V/0348/2016/1
„Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere Blickrichtung in/für Westfalen auf Integration” hier: Modellbauprojekt „Wohnen für Alle”
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2016_09_15 SPD2_ ÄA zur Vorlage V_0348_2016
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V/0348/2016 DIE SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Betrifft „Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere Blickrichtung in / für Westfalen auf Integration„ hier: Modellbauprojekt "Wohnen für Alle" Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat begrüßt die Initiative von Herrn Prof. Thomas Rempen und der Bezirksgruppe Münster- Münsterland des Bundes Deutscher Architekten (BDA) mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissen- schaft und Verwaltung zur Entwicklung von preisgünstigem Wohnraum. und Realisierung des neuen Modellprojektes „Münster – Wohnen und Integration“. Mit dem Projekt soll gemeinsam mit und für Flüchtlinge ein Beitrag zur Integration und zum nachhaltigen Wohnen für alle geleis- tet werden, zu Mietkonditionen, wie sie für den geförderten Wohnungsbau gelten. 2. Der Rat nimmt die Ergebnisse des BDA Workshops vom 12.03.2016 als erste Grundüberlegun- gen und Ausgangsbasis für die weiteren Realisierungsschritte – wie in der Anlage 1 dargestellt – zur Kenntnis. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Wettbewerb vorzubereiten. die weitere Realisierung auf Basis der Ergebnisse des Workshops umzusetzen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete Grundstücke zu identifizieren. Grundstück 4.1. Der Rat beschließt: 4.1.1. zur Realisierung des Vorhabens werden möglichst zeitnah geeignete, städtische Grundstücke z.B. aus dem Bereich der Konversionsflächen (Kasernen und oder Teile der Wohnstandorte) zur Auswahl zur Verfügung gestellt. 4.1.2. die Verwaltung wird beauftragt, für diese Grundstücke – soweit noch nicht geschehen – die planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. 4.1.3. die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat über gesonderte Vorlagen zur konkreten Auswahl sowie über die weiteren Modalitäten der Veräußerung bzw. des Erwerbs des Grundstückes zu berichten und weitere erforderliche Beschlüsse herbeizuführen. Vorlagen-Nr.: V/0348/2016/SPD Auskunft erteilt: Herr Kollmann Herr Fastermann Herr Kaiser Ruf: 45314 E-Mail: geschaeftsstelle@spd-fraktion- muenster.de Datum: 13.09.2016 Änderungsantrag - 2 - V/0348/2016 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass über Realisierung, Trägerschaft und Investor zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird. 5.1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Westfälische Bauindustrie Münster GmbH (WBI) Verhandlungen aufzunehmen, welche die zeitnahe Realisierung dieses innovativen Modell- projektes zum Ziel haben. 5.2. Der Rat regt an, dass die WBI zur Realisierung des Vorhabens einen begrenzt offenen Wettbewerb für vier bis fünf Architekten (wobei auch zusammengeschlossene Architekten- gemeinschaften teilnehmen können), auslobt. 5.3. Ferner regt der Rat an, dass die WBI in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster den Einsatz öffentlicher Fördermittel für dieses Modellprojekt, aus den verschiedenen Fördermitteltöpfen prüft und die Beantragung vorbereitet. 5.4. Die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen unterhalb des Mittelwerts der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 DIN 276) für geförderten Wohnungsbau liegen. 5.5. Der Rat unterstützt das innovative Projekt bei der WBI durch die Durchführung eines Wettbewerbs und stellt dafür Bereitstellung eines Zuschusses für das Wettbewerbsver- fahren in Höhe von 50.000 € bereit. Aus diesem Zuschuss ist auch das Preisgeld für die Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge der Wettbewerbsteilnehmer zu bestreiten. 