V/0224/2018
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1
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Anlage3_Davertschule_Amelsbüren
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"OGTS-Haus" FD II Aufstockung Verwaltung zu 2-Geschossigkeit Neubau Mensa im EG, Erweiterung Klassen im OG II II Variante 2 Ausbau zur 4-Zügigkeit FD FD o. SD FD FD FD FD FD SD FD II FD 15 I 2 II I Turnhalle II 4 I 12 I I II Davertschule 10b II 10 I 16I I I 11 II I 11 8 I I II II I II Gymnastik- halle Kita Container Pausen WC Schul- gebäude T E R R A S S E 31. 91 m² Spielplatz 510 HP P P P 780 873 872 ERWEITERUNG DAVERTSCHULE ZUM HÄPPER 10 48153 MÜNSTER _PLAN_Machbarkeit/MBST_846_LP_3 Zug Gabriel / Mümken Nienaber / Michel SelbergSelberg Planbezeichnung Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Projektleitung 0846_sebedarf_kopie.pro 0846_Davertschule\_Schulerweiterungsbedarf 4-Züge LAGEPLAN 0846 Planphase MACHBARKEITSSTUDIE 1:500 A3 04.07.2017 a 02.10.2017 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil Projektnummer Index P-.... B/0 Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Projektdatei Standortnummer
Anlage1_Standorte_Machbarkeitsstudien
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Beschlussvorschlag - Vorlage V/0224/2018 Stadtbezirk Schultyp Schule fest- gelegte Zügigkeit Zügigkeit nach Ausbau Kosten- rahmen alternative Zügigkeit Kosten- rahmen alternative Zügigkeit Kosten- rahmen * Erweiterung - Errichtungsbeschluss (s. Beschlussvorschlag Ziffer 2) West Grundschule Mosaik-Schule 3 3 5.650.000 € direkter Ausbau zur 4-Zügigkeit 7.450.000 € späterer Ausbau zur 4-Zügigkeit auf Grundlage einer baulich vorhandenen 3-Zügigkeit 2.240.000 € Erweiterung - Errichtungsbeschluss (s. Beschlussvorschlag Ziffer 3) - Realisierungszeitpunkt und Finanzierungsvorschlag zum 19.09.2018 Hiltrup Grundschule Davertschule Amelsbüren 3 3 6.800.000 € direkter Ausbau zur 4-Zügigkeit 10.950.000 € späterer Ausbau zur 4-Zügigkeit auf Grundlage einer baulich vorhandenen 3-Zügigkeit 4.510.000 € Hermannschule 2 2 5.000.000 € direkter Ausbau zur 3-Zügigkeit 7.700.000 € späterer Ausbau zur 3-Zügigkeit auf der Grundlage einer baulich vorhandenen 2-Zügigkeit 3.100.000 € Matthias- Claudius-Schule Gut Insel 3 3 6.340.000 € direkter Ausbau zur 4-Zügigkeit 9.350.000 € späterer Ausbau zur 4-Zügigkeit auf Grundlage einer baulich vorhandenen 3-Zügigkeit 3.450.000 € keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit (s. Beschlussvorschlag Ziffer 5) Mitte weiterführende Schule Realschule im Kreuzviertel 4 5 11.500.000 € Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2018 * zzgl. des Baupreisindexes bei späterer Umsetzung Standorte der Machbarkeitsstudien gem. Vorlage V/0224/2018 Mitte Schulstandort, für den ein Entscheidungsvorschlag voraussichtlich Anfang 2020 gemacht wird (s. Beschlussvorschlag Ziffer 4) Grundschule
Anlage4_Hermannschule
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LAGEPLAN SCHULHOF VORH. 2.414 M² ERF. 1.800 M² Kindertagesstätte 32° III IV IV II I I I I III I Parkplätze Turnhalle Hermannschule Scheibenstraße Parkplätze Zufahrt Dahlweg Gabriel / Mümken Nienaber / Michel STEINKAMP A 3 01.01.2017 a 12.04.2017 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index ERWEITERUNG HERMANNSCHULE DAHLWEG 66 48153 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0182
Anlage2_Mosaikschule
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54 55 58 161 53 51 49 II II 12 Stellplätze vorhanden II Dieckmannstraße I Sporthalle -I I II I II M osaik-Schule II II II II 0,4 GB II E 0,8 o 3 Baugrenze 924 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung MACHBARKEITSSTUDIE Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab ERWEITERUNG DER MOSAIKSCHULE MÜNSTER DIEKMANNSTRASSE 131 48161 MÜNSTER LP Index Projektnummer Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 24.11.20171:500 0924_Mosaikschule\Schulerweiterungsbedarf 0924-sebedarf.pro Uphaus Uphaus Nienaber / Michel Gabriel / Mümken Vorabzug 3 ZügigkeitLP OW S N
Anlage5_Matthias-Claudius-Schule_Gut_Insel
9546 Zeichen
18.00 8.00 15.10 10.86 S T ø = 0.65 m K ø = 13.00 m S T ø = 0.30 m K ø = 9.00 m S T ø = 0.45 m K ø = 10.00 m S T ø = 0.50 m K ø = 12.00 m S T ø = 0.50 m K ø = 10.00 m S T ø = 0.35 m K ø = 5.00 m S T ø = 0.50 m K ø = 10.00 m S T ø = 0.35 m K ø = 8.00 m S T ø = 0.45 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.35 m K ø = 6.00 m S T ø = 2.00 m K ø = 7.00 m S T ø = 2.00 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.30 m K ø = 5.00 m S T ø = 0.15 m K ø = 4.00 m S T ø = 0.25 m K ø = 5.00 m S T ø = 0.15 m K ø = 4.00 m S T ø = 0.20 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.40 m K ø = 8.00 m S T ø = 0.30 m K ø = 5.00 m S T ø = 0.20 m K ø = 4.00 m S T ø = 0.35 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.10 m K ø = 3.00 m S T ø = 0.15 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.25 m K ø = 5.00 m S T ø = 0.50 m K ø = 8.00 m S T ø = 0.10 m K ø = 4.00 m S T ø = 0.25 m K ø = 4.00 m S T ø = 0.10 m K ø = 2.00 m S T ø = 0.20 m K ø = 4.00 m S T ø = 0.20 m K ø = 4.00 m S T ø = 0.25 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.10 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.30 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.60 m K ø = 14.00 m S T ø = 0.60 m K ø = 12.00 m S T ø = 0.50 m K ø = 12.00 m S T ø = 0.50 m K ø = 10.00 m S T ø = 0.45 m K ø = 8.00 m S T ø = 0.35 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.50 m K ø = 10.00 m S T ø = 0.70 m K ø = 12.00 m S T ø = 0.30 m K ø = 8.00 m S T ø = 0.25 m K ø = 9.00 m S T ø = 0.40 m K ø = 9.00 m S T ø = 0.20 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.45 m K ø = 8.00 m S T ø = 0.45 m K ø = 10.00 m S T ø = 0.45 m K ø = 9.00 m S T ø = 0.20 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.20 m K ø = 5.00 m S T ø = 0.05 m K ø = 1.50 m S T ø = 0.80 m K ø = 10.00 m S T ø = 4.00 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.60 m K ø = 9.00 m S T ø = 0.75 m K ø = 12.00 m S T ø = 0.50 m K ø = 12.00 m S T ø = 0.15 m K ø = 4.00 m S T ø = 0.20 m K ø = 5.00 m S T ø = 0.80 m K ø = 14.00 m S T ø = 0.45 m K ø = 8.00 m S T ø = 0.35 m K ø = 6.00 m S T ø = 0.40 m K ø = 9.00 m S T ø = 0.45 m K ø = 8.00 m S T ø = 0.45 m K ø = 9.00 m S T ø = 0.25 m K ø = 5.00 m S T ø = 0.20 m K ø = 4.00 m . 