V/1058/2017
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2017 bis 2020
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Beschlussvorlage
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V/1058/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2017 bis 2020 Beratungsfolge 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwe r- ke Münster GmbH wird zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des Managementkontrakts folgende Ausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster vorgesehen sind: - 2017 4,0 Mio. € - 2018 6,5 Mio. € - 2019 6,5 Mio. € - 2020 6,5 Mio. € 3. Die Ausschüttungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der im Managementkontrakt unter Ziffer 2.3.2 und 2.4 definierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 4. Die Laufzeit des Managementkontrakts beträgt vier Jahre für die Kalenderjahre 201 7 bis ein- schließlich 2020. Vorlagen-Nr.: V/1058/2017 Auskunft erteilt: Frau Rothermundt Ruf: 492-2006 E-Mail: Rothermundt@stadt-muenster.de Datum: 20.12.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1058/2017 II. Finanzielle Auswirkungen: Gewinnausschüttung an die Stadt Münster lt. Haushaltsplan 2018 ff.: Geschäftsjahr 2017 2018 2019 2020 Gewinnausschüttung lt. Haushaltsplan 2018 ff. 4.000 T€ 6.500 T€ 6.500 T€ 6.500 T€ Die Stadt Münster hat im Haushalt für die Jahre 2018 bis 2020 eine jährliche Ausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH im Ergebnis wie oben dargestellt vorgesehen. In Abstimmung mit den Stadtwerken wird in Ergänzung zu den vorliegenden Zahlen des Managementkontrakts und des Wirtschaftsplans (V/1021/2017), der für die Jahre 2018 bis 2020 jeweils Ausschüttungen in Höhe von 5 Mio. € vorsieht, eine entsprechend höhere Ausschüttung durch aperiodische Ergebnisver- besserungen, wie z.B. Sondererträge aus Grundstücksverkäufen, angestrebt. Begründung: 1. Vorbemerkung In 2015 waren für mehrere Beteiligungen (Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn- und Stadtbau GmbH, Münster Marketing, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH) für die Jahre 2016 - 2020 Vorlagen zu Managementkontrakten zu verabschieden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, diese Kontrakte zunächst für eine ei n- jährige Laufzeit zu beschließen. Zwischenzeitlich wurden alle Managementkontrakte bis auf den der Stadtwerke Münster GmbH im Rat für eine mehrjährige Laufzeit beschlossen. Nunmehr wird der Kontrakt für die Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2017 - 2020 vorgelegt. Ziel aller Kontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte der Gesellschafter Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managemen t- kontrakten mit Belastungen für den allgemein en Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 2. Begründung im Einzelnen Mit der Vorlage 401/2002 „ Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n- trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetri e- ben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesel lschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafterin/ den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Z u- sammenarbeit mit der Geschäftsleitung der Stadtwerke Münster GmbH nach dem Vorbild des vo- rangegangenen Managementkontrakts (V/0836/2015/2 ), den der Rat zunächst nur für ein Jahr beschlossen hat. Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qual itativen Zielerwartungen der G e- sellschafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von möglichst messbaren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele gemessen werden. Alle Zielbestimmungen finden sich in Kapitel 2. - 3 - V/1058/2017 Die detaillierten Sachziele sind unter 2.3.1 beschrieben, die Finanzziele und Kenngrößen zur Leis- tungszielerreichung sind mit zeitlicher Befristung unter 2.3.2. fixiert. Die Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele werden unter 2.4 aufgezählt. Allgemeiner Hinweis: Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll mit den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH den Kontrakt in der vo r- liegenden Fassung in seiner Sitzung vom 20. Februar 2018 beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage
Anlage_V_1058_2017_MMK_swms_20171220
24502 Zeichen
Stand 20.12.2017
Managementkontrakt
zwischen der
Stadtwerke Münster GmbH
und der Stadt Münster
1. Präambel
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes soll beschrieben und hinreichend fixiert
werden, welche Zielerwartungen die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster GmbH haben
und wie beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.
Ausgehend von der Beschreibung des Unternehmensgegenstandes werden Oberziele definiert,
welche die Basis für die Ableitung von Teilzielen darstellen. Diese untergliedern sich wiederum
in Sach- und Finanzziele.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Stadtwerke Münster GmbH eine 100 %-Tochter der
Stadt Münster sind. Maßgeblich ist dafür zum einen die Zuordnung der Stadtwerke Münster
GmbH in die Informationskategorie A und zum anderen die Zuordnung in das Steuerungscluster
IV gem. Ratsbeschluss vom 5.11.2014 (Vorlage V/0756/2014). Danach unterlieg t die
Stadtwerke Münster GmbH einer vierteljährlichen Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung
mit Wettbewerb.
