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V/0613/2022

Bebauungsplan Nr. 633 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 01.10.2022

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V-0613-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0613-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

158 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 633Gelmer - Nördlich Heitmannsweg / Westlich Schifffahrter Damm und B 481n
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0613/2022

Anlage A

1607 Zeichen

Anlage A zur V/0613/2022 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der einleitende Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 
geplantes Gewerbegebiet am Heitmannsweg in Gelmer.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Ge-
werbeflächen. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Münster greift den Bereich 
teilweise mit der Kennziffer 762-23B auf. Ein Teilziel zur Entwicklung der Flächen ist die Schaf-
fung von Planungsrecht durch einen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan der Stadt Müns-
ter stellt diesen Bereich bereits als Gewerbegebiet dar.  
Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bauleitplanver-
fahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie 
schließlich der Satzungsbeschluss.  
 
Finanzierung 
Durch den Aufstellungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch das Entstehen von Planungsrecht kann der bislang landwirtschaftlich genutzte Bereich 
bebaut werden. Die Aspekte des Klimaschutzes sind bspw. hinsichtlich einer Dachbegrünung 
oder Begrenzung der Versiegelung zu berücksichtigen. Durch das neue Gewerbegebiet sollen 
neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Beschlussvorlage

5994 Zeichen

V/0613/2022 
V/0613/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 633:  
Gelmer - Nördlich Heitmannsweg / Westlich Schifffahrter Damm und B 481n 
Beschluss zur Aufstellung 
[Gewerbegebiet] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   07.02.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   09.02.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   15.02.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   15.02.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
Für den Bereich am Schifffahrter Damm südlich des Edelbachs und nördlich des Heitmannswegs im 
Stadtteil Gelmer (nordwestlich von Mariendorf) ist gemäß §  2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, 
der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan 
Nr. 633).  
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstücke:  
 
Gemarkung St. Mauritz,  
 Flur 14,  
Flurstücke 45, 149, 150, 186, 187, 190, 191, 193, 194, 289, 290, 326, 478, 596, 599, 613, 637, 
638, 801, 802, 803, 804, 923, 924, 925, 939,  
Teile der Flurstücke 602, 683,  
 Flur 18,  
Flurstücke 173, 190, 248, 250, 251, 260, 294, 295, 323, 325, 326, 328, 329, 355, 362, 363,  
Teile der Flurstücke 154, 286, 324, 327, 356.  
 
Stadtplanungsamt 
 
06.12.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thielemann /  
Herr Husmann 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6174 /  
492-6194 
Telefon: 492-6194 
Thielemann@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de 
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0613/2022 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Das 
Plangebiet befindet sich teilweise im städtischen Eigentum  – ein einbezogener privater Eigentümer 
zeigt Entwicklungs- und Kooperationsbereitschaft.  
 
Die bauleitplanerischen Vorbereitungen einschließlich erforderlicher Gutachten werden durch ein ex-
ternes Planungsbüro erarbeitet und finanziell von der Wirtschaftsförderung Münster (WFM) getragen.  
 
Nach Entwicklung zu gewerblichen Bauflächen ist beabsichtigt, die sich in städtischer Hand befinden-
den Flurstücke der kommunalen Tochtergesellschaft WFM zu übertragen, die anschließend die Ent-
wicklung und Vermarktung der Gewerbeflächen vornehmen soll.  
 
 
Begründung: 
 
Durch die Entwicklung des Gewerbegebiets soll auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Gewerbeflä-
chen reagiert werden.  
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet bereits seit längerem als gewerbliche Baufläche dar. 
Im Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Münster ist der Bereich mit der Kennziffer 762-23B 
enthalten; es sieht hier stadtteilorientiertes Gewerbe vor. Somit wird dem Ratsbeschluss vom 
14.12.2016 (vgl. V/0723/2016) entsprochen. Das hauptsächliche Ziel des Bebauungsplans wird somit 
sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung neuer Gewerbeflächen zu schaf-
fen.  
 
An das geplante Gewerbegebiet schließen sich im Süden Wohngebäude am Heitmannsweg an, die 
künftig zwischen den bestehenden Gewerbeflächen „An der Kleimannbrücke“ und den neu geplanten 
Gewerbeflächen liegen. Diese Grundstücke sollen zur bestandsorientierten Sicherung mit in den Gel-
tungsbereich aufgenommen werden.  
 
Weite Teile des Plangebiets werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Sie grenzen nördlich an den 
Heitmannsweg und westlich an den Schifffahrter Damm. Die Erschließung soll zunächst mittels einer 
Verlängerung der Straße „An der Kleimannbrücke“ (bereits im Bebauungsplan Nr. 380 verankert) im 
Südwesten erfolgen. Nach Fertigstellung der östlich an das Gewerbegebiet angrenzenden B  481n 
(verlängerte Umgehungsstraße) kann durch eine ergänzende Änderung des Bebauungsplans eine 
unmittelbare Anbindung auf Höhe der Sudmühlenstraße an den Schifffahrter Damm erfolgen.  
 
Das Ziel eines künftigen Gewerbegebiets – im Anschluss an den vorhandenen Siedlungsrand – ist im 
städtischen Grün- und Freiraumkonzept bereits berücksichtigt. Im nördlichen Übergangsbereich zum 
Edelbach sieht es einen Korridor vor, der als Teil des Grünzugs Hoppengarten -Edelbach zur Siche-
rung der Freiraumkonzeption keine bauliche Entwicklung zulässt. Dieser Bereich ist im Landschafts-
plan 1 „Werse“ mit dem „Erhaltungsziel einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfäl-
tig ausgestatteten Landschaft“ einbezogen. An dieser Stelle soll das für das Gewerbegebiet zu erstel-
lende Konzept Funktionen der Stadtentwässerung im Übergang zum Edelb ach – mit seinen beglei-
tenden Gehölzen – vorsehen, sodass den Zielen der Grünordnung entsprochen und hier keine bauli-
che Entwicklung zugelassen wird. Dadurch kann die Funktion der Freiflächen als Frischluftkorridor 
und klimaökologischer Ausgleichsraum aufrechterhalten werden.  
 
Im Bauleitplanverfahren kommt den Themen der freiraum- und klimagerechten Stadtentwicklung be-
sondere Bedeutung zu; der Eingriff in den Naturhaushalt ist noch zu ermitteln und dementsprechend 
auszugleichen. In das Konzept für die künf tige Bebauung sollen aktuelle klimarelevante Belange und 
Maßnahmen (wie bspw. wassersensible Planung, Überschwemmungsschutz, Dach- und Fassaden-
begrünung, Ortsrand-Eingrünung, Photovoltaik) einfließen. Einige dieser Aspekte sind fachgutachter-
lich zu begleit en. Für die dann konkretisierte Planung ist zu entscheiden, ob derartige Maßnahmen 
mittels textlicher Bebauungsplanfestsetzungen oder in einem städtebaulichen Vertrag zweckmäßig zu 
sichern sind.

- 3 - 
V/0613/2022 
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 
Abs. 4 BauGB aufgestellt.  
 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr.  633 ist in der beigefügten Anla-
ge 1 dargestellt.  
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

Beratungsverlauf (5)

02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 28.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 36.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Heitmannsweg
  • Schifffahrter Damm
  • An der Kleimannbrücke
  • Umgehungsstraße
  • Sudmühlenstraße
  • Hoppengarten
  • Edelbach
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0613/2022
Typ
Vorlagen
Datum
01.10.2022
Erstellt
28.09.2022 18:03