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V/1058/2017

Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2017 bis 2020

Vorlagen 18.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 16

Beschlussvorlage

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Anlage_V_1058_2017_MMK_swms_20171220

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Ansehen

Beschlussvorlage

5347 Zeichen

V/1058/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 
2017 bis 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwe r-
ke Münster GmbH wird zugestimmt. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des Managementkontrakts folgende 
Ausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster vorgesehen sind: 
 
- 2017 4,0 Mio. € 
- 2018 6,5 Mio. € 
- 2019 6,5 Mio. € 
- 2020 6,5 Mio. € 
 
3. Die Ausschüttungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der im Managementkontrakt unter Ziffer 
2.3.2 und 2.4 definierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 
 
4. Die Laufzeit des Managementkontrakts beträgt vier Jahre für die Kalenderjahre 201 7 bis ein-
schließlich 2020. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1058/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Rothermundt 
Ruf: 
492-2006 
E-Mail: 
Rothermundt@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1058/2017 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Gewinnausschüttung an die Stadt Münster lt. Haushaltsplan 2018 ff.: 
 
Geschäftsjahr 2017 2018 2019 2020 
Gewinnausschüttung lt. 
Haushaltsplan 2018 ff. 4.000 T€ 6.500 T€ 6.500 T€ 6.500 T€ 
 
Die Stadt Münster hat im Haushalt für die Jahre 2018 bis 2020 eine jährliche Ausschüttung der 
Stadtwerke Münster GmbH im Ergebnis wie oben dargestellt vorgesehen. In Abstimmung mit den 
Stadtwerken wird in Ergänzung zu den vorliegenden Zahlen des Managementkontrakts und des 
Wirtschaftsplans (V/1021/2017), der für die Jahre 2018 bis 2020 jeweils Ausschüttungen in Höhe 
von 5 Mio. € vorsieht, eine entsprechend höhere Ausschüttung durch aperiodische Ergebnisver-
besserungen, wie z.B. Sondererträge aus Grundstücksverkäufen, angestrebt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Vorbemerkung 
 
In 2015 waren für mehrere Beteiligungen (Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, 
Wohn- und Stadtbau GmbH, Münster Marketing, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke 
Münster GmbH) für die Jahre 2016 - 2020 Vorlagen zu Managementkontrakten zu verabschieden. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, diese Kontrakte zunächst für eine ei n-
jährige Laufzeit zu beschließen. Zwischenzeitlich wurden alle Managementkontrakte bis auf den 
der Stadtwerke Münster GmbH im Rat für eine mehrjährige Laufzeit beschlossen.  
 
Nunmehr wird der Kontrakt für die Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2017 - 2020 vorgelegt. 
Ziel aller Kontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem 
städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern 
sind Hauptadressat der Kontrakte der Gesellschafter Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft 
andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der 
Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managemen t-
kontrakten mit Belastungen für den allgemein en Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) 
zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
 
2. Begründung im Einzelnen 
 
Mit der Vorlage 401/2002 „ Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n-
trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetri e-
ben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in 
Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesel lschaften 
Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafterin/ 
den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. 
 
Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Z u-
sammenarbeit mit der Geschäftsleitung der Stadtwerke Münster GmbH nach dem Vorbild des vo-
rangegangenen Managementkontrakts (V/0836/2015/2 ), den der Rat zunächst nur für ein Jahr 
beschlossen hat. 
 
Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qual itativen Zielerwartungen der G e-
sellschafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von möglichst 
messbaren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele gemessen werden.  
Alle Zielbestimmungen finden sich in Kapitel 2.

- 3 - 
V/1058/2017 
Die detaillierten Sachziele sind unter 2.3.1 beschrieben, die Finanzziele und Kenngrößen zur Leis-
tungszielerreichung sind mit zeitlicher Befristung unter 2.3.2. fixiert. Die Rahmenbedingungen zur 
Erreichung der Finanzziele werden unter 2.4 aufgezählt. 
 
 
Allgemeiner Hinweis: 
 
Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll 
mit den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten 
ergeben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. 
 
Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH den Kontrakt in der vo r-
liegenden Fassung in seiner Sitzung vom 20. Februar 2018  beraten wird. Über das Ergebnis der 
Beratung wird mündlich berichtet. 
 
 
i.V.  
 
gez. 
Reinkemeier  
Stadtkämmerer  
 
 
Anlage

Anlage_V_1058_2017_MMK_swms_20171220

24502 Zeichen

Stand 20.12.2017 
 
Managementkontrakt 
 
zwischen der 
Stadtwerke Münster GmbH 
 und der Stadt Münster 
 
 
 
1. Präambel 
 
 
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes soll beschrieben und hinreichend fixiert 
werden, welche Zielerwartungen die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster GmbH haben 
und wie beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.  
 
Ausgehend von der Beschreibung des Unternehmensgegenstandes werden Oberziele definiert, 
welche die Basis für die Ableitung von Teilzielen darstellen. Diese untergliedern sich wiederum 
in Sach- und Finanzziele. 
 
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Stadtwerke  Münster GmbH eine 100  %-Tochter der 
Stadt Münster sind. Maßgeblich ist dafür zum einen die Zuordnung der Stadtwerke Münster 
GmbH in die Informationskategorie A und zum anderen die Zuordnung in das Steuerungscluster 
IV gem. Ratsbeschluss vom 5.11.2014 (Vorlage V/0756/2014). Danach unterlieg t die 
Stadtwerke Münster GmbH einer vierteljährlichen Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung 
mit Wettbewerb.  
 
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und 
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance 
Kodex zusammengefasst sind, erstellt. 
 
 
 
2. Zielbestimmungen der Stadtwerke Münster GmbH  
 
2.1 Gesellschaftszweck 
 
(1)  Gegenstand des Unternehmens ist, vornehmlich innerhalb der Stadt Münster 
 
 die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser,  
 der Öffentliche Personennahverkehr, 
 der Hafenbetrieb, 
 die Straßenbeleuchtung bzw. deren Betriebsführung, 
 die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, 
 die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den 
Gesellschaftszweck zu fördern, 
 die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen 
sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mi ttelbar 
oder unmittelbar dienen, 
 der Bau und Betrieb von Bädern.

2 
 
(2) Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Nr. 1 ist anzustreben, vorhandene Ressourcen, 
insbesondere die natürlichen Vorräte an Energieträgern und Wasser, soweit wie möglich 
zu schonen und die Belastung der Umwelt durch Emissionen so gering wie möglich zu 
halten.  
 
(3) Die Aufgabe nach Nr. 1 umfasst auch die Beratung der Kunden und der Bevölkerung als 
Verbraucher insgesamt mit dem Ziel, den Verbrauch an Energie und Wasser zu 
reduzieren. Außerdem soll die Bereitschaft zum Einsatz regenerativer Energieträger 
gefördert werden. 
 
 
2.2 Oberziele 
 
In Anlehnung an den auf geführten Gesellschaftszweck sowie in Ableitung 
allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Ziele, werden folgende Oberziele definiert: 
 
 Bedarfsorientierte Leistungserbringung zu Marktpreisen in den Bereic hen Energie- 
und Wasserversorgung sowie ÖPNV; Bürgernutzen stärken 
 nachhaltige Existenz - und Liquiditätssicherung des Unternehmens aktiv 
wahrnehmen 
 Finanzkraft der Kommune stärken 
 Ausrichtung des Leistungsangebotes an den Kundenwünschen und an 
Wettbewerbsanforderungen 
 Verbraucherschutz durch vollständige, umfassende, transparente Information der 
Verbraucher, sofern den Stadtwerken Münster daraus keine Wettbewerbsnachteile 
entstehen 
 Umweltschutz durch Ressourcen schonenden Umgang mit Energie und Wasser  
 Minimierung der Umweltbelastungen durch Emissionen 
 Förderung regenerativer Energieträger, Vorreiter beim Klimaschutz 
 marktorientierte, transparente Preispolitik für Kunden und Verbraucher 
 familienfreundlicher und fairer Arbeitgeber 
 signifikante Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen*1 
 Verbesserung der Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen 
 starker Partner für die Wirtschaft vor Ort 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen, das mit 
seinen Aufgaben im Bereich der Versorgung und des Verkehrs ihrem öffentlichen Zweck 
verpflichtet ist. Als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der 
Energie- und Wasserversorgung  ist die Stadtwerke Münster GmbH einerseits den 
kommunalpolitischen, andererseits aber auch den allgemeinpolitischen – z.B. 
ökologischen/energiepolitischen – Zielen sowie den Zielen des Verbraucherschutzes  
verpflichtet.  
 
