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V/0348/2016/1

„Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere Blickrichtung in/für Westfalen auf Integration” hier: Modellbauprojekt „Wohnen für Alle”

Vorlagen 11.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 28.1

2016_09_15 SPD2_ ÄA zur Vorlage V_0348_2016

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

2016_09_15 SPD1_ ÄA zur Vorlage V_0348_2016

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Ansehen

2016_09_15 SPD2_ ÄA zur Vorlage V_0348_2016

13150 Zeichen

V/0348/2016 
DIE SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
„Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere 
Blickrichtung in / für Westfalen auf Integration„ 
hier: Modellbauprojekt "Wohnen für Alle" 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat begrüßt die Initiative von Herrn Prof. Thomas Rempen und der Bezirksgruppe Münster-
Münsterland des Bundes Deutscher Architekten (BDA) mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissen-
schaft und Verwaltung zur Entwicklung von preisgünstigem Wohnraum. und Realisierung des 
neuen Modellprojektes „Münster – Wohnen und Integration“. Mit dem Projekt soll gemeinsam 
mit und für Flüchtlinge ein Beitrag zur Integration und zum nachhaltigen Wohnen für alle geleis-
tet werden, zu Mietkonditionen, wie sie für den geförderten Wohnungsbau gelten. 
 
2. Der Rat nimmt die Ergebnisse des BDA Workshops vom 12.03.2016 als erste Grundüberlegun-
gen und Ausgangsbasis für die weiteren Realisierungsschritte – wie in der Anlage 1 dargestellt 
– zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Wettbewerb vorzubereiten. die weitere Realisierung 
auf Basis der Ergebnisse des Workshops umzusetzen. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete Grundstücke zu identifizieren. 
 
Grundstück  
4.1. Der Rat beschließt:  
4.1.1. zur Realisierung des Vorhabens werden möglichst zeitnah geeignete, städtische 
Grundstücke z.B. aus dem Bereich der Konversionsflächen (Kasernen und oder Teile 
der Wohnstandorte) zur Auswahl zur Verfügung gestellt.  
4.1.2. die Verwaltung wird beauftragt, für diese Grundstücke – soweit noch nicht geschehen 
– die planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.  
4.1.3. die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat über gesonderte Vorlagen zur konkreten 
Auswahl sowie über die weiteren Modalitäten der Veräußerung bzw. des Erwerbs des 
Grundstückes zu berichten und weitere erforderliche Beschlüsse herbeizuführen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0348/2016/SPD 
Auskunft erteilt: 
Herr Kollmann 
Herr Fastermann 
Herr Kaiser 
Ruf: 
45314 
E-Mail: 
geschaeftsstelle@spd-fraktion-
muenster.de 
Datum: 
13.09.2016 
Änderungsantrag

- 2 - 
V/0348/2016 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass über Realisierung, Trägerschaft und Investor zu einem 
späteren Zeitpunkt entschieden wird.  
5.1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Westfälische Bauindustrie Münster GmbH (WBI) 
Verhandlungen aufzunehmen, welche die zeitnahe Realisierung dieses innovativen Modell-
projektes zum Ziel haben.  
5.2. Der Rat regt an, dass die WBI zur Realisierung des Vorhabens einen begrenzt offenen 
Wettbewerb für vier bis fünf Architekten (wobei auch zusammengeschlossene Architekten-
gemeinschaften teilnehmen können), auslobt.  
5.3. Ferner regt der Rat an, dass die WBI in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster den Einsatz 
öffentlicher Fördermittel für dieses Modellprojekt, aus den verschiedenen Fördermitteltöpfen 
prüft und die Beantragung vorbereitet.  
5.4. Die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen unterhalb des 
Mittelwerts der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 
DIN 276) für geförderten Wohnungsbau liegen.  
5.5. Der Rat unterstützt das innovative Projekt bei der WBI durch die Durchführung eines 
Wettbewerbs und stellt dafür Bereitstellung eines Zuschusses für das Wettbewerbsver-
fahren in Höhe von 50.000 € bereit. Aus diesem Zuschuss ist auch das Preisgeld für die 
Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge der Wettbewerbsteilnehmer zu bestreiten. 
 
6. Der Ratsantrag A-R/0002/2016 der CDU-Fraktion „Münster cubus – Schnell und nachhaltig 
bauen“ vom 25.01.2016 ist mit dieser Vorlage erledigt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Gewährung des Zuschusses an die WBI ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2016 50.000  
Es wird angestrebt, die entstehenden Aufwendungen im laufenden Budget der Produktgruppe 01 11 
„Immobilienmanagement“ aufzufangen. Sollte d ies nicht möglich sein, ist die Deckung im Rahmen 
einer Nachtragssatzung herbeizuführen.  
 