6 2.8 6 6 2.8 4 6 2.6 9 6 2.5 7 6 2.5 6 6 2.5 9 6 2.6 0 6 2.6 2 6 2.6 7 6 2.7 1 6 2.8 9 6 2.8 8 6 2.9 4 6 2.9 0 6 2.8 6 6 2.9 0 6 2.9 8 6 2.9 8 6 3.0 1 6 2.9 5 6 2.9 4 6 2.9 5 6 2.9 7 6 2.9 8 6 2.9 7 6 2.9 5 6 2.9 6 6 2.9 5 6 2.9 7 6 2.9 6 6 2.9 6 6 2.7 2 6 2.6 9 6 2.9 9 6 2.8 2 6 2.8 2 6 2.8 2 6 2.8 2 6 2.9 3 6 2.9 6 6 2.9 4 6 2.7 9 6 2.6 2 6 2.5 7 6 2.6 3 6 3.3 2 6 2.8 2 6 2.8 3 6 3.3 8 6 1.1 8 6 3.0 0 6 3.0 1 6 2.9 9 6 2.9 5 6 2.9 7 6 3.0 2 6 3.7 6 6 3.6 5 6 3.8 5 6 3.0 1 6 3.0 7 6 3.4 9 6 3.4 7 6 2.8 7 6 2.8 1 6 2.7 7 6 2.8 2 6 3.3 1 6 3.4 0 6 2.8 6 6 2.8 7 6 2.8 6 6 3.1 0 6 3.3 9 6 2.6 1 6 2.6 0 6 2.6 6 6 2.6 6 6 2.6 7 6 2.7 2 6 2.7 4 6 2.7 6 6 2.7 2 6 2.9 9 6 3.3 6 6 3.3 6 6 3.3 4 6 3.0 7 6 2.9 9 6 2.8 8 6 2.8 6 6 2.8 7 6 2.8 7 6 2.8 6 6 2.8 6 6 2.8 5 6 2.8 7 6 2.8 6 6 2.9 5 6 2.9 8 6 2.8 6 6 2.8 7 6 2.8 3 6 2.8 1 6 2.7 9 6 2.8 6 6 2.7 2 6 2.7 5 6 2.7 7 6 2.7 6 6 2.7 8 6 2.7 8 6 3.0 3 6 2.9 2 6 2.8 4 6 2.8 4 6 2.8 4 6 2.8 8 6 2.7 7 6 2.8 0 6 2.8 3 6 2.8 5 6 2.8 6 6 2.8 7 6 2.9 2 6 2.9 1 6 2.8 6 6 2.8 2 6 2.7 9 6 2.7 6 6 2.6 9 6 2.7 2 6 2.7 4 6 2.7 8 6 2.7 9 6 2.8 1 6 2.7 7 6 2.7 2 6 2.7 2 6 2.7 1 6 2.6 6 6 2.6 6 6 2.6 3 6 2.6 6 6 2.8 3 6 2.8 2 6 2.8 3 6 2.8 3 6 2.8 1 6 2.8 5 6 2.8 5 6 2.8 9 6 2.8 8 6 2.8 9 6 2.5 4 6 2.6 2 6 2.6 0 6 2.5 8 6 2.9 8 6 3.0 7 6 2.6 9 6 2.6 4 6 2.9 8 6 2.9 7 6 2.9 6 6 2.5 8 6 3.5 7 6 3.3 9 6 3.5 2 6 2.9 9 6 2.8 0 6 3.3 6 6 3.2 7 6 3.3 1 6 3.3 1 6 2.8 4 6 3.4 0 6 2.8 7 6 3.3 6 6 2.7 9 6 2.7 1 6 3.0 4 6 3.2 7 6 3.1 6 6 3.1 5 6 3.2 4 6 3.3 7 6 2.7 6 6 2.7 3 6 2.7 3 6 3.0 3 6 3.0 6 6 3.7 3 6 3.1 0 6 2.8 4 6 2.8 3 6 3.0 1 6 1.1 2 6 3.0 1 6 3.0 1 6 2.9 4 6 2.9 4 6 2.8 3 6 2.8 2 6 3.2 8 6 2.9 7 6 2.8 5 6 2.8 4 6 2.8 2 6 2.6 9 6 2.5 5 6 2.4 9 6 2.5 3 6 2.5 6 6 2.5 7 6 2.5 9 6 2.6 2 6 2.6 6 6 2.6 8 6 3.2 0 6 3.1 1 6 3.0 5 6 2.8 5 6 3.3 2 6 2.7 9 6 3.0 0 6 2.6 8 6 2.9 5 6 2.9 5 6 5.7 5 6 5.6 2 6 5.6 3 6 5.3 5 6 5.5 6 6 5.6 5 6 5.6 3 6 5.6 7 6 5.3 9 6 2.2 5 6 2.2 9 6 2.3 3 6 2.6 2 6 2.5 8 6 3.1 2 6 5.1 7 6 3.3 4 6 3.3 0 6 3.2 9 6 3.2 0 6 2.6 0 6 2.5 9 6 2.5 7 6 2.5 1 6 2 6 2.5 4 6 2.5 4 6 2.5 4 6 2.5 1 6 2.5 2 6 2.4 4 6 2.4 2 6 2.3 2 6 2.5 2 6 2.4 5 6 2.4 5 6 2.4 1 6 2.4 8 6 2.4 7 6 2.4 5 6 2.5 6 6 2.5 0 6 2.6 4 6 2.6 5 6 2.5 1 6 2.6 1 6 2.7 4 6 2.8 1 6 2.6 9 6 2.7 9 6 2.9 1 6 3.0 7 6 2.9 4 6 3.0 8 6 2.9 5 6 3.1 6 3.0 9 6 3.1 5 6 3.2 1 6 3 6 3.2 8 6 3.2 3 6 3.1 6 6 3.1 4 6 3.2 0 6 3.2 4 6 3.1 5 6 3.0 5 6 3.0 8 6 3.1 8 6 3.3 1 6 3.1 7 6 3.2 3 6 4.2 0 6 4.1 1 6 4.0 5 6 3.9 6 6 3.7 6 6 5.6 0 6 5.6 2 6 5.6 5 6 5.5 9 6 5.4 1 6 5.3 5 6 5.3 9 6 5.4 2 6 5.4 9 6 3.5 9 6 3.6 0 6 3.6 2 6 3.6 2 6 3.6 2 6 3.7 2 6 3.6 8 6 3.7 5 6 3.8 2 6 3.7 1 6 3.8 2 6 3.7 8 6 3.9 6 6 3.9 4 6 3.7 4 6 3.9 2 6 3.8 6 6 3.8 2 6 3.9 4 6 3.6 5 6 3.8 7 6 3.6 1 6 3.4 9 6 3.7 2 6 3.8 7 6 3.4 7 6 3.4 7 6 3.1 2 6 3.7 7 6 3.7 8 6 3.0 7 6 3.6 8 6 3.7 6 6 3.5 2 6 3.1 0 6 3.6 7 6 3.6 6 6 3.6 2 6 3.5 1 6 3.5 6 6 3.7 4 6 3.7 2 6 3.7 8 6 3.7 5 6 3.7 6 6 3.7 9 6 3.6 6 6 3.6 7 6 3.3 5 6 3.3 0 6 3.8 3 6 3.8 7 6 3.7 7 6 3.8 6 6 3.3 7 6 3.7 7 6 3.7 3 6 3.5 2 6 3.8 5 6 3.7 3 6 3.7 5 6 3.7 4 6 3.7 3 6 3.7 4 6 3.7 2 6 3.7 8 6 2.9 8 6 3.7 1 6 3.5 3 6 3.1 5 6 3.7 8 6 3.7 8 6 3.7 0 6 3.3 8 6 3.7 8 6 3.7 5 6 3.7 1 6 3.7 3 6 3.7 2 6 3.6 2 6 2.9 6 6 3.6 4 6 3.6 6 6 3.7 3 6 3.1 1 6 3.6 2 6 3.6 4 6 3.6 9 6 3.7 1 6 2.7 2 6 2.7 8 6 2.8 0 6 3.0 5 6 5.4 0 6 5.5 4 6 5.5 0 6 3.0 4 6 3.1 7 6 2.8 6 6 2.9 6 6 2.9 7 6 2.9 8 6 2.9 8 6 2.9 9 6 3.0 0 6 2.9 7 6 3.6 0 6 3.6 2 6 3.3 7 6 3.4 1 6 3.4 6 6 3.5 8 6 3.6 2 6 3.5 3 6 3.3 6 6 3.7 3 6 3.1 1 6 3.6 6 6 3.7 1 6 3.6 9 6 3.6 8 6 3.5 1 6 3.4 6 6 3.5 1 6 3.5 2 6 3.5 3 6 3.6 9 6 3.6 6 6 3.8 6 6 3.5 5 6 3.8 1 6 3.8 4 6 3.8 0 6 3.7 9 6 3.8 2 6 3.9 2 6 3.8 5 6 3.8 7 6 3.9 3 6 3.6 5 6 3.6 8 6 3.8 2 6 3.6 5 6 3.8 1 6 3.8 5 6 3.6 3 6 3.8 1 6 3.8 5 6 3.8 4 6 3.8 2 6 3.6 8 6 3.6 7 6 3.7 8 6 3.7 3 6 3.4 8 6 3.4 7 6 3.6 7 6 3.6 5 6 3.6 0 6 3.4 9 6 3.4 7 6 3.5 3 6 3.5 8 6 3.0 3 6 3.8 1 6 3.7 3 6 3.5 7 6 3.7 0 6 3.7 5 6 3.5 5 6 3.5 5 6 3.5 6 6 3.6 4 6 3.7 1 6 3.5 7 6 3.6 7 6 3.6 9 6 3.7 3 6 3.7 3 6 3.7 5 6 3.7 8 6 3.7 4 6 3.7 6 6 3.7 5 6 3.6 5 6 3.6 6 6 3.7 4 6 3.7 6 6 3.7 6 6 3.7 6 6 3.7 4 6 3.7 0 6 3.7 0 6 3.7 2 6 3.7 3 6 3.7 7 6 3.7 8 6 3.6 6 6 3.6 6 6 3.6 5 6 3.6 5 6 3.6 4 6 3.6 1 6 3.5 6 6 3.4 8 6 3.5 1 6 3.4 9 6 3.6 6 6 3.6 5 6 3.3 3 6 3.6 7 6 3.7 7 6 3.7 3 6 3.5 6 6 3.6 3 6 3.6 1 6 3.5 9 6 3.5 8 6 3.5 7 6 3.7 1 6 3.7 1 6 3.7 3 6 3.7 3 6 3.7 4 6 3.7 1 6 3.7 0 6 3.6 8 6 3.6 6 6 3.6 5 6 3.5 8 6 3.5 9 6 3.6 2 6 3.6 5 6 3.6 8 6 3.6 9 6 3.6 1 6 3.5 7 6 3.4 8 6 3.8 2 6 3.8 6 6 3.8 2 6 3.7 5 6 3.7 0 6 3.7 5 6 3.6 6 6 3.6 4 6 3.6 9 6 3.6 9 6 2.9 1 6 3.5 4 6 3.5 2 6 3.4 0 6 3.4 0 6 3.2 0 6 3.2 3 6 3.8 4 6 5.3 5 6 3.8 5 6 3.7 8 6 3.5 7 6 3.7 5 6 3.7 1 6 3.8 5 6 3.6 9 6 3.1 2 6 3.1 1 6 2.9 1 6 2.8 7 6 2.9 3 6 2.9 9 6 3.2 8 6 3 6 3 6 3 6 3.4 6 3.0 2 6 2.8 3 6 3.1 0 6 3.0 0 6 3.2 0 6 3.4 3 6 3.7 2 6 3.7 0 6 3.7 2 6 3.8 0 6 3.2 9 6 3.2 9 6 3.2 3 6 3.2 3 6 3.2 1 6 