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V/0208/2025

Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022

Vorlagen 08.04.2025

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage1-RPA-Bericht Nr. 05-2025-Gesamtabschluss-2022

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage2-Stellungnahme-RPA-zum-Gesamtabschluss-zum-31.12.2022

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Ansehen

Beschlussvorlage

4047 Zeichen

V/0208/2025 
V/0208/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes bestätigt der Rat der Stadt Müns-
ter den Gesamtabschluss zum 31.12.2022 der Stadt Münster mit einer Bilanzsumme von 
4.962.741.207,58 € und einem Jahresüberschuss von 9.752.809,67 € (§ 116 Abs. 8 iVm. § 96 Abs. 1 
Gemeindeordnung NRW - GO NRW). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der laufende Haushalt der Stadt Münster wird durch den Gesamtabschluss zum 31.12.2022 nicht 
tangiert. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Münster zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Gesamtabschluss aufzustellen. Größenabhängige Befreiungen zur Aufstellung eines Gesamtab-
schlusses gem. § 116a GO NRW kann die Stadt Münster nicht in Anspruch nehmen, da die Grenz-
werte gem. § 116a Abs. 1 Nr. 1 und N r. 2 GO NRW überschritten werden. Insofern bleibt die Stadt 
Münster verpflichtet, auch für das Haushaltsjahr 2023 einen Gesamtabschluss aufzustellen. § 117 
GO NRW ist für das Haushaltsjahr 2023 nicht anwendbar. 
 
Den mit Datum vom 23.09.2024 von der Stadtkä mmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
am gleichen Tag bestätigten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses zum 31.12.2022 einschließlich 
des Gesamtlageberichts hat der Rat auf seiner Sitzung am 09.10.2024 (V/0486/2024) zur Kenntnis 
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 8 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Remmeke 
Telefon: 492-1400 
Remmeke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0208/2025 
iVm. § 59 Abs. 3 G O NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss. Dabei 
bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Nach § 102 Abs. 3 und 5 iVm. Abs. 11 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob 
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet werden und ob er 
unter Einbeziehung der Buchführung ein den Tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist zu beurteilen, ob der Ge-
samtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob dieser insgesamt ein zutreffen-
des Bild der Lage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung un d Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der Ge-
samtjahresüberschuss auf 9.752.809,67 €. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung daher einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Einzelnen wird dazu auf den Prüfu ngsbericht sowie er-
gänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0486/2024 versandten Unterlagen zum Gesamtabschluss 
zum 31.12.2022 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 116 Abs. 8 iVm. § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Er-
gebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach Beratung 
des Prüfungsberichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss  in seiner Sitzung vom 13.03.2025 be-
schlossen, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt 
und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und durch den Oberbürgermeister bestätigten Gesamt-
abschluss nebst Gesamtlagebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprü-
fungsausschusses vom 13.03.2025 ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 der Stadt Müns-
ter 
Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO NRW

Anlage1-RPA-Bericht Nr. 05-2025-Gesamtabschluss-2022

195638 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Gesamtabschlusses der Stadt Münster  
 
 zum 31.12.2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
AWR - Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
 3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Vorwort ................................ ................................ ................................ ........................... 4 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ................................ ................................ ........... 5 
2 Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ .............. 5 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ..... 6 
3.1 Gegenstand der Prüfung ................................ ................................ ......................... 6 
3.2 Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ .................... 6 
4 Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ ....................... 7 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses ................................ ............. 7 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter ................................ .......... 8 
4.3 Unregelmäßigkeiten ................................ ................................ ................................  8 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss ............. 9 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................ ............................. 9 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung ................................ . 9 
5.1.2 Vorjahresabschluss ................................ ................................ ............................. 9 
5.1.3 Konsolidierungskreis ................................ ................................ ............................ 9 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag ................................ ................................ ...................12 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen ................................ ........................12 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen ................................ ................................ ..............12 
5.1.7 Einbezug nach der „at equity-Methode“ ................................ .............................. 13 
5.1.8 Einbezug nach der Methode „at cost“ ................................ ................................ .14 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung ................................ ................................ ............14 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses ................................ ................................ ..15 
5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................ .............................. 15 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................ ..........................15 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen ................................ ................................ ...15 
6 Bestätigungsvermerk ................................ ................................ ................................ .....16 
 
 
 
 
 
Anlage:   
 
 Gesamtabschluss der Stadt Münster 
 Gesamtergebnisrechnung 
 Gesamtbilanz 
 Eigenkapitalspiegel 
 Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
 Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
 4 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
Vorwort 
 
Mit diesem Bericht wird die Prüfung des nach den Regel n des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF) aufgestellten Gesamtabschlusses 2022 der Stadt Münster 
abgeschlossen.  
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses, welcher gemäß § 116 Abs. 2 Gemeindeord-
nung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamt-
bilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel 
besteht, hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erfol-
gen. Darüber hinaus hat die Stadt Münster einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Zum 
Gesamtabschluss hat die Stadt Münster ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW 
und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Auf-
gabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. In 
den Gesamtabschluss müssen die verselbständigten Aufgabenbereiche nicht einbezo-
gen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragsgesamtlage (VFE-Lage) der 
Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.  
 
Mit dem 2. NKF -Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) trat zum 01. Januar 2019 die 
neue GO NRW sowie die Kommun alhaushaltsverordnung Nordrhein -Westfalen 
(KomHVO NRW) in Kraft. Für den Gesamtabschluss 2022 findet diese kommunalrecht-
liche Gesetzeslage bei der Aufstellung sowie der Prüfung entsprechende Anwendung. 
Ebenso sind die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) mit Stand vom 23. 
Juni 2017 gemäß § 50 Abs. 4 KomHVO NRW angewandt worden.  
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Münster 
obliegt gemäß §§ 59 Abs. 3 i. V. m. 116 Abs. 9 GO NRW dem Rechnungsprüfungs-
ausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich dieser gemäß § 102 Abs. 1 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung - dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision der Stadt Münster (AWR). Das AWR ist bei der Durchführung dieser Prüfung 
unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Über das Ergebnis der Prüfun g be-
richtet dieser Prüfungsbericht, welcher in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (vgl. 
IDW Prüfungsstandards 450) erstellt ist.  
 
Sofern sich Besonderheiten aus den Anforderungen des NKF und der NKFWG sowie 
der Öffentlichkeit an den Prüfungsbericht ergeben, sind Inhalt und Gliederung entspre-
chend angepasst. Der Gesamtabschluss ist im Entwurf gemäß §§ 116 Abs. 8 i. V. m. 
95 Abs. 5 GO NRW am 23.09.2024 von der Stadtkämmerin aufgestellt, am selben Tag 
vom Oberbürgermeister bestätigt und dem Rat der Stadt Münster zu seiner Sitzung am 
09.10.2024 zugeleitet worden. Der Rat hat den Entwurf zur Kenntnis genommen und 
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen (V/0486/2024). 
 
Vorgesehen ist gemäß § 116 Abs. 8 GO NRW, dass der Gesamtabschluss innerhalb 
von neun Monaten nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und i. V. m. § 96 Abs. 1 
S. 1 GO NRW spätestens am 31.12. d es nachfolgenden Haushaltsjahres, in diesem 
Fall 2023, bestätigt wird. Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei der Aufstellung 
des Gesamtabschlusses 202 2 folglich überschritten; Rechtsfolgen erg eben sich hie-
raus jedoch nicht unmittelbar.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
 5 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen  
 
Die Prüfung bestätigt den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2022.  
 
Der Gesamtabschluss enthält alle gesetzlich geforderten Bestandteile. Die Angaben 
sind untereinander abgestimmt und weder sachlich noch rechnerisch zu beanstanden. 
 
Am 31.12.2022 beträgt die Gesamtbilanzsumme 4.962.741.207,58 €. Sie steigt gegen-
über dem Vorjahr um 322.993.610,55 € (rd. 7,0 %). Von der Bilanzsumme entfällt ein 
Betrag i.H.v. 935.770.412,60 € (rd. 18,9 %) auf das Eigenkapital.  
 
Die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2022 schließt mit einem Gesamtjah-
resüberschuss i.H.v. 9.752.809,67 € ab. 
 
Die im Gesamtabschluss dargestellten Ergebnisse sind sachgerecht ermittelt worden. 
 
Im Gesamtanhang we rden die Posten der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrech-
nung gemäß § 52 KomHVO NRW erläutert.  
 
Der Gesamtlagebericht vermittelt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Er-
trags- und Finanzgesamtlage der Stadt Münster einschließlich der verselbständigten 
Aufgabenbereiche.  
 
 
2 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 Abs. 11 und 1 GO NRW i. V. m. § 4 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) 
ist der Gesamtabschluss vom AWR als örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prü-
fung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergän-
zenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Sie ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen 
Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
der Stadt Münster wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt 
werden. 
 
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss  sowie 
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, 
ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die 
Prüfung des Gesamtlageberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzli-
chen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses müssen die einzelnen Jahresabschlüsse der 
verselbständigten Aufgabenbereiche nicht einbe zogen werden, wenn diese nach ge-
setzlichen Vorschriften geprüft worden sind . Bei den städtischen Beteiligungen, Son-
dervermögen und rechtlich unselbständigen Stiftungen ist dies regelmäßig der Fall. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung durch das AWR sowie über das Ergebnis der Prü-
fung haben die mit der Abschlussprüfung Beauftragten gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW 
zu berichten und die für die Prüfung und Berichterstattung einschlägigen Maßgaben 
der §§ 321 und 322 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
 6 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
3.1 Gegenstand der Prüfung 
 
Gegenstand der Prüfung ist der gemäß § 116 GO NRW aufgestellte Gesamtabschluss 
2022 der Stadt Münster einschließlich des Gesamtlageberichtes und des Gesamtan-
hangs.  
 
3.2 Art und Umfang der Prüfung 
 
Die Prüfung durch das AWR ist gemäß §§ 101, 102 und 116 Abs. 8 GO NRW sowie in 
Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung vorgenommen worden. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung 
so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgege-
ben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. 
Denn Ziel der Prüfung ist gemäß § 102 Abs. 3 i. V. m. Abs. 11 GO NRW die Feststel-
lung, ob der Gesamtabschluss ein  den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Gesamtertragslage der Stadt Münster unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt.  
 
Das AWR stützt sich auf die vom IDW entwickelten besonderen Grunds ätze für die 
Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tä-
tigkeit von Teilabschlussprüfern) - IDW PS 320 n.F.  Daneben beachtet das AWR die 
Leitlinien des Institutes der Rechnungsprüfer (IDR) zur Prüfung von kommunalen Ge-
samtabschlüssen – IDR 300. 
 
Die Prüfung umfasste insbesondere die 
 
 Gesamtabschlussrichtlinie 
 Einhaltung formaler Anforderungen an den Gesamtabschluss 
 Bestimmung des Konsolidierungskreises 
 Entwicklung der Meldedateien der voll zu konsolidierenden Unternehmen aus ih-
ren Einzelabschlüssen bzw. dem Konzernabschluss des Teilkonzerns Stadtwerke 
 Einhaltung des Einheitsgrundsatzes bei Stichtag, Ausweis und Bewertung 
 Übernahme der Formularabschlüsse (Reporting Packages) in die Konzernbuch-
führung 
 Plausibilität von Anpassungsbuchungen 
 Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen, i. E. 
o einseitige Eliminierungen 
o Kapitalkonsolidierung 
o Schuldenkonsolidierung 
o Aufwands- und Ertragskonsolidierung 
 Bewertungsanpassungen nach der „at equity-Methode“ 
 Einbezug von Beteiligungen nach der „at cost-Methode“ 
 Vollständigkeit und Verständlichkeit des Konzernanhangs 
 Ordnungsmäßigkeit der Kapitalflussrechnung (DRS 21) 
 Wahrheitsgehalt der Darstellungen im Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
 7 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
Sofern einzelne Abschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen 
durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, überzeugte sich das AWR von der Ein-
haltung der Voraussetzungen zur Weiterverwendung dieser Abschlüsse. 
 
Den Gesamtanhang prüfte das AWR darauf, ob die gesetzlich geforderten Angabe n 
vollständig und zutreffend sind. 
 
Die Angaben im Gesamtlagebericht wiederum wurden auf Plausibilität und Überein-
stimmung mit den während der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen überprüft. Dane-
ben vergewisserte sich das AWR davon, dass der Gesamtlagebericht mit den Kern-
aussagen der konsolidierten Abschlüsse in Einklang steht. 
 
Die Prüfung wurde von der 02. KW - 06. KW 2025 durchgeführt.  
 
Der Prüfung liegt ein Prüfungskonzept zu Grunde, welches Auskunft über die Strategie, 
die Art und den Umfang der unterschiedlichen Prüfungsschritte gibt. Die Berichterstat-
tung über die Prüfung orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichter-
stattung bei (Konzern-)Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und den Leitlinien des IDR 
zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR 260). Das AWR be-
schränkt sich bei der Berichterstattung auf die wesentlichen Ergebnisse aus der Prü-
fung. 
 
 
4 Grundsätzliche Feststellungen 
 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss setzt sich aus den gesetzlich geforderten Elementen, 
 
 der Gesamtergebnisrechnung 2022, 
 der Gesamtbilanz zum 31.12.2022, 
 dem Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung sowie dem Eigenkapitalspiegel und 
 dem Gesamtlagebericht 
 
zusammen, deren Inhalte und Darstellungen sich mit den Erkenntnissen, die das AWR 
während der Prüfung g ewonnen hat, decken. Somit wird mit dem Gesamtabschluss 
ein zutreffender Überblick über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt 
Münster als einheitliches Unternehmen gegeben. 
 
Am 06.04.2021 (MBI.NRW. 2021 S. 173) trat ein Runderlass des Ministeriums für Hei-
mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304-48.12.02/99 – 765/19 in Kraft, der u.a. 
ein Muster für einen verbindlichen Eigenkapitalspiegel für den Gesam tabschluss ent-
hält. Bis dahin sah die Mustersammlung nur einen Eigenkapitalspiegel für den Jahres-
abschluss vor, der aus unterschiedlichen Gründen nicht für einen Gesamtabschluss 
geeignet ist. 
 
Ein Ziel der Prüfung war es daher, gemeinsam mit dem Beteiligungsmanagement die 
neue gesetzliche Entwicklung aufzugreifen und einen geeigneten Eigenkapitalspiegel 
zu erarbeiten. 
 
Die endgültige Fassung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 enthält erstmalig ei-
nen Eigenkapitalspiegel. Die darin aufgezeigte Entwicklung ist mit der Buchführung ab-
gestimmt.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
 8 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
Der endgültige und vom Rat der Stadt Münster festzustellende Gesamtabschluss zum 
31.12.2022 ist diesem Prüfungsbericht beigefügt. 
 
Die Stornierung von Zwischenergebnissen aus der unentgeltlichen Übert ragung von 
Grundstücken wurde mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Aufgrund einer Neubeur-
teilung der Sachlage wird dies zukünftig mit der Allgemeinen Rücklage geschehen. 
 
Auf eine Korrektur wurde verzichtet, weil die Abweichung so geringfügig ist, dass der 
Gesamtabschluss zum 31.12.2022 indes unwesentlich beeinträchtigt wird. 
 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter 
 
Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften des §  49 KomHVO 
NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie den während der Prüfung 
gewonnenen Eindrücken. Er vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage und 
der voraussichtlichen Entwicklung der Stadt Münster unter Einbindung der verselbstän-
digten Aufgabenbereiche. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Ent-
wicklung sind zutreffend dargestellt. 
 
Folgende Informationen sind aus Sicht des AWR besonders hervorzuheben: 
 
 Am 31.12.2022 beträgt die Gesamtbilanzsumme 4.962.741.207,58 €. Sie steigt 
gegenüber dem Vorjahr um 322.993.610,55 € (rd. 7,0 %). Von der Bilanzsumme 
entfällt ein Betrag i.H.v. 935.770.412,60 € (rd. 18,9 %) auf das Eigenkapital. 
 
 die ordentlichen Gesamterträge belaufen sich auf 2.272.080.553,02 €. Gegen-
über dem Vorjahr, stellt dies eine Steigerung i.H.v. rd. 245 Mio. € dar. 
 
 die ordentlichen Gesamtaufwendungen betragen 2.257.443.012,92 €. Sie erhö-
hen sich gegenüber 2021 um rd. 227 Mio. €. 
 
 Das Ordentliche Gesamtergebnis beträgt 14.637.540,10 €. Es erhöht sich ge-
genüber dem Vorjahr um 18.129.305,50 €. 
 
 Die Belastungen aus dem Finanzergebnis i.H.v. -12.690.730,43 € fallen im Be-
richtsjahr gegenüber dem Vorjahr um rd. 4,2 Mio. € höher aus. 
 
 Zur Neutralisierung des Gesamtergebnisses wurde aufgrund Corona bedingter 
Mindererträge und Mehraufwendungen gemäß Covid -19-Isolierungsgesetz 
(NKF-CIG) ein außerordentlicher Ertrag i.H.v. 7.806.000,00 € in die Ergebnis-
rechnung eingestellt. 
 
 Im Ergebnis errechnet sich für das Haushaltsjahr 2022 ein Gesamtüberschuss 
i.H.v. 9.752.809,67 €. (Vorjahr -1.128.014,70 €).  
 
4.3 Unregelmäßigkeiten 
 
Die Prüfung des AWR erstreckte sich gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW auch darauf, ob 
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie ortsrechtli-
chen Bestimmungen beachtet worden sind.  
 
Gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten 
nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und in Verbindung mit § 96 Abs. 1 S. 1 GO 
NRW spätestens am 31.12. des nachfolgenden Haushaltsjahres, in diesem Fall 2023,

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
 9 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
zu bestätigen. Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei der Aufstellung des Gesamt-
abschlusses 2022 folglich überschritten. Darüber hinaus erkannte das AWR keine wei-
teren Sachverhalte, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 
 
 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss 
 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung 
 
Auf den Gesamtabschluss sind gemäß § 50 KomHVO NRW die zentralen Vorschriften 
zum Aufbau und Inhalt von Bilanz, Ergebnisrechnung, zur Bewertung von Vermögen 
und Schulden sowie zum jährlichen Abschluss - §§ 33 bis 38, 4 2 bis 4 4 und 
48 KomHVO NRW - entsprechend anzuwenden.  
 
Die Art der Zusammenfassung von Rechnungsergebnissen der Kernverwaltung mit de-
nen der verselbständigten Aufgabenbereiche wird i n § 50 KomHVO geregelt. Dabei 
richten sich die Konsolidierungsmethoden wiederum nach den Vorschriften des Han-
delsrechts. 
 
Abgeleitet aus den gesetzlichen Vorgaben enthält die städtische Gesamtabschluss-
richtlinie grundsätzliche Anweisungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses. Sie 
ist für die Stadt Münster und die voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche verbindlich 
und bildet die Grundlage für ein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS). 
 
Der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.20 22 steht im Einklang mit den 
gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der gültigen Gesamtabschlussricht-
linie. 
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2022 ist zweckmäßig organisiert. Die Melde-
daten mit den vorgeprüften Formularabschlüssen sowie sämtliche Buchungen hinsicht-
lich der Eliminierung und Konsolidierung von Geschäftsvorfällen lassen sich lückenlos 
nachvollziehen.  
 
5.1.2 Vorjahresabschluss 
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses des Jahres 2021 wurde von der 01. – 05. KW 
2024 durchgeführt. Der Bericht Nr. 03/2024 beschreibt das Ziel sowie Art und Umfang 
der Prüfung. Änderungen der Entwurfsfassung waren nicht erforderlich. Es wurde der 
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.  
 
