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V/0937/2013/2

Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung in der Stadt Münster

Vorlagen 12.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4893 Zeichen

V/0937/2013/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt den in der Anlage der 1. Ergänzungsvorlage (V/0937/2013/1) dargestellten 
Bericht zur Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung, die Systematik des budgetwirksamen Flächenverbrauchs im 
Jahr 2014 vorzubereiten und ab dem Haushaltsplan 2015/2016 umzusetzen. Nach einem 
Erfahrungsbetrieb von zwei Jahren erstattet die Verwaltung den politischen Gremien 
Bericht über die Steuerungswirkung des Konzeptes. 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erfolgre iche Umsetzung des Konzeptes einer opt i-
mierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung wesentlich davon abhängt,  
a) ob Verwaltung und politische Gremien das neue Steuerungsmodell gemeinsam nu tzen. 
Die verwaltungsseitige Umsetzung des Konzeptes bedarf insoweit einer politischen Un-
terstützung, insbesondere bei der haushalterischen Veranschlagung. Die Grundsätze 
der optimierten Steuerung gelten für operative und strategische Liegenschaften 
der Stadt und – soweit übertragbar – grundsätzlich auch für die Liegenschaft en 
der städtischen Beteiligungen. 
b) dass die Finanzmittel für die Instandhaltung mittelfristig einen Wert erreichen, mit dem 
ein Substanzverlust der städtischen Immobilien vermieden wird. Die Verwaltung wird 
beauftragt, dem Rat ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem beginnend mit einem Abbau 
des bestehenden Instandhaltungsstaus mittelfri stig der Substanzerhalt städtischen 
Vermögens gesichert werden kann.  
3. Die Verwaltung wird die einheitliche und ungeteilte Bewirtschaftung und baufachl i-
che Betreuung der städtisc hen Liegenschaften durch das Immobilienmana gement 
sicherstellen, Ausnahmen bedürfen eines Ratsbeschlusses.  Der Rat behält sich die 
Entscheidung über alternative Rechtsformen für die Organisation des Immobilie n-
managements zu einem späteren Zeitpunkt vor, sobald ausreichend Erfahrungen mit 
dem Mieter-Vermieter-Modell gemacht worden sind. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0937/2013/2 
Auskunft erteilen: 
Herr Möller / Herr Tschöpe 
Ruf: 
492 - 70 22 / - 23 06 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Tschoepe@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0937/2013/2 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die immobilienwirtschaftliche Steuerung und 
als Entscheidungsgrundlage für künftige immobilienwirtschaftliche Weichenstellu n-
gen ein neu es Kennzahlenset zu entwickeln, das sich unter anderem an folgenden 
Eckpunkten orientiert: 
 Ausweisung von Kosten gemäß DIN 276 und von Planungskennwerten gemäß 
DIN 277 (Flächen und Rauminhalte) in allen Beschlussvorlagen zur Errichtung, 
zum Umbau oder zur Instandsetzung/Sanierung von Immobilien. 
 Ausweisung der entsprechenden Vergleichswerte des KGSt -Vergleichsrings für 
entsprechende Gebäude in Städten vergleichbarer Größenordnung und Sozia l-
struktur sowie von BKI -Werten in allen Beschlussvorlagen zu Hochbaum aßnah-
men. 
 Ausweisung der Folgekosten für Energie, Unterhaltung und Bewirtschaftung 
einschl. Abschreibung. 
5. Mit Beschluss über diese Vorlage sind die folgenden Anträge erledigt: 
a) A-R 70/2010 der SPD -Ratsfraktion vom 20.09.2010: Weitere Optimierung der Grun d-
stücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster und 
b) A-R 77/2010 gemeinsamer Antrag der SPD -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE., der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn 
Powroznik vom 30.11.2010: Den Weg zu einer nachhaltigen  Gebäudewirtschaft ein-
schlagen. 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sind an verschie-
denen Stellen des Beschlusstextes der 1. Ergänzungsvorlage (V/0937/2013/1) Veränderungen 
vorgenommen und diese Veränderungen einstimmig beschlossen worden. 
 
Die Verwaltung greift die Veränderungen mit dieser 2. Ergänzungsvorlage auf. Die Veränderungen 
sind im Beschlusstext in Fettdruck kenntlich gemacht. 
 
Im Punkt 2 des Beschlusstextes hat die Verwaltung noch einen Einschub („soweit übertragbar“) 
vorgenommen. Der so ergänzte Satz lautet damit: „Die Grundsätze der optimierten Steuerung gel-
ten für operative und strategische Liegenschaften der Stadt und – soweit übertragbar – grundsätz-
lich auch für die Liegenschaften der städtischen Beteiligungen.“ Der Einschub ist aus Sicht der 
Verwaltung hilfreich, da nicht alle Elemente des in der 1. Ergänzungsvorlage dargestellten Konzep-
tes einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung vollständig auf die Liegenschaften der 
städtischen Beteiligungen übertragbar sind. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0937/2013/2
Typ
Vorlagen
Datum
12.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37