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V/0498/2019

Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK)

Vorlagen 21.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 21

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 - Ratsantrag

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage A

2494 Zeichen

Anlage A zur V/0498/2019 
Kurzüberblick 
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra-
struktur entlang des DEK ist dringend erforderlich. Die ökologischen, ökonomischen und gesund-
heitlichen Vorteile (individuell und gesamtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Städtisches Ziel 
ist, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu 
erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher 
angepasst wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 7,7 Mio. € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x Teilw. 
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau 
der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent-
rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke-
rungszahlen.

Anlage 2 - Ratsantrag

1888 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0036/2017 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster  
Ratsfraktion Münster  
 
ANTRAG 
 
Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Münster und 
Lüdinghausen sowie Münster und Ibbenbüren 
 
 
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die zügige Aufnahme von Planungen für die Errichtung 
eines Radschnellweges entlang des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Lüdinghausen und 
Münster, dem Stadtgebiet von Münster  sowie Münster und Ibbenbüren zu ermöglichen. In 
die Planungen sind die betroffenen Umlandgemeinden und die Wasser- und 
Schifffahrtsverwaltung einzubeziehen. 
 
Begründung  
 
Die Bedeutung des Radverkehrs nimmt mit der stetigen Verbesserung von Elektroantrieben 
und Reichweiten der Räder weiter zu. Gleichzeitig wächst die Länge und Häufigkeit der 
Staus auf den Autobahnen und Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen deutlich. Dies gilt 
auch für die Verkehrsverbindungen zwischen Münster und Lüdinghausen sowie zwischen 
Münster und Ibbenbüren. Gerade diese Strecken werden von vielen Berufspendlern täglich 
in Anspruch genommen.  
Bereits heute gibt es von Münster aus die Möglichkeit, entlang des Dortmund-Ems-Kanals in 
Richtung Lüdinghausen bzw. in Richtung Ibbenbüren zu fahren. Jedoch sind die Wege im 
Wesentlichen unkomfortabel ausgebaut und genügen lediglich den Anforderungen für 
gemütliche Radtouren. Es würde auf beiden Strecken genügen, jeweils eine Kanalseite zu 
asphaltieren und für den Begegnungsverkehr auszubauen und abzumarkieren, wie dies auch 
in den Niederlanden vielerorts praktiziert wird.  
 
Bei der Finanzierung sei darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung den Fahrradverkehr 
für Berufspendler mit weiteren Radschnellwegen ausbauen und fördern will. Dafür stellt sie 
im Jahr 2017 zusätzliche 25 Mio.€ zur Verfügung. 
 
 
 
Münster, 20. Juni 2017 
 
gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beschlussvorlage

9640 Zeichen

V/0498/2019 
V/0498/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) 
Planungsbeschluss für Abschnitte außerhalb der Stadtstrecke (Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6) 
Baubeschluss für die Beleuchtung der Fahrradstraße Kanalpromenade (Abschnitt 5) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.06.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Anhörung 
   27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Wasser - und Schifffahrtsverwaltung (WSV ) den 
einseitigen fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege entlang des DEK im Velorouten -
Standard (u.a.  durchgängige Asphaltierung) auf dem gesamten Stadtgebiet zu vereinbaren . 
Ausnahmen im Ausbaustandard ergeben sich in solchen Bereic hen, in denen die Erhaltun g 
durchgehender Baumr eihen bzw. markanter Bäume dies  erfordern – insbesondere im A b-
schnitt 3 und 4 . Die Stadt Münster sichert der  WSV zu, sich an den Ausbaukosten entspre-
chend der Fördervorgaben finanziell zu beteiligen. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Streckenabschnitte, die nicht vom DEK-Ausbau be-
troffen sind ( s. Anlage 1, Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6)  unmittelbar nach der Vereinbarung mit der 
WSV, mit den Planungen für die fahrradtauglichen Betriebswege zu beginnen und entspr e-
chende Baubeschlüsse einzuholen.  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
23.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0498/2019 
3. Der Rat beschließt, die parallel zum DEK verlaufende Fahrradstraße Kanalpromenade zw i-
schen Vahlbusch und Osttor (s.  Anlage 1, Abschnitt 5) im Herbst 2019 als Teststrecke mit e i-
ner intelligenten Beleuchtung auszustatten, die auf Radfahrende und Zufußgehende reagiert. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die WSV den fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege 
im Bereich der Stadtstrecke (s. Anlage  1, Abschnitt 2) zeitlich synchronisiert mit dem derzeit i-
gen DEK-Ausbau übernimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
In den Bereichen außerhalb der Stadtstrecke (s. Anlage 1, Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6) ist die Stadt Müns-
ter für Planung, Ausschreibung und Durchführung des Betriebswegeausbaus verantwortlich und trägt 
50 % der Kosten. 
Im Zuge des DEK -Ausbaus der Stadtstrecke (s. Anlage 1, Abschnitt 2) trägt die Stadt Münster 50 % 
der Mehrkosten gegenüber dem notwendig en Betriebswegeausbau . Planung, Ausschreibung und 
Durchführung übernimmt hier die WSV zu 100 %. 
Die Kosten für die beabsichtigte Beleuchtung der Betriebswege in Höhe von insgesamt 4,6  Mio. € 
sind vollumfänglich von der Stadt Münster zu übernehmen. Dies schließt die kurzfristig zu realisiere n-
de Beleuchtung entlang der Fahrradstraße Kanalpromenade ein.   
 