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance
Kodex zusammengefasst sind, erstellt.
2. Zielbestimmungen der Stadtwerke Münster GmbH
2.1 Gesellschaftszweck
(1) Gegenstand des Unternehmens ist, vornehmlich innerhalb der Stadt Münster
die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser,
der Öffentliche Personennahverkehr,
der Hafenbetrieb,
die Straßenbeleuchtung bzw. deren Betriebsführung,
die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft,
die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den
Gesellschaftszweck zu fördern,
die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen
sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mi ttelbar
oder unmittelbar dienen,
der Bau und Betrieb von Bädern.
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(2) Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Nr. 1 ist anzustreben, vorhandene Ressourcen,
insbesondere die natürlichen Vorräte an Energieträgern und Wasser, soweit wie möglich
zu schonen und die Belastung der Umwelt durch Emissionen so gering wie möglich zu
halten.
(3) Die Aufgabe nach Nr. 1 umfasst auch die Beratung der Kunden und der Bevölkerung als
Verbraucher insgesamt mit dem Ziel, den Verbrauch an Energie und Wasser zu
reduzieren. Außerdem soll die Bereitschaft zum Einsatz regenerativer Energieträger
gefördert werden.
2.2 Oberziele
In Anlehnung an den auf geführten Gesellschaftszweck sowie in Ableitung
allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Ziele, werden folgende Oberziele definiert:
Bedarfsorientierte Leistungserbringung zu Marktpreisen in den Bereic hen Energie-
und Wasserversorgung sowie ÖPNV; Bürgernutzen stärken
nachhaltige Existenz - und Liquiditätssicherung des Unternehmens aktiv
wahrnehmen
Finanzkraft der Kommune stärken
Ausrichtung des Leistungsangebotes an den Kundenwünschen und an
Wettbewerbsanforderungen
Verbraucherschutz durch vollständige, umfassende, transparente Information der
Verbraucher, sofern den Stadtwerken Münster daraus keine Wettbewerbsnachteile
entstehen
Umweltschutz durch Ressourcen schonenden Umgang mit Energie und Wasser
Minimierung der Umweltbelastungen durch Emissionen
Förderung regenerativer Energieträger, Vorreiter beim Klimaschutz
marktorientierte, transparente Preispolitik für Kunden und Verbraucher
familienfreundlicher und fairer Arbeitgeber
signifikante Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen*1
Verbesserung der Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen
starker Partner für die Wirtschaft vor Ort
Die Stadtwerke Münster GmbH ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen, das mit
seinen Aufgaben im Bereich der Versorgung und des Verkehrs ihrem öffentlichen Zweck
verpflichtet ist. Als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der
Energie- und Wasserversorgung ist die Stadtwerke Münster GmbH einerseits den
kommunalpolitischen, andererseits aber auch den allgemeinpolitischen – z.B.
ökologischen/energiepolitischen – Zielen sowie den Zielen des Verbraucherschutzes
verpflichtet.
Die Gemeindeordnung, aber auch andere Gesetze wie z.B. das
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), verpflichten die Stadtwerke Münster GmbH darüber
hinaus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Diese r ist Basis und Voraussetzung für
eine langfristig gesicherte und optimale Aufgabenerfüllung.
1* sofern entsprechende Führungspositionen frei werden, die Verfügbarkeit und
Kompetenzen der Bewerberinnen männlichen Bewerbern gegenüber gleichwertig sind
und keine geeigneten internen Bewerber externen Kandidatinnen gegenüberstehen.
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Wirtschaftlichkeit als Ziel umfasst insbesondere die Sicher stellung einer stabilen
Finanzstruktur und einer der jeweiligen Aufgabenstellung angemessenen Ertragslage
auf Basis marktkonformer Absatzpreise, branchenüblicher Margen und effizienter
Kostenstrukturen.