6. Der Ratsantrag A-R/0002/2016 der CDU-Fraktion „Münster cubus – Schnell und nachhaltig bauen“ vom 25.01.2016 ist mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Gewährung des Zuschusses an die WBI ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f- wendungen 2016 50.000 Es wird angestrebt, die entstehenden Aufwendungen im laufenden Budget der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“ aufzufangen. Sollte d ies nicht möglich sein, ist die Deckung im Rahmen einer Nachtragssatzung herbeizuführen. Ausgangslage und grundsätzliche Überlegungen: Die aktuelle Situation, dass es insbesondere für die Personengruppe der Alleinstehenden, der Stu- denten sowie der Menschen mit Behinderung und der Geflüchteten schwierig ist, auf dem freien Wohnungsmarkt in Münster preiswerten Wohnraum zu erhalten, ist weithin bekannt. Dies hat Herrn Prof. Thomas Rempen sowie Architektinnen und Architekten der Bezirksgruppe Münster-Münsterland des BDA dazu bewegt, sich dieses Themas anzunehmen. Bei ihren Überle- gungen wurden sie unter anderem davon geleitet, dass es um ein „Wohnen für alle“ geht. Die Flüchtlingssituation trug dazu bei, auf diesen Aspekt des Wohnens besonderes Augenmerk zu rich- ten. Die Mitglieder des BDA haben den Anspruch, funktionellen und preiswerten Wohnraum unter ästhe- tischen Gesichtspunkten in Münster zu schaffen. Die Arbeitsgruppe „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ - 3 - V/0348/2016 hat sodann mit Vertretern der Stadt Münster, Herrn Prof. Thomas Rempen sowie syrischen Flücht- lingen einen Workshop vorbereitet. An dem am 12.03.2016 stattgefundenen Workshop haben ca. 20 Personen, darunter 15 Architektin- nen und Architekten, teilgenommen. Als Eingangsstatements wurden Kurzreferate von Frau Sandra de Vries, Ethnologin und Trainerin für Interkulturelle Kompetenz, Herrn Elmar Leuermann (Stadt Emsdetten), Herr Schulze auf’m Hofe (Sozialamt, Stadt Münster), Herrn Prof. Rempen (Anlage 2) sowie von zwei Architekten und Herrn Stadtkämmerer Reinkemeier gehalten. In diesen Referaten wurden einerseits aus ethnologischer Sicht Erläuterungen zum Wohnen im ara- bischen Kulturkreis gegeben. Zum anderen wurde über die Erfahrungen mit in Münster unterge- brachten Flüchtlingen und deren Bedarfe berichtet. Darüber hinaus wurden Visionen, unterlegt mit Fotografien über Wohnbauten aus mehreren unterschiedlichen Kulturkreisen, aufgezeigt. Ebenso wurden zwei konkrete Wohnbauprojekte zur Unterbringung von Flüchtlingen, wie sie in Nachbar- kommunen von Münster realisiert werden, von den jeweiligen Architekten vorgestellt. Nicht zuletzt wurde ein grober Überblick über die bisherigen finanziellen Aufwendungen der Stadt Münster zur Unterbringung von Flüchtlingen gegeben. Von diesen Referaten inspiriert haben sich die Architektinnen und Architekten für die Arbeitsphase in drei Gruppen aufgeteilt. Ihnen wurden die Daten zu konkreten städtischen Grundstücken sowie entsprechende Pläne zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis des Workshops sind die in der Anlage 1 beschriebenen und mit Entwurfszeichnungen versehenen drei Beispiele. Weil sowohl neue Münsteranerinnen und Münsteraner wie auch schon länger hier lebende erhebliche Probleme auf dem Wohnungsmarkt haben, wurde die ursprüngliche Idee des Wohnungsbaus für Flüchtlinge zum Konzept eines „Wohnens für alle“ weiterentwickelt. In einer Auswertung des Workshops zwischen Beteiligten des BDA und der Stadtverwaltung Müns- ter am 19.04.2016 wurde deutlich hervorgehoben, dass es bei dem Thema darum geht, „experimen- telles Wohnen“ im sozialen Wohnungsbau, sowohl für Flüchtlinge, Studenten, Senioren als auch Familien und somit als „Wohnen für alle“ zu realisieren. Zur weiteren Vorgehensweise wurde angeregt, diese Vorlage in den Rat der Stadt Münster einzu- bringen, um ihm die Gelegenheit einer ersten Einschätzung zu geben und anschließend die Bera- tung in den Fachausschüssen sowie letztlich eine Beschlussfassung im Rat zu ermöglichen. Begründung: Zu Ziff. 4. