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2432/2020

Information über Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft

Mitteilung Ausschuss 18.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.09.2020, TOP 12.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4105 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 18.08.2020 
 2432/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 
 
Information über Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in 
freier Trägerschaft 
Mit dieser Mitteilung werden der Fachausschuss Soziales und Senioren sowie die Bezirksvertretun-
gen darüber informiert, dass der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2020 mit Dringlichkeits-
entscheidung gem. § 83 GO NRW zur Struktursicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Träger-
schaft überplanmäßige Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 750.000 € im Teilergebnisplan 
0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen genehmigt hat.  
Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die Corona-Krise bedingten Mindereinnahmen 
und Mehrausgaben der Einrichtungen kompensiert. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Weni-
gerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergebnisplan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung 
und internationale Angelegenheiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen.  
Die Dringlichkeit war gegeben, da sich die finanzielle Situation der Bürgerzentren/-häuser in freier 
Trägerschaft infolge der Corona-bedingten Schließung der Einrichtungen in z. T. existenzgefährden-
der Weise negativ entwickelt hat und sich zunehmend verschärft. Um die Liquidität der Bürgerzen-
tren/-häuser kurzfristig sicherzustellen, war eine zeitnahe Genehmigung von überplanmäßigen Auf-
wendungen bzw. Ausgaben erforderlich.  
Um Überzahlungen vorzubeugen,  beabsichtigt die Verwaltung zur Liquiditätssicherung zunächst eine 
unverzügliche Abschlagszahlung in Höhe von 75 % des nachgewiesenen Bedarfs.  Im IV. Quartal 
erhalten die freien Träger der Bürgerzentren/-häuser  eine weitere Teilzahlung von bis zu 25 % des 
angemeldeten Bedarfs. 
In der Zeit vom 14.03.2020 bis zum 25.05.2020 waren die Kölner Bürgerzentren/-häuser im Zuge des 
Corona-bedingten Lockdowns von der allgemeinen Schließung öffentlicher Einrichtungen betroffen.

2 
 
Über alternative Angebote, wie digitale Formate, Nachbarschaftshilfen oder telefonische Sozialbera-
tung, haben die Bürgerzentren/-häuser in der Schließzeit auf die Bedarfe der Menschen in den Vee-
deln reagiert. Diese Aktivitäten generieren jedoch keine Einnahmen. Erhebliche, konkret zu beziffern-
de Einnahmeausfälle resultieren insbesondere aus der Absage zahlreicher geplanter Veranstaltungen 
und Raumvermietungen, aus wegbrechenden Projektmitteln sowie aus der temporären Nichtnutzung 
gastronomischer Flächen. Auch die Wiedereröffnung der Bürgerzentren/-häuser unter den strengen 
Auflagen einrichtungsspezifischer Hygienekonzepte ziehen durch Abstandsgebote Mindereinnahmen 
bzw. zusätzliche Aufwendungen für die Beschaffung von Hygiene- und Schutzmaterial nach sich. 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung bezieht sich ausschließlich auf den zusätzlichen Finanzbedarf der 
Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft. Auch die vier Bürgerzentren/-häuser in städtischer Trä-
gerschaft weisen auf Mindereinnahmen und Mehrausgaben hin: Hier beläuft sich das prognostizierte 
Defizit auf rund 450.800 Euro. D. h., um diese Größenordnung wird sich der Zuschussbedarf der 
städtischen Bürgerzentren/-häuser in der Ergebnis- und Finanzrechnung des laufenden Haushaltsjah-
res erhöhen und so insgesamt zu einer Haushaltsverschlechterung führen. Ggf. sind Mehraufwen-
dungen, z. B. aus Schadensersatzleistungen (Rückerstattung von Ticketerlösen wegen Veranstal-
tungsabsagen), überplanmäßig auszugleichen, sofern ein Ausgleich über den Deckungsring im Teil-
ergebnisplan 0507 nicht möglich ist; dies wird im IV. Quartal 2020 näher zu betrachten sein. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (8)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 16.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.14 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.09.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2432/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.08.2020
Erstellt
07.08.2020 16:17