V/0628/2021
Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“
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Anlage 5_114-2021
52297 Zeichen
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Bündnis KlimaEntscheid Münster
Zumsandestraße 15
48145 Münster
E-Mail: klimaentscheid@muenster.de
https://muenster-klima.info/klimaentscheid/
Münster, den 03.06.2021
Stadt Münster
Büro des Oberbürgermeisters und des Rates
Oberbürgermeister Markus Lewe
Stadthaus 1
Klemensstraße 10
48143 Münster
Anregung nach § 24 GDO NRW,
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Stadt Münster erklärte im Mai 2019 den Klimanotstand und im August 2020 im
Zuge des Klimaentscheids das Ziel der Klimaneutralität bis 2030. Im Verwaltungsbericht
Umsetzung Münster Klimaneutral 2030 sind zwar mehr als 70 Maßnahmen für den Klima-
schutz aufgelistet, es fehlen jedoch Verpflichtungen im für die Reduktion von Treibhausga-
sen kritischen Bereich der städtischen Agrar-, Forst- und Grünflächen. Auch in der kürzlich
veröffentlichten Konzeptstudie Klimaneutralität Münster 2030 werden diese Bereiche nicht
berücksichtigt.
Durch ihren exzessiven Ausstoß von Treibhausgasen ist die Landwirtschaft gleichzeitig
(Mit-)Verursacherin und Leidtragende des Klimawandels und des globalen Temperaturan-
stiegs.
Der Erderwärmung ist nicht ausreichend entgegengewirkt, wenn lediglich fossile Energie-
träger durch regenerative Energiequellen ersetzt werden. Es bedarf einer Reduktion von
Treibhausgasen in allen Bereichen, weshalb dieses Schreiben die Stadt Münster dazu auf-
fordert, ihre Emissionen aus Acker- und Grünlandbewirtschaftung und Nutztierhaltung,
kombiniert mit der Schaffung von Kohlenstoffsenken, zu reduzieren. Außerdem müssen
Grünflächen naturgerecht genutzt werden und ein integraler Bestandteil von Klimaneutrali-
tätskonzepten werden. Weiterhin müssen Prozesse in der Forstwirtschaft umweltgerecht
gestaltet werden.
Wir regen an, städtische Agrar-, Wald- und Grünflächen in der unten näher beschriebenen
Form in die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bzw. zur Umsetzung der spe-
zifischen Inhalte des Klimaentscheides einzubeziehen.
Anregung Nr. 2021-00114
Anlage 5 zu V/0628/2021
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38 % des münsterschen Stadtgebiets werden landwirtschaftlich genutzt, 14% sind Wald.
Aufgrund der Klimarelevanz der Landwirtschaft fordern wir die Stadt auf, eine umwelt- und
klimagerechte Bewirtschaftung von Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt sind, durch
entsprechende Maßnahmen zu fördern.
Primäres Ziel ist es, die städtischen Agrar-, Forst- und Grünflächen bis 2030 klimaneutral
zu betreiben. Diesbezügliche Treibhausgasemissionen sind drastisch zu senken. Für un-
vermeidbare THG-Emissionen sind Kohlenstoffsenken zu schaffen. Sekundäres Ziel ist es,
die THG-Emissionen aus Land- und Forstwirtschaft im gesamten Stadtgebiet signifikant zu
reduzieren. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit Umwelt- und Naturschutz, der Siche-
rung der menschlichen Lebensgrundlagen sowie der Förderung von Biodiversität.
Eine ausführliche Begründung dieser Anregung sowie hier erarbeitete Maßnahmenkatalo-
ge finden sich im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen für das Bündnis KlimaEntscheid Münster
Teresa Häuser Anuschka Tecker Detlef Lobmeyer Reinhard Weßling
Anhang I: Ausführlicher Antrag mit Begründung
Anhang II: Maßnahmenkatalog Landwirtschaft
Anhang III: Maßnahmenkatalog Wälder
Anhang IV: Maßnahmenkatalog Grünflächen
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang I zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
Anhang I – Inhalt, Ziel, Begründung
1 Ausgangslage
Der Rat der Stadt Münster erklärte im Mai 2019 den Klimanotstand und verabschiedete im
August 2020 den Klimaentscheid mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 Klimaneutralität zu er -
reichen.
In der hier bekannten Fassung des Berichts der Verwaltung zur Umsetzung Münster Kli -
maneutral 2030 sind über 70 Klimaschutz maßnahmen aufgelistet. Nicht enthalten sind
Maßnahmen im Bereich der städtischen Agrar-, Wald- und Grünflächen mit ihren Treib -
hausgas-Emissionen aus der Bewirtschaftung und Bodennutzung. Auch in der kürzlich
veröffentlichten Konzeptstudie Klimaneutralität Münster 2030 werden diese Bereiche nicht
berücksichtigt.
Die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 (stadt-muenster.de) bezieht im Kapitel 5.4 BE -
STANDSAUFNAHME auch die Herausforderun gen für die Landwirtschaft mit ein, nämlich
in den Bereichen Klimaschutz und Energie (Tabelle 4) sowie Konsum und Lebensstile (Ta-
belle 8).
Im Kapitel 6.2 THEMENFELD NATÜRLICHE RESSOURCEN UND UMWELT werden die
globalen Themen Landwirtschaft und Erhalt der Wälder behandelt. In der dortigen Leitlinie
heißt es: „Die Stadt Münster ist sich ihrer Verantwortung für einen schonenden Umgang
mit der Natur und der nachhaltigen Verwendung von Ressourcen bewusst. Sie trägt zum
Erhalt und zur Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Weiterentwick -
lung höchster Lebens- und Entwicklungsqualität bei. Das Handeln der Menschen in Müns -
ter erfolgt im Bewusstsein der globalen ökologischen Belastungsgrenzen. [...] Damit leis -
ten wir als Stadt Münster einen Beitrag zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda
2030: Nahrungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (SDG 2), Gesundheit und Wohl -
befinden (SDG 3), nachhaltiges Wassermanagement (SDG 6), widerstandsfähige und
nachhaltige Infrastruktur (SDG 9), nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11), nachhal -
tige Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12), Klimaschutz und Klimaanpassung (SDG
13) sowie nachhaltige Landökosysteme (SDG 15).“
Es folgen unter anderem die strategischen Entwicklungsziele:
• „Die Frei-, Grün- und Forstflächen werden umweltgerecht bewirtschaftet und besser
vernetzt.
• Die ökologische und die ressourcenschonende, tiergerechte konventionelle und
umweltverträgliche Landwirtschaft haben wesentlich an Bedeutung gewonnen.
• Münster hat vorsorgend Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel weiter
ausgebaut.“
2 Inhalt dieser Anregung
Die Land- und Forstwirtschaft ist nicht nur Leidtragender des Klimawandels mit seinen gra-
vierenden Folgen für das Leben auf der Erde, sondern mit ihren spezifischen Treibhaus -
gasemissionen auch Mitverursacher des weltweiten Temperaturanstiegs. Hier geht es
nicht allein darum, fossile Energiequellen durch regenerative zu ersetzen. Maß geblich und
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Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
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zwingend zu redu zieren sind vielmehr die Treibhausgasemissionen aus Forst wirtschaft,
intensiver Acker- und Grünlandbewirtschaftung, Transport sowie der Nutztierhaltung,
kombiniert mit der Schaffung von Kohlenstoffsenken.
Zur Erreichung der städtischen Klimaziele sind somit Regelungen für die Bewirtschaftung
städtischer Agrar-, Wald- und Grünflächen in den Katalog der Klimaschutzmaßnahmen
einzubeziehen. Vorbehaltlich künftiger wissenschaftlicher Erkenntnisse räumen wir dabei
den von uns definierten Maßnahmen Priorität ein.
Ein umfassendes Konzept, dass alle Belange einer klimafreundlichen und auf die Zukunft
ausgerichteten Land- und Forstwirtschaft sowie Grünflächenbewirtschaftung der Stadt be -
rücksichtigt, kann aufgrund der Komplexität dieses Themas nicht Inhalt dieser Anregung
sein. Wir schlagen vor, dass dieses von der Stadt Münster mit wissenschaftlicher Unter -
stützung erarbeitet wird und in das Gesamtkonzept zur Klimaneutralität der Stadt einfließt.
Da über die Hälfte des münsterschen Stadtgebietes land- und forstwirtschaftlich genutzt
wird, regen wir zudem an, eine klima- und umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft über
die im städtischen Eigentum befindlichen Flächen hinaus beratend und unterstützend zu
fördern.
3 Ziele dieser Anregung
3.1 Treibhausgas-Emissionen neutralisieren
Primäres Ziel ist es, die städtischen Agrar-, Wald- und Grünflächen bis 2030 klimaneutral
zu betreiben. Die Stadt Münster soll folglich als Eigentümerin und Verpächterin solcher
Flächen eine Art und Weise ihrer wirtschaftlichen Nutzung sicherstellen, die die THG-
Emissionen entsprechend senkt. Unvermeidbare THG-Emissionen sind in Kohlenstoffsen -
ken zu speichern. Das soll mit Maßnahmen verbunden sein, die Natur und Umwelt schüt -
zen und stärken, die menschlichen Lebensgrundlagen inklusive die
Lebensmittelversorgung sichern sowie die Biodiversität fördern.
3.2 Flächen auf klimatische Veränderungen vorbereiten
Nicht allein die aktuellen Einflüsse der Land- und Forstwirtschaft auf das Klima sind zu be -
trachten und abzuwenden. Darüber hinaus sind die Strukturen auf den unausweichlichen
Klimawandel vorzubereiten bzw. ist eine Flächenbewirtschaftung zu verankern, die trotz
der klimatischen Veränderungen den wirtschaftlichen und ökologischen Wert von Böden
und Flächen sowie stabile Erträge auch in möglichen Krisenzeiten sichert.
4 Begründung
4.1 Landwirtschaft im Klimawandel
Zahlreiche Studien und Dokumentationen zeigen den Beitrag der Landwirtschaft am Kli -
mawandel mit Umfang und Ursachen sowie Optionen zur Reduzierung von Treibhausgas -
emissionen auf. Landwirtschaftliche Treibhausgas-Emissionen bestehen fast nur aus Me -
than (ca. 51 %) und Lachgas (ca. 44 %), wobei Methan ungefähr einundzwanzigmal kli -
maschädlicher als Kohlendioxid ist, Lachgas sogar dreihundertmal.
Das Umweltbundesamt dokumentiert in seinen Ausführungen
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Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang I zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen | Umweltbundesamt
konkrete wissenschaftliche Erkenntnisse. Maßgebliche Kategorien für die Treibhaus gas-
Emissionen sind:
• Tierhaltung (Verdauung Wiederkäuer, Wirtschaftsdünger): 34,4 Mio. t CO2-Äquiva -
lente in 2018;
• landwirtschaftliche Böden (inkl. Düngeranteile): 24,6 Mio. t CO2-Äquivalente in
2018.
Einen vergleichsweise geringen Anteil haben Kalkung, Harnstoffapplikation, andere koh -
lenstoffhaltige Dünger und andere Quellen (atmosphärische Deposition u. Lagerung von
Gärresten nachwachsender Rohstoffe).
Anders kategorisiert sind 40,4 Mio. t CO2-Äquivalente (das sind 63,6 % der Emissionen
der Landwirtschaft und knapp 5 % an den Gesamtemissionen Deutschlands) allein auf die
direkte Tierhaltung, d.h. auf die Verdauung sowie die Lagerung und Ausbringung von Wirt -
schaftsdünger zurückzuführen.
Auch die Bearbeitung von Grünland für landwirtschaftliche Zwecke sowie die Entwässe -
rung von organischen Böden führt zu erheblichen Kohlendioxid-Emissionen.
Weiter heißt es:
„Im Jahr 2018 war die deutsche Landwirtschaft somit insgesamt für 63,6 Millionen Tonnen
(Mio. t) Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente verantwortlich. Das sind 7,4 % der gesam-
ten Treibhausgas-Emissionen des Jahres. Die Emissionen aus der Landwirtschaft haben
somit nach den energiebedingten Emissionen aus der stationären und mobilen Verbren -
nung (82,9 %) und den prozessbedingten Emissionen der Industrie (7,5 %) einen substan -
tiellen Anteil an den Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.“
Der Anteil der Landwirtschaft an den weltweiten Treibhausgas-Emissionen liegt je nach
Quelle bei 14%.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass in die Berechnung des UBA nur die direkten
Emissionen aus der Landwirtschaft einfließen und wesentliche weitere THG-Quellen
unberücksichtigt bleiben. Hinzu kommen u.a. Treibhausgasemissionen aus Gebäuden,
Maschinen, Transport und der Weiterverarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
sowie aus der energieintensiven Produktion chemisch-synthetischer Pestizide und
Düngemittel. „Mehr als ein Drittel der anthropogenen Emissionen hängt direkt oder indirekt
mit unserer Ernährung zusammen.“ (www.energie-klimaschutz.de/landwirtschaft-und-das-
klima/). Landwirtschaft und Ernährung müssen deshalb zusammengedacht werden.
Der Anteil tierischer Produkte an der Ernährung muss deshalb reduziert werden. Das hilft
nicht nur dem Klima, sondern fördert auch die Gesundheit. Die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung schreibt dazu: „Eine fleischbetonte Ernährung trägt dazu bei, dass
naturbelassene Regionen in Agrar- und Weideland umgewandelt und neben einer
Verminderung der Artenvielfalt, ein wichtiger CO2-Speicher, der Wald, zerstört wird. Dazu
werden bei der Lebensmittelherstellung tierischer Produkte deutlich mehr Treibhausgase
freigesetzt als bei der Herstellung pflanzlicher Lebensmittel. […] Aus gesundheitlicher
Sicht ist zu sagen, dass nur Pflanzen gesundheitsfördernde Ballaststoffe und sekundäre
Pflanzenstoffe, welche durch pflanzliches Futtermittel auch in geringen Mengen in
tierischen Produkten zu finden sind, bilden. […] Tierische Lebensmittel besitzen teilweise
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Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
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große Mengen problematischer Inhaltsstoffe, wie gesättigte Fettsäuren, Cholesterin und
Purine.“ (https://www.dge-sh.de/anteil-tierischer-produkte-im-speiseplan.html)
Ökologisch bewirtschaftete Böden können durch einen stärkeren Fokus auf Humusaufbau
Treibhausgase speichern. Ebenso kann die ökologische Landwirtschaft durch geringeren
Energieaufwand die THG-Emissionen senken. Laut einer 2012 veröffentlichten Meta-
Analyse europäischer Daten ist der Energieaufwand der ökologischen Landwirtschaft pro
Ertragseinheit niedriger. Der Unterschied lässt sich vor allem mit dem Energieaufwand bei
der Produktion und dem Transport von synthetischem Stickstoffdünger in der
konventionellen Landwirtschaft erklären. Laut dem Forschungsinstitut für biologischen
Landbau FiBL brauchen die biologischen Verfahren 19 Prozent weniger Energie pro
Ertragseinheit. Bezogen auf die Fläche sind es 30–50 Prozent. Um THG-Emissionen beim
Transport von Feldfrüchten zu reduzieren, müssen Produktion, Verarbeitung und Konsum
möglichst nah beieinander liegen, Land- und Lebensmittelwirtschaft also so lokal wie
möglich ausgerichtet werden. Ziel muss ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad der
Stadt von den eigenen Flächen sein. Durch solche lokalen/regionalen Systeme kann
zudem eine höhere Krisenfestigkeit durch Unabhängigkeit erreicht werden.
Es ist Zeit für eine umfassende Agrar- und Ernährungswende in Münster hin zu einer
zertifiziert ökologischen, klimafreundlichen und gemeinwohlorientierten Landwirtschaft mit
möglichst lokalen und regionalen Verarbeitungs- und Konsumsystemen. Diese
Transformation bietet Chancen für eine artenreichere, buntere und resilientere Landschaft
und für eine hohe Wertschätzung für Landwirt:innen und gesunde Lebensmittel in der
Gesellschaft.
4.2 Wälder im Klimawandel
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt in seinem Positionspapier Wälder im Klima -
wandel die steigende Gefährdung der Waldbestände durch Schadensereignisse wie
Sturm, Insektenkalamitäten, Frostschäden und Waldbrand. „Der vom Menschen
verursachte Klima wandel stellt eine wesentliche Ursache dieser Störungsereignisse dar.
Die Auswirkungen werden im Fall von Wäldern durch weitere externe Störfaktoren wie
beispielsweise Stickstoffeinträge, Grundwasserabsenkungen oder Lebensraumfragmen-
tierungen in einem nicht bekannten Ausmaß verstärkt. ...“
Primäres Ziel der Waldpolitik in Zeiten des Klimawandels muss es sein, die Umwelt-, Na -
tur- und- Erholungsfunktionen des Waldes einschließlich seiner Klimaschutzfunktionen
langfristig zu sichern. Un abdingbare Voraussetzung für den Schutz der Wälder ist die wir -
kungsvolle und umgehende Re duktion der Treibhausgasemissionen, mindestens wie im
Paris-Abkommen vereinbart. Leitbild muss es sein, auch angesichts der Unsicherheit künf-
tig eintretender Entwicklungen, die Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit
(Resilienz) von Wäldern zu fördern. Es geht darum, vielfältige, resiliente Wälder zu
entwickeln, die mit den Veränderungen des Klimawandels zurechtkom men, sich anpassen
oder neu organisieren können und dabei ihre grundlegenden Funktionen und ökologischen
Leistungen beibehalten. Einen Schlüsselbegriff stellt die Diversität und Diversifizierung von
Wäldern dar, die aus verschiedener Perspektive in den Blick zu nehmen ist
(Artenzusammensetzung, Strukturreichtum, Standortausprägungen, Funktionsvielfalt, aber
auch Vielfalt der Bewirtschaftungsverfahren). Wälder sind dabei wieder stärker als
Ökosysteme zu betrachten, die neben der Holzerzeugung vielfältige und wichtige
ökologische Leistungen für Natur und Gesellschaft erbringen. Für die Umsetzung muss die
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Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang I zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
bislang einseitig nutzorientierte Perspektive der Forstwirtschaft um das ökologische
Wissensfundament des Natur schutzes und der Ökologie ergänzt wer den. Dies erfordert
einen umfassenden Wandel der Mentalitäten und Denkweisen in der forstlichen Praxis, der
Ausbildung und Beratung. Wir regen grundsätzlich eine Zertifizierung der Wälder nach
FSC oder Naturland an.
Ausführungen zu Waldökosystemen als Kohlendioxidspeicher dokumentiert das Umwelt -
bundesamt unter: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-
in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung#bedeutung-von-landnutzung-und-
forst wirtschaft
„Bei der Einbindung von CO2 spielt insbesondere der Wald eine entscheidende Rolle als
Netto-Kohlenstoffsenke (-67 Mio. t CO2 Äquivalente). Ausschlaggebend für die Einbin -
dungen in der Waldkategorie sind die Pools Biomasse (70 %), mineralische Böden (21 %)
und Totholz (5 %).
So ergab die Kohlenstoffinventur 2017, dass für den Zeitraum 2012 bis 2017 allein 12,4
Mio. t Kohlenstoff pro Jahr in der lebenden Biomasse gespeichert wurden, im Totholz wei -
tere 0,8 Mio. t C pro Jahr (bzw. 3,1 Mio. t CO2-Äquivalente), sodass bis zum Jahr 2017 die
Kohlenstoffvorräte mit 113,7 Tonnen pro Hektar in den Wäldern angestiegen sind (Riedel,
T., Stümer, W. et al. 2019). Die Kohlenstoffinventur 2017 ergab weiter, dass trotz geringe -
rer Flächenanteile die Laubbäume mehr Kohlenstoff als die Nadelbäume speicherten. [...]
Emissionsquellen entstehen durch Streu, Drainage, Mineralisierung und Waldbrände.“
Gleichzeitig sollte das enorme Potenzial von Holz als langlebiger Kohlenstoffspeicher in
der Architektur genutzt werden. Hans Joachim Schellnhuber, Director Emeritus des
Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, sagt dazu:
"Ohne radikale Bauwende wird das Pariser Klimaabkommen scheitern, so Schellnhuber.
Wenn wir Stahlbeton durch organische Materialien wie Holz oder Bambus ersetzen,
können wir erhebliche Mengen an klimaschädlichen Emissionen vermeiden. Mit
regenerativer Architektur könnten wir uns quasi aus der Klimakrise herausbauen. - Seine
Berechnungen zeigen: Ein Einfamilienhaus aus Massivholz kompensiert allein schon den
CO2 Ausstoß von 100 Hin- und Rückflügen zwischen Berlin und New York. Damit würde
das Bauen von einer Quelle für CO2 zu einer mächtigen Senke.“ (https://www.pik-
potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/holz-statt-stahlbeton-bauhaus-der-erde-in-
bundespressekonferenz)
Die forstwirtschaftlich genutzten Wälder in Münster sollten in eine solche Bauwende aktiv
integriert werden, indem sie das Holz produzieren, dass lokal für künftige Bau- und
Sanierungsprojekte benötigt wird.
Maßnahmen, die die Freisetzung von Treibhausgasen verhindern und gleichzeitig
Biodiversität bewahren sollen, richten sich vor allem auf eine nachhaltige Bewirts chaftung
der Wälder, auf die stoffliche Substitution von Bauträgern wie Stahl und Beton durch Holz
und auf eine klimagerechte Kaskadennutzung der Holzprodukte.
4.3 Städtische Grünflächen
Auch die städtischen Grünflächen leisten mit ihren Böden und ihrem Baumbestand einen
Beitrag zur Speicherung von Treibhausgasen, der durch eine nachhaltige, klimafreundliche
und Arten schützende Bewirtschaftung zu erhalten und zu entwickeln ist.
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Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang I zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
Die knapp 960 ha der städtischen Grünflächen gliedern sich in
395 ha Öffentliche Grünflächen
47 ha Spielplätze
40 ha Rad- und Wanderwege
!45 ha Naturschutzgebiete, Biotope, Ausgleichsflächen
102 ha Straßengrün
34 ha Grün an Schulen
7 ha Außen- und Spielflächen bei Kindergärten
34 ha Grün an anderen Gebäuden / Einrichtungen
40 ha städtische Sporteinrichtungen sowie
82 ha an Vereine übertragene Sporteinrichtungen
99 ha städtische Friedhöfe
2 ha Kriegsgräberstätten
Quelle: https://www.stadt-muenster.de/umwelt/gruen-und-spielflaechen
Die städtischen Grünflächen müssen effektiv in Klimaneutralitätskonzepte integriert wer -
den, da ihr signifikanter Anteil an der Gesamtfläche der Stadt Münster einen wichtigen Bei-
trag im Kampf gegen das Artensterben und die Erderwärmung und für die lokale
Lebensmittelversorgung leisten kann.
Dafür ist notwendig, dass die städtischen Grünflächen naturgerecht und ökologisch ge -
pflegt werden, sodass sie gleichzeitig Tieren und Pflanzen Lebensräume bieten und als
Kohlenstoffspeicher fungieren.
Wir fordern deshalb die Stadtverwaltung auf, einen konkreten Aktionsplan zu erarbeiten,
der die Zivilgesellschaft über Themen wie Lebensmittelanbau im städtischen Raum und
Grünflächen, Ausbau von Formen ihrer gemeinschaftlichen Bewirtschaftung und Nutzung,
Förderung von Biodiversität, aufklärt und zum Handeln motiviert.
An diesem Prozess und der sich anschließenden Umsetzung sollen insbesondere die
Stadt Münster, Bürgerinitiativen, Akteure im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau sowie
aus Wissenschaft und Bildungseinrichtungen beteiligt werden.
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Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang II zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
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Anhang II – Maßnahmenkatalog Landwirtschaft
Zukunftsfähige, klimaschonende und artenreiche Land - und Lebensmit-
telwirtschaft
Die folgende Liste gilt als Anregung.
Übergeordnet
1. Klare Fokussierung von Beratungen und Förderungen auf allen Ebenen in Richtung
extensiver, kreislauforientierter, ökologisch verträglicher Bio-Landwirtschaft mit loka-
ler/regionaler Vermarktung unter besonderer Berücksichtigung der unterstützenden
Gemeinschaft und Netzwerke bei Zugehörigkeit zu einem der Bioverbände Bioland,
Demeter und Naturland.
2. Einbeziehung bestehender Beratungen und Ausbildungen, wie der Landwirtschafts-
kammer und der Gartenbauschule in Wolbeck.
3. Förderung von Ernährungsbildung, Umweltbildung un d Bildung für nachhaltige Ent-
wicklung; Agrar- und Ernährungswende partizipativ gestalten
Produktion
Alle Agrarflächen
4. Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Neuausrichtung ihrer Produktion
auf Bio-Lebensmittel für Münster und Umgebung, inklusive (Teil)Umstellung auf soli-
darische Landwirtschaft, Gemüsekisten-Modelle, Gemüse-Mietgärten oder partizipa-
tive Garantiesysteme.
5. Steigerung des Selbstversorgungsgrades von Bio-Obst und -Gemüse.
6. Schaffung von Anreizen für die Umstellung auf zertifizierten Ökolandbau und die Ex-
tensivierung der Landwirtschaft auch über die städtischen Flächen hinaus.
7. Entwicklung konkreter Konzepte und Maßnahmen, um die Massentierh altung in
Münster zu reduzieren.
8. Anpassung von NSG -Verordnungen: keine Ausbringung von chemisch -syntheti-
schen Pestiziden und Düngemitteln.
9. Förderung der Pflanzung vielfältiger, klima - und biodiversitätskonformer Agroforst-
systeme auf geeigneten Ackerflächen.
10. AWM Kompost für Verbands-Biobetriebe zulassen, ausreichend und gratis zur Ver-
fügung stellen und möglichst im Stadtgebiet verwenden.
11. Rückbau von Entwässerungssystemen wo immer möglich, um Wasser in der Land-
schaft zu halten
12. Förderung und Wiederherstellung klimafreundlicher, extensiver Nutzungsformen von
Dauergrünland wie artenreicher Feuchtwiesen mit extensiver Beweidung (z.B. Mut-
terkuhhaltung, Ganzjahres-Weidelandschaften) oder reduzierter Anzahl der Schnitte,
einhergehend mit weniger Düngung
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Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang II zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
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13. Erweiterung von Vorflutern in Polder durch Anstauen in Bereich en, wo das möglich
ist, um Wasser in der Landschaft zu halten und gleichzeitig ökologisch wertvollere
Feuchtgebiete zu schaffen.
Städtische Flächen
14. Verpachtung städtischer Ackerflächen ausschließlich an sozial faire Betriebe des zer-
tifizierten Ökolandbaus (möglichst Verbands-Bio) bzw. solcher Betriebe, die sich zur
Umstellung verpflichten.
15. Bei der Vergabe von Pachtflächen sind insbesondere zu berücksichtigen: Solidari-
sche Landwirtschaft en, kleinbäuerliche Initiativen mit partizipativen Garantiesyste-
men, Bio-Mietgärten.
16. Darüber hinaus sollen folgende Pachtkriterien berücksichtigt werden: Gemeinwohlo-
rientierung, lokale/regionale Vermarktung der Produkte, Partizipation in lokalen/regi-
onalen Netzwerken, geringe Betriebsgröße , Entfernung des Betriebs zur Fläche,
Junglandwirt:innen/Existenzgründer:innen, Bildungsangebote und Inklusion
17. Keine Verpachtung städtischer Agrarflächen an Betriebe, die Pflanzen vorrangig für
eine Biogas-Erzeugung anbauen.
18. Keine Verpachtung an Betriebe, die Gentechnik in Saatgut und Futtermitteln verwen-
den.
Vertrieb, Vermarktung und Kooperation
19. Schaffung einer Schnittstelle für die Lebensmittel -Logistik der Stadt, die den Bedarf
der städtischen Einrichtungen regelmäßig ermittelt, veröffentlicht und die lokale und
regionale Bioproduktion dieser Lebensmittel stärkt
20. Enge Abstimmung der Stadt mit Cateri ng-Betrieben und Bewirtschafter: innen dar-
über, was und wieviel benötigt und somit angebaut wird; Übernahmeverpflichtung der
Stadt für die so abgestimmt produzierten Bio-Lebensmittel und Umstellungsware.
21. Bieter:innendialoge mit Caterern im Zuge von Vergabeverfahren.
22. Aktive Unterstützung transparenter Kooperationen und lokaler/regionaler Bio -Wert-
schöpfungsnetzwerke, z.B. Plattformen/Austauschformate zu Angebot und Nach-
frage zertifiziert ökologisch e rzeugter Produkte mit Erzeugern: innen, Catering -Fir-
men, Einzelhandel.
23. Etablierung von Vermarktungsplattformen wie "Marktschwärmer", wo sich Direktver-
markter:innen und Kund:innen treffen können, an mehreren Orten dezentral in Müns-
ters Stadtteilen.
24. Schaffung und Unterstützung weiterer Austauschplattformen z.B. zu Ernteüber-
schüssen, Praktikumsplätzen, Erntehelfer:innen, ...
25. Förderung lokaler Verarbeitung und Vermarktung, z.B. durch Schaffung und Unter-
stützung von Beratung sangeboten und Schulungen zu kurzen Versorgungsketten ,
Produktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte im kleinen Maßstab
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang II zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
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Städtische Flächen
26. Besonders günstige Pachtpreise, wenn Bio-Produkte bzw. Umstellungsware n lokal
vermarktet werden.
27. Regelmäßige Überp rüfung der Pachtpreise mit Orientierung an Fairness und Ge-
meinwohl (z.B. angemessenes Auskommen der Landwirt:innen und Mitarbeitenden,
etc.)
Verzehr/Angebot in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
28. 100 % Verpflegung durch sozial faire, vorrangig lokale/regionale Bio-Produzenten so
schnell wie möglich
29. Reduzierung tierischer Produkte, insbesondere des Fleischanteils und stärkere Be-
rücksichtigung des klimafreundlichsten Fleisches (Geflügel vor Schwein/Rind); Ori-
entierung an Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE): nicht
mehr als 300 bis 600 g Fleisch pro Woche bzw. max. 1x Fleisch pro Woche in der
Mittagsverpflegung
30. Eindämmung der Lebensmittelverschwendung in öffentlichen Einrichtungen und dar-
über hinaus durch verpflichtendes "Reste-Konzept", z.B. Teilnahme an Foodsharing,
Kooperation mit Tafeln, Fairteilbar, Abnahme optisch "unperfekter" Feldfrüchte, etc.
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Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang III zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
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Anhang III – Maßnahmenkatalog Wälder
Treibhausgasemissionen der Forstwirtschaft reduzieren, Wälder und
Holz als langfristige Kohlenstoffspeicher nutzen
Die folgende Liste gilt als Anregung.
1 Zusammenfassende Auflistung
1. Eine schonende und am Wald als Ökosystem ausgerichtete Bewirtschaftung ist zu
gewährleisten, um die Anpassungsfähigkeit und Resilienz von Wäldern gegenüber
Auswirkungen des Klimawandels zu verbessern. Zu beachtende Bewirtschaftungs-
grundsätze sind insbesondere - die Verbesserung von Wasserhaushalt und
Wasserrückhalt - der Schutz der Waldböden - die Erhöhung des Anteils alter Wälder.
Die Sicherstellung der Ökosystemleistungen des Waldes.
2. In naturfernen Nadelwäldern ist der Umbau hin zu baumartenrei chen, na -
turnahen Laubmischwäldern zu forcieren. In durch Laubbäume geprägten Wäldern
sollte das Kronendach als „Sonnenschirm“ geschlossen gehalten werden
(Plenterwirtschaft).
3. In bewirtschafteten Wäldern ist darauf zu ac hten, dass die geförderten Baumarten
sowie die Bewirtschaftungspraktiken an den jeweiligen Standort angepasst sind.
4. In Flora -Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten muss auf die Einbringung nichtheimischer
Baumarten verzichtet werden. In FFH-Lebensraumtypen muss die Entwicklung
konsequent auf einen optimalen Erhaltungszustand ausgerichtet werden.
5. In „geschädigten“ Wäldern sollte so viel Holz wie möglich belassen werden. Dies gilt
für Waldbrandflächen und für abgestorbene Laub- und Nadelwälder / -bäume.
6. Anstatt teurer Anpflanzungen, die in Zeiten zunehmender Trockenheit schnell wieder
absterben, muss primär auf Naturverjüngung gesetzt werden.
7. Grundsätzlich ist bei der Wiederbewaldung das Ziel zu verfolgen, naturnahe Laub -
mischwälder unter dem Vorrang natürlicher Entwicklungs - und zugleich Anpas -
sungsprozesse zu begründen. Die aktuelle Situation der Wälder ist aktiv zu nutzen,
um stärker als in der Vergan genheit auch natürliche, ungelenkte Sukzessionspro -
zesse in die Strategien zur Wiederbewaldung zu integrieren.
8. Die Wilddichte muss durch ein modernes Wildtiermanagement auf einem Niveau
gehalten werden, das den Aufwuchs einer ausreichend hohen Zahl an Jungpflanzen
aller heimischen, auf dem Standort vorkommenden Baumarten ohne Einzel schutz
und Zäunung gewährleistet.
9. Masse von lebenden und totem Holz vergrößern, um mehr Wasser zu spei chern.
Auch ab gestorbene Bäume haben wichtige Funktionen, etwa als Lebens raum,
Schattenspender, Wasser- und Nährstoffspeicher, und sollten zumindest teilweise im
Wald belassen werden.
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang III zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
13
10. Entwässerungsgräben sind wo immer möglich zurück zu bauen und der natürliche
Landschaftswasserhaushalt großflächig wiederherzustellen; Waldmoore und
Waldgewässer sind zu renaturieren.
11. Verzicht auf Pestizide, außer wenn für öffentliche Gefahrenabwehr alternativlos, in
Kombination mit einem Waldumbau in artenreiche Mischwälder. Gebietsfremde
Baumarten sollten nur im Ausnahmefall und sehr restriktiv nach einer vorab durch -
geführten umfassenden ökologischen Risikobew ertung eingesetzt werden. In
Schutzgebieten (Naturschutz - und FFH -Gebieten) sollte auf die Einbringung ge -
bietsfremder Baumarten generell verzichtet werden.
12. Schädigende Bodenverdichtungen und Störungen des Bodenwasserhaushaltes re -
duzieren. Kein weiterer Ausbau der forstwirtschaftlichen Infrastrukturen im Wald,
Pflegeeingriffe und Einsatz schwerer Maschinen minimieren (Rückepferde).
13. Qualifiziertes Forstpersonal mit forstwirtschaftlichem und ökologischem
Hintergrund aufstocken.
14. Der Anteil von Wäldern mit natürlicher, ungelenkter Waldentwicklung (Prozessschutz)
sollte schnell und si gnifikant erhöht werden. In Waldflächen der öffentlichen Hand
sollten zumindest 20 % als Prozessschutzflächen dauerhaft gesichert werden.
Bezogen auf die Gesamtwaldfläche so llten mindestens 10 % dem Prozessschutz
unterliegen.
15. Erhöhung des Anteils an Prozessschutzflächen bzw. Vergrößerung bestehender
Prozessschutzflächen in Naturschutzgebieten wie Davert (z.B. Naturwaldzelle
Amelsbüren) und Wolbecker Tiergarten (z.B. Naturwaldzelle „Teppes Viertel“)
16. Berücksichtigung des Einsatzes von Großherbivoren bei Konzepten für eine
naturnahe, artenreiche Waldentwicklung, z.B. auf Prozessschutzflächen.
17. Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft gemäß den vorgenannten Punkten für
Privatwald.
18. Sicherstellung, dass die Holzernte für langlebige Produkte verwertet wird, inklusive
einer möglichen Kaskadennutzung. Forstwirtschaftlich genutzte Wälder in Münster
sollen insbesondere Holz für die stoffliche Substitution von Stahl und Beton im
Bausektor produzieren und für künftige Bau - und Sanierungsprojekte vor Ort
verwendet werden.
19. Möglichst lokale/regionale Verarbeitung, Vermarktung und Verwendung des
geernteten Holzes.
2 Quellen
Für Wälderzeigen verschiedene Studien eine Reihe von notwendigen Maßnahmen auf, um
die vorgenannten Ziele zu erreichen. Folgende Dokumente haben wir vorrangig für unseren
Maßnahmenkatalog herangezogen:
• NABU 12-Punkte-Studie (Wälder leiden unter Trockenheit - NABU
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/waelder/lebensraum-
wald/28003.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200
821+NABU-Spezial+Wald)
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang III zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
14
• Kernforderungen des Bundesamt für Naturschutz gemäß Positionspapier des Bun-
desamtes für Naturschutz: Wälder im Klimawandel: Steigerung von Anpassungsfä-
higkeit und Resilienz durch mehr Vielfalt und Heterogenität (bfn.de):
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/landwirtschaft/Dokumente/BfNB-
Positionspapier_Waelder_im_Klimawandel_bf.pdf
• Umweltbundesamt, Wald und Waldmanagement im Klimawandel.
Anpassungsstrategie für Nordrhein-Westfalen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-
anpassung/werkzeuge-der-anpassung/projekte-studien/wald-waldmanagement-im-
klimawandel mit Dokument:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/Klimaanpassungsstrate
gie_Wald_NRW.pdf - April 2015, insbesondere Kapitel 5 "Maßnahmen zur
Anpassung des Waldes und des Waldmanagements an den Klimawandel"
Mit dem Fokus auf kommunale Einflussmöglichkeiten von Politik und Verwaltung in Münster
fordert das Bündnis KlimaEntscheid Münster die nachfolgend aufgelisteten Maßnah men,
um die THG -Emissionen zu reduzieren sowie das Potenzial der Wälder als Kohlen -
stoffspeicher zu nutzen. Vor rangig gilt das für städtische Waldflächen. Gleich sam ist aber
im Sinne eines konse quenten Klimaschutzes soweit wie möglich Einfluss auf alle
öffentlichen und privaten Waldflächen zu nehmen:
3 Ausführliche Auflistung
Nr. Maßnahme Reduzierung
THG-Emissionen /
Förderung
THG-Speicherung
durch
weitere Vortei-
le
Verweise /
Quellen
1 Eine schonende und am Wald als Öko-
system ausgerichtete Bewirtschaftung
ist zu gewährleisten, um die Anpas-
sungsfähigkeit und Resilienz von Wäl-
dern gegenüber Auswirkungen des Kli-
mawandels zu verbessern. Zu beach-
tende Bewirtschaftungsgrundsätze sind
insbesondere - die Verbesserung von
Wasserhaushalt und Wasserrückhalt -
der Schutz der Waldböden - die Erhö-
hung des Anteils alter Wälder, die
Zertifizierung der Wälder nach FSC
oder Naturland.
Ausbildung eines resi-
lienten Waldökosyst-
ems mit Kohlenstoffs-
enken (höhere CO2-
Speicherung in feuch-
ten Böden).
Sicherstellung
der Ökosystem-
leistungen des
Waldes. Erhalt /
Förderung der
Biodiversität.
Kernforde-
rungen BfN
2 In naturfernen Nadelwälder ist der
Umbau hin zu baumartenreichen,
naturnahen Laubmischwäldern zu
forcieren.
In durch Laubbäume geprägte Wälder
Ausbildung eines resi-
lienten Waldökosyst-
ems
Feucht-kühles
Waldinnenklima
sorgt für besse-
ren Schutz ge-
gen Dürre- und
Hitzeperioden.
NABU, 12-
Punkte-
Studie "Wäl-
der leiden
unter Tro-
ckenheit"
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang III zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
15
Nr. Maßnahme Reduzierung
THG-Emissionen /
Förderung
THG-Speicherung
durch
weitere Vortei-
le
Verweise /
Quellen
sollte das Kronendach als „Sonnen-
schirm“ geschlossen gehalten werden
(Plenterwirtschaft). Details s. Punkt 1
der 12-Punkte-Studie des NABU.
Größere Biodi-
versität.
3 In bewirtschafteten Wäldern ist darauf
zu achten, dass die geförderten Baum-
arten sowie die
Bewirtschaftungspraktiken an den je-
weiligen Standort angepasst sind. De-
tails s. Punkt 1 der 12-Punkte-Studie
des NABU.
Sonderstandorte (z.B. südexponierte,
sehr trockene oder dauerhaft staunas-
se Standorte) sollten in Strategien zur
Anpassung an den Klimawandel stär-
ker berücksichtigt werden.
Ausbildung eines resi-
lienten Waldökosyst-
ems.
Sicherstellung
der Ökosystem-
leistungen des
Waldes.
NABU-
Studie,
Kernforde-
rungen BfN
4 In Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten
muss auf die Einbringung nichtheimi-
scher Baumarten verzichtet werden. In
FFH-Lebensraumtypen muss die Ent-
wicklung konsequent auf einen optima-
len Erhaltungszustand ausgerichtet
werden. Details s. Punkt 1 der 12-
Punkte-Studie des NABU.
Ausbildung eines resi-
lienten Waldökosyst-
ems
Optimaler
Erhaltungszus-
tand wird er-
reicht. Erhalt /
Förderung der
Biodiversität.
NABU-
Studie
5 In „geschädigten“ Wäldern sollte so viel
Holz wie möglich belassen werden.
Dies gilt für Waldbrandflächen und für
abgestorbene Laub- und Nadelwälder/-
bäume. Details s. Punkt 2 der 12-Punk-
te-Studie des NABU.
Erhalt des Holzes als
Kohlenstoffspeicher
Totholz und
verbrannte
Bäume (Kohle)
sind sehr wich-
tig für die Nähr-
stoff- und
Wasserverfügb
arkeit der fol-
genden Wal-
dentwicklung.
Gleichzeitig ist
Totholz aus
Sicht des Arten-
schutzes von
großer Bedeut-
ung, da zahlrei-
che Arten von
diesem Walds-
trukturelement
NABU-
Studie,
Kernforde-
rungen BfN
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang III zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
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Nr. Maßnahme Reduzierung
THG-Emissionen /
Förderung
THG-Speicherung
durch
weitere Vortei-
le
Verweise /
Quellen
direkt abhängig
sind.
6 Anstatt teurer Anpflanzungen, die in
Zeiten zunehmender Trockenheit
schnell wieder absterben, muss primär
auf Naturverjüngung gesetzt werden.
Details s. Punkt 3 der 12-Punkte-Studie
des NABU.
Die aktuelle Situation der Wälder ist ak-
tiv zu nutzen, um stärker als in der Ver-
gangenheit auch natürliche, ungelenkte
Sukzessionsprozesse in die Strategien
zur Wiederbewaldung zu integrieren.
Ausbildung eines resi-
lienten Waldökosyst-
ems.
Sicherstellung
der Ökosystem-
leistungen des
Waldes. Förde-
rung der Biodi-
versität, auch
weil der Pro-
zess ohne stö-
renden Eingriff
ins Ökosystem
stattfindet.
NABU-
Studie,
Kernforde-
rungen BfN
7 Grundsätzlich ist bei der
Wiederbewaldung das Ziel zu verfol-
gen, naturnahe Laubmischwälder unter
dem Vorrang natürlicher Entwicklungs-
und zugleich Anpassungsprozesse zu
begründen.
Ausbildung eines resi-
lienten Waldökosyst-
ems.
Optimaler
Erhaltungszus-
tand wird er-
reicht. Förde-
rung der Biodi-
versität.
Kernforde-
rungen BfN
8 Die Wilddichte muss durch ein modern-
es Wildtiermanagement auf einem Ni-
veau gehalten werden, das den Auf-
wuchs einer ausreichend hohen Zahl
an Jungpflanzen aller heimischen, auf
dem Standort vorkommenden Baumar-
ten ohne Einzelschutz und Zäunung
gewährleistet. S. a. Punkt 4 der 12-
Punkte-Studie des NABU.
Schutz der Jung-
pflanzen als
(zukünftige) Kohlen-
stoffspeicher.
Sicherstellung
der Ökosystem-
leistungen des
Waldes. Förde-
rung der Biodi-
versität. Höhe-
re Erträge bei
forstwirtschaftli
cher Nutzung.
NABU-
Studie
9 Masse von lebenden und totem Holz
vergrößern, um mehr Wasser zu spei-
chern. Details s. Punkt 5 der 12-Punk-
te-Studie des NABU.
Natürliche Bildung
von Humusböden als
CO2-Speicher.
• Sicherst
ellung der
Ökosystem-
leistungen des
Waldes. Größe-
re Biodiversität
durch wichtige
Funktion
abgestorbener
Bäume, etwa
als Lebens-
raum, Schat-
tenspender,
Wasser- und
NABU-
Studie
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang III zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
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Nr. Maßnahme Reduzierung
THG-Emissionen /
Förderung
THG-Speicherung
durch
weitere Vortei-
le
Verweise /
Quellen
Nährstoffspeic-
her.
10 Entwässerungsgräben sind wo immer
möglich zurück zu bauen und der
natürliche Landschaftswasserhaushalt
großflächig wiederherzustellen;
Waldmoore und Waldgewässer sind zu
renaturieren. S. a. Punkt 5 der 12-
Punkte-Studie des NABU.
Höhere CO2-Spei-
cherung in feuchten
Böden
Größere Biodi-
versität. Sedi-
mente verblei-
ben im Wald
und belasten
nicht die Ge-
wässer.
NABU-
Studie
11 Verzicht auf Pestizide, außer wenn für
öffentliche Gefahrenabwehr alternativl-
os, in Kombination mit einem Waldum-
bau in artenreiche Mischwälder. Details
s. Punkt 6 der 12-Punkte-Studie des
NABU.
Die Anstrengungen zum ökologischen
Waldumbau müssen erheblich intensi-
viert werden. Vorrangig ist das Ziel zu
verfolgen, mehrstufige Mischwälder
aufzubauen, die sich an der Baumar-
tenzusammensetzung, Dynamik und
Struktur natürlicher Waldgesellschaften
orientieren. Dabei ist zu berücksichti-
gen, dass das Konzept der „natürlichen
Waldgesellschaften“ als Referenz ins-
bes. für die Baumartenwahl aufgrund
der sich verändernden Standortsbedin-
gungen immer wieder angepasst wer-
den muss. Gebietsfremde Baumarten
sollten nur im Ausnahmefall und sehr
restriktiv nach einer vorab durchgeführ-
ten umfassenden ökologischen Risiko-
bewertung eingesetzt werden. In
Schutzgebieten (Naturschutz- und
FFH-Gebiete) sollte auf die Einbrin-
gung gebietsfremder Baumarten
generell verzichtet werden.
Verbesserung des
Gesundheitszustan-
des des Waldes, Na-
türliche Abwehr der
Schädlingsproblemat-
ik, wie sie in schnell-
wachsenden Monultu-
ren mit gebietsfremd-
en Baumarten vor-
herrscht.
Größere Arten-
vielfalt. Höhere
Erträge bei
forstwirtschaftli-
cher Nutzung.
NABU-
Studie,
Kernforde-
rungen BfN
12 Schädigende Bodenverdichtungen und
Störungen des Bodenwasserhaushalt-
es reduzieren. Kein weiterer Ausbau
der forstwirtschaftlichen Infrastrukturen
im Wald, Pflegeeingriffe und Einsatz
schwerer Maschinen minimieren. De-
tails s. Punkt 8 der 12-Punkte-Studie
Bessere Regeneratio-
n und Förderung des
Waldes, Verbesser-
ung des Bodenwas-
serhaushaltes
Sicherstellung
der Ökosystem-
leistungen des
Waldes. Ge-
sunde Böden
als Basis für
Wachstum und
NABU-
Studie
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang III zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
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Nr. Maßnahme Reduzierung
THG-Emissionen /
Förderung
THG-Speicherung
durch
weitere Vortei-
le
Verweise /
Quellen
des NABU. für gute Erträge
bei forstwirts-
chaftlicher Nut-
zung. Größere
Artenvielfalt.
13 Qualifiziertes Forstpersonal mit forst-
wirtschaftlichem und ökologischen Hin-
tergrund aufstocken. S. a. Punkt 10
der 12-Punkte-Studie des NABU.
Fortbildung des Personals mit dem
Ziel, ein ökologisches Wissensfundam-
ent zu Naturschutz und Ökologie zu
schaffen.
Verbesserung des
Gesundheitszustan-
des des Waldes
Sicherstellung
der Ökosystem-
leistungen des
Waldes. Größe-
re Artenvielfalt.
NABU-
Studie,
Kernforde-
rungen BfN
14 Der Anteil von Wäldern mit natürlicher,
ungelenkter Waldentwicklung
(Prozessschutz) sollte schnell und
signifikant erhöht werden. In
Waldflächen der öffentlichen Hand
sollten zumindest 20 % als
Prozessschutzflächen dauerhaft
gesichert werden. Bezogen auf die
Gesamtwaldfläche sollten mindestens
10 % dem Prozessschutz unterliegen.
Natürliche Anpas-
sungsprozesse an
sich ändernde Stand-
ortbedingungen (wie
z.B. Klimawandel),
bewirken langfristige
Speicherung von
THG
Stabile Ökosys-
teme mit großer
Artenvielfalt
entstehen
15 In Naturschutzgebieten den Anteil an
Prozessschutzflächen bzw.
Vergrößerung bestehender
Prozessschutzflächen in
Naturschutzgebieten wie Davert (z.B.
Naturwaldzelle Amelsbüren) und
Wolbecker Tiergarten (z.B.
Naturwaldzelle „Teppes Viertel“)
Ausbildung eines resi-
lienten Waldökosyst-
ems. Verbesserung
des Gesundheitszus-
tandes des Waldes.
Sicherstellung
der Ökosystem-
leistungen des
Waldes. Förde-
rung der Biodi-
versität.
16 Berücksichtigung des Einsatzes von
Großherbivoren bei Konzepten für eine
naturnahe, artenreiche
Waldentwicklung, z.B. auf
Prozessschutzflächen.
Ausbildung eines resi-
lienten, halboffenen
Waldökosystems.
Verbesserung des
Gesundheitszus-
tandes des Waldes.
Stabile Ökosys-
teme mit hoher
Strukturvielfalt
und großer
Artenvielfalt
entstehen
17 Nachhaltige Waldwirtschaft in Privatw-
ald gemäß vorgenannten Punkten för-
dern.
Ausdehnung der vor-
genannten Maßnahm-
en auf private Wald-
flächenflächen.
s. vorstehende
Einzelmaß-
nahmen.
18 Sicherstellen, dass geerntetes Holz für
langlebige Produkte verwertet wird,
Langlebige Holzpro-
dukte und damit
Reduzierung
von Emissionen
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang III zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
19
Nr. Maßnahme Reduzierung
THG-Emissionen /
Förderung
THG-Speicherung
durch
weitere Vortei-
le
Verweise /
Quellen
inkl. möglicher Kaskadennutzung.
Forstwirtschaftlich genutzte Wälder in
Münster sollen insbesondere Holz für
die stoffliche Substitution von Stahl und
Beton im Bausektor produzieren und
für künftige Bau- und
Sanierungsprojekte vor Ort verwendet
werden.
langfristiger
Kohlenstoffspeicher
anstelle kurzfristiger
Holzvernichtung.
(z. B. Fein-
staub), wie sie
bei der
Herstellung von
Stahl und
Beton sowie bei
der Holzver-
brennung
entstehen.
19 Möglichst lokale/regionale
Verarbeitung, Vermarktung und
Verwendung des geernteten Holzes.
Verkürzung der
Transportwege.
Allgemeine Re-
duzierung von
Verkehr und
Fahrzeug-
Emissionen.
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang IV zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
19
Anhang IV – Maßnahmenkatalog Grünflächen
Klimagerechte Grünflächen für mehr Artenvielfalt, Lebensmittelproduk-
tion und Gemeinschaft in der Stadt
Die folgende Liste gilt als Anregung.
1. Artenarme Zierrasen soweit möglich durch extensiv genutzte Wildblumenwiesen o-
der Brachen ersetzen. Die Wiesen ein bis zweimal im Jahr zeitlich versetzt mähen
(Staffelmahd)
2. Rasenflächen (Mittelstreifen, Bankette und Böschungen von Fahrbahnen und We-
gen) durch ein- bis zweischnittige Blumenwiesen nach der Samenreife ersetzen.
3. Säume an Nutzungsgrenzen zu artenreichen Lebensräumen entwickeln. Kraut-
säume zwischen Zäunen und Gebüschen sowie Hochstaudenflure entlang von Si-
ckerflächen und andere Randbereiche extensiv nutzen, d.h. ein- bis zweimal im Jahr
mähen. Einzelne Abschnitte auch über den Winter stehen lassen; solche Strukturen
sind wichtige Überwinterungsquartierte für Insekten.
4. Wertvolle Biotope (z.B. Feuchtstandorte und Trockenrasen, aber auch artenreiche
Böschungen oder alte, bewachsene Natursteinmauern) erhalten.
5. Befestigte Flächen, z.B. asphaltierte Wege, Parkplätze wo immer möglich entsiegeln
und wasserdurchlässig gestalten.
6. Mauern und Fassaden mit Kletterpflanzen begrünen. Umgrenzungen naturnah ge-
stalten. Maschendrahtzäune und Betonmauern durch Hecken oder Trockenstein-
mauern ersetzen. Hecken im Stadtbereich Münsters kartographieren und dafür sor-
gen, dass sie richtig gepflegt werden.
7. Dächer begrünen. Förderprogramme auflegen.
8. Beratungsangebote für private Grundbesitzer (inklusive den Kirchengemeinden, Stif-
tungen) in Bezug auf Anlage und Pflege von Naturgärten, Heckenpflege und für eine
Regenwasserversickerung
9. Ausschließlich heimische Gehölze pflanzen und selektiv pflegen, d.h. schnell wach-
sende Arten stärke r zurückschneiden als langsam wachsende, dabei abschnitts-
weise Vorgehen damit Insekten- und Tierarten ausweichen können. Besonders wert-
volle Arten gezielt fördern.