Ausgangslage und grundsätzliche Überlegungen:  
Die aktuelle Situation, dass es insbesondere für die Personengruppe der Alleinstehenden, der Stu-
denten sowie der Menschen mit Behinderung und der Geflüchteten schwierig ist, auf dem freien 
Wohnungsmarkt in Münster preiswerten Wohnraum zu erhalten, ist weithin bekannt.  
Dies hat Herrn Prof. Thomas Rempen sowie Architektinnen und Architekten der Bezirksgruppe 
Münster-Münsterland des BDA dazu bewegt, sich dieses Themas anzunehmen. Bei ihren Überle-
gungen wurden sie unter anderem davon geleitet, dass es um ein „Wohnen für alle“ geht. Die 
Flüchtlingssituation trug dazu bei, auf diesen Aspekt des Wohnens besonderes Augenmerk zu rich-
ten.  
   
Die Mitglieder des BDA haben den Anspruch, funktionellen und preiswerten Wohnraum unter ästhe-
tischen Gesichtspunkten in Münster zu schaffen. Die Arbeitsgruppe „Wohnungsbau für Flüchtlinge“

- 3 - 
V/0348/2016 
hat sodann mit Vertretern der Stadt Münster, Herrn Prof. Thomas Rempen sowie syrischen Flücht-
lingen einen Workshop vorbereitet.  
An dem am 12.03.2016 stattgefundenen Workshop haben ca. 20 Personen, darunter 15 Architektin-
nen und Architekten, teilgenommen. Als Eingangsstatements wurden Kurzreferate von Frau Sandra 
de Vries, Ethnologin und Trainerin für Interkulturelle Kompetenz, Herrn Elmar Leuermann (Stadt 
Emsdetten), Herr Schulze auf’m Hofe (Sozialamt, Stadt Münster), Herrn Prof. Rempen (Anlage 2) 
sowie von zwei Architekten und Herrn Stadtkämmerer Reinkemeier gehalten.  
In diesen Referaten wurden einerseits aus ethnologischer Sicht Erläuterungen zum Wohnen im ara-
bischen Kulturkreis gegeben. Zum anderen wurde über die Erfahrungen mit in Münster unterge-
brachten Flüchtlingen und deren Bedarfe berichtet. Darüber hinaus wurden Visionen, unterlegt mit 
Fotografien über Wohnbauten aus mehreren unterschiedlichen Kulturkreisen, aufgezeigt. Ebenso 
wurden zwei konkrete Wohnbauprojekte zur Unterbringung von Flüchtlingen, wie sie in Nachbar-
kommunen von Münster realisiert werden, von den jeweiligen Architekten vorgestellt. Nicht zuletzt 
wurde ein grober Überblick über die bisherigen finanziellen Aufwendungen der Stadt Münster zur 
Unterbringung von Flüchtlingen gegeben.  
Von diesen Referaten inspiriert haben sich die Architektinnen und Architekten für die Arbeitsphase 
in drei Gruppen aufgeteilt. Ihnen wurden die Daten zu konkreten städtischen Grundstücken sowie 
entsprechende Pläne zur Verfügung gestellt.  
Das Ergebnis des Workshops sind die in der Anlage 1 beschriebenen und mit Entwurfszeichnungen 
versehenen drei Beispiele. 
 
Weil sowohl neue Münsteranerinnen und Münsteraner wie auch schon länger hier lebende 
erhebliche Probleme auf dem Wohnungsmarkt haben, wurde die ursprüngliche Idee des 
Wohnungsbaus für Flüchtlinge zum Konzept eines „Wohnens für alle“ weiterentwickelt. 
 
In einer Auswertung des Workshops zwischen Beteiligten des BDA und der Stadtverwaltung Müns-
ter am 19.04.2016 wurde deutlich hervorgehoben, dass es bei dem Thema darum geht, „experimen-
telles Wohnen“ im sozialen Wohnungsbau, sowohl für Flüchtlinge, Studenten, Senioren als auch 
Familien und somit als „Wohnen für alle“ zu realisieren.  
 
Zur weiteren Vorgehensweise wurde angeregt, diese Vorlage in den Rat der Stadt Münster einzu-
bringen, um ihm die Gelegenheit einer ersten Einschätzung zu geben und anschließend die Bera-
tung in den Fachausschüssen sowie letztlich eine Beschlussfassung im Rat zu ermöglichen. 
 
