Mandari Insight

V/0224/2018

Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1

Vorlagen 04.04.2018

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Anlage3_Davertschule_Amelsbüren

· application/pdf

Ansehen

Anlage1_Standorte_Machbarkeitsstudien

· application/pdf

Ansehen

Anlage4_Hermannschule

· application/pdf

Ansehen

Anlage2_Mosaikschule

· application/pdf

Ansehen

Anlage5_Matthias-Claudius-Schule_Gut_Insel

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage6_Realschule_im_Kreuzviertel

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage3_Davertschule_Amelsbüren

1004 Zeichen

"OGTS-Haus"
FD
II
Aufstockung 
Verwaltung zu 
2-Geschossigkeit
Neubau
Mensa im EG,
Erweiterung Klassen im OG
II
II
Variante 2
Ausbau zur
4-Zügigkeit
FD
FD o. SD
FD
FD
FD
FD
FD
SD
FD
II FD
15
I
2
II
I
Turnhalle
II
4
I 12
I
I
II
Davertschule
10b
II
10
I
16I
I
I
11
II I
11
8
I
I
II II I
II
Gymnastik-
halle
Kita
Container
Pausen WC
Schul-
gebäude
T E R R A S S E
31. 91 m²
Spielplatz
510
HP
P
P
P
780 873
872
ERWEITERUNG
DAVERTSCHULE
ZUM HÄPPER 10
48153 MÜNSTER
_PLAN_Machbarkeit/MBST_846_LP_3 Zug
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
SelbergSelberg
Planbezeichnung
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung Bauen im Bestand
Projektleitung
0846_sebedarf_kopie.pro
0846_Davertschule\_Schulerweiterungsbedarf
4-Züge
LAGEPLAN
0846
Planphase
MACHBARKEITSSTUDIE
1:500
A3
04.07.2017 a     02.10.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Projektnummer
Index
P-....
B/0
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Projektdatei
Standortnummer

Anlage1_Standorte_Machbarkeitsstudien

1736 Zeichen

Beschlussvorschlag - Vorlage 
V/0224/2018 Stadtbezirk Schultyp Schule
fest-
gelegte 
Zügigkeit
Zügigkeit 
nach 
Ausbau
 Kosten-
rahmen  
alternative 
Zügigkeit
 Kosten-
rahmen  alternative Zügigkeit
 Kosten-
rahmen * 
Erweiterung -                                   
Errichtungsbeschluss (s. 
Beschlussvorschlag Ziffer 2) West Grundschule Mosaik-Schule 3 3 5.650.000 €    
direkter Ausbau 
zur 4-Zügigkeit 7.450.000 €    
späterer Ausbau zur 4-Zügigkeit auf 
Grundlage einer baulich vorhandenen 
3-Zügigkeit 2.240.000 €  
Erweiterung -               
Errichtungsbeschluss (s. 
Beschlussvorschlag Ziffer 3)  -   
Realisierungszeitpunkt  und 
Finanzierungsvorschlag zum 
19.09.2018  Hiltrup Grundschule
Davertschule 
Amelsbüren 3 3 6.800.000 €    
direkter Ausbau 
zur 4-Zügigkeit 10.950.000 €  
späterer Ausbau zur 4-Zügigkeit auf 
Grundlage einer baulich vorhandenen 
3-Zügigkeit 4.510.000 €  
Hermannschule 2 2 5.000.000 €    
direkter Ausbau 
zur 3-Zügigkeit 7.700.000 €    
späterer Ausbau zur 3-Zügigkeit auf 
der Grundlage einer baulich 
vorhandenen 2-Zügigkeit 3.100.000 €  
Matthias-
Claudius-Schule 
Gut Insel 3 3 6.340.000 €    
direkter Ausbau 
zur 4-Zügigkeit 9.350.000 €    
späterer Ausbau zur 4-Zügigkeit auf 
Grundlage einer baulich vorhandenen 
3-Zügigkeit 3.450.000 €  
keine Erweiterung zur Erhöhung 
der Zügigkeit (s. 
Beschlussvorschlag Ziffer 5) Mitte
weiterführende 
Schule
Realschule im 
Kreuzviertel 4 5 11.500.000 €  
   Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2018
* zzgl. des Baupreisindexes bei späterer Umsetzung
Standorte der Machbarkeitsstudien gem. Vorlage V/0224/2018
Mitte
Schulstandort, für den ein 
Entscheidungsvorschlag 
voraussichtlich Anfang 2020 
gemacht wird   (s. 
Beschlussvorschlag Ziffer 4)
Grundschule

Anlage4_Hermannschule

632 Zeichen

LAGEPLAN
SCHULHOF
VORH. 2.414 M²
ERF.    1.800 M²
Kindertagesstätte
32°
III
IV
IV
II
I
I
I
I
III
I
Parkplätze
Turnhalle
Hermannschule
Scheibenstraße
Parkplätze
Zufahrt Dahlweg
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
STEINKAMP
A 3
01.01.2017 a      12.04.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
ERWEITERUNG 
HERMANNSCHULE
DAHLWEG 66
48153 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0182

Anlage2_Mosaikschule

707 Zeichen

54
55
58
161
53
51
49
II    
II
12 Stellplätze vorhanden
II
Dieckmannstraße
I
Sporthalle
-I
I
II
I
II
M
osaik-Schule
II
II
II
II
0,4
GB
II E
0,8 
o
3
Baugrenze
924
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
MACHBARKEITSSTUDIE
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
ERWEITERUNG DER 
MOSAIKSCHULE MÜNSTER
DIEKMANNSTRASSE 131
48161 MÜNSTER
LP
Index
Projektnummer
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
24.11.20171:500
0924_Mosaikschule\Schulerweiterungsbedarf
0924-sebedarf.pro
Uphaus Uphaus
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken 
Vorabzug
3 ZügigkeitLP
OW
S
N

Anlage5_Matthias-Claudius-Schule_Gut_Insel

9546 Zeichen

18.00
8.00
15.10
10.86
S
T
ø
=
 0.65 m
 
K
ø
= 13.00 m
 
S
T
ø
= 0.30 m
K
ø
= 9.00 m
 
S
T
ø
= 0.45 m
K
ø
= 10.00 m
 
S
T
ø
=
 0.50 m
 
K
ø
= 12.00 m
 
S
T
ø
=
 0.50 m
 
K
ø
= 10.00 m
 
S
T
ø
= 0.35 m
K
ø
= 5.00 m
 
S
T
ø
=
 0.50 m
 
K
ø
= 10.00 m
 
S
T
ø
= 0.35 m
K
ø
= 8.00 m
 
S
T
ø
= 0.45 m
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
=
 0.35 m
 
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
=
 2.00 m
 
K
ø
= 7.00 m
 
S
T
ø
=
 2.00 m
 
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
= 0.30 m
K
ø
= 5.00 m
 
S
T
ø
= 0.15 m
K
ø
= 4.00 m
 
S
T
ø
= 0.25 m
K
ø
= 5.00 m
 
S
T
ø
= 0.15 m
K
ø
= 4.00 m
 
S
T
ø
=
 0.20 m
 
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
= 0.40 m
K
ø
= 8.00 m
 
S
T
ø
= 0.30 m
K
ø
= 5.00 m
 
S
T
ø
= 0.20 m
K
ø
= 4.00 m
 
S
T
ø
= 0.35 m
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
=
 0.10 m
 
K
ø
= 3.00 m
 
S
T
ø
= 0.15 m
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
=
 0.25 m
 
K
ø
= 5.00 m
 S
T
ø
= 0.50 m
K
ø
= 8.00 m
 
S
T
ø
= 0.10 m
K
ø
= 4.00 m
 
S
T
ø
= 0.25 m
K
ø
= 4.00 m
 
S
T
ø
= 0.10 m
K
ø
= 2.00 m
 
S
T
ø
= 0.20 m
K
ø
= 4.00 m
 
S
T
ø
= 0.20 m
K
ø
= 4.00 m
 
S
T
ø
= 0.25 m
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
=
 0.10 m
 
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
= 0.30 m
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
= 0.60 m
K
ø
= 14.00 m
 
S
T
ø
=
 0.60 m
 
K
ø
= 12.00 m
 
S
T
ø
= 0.50 m
K
ø
= 12.00 m
 
S
T
ø
=
 0.50 m
 
K
ø
= 10.00 m
 
S
T
ø
= 0.45 m
K
ø
= 8.00 m
 
S
T
ø
= 0.35 m
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
= 0.50 m
K
ø
= 10.00 m
 