10. Entnommene Bäume und Sträucher müssen wieder neu gepflanzt werden, hierbei
sind gebietsheimische Arten zu verwenden!
11. Alte und „kranke“ Bäume so lange wie möglich erhalten, Höhlen und Stammrisse
nicht verschließen. Wenn Bäume beispielsweise aus Verkehrssicherungsgründen
entfernt werden müssen, ist die Kappung in einigen Metern Höhe zu bevorzugen,
umstehendes Totholz zu generieren. Totholz ist wertvoller Lebensraum!
12. Baumschutzsatzung einführen.
13. Verbot von chemisch-synthetischen Pestiziden im Stadtbereich. Beratungsangebote
für private Grundstücksbesitzer, ungeliebte Wildkräuter alternativ einzudämmen.
Bündnis KlimaEntscheid Münster 03.06.2021
Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen
Anhang IV zur Anregung nach § 24 GDO NRW vom 03.06.2021
20
14. Herbstlaub unter Gehölzen ablegen, nur auf Wegen entfernen, wenn es unbedingt
nötig ist. Dabei auf den Einsatz von Laubsauger verzichten – sie zerhäckseln nicht
nur das Laub, sondern auch die darin lebenden Tiere.
15. Generell nährstoffarme Standorte schaffen, abmagern, auf Düngung verzichten.
16. Ruderalflächen und Stadtbrachen bewusst erhalten, "wilde Ecken" belassen, Wild-
kräuter tolerieren (vielfältige Pflanzenwelt)
17. Grünflächen untereinander vernetzen (Frischluftschneisen).
18. In allen Quartieren insbe sondere in Neubaugebieten eigene Grün - und Gemüseflä-
chen anlegen (bietet u.a. Schatten und die Verdunstung erzeugt Kälte).
19. Grünflächen als soziale Treffpunkte im Sinne einer Essbaren Stadt fördern, dafür
Flächen ausweisen. Diese Orte sollen Orte des sozial en Austauschs sein, in denen
man kommuniziert, gemeinsam gestaltet, pflegt, erntet und verarbeitet/verzehrt.
20. Kombination aus Urban Gardening und Wildpflanzenpark - hier ist ein möglichst ho-
her Anteil an essbaren Pflanzen entscheidend, die die Bevölkerung i m Hinblick auf
ihre Lebensmittelversorgung resilienter werden lassen (Netzwerk Essbare Städte,
Allmende, Permakultur, Waldgärten).
21. Förderung von Schul- und Gemeinschaftsgärten im Quartier
22. Regenrückhaltebecken und Zisternen innerhalb von Grünflächen so anle gen, dass
Regenwasser zur Bewässerung gespeichert werden kann.
23. Grünflächen in die Pflege bürgerschaftlicher Gruppierungen geben.
24. Grünzüge vor zweckwirtschaftlichen Interessen schützen.
25. Städtischen Grünflächen und Parkanlagen – auch für künftige Generatione n – vor
einer möglichen Bebauung und Vermarktung schützen
26. Auf kommunaler Ebene müssen die notwendigen personellen und finanziellen Kapa-
zitäten eingeräumt und verstärkt werden. Diese sollen verpflichtend ein konsequent
ökologisches Grünflächenmanagement erm öglichen. Lenkungsmöglichkeiten über
Förderprogramme etc. sind zu ergreifen und zu effektivieren.
27. Die größten Defizite liegen in der Umsetzung und Erfolgskontrolle aller Gesetze und
Maßnahmen. Diese müssen unabhängig und mit Priorität erfolgen, Gutachten s ind
zu erstellen. Die Kooperation mit anerkannten Naturschutzverbänden und im Natur-
schutz fachkundigen Initiativen soll Teil der Maßnahmen sein.
Anlage A
965 Zeichen
Anlage A zur V/0628/2021 Kurzüberblick Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Boden, Abfall, Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine Aufwendungen und keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Grundlage: Ratsbeschluss zur Klimaneutralität V/0770/2019. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema.
Anlage 2_AdhocMaßnahmen
7643 Zeichen
Adhoc-Maßnahmen Anlage 2 zu V/0628/2021 Nr. Titel Beschreibung Status Quo und Beschlusslage 1. KfW 40 (Wohn + Nichtwohngebäude) Im Neubau wird als Gebäudeenergiestandard der Standard „KfW -Effizienzhaus 40“ für Wohngebäude bzw. „KfW-Effizienzgebäude 40“ für Nichtwohngebäude mit einer Raum-Solltemperatur > 19°C angesetzt. Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen der Vor- lage V/0434/2021 in die politische Diskussion einge- bracht und wird weiter diskutiert. 2. PV-Gebot (Wohn + Nichtwohngebäude) Im Neubau wird der Solarstandard als Verpflichtung zur Installation einer Solar- anlage festgesetzt. Auf Wohngebäuden ist eine Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 1 Kilowatt Peak (kWp) zu installieren. Auf Nichtwohnge- bäuden mit einer Raum-Solltemperatur > 19°C müssen Anlagen zur Nutzung von Solarenergie auf einer Mindestfläche von 20% der Gebäudegrundfläche in- stalliert werden. Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen der Vor- lage V/0434/2021 in die politische Diskussion einge- bracht und wird weiter diskutiert. 3. Förderprogramm Nichtwohngebäude Das seit Jahren erfolgreiche städtische Förderprogramm bezieht sich bisher auf Wohngebäude. Aufbauend auf einer Bedarfsermittlung soll das Programm auch auf Nichtwohngebäude (insbesondere energetische Sanierung und Solar- energie) erweitert und eine entsprechende Förderrichtlinie entwickelt werden. Die Erarbeitung ist bereits beauftragt und der dazu- gehörige Prozess gestartet. Die Fertigstellung ist für das 2. Quartal 2022 geplant. 4. Entwicklung Kommu- nikationsstrategie Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist ein gesellschaftlicher Transformati- onsprozess notwendig. Im Rahmen der Erarbeitung einer innovativen und ganzheitlichen Kommunikationsstrategie für den Klimaschutz muss die Kom- munikation der hochgesteckten Klimaschutzziele der Stadt Münster in die Stadtgesellschaft (Bürgerschaft, Politik, Verwaltung, etc.) neu strategisch und kommunikativ ausgerichtet werden. Die Erarbeitung der Kommunikationsstrategie ist be- reits beauftragt. Der Prozess dazu ist gestartet und soll gegen Ende des 4. Quartals 2021 abgeschlos- sen sein. 5. Handlungsprogramm Klimaneutrale Stadt- verwaltung 2030 Im Rahmen einer Bestandsaufnahme und einer Analyse werden eine Energie - und CO2-Bilanz sowie verschiedene Reduktionsszenarien für die Stadtverwal- tung entwickelt. Darauf aufbauend wird ein konkretes Handlungsprogramm entwickelt. Wichtiger Ansatzpunkt ist hier die Umsetzung und Erreichung eines klimaneut- ralen kommunalen Gebäudebestandes bis 2030. Die Erarbeitung des Konzepts samt Bilanz und Sze- narioentwicklung und eines darauf aufbauenden Handlungsprogramm befindet sich in der finalen Phase. Die politische Einbringung ist für Q4/2021 geplant. 6. 100 % EE-Strom für Münsters Privat- haushalte Die Stadtwerke werden ab 2024 keinen Atom- oder Kohlestrom in ihrem Strommix anbieten (Fokus Haushaltskunden und Kleingewerbe) und die Be- schaffung entsprechend umstellen. Bis 2030 werden die Stadtwerke die eige- nen Erzeugungskapazitäten auf 380 GWh ausbauen und somit den Strombe- darf aller Haushaltskunden in Münster vollständig mit eigenerzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energien decken. Die Stadtwerke haben sich zu der Zielsetzung be- kannt und sind mit der Umsetzung bereits gestartet. 7. Pilotprojekt – Kalte Nahwärme Albach- ten Ost In Albachten Ost planen die Stadtwerke Münster für das dortige, städtische Baugebiet mit ~480 WE eine zentrale Nahwärmeversorgung. Das Nahwärme- konzept wird mit besonders niedrigen Temperaturen unter Einbindung von Um- weltwärme aus dem Erdboden betrieben – ein sogenanntes „Kaltes Nahwär- menetz“. Über Erdsonden zirkuliert eine wasserähnliche Sole, welche die Erd- wärme bei konstanter Erdbodentempera-tur von etwa 10°C aufnimmt. Über ef- fiziente, strombetriebene Wärmepumpen wird dann Warmwasser und Heiz- wärme auf gewöhnlichen Temperaturniveaus bereitgestellt. In der Planung des Systems wird auch eine hocheffiziente Kühlfunktion für die zunehmend wärmeren Sommer mitbetrachtet. Eine Integration von lokal er- zeugtem PV-Strom kann zudem eine größere Autarkie sowie weitere Primär- energie-Einsparungen ermöglichen. Über das Pilotprojekt „Albachten Ost“ hinaus werden die SWMS für künftige neu zu entwickelnde Wohn- gebiete individuell passende Wärme- bzw. Energie- versorgungskonzepte prüfen. Primäres Ziel ist dabei der 100% Einsatz erneuerbarer Technologien. Der Einsatz fossiler Energieträger (Erdgas, Heizöl) soll hierbei möglichst vermieden werden, soweit dies un- ter technischen und wirtschaftlichen Randbedingun- gen möglich und gewollt ist. Dazu sind eine frühzei- tige Einbindung in die städteplanerischen Abläufe und die Berücksichtigung der Belange einer zentra- len Wärmeversorgung erforderlich, um künftige Wohngebiete in Richtung einer 100% erneuerbaren Wärmeversorgung entwickeln zu können und den längeren Projektlaufzeiten zu genügen. 8. Öffnung Altstadtsat- zung für PV Weiterentwicklung der Altstadtsatzung und weiterer städtebaulicher Satzungen unter der Zielsetzung solarenergetische Nutzungen auch in der Altstadt mög- lich zu machen. Zu dieser Maßnahme liegt ein politischer Antrag vor, der sich in der Bearbeitung befindet (AR 0048/2021). 9. Energetische Sanie- rungssatzung Das BauGB eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit Gebiete, in dem eine städte- bauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festzulegen. Es handelt sich um eine gänzliche neue Maßnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zum Einsatz des Instruments zu prüfen. 10. Energienutzungs- und strategische Wärmeplanung Ein Teil-Energienutzungsplan Wärme und Kälte beinhaltet die Erstellung eines Wärme- und Kältekatasters, also die quantitative Erfassung der räumlichen Ist- Situation der Wärmequellen und Wärmesenken sowie der Potenziale erneuer- barer Wärmeenergien im Stadtgebiet. Basierend auf dem Wärme- und Kälteka- taster lassen sich Wärme- und Kälteversorgungskonzepte je Quartier / Stadt- zelle unter Einbindung lokaler Potenziale vergleichen und das volkwirtschaftlich beste Konzept identifizieren. Zukunftsgerichtet bietet eine kombinierte Wärme- und Kälteversorgung bei der Nutzung erneuerbare Wärmequellen eine zusätz- liche Option und wird daher in den Energienutzungsplan aufgenommen. Der Energienutzungsplan dient darauf basierend der Stadtplanung als eine Grund- lage bei der Stadtentwicklung im Bestand und im Neubau, um eine Flächenzu- weisung (z.B. im FNP) für die Nutzung von Erneuerbaren Wärmequellen (So- larthermie-Freiflächenanlagen, Geothermie, Wärmezentralen, etc.) im Stadtge- biet vornehmen zu können. Dem Energieversorger dient der Energienutzungs- plan zur effizienten Planung von lokalen Versorgungskonzepten. Die Energienutzungsplanung sollte neben dem Thema der Wärmeversorgung ebenfalls einen Teil-Energienutzungsplan Strom enthalten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Energienut- zungs- und strategische Wärme- und Kälteplanung zu entwickeln, die Zuweisungen von Flächen im Stadtgebiet für die Bereitstellung von erneuerbaren Energieträgern (PV-Freiflächen; Geothermie, Solar- thermie etc.) prüft und zur Umsetzung empfiehlt. 11. Reduzierung des In- dividualverkehrs und Ausbau des Umwelt- verbundes Die Ansätze und Vorhaben werden aktiv und insbesondere über den Master- plan Mobilität 2035+, das Radverkehrskonzept 2025, den 3. Nahverkehrsplan Münster, Projekt „Münsterland S-Bahn“ und die Reaktivierung WLE aufgegrif- fen und vorangetrieben. Mit den Planungen und Umsetzungen wurde bereits gestartet.
Anlage 4_a-r-0033-2021
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0033/2021 RATSANTRAG Münster, 03.05.2021 Weichen jetzt richtigstellen: Klimaschutz effizient und mit Strategie angehen! Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Deutschland zwei Prozent der weltweiten CO2- Emmissionen verursacht. Es ist eine internationale Strategie für eine globale Herausforderung notwendig. Die Stadt Münster soll unter den Kommunen Deutschlands eine Führungsrolle übernehmen. 2. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Klimaschutzeffizienzstrategie, in der Kosten und Nutzen von Klimaschutzmaßnahmen dargestellt und geordnet werden. 3. Die Klimaschutzeffizienzstrategie soll folgende Punkte beinhalten und im Hinblick auf Aufwand und CO2-Reduzierung bewerten. A. Energieerzeugung und Wärme Effiziente und nachhaltige Energieerzeugung ist der wichtigste Baustein für eine zukunftsgerechte Klimaschutzpolitik. Neue technische Möglichkeiten müssen ebenso mit in die Untersuchung einbezogen werden wie solide, erprobte CO2-Vermeidungsstrategien: - Altbausanierung (u.a. durch die Wärmeleckanalysen durch den Thermoflieger) - Ausbau Erzeugung Photovoltaik (auch senkrecht) - Ausbau Windenergie, auch durch die Beteiligung an Windparks - Aufbau einer Wasserstoff-Strategie (Erzeugung, Vertrieb, Modellprojekte) B. Mobilität / Alternativen zum Auto stärken Mobilität ist ein weiterer CO2 emittierender Faktor. 2019 wurden nach vorläufigen Erhebungen des Umweltbundesamts im deutschen Verkehrssektor rund 163 Millionen Tonnen CO2 emittiert. Der Ausbau von ÖPNV-Angeboten sowie individuellen Lösungen wie Carsharing, Velorouten oder E-Mobilität sind Ansatzpunkte: - Stärkung des ÖPNV (Busspuren, Metrobusse) - Münsterland S-Bahn - Traffic on Demand, u. a. Loop - Carsharing Angebote - Ausbau E- und Wasserstoffbusse/E-Ladestellen Anlage 4 zu V/0628/2021 2 - Fahrradverkehr stärken (u. a. Velorouten, Hebung Modelsplit, Fly-over, Adaptive Radwegebeleuchtung; stadtübergreifendes Fahrradverleihsystem) - Bündelung von Lieferverkehren - Vernetzung Verkehrsträger durch digitale Informationen (verlässliche Apps mit Echtzeit- Angaben) C. Kooperation Forschung In einer Wissenschaftsstadt wie Münster ist die Forschung Motor der wirtschaftlichen, aber auch gesellschaftlichen Entwicklung. Durch intensive Kooperationen sind neue Impulse für eine Klimaschutzstrategie zu erwarten: - Batterieforschung - Wasserstoffforschung D. Wirtschaft Für die Wirtschaft sind ebenfalls Konzepte zu entwickeln, wie sie einen signifikanten Mehrbeitrag zur CO2 Einsparung leisten können: - Klimagewerbegebiet ausweisen (Förderung klimafreundlicher Unternehmen) - Logistikkonzepte E. Münster und das Münsterland als nachhaltige Region in Europa Klimaschutz hört nicht an der Stadtgrenze auf. Mit Kooperationen und einer verstärkten Einbindung vieler Partner kann mehr erreicht werden: - Klimakooperation Münsterland, Euregio - Nachhaltige Beschaffung - Kreislaufwirtschaft - Landwirtschaft als Partner und Motor des aktiven Klimaschutzes F. Lebendige Stadtentwicklung Planung heißt Zukunftsvorsorge. Mit einer klimagerechten Planung werden viele Probleme gar nicht erst entstehen. Bei Sanierungen, Umbauten oder Überplanungen sind bislang ungenutzte Potenziale zu heben: - Frischluftschneisen sichern - Fortschreibung der Strategie „Flächensparende Kommune“ - „Schwammfunktion“ sichern: Konzept zur Aufnahme von Wasser entwickeln. - Hitzeschutz: wo kann aktiv der Flächenerwärmung durch Hitze entgegengewirkt werden (z.B. coole Schulhöfe statt Asphaltflächen)? - Welchen Beitrag zu Klimaschutzaktivitäten können Sportflächen und –anlagen leisten? - mehr Stadtbäume, mehr Brunnen, mehr offenes Wasser - Flächenrecycling: Welche brachliegenden Flächen können für Wohnraum und Gewerbe umgenutzt werden? 3 - Nutzungsmischung ermöglichen: Arbeiten und Wohnen sowie Versorgungs- und Naherholungsmöglichkeiten innerhalb des Viertels - Neuanlage(n) von Waldflächen als Kompensationsmaßnahmen 4. Die zahlreichen Vereine, Verbände und Institution des Umwelt- und Klimaschutzes werden in geeigneter Weise beteiligt. Ebenso wird die Möglichkeit einer (digitalen) Bürgerbeteiligung organisiert Begründung: Klimaschutz ist die wichtigste globale Aufgabe neben der Bewältigung der Corona- Pandemie. Deutschland erzeugt etwa 2 Prozent der weltweiten klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen. Somit bleibt festzuhalten: Selbst die nationalen Anstrengungen Deutschlands könnten das weltweite Problem nicht einmal im Ansatz lösen. Trotzdem ist die Stadt Münster in der Verpflichtung, ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aktuelle Klimamodelle sagen für Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100 im Vergleich zu dem Zeitraum 1971-2000 voraus. Das Thema menschliche Gesundheit spielt im Zuge des Klimawandels insbesondere im städtischen Raum eine wichtige Rolle. Laut der Weltgesundheitsorganisation gehört der Klimawandel zu den größten Gefahren für die menschliche Gesundheit in den kommenden Jahrzehnten. Alle Bevölkerungsgruppen können von den Folgen gesundheitlich betroffen sein. Dabei leiden vor allem Neugeborene sowie Alte, Pflegebedürftige und kreislaufschwache Menschen unter seinen Folgen. Der Klimawandel hat auch auf die biologische Vielfalt sicht- und spürbare Auswirkungen. Viele Tier- und Pflanzenarten stehen in einer klimatischen Abhängigkeit zu ihrem Lebensraum, so dass naturräumliche und klimatische Veränderungen auch Einfluss auf die darin lebenden Arten haben. Laut der Studie „Natur im Wandel“ des MKULNV aus dem Jahre 2010 beeinflusst der Klimawandel 26% aller in NRW vorkommenden Tier- und 12% der Pflanzenarten negativ. Die Auswirkungen des Klimawandels hat Münster in den letzten Jahren mehrfach deutlich zu spüren bekommen: Der Starkregen im Juli 2014, das Umkippen des Aasees im Sommer 2019, die massenhafte Verbreitung neuer Schädlinge wie dem Eichenprozessionsspinner oder Buchsbaumzünsler, deutlich mehr heiße, trockene Tage und wolkenbruchartige Regenfälle. Nach Ansicht der CDU-Fraktion muss die Stadt sich an praktischen Möglichkeiten orientieren und mehr für die Altbausanierung oder Photovoltaik tun, anstatt Millionen in ökologische Prestigebauten wie dem Stadthaus 4 zu verplempern. Nicht erst seit wenigen Monaten ist Münster Vorreiter beim Klimaschutz, zum Beispiel bei der Altbausanierung, bei den Nutzerzahlen des öffentlichen Nahverkehrs oder bei der Fahrradnutzung. Dafür hat die Stadt in den letzten Jahren eine Vielzahl von Preisen erhalten: Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2019, LivCom-Award 2004, "Mobil in der Stadt" 2021 und immer mindestens vordere Platzierung bei der Wahl zur Fahrradhauptstadt Deutschlands. 4 Wo sind Maßnahmen mit Millionenaufwand wirklich nachhaltig? Wo kann die Stadt eine maximale Verbesserung des Klimas erreichen? Was wollen die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt? Wie wollen sie sich beteiligen? Auf diese Fragen, die das unmittelbare politische Handeln bestimmen, müssen wir uns konzentrieren. Keine Lautsprecherei und Ankündigungsrhetorik, sondern Maßnahmen im Kleinen und Großen, die stadtgesellschaftlich akzeptiert sind und mitgetragen werden. Das Stichwort lautet hier: Klimaeffizienz. Nur wenn wir Maßnahmen identifizieren, die eine möglichst große CO2 Einsparung je eingesetzten Euro ermöglichen, können wir das uns selbst gesetzte Ziel, die Klimaneutralität möglichst zum Jahr 2030 erreichen. Dazu bedarf es einen Kraftakt, der finanziell nur zu schultern ist, wenn wir frühzeitig und anhand nachvollziehbarer Kriterien die Weichen richtigstellen. Die sechs Oberpunkte der Klimaschutzeffizienzstrategie umfassen die wesentlichen, von der Kommunalpolitik beeinflussbaren Faktoren des Klimaschutzes: Hier können wir ansetzen, hier können wir tatsächlich handeln. Alles Weitere ist politisches Wunschdenken oder auf anderen staatlichen Ebenen zu verantworten. Im Rahmen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist es wichtig sowohl die regionalen und lokalen Fachakteure (z.B. Raum/Stadtplaner, Fachplaner, Fachbehörden, sektorale Verbände und Interessensgruppen) als auch die Bürger der Kommunen frühzeitig in den Prozess einzubinden, da diese letztlich erarbeitete Anpassungsmaßnahmen umsetzen müssen. Nur wenn die Kräfte für den Klimaschutz gebündelt und dann sinnvoll eingesetzt werden, kann die Klimaneutralität möglichst bald erreicht werden. Deswegen müssen wir jetzt anpacken. gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage 3_a-r-0070-2020
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Antrag an den Rat A-R/0070/2020 18. August 2020 Klimaneutralitätsstrategie 2030: Aufstellung eines Maßnahmenprogramms, das Münster klimaneutral macht Der Rat möge beschließen: 1. Die mit der Berichtsvorlage 0738/2020 vorgestellten zusätzlichen Maßnahmen und Entwicklungsziele für den Klimaschutz (u.a. PV -Gebot und Weiterentwicklung der Dämmstandards für Wohngebäude, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien durch die Stadtwerke Münster, Ausbau des Divestments durch Grüne Kredite und Grüne Fonds und weitere) werden vor dem Hint ergrund des immer schneller voranschreitenden weltweiten Klimawandels ausdrücklich begrüßt. 2. Gleichwohl stellt der Rat fest, dass die bereits angelaufenen und die in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, damit die Stadt Münster da s selbstgesteckte Ziel erreicht, bis 2030 klimaneutral zu werden. Vielmehr bedarf es hierzu einer erheblichen Verstärkung der Maßnahmen durch die Stadt Münster selbst als auch einer grundsätzlichen Veränderung der bundes- und landespolitischen Rahmenbedingungen. 3. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die in der Vorlage 0738/2020 benannten Konzeptstudien zur Klimaneutralität 2030 alsbald zum Abschluss zu bringen und daraus eine Klimaneutralitäts-Strategie abzuleiten, die zu einer deutlichen Beschleunigung des bisherigen Masterplans 100% Klimaschutz führt und eine schrittweise Senkung der CO 2-Emissionen bis 2030 um mindestens 95% gegenüber dem Bezugsjahr 1990 sicherstellt. 4. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, einen Maßnahmenplan zu entwickeln, der Klimaneu tralität bis 2030 sicherstellt. Der Plan wird dem Rat schnellstmöglich nach dem Abschluss der Konzeptentwicklung, spätestens jedoch im dritten Quartal 2021, zum Beschluss vorgelegt. Die Vorbereitungen dafür sind bereits jetzt zu treffen, und die benötigten Mittel und Stellen sind zum Haushalt 2021 anzumelden. Anlage 3 zu V/0628/2021 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Strategie sowie des Maßnahmenplans zur Klimaneutralität durch ein Monitoringverfahren zu begleiten, mit dem die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen übe rprüft wird und die Ergebnisse öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Bei einem Nichterreichen der Reduktionsziele wird eine Ursachenanalyse vorgenommen und geeignete Maßnahmen zum Gegensteuern eingeleitet. 6. Sofern die Ursache für das Nichterreichen ein es Ziels nachweislich nicht im Handlungsspielraum der Stadt Münster liegt, wird die Verwaltung beauftragt, sich auf übergeordneter politischer Ebene (z.B. Deutscher Städtetag) für eine Veränderung der politischen Rahmenbedingungen zu Gunsten des Klimaschutzes und der Klimaneutralität der Stadt Münster einzusetzen. 7. Der Klimabeirat und die in der Stadt Münster aktiven Klimainitiativen sind bei allen Schritten (Konzeptentwicklung , Erstellung des Maßnahmenplans, Monitoring, Ursachenanalyse) aktiv zu beteiligen. Begründung: Mit Zustimmung zum Pariser Klimaabkommen haben sich nahezu alle Staaten der Welt verpflichtet, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, wird der Klimawandel ungehindert fortschreiten und zu nicht mehr kompensierbaren Auswirkungen auf die Lebensbedingungen auch in Münster führen: z. B. sommerliche Hitze und Trockenheit, Wassermangel, Unwetterschäden etc. Der Schutz des Weltklimas ist daher die Schicksalsaufgabe der heute lebenden Generationen und eine besondere Verantwortung für die vergleichsweise anpassungsfähige Stadt Münster. Münster verfolgt seit Jahren umfangreiche und innovative Maßnahmen im Klimaschutz. Die städtisc hen Klimaschutzaktivitäten wurden mit der Ausrufung des Klimanotstands und dem Wirksamwerden des Haushalts 2020 noch einmal erheblich verstärkt, z.B. durch die Aufstockung des Förderprogramms „Klimafreundliche Wohngebäude“ auf 4,4 Mio. € pro Jahr, Sanierun g und Photovoltaik -Ausbau auf städtischen Gebäuden oder die Umstellung der Stadtwerke-Busflotte auf Elektro- und Wasserstoff-Mobilität. Gleichwohl sind erheblich stärkere Anstrengungen notwendig, um das vom Rat gesteckte Ziel zu erreichen, dass Münster bis zum Jahr 2030 klimaneutral wird. Der Masterplan 100% Klimaschutz und das daran orientierte Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 streb en hinsichtlich der Zielsetzung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 an. Neuere Erkenntnisse und Forderungen aus der Wissensch aft betonen aber die Notwendigkeit, dass die Klimaneutralität eher, möglichst bis zum Jahr 2030, erreicht werden muss. Nur so ließe sich die Erderwärmung noch auf die geforderten und für eine Abwendung von Katastrophenszenarien unbedingt erforderlichen 2 °C begrenzen. Dieses Ziel der Klimaneutralität bis 2030 hat daher auch der Rat am 11.12.2019 für die Stadt Münster übernommen. Der Masterplan 100% Klimaschutz muss daher schnellstmöglich zu einer Klimaneutralitätsstrategie 2030 mit konkreten Reduktionsziel en und einem wirkungsvollen Maßnahmenprogramm weiterentwickelt werden. Unter Klimaneutralität wird hier ein vollständiger und sektorenübergreifender Ausstieg aus der Verbrennung aller fossiler Energieträger und eine Reduktion der CO 2-Emissionen um mindeste ns 95% gegenüber 1990 verstanden. Da die Zeit angesichts des voranschreitenden Klimawandels drängt, muss mit den Vorbereitungen bereits vor Fertigstellung der aktuell laufenden Konzeptstudien begonnen werden. gez. Gerhard Joksch und GAL-Fraktion
Anlage 1_Bericht Klimaneutralität 2030
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Jung Stadtkonzepte mit Gertec
Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030
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Konzeptstudie Münster
Klimaneutralität 2030
Ergebnisdokumentation
Jung Stadtkonzepte mit Gertec
Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030
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Inhaltsverzeichnis
1. Präambel: Dieses Jahrz ehnt ist entscheidend! 1
2. Die Aufgabenstellung – Konzepts tudie Münster Klimaneutral 2030 2
3. Die Ausgangssituation 5
4. Der Zielpfad: Ein möglicher Weg zur Klimaneutralität 2030 9
4.1. Ziele des Pariser Klimaschutza bkommen auf Münster übertragen 9
4.2. Den Zielentwicklungspfad für Münster herleiten 11
4.3. Netto-Null-Emissionen: Lokale und re gionale Kompensation einbeziehen 14
4.4. Definition Klimaneutralität für Münster 15
4.5. Leitziele für die Klimaneutralität 2030 16
4.5.1. Klimaschonend Bauen und Sanieren 18
4.5.2. Klimaschonend Arbeiten und Wirtschaften 19
4.5.3. Klimaschonende Entscheidungen 20
4.5.4. Klimaschonende Energieversorg ung und Erneuerbare Energien 20
4.5.5. Klimaschonende Mobilität 21
5. Herausforderungen und wirtschaft liche Kosten-Nutzen Dimensionen 23
5.1. Herausforderungen und Kostendimensionen der Transformation 24
5.1.1. Klimaschonend Bauen und Sanieren 24
5.1.2. Klimaschonend Arbeiten und wirtschaften 26
5.1.3. Energieversorgun g und Erneuerbare Energien 28
5.1.4. Klimaschonende Entscheidungen 31
5.1.5. Klimaschonende Mobilität 32
5.2. Vermiedene Umweltschäden 33
5.3. Regionale Wertschöpfung 35
6. Handlungsspielräume und kommunale Einflussbereiche 39
6.1. Methodik 39
6.2. Bauen und Sanieren 46
6.3. Klimaschonende Entscheidungen 50
6.4. Arbeiten und Wirtschaften 52
6.5. Energieversorg ung und Erneuerbare Energien 55
6.6. Mobilität 60
6.7. Einflussbereiche im Überblick 62
7. Zeithorizonte und Szenarien 64
8. Unmittelbar handeln – Die Ad-hoc Maßnahmen für 2021 67
9. Fazit 71
Jung Stadtkonzepte mit Gertec
Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030
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1. Anhang: Analyseergebnisse Handlungsspielräum e und kommunale Einflussbereiche im Detail 1
1.1. Bauen und Sanieren 1
1.2. Klimaschonende Entscheidungen 10
1.3. Arbeiten und Wirtschaften 14
1.4. Energieversorg ung und Erneuerbare Energien 20
1.5. Mobilität 29
1.6. Übergeordnete und handlungsfeldü bergreifende Einflussbereiche 33
1.6.1. Transparentes Monitoring etablieren 33
1.6.2. Übergeordneten flexiblen Steu erungsmechanismus einführen 36
1.6.3. Dynamisch kompensieren 40
1.6.4. Investitions- und Innovationsförderung durch KlimaFonds Münster 49
1.6.5. Umsetzungsbezogene agile Transf ormationsstrategie entwickeln 50
Jung Stadtkonzepte mit Gertec
Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030
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1. Präambel: Dieses Jahrze hnt ist entscheidend!
Der Klimawandel hat uns bereits erreicht: Auch in Münster sind die Auswirkungen der globalen Erwär-
mung schon seit einigen Jahren deutlich zu spüren. Die zu heißen und trockenen Sommer sowie
Starkregenereignisse hinterlassen bereits jetzt merkliche Schäden. Der Klimawandel ist keine abs-
trakte Bedrohung mehr, sondern findet vor unserer Haustür statt. Die menschengemachte globale Er-
wärmung bedroht zukünftig die Lebensqualität, den Wohlstand und die Zukunftsperspektiven der Men-
schen in Münster, aber auch weltweit. Schaut man auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse
und Prognosen zum fortschreitenden Klimawandel, wird deutlich, dass die heutige Gesellschaft schon
auf Kosten zukünftiger Generationen lebt. Der „point of no return“ ist schon bald überschritten – das
Abschmelzen des Eises in der Arktis, das Auftauen von Permafrostböden am Polarkreis und die Ver-
nichtung der Regenwälder sind drohende Kipppunkte für die Erderwärmung und das Klima. Schon in
der näheren Zukunft werden die durch den Klimawandel bedingten Veränderungen auch in Münster für
weitere wirtschaftliche Schäden und soziale Verwerfungen sorgen.
Der Konzern Stadt Münster, aber auch die Stadtgesellschaft haben daher eine große Verantwortung,
rasch zu handeln und ihre Möglichkeiten zum Klimaschutz umfassend auszuschöpfen. Schon seit Jah-
ren setzt sich die Stadt aktiv für den Schutz des Klimas ein – nun ist es notwendig, dieses Engage-
ment schnell auszubauen und eine Koalition zwischen der Verwaltung, der Politik und der gesamten
Stadtgesellschaft zu schmieden. Dabei sind die Herausforderungen für die Kommune und Politik, aber
auch für die Menschen in der Stadt gewaltig, wenn die Transformation der Stadt Münster hin zur Kli-
maneutralität in den nächsten Jahren gelingen soll. Das Jahrzehnt bis 2030 ist dabei entscheidend,
diesen Wandel einzuleiten und rasch ins Handeln zu kommen, um das Klima und die Ressourcen vor
Ort zu schützen, aber auch dem Anteil Münsters an der globalen Verantwortung für den Klimaschutz
gerecht zu werden. Wo kann die Stadt Münster in dieser Dekade handeln und wo liegen die Grenzen
dieses Handelns? Wo muss die Zusammenarbeit mit Partnern und Akteuren außerhalb Münsters in-
tensiviert werden, und wo ist die Stadt angewiesen auf zukünftige technologische, gesellschaftliche
und politische Entwicklungen? Methodisch ist dabei der Paradigmenwechsel von einem Fokus eines
globalen 1,5 Grad-Ziels und damit verbundenen lokalen Einsparzielen hin zu einer CO
2- Restbudgetbe-
trachtung (vergl. Kap. 4.1) relevant – die positiven Auswirkungen des Handelns des Konzerns Stadt
Münster und der Stadtgesellschaft sind direkter für Menschen nachvollziehbar und motivieren zum Kli-
maschutz vor Ort.
Die nun vorliegende Konzeptstudie nennt die großen Herausforderungen für den Klimaschutz in Müns-
ter und zeigt einen möglichen Pfad zur Klimaneutralität auf. Die Ergebnisse machen deutlich: Das nun
begonnene Jahrzehnt bis 2030 wird entscheidend sein, um Münsters Beitrag für den Schutz des glo-
balen Klimas zu leisten und die Zukunftsperspektive kommender Generationen zu
sichern.
Münster, Essen, Köln im Juli 2021
Jung Stadtkonzepte mit Gertec
Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030
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2. Die Aufgabenstellung – Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030
Mit der Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris hat sich die Bundesrepublik Deutschland völker-
rechtlich bindend zu den darin festgelegten Klimazielen bekannt. Demnach soll die Erderwärmung im Ver-
gleich zum vorindustriellen Niveau deutlich unter 2 Grad begrenzt werden. Die Empfehlung lautet, den An-
stieg möglichst nicht über 1,5 Grad steigen zu lassen. Auch wenn es für Deutschland und demzufolge für
die kommunale Ebene noch keinen verbindlichen Transformationspfad zur Umsetzung gibt, ist es eindeu-
tig, dass die Frage der kommunalen Klimaschutzziele neu verhandelt und ausgerichtet werden muss.
Der Rat der Stadt Münster hat daher am 11.12.2019 beschlossen, Klimaneutralität bis 2030 anzustre-
ben. Die Vorlage V/0738/2020 vom 26.8.2020 fordert zudem einen konkreten Maßnahmenplan, wie Kli-
maneutralität bis 2030 sichergestellt werden kann.
Die Konzeptstudie beschreibt – vom Ziel her gedacht – einen möglichen, theoretischen Pfad auf dem Weg
zur Klimaneutralität 2030 und die damit verbundenen Herausforderungen und Handlungsspielräume. Vom
Ziel her denken bedeutet, die erforderlichen Schritte und Rahmenbedingungen zur Zielerreichung herauszu-
arbeiten – es geht also nicht um einen starren Plan, sondern um die Formulierung von Leitplanken, die zu
einer Zielerreichung notwendig wären.
Die Studie macht Herausforderungen deutlich, (z.B. Sanierungsrate 8% bis 2030) die aus heutiger Sicht
nicht realistisch sind. Gleichzeitig zeichnen sich in den Handlungsfeldern Prozesse ab, wie z.B. die Umstel-
lung auf Elektromobilität bis 2030 oder der Neubau nach dem Plus-Energie-Standard, die deutlich an Wahr-
scheinlichkeit gewonnen haben. Das Marktakteure die Produktionseinstellung von Verbrennungsmotoren
im Zeitraum bis 2030 beschließen würden, wäre z.B. bis vor wenigen Jahren als unrealistisch eingeschätzt
worden. Insofern muss bei der Einschätzung „realistischer“ Entwicklungspfade die Möglichkeit von Verän-
derungen der Rahmenbedingungen immer mit berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund lässt sich das Ziel zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2030 theoretisch be-
schreiben. Die Umsetzung erfordert allerdings die Auseinandersetzung mit konkreten Einzelfallbetrachtun-
gen in den Handlungsfeldern – auch mit Zeithorizonten, die über das Jahr 2030 hinaus reichen (vergl. Ka-
pitel 7). Der Korridor zur Zielerreichung ist allerdings eng und lässt unter Berücksichtigung des einzuhal-
tenden CO
2-Restbudgets wenig Abweichungen zu.
Insofern kann die Studie nicht die Frage der Machbarkeit auf der Umsetzungsebene beantworten oder
einen konkreten Maßnahmenkatalog liefern bzw. das Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2030
sicherstellen. Die immensen Herausforderungen müssen in einem sich anschließenden Prozess des Kon-
zerns Stadt Münster im Zusammenspiel mit den Marktakteuren und unter Berücksichtigung der überge-
ordneten Rahmenbedingungen beantwortet werden. Die Konzeptstudie zeigt deutlich, dass der Handlungs-
spielraum des Konzerns Stadt Münster nicht ausreicht, alleine das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 si-
cherzustellen. Zu den erforderlichen Leitplanken gehören günstige übergeordnete Rahmenbedingungen,
auf denen der Konzern Stadt Münster nur geringen Einfluss hat. Dies sind z.B.:
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Die erforderlichen finanziellen Mittel (z.B. für Gebäudesanierung, Ausbau Erneuerbare Energien,
Investitionen in Elektromobilität) müssen durch Marktakteure (private Investitionen) und Fördermit-
tel (Bund) zur Beseitigung von Wirtschaftlichkeitslücken (z.B. im Bereich „Grüne Fernwärme“) recht-
zeitig bereitgestellt werden.
Die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien müs-
sen geschaffen werden (Bund)
Die erforderlichen personellen Ressourcen für die energetische Sanierung müssen insbesondere
im Handwerk und Ausbaugewerbe vorhanden sein (Marktakteure).
Die notwendigen technischen Lösungen (insbesondere im Bereich Sektorkopplung) müssen vorhan-
den und marktreif verfügbar sein (Bund, Marktakteure).
Die Erarbeitung einer umsetzungsbezogenen Transformationsstrategie für Münster über alle Handlungsfel-
der unter Berücksichtigung der sich dynamisch veränderlichen Rahmenbedingungen ist aus gutachterlicher
Sicht ein geeignetes Format und wird für die weitere Umsetzung empfohlen.
Wie wurde vorgegangen?
Die Konzeptstudie wurde in folgenden Arbeitsschritten erarbeitet:
1. Einen möglichen Zielpfad zum Einhalten des 1,5 Grad-Ziels (Paris konform) bis 2030 berechnen
2. Technische Potenziale auf Grundlage des Masterplans 100% Klimaschutz bewerten und auf Grund-
lage neuer Erkenntnisse aktualisieren (z.B. Potenzialstudie Erneuerbare Energien)
3. Dimensionen der Transformationen und die damit verbundenen Herausforderung skizzieren, Kosten
und Nutzenaspekte untersuchen (Vermiedene Umweltschäden, regionale Wertschöpfung)
4. Handlungsspielräume und Handlungsgrenzen des Konzerns Stadt Münster analysieren, direkte und
indirekte Einflussbereiche des Konzerns Stadt Münster herausarbeiten
5. Zeithorizonte der Zielerreichung anhand von Szenarien einschätzen
6. Ad-hoc Maßnahmen für die Umsetzung in 2021 formulieren
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Die vorliegende Ergebnisdokumentation fasst die Kernergebnisse zusammen - sie behandelt auf Grundlage
der städtischen Energie- und CO2-Bilanz folgende zentrale Fragestellungen:
Zielpfad: Wie sieht ein möglicher Weg zur Klimaneutralität 2030 für die Stadt Münster aus, um das
1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen?
Herausforderungen: Was muss hierfür geschehen und welche Herausforderungen für die Stadtge-
sellschaft sind damit verbunden?
Handlungsspielräume: Welche Potenziale zur Einsparung gibt es und welche direkten und indirek-
ten Einflussmöglichkeiten hat der Konzern Stadt Münster, dass diese gehoben werden? Welchen
Beitrag müssen Bund und Marktakteure leisten?
Zeithorizonte: Welche Zeithorizonte für die Klim aneutralität Münster sind unter Berücksichtigung
der kommunalen Handlungsspielräume und den übergeordneten Rahmenb edingungen erreichbar?
Weitergehende Informationen zu den Herausforderun gen, Handlungsspielräumen in den Handlungsfel-
dern sowie übergeordneten und handlungsfeldüberg reifenden Einflusspotenzialen werden im Anhang
beschrieben und dargestellt.
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3. Die Ausgangssituation
Politische Beschlussfassung und konzeptionelle Grundlagen
Die Stadt Münster hat 2017 mit dem Masterplan 100% Klimaschutz einen Weg aufgezeigt, wie und
unter welchen Voraussetzungen sie bis 2050 weit gehend klimaneutral werden könnte und welche
strategischen Weichen hierfür gestellt werden müssten. Das Masterplanziel wurde seinerzeit als eine
große Herausforderung bewertet. 2019 hat die Stadt den Klimanotstand ausgerufen und mit Be-
schluss des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 Ende des Jahres die Zielsetzung dahingehend
geschärft, möglichst bis 2030 klimaneutral zu werden.
Wie und unter welchen Voraussetzungen und Rahme nbedingungen die Stadt Münster dieses Ziel be-
reits 2030 erreichen könnte, soll über die vorliegende Konzeptstudie über eine gutachterliche Be-
trachtung dargestellt werden. Als Grundlagen der vorliegenden Konzeptstudie dienen insbesondere:
der Masterplan 100% Klimaschutz 2050, das Hand lungsprogramm Klimaschutz 2030 sowie die städ-
tischen Energie- und CO
2-Bilanzen.
Masterplan 100% Klimaschutz für Münster
Zentrales Element ist der Masterplan 100% Klimas chutz mit den darin empfohlenen Klimaschutzstra-
tegien für die Stadt Münster. Untersucht wurden Potenziale, um die energetischen Treibhausgasemis-
sionen um 95% und den Endenergieverbrauch um 50% im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Die
Strategie formuliert Leitlinien und Leitplanken über alle Handlungsfelder des kommunalen Klimaschut-
zes hinweg und bildet damit den Überbau für alle Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster.
Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster
Der Rat hat mit Beschluss vom 13.12.2017 (V/0689/2017) die Verwaltung beauftragt, auf Basis des
Masterplan 100% Klimaschutz ein konkretes Hand lungsprogramm für den Klimaschutz bis 2030 in
Münster zu erarbeiten. Das Handlungsprogramm ersetzt den Maßnahmenplan aus dem Klimaschutz-
konzept 2020. Dieses wurde im September 2019 vorgelegt und am 11.12.2019 vom Rat der Stadt
Münster beschlossen.
Im Handlungsprogramm 2030 wurden 86 Maßnahmen (inkl. Teilmaßnahmen) in einem gemeinsamen
Prozess mit der Koordinierungsstelle für Klima und Energie (KLENKO) und den beteiligten Fachämtern
und Tochtergesellschaften der Stadt Münster entwickelt. Angelehnt an den Masterplan 100% Klima-
schutz sind diese den thematischen Handlungsfeldern Arbeiten und Wirtschaften, Bauen und Sanie-
ren, Energieversorgung und Erneuerbare Energien, Klimafreundliche Entscheidungen, Mobilität und
Übergreifende Projekte zugeordnet.
Die Quantifizierung zur Abschätzung der durch das Handlungsprogramm 2030 eingesparten Treibhaus-
gasemissionen hat ergeben, dass bei alleiniger konsequenter Umsetzung aller Maßnahmen im Rah-
men der städtischen Handlungsmöglichkeiten bis zum Jahr 2030 eine CO
2- Reduzierung von ca. 38%
gegenüber 1990 erreicht werden kann. Das entspricht einer kumulierten Reduktion um ca. 250
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Tausend Tonnen CO 2 im Jahr 2030. Diese Reduktion wurde als Handlungspotenzial im Rahmen dieser
Studie mit eingerechnet. Die Zuordnung der Reduktionspo tenziale folgt allerdings nicht immer der Lo-
gik des Handlungsprogramms 2030. Zum Teil sind Potenziale bereits gehoben worden, sie tauchen
daher im weiteren Text nicht mehr im Gesamtpotenzial auf. Zum anderen folgt die Zuordnung der Po-
tenziale der Logik der dieser Studie zugrundeliegenden Faktoranalyse. Dies führt dazu, dass Maßnah-
men in ihrer Wirkung teilweise mehreren Handlungsfeldern zugeordnet werden. Es kommt daher zu
Abweichungen in den Potenzialen je Handlungsfeld im direkten Vergleich zum Handlungsprogramm
2030.
Energie- und Treibhausgasbilanz 2019
Die Treibhausgasbilanz und der Endenergiebedarf in Münster ist Ausgangspunkt für die Entwicklung
des Zielszenarios Klimaneutralität 2030. Die Einsparziele beziehen sich auf das Referenzjahr 1990,
das Basisjahr für die Fortschreibung und die Erarbeitung der Maßnahmen ist das Jahr 2019. Seit
1990 konnten die Treibhausgasemissionen bis 2019 um 28% gesenkt werden. Damit konnten die
Emissionen im Schnitt um etwas mehr als ein Prozent pro Jahr bzw. ca. 25.000 Tonnen CO
2/a redu-
ziert werden. Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Münster zeigt die folgende Abbildung.
Abbildung 1: Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2019
Die Berechnung der Treibhausgasbilanz wird von der Stadt Münster in einem regelmäßigen Prozess
durchgeführt. Die Bilanz ist fortschreibbar und dien t damit im weiteren Prozess als Controlling-Werk-
zeug. Bilanziert wird nach dem bundesweit eingesetzten BISKO-Standard (Bilanzierungssystematik
Kommunal). Der Standard sieht eine Territorialbilanz vor. Durch diesen wissenschaftlich fundierten
und etablierten Standard werden nur die im Projektgebiet anfallenden - und tatsächlich auch messba-
ren - Endenergieverbräuche und Emissionen bilanziert.
0 Tt/CO2
500 Tt/CO2
1.000 Tt/CO2
1.500 Tt/CO2
2.000 Tt/CO2
2.500 Tt/CO2
3.000 Tt/CO2
1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019
Entwicklung der Treibhausgasemissionen
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Die Verbrauchssektoren „Private Haushalte“, „Gewerbe, Handel, Dienstleistung (GHD)“, „Indust-
rie“ sowie die „Mobilität“ benötigen im Bezugsjahr 2019 insgesamt circa 6.210 Gigawattstunden pro
Jahr (GWh/a) (vergl. folgende Abbildung 2).
Die folgenden Abbildungen zeigen den Endenergieverb rauch in Münster im Jahr 2019 und die damit
verbundenen Treibhausgasemissionen. Die linke Seit e der Abbildung 2 betrachtet die eingesetzten
Energiemengen je Energieträger (endenergiebezogen), die rechte Seite stellt die Nutzung nach Sekto-
ren da. Die Abbildung 3 zeigt, wie groß die jeweils damit verbundenen Treibhausgasemissionen sind.
Abbildung 2: Verteilung der Endenergie nach Sektoren als Energieflussdiagramm
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Abbildung 3: Verteilung der Emissionen nach Sektoren als Flussdiagramm
Die Treibhausgasbilanz von Münster weist für das Jahr 2019 Gesamtemissionen von 1.891.000 Ton-
nen CO
2 auf. Die Emissionen entfallen mit ca. 30% und 582.000 Tonnen CO 2 auf den Sektor Verkehr,
gefolgt von den Privaten Haushalten mit 534.000 Tonnen CO 2 (ca. 28%). Gewerbe-Handel-und-Dienst-
leistungssektor machen zusammen mit den Industrieunternehmen in Münster einen Anteil in Höhe
von 42% aus (775.000 Tonnen).
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4. Der Zielpfad: Ein möglicher We g zur Klimaneutralität 2030
Die Ziele des Pariser Klimaabkommens werden auf die Stadt Münster übertragen. Wie groß ist das
verbleibende CO 2-Budget auf kommunaler Ebene, um die An forderungen des Klimaabkommens zu er-
füllen? Wie kann ein möglicher Zielentwicklungspfad zur Treibhausgasneutralität 2030 aussehen?
Müssen auf kommunaler Ebene Kompensationsmöglichk eiten berücksichtigt werden? Was bedeutet
das für eine angepasste Definition des Begriffs Klimaneutralität?
4.1. Ziele des Pariser Klimaschutzab kommen auf Münster übertragen
Um die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau deutlich unter 2 Grad zu begrenzen,
sind prozentuale Emissionsreduktionsziele allein kein ausreichender Beitrag. Zu der Erreichung der
Ziele des Pariser Klimaabkommens ist es zusätzlich erforderlich, den absoluten Gesamtausstoß an
Treibhausgasen zu begrenzen. Der Sachverständigen rat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt, ein mit
dem Pariser Klimaabkommen kompatibles deutsches CO
2-Budget festzulegen und die Klimaziele ent-
sprechend zu verschärfen. Die Betrachtung des CO 2-Budgets soll dabei als übergreifende Bewertungs-
grundlage zur Zielerreichung dienen.
Die Grundlagen der CO2-Budgetierung
Während das globale CO 2-Budget im Bericht des IPCC (Intergove rnmental Panel on Climate Change) im
Jahr 2018 für unterschiedliche Temperaturanstiege und Wahrscheinlichkeiten vorgelegt wurde, ist die
nationale Budgetverteilung zwischen den Ländern bi slang nicht verbindlich geklärt. Die Länder haben
demnach freie Hand bei der Interpretation. Diskutiert werden unterschiedliche Ansätze, wie mit der
Budgetbetrachtung in Bezug auf die eigene Zielformulierung umzugehen ist, bei der es vor allem um
die Frage der gerechten Verteilung des verbleibenden Budgets geht.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen ermittelt für Deutschland ab 2020 CO
2-Budgets für das 1,5
Grad-Ziel sowie das 1,75 Grad-Ziel 1 nach dem Einwohnerprinzip 2. Demnach wird ein gleiches Pro-Kopf-
Emissionsrecht für jede*n Bewohner*in der Erde angenommen. Bei einer Zunahme der Bevölkerung
würde sich das Budget entsprechend erhöhen, bei einem Schrumpfungsprozess abnehmen.
Mit der Übernahme der Empfehlung des Sachverständi genrates für Umweltfragen folgt die Konzeptstu-
die einer Methodik, die die Gerechtigkeitsfrage
3 im Sinne einer ausgewogenen Betrachtung berück-
sichtigt. Es handelt sich hierbei um eine plausible , gangbare Variante, das Budget auf diese Weise zu
berechnen. Die fachliche Diskussion ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Sofern in Zukunft
einheitlichere Regeln zur Methodik der Budgetberechnung für Kommunen festgelegt werden, wird emp-
fohlen, die vorliegende Betrachtung dementsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen.
1 CO2-Budget (1,75 Grad Ziel, 67% Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung), CO2-Budget (1,5 Grad Ziel, 50% Wahrscheinlichkeit der Ziel-
erreichung)
2 Quelle: SRU, Umweltgutachten Kapitel 2, Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget
3 Die Gerechtigkeitsfrage bezieht sich hier auf eine klimagerechte Emissionspolitik zwischen den Industrienationen mit hohem Treib-
hausgas-Ausstoß und den Entwicklungsländern.
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Das Münsteraner CO2-Budget herleiten
Für die kommunale Ebene gibt es noch keine verbindlichen methodischen Vorgaben zur Behandlung
des CO2-Budgets. Wird das oben beschriebene Prinzip auf die Verteilung innerhalb Deutschlands über-
tragen, ergibt sich nach dem Einwohnerprinzip zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels ein Anteil von rd. 51
Tonnen pro Person
4.
Zur Berechnung des Münsteraner CO
2-Budgets soll von der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels ausgegan-
gen werden. Damit entfällt auf Münster mit einer Einwohnerzahl von rd. 310.000 Personen ein Budget
von rd. 15.800.000 Tonnen CO
2 bis zum Jahr 2050.
Das CO2-Budget auf die Münsteraner Bilanzgrenzen übertragen
Das CO2-Budget berücksichtigt nur CO 2 als hauptsächliches und langlebiges Treibhausgas. Betrachtet
werden dabei die energetischen und die nicht energetischen CO ₂-Emissionen. Methan und Distickstof-
foxid/Lachgas werden als kurzlebige Treibhausgase nicht berücksichtigt.
Die Stadt Münster bilanziert nach dem Territorialp rinzip (BISKO-Standard) nur die energetischen Treib-
hausgase, inklusive den treibhausrelevanten Gase n Methan und Distickstoffoxid/Lachgas als CO
2-
Äquvalent.
