V/0610/2016/1
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
610-E1-Anl_3
3280 Zeichen
Anlage 3
- Neufassung -
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) , zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der S tadt Münster mit Beschluss vom
28.09.2016 folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 16.12.2015 erlassen:
§ 1
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden
die
bisherigen
festgesetzten
Gesamt-
beträge
€
erhöht
um
€
vermindert
um
€
und damit der
Gesamtbetrag
des Haus-
haltsplans
einschl. Nach-
träge festge-
setzt auf
€
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
1.042.255.940
1.074.450.440
46.554.810
32.016.140
-
-
1.088.810.750
1.106.466.580
Finanzplan
aus der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
983.144.520
982.739.050
41.909.790
118.044.790
152.139.458
35.469.040
46.554.810
36.357.230
-
43.854.900
-
-
-
-
565.650
-
33.060.908
-
1.029.699.330
1.019.096.280
41.344.140
161.899.690
119.078.550
35.469.040
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für di e Investitionen erforderlich ist, wird ge-
genüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 74.633.000 € um 44.420.550 € erhöht und
damit auf 119.053.550 € festgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kredi tfinanzierung im laufenden Haushalts-
jahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsst ruktur und zur Begrenzung von Zinsän-
derungsrisiken abzuschließen (z.B. Derivate). Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich
der Fremdwährung (Schweizer Franken) auf 15 % und d er variablen Abschlüsse - insoweit
sie nicht abgesichert sind – auf 30 % des Schuldens tandes aus Investitionskrediten zum
Jahresende begrenzt. Von Neuaufnahmen in Fremdwähru ngen wird abgesehen. Ausnah-
men sind nur mit Ratsbeschluss möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Um-
schuldungen/Prolongationen für Investitionskredite.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsaus-
zahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wir d gegenüber der bisherigen Festsetzung in
Höhe von 25.771.800 € um 1.000.000 € erhöht und damit auf 26.771.800 € festgesetzt.
Anlage 3
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergeb-
nisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherige n Festsetzung in Höhe von
32.194.500 € um 14.538.670 € vermindert und damit auf 17.655.830 € festgesetzt.
§ 5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zu r Liquiditätssicherung wird nicht geän-
dert.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 7
Die Festsetzungen bezüglich der Stellenplanvermerke werden nicht geändert.
§ 8
Die Regelungen des § 8 werden nicht geändert.
§ 9
Die Regelungen des § 9 werden nicht geändert.
§ 10
Die Regelungen des § 10 werden nicht geändert.
610-E1-Anl_2
1071 Zeichen
Anlage 2 Zeile Alt Neu 06 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen 60.000 503.730 Zeile Alt Neu 11 - Personalaufwendungen 1.548.420 1.646.750 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 93.870 439.270 Saldo der Änderungen Erläuterung Zeile Alt Neu 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.920 345.920 Erläuterung Änderungen aufgrund des Beschlusses zur Vorlage V/0677/ 2016 - Bürgerbegehren "Freier Sonntag Münster". Ordnungsamt Produktgruppe 0201 - Ordnungsrechtliche Angelegenheiten Amt für Bürger- und Ratsservice Produktgruppe 0208 - Wahlen 1. Nachtragshaushaltsplan 2016: Veränderungsblätter Ansatzänderungen gemäß Vorlage V/0703/2016 - Erstaufnah meeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsfläch en der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Haushaltsansatz ( Aufwand Haushaltsansatz ( Ertrag Aufwand Anlage 2 Änderung 443.730 Änderung 98.330 345.400 0 Änderung 342.000 Ansatzänderungen gemäß Vorlage V/0703/2016 - Erstaufnah meeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsfläch en der Haushaltsansatz ( €) Haushaltsansatz ( €)
610-E1-Anl_1
1235 Zeichen
Stadi Münster 7
Eng: gg sen / [N
0251-4927715 Amor £
Herrn DYHür Finanzen und Beteiligum
Oberbürgermeister Markus Lewe 20.10 Deo gen
- DO] 20.30
als Vorsitzender des [32050 ..
Rates der Stadt Münster
über Amt für. Finanzen und Beteiligungen
9. September 2016
{Ihre Zeichen/ihre Nachrloht vom) (Melns Nachricht vom]
& 80 GO NRW
Einwendungen aufgrund der Bekanntmachung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung
der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist dem Rat mit der
Bestätigung des Oberbürgermeisters
nicht
zugeleltet worden.
