V/1009/2006/2
Vergabeverfahren für ein PPP-Modell zur Sanierung und Weiterentwicklung
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1. Ergäzungsvorlage V/1009/2006/1
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V/1009/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat IV Betrifft Vergabeverfahren für ein PPP-Modell zur Sanierung und Weiterentwicklung der städt. Bäderlandschaft Beratungsfolge 05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2006 Sportausschuss Vorberatung 13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Sachentscheidung 1. Das als Anlage beigefügte Ergebnis des Markterkundungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat beschließt den Eintritt in ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb zur Sanierung und Wei- terentwicklung der Bäderlandschaft in Münster. Ziel ist die Einbeziehung privater Partner - über das sog. „FM-Modell II“ (Planung, Bau, Sanierung, Instandhaltung und Betrieb des Gebäudes und der technischen Anlagen beim Privaten) für die Hallenbäder Hiltrup, Kin- derhaus, Roxel und Wolbeck sowie für die Freibäder Hiltrup, Stapelskotten und DJK Co- burg. und möglichst - über das sog. „PPP-Full-Size-Modell“ (zusätzlich zum FM-Modell II auch der kaufmänni- sche Betrieb beim Privaten) für die Hallenbäder Mitte und Ost. 3. Der Rat beschließt, dass das Vergabeverfahren juristisch durch ein Beratungsunternehmen begleitet werden soll. Hierzu legt die Verwaltung dem Hauptausschuss mit der Vorlage Nr. V/1010/2006 einen Beschlussvorschlag vor. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabeunterlagen einschließlich der Auswahlkrite- rien vorzubereiten, dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen und gleichzeitig den voraus- sichtlichen Zeitplan für das Verhandlungsverfahren darzustellen. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass rechtzeitig vor Versand der Vergabeunterlagen die Grundzüge des PPP-Modells und spätestens vor Abschluss des Verhandlungsverfahrens Vorlagen-Nr.: V/1009/2006/1. Erg Auskunft erteilt: Herr Bertling / Herr Möller Ruf: 492 70 43 E-Mail: Bertling@stadt-muenster.de Datum: 30.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1009/2006/1 mit den Finanzbehörden eine Klärung zur steuerlichen Beurteilung des Modells, gegebe- nenfalls im Wege eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, herbeigeführt wird. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Hallenbäder Amelsbüren, Handorf und Süd sowie für die Freibäder Handorf und Nienberge, die mit Beschluss des Rates vom 07.12.2005 (vgl. Vorlage Nr. V/0844/2005) aus der städtischen Trägerschaft entlassen werden, bislang keine Initiative ein Betreiberinteresse geäußert hat. Finanzierung Für die Begleitung durch ein externes Beratungsunternehmen (vgl. Beschlusspunkt 3) wer- den im Haushaltsjahr 2007 im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0802 „Bäder“, Zeile 16 „Sonsti- ge ordentliche Aufwendungen“ 85.000 € bereitgestellt. Darüber hinaus werden bei der kamera- len Haushaltsstelle 5700.655.0000.3 „Erstellung externes Bädergutachten“ im Jahr 2006 nicht benötigte Mittel von rund 50.000 Euro im Jahr 2007 wieder bereitgestellt werden, so dass insgesamt im Jahr 2007 über eine Summe von rund 135.000 Euro verfügt werden kann. Begründung: Die Verwaltung hatte sechs renommierte Beratungsunternehmen und Kanzleien gebeten, ein An- gebot für die Begleitung des angedachten Vergabeverfahrens abzugeben. Nach Auswertung der Angebote kann die Höhe der Auftragssumme konkreter als in der Ursprungsvorlage V/1009/2006 gefasst werden. Die von der Verwaltung favorisierten Angebote bewegen sich finanziell in einem Rahmen bis rund 135.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer von 19 %). Insofern bietet es sich an, neben der zusätzlichen Mittelbereitstellung von 85.000 Euro die am Jahresende noch verfügbaren Haus- haltsmittel in der Haushaltsstelle 5700.655.0000.3 „Erstellung externes Bädergutachten“ im Jahr 2007 erneut bereitzustellen. Wie auch aus der nichtöffentlichen Vorlage an den Hauptausschuss (vgl. Vorlage Nr. V/1010/2006) hervorgeht, soll die Beratungsleistung modulweise an das auszuwählende Beratungsunternehmen vergeben werden, so dass für den Fall, dass das Vergabeverfahren nicht zu Ende geführt werden sollte, auf die noch ausstehenden Module verzichtet werden kann. Dadurch wird eine möglichst geringe Mittelinanspruchnahme gewährleistet und die Stadt Münster ist nicht verpflichtet, sämtliche Beratungsleistungen (also auch solche, die nicht abgerufen werden) zu vergüten. I. V. gez. Dr. Hanke gez. Bickeböller Stadträtin Stadtkämmerin
