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V/0261/2017

Bebauungsplan Nr. 579 - Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 31.03.2017

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Beschlussvorlage

7228 Zeichen

V/0261/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
1. Erweiterter Beschluss zur Aufstellung 
2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
1. Der für d en Bereich des Oxford -Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker 
Reihe / Niedenstiege) vom Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 gemäß §§  2 (1) Baugesetz-
buch (BauGB) gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  579 wird räumlich 
angepasst.  
Innerhalb des Plangebietes liegen nunmehr die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Münster  
 
Flur 31 
Teil des Flurstücks 88  
 
Flur 39  
Flurstücke 227, 244, 295,  
Teil des Flurstücks 127  
 
Flur 40  
Teile der Flurstücke 204, 671  
 
Flur 41  
Flurstücke 21, 24, 36, 40, 41, 42, 45, 52, 53, 59, 60, 62, 64, 65, 66, 68, 74,  
Teile der Flurstücke 37, 72, 75  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0261/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Beck 
Ruf: 
492-6142 
E-Mail: 
BeckDaniel@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.06.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0261/2017 
Flur 42 
Flurstücke 90, 91, 93, 95, 98, 99, 120, 169, 170, 172, 180, 181, 215, 216, 217, 340, 362, 451, 
503, 570, 571, 587, 590, 636, 637, 652, 654, 658, 659, 675, 676, 677  
 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr.  579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße  / Dieckmannstraße  / Gievenbecker Reihe  / 
Niedenstiege) öffentlich auslegen wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die oben stehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck  wurde mit dem Abzug der briti schen 
Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetra cht des in Münster erfolgreich praktizierten Grundsa t-
zes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wo hnungen 
und der positiven Erfahrungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 
1990er Jahren, soll auf dem ca. 26  ha großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtqua r-
tier entstehen. Unter Berücksichtig ung des bauzeitlichen Gebäudebe standes der denkmalgeschüt z-
ten Gesamtanlage soll sich das künftige Oxford -Quartier in den Stadtteil integrieren und einen wichti-
gen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in Münster leisten.  
 
Am 21.03.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage „Ko n-
version von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (V/0111/2012/1) 
ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford -Kaserne in Gievenbeck au f-
zustellen.  
 
Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem ersten 
Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet. Zur Weite r-
entwicklung des Leitbildes zu einem städtebaulich -freiraumplanerischen Gesamtkonzept schloss sich 
ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs ausgewählten Pl anungsteams an. 
Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Oxford, bestehend aus den Berliner Büros 
„Kéré Architecture“, „Schultz -Granberg Städtebau  + Architektur“ und „bbz  Landschaftsarchitekten“, 
einstimmig zum Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künftige städtebauliche En t-
wicklung des Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen (ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen – überarbeiteten Wettbewerbsent-
wurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Juni 2015 beschloss der Rat der Stadt Münster die 
weitere Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen städt ebaulichen Entwurfs. Im 
Rahmen eines zweiphasigen Verfahrens wurde das Konzept anschließend von der ArGe Oxford unter 
Beteiligung der Fachämter weiter optimiert. Die Er gebnisse der ersten Phase der städtebaulichen 
Qualifizierung wurden in der Sitzung des Planungsausschusses am 03.03.2016 bei Zuladung der 
Mitglieder der BV  West vorgestellt. Die zweite Bearbe itungsstufe erfolgte im Herbst/ Winter 2016/17. 
Das final abgestimmte städtebauliche Konzept liegt seit Februar 2017 vor.  
 
Parallel hierzu wurde der Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet und der erforderliche verkehrstechnische 
Entwurf erstellt. Im Bebauungsplan Nr. 579 sollen im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete, Misc h-
gebiete, Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen festgesetzt werden.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) an der Pl anung 
für das Oxford -Quartier fand im Rahmen einer Bürgeranhörung am 07.04.2016 statt. Das Protokoll 
der Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.  
 
Mit dem Beschluss der Vorlage V/1143/2016 hat der Rat der Stadt  am 22.02.2017 bereits zur Kennt-

- 3 - 
V/0261/2017 
nis genommen, dass die Verwaltung den Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplans öffent-
lich auslegen wird (10.04.-10.05.2017).  
 
Im Zuge der Bearbeitung der Planinhalte des Entwurfs des Bebauungsplans Nr.  579 wurde die A b-
grenzung des Plangebietes geändert. Entsprechend soll der Geltungsbereich vom o.g. Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  579 räumlich angepasst werden ( Beschlussvorschlag 1). Im 
Norden inne rhalb des „Grünen Fingers“ sowie im Westen entlang des Freiherr -vom-Stein-
Gymnasiums werden Flächen aus dem räumlichen Umgriff herausgenommen, da hier kein Planungs-
erfordernis besteht. Da das geplante Regenrückhaltebecken im Südosten des Plangebietes innerhalb 
der Flurstücke 127, 227, 232, 244, 295; Flur 39, Gemarkung Münster angelegt wird, wird auch die 
nördlich hierv on geleg ene Fläche aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Im Süden werden 
Teile der Roxeler Straße ergänzend in den Geltungsbereich aufgenommen, da der hier vorgesehene 
Ausbau des Knotenpunktes mit Lichtsignalanlage sowie die Verlegung der Bushaltestelle planungs-
bedingte Eingriffe darstellen.  
 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr.  579 (Beschlussvorschlag 2) soll im Anschluss 
an die Beratung in den politischen Gremien erfolgen. Im Zusammenhang mit der Offenlegung ist eine 
weitere Bürgerinformationsveranstaltung in Gievenbeck geplant.  
 
