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V/0401/2008

Umwandlung des Halbtagszuges mit gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder an der Wartburgschule (ev. Grundschule) in einen gebundenen Ganztagszug mit gemeinsamem Unterricht zum Schuljahr 2008/2009

Vorlagen 08.05.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 20

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7458 Zeichen

V/0401/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwandlung des Halbtagszuges mit gemeinsamem Unterricht für behinderte und nichtbehinderte 
Kinder an der Wartburgschule (ev. Grundschule) in einen gebundenen Ganztagszug mit 
gemeinsamem Unterricht zum Schuljahr 2008/2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt zu, dass an der Wartburgschule ab dem Schuljahr 2008/2009 der jetzige 
Halbtagszug mit gemeinsamem Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder in ei-
nen gebundenen Ganztagszug mit gemeinsamem Unterricht umgewandelt wird.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umwandlung als schulorganisatorische Maßnahme 
unter dem Genehmigungsvorbehalt der Bezirksregierung Münster steht. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster 
der Ganztagszug mit gemeinsamem Unterricht schrittweise aufgebaut und im Schuljahr 
2008/2009 die 1. Klasse umfassen wird.  
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für diesen dritten Ganztagszug an der Wartburg-
grundschule keine baulichen Investitionen seitens des Schulträgers notwendig sind. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den Schulträger keine zusätzlichen Personalkosten 
im Bereich Erzieherinnen bzw. Erzieher entstehen. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0401/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0401/2008 
 
II.  Finanzierung: 
 
6. Für den laufenden Betrieb sind nach Genehmi gung durch die Bezirksregierung Münster ab 
dem Schuljahr 2008/2009 durch den stufenweisen Ausbau der Ganztagsbetreuung folgen-
de Kosten zu finanzieren: 
 
Haushalts- 
Stunden hausw. 
Gehilfin 
Pers.Kosten- 
zuschuss  Sachkosten 
Zuschuss 
 Kosten 
Jahr Jan-Jul Aug-Dez 
hausw. Gehilfin 
pro Jahr pro Klasse 
Verpflegungs-
kosten insgesamt 
2008 0 11,65 4.589,05 €  140,00 €  1.040,00 € 5.769,05 €
2009 11,65 17,54 13.334,00 €  480,00 €  3.540,00 € 17.354,00 € 
2010 17,54 21,23 18.036,00 €  820,00 €  6.040,00 € 24.896,00 € 
2011 21,23 27,13 22.395,00 €  1.160,00 € 8.540,00 €  32.095,00 € 
2012 27,13 27,13 25.648,00 €  1.360,00 € 10.000,00 € 37.008,00 € 
 
Die Kosten für das laufende Haushaltsjahr können aus den zur Verfügung stehenden Mit-
teln für die Ganztagsbetreuung an städtischen Schulen gegenfinanziert werden. 
 
Der ab dem Haushaltsjahr 2009 entstehende Mehrbedarf ist im Rahmen der zukünftigen 
Ergebnis- und Finanzplanung entsprechend zusätzlich bereitzustellen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Wartburgschule (evangelische Grundschule) in Münster-Gievenbeck ist vierzügig ausgerichtet. 
Zwei dieser Züge sind gebundene Ganztagszüge, ein Zug wird als Halbtagszug integrativ geführt, 
d.h. gemeinsamer Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder und ein Zug als regulärer 
Halbtagszug. Lt. Schulstatistik von Oktober 2007 besuchen insgesamt 360 Kinder im laufenden 
Schuljahr die Wartburgschule. 
 
Nach der Definition des Schulgesetzes NW ist die (weitere) Einführung und damit Ausweitung des 
Ganztagsbetriebes als Errichtung von Schulen im Sinne von § 81 Absatz 2 zu verstehen und durch 
den Schulträger zu entscheiden. Nach § 81 Absatz 3 Schulgesetz NW bedarf dieser Beschluss 
des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde, in diesem Fall die 
Bezirksregierung Münster. 
 
Die Schulkonferenz der Wartburgschule hat mit Beschluss vom 27.02.2008 den Antrag gestellt, ab 
dem Schuljahr 2008/2009 den Halbtagszug mit gemeinsamem Unterricht in einen Ganztagszug mit 
gemeinsamem Unterricht umzuwandeln. 
 