Die Gemeindeordnung, aber auch andere Gesetze wie z.B. das 
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), verpflichten die Stadtwerke Münster GmbH darüber 
hinaus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Diese r ist Basis und Voraussetzung für 
eine langfristig gesicherte und optimale Aufgabenerfüllung.  
  
                                                   
1* sofern entsprechende Führungspositionen frei werden, die Verfügbarkeit und 
Kompetenzen der Bewerberinnen männlichen Bewerbern gegenüber gleichwertig sind 
und keine geeigneten internen Bewerber externen Kandidatinnen gegenüberstehen.

3 
 
Wirtschaftlichkeit als Ziel umfasst insbesondere die Sicher stellung einer stabilen 
Finanzstruktur und einer der jeweiligen Aufgabenstellung angemessenen Ertragslage 
auf Basis marktkonformer Absatzpreise, branchenüblicher Margen und effizienter 
Kostenstrukturen.  
 
 
Die genannten Oberziele sind zu sehen vor dem Hint ergrund der strategischen 
Ausrichtung der Stadtwerke Münster GmbH: 
 
 Ihren Kunden bieten die Stadtwerke Münster innovative, kommunale 
Mehrwertdienste, mit denen sie sich vom Wettbewerb deutlich abheben. Dabei 
werden die Möglichkeiten der Digitalisierung , u.a. durch den Einsatz  der 
elektronischen Stadtwerke-Pluscard, als Chance gesehen. 
 Die Stadtwerke Münster werden das Geschäftsfeld Erneuerbare Energien unter 
Beachtung von Wirtschaftlichkeitsanforderungen konsequent weiter ausbauen. Der 
Schwerpunkt liegt a uf der Entwicklung, dem Bau und dem Betrieb von 
Windenenergieanlagen an Land. Dabei soll etwa 1/3 der zu errichtenden Anlagen in 
das eigene Anlagevermögen übernommen, 2/3 sollen nach Errichtung an Investoren 
veräußert werden. Zur Finanzierung werden dabei auch Bürgerbeteiligungen 
selektiv genutzt.  
 Die Stadtwerke Münster sind der Dienstleister für eine intelligente und 
zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur. Digitalisierung und Klimaschutz bilden 
den Schwerpunkt der Weiterentwicklung von Energie - und Wassernetzen, 
Energieerzeugung und Verkehrsinfrastruktur.  
 Angesichts der durch die Energiewende ausgelösten Umbrüche in der 
Energieversorgungsbranche werden die Stadtwerke Münster neue 
Geschäftsmodelle entwickeln, die das klassische Versorgungsgeschäft si nnvoll 
ergänzen. Das Angebot von Breitbandprodukten insbesondere an Privat-, aber auch 
an Geschäftskunden auf Basis von „fibre -to-the-home-Lösungen“ soll dazu einen 
wichtigen Beitrag leisten. 
 Die Betriebsführung der städtischen Bäder soll ab 2018 als neues Geschäftsfeld 
über die erfolgsabhängige Vergütung von Managementleistungen der Stadtwerke 
Münster für den städtischen Eigenbetrieb Bäder zur Erzielung von 
Ergebnisbeiträgen sowie über die gezielte Vermarktung der so erweiterten 
Produktpalette zur Verbesserung der Kundenbindung an die Stadtwerke Münster 
beitragen. 
 
 
2.3 Teilziele 
 
Im Folgenden werden die Teilziele der Stadtwerke Münster GmbH untergliedert in 
Sachziele und Finanzziele. Diese sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den 
zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. 
 
