V/0626/2014/1
Errichtungsbeschluss : Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Bohlweg, Innenstadtring
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Beschlussvorlage
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V/0626/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss : Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Bohlweg, Innenstadtring Beratungsfolge 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung am Bohlweg im Innenstadtring (Winkhaus-Gelände) zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 14 u3- Plätze und 16 ü3- Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit denen der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann. Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für Frühjahr 2017 vorgesehen. 2.2 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird maßnahmebedingt im Zusammenhang mit dem städtebau- lichen Verfahren von einem Investor errichtet. Vorlagen-Nr.: V/0626/2014/1 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 26.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0626/2014/1 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna h- me in einem üblichen Auswahlverfahr en den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorg e- legt. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr . 544: Niedersachsenring / Bohlweg / Beldensnyderweg (Sat- zungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat am 05.11.2014) erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Kosten für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich. Für die Ausstattung der zwei Gruppen werden gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit d ie entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 346.000 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 136.000 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2017 120.000 Im Budget vor- gesehen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017ff. 136.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2017ff. 27.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2017ff. 346.000 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi- tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. - 3 - V/0626/2014/1 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 18.11.2014 sowie im Ausschuss für Kinder, Ju- gendliche und Familien am 19.11.2014 wurde der Errichtungs- und Baubeschluss von den Mit- gliedern der BV und dem AKJF geändert. Im Beschlusspunkt 2 wurde ein neuer Beschlusspunkt 2.2. „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen.“ eingefügt. Die Verwaltung schlägt vor die Beschlussfassung in der von der BV Mitte und vom AKJF geän- derten Fassung zu übernehmen. i.V. gez Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bohlweg
- Niedersachsenring
- Beldensnyderweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0626/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37