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich nach ersten Schätzungen auf rund 11  Mio. €. Die 
Stadt Münster trägt ca. 8,7 Mio. € dieser Kosten (inkl. 150.000 € Planungskosten). 
Für den verbleibenden Kostenanteil der Stadt Münster wird d as Amt für Mobilität und Tiefbau insbe-
sondere für die Beleuchtung  weitere Fördermöglichkeiten prüfen. Die Beleuchtung der  Kanalprome-
nade wird als unmittelbarere Teststrecke für ca. 210.000 € ohne Zuwendungen umgesetzt. 
 
Die dargelegte Sachentscheidung (Planung der Abschnitte 1, 3, 4, 5,  6 sowie die Beleuchtung des 
Abschnittes 5) ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen 
   
Investitions-
maßnahme 
4101 Straßenbau beim Ausbau 
DEK 
   
Auszahlungen   2019 150.000 Planungskosten für die 
Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6 
   2019 210.000 Beleuchtung der Kanal-
promenade (Abschnitt 5) 
Saldo    330.000  
 
 
Die zur Finanzierung der Kosten für die Planung der Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6 sowie für die Beleuchtung 
des Abschnittes 5 erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019  bei der o.  g. Produkt-
gruppe veranschlagt.

- 3 - 
V/0498/2019 
Begründung: 
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfrastru k-
tur entlang des DEK (von Stadtgren ze Greven bis Stadtgrenze Senden, siehe Anlage 1) ist dringend 
erforderlich. Denn die Bedeutung des Radverkehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund 
sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elekt ri-
sche Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. Die ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen 
Vorteile (individuell und gesamtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 
2016 beschlossene Radverkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu gene-
rieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50  % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, 
wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Ve r-
lagerungseffekte vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind. 
Wie bereits im Radverkehrskonzept – Münster 2025 dargelegt, soll die Radroute entlang des DEK 
eine bedeutsame Rolle im Hauptradroutennetz der Stadt(region) Münster einnehmen. Es handelt sich 
hierbei um eine verkehrs- und netzbedeutsame Tangentialverbindung, die zudem eine Verknüpfung 
der geplanten Velorouten aus Telgte, Everswinkel, Sendenhorst sowie Drensteinfurt nach Münster 
darstellt.  
Der derzeitige Ausbauzustand der vorhandenen Radwege entlang des DEK wird den Ansprüchen der 
Fahrradstadt Münster sowie pendelnder Personen (Berufstätige, Studierende) weitestgehend nicht 
gerecht. Um die Betriebswege zukünftig für den Alltagsradverkehr komfortabel nutzen zu können, 
sollen die Standards für Velorouten angewendet werden. Neben einer Asphaltoberfläche – die Vortei-
le ergeben sich hierbei durch einen geringeren Rollwiderstand (Reduzierung der Reisezeitverluste) 
sowie eine witterungsunabhängige Nutzung (weder Staub bei Trockenheit, noch Matsch bei Nässe) 
und geringere Unterhaltungsaufwendungen – sind eine Ausbaubreite von mindestens 3 m, Fahrbahn-
randmarkierungen (Schmalstrich) sowie eine angemessene Beleuchtung auf ganzer Strecke zur be s-
seren Orientierung und Erhöhung der Sicherheit wesentliche Kriterien.   
 
Da sich aufgrund des DEK-Ausbaus unterschiedliche Planungs- und Bauphasen ergeben, ist auf 
Basis eines Gesamtkonzepts (s. Anlage 1) eine stufenweise Umsetzung beabsichtigt, die mit den 
Abschnitten außerhalb der DEK-Ausbaustrecke (Stadtstrecke) beginnt (vgl. umseitige Tabelle 1).