3.2 4 6 2.8 9 6 2.8 9 6 2.8 7 6 2.8 8 6 3.7 4 6 3.6 9 6 3.7 0 6 3.6 5 6 3.6 9 6 3.7 8 6 3.7 7 6 3.8 7 6 3.8 7 6 3.6 9 6 3.7 0 6 3.1 2 6 3.1 3 6 3.6 9 6 3.1 3 6 3.6 6 6 3.6 9 6 3.0 0 6 3.9 9 7 0.4 4 7 0.4 6 6 6.9 8 6 3.8 6 6 3.8 6 6 3.8 2 6 3.8 2 6 3.6 8 6 3.7 3 6 3.8 8 6 3.8 8 6 3.1 8 6 5.1 4 6 5.1 7 6 5.1 6 6 3.4 2 6 3.0 5 6 3.9 7 6 3.0 1 7 0.2 1 7 0.2 5 6 8.3 9 6 4.9 8 6 3.7 3 6 3.1 0 6 3.7 4 6 3.2 0 6 3.4 8 6 3.4 9 6 3.2 0 6 3.5 7 6 3.5 5 6 3.5 6 6 3.5 2 6 3.5 1 6 3.2 6 3.7 4 6 3.7 2 6 3.6 3 6 3.6 1 6 3.4 2 6 3.5 5 6 3.7 1 6 3.8 2 6 3.8 1 6 3.5 9 6 3.6 6 6 3.8 2 6 3.8 2 6 3.8 6 6 3.7 4 6 3.8 5 6 3.8 6 6 3.8 3 6 3.8 2 6 3.8 2 6 2.9 8 6 2.9 0 6 3.0 6 6 3.0 8 6 2.9 6 6 2.8 5 6 2.8 7 6 2.9 2 6 3.0 6 6 3.2 0 6 3.1 8 6 3.2 1 6 3.1 9 6 3.3 9 6 3.4 2 6 3.4 4 6 2.8 9 6 3.4 2 6 3.4 4 6 3.5 6 6 3.8 1 6 3.7 3 6 3.8 0 6 3.8 4 6 3.8 2 6 3.8 1 6 3.0 1 6 3.0 0 6 3.0 0 6 3.0 3 6 3.5 0 6 3.5 0 6 3.6 5 6 3.1 0 6 3.5 5 6 3.6 9 II II II II I I Container, abgängig SD SD SD Neubau M ensa und Erweiterung G anztag II Ausbau der schon vorhandenen 3-Zügigkeit 44.07 54.96 3.70 14.36 1 2 .6 4 1 .6 61.64 43.98 61.48 61.66 63.59 P 65.60 65.62 63.51 65.6324 24 S tellplätze gesam t 20 S tellplätze S chule 4 S tellplätze K iT a 24 PB eh.1 B eh.ger. N ebeneingang Liefer- u. P flegezufahrt P D 8° I P D 8° I F DI P D 8° IP D 8° I Gabriel / Mümken Nienaber / Michel SelbergSelberg _MBST_PLAN/MBST_313_LP1D 0313_machbarkeitsstudie.pro 0313_Matthias-Claudius-Schule\_Machbarrkeitstudie 1:500 A3 30.05.2017 b 25.01.2018 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index P-.... LAGEPLAN 3-Züge B/0 ERWEITERUNG MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE GUT INSEL 36 48151 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0313
Beschlussvorlage
30601 Zeichen
V/0224/2018 V/0224/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (2. Tranche) und Errichtungsbeschluss zur Erweiterung der Mosaik-Schule Beratungsfolge 17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 02.05.2018 Sportausschuss Vorberatung 02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 08.05.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.05.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die auf der Basis der Beschlüsse der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 erstellten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind (Anlage 1): Amt für Schule und Weiterbildung 13.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492 40 10 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0224/2018 Grundschulen: Bezirk Mitte Hermannschule Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Bezirk West Mosaik-Schule Bezirk Hiltrup Davertschule Amelsbüren Weiterführende Schulen: Bezirk Mitte Realschule im Kreuzviertel 2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe der Ar- chitektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabe- verordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen: Bezirk West Mosaik-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit mit der Option zur 4-Zügigkeit, Kostenrah- men ca. 5.650.000 € Anlage 2: Lageplan 3. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung, einen Realisie- rungszeitpunkt sowie einen Finanzierungsvorschlag als Vorlage an den Rat der Stadt Münster zur Sitzung am 19.09.2018 einzubringen. Bezirk Hiltrup Davertschule Amelsbüren, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 10.950.000 € Anlage 3: Lageplan 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Schulstandorte ein Entscheidungsvorschlag vo- raussichtlich Anfang 2020 gemacht wird: Bezirk Mitte Hermannschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.700.000 € Anlage 4: Lageplan Matthias-Claudius-Schule Gut Insel, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.350.000 € Anlage 5: Lageplan 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgendem Standort keine Erweiterungsmaßnahme zur Er- höhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudie erfolgen soll. Der Standort wird damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden: - 3 - V/0224/2018 Bezirk Mitte Realschule im Kreuzviertel, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 11.500.000 € Anlage 6: Lageplan 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gem. Beschlusspunkt 2.1 der Vorlage V/0845/2017/1 der Er- richtungsbeschluss für die Grundschule Sprakel in einer Vorlage zur Sitzung des Rates am 04.07.2018 konkretisiert wird. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bis zum Ende des 2. Quartals 2018 alle weiteren, noch offenen Machbarkeitsstudien nach derzeitigem Stand abgeschlossen sein werden. Am 19.09.2018 wird eine Beschlussvorlage zu den Machbarkeitsstudien sowie zu den Schulstandorten, für die die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden, in die Ratssitzung rechtzeitig zur Be- ratung des Haushaltsplans 2019 eingebracht. 