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V/0027/2008

Ergänzung der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Laden

Vorlagen 09.01.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.03.2008, TOP 27

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5596 Zeichen

V/0027/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Münster Marketing 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ergänzung der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach 
dem Ladenöffnungsgesetz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.02.2008 Werksausschuss Münster-Marketing Vorberatung 
20.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
12.03.2008 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Vorlage aufgeführte neue Gebietsgliederung bei der Freigabe von Verkaufssonntagen 
nach dem Ladenöffnungsgesetz (Anlage) wird beschlossen.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Kosten für die Stadt Münster fallen nicht an.   
 
Begründung: 
 
Mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0691/2005 „Leitlinien zur Genehmigungspraxis bei der 
Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz“ vom 22.08.2005 hat der Rat 
wesentliche Regelungen zum Verfahren beschlossen.  
Gut zwei Jahre nach Beschluss der Vorlage kann die Verwaltung feststellen, dass sich wesentliche 
Eckpunkte der Vorlage in der Praxis bewährt haben. Dennoch ergibt sich in Bezug auf die be-
schlossene Gebietsgliederung aus heutiger Sicht Veränderungsbedarf.  
Bisherige Gebietsregelung
 
 
Mit Beschluss vom 21.09.2005 hat der Rat den Stadtbezirk Mitte in Bezug auf die Genehmigung 
verkaufsoffener Sonntage neu untergliedert. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Innenstadt 
Vorlagen-Nr.: 
V/0027/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Schmücker 
Herr Schulze-Werner 
Ruf: 
492 27 50 
492 32 00 
E-Mail: 
Schmuecker@stadt-muenster.de  
SchuWe@stadt-muenster.de 
Datum: 
07.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0027/2008 
für die oberzentrale Funktion Münsters wurde im Stadtbezirk Mitte innerhalb des Promenadenrin-
ges ein zusätzlicher Innenstadtbereich abgegrenzt, in dem ebenfalls bis zu vier verkaufsoffene 
Sonntage pro Jahr genehmigt werden können. Diese verkaufsoffenen Sonntage innerhalb des 
Promenadenringes wurden nicht auf das Kontingent des „Rest“-Bezirks Mitte angerechnet. Im Um-
kehrschluss werden verkaufsoffene Sonntage außerhalb des Promenadenringes (z.B. an der 
Hammer Straße, Wolbecker Straße oder im Kreuzviertel) nicht auf das Kontingent der Innenstadt 
(innerhalb des Promenadenringes) angerechnet.  
Situation heute
 
 
Nach der Erfahrung von zwei Jahren ist festzustellen, dass sich eine Untergliederung des Stadtbe-
zirks Mitte als sinnvoll erwiesen hat. Dennoch hat sich im Stadtbezirk Mitte innerhalb der vergan-
genen zwei Jahre ein Bereich herausgebildet, der eine neue Gebietsgliederung sinnvoll und not-
wendig macht. Mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel hat sich ein Quartier 
etabliert, das als Entree zur Altstadt wie auch als zentraler Verkehrsknotenpunkt eine Sonderrolle 
im Bezirk Mitte einnimmt. Die Akteure der Immobilien- und Standortgemeinschaft sind Mitglieder 
des „Runden Tisches der Innenstadtkaufleute“. In ihrer Rolle fühlen sie sich der Altstadt zugehörig. 
Umgekehrt sehen die Kaufleute der Altstadt das Bahnhofsviertel als wesentliche Verbindung zur 
Altstadt an. Beide Seiten kommen übereinstimmend mit der Verwaltung zu dem Schluss, dass eine 
Zusammenfassung der Altstadt mit dem Quartier Bahnhofsviertel sinnvoll ist.  
Beim verkaufsoffenen Sonntag am 30.12.2007 wurde ein erster Versuch gestartet, mit der Öffnung 
der Altstadtgeschäfte auch gleichzeitig die Geschäfte im Bahnhofsviertel geöffnet zu halten. Der 
Versuch hat gezeigt, dass aus Sicht der Kundschaft und des Handels dieses Zusammengehen 
überzeugend ist.  
Nach dem bisherigen Regelkatalog bedeutet eine gleichzeitige Öffnung der Altstadt innerhalb des 
Promenadenringes und des Bahnhofsviertels eine zweifache Antragstellung. Die Kaufleute des 
Bahnhofsviertels müssen als derzeitiger Teil des Stadtbezirks Mitte den Rat um Genehmigung 
ersuchen, die Kaufleute der Altstadt ihren Antrag stellen für den Bereich innerhalb des Promena-
denringes. Gleichzeitig bedeutet ein verkaufsoffener Sonntag in beiden Bereichen eine jeweilige 
Anrechnung einer Verkaufsöffnung pro Gebiet. Mit anderen Worten: Mit der Genehmigung des 
Verkaufssonntages im Bahnhofsviertel wird dieser auf das Gesamtbudget von vier verkaufsoffenen 
Sonntagen im Stadtbezirk Mitte angerechnet.  
Entscheidungsvorschlag
 
 
Um ein sinnvolles Verfahren zu gewährleisten und eine Optimierung des Instruments der ver-
kaufsoffenen Sonntage pro Bezirk/Gebiet zu erreichen, ist es sinnvoll, eine neue Gebietsgliede-
rung vorzunehmen:  
Dem Altstadtbereich innerhalb des Promenadenringes (hier wird die Grenzziehung analog zum 
Geltungsbereich der Altstadtsatzung vorgenommen) wird der Bereich der Immobilien- und Stand-
ortgemeinschaft Bahnhofsviertel zugeschlagen. Bei diesem Bereich handelt es sich im Sinne der 
Gebietsgliederung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung um die 
Stadtzelle 232 „Hauptbahnhof“. In diesem neu gegliederten Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel sind 
wie zuvor bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigungsfähig. Für den übrigen 
Stadtbezirk Mitte stehen ebenfalls maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr als Möglichkei-
ten zur Verfügung.  
Die fünf bisher gültigen Gebietsgliederungen West, Nord, Ost, Südost und Hiltrup bleiben wie zu-
vor unverändert mit jeweils der Möglichkeit von bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen erhalten.  
 
I.V. I.V. 
gez. Schultheiß gez. Dr. Heinrichs 
Stadtdirektor  Stadtrat  
 
 
Anlage

Anlage

1013 Zeichen

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Beratungsverlauf (6)

05.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2008 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.03.2008 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hammer Straße
  • Wolbecker Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0027/2008
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37