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V/0598/2010

"Offensive für einen guten offenen Ganztag" Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Ratsgruppe UWG/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0030/2010 vom 09.03.2010

Vorlagen 19.08.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 33

Beschlussvorlage

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Ansehen

OGS A-R_0030_2010-Originalantrag

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Ansehen

Beschlussvorlage

24052 Zeichen

V/0598/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Offensive für einen guten offenen Ganztag"  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Ratsgruppe UWG/ÖDP an den Rat Nr. 
A-R/0030/2010 vom 09.03.2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
21.09.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
22.09.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
29.09.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Wochenstundenzahl der 1. Erzieher/-innen an den Offenen Ganztagsgrundschulen wird 
kostenneutral unter Inanspruchnahme des Budgets für den Einsatz von geringfügig Be-
schäftigten ab dem 01.01.2011 um 2 Wochenstunden erhöht. Dafür werden aufwandsneut-
ral 2,21 Stellen Entgeltgruppe S6 im Teilergebnisplan 0602 eingerichtet. 
 
2.  Eine darüber hinaus gehende personelle Verbesserung des Personalschlüssels sowie die 
Reduzierung der Gruppengröße werden nicht aufgegriffen, da angesichts der schwierigen 
Haushaltslage zusätzliche Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. 
 
3. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die 
Grünen/ GAL und der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0030/2010 erledigt.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die unter Ziff. 1 des Beschlussvorschlages genannte Erhöhung der Wochenstunden für den/die 1. 
Erzieher/-in wird kostenneutral
 unter Inanspruchnahme des Budgets für den Einsatz von geringfü-
gig Beschäftigten umgesetzt.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0598/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Paschert, Herr Hagel, Frau 
Mentrup 
Ruf: 
492 58 90, 492 51 20, 492 58 84 
E-Mail: 
Paschert@stadt-muenster.de  
Hagelc@stadt-muenster.de 
Mentrup@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.08.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0598/2010 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Ratsgruppe UWG / ÖDP Nr. A-
R/0030/2010 vom 09.03.2010 „Offensive für einen guten offenen Ganztag“ (siehe Anlage) beinhal-
tet im Wesentlichen  
 
A) Eckpunkte mit einem personellen/strukturellen Schwerpunkt 
• Die Größe pro Betreuungsgruppe an den Offenen Ganztagsgrundschulen wird auf 20 
Kinder festgelegt 
 
• Ab dem 30. Kind an der offenen Ganztagsgrundschule wird die zweite Fachkraft einge-
stellt bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl geringfügig Beschäftigter. 
 
• Für den Fall, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Vorgaben umzuset-
zen, erstellt die Verwaltung ein Finanzierungskonzept. 
 
B) Eckpunkte mit einem inhaltlichen/pädagogischen Schwerpunkt 
 
• Es wird auf eine bessere Verzahnung von Unterricht und ausserunterrichtlichen Angebo-
ten hingewirkt. 
 
• Die konzeptionelle Neuausrichtung soll prozesshaft im Einvernehmen mit den Schulen 
und bestehende Arbeitsverhältnisse berücksichtigend erfolgen. In einem ersten Schritt 
sollen Schulen als Modellschulen für innovative Konzepte gewonnen werden. 
 
 
2. Allgemeine Daten zum Offenen Ganztag 
 
Seit dem Schuljahr 2003/2004 wurden in drei Ausbaustufen insgesamt 42 Grundschulen und drei 
Förderschulen in offene Ganztagsschulen umgewandel t. Kontinuierlich sind die Teilnehmerzahlen 
in den letzten Jahren gestiegen.  
 
Mit der Einführung der offenen Ganztagsschule und einer damit verbundenen verbindlichen 
Betreuung bis mindestens 15 Uhr wurden in Münster in nahezu allen Grund- und Förderschulen 
bereits bestehende Betreuungsmöglichkeiten abgelöst, so dass die Schulen auf eine lange Traditi-
on in der Betreuung von Schulkindern zurückblicken können.  
 
Im Schuljahr 2009/2010 haben 2.503 Schüler/-innen an den Angeboten der offenen Ganztags-
schulen teilgenommen. Das entspricht einer Versorgungsquote von 26,8 %. 
Für das Schuljahr 2010/2011 ist ein weiterer Anstieg der Teilnehmerzahlen zu verzeichnen. Dann 
werden rd. 2.760 Schüler/-innen in 99 Gruppen den offenen Ganztag besuchen.