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenausweitungen an der Mosaik-Schule in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind. 9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 9.1 am Schulstandort Mosaik-Schule der Sporthallenbedarf auch perspektivisch gedeckt werden kann und 9.2 die Verwaltung zur Erarbeitung eines standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zur Deckung der Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsbedarf und -optionen gem. Ratsbeschluss die For- schungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung, Bergische Universität Wuppertal, beauf- tragt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Erweiterung der Mosaik-Schule auf Grundlage des in der Machbarkeitsstudie kalkulierten Kostenrahmens Kosten in Höhe von ca. 5.650.000 € ent- stehen. Die Finanzierung zur baulichen Erweiterung der Davertschule Amelsbüren wird in der Beschlussvor- lage zur Ratssitzung am 19.09.2018 rechtzeitig zur Beratung des Haushaltsplans 2019 aufgegriffen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Architektenwettbewerb alternative und damit von den Planun- gen der Machbarkeitsstudie abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen kann. In dieser Phase der Projektentwicklung liegen noch keine abschließenden Kenntnisse über die kon- krete Anordnung und Ausformung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung vor. Sie können daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kosten- rahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kos- tengruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung – Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin zur abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rah- men der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Pla- nung Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können. Der auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen Konzepten möglichst einzuhalten. Eine entsprechende Vorgabe wird in das Vergabeverfahren aufge- nommen. Sollte sich am Standort Mosaik-Schule eine unausweichliche Überschreitung des Kosten- rahmens ergeben, wird diese möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. - 4 - V/0224/2018 III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die Deckung der Finanzierung der baulichen Erweiterung der Mosaik -Schule in Höhe von 5.650.000 € erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt sind: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4720 Erweiterung Schulgebäude Auszahlung für Baumaßnahmen Haush.- jahr Ansatz € 2017 4.500.000 2018 2.857.980 VE 2.000.000 2019 20.052.980 2020 11.314.980 2021 9.423.500 Sp. Jahre 19.668.500 ges. 67.817.940 Unter Berücksichtigung der 8 bereits mit der Vorlage V/0845/2017/1. Erg. beschlossenen Schulba u- maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 55.097.000 € stehen bei der Finanzstelle noch 12.720.940 € zur Verfügung. Davon werden 5.650.000 € für die Erweiterung der Mosaik -Schule ein- gesetzt, sodass noch 7.070.940 € zur Finanzierung weiterer Maßnahmen vorhanden sind. Unter Berücksichtigung der Ausführung unter Ziffer II werden die einzelnen Schulbaumaßnahmen in den weiteren Umsetzungsvorlagen als Einzelmaßnahmen im Haushaltsplan ausgewiesen. Begründung zu I. Sachentscheidung zu 1: Abgeschlossene Machbarkeitsstudien Der Rat der Stadt Münster hat am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 auf der Grundlage der fertiggestellten Machbarkeitsstudien bauliche Erweiterungen beschlossen. In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der weiteren inzwischen abgeschlossenen Machbarkeitsstudien dargestellt. Diese Dar- stellung ist nach folgenden Kriterien differenziert: Erweiterung – Errichtungsbeschluss (Beschlussvorschlag 2) Schulstandort, für den ein Entscheidungsvorschlag voraussichtlich Anfang 2020 gemacht wird (s. Beschlussvorschlag Ziffer 3) Keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit (Beschlussvorschlag 4) - 5 - V/0224/2018 zu 2: Errichtungsbeschluss Bezirk West Mosaik-Schule Die Mosaik-Schule ist eine Gemeinschaftsgrundschule. Sie kann aktuell 3 Eingangsklassen bilden. Vorausgesetzt, die auf der Fläche der ehemaligen Oxford-Kaserne geplante Grundschule nimmt rechtzeitig mit der Fertigstellung der Wohneinheiten ihren Betrieb auf, wird die Aufnahmekapazität der Mosaik-Schule bis zum Ende des Prognosezeitraums 2025/2026 zur Versorgung der Kinder aus dem Stadtteil ausreichen. Abhängig vom Wahlverhalten der Eltern ist es möglich, dass es zu Abweisungen kommt. Die ebenfalls im Stadtteil liegende Michaelschule, die als katholische Grundschule geführt wird, könnte in diesem Fall weitere Kinder aufnehmen. Neben der Wartburgschule und der Michaelschule ist die Mosaik-Schule eine der drei Grundschulen in Münster-West im Stadtteil Gievenbeck. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum sog. “Grünen Finger“, einer öffentlichen Grünfläche und Sportanlage u.a. mit Skateranlage, Spielplatz, Beachvolleyball- und Basketballfeldern. Südöstlich angrenzend an die Grünanlage befindet sich das Oxford-Gelände. Es wurden im Stufenverfahren der Ausbau zur vollen 3-Zügigkeit sowie die mögliche Erweiterung zur 4- Zügigkeit nach dem Raumprogramm geprüft. Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl ein Ausbau zur 3-Zügigkeit als auch eine Erweiterung zur 4-Zügigkeit umsetzbar sind. Der Entwurf sieht vor, den nördlichen Bereich zwischen der Schule und der Sporthalle zu bebauen. Hier befindet sich im Moment ein Spielplatz, der zur Oberkante des ferti- gen Fußbodens Schulgebäude/Schulhof ungefähr ein Geschoss tiefer liegt. Um den Abstand zum Schulgebäude zu maximieren, schiebt sich der geplante Baukörper städtebaulich auf eine Linie mit der Sporthalle. Für die 3-Zügigkeit wären neben dem Neubau mit Räumen für Küche/Mensa und Be- treuungsräumen nur sehr geringe Umbaumaßnahmen im Bestand erforderlich. Der Kostenrahmen für den Ausbau zur Dreizügigkeit beträgt ca. 5.650.000 €. Für die Erweiterung zur 4-Zügigkeit ist ein weiteres Geschoss auf dem neuen Anbau vorgesehen. In der Aufstockung sind Klassen zur Nutzung für Unterricht und den Offenen Ganztag geplant und die Flächen für Betreuungsräume werden gem. Schulkonzept in der Klassenraumgröße von ca. 100 m² einbezogen. Im Verwaltungsbereich des