Der Rat der Stadt Münster bestätigte den geprüften Gesamtabschluss 2021 in seiner 
Sitzung am 11.12.2024 und erteilte gleichzeitig dem Oberbürgermeister die Entlastung. 
Der Gesamtabschluss 2021 wurde bei der Bezirksregierung am 29.01.2025 angezeigt. 
Er wird am 21.02.2025 im Amtsblatt veröffentlicht.  
 
5.1.3 Konsolidierungskreis 
 
Das Beteiligungsmanagement prüft für jeden Abschluss aufs Neue, ob die Beteiligun-
gen der Stadt Münster in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind und welche Me-
thode ggf. dabei anzuwenden ist.

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Die Art des Einbezugs wird durch § 51 KomHVO NRW vorgegeben. Danach sind ver-
selbständigte Aufgabenbereiche voll zu konsolidieren, wenn sie entweder unter der 
einheitlichen Leitung der Stadt Münster stehen oder von der Stadt Münster beherrscht 
werden. Sofern die Stadt Münster hingegen nur einen maßgeblichen Einfluss auf die 
verselbständigten Aufgabenbereiche ausübt, ist die „at equity-Methode“ anzuwenden. 
 
Wird weder ein beherrschender noch ein maßgeblicher Einfluss seitens der Stadt 
Münster ausgeübt, wurden die verselbständigten Aufgabenbereiche im Gesamtab-
schluss mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten („at cost“) bewertet. 
 
Wenn die verselbständigten Aufgabenbereiche für die Verpflichtung, ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der 
Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind, müssen sie nicht im 
Gesamtabschluss konsolidiert, sondern können gem. § 116 b GO NRW mit ihren An-
schaffungskosten einbezogen werden. 
 
Die Frage der Wesentlichkeit für die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2022 wurde 
durch das Beteiligungsmanagement auf der Grundlage von folgenden Verhältniszahlen 
beurteilt: 
 
 Anteil der Beteiligung am Gesamtanlagevermögen 
 Anteil der Beteiligung am Gesamteigenkapital 
 Anteil der Beteiligung am Fremdkapital 
 Anteil der Beteiligung an den gesamten Verbindlichkeiten 
 Anteil der Beteiligung an der Bilanzsumme aller betroffenen Beteiligungen 
 Anteil der Beteiligung an den gesamten Erträgen 
 Anteil der Beteiligung an den gesamten Aufwendungen 
 Anteil der Beteiligung an der gesamten Liquidität 
 
Liegen die Anteile einer Beteiligung unter 3  % bzw. bei mehreren Beteiligungen unter 
5 %, so wurden die betreffenden Beteiligungen im Gesamtabschluss mit ihren fortge-
führten Anschaff ungskosten erfasst , anderenfalls erfolgt  ein Einbezug nach der „at 
equity-Methode“. 
 
Bei der Vollkonsolidierung wurden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-
grenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der einbezogenen Unterneh-
men nach einer Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NKF in voller 
Höhe in den Gesamtabschluss aufgenommen. 
 
Zur Vermeidung von Doppelerfassungen erfordert die Vollkonsolidierung eine Kapital-
konsolidierung, eine Schuldenkonsolidierung sowie die Verrechnung von sich entspre-
chenden Aufwendungen und Erträgen. 
 
Demgegenüber vereinfacht die „at equity-Methode“ den Einbezug des verselbständig-
ten Aufgabenbereiches, indem der Beteiligungsbuchwert um die Entwicklung des an-
teiligen Eigenkapitals am beteiligten Tochterunternehmen fortgeschrieben und dieser 
Wert in den Gesamtabschluss übernommen wird. 
 
Auf die Stadt Münster sind folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
Name des 
Unternehmens GA 2021 GA 2022 
Stadtwerke Münster GmbH-Teilkonzern Voll Voll 
Wohn+Stadtbau GmbH Voll Voll 
AWM Voll Voll

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Alle drei Unternehmen sind sowohl hinsichtlich ihres Einzelwertes (> 3%) als auch in 
ihrer Gesamtheit von Bedeutung (>5%) und bilden daher den Kreis der voll zu konso-
lidierenden Unternehmen.  
 
Assoziierte Unternehmen / 
Bewertung „at equity-Methode“: GA 2021 GA 2022 
Citeq at equity at equity 
Theater Münster at equity at equity 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH at equity at equity 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH at equity at equity 
KonvOY GmbH at equity at equity 
 
Sämtliche nach der „at equity-Methode“ berücksichtigten Unternehmen sind hinsicht-
lich ihrer Einzelwerte (< 3%) als von untergeo rdneter Bedeutung einzustufen; die Ge-
samtheit dieser in der v.g. Darstellung abgebildeten Unternehmen übersteigt allerdings 
den Grenzwert von 5 %, so dass sie nicht „at cost“, sondern „at equity“ einbezogen 
worden sind.  
 
Einbezug „at cost“ Anteil (%) GA 2021 GA 2022 
    
aus dem Kreis der 
verbundenen Unternehmen 
   
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 100,00 at cost at cost 
Münster Marketing 100,00 at cost at cost 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 85,00 at cost at cost 
GML Gewerbepark Münster 
Loddenheide GmbH 66,67 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der 
assoziierten Unternehmen 
   
Airport Park FMO GmbH 33,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der 
übrigen Beteiligungen 
   
Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH 11,36 at cost at cost 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 10,00 at cost at cost 
Institut für vergleichende Stadtgeschichte 
IStG GmbH 10,00 at cost at cost 
Chemisches und Veterinäruntersuchungs-
amt Münster-Emscher-Lippe 6,25 at cost at cost 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 4,02 at cost at cost 
Westfälisches Pferdemuseum GmbH 1,00 at cost at cost 
NRW.URBAN                                                   
kommunale Entwicklung GmbH 0,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der Sondervermögen    
Stiftung Generalarmenfonds ----- at cost at cost 
Friedrich und Irmgard 
Buschmann Stiftung ----- at cost at cost 
 
Die Unternehmen aus dem Kreis der verbundenen Unternehmen (beherrschender Ein-
fluss, > 50%) sowie die Unternehmen aus dem Kreis der assoziierten Unternehmen 
(20-50 %) w urden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung „at cost“ im Gesamtab-
schluss berücksichtigt. Gleiches gilt für die unselbständigen Stiftungen. 
 
Die Gesellschaften RELIGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH , IStG 
GmbH, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland -Emscher-Lippe, 
Regionalverkehr Münsterland GmbH , Westfälisches Pferdemuseum GmbH, Klär-
schlammverwertung Buchenhofen GmbH und NRW.URBAN kommunale Entwicklung

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GmbH hingegen sind wegen ihres niedrigen Beteiligungsanteils (< 20 %) nur „at cost“, 
d. h. mit ihren Anschaffungswerten in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Abgesehen von einzelnen unbedeutenden Übertragungsfehlern ist die Vorgehens-
weise zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises für den Gesamtabschluss 2022 aus 
Sicht des AWR nicht zu beanstanden. Gegenüber de r letzten Prüfung ergaben sich 
keine Veränderungen. Die Berechnungen sind übersichtlich und nachvollziehbar be-
legt. Die diesbezüglichen Angaben im Gesamtabschluss entsprechen den tatsächli-
chen Gegebenheiten.  
 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag 
 
Der Gesamtabschlussstichtag 31.12.2022 entspricht dem Stichtag des Mutterunter-
nehmens Stadt Münster. Die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe 
wurden alle gesetzesgemäß auf diesen Stichtag aufgestellt und auf dieser Grundlage 
in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Bei den assoziierten Betrieben, die nach der „at equity-Methode“ einbezogen werden, 
kann gem. §  51 Abs. 3 KomHVO NRW i. V. m. §  312 Abs. 6 HGB der jeweils letzte 
Jahresabschluss herangezogen werden, a uch wenn der Stichtag – wie im Fall de s 
Theaters Münster - abweicht. Ein Zwischenabschluss brauchte für den Gesamtab-
schluss 2022 folglich nicht erstellt zu werden. 
 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen 
 
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen wurden die Jahresabschlüsse der verselbstän-
digten Aufgabenbereiche nicht erneut durch das AWR geprüft, da diese nach gesetzli-
chen Vorschriften bereits geprüft wurden.  
 
Etwaige Bilanzierungsunterschiede sind zur Wahrung des Grundsatzes der Einheitlich-
keit in den Kommunalbilanzen und der Ergebnisrechnung nach den geltenden Rege-
lungsvorschriften des NKF anzupassen, um das Zahlenwerk der in den Gesamtab-
schluss einzubeziehenden Bereiche für die Erstellung des Summena bschlusses zu 
vereinheitlichen. 
 
Die für den Gesamtabschluss relevanten Überleitungsrechnungen der voll zu konsoli-
dierenden Betriebe wurden im Rahmen einer erweiterten Jahresabschlussprüfung ei-
ner kritischen Durchsicht durch den jeweiligen Wirtschaftsprüfe r der Tochtergesell-
schaft unterzogen. 
 
In allen Fällen wurde bestätigt, dass die Überleitungen auf NKF in Übereinstimmung 
mit den Vorschriften des §  116 GO NRW und der dazu beschlossenen Gesamtab-
schlussrichtlinie der Stadt Münster aufgestellt wurden. 
 
Das AWR unterzog die Formularabschlüsse der voll konsolidierten Unternehmen zur 
Vermeidung von Doppelprüfungen einer Plausibilitätsprüfung. Es kam dabei zu keinen 
Beanstandungen. 
 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen 
 
Im Anhang des Gesamtabschlusses wurden die jeweiligen Konsolidierungsmethoden 
wahrheitsgemäß erläutert.

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Zu Beginn der Konsolidierung identifizierte die Verwaltung diejenigen Geschäftsvor-
fälle, die in den jeweiligen Einzelabschlüssen bilanziert ware n, aber im Gesamtab-
schluss wegen des Einheitsgedan kens des Gesamtabschlusses konsolidiert werden. 
Sie wurden aus dem Gesamtabschluss abgegrenzt. Ein Beispiel hierfür sind die Rück-
stellungen für die an die Stadt Münster zu entrichtenden Gewerbesteuern oder Aktive 
Rechnungsabgrenzungsposten, die die Stadt Münster für die an die im Vollkonsolidie-
rungskreis einbezogenen Unternehmen gezahlten Zuwendungen gebildet hat. 
 
Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Ver-
gleichbare Vermögenspositionen im Konsolidierungskreis wurden einheitlich auf der 
Grundlage des NKF bewertet. Ansonsten wurden betriebsspezifische Besonderheiten 
aus den Einzelabschlüssen übernommen. Danach wurden die Kapitalverflechtungen 
der in den engeren Konsolidierungskreis einbezogenen Betriebe untereinander aufge-
löst, um eine Doppelerfassung der korrespondierenden Werte im Gesamtabschluss zu 
vermeiden. Die durch die Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmen-
werte werden über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgswirksam aufgelöst. 
 
Die Schuldenkonsolidierung bewirkte ordnungsgemäß eine Eliminierung von wechsel-
seitigen Ausleihungen, Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten  und Rech-
nungsabgrenzungsposten.  
 
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden untereinander entstan-
dene Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet und eliminiert. 
 
Von einer Eliminierung etwaiger Zwischenergebnisse wurde gem. § 51 KomHVO NRW 
bei den voll zu konsolidierenden Unternehmen abgesehen. Eine Ausnahme davon 
stellt die Aufdeckung v on stillen Reserven aus der Übertragung von Grundvermögen 
von der Stadt Münster auf die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH dar. 
 
Die Konsolidierungsvorgänge insgesamt wurden sachgerecht durchgeführt und doku-
mentiert. Auftretende Differenzen wurden durch den Abgleich von Salden bis zur We-
sentlichkeitsgrenze aufgeklärt. 
 
5.1.7 Einbezug nach der „at equity-Methode“ 
 
Die Beteiligungen der Stadt Münster an den Unternehmen citeq, Westfälischer Zoolo-
gischer Garten GmbH , das Theater Münster, die Messe und Congress  Center Halle 
Münsterland GmbH sowie die KonvOY GmbH wurden nach der „at equity-Methode“ in 
den Gesamtabschluss einbezogen. Danach wurde der Wert der Beteiligung jeweils mit 
dem auf die Stadt Münster am 31.12.2022 entfallenden Anteil am Eigenkapital des Un-
ternehmens bilanziert. Soweit sich Abweichungen zu den im Einzelabschluss der Stadt 
Münster geführten Bilanzansätzen ergaben, kam es zu entsprechenden Wertkorrektu-
ren. 
 
Die Bewertung wurde in nachvollziehbarer Weise dokumentiert.  
 
Im Fall des Theaters zahlt die Stadt Münster keine Zuführungen in die Kapitalrücklage, 
sondern einen Betriebskostenzuschuss zur Förderung des Spielbetriebs. Der Betriebs-
kostenzuschuss wird im Gesamtabschluss nicht neutralisiert, weil das Theater Münster 
nicht im Vollkonsolidierungskreis geführt wird und der Zuschuss nicht die Gesellschaf-
terebene betrifft. 
 
Ausgehend von den historischen Anschaffungskosten ist die Beteiligung am Theater 
Münster im Gesamtabschluss zum 31.12.2022 mit einem Wert von 5.244.505,05 € zu

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bewerten. Dieser Wert entspricht dem auf die Stadt Münster entfallenden Anteil am 
Eigenkapital des Theaters. In die Bewertung sind alle entstandenen Jahresüber-
schüsse und –fehlbeträge sowie die Kapitalrückführungen an die Stadt Münster einzu-
beziehen.  
 
Bei der Bewertung der Beteiligung wurde lediglich  die Vorabgewinnausschüttung 
(V/0709/2021) i.H.v. 2.075.000,00 € für die Spielsaison 2020/2021 berücksichtigt, nicht 
aber die Entnahme i.H.v. 7.000,00 € zur Deckung von Aufwendungen des Stadtarchi-
ves (Historikerpreis) als auch die restliche Rate i.H.v. 2.256.657,24  € (V/0262/2022), 
so dass der Wert des Theaters Münster im Gesamtabschluss mit 7.508.162,29  €, um 
2.263.657,24 € zu hoch bewertet wurde. Die Differenz beträgt in Relation zum Wert der 
Finanzanlagen des Gesamtabschlusses (257.743.367,96 €) rd. 0,9 % und ist aus Sicht 
des AWR für die Beurteilung des Gesamtabschlusses 2022 unwesentlich. 
 
5.1.8 Einbezug nach der Methode „at cost“ 
 
Bei den Beteiligungen und Sondervermögen, die nach der Methode „at cost“ in den 
Gesamtabschluss einbezogen wurden, übernahm die Verwaltung die historischen An-
schaffungskosten aus dem Einzelabschluss der Stadt Münster 31.12.2022 in den Ge-
samtabschluss. Die Bewertung und Bilanzierung führte seitens der Prüfung zu keinen 
Einwendungen.  
 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung 
 
Das NKF verpflichtet die Kommunen nicht dazu, den Gesamtabschluss auf der Grund-
lage einer eigenständigen Gesamtbuchführung aufzustellen, in der die einzelnen Ge-
schäftsvorfälle des Konzerns Stadt Münster wie für den Einzelabschluss sachlich und 
zeitlich geordnet nachgehalten werden. Vielmehr wird bei der Aufstellung des Gesamt-
abschlusses auf die vorliegenden Einzelabschlüsse der einbezogenen Betriebe zu-
rückgegriffen und es werden verschiedene Konsolidierungsschritte durchgeführt. 
 
Gleichwohl sind die jeweiligen Arbeitsschritte zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 
klar und verständlich zu dokumentieren, denn die Anforderungen an die Dokumenta-
tion der Aufstellung des Gesamtabschlusses ergeben sich aus dem Bedeutungszu-
sammenhang des § 116 Abs. 8 GO NRW. 
 
Die einzelnen Arbeitsschritte und Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlus-
ses der Stadt Münster wurden in einer Richtlinie festgelegt. Diese enthält u.a. die zent-
ralen Vorgaben für eine einheitliche Kontierung und Bewertung.  Neben den gesetzli-
chen Bestimmungen der GO NRW zur Aufstellung des Gesamtabschlusses stellt die 
Gesamtabschlussrichtlinie die maßgebliche Grundlage für ein funktionstüchtiges Inter-
nes Kontrollsystem (IKS) dar. Diese Maßgaben wurden bei der Aufstellung des Ge-
samtabschlusses 2022 eingehalten. 
 
Seit dem Haushaltsjahr 2015 setzt die Verwaltung z ur Steuerung und Überwachung 
der Konsolidierungsschritte das Softwareprodukt LucaNet 24 LTS ein. Dem AWR liegt 
eine Bescheinigung über eine Softwareprüfung vor, die durch die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft KPMG AG auf der Grundlage des IDW PS 880 durchgeführt wurde.  
 
Die Prüfung beachtete u.a. die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 
14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbe-
wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. 
 
Nach den Ergebnissen der Prüfung ermöglicht die geprüfte Software mit hinreichender 
Sicherheit und bei sachgerechter Anwendung eine ordnungsgemäße Konsolidierung.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
 
Der vorliegende Gesamtabschluss 2022 ist das Ergebnis eines geordneten und sys-
temgestützten Aufstellungsverfahrens. Die Aufbereitung und Vereinheitlichung der in 
den Abschluss einbezogenen Einzelabschlüsse, die Übernahme der Rechnungsergeb-
nisse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen waren nachvollziehbar dokumentiert und 
nicht zu beanstanden. 
 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss 2022 umfasst die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnisrechnung, 
den Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung und den Gesamtlagebericht. Bei der Auf-
stellung des Gesamtabschlusses beachtete die Verwaltung die einschlägigen gesetz-
lichen Vorschriften. 
 
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesamtbilanz wurden ordnungsgemäß aus 
den einbezogenen Jahresabschlüssen entwickelt. Die angewendeten Konsolidierungs-
maßnahmen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Konsolidierungsmaßnah-
men wurden sachgerecht durchgeführt und dokumentiert. 
 
Der Gesamtanhang enthält alle gesetzlich geforderten Erläuterungen und Angaben.  
 
Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt einen Überblick über den am 31.12.20 22 beste-
henden Finanzmittelfonds und die Zahlungsströme, die zur Veränderung des Finanz-
mittelfonds gegenüber dem Vorjahr f ührten. Der Aufbau der Gesamtkapitalflussrech-
nung entspricht den Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs standards und 
vermittelt den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, den Cashflow aus der 
Investitionstätigkeit sowie den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. 
 
Die Gesamtkapitalflussrechnung wurde derivativ, d. h. durch Zusammenrechnung der 
Kapitalflussrechnungen der einbezogenen Unternehmen ermittelt. 
 
5.2 Gesamtaussage und wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
Die Bilanzsumme des Gesamtabschlusses bel äuft sich am Stichtag 31.12.20 22 auf 
4.962.741.207,58 € (Vorjahr: 4.639.747.597,03 €). 
 
Im Haushaltsjahr 2022 schließt die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster mit 
einem Überschuss i.H.v. 9.752.809,67 € (Vorjahr: -1.128.014,70 €) ab. 
 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
Ansatz- und Bewertungsunterschiede in den Jahresabschlüssen der in den Konzern-
abschluss einbezogenen Unternehmen wurden für den Gesamtabschluss der Stadt 
Münster zum 31.12.2022 vereinheitlicht. Dabei stellt die KomHVO NRW die maßgebli-
chen Ansatz- und Bewertungsgrundlagen für den vorliegenden Gesamtabschluss dar.  
 
Die gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden eingehalten. Die ange-
wendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr 
nicht verändert. Sie wurden im Anhang hinreichend erläutert.

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6 Bestätigungsvermerk 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat den Gesamtabschluss der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen 
- bestehend aus der Gesamtbilanz zum 31.12.20 22, der Gesamtergebnisrechnung, 
dem Gesamtanhang mit Gesamtkapitalflussrechnung und dem Gesamtlagebericht für 
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022 geprüft. 
 