Zur Übertragung des CO
2-Budgets auf die Münsteraner Bilanzgrenzen werden daher folgende Annah-
men getroffen: Aus dem Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar geht hervor,
dass ca. 93% der Emissionen (CO
2, Methan und Lachgas) energiebedingt sind. Als Grundlage für die
Budgetbetrachtung werden von den oben genannten 15.800.000 Tonnen CO 2 lediglich 14.700.000
Tonnen angenommen. Von diesem Budget werden im Sinne einer Restbudgetbilanz die jährlichen
Emissionen der Stadt Münster aus der BISKO-Bilanz abgezogen. Sobald die Summe negativ wird, ist
das Budget der Stadt Münster verbraucht und das 1,5 Grad-Ziel aus kommunaler Perspektive verfehlt.
Da in der BISKO-Bilanz jedoch nicht nur CO
2, sondern CO 2-Äquvalente enthalten sind, handelt es sich
hier um eine konservative Betrachtung.
4 Quelle: SRU, Umweltgutachten Kapitel 2, Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget, eigene Berechnung
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4.2. Den Zielentwicklungspfad für Münster herleiten
Die Herleitung des Zielentwicklungspfads für Münster baut auf Szenarien auf. Diese berücksichtigen
die Potenziale, die im Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt Münster ermittelt wurden, sowie neue
Erkenntnisse zu den verfügbaren Potenzialen Erneuerbarer Energien in Münster. Der direkte Vergleich
der Annahmen zur Szenarienberechnung zeigt Tabelle 4.
Abbildung 4: Vom Masterplan Klimaneutral 2050 zur Klimaneutralität 2030
Das Zielszenario Klimaneutral 2030 ist als Zielmöglic hkeit zu verstehen. Es soll einen (von mehreren
möglichen) Wegen zur Klimaneutralität beschreiben. Die getroffenen Annahmen beziehen sich somit
auf Potenziale, die bis 2030 theoretisch umgesetzt werden müssten. Sie sollen aufzeigen, welche im-
mensen Anstrengungen in allen energierelevant en Sektoren unternommen werden müssten, um Kli-
maneutralität bis 2030 zu erreichen.
Die grundlegenden Annahmen und Potenziale bauen auf dem Masterplan 100% Klimaschutz 2050
auf. Zusätzlich wurden aktualisierte Potenziale zu den Erneuerbaren Energien in Münster herangezo-
gen. Die folgenden geschilderten Annahmen sind das Ergebnis eines iterativen Prozesses. Sie zeigen,
in welchem Umfang der Transformationsprozess besch leunigt und intensiviert werden müsste. Dabei
wurden ausgehend vom Masterplan, der auf das Jahr 2030 gestaucht wurde, schrittweise die Annah-
men zur Zielerreichung Klimaneutralität 2030 angepasst. Dementsprechend ist das Zielszenario nicht
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als konkrete Handlungsempfehlung zu verstehen, sondern als Was-Wäre-Wenn Analyse. Es ist somit
ein Indikator für die notwendigen Konsequenzen, die gezogen werden müssen.
Für den Bereich Raumwärme in den Sektoren der privaten Haushalte und den Wirtschaftszweigen wird
eine Sanierungsquote von 8%/a bei einer durchsch nittlichen Endenergiereduktion von 80% unterstellt.
Dementsprechend sind im Jahr 2030 weitere 80% des Münsteraner Gebäudebestandes mit einem ho-
hen Standard energetisch saniert.
Im Stromsektor wird unterstellt, dass der gesamte Strombedarf durch Ökostrom gedeckt wird. Hierbei
sind auch bilanzielle Möglichkeiten, wie Ökostromtarife, vorgesehen, da eine rein lokale Energiever-
sorgung aus Erneuerbaren Energien bis 2030 als nicht realistisch eingestuft wird. Trotzdem wird wei-
terhin unterstellt, dass das gesamte zur Verfüg ung stehende Erneuerbare-Energien-Potenzial von
2.800 GWh/a bis 2030 ausgebaut wird.
Für den Wärmeerzeugungssektor wird ebenfalls eine umfassende Transformation unterstellt. Ölheizun-
gen sollen bis 2030 vollständig aus dem Erzeugungsmix verdrängt werden. Der Verzicht auf fossiles
Gas soll durch regenerativ erzeugtes Power-to-Gas kompensiert werden. Weiterhin wird der Ausbau
von Wärmepumpen, die mit Ökostrom betrieben we rden auf 10% erhöht werden. Der Ausbau der So-
larthermie auf einen Anteil von 15% am gesamten Energiemix ist ein weiterer zentraler Baustein des
unterstellten Wärmetransformationsprozesses. Di e hohe Sanierungsquote im Raumwärmesektor sorgt
für eine abnehmenden Fernwärmemenge, wodurch der Ausbau der Fernwärme zusätzlich an Bedeu-
tung gewinnt, um den angestrebten Anteil von 33% zu erreichen.
Der Sektor Mobilität erfordert im Vergleich zum Masterplanszenario weitere immense Anstrengungen,
um das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu erre ichen. Im Vordergrund steht die vollständige Umstel-
lung auf Elektromobilität, die aus Erneuerbaren En ergiequellen versorgt werden sollen. Weiterhin ist
es unter den getroffenen Annahmen notwendig, den motorisierten Individualverkehr bis 2030 um 50%
zu reduzieren, was ungefähr einer Verdopplung de r im Masterplan unterstellten Reduktion ist.
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Die folgenden zwei Szenarien wurden im Laufe des Prozesses betrachtet:
Masterplanszenario: Das Masterplanszenario prüft die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens in Be-
zug auf das 1,5 Grad-Ziel. In Abbildung 5 wird die Reduktion des jährlichen Treibhausgasniveaus so-
wie die Abnahme des CO 2-Budgets dargestellt. Das Budget ist in diesem Szenario ab 2030 ver-
braucht. Das Szenario erfüllt die Ziele des Pariser Abkommens nicht. Die Anstrengungen zum Einhal-
ten des 1,5 Grad-Ziels müssen also deutlich intensiviert und vor allem beschleunigt werden.
Abbildung 5: Das Masterplanszenario unter Berücksichtigung des 1,5 Grad-Ziels
Zielszenario: Das Zielszenario beschreibt den zeitlichen und absoluten Verlauf der Treibhausgasemis-
sionen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 unter Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels zu erreichen.
Die Darstellung macht die Notwendigkeit zur zeitlichen Beschleunigung nochmal besonders deutlich,
indem sie zusätzlich den Verlauf der THG-Reduktion seit 1990 darstellt. Von 1990 bis 2019 sind die
THG-Emissionen in Münster um ca. 28% gesunken. Das entspricht einer Reduktion von rd. 1% pro
Jahr. Münster ist eine dynamisch wachsende Stadt. Die Einwohnerzahl hat sich im gleichen Zeitraum
um 13% erhöht. Insofern konnte trotz steigender Einwohnerzahlen eine leichte Entkopplung von den
THG-Emissionen erreicht werden und die THG-Emissi onen absolut reduziert werden. Gleichwohl ist der
bisherige Reduktionspfad nicht geeignet, die Ziele des Klimaabkommens einzuhalten. Die folgende
Abbildung 6 verdeutlicht, dass von 2020 bis 2030 das jährliche Emissionsniveau im Vergleich zum
Vorjahr um ca. 182.000 Tonnen CO
2 pro Jahr reduziert werden muss - zum Vergleich: die durch-
schnittliche jährliche Reduktion seit 1990 beträgt ca. 25.000 Tonnen CO 2 pro Jahr. Das entspricht
einer Reduktion um den Faktor 7. Der Vergleich der bisherigen Entwicklung zum erforderlichen Re-
duktionspfad gibt bereits einen Hinweis, wie umfa ssend die erforderlichen Veränderungen sein müs-
sen.
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Das Budget sinkt von 2020 bis 2030 um ca. 63% von ca. 14.800.000 Tonnen CO 2 auf ca. 5.600.000
Tonnen CO 2. Das führt zu einer Verminderung des CO 2 - Budgets von ca. 63%. Weiter darf das Budget
ab 2030 nicht mehr belastet werden! Erforderlich sind daher neben Maßnahmen zur THG-Reduktion
auch Maßnahmen zur Kompensation, um das Ziel der Netto-Null-Klimaneutralität zu erreichen.
Abbildung 6: Der Zielentwicklungspfad Münster
4.3. Netto-Null-Emissionen: Lokale und re gionale Kompensation einbeziehen
Die Vermeidung von THG-Emissionen steht im Sinne des Vorsorgeprinzips im Umwelt- und Klimaschutz
an erster Stelle und wird für die Umsetzung einer Klimaneutralität bis 2030 deutlich priorisiert. Die
Emissionen sinken im Zielszenario im Vergleich zum Jahr 1990 um mehr als 95%. Eine weitere Reduk-
tion ist durch die Berücksichtigung nicht vermei dbarer Emissionen sowie der Vorketten (Vorkette be-
deutet, dass auch Emissionen aus vor- und nachgelager ten Prozessen – z.B. Förderung, Verarbeitung
und Transport - enthalten sind) in der Bilanz nicht darstellbar.
Um das CO
2-Budget einzuhalten, muss die Bilanz jedoch Netto-Null-Emissionen aufweisen. Netto-Null
bedeutet, dass alle THG-Emissionen durch Redukti onsmaßnahmen wieder aus der Atmosphäre ent-
fernt werden und somit die Klimabilanz nach Abzug durch natürliche oder künstliche Senken (Nega-
tivemissionen) netto null ist.
Auf kommunaler Ebene müssen daher zusätzlich Maßnahmen der Kompensation bzw. „Negative Emis-
sionen“ für nicht vermeidbare Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden
5. Von Kompensation
5 Umwelt Bundesamt, Treibhausgasneutralität in Kommunen, Für Mensch und Umwelt, Stand 24. März 2021
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wird gesprochen, wenn sich Treibhausgasemissionen nicht vermeiden lassen und diese durch die Re-
duktionseffekte anderer Klimaschutzprojekte kompensiert werden.
Das Prinzip der „Negativ-Emissionen (Senken)“ geht davon aus, dass CO
2 der Atmosphäre entzogen
und dauerhaft gespeichert wird (Kohlendioxidabscheidung oder englisch: Carbon Dioxide Removal
(CDR)). Dabei werden biologische (z.B. Aufforstung), technische (z.B. Abscheidung und Speicherung)
und geochemische Verfahren (z.B. Verwitterung) unte rschieden. Mögliche technische Verfahren sind
z.B. Biomasse - CCS (BECCS), Direkt Air Carbon Capture and Storage (DACCS) oder die stoffliche Bin-
dung von CO
2 in grünem Polymeren (grünes Naphtha). Natürliche CO 2-Senken sind Maßnahmen im Be-
reich der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Fors twirtschaft. Dazu gehört z.B. die Wiedervernäs-
sung von Mooren.
Im Bereich Kompensation muss zwischen den Verpflichtungsmärkten, welche auf Staatenebene den
Ausgleich von Treibhausgasemissionen anstreben und den freiwilligen Märkten (voluntary markets)
unterschieden werden.
Ein noch nicht gelöstes methodische Problem ist dabei die Vermeidung von "Doppelzählungen" im
Verpflichtungsmarkt. Es gibt in Deutschland kein e Klimaschutzverpflicht ungen unterhalb der Bundes-
ebene - alle Leistungen auf Landes- oder kommunaler Ebene sind freiwillig. Um "Doppelzählungen"
von Kompensationsprojekten unterhalb der Bundesebene mit Maßnahmen des Bundes auszuschlie-
ßen, ist ein Verfahren zur Bewertung und Gewichtung der Kompensationsleistungen unterhalb der
Bundesebene erforderlich.
Ein solches Verfahren gibt es zurzeit nicht. Demzufolge sind lokale/regionale Klimaschutzprojekte als
Kompensationsmaßnahmen in den Verpflichtungsmärkten zurzeit nur informell als freiwillige Maßnah-
men ansetzbar, da immer das Risiko einer Doppelzählung besteht
6. Hier ist eine weitere fachliche
Auseinandersetzung mit der Thematik auf Bundes -, Landes- und kommunaler Ebene zu erwarten. Die
vorliegende Studie geht davon aus, dass die Stadt Münster Kompensation informell als freiwillige
Maßnahmen einsetzt.
4.4. Definition Klimaneut ralität für Münster
Vor dem Hintergrund der Ziele des Pariser Klimaabkommens wird für die Stadt Münster folgende Defi-
nition der Klimaneutralität empfohlen 7:
6 Luhman, Hans-Jochen et al., Klimaneutralität versus Treibhausgasneutralität, Wuppertal Institut, 2020
7 Der Ratsbeschluss V/0738/2020 formuliert hierzu: „Gemeint mit einer echten Klimaneutralität der Stadt Münster ist die Erreichung
des Ziels durch einen klimagerechten Maßnahmenplan, der einen vollständigen Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern vorsieht und
Klimaneutralität sektorenübergreifend (Energie, Verkehr, Wirtschaft, Gebäude etc.) verwirklicht. Das bedeutet die Reduktion aller Emissi-
onen auf dem Stadtgebiet sowie städtischer Unternehmen außerhalb des Stadtgebiets. Etwaige nicht reduzierte Emissionen werden
unter strengen Bedingungen kompensiert.“
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Die Stadt Münster erzeugt bis 2030 bilanziell keine energiebedingten Treibhausgasemissionen
mehr.
Das energiebedingte CO ₂-Budget zum Erreichen des 1,5 Grad-Ziels wird eingehalten.
Die Stadt Münster setzt hierzu vorrangig auf Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen auf
dem Stadtgebiet.
Treibhausgase werden kompensiert, sofern dies zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis
2030 erforderlich ist und informell bei der Bilanzierung berücksichtigt.
Kompensation findet in dem erforderlichen Rahmen zuerst lokal und dann global statt.
Bezugsrahmen für das laufende Controlling ist die regelmäßig fortzuschreibende Energie- und CO 2-
Bilanz (BISKO-Standard) der Stadt Münster in ih rer aktuellen Fassung (aktueller Stand 2019)
4.5. Leitziele für die Kliman eutralität 2030
Das Klimaschutzhandeln der Stadt Münster gliedert sich in sechs Handlungsfelder: Bauen und Sanie-
ren, Arbeiten und Wirtschaften, Klimaschonende En tscheidungen, Energieversorgung und Erneuerbare
Energien, Mobilität sowie Übergreifende Projekte. Letzteres Handlungsfeld bündelt vor allem Maßnah-
men der übergreifenden Kommunikation, des Managements und der Prozesssteuerung.
Abbildung 7: Von der Bilanz zum Handlungsfeld: Ziele ableiten
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Die erforderlichen Gesamtreduktionsziele werden daher auf die „operativen“ Handlungsfelder der
Stadt Münster übertragen und so die Maximalziele für das Klimaschutzhandeln in Münster definiert.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Ziele, die allein durch den Konzern Stadt Münster erbracht
werden müssten: Sie beschreiben vielmehr die stadtgesellschaftlichen Ziele, die von allen Akteuren
gemeinsam erreicht werden müssen. Die absolute Höhe der Einsparziele zeigt Abbildung 8.
Abbildung 8: Die Ziele je Handlungsfeld
Neben den quantitativen Zielen ist es zwingend erforderlich, die Qualitäten sowie strategische Eck-
punkte für die Umsetzung zu definieren. Im Folgenden werden daher für jedes Handlungsfeld die stra-
tegischen Leitziele für die Umsetzung formuliert.
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4.5.1. Klimaschonend Bauen und Sanieren
Um das Ziel zu erreichen, müssten auf Grundlage des unterstellten Zielentwicklungspfads die jährli-
chen Treibhausgasemissionen in diesem Handlungsfeld bis 2030 um 226.000 Tonnen CO 2 pro Jahr
sinken. Das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 beschreibt für dieses Handlungsfeld Maßnahmen
mit einem jährlichen Reduktionspotenzial von rund 45.000 Tonnen CO
2. Das entspricht einem Anteil
von rund 20% der erforderlichen Reduktionen. Im Neubau müssen flächendeckend effiziente Stan-
dards wie das klimaneutrale Gebäude und/oder de r Plus-Energie-Standard und ressourcenschonende
Wohnformen etabliert werden. Nur so lassen sich Rebound-Effekte
8 durch steigende Wohnflächenbe-
darfe vermeiden. Die Stadt Münster muss bei eige nen Vorhaben der Sanierung und des Neubaus mit
klimaschonendem Beispiel vorangehen.
Bestandssanierung: Das strategische Ziel der Sanierungsrate von 8% und einer Einsparung von 80%
wird vor allem durch die übergeordneten Entschei dungsebene des Bundes sowie durch die Marktak-
teure vor Ort bestimmt. Der Konzern Stadt Münster kann die Entscheidungsebenen des Bundes oder
der Marktakteure nicht bestimmen oder in Gänze steuern, sondern nur durch direkte oder indirekte
Handlungen im Sinne der Zielerreichung darauf einwirken. Faktoren mit einer besonders hohen Bedeu-
tung für das Erreichen des Sanierungsziels Kliman eutral 2030 sind ökonomische Faktoren (Wirtschaft-
lichkeitslücke), rechtliche Faktoren (unübersicht licher Rechtsrahmen mit zu geringen Standards) und
organisatorische Faktoren (Fachkräftemangel).
Neubau: Für die Erreichung der strategischen Ziele, mit Neubauten das CO
2-Restbudget nicht weiter zu
belasten und Re-Bound-Effekte durch steigende Wohnfl ächen pro Einwohner zu vermeiden, stehen der
Stadt Münster mehrere planerische und rechtliche Instrumente zur Verfügung, so dass hier ein hoher
kommunaler Handlungsspielraum gegeben ist. Hierzu zählen die weitere planerische Berücksichtigung
der Anforderungen, die sich aus dem energieeffizi enten Bauen (insbesondere Plus-Energie-Bauweise)
ergeben, auf der Ebene der Bauleitplanung eb enso wie die konsequente Umsetzung der Handlungs-
möglichkeiten bei städtischen Grundstücken durch private Grundstückskaufverträge und städtebauli-
che Verträge, um einen Plus-Energie-Standard bei Wohngebäuden und einen Null-Emissionsstandard
bei Nicht-Wohngebäuden im Neubau durchzusetzen. Auch bei den flankierenden Maßnahmen, die auf
eine Überwindung von Hemmnissen in den Bereichen Ökonomie, Wissen und Einstellungen zielen, ver-
fügt die Stadt mit dem städtischen Förderprogra mm über ein Instrument, welches sowohl ökonomi-
sche Hürden überwinden, als auch Qualitäten sicherst ellen und neue Themen (Baustoffe) in die Praxis
bringen kann. Zudem runden Aktivitäten zur Netzwe rkbildung und Weiterbildung das indirekte Hand-
lungspotenzial ab, ergänzt um eine Strategie zur Erprobung von flächenschonenden Wohnmodellen .
Kommunale Gebäude und Anlagen: Im Bereich der eigenen Liegenschaften, sowohl im Zuständigkeits-
bereich des Amtes für Immobilienmanagement als auch der Konzerntöchter, hat die Stadt Münster
den höchsten direkten kommunalen Einflussbereich und muss vorbildhaft mit einem eigenen klima-
neutralen Gebäudebestand bis 2030 voran gehen. Die Stadt hat seit 2012 eigene vorbildliche
8 Durch Rebound-Effekte werden Effizienzgewinne wieder zunichte gemacht, da die Einsparungen z.B. für einen Mehrkonsum eingesetzt
werden
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Gebäudeleitlinien, die im Mai 2020 noch einmal verschärft wurden (s. Vorlage V/0388/2020) und
über die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich hinausgehen 9.
Hierfür bieten die bereits 2020 beschlossenen Gebäudeleitlinien „Nachhaltigkeit und Klimaneutralität
2030 für städtische Gebäude“ eine gute Grundlage, da für städtische Gebäude mit einer Bruttoge-
schossfläche von mehr als 500 m2 der spezifische Jahresheizwärmebedarf 20 kWh/(m2*a) nicht über-
schritten werden darf.
Mit der in Erstellung befindlichen Strategie zur Be antwortung der Frage „Was brauchen wir, um die
Zielsetzung Klimaneutralität 2030 zu erreichen?“ werden sowohl die Faktoren der Einstellungen und
Werte wie auch der Organisation (Personalausstattu ng) und Ökonomie (benötigte Investitionsmittel)
bedient, die Neudefinition von Standards im Neubau wie auch in der Sanierung schafft die erforderli-
chen technisch-infrastrukturellen Rahmenbedingung en, die Erstellung von gebäudespezifischen Ener-
giegutachten und eine Neuorganisation von Planungsabläufen berücksichtigt den erforderlichen Faktor
Wissen. Wichtig ist im Zusammenhang mit einem möglichen neuen Flächenbedarf in einer wachsen-
den Stadt auch hier die konzeptionelle Betrachtung von Optimierungspotenzialen bei der Flächennut-
zung im Bestand.
4.5.2. Klimaschonend Arbeiten und Wirtschaften
Um das Ziel der Klimaneutralität 2030 zu erreichen, müssten die Treibhausgasemissionen in diesem
Handlungsfeld bis 2030 um ca. 409.000 Tonnen CO 2 pro Jahr sinken. Das Handlungsprogramm Kli-
maschutz 2030 ermittelt lediglich ein CO 2-Einsparpotenzial durch kommunale Maßnahmen in Höhe
von rund 27.000 Tonnen CO 2 pro Jahr. Dieser Wert entspricht 6,5% des formulierten Ziels zur Einspa-
rung. Dieser geringe Beitrag der kommunalen Maßnahmen im Handlungsprogramm weist bereits da-
rauf hin, dass dieses Handlungsfeld mit Blick auf die Handlungsspielräume der Stadt Münster beson-
ders anspruchsvoll ist. Die in Kapitel 6.4 durchgeführte Analyse zeigt, dass der Konzern Stadt Müns-
ter nur einen vergleichsweise geringen direkten Einfluss hat. Ökologische Zielsetzungen und wirt-
schaftspolitische Strategien müssen daher als kommunale Strategie für mehr Klimaschutz und guten
Rahmenbedingungen für die Unternehm en überein gebracht werden.
9 A) Neubau städtischer Gebäude
Das Null-Emissions-Haus soll als Weiterentwicklung des bisherigen Wärmeschutzstandards von 20 kWh/m2 BGF z. B. durch Nutzung
regenerativer Energien zu einem klimaneutralen Gebäude entwickelt werden.
B) Allgemeine Planungsgrundsätze: Bei Neubauten und baulichen Erweiterungen besonders zu berücksichtigen: Sommerlicher Wärme-
schutz, Optimierung transparenter Flächen, Kompaktheit des Gebäudes.
C) Integrale Planung in Wettbewerbs- und sonstigen Verfahren
D) Erstellung energetischer Kurzgutachten für den Bestand
E) Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden: Der Jahresheizwärmebedarf soll mit 50 kWh/m2 BGF das Niveau der geltenden
Norm für Bestandsgebäude deutlich unterschreiten.
F) Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
G) Nachhaltigkeit von Baustoffen und Bauteilen.
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4.5.3. Klimaschonende Entscheidungen
Um das Ziel der Klimaneutralität 2030 zu erreichen, müssten die Treibhausgasemissionen in diesem
Handlungsfeld bis 2030 um etwa 115.000 Tonnen CO 2 pro Jahr sinken. Das Handlungsprogramm Kli-
maschutz 2030 der Stadt Münster ermittelte bereits ein CO 2-Einsparpotenzial durch kommunale Maß-
nahmen in Höhe von ca. 64.000 Tonnen CO 2 pro Jahr. Dieser Wert entspricht 55% des formulierten
Ziels zur Einsparung von ca. 115.000 Tonnen CO 2 pro Jahr.
In Handlungsfeld „Klimaschonende Entscheidungen“ wird es daher darum gehen, die bereits identifi-
zierten Potenziale in Gänze zu heben sowie durch die Hebelwirkung ausgewählter Maßnahmen und die
unterstützende Wirkung neuer Maßnahmen das Treibhausgasreduktionsziel zu erreichen.
Vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität ergeben sich zwei strategische Ziele:
Die Transformation der Stadtgesellschaft muss als eine systemische Aufgabe des Konzerns Stadt
Münster und der Stadtgesellschaft begriffen werden . Ziel dieses Transformationsprozesses ist die
Verringerung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Mate rial- und Energiemengen durch eine Änderung des
Verhaltens bei gleichzeitig hoher Lebensqualität durch die Aktivierung, Qualifizierung und Multipli-
kation klimaschonenden Verhaltens in der Gesamtgesellschaft.
Hierzu müssen bis 2030 mindestens 25% der Münsteraner Bürger*innen in Bezug auf klimascho-
nendem Verhalten aktiviert und qualifiziert werden.
4.5.4. Klimaschonende Energieversorgung und Erneuerbare Energien
Um das Ziel zu erreichen, müssten die Treibhausgasemissionen in diesem Handlungsfeld bis 2030
um 639.000 Tonnen CO 2 pro Jahr sinken. Das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 weist ein kom-
munales Reduktionspotenzial von 41.816 Tonnen CO 2 pro Jahr aus. Das macht einen Anteil von 6,5%
aus. Bezogen auf die Herausforderung, die Ziele in diesem Handlungsfeld zu erreichen, müssen dem-
nach erhebliche zusätzliche Anstrengungen erbracht werden. Vor dem Hintergrund der angestrebten
Klimaneutralität ergeben sich drei strategische Ziele:
Stromversorgung: Der Stromverbrauch muss bilanziell zu 100% aus Erneuerbaren Energien gedeckt
werden. Münster hat mit 2.400 MW grundsätzlich ein hohes PV-Potenzial auf Dächern und ausgewähl-
ten Freiflächen. Von diesem lokalen Potenzial muss möglichst viel genutzt und der verbleibende
Strombedarf möglichst regional importiert werden.
Wärmeversorgung auf Objektebene: Die Wärmeversorgung muss zu 100% auf Erneuerbare Energien
umgestellt werden. Ölheizungen müssen zu 100% durch effiziente Systeme mit Erneuerbaren Energien
ersetzt werden. Fossiles Erdgas muss bis 2030 durch synthetisches Erdgas aus Erneuerbaren Ener-
gien („Power to Gas“) ersetzt werden.
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Fernwärme: Fernwärme muss als Infrastruktur zur Vert eilung von Wärme aus Erneuerbaren Energien
gestärkt und ausgebaut werden. Der Anteil am Wärmemix muss auch bei sinkenden Verbräuchen mit
ca. 33% konstant gehalten werden. Die Fernwärm e muss bis 2030 zu 100% dekarbonisiert werden.
4.5.5. Klimaschonende Mobilität
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 stellt die Ak tivitäten im Handlungsfeld Mobilität vor besondere
Herausforderungen. Um das Ziel zu erreichen, müssten auf Basis des unterstellten Entwicklungspfads
die Treibhausgasemissionen in diesem Handlungsfeld bis 2030 um 416.000 Tonnen CO
2 pro Jahr sin-
ken. Münster hat in diesem Handlungsfeld als dynamisch wachsende Stadt mit hohem Pendlerauf-
kommen vor dem Hintergrund der Zielerreichung bis 2030 besondere Herausforderungen zu bewälti-
gen. Insbesondere ist das Handlungsfeld Mobilität durch autonomes Handeln der Bürger*innen, durch
vergleichsweise dynamische Trends und Produkt- bzw. technologische Lebenszyklen geprägt. Die
Emissionen aus dem noch weitestgehend auf fossilen Energieträger fußenden, motorisierten Individu-
alverkehr müssen zukünftig umfassend sinken. Ei n zentraler Schwerpunkt liegt auf der konsequenten
Stärkung des Umweltverbunds durch den Ausbau der Radinfrastruktur und des klimafreundlichen
ÖPNV – beide Teilstrategien bedingen sich im Sinne von Push-Pull-Faktoren gegenseitig. Der Konzern
Stadt Münster muss ebenfalls die eigenen Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die Transformation
der Antriebstechnik hin zu klimaschonenden Antreiben und Treibstoffen konsequent ausschöpfen.
Die Stadt Münster muss darüber hinaus beim eigenen Mobilitätsverhalten konsequent klimaneutrale
Mobilität in der Stadtverwaltung Münster etablieren: Auch wenn die bilanzielle Größenordnung des
Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen für die Mobilität der Stadtverwaltung vergleichs-
weise gering ist, so ist die Vorbildfunktion der Kommune von strategischer Bedeutung. Es ist daher
sinnvoll, Maßnahmen und Projekte für eine klimaneutrale Mobilität der Verwaltung und ihrer Mitarbei-
ter*innen weiter auszubauen.
Auf Grundlage der oben formulierten Reduktionsziel e in den Handlungsfeldern können die folgenden
strategischen Leitziele zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2030 herausgearbeitet werden. Die fol-
gende Abbildung 9 zeigt die Leitziele im Überblick. Anhand dieser Leitziele werden im folgenden Kapi-
tel die Dimensionen der Transformation eingeschätzt.
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Abbildung 9: Die Leitziele zum Erreichen der Klimaneutralität 2030
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5. Herausforderungen und wirtschaftliche Kosten-Nutzen Dimensionen
Nachdem die strategischen Ziele in den Handlungsfelde rn deutlich geworden sind, skizziert dieses Ka-
pitel einen möglichen Weg zur Zielerreichung in den Handlungsfeldern. Dabei geht es nicht um den
„einen richtigen Weg“, sondern darum, einen Eindruck für die Herausforderungen auf dem Weg bis
2030 zu vermitteln.
Die Dimension der Transformation erfordert zum einen eine Entscheidungsbasis zur Priorisierung von
Handlungsschwerpunkten, zum anderen ist es erforderlich, den Nutzen der Transformation jenseits der
reinen CO
2-Reduktion deutlich zu machen. Dazu gehört neben der Frage der Kosten auch immer eine Be-
trachtung des induzierten Nutzens. Mit dem Oberbegriff „Kosten-Nutzen Analyse“ wird hier ein Arbeits-
schritt bezeichnet, der der Einschätzung der Kostendimension der Transformation eine Einschätzung ver-
schiedener Nutzeneffekte beiseitestellt. Grundsätzlich stehen hierfür verschiedene methodische Ansätze
zur Verfügung. In der vorliegenden Studie werden zunächst die Dimensionen der Transformationskosten in
Bezug auf die formulierten Ziele überschlägig ermittelt. Diese dienen als Grundlage zur Berechnung der
Treibhausgas-Vermeidungskosten. Diese werden den Umweltschadenskosten gegenübergestellt und so
die vermiedenen Umweltschäden berechnet. Weiterhin werden Effekte der regionalen Wertschöpfung be-
rechnet. Explizit nicht berechnet wird die Wirtschaftlichkeit der betrachteten Transformationsschritte, es
erfolgt jedoch, soweit möglich, eine qualitative Einschätzung.
Das Ergebnis dieser Analyse bietet eine Grundlag e, um Hindernisse und Chancen einzuschätzen so-
wie Maßnahmen zur Zielerreichung zu skizzieren
10. Der aufgezeigte Weg wird im Folgenden am Bei-
spiel von sieben Handlungsschwerpunkten beschrieben. Um zu verdeutlichen, an welchen Stellen ge-
handelt werden muss, sind die Handlungsschwerpunkte in der folgenden Darstellung gekennzeichnet.
10 In diesem Kapitel werden ökonomische Eckpunkte der Transformation anhand von Annahmen skizziert. Hier ist nicht der Anspruch
einer „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung“ der Transformation. Es geht darum, schlaglichtartig ökonomische Faktoren auf dem Weg
zur Klimaneutralität 2030 einzuschätzen.
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Hinweis: Der anstehende Veränderungsprozess erfordert nicht nur einen finanziellen Einsatz. Entscheidend
wird es sein, die gesellschaftliche Veränderungsbereitschaft insgesamt zu stärken. Vor dem Hintergrund
der schon jetzt deutlich zu Tage tretenden Zielkonflikte, z.B. in der Abwägung von Umweltschutz, Land-
schaftsschutz und Klimaschutz (vergleiche Faktoranalyse Kapitel 6) wird es darauf ankommen, den konkre-
ten Nutzen deutlich zu machen, der über den abstrakten Wert der Treibhausgasreduktion hinausgeht. Als
ergänzenden und zukünftigen Arbeitsschritt könnte daher ein Kosten-Nutzen Monitoring für den Klima-
schutzprozess in Münster entwickelt und eingeführt werden – ggf. in Ergänzung zum laufenden Nachhaltig-
keitsprozess der Stadt Münster. Dazu können z.B. folgende ergänzende Abwägungskriterien gehören: Ein-
fluss auf die Prozess- und Organisationsqualität in Münster mit Aspekten der Beteiligungsqualität, Ein-
flüsse auf den Wohnwert, die Gestalt- und Freiraumqualität, Mobilitätsqualität, Einfluss auf Mensch und
Gesundheit, Energieversorgungsqualität mit Aspekten der Zugangs- und Versorgungssicherheit und Risiko-
armut. Voraussetzung hierfür ist die Erarbeitung eines pragmatischen, in der Praxis anwendbaren Kriterien-
und Indikatoren-Sets, die Klärung der konkreten Datenerfassungswege und das Schließen von Datenlü-
cken (z.B. Transformationskosten im Bereich Arbeiten und Wirtschaften).
5.1. Herausforderungen und Kostendi mensionen der Transformation
Die Kosten werden auf Grundlage des zugrundeliegenden Zielentwicklungspfads anhand überschlägi-
ger Einschätzungen eines Mengengerüstes sowie spezifischer Kostenkennwerte berechnet. Insofern
sind sie nicht abschließend, sondern vielmehr als erste Mindesteinschätzung zu verstehen.
Die Berechnung geht von einer Vollkostenbetrachtu ng aus. Einsparungen durch verminderte Energie-
verbräuche, Sowieso-Kosten oder Einnahmen werden nicht gegengerechnet. Kosten werden immer als
kumulierte Werte bis 2030 ausgegeben. Die Gesamtkosten der Transformation in allen Handlungsfel-
dern werden mit rund 16 Milliarden Euro eingeschätzt. Di e Verteilung wird im Folgenden beschrieben.
5.1.1. Klimaschonend Bauen und Sanieren
100% klimaneutraler Wohngebäudebestand: Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen in
dem zugrundeliegenden Szenario annähernd 100% des Wohnungsbestandes bis 2030 energetisch sa-
niert werden. Das entspricht bei einer Sanierungsrate von 8-9%, einer zu sanierenden Wohnfläche von
circa 1.210.000 m2 pro Jahr. Zurzeit liegt der Wert geschätzt bei 13.500 m2/a unter der Annahme ei-
ner Energiebedarfsreduktion von ca. 80% und damit in etwa dem KfW-40-Standard.
Die überschlägigen Vollkosten der energetischen Sanierung (inklusive Sowieso-Kosten) summieren
sich bis 2030 auf geschätzte 9,5 Milliarden Euro bei angenommenen Sanierungskosten von 710
€/m2. Die Sanierungskosten fallen dabei überwiege nd für die Wohnungswirtschaft und private Hausei-
gentümer an.
Die Wirtschaftlichkeit für die Wohnungswirtschaft stellt sich dabei gänzlich anders dar als für selbst-
nutzende Eigentümer. Vermieter können nach Abzu g enthaltener Instandhaltungskosten (Sowieso-
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Kosten) und Förderungen (z.B. Tilgungszuschuss) 8% der Kosten jährlich auf die Mieter umlegen. Je
nach Rahmenbedingung (Miethöhen) sind Sanierung en unter diesen Gesichtspunkten eher wirtschaft-
lich. Für selbstnutzende Eigentümer ergibt sich eine betriebswirtschaftliche Amortisation unter Berück-
sichtigung von Fördermitteln lediglich durch die vermiedenen Energiekosten. Gerade bei den erforderli-
chen hohen energetischen Sanierungsstandards best eht grundsätzlich das Risiko von Wirtschaftlich-
keitslücken. Bereits heute hemmen der Fachkräftemangel sowie die hohe Auslastung der Handwerks-
betriebe die Sanierungstätigkeit. Bei den erforderlichen Sanierungsraten ist damit zu rechnen, dass
die Marktakteure die Nachfrage nicht erfüllen können. Hier besteht ein erhebliches Realisierungsri-
siko mit nur geringer Einflussmöglichkeit des Konzerns Stadt Münster.
Die Abbildung 10 zeigt die Entwicklung der zu sanierenden Flächen in Quadratmetern sowie die damit
verbundene Reduktion der Treibhausgasemissionen.
Abbildung 10: Szenario zur Entwicklung der sanierten Wohnflächen und der Treibhausgasemissionen im Wohnbereich
Klimaneutraler Neubau: Münster ist eine dynamisch wachsende Großstadt. Es werden bis 2030 circa
2.000 Wohneinheiten pro Jahr zusätzlich prognostiziert. Damit der Wohnungsneubau das Budget nicht
überlastet, muss mindestens der KfW-40 Standard ei ngeführt und der Plusenergiestandard schritt-
weise angestrebt werden.
Die Erstellung im KfW-40-Standard kann dabei durch weitere Entwicklungen im Bereich Kosteneffizienz
sowie durch die Amortisation durch Energieeinsparung grundsätzlich kostenneutral dargestellt werden.
Die flächendeckende Einführung des Plusenergie St andards erfordert jedoch eine sorgfältige Planung
und Umsetzung unter Berücksichtigung u.a. der folgenden Faktoren:
steigender Kühlungsbedarf der Gebäude im Sommer
ungewollte Wärmeströme im Haus verhindern
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Sektorenkopplung, bspw. Laden eines E-Fahr zeugs über den erzeugten (PV-)Strom
Dimensionierung der Anlagen und Abstimmung aller Komponenten des Hauses aufeinander.
Dieses Spezialwissen ist bei vielen Marktakteure noch nicht in ausreichendem Maß vorhanden.
Die Abbildung 11 zeigt den Einfluss der Energiestandards KfW 55 und KfW 40 plus (schrittweise Ein-
führung Plus-Energie-Standard) auf die Treibhausgasb ilanz der Stadt Münster auf Grundlage der prog-
nostizierten zusätzlichen Wohneinheiten. Der Vergleich macht deutlich, dass die Einführung des KfW-
40 Standards mit schrittweiser Einführung des Plus-Energie-Haus-Standards eine notwendige Voraus-
setzung ist, um das CO
2-Budget der Stadt Münster nicht weiter zu belasten.
Abbildung 11: Szenario zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Neubaubereich
5.1.2. Klimaschonend Arbeiten und wirtschaften
Wirtschaftspolitisches Ziel – Klimaneutralität: Die Emissionen müssen so weit wie möglich von der
Arbeitsplatzentwicklung entkoppelt werden, um ök onomische, soziale und ökologische Belange in
Münster gleichermaßen im Blick zu halten. Hierzu müssen in dem zugrundeliegenden Szenario die
THG-Emissionen je Arbeitsplatz um 80-90% sinken – was eine klimaneutrale Wirtschaft bedeutet. Ein
Beispiel ist die verpflichtende Nutzung von g eeigneten Gewerbe(neu)bauten für die Erzeugung von
Photovoltaik – hier besteht ein direktes kommunales Handlungspotenzial. Die Kosten dieser umfas-
senden Transformation sind schwer einzuschätzen. Anhand branchenspezifischer Vermeidungskosten
ergeben sich Kosten von ca. 120 - 140 Millionen Euro (kumuliert, inkl. positiver Kosteneffekte durch
Effizienzvorteile und Technologieentwicklung).
Einige zentrale Herausforderungen der Transformation werden sein:
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Keine ausreichende Menge an EE-Strom für das produzierende Gewerbe: Mit Blick auf die ange-
strebte CO 2 -Neutralität im Jahr 2030 und die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Münster
insbesondere für produzierendes Gewerbe sowie Industriebetriebe, wird es darauf ankommen, die
Unternehmen sicher und konkurrenzfähig mit Strom aus Erneuerbaren Energien zu versorgen. Im
Hinblick auf die begrenzten Ressourcen für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von
Strom aus Erneuerbaren Energien, muss ein Anteil erneuerbarer Strom zukünftig, möglichst regio-
nal, bezogen werden.
Prozessenergie entsteht effizient, jedoch nich t klimaneutral: Der Endenergiebedarf für Prozess-
wärme fällt in Münster insbesondere in Unternehmen der chemischen Industrie und Unternehmen
der Ernährungsbranche an. Prozesswärme hat den größten Anteil am Endenergieverbrauch des In-
dustriesektors. Der hohe Kostendruck energieintensiver Unternehmen führt zu einer schnellen Um-
setzung technischer Effizienzsteigerungen. Eine klimaneutrale Produktion wird hierdurch jedoch
nicht erreicht. Hier bedarf es neben weiterer Effizienzanstrengungen zusätzlicher Maßnahmen zur
Dekarbonisierung der Prozesswärme.
Klimaneutrale Transformation bestehender Unternehmen und Neuansiedlung: Nachhaltigkeit ist
auch für viele Münsteraner Unternehmen ein zentrales Thema der Unternehmensentwicklung. Eine
kommunale wirtschaftspolitische Ausrichtung auf Klimaneutralität macht es erforderlich, einen Fo-
kus des Handelns auf die Unterstützung bei der Transformation bestehender Unternehmen und die
Neuansiedlung klimaneutraler Unternehmen zu legen.
Fehlende Kenntnisse über die eigenen Emissionen: Unternehmen tragen eine gesellschaftliche Ver-
antwortung zur Reduzierung der k limarelevanten Emissionen. Dabei geraten sie zunehmend unter
Druck, Auskunft über die eigenen Anstrengungen geben zu können. Ein grundsätzliches Problem ist
häufig, dass keine Daten über die Emissionen vorliegen, insbesondere mit Blick auf die eigenen
Lieferketten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen verfügen hierzu weder über
das Wissen noch über die Ressourcen eine entsprechende Analyse durchführen zu lassen.
Die hier angegebenen Kosten entsprechen nicht den zu erwartenden Investitionskosten der Münsteraner
Unternehmen. Ein grundsätzliches Problem besteht in der fehlenden Datengrundlage zur Herleitung. Die
Entwicklung von geeigneten Indikatoren und deren Erfassung zur überschlägigen Berechnung der Investiti-
onsbedarfe auf dem Weg zu Klimaneutralität wird daher empfohlen (vergleiche Kosten-Nutzen Monitoring).
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Abbildung 12: Szenario zur Entwicklung des Treibhausgasemissionen in den Sektoren GHD und Industrie
Die Abbildung 12 zeigt die erforderliche Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Sektoren Ge-
werbe-Handel-Dienstleistung (GHD) und Industrie in dem unterstellten Szenario zur Klimaneutralität
2030.
5.1.3. Energieversorgun g und Erneuerbare Energien
100% Strom Erneuerbare Energien: Münster hat für eine Großstadt vergleichsweise große theoreti-
sche und technische Potenziale zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Das theoretisch auf
Dächern und Freiflächen installierbare Photovoltaik potenzial liegt bei 2.400 Megawatt (MW). In der
Betrachtung der Freiflächenpotenziale wurden militärische Konversionsflächen und Gewerbefreiflächen
nicht berücksichtigt. Die Herausforderung besteht darin, dieses Potenzial auch tatsächlich zu heben
(vergl. Kapitel 6.2). Die erforderliche Gesamtfläche ist grundsätzlich vorhanden, die Lösung von Prob-
lemen bei Flächenkonkurrenz muss jedoch vordringliches Ziel sein.
Die Kosten des PV-Ausbaus liegen kumuliert geschätzt bei 3,6 Milliarden Euro (bei 1.500 €/kWp). 90
Megawattstunden (MW) an Windkraft fließen in die energetische Bilanz ein. Das entspricht 30 Anlagen
mit einer Leistung von jeweils 3 Megawatt. Die kumulierten Investitionskosten lassen sich auf 117
Millionen Euro schätzen (bei 1,3 Mio. €/MW).
Photovoltaik- sowie Windstrom sind bereits heut e (insbesondere bei Eigenstromnutzung) wirtschaft-
lich. Der Grad der erforderlichen Förderung nimmt in Zukunft weiter ab.
Gerade der Windkraftausbau ist mit den Widerständen Beispiel für Zielkonflikte auf dem Weg zur Kli-
maneutralität 2030 (vergl. Kapitel 6.2). Diese müssen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene
gelöst werden, soll das Ziel erreicht werden. Sollte es gelingen, die Potenziale im gesetzten Zeitraum
zu heben, kann Münster einen Großteil des erforderlichen Strombedarfs auf dem eigenen Stadtgebiet
erzeugen. Der zusätzliche bilanzielle Stromimport aus der Region würde unter den getroffenen
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Annahmen circa 16% des Strombedarfs decken. Da bei kann der Bezug von Ökostrom aus Anwender-
sicht bereits heute kostenneutral im Vergleich zur Grundversorgung erfolgen. Die Abbildung 13 zeigt
den Stromverbrauch in Münster und die mögliche Entwicklung des Strommixes auf Grundlage des un-
terstellten Szenarios zum Erreichen der Klimaneu tralität 2030. Trotz steigendem Stromverbrauch
durch die Umstellung z.B. auf Elektromobilität un d die Nutzung von Strom zur Wärmeerzeugung, kann
der Bedarf zu 100% aus Erneuerbaren Energien gede ckt werden. Dabei geht das Szenario davon aus,
dass auch der Bundesdeutsche Strommix bis 2030 klimaneutral ist.
Abbildung 13: Szenario zur Entwicklung des Stromversorgungsmix und der Anteile Erneuerbarer Energien
Grundsätzliche Herausforderung ist hierbei die Fläc henkonkurrenz und Flächenverfügbarkeit in Müns-
ter. Hinzu kommen Einschränkungen der PV-Nutzung durch Satzungen, z.B. in Denkmalschutzberei-
chen. Denkmalrechtlich sind PV-Anlagen grundsätzlic h genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, da im-
mer eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und Eingriffe in die Substanz eines Baudenkmals
mit der Errichtung einer Solaranlage einhergeht. Dementsprechend ist der Einbau von PV-Anlagen häu-
fig per Satzung ausgeschlossen. Zusätzlich sind die Dachflächen der Wohnungsneubauten für Photo-
voltaik zu nutzen.
100% Wärme Erneuerbare Energien: Die Umstellung auf die klimaneutrale Wärmeversorgung findet im
Heizungskeller, der kommunalen Fernwärmeinfrastru ktur und der übergeordneten Transformation des
Gasmarktes statt. Die Fernwärme in Münster muss bis 2030 zu 100% klimaneutral sein. Die „Grüne
Fernwärme“ kann nur wirtschaftlich erfolgen, wenn bei abnehmendem spezifischen Verbrauch und da-
mit der sinkenden Wärmedichte die Zahl der versorgten Menschen steigt. Geschätzte 6.600 Haus-
halte müssen bis 2030 an die Fernwärme neu angeschlossen werden. Der Umbau zur „Grünen Fern-
wärme“ erfordert den Umbau der zentralen Wärmeerz eugung, die Temperaturabsenkung im Leitungs-
system sowie die Nachverdichtung und den Ausbau der Netzstruktur. Die Investitionskosten werden
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überschlägig mit kumuliert 445 Millionen Euro geschätzt. Der Aufbau einer „Grünen Fernwärme“ wird
ohne zusätzliche Förderung nicht wirtschaftlich realisierbar sein.
Herausforderungen bei der Umstellung der Fernwärme sind z.B.:
Dekarbonisiertes Erzeugungsportfolio: Das be stehende Erzeugungsportfolio muss dekarbonisiert
werden. Das setzt z.B. den Ersatz des bestehenden GuD – Kraftwerkes voraus. Aktuell haben Wär-
mepumpen und Elektrokessel durch die relativ hohen Strombezugskosten (Umlagen und Abgaben)
oftmals keine Wirtschaftlichkeit. Ein grundsätzliches Potenzial bietet Abwärme – dieses Potenzial
wird jedoch als gering eingeschätzt.
Netzausbau und Verdichtung: Der Netzausbau und die Verdichtung sind Voraussetzung dafür, die
Fernwärme als Rückgrat der Wärmeversorgung in Müns ter zu verankern. Dies gilt sowohl für inner-
halb als auch außerhalb städtebaulich wertvoller Gebäudebereiche. Dabei ist es insbesondere er-
forderlich, die Wirtschaftlichkeitslücke für neue Netze zu schließen – was vor allem von übergeord-
neten gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängt.
Planungszeiträume: Ein grundsätzliches Problem besteht in langen Planungszeiträumen. Um die
Transformation der Wärmeversorgung bis 2030 umsetzen zu können, sind deutliche Beschleuni-
gungen in den Planungsprozessen erforderlich.
Neben dem Umbau der Fernwärme müssen Heizöl und Erdgas aus dem Wärmemix verdrängt werden.
Geschätzte 165.000 Wohnungen sind davon betroffen. Die Investitionskosten der Umrüstung werden
kumuliert mit 221 Millionen Euro (ohne Sowieso-Austausch) geschätzt. Ohne gasförmige Brennstoffe
wird die Wärmeerzeugung in Münster voraussichtlich nicht funktionieren. Bis 2030 muss daher syn-
thetisches Erdgas aus Erneuerbaren Energien das fossile Erdgas verdrängen. Bei einem Anteil von
38% am Wärmemix liegt der Endenergieanteil des synthetischen Erdgases bei ca. 780.000 MWh/a.
Für die Endverbraucher werden damit wahrscheinlich Mehrkosten im Energiebezug verbunden sein.
Aktuelle Schätzungen würden bei der oben genannten Energiemenge ca. 11 Millionen €/a Mehrkosten
für den Energiebezug bedeuten. Im Jahr 2030 würde das einer Mehrbelastung von ca. 60 Euro pro
Haushalt und Jahr entsprechen (bei geschätzten 175.000 Haushalten im Jahr 2030).
Ein grundsätzliches Risiko besteht darin, dass synthetisches Erdgas aus Erneuerbaren Energien in
dem erforderlichen Umfang bis 2030 nicht verfügbar sein wird (Sektorkopplung). Die Unsicherheiten in
Bezug auf zukünftige technische und rechtliche En twicklungen sorgt für ein zurückhaltendes Investiti-
onsklima im Bereich der Sektorenkopplung. Viele Technologien befinden sich noch in der Entwick-
lungs- bzw. Erprobungsphase und werden für Marktakteure wirtschaftlich erst interessant, wenn ent-
sprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden und innovative Konzepte zur Marktreife entwi-
ckelt werden.
Die Abbildung 14 zeigt die Entwicklung des Wärmebedarfs sowie der Erzeugungsmix im unterstellten
Szenario Klimaneutral 2030.
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Abbildung 14: Szenario zur Entwicklung des Wärmemix und der Anteile Erneuerbarer Energien
5.1.4. Klimaschonende Entscheidungen
Gesellschaftlichen Wandel fördern: Die Erfahrung, selbst etwas gegen die Klimaerhitzung tun zu kön-
nen, stärkt die Empfindung der Selbstwirksamkeit und ist eine Triebfeder für den gesellschaftlichen
Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Dabei geht es nicht darum, zu belehren, sondern
auf sich selbst zu achten und so einen positiven Impuls für andere zu schaffen. Aus dieser individuel-
len Erfahrung wird ein gesellschaftlicher Prozess, wenn eine kritische Masse von Menschen erreicht
wird.
Um ein dauerhaft stabiles klimaschonendes Verhalten im Alltag zu erreichen, sollen ca. 25% der
Münsteraner Bürger*innendurch konkrete Angebote aktiviert und qualifiziert werden. Die Erfahrungen
aus laufenden Projekten der Stadt Münster (z.B. Reallabor Klimaschonende Entscheidungen) zeigen
ein konkretes energiebedingtes Reduktionspotenzial zwischen 1 und 1,5 Tonnen CO
2 pro Person und
Jahr. Die Kosten für die erforderlichen transformationsbegleitenden Maßnahmen werden mit 7 Millio-
nen Euro für Qualifizierungs-, Mitmach- und Komm unikationsmaßnahmen (kumuliert) geschätzt.
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Abbildung 15: Prinzipdarstellung Transformation
5.1.5. Klimaschonende Mobilität
Verkehr und Mobilität klimaschonend gestalten: Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung (im
Sinne von höherer Effizienz und/oder Einsatz von Er neuerbaren Energien) ist der Dreiklang für die kli-
maschonende Mobilität. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Energieverbrauch muss
ca. 5 % pro Jahr sinken. Hierzu ist eine Verlager ung auf den Radverkehr und den ÖPNV zwingend erfor-
derlich.
Die Mehrkosten für den weiteren Ausbau des ÖPNV und des Radwegenetzes werden überschlägig mit
265 Millionen Euro (kumuliert) angesetzt. Dabei geht die Schätzung davon aus, dass die spezifische
Radwegelänge pro Einwohner um 25% gesteigert wird . Gleichzeitig müssen mineralische Kraftstoffe zu
100% verdrängt werden. Der motorisierte Individua lverkehr ist 2030 zu 100% elektrisch. Ausgehend
von der heutigen Zahl an zugelassenen Fahrzeugen in Münster muss die Flotte komplett ausgetauscht
werden. Das entspricht ca. 13.000 neuen Elektroautos pro Jahr. Die Annahme geht vereinfachend da-
von aus, dass die absolute Zahl konstant bleibt, der spezifische Wert PKW pro Person durch Zuzug
nach Münster sinkt. Durch den Austausch würden ü berschlägig kumuliert 1,2 Milliarden Euro Mehr-
kosten überwiegend bei privaten Fahrzeugbesitzern entstehen. Zusätzlich ist der Aufbau einer Ladeinf-
rastruktur erforderlich. Diese muss sowohl im öffent lichen, als auch im privaten Raum entstehen. Bei
einem Verhältnis von 14:1 Fahrzeugen pro öffentlich em Ladepunkt ergibt sich unter Berücksichtigung
der bereits in Münster installierten, öffentlichen La depunkte ein Bedarf von rd. 9.000 öffentlichen La-
depunkten. Zusätzlich ist die Installation von ca. 79.000 privaten Ladepunkten erforderlich. Die Kos-
ten hierfür werden überschlägig mit 690 Millionen Euro geschätzt. Die Gesamtkosten im Bereich Mo-
bilität liegen demnach bei 1,9 Milliarden Euro.