Bestandes wären größere Umbauten notwendig, da das jet- zige Lehrerzimmer für eine 4-Zügigkeit deutlich zu klein ist und zusätzliche Verwaltungsräume erfor- derlich sind. Der Kostenrahmen für einen direkten Ausbau zur 4-Zügigkeit liegt bei ca. 7.450.000 €. Der Sporthallenbedarf ist für die 3- und 4-Zügigkeit durch die vorhandene Dreifachsporthalle gedeckt. Durch den Einbau eines Aufzuges im Neubau wird die Barrierefreiheit gewährleistet. Die Verwaltung schlägt vor, die Mosaik-Schule zunächst auf die vollständige 3-Zügigkeit zu erweitern, um im zweiten Schritt je nach Entwicklung im Bereich des Oxford-Geländes eine größtmögliche Fle- xibilität zu besitzen, bei entsprechendem Bedarf auf eine 4-Zügigkeit erweitern zu können. Da durch den neuen Baukörper ein Spielplatz auf dem Schulhof wegfällt, wird die Schulhoffläche zwar verkleinert, liegt jedoch noch mit 1.900 m² befestigter und 650 m² naturbelassener Fläche ge- messen an einer 4-Zügigkeit knapp über dem Bedarf nach Raumprogramm. Ziel ist es, optional die Obstwiese bei weiterem Bedarf als naturnahe Schulfläche zu nutzen. Die vorhandene Fuß- und Rad- wegeverbindung ist dabei in anderer Form funktional sicherzustellen. - 6 - V/0224/2018 zu 3: Errichtungsbeschluss und Entscheidung zum Realisierungszeitpunkt und zur Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt Bezirk Hiltrup Davertschule Amelsbüren Die Davertschule Amelsbüren ist eine katholische Grundschule. Die Aufnahmekapazität dieser Grundschule hat der Rat der Stadt Münster auf 3 Eingangsklassen begrenzt. Auf der Grundlage des Richtwertes von 24 werden nach heutigem Stand ab dem Schuljahr 2021/2022 im 1. Jahrgang Plätze fehlen. Auch für die Davertschule Amelsbüren bestätigt sich die Schwankungsbreite bei der Realisierung des Baulandprogrammes und damit veränderte Bedarfe und Schülerprognosen. In der Beschlussvorlage V/0328/2017 ist auf diesen Punkt bereits für die Davertschule Amelsbüren hingewiesen worden. Auf- grund der Lage im Außenstadtteil kommt keine andere Grundschule in Frage, die fußläufig erreichbar ist und freie Kapazitäten hat. In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 - 2025 (siehe V/0207/2018, Anlage 3) werden für den Stadtteil Amelsbüren weitere Baugebiete benannt: „Westlich Böckenhorst“ und „Südöstliche Erweiterung“. Sollten dort neue Wohneinheiten entstehen, werden dadurch mit ho- her Wahrscheinlichkeit weitere Bedarfe an Grundschulplätzen entstehen. Die nächsten Monate sollen daher genutzt werden, den Realisierungszeitpunkt für eine Erweiterung auf 4 Züge zu konkretisieren und parallel die notwendige Finanzierung dieser Investition abzusichern. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie war eine Erweiterung um einen Zug im Stufenverfahren zu pla- nen. Planerisch ist nachgewiesen, dass ein zweigeschossiger Neubaukörper südlich der Grund- stücksgrenze mit teilweiser Unterkellerung möglich ist, der im Obergeschoss an den Altbau andockt. Um die Verwaltungsräume den gestiegenen Anforderungen anpassen zu können, kann eine Aufsto- ckung des zurzeit bestehenden eingeschossigen Verwaltungstrakts erfolgen. Die Fertigbauklasse westlich des Schulgebäudes wird entfernt. Für eine bauliche Erweiterung und den Umbau im Bestand zur 3-Zügigkeit im Stufenverfahren beträgt der Kostenrahmen ca. 6.800.000 €. Um das geforderte Raumprogramm zur 4-Zügigkeit im Sinne des Stufenverfahrens in einem separaten Bauabschnitt unterbringen zu können, soll das zusätzliche Bauvolumen durch einen weiteren zweigeschossigen, unterkellerten Neubau auf dem westlichen Grundstücksteil, das zurzeit als Wiese ausgewiesen ist, verortet werden. Der Kostenrahmen für die Erweiterung einer baulichen bestehenden 3-Zügigkeit zur 4-Zügigkeit als separater Bauabschnitt beträgt ca. 4.510.000 €. Der Kostenrahmen für die Erweite- rung zur 4-Zügigkeit in einem Bauabschnitt liegt bei ca.10.950.000 €. Beide Neubauten besitzen ei- nen Aufzug und können somit barrierefrei erschlossen werden. Im Altbau ist es aufgrund unterschied- licher Gebäudehöhen nicht möglich, überall die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Bei einer Realisierung verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Durch die Eingriffe in das Schulhofge- lände ist eine Umgestaltung der Schulhoffläche erforderlich. Ein Ausbau zur 4-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,5 Übungseinheiten des Sporthal- lenbedarfs. Derzeit wird die Turnhalle an der Davertschule Amelsbüren zusätzlich durch Klassen der Grundschule Loevelingloh belegt. Der Gymnastikraum an der Davertschule Amelsbüren kann auf- grund seiner Größe nicht als vollwertige Sportstätte für eine Schulklasse eingeplant werden. Eine weitere Sporthalle kann auf dem Grundstück der Davertschule Amelsbüren nicht errichtet wer- den. Der Sporthallenbedarf der Davertschule Amelsbüren ist bei der Erarbeitung eines standortüber- greifenden Gesamtkonzeptes zur Deckung der Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsbedarf und – optionen zu berücksichtigen. - 7 - V/0224/2018 zu 4: Schulstandorte, für die ein Entscheidungsvorschlag voraussichtlich Anfang 2020 gemacht wird Bezirk Mitte Im Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Süd, zeichnete sich zunächst ab, dass die Grundschulplätze insge- samt zur Bedarfsdeckung ausreichen würden. Kurz vor Erstellung dieser Beschlussvorlage wurde bekannt, dass die Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Mitte - südlich Roddestraße“ voraussicht- lich von 220 um 91 auf 311 erhöht werden. Darüber hinaus liegt dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung ein Antrag auf Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans im Bereich Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg vor, der zum Ziel hat, dass die aktuell als Gewerbegebiet festgelegte Fläche als Wohnbaufläche umgewidmet wird. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung wird dazu eine Stellungnahme ferti- gen, die noch vor der Sommerpause im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beraten werden soll. Falls der Bebauungsplan entsprechend dem Antrag geändert würde, könnten hier rund 300 neue Wohneinheiten errichtet werden. Eine Entscheidung über eine Erweiterung der Hermannschule und/oder der Matthias-Claudius-Schule Gut Insel sollte erst getroffen werden, wenn verlässliche Informationen zum Ausmaß der Bautätigkeit vorliegen. Die neue Kleinräumige Bevölkerungsprognose, die voraussichtlich im IV. Quartal 2019 vor- liegen wird, wird die neuen Planungen berücksichtigen und kann als Grundlage für eine Aktualisie- rung der Schülerprognose genutzt werden. Daher soll der Beschluss über die Erweiterungen der Hermannschule und der Matthias-Claudius-Schule Gut Insel zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens Anfang 2020, gefasst werden. Hermannschule Die Hermannschule ist eine 2-zügige katholische Grundschule. Ohne die Berücksichtigung der zu- sätzlich möglichen Bautätigkeit würde die Aufnahmekapazität ausreichen, um den Bedarf zu decken. Aufgrund schwankender Schülerprognosen wurde in der Vorlage V/0328/2017 für die Hermannschule das sogenannte Stufenverfahren festgelegt. Eine mögliche Erweiterung der zweizügigen Grundschule auf drei Züge sollte demnach in zwei Bauabschnitten geplant werden. Im ersten Bau-abschnitt sind die Räume lt. Musterraumprogramm einzubeziehen, die bei der aktuellen Zügigkeit fehlen. Der zweite Bauabschnitt würde dann all diejenigen Programmflächen enthalten, die für einen dritten Zug erfor- derlich sind. Zentrale Flächen – wie Küchen- und Speiseraumflächen – sollten bei nachträglicher Er- weiterung ohne kostenintensive Umbauarbeiten flächentechnisch den Maximalausbau ermöglichen. Die für die 2-Zügigkeit nach dem beschlossenen Raumprogramm fehlenden Flächen können durch Umstrukturierungen im Bestand sowie einen Anbau geschaffen werden. Der eingeschossige Neubau würde sich als Spiegelung zum Altbau als L-förmiger Baukörper auf dem Schulhof darstellen. Durch den direkten Anschluss an das Bestandsgebäude wird eine durchgängige Nutzung vom Bestand in die Erweiterung ermöglicht. Die Kosten für den geplanten An- sowie Umbau belaufen sich als Kosten- rahmen auf ca. 5.000.000 €. Planerisch ist nachgewiesen, dass eine spätere Erweiterung zur 3-Zügigkeit durch eine Aufstockung des Neubaus um ein weiteres Geschoss erfolgen kann. Der Kostenrahmen für den Umbau im Be- standsgebäude sowie die Erweiterung in zwei Bauabschnitten ergibt eine Gesamtsumme von ca. 8.100.000 €. Der direkte Ausbau der Hermannschule zur 3-Zügigkeit in einem Bauabschnitt reduziert den Kosten- rahmen auf ca. 7.700.000 €. Durch den Einbau eines Aufzugs ist die Barrierefreiheit sowohl bei der 2-Zügigkeit als auch der 3- Zügigkeit gewährleistet. - 8 - V/0224/2018 Die verbleibenden Schulhofflächen entsprechen den Vorgaben. Im Rahmen des Kitaneubaus auf der Fläche des Schulhofes und der Schulerweiterung muss der Schulhof komplett überplant werden. Durch die Erweiterung des Schulgebäudes ist der Baumbestand auf dem Schulhof massiv gefährdet. Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten im Sporthal- lenbereich. Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Die Matthias-Claudius-Schule Gut Insel ist eine Gemeinschaftsgrundschule, die 3 Klassen je Jahr- gang bilden kann. Die Aufnahmekapazität würde ohne Realisierung der zusätzlichen Wohneinheiten ausreichen, um den für die Schule prognostizierten Bedarf zu decken. Alternativ zur vorgesehenen 4-Zügigkeit wurde im Stufenverfahren auch der Ausbau zur 3-Zügigkeit geprüft. Planerisch ist nachgewiesen, dass durch einen zweigeschossigen Neubau auf dem nördlichen Grundstücksteil der Ausbau zur 3-Zügigkeit in der ersten Stufe erreicht werden kann. Die Lage des Neubaus nimmt Rücksicht auf die Abstandsflächen, den Baumbestand sowie auf den öffentlichen Spielplatzbereich südlich des Neubaus. Da es sich bei dem Neubau um einen Solitär mit zusätzli- chem Raumangebot handelt, kann er unabhängig vom laufenden Schulbetrieb errichtet werden. Der Kostenrahmen für den Ausbau zur 3-Zügigkeit beträgt 6.340.000 €. Die Erweiterung zur 4-Zügigkeit in der zweiten Stufe kann durch einen weiteren zweigeschossigen Anbau an den Neubau erfolgen. Der Anbau schließt süd-östlich an den Neubau an und erstreckt sich zum Teil über die vorhandene Stellplatzanlage. In dieser Umsetzungsstufe müssen die Parkplatzan- lage und der verbleibende Schulhof mit dem öffentlichen Spielplatzbereich neu geplant werden. Die verbleibenden Schulhofflächen entsprechen den Vorgaben. Für die Erweiterung der Schule muss in den vorhandenen Baumbestand eingegriffen werden. Der Kostenrahmen für die Umsetzung der 4-Zügigkeit als 2. Bauabschnitt beträgt ca. 3.450.000 €. Der Kostenrahmen für den Ausbau der Matthias-Claudius-Schule Gut Insel zur direkten 4-Zügigkeit in einem Bauabschnitt beträgt ca. 9.350.000 €. Das bestehende Schulgebäude verfügt über einen Aufzug. Durch den Einbau eines weiteren Aufzugs im Neubau ist die Barrierefreiheit sowohl bei der 3-Zügigkeit als auch der 4-Zügigkeit gewährleistet. Im Sporthallenbereich besteht bereits bei der jetzigen 3-Zügigkeit ein Defizit von 0,2 Übungseinhei- ten. Dieses Defizit erhöht sich bei