 
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfun g gewonnenen 
Erkenntnisse 
 
 entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den 
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen orts-
rechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.2022 
sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022          
 
und 
 
 vermittelt der b eigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von 
der wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen. In al-
len wesentlichen Belangen steht dieser Gesamtlagebericht im Einklang mit dem 
Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen 
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
 
Gemäß §  102 Abs. 8 GO NRW i. V. m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, 
dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des 
Gesamtjahresabschlusses und des Gesamtlageberichtes geführt hat. 
 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes in 
Übereinstimmung mit §  102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Verantwor-
tung des AWR nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwor-
tung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamt-
lageberichtes“ des Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben.  
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß 
§ 104 Abs. 1 GO NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist 
das AWR dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm 
unmittelbar unterstellt. Der disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit 
ist das AWR von der Stadtverwaltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen 
handelsrechtlichen (§  319 HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31  GO 
NRW) unabhängig und erfüllt seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
den diesbezüglichen Anforderungen.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise 
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Gesamt-
abschluss und zum Gesamtlagebericht heranzuziehen. 
 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den Ge-
samtabschluss und den Gesamtlagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtabschlusses, 
der den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen orts-
rechtlichen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass 
der Gesamtabschluss 2022 unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bil d der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die internen Kontrollen, die die 
Stadt Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellu ng eines Gesamtabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, 
falschen Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der steti-
gen Erfüllung der Aufgaben, zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, 
Sachverhalte in Zusammenhang mit de r Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufga-
ben, sofern einschlägig, anzugeben.  
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtla-
geberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster ver-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss in Einklang 
steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.  
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys-
teme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Gesamtlageberichtes 
in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermögli-
chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Gesamtlage-
bericht erbringen zu können.  
 
Darüber hinaus ist das Vertretungsorgan  verantwortlich für die Überwachung des 
Rechnungslegungsprozesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Gesamtabschlus-
ses und des Gesamtlageberichtes.  
 
Verantwortung der Abschlu ssprüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses 
und des Gesamtlageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan-
gen, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, 
ob der Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt 
Münster und ihrer Tochterunternehmen vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen 
mit dem Gesamtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen 
in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Der Bestätigungsvermerk bein-
haltet die Prüfungsurteile de r Abschlussprüfer zum Gesamtjahresabschluss und zum 
Gesamtlagebericht.

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Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, 
dass eine in Übereinstimmung mit §  102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut 
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets 
aufdeckt.  
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und wer-
den als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass 
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Gesamtabschlusses und Ge-
samtlageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beein-
flussen. 
 
Während der Prüfung übte n die Abschlussprüfer pflichtgemäßes Ermessen aus und 
bewahrten eine kritische Grundhaltung.  
 
Darüber hinaus 
 
 identifizierten und beurteilten sie Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebe-
richt, planten und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, 
erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für die Prüfungsurteile zu dienen.  
 
Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 
 gewannen die Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die Prüfung des Ge-
samtabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des 
Gesamtlageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, 
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsu rteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der 
Stadt Münster abzugeben. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Angemessenheit der vom Oberbürgermeister 
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von ihm 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
 zogen die Abschlussprüfer auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise 
Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Er-
eignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähig keit 
der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der 
Aufgaben, aufwerfen können.  
 
Falls die Abschlussprüfer zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Bestätigungsverm erk auf die dazu-
gehörigen Angaben im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht aufmerksam 
zu machen oder, falls die Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prü-
fungsurteil zu modifizieren.  
 
Die Abschlussprüfer zogen ihre Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum 
Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Stadt Münster 
die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
 
 19 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 05/2025 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt 
des Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamtab-
schluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass 
der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen  Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer den Einklang des Gesamtlageberichtes mit dem 
Gesamtabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild 
von der Lage der Stadt Münster. 
 
 führten die Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Oberbürgermeister 
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht durch. Auf Ba-
sis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzogen sie dabei insbeson-
dere die den zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde ge-
legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte Ableitung 
der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.  
 
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu 
den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht ab.  
 
Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie be-
deutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantwortlichen.  
 
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wur-
den keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
 
Münster, den 17.02.2025 
 
 
 
 
gez. 
Axel Remmeke  
Leiter des Amtes  
für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Gesamtergebnisrechnung 
 vom 01.01. – 31.12.2022

Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2022 
      2022 2021 
      EUR EUR 
  
 
      
1.  Steuern und ähnliche Abgaben 682.124.683,12 661.190.475,73 
2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen  198.217.749,82 203.267.955,69 
3. + Sonstige Transfererträge 25.148.446,43 21.244.472,83 
4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 185.246.912,68 165.544.351,13 
5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 846.829.638,89 658.824.771,49 
6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 240.085.374,91 235.589.735,70 
7. + Sonstige ordentliche Erträge 71.312.141,35 63.194.934,66 
8. + Aktivierte Eigenleistungen 20.749.908,92 18.268.679,80 
9. +/- Bestandsveränderungen 2.365.696,90 32.513,28 
10. = Ordentliche Erträge 2.272.080.553,02 2.027.157.890,31 
11. - Personalaufwendungen 443.991.731,90 432.175.689,41 
12. - Versorgungsaufwendungen 42.477.146,81 36.164.712,96 
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 775.437.578,88 610.926.027,98 
14. - Bilanzielle Abschreibungen 162.584.294,64 154.393.485,58 
15. - Transferaufwendungen 693.863.898,68 647.075.221,02 
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 139.088.362,01 149.914.518,76 
17. = Ordentliche Aufwendungen 2.257.443.012,92 2.030.649.655,71 
18. = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 14.637.540,10 -3.491.765,40 
19. + Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 142.453,68 125.393,76 
20. + Beteiligungserträge 6.991.547,52 15.706.512,75 
21. + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 1.833.231,78 1.241.180,60 
22. - Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 0,00 
23. - Zinsaufwendungen- und sonstige Finanzaufwendungen 21.657.963,41 25.519.336,41 
24. = Gesamtfinanzergebnis -12.690.730,43 -8.446.249,30 
25. = Ordentliches Gesamtergebnis 1.946.809,67 -11.938.014,70 
26. + Außerordentliche Erträge 7.806.000,00 10.810.000,00 
27. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 
28. = Außerordentliches Gesamtergebnis 7.806.000,00 10.810.000,00 
29. = Gesamtjahresergebnis 9.752.809,67 -1.128.014,70

Gesamtbilanz 
 zum 31.12.2022

2

3
  
  
   
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtanhang 
 mit Kapitalflussrechnung

4
  
  
   
  
  
Inhaltsverzeichnis 
 
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag ....................... 5 
II. Angaben zum Konsolidierungskreis ................................ ................................ .................... 5 
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ................................ ................................ ...... 8 
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................ .............. 8 
V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz ................................ ................................ ............. 11 
VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung ................................ ......................... 22 
VII. Sonstige Angaben ................................ ................................ ................................ .......... 26 
VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs ................................ ................................ ................. 26 
1. Kapitalflussrechnung ................................ ................................ ................................ ... 26 
2. Gesamteigenkapitalspiegel ................................ ................................ ......................... 28 
3. Organe und Mitgliedschaften ................................ ................................ ...................... 30

5
  
  
   
  
  
 I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag 
 
Die Stadt Münster hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Kommunalhaus-
haltsverordnung für das Land Nordrhein -Westfalen zum 31.12.2022 einen Einzelabschluss 
und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschrif-
ten des Handelsgesetzbuches anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.  
 
Das Geschäftsjahr für den Konzern und für die voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche 
entsprach dem Kalenderjahr. Bei den assoziierten Unternehmen wurde der jeweils letzte Jah-
resabschluss zugrunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenver-
fahren aufgestellt worden. Die Betragsangaben erfolgten in Euro. Es können sich in Einzelfäl-
len in den Summenzeilen der Tabellen Rundungsdifferenzen zu den tatsächlichen S ummen 
der Einzelwerte ergeben. 
 
 
 II. Angaben zum Konsolidierungskreis 
 
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Stadt Münster selbst sämtliche wirtschaftlich und 
organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Münster, die im Rahmen der 
Vollkonsolidierung bzw. der „at equity“-Methode in den Gesamtabschluss mit einbezogen wer-
den. 
 
Auf die Stadt Münster wurden folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (Eigenbetrieb) Münster 100,00  
Stadtwerke Münster GmbH Münster 100,00 
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH Münster 100,00 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde auf Teilkonzernebene in den Gesamtabschluss einbe-
zogen.  
Dadurch sind über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH folgende Gesell-
schaften als verbundene Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses gelangt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Stadtnetze Münster GmbH  Münster 100,00 
Bauwerke Münster GmbH* Münster 100,00 
Westfälische Bauindustrie GmbH Münster   99,00 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG Löningen 100,00 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH Münster 100,00 
Bädermanagement Münster GmbH Münster  100,00 
*) Bis zum 25.07.2022 firmierend als Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH.

6
  
  
   
  
  
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurde die Westfälische Fernwär-
meversorgung GmbH mit einem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH am Kapital in Höhe von 
50,00 % als anteilsmäßig konsolidiertes Gemeinschaftsunternehmen in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses aufgenommen. 
 
Folgende Unternehmen der Stadt Münster wurden nach der „at equity“-Methode (Fortschrei-
bung des Beteiligungsbuchwertes) im Gesamtabschluss berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
citeq (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
Theater Münster (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
KonvOY GmbH* Münster 100,00 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
GmbH* Münster 92,09  
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Münster 45,40  
 
*) Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 
des Konzerns sowie unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 116b GO NRW i. V. m. § 296 Abs. 2 
HGB wurden diese verbundenen Unternehmen nicht als voll zu konsolidierende Unternehmen in den 
Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurden die folgenden assozi-
ierten Unternehmen „at equity“ einbezogen: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V.  Enschede   50,00 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH Osnabrück   50,00 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG Osnabrück   32,40 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Greven   35,06 
items management GmbH Münster   29,38 
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH Münster 29,00 
 
Die folgenden Unternehmen der Stadt Münster wurden zu Anschaffungskosten „at cost“ be-
rücksichtigt:

7
  
  
   
  
  
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH* Münster 100,00 
Münster Marketing (Eigenbetrieb)* Münster 100,00 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH* Münster 85,00 
GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH* Münster 66,67 
AirportPark FMO GmbH* Greven 33,33 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH Buchen-
hofen 11,36 
RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur 
GmbH Telgte 10,00 
Institut für vergleichende Städtegeschichte GmbH 
(IStG) Münster 10,00 
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-
land-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) 
Münster 6,25 
Regionalverkehr Münsterland GmbH Münster 4,02 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH Münster 1,00 
NRW.URBAN kommunale Entwicklung GmbH Düsseldorf **0,33 
 
*) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB sowie §  51 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 
311 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der verbundenen und assoziierten Unternehmen als solche ver-
zichtet.  
**) Zusätzlich hierzu wird ein indirekter Anteil von 0,33 % über die KonvOY GmbH gehalten. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurden die folgenden Gesell-
schaften „at cost“ berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH* Borkum 49,90 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG* Münster 25,00 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH Lippstadt 14,13 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Troisdorf 7,75 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs 
GmbH Troisdorf 7,75 
Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr – Lippe GmbH Münster 3,57 
 
*) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB sowie §  51 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 
311  
    Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der verbundenen und assoziierten Unternehmen als solche verzichtet.  
 
Über die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (im Folgen-
den Wohn + Stadtbau GmbH genannt) wurde die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, 
Münster als „at cost“ bewertetes Unternehmen berücksichtigt.  
Gem. § 116 Abs. 3 GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB wurde auf die Aufstellung eines Konzernab-
schlusses durch die Wohn + Stadtbau GmbH verzichtet, da der Einfluss des oben genannten 
verbundenen Unternehmens auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage (VSEF-
Lage) von untergeordneter Bedeutung ist.

8
  
  
   
  
  
 
 III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden 
 
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode (§ 51 Abs. 1 und 2 
KomHVO i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB) angewandt. Dabei erfolgte die Verrechnung der 
Anteile mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten Wertansätze zum Zeitpunkt 
der erstmaligen Einbeziehung der Konzernbetriebe in den Gesamtabschluss.  
 
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. m. § 303 Abs. 1 
HGB durch Eliminierung der Ausleihungen und Forderungen mit den entsprechenden Rück-
stellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben sowie der Rechnungsab-
grenzungsposten. Bürgschaften und sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden ebenfalls zu 
Gunsten verbundener Unternehmen bereinigt. 
 
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. m. 
§ 304 Abs. 2 HGB bei den voll zu konsolidierenden und den assoziierten Unternehmen abge-
sehen. Eine Ausnahme bildeten hierbei die Werterhöhungen bei den Sacheinlagen der Stadt 
Münster zugunsten der Wohn + Stadtbau GmbH.  
 
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. 
m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den 
auf sie entfallenden Aufwendungen. 
 
Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz, auf der Grundlage der Wertan-
sätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Ge-
samtabschluss, mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode). Die Wertansätze werden 
entsprechend fortgeschrieben. 
 
 
 IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden für 
den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich 
nach den bei der Stadt Münster geltenden Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden aufge-
stellt, sofern deren Auswirkungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der VSEF-Lage des „Konzerns Kommune“ nicht von untergeordneter 
Bedeutung waren (§ 51 Abs. 1 KomHVO NRW i. V. m. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB).  
 
Eine Anpassung der jeweiligen Einzelabschlüsse der assoziierten „at equity“ bewerteten Un-
ternehmen an die konzerneinheitlichen Ansatz - und Bewertungsmethoden erfolgte in Aus-
übung des Wahlrechts gem. § 312 Abs. 5 HGB nicht.  
Im Einzelnen wurden im Konzern Stadt Münster folgende Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden angewendet:

9
  
  
   
  
  
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten, vermindert um lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
zwischen 3 und 17 Jahren bewertet.  
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um 
lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 80 
Jahren, angesetzt. In begründeten Fällen wurde von den voll zu konsolidierenden Unterneh-
men die degressive Abschreibung, teilweise mit Übergang zur linearen Methode, vorgen om-
men. In Fällen von betriebsspezifischen Besonderheiten und in Fällen von einer untergeord-
neten Bedeutung für die VSEF-Lage wurde auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB 
verzichtet. 
 
Bei der Stadt Münster wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten 
bis 800,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 36 Abs. 3 KomHVO grundsätzlich unmittelbar als 
Aufwand verbucht. Bei den voll zu konsolidierenden Unternehmen wurden die geringwertigen 
Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800,00  EUR voll abgeschrieben. Bei der Wohn + 
Stadtbau GmbH wurden weiterhin niedrigere - steuerlich begründete - Wertansätze aufgrund 
der in den Vorjahren geltenden Fassung des § 254 HGB (bis zum 28.05.2009) fortgeführt. 
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die VSEF-Lage wurde auf eine Anpassung gem. 
§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthielten neben den Material-, Fertigungs- 
und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungs-
gemeinkosten. Für Vermögensgegenstände der Energie - und Wassernetze wurden bei der 
Stadtwerke Münster GmbH darüber hinaus Regiegemeinkosten berücksichtigt. 
Wurden Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbetrieben ander-
weitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf eine Anpas-
sung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.  
 
Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich vorgenom-
mener Wertberichtigungen, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, ausgewiesen. So-
weit die Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, wurde 
entsprechend § 253 Abs. 5 HGB der niedrigere Wertansatz nicht beibehalten. Die Ausleihun-
gen wurden zum Nennwert bewertet.  
 
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu fortgeführ-
ten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen oder zum 
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Für 
bestimmte Vorräte wurden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren 
ermittelt. Die unter den fertigen Erzeugnissen und Waren ausgewiesenen CO 2-
Vermeidungszertifikate und Wasservorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die der 
Stadtwerke Münster GmbH unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 Treibhausgas-

10
  
  
   
  
  
Emissionshandelsgesetz (TEHG) i. V. m. §§ 7 und 8 Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) wur-
den mit dem Wert von 1 EUR angesetzt. Erworbene Emissionsrechte wurden zu A nschaf-
fungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag be-
wertet. Aufgrund des hohen Ermittlungsaufwandes, betriebsspezifischer Besonderheiten und 
aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF -Lage wurde auf eine Anpa ssung gem. § 
308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet. 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. 
Allen erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. 
 
Das nach § 75 Abs. 3 GO bestehende Wah lrecht zur Bildung einer Ausgleichsrücklage 
wurde in Anspruch genommen.  
 
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden entspre-
chend als Sonderposten für Zuwendungen und Sonderposten für Beiträge ausgewiesen. 
Zugänge dieser Sonderposten im Berichtsjahr wurden mit den Nennbeträgen passiviert. Die 
Auflösung erfolgte nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Ab-
schreibungssätze.  
 
Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeit-
raumes wurden in einem Sonderposten für den Gebührenausgleich ausgewiesen. Diese 
müssen nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von vier Jahren ausgeglichen und da-
her entsprechend aufgelöst werden. 
 
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufs tellung erkennbaren Risiken ist 
durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur-
teilung notwendigen Betrags ausreichend Rechnung getragen worden. 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Ver-
sorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden nach versiche-
rungsmathematischen Verfahren ermittelt.  
 
Beihilfeansprüche von Beamtinnen und Beamten wurden als prozentualer Anteil zur Pensi-
onsrückstellung gebildet, der sich als Durchschnittswert der letzten drei Jahre aus dem Ver-
hältnis der gezahlten Beihilfeleistungen zu den gezahlten Versorgungsbezügen errechnet (§ 
37 Abs. 1 S. 5 und S. 6 KomHVO). Die Ermittlung des Prozentsatzes ist nach § 37 Abs. 1 S. 
7 KomHVO mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen. 
 
Die Bilanzposition Rückstellungen für Deponien und Altlasten beinhaltete im Wesentlichen 
die Kosten der Nachsorge/Rekultivierung der Zentraldeponien Münster (ZDM) I und II. Depo-
nierückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendi-
gen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Preis - und Kostensteigerungen an-
gesetzt. In 2012 wurde die Bewertungsmethodik zur Ermittlung der Deponierückstellungen

11
  
  
   
  
  
verfeinert, indem die Rückst ellung für Zwecke der Bewertung in mehrere Teilrückstellungen 
entsprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlaufzeit zu-
geordnet wurde. Der hier angesetzte Wert basiert auf einem Gutachten von der ECONUM 
Unternehmensberatung GmbH aus 2022 und wird im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. 
Finanzplanungen angepasst. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung ist mit dem je-
weiligen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst worden.  
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei den voll zu konsolidie-
renden Unternehmen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund untergeordneter Bedeu-
tung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
 
 V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz 
 
 
1. Aktiva 
 
 
Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
 
Um die durch die COVID -19-Pandemie verursachten haushaltsmäßigen Belastungen sowie 
die hinzugekommenen erheblichen finanzwirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskrieges 
auf die Ukraine abfedern zu können, wurden die bestehenden haushaltsrechtlichen Vorschrif-
ten zur Isolierung der Corona-bedingten Belastungen und zur Sicherstellung der kommunalen 
Handlungsfähigkeit bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert. M it dem „Zweiten Gesetz zur 
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 09.12.2022 wurde das NKF -COVID-19-
Isolierungsgesetz (NKF-CIG) um Bestimmungen zu den Auswirkungen des Ukraine -Krieges 
erweitert und in „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen 
die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ 
(NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF CUIG) umbenannt. 
Gem. § 5 Abs. 2 NKF -CUIG ist neben den Haushaltsbelastungen infolge der COVID -19-
Pandemie auch die Summe der Belastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine zu ermitteln 
und als Bilanzierungshilfe einzustellen. Diese ermöglicht einen separaten Ausweis der 
Corona- und kriegsbedingten finanziellen Schäden im städtischen Haushalt und deren Neut-
ralisierung durch Einstellung eines außerordentlichen Ertrages in gleicher Höhe. Hierdurch 
werden die jeweiligen Belastungen zunächst nicht ergebniswirksam. Beginnend im Haushalts-
jahr 2026 werden die isolierten Beträge über einen Zeitraum von längstens  50 Jahren linear 
abgeschrieben.  
Die pandemiebedingte Corona-Isolierung für das Haushaltsjahr 2022 belief sich auf 7,8 Mio. 
EUR und erhöhte die im Vorjahr erfasste Bilanzierungshilfe von ca. 25,5 Mio. EUR auf ca. 33,4 
Mio. EUR. 
 
