V/0498/2019
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0498/2019 Kurzüberblick Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra- struktur entlang des DEK ist dringend erforderlich. Die ökologischen, ökonomischen und gesund- heitlichen Vorteile (individuell und gesamtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Städtisches Ziel ist, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 7,7 Mio. € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x Teilw. Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent- rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke- rungszahlen.
Anlage 2 - Ratsantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0036/2017 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster ANTRAG Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Münster und Lüdinghausen sowie Münster und Ibbenbüren Die Stadtverwaltung wird gebeten, die zügige Aufnahme von Planungen für die Errichtung eines Radschnellweges entlang des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Lüdinghausen und Münster, dem Stadtgebiet von Münster sowie Münster und Ibbenbüren zu ermöglichen. In die Planungen sind die betroffenen Umlandgemeinden und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einzubeziehen. Begründung Die Bedeutung des Radverkehrs nimmt mit der stetigen Verbesserung von Elektroantrieben und Reichweiten der Räder weiter zu. Gleichzeitig wächst die Länge und Häufigkeit der Staus auf den Autobahnen und Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen deutlich. Dies gilt auch für die Verkehrsverbindungen zwischen Münster und Lüdinghausen sowie zwischen Münster und Ibbenbüren. Gerade diese Strecken werden von vielen Berufspendlern täglich in Anspruch genommen. Bereits heute gibt es von Münster aus die Möglichkeit, entlang des Dortmund-Ems-Kanals in Richtung Lüdinghausen bzw. in Richtung Ibbenbüren zu fahren. Jedoch sind die Wege im Wesentlichen unkomfortabel ausgebaut und genügen lediglich den Anforderungen für gemütliche Radtouren. Es würde auf beiden Strecken genügen, jeweils eine Kanalseite zu asphaltieren und für den Begegnungsverkehr auszubauen und abzumarkieren, wie dies auch in den Niederlanden vielerorts praktiziert wird. Bei der Finanzierung sei darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung den Fahrradverkehr für Berufspendler mit weiteren Radschnellwegen ausbauen und fördern will. Dafür stellt sie im Jahr 2017 zusätzliche 25 Mio.€ zur Verfügung. Münster, 20. Juni 2017 gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0498/2019 V/0498/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Planungsbeschluss für Abschnitte außerhalb der Stadtstrecke (Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6) Baubeschluss für die Beleuchtung der Fahrradstraße Kanalpromenade (Abschnitt 5) Beratungsfolge 04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.06.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Anhörung 27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.07.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Wasser - und Schifffahrtsverwaltung (WSV ) den einseitigen fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege entlang des DEK im Velorouten - Standard (u.a. durchgängige Asphaltierung) auf dem gesamten Stadtgebiet zu vereinbaren . Ausnahmen im Ausbaustandard ergeben sich in solchen Bereic hen, in denen die Erhaltun g durchgehender Baumr eihen bzw. markanter Bäume dies erfordern – insbesondere im A b- schnitt 3 und 4 . Die Stadt Münster sichert der WSV zu, sich an den Ausbaukosten entspre- chend der Fördervorgaben finanziell zu beteiligen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Streckenabschnitte, die nicht vom DEK-Ausbau be- troffen sind ( s. Anlage 1, Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6) unmittelbar nach der Vereinbarung mit der WSV, mit den Planungen für die fahrradtauglichen Betriebswege zu beginnen und entspr e- chende Baubeschlüsse einzuholen. Amt für Mobilität und Tiefbau 23.