V/0027/2008
Ergänzung der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Laden
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Beschlussvorlage
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V/0027/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Münster Marketing Betrifft Ergänzung der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenöffnungsgesetz Beratungsfolge 05.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.02.2008 Werksausschuss Münster-Marketing Vorberatung 20.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Vorlage aufgeführte neue Gebietsgliederung bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenöffnungsgesetz (Anlage) wird beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Kosten für die Stadt Münster fallen nicht an. Begründung: Mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0691/2005 „Leitlinien zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz“ vom 22.08.2005 hat der Rat wesentliche Regelungen zum Verfahren beschlossen. Gut zwei Jahre nach Beschluss der Vorlage kann die Verwaltung feststellen, dass sich wesentliche Eckpunkte der Vorlage in der Praxis bewährt haben. Dennoch ergibt sich in Bezug auf die be- schlossene Gebietsgliederung aus heutiger Sicht Veränderungsbedarf. Bisherige Gebietsregelung Mit Beschluss vom 21.09.2005 hat der Rat den Stadtbezirk Mitte in Bezug auf die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage neu untergliedert. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Innenstadt Vorlagen-Nr.: V/0027/2008 Auskunft erteilt: Herr Schmücker Herr Schulze-Werner Ruf: 492 27 50 492 32 00 E-Mail: Schmuecker@stadt-muenster.de SchuWe@stadt-muenster.de Datum: 07.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0027/2008 für die oberzentrale Funktion Münsters wurde im Stadtbezirk Mitte innerhalb des Promenadenrin- ges ein zusätzlicher Innenstadtbereich abgegrenzt, in dem ebenfalls bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigt werden können. Diese verkaufsoffenen Sonntage innerhalb des Promenadenringes wurden nicht auf das Kontingent des „Rest“-Bezirks Mitte angerechnet. Im Um- kehrschluss werden verkaufsoffene Sonntage außerhalb des Promenadenringes (z.B. an der Hammer Straße, Wolbecker Straße oder im Kreuzviertel) nicht auf das Kontingent der Innenstadt (innerhalb des Promenadenringes) angerechnet. Situation heute Nach der Erfahrung von zwei Jahren ist festzustellen, dass sich eine Untergliederung des Stadtbe- zirks Mitte als sinnvoll erwiesen hat. Dennoch hat sich im Stadtbezirk Mitte innerhalb der vergan- genen zwei Jahre ein Bereich herausgebildet, der eine neue Gebietsgliederung sinnvoll und not- wendig macht. Mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel hat sich ein Quartier etabliert, das als Entree zur Altstadt wie auch als zentraler Verkehrsknotenpunkt eine Sonderrolle im Bezirk Mitte einnimmt. Die Akteure der Immobilien- und Standortgemeinschaft sind Mitglieder des „Runden Tisches der Innenstadtkaufleute“. In ihrer Rolle fühlen sie sich der Altstadt zugehörig. Umgekehrt sehen die Kaufleute der Altstadt das Bahnhofsviertel als wesentliche Verbindung zur Altstadt an. Beide Seiten kommen übereinstimmend mit der Verwaltung zu dem Schluss, dass eine Zusammenfassung der Altstadt mit dem Quartier Bahnhofsviertel sinnvoll ist. Beim verkaufsoffenen Sonntag am 30.12.2007 wurde ein erster Versuch gestartet, mit der Öffnung der Altstadtgeschäfte auch gleichzeitig die Geschäfte im Bahnhofsviertel geöffnet zu halten. Der Versuch hat gezeigt, dass aus Sicht der Kundschaft und des Handels dieses Zusammengehen überzeugend ist. Nach dem bisherigen Regelkatalog bedeutet eine gleichzeitige Öffnung der Altstadt innerhalb des Promenadenringes und des Bahnhofsviertels eine zweifache Antragstellung. Die Kaufleute des Bahnhofsviertels müssen als derzeitiger Teil des Stadtbezirks Mitte den Rat um Genehmigung ersuchen, die Kaufleute der Altstadt ihren Antrag stellen für den Bereich innerhalb des Promena- denringes. Gleichzeitig bedeutet ein verkaufsoffener Sonntag in beiden Bereichen eine jeweilige Anrechnung einer Verkaufsöffnung pro Gebiet. Mit anderen Worten: Mit der Genehmigung des Verkaufssonntages im Bahnhofsviertel wird dieser auf das Gesamtbudget von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Stadtbezirk Mitte angerechnet. Entscheidungsvorschlag Um ein sinnvolles Verfahren zu gewährleisten und eine Optimierung des Instruments der ver- kaufsoffenen Sonntage pro Bezirk/Gebiet zu erreichen, ist es sinnvoll, eine neue Gebietsgliede- rung vorzunehmen: Dem Altstadtbereich innerhalb des Promenadenringes (hier wird die Grenzziehung analog zum Geltungsbereich der Altstadtsatzung vorgenommen) wird der Bereich der Immobilien- und Stand- ortgemeinschaft Bahnhofsviertel zugeschlagen. Bei diesem Bereich handelt es sich im Sinne der Gebietsgliederung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung um die Stadtzelle 232 „Hauptbahnhof“. In diesem neu gegliederten Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel sind wie zuvor bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigungsfähig. Für den übrigen Stadtbezirk Mitte stehen ebenfalls maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr als Möglichkei- ten zur Verfügung. Die fünf bisher gültigen Gebietsgliederungen West, Nord, Ost, Südost und Hiltrup bleiben wie zu- vor unverändert mit jeweils der Möglichkeit von bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen erhalten. I.V. I.V. gez. Schultheiß gez. Dr. Heinrichs Stadtdirektor Stadtrat Anlage
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Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Wolbecker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0027/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37