einer 4-Zügigkeit auf 0,6 Übungseinheiten. zu 5: Standort ohne Erweiterungsmaßnahme Realschule im Kreuzviertel Mit der Vorlage V/0083/2018 hat der Rat der Stadt Münster die Durchführung eines nichtoffenen Ar- chitektenwettbewerbes zur Erweiterung der Erich-Klausener-Schule zur 4-Zügigkeit und den Neubau einer Zweifachsporthalle beschlossen. Damit wird dem Bedarf zur Erweiterung des Realschulangebo- tes in Münster-Mitte entsprochen. Eine darüber hinausgehende Ausweitung der Platzkapazitäten an Realschulen in diesem Stadtbezirk ist aus der aktuellen Schülerprognose nicht abzuleiten. Aus die- sem Grunde ist eine Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel derzeit nicht erforderlich. Die Realschule im Kreuzviertel ist als 4-zügige Realschule festgelegt. Im Rahmen der Machbarkeits- studie war eine Erweiterung um einen Zug zu planen. Zur Umsetzung eines zukunftsfähigen pädago- gischen Konzepts sind hierfür erhebliche Mehrflächen erforderlich. Um die benötigten Flächen abbil- den zu können, wurde mit der Schule gemeinsam das Konzept eines kompakten Riegels entwickelt, - 9 - V/0224/2018 der möglichst nah an der westlichen Grundstücksgrenze verläuft. Alle Gebäudeteile der Schule sind über einen eingeschossigen Laubengang verbunden. Durch den Einbau eines Aufzugs und der Er- weiterung des Laubengangs kann die Schule barrierefrei erschlossen werden. Der Kostenrahmen für den Neubau beläuft sich auf eine Summe von 11.500.000 €. Die vorliegende Planung wird aus stadtplanerischer Sicht insofern als kritisch erachtet, dass sie be- reits eine explizite Fläche in Form eines ausgeformten Kubus vorgibt und somit nicht die Möglichkeit einer alternativen Baukörperausformung bietet. Daher sollten in einem späteren Planungsprozess abgestimmte Baufenster vorgegeben werden, aus denen sich dann differenzierte und ortsangemes- sene Bauformen im Zusammenspiel mit der architektonischen Ausprägung ergeben können. Die Realschule im Kreuzviertel hätte als 5-zügige Schule einen Sportflächenbedarf von drei Hallen- einheiten. Im Bestand sind zwei Halleneinheiten. Im südlichen Bereich des Schulhofes könnte eine dritte Halle errichtet werden. Diese Halle würde sich an die Bestandshalle anschließen. Der Kosten- rahmen für den Bau dieser Sporthalle beträgt 2.750.000 €. zu 6: Konkretisierung des Errichtungsbeschlusses für die Grundschule Sprakel auf einen Standort Die Verwaltung hat ein Grundstück identifiziert, das geeignet ist, um eine neue zweizügige Grund- schule Sprakel mit Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit einschließlich einer Zweifachsporthalle zu errichten. Die Verwaltung plant aktuell zwei parallele Vorlagen. Zum einen sollen die erforderlichen Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplanverfahren vorgelegt werden. Zum anderen soll der Errichtungsbeschluss für den ausgewählten Standort in Kombination mit den Beschlüssen zum VgV-Verfahren und der Finanzierung für die Beratungskette zur Ratssit- zung am 04.07.2018 vorgelegt werden. zu 7: 3., abschließende Tranche mit Beschlussvorschlägen auf der Grundlage weiterer Machbar- keitsstudien Die Verwaltung plant, die Machbarkeitsstudien der 3. Tranche bis zum Ende des zweiten Quartals 2018 abzuschließen und eine Vorlage mit Vorschlägen zur Beschlussfassung in die Ratssitzung am 19.09.2018 einzubringen. Bezirk Mitte Bodelschwinghschule, Pötterhoekschule, Thomas-Morus-Schule, Erna-de-Vries-Realschule Bezirk West Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Marienschule Roxel, Peter-Wust-Schule Nord Melanchthonschule, Norbertschule Hiltrup Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup in Kombination mit dem Schulzentrum Hiltrup Südost Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde, Nikolaischule Wolbeck Neben den Ergebnissen der Machbarkeitsstudien einschließlich Kostenrahmen für weitere potentielle Schulerweiterungen werden die Ergebnisse der Überprüfungen derjenigen Schulstandorte vorgelegt, für die die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden. Angesichts der hohen Anzahl - 10 - V/0224/2018 investiver Maßnahmen im Schulbereich wird die Frage der Umsetzungsmöglichkeiten ein wichtiger Aspekt sein (Finanzierung, Zeitschiene, Personal, etc.). Zielsetzung ist es, auch denjenigen Schulen, deren Zügigkeit nicht erhöht wird, Perspektiven zur Ver- besserung der räumlichen Situation, wo sie denn erforderlich ist, zu geben. zu 8: Anpassungen der Personalstunden für Hausmeisterdienste Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der Personalstunden sind die Flächen der Gebäu- de und des Grundstücks. Wenn daher Schulstandorte erweitert werden, stellen die angedachten Flä- chenerweiterungen eine veränderte Berechnungsgrundlage für Hausmeisterdienste dar. Die Verwaltung wird dies zu gegebener Zeit in den Stellenplanentwürfen berücksichtigen. zu 9: Sporthallenbedarf Mosaik-Schule – Gesamtkonzept zur Deckung der Schulsportbedarfe Zur Bemessung des Sporthallenbedarfs wird für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit zu- grunde gelegt. Am Schulstandort Mosaik-Schule ist der erforderliche Sporthallenbedarf auch bei einer perspektivischen 4-Zügigkeit durch die vorhandene Dreifachhalle gedeckt. Die Verwaltung hat zur Erarbeitung eines standortübergreifendes Gesamtkonzeptes zur Deckung der Sporthallenbedarfe die Forschungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung, Bergische Universi- tät Wuppertal, beauftragt. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird die Verwaltung Lösungsvorschläge machen. In diesem Zusammenhang sind dann von der Verwaltung auch die finanziellen Auswirkun- gen zu ermitteln und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen, da für die notwendigen Umsetzungen bislang keine Haushaltsmittel im Haushalt eingeplant sind. Begründung zu II. Finanzielle Auswirkungen Auf der Grundlage der erarbeiteten Machbarkeitsstudien sind Kostenrahmen ermittelt worden. Diese berücksichtigen die Neubauflächen, die Umbauten im Bestand, Beschaffungen, Außenanlagen, ggfls. erforderliche Ersatzmaßnahmen für die Dauer der Bauphase, Baupreissteigerungen und sämtliche Nebenkosten. Der Kostenrahmen enthält keine Mittel für Unwägbarkeiten für z.B. archäologische Maßnahmen, Kampfmittelsondierung, Altlastenuntersuchungen/ -entsorgung auf dem Grundstück oder Schadstoff- untersuchungen/ -entsorgung im Gebäude. Außerdem können die Architektenwettbewerbe zu anderen Lösungsvorschlägen mit unterschiedli- chen Neu- und Umbauflächen kommen. Unabhängig davon ist der auf Basis der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen grundsätzlich einzuhalten. Begründung zu III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Bei der Maßnahme Ziffer 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ sind Mittel in Höhe von insgesamt 67.817.940 € für die Schulbaumaßnahmen gebündelt veranschlagt. Dadurch wird eine größere Flexi- bilität erreicht. Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 bereits für 8 Schulbaumaßnahmen Errich- tungsbeschlüsse gefasst (vgl. Vorlage V/0845/2017/1. Erg.). Der Gesamtkostenrahmen für diese 8 Maßnahmen beträgt 55.097.000 €, so dass noch 12.720.940 € zur Verfügung stehen. Aus diesem Budget sind die Kosten für die Erweiterung der Mosaik-Schule in Höhe von 5.650.000 € zu finanzieren. Für weitere Maßnahmen verbleibt damit ein Restbetrag in Höhe von 7.070.940 €. - 11 - V/0224/2018 In der Beschlussvorlage, die am 19.09.2018 in die Ratssitzung eingebracht werden soll, werden die Finanzbedarfe der weiteren Machbarkeitsstudien benannt. Über die weitere Mittelbereitstellung ist dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 zu entscheiden. Dies betrifft auch eine Mittelbe- reitstellung für diejenigen Schulen, für die zwar keine Machbarkeitsstudie erstellt wird, aber für die die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage A zur V/0224/2018 Anlage 1: Standorte der Machbarkeitsstudien Anlage 2: Lageplan Mosaik-Schule Anlage 3: Lageplan Davertschule Amelsbüren Anlage 4: Lageplan Hermannschule Anlage 5: Lageplan Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Anlage 6: Lageplan Realschule im Kreuzviertel
Anlage6_Realschule_im_Kreuzviertel
768 Zeichen
8
3
7
Schulhofflächen 4500 m²
I
III
II
I
-I
I
I
II
III
I
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IIIIII
-I
II
I
I
I
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II
II
II
Finkenstraße
Baufenster
15.12.2016
- 1 -
PLAN/ Erweiterung PLM
Architektur und Projektsteuerung
Projektverzeichniss:0063-\Schulerweiterungsbedarf
Maßstab 1 : 1000
Datei:
0063_SEBbedarf.pro
Plan-Datum 12.12.2016
Änderungsnummer:
mit aktuellem Ausdruck vom:
Steinkamp
0246
Projektleitung
Standortnummer:
Bauen im BestandZeichner/in
G E S A M T B E S T A N D
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung/Abteilungsleitung
Zeichnung
Bedarfsamt
Haustechnisches
Gebäudemanagement
Architektur und Projektsteuerung
MÜNSTERSTADT
REALSCHULE IM
KREUZVIERTEL
FINKENSTRASSE 26
48147 MÜNSTER
Lap LAGEPLAN
Hochbautechnisches Gebäudemanagement
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Anlage A
2870 Zeichen
Anlage A zur V/0224/2018 Kurzüberblick In Fortführung der am 13.12.2017 vom Rat getroffenen Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulen wird auf der Grundlage weiterer bereits fertiggestellter Machbarkeitsstudien ein Er- richtungsbeschuss für die Mosaik-Schule vorgeschlagen. Für die Davertschule Amelsbüren wird ebenfalls ein Errichtungsbeschluss gefasst. Allerdings werden ein Realisierungszeitpunkt sowie ein Finanzierungsvorschlag erst mit einer Vorlage an den Rat zur Sitzung am 19.09.2018 einge- bracht. Weiter wird vorgeschlagen, die Realschule im Kreuzviertel nicht zu erweitern, da die Er- weiterung aufgrund der aktuellen Schülerprognose nicht erforderlich ist. Ebenso wird vorgeschla- gen, für die Schulstandorte Hermannschule und Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Entschei- dungsvorschläge voraussichtlich Anfang 2020 zu machen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produkt 030101 – Grundschulen Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal sowie die nach dem Grundprinzip "Kurze Beine - kurze Wege" erforderlichen Grundschulgebäu- de/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fach- räume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Kon- zeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mit- tagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. Ganztagsangebote). Ziel: Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Zielkenn- zahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wird schnellstmöglich bedarfsgerecht ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: PG 030101 Grundschulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Eine Erweiterung der Mosaik-Schule verursacht investive Auszahlungen in Höhe von 5.650.000 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Dieckmannstraße
- Finkenstraße 26
- Roddestraße
- Alfred-Krupp-Weg
- Scheibenstraße
- Loevelingloh
- Gut Insel 3
- Steinkamp 0246
- Zum Häpper 10
- Böckenhorst
- Dahlweg 66
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0224/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37