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung des Energieverbrauchs im Verkehrssektor. Der Energie-
verbrauch nimmt durch Effizienzsteigerungen und Verk ehrsvermeidung stark ab, gleichzeitig werden
Benzin und Diesel durch Elektromobilität verdrängt.
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Abbildung 16: Szenario Entwicklung des Energieverbrauchs im Bereich Mobilität und Anteil des Stroms aus Erneuerbaren Energien
5.2. Vermiedene Umweltschäden
Diesem Ansatz liegt die Methodenkonvention des Umweltbundesamtes zu Grunde11. Schadenskosten (Um-
weltkosten) schätzen die Kosten ein, die der Gesellschaft durch Treibhausgasemissionen und dem daraus
resultierenden Klimawandel entstehen. Umweltkosten für das Jahr 2020 liegen bei 195 €/Tonnen CO
2
(Zeitpräferenzrate 1%) bzw. 680 €/Tonnen CO2 (Zeitpräferenzrate 0%). Der Unterschied der Bewertung
ergibt sich aus einer gewichteten Zurechnung der Schäden auf zukünftige Generationen. Der höhere Wert
geht davon aus, dass heutige und zukünftige Schäden gleich gewichtet werden, also im gleichen Maße die
Wohlfahrt heutiger und zukünftiger Generationen berücksichtigt wird
12.
Über einen Zeitraum von 2020 bis 2030 wird das jährliche Emissionsniveaus um 1.800.000 Tonnen
CO2/a reduziert. Über den Betrachtungszeitraum ergibt das kumuliert rd. 10.000.000 Tonnen CO2 einge-
sparter Treibhausgase. Vermiedene Umweltkosten bis zum Jahr 2030 wären demnach bei spezifischen
Werten von 195 €/Tonnen CO
2 rund 1,9 Milliarden Euro und bei 680 €/Tonnen CO2 rd. 6,7 Milliarden
Euro.
11 Bünger, Björn et al., „Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten – Methodische Grundlagen“, Umweltbundesamt
2018
12 Vergl. Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostensätze „Bei Verwendung einer reinen Zeitpräferenzrate von
0% werden heutige und zukünftige Schäden gleichgewichtet. Bei Verwendung einer reinen Zeitpräferenzrate von 1% werden Schäden,
die der nächsten Generation (in 30% Jahren) entstehen, nur zu 74%, die der übernächsten Generation (in 60 Jahren) entstehenden
Schäden nur zu 55% berücksichtigt.“
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Abbildung 17: Reduktionspfad Treibhausgasemissionen und kumulierte, eingesparte Treibhausgas – Emissionen
Die Internalisierung dieser externen Umweltkosten erfolgt durch einen Vergleich mit den Kosten, die
aufgewendet werden müssen, um die Treibhausgase zu mindern. Die Kosten werden hier als annui-
tätische Kosten ermittelt, die ausgehend von einem Referenzzeitpunkt zur Reduktion einer bestimm-
ten Treibhausgasmenge aufgewendet werden müss en. Zu den annuitätischen Kosten gehören kapital-
gebundene Kosten, bedarfsgebundene Kosten sowie sonstige Kosten. Die Kosten der Minderung wer-
den auf Grundlage der im vorangegangenen Kapitel überschlägig ermittelten Transformationskosten
berechnet. Hierzu werden die Jahreskosten der Vermeidungsmaßnahmen mit den Kosten eines Refe-
renzszenarios verglichen. Als Referenzszenario werden Annahmen für Sowieso-Kosten getroffen sowie
die Energieverbräuche, die sich bei einem Trendszenario ergeben würden, berechnet. Grundlage ist
das Trendszenario aus dem Masterplan 10 0% Klimaschutz der Stadt Münster.
Bauen und sanie-
ren
Arbeiten und Wirt-
schaften
Energieversorgung
und Erneuerbare
Energien
Klimaschonende
Mobilität
Klimaschonende
Entscheidungen
Kosten der Minde-
rung
32.000.000 €/a 50.000.000 €/a 58.000.000 €/a 52.000.000 €/a 2.000.000 €/a
Vermiedene Umwelt-
kosten (195 €/tCO2)
44.000.000 €/a 80.000.000 €/a 125.000.000 €/a 60.000.000 €/a 22.000.000 €/a
Umweltgewinn 12.000.000 €/a 30.000.000 €/a 67.000.000 €/a 8.000.000 €/a 20.000.000 €/a
Tabelle 1: Vermiedene Umweltschäden je Handlungsfeld
Für die Berechnung des Umweltgewinns werden die vermiedenen Umweltkosten in Höhe von 195 €/Tonne
CO2 angesetzt. Der Vergleich zeigt, dass in allen Handlungsfeldern die Kosten der Treibhausgasminderung
unter den Umweltkosten liegen und damit Umweltschäden effektiv vermieden werden. Besonders gut ist
das Verhältnis zwischen Vermeidungskosten und Umweltkosten in den Handlungsfeldern
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„Energieversorgung und Erneuerbare Energien“ sowie „Klimaschonende Entscheidungen“. In diesen Hand-
lungsfeldern kann mit vergleichsweise geringen Kosten ein hoher Anteil Umweltschäden vermieden wer-
den.
5.3. Regionale Wertschöpfung
Eine Region oder eine Stadt profitiert von der Nutzung der Ressourcen in ihrem Gebiet – das ist der Grund-
gedanke der regionalen Wertschöpfung. Eine allgemein gültige Definition des Begriffs gibt es nicht. Das
Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) definiert regionale Wertschöpfung als „die Summe
aller zusätzlichen Werte (...), die in einer Region in einem bestimmten Zeitraum entstehen. Dabei sind ne-
ben rein monetären Aspekten, wie zum Beispiel Kostensenkung, Kaufkraftsteigerung, neue Arbeitsplätze
bzw. Erhalt von Arbeitsplätzen, höheres Steueraufkommen etc. insbesondere soziale, ethische und ökolo-
gische Aspekte zu berücksichtigen“. Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) definiert die
Wertschöpfung auf kommunaler Ebene als Zusammensetzung aus: Erzielter Gewinn (nach Steuern) der be-
teiligten Unternehmen, Nettoeinkommen der beteiligten Beschäftigten, die auf Basis der betrachteten
Wertschöpfungsschritte gezahlten, kommunalen Steuern.
Abbildung 18: Prinzipdarstellung regionale Wertschöpfung über die Wertschöpfungsebenen
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Für kommunale Prozesse hat sich die Berücksichtigung der Wertschöpfung bewährt, die in den Grenzen
der Gebietskörperschaft und den dort ansässigen Unternehmen und deren Mitarbeitern erbracht wird, so-
wie die kommunale Wertschöpfung der Gebietskörperschaft. Beschrieben wird der Effekt durch die Unter-
nehmensgewinne, das Nettoeinkommen der Mitarbeiter sowie die Einnahmen der Stadt in Form von Steu-
ereinnahmen, Abgaben und Gebühren. Ebenfalls berücksichtigt werden die mit der Wertschöpfung verbun-
denen Arbeitsplatzeffekte in den, im wesentlichen beteiligten Branchen. Grundlage für diese Berechnung
wären also im Wesentlichen Umsätze im Klimaschutzbereich, die z.B. durch die Sanierung von Gebäuden,
den Bau von Solarstromanlagen oder dem Ausbau der Fernwärme Infrastruktur.
Abbildung 19: Das Modell der direkten und indirekten Wertschöpfung13
Die Berechnung der regionalen Wertschöpfung umfasst in dieser Studie eine Einschätzung der regio-
nalen Unternehmensumsätze in den relevanten Branchen. Grundlage hierfür ist eine Recherche der in
Münster ansässigen Unternehmen in den relevanten Branchen. Einen Überblick über die Beschäftig-
ten je Branche gibt die folgende Abbildung.
13 Quelle: Eigene Darstellung
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Abbildung 20: Rechercheergebnis Unternehmensstruktur in den relevanten Branchen14
Auf dieser Grundlage werden die sich daraus ergebenden Unternehmensgewinne, die Netto-Einkom-
men der Beschäftigten sowie die kommunalen Einnahmen überschlägig berechnet. Abgeleitet werden
Arbeitsplatzeffekte in den relevanten Branchen. Das Modell berechnet die kumulierten spezifischen,
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Voll zeitäquivalenten. Die Berechnung zeigt, wie viele
Vollzeitäquivalente (VZÄ), bezogen auf die regionalen Umsätze umgesetzt werden können. Eine Quanti-
fizierung der zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze findet nicht explizit statt.
Die kumuliert insgesamt rund 16 Milliarden Euro lösen ca. 11 Milliarden Euro regionale Umsätze in
den Branchen Energieversorgung, Architektur- und In genieurbüros, Tiefbau, vorbereitende Baustellen-
arbeiten, Bauinstallation, sonstiges Ausbaugewerbe sowie sonstige Dienstleister aus. Ausgehend von
diesen regional erwirtschafteten Umsätzen verble iben kumuliert rd. 1,4 Milliarden als Nettoeinkom-
men, 1,8 Milliarden als Unternehmensgewinne und 165 Millionen als kommunale Einnahmen in Müns-
ter. Damit verbunden sind jährliche Arbeitsplatzeffekte in Höhe von rd. 6.500 Vollarbeitsplatzäquiva-
lente.
14 Quelle: eigene Desktop-Analyse
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Bauen und sanieren Arbeiten und
Wirtschaften
Energieversorgung und
Erneuerbare Energien
Klimaschonende
Mobilität
Klimaschonende
Entscheidungen
Regionale Umsätze
4.013.000.000 €
132.000.000 €
6.407.000.000 €
388.000.000€
6.000.000 €
Nettoeinkommen
234.000.000€
38.000.000€
958.000.000€
128.000.000 €
2.500.000 €
Gewinne (nach
Steuern)
1.256.000.000 €
7.000.000 €
479.000.000€
23.000.000 €
450.000 €
Kommunale Einnah-
men
71.000.000 €
2.000.000 €
85.000.000€
6.000.000€
1.000.000€
Arbeitsplatzäquiva-
lente 3.350 VAZeq/a 110 VAZeq/a 2.700 VA Zeq/a 340 VAZeq/a 5 VAZeq/a
Tabelle 2: Übersicht regionale Wertschöpfung je Handlungsfeld
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6. Handlungsspielräume und kommunale Einflussbereiche
Wie ein möglicher Weg zur Zielerreichung aussehen kann und welche Herausforderungen für die Stadt-
gesellschaft damit verbunden sind, ist in den vorherigen Kapiteln deutlich geworden.
Aber welche Handlungsspielräume bestehen konkret, um den Weg zur Zielerreichung zu gestalten?
Welche Potenziale zur Einsparung gibt es und welche direkten und indirekten Einflussmöglichkeiten
hat der Konzern Stadt Münster, dass diese gehoben werden? Welchen Beitrag müssen Bund aber
auch die Marktakteure (BürgerInnen und Haushalte, Unternehmen, Institutionen) in Münster leisten?
In einem nächsten methodischen Schritt geht es darum, diese Verteilung der Einsparpotenziale und
der Einflussbereiche der unterschiedlichen Akteure herauszuarbeiten.
6.1. Methodik
Die gewählte Methode lehnt sich an die Szenariotechnik an und wird hier als ein Instrument zur quantitati-
ven Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eingesetzt, mit der das Ziel der Klimaneutralität 2030 erreicht
werden kann. Die Methode berücksichtigt sowohl die unterschiedlichen Faktoren, die die Zielerreichung
beeinflussen, als auch die Akteursebenen, auf denen relevante Entscheidungen getroffen werden, und be-
leuchtet die Rahmenbedingungen, die die Transformation begünstigen oder hemmen. Daraus werden Korri-
dore zur Erreichung der Treibhausgasneutralität berechnet, aus denen sich Szenarien für die Klimaneutrali-
tät 2030 ableiten lassen. Sie gliedert sich in fünf aufeinander aufbauende Schritte:
Schritt 1 – Faktoren analysieren
Um den unterschiedlichen Einflüssen auf die formulierten Ziele Rechnung zu tragen, werden wesentliche
Faktoren und zugehörige Entscheidungsebenen identifiziert und analysiert sowie ihr Einfluss auf die Zieler-
reichung bestimmt. Die einzelnen Faktoren werden zu Clustern verdichtet. Ergebnis ist eine Akteurs-Faktor-
Matrix je Handlungsfeld bzw. Leitziel. Die Matrix bildet die Datengrundlage für die Analyse der Einflusspo-
tenziale.
Die Faktoranalyse beleuchtet das Umfeld, in dem das Ziel Klimaneutralität 2030 erreicht werden soll.
Bestimmt wird dieses Umfeld durch Entscheidungsebenen sowie Faktoren, die das Erreichen der spe-
zifischen Leitziele (vergleiche Kapitel 4.5) stark beeinflussen. Unterschieden werden drei Entschei-
dungsebenen: Bund (inklusive EU und Land NRW), K onzern Stadt Münster mit seinen Töchtern und die
Marktaukteure (Anbieter und Konsumenten). Die En tscheidungsebenen zeigen auf, wer konkrete Ent-
scheidungen trifft und damit den Handlungsrahmen fü r alle Akteure mitbestimmt. Mit den Entschei-
dungen auf den jeweiligen Ebenen können die Faktoren hemmend oder fördernd wirken. Bei den Fak-
toren werden folgende Cluster unterschieden:
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Abbildung 21: Analysecluster der Faktoranalyse
A. Technik und Infrastruktur: Um das Ziel der Klimaneutralität 2030 zu erreichen, sind technische Lö-
sungen zur Treibhausgasreduktion er forderlich. Die Faktoren beschreiben, ob und in welcher Weise
die Lösungen verfügbar und einsetzbar sind, welche Chancen sie bieten und welche Hindernisse beim
Einsatz bestehen. Das Vorhandensein und die niedrigs chwellige Zugänglichkeit zu einer Infrastruktur
ist die Grundvoraussetzung, um Lösungen und Ange bote für die Klimaneutralität nutzen zu können.
(z.B. Vorhandensein einer Infrastruktur zur Erzeug ung und Verteilung von synthetischem Erdgas aus
Erneuerbaren Energien)
B. Ökonomie und Soziales: Gutes Wirtschaften ist eine Grundvoraussetzung, um das Ziel der Kli-
maneutralität zu erreichen. Die wirtschaftlic hen Rahmenbedingungen beeinflussen Investitionsent-
scheidungen in Technologien und Infrastrukturen (z.B. Wirtschaftlichkeitslücken bei der Investition in
Sanierungsmaßnahmen), Tarife und Förderungen ha ben eine steuernde Wirkung auf klimaschonende
Entscheidungen (z.B. CO
2-Bepreisung). Ansätze der Gemeinwohlökonomie liefern neue Ansätze unter
Berücksichtigung sozialer Aspekte. Die Bewahr ung der Würde und die freie Entfaltung sind
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Grundvoraussetzungen für die gesellschaftliche Akz eptanz der erforderlichen Transformation (z.B. Um-
gang mit Einkommenssuffizienz).
C. Recht und Organisation: Gesetze und Verordnungen setzen den rechtlichen Rahmen für das Han-
deln. Sie beeinflussen die Strukturen, in denen Menschen und Organisationen handeln können (z.B.
Gegensätzliche Lenkungswirkung ordnungsrechtlicher Instrumente). Die organisatorischen Faktoren
sind entscheidend für die Effizienz bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen (z.B. ausreichende
Verfügbarkeit von Fachkräften, insbesondere im Bereich Bauen und Sanieren).
D. Wissen und Konsequenzen: Das Wissen um klimaschonende Lösungen und das direkte Erfahren
von Konsequenzen des eigenen Handelns sind Grundvoraussetzungen für das individuelle und organi-
satorische Lernen (z.B. Handlungswissen zum richtigen Heizen und Lüften). Faktoren in diesem Clus-
ter beeinflussen direkt das Ausbilden von klimaschonenden Handlungsroutinen und sind damit ein we-
sentlicher Treiber für die Transformation.
E. Einstellungen und Werte: Faktoren in diesem Cluster beschreiben die Einflüsse gesellschaftlicher
Transformation auf die Zielerreichung mit eher langfristiger Wirkung (Werteebene) und kurzfristiger
Wirkung (Einstellungen). Werte und Einstellungen beeinflussen auf individueller Ebene das persönli-
che Handeln und auf gesellschaftlicher Ebene das Handeln von Gruppen und Organisationen (z.B.
Konsummuster)
Die Faktoranalyse wurde für jedes Handlungsfeld in den genannten Clustern durchgeführt. Insgesamt 157
Einzelfaktoren beschreiben umfassend das aktuelle Umfeld zum Erreichen des Ziels zur Klimaneutralität
2030. Die Faktoranalyse über alle Cluster gibt wichtige Hinweise für gezielte Maßnahmen im Sinne einer
Transformation der Stadtgesellschaft und fließt dezidiert in die Bewertung der Rahmenbedingungen zur Be-
rechnung der Zeithorizonte ein. Es wird empfohlen, die Faktoranalyse als Teil eines kontinuierlichen Monito-
rings fortzuführen.
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Schritt 2 – Einflussbereiche des Konzerns Stadt Münster berechnen
Die einzelnen Faktoren werden im Hinblick auf den Einflussbereich des Konzerns Stadt Münster analysiert.
Aktuelle, bereits laufende Aktivitäten, vorgeschlagene Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm 2030
und zusätzliche Handlungspotenziale des Konzerns Stadt Münster werden den einzelnen Faktoren zugeord-
net und ihr Einflusspotenzial auf die einzelnen Faktoren berechnet. Ergebnis ist eine quantitative Aussage
über die Reduktionspotenziale durch die aktuellen und empfohlenen Aktivitäten der Stadt. (Vergleiche Ab-
bildung 23)
Die Einflussbereiche lassen sich wie folgt beschreiben:
Unmittelbar umsetzbarer kommunaler Einflussbereich: Hierunter fallen alle Maßnahmen, die im
Zuge des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 ber eits politisch beschlossen wurden (und die
in einem direkten oder indirekten Einflussbereich des Konzerns Stadt Münster v.a. hinsichtlich der
Stadtgesellschaft liegen) sowie weitere bereits la ufende Aktivitäten (z.B. „Münster fährt ab – auf
klimafreundliche Mobilität“, das „Förderprogramm klimafreundliche Wohngebäude“ oder die kos-
tenlose „Startberatung Energieeffizienz“).
Der zusätzliche kommunale Einflussbereich wird durch Maßnahmen beschrieben, die der Konzern
Stadt Münster direkt oder indirekt mit der Stadtgesellschaft umsetzen kann. Die Umsetzung hängt
dabei insbesondere bei den indirekten Einflussbereichen im hohen Maß von der Mitwirkung der
Stadtgesellschaft ab.
Einflussbereich EU, Bund, Land und Marktakteure
Zentral ist dabei die Fragestellung, welchen Einfluss bereich hat dabei der Konzern Stadt Münster, um
– neben der Umsetzung eigener Maßnahmen – v.a. die Stadtgesellschaft zu bewegen und zu unter-
stützen, Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung umzusetzen, da diese für den weit überwiegenden
Teil der Emissionen verantwortlich sind. Wir unterscheiden dabei zwischen:
Direkter Einflussbereich: Dies bezeichnet die Möglichkeiten des Konzerns Stadt Münster,
direkt und unmittelbar Einfluss zu nehmen, dass Maßnahmen (v.a. von Dritten) umgesetzt werden.
Zum direkten Einflussbereich zählen wir z.B. verbindliche energetische Standards, Festsetzungen
in Bebauungsplänen, spezifische Förderprogramme oder die Sanierung der eigenen Liegenschaf-
ten.
Indirekter Einflussbereich: Damit werden Möglichkeiten der kommunalen Einflussnahme bezeich-
net, die eine mittelbare Wirkung entfalten, indem sie Maßnahmen der Stadtgesellschaft (Unterneh-
men, Bürger, Zivilgesellschaft) initiieren oder unterstützen. Sie bergen eine begründete Wahr-
scheinlichkeit zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, sind jedoch von der Umsetzung Dritter
(Unternehmen, Bürger, Zivilg esellschaft) abhängig.
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Schritt 3 – Faktoren und Einflusspotenziale gewichten
Der Einfluss der einzelnen Faktoren auf die Zielerreichung wird je Handlungsfeld bzw. Leitziel gutachterlich
eingeschätzt und prozentual gewichtet. Faktoren mit hohem Einfluss auf die Zielerreichung werden stärker
gewichtet als Faktoren, die einen geringen bis mäßigen Einfluss auf ein Leitziel ausüben. Der quantifizierte
Einflussbereich des Konzerns Stadt Münster wird den gewichteten Faktoren bzw. Clustern gegenüberge-
stellt. Ergebnis ist eine Scoring-Wert-Tabelle mit Werten zwischen 0 - 1, die die kommunale Wirkung zeigt,
und Antwort auf die Frage gibt, welchen Beitrag der Konzern Stadt in den einzelnen Clustern auf die Errei-
chung der Leitziele und das Gesamtziel der Klimaneutralität ausübt. Je höher der Scoring-Wert, desto hö-
her ist auch der Einfluss. In seltenen Fällen kann die kommunale Wirkung die Faktorwirkung überschreiten.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn bewertete Maßnahmen zwar rechnerisch nur einem Faktor zu-
geordnet werden, diese aber bspw. über mehrere Handlungsfelder oder Faktoren ihre Wirkung entfaltet.
Abbildung 22: Beispiel „Spinnengrafik“ zur Verdeutlichung des kommunalen Einflussbereichs in Bezug auf die beeinflussenden Fakt o-
ren
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Schritt 4 - Übergeordnete Einflussbereiche einschätzen
Basierend auf der Faktorenanalyse und der Berechnung des kommunalen Einflusspotenzials wird der au-
ßerkommunale Einflussbereich auf die Erreichung der Leitziele berechnet. Der außerkommunale Anteil be-
zeichnet den von Bund und Marktakteuren zu erbringenden Reduktionsanteil, der nicht vom Konzern Stadt
Münster beeinflusst werden kann.
Auf Basis einer umfangreichen Recherche und unter Beachtung aktueller Entwicklungen werden die prozen-
tualen Wahrscheinlichkeiten gutachterlich eingeschätzt, mit denen die außerkommunalen Akteure die be-
rechneten Reduktionsanteile realisieren. Die Wahrscheinlichkeitsberechnung basiert auf statistischen Me-
thoden. Ergebnis ist eine quantitative Aussage über die zu erwartenden Reduktionsanteile an den Leitzie-
len bzw. dem Gesamtziel, die auf den Akteursebenen Bund und Marktakteure erbracht werden. Die berech-
neten außerkommunalen Reduktionsanteile werden in einem „Reduktionskorridor“ ausgegeben, der die
Bandbreite der statistisch zu erwartenden Reduktionen widerspiegelt.
Abbildung 23: Handlungsspielräume: Prinzipdarstellung
Schritt 5 – Bandbreite der Reduktionspotenziale berechnen und mögliche zeitliche Entwicklungspfade
aufzeigen
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Kommunale und außerkommunale Einflusspotenziale werden zusammengefasst. Um eine Aussage dar-
über treffen zu können, ob das Ziel der Klimaneutralität 2030 erreicht werden kann, werden drei Szenarien
gebildet. Die Szenarien variieren das Engagement des Konzerns Stadt Münster in Bezug auf die zusätzli-
chen direkten und indirekten Einflussbereiche sowie das Engagement des Bundes und der Marktakteure.
(vgl. Kapitel 7.2) Ergebnis ist eine differenzierte Analyse, unter welchen Rahmenbedingungen bzw. mit wel-
chem Engagement der einzelnen Akteursebenen das Gesamtziel der Klimaneutralität in welchem zeitlichen
Horizont realisierbar ist.
Abbildung 24: Prinzipdarstellung Szenarien zum Wahrscheinlichkeitshorizont
Im Folgenden werden zunächst die Einflussfaktor en, die unmittelbar umsetzbaren, kommunalen Ein-
flussbereiche sowie die zusätzlichen kommunalen Einflussbereiche für jedes Handlungsfeld zusam-
mengefasst. Eine ausführliche Betrachtung erfolg t im Anhang. Auf dieser Grundlage beschreibt das
Kapitel 7 die sich daraus ergebenden Zeithorizonte für die Klimaneutralität in Münster.
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6.2. Bauen und Sanieren
Das Gesamtziel zur Treibhausgasreduktion liegt bei 226.000 Tonnen CO2 jährlich. Vor dem Hintergrund
des zugrundeliegenden Zielentwicklungspfads müssten im Handlungsfeld Bauen und Sanieren drei Hand-
lungsthemen mit den folgenden strategischen Zielen betrachtet werden:
1. Bestandssanierung: Die Emissionen aus der Wärmenutzung müssen um 9,2% pro Jahr sinken. Die
Sanierungsrate muss auf 8% pro Jahr bei einer mittleren Energieeinsparung von 80% steigen. Kli-
maneutralität muss als Ziel der Stadtentwicklung gedacht und geplant werden.
2. Neubau: Das CO2-Budget darf durch Neubau nicht weiter belastet werden. Als wachsende Stadt
muss Neubau mindestens klimaneutral und/oder im Plus-Energie Standard erfolgen. Der mittlere
Wohnflächenbedarf pro Einwohner darf nicht weiter steigen.
3. Kommunale Liegenschaften: Bei der Gebäudesanierung und beim Neubau eigener Liegenschaften
wird die Stadt Münster durch entsprechende Zielvorgaben ihrer Vorbildfunktion gerecht.
Der kommunale Einfluss zum Erreichen dieser Ziele beträgt in Summe ca. 100.000 Tonnen CO2 jährlich
und kann 44% zum Erreichen des gesamten Reduktionsziels beitragen. Das Handlungsprogramm 2030
beschreibt für dieses Handlungsfeld Maßnahmen, mit einem Reduktionspotenzial von rund 45.000 Ton-
nen CO2 pro Jahr. Das entspricht einem Anteil von rund 20% der erforderlichen Reduktionen. Bereits lau-
fende Aktivitäten werden mit 12.800 Tonnen CO2 jährlicher Reduktion angerechnet. 28.000 Tonnen CO2
können jährlich durch den zusätzlichen kommunalen Einfluss gehoben werden. Maßnahmen mit Hebelwir-
kung tragen mit 15.000 Tonnen CO
2 zusätzlich zum Reduktionsziel bei.
Die wesentlichen Einflussfaktoren und kommunalen Einflussbereiche zum Erreichen des Ziels werden
im Folgenden beschrieben. Dabei werden die kommunalen Einflussbereiche den Einflussfaktoren in
den Clustern in Abbildung 25 in Form eine „Spinneng rafik“ dargestellt. Die detaillierten Analyseergeb-
nisse werden im Anhang unter 1.1 beschrieben.
Bestandssanierung: Das strategische Ziel der Sanierungsrate wird vor allem durch die übergeordneten
Entscheidungsebene des Bundes sowie durch die Marktakteure vor Ort bestimmt. Der Konzern Stadt
Münster kann die Entscheidungsebenen des Bundes oder der Marktakteure nicht bestimmen oder in
Gänze steuern, sondern nur durch direkte oder indirekte Handlungen im Sinne der Zielerreichung da-
rauf einwirken. Cluster mit einer besonders hohen Bedeutung für das Erreic hen des Sanierungsziels
Klimaneutral 2030 sind Ökonomische Faktoren (Wirts chaftlichkeitslücke), Rechtliche Faktoren (Un-
übersichtlicher Rechtsrahmen mit zu geringen Standards) und Organisatorische Faktoren (Fachkräfte-
mangel). Diese Cluster haben einen besonders hohen Einfluss auf die Zielerreichung. Die Wirtschaft-
lichkeitslücke stellt ein erhebliches Hemmnis für die Zielerreichung dar. Diese muss durch geeignete
Förderungen auf Ebene des Bundes geschlossen werden. Die Stadt Münster kann hier zusätzlich
durch die Einführung einer umfassenden Investitionsförderung auf Basis der vermiedenen internali-
sierten Umweltschäden direkt handeln. Auf di e rechtlichen Rahmenbedingungen besteht ein
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Handlungspotenzial durch die Einführung verbindlicher Sanierungsziele durch die Ausweisung von Sa-
nierungsgebieten per Satzung. Ein hohes Risiko liegt in einem Marktversagen durch fehlendes Fach-
personal. Hier verfügt die Stadt Münster nur über indirektes Handlungspotenzial mit eher geringer Wir-
kung.
Unmittelbar umsetzbare kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Zukunftsfähige, nutzungsflexibl e Stadtquartiere fördern
Investitionsförderung auf Basis der vermiedenen internalisierten Umweltschäden
Den privaten Mietwohnbestand zum Vorreiter machen – Sonderinitiative klima- und sozialverträgli-
che Sanierung von privaten Mietwohnungen
Zusätzliche kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Energetische Sanierungssatzungen für Münster erlassen
Sanierungen aus einer Hand (One-Stop-Shops)
Fachkräfte-Initiative energetische Gebäudesanierung
Neubau: Im Neubaubereich gibt es aus Sicht selbstnutzender Eigentümer eine oftmals empfundene
Unwirtschaftlichkeit des Standards Plus-Energie bzw. Klimaneutralität. Bei institutionellen Vermietern
werden insbesondere im (sozialen) Mietwohnung sbau zusätzliche Kostensteigerungen erwartet,
wodurch sich im Rahmen der derzeitigen Regelungen für öffentlich geförderten Mietwohnungsbau der
Plus-Energie-Standard ggf. nicht abbilden lässt. Das Planungs- und Realisierungswissen ist für eine
flächendeckende Einführung des Plusenergie Standards bei Investoren und teilweise Planungsbüros
oft nicht vorhanden. Hier besteht ein Risiko, dass die erforderliche Umsicht bei der Planung und Um-
setzung unter Berücksichtigung der Faktoren K ühlung, ungewollte Wärmeströme, Sektorenkopplung
nicht erreicht wird. Mit sinkenden energetischen Treibhausgasemissionen rücken die Emissionen
durch die verwendeten Baustoffe in den Vordergrund. Diese gilt es zu reduzieren.
Unmittelbar umsetzbare kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Ökologische/umweltfreundliche Dämmstoffe im Neubau fördern
Weiterentwicklung er Leitlinien - Dezidierte pl anerische Berücksichtigung des Plus-Energie-Stan-
dards bei zukünftigen Wohnbauentwicklungen
Energetische Qualitätssicherung im Neubau
Zusätzliche kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Klimaneutralität als Anforderungsniveau im Bereich der Nicht-Wohngebäude
Ersatz der KfW55-Anforderung durch St andard Plus-Energie bzw. klimaneutral
Grundstückspreise für Mehrfamilienhäuser und Nicht-Wohngebäude an energetische und nachhal-
tige Baustandards koppeln
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Kommunale Gebäude: In Münster als wachsende Stadt wächst auch zukünftig der Bedarf an kommu-
naler Gebäudefläche. Um das Ziel der Klimaneutra lität 2030 zu erreichen, muss die Stadt Münster
als Vorbild agieren und damit gute Beispiele für nachhaltige Flächennutzung und -entwicklung schaf-
fen. Hier hat sie grundsätzlich ein hohes Handlung spotenzial im Cluster „Technik und Infrastruktur“.
Voraussetzung dafür ist die ausreichende finanzielle Ausstattung mit Finanzmitteln. Das setzt eine
Veränderung der Maxime des bisherigen Planens und Entscheidens von „Was können wir mit den be-
reit gestellten Mitteln und vorhandenen Personalkapazitäten maximal erreichen?“ zu „Was brauchen
wir, um die Zielsetzung Klimaneutralität 2030 zu erreichen?“ voraus.
Unmittelbar umsetzbare kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den st ädtischen Liegenschaften (energetische Gebäu-
desanierung, Umstellung auf „Grüne Wärme“, Ausbau PV)
Nullemissionsstandard bei Neubauten
Mittelaufstockung
Zusätzliche kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Weitere Anpassung der Gebäudeleitlinien hinsicht lich der Zielsetzung Klimaneutralität 2030
Neubauten als bilanzieller Plus-Energie-Standard
Auf Grundlage der oben beschriebenen Einflussfaktoren und kommunalen Einflussbereiche ergibt sich
folgendes Gesamtbild. Die Cluster „Ökonomie und Soziales“ sowie „Recht und Organisation“ werden
besonders stark vom Bund und den Marktakteur en bestimmt. Im Cluster „Technik und Infrastruk-
tur“ hat der Konzern Stadt Münster durch den eigenen kommunalen Gebäudebestand ein hohes Ein-
flusspotenzial. Die Diskrepanz der Faktorwirkung zur kommunalen Wirkung im Bereich „Technik und
Infrastruktur“ ist auf die geringe Faktorwirkung zu rückzuführen. Diese entsteht dadurch, dass im Be-
reich „Bauen und Sanieren“ die technischen Voraussetzungen bereits sehr gut sind und die Technik
dort nur wenig weiterentwickelt werden muss, um die Ziele zu erreichen. Auf der anderen Seite gibt es
mehrere Maßnahmen mit relevanter Treibhausgasein sparung die zumindest teilweise diesem Faktor
zugeordnet werden müssen, sodass die kommunale Wirkung die Faktorwirkung übersteigt. Aus der fol-
genden Abbildung ist abzulesen, dass die größte Fa ktorwirkung in den Faktoren „Ökonomie und Sozia-
les“ sowie in „Recht und Organisation“ erzielt wird. Die Kommunale Wirkung schöpft einen Großteil
unter „Ökonomie und Soziales“ aus.
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Abbildung 25: Faktoranalyse Handlungsfeld Bauen und Sanieren
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6.3. Klimaschonende Entscheidungen
Um das Ziel der Klimaneutralität 2030 zu erreichen, müssten die Treibhausgasemissionen im zugrun-
deliegenden Zielentwicklungspfad in diesem Handlungsfeld bis 2030 um 115.000 Tonnen CO
2 pro
Jahr sinken. Der auf Grundlage der Analyse ermittelte Einfluss übersteigt in diesem Szenario das an-
gesetzte Einsparziel – in diesem Handlungsfeld wird also ein hohes kommunales Einflusspotenzial
eingeschätzt.
Das Handlungsprogramm 2030 beschreibt für dieses Handlungsfeld Maßnahmen, mit einem Redukti-
onspotenzial von rund 42.000 Tonnen CO
2 pro Jahr. Bereits laufende Aktivitäten werden mit 17.850
Tonnen CO 2 jährlicher Reduktion angerechnet. Ein Teil dieses Potenzials entfällt auf Maßnahmen aus
dem Handlungsprogramm, wird aber bereits umgesetzt und daher den laufenden Aktivitäten zugeord-
net. 54.000 Tonnen CO
2 können jährlich durch den zusätzlichen kommunalen Einfluss gehoben wer-
den. Maßnahmen mit Hebelwirkung könnten bei besonders ambitioniertem Engagement mit 49.500
Tonnen CO
2 zusätzlich zum Reduktionsziel beitragen.
Die Stadt Münster verfügt mit dem strategischen Ansatz des Marktplatzgedankens und der Kampagne
„Unser Klima 2030“ sowie den überwiegend erpr obten, aufeinander aufbauenden Instrumenten
(Punkte sammeln, KlimaTraining, Reallabor) über ein Maßnahmenpaket mit einer hohen Hebelwirkung.
Vorausgesetzt, dieses Maßnahmenpaket würde mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet, kann
das Reduktionsziel für dieses Handlungsfeld durch die große Hebelwirkung unterschritten werden.
Hier hat die Stadt Münster ein hohes Handlungspot enzial. Durch die Querschnittsorientierung (Ener-
gie, Wohnen, Mobilität, Konsum, Ernährung) fördert das Maßnahmenpaket zudem die Akzeptanz in al-
len anderen Handlungsfeldern.
Deutlich wird in der Analyse aber auch, dass insbesondere die soziale Ausgewogenheit stärker be-
rücksichtigt werden muss. Für die Akzeptanz in der Gesamtgesellschaft ist die „Gerechtigkeits-
frage“ von großer Bedeutung: Rati onalisiert man den Konsum allein durch finanzielle Instrumente,
werden dadurch meist diejenigen besonders getroffen, die schon heute wirtschaftlich benachteiligt
sind. Hier besteht ein erhebliches Akzeptanzrisiko. Voraussetzung zum Heben des Potenzials ist da-
her, schrittweise die gesamte Münsteraner Gesellschaft zu erreichen.
Durch geeignete sozialgerechte Maßnahmen und Maßnahmen zur Förderung der Solidargemeinschaft
kann die Stadt Münster ausgleichend wirken. Hierzu werden neue Maßnahmenvorschläge formuliert,
die teilweise auch eine Schnittstelle zu anderen Handlungsfeldern haben (z.B. kostenlosen ÖPNV um
den niedrigschwelligen Zugang zur Mobilität zu fö rdern). Der Marktplatzgedanke der Stadt Münster be-
zieht bereits den wirtschaftlichen und unternehmerischen Blickwinkel mit ein. Hier bedarf es einer
ausgewogenen Strategie, die sowohl ökonomische und soziale Belange berücksichtigt und den klima-
schonenden und nachhaltigen Umbau der Unternehmen fördert.
Unmittelbar umsetzbare kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Inkubator Energie- und Klimaschutz (Gründerzentr um Energie- und Klimaschutz) mit Angeboten zur
Gründungs- und Entwicklungsförderung klimaschonender Angebote
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Innovationen finden Stadt - Beteiligungsform ate, Angebote und Projektförderungen
Anstupser für klimaschonende Entscheidungen
Ein zusätzlicher kommunaler Einflussbereich ist z.B. die Ausweitung der Kampagne „Unser Klima
2030“. Ähnlich wie im Bereich „Bauen und Sanieren“ gibt es auch im Bereich „Klimaschonende Ent-
scheidungen“ kommunale Wirkungen, welche die Fakt orwirkung übersteigen. Dafür ist vor allem die
Ausweitung der Kampagne „Unser Klima 2030“ ve rantwortlich, die zwar dem Handlungsfeld „Klima-
schonenden Entscheidungen“ zugeordnet ist, aber auch Wirkungen in anderen Bereichen entfaltet.
Die Faktorwirkung ist im Bereich „Einstellungen und Werte“ im Vergleich zu den anderen Faktoren er-
höht und wird über die Maßnahmen in einem noch größeren Umfang ausgeschöpft.
Abbildung 26: Faktoranalyse Handlungsfeld Klimaschonende Entscheidungen
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6.4. Arbeiten und Wirtschaften
Um das Ziel der Klimaneutralität 2030 zu erreichen, müssten die Treibhausgasemissionen in diesem
Handlungsfeld bis 2030 um 409.000 Tonnen CO 2 pro Jahr sinken (vergl. Abbildung 1). Das Hand-
lungsprogramm 2030 der Stadt Münster ermittelt lediglich ein CO 2-Einsparpotenzial durch kommunale
Maßnahmen in Höhe von 26.536 Tonnen CO 2 pro Jahr. Dieser Wert entspricht 6,5% des formulierten
Ziels zur Einsparung von 409.000 Tonnen CO 2 pro Jahr. Dieser geringe Beitrag der kommunalen Maß-
nahmen im Handlungsprogramm weist bereits darauf hin, dass dieses Handlungsfeld mit Blick auf die
Handlungsspielräume der Stadt Münster besonders anspruchsvoll ist: Ökologische Zielsetzungen und
wirtschaftspolitische Strategien müssen als kommunale Strategie für mehr Klimaschutz und gute Rah-
menbedingungen für die Unternehmen überein gebracht werden.
In Handlungsfeld „Arbeiten und Wirtschaften“ wird es daher darum gehen, die bereits identifizierten
Potenziale im Handlungsprogramm in Gänze zu heben und zu stärken, aber auch neue Maßnahmenfel-
der zu betreten. Vor diesem Hintergrund ergeben sich zwei strategische Ziele:
Münsteraner Unternehmen arbeiten und produzieren klimaneutral. Der Energieverbrauch für Raum-
wärme, Licht und Kraft sowie Prozesswärme muss jedes Jahr um 9,3% sinken.
Klimaneutralität muss Ziel und Erfolgsmerkmal der Münsteraner Wirtschaftspolitik werden.
Der kommunale Einfluss beträgt in Summe ca. 113.000 Tonnen CO
2 jährlich. Das Handlungspro-
gramm 2030 beschreibt für dieses Handlungsfeld Maßnahmen, mit einem Reduktionspotenzial von
rund 23.000 Tonnen CO
2 pro Jahr. Bereits laufende Aktivitäten werden mit 16.500 Tonnen CO 2 jährli-
cher Reduktion angerechnet. Ein Teil dieses Potenzials entfällt auf Maßnahmen aus dem Handlungs-
programm, wird aber bereits umgesetzt und daher den laufenden Aktivitäten zugeordnet. 65.700 Ton-
nen CO
2 können jährlich durch den zusätzlichen kommunalen Einfluss gehoben werden. Maßnahmen
mit Hebelwirkung tragen mit knapp 8.000 Tonnen CO 2 jährlich zum Reduktionsziel bei.
Ein bedeutsamer Teil der Treibhausgasemissionen wird durch die Münsteraner Betriebe, aber auch
die Vielzahl der Verwaltungsgebäude im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistung erzeugt. Obwohl
Münster kein ausgewiesenes Profil als Industriestadt besitzt, ist der Anteil der Industriebetriebe (z.B.
BASF Coatings, Brillux, Hengst SE & Co KG oder die Westfalen AG (s.a. Industriegemeinschaft Müns-
ter)) und deren Verbräuche relevant für den Klimas chutz in Münster. Die überwiegenden Potenziale
liegen im Bestand. Strategisch bedeutend sind neben der Förderung der Energieeinsparung durch
Maßnahmen am Gebäude insbesondere auch effizien te, branchenspezifische Energieversorgungsan-
gebote.
Die Strategie der Stadt Münster setzt auf die Beschleunigung der schon jetzt dynamischen Transfor-
mationsprozesse und Sanierungszyklen, auf eine Steigerung des technischen Innovationsgrads durch
gezielte Beratung und passgenaue Angebote, sowohl auf Ebene des einzelnen Unternehmens wie
auch auf Gebietsebene. Münster kann auf eine große Bandbreite an Maßnahmen, Projekten und An-
sätzen aus dem Klimaschutzkonzept 2020, wie bspw. der Startberatung Energieeffizienz aufbauen.
Mit „Münsters Allianz für Klimaschutz“ existiert darüber hinaus ein Netzwerk, in dem über 100 Müns-
teraner Unternehmen und Verbände der Wirtschaft organisiert sind – die Zusammenarbeit muss deut-
lich ausgebaut und intensiviert werden. Ebenfalls zu nennen sind das Energieberaternetzwerk und das
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Handwerkernetzwerk „Altbau-Partner Handwerk“. Di e Stadt bietet daher gute Rahmenbedingungen, auf
denen konsequent aufgebaut werden muss, um die ambitionierten Klimaschutzziele auch bei Ge-
werbe, Handel, Dienstleistung und Industrie zu erreichen.
Die Analyse der Einflussfaktoren zeigt deutlich, dass die Transformation der Münsteraner Wirtschaft
hin zur Klimaneutralität mehr erfordert als techni sche Effizienzlösungen. Klimaneutralität muss ein
integriertes Ziel für den Wirtschaftsstandort Münster werden, gleichberechtigt mit dem Ziel der Schaf-
fung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Das erfor dert gute Rahmenbedingungen sowie die Einführung
von Leitplanken zur Transformation bestehender Unternehmen und die Neuansiedlung klimaneutraler
Betriebe. Die Faktoranalyse macht deutlich, dass Energiekosten für viele energieextensive Unterneh-
men in Münster keine besonders große Rolle spielen. Die Energiekosten machen für Münsteraner Un-
ternehmen oft weniger als 5% der Gesamtkosten aus. Vor diesem Hintergrund hat der Energiepreis
keine große Lenkungswirkung, der tatsächliche CO
2-Preis wird zum neuen Leitindikator. Die flächende-
ckende Einführung einer internen CO 2-Bepreisung ist ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Förde-
rung des Klimaschutzes in Unternehmen. Hier kann die Stadt Münster mit gutem Beispiel voran ge-
hen, aktiv beraten und den internen CO
2-Preis als Leitindikator für kommunale Förderungen einführen.
Unmittelbar umsetzbare kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Münsters Allianz für Klimaschutz
Förderprogramm “Klimaschutz in Nichtwohngebäuden”
Kostenlose „Startberatung Energieeffizienz“
Zusätzliche kommunale Einflussbereich sind z.B.:
Neue Gewerbegebiete werden klimaneutral
Klimaschutz als Ziel der kommunalen Wirtschaftspolitik
Flexibler Gewerbesteuerhebel für Nachhaltige Unternehmen
In der nachfolgenden Abbildung 27 sind die Faktor wirkung und die kommunale Wirkung im Bereich „Ar-
beiten und Wirtschaften“ dargestellt. Insgesamt ist die Faktorwirkung über alle Faktoren in diesem
Bereich recht gering. Die Kommunale Wirkung kann sich vor allem im Bereich Technik und Infrastruk-
tur enfalten.
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Abbildung 27: Einflussfaktoren im Handlungsfeld Arbeiten und Wirtschaften
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6.5. Energieversorgung und Erneuerbare Energien
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 kann nur erreicht werden, wenn fossile Brenn- und Kraftstoffe mit
sektorübergreifenden Ansätzen komplett durch Erneuerbare Energien ersetzt werden können. Vorausset-
zung für sektorübergreifende Versorgungskonzepte ist die Systemintegration erneuerbarer Energien im Ein-
klang mit den Zielen der Klimaneutralität 2030: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien
sowie die gemeinsame Optimierung von Strom-, Gas- und Wärmenetzen (Hybridnetze) und die klimascho-
nende Wärmeerzeugung sind die Schlüssel hierzu. Aufseiten der Anwender werden dabei zwei Trends deut-
lich: Autarkiebestreben einzelner Anwender auf Objektebene sowie gemeinschaftliche Lösungen auf Ebene
der Stadtteile und Quartiere – Letzterem wird bei der energetischen Stadtentwicklung in Münster aufgrund
der Effizienzvorteile möglichst Vorrang eingeräumt. Aus Basis des unterstellten Zielentwicklungspfads Kli-
maneutral 2030 gelten die bereits im Masterplan 100% Klimaschutz formulierten strategischen Hand-
lungsschwerpunkte:
Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben
Sektorübergreifende Konzepte zur Substitution fossiler Brenn- und Kraftstoffe fördern
Effiziente und klimaschonende Wärmeversorgung im räumlichen Kontext entwickeln
Energetische Flächennutzungsstrategie erarbeiten
Um das Ziel zu erreichen, müssten die Treibhausgasemissionen in diesem Handlungsfeld bis 2030 um
639.000 Tonnen CO
2 pro Jahr sinken. Das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 weist ein kommunales
Reduktionspotenzial von 41.816 Tonnen CO2 pro Jahr aus. Das macht einen Anteil von 6,5% aus. Bezogen
auf die Herausforderung die Ziele in diesem Handlungsfeld zu erreichen, müssen demnach erhebliche zu-
sätzliche Anstrengungen erbracht werden. Vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität ergeben
sich drei strategische Ziele:
1. Stromversorgung: Der Stromverbrauch muss bilanziell zu 100% aus Erneuerbaren Energien ge-
deckt werden. 3.100 GWh müssen lokal erzeugt und der verbleibende Strombedarf importiert wer-
den.
2. Wärmeversorgung: Die Wärmeversorgung muss zu 100% auf Erneuerbare Energien umgestellt wer-
den. Ölheizungen müssen zu 100% durch effiziente Systeme mit Erneuerbaren Energien ersetzt
werden. Fossiles Erdgas muss bis 2030 durch synthetisches Erdgas aus Erneuerbaren Energien
(„Power to Gas“) ersetzt werden.
3. Fernwärme: Fernwärme muss als Infrastruktur zur Verteilung von Wärme aus Erneuerbaren Ener-
gien gestärkt und ausgebaut werden. Der Anteil am Wärmemix muss auch bei sinkenden Verbräu-
chen mit ca. 33% konstant gehalten werden. Die Fernwärme muss bis 2030 zu 100% dekarboni-
siert werden.
Die wesentlichen Einflussfaktoren und kommunalen Einflussbereiche zum Erreichen des Ziels werden
im Folgenden beschrieben. Dabei werden die kommunalen Einflussbereiche den Einflussfaktoren in
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den Clustern in Abbildung 28 in Form eine „Spinneng rafik“ dargestellt. Die detaillierten Analyseergeb-
nisse werden im Anhang unter 10.1 beschrieben.
Stromversorgung: Das strategische Ziel, den Stromverbrauch Münsters bilanziell zu 100% mit mög-
lichst regional erzeugtem Ökostrom zu decken, wird vor allem durch die übergeordneten Entschei-
dungsebene des Bundes bestimmt. Die rechtliche n Rahmenbedingungen hemmen den Ausbau der Er-
neuerbaren Energien auf überregionaler und lokaler Ebene. Der bundesdeutsche Strommix wird mit
hoher Wahrscheinlichkeit bis 2030 nicht CO
2-neutral sein. Auf kommunaler Ebene sind insbesondere
dezentrale PV-Lösungen (Mieterstrom, Quartierslösungen) von den Hemmnissen betroffen, die die Ein-
bindung der erforderlichen Marktakteure (Wohnungsw irtschaft, Private Hauseigentümer etc.) und den
PV-Ausbau trotz vorhandener Dachflächenpotenziale massiv hemmen. Der Ausbau von Windenergie in
Münster wird insbesondere durch übergeordnete rechtliche Rahmenbedingungen (Bund – z.B. durch
Abstandsregelungen) und durch fehlende Akzeptanz (Marktakteure) deutlich gehemmt. Der Konzern
Stadt Münster kann die Entscheidungsebenen des Bundes oder der Marktakteure nicht bestimmen
oder in Gänze steuern, sondern nur durch direkte oder indirekte Handlungen im Sinne der Zielerrei-
chung darauf einwirken. Das größte Handlungspotenzial haben die Stadtwerke Münster, die als Ver-
sorgungsnetzbetreiber und als Anbieter von Stro mprodukten direkten Einfluss ausüben können. Die
Flächenkonkurrenz ist ein erhebliches Risiko, um die lokalen Potenziale für den Ausbau der Erneuer-
baren Energien in Münster zu heben. Hier hat der Konzern Stadt Münster Handlungsmöglichkeiten,
der energetischen Flächennutzung eine Priorität einzuräumen. Diese Potenziale müssen auf allen Ebe-
nen genutzt werden (zielführende Ausgestaltung von Flächennutzungsplänen und Bauleitplanung).
Unmittelbar umsetzbare kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Nutzung energetischer Flächen des Konzerns Stadt
Deklaration von Windvorranggebieten
Energieplanung kommunaler Liegenschaften
Zusätzliche kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Kommunale Flächennutzungsstrategie
Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sollten den rechtlichen Rahmen bilden
PV – Pflicht bei allen (Wohn- und Gewerbe-) Neubauten auf städtischen Flächen
Fernwärme: Münster verfügt bereits über ein gut ausgebautes Erdgas- und Fernwärmenetz. Das 102
Kilometer lange Fernwärmenetz von Münster besteht aus einem Primär- und sechs Sekundärkreisläu-
fen. Es versorgt Teile der umliegenden Gebiete Gievenbeck, Gremmendorf und Mecklenbeck mit
Wärme. Haupteinspeiser ist das GuD Kraftwerk im Stadtteil Hafen. In den weiter außerhalb gelegenen
Stadtteilen Roxel-Nord, Albachten und Amelsbüren werden weitere Blockheizkraftwerke betrieben. Die
erzeugte Abwärme wird ins örtliche Nahwärmenetz gespeist und versorgt drei Wohngebiete. Netzbe-
treiber in Münster ist die Stadtwerke Münster GmbH. Der Anteil der Fernwärme liegt bei circa 21%.
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Der Konzern Stadt Münster mit den Stadtwerken Münster verfügt mit der vorhandenen leitungsgebun-
denen Wärmeversorgung über ein wirkungsvolles Instrument mit eigener Entscheidungsebene und ho-
hem direkten Handlungspotenzial, um das Leitziel für die Klimaneutralität zu erreichen. Hemmend wir-
ken die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes, nicht ausreichende Förderung und sich daraus
ergebende Wirtschaftlichkeitslücken. Die Fernwärmestrategie sollte an das Ziel Klimaneutral 2030
angepasst werden. Die bestehende Fernwärmestrateg ie der Stadtwerke Münster müsste an den Emis-
sionszielen der Klimaneutralität für 2030 ausgerichtet werden. Das erfordert insbesondere eine Aus-
einandersetzung mit dem Anspruch an die Wirtschaftlichkeit einer dekarbonisierten Fernwärmeversor-
gung bis 2030. Hier besteht das Risiko einer Wirtschaftlichkeitslücke. Diese lässt sich durch eine er-
gänzende Investitionsförderung durch den Konzern Stadt Münster verringern. Das Fernwärmenetz
sollte als strategisches technisc hes Instrument zur Verteilung v on Erneuerbarer Wärme und Abwärme
ausgebaut werden. Das gilt vor allem für die Stadtteile und Quartiere mit hohem baukulturell schüt-
zenswerten Gebäudebestand. Hier könnten durch die klimaschonende Wärmeversorgung wichtige Sy-
nergien in der Gebäudesanierung genutzt werden. Der Fernwärmeausbau sollte zusätzlich auch außer-
halb städtebaulich wertvoller Gebäudebereiche forciert werden. Das gilt insbesondere auch für dezent-
rale Wärmeverteilsysteme in Ergänzung zum Fernwärmeausbau in Quartieren. Die Öffnung des Fern-
wärmenetzes für weitere Einspeiser (Industrieabwärme) wäre zu beschleunigen. Die Öffnung bietet
Möglichkeiten zur Einbindung weiter er Erzeugungskapazitäten und die Nu tzung privater und gewerblich
genutzter Flächenpotenziale (z.B. Dachflächen, Park plätze etc.). Die Fernwärmeinfrastruktur kann so
zu einer Plattform für den Austausch von Wärme aus Erneuerbaren Energien weiterentwickelt werden
(vergl. Maßnahme Zertifikat „Grüne Fernwärme“).