 
2.3.1 Sachziele 
 
Die Sachziele gliedern sich im Einzelnen in folgende konkrete Handlungsfelder: 
 
 Versorgung 
 Verkehr 
 Beteiligungsmanagement

4 
 
2.3.1.1 Versorgung 
 
Das Handlungsfeld Versorgung umfasst: 
 
 Sicherung eines angemessenen Marktanteils im Privatkundensegment 
 Nachhaltige Margenpolitik im Vertrieb zur Sicherung der Ertragskraft des 
Unternehmens 
 Erweiterung des Leistungsspektrums um weitere Dienstleistungen im Sinne 
„kommunaler Mehrwertdienste“ (z.B. innovative Ang ebotsbündelung bzw.  
-ergänzung auf Basis der elektronischen Pluscard) 
 Angebot eigener Breitbandprodukte auf Glasfaserbasis an Privat - und 
Geschäftskunden 
 Effizienter Rollout der neu zu installierenden Smart Meter auf Basis des Gesetzes 
zur Digitalisierung der Energiewende 
 Aktiver Umweltschutz durch Erweiterung des regenerativen Erzeugungsportfolios, 
insbesondere im Bereich der Onshore -Windenergie, unter den gegebenen 
Finanzierungsmöglichkeiten und unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungen 
 Entwicklung von innovativen Quartierskonzepten mit dem Schwerpun kt der 
intelligenten Verknüpfung effizienter und umweltfreundlicher Energieversorgung mit 
modernen Mobilitätslösungen  
 Moderates Wachstum im Privatkundenvertrieb für Strom und Gas in der Region 
Münsterland unter Einsatz der Pluscard als Kundenbindungsinstrument 
 Systematische Effizienzsteigerung durch Automatisierung und IT-Unterstützung von 
Prozessabläufen 
 Kooperation/Partnerschaft mit lokalen Partnern aus Handwerk und Unternehmen 
unter Beachtung wettbewerblicher Aspekte 
 
Rahmenbedingungen für das Geschäftsfeld Versorgung: 
 
In den kommenden Jahren bis 202 0 werden die Stadtwerke Münster mit erheblichen 
Ergebnisbelastungen konfrontiert sein. Diese ergeben sich einerseits aus dem 
deutlichen Preisverfall für konventionell erzeugten Strom, der ohne die lediglich bis 2019 
befristete KWK-Förderung zu einem Verlustbetrieb der GuD -Anlage am Hafen in Höhe 
von ca. 5 Mio. € p.a. führt, und andererseits aus den erwarteten Belastungen der 
Anreizregulierung für die Strom - und Gasnetze, die zu einem Erlösrückgang der 
Netzentgelte ab Beginn der dritten Regulierungsperiode von ca. 10 Mio. € p.a. führen. 
 
Der Ausbau der Onshore -Windenergie erweist sich vor dem Hintergrund neuer 
rechtlicher Regelungen als zun ehmend schwierig. Das ab 2017 wirksame 
Auktionsmodell für Windkraftstandorte, bei welchem der Investor zum Zuge kommt, der 
die geringste Einspeisevergütung anbietet, erschwert die zukünftige Projektentwicklung. 
Die Erreichung risikoadäquater Projektrendite n hängt neben der Sicherung 
ertragsstarker Standorte insbesondere auch von der Entwicklung der Marktpreise für 
Windenergieanlagen ab. Hinzu kommt die deutliche Verschärfung der 
Mindestabstandsregelungen für Windkraftanlagen zu existierender Wohnbebauung, die 
von der neuen Landesregierung in 2017 für Nordrhein-Westfalen angekündigt wurde und 
die Flächenverfügbarkeit für Standorte in NRW massiv beschränkt. Beides kann zu 
einem weiter verlangsamten Ausbaupfad auch für die Stadtwerke Münster führen. 
 
Hinzu kommt die Aufgabe, den Rollout der neuen digitalen Stromzähler (Smart Meter) 
nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende im Rahmen der vorgegebenen 
Preisobergrenze möglichst wirtschaftlich umzusetzen.  Damit steigen die 
Herausforderungen in den übrigen  Geschäftsfeldern und an die Innovationskraft der 
Stadtwerke Münster, um dauerhaft noch ein angemessenes Ergebnis - und 
haushaltswirksames Ausschüttungsniveau zu sichern.