Die genannten Oberziele sind zu sehen vor dem Hint ergrund der strategischen
Ausrichtung der Stadtwerke Münster GmbH:
Ihren Kunden bieten die Stadtwerke Münster innovative, kommunale
Mehrwertdienste, mit denen sie sich vom Wettbewerb deutlich abheben. Dabei
werden die Möglichkeiten der Digitalisierung , u.a. durch den Einsatz der
elektronischen Stadtwerke-Pluscard, als Chance gesehen.
Die Stadtwerke Münster werden das Geschäftsfeld Erneuerbare Energien unter
Beachtung von Wirtschaftlichkeitsanforderungen konsequent weiter ausbauen. Der
Schwerpunkt liegt a uf der Entwicklung, dem Bau und dem Betrieb von
Windenenergieanlagen an Land. Dabei soll etwa 1/3 der zu errichtenden Anlagen in
das eigene Anlagevermögen übernommen, 2/3 sollen nach Errichtung an Investoren
veräußert werden. Zur Finanzierung werden dabei auch Bürgerbeteiligungen
selektiv genutzt.
Die Stadtwerke Münster sind der Dienstleister für eine intelligente und
zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur. Digitalisierung und Klimaschutz bilden
den Schwerpunkt der Weiterentwicklung von Energie - und Wassernetzen,
Energieerzeugung und Verkehrsinfrastruktur.
Angesichts der durch die Energiewende ausgelösten Umbrüche in der
Energieversorgungsbranche werden die Stadtwerke Münster neue
Geschäftsmodelle entwickeln, die das klassische Versorgungsgeschäft si nnvoll
ergänzen. Das Angebot von Breitbandprodukten insbesondere an Privat-, aber auch
an Geschäftskunden auf Basis von „fibre -to-the-home-Lösungen“ soll dazu einen
wichtigen Beitrag leisten.
Die Betriebsführung der städtischen Bäder soll ab 2018 als neues Geschäftsfeld
über die erfolgsabhängige Vergütung von Managementleistungen der Stadtwerke
Münster für den städtischen Eigenbetrieb Bäder zur Erzielung von
Ergebnisbeiträgen sowie über die gezielte Vermarktung der so erweiterten
Produktpalette zur Verbesserung der Kundenbindung an die Stadtwerke Münster
beitragen.
2.3 Teilziele
Im Folgenden werden die Teilziele der Stadtwerke Münster GmbH untergliedert in
Sachziele und Finanzziele. Diese sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den
zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet.
2.3.1 Sachziele
Die Sachziele gliedern sich im Einzelnen in folgende konkrete Handlungsfelder:
Versorgung
Verkehr
Beteiligungsmanagement
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2.3.1.1 Versorgung
Das Handlungsfeld Versorgung umfasst:
Sicherung eines angemessenen Marktanteils im Privatkundensegment
Nachhaltige Margenpolitik im Vertrieb zur Sicherung der Ertragskraft des
Unternehmens
Erweiterung des Leistungsspektrums um weitere Dienstleistungen im Sinne
„kommunaler Mehrwertdienste“ (z.B. innovative Ang ebotsbündelung bzw.
-ergänzung auf Basis der elektronischen Pluscard)
Angebot eigener Breitbandprodukte auf Glasfaserbasis an Privat - und
Geschäftskunden
Effizienter Rollout der neu zu installierenden Smart Meter auf Basis des Gesetzes
zur Digitalisierung der Energiewende
Aktiver Umweltschutz durch Erweiterung des regenerativen Erzeugungsportfolios,
insbesondere im Bereich der Onshore -Windenergie, unter den gegebenen
Finanzierungsmöglichkeiten und unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungen
Entwicklung von innovativen Quartierskonzepten mit dem Schwerpun kt der
intelligenten Verknüpfung effizienter und umweltfreundlicher Energieversorgung mit
modernen Mobilitätslösungen
Moderates Wachstum im Privatkundenvertrieb für Strom und Gas in der Region
Münsterland unter Einsatz der Pluscard als Kundenbindungsinstrument
Systematische Effizienzsteigerung durch Automatisierung und IT-Unterstützung von
Prozessabläufen
Kooperation/Partnerschaft mit lokalen Partnern aus Handwerk und Unternehmen
unter Beachtung wettbewerblicher Aspekte
Rahmenbedingungen für das Geschäftsfeld Versorgung:
In den kommenden Jahren bis 202 0 werden die Stadtwerke Münster mit erheblichen
Ergebnisbelastungen konfrontiert sein. Diese ergeben sich einerseits aus dem
deutlichen Preisverfall für konventionell erzeugten Strom, der ohne die lediglich bis 2019
befristete KWK-Förderung zu einem Verlustbetrieb der GuD -Anlage am Hafen in Höhe
von ca. 5 Mio. € p.a. führt, und andererseits aus den erwarteten Belastungen der
Anreizregulierung für die Strom - und Gasnetze, die zu einem Erlösrückgang der
Netzentgelte ab Beginn der dritten Regulierungsperiode von ca. 10 Mio. € p.a. führen.