Unmittelbar umsetzbare kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Fernwärmestrategie
Wärmeplanung als strategisches Leitinstrument
Zusätzliche kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Fernwärmetransformation am Emissionsziel 2030 ausrichten
Einspeisung regenerativer Fernwärme aus dem Groß-BHKW Entsorgungszentrum
Flächenverwendung priorisieren
Objektversorgung: Der Austausch von Öl- und Gas-Heizkesseln als Einzelanlagen ist eine Herausforde-
rung zum Erreichen der Klimaneutralität 2030. Eine Möglichkeit besteht im Anschluss an das Fernwär-
menetz (vergleiche Ausbau und Nachverdichtung Fernwärme). Heizungen, die nicht an eine leitungsge-
bundene Wärmeversorgung angebunden werden können, müssten komplett auf Erneuerbare Energien
umgestellt werden. Voraussetzung wäre, die im Masterplan beschriebenen Potenziale der Solarther-
mie- und Biomassenutzung, vor allem aber die Umstellung auf synthetisches Erdgas sowie die Instal-
lation von Wärmepumpen bis 2030 zu 100% zu heben. Ölheizungen müssen komplett verdrängt wer-
den. Der Einsatz von neuen Ölheizungen ist dabei durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2026
lediglich eingeschränkt. Weitere Verschärfungen werden voraussichtlich ab 2030 zu einem kompletten
Verbot führen.
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Unmittelbar umsetzbare kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Nutzungspflicht für Nahwärme im Rahmen von st ädtebaulichen Verträgen/Grundstückskaufverträ-
gen
Energieberatung
Zusätzliche kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Innovationsräume zur Erzeugung und Versorgung mit synthetischem Erdgas durch Experimentier-
klausel
Preismodell mit Energiesparanreiz
Verbot von neuen Ölheizungen auf städtischen Grundstücken
„CO
2-Wechselprämie“ als Anreize zum Umstieg vor Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer
Sektorkopplung: Sektorkopplung ist als Querschnittstechnologie Grundvoraussetzung zum Erreichen
der Ziele im Handlungsfeld Energieerzeugung und Er neuerbare Energien. Die Handlungspotenziale der
Sektorkopplung werden daher hier zusätzlich im Detail untersucht, da diese zum Erreichen aller Leit-
ziele im Handlungsfeld Energieerzeugung und Erneuer bare Energien erforderlich ist. Der Konzern Stadt
Münster kann die Entscheidungsebenen des Bundes oder der Marktakteure dabei nicht bestimmen
oder in Gänze steuern, sondern nur durch direkte oder indirekte Handlungen im Sinne der Zielerrei-
chung darauf einwirken. Die Stadt kann dienlich flankieren, indem sie relevante Akteure vernetzt, Rah-
menbedingungen schafft und eine koordinierende Funktion einnimmt: Sektorübergreifende, interdiszip-
linäre Netzwerke und Austauschplattformen zur Initiierung von Kooperationen und Schaffung von rele-
vantem Wissen und Realisierung von Pilotprojekten sind zielführende Einflussmöglichkeiten. Ohne den
konsequenten Einsatz der Sektorkopplung ist nach jetzigem Wissensstand das Ziel der Klimaneutrali-
tät bis 2030 nicht erreichbar
Unmittelbar umsetzbarer kommunaler Einflussbereich ist z.B.:
Ausbau der Elektroladeinfrastruktur
Zusätzliche kommunale Einflussbereich sind z.B.:
Umstellung des noch vorhanden MIV auf Elektromobilität aus Erneuerbaren Energien
Kommunales Förderprogramm
Innovationsräume durch Experimentierklauseln schaffen
In der folgenden Abbildung ist ersichtlich, dass die größte Faktorwirkung in den Faktoren „Technik und
Infrastruktur“, „Ökonomie und Soziales“ und „Recht und Organisation“ erzielt wird. Die kommunale
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Wirkung entfaltet sich dabei vor allem in den Bereichen „Technik und Infrastruktur“ und „Recht und
Organisation“.
Abbildung 28: Faktoranalyse Handlungsfeld Erneuerbare Energien und Energieversorgung
Der kommunale Einfluss beträgt in Summe ca. 337.000 Tonnen CO2 jährlich und kann 53% zum Erreichen
des Reduktionsziels beitragen. Das Handlungsprogramm 2030 beschreibt für dieses Handlungsfeld Maß-
nahmen, mit einem Reduktionspotenzial von rund 22.000 Tonnen CO
2 pro Jahr. Bereits laufende Aktivitä-
ten werden mit 31.000 Tonnen CO2 jährlicher Reduktion angerechnet. 284.000 Tonnen CO2 können jähr-
lich durch den zusätzlichen kommunalen Einfluss gehoben werden. Maßnahmen mit Hebelwirkung tragen
mit 135.000 Tonnen CO
2 zusätzlich zum Reduktionsziel bei.
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6.6. Mobilität
Der kommunale Einflussbereich beträgt in Summe knapp 132.000 Tonnen CO2/a jährlich und kann ein
Drittel zum angestrebten Reduktionsziel beitragen. 53.000 Tonnen CO2/a entfallen auf bereits vorgeschla-
gene Aktivitäten aus dem Handlungsprogramm 2030, 30.000 Tonnen CO2/a werden den bereits laufen-
den Aktivitäten zugeschrieben, 42.000 Tonnen CO2/a können durch den zusätzlichen kommunalen Ein-
flussbereich gehoben und weitere 7.000 Tonnen CO2/a durch Maßnahmen mit Hebelwirkung realisiert wer-
den. Vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität ergeben sich in diesem Handlungsfeld zwei
strategische Ziele für das Handlungsfeld Mobilität:
1. Reduzierung des motorisierten Individualverkeh rs (MIV) und Stärkung des Umweltverbunds: Die
Emissionen aus dem noch weitestgehend auf fossilen Energieträger fußenden motorisierten Indivi-
dualverkehr müssen um 5% pro Jahr sinken. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der konsequenten
Stärkung des Umweltverbunds durch den Ausbau der Radinfrastruktur und des klimafreundlichen
ÖPNV – beide Teilstrategien bedingen sich im Sinne von Push-Pull-Faktoren gegenseitig.
2. Transformation der Antriebstechnik: Die Stadt Münster muss die eigenen Handlungsmöglichkei-
ten in Bezug auf die Transformation der Antriebstechnik hin zu klimaschonenden Antrieben und
Treibstoffen konsequent ausschöpfen, auch wenn diese im Vergleich zu den Potenzialen im Be-
reich der Verkehrsplanung gering ausfallen.
Der MIV muss auf Grundlage des unterstellten Zielentwicklungspfads bis 2030 100% klimaneutral be-
trieben werden. ÖPNV und Radverkehr müssten als M obilitätsalternative ausgebaut und attraktiver ge-
macht werden, um den PKW-Verkehr bis 2030 um 50% zu reduzieren.
Das strategische Ziel wird vor allem durch die übergeordneten Entscheidungsebene des Bundes sowie
durch überregionale Marktakteure bestimmt. Der Konzern Stadt Münster kann die Entscheidungsebe-
nen des Bundes oder der Marktakteure nicht bestimmen oder in Gänze steuern, sondern nur durch
direkte oder indirekte Handlungen im Sinne der Zi elerreichung darauf einwirken. Als Masterplankom-
mune und Stadt mit einer bundesweiten Strahlkraft im Mobilitätsbereich, insbesondere bezogen auf
den Radverkehr, kann Münster jedoch mittelbar durch erfolgreiche Modellprojekte Einfluss auf die po-
litischen Entscheidungen des Landes und Bundes nehmen.
Unmittelbar umsetzbare kommunale Einflussbereiche sind z.B.:
Ausbau der Fahrradinfrastruktur
Förderung des innerstädtischen Fußverkehrs
Aktuelle Kampagne „Münster fährt ab – auf klimafreundliche Mobilität“
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Zusätzliche kommunale Einflussbereich sind z.B.:
Metrobus-System und On-Demand-Systeme
Abgestimmte Bedarfsplanung für öffentliche Ladeinfrastruktur und Koordination mit Bestand
Kostenfreier ÖPNV
Aus der folgenden Abbildung wird ersichtlich, dass die größte Faktorwirkung in den Faktoren „Technik
und Infrastruktur“, „Ökonomie und Soziales“ und „Recht und Organisation“ erzielt wird. Die kommu-
nale Wirkung entfaltet sich dabei vor allem in den Bereichen „Technik und Infrastruktur“ und „Ökono-
mie und Soziales“. In den übrigen Bereichen ist die kommunale Wirkung nahezu Null
Abbildung 29: Faktoranalyse Handlungsfeld Mobilität
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6.7. Einflussbereiche im Überblick
Im Zeitraum von 2020 bis 2030 muss das jährliche Emissionsniveau von 1.898.000 Tonnen CO 2/a
um 95% sinken. Das entspricht einer Reduktion des jährlichen Emissionsniveaus um ca. 1.805.000
Tonnen CO
2/a. Die verbleibenden jährlichen Emissionen müssen lokal oder regional kompensiert wer-
den.
Die vorangegangenen Teilkapitel haben die Einflussspielräume und Grenzen des kommunalen Han-
delns beschrieben. In allen Handlungsfeldern können zusätzliche Potenziale zum Handeln identifiziert
werden. Beispielhaft zeigt die folgende Abbildung 30 eine Auswahl der Maßnahmen, mit besonders
hoher Wirkung.
Abbildung 30: Auswahl - Maßnahmen mit hoher Wirkung
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Das unmittelbar umsetzbare und direkt sowie indire kt wirkende Potenzial des Konzerns Stadt Münster
liegt im Zusammenspiel mit den Marktakteuren in Münster bei ca. 204.000 Tonnen CO 2 pro Jahr aus
dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 sowie ca. 91.500 Tonnen CO 2 pro Jahr durch momentan
bereits laufende Maßnahmen. Dieses Potenzial macht ungefähr 15% des Reduktionsziels aus.
Das zusätzliche direkte Potenzial des Konzerns Stadt Münster liegt bei ca. 336.600 Tonnen CO
2 pro
Jahr (ca. 20%), das zusätzliche indirekte Potenzial liegt bei ca. 215.000 Tonnen CO 2 pro Jahr (ca.
15%).
Insgesamt liegt das Reduktionspotenzial des Konzerns Stadt Münster im Zusammenspiel mit den
Marktakteuren bei ca. 50%. In welchem Grad und Umfang dieses Potenzial gehoben werden kann,
hängt dabei von der Unterstützung der Marktakteure in Münster ab. Nur wenn alle Akteure bei der Um-
setzung der Maßnahmen mitwirken, lassen sich diese Potenziale heben.
Das Potenzial ohne kommunalen Einfluss wird mit 35% bis 50% eingeschätzt.
Abbildung 31: Überblick Handlungsspielräume Münster
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7. Zeithorizonte und Szenarien
Kann die Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 erreicht werden? Drei Szenarien beschreiben die zeitli-
chen Korridore zur Klimaneutralität in Münster. Die Szenarien berücksichtigen die in Kapitel 6 be-
schriebenen Handlungsspielräume mit den Potenzialen und Einflussmöglichkeiten des Konzerns Stadt
Münster auf die Faktoren zur Zielerreichung, den Einfluss der übergeordneten Ebene des Bundes, des
Konzerns Stadt Münster und der Marktakteure. Die Szenarien gehen davon aus, dass die kommunale
Wirkung und die direkten Einflussbereiche des Konzerns Stadt Münster immer vollumfänglich ausge-
nutzt werden. Bei den indirekten Einflussbereichen ist der Konzern Stadt Münster im stärkeren Maß
davon abhängig, dass die Stadtgesellschaft sowie externe Marktakteure aktiv unterstützen und eigene
Potenziale heben. Hier berücksichtigen die Szenarien unterschiedliche Grade des Engagements. Bei
den Faktoren, die nur vom Bund, dem Land oder den externen Marktakteuren beeinflusst werden kön-
nen (z.B. Bundesgesetzgebungen, Aufbau überregionale Infrastrukturen zur Energieversorgung etc.)
gehen die Szenarien von unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten zur zeitlichen Beschleunigung und
qualitativen Verbesserung der Rahmenbedin gungen für die Transformation aus.
Abbildung 32: Annahmen Szenarien Zeithorizonte
Klimaneutral 2030 – hoch ambitioniert – optimistisch: Die Klimaneutralität 2030 ist theoretisch mög-
lich, sofern alle Akteure ihre Potenziale zum Erreichen des Ziels mit höchstem Engagement heben und
sich die Rahmenbedingungen der Transformation deutlich verbessern. In diesem Szenario ergibt sich
ein Zeithorizont von 5 Jahren ab 2030 zum Erreic hen des Ziels. Die Rahmenbedingungen gehen insbe-
sondere davon aus:
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Die erforderlichen finanziellen Mittel (für Gebäudesanierung, Ausbau Erneuerbare Energien, Investi-
tionen in klimaschonende Mobilität) werden durch die Marktakteure (private Investitionen) sowie
zusätzliche Fördermittel (Bund, Konzern Stadt Münster) im Umsetzungszeitraum bis 2030 bereitge-
stellt und damit Wirtschaftlichkeitslücken geschlossen.
Planungs- und Genehmigungsprozesse werden besch leunigt (Bund, Konzern Stadt Münster), die
erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen
Die erforderlichen personellen Ressourcen sind vo rhanden, die organisatorischen Strukturen ge-
schaffen (Marktakteure, Konzern Stadt Münster).
Es besteht ein gesellschaftlicher Grundkonsens (Unternehmen, Bürger, Konzern Stadt Münster)
gemeinsam die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Die notwendigen technischen Lösungen sind vorhanden und marktreif (insbesondere Sektorkopp-
lung)
Die Möglichkeit, dass die zentralen Rahmenbedingungen (Finanzmittel, Umsetzungsressourcen, ge-
sellschaftliche Veränderungsbereitschaft, Marktfähi gkeit technischer Lösungen) über alle Handlungs-
felder im erforderlichen Zeitraum bis 2030 eintret en, wird zurzeit als eher gering eingeschätzt.
Klimaneutral ca. 2037 – ambitioniert – realistisch: Die Klimaneutralität 2030 wird nicht erreicht. Die
unmittelbar umsetzbaren Maßnahmen im Einflussbereich des Konzerns Stadt Münster zusammen mit
den Marktakteuren werden zwar gehoben, jedoch werden die Reduktionspotenziale im zusätzlichen
direkten und indirekten Einflussbereich nur zu 50% gehoben. Die ausschließlich vom Bund und den
Marktakteuren zu beeinflussenden Rahmenbedingungen werden vorangetrieben – reichen jedoch nicht
aus, um das Ziel der Klimaneutralität 2030 zu erreichen. In diesem Szenario ergibt sich ein Zeithori-
zont von ca. 2035 bis 2040 zum Erreichen des Ziels. Für dieses Szenario wird die Möglichkeit der Kli-
maneutralität im beschriebenen Zeithorizont als mittel bis hoch eingeschätzt.
Klimaneutral ca. 2045 – unambitioniert – schleppend: Die Klimaneutralität 2030 wird nicht erreicht.
Die unmittelbar umsetzbaren Maßnahmen im Einflu ssbereich des Konzerns Stadt Münster zusammen
mit den Marktakteuren werden wie in den vorangegangenen Szenarien gehoben. Die Reduktionspoten-
ziale im zusätzlichen direkten und indirekten Einflussbereich werden allerdings nicht gehoben. Die
ausschließlich vom Bund und den Marktakteuren zu beeinflussenden Rahmenbedingungen werden
kaum vorangetrieben. In diesem Szenario ergibt sich ein Zeithorizont von ca. 2040 bis 2050 zum Er-
reichen des Ziels. Vor dem Hintergrund der laufenden klimapolitischen Diskussionen auf Bundes- und
EU-Ebene (Green-Deal) wird die Möglichkeit, dass dieser Zeithorizont eintritt, allerdings eher mittel bis
gering eingeschätzt.
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Abbildung 33: Zeithorizonte der Klimaneutralität
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8. Unmittelbar handeln – Die Ad-hoc Maßnahmen für 2021
Die Erreichung des Ziels Münster Klimaneutral 2030 kann durch die Umsetzung des direkten und indi-
rekten Handlungspotenzials durch die Stadt Münster im Zusammenspiel mit den Marktakteuren beein-
flusst werden. Hierzu bedarf es einer deutlichen Au sweitung der bisherigen Aktivitäten und damit ver-
bunden auch eines klaren Signals in die Stadtgesellschaft Münsters, welche Maßnahmen die Stadt
hierfür kurzfristig ergreifen kann.
Neben dem bereits in Umsetzung befindlichen Ha ndlungsprogramm Klimaschutz 2030 und der weite-
ren aktuell laufenden Maßnahmen wird daher empfoh len, kurzfristige und mit sofortigen Wirkungen
verbundenen Maßnahmen, die im direkten Einflussbereich der Stadt sind und die auch teilweise einen
Paradigmenwechsel bedeuten, politisch zu beschließen und in eine unmittelbare Umsetzung noch im
Jahr 2021 zu bringen.
Vorgeschlagen werden hierzu die folgenden Maßnahmen:
A. Bauen und Sanieren Akteur Einsparpotenzial
1. Energetische Sanierungssatzungen für Münster
erlassen
Stadt Münster 11.000 t/a
5. Ersatz der KfW55-Anforderung durch Standard
Plus-Energie bzw. klimaneutral
Stadt Münster 10.000 t/a
A1. Energetische Sanierungssatzungen für Mü nster erlassen – direktes Handlungspotenzial: Die Stadt
Münster kann Gebiete, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll,
durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (§136 BauGB Städtebauliche Sanierungs-
maßnahmen). Versteht man dies als eine örtliche Maßnahme, die einen ener getischen Missstand be-
seitigt und damit zum globalen Klimaschutz beitr ägt, besteht ein enger Bezug zum Gemeindegebiet
und den betroffenen Eigentümern und Bewohnern. Die Begründung wäre also der energetische Miss-
stand zum Erreichen der spezifischen kommunalen Treibhausgasminderungsziele. Sanierungsgebiete
wären für gesamt Münster festzulegen und nur dort begrenzt, sofern es für die zweckmäßige Sanie-
rung erforderlich ist. Einzelne Grundstücke oder Quartiere können dann aus dem Gebiet ganz oder teil-
weise ausgenommen werden (z.B. Denkmalschutzber eiche). Mit dem Beschluss der Satzung würde
zugleich eine Frist zur Sanierung festgelegt. Diese sollte auf 10 Jahre festgelegt werden (Ziel 2030).
Für Baumaßnahmen an einem vermieteten Gebäude, das in einem förmlich festgelegten Sanierungs-
gebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungs bereich liegt, können erhöhte Abschreibungen in
Anspruch genommen werden. Geregelt ist dies in § 7h des Einkommensteuergesetzes.
A5. Ersatz der KfW55-Anfo rderung durch Standard Plus-Energie im Wohnungsneubau – direktes Hand-
lungspotenzial: Der bestehende Standard "Münsters Energi esparhaus 55" im privaten Neubau von
Wohngebäuden wird ersetzt durch den Plus-Energie-Standard bei Wohngebäuden und weiterhin durch
verbindliche städtebauliche und privatrechtliche Instrumente abgesichert. Diese Maßnahme ist bereits
heute wirtschaftlich darstellbar.
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B. Wirtschaften und Arbeiten Akteur Einsparpotenzial
2. Wir entwickeln ohne mehr CO 2 – Klimaneutralität
als verpflichtender Standard im Gewerbe-Neubau
Stadt Münster 2.150 t/a
3. PV – Pflicht in Verbindung mit Gründach auf
neuen Gebäuden im Bereich GHD
Stadt Münster 24.600 t/a
B2. Wir entwickeln ohne mehr CO 2 – Klimaneutralität als verpflichtender Standard im Gewerbe-Neu-
bau: Für Einzelgrundstücke und Gewerbegebiete auf städtischen Flächen wird ein verpflichtender Stan-
dard „Klimaneutralität“ im Gewerbe- Neubau eingeführt. Hierzu wird ein Kriterienkatalog für Gewerbe-
Neubauten entwickelt und die Anforderungen in den Grundstückskaufverträgen der Stadt privatrecht-
lich verbindlich festgeschrieben.
B3. PV-Pflicht in Verbindung mit Gründach auf neuen Gebäuden im Bereich GHD – direktes Hand-
lungspotenzial: Für neu zu errichtende Gebäude oder neue Gewerbegebiete wird der Bau von PV-Anla-
gen in Verbindung mit einem Gründach verpflichtend privatrechtlich in den Grundstückskaufverträgen
und/oder im Bebauungsplan verankert.
C. Klimaschonende Entscheidungen Akteur Einsparpotenzial
1. Kampagne „Klimaneutral 2030“ ausweiten Stadt Münster 54.000 t/a
C1. Kampagne „Klimaneutral 2030“ ausweiten – direktes Handlungspotenzial: Mit diesem, auf dem
Marktplatzgedanken aufbauenden „Dreiklang“ von aufeinander abgestimmten Formaten (Punkte sam-
meln, KlimaTraining, Reallabor) zur Aktivierung, Q ualifizierung und Multiplizierung verfügt die Stadt
Münster über ein flexibles Instrumentarium mit groß er Hebelwirkung. Eine Gesellschaft verändert sich
laut Transformationsforschung, wenn eine kritische Menge von 10% bis 25% Meinungen und Verhal-
tensweisen ändert. Die auf den Erfahrungen und de r Evaluation des Reallabors Klimaschonende Ent-
scheidung aufbauende Konzeptstudie zur Fortschreibung („Den Schritt aus der Nische gehen“) ermit-
telt ein Potenzial von 54.000 Tonnen CO
2 pro Jahr, sofern 30.000 Bürger Münsters bis 2030 im Hin-
blick auf klimaschonendes Verhalten qualifiziert werden. Sofern 25% der Münsteraner Bürger qualifi-
ziert würde, lässt sich dieser Wert auf 135.000 Tonnen CO
2 pro Jahr hochrechnen. In der Ausweitung
der Kampagne liegt demnach ein erheblicher Hebe l zum Erreichen der Ziele der Klimaneutralität
2030.
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D. Klimaschonende Mobilität Akteur Einsparpotenzial
1. Autofreie Innenstadt und Quartiere Stadt Münster 3.250 t/a
2. Metrobus-System und On-Demand-Systeme Stadt Münster 7.019 t/a
3. Abgestimmte Bedarfsplanung für öffentliche Ladeinf-
rastruktur und Koordination mit Bestand
Stadt Müns-
ter/Stadtwerke
Münster
15.190 t/a
4. Umfassende Homeofficeangebote für den Konzern
Stadt
Stadt Münster 272 t/a
D1. Autofreie Innenstadt und Quartier e – direktes Handlungspotenzial: Im Rahmen von integrierten
Quartierskonzepten können Quartiere identifiziert werden, die bereits jetzt in Bezug auf Raum und Ziel-
gruppe gute Voraussetzungen für die Etablierung von autofreien Stadtteilen mit sich bringen. Insbe-
sondere wenn es sich dabei um innerstädtische Bereiche mit einer hohen Strahlkraft nach außen han-
delt (Quartiere mit Shopping- und Gastronomieangeboten) , kann ein autofreies Quartier als restriktive
Maßnahme einen Anreiz zur Verminderung des ÖPNV setzen und gleichzeitig die Lebensqualität im
Stadtraum erhöhen.
D2. Metrobus-System und On-Demand-Systeme – direktes Handlungspotenzial: Unter diesem Namen
plant der Konzern Stadt Münster ein dichtes und schnelles Angebot in einem leicht verständlichen Li-
niennetz. Das System kann Bedarfslücken des multimodalen Netzes klimaschonender Verkehrsmittel
schließen und einen Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel setzen. On-Demand-Systeme ent-
falten dabei insbesondere in Kombination mit restriktiven Maßnahmen wie der autofreien Innenstadt
Wirkung im Sinne von Push-Pull-Effekten.
D3. Abgestimmte Bedarfsplanung für öffentliche La deinfrastruktur und Koordination mit Bestand –
direktes Handlungspotenzial: Aufbauend auf den bisherigen kommunalen Analyseergebnissen (Mas-
terplan 100% Klimaschutz, Masterplan Mobilität 20 35) muss eine auf die Bedarfe und Möglichkeiten
im Gebäudebestand abgestimmt Bedarfsplanung für eine öffentliche Ladeinfrastruktur durchgeführt
werden, um eine kommunale Entscheidungsgrundlage für die kommunalen Investitionen zu erhalten.
Dies gilt insbesondere in Quartieren mit überwiegendem Mietwohnbestand und wenig Flächen für pri-
vate Ladeinfrastruktur.
D4. Umfassende Homeofficeangebote für den Konzern Stadt Münster: Besonders in einer Stadt mit
hohem Berufspendleraufkommen und hohem Anteil an administrativen Arbeitsplätzen bestehen mit
Homeoffice Regelungen große Potenziale zur Vermeidung von Arbeitswegen. Modelle des Homeoffice
haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie aktuell einen deutlich wachsenden Anteil. Direktes
Handlungspotenzial liegt hier bei solchen flexiblen Regelungen für die Angestellten des Konzerns
Stadt Münster selbst.
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E. Energieversorgun g und Erneuerbare Energien Akteur Einsparpotenzial
1. PV – Pflicht bei allen Wohn-Neubauten Stadt Münster 11.500 t/a
2. Abwägung PV-Nutzung im Denkmalbereich forcieren
und PV-Verbot einschränken
Stadt Münster 4.900 t/a
3. Energienutzungsplan und Wärmeplanung als strategi-
sche Leitinstrumente
Stadt Münster 2.000 t/a
E1. PV – Pflicht bei allen Wohn- Neubauten - Handlungsebene Konzern Stadt Münster: Die Stadt
Münster nutzt die Möglichkeiten der Bauleitplanung und setzt konsequent eine PV-Pflicht in Bebau-
ungsplänen für alle neuen Wohnbau-Flächen durch (Photovoltaik, die durch die Festsetzung Plus-Ener-
gie-Standard bei städtischen Grundstücken für Wohnungsneubau entsteht, wird bei Maßnahme B5 be-
rücksichtigt).
E2. Abwägung PV-Nutzung im Denkmalbereich fo rcieren und PV-Verbot einschränken – Handlungs-
ebene Konzern Stadt Münster: In einem abgestimmten Verfahren mit der zuständigen Denkmalschutz-
behörde werden klare Kriterien zur Ab wägung für den Einsatz von PV-Anlagen getroffen. Es wird insge-
samt auf eine Einschränkung bzw. die Ab schaffung eines PV-Verbots hingewirkt.
E3. Energienutzungsplan und Wärmeplanung als strategische Leitinstrumente – direktes Handlungs-
potenzial: Ein Energienutzungsplan beinhaltet die Erstel lung eines Wärmekatasters, also die quantita-
tive Erfassung der räumlichen Ist-Situation der Wärmequellen und -senken sowie Potenziale erneuer-
barer Wärmeenergien im Stadtgebi et. In Industriegebieten, die nicht an das Fernwärmenetz ange-
schlossen sind, lohnt sich die Erhebung der Wärmesenken und -quellen, um die Potenziale von Abwär-
meverbunden zu untersuchen. Der Energienutzungspla n dient als Grundlage bei der Stadtplanung und
gibt schnell Auskunft darüber, ob sich Investorenproj ekte sinnvoll in das angestrebte energetische Ge-
samtkonzept einfügen. Der Ausbau dezentraler Wärmeverteilsysteme in Ergänzung zum Fernwär-
meausbau in Quartieren sollte als Strategie forciert werden. Hierzu wird eine engere Verzahnung mit
den Zielen der Stadtentwicklung empfohlen. Ein i deales Instrument hierfür ist die Kommunale Wärme-
planung. => Als kurzfristige Maßnahme wird empfohlen, die strategische Wärmeplanung in Form einer
Kommunalen Wärmeplanung als gesamtstädtische Aufgabe auf den Weg zu bringen. Mit einem räum-
lich konkreten Wärmeplan lassen sich Ausbaupläne der Fernwärmestruktur sowie Vorranggebiete für
alle Beteiligten darstellen und auch Förderungen gezielt eingesetzt werden. (Stadtentwicklung und
Energieversorgung, Instrument Energie nutzungsplan, Kommunale Wärmeplanung)
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9. Fazit
Die Konzeptstudie beschreibt – vom Ziel her gedacht – einen möglichen, theoretischen Pfad auf dem
Weg zur Klimaneutralität 2030 und die damit ve rbundenen Herausforderungen und Handlungsspiel-
räume. Die Klimaneutralität 2030 ist theoretisch mög lich, sofern alle Akteure ihre Potenziale zum Er-
reichen des Ziels mit höchstem Engagement heben und sich die Rahmenbedingungen der Transforma-
tion deutlich verbessern. Zu den Rahmenbedingungen gehören insbesondere:
Die erforderlichen finanziellen Mittel (für Gebäudes anierung, Ausbau erneuerbare Energien, Investi-
tionen in klimaschonende Mobilität) werden durch die Marktakteure (private Investitionen) sowie
zusätzliche Fördermittel (Bund, Konzern Stadt Münster) im Umsetzungszeitraum bis 2030 bereitge-
stellt und damit Wirtschaftlichkeitslücken geschlossen.
Planungs- und Genehmigungsprozesse werden besch leunigt (Bund, Konzern Stadt Münster), die
erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen
Die personellen Ressourcen sind vorhanden, die organisatorischen Strukturen geschaffen (Markt-
akteure, Konzern Stadt Münster).
Es besteht ein gesellschaftlicher Grundkonsens (Unternehmen, Bürger, Konzern Stadt Münster),
gemeinsam die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Die fehlenden technischen Lösungen sind vorhanden und marktreif (insbesondere Sektorkopplung)
Die Studie kann nicht die Frage der Machbarkeit auf der Umsetzungsebene beantworten oder das Er-
reichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2030 mi t einem einfachen Maßnahmenkatalog sicherstel-
len. Sie kann jedoch die Herausforderungen deutlich machen und mögliche Wege zur Zielerreichung
aufzeigen.
Die Herausforderungen erscheinen aus heutiger Sicht teilweise zu ambitioniert, um sie bis 2030 zu
bewältigen (z.B. Sanierungsrate 8% bis 2030). Die geschätzten Investitionssummen (kumuliert 16 Mil-
liarden Euro) machen die Dimension der erforderlichen Anstrengungen deutlich. Gleichzeitig zeigt die
Einschätzung der vermiedenen Umweltkosten, dass jeder Euro, der in die Vermeidung von CO
2 – Emis-
sionen gesteckt wird, circa Umweltschäden in Höhe von 1,7 Euro vermeidet. Zudem wird durch den
erforderlichen Umbau eine regionale Wertschöpfung ausgelöst, von der die Wirtschaft in Münster in
einem erheblichen Maße profitieren kann.
Auf Grund des hohen Handlungsdrucks zur Einhaltung des CO
2-Restbudgets verändern sich die Rah-
menbedingungen mit einer hohen Dynamik. Insofern muss bei der Einschätzung „realistischer“ Ent-
wicklungspfade die Möglichkeit v on Veränderungen der Rahmenbedingun gen immer mit berücksichtigt
werden. Es gilt, die gesetzten Ziele in einem agilen und kompakten Transformationsprozess anzu-
packen – unmittelbar handeln (vergleiche Kapitel 8) und die Transformation direkt und indirekt gestal-
ten (vergleiche Anhang: Analyseergebnisse Handlungsspielräume und kommunale Einflussbereiche im
Detail).
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Im Folgenden sind die Kernergebnisse der Studie zusammengefasst:
Das Ziel einer Klimaneutralität im Jahr 2030 für Münster ist bei reiner Betrachtung der techni-
schen Potenziale zur Treibhausgasreduktion grundsätzlich erreichbar.
Die Umsetzung des dafür notwendigen gesellschaftlichen Transformationsprozesses ist mit
gravierenden Herausforderungen für die Stadtgesellschaft verbunden.
Der Konzern Stadt Münster hat erhebliche direkte und indirekte Einflussbereiche, um v.a. die
Stadtgesellschaft (Unternehmen, Private etc. ) zu bewegen, Maßnahmen zur Treibhausgasre-
duktion umzusetzen.
Mit diesen direkten und indirekten Einflussbereichen des Konzerns Stadt hinsichtlich der
Stadtgesellschaft können aber nur ca. 50% der erforderlichen Treibhausgaseinsparungen ma-
ximal adressiert werden.
Die anderen ca. 50% der Potenziale liegen nicht im städtischen, sondern im Einflussbereich
von EU, Bund, dem Land und den externen Marktakteuren.
Die Umsetzung aller vorhandenen Treibhausgaseinsparpotenziale ist von zahlreichen Faktoren
abhängig, die nur zum Teil vor Ort durch den Konzern Stadt beeinflusst werden können.
Je nachdem, in welchem Umfang die Akteure Konzern Stadt Münster, Stadtgesellschaft, EU,
Bund und Land ihre Einflussbereiche ausschöpfen und Faktoren auf übergeordneter Ebene
verändert werden, ist das Ziel einer Klimaneutralität bis 2030 grundsätzlich erreichbar.
Aus Sicht der vorliegenden Konzeptstudie ist eine Weichenstellung hin zur Klimaneutralität für Müns-
ter im nächsten Jahrzehnt grundsätzlich möglich – dies gilt jedoch nur, wenn alle lokalen und auch
überregionalen Handlungsspielräume ausgenutzt werd en. Der Korridor zur Zielerreichung ist eng und
lässt unter Berücksichtigung des einzuhaltenden CO
2-Restbudgets wenig Abweichungen zu. Die hier
dargestellten analytischen Ergebnissen der Konzeptstudie dienen nun im nächsten Schritt dazu, Hand-
lungsoptionen und Ad-Hoc-Maßnahmen für den Klimaschutz in Münster zu priorisieren und den Umset-
zungsprozess hin zur städtischen Klimaneutralität zu beschleunigen.
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1. Anhang: Analyseergebnisse Hand lungsspielräume und kommunale
Einflussbereiche im Detail
Die im Kapitel 6 beschriebenen Handlungsspielräume und kommunalen Einflussbereiche gründen auf
einer umfassenden Analyse der Einflussfaktoren auf den Weg zur Klimaneutralität sowie die Bewer-
tung der unmittelbar umsetzbaren und zusätzlichen kommunalen Einflussbereiche. Die Ergebnisse der
Analyse werden im Folgenden je Handlungsfeld dargestellt. Zusätzlich zu den potenziellen Einflussbe-
reichen in den Handlungsfeldern werden die in Kapitel 6 kurz beschriebenen handlungsfeldübergrei-
fenden Handlungspotenziale im Detail beschrieben.
1.1. Bauen und Sanieren
1.1.1. Analyse der Einflussfaktoren
Bestandsanierung: Die Analyse der Einflussfaktoren zeigt, dass das Erreichen der Leitziele in diesem
Handlungsfeld maßgeblich durch ökonomische sowie rechtliche und organisatorische Faktoren beein-
flusst wird.
Wirtschaftlichkeitslücke für ambitionierte Sanier ungen, fehlender finanzieller Spielraum – Hand-
lungsebene Marktakteure: Bereits heute liegen die Amortisationszeiten energetischer Sanierungen
bei mehr als 10 Jahren. Viele Marktakteure empfinden die Amortisation als zu lang. Die erforderli-
chen ambitionierten Sanierungsziele werden zu deutlichen Kostenanstiegen führen. Nachfragestei-
gerung und höhere energetische Standards werden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Preistreiber
wirken. Sowohl für selbstnutzende Hauseigentümer als auch Vermieter wird hierdurch die Wirt-
schaftlichkeitslücke wachsen und damit die Sanierungsaktivitäten hemmen.
Hohe Auslastung im Handwerk – Entscheidungsebene Marktakteure: Bereits heute hemmen der
Fachkräftemangel sowie die hohe Auslastung der Handwerksbetriebe die Sanierungstätigkeit. Bei
den erforderlichen Sanierungsraten ist damit zu rechnen, dass die Marktakteure die Nachfrage
nicht erfüllen können. Hier besteht ein erheblic hes Realisierungsrisiko mit nur geringer Einfluss-
möglichkeit des Konzerns Stadt Münster.
Zu geringe Internalisierung fossiler Umweltschäden – Handlungsebene Bund: Mit dem in diesem
Jahr eingeführten CO
2-Preis gibt es einen ersten Schritt, fossile Umweltschäden in die Wirtschaft-
lichkeitsberechnung fossiler Alternativen einzubeziehen. Ob der Preis von 25€ pro Tonne CO 2 aus-
reicht, muss festgestellt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt Kompensationskosten von
180€ pro Tonne CO
2.
Mieter – Vermieter Dilemma – Handlungsebene Marktakteure: 62% der insgesamt 162.000 Woh-
nungen in Münster sind Mietwohnungen, überwiegend in kleinen Miethäusern. Bei Mietverhältnis-
sen kommt es zu einem Investor/Nutzer-Dilemma, da der Investor von den eingesparten Energie-
kosten nicht profitiert. Gleichzeitig wehren sich Mieter oft gegen Modernisierungen im Haus, da sie
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steigende Mieten befürchten. Bis zu 8% der Mode rnisierungskosten oder bis zu 3€ pro Quadratme-
ter dürfen vom Vermieter auf die Miete umgelegt werden. Gerade in einer wachsenden Stadt wie
Münster mit einem prosperierenden Wohnungsmarkt sind steigende Mieten vor allem für finanziell
schwache Haushalte problematisch. Steigende Mi eten werden zu erheblichen Widerständen gegen
die erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen führen. Für Vermieter besteht bei den um-
fassenden Sanierungen ein weitergehendes fin anzielles Risiko durch Mietminderungen. Dauert
eine energetische Sanierung länger als drei Monate, hat der Mieter das Recht, die Miete zu kür-
zen. Hinzu kommen ggf. Mietkosten für eine Ausweichwohnung.
Konsequente Integration der Klimaschutzziele in die Stadtentwicklung – Handlungsebene Konzern
Stadt Münster: Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe . Um das Ziel der Klimaneutralität 2030
zu erreichen, ist die Dezernats- und fachübergreifende Zusammenarbeit auf allen Ebenen im Kon-
zern Stadt zwingend erforderlich. Im Handlungsfeld Bauen und Sanieren gibt es insbesondere
Schnittstellen mit dem Dezernat III, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung.
Ansprechpartner für Energiethemen sind vor allem die Stadtwerke Münster. Die Koordinierungs-
stelle für Klima und Energie (KLENKO) ist als Stabsstelle bei der Amtsleitung des Amtes für Grün-
flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (67) Koordinator und interner fachlicher Berater für die kommu-
nale Klimaschutzarbeit.
Mangelnde Kenntnis und Angst vor einseitige r Beratung – Handlungsebene Marktakteure: Münster
hat mit 32,4% einen vergleichsweise hohen Eigentumsanteil. Circa 85% des Wohngebäudebe-
stands in Münster sind freistehende Einfamilienhäuser und Reihenhäuser. Selbstnutzende Eigentü-
mer sind in der Regel aktiver in der Gebäudesanierung als z.B. Vermieter. Bei 2,2% der selbst ge-
nutzten Wohnungen werden bereits jetzt jährlich mindestens eine bauliche Wärmeschutzmaß-
nahme durchgeführt. Bei einer Sanierungsrate von 8% und dem anspruchsvollen Umsetzungswis-
sen ergeben sich jedoch insbesondere bei selbstnutzenden Eigentümern und Laienvermietern er-
hebliche Wissensdefizite. Insbesondere private Investoren haben Angst, durch die fachliche Bera-
tung eines Sachverständigen (Vertreter von Fachfirmen, Handwerker, Energieberater etc.) weder
vollumfänglich noch unabhängig hinsichtlich eine r energetischen Sanierung beraten zu werden.
Neubau: Das CO
2-Budget darf durch Neubau nicht weiter belastet werden. Als wachsende Stadt muss
Neubau mindestens klimaneutral und/oder im Plus-E nergie Standard erfolgen. Der mittlere Wohnflä-
chenbedarf pro Einwohner darf nicht weiter ansteigen.
Nachwachsende und ökol ogische Baustoffe – Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Wird
der Neubau unter dem Aspekt „Klimaneutralität“ betrachtet, so stehen meist energetische Stan-
dards im Vordergrund. Jedoch verursacht der Ne ubau nicht nur durch seinen Energieverbrauch wäh-
rend der Nutzungsphase CO 2-Emissionen, sondern auch durch die Herstellung und Verwendung be-
stimmter Baumaterialien. Zu Baumaterialien mit ei nem geringen ökologischen Fußabdruck gehören
v.a. Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen. Solche Baumaterialien sind zurzeit jedoch
noch Nischenprodukte und teurer als konventionelle Baustoffe.
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Oftmals empfundene Unwirtschaftlichkeit des Standards Plus-Energie bzw. Klimaneutralität aus
Sicht des selbstnutzenden Eigentümers – Entscheidungsebene Marktakteure: Der Plus-Energie-
Haus Standard (KfW40 plus Solar) kann bereits heute wirtschaftlich erstellt und betrieben werden.
Und doch wird der Mehraufwand häufig als unwirt schaftlich eingeschätzt. So steigen die Baukosten
im Vergleich zu herkömmlichen Gebäuden an, wobei die positiven wirtschaftlichen Effekte nicht
ausreichend betrachtet werden.
Kostensteigerung im (sozialen) Mietwohnun gsbau – Entscheidungsebene Marktakteure: Der Plus-
Energie-Standard wird sich im Rahmen der derzeitigen Regelungen für öffentlich geförderten Miet-
wohnungsbau ggf. nicht abbilden lassen bzw. fü hrt grundsätzlich im Mietwohnungsneubau zu ho-
hen Mieten, so dass nicht ausreichend günstiger neuer Mietraum entsteht.
Unzureichende Anforderungen in der Bundes gesetzgebung – Entscheidungsebene Bund: Mit der
Novellierung der EnEV bzw. Überführung in das neue GEG wird ein für die klimapolitischen Ziele
vollkommen unzureichender Mindeststandard im Neubau vorgegeben. Für den Einsatz nachhaltiger
Baustoffe fehlen verbindliche Anforderungen in der Bundesgesetzgebung.
Hohe Auslastung im Handwerk – Entscheidungsebene Marktakteure: Analog zur Problematik im
Bereich Sanierung ist der Fachkräftemangel sowie die hohe Auslastung der Handwerksbetriebe
auch im Bereich Neubau ein Hemmnis. Im Gegens atz zur Gebäudesanierung wird der Neubausek-
tor jedoch stark von Bauträgern und Generalunternehmen bestimmt. Diese verfügen über umfas-
sendere Möglichkeiten der überregionalen Akquis e von Fachunternehmen. Für den Neubau wird da-
her kein grundsätzliches Realisierungsrisiko erwartet.
Planungs- und Realisierungswissen – Entscheidungsebene Marktakteure: Die flächendeckende Ein-
führung des Plusenergie Standards erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung unter Berück-
sichtigung u.a. der folgenden Faktoren:
o steigender Kühlungsbedarf der Gebäude im Sommer
o ungewollte Wärmeströme im Haus verhindern
o Sektorenkopplung, bspw. Laden eines E-Fahr zeugs über den erzeugten (PV-)Strom
o Dimensionierung der Anlagen und Abstimmung aller Komponenten des Hauses aufei-
nander.
o Dieses Spezialwissen ist bei vielen Marktakteure noch nicht in ausreichendem Maß
vorhanden.
Kommunale Gebäude:
Die wichtigsten Einflussfaktoren im Überblick sind:
In Münster als wachsender Stadt wächst auch zukünftig der Bedarf an kommunaler Gebäudeflä-
che – Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Der Konzern Stadt Münster ist Marktakteur auf
dem Grundstücks- und Immobilienmarkt. Um das Ziel der Klimaneutralität 2030 zu erreichen,
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muss die Stadt Münster als Vorbild agieren und damit gute Beispiele für nachhaltige Flächennut-
zung und -entwicklung schaffen.
Derzeitige finanzielle Mittel reichen nicht aus – Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster : Für
die Erreichung der Zielsetzung Klimaneutralität re ichen die derzeitigen Finanzmittel im Amt für Im-
mobilienmanagement nicht aus.
Unzureichende Anforderungen in der Bundes gesetzgebung – Entscheidungsebene Bund: Mit der
Novellierung der EnEV bzw. Überführung in das neue GEG wird ein für die klimapolitischen Ziele
vollkommen unzureichender Mindeststandard im Neubau und bei der Sanierung vorgegeben.
Hohe Auslastung im Handwerk – Ents cheidungsebene Konzern Stadt Münster: Analog zur Proble-
matik im Bereich Sanierung ist der Fachkräftemangel sowie die hohe Auslastung der Handwerksbe-
triebe auch im Bereich Neubau ein Hemmnis (vergl. Bestandsanierung)
Vom Ziel her denken, Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Die Zielsetzung der Klimaneut-
ralität 2030 für den kommunalen Gebäudebestand verändert die Maxime des bisherigen Planens
und Entscheidens von „Was können wir mit den bereit gestellten Mitteln und vorhandenen Perso-
nalkapazitäten maximal erreichen?“ zu „Was brauchen wir, um die Zielsetzung Klimaneutralität
2030 zu erreichen?“.
1.1.2. Unmittelbar umsetzbarer kommunaler Einflussbereich
Bestandsanierung: Unmittelbar umsetzbare Einflusspotenzial e im Bestand ergeben sich insbesondere
durch folgende Ansätze:
Zukunftsfähige, nutzungsflexible Stadtquartiere fördern – indirektes handeln: Quartiere im Sinne
der energetischen Bestandssanierung sind städtische Bereiche, die hinsichtlich ihres Baualters,
der Gebäudesubstanz und der technischen Aussta ttung vergleichsweise homogen sind und insge-
samt einen vergleichbaren Sanierungsbedarf sowie ähnliche Energieeinsparpotenziale aufweisen.
Die Stadt entwickelt auf Basis einer umfassenden Quartiersstudie ein Tool zur Analyse von Stadt-
quartieren. Ziel ist es, Quartiere zu identifizieren, die sich in besonderem Maße für eine energeti-
sche Quartierssanierung, bspw. nach KfW 432 eignen. Daraus abgeleitet wird eine Strategie entwi-
ckelt, die räumliche und thematische Schwerpunkte setzt und die energetische und ökologische
Sanierungsquote steigert. Klimaschutz, Klimaa npassung, Gesundheit und Städtebau werden in
energetischen Quartierskonzept en verknüpft und Wohnraumpotenziale intensiver genutzt. Das
Handlungsprogramm 2030 weist ein Reduktionspotenzial von jährlich mehr als 8.000 Tonnen CO
2
aus.
Investitionsförderung auf Basis der vermiedenen internalisierten Umweltschäden - direktes han-
deln: Die Stadt Münster kann ein umfassendes Investitionsförderprogramm auflegen, um die Inves-
titionslücke zu reduzieren. Die Investitionen sollten die ersparten Umweltschäden durch nachge-
wiesene Treibhausgasreduktionen zur Basis der Förderung machen, um damit den direkten Zusam-
menhang zwischen Sanierungshandeln und Treibhaus gasreduktion deutlich zu machen. Damit wür-
den grundsätzlich Sanierungslösungen gefördert, die den größten Kosten-Nutzen-Faktor zur CO
2 Re-
duktion aufweisen. Die Investitionsförderung ist als Anpassung des Förderprogramms
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„Energieeinsparung und Altbausanierung“ aus dem Handlungsprogramm 2030 in Bezug auf den
Förderschlüssel anzusehen. Das jährliche Reduktionspotenzial beträgt ca. 17.000 Tonnen CO 2.
Den privaten Mietwohnbestand zum Vorreiter machen – Sonderinitiative klima- und sozialverträgli-
che Sanierung von privaten Mietwohnungen – indirektes handeln: Der private semi- oder nicht pro-
fessionell bewirtschaftete Mietwohnbestand stellt den bei weitem größten Bestand an Mietwoh-
nungen in Münster dar. Gleichzeitig ist dieser – neben dem Wohnungsbestand von Wohneigentü-
mergemeinschaften – der schwierigste Markt fü r die Umsetzung von energetischen Sanierungs-
maßnahmen (Vermieter-Mieter-Dilemma, sehr stark nachfragebestimmter Wohnungsmarkt in Müns-
ter). Mit einer Sonderinitiative für diesen Mietwohnbestand, bestehend aus Beratungs-, Beglei-
tungs- aber vor allem finanzieller Unterstützung wird die energetische Sanierung dieser Mietwohn-
bestände initiiert. Das Programm läuft bis 2030 mit alle zwei Jahre geänderten Förderschwerpunk-
ten, die sich an der sozialen Struktur der Mieter orientieren. Begonnen wird in Mietwohnbeständen
mit finanziell schwächsten Miethaushalten. Jährlich können so mehr als 1.600 Tonnen CO
2 einge-
spart werden.
Information und Beratung ausweiten und sichtbar machen – direktes handeln: Die Informations-
und Beratungskapazitäten müssen deutlich und schnell ausgeweitet werden. Bauherren sollen an
„strategischen Punkten“ mit Informationen erreicht werden, bspw. direkt nach dem Kauf oder der
Erbschaft eines Gebäudes. Das Handlungsprogramm 2030 der Stadt Münster beinhaltet den Maß-
nahmenvorschlag "Energetische Modernisierungsoffensive für priv. Eigentümer 2020 - 2030". Der
Baustein birgt ein Reduktionspotenzial von knapp 9.000 Tonnen CO
2 jährlich.
Neubau:
Ökologische/umweltfreundliche Dämmstoffe im Neubau – direktes handeln: Werden in einem Neu-
bau, der mindestens die Anforderungen an ein KfW40-Effizienzhaus erfüllt, ökologische Dämm-
stoffe eingesetzt und dies auf mindestens 50% der gesamten Dämmfläche, so wird ein Bonus von
2.500 Euro pauschal gewährt.
KfW-55-Standard der Stadt Münster – direktes handeln: Bei Grundstückskaufverträgen und bei
städtebaulichen Verträgen für Wohn- und Nicht-Wohngebäude fordert die Stadt aktuell die Einhal-
tung des KfW55-Standards.
Dezidierte planerische Berücksichtigung bei zu künftigen Wohnbauentwicklungen – Weiterentwick-
lung Leitlinien - direktes handeln : Eine Verpflichtung des Plus-Energie-Standards in neuen Wohn-
baugebieten bedarf einer entsprechenden dezidierten Berücksichtigung in der Stadtplanung. Die
vorhandenen Leitlinien müssen ergänzt, fortgesch rieben und für alle städtischen Grundstücke ver-
bindlich werden, die planerisch Verantwortlichen müssen die fachlichen Vorgaben entsprechend
umsetzen und ggf. diesbezüglich weitergebildet werden.
Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude de r Stadt Münster" - Förderbaustein Energieeffi-
zienter Neubau – direktes handeln : Der Neubau eines Wohngebäudes im Passivhausstandard wird
wie folgt bezuschusst: Für Ein- und Zweifamilienhäusern 15.000 Euro pauschal. Haushalte, die für
die Neuerrichtung ihres Eigenheims eine Wohn raumförderung nach de n Wohnraumförderungsbe-
stimmungen des Landes NRW in Anspruch nehmen, oder bereits eine entsprechende Förderzusage
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vorweisen können, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Für Mehrfamili-
enhäusern 10.000 Euro je Wohneinheit, max. jedoch 40.000 Euro je Gebäude.
Energetische Qualitätssicherung im Neubau – direktes handeln: Zur Vorbeugung von Bauschäden
und zur unabhängigen Kontrolle der Bauausführung k önnen private Bauherren als Hilfestellung die
„Münstersche Qualitätssicherung“ für Neubauten in Anspruch nehmen. Diese wird durch das För-
derprogramm „klimafreundliche Wohngebäude“ mit p auschal 1.100 Euro für ein Ein-/Zweifamilien-
haus bezuschusst.
Umsetzung von flächenschonenden Wohnmodellen – direktes handeln: Entwicklung einer Strategie
und eines Konzepts zur Erprobung von flächenschonenden Wohnmodellen und dessen Einführung.
Verpflichtende Umsetzung von Gemeinschaftsflächen in der städtebaulichen Planung - direktes
handeln: In der städtebaulichen Planung werden gemeinschaftlich genutzte Flächen (private Flä-
chen) als verpflichtendes Merkmal verankert (M indestanteil an Wohneinheiten bei neuen Wohnge-
bieten) ab 2023.
Kommunale Gebäude:
Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den städtischen Liegenschaften: Eine zentrale Säule
des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 ist die Vorbildfunktion der Stadt Münster in den
Handlungsfeldern, die sie selbst unmittelbar beeinflussen kann. Wichtigstes Element darin ist die
Entwicklung und Umsetzung einer Strategie, wie die Ziele des gesamtstädtischen Masterplans
100% Klimaschutz auch in den kommunalen Liegenschaften bei Neubau und Sanierung erreicht
werden können. Kernbestandteile sind dabei die ganzheitliche energetische Sanierung im Gebäu-
debestand, die Minimierung des Zuwachses beim Stromverbrauch, der Ausbau der Photovoltaik,
der Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärm eversorgung und sommerlicher Wärmeschutz. Das
Handlungsprogramm 2030 weist ein jährliches Reduktionspotenzial von knapp 7.000 Tonnen CO
2
aus.
