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V/0476/2010

Umsetzung des Etatbeschluss des Rates vom 17.03.2010 zur Verbesserung der personellen Ausstattung von Gruppen in Kindertageseinrichtungen (G2c-Gruppen)

Vorlagen 09.06.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.07.2010, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6634 Zeichen

V/0476/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung des Etatbeschluss des Rates vom 17.03.2010 zur Verbesserung der personellen 
Ausstattung von Gruppen in Kindertageseinrichtungen (G2c-Gruppen) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
07.07.2010 Rat Entscheidung
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt, die Gruppen in Kindertageseinrichtungen, in denen 
Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren mit einer wöchentlichen „Buchungszeit“ von 45 Std. 
(G2c-Gruppen) betreut werden, ab dem KiGa-Jahr 2010/2011 (ab dem 01.08.2010) perso-
nell besser auszustatten und die am 17.03.2010 vom Rat beschlossen zusätzlichen Mittel 
wie folgt einzusetzen: 
 
1.1 Mit den beschlossenen Mitteln werden G2c-Gruppen in sog. Brennpunkteinrichtungen und 
in zweigruppigen Einrichtungen personell zusätzlich, befristet bis zum 31.12.2011, geför-
dert. 
 
1.2 Die Höhe der Förderung pro Gruppe und Einrichtung hängt ab von der Anzahl der Kinder in 
diesen Einrichtungen, die dem Gruppentyp G2c zuzuordnen sind. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den o.g. Beschluss jährliche Aufwendungen in 2010 in 
Höhe von 150.000 € und in 2011 in Höhe von 400.000 € entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0476/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0476/2010 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Kindertagesbetreuung 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 
2010 
2011 
150.000 
400.000 
 
Insgesamt: 550.000  
 
 
IV. Befristung 
 
Die zusätzliche Förderung ist bis zum 31.12.2011 befristet 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Beschluss des Rates zum Haushalt 2010 
 
Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen am 17.03.2010 beschlossen, die Gruppen in 
Kindertageseinrichtungen gemäß dem Gruppentyp „G2c “ stufenweise mit zusätzlichem Personal 
auszustatten. 
Hintergrund ist, dass besonders in diesen Gruppen, in denen ausschließlich Kinder unter drei Jah-
ren betreut werden, die anfallenden Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsaufgaben sehr groß 
sind. 
 
Intendiert ist, für jede dieser Gruppen eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle einzusetzen. 
Die Regelgruppen umfassen 10 Kinder; dort sind gem . dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zwei 
Fachkraftstellen vorgesehen. Die Mittelbereitstellung umfasst 150.000 € für 2010 und 400.000 € für 
2011. 
 
 
2. Ausgangssituation in Münster  
 
In Münster werden zurzeit rd. 650 Kinder in dem o.g. Gruppentyp betreut. Dieses entspricht 65 
Gruppen mit je 10 Kindern. 
Damit alle Gruppen eine entsprechende Förderung erhalten können, müssten 32,5 Vollzeit-
Fachkraftstellen eingerichtet werden. 
Dieses würde jährliche Aufwendungen in Höhe von 1,4 Mio. € zur Folge haben. 
 
Der Einsatz von Berufspraktikantinnen würde vergleichbare Aufwendungen zur Folge haben, da 
eine Berufspraktikantinnenstelle entsprechend der Ausbildungsvorgaben der Berufskollegs nicht 
auf zwei Einrichtungen verteilt werden kann.

- 3 - 
V/0476/2010 
3. Vorschlag zur Umsetzung des Antrages und zum Einsatz der Mittel 
 
Da für 2010 (ab dem 01.08.) 150.000 € und für 2011 (01.01. bis 31.12.) 400.000 € zur Verfügung 
stehen, müssen weitere Kriterien innerhalb der G2c-Gruppen herangezogen werden, die bei einem 
stufenweisen Ausbau eine bedarfsgerechte und vorrangige Förderung entsprechend der zur Ver-
fügung stehenden Mittel ermöglichen. Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst die G2c-
Gruppen in „Brennpunkteinrichtungen“ und in zweigruppigen Einrichtungen zu berücksichti-
gen. 
 