Der Ausbau der Onshore -Windenergie erweist sich vor dem Hintergrund neuer
rechtlicher Regelungen als zun ehmend schwierig. Das ab 2017 wirksame
Auktionsmodell für Windkraftstandorte, bei welchem der Investor zum Zuge kommt, der
die geringste Einspeisevergütung anbietet, erschwert die zukünftige Projektentwicklung.
Die Erreichung risikoadäquater Projektrendite n hängt neben der Sicherung
ertragsstarker Standorte insbesondere auch von der Entwicklung der Marktpreise für
Windenergieanlagen ab. Hinzu kommt die deutliche Verschärfung der
Mindestabstandsregelungen für Windkraftanlagen zu existierender Wohnbebauung, die
von der neuen Landesregierung in 2017 für Nordrhein-Westfalen angekündigt wurde und
die Flächenverfügbarkeit für Standorte in NRW massiv beschränkt. Beides kann zu
einem weiter verlangsamten Ausbaupfad auch für die Stadtwerke Münster führen.
Hinzu kommt die Aufgabe, den Rollout der neuen digitalen Stromzähler (Smart Meter)
nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende im Rahmen der vorgegebenen
Preisobergrenze möglichst wirtschaftlich umzusetzen. Damit steigen die
Herausforderungen in den übrigen Geschäftsfeldern und an die Innovationskraft der
Stadtwerke Münster, um dauerhaft noch ein angemessenes Ergebnis - und
haushaltswirksames Ausschüttungsniveau zu sichern.
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Mit dem Angebot von Breitbandprodukten über eigene Glasfaserkapazitäten bis ins
Haus haben die Stadtwerke Münster momentan ein Alleinstellungsmerkmal in Münster
im Hinblick auf verfügbare Download-Bandbreiten im Gigabitbereich. Allerdings bieten
Konkurrenten mit der Vectoring -Technologie (Telekom) oder Internet -Versorgung über
Coaxialkabel (Unitymedia) ein Leistungsspektrum zwischen 100 und 400 Megabit im
Download an, das voraussichtlich bis Anfang der 2020er Jahre für viele Kunden noch
ausreichend sein dürfte. Insofern könnte sich die Wechselbereitschaft der Kunden für
das leistungsfähigere Stadtwerkeprodukt erst langsamer entwickeln und die Erreichung
der wirtschaftlichen Ziele aus der Glasfaserinvestition der Stadtwerke zeitlich verzögern.
Die Stadtwerke gehen jedoch davon aus, dass bei vielen Kunden die
Wechselbereitschaft dann deutlich ansteigt, wenn der Glasfaseranschluss bis ins Haus
erst realisiert ist.
2.3.1.2 Verkehr
Die Realisierung eines optimalen ÖPNV für die Münsteraner Bevölkerung im Rahmen
des Nahverkehrsplans ist das zentrale Ziel des straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehrs. Das Handlungsfeld Verkehr umfasst im Einzelnen:
Beitrag zum Umweltschutz in der Stadt Münster durch Ausweitung des ÖPNV-
Marktanteils (Modal Split) in Form der Steigerung der Fahrgastzahlen unter
Beibehaltung des Kostendeckungsgrad-Niveaus, Reduktion des CO2- und NOx-
Ausstoßes je Bus, u.a. durch sukzessive Umstellung der Busflotte auf alternative
Antriebe. Voraussetzung dafür ist das Erreichen vergleichbarer
Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership) gegenüber Dieselbussen, bei
konsequenter Nutzung öffentlicher Förderung.
Erschließung neuer Kundenpotenziale für den ÖPNV durch Weiterentwicklung
innovativer, kundenorientierter Tarifangebote auf Basis des elektronischen Tickets
als Teil der elektronischen Pluscard
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV durch Auslastungssteuerung mithilfe
intelligenter, dynamischer Tarifmodelle
Sicherung einer hohen Kundenzufriedenheit im ÖPNV durch ein hochwertiges
Fahrplanangebot, gute Fahrzeugausstattung und eine hohe Serviceorientierung der
Mitarbeiter/innen
Aktivitäten zur Busbeschleunigung, soweit diese durch die Stadtwerke Münster
beeinflusst werden können
Rahmenbedingungen für das Geschäftsfeld Verkehr:
Für das Geschäftsfeld Verkehr wird von der Aufrechterhaltung des Drei-Ebenen-Modells
(Aufgabenträger-, Management- und Erstellerebene) ausgegangen. In diesem Rahmen
unterstützen die Stadtwerke Münster auf den Ebenen des Erstellers der
Verkehrsleistungen und des Verkehrsmanagements die Stadt Münster in i hrer
Aufgabenträgerfunktion bei der Umsetzung des geltenden Na hverkehrsplans und der
fortlaufenden Weiterentwicklung eines ganzheitlichen Mobilitätskonzeptes.
Eine besondere Herausforderung für den öffentlichen Personennahverkehr in Münster
liegt für die nächsten Jahre darin, die Umweltbelastung durch CO 2 und NOx weiter zu
reduzieren. Bereits heute leisten die Stadtwerke Münster mit ihrer modernen, mit
leistungsfähigen Dieselfiltern ausgerüsteten Busflotte einen großen Beitrag zum
Umweltschutz, indem sie durch ein attraktives Nahverkehrsangebot den motorisierten
Individualverkehr in der Stadt erheblich mindern.
Die Busflotte selbst soll darüber hinaus, so der politische Wille, sukzessive auf
elektrische Antriebe umgerüstet werden. Dies ist nach aktueller Sachlage aber nur bei
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entsprechender öffentlicher Investitio nsförderung wirtschaftlich möglich, da die
Anschaffungskosten von Elektrobussen noch etwa beim Doppelten eines konventionell
angetriebenen Busses liegen. Die Umsetzungsgeschwindigkeit der Elektromobilität im
ÖPNV hängt somit stark von staatlicher Förderung und der Kostendegression auf
Herstellerseite ab.
2.3.1.3 Beteiligungsmanagement
Im Rahmen des Beteiligungsmanagements übt die Stadtwerke Münster GmbH die
Gesellschafterfunktion für operative Beteiligungen und Kapitalbeteiligungen aus.
Ausgehend von den hiermit verbundenen unterschiedlichen Möglichkeiten der
Einflussnahme soll im Nachfolgenden vereinfachend nur auf die operat iven
Beteiligungsgesellschaften eingegangen werden, da diese das Kerngeschäft unmittelbar
unterstützen und beeinflussen. In den Fokus rücken daher im Handlungsfeld
Beteiligungsmanagement folgende Gesellschaften:
münsterNETZ GmbH
items GmbH
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH
Verkehrsservicegesellschaft Münster mbH
Westfälische Bauindustrie GmbH
Bädermanagement Münster GmbH
Smart Optimo GmbH & Co. KG
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG
2.3.2 Finanzziele/Kenngrößen zur Leistungszielerreichung
Die mittelfristig zu erwartenden, erheblichen wirtschaftlichen Belastungen der
Stadtwerke Münster GmbH aus der konventionellen Erzeugung (Verlust von ca. 5 Mio. €
p.a. nach Ende der KWK -Förderung ab 2020 ) sowie aus der Anreizr egulierung
(Absenkung der Netzentgelte um ca. 10 Mio. € p.a. ab 2019) erfordern in den nächsten
Jahren eine Finanzpolitik, die stringent auf die Sicherung der Kapitalstruktur und der
Liquidität ausgerichtet ist. Um dies zu gewährleisten, wird eine konsequente
Thesaurierungspolitik erforderlich sein mit dem Ziel, der Sicherung der
Eigenkapitalquote ( EK-Quote durchschnittlich 30 %) . Gleichermaßen gilt es,
Kalkulationssicherheit für die Gesellschafterin Stadt Münster im Hinblick auf erwartbare
Mindestausschüttungen herzustellen . Zur Erreichung einer nachhaltigen
Unternehmungspolitik legt die Gesellschaft einen 5-Jahres-Erfolgs- und Finanzplan vor.
