Information über Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft
Mitteilung Ausschuss 2432/2020 vom 18.08.2020
Stand: Am 07.09.2020 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 18.08.2020 2432/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 Information über Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft Mit dieser Mitteilung werden der Fachausschuss Soziales und Senioren sowie die Bezirksvertretun- gen darüber informiert, dass der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2020 mit Dringlichkeits- entscheidung gem. § 83 GO NRW zur Struktursicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Träger- schaft überplanmäßige Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 750.000 € im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teilplanzeile 15, Trans- feraufwendungen genehmigt hat. Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die Corona-Krise bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Einrichtungen kompensiert. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Weni- gerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergebnisplan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Dringlichkeit war gegeben, da sich die finanzielle Situation der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft infolge der Corona-bedingten Schließung der Einrichtungen in z. T. existenzgefährden- der Weise negativ entwickelt hat und sich zunehmend verschärft. Um die Liquidität der Bürgerzen- tren/-häuser kurzfristig sicherzustellen, war eine zeitnahe Genehmigung von überplanmäßigen Auf- wendungen bzw. Ausgaben erforderlich. Um Überzahlungen vorzubeugen, beabsichtigt die Verwaltung zur Liquiditätssicherung zunächst eine unverzügliche Abschlagszahlung in Höhe von 75 % des nachgewiesenen Bedarfs. Im IV. Quartal erhalten die freien Träger der Bürgerzentren/-häuser eine weitere Teilzahlung von bis zu 25 % des angemeldeten Bedarfs. In der Zeit vom 14.03.2020 bis zum 25.05.2020 waren die Kölner Bürgerzentren/-häuser im Zuge des Corona-bedingten Lockdowns von der allgemeinen Schließung öffentlicher Einrichtungen betroffen. 2 Über alternative Angebote, wie digitale Formate, Nachbarschaftshilfen oder telefonische Sozialbera- tung, haben die Bürgerzentren/-häuser in der Schließzeit auf die Bedarfe der Menschen in den Vee- deln reagiert. Diese Aktivitäten generieren jedoch keine Einnahmen. Erhebliche, konkret zu beziffern- de Einnahmeausfälle resultieren insbesondere aus der Absage zahlreicher geplanter Veranstaltungen und Raumvermietungen, aus wegbrechenden Projektmitteln sowie aus der temporären Nichtnutzung gastronomischer Flächen. Auch die Wiedereröffnung der Bürgerzentren/-häuser unter den strengen Auflagen einrichtungsspezifischer Hygienekonzepte ziehen durch Abstandsgebote Mindereinnahmen bzw. zusätzliche Aufwendungen für die Beschaffung von Hygiene- und Schutzmaterial nach sich. Die Dringlichkeitsentscheidung bezieht sich ausschließlich auf den zusätzlichen Finanzbedarf der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft. Auch die vier Bürgerzentren/-häuser in städtischer Trä- gerschaft weisen auf Mindereinnahmen und Mehrausgaben hin: Hier beläuft sich das prognostizierte Defizit auf rund 450.800 Euro. D. h., um diese Größenordnung wird sich der Zuschussbedarf der städtischen Bürgerzentren/-häuser in der Ergebnis- und Finanzrechnung des laufenden Haushaltsjah- res erhöhen und so insgesamt zu einer Haushaltsverschlechterung führen. Ggf. sind Mehraufwen- dungen, z. B. aus Schadensersatzleistungen (Rückerstattung von Ticketerlösen wegen Veranstal- tungsabsagen), überplanmäßig auszugleichen, sofern ein Ausgleich über den Deckungsring im Teil- ergebnisplan 0507 nicht möglich ist; dies wird im IV. Quartal 2020 näher zu betrachten sein. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
-
20.08.2020
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 16.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
20.08.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.08.2020
TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
31.08.2020
TOP 10.2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.09.2020
TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
03.09.2020
TOP 10.2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
07.09.2020 zuletzt
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz