V/0613/2022
Bebauungsplan Nr. 633 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0613-2022-Anlage-1-Geltungsbereich
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GeltungsbereichMaßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 633Gelmer - Nördlich Heitmannsweg / Westlich Schifffahrter Damm und B 481n Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0613/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0613/2022 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der einleitende Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für ein geplantes Gewerbegebiet am Heitmannsweg in Gelmer. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Ge- werbeflächen. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Münster greift den Bereich teilweise mit der Kennziffer 762-23B auf. Ein Teilziel zur Entwicklung der Flächen ist die Schaf- fung von Planungsrecht durch einen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan der Stadt Müns- ter stellt diesen Bereich bereits als Gewerbegebiet dar. Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bauleitplanver- fahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Satzungsbeschluss. Finanzierung Durch den Aufstellungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch das Entstehen von Planungsrecht kann der bislang landwirtschaftlich genutzte Bereich bebaut werden. Die Aspekte des Klimaschutzes sind bspw. hinsichtlich einer Dachbegrünung oder Begrenzung der Versiegelung zu berücksichtigen. Durch das neue Gewerbegebiet sollen neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Beschlussvorlage
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V/0613/2022 V/0613/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 633: Gelmer - Nördlich Heitmannsweg / Westlich Schifffahrter Damm und B 481n Beschluss zur Aufstellung [Gewerbegebiet] Beratungsfolge 26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.02.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 09.02.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 15.02.2023 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich am Schifffahrter Damm südlich des Edelbachs und nördlich des Heitmannswegs im Stadtteil Gelmer (nordwestlich von Mariendorf) ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 633). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung St. Mauritz, Flur 14, Flurstücke 45, 149, 150, 186, 187, 190, 191, 193, 194, 289, 290, 326, 478, 596, 599, 613, 637, 638, 801, 802, 803, 804, 923, 924, 925, 939, Teile der Flurstücke 602, 683, Flur 18, Flurstücke 173, 190, 248, 250, 251, 260, 294, 295, 323, 325, 326, 328, 329, 355, 362, 363, Teile der Flurstücke 154, 286, 324, 327, 356. Stadtplanungsamt 06.12.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thielemann / Herr Husmann Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Husmann Telefon: 492-6174 / 492-6194 Telefon: 492-6194 Thielemann@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0613/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Das Plangebiet befindet sich teilweise im städtischen Eigentum – ein einbezogener privater Eigentümer zeigt Entwicklungs- und Kooperationsbereitschaft. Die bauleitplanerischen Vorbereitungen einschließlich erforderlicher Gutachten werden durch ein ex- ternes Planungsbüro erarbeitet und finanziell von der Wirtschaftsförderung Münster (WFM) getragen. Nach Entwicklung zu gewerblichen Bauflächen ist beabsichtigt, die sich in städtischer Hand befinden- den Flurstücke der kommunalen Tochtergesellschaft WFM zu übertragen, die anschließend die Ent- wicklung und Vermarktung der Gewerbeflächen vornehmen soll. Begründung: Durch die Entwicklung des Gewerbegebiets soll auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Gewerbeflä- chen reagiert werden. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet bereits seit längerem als gewerbliche Baufläche dar. Im Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Münster ist der Bereich mit der Kennziffer 762-23B enthalten; es sieht hier stadtteilorientiertes Gewerbe vor. Somit wird dem Ratsbeschluss vom 14.12.2016 (vgl. V/0723/2016) entsprochen. Das hauptsächliche Ziel des Bebauungsplans wird somit sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung neuer Gewerbeflächen zu schaf- fen. An das geplante Gewerbegebiet schließen sich im Süden Wohngebäude am Heitmannsweg an, die künftig zwischen den bestehenden Gewerbeflächen „An der Kleimannbrücke“ und den neu geplanten Gewerbeflächen liegen. Diese Grundstücke sollen zur bestandsorientierten Sicherung mit in den Gel- tungsbereich aufgenommen werden. Weite Teile des Plangebiets werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Sie grenzen nördlich an den Heitmannsweg und westlich an den Schifffahrter Damm. Die Erschließung soll zunächst mittels einer Verlängerung der Straße „An der Kleimannbrücke“ (bereits im Bebauungsplan Nr. 380 verankert) im Südwesten erfolgen. Nach Fertigstellung der östlich an das Gewerbegebiet angrenzenden B 481n (verlängerte Umgehungsstraße) kann durch eine ergänzende Änderung des Bebauungsplans eine unmittelbare Anbindung auf Höhe der Sudmühlenstraße an den Schifffahrter Damm erfolgen. Das Ziel eines künftigen Gewerbegebiets – im Anschluss an den vorhandenen Siedlungsrand – ist im städtischen Grün- und Freiraumkonzept bereits berücksichtigt. Im nördlichen Übergangsbereich zum Edelbach sieht es einen Korridor vor, der als Teil des Grünzugs Hoppengarten -Edelbach zur Siche- rung der Freiraumkonzeption keine bauliche Entwicklung zulässt. Dieser Bereich ist im Landschafts- plan 1 „Werse“ mit dem „Erhaltungsziel einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfäl- tig ausgestatteten Landschaft“ einbezogen. An dieser Stelle soll das für das Gewerbegebiet zu erstel- lende Konzept Funktionen der Stadtentwässerung im Übergang zum Edelb ach – mit seinen beglei- tenden Gehölzen – vorsehen, sodass den Zielen der Grünordnung entsprochen und hier keine bauli- che Entwicklung zugelassen wird. Dadurch kann die Funktion der Freiflächen als Frischluftkorridor und klimaökologischer Ausgleichsraum aufrechterhalten werden. Im Bauleitplanverfahren kommt den Themen der freiraum- und klimagerechten Stadtentwicklung be- sondere Bedeutung zu; der Eingriff in den Naturhaushalt ist noch zu ermitteln und dementsprechend auszugleichen. In das Konzept für die künf tige Bebauung sollen aktuelle klimarelevante Belange und Maßnahmen (wie bspw. wassersensible Planung, Überschwemmungsschutz, Dach- und Fassaden- begrünung, Ortsrand-Eingrünung, Photovoltaik) einfließen. Einige dieser Aspekte sind fachgutachter- lich zu begleit en. Für die dann konkretisierte Planung ist zu entscheiden, ob derartige Maßnahmen mittels textlicher Bebauungsplanfestsetzungen oder in einem städtebaulichen Vertrag zweckmäßig zu sichern sind. - 3 - V/0613/2022 Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 633 ist in der beigefügten Anla- ge 1 dargestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Heitmannsweg
- Schifffahrter Damm
- An der Kleimannbrücke
- Umgehungsstraße
- Sudmühlenstraße
- Hoppengarten
- Edelbach
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0613/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.10.2022
- Erstellt
- 28.09.2022 18:03