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass ein privater Anbieter ein entspre- chendes Grundstück zur Verfügung stellt, auf dem dieses modellhafte Vorhaben realisiert werden könnte. Deshalb wird der Rat der Stadt Münster gebeten, entsprechende Grundstücke zur Auswahl zur Verfügung zu stellen. Zu Ziff. 5. Zum jetzigen Planungsstand des modellhaften Vorhabens erscheint es unrealistisch, einen privaten Investor zur Realisierung dieses Vorhabens zu gewinnen bzw. zu finden. Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklung eines ersten „Prototypen“ im Konzern Stadt Münster durch die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) als Infrastrukturgesellschaft zu realisieren. Angesichts der hohen Arbeitsauslastung der Wohn- und Stadtbau GmbH (W+S), in deren Aufga- benspektrum das Thema Wohnen einen hohen Stellenwert ausmacht, würde diese „innovative Auf- gabe“ zwar in das Aufgabenfeld passen, jedoch ist aufgrund der hohen Priorität der Schaffung von Wohnraummenge - insbesondere von öffentlich gefördertem Wohnraum - ein solches Modellprojekt in die jetzige Arbeitsplanung der W+S nicht zu integrieren. Daher ist der Blick auf die WBI gelenkt worden, die in einer Vorabstimmung sich bereit erklärt hat, - 4 - V/0348/2016 dass sie an einem solchen innovativen Projekt Interesse hat und zur Realisierung bereit ist. Dies schließt nicht aus, dass bei erfolgreichem Ergebnis das Objekt bzw. auch das Projekt an die Wohn- und Stadtbau übertragen wird / werden kann. Angesichts des eher beschränkten Bauvolumens der WBI im „normalen Aufgabenspektrum“ kann diese neue Aufgabe den Tätigkeitsbereich der WBI bereichern. Da die WBI in der Vergangenheit auch Wohnungen realisiert hat (z.B. Aegidiimarkt), verfügt sie sowohl über die Kompetenzen als auch die Kapazitäten und die entsprechende Kapitalausstattung, ein solches Projekt in der Entwick- lung zu begleiten und zu realisieren. Zu Ziff. 5.2. Um für das Modellvorhaben die beste Lösung und den geeignetsten Auftragnehmer zu finden wird vorgeschlagen, einen auf vier bis fünf Teilnehmer begrenzten Wettbewerb auszuloben. Ein begrenz- ter Wettbewerb soll zur Anwendung kommen, um die Möglichkeiten der Beschleunigung anzuwen- den und zu nutzen. Ein Zusammenschluss von mehreren Architekten bzw. Architekturbüros zu Ar- chitektengemeinschaften soll dann jeweils als ein Teilnehmer gelten und ausdrücklich zugelassen sein. Zu Ziff. 5.3. Die Verwaltung kann sich vorstellen, dass aufgrund des modellhaften Charakters hier ggf. eine Pro- jektförderung möglich ist. Um dies genauer eruieren zu können, soll die Verwaltung beauftragt wer- den, den Einsatz öffentlicher Fördermittel zu prüfen und ggf. deren Beantragung vorzubereiten. Zu Ziff. 5.4. Als Kostenrahmen für die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen die Kostenkennwerte für den öffentlich geförderten Wohnungsbau dienen. Die besondere Herausforderung besteht darin, den Mittelwert der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 DIN 276) für geförderten Wohnungsbau zu unterschrei- ten. Zu Ziff. 5.5. Der BDA hat deutlich gemacht, dass der Zeit- und Arbeitseinsatz der Architekten bei einem Wettbe- werb oft einen höheren Betrag an Kosten verursacht. Von daher wurde angeregt, den Teilnehmern am Wettbewerb eine „Bearbeitungsgebühr“ zuzugestehen. Zu Ziff. 6. In dem CDU-Antrag AR/0002/2016 (s. Anlage 3) wird das Grundanliegen aufgegriffen, ein anforde- rungsgerechtes und preisgünstiges Angebot zur Unterbringung von Flüchtlingen unter Einbezug von Münsteraner Firmen und Unternehmen zu schaffen. Diese Grundüberlegungen sind u. a. auch in dem vorgeschlagenen Weg und die Arbeit des Workshops eingeflossen. Gleichwohl ist hier nicht nur dem Aspekt der kurzfristigen Lösung von Wohnraumproblemen Rechnung getragen. Es werden hier dauerhaft längerfristige Lösungen zur Beseitigung der Wohnraumprobleme angestrebt. Bei der Recherche und in