Die eingestellte Bilanzierungshilfe belastet ab dem Haushaltsjahr 2026 bis 2075 mit einer jähr-
lichen Abschreibung in Höhe von 667,0 TEUR sukzessive die Ergebnisse.

12
  
  
   
  
  
 
Anlagevermögen 
 
Anlagevermögen 31.12.2022 31.12.2021 
 Mio. EUR  Mio. EUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 11,1 29,1 
Sachanlagen 4.162,7 3.909,7 
Finanzanlagen 257,8 237,2 
Gesamt 4.431,6 4.176,0 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2022 31.12.2021 
Mio. EUR Mio. EUR 
Geschäfts- oder Firmenwerte 2,5 19,7 
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 8,6 9,4 
Gesamt   11,1   29,1 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände verringerten sich insgesamt um 18,0  Mio. EUR. 
Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- 
oder Firmenwertes aus der Kapitalkonsolidierung zurückzuführen. Es wurde eine Nutzungs-
dauer von insgesamt 15 Jahren zugrunde gelegt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 2,5 
Mio. EUR resultierte aus dem Restbuchwert des Geschäfts - oder Firmenwertes der Bürger-
windpark Löningen GmbH & Co. KG, des Teilkonzerns der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Die Sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände (-0,8 Mio. EUR) beinhalteten im We-
sentlichen entgeltlich erworbene Lizenzen, Konzessionen (u. a. Wegerecht) und ähnliche 
Rechte sowie Anwendersoftware.  
 
Sachanlagen 
 
Sachanlagen 31.12.2022 31.12.2021 
Mio. EUR Mio. EUR 
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 285,7 287,3 
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.421,6 1.346,2 
Infrastrukturvermögen 1.790,3 1.774,7 
Bauten auf fremden Grund und Boden 2,4 3,0 
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 18,0 18,0 
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 130,6 128,5 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 54,3 55,6 
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 459,8 296,4 
Gesamt 4.162,7 3.909,7 
 
Die Gliederung der erfassten Sachanlagen ergibt sich aus der Gesamtbilanz. Das Sachanla-
gevermögen erhöhte sich insgesamt um 253,0 Mio. EUR.

13
  
  
   
  
  
Zu Zuwächsen kam es vor allem bei dem Bilanzposten „Geleistete Anzahlungen und Anla-
gen im Bau“  (+163,4 Mio. EUR), die im Wesentlichen auf den verstärkten Ankauf von (be-
bauten) Grundstücken durch die Stadt Münster zwecks Bebauung und Baumaßnahmen diver-
ser, noch nicht abgeschlossener, Großprojekte zurückzuführen sind.  
 
Des Weiteren erhöhte sich die Position der Bebauten Grundstücke und grundstücksglei-
chen Rechte (+75,4 Mio. EUR), im Wesentlichen durch die Fertigstellung von Wohnbauten, 
Mietwohnungen und Zugänge im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen. 
 
Das Infrastrukturvermögen erhöhte sich vor allem durch Zugänge in den Bereichen Vertei-
lungsanlagen für Energie - und Wasserversorgung sowie Infrastruktur für die Datenübertra-
gung auf Glasfaserbasis. 
 
 
Finanzanlagen 
 
Finanzanlagen 31.12.2022 31.12.2021 
Mio. EUR Mio. EUR 
Anteile an verbundenen Unternehmen 34,4 33,6 
Anteile an assoziierten Unternehmen 55,4 48,7 
Übrige Beteiligungen 8,1 8,0 
Sondervermögen 4,4 4,5 
Wertpapiere des Anlagevermögens 79,0 67,3 
Ausleihungen 76,4 75,1 
Gesamt  257,7  237,2 
 
Die Finanzanlagen sind insgesamt um 20,5 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 
 
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelte es sich um die Beteiligungen an 
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i. H. v. 26,2 Mio. EUR (Vorjahr: 25,4 Mio. EUR), der 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH unverändert in Höhe von 3,6 Mio. EUR, der GML 
Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH un verändert in Höhe von 4,5  Mio. EUR und der 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH unverändert in Höhe von 0,05 Mio. EUR. Bei den genann-
ten Gesellschaften wurde von dem Einbeziehungswahlrecht nach § 116b GO i. V. m. § 296 
Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und daher wurden diese nicht als voll zu konsolidierende Un-
ternehmen in den Gesamtabschluss mit einbezogen. 
 
Der Posten Anteile an assoziierten Unternehmen  beinhaltete alle Unternehmen, die über 
die „at equity“-Bewertung entsprechend in den Konzernabschluss einbezogen wurden (siehe 
dazu Punkt II. Angaben zum Konsolidierungskreis, Seite 2 ff.). 
 
Wesentliche gehaltene Übrige Beteiligungen  bestanden an der GREEN GECCO Beteili-
gungsgesellschaft mbH & Co. KG unverändert in Höhe von 2,8 Mio. EUR, an der Stiftung 
Magdalenenhospital, unverändert in Höhe von 2,1 Mio. EUR sowie an der Annette von Droste 
zu Hülshoff-Stiftung unverändert in Höhe von 1,3 Mio. EUR.

14
  
  
   
  
  
 
Als Sondervermögen wurden im Wesentlichen die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 
Höhe von 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR) ausgewiesen. Zu den rechtlich unselbststän-
digen Stiftungen gehörten die Stiftung Generalarmenfonds, die Friedrich und Irmgard-Busch-
mann-Stiftung und die Stiftung Clemenshospital. 
 
Die Wertpapiere des Anlagevermögens (+11,7 Mio. EUR) beinhalteten zwei langfristig ge-
haltene Spezialfonds, den Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds) zur Finanzierung 
künftiger Pensionszahlungen und Sanierungsaufwendungen, welcher sich durch Anteilser-
werb um 5,2  Mio. EUR auf 27,1  Mio. EUR erhöht hat, und den Westfäl ische-Versorgungs-
Rücklage-Fonds (WVR-Fonds) zur Finanzierung der Beamtinnen - und der Beamtenpensio-
nen, welcher sich durch Anteilserwerb um 6,5 Mio. EUR auf 51,9 Mio. EUR erhöht hat. 
 
Der Posten Ausleihungen (+1,3 Mio. EUR) beinhaltete im Wesentlichen Ausleihungen an Un-
ternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, u. a. ein Darlehen gegenüber der 
KonvOY GmbH in Höhe von 64,7 Mio. EUR ( -0,8 Mio. EUR), ein Darlehen an die FMO Flug-
hafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von 8,6 Mio. EUR, ein Darlehen an die AirportPark 
FMO GmbH in Höhe von 1,0  Mio. EUR sowie ein Darlehen an die Klärschlammverwertung 
Buchenhofen in Höhe von 0,1 Mio. EUR. Die sonstigen Ausleihungen beinhalteten die an die 
Sparkasse Münsterland Ost verpfändeten Festgeldguthaben in Höhe von 1,2 Mio. EUR. Diese 
resultierten aus der Auflösung des bei der Sparkasse Münsterland Ost bestehenden Wertpa-
pierdepots zur Absicherung der Altersteilzeitbürgschaft. Des Weiteren bestanden niedrig ver-
zinsliche Mitarbeitendendarlehen, Kleingartendarlehen sowie Gemeindebau- und Wohnungs-
fürsorgedarlehen. 
 
 
Umlaufvermögen 
 
Vorräte 
 
Vorräte 31.12.2022 31.12.2021 
Mio. EUR Mio. EUR 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 14,4 11,2 
Waren 30,1 31,5 
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 19,9 19,5 
Emissionsrechte 2,8 2,1 
Gesamt   67,2   64,3 
 
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 
3,2 Mio. EUR.  
 
Bei den Waren (-1,4 Mio. EUR) wurden im Wesentlichen die zum Verkauf gehaltenen Grund-
stücke ausgewiesen.

15
  
  
   
  
  
Der Bestand an Unfertigen Leistungen erhöhte sich um 0,4  Mio. EUR auf 19,9  Mio. EUR. 
Der Bilanzposten enthielt schwerpunktmäßig noch nicht abgerechnete Betriebs -, Heiz- und 
Warmwasserkosten. Diesen Betriebskosten standen erhaltene Anzahlungen von 
14,4 Mio. EUR gegenüber. 
 
Der Bilanzposten Emissionsrechte erhöhte sich um 0,7 Mio. EUR auf 2,8 Mio. EUR, diese 
sind jederzeit frei handelbar.  
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2022 31.12.2021 
Mio. EUR Mio. EUR 
Forderungen 169,5 150,5 
Sonstige Vermögensgegenstände 55,5 49,2 
Gesamt  225,0  199,7 
 
Der Bilanzposten „Forderungen“ beinhaltete im Wesentlichen: 
 
 Öffentlich-rechtliche Forderungen (aus Gebühren, Beiträgen und Steuern)  
 Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Erstattungsansprüche aus Sozial - und Ju-
gendhilfe, Leistungen an Asylbewerber, Ansprüche aus der Abrechnung des Gemein-
deanteils an der Einkommensteuer sowie der Gewerbesteuerumlage und Transferleis-
tungen gegenüber de m Land NRW im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute 
Schule 2020“, ausstehende Zuweisungen vom Land zur Förderung der Glasfaserver-
sorgung sowie Zuwendungen für Kindertageseinrichtungen nach Kinderbildungsge-
setz (KiBiz))  
 Privatrechtliche Forderungen (z.B. Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Eintrittsgel-
der) 
 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (z.B. gegenüber Betreibern der dualen 
Systeme, Energie- und Wasserlieferungen)  
 
In den Forderungen aus Energie- und Wasserlieferungen war der abgegrenzte Verbrauch zwi-
schen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen 
saldiert wurde.  
 
In den Sonstigen Vermögensgegenständen  in Höhe von 55,5  Mio. EUR (Vorjahr: 
49,2 Mio. EUR) waren im Wesentlichen Forderungen  gegenüber dem Finanzamt und Versi-
cherungen sowie Forderungen aus überzahlten Betriebskosten und aus die Erdgassteuer be-
treffenden Entlastungsbeträgen enthalten. 
 
Liquide Mittel 
 
Die Liquiden Mittel in Höhe von 121,5 Mio. EUR (+21,3 Mio. EUR) betrafen im Wesentlichen 
Festgeldkonten, Schulgirokonten, Bankguthaben sowie Kassenbestände. Die Veränderung 
der liquiden Mittel kann der Kapitalflussrechnung (siehe Seite 23) entnommen werden.

16
  
  
   
  
  
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte s ich gegenüber dem Vorjahr um 
10,2 Mio. EUR auf 84,1 Mio. EUR. Der Posten setzte sich im Wesentlichen aus den folgenden 
Sachverhalten zusammen: 
 
 Vor Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte 
Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Hauptsächlich waren dies Zahlungen für den Be-
reich Sozial- und Jugendhilfe, Betriebskostenzuschüsse für Kitas sowie Dienst - und 
Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten für Januar 2023, Netzanschlussge-
bühr Umspannwerk Hiltrup und Provisionen  
 Disagio in Höhe von 0,7 Mio. EUR 
 Geleistete Zuwendungen für Investitionen Dritter gem. § 44 Abs. 2 KomHVO 
 
 
 
2. Passiva 
 
 
Eigenkapital 
 
Allgemeine Rücklage 
 
Die Allgemeine Rücklage betrug 781,7  Mio. EUR (+5,1 Mio.  EUR). Die Veränderung des 
Postens resultierte zum einen aus der Verrechnung des Vorjahresergebnisses in Höhe 
von -1,1 Mio. EUR. Da im Gesamtabschluss keine Gewinnverwendung erfolgte, wurde verein-
bart, den Betrag auf diesen Posten vorzutragen. Des Weiteren ergaben sich Veränderungen 
aufgrund der gem. § 44 Abs. 3 S. 1 KomHVO verbuchten Erträge und Aufwendungen aus dem 
Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie 
aus Wertveränderungen von Finanzanlagen in Höhe von -0,1 Mio. EUR. Der Großteil der Ver-
änderung in der Allgemeinen Rücklage resultierte aus der Einstellung der Vorjahresgewinne 
bei den Tochtergesellschaften, ergebnisneutralen Konsolidierungsbuchungen und Bewer-
tungsanpassungen von HGB nach NKF sowie aus der Umbuchung aus der Ausgleichsrück-
lage bei der Stadt Münster (+6,2 Mio. EUR). 
 
 
Sonderrücklage 
 
Die Sonderrücklage bestand unverändert gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 3,4 Mio. EUR. 
Die Bildung der Sonderrücklage bestimmt sich nach § 44 Abs. 4 KomHVO und setzte sich wie 
folgt zusammen: 
 
- Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung 1,3 Mio. EUR 
- Stiftung Magdalenenhospital 2,1 Mio. EUR

17
  
  
   
  
  
Hiermit wurde der Nutzungsbeschränkung aus dem Stiftungsgeschäft und dem Stiftungsrecht 
und der damit verbundenen Beschränkung des Eigenkapitals Rechnung getragen. 
 
Ausgleichsrücklage 
 
Die Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3 GO betrug 141,0  Mio. EUR (-2,3 Mio. EUR). Die 
Ausgleichsrücklage dient zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung. Solange 
Fehlbeträge durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der jewei-
lige städtische Haushalt insgesamt als ausgeglichen. Die Verringerung der Ausgleichsrücklage 
war auf die Inanspruchnahme des Jahresfehlbetrages 2021 bei der Stadt Münster in Höhe von 
1,8 Mio. EUR und auf eine Umbuchung in Höhe von 0,5 Mio. EUR in die Allgemeine Rücklage 
der Stadt Münster zurückzuführen. 
 
Bilanzgewinn 
 
Der Bilanzgewinn belief sich auf 9,7 Mio. EUR (Vorjahr: -1,1 Mio. EUR). 
 
Ab dem Jahr 2015 wurde im Gesamtab schluss auf eine Gewinnverwendungsrechnung ver-
zichtet, so dass im Jahr 2022 der Jahresüberschuss dem Bilanzgewinn entsprach.  
 
 
Sonderposten 
 
Die Sonderposten beliefen sich insgesamt auf 1.247,0 Mio. EUR (-7,1 Mio. EUR). 
 
Es wurden Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 1.224,9 Mio. EUR (-10,0 Mio. EUR) 
als Sonderposten ausgewiesen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen 
geleistet wurden und nicht frei verwendet werden dürfen. Die Auflösung der Sonderposten 
wurde entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenom-
men.  
Der Sonderposten für Zuwendungen enthielt auch Pauschalzuwendungen u. a. die Schul- und 
Bildungspauschale und die Pauschale für kommunale Warnsysteme. Weiterhin wurden die 
Baukostenzuschüsse für das Strom- und Gasnetz unter dieser Position ausgewiesen.  
Die Sonderposten, die aus Beiträgen finanziert wurden (im Wesentlichen Kanalbaubeiträge 
und Beiträge nach dem Baugesetzbuch bzw. Kommunalabgabengesetz), wurden auf der 
Grundlage von pauschalierten Bezuschlagungssätzen für Neuanschaffungen gebildet.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 13,3 Mio. EUR (+3,1 Mio. EUR) 
wurde gebildet, um die Verpflichtungen aus Kostenüberdeckungen der Gebührenhaushalte, 
die gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen sind, in der Bilanz offen auszuwei-
sen. Die Überschüsse sind innerhalb einer Frist von vier Jahren nach ihrer Entstehung an die 
Gebührenpflichtigen zurückzuführen.

18
  
  
   
  
  
Die Sonstigen Sonderposten in Höhe von 8,8 Mio. EUR (-0,2 Mio. EUR) umfassten schwer-
punktmäßig Sonderposten für rechtlich unselbstständige Stiftungen, Stellplatzablösebeträge, 
erhaltene Gelder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Entgelte für den Hochzeitswald 
Münster. 
 
 
Rückstellungen 
 
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von 7 20,4 Mio. EUR (+30,5  Mio. EUR) beinhalteten 
Verpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, zusatzversorgungsrechtliche Risiken 
und Deputatverpflichtungen. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen war auf die weitere Zu-
führung zum bereits vorhandenen B estand zurückzuführen. Diese resultierte zum einen aus 
der gestiegenen Personenzahl, für die Rückstellungen zu bilden waren, zum anderen aus der 
Besoldungserhöhung zum 01.12.2022 um 2,8 %. 
 
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien wurden in Höhe von 
35,7 Mio. EUR ausgewiesen. Sie berücksichtigten sämtliche Stilllegungs- und Nachsorgever-
pflichtungen aus dem Betrieb der ZDM I und II und stiegen gegenüber dem Vorjahr um 0,7 
Mio. EUR. 
  
Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 14,8 Mio. EUR (+1,1 Mio. EUR) wurden im 
Wesentlichen gebildet für: 
 
 Tiefbaumaßnahmen (v. a. Fahrbahnerneuerungen) 
 Hochbaumaßnahmen (u. a. Schulen, sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsge-
bäude) 
 Unterlassene Instandhaltung der Versorgungsnetze 
 
Die Erhöhung des Postens war auf eine erhöhte Zuführung in den Bereichen Gebäude und 
Straßen zurückzuführen. 
 
Die Steuerrückstellungen - unverändert in Höhe von 9,6 Mio. EUR - betrafen hauptsächlich 
die zu erwartende Steuerbelastung auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 sowie die er-
warteten Zahlungen aus der Abrechnung der Strom- und Energiesteuern 2021. Auf die Ermitt-
lung der passiven latenten Steuern wurde im Gesamtabschluss verzichtet, da diese von nach-
rangiger Bedeutung sind und hierzu der entstehende Aufwand zu r Berechnung und Fortfüh-
rung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht.  
 
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 92,5  Mio. EUR nahmen um  19,2 Mio. EUR im 
Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr ab. Dies resultierte im Wesentlichen aus der Auflösung 
der Rückstellung für die Rückerstattung von Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen (12,5

19
  
  
   
  
  
Mio. EUR), Inanspruchnahme/Auflösung der Rückstellung für Verzinsung von Gewerbesteu-
ererstattungen (10,0  Mio. EUR) und eine Rückstellung für eine erhöhte Heranziehung zur 
Landschaftsumlage (3,0 Mio. EUR), ohne dass eine weitere Zuführung erfolgte.  
 