5 
 
Mit dem  Angebot von Breitbandprodukten über eigene Glasfaserkapazitäten bis ins 
Haus haben die Stadtwerke Münster momentan ein Alleinstellungsmerkmal in Münster 
im Hinblick auf  verfügbare Download-Bandbreiten im Gigabitbereich. Allerdings bieten 
Konkurrenten mit der Vectoring -Technologie (Telekom) oder Internet -Versorgung über 
Coaxialkabel (Unitymedia) ein Leistungsspektrum zwischen 100 und 400 Megabit im 
Download an, das voraussichtlich bis Anfang der 2020er  Jahre für viele Kunden  noch 
ausreichend sein dürfte. Insofern könnte sich die Wechselbereitschaft der Kunden für 
das leistungsfähigere Stadtwerkeprodukt erst langsamer entwickeln und die Erreichung 
der wirtschaftlichen Ziele aus der Glasfaserinvestition der Stadtwerke zeitlich verzögern. 
Die Stadtwerke gehen jedoch davon aus, dass bei vielen Kunden die 
Wechselbereitschaft dann deutlich ansteigt, wenn der Glasfaseranschluss bis ins Haus 
erst realisiert ist. 
 
 
2.3.1.2 Verkehr 
 
Die Realisierung eines optimalen ÖPNV für die Münsteraner Bevölkerung im Rahmen 
des Nahverkehrsplans ist das zentrale Ziel des straßengebundenen öffentlichen 
Personennahverkehrs. Das Handlungsfeld Verkehr umfasst im Einzelnen: 
 
 Beitrag zum Umweltschutz in der Stadt Münster durch Ausweitung des ÖPNV-
Marktanteils (Modal Split) in Form der Steigerung der Fahrgastzahlen unter 
Beibehaltung des Kostendeckungsgrad-Niveaus, Reduktion des CO2- und NOx-
Ausstoßes je Bus, u.a. durch sukzessive Umstellung der Busflotte auf alternative 
Antriebe. Voraussetzung dafür ist das Erreichen vergleichbarer 
Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership) gegenüber Dieselbussen, bei 
konsequenter Nutzung öffentlicher Förderung. 
 Erschließung neuer Kundenpotenziale für den ÖPNV durch Weiterentwicklung 
innovativer, kundenorientierter Tarifangebote auf Basis des elektronischen Tickets 
als Teil der elektronischen Pluscard  
 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV durch Auslastungssteuerung mithilfe 
intelligenter, dynamischer Tarifmodelle 
 Sicherung einer hohen Kundenzufriedenheit im ÖPNV durch ein hochwertiges 
Fahrplanangebot, gute Fahrzeugausstattung und eine hohe Serviceorientierung der 
Mitarbeiter/innen 
 Aktivitäten zur Busbeschleunigung, soweit diese durch die Stadtwerke Münster 
beeinflusst werden können 
 
Rahmenbedingungen für das Geschäftsfeld Verkehr: 
 
Für das Geschäftsfeld Verkehr wird von der Aufrechterhaltung des Drei-Ebenen-Modells 
(Aufgabenträger-, Management- und Erstellerebene) ausgegangen. In diesem Rahmen 
unterstützen die Stadtwerke Münster auf den Ebenen des  Erstellers der 
Verkehrsleistungen und des Verkehrsmanagements die Stadt Münster in i hrer 
Aufgabenträgerfunktion bei der  Umsetzung des geltenden Na hverkehrsplans und der 
fortlaufenden Weiterentwicklung eines ganzheitlichen Mobilitätskonzeptes. 
 
Eine besondere Herausforderung für den öffentlichen Personennahverkehr in Münster 
liegt für die nächsten Jahre darin, die Umweltbelastung durch CO 2 und NOx weiter zu 
reduzieren. Bereits heute leisten die Stadtwerke Münster mit ihrer modernen, mit 
leistungsfähigen Dieselfiltern ausgerüsteten Busflotte einen großen Beitrag zum 
Umweltschutz, indem sie durch ein attraktives Nahverkehrsangebot den motorisierten 
Individualverkehr in der Stadt erheblich mindern. 
 
