V/0001/2013
Genehmigung der dringlichen Entscheidung nach § 60 GO NRW
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Dringliche Entscheidung
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Dringliche Entscheidung nach $ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Tilgung von Investitionskrediten Gemäß $-60 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) - zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474) ergeht folgende dringliche Entscheidung: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Der überplanmäßigen Bereitstellung von 400.000 € zur Bedienung der vertraglich ver- einbarten Tilgung von Investitionskrediten zum Jahresende wird zugestimmt. Il. Finanzierung/Deckung 24 Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Teilfinanzplan der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ bei der Finanzierungsmaßnahme 9000 „Kredite für In- vestitionen“ überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die Inanspruchnahme des Ansatzes für die Zinsen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Fi- nanzwirtschaft“. Begründung: Im Rahmen der Vorbereitungen zur letzten Zahlungsanweisung des Schuldendienstes im Jahre 2012 hat sich ergeben, dass der Mittelansatz für die Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 27.674.000 € um 400.000 € nicht ausreichend ist. Zur Begleichung der vertraglich vereinbarten Tilgungsleistungen werden die. Auszahlungs- ermächtigungen um 400.000 € erhöht. Die Zahlung der Tilgungsleistung hat zwingend in diesem Jahr zu erfolgen. Eine vorherige Beteiligung des Rates ist somit nicht möglich. Münster, 18.12,1 1% Markus Lewe Holger WA Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender
Beschlussvorlage
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V/0001/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Genehmigung der dringlichen Entscheidung nach § 60 GO NRW Beratungsfolge 05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 06.02.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringliche Entscheidung über die überplanmäßige Bereitstellung von 400.000 € zur Bedienung der vertraglich vereinbarten Tilgungen von Investitionskrediten zum Jahresende 2012 wird gene h- migt. Begründung: Im Rahmen der Vorbereitungen zur letzten Zahlungsa nweisung des Schuldendienstes im Jahre 2012 hat sich ergeben, dass der Mittelansatz für die Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 27.674.000 € um 400.000 € nicht ausreichend ist. Zur Begleichung der vertraglich vereinbarten Tilgungsleistungen wurde die Auszahlungsermächti- gung mit der dringlichen Entscheidung um 400.000 € erhöht. Die Zahlung der Tilgungsleistung musste zwingend im Jahr 2012 erfolgen. Eine vorherige Beteiligung des Rates war nicht möglich. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Dringliche Entscheidung Vorlagen-Nr.: V/0001/2013 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 02.01.2013 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0001/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37