S
T
ø
= 0.70 m
K
ø
= 12.00 m
 
S
T
ø
= 0.30 m
K
ø
= 8.00 m
 
S
T
ø
= 0.25 m
K
ø
= 9.00 m
 
S
T
ø
= 0.40 m
K
ø
= 9.00 m
 
S
T
ø
=
 0.20 m
 
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
=
 0.45 m
 
K
ø
= 8.00 m
 
S
T
ø
=
 0.45 m
 
K
ø
= 10.00 m
 
S
T
ø
=
 0.45 m
 
K
ø
= 9.00 m
 
S
T
ø
=
 0.20 m
 
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
=
 0.20 m
 
K
ø
= 5.00 m
 
S
T
ø
=
 0.05 m
 
K
ø
= 1.50 m
 
S
T
ø
=
 0.80 m
 
K
ø
= 10.00 m
 
S
T
ø
=
 4.00 m
 
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
=
 0.60 m
 
K
ø
= 9.00 m
 
S
T
ø
=
 0.75 m
 
K
ø
= 12.00 m
 
S
T
ø
=
 0.50 m
 
K
ø
= 12.00 m
 
S
T
ø
=
 0.15 m
 
K
ø
= 4.00 m
 
S
T
ø
=
 0.20 m
 
K
ø
= 5.00 m
 
S
T
ø
=
 0.80 m
 
K
ø
= 14.00 m
 
S
T
ø
=
 0.45 m
 
K
ø
= 8.00 m
 
S
T
ø
=
 0.35 m
 
K
ø
= 6.00 m
 
S
T
ø
=
 0.40 m
 
K
ø
= 9.00 m
 
S
T
ø
=
 0.45 m
 
K
ø
= 8.00 m
 
S
T
ø
=
 0.45 m
 
K
ø
= 9.00 m
 
S
T
ø
=
 0.25 m
 
K
ø
= 5.00 m
 
S
T
ø
=
 0.20 m
 
K
ø
= 4.00 m
 
. 
6
2.8
6 
6
2.8
4 
6
2.6
9 
6
2.5
7 
6
2.5
6 
6
2.5
9 
6
2.6
0 
6
2.6
2 
6
2.6
7 
6
2.7
1 
6
2.8
9 
6
2.8
8 
6
2.9
4 
6
2.9
0 
6
2.8
6 
6
2.9
0 
6
2.9
8 
6
2.9
8 
6
3.0
1 
6
2.9
5 
6
2.9
4 
6
2.9
5 
6
2.9
7 
6
2.9
8 
6
2.9
7 
6
2.9
5 
6
2.9
6 
6
2.9
5 
6
2.9
7 
6
2.9
6 
6
2.9
6 
6
2.7
2 6
2.6
9 
6
2.9
9 
6
2.8
2 
6
2.8
2 6
2.8
2 6
2.8
2 
6
2.9
3 
6
2.9
6 
6
2.9
4 
6
2.7
9 
6
2.6
2 
6
2.5
7 
6
2.6
3 
6
3.3
2 
6
2.8
2 
6
2.8
3 
6
3.3
8 
6
1.1
8 
6
3.0
0 
6
3.0
1 
6
2.9
9 
6
2.9
5 
6
2.9
7 
6
3.0
2 
6
3.7
6 
6
3.6
5 
6
3.8
5 
6
3.0
1 
6
3.0
7 
6
3.4
9 
6
3.4
7 
6
2.8
7 
6
2.8
1 
6
2.7
7 
6
2.8
2 
6
3.3
1 
6
3.4
0 
6
2.8
6 
6
2.8
7 
6
2.8
6 
6
3.1
0 
6
3.3
9 
6
2.6
1 
6
2.6
0 
6
2.6
6 
6
2.6
6 
6
2.6
7 
6
2.7
2 
6
2.7
4 
6
2.7
6 
6
2.7
2 
6
2.9
9 
6
3.3
6 
6
3.3
6 
6
3.3
4 
6
3.0
7 
6
2.9
9 
6
2.8
8 
6
2.8
6 
6
2.8
7 
6
2.8
7 
6
2.8
6 
6
2.8
6 
6
2.8
5 
6
2.8
7 
6
2.8
6 
6
2.9
5 
6
2.9
8 
6
2.8
6 
6
2.8
7 
6
2.8
3 
6
2.8
1 
6
2.7
9 
6
2.8
6 
6
2.7
2 
6
2.7
5 
6
2.7
7 
6
2.7
6 
6
2.7
8 
6
2.7
8 
6
3.0
3 
6
2.9
2 
6
2.8
4 6
2.8
4 6
2.8
4 
6
2.8
8 
6
2.7
7 
6
2.8
0 6
2.8
3 
6
2.8
5 
6
2.8
6 
6
2.8
7 
6
2.9
2 
6
2.9
1 
6
2.8
6 
6
2.8
2 
6
2.7
9 
6
2.7
6 
6
2.6
9 
6
2.7
2 
6
2.7
4 
6
2.7
8 
6
2.7
9 
6
2.8
1 
6
2.7
7 
6
2.7
2 
6
2.7
2 
6
2.7
1 6
2.6
6 6
2.6
6 
6
2.6
3 
6
2.6
6 
6
2.8
3 
6
2.8
2 
6
2.8
3 
6
2.8
3 
6
2.8
1 
6
2.8
5 
6
2.8
5 
6
2.8
9 
6
2.8
8 
6
2.8
9 
6
2.5
4 
6
2.6
2 
6
2.6
0 6
2.5
8 
6
2.9
8 
6
3.0
7 
6
2.6
9 
6
2.6
4 
6
2.9
8 
6
2.9
7 
6
2.9
6 
6
2.5
8 
6
3.5
7 
6
3.3
9 
6
3.5
2 
6
2.9
9 
6
2.8
0 
6
3.3
6 
6
3.2
7 
6
3.3
1 
6
3.3
1 
6
2.8
4 
6
3.4
0 
6
2.8
7 
6
3.3
6 
6
2.7
9 
6
2.7
1 
6
3.0
4 
6
3.2
7 
6
3.1
6 
6
3.1
5 
6
3.2
4 
6
3.3
7 
6
2.7
6 
6
2.7
3 
6
2.7
3 
6
3.0
3 
6
3.0
6 
6
3.7
3 
6
3.1
0 
6
2.8
4 
6
2.8
3 
6
3.0
1 
6
1.1
2 
6
3.0
1 
6
3.0
1 
6
2.9
4 
6
2.9
4 6
2.8
3 
6
2.8
2 
6
3.2
8 
6
2.9
7 
6
2.8
5 
6
2.8
4 
6
2.8
2 
6
2.6
9 
6
2.5
5 
6
2.4
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9 
II
II
II II
I
I
Container,
abgängig
SD
SD
SD
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M
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G
anztag
II
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3-Zügigkeit
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3.70
14.36
1
2
.6
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Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
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Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0313

Beschlussvorlage

30601 Zeichen

V/0224/2018 
V/0224/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 
und V/0328/2017/1 
hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (2. Tranche) und Errichtungsbeschluss zur 
Erweiterung der Mosaik-Schule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   02.05.2018 Sportausschuss Vorberatung 
   02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und  
Wohnen 
Vorberatung 
   08.05.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
Vorberatung 
   15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die auf der Basis der Beschlüsse der 
Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 erstellten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind 
(Anlage 1): 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
13.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492 40 10 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0224/2018 
Grundschulen: 
 
Bezirk Mitte 
Hermannschule 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 
 
Bezirk West 
Mosaik-Schule 
 
Bezirk Hiltrup 
Davertschule Amelsbüren 
 
 
Weiterführende Schulen: 
 
Bezirk Mitte 
Realschule im Kreuzviertel 
 
2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung 
folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe der Ar-
chitektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des mit der Vorlage 
V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabe-
verordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie 
anschließend den Baubeschluss herbeizuführen: 
Bezirk West 
Mosaik-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit mit der Option zur 4-Zügigkeit, Kostenrah-
men ca. 5.650.000 €  
Anlage 2: Lageplan  
 
3. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung 
folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung, einen Realisie-
rungszeitpunkt sowie einen Finanzierungsvorschlag als Vorlage an den Rat der Stadt Münster 
zur Sitzung am 19.09.2018 einzubringen. 
Bezirk Hiltrup 
Davertschule Amelsbüren, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 10.950.000 € 
Anlage 3: Lageplan 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Schulstandorte ein Entscheidungsvorschlag vo-
raussichtlich Anfang 2020 gemacht wird: 
 
Bezirk Mitte 
Hermannschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.700.000 € 
Anlage 4: Lageplan  
 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 
9.350.000 € 
Anlage 5: Lageplan 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgendem Standort keine Erweiterungsmaßnahme zur Er-
höhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudie erfolgen soll. 
Der Standort wird damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die die quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe erfasst werden:

- 3 - 
V/0224/2018 
 
Bezirk Mitte 
Realschule im Kreuzviertel, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit, Kostenrahmen  
ca. 11.500.000 € 
Anlage 6: Lageplan 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gem. Beschlusspunkt 2.1 der Vorlage V/0845/2017/1 der Er-
richtungsbeschluss für die Grundschule Sprakel in einer Vorlage zur Sitzung des Rates am 
04.07.2018 konkretisiert wird. 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bis zum Ende des 2. Quartals 2018 alle weiteren, noch offenen 
Machbarkeitsstudien nach derzeitigem Stand abgeschlossen sein werden. Am 19.09.2018 wird 
eine Beschlussvorlage zu den Machbarkeitsstudien sowie zu den Schulstandorten, für die die 
quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden, in die Ratssitzung rechtzeitig zur Be-
ratung des Haushaltsplans 2019 eingebracht. 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenausweitungen an der Mosaik-Schule in 
den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Hausmeisterdienste im Rahmen der 
Stellenplanberatungen abzusichern sind.  
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
9.1 am Schulstandort Mosaik-Schule der Sporthallenbedarf auch perspektivisch gedeckt werden 
kann und  
9.2 die Verwaltung zur Erarbeitung eines standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zur Deckung 
der Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsbedarf und -optionen gem. Ratsbeschluss die For-
schungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung, Bergische Universität Wuppertal, beauf-
tragt hat.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Erweiterung der Mosaik-Schule auf Grundlage 
des in der Machbarkeitsstudie kalkulierten Kostenrahmens Kosten in Höhe von ca. 5.650.000 € ent-
stehen.  
Die Finanzierung zur baulichen Erweiterung der Davertschule Amelsbüren wird in der Beschlussvor-
lage zur Ratssitzung am 19.09.2018 rechtzeitig zur Beratung des Haushaltsplans 2019 aufgegriffen. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Architektenwettbewerb alternative und damit von den Planun-
gen der Machbarkeitsstudie abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen 
kann.  
In dieser Phase der Projektentwicklung liegen noch keine abschließenden Kenntnisse über die kon-
krete Anordnung und Ausformung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung 
vor. Sie können daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kosten-
rahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kos-
tengruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen. Für die Kalkulation ist ein 
durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung – Entwurfsplanung, 
Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin zur 
abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rah-
men der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Pla-
nung Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können. 
Der auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen 
Konzepten möglichst einzuhalten. Eine entsprechende Vorgabe wird in das Vergabeverfahren aufge-
nommen. Sollte sich am Standort Mosaik-Schule eine unausweichliche Überschreitung des Kosten-
rahmens ergeben, wird diese möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude 
aufgefangen.