Die Busflotte selbst soll darüber hinaus, so der politische Wille, sukzessive auf 
elektrische Antriebe umgerüstet werden. Dies ist nach aktueller Sachlage aber nur bei

6 
 
entsprechender öffentlicher Investitio nsförderung wirtschaftlich möglich, da die 
Anschaffungskosten von Elektrobussen noch etwa beim Doppelten eines konventionell 
angetriebenen Busses liegen. Die Umsetzungsgeschwindigkeit der Elektromobilität im 
ÖPNV hängt somit stark von staatlicher Förderung  und der Kostendegression auf 
Herstellerseite ab. 
 
 
2.3.1.3 Beteiligungsmanagement 
 
Im Rahmen des Beteiligungsmanagements übt die Stadtwerke Münster GmbH die 
Gesellschafterfunktion für operative Beteiligungen und Kapitalbeteiligungen aus. 
Ausgehend von den hiermit verbundenen unterschiedlichen Möglichkeiten der 
Einflussnahme soll im Nachfolgenden vereinfachend nur auf die operat iven 
Beteiligungsgesellschaften eingegangen werden, da diese das Kerngeschäft unmittelbar 
unterstützen und beeinflussen. In den Fokus rücken daher im Handlungsfeld 
Beteiligungsmanagement folgende Gesellschaften: 
 
 münsterNETZ GmbH 
 items GmbH 
 Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 
 Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH 
 Verkehrsservicegesellschaft Münster mbH 
 Westfälische Bauindustrie GmbH 
 Bädermanagement Münster GmbH 
 Smart Optimo GmbH & Co. KG 
 Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG 
 
 
2.3.2  Finanzziele/Kenngrößen zur Leistungszielerreichung 
 
Die mittelfristig zu erwartenden, erheblichen wirtschaftlichen Belastungen der 
Stadtwerke Münster GmbH aus der konventionellen Erzeugung (Verlust von ca. 5 Mio. € 
p.a. nach Ende der KWK -Förderung ab 2020 ) sowie aus der Anreizr egulierung 
(Absenkung der Netzentgelte um ca. 10 Mio. € p.a. ab 2019) erfordern in den nächsten 
Jahren eine Finanzpolitik, die stringent auf die Sicherung der Kapitalstruktur und der 
Liquidität ausgerichtet ist. Um dies zu gewährleisten, wird eine konsequente 
Thesaurierungspolitik erforderlich sein  mit dem Ziel, der Sicherung der 
Eigenkapitalquote ( EK-Quote durchschnittlich 30 %) . Gleichermaßen gilt es, 
Kalkulationssicherheit für die Gesellschafterin Stadt Münster im Hinblick auf erwartbare 
Mindestausschüttungen herzustellen . Zur Erreichung einer nachhaltigen 
Unternehmungspolitik legt die Gesellschaft einen 5-Jahres-Erfolgs- und Finanzplan vor. 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist sich hierbei ihrer kommunalen Herkunft bewusst und 
richten sich zugleich, a uch im Sinne ihrer Gesellschafterin, auf die finanziell 
herausfordernde Branchensituation des kommenden Mittelfristzeitraums aus. Dabei ist 
die Aufrechterhaltung eines ausreichenden Handlungsspielraums durch eine adäquate 
Finanz- bzw. Eigenkapitalausstattung prioritär. 
 
Die Planung bei der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt jährlich als 5-Jahres-Planung im 
Investitions-, Finanzierungs - und Erfolgsbereich. Über evtl. Anpassungsbedarfe 
entscheidet die Gesellschaft jedes Jahr neu.  
 