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/1009/2006/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat IV Betrifft Vergabeverfahren für ein PPP-Modell zur Sanierung und Weiterentwicklung der städt. Bäderlandschaft Beratungsfolge 12.12.2006 Sportausschuss Vorberatung 13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Sachentsch eidung 1. Das als Anlage beigefügte Ergebnis des Markterkundungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat beschließt den Eintritt in ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb zur Sanierung und Wei- terentwicklung der Bäderlandschaft in Münster. Ziel ist die Einbeziehung privater Partner - über das sog. „FM-Modell II“ (Planung, Bau, Sanierung, Instandhaltung und Betrieb des Gebäudes und der technischen Anlagen beim Privaten sowie optional Finanzierung ) für die Hallenbäder Hiltrup, Kinderhaus, Roxel und Wolbeck sowie für die Freibäder Hiltrup, Stapelskotten und DJK Coburg und - über das sog. „FM-Modell II“ (Planung, Bau, Sanierung, Instandhaltung und Betrieb des Gebäudes und der technischen Anlagen beim Privaten sowie optional Finanzie- rung) für die Hallenbäder Mitte und Ost oder - über das sog. „PPP-Full-Size-Modell“ (zusätzlich zum FM-Modell II auch der kaufmänni- sche Betrieb beim Privaten sowie optional Finanzierung ) für die Hallenbäder Mitte und Ost. 3. Der Rat beschließt, dass das Vergabeverfahren juristisch durch ein Beratungsunternehmen begleitet werden soll. Hierzu legt die Verwaltung dem Hauptausschuss mit der Vorlage Nr. V/1010/2006 einen Beschlussvorschlag vor. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabeunterlagen einschließlich der Auswahlkrite- rien vorzubereiten, dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen und gleichzeitig den voraus- sichtlichen Zeitplan für das Verhandlungsverfahren darzustellen. Vorlagen-Nr.: V/1009/2006/2 Auskunft erteilt: Herr Bertling / Herr Möller Ruf: 492 - 70 43 / - 70 22 E-Mail: Bertling@stadt-muenster.de Datum: 08.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1009/2006/2 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass rechtzeitig vor Versand der Vergabeunterlagen die Grundzüge des PPP-Modells und spätestens vor Abschluss des Verhandlungsverfahrens mit den Finanzbehörden eine Klärung zur steuerlichen Beurteilung des Modells, gegebe- nenfalls im Wege eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, herbeigeführt wird. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Hallenbäder Amelsbüren, Handorf und Süd sowie für die Freibäder Handorf und Nienberge, die mit Beschluss des Rates vom 07.12.2005 (vgl. Vorlage Nr. V/0844/2005) aus der städtischen Trägerschaft entlassen werden, bislang keine Initiative ein Betreiberinteresse geäußert hat. Finanzierung Für die Begleitung durch ein externes Beratung sunternehmen (vgl. Beschlusspun kt 3) werden im Haushaltsjahr 2007 im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0802 „Bäder“, Zeile 16 „Sonstige or- dentliche Aufwendungen“ 85.000 € bereitgestellt. Darüber hinaus werden bei der kameralen Haus- haltsstelle 5700.655.0000.3 „Erstellung externes Bädergutachten“ im Jahr 2006 nicht benötigte Mittel von rund 50.000 Euro im Jahr 2007 wieder bereitgestellt werden, so dass insgesamt im Jahr 2007 über eine Summe von rund 135.000 Euro verfügt werden kann. Begründung: In seiner Sitzung vom 06.12.2006 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaf- ten auf Basis eines Änderungsantrages der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion mehrheitlich den Beschluss gefasst, die Vorlage V/1009/1 im Hinblick auf den 2. Beschlusspunkt zu ändern. Die Verwaltung greift mit dieser zweiten Ergänzungsvorlage die Änderung auf. Auf die Benennung der Lose (so wie es im Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zum Ausdruck kommt) hat die Verwaltung verzichtet. Wenn losweise ausgeschrieben würde, könnte die Situation entstehen, dass für die einzelnen Lose jeweils durch unterschiedliche Bieter das günstigste Ange- bot vorgelegt