- 4 - 
V/0224/2018 
 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung  
 
Die Deckung der Finanzierung der baulichen Erweiterung der Mosaik -Schule in Höhe von 5.650.000 
€ erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt  
bereitgestellt sind: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen 
Investitions- 
maßnahme 
4720 Erweiterung Schulgebäude 
 Auszahlung für Baumaßnahmen 
Haush.- 
jahr 
Ansatz  
€ 
2017 4.500.000 
2018 2.857.980 
VE 2.000.000 
2019 20.052.980 
2020 11.314.980 
2021 9.423.500 
Sp. Jahre 19.668.500 
ges. 67.817.940 
 
Unter Berücksichtigung der 8 bereits mit der Vorlage V/0845/2017/1. Erg. beschlossenen Schulba u-
maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 55.097.000 € stehen bei der Finanzstelle noch 
12.720.940 € zur Verfügung. Davon werden 5.650.000 € für die Erweiterung der Mosaik -Schule ein-
gesetzt, sodass noch 7.070.940 € zur Finanzierung weiterer Maßnahmen vorhanden sind. 
 
Unter Berücksichtigung der Ausführung unter Ziffer II werden die einzelnen Schulbaumaßnahmen in 
den weiteren Umsetzungsvorlagen als Einzelmaßnahmen im Haushaltsplan ausgewiesen. 
 
 
 
Begründung zu I. Sachentscheidung 
 
zu 1: 
Abgeschlossene Machbarkeitsstudien 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 auf der Grundlage der 
fertiggestellten Machbarkeitsstudien bauliche Erweiterungen beschlossen. In der Anlage 1 sind die 
Ergebnisse der weiteren inzwischen abgeschlossenen Machbarkeitsstudien dargestellt. Diese Dar-
stellung ist nach folgenden Kriterien differenziert: 
 Erweiterung – Errichtungsbeschluss (Beschlussvorschlag 2) 
 Schulstandort, für den ein Entscheidungsvorschlag voraussichtlich Anfang 2020 gemacht wird 
(s. Beschlussvorschlag Ziffer 3) 
 Keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit (Beschlussvorschlag 4)

- 5 - 
V/0224/2018 
 
zu 2: 
Errichtungsbeschluss 
 
Bezirk West 
 
Mosaik-Schule 
 
Die Mosaik-Schule ist eine Gemeinschaftsgrundschule. Sie kann aktuell 3 Eingangsklassen bilden. 
Vorausgesetzt, die auf der Fläche der ehemaligen Oxford-Kaserne geplante Grundschule nimmt 
rechtzeitig mit der Fertigstellung der Wohneinheiten ihren Betrieb auf, wird die Aufnahmekapazität der 
Mosaik-Schule bis zum Ende des Prognosezeitraums 2025/2026 zur Versorgung der Kinder aus dem 
Stadtteil ausreichen. Abhängig vom Wahlverhalten der Eltern ist es möglich, dass es zu Abweisungen 
kommt. Die ebenfalls im Stadtteil liegende Michaelschule, die als katholische Grundschule geführt 
wird, könnte in diesem Fall weitere Kinder aufnehmen. 
 
Neben der Wartburgschule und der Michaelschule ist die Mosaik-Schule eine der drei Grundschulen 
in Münster-West im Stadtteil Gievenbeck. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum sog. “Grünen Finger“, 
einer öffentlichen Grünfläche und Sportanlage u.a. mit Skateranlage, Spielplatz, Beachvolleyball- und 
Basketballfeldern. Südöstlich angrenzend an die Grünanlage befindet sich das Oxford-Gelände. Es 
wurden im Stufenverfahren der Ausbau zur vollen 3-Zügigkeit sowie die mögliche Erweiterung zur 4-
Zügigkeit nach dem Raumprogramm geprüft. 
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl ein Ausbau zur 3-Zügigkeit als auch eine Erweiterung zur 
4-Zügigkeit umsetzbar sind. Der Entwurf sieht vor, den nördlichen Bereich zwischen der Schule und 
der Sporthalle zu bebauen. Hier befindet sich im Moment ein Spielplatz, der zur Oberkante des ferti-
gen Fußbodens Schulgebäude/Schulhof ungefähr ein Geschoss tiefer liegt. Um den Abstand zum 
Schulgebäude zu maximieren, schiebt sich der geplante Baukörper städtebaulich auf eine Linie mit 
der Sporthalle. Für die 3-Zügigkeit wären neben dem Neubau mit Räumen für Küche/Mensa und Be-
treuungsräumen nur sehr geringe Umbaumaßnahmen im Bestand erforderlich. Der Kostenrahmen für 
den Ausbau zur Dreizügigkeit beträgt ca. 5.650.000 €. 
 
Für die Erweiterung zur 4-Zügigkeit ist ein weiteres Geschoss auf dem neuen Anbau vorgesehen. In 
der Aufstockung sind Klassen zur Nutzung für Unterricht und den Offenen Ganztag geplant und die 
Flächen für Betreuungsräume werden gem. Schulkonzept in der Klassenraumgröße von ca. 100 m² 
einbezogen. Im Verwaltungsbereich des Bestandes wären größere Umbauten notwendig, da das jet-
zige Lehrerzimmer für eine 4-Zügigkeit deutlich zu klein ist und zusätzliche Verwaltungsräume erfor-
derlich sind. Der Kostenrahmen für einen direkten Ausbau zur 4-Zügigkeit liegt bei ca. 7.450.000 €. 
 