Nullenergiestandard bei Neubauten – Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: In den Energie-
leitlinien von Mai 2020 ist der Null-Energie-Standard für Neubauten vorgesehen.
Erstellung von gebäudespezifischen Energiegutac hten - Entscheidungsebene Konzern Stadt Müns-
ter: Vorgesehen ist die Erstellung gebäudespezifischer Energiegutachten, aus denen die Sanie-
rungspotenziale dezidiert hervorgehen.
Mittelaufstockung 2019 ff - Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Für die Jahre 2020 ff.
hat der Rat am 11.12.2019 mit Zustimmung zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2030
(V/0770/2019/2) bereits zusätzlich zu den ursprünglich im Haushalt veranschlagten Positionen in
den Jahren 2020 – 2023 Finanzmittel im Umfang von 3,5 Mio. € pro Jahr für die energetische Sa-
nierung städtischer Gebäude zur Verfügung gestellt. Ca. 2.600 Tonnen CO
2 können hierdurch redu-
ziert werden.
Eigene Gebäudeleitlinien aus 2020 - Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Die Stadt hat
seit 2012 eigene Gebäudeleitlinien, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich hin-
ausgehen.
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1.1.3. Zusätzlicher kommunaler Einflussbereich
Zusätzlicher kommunaler Einflussbereich besteht durch folgende Ansätze:
Bestand:
Energetische Sanierungssatzungen für Münster erlassen – direktes handeln: Die Stadt Münster
kann Gebiete, in dem eine städtebauliche Sani erungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch
Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Versteht man dies als eine örtliche Maß-
nahme, die einen energetischen Missstand beseitigt und damit zum globalen Klimaschutz beiträgt,
besteht ein enger Bezug zum Gemeindegebiet und den betroffenen Eigentümern und Bewohnern.
Die Begründung wäre also der energetische Missstand zum Erreichen de r spezifischen kommuna-
len Treibhausgasminderungsziele. Sanierungsgebiet e wären für gesamt Münster festzulegen und
nur dort begrenzt, sofern es für die zweckmäßige Sanierung erforderlich ist. Einzelne Grundstücke
oder Quartiere können dann aus dem Gebiet ganz oder teilweise ausgenommen werden (z.B. Denk-
malschutzbereiche). Mit dem Beschluss der Satzung würde zugleich eine Frist zur Sanierung fest-
gelegt. Diese sollte auf 10 Jahre festgelegt werden (Ziel 2030). Für Baumaßnahmen an einem ver-
mieteten Gebäude, das in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder in einem städtebauli-
chen Entwicklungsbereich liegt, können erhöhte Abschreibungen in Anspruch genommen werden.
Geregelt ist dies in § 7h des Einkommensteue rgesetzes. Das Reduktionspotenzial beträgt 11.300
Tonnen CO
2 pro Jahr.
Sanierungen aus einer Hand (Konzept Energiesparcontracting im Wohngebäudebereich) - indirek-
tes handeln: Im Rahmen des EU-geförderten Projekts "ProRetro" wird die Idee eines One-Stop-
Shops für energetische Sanierungen entwickelt und erprobt. One-Stop-Shops sollen erster oder
auch alleiniger Ansprechpartner für sanierungswillige Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sein und
organisieren die anstehenden Aufgaben im Rahmen der energetischen Sanierung. Dieses Instru-
ment könnte auch in Münster auf Basis der Erfa hrungen des EU-Projektes erprobt werden. Jährlich
können hiermit ca. 3.000 Tonnen CO
2 eingespart werden.
Fachkräfte-Initiative energetische Gebäudesanierung – indirektes Handeln: Das Handlungspro-
gramm 2030 der Stadt Münster beinhaltet den Maßnahmenvorschlag einer „Fachkräfte-Initiative
zur energetischen Gebäudemodernisierung“. Diese Initiative, die in enger Kooperation mit dem
Handwerkerbildungszentrum der Handwerkskamme r Münster und mit der Kreishandwerkerschaft
durchgeführt werden soll, beinhaltet zwei Komponenten:
a) Imageverbesserung: In einer Imagekampagne wird durch die Verbindung des Berufsbildes Bau-
gewerk mit dem Aspekt Beitrag zum Klimaschutz und zur Werterhaltung sowie Verschönerung der
Gebäude in Münster eine weitere Imageverbesse rung von Ausbildungsberufen im Baugewerkebe-
reich hergestellt.
b) Attraktivitätssteigerung durch Verdeutlichung des Nachfragepotenzials: Gleichzeitig wird im Rah-
men der Kampagnenarbeit deutlich gemacht, dass gerade auf den Bereich der energetischen Ge-
bäudesanierung spezialisierte Handwerker nicht nur eine entsprechend hochqualifizierte Ausbil-
dung erreichen, sondern es – vor dem Hintergrund der städtischen Klimaschutzziele - in direkter
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räumlicher Nähe in Münster ein auf Jahrzehnte gesichertes Nachfragepotenzial für energetische
Sanierung geben wird, dessen finanzielle Attraktivi tät durch ein städtisches Förderprogramm ge-
stützt wird.
Neubau:
Klimaneutralität als Anforderungsniveau im Bere ich der Nicht-Wohngebäude – direktes Handeln:
Für Nicht-Wohngebäude, die auf städtischen Grundstücken oder im Zuge von städtebaulichen Ver-
trägen errichtet werden, gilt zurzeit „nur“ das Anforderungsniveau KfW-55 für Gebäudebereiche, die
eine Raumtemperatur über 19 Grad haben, für andere Gebäudebereiche gelten nur die Anforderun-
gen nach GEG. Die Option einer teilweisen Erreichung durch Kompensationsmaßnahmen (innerhalb
Münsters durch Sanierung von Gebäuden des gleichen Eigentümers oder außerhalb Münsters) ist
zu prüfen.
Ersatz der KfW55-Anforderung durch Standard Plus -Energie bzw. klimaneutral – direktes Handeln:
Der bestehende Standard "Münsters Energiespar haus 55" im privaten Neubau von Wohn- und
Nichtwohngebäuden wird ersetzt durch den Plus-Energie-Standard bei Wohngebäuden und der An-
forderung Klimaneutralität bei Nicht-Wohngebäuden und weiterhin durch verbindliche städtebauli-
che und privatrechtliche Instrumente abgesichert.
Pauschal/-Warmmietenkonzept – indirektes Handeln: Initiierung eines Pilotprojekts bei dem Mieter
und Mieterinnen von einer Pauschalmiete mit Energieflatrate aus größtenteils lokal produzierten
Erneuerbaren Energien profitieren.
Grundstückspreise für Mehrfamilienhäuser und Nicht-Wohngebäude an energetische und nachhal-
tige Baustandards koppeln – direktes Handeln: Mehrkosten des Plusenergie Standards sowie die
Verwendung nachhaltiger Baustoffe werden bei der Ermittlung der Grundstückspreise für städtische
Grundstücke im Mietwohnungsbau und bei Nich t-Wohngebäuden anteilig preismindernd angerech-
net.
Stadt initiiert und beteiligt sich an Kooperationen mit der Wirtschaft – indirektes Handeln: Ener-
gieberater - Netzwerk zur Intensivierung Energieberatung Neubau und Altbausanierung (seit 1996,
ca. 25 TN); Solarwoche mit dem lokalen Solar-Handwerk und Kampagne "Wärme von der Sonne"
mit HWK, SWMS, Innung SHK, VZ, etc.; (seit 2008), Altbauoffensive mit dem Handwerk (Netzwerk
Altbaupartner Handwerk) (seit 2010, ca. 12 - 15 Unternehmen); Münsters Allianz für Klimaschutz
(Netzwerk mit mehr als 100 Unternehmen, seit 2011), Aufbau eines Solar- und Gründachkataster
für Unternehmen, seit 2020.
Kommunale Gebäude:
Neubauten als bilanzieller Plus-Energie-Standard - direktes handeln: Im Rahmen der zu erstellen-
den Umsetzungsstrategie des Amtes für Immobilienmanagement ist zu prüfen, ob zur Erreichung
des Ziels Klimaneutralität 2030 Neubauten nur noch grundsätzlich als bilanzielles Plus-Energie-
Gebäude ausgeführt werden.
Kompensation zwischen Gebäuden in der Sanierung und/oder Abriss und Neubau - direktes han-
deln: Im Rahmen der zu erstellenden Umsetzungsstrategie des Amtes für Immobilienmanagement
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sind auch die Mechanismen einer Kompensation zwischen zu sanierenden Gebäuden zur Zielerrei-
chung 50 kWh/qm*a wie auch die Option Abriss und Neubau zu prüfen.
Weitere Anpassung der Gebäudeleitlinie hinsichtlich der Zielsetzung Klimaneutralität 2030 – di-
rektes Handeln: Die Zielsetzung für den kommunalen Gebäudebestand bedarf einer Harmonisie-
rung mit der gesamtstädtischen Zielsetzung und Definition Klimaneutralität 2030, um der Vorbild-
funktion der Stadt gerecht zu werden.
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1.2. Klimaschonende Entscheidungen
1.2.1. Analyse der Einflussfaktoren
Zugang zu materiellen Infrastrukturen – Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Klimaschonen-
des Verhalten braucht die richtigen Rahmenbedingungen. Dazu gehören die passenden technischen
und materiellen Infrastrukturen. Die Infrastruktur muss niedrigschwellig zugänglich und erreichbar
sein. Dazu gehören z.B. gut ausgebaute Radwege, Radschnellwege aber auch verpackungsfreie Le-
bensmittel-Händler sowie Reparatur-A ngebote in Repair-Cafés etc.
Je höher das Einkommen, desto größer ist der CO
2- Fußabdruck – Entscheidu ngsebene Marktakteure:
Der Ressourcen- und Energieverbrauch hängen im hohen Maß vom individuellen Einkommen ab. Men-
schen mit hohem Einkommen konsumieren mehr, fahren mehr und weiter in den Urlaub und haben
größere Wohnungen. Gleichzeitig können sie mehr Geld für einen klimaschonenden Konsumstil auf-
bringen. Rationalisiert man den Konsum allein durch finanzielle Instrumente, werden dadurch meist
diejenigen besonders getroffen, die schon heute wirts chaftlich benachteiligt sind. Haushalte mit gerin-
gerem Einkommen müssen sparsam konsumieren und verbrauchen dementsprechend geringere Res-
sourcen (Einkommenssuffizienz). Geringe finanzielle Mi ttel erschweren den Zugang zu oft teureren kli-
maschonenden Angeboten. Große Einkommensunterschiede fördern zudem Tendenzen eines „Sta-
tuskonsums“.
Gegensätzliche Lenkungswirkung ordnungsrecht licher Instrumente – Entscheidungsebene Bund: Ord-
nungsrechtliche Instrumente wie Restriktionen und Steuern beeinflussen Verhalten und Lebensstile in
Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit und verschaffen damit Räume für Innovationen. Die rechtli-
chen Rahmenbedingungen wirken jedoch oft gegens ätzlich und heben sich in ihrer Lenkungswirkung
teilweise wieder auf (steuerliches Dienstwagenprivileg, Steuerbefreiung Flugverkehr).
Grenzen des Ressourcenverbrauchs fest verankern – Entscheidungsebene – Entscheidungsebene Kon-
zern Stadt: Damit die Transformation Klimaneutral 2030 gelingt, ist eine über Legislaturperioden hin-
weg verbindliche Verankerung der Grenzen des Trei bhausgas-, Energie- und Ressourcenverbrauchs er-
forderlich sowie die Überwachung der Einhaltung.
Change Management und Innovations-Management – Entscheidungsebene – Konzern Stadt, Marktak-
teure: Transformation kann nur in einem sehr begren zten Rahmen gesteuert werden. Trotzdem bedarf
eine gezielte Transformation Strukturen zur Koordi nation von Prozessen, Aktivitäten und die Beteili-
gung von Akteur*innen. Geeignete Managementverfa hren sind dabei Change Management und Innova-
tionsmanagement.
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Informationsdefizite – Entscheidungsebene Bund, Marktakteure: Klimaschonende Entscheidungen
benötigen Transparenz und Hilfestellung bei der Entscheidung. Die Informationslage über Umweltei-
genschaften von Produkten und Dienstleistungen is t häufig intransparent. Label und Produkthinweise
sind oft eher verwirrend. Das verlässliche Wissen, ob ein Produkt wirklich klimaschonend ist, ist nicht
vorhanden. Dies führt zu Unsicherheit, Fehlsteuerun gen und im Zweifel zu Frustration auf Seiten der
Konsumenten. Missbrauch und Betrug (bspw. Gree nwashing) bei der Kennzeichnung von Produkten
und Dienstleistungen belasten das Vertrauen und führ en zu Reaktanzen. Auch auf Anbieterseite ist
eine Transparenz durch komplexe, globale Wertschöpfungsketten schwierig zu realisieren.
Fehlendes Handlungswissen – Ents cheidungsebene Marktakteure: Klimaschonendes Handeln setzt
Handlungswissen voraus. Routinierte klimaschonende Entscheidungen werden nur getroffen, wenn ein
hohes Handlungswissen vorhanden ist. Häufig fehlt dieses Wissen. Gewöhnung und Routinen für ener-
getische und ressourcenschonende Handlungsalternativen in die Breite zu tragen ist daher zwingend
erforderlich. Nur so können wirkliche messbare Veränderungen erzielt werden.
Werteeinstellung und Konsummuster – Entscheidungsebene Marktakteure: Werteeinstellung und tra-
dierte Konsummuster beeinflussen individuelle Entscheidungen. Die Transformationsforschung geht
davon aus, dass sich Werteinstellungen einer Gesellschaft durch Leitmilieus verändern (Diffusionsmo-
dell) und ausstrahlen. Die Veränderung der dominierenden Werte und Leitbilder wie die Produktions-
und Konsumkultur lassen sich z.B. durch erfolgreiche Transformationserzählungen oder positive Visio-
nen in den Leitmilieus beeinflussen.
Allmende-Klemme – Entscheidungsebene Marktakteure: Der Nutzen umweltschädlichen Handelns wird
individualisiert, der Schaden jedoch sozialisiert, da er sich nicht auf individueller Ebene zeigt. Umwelt-
schonendes Handeln wird daher vor allem dann ausgeführt, wenn es dem eigenen Nutzen dient. In
einem Transformationsprozess muss daher jenseits jeder Wertediskussion ein überzeugender Nutzen-
aspekt vorhanden sein. Das können gesundheitliche Gründe, finanzieller Nutzen oder ein "Wohlfühl"-
Nutzen sein.
Verhaltensroutinen – Entscheidungsebene Marktakteure: Ein zentrales Hemmnis beim Wandel zu ei-
nem nachhaltigen Lebensstil stellen die im Alltag vorherrschenden Routinen dar, bei denen nicht be-
wusst über das Handeln nachgedacht wird. Eine kognitive Auseinandersetzung wird häufig durch einen
fehlenden wahrgenommenen Nutzen und einen erhöhten Aufwand für die Alltagsorganisation verhin-
dert.
1.2.2. Unmittelbar umsetzbarer kommunaler Einflussbereich
Der Konzern Stadt Münster adressiert die Einflussfak toren durch unterschiedliche aktuelle Aktivitäten
oder hat diese bereits im Handlungsprogramm 2030 manifestiert:
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Inkubator Energie- und Klimaschutz (Gründerzentru m Energie- und Klimaschutz) mit Angeboten zur
Gründungs- und Entwicklungsförderung klimaschonender Angebote – indirektes Handeln: Der Inkuba-
tor "Energie- und Klimaschutz" sorgt für ein optimale s Klima für Start Ups im Energie-, Klimaschutz-
und (Nachhaltigkeitsbereich). Er begleitet Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Dies fängt
bei Beratung und Coaching an, geht über die Bereitstellung von Mietflächen, Büroräumen und Infra-
struktur, bis zu Service- und Dienstleistungspaketen, in deren Rahmen beispielsweise ein professio-
neller Business-Plan erstellt werden kann. Die Maßnahme erhöht die Überlebenschance von Start Ups
im Bereich klimaschonender Angebote und Dienstleistungen und erfüllt damit eine wichtige Funktion
bei der Förderung einer klimaschonenden Wirtschaft in Münster. Im Rahmen der Maßnahme entste-
hen konkrete Angebote und Instrumente zur Förderung und Finanzierung der Gründung- und Entwick-
lungsprozesse. Der Verknüpfung mit vorhandenen S trukturen zur Förderung der Gründerin-Szene (Wirt-
schaftsförderung, Münster hack, Münsterland e.V.) kommt dabei eine Schlüsselstellung zu. Ca. 5.600
Tonnen CO
2 können hierüber jährlich eingespart werden.
Innovationen finden Stadt - Beteiligungsformate, Angebote und Projektförderungen – indirektes Han-
deln: Die Formate dienen dazu, Akteure der Bürgergesellschaft, Anbieter und Entscheider zusammen-
zubringen. Ideen werden vorgestellt, diskutiert u nd konkretisiert. Lösungen sind nicht Ergebnis eines
geschlossenen, internen Entwicklungsprozesses. Vielmehr wird die Lösungskompetenz der Gruppe ak-
tiv gebündelt. Der Vorteil: Die Teilnehmer profitieren vom Austausch, lernen voneinander, Lösungen
werden integriert bearbeitet und die Flexibilität im Denken neuer Lösungswege bleibt erhalten. Ergeb-
nisse des Prozesses werden im Sinne einer vorbereitenden Projektentwicklung qualifiziert. Die Maß-
nahme reduziert den Treibhausgasausstoß jährlich um 33.000 Tonnen CO
2.
Prinzip der klimafreundlichen Entscheidungen in der Verwaltung verankern – indirektes Handeln: Die
Maßnahme zielt darauf ab, neben den technischen Klimaschutzstrategien, klimaschonende Entschei-
dungen und klimaschonendes Verhalten als zusätzliche, gleichberechtigte Strategieelement in die ge-
samtstädtischen Prozesse einzuführen. Ziel ist die Verankerung des Prinzips der klimaschonenden
Entscheidungen in der Verwaltung: Durch die bewusste Integration des Klimaschutzes in das alltägli-
che Verwaltungshandeln werden klimaschonende Ents cheidungsprozesse intern wie extern aktiv geför-
dert. Ein Beispiel für eine verwaltungsinterne Informationsveranstaltung könnte ein Klimasalon als In-
strument zur verstärkten Aktivierung der Stadtverwa ltung sein. Der Klimasalon ist eine Veranstaltungs-
reihe, die Mitarbeiter*innen in einem informellen Rahmen zusammenbringt. Sie werden über die Kli-
maschutzaktivitäten der Stadt Münster informiert und eingeladen, eigene Ideen zu entwickeln und
(ähnlich des innerbetrieblichen Vorschlagsmanagements) einzubringen. Vorbildliche Projekte und Initi-
ativen können präsentiert und Aktionen zur Aktivi erung und Mobilisierung durchgeführt werden. Neben
der Integration klimafreundlichen Verhaltens in den jeweiligen spezifischen Arbeitsbereich, geht es
auch um die Ausbildung von Beratungskompetenzen in nerhalb der Verwaltung. Der Klimasalon ist eine
Möglichkeit, Verbündete für Klimaschutzthemen in den Dezernaten zu identifizieren (Change Agents)
und damit den Prozess zu verankern. 2.000 Tonnen CO
2 klimawirksamer Treibhausgase können hier-
durch jährlich reduziert werden.
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Anstupser für klimaschonende Entscheidungen – indirektes Handeln: Die Stadt kann das Entschei-
dungsumfeld der Bürger für klimaschonende Entscheidungen aktiv gestalten. Geeignete Instrumente
werden entwickelt, getestet und im städtischen Raum installiert. Nudging ist ein Ansatz, „rich-
tige“ Entscheidungen bei Menschen zu fördern. Der englische Begriff „Nudge“ bedeutet so viel wie
Stupser, Impuls oder kleiner Anstoß. Die Grundidee von Nudging basiert auf der bewussten Gestal-
tung bzw. Optimierung der eigentlichen Handlungs- und Entscheidungssituation, in der Verhaltensän-
derung beginnt (Entscheidungsarchitektur), die geziel t geplant und gestaltet werden muss, damit sich
Menschen von sich aus für eine Verhaltensänderung entscheiden. Das Projekt entwickelt kommunale
Leitlinien für den Einsatz von Nudges für den Münsteraner Klimaschutz in den Bereichen Wohnen und
Energie, Konsum und Ernährung sowie Mobilität. Es entwickelt einen Instrumentenkoffer und bringt
sie in die Anwendung. Durch die aktive Gestaltu ng des Entscheidungsumfelds können rund 17.000
Tonnen CO
2 reduziert werden.
1.2.3. Zusätzlicher kommunaler Einflussbereich
Neben den bereits avisierten oder laufenden Aktivitäten kann der Konzern Stadt durch folgende Maß-
nahmen weitere Potenziale heben:
Kampagne „Unser Klima 2030“ ausweiten – indirektes Handeln: Mit diesem, auf dem Marktplatzge-
danken aufbauenden „Dreiklang“ von aufeinander abges timmten Formaten (Punkte sammeln, KlimaT-
raining, Reallabor) zur Aktivierung, Qualifizierung und Multiplizierung verfügt die Stadt Münster über
ein flexibles Instrumentarium mit großer Hebelwir kung. Den unter dem Dach der Kampagne gebündel-
ten Formaten liegt der Ansatz zugrunde, dass der individuell empfundene Konflikt der geringen Selbst-
wirksamkeit ein wesentlicher Antrieb für den gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Klimaschutz und
Nachhaltigkeit ist. Die Bürger sollen konkret erfahren, dass sie etwas tun können. Dabei gehe es
nicht darum, zu belehren, sondern auf sich selbst zu achten und so einen positiven Impuls für andere
zu schaffen. Mit der konsequenten Ausweitung geht ei ne Ermutigung für das konkrete Handeln einher,
die eine Dynamik für den gesellschaftlichen Wandel in Münster entfaltet. Die Kampagne hat ein jährli-
ches Reduktionspotenzial von 96.000 Tonnen CO
2.
Einkommensabhängiges Solidarmodell – direktes Handeln: Die Gemeinden erhalten 15% des Aufkom-
mens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens an Kapitaler-
tragsteuer nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 des Einkommen-
steuergesetzes (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Die Maßnahme leitet einen Anteil von z.B.
1% der vereinnahmten Einkommen- und Kapitalsteuer sowie 1% der Gewerbesteuer in den Innovati-
ons- und Investitionsfonds der Stadt Münster um. Die Einnahmen fließen vornehmlich in Investitionen
und Maßnahmen mit einer hohen Sozialwirkung. Mit diesen Solidareinnahmen unterstützen Menschen
mit hohem Einkommen, die in der Regel auch höhere CO
2-Emissionen haben, indirekt den nachhalti-
gen Umbau der Stadt und die Teilhabe wirtschaftlich schwächer aufgestellter Bürger.
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1.3. Arbeiten und Wirtschaften
Die zentralen Einflussfaktoren im Überblick sind:
Keine ausreichende Menge an EE-Strom für das pr oduzierende Gewerbe – Entscheidungsebene Bund:
Strom aus Erneuerbaren Energien ist vor dem Hintergrund einer Strategie Klimaneutral 2030 ein wert-
volles und rares Gut. Die sichere und wirtschaftliche Versorgung mit EE-Strom ist allerdings zentral für
die Dekarbonisierung der Produktionsprozesse im Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungssektor. Ob
für die direkte Nutzung oder die Umwandlung in Energieträger wie Wasserstoff oder andere stromba-
sierte grüne Brenn- und Kraftstoffe. Die politi schen Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahren
den Zubau erneuerbarer Energien gebremst. Auch wenn der Anteil erneuerbarer Energien am Brut-
tostromverbrauch steigt, wird die Erreichung des ausgegebenen Ziels der Bundesregierung von 65%
am Verbrauch bis 2030 unter den aktuellen Rahmenbed ingungen als sehr kritisch eingeschätzt. Ne-
ben einem allgemeinen Einbruch des Ausbaus der Erneuerbaren Energien insbesondere im Bereich
Onshore-Wind, besteht das Risiko, dass bis 2030 bereits bestehende regenerative Erzeugungsleis-
tung aus dem Markt fallen. Der Anteil entspricht etwa einem Viertel der gesamten installierten Leis-
tung, die die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm für das Jahr 2030 anstrebt. Die aktuelle über-
arbeitete Fassung des EEG fasst diese Anlagen unter dem Begriff „Ausgeförderte Anlagen“ zusammen
und regelt für einen Übergangszeitraum eine Verg ütung im begrenzten Rahmen. Anlagen werden auto-
matisch zu der neuen Vergütungsform nach Ablauf der Vergütungsperiode zugeordnet (§ 21c Abs. 1).
Alternativ zur Anschlussförderung ist auch die Wahl der sonstigen Direktvermarktung für ausgeförderte
Anlagen möglich. Mit Blick auf die angestrebte CO
2 -Neutralität im Jahr 2030 und die Zukunftsfähig-
keit des Wirtschaftsstandorts Münster insbesondere für produzierendes Gewerbe sowie Industriebe-
triebe, wird es darauf ankommen, die Unternehm en sicher und konkurrenzfähig mit Strom aus Erneu-
erbaren Energien zu versorgen. Im Hinblick auf di e begrenzten Ressourcen für Errichtung und Betrieb
von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, muss ein Anteil erneuerbarer Strom
zukünftig, möglichst regional, bezogen werden.
Prozessenergie entsteht effizient, jedoch nicht k limaneutral – Entscheidungsebene Marktakteure:
Der Endenergiebedarf für Prozesswärme fällt in Münster insbesondere in Unternehmen der chemi-
schen Industrie und Unternehmen der Ernährungsbr anche an. Prozesswärme hat den größten Anteil
am Endenergieverbrauch des Industriesektors. De r hohe Kostendruck energieintensiver Unternehmen
führt zu einer schnellen Umsetzung technischer Effizienzsteigerungen. Einspareffekte ergeben sich
durch einen ressourcen- und materialsparenden technologischen Strukturwandel. Durch die Effizienz-
steigerungen ist zwar eine begrenzte Entkopplung der Treibhausgasemissionen von Produktionssteige-
rungen möglich, eine klimaneutrale Produktion wird hierdurch jedoch nicht erreicht. Hier bedarf es ne-
ben weiterer Effizienzanstrengungen zusätzlicher Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Prozess-
wärme.
Strompreis als Lenkungsfaktor zur Effizienzst eigerung – Entscheidungsebene Marktakteure: Kosten-
günstige Stromangebote aus Erneuerbaren Energien sind insbesondere für kleine und mittlere Unter-
nehmen als Anreiz für den Umstieg erforderlich. Um Rebound Effekte zu verhindern, muss zusätzlich
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eine Lenkungswirkung im Sinne der Energieeinsparung erfolgen. Dies wird in der Regel über die Höhe
des Strompreises versucht. Hier en tsteht ein Zielkonflikt in der Lenkungswirkung: H ohe Stromkosten
belasten Unternehmen mit mittlerem und hohem Stromverbrauch. Sie sind ein Treiber für Effizienz-
maßnahmen im Unternehmen, erhöhen aber auch di e Gefahr einer Verlagerung von Produktionspro-
zessen. Niedrige Strompreise für Erneuerbare Energien sind hingegen kein Push-Faktor für Effizienz-
maßnahmen. Stromtarife auf kommunaler Ebene als Lenkungsmittel einzusetzen, macht in der Regel
für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch keinen Sinn. Sie entziehen sich einer Lenkungswirkung
durch Stromtarife, indem sie ihn direkt an der Stro mbörse beziehen oder ihn selbst produzieren. Den
Strompreis als Lenkungsfaktor einzusetzen, ist au f kommunaler Ebene daher nur für Unternehmen mit
geringem bis mittleren Stromverbrauch interessant. Diese beziehen den Strom über Stromhandelsge-
sellschaften oder die lokalen Stadtwerke. Insbesondere für Münster ist dieser Ansatz von Interesse,
da Münster ein Standort mit energieextensiven Unternehmen ist.
Klimaneutrale Transformation bestehender Unternehmen und Neuansiedlung – Entscheidungsebene
Konzern Stadt Münster: Nachhaltigkeit ist auch für viele Münsteraner Unternehmen ein zentrales
Thema der Unternehmensentwicklung. Dazu zählen Unternehmen, die sich bewusst und aus Überzeu-
gung mit klimaschonenden Produkten und Unterneh mensprozessen am Markt positionieren. Sie agie-
ren mit langfristigen Strategien und arbeiten aktiv an Lösungen für eine nachhaltige Zukunft. Hierzu
zählen aber auch Unternehmen in der Transformation, die Produkte und Prozesse in strategisch aus-
gewählten Geschäftsbereichen mit Blick auf die Umweltwirkung aktiv verbessern. Diese Unternehmen
bekennen sich zu nachhaltigen Werten und kommunizieren nach außen, handeln jedoch (noch) nicht
aus einer umfassenden Überzeugung heraus. Eine kommunale wirtschaftspolitische Ausrichtung auf
Klimaneutralität macht es erforderlich, einen Fokus des Handelns auf die Unterstützung bei der Trans-
formation bestehender Unternehmen und die Neuansi edlung klimaneutraler Unternehmen zu legen.
Umweltgesetzgebung als juristisches Lenkungsinstrument mit Imagefaktor – Entscheidungsebene
Bund: Verschiedene staatliche Gesetze binden alle Ar beitgeber an die Einhaltung konkreter Maßstäbe
im Produktionsalltag - egal ob sie auf kleinster, mittelständischer oder globaler Ebene agieren. Abhän-
gig vom unternehmensspezifischen Portfolio und den spezifischen Produktionsbedingungen müssen
verschiedene Gesetze eingehalten werden: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Was-
serhaushaltsgesetz (WHG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Chemikaliengesetz, Gefahr-
stoffverordnung. All diese Gesetze schreiben k onkrete Maßstäbe und Begrenzungen der Schadstoff-
verbreitung und Ressourcenverwendung vor. Unternehmer werden haftbar gemacht, wenn sie diese
Rechte verletzen. Dabei entsteht nicht nur ein juristischer Schaden, häufig geht mit der Missachtung
umweltrechtlicher Regeln ein erheblicher und nicht k ontrollierbarer Verlust in der Imagewirkung bei be-
stehenden und potenziellen Kunden einher. Eine Umfrage des Instituts der Deutschen Wirtschaft
zeigt, dass Image für 87% der befragten Unternehmen der Grund für die Einführung von Umweltmaß-
nahmen war. Verbunden sind damit insbesondere Erwartungen an den Markterfolg oder eine höhere
Verbundenheit der Mitarbeiter mit dem Unternehmen.
Marktgerechte Versorgung mit Strom aus Erneuerbar en Energien sicherstellen – Entscheidungsebene
Bund: Strom aus Erneuerbaren Energien ist ein rares Gut. Gleichzeitig ist der kostengünstige Zugang
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zu Strom aus Erneuerbaren Energien Grundvoraussetzung für klimaneutrales produzierendes Gewerbe
und Industrie. Für die Politik bedeutet dies, dass sie für Unternehmen den Zugang zu regenerativ er-
zeugtem Strom attraktiv gestalten und eine verlä ssliche Perspektive bieten muss. Hierzu zählt insbe-
sondere der Abbau rechtlicher Hürden bei der Direktvermarktung und die Schaffung eines verlässli-
chen Rechtsrahmens.
Energieeffizienzrichtlinien NAPE 2.0, Ziele nich t ambitioniert genug – Entscheidungsebene Bund: Der
Nationale Aktionsplan Energieeffi zienz (NAPE 2.0) beschreibt di e Rahmenbedingungen für die Effi-
zienzstrategie des Bundes bis 2030. Die Effizienzziele bis 2030 liegen über alle Sektoren bei -30% im
Vergleich zu 2008. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, muss eine Verringerung des End-
energiebedarfs in Höhe von -65% (im Vergleich zu 1 990) erfolgen. In der Praxis ist der Endenergiever-
brauch im Bereich Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen trotz Steigerung der Endenergie-
produktivität in Deutschland um 10% seit 2008 nahezu konstant geblieben. Die Entkopplung von Wirt-
schaftswachstum und Endenergieverbrauch ist durch die Effizienzanstrengungen der Deutschen Wirt-
schaft nicht erreicht worden. Es besteht daher ein Risiko, dass durch die Anreize und rechtlichen Rah-
menbedingungen des NAPES 2.0 zu geringe Impulse aus gehen werden, um das Zi el der Klim aneutrali-
tät 2030 zu erreichen. Hier sind weitergehende Förderungen und verbindliche rechtliche Standards
erforderlich.
Fehlende Kenntnisse über die eigenen Emissi onen – Entscheidungsebene Marktakteure: Unterneh-
men tragen eine gesellschaftliche Verantwortung zu r Reduzierung der klimarelevanten Emissionen.
Dabei geraten sie von Seiten der Politik aber auch von Kundenseite zunehmend unter Druck, Auskunft
über die eigenen Anstrengungen geben zu können. Ein grundsätzliches Problem ist häufig, dass keine
Daten über die Emissionen vorliegen, insbesondere mit Blick auf die eigenen Lieferketten. Insbeson-
dere kleine und mittelständische Unternehmen verfügen hierzu weder über das Wissen noch über die
Ressourcen eine entsprechende Analyse durchführen zu lassen.
1.3.1. Unmittelbar umsetzbarer kommunaler Einflussbereich
Initiativen zur Ansprache und Unterstützung homogener Zielgruppen – indirektes Handeln: Für ausge-
wählte homogene Zielgruppen im Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistung (GHD), die entweder eine
besondere Bedeutung in Münster haben oder ein hohes Energieeffizienzpotenzial aufweisen, werden
mehrjährige Initiativen zur Ansprache und Unterstützung dieser Zielgruppen entwickelt. An vielen Stel-
len kann dabei auf bereits z.B. in anderen bundesweiten Initiativen entwickelte Materialien zurückge-
griffen und diese auf die Bedürfnisse in Münster angepasst werden. Als homogene Zielgruppen sein
beispielhaft genannt:
Energie-Audit nach DIN16247-Beauftragte in den Unternehmen (z.B. Abfrage deren individuel-
len Unterstützungsbedarfs, Entwicklung und Umsetzung entsprechender Angebote)
Inhabergeführter Einzelhandel (z.B. niedersc hwelliges Beratungsangebot mit „Haus-zu-Haus-
Besuchen für kleinere Einzelhändler (z.B. in Kinderhaus, Handorf, Hiltrup) in Kooperation mit
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der Fachhochschule Münster, Klimapartnerscha ften mit bekannten Münsteraner Einzelhänd-
lern)
Alten- und Pflegeheime (Adaptierung und Durchf ührung des Bremer Pr ojektes HEIM:VORTEIL
mit interessierten Einrichtungen),
Krankenhäuser (Adaptierung und Durchführung des Bremer Projektes ENER:CARE oder „KLIK –
Klimamanager für Kliniken“ mit interessierten Einrichtungen)
Hotels und Gaststätten (Unterstützung und Vermarktung von Klimaschutzaktivitäten in Müns-
teraner Hotels und Gaststätten)
Das Reduktionspotenzial beträgt 3.500 Tonnen CO 2.
Weiterentwicklung der Münster Allianz 2020 – 2030 / Unternehmensschwerpunkt in der gesamtstäd-
tischen Klimaschutzkampagne „Klimaneutral 2030“ – indirektes Handeln:
Säule A: Allgemeine Unterstützungsangebote für das einzelne Unternehmen bündeln und weiter entwi-
ckeln - Unter der Dachmarke der Münster Allianz werden zukünftig auch alle Angebote gebündelt und
weiterentwickelt, die der Unterstützung des einzelnen Unternehmens bei der Umsetzung von Maßnah-
men zum Klimaschutz (Energie und Mobilität) und der Klimaanpassung dienen. Diese können z.B. fol-
gende Module umfassen:
Informationen zur Erstorientierung (z.B. Geschäftsführer-Gespräche, Energieeffizienz-Hotline, Infor-
mationsmaterialien zu Fachthemen)
Niederschwellige Beratungsangebote (z.B. Energievis iten zu einem Fachthema, Erstellung Energie-
und CO
2-Bilanz, Startberatung Energie und Mobilität)
Dienstleistungsangebote durch Dritte (z .B. seitens der Stadtwerke Münster)
Finanzielle Förderung und Bonussystem (z.B. Städtisches Förderprogramm Energieeffizienz für
GHD-Unternehmen, Bonussystem für klimaschonende Aktivitäten)
Säule B: Weiterführung des Netzwerks mit ausgewählten Unternehmen: Beibehalten und weiter entwi-
ckelt wird das Element der Münster Allianz als ein Netzwerk an Klimaschutz interessierter Unterneh-
men aus Münster. So werden für die Unternehmen, di e als Mitglieder der Münster Allianz beigetreten
sind, die bisher seit vielen Jahren erfolgreich praktizierten Elemente der unterschiedlichen Formate
zum Erfahrungsaustausch (Fachveranstaltungen, Exku rsionen etc.) und zur Vermarktung des spezifi-
schen Umweltengagements dieser Ne tzwerkmitglieder weitergeführt.
Säule C: „Münster Allianz Premium – Münsteraner Unternehmen für Klimaneutralität 2030“: Entwi-
ckelt wird ein zusätzliches Angebot für all die Mitg lieder geben, die beim Klimaschutz bereits einen
Schritt weiter sind und somit eine Vorreiterrolle in der Münsteraner Unternehmerszene einnehmen.
Beispielsweise erstellen diese Unternehmen bereits jährliche CO
2-Bilanzen oder setzen sehr aktiv un-
terschiedliche Projekte mit Umwelt- und Klimabezug um. In einer Art „Vorreiter-Club“ könnten diese
Unternehmen sich dann zu den Zielen „Münster klimaneutral bis 2030“ bekennen und aktiv an deren
Umsetzung mitwirken. Als Anerkennung wäre ein Fö rderprogramm möglich, welches Unternehmen, die
ihren CO
2-Ausstoß jährlich senken, eine Summe x je eingesparter Tonne CO 2 auszahlt bzw. Klima-
schutzinvestitionen nach gleichem Maßstab fördert.
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Ergänzt werden diese um zusätzliche Angebote der individuellen Fachberatung (wie Unterstützung bei
der Erneuerung von Energie-Audits nach DIN 1 6247 oder dem Aufbau eines an den spezifischen The-
men der Netzwerkmitglieder ausgerichteten Fachberater-Netzwerks).
Für ausgewählte Unternehmen in Münster werden Plattformen geboten, durch die die Unternehmen -
neben einem möglichen internen Erfahrungsaustausch - auch stärker in die öffentliche Wahrnehmung
gelangen und ggf. politisch agieren können. Vorgeschlagen werden
eine Plattform für die Unternehmen der Umweltwirtschaft in Münster und
eine Plattform für die Industrieunternehmen in Münster.
Das Reduktionspotenzial beträgt 8.000 Tonnen CO
2 klimarelevanter Treibhausgase.
1.3.2. Zusätzlicher kommunaler Einflussbereich
Corporate Green PPAs als Angebot der Stadtwerke Münster – direktes Handeln: Bereits heute versu-
chen sich Unternehmen durch langfristige Liefer verträge erneuerbaren Stroms gegen steigende Strom-
preise abzusichern. Power Purchase Agreements (PPAs) regeln die direkte Lieferung von Strom aus
Erneuerbaren Energien zwischen Erzeuger und Abnehmer. Unternehmen als Stromverbraucher sowie
Produzenten von grünem Strom profitieren beiderseits von den langfristigen Liefervereinbarungen.
PPAs können den Weiterbetrieb von Anlagen sichern, die aus der EE- Förderung fallen. PPAs sind für
Betriebe mit mittleren Stromverbräuchen bereits heute wirtschaftlich (vergl. dena Marktmonitor, Deut-
sche Energie-Agentur (dena, 2020), „Corporate Green PPAs: Ökonomische Anal yse). Problematisch ist
der relativ hohe Aufwand in der energierechtlichen Bewertung und Erarbeitung der vertraglichen Rege-
lungen. Hier könnten die Stadtwerke Münster ein Geschäftsmodell als „Plattformanbieter“ aufbauen.
Sie bündeln EE-Anlagen in Münster und der Region, die aus der Vergütung fallen und vermitteln bera-
tend PPAs an Unternehmen in Münster. Hierzu biet en sie die Beratung bei der Ausarbeitung der PPAs
an. Dieses Modell könnte ein hohes Marktpotenzial entfalten und dabei konkrete Probleme auf der
Abnehmer- und Erzeugerseite lösen. Das Reduk tionspotenzial hängt vom Volumen der PPAs ab.
One-Stop-Shop für klimaschonendes Arbeiten u nd Wirtschaften - indirektes Handeln: Unternehmen
erhalten eine Anlaufstelle, die rund um Energie- und Klimaschutzthemen berät. Hierdurch entstehen
bessere Rahmenbedingungen und Kontakte. Die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung,
der Stadtentwicklung und den anderen Ämtern würde einen direkten Draht zu den Unterstützungsange-
boten bieten. Das Reduktionspotenzial beläuft sich auf ca. 8.000 Tonnen CO
2 jährlich.
Flexible Tarife mit Energiesparanreiz für Unternehmen mit niedrigem und mittlerem Stromverbrauch –
direktes Handeln: Die Stadtwerke Münster entwickeln einen günstigen Tarif für Strom aus Erneuerba-
ren Energien für kleine und mittlere Unternehmen, der an einen Effizienzfaktor geknüpft ist. Hierfür
wird für das Unternehmen ein spezifischer Stromverbrauch als Grenzwert beschrieben (Ziellastkurve).
Solange das Unternehmen diesen Zielwert unterschreit et und damit Effizienzgewinne macht, gilt der
günstige Tarif. Sobald das Unternehmen den Zielwert überschreitet, gilt ein höherer Stromtarif. Die
Ziellastkurve wird alle zwei Jahre verschärft, so dass damit ein Druck ausgeübt wird, mit den Effizienz-
anstrengungen nicht nachzulassen. Das jährliche Potenzial beträgt 5.800 Tonnen CO
2.
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Förderung zur Einführung eines Klima- oder Umwelt-Managements und Zertifizierung der Münsteraner
Unternehmen – indirektes Handeln: Ein Weg, die komplexen Belange des betrieblichen Umweltschut-
zes greifbar zu machen, ist die Entwicklung und Umsetzung eines sogenannten Umweltmanagement-
Systems (UMS). Dieses System wird von einem Unternehmen selbst aufgestellt. Eine regelkonforme
Zertifizierung nach EMAS oder ISO 14001 schafft dem Unternehmen sowohl juristische Sicherheit als
auch einen Imagevorteil. Insbesondere die größeren Unternehmen verfügen in der Regel bereits über
ein entsprechendes Instrument. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben hier ein Potenzial.
Die Stadt Münster startet in Kooperation mit geeigneten Partnern (z.B. IHK) eine Informations- und
Beratungskampagne für kleine und mittlere Untern ehmen zur Einführung eines Umweltmanagements.
Jährlich können so ca. 5.000 Tonnen CO
2 vermieden werden.
Flächendeckende Einführung eines Gebietsmanag ements für Klimaschutz – indirektes Handeln: In
den 42 bestehenden Gewerbegebieten der Stadt wird u.a. im Sinne eines Förderlotsen und Begleiters
von Umsetzungsprozessen von Energieeffizienzmaßnahmen sowohl auf einzelbetrieblicher als auch
auf Gebietsebene ein flächendeckendes Gebietsmanagement eingeführt. 7.000 Tonnen CO
2 können
hierdurch reduziert werden.
Förderung zur Einführung eines Klima- oder Umwelt-Managements und Zertifizierung der Münsteraner
Unternehmen – indirektes Handeln: Ein Weg, die komplexen Belange des betrieblichen Umweltschut-
zes greifbar zu machen, ist die Entwicklung und Umsetzung eines sogenannten Umweltmanagement-
Systems (UMS). Dieses System wird von einem Unternehmen selbst aufgestellt. Eine regelkonforme
Zertifizierung nach EMAS oder ISO 14001 schafft dem Unternehmen sowohl juristische Sicherheit als
auch einen Imagevorteil. Insbesondere die größeren Unternehmen verfügen in der Regel bereits über
ein entsprechendes Instrument. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben hier ein Potenzial.
Die Stadt Münster startet in Kooperation mit geeigneten Partnern (z.B. IHK) eine Informations- und
Beratungskampagne für kleine und mittlere Untern ehmen zur Einführung eines Umweltmanagements.
5.000 Tonnen CO
2 können hierüber jährlich reduziert werden.
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1.4. Energieversorgung und Erneuerbare Energien
1.4.1. Analyse der Einflussfaktoren
Die Faktoranalyse zeigt die Dominanz des Einflusses rechtlicher und organisatorischer Maßnahmen.
Ökonomie und Soziales sowie Technik und Infrastruk tur bedingen die Erreichung der Leitziele eben-
falls. Nachfolgend werden die wesentlichen Einflussfaktoren dargestellt:
Stromversorgung:
Flächenverfügbarkeit und Flächeneignung PV-Anlag en – Entscheidungsebene Marktakteure, Konzern
Stadt Münster : Grundsätzliches Hemmnis und Konfliktpotenzial besteht in der begrenzten Flächenver-
fügbarkeit und der Konkurrenz um die Flächennutzung.
Freiflächen: Das Klimaschutzteilkonzept Erneuerb are Energien weist große Potenziale zur Erzeugung
von Solarstrom durch die Nutzung von Freiflächen aus, bspw. landwirtschaftlich genutzte Flächen ent-
lang von Autobahnen oder Schienenwegen. Oftmals ist die Installation von Einzelfallentscheidungen
abhängig, die z.B. aufgrund von Schutzgütern eine mögliche Umsetzung einschränken. In der nachfol-
genden Darstellung sind diese Flächen für ein Gesamtpotenzial enthalten. Das Potenzial an den Rand-
streifen zu Schienenwegen und Autobahnen wird auf 990 MWp ermittelt. Neben der landwirtschaftlich
genutzten Fläche können bspw. Halden- und Deponieflächen genutzt werden, die ein Potenzial von ca.
18,6 MWp bzw. 20 MWp aufweisen. Zudem können auf Unlandflächen Potenziale in Höhe von 56
MWp gehoben werden. Weitere Potenzialflächen könnt en sich durch die Verschattung von Parkflächen
mit Photovoltaikmodulen ergeben. Dieses Potenzial liegt bei einer installierbaren Leistung von ca. 5,8
MWp. Auf die Ausweisung von Potenzialen auf militärischen Konversionsflächen wird aufgrund der un-
sicheren Entwicklung der Flächen verzichtet. Ebenso werden die Potenziale auf Freiflächen in Gewer-
begebieten angesichts der knappen Verfügbarkeit an Gewerbeflächen in Münster nicht primär betrach-
tet.
Dachflächen: Das gesamte Dachflächenpotenzial inklusive der bereits erschlossenen Potenziale be-
trägt ca. 1.381 MWp mit einem kumulierten Maximalertrag von 1.125 GWh/a. Abzüglich der bereits
erschlossenen 57 MWp beträgt das noch vorhandene Dachflächenpotenzial ca. 1.324 MWp bzw.
1.079 GWh/a.
Konkurrenz PV und Solarthermie: Neben der Strome rzeugung kann auch der Wärmebedarf über Nut-
zung der Sonnenenergie abgebildet werden. Hierdu rch kommt es jedoch zu einer Flächenkonkurrenz
zwischen Solarthermie und PV.
Dachstatiken: Ein Hinderungsgrund für PV-Anlagen kann die mangelnde statische Eignung des Dach-
stuhls sein. Insbesondere Industriehallen sind meist kostenoptimiert geplant und haben wenig stati-
sche Reserven. Eine Ertüchtigung des Daches allein für die Solarenergie ist in der Regel unwirtschaft-
lich.
Baumbestand im Einfamilienhaus: Viele Straßenbäume überragen die niedrigen Gebäude deutlich.
Dies wirft Schatten auf die Dächer der Gebäude und mindert somit den Ertrag potenzieller PV-Anlagen.
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Auf der anderen Seite ist Stadtgrün wichtig für das Wohlbefinden und dient ebenso zur Kühlung der
urbanen Zentren.
Direktstrom und Eigenverbrauch – Entscheidungsebene Bund: Insbesondere Fragen zur Direkt-
stromlieferung und zum Eigenverbrauch beschäftigen die Clearingstelle EEG als auch die Gerichte.
Wie im Rechtsgutachten für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Thema Direktstromliefe-
rung dargelegt wurde, muss die Einschätzung nach Direktlieferung oder Eigenverbrauch vom Endkun-
den getroffen werden. Eine Fehleinschätzung kann empfindliche Strafen zur Folge haben, die nach bis-
heriger Rechtsauffassung erst nach 10 Jahren verjähren. Unternehmen scheuen dieses Risiko, um
beispielsweise durch die Nutzung eines Getränkeautomaten eines Dienstleisters im Nachhinein nicht
als Stromlieferant auftreten zu müssen.
Steuerliche Risiken für Vermieter – Entscheidungsebene Bund: Das Vermieten von Wohnräumen wird
steuerlich begünstigt. Werden Einnahmen außerhalb des Vermietungsgeschäftes generiert, z.B. durch
den Betrieb von Solarstromanlagen, riskieren Vermiete r*innen ihre steuerlichen Privilegien (Erweiterte
Gewerbesteuerkürzung). Es müssten dann alle Einkünfte gleich hoch versteuert werden („Steuerinfi-
zierung“).
PV-Nutzung durch Satzung unzulässig – Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Denkmalrecht-
lich sind PV-Anlagen grundsätzlich genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, da immer eine Beeinträchti-
gung des Erscheinungsbildes und Eingriffe in die S ubstanz eines Baudenkmals mit der Errichtung ei-
ner Solaranlage einhergeht. Dementsprechend ist der Einbau von PV-Anlagen häufig per Satzung aus-
geschlossen.
Komplexität des Strommarkts- Entscheidungsebene Bund: Zunehmende Komplexität, Meldepflichten
und daraus resultierende Unsicherheiten: Die Weiterentwicklung des EEG in den vergangenen Jahren
hat dazu geführt, dass sowohl die Anzahl als auch die Komplexität der zu beachtenden Regelungen
zunehmend gestiegen ist. Da im PV-Bereich oft „Ein mal-Akteure“ oder private bzw. nichtprofessionelle
Akteure als Investoren auftreten, kann die Regelungsdichte und die Komplexität zu hohen Unsicher-
heiten und der Nichtrealisierung einer geplanten Anlage führen. Gleichzeitig wird der solare Direktver-
brauch als Stromlieferung interpretiert, was I mmobilieneigentümerinnen und -eigentümer zu Energie-
versorgungsunternehmen (EVU) macht. Sie sind zu entsprechenden Meldungen und Auflagen, ver-
gleichbar denen von großen Kraftwerksbetreibern, ab der ersten Kilowattstunde verpflichtet.
Informationsdefizite- Entscheidungsebene Marktakteure: Akteure und Akteurinnen, die nicht in der
Energiewirtschaft tätig sind, fehlt das Wissen um konkrete Handlungsoptionen. Die gesetzlichen Rah-
menbedingungen sind vergleichsweise komplex und fordern eine hohe Fachexpertise (siehe auch Kom-
plexität des Strommarkts). Fehlendes Wissen, bspw. über Einsatzmöglichkeiten von Kleinwindenergie-
anlagen, insbesondere in Industrie- und Gewerbegebieten erschweren di e Realisierung von Projekten.
Objektversorgung:
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Unsicherheit bei den Betriebskosten von Wärmepumpen – Entscheidungsebene Marktakteure: Über
die Betriebskosten von Wärmepumpen herrscht in der Fachliteratur Uneinigkeit. Studien zeigen, dass
die Jahresarbeitszahlen nach Herstellerangaben oft nicht eingehalten werden. Das sorgt für weitere
Unsicherheit bei der Umrüstung von fossilen Energieträgern auf elektrische Wärmepumpen. Die Ver-
fügbarkeit/Gleichzeitigkeit von Strom aus Erneuerbaren Energien zum Betrieb der Wärmepumpen ist
ebenfalls ein wesentliches Problem für den ausschließlichen Einsatz von Wärmepumpen.
Nutzungspflicht für Wärme aus Erneuerbaren Energien – Entscheidungsebene Bund: Die Wärmenut-
zung aus Erneuerbaren Energien ist Grundvorausse tzung, um das Ziel Klimaneutral 2030 einzuhalten.
Es gibt keine Pflicht zur Wärmenutzung aus 100% Erneuerbaren Energien.
Stabile Wärmepreise als sozialer Faktor – Entscheidungsebene Marktakteure: Vor dem Hintergrund
steigender Wärmepreise für fossile Energieträger (CO
2-Bepreisung) und den hohen spezifischen Inves-
titionen bei umfassenden Gebäudesanierungen sind sozial ausgewogene Lösungen gefordert, die die
Risiken der Preissteigerung absichern.
Vorteile moderner Heizungen sind nicht klar – Hang zur Prokrastination – Entscheidungsebene
Marktakteure: Insbesondere bei selbstnutzenden Hauseigentümern hat die Modernisierung der Hei-
zung einen überraschend geringen Stellenwert. In einer repräsentativen Befragung stehen 70% der
Haushalte der Frage nach der Heizungsmodernisie rung desinteressiert gegenüber. Heizungen werden
häufig erst nach dem Ausfall der alten Heizung sanier t. Dadurch fehlt es im Ernstfall häufig an der nö-
tigen Zeit eine fundierte Meinung über die nächste Heizungsanschaffung zu bilden. Das Modernisie-
rungsverhalten unterscheidet sich zusätzlich stark nach Lebensphase, Einkommen und Wissenstand.