- 4 - 
V/0498/2019 
Tabelle 1: Ausbauphasen /-abschnitte für die Betriebswege des DEK (Plan s. Anlage 1) 
 Abschnitt Führung Art des Ausbaus 
 
Ausbauphase 1 
 
außerhalb der 
Stadtstrecke 
Stadtgrenze Greven - Schleuse 
Münster (Nr.1) Westseite 
 
Veloroutenstandard  
(kombinierter Geh-/Radweg ≥ 3 m, 
Asphaltbauweise) 
 
Eulerstr. (südl. B51-Brücke) – 
Asphaltmischwerk (Nr. 3) Ostseite 
 
Führung auf vorhandenen Wegen 
durch das Gewerbegebiet 
 
Asphaltmischwerk- Kanalprome-
nade (Nr. 4) Ostseite 
 
Verbreiterung auf ≥ 3 m (Velorou-
tenstandard) bei Erhaltung des 
Baumbestands nicht möglich 
 
Erneuerung der Asphalt-
Deckschicht dringend erforderlich 
 
Kanalpromenade – Osttor (Nr. 5) Ostseite 
 
Ausbau ist nicht erforderlich, da 
komfortable Führung über die pa-
rallel zum DEK verlaufende Fahr-
radstraße Kanalpromenade gege-
ben 
 
Osttor - Stadtgrenze Senden 
(Nr. 6) 
Ost-
/Südseite 
 
Veloroutenstandard  
(kombinierter Geh-/Radweg ≥ 3 m, 
Asphaltbauweise) 
 
 
Ausbauphase 2 
 
Stadtstrecke 
Los 11 
 
Wolbecker Str.-Brücke – Eulerstr. 
(südl. B51-Brücke) (Nr. 2) Ostseite 
Veloroutenstandard  
(kombinierter Geh-/Radweg ≥ 3 m, 
Asphaltbauweise) 
 
Ausbauphase 3 
 
Stadtstrecke 
Los 12 
 
 
Schleuse Münster –  
Wolbecker Str.-Brücke (Nr. 2) 
Ostseite 
Veloroutenstandard  
(kombinierter Geh-/Radweg ≥ 3 m, 
Asphaltbauweise)

- 5 - 
V/0498/2019 
Selbstverständlich gilt es, der bedeutsamen Naherholungsfunktion des DEK (Badegäste, Jogger, 
Spaziergänger, Hundehalter, etc.) zu entsprechen und Nutzungskonflikte auf den Kanalseitenwegen 
möglichst zu mindern. Gestaltete Torsituationen oder Aufmerksamkeitsbereiche (z.B. Belagswec h-
sel in Einmündungsbereichen) sind hier z.B. denkbar, um eine gegenseitige Rücksichtnahme der 
Nutzenden zu fördern. Des Weiteren ist insbesondere in den Sommermonaten auf die du rch den 
Ausbau veränderte Situation öffentlichkeitswirksam hinzuweisen und für ein rücksichtsvolles Mite i-
nander zu werben. Vorstellbar ist dies z.B. in Form von Pressemitteilungen sowie Plakaten  und Vor-
Ort-Kampagnen (vgl. erfolgreiche Aktionen im Hamburger Tunnel in 2015). 
Schließlich bleiben die Wege auch nach einem fahrradtaugli chen Ausbau Betriebswege der WSV  
und werden als solche weiterhin genutzt. Diese Funktion gilt es, ebenfalls der Öffentlichkeit zu 
kommunizieren.  
Eine interkommunale Zusammenarbei t mit den Nachbargemeinden zur Fortsetzung des neuen 
Ausbaustandards in der Region wird angestrebt. 
 
 
 
in Vertretung 
 
gez. 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 - Übersichtsplan der Streckenabschnitte auf dem Stadtgebiet Münster 
Anlage 2 - Ratsantrag Nr. A-R/0036/2017

Anlage 1 - Übersichtsplan

535 Zeichen

¯
0 2 41
Kilometer
Fahrradroute DEK
¬«2
¬«1
¬«3
¬«4
¬«5
Bearbeitung: Annika Schröder
Stand: 21.05.2019
Kartenausschnitt: Stadtstrecke
vorgezogener Ausbau
bis ca. 2022
 
nördlicher
Streckenabschnitt
Los 12
südlicher
Streckenabschnitt
Los 11
0 650 1.300325
Meter
¬«2
¬«6
Legende
Stadtgrenze Greven - Schleuse Münster
Stadtstrecke: Schleuse Münster - Eulerstraße (südl. B51-Brücke)
Eulerstraße (südl. B51-Brücke) - Asphaltmischwerk
Asphaltmischwerk - Kanalpromenade
Kanalpromenade - Osttor
Osttor - Stadtgrenze Senden
Velorouten
Promenade

Beratungsverlauf (9)

04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Eulerstraße
  • Wolbecker Straße
  • Kanalpromenade
  • Promenade
  • Vahlbusch
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0498/2019
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37