Der Sporthallenbedarf ist für die 3- und 4-Zügigkeit durch die vorhandene Dreifachsporthalle gedeckt. 
Durch den Einbau eines Aufzuges im Neubau wird die Barrierefreiheit gewährleistet. 
Die Verwaltung schlägt vor, die Mosaik-Schule zunächst auf die vollständige 3-Zügigkeit zu erweitern, 
um im zweiten Schritt je nach Entwicklung im Bereich des Oxford-Geländes eine größtmögliche Fle-
xibilität zu besitzen, bei entsprechendem Bedarf auf eine 4-Zügigkeit erweitern zu können. 
Da durch den neuen Baukörper ein Spielplatz auf dem Schulhof wegfällt, wird die Schulhoffläche 
zwar verkleinert, liegt jedoch noch mit 1.900 m² befestigter und 650 m² naturbelassener Fläche ge-
messen an einer 4-Zügigkeit knapp über dem Bedarf nach Raumprogramm. Ziel ist es, optional die 
Obstwiese bei weiterem Bedarf als naturnahe Schulfläche zu nutzen. Die vorhandene Fuß- und Rad-
wegeverbindung ist dabei in anderer Form funktional sicherzustellen.

- 6 - 
V/0224/2018 
 
zu 3: 
Errichtungsbeschluss und Entscheidung zum Realisierungszeitpunkt und zur Finanzierung zu 
einem späteren Zeitpunkt 
 
 
Bezirk Hiltrup 
 
Davertschule Amelsbüren 
 
Die Davertschule Amelsbüren ist eine katholische Grundschule. Die Aufnahmekapazität dieser 
Grundschule hat der Rat der Stadt Münster auf 3 Eingangsklassen begrenzt. Auf der Grundlage des 
Richtwertes von 24 werden nach heutigem Stand ab dem Schuljahr 2021/2022 im 1. Jahrgang Plätze 
fehlen.  
 
Auch für die Davertschule Amelsbüren bestätigt sich die Schwankungsbreite bei der Realisierung des 
Baulandprogrammes und damit veränderte Bedarfe und Schülerprognosen. In der Beschlussvorlage 
V/0328/2017 ist auf diesen Punkt bereits für die Davertschule Amelsbüren hingewiesen worden. Auf-
grund der Lage im Außenstadtteil kommt keine andere Grundschule in Frage, die fußläufig erreichbar 
ist und freie Kapazitäten hat. In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 - 2025 (siehe V/0207/2018, 
Anlage 3) werden für den Stadtteil Amelsbüren weitere Baugebiete benannt: „Westlich Böckenhorst“ 
und „Südöstliche Erweiterung“. Sollten dort neue Wohneinheiten entstehen, werden dadurch mit ho-
her Wahrscheinlichkeit weitere Bedarfe an Grundschulplätzen entstehen. Die nächsten Monate sollen 
daher genutzt werden, den Realisierungszeitpunkt für eine Erweiterung auf 4 Züge zu konkretisieren 
und parallel die notwendige Finanzierung dieser Investition abzusichern. 
 
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie war eine Erweiterung um einen Zug im Stufenverfahren zu pla-
nen. Planerisch ist nachgewiesen, dass ein zweigeschossiger Neubaukörper südlich der Grund-
stücksgrenze mit teilweiser Unterkellerung möglich ist, der im Obergeschoss an den Altbau andockt. 
Um die Verwaltungsräume den gestiegenen Anforderungen anpassen zu können, kann eine Aufsto-
ckung des zurzeit bestehenden eingeschossigen Verwaltungstrakts erfolgen. Die Fertigbauklasse 
westlich des Schulgebäudes wird entfernt. Für eine bauliche Erweiterung und den Umbau im Bestand 
zur 3-Zügigkeit im Stufenverfahren beträgt der Kostenrahmen ca. 6.800.000 €. Um das geforderte 
Raumprogramm zur 4-Zügigkeit im Sinne des Stufenverfahrens in einem separaten Bauabschnitt 
unterbringen zu können, soll das zusätzliche Bauvolumen durch einen weiteren zweigeschossigen, 
unterkellerten Neubau auf dem westlichen Grundstücksteil, das zurzeit als Wiese ausgewiesen ist, 
verortet werden. Der Kostenrahmen für die Erweiterung einer baulichen bestehenden 3-Zügigkeit zur 
4-Zügigkeit als separater Bauabschnitt beträgt ca. 4.510.000 €. Der Kostenrahmen für die Erweite-
rung zur 4-Zügigkeit in einem Bauabschnitt liegt bei ca.10.950.000 €. Beide Neubauten besitzen ei-
nen Aufzug und können somit barrierefrei erschlossen werden. Im Altbau ist es aufgrund unterschied-
licher Gebäudehöhen nicht möglich, überall die Barrierefreiheit zu gewährleisten. 
 
Bei einer Realisierung verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Durch die Eingriffe in das Schulhofge-
lände ist eine Umgestaltung der Schulhoffläche erforderlich.  
 
Ein Ausbau zur 4-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,5 Übungseinheiten des Sporthal-
lenbedarfs. Derzeit wird die Turnhalle an der Davertschule Amelsbüren zusätzlich durch Klassen der 
Grundschule Loevelingloh belegt. Der Gymnastikraum an der Davertschule Amelsbüren kann auf-
grund seiner Größe nicht als vollwertige Sportstätte für eine Schulklasse eingeplant werden.  
Eine weitere Sporthalle kann auf dem Grundstück der Davertschule Amelsbüren nicht errichtet wer-
den. Der Sporthallenbedarf der Davertschule Amelsbüren ist bei der Erarbeitung eines standortüber-
greifenden Gesamtkonzeptes zur Deckung der Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsbedarf und –
optionen zu berücksichtigen.

- 7 - 
V/0224/2018 
 
zu 4: 
Schulstandorte, für die ein Entscheidungsvorschlag voraussichtlich Anfang 2020 gemacht 
wird 
 
Bezirk Mitte 
 
Im Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Süd, zeichnete sich zunächst ab, dass die Grundschulplätze insge-
samt zur Bedarfsdeckung ausreichen würden. Kurz vor Erstellung dieser Beschlussvorlage wurde 
bekannt, dass die Anzahl der Wohneinheiten im  Baugebiet „Mitte - südlich Roddestraße“ voraussicht-
lich von 220 um 91 auf 311 erhöht werden.  
 