- 3 - 
V/0598/2010 
Entwicklung der Teilnehmerzahlen OGS  
 
Schuljahr Grundschüler 
insg. 
OGS –
Schüler  
Schüler insg. / 
OGS- Schüler 
Entwicklung  der 
OGS - Zahlen   
von 2003 – 20111 
Grup-
pen 
2003 / 2004 9.912 643 6,4 %   20
2004 / 20052 9.855 528 5,4 % -17,9% 16
2005 / 2006 9.930 1.325 13,3 % 150,9% 42
2006 / 2007 9.835 1.827 18,6 % 37,9% 60
2007 / 2008 9.675 2.024 20,9 % 10,8% 68
2008 / 2009 9.481 2.277 24,0 % 12,5% 77
2009 / 2010 9.346 2.503 26,8 % 9,9% 84
2010 / 20113 9.369 2.762 29,48 % 10,3% 99
 
Entwicklung der Teilnehmerzahlen BMB 
 
Schuljahr Grundschüler 
insg. 
BMB –
Schüler  
Schüler insg. / 
BMB- Schüler 
Entwicklung  der 
BMB - Zahlen   
von 2003 – 20111) 
2003 / 2004 9.912 1.118 11,3 %   
2004 / 20052) 9.855 1.263 12,8 % 12,9 %  
2005 / 2006 9.930 1.368 13,8 % 8,3 % 
2006 / 2007 9.835 1.550 15,8 % 13,3 % 
2007 / 2008 9.675 1.790 18,5 % 15,5 % 
2008 / 2009 9.481 1.976 20,8 % 10,4 % 
2009 / 2010 9.346 2.004 21,4 % 1,4 % 
2010 / 2011 9.369 2.140 22,8 % 6,8 % 
 
 
 
 
Die nachfolgende Grafik zeigt, wie die Angebote der Bis-Mittag-Betreuung (BMB) und der Offenen 
Ganztagsschule (OGS) in den jeweiligen Stadtbezirken in Anspruch genommen wird. 
4 
 
                                                 
1 Die sprunghafte Entwicklung der OGS– Teilnehmerzahl ist auf die unterschiedlichen Ausbaustufen der OGS zurückzu-
führen. 
2 Die Schülerzahlen und somit auch die Anzahl der Gruppen waren im Schuljahr 2004/05 rückläufig, da  ab diesem 
Schuljahr die Förderung von „8 – 1-Gruppen“ wieder möglich war. 
 
3 Teilnehmerstand 15.07.2010 
4 Die Teilnehmer/-innen der gebu ndenen Ganztagsschulen (GS Berg Fidel (Hilt rup), GS Kinderhaus-West (Nord) und 
Wartburg-Grundschule (West) sind hier nicht enthalten.

- 4 - 
V/0598/2010 
Inanspruchnahme von BMB- und OGS-Plätzen in den 
Stadtbezirken im Sj. 2009/2010
22,6%
34,5%
25,4%
17,0%
36,0%
33,3%
21,5%
18,3% 18,2%
25,2%26,1%
15,5%
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
35,0%
40,0%
Mitte West Nord Ost Südost Hiltrup
BMB
OGS
 
 
3. Antragsanliegen: Verringerung der Gruppengröße auf 20 Kinder 
3.1 Vergleich der aktuellen mit der vorgeschlagenen Gruppengröße 
 
Eine Festlegung der Gruppengröße an den Offenen Ganztagsgrundschulen auf zukünftig 20 Kin-
der würde im Vergleich zur bisherigen Gruppengröße folgende Veränderung mit sich bringen: 
 
Gruppengröße IST
(25 Kinder)
0 – 49
(1 Gruppe)
50 – 74
(2 Gruppen)
75 – 99
(3 Gruppen)
100 – 124
(4 Gruppen)
125 – 149
(5 Gruppen)
150 – 174
(6 Gruppen)
175 – 199
(7 Gruppen)
Gruppengröße NEU
(20 Kinder)
0 – 39
(1 Gruppe)
40 – 59
2 (Gruppen)
60 – 79
(3 Gruppen)
80 – 99
(4 Gruppen)
100 – 119
(5 Gruppen)
120 – 139
(6 Gruppen)
140 – 159
(7 Gruppen)
160 – 179
(8 Gruppen)
180 – 199
(9 Gruppen)

- 5 - 
V/0598/2010 
 
Die Übersicht zeigt, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt als bisher neue Gruppen eingerichtet 
werden müssten (z. B. ab dem 40. statt bisher ab dem 50. Kind; ab dem 60. statt bisher ab dem 
75. usw.).   
 
Durch die vorgeschlagene Reduzierung der Gruppengröße von 25 auf 20 Kinder müsste  das 
Raumkonzept neu überdacht werden, da in einigen Schulen hierdurch neue Gruppen entstehen 
würden. Mit der Vorlage V/1063/2004 wurden u. a. Raumstandards definiert. Danach sollen pro 
Ganztagsgruppe die Funktionsbereiche Küche, Essraum sowie ein eigenständiger Betreuungs-
raum zur Verfügung gestellt werden.  
Bei mehr als einer Gruppe sind die Funktionsbereiche Küche und Essen gruppenübergreifend zu 
sehen. Insgesamt sollen innerhalb der offenen Ganztagsschule folgende Funktionen abgedeckt 
werden: 
 
- Essen 
- Ruhe/Rückzug/Entspannung 
- Hausaufgabenbetreuung 
- Soziales Lernen und Einzelförderung 
- Spiel und Bewegung 
- Räumliche Möglichkeit für Besprechung, Planung und Erfahrungsaustausche. 
 
Eine Veränderung der Gruppengrößen würde somit auch Veränderungen bei den Raumstandards 
bedeuten. Veränderungen wären aufgrund der aktuellen finanziellen Situation nur im Bestand 
möglich. 
 
