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V/0001/2013

Genehmigung der dringlichen Entscheidung nach § 60 GO NRW

Vorlagen 02.01.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2013, TOP 12

Dringliche Entscheidung

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Dringliche Entscheidung

1558 Zeichen

Dringliche Entscheidung nach $ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Tilgung von Investitionskrediten

Gemäß $-60 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NW. S. 666) - zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012
(GV. NRW. S. 474) ergeht folgende dringliche Entscheidung:

Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung

Der überplanmäßigen Bereitstellung von 400.000 € zur Bedienung der vertraglich ver-
einbarten Tilgung von Investitionskrediten zum Jahresende wird zugestimmt.

Il. Finanzierung/Deckung

24

Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Teilfinanzplan der Produktgruppe
16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ bei der Finanzierungsmaßnahme 9000 „Kredite für In-
vestitionen“ überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die Inanspruchnahme
des Ansatzes für die Zinsen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft“.

Begründung:

Im Rahmen der Vorbereitungen zur letzten Zahlungsanweisung des Schuldendienstes im
Jahre 2012 hat sich ergeben, dass der Mittelansatz für die Tilgung von Investitionskrediten
in Höhe von 27.674.000 € um 400.000 € nicht ausreichend ist.

Zur Begleichung der vertraglich vereinbarten Tilgungsleistungen werden die. Auszahlungs-
ermächtigungen um 400.000 € erhöht. Die Zahlung der Tilgungsleistung hat zwingend in
diesem Jahr zu erfolgen.

Eine vorherige Beteiligung des Rates ist somit nicht möglich.

Münster, 18.12,1
1%

Markus Lewe Holger WA
Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender

Beschlussvorlage

1382 Zeichen

V/0001/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung der dringlichen Entscheidung nach § 60 GO NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
06.02.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Dringliche Entscheidung über die überplanmäßige Bereitstellung von 400.000 € zur Bedienung 
der vertraglich vereinbarten Tilgungen von Investitionskrediten zum Jahresende 2012 wird gene h-
migt. 
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Vorbereitungen zur letzten Zahlungsa nweisung des Schuldendienstes im Jahre 
2012 hat sich ergeben, dass der Mittelansatz für die Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 
27.674.000 € um 400.000 € nicht ausreichend ist. 
 
Zur Begleichung der vertraglich vereinbarten Tilgungsleistungen wurde die Auszahlungsermächti-
gung mit der dringlichen Entscheidung um 400.000 € erhöht.  Die Zahlung der Tilgungsleistung 
musste  zwingend im Jahr 2012 erfolgen.  
Eine vorherige Beteiligung des Rates war nicht möglich. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Dringliche Entscheidung 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0001/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2013 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0001/2013
Typ
Vorlagen
Datum
02.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37