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V/0877/2015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf - Nordwestlich Gremmendorfer Weg

Vorlagen 21.10.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 26.11.2015, TOP 5.17

V_0877_2015_Kreuzungsplan SO-79.05

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0877_2015_Kreuzungsplan SO-79.05

1928 Zeichen

Blatt Nr.:  5 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.:   
Plan Nr.:  SO-79.05 
Projekt Nr.: 14/013 
Maßstab   
1  :  250 
Datum Name 
bearbeitet 
02.09.2015 
02.09.2015 
02.09.2015 
Niederwemmer 
Niederwemmer 
Janning 
bearbeitet 
bearbeitet 
gezeichnet 
gezeichnet 
gezeichnet 
geprüft 
geprüft: 
geprüft: 
genehmigt :
 
Kreuzungsplan 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung 
Name 
Name 
Name 
Datum 
Datum 
Datum 
Münster, den  
Tiefbauamt 
Bebauungsplan
Nr. 564
Gremmendorf 
 
Gremmendorfer Weg/
Loddenbach
 
Stadtteil Gremmendorf
Bezirk Südost 
Hünenburg 16   48165 Münster-Hiltrup 
PLANUNG BESTAND 
1 
6 
8 
21 
24 
13 
9 
676 677 678 679 
480 
481 
486 
487 
488 
489 
vorh. Weg 
vorh. Weg 
592 
485 479 
56 
57 
58 
87 
59 
47 
32 
26 
30 
28 
68 
56 
66 
64 
70 
33 
R02495031.00
De = 53,32
So = 51,29 
R02495000.02
De = 52,72
So = 51,28 
R02495000.00
De = 54,02
So = 53,04 
R02495027.00 
De = 54,01
So = 52,24 
R02495029.00
De = 53,92
So = 51,95 
R02495032.00
De = 52,99
So = 51,25 
R02495033.00
De = 52,80
So = 51,28 
R02495034.00
De = 52,72
So = 51,26 
R02495028.00
De = 54,13
So = 52,21
So = 52,31 
R02495030.00
De = 53,53
So = 51,76 
   6.47m   23.75‰
 B DN 300   EH 52.91  
  
48.89m   3.97‰
   B DN 500   EH 52.02 
  
51.04m   6.39‰
   B DN 500   EH 51.44 
  1.64m
-25.29‰
 B DN 800   
48.97m   12.30‰   B DN 400   EH 51.69 
  
50.77m   3.82‰
   B DN 500   
3.82m
8.62‰
B DN 800   
46.97m   -0.66‰   B DN 800 
    8.16m   0.00‰  
 B DN 500   EH 52.24  
  
34.10m   1.23‰   B DN 800 
Einleitungsstelle 
 
Q
Dr  =  25 l/s
Rechtswert  32409659,225
Hochwert      5754728,734
A
ges  =  8,72 ha
Au    =  3,88 ha 
Regenrückhaltebecken (RRB) 
 
Trockenbecken
Zulauf Q 
r15 n=1     =           482 l/s
Ablauf Q ab i. M.         =             25 l/s
Einstau                =        51,90 m ü. NN
Sohle                   =        50,90 m ü. NN
Einstauhöhe        =          1,00 m
Einstauvolumen  =    dr. 1300 m
3 
C C 
D 
D 
A 
A 
B 
B

Beschlussvorlage

5869 Zeichen

V/0877/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf - Nordwestlich Gremmendorfer Weg 
- Baubeschluss Kanalbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der von der Vorhabenträgerin Hubert Nabbe GmbH  aufgestellten Planung (Pläne SO - 79.05 Blatt 
1-17 vom Oktober 2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Durchführungsvertrag mit der Vorhabenträge-
rin H ubert Nabbe GmbH, Münster, abgeschlossen und der „ Vorhabenbezogene Bebauungsplan 
Nr. 564“ rechtsverbindlich wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist der noch abzuschließende Durchführung s-
vertrag mit der Vorhabenträgerin als Erschließungsträger. Im Zuge der Baumaßnahme fallen als 
Kostenbeteiligung für den Bau des Regenrückhaltebeckens Baukosten in Höhe von ca. 200.000 € 
an.  
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 2.000 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0877/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0877/2015 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 2015 
2016 
50.000 
150.000 
Kostenbeteili-
gung am Re-
genrückhalte-
becken 
Investitionsmaßnahme 13 Anforderung aus Einleitungserlaub-
nissen 
Auszahlungen für Baumaßnahmen 
   
Ergebnis 200.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2016 bei der  
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Münster zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 564“ Gremmendorf – nordwestlich Gremmendorfer Weg und der Abschluss des Durchfü h-
rungsvertrages. Der „Vorhabenbezogene Bebauungsplan“ soll im IV. Quartal 2015 rechtsverbin d-
lich werden. 
 