 
4. Antragsanliegen: Einrichtung einer zweiten Erzieherstelle ab dem 30. Kind 
4.1 Bisherige Personalausstattung (Übersicht) 
 
Mitarbeiter/-innen 
2009/2010 2010/2011 Bisheriges Personal 
Anzahl  Stunden/Wo. Anzahl  Stunden/Wo. 
Städtisch 
1. Fachkraft 25,32 Std. / Wo. 37  936,84 38  962,16 
2. und weitere Fachkräfte 19,5 Std. / Wo. 42  819 51 994,50 
Geringfügig Beschäftigte 
(max. 12 Std. / Wo) 411  2.227 n. v. 2.964 
Freie Träger 
1. Fachkraft 25,32 Std. / Wo. 3 76,96 4 101,28 
2. und weitere Fachkräfte 19,5 Std. / Wo. 1 19.5 2 39 
Geringfügig Beschäftigte 
(max. 12 Std. / Wo) n. v. 277 n. v.  221

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V/0598/2010 
4.2 Verhältnis Gruppen / Erzieherstellen 
 
Durch den Einsatz einer zweiten Erzieherstelle ab dem 30. Kind ergibt sich auch für die weiteren 
Gruppen eine Veränderung bei der Zuweisung von Erzieherstellen. Aus der nachfolgenden Über-
sicht wird deutlich, dass - abkehrend von der bisherigen Regelung, gleichzeitig bei Einrichtung 
einer neuen Gruppe eine weitere Erzieherstelle einzurichten - zukünftig weitere Stellen bereits zu 
einem früheren Zeitpunkt eingerichtet werden würden (30., 50., 70. Anmeldung usw.). Dem ge-
genüber würde jedoch eine weitere Gruppe erst bei der Anmeldung von 60, 80, 100 Kindern usw. 
eingerichtet werden. 
 
Teilnehmer/-innen
0 - 19
20 - 39
40 - 59
60 – 79
80 - 99
100 - 119
120 - 139
140 - 159
Gruppen
0 Gruppen
1 Gruppe
2 Gruppen
3 Gruppen
4 Gruppen
5 Gruppen
6 Gruppen
7 Gruppen
Erzieher/-innen
(Stellenanteile) Teilnehmer/-innen
0 - 19Nur gfB
1 Erzieher/-in (0,65) 20 - 29
2 Erzieher/-innen (1,15) 30 - 49
3 Erzieher/-innen (1,65) 50 - 69
4 Erzieher/-innen (2,15) 70 - 89
5 Erzieher/-innen (2,65) 90 - 109
6 Erzieher/-innen (3,15) 110 - 129
7 Erzieher/-innen (3,65) 130 - 149
 
 
 
Insgesamt lassen sich bei einer Umsetzung des Ratsantrages folgende wesentliche Aussagen 
festhalten:  
• Die Betreuung von 30 Kindern in einer Schule bedeutet die zusätzliche Einrichtung einer 
0,5 Stelle für Erzieher/-innen im Vergleich zur bisher gültigen Regelung 
• Die Betreuung von 70 Kindern in einer Schule bedeutet die zusätzliche Einrichtung einer 
1,0 Stelle für Erzieher/-innen im Vergleich zur bisher gültigen Regelung

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V/0598/2010 
Die konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Schulen können der nachfolgenden Übersicht ent-
nommen werden: 
 
Stand: 26.05.2010     Antrag GAL Differenz 
Schule  Bedarf 
10/11 
Stellen
IST 
Sj. 10/11
Grp. 
NEU 
Stellen 
NEU 
Stellen 
IST /NEU 
Aegidii-Ludgeri-Schule 78 1,65 3 2,15 0,5 
Annetteschule Angelmodde - Träger 49 0,65 2 1,15 0,5 
Annetteschule Nienberge 23 0,65 1 0,65 0 
Astrid-Lindgren-Schule 35 0,65 1 1,15 0,5 
Bodelschwinghschule 114 2,15 5 3,15 1 
Clemensschule 61 1,15 3 1,65 0,5 
Davertschule Amelsbüren 32 0,65 2 1,15 0,5 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 56 1,15 2 1,65 0,5 
Dreifaltigkeitsschule - Träger 81 1,65 4 2,15 0,5 
Eichendorffschule 114 2,15 5 3,15 1 
Gottfried-v.-Cappenberg-Sch. 63 1,15 3 1,65 0,5 
GS am Kinderbach 60 1,15 3 1,65 0,5 
GS Sprakel 10 0 0 0 0 
Hermannschule 60 1,15 3 1,65 0,5 
Ida-/Pestalozzischule  55 1,15 2 1,65 0,5 
Johannisschule 57 1,15 2 1,65 0,5 
Kardinal-v.-Galen-Schule 75 1,65 3 2,15 0,5 
Kreuzschule 90 1,65 4 2,65 1 
Ludgerusschule Albachten 65 1,15 3 1,65 0,5 
Ludgerusschule Hiltrup 81 1,65 4 2,15 0,5 
Margaretenschule 62 1,15 3 1,65 0,5 
Marienschule Hiltrup 34 0,65 1 1,15 0,5 
Marienschule Roxel 84 1,65 4 2,15 0,5 
Martinischule 75 1,65 3 2,15 0,5 
Martin-Luther-Schule 82 1,65 4 2,15 0,5 
Matth.-Claudius-Schule 137 2,65 6 3,65 1 
Matth.-Claudius-Schule Handorf 22 0,65 1 0,65 0 
Mauritzschule 51 1,15 2 1,65 0,5 
Melanchthonschule - Träger 41 0,65 2 1,15 0,5 
Michaelschule 104 2,15 5 2,65 0,5 
Mosaik-Schule 52 1,15 2 1,65 0,5 
Nikolaischule 80 1,65 4 2,15 0,5 
Norbertschule 107 2,15 5 2,65 0,5 
Overbergschule 65 1,15 3 1,65 0,5 
Paul-Gerhardt-Sch. Hiltrup 52 1,15 2 1,65 0,5 
Paul-Schneider-Schule 112 2,15 5 3,15 1 
Peter-Wust-Schule - Träger 55 1,15 2 1,65 0,5 
Pleisterschule - Träger 28 0,65 1 0,65 0 
Pötterhoekschule 53 1,15 2 1,65 0,5 
Thomas-Morus-Schule 81 1,65 4 2,15 0,5 
Gesamt OGS
5
 2.636  52,35  116  72,85  20,5  
 