Begründung: 
 
Zu Ziff. 4. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass ein privater Anbieter ein entspre-
chendes Grundstück zur Verfügung stellt, auf dem dieses modellhafte Vorhaben realisiert werden 
könnte. Deshalb wird der Rat der Stadt Münster gebeten, entsprechende Grundstücke zur Auswahl 
zur Verfügung zu stellen. 
 
Zu Ziff. 5. 
Zum jetzigen Planungsstand des modellhaften Vorhabens erscheint es unrealistisch, einen privaten 
Investor zur Realisierung dieses Vorhabens zu gewinnen bzw. zu finden. Von daher schlägt die 
Verwaltung vor, die Entwicklung eines ersten „Prototypen“ im Konzern Stadt Münster durch die 
Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) als Infrastrukturgesellschaft zu realisieren.  
Angesichts der hohen Arbeitsauslastung der Wohn- und Stadtbau GmbH (W+S), in deren Aufga-
benspektrum das Thema Wohnen einen hohen Stellenwert ausmacht, würde diese „innovative Auf-
gabe“ zwar in das Aufgabenfeld passen, jedoch ist aufgrund der hohen Priorität der Schaffung von 
Wohnraummenge - insbesondere von öffentlich gefördertem Wohnraum - ein solches Modellprojekt 
in die jetzige Arbeitsplanung der W+S nicht zu integrieren.   
Daher ist der Blick auf die WBI gelenkt worden, die in einer Vorabstimmung sich bereit erklärt hat,

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V/0348/2016 
dass sie an einem solchen innovativen Projekt Interesse hat und zur Realisierung bereit ist. Dies 
schließt nicht aus, dass bei erfolgreichem Ergebnis das Objekt bzw. auch das Projekt an die Wohn- 
und Stadtbau übertragen wird / werden kann.  
Angesichts des eher beschränkten Bauvolumens der WBI im „normalen Aufgabenspektrum“ kann 
diese neue Aufgabe den Tätigkeitsbereich der WBI bereichern. Da die WBI in der Vergangenheit 
auch Wohnungen realisiert hat (z.B. Aegidiimarkt), verfügt sie sowohl über die Kompetenzen als 
auch die Kapazitäten und die entsprechende Kapitalausstattung, ein solches Projekt in der Entwick-
lung zu begleiten und zu realisieren. 
 
Zu Ziff. 5.2. 
Um für das Modellvorhaben die beste Lösung und den geeignetsten Auftragnehmer zu finden wird 
vorgeschlagen, einen auf vier bis fünf Teilnehmer begrenzten Wettbewerb auszuloben. Ein begrenz-
ter Wettbewerb soll zur Anwendung kommen, um die Möglichkeiten der Beschleunigung anzuwen-
den und zu nutzen. Ein Zusammenschluss von mehreren Architekten bzw. Architekturbüros zu Ar-
chitektengemeinschaften soll dann jeweils als ein Teilnehmer gelten und ausdrücklich zugelassen 
sein. 
 
Zu Ziff. 5.3. 
Die Verwaltung kann sich vorstellen, dass aufgrund des modellhaften Charakters hier ggf. eine Pro-
jektförderung möglich ist. Um dies genauer eruieren zu können, soll die Verwaltung beauftragt wer-
den, den Einsatz öffentlicher Fördermittel zu prüfen und ggf. deren Beantragung vorzubereiten. 
 
Zu Ziff. 5.4. 
Als Kostenrahmen für die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen 
die Kostenkennwerte für den öffentlich geförderten Wohnungsbau dienen. 
Die besondere Herausforderung besteht darin, den Mittelwert der Kostenkennwerte (1.800 € / m² 
Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 DIN 276) für geförderten Wohnungsbau zu unterschrei-
ten. 
 
Zu Ziff. 5.5. 
Der BDA hat deutlich gemacht, dass der Zeit- und Arbeitseinsatz der Architekten bei einem Wettbe-
werb oft einen höheren Betrag an Kosten verursacht. Von daher wurde angeregt, den Teilnehmern 
am Wettbewerb eine „Bearbeitungsgebühr“ zuzugestehen. 
 