würde. Dann würden aber die Vertragsverhandlungen nicht mit einem Bieter unter- schriftsreif zu Ende geführt, sondern möglicherweise mit mehreren. Zur Vermeidung zusätzlicher Schnittstellen und zur Ausschöpfung der Synergiemöglichkeiten empfiehlt die Verwaltung, den Vertragsabschluss nur mit einem privaten Partner anzustreben. Gleichzeitig nimmt die Verwaltung ebenfalls im Beschlusspunkt 2 eine Präzisierung aufgrund der bisher in den vorberatenden Ausschüssen geführten Diskussionen auf: Ziel sollte es im Vergabe- verfahren sein, den möglichen privaten Partner auch in die Finanzierung einzubinden. Deshalb ist sowohl beim FM-Modell II als auch beim PPP-Full- Size-Modell die (im Beschlussvorschlag unter- strichene) Ergänzung um eine optionale Finanzierung durch den möglichen privaten Partner auf- genommen worden. I. V. gez. gez. Dr. Hanke Bickeböller Stadträtin Stadtkämmerin
Hauptvorlage inkl. Anlage V/1009/2006
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V/1009/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat IV Betrifft Vergabeverfahren für ein PPP-Modell zur Sanierung und Weiterentwicklung der städt. Bäderlandschaft Beratungsfolge 05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2006 Sportausschuss Vorberatung 13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Sachentscheidung 1. Das als Anlage beigefügte Ergebnis des Markterkundungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat beschließt den Eintritt in ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb zur Sanierung und Wei- terentwicklung der Bäderlandschaft in Münster. Ziel ist die Einbeziehung privater Partner - über das sog. „FM-Modell II“ (Planung, Bau, Sanierung, Instandhaltung und Betrieb des Gebäudes und der technischen Anlagen beim Privaten) für die Hallenbäder Hiltrup, Kin- derhaus, Roxel und Wolbeck sowie für die Freibäder Hiltrup, Stapelskotten und DJK Co- burg. und möglichst - über das sog. „PPP-Full-Size-Modell“ (zusätzlich zum FM-Modell II auch der kaufmänni- sche Betrieb beim Privaten) für die Hallenbäder Mitte und Ost. 3. Der Rat beschließt, dass das Vergabeverfahren juristisch durch ein Beratungsunternehmen begleitet werden soll. Hierzu legt die Verwaltung dem Hauptausschuss mit der Vorlage Nr. V/1010/2006 einen Beschlussvorschlag vor. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabeunterlagen einschließlich der Auswahlkrite- rien vorzubereiten, dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen und gleichzeitig den voraus- sichtlichen Zeitplan für das Verhandlungsverfahren darzustellen. Vorlagen-Nr.: V/1009/2006 Auskunft erteilt: Herr Bertling / Herr Möller Ruf: 492 70 43 E-Mail: Bertling@stadt-muenster.de Datum: 27.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1009/2006 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass rechtzeitig vor Versand der Vergabeunterlagen die Grundzüge und spätestens vor Abschluss des Verhandlungsverfahrens mit den Finanzbe- hörden eine Klärung zur steuerlichen Beurteilu ng des Modells, gegebenenfalls im Wege ei- nes Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, herbeigeführt wird. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Hallenbäder Amelsbüren, Handorf und Süd sowie für die Freibäder Handorf und Nienberge, die mit Beschluss des Rates vom 07.12.2005 (vgl. Vorlage Nr. V/0844/2005) aus der städtischen Trägerschaft entlassen werden, bislang keine Initiative ein Betreiberinteresse geäußert hat. Finanzierung Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 € werden im Haushaltsjahr 2007 im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0802 „Bäder“, Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ bereitgestellt (Konkretisierung durch 20 aufgrund der aktuellen Ausschreibungsergebnisse). Begründung: Zu 1: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens Am 15.11.06 und am 16.11.06 wurde mit fünf Firmen ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis wurde der Verwaltung am 23.11.06 von der Firma Ernst & Young vorgestellt. Die Markterkundung lässt im Ergebnis erkennen, dass sowohl für eine Ausschreibung auf Basis des FM-Modells II (für eine ausführliche Erläuterung des Modells vgl. Vorlage Nr. V/0835/2006) eine zufriedenstellende Beteiligung privater Partner zu erwarten ist, als auch ein deutliches Inte- resse der privaten Partner