 
                                                 
5 Die Berechnung erfolgte auf der mit Stichtag 26.05.2010 gemeldeten Schülerzahlen für die OGS.

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4.3 Ermittlung des zusätzlich entstehenden Personalbedarfs  
4.3.1 Hauptamtliches Personal 
Auf der Grundlage der vorliegenden Teilnehmerzahlen (Stand: 26.05.2010) werden insgesamt 
20,5 neue Stellen für Erzieher/innen der Vergütungsgruppe S 6 benötigt, um die Vorgaben aus 
dem GAL-Antrag umzusetzen.  
 
Auf der Basis einer Eingruppierung in die Vergütungsgruppe S 6 entstehen folgende Personalkos-
ten (Personalkostentabelle für 2010 - Durchschnittskosten: 
Eingruppierung Std. / Woche Stellen Kosten im Jahr € 
 S 6 19,50 Std. 0,5 22.200 
S 6 25,32 Std. 0,65 28.860 
S 6 39,00 Std. 1,0 44.400 
 
Somit würden sich Personalmehrkosten in Höhe von 910.200 € (20,5 Stellen pro Jahr) ergeben, 
die aufgrund der Haushaltssituation nicht zu finanzieren sind. 
 
 
4.3.2 Geringfügig Beschäftigte 
Mit einer Umsetzung des Antrags besteht die finanzielle Notwendigkeit, auch die gültige Finanz-
formel für die Grundschulen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Bisher ermittelte sich der 
Grundbedarf an Personal nach dieser Formel wie folgt: 
 
 1. Gruppe  
(25 Kinder) 
Jede weitere Gruppe  
(25 Kinder) 
Erzieher/-in (WStd.) 25,32 19,5 
Geringfügig Beschäftigte 
(WStd.) 21 21 
Finanzmittel je Kind (26. - 49.; 51. - 
74. ; 76. - 99. Kind usw.) 1.400 Euro 1.400 Euro 
 
Konkret zu benennen sind dabei die Punkte, die ausschlaggebend sind für die Ermittlung des Be-
darfs an Stunden für geringfügig Beschäftigte: 
 
• Die Gruppengröße wird um 20 % auf max. 20 Kinder abgesenkt. Im entsprechenden Um-
fang ist auch die Wochenstundenzahl für den Einsatz von geringfügig Beschäftigten auf 17 
Wochenstunden abzusenken. 
 
• Der Höhe des bisher gezahlten Pauschalbetrags pro Kind und Jahr orientiert sich an der 
Wochenstundenzahl für den Einsatz von geringfügig Beschäftigten je voller Gruppe. Bei ei-
ner Absenkung um 20 % ist auch der Pauschalbetrag entsprechend von 1.400 Euro auf 
1.120 Euro zu reduzieren.  
 
• Bisher wird der Pauschalbetrag pro Kind und Jahr bis zum Erreichen der nächsten vollen 
Gruppe bzw. bis zur Einrichtung einer weiteren Erzieher-Stelle gezahlt (26. - 49. Kind; 51. - 
74. Kind; 76. - 99. Kind usw.). Bei einer Veränderung der Gruppengröße bzw. bei veränder-

- 9 - 
V/0598/2010 
ten Kriterien für die Einrichtung von Stellen für Erzieher/-innen sind auch hier die Margen 
auf folgende Bereiche zu ändern: 
 
 > 21. - 29. Kind; 31. - 49. Kind; 51. - 69. Kind; 71. - 89. Kind usw. 
 