 
Die Sonstigen Rückstellungen betrafen im Wesentlichen: 
 
 Drohende Verluste 
 Urlaubsansprüche/Arbeitszeitguthaben 
 Ausgleichsbeitrag Zusatzversorgungskasse Klarastift 
 Versorgungslasten eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen 
 Altersteilzeit 
 Stiftung Magdalenenhospital 
 Zuschussrückzahlung 
 Arbeitszeitguthaben 
 Ausstehende Eingangsrechnungen 
 Rückerstattung von Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 
 
 
Verbindlichkeiten 
 
Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in einem Gesamtverbind-
lichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 48 KomHVO NRW) zusammengefasst dargestellt. 
 
    davon mit einer Restlaufzeit von 
Art der Verbindlichkeit 31.12.2021 31.12.2022 
bis zu 1 
Jahr 1 bis 5 Jahre 
mehr als 5 
Jahre 
  Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 
Verbindlichkeiten aus Kre-
diten für Investitionen 1.204,5 1.415,8 135,0 323,6 957,2 
Verbindlichkeiten aus Kre-
diten zur Liquiditätssiche-
rung 
   3,1   31,5 31,5 0,0 0,0 
Verbindlichkeiten aus Vor-
gängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleich-
kommen 
   0,5    0,5 0,0 0,1 0,4 
Verbindlichkeiten aus Lie-
ferungen und Leistungen   71,2   97,7 97,2 0,4 0,1 
Sonstige Verbindlichkei-
ten  239,8  270,8 152,4 85,3 33,1 
Summe aller  
Verbindlichkeiten 1.519,1 1.816,3  416,1  409,4  990,8 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte 
gesichert sind, betrug 359,2 Mio. EUR (Vorjahr: 287,6 Mio. EUR). Auf die Besicherung durch 
Grundpfandrechte entfielen 349,3 Mio. EUR (Vorjahr: 276,2 Mio. EUR), auf

20
  
  
   
  
  
Sicherungsübereignungen 10,0 Mio. EUR (Vorjahr: 11,4 Mio. EUR). Die Grundpfandrechte 
und Sicherungsübereignungen betrafen vollständig die Absicherung von Verbindlichkeiten 
gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern. 
 
Der Posten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betraf ausschließlich Kredite, 
die aufgrund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden. Der Bestand zum 
31.12.2022 betrug 1.415,8 Mio. EUR (+211,3 Mio. EUR).  
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung  betrafen ausschließlich die 
Kredite der Stadt Münster zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit. Der Bestand zum 
31.12.2022 betrug 31,5 Mio. EUR (+28,4 Mio. EUR). Die Erhöhung resultierte aus neu aufge-
nommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 28,6 Mio. EUR. Dagegen verr ingerte sich der Li-
quiditätskredit „Gute Schule 2020“ um 0,2 Mio. EUR. 
 
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , beinhalteten 
ausschließlich Verpflichtungen aus Leibrentenverträgen, die aus dem Ankauf von Grundstü-
cken resultierten. Die Stadt Münster hat überwiegend in den Jahren zwischen 1960 und 1980 
Grundstücke erworben, deren Kaufpreis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit ge-
zahlt wird. Zum Jahresende bestanden fünf Leibrentenverträge.  
 
Die Verbindlichkeiten aus L ieferungen und Leistungen  in Höhe von 97,7  Mio. EUR  
(+26,5 Mio. EUR) entstammten dem laufenden Geschäftsverkehr. Sie resultierten vornehmlich 
aus dem Strom-, Gas- und Wasserbezug und Bau - und Instandhaltungsleistungen. Darüber 
hinaus entfielen wesentliche Beträge auf die an Übertragungsnetzbetreiber zu entrichtenden 
Netzentgelte und Umlagen sowie auf die Beauftragung von Busfahrleistungen im öffentlichen 
Linienverkehr. 
 
In den Sonstigen Verbindlichkeiten waren im Wesentlichen enthalten: 
 
 Investitionszuwendungen von Bund, Land und übrigen Bereichen sowie die Schul- 
und Bildungspauschale, die noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden  
 Noch nicht verwendete Zuschüsse u.a. für Glasfaserausbau, Verkehr, Label Grüner 
Strom 
 Verbindlichkeiten aus Stellplatzablösebeträgen  
 Liquidität eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen  
 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern  
 Verbindlichkeiten aus Beiträgen  
 Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen für Strom  
 Ausgleichszahlungen bei Umlegungen nach BauG 
 
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um 31,1 Mio. EUR auf 
270,8 Mio. EUR unter anderem durch eine Zunahme im Bereich der Investitionszuwendungen 
vom Land und Steuerverbindlichkeiten.

21
  
  
   
  
  
 
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
 
Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 90,5  Mio. EUR (+6,1 Mio. EUR) 
beinhaltete im Wesentlichen die von den Kunden als Netzanschlussbeiträge (Baukostenzu-
schüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für das Strom- und 
Gasnetz, Anzahlungen, die erst im Folgejahr als Forderungen verbucht werden können, Ge-
bühren für Grabnutzungen, erhaltene Investitionszuschüsse, Erschließungskosten, Tilgungs-
nachlässe und Stellplatzablösebeträge. 
 
 
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Haftungsverhältnisse 
 
Es bestanden Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbind-
lichkeiten in Form von Bürgschaften, die auf einen Gesamtbetrag von 14,9 Mio. EUR (Vor-
jahr: 19,0 Mio. EUR) valutierten, wovon 38,80 % auf die Bürgschaft zugunsten der FMO Flug-
hafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) entfielen. Der FMO wurde durch das von den Gesell-
schaftern in 2014 beschlossene Finanzierungskonzept durch Erhöhung des Eigenkapitals und 
durch Gesellschafterdarlehen in seiner Finanzkraft gestärkt. Von den bürgschaftsgesicherten 
Darlehen wurden sukzessive einzelne Darlehen planmäßig abgelöst bzw. werden noch abge-
löst. Eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ist weg en der Beschlüsse und bei einer 
Fortsetzung der positiven Entwicklungsprognose, trotz der Auswirkungen der Covid -19-Pan-
demie, nicht zu erwarten. 
Weitere Bürgschaften bestanden im Wesentlichen zugunsten der Technologieförderung 
Münster GmbH (2,4 Mio. EUR), der Stiftung Magdalenenhospital (2,9 Mio. EUR) sowie der Ei-
gentümergemeinschaft Altenwohnungen am Klarastift (2,0 Mio.  EUR). Des Weiteren bestan-
den Haftungsverhältnisse in Form von Grundschulden in Höhe von 6,9  Mio. EUR (Vorjahr: 
14,5 Mio. EUR). Es handelte sich um Grundschulden für die Absicherung von Darlehen an die 
Wohnungseigentümergemeinschaft „Middelkamp/Bonnenkamp“ (6,1 Mio. EUR) sowie im Be-
richtsjahr neu hinzugekommene Grundschulden von Erwerbern für die nicht abgerechnete Ei-
gentumsmaßnahme „An der Hiltruper Baumschule“ in Höhe von 0,8 Mio. EUR. Risiken einer 
Inanspruchnahme waren nicht erkennbar. 
 
Finanzielle Verpflichtungen 
 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags - 
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer Ri-
sikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie zum Nominalwert 
von 808,7 Mio. EUR (Vorjahr: 344,7 Mio. EUR) geschlossen worden. Ferner beliefen sich die 
Verpflichtungen aus Bes tellungen für Investitionen auf 44,7 Mio.  EUR (Vorjahr: 
29,3 Mio. EUR), für langfristige Pacht - und Erbbaurechtsverträge auf jährlich 2,3 Mio. EUR

22
  
  
   
  
  
(Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) sowie jährliche Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit einer Lauf-
zeit zwischen einem und fünf Jahren auf 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR). 
 
Weiterhin bestand aus den mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück, geschlosse-
nen Pacht- und Dienstleistungsverträgen zur Durchführung von Messstellenbetrieb und Mess-
dienstleistungen eine Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2023 in Höhe von 7,6 Mio. EUR. 
 
Es steht außerdem die Ergebung von Beiträgen aus fertig gestellten Erschließungsanlagen (§ 
45 II Nr. 7 KomHVO) aus, deren noch zu erwartende Beitragseinnahmen sich auf 0,7 Mio. EUR 
beliefen. 
 
 
4. Nachrichtlich 
 
Fehlbeträge der gebührenrechnenden Bereiche gem. § 6 KAG 
 
Es bestanden Ansprüche aus Fehlbeträgen gebührenrechnender Bereiche nach § 6 KAG in 
Höhe von 14,4  Mio. EUR (+0,7 Mio. EUR), wobei die Erhöhung vorrangig aus dem Bereich 
„Rettungsdienst“ resultierte. 
  
 VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung 
 
1. Ordentliche Gesamterträge 
 
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben  resultierten sämtlich aus Erträgen der 
Kernverwaltung und betrugen im Berichtsjahr 682,1  Mio. EUR (+20,9 Mio. EUR). Hier waren 
die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommen - und Umsatzsteuer sowie die 
Grundsteuer enthalten. Hinzu kamen Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicherung für 
Arbeitssuchende und Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich. Der Anstieg der Steu-
ern und ähnlichen Abgaben war auf eine noch recht robuste Konjunktur im Berichtsjahr zu-
rückzuführen, bei der die durch den Ukraine Krieg hervorgerufenen Energiepreissteigerungen 
und der begonnene Anstieg des Zinsniveaus noch keine erheblichen Auswirkungen zeigten. 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 2022 2021 
Mio. EUR Mio. EUR 
Steuern 660,2 642,9 
Ähnliche Abgaben 21,9 18,3 
Gesamt  682,1  661,2 
 
In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen i.H.v. 198,2 Mio. EUR (-5,1 Mio. EUR), die 
zu 97,6 % aus der Kernverwaltung resultierten, waren vor allem Schlüsselzuweisungen (kom-
munaler Finanzausgleich) in Höhe von 1,1 Mio. EUR (-33,1 Mio. EUR), die Zuwendungen und 
Umlagen der Jugendhilfe mit 102,0  Mio. EUR (+3,7 Mio. EUR), die Sonstigen Zuwendungen 
und allgemeinen Umlagen in Höhe von 58,4 Mio. EUR (+37,8 Mio. EUR) sowie die Auflösung

23
  
  
   
  
  
von Sonderposten bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus Zuwendungen in Höhe 
von 32,3 Mio. EUR (+1,5 Mio. EUR) enthalten.  
 
Die Sonstigen Transfererträge in Höhe von 25,1 Mio. EUR (+3,9 Mio. EUR) resultierten aus-
schließlich aus der Kernverwaltung und setzten sich im Wesentlichen aus den Leistungen der 
Grundsicherung nach dem SGB II und den sozialen Leistungen des Sozialamtes in Höhe von 
insgesamt 14,8 Mio. EUR (+5,4 Mio. EUR) und dem Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe in 
Höhe von 10,3 Mio. EUR (-1,6 Mio. EUR) zusammen.  
 
Der Posten Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 185,2  Mio. EUR 
(+19,7 Mio. EUR) beinhaltete Gebühren und Beiträge. Der Anstieg war im Wesentlichen auf 
die Verwaltung- und Benutzungsgebühren im Bereich Kinder- und Jugendhilfe (+5,0 Mio. EUR) 
und die Benutzungsgebühren gebührenrechnender Einrichtungen (+9,3 Mio. EUR) zurückzu-
führen. 
 
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 846,8  Mio. EUR (+188,0 Mio. EUR) 
teilten sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche auf: 
 Versorgungs- und Verkehrsbereich (ÖPNV)  
 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen  
 Abfallverwertung und -abfuhr  
 Immobilienverkauf und –bewirtschaftung  
 BGA DSD und Containerdienst  
 Kinder- und Jugendhilfe 
 
Der Anstieg war vor allem auf die Bereiche Energie- und Wasserversorgung zurückzuführen, 
wo es eine Umsatzsteigerung von rd. 32,9 % gab.  
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen betrugen 240,1 Mio. EUR (+4,5 Mio. EUR). 
Als wesentliche Positionen waren hier die Grundsicherung nach dem SGB II und die sozialen 
Leistungen des Sozialamtes enthalten. Der Anstieg resultierte aus Mehreinnahmen bei der 
Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), da die Zahl der in Münster 
aufgenommenen Flüchtlinge höher lag als in der Planung aufgenommen. 
 
Die Sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 71,3 Mio. EUR (+8,1 Mio. EUR) enthielten: 
 Konzessionsabgaben 
 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 
 Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen und Umlaufvermögen 
 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 
 Schadensersatzansprüche 
 Auflösung von Sonderposten

24
  
  
   
  
  
Der Anstieg des Postens resultierte vor allem aus der Auflösung von Rückstellungen und Son-
derposten sowie dem Erhalt von Corona-Hilfen (ÖPNV-Rettungsschirm). 
 
Der Posten Aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 20,7 Mio. EUR (+2,4 Mio. EUR) entfiel 
insbesondere auf Investitionen in die Energie- und Wassernetze (13,2 Mio. EUR). 
 
Die Bestandserhöhung betrug 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 32,5 TEUR). Der Bestandserhöhung 
lagen insbesondere die im Berichtsjahr entstandenen Herstellungskosten der Bauprojekte Hal-
lenbad „Südbad Münster“ und „Umbau des Preußenstadions“ zugrunde.  
 
2. Ordentliche Gesamtaufwendungen 
 
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen stiegen im Berichtsjahr um 18,1  Mio. EUR 
auf 486,5 Mio. EUR an. Der Bilanzposten enthielt Zuführungen in die Pensionsrückstellungen 
in Höhe von 34,8  Mio. EUR (Vorjahr: 32,6 Mio. EUR). Folgende Tabelle gibt einen Überblick 
über die Einzelpositionen: 
 
Personal- und  
Versorgungsaufwendungen 
2022 2021 
Mio. EUR Mio. EUR 
Löhne und Gehälter 338,6 332,3 
Soziale Abgaben 56,3 54,2 
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 49,1 45,6 
Versorgungsaufwendungen 42,5 36,2 
Gesamt  486,5  468,3 
 
Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen  in Höhe von 775,4  Mio. EUR 
(+164,5 Mio. EUR) beinhalteten im Wesentlichen: 
 
 Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen  
 Netznutzungsentgelte an die Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbe-
treiber  
 EEG-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber  
 Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens und bebauter Grund-
stücke  
 Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Waren 
 Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 
 Sanierung und Rekultivierung ZDM I + II 
 Kraftstoff 
 Anmietung von Busfahrleistungen im ÖPNV  
 Einspeisevergütungen für Strom aus EEG- und KWK-Anlagen 
 Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen

25
  
  
   
  
  
Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem Bereich Unterhaltung und Bewirtschaftung 
des Sachanlagevermögens und Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen. 
 
Die Bilanziellen Abschreibungen fielen im Vorjahresvergleich um 8,2  Mio. EUR höher aus 
und betrugen im Berichtsjahr 162,6 Mio. EUR. Die den bilanziellen Abschreibungen zu Grunde 
liegenden Nutzungsdauern wichen in Einzelfällen von der NKF -Rahmentabelle und den örtli-
chen Nutzungsdauern der Stadt Münster ab. Aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes/Ein-
flusses auf die VSEF -Lage wurde eine Anpassung der Nutzungsdauern der Verwaltungsge-
bäude erforderlich (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB). In dem Posten sind außerplanmäßige Abschrei-
bungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 3,9 Mio. EUR enthalten. 
 
Der Posten Transferaufwendungen in Höhe von 693,9  Mio. EUR (+46,8 Mio. EUR) betraf 
vorrangig die Bereiche: 
 Kinder-/Jugendhilfe  
 Grundsicherung nach dem SGB II 
 Soziale Leistungen des Sozialamtes  
 Landschaftsumlage  
 Gewerbesteuerumlage 
 Zuwendungen an Theater Münster und Münster Marketing 
 
Der Anstieg resultierte vor allem aus den Bereichen Kinder, Jugend und Familie sowie aus 
dem Sozialbereich. 
 
In den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 139,1 Mio. EUR ( -10,8 Mio. 
EUR) waren im Wesentlichen enthalten: 
 Mieten/Pachten/Erbbauzinsen  
 IT-Dienstleistungen  
 Aufwendungen bezogene Leistungen, Verwaltung und Vertrieb  
 Steuern vom Einkommen und Ertrag  
 Geschäftsaufwendungen 
 Versicherungen  
 Prüfungs- und Beratungskosten  
 Zinsen für Gewerbesteuererstattung  
 Werbung und Inseration  
 
3. Gesamtjahresergebnis 
 
Das Ordentliche Gesamtergebnis verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 
18,0 Mio. EUR und wies im Berichtsjahr einen Überschuss von 14,6 Mio. EUR aus. Einer Stei-

26
  
  
   
  
  
gerung der Ordentlichen Erträge in Höhe von 244,9 Mio. EUR stand eine Steigerung der Or-
dentlichen Aufwendungen in Höhe von 226,8 Mio. EUR gegenüber. Während auf der Ertrags-
seite vor allem Erhöhungen in den Bereichen Privatrechtliche Leistungsentgelte, Steuern und 
ähnliche Abgaben sowie bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten zu verzeichnen wa-
ren, gab es im Aufwandsbereich gegenläufige Effekte in den Bereichen Sach- und Dienstleis-
tungen, Transferaufwendungen und Personalaufwendungen. 
 
Das Gesamtfinanzergebnis belief sich auf -12,7 Mio. EUR (-4,3 Mio. EUR). Zu dieser Ergeb-
nisverschlechterung trugen im Wesentlichen die um 8,7 Mio. EUR geringeren Beteiligungser-
träge bei. Die Abweichung resultierte unter anderem aus der im Vorjahr Corona -bedingt ver-
zögerten und dadurch erhöhten Ausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost des Jahres 
2019 und 2020. 
 
Das Ergebnis beinhaltete einen Außerordentlichen Ertrag für die coronabedingten Minderer-
träge und Mehraufwendungen in Höhe von 7,8 Mio. EUR (Vorjahr: 10,8  Mio. EUR), die nach 
den Regelungen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) ermittelt und zur Neut-
ralisierung des Gesamtergebnisses 2022 als Außerorde ntlicher Ertrag in die Ergebnisrech-
nung eingestellt wurden. 
Im Jahr 2022 wurde die Bilanzierungshilfe um Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine 
ergänzt (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG).  
 
Es ergab sich insgesamt ein Gesamtjahresergebnis in Höhe von 9,8 Mio.  EUR 
(+10,9 Mio. EUR). Ohne die Corona-Isolierung hätte sich das Gesamtjahresergebnis auf 2,0 
Mio. EUR belaufen. 
 
 
 VII. Sonstige Angaben 
 
Im Jahresdurchschnitt 2022 waren im Konzern 8.274 Mitarbeitende (Vorjahr: 7.966) beschäf-
tigt. 
 
 
VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs  
 
 1. Kapitalflussrechnung 
 
Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung kann dargestellt werden, wie finanzielle Mittel in der ver-
gangenen Abrechnungsperiode erwirtschaftet wurden und welche Investitions- und Finanzie-
rungsmaßnahmen erfolgten.

27
  
  
   
  
  
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) 2022 
Mio. EUR 
1. +/- Periodenergebnis (einschl. Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern)  9,8 
2. +/- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des AV 
und Wertpapiere des UV 151,9 
3. +/- Zu-/Abnahmen der Rückstellungen 13,2 
4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -63,4 
5. -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen -0,5 
6. -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie andere Aktiva, die nicht der In-
vestitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -38,4 
7. +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie andere Passiva, die nicht der Inves-
titions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 63,6 
8. +/- Aufwendungen/Erträge aus a. o. Posten -7,8 
9. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 19,8 
10. - Sonstige Beteiligungserträge -4,9 
11. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 13,4 
12. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus außergew. Beträgen) 0,0 
13. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus außergew. Beträgen) 0,0 
14. -/+ Ertragsteuerzahlungen -5,4 
15. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit  151,3 
 
16.  Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Sachanlagevermögens 23,6 
17. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -398,8 
18. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des immateriellen Anlagevermögens  0,0 
19. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen  -1,1 
20. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Finanzanlagevermögens  8,8 
21. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen  -43,9 
22. + Einzahlungseffekt für abgegrenzte Zuwendungen, ohne wirtsch. Eigentum er-
worben zu haben 3,9 
23. - Auszahlungen für Zuwendungen, an denen kein wirtsch. Eigentum erworben 
wird (ARAP) -10,7 
24. - Auszahlungen durch den Abgang von geförderten Vermögensgegenständen  -3,0 
25. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonsti-
gen Geschäftseinheiten 0,0 
26. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonsti-
gen Geschäftseinheiten 0,0 
27. + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i. R. der kurzfristigen Finanz-
disposition 0,0 
28. - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i. R. der kurzfristigen Finanz-
disposition 0,0 
29. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung) 0,0 
30. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung)  0,0 
31. + Erhaltene Zinsen 2,4 
32. + Erhaltene Dividenden 5,4 
33. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -413,4 
34.  Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterun-
ternehmens 10,0 
35. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern  0,0 
36. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutter-
unternehmens -6,1 
37. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter  0,0 
38. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz -
) Krediten 295,2 
39. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -55,5 
40. + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 55,0 
41. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung) 0,0

28
  
  
   
  
  
42. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung) 0,0 
43. - Gezahlte Zinsen -18,0 
44. - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,0 
45. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0,0 
46. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 280,5 
 
47.  Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 18,4 
48. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des 
Finanzmittelfonds 0,0 
49. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 95,7 
50. +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 0,0 
51. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 114,1 
 
In dem Finanzmittelfond am Ende der Periode wurden Kontokorrentverbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten i. H. v. 7,3 Mio. EUR berücksichtigt. 
 