Schärfung der Preissignale – Entscheidungsebene Bund: Durch die im Brennstoffemissionshandelsge-
setz (BEHG) bis 2025 verankerte n Preiskorridore werden keine kurzfristig wirksamen Steuerungsim-
pulse für den Umstieg auf Wärmeversorgungskonzepte mit Erneuerbaren Energien erwartet. Nur eine
echte Internalisierung der klimabezogenen Kosten wi rd eine ausreichende Steuerungswirkung entfal-
ten.
Fernwärme:
Transformation der Fernwärme und Erschließung von Potenzialen der Erneuerbaren Energien – Ent-
scheidungsebene Konzern Stadt Münster: Am leichtesten und schnellsten gelingt die Steigerung des
Anschlussgrades und die Umstellung großer Wärmeabsatzmengen auf Erneuerbare Energien an vor-
handenen Wärmenetzen. Die Transformation der bestehenden Fernwärme unter Einbeziehung erneuer-
barer Energien ist daher vordringlich.
Dekarbonisiertes Erzeugungsportfolio – En tscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Die Strategie
der Stadtwerke Münster sieht den umfassenden Umbau des Erzeugerportfolios ab 2030 vor. Vor dem
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Hintergrund der genannten Emissionsziele und der Flächenkonkurrenz muss der Erzeugungsmix
schnell dekarbonisiert und optimiert werden. Akt uell haben Wärmepumpen und Elektrokessel durch
die relativ hohen Strombezugskosten (Umlagen und Abgaben) oftmals keine Wirtschaftlichkeit. Ein
grundsätzliches Potenzial bietet Abwärme.
Netzausbau und Verdichtung – Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Der Netzausbau und die
Verdichtung sind Voraussetzung dafür, die Fernwärme als Rückgrat der Wärmeversorgung in Münster
zu verankern. Dies gilt sowohl für innerhalb als auch außerhalb städtebaulich wertvoller Gebäudebe-
reiche.
Wirtschaftlichkeitslücke für neue Netze schließen – Entscheidungsebene Bund: Trotz des neu einge-
führten CO
2-Preises bedarf es einer Förderung. Bei d en meisten Wärmenetzen liegen die Fernwärme-
gestehungskosten zwischen 25 bis 30 €/MWh. Bei den meisten CO 2-neutralen Erzeugungsoptionen
entsteht eine Wirtschaftlichkeitslücke. Das geplante Programm „Bundesförderung effiziente Wärme-
netze“ (BEW) kann die Förderlandschaft aus KWKG, EEG etc. ergänzen und eine Förderung von bis zu
40% der Netzinfrastruktur gewährleisten.
Nutzungspflicht für Wärme aus Erneuerbaren Energi en – Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster:
Die Wärmenutzung aus Erneuerbaren Energien ist Gr undvoraussetzung, um das Ziel Klimaneutral
2030 einzuhalten. Es gibt keine Pflicht zur Wärmenutzung aus 100% Erneuerbaren Energien.
Bekanntheit und Interesse – Entscheidungsebene Marktakteure: Die Umstellung von Objektversor-
gung auf leitungsgebundene Fernwärm e führt oft zu Widerständen. Oftmals fehlt Wissen über Funk-
tion, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Klimasch utzaspekten der Fernwärmelösung, insbesondere für
Quartierslösungen.
Sektorkopplung:
Netzdienliche Systemplanung – Entscheidungsebene Konzern Stadt Münster: Insbesondere in Gebie-
ten mit besonders vorteilhafter Wetterlage zur Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien kommt es
häufig zu einer netzunverträglichen Energieerzeug ung, sodass Erzeuger abgeregelt werden müssen,
wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Du rch eine integrierte, sektorübergreifende Energie-
planung kann diese Übererzeugung nahezu ohne Gr enzkosten genutzt werden, sodass suboptimale
Wirkungsgrade eine untergeordnete Rolle spielen. Durch Wärmepumpen, Elektrodenkessel, batterie-
elektrische Mobilität und stromgenerierte Kraftsto ffe sowie Speicher stehen steuerbare Verbraucher
bereit.
Hohe Unsicherheiten hemmen Investitionen – Entscheidungsebene Marktakteure: Die Unsicherheiten
in Bezug auf zukünftige technische und rechtliche Entwicklungen sorgt für ein zurückhaltendes
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Investitionsklima im Bereich der Sektorenkopplung. Viele Technologien befinden sich noch in der Ent-
wicklungs- bzw. Erprobungsphase un d werden für Marktakteure wirtschaftlich erst interessant, wenn
entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden und innovative Konzepte zur Marktreife entwi-
ckelt werden.
Unzureichende Entwicklung des Rechtsrahmens: Um faire und transparente Wettbewerbsbedingungen
zwischen allen Energieträgern und Verbrauchssektoren zu schaffen, müssen technologieoffene Rah-
menbedingen geschaffen werden, wie bspw. eine zentrale Reform der Abgaben, Entgelte und Umla-
gen. Einzelnen Energieträgern dürfen in diesem Zusammenhang keine einseitigen Kosten aufgebürdet
werden.
Finanzielle Belastung – Entscheidungsebene Bund: Power to X Technologien sind dadurch gekenn-
zeichnet, dass Strom in einen anderen sekundären Energieträger umgewandelt wird. Sie sind daher
Energieerzeuger und Stromverbraucher. Aus energierechtlicher Sicht birgt diese Doppelfunktion ein
zentrales Hemmnis für die Investition in Power to X Anlagen, da durch staatlich veranlasste Umlagen,
Steuern und Abgaben Investitionen nicht wirtschaftlic h realisiert werden können. Würden Umwandlung
und Speicherung von Strom als Teil der Energiewertschöpfungskette bewertet, fielen Abgaben, Steu-
ern und Umlagen für Letztverbraucher nicht an.
Knowhow in der Sektorenkopplung aufbauen – En tscheidungsebene Bund, Marktakteure, Konzern
Stadt Münster: Da es sich bei den Sektorenkopplungsmaßnahmen um eine recht neue Entwicklung
handelt, befindet sich relevante Marktakteure am Anfang der Lernkurve. Grundlagenstudien, For-
schung sowie Pilotprojekte sind essenzielle Bauste ine, um die komplexe Thematik zu durchdringen
und innovative Systeme zu entwickeln. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind durch die Verbin-
dung verschiedener Sektoren vergleichsweise komple x und fordern eine hohe Fachexpertise. Relevan-
tes Wissen muss stetig aufgebaut und ausgetauscht werden. Sektorübergreifende, interdisziplinäre
Kooperationen mit wissenschaftlicher Begleitung müssen initiiert werden.
1.4.2. Unmittelbar umsetzbarer kommunaler Einflussbereich
Stromversorgung:
Förderprogramm klimafreundliche Wohngebäude – direktes Handeln: Die Stadt Münster fördert vielfäl-
tige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet - vom Heizungs-
austausch über Photovoltaikanlagen bis zu ökol ogischen Dämmstoffen. Das kommunale Förderpro-
gramm setzt gezielte ökonomische Anreize.
Objektversorgung:
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Nachbarschaftswärme - private Nahwärmeversorgu ng im urbanen Umfeld – direktes Handeln: Insbe-
sondere in verdichteten Blockrandstrukturen kann die nachbarschaftliche Organisation der Wärmever-
sorgung sinnvoll sein. Ausgehend von der Heizungsanlage eines Gebäudes werden die direkten Nach-
barn mit Wärme versorgt. Dieses Modell kann sowohl privat als auch als gewerbliches Contractingmo-
dell organisiert werden. Gerade in Gebäudebestän den mit älteren Heizungsanlagen können so schnell
Effizienz- und Kostenvorteile gehoben werden.
Bestehende Contracting Angebote der Stadtwerke Münster, die sich aktuell vor allem auf gewerbliche
Kunden beziehen, sollen auf das Modell der Nachbarschaftswärme übertragen und ausgebaut werden.
Hierfür ist insbesondere die Entwicklung eines übertragbaren Betreibermodells erforderlich. 410 Ton-
nen CO
2 können jährlich eingespart werden.
Fernwärme:
Energienutzungsplan – direktes Handeln: Ein Energienutzungsplan beinhaltet die Erstellung eines
Wärmekatasters, also die quantitative Erfassung de r räumlichen Ist-Situation der Wärmequellen und -
senken sowie Potenziale erneuerbarer Wärmeenergien im Stadtgebiet. In Industriegebieten, die nicht
an das Fernwärmenetz angeschlossen sind, lohnt sich die Erhebung der Wärmesenken und -quellen,
um die Potenziale von Abwärmeverbunden zu untersuchen. Der Energienutzungsplan dient als Grund-
lage bei der Stadtplanung und gibt schnell Auskunft darüber, ob sich Investorenprojekte sinnvoll in
das angestrebte energetische Gesamtkonzept einfügen. Das Reduktionspotenzial beträgt 2.100 Ton-
nen CO
2.
Sektorkopplung:
Power to Heat - direktes Handeln: Die Stadtwerke Münster betreiben bereits einen Power-to-Heat Kes-
sel (22MW) inklusive eines Wärmespeichers als Wärmesenke für das FW-Netz. Durch die Maßnahme
werden jährlich 2.200 Tonnen CO
2 gespart.
Elektroladeinfrastruktur – direktes Handeln: Die Stadtwerke Münster betreiben an dreizehn Standor-
ten Elektrotankstellen auf dem Stadtgebiet. Zudem bauen die Stadtwerke ihr en Fuhrpark der Elektro-
fahrzeuge stetig aus. Die Maßnahme spart jährlich 32 Tonnen CO 2.
1.4.3. Zusätzlicher kommunaler Einflussbereich
Stromversorgung:
Kommunale Flächennutzungsstrategie – direktes Handeln: Damit die integrierten Ansätze erfolgreich
angegangen werden können, wird eine abgestimmte Flächennutzungsstrategie als informelles Pla-
nungsinstrument empfohlen. Dazu gehören zum Beispiel potenzielle Standorte für Anlagen der Ener-
gieerzeugung und Ausbau-, Rückbau- und Verdicht ungsgebiete der leitungsgebundenen Infrastruktur.
Die weiterhin gute und frühzeitige strategische Verknüpfung von Stadtentwicklung und
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Energieversorgung ist dabei auch in Zukunft ein Erfolgsfaktor zur Verbesse rung der Rahmenbedingun-
gen für die Projektarbeit.
100% Erneuerbarer Strom für 100% der Münsteraner Haushalte – direktes Handeln: Die Stadtwerke
werden ab 2024 keinen Atom- oder Kohlestrom in ihrem Strommix anbieten (Fokus Haushaltskunden
bzw. Kunden mit einem SLP Zähler) und die Beschaffung entsprechend umstellen. Bis 2030 werden
die Stadtwerke die Erzeugungskapazitäten auf 380 GWh ausbauen und somit den Energiebedarf aller
Haushalts-Kunden (SLP Zähler) in Münster vollst ändig mit eigenerzeugtem Strom aus Erneuerbaren
Energien decken. Die Belieferung durch die Stadtwerke Münster umgeht organisatorische Hemmnisse
in Münster und setzt einen großen Hebel an die k limaschonende Versorgung der Münsteraner Bürger.
Diese Hebelmaßnahme birgt ein Reduktionspotenzial von jährlich 106.000 Tonnen CO
2.
PV – Pflicht bei allen (Wohn- und Gewerbe-) Neub auten auf städtischen Flächen – direktes Handeln:
Die Stadt Münster nutzt die Möglichkeiten der Baulei tplanung und setzt konsequent eine PV-Pflicht in
Bebauungsplänen für städtische Flächen durch. Das Reduktionspotenzial beträgt 5.700 Tonnen CO 2
pro Jahr.
PV-Optimierte Förderung – direktes Handeln: Bei der PV-Anlagendimensionierung sollte der Klima-
schutz berücksichtigt werden. Hierfür braucht es zum einen geeignete Optimierungsgrößen und zum
anderen eine geeignete Förderung. Folgendes könnte einen Anreiz schaffen, die Dächer vollständig zu
nutzen: a) Eine Kombination aus Initialförderung (L eistung) und Einspeisevergütung (Energie). b) Zu-
sätzlicher Volleinspeise-Tarif bzw. die Erhöhung der Einspeisetarife unter Berücksichtigung des Wertes
für das Netz, die Gesellschaft und die Umwelt. Das Reduktionspotenzial beträgt 5.700 Tonnen CO
2
pro Jahr.
Objektversorgung:
„CO2-Wechselprämie“ als Anreize zum Umstieg vor Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer – direk-
tes Handeln – direktes Handeln: Vor dem Hintergrund des unklaren zeitlichen Horizonts zur Objektver-
sorgung mit Erneuerbaren Energien benötigt der Konz ern Stadt Münster ein Instrument, um den Um-
stieg flexibel und kurzfristig zu fördern. Eine Möglichkeit besteht in einer „CO 2-Wechselprämie“. Der
Konzern Stadt Münster hat die Möglichkeit, Anreize für den Umstieg auf Objektversorgungen mit Er-
neuerbaren Energien zu geben sobald diese konkret verfügbar sind. Für den Umstieg auf die Wärme-
versorgung bieten die Stadtwerke Münster eine „CO
2-Wechselprämie“ an. Die Höhe der Wechselprä-
mie richtet sich nach Alter und Art der alten Heizung sowie dem CO 2- und Effizienzstandard. Die Wech-
selprämie fällt umso höher aus, je jünger und hochwertiger die Heizung ist. Beim Austausch der Hei-
zung und die Umstellung auf Erneuerbare Energien wird die „alte Heizung“ einem hochwertigen Recyc-
ling zugeführt. 700 Tonnen CO
2 können hierüber jährlich eingespart werden.
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Preismodell mit Energiesparanreiz – direktes Handeln: Die Stadtwerke Münster können zudem den
Umstieg durch CO 2-Tarifsysteme und Contractingangebote mit Erneuerbaren Energien fördern. Für
Contracting Lösungen mit Erneuerbaren Energien bietet sich zum Beispiel ein Flatrate-Modell an. Die
genutzte Wärme wird monatlich gemessen und trans parent dargestellt. Die Wärme wird im Voraus
über eine monatliche Pauschale gezahlt. Die Höhe der Pauschale wird nach Wohnungsgröße und Per-
sonenzahl gestaffelt. Wird die Pauschale um 20% überschritten, muss der Mehrverbrauch nachgezahlt
werden, wird der Wert um 20% unterschritten, erhalten die Kunden das zu viel gezahlte Geld zurück.
Je weniger Wärme verbraucht wird, desto höher ist durch die direkte Feedback Kopplung der Anreiz
zum Einsparen. Die Maßnahme reduziert den THG-Ausstoß jährlich um 250 Tonnen CO
2.
Fernwärme:
Fernwärmevorrang Gebiete und Anschlusszwang – direktes Handeln: Der Anschluss- und Benutzungs-
zwang für Grüne Fernwärme stellt einen Eingriff in die Wahlfreiheit der Wärmeversorgung dar, der häu-
fig zu Widerständen führt. Die Umstellung der Wärmeversorgung ist jedoch alternativlos und sollte da-
mit auch mit dem Instrument des Anschluss- und Benutzungszwanges durchgesetzt werden. 29.600
Tonnen CO
2 können so jährlich vermieden werden.
Urbane Bestandsgebäude mit hohem baukulturellem Wert als prioritäre Zielgruppe – indirektes Han-
deln: Um die Potenziale zur Treibhausgasreduktion im Gebäudebestand optimal heben zu können,
sollte die Fernwärmestrategie an die Sanierungszi ele der Stadt ausgerichtet werden. Das Fernwärme-
netz sollte als strategisches technisches Instrument zur Verteilung von Erneuerbarer Wärme und Ab-
wärme stärker ausgebaut werden. Die Fernwärmeversorgung sollte vor allem in Stadtteilen und Quar-
tieren mit hohem baukulturell schützenswerten Gebäudebestand verdichtet und ausgebaut werden.
12 Tonnen CO
2 werden hierdurch reduziert.
Sektorkopplung:
Integrierte, netzdienliche Energieplanung – indirektes Handeln: Die Angleichung von Bereitstellung
und Bedarf durch Verlagerung, Umwandlung und Speicherung ist eine effiziente Methode zur netzver-
träglichen Energieerzeugung. Das kann der Einsatz alternativer Antriebstechniken für Fahrzeuge auf
dem Stadtgebiet oder die Umwandlung und Speicherung von elektrischer in chemischer Energie, wie
bspw. Power to Gas oder Power to Liquid sein. Ebenso ist der Einsatz elektrischer Energie zur Wärme-
bereitstellung über Wärmepumpen oder Direktheizung en möglich. Die Sektoren Strom, Wärme und Mo-
bilität müssen integriert betrachtet und geplant we rden. Das Reduktionspotenzial beträgt 19.000 Ton-
nen CO
2/a.
Umstellung des noch vorhanden MIV auf Elektrom obilität aus Erneuerbaren Energien – direktes Han-
deln: Im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund 194.200 rein elektrisch betriebene PKW neu zugelas-
sen. Das entspricht einer Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr und zeigt einen klaren Trend zur
Elektrifizierung der Mobilität. Das Handlungspro gramm 2030 schlägt in diesem Zusammenhang den
Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Nutzung lokal und regional erzeugten regenerativen Stroms
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vor, um entsprechende Weichen für einen dekarbonisierten MIV zu stellen. Durch die Umstellung kön-
nen jährlich 9.500 Tonnen CO 2 vermieden werden.
Information, Beratung und Vernetzung, um investitionshemmende Wissensdefizite abzubauen – indi-
rektes Handeln: Die erfolgreiche Realisierung von Projek ten der Sektorenkopplung setzt sektorenüber-
greifendes, interdisziplinäres Handlungswissen voraus. Eine Vielzahl von Daten aus verschiedenen
Informationsfeldern muss gesammelt, analysiert und zu relevanten Informationen verdichtet werden.
Diese Informationen müssen transparent kommunizier t und für relevante Akteur*innen zugänglich ge-
macht werden, um sie zu Wissen zu veredeln. Hierdurch werden vorhandene Unsicherheiten reduziert
und unternehmerische Entscheidungen ermöglicht. Ideale Plattformen für diesen Prozess sind koope-
rative Netzwerke. Die Stadt Münster kann hier, ähnlich wie bei der Allianz für Klimaschutz eine koordi-
nierende Funktion als Vernetzer und einnehmen, in dem sie Rahmenbedingungen, Strukturen und Aus-
tauschplattformen für relevante Akteur*innen schafft. Das Reduktionspotenzial beträgt 9.500 Tonnen
CO
2 pro Jahr.
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1.5. Mobilität
1.5.1. Analyse der Einflussfaktoren
Im Folgenden werden die wesentlichen Faktoren aufgeführt, die einen maßgeblichen Einfluss auf die
Zielerreichung ausüben:
Kommunale Verkehrsplanung – Entscheid ungssebene Konzern Stadt Münster: Die Stadt Münster hat im
Rahmen der kommunalen Planungshoheit hohe Handlung spotenziale bei der Planung des stadteige-
nen Straßennetzes. Dies bezieht sich sowohl auf Anlagen des fließenden als auch ruhenden Verkehrs
und auch auf Maßnahmen des Verkehrsmanagements. Das Leitmotiv Innenentwicklung vor Außenent-
wicklung mit Blick auf eine zukünftige klimafreundliche Mobilitätsstrategie braucht städtebauliche Vo-
raussetzungen. Dazu gehört ei n innerstädtisches Flächenmanagem ent, das eine Nutzung von Brach-
flächen, die Erschließung von Baulücken sowie die Umnutzung und Nachverdichtung von Gebäuden
und Grundstücken im Bestand besonders fördert. Wenn ein spürbarer Modal-Shift zu klimafreundli-
chen Verkehrsmitteln gelingen soll, müssen bei der Neugestaltung von Verkehrsräumen die Belange
der Fußgänger und Radfahrer sowie des öffentlichen Nahverkehrs vorrangig berücksichtigt werden und
im Gegenzug die Anforderungen an Verkehrsräume für den motorisierten Individualverkehr und notwen-
dige Stellplätze zugunsten des Fuß- und Radverkehrs auf ein Mindestmaß beschränkt sein. Es wird in
diesem Zusammenhang ausdrücklich empfohlen, die Anzahl notwendiger Stellplätze schrittweise mit
dem Ausbau multimodaler Mobilitätsdienstleistung en zu reduzieren. Öffentliche PKW-Stellplätze im
Straßenraum können schrittweise mit Prioritäten fü r Carsharing-Fahrzeuge, Elektrofahrzeuge sowie
Fahrräder versehen oder in Stellplätze für Fahrräder umgewidmet werden.
Verkehrsplanung auf Bundesstraßen des St adtgebiets – Entscheidungsebene Bund: Die Verkehrspla-
nung und der Erhalt der Bundesstraßen obliegen ü bergeordneten Behörden. Der Landesbetrieb Stra-
ßenbau Nordrhein-Westfalen, kurz Straßen.NRW, ist als Straßenbauverwaltung verantwortlich für die
Planung, den Bau und den Betrieb des überörtlichen Straßennetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW) und
somit auch der Bundesstraßen auf Münsteraner Stadtgebiet. Zentrales strategischen Konzept ist der
Bundesverkehrswegeplan 2030 aus dem Jahr 2016. K limaschutzrelevante Regelungen mit Auswirkun-
gen auf das überregionale Straßennetz sind nur in enger Abstimmung mit Straßen.NRW möglich.
Konsequente Integration der Klim aschutzziele in die Stadtentwickl ung – Entscheidungsebene Konzern
Stadt Münster: Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Um das Ziel der Klimaneutralität 2030 zu
erreichen, ist die Dezernats- und fachübergreifende Zusammenarbeit auf allen Ebenen im Konzern
Stadt Münster zwingend erforderlich. Die Koordinier ungsstelle für Klima und Energie (KLENKO) ist als
Stabsstelle bei der Amtsleitung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (67) Koordina-
tor und interner fachlicher Berater für die kommunale Klimaschutzarbeit.
Kosten der Mobilität – Entscheidungsebene Marktakteure: Steigende Kosten der Mobilität im Allgemei-
nen und hohe Kosten des ÖPNV aus Sicht wirtschaftlich schwacher Nutzer sind bedeutende ökonomi-
sche Faktoren mit Einfluss auf das zukünftige Mobilitätsverhalten. Erschwingliche, multimodale
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Angebote, die einen klimaschonenden Modal Shif t begünstigen müssen als kommunale Chance wahr-
genommen werden, das Mobilitätsverhalten auf gesamtstädtischer Ebene durch die Attraktivierung
der Rahmenbedingungen zu steuern.
Mangelndes Umweltbewusstsein, fehlendes Wissen und gefühlter Verzicht – Entscheidungsebene
Marktakteure: Insgesamt ist das Wissen rund um die Auswirkungen des fossilen MIV auf Klima und
Ressourcenschutz und die eigenen Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf klimaschonende Mobilitäts-
angebote noch zu gering ausgeprägt. Es bedarf eines grundlegenden Wertewandels in der Gesell-
schaft. Langfristig müssen Vorteile neuer klimas chonender Mobilitätsarten (Sharing-Modelle, etc.) of-
fensiv kommuniziert und beworben werden. Gefühlte Stellplatzknappheit und entsprechende Kritik der
PKW-Nutzer insbesondere in der Übergangsphase is t dabei nicht zu vermeiden, sollten jedoch im
Sinne von Klimaschutzbelange und zugunsten von Mobi litätsdienstleistungen in Kauf genommen wer-
den.
Hohe Dynamik der Mobilitätsentwicklu ng – Entscheidungsebene Marktakteure: Das eigene Fahrzeug
spielt in urbanen Zentren eine immer geringere Rolle – entscheidend ist das Mobilitätsversprechen
eines Ortes. In einer Stadt des verbindlichen Versprechens auf gute Mobilität stellen privatwirtschaftli-
che Akteure und Dienste urbane Räume und die regulatorische Praxis vor immer neue Herausforderun-
gen (siehe E-Scooter). Hinzu kommt, dass sich privatwirtschaftlich oder bürgerschaftlich organisierte
„Shared-Mobility“-Angebote zur gemeinsamen Nutzung eines Fahrzeugs weiter ausbreiten und auf stei-
gende Nachfrage stoßen werden. Potenziell wird dadurch die Menge des ruhenden Verkehrs einge-
dämmt – die Anzahl von Fahrten kann eher konst ant bleiben, wenn bequeme Sharing-Angebote in Kon-
kurrenz zum ÖPNV treten. Der Konzern Stadt Münster hat hier Einfluss über regulatorische Regelun-
gen im Parkraum (vergl. Verstärkte Ausweisung v on E-Carsharing-Parkflächen), kann jedoch auf die
Marktakteure nur Einfluss über Kooperationen und günstige Marktbedingungen für klimaschonende
innovative Angebote nehmen.
1.5.2. Unmittelbar umsetzbarer kommunaler Einflussbereich
Abgestimmte Bedarfsplanung für öffentliche Ladeinfr astruktur und Koordination im Bestand – direk-
tes Handeln: Aufbauend auf den bisherigen kommunalen Analyseergebnissen (Masterplan 100%
Klimaschutz, Masterplan Mobilität 2035) muss ei ne auf die Bedarfe und Möglichkeiten im Gebäu-
debestand abgestimmt Bedarfsplanung für eine öffentliche Ladeinfrastruktur durchgeführt werden,
um eine kommunale Entscheidungsgrundlage für die kommunale Investitionen zu erhalten. Dies
gilt insbesondere in Quartieren mit überwiegendem Mietwohnbestand und wenig Flächen für private
Ladeinfrastruktur. Das jährliche Reduktionspotenz ial für diese Maßnahme beträgt ca. 15.000 Ton-
nen CO
2.
Metrobus-System und On-Demand-Systeme – direktes Handeln: Unter diesem Namen plant der Kon-
zern Stadt Münster ein dichtes und schnelles Angebot in einem leicht verständlichen Liniennetz.
Das System kann Bedarfslücken im des multi-modalen Netzes klimaschonender Verkehrsmittel
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schließen und einen Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel setzen. Das jährliche Redukti-
onspotenzial für diese Maßnahme beträgt ca. 7.000 Tonnen CO 2.
Förderung von Arbeitsplätzen im Bereich klimaschonende Mobilität – indirektes Handeln: Die Förde-
rung innovativer Start-Ups und klimaschonender Angebote hat als Investitionsprogramm für die
Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich Mobilität auch ökonomische und soziale Wirkung – insbe-
sondere in einer Universitätsstadt mit einem hohen Anteil von aufgeschlossenen Zielgruppen.
5.000 Tonnen CO
2 können durch die indirekte Wirkung dieser Maßnahme reduziert werden.
Münster-Pass des Sozialamts – direktes Handeln: Der Münster-Pass der Stadt Münster ermöglicht
vergünstigte Nutzung des ÖPNV. Den Münster-Pass bekommen alle in Münster wohnenden Perso-
nen, die Sozialleistungen erhalten. Hierdurch werden mehr als 5.000 Tonnen CO 2 jährlich einge-
spart.
Umstellung des ÖPNV auf Elektro - und Wasserstoffmobilität – direktes Handeln: Durch die Umstel-
lung der Münsteraner Busflotte auf Elektro- und Wasserstoffmobilität können jährlich mehr als
6.000 Tonnen CO 2 vermieden werden.
Münster fährt ab – auf klimafreundliche Mobilität – direktes Handeln: Flankierend bedarf es einer
gezielten Öffentlichkeitsarbeit, die über Möglichkei ten und Vorteile klimaschonender Mobilitätsar-
ten offensiv kommuniziert und diese bewirbt, um Wissen zu vermitteln sowie für die eigenen Hand-
lungsmöglichkeiten zu sensibilisieren und dem su bjektiv gefühlten Verzicht entgegenzuwirken. Die
aktuelle Kampagne „Münster fährt ab – auf klimafreundliche Mobilität“ ist ein gutes Beispiel für
eine effektive flankierende Öffentlichkeitsarbeit. Der Einfluss der Maßnahme wird mit ca. 14.000
Tonnen CO
2/a geschätzt. Sie entfaltet ihre Wirkung sowohl auf der Ebene Wissen und Konsequen-
zen als auch im Bereich Einstellungen und Werte.
1.5.3. Zusätzlicher kommunaler Einflussbereich
Kostenfreier ÖPNV – indirektes Handeln: Ein kostenfreies ÖPNV-Ticket für alle Münsteraner Bürger
lässt sowohl kurz- wie auch langfristig steigende Fahrgastzahlen erwarten und fördert den Modal
Shift hin zum öffentlichen Personennahverkehr. Gleichzeitig finden auch im Umweltverbund wahr-
scheinlich Verschiebungen von Rad- und Fußverkehr hin zum ÖPNV statt. Es muss vor Einführung
eines kostenfreien ÖPNVs geprüft werden, ob eine Kapazitätssteigerung insbesondere in der Kern-
stadt möglich ist, und welche Investitionen hier zu notwendig werden. Die Maßnahme hat ein Poten-
zial von knapp 40.000 Tonnen CO
2 jährlich.
Kommunikation mit der Bundesebene – direktes Handeln : Die Stadt Münster wird als Fahrradstadt
und als eine der Kommunen des Bundesprogramms „Masterplan 100% Klimaschutz“ überregional
wahrgenommen und hat über ihre Teilnahme de r entsprechenden Fachnetzwerke Handlungsmög-
lichkeiten, mit ihren umfangreichen Erfahrungen, das politisches Handeln der Landes- und Bundes-
ebene zu prägen, beispielsweise in Bezug auf zukünftige Förderstrategien. Der Maßnahme kann
kein direktes Reduktionspotenzial zugeordnet werden, sie trägt jedoch zu einer grundlegenden Ver-
besserung der übergeordneten Rahmenbedingungen bei.
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Reallabore als rechtliche Piloträume – direktes Handeln: Reallabore gestatten es, in begrenztem
räumlichem und zeitlichem Rahmen bestimmte rechtliche Regelungen in Bezug auf Verkehr und
Mobilität im Rahmen der kommunalen Planungshoheit zu etablieren. Kommunale Satzungen eignen
sich hierbei als rechtliches Werkzeug – sie sind in räumlich abgegrenzten Modellräumen sowohl
politisch als auch rechtlich einfacher durchsetzbar und ebnen den Weg für ein breites Ausrollen
rechtlicher Regelungen im gesamtstädtischen Kontext.
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1.6. Übergeordnete und hand lungsfeldübergreifen de Einflussbereiche
Das Kapitel beschreibt übergeordnete und handlungsfeldübergreifende Einflussbereiche, mit denen
der Prozess positiv beschleunigt und beeinflusst werden kann.
1.6.1. Transparentes Monitoring etablieren
Die Stadt Münster kann mit ihren Steuerungsinstrumenten den Transformationsprozess auf dem Weg
zur Klimaneutralität beeinflussen aber nicht in Gänze steuern - Insofern handelt es sich um einen lau-
fenden Prozess des Beobachtens, Bewertens und direkten wie indirekten Beeinflussens.
Die prinzipiellen Zusammenhänge zwischen Contro lling, Managementaufgaben und Steuerungsmög-
lichkeiten lassen sich anhand eines einfachen Regelkreises beschreiben: Ausgehend von Leitzielen
zum Klimaschutz und der Klimaanpassung, spezifisc hen Subzielen und der Erfassung von Indikatoren
(z.B. soziale Indikatoren, Umwelt-Indikatoren und wi rtschaftlichen Indikatoren) wird in regelmäßigen
Abständen die Einhaltung der formulierten Ziele überprüft.
Indem regelmäßig die Basisbilanz der Stadt Münster auf den aktuellen Stand gebracht wird, gibt es
eine Datengrundlage, um die Einhaltung der Ziele a nhand von Indikatoren zu bewerten. Das bereits im
Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz eingeführt e Multiprojektmanagement bietet eine Grund-
lage, die Zielerreichung zu überprüfen.
Kommt es zu Abweichungen, insbesondere bei der Entwicklung des CO
2-Restbudgets, werden gezielt
Steuerungsinstrumente eingesetzt, um Einfluss au f den Zielentwicklungspfad zu nehmen. Dabei sei
an dieser Stelle nochmal darauf hingewiesen, das s die Stadt Münster nicht über das Einflusspoten-
zial verfügt, die Einhaltung der Ziele insgesamt zu verantworten.
Im Folgenden werden die wesentlichen Elemente und Instrumente beschrieben.
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Abbildung 34: Die Arbeitsschritte der Prozesssteuerung und des Controllings
Übergeordnete Klimaschutzziele: Im Sinne des Ansatzes „vom Ziel her denken“ besteht eine wesentli-
che Aufgabe für den Prozess darin, geeignete Maßnahmen und Projekte im Sinne der Zielerreichung
zu generieren. Diese werden sowohl quantitativ al s auch qualitativ beschrieben. Die Leitziele geben
den strategischen Rahmen für den Prozess vor. Zu den übergeordneten Zielen formuliert das vorlie-
gende Konzept Subziele auf Ebene der Themenfelder. Damit werden fach- und themenspezifische
Ziele auf eine spezifische und umsetzungsorientierte Ebene heruntergebrochen.
Erfassung und Auswertung der In dikatoren zur Zielerreichung: Die Einhaltung der Ziele wird mit Hilfe
von Indikatoren angezeigt. Die Einführung eines Kosten-Nutzen Monitorings erfordert neben der Erfas-
sung der Leitindikatoren CO
2-Emissionen und CO 2-Restbudget eine Erweiterung des Indikatorensets.
Empfohlen wird eine Grundstruktur aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Indikatoren. Die
sollten für die einzelnen Handlungsfelder sowie auf Ebene der Maßnahmen und Projekte erfasst wer-
den. Die Herausforderung besteht in der Entwicklung pragmatischer und praxisgerechter Indikatoren-
sets. Das Indikatorensystem muss vor diesem Hinter grund regelmäßig sowohl an die Erfordernisse
der Prozessbeobachtung als auch an die Ve rfügbarkeit von Daten angepasst werden.
BISKO-Basisbilanz: Die Stadt Münster schreibt regelmäßig die BISKO-Treibhausgasbilanz fort und hat
damit einen grundsätzlichen Überblick über die Treibhausgasemissionen in den Verbrauchssektoren.
Der kurze Realisierungszeitraum zum Erreichen der Treibhausgasneutralität sowie die Einführung des
CO
2-Restbudgets erfordert eine Erweiterung der Datenbilanz sowie jährliche Durchführung der Bilanz.
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Multiprojektmanagement: Multiprojektmanagement ist ein Managementverfahren für projektorientierte
Unternehmen. Es ermöglicht die Steuerung einer großen Anzahl von Projek ten bei wechselnden politi-
schen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen. Das Multiprojektmanagement behält - in Ab-
grenzung zum Projektmanagement für Einzelprojekte - das Gesamtergebnis aller Vorhaben im Blick.
Das Multiprojektmanagement ist im Rahmen des Prozesses zum Masterplan 100% Klimaschutz be-
reits in Münster eingeführt worden. Die Aufgaben des Multiprojektmanagements sind:
Transparenz und Wissensvermittlung: Das Multiprojekt management gibt einen Überblick über aktu-
elle und vergangene Aktivitäten und einen Zugang zu den gesammelten Erfahrungen. Daten, Infor-
mationen und Wissen sind aktuell. Nutzer*innen sind selbständig in der Lage auf Basis einer ein-
heitlichen, zuverlässigen Datenbasis aussagekräftige Auswertungen zu erstellen.
Ideenmanagement: Das Ideenmanag ement fördert neue Maßnahmen- und Projektideen durch ge-
zielte Angebote und Formate und begleitet den Weg von der Idee zur Maßnahme.
Strategische Projektinitiierung und -entwicklung: Das Wissen- und Multiprojektmanagement erleich-
tert die Initiierung und Umsetzung von Klimaschut zprojekten. Es unterstützt auf Prozessebene in
der Startphase und der Umsetzung.
Koordination und Steuerung der Ressourcen: Erforderliche Ressourcen werden im Sinne einer stra-
tegischen Planung ermittelt und deren Einsatz geplant. Dazu gehören Personalressourcen, aber
auch Mittel zur Innovations- und Investitionsförderung.
Evaluation und Erfolgskontrolle: Das Multiprojektmanagement nutzt eine einheitliche Datenstruk-
tur, die Nutzer*innen durch ihre Transparenz darin unterstützt, zielgerichtet Daten, Informationen
und Wissen zu generieren, zu speichern und abzurufen.
Eingeführt ist eine Organisationsstruktur mit Handlungsfeldverantwortlichen sowie mit querschnittori-
entierten, internen Dienstleistungen z.B. im Bereic h der Organisation. Folgende Instrumente des Mul-
tiprojektmanagements sind bereits eingeführt worden und werden in der praktischen Klimaschutzar-
beit eingesetzt:
Projektportfolioplan: Der Projektportfolioplan ermöglicht die Darstellung aller Projekte auf einen
Blick. Er gibt schnelle Auskunft über inhaltliche n Schwerpunkt und Projektkategorie, Projektstand
und die wichtigsten Akteur*innen jedes einzelnen Projekts.
Maßnahmen und Projekt – Steckbriefe: Die Steckbriefe beschreiben die Maßnahmeninhalte und
Ziele sowie die wichtigsten Indikatoren zur Erfolgsüberprüfung.
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Als ergänzende Maßnahmen und Verfahren für das Multiprojektmanagement werden empfohlen:
Anpassung der Organisationsmanagements an die geänderten Rahmenbedingungen (z.B. Berück-
sichtigung des CO 2-Restbudgets und die daraus entstehenden Anforderungen an die Kompensa-
tion)
Erweiterte Wirkungsanalyse als Kosten-Nutzen Analyse : Die Wirkungsanalyse beschreibt für jede
Sofort-Maßnahme sowie jedes Leitprojekt die wichtigsten Wirkungen – insbesondere die Treibhaus-
gasreduktionen. Mit Hilfe der Wirkungsanalyse kann auch im laufenden Prozess schnell eine Aus-
wertung zur erwarteten Wirkung getroffen werden bzw. das Erreichen des Ziels eingeschätzt wer-
den. Zusätzlich sollte eine Kosten-Nutzen Analyse auf übergeordneter Ebene der Handlungsfelder
eingeführt werden
Regelmäßige Durchführung einer Faktoranalyse (vergleiche Kapitel 6.1): Die Faktoranalyse kann
als regelmäßiges Verfahren Veränderungen im Um feld zum Erreichen des Zieles der Klimaneutrali-
tät identifizieren und Maßnahmen daraus ableiten. Die Faktoranalyse ist damit sowohl Frühwarn-
system, als auch wichtige Grundlage zur Entwicklung realisierbarer Maßnahmen.
1.6.2. Übergeordneten flexiblen Steuerungsmechanismus einführen
Der empfohlene methodische Ansatz verfolgt eine Strategie der Projekte. Das Portfolio der praxis- und
umsetzungsorientierten Maßnahmen und Projekte bildet das Rückgrat für die nachhaltige Entwicklung
Münsters. Projekte vereinen Menschen, Wissen, Geld und Engagement auf ein gemeinsames Ziel hin.
Projekte sind zudem ideale Einheiten, um städti sche Veränderungsprozesse voranzubringen und die
Erfahrungen in alltägliches und praktisches Handeln zu übersetzen. Hierfür wird eine parallele top-
down und bottom-up Strategie durch die Vernetzung kommunaler und bürgerschaftlicher Maßnahmen
und Projekte empfohlen.
Sofort-Maßnahmen und Leitprojekte der Stadt Münster dienen in Projektschwerpunkten als Labore der
Stadtentwicklung. Hier wird das eigene Handlungsp otenzial eingesetzt und die Möglichkeit der Steue-
rung genutzt. Bürgerprojekte, Projekte von Untern ehmen und Verbänden werden aktiv gefördert, in die
Strategie eingebunden und bilden damit den Motor für den Veränderungsprozess.
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Abbildung 35: Prinzip der Steuerung durch strategische Projekt- und Maßnahmenentwicklung
Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich aus den di rekten und indirekten Einflussmöglichkeiten sowie
den Entscheidungsebenen des Konzerns Stadt Münster im Rahmen der kommunalen Selbstverwal-
tung. Gebündelt werden die direkten und indirekt en Steuerungsmöglichkeiten in den Projekten und
Maßnahmen der Stadt Münster. In der folgenden Tabelle sind die Akteure des Konzerns Stadt Müns-
ter mit ihren jeweiligen Einflussmöglichkeiten aufgeführt:
Akteur Entscheidungsebenen mit hohe n Einflussmöglichkeiten
Amt für Mobilität und Tiefbau Mobilitätsmanagement, Verkehrsplanung öffentlicher Ver-
kehrsflächen und –anlagen, Abwassermanagement
Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit
Umweltberatung, Naturschut z, Grün- und Umweltplanung,
Boden-, Wasser-, Immissionsschutz
Koordinierungsstelle für Klima und
Energie
Stabsstelle im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhal-
tigkeit, Koordination und interne fachliche Beratung für
kommunale Klimaschutzarbeit
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Amt für Immobilienmanagement Planung und Projektsteuerung von Bauvorhaben, Gebäude-
bewirtschaftung und die Koordi nierung von Instandhaltungs-
und Sanierungsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken
sowie An-/Verkauf, Vermietung und Verpachtung
Stadtplanungsamt Stadtentwicklung- und Raumordnung (bspw. Erarbeitung
von Stadt- und Quartiersentwicklungskonzepten)
Unterschutzstellung und Pflege von Bau- und Bodendenk-
mälern, die Erhaltung von Denkmalbereichen und die Ertei-
lung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen. (Städtische
Denkmalbehörde)
Stadtrat und Bezirksregierung Entscheidung über Stadtentwicklungs- und Raumordnungs-
konzepte (bspw. Flächennutzungs- und Bebauungsplan,
Satzungsgebiet), Zuteilung kommunaler Finanz- und Perso-
nalressourcen
Stadtwerke Münster Versorgungsnetzbetreiber für das Strom-, Wasser-, Fern-
wärme und Gasversorgungsnetz mit Einfluss auf Produkt-
und Tarifstruktur, Netzinfras truktur sowie Messstellenbe-
trieb
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Abfallmanagement und Stadtreinigung
Wohn + Stadtbau Wohnungsunter-
nehmen der Stadt Münster GmbH
Bewirtschaftung von ca. 6.500 Wohneinheiten auf dem
Stadtgebiet
Wirtschaftsförderung Münster GmbH Gewerbeflächenentwicklung und –vermarktung, Genehmi-
gungsmanagement, Immobilienservice, Gründungs- und För-
derberatung sowie Standortmarketing
Technologieförderung Münster GmbH Technologie- und Wirtschaftsförderung
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Tabelle 3: Entscheidungsebenen des Konzerns Stadt Münster
Innerhalb der Entscheidungsebenen hat der Konzern St adt Münster direkte und indirekte Einflussmög-
lichkeiten.
Direkte Einflussmöglichkeiten bezeichnen die Möglichkeiten der Stadt Münster, direkt und unmittelbar
auf die Treibhausgasemissionen einzuwirken. Zu direkten Handlungspotenzialen zählen z.B. verbindli-
che energetische Standards, Festsetzungen in Bebauungsplänen, Förderprogramme oder die Sanie-
rung der eigenen Liegenschaften. Bei direkten Einf lusspotenzialen wird davon ausgegangen, dass die
Potenziale zu 100% umgesetzt werden und einen Reduktionseffekt der Treibhausgasemissionen bewir-
ken.
Indirekte Einflussmöglichkeiten bezeichnen Möglichk eiten des kommunalen Handelns, die eine mittel-
bare Wirkung entfalten. Sie bergen eine Wahrsc heinlichkeit zur Reduktion der Treibhausgasemissio-
nen, die jedoch vom Grad der Mitwirkung Dritter (U nternehmen, private Haushalte etc.) abhängt.
Die folgende Tabelle nennt exemplarisch direkte und indirekte Einflussmöglichkeiten und deren Instru-
mente.
Direkte Einflussmöglichkeiten Indirekte Einflussmöglichkeiten
Energetische Sanierung der eigenen Liegen-
schaften
Klimaneutraler Neubau der eigenen Liegen-
schaften
Umstellung des kommunalen Fuhrparks
Kommunale Satzungen, z.B.:
energetische Anforderungen in Neubau-
gebieten (Energiestan dard, Photovoltaik,
Energieversorgung,…)
Anforderungen bei Gewerbeansiedlun-
gen
Sanierungsgebiete
Verbot fossiler Fahrzeuge in der Innen-
stadt
Direkte Förderung zur Reduktion von THG-Emis-
sionen (KlimaFond)
Information und Beratung
Kampagnen
Anreizprogramme, allgemeine Förderprogramme,
Bonusmodelle
Weiterbildung
Netzwerke
Tabelle 4: Auswahl direkte und indirekte kommunale Einflussmöglichkeiten
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1.6.3. Dynamisch kompensieren
Bei allen Anstrengungen, die bereits jetzt und auch in den kommenden Jahren in der Stadt Münster
unternommen werden, um die Treibhausgasemissione n auf Netto-Null zu senken wird es nötig wer-
den, einen Restbetrag nicht vermeidbarer Emissionen zu kompensieren. Dieser Restbetrag setzt sich
zusammen aus nicht vermeidbaren Emissionen sowie Vorketten, auf deren Reduzierung die Stadt
Münster keinen direkten Einfluss hat. In Summe wird dieser verbleibende Sockel im Jahr 2030 noch
rund 90.000 Tonnen CO
2eq/Jahr betragen.
Es gilt Strategien zu entwickeln, welche sicherstellen, dass diese Menge an Treibhausgasen kompen-
siert wird ohne dabei die Erfolge der Emissionsminderung zu untergraben. Ein entsprechender Aus-
gleich ist einerseits durch die Verminderung von Treibhausgas-Emissionen an anderer Stelle möglich,
alternativ könnte perspektivisch die dauerhafte Speicherung von Kohlenstoffdioxid erfolgen.
Im Kapitel 4.3 wurde bereits die Grundsätzliche Unterscheidung in Verpflichtungsmärkte auf Staaten-
ebene sowie freiwillige Märkte (voluntary markets) eingeführt.
Ersterer wird in der Europäischen Union in Form des EU-Emissionshandels (European Union Emissions
Trading System, EU ETS) gestaltet und als „reguliert er Markt“ bezeichnet, da er von der EU kontrol-
liert und gesteuert wird. Grundlage zur Einführung des Handelssystems bildete das Kyoto-Protokoll als
Vorgänger des Abkommens von Paris. Neben den 27 Mitgliedstaaten der EU und UK haben sich auch
die Länder Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 31), so-
dass im EU-ETS aktuell die Emissionen von ca. 11.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energie-
intensiven Industrie erfasst werden. Diese sind für etwa 40% der Treibhausgasemissionen verantwort-
lich. Seit dem Jahr 2020 gibt es zudem eine Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der
Schweiz und seit 2012 ist auch der Luftverkehr innerhalb der EU im System erfasst.
Verpflichtungsmarkt: EU-ETS nach dem Prinzip „Cap&Trade“
Diejenigen Unternehmen, die am europäischen Emissionshandel beteiligt sind, bekommen ein gewis-
ses „Schadstoff-Budget“ von Zertifikaten- teils kost enlos und teils über Versteigerungen. Die maximal
erlaubte gesamte Emissionsmenge ist auf eine Obergrenze (Cap) festgelegt. Diese wird nach und
nach verringert. Jedes Unternehmen darf lediglich die Menge an Kohlenstoffdioxid emittieren, die
durch die Zertifikate abgedeckt ist. Ein Zertifikat erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äqui-
valent – CO
2-Äq. Sollte dieses Budget überschritten we rden, gibt es für das Unternehmen drei Hand-
lungsoptionen:
die ausgestoßene Menge CO 2 durch Maßnahmen verringern
Zukauf von Zertifikaten von anderen Unternehmen im In- und Ausland, welche mehr Zertifikate be-
sitzen als sie benötigen (Trade)
Kauf von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten im Ausland, die über das Instrument Clean Develo-
pment Mechanism (CDM) entstehen
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Der Clean Development Mechanism (CDM) ist einer von drei Hauptmechanismen des Kyoto-Protokolls
und ermöglicht es einem Industrieland, Maßnahmen zur CO 2-Reduktion in einem Entwicklungsland
durchzuführen. Die dort eingesparten Emission en können dann wie oben beschrieben auf das eigene
CO2-Budget angerechnet werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass es unerheblich ist, wo auf der
Erde eine Maßnahme zur Reduktion der THG-Emissionen er folgt, um die Klimafolgen abzumildern. Ziel
des CDM ist einerseits eine Erleichterung für die Industrieländer bei der Erreichung ihrer Klimaziele
und gleichzeitig eine Unterstützung für Entwicklungs- und Schwellenländer in Form von Technologie-
transfer und Innovationen in Klimaschutz-Projekten.
Zu beachten ist hier, dass die Entwicklungsländer keiner Verpflichtung zur Emissionsreduktion unter-
liegen. Daher muss bei jedem Projekt sichergestellt werden, dass die Emissionsvermeidung zusätzlich
zu ohnehin ergriffenen Maßnahmen erfolgt. Das bedeutet, dass die Einnahmen, welche durch den
Handel mit den in den Projekten generierten CERs (certified emission reductions) die entsprechenden
Maßnahmen auslösen.
Freiwillige Märkte und Anbieter
Neben den Verpflichtungsmärkten gibt es die freiwill igen Märkte (Voluntary Markets). In diesem Markt
werden sogenannte Voluntary Emission Reductions (VER) Zertifikate gehandelt. Hier prüfen unabhän-
gige Institutionen den Nutzen und die Qualität der K limaschutz-Projekte und zertifizieren sie. Die zwei
am weitesten verbreiteten St andards auf dem Markt sind:
der sog. „Verified Carbon Standard“ (VCS) und
der „Gold Standard“
Beide erfüllen die Kriterien und Auflagen, welche seinerzeit durch das Kyoto-Protokoll vorgegeben wur-
den. Nach dem VCS werden über die Hälfte der weltweiten freiwilligen Emissionsreduktionen zertifi-
ziert. Er macht Vorgaben zur Ermittlung der CO
2-Einsparungen für die unters chiedlichen Projektarten
wie z.B. Reduktionen aus Wind- oder Wasserkraft. Die Projekte müssen außerdem von Dritten geprüft
werden und eine Doppelanrechnung muss ausgeschlo ssen werden. Die so generierten Zertifikate wer-
den als Verified Carbon Units (VCU) bezeichnet.
Der Gold Standard ist der weltweit strengste Zert ifizierungsstandard. Dieser fordert neben der Zusätz-
lichkeit der Klimaschutzprojekte auch die Erfüllung weiterer Kriterien. Diese zielen darauf ab, eine
nachhaltige Entwicklung in den durchführenden Ländern zu sichern. Der Gold Standard wird für die
Zertifizierung von Projekten für die Verpflichtungsmär kte (CDM Gold Standard) sowie für die freiwilli-
gen Märkte genutzt. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass eine freiwillige Kompensation ebenso auf
den Verpflichtungsmärkten wie auf freiwilligen Märkte n erfolgen kann. Andersherum ist dies nicht zu-
lässig.
Der staatlich geregelte, verpflichtende Markt ist in Deutschland an die Energiebörse European Energy
Exchange (EEX) in Leipzig gebunden. Auf dem freiwi lligen Markt werden Zertif ikate hingegen außerhalb
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der Börse gehandelt. Die Händler sind zumeist ents prechende Dienstleister. Weitere anerkannte Insti-
tutionen, die Projekte für den freiwilligen Markt zertifizieren sind:
BUND,
CarbonFix,
CCB Standards,
DFG-Energy und weitere.
Die gekauften Zertifikate werden dann stillgelegt, um eine Doppelanrechnung zu verhindern (s.o.). In
der weltweiten Datenbank des britischen Unternehmens Markit kann dies überprüft werden.
Arten von Zertifikaten
Bei den Zertifikaten gibt es zwei grundlegende Typen, die es voneinander abzugrenzen gilt:
Ex-ante-Zertifikate erwirken zukünftige Emissionsreduktionen und ermöglichen somit die Finanzie-
rung von Klimaschutzprojekten bereits vor ihrer Durchführung
Ex-post-Zertifikate hingegen bescheinigen bereits erfolgte Emissionsreduktionen und sorgen im
Vergleich zu Ex-ante-Zertifikaten dafür, dass keine falschen Prognosen für die Zukunft erfolgen. Der
Anbieter eines Ex-post-Projektes muss jedoch finanziell zunächst in Vorleistung gehen
Mittlerweile hat sich ein großer Markt für freiw illige Kompensationen mit zahlreichen Anbietern entwi-
ckelt. Einige der Anbieter verkauf en Zertifikate für eigene Klimaschutzprojekte. Viele kaufen und ver-
kaufen Zertifikate von bereits existierenden Projekten anderer Akteure. Die zuvor aufgelisteten Quali-
täts-Standards werden dabei genutzt, um die Qualitätskriterien der Zertifikate bzw. dazugehörigen Pro-
jekte nachzuweisen.
Da Klimaschutz auf kommunaler Ebene im Gesamtrahmen der Verpflichtungsmärkte zurzeit nicht offiziell
bilanziert wird, bleibt für die Stadt Münster die Beteiligung am freiwilligen Markt. Dort besteht grundsätz-
lich die Möglichkeit, Zertifikate zur Kompensation nicht vermeidbarer Treibhausgasemissionen zu erwer-
ben. Neben dem Erwerb von Zertifikaten hat der Konzern Stadt Münster die Möglichkeit, eigene Projekte
zur Kompensation lokal oder regional zu entwickeln und die Kompensation informell anzurechnen. Dies hat
den Vorteil, dass die Projekte vor Ort erfahrbar sind und wirken.