Zu Ziff. 6. 
In dem CDU-Antrag AR/0002/2016 (s. Anlage 3) wird das Grundanliegen aufgegriffen, ein anforde-
rungsgerechtes und preisgünstiges Angebot zur Unterbringung von Flüchtlingen unter Einbezug von 
Münsteraner Firmen und Unternehmen zu schaffen. Diese Grundüberlegungen sind u. a. auch in 
dem vorgeschlagenen Weg und die Arbeit des Workshops eingeflossen. Gleichwohl ist hier nicht 
nur dem Aspekt der kurzfristigen Lösung von Wohnraumproblemen Rechnung getragen. Es werden 
hier dauerhaft längerfristige Lösungen zur Beseitigung der Wohnraumprobleme angestrebt.   
Bei der Recherche und in Gesprächen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass man auch in 
Bielefeld einen ähnlichen Weg eingeschlagen hat. 
So wurde mit Bielefelder Architekten ein entsprechender Wettbewerb durchgeführt, wobei in einem 
Losverfahren gleich mehrere Flächen zur Bebauung direkt verlost wurden. In Bielefeld wird u.a. eine 
städtische Gesellschaft dazu genutzt, entsprechenden Wohnraum zu schaffen. 
 
Mit Herrn Prof. Rempen und dem BDA sind Unternehmer aus Münster und dem Münsterland auf die 
Verwaltung zugekommen, deren Ansporn darin begründet war, die Stadt Münster bei der Lösung 
der Versorgungproblematik mit Wohnraum von Flüchtlingen zu unterstützen. Weitere Leitmotive 
waren praktikable Vorschläge zu entwickeln die schnell, kostengünstig und dennoch architektonisch 
ästhetischen Ansprüchen genügen und realisiert werden können.  
 
Soweit sich der Rat diesen grundsätzlichen Überlegungen anschließt ist es auch möglich, dass sich 
bei einer Realisierung dieses Vorhabens Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Münster für

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V/0348/2016 
einzelne Gewerke bewerben können und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung 
finden werden. Somit wird auch die heimische Wirtschaft an dem Auftrags- und Ertragsvolumen par-
tizipieren können. 
 
Die konzeptionellen Überlegungen sind so angelegt, dass zunächst modellhaft eine Realisierung 
durchgeführt wird. Dies impliziert, dass das Modell übertragbar sein soll. 
 
 
 
Gez. 
 
Seyfferth, Fastermann & Fraktion

Ergänzungsvorlage Beschluss

6409 Zeichen

V/0348/2016/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
„Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere Blickrichtung in / 
für Westfalen auf Integration„ 
hier: Modellbauprojekt „Wohnen für Alle“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.10.2016 Integrationsrat Anhörung  
02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung  
02.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft 
 und strategisches Flächenmanagement Vorberatung  
03.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
 Verkehr und Wohnen Vorberatung  
09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung  
16.11.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat begrüßt die Initiative von Herrn Prof. Thomas Rempen und der Bezirksgruppe Müns-
ter-Münsterland des Bundes Deutscher Architekten (BDA) mit Vertretern aus Wirtschaft, Wis-
senschaft und Verwaltung zur Entwicklung von preisgünstigem Wohnraum für alle. und 
Realisierung des neuen Modellprojektes „Münster – Wohnen und Integration“. Mit dem Pro-
jekt soll gemeinsam mit und für Flüchtlinge ein Beitrag zur Integration und zum nachhaltigen 
Wohnen für alle geleistet werden, zu Mietkonditionen, wie sie für den geförderten Wohnungs-
bau gelten. 
 
2. In Form eines Modellprojektes soll Wohnraum für alle, möglichst schnell und preis-
günstig, ggf. modulhaft, mit standardisierten Baustrukturelementen zur Realisierung 
gebracht werden. 
 
3. Zielgruppe ist der Personenkreis, der zu Mietkonditionen, wie sie für den geförderten 
Wohnungsbau gelten, Wohnraum anmieten kann. Hierzu gehört auch die Gruppe der 
Flüchtlinge, die nach Anerkennung als Asylanten, überwiegend in Münster bleiben und 
ebenfalls mit Wohnraum versorgt werden müssen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0348/2016/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Graf von Plettenberg 
Ruf: 
492 70 52 
E-Mail: 
Plettenberg@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0348/2016/1 
 
4. Der Rat nimmt die Ergebnisse des BDA Workshops vom 12.03.2016 als erste Grundüberle-
gungen und mögliche Ausgangsbasis für die weiteren Realisierungsschritte – wie in der An-
lage 1 der Ursprungsvorlage dargestellt – als Modell für ein Wohnen für alle zur Kennt-
nis. 
 