Darüber hinaus liegt dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung ein Antrag auf 
Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans im Bereich Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg vor, der zum 
Ziel hat, dass die aktuell als Gewerbegebiet festgelegte Fläche als Wohnbaufläche umgewidmet wird. 
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung wird dazu eine Stellungnahme ferti-
gen, die noch vor der Sommerpause im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wohnen beraten werden soll. Falls der Bebauungsplan entsprechend dem Antrag geändert würde, 
könnten hier rund 300 neue Wohneinheiten errichtet werden. 
 
Eine Entscheidung über eine Erweiterung der Hermannschule und/oder der Matthias-Claudius-Schule 
Gut Insel sollte erst getroffen werden, wenn verlässliche Informationen zum Ausmaß der Bautätigkeit 
vorliegen. Die neue Kleinräumige Bevölkerungsprognose, die voraussichtlich im IV. Quartal 2019 vor-
liegen wird, wird die neuen Planungen berücksichtigen und kann als Grundlage für eine Aktualisie-
rung der Schülerprognose genutzt werden. Daher soll der Beschluss über die Erweiterungen der 
Hermannschule und der Matthias-Claudius-Schule Gut Insel zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens 
Anfang 2020, gefasst werden. 
 
Hermannschule 
 
Die Hermannschule ist eine 2-zügige katholische Grundschule. Ohne die Berücksichtigung der zu-
sätzlich möglichen Bautätigkeit würde die Aufnahmekapazität ausreichen, um den Bedarf zu decken. 
 
Aufgrund schwankender Schülerprognosen wurde in der Vorlage V/0328/2017 für die Hermannschule 
das sogenannte Stufenverfahren festgelegt. Eine mögliche Erweiterung der zweizügigen Grundschule 
auf drei Züge sollte demnach in zwei Bauabschnitten geplant werden. Im ersten Bau-abschnitt sind 
die Räume lt. Musterraumprogramm einzubeziehen, die bei der aktuellen Zügigkeit fehlen. Der zweite 
Bauabschnitt würde dann all diejenigen Programmflächen enthalten, die für einen dritten Zug erfor-
derlich sind. Zentrale Flächen – wie Küchen- und Speiseraumflächen – sollten bei nachträglicher Er-
weiterung ohne kostenintensive Umbauarbeiten flächentechnisch den Maximalausbau ermöglichen. 
Die für die 2-Zügigkeit nach dem beschlossenen Raumprogramm fehlenden Flächen können durch 
Umstrukturierungen im Bestand sowie einen Anbau geschaffen werden. Der eingeschossige Neubau 
würde sich als Spiegelung zum Altbau als L-förmiger Baukörper auf dem Schulhof darstellen. Durch 
den direkten Anschluss an das Bestandsgebäude wird eine durchgängige Nutzung vom Bestand in 
die Erweiterung ermöglicht. Die Kosten für den geplanten An- sowie Umbau belaufen sich als Kosten-
rahmen auf ca. 5.000.000 €.  
Planerisch ist nachgewiesen, dass eine spätere Erweiterung zur 3-Zügigkeit durch eine Aufstockung 
des Neubaus um ein weiteres Geschoss erfolgen kann. Der Kostenrahmen für den Umbau im Be-
standsgebäude sowie die Erweiterung in zwei Bauabschnitten ergibt eine Gesamtsumme von ca. 
8.100.000 €. 
Der direkte Ausbau der Hermannschule zur 3-Zügigkeit in einem Bauabschnitt reduziert den Kosten-
rahmen auf ca. 7.700.000 €. 
Durch den Einbau eines Aufzugs ist die Barrierefreiheit sowohl bei der 2-Zügigkeit als auch der 3-
Zügigkeit gewährleistet.

- 8 - 
V/0224/2018 
Die verbleibenden Schulhofflächen entsprechen den Vorgaben. Im Rahmen des Kitaneubaus auf der 
Fläche des Schulhofes und der Schulerweiterung muss der Schulhof komplett überplant werden. 
Durch die Erweiterung des Schulgebäudes ist der Baumbestand auf dem Schulhof massiv gefährdet.  
Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten im Sporthal-
lenbereich. 
 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 
 
Die Matthias-Claudius-Schule Gut Insel ist eine Gemeinschaftsgrundschule, die 3 Klassen je Jahr-
gang bilden kann. Die Aufnahmekapazität würde ohne Realisierung der zusätzlichen Wohneinheiten 
ausreichen, um den für die Schule prognostizierten Bedarf zu decken.  
 
Alternativ zur vorgesehenen 4-Zügigkeit wurde im Stufenverfahren auch der Ausbau zur 3-Zügigkeit 
geprüft.  
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass durch einen zweigeschossigen Neubau auf dem nördlichen 
Grundstücksteil der Ausbau zur 3-Zügigkeit in der ersten Stufe erreicht werden kann. Die Lage des 
Neubaus nimmt Rücksicht auf die Abstandsflächen, den Baumbestand sowie auf den öffentlichen 
Spielplatzbereich südlich des Neubaus. Da es sich bei dem Neubau um einen Solitär mit zusätzli-
chem Raumangebot handelt, kann er unabhängig vom laufenden Schulbetrieb errichtet werden.  
Der Kostenrahmen für den Ausbau zur 3-Zügigkeit beträgt 6.340.000 €.  
 
Die Erweiterung zur 4-Zügigkeit in der zweiten Stufe kann durch einen weiteren zweigeschossigen 
Anbau an den Neubau erfolgen. Der Anbau schließt süd-östlich an den Neubau an und erstreckt sich 
zum Teil über die vorhandene Stellplatzanlage. In dieser Umsetzungsstufe müssen die Parkplatzan-
lage und der verbleibende Schulhof mit dem öffentlichen Spielplatzbereich neu geplant werden. Die 
verbleibenden Schulhofflächen entsprechen den Vorgaben. Für die Erweiterung der Schule muss in 
den vorhandenen Baumbestand eingegriffen werden. 
Der Kostenrahmen für die Umsetzung der 4-Zügigkeit als 2. Bauabschnitt beträgt ca. 3.450.000 €.  
 
Der Kostenrahmen für den Ausbau der Matthias-Claudius-Schule Gut Insel zur direkten 4-Zügigkeit in 
einem Bauabschnitt beträgt ca. 9.350.000 €. 
 
Das bestehende Schulgebäude verfügt über einen Aufzug. Durch den Einbau eines weiteren Aufzugs 
im Neubau ist die Barrierefreiheit sowohl bei der 3-Zügigkeit als auch der 4-Zügigkeit gewährleistet.  
 