Auslöser für diesen Antrag sind die seit Jahren stetig steigenden Anmeldezahlen für einen Ganz-
tagsplatz, die aber nur zum Teil positiv entschieden werden können. Aktuell zum neuen Schuljahr 
2008/2009 wünschen bei 93 Anmeldungen 80 Eltern einen Ganztagsplatz für ihr Kind. Viele Eltern, 
deren Kinder in die Halbtagsklassen eingeschult wurden, fragen regelmäßig nach, ob ein Wechsel 
in die Ganztagsklassen möglich ist. Darüber hinaus melden einige Eltern ihre Kinder an der Wart-
burg-Grundschule wieder ab, wenn sie keinen Ganztagsplatz erhalten. In der Summe ist aus der 
Bedarfssicht eine Ausweitung des Ganztages zwingend erforderlich. 
 
Die schrittweise Umwandlung des Halbtagszuges mit gemeinsamem Unterricht für behinderte und 
nicht behinderte Kinder in einen Ganztagszug wäre auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung  
für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wichtig und überfällig. Die Chancen, die in der 
Heterogenität solcher Lerngruppen stecken, kommen vor allem dann zum tragen, wenn sie sich 
vor Ort auch entfalten können. Neben Lernzeiten mit offenen Unterrichtsformen bietet vor allem die 
gebundene Ganztagsschule für solche Entwicklungen Raum und Zeit. Insofern ist es folgerichtig,

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V/0401/2008 
dass zunehmend mehr Eltern sich für den gemeinsamen Unterricht die Organisationsform der ge-
bundenen Ganztagsschule wünschen. 
 
Nach ausdrücklicher Rückmeldung der Schule kann die Umwandlung des Halbtagszuges „Ge-
meinsamer Unterricht“ in einen Ganztagszug ohne bauliche Veränderungen vorgenommen wer-
den.  
 
Das Land hat mündlich signalisiert, dass der Lehrerstellenzuschlag für den Ganztagsbetrieb mit 
gemeinsamem Unterricht ab dem Schuljahr 2008/2009 bewilligt wird. 
 
Durch die besondere Konstruktion des gemeinsamen Unterrichtes für behinderte und nichtbehin-
derte Kinder ist lt. Antrag der Wartburgschule in diesem Fall keine zusätzliche ErzieherInnenstelle 
zu Lasten der Stadt Münster notwendig. 
 
Den Ganztagsschüler/innen ist die Möglichkeit eines Mittagessens  oder eines Mittagimbisses zu 
bieten. Die Sachausstattung ist in der Schule vorhanden, es entstehen jedoch Kosten für den Ein-
satz einer Küchenhilfe. Anders als bisher üblich soll die Anstellung jedoch nicht über die Stadt 
Münster erfolgen, sondern über einen anderen Träger, z.B. den jeweiligen Caterer. Hierfür ist ein 
entsprechender Zuschuss zu den Personalkosten zu gewähren. Es wird davon ausgegangen, dass 
jede Klasse des integrativen Zuges von ca. 25 Schüler/innen besucht wird. Im Endausbau werden 
damit  insgesamt rund 100 Schüler/innen zusätzlich ein Mittagessen einnehmen. Nach den bishe-
rigen Erfahrungen wird für ca. 25 % der Kinder, die am Mittagessen teilnehmen, ein Verpflegungs-
kostenzuschuss beantragt. Die jährlichen Kosten hierfür betragen im Endausbau (Umwandlung 
aller 4 Klassen) insgesamt 10.000 €. 
 
Im Rahmen des Neubaus bzw. der Erweiterung der Wartburgschule sind durch Einrichtung einer 
Küche und den Einbau von Aufzügen in 3 Klassenhäusern (2 Ganztagshäuser und 1 Haus für den 
gemeinsamen Unterricht) bereits bauliche Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb geschaffen 
worden, so dass die Umwandlung des Zuges mit dem gemeinsamen Unterricht in einen Ganztags-
zug ohne weitere bauliche Investitionen möglich ist.  
 
Perspektivisch hat die Schulkonferenz der Wartburgschule den Wunsch formuliert, ab dem Schul-
jahr 2009/10 alle vier Züge als Ganztagszüge zu führen. Die Verwaltung wird hierzu mit der Schule 
Gespräche führen, um die Konditionen zu prüfen und anschließend über die Ergebnisse berichten. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0401/2008
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37