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V/0036/2015

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße in Hiltrup

Vorlagen 04.02.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 23.04.2015, TOP 5.1

Anlage 3 Kostenschätzung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2: Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 1:Lageplan

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Ansehen

Anlage 3 Kostenschätzung

651 Zeichen

XOSTENERMITTEUNG nach DIN 276

Grobkostenrahmen

Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen auf Grundlage der
benannten BGF. Es liegt kein Konzept- oder Vorentwurf vor.

PROJEKT Neubau 5-gruppige KITA Malteser-Str
Bezugsgröße erforderliche BGF

KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ |

KG 100 Grundstück
Re] |

Bauwerk - TGA

00,00

Aussenanlagen

151.000,00

300.000,00 {

nach H( 490.050,00 {
[
(0,00

2.930.000,004 |

Steigerung |[Baupreisindex bis 2017 175.800,00 €

3.105.800,00 €]

Grundlagen: Standort gem. Bplan 566, Grundstücksgröße 2.110 qm
Annahme BGF 1200 qm

aufgestellt, 17.11.2014, Harald Koops

es en Mümken Ailtes

ne

(ge. 12

‚7,

Beschlussvorlage

8950 Zeichen

V/0036/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße in Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
                                                                                                                    Vorberatung 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
   
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung m it 
fünf Gruppen an der Malteserstraße in Hiltrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Ki n-
dertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 90 Plätze umfasst, davon 28 u3- Plätze und 62 ü3- Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit 
denen der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden 
mit Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann. 
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich Mitte 2017 erfolgen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0036/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp,  
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.02.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0036/2015 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlu s-
ses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
4. Der Rat nimmt zur Ken ntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft 
des Bebauungsplans Nr 566: Hiltrup -Malteserstr/ Langestr. und der Übertragung der Fl ä-
chen an die Stadt Münster erfolgt. 
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna h-
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremi en zur Entscheidung vorg e-
legt. 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrie-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzu-
nehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für den Bau, das Außeng e-
lände und die Ausstattung von 3.105.800 € erforderlich. Für den Ausbau der u3 -Plätze werden 
gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die 
Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städt ischen Aufwendungen en t-
sprechend. 
 
Ab dem Jahr 2018 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 939.3 00 €  an. Diesen 
Aufwendungen stehen ab 2018 p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 338.100 € sowie 
Elternbeiträge i. H. v. voraussichtlich 64.000 € gegenüber. Da die Einrichtung voraussichtlich Mitte 
2017 in Betrieb genommen wird, sind in der u. a. Finanztabelle auch die anteiligen Mittel für 2017 
aufgeführt. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen    
 4850 Neubau Kita Malteserstraße 
2015 
2016 
VE 2017 
2017 
200.000 
2.000.000 
605.800 
605.800 
Deckung im 
Budget vo r-
handen 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivie r-
baren Zuwendungen    
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 2017 300.000 
Zuschuss an 
Träger. Im 
Budget vorg e-
sehen

- 3 - 
V/0036/2015 
Den in 2015 erforderlich werdenden außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW wird 
zugestimmt. Deckung erfolgt aus der Maßnahme  Nr. 0210 „Zusch. zum Ausbau KiTa Betr. ( u3) 
freier Träger“.  
 
Die zur Finanzierung ab 2016 erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Hau s-
haltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis ge nommen, 
dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor 
den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2016 ff. erfolgt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2017 
2018ff. 
  140.000 
338.100 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betrieb s-
kosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte 
2017 
2018ff. 
26.600 
64.000 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2017 
2018ff. 
389.000 
939.300 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger ** 
 
**maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträg e) ist von der Einkommenss i-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Ab dem 01.08.2013 haben  alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz. 
 
Im Bereich Hiltrup beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 50,3% (301 Plätze für 598 Kinder). 
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 99,5 % (616 Plätze für 619 Kinder).  
Hierin sind bereits die neuen Plätze für eine Gruppe G3 im Pavillon Burgwall, sowie eine Gruppe 
G1 und eine Gruppe G3 im Pavillon Kardinalstrasse enthalten. Diese Pavillons wurden für drei (bis 
Sommer 2017) bzw fünf Jahre (bis Sommer 2019) interimsweise errichtet. 
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den ü3- Kindern unter dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt.  
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2015/2016 mit einem Anstieg 
der u3- und ü3- Kinder in Hiltrup zu rechnen, welcher sich in den nächsten Jahren fortsetzt.  Die 
Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 beträgt im u3 B e-
reich 110 Kinder und im ü3 Bereich 180 Kinder.

- 4 - 
V/0036/2015 
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuun gsplätzen in Hiltrup auslösen, die nicht durch die 
bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. 
 
Sowohl für die u3- als auch für die ü3 - Kinder sind daher in Hiltrup dringend weitere Plätze in Ki n-
dertageseinrichtungen abhängig von der demographischen  Entwicklung und den bestehenden 
Bedarfen erforderlich.  
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten in Hiltrup bei gleich ble i-
bender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2014, ohne Berüc k-
sichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 55 % für die u3 -Kinder und auf 109,5 % für die ü3 -
Kinder. 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jederzeit möglich. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowoh l dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. 
 
Um den Bedarf in Hiltrup langfristig abzudecken sind zusätzlich zum Neubau dieser fünfgruppigen 
Kindertageseinrichtung weitere Maßnahmen entsprechend der demographischen Entwicklung e r-
forderlich und in der Planung wie zum Beispiel die Errichtung von zwei Gruppen (interim) an der 
Ludgerusschule. 
 
 
2.   Maßnahmeplanung 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünfgruppige Einrichtung mit 28 u3-Plätzen und 62 ü3-
Plätzen errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
Die im Raumprogramm genannten Größen der erforderlichen Räume enthalten bereits Reduzie-
rungen zur Kostenreduktion. 
Im Rahmen des Baubeschlusses wird den politischen Gremien eine bauliche Reduktionsvariante 
vorgelegt. 
Die erforderliche Außenfläche für 5 Gruppen ist vorhanden. 
 
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 
 
 
3.   Fazit 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und 
ü3- Kinder in Hiltrup geschaffen. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenschätzung

Anlage 2: Raumprogramm

1935 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm  
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita Malteserstr. 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
       
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
3x GIc    = je 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
Oder  
2x GIc    = je 20 Kinder - 2 - 6 J. 
2x GIIc   = je 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc  = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
    Reduzierungen des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion sind 
bereits enthalten 
 
 Max. anerkennungsfähige Ges. 
Fläche = 900 qm 
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
     
A1 Gruppenraum 5 43 215   
A2 Nebenraum 5 17 85   
A3 Wasch-/WC 5 12 60  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1    In WC integrieren 
A4 Garderobe 5    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 5 5 25   
A6 Schlafraum/ Differenzierungsraumu3 
 1 19 19   
A7 Schlafraum/ Diff. u3/ü3 5 17 85   
A7a Schlafraum/ Diff. ü3 2 19 38   
A8 
Mehrzweck -, Bewegungs raum  1 53 53 Mind 3,50 
m 
 
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    590    
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 25 25   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
71    
Kindertageseinrichtung gesamt  661  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
max. 244 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze), eine 
Flächenreduzierung zur 
Reduktion ist möglich 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.500 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 10.11.2014

Anlage 1:Lageplan

34 Zeichen

143

_—_

. Eaydemarteg)

|

t

S!

Beratungsverlauf (6)

03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Malteserstraße 2015
  • Langestraße
  • Kardinalstraße
  • Burgwall

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Details

Aktenzeichen
V/0036/2015
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37