Mandari Insight

V/0988/2015

Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2015 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 27.11.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 36

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

988_Anl

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1828 Zeichen

V/0988/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2015 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt  Münster in der Gesellschafterversammlung 
der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das g e-
plante Ergebnis 201 5 in Höhe von 6.060.000 € wird genehmigt. Als Za hlungstermin wird der 
18.12.2015 festgesetzt. Evtl. darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2015 we r-
den zur Stärkung des Eigenkapitals und Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklage 
eingestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH beträgt die Mindestausschüttung 
Brutto 6,50 Mio. €. Aufgrund von Mietkürzungen für das Stadthaus 3 wird die Mindestausschüttung 
um diese Kürzungen unter Anrechnung der Steuerersparnisse gekürzt.  Weitere Einzelheiten erge-
ben sich aus der Aufsichtsratsvorlage in der Anlage. 
 
Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: 
Gewinnausschüttung 6.060 T€ 
Kapitalertragsteuer ./. 1.515 T€ 
Solidaritätszuschlag ./. 83 T€ 
Netto Betrag  4.462 T€ 
 
Die Auszahlung erfolgt am 18.12.2015.  
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH tagt am 04.12.2015. Über das Ergebnis wird 
mündlich berichtet. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0988/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0988/2015 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Aufsichtsratsvorlage 22/2015

988_Anl

2640 Zeichen

Münster, 23.11.2015 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 22/2015
 
Betreff 
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2015 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Gremienfolge 
04.12.2015 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss 
16.12.2015 Rat 
 
 
Berichterstatter im Aufsichtsrat 
Herr Dr. Müller-Tengelmann 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf 
das geplante Ergebnis 2015 in Höhe von 6,06 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung er- 
folgt am 18.12.2015. Evtl. darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 
2015 werden zur Stärkung des Eigenkapitals und Sicherung der Eigenkapitalquote in die 
Gewinnrücklagen eingestellt.  
 
 
Begründung 
Aus dem voraussichtlichen Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH für das 
Jahr 2015 wird ein Vorabgewinn in Höhe von 6,06 Mio. € abzüglich der Kapitalertrag- 
steuer und des Solidaritätszuschlages an die Stadt Münster ausgeschüttet. Die mittel- 
fristige Planung zeigt deutlich sinkende Ergebnisse für die Jahre bis 2020. Daher wer- 
den zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und der Eigenkapitalquote der Stadtwerke 
Münster über diese Vorabgewinnausschüttung evtl. hinausgehende Anteile des Jahres- 
überschusses 2015 den Gewinnrücklagen zugeführt. Diese Zuführung soll auch dazu 
dienen, bei zukünftig sinkenden Ergebnissen die im Managementkontrakt zwischen der 
Stadt Münster und den Stadtwerken Münster vereinbarten Ausschüttungen zu sichern. 
Können in folgenden Jahren die vereinbarten Ausschüttungsbeträge nicht aus dem je- 
weiligen Jahresüberschuss geleistet werden, sollen bis zu 50 % der aus dem Jahres- 
überschuss 2015 erfolgten Zuführung zu den Gewinnrücklagen herangezogen werden. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung entspricht damit der Gewinnausschüttung gemäß Ma- 
nagementkontrakt. Dieser regelt eine grundsätzliche Mindestgewinnausschüttung nach 
Ziffer 2.3.2 in Höhe von 6,5 Mio. € p.a. Nach der Kürzung der Mietzahlungen der Stadt 
Münster an die Stadtwerke Münster für das Stadthaus III mit Wirkung zum 1.1.2013 in 
Höhe von 650 T€ wird die Mindestausschüttung, bereinigt um die infolge der Ergebnis- 
kürzung entfallende Ertragsteuerbelastung von 31,9%, um 443 T€ gekürzt und beläuft

sich damit auf rd. 6,06 Mio. € p.a. Mögliche Belastungsausgleiche für das Jahr 2015 an 
die Stadtwerke im Zusammenhang mit dem FMO sind im Rahmen der Verwendung des 
Jahresergebnisses 2015 zu regeln. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Müller-Tengelmann  gez. Dr. Wernicke

Beratungsverlauf (2)

09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0988/2015
Typ
Vorlagen
Datum
27.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37