 Damit ergibt sich der folgende veränderte Grundbedarf an Personal: 
 
 1. Gruppe  
(20 Kinder) 
Ab 30, 50, 70 Kindern 
usw. 
jeweils 
Jede weitere Gruppe 
(20 Kinder) 
Erzieher/-in (WStd.) 25,32 19,5  
Geringfügig Beschäftigte 
(WStd.) 17  17 
Finanzmittel je Kind (21. - 29.; 31. - 49. ; 51. 
- 69. Kind usw.) 1.120 Euro  1.120 Euro 
 
 
4.4 Finanzierung des Personalmehrbedarfs und Auswirkung für die Schulen 
Die zusätzlichen Stellen sind aus den vorhandenen Mitteln (geringfügig Beschäftigte) zu finanzie-
ren. Für die einzelnen Schulen bedeutet die Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle den Ver-
zicht auf 37,2 Stunden/Woche für geringfügig Beschäftigte. Dafür werden jedoch 19,5 Erzieher-
stunden eingerichtet. Der tatsächliche Verlust der Schule an Personalstunden liegt damit bei 17,7 
Stunden/Woche.  
 
Schulen, an denen zwei halbe Stellen eingerichtet werden, müssten demzufolge auf 74,4 Wochen-
stunden für geringfügig Beschäftigte verzichten – bekämen jedoch 39 Wochenstunden hinzu. Der 
tatsächliche Verlust an Personalstunden erhöht sich auf 35,4 Wochenstunden.  
 
In der Summe stehen allen Schulen auf der Basis der aktuellen Teilnehmerzahlen 2.504 Wochen-
stunden für den Einsatz von geringfügig Beschäftigten zur Verfügung. Zur Finanzierung des Per-
sonalmehrbedarfs im Bereich der Erzieher/-innen müssen insgesamt 1.525 Wochenstunden ein-
gespart werden. Dieses entspricht einem Anteil von fast 61 % (909.790 €). 
 
Im Ergebnis stehen allen Schulen 726 Personalstunden weniger für die Aufgabenerledigung zur 
Verfügung (den zusätzlichen 799 Wochenstunden fü r Erzieher/-innen steht die Einsparung von 
1.525 Wochenstunden für geringfügig Beschäftigte gegenüber). Legt man die bisher zur Verfügung 
stehende Gesamtzahl an Personalstunden (Erzieher/-innen und geringfügig Beschäftigte) zugrun-
de, dann entspricht der Verzicht auf 725,5 Personalstunden einem Rückgang in Höhe von 16,65 
%.   
 
 
Veränderung 
 Bisher 
(2009/2010) Nach Antrag 
Absolut In % 
Fachkraftstunden 1.852,50 2.652,00 +799,50 +43,16
gfB-Stunden 2.504,00 979,00 -1.525,00 -60,90
Insgesamt 4.356,50 3.631,00 -725,50 -16,65

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V/0598/2010 
 
5. Antragsanliegen: Erstellung eines Finanzierungskonzeptes 
5.1 Modifizierter Vorschlag zur Umsetzung des Antragsanliegens 
5.1.1 Beschreibung und Kosten 
 
Durch den Ausbau der U 3 - Betreuung und des Offenen Ganztags sowie aufgrund der bestehen-
den Arbeitszeitbedingungen und des Stundenumfangs von max. 25,32 Wochenstunden ist es 
schwierig geworden, geeignete Erzieher/-innen zu finden.  
 
Der offene Ganztag ist in Münster in den letzten Jahren stark gewachsen. Es ist davon auszuge-
hen, dass die Betreuungsbedarfe weiter steigen werden. Damit verbunden sind auch die Aufgaben 
in den Schulen gewachsen. Grundsätzlich zeigt sich, dass mit der Organisation des offenen Ganz-
tags an den Grundschulen ein stetig wachsender Koordinationsaufwand verbunden ist. Dem ge-
genüber stehen den Schulleitungen 1,0 Stunden pro Woche für diesen Bereich zur Verfügung 
(Ermäßigungsstunde).  
 
Aus diesem Grund ist es auch aus Sicht der Verwaltung  - wie auch im Antragsanliegen erkennbar 
- dringend erforderlich, die pädagogische und organisatorische Ausrichtung weiter zu optimieren. 
Dies bezieht sich insbesondere auf die Strukturen der OGS - Teams.  
 
Aufgrund der zu verzeichnenden Entwicklung, dass an den offenen Ganztagsschulen von den 
hauptverantwortlichen Erzieherinnen mit den 25,32 Stunden-Stellen infolge weiter steigender OGS 
- Zahlen vermehrt Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben mit einer erhöhten Organi-
sations- und Steuerungsverantwortung wahrgenommen werden müssen, ist aus Verwaltungssicht 
alternativ eine kostenneutrale Erhöhung der Wochenstundenzahl mit der Maßgabe zu prüfen, dass 
im Ergebnis ein spürbarer Rückgang bei den insgesamt zur Verfügung stehenden Personalstun-
den ausbleibt.  
 
Denkbar wäre es, die Arbeitszeit dieser Erzieher/-innen um 2 Wochenstunden anzuheben. Hier-
durch würden für die offenen Ganztagsschulen 86 Wochenstunden zusätzlich geschaffen werden.  
 
Dieser Vorschlag orientiert sich an den Rückmeldungen / Bedarfen der Schulleitungen und der 
Erzieher/-innen des offenen Ganztags. Die Kosten für diese Umsetzung würden sich – ausgehend 
von 43 Erzieherinnen mit 25,32 Stunden – auf rd. 97.650 € belaufen. Das entspricht umgerechnet 
2,2 Stellen für Erzieher/innen (Eingruppierung S 6) 
  
Neben der generellen Aufstockung der 1. Erzieherstelle um 2 Wochenstunden soll je nach Bedarf 
der Schulen die Möglichkeit einer weiteren Stundenaufstockung im Einzelfall geboten werden. 
 
