V/0401/2008
Umwandlung des Halbtagszuges mit gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder an der Wartburgschule (ev. Grundschule) in einen gebundenen Ganztagszug mit gemeinsamem Unterricht zum Schuljahr 2008/2009
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Beschlussvorlage
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V/0401/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Umwandlung des Halbtagszuges mit gemeinsamem Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder an der Wartburgschule (ev. Grundschule) in einen gebundenen Ganztagszug mit gemeinsamem Unterricht zum Schuljahr 2008/2009 Beratungsfolge 28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt zu, dass an der Wartburgschule ab dem Schuljahr 2008/2009 der jetzige Halbtagszug mit gemeinsamem Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder in ei- nen gebundenen Ganztagszug mit gemeinsamem Unterricht umgewandelt wird. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umwandlung als schulorganisatorische Maßnahme unter dem Genehmigungsvorbehalt der Bezirksregierung Münster steht. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster der Ganztagszug mit gemeinsamem Unterricht schrittweise aufgebaut und im Schuljahr 2008/2009 die 1. Klasse umfassen wird. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für diesen dritten Ganztagszug an der Wartburg- grundschule keine baulichen Investitionen seitens des Schulträgers notwendig sind. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den Schulträger keine zusätzlichen Personalkosten im Bereich Erzieherinnen bzw. Erzieher entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0401/2008 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 15.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0401/2008 II. Finanzierung: 6. Für den laufenden Betrieb sind nach Genehmi gung durch die Bezirksregierung Münster ab dem Schuljahr 2008/2009 durch den stufenweisen Ausbau der Ganztagsbetreuung folgen- de Kosten zu finanzieren: Haushalts- Stunden hausw. Gehilfin Pers.Kosten- zuschuss Sachkosten Zuschuss Kosten Jahr Jan-Jul Aug-Dez hausw. Gehilfin pro Jahr pro Klasse Verpflegungs- kosten insgesamt 2008 0 11,65 4.589,05 € 140,00 € 1.040,00 € 5.769,05 € 2009 11,65 17,54 13.334,00 € 480,00 € 3.540,00 € 17.354,00 € 2010 17,54 21,23 18.036,00 € 820,00 € 6.040,00 € 24.896,00 € 2011 21,23 27,13 22.395,00 € 1.160,00 € 8.540,00 € 32.095,00 € 2012 27,13 27,13 25.648,00 € 1.360,00 € 10.000,00 € 37.008,00 € Die Kosten für das laufende Haushaltsjahr können aus den zur Verfügung stehenden Mit- teln für die Ganztagsbetreuung an städtischen Schulen gegenfinanziert werden. Der ab dem Haushaltsjahr 2009 entstehende Mehrbedarf ist im Rahmen der zukünftigen Ergebnis- und Finanzplanung entsprechend zusätzlich bereitzustellen. Begründung: Die Wartburgschule (evangelische Grundschule) in Münster-Gievenbeck ist vierzügig ausgerichtet. Zwei dieser Züge sind gebundene Ganztagszüge, ein Zug wird als Halbtagszug integrativ geführt, d.h. gemeinsamer Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder und ein Zug als regulärer Halbtagszug. Lt. Schulstatistik von Oktober 2007 besuchen insgesamt 360 Kinder im laufenden Schuljahr die Wartburgschule. Nach der Definition des Schulgesetzes NW ist die (weitere) Einführung und damit Ausweitung des Ganztagsbetriebes als Errichtung von Schulen im Sinne von § 81 Absatz 2 zu verstehen und durch den Schulträger zu entscheiden. Nach § 81 Absatz 3 Schulgesetz NW bedarf dieser Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde, in diesem Fall die Bezirksregierung Münster. Die Schulkonferenz der Wartburgschule hat mit Beschluss vom 27.02.2008 den Antrag gestellt, ab dem Schuljahr 2008/2009 