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0498/2019 3. Der Rat beschließt, die parallel zum DEK verlaufende Fahrradstraße Kanalpromenade zw i- schen Vahlbusch und Osttor (s. Anlage 1, Abschnitt 5) im Herbst 2019 als Teststrecke mit e i- ner intelligenten Beleuchtung auszustatten, die auf Radfahrende und Zufußgehende reagiert. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die WSV den fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege im Bereich der Stadtstrecke (s. Anlage 1, Abschnitt 2) zeitlich synchronisiert mit dem derzeit i- gen DEK-Ausbau übernimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: In den Bereichen außerhalb der Stadtstrecke (s. Anlage 1, Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6) ist die Stadt Müns- ter für Planung, Ausschreibung und Durchführung des Betriebswegeausbaus verantwortlich und trägt 50 % der Kosten. Im Zuge des DEK -Ausbaus der Stadtstrecke (s. Anlage 1, Abschnitt 2) trägt die Stadt Münster 50 % der Mehrkosten gegenüber dem notwendig en Betriebswegeausbau . Planung, Ausschreibung und Durchführung übernimmt hier die WSV zu 100 %. Die Kosten für die beabsichtigte Beleuchtung der Betriebswege in Höhe von insgesamt 4,6 Mio. € sind vollumfänglich von der Stadt Münster zu übernehmen. Dies schließt die kurzfristig zu realisiere n- de Beleuchtung entlang der Fahrradstraße Kanalpromenade ein. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich nach ersten Schätzungen auf rund 11 Mio. €. Die Stadt Münster trägt ca. 8,7 Mio. € dieser Kosten (inkl. 150.000 € Planungskosten). Für den verbleibenden Kostenanteil der Stadt Münster wird d as Amt für Mobilität und Tiefbau insbe- sondere für die Beleuchtung weitere Fördermöglichkeiten prüfen. Die Beleuchtung der Kanalprome- nade wird als unmittelbarere Teststrecke für ca. 210.000 € ohne Zuwendungen umgesetzt. Die dargelegte Sachentscheidung (Planung der Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6 sowie die Beleuchtung des Abschnittes 5) ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen Investitions- maßnahme 4101 Straßenbau beim Ausbau DEK Auszahlungen 2019 150.000 Planungskosten für die Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6 2019 210.000 Beleuchtung der Kanal- promenade (Abschnitt 5) Saldo 330.000 Die zur Finanzierung der Kosten für die Planung der Abschnitte 1, 3, 4, 5, 6 sowie für die Beleuchtung des Abschnittes 5 erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. - 3 - V/0498/2019 Begründung: Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfrastru k- tur entlang des DEK (von Stadtgren ze Greven bis Stadtgrenze Senden, siehe Anlage 1) ist dringend erforderlich. Denn die Bedeutung des Radverkehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elekt ri- sche Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. Die ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und gesamtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Radverkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu gene- rieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Ve r- lagerungseffekte vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind. Wie bereits im Radverkehrskonzept – Münster 2025 dargelegt, soll die Radroute entlang des DEK eine bedeutsame Rolle im Hauptradroutennetz der Stadt(region) Münster einnehmen. Es handelt sich hierbei um eine verkehrs- und netzbedeutsame Tangentialverbindung, die zudem eine Verknüpfung der geplanten Velorouten aus Telgte, Everswinkel, Sendenhorst sowie Drensteinfurt nach Münster darstellt. Der derzeitige Ausbauzustand der vorhandenen Radwege entlang des DEK wird den Ansprüchen der Fahrradstadt Münster sowie pendelnder Personen (Berufstätige, Studierende) weitestgehend nicht gerecht. Um die Betriebswege zukünftig für den Alltagsradverkehr komfortabel nutzen zu können, sollen die Standards für Velorouten angewendet werden. Neben einer Asphaltoberfläche – die Vortei- le ergeben sich hierbei durch einen geringeren Rollwiderstand (Reduzierung der Reisezeitverluste) sowie eine witterungsunabhängige