 
5.1.2 Finanzierung 
 
Die zusätzlichen Stellen wären auch hier aus den vorhandenen Mitteln (geringfügig Beschäftigte) 
zu finanzieren. Für die einzelnen Schulen bedeutet die Aufstockung um 2 Erzieherstunden den 
Verzicht auf 3,8 Stunden/Woche für geringfügig Beschäftigte. Der tatsächliche Verlust der Schule 
an Personalstunden liegt damit bei 1,8 Stunden/Woche.  
 
Im Ergebnis stünden allen Schulen damit 77,4 Wochenstunden weniger für die Aufgabenerledi-
gung zur Verfügung (den zusätzlichen 86 Wochenstunden für Erzieher/innen steht die Einsparung 
von 163,4 Wochenstunden für geringfügig Beschäftigte gegenüber).

- 11 - 
V/0598/2010 
Legt man die bisher zur Verfügung stehende Gesamtzahl an Personalstunden (Erzieher/-innen 
und geringfügig Beschäftigte) zugrunde, dann entspricht der Verzicht auf 77,4 Personalstunden 
einem Rückgang in Höhe von 1,77 %.   
 
 
 
5.1.3 Umsetzung 
Die Erhöhung der Wochenstunden für die Erzieherinnen kann in Absprache mit den Schulen ab 
dem 01.01.2011 umgesetzt werden. Gerade zum Jahresende bzw. zum Schulhalbjahreswechsel 
findet in den Schulen eine erhöhte Fluktuation bei den geringfügig Beschäftigten statt. In Abspra-
che mit den Schulen kann dieser Zeitpunkt genutzt werden, um die Stundenerhöhungen umzuset-
zen.  
An Schulen, an denen zum Jahreswechsel keine Veränderungen im Bereich der geringfügig Be-
schäftigten anstehen, kann die Umsetzung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.  
 
6. Antragsanliegen: Bessere Verzahnung von Unterricht und ausserunterrichtlichen 
Angeboten sowie die prozesshafte konzeptionelle Neuausrichtung durch die Gewin-
nung von Modellschulen 
 
Die Gestaltung und Durchführung des Unterrichts liegt in der Zuständigkeit der Schulaufsicht der 
Bezirksregierung und der Schulen.  
 
Eine Veränderung der Schulkonzepte mit dem Ziel der stärkeren Verzahnung mit dem Nachmit-
tagsbereich und die Auswahl möglicher Modellschulen kann daher nur seitens der städtischen 
Verwaltung bei der Schulaufsicht vorgeschlagen werden.   
 
Bereits jetzt nutzen die Schulen die Möglichkeit, die ihnen das Förderbudget und die Richtlinien-
förderung (ehem. Innovationsbudget) geben und setzen die vorhandenen Mittel vielfältig für inno-
vative Projekte sowie für eine bessere Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Ange-
boten ein (s. auch Berichtsvorlage Nr. V/0483/2009 „Offene Ganztagsschule in Münster – Stand-
ortbestimmungen und Perspektiven“).   
 
 
7. Fazit der Verwaltung 
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Modifizierung des Antragsanliegens um eine kos-
tenneutrale und durchaus umsetzbare Alternative. Zwar würde sich das Personalstundenbudget im 
Ergebnis um 1,7 % verringern. Diese dürfte jedoch mit den durch die Stundenaufstockung bei den 
Erzieherstellen verbundenen positiven Effekten (bessere Wahrnehmung der pädagogischen Koor-
dinationsaufgaben, stärkere Entlastung der Schulleitung) mehr als aufgewogen werden. Auch die 
relativ geringe Erhöhung der Koordinationsstelle erhöht die Attraktivität für die Erzieher/-innen.   
 
Die Verwaltung spricht sich aus diesem Grund dafür aus, die Arbeitszeit dieser Erzieherinnen bei 
gleichzeitigem Verzicht auf Wochenstunden im Bereich der geringfügig Beschäftigten kostenneut-
ral um 2 Wochenstunden von 25,32 auf 27,32 Wochenstunden anzuheben. Die wöchentliche Ar-
beitszeit würde dann im Rahmen von Jahresarbeitszeit 30,36 Stunden betragen. 
Veränderung 
 
Bisher 
(2009/2010) 
Nach 
Modifizierung Absolut In % 
Fachkraftstunden 1.852,50 1.938,50 +86,00 +4,64
gfB-Stunden 2.504,00 2.340,60 -163,40 -6,53
Insgesamt 4.356,50 4.279,10 -77,40 -1,77

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V/0598/2010 
 
Aus der Sicht der Verwaltung werden die Schulen kaum in der Lage sein, einen Personalstunden-
verzicht von über 16 % ohne Auswirkungen auf den Angebots- und Betreuungsstandard umzuset-
zen. Gerade aufgrund der besonderen Bedeutung des Einsatzes von geringfügig Beschäftigten in 
speziellen Förderangeboten erweist sich die massive Verringerung der Stundenzahl bei den ge-
ringfügig Beschäftigten bei Umsetzung des Antrags als sehr großer Nachteil, der durch die Erhö-
hung der Fachkraftstunden nicht aufgefangen werden kann. Aus diesem Grund spricht sich die 
Verwaltung gegen die Umsetzung der personellen/strukturellen Eckpunkte auch aus finanzpoliti-
schen Gründen aus. 
 
