V/0877/2015
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf - Nordwestlich Gremmendorfer Weg
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V_0877_2015_Kreuzungsplan SO-79.05
1928 Zeichen
Blatt Nr.: 5
Str. Schlüssel:
Anlage Nr.:
Plan Nr.: SO-79.05
Projekt Nr.: 14/013
Maßstab
1 : 250
Datum Name
bearbeitet
02.09.2015
02.09.2015
02.09.2015
Niederwemmer
Niederwemmer
Janning
bearbeitet
bearbeitet
gezeichnet
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
geprüft:
genehmigt :
Kreuzungsplan
Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Name
Name
Name
Datum
Datum
Datum
Münster, den
Tiefbauamt
Bebauungsplan
Nr. 564
Gremmendorf
Gremmendorfer Weg/
Loddenbach
Stadtteil Gremmendorf
Bezirk Südost
Hünenburg 16 48165 Münster-Hiltrup
PLANUNG BESTAND
1
6
8
21
24
13
9
676 677 678 679
480
481
486
487
488
489
vorh. Weg
vorh. Weg
592
485 479
56
57
58
87
59
47
32
26
30
28
68
56
66
64
70
33
R02495031.00
De = 53,32
So = 51,29
R02495000.02
De = 52,72
So = 51,28
R02495000.00
De = 54,02
So = 53,04
R02495027.00
De = 54,01
So = 52,24
R02495029.00
De = 53,92
So = 51,95
R02495032.00
De = 52,99
So = 51,25
R02495033.00
De = 52,80
So = 51,28
R02495034.00
De = 52,72
So = 51,26
R02495028.00
De = 54,13
So = 52,21
So = 52,31
R02495030.00
De = 53,53
So = 51,76
6.47m 23.75‰
B DN 300 EH 52.91
48.89m 3.97‰
B DN 500 EH 52.02
51.04m 6.39‰
B DN 500 EH 51.44
1.64m
-25.29‰
B DN 800
48.97m 12.30‰ B DN 400 EH 51.69
50.77m 3.82‰
B DN 500
3.82m
8.62‰
B DN 800
46.97m -0.66‰ B DN 800
8.16m 0.00‰
B DN 500 EH 52.24
34.10m 1.23‰ B DN 800
Einleitungsstelle
Q
Dr = 25 l/s
Rechtswert 32409659,225
Hochwert 5754728,734
A
ges = 8,72 ha
Au = 3,88 ha
Regenrückhaltebecken (RRB)
Trockenbecken
Zulauf Q
r15 n=1 = 482 l/s
Ablauf Q ab i. M. = 25 l/s
Einstau = 51,90 m ü. NN
Sohle = 50,90 m ü. NN
Einstauhöhe = 1,00 m
Einstauvolumen = dr. 1300 m
3
C C
D
D
A
A
B
B
Beschlussvorlage
5869 Zeichen
V/0877/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf - Nordwestlich Gremmendorfer Weg - Baubeschluss Kanalbau - Beratungsfolge 17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der von der Vorhabenträgerin Hubert Nabbe GmbH aufgestellten Planung (Pläne SO - 79.05 Blatt 1-17 vom Oktober 2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Durchführungsvertrag mit der Vorhabenträge- rin H ubert Nabbe GmbH, Münster, abgeschlossen und der „ Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 564“ rechtsverbindlich wird. II. Finanzielle Auswirkungen Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist der noch abzuschließende Durchführung s- vertrag mit der Vorhabenträgerin als Erschließungsträger. Im Zuge der Baumaßnahme fallen als Kostenbeteiligung für den Bau des Regenrückhaltebeckens Baukosten in Höhe von ca. 200.000 € an. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskosten von rd. 2.000 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. Vorlagen-Nr.: V/0877/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 21.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0877/2015 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 2015 2016 50.000 150.000 Kostenbeteili- gung am Re- genrückhalte- becken Investitionsmaßnahme 13 Anforderung aus Einleitungserlaub- nissen Auszahlungen für Baumaßnahmen Ergebnis 200.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2016 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittel- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Münster zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 564“ Gremmendorf – nordwestlich Gremmendorfer Weg und der Abschluss des Durchfü h- rungsvertrages. Der „Vorhabenbezogene Bebauungsplan“ soll im IV. Quartal 2015 rechtsverbin d- lich werden. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Das rd. 1,9 ha große Entwurfsgebiet wird im Trennverfahren entwässert. Die Schmutzwasserkana- lisation DN 250 Steinzeug mündet in ein geplantes Schmutzwasserpumpwerk ein. Das Abwasser wird mittels Pumpen und einer Druckrohrleitung zum vorhandenen Schmutzwasserkanal Kloste r- busch übergepumpt. Die Niederschlagsabflüsse des Baugebiets werden in einer Regenwasserkanalisation DN 300 -500 Beton gesammelt und in ein offenes Regenrückhaltebecken (Erdbecken als Trockenbecken) abge- leitet. Über ein Drosselbauwerk und offenem Regenwasserableiter wird der Beckeneinhalt abg e- mindert dem Loddenbach zugeführt. Zum Schutz des über der Beckensohle anstehenden Grun d- wassers vor Infiltration wird ein e 5 m tiefe Stahlspundwand bis in die Ton -/Kalkmergelschicht ein- gebracht. Eine Versickerung von Niederschlagsabflüssen auf den Privatgrundstücken ist wegen des hoch anstehenden Grundwassers nicht möglich. Benachbart zum geplanten Regenrückhaltebecken verläuft ein vorhandener Regenwasserkanal DN 800 mit Auslauf in ein Fließgewässer. Dieses Fließgewässer übernimmt zugleich die Funktion eines Straßenseitengrabens vom Gremmendorfer Weg. Die Niederschlagsabflü sse aus dem rd. 6,7 ha großen Einzugsgebiet Böddingheideweg/Klosterbusch gelangen bisher ohne Regenrückhal- tung in den Loddenbach. Der Kanal wird vor dem Auslauf in das Fließgewässer abgefa ngen und an das geplante Regenrückhaltebecken angebunden. Das Fließgewässer wird wasserrechtlich aufgehoben und bleibt in der Funktion als Straßenseitengraben erhalten. 3. Ausschreibung und Bau Der Baubeginn ist nach Rechtsverbindlichkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Ausschreibung der Vorhabenträgerin im 1. Quartal 2016 geplant. - 3 - V/0877/2015 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Die entwässerungstechnischen Anlagen im Baugebiet sind maßnahmenbedingt und deshalb zu 100% von der Vorhabenträgerin zu bestreiten. Kanalanschlussbeiträge nach KAG werden von der Stadt Münster nicht erhoben. Durch die Einbeziehung des o. g. vorha ndenen Regenwassernetzes Klosterbusch wird sich die Stadt Münster bei den Kosten des Zuleitungskanals, des Regenrückhaltebeckens und der Able i- tung zum Loddenbach beteiligen. Der Kostenschlüssel wurde auf Grundlage des Anteils der befes- tigten Flächen im Ein zugsgebiet des Regenrückhaltebeckens ermittelt (Stadt 77 %, Vorhabentr ä- ger 23%) und ist Gegenstand des Durchführungsvertrags. 5. Genehmigungen Das Kanalnetz mit Regenrückhaltebecken wird nach § 58.1 Landeswassergesetz bei der Unteren Wasserbehörde und das Schmutzwasserkanalnetz bei der Bezirksregierung angezeigt. Die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG zur Einleitung von gedrosselten Niederschlagsab- flüssen in den Loddenbach wird bei der Unteren Wasserbehörde beantragt. 6. Liegenschaftliche Regelungen Die liegenschaftlichen Regelungen wurden durch die Vorhabenträgerin abgewickelt. Die Stadt Münster wird nach Durchführungsvertrag zukünftig Eigentümerin der Flächen für die Regenbe- handlung und für das Schmutzwasserpumpwerk. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/0874/2015. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Kreuzungsplan Blatt 5
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Gremmendorfer Weg
- Böddingheideweg
- Klosterbusch
- Hünenburg 16
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Details
- Aktenzeichen
- V/0877/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37