Möglichkeiten der technischen Umsetzung von Maßnahmen zur Kompensation und Speicherung von CO2
Bei der Umsetzung von Projekten zur Kompensation von Treibhausgasemissionen werden meist ökolo-
gische Maßnahmen ergriffen, bei denen das CO 2 bspw. in Biomasse gebunden wird. Hierzu zählen Auf-
forstungsprojekte, die Vernässung von Mooren, Humusbildung in der Landwirtschaft oder Begrünungs-
maßnahmen von Dächern, Fassaden oder ähnliches. Hierbei ist zu beachten, dass letztere ein sehr
geringes Potenzial zur Bindung von CO
2 haben und daher hier nicht im Detail betrachtet werden. Viel-
versprechende Potenziale zur nachhaltigen Entnahme und Bindung von CO 2 zeigen die erstgenannten
Maßnahmen Aufforstung und Vernässung von Mo oren. Weiterhin können Maßnahmen ergriffen
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werden, um CO 2 entweder direkt aus der Luft zu filtern oder aus industriellen Prozessen abzuscheiden
und dann bspw. in Gestein oder unter dem Meeresboden zu speichern.
Bindung von CO2 durch Aufforstung
Grundsätzlich ist dies eine der natürlichsten und klimaschonendsten Maßnahmen, um Emissionen zu
kompensieren. Durch großflächige Aufforstungsprojekte, welche direkt vor Ort oder aber auch in ande-
ren Ländern durchgeführt werden, werden neue Wälder geschaffen. Diese speichern CO
2 auf natürli-
che Art und Weise indem die Bäume Photosynthese betreiben und so das klimaschädliche Gas der
Atmosphäre entziehen. Neben dem Aufbau von Biomasse, welche Kohlenstoff bindet, produzieren sie
nebenbei Sauerstoff.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes können in Deutschland bis zu 97% der Treibhaus-
gasemissionen reduziert werden. Die dann verbleibenden ca. 60 Millionen Tonnen CO
2 müssen dann
natürliche Senken wie Wälder- und nachhaltige Landwirtschaft aus der Luft entnehmen. Das weltweite
CO
2-Entnahmepotenzial durch Wälder wird auf etwa 0,5 bis 3,6 Gigatonnen geschätzt. Hier ist jedoch
zu beachten, dass weitere Auswirkungen des Klimawandels wie Dürre und damit einhergehende Was-
serknappheit sowie der Verlust der Bodenqualität die Biodiversität stark gefährden.
Vorteile Nachteile
Aufforstung ist eine ökologische und umweltver-
trägliche Lösung zur Kompensation
Dürrephasen gefährden die Biodiversität überall
auf der Welt. Bereits heute herrscht in vielen
Teilen der Erde Wasserknappheit und künftig
werden Konflikte um Wasser vermutlich zuneh-
men
Die geschätzten Kosten für eine Tonne CO 2-Ent-
nahme durch Aufforstung sind mit bis zu 100
US-Dollar vergleichsweise gering. *
Wälder können keine dauerhafte Speicherung
von CO
2 garantieren. Im Fall von Bränden oder
Waldsterben geben die Bäume das gespei-
cherte CO
2 wieder frei. Daher darf auch keine
energetische Verwertung des Holzes erfolgen.
Aufforstungsmaßnahmen sind bis zu einem ge-
wissen Umfang auch vo r Ort in Deutschland
möglich
Der Flächenbedarf für die erforderliche Auffors-
tung ist extrem hoch. Es ist fraglich, wo über-
haupt ausreichende geeignete Flächen zur Ver-
fügung stehen
Wälder sind dunkler, dadurch absorbiert die
Erde mehr Sonnenstrahlen und kann sich sogar
noch weiter erwärmen trotz der CO
2-Speicherung
durch Bäume.
*dies bezieht sich zunächst auf Zertifikatpreise aus Aufforstungsprojekten. Bei eigener Durchführung
ist mit höheren Kosten zu rechnen
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Vernässung von Mooren zur Bindung von CO2
Neben der Speicherung von Kohlendioxid in Pflanzen spielen vor allem Moore eine wichtige Rolle bei
der Kompensation des CO 2-Ausstoßes. Wenngleich sie weltweit nur ca. 3% der Fläche einnehmen, so
binden sie etwa 500 Gigatonnen CO 2. Dies entspricht etwa der doppelten Menge des in der Biomasse
der Wälder gespeicherten CO 2. Werden Moore entwässert, um den Boden nutzbar zu machen bspw.
für Landwirtschaft, so entweicht das gespeicherte Kohlendioxid und kann nicht länger gespeichert
werden. Folglich ist zunächst der Schutz verbleibender Moorflächen essenziell, um das Entweichen
weiterer Emissionen zu verhindern und den natürlichen Speicher zu schützen. Weiterhin kann die Wie-
dervernässung von Mooren den natürlichen Speicher wiederherstellen und somit der Atmosphäre Koh-
lendioxid entziehen.
Vorteile Nachteile
Moore bewässern ist eine sehr umweltscho-
nende und natürliche Maßnahme
Die Wiedervernässung von Mooren ist ver-
gleichsweise teuer, man rechnet mit Kosten von
ca. 10.000 € pro Hektar
15
Nasse, torfbildende Moore können ca. 0.25 - 0,5
Tonnen CO
2 pro Hektar und Jahr binden
Die Moorflächen nutzen wir meistens für Land-
wirtschaft zur Nahrungsmittelproduktion. Es ent-
steht eine Konkurrenz mit der Lebensmittelver-
sorgung.
Auf Mooren ist Landwirtschaft möglich, durch
sog. Paludikulturen, also an hohe Wasserstände
angepasste Pflanzen. Der Anbau von Röhrichten
für Dachreet ist ein traditionelles Beispiel.
Die Potenziale zur Vernässung von Mooren in
der Region um Münster sind stark begrenzt
15 https://www.zdf.de/nachrichten/heute/klimaschutz-braucht-moore-aber-moore-werden-weltweit-trockengelt-klimaerwaermung-wird-
verstaerkt-100.html
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Carbon Capture and Storage (CCS) und Direct Air Capture (DAC)
Wenngleich heute bereits zahlreiche Ansätze zur dauerhaften Abscheidung und Speicherung von CO 2
in der Erprobung sind, ist bisher keine der Techniken soweit ausgereift und erforscht, dass sie im gro-
ßen Stil eingesetzt werden kann. Aus diesem Grund wi rd an dieser Stelle nur kurz auf die verschiede-
nen Technologien eingegangen, welche sich in verschiedenen Stadien der Entwicklung und Erprobung
in Pilotprojekten befinden.
Bei der CCS, also Abscheidung u nd Speicherung vo n Kohlendioxi d wird das Gas direkt aus Abgasen
von industriellen Prozessen abgetrennt, verflüssigt u nd eingelagert. Auf diese Weise könnte bspw. bei
der Zementherstellung, welche hohe Emissionen an Kohlendioxid verursacht, direkt verhindert wer-
den, dass das CO
2 in die Atmosphäre entweicht. Zur Speicherung könnten ehemalige Gasfelder oder
sichere Gesteinsformationen unter der Erde genutzt werden. Alternativ könnten Pipelines oder Tank-
schiffe das CO 2 auch zu anderen Speicherstätten transportieren.
Die Technik ist bereits erprobt, jedoch aktuell mit einem hohen Energiebedarf und entsprechend ho-
hen Kosten von bis zu 100 € pro Tonne CO
2 verbunden. Durch den Energiebedarf würde der Verbrauch
der fossilen Rohstoffe aktuell um bis zu 40% gesteigert, was dem eigentlichen Ziel der CO 2 Minderung
entgegensteht. Erst bei vollständiger Bereitstellung aus Erneuerbaren Energien kann ein tatsächlicher
Klimavorteil gener iert werden. CCS wird in Deutschland bish er in Versuchsanlagen mit begrenzten
Mengen an CO
2 und unter str engen Auflagen erprobt (CCS Gesetz 2012). Das UBA sieht im Normalbe-
trieb von CCS Anlagen keine Risiken für die menschliche Gesundheit. Gesundheitsrisiken sowie nega-
tive Auswirkungen u.a. auf Grundwasser und Boden können sich aber infolge von Unfällen und Lecka-
gen (etwa Entweichen des CO
2) ergeben.
In Norwegen bestehen Pläne zur großangelegten Speicherung von CO
2 in alten Erdgasfeldern unter der
Nordsee. Im Gegensatz zur CCS ist durch die Direct Air Capture (DAC) möglich, das CO 2 direkt aus der
Luft herauszufiltern. Die Anlagen saugen die Luft an und das Kohlendioxid wird durch chemische Pro-
zesse abgeschieden. Die Anlagen sind nicht stando rtgebunden und können theoretisch überall ge-
nutzt werden. Sinnvoll ist dies vor allem in der Nä he der finalen Speicherorte, um Transportwege und
–kosten zu vermeiden. Die Technik wird heute bereits eingesetzt, oftmals wird das CO
2 aber nicht dau-
erhaft gespeichert, sondern verkauft, um bspw. das Wachstum von Gemüse in Gewächshäusern zu
beschleunigen. Laut Umweltbundesamt ist die DAC auch in Deutschland künftig denkbar. Studien sa-
gen bei einem Ausbau der DAC Kosten von 100 bis 300 Dollar pro Tonnen CO
2 bis Mitte des Jahrhun-
derts voraus. Ein positiver Effekt ist zudem im Prozess entstehende Abwärme, die für andere Zwecke
bspw. in der Industrie genutzt werden kann. Mome ntan befindet sich die DAC noch im Forschungssta-
dium und verursacht extrem hohe Kosten. Analog zur CCS ist auch hier de r Energiebedarf extrem
hoch, sodass die Technologie erst bei Deckung von 100% durch Erneuerbare Energien sinnvoll ist.
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Handlungsoptionen zur Kompensation für die Stadt Münster
Aufgrund der Vorgaben für die kommunale Treibhaus gas-Bilanzierung nach der BISKO-Methodik (Bilan-
zierungssystematik Kommunal) müssen für Kompensationsmaßnahmen Projekte gewählt werden, die
nicht in der städtischen Bilanz enthalten sind. Dies würde sonst eine doppelte Anrechnung der Minde-
rung bedeuten oder aber Maßnahmen umfassen, welche ohnehin durch die Kommune durchgeführt
werden, um Emissionen zu verhindern (bspw. Installation von PV-Anlagen).
Unter Berücksichtigung des aktuellen Stand der Technik lassen sich drei Ebenen für potenzielle Maß-
nahmen zur Kompensation von CO
2für die Stadt Münster ableiten:
Lokale Kompensation auf dem Gebiet der Stadt Münster, maßgeblich durch Aufforstung
Regionale bis deutschlandweite Kompensation, maßgeblich über direkten Moorschutz oder den
Kauf von Zertifikaten zum Moorschutz
Globale Kompensation durch den Kauf von Zertifikaten aus Klimaschutz Projekten des freiwilligen
Marktes zur CO 2-Kompensation
Um aufzuzeigen, welche Maßnahmen und damit verbundene Kosten für die Kompensation dieses
Restbetrags nötig sind, wird das Zieljahr 2030 gewählt.
Lokale Kompensation durch Aufforstung
Eine pauschale Antwort auf die Frage wie viel CO
2 konkret durch die Pflanzung eines Baumes gespei-
chert werden kann gibt es nicht. Wie viel und wie schnell ein Baum Kohlendioxid binden kann hängt
von verschiedenen Faktoren ab wie bspw. Art und Alter, Holzdichte sowie Klima, Bodenqualität und
Wasserversorgung. Man kann sich jedoch unter Beziehung auf gewisse Annahmen einer Aussage nä-
hern.
Wird von einer normal gewachsenen Buche mit einer Höhe von 23 Metern und einem gewissen Um-
fang ausgegangen, so kann diese ca. 550 Kilogram m Trockenmasse in ihren Blättern, Ästen und in
ihrem Stamm speichern. Bei geschätzten zusätzlichen zehn Prozent, die in der Biomasse der Wurzeln
gespeichert sind, so werden in Summe etwa 600 Kilogramm Trockenmasse gebunden – dies ent-
spricht der Speicherung von einer Tonne CO
2. Aufgrund der Produktion und Abgabe von Sauerstoff bei
der Photosynthese übersteigt die gespeicherte Menge CO 2 die Trockenmasse.
Um eine Tonne CO
2 aufnehmen zu können, muss eine Buche etwa 80 Jahre wachsen. Umgerechnet
auf ein Jahr kann der Baum entsprechend 12,5 Kilogramm CO 2 speichern. Für die Kompensation einer
Tonne CO2 pro Jahr ergibt sich somit ein Bedarf an rund 80 Bäumen. Allerdings muss beachtet wer-
den, dass Bäume in den ersten Jahren nach ihrer Pflanzung eher wenig Biomasse anlegen. Erst mit
steigendem Alter kann mehr CO
2 gebunden werden. 16
16 https://www.co2online.de/service/klima-orakel/beitrag/wie-viele-baeume-braucht-es-um-eine-tonne-co2-zu-binden-10658/
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Die folgende Tabelle zeigt den entstehenden Platz bedarf sowie die Kosten überschlägig bei vollständi-
ger Kompensation des Restbetrags durch Aufforstung auf dem Stadtgebiet.
Einschätzung Platzbedarf Einheit Ergebnis
Nicht vermeidbare Treibhausgase [tCO 2Äq/a] 90.000
Speicherung 81 Buchen [tCO 2Äq/a] 0,0125
Bedarf Bäume [-] 7.200.000
Truppaufforstung [Bäume/ha] 1.230
Platzbedarf [ha] 5.850
Fläche Stadt Münster [ha] 30.290
Anteil Platzbedarf [%] 20
Waldbestand Münster [ha] 4.860
Kosten (min. bis max.) [€/ha] 1.500 3.500
Kosten gesamt [€] 8.775.000 20.475.000
Spezifische Kosten [€/tCO 2] 98 228
Tabelle 5: Platzbedarf für Aufforstung als Maßnahme zur Kompensation17
Bei diesem Rechenbeispiel ist zu beachten, dass der tatsächliche Platzbedarf und die einhergehen-
den Kosten ggf. geringer ausfallen könnten. Dies liegt daran, dass bei der gewählten Truppauffors-
tung neben der Buche als Hauptbaumart auch Nebenbaumarten zwischen den Buchen angepflanzt
werden. Da diese ebenfalls CO
2 binden, welches in der vorliegenden Rechnung nicht berücksichtigt
wurde, könnten sich perspektivi sch geringere Kosten ergeben.
Regionale und überregionale Kompensation durch Vernässung von Mooren
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorflächen zur Kom-
pensation von Emissionen zu ergreifen. Allerdings sind die Flächen begrenzt und stehen einem enor-
men Bedarf gegenüber. Bei Kompensation des Restbetrags von 90.000 Tonnen CO
2 pro Jahr in 2030
würde eine Moorfläche von rund 218.000 bis 436.000 ha benötigt. Die Kosten würden in diesem Fall
geschätzte 2.180.000.000 bis 4.360.000.000 Euro betragen.
MoorFutures: Bei Kompensation durch den Kauf von entsprechenden Zertifikaten wie bspw. MoorFu-
tures aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein ist durch den Erwerb eines
Zertifikats für 64 Euro die Kompensation von 1 Tonne CO
2 möglich. Die genannten Bundesländer zäh-
len mit über 600.000 Hektar zu den moorreichsten Ländern Deutschlands. Die Zertifikate orientieren
sich eng an dem Verified Carbon Standard und an dem Kyoto-Protokoll und folgen den Vorgaben inter-
national anerkannter Umweltstandards (ISO 140 64 und 14065). MoorFutures sind auf regionaler
Ebene durch regional koordinierende Einrichtungen registriert, sodass die Stilllegung durch ein
17 https://www.lko.at/mmedia/download/2011.03.17/1300349748.pdf
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entsprechendes Register sichergestellt wird. Bei Kompensation des Restbetrags von 90.000 Tonnen
CO2 pro Jahr in 2030 würden sich Kosten von rund 5.760.000 €/a ergeben. 18
Kompensation durch den Kauf von Zertifikaten aus globalen Projekten
Auf den freiwilligen Märkten zur Kompensation gibt es eine große Fülle an Anbietern sowie Projekten
in unterschiedlichen Ländern. Die Stadtwerke Münster bieten ihren Kunden die Kompensation von
Emissionen durch den Kauf von Zertifikaten für drei verschiedene Projekte an:
Envira Amazonia Waldschutz-Projekt in Brasilien
Kochöfen-Projekt in Kenia
Infravest Windpark-Projekt in Taiwan
Bei den genannten Projekten wird auf unterschiedliche Art und Weise CO
2 eingespart und kann durch
den Erwerb eines Zertifikats für 10 €/t auf die ei genen Emissionen angerechnet werden. Die Projekte
sind nach dem VCS oder Gold Standard zertifiziert. Der zusätzliche Nutzen ergibt sich am Beispiel des
Kochöfen-Projekts in Kenia durch die steigende Gesundheit der NutzerInnen aufgrund der verminder-
ten Rauch- und Treibhausgase. Dieses Projekt umfa sst bspw. die Herstellung sowie den Vertrieb von
effizienten Holzkohle-Kochöfen. Bei Kompensation des Restbetrags von 90.000 Tonnen CO
2/a in
2030 würden sich hier Kosten von lediglich 900.0 00 €/a ergeben. Werden die vom UBA ausgewiese-
nen 180 Euro angesetzt, die tatsächlich für die Kompensation einer Tonne Kohlendioxid benötigt wer-
den, so ergeben sich Kosten von rund 19.620.000 €/a.
19
18 https://www.moorfutures.de/
19 https://www.stadtwerke-muenster.de/muenster-co2neutral/klimaschutz-projekte/
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1.6.4. Investitions- und Innovationsförderung durch KlimaFonds Münster
Der KlimaFonds fördert über alle Handlungsfelder Investitionen und Innovationen zur Reduktion des
jährlichen Emissionsniveaus in Höhe von 50.000 Tonnen CO
2 pro Jahr. Die Höhe der Förderung für
Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion richtet sich nach den eingesparten oder kompensierten CO 2-
Emissionen. Daraus ergeben sich Vorteile für Maßnahmen mit einem guten Verhältnis zwischen Inves-
tition und CO
2-Einsparung. Zudem wird durch die Kopplung der Förderhöhe an den CO 2-Preis eine di-
rekte Konsequenz des eigenen Handelns deutlich. Der KlimaFonds besteht aus zwei Säulen:
CO
2 Einsparprämien für Investitionen: Münsteraner Bürger, Unternehmen und Organisationen erhal-
ten für jede nachweislich eingesparte Tonne CO 2 eine Prämie in Höhe von 180 €/Tonne CO 2. Das
Prämienprogramm fördert Investitionen in den Klimaschutz, die zu einer Reduktion der jährlichen
Emissionen im energetischen Bilanzrahmen führen. Die Prämie orientiert sich an den Empfehlun-
gen des Umweltbundesamtes in Bezug auf die ersparten Schäden für Mensch und Umwelt. Unter-
nehmen weisen die Treibhausgaseinsparung auf Basis eines (vereinfachten) Energiemanagement-
systems am Ende eines Jahres nach, verbunden mit der Beschreibung der dafür umgesetzten Maß-
nahmen. Privathaushalt mit Wohnsitz in Münster können das Prämienprogramm durch den Nach-
weis der durchgeführten Maßnahme auf Grundlage eines Maßnahmenkatalogs - unter Beachtung
einer Bagatellgrenze - nutzen. Sofern Maßnahmen nicht im Katalog abgebildet sind, werden diese
separat berechnet. Durch die Kopplung an den CO
2-Preis werden investive Maßnahmen in einer
Bandbreite von ca. 3% bis 10% der Investitionssumme gefördert. Um eine hohe Dynamik bei der
Inanspruchnahme zu erreichen, soll die Förderung in einem noch festzulegenden zeitlichen Rah-
men sinken. Die Förderung könnte z.B. 2022 mit 180 €/Tonne CO
2 starten und sich dann jedes
Jahr bis 2030 um 10% verringern. Die Höhe der Investitionsförderung soll als Steuerungsinstru-
ment in Abhängigkeit der Ergebnisse des Monitorings flexibel anpassbar sein. Sie soll dem Prinzip
folgen: Je höher der Reduktionsbedarf pro Jahr, desto höher die Investitionsförderung für das
Folgejahr.
Kompensationsfonds mit Innovationsprojekten in Münster: Münsteraner Unternehmen aber auch
Bürger können zur Kompensation ihrer CO
2-Emissionen städtische CO 2-Zertifikate aus einem Klima-
fonds kaufen. Die eingenommenen Mittel können durch Sponsoring erhöht werden. Es werden aus-
schließlich lokale (Innovations-) Projekte zur CO 2-Einsparung gefördert. Der Umfang des Fonds wird
jeweils zu Jahresbeginn festgelegt und bestimmt sich aus den Projekten, die für das jeweilige Jahr
bei dem Fonds „angemeldet“ werden. Gegen Ende eines jeden Jahres können Sonderaufrufe zur
Unterstützung einzelner Projekte gestartet werden, die bis dahin noch nicht „ausfinanziert“ sind.
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1.6.5. Umsetzungsbezogene agile Transformationsstrategie entwickeln
Die Transformation der Stadtgesellschaft zur Klimaneutralität muss als eine systemische Aufgabe von
Stadt, Bürgern und Unternehmen und als agiler Prozess begriffen werden. Transformation meint hier die
zielgerichtete, gewünschte strukturelle Veränderung der Stadt durch die Veränderung von:
Relevanten kommunalen Infrastrukturen und Rahmenbedingungen,
Werteeinstellungen und Konsummustern auf Ebene der Stadtgesellschaft,
Produkten und Angeboten für mehr Energie- und Ressourcenschonung auf kommunaler Ebene.
Handlungsebenen sind dabei die Aktivierung, Qualifizierung und Multiplikation klimaschonenden Verhal-
tens in der Gesamtgesellschaft. Die Governance (Steuerung durch Akteure) des gesellschaftlichen Wan-
dels setzt dabei einen systemischen Ansatz voraus. Im Mittelpunkt der Transformationsstrategie stehen
drei Fragen:
Wie kann die Stadt den Transformationsprozess aktiv begleiten und fördern?
Wie können Unternehmen die nachhaltige Entwicklung vorantreiben?
Wie kann die Zivilgesellschaft erreicht und mitgenommen werden?
Der Begriff System steht zunächst für eine, in sich sinnvolle gedankliche oder kommunikative Konstruk-
tion. Die Welt als System zu beschreiben dient als Orientierung und Erklärungsmuster von Zusammenhän-
gen und Abhängigkeiten. Der systemische Ansatz hat die miteinander agierenden Systembestandteile in
Gänze im Blick und berücksichtigt die gegenseitige Einflussnahme. Probleme im System werden immer im
jeweiligen Kontext betrachtet. Das Konzept der Zirkularität ist ein zentrales Element des systemischen An-
satzes: Danach wird das Verhalten einer systemischen Einheit beschrieben, indem die Wirkung des eige-
nen Verhaltens rückgekoppelt wird.
Abbildung 36: Prinzipdarstellung Prozess zur Erarbeitung der Transformationsstrategie
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Entscheidend ist die schnelle Umsetzung der formulierten Maßnahmen. Die Transformationsstrategie soll
daher parallel zum Umsetzungsprozess von 10 ausgewählten Ad Hoc Maßnahmen entstehen. So wird si-
chergestellt, dass die Transformationsstrategie praxis- und umsetzungsbezogen entsteht und Ergebnisse
der Strategieentwicklung direkt zur Realisierung der Maßnahmen eingesetzt werden können. Empfohlen
wird ein kompakter Prozess über einen Zeitraum von 180 Tagen. In enger Zusammenarbeit von Praktikern,
Wissenschaft und Experten sollen die zentralen Handlungsfelder und Arbeitsschritte der Strategie am Bei-
spiel der ausgewählten Maßnahmen in einem moderierten Prozess entwickelt und dokumentiert werden.
Hier die zentralen Arbeitsschritte im Überblick:
Die Transformationsstrategie entsteht in einem kompakten und agilen Prozess (Anlehnung an De-
sign-Thinking), begleitend zur Umsetzung der 10 Ad-hoc Maßnahmen
Die Strategie wird mit den Menschen erarbeit et, die konkret an der Umsetzung der Maßnahmen
arbeiten => Stadt, Bürger, Unternehmen
Ein moderiertes Werkstattverfahren bereitet in 180 Tagen die Maßnahmenumsetzung vor (vorberei-
tende Maßnahmen- und Projektentwicklung.)
Die praktischen Erkenntnisse der Realisierung fließ en direkt in die Formulierung der Strategie ein,
strategische Bausteine werden unmittelbar auf ih re Praxistauglichkeit überprüft und nachjustiert
Internationale und nationale Fachleute werden in den Prozess eingebunden und liefern Impulse,
Lösungen und Erfahrungen (Kongress)
Der Prozess wird aktiv medial begleitet und die „Produkte“ und Lösungen zielgruppengerecht kom-
muniziert
Mögliche Strategiebausteine können sein:
Passende Strukturen schaffen: Den eigenen Handlungsrahmen und die Grenzen des Handelns erken-
nen, Anreize und Restriktionen für Beschleunigung richtig einsetzen.
An den richtigen Stellen anpacken: (Ad-hoc) Maßnahmen über alle Handlungsfelder im Zusammenspiel
der Akteure schnell und erfolgreich in die Breite tragen. => Über alle Handlungsfelder Maßnahmen mit
großer Hebelwirkung identifizieren, Push- und Pulleffekte der Umsetzung identifizieren und nutzen
Rasch ins Tun kommen: Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Umsetzungskorridors müssen alle
Strategien und Maßnahmen im Hinblick auf ihre kurzfristige Umsetzbarkeit und das realistische Umset-
zungspotenzial auf den Prüfstand gestellt werden
Organisationen und Menschen in Bewegung bringen: Sich selbst verstärkende Multiplikatoreneffekte in
der Entscheidungs- und Verhaltensänderung fördern, um den Transformationsprozess zu beschleuni-
gen.
Mit Überzeugungskraft agieren: Lebensnahes Argumentationsset „ohne CO
2“ für Entscheidungsträger
entwickeln und kommunizieren.
Jung Stadtkonzepte mit Gertec
Konzeptstudie Münster Klimaneutral 2030
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Innovationsnischen nutzen: Möglichkeiten des Testens und Ausprobierens in den Bereichen Wohnen,
Arbeiten, Energie, Konsum und Ernährung sowie Mobilität bilden die Basis für Innovation und den
schnellen Ausbau. => z.B. Reallabore ausbauen
Transparent kommunizieren und die Akzeptanz überprüfen: Transparenz über Handeln und Wirkung her-
stellen, Wahrnehmung der Strategien und Maßnahmen erfassen, Präferenzen setzen und ggf. nachjus-
tieren.
Beschlussvorlage
26250 Zeichen
V/0628/2021 V/0628/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030„ Beratungsfolge 15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Die Adhoc-Maßnahmen (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahmen (Nr. 1 bis Nr. 6) die anstehenden Schritte für die jeweilige Maßnahmenumsetzung einzuleiten und die Maßnahmen (Nr. 7 bis Nr. 11) hin- sichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis noch ausstehende Be- schlüsse herbeizuführen. 3. Die gutachterlichen Maßnahmenvorschläge (Anlage 1- Anhang) werden als Ergänzung zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, deren Umsetzung zu prüfen. Für die Prüfung und insbesondere für die Umsetzung der Maßnahmen sind zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich, die in den weiteren Beschlussvorlagen benannt werden. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit vorherigen Beschlüssen nur der Grundstein für die Erreichung der Klimaneutralität gelegt worden ist. Er nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass es sich auf dem Weg zur Klimaneutralität um einen fortlaufenden, dynamischen Prozess handelt, der stets an sich ändernde Entwicklungen und Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Die Erreichung der Klimaneutralität ist ein Dauerthema. Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkeit 06.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schütte Telefon: 492-6851 SchuetteJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0628/2021 5. Die Anträge A-R/0070/2020 (Anlage 3), A-R/0033/2021 (Anlage 4) sowie die Anregung nach § 24GO 2021-00114 (Anlage 5) sind mit dieser Vorlage aufgenommen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Der Anfang August veröffentlichte Auszug aus dem sechsten IPCC-Sachstandsbericht macht erneut mit aller Deutlichkeit klar, wie es um den Klimawandel bestellt ist. Die folgenden Zitate aus der Zu- sammenfassung des Berichts stehen dabei für sich: - Das Ausmaß der jüngsten Veränderungen im ges amten Klimasystem und der gegen- wärtige Zustand vieler Aspekte des Klima systems sind seit v ielen Jahrhunderten bis Jahrtausenden beispiellos. - Die globale Oberflächentemperatur wird bei allen betrachteten Emissionsszenarien bis mindestens Mitte des Jahrhunderts weiter ansteigen. Eine globale Erwärmung von 1,5 °C und 2 °C wird im Laufe des 21. Jahrhunderts überschritten werden, es sei denn, es erfolgen in den kommenden Jahrzehnten drastische Reduktionen der CO2- und ande- rer Treibhausgasemissionen. - Viele Veränderungen im Klimasystem werden in unmittelbarem Zusammenhang mit der zunehmenden globalen Erwärmung größer. Dazu gehören die Zunahme der Häu- figkeit und Intensität von Hitzeextremen, marinen Hitzewellen und Starkniederschlä- gen, landwirtschaftlichen und ökologischen Dürren in einigen Regionen, der Anteil hef- tiger tropischer Wi rbelstürme sowie Rückgänge des arktischen Meereises, von Schneebedeckung und Permafrost. Aufbauend auf der globalen Perspektive sind die lokalen Folgen nicht weit entfernt. Wie bereits in der Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster (V/0461/2021) dar gestellt, hat d er Klimawandel Münster erreicht und die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind auch in unserer Stadt deutlich zu spüren. Die zu heißen und trockenen Sommer sowie Starkregenereignisse der vergangenen Jah- re, und zuletzt die schweren Überschw emmungen in Rheinland -Pfalz und Nordrhein -Westfalen, hinterlassen bereits jetzt schwere Schäden und fordern Menschenleben. Die menschengemachte globale Erwärmung bedroht Leben, die Lebensqualität, den Wohlstand und die Zukunftsperspektiven der Menschen in Münster und weltweit. Schaut man auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Prognosen zum fortschreitenden Klimawandel, wird deutlich, dass die heutige Gesellschaft auf Kosten zukünftiger Generationen lebt. Deswegen hat der Rat der Stadt Münster mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (V/0770/2019/1) vom 11.12.2019 über das Ziel des Masterplan 100% Klimaschutz hinaus das Ziel, möglichst bis 2030 klimaneutral zu werden, beschlossen und hat die Verwaltung beauftragt, hier- für Gestaltungsmöglichkeiten für sämtliche mittelbaren und unmittelbaren städtischen Handlungsfel- der auszuloten. Diese sollen zu einer konkreten Umsetzungsstrategie für die nächsten Jahre geführt werden. Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit Ratsbeschluss vom 26.08.2020 (V/0738/2020) beauftragt, einen Maßnahmenplan zu erstellen, mit dem die Erreichung der Klimaneutralität 2030 sichergestellt wird. Die Klimaneutralität wird hierbei über den kompletten Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern definiert. Grundsätzlich wird die Klimaneutralität anhand der städtischen Energie - und CO 2-Bilanz gemessen, die dazu geeignet ist, diese Definition abzubilden und die Zielsetzung zu verfolgen. Die Stadt Münster verwendet für die Bilanzierung das etablierte - vom KlimaBündnis e.V. und ifeu-Institut, - 3 - V/0628/2021 Heidelberg im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelte - Bilanzierungstool BISKO, über das alle energiebedingten Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet erfasst werden. Nachdem vor der Sommerpause mit der Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster zur Kurz- fassung der Konzeptstudie (V/0461/2021) mit der Bestandaufnahme und den Szenarien ein Großteil der Ergebnisse bereits veröffentlicht wurde, wird nunmehr mit dieser Vorlage die finale Fassung in die politische Beratung eingebracht. Die finale Fassung vervollständigt die Kurzfassung durch ergänzende wirtschaftliche Betrachtungen in Bezug auf regionale Wertschöpfung und vermiedene Umweltkosten – als Ergänzung zu den reinen Kostenbetrachtungen in der Kurzfassung. Ebenfalls ergänzt wurden Adhoc-Maßnahmen sowie weite- re gutachterliche Vorschläge als Erweiterung des Handlungsprogramm Klimaschutz 2030. Zu 1.: Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 Wie in der Vorlage zur Kurzfassung (V/0461/2021) bereits geschildert hat die Verwaltung zusammen mit einem Gutachter-Konsortium (Jung Stadtkonzepte, Köln & Gertec, Essen) den „Masterplan 100% Klimaschutz 2050“ überarbeitet und die Potenziale, die Szenarien und die Strategien auf die vorgezo- gene Zielsetzung heruntergebrochen. Dabei werden einerseits die Herausforderungen transparent und offen dargestellt und andererseits die Handlungsspielräume des Konzerns Stadt Münster zur Zielerreichung herausgearbeitet. Aufbauend auf der Strategie und den Handlungsspielräumen hat das Gutachter-Konsortium eine Zielszenario-Betrachtung zur Klimaneutralität dargestellt. Wichtig zu betonen ist, dass die Konzeptstudie bei der Darstellung der Reduktionspfade für die ein- zelnen Handlungsfelder und Sektoren (Mobilität, Privathaushalte, Gewerbe, Industrie) aufzeigt, was passieren muss, damit das Ziel einer Klimaneutralität bereits 2030 erreicht werden kann. Bei diesem Ansatz wird bewusst vom Ziel her gedacht und gerechnet, und die Rahmenbedingungen, die eine solche Zielverfolgung beeinflussen, zunächst ausgeblendet. Die Darstellungen und der gewählte An- satz zeigen also nicht die Machbarkeit auf, vielmehr werden die Herausforderungen und die notwen- digen Veränderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Müns- ter im Rahmen einer Szenariobetrachtung veranschaulicht. Über die Analyse der kommunalen Hand- lungsspielräume können die besondere Dimension der Herausforderung aufgezeigt und gleichzeitig die weiteren Gestaltungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten der Stadt Münster verdeutlicht werden. Als Grundlagen der Konzeptstudie dienen insbesondere: der Masterplan 100% Klimaschutz 2050, das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 sowie die städtische Energie- und CO2 Bilanz. Zu 2.: Adhoc-Maßnahmen Die Adhoc-Maßnahmen (Anlage 2) wurden maßgeblich abgeleitet aus den gutachterlichen Empfeh- lungen (Anlage 1 - Kapitel 8) und um weitere ausgewählte Maßnahmen aus dem laufenden konzern- internen Klimaschutzprozess ergänzt. Die Maßnahmen erstrecken sich über alle Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutzes und set- zen thematisch und inhaltlich auf dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 auf - dabei wurden sie teilweise verschärft und erweitert. Sie bedienen in unterschiedlicher Ausprägung die folgenden Anfor- derungen und Kriterien: Im direkten Handlungsspielraum der Stadt, d.h. dort wo die Stadt den Hebel zur Wirkungser- zielung in eigener Hand hat Hohe und messbare Wirksamkeit in der CO2-Einsparung Schaffung von Grundvoraussetzungen, um Klimaschutzpotenziale zu erschließen Effizient im Verhältnis von Kosten und Wirkung Die Stadt geht als Vorbild vorweg - 4 - V/0628/2021 Die zusätzlichen Emissionen einer wachsenden Stadt auf ein Minimum zu reduzieren Auch wenn einige Maßnahmenvorschläge bereits hohe Ziel -und Nutzungskonflikte beinhalten - die einer politischen Abwägung bedürfen - stellen sie gemessen an der Zielsetzung Klimaneutralität 2030 ein absolutes Minimum und eine Grundvoraussetzung dar, um sich einer Zielerreichung bis 2030 auch nur ansatzweise nähern zu können. Die Maßnahmen machen deutlich, dass es neben Beratungs- und Förderangeboten, Netzwerkarbeit, Information und Sensibilisierung insbesondere aber auch ordnungsrechtlicher Maßnahmen und mas- siver Investitionen in den Umbau der städtischen Infrastruktur bedarf, um die Treibhausgasreduktion zu beschleunigen. Die Adhoc -Maßnahmen geben damit einen ersten Eindruck, wie umfassend die Transformation der Stadtgesellschaft zur Erreichung der Klimaneutralität sein muss. Die Erwartung, einfach einen Maßnahmenkatalog zur Sicherstellung der Klimaneutralität bis 2030 für Münster aufzuzeigen, ist nicht erfüllbar, da es diesen abschließenden Maßnahmenkatalog jetzt noch nicht geben kann. Es wird von den Gutachtern in der Studie klar dargestellt, dass es derzeit keine n abschließenden kommunalen Maßnahmenplan zur Sicherstellung der Klimaneutralität bis 2030 geben kann, da einerseits die Herausforderungen immer wieder aktuell und dynamisch angepasst und an- gegangen werden müssen und andererseits auch die Stadt Münster ohne sich ändernde Rahmenbe- dingungen in Bund und Land die Klimaneutralität allein mit eigenen Maßnahmen nicht verwirklichen kann. Die zentrale Aussage des Gutachtens ist: Die Stadt Münster kann sehr viel für eine erhebliche Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen und deutlich schneller zu einer weiteren massiven Reduktion kommen. Unter den gegebenen und in dem Gutachten dargestellten Rahmenbedingungen und Handlungsspielräumen ist selbst bei Umsetzung aller Handlungsmöglichkeiten die Erreichung der Klimaneu tralität für Münster bis 2030 alleine nicht möglich. Vielmehr bedarf es zusätzlich auch einer Änderung des deutschen und europäischen Rahmens. Zwar hat die Bundesregierung mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes in diesem Jahr die Klima- schutzvorgaben verschärft, aber als Ziel ist die Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert worden. Auf der Ebene der EU ist die Zielvorgabe 2050. Nicht zuletzt auch auf Grund der aktuellen klimawan- delbedingten Unwetterereignisse bzw. Wetterkatastrophen ist in allen politischen Bereichen ein deut- liches Umdenken und Handeln erforderlich, damit in den nächsten Jahren hier deutliche Fortschritte nicht nur auf Bundes- sondern auch auf EU-Ebene stattfinden können. Auch die Stadt Münster muss umgehend weitere zusätzliche Umsetzungsschritte gehen, die in einem ersten Schritt als Ergänzung des Handlungsprogrammes 2030 von den Gutachtern im Anhang des Gutachtens dargestellt worden sind. Ein „weiter so wie bisher“ ist keine Alternative, da Münster dann nur ca. 34 % CO 2-Reduzierung bis 2030 erreichen wird (vgl. Masterplan 100% Klimaschutz) und da- mit seine ambitionierten Ziele verfehlt. Ziel muss es sein, jetzt den Aufbruch zu gestalten. Zu 3.: Gutachterliche Vorschläge zur Erweiterung des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 Neben den Adhoc -Maßnahmen haben die Gutachter weitere, übergeordnete und perspektivische Maßnahmenvorschläge zur Stärkung des Handlungsprogramms Klimas chutz 2030 (V/0770/2019/1) erarbeitet (Anlage 1 - Anhang), die in einem nächsten Schritt verwaltungsintern geprüft werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass auch das sehr breit aufgestellte Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 bereits ein Mammutprogramm ist und dessen vorgezogene, vollständige Umsetzung die derzeitigen Ressourcen und Kapazitäten (insbesondere Personal und Finanzen) des Konzerns Stadt Münster überlastet. Die im Rahmen der Beschlussfassung des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 - 5 - V/0628/2021 (V/0770/2019/1) bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von mehr als 40 Mio. Euro für die Jahre 2020 – 2023 sind ein erster wichtiger Schritt, reichen dafür aber bei Weitem nicht aus. Zu 4.: Klimaneutralität als fortlaufender Prozess Die städtische Klimaneutralitätsstra tegie, sowie auch das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 können und sollen keinen starren, bis ins letzte Detail durchdeklinierten Plan darstellen, sondern vielmehr einen flexiblen Handlungsrahmen bieten, mit dem die Stadt auch zukünftig auf sich ändern- de Rahmenbedingungen und Anforderungen auf gesellschaftlicher, technischer, politischer, rechtli- cher Ebene reagieren kann. Diese Flexibilität muss gewährleistet sein, damit sich der städtische Kli- maschutzprozess auch stetig weiterentwickeln und mehrheitsfähig e Entscheidungen herbeiführen kann. Entwicklungen, die vor einigen Jahren noch als unrealistisch und nicht mehrheitsfähig galten, sind heute absolut denkbar geworden. Ein Beispiel dafür ist, dass Marktakteure bis vor wenigen Jahren die Produktionseinstellu ngen von Verbrennungsmotoren bis 2030 als unrealistisch eingestuft hatten – die ersten großen Automobilkon- zerne genau dies nun aber beschlossen haben. Ähnliches gilt für einen Plus -Energie-Standard im Wohnungsneubau, dessen Umsetzung, je nach Auslegung, heute als absolut machbar und durchaus wirtschaftlich gilt. Die technischen Entwicklungen können hierzu also einen großen Beitrag leisten: Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, die Umstellung des Energieversorgungs- system durch den Ersatz von fossilen Brenn- und Kraftstoffen, die Erhöhung der Sanierungsquote für Bestandsgebäude, hohe energetische Gebäudestandards und flächenschonende Wohnmodelle im Neubau sowie die weitere Stärkung des Umweltverbundes und eine Elektrifizierung des MIV (motori- sierter Individualverkehr) bergen unter anderem hohe Potenziale zur Zielerreichung. Zur Erschließung dieser Potenziale bedarf es häufig aber auch nicht nur einfacher Maßnahmen. In den meisten Fällen, insbesondere wenn es um den Umbau der Infrastruktur geht – wie beispielsweise im Verkehrsbereich oder der Energieversorgung – handelt es sich vielmehr um Projekte als um Maß- nahmen. Projekte sind in der Regel kleinteilig und komplex, brauchen längere Planungsvorlaufzeiten und bergen im Ber eich der Infrastruktur auch hohe Investitionsaufwendungen. Über solche Projekte muss auch weiterhin im Rahmen von Einzelfallbetrachtungen beraten und entschieden werden. Neben der eher technischen Perspektive wird aber insbesondere die Transformation hin zu einem klimaschonenderen und suffizienteren Leben der gesamten Stadtgesellschaft ein entscheidender und maßgeblicher Schritt zur Zielerreichung sein. Dies ist eine Herausforderung, die nur in einem gemein- schaftlichen Verständnis und einer gemeinschaftlic hen Zusammenarbeit aller Akteure auf den Weg gebracht werden kann. Der Konzern Stadt Münster kann hierbei im Sinne eines Vorbilds vorweg ge- hen, unterstützen und einen Rahmen schaffen. Hierzu gilt es, eine entsprechende Transformations- strategie in enger Zusammenarbeit von Praktikern, Wissenschaft und Experten zu erarbeiten. Zu 5.: Anträge Die im Folgenden aufgeführten Anträge und Anregungen sind in Rahmen der Konzeptstudie von der Verwaltung geprüft und soweit möglich berücksichtigt und aufgenommen worden. Sie werden bei der Umsetzung der Maßnahmen, soweit fachlich und finanziell möglich, berücksichtigt. Antrag A-R/0070/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Klimaneutralitätsstrategie 2030: Aufstellung eines Maßnahmenprogramms, das Münster klimaneutral macht“ (Anlage 3) Der Antrag sieht im Kern vor, dass einerseits eine Klimaneutralitätsstrategie und darauf auf- bauend ein entsprechender Maßnahmenkatalog erarbeitet wird, der eine Klimaneutralität bis 2030 sicherstellt. Andererseits die Fortschritte auf dem Weg der Klimaneutralität dokumentiert werden. - 6 - V/0628/2021 In Kapitel 4 der Konzeptstudie ist mit dem Zielentwicklungspfad und den daraus abgeleiteten Leitzielen das zentrale Elemente der Klimaneutralitätsstrategie für Münster erarbeitet worden. Diese basieren auf den bestehenden strategischen Handlungspfaden des Masterplans 100% Klimaschutz, die der Rat der Stadt Münster am 13.12.2017 beschlossen hat (V/0689/2017). Die Konzeptstudie legt aber auch dar, dass es bei aller Anstrengung einen realistischen, kon- kreten und finanzierbaren kommunalen Maßnahmenplan, der eine Klimaneutralität bis 2030 sicherstellt, nicht geben kann. Wie im Antrag gefordert, wird bereits seit Jahren in Form von regelmäßigen Sachstandsbe- richten und der städtischen Energie - und CO 2-Bilanz der Fortschritt auf dem Weg zur Kli- maneutralität -sowohl qualitativ als auch quantitativ- verfolgt und gemessen. Antrag A-R/0033/2021 der CDU-Fraktion „Weichen jetzt richtigstellen: Klimaschutz effizient und mit Strategie angehen!“ (Anlage 4) Der Antrag sieht im Kern vor, dass unter dem Stichwort der „Klimaeffizienz“ der Fokus auf Maßnahmen gelegt wird, die bei geringem Kosteneinsatz eine hohe Klimaschutzwirkung erzie- len. Mit der Konzeptstudie, den darin abgebildeten Szenarien und den daraus abgeleiteten Leitzie- len liegt eine umfassende Klimaschutzstrategie vor, die auf Basis der Wirtschaftlichkeit und Ef- fizienz einen Weg zur Klimaneutralität in Münster aufzeigt, der eine immense Herausforderung für die Stadtgesellschaft darstellt. Darüber hinaus werden mit dem Gutachten konkrete Adhoc -Maßnahmen benannt, die größ- tenteils mit einer hohen Klimaschutzwirkung und geringen Kosten einen weiteren wichtigen Beitrag in der kontinuierlichen Klimaschutzarbeit Münster leisten. Beispielhaft können hier das PV-Gebot und der KfW40 -Standard im Neubaubereich genannt werden. Für den Konzern Stadt Münster entstehen dadurch keinerlei Kosten und auch für die Bauherren stellen sich die Maßnahmen wirtschaftlich dar (V/0434/2021). Ergänzend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (V0770/2019/1) sowie im Maßnahmenpaket Klimaneutral 2030 (V /0738/2020) eine Quantifizierung von Maßnahmen erfolgte. Anregung gem. § 24 GO NRW 2021-00114 „Klimaneutralität in den Sektoren Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen“ (Anlage 5) Die Anregung sieht im Kern vor, dass auch die Sektoren Landwirtschaft, Wälder und Grünflä- chen mit dem Ziel der Klimaneutralität betrachtet und bearbeitet werden. Die Grünflächen und Wälder der Stadt sind grundsätzlich als CO 2-Senken zu verstehen und tragen damit zum Klimaschutz vor Ort bei. Auch wenn diese Bereiche nicht quantitativ bilan- ziert werden, so werden sie dennoch qualitativ bearbeitet und weiterentwickelt. Wie in der Anregung bereits zur Kenntnis genommen, sind die Themenbereiche und Hand- lungsschwerpunkte (Landwirtschaft, Wälder, Grünflächen) allesamt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit in der Nachhaltigkeitsstrategie fest verankert (V/0669/2019). Einige aus der Strategie abgeleitete und im Programm 2019 -2022 verankerten Maßnahmen seien hier bei- spielhaft genannt: o U5: Bewusstseinsbildung „Pestizidfreies Münster“ o U8: Wildblumen im Stadtgebiet o U10: Grün und Natur in der Stadt o U12: Waldbewirtschaftung nach FSC-Kriterien - 7 - V/0628/2021 o U15: Verpachtung städtischer Flächen / Ausschreibung ökologischer Ackerbau o L11: Verpflegung in städtischen Kantinen o L12: Verpflegung in städtischen Schulen und Kitas / Bewusstseinsbildung o L13: Entwicklung eines Aktionsplans zu Ernährung und Vermarktung aus der Region, urbane und ökologische Landwirtschaft Der Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen aus der Nachhaltigkeitsstrategie wird noch im 4.Quartal 2021 in die politische Beratung eingebracht werden. Dort wird ausführlich zu den Fortschritten in den einzelnen Maßnahmen berichtet. Ohne die Ergebnisse vorwegzugreifen, können an dieser Stelle beispielhaft bereits einige Um- setzungsfortschritte genannt werden: o Der Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Satzung zum Schutz des Baumbestan- des befindet sich in der Vorbereitung. (Maßnahmenkatalog Grünflächen, Anregung Nr. 12) o Wildblumeneinsaat auf öffentlichen Grünflächen 2019-2020 auf insgesamt 3 ha. (Maßnahmenkatalog Grünflächen, Anregung Nr. 1) o Regelmäßige Durchführung von Maßnahmen zur Biotoppflege in Schutzgebieten wie bspw. dem Kleingewässer bei Haus Dyck. (Maßnahmenkatalog Grünflächen, Anregung Nr. 4) o Der Forstbetrieb der Stadt Münster ist seit dem 01.03.2005 FSC® zertifiziert. Die aktu- elle Periode läuft vom 29.02.2020 - 28.02.2025. Viele der Anregungen gehören zu den Grundsätzen des FSC®. (Maßnahmenkatalog Wald, u.a. Anregung Nr. 1, 3, 4, 7, 12) Die Umsetzung und Einarbeitung der Anträge und Anregungen erfolgt im Rahmen des sich stetig weiterentwickelnden, kommunalen Klimaschutzprozesses. Die Anträge und die Anregung sind damit formal erledigt. Der weitere Prozess Mit der vorgelegten Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ sind auch die ersten ausgewähl- ten, zentralen Adhoc-Maßnahmen aufgezeigt worden. Darüber hinaus haben die Gutachter weitere perspektivische und überg eordnete Maßnahmenvorschläge benannt, die das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (V/0770/2019/1) erweitern und ergänzen. Diese gutachterlichen Maßnahmenvor- schläge sollen in einem nächsten Schritt in einem verwaltungsinternen Prozess im Rahmen von Ein- zelfallbetrachtungen geprüft und in das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 aufgenommen wer- den. Zur Veranschaulichung des Prozesses sind hier die nächsten Schritte chronologisch aufgeführt: Q3 2021 - Q1 2022 Prüfung der gutachterlichen Vorschläge und ggfs. Ergänzung um weitere entwickelte und geplante Maßnahmen durch die Fachämter und Tochtergesellschaften des Kon- zerns Stadt Münster und Einbringung der Maßnahmen in die politische Beratung. Q3 2021 - Q1 2022 Erarbeitung einer städtischen Kommunikationsstrategie für die Klimaneutralität 2030 zur Einleitung des gesamtstädtischen Transformationsprozesses. fortlaufend und ab Q1 2022 fff Intensivierung des Transformationsprozesses auf Basis der Kommunikationsstrategie unter verstärkter Einbindung der Stadtgesellschaft (Bürger-Innen, Unternehmen, Ver- bände, Vereine, Institutionen, Politik, etc.). - 8 - V/0628/2021 Fazit und Zusammenfassung Die Ergebnisse der Konzeptstudie machen deutlich, dass es eines enormen Kraftakts aller Beteiligten der Stadtgesellschaft (private Haushalte, Un ternehmen, Verwaltung, Institutionen, etc.) bedarf, um sich der Zielsetzung einer Klimaneutralität bis 2030 maßgeblich zu nähern. Die dargestellten Absen- kungspfade in den einzelnen Handlungsfeldern machen die Herausforderung deutlich und zeigen auf, dass es in allen Bereichen grundlegender gesellschaftlicher und politischer Systemumbrüche bedarf, die umgehend herbeigeführt werden müssten. Dabei ist zu beachten, dass die Darstellungen nicht im Sinne einer Machbarkeitsstudie zu verstehen sind, sondern dass es sich um eine Szenariobetrachtung handelt, die auf Basis von zu treffenden Annahmen darlegt, was passieren muss, damit das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 erreicht werden kann. Die Darstellungen stellen also den absoluten Best-Case-Fall dar und nehmen an, dass die Ziel- setzungen zur Klimaneutralität auch auf EU - und Bundesebene auf 2030 vorgezogen und entspre- chende Maßnahmen in deren Handlungsspielräumen ergriffen werden. Die Konzeptstudie macht da- bei auch deutlich, dass es bei der Komplexität der Herau sforderung keinen konkreten und rein kom- munalen Maßnahmenplan zur Sicherstellung einer Klimaneutralität 2030 geben kann. Die Ausschöpfung des kommunalen Handlungsspielraums ist für eine Zielerreichung bei Änderung der externen politischen Rahmenbedingen zwingend erforderlich. Daher muss es für den Konzern der Stadt Münster darum gehen, das ambitionierte Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 mit den in der Konzeptstudie vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmöglich zu ergänzen und auszubauen. Dabei handelt es sich nicht nur um motivierende und fördernde, sondern auch um fordernde bzw. restriktive Maßnahmen, die in die Wege geleitet und permanent weiter ausgebaut und intensiviert werden müs- sen. Der Klimawandel ist real, die Folgen sind heute schon schwerwiegend und Maßnahmen zur Kli- maneutralität dulden keinen Aufschub. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 Anlage 2: Übersicht Adhoc-Maßnahmen Anlage 3: Antrag A-R/0070/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Klimaneutralitätsstrategie 2030: Aufstellung eines Maßnahmenprogramms, das Münster klimaneutral macht“ Anlage 4: Antrag A-R/0033/2021 der CDU-Fraktion „Weichen jetzt richtigstellen: Klimaschutz effizient und mit Strategie angehen!“ Anlage 5: Anregung gem. §24 GO NRW 0114/2021 „Klimaneutralität in den Sektoren Land- wirtschaft, Wälder, Grünflächen“ Anlage A
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Zumsandestraße 15
- Klemensstraße 10
- Tiergarten
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0628/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2021
- Erstellt
- 16.08.2021 13:10