Der Cashflow aus der laufenden  Geschäftstätigkeit, der die Fähigkeit der Innenfinanzie-
rung der laufenden Geschäftsaktivitäten widerspiegelt, wies im Jahr 2022 mit 151,3 Mio. EUR 
einen positiven Wert auf. Dies bedeutet, dass aus dem operativen Bereich genügend Einzah-
lungen zugeflossen sind, um die Auszahlungen des laufenden Geschäfts zu decken.  
 
Ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit  informiert, in welcher Höhe Mittel für 
die Investitionstätigkeit in langfristige Vermögenswerte ausgegeben wurden. Die Zahlungen 
beliefen sich im Berichtsjahr auf 413,4 Mio. EUR. Die Investitionen konnten durch den positi-
ven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht kompensiert werden. 
 
Ein positiver Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zeigt auf, dass sich das Kapital, z. B. 
durch Aufnahme von Krediten, erhöht hat. Im Berichtsjahr belief er sich auf 280,5 Mio. EUR. 
 
Insgesamt überstiegen im Jahr 2022 die Geldeinzahlungen die Auszahlungen um 18,4 Mio. 
EUR. Der Finanzmittelfonds wies zum Ende des Jahres 2022 einen Zahlungsmittelbestand 
i. H. v. 114,1 Mio. EUR (Vorjahr 95,7 Mio. EUR) aus. 
 
 
 
 2. Gesamteigenkapitalspiegel 
 
VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW, Anlage 26

29

30
  
  
   
  
  
 3. Organe und Mitgliedschaften 
 
Die Mitglieder des Verwaltungsvorstands sowie die Ratsmitglieder sind am Schluss des Ge-
samtanhangs namentlich aufzuführen (vgl. § 116 Abs. 7 GO NRW). Ferner sind für diese Per-
sonen auch die ausgeübten Berufe und deren Mitgliedschaften in Organen und anderen Kon-
trollgremien anzugeben. Die entsprechenden Angaben hierzu (S tand: 01.01.2022 bis 
31.12.2022) ergeben sich aus der folgenden Übersicht: 
 
 
Verwaltungsvorstand: 
 
 
Lewe, Markus (Oberbürgermeister) 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Risikoausschuss, Vorsitzender 
 Sparkasse Münsterland Ost, Hauptausschuss, 1. Stellv. Vorsitzender 
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, 1. Stellv. Vorsitzender 
 Münsterlandkonferenz, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster, Ordentliches beratendes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Paal, Thomas (Stadtdirektor) 
 
 EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021, Vorsitzender 
 Kreiswahlausschuss für Landtagswahl 2022 (WK 83, 84, 85), Vorsitzender 
 
Zeller, Christine (Stadtkämmerin) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied 
 ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmber. Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentl. stimmber. Mitglied

31
  
  
   
  
  
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 NDIX GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Heuer, Wolfgang (Stadtrat) 
 
 Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
 Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Vor-
sitzender 
 ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Institutsausschuss, Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
 Kreiswahlausschuss für Landtagswahl 2022 (WK 83, 84, 85), Stellv. Vorsitzender 
 
Denstorff, Robin (Stadtbaurat) 
 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl. Stimmber. Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH, ÖPNV-Beirat, Ordentliches beratendes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches beratendes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentl. stimmber. Mitglied 
 KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches beratendes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

32
  
  
   
  
  
 
Wilkens, Cornelia (Stadträtin) 
 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentl. stimmberech-
tigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Vorsitzende 
 Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses, Beratendes Mitglied 
 Kommunale Gesundheitskonferenz, Vorsitzende 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Peck, Matthias (Stadtrat) 
 
 Beirat für Klimaschutz, Dezernent 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Mitgliederversammlung, Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Ratsmitglieder: 
 
 
Beer, Sandra (Wirtschaftspsychologin) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Berens, Jörg (Referent Öffentlichkeitsarbeit) 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Bloch, Olaf (Beamter) 
 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzender 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

33
  
  
   
  
  
 
Blome, Andrea (Journalistin) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  
 
Bode, Rainer (Rentner) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                                 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                               
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied   
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      
 
 
Bruns, Meik (Gymnasiallehrer/Oberstudienrat) 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Bühl, Astrid (Schulleiterin) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Bürger, Annika (Informatikerin) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Nahverkehr Westfallen-Lippe, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Busch, Silke (Verw.-Fachwirtin) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Dieckmann, Petra (Ärztin) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

34
  
  
   
  
  
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied 
 
Dr. Erber, Dietmar (Dipl.-Chemiker) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Risikoausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Feldmann, Doris (Dipl.-Sozialpädagogin) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Gebker, Jan (Verwaltungsangestellter) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Geuking, Katharina (Rechtliche Betreuerin) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

35
  
  
   
  
  
Glomb, Matthias (Lehramtsreferendar) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss,                                                                                                                                                               
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Goldbeck, Helene (Geschäftsführerin) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Götting, Heinrich (Kaufmann) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Grau, Hendrik (Geschäftsführer) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Greefrath, Carmen (Konrektorin) 
 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Hagemann, Philipp (Rechtsanwalt) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

36
  
  
   
  
  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Hagemann, Ute (Lehrerin) 
 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Aus-
schuss,                                                                                                                                                        
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Dr. Hasenjürgen, Brigitte (Soziologin) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 
 
Heinz-Fischer, Jule (Studentin) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                            
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                   
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                                           
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                            
 
 
Herbermann, Anne Kathrin (Dozentin/Bildungsreferentin) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Aus-
schuss,                                                                                                                                                            
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                                   
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                       
 
Herbstmann, Leon (Student) 
 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmber. Mitglied

37
  
  
   
  
  
Herwig, Marius (Geschäftsführer) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Jainta, Tobias (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Kattentidt, Christoph (Dipl.-Sozialarbeiter) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ord. stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Kersting, Mathias (Betriebswirt) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Kirsch, Lia (Studentin) 
 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzende 
 
 
Dr. Klenner, Michael (Biologe/Oberlandwirtschaftsrat) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 ReLiGIO – Westf. Museum für religiöse Kultur GmbH, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes            
            Mitglied 
 
 
Kollmann, Thomas (Geschäftsführer) 
 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

38
  
  
   
  
  
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied   
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Dr. Korte, Robin (Lebensmittelchemiker) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Kremer, Ingrid (Bauassessorin) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Leschniok, Stefan (Rechtsanwalt) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Lichtenstein van Lengerich, Babette (Unternehmerin) 
 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 
 
Liekefedt, Hedwig (Lehrerin) 
 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

39
  
  
   
  
  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Lücke, Martin (Tierarzt) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Mayweg, Bernd (Beamter) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Möllenhoff, Ulrich (Rechtsanwalt) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Nicklas, Andreas (Rechtsanwalt) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Aus-
schuss,  
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas – Ausschuss für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Nowak, Lars (Student) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Eu-
regio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

40
  
  
   
  
  
Peitzmeier, Martin (Geschäftsführer) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Peters, Carsten (Geschäftsführer) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentl. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzender  
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzender 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmber. Mitglied  
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmber. Mitglied 
 
Philipp, Ortrud (Geschäftsführerin) 
 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Praetzel, Leandra (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) 
 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                        
 
 
Reiners, Otto (Referatsleiter) 
 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Risikoausschuss, 2. Stellv. Vorsitzender

41
  
  
   
  
  
 
 
Rietenberg, Sylvia (Sozialarbeiterin) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied   
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied   
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 
 
Rosenau, Klaus (Lehrer i.A.) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss,  
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                              
 
 
Schulz, Christine (Geschäftsführerin) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Stimmber. Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                              
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                                          
 
Schulze Bockeloh, Susanne (Dipl.-Ing. Agrar) 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Specht, Achim (Rentner) 
 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Stähler, Angela (Hausverwalterin) 
 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl. stimmberechtigtes Mitglied

42
  
  
   
  
  
Steinmann, Ludger (Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Prof. Dr. Stein-Redent, Rita (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Hauptausschuss, 2. stellv. Vorsitzende 
 
 
Thoden, Ulrich (Lehrer) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmber. Mitglied  
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Dr. Tsakalidis, Georgios (Projektleiter Integration) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Vogelberg, Jolanta (Angestellte) 
 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, 
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
von Göwels, Walter (Dipl.-Kfm., selbst. Versicherungsfachmann) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

43
  
  
   
  
  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Weber, Stefan (IT-Unternehmensberater) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentl. Stimmber. Mitglied  
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Hauptausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Wenzel, Albert (Student) 
 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzender 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                             
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied                                                                                                                                                                                                          
 
Winkel, Maria (Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) 
 
 Sparkasse Münsterland Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, 
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Wolfgarten, Peter (Beamter a. D.) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

44
  
  
   
  
  
Wölter, Harald (Rentner) 
 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

45

46
  
  
   
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtlagebericht

47
  
  
   
  
  
Inhaltsverzeichnis 
 
Vorbemerkung ............................................................................................................. 0 
Gesamtwirtschaftliche Lage ......................................................................................... 0 
Geschäftsverlauf im Konzern ....................................................................................... 1 
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage ....................... 3 
Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................................................... 3 
Ergebnisgesamtlage ............................................................................................... 5 
Finanzgesamtlage ................................................................................................... 6 
NKF – Kennzahlenset NRW ........................................................................................ 7 
Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung .......................................... 8 
Prognosen ................................................................................................................. 13

0 
 
 Vorbemerkung 
 
Mit diesem Gesamtabschluss legt die Stadt Münster den dreizehnten konsolidierten Abschluss 
vor. Neben dem Gesamtabschluss hat die Stadt gem. §  116 Abs. 2  GO NRW i. V. m. 
§ 52 Abs. 1 KomHVO NRW einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Durch den Gesamtlagebe-
richt wird das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der VSEF -Lage einschließlich 
der verselbständigten Aufgabenbereiche erläutert. Dazu werden in einem Überblick der Ge-
schäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in 
ihren tatsächlichen Verhältnissen dargestellt. Außerdem enthält der Lagebericht eine umfas-
sende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haus-
haltswirtschaft der Kommune unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und 
der Gesamtlage der Kommune. In die Analyse werden produktorientierte Ziel- und Kennzahlen, 
soweit sie bedeutsam für das Bild der VSEF -Lage der Kommune sind, einbezogen und unter 
Bezugnahme auf die im Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert. Auch wird auf die 
Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Kommune eingegangen.  
 
 Gesamtwirtschaftliche Lage 
 
Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt von den Folgen des 
Kriegs in der Ukraine wie zum Beispiel den extremen Energiepreiserhöhungen. Hinzu kamen 
verschärfte Material - und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nah-
rungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf 
nachlassende Corona-Pandemie. Trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen konnte 
sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten.  
Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im Jahr 2022 insgesamt um 1,8  % gegenüber 
dem Jahr 2021. Dabei verlief die Entw icklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr un-
terschiedlich: Einige Dienstleistungsbereiche profitierten nach dem Wegfall nahezu aller 
Corona-Schutzmaßnahmen von Nachholeffekten. Besonders stark zulegen konnten die Sons-
tigen Dienstleister, zu denen auch die Kreativ- und Unterhaltungsbranche zählt (+6,3 %). Auch 
die Wirtschaftsbereiche Verkehr und Gastgewerbe profitierten von der Aufhebung der Schutz-
maßnahmen. Diese beiden Bereiche sorgten für ein kräftiges Plus im zusammengefassten Wirt-
schaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (+4,0 %). Die Bruttowertschöpfung im Han-
del ging dagegen zurück, nachdem sie im Vorjahr noch gestiegen war. Der Bereich Information 
und Kommunikation knüpfte an seine langjährige, nur im ersten Corona -Jahr 2020 gebremste 
Wachstumsgeschichte an und verzeichnete ebenfalls einen deutlichen Zuwachs (+3,6 %). 
Im Baugewerbe, das vergleichsweise gut durch die Corona -Krise gekommen war, führten Ma-
terial- und Fachkräftemangel, hohe Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbe-
dingungen dagegen zu einem deutlichen Rückgang der Bruttowertschöpfung ( -2,3 %). Die ho-
hen Energiepreise und die immer noch eingeschränkte Verfügbarkeit von Vorprodukten brems-
ten auch die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe, die im Vorjahresvergle ich kaum 
zunahm (+0,2 %).

Das Verarbeitende Gewerbe litt vor allem in der ersten Jahreshälfte 2022 wie schon im Jahr 
2021 unter gestörten internationalen Lieferketten. Hinzu kam der massive Anstieg der Energie-
preise infolge des Kriegs in der Ukraine.1 
 
 
 Geschäftsverlauf im Konzern 
 
Das Ergebnis bei den Steuern und ähnlichen Abgaben der Stadt Münster  lag mit 
682,1 Mio. EUR um 20,9 Mio. EUR höher als der Vorjahreswert (661,2 Mio. EUR).  
 
Bei der Gewerbesteuer der Stadt Münster konnte im Jahr 2022 ein Erge bnis in Höhe von 
362,1 Mio. EUR realisiert werden. Damit lag es um 14,4  Mio. EUR über dem erreichten Wert 
aus dem Vorjahr 2021 (347,7 Mio. EUR). 
Auch bei den städtischen Anteilen der Einkommensteuer mit 187,2  Mio. EUR (+6,2 Mio. EUR) 
sowie der Sonstigen Steuern und ähnlichen Abgaben mit 92,2 Mio. EUR (+6,0 Mio. EUR) fielen 
die Ergebnisse höher aus als im Vorjahr. 
 
Beim Energie- und Wasservertrieb, der durch die Stadtwerke Münster GmbH erfolgt und 
stark vom Handels - und Dienstleistungssektor und Privatkunden  abhängig ist, gab es im Be-
richtsjahr folgende Entwicklungen:  
 
Im Strommarkt haben sich die abgesetzten Mengen insgesamt um 6,7 % gegenüber dem Vor-
jahr erhöht und lagen um 4,4 % unter der geplanten Menge. Der gestiegene Absatz resultierte 
im Wesentlichen aus Lieferungen an Gewerbekunden. Das Privatkundengeschäft in Münster 
konnte stabil gehalten werden. Bei den Ökostromprodukten wurde erneut eine höhere Menge 
gegenüber dem Vorjahr abgesetzt. 
 
Im Gasmarkt hat sich die abgesetzte Menge deutlich um 14,5  % gegenüber dem Jahr 2021 
reduziert. Der geminderte Absatz resultierte im Wesentlichen aus der warmen Witterung sowie 
den deutlichen Einsparungen durch Kundinnen und Kunden infolge der Energiekrise. Im Wär-
memarkt ergab sich, bei nahezu konstanter Kundenzahl, eine gegenüber dem Vorjahr ebenfalls 
um 14,5 % niedrigere Absatzmenge, die aus denselben Gründen die geplante Menge um 9,8 % 
unterschritten hat.  
 
Die abgesetzte Menge Wasser lag unterhalb der geplanten Menge, was ebenfalls auf einen 
sparsamen Verbrauch durch Kundinnen und Kunden zurückzuführen ist. 
 
Die erzeugte Strommenge von 323 Mio. kWh lag um 24,4 % unter dem Vorjahreswert. Dies lag 
u. a. an der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kunden, wodurch im Rahmen der 
Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt wurde. Darüber hinaus war die Stromproduktion zeit-
weise weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen und es gab eine größere Re-
vision an der Dampfturbine. 
______________________ 
1 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 13.01.2023

Die Zahl der Fahrgäste ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, unter anderem in de n 
Monaten Juni bis August, in denen das „9 -Euro-Ticket“ angeboten wurde. Die Zahl der Fahr-
gäste lag aber immer noch nicht auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Die Umsatzerlöse 
des Verkehrsbetriebs lagen im Geschäftsjahr 2022 mit 33,2 Mio. EUR auf dem Niveau des Vor-
jahres (33,1 Mio. EUR). Zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr er-
hielt die Stadtwerke Münster GmbH aus dem sog. ÖPNV -Rettungsschirm insgesamt 
12,9 Mio. EUR (Vorjahr 5,8 Mio. EUR). Die Leistungen dienten zum Ausgleich von Schäden im 
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie dem Ausgleich von Einnahmeverlusten auf-
grund des temporär eingeführten 9-Euro-Tickets. Von dem Betrag wurden 3,8 Mio. EUR für die 
Rückzahlung wegen Überzahlung zurückgestellt (Vorjahr 1,4 Mio. EUR).  
 
In 2022 lagen die Investitionen um rd. 51,3 % unter den geplanten Werten, da sich der Ausbau 
von Breitbandinfrastruktur und Windenergieanlagen verzögert hat. Zudem haben sich Lieferfris-
ten für Elektrobusse über den Jahreswechsel hinaus verlängert. 
 
Die Umsatzerlöse des Konzerns der Stadtwerke Münster GmbH - ohne Strom- und Erdgas-
steuer - (790,4 Mio. EUR, im Vorjahr 605,0 Mio. EUR) entfielen im Wesentlichen auf den Ver-
sorgungsbereich (738,0 Mio. EUR, im Vorjahr 555,3 Mio. EUR) und den Verkehrsbereich inkl. 
Parkraumbewirtschaftung (43,3 Mio. EUR, im Vorjahr 41,2 Mio. EUR). 
 
Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen waren der Geschäftsverlauf und 
das Jahresergebnis der Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 8,7  Mio. EUR als sehr gut zu 
bezeichnen. 
 
Im Berichtsjahr erwirtschaftete die Beteiligungsgesellschaft Wohn + Stadtbau GmbH  im Be-
reich Vermietung und Bauträgergeschäft einen Jahresüberschuss in Höhe von 4,7 Mio. EUR, 
der um 3,9 Mio. EUR unter dem Ergebnis des Vorjahres lag. 
 
Der Wohnungsbestand der Wohn + Stadtbau GmbH ist zum 31.12.2022 um 6,19 % zum Vorjahr 
angestiegen. Durch den Neubau von 364 Wohnungen und den Ankauf von sechs Wohnungen 
erhöhte sich der Wohnungsbestand von 5.977 auf 6.347 Einheiten. Die Zahl der öffentlich ge-
förderten Wohnungen ist durch Neubau um 329 Einheiten gestiegen. Die Nachfrage nach Miet-
wohnungen war weiterhin hoch und führte zu einem guten Ergebnis im Bereich Vermietungen. 
Der Markt der Gewerbeobjekte stagnierte in 2022. Aufgrund der fragilen lokalen, aber auch glo-
balen Märkte gab es kaum proaktive Veränderungswünsche. Die Vermietungs - und Ertragssi-
tuation im Bereich der gewerblichen Objekte ist konsistent. Der Bestand zeichnete einen Zu-
gang von sechs und einen Abgang von zwei Einheiten. 
 
