V/0261/2017
Bebauungsplan Nr. 579 - Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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Beschlussvorlage
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V/0261/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 1. Erweiterter Beschluss zur Aufstellung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der für d en Bereich des Oxford -Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) vom Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 gemäß §§ 2 (1) Baugesetz- buch (BauGB) gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 wird räumlich angepasst. Innerhalb des Plangebietes liegen nunmehr die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 31 Teil des Flurstücks 88 Flur 39 Flurstücke 227, 244, 295, Teil des Flurstücks 127 Flur 40 Teile der Flurstücke 204, 671 Flur 41 Flurstücke 21, 24, 36, 40, 41, 42, 45, 52, 53, 59, 60, 62, 64, 65, 66, 68, 74, Teile der Flurstücke 37, 72, 75 Vorlagen-Nr.: V/0261/2017 Auskunft erteilt: Herr Beck Ruf: 492-6142 E-Mail: BeckDaniel@stadt-muenster.de Datum: 13.06.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0261/2017 Flur 42 Flurstücke 90, 91, 93, 95, 98, 99, 120, 169, 170, 172, 180, 181, 215, 216, 217, 340, 362, 451, 503, 570, 571, 587, 590, 636, 637, 652, 654, 658, 659, 675, 676, 677 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) öffentlich auslegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die oben stehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der briti schen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetra cht des in Münster erfolgreich praktizierten Grundsa t- zes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wo hnungen und der positiven Erfahrungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 26 ha großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtqua r- tier entstehen. Unter Berücksichtig ung des bauzeitlichen Gebäudebe standes der denkmalgeschüt z- ten Gesamtanlage soll sich das künftige Oxford -Quartier in den Stadtteil integrieren und einen wichti- gen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in Münster leisten. Am 21.03.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage „Ko n- version von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford -Kaserne in Gievenbeck au f- zustellen. Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem ersten Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet. Zur Weite r- entwicklung des Leitbildes zu einem städtebaulich -freiraumplanerischen Gesamtkonzept schloss sich ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs ausgewählten Pl anungsteams an. Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Oxford, bestehend aus den Berliner Büros „Kéré Architecture“, „Schultz -Granberg Städtebau + Architektur“ und „bbz Landschaftsarchitekten“, einstimmig zum Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künftige städtebauliche En t- wicklung des Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen (ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen – überarbeiteten Wettbewerbsent- wurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Juni 2015 beschloss der Rat der Stadt Münster die weitere Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen städt ebaulichen Entwurfs. Im Rahmen eines zweiphasigen Verfahrens wurde das Konzept anschließend von der ArGe Oxford unter Beteiligung der Fachämter weiter optimiert. Die Er gebnisse der ersten Phase der städtebaulichen Qualifizierung wurden in der Sitzung des Planungsausschusses am 03.03.2016 bei Zuladung der Mitglieder der BV West vorgestellt. Die zweite Bearbe itungsstufe erfolgte im Herbst/ Winter 2016/17. Das final abgestimmte städtebauliche Konzept liegt seit Februar 2017 vor. Parallel hierzu wurde der Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet und der erforderliche verkehrstechnische Entwurf erstellt. Im Bebauungsplan Nr. 579 sollen im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete, Misc h- gebiete, Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen festgesetzt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) an der Pl anung für das Oxford -Quartier fand im Rahmen einer Bürgeranhörung am 07.04.2016 statt. Das Protokoll der Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Mit dem Beschluss der Vorlage V/1143/2016 hat der Rat der Stadt am 22.02.2017 bereits zur Kennt- - 3 - V/0261/2017 nis genommen, dass die Verwaltung den Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplans öffent- lich auslegen wird (10.04.-10.05.2017). Im Zuge der Bearbeitung der Planinhalte des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 579 wurde die A b- grenzung des Plangebietes geändert. Entsprechend soll der Geltungsbereich vom o.g. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 räumlich angepasst werden ( Beschlussvorschlag 1). Im Norden inne rhalb des „Grünen Fingers“ sowie im Westen entlang des Freiherr -vom-Stein- Gymnasiums werden Flächen aus dem räumlichen Umgriff herausgenommen, da hier kein Planungs- erfordernis besteht. Da das geplante Regenrückhaltebecken im Südosten des Plangebietes innerhalb der Flurstücke 127, 227, 232, 244, 295; Flur 39, Gemarkung Münster angelegt wird, wird auch die nördlich hierv on geleg ene Fläche aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Im Süden werden Teile der Roxeler Straße ergänzend in den Geltungsbereich aufgenommen, da der hier vorgesehene Ausbau des Knotenpunktes mit Lichtsignalanlage sowie die Verlegung der Bushaltestelle planungs- bedingte Eingriffe darstellen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 579 (Beschlussvorschlag 2) soll im Anschluss an die Beratung in den politischen Gremien erfolgen. Im Zusammenhang mit der Offenlegung ist eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung in Gievenbeck geplant. Durch die Offenlegung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Ko sten für den Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung trägt die Projek t- gesellschaft KonvOY. Für die Gründung und Eigenkapitalausstattung der KonvOY wurden bereits Mittel in den Haushaltsplan 2017 eingestellt. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung 5. Städtebaulicher Entwurf
V-0261-2017-Anlage-2-Begruendung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0261/2017 Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 3 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 4 3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 6 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 6 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 6 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 7 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 9 6. Inhalte des Bebauungsplans ............................................................................................................... 10 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................ 10 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ....................................................................................... 11 6.2.1 Nutzungsarten ................................................................................................................. 11 6.2.2 Nutzungsdichte, Bauhöhe ............................................................................................... 13 6.2.3 Bebaubare Flächen ......................................................................................................... 15 6.2.4 Bauweise ......................................................................................................................... 15 6.2.5 Dachformen ..................................................................................................................... 16 6.2.6 Material, Farbgebung ...................................................................................................... 16 6.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen .............................................................................................. 17 6.2.8 Einfriedungen .................................................................................................................. 18 6.2.9 Werbeanlagen ................................................................................................................. 19 6.2.10 Abgrabungen und Aufschüttungen .................................................................................. 20 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................. 20 6.3.1 Äußere Erschließung ........................................................................................................ 20 6.3.2 Innere Erschließung ......................................................................................................... 21 6.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr ..................................................................................... 22 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 22 6.4.1 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses ...................... 22 6.4.2 Ver- und Entsorgungseinrichtungen ................................................................................. 24 6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 24 6.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 25 6.6.1 Öffentliche Grünflächen .................................................................................................... 25 6.6.2 Begrünung auf den privaten Grundstücksflächen ............................................................ 26 6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ...................................................................................... 26 6.6.4 Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 27 6.7 Artenschutz ................................................................................................................................ 27 6.8 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 27 6.9 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 31 6.10 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 31 7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 32 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 32 8.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 32 8.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 33 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 34 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 36 8.4.1 Mensch / menschliche Gesundheit .................................................................................. 36 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .......................................................................... 40 8.4.3 Boden / Fläche ................................................................................................................. 50 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 8.4.4 Wasser.............................................................................................................................. 51 8.4.5 Klima / Luft ........................................................................................................................ 53 8.4.6 Landschaft ........................................................................................................................ 54 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................. 56 8.4.8 Wechselwirkungen ........................................................................................................... 56 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ........................................................ 57 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 57 8.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 57 8.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 57 9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................... 58 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 59 Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die militärische Nutzung der Oxford-Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der briti- schen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 26 ha großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter Berücksichtigung des bauzeitlichen Gebäudebe- standes der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das künftige Oxford-Quartier in den Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in Münster leisten. Das ehemalige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundesan- stalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt und die BImA haben 2012 eine Rah- menvereinbarung geschlossen, in der als gemeinsame Zielrichtung eine kooperative Entwick- lung aller Konversionsliegenschaften ausgegeben wird. Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage „Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford- Kaserne in Gievenbeck aufzustellen. Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem ersten Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet. Zur Weiterentwicklung des Leitbildes zu einem städtebaulich-freiraumplanerischen Gesamtkon- zept schloss sich ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs ausgewähl- ten Planungsteams an. Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Oxford1, bestehend aus den Berliner Büros „Kéré Architecture“, „Schultz-Granberg Städtebau + Architektur“ und „bbz Land- schaftsarchitekten“, einstimmig zum Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künf- tige städtebauliche Entwicklung des Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadt- entwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen – überarbeiteten Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Rahmen ei- nes zweiphasigen Verfahrens wurde das Konzept anschließend von der ArGe Oxford unter Be- teiligung der Fachämter weiter optimiert. Nach den im Herbst 2015 sowie im Herbst und Winter 2016/17 erfolgten Bearbeitungsstufen liegt das final abgestimmte städtebauliche Konzept seit Februar 2017 vor. Die förmliche Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens erfolgte durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 16.03.2016. Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 7 der Stadt Münster am 24.03.2016 öffentlich bekannt- gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form eines Informationsabends am 07.04.2016 im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Dieckmannstraße 141 in Münster durchgeführt, die Veranstaltung wurde in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht. 1 Mit der ersten Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes hat sich das „Institut für Wasser-Ressourcen-Umwelt“ (IWARU), FH Münster der Ar- beitsgemeinschaft Oxford angeschlossen. Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Die dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrundeliegende ehemalige Kasernenfläche wird im Baulandprogramm der Stadt Münster geführt und erfüllt somit in vollem Umfang die Maßga- ben für eine langfristige gezielte und kontrollierte Entwicklung des Baulandangebotes in Müns- ter. Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände über die in Gründung befindliche städti- sche Projektgesellschaft KonvOY zu erwerben. Der neuen Gesellschaft sollen Aufgaben wie Erwerb, Baureifmachung, Bewirtschaftung und Veräußerung obliegen. Zur Sicherung einer ho- hen Gestaltqualität in Architektur, Städtebau und Freiraumplanung sollen bei der Vergabe der Baufelder Wettbewerbsverfahren stattfinden. Als wesentliche Grundlage hierfür dient das von der ArGe Oxford in Erstellung befindliche Gestaltungshandbuch. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 umfasst das gesamte Areal der freigezoge- nen Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck. Darüber hinaus werden Teile der südlich an die Kasernenanlage angrenzenden Roxeler Straße aufgrund der hier erforderlichen baulichen Ver- änderungen (u.a. Ausbau des Ein-/Aufmündungsbereiches an der Kaserneneinfahrt) in den Geltungsbereich einbezogen. Die südöstliche Aufweitung in den Grünzug des Gievenbachtals ist erforderlich, um das hier vorgesehene Regenrückhaltebecken zu ermöglichen. Zudem wer- den Teile des entlang der westlichen Kasernengrenze gelegenen Grünstreifens in den räumli- chen Umgriff des Bebauungsplans aufgenommen. Die genannten Bestandteile bilden zusam- men den Teilbereich A (Oxford-Quartier, vgl. Abb. 1). Zur Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen den gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten sowie zur Erhöhung des Wohnanteils, wird der Bereich zwischen dem Kasernengelände und der Dieckmannstraße in den Geltungsbereich einbezogen (Teilbereich B - Bernings Kotten; vgl. Abb. 1). Das gegenüber der Kasernenzufahrt gelegene ehemalige Offizierskasino wird insbesondere aufgrund der räumlich separierten Lage außerhalb der Kasernenmauern nicht in den Geltungs- bereich des Bebauungsplans aufgenommen. Ein Planungserfordernis auf Ebene der Bebau- ungsplanung besteht nicht, weil jenseits der Roxeler Straße keine Quartiersentwicklung vorge- sehen ist. Der Erhalt des baugeschichtlich ebenfalls auf die 1930er-Jahre zurückgehenden Ka- sinogebäudes wird durch seine Unterschutzstellung nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) gewährleistet. Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579: „Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxe- ler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)“ mit Abgrenzun g der Teilberei- che A und B Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 31 Teil des Flurstücks 88 Flur 39 Flurstücke 227, 244, 295, Teil des Flurstücks 127 Flur 40 Teile der Flurstücke 204, 671 Flur 41 Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Flurstücke 21, 24, 36, 40, 41, 42, 45, 52, 53, 59, 60, 62, 64, 65, 66, 68, 74, Teile der Flurstücke 37, 72, 75 Flur 42 Flurstücke 90, 91, 93, 95, 98, 99, 120, 169, 170, 172, 180, 181, 215, 216, 217, 340, 362, 451, 503, 570, 571, 587, 590, 636, 637, 652, 654, 658, 659, 675, 676, 677 Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen für das Plangebiet Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung, Gewerbegebiete sowie Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A. D ie Darstel- lungen des Flächennutzungsplans widersprechen somi t den Zielsetzungen des Bebauung s- plans. Der Flächennutzungsplan wird in einem gesonderten Verfahren (69. Änderung des FNPs) geändert, sodass der Bebauungsplan künftig nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP entw i- ckelt ist. Die bisher dargestellte Fläche für den Gem einbedarf mit der Zweckbestimmung Militä- rische Einrichtung soll zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet werden. Untergeor d- net sollen Gemischte Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Ver - und Entsor- gung und Grünflächen ausgewiesen werden. Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe- zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche überwiegend als „Al l- gemeinen Siedlungsbereich“ dar. Im Norden wird ein „Allgemeiner Freiraum- bzw. Agrarbereich“ dargestellt. Die Planung entspricht insoweit den Zielen der Raumordnung. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Bereich der Oxford -Kaserne besteht derzeit nicht. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 579 überplant in den Randbereichen teilweise die Gel- tungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 206: Gievenbachtal / Arnheimweg, Nr. 208: Verlegte Roxeler Straße, Nr . 410: Gievenbeck – Gievenbecker Reihe / Arnheimweg und Nr. 441: Gie- venbeck – Ramertsweg / Dieckmannstraße / Roxeler Straße. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Der südöstliche Bereich des Plangebietes umfasst Teile des ermittelten, noch nicht festgesetz- ten Überschwemmungsgebietes Gievenbach (§ 76 WHG ). Darüber hinaus sind die Gieven- bachaue und angrenzende Bereiche sowie einer kleiner Grünstreifen im Norden Bestandteil des Landschaftsplans Nr. 3 „Roxeler Riedel“. Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind mit der Aufstellung des Bebau- ungsplans Nr. 579 nicht betroffen. Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 4. Räumliche und strukturelle Situation Der Geltungsbereich befindet sich am südlichen Orts rand des Stadtteils Münster -Gievenbeck und umfasst die ca. 26 ha große und 2013 freigezogene Oxford-Kaserne und angrenzende Be- reiche. Inklusive der ergänzend in den Geltungsbereich aufgenommenen Teile umfasst das Plangebiet eine Fläche von 35,75 ha. Der Stadtteil Gievenbeck liegt ca. 3 km westlich des Münsteraner Zentrums und zählte Ende 2014 rd. 21. 000 Einwohner. Die Lage zu den universitären Einrichtungen innerhalb des Stadt- teils und in Sentrup sowie zur Innenstadt Münsters in Verbindung mit einer umfangrei chen Wohnbaulandbereitstellung hat die Entwickl ung Gievenbecks seit den 1950er Jahren von er s- ten Siedlungsansätzen zu einem Wohnstadtteil begünstigt. Die städtebauliche Entwicklung ver- lief überwiegend nördlich/nordwestlich der Ortsmitte und südwestlich der ehemaligen Oxford- Kaserne. Die Bebauung in Gievenbeck besteht vorwiegend aus I- bis II-geschossigen Einfamilienhäusern unterschiedlichen Alters sowie überwiegend III- bis V-geschossigen Mehrfamilienhäusern in of- fener Bauweise. Einrichtungen der öffentlichen Grundversorgung wie Kindertagesstätten, Grundschule sowie Kirchengemeinden sind schwerpunktmäßig in der Ortsmitte im Bereich der katholischen St.-Michael-Kirche konzentriert. Auch Angebote der Grund- und Nahversorgung haben sich in dem ca. 500 Meter vom Kasernengelände entfernten Stadtteilzentrum angesie- delt. Im unmittelbar westlich angrenzenden Stadtbereichszentrum „Gievenbeck Roxeler Straße“ bestehen weitere Einzelhandels - und Dienst leistungsangebote, wodurch im Plangebiet eine fußläufige Versorgungssituation sichergestellt wird. Mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur ist über den Individualverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr eine gute Anbindung an das Zentrum Münsters und die umliegenden Stadtteile gewährleistet. Die ehemalige Kasernenanlage wird durch die zentrale, in Nord- Süd-Richtung verlaufende Er- schließungsachse gegliedert. Westlich der zentralen Achse prägen vier Mannschaftsgebäude der einstigen Flugabwehreinheit das Bild. Sie sind II -geschossig mit steilem Satteldach und pa- rallel versetzt angeordnet, sodass eine gestaffelte Raumwirkung entsteht. Mit ihrem winkelfö r- migen Grundriss und dem Eingang zur Westseite bilden die Mannschaftsgebäude mit den west- lich vorgelagerten, zu Hö fen angeordneten Fahrzeughallen jeweils eine Funktions einheit. Die Gebäude der früheren Scheinwerferbatterie schließen östlich in einer hofartigen Bebauung ebenfalls II-geschossig mit steilem Dach an. Der Eingangsbereich wird durch einen Uhrenturm hervorgehoben. Die Südseite der Kaserne wird v on mehreren Verwaltungsgebäuden geprägt, während die Kaserne nach Norden durch Werkstattgebäude und davor gelagerte Trainingsplät- ze abgeschlossen wird. Im Zentrum der Anlage erstreckt sich der weiträumige Exerzierplatz, an dem zentrale Einrichtungen wie Kantine und Sporthalle untergebracht waren. Sämtliche Unterkunf ts- und Verwaltungsgebäude sind eingebettet in großzüg ige Grünflächen mit zahlreichen großkronigen Bäumen. I nsbesondere aus der Perspektive der zentralen Nor d- Süd-Achse ergibt sich dadurch das Bild eines intensiv durchgrünten Areals. Der südliche Teil der Kaserne weist eine durch Mauern und Terrassen gegliederte Freiraumgestaltung auf, mit der der A nschluss an den höher gelegenen nördlichen Teil der Kaserne hergestellt wird. Das Kasernenareal wird zur Roxeler Straße und zum Gievenbachtal durch eine Natursteinmauer eingefasst, die die Kasernenbauten zu einer Einheit zusammenfasst, die Kaserne als Gesamt- anlage in Erscheinung treten lässt und klar vom Stadt- und Landschaftsraum abgrenzt. Den südlichen Endpunkt der Anlage markiert das ehemalige Offizierskasino. Das ebenfalls in den Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 1930er-Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich gegenüber dem Eingangsportal an der Roxeler Straße und wurde nicht in den Geltungsbereich aufgenommen. Der von kleinteiligem Gewerbe und Wohnnutzung geprägte Bereich zwischen dem Kas ernen- gelände und der Dieckmannstraße wurde in den räumlichen Umgriff einbezogen (Teilbereich B – Bernings Kotten). In dem seit 2001 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 441 werden entlang der Kasernenanlage Gewerbegebiete (GE) festgesetzt. Zur Dieckmannstraße und Roxeler Straße hin werden Mischgebiete festgesetzt (vgl. Abb. 2). Der Bereich wird durch eine T - förmige Sticherschließung erschlossen und weist überwiegend eine II -III-geschossige Bebau- ung auf. Der unmittelbar südlich des Gymnasiums gelegene Recycling hof wird von den Abfal l- wirtschaftsbetrieben Münster (AWM) betrieben. In Ost-West-Richtung verläuft ein ca. 25 Meter breiter Grünkorridor. Im Norden grenzt der Plangeltungsbereich an die städtische Grünanlage „Grüner Finger“ an. Hier stehen der Gievenbecke r Bevölkerung vielfältige Freizeitangebote zur Verfügung. Weiter nördlich schließt sich Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung an. In der städti- schen Einrichtung „La Vie“ wird ein umfangreiches Freizeitangebot vorgehalten. Ein östlich des Geltungs bereichs angrenzender und ca.15 Meter breiter Grünstreifen trennt die Kaserne von der Straße Gievenbecker Reihe. Zwischen der Gievenbecker Reihe und dem Gi e- venbachtal reihen sich die um Wohngebäude ergänzten Hofstrukturen, entwickelt aus den hi s- torischen „Gievenbecker Höfen“. Weiter nordöstlich liegt das „Fachwerk Gievenbeck“, das als Stadtteilhaus ein vielschichtiges Freizeit- und Kulturangebot für alle Generationen abdeckt. Zu- sätzlich wird die Einrichtung als Versammlungsort für Gruppen und Vereine aus dem Stadtteil genutzt. Im Süden wird der Geltungsbereich von der Roxeler Straße begrenzt. Der jenseits der Roxeler Straße gelegene Landschaftsraum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt und ist von Gehölz- und Waldstrukturen sowie vereinzelten Hofstellen geprägt. Westlich und auf etwa halber Länge des Plangebietes grenzt das Gelände des Freiherr -vom- Stein-Gymnasiums an. Westlich des Geltungsbereiches befindet sich ein mehrheitlich durch Einfamilienhausbebauung geprägtes Wohngebiet, das im Zuge der Stadt teilerweiterung „Gie- venbeck-Südwest“ entstand. Das unmittelbar westlich des Plangebietes gelegene Stadtbe- reichszentrum „Gievenbeck Roxeler Straße“ mit dem VII-geschossigen Bürogebäude ist eben- falls Teil dieser jüngeren Stadtteilweiterung. Derzeit wird der südöstliche Teil des Kasernengeländes vom Land Nordrhein- Westfalen (Be- zirksregierung Münster) als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen g e- nutzt. Diese Nutzung soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 beendet werden (vgl. Vorla- ge N r. V/0703/2016). Im südwestlichen Bereich der ehemaligen Kaserne betreibt die Stadt Münster eine kommunale Erstaufnahmeeinrichtung. Es wird davon ausgegangen, dass auch diese in absehbarer Zeit zugunsten der angestrebten Wohnbauentwicklung aufgegeben, in d as künftige Wohnquartier integriert oder verlagert wird. Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Abbildung 2 : Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 441 „ Gievenbeck – Ramertsweg / Diec k- mannstraße / Roxeler Straße“ 5. Planungsziele Entsprechend dem gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelten Lei tbild soll die ehemalige Oxford-Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durchmischten Stadtquartier mit eigener Identität und vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten entwickelt werden. Durch den B e- bauungsplan sollen die städtebaulichen Qualitäten des Siegerentwurfes umgesetzt werden. Damit verbunden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für urbane Wohnformen, Freizeitangebote, wohnverträgliche Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen g e- schaffen werden. Neben einer zweizügigen Grundschule sollen außerdem mehrere, dezentral gelegene Kindertagesstätten errichtet werden. Im ehemaligen Unteroffiziersheim (Uhrenturm- gebäude) sollen Raumangebote – zum Beispiel für ortsansässige Vereine und Gruppen – ge- Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) schaffen werden. Die evangelische Lukas-Gemeinde beabsichtigt, im Nordosten des Plangebie- tes ein neues Kirchenzentrum zu errichten. Darüber hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Ziele verfolgt: Die städtebauliche Neuentwicklung dient der Befriedigung des anhaltend hohen Wohn- bedarfs in der Stadt Münster. Die Planung ermöglicht ca. 1.2 00 Wohneinheiten 2, die vornehmlich im Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nachfragegruppen realisiert werden sollen. Auch lokal nachgefragte Gemeinschaftswohnformen zugunsten von Baugruppen, Projektgenossenschaften oder Bewohnergemeinschaften sollen hierbei Berücksichtigung finden. Mit Berücksichtigung des politischen Beschlusses der Stadt Münster zur sozialgerechten Bodennutzung sollen im erheblichen Umfang öffentlich ge- förderte Wohnungen entstehen. Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von übergeordneter Bedeu- tung. Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Flu g- abwehrkaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar sein. Der Denkmalwert der Gesamtanlage soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans dau- erhaft gesichert werden. Die durch die vorherige militärische Nutzung hervorgerufene Barrierewirkung soll durch räumliche und funktionale Vernetzungen in das Umfeld aufgehoben werden. Dies schließt großzügige Freiraumstrukturen mit hoher Aufenthaltsqualität und einen großz ü- gigen Erhalt des prägenden Baumbestands ein. Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehen- de Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil Gievenbeck gestärkt. Zudem soll die städt e- bauliche Neuentwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen. Das bestehende Planungsrecht im Bereich Bernings Kotten (Teilbereich B) soll maßvoll angepasst werden. Nutzungskonflikte mit der heranrückenden Wohnbebauung sollen hierdurch vermieden werden. Außerdem soll der Wohnanteil in diesem bisher mehrhei t- lich gewerblich geprägten Bereich erhöht sowie die planungsrechtliche Situation harm o- nisiert werden. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Die städtebauliche Qualifizierung des künftigen Oxford- Quartiers erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wurden und werden wei- tere Instrumente angewandt, die der Sicherung der im Wettbewerbsentwurf aufgezeigten Quali- täten dienen. Hierzu zählen insbesondere das Dialogverfahren mit der Bürgerschaft, das städ- tebauliche Gutachterverfahren und die mehrphasige Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes durch die ArGe Oxford. Durch die relativ geringe Fest setzungstiefe des Bebauungsplans soll für die angestrebten, nachfolgenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe ein vertretbares Maß an Flexibilität ermöglicht werden, ohne hierbei die angestrebten städtebaulichen Qualitäten infrage zu stellen. 2 Die Zahl der realisierten Wohneinheiten variiert je nach Zuschnitt und Größe der Wohnungen und dem realisierten Anteil an Reihenhäusern. Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Die Gestaltungsleitlinien der Entwurfsverfasser werden im zu erstellenden Gestaltungshand- buch durch Zielaussagen zur Ausgestaltung der Gebäude, Straßen, Plätze und Grünräume konkretisiert. In den anschließenden Investoren - und Qualifiz ierungswettbewerben wird das Gestaltungshandbuch Teil der Auslobung sein. Die Umsetzung der Ziele erfolgt über privat- rechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge. Der Bebauungsplan nimmt die wesentlichen Entwurfsprinzipien des überarbeiteten Siegerent- wurfes auf. Auf dieser Basis stellen sich die Grundzüge der Planung wie folgt dar: Freiraumplanerische Anbindung an den öffentlichen Grünzug im Norden durch eine trichterförmige Aufweitung der vorhandenen Nord -Süd-Achse als öffentliche Grünfläche (sog. „Grüner Trichter“) Erhalt der zentralen Nord- Süd-Achse und Weiterentwicklung zu einem boulevard- und parkartigen Freizeit- und Bewegungsraum Ablesbarkeit des ehemalige Exerzierplatzes Umsetzung eines Entwässerungskonzeptes durch die Herstellung öffentlicher und priva- ten Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung u nter Beachtung der Belange der Wa s- serwirtschaft, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur Weitgehender Erhalt der vorhandenen Straßen, Wege und Plätze, teilweise Ergänzung dieser in Verbindung mit einer an die neue Nutzungsausrichtung angepassten internen Erschließung, bestehend aus öffentlichen Verkehrsflächen und ergänzenden privaten Erschließungsstichen. Zur Sicherung der Entwicklungsziele werden die im Folgenden aufgezeigten Inhalte in Form von Festsetzungen und Hinweisen gemäß § 9 BauGB und § 86 BauO NRW in den Bebauung s- plan aufgenommen. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Nutzungsarten Teilbereich A (Oxford-Quartier) Im Teilbereich A werden zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 N r. 1 BauGB folgende Festsetzungen getroffen: Es werden überwiegend Allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO festgesetzt ( WA). Hiermit wird den formulierten Entwicklungszielen eines multifunktionalen, vorwiegend dem Wohnen dienenden Stadtquartiers und der Schaffung von Wohnraum entsprochen. Aufgrund der im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen Kombination von Wohnen und Arbeiten soll das nordöstlich der Quartierszufahrt an der Roxeler Straße gelegene Baufeld als Mischg e- biet nach § 6 BauNVO (MI 1) festgesetzt werden. Hierdurch werden neben der beabsichtigten Wohnnutzung auch Gewerbebetriebe, die in einem Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig sind, zugelassen. Im Bereich des zentralen Quartiersplatzes wird ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt (MI2). Mit dieser Festsetzung wird das formulierte Entwicklungsz iel einer belebten und urbanen Quartiermitte – im Sinne der angestrebten Nutzungsmischung – berücksichtigt. Ergänzende Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Dienstleistungen und wohnverträgliche Arbeitsformen werden ermöglicht . Aufgrund der geri n- gen Größe des Mischgebietes und der übrigen getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan ist eine Gefährdung des gewachsenen Stadtteilzentrums „Gievenbeck Mitte“ und des unweit des Plangebietes gelegenen Stadtbereichszentrums „Roxeler Straße“ nicht zu erwarten. Gemäß des städtebaulichen Entwurf es sollen die im westlichen Teil der Kaserne bestehenden Hofsituationen zu Wohn- und Werkhöfen entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll diese Ziel- richtung widerspiegeln, weshalb die beiden nördlichen Hofbereiche als M I-Gebiete (MI3) festge- setzt werden. Zudem werden hierdurch planungsrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit dem Recyclinghof der AWM ausgeschlossen. Die zwei südlichen Hofbereiche werden voraus- sichtlich zu einem deutlich späteren Zeitpunkt erschlossen und daher abweichend als Allgemei- ne Wohngebiete festgesetzt. In den Baugebieten WA 1-2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe zugunsten einer zentrenorien- tierten Versorgung nur ausnahmsweise zulässig. Gemäß dem Einzelhandels - und Zentrenkon- zept der Stadt Münster sollen sich Einzelhandelsbetriebe auf die zentralen Versorgungsberei- che – und damit vor allem auf das Stadtteilzentrum „Gievenbeck Mitte“ und das Stadtbereichs- zentrum „Roxeler Straße“ – konzentrieren. Die getroffene Festsetzung soll gewährleisten, dass die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Oxford- Quartier, die sich nach Art (Sortiment) und Umfang (Verkaufsflächengröße) schwächend auf die Funktionsfähigkeit und die Entwic k- lungschancen der zentralen Versorgungsbereiche auswirken könnten, ausgeschlossen wird. Ergänzend hierzu soll die in Gründ ung befindliche Entwicklungsgesellschaft KonvOY über R e- gelungen in den Kaufverträgen sicherstellen, dass im Oxford -Quartier nur kleinteilige Nutzun- gen, die zur Belebung des zentralen Quartierplatzes beitragen, entstehen können. Die in MI -Gebieten nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten sind aufgrund ihrer Störwirkung, insbesondere über die mit den Nutzungen verbundenen zusätzlichen Verkehrsaufkom men, in den Baugebie- ten MI1-3 nicht zulässig. Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von Spielstätten e r- zeugt werden können, sind geeignet, hier die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu be- einträchtigen. Damit eine Niveauabsenkung – Trading-Down-Effekt – sowie negative städtebau- liche Auswirkungen auf die Wohngebiete vermieden werden, soll eine Entwicklung zum Spiel- hallenstandort hier nicht erfolgen. In einem Umkreis von unter 4 km befinden sich mehrere g e- nehmigte Spielkasinos in zumutbarer Entfernung zum Plangebiet. Die übrigen, bislang in Gi e- venbeck noch nicht vorhandenen Arten von Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsver- ordnung, wie Nachtlokale, Diskotheken oder Swinger -Clubs, führen zu Störungen, die mit de- nen von Spielhallen vergleic hbar sind. Daher wird festgesetzt, dass Vergnügungsstätten im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 sowie § 6 Abs. 3 BauNVO in allen Baugebieten unzulässig sind. Auch Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind aufgrund ihrer Störwirkung bzw. ihrer Großfl ä- chigkeit nicht mit den Nutzungsaussagen im städtebaulichen Konzept vereinbar und daher in den Baugebieten MI1-3 nicht zulässig. Im Baugebiet MI 2 sind in den Erdgeschossen keine Wohnungen zulässig . Mit der Festsetzung soll – entsprechend den formulierten Planungszielen – eine städtebaulich begründete Nut- zungsmischung (z. B. Dienstleistungen, Gastronomie) gewährleistet werden. Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Teilbereich B (Bernings Kotten) Im Teilbereich B werden – im Vergleich zum bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 441 – zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen geändert: Die bislang als Gewerbegebiete (GE) festgesetzten Bereiche werden im aufzuhebenden Teil des Bebauungsplans Nr. 441 ( vgl. Abb. 2) als Mischgebiet (MI6) nach § 6 BauNVO festgesetzt. Mit der Festsetzung von Gewerbegebie ten sollten einst die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen zur Ansiedlung von stadtteilorientierten Gewerbebetrieben geschaffen werden. In den ver- gangenen Jahren haben sich hier insbesondere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ange- siedelt. Darüber hinaus befindet sich innerhalb des überplanten Bereichs das Feuerwehrger ä- tehaus des Löschzuges Gievenbeck. Das im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans erstellte schalltechnische Gutachten 3 be- legt, dass die hier derzeit ausgeübten Nutzungen der Gebietstypik eines Mischgebietes nach § 6 BauNVO entsprechen. Insbesondere um im zukünftigen Oxford -Quartier die Verträglichkeit von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten, sollen störende Nutzungen, die im bestehenden Bebauungsplan Nr. 441 ermöglicht werden, durch die Überplanung in MI -Gebiete ausgeschlos- sen werden. In Anbetracht der Planungsziele kann ein verträgliches Nebeneinander von derzei- tiger und künftiger Nutzung ermöglicht werden. Eine Wiederaufnahme der militärischen Nutzung mit damit einhergehenden Kasernen- und Schießgeräuschemissionen ist ausgeschlossen, s o- dass hier insgesamt – zugunsten der Konfliktvermeidung mit der heranrückenden Wohnbebau- ung – eine Überplanung der GE -Gebiete geboten ist. Zudem werden hier Wohnnutzungen e r- möglicht, wodurch gemäß dem formulierten Entwicklungsziel die Nutzungsvielfalt in diesem B e- reich erhöht werden kann. Die übrigen Baufelder im Teilbereich B (Bernings Kotten) werden weiterhin als Mischgebiete festgesetzt. Verbunden mit der Umwandlung der GE -Gebiete in MI -Gebiete sind in diesem Bereich künftig auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allge- mein zulässig. Abstandsklassen können nur innerhalb von GE -Gebieten festgesetzt werden, weshalb diese Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 579 nicht berücksichtigt wird. Mit der Aufstel- lung des Bebauungsplans Nr. 579 werden in den Baugebieten MI 4-6 zugunsten einer größeren Nutzungsvielfalt künftig auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen. 6.2.2 Nutzungsdichte, Bauhöhe Teilbereich A (Oxford-Quartier) Anhand des zugrundeliegenden städtebaulichen Konzepts wird in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 die jeweilige Z ahl der Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Aus Denkmalschut z- gründen ist die Fassadengliederung der zu erhaltenden Bestandsgebäude zu wahren. Daher beziehen sich die angegebenen Höchstmaße für die zu erhaltenden Bestandsgebäude aus- schließlich auf die Vollgeschosse unterhalb der Traufe. Die betroffenen Bereiche werden ent- sprechend mit einem * gesondert gekennzeichnet. Ergänzend hierzu wird festgesetzt, dass in den Baugebieten WA1 und MI1-3 über die festgesetz- te Zahl der Vollgeschosse hinaus keine weiteren Geschosse (Nicht - Vollgeschosse/Dachgeschosse) zulässig sind. Mit dieser Festsetzung wird die Einhaltung der 3 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau – Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier – Er- läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017) Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) im städtebaulichen Entwurf vorgegebenen Höhenentwicklung gewährleistet. Um im Übergang s- bereich zu den bestehenden historischen Hofstrukturen an der Gievenbecker Reihe keine III- geschossigen Gebäude zu ermöglichen, dürfen Gebäude im Baugebiet WA 2 lediglich II Vollge- schosse aufweisen. Ein darüber liegendes Nicht-Vollgeschoss/Dachgeschoss wird jedoch zuge- lassen. Um in den nachfolgenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerben flexibel agieren zu können, enthält der Bebauungsplan im Teilbereich A keine Festsetzungen zu Grund- oder Ge- schossflächenzahlen (GRZ und GFZ). Stattdessen werden die überbaubaren Grundstücksfl ä- chen werden in den textlichen Festsetzungen als zulässige Grundfläche unbeschadet der R e- gelungen des § 19 (4) BauNVO definiert. Da die Kasernenfläche von der in Gründung befindl i- chen städtischen Projektgesellschaft erworben und vermarktet werden soll, ist dennoch eine konzeptkonforme und an den Gestaltungszielen ausgerichtete Realisierung der Hochbauten s i- chergestellt. Der Bebauungsplan setzt fest, dass die lichte Höhe der Erdgeschosse (EG LH) im Baugebiet MI2 mindestens 4 m über der Oberkante des Fertigfußboden (OK FF) betragen muss. Mit dieser Festsetzung wird sichergestellt, dass die Raumansprüche für gewerbliche Nutzungen (z. B. gastronomische Betriebe) in diesem städtebaulich und funktional hervorgehobenen Bereich e r- füllt werden können. Die lichte Höhe ist definiert als die Geschosshöhe, die sich aus den A b- messungen zwischen der Oberkante des Fertigfußbodens und der Unterkante der Decke ergibt. Teilbereich B (Bernings Kotten) Mit der Überplanung von Teilen des Bebauungsplans Nr. 441 ist innerhalb der neu festgesetz- ten Baugebiete MI4+5 künftig eine Geschossflächenzahl von 1,4 zulässig (bisher 1,2). D ie zuläs- sige Obergrenze nach § 17 (1) BauNVO wird somit um 0,2 überschritten. Diese Festsetzung unterstützt das formulierte Entwicklungsziel eines höheren Wohnanteils in dieser städtebaulich integrierten Lage. Eine der Lagegunst angemessene Dichte entlang der Dieckmannstraße, die in Teilen bereit s heute von einer IV -geschossigen Bebauung eingefasst wird, kann auf diese Weise Rechnung getragen werden. Angesichts der festgesetzten zahlreichen öffentlichen Grün- flächen im künftigen Oxford -Quartier werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind somit die Voraussetzungen zur Überschreitung der Nut- zungswerte nach § 17 (2) BauNVO erfüllt. In den neu festgesetzten Baugebiet en MI 5+6 sind künftig III Vollgeschosse als Höchstmaß zu- lässig. Der mit der Überplanung in diesem Bereich aufgehobene Bebauungsplan Nr. 441 setzte zuvor II Vollgeschosse als Höchstmaß fest. Mit dieser Anpassung sollen insbesondere die Vo r- rausetzungen für Wohnnutzungen verbessert werden. Eine III -geschossige Bebauung ist in Verbindung mit den bisherigen Festsetzungen zur zulässigen Bauhöhe und vor dem Hinte r- grund der vorhandenen Höhenausprägung des Teilbereichs B lageanmessen. Die bisherige Festsetzung maximaler Trauf- und Firsthöhen in Abhängigkeit zur Zahl der Vol l- geschosse – in Teilen in Kombination mit der Dachneigung – entfällt. Künftig ist in den Bauge- bieten MI4-6 als zulässige Höhe baulicher Anlagen lediglich eine maximale Bauhöhe von 12 m einzuhalten. Mit der Vereinheitlichung wird ein größeres Maß an Flexibilität ermöglicht, ohne hierbei Gefahr zu laufen, dass die bestehende Höhenentwicklung bei Neubauvorhaben über- schritten wird. Als Bezugspunkt der festgesetzten maximalen Bauhöhen ist jeweils die Oberkan- Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) te der zugehörigen Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweil i- gen Gebäudes, maßgebend. Mit der Überplanung und Umwandlung der Gewerbegebiete in ein Mischgebiet (MI6) verringert sich die hier bislang festgesetzte zulässige Grund flächenzahl von 0,8 auf 0,6 und die G e- schossflächenzahl von 1,6 auf 1,4 . Eine Beeinträchtigung der ausgeübten Nutzungen tritt hier- durch nicht auf, da die zulässigen Nutzungsmaße bislang auf keinem Grundstück ausgeschöpft wurden. Vielmehr wird mit der Anpas sung sichergestellt, dass gesunde Wohn - und Arbeitsver- hältnisse für alle hier künftig zulässigen Nutzungen – insbesondere im Hinblick auf die ang e- strebte Erhöhung des Wohnanteils – gewahrt werden. 6.2.3 Bebaubare Flächen Teilbereich A (Oxford-Quartier) Die überbaubaren Grundstücksflächen in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sowie in den Fl ä- chen für den Gemeinbedarf werden durch Baugrenzen und Baulinien festgesetzt. Der Umfang der überbaubaren Flächen ist in den Bereichen, in denen nach dem städtebaul i- chen Konzept eine Neubebauung vorgesehen ist, großzügig bemessen. Dies gewährleistet in den späteren Auswahl - und Qualifizierungsverfahren mehr Freiheiten bei der konkreten baul i- chen Umsetzung. Hinsichtlich der Parzellierung der Grundstücke und der Lage der Gebäude wird ein hohes Maß an Flexibilität ermöglicht. Die Umrisse der Gebäude aus der Gründungszeit der Kaserne werden durch Baukörperfestset- zungen gesichert. An den zum öffentlichen Raum zugewandten Seiten werden darüber hinaus Baulinien festgesetzt. Die festgesetzten überbaubaren Flächen tragen insofern den denkmal- pflegerischen Belangen Rechnung. Im Bereich des zentralen Quartierplatzes soll entsprechend dem Konzept eine Straßenrandbe- bauung entstehen, um in Verbindung mit Geschäfts - und Dienstleistungsangeboten in den Erd- geschosszonen attraktive Straßen- und Platzzonen mit Verweil- und Erlebnisqualitäten zu errei- chen. Die Ausbildung der Raumk anten wird durch die Festsetzung von Baulinien abgesichert. Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich der westli chen Erschließungsspange mehrere, in den Straßenraum hineinragende Neubauten vor. Zur Umsetzung dieser Konzeptidee werden auch hier Baulinien festgesetzt. 6.2.4 Bauweise Teilbereich A (Oxford-Quartier) In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 werden keine Festsetzungen hinsichtlich der Bauweise ge- troffen. Das nachgelagerte Vergabeverfahren wird sicherstellen, dass sich die Neubebauung maßstäblich in das Wohnquartier einfügt und eine für die städtebauliche Lage angepasste B e- bauungsdichte gewahrt bleibt. Der sich dadurc h ergebende Gestaltungsspielraum eröffnet Per- spektiven u. a. im Hinblick auf die Errichtung gemeinschaftlicher Bau- und Wohnformen. Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 6.2.5 Dachformen Teilbereich A (Oxford-Quartier) Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, in denen das städtebauliche Konzept Neu- bauten vorsieht, werden durch den Bebauungsplan ausschließlich Flachdächer zugelassen. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Neubebauung von den ausschließlich mit Satteldä- chern versehenen Bestandsgebäuden im Sinne der Belange des Denkmalschutzes sichtbar un- terscheidet und unterordnet. Zur S icherung der bestehenden Dachformen bei Bestandsgebäu- de wird festgesetzt, dass hier nur Satteldächer zulässig sind. Teilbereich B (Bernings Kotten) Im Bereich der bislang dem Bebauungsplan Nr. 441 zugehörigen Baugebiete sind Dachaufbau- ten künftig ab einer Dachneigung von 35° zulässig (bisher 42°). Mit dieser Anpassung wird die Zulässigkeit von Dachaufbauten flexibilisiert und die individuelle Freiheit der betroffenen Eigen- tümer erhöht. Auch bei einer um 35° geneigten Dachfläche ist gewährleistet, dass sich Aufbau- ten harmonisch in die Kubatur des Gesamtgebäudes eingliedern. Des Weiteren entfällt die B e- schränkung, dass Dachflächenfenster in Addition mit Dachaufbauten und Dacheinschnitten ins- gesamt nur auf maximal der Hälfte der Trauflänge zulässig sind. Für Dachaufbauten und Dach- einschnitte gilt dies weiterhin. Die Nutzung von Solarenergie ist künftig uneingeschränkt zulässig. Die bisherige Festsetzung, wonach die Solarenergienutzung nur für untergeordnete Teile der Dachflächen zulässig ist, ent- fällt daher. Insgesamt wird durch die genannten Anpassungen ein flexibleres und stärker an den privaten Bedürfnissen und Gestaltungs willen der Grundstückseigentümer und Bauherren aus- gerichtetes Regelungsgerüst geschaffen. 6.2.6 Material, Farbgebung Teilbereich A (Oxford-Quartier) Angesichts der vorgesehenen Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe besteht in den Bau- gebieten WA1+2 und MI1-3 hinsichtlich des Materials und der Farbgebung der Gebäude und bau- lichen Anlagen im Bebauungsplan kein Regelungsbedarf. Gemäß der formulierten Planungszie- le sollen die Grundstücksvergabeverfahren ein spannungsreiches und vielfältiges Erschei- nungsbild gewährleisten. Etwaige gestalterische Festsetzungen würden diesem Ziel entgegen- stehen. Teilbereich B (Bernings Kotten) Der Bebauungsplan Nr. 441 traf innerhalb der Baugebiete MI 3-5 Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Materialien. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 579 entfällt die Festsetzung, wonach Außenwände mit mindes tens 2/3 der Fläche in rotem bis rotbraunen Sichtmauerwerk, in naturbelassenem Holz oder mit mindestens 2/3 der Flächen in weißem bis hellpastellfarbe- nen Farbton (Beton, Kalksandstein, Putz etc.) auszuführen sind. Außerdem werden mit der Überplanung die Festsetzungen zu Dachmaterialien aufgegeben. Bisher war die Dacheinde- ckung in roten bis rotbraunen, anthrazitfarbenen oder schwarzen Materialien auszuführen. Da der betreffende Bereich heute überwiegend bebaut ist, bedarf es keiner bauleitplanerischen Steuerung mehr. Auch diese Anpassung trägt dazu bei, die individuelle Freiheit des Einzelnen Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) zu erhöhen und ermöglicht darüber hinaus ein vielfältigeres Erscheinungsbild des Teilberei- ches. 6.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen Stellplätze Teilbereich A (Oxford-Quartier) Flächen oberhalb der Tiefgaragen , die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sind zugunsten vegetationsreicher Garten- und Hofbereiche mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind notwendige Versiegelun gsflächen wie Zu- und Abfahrten, Gehwege oder Platzflächen. Um die Versickerungsmenge zu erhöhen, sind offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, o f- fenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä .) anzulegen. Weitere Vorgaben zur Ausgestaltung werden im zu erstellenden Gestaltungshandbuch und im Rahmen der Inve s- toren- und Qualifizierungswettbewerbe definiert. Der zunächst im Rahmen des städtebaulichen Gutachterverfahrens vorgegebene Stellplat z- schlüssel von ein privater Stellplatz je Wohneinheit wird aufgrund der künftig im gesamten Tei l- bereich guten Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (vgl. Pkt. 6.3.3 ) auf 0,85 private Stellplätze je Wohneinheit reduziert (sogenannter ÖPNV -Bonus). Da derzeit nicht absehbar ist, in welchem Umfang das Oxford-Quartier gewerbliche Nutzungen aufnehmen wird, ist eine hinreichend genaue Ermittlung des ausgelösten Stellplatzbedarfes nicht möglich. Nähe- rungsweise wurde bei der Überarbeitung des städtebauli chen Entwurfs davon ausgegangen, dass je 115 m² Bruttogeschossfläche ein privater Stellplatz herzustellen ist. Diese Vorgabe deckt sich mit der Bedarfsermittlung für Wohneinheiten und berücksichtigt den ÖPNV-Bonus. Der verkehrstechnische Entwurf weist für das Oxford-Quartier insgesamt 382 öffentliche Besu- cherstellplätze aus. Unter der Annahme, dass im Verlauf des Realisierungsprozesses ca. 1.200 Wohneinheiten entstehen, werden je Wohneinheit rechnerisch 0,32 Besucherstellplätze im öf- fentlichen Straßenraum nachgewiesen. Damit wird die vorgebende Quote von 0,3 Stellplätzen je Wohneinheit eingehalten. Die quantitative Übererfüllung der Stellplatzvorgaben stellt u.a. si- cher, dass ein ggf. auftretender Mehrbedarf an Grundstückszufahrten opt ional realisiert werden kann. Sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass einzelne Besucherstellplätze nicht erforderlich sind, können diese ohne weiteres zurückgenommen werden (Minderausbau). Zur Sicherstellung des im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen parkähnlichen Charakters der Nord-Süd-Erschließungsachse sollen die dortigen Verkehrsflächen keinen ruhenden Verkehr aufnehmen. Angesichts der zu berücksichtigenden verkehrsrechtlichen und sonstigen Anforde- rungen (z. B. Gewährleistung einer sicheren Straßenquerung für Fußgänger und Radfahrer, Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen, Freihalten von Zufahrtsbereichen und Kreuzungsbe- reichen) ist davon auszugehen, dass diesem Gestaltungsziel weitgehend entsprochen werden kann. Die den Wohnungen jeweils zugeordneten öffentl ichen Besucherstellplätze werden in zumutbarer Entfernung nachgewiesen, sodass auf der zentralen Haupterschließungsachse kein Besucherparken erforderlich ist. Öffentliches Parken wird nur in gebündelter Form im Bereich des zentralen Quartierplatzes zugelassen. Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Teilbereich B (Bernings Kotten) Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 entfällt innerhalb der Baugebiete MI4-6 die bis- herige Beschränkung der Breite von Tiefgaragen. Zudem müssen Tiefgaragen nicht mehr zwangsläufig in Längsrichtung unter den Gebäuden angeordnet werden. Hiermit wird eine Fl e- xibilisierung erreicht, die den Eigentümern einen größeren Spielraum bei der Errichtung von Tiefgaragen erlaubt. Nebenanlagen Teilbereich A (Oxford-Quartier) Nebenanlagen – insbesondere im Übergangsbereich privater Vorgartenflächen zu an- grenzenden Ver kehrs- und Erschließungsflächen – bestimmen in einem nicht unerheblichen Maße das Erscheinungsbild von Wohnquartieren . Zur Sicherung einer grundlegenden Qualität der Vorgartenbereiche sind in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 Nebenanlagen in den Vorgar- tenbereichen nicht zulässig. Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter sind von die- ser Beschränkung ausgenommen. Nähere Vorgaben zur Regelung der Nebenanlagen werden im zu erstellenden Gestaltung s- handbuch und im Rahmen der Investoren- und Qualifi zierungswettbewerbe getroffen. Daher bedarf es im Bebauungsplan keiner weiteren Festsetzungen. Teilbereich B (Bernings Kotten) In den neu festgesetzten Baugebieten im Teilbereich B waren Nebenanlagen bislang außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen grundsätzlich unzulässig. Um die Freiheit des Einzelnen zu erhöhen, wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 die Zulässigkeit von Neben- anlagen ausschließlich in den Vorgartenbereichen reglementiert. Neben anlagen in den jeweil i- gen Vorgartenbereichen sind – mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für A b- fallbehälter – nicht zulässig. 6.2.8 Einfriedungen Teilbereich A (Oxford-Quartier) Um auf der zentralen Erschließungsachse das Gestaltungsziel eines boulevardartigen Straßen - raums zu gewährleisten, werden im Bebauungsplan innerhalb der festgesetzten Flächen mit Geh-, Fahr - und Leitungsrechten (GFL- Flächen) keine Einfriedungen zugelassen. Mit dieser Festsetzung wird zugleich denkmalpflegerischen Belangen entsprochen, da hiermit Einfriedun- gen vor den vier westlichen – und explizit denkmalwerten – Mannschaftsgebäuden unterbunden werden. In den übrigen Bereichen des künftigen Oxford -Quartiers werden Einfriedungen in blickdurc h- lässiger Form (z.B. Maschendraht zaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zugelassen. Die zu lässige Höhe der blickdurchlässigen Einfri e- dung wird auf eine m aximale Höhe von 1,20 m begrenzt . Hecken dürfen dieses Maß über- schreiten. Hiermit wird ein verträgliches Erscheinungsbild auf das Umfeld gewährleistet, ohne die privaten Bedürfnisse und Gestaltungsfreiheiten in unverhältnismäßiger Weise zu beschrän- ken. Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Um eine grundlegende Gestaltungsqualität auch für die rückwärtigen Flächen im Gebäudenah- bereich zu gewährleiten wird zusätzlich festgesetzt, dass blickdichte, bauliche Sichtschutzanl a- gen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwis chen Terras- senflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Ans chluss an das Gebäude zulässig sind. Über die getroffenen Festsetzungen ist eine Ausgestaltung der Grundstücksfreibereiche in den grundlegenden Maßgaben des städtebaulichen Konzeptes sichergestellt, gleichzeitig bleibt ein angemessener Spielraum für ein vielfältiges Erscheinungsbild gewahrt. Teilbereich B (Bernings Kotten) Der Bebauungsplan Nr. 441 setzte für die überplanten Baugebiete MI3-6 fest, dass Einfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflächen nur innerhalb der überbaubaren Grund - stücksfläche zulässig sind. Einfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Grünflächen waren mit einem Abstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze vorzusehen. Im Hinblick auf die – gemäß der formulierten Entwicklungsziele – beabsichtigte Erhöhung des Wohnanteils im Bereich Bern- ings Kotten ist eine Anpassung der vorgenannten Festsetzungen erforderlich. Im Sinne einer an den Bedürfnissen der Bewohner ausgerichteten Regelung soll en Einfriedungen auch unmittel- bar an öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ermöglicht werden. Um zu verhindern, dass gestalterisch unerwünschte Einfriedungen vorgenommen werden, sind die grundsätzlich gegebenen Möglichkeiten jedoch auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Aus diesem Grund wird für die Baugebiete MI 4-6 – analog zu den Festsetzungen für die Baug e- biete im Teilbereich A „Oxford-Quartier“ – festgesetzt, dass Einfriedungen in blickdurchläs siger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standor t- gerechten Gehölzen zulässig sind. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten. Eben- so wird festgesetzt, dass blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabi o- nen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terrassenflächen mit einer Höhe von ma- ximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig sind. 6.2.9 Werbeanlagen Teilbereich A (Oxford-Quartier) In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen dürfen sich auf maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite erstrecken und eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Werbeanlagen mit wechselndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (lau- fendem) Licht sowie f reistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig (§ 86 (1) Nr. 2 BauO NRW) . Mit dieser Festsetzung werden Störeffekte auf das Wohnumfeld ver- mieden. Im Sinne des übergeordneten Entwicklungsziels – Entwicklung eines urbanen Wohn- quartiers mit vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten – wird die Anordnung von Werbeanlagen auf ein stadträumlich vertretbares Maß reduziert und ein störungsfreies und hochwertiges Erscheinungsbild der Gebäude planungsrechtlich gesichert. Dennoch gewährleis- tet die getroffene Regelung eine angemessene Außendarstellung möglicher Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen. Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Teilbereich B (Bernings Kotten) Im Vergleich zu den im Bebauungsplan Nr. 441 getroffenen Festsetzungen ergeben sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 für die Baugebiete MI 3-6 geringfügige Anpassungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbeanlagen. Um optisch störende Werbeanlag en zu verhin- dern, dürfen diese künftig nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. Obergeschosses angeordnet werden. Bisher waren in diesen Bereichen Werbeanlagen bis zur Oberkante des Fensters des 1. Obergeschosses zulässig. Die Beschränkung der maximalen Breite von Werbeanlangen bezieht sich künftig ausschließlich auf die zugehörige Gebäudebreite (Länge von 2/3). Die zugehörige Ladenfront stellt keine B e- zugsgröße mehr dar. 6.2.10 Abgrabungen und Aufschüttungen Teilbereich A (Oxford-Quartier) Um störende Wirkungen auf den öffentlichen Raum zu verhindern, sind in den Baugebieten WA1+2 und MI 1-3 Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig. Anlagen zur Versickerung oder Rückhaltung des Regenwassers sind zugunsten des Regenwasserbewirts chaftungskon- zeptes von dieser Regelung ausgenommen. Teilbereich B (Bernings Kotten) Der innerhalb der Baugebiete MI 4-6 aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 441 traf keine Festse t- zungen zur Zulässigkeit von Abgrabungen und Aufschüttungen. Auch künftig besteht hier kein Regelungserfordernis, sodass für den Teilbereich B (Bernings Kotten) keine Festsetzung er- folgt. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 6.3.1 Äußere Erschließung Die äußere Erschließung des motorisierten Verkehrs erfolgt über die Roxeler Straße, den K reu- zungspunkt Gievenbecker Reihe/Arnheimweg und der Straße Bernings Kotten. Entsprechend den formulierten Planungszielen soll das bestehende Straßen- und Wegenetz innerhalb der Ka- serne weitgehend erhalten und als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Hinzu ko m- men weitere Verkehrsflächen, die der Erschließung der Baufelder und Durchwegung des Qua r- tiers dienen. Der geplante Kreuzungspunkt Roxeler Str. / Haupterschließungsstraße muss aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Verstetigung des Verkehrsflusses mit einer Lichtsignalanlage verse- hen und als Vollknoten ausgebaut werden. Die Ein- und Ausfahrradien müssen an dieser Stelle aufgrund der geplanten Buslinienführung angemessen dimensioniert werden. Die Erschließung des südöstlich des Feuerwehrgerätehauses gelegenen Baugrundstückes er- folgt über die Straße Bernings Kotten. Für diesen Zweck kann ein Teilstück des Feuerwehrg e- ländes liegenschaftlich gesichert werden. Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 6.3.2 Innere Erschließung Das Rückgrat der Erschließung bildet die als Tempo -30-Zone vorgesehene, in Nord- Süd- Richtung verlaufene zentrale Hauptachse. Ausgehend vom südlichen Anbindungsspunkt an der Roxeler Straße wird diese über den künftigen Boulevard geführt. Auf Höhe des geplanten ev. Kirchenzentrums schwenkt die Haupterschließung nach O sten, wo sie an den bestehenden Kreuzungspunkt Gievenbecker Reihe / Arnheimweg angebunden wird. Der mäandrierende Straßenverlauf stellt eine verträgliche Integration in den parkähnlichen Freiraum und einen weitgehenden Erhalt des historischen Natursteinpfl asters sicher. Eine Nutzung der Pflasterfl ä- chen als Haupterschließungsstraße ist vor dem Hintergrund der begrenzten Tragfähigkeit des Untergrundes nicht umsetzbar. Die bestehende Straße Bernings Kotten wird als weitere übergeordnete Erschließungsstraße bis zur Hauptachse durchgebunden. Der Straßenverlauf nimmt Rücksicht auf den hier reichhal- tigen Baumbestand. Beide Haupterschließungsstraßen werden in einer Regelbreite von 10,50 m ausgebaut. Am Kreuzungspunkt Roxeler Straße/Einfahrt Oxford- Kaserne wird aufg rund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens eine separierte Linksabbiegerspur für die Einfahrt in das ehemalige Kasernengelände eingerichtet. Die Feinerschließung orientiert sich an den ehemaligen Erschließungsflächen der Kaserne. Ein großer Teil hiervon wurde mit Natursteinpflaster befestigt. Innerhalb der westlichen Erschli e- ßungsspange sollen – entsprechend dem Wettbewerbsentwurf – verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden. Aus diesem Grund setzt der Bebauungsplan in diesen Bereichen Misc h- verkehrsflächen fest. Damit die verkehrsberuhigten Bereiche ihre zugedachte Funktion (insbe- sondere Zwecke für Spiel und Aufenthalt) erfüllen können, wird die Westspange in vier A b- schnitte untergliedert. Wendemöglichkeiten für den Kraftfahrzeugverkehr werden in Kombinat i- on mit öffentlichen Stellplätzen mittels Wendeanlagen eingerichtet. Auch im Bereich des nor d- westlichen Baufeldes sowie südlich des geplanten Kirchenzentrums sollen zugunsten einer ho- hen Wohn- und Aufenthaltsqualität verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden. Um den zentralen Quartiersplatz von Kfz -Verkehr weitgehend freizuhalten, werden in der östlichen E r- schließungsspange auf Höhe der ehem. Turnhalle Poller errichtet. Die Planung sieht ein durchgehendes Fuß- und Radwegenetz vor. Zum großen Teil verläuft dieses durch die im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünflächen. Der entlang der westlichen Kasernengrenze vorgesehene Fuß- und Radweg schafft eine Verbindung zwischen dem nördlichen Naherholungsraum „Grüner Finger/Grüner Trichter“ und der Rox eler Straße. Von dieser Nord- Süd-Verbindung zweigen Fuß- und Radwege in West -Ost-Richtung ab. Im Nordwesten werden Querverbindungen zur Gievenbecker Reihe geschaffen. Insgesamt wird mit der Planung eine vom motorisierten Verkehr weitgehend abgekoppelte Ver netzung zw i- schen den geplanten Baufeldern sowie zu den umliegenden Freiflächen und Wohngebieten gewährleistet. Die Ausrichtung des Straßen - und Wegenetz es an der historischen Erschli e- ßungssituation trägt den denkmalpflegerischen Belangen Rechnung. Teile d es ehemaligen Exerzierplatzes werden als Verkehrsflächen besonderer Zweckbesti m- mung – Quartiersplatz – festgesetzt. In Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Konzept und den formulierten Entwicklungszielen werden so die Voraussetzungen für die Schaffung eines belebten, dem Aufenthalt dienenden Quartierszentrums geschaffen. Eine städtebaulich- freiraumplanerische Platzgestaltung – z. B. mittels Sitzgelegenheiten und Wasserelementen – soll gewährleistet werden. Darüber hinaus sind kleinere Platzsituationen entlang der östl ichen Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Kasernenmauer vorgesehen. Auch diese werden im Bebauungsplan als Verkehrsflächen be- sonderer Zweckbestimmung – Quartiersplatz – festgesetzt. Zur Erschließung der einzelnen Grundstücke sind in einigen Baufeldern weitere Erschließung s- flächen erforderlich. Diese sollen als private Verkehrsflächen flexibel an den Ergebnissen der Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe ausgerichtet werden. Der dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Entwurf sieht die Ausbildung eines boulevardartigen und öffentlich zugänglichen Straßenraums vor. Damit die Übergangszonen zwischen öffentlichen Raum und den Gebäudefronten von den Anliegern gestaltet und genutzt werden können, werden diese im Bebauungsplan als Flächen mit Geh- , Fahr- und Leitung s- rechten (GFL-Flächen) festgesetzt. Die GFL-Flächen gewährleisten im Verbund mit der öffentl i- chen Erschließung eine großzügige Boulevardsituation. Aufgrund des vorgefundenen schlechten baulichen Zustandes, der vorzunehmenden Kanalis a- tionsarbeiten und den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung des Straßenraumes wer- den die Natursteinpflaster im Zuge der Erschließungsarbeiten voraussichtlich vollflächig erneu- ert. Grundsätzlich erfüllen die mit Natursteinpflaster versehenen Verkehrsflächen nicht die A n- forderungen an die Barrierefreiheit. Hier werden im Rahmen der Ausführungsplanung barrier e- freie Lösungen berücksichtigt. Im südwestlichen Teil des künftigen Oxford- Quartiers wird ein Ein- und Ausfahrtverbot festge- setzt. Hierdurch werden ggf. verkehrsgefährdende E in- und Ausfahrvorgänge von bzw. zur R o- xeler Straße ausgeschlossen. Die vorgesehene Ausführung der Straßen und Wege (z.B. innere Aufteilung, Begrünung) kön- nen dem verkehrstechnischen Entwurf entnommen werden. 6.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr Das kün ftige Oxford -Quartier liegt im Einzugsbereich der Haltestellen „Freiherr -vom-Stein- Gymnasium“, „Gartenbreie“, die derzeit von den Buslinien 11 und 22 bedient werden. Die eben- falls im Nahbereich des künftigen Quartiers gelegenen Haltestellen „Gievenbecker Reihe“, Gie- venbeck-Kaserne“ und „Dieckmannstraße“, werden von den Buslinien 1 und 22 angefahren. Die vorhandene Buslinie 22 soll künftig in das neue Oxford- Quartier über die Hauptachse und die zu verlängernde Straße Bernings Kotten eingeschleift werden. Eine Fahrbahnrandhaltestelle ist in zentraler Lage westlich des zentralen Quartierplatzes vorgesehen. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 6.4.1 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses Teilbereich A (Oxford-Quartier) Die gesamte Kasernenfläche soll – wie bereits zu Zeiten der Kasernennutzung – im Trennsys- tem entwässert werden. Entsprechend der Zielsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes wird eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Unter anderem soll die Umsetzung des in die Gesamtplanung integrierten Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes einen verzögerten Abfluss des Regenwassers, eine hohe Verdunstungs- und Versickerungsrate und einen Beitrag zur Freiraumgestaltung gewährleisten. Abfluss, Versickerung und Verdunstung sollen sich künf- tig am natürlichen Wasserhaushalt orientieren. Mit der Umsetzung der Ziele kann die Gewäs- Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) serbelastung im Gievenbach deutlich verringert und das Stadtklima verbessert werden. Im Fall von Extremniederschlägen soll ein geordneter Überflutungsweg sichergestellt werden. Niederschlagsabfluss entsteht auf den bebauten Flächen der privaten und öffentlichen Grund- stücke. Hier bestehen die entscheidenden Möglichkeiten, die Niederschlagsabflüsse zu vermei- den, zu vermindern und zu verzögern. Neben den rechtlichen Vorgaben legen dies auch das Verursacher- und Subsidiaritätsprinzip nahe. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende B e- wirtschaftungskonzept besteht aus einer Kombination aus dezentralen und semizentralen Maß- nahmen zur Verdunstung, Nutzung, Versickerung sowie einem zentralen öffentlichen System zur verzögerten Ableitung überschüssiger Regenabflüsse. Im Rahmen der Ausarbeitung der Konzeption wurden Gutachten zur Bestimmung der Untergrundverhältnisse erstellt und ent- sprechend berücksichtigt 4,5. Aus den vorgenannten Gründen wird festgesetzt, dass in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten oder als Gebrauchswasser zu nutzen ist. Die abgeleitete Was sermenge von den Grundstücken darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedros- selte Ableitung in andere Flächen gesichert ist. Die Ableitungs begrenzung wird zusätzlich in den Grundstückskaufverträgen und im Grundbuch festgeschrieben. Zusätzlich wird festgesetzt, dass offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, of- fenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen sind. In den Baugebieten WA 1+2 und MI 1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen. Diese Festsetzung dient dazu, die Erdg e- schosse der Gebäude vor Überflutungen bei Starkniederschlag zu schützen. Um einen niveau- freien Übergang zu den geplanten aktiven Erdgeschosszonen am zentralen Quartiersplatz zu gewährleisten, gilt diese Vorgabe nicht für das Baugebiet MI 2. Ein dem Stand der Technik ent- sprechender Überflutungsschutz ist hier auf andere Weise im Rahmen der Genehmigungsver- fahren sicherzustellen. Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus - und Grundstücksentwässerung müssen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht er- heblich beeinträchtigen. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Wasserübertritt bei Starkregenereignissen ausgeschlossen werden kann. Das von den privaten Grundstücksflächen und öffentlichen Verkehrsflächen abgeleitete Nieder- schlagswasser soll in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden. Die hierfür vorgesehenen Kanäle, Rinnen, Gräben und Mulden werden innerhalb der festgesetzten öffentli- chen Grün- und Verkehrsflächen hergestellt. Dimensionierung und Verlauf der vorgenannten Entwässerungsanlagen werden im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt und bedürfen keiner gesonderten Festsetzung im Bebauungsplan. Im Bereich der festgesetz ten öffentlichen Grünflächen werden im Bebauungsplan lediglich potenzielle Flächen für Entwässerungsgräben und zentrale Speicher- und Sickermulden als Hinweis aufgenommen. 4 Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Oxford-Kaserne in Münster. Bericht Nr. 6280-1 (Hinz Ingenieure GmbH, Münster, 29.01.2016) 5 Bebauung auf dem Gelände der ehem. Oxford-Kaserne an der Roxeler Straße 340 in 48161 Münster. Ergänzende Untersuchungen. Bericht Nr. 6280-2 (Hinz Ingenieure GmbH, Münster, 15.07.2016) Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Im südöstlichen Bereich des Plangeltungsbereiches wird eine Fläche für die Wasserwir tschaft festgesetzt, um hier die Anlage eines Regenrückhaltebeckens und einer Regenwasserbehand- lungsanlage zu ermöglichen. Das Regenrückhaltebecken und die Maßnahmen im Plangebiet stellen sicher, dass die Einleitungsmenge in den Gievenbach auf eine natürliche Abflussspende gedrosselt wird. 6.4.2 Ver- und Entsorgungseinrichtungen Teilbereich A (Oxford-Quartier) Die vorgeschlagenen Standorte für die Ortsnetzstationen (Trafostationen) sind im Bebauung s- plan mit dem Planzeichen Elektrizität festgesetzt. Darin inbegriffen sind zwei Standorte, an de- nen die Bereitstellung von Schnelll adesäulen für Elektroautos vorgesehen sind. Die exakte Standortwahl erfolgt im Benehmen mit den Stadtwerken Münst er zu einem späteren Zeitpunkt. Das Oxford-Quartier ist an das städtis che Fernwärmenetz angeschlossen. Eine neue Fernwär- meübergabestation ist nördlich der geplanten Grundschule vorgesehen. Teilbereich B (Bernings Kotten) Im Zuge der Überplanung wird eine Versorgungsfläche (Elektrizität) am Standort der vorhande- nen Ortnetzs tation festgesetzt. Die Flächen für ein Leitungsrecht werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 anhand aktueller Leitungspläne im Bereich Bernings Kotten dem tatsächlichen Trassenverlauf berichtigt. 6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur Innerhalb des Teilbereichs A „Oxford-Quartier“ werden im Bebauungsplan mehrere Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt. Nördlich des zentralen Quartierplatzes ist die Errichtung einer 2- zügigen Grundschule vorgesehen. Der Schulplatzbedarf ergibt sich aus den prognostizierten Einwohnerzahlen und den zu erwartenden hohen Anteil von Familien mit Kindern im Plangebiet. Die angrenzende Turnhalle soll auch künftig für Sportnutzungen – insbesondere für den Schul- sport – zur Verfügung stehen und wird ebenfalls als Gem einbedarfsfläche festgesetzt. Durch die Festsetzung einer Grundschule im Zentrum des Quartiers werden kurze Wege innerhalb des künftigen Wohnquartiers gefördert. Die räumliche Nähe zur Sporthalle, die mit der Schul- nutzung verbundene stärkere Belebung des zentralen Quartierplatzes sowie die Zielrichtung ei- nes durchmischten Wohnquartiers sprechen dafür, die Grundschule innerhalb dieser zentralen Lage vorzusehen. Neben der Unterbringung von Teilen der Grundschule soll das ehemalige Unteroffiziersheim (Uhrenturmgebäude) auch Raumangebote für die Bewohnerschaft – zum Beispiel für ortsan- sässige Vereine und Gruppen – bereitstellen. Die Gemeinbedarfsfläche erhält die Zweckbe- stimmung „Sozialen bzw. kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“. Durch die P lanung entsteht ein maßnahmebedingter Bedarf von insgesamt 14 Kita-Gruppen. Zwei Kita -Gruppen sollen auf einem nahegelegenen Grundstück am Borghorstweg realisiert werden. 12 Gruppen sind innerhalb des Plangebietes auf der Oxford-Kaserne vorzusehen. Pla- nungsrechtlich abgesichert wird hierbei ein Standort auf der im Nordwesten geplanten Gemein- bedarfsfläche. Im südwestlichen Kasernenteil wird bereits eine Kita -Einrichtung vorgehalten. Auch hier erfolgt eine Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche. Der übrige Bedar f an Kita- Einrichtungen kann innerhalb der festgesetzten Baugebiete nachgewiesen werden. Eine Veror- Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) tung bzw. zusätzliche Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen soll in Sinne eines flexibel an den tatsächlichen Bedarf anpassbaren Gesamtkonzeptes und zugunsten kombinierter Nu t- zungskonzepte – z. b. Nutzung des Erdgeschosses als Kita, Nutzung der darüber liegenden Geschosse zu Wohnzwecken – unterbleiben. Innerhalb der nordöstlichen Gemeinbedarfsfläche ist der Neubau eines evangelischen Kirchen- zentrums durch die Lukas-Kirchengemeinde Münster geplant. Unter anderem zur Sicherung ei- ner hohen und dem städtebaulichen Konzept entsprechenden Gestaltqualität wird hierzu ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. 6.6 Grünflächen / Begrünung 6.6.1 Öffentliche Grünflächen Die trichterförmige Aufweitung der Grün- und Freiflächen in Richtung des sogenannten „Grünen Fingers“ ist eine Grundidee des Wettbewerbsentwurfes und wird daher als eigenständiges Pl a- nungsziel formuliert. Um die Figur des „Grünen Trichters“ und den parkähnlichen Charakter des Nord-Süd-Boulevards zu sichern, werden im nördlichen Teil des Geltungsbereichs und bei d- seits der künftigen Haupterschließungsachse öffentliche Grünflächen festgesetzt. Die hier g e- troffenen Festsetzungen tragen nicht zuletzt zur Bewahrung des historischen Raumgefüges der ehemaligen Kasernenanlage bei. Darüber hinaus werden wohnortnahe Freizeit- und Erholungs- räume geschaffen. Die entlang der westlichen Kasernengrenze verlaufenden öffentlichen Grünflächen stellen eine durchgängige Grünverbindung sicher und tragen insofern der Umsetzung der Freiflächenkon- zeption Rechnung. Zugleich sichern die hier getroffenen Festsetzungen eine durchgehende Vernetzung für den Fuß- und Radwegeverkehr zwischen dem „Grünen Finger“ und der Roxeler Straße. Die innerhalb der öffentlichen Grünflächen geplanten und in der Planzeichnung als Hinweis dargestellten Fuß- und Radwege sollen in der Regel mit wassergebundenen Oberflä- chenmaterialien befestigt werden. Eine Wegebeleuchtung ist im Regelfall nicht vorgesehen. Weitere öffentliche Grünflächen mit Erschließungsfunktion werden gemäß dem städtebaulichen Entwurf in Ost -West-Richtung angelegt und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. N e- ben der Gewährleistung eines vom Kfz-Verkehr weitgehend autarken Fuß- und Radwegenetzes werden auf diese Weise die erforderlichen Flächen für Entwässerungsgräben gesichert. Die be- stehende Grünanlage entlang der Gievenbecker Reihe bleibt erhalten. Im östlichen Teil der Grünfläche des vorgenannten „Grünen Trichters“ werden mit dem Planzei- chen „Sportplatz“ Sportnutzungen ermöglicht. Ein entsprechendes Sportflächennutzungskon- zept soll erstellt werden. Die Sportnutzungen dürfen die geplante Wohnnutzung im Oxford - Quartier weder einschränken, noch beeinträchtigen. Bei Bedarf sind schallschutz technische Gutachten zum Verträglichkeitsnachweis einzuholen. Auf der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen dem zentralen Quartierplatz und dem künftigen Schulstandort ist ein Mehrzweckspielfeld vorgesehen. Neben der Nutzung zu Schul- sportzwecken soll die Fläche auch außerhalb der Schulöffnungszeiten für Kinder und Jugendl i- che als ergänzendes Freizeitangebot zur Verfügung stehen. Das Mehrzweckfeld soll verträglich in die Grünanlage integriert werden. Aufgrund der geplanten Entwicklung des neuen St adtquartiers mit voraussichtlich rund 1.200 Wohneinheiten und dem damit verbundenen Zuwachs an Familien mit Kindern, werden im B e- Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) bauungsplan drei öffentliche Spielplätze festgesetzt, hiervon zwei für den erforderlichen Spiel- flächenbedarf für Kleinkinder und schulpflichtige Kinder (B/C -Bereich). Der Spielplatz im B e- reich des zentralen Platzbereiches soll eine urbane Prägung aufweisen und in Verbindung mit dem Element Wasser ein belebendes Element der urbanen Platzgestaltung bilden. Straßen- bzw. Platzbäume sind ein wichtiges räumliches Gestaltungsmittel mit gliedernden und ökologischen Funktionen. Deshalb ist in vielen Bereichen eine Begrünung der Straßenräume vorgesehen. Die geplante Straßenraumbegrünung kann dem verkehrstechnischen Entwurf ent- nommen werden. 6.6.2 Begrünung auf den privaten Grundstücksflächen Teilbereich A (Oxford-Quartier) In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flachdächer zu mindestens 75 % und mit minde s- tens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen. Die Festsetzung dient insbesondere der Umsetzung des Regenwasserbewirtschaftungskonzepts (vgl. Kap. 6.4.1). Durch Verduns- tung und verzögerte Ableitung kann die anfallende Niederschlagsmenge deutlich reduziert wer- den. Darüber hinaus können Dachbegrünungen Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern. Dem Effekt der lokalklimatischen Aufheizung versiegelter Flächen in den Sommermonaten wird ent- gegengewirkt. Durch geringe Aufbauhöhen moderner Dachbegrünungen können die statischen Anforderungen an die Dachtragwerke wirtschaftlich vertretbar dargestellt werden. Um Störwirkungen von Anlagen für Abfallbehälter auf den öffentlichen Raum zu vermeiden, sind diese in den betreffenden Bereichen dauerhaft zu begrünen. 6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Teilbereich A (Oxford-Quartier) Der Baumbestand auf dem Kasernengelände wurde im Rahmen einer Begehung am 13. März 2014 kartiert. Der größte Teil des ca. 400 Bäume umfassenden Baumbestandes dürfte auf die Anfänge der Kaserne in den 1930er Jahren zurückzuführen sein. Die außerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen gelegenen Bäume werden im Bebauungsplan durch entsprechende Erhaltungsfestsetzungen aufgrund ihres besonderen ökologischen und stadtgestalterischen Wertes gesondert geschützt, sofern sie aus grünplanerischer Sicht als erhaltenswert ei ngestuft werden. Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder be- seitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit heimischen standort gerechten Laub- bäumen (z. B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ersetzen. Grundsätzlich ist darüber hinaus der gesamte, in der Grünungszeit der Kaserne stammende Baumbestand Teil der denkmalpflegerischen Unterschutzstellung. In begründeten Ausnahm e- fällen kann, ggf. unter Berücksichtigung von Neuanpflanzungen, von einem Erhalt abgesehen werden. Eine Beseitigung ist nur im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde möglich. Zum Erhalt von Bäumen können im Zuge der Baugenehmigung Auflagen zum Baumschutz vorges e- hen werden. Ziel ist die Umsetzung eines durchgrünten Gesamtquartiers in Anlehnung an die Freiflächenkonzeption des Wettbewerbentwurfes. Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Teilbereich B (Bernings Kotten) Mit der Überplanung der bisherigen Gewerbegebiete in Mischgebiete (MI 6) entfällt die Vorgabe, entlang der Grenze unterschiedlicher Nutzungen heimische Flurgehölze zu pflanzen. Außerdem ist das Anpflanzen von hochstämmigen Stieleichen in den bisher als GE -Gebiet festgesetzten Bereichen (MI6) nicht mehr erforderlich. 6.6.4 Ausgleichsflächen Teilbereich A (Oxford-Quartier) Bei Realisierung der Planung wird für den Bereich der Oxfo rd-Kaserne von einer Verringerung des Versiegelungsgrades gegenüber der Bestandssituation ausgegangen. Unabhängig davon ist aufgrund der bereits intensiven Bebauung und Erschließung des Areals und der hierdurch bestehenden Genehmigungslage gem. § 34 BauGB kein landschaftsökologischer Ausgleichs- anspruch abzuleiten. Es werden daher keine Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich nach § 1a (3) BauGB ausgelöst. Teilbereich B (Bernings Kotten) Für die überplanten Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 441 sind in der Vergangenheit be- reits Ausgleichsmaßnahmen erfolgt. Mit der Überplanung verringert sich im Baugebiet MI6 die Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,6 . Der Umfang der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen verändert sich nicht. Demzufolge auch für den Teilbereich B keine Ausgleichsverpflichtung. 6.7 Artenschutz Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) 6 erstellt. Dieser liegt ein faunistisches Fachgutachten7 und eine Potenzialanalyse hinsichtlich derzeitiger bzw. künfti- ger Fledermausquartiere8 zugrunde. Im Plangebiet befinden sich geschützte Vogel - und Fl e- dermausarten. Es sind Bauzeitenregelungen bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaßnahmen zu berücksichtigen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vor handene Quartiere von Fledermäusen sind vor- rangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhalten, nach Maßgabe der ASP innerhalb der Kaser- ne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im größtmöglichen Umfang zu erhalten. 6.8 Immissionsschutz Zur Abschätzung der verkehrlichen und gewerblichen Lärmbelastungen wurde ein schalltechni- sches Gutachten 9 erstellt. Bei der Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen wurde eine vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung erstellte Verkehrsuntersuchung10 zu- grunde gelegt. Die bisher im Bebauungsplan Nr. 441 getroffenen Festsetzungen zum Immiss i- onsschutz werden nicht über nommen, da für den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 579 allein das neu erstellte schalltechnische Gutachten maßgebend ist. 6 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 21.02.2017) 7 Faunistischer Fachbeitrag - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 21.02.2017) 8 Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 23.02.2017) 9 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau – Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier – Er- läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017) 10 Verkehrsuntersuchung Konversion Oxford-Kaserne (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster, März 2017) Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Verkehrsimmissionsprognose für das Plangebiet Die im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung durchgeführte P rognose hinsichtlich des Verkehrslärms kommt zu folgenden Ergebnissen: Im Einwirkungsbereich der Roxeler Straße werden die schalltechnischen Orientierungs- werte der DIN 18005 an den Baugrenzen in weiten Teilen um deutlich mehr als 5 dB(A) tags/nachts überschritten. An der zur Roxeler Straße zugewandten giebelständigen Fassade des Bestands gebäudes B7 (ehem. Kommandantur ) wird eine Überschreitung der Orientierungswerte von 15 dB(A) tags/nachts erwartet. Im Bereich des Kreuzungspunktes Roxeler Straße / Dieckmannstraße wurde an einem Baufenster eine maximale Überschreitung von 6 dB(A) festgestellt. Außerhalb des Ei n- wirkungsbereiches der Roxeler Straße treten keine Überschreitungen von mehr als 5 dB(A) auf. Im überwiegenden Teil des Plangebietes wurde die Einhaltung der Orientierungswerte sowohl zur Tagzeit als auch zur Nachtzeit nachgewiesen. Damit tritt eine erhöhte Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 von größer als 5 dB(A) durch Verkehrslärm vor allem im Nahbereich der Roxeler Straße, insbesondere an den straßenzugewandten, giebelständigen Fassaden der Bestandsgebäude, auf. Da diese allein aufgrund ihres Denkmalsc hutzes indisponibel und zu erhalten sind, scheidet als Lärmminde- rungsmaßnahme eine Festsetzung von lärmtechnisch optimierten Gebäudestellungen aus. Bei näherer Betrachtung ist festzustellen, dass sich i nsgesamt nur zwei der im Nahbereich der Roxeler Straße untersuchten Immissionspunkte im Lärmpegelbereich V gem. DIN 4109 befin- den. In der Gesamtabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die höchsten Lärmbelastungen an den überwiegend zur Roxeler Straße orientierten Stirnseiten der Bestandsgebäude auftre- ten. An den Längsseiten der Bestandsgebäude sind deutlich geringere Überschreitungen fest- zustellen. Der überwiegende Anteil der Erdgeschosse und Außenbereiche werden durch die zu erhalten- de Kasernenmauer lärmtechnisch abgeschirmt. Die Schallschutzwirkung der ebenfalls den k- malgeschützten Kasernenmauer wird im Lärmgutachten berücksichtigt. Weitere aktive Schall- schutzmaßnahmen können aus städtebaulichen Gründen und insbesondere aufgrund der denkmalpflegerischen Unterschutzstellung nicht erwogen werden. Derartige Vorkehrungen wä- ren unvereinbar mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Planung, die insbesondere darauf ausgelegt sind, den historischen Grundcharakter der Kasernenanlage zu bewahren. Vor diesem Hintergrund muss im Rahmen der Abwägung der Alternative, durch passive Schallschutzmaß- nahmen einen hinreichenden Immissionsschutz sicherzustellen, der Vorzug gegeben werden. Aus diesem Grund werden an den Wohngebäuden passive Schallschutzmaßnahmen über die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 im Bebauungsplan verbindlich festgelegt. Im Einzelnen wird festgesetzt, dass i nnerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lär m- pegelbereiche (LPB) bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von G e- bäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufen thalt von Menschen vorgesehenen Räu- men (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN - 4109-1/07.16 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 7 erfüllt werden müssen. Außerdem sind für alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume bei Gebäudefronten mit Überschreitung der Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Orientierungspegel (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum Nacht schallgedämmte Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außen- lärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und Türen bei Lärmeinwirkung geschlossen blei- ben. Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestö r- ter Schlaf häufig ni cht mehr möglich. Daher ist bei Überschreitung des Orientierungswertes in der Nacht die Anordnung von Schalldämmlüftern in Schlafräumen mit Fenstern an den Gebäu- deseiten mit Lärmbelastungen von mehr als 45 dB(A) vorzusehen. Auf ausreichenden Luf t- wechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie gegebenenfalls der Zuführung von Verbrennungsluft zu achten. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht erforde r- lich, wenn zusätzliche Fenster in einem Aufenthaltsraum an Außenwänden vorgesehen sind , die keine Überschreitung der Orientierungswerte aufweisen. Die getroffenen Festsetzungen zum passiven Schallschutz (Einhaltung der Lärmpegelbereiche III-V, Einbau von schallgedämmten Lüftungen an den Gebäudeseiten mit Lärmbelastungen von mehr als 45 dB(A), sichern für die betroffenen Gebäude verträgliche Innenraumpegel. Anspruchsvoraussetzungen nach der 16. BImSchV / Vorhabenbezogener Verkehr Der geplante Ausbau des künftigen K notenpunktes Roxeler Straße / Haupterschließungsachse stellt einen erhebli chen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) dar. An der Fassade des ehem. Offizierskasinos wurde eine wesentliche Änderung des Beurteilungspegels um mind. 2,1 dB(A) nachgewiesen. Die Immissionsgrenzwerte von 64 dB(A) tags b zw. 54 dB(A) nachts werden jedoch nicht überschritten. Auch für die geplante Haupterschließungsstraße durch das Plangebiet als künftig wichtiger Verkehrsweg wird eine Überschreitung ausgeschlossen, sodass mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 keine Anspruchsvoraussetzungen auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach abgeleitet werden können. In der scha lltechnischen Untersuchung werden auch die Auswirkungen des vorhabenbezoge- nen Neuverkehrs auf die außerhalb des Plangeltungsbereichs gelegene Bestandsbebauung be- trachtet. Die höchste Zunahme der verkehrsbedingten Lärmimmissionen ist in der „Gievenbe- cker Reihe“ mit 6 dB(A) zu verzeichnen. Aufgrund der geringen Vorbelastung ist die Zunahme als unkritisch zu werten. Generell wird in allen Straßenabschnitten, die Pegelzunahmen von deutlich über 1 dB(A) aufwei sen, die Einhaltung der orientierend herangezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV gewährleistet. Die im Bereich der Roxeler Straße als Bestandteil des weiter- führenden Straßennetzes vorhabenbedingten Pegelerhöhungen (Neuverkehr ) begründen auf- grund einer Lärmzunahme von unterhalb bzw. im Bereich 1 dB(A) (Schwelle der Wahrnehm- barkeit für das menschliche Gehör ) und der Einhaltung des nach jüngerer, höchstrichterlicher Rechtsprechung heranzuziehenden Toleranzbereiches (70 bis 75 dB(A) tags bzw. 60 bis 65 dB(A) nachts) keine Anspruchsvoraussetzungen. Im Ergebnis wird somit nachgewiesen, dass mit dem vorhabenbezogenen Neuverkehr im Vergleich zum Prognose-Null-Fall (Prognose ohne Neuverkehr) keine nicht mehr hinnehmbare Verschlechterung eintreten wird. Gewerbelärm Im Rahmen des Gutachtens wurde die Verträglichkeit der heranrückenden Wohnbebauung mit den bestehenden Betrieben im Bereich Bernings Kotten (Teilbereich B) unter Berücksichtigung des Genehmigungstandes der Anlagen nach TA Lärm geprüft. Die ermittelte maximale Lärmbe- Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) lastung (tags) beträgt entlang des östlich vom AWM Recyclinghof gelegenen Baufensters des Baugebietes MI3 maximal 59 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete (60 dB(A) tags) wird somit im Beurteilungszeitraum Tag im gesamten Plangebiet eingehalten. Auch in den Nachtstunden sind keine Überschreitungen des in diesem Zeitraum geltenden Richtwer- tes (45 dB(A) nachts) feststellbar. Außerdem belegt das Gutachten, dass auc h an den Bau- grenzen innerhalb der festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete (WA) keine Überschreitungen der hier geltenden Richtwerte nach TA Lärm (55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts) auftreten. Mit der Umwandlung des östlichen Gewerbestreifens im Bereich Berning s Kotten von einem Gewerbegebiet (GE) in ein Mischgebiet (MI 6) erhöht sich das Schutzniveau der hier bestehen- den Wohn- und Büronutzungen. An den Gebäuden mit Wohn- bzw. Büronutzungen dürfen künf- tig somit die Orientierungswerte der TA Lärm für Mischgebiete nicht überschritten werden. Die immissionsschutzrechtliche Prüfung ergab, dass diese tags wie nachts eingehalten werden. Die Verträglichkeit der genehmigten gewerblichen Nutzungen mit den bestehenden und geplan- ten Wohn- und Büronutzungen ist somit im gesamten Plangebiet gegeben. Sport- und Freizeitlärm Die bestehende Turnhalle im Bereich des künftigen zentralen Quartierplatzes soll künftig wieder einer Sportnutzung zugeführt werden. Primär soll diese als Sportstätte für die geplante, in direk- ter Nachbarsc haft gelegene Grundschule dienen. Ergänzend dazu soll die Sporthalle jedoch auch zur Ausübung von Vereinssport dienen. Aufgrund der für eine Einfachsporthalle ver- gleichsweise geringen Nutzerfrequenz und der Lage des zugeordneten Parkplatzes an der süd- lichen Gebäudeseite wurde in diesem Zusammenhang v on einer gutachterlichen Einschätzung der Auswirkungen des Sportlärms gem. 18. BImSchV abgesehen. Es ist jedoch grundsätzlich mit Zu- und Abfahrtsverkehren von und zu dem hier vorgesehenen Parkplatz mit ca. 16 S tell- plätzen zu rechnen. Obwohl sich der Einwirkungsbereich des Lärms lediglich auf das südlich des Parkplatzes gelegene Mischgebiet – und damit nicht auf ein Allgemeines Wohngebiet mit erhöhtem Schutzanspruch – konzentriert, muss sichergestellt werden, das s sich auch nach 22 Uhr durch den Abfahr tsverkehr vom Parkplatz keine Überschreitungen der einschlägigen schalltechnischen Richtwerte für Sportlärm ergeben. Aus diesem Grund erhält der Bebauung s- plan den Hinweis, dass der Sportbetrieb bis 21.30 Uhr beendet bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräumt werden muss. Das unweit der Sporthalle geplante Mehrzweckfeld wird für Schulsportzwecke – insbesondere in den Pausenzeiten – benötigt. Darüber hinaus steht die Spielfläche auch für außerschulische Sportaktivitäten zur Verfügung. Da diese nicht für vereinsbezogene Zwecke, sondern für das Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden soll , ist die hier vorgesehene Festsetzung grundsätzlich als lärmtechnisch verträglich einzustufen. Im östlichen Teil der Grünfläche des sogenannten „Grünen Trichters“ werden mit dem Planzei- chen „Sportplatz“ Sportnutzungen grundsätzlich ermöglicht. Da noch kein Sportflächennu t- zungskonzept vorliegt, ist eine konkretere Aussage hierzu derzeit nicht möglich. Bei der Pla- nung sind ggf. schallschutztechnische Gutachten zum Verträglichkeitsnachweis einzuholen. Die Sportnutzungen dürfen die geplante Wohnnutzung im Oxford- Quartier weder einschränken, noch beeinträchtigen. Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 6.9 Altlasten / Altstandorte Teilbereich A (Oxford-Quartier) Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden in Teilbereichen der ehema- ligen Kaserne zum Teil erheblich kontaminiert. Es liegen Gutachten mit bodengutachterlichen Aussagen u.a. zum Umfang der Kontaminations flächen vor 11,12. Weitergehende Untersuchun- gen zur Bewertung der Bodenverunreinigungen in Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen sowie eine Untersuchung auf mögliche Gebäudeschadstoffe sind bereits beauftragt, damit die boden- schutzrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung der Planung mit Rechtskraft des Bebauungsplans vorliegen. Im Bebauungsplan ist daher vorerst das gesamte Kasernenge- lände als Altlastenverdachtsfläche zu kennzeichnen. Für Teilbereiche des Plangebietes kann keine Aussage über das Vorhandensein von möglichen Kampfmitteln getroffen werden 13. Für diese noch nicht geprüften Flächen ist bei geplanten Baumaßnahmen mit Erdeingriffen eine systematische Absuche/Sondierung zu bebauender Grundflächen und ausgehobener Baugruben erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass geplan- te Ramm -/ Bohrarbeiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugrubenabsicherungen, Bohrpfahlgrün- dung, Rohrvortrieb, Erdwärmesonden o.ä. einer vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst unterzogen werden müssen. Bei Abbruch- oder Rückbauar- beiten im Altbestand ist zu beachten, dass es hierbei zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raumes kommt. Für den gesamten Geltungsbereich gilt grundsätzlich, dass Erd- und Bauarbeiten aus Sicher- heitsgründen sofort einzustellen sind und die die Feuerwehr der Stadt Münster unverzüglich zu verständigen ist, sofern der Erdaushub eine außergewöhnliche Verfärbung aufweist oder ver- dächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt werden. 6.10 Denkmalschutz / Archäologie Teilbereich A (Oxford-Quartier) Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk- malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter- rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen- und Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. Die Beseitigung, Veränderung, oder Nutzung s- änderung von Teilen des Denkmals innerhalb des gekennzeichneten Bereichs bedarf der Zu- stimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG NRW). Die der- zeit noch zuständige Obere Denkmalbehörde, als auch die künftig zuständige Untere Denkmal- behörde wurden kontinuierlich in die Planungen eingebunden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen dazu beitragen, den Denkmalwert der Gesam t- anlage unter Berüc ksichtigung heutiger städtebaulicher und funktioneller Anforderungen lan g- fristig zu sichern. Der Bebauungsplan gewährleistet, dass sich die geplanten Neubauten maß- voll in die Gesamtanlage integrieren und der Grundcharakter des ehemaligen Kasernengelän- des gewahrt bleibt. Die bauzeitliche Gliederung der Anlage – leicht verschwenkte Hauptachse 11 Orientierende Untersuchung (Phase IIa), Ehem. Oxford -Kaserne, Münster (Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH, Detmold, 18.06.2015) 12 Detailuntersuchung (Phase IIb), Ehem. Oxford-Kaserne, Münster (Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH, Detmold, 01.06.2016) 13 vgl. Stellungnahme der Feuerwehr der Stadt Münster v. 28.02.2017 „Bisherige Ergebnisse der Kampfmittelüberprüfungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 579“ Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) im Zentrum, Vermeidung geometrischer Aufstellung durch Vor- und Zurücklegen der Baukörper, Wechsel zwischen mehrgeschossigen Aufent haltsgebäuden und niedrigerer Bebauung – soll für die Nachwelt ebenso ablesbar sein wie die prägenden Terrassierungen aus massivem Bruchstein im südlichen Teil des Kasernengeländes. Die festgesetzten Verkehrs - und Grünflä- chen orientieren sich daher am bauzeitlichen Straßen- und Wegenetz und st ellen sicher, dass die Weitläufigkeit der Anlage weiterhin erfahrbar ist. Die im Bebauungsplan geregelte Höhen- entwicklung bei den geplanten Neubauten stellt sicher, dass diese gegenüber den denkmalwer- ten Gebäuden städtebaulich-visuell zurücktreten. Die Grundrisse der im sogenannten Heimatstil errichteten bauzeitlichen Bestandsgebäude wer- den im Bebauungsplan durch Baukörperfestsetzungen und teilweise durch Festsetzung von Baulinien gesichert. Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen zur Flankierung des Denkmalschutzes sind vor dem Hintergrund des festgestellten Denkmalwerts städtebaulich g e- boten. Die denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen der ehemaligen Flakartillerie- Kaserne sind nicht nur baugeschichtlich sowie wissenschaftlich (militärgeschichtlich), sondern für die Geschichte des Menschen – hier für die Geschichte der Garnison Münster im Dritten Reich – bedeutsam. 7. Flächenbilanz m² ha % Gesamtes Plangebiet 357.540 35,75 100 Öffentliche Verkehrsflächen 38.418 3,84 10,7 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 18.134 1,81 5,1 Öffentliche Grünflächen 88.657 8,87 24,8 Wasserwirtschaftsflächen 24.759 2,48 6,9 Gemeinbedarfsflächen 18.139 1,81 5,1 Versorgungsflächen 1.809 0,18 0,5 Mischgebiete 62.321 6,23 17,4 Allgemeine Wohngebiete 105.303 10,53 29,5 Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Die Umweltprüfung umfasst dabei sowohl die Neuaufstellung für bisher unbeplante Bereiche wie auch die Überplanung von in das Plangebiet einbezogenen Teilflächen angrenzender Bebauungspläne. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In- ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). Folgende externe Konzepte und Gutachten liegen dem Umweltbericht zugrunde: Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge (2017): Schalltechnische Untersuchung g e- mäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN Nr. 579 Gieven- beck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Ökoplanung Münster (2017): Faunistischer Fachbeitrag - Zukünftige Ent wicklung der Oxfordkaserne in Münster Ökoplanung Münster (2017): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Zukünftige Entwick- lung der Oxfordkaserne in Münster Ökoplanung Münster (2017): Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden - Zu- künftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster HINZ Ingenieure GmbH (2016): Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Oxford - Kaserne in Münster 8.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck – Oxford-Quartier“ wird im Kern das Ziel verfolgt, innerhalb des knapp 37 ha großen Plangebietes das etwa 26 ha große Gelän- de der ehemaligen Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) zuzufüh- ren. Der Bebauungsplan gliedert sich in zwei Teilbereiche: Teilbereich A umfasst die Oxfordkaserne einschließlich angrenzender, unmittelbar mit der Planung des Oxford -Quartiers in Zusammen- hang stehender Flächen. Teilbereich B umfasst den überwiegend gewerblich genutzten Bereich “Bernings Kotten“. Auf der Grundlage des in einem Wettbewerbsv erfahren beruhenden städtebaulichen Entwurfs erfolgt innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes eine Gliederung des Gebietes in unter- schiedliche Baugebiete, die vorrangig als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Die Planung berücksichtigt dabei in hohem Maße die Bestandssituation der denkmalgeschützten Kaserne. Am westlichen Rand der ehemaligen Oxford-Kaserne, im Übergang zu den bestehen- den gewerblichen Nutzungen im Bereich Bernings Kotten, erfolgt zusätzlich eine Festsetzung als Mischgebiet. Dem Bedar f an öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kitas, Kirche etc.) wird durch die Festsetzung entsprechender Gemeinbedarfsflächen entsprochen. Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Roxeler Straße im Süden sowie in Verläng erung des Arnheimweges im Nordosten und über die Straße Berni- ngs Kotten im Westen des Plangebietes. Dem Bebauungsplan liegt ein Grünkonzept zugrunde, das von einer zentralen Grünfläche („Grüner Trichter“) ausgeht und an die umgebenden Grünflächen („Grüner Finger“, Gievenbe- cker Reihe, Lindenbreie) anschließt. Die festgesetzten Grünflächen beinhalten mehrere Spiel- plätze (Typ A und B/C), Flächen für den Freizeitsport sowie Parkanlagen. Von dem umfassen- den Baumbestand des Kasernengeländes sind die erhaltenswer ten Bäume festgesetzt worden, sofern die zukünftige Nutzung eine Erhaltung ermöglicht. Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Für die Entwässerung des Gebietes ist im Bereich des Gievenbaches eine Regenwasserbe- handlung (Bodenfilter) sowie eine Rückhaltung erforderlich. Diesem Bedarf trägt die A uswei- sung einer Fläche für die Wasserwirtschaft Rechnung. Der Bebauungsplan erstreckt sich teilweise auch auf Teilflächen angrenzender Bebauungspl ä- ne (Nr. 206, Nr. 208, Nr. 410, Nr. 441). In diesen Bereichen erfolgen Anpassungen an die G e- samtplanung, insbesondere im Teilbereich B - Bernings Kotten - zur Vermeidung von Konflikten zwischen Wohnbaunutzungen und gewerblichen Nutzungen. Das Gesamtgelände der ehemaligen Kaserne wird zudem aufgrund der militärischen Vornut- zung als Altlasten-/Verdachtsfläche gekennzeichnet. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für die Aufstellung des Bebau- ungsplans Nr. 579 neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu t- zes Menschen / menschliche Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) - DIN 18005/07.02, DIN 4109 (technisches Regelwerk) - TA Lärm - Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emiss i- onshöchstmengen (39. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biol o- gische Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richt- linie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte A r- ten - Landesnaturschutzgesetz NRW - Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der bau- rechtlichen Zulassung von Vorhaben (Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010) Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emiss i- onshöchstmengen (39. BImSchV) Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) - Landesnaturschutzgesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Regionalplan Das Plangebiet ist im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als Allgemei- ner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten werden als Allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich dargestellt. Flächennutzungsplan Die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen für das Pl angebiet Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung, Gewerbegebiete sowie Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A. Die Darstel - lungen des Flächennutzungsplans widersprechen somit den Zielsetzungen des Bebauung s- plans. Der Flächennutzungsplan wird in einem gesonderten Verfahren (69. Änderung des FNPs) geändert, sodass der Bebauungsplan künftig nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP entw i- ckelt ist. Die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Milit ä- rische Einrichtung soll zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet werden. Untergeor d- net sollen Gemischte Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Ver - und Entsor- gung und Grünflächen ausgewiesen werden. Landschaftsplan Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „E r- haltung und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landsc haft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“ Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind bei allen behördlichen Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksich- tigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW). Grünordnung Münster In der Grünordnung Münster liegen die Grünflächen im Bereich der Gievenbecker Reihe und des „Grünen Fingers“ innerhalb des zweiten Grünrings. Innerhalb der Kaserne ist eine ergän- zende Grünvernetzung geplant. Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen Innerhalb des B ebauungsplans befindet sich im Nordwesten ein nach § 42 LNatSchG geset z- lich geschütztes Biotop (GB-4011-148, ein Teich). Sonstige Schutzgebiete liegen nicht vor. Ins- besondere sind keine Natura 2000 -Gebiete im Gebiet oder in der näheren Umgebung vorhan- den. Östlich der Gievenbecker Reihe befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet die Natu r- denkmale Nr. 608, 609, 610 und 611. Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Denkmalschutz Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk - malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter - rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen- und Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im U m- weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Für die einzelnen Schutzgüter wird jeweils die Be- standssituation dargestellt und anschließend werden die mit der Planung verbundenen Umwelt- auswirkungen dargelegt. 8.4.1 Mensch / menschliche Gesundheit Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Gievenbeck mit einer wohnberechtigten Bevölkerung von 21.569 Einwohnern. (Stand 31.12.2016). Innerhalb des Plangebietes - Teilbereich A- befinden sich zur Zeit innerhalb von Teilflächen der ehemaligen Kaserne Flüchtlingseinrichtungen sowie eine Kita. Entlang der Gievenbecker Rei- he sind einzelne Wohngebäude innerhalb der öffentlichen Grünfläche vorhanden. Als vorherrschende angrenzende Nutzungen sind zu nennen: Norden: Grünfläche „Grüner Finger“ (B-Plan Nr. 441) Westen: Freiherr-Vom-Stein-Gymnasium / Gievenbeck Südwest – (B-Plan Nr. 441) Süden: Landwirtschaftliche Flächen / Offizierskasino (überwiegend B-Plan Nr. 408) Osten: Wohnbauflächen/private Grünflächen (B-Plan Nr. 410) Erholung In der Grünordnung Münster liegen die Grünflächen im Bereich der Gievenbecker Reihe und des „Grünen Fingers“ innerhalb des zweiten Grünrings. Innerhalb der Kaserne ist eine ergän- zende Grünvernetzung geplant. Während das Kasernengelände bislang, abgesehen von der heutigen Nutzung durch Flüchtli n- ge, für eine Erholungsnutzung nicht zugänglich war, stellt der im Norden angrenzende „Grüne Finger“ eine der wichtigsten Erholungseinrichtungen im Stadtteil dar. Hier finden verschiedene Freizeit-/Spiel- und Sportaktivitäten statt. Die Gievenbecker Reihe dient bislang weitgehend als Verbindungselement im Freiraum. Durch den Bebauungsplan Nr. 410 ist eine wichtige Ost - West-Verbindung aus dem Zentrum Gievenbecks in Richtung der Oxfordkaserne planerisch be- reits vorbereitet worden. Vorbelastungen Das Plangebiet ist aktuell Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt. Im Vorde r- grund steht dabei die Roxeler Straße mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 14.200 Fahrzeugen (Stand 2015). Die weiteren Straßen im Umfeld weisen eine un- tergeordnete Verkehrsbelastung auf (Dieckmannstraße DTV: 5.100 bis 6.500, Gievenbecker Reihe DTV: 2.800). Begründung zum Entwurf / Seite 36 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Innerhalb des Gewerbegebietes Bernings Kot ten sind gewerbetypische Lärmemittenten geg e- ben. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Mit der Planung sind sowohl verkehrliche als gewerbliche Auswirkungen durch Lärm verbun- den, die im Zuge einer schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz Alten- berge 2017) ermittelt wurden. Folgende Auswirkungen wurden prognostiziert: 1. Gewerbelärm Im Bereich Bernings Kotten befinden sich mehrere lärmemittierende Betriebe. Die als maximal ermittelte Lärmbelastung beträgt an der nächstgelegenen geplanten Bebauung (MI-Gebiet) 59 dB(A) tags / ---- dB(A) nachts IO02 (G) - Südwest14. Die Immissionsbelastungen beruhen insbesondere aus der gewerblichen Nutzung des AWM Recyclinghofes. Von allen weiteren überprüften Anlagen (Betrieben) im Bereich Bernings Ko t- ten gehen im Sinne der TA Lärm nicht relevante Lärmbelastungen aus. Damit werden die Or i- entierungswerte der DIN 18005/07.02 sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm/08.98 im Beurteilungszeitraum Tag eingehalten. Im Beurteilungszeitraum Nacht sind in Verbindung mit den beabsichtigten Öffnungszeiten keine Lärmbelastungen zu erwarten. Im bislang vorhandenen Gewerbegebiet befinden sich Betriebswohnungen. Durch die mit der Planung vorgesehene Ausweisung dieser Flächen als Mischgebiet besteht für diese Wohnun- gen ein um 5 dB(A) höherer Schutzanspruch. Für die Betriebe im Ist -Zustand ist die Einhaltung dieses Schutzanspruches nachgewiesen. 2. Straßenverkehrslärm Für den Prognosehorizont 2030 ergeben sich folgende Verkehrsmengen für ausgewählte Str a- ßen für den Mit-Fall und den Null-Fall: „Mit-Fall“ (mit Realisierung der Planung) „Null-Fall“ (ohne Realisi e- rung der Planung) Straße (verschiedene Abschnitte) DTV [Kfz/24h] DTV [Kfz/24h] Planstraße Süd 1 1.700 - Dieckmannstraße 5.500 bis 6.900 5.300 bis 6.700 Bernings Kotten 700 300 Gievenbecker Reihe 2.300 bis 2.500 2.200 bis 2.400 Arnheimweg 2.900 2.400 Roxeler Straße 14.500 bis 16.700 13.500 bis 15.600 14 IO 02 (G) – Südwest entspricht dem nächstgelegenen Immissionsort im Baufeld MI 3. Begründung zum Entwurf / Seite 37 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Lärmbelastungen innerhalb des Plangebietes: Im überwiegenden Plangebiet werden die Orientierungswerte eingehalten. Im Kernbereich des Oxford-Quartiers, in der der Wohnungsbau mit der Art der baulichen Nut- zung überwiegend als WA zu berücksichtigen ist, wird im Bereich der neuen Planstraßen ver- einzelt eine maximale Lärmbelastung von 59 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts erreicht. Der Ori- entierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) wird hier um maximal 4 dB(A) überschritten. Die Orientierungswerte für den Verkehrslärm sind Außengeräuschpegel, die vorrangig die Nu t- zung zu Wohnzwecken, aber auch das allgemeine Erholungsbedürfnis gewährleisten. Eine ge- ringfügige Überschreitung der im Beiblatt 1 der DIN 18005/07.02 aufgeführten bzw. genannten Orientierungswerte im Einwirkungsbereich der Verkehrswege um bis zu 5 dB(A) liegt nach gu t- achterlicher Einschätzung noch im Bereich der abwägungsge rechten Akzeptanz ohne das E r- fordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen. Für die an die neuen Verkehrswege an- grenzenden Wohngebiete innerhalb des Oxford-Quartiers sind somit keine aktiven Lärmschutz- vorkehrungen erforderlich. Die maximalen Beurteilungspegel sind im Nahbereich zur Roxeler Straße mit 70 dB(A) tags 60 dB(A) nachts IO C05– Südostseite zu erwarten. Damit beträgt die Überschreitung der Orienti e- rungswerte der DIN 18005/07.02, die für allgemeine Wohngebiete mit 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts zu berücksichtigen sind, bis zu 15 dB(A) tags und 15 dB(A) nachts. Überschrei- tungen in dieser Höhe sind jedoch nur an einer Gebäudefront im Bereich der ehemaligen K a- sernenzufahrt anzutreffen. Für die sonstigen zur Roxeler Straße hin orientierten Wohngebäude liegt die prognostizierte Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 an den zur Roxeler Straße orientierten Fassaden etwa zwischen 7 und 11 dB(A), tags wie nachts. Betro f- fen sind insbesondere die Obergeschosse, während die Erdgeschosse durch die abschirmende Mauer der Kaserne geringer belastet sind. Überschreitungen der Orientierungswerte für Misc h- gebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ergeben sich mit bis zu 7 dB(A) im Teilbereich Bernings Kotten. Überschreitungen der genannten Größenordnung sind als erheblich einzust u- fen. Bei höheren Überschreitungen der Lärmpegel, wie dies im Bereich der Roxeler Straße gegeben ist, ist vorrangig ein aktiver Lärmschutz zu prüfen. Aus städtebaulichen Erwägungen in Verbi n- dung mit der unter Denkmal schutz stehenden ehemaligen Kasernengebäuden und - mauern wird ein aktiver Lärmschutz mit der Planung nicht vorgesehen. Zur Minderung der lärmbedingten Beeinträchtigungen werden in den lärmbelasteten Berei chen daher Lärmpegelbereiche (III-V) vorgesehen und im Bebauungsplan festgesetzt. Zu berücksich- tigen ist dabei auch, dass die betroffenen Gebäude abgesehen von dem im unmittelbaren Zu- fahrtsbereich zur Kaserne liegenden Gebäude in ihren rückwärtigen Bereichen lärmberuhigte Zonen aufweisen. Folgende textliche Festsetzungen (TF) dienen dem Lärmschutz der geplanten Bebauung: TF 1.6.1 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.1 (Bernings Kotten) Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei E r- richtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungs änderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Si n- ne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm -Maß gemäß den Begründung zum Entwurf / Seite 38 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109- 1/07.16 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 7 erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). TF 1.6.2 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.2 (Bernings Kotten) In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichneten Abgren- zungen des Lärmpegelbereiches III (LPB III) - V (LPB V) sind schallgedämmte Lüftungen vor- zusehen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). Für die innerhalb des Plangebietes liegenden, bestehenden Wohngebäude wurde geprüf t, ob es durch den Neubau bzw. - ausbau der geplanten Ers chließungsstraßen zu Anspruchsvoraus- setzungen nach der 16.BImSchV kommt. Die Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts für Wohngebiete werden an dem betreffenden Gebäude Gievenbecker Reihe 77, für das eine Zunahme der verkehrsbedingten Imm issionen von bis zu 6 dB(A) prognostiziert wird, deutlich unterschritten. Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte werden auch für das Mischgebiet Bernings Kotten nicht prognostiziert. Anspruchsvoraussetzungen nach der 16. BImSchV sind demnach nicht gegeben. Lärmbelastungen außerhalb des Plangebietes: Durch die mit der Planung verbundenen zusätzlichen Verkehre kommt es zu vorhabenbezog e- nen Erhöhungen der Lärmimmissionen an Straßen im Umfeld des Oxford- Quartiers. Dennoch sind im Zuge der Roxeler Straße als Bestandteil des weiterführenden Straßennetzes die vorha- benbedingten Pegelerhöhungen ( Neuverkehr) aufgrund einer bereits im Prognose- Nullfall (Be- stand) hohen Vorbelastung nicht als kritisch zu bewerten. Anspruchsvoraussetzungen nach der 16.BImSchV ergeben sich nicht. Dies umfasst auch das Gebäude Roxeler Straße 349, für das zwar eine wesentliche Änderung durch den Ausbau der Kreuzung konstatiert wird, eine Über- schreitung der hier anzusetzenden Immissionsgrenzwerte von 64 dB(A) tags bzw. 54 dB(A) nachts jedoch nicht vorliegt. Im Verlauf der Gievenbecker Reihe – außerhalb des Plangebietes – der Dieckmannstraße, des Ramertsweges, des Arnheimweges und der Gartenbreie bleiben die prognostizierten Erhöhun- gen der Lärmbelastung im Vergleich Nullfall zu Mitfall (Prognose 2030) unter 1,0 dB(A) und sind damit für das menschliche Gehör als nicht wahrnehmbar zu bewerten. Erhöhungen dieser Gr ö- ßenordnung sind in Verbindung mit der bestehenden, zumutbaren Grundbelastung hinzuneh- men. Die für die auf der Südseite der Roxeler S traße südlich der Gievenbecker Reihe gelegene B e- bauung im Außenbereich prognostizierten Pegelerhöhungen betragen tags und nachts mit einer Ausnahme weniger als 1 dB(A) und sind demzufolge als vom menschlichen Gehör nicht wahr- nehmbar zu bewerten. Lediglich an der Nordwestseite der Roxeler Str. 329 beträgt die Erhö- hung 1,1 dB(A). Sie erhöhen aber eine bereits in der Analyse vorliegende enorme Vorbelas- tung, so dass für den Tag Beurteilungspegel von bis zu 71 dB(A) und nachts von 60 dB(A) er- reicht werden. Damit sind im Prognose-Mitfall nicht nur die Orientierungswerte für Wohngebiete sehr deutlich überschritten. Die an der Bebauung in diesem Abschnitt des Straßenzugs pro g- nostizierten Beurteilungspegel bewegen sich in einem gesundheitsgefährdenden Bereich, der nach jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Lärmpegeln von 70- 75 dB(A) tags bzw. der 60-65 dB(A) nachts gegeben ist. Bei der Bewertung der für den Prognose -Mitfall zu berück- sichtigenden Pegel ist festzuhalten, dass sich die maßgebenden Immissionsort e im Außenbe- reich befinden und daher der Schutzanspruch eines Mischgebietes anzusetzen ist. Hier ist die Begründung zum Entwurf / Seite 39 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Grenze der Unzumutbarkeit mit 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts zu beachten. Diese Werte werden nicht erreicht. 3. Sport- und Freizeitlärm Innerhalb des “Grünen Trichters“ und damit innerhalb der öffentlichen Grünfläche sind Sportan- gebote vorgesehen, die zur Zeit noch nicht exakt verortet werden können. Entsprechende po- tenzielle Beeinträchtigungen durch Sport - und/oder Freizeitlärm sind hierfür im Rahm en des Baugenehmigungsverfahrens abzuklären. Die bestehende Turnhalle im Bereich des künftigen zentralen Quartierplatzes soll künftig wieder einer Sportnutzung zugeführt werden. Primär soll diese als Sportstätte für die geplante, in direk- ter Nachbarschaft gelegene Grundschule dienen. Ergänzend dazu soll die Sporthalle jedoch auch zur Ausübung von Vereinssport dienen. Es ist jedoch grundsätzlich mit Zu- und Abfahrts- verkehren von und zu dem hier vorgesehenen Parkplatz mit ca. 16 Stellplätzen zu rechnen. Obwohl sich der Einwirkungsbereich des Lärms lediglich auf das südlich des Parkplatzes gel e- gene Mischgebiet – und damit nicht auf ein Allgemeines Wohngebiet mit erhöhtem Schutzan- spruch – konzentriert, muss sichergestellt werden, dass sich auch nach 22 Uhr durc h den A b- fahrtsverkehr vom Parkplatz keine Überschreitungen der einschlägigen schalltechnischen Richtwerte für Sportlärm ergeben. Aus diesem Grund erhält der Bebauungsplan den Hinweis, dass der Sportbetrieb bis 21.30 Uhr beendet bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräumt werden muss. Das unweit der Sporthalle geplante Mehrzweckfeld wird für Schulsportzwecke – insbesondere in den Pausenzeiten – benötigt. Darüber hinaus steht die Spielfläche auch für außerschulische Sportaktivitäten zur Verfügung. Da diese nicht für vereinsbezogene Zwecke, sondern für das Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden soll, ist die hier vorgesehene Festsetzung grundsätzlich als lärmtechnisch verträglich einzustufen. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 8.4.2.1 Bestandserfassung / Eingriffe in Natur und Landschaft I. Strukturkartierung nach Biotop-/Nutzungstypen Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 579 ist im Bestand sehr inhomogen strukturiert. Die vorliegende Nutzungsstrukturkartierung nach Biotoptypen, die im Frühjahr 2016 erstellt wurde, spiegelt dies wieder. Das Plangebiet lässt sich im Bestand im Wesentlichen in drei Teilräume gliedern. Den im We s- ten und z.T. im Norden an das Kasernengelände anschließenden Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 441, den Bereich der Kaserne selbst sowie den sich daran östlich an- schließenden Geltungsbereich des Bebauungsplans 410. Die Bebauungspläne Nr. 206 und Nr. 208 spielen aufgrund ihrer sehr geringen Flächenanteile nur eine untergeordnete Rolle. Mit Ausnahme des großflächig ausgewiesenen Grünzuges („Grüner Finger“) als Öffentliche Grünfläche im Norden, ist der sich westlich an die Kaserne anschließende überplante Bereich des B-Plans Nr. 441 durch ein hohes Maß an baulicher Dichte mit Versiegelungsmöglichkeiten der Grundstücke von 60 und 80 % geprägt (GRZ 0,6 und 0,8). Flächen mit Pflanzgebot heim i- scher Gehölze sind nur untergeordnet ausgewiesen. Von den im Bebauungsplan festgesetzten zu erhaltenden Einzelbäumen sind nur noch zwei im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten Begründung zum Entwurf / Seite 40 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 4 vorhanden (2 Stieleichen). Demzufolge beschränkt sich die Vegetationsstruktur auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Wesentlichen auf Abstands - und Ziergrün. An wenigen Stellen wird die dichte Bebauung von Öffentlichen Grünflächen durchbrochen, deren Verortung sich im Einzelfall an einem vorhandenen alten, durchgewachsenen Wallheckenbestand mit dünner Strauchschicht orientiert. Die sonstigen Öffentlichen Grünflächen südlich der Schule be- stehen vorwiegend aus Wiesenflächen mit nur vereinzeltem jüngerem Gehölzbestand. Innerhalb der Öffentlichen Grünflächen des Grünzugs nördlich der Kaserne finden sich in den Randbereichen des Grünzuges die Reste alter Wall - und Feldheckenstrukturen. Im Einzelnen handelt es sich um einen Altbestand einer mehrreihigen Wallhecke mit durchgewachsenen Stieleichen und gut ausgeprägter standortheimischer Strauchschicht, einen jung bis mittelaltes Feldgehölz/ Feldhecke am südlichen Rand des Grünzuges, dessen Strukturen sich bis zur Gi e- venbecker Reihe erstrec ken sowie einem langgezogenes Kleingewässer mit standortheim i- schem Ufergehölz. Innerhalb der Kaserne dominieren versiegelte Flächen in Form von Gebäuden, Straßen, Wege - und Platzflächen ohne jegliche Begrünung (rd. 15,4 ha). Darüber hinaus existieren auch einige Bunkeranlagen mit Bodenüberdeckung und Rasenbewuchs sowie teilversiegelte Schotterfl ä- chen im nördlichen Kasernengelände. Die Wohngebäude werden von Grünflächen, meist in Form von kurz geschorenem Zierrasen umschlossen. Auf etwa der Hälfte dieser Ras enflächen stocken in weiten Teilen des Geländes Baumgruppen aus standortheimischen und nicht standortheimischen, mittelalten Gehölzen (Bu- che, Linde, Ahorn, Esche, Roteiche, Kastanie, Platane u. a.), was diesen Bereichen einen park- artigen Charakter verleiht . Darüber hinaus sind untergeordnet auch Flächen mit Ziergehölzen zu finden, teilweise auch mit Rasen kombiniert. Im Rahmen der Plangrundlagenermittlung wur- de eine Baumstandortkartierung durchgeführt, um einen Überblick über den erhaltenswerten Baumbestand zu erhalten. Demnach ist der größte Teil des Bestandes erhaltenswert, ein klei- nerer Teil gilt als unbedingt zu erhalten. Letzterer umfasst die Platanenreihe östlich des Exer- zierplatzes, den hainartigen Mischbestand aus heimischen und nichtheimischen Bäumen nör d- lich des Platzes sowie einen vitalen Mischbestand, vorwiegend aus Kastanien und Platanen zwischen den Fahrzeughallen an der westlichen Grenze des Kasernengeländes. Funktionale Flächen für Spiel und Sport nehmen eine Fläche von rd. 1,5 ha ein und finden sich im Bereich des westlichen Kasernenzauns sowie jenseits des Zauns im nördlichen Kasernenge- lände. Diese umfassen Spielplätze, Rasenspielflächen, Kies - und Sandflächen sowie Spielfel- der aus Kunstrasen und weichen Kunststoffmaterialien. Die östlich der Kaserne, im Bereich des B -Plans 410 liegenden Flächen werden in erster Linie durch die große Ackerfläche und den Gievenbach mit seinen begleitenden heimischen Uferg e- hölzen geprägt. Alle Strukturen östlich der Gievenbecker Reihe sind im rechtskräftigen Beba u- ungsplan als Private Grünfläche festgesetzt. Westlich der Gievenbecker Reihe setzt der Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr sowie nördlich daran anschließend Öffentliche Grünflächen fest. Eine durchgängige Entwicklung dieser Grünfläche wird jedoch durch vorhandene private Bestandsgebäude und Hausgartenflächen verhindert. Begründung zum Entwurf / Seite 41 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) II. Bewertung der Biotop-/ Nutzungstypen Der überwiegende Teil der Bestandsstrukturen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 579 verfügt über geringe landschaftsökologische Wertigkeiten. Dies betrifft vor allem alle versiegelten und teilversiegelten Flächen in unterschiedlicher Ausprägung. Das stark verdichtete Gewerbegebiet im Altbebauungsplan Nr. 441, die Verkehrsflächen innerhalb der Bestandsbebauungspläne 206 und 208 sow ie der Kasernenbereich sind hiervon besonders betroffen. Neben den Versieg e- lungsbereichen sind auch die großflächig vorhandenen, intensiv gepflegten Zierrasenflächen der Kaserne von geringem landschaftsökologischem Wert. Lediglich der hierauf stockende älte- re Baumbestand ist hinsichtlich seiner Lebensraumfunktionen, der kleinklimatischen Aus- gleichswirkungen sowie der räumlichen Funktion der Einbindung der Gebäude und Gelände- gliederung als wertvoll einzustufen. Darüber hinaus sind auch die größeren, geschlos senen, zusammenhängenden Feldgehölze und Feldhecken aus standortheimischen Baum - und Straucharten im Randbereich des „Grünen Fingers“ und der Kaserne wertgebende Strukturen. Im östlichen Plangebiet jenseits der Gievenbecker Reihe bildet der Biotopkomplex aus Gieven- bach mit begleitendem schmalem Gehölzbestand sowie die daran anschließenden Feldgehölze und Brachen des ehemaligen Baumschulgeländes die wertgebenden Strukturen. Dagegen ist die landwirtschaftliche Intensivackernutzung, die sich bis an den Rand de s Gievenbachs in den Überschwemmungsbereich hinein erstreckt, unter landschaftsökologischen Aspekten als g e- ringwertig einzustufen. Die Roxeler Straße wird auf der Südseite, in Höhe des Offizierskasinos, von einer mittelalten Platanenbaumreihe sowie im wei teren Verlauf von einer einreihigen Feldhecke gesäumt. Die hier vorhandenen Vergetationsstrukturen verfügen zwar über kleinklimatische Ausgleichswi r- kungen, sind aber vor dem Hintergrund ihrer Funktion als Verkehrsgrün in Benachbarung zur relativ stark befahrenen Roxeler Straße insgesamt landschaftökologisch unbedeutend. III. Schutzwürdige Bestandteile von Natur und Landschaft Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich das nach § 42 LNatSchG NRW bzw. § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop GB -4011-148. Es handelt sich um einen naturnahen Teich. Im äußersten Südwesten tangiert jenseits der Roxeler Straße das Landschaftsschutzgebiet Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide den Bebauungsplan. Im Bereich der Gievenbecker Reihe grenzen unmittelbar an den Bebauungsplan mehrere Naturdenkmale (Nr. 608 bis 611) an. Natura-2000-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete oder europäische V o- gelschutzgebiete) liegen im Umfeld der Planung nicht vor. IV. Eingriffe in Natur und Landschaft Planungsrechtliche Beurteilung des Eingriffs Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 werden Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Grundsatz planungsrechtlich vorbereitet. Diese sind zu erfassen und ggf. auszugleichen. Al lerdings ist innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 579, aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Vorgaben, die Abwicklung der Ei n- griffsregelung differenziert zu betrachten. Begründung zum Entwurf / Seite 42 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Der Bebauungsplan Nr. 579 wird nur zu sehr geringen Flächenanteilen im bauli chen Außenbe- reich entwickelt. Der Bereich der ehemaligen Kaserne sowie bauliche Bestandsstrukturen nör d- lich davon sind bereits intensiv bebaut und erschlossen und somit planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Darüber hinaus werden um den Kasernenbereich herum umfangreich Flächen innerhalb von Bestandsbebauungsplänen mit in den Geltungsbereich des Bebauung s- plans Nr. 579 einbezogen, bei denen sich die planrechtlichen Festsetzungen bzw. die damit verbundenen Nutzungsintensitäten nicht ändern. Mit Ausnahme kleinerer Teilflächen des sog e- nannten „Grünen Fingers“ im Norden des Bebauungsplans Nr. 441 sowie der Privaten Grünflä- chen im Bebauungsplan Nr. 410 handelt es sich im Wesentlichen um stark versiegeltes Gewer- begebiet und Öffentliche Verkehrsflächen. Aufgrund der Tatsache, dass in den nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bereichen sowie in den Bereichen mit Bestandsbebauungsplänen ohne planrechtliche Änderungsaussagen im B -Plan Nr. 579 kein landschaftsökologischer Ausgleichsanspruch abzuleiten ist, wird hier auf eine fl ä- chenbezogene quantitative Ermittlung der landschaftsökologischen Qualitäten nach dem Müns- teraner Bewertungsverfahren verzichtet. Stattdessen erfolgt für diese Bereiche eine qualitative Beschreibung der mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbundenen Eingriffe in Boden, Na- tur und Landschaft. Eingriffe in bislang unbeplanten Bereichen gemäß § 34 BauGB im Bereich des im Zusammen- hang bebauten Ortsteils Bei den nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bereichen innerhalb des B -Plans Nr. 579 handelt es sich um den eigentlichen Kasernenbereich. Innerhalb des Kasernenbereichs gehen mit der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 579, der aus dem städtebaulichen Entwurf entwickelt wurde, erhebliche Änderungen im Bestand einher. Eine Vielzahl der Unterkünfte bleibt erhalten und wird werden einer Wohnnutzung zugeführt. Dagegen erfolgt der Abriss der meisten technischen Funktionsgebäude inklusive der verkehrl i- chen Infrastruktur des Militärs. Darüber hinaus werden auch im nördlichen und westlichen K a- sernengelände umfangreich versiegelte Sportflächen (Kunstrasen, Gummiböden etc.) entsi e- gelt. Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich der durch Abriss gewonnenen Freiflächen die Entwicklung zahlreicher neuer Wohnquartiere vor. Insgesamt ist von einer Verringerung der Versiegelung gegenüber der Bestandssituation auszugehen. Das Kasernengelände verfügt im Bestand über einen umfangreichen, mittelalten Baumbestand unterschiedlicher Baumarten, die als Einzelbäume oder auch in Gruppen im Zuge des Kase r- nenbaus gepflanzt wurden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde der Baum- bestand auf seine Erhaltungswürdigkeit hin untersucht. Der erhaltenswerte Gehölzbestand wur- de im Bebauungsplanentwurf als „zu erhalten“ festgesetzt, sofern eine Erhaltung in Verbindung mit der Realisierung der Planung als gesichert angesehen werden kann. Darüber hinaus ist j e- doch davon auszugehen, dass im Kernbereich der Kaserne, entlang der Grünflächen der erhal- tenen Bestandsgebäude, ein weiterer Teil des Bestandes als Maßnahme zur Eingriffsminimi e- rung erhalten bleiben kann. Eingriffe innerhalb der Bestandsbebauungspläne Nr. 206 und 441 Der überplante Bereich des Bebauungsplans Nr. 206 weist sowohl im Bestand als auch in der Planung Öffentliche Verkehrsflächen aus. Mit der Überplanung sind somit keine Eingriffe ver- bunden. Begründung zum Entwurf / Seite 43 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Die innerhalb des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 441 ausgewiesenen Öffentlichen Grünflächen im Bereich des „Grünen Fingers“ bleiben im Rahmen der Einbeziehung in den Gel- tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 unangetastet. Ei ngriffe sind insofern hieraus nicht abzuleiten. Darüber hinaus gehen Teilflächen des Gewerbegebietes im VBP 441 nunmehr im Entwurf des Bebauungsplans 579 auf. In Teilbereichen ist eine Verringerung der Grundflächen- zahlen von 0,8 auf 0,6 vorgesehen. Der Umf ang der ausgewiesenen Öffentlichen Verkehrsfl ä- chen verändert sich nicht. Eine Erhöhung der festgesetzten Grundflächenzahlen im Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 579 ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Zunahme der festgeset z- ten Öffentlichen Verkehrsfläche. Demzufolge sind aus dem Entwurf hier keine Eingriffe in Natur und Landschaft abzuleiten. Insgesamt ist somit der Abgleich zwischen den Bestandsbebauungsplänen 206 und 441 mit dem B-Plan Nr. 579 zumindest als eingriffsneutral zu beurteilen. Eingriffe innerhalb der Bestandsbebauungspläne Nr. 208, 410 und im baulichen Außenbereich Der Bebauungsplan Nr. 208 umfasst im Wesentlichen die verlegte Roxeler Straße (Öffentliche Verkehrsfläche) in ihrem heute vorhandenen Verlauf. Für die Bereiche außerhalb der Verkehr s- flächen werden im Bestandsbebauungsplan keine Planaussagen getroffen. Der B -Plan Nr. 579 weist die Gesamtfläche als Öffentliche Verkehrsfläche und damit als vollständig versiegelt aus. Insofern ist die Zunahme der planrechtlichen Versiegelung hier eingriffsrelevant. Die Festsetzungen des Bestandsbebauungsplans Nr. 410 beziehen sich innerhalb des Gel- tungsbereichs des B-Plans Nr. 579 räumlich auf die Öffentliche Grünfläche entlang der Gieven- becker Reihe sowie auf die jenseits der Gievenbecker Reihe bis zum Gievenbach festgesetzten Privaten Grünflächen. Im Vergleich zwischen dem Bestandsbebauungsplan Nr. 410 mit dem Planentwurf des B -Plans Nr. 579 erfolgt die Aufgabe der Gemeinbedarfsfläche für die Feuer- wehr zu Gunsten einer Öffentlichen Grünfläche. Die Versi egelungsbilanz bleibt in diesem B e- reich nahezu ausgeglichen. Jenseits der Gievenbecker Reihe erfolgt eine Entwicklung im Wesentlichen in Form einer Inan- spruchnahme der rd. 2,2 ha großen Ackerfläche sowie des Gievenbachs mit seinen Uferberei- chen. Der gesam te Bereich wird als Fläche für die Wasserwirtschaft planungsrechtlich ausg e- wiesen. Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll der Gievenbach aus sei- nem engen Bachbett befreit und naturnah umgestaltet werden. Hiermit ist eine erhebliche land- schaftsökologische Aufwertung verbunden. Zur Realisierung der Wasserrückhaltung des neuen Wohngebietes innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes wird der Bau eines Regenrückhal- tebeckens erforderlich. Aufgrund der geplanten teilweisen Versickerung bereits innerhalb des Wohngebietes kann ein nur relativ flach ausgemuldetes, landschaftsgerechtes Becken ohne be- festigte Sohle vorgesehen werden. Für die Einleitung der Oberflächenwässer der Roxeler Str a- ße in den Gievenbach wird ferner der Bau eines mit Schilf bepflanzten rd. 1000 m² großen R e- tentionsbodenfilters erforderlich. Zur Realisierung der beschriebenen Maßnahmen erfolgt die Entwicklung eines Gesamtkon- zepts, in dessen Zusammenhang eine landschaftsgerechte Gestaltung und Bepflanzung mit standortheimischen Gehölz en vorgenommen wird. Bezogen auf die vorhandene intensive ackerbauliche Nutzung des Bereichs ist durch die vorgesehenen Maßnahmen von einer struktu- rellen Verbesserung und landschaftsökologischen Aufwertung des Areals auszugehen. Begründung zum Entwurf / Seite 44 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Landschaftsökologische Bewertung des Eingriffs / Bilanzierung Der für die Bilanzierung relevante Eingriffsbereich umfasst im Wesentlichen den Überlappung s- bereich des Bestandsbebauungsplans Nr. 410 mit dem Bebauungsplan Nr. 579. Darüber hi n- aus sind noch Flächen im Bereich der Roxeler Straße in der Eingriffsbilanzierung zu betrachten. Für den vorgenannten Raum wurde eine landschaftsökologische Bewertung nach dem Müns- teraner Bewertungsmodell durchgeführt. Demnach erzielt der 38.426 m² große Bewertungs- raum im Bestand eine Wertigkeit von 130. 495 Werteinheiten. Die durchschnittliche Wertstufe des Bestandes beträgt 3,40 Wertstufen. Die Bewertung der planrechtlichen Festsetzung des Bebauungsplans erreicht unter Zugrundelegung der auf der Fläche für Wasserwirtschaft vorg e- sehenen wasserbaulic hen und landschaftsökologischen Maßnahmen eine Wertigkeit von 167.551 Werteinheiten. Die durchschnittliche Wertstufe der Planung erreicht 4,36 Wertstufen. Die Neuversiegelung des Bewertungsareals beträgt 2.377 m² und erhöht die Bestandsversiege- lung von 8.703 m² um 6,2 % auf nunmehr 28,8 %. Aus dem Vergleich der landschaftsökologischen Wertigkeiten zwischen Bestand und Planung geht im Rahmen der Bilanzierung ein deutliches Plus von 37.116 Werteinheiten hervor. Eine Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist aufgrund des positiven Bilanzierungsergebnisses somit nicht erforderlich. 8.4.2.1 Artenschutzprüfung Die vorliegende Artenschutzprüfung erfolgte auf der Grundlage der Gemeinsame Handlung s- empfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen un d Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 zur Artenschutzprüfung in der Bauleitplanung und bei der bau- rechtlichen Zu- lassung von Vorhaben. Das Gesamtareal wurde im Rahmen eines Gutachtens des Büros Ökoplanung Münster unter- sucht. Der faunistische Fachbeitrag stellt die Vorkommen und die Bedeutung der relevanten Ar- ten zusammen: I. Vögel Im Untersuchungsgebiet wurden Brutvorkommen von sechs als wertgebend anzusehenden Vogelarten festgestellt. Zwei dieser Arten - Feldsperling (9 Brutpaare) und Mäusebussard (1 Brutpaar) - zählen in Nordrhein- Westfalen derzeit zu den planungsrelevanten Brutvogelarten. Als weitere wertgebende Arten wurden Bachstelze, Fitis, Grünspecht und Haussperli ng nach- gewiesen. Diese vier Arten werden derzeit in Nordrhein- Westfalen nicht als planungsrelevant eingestuft, gelten jedoch nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als "streng geschützte Art", nach der Roten Liste als gefährdet oder werden zumindest als Arten der Vorwarnliste geführt. Alle sechs im Untersuchungsgebiet festgestellten, o.g. wertgebenden Brutvogelarten gelten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG als „Europäische Vogelarten“ (und zählen damit zu den „be- sonders geschützten Arten“). Grünspecht und Mäusebussard zählen zudem zu den „streng ge- schützten Arten“ nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG. Die wertgebenden Vogelarten Graureiher, Rauchschwalbe, Waldkauz, Waldschnepfe und Weißstorch traten als Durchzügler bzw. Nahrungsgäste, deren Brutplätze außerhalb des Unter- suchungsgebietes liegen, auf. Begründung zum Entwurf / Seite 45 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Insgesamt wurden 2016 während der Brutvogeluntersuchungen 36 Vogelarten festgestellt. Nach dem vom Gutachter angewandten Bewertungsverfahren ist das Untersuchungsgebiet von lokaler Bedeutung als Lebensraum für Brutvögel zu wer ten. Auf einer fünfstufigen Skala (sehr hohe, hohe, mittlere, geringe oder sehr geringe Bedeutung) entspricht dies einer geringen B e- deutung für die Artgruppe der Brutvögel. II. Fledermäuse Insgesamt wurden während der im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 durchgeführten Fleder- mauserfassungen die sechs Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Gr o- ßes Mausohr, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Wasserfledermaus nachgewiesen. Al- le im Untersuchungsgebiet festgestellten Fledermausarten zählen nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG zu den „streng geschützten Arten“ und gelten in Nordrhein-Westfalen als planungs- relevant. Folgende Arten wurden erfasst: Art15 Erfassung Rote Lis- te D Rote Lis- te NRW Kontakte Quartiernutzung Breitflügelfledermaus Detektor/ Horchkisten V 2 73 10-20 Tiere (ggf. Wochenstubenver- band) Großer Abendsegler Detektor 3 R unsicher Ggf. Quartiere in Baumhöhlen Großes Mausohr Detektor 3 2 2 Ggf. temporäre Quartiere Rauhautfledermaus Detektor G R 3 Ggf. temporäre Quartiere Zwergfledermaus Detektor/ Horchkisten - - 270 40-60 Tiere Wasserfledermaus Detektor - - 1 - Das Untersuchungsgebiet wurde hinsichtlich der Funktionsräume für die festgestellten Arten bewertet. Spezifische Flugstraßen/-routen von Fledermäusen wurden nicht festgestellt. Hinsichtlich der Funktion als Nahrungsraum wurden bei den Fledermausuntersuchungen insge- samt acht Teilgebiete festgestellt, die in einem verstärkten Maße von der Zwergfledermaus zur Jagd genutzt wurden. Die Funktion als Jagdgebiet für die Zwergfledermaus wird für sieben der acht Teilflächen insgesamt als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt. Das im Südosten des U n- tersuchungsgebiet entlang des Gievenbaches festgestellte Jagdhabitat weist gleichzeitig eine Funktion als Balzhabitat der Zwergfledermaus auf und wird daher insgesamt als von hoher B e- deutung eingeschätzt. In einem Teilbereich im zentralen Untersuchungsgebiet wurde eine erhöhte, spezifische Jag d- funktion für die Breitflügelfledermaus festgestellt. Das Jagdgebiet liegt im unmittelbaren Umfeld des festgestellten Quartiers. Vergleichbare als Jagdhabitat geeignete Strukturen sind im Umfeld 15 Insbesondere im Rahmen der Horchkistenerfassungen konnten einzelne Kontakte der Gat- tungen Myotis und Nyctalus nicht mit hinreichender Sicherheit bis auf Artniveau bestimmt wer- den. Begründung zum Entwurf / Seite 46 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) des Plangebietes mehrfach vorhanden. Die Funktion als Jagdgebiet für die Breitflügelflede r- maus wird insgesamt als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt. Hinsichtlich der Quartiersfunktion bestehen im Untersuchungsgebiet Quartiergemeinschaften von Breitflügel- und Zwergfledermaus. Neben den Quartieren in dem ehemaligen Verwaltung s- gebäude mit Uhrenturm (Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus) und einem Quartier im Südosten des UG im Bereich der Roxeler Straße (Zwergfledermaus) befinden sich zwei Ei n- standsquartiere in einer Halle und unter einer Verschalung (Zwergfledermaus). Ein weiteres Quartier (Zwergfledermaus) wird östlich außerhalb des UG im Bereich der Wohnbebauung an der Gievenbecker Reihe vermutet. Auch in den Gehölzbeständen im zentralen UG werden wei- tere Einstandsquartiere (Zwergfledermaus) vermutet. Die vorhandenen Quartiere werden als von hoher bis sehr hoher Bedeutung für Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus eing e- schätzt. Eine temporäre Nutzung von Gebäudequartieren durch das Große Mausohr während der Wanderzeiten kann nicht ausgeschlossen werden. Im Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Ast - und Spechthöhlen sowie Spalten festgestellt. Zumindest ein Teil dieser Höhlen und Spalten wird als Quartier für höhlenbewohnende Fleder- mausarten geeignet sein. Im Jahresverlauf kommen im Untersuchungsgebiet die Fledermausar- ten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Wasserfledermaus vor. Für alle drei Arten kann eine (temporäre) Quartiernutzung von Baumhöhlen und Spalten vorliegen. Die vorhande- nen Baumhöhlen- und spalten werden als von mittlerer Bedeutung für Großen Abendsegler, Rauhautfledermaus und Wasserfledermaus eingeschätzt. Im nördlichen UG befinden sich mehrere Bunker, die potenziell als Winterquartier für Fleder- mäuse geeignet sind. Bei einer einmaligen Kontrolle konnte jedoch kein Besatz mit Fledermäu- sen festgestellt werden. Aufgrund ihres Potenzials werden die Bunker als von mittlerer Bedeu- tung als Quartier für Fledermäuse eingeschätzt. III. Amphibien Mit den zwei Schwanzlurchen Bergmolch (ca. 20-30 Tiere) und Teichmolch (einzelne Tiere) so- wie den zwei Froschlurchen Grasfrosch (kleinere Population) und Wasserfrosch (Artengruppe, 1 Tier) wurden insgesa mt vier Amphibienarten festgestellt. Vorkommen weiterer Amphibienar- ten an dem untersuchten Gewässer, insbesondere von Kammmolch, Laubfrosch und Moorfrosch, können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Alle einheimischen Amphibienarten gehören zu den national nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG „besonders geschützten Arten“. Der Kleine Wasserfrosch zählt zudem zu den nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG „streng geschützten Arten“ und gilt in Nordrhein-Westfalen als planungsrele- vant. Zudem gilt er nach der "Roten Liste" als gefährdet. In dem untersuchten Gewässer wurden nur kleine bis mittlere Amphibienvorkommen festg e- stellt. Laichstadien von Amphibien wurden nicht nachgewiesen. Dennoch ist von Fortpflan- zungsgemeinschaften des Berg- und Teichmolchs in dem Gewässer auszugehen. Aufgrund der Verschlammung und der starken Beschattung bietet das Gewässer für Amphibien, mit Aus- nahme des Bergmolchs, nur suboptimale Lebensbedingungen. Insgesamt wird das Gewässer als von geringer bis mittlerer Bedeutung für Amphibien eingeschätzt. Bis in eine Entfernung von ca. 150 m wird den Gehölz - und Ruderalstrukturen eine mittlere Bedeutung als Landlebens- raum zugemessen. Spezifischen Amphibienwanderkorridore wurden nicht festgestellt. Begründung zum Entwurf / Seite 47 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) IV. Artenschutzrechtliche Bewertung Auf Grundlage der faunistischen Kartierung sind im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung die zwei in Nordrhein- Westfalen planungsrelevanten Vogelarten Feldsperling und Mäusebus- sard, die Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Rau- hautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus, die Fledermausgattungen Myotis spec. und Nyctalus spec. und die Amphibienart Kleiner Wasserfrosch einzeln zu prüfen. Ferner sind pauschal die im Plangebiet vorkommenden europäischen Vogelarten zu prüfen. In nachfolgender Tabelle werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für die einzel- nen Artengruppen zusammengefasst. Übersicht artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Artengruppe § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung) § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (St ö- rung) § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Beschädigung und Zerstörung von Lebensstätten) Vögel Nicht zutreffend • Bauzeitenregelung für die Fällung und die Rodung von Gehölzen • Bauzeitenregelung für den Abbruch von Gebäuden Nicht zutreffend Unter Anwe ndung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von CEF- Maßnahmen für den Mäusebussard (Nahrungsflächen) bleibt die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestät- ten im räumlichen Zusammen- hang sicher erhalten. Fledermäuse Unter Anwendung ei- ner ökologischen Baubegleitung kann das Risiko von Tötun- gen von Individuen der benannten Fl e- dermausarten und - gattungen entschei- dend verringert wer- den. Eine Tötung von Fledermäusen kann hierdurch mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen wer- den. Nicht zutreffend Unter Anwendung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von CEF-Maßnahmen für Breitfl ü- gelfledermaus und Zwergfleder- maus (Nahrungsflächen), projek t- gestaltender Maßnahmen für Breitflügelfledermaus und Zwer g- fledermaus und einer ökolog i- schen Baubegleitung für Breitfl ü- gelfledermaus, Großen Abend- segler, Großes Mausohr, Rau- hautfledermaus, Wasserfleder- maus und Zwergfledermaus sowie für einzelne Individuen der Ga t- tungen Myotis spec. und Nyctalus spec. (Quartierhilfen) bleibt die ökologische Funktion der For t- pflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang für al- Begründung zum Entwurf / Seite 48 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) le Fledermausarten sicher erha l- ten Amphibien Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Im Plangebiet sind keine Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten zu erwarten. Verbot s- tatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Wildlebende Pflanzen) werden nicht tangiert. Die Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen ist zwingend an die nachfolgend aufg e- führten folgende Auflagen16 gebunden. Diese unterliegen nicht der Abwägung. Ihre Umsetzun g kann teilweise in nachgeordnete Genehmigungsverfahren verschoben werden: 1. Fällung und Rodung von Gehölzen (einschl. Sträucher und Hecken) nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des Folgejahres. Freigabe und Überwachung der Fällungs- und Rodungsmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung auch im Zeitraum 01.10. - 28./29.02.erforderlich. 2. Abbruchmaßnahmen nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres is t im Re- gelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Freigabe und Überwachung der Abbruchmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung auch im Zeitraum 01.10. - 28./29.02. erforderlich. 3. Umwandlung von vorhandenem Ackerland im Umfang von mindestens 0,5 ha in exten- sives Grünland. Auf ca. 20 % der Fläche sind lineare Anpflanzungen von Stieleichen oder Obstgehölzen sowie einer dichten Hecke mit einheimischen Gehölzen vorzuneh- men (CEF- Maßnahme für Vögel und Fledermäuse) im lokalen Umfeld (maximal 3 km Umkreis). Die Maßnahme kann in Kombination mit der Errichtung eines Regenrückhal- tebecken / Retentionsbodenfilters im südöstlichen Plangebiet verknüpft werden. 4. Für Fledermäuse sind im lokalen Umfeld (maximal 3 km Umkreis) für die betroffenen Fledermausarten geeignete Quartierhilfen an geeigneten Standorten fachgerecht anz u- bringen (CEF-Maßnahme Fledermäuse). Innerhalb des Kasernengeländes sind in allen Baufenstern Quartierhilfen für Fledermäuse als Einbauelemente anzulegen. Ein Erhalt bestehender Quartiere ist einer Ausgleichsmaßnahme stets vorzuziehen. Da die Entwicklung der einzelnen Wohnquartiere und damit auch der Wegfall der best e- henden Quartiere schrittweise erfolgen wird, kann auch die Umsetzung der vorgezog e- nen Ausgleichsmaßnahmen schrittweise und angepasst an die bauliche Inanspruc h- nahme im Plangebiet erfolgen. Im Sinne von CEF- Maßnahme müssen die Ersatzmaßnahme funktionsbereit fertig g e- stellt werden, bevor eine Inanspruchnahme der derzeitigen Lebensstätten erfolgen kann. 5. Weitestgehender Erhalt des Altbaumbestandes im Bereich des zentralen Gebäudes mit Uhrenturm und im südöstlichen Plangebiet in der Nähe der Roxeler Straße Ist ein über- wiegender Erhalt der Baumbestände im Einzelfall nicht möglich, kann die ökologische Funktion durch eine benachbarte N euanpflanzung größerer Solitärbäume einheimischer Laubgehölze (insbesondere Stieleiche) aufrechterhalten werden. 16 Die erforderlichen Maßnahmen werden in Kurzform dargestellt. Die vollständige Maßnahme ist der A r- tenschutzprüfung von Ökoplanung Münster zu entnehmen. Begründung zum Entwurf / Seite 49 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 6. Die im Rahmen des Vorhabens notwendige Baufeldräumung in Verbindung mit A b- bruch-, Umbau- und Rodungsmaßnahmen ist ganzjährig durch eine ökologische Baube- gleitung zu überwachen. Die ausführende Person hat über gute faunistische Kenntnisse der Artengruppen Fledermäuse und Vögel sowie über die gesetzlichen Bestimmungen des Artenschutzes zu verfügen. Empfehlungen In der Artenschutzrechtlichen Prüfung werden über die oben beschriebenen Maßnahmen hi n- aus Empfehlungen weitergehende Empfehlungen, z.B. zum Lichtmanagement gegeben. Die Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen wird im weiteren Verfahren geprüft. Unter Berücksichtigung der o.g. artenschutz rechtlich induzierten Maßnahmen sind keine Ver- stöße gegen das Artenschutzrecht gegeben. 8.4.3 Boden / Fläche 8.4.3.1 Bestandserfassung Bei den natürlich anstehenden Böden handelt es sich nach den Darstellungen der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im nordwestlichen Teil des Plans um stauwassergeprägte Braunerde - Pseudogleye. Im südöstlichen Teil überwiegen Plaggeneschböden. In der Nähe zum Gieven- bach sind grundwassergeprägte Gleyböden vorzufinden. Bei den Plaggeneschböden handelt es sich nach den Kartier ungen des Geologischen Dienstes NRW um schutzwürdige Böden (vgl. Umweltkataster Münster). Der kulturhistorisch bedeutsame Plaggenesch ist durch die langjährige intensive Kasernennutzung jedoch soweit überformt wor- den, z.B. durch Geländeauftrag und - abtrag, dass der schutzwürdige Charakter hier nicht mehr erhalten ist. Im Gievenbachtal sind hingegen noch entsprechende Vorkommen möglich. Durch die militärische Vornutzung sind ca. 57 % der Flächen des Kasernengeländes versiegelt (ARGE-Oxford). Allein der ehemalige Exerzierplatz weist eine versiegelte Fläche von ca. 2,5 ha auf. Hinzu treten vor allem die voll versiegelten Flächen im Bereich der Fahrzeug - und Werk- statthallen. Im Rahmen der Bodenuntersuchungen durch HINZ Ingenieure GmbH wurden Rammkernson- dierungen vorgenommen, die in allen Teilen der Kaserne Auffüllungen von 0,3 bis 2,2 m unter GOK reichen. Es handelt sich dabei überwiegend um verschieden ausgeprägte Sande mit Bei- mischungen von verschiedenen Fremdstoffen. Unterhalb der Auffüllungen wurden in Teil en Sande angetroffen, die Geschiebelehme/ -mergel überdecken. Im nordwestlichen Teil der K a- serne fehlen diese Sande als Zwischenschicht. Für die gewachsenen Sande wird eine unter- schiedliche Wasserdurchlässigkeit von k f=1.10-4 m/s bis Kf= 5.10-6 m/s abgeschätzt. Geschiebe- lehme und –mergel sind quasi undurchlässig (Kf < 10-8 m/s). Das Grundstück „Oxford-Kaserne“ wird aufgrund in Teilbereichen nachgewiesener betriebsspe- zifischer Verunreinigungen durch die ehemals dort ansässige Kaserne, als Altstandort 544A i m städt. Altlasten- / Verdachtsflächenkataster geführt. Es handelt sich hier hierbei um Belastungen des Bodens mit Mineralölkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstof- fen, polycyclisch aromatischen Kohlenwasserstoffen, leichtflüchti gen chlorierten Kohlenwasser- stoffen und Schwermetallen. Begründung zum Entwurf / Seite 50 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Durch die Konversion des Kasernengeländes erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine wir k- same Maßnahme der Innenentwicklung, die einerseits neue Flächeninanspruchnahmen im A u- ßenbereich begrenzt und andererseits der Entsiegelung hochversiegelter Bereiche dient. Im S i- ne der Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist die Planung daher sehr effizient und flächen- sparend. Die Nachnutzung der Oxford -Kaserne entspricht der Zielsetzung der Stadt Münster, durch strategisches Flächenmanagement den Außenbereich zu schonen. Hinsichtlich der Versiegelung wurden durch die ARGE -Oxford auf der Basis des städtebaul i- chen Entwurfs die potenziellen Versiegelungsgrade ermittelt. Der künftige Versiegelungsgrad beläuft sich demnach auf ca. 51%, so dass es in der Gesamtbetrachtung zu einer Reduzierung der Flächenversiegelung kommen wird. Hinsichtlich der schutzwürdigen Böden (Plaggenesche) ist in der Gesamtbetrachtung dur ch die Vorbelastung nicht von einer maßgeblichen Beeinträchtigung auszugehen. Im Gievenbachtal kann es zur Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden durch die geplanten Flächen für die Wa s- serwirtschaft kommen. Altlasten-/Verdachtsflächen Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer orientierenden Unter- suchung kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Die orientierenden Untersuchungen ergaben für verschiedene Schadstoffe Belastungen oberhalb von Prüfwerten. Bei den Unters u- chungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen liegt aber noch nicht vor. Die vorliegende orientierende Untersuchung erfüllt nicht die Anforderungen an ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen. Aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde sollte das gesamte ehemalige Kasernenareal in Anlehnung an den Altlastenerlass, Ziffer 2.3.3.2 in Verbindung mit § 9 Abs. 5 Nr.3 BauGB im B - Plan 579 gekennzeichnet werden. Die geplante Wohnnutzung ist nach Einschätzung der B o- denschutzbehörde aber grundlegend möglich. Der Bebauungsplan enthält daher eine entsprechende Kennzeichnung der Bereiche mit Böden, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Bei geplanten Bauvorhaben kann sich ein technischer Mehraufwand zur Sicherung / Sanierung der Altlast bzw. zur Erfüllung ge- sunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ergeben. 8.4.4 Wasser 8.4.3.1 Bestandserfassung Oberflächengewässer Innerhalb des Bebauungsplans befindet sich am östlichen Rand der Gievenbach. Der Gieve n- bach stellt eines der bedeutensten Fließgewässer im westlichen Teil des Stadtgebietes dar. Die Strukturgüte des Gewässers ist im betreffenden Abschnitt überwiegend als mäßig bis deutlich beeinträchtigt zu bewerten. Begründung zum Entwurf / Seite 51 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Für den Gievenbach liegt ein erm itteltes Überschwemmungsgebiet vor, dass jedoch nicht als gesetzliches Überschwemmungsgebiet festgesetzt worden ist. Das ermittelte Überschwem- mungsgebiet weist damit eine Hinweisfunktion auf. Im nordwestlichen Teil des Plangebietes ist ein langgestreckter , relativ naturnaher Teich anz u- treffen, der als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen ist. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich innerhalb von zwei Grundwassereinheiten (L39106- 04 bzw. L41101-01,; vgl. Umweltkataster Münster). In den Grundwassereinheiten wird der oberflächen- nahe Kalkmergel von geringmächtigem Geschiebelehm überlagert. Bereichsweise reicht der Kalkmergel bis an die Geländeoberfläche. In Bachsenken wird der Geschiebelehm von A u- ensedimenten sowie im Süden der Einheit von geringmächtigen Flugsanden überlagert. Die Sande können lokale kleinräumige Grundwasserleiter bilden. Im Plangebiet beschränken sich die von Sanden überlagerten Bereiche auf den Südosten. Bei den Geschieben handelt es sich um Grundwassergeringleiter mit einer geringen W asserdurch- lässigkeit. Für die Sande ist eine hohe Wasserdurchlässigkeit anzusetzen. Im Rahmen der Bodenuntersuchungen durch HINZ Ingenieure GmbH wurden zum Zeitpunkt der Bohrung Wasserstände zwischen 1,0 m und 4,6 m unter der Geländeoberfläche bzw. Ober- kante Befestigung erbohrt. Die Flurabstände betragen zumeist ca. 1,0 m bis rund 2,5 m unter Flur. Das in geringen Mengen anfallende Grundwasser fließt in Richtung der benachbarten Vorfluter. 