Im Sporthallenbereich besteht bereits bei der jetzigen 3-Zügigkeit ein Defizit von 0,2 Übungseinhei-
ten. Dieses Defizit erhöht sich bei einer 4-Zügigkeit auf 0,6 Übungseinheiten. 
 
 
zu 5: 
Standort ohne Erweiterungsmaßnahme 
 
Realschule im Kreuzviertel 
 
Mit der Vorlage V/0083/2018 hat der Rat der Stadt Münster die Durchführung eines nichtoffenen Ar-
chitektenwettbewerbes zur Erweiterung der Erich-Klausener-Schule zur 4-Zügigkeit und den Neubau 
einer Zweifachsporthalle beschlossen. Damit wird dem Bedarf zur Erweiterung des Realschulangebo-
tes in Münster-Mitte entsprochen. Eine darüber hinausgehende Ausweitung der Platzkapazitäten an 
Realschulen in diesem Stadtbezirk ist aus der aktuellen Schülerprognose nicht abzuleiten. Aus die-
sem Grunde ist eine Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel derzeit nicht erforderlich. 
 
Die Realschule im Kreuzviertel ist als 4-zügige Realschule festgelegt. Im Rahmen der Machbarkeits-
studie war eine Erweiterung um einen Zug zu planen. Zur Umsetzung eines zukunftsfähigen pädago-
gischen Konzepts sind hierfür erhebliche Mehrflächen erforderlich. Um die benötigten Flächen abbil-
den zu können, wurde mit der Schule gemeinsam das Konzept eines kompakten Riegels entwickelt,

- 9 - 
V/0224/2018 
der möglichst nah an der westlichen Grundstücksgrenze verläuft. Alle Gebäudeteile der Schule sind 
über einen eingeschossigen Laubengang verbunden. Durch den Einbau eines Aufzugs und der Er-
weiterung des Laubengangs kann die Schule barrierefrei erschlossen werden. Der Kostenrahmen für 
den Neubau beläuft sich auf eine Summe von 11.500.000 €. 
 
Die vorliegende Planung wird aus stadtplanerischer Sicht insofern als kritisch erachtet, dass sie be-
reits eine explizite Fläche in Form eines ausgeformten Kubus vorgibt und somit nicht die Möglichkeit 
einer alternativen Baukörperausformung bietet. Daher sollten in einem späteren Planungsprozess 
abgestimmte Baufenster vorgegeben werden, aus denen sich dann differenzierte und ortsangemes-
sene Bauformen im Zusammenspiel mit der architektonischen Ausprägung ergeben können. 
 
Die Realschule im Kreuzviertel hätte als 5-zügige Schule einen Sportflächenbedarf von drei Hallen-
einheiten. Im Bestand sind zwei Halleneinheiten. Im südlichen Bereich des Schulhofes könnte eine 
dritte Halle errichtet werden. Diese Halle würde sich an die Bestandshalle anschließen. Der Kosten-
rahmen für den Bau dieser Sporthalle beträgt 2.750.000 €. 
 
 
zu 6:  
Konkretisierung des Errichtungsbeschlusses für die Grundschule Sprakel auf einen Standort 
 
Die Verwaltung hat ein Grundstück identifiziert, das geeignet ist, um eine neue zweizügige Grund-
schule Sprakel mit Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit einschließlich einer Zweifachsporthalle zu 
errichten. Die Verwaltung plant aktuell zwei parallele Vorlagen. Zum einen sollen die erforderlichen 
Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplanverfahren vorgelegt 
werden. Zum anderen soll der Errichtungsbeschluss für den ausgewählten Standort in Kombination 
mit den Beschlüssen zum VgV-Verfahren und der Finanzierung für die Beratungskette zur Ratssit-
zung am 04.07.2018 vorgelegt werden. 
 
 
zu 7:  
3., abschließende Tranche mit Beschlussvorschlägen auf der Grundlage weiterer Machbar-
keitsstudien 
 
Die Verwaltung plant, die Machbarkeitsstudien der 3. Tranche bis zum Ende des zweiten Quartals 
2018 abzuschließen und eine Vorlage mit Vorschlägen zur Beschlussfassung in die Ratssitzung am 
19.09.2018 einzubringen.  
 
Bezirk Mitte 
Bodelschwinghschule, Pötterhoekschule, Thomas-Morus-Schule, Erna-de-Vries-Realschule 
 
Bezirk West 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Marienschule Roxel, Peter-Wust-Schule 
 
Nord 
Melanchthonschule, Norbertschule 
 
Hiltrup 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup in Kombination mit dem Schulzentrum Hiltrup  
 
Südost 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde, Nikolaischule Wolbeck 
 
Neben den Ergebnissen der Machbarkeitsstudien einschließlich Kostenrahmen für weitere potentielle 
Schulerweiterungen werden die Ergebnisse der Überprüfungen derjenigen Schulstandorte vorgelegt, 
für die die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden. Angesichts der hohen Anzahl

- 10 - 
V/0224/2018 
investiver Maßnahmen im Schulbereich wird die Frage der Umsetzungsmöglichkeiten ein wichtiger 
Aspekt sein (Finanzierung, Zeitschiene, Personal, etc.). 
Zielsetzung ist es, auch denjenigen Schulen, deren Zügigkeit nicht erhöht wird, Perspektiven zur Ver-
besserung der räumlichen Situation, wo sie denn erforderlich ist, zu geben. 
 
 
zu 8: 
Anpassungen der Personalstunden für Hausmeisterdienste  
 
Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der Personalstunden sind die Flächen der Gebäu-
de und des Grundstücks. Wenn daher Schulstandorte erweitert werden, stellen die angedachten Flä-
chenerweiterungen eine veränderte Berechnungsgrundlage für Hausmeisterdienste dar. 
 
Die Verwaltung wird dies zu gegebener Zeit in den Stellenplanentwürfen berücksichtigen. 
 
 
zu 9: 
Sporthallenbedarf Mosaik-Schule – Gesamtkonzept zur Deckung der Schulsportbedarfe 
Zur Bemessung des Sporthallenbedarfs wird für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit zu-
grunde gelegt. Am Schulstandort Mosaik-Schule ist der erforderliche Sporthallenbedarf auch bei einer 
perspektivischen 4-Zügigkeit durch die vorhandene Dreifachhalle gedeckt. 
  
