V/0937/2013/2
Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung in der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
4893 Zeichen
V/0937/2013/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung in der Stadt Münster Beratungsfolge 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den in der Anlage der 1. Ergänzungsvorlage (V/0937/2013/1) dargestellten Bericht zur Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Systematik des budgetwirksamen Flächenverbrauchs im Jahr 2014 vorzubereiten und ab dem Haushaltsplan 2015/2016 umzusetzen. Nach einem Erfahrungsbetrieb von zwei Jahren erstattet die Verwaltung den politischen Gremien Bericht über die Steuerungswirkung des Konzeptes. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erfolgre iche Umsetzung des Konzeptes einer opt i- mierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung wesentlich davon abhängt, a) ob Verwaltung und politische Gremien das neue Steuerungsmodell gemeinsam nu tzen. Die verwaltungsseitige Umsetzung des Konzeptes bedarf insoweit einer politischen Un- terstützung, insbesondere bei der haushalterischen Veranschlagung. Die Grundsätze der optimierten Steuerung gelten für operative und strategische Liegenschaften der Stadt und – soweit übertragbar – grundsätzlich auch für die Liegenschaft en der städtischen Beteiligungen. b) dass die Finanzmittel für die Instandhaltung mittelfristig einen Wert erreichen, mit dem ein Substanzverlust der städtischen Immobilien vermieden wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem beginnend mit einem Abbau des bestehenden Instandhaltungsstaus mittelfri stig der Substanzerhalt städtischen Vermögens gesichert werden kann. 3. Die Verwaltung wird die einheitliche und ungeteilte Bewirtschaftung und baufachl i- che Betreuung der städtisc hen Liegenschaften durch das Immobilienmana gement sicherstellen, Ausnahmen bedürfen eines Ratsbeschlusses. Der Rat behält sich die Entscheidung über alternative Rechtsformen für die Organisation des Immobilie n- managements zu einem späteren Zeitpunkt vor, sobald ausreichend Erfahrungen mit dem Mieter-Vermieter-Modell gemacht worden sind. Vorlagen-Nr.: V/0937/2013/2 Auskunft erteilen: Herr Möller / Herr Tschöpe Ruf: 492 - 70 22 / - 23 06 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 12.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0937/2013/2 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die immobilienwirtschaftliche Steuerung und als Entscheidungsgrundlage für künftige immobilienwirtschaftliche Weichenstellu n- gen ein neu es Kennzahlenset zu entwickeln, das sich unter anderem an folgenden Eckpunkten orientiert: Ausweisung von Kosten gemäß DIN 276 und von Planungskennwerten gemäß DIN 277 (Flächen und Rauminhalte) in allen Beschlussvorlagen zur Errichtung, zum Umbau oder zur Instandsetzung/Sanierung von Immobilien. Ausweisung der entsprechenden Vergleichswerte des KGSt -Vergleichsrings für entsprechende Gebäude in Städten vergleichbarer Größenordnung und Sozia l- struktur sowie von BKI -Werten in allen Beschlussvorlagen zu Hochbaum aßnah- men. Ausweisung der Folgekosten für Energie, Unterhaltung und Bewirtschaftung einschl. Abschreibung. 5. Mit Beschluss über diese Vorlage sind die folgenden Anträge erledigt: a) A-R 70/2010 der SPD -Ratsfraktion vom 20.09.2010: Weitere Optimierung der Grun d- stücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster und b) A-R 77/2010 gemeinsamer Antrag der SPD -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE., der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Powroznik vom 30.11.2010: Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft ein- schlagen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sind an verschie- denen Stellen des Beschlusstextes der 1. Ergänzungsvorlage (V/0937/2013/1) Veränderungen vorgenommen und diese Veränderungen einstimmig beschlossen worden. Die Verwaltung greift die Veränderungen mit dieser 2. Ergänzungsvorlage auf. Die Veränderungen sind im Beschlusstext in Fettdruck kenntlich gemacht. Im Punkt 2 des Beschlusstextes hat die Verwaltung noch einen Einschub („soweit übertragbar“) vorgenommen. Der so ergänzte Satz lautet damit: „Die Grundsätze der optimierten Steuerung gel- ten für operative und strategische Liegenschaften der Stadt und – soweit übertragbar – grundsätz- lich auch für die Liegenschaften der städtischen Beteiligungen.“ Der Einschub ist aus Sicht der Verwaltung hilfreich, da nicht alle Elemente des in der 1. Ergänzungsvorlage dargestellten Konzep- tes einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung vollständig auf die Liegenschaften der städtischen Beteiligungen übertragbar sind. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0937/2013/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37