8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Die Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht unmittelbar umgestaltet. Durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens wird das auf dem Kasernengebiet anfallende Nieder- schlagswasser vor Einleitung in den Gievenbach zurückgehalten. Die hydraulische Belastun g des Gievenbaches kann damit gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich verbessert werden. Der Einbau eines Bodenfilterbeckens übernimmt vor Einleitung in das Fließgewässer Reini- gungsfunktionen für das auf den stärker belasteten Straßen anfallende Niederschlagswasser. Für das Gelände der Oxfordkaserne ist eine dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung vorgesehen. Das abzuführende Niederschlagswasser soll durch Maßnahmen wie z.B. Mulden- versickerung, dezentrale Rückhaltung/„raingardens“, Dachbegrünungen, Brauchwassernutzung minimiert werden. Maßnahmen der Niederschlagswasserrückhaltung, Versickerung und Ve r- dunstung treten an die Stelle einer konventionellen Entwässerung und entlasten damit den N a- turhaushalt. Die Versickerung von Niederschlagswasser hat positive Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung, die Verdunstung und wirkt sich positv auf das Kleinklima aus. Das Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept wird durch Festsetzungen zum Hochwas- serschutz bzw. Regelungen des Wasserabflusses gesichert. Das von den privaten Grundst ü- cken abgeleitete Niederschlagswasser ist im Regelfall durch o.g. Maßnahmen so zu drosseln, dass maximal 3 l/sek./ha (n=0,2) abgeleitet werden darf. Befestigungen wie private Zuwegun- gen, Zufahrten, Stellplätze etc. sind wasserdurchlässig auszugestalten. Zum Schutz vor Niederschlagswasser muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung Begründung zum Entwurf / Seite 52 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) dienenden Verkehrsflächen dienen. Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Schutz bei Starkregenereignissen gewährleistet ist. Flachdächer sind auch aus Gründen der Regenwas- serbewirtschaftung in den WA 1+2 und MI1-3 zu mindestens 75% zu begrünen. Die im Zuge des Niederschlagswassermanagement getroffenen R egelungen stellen einen Bei- trag zur Anpassung an den Klimawandel dar, indem der Naturhaushalt entlastet wird und zu schützende Güter vor Schäden, z.B. durch Starkregen geschützt werden. Für den Teilbereich B „Bernings Kotten“ werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Re- genwasserbewirtschaftung fortgeführt. 8.4.5 Klima / Luft 8.4.3.1 Bestandserfassung Lokalklima Das Areal der Oxford-Kaserne ist in der Klimaanalyse der Stadt Münster als Klimatop der stark verdichteten Siedlungsbereiche dargestellt. Der Bereich Bernings Kotten ist vergleichbar als verdichteter Siedlungsbereich anzusehen. Das Gievenbachtal mit seiner Talmulde ist als Kal t- luftleitbahn ausgewiesen. Lufthygiene Die Roxeler Straße zählt zu einer der stark befahrenen Straßen in Münster. Für die Roxeler Straße ist im Bereich des Plangebietes durch die offene Lage jedoch eine relativ günstige Belüf- tungssituation gegeben, so dass sich Schadstoffe nicht verstärkt anreichern. Im sonstigen Plangebiet ist weitgehend von einer Luftbelastung auszug ehen, die sich der allgmeinen Hinte r- grundbelastung annähert. Die zulässigen Jahresmittelwerte der 39. BImSchV für NO2 von 40 µg/m³ werden mit Werten von < 28 µg/m³ an der Roxeler Straße unterschritten. Ebenso werden die zulässigen Jahrsmi t- telwerte der 39. BImSchV für PM10 von 40 µg/m³ mit Werten von < 28 µg/m³ an der Roxeler Straße eingehalten. Überschreitungshäufigkeiten der Tagesmittelwerte für PM10 von 50 µg/m³, über die zulässigen 35 Überschreitungen hinaus, sind aktuell nicht zu erwarten. (vgl. Umweltka- taster Münster) 8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Lokalklima Der bereits vorhandene Siedlungscharakter des Plangebietes wird durch den Bebauungsplan aus klimatischer Sicht nicht maßgeblich verändert. Hinsichtlich der Gesamtversi egelung ist so- gar von einer Verringerung auszugehen. Die vorgesehenen Festsetzung von öffentlichen Grün- flächen dient im Bebauungsplan der Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf das Mikroklima. In Verbindung mit den Grünflächen des nördlich angrenzenden „Grünen Fi n- gers“ wird die lokalklimatische wirksame Grünverbindung im Westen Gievenbecks gesichert. Der vorhandene, umfangreiche Baumbestand mit seiner positiven Auswirkung auf das Mikr o- klima bleibt soweit möglich erhalten und soll durch Neuanpfl anzungen im Zuge der Grünfl ä- chengestaltung ergänzt werden. Die vorgesehene Dachbegrünung von Flachdächern wirkt sich durch Verdunstung, Niederschlagswasserrückhaltung, Bindung von Staub und die verminderte Aufheizung von Dachflächen positiv auf das Mikroklima aus. Begründung zum Entwurf / Seite 53 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Auswirkungen auf die Kaltluftleitbahn im Gievenbachtal sind durch die geplante Einrichtung von wasserwirtschaftlichen Einrichtungen nicht gegeben. Nennenswerte über das Plangebiet hinaus wirkende lokalklimatische Veränderungen sind durch die Um nutzung des Kasernengeländes sowie die Überplanung randlich angrenzender Teilflächen nicht zu erwarten. Klimaschutz/Klimawandelanpassung Bebauungspläne sollen u.a. dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbe- sondere zu fördern. Den Erfo rdernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klim a- wandel dienen, Rechnung getragen werden. (§1 Absatz 5 und §1a Absatz 5 BauGB). Als grundlegende Maßnahme zum Klimaschutz ist gemäß dem städtebaulichen Gestaltung s- plan, der die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, eine hohe Kompaktheit vorgesehen. Positiv wirkt sich – unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes - auch die grund- sätzliche Zulässigkeit von Solarpaneelen oder Photovoltaikanlagen an oder auf den Gebäuden aus. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Dachbegrünung sind Kombinationslösungen wie auch Ausnahmen möglich. Die Nutzung passiver solarer Gewinne ist abhängig von der späteren Aus- richtung der einzelnen Gebäude, die im Bebauungsplan nicht festgeschrieben ist. Die für die Stadt Münster geltenden ökologischen Baustandards sind in nachfolgenden Städt e- baulichen Verträgen oder Grundstückskaufverträgen festzulegen. Als Maßnahmen, die der Anpass ung an den Klimawandel dienen, sind insbesondere zu nen- nen: Verzicht auf die Inanspruchnahme von Bauflächen im Außenbereich durch Konversion der Kaserne. Umsetzung eines dezentralen Entwässerungskonzeptes, dass zur Versickerung und Verdunstung von Niederschlägen beiträgt. Minimierung der Überwärmung im Quartier durch eine starke Durchgrünung des Quar- tiers und Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden. Berücksichtigung von Notwasserwegen und Stauräumen sowie sonstige Vorkehrungen im Falle von Starkregenereignissen. Lufthygiene Von der Planung gehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Immissionswirkungen aus, die sich auf die Luftbelastung im Einwirkungsbereich der Planung erheblich nachteilig auswirken. Eine in geringem Umfang auf das Vorhaben zurückzuführende verk ehrliche Mehrbelastung ist mit Blick auf die Luftschadstoffe nach Maßgabe der 39.BImSchV als vernachlässigbar einzustu- fen. Sonstige relevante Schadstoffparameter sind nicht ersichtlich. 8.4.6 Landschaft 8.4.3.1 Bestandserfassung Der Bebauungsplan umfass t durch die Umnutzung des Kasernengeländes überwiegend Fl ä- chen im bereits besiedelten Raum. Insbesondere im Süden und teilweise im Osten grenzt der Planungsraum an die freie Landschaft an. Die Kaserne tritt zu diesen Seiten vor allem durch die Begründung zum Entwurf / Seite 54 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) markante Umfassungsmauer aus Naturstein in Erscheinung. In Verbindung mit dem vorhande- nen Altbaumbestand vor und innerhalb der Kaserne fügt sich diese harmonisch in den Land- schaftsraum ein. Im Norden geht das Kasernengelände mit den ehemals dort vorhandenen Sportflächen gleitend in den „Grünen Finger“ über. Die Gievenbecker Reihe mit ihren ursprünglich 6 Höfen entlang des Gievenbaches stellt die äl- teste Siedlung Gievenbecks (ca. 9 Jahrhundert) dar und ist somit die Keimzelle des Ortsteiles. Das Gievenbachtal und Gievenbecker Reihe mit ihren alten Hofstrukturen und z.T. als Natur- denkmal ausgewiesenem Baumbestand stellt einen das Landschaftsbild prägenden Grünzug dar. Im äußersten Südwesten tangiert jenseits der Roxeler Straße das Landschaftsschutzgebiet Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide den Bebauungsplan. Das bestehende Kasernengelände mit ca. 400 Bäumen und weitläufigen Grünflächen stellt sich trotz der ehemals intensiven Kasernennutzung als stark durchgrünter Siedlungsraum dar. 8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit der Planung nicht verbun- den. Durch die Erhaltung des grundsätzlichen Erscheinungsbildes der Kaserne in ihren Rand- bereichen sind keine negativen Folgewirkungen auf die Landschaft im Umfeld der Kaserne zu erwarten. Das innerhalb des Gievenbachtales geplante Regenrückhaltebecken lässt sich g e- stalterisch verträglich in das Umfeld einbinden Innerhalb des Kaserneareals bleibt durch den bestehenden Denkmalschutz für die Ge samtan- lage die Grundstruktur erhalten, insbesondere im Bereich der zentralen Flächen mit den zu er- haltenden Mannschaftsgebäuden. In ihren Randbereichen wird das heutige Bild der Kaserne künftig durch neue Baukörper geprägt werden, die an der nordwestlichen Ecke der Kaserne bis zu sieben Geschosse betragen können. Das Oxford -Quartier stellt sich unter Berücksichtigung des Denkmalwertes der Kaserne als urbanes Wohnquartier dar, an das hohe Ansprüche in der Gestaltung gelegt werden. Durch einen möglichst weit gehenden Erhalt der Bestandsbäume, z.T. durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan, soll der grüne Gesamtcharakter des Quartiers gesichert werden. Die Festsetzungen beschränken sich auf den im Zuge der Bewertung des Baumbe- standes herausgestellten und mit der Planung zu vereinbarenden besonders erhaltenswerten bzw. erhaltenswerten Baumbestand. Im Zuge des Ausbaus der öffentlichen Grünflächen wird auch der weiteren Bestand, sofern er mit notwendigen Elementen zur Erschließung (Versiche- rungsmulden, Wegen etc.) vereinbar ist, erhalten. Innerhalb der Baufelder können nur Bäume außerhalb der Baugrenzen/-linien zum Erhalt festgesetzt werden. Der Erhalt weiterer Bäume ist im Zuge der weiteren städtebaulichen Konkretisierung im Einzelfall, auch in Abstimmung mit dem Denkmalschutz, zu prüfen. Ersatzpflanzungen sind vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung ei- nes durchgrünten Gesamtquartiers in Anlehnung an das Freiflächenkonzept der ARGE -Oxford. Hinsichtlich der Einbindung in das Landschaftsbild sowie der inneren Freiraumgestaltung im Be- reich der Kaserne eröffnet der Bebauungsplan die Möglichkeit einer landschaftsverträglichen Gestaltung. Erheblich nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Begründung zum Entwurf / Seite 55 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 8.4.3.1 Bestandserfassung Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk - malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter - rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen- und Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. Die denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen der ehemaligen Flakartillerie- Kaserne aus den 1930er Jahren sind nicht nur baugeschichtlich sowie wissenschaftlich (militärgeschichtlich), sondern für die Geschichte des Menschen – hier für die Geschichte der Garnison Münster im Dritten Reich – bedeutsam. 8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Die Beseitigung Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. Die Festsetzungen des Bebauungsplans wie Regelungen zur grundsätzlichen Lage der E r- schließungsstraßen, zur Festsetzung öffentlicher Grünflächen, zu Baukörperfestsetzungen oder zur angepassten Höhenentwicklung sollen dazu beitragen, den Denkmalwert der Gesamtanlage unter Berücksichtigung heutiger städtebaulicher und funktioneller Anforderungen langfristig zu sichern. Der Bebauun gsplan gewährleistet, dass sich die geplanten Neubauten maßvoll in die Gesamtanlage integrieren und der Grundcharakter des ehemaligen Kasernengeländes gewahrt bleibt. Konkrete Veränderungen an der denkmalgeschützten Bestand, die im Rahmen der weiteren Planungen erfolgen sollen, stehen unter dem o.g. Erlaubnisvorbehalt. Mit der denkmalpflegerischen Sicherung erfolgt gleichzeitig ein Schutz der vorhandenen Sac h- güter innerhalb des Kasernenareals. Durch die Erhaltung von Bausubstanz bei Gebäuden wie auch bei Verkehrsflächen (z.B. bestehende Pflasterflächen) wird der Eingriff in Sachgüter mini- miert, vorhandene natürliche Ressourcen, z.B. zur Herstellung von Baumaterialien können g e- schont werden. Infolge der erforderlichen Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirt schaftung im Gieven- bachtal erfolgt die Inanspruchnahme einer ca. 2 ha großen Ackerfläche. Diese steht in der Fol- ge für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. 8.4.8 Wechselwirkungen Mögliche Wechselwirkungen werden im Rahmen der beschri ebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und beschrieben. Relevante Wechselwirkungen ergeben sich im Rahmen des vorlieg enden Bebauungsplans insbesondere zwischen folgenden Schutzg ü- tern: Denkmalschutz <-> Klimaschutz (solare Energiegewinnung) Denkmalschutz <-> zu erhaltender Baumbestand (Artenschutz, Ortsbild) Klimaschutz/-anpassung <-> dezentrales Niederschlagswasserkonzept Grünflächengestaltung <-> dezentrales Niederschlagswasserkonzept Artenschutz <-> dezentrales Niederschlagswasserkonzept (RRB) Begründung zum Entwurf / Seite 56 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) Für den Teilbereich A -Oxford-Quartier- wäre die gewünschte Wohnbauentwicklung in der mit dem städtebaulichen Wettbewerb beabsichtigten Art und Weise an diesem Standort nicht real i- sierbar. Potenzielle bauliche Entwicklungen wären auf der Grundlage des § 34 BauGB zu beur- teilen. Bis auf Weiteres ist zumindest auf Teilflächen von einer Nutzung für Flüchtlingsunter- künfte auszugehen. Für den Teilbereich B – Bernings Kotten-, der über einen bestehenden Bebauungsplan abg e- deckt ist, bleibt es beim bisherigen Planungsstand. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Entwicklung ei- nes Wohnquartiers für ca. 1.200 Wohneinheiten im Stadtteil Gievenbeck. Anderweitige Pl a- nungsansätze, die im Rahmen des Bebauungsplans aufgegriffen werden sollten, drängen sich nicht auf, so dass keine grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen sind. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh- rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i- ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage z u sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Es erfolgt ein Monitoring der erforderlichen artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster. Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns- ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben, werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen. 8.8 Zusammenfassung Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck – Oxford-Quartier“ verfolgt im Kern das Ziel, innerhalb des knapp 37 ha großen Plangebietes das etwa 26 ha große Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) zuzuführen. Der in zwei Teilbereiche gegliederte Bebauungsplan setzt im Teilbereich A „Oxford- Kaserne“ die eigentliche Umnutzung der Kaserne zu einem Wohnquartier fest. Im Teilbereich B „Bernings Kotten“ erfolgen flankierende Festsetzungen zur Sicherung der Verträglichkeit von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die zu be- trachtenden Schutzgüter untersucht. Die Ergebnisse werden im vorliegenden Umweltbericht dokumentiert. Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit stehen die auf das Gebiet einwirkenden und von ihm ausgehenden Lärmimmissionen im Fokus. Zu stel- lenweise erheblichen Überschreitungen der als Maßstab heranzuziehenden Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 kommt es im Nahbereich der Roxeler Straße. Da aus städtebaulichen E r- wägungen bzw. aus Gründen des Denkmalschutzes auf aktiven Schallschutz verzichtet wird, erfolgen im B -Plan Vorkehrungen zum passiven Schallschutz. Maßgebliche, vom Bebauung s- Begründung zum Entwurf / Seite 57 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) plan ausgehende Lärm immissionen, die auf das Umfeld einwirken könnten, sind nicht erkenn- bar. Hinsichtlich der Belange von Flora, Fauna und biologischer Vielfalt wurde die Eingriffserheblich- keit untersucht und der Artenschutz geprüft. Mit der Planung sind unvermeidbare Eingrif fe in Natur und Landschaft verbunden. Eine Ausgleichsverpflichtung ergibt sich im Vergleich zu der bislang zulässigen Planungssituation nicht. Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete sind nicht betroffen. Für die Oxford- Kaserne wurden planungsrelevante Vogel und Fledermausarten nachgewiesen. Insbesondere für Fledermäuse hat das Kasernenareal z.T. eine hohe Bedeu- tung. Mit dem Bebauungsplan werden Eingriffe in die Lebensstätten geschützter Arten vorberei- tet. Durch die beabsichtigten Artenschutzmaßnahmen kann der Eintritt von Verbotstatbestän- den nach dem Bundesnaturschutzgesetz vermieden werden. Die Planung schont durch die Wiedernutzung der militärisch vorgenutzten Flächen in erheb- lichem Maße Freiflächen bzw. die natürlichen Ressourcen. Im Sinne der Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist daher die Planung sehr effizient. Aufgrund der auf dem Kasernenareal vor- handenen Bodenverunreinigungen erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung im Bebauungs- plan. In Teilbereichen müssen schutzwürdige Böden in Anspruch gen ommen werden. Durch das beabsichtigte Niederschlagswasserbeseitigungskonzept kann der Wasserhaushalt entlastet werden. Mit den vorgesehenen Maßnahmen, z.B. zur Versickerung und Rückhaltung von Ni e- derschlagswasser wird gleichzeitig ein Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel erzielt. Eine kompakte Ausnutzung der geplanten Baufelder in Verbindung mit möglichen Anlagen zur Nut- zung von Solarenergie ermöglicht eine effiziente Ausnutzung im Sinne des Klimaschutzes. Maßgebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbil d sind mit der Planung nicht verbunden. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen wird für die Erholungsnutzung das Angebot an Sport-/ Spiel- und Erholungsflächen erweitert und an die wachsende Bevölkerungszahl ang e- passt. Die als Gesamtanlage in die Denkmalliste eingetragene Oxford -Kaserne wird in ihrem Gesamt- zusammenhang durch die Planung erhalten und gesichert. Maßgebliche Veränderungen g e- genüber dem heutigen Erhaltungszustand sind dabei unvermeidbar. Konkrete Veränderungen im Zuge der weiteren Plankon kretisierung stehen unter dem Erlaubnisvorbehalt des Denkmal- schutzes. In der Gesamtbetrachtung sind erheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung nicht gegeben oder können durch die mit dem Plan vorgesehenen Maßnahmen vermieden, gemindert oder ausgeglichen werden. 9. Gesamtabwägung Die Planung verfolgt die allgemeine Ziel setzung, durch die Konversion der Oxford -Kaserne ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier mit eigener Identität und vielfältigen visuellen und atmosphärischen Quali täten zu entwickeln. Unter Wahrung der baulichen Identität der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen g e- schaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 wird ein auch in quantitativer Hinsicht maß geblicher Beitrag zur Steigerung d es Wohnraumangebotes in Münster geleistet. Die Planung schont durch die Wiedernutzung der zuvor militärisch genutzten Flächen in erheb- Begründung zum Entwurf / Seite 58 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) lichem Maße Freiflächen sowie natürliche Ressourcen und trägt der Bo denschutzklausel des § 1a BauGB in besonderer Weise Rechnung. Das städtebauliche Konzept sieht ergänzende Freizeit-, Arbeits- und Dienstleistungsangebote vor, die eine unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten vorteilhafte Nutzungsmischung unterstützen. Die vorgesehenen sozialen Einrichtungen im Oxford-Quartier (Grundschule, Kita- Einrichtungen, Haus der Vereine, Kirchenzentrum der ev. Lukasgemeinde), stellen weitere Ver- sorgungsangebote für die Bewohner des Stadtteils zur Verfügung. Durch die Lage und quantita- tive Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehende Infrastruktureinrichtungen in Gi e- venbeck gestärkt. Zudem werden durch die städtebauliche Neuentwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte gesetzt. Durch räumliche und funktionale Vernetzungen in da s Umfeld wird die jahrzehntelange Barrierewirkung des Kasernenareals aufgehoben. Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit kommt es im Einwi r- kungsbereich der Roxeler Straße stellenweise zu deutlichen Überschreitungen der als Maßstab heranzuziehenden Orientierungswerte der DIN 18005. In der Gesamtabwägung wird hier den denkmalpflegerischen und städtebaulichen Belangen ein hoher Stellenwert eingeräumt, sodass die Anforderungen an angemessenen Lärmschutz nicht mittels aktiver Lärmschutzmaßnahmen, sondern allein durch die Ausweisung von Lärmpegelbereichen gewährleistet werden. Lebensräume für Flora und Fauna sowie ökologische Funktionen im räumlichen Zusammen- hang der Grünflächen werden weitgehend erhalten. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung wurden die festgestellten planungsrelevanten Artenvorkommen (zwei Vogelarten, sechs Fledermausarten und eine Amphibienart) geprüft. Insbesondere für Fledermäuse hat das Kasernenareal z.T. eine hohe Bedeutung. Mit dem Bebauungsplan werden inso fern Eingriffe in die Lebensstätten geschützter Arten vorbereitet. Durch die beabsichtigten Artenschutzmaß- nahmen kann der Eintritt von Verbotstatbeständen nach dem Bundesnaturschutzgesetz jedoch vermieden werden. Aus dem Vergleich der landschaftsökologischen Wertigkeiten zwischen Bestand und Planung geht ein positives Bilanzierungsergebnis hervor. Die Erforderlichkeit der Kompensation von pla- nungsbedingten Eingriffen im Rahmen des Planungsprozesses ist somit nicht erforderlich. Mit der Umsetzung des Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes wird sich Abfluss, Versick e- rung und Verdunstung künftig am natürlichen Wasserhaushalt orientieren. Die vorgesehenen Maßnahmen – z.B. zur Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser – leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Hohe Freiraumqualitäten werden insbesondere durch den sogenannten „Grünen Trichter“ und die zentrale Nord- Süd-Achse als großflächige Park- und Begegnungsräume geschaffen. In der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festlegungen liegt insofern eine Planung vor, die städtebauliche, soziale und ökologische Belange soweit als möglich in Einklang bringt und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines unter Qual i- täts- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zukunftsweisenden Wohnquartiers bildet. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände (im Wesentlichen Teilbereich A) durch die Projektgesellschaft KonvOY zu erwerben und zu entwick eln. Einzelne Teilquartiere sollen über städtebauliche Qualifizierungsverfahren (z.B. Investorenwett -bewerbe) bis zur Umse t- Begründung zum Entwurf / Seite 59 von 60 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) zungsreife konkretisiert werden. Die bestehenden Qualitätsziele für das künftige Oxford - Quartier, die über ein „Gestaltungshandbuch“ zusammengefasst werden sollen, werden über öf- fentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Verträge abgesichert. Zur Durchführung des Bebauungsplans sind keine Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Or d- nung des Grund und Bodens erforderlich. Die Verwirklichung des Bebauungsplans berührt zwar die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet arbeitenden Menschen, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstie- ge). Münster, _____________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Denstorff Stadtbaurat Begründung zum Entwurf / Seite 60 von 60
579_Plan_Offenlegungsentwurf_Blatt_2
26044 Zeichen
Ü Ü Quartiers- platz Quartiers- platz Quartiers- platz Quartiers- platz A Ev. Kirche Regenrückhaltung GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE Entwässerungsgraben Entwässerungsgraben II II I I I I II II II II II II II III I I I I I I I I IV IV II IV IV IV IV II II IV IV IV IV IV I IV I III I I I -I I I II IV I I I I I I I I I I I I I II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I I I II II II II II II II I I I I I I I I I I I I I I II I I II I I II I II II I I I I II I I I I I I I II II II II I I II I I I I I I I I I I III II II II II II I II I -I II II I I 8 I I I I I I I I I I I I I I I I 23 II I I I I I III II II I Jugendzentrum Gievenbeck Mosaik-Schule Flur 041 Flur 040 Laukamp RampeRampe Gievenbach Rampe I Sportanlage I II I III III III III III III III III I I Laustiege Vredenweg Borghorstw eg Laukamp 45 62 62a 79 79a 64 60a 66 62b 89 87 71 73 75 75a 77 85 83 60 81a 81 81b 53 51 55 55a 54a 50 54 50a 50b 50c 58a 58 56 49 47 52a 52 67 69 65 132 101 99 97 32 95 93 9 18 91 71 77 53a 97 79a 95 138 30 130 127 129 37 137a 7 139 137 25a 25 33 131a 131 2a 21 21a 27 15 35 6 16 20 9 7 7a 4 30 21 25 138 18 20 22 28 33 31 26a 26 29 10 15 9 11 13 5 7 7a 9 136 7 15 17 2729 19 17 11a 11 6 19 18 16 12 13 18 14 14a 140 10 8 5 10 21 25 6 4 2 144 144a 16 18 20 22 17 32 12 14 42 40 42a 2 4 6 8 10 11 12 14 146a 146 19a 19 118 120 122 29 27 142 23a 13a 35 13 116 23 14 18 16 4b 8 5 3 7 6 4a 4 2 10 665 765 659 663 75 658 657 656655 654 644 643 641 640 626 628 627 631 630 629 294 484 179 647 646 49 45 74 72 70 37 44 487 48358 641 551 450 386 634 632 734 749 540 739 542 733 710 705722 384 489 382 541 550 492 491 508 507 506 505 471 490 488 486 485 385 348 423 204 747 743 742 741 740 699 732 731 730 711 729 707 725 1 706 724 723 704 671 670 69 698 423 738 637 636 635 678 677 675 688 640 639 638 633 631 627 249 157 355 248 151 155 160 159 428 427 407405 354 351 346 340 299 296 240 253 249 244 224 234 228 621 539 505 510 508 465 459 455 436 82 58 24 20 19 17 540 18 377 288 16 625 624 623 435 433 432 430 449 448 434 447 446 445 442 511 441 509 507 506 453 399 397 450 396 386357 347 345 344 426 424 404 403 400 353 352 393 341 339 338 284 257 283 256 282 281 254 337 287 239 280 279 252 266 248 264 247 263 246 262 245 261 286 285 300 298 297 295 294 293 243 241 235 218 233 232 128 27 26 25 23 22 21 622 620 619 618 230 229 227 40 38 37 28 164 163 104 103 162 10099 154 75 147 51219 167 161 160 55 225 228 227 49 106 48 47 46 166 5 54 53 22 226 224 223 Flur 045 WAFD VII FD III WA FD III FD IV WA FD V FD III WA WA WA WA FD II FD II FD II FD II FD IV FD IV 1 1 1 2 2 2 2 SD SD II II I SD Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zu- letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung von Ver- größerungen oder Verkleine- rungen sind verboten und wer- den aufgrund des Urheber- schutzgesetzes gerichtlich ver- folgt. Plangrundlage Stand 03/2017 Der Rat der Stadt Münster hat am 16.03.2016 gemäß § 2 (1) BauGB den Be- schluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 7 vom 24.03.2016 bekannt gemacht. Der Beschluss zur Aufstellung wurde vom Rat der Stadt Münster am __________ räumlich angepasst. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ___ vom __________ bekannt gemacht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntma- chung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. Münster, __________ Dipl.-Ing. Tegtmeier Ltd. Städt. Vermessungsdirektor Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.- Ing. Schowe Stadtbaurat Ltd. Städt. Baudirektor Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ bis zum __________ offengelegen. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GONW durch den Rat der Stadt am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer Münster 1:1000 Gemarkung: Flur: Maßstab: 31, 39, 40, 41, 42 Blatt 2 Blatt 1 Zeichenerklärung Blatt 2 Bebauungsplan Nr. 579 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Bestandsangaben Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull) Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Wohngebäude / öffentliches Gebäude Wirtschaftsgebäude / gewerbliches Gebäude 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete WA 1+2 und MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 1.1.2 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen generell nicht zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr.1 BauNVO). 1.1.3 Im Baugebiet MI2 sind in den Erdgeschossen keine Wohnungen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 7 Nr. 2 BauNVO). 1.2 Maß der baulichen Nutzung 1.2.1 Als zulässige Grundfläche wird in den Baugebieten WA 1+2 und MI 1-3 die im zeichnerischen Teil festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) 1.2.2 In den Baugebieten WA 1 und MI1-3 sind über die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse hinaus keine weiteren Geschosse (Nicht-Vollgeschosse/Dachgeschosse) zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). 1.2.3 In den mit * gekennzeichneten Bereichen bezieht sich die jeweils angegebene Zahl der Vollge- schosse als Höchstmaß nur auf die unterhalb der Traufe befindlichen Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). 1.2.4 Im Baugebiet MI2 muss die lichte Höhe des Erdgeschosses (EG LH) mindestens 4 m betragen. Die lichte Höhe ist definiert als die Höhendifferenz zwischen der Oberkante Fertigfußboden (OK FF) und der darüber liegenden Unterkante der Decke (UK Decke) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BauGB). 1.3 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.3.1 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 1.3.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flächen oberhalb der Tiefgaragen, die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sofern sie nicht für andere Zwecke (z.B. Zu- und Abfahrten, Gehwege, Platzflächen) benötigt werden, mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 1.4.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Flachdächer zu mindestens 75 % mit mindestens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). 1.4.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die innerhalb der Vorgartenbereiche errichteten Anlagen für Abfallbehälter dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). 1.4.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 dürfen die zum Erhalt festgesetzten Bäume nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit heimischen stand- ortgerechten Laubbäumen (z. B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB). 1.5 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wassersabflusses 1.5.1 In den Baugebieten WA 1+2 und MI 1-3 ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Nieder- schlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten oder als Gebrauchswasser zu nutzen. Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedrosselte Ableitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB). 1.5.2 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind private Zuwegungen, Zufahrten und Plätze sowie offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Porenpflaster, offenfugige Pflas- terungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) anzulegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.5.3 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden Ge- bäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB). 1.6 Immissionsschutz 1.6.1 Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei Errich- tung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vo- rübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109-1/07.16 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 7 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichneten Abgren- zungen des Lärmpegelbereiches III (LPB III) - V (LPB V) sind schallgedämmte Lüftungen vorzuse- hen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für die Bau- gebiete WA 1+2 und MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 2.1 Einfriedungen 2.1.1 Innerhalb der festgesetzten Flächen mit Gehr-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL-AE) sind keine Einfriedungen zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 2.1.2 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind in den übrigen Bereichen Einfriedungen in blickdurchläs- siger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen od er als Hecke aus einheimischen, standortge- rechten Gehölzen zulässig. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine ma- ximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 2.1.3 In den Baugebieten WA 1+2 und MI 1-3 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. aussch ließlich zwischen Terrassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Län- ge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 2.2 Werbeanlagen In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen dürfen sich auf maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite erstrecken und eine Höhe von 1,50 m nicht über- schreiten. Werbeanlagen mit wechselndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (laufendem) Licht sowie freistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 2 BauO NRW). 2.3 Abgrabungen und Aufschüttungen In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig. Anla- gen zur Versickerung oder Rückhaltung des Regenwassers werden zugelassen (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW). 3 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete MI 4-6 (Teilbereich B – Bernings Kotten) 3.1 Art der baulichen Nutzung 3.1.1 In den Baugebieten MI4-6 sind Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 3.1.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften unzu- lässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsverkaufsflächen von max. 500 qm als unterge- ordneter Bestandteil eines Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebes, die zum Verkauf der im Un- ternehmen hergestellten Waren an Endverbraucher dienen sollen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 3.2 Maß der baulichen Nutzung In den Baugebieten MI 4-6 ist die zulässige Höhe baulicher Anlagen als maximale Bauhöhe (BH max.) über Bezugspunkt festgesetzt. Als Bezugspunkt ist jeweils die Oberkante der zugehörigen Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes maßge- bend. Untergeordnete Bauteile können die maximale Bauhöhe überschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 6 BauNVO). 3.3 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 3.3.1 In den Baugebieten MI 4-6 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von Fahr- radabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 3.3.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Stellplätze bzw. Tiefgaragen nur innerhalb der überbaubaren Flä- chen zulässig. Die über den Hochbaugrundriss hinausgehenden Tiefgaragenoberflächen sind mit Ausnahme möglicher Terrassen und Zugänge zu den Hofbereichen dauerhaft und fachmännisch zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB i.V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO sowie § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 3.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 3.4.1 Innerhalb der Baugebiete MI 4-6 sind die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze bis auf notwendige Zuwegungen und Zufahrten, sofern kein besonderes Pflanzgebot festgesetzt ist, durch Rasenflächen, die mit Laubgehölzen locker überstellt sind, dauerhaft zu be- grünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 3.4.2 In den Baugebieten MI 4-6 ist innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen, in gleichmäßiger Überstel- lung der Stellplätze, je angefangene 6 Stellplätze ein heimischer, großkroniger Laubbaum mit ei- nem Stammumfang von mindestens 14 cm fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Je Baum ist eine Vegetationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 9 Abs. 1 25a BauGB). 3.4.3 Die in den Baugebieten MI 4-6 und innerhalb der Fläche für die Abfallentsorgung – Zweckbestim- mung Recyclinghof – mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standortgerechten, heimi- schen Flurgehölzen wie z.B. Hainbuche, Stieleiche, Hasel, Weißdorn und Schneeball vollflächig in einem Pflanzverband von 1 x 1 m zu bepflanzen. Die Bepflanzung ist fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu unterhalten, Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 3.5 Immissionsschutz 3.5.1 Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei Errich- tung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vo- rübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109-1/07.16 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 7 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 3.5.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichneten Abgren- zungen des Lärmpegelbereiches III (LPB III) - V (LPB V) sind schallgedämmte Lüftungen vorzuse- hen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 4 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für die Bau- gebiete MI4-6 (Teilbereich B – Bernings Kotten) 4.1 Dach- und Fassadengestaltung 4.1.1 In den Baugebieten MI4-6 sind Mansarddächer und Krüppelwalmdächer unzulässig (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 4.1.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Dachaufbauten nur bei Dächern ab einer Dachneigung von 35° zu- lässig. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind insgesamt nur auf max. ½ der Trauflänge zuläs- sig. Sie müssen von der Außenseite der giebelseitigen Außenwand mindestens 1,50 m entfernt sein (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 4.1.3 In den Baugebieten MI 4-6 sind Hausgruppen und Doppelhäuser profilgleich mit identischer Dach- form und Neigung und in einheitlichen Materialien auszuführen (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 4.2 Einfriedungen 4.2.1 In den Baugebieten MI 4-6 sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerech- ten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zulässig. Die zuläs- sige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 4.2.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zw ischen Terrassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 4.3 Werbeanlagen 4.3.1 Werbeanlagen sind in den Baugebieten MI 4-6 an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. Obergeschosses angeordnet werden und eine Länge von 2/3 der zugehörigen Gebäudebreite nicht überschreiten (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW). 5 Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB Das ehemalige Kasernengelände ist mit Datum vom 12.01.2015 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungsbereich ist im Plan durch einen violetten Farbstrei- fen (gestrichelt) dargestellt. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen von bauli- chen Anlagen innerhalb dieses Bereiches bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt gem. § 9 DSchG NRW). 6 Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB Ein großer Teil des Planbereiches ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. 7 Hinweise 7.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN- Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 7.2 Denkmalschutz 7.2.1 Das Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne ist mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden und Anlagen, sowie der Einfriedung selbs t, in die Denkmalliste der Stadt Münster ein- getragen worden. Hierzu zählen auch die Terrassen, Straßen, Wege und Plätze, unterirdische An- lagen und der Pflanzen- und Baumbestand. Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler zu be- seitigen, zu verändern, an einen anderen Ort zu verbringen oder die bisherige Nutzung zu ändern, bedarf nach § 9 DSchG der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Grundsätzlich ist der gesam- te, in der Grünungszeit der Kaserne stammende Baumbestand Teil der denkmalpflegerischen Un- terschutzstellung. In begründeten Ausnahmefällen kann, ggf. unter Berücksichtigung von Neuan- pflanzungen, von einem Erhalt abgesehen werden. Eine Beseitigung ist nur im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde möglich. Zum Erhalt von Bäumen können im Zuge der Baugenehmigung Auflagen zum Baumschutz vorgesehen werden. 7.2.2 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines Bo- dendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehör- de oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL - Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu er- halten. 7.3 Kampfmittel Für Teilbereiche des Plangebietes kann keine Aussage über das Vorhandensein von möglichen Kampfmitteln getroffen werden. Für diese noch nicht geprüften Flächen ist bei geplanten Baumaß- nahmen mit Erdeingriffen eine systematische Absuche/Sondierung zu bebauender Grundflächen und ausgehobener Baugruben erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass geplante Ramm-/ Bohr- arbeiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugrubenabsicherungen, Bohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwärmesonden o.ä. einer vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch den Kampfmittelbesei- tigungsdienst unterzogen werden müssen. Bei Ab bruch- oder Rückbauarbeiten im Altbestand ist zu beachten, dass es hierbei zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raumes kommt. Für den gesamten Geltungsbereich gilt grundsätzli ch, dass Erd- und Bauarbeiten aus Sicherheits- gründen sofort einzustellen sind und die Feuerwehr der Stadt Münster unverzüglich zu verständi- gen ist, sofern der Erdaushub eine außergewöhnliche Verfärbung aufweist oder verdächtige Ge- genstände oder Kampfmittel entdeckt werden. 7.4 Altlasten Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutz ung ist der Boden in Teilbereichen der ehemali- gen Kaserne zum Teil erheblich kontaminiert. Ein Gutachten zur Bewertung der Bodenverunreini- gungen in Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen ist in Bearbeitung. Das Gutachten wird Vor- schläge zum Umgang mit den betreffenden Bereichen enthalten. Bis zum Vorliegen des Gutach- tens ist im Bebauungsplan das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche zu kenn- zeichnen. Sollten sich bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen erge- ben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren. 7.5 Artenschutz Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erstellt. Im Plangebiet befinden sich geschützte Vogel- und Fledermausarten. Es sind Bauzeitenregelungen bei der Fäl- lung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaßnahmen zu berücksichtigen sowie vorgezo- gene Ausgleichsmaßnahmen und eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vorhandene Quartiere von Fledermäusen sind vorrangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhalten, nach Maß- gabe der ASP innerhalb der Kaserne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im größtmöglichen Umfang zu erhalten. 7.6 Stadtentwässerung 7.6.1 Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus- und Grundstücksentwässerung müssen mit dem Bauantrag eingereicht werden. 7.6.2 Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht erheblich beeinträchtigen. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Wasserübertritt bei Starkregenereignissen aus- geschlossen werden kann. 7.7 Nutzungszeiten der Sporthalle Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Parkplatz muss bis 22.00 Uhr geräumt sein. Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Abgrenzung der Teilbereiche A und B Festsetzungen des Bebauungsplanes Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsflächen Verkehr Straßenbegrenzungslinie Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete WA MI Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Geschossflächenzahl Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse, als Mindest- und Höchstmaß Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen) 0,6 1,4 1 III II-III Bauweise Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Baugrenze Baulinie Bauvorschriften FlachdachFD Gemeinbedarf Flächen für den Gemeinbedarf Schule Verkehrsberuhigter Bereich Ver- und Entsorgung Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen Elektrizität Grünflächen öffentliche Grünflächen Spielplatz Sportplatz Parkanlage Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Reglung des Wasserabflusses Wasser, Wasserwirtschaft Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Bäume Abfall Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L, zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, der Erschließungsträger E GFL AE Sportlichen Zwecken dienende Gebäuden und Einrichtungen Sozialen Zwecken dienende Gebäuden und Einrichtungen Kulturellen Zwecken dienende Gebäuden und Einrichtungen Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäuden und Einrichtungen offene Bauweiseo Nachrichtliche Übernahme Umgrenzung von Anlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG) Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Wege, Grünflächenaufteilung, Gebäude) Kennzeichnungen Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) Grenze des Überschwemmungsgebiets des Gievenbachs (ermittelt, noch nicht festgesetzt)Ü Fernwärme Verkehrsgrün Entwässerungsgraben BushaltestelleH Erdgeschoss, lichte Höhe mindestens 4,00 m Sperrpfahl Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt EG LH min. 4,00 m Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 Spielplatz Sonstige Festsetzungen Bauhöhe, als HöchstmaßBH max. 12,00 m Abgrenzung unterschiedlicher Geschossigkeit und unterschiedlicher Dachformen SatteldachSD II Zahl der Vollgeschosse unterhalb der Traufe, als Höchstmaß (siehe textliche Festsetzungen 1.2.3) 61,51 II 12 Entwurf zur Offenlegung
579_Plan_Offenlegungsentwurf_Blatt_1
8897 Zeichen
L AE GFL AE L AE Ü Ü Quartiersplatz Quartiersplatz Quartiers- platz Quartiers- platz Quartiers- platz Recyclinghof B/C Grundschule Sporthalle Kita Kita Fläche für die Wasserwirtschaft Regenrückhaltung Regenrückhaltung Regenrückhaltung Regenrückhaltung H B/C B/C Mehrzweckspielfeld GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE L AE Feuerwehr Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg Entwässerungsgraben H Entwässerungsgraben Entwässerungsgraben Entwässerungsgraben Fuß- und Radweg Entwässerungsgraben 70,31 P III I I II II II III I II II I III I I II I II I III III 14 201 195 340 9 I III II I I IV IV I IV IV II II II I III I II II VII I I III I I I I I I I I I 154 I I I I I I I II I I I I I II I I I I I I III I I I I I I I I I 195 a 20 22 I I I I I I I II III I IV III II II I I I I I I I I II Oxford Kaserne Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Bakenhof Flur 042 Flur 041 Flur 040 Flur 031 Sudgeist Rampe Rampe Rampe Rampe Rampe Rampe Gievenbach Rampe Rampe Betriebsfläche Entsorgungsanlage, Abfallbeseitigung Lagerplatz Lagerplatz I I I IV II IV III III Roxeler Straße Niedenstiege Bernings Kotten Potstiege Dieckmannstraße 349 329 1 31 33 14 36 16 35 30 32 34 62 42 60a 40 60 46 38a 41 26 28a 28 38 54a 52 48 50 44 50 54 50a 50b 50c 58a 58 56 49 49a 30e 30d 30c 30b 30a 33 45 29 31 52a 30 52 32a 47 47a 45 32 51 78 21 53a 199 203 2 43 376 374 12 10 197 2b 2a 5 1 416 3 11 16 200 141 143 8b 145a 1 3 3a 6 10 147 149 2156 4 7 514 677 676 504 95 675 499 498 501 500 759 503 451 512 364 362 449 217 216 205 172 165 181 180 170 169 215 120 659 658 654 91 90 103 88 87 99 98 95 652 590 60 70 37 36 68 636 53 52 66 65 64 62 42 59 41 360 473 312 40 24 21 625 177 734 749 755 753 739 531 733 710 532 705 722 694 494 493 471 201 232 231 1 750 748 747 757 756 754 752 751 732 731 730 711 729 707 725 133 28 724 723 704 421 420 738 697 681 692 6 695 630 629 307 628 626 396 227 395 382 383 295 244 239 294 127 124 123 232 340 571 570 637 587 93 71 69 66 65 61 94 60 88 6 5 77 76 72 90 87 93 11 10 Flur 039 WA FD VII MI 0,6 1,4 6 III MI 0,6 1,4 6 III FD III FD III FD III WA FD III WA FD III WA FD III WA WA WA FD III WA FD III WA FD III WA FD III FD IV WA FD V FD III MI 2 FD V FD V WA WA FD III FD IV WA WA FD III FD III FD III WA WA WA FD II FD II FD II FD III EG LH min. 4,00 m EG LH min. 4,00 m FD IV FD IV FD IV FD III MI 1 MI 0,6 1,4 5 III MI 0,6 1,4 6 III MI 3 MI 2FD V FD IV EG LH min. 4,00 m EG LH min. 4,00 m MI 0,6 1,4 6 III MI 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 MI 0,6 1,4 5 III MI 0,6 1,4 6 III FD II BH max.12,00 m BH max.12,00 m BH max.12,00 m BH max.12,00 m BH max.12,00 m BH max.12,00 m BH max.12,00 m MI 0,6 1,4 4 II-III o BH max.12,00 m MI 3MI 0,6 1,4 4 II-III o BH max.12,00 m SD SD SD SD SD SD SD SD SD SD SD SD SD SD SD II II II II II II II I I I I I I I I I SD FD IV FD III Rechtsgrundlagen: • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zu- letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294) • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung von Ver- größerungen oder Verkleine- rungen sind verboten und wer- den aufgrund des Urheber- schutzgesetzes gerichtlich ver- folgt. Plangrundlage Stand 03/2017 Der Rat der Stadt Münster hat am 16.03.2016 gemäß § 2 (1) BauGB den Be- schluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefass t. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 7 vom 24.03.2016 bekannt gemacht. Der Beschluss zur Aufstellung wurde vom Rat der Stadt M ünster am __________ räumlich angepasst. Dieser Beschluss wurde im Amtsblat t der Stadt Münster Nr. ___ vom __________ bekannt gemacht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der B ekanntma- chung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. Münster, __________ Dipl.-Ing. Tegtmeier Ltd. Städt. Vermessungsdirektor Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.- Ing. Schowe Stadtbaurat Ltd. Städt. Baudirektor Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ bis zum __________ offengelegen. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GONW durch den Rat der Stadt am __________ als S atzung beschlossen worden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer Zeichenerklärung Münster 1:1000 Gemarkung: Flur: Maßstab: 31, 39, 40, 41, 42 Festsetzungen des Bebauungsplanes Bestandsangaben Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull) Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Wohngebäude / öffentliches Gebäude Wirtschaftsgebäude / gewerbliches Gebäude 61,51 II 12 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsflächen Verkehr Straßenbegrenzungslinie Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete WA MI Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Geschossflächenzahl Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse, als Mindest- und Höchstmaß Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen) 0,6 1,4 1 III II-III Bauweise Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Baugrenze Baulinie Bauvorschriften Flachdach FD Gemeinbedarf Flächen für den Gemeinbedarf Schule Verkehrsberuhigter Bereich Ver- und Entsorgung Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen Elektrizität Grünflächen öffentliche Grünflächen Spielplatz Sportplatz Parkanlage Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Reglung des Wasserabflusses Wasser, Wasserwirtschaft Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Bäume Abfall Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L, zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, der Erschließungsträger E GFL AE Sportlichen Zwecken dienende Gebäuden und Einrichtungen Sozialen Zwecken dienende Gebäuden und Einrichtungen Kulturellen Zwecken dienende Gebäuden und Einrichtungen Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäuden und Einrichtungen Blatt 1 offene Bauweise o Nachrichtliche Übernahme Umgrenzung von Anlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG) Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Wege, Grünflächenaufteilung, Gebäude) Kennzeichnungen Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) Blatt 1 Blatt 2 Grenze des Überschwemmungsgebiets des Gievenbachs (ermittelt, noch nicht festgesetzt) Ü Fernwärme Verkehrsgrün Entwässerungsgraben Bushaltestelle H Erdgeschoss, lichte Höhe mindestens 4,00 m Sperrpfahl Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt EG LH min. 4,00 m Bebauungsplan Nr. 579 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 Spielplatz Sonstige Festsetzungen Bauhöhe, als Höchstmaß BH max. 12,00 m Abgrenzung unterschiedlicher Geschossigkeit und unterschiedlicher Dachformen Satteldach SD II Zahl der Vollgeschosse unterhalb der Traufe, als Höchstmaß (siehe textliche Festsetzungen 1.2.3) Entwurf zur Offenlegung
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0261/2017 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete WA1+2 und MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 1.1.2 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen generell nicht zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr.1 BauNVO). 1.1.3 Im Baugebiet MI2 sind in den Erdgeschossen keine Wohnungen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 7 Nr. 2 BauNVO). 1.2 Maß der baulichen Nutzung 1.2.1 Als zulässige Grundfläche wird in den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 die im zeichne- rischen Teil festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) 1.2.2 In den Baugebieten WA1 und MI1-3 sind über die festgesetzte Zahl der Vollgeschos- se hinaus keine weiteren Geschosse (Nicht -Vollgeschosse/Dachgeschosse) zuläs- sig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). 1.2.3 In den mit * gekennzeichneten Bereichen bezieht sich die jeweils angegebene Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß nur auf die unterhalb der Traufe befindlichen Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). 1.2.4 Im Baugebiet MI 2 muss die lichte Höhe des Erdgeschosses (EG LH) mindestens 4 m betragen. Die lichte Höhe ist definiert als die Höhendifferenz zwischen der Ober- kante Fertigfußboden (OK FF) und der darüber liegenden Unterk ante der Decke (UK Decke) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BauGB). 1.3 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.3.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zu- lässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 1.3.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flächen oberhalb der Tiefgaragen , die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sofern sie nicht für andere Zw e- cke (z.B. Zu- und Abfahrten, Gehwege, Platzflächen) benötigt werden, mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 1.4.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Flachdächer zu mindestens 75 % mit min- destens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 6 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 1.4.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die innerhalb der Vorgartenbereiche errich- teten Anlagen für Abfallbehälter dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). 1.4.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 dürfen die zum Erhalt festgesetzten Bäume nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuan- pflanzungen mit heimischen standortgerechten Laubbäumen (z. B. Eiche, Hainbu- che, Ahorn) zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB). 1.5 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wassersabflusses 1.5.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 ist das auf den privaten Grundstücken anfallen- de Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten oder als Ge- brauchswasser zu nutzen. Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. Ausnahmen können zugelassen wer- den, wenn eine vollständige Vers ickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedrosselte Ableitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB). 1.5.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind private Zuwegungen, Zufahrten und Plätze sowie offene, ebenerdige Stellplätze m it wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Po- renpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) anzu- legen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.5.3 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu er- richtenden Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes d ienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB). 1.6 Immissionsschutz 1.6.1 Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müs- sen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lär m- pegelbereichen nach DIN 4109- 1/07.16 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 7 er- füllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichne- ten Abgrenzungen des Lärmpegelber eiches III (LPB III) - V (LPB V) sind schallg e- dämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für die Baugebiete WA 1+2 und MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 2.1 Einfriedungen 2.1.1 Innerhalb der festgesetzten Flächen mit Gehr-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL-AE) sind keine Einfriedungen zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 2.1.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind in den übrigen Bereichen Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbi n- dung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zulässig. Die z u- lässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 2.1.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Ter- rassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfe r- Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 6 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) tigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 2.2 Werbeanlagen In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Lei s- tung und nur bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen dürfen sich auf maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite er- strecken und eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Werbeanlagen mit wech- selndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (laufendem) Licht sowie f reistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW). 2.3 Abgrabungen und Aufschüttungen In den Baugebieten WA1+2 und MI 1-3 sind Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig. Anlagen zur Versickerung oder Rückhaltung des Regenwassers werden zugelassen (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW). 3 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete MI4-6 (Teilbereich B – Bernings Kotten) 3.1 Art der baulichen Nutzung 3.1.1 In den Baugebieten MI4-6 sind Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 3.1.2 In den Baugebieten MI4-6 sind Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirt- schaften unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsverkaufsflächen von max. 500 qm als untergeordneter Bestandteil eines Gewerbe- oder Dienstleis- tungsbetriebes, die zum Verkauf der im Unternehmen hergestellten Wa ren an End- verbraucher dienen sollen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 3.2 Maß der baulichen Nutzung In den Baugebieten MI4-6 ist die zulässige Höhe baulicher Anlagen als maximale Bauhöhe (BH max.) über Bezugspunkt festgesetzt. Als Bezugspunkt ist jeweils die Oberkante der zugehörigen Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fass a- denlänge des jeweiligen Gebäudes , maßgebend. Untergeordnete Bauteile können die maximale Bauhöhe überschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 6 BauNVO). 3.3 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 3.3.1 In den Baugebieten MI 4-6 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Aus- nahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 3.3.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Stellplätze bzw. Tiefgaragen nur innerhalb der über- baubaren Flächen zulässig. Die über den Hochbaugrundriss hinausgehenden Tie f- garagenoberflächen sind mit Ausnahme möglicher Terrassen und Zugänge zu den Hofbereichen dauerhaft und fachmännisch zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB i.V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO sowie § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 3.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 3.4.1 Innerhalb der Baugebiete MI 4-6 sind die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze bis auf notwendige Zuwegungen und Zufahrten, sofern kein besonderes Pflanzgebot festgesetzt ist, durch Rasenflächen, die mit Laubg e- hölzen locker überstellt sind, dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 6 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 3.4.2 In den Baugebieten MI 4-6 ist innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen, in gleichmäßi- ger Überstellung der Stellplätze, je angefangene 6 Stellplätze ein heimischer, groß- kroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Je Baum ist eine V e- getationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 9 Abs. 1 25a BauGB). 3.4.3 Die in den Baugebieten MI 4-6 und innerhalb der Fläche für die Abfallentsorgung – Zweckbestimmung Recyclinghof – mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standortgerechten, heimischen Flurgehölzen wie z.B. Hainbuche, Stieleiche, Hasel, Weißdorn und Schneeball vollflächig in einem Pflanzverband von 1 x 1 m zu be- pflanzen. Die Bepflanzung ist fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu unterhalten, Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 3.5 Immissionsschutz 3.5.1 Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müs- sen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lär m- pegelbereichen nach DIN 4109- 1/07.16 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 7 er- füllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 3.5.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichne- ten Abgrenzungen des Lärmpegelber eiches III (LPB II I) - V (LPB V) sind schallg e- dämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 4 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für die Baugebiete MI4-6 (Teilbereich B – Bernings Kotten) 4.1 Dach- und Fassadengestaltung 4.1.1 In den Baugebieten MI 4-6 sind Mansarddächer und Krüppelwalmdächer unzulässig (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 4.1.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Dachaufbauten nur bei Dächern ab einer Dachnei- gung von 35° zulässig. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind insgesamt nur auf max. ½ der Trauflänge zulässig. Sie müssen von der Außenseite der giebelseitigen Außenwand mindestens 1,50 m entfernt sein (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 4.1.3 In den Baugebieten MI4-6 sind Hausgruppen und Doppelhäuser profilgleich mit ide n- tischer Dachform und Neigung und in einheitlichen Materialien auszuführen (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 4.2 Einfriedungen 4.2.1 In den Baugebieten MI 4-6 sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. M a- schendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zulässig. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt . Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 4.2.2 In den Baugebieten MI4-6 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terrassenfl ä- chen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußbo- den und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 6 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 4.3 Werbeanlagen 4.3.1 Werbeanlagen sind in den Baugebieten MI 4-6 an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. Oberg e- schosses angeordnet werden und eine Länge von 2/3 der zugehörigen Gebäude- breite nicht überschreiten (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW). 5 Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB Das ehemalige Kasernengelände ist mit Datum vom 12.01.2015 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungsbereich ist im Plan durch einen violetten Farbstreifen (gestrichelt) dargestellt. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen innerhalb dieses Bereiches bedür- fen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt gem. § 9 DSchG NRW). 6 Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB Ein großer Teil des Planbereiches ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. 7 Hinweise 7.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Al- bersloher Weg 33, eingesehen werden. 7.2 Denkmalschutz 7.2.1 Das Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne ist mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden und Anlagen, sowie der Einfriedung selbst, in die Denkmal- liste der Stadt Münster eingetragen worden. Hierzu zählen auch die Terrassen, Straßen, Wege und Plätze, unterirdische Anlagen und der Pflanzen- und Baumbe- stand. Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler zu beseitigen, zu verändern, an einen anderen Ort zu verbringen oder die bisherige Nutzung zu ändern, bedarf nach § 9 DSchG der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Grundsätzlich ist der gesamte, in der Grünungszeit der Kaserne stammende Baumbestand Teil der denkmalpflegerischen Unterschutzstellung. In begründeten Ausnahmefällen kann, ggf. unter Berücksichtigung von Neuanpflanzungen, von einem Erhalt abgesehen werden. Eine Beseitigung ist nur im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde möglich. Zum Erhalt von Bäumen können im Zuge der Baugenehmigung Auflagen zum Baumschutz vorgesehen werden. 7.2.2 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) ist die Entde- ckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfun- de aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL - Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 7.3 Kampfmittel Für Teilbereiche des Plangebietes kann keine Aussage über das Vorhandensein von möglichen Kampfmitteln getroffen werden. Für diese noch nicht geprüften Fl ä- chen ist bei geplanten Baumaßnahmen mit Erdeingriffen eine systematische Abs u- che/Sondierung zu bebauender Grund flächen und ausgehobener Baugruben erfor- Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 5 von 6 Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) derlich. Zudem ist zu beachten, dass geplante Ramm -/ Bohrarbeiten im Spezialtief- bau für z.B. Baugrubenabsicherungen, B ohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwär- mesonden o.ä. einer vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch den Kampfmi t- telbeseitigungsdienst unterzogen werden müssen. Bei Abbruch- oder Rückbauarbei- ten im Altbestand ist zu beachten, dass es hierbei zu keiner Aus weitung des zuvor umbauten Raumes kommt. Für den gesamten Geltungsbereich gilt grundsätzlich, dass Erd- und Bauarbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen sind und die Feuerwehr der Stadt Müns- ter unverzüglich zu verständigen ist, sofern der Erdaushub eine außergewöhnliche Verfärbung aufweist oder verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt wer- den. 7.4 Altlasten Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden in Teilbereichen der ehemaligen Kaserne zum Teil erheblich kontaminiert. Ein Gutachten zur Bewer- tung der Bodenverunreinigungen in Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen ist in Bearbeitung. Das Gutachten wird Vorschläge zum Umgang mit den betreffenden Bereichen enthalten. Bis zum Vorliegen des Gutachtens ist im Bebauungs plan das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche zu kennzeichnen. Sollten sich bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren. 7.5 Artenschutz Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erstellt. Im Plangebiet befinden sich geschützte Vogel - und Fledermausarten. Es sind Bau- zeitenregelungen bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaß- nahmen zu berücksichtigen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vorhandene Quartiere von Fledermäu- sen sind vorrangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhalten, nach Maßgabe der ASP innerhalb der Kaserne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im größtmöglichen Umfang zu erhalten. 7.6 Stadtentwässerung 7.6.1 Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus - und Grundstücksentwäss e- rung müssen mit dem Bauantrag eingereicht werden. 7.6.2 Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht erheblich beeinträchtigen. Die Zu- fahrten zu den Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Wasserübertritt bei Starkregenereignissen ausgeschlossen werden kann. 7.7 Nutzungszeiten der Sporthalle Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Par k- platz muss bis 22.00 Uhr geräumt sein. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 6 von 6