Im Bereich Abfallentsorgung und Straßenreinigung/Winterdienst bestehen die Kernziele in 
der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienstleistungen für diese hoheitlichen 
Aufgaben sowie marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kunden. Diese Aufgaben 
werden durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) wahrgenommen. Im Jahr 2022 
blieben dabei die Straßenreinigungsgebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert. Mit den

AWM werden die Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreis-
laufwirtschaftsgesetzes erfüllt. Das zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt-
schaftlichen Ziele im Jahr 2016 entwickelte Abfallwirtschaftskonzept (AWK), wurde für die Jahre 
2023-2028 fortgeschrieben. 
 
 
 Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 
 Vermögens- und Schuldengesamtlage 
 
Nachfolgend wird eine Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur des Konzerns Stadt Müns-
ter zum 31.12.2022 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und erläutert. 
 
Gesamtbilanz 31.12.2022 31.12.2021 Verände-
rung 
Aktiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
 Aufwendung zur Erhaltung der  
gemeindlichen Leistungsfähigkeit 33,4 1 25,5 1   7,9 
1. Anlagevermögen 4.431,6 89 4.176,1 90 255,5 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 11,1 0 29,2 1 -18,0 
1.2 Sachanlagen 4.162,7 84 3.909,7 84 253,0 
1.3 Finanzanlagen 257,8 5 237,2 5 20,5 
2. Umlaufvermögen 413,7 8 364,2 8 49,5 
2.1 Vorräte 67,2 1 64,3 1 2,9 
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegen-
stände 225,0 5 199,7 4 25,3 
2.3 Liquide Mittel 121,5 2 100,2 2 21,3 
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 84,0 2 73,9 1 10,1 
  Summe Aktiva 4.962,7 100 4.639,7 100 323,0 
 
Die Aktivseite der Gesamtbilanz mit einem Wert von 4.962,7 Mio. EUR wird weiterhin von dem 
langfristig gebundenen Vermögen mit einem Anteil von ca. 90  % dominiert. Das Sachanlage-
vermögen mit 4.162,7 Mio. EUR stieg gegenüber dem Vorjahr um 253,0  Mio. EUR. Innerhalb 
des Bereichs der Sachanlagen bildete das Infrastrukturvermögen (Entwässerungs- und Abwas-
serbeseitigungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen, 
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens) mit 1.790,3  Mio. EUR (+15,6  Mio. EUR) die 
wertmäßig größte Bilanzposition. 
 
Das Umlaufvermögen in Höhe von 413,7  Mio. EUR (+49,5 Mio. EUR) und die Aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten in Höhe von 84,0 Mio. EUR machten zusammen ca. 10 % der Bilanz-
summe aus. Innerhalb des Umlaufvermögens bildeten die liq uiden Mittel mit 121,5  Mio. EUR 
(+21,3 Mio. EUR) sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit 
225,0 Mio. EUR (+25,3 Mio. EUR) die wesentlichen Bilanzposten.

Gesamtbilanz 31.12.2022 31.12.2021 Verände-
rung 
Passiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Eigenkapital 935,8 19 922,2 20 13,6 
1.1 Allgemeine Rücklage 781,6 16 776,6 17 5,0 
1.2 Sonderrücklagen 3,4 0 3,4 0 0,0 
1.3 Ausgleichsrücklage 141,0 3 143,3 3 -2,3 
1.4 Bilanzgewinn / Bilanzverlust 9,8 0 -1,1 0 10,9 
2. Sonderposten 1.247,0 25 1.254,1 27 -7,1 
3. Rückstellungen 873,1 18 859,9 19 13,2 
4. Verbindlichkeiten 1.816,3 37 1.519,1 33 297,2 
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 90,5 2 84,4 2 6,1 
  Summe Passiva 4.962,7 100 4.639,7 100 323,0 
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Gesamtbilanz gibt Auskunft über die 
Finanzierung des Konzernvermögens. Die Eigenkapitalquote lag bei 19 % ( -1 %). Das Eigen-
kapital in Höhe von 935,8 Mio. EUR (+13,6 Mio. EUR) bestand zu 83,5 % aus der allgemeinen 
Rücklage in Höhe von 781,6 Mio. EUR (+5,0 Mio. EUR). Im Berichtsjahr entstand ein Bilanzge-
winn in Höhe von 9,8 Mio. EUR (+10,9 Mio. EUR).  
 
Eine wesentliche Position auf der Passivseite bildeten ferner die Sonderposten für Zuwendun-
gen und Beiträge in Höhe von insge samt 1.224,9 Mio. EUR (-10,0 Mio. EUR) - diese machten 
98,2 % der Gesamtposition der Sonderposten aus. Da das Sachanlagevermögen in vielen Fäl-
len durch Erschließungsbeiträge und Zuwendungen des Bundes und des Landes mitfinanziert 
wurde, sind diese Förderungen in der Bilanz als Sonderposten auszuweisen und entsprechend 
der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufzulösen.

Ergebnisgesamtlage  
 
Das Gesamtjahresergebnis stellte sich wie folgt dar: 
 
Gesamtergebnisrechnung 2022 2021 Veränderung 
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
Steuern und ähnliche Abgaben 682,1 30 661,2 33 20,9 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen  198,2 9 203,3 10 -5,1 
Sonstige Transfererträge 25,2 1 21,3 1 3,9 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 185,2 8 165,5 8 19,7 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 846,8 37 658,8 32 188,0 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 240,1 11  235,6 12 4,5 
Sonstige ordentliche Erträge 71,3 3 63,2 3 8,1 
Aktivierte Eigenleistungen 20,8 1 18,3 1 2,5 
Bestandsveränderungen 2,4 0 0 0 2,4 
Ordentliche Gesamterträge 2.272,1 100 2.027,2 100 244,9 
Personalaufwendungen 444,0 20 432,2 21 11,8 
Versorgungsaufwendungen 42,5 2 36,1 2 6,4 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 775,4 34 610,9 30 164,5 
Bilanzielle Abschreibungen 162,6 7 154,4 8 8,2 
Transferaufwendungen 693,9 31 647,1 32 46,8 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 139,1 6 149,9 7 -10,8 
Ordentliche Gesamtaufwendungen 2.257,5 99 2.030,6 100 226,9 
Ordentliches Gesamtergebnis 14,6 1 -3,4 0 18,0 
Beteiligungsergebnis 7,0 0 15,7 1 -8,7 
Zins- und sonstiges Finanzergebnis -19,6 -1 -24,2 -1  4,6 
Außerordentliches Gesamtergebnis 7,8 0 10,8 1 -3,0 
Gesamtjahresergebnis 9,8 0 -1,1 0 10,9 
 
Die Ordentlichen Gesamterträge stiegen im Berichtsjahr um 244,9  Mio. EUR auf 
2.272,1 Mio. EUR. Den höchsten Anteil hieran  hatten die Privatrechtlichen Leistungsent-
gelte in Höhe von 846,8 Mio. EUR (+188,0 Mio. EUR), die zu rund 90 % auf die Umsatzerlöse 
des Teilkonzerns Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen waren. Eine positive Entwicklung 
erfolgte hier vor allem in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich Par-
keinrichtungen.  
 
Den betragsmäßig zweithöchsten Anteil an den Ordentlichen Gesamterträgen hatt en Steuern 
und ähnliche Abgaben, bei denen das Volumen bei 682,1 Mio. EUR (+20,9 Mio. EUR) lag. Bei 
der Gewerbesteuer konnte im Berichtsjahr ein Ergebnis in Höhe von 358,1 Mio. EUR (Vorjahr: 
343,1 Mio. EUR) realisiert werden.  
 
Der Anstieg der Steuern und ähnlichen Abgaben im Jahr 2022 ließ sich auf verschiedene Fak-
toren zurückführen. Insbesondere haben sich die durch den Ukraine -Krieg hervorgerufenen 
Energiepreissteigerungen und der in 2022 begonnene Anstieg des Zinsniveaus im Berichtsjahr 
noch nicht negativ in den Ergebnissen der Unternehmen widergespiegelt. Die Konjunktur war 
im Jahr 2022 noch robust und viele Unternehmen waren in der Lage, ihre Kostensteigerungen

an die Kunden weiterzugeben. Die Steigerung der Gewerbesteuererträge war kein Münster -
spezifisches Phänomen, das Gewerbesteueraufkommen sämtlicher NRW-Kommunen fiel 2022 
um 15,4 Prozent höher aus als 2021. Die vergleichsweise weniger dynamische Steigerung war 
auf den in Münster spezifischen Branchenmix mit einem hohen Anteil an Dienstleistungen und 
insbesondere das hohe Ausgangsniveau des Jahres 2021 zurückzuführen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte stiegen um 19,7 Mio. EUR auf 185,2 Mio. EUR. 
Grund hierfür war in erster Linie ein geringerer Ertrag im Vorjahr bedingt durch die COVID -19-
Pandemie. 
 
Die Ordentlichen Gesamtaufwendungen  stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 
226,9 Mio. EUR auf 2.257,5  Mio. EUR. Die Erhöhung resultierte aus den um 164,5  Mio. EUR 
gestiegenen Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen, den um 46,8  Mio. EUR höheren 
Transferaufwendungen sowie den um 11,8 Mio. EUR angestiegenen Personalaufwendungen. 
 
Das Ordentliche Gesamtergebnis ist um 18,0  Mio. EUR auf 14,6  Mio. EUR im Berichtsjahr 
gestiegen, das Beteiligungsergebnis ist im Jahresvergleich um 8,7  Mio. EUR gesunken. Das 
Finanzergebnis hat sich dagegen um 4,6 Mio. EUR verbessert. Insgesamt lag der Gesamtjah-
resüberschuss bei 9,8 Mio. EUR und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Mio. EUR 
verbessert. 
 
 Finanzgesamtlage  
 
Zur Darstellung von Herkunft und Verwendung der Finanzmittel des abgelaufenen Geschäfts-
jahres wird auf die nach DRS 21 (Deutsche Rechnungslegungsstandards) erstellte Kapitalfluss-
rechnung des Gesamtkonzerns (siehe Gesamtanhang 2022) sowie auf die NKF – Kennzahlen 
zur Finanzlage verwiesen. 
 
Die komprimierte Cashflow-Übersicht zeigt im Zeitverlauf, dass im Jahr 2022 erstmals seit 2018 
die Mittel für Investitionstät igkeit vollständig durch Geschäftstätigkeit und Finanzierung bereit-
gestellt werden konnten. 
 
 2022 2021 2020 2019 2018 
Stand Finanzmittelfonds zum 01.01. 95,7 128,3 222,6 256,9 198,4 
Cashflow aus der laufenden Geschäfts-
tätigkeit 
151,3 159,5 155,1 219,9 203,8 
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -413,4 -262,6 -247,9 -252,8 -249,8 
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 280,5 70,5 -1,5 -1,4 104,5 
Stand Finanzmittelfond zum 31.12. 114,1 95,7 128,3 222,6 256,9

 NKF – Kennzahlenset NRW 
 
Nr
. Kennzahl Analyse   
Wert 
2022 
in % 
  
Wert 
2021 
in % 
  
Wert 
2020 
in %  
Wert 
2019 
in % 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation                 
1. Aufwandsde-
ckungsgrad 
Die ordentlichen Aufwendungen werden komplett 
durch die ordentlichen Erträge gedeckt.   100,6   99,8   100,2  102,3 
2. Eigenkapitalquote 1 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals 
am Gesamtvolumen der Bilanz. Je höher diese 
Kennzahl ist, desto tendenziell unabhängiger ist 
man von Fremdkapitalgebern. Die durchschnittli-
che Eigenkapitalquote in Deutschland liegt bei 
20-30%. 
  18,9   19,9   20,5 
 
20,8 
3. Eigenkapitalquote 2 
Zusätzlich zum "echten" Eigenkapital werden 
hier die Sonderposten (Zuschüsse und Beiträge) 
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt. 
  48,3   46,5   48,3 
 
49,3 
4. Überschussquote/ 
Fehlbetragsquote 
Das positive Gesamtergebnis von 9,8 Mio. EUR 
macht ca. 1,1 % der Summe aus Allgemeiner 
Rücklage, Sonderrücklage und Ausgleichsrück-
lage aus. 
  1,1   0,1   0,2 
 
2,7 
Kennzahlen zur Vermögenslage                 
5. Infrastrukturquote 36,1 % des gesamten Vermögens sind langfristig 
in der Infrastruktur gebunden.   36,1    38,0   39,0 
 
39,2 
6. Abschreibungsin-
tensität 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den ordentlichen Aufwendun-
gen gegenüber. Das ordentliche Ergebnis wird 
mit einem Anteil von 7,2 % durch Abschreibun-
gen belastet. 
     7,2   7,6  7,9 
 
8,0 
Kennzahlen zur Finanzlage                 
7. Anlagendeckungs-
grad 2 
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt darüber Aus-
kunft, inwieweit das Anlagevermögen durch lang-
fristiges Kapital gedeckt ist.  
  88,2   93,3   89,7 
 
92,1 
8. Liquidität 2. Grades 
Die Liquidität 2. Grades gibt an, inwieweit die 
Forderungen und flüssigen Mittel die kurzfristi-
gen Verbindlichkeiten decken. 
  56,1   54,1   66,3 
 
82,9 
9. 
Kurzfristige  
Verbindlichkeits-
quote 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten be-
trägt ca. 8,4 % an der Gesamtbilanzsumme.   8,4   7,4   6,8 
 
6,9 
10
. Zinslastquote 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung 
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Auf-
wendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 
besteht. 
  1,0   1,3   1,3 
 
1,4 
Kennzahlen zur Ertragslage                 
11
. Steuerquote Die Kennzahl gibt den Anteil der Steuererträge 
an den gesamten ordentlichen Erträgen wieder. 
 30,0  32,6  32,7 
 
33,4 
12
. Zuwendungsquote 8,7 % der ordentlichen Erträge stammen aus Er-
trägen aus Zuwendungen. 
 8,7  10,0  9,9  9,2 
13
. Personalintensität I 
Der Anteil der Personalaufwendungen an den 
gesamten ordentlichen Aufwendungen beträgt 
19,7 %. 
 19,7  21,3  22,1 
 
21,4 
14
. Personalintensität II Zur Deckung der Personalaufwendungen werden 
19,5 % der ordentlichen Erträge benötigt. 
 19,5  21,3  22,1 
 
20,9 
15
. 
Sach- und Dienst-
leistungsintensität 
Die Kennzahl stellt den durch Sach- und Dienst-
leistungen Dritter im Verhältnis zu den gesamten 
ordentlichen Aufwendungen entstandenen Anteil 
dar. 
 34,3  30,1  29,7 
 
29,9 
16
. 
Transferaufwands-
quote 
Die Kennzahl stellt die Transferaufwendungen 
ins Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendun-
gen. 
 30,7  31,9  31,7 
 
31,9

 Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung 
 
Die Vertretungen der Stadt Münster in den relevanten Organen der Beteiligungsgesellschaften 
überwachen alle wesentlichen Vorgänge und Entwicklungen in den Unternehmen des Kon-
zerns. Wichtige Ereignisse werden an die Kämmerin und den Verwaltungsvorstand weitergelei-
tet. Die Konzernsteuerung verfolgt die Ertrags- und Finanzlage der wichtigen Bereiche der Stadt 
Münster, um bei Bedarf rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Der zuständige Ausschuss 
wird durch die vierteljährliche Konzernberichterstattung regelmäßig über die Entwicklungen in 
den steuerungsrelevanten Unternehmen informiert. Das Konzerncontrolling berücksichtigt ins-
besondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tochtergesellschaften. 
 
Die Stadt Münster sieht sich folgenden Risiken gegenüber: 
 
 Abhängigkeit von externen wirtschaftlichen Faktoren: Steuererträge wie die Ge-
werbesteuer und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sind stark von der 
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Externe wirtschaftliche Schwankun-
gen, insbesondere durch internationale Entwicklungen, können die Erträge der Stadt 
erheblich beeinflussen. 
 
 Langfristige Folgen des Ukraine-Kriegs: Die wirtschaftlichen und politischen Aus-
wirkungen des Ukrainekriegs sind kaum absehbar. Langfristige Instabilität könnte zu 
einer Verringerung der Gewerbesteuererträge und anderen wirtschaftlichen Belas-
tungen führen. Viele Menschen sind auf der Flucht. Auch die Stadt Münster hat ihren 
Beitrag bei der Aufnahme von Geflüchteten geleistet. Die Gemeinden stoßen dabei 
an ihre Belastungsgrenzen, sowohl bei den Aufnahmekapazitäten als auch finanziell. 
Es bleibt unklar, ob die von Land und Bund zur Verfügung gestellten Pauschalmittel 
langfristig ausreichen, um die Kosten zu decken. Zur Finanzierung der Versorgung 
der geflüchteten Menschen bedarf es dringend einer nachhaltigen Lösung. Die Kom-
munen brauchen verlässliche Finanzierungszusagen von Bund und Land, um bei der 
Aufnahme von Geflüchteten spürbar entlastet zu werden. 
 
 Hohe Baukosten und Investitionsvolumen: Das erheblich gestiegene Baukosten-
niveau und die Vielzahl der geplanten Bauprojekte belasten das Investitionsvolumen. 
Die hohen Kosten für Neubauten und Erweiterungen im Schul- und Kitabereich so-
wie im allgemeinen Hochbau könnten die finanziellen Ressourcen der Stadt über-
strapazieren. 
 
 Steigende Zinsen und finanzielle Belastungen: Die hohen Inflationsraten und der 
straffere geldpolitische Kurs der Notenbanken führen zu steigenden Zinsen, die die 
Stadt stark belasten und die zukünftigen Haushalte beeinflussen könnte. 
 
 Fachkräftemangel und steigende Personalaufwendungen: Der Fachkräftemangel 
stellt eine erhebliche Herausforderung für die öffentlichen Arbeitgeber dar. Die Per-

sonalaufwendungen werden durch den Tarifabschluss weiter steigen, was die Haus-
haltsplanung der Stadt zusätzlich belastet. Die steigenden Pensionsrückstellungen 
führen zu weiteren finanziellen Verpflichtungen in den kommenden Jahren. 
 
 Einfluss der Tochtergesellschaften: Die wirtschaftliche Entwicklung der Tochter-
gesellschaften der Stadt muss regelmäßig beobachtet werden, um Risiken frühzeitig 
zu erkennen. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, der Zinswende und der Inflation 
auf diese könnten zusätzliche finanzielle Belastungen für den Kernhaushalt der Stadt 
darstellen. 
 
 Langfristige Haushaltsbelastungen durch Investitionen: Die Umsetzung des am-
bitionierten Investitionsprogramms wird den laufenden Aufwand aus Abschreibung, 
Bewirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen. Diese langfristigen Belastungen 
könnten die zukünftigen Jahresergebnisse der Stadt Münster erheblich beeinträchti-
gen. 
 
 Unvorhersehbare wirtschaftliche Entwicklungen: Unvorhersehbare wirtschaftli-
che Entwicklungen, wie globale Rezessionen oder neue geopolitische Krisen, könn-
ten die finanzielle Stabilität der Stadt gefährden. Diese Entwicklungen könnten zu un-
erwarteten Einbrüchen bei den Einnahmen und zusätzlichen Ausgaben führen. 
 
Münster verfügt über ein erhebliches wirtschaftliches Wachstumspotential, insbesondere in den 
Bereichen Dienstleistungen und Technologie. Die Stadt bietet ein stabiles wirtschaftliches Um-
feld und eine hohe Beschäftigungsquote, was sie zu einem attraktiven Standort für Investitionen 
macht. Innovationen werden aktiv durch verschiedene Initiativen und Förderprogramme für 
Start-ups und innovative Unternehmen gefördert, was die wirtschaftliche Dynamik erhöhen soll. 
 
Im B ereich Bildung und Forschung ist Münster durch renommierte Universitäten und For-
schungseinrichtungen gut aufgestellt. Diese Institutionen spielen eine zentrale Rolle bei der 
Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte und der Förderung von Forschung und Entwi cklung. 
Die Stadt unterstützt diese Aktivitäten durch umfangreiche Förderprogramme und schafft ein 
günstiges Umfeld für neue Technologien und Innovationen. 
 