Die Verwaltung hat zur Erarbeitung eines standortübergreifendes Gesamtkonzeptes zur Deckung der 
Sporthallenbedarfe die Forschungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung, Bergische Universi-
tät Wuppertal, beauftragt. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird die Verwaltung Lösungsvorschläge 
machen. In diesem Zusammenhang sind dann von der Verwaltung auch die finanziellen Auswirkun-
gen zu ermitteln und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen, da für die notwendigen 
Umsetzungen bislang keine Haushaltsmittel im Haushalt eingeplant sind. 
 
 
Begründung zu II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Auf der Grundlage der erarbeiteten Machbarkeitsstudien sind Kostenrahmen ermittelt worden. Diese 
berücksichtigen die Neubauflächen, die Umbauten im Bestand, Beschaffungen, Außenanlagen, ggfls. 
erforderliche Ersatzmaßnahmen für die Dauer der Bauphase, Baupreissteigerungen und sämtliche 
Nebenkosten. 
Der Kostenrahmen enthält keine Mittel für Unwägbarkeiten für z.B. archäologische Maßnahmen, 
Kampfmittelsondierung, Altlastenuntersuchungen/ -entsorgung auf dem Grundstück oder Schadstoff-
untersuchungen/ -entsorgung im Gebäude.  
Außerdem können die Architektenwettbewerbe zu anderen Lösungsvorschlägen mit unterschiedli-
chen Neu- und Umbauflächen kommen. Unabhängig davon ist der auf Basis der Machbarkeitsstudie 
ermittelte Kostenrahmen grundsätzlich einzuhalten.  
 
Begründung zu III. Mittelbereitstellung/Finanzierung  
 
Bei der Maßnahme Ziffer 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ sind Mittel in Höhe von insgesamt 
67.817.940 € für die Schulbaumaßnahmen gebündelt veranschlagt. Dadurch wird eine größere Flexi-
bilität erreicht. Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 bereits für 8 Schulbaumaßnahmen Errich-
tungsbeschlüsse gefasst (vgl. Vorlage V/0845/2017/1. Erg.). Der Gesamtkostenrahmen für diese 8 
Maßnahmen beträgt 55.097.000 €, so dass noch 12.720.940 € zur Verfügung stehen. 
Aus diesem Budget sind die Kosten für die Erweiterung der Mosaik-Schule in Höhe von 5.650.000 € 
zu finanzieren.  
 
Für weitere Maßnahmen verbleibt damit ein Restbetrag in Höhe von 7.070.940 €.

- 11 - 
V/0224/2018 
In der Beschlussvorlage, die am 19.09.2018 in die Ratssitzung eingebracht werden soll, werden die 
Finanzbedarfe der weiteren Machbarkeitsstudien benannt. Über die weitere Mittelbereitstellung ist 
dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 zu entscheiden. Dies betrifft auch eine Mittelbe-
reitstellung für diejenigen Schulen, für die zwar keine Machbarkeitsstudie erstellt wird, aber für die die 
quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
Anlage A zur V/0224/2018 
Anlage 1:   Standorte der Machbarkeitsstudien 
Anlage 2:   Lageplan Mosaik-Schule 
Anlage 3:   Lageplan Davertschule Amelsbüren 
Anlage 4:   Lageplan Hermannschule 
Anlage 5:   Lageplan Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 
Anlage 6:   Lageplan Realschule im Kreuzviertel

Anlage6_Realschule_im_Kreuzviertel

768 Zeichen

8
3
7
Schulhofflächen 4500 m²
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III
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-I
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I
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IIIIII
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I
I
II
II
II
II
Finkenstraße
Baufenster
15.12.2016
-  1  -
PLAN/ Erweiterung PLM
Architektur und Projektsteuerung
Projektverzeichniss:0063-\Schulerweiterungsbedarf
Maßstab  1 : 1000
Datei:
0063_SEBbedarf.pro
Plan-Datum 12.12.2016
Änderungsnummer:
       
mit aktuellem Ausdruck vom:
Steinkamp
0246
Projektleitung
Standortnummer:
Bauen im BestandZeichner/in
G E S A M T B E S T A N D
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung/Abteilungsleitung
Zeichnung
Bedarfsamt
Haustechnisches 
Gebäudemanagement
Architektur und Projektsteuerung
MÜNSTERSTADT
REALSCHULE IM 
KREUZVIERTEL
FINKENSTRASSE 26
48147 MÜNSTER
Lap LAGEPLAN
Hochbautechnisches  Gebäudemanagement
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT

Anlage A

2870 Zeichen

Anlage A zur V/0224/2018 
Kurzüberblick 
In Fortführung der am 13.12.2017 vom Rat getroffenen Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung 
von Schulen wird auf der Grundlage weiterer bereits fertiggestellter Machbarkeitsstudien ein Er-
richtungsbeschuss für die Mosaik-Schule vorgeschlagen. Für die Davertschule Amelsbüren wird 
ebenfalls ein Errichtungsbeschluss gefasst. Allerdings werden ein Realisierungszeitpunkt sowie 
ein Finanzierungsvorschlag erst mit einer Vorlage an den Rat zur Sitzung am 19.09.2018 einge-
bracht. Weiter wird vorgeschlagen, die Realschule im Kreuzviertel nicht zu erweitern, da die Er-
weiterung aufgrund der aktuellen Schülerprognose nicht erforderlich ist. Ebenso wird vorgeschla-
gen, für die Schulstandorte Hermannschule und Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Entschei-
dungsvorschläge voraussichtlich Anfang 2020 zu machen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Produkt 030101 – Grundschulen  
 
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal 
sowie die nach dem Grundprinzip "Kurze Beine - kurze Wege" erforderlichen Grundschulgebäu-
de/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fach-
räume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Kon-
zeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mit-
tagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. 
Ganztagsangebote).  
 
Ziel: 
 
Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Zielkenn-
zahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wird schnellstmöglich bedarfsgerecht 
ausgebaut. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  PG 030101 Grundschulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein

Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  teilw. 
Eine Erweiterung der Mosaik-Schule verursacht investive Auszahlungen in Höhe von 5.650.000 €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (13)

19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2018 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17.1 Vorberatung
Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 20.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (11)

  • Dieckmannstraße
  • Finkenstraße 26
  • Roddestraße
  • Alfred-Krupp-Weg
  • Scheibenstraße
  • Loevelingloh
  • Gut Insel 3
  • Steinkamp 0246
  • Zum Häpper 10
  • Böckenhorst
  • Dahlweg 66

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0224/2018
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37