Die Gewinnung möglicher Modellschulen zur Weiterentwicklung des Offenen Ganztags an Grund-
schulen wird seitens der Verwaltung bei der Schulaufsicht angeregt. 
 
Der ursprüngliche Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL und der Ratsgruppe UWG 
/ÖDP vom 09.03.2010 ist im Sinne aller Beteiligten somit modifiziert aufgegriffen worden.  
 
 
 
I. V.  
 
 
 
Dr. Hanke 
 
Anlagen: 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-
R/0030/2010 „Offensive für einen guten offenen Ganztag“ vom 09.03.2010

OGS A-R_0030_2010-Originalantrag

7369 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2010 
 
1 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
Die Mittel, die in die Offenen Ganztagsgrundschulen fließen, so 
einzusetzen, dass nachfolgende Vorgaben erfüllt sind: 
 
• Die Größe pro Betreuungsgruppe an den Offenen 
Ganztagsgrundschulen wird auf 20 Kinder festgelegt.  
• Ab dem 30. Kind an der offenen Ganztagsgrundschule  wird die 
zweite Fachkraft eingestellt. 
• Es wird auf eine bessere Verzahnung von Unterricht  und 
ausserunterrichtlichen Angeboten hingewirkt.  
• Die konzeptionelle Neuausrichtung soll prozesshaft  im 
Einvernehmen mit den Schulen und bestehende 
Arbeitsverhältnisse berücksichtigend erfolgen. In einem ersten 
Schritt sollen Schulen als Modellschulen für innovative Konzepte 
gewonnen werden. 
• Für den Fall, dass die vorhandenen Mittel nicht au sreichen, um die 
Vorgaben umzusetzen, erstellt die Verwaltung ein 
Finanzierungskonzept. 
 
 
Begründung: 
 
 
I. 
Im Schuljahr 2009/2010 nehmen ca. 2.404 Schüler/-innen in 78 
Betreuungsgruppen an den Angeboten der offenen Ganztagsschule teil 
(s. amtliche Schulstatistik 2009/2010). Statistisch gesehen sind dies ca. 
30 Kinder pro Gruppe. Für die „erste“ Betreuungsgruppe steht eine 
Erzieherin/ein Erzieher mit 25,32 Stunden, für jede weitere eine 
Erzieherin/ein Erzieher mit 19,5 Stunden zur Verfügung. 
 
Laut Ratsbeschluss vom 05.04.2006 wird an den Grundschulen eine 
Gruppenstärke von 25 Kindern, an den Förderschulen eine 
Gruppenstärke von 12 Kindern zugrunde gelegt. 
 
Sobald 50 und mehr Kinder in einer Offenen Ganztagsgrundschule 
angemeldet werden, wird eine weitere Fachkraft mit 19,5 Stunden 
eingesetzt. 
Zum Schuljahr 2009/2010 arbeiten rd. 460 Mitarbeiter/innen im Rahmen 
einer geringfügigen Beschäftigung an den offenen Ganztagsgrundschulen 
und in der Bis-Mittag-Betreuung. Der wöchentliche Stundenumfang liegt 
dabei zwischen zwei und zwölf Stunden. 
 
Antrag 
 
„Offensive für einen guten offenen 
Ganztag“ 
 
09.03.2010

2 
 
 
Pro OGS - Kind an einer Grundschule steht ein Betrag von 2.104 € zur 
Verfügung. Der kommunale Eigenanteil beträgt pro Kind 874 €. 
Unabhängig davon erhält eine offene Ganztagsgrundschule eine 
Sachmittelpauschale in Höhe von 100 € pro Kind/Jahr für die Anschaffung 
von Verbrauchs- und Spielmaterialien, Reparaturen sowie kleineren 
Ausstattungsgegenständen. 
 
 
Für 2404 OGS Kinder sind das    5.058.016,00 € 
 
Die durchschnittlichen Personalaufwendungen für tariflich Beschäftigte 
nach E 6 TVöD (Erzieherin) liegen bei ca. 44.000 € jährlich für 
Vollzeitkräfte. Im Offenen Ganztag sind Fachkräfte mit 25,32 bzw. 19,5 
Stunden beschäftigt. Seit der Umwandlung von Schulen in Offene 
Ganztagsschulen wurden zusätzlich rund 44 neue (Teilzeit-)Stellen für 
Erzieher/innen eingerichtet. 
 
Aus unserer Sicht ist es pädagogisch sinnvoll und finanziell möglich, aus 
den vorhandenen Mitteln mehr pädagogische Fachkräfte  einzustellen 
bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl geringfügig Beschäftigter. Ein 
gewisses Maß an Flexibilität  muss allerdings erhalten bleiben. 
 