• Eine zusätzliche Förderung von „Brennpunkteinrichtungen“ ist sinnvoll und bedarfsgerecht, 
da mit der Anerkennung als sog. Brennpunkteinrichtung bereits eine Prüfung erfolgt ist, die 
zum Ergebnis kommt, dass die Kinder in der Einrichtung einen hohen Förderbedarf haben und 
die Einrichtung dafür zusätzliche Mittel benötigt – auch besonders für die u3-Betreuung über 
die pauschale Förderung hinaus. 
Zum KiGa-Jahr 2010/2011 werden rd. 50 Kinder im Gruppentyp G2c in diesen Einrichtungen 
betreut. 
 
• Ein weiteres sinnvolles und bedarfsgerechtes Auswahlkriterium ist eine zusätzliche Förderung 
von zweigruppigen Einrichtungen . Diese Gruppen erhalten zum einen keine zusätzliche 
Förderung, wie z.B. eingruppige Einrichtungen erhalten und haben andererseits geringere wirt-
schaftliche und flexible Möglichkeiten, wie sie z.B. größere Einrichtungen haben.  
Zum KiGa-Jahr 2010/2011 werden rd. 150 Kinder im Gruppentyp G2c in diesen Einrichtungen 
betreut. 
 
Insgesamt werden rd. 200 Kinder in diesen Einrichtungen in G2c-Gruppen betreut. 
 
 
Daraus ergibt sich folgende Umsetzung: 
 
Die in 2010 und 2011 zur Verfügung stehenden Mittel werden entsprechend den nach den o.g. 
Kriterien den Einrichtungen zur Verfügung gestellt. 
 
 
2010 
 
Rechnerisch ergibt sich somit pro G2c-Kind eine zusätzliche Förderung in Höhe von rd. 750 € 
(= 150.000 € / 200 Kinder). 
 
Eine Gruppe mit 10 Kindern im Gruppentyp G2c könnte damit vom 1.8. bis zum 31.12.2010 rd. 16 
zusätzliche Fachkraftstunden finanzieren. 
 
 
2011 
 
Rechnerisch ergibt sich somit pro G2c-Kind eine zusätzliche Förderung in Höhe von rd. 2.000 € 
(= 400.000 € / 200 Kinder). 
 
Eine Gruppe mit 10 Kindern im Gruppentyp G2c könnte damit vom 1.1. bis zum 31.12.2011 eine 
halbe Fachkraftstelle zusätzlich finanzieren. 
 
 
 
 
4. Fazit

- 4 - 
V/0476/2010 
Die zusätzlichen Mittel erreichen die Einrichtungen und Kinder gem. den o.g. Auswahlkriterien und 
stärken die Gruppen und Einrichtungen mit besonderen Bedarfen. Der Einsatz der Mittel ist be-
darfsbezogen, erreicht viele Kinder, ist verteilungs gerecht und berücksichtigt die Trägervielfalt in 
Münster, in dem Kitas aller Trägergruppen entsprechend der genannten Kriterien eine Förderunge 
erhalten. 
 
Eine Fortsetzung der Förderung über das Jahr 2011 hinaus ist nur möglich, wenn dafür für die Jah-
re 2012ff. weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können; Ein weiterer stufenweiser Ausbau 
der personellen Ausstattung ist nur möglich, wenn der Ansatz von 400.000 € entsprechend erhöht 
wird. Dies ist dann vor dem Hintergrund der Konsolidierungsziele des Rates sowie der perspektivi-
schen finanziellen Situation der Stadt Münster zu entscheiden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

Beratungsverlauf (3)

30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0476/2010
Typ
Vorlagen
Datum
09.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37