den Halbtagszug mit gemeinsamem Unterricht in einen Ganztagszug mit gemeinsamem Unterricht umzuwandeln. Auslöser für diesen Antrag sind die seit Jahren stetig steigenden Anmeldezahlen für einen Ganz- tagsplatz, die aber nur zum Teil positiv entschieden werden können. Aktuell zum neuen Schuljahr 2008/2009 wünschen bei 93 Anmeldungen 80 Eltern einen Ganztagsplatz für ihr Kind. Viele Eltern, deren Kinder in die Halbtagsklassen eingeschult wurden, fragen regelmäßig nach, ob ein Wechsel in die Ganztagsklassen möglich ist. Darüber hinaus melden einige Eltern ihre Kinder an der Wart- burg-Grundschule wieder ab, wenn sie keinen Ganztagsplatz erhalten. In der Summe ist aus der Bedarfssicht eine Ausweitung des Ganztages zwingend erforderlich. Die schrittweise Umwandlung des Halbtagszuges mit gemeinsamem Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder in einen Ganztagszug wäre auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wichtig und überfällig. Die Chancen, die in der Heterogenität solcher Lerngruppen stecken, kommen vor allem dann zum tragen, wenn sie sich vor Ort auch entfalten können. Neben Lernzeiten mit offenen Unterrichtsformen bietet vor allem die gebundene Ganztagsschule für solche Entwicklungen Raum und Zeit. Insofern ist es folgerichtig, - 3 - V/0401/2008 dass zunehmend mehr Eltern sich für den gemeinsamen Unterricht die Organisationsform der ge- bundenen Ganztagsschule wünschen. Nach ausdrücklicher Rückmeldung der Schule kann die Umwandlung des Halbtagszuges „Ge- meinsamer Unterricht“ in einen Ganztagszug ohne bauliche Veränderungen vorgenommen wer- den. Das Land hat mündlich signalisiert, dass der Lehrerstellenzuschlag für den Ganztagsbetrieb mit gemeinsamem Unterricht ab dem Schuljahr 2008/2009 bewilligt wird. Durch die besondere Konstruktion des gemeinsamen Unterrichtes für behinderte und nichtbehin- derte Kinder ist lt. Antrag der Wartburgschule in diesem Fall keine zusätzliche ErzieherInnenstelle zu Lasten der Stadt Münster notwendig. Den Ganztagsschüler/innen ist die Möglichkeit eines Mittagessens oder eines Mittagimbisses zu bieten. Die Sachausstattung ist in der Schule vorhanden, es entstehen jedoch Kosten für den Ein- satz einer Küchenhilfe. Anders als bisher üblich soll die Anstellung jedoch nicht über die Stadt Münster erfolgen, sondern über einen anderen Träger, z.B. den jeweiligen Caterer. Hierfür ist ein entsprechender Zuschuss zu den Personalkosten zu gewähren. Es wird davon ausgegangen, dass jede Klasse des integrativen Zuges von ca. 25 Schüler/innen besucht wird. Im Endausbau werden damit insgesamt rund 100 Schüler/innen zusätzlich ein Mittagessen einnehmen. Nach den bishe- rigen Erfahrungen wird für ca. 25 % der Kinder, die am Mittagessen teilnehmen, ein Verpflegungs- kostenzuschuss beantragt. Die jährlichen Kosten hierfür betragen im Endausbau (Umwandlung aller 4 Klassen) insgesamt 10.000 €. Im Rahmen des Neubaus bzw. der Erweiterung der Wartburgschule sind durch Einrichtung einer Küche und den Einbau von Aufzügen in 3 Klassenhäusern (2 Ganztagshäuser und 1 Haus für den gemeinsamen Unterricht) bereits bauliche Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb geschaffen worden, so dass die Umwandlung des Zuges mit dem gemeinsamen Unterricht in einen Ganztags- zug ohne weitere bauliche Investitionen möglich ist. Perspektivisch hat die Schulkonferenz der Wartburgschule den Wunsch formuliert, ab dem Schul- jahr 2009/10 alle vier Züge als Ganztagszüge zu führen. Die Verwaltung wird hierzu mit der Schule Gespräche führen, um die Konditionen zu prüfen und anschließend über die Ergebnisse berichten. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0401/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37