2.  Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das rd. 1,9 ha große Entwurfsgebiet wird im Trennverfahren entwässert. Die Schmutzwasserkana-
lisation DN 250 Steinzeug mündet in ein geplantes Schmutzwasserpumpwerk ein. Das Abwasser 
wird mittels Pumpen und einer Druckrohrleitung zum vorhandenen Schmutzwasserkanal Kloste r-
busch übergepumpt.  
 
Die Niederschlagsabflüsse des Baugebiets werden in einer Regenwasserkanalisation DN 300 -500 
Beton gesammelt und in ein offenes Regenrückhaltebecken (Erdbecken als Trockenbecken) abge-
leitet. Über ein Drosselbauwerk und offenem Regenwasserableiter wird der Beckeneinhalt abg e-
mindert dem Loddenbach zugeführt. Zum Schutz des über der Beckensohle anstehenden Grun d-
wassers vor Infiltration wird ein e 5 m tiefe Stahlspundwand bis in die Ton -/Kalkmergelschicht ein-
gebracht.    
 
Eine Versickerung von Niederschlagsabflüssen auf den Privatgrundstücken ist wegen des hoch 
anstehenden Grundwassers nicht möglich.  
 
Benachbart zum geplanten Regenrückhaltebecken  verläuft ein vorhandener Regenwasserkanal 
DN 800 mit Auslauf in ein Fließgewässer. Dieses Fließgewässer übernimmt zugleich die Funktion 
eines Straßenseitengrabens vom Gremmendorfer Weg. Die Niederschlagsabflü sse aus dem rd. 
6,7 ha großen Einzugsgebiet Böddingheideweg/Klosterbusch gelangen bisher ohne Regenrückhal-
tung in den Loddenbach. Der Kanal wird vor dem Auslauf in das Fließgewässer abgefa ngen und 
an das geplante Regenrückhaltebecken angebunden. Das Fließgewässer wird wasserrechtlich 
aufgehoben und bleibt in der Funktion als Straßenseitengraben erhalten.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Baubeginn ist nach Rechtsverbindlichkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der  
Ausschreibung der Vorhabenträgerin im 1. Quartal 2016 geplant.

- 3 - 
V/0877/2015 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die entwässerungstechnischen Anlagen im Baugebiet sind maßnahmenbedingt und deshalb zu 
100% von der  Vorhabenträgerin zu bestreiten. Kanalanschlussbeiträge nach KAG werden von der 
Stadt Münster nicht erhoben.  
 
Durch die Einbeziehung des o. g. vorha ndenen Regenwassernetzes Klosterbusch wird sich die 
Stadt Münster bei den Kosten des Zuleitungskanals, des Regenrückhaltebeckens und der Able i-
tung zum Loddenbach beteiligen. Der Kostenschlüssel wurde auf Grundlage des Anteils der befes-
tigten Flächen im Ein zugsgebiet des Regenrückhaltebeckens ermittelt (Stadt 77 %, Vorhabentr ä-
ger 23%) und ist Gegenstand des Durchführungsvertrags. 
 
5. Genehmigungen  
 
Das Kanalnetz mit Regenrückhaltebecken wird nach § 58.1 Landeswassergesetz bei der Unteren 
Wasserbehörde und das Schmutzwasserkanalnetz bei der Bezirksregierung angezeigt. 
Die wasserrechtliche Erlaubnis nach  § 8 WHG zur Einleitung von gedrosselten Niederschlagsab-
flüssen in den Loddenbach wird bei der Unteren Wasserbehörde beantragt.  
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die liegenschaftlichen Regelungen wurden durch die Vorhabenträgerin abgewickelt. Die Stadt 
Münster wird nach Durchführungsvertrag zukünftig Eigentümerin der Flächen für die Regenbe-
handlung und für das Schmutzwasserpumpwerk. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/0874/2015. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: Kreuzungsplan Blatt 5

Beratungsverlauf (2)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gremmendorfer Weg
  • Böddingheideweg
  • Klosterbusch
  • Hünenburg 16

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Details

Aktenzeichen
V/0877/2015
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37