Die Bestimmungen lauten
8 81 GO NRW - Nachtragssatzung
(1) Die Haushaltssatzung kann nur durch Nachtragssatzung ge-
ändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjah»
res zu beschließen ist. Für die Nachtragssatzung gelten die Vor-
schriften für die Haushaltssatzung entsprechend.
8 80 GO NRW - Erlass der Haushaltssatzung
(1) Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen wird
vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestäti-
gung vorgelegt.
(2) Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem
Rat zu.
Daran mangelte es, Einwendungen sind daher nicht möglich.
3NHJ3IN TH BS:8T 31-435-80
Ergänzungsvorlage Beschluss
3857 Zeichen
V/0610/2016/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 Beratungsfolge 28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 28.09.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Neu Der Rat nimmt zur Kenntnis, 1.1 dass die Bezirk sregierung Münster – Kommunalaufsicht – Einwendungen gegen das Verfahren zur Einbringung der 1. Nachtragssatzung 2016 der Stadt Münster (§ 80 GO NRW) erhalten hat, 1.2 dass die Bezirksregierung Münster – Kommunalaufsicht – nach Bericht durch die Stadt Münster keine Verletzung von Verfahrensvorschriften des § 80 GO NRW festgestellt hat. 2. Neu Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Betreff „ § 80 GO NRW - Einwendungen aufgrund der Bekanntmachung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016“ im Zeitraum der Einwendungsfrist das als Anlage beigefügte Schreiben zugegangen ist. 3. Neu Der Rat beschließt, dass vorliegenden Einwendungen gegen den Entwurf der 1. Nachtrag s- satzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 nicht gefolgt wird. 4. Wie bisher (alt 1.) Der Stellenplan der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 wird in der Fassung vom 28.09.2016 beschlossen (Anlage). Vorlagen-Nr.: V/0610/2016/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 19.09.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0610/2016/1 5. Geändert (alt 2.) Die 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird einsch ließlich der Veränderungen beschlossen (siehe Anlage – neu). Begründung: Zu 1. Der Bezirksregierung Münster – Kommunalaufsicht – sind Eingaben zugegangen, die eine Verfah- rensverletzung im Zusammenhang mit der Zuleitung des Entwurfes der Nachtragssatzu ng der Stadt Münster an den Rat bemängeln. Es geht insbesondere um die Frage, ob es für eine Einbri n- gung in den Rat eines formellen Tagesordnungspunktes bedürfe. Die Bezirksregierung Münster hat hierzu die Stadt Münster um Stellungnahme gebeten. In ihrem Antwortschreiben an den Ei n- geber kommt die Bezirksregierung Münster zu dem Ergebnis, dass keine Verletzung von Verfah- rensvorschriften des § 80 GO NRW festgestellt wird. Zu 2. Die Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 ist im Amtsblatt der Stadt Münster am 12.08.2016 bekannt gemacht worden. Einwendungen konnten bis zum 09.09.2016 schriftlich zugeleitet oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Am 09.09.2016 ist das als Anlage beigefügte Schreiben zu gegangen. Mit Bezug auf die seiner Ansicht nach nicht erfolgte Zuleitung des Entwurfes an den Rat der Stadt Münster erklärt der Ei n- geber, dass Einwendungen nicht möglich seien. Wie unter Punkt 1 dargestellt, hat die Bezirksregierung Münster allerdings k eine Verletzung von Verfahrensvorschriften des § 80 GO NRW festgestellt. Zu 3. Da das Schreiben vom 09.09.2016 als Betreff „ § 80 GO NRW - Einwendungen aufgrund der B e- kanntmachung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushalt sjahr 2016“ enthält, soll hierüber abschließend entschieden werden. Zu 5. In seiner Sitzung am 31.08.2016 hat der Rat zur Vorlage „V0677/2016 – Bürgerbegehren „Freier Sonntag Münster“ und zur Vorlage „V/0703/2016 – Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsflächen der ehemaligen York - und Oxford-Kaserne“ Veränderungen des En t- wurfes der 1. Nachtragssatzung 2016 beschlossen. Diese Änderungen sind in der endgültigen Satzung zu berücksichtigen. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Schreiben vom 09.09.2016 Veränderungsliste Nachtragssatzung 2016 (Neufassung)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0610/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37