V/0988/2015
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2015 der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0988/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2015 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das g e- plante Ergebnis 201 5 in Höhe von 6.060.000 € wird genehmigt. Als Za hlungstermin wird der 18.12.2015 festgesetzt. Evtl. darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2015 we r- den zur Stärkung des Eigenkapitals und Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklage eingestellt. Begründung: Gemäß Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH beträgt die Mindestausschüttung Brutto 6,50 Mio. €. Aufgrund von Mietkürzungen für das Stadthaus 3 wird die Mindestausschüttung um diese Kürzungen unter Anrechnung der Steuerersparnisse gekürzt. Weitere Einzelheiten erge- ben sich aus der Aufsichtsratsvorlage in der Anlage. Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: Gewinnausschüttung 6.060 T€ Kapitalertragsteuer ./. 1.515 T€ Solidaritätszuschlag ./. 83 T€ Netto Betrag 4.462 T€ Die Auszahlung erfolgt am 18.12.2015. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH tagt am 04.12.2015. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Vorlagen-Nr.: V/0988/2015 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 27.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0988/2015 i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Aufsichtsratsvorlage 22/2015
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Münster, 23.11.2015 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 22/2015 Betreff Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2015 der Stadtwerke Münster GmbH Gremienfolge 04.12.2015 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss 16.12.2015 Rat Berichterstatter im Aufsichtsrat Herr Dr. Müller-Tengelmann Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das geplante Ergebnis 2015 in Höhe von 6,06 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung er- folgt am 18.12.2015. Evtl. darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2015 werden zur Stärkung des Eigenkapitals und Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklagen eingestellt. Begründung Aus dem voraussichtlichen Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2015 wird ein Vorabgewinn in Höhe von 6,06 Mio. € abzüglich der Kapitalertrag- steuer und des Solidaritätszuschlages an die Stadt Münster ausgeschüttet. Die mittel- fristige Planung zeigt deutlich sinkende Ergebnisse für die Jahre bis 2020. Daher wer- den zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und der Eigenkapitalquote der Stadtwerke Münster über diese Vorabgewinnausschüttung evtl. hinausgehende Anteile des Jahres- überschusses 2015 den Gewinnrücklagen zugeführt. Diese Zuführung soll auch dazu dienen, bei zukünftig sinkenden Ergebnissen die im Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken Münster vereinbarten Ausschüttungen zu sichern. Können in folgenden Jahren die vereinbarten Ausschüttungsbeträge nicht aus dem je- weiligen Jahresüberschuss geleistet werden, sollen bis zu 50 % der aus dem Jahres- überschuss 2015 erfolgten Zuführung zu den Gewinnrücklagen herangezogen werden. Die Vorabgewinnausschüttung entspricht damit der Gewinnausschüttung gemäß Ma- nagementkontrakt. Dieser regelt eine grundsätzliche Mindestgewinnausschüttung nach Ziffer 2.3.2 in Höhe von 6,5 Mio. € p.a. Nach der Kürzung der Mietzahlungen der Stadt Münster an die Stadtwerke Münster für das Stadthaus III mit Wirkung zum 1.1.2013 in Höhe von 650 T€ wird die Mindestausschüttung, bereinigt um die infolge der Ergebnis- kürzung entfallende Ertragsteuerbelastung von 31,9%, um 443 T€ gekürzt und beläuft sich damit auf rd. 6,06 Mio. € p.a. Mögliche Belastungsausgleiche für das Jahr 2015 an die Stadtwerke im Zusammenhang mit dem FMO sind im Rahmen der Verwendung des Jahresergebnisses 2015 zu regeln. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0988/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37