Nutzung (weder Staub bei Trockenheit, noch Matsch bei Nässe) und geringere Unterhaltungsaufwendungen – sind eine Ausbaubreite von mindestens 3 m, Fahrbahn- randmarkierungen (Schmalstrich) sowie eine angemessene Beleuchtung auf ganzer Strecke zur be s- seren Orientierung und Erhöhung der Sicherheit wesentliche Kriterien. Da sich aufgrund des DEK-Ausbaus unterschiedliche Planungs- und Bauphasen ergeben, ist auf Basis eines Gesamtkonzepts (s. Anlage 1) eine stufenweise Umsetzung beabsichtigt, die mit den Abschnitten außerhalb der DEK-Ausbaustrecke (Stadtstrecke) beginnt (vgl. umseitige Tabelle 1). - 4 - V/0498/2019 Tabelle 1: Ausbauphasen /-abschnitte für die Betriebswege des DEK (Plan s. Anlage 1) Abschnitt Führung Art des Ausbaus Ausbauphase 1 außerhalb der Stadtstrecke Stadtgrenze Greven - Schleuse Münster (Nr.1) Westseite Veloroutenstandard (kombinierter Geh-/Radweg ≥ 3 m, Asphaltbauweise) Eulerstr. (südl. B51-Brücke) – Asphaltmischwerk (Nr. 3) Ostseite Führung auf vorhandenen Wegen durch das Gewerbegebiet Asphaltmischwerk- Kanalprome- nade (Nr. 4) Ostseite Verbreiterung auf ≥ 3 m (Velorou- tenstandard) bei Erhaltung des Baumbestands nicht möglich Erneuerung der Asphalt- Deckschicht dringend erforderlich Kanalpromenade – Osttor (Nr. 5) Ostseite Ausbau ist nicht erforderlich, da komfortable Führung über die pa- rallel zum DEK verlaufende Fahr- radstraße Kanalpromenade gege- ben Osttor - Stadtgrenze Senden (Nr. 6) Ost- /Südseite Veloroutenstandard (kombinierter Geh-/Radweg ≥ 3 m, Asphaltbauweise) Ausbauphase 2 Stadtstrecke Los 11 Wolbecker Str.-Brücke – Eulerstr. (südl. B51-Brücke) (Nr. 2) Ostseite Veloroutenstandard (kombinierter Geh-/Radweg ≥ 3 m, Asphaltbauweise) Ausbauphase 3 Stadtstrecke Los 12 Schleuse Münster – Wolbecker Str.-Brücke (Nr. 2) Ostseite Veloroutenstandard (kombinierter Geh-/Radweg ≥ 3 m, Asphaltbauweise) - 5 - V/0498/2019 Selbstverständlich gilt es, der bedeutsamen Naherholungsfunktion des DEK (Badegäste, Jogger, Spaziergänger, Hundehalter, etc.) zu entsprechen und Nutzungskonflikte auf den Kanalseitenwegen möglichst zu mindern. Gestaltete Torsituationen oder Aufmerksamkeitsbereiche (z.B. Belagswec h- sel in Einmündungsbereichen) sind hier z.B. denkbar, um eine gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzenden zu fördern. Des Weiteren ist insbesondere in den Sommermonaten auf die du rch den Ausbau veränderte Situation öffentlichkeitswirksam hinzuweisen und für ein rücksichtsvolles Mite i- nander zu werben. Vorstellbar ist dies z.B. in Form von Pressemitteilungen sowie Plakaten und Vor- Ort-Kampagnen (vgl. erfolgreiche Aktionen im Hamburger Tunnel in 2015). Schließlich bleiben die Wege auch nach einem fahrradtaugli chen Ausbau Betriebswege der WSV und werden als solche weiterhin genutzt. Diese Funktion gilt es, ebenfalls der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Eine interkommunale Zusammenarbei t mit den Nachbargemeinden zur Fortsetzung des neuen Ausbaustandards in der Region wird angestrebt. in Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Übersichtsplan der Streckenabschnitte auf dem Stadtgebiet Münster Anlage 2 - Ratsantrag Nr. A-R/0036/2017
Anlage 1 - Übersichtsplan
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¯ 0 2 41 Kilometer Fahrradroute DEK ¬«2 ¬«1 ¬«3 ¬«4 ¬«5 Bearbeitung: Annika Schröder Stand: 21.05.2019 Kartenausschnitt: Stadtstrecke vorgezogener Ausbau bis ca. 2022 nördlicher Streckenabschnitt Los 12 südlicher Streckenabschnitt Los 11 0 650 1.300325 Meter ¬«2 ¬«6 Legende Stadtgrenze Greven - Schleuse Münster Stadtstrecke: Schleuse Münster - Eulerstraße (südl. B51-Brücke) Eulerstraße (südl. B51-Brücke) - Asphaltmischwerk Asphaltmischwerk - Kanalpromenade Kanalpromenade - Osttor Osttor - Stadtgrenze Senden Velorouten Promenade
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Eulerstraße
- Wolbecker Straße
- Kanalpromenade
- Promenade
- Vahlbusch
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0498/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37