V/0036/2015
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße in Hiltrup
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Anlage 3 Kostenschätzung
651 Zeichen
XOSTENERMITTEUNG nach DIN 276
Grobkostenrahmen
Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen auf Grundlage der
benannten BGF. Es liegt kein Konzept- oder Vorentwurf vor.
PROJEKT Neubau 5-gruppige KITA Malteser-Str
Bezugsgröße erforderliche BGF
KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ |
KG 100 Grundstück
Re] |
Bauwerk - TGA
00,00
Aussenanlagen
151.000,00
300.000,00 {
nach H( 490.050,00 {
[
(0,00
2.930.000,004 |
Steigerung |[Baupreisindex bis 2017 175.800,00 €
3.105.800,00 €]
Grundlagen: Standort gem. Bplan 566, Grundstücksgröße 2.110 qm
Annahme BGF 1200 qm
aufgestellt, 17.11.2014, Harald Koops
es en Mümken Ailtes
ne
(ge. 12
‚7,
Beschlussvorlage
8950 Zeichen
V/0036/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße in Hiltrup
Beratungsfolge
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
Vorberatung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.03.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung m it
fünf Gruppen an der Malteserstraße in Hiltrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Ki n-
dertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 90 Plätze umfasst, davon 28 u3- Plätze und 62 ü3- Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit
denen der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden
mit Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich Mitte 2017 erfolgen.
Vorlagen-Nr.:
V/0036/2015
Auskunft erteilt:
Frau Eschert, Herr Philipp,
Frau Kratz-Trutti
Ruf:
492-5616
E-Mail:
EschertM@stadt-muenster.de
Datum:
17.02.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlu s-
ses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.
4. Der Rat nimmt zur Ken ntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft
des Bebauungsplans Nr 566: Hiltrup -Malteserstr/ Langestr. und der Übertragung der Fl ä-
chen an die Stadt Münster erfolgt.
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna h-
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremi en zur Entscheidung vorg e-
legt.
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrie-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzu-
nehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für den Bau, das Außeng e-
lände und die Ausstattung von 3.105.800 € erforderlich. Für den Ausbau der u3 -Plätze werden
gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die
Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städt ischen Aufwendungen en t-
sprechend.
Ab dem Jahr 2018 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 939.3 00 € an. Diesen
Aufwendungen stehen ab 2018 p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 338.100 € sowie
Elternbeiträge i. H. v. voraussichtlich 64.000 € gegenüber. Da die Einrichtung voraussichtlich Mitte
2017 in Betrieb genommen wird, sind in der u. a. Finanztabelle auch die anteiligen Mittel für 2017
aufgeführt.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen
4850 Neubau Kita Malteserstraße
2015
2016
VE 2017
2017
200.000
2.000.000
605.800
605.800
Deckung im
Budget vo r-
handen
Zeile 11 Auszahlungen von aktivie r-
baren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr. 2017 300.000
Zuschuss an
Träger. Im
Budget vorg e-
sehen
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Den in 2015 erforderlich werdenden außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW wird
zugestimmt. Deckung erfolgt aus der Maßnahme Nr. 0210 „Zusch. zum Ausbau KiTa Betr. ( u3)
freier Träger“.
Die zur Finanzierung ab 2016 erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Hau s-
haltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis ge nommen,
dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor
den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2016 ff. erfolgt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2017
2018ff.
140.000
338.100
Landeszu-
schüsse zu
den Betrieb s-
kosten
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte
2017
2018ff.
26.600
64.000
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2017
2018ff.
389.000
939.300
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger **
**maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträg e) ist von der Einkommenss i-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz.
Im Bereich Hiltrup beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 50,3% (301 Plätze für 598 Kinder).
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 99,5 % (616 Plätze für 619 Kinder).
Hierin sind bereits die neuen Plätze für eine Gruppe G3 im Pavillon Burgwall, sowie eine Gruppe
G1 und eine Gruppe G3 im Pavillon Kardinalstrasse enthalten. Diese Pavillons wurden für drei (bis
Sommer 2017) bzw fünf Jahre (bis Sommer 2019) interimsweise errichtet.
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den ü3- Kindern unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt.
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2015/2016 mit einem Anstieg
der u3- und ü3- Kinder in Hiltrup zu rechnen, welcher sich in den nächsten Jahren fortsetzt. Die
Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 beträgt im u3 B e-
reich 110 Kinder und im ü3 Bereich 180 Kinder.
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Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuun gsplätzen in Hiltrup auslösen, die nicht durch die
bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können.
Sowohl für die u3- als auch für die ü3 - Kinder sind daher in Hiltrup dringend weitere Plätze in Ki n-
dertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden
Bedarfen erforderlich.
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten in Hiltrup bei gleich ble i-
bender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2014, ohne Berüc k-
sichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 55 % für die u3 -Kinder und auf 109,5 % für die ü3 -
Kinder.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jederzeit möglich.
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowoh l dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder.
Um den Bedarf in Hiltrup langfristig abzudecken sind zusätzlich zum Neubau dieser fünfgruppigen
Kindertageseinrichtung weitere Maßnahmen entsprechend der demographischen Entwicklung e r-
forderlich und in der Planung wie zum Beispiel die Errichtung von zwei Gruppen (interim) an der
Ludgerusschule.
2. Maßnahmeplanung
Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünfgruppige Einrichtung mit 28 u3-Plätzen und 62 ü3-
Plätzen errichtet.
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt.
Die im Raumprogramm genannten Größen der erforderlichen Räume enthalten bereits Reduzie-
rungen zur Kostenreduktion.
Im Rahmen des Baubeschlusses wird den politischen Gremien eine bauliche Reduktionsvariante
vorgelegt.
Die erforderliche Außenfläche für 5 Gruppen ist vorhanden.
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
3. Fazit
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und
ü3- Kinder in Hiltrup geschaffen.
i.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Kostenschätzung
Anlage 2: Raumprogramm
1935 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita Malteserstr.
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
3x GIc = je 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Oder
2x GIc = je 20 Kinder - 2 - 6 J.
2x GIIc = je 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Reduzierungen des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion sind
bereits enthalten
Max. anerkennungsfähige Ges.
Fläche = 900 qm
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm)
A1 Gruppenraum 5 43 215
A2 Nebenraum 5 17 85
A3 Wasch-/WC 5 12 60 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 In WC integrieren
A4 Garderobe 5 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 5 5 25
A6 Schlafraum/ Differenzierungsraumu3
1 19 19
A7 Schlafraum/ Diff. u3/ü3 5 17 85
A7a Schlafraum/ Diff. ü3 2 19 38
A8
Mehrzweck -, Bewegungs raum 1 53 53 Mind 3,50
m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
590
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
71
Kindertageseinrichtung gesamt 661
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
max. 244 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze), eine
Flächenreduzierung zur
Reduktion ist möglich
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.500
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 10.11.2014
Anlage 1:Lageplan
34 Zeichen
143 _—_ . Eaydemarteg) | t S!
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Malteserstraße 2015
- Langestraße
- Kardinalstraße
- Burgwall
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Details
- Aktenzeichen
- V/0036/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37