Die Finanzziele der Stadtwerke Münster GmbH leiten sich unmittelbar aus den oben 
aufgeführten Sachzielen und Handlungsfeldern ab:

7 
 
 Operative Betriebsergebnisse: Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die 
Jahre 2017 bis 2020 folgende Ergebnisentwicklung vor (jeweils Jahresüberschuss): 
 
 2017 2018 2019 2020 
Ergebnis 2.263 T€* 9.071 T€** 6.569 T€ 3.072 T€ 
 
* Das Ergebnis entspricht der Vorschau aus dem 3. Quartal 2017 unter Berücksichtigung 
der Belastung aus der Kapitalzuführung an den FMO im Jahr 2020 
** Ab 2018 entstehen keinerlei Belastungen mehr aus der Kapitalzuführung an den FMO  
 
 Angemessene Eigenkapitalausstattung: Zur langfristigen Sicherung der 
Ertragskraft der Stadtwerke Münster GmbH ist die Erhaltung der 
Unternehmenssubstanz und somit eine ausreichende Eigenkapitalausstattung mit 
einer angemessenen Rücklagenbildung von entscheidender Bedeutung. Um somit 
die Reproduktionsfähigkeit und folglich das Ertragskraftniveau der Stadtwerke 
Münster GmbH dauerhaft zu sichern, wird eine E K-Quote von in d er Regel 30 % 
angestrebt. Jährliche Schwankungen durch Rücklagenbildung und Finanzierungen 
für geplante Großinvestitionen im Erzeugungsbereich in einer Bandbreite von 5% 
(d.h. EK-Quote zwischen 25% und 35%) sind möglich.  
 
 Angemessene Eigenkapitalverzinsung und Gewinnausschüttung an die Stadt 
Münster: 
 
- Eine Eigenkapitalverzinsung von ca. 7% für die Versorgungssparten unter 
Herausrechnung des Verkehrsverlustes wird mittelfristig angestrebt. Als 
Datenbasis gilt dabei der Jahresüberschuss ohne Verkehrsverlust im Verhältnis 
zur Summe aus gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage der 
Versorgungssparten. 
 
- Auf Basis der oben g enannten Jahresergebnisse wird , vorbehaltlich der 
Erreichung der geplanten Ergebnisse, folgende haushaltswirksame 
Gewinnausschüttungen der Sta dtwerke Münster an die Stadt Münster 
vorgesehen: 
 
 2017 2018 2019 2020 
Gewinnausschüttung 4,0 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 
 
Die Stadt Münster hat im Haushalt 2018 bis 2020 eine jährliche Ausschüttung der 
Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 6,5 Mio. € vorgesehen. In Ergänzung zu 
den vorgelegten Zahlen des Wirtschaftsplanes, der jeweils Ausschüttungen in  
Höhe von 5 Mio. € bis 2020 vorsieht, wird eine höhere Ausschüttung durch nicht 
in der Planung enthaltene  aperiodische Ergebnisverbesserungen , wie z.B. 
Sondererträge aus Grundstücksverkäufen,  angestrebt. Grundstücksverkäufe 
führen nicht zu einer Erhöhung der Ausschüttung. Wenn Grundstücksverkäufe 
nicht stattfinden, kann dies zu einer Absenkung der Ausschüttung führen. 
 
 
Die Ausschüttungsbeträge stehen im Übrigen unter folgenden Vorbehalten: 
 
- Es kommt nicht zu einer weiteren Verschärfung der in der Mittelfristplanung 
prognostizierten Auswirkungen der Anreizregulierung für die Strom - und 
Gasnetze.

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- Ein positiver  Differenzbetrag zwischen der genannten Ausschüttung und den 
tatsächlich erreichten Ergebnissen wird jeweils zur Sicherung von Finanzstruktur 
und EK-Quote den Gewinnrücklagen der Stadtwerke Münster GmbH zugeführt. 
 
- Die Ergebnisse der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Münster GmbH sind in 
den genannte n Jahresergebnissen enthalten. Die Stadtwerke Münster  GmbH 
geht bei ihrer Planung jeweils von einer Vollausschüttung der Jahresüberschüsse 
der Tochtergesellschaften aus. Für die WBI wird die Ausschüttung in einem 
gesonderten MMK festgelegt. 
 
- Für die Verkehrssparte wird eine operative Defizitobergrenze in Höhe von 
12 Mio. € nach Steuern festgesetzt. 
 