Gesprächen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass man auch in Bielefeld einen ähnlichen Weg eingeschlagen hat. So wurde mit Bielefelder Architekten ein entsprechender Wettbewerb durchgeführt, wobei in einem Losverfahren gleich mehrere Flächen zur Bebauung direkt verlost wurden. In Bielefeld wird u.a. eine städtische Gesellschaft dazu genutzt, entsprechenden Wohnraum zu schaffen. Mit Herrn Prof. Rempen und dem BDA sind Unternehmer aus Münster und dem Münsterland auf die Verwaltung zugekommen, deren Ansporn darin begründet war, die Stadt Münster bei der Lösung der Versorgungproblematik mit Wohnraum von Flüchtlingen zu unterstützen. Weitere Leitmotive waren praktikable Vorschläge zu entwickeln die schnell, kostengünstig und dennoch architektonisch ästhetischen Ansprüchen genügen und realisiert werden können. Soweit sich der Rat diesen grundsätzlichen Überlegungen anschließt ist es auch möglich, dass sich bei einer Realisierung dieses Vorhabens Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Münster für - 5 - V/0348/2016 einzelne Gewerke bewerben können und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung finden werden. Somit wird auch die heimische Wirtschaft an dem Auftrags- und Ertragsvolumen par- tizipieren können. Die konzeptionellen Überlegungen sind so angelegt, dass zunächst modellhaft eine Realisierung durchgeführt wird. Dies impliziert, dass das Modell übertragbar sein soll. Gez. Seyfferth, Fastermann & Fraktion
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0348/2016/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft „Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere Blickrichtung in / für Westfalen auf Integration„ hier: Modellbauprojekt „Wohnen für Alle“ Beratungsfolge 26.10.2016 Integrationsrat Anhörung 02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 02.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 03.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.11.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat begrüßt die Initiative von Herrn Prof. Thomas Rempen und der Bezirksgruppe Müns- ter-Münsterland des Bundes Deutscher Architekten (BDA) mit Vertretern aus Wirtschaft, Wis- senschaft und Verwaltung zur Entwicklung von preisgünstigem Wohnraum für alle. und Realisierung des neuen Modellprojektes „Münster – Wohnen und Integration“. Mit dem Pro- jekt soll gemeinsam mit und für Flüchtlinge ein Beitrag zur Integration und zum nachhaltigen Wohnen für alle geleistet werden, zu Mietkonditionen, wie sie für den geförderten Wohnungs- bau gelten. 2. In Form eines Modellprojektes soll Wohnraum für alle, möglichst schnell und preis- günstig, ggf. modulhaft, mit standardisierten Baustrukturelementen zur Realisierung gebracht werden. 3. Zielgruppe ist der Personenkreis, der zu Mietkonditionen, wie sie für den geförderten Wohnungsbau gelten, Wohnraum anmieten kann. Hierzu gehört auch die Gruppe der Flüchtlinge, die nach Anerkennung als Asylanten, überwiegend in Münster bleiben und ebenfalls mit Wohnraum versorgt werden müssen. Vorlagen-Nr.: V/0348/2016/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Graf von Plettenberg Ruf: 492 70 52 E-Mail: Plettenberg@stadt-muenster.de Datum: 07.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0348/2016/1 4. Der Rat nimmt die Ergebnisse des BDA Workshops vom 12.03.2016 als erste Grundüberle- gungen und mögliche Ausgangsbasis für die weiteren Realisierungsschritte – wie in der An- lage 1 der Ursprungsvorlage dargestellt – als Modell für ein Wohnen für alle zur Kennt- nis. 5. Neu: Die Verwaltung wird beauftragt: 5.1. geeignete Grundstücke für eine Realisierung zu identifizieren und einen Architekten- wettbewerb vorzubereiten. Als Grundlage für den Wettbewerb gilt, dass die Herstel- lungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) unterhalb des Mittelwerts der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 DIN 276) für geförderten Wohnungsbau liegen sollen die weitere Realisierung auf Basis der Er- gebnisse des Workshops umzusetzen. 