Nachhaltigkeit ist ein weiterer wichtiger Faktor für Münster. Die Stadt setzt verstärkt auf nach-
haltige Entwicklungsprojekte, wie den Ausbau erneuerbarer Energien und die Förderung nach-
haltiger Mobilitätskonzepte. Diese Maßnahmen tragen zur Reduzierung der Umweltbelastung 
bei und verbessern die Lebensqualität. Die vielen Parks und Grünflächen bieten den Bewohne-
rinnen und Bewohnern zudem Erholungsmöglichkeiten und machen Münster zu einem attrakti-
ven Wohnort. 
 
Kulturelle Vielfalt und Integration werden in Münster großgeschrieben. Die Stadt bietet eine 
breite Palette an kulturellen Veranstaltungen, die das gesellschaftliche Leben bereichern und 
Externe anziehen. Programme zur Unterstützung von Personen mit Migrationshintergrund und

zur Förderung des interkulturellen Dialogs tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und 
zum harmonischen Zusammenleben bei. 
 
 
 
Eine wichtige Rolle für das Konzernergebnis spielen die Privatrechtlichen Leistungsentgelte, die 
primär auf die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen sind.  
 
Die Gesellschaft verfügt über ein Risikomanagementsystem, das darauf abzielt, alle potenziel-
len Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu 
erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dieses System umfasst auch die ope-
rativen Beteiligungsgesellschaften des Teilkonzerns Stadtwerke Münster. 
 
Geschäftsspezifische Risiken werden durch eine proaktive Strategieentwicklung angegangen, 
bei der Marktchancen, wie neue Produkte und Dienstleistungen sowie neue Geschäftsfelder, 
etwa der Glasfaserausbau und die Erweiterung der erneuerbaren Ene rgieerzeugung, konse-
quent mit marktkonformen und kundenorientierten Geschäftsmodellen verfolgt werden. Die Um-
setzung der sich daraus ergebenden Optionen erfolgt unter Betrachtung von Ergebnispotenzi-
alen, Rentabilität, Cashflow-Effekten und unter Wahrung einer soliden Eigenkapitalquote. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH steht vor verschiedenen Risiken, die ihre Geschäftstätigkeit 
beeinflussen könnten: 
 
 Gasversorgung: Die Reduzierung und letztliche Einstellung der Gaslieferungen aus 
Russland stellen ein erhebliches Risiko dar. Obwohl alternative Lieferquellen wie Nor-
wegen und die Niederlande die Versorgung teilweise ersetzen, bleibt die Möglichkeit 
einer Gasmangellage bestehen, insbesondere im Winter. Münster ist primär auf L-Gas 
aus dem niederländischen Groningen-Feld angewiesen, was bei tektonischen Proble-
men eine vorzeitige Umstellung auf H-Gas erfordern könnte, verbunden mit aufwendi-
gen Anpassungen der Heizungsanlagen der Kunden. 
 
 Netznutzungsentgelte: Die Entwicklung der Netznutzungsentgelte, insbesondere 
durch den Druck der Bundesnetzagentur auf die Eigenkapitalverzinsung, stellt ein fi-
nanzielles Risiko dar. Diese regulatorischen Unsicherheiten beeinträchtigen die Investi-
tionsfähigkeit der Stadtwerke in notwendige Netz- und Energieprojekte. 
 
 Kosten und Einnahmen im ÖPNV: Die Ausweitung des Angebots im öffentlichen Per-
sonennahverkehr (ÖPNV) und die Einführung vergünstigter Tickets (z. B. das 
„Deutschland-Ticket“ und das „Münster Abo“) führen zu hohen fixen Kosten und Ein-
nahmeausfällen. Ohne zusätzliche öffentliche Mittel von Bund und Ländern könnte die 
Finanzierbarkeit des ÖPNV-Angebots gefährdet sein. 
 
 Fachkräftemangel: Die Gewinnung und Nachbesetzung von Personal, insbesondere 
Busfahrern/-innen im ÖPNV, stellt ein wesentliches Risiko dar. Der Bundesverband

Deutscher Omnibusunternehmen schätzt, dass bis 2030 bundesweit etwa 76.000 Bus-
fahrer/-innen fehlen könnten. 
 
 Erneuerbare Energien: Politische und rechtliche Rahmenbedingungen für den Aus-
bau der Windenergie an Land beeinflussen die langfristige strategische Planung der 
Stadtwerke Münster GmbH. Die geplanten erheblichen Investitionen in Windenergie 
könnten behindert werden, wenn die Maßnahmen der Regierung nicht die gewünschte 
Wirkung zeigen. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH verfügen über zahlreiche Chancen, die sowohl ihre Stellung im 
Energiemarkt als auch ihre Rolle in der Stadtentwicklung erheblich stärken können. Dazu gehö-
ren folgende Möglichkeiten: 
 
 Windenergie und Photovoltaik: Die Strategie der Stadtwerke Münster GmbH bein-
haltet den massiven Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, um den Ener-
giebedarf nachhaltig zu decken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu ver-
ringern. Die geplanten Investitionen sollen durch eine klare politische Unterstützung 
und beschleunigte Genehmigungsverfahren erleichtert werden. 
 
 Elektromobilität im ÖPNV: Die Umstellung der Busflotte auf elektrische Antriebe und 
die Entwicklung eines multimodalen Mobilitätssystems sind wesentliche Bestandteile 
der Strategie. Bis 2029 sollen 100 % der eigenen Busse und 60 % der angemieteten 
Busse elektrifiziert sein. Dies wird dazu beitragen, den öffentlichen Nahverkehr um-
weltfreundlicher und effizienter zu gestalten. 
 
 Glasfasernetz: Die Stadtwerke Münster GmbH planen den Ausbau des Glasfasernet-
zes, um 80 % der Haushalte bis 2030 mit schnellen Internetverbindungen zu versor-
gen. Eine Kooperation mit der Deutschen Telekom und die Beteiligung eines strategi-
schen Finanzpartners sollen die erforderlichen Investitionen sicherstellen. 
 
 Home-Office und Prozessoptimierung: Die Einführung einer flexiblen Home-Office-
Vereinbarung und die Optimierung interner Prozesse durch die Einführung von SAP 
S/4HANA und datenbasierter Prozessanalyse sollen die Effizienz und Zufriedenheit der 
Mitarbeitenden erhöhen. 
 
 Neue Geschäftsmodelle und Produkte: Die Stadtwerke Münster setzen auf neue 
Produkte und Geschäftsfelder wie den Glasfaserausbau und die regenerative Energie-
erzeugung, um zusätzliche Einnahmen zu generieren und langfristig finanzielle Stabili-
tät zu gewährleisten. 
 
Die Geschäftsführung der Wohn + Stadtbau GmbH setzt zur Bewältigung der Herausforderun-
gen bei der Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Münster auf ein umfas-
sendes Risikomanagementsystem. Dieses System stellt durch ein monatliches Berichtswesen 
steuerungsrelevante Kennzahlen und Informationen bereit, um potenzielle Risiken frühzeitig zu

erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Neben operationellen Risiken 
werden kontinuierlich auch strategische, marktbezogene, objektspezifische und finanzielle Risi-
ken überwacht. Zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und unternehmensin-
terner Richtlinien wurde eine Compliance -Beauftragte ernannt. Diese arbeitet eng mit einem 
Compliance-Gremium zusammen, das jährlich den Compliance -Bericht entgegennimmt und 
über Einzelfälle entscheidet. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über alle Compliance-Fälle infor-
miert. Zusätzlich wird eine interne Revision durchgeführt, um die Integrität der Geschäftspro-
zesse sicherzustellen. 
 
Leitlinien für die Compliance sind seit dem 21.09.2011 durch den Public Governance Kodex der 
Stadt Münster geregelt. Hier finden sich die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien 
wieder, an denen sich die Wohn + Stadtbau GmbH ebenfalls orientiert. 
Für den Berichtszeitraum sind keine existenziellen  Risiken erkennbar. Die Auswirkungen des 
russischen Angriffs auf die Ukraine sind gleichwohl schwer abzuschätzen. Die zunehmenden 
Bau- und Materialkosten sowie Zinsen und Energiepreise erfordern ein intensives Monitoring. 
Die Wirtschaftlichkeit der Neubaumaßnahmen wird deshalb über eine Wirtschaftlichkeitsberech-
nung nach der Methode des vollständigen Finanzplans überprüft. 
 
Der Wohnungsmarkt in Münster steht vor wachsenden Herausforderungen und bietet zugleich 
Chancen. Mit steigender Nachfrage nach Wohnraum  aufgrund der attraktiven Lebensqualität 
der Stadt ist ein kontinuierlicher Bedarf an neuen, bezahlbaren Wohnbauprojekten zu erwarten. 
Nachhaltige Wohnbaukonzepte mit energieeffizienten Technologien und umweltfreundlichen 
Materialien sind gefragt, um die ökologischen Umweltauswirkungen zu reduzieren. Die Digitali-
sierung im Immobiliensektor kann die Effizienz und Transparenz verbessern, während die Ent-
wicklung von Wohnquartieren mit sozialer und kultureller Infrastruktur die Lebensqualität der 
Bewohner/-innen erhöht. Insgesamt bieten innovative und nachhaltige Ansätze großes Poten-
zial, den Wohnungsmarkt in Münster zukunftsfähig zu gestalten. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) verfügen über ein umfassendes und integrier-
tes Risikomanagementsystem, das  alle Unternehmenseinheiten abdeckt. Dieses System be-
steht aus drei aufeinander aufbauenden Abschnitten: der Risikoinventur, der Risikobewertung 
sowie der Risikofrüherkennung (mit definierten Kennzahlen und Toleranzgrenzen) und Risiko-
handhabung. Alle ident ifizierten Risiken werden kontinuierlich überwacht und bewertet. Eine 
Softwarelösung, die auf dem Managementinformationssystem basiert, bildet die Strukturen und 
Prozesse des Risikomanagementsystems ab. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde ein überar-
beiteter Risikobericht erstellt. 
 
Seit dem letzten Wirtschaftsjahr wurden elf Risiken neu bewertet. Des Weiteren wurden die 
Risiken „Außergewöhnliche Preissteigerung“ und „Stromausfall länger als drei Tage“ als neue 
Risiken identifiziert und in das Risikomanagemen tsystem integriert. Bei der Risikobewertung 
wurden drei Risiken den Top-Risiken zusätzlich zugeordnet. Anders als noch im Vorjahr haben 
die AWM auf diesem Weg insgesamt acht mögliche bestandsgefährdende Risiken und 17 Top-
Risiken identifiziert.

Im laufenden Prozess wurde jedoch durch die aktuelle Risikobewertung, einschließlich der Prü-
fung der Frühwarnindikatoren und der Bewertung der ergriffenen Gegenmaßnahmen, festge-
stellt, dass für das dem Berichtszeitraum folgende Jahr keine Risiken bestehen, die den F ort-
bestand der AWM gefährden könnten. 
 
Die Risikoaspekte der Beteiligungsunternehmen werden durch das bei der Stadt Münster be-
stehende Beteiligungsmanagement berücksichtigt. Die Arbeit des Beteiligungsmanagements 
wird durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision regelmäßig überprüft. 
  
 
 Prognosen  
 
Das Jahresergebnis des Einzelabschlusses der Stadt Münster wies im Jahr 2022 einen Fehl-
betrag von 0,6  Mio. EUR aus, der durch die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann. 
Auch in der Finanzplanung für die nächsten Jahre zeichnen sich weiter defizitäre Ergebnisse 
ab, die eine Reduzierung des Eigenkapitals nach sich ziehen. Daraus wird deutlich, dass es in 
Zukunft weiterhin großer Anstrengungen bedarf, um die uneingeschränkte finanzielle Hand-
lungsfähigkeit der Stadt Münster zu gewährleisten. 
 
Die wirtschaftlichen Konsequenzen des anhaltenden Krieges in der Ukraine und der hohen In-
flation werden sich auf die zukünftigen Jahresergebnisse auswirken. Damit verbunden ist ein-
deutig das Risiko, dass sich die finanziellen Spielräume in Zukunft weiter verengen. Angesichts 
der Dynamik, mit der bestimmte Aufwandspositionen steigen, und des fehlenden gleichzeitigen 
Wachstums der Erträge, ist es dringend notwendig, eine Diskussion darüber zu führen, welche 
Aufgabenbereiche die Stadt in welchem Umfang und mit welchem Qualitätsanspruch weiterhin 
finanzieren kann. 
 
Der Krieg in d er Ukraine hat weiterhin tiefgreifende Auswirkungen auf die politische, gesell-
schaftliche und wirtschaftliche Lage in Deutschland. Aus der Perspektive der Stadtwerke 
Münster GmbH sind die Energiemärkte besonders stark betroffen, was zu erheblichen Preis-
schwankungen und einem deutlichen Anstieg der Energiepreise geführt hat. Diese Preissteige-
rungen sind eine direkte Folge der instabilen globalen Versorgungslage und der daraus resul-
tierenden Unsicherheiten. 
 
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurden in Deutschland mehrere Maßnahmen 
ergriffen. Das Gasspeichergesetz spielte eine entscheidende Rolle, indem es verbindliche Füll-
standvorgaben für Gasspeicheranlagen festlegte, um eine stabile Gasversorgung sicherzustel-
len. Zusätzlich wurden die Importe aus anderen Ländern signifikant erhöht, um die weggefalle-
nen Lieferungen aus Russland zu kompensieren. 
 
Die wirtschaftlichen Aussichten für 2023 bleiben dennoch gedämpft. Die Bundesregierung geht 
in ihrer Jahresprojektion vom Januar 2023 von einem leichten Wachstum des Bruttoinlandspro-
dukts (BIP) um 0,2 % aus. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass sich die wirtschaftli-
che Dynamik nach einem schwachen Winterhalbjahr im Laufe des Jahres etwas erholen wird.

Allerdings gibt es auch pessimistischere Einschä tzungen: Einige Wirtschaftsinstitute erwarten 
eher eine Stagnation oder sogar einen leichten Rückgang des BIP um etwa 0,1 %. 
 
Diese unterschiedlichen Prognosen spiegeln die Unsicherheit wider, die durch die anhaltenden 
globalen Krisen und deren Auswirkungen auf die nationalen Märkte verursacht wird. Die Stadt-
werke Münster GmbH müssen sich daher weiterhin flexibel und anpassungsfähig zeigen, um in 
diesem instabilen Umfeld bestehen zu können. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH haben eine umfassende Strategie bis 2030 entwickelt, die den 
Fokus auf eine klimaneutrale Energieversorgung legt. Dies beinhaltet Investitionen in erneuer-
bare Energien, die Elektrifizierung der Busflotte und den Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Ein 
besonderes Augenmerk liegt auf der Bürgerbeteiligung an regenerativen Projekten. Die "Herz-
schlag-Strategie" zielt darauf ab, sowohl Verantwortung für eine klimafreundliche Entwicklung 
zu übernehmen als auch finanzielle Beiträge zur Gestaltung der Zukunft Münsters zu leisten. 
 
Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur Förderung der Energiewende ergriffen, darunter der 
Kohleausstieg bis 2030 und die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke im April 2023. Diese 
politischen Weichenstellungen erfordern massive Investitionen in die Erzeugungs- und Netzinf-
rastrukturen. 
 
Insgesamt wird für das Jahr 2023 ein positiver Geschäftsverlauf und eine stabile Lage der Ge-
sellschaft erwartet, trotz der bestehenden Herausforderungen und Risiken. Die strategischen 
Maßnahmen und Investitionen sollen dazu beitragen, die langfris tigen Ziele zu erreichen und 
die Energieversorgung in Münster nachhaltig zu gestalten. 
 
Die Ertragslage im Kerngeschäft der Wohn + Stadtbau GmbH  zeigte im Geschäftsjahr 2022 
eine positive Entwicklung. Trotz der Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt, insb eson-
dere durch steigende Baukosten und regulatorische Anforderungen, konnte das Unternehmen 
seine Umsätze steigern und die Rentabilität verbessern. Ein wesentlicher Faktor hierfür war die 
erfolgreiche Umsetzung von Kosteneffizienzmaßnahmen und die Fokussierung auf hochwertige 
Bauprojekte, die den Bedürfnissen des Marktes entsprachen. 
 
In der Zukunft plant die Wohn + Stadtbau GmbH, ihre Marktposition weiter auszubauen, indem 
sie auf innovative und nachhaltige Baukonzepte setzt. Investitionen in energieeffizi ente Tech-
nologien und umweltfreundliche Materialien sollen nicht nur die Betriebskosten senken, sondern 
auch den wachsenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit gerecht werden. Zudem sollen stra-
tegische Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Markttei lnehmern die Grundlage für 
zukünftiges Wachstum und eine weitere Verbesserung der Ertragslage bilden. Der Fokus auf 
Digitalisierung und Prozessoptimierung wird ebenfalls dazu beitragen, die Effizienz zu steigern 
und die Servicequalität zu verbessern, was letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit des Unterneh-
mens stärken wird. 
Für das Jahr 2023 wird ein positives Jahresergebnis in Höhe von 7,2 Mio. EUR erwartet.

Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  planen für das Wirtschaftsjahr 2023 bei Erträgen 
von 68,3 Mio. EUR und Aufwendungen von 65,5  Mio. EUR einen Jahresüberschuss von 
2,8 Mio. EUR.  
 
Die Gewinne aus Nebengeschäften der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden in Höhe von 
0,48 Mio. EUR und die Zinserträge in Höhe von 0,61 Mio. EUR prognostiziert. 
 
Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung bleiben im Jahr 2023 auf Vorjahresni-
veau. 
 
Für das Wirtschaftsjahr 2023 sind Investitionen in Höhe von insgesamt 10,8 Mio. EUR und eine 
Darlehenstilgung von 0,65 Mio. EUR prognostiziert.

Anlage A

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Anlage A zur V/0208/2025 
Kurzüberblick 
Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 der Stadt Münster. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel: 
Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
Mit der Prüfung wird bestätigt, dass 
 Der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt, 
 die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen 
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und dass 
 der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und eine zutreffende 
Vorstellung von der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt. 
 
Zielerreichung: 
Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom 
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die 
Ordnungsmäßigkeit des Gesamtabschlusses vom Rat bestätigt. 
 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Anlage2-Stellungnahme-RPA-zum-Gesamtabschluss-zum-31.12.2022

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Stellungnahme des Rechnu ngsprüfu ngsausschusses vom 1 3.03 .2025 zum Ergeb-
nis der Prüfung des Gesamtabschlusses vom 31.12.2022 gem. S 59 (3) GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss zum 31 .12.2022 - bestehend
aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung - so-
wie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31 .12.2022 geprüft und sich
hierzu dbs Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtliche Rechnungs-
prüfung bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich-
tes des AWR (05/2025 vom 17.02.2025) zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung ge-
genüber dem Rat Stellung zu nehmen.
Die Gesamtabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut
der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Pr'üfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss vermittelten Bildes der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW).
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtab-
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons-
tigen Satzungen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslagq der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen.
Der Gesamtlagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Gesamtab-
schluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsbericntes eine hinreichend sichere Grundlage fÜr seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gefÜhrt.
Gem. g 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 10,02.2025 aufgestellte und
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Gesamtabschlusses nebst Gesamtlagebe-
richt vom 31.12.2022 gebilligt.
Münster, 13.03.2025
i. V. Albert Wenzel
stellvertretender Vorsitzender des Rechnu ngsprüfungsausschusses

Beratungsverlauf (2)

21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Albersloher Weg 33
  • Middelkamp
  • An der Hiltruper Baumschule
  • Loddenheide
  • Bonnenkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0208/2025
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2025
Erstellt
08.04.2025 12:04