an einem PPP-Full-Size-Arrangement vorhanden ist. Zum Vergabeumfang wurde einhellig von allen bet eiligten Unternehmen die Ausschreibung eines Gesamtpakets für alle Bäder gewünscht. Das FM-Modell in der Variante II sieht in der Konzeption auch eine anteilige finanzielle Eigenbetei- ligung der Firmen vor. Dazu haben sich die Firmen im Markterkundungsverfahren noch sehr zu- rückhaltend geäußert. Nach Aussagen der Firma Ernst & Young ist dies üblich und kein Hinweis darauf, dass eine solche Beteiligung nicht erfolgen werde. Ernst & Young verwies auf aktuelle Bei- spiele aus anderen Städten, die von ihnen zurzeit begleitet werden, in denen eine adäquate Betei- ligung realisiert wurde. Ausführlich wurde mit den Firmen deren Bereitschaft erörtert, auch die Verantwortung für die Ge- bäudeinstandhaltung zu übernehmen. Unter der Voraussetzung, dass es eine einvernehmliche Risikoabwägung geben kann, waren – bis auf einen Teilnehmer – alle dazu bereit. Zu 2: Ablauf des Vergabeverfahren 1. Stufe: vorgelagerter Teilnahmewettbewerb Nach einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und in der Presse können die Bewerber ihr Interes- se bekunden und vorgegebene Eignungsnachweise sowie insbesondere Referenzen über bereits realisierte Projekte einreichen („Teilnahmewettbewerb“). Die Nachweise müssen sich sowohl auf die Planungs- und Bau-/Sanierungsleistungen als auch auf die Finanzierungs- und Instandhal- tungsleistungen beziehen, sowie Bewertungen über die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde zulassen. Die Bewerber sollten, soweit bereits bekannt, auch ihre Kooperationspartner benennen. - 3 - V/1009/2006 In der Bekanntmachung kann auch ausdrücklich die Zulassung von Bietergemeinschaften erfol- gen, so dass sich ggf. auch regionale mittelständische Unternehmen im Wettbewerb mit ihren spe- zifischen Leistungen erfolgversprechend beteiligen können. Aus den Bewerbern dieses europaweiten Teilnahmewettbewerbs werden anhand der Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine definierte Anzahl Bieter ausgewählt, die in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens die Vergabeunterlagen erhalten. 2. Stufe: Verhandlungsverfahren In den Vergabeunterlagen werden die Anforderungen an die von den Bietern zu erarbeitenden Angebote formuliert und Kriterien genannt, nach denen die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgen wird. Darüber hinaus ist es erforderlich, bereits in dieser Phase anzugeben, welche Benchmarks (sog. PSC = Public Sector Comparator) voraussichtlich unterschritten werden müss- ten, damit ein Zuschlag für eines der Angebote erteilt werden kann. Auf Grundlage der Vergabeun- terlagen werden dann von den Bietern zunächst indikative Angebote entwickelt. Nach Abgabe der indikativen Angebote sowie deren Prüfung und Wertung anhand der in den Ver- gabeunterlagen vorgegebenen Kriterien kann der Bieterkreis weiter eingeschränkt werden, um deutlich zu machen, dass die verbleibenden Bieter eine ernsthafte Chance auf den Zuschlag ha- ben. In dieser Phase muss durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich (PSC – vorliegende Angebote) nachgewiesen werden, dass das Vergabeverfahren weiter geführt werden kann. In den sich anschließenden weiteren Verhandlungsrunden kann der Bieterkreis aufgrund der ab- zugebenden detaillierteren Angebote und Aufklärungsgespräche auf nur noch wenige aussichts- reiche Bieter reduziert werden. Erfahrungsgemäß entsteht der effektivste Wettbewerb, wenn nur noch mit zwei bis drei Bietern über Konzepte, Leistungsumfang, Vertragsinhalte und Entgelte in der Endphase verhandelt wird. Während dieser Bietergespräche können die Anforderungen an die Angebote präzisiert und bereits parallel die Vertragsentwürfe entwickelt werden. Beispielsweise können in den Verhandlungsrun- den ergänzende planerische Vorgaben gesetzt oder Bauqualitäten detaillierter vorgegeben wer- den. Im laufenden Verhandlungsverfahren ist der PSC bei Veränderungen der Anforderungen an die Angebote jeweils anzupassen. Mit den zuletzt verbleibenden Bietern werden die Verträge und Leistungsbeschreibung vollständig im Wettbewerb bis zu einem unterschriftsreifen Vertragswerk ausverhandelt. Wenn dieses Vertragswerk im Wortlaut feststeht, geben die Bieter hierauf ihre letztverbindlichen Angebote ab. Diese