V-0261-2017-Anlage-4-Planverkleinerung
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94° (2 - Amt für 8.7 _ a _\aN Stadtentwicklung, DEN , x / - Nee Stadtplanung, SUN ” AN iaunamo " - Verkehrsplanung BEST HEN I) \ CE . . ; - a . Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0261/2017| ; —— OEL . f N WW, RL TPRT Gr GL N \ Y e, 94 IA RR Ss Ed A I ‘I ® N OR A »* " . EN \ oO %, N A Q . ® \ 2’ % > $ ß „0 S N - N N D JE, D . & \ 4 Pr G 22 S 7" 2 5 Ge D) = B \ N B\ & GCGh Sucgeist —z Bebauungsplan Nr. 579 Planverkleinerung / ohne Maßstab
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Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Stra- ße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stadtbezirk: Münster - West Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 579: Gieven- beck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gie- venbecker Reihe / Niedenstiege) Zeit: 07.04.2016, 18:30 Uhr Ort: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums, Diekmannstraße 141, Münster Teilnehmer: ca. 250 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine Vertreter der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Stadtdirektor Schultheiß, Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Kurz, Herr Franke, Frau Janssen, Herr Jaskowiak, Herr Leifken Vertreter der Arge Oxford: Herr Prof. Schultz-Granberg, Frau Pavel, Herr Herrmann, Herr Prof. Uhl Vertreter der BImA: Herr Stake, Herr Stephan Eröffnung Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter der Verwaltung, der Arge Oxford sowie Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die letzte Bürgerinformation zur Entwicklung der Oxford-Kaserne fand im November 2014 statt. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzei- tige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) “ wird nun deutlich, dass der in- formelle Charakter der bisherigen Beteiligung verlassen wurde und hiermit das formelle Verfahren für die Bürgerschaft beginnt. Herr Brinktrine ruft die Bürgerinnen und Bürger auch in diesen kommenden Verfa h- rensschritten zu einer aktiven Teilnahme auf. Auf die Befragung durch das Institut für Geoinformatik (Uni- versität Münster) am Rande dieser Veranstaltung zum Zwecke einer wissenschaftlichen Arbeit weist Herr Brinktrine hin. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass das bish e- rige Ergebnis der städtebaulichen Planung ohne die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangre i- chen Beteiligungsschritte nicht möglich gewesen wäre. Hiermit wurde ein Rahmen geschaffen, der über das Bebauungsplanverfahren nun gesichert werden muss. Die Regelungen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaffen. Eine Belebung der Oxford-Kaserne hat mittlerweile durch die Flüchtlingsunte r- bringungen stattgefunden. Dies ist sehr zu begrüßen. Neben dieser Nutzung, deren Dauer niemand a b- schätzen kann, hat die Verwaltung das Ziel, erste Entwicklungsabschnitte für Wohnungen aller Art gem. den Zielen der Partizipationsprozesse ab dem Jahr 2018 bereit zu stellen. Auch Herr Oberbürgermeister Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0261/2017 Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanve r- fahren auf. Vorstellung der Planungen Erläuterungen der Arge Oxford: Herr Prof. Schul tz-Granberg stellt das Team der Arge Oxford (Frau Pavel von Kéré Architecture, Herr Herrmann von bbz-Landschaftsarchitekten und Herr Prof. Uhl für die Regenwasserbewirtschaftung) vor und erläutert anschließend den erreichten Planungsstand. In den letzten 1 ¼ Jahren wurde das städtebauliche Strukturkonzept weiter qualifiziert. Auch wenn sich das jetzige Ergebnis oberflächlich betrachtet nicht wesentlich unterscheidet zum Verfahrensstand von 2014, konnten doch in Abstimmung mit den Fachämtern wesentliche Zielaussagen und Details konkret i- siert werden. Der jetzige Entwurfsstand mit Stand vom 30.11.2015 zeichnet sich durch folgende Aspekte aus: Die Flächennutzungen und Flächenausweisung nach öffentlichem / privatem Eigentum konnten konkret i- siert werden. Nutzungseinheiten und Gemeinschaften wurden identifiziert. Diese ermöglichen eine flexi b- le und abschnittsweise Entwicklung. Strukturell begründete Verdichtungen in Teilbereichen ermöglichen eine Erhöhung der Wohneinheiten von ca. 950 auf ca. 1.100 Wohneinheiten. Das Erschließungssystem wurde konkretisiert. Die zentrale Erschließung erfolgt über die zentrale Achse von der Roxeler Straße zum Arnheimweg / Gievenbecker Reihe. Vom Bernings Kotten erfolgt eine westl i- che Hauptanbindung. Für die Hauptachsen ist eine Tempo 30-Zonierung vorgesehen. Die Erschließung der einzelnen Quartiere erfolgt über Nebenstränge. Eine Buslinie kann von der Roxeler Straße zum Ber n- ings Kotten eingeschleift werden. Ein zentraler Haltepunkt ist am ehem. Exerzierplatz verortet. Die Stel l- plätze sind je zur Hälfte oberirdisch und in Tiefgaragen vorgesehen. Diese Verteilung ist robust und flex i- bel gegenüber evtl. verändertem Mobilitätsverhalten. Die Vorgaben des Denkmalschutzes wurden abgestimmt und die Objekte der Unterschutzstellung kon n- ten weitgehend berücksichtigt werden. Neben der Erschließungsstruktur mit dem Pflastermaterial, den Terrassenanlagen und der Umwährungsmauer ist ein Großteil der unter Schutz gestellten Gebäude zur Umnutzung berücksichtigt. Herr Prof. Schultz-Granberg erläutert Szenarien zur abschnittweisen Umnutzung des Areals unter B e- rücksichtigung der Flüchtlingsnutzung durch die Stadt Münster und d as Land NRW. Nördliche und nord- westliche Bereiche können unabhängig von dieser Nutzung abschnittsweise der allgemeinen Wohnnu t- zung zugeführt werden. Je nach Abstimmung mit dem Land NRW kann sich die Arge Oxford auch eine frühzeitige Entwicklung des Exerzierplatzes vorstellen. Die Mannschaftsgebäude wurden hinsichtlich einer Wohnentwicklung unter Denkmalaspekten untersucht. Die praktikabelste Lösung ist die Entwicklung hin zu 2-Spänner Einheiten. Lediglich je 4 Eingänge, die e i- ne barrierefreie Erreichbarkeit gewährleisten, sind in die prägenden östlichen Fassaden einzuarbeiten. Je einer dieser Zugänge ermöglicht über die bestehenden großzügigen Treppenhäuser Durchwegungen der Gebäude. Von kleinen Singlewohnung en bis hin zu großzügigen Familienwohnung en kann sich das An- gebot an Wohnraum je Mannschaftsgebäude vielfältig darstellen. Zu den westlichen Bereichen sind Ba l- kone vorstellbar. Fast alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet. Auch für die Garagenhallen gibt es Lösungsansätze, die den denkmalgeschützten Habitus berücksicht i- gen. Die Lösungen reichen von 4- 6 „Reihen-Wohnungen“ je Halle bis hin zur Unterbringung von 5- züg i- gen Kindertagesstätten. Für die Neubauten wurden Modellstudien durchgeführt, die auch anhand des bei der Bürgeranhörung ausgestellten Arbeitsmodells qualifiziert wurden. Die Studien belegen die Realisierbarkeit von unte r- schiedlichsten Haus- und Wohnungstypen und Eigentümerschaften. In Teilbereichen (Exerzierplatz und Haupterschließung) ist die Ergänzung von gewerblichen Einheiten im Erdgeschoss in bis zu fünfgescho s- sigen Gebäuden möglich. Es wird eine ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Möglichst viel Regenwasser soll im G e- biet versickern können und den Wasserhaushalt des Bodens weitestgehend nicht beeinfluss en bzw. die derzeitige Situation sogar verbessern. Eine Folge ist, dass das östlich außerhalb der ehem. Kasernena n- lage vorgesehene Regenwasserrückhaltebecken wesentlich kleiner dimensioniert werden kann. Der Ver- Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 siegelungsgrad wird von 43 % im Bestand auf 35 % gem. Entwurf verringert. Die Berücksichtigung von Gründächern bei den Neubauten trägt zur örtlichen Retention bei. Überschüssiges Regenwasser wird in offene Gräben, Mulden und Rinnen abgeführt. Hier versickert es oder es wird in das Regenwasserrüc k- haltebecken geleitet. Neben der ortsnahen Versickerung ist die Sichtbarmachung des Regenwassers im öffentlichen Raum ein wesentliches Ziel des Konzeptes. Der Exerzierplatz, mit seiner ursprünglichen Größe in etwa vergleichbar mit dem Domplatz, wird durch Neubauten auf ca. ¼ der Flächengröße verkleinert. Die zukünftige Platzstruktur wird dreigeteilt: Baumb e- stand mit Baumdach im nördlichen Bereich; Flächen zur Sichtbarmachung des Regenwassers mit evt. Wasserspielen und Wasserbehälter und Versickerungsbereichen; offene multifunktionale Platzfläche, z.B. für Veranstaltungen. Den Nachhaltigkeitsaspekt der Summe der Planungsinhalte dokumentiert ein durchgeführter PreCheck zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Städtebaulichen Konzepten. Demnach liegt der Erfüllungsgrad bei 76 % gem. DGNB und würde Goldstatus bedeuten. Mit wenigen Nachbesserungen ist ein Platinstatus (ab 80 %) erreichbar. Als Ausblick hält Professor Schultz-Granberg fest: Wenn die dargestellten Entwurfsinhalte umgesetzt werden, entsteht ein neues Stadtquartier zum Wohlfühlen. Erläuterungen der Verwaltung: Herr Kurz erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die Aufstellung des B e- bauungsplanes Nr. 579 und der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, die der Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 beschlossen hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vergleich zum eigentlichen Kasernengelände vergrößert. Nördliche Bereiche des „Grünen Fingers“ wurden hinz u- gezogen, um eine evtl. Neuordnung der Sport- und Grünflächen zu regeln. Im östlichen Bereich des Gi e- venbachtals sind Flächen erforderlich, um die maßnahmebedingte Regenrückhaltung gewährleisten zu können. Die westlichen Bereiche, südlich von Bernings Kotten, sind erforderlich, um einen strukturell ve r- träglichen Übergang der Bestandsstrukturen zum Kasernenareal – hier das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe - sicher zu stellen. Außerdem wird eine höhere Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich angestrebt, wie sie jetzt schon an der Dieckmannstraße rund um den Kreisverkehr existiert. Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Kurz anhand eines Zeitplanes vor. Demnach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für Mitte 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der auch nachdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen vorbringen können, ist für den Zeitraum um den Jahreswechsel 2016/2017 geplant. Im Anschluss an die Erläuterungen der Arge Oxford und der Verwaltung bittet Herr Brinktrine die Anw e- senden um Anmerkungen und Fragen. Gesprächspartner für das Publikum sind Herr Stadtdirektor Schultheiß, Herr Thielen, Herr Kurz und Herr Prof. Schultz-Granberg. Fragen der Bürgerinnen und Bürger • Eine Bürgerin weist darauf hin, dass das Coesfelder Kreuz verkehrlich überlastet ist. Ein anderer Bürger bestätigt, dass die Situation für stadteinwärts fahrende Pkw schlechter geworden ist. > Herr Schultheiß erläutert, dass es zu Spitzenzeiten an mehreren neuralgischen Kreuzung s- punkten im Stadtgebiet zu verkehrlichen Überlastungen kommt. Die entsprechenden Situati o- nen werden permanent beobachtet. Dennoch lassen sich die Verkehrsanlagen nicht immer an die Bedarfe der Spitzenzeiten anpassen. W o es möglich und zweckmäßig ist, wird entspr e- chend den jeweiligen Bedarfen die Verkehrssteuerung (Signalanlagen, Beschilderung) ang e- passt. In Einzelfällen sollte auch die Öffentlichkeit dafür Verständnis zeigen, dass über eine A n- passung der Verkehrssteuerung die Qualität der Sicherheit zulasten von Wartezeiten des mot o- risierten Verkehrs verbessert wird. • Ein Bürger weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Kasernenareals für Pkw nur eingeschränkt möglich ist. > Herr Schultheiß und Herr Thielen weisen darauf hin, dass die verkehrliche Anbindungssituation nicht als überragend zu bezeichnen ist, sich aber immerhin noch als sehr gut bezeichnen lässt. Wie bei allen städtebaulichen Entwicklung en wird jedoch nicht nur in den Grenzen des Ge l- Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 tungsbereiches gedacht, sondern auch die darüber hinaus bestehende infrastrukturelle Einbi n- dung bewertet und ggf. angepasst. • Ein Bürger fragt, ob lediglich 1.100 Fahrradstellplätze eingeplant sind. > Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass gem. Konzept 3.333 Stellplätze für Fahrr ä- der vorgesehen sind. • Eine Bürgerin äußert ihre Bedenken, dass die bestehende Einzelhandelsstruktur nicht ausreichend sein wird für die Neubürger und fragt, ob im Plangebiet neue Einzelhandelsflächen vorgesehen sind. > Herr Thielen weist darauf hin, dass mit dem Stadtbereichszentrum Roxeler Straße und der Ortsmitte um St. Michael die Angebotsstruktur ausreichend ist. Im Plangebiet selbst sind ledi g- lich kleinere, ergänzende Einzelhandelsstrukturen vorgesehen. • Ein Bürger weist darauf hin, dass im Zuge der Zunahme von Elektrofahrzeugen entsprechende Stromversorgungen einzuplanen sind. > Herr Prof. Schultz-Granberg bestätigt, dass im Rahmen der weiteren Konkretisierung dies zu berücksichtigen ist. • Eine Bürgerin weist darauf hin, dass zu Spitzenzeiten die V on-Esmarch-Straße komplett mit Fah r- radfahrern überfüllt ist. > Herr Schultheiß sagt zu, die Situation beobachten zu lassen. Ggf. seien auf der Grundlage einer Zählung Anpassungen vorzunehmen. • Ein Bürger bestätigt, dass der städtebauliche Entwurf sehr ambitioniert ist und in seinen Einzelteilen mit hoher Qualität versehen ist. Er fragt, wie diese Ansprüche im Rahmen der Realisierung gesichert werden können. > Herr Schultheiß und Herr Thielen bestätigen, dass die Qualitäten im Sinne der Verwaltung auch umgesetzt werden sollen. Neben dem Bebauungsplan wird hierfür die Ausarbeitung von Wet t- bewerben und städtebaulichen Verträgen eine große Rolle spielen. • Ein Bürger fragt, ob neben konventionellen Tiefgaragen der Einsatz von vollautomatischen Parki e- rungsanlagen vorgesehen ist. > Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass die Berücksichtigung nicht ausgeschlossen ist. Aber Beispiele wie etwa in Tübingen zeigen, dass entsprechende Parkierungsanlagen in Spitzenzeiten an Akzeptanzgrenzen stoßen und die Anlagen z.B. durch die Eintragung von Salz im Winter korrosionsanfällig sind. • Ein Bürger weist darauf hin, dass er Mitglied einer Baugenossenschaft ist. Er hat die Sorge, dass schon viele Parameter festgesetzt sind und für Baugruppen oder Genossenschaften kein Gesta l- tungsspielraum mehr besteht. Er regt an, einen Teil des Quartiers noch nicht zu verplanen. In die- sem Zusammenhang wird die Ergänzungsfrage gestellt, wann sich Baugruppen oder Baugenosse n- schaften am besten in das Verfahren einschalten können. > Die Vertreter des Podiums verweisen darauf, dass das städtebauliche Grundgerüst sehr robust ist und über wenige Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung ein hoher Realisierung s- spielraum in den Quartieren möglich bleiben soll. Ein bauleitplanerisches Grundgerüst ist j e- doch notwendig, um eine Verlässlichkeit für alle Interessierten zu gewährleisten und die Umse t- zung einer strukturellen Qualität zu sichern. Neben der Festsetzung von städtebaulichen Dic h- ten, die eine städtebaulich-räumliche Qualität sichern, ist ohnehin die Berücksichtigung von u m- fangreichen Freianlagen erforderlich, um die Ziele der Regenwasserbewirtschaftung zu erre i- chen. Somit wird auf privaten Freiflächen auch eine Gartennutzung möglich sein. > Betreffend die Beteiligung von Baugruppen und -genossenschaften wird darauf hingewiesen, dass bereits ein guter Kontakt zur Verwaltung besteht. Auf die zusätzlich eingerichtete Stelle im Amt für Wohnungswesen für das Klientel der Baugruppen, Baugemeinschaften und -genossenschaften wird verwiesen. Zur konkreten Vermarktung bzw. evtl . Interessenbekundungsverfahren kann zu diesem Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden, da bisher weder die Stadt Münster noch eine städtische Gesellschaft im Besitz der Liegenschaften ist und somit noch kein Konzept zur Vermarktung besteht. • Ein Bürger fragt, warum sich die Verhandlungen mit der BImA so in die Länge ziehen und ob es r e- gelmäßige Verhandlungsgespräche gibt. > Herr Schultheiß u6nd Herr Thielen bestätigen, dass es regelmäßige Verhandlungsgespräche gibt, in denen der Erwerb unter Berücksichtigung der komplexen Zusammenhänge nicht nur der Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 Oxford-Kaserne sondern auch der größeren York-Kaserne verhandelt werden . Das Ziel, mit der ersten Neubebauung in 2018 zu starten, wird aber weiterhin angestrebt und ist realistisch. • Ein Bürger fragt, welche Gebietskategorien festgesetzt werden sollen. > Herr Kurz erläutert, dass weitestgehend eine Allgemeine Wohnnutzung (WA) festgesetzt we r- den soll. Am Exerzierplatz und in Teilen an der Haupterschließungsachse sind Mischgebiete (MI) mit Reglementierung der Einzelhandelsnutzung vorgesehen. • Ein Bürger fragt, wann sich die Bürgerinnen und Bürger wieder an dem Planverfahren beteiligen können. > Herr Thielen und Herr Kurz stellen dar, dass im Rahmen der Bauleitplanung die nächste forme l- le Beteiligung zur Offenlegung vorgesehen ist. Darüber hinaus steht die Verwaltung für Anr e- gungen und Hinweise jederzeit zur Verfügung. Von diesem Angebot solle Gebrauch gemacht werden. Nach Aussage von Herrn Prof. Schultz-Grandberg freut sich auch die Arge Oxford j e- derzeit über Rückmeldungen. • Eine Bürgerin regt an, nicht zu dicht bzw. zu dunkel zu bauen. Es sollten zudem nicht nur dunkle Ziegelfassaden realisiert werden. > Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Thielen stellen dar, dass Ziegelfassaden nicht vorg e- schrieben werden sollen. Es wird auf die Bestandsgebäude verwiesen, die mit hochwertigem Mineralputz versehen sind. Vorstellbar ist, dass die Materialwahl möglichst offen gehalten wird. • Ein Bürger fragt, ob schon konkrete Investoren bekannt sind. Zudem fragt er, ob zukünftig die Ve r- mietung oder der Verkauf von Wohnungen vorgesehen ist. Er weist darauf hin, dass Wohnungen in Münster zu teuer sind. > Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Schultheiß weisen darauf hin, dass bisher kein konkreter Investor bekannt ist. Die zukünftigen Vergaben und Ausschreibungen sollen hinsichtlich der Nachfrageklientel weit gestreut werden. Es werden vielfältige Eigentums- und Wohnstrukturen angestrebt. Auf die Präsentation der Arge Oxford mit der Darstellung der möglichen, vielseitigen Clusterbildung wird hingewiesen. • Ein Bürger ist irritiert, da sich die Zahl der Wohnungen von 950 auf 1.100 erhöht hat. Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung war von 800 Wohnungen die Rede. Nach seiner Ansicht wurde im Bete i- ligungsverfahren weder eine so hohe Wohnungsanzahl noch eine Höhe von bis zu fünf Geschossen gefordert. > Herr Prof. Schultz-Granberg stellt dar, dass im Rahmen der vergangenen Qualifizierung die entsprechende Verdichtung und Erhöhung von Baukörpern die städtebauliche Qualität unte r- stützt, wie z.B. bei der räumlichen Fassung des Exerzierplatzes. Mit einer durchschnittlichen Geschossigkeit von ca. 2,6 ist immer noch eine Orientierung an die Bestandssituation bzw. den Gievenbecker Strukturen gegeben. Die Verträglichkeit bzw. die städtebauliche Qualität kann am Arbeitsmodell sehr gut nachvollzogen werden. Für die Nachhaltigkeit eines Gebietes ist, da die Erstellung und Vorhaltung von Infrastruktur erforderlich ist, zudem eine gewisse Mindestdichte erforderlich. • Ein Bürger lobt die Grünflächenplanung und die Integration von Wasserflächen. Er regt an, auch an öffentliche Sitzgelegenheiten zu denken. > Herr Prof. Schultz-Granberg versichert, dass das Büro von Herrn Herrmann als beteiligte Lan d- schaftsarchitekten in der Arge Oxford diese Optionen vielseitig berücksichtigen wird. Ende der Veranstaltung Herr Brinktrine ruft zur weiteren intensiven Beteiligung auf und bedankt sich für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Er spricht Herrn Prof. Schultz-Granberg und den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung seinen Dank aus und beendet die Veranstaltung um 20:15 Uhr. gez. Herr Brinktrine Bezirksbürgermeister gez. Herr Leifken Protokollführer
V-0261-2017-Anlage-5-Staedtebaulicher-Entwurf
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III III III+DG 71.05 B24 N64 N65 N63 B21 N67 N69 B23 N66 B20 N57 N62 N61 N59 B17 N55 B16 B12 N46 N49 N48 N47 B7 B42 B43a B43 B8 B6 B47 B5 B01 N42 N43 B32 N39 N33 N34 N35 N36 N37 N38 N40 B4 N26 B30b B30c B31 N24 N22 N21 N09 N15 N14 N06 N05 N04 N10 N08 N01 N02 N11 N71 N70 N72 N78 N75 N79 N80 N81 N77 N51 N50 N52 B13 N45 N56 N03 N54 B30a N41 N44 N23 N21a N44a N31 N32 N30 N28 N28a N53 N13 N73 B01a III II III III III II III II III II III II III III II III II II II+DG III V III II+DG V II I (Terrassen) I (Terrassen) III+DG III+DG III+DG IV IV II+DG IV IV+DG III+DG III+DG IV II+DG II II+DG II+DG II I II II I III II+DG III II+DG II+DG II II II I+DG I+DG II II II II II I II+DG II+DG II+DG III II+DG II+DG II+DG III II+DG II+DG II+DG III II+DG II+DG II+DG III+DG IIIDG III II+DG II II II II+DG II+DG III III VII II II+DG II+DG II+DG III IV II+DG IV IV IV V IV II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II II III II+DG III III RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD 'Quelle' 'Quelle' GD GD GD GD RWN GD GD GD RWN GD GD GD RWN GD GD GDGD GD RWN GD GD GD GD GDGD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD III III IV III V IV'Quelle' III IV+DG II+DG GD öffentliches Parken Grüner Finger Grüner Trichter Gievenbach Stadtbereichszentrum BG-Roxeler Straße Dieckmannstraße Bernings Kotten Dieckmannstraße Roxeler Straße Gievenbecker Reihe Gievenbecker Reihe Gievenbecker Reihe Neue Fuß- und Radwegverbindung Vorhandene Sportplätze Fachwerk Gievenbeck Turn- und Sportclub Münster e.V. Sportplatz Grünflächen-unterhaltung Basketballl Skatepark Sportplatz Sportplatz Wohnhof Wohnen mit Aussicht Wohnen mit Garten Wohnhof Wohnen mit Garten Neue Zufahrt: "Grünes Tor" fast vollständige Erhaltung der Bestandsbäume Wohnen mit Garten Starterhof Gastronomie Wohnen und Arbeiten am Platz Turnhalle Wohnen Quartiersplatz Quartiersplatz Quartiersplatz Altes Tor bestehendes Pflaster Bus Paradeplatz Wasserspiel bestehendes Baumdach Ev. Lukas Kirchengemeinde Vereine & Schule Oxford-Boulevard Oxford-Boulevard KFZ-Sachverständiger Klaus Hartlieb Feuerwehr Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohnhof Wohnhof Wohnhof Wohnhof Kindergarten Wohnhof Wohnhof Regenwasserlauf West-Ost-Graben Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Versickerungsmulde Quartiersplatz Versickerungsmulde Schule Raingarden Zentrale Versickerungsmulde Zentrale Versickerungsmulde bestehendes Pflaster bestehendes Pflaster Versickerungsmulde Wohnen Raingarden Raingarden öffentliches Parken Poller Poller Poller Poller öffentliches Parken TG-EINFAHRT privates Parken privates Parken privates Parken privates Parken privates Parken öffentliches Parken privates Parken privates Parken öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken privates Parken öffentliches Parken öffentliches Parken Bring- und Holzone Schule Kindergarten/ Wohnen Schulhof Mulde Wendepunkt Müllfahrzeug Bernings Kotten Freibereich KITA öffentliches Parken privates Parken WendepunktPKW Wendepunkt Müllfahrzeug Kindergarten/ Wohnen Raingarden Raingarden öffentliches Parken privates Parken Wohnhof Wohnhof Altes Tor privates Parken privates Parken Versickerungsmulde öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Freibereich KITA Freibereich KITA Flex-Parken Flex-Parken Raingarden Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Poller AWM-Recyclinghof Freibereich KITA Wasserpavillion Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation 51 PKW 53 PKW 49 PKW 42 PKW 51 PKW 36 PKW 32 PKW 86 PKW 24 PKW 32 PKW 114 PKW 58 PKW 32 PKW 49 PKW 46 PKW 60 PKW TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG SpielflächeSpSpSp A-Bereich 2.170 qm ort ksport Parksp kspkspksp , Parcoursport und egenheitenelege Sportgeleg elegeleggeleg Spielfläche ch B/C-Bereich 1.080 qm TartanfeldT feldfeldfeld TT 4444 22x44 4444x44444444444444444 970m29 auf-auLaaaaa und Weitsprungbahn prunprun Spielfläche äcäcäc S B/C-BereichB/C-Bereich rerereBeBeB 1.200 qm 10 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 10 Velos 30 Velos 20 Velos 100 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 40 Velos 20 Velos 80 Velos 20 Velos 20 Velos 40 Velos 40 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 30 Velos 30 Velos 50 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 40 Velos 20 Velos 20 Velos 40 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 40 Velos 30 Velos 80 Velos 50 Velos 20 Velos 80 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 30 Velos 40 Velos 26 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos Wendeschleife Anlieferung Erschließung Turnhalle Wendeschleife Wendeschleife Wendeschleife * * * * * * * * Zentrale Versickerungsmulde Zentrale Versickerungsmulde Versickerungsmulde Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden TG Keré-Architecture Schultz-Granberg Städtebau und Architektur bbz landschaftsarchitekten bbz landschaftsarchitekten Berlin GmbH OXF Prof. Dr. Mathias Uhl Siedlungswasserwirtschaft VV rrr zz 16.02.2017 Anlage 5 zur Vorlage Nr. 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Sportplatz Grünflächen-unterhaltung Basketballl Skatepark Sportplatz Sportplatz Wohnhof Wohnen mit Aussicht Wohnenmit Garten Wohnhof Wohnen mit Garten Neue Zufahrt: "Grünes Tor"fast vollständige Erhaltungder Bestandsbäume Wohnen mit Garten Starterhof Gastronomie Wohnen und Arbeiten am Platz Turnhalle Wohnen Quartiersplatz Quartiersplatz Quartiersplatz Altes Tor bestehendes Pflaster Bus ParadeplatzWasserspiel bestehendes Baumdach Ev. Lukas Kirchengemeinde Vereine& Schule Oxford-Boulevard Oxford-Boulevard KFZ-SachverständigerKlaus Hartlieb Feuerwehr Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohnhof Wohnhof Wohnhof Wohnhof Kindergarten Wohnhof Wohnhof Regenwasserlauf West-Ost-Graben Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Versickerungsmulde Quartiersplatz Versickerungsmulde Schule Raingarden ZentraleVersickerungsmulde ZentraleVersickerungsmulde bestehendes Pflaster bestehendes Pflaster Versickerungsmulde Wohnen Raingarden Raingarden öffentliches Parken Poller Poller Poller Poller öffentliches Parken TG-EINFAHRT privates Parkenprivates Parken privates Parken privates Parken privates Parken öffentliches Parken privates Parken privates Parken öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken privates Parken öffentliches Parken öffentliches Parken Bring- und Holzone Schule Kindergarten/Wohnen SchulhofMulde WendepunktMüllfahrzeug Bernings Kotten Freibereich KITA öffentliches Parken privates Parken WendepunktPKW WendepunktMüllfahrzeug Kindergarten/Wohnen Raingarden Raingarden öffentliches Parkenprivates Parken Wohnhof Wohnhof Altes Tor privates Parken privates Parken Versickerungsmulde öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Freibereich KITA Freibereich KITA Flex-Parken Flex-Parken Raingarden Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Poller AWM-Recyclinghof Freibereich KITA Wasserpavillion Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation 51 PKW 53 PKW 49 PKW 42 PKW 51 PKW 36 PKW 32 PKW 86 PKW 24 PKW 32 PKW 114 PKW 58 PKW 32 PKW 49 PKW 46 PKW 60 PKW TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG Spielfläche A-Bereich 2.170 qm Parksport, Parcoursport und Sportgelegenheiten Spielfläche B/C-Bereich 1.080 qm Tartanfeld 22x44 970m2 Lauf- und Weitsprungbahn Spielfläche B/C-Bereich 1.200 qm 10 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 10 Velos 30 Velos 20 Velos 100 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 40 Velos 20 Velos 80 Velos 20 Velos 20 Velos 40 Velos 40 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos20 Velos 20 Velos 30 Velos 30 Velos 50 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 40 Velos 20 Velos 20 Velos 40 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 40 Velos 30 Velos 80 Velos 50 Velos 20 Velos 80 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 30 Velos 40 Velos 26 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos Wendeschleife Anlieferung Erschließung Turnhalle Wendeschleife Wendeschleife Wendeschleife ** ** ** ** ZentraleVersickerungsmulde ZentraleVersickerungsmulde Versickerungsmulde Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden TG Keré-ArchitectureSchultz-GranbergStädtebau und Architekturbbz landschaftsarchitekten bbz landschaftsarchitekten Berlin GmbHOXFProf. Dr. Mathias UhlSiedlungswasserwirtschaft
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Roxeler Straße 340
- Dieckmannstraße 141
- Albersloher Weg 33
- Arnheimweg 2
- Ramertsweg
- Borghorstweg
- Gievenbecker Reihe 2
- An den Speichern 7
- Bernings Kotten 700
- Niedenstiege
- Gartenbreie
- Lindenbreie
- Laustiege
- Vredenweg
- Schonebeck
- Alvingheide
- Potstiege
- Domplatz
- Laukamp 45
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0261/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37