Die Stadtwerke Münster GmbH ist sich hierbei ihrer kommunalen Herkunft bewusst und
richten sich zugleich, a uch im Sinne ihrer Gesellschafterin, auf die finanziell
herausfordernde Branchensituation des kommenden Mittelfristzeitraums aus. Dabei ist
die Aufrechterhaltung eines ausreichenden Handlungsspielraums durch eine adäquate
Finanz- bzw. Eigenkapitalausstattung prioritär.
Die Planung bei der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt jährlich als 5-Jahres-Planung im
Investitions-, Finanzierungs - und Erfolgsbereich. Über evtl. Anpassungsbedarfe
entscheidet die Gesellschaft jedes Jahr neu.
Die Finanzziele der Stadtwerke Münster GmbH leiten sich unmittelbar aus den oben
aufgeführten Sachzielen und Handlungsfeldern ab:
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Operative Betriebsergebnisse: Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die
Jahre 2017 bis 2020 folgende Ergebnisentwicklung vor (jeweils Jahresüberschuss):
2017 2018 2019 2020
Ergebnis 2.263 T€* 9.071 T€** 6.569 T€ 3.072 T€
* Das Ergebnis entspricht der Vorschau aus dem 3. Quartal 2017 unter Berücksichtigung
der Belastung aus der Kapitalzuführung an den FMO im Jahr 2020
** Ab 2018 entstehen keinerlei Belastungen mehr aus der Kapitalzuführung an den FMO
Angemessene Eigenkapitalausstattung: Zur langfristigen Sicherung der
Ertragskraft der Stadtwerke Münster GmbH ist die Erhaltung der
Unternehmenssubstanz und somit eine ausreichende Eigenkapitalausstattung mit
einer angemessenen Rücklagenbildung von entscheidender Bedeutung. Um somit
die Reproduktionsfähigkeit und folglich das Ertragskraftniveau der Stadtwerke
Münster GmbH dauerhaft zu sichern, wird eine E K-Quote von in d er Regel 30 %
angestrebt. Jährliche Schwankungen durch Rücklagenbildung und Finanzierungen
für geplante Großinvestitionen im Erzeugungsbereich in einer Bandbreite von 5%
(d.h. EK-Quote zwischen 25% und 35%) sind möglich.
Angemessene Eigenkapitalverzinsung und Gewinnausschüttung an die Stadt
Münster:
- Eine Eigenkapitalverzinsung von ca. 7% für die Versorgungssparten unter
Herausrechnung des Verkehrsverlustes wird mittelfristig angestrebt. Als
Datenbasis gilt dabei der Jahresüberschuss ohne Verkehrsverlust im Verhältnis
zur Summe aus gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage der
Versorgungssparten.
- Auf Basis der oben g enannten Jahresergebnisse wird , vorbehaltlich der
Erreichung der geplanten Ergebnisse, folgende haushaltswirksame
Gewinnausschüttungen der Sta dtwerke Münster an die Stadt Münster
vorgesehen:
2017 2018 2019 2020
Gewinnausschüttung 4,0 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. €
Die Stadt Münster hat im Haushalt 2018 bis 2020 eine jährliche Ausschüttung der
Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 6,5 Mio. € vorgesehen. In Ergänzung zu
den vorgelegten Zahlen des Wirtschaftsplanes, der jeweils Ausschüttungen in
Höhe von 5 Mio. € bis 2020 vorsieht, wird eine höhere Ausschüttung durch nicht
in der Planung enthaltene aperiodische Ergebnisverbesserungen , wie z.B.
Sondererträge aus Grundstücksverkäufen, angestrebt. Grundstücksverkäufe
führen nicht zu einer Erhöhung der Ausschüttung. Wenn Grundstücksverkäufe
nicht stattfinden, kann dies zu einer Absenkung der Ausschüttung führen.
Die Ausschüttungsbeträge stehen im Übrigen unter folgenden Vorbehalten:
- Es kommt nicht zu einer weiteren Verschärfung der in der Mittelfristplanung
prognostizierten Auswirkungen der Anreizregulierung für die Strom - und
Gasnetze.
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- Ein positiver Differenzbetrag zwischen der genannten Ausschüttung und den
tatsächlich erreichten Ergebnissen wird jeweils zur Sicherung von Finanzstruktur
und EK-Quote den Gewinnrücklagen der Stadtwerke Münster GmbH zugeführt.
