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OVA/110/2025

Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu TOP 14: OVA/090/2025 Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Neugestaltung der Mühlenstraße

Antrag CDU/Grüne 18.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2025, TOP 34.1

Antrag

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Antrag

3961 Zeichen

OVA/110/2025 
                    
 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 18.06.2025 
Ratsfraktion – CDU / Bündnis 90 Die Grünen 
 
An 
Ratsherrn Norbert Czerwinski 
Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses 
 
 
 
Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 18.06.2025 
 
 
 
Betrifft: 
Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu 
TOP 14: OVA/090/2025 Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Neugestaltung 
der Mühlenstraße 
Sehr geehrter Herr Czerwinski, 
  
wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und 
abstimmen zu lassen. 
  
Ergänzungsantrag: 
 
Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, nach folgender 
Maßgabe, ansonsten vorlagegemäß beschließen zu lassen: 
 
1. Die Verwaltung prüft, ob in Fahrtrichtung Heinrich-Heine-Allee eine auf Höhe 
der Poller-Anlage Mühlenstraße einsetzende durchgehende regelmaßige 
Radverkehrsanlage (Radfahrstreifen oder Radschutzstreifen), möglichst mit 
Rotasphalt-Oberfläche, in die Planung integriert werden kann, damit der 
Radverkehr behinderungsfrei bis zur LZA gelangen kann. 
 
2. Die Verwaltung prüft, wie in Fahrtrichtung Rhein das Ende des 
Radfahrstreifens auf Höhe Grabbeplatz verdeutlicht, ggf. etwas nach Westen 
verschoben und ob eine Rad-Geradeausfahrt ohne 
Fahrstreifenwechselnotwendigkeit markiert werden kann.

Seite 2 
3. Die Verwaltung prüft, ob zur besseren Verkehrsabwicklung in Fahrtrichtung 
Heinrich-Heine-Allee die MIV-Rechtsabbiegespur bis zur Einmündung 
Neustraße rückverlängert werden kann. 
 
4. Die Verwaltung prüft, ob im Bereich der Mühlenstraße oder des Burgplatzes 
eine Hochbordkante für einen barrierefreien Einstieg in den Hop-On-/Hop-Off-
Bus sowie für den Fall einer Rheinbahn-Bus-Anbindung vorgesehen werden 
kann. 
 
5. Die Verwaltung prüft insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die 
aus der Anlage ersichtlichen Anregungen zur Markierung im 
Einmündungsbereich Grabbeplatz/Heinrich-Heine-Allee (Ziff. 1-7). 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt ggf. mündlich. 
 
 
 
Andreas Hartnigk     Mirja Cordes 
 
 
(Anlage s. u.) 
 
  
F. d. R. 
 
 
 
 
Kristina Herbst 
 
 
Anlage: Einmündungsbereich Heinrich-Heine-Allee 
 
1. Die Furt über die östliche Heinrich-Heine-Allee sollte roteingefärbt werden 
(Konflikt-Grün des linksabbiegenden MIV aus der Mühlenstraße).

Seite 3 
2. Die Furt über die Mühlenstraße sollte roteingefärbt werden (Konflikt-Grün des 
rechtsabbiegenden MIV aus der Heinrich-Heine-Allee). 
 
 
 
3. Die Furt über die westliche Heinrich-Heine-Allee (einschließlich Aufweitung in 
die Mühlenstraße) sollte roteingefärbt werden, um linksabbiegenden MIV aus der 
Heinrich-Heine-Allee deutlich zu machen, dass diese Fläche nicht überfahren werden 
soll. 
 
 
 
4. Es sollte geprüft werden, ob die nördlichen Furt über die Heinrich-Heine-Allee, 
die im Bestand 2R-beampelt sind, als 2R-Furten dimensioniert und mit Leitlinie und 
Richtungspiktogrammen markiert werden können. Sollte dies nicht möglich sein, 
kann die Ausrundung an der westlichen baulichen Rad-Auffahrt von der Furt über die 
Heinrich-Heine-Allee nach Norden entfallen.  
 
 
 
5. FR Ost: Die Furt aus der Mühlenstraße zur östlichen Heinrich-Heine-Allee sollte 
im Bereich der beiden Richtungsfahrbahnen ununterbrochen markiert werden; eine 
Notwendigkeit zur Unterbrechung wegen der Vorfahrt der Heinrich-Heine-Allee bei 
Signalausfall besteht nicht (vgl. etwa: Klein Eller/Weinheimer Straße und Bernburger 
Straße/Karlsruher Straße). Eine Roteinfärbung wäre wünschenswert.

Seite 4 
6. FR Ost: Der RiM für Rad-Linksabbieger sollte entsprechend der in Düsseldorf 
üblichen Praxis roteingefärbt werden; ggf. sollte er leicht verbreitert werden. 
 
 
 
7. FR Ost: Bei dem Rechtsabbieger sollte gemäß der textlichen Darstellung ein 
ARAS markiert werden mittels zweiter zurückgelagerte Haltelinie für den MIV und 
Roteinfärbung des Radaufstellbereichs vor der vorderen Haltelinie.

Beratungsverlauf (2)

18.06.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2025 Rat
TOP 34.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
OVA/110/2025
Typ
Antrag CDU/Grüne
Datum
18.06.2025
Erstellt
18.06.2025 12:54