Angebote sind dann Grundlage für die Zuschlagsentscheidung. Da es sich bei einem Verhandlungsverfahren um ein Vergabeverfahren handelt, wird das gesamte Verfahren – wie bei anderen Vergabeverfahren auch – bis zu seinem Abschluss nichtöffentlich durchgeführt. Aus den oben beschriebenen Verfahren und den in der Stadt Münster gemachten Erfahrungen mit derart komplexen Realisierungsmodellen ergibt si ch, dass im Laufe des Verfahrens weiter konkre- tisiert und entsprechende Entscheidungen getroffen werden müssen. Damit das Verfahren in einer angemessenen Zeit durchgeführt werden kann, die Kosten für die Bieter als auch für die Stadt Münster in Grenzen gehalten werden, ein Vertrauensschutz für die Bieter zu gewährleisten ist und die grundlegende Ausrichtung im politischen Dialog stattfinden kann, schlägt die Verwaltung vor, eine das Verhandlungsverfahren begleitende, zur Geheimhaltung verpflichtete Arbeitsgruppe ein- zurichten. Hierzu bietet es sich an, auf die bereits bestehende politisch und verwaltungsseitig be- setzte Arbeitsgruppe (vgl. Beschlusspunkt 12 des Ratsbeschlusses vom 08.11.2006 zur Vorlage Nr. V/0835/2006) zurückzugreifen. - 4 - V/1009/2006 Zu 3: Einbeziehung eines Beratungsunternehmens Das externe Beratungsunternehmen soll die Stadt Münster im Rahmen der Verfahrensbegleitung juristisch unterstützen bei: 1. einem Vergabeverfahren (Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb), 2. der Erstellung eines Exposés (evtl. mit Eckpunkten für den späteren Vertrag), 3. den erforderlichen Wirtschaftlichkeitsvergleichen und 4. den anschließenden Vertragsverhandlungen (mit voraussichtlich drei Bietern) und v. a. bei rechtlichen Fragestellungen. Zu 4: Vergabekriterien und Zeitplan Wie dargestellt, soll das Vergabeverfahren von der politisch und verwaltungsseitig besetzten Ar- beitsgruppe begleitet werden. Insofern wird von einer Beteiligung der einzelnen Bezirksvertretun- gen und Fachausschüsse im laufenden Verfahren abgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt allerdings, die Vergabeunterlagen, in denen die grundlegenden Anfor- derungen der Stadt definiert und die Kriterien zur Auswahl der Bieter festgelegt werden, vor Wei- tergabe an die Bieter sowohl den Bezirksvertretungen als auch den Fachausschüssen zur Bera- tung vorzulegen. Zu 5: Steuerliche Beurteilung des Modells Hintergrund für die steuerliche Beurteilung des Modells für die Münsteraner Bäderlandschaft ist die Frage, ob die Einbeziehung eines Privaten in den Bäderbetrieb (technisch und gegebenenfalls auch kaufmännisch) steuerunschädlich möglich ist. Je nach Ausgestaltung des Modells ist insofern zu prüfen, ob überhaupt „aus steuerlicher Sicht“ ein veränderter Sachverhalt verwirklicht werden soll. Die Fa. Ernst & Young empfiehlt deshalb, mit den Finanzbehörden zunächst abzustimmen, inwieweit das der Fall sein könnte. Da zurzeit allerdings von den Finanzbehörden noch der „Be- trieb gewerblicher Art Bäder“ für den Zeitraum 2000 – 2003 geprüft wird und dafür noch die letzte verbindliche Auskunft des Finanzamtes aus steuerlicher Sicht herangezogen wird, sollte erst nach Abschluss dieser Prüfung das Gespräch mit den Finanzbehörden gesucht werden. Eine zeitliche Dringlichkeit besteht nach Ansicht der Fa. Ernst & Young außerdem nicht, weil die Einholung einer verbindlichen Auskunft solange möglich ist, wie der zugrundeliegende Sachverhalt noch nicht verwirklicht ist. Nach Einschätzung der Fa. Ernst & Young kann der Ratsbeschluss vor- behaltlich der Einholung einer verbindlichen Auskunft getroffen werden, so dass hier eine Verwirk- lichung im o. g. Sinne noch nicht erfolgen würde. Eine solche Verwirklichung liegt erst zum Zeit- punkt der Unterzeichung des Vertrages vor. Dies bedeutet, dass spätestens bis zu diesem Zeit- punkt die verbindliche Auskunft auf der Basis des letztverbindlichen Angebots vorliegen muss. Um zu verhindern, dass es zum Ende des Verfahrens aufgrund der verbindlichen Auskunft zur steuer- lichen Unschädlichkeit zu Schadenersatzansprüchen der Bieter für Kalkulationsaufwand kommt, ist eine Klärung der Grundzüge bereits vor Versand der Vergabeunterlagen erforderlich. I. V. gez. Dr. Hanke gez. Bickeböller Stadträtin Stadtkämmerin Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1009/2006/2
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37