5.2. die Ausschreibungsunterlagen vor Durchführung des Wettbewerbs dem Rat zur Be- schlussfassung vorzulegen 5.3. mit der Westfälische Bauindustrie Münster GmbH (WBI) Gespräche zu führen, welche eine zeitnahe und wirtschaftliche Realisierung dieses innovativen Modellprojektes zum Ziel haben. 4. Grundstück 4.1. Der Rat beschließt: 4.1.1. zur Realisierung des Vorhabens werden möglichst zeitnah geeignete städtische Grundstücke z.B. aus dem Bereich der Konversionsflächen (Kasernen und / oder Teile der Wohnstandorte) zur Auswahl zur Verfügung gestellt. 4.1.2. die Verwaltung wird beauftragt, für diese Grundstücke – soweit noch nicht gesche- hen – die planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. 4.1.3. die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat über gesonderte Vorlagen zur konkreten Auswahl sowie über die weiteren Modalitäten der Veräußerung bzw. des Erwerbs des Grundstückes zu berichten und weitere erforderliche Beschlüsse herbeizufüh- ren. 5. Trägerschaft und Investor 5.1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Westfälische Bauindustrie Münster GmbH (WBI) Verhandlungen aufzunehmen, welche die zeitnahe Realisierung dieses innovativen Mo- dellprojektes zum Ziel haben. 5.2. Der Rat regt an, dass die WBI zur Realisierung des Vorhabens einen begrenzt offenen Wettbewerb für vier bis fünf Architekten (wobei auch zusammengeschlossene Architek- tengemeinschaften teilnehmen können), auslobt. 5.3. Ferner regt der Rat an, dass die WBI in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster den Ein- satz öffentlicher Fördermittel für dieses Modellprojekt aus den verschiedenen Fördermit- teltöpfen prüft und die Beantragung vorbereitet. 5.4. Die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen unterhalb des Mittelwerts der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 DIN 276) für geförderten Wohnungsbau liegen. 5.5. Der Rat unterstützt das innovative Projekt bei der WBI durch Bereitstellung eines Zu- schusses für das Wettbewerbsverfahren in Höhe von 50.000 €. Aus diesem Zuschuss ist auch das Preisgeld für die Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge der Wettbewerbsteil- nehmer zu bestreiten. - 3 - V/0348/2016/1 6. Neu: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass über Realisierung, Trägerschaft und Investor zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird. 7. Der Ratsantrag A-R/0002/2016 der CDU-Fraktion „Münster cubus – Schnell und nachhaltig bauen“ vom 25.01.2016 ist mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Gewährung des Zuschusses an die WBI ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f- wendungen 2016 50.000 Es wird angestrebt, die entstehenden Aufwendungen im laufenden Budget der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“ aufzufangen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Deckung im Rahmen einer Nachtragssatzung herbeizuführen. Begründung: Am 05.09.2016 hat ein Gespräch zu der Ursprungsvorlage mit Vertreter/innenn aus den Fraktio- nen, dem Integrationsrat, des BDA, Herrn Prof. Rempen und Vertreter/innen der Verwaltung statt- gefunden. Die Hinweise aus dem Gespräch sowie aus dem, in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 14.09.2016 von der SPD Fraktion eingebrachten Änderungsantrag (siehe Anlage1 und 2), sind teilweise in diese Er- gänzungsvorlage eingeflossen. I.V. gez. Alfons Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen:
2016_09_15 SPD1_ ÄA zur Vorlage V_0348_2016
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V/0348/2016 Modell: Münster-Integration – Unusual Aspects of Integration etc.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Aegidiimarkt
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Details
- Aktenzeichen
- V/0348/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37