5. Neu: Die Verwaltung wird beauftragt:  
5.1. geeignete Grundstücke für eine Realisierung zu identifizieren und einen Architekten-
wettbewerb vorzubereiten. Als Grundlage für den Wettbewerb gilt, dass die Herstel-
lungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) unterhalb des Mittelwerts 
der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 DIN 276) 
für geförderten Wohnungsbau liegen sollen die weitere Realisierung auf Basis der Er-
gebnisse des Workshops umzusetzen.  
5.2. die Ausschreibungsunterlagen vor Durchführung des Wettbewerbs dem Rat zur Be-
schlussfassung vorzulegen  
5.3. mit der Westfälische Bauindustrie Münster GmbH (WBI) Gespräche zu führen, welche 
eine zeitnahe und wirtschaftliche Realisierung dieses innovativen Modellprojektes 
zum Ziel haben. 
 
4. Grundstück  
4.1. Der Rat beschließt:  
4.1.1. zur Realisierung des Vorhabens werden möglichst zeitnah geeignete städtische 
Grundstücke z.B. aus dem Bereich der Konversionsflächen (Kasernen und / oder 
Teile der Wohnstandorte) zur Auswahl zur Verfügung gestellt.  
4.1.2. die Verwaltung wird beauftragt, für diese Grundstücke – soweit noch nicht gesche-
hen – die planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.  
4.1.3. die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat über gesonderte Vorlagen zur konkreten 
Auswahl sowie über die weiteren Modalitäten der Veräußerung bzw. des Erwerbs 
des Grundstückes zu berichten und weitere erforderliche Beschlüsse herbeizufüh-
ren. 
 
5. Trägerschaft und Investor  
5.1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Westfälische Bauindustrie Münster GmbH (WBI) 
Verhandlungen aufzunehmen, welche die zeitnahe Realisierung dieses innovativen Mo-
dellprojektes zum Ziel haben.  
5.2. Der Rat regt an, dass die WBI zur Realisierung des Vorhabens einen begrenzt offenen 
Wettbewerb für vier bis fünf Architekten (wobei auch zusammengeschlossene Architek-
tengemeinschaften teilnehmen können), auslobt.  
5.3. Ferner regt der Rat an, dass die WBI in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster den Ein-
satz öffentlicher Fördermittel für dieses Modellprojekt aus den verschiedenen Fördermit-
teltöpfen prüft und die Beantragung vorbereitet.  
5.4. Die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen unterhalb 
des Mittelwerts der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 
+ 400 DIN 276) für geförderten Wohnungsbau liegen.  
5.5. Der Rat unterstützt das innovative Projekt bei der WBI durch Bereitstellung eines Zu-
schusses für das Wettbewerbsverfahren in Höhe von 50.000 €. Aus diesem Zuschuss ist 
auch das Preisgeld für die Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge der Wettbewerbsteil-
nehmer zu bestreiten.

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V/0348/2016/1 
6. Neu: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass über Realisierung, Trägerschaft und Investor zu 
einem späteren Zeitpunkt entschieden wird.  
 
7. Der Ratsantrag A-R/0002/2016 der CDU-Fraktion „Münster cubus – Schnell und nachhaltig 
bauen“ vom 25.01.2016 ist mit dieser Vorlage erledigt. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Gewährung des Zuschusses an die WBI ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2016 50.000  
 
Es wird angestrebt, die entstehenden Aufwendungen im laufenden Budget der Produktgruppe 01 
11 „Immobilienmanagement“ aufzufangen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Deckung im 
Rahmen einer Nachtragssatzung herbeizuführen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Am 05.09.2016 hat ein Gespräch zu der Ursprungsvorlage mit Vertreter/innenn aus den Fraktio-
nen, dem Integrationsrat, des BDA, Herrn Prof. Rempen und Vertreter/innen der Verwaltung statt-
gefunden. Die Hinweise aus dem Gespräch sowie aus dem, in der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 14.09.2016 von der 
SPD Fraktion eingebrachten Änderungsantrag (siehe Anlage1 und 2), sind teilweise in diese Er-
gänzungsvorlage eingeflossen. 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
gez. 
Alfons Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen:

2016_09_15 SPD1_ ÄA zur Vorlage V_0348_2016

80 Zeichen

V/0348/2016 
Modell: Münster-Integration –  
Unusual Aspects of Integration etc.

Beratungsverlauf (6)

23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2016 Integrationsrat
TOP 2.2 Anhörung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 28.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Aegidiimarkt

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Details

Aktenzeichen
V/0348/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37