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V/0610/2016/1

1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016

Vorlagen 19.09.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 15

610-E1-Anl_3

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Ansehen

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610-E1-Anl_1

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

610-E1-Anl_3

3280 Zeichen

Anlage 3 
 
- Neufassung - 
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung  
der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016  
 
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) , zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der S tadt Münster mit Beschluss vom 
28.09.2016 folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 16.12.2015 erlassen: 
 
§ 1 
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden   
 
 
die 
bisherigen 
festgesetzten 
Gesamt- 
beträge 
 
 
€
 
 
erhöht 
um 
 
 
 
 
 
€
 
 
vermindert 
um 
 
 
 
 
 
€
 
 
und damit der 
Gesamtbetrag 
des Haus- 
haltsplans 
einschl. Nach- 
träge festge- 
setzt  auf 
€ 
Ergebnisplan 
Erträge 
Aufwendungen 
 
 
1.042.255.940 
 
1.074.450.440  
 
 
46.554.810  
32.016.140  
 
 
- 
- 
 
1.088.810.750  
1.106.466.580  
Finanzplan 
aus der laufenden Verwaltungs- 
tätigkeit: 
Einzahlungen 
Auszahlungen 
 
aus der Investitionstätigkeit: 
Einzahlungen 
Auszahlungen  
 
aus der Finanzierungstätigkeit: 
Einzahlungen 
Auszahlungen  
 
 
 
 
983.144.520  
982.739.050  
 
 
41.909.790  
118.044.790  
 
 
152.139.458  
35.469.040  
 
 
 
 
46.554.810  
36.357.230  
 
 
- 
43.854.900  
 
 
- 
- 
 
 
 
 
- 
- 
 
 
565.650  
- 
 
 
33.060.908  
- 
 
 
 
1.029.699.330  
1.019.096.280  
 
 
41.344.140  
161.899.690  
 
 
119.078.550  
35.469.040  
 
      § 2 
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für di e Investitionen erforderlich ist, wird ge- 
genüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 74.633.000 € um  44.420.550 € erhöht und 
damit auf 119.053.550 € festgesetzt.  
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kredi tfinanzierung im laufenden Haushalts- 
jahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsst ruktur und zur Begrenzung von Zinsän- 
derungsrisiken abzuschließen (z.B. Derivate). Dabei  wird das Vertragsvolumen im Bereich 
der Fremdwährung (Schweizer Franken) auf 15 % und d er variablen Abschlüsse - insoweit 
sie nicht abgesichert sind – auf 30 % des Schuldens tandes aus Investitionskrediten zum 
Jahresende begrenzt. Von Neuaufnahmen in Fremdwähru ngen wird abgesehen. Ausnah- 
men sind nur mit Ratsbeschluss möglich. Ausgenommen  von dieser Regelung sind Um- 
schuldungen/Prolongationen für Investitionskredite. 
 
 
§ 3 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsaus- 
zahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wir d gegenüber der bisherigen Festsetzung in 
Höhe von 25.771.800 € um 1.000.000 € erhöht und damit auf 26.771.800 € festgesetzt.

Anlage 3 
 
 
§ 4 
 
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund  des voraussichtlichen Jahresergeb- 
nisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherige n Festsetzung in Höhe von 
32.194.500 € um 14.538.670 € vermindert und damit auf 17.655.830 € festgesetzt. 
 
 
 
§ 5 
 
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zu r Liquiditätssicherung wird nicht geän- 
dert. 
 
§ 6 
 
Die Steuersätze werden nicht geändert. 
 
§ 7 
 
Die Festsetzungen bezüglich der Stellenplanvermerke werden nicht geändert. 
 
§ 8 
 
Die Regelungen des § 8 werden nicht geändert. 
 
§ 9 
 
Die Regelungen des § 9 werden nicht geändert. 
 
§ 10 
 
Die Regelungen des § 10 werden nicht geändert.

610-E1-Anl_2

1071 Zeichen

Anlage 2 
Zeile Alt Neu 
06 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen 60.000 503.730 
Zeile Alt Neu 
11 - Personalaufwendungen 1.548.420 1.646.750 
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 93.870 439.270 
Saldo der Änderungen 
Erläuterung 
Zeile Alt Neu 
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.920 345.920 
Erläuterung 
Änderungen aufgrund des Beschlusses zur Vorlage V/0677/ 2016 - Bürgerbegehren "Freier Sonntag Münster". 
Ordnungsamt 
Produktgruppe 0201  - Ordnungsrechtliche Angelegenheiten 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Produktgruppe 0208  - Wahlen 
 1. Nachtragshaushaltsplan 2016: Veränderungsblätter 
Ansatzänderungen gemäß Vorlage V/0703/2016 - Erstaufnah meeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsfläch en der 
ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. 
Haushaltsansatz ( 
Aufwand 
Haushaltsansatz ( 
Ertrag 
Aufwand

Anlage 2 
Änderung 
443.730 
Änderung 
98.330 
345.400 
0
Änderung 
342.000 
Ansatzänderungen gemäß Vorlage V/0703/2016 - Erstaufnah meeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsfläch en der 
Haushaltsansatz ( €) 
Haushaltsansatz ( €)

610-E1-Anl_1

1235 Zeichen

Stadi Münster 7
Eng: gg sen / [N

0251-4927715 Amor £
Herrn DYHür Finanzen und Beteiligum
Oberbürgermeister Markus Lewe 20.10 Deo gen

- DO] 20.30
als Vorsitzender des [32050 ..
Rates der Stadt Münster

über Amt für. Finanzen und Beteiligungen

9. September 2016

{Ihre Zeichen/ihre Nachrloht vom) (Melns Nachricht vom]

& 80 GO NRW
Einwendungen aufgrund der Bekanntmachung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung
der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016

Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist dem Rat mit der
Bestätigung des Oberbürgermeisters

nicht
zugeleltet worden.