- Die Ergebnisse der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Münster GmbH sind in
den genannte n Jahresergebnissen enthalten. Die Stadtwerke Münster GmbH
geht bei ihrer Planung jeweils von einer Vollausschüttung der Jahresüberschüsse
der Tochtergesellschaften aus. Für die WBI wird die Ausschüttung in einem
gesonderten MMK festgelegt.
- Für die Verkehrssparte wird eine operative Defizitobergrenze in Höhe von
12 Mio. € nach Steuern festgesetzt.
2.4 Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele
Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der Konstanz
der dazu im Vorfeld getroffenen Annahmen bzw. angesetzten Gegebenheiten.
Veränderungen bzw. neue im Ursprung nicht bekannte/berücksichtigte Entwicklungen
bzw. Entscheidungen, sei es intern oder extern, insbesondere von Gesetzgeber - und
Gesellschafterseite sowie seitens der Beteiligungsgesellschaften, können die
Finanzziele nachhaltig beeinflussen.
Treten nicht durch die Stadtwerke Münster GmbH beeinflussbare Ereignisse ein, die die
geplanten Ergebnisse bzw. die Liquiditätssituation belasten, ist die Gewinnausschüttung
an die Stadt Münster neu festzulegen. Wesentliche Rahmenbedingungen zur Erfüllung
der Finanzziele sind insbesondere die folgenden:
- Die Stadt Münster sichert d ie E K-Quote der Stadtwerke Münster GmbH durch
Zuführung von Mitteln in die Kapitalrücklage in dem Maße, wie die Stadtwerke
Münster GmbH Liquiditätsunterstützung für den Flughafen Münster/Osnabrück zu
leisten hat. Diese Vorgehensweise entspricht den Beschlüssen des Rates der Stadt
Münster auf Basis der Vorlage V/0903/2014 sowie dem Ratsbeschluss vom
17.05.2017 zur Vorlage V/0357/2017. Die beihilferechtliche Zulässigkeit der
Zuführung zur Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster GmbH wurde seitens de r
Stadt Münster im Jahr 2015 abschließend mit positivem Ergebnis geprüft. Die
Kapitalzuführungen an den FMO werden, soweit sie nicht werthaltig sind, auf Seiten
der Stadtwerke Münster GmbH ergebnismindernd abgeschrieben. Die dem aktuellen
Finanzierungskonzept der FMO -Geschäftsführung zugrundeliegenden Kapital -
zuführungen stellen sich für die Laufzeit des Managementkontraktes wie folgt dar:
2017 2018 2019 2020
Kapitalzuführung FMO 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. € 5,9 Mio. €
- Für Belastungen durch die von der Stadtwerke Münster GmbH zu tragenden Verluste
der Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) wird die Stadt Münster verein -
barungsgemäß einen Belastungsausgleich an die Stadtwerke Münster GmbH leisten.
- Unmittelbare Kürzungen der Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH
an die Stadt Münster resultieren auch aus allen anderen Belastungen bzw.
Ergebnisminderungen, die die Stadt Münster als Gesellschafterin der Stadtwerke
Münster GmbH auferlegt, wie z.B. im Falle von Prei skürzungen oder
Kostenerhöhungen für erbrachte Leistungen und Ablehnung von Preiserhöhungen
durch die städtischen Gremien.
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3. Laufzeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2020. Ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung
sind zur Realisierung des Gesellschaftszwecks (2.1) sowie vorgenannter Oberziele (2.2)
Unternehmenskonzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige Ausrichtung der
Unternehmenspolitik als Basis für die Ableitung von Leistungs- und Finanzzielen zu
entwickeln, mit dem Aufsichtsrat zu beraten und abzustimmen.
4. Sonstiges
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex).
- Die Stadtwerke Münster GmbH unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht.
- Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal zur Mitte der
Laufzeit sowie einmal zum Ende der Laufzeit des Managemen tkontrakts im
Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten.
Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführer der Stadtwerke
Münster GmbH weder geändert noch konkretisiert.
Münster, den
Für die Für die Für die
Stadtwerke Münster GmbH Stadtwerke Münster GmbH Stadt Münster
______________________ ______________________ ___________________
Dr. Müller-Tengelmann Dr. Wernicke Reinkemeier
Geschäftsführer Geschäftsführer Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1058/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37