 
2.4 Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele 
 
Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der Konstanz 
der dazu im Vorfeld getroffenen Annahmen bzw. angesetzten Gegebenheiten. 
Veränderungen bzw. neue im Ursprung nicht bekannte/berücksichtigte Entwicklungen 
bzw. Entscheidungen, sei es intern oder extern, insbesondere von Gesetzgeber - und 
Gesellschafterseite sowie seitens der Beteiligungsgesellschaften, können die 
Finanzziele nachhaltig beeinflussen. 
 
Treten nicht durch die Stadtwerke Münster GmbH beeinflussbare Ereignisse ein, die die 
geplanten Ergebnisse bzw. die Liquiditätssituation belasten, ist die Gewinnausschüttung 
an die Stadt Münster neu festzulegen. Wesentliche Rahmenbedingungen zur Erfüllung 
der Finanzziele sind insbesondere die folgenden:  
 
- Die Stadt Münster sichert d ie E K-Quote der Stadtwerke Münster GmbH durch 
Zuführung von Mitteln in die Kapitalrücklage in dem Maße, wie die Stadtwerke 
Münster GmbH Liquiditätsunterstützung für den Flughafen Münster/Osnabrück zu 
leisten hat. Diese Vorgehensweise entspricht den Beschlüssen des Rates der Stadt 
Münster auf Basis der Vorlage V/0903/2014 sowie dem Ratsbeschluss vom 
17.05.2017 zur Vorlage V/0357/2017. Die beihilferechtliche Zulässigkeit der 
Zuführung zur Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster  GmbH wurde seitens de r 
Stadt Münster im Jahr 2015 abschließend  mit positivem Ergebnis  geprüft. Die 
Kapitalzuführungen an den FMO werden, soweit sie nicht werthaltig sind, auf Seiten 
der Stadtwerke Münster GmbH ergebnismindernd abgeschrieben. Die dem aktuellen 
Finanzierungskonzept der FMO -Geschäftsführung zugrundeliegenden Kapital -
zuführungen stellen sich für die Laufzeit des Managementkontraktes wie folgt dar: 
 
 2017 2018 2019 2020 
Kapitalzuführung FMO 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 
 
- Für Belastungen durch die von der Stadtwerke Münster GmbH zu tragenden Verluste 
der Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) wird die Stadt Münster verein -
barungsgemäß einen Belastungsausgleich an die Stadtwerke Münster GmbH leisten. 
 
- Unmittelbare Kürzungen der Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH 
an die Stadt Münster resultieren auch aus allen anderen Belastungen bzw. 
Ergebnisminderungen, die die Stadt Münster als Gesellschafterin der Stadtwerke  
Münster GmbH auferlegt, wie z.B. im Falle von Prei skürzungen oder 
Kostenerhöhungen für erbrachte Leistungen und Ablehnung von Preiserhöhungen  
durch die städtischen Gremien.

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3. Laufzeit der Vereinbarung 
 
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2020. Ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung 
sind zur Realisierung des Gesellschaftszwecks (2.1) sowie vorgenannter Oberziele (2.2) 
Unternehmenskonzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige Ausrichtung der 
Unternehmenspolitik als Basis für die Ableitung von  Leistungs- und Finanzzielen zu 
entwickeln, mit dem Aufsichtsrat zu beraten und abzustimmen. 
 
 
 
 
4. Sonstiges 
 
 
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien 
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
 
- Die Stadtwerke Münster GmbH unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht.  
 
- Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal zur Mitte der 
Laufzeit sowie einmal zum Ende der Laufzeit des Managemen tkontrakts im 
Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. 
 
Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführer der Stadtwerke 
Münster GmbH weder geändert noch konkretisiert.  
 
 
Münster, den 
 
 
 
Für die Für die  Für die  
Stadtwerke Münster GmbH Stadtwerke Münster GmbH Stadt Münster 
 
 
 
______________________ ______________________ ___________________ 
Dr. Müller-Tengelmann Dr. Wernicke  Reinkemeier 
Geschäftsführer Geschäftsführer  Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1058/2017
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37