Die Bestimmungen lauten
8 81 GO NRW - Nachtragssatzung
(1) Die Haushaltssatzung kann nur durch Nachtragssatzung ge-
ändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjah»
res zu beschließen ist. Für die Nachtragssatzung gelten die Vor-
schriften für die Haushaltssatzung entsprechend.

8 80 GO NRW - Erlass der Haushaltssatzung

(1) Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen wird
vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestäti-
gung vorgelegt.

(2) Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem
Rat zu.

Daran mangelte es, Einwendungen sind daher nicht möglich.

3NHJ3IN TH BS:8T 31-435-80

Ergänzungsvorlage Beschluss

3857 Zeichen

V/0610/2016/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Neu 
  
Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
 
1.1 dass die Bezirk sregierung Münster – Kommunalaufsicht – Einwendungen gegen das 
Verfahren zur Einbringung der 1. Nachtragssatzung 2016  der Stadt Münster 
(§ 80 GO NRW) erhalten hat, 
 
1.2 dass die Bezirksregierung Münster – Kommunalaufsicht – nach Bericht durch die Stadt 
Münster keine Verletzung von Verfahrensvorschriften des § 80 GO NRW festgestellt hat. 
 
2. Neu 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Betreff „ § 80 GO NRW - Einwendungen aufgrund 
der Bekanntmachung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das 
Haushaltsjahr 2016“ im Zeitraum der Einwendungsfrist das als Anlage beigefügte Schreiben 
zugegangen ist. 
 
3. Neu 
 
Der Rat beschließt, dass vorliegenden Einwendungen gegen den Entwurf der 1. Nachtrag s-
satzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 nicht gefolgt wird. 
 
4. Wie bisher (alt 1.) 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 wird in der Fassung vom   
28.09.2016 beschlossen (Anlage).  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0610/2016/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0610/2016/1 
 
5. Geändert (alt 2.) 
 
Die 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird einsch ließlich 
der Veränderungen beschlossen (siehe Anlage – neu).  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Der Bezirksregierung Münster – Kommunalaufsicht – sind Eingaben zugegangen, die eine Verfah-
rensverletzung im Zusammenhang mit der Zuleitung des Entwurfes der Nachtragssatzu ng der 
Stadt Münster an den Rat bemängeln. Es geht insbesondere um die Frage, ob es für eine Einbri n-
gung in den Rat eines formellen Tagesordnungspunktes bedürfe.  Die Bezirksregierung Münster 
hat hierzu die Stadt Münster um Stellungnahme gebeten. In ihrem Antwortschreiben an den Ei n-
geber kommt die Bezirksregierung Münster zu dem Ergebnis, dass keine Verletzung von Verfah-
rensvorschriften  des § 80 GO NRW festgestellt wird.  
 
Zu 2. 
Die Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 
2016 ist im Amtsblatt der Stadt Münster am 12.08.2016 bekannt gemacht worden. Einwendungen 
konnten bis zum 09.09.2016 schriftlich zugeleitet oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.  
 
Am 09.09.2016 ist das als Anlage beigefügte Schreiben zu gegangen. Mit Bezug auf die seiner 
Ansicht nach nicht erfolgte Zuleitung des Entwurfes an den Rat der Stadt Münster erklärt der Ei n-
geber, dass Einwendungen nicht möglich seien.   
 
Wie unter Punkt 1 dargestellt, hat die Bezirksregierung Münster allerdings k eine Verletzung von 
Verfahrensvorschriften des § 80 GO NRW festgestellt. 
 
Zu 3. 
Da das Schreiben vom 09.09.2016 als Betreff  „ § 80 GO NRW - Einwendungen aufgrund der B e-
kanntmachung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushalt sjahr 
2016“ enthält, soll hierüber abschließend entschieden werden. 
 
Zu 5. 
In seiner Sitzung am 31.08.2016 hat der Rat zur Vorlage „V0677/2016 – Bürgerbegehren „Freier 
Sonntag Münster“ und zur Vorlage „V/0703/2016 – Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (EAE) 
auf den Konversionsflächen der ehemaligen York - und Oxford-Kaserne“  Veränderungen des En t-
wurfes der 1. Nachtragssatzung 2016 beschlossen. Diese Änderungen sind in der endgültigen 
Satzung zu berücksichtigen. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen:  
Schreiben vom 09.09.2016 
Veränderungsliste 
Nachtragssatzung 2016 (Neufassung)

Beratungsverlauf (2)

28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0610/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37