II. 
Die Umsetzung der Trias Betreuung, Bildung und Erziehung ist das 
zentrale Ziel. Betreuung nicht nur verstanden als Beaufsichtigung und 
zeitliche Betreuung, sondern als Sorge, Unterstützung und 
Beziehungsarbeit. Bildung nicht nur verstanden als das Vermitteln von 
Wissen, sondern auch  als Förderung der Persönlichkeitsbildung und die 
Aneignung sozialer und kultureller Kompetenzen. Hierfür braucht es 
pädagogischer Fachkräfte und angemessener Gruppengrößen. Es geht 
schließlich um 6, 7, 8, 9 und demnächst sogar 5-jährige Schülerinnen und 
Schüler. 
 
Die Schüler/innen brauchen qualifizierte pädagogische Fachkräfte als 
feste Ansprechpartner/innen und Vertrauenspersonen. Bisher wird erst ab 
dem 51. Kind eine zweite pädagogische Fachkraftstelle eingerichtet, was 
bedeutet, dass für 50 Kinder nur eine pädagogische Fachkraft 
kontinuierlich im Ganztagsalltag präsent ist. Sie muss dann neben dem 
Blick für die Kinder auch den Blick fürs Ganze haben, was die 
Koordination der geringfügig Beschäftigten, Übergabesituationen, 
Absprachen mit der Schule und den außerunterrichtlichen Anbietern wie 
Musikschule, Sportvereine etc. angeht.  
 
III. 
Zudem gibt es an vielen offenen Ganztagsschulen kaum Verbindungen 
zwischen dem Unterricht einerseits und den vielfältigen Aktivitäten im 
Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote auf der anderen Seite. Nach 
einem umfassenden Bildungsverständnis müsste hier eine bessere 
bildungsfördernde Verzahnung zwischen Unterricht und 
außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten erfolgen. 
 
So sind die außerunterrichtlichen Angebote ein guter Platz, um bestimmte 
Themen des Unterrichts noch einmal von einer etwas anderen Seite zu

3 
 
beleuchten. Dabei kann der außerunterrichtliche Bereich sich auf solche 
Aktivitäten konzentrieren, für die oft im eigentlichen Unterricht keine Zeit 
besteht.  
 
Ein einfaches Beispiel wäre aus dem Bereich ‚Religion’. Wenn das Thema 
unterschiedliche Religionen ausserunterrichtlich verknüpft wird mit dem 
Besuch von Kirchen, Synagoge, Moschee. Auf diese Weise haben die 
Kinder das, was sie vormittags theoretisch im Unterricht kennengelernt 
haben durch den Besuch vor Ort noch einmal vertieft und lernen ganz 
nebenbei ihre Stadt, ihren Sozialraum besser kennen. Andere Beispiele 
gibt es aus dem Sachunterricht (Natur, Technik etc.), die nachmittags 
durch Projekte sinnvoll ergänzt werden können. 
 
Das funktioniert nur, wenn am Nachmittag genügend unverplante Zeit zur 
Verfügung steht. Auch müssen Lehr- und Fachkräfte in engem Austausch 
stehen, damit eine hohe Transparenz im Hinblick auf die 
Unterrichtsinhalte vorhanden ist. Für die Umsetzung der besseren 
Verzahnung von außerunterrichtlichen Angeboten und Unterricht ist 
notwendige Voraussetzung, dass die Zahl der pädagogischen Fachkräfte, 
die im Alltag der OGS präsent sind, erhöht wird. 
 
IV. 
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der OGS im Auftrag des 
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW zeigen, 
dass der berufliche Alltag der Fachkräfte im OGS folgendermaßen 
aussieht: große Aufgabenvielfalt, Allzuständigkeit, Parallelität der 
Aufgaben, hoher Zeitdruck, organisatorische Zwänge, reagieren statt 
agieren sowie unzureichende Verfügungszeiten für Vor- und 
Nachbereitung, für die Kooperation mit Lehrkräften, für Elterngespräche, 
für Reflexion und letztendlich zu wenig Zeit für Kinder. „In diesem 
Zusammenhang weisen die Aussagen in den Interviews darauf hin, dass 
die Situation der jüngeren Kinder bereits in einigen Schulen aufmerksam 
wahrgenommen wird. Die Erfahrungen dieser Schulen deuten auf eine 
Überforderung dieser Gruppe durch eine zu große Angebotsvielfalt des 
Nachmittags sowie durch zu geringe Freiräume für Entspannung, 
Rückzug und selbstbestimmtes Spiel hin. Hinzu kommt die 
Wahrnehmung, dass die jüngeren Kinder intensive Beziehungen zu den 
Bezugspersonen aufbauen möchten und Konstanz bei den 
Bezugspersonen suchen.“ (S. 10) 
 
Es müssen die Weichen für ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot 
neu gestellt werden. Um den Erziehungs-, Bildungs- und 
Betreuungsaufgaben nachhaltig gerecht zu werden, bedarf es der 
zusätzlichen Fachkräfte. Dies ist mit geringfügig Beschäftigten allein nicht 
zu erreichen. 
 
gez. Jutta Möllers 
und GAL-Fraktion 
 
gez. Gerd Kersting 
Ratsgruppe UWG/ÖDP

Beratungsverlauf (5)

21.09.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
21.09.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
22.09.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0598/2010
Typ
Vorlagen
Datum
19.08.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37