Durch die Offenlegung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Ko sten 
für den Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung trägt die Projek t-
gesellschaft KonvOY. Für  die Gründung und Eigenkapitalausstattung der KonvOY wurden bereits 
Mittel in den Haushaltsplan 2017 eingestellt.  
 
 
i.V.  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
1. Niederschrift der Bürgeranhörung  
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung  
5. Städtebaulicher Entwurf

V-0261-2017-Anlage-2-Begruendung

194325 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0261/2017 
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579:  
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße /  
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 3 
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 4 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 6 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 6 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 6 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 7 
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 9 
6. Inhalte des Bebauungsplans ............................................................................................................... 10 
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................ 10 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ....................................................................................... 11 
6.2.1 Nutzungsarten ................................................................................................................. 11 
6.2.2 Nutzungsdichte, Bauhöhe ............................................................................................... 13 
6.2.3 Bebaubare Flächen ......................................................................................................... 15 
6.2.4 Bauweise ......................................................................................................................... 15 
6.2.5 Dachformen ..................................................................................................................... 16 
6.2.6 Material, Farbgebung ...................................................................................................... 16 
6.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen .............................................................................................. 17 
6.2.8 Einfriedungen .................................................................................................................. 18 
6.2.9 Werbeanlagen ................................................................................................................. 19 
6.2.10 Abgrabungen und Aufschüttungen .................................................................................. 20 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................. 20 
6.3.1 Äußere Erschließung ........................................................................................................ 20 
6.3.2 Innere Erschließung ......................................................................................................... 21 
6.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr ..................................................................................... 22 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 22 
6.4.1 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses  ...................... 22 
6.4.2 Ver- und Entsorgungseinrichtungen ................................................................................. 24 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 24 
6.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 25 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen .................................................................................................... 25 
6.6.2 Begrünung auf den privaten Grundstücksflächen ............................................................ 26 
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ...................................................................................... 26 
6.6.4 Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 27 
6.7 Artenschutz ................................................................................................................................ 27 
6.8 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 27 
6.9 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 31 
6.10 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 31 
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 32 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 32 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 32 
8.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 33 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 34 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 36 
8.4.1 Mensch / menschliche Gesundheit .................................................................................. 36 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .......................................................................... 40 
8.4.3 Boden / Fläche ................................................................................................................. 50 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
8.4.4 Wasser.............................................................................................................................. 51 
8.4.5 Klima / Luft ........................................................................................................................ 53 
8.4.6 Landschaft ........................................................................................................................ 54 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................. 56 
8.4.8 Wechselwirkungen ........................................................................................................... 56 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ........................................................ 57 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 57 
8.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 57 
8.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 57 
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................... 58 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 59 
  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die militärische Nutzung der Oxford-Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der briti-
schen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster erfolgreich praktizierten 
Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen 
Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzter 
Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 26 ha großen Areal ein urbanes, vielfältig 
durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter Berücksichtigung des bauzeitlichen Gebäudebe-
standes der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das künftige Oxford-Quartier in den 
Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in 
Münster leisten.  
Das ehemalige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundesan-
stalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt und die BImA haben 2012 eine Rah-
menvereinbarung geschlossen, in der als gemeinsame Zielrichtung eine kooperative Entwick-
lung aller Konversionsliegenschaften ausgegeben wird. 
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage 
„Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ 
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford-
Kaserne in Gievenbeck aufzustellen.  
Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem 
ersten Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet. 
Zur Weiterentwicklung des Leitbildes zu einem städtebaulich-freiraumplanerischen Gesamtkon-
zept schloss sich ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs ausgewähl-
ten Planungsteams an. Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Oxford1, bestehend aus den 
Berliner Büros „Kéré Architecture“, „Schultz-Granberg Städtebau + Architektur“ und „bbz Land-
schaftsarchitekten“, einstimmig zum Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künf-
tige städtebauliche Entwicklung des Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadt-
entwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen 
– überarbeiteten Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Rahmen ei-
nes zweiphasigen Verfahrens wurde das Konzept anschließend von der ArGe Oxford unter Be-
teiligung der Fachämter weiter optimiert. Nach den im Herbst 2015 sowie im Herbst und Winter 
2016/17 erfolgten Bearbeitungsstufen liegt das final abgestimmte städtebauliche Konzept seit 
Februar 2017 vor. 
Die förmliche Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens erfolgte durch den Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den 
Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 16.03.2016. Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 
Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 7 der Stadt Münster am 24.03.2016 öffentlich bekannt-
gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form eines Informationsabends am 
07.04.2016 im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Dieckmannstraße 141 in Münster durchgeführt, 
die Veranstaltung wurde in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht. 
1 Mit der ersten Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes hat sich das „Institut für Wasser-Ressourcen-Umwelt“ (IWARU), FH Münster der Ar-
beitsgemeinschaft Oxford angeschlossen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Die dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrundeliegende ehemalige Kasernenfläche wird 
im Baulandprogramm der Stadt Münster geführt und erfüllt somit in vollem Umfang die Maßga-
ben für eine langfristige gezielte und kontrollierte Entwicklung des Baulandangebotes in Müns-
ter. 
Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände über die in Gründung befindliche städti-
sche Projektgesellschaft KonvOY zu erwerben. Der neuen Gesellschaft sollen Aufgaben wie 
Erwerb, Baureifmachung, Bewirtschaftung und Veräußerung obliegen. Zur Sicherung einer ho-
hen Gestaltqualität in Architektur, Städtebau und Freiraumplanung sollen bei der Vergabe der 
Baufelder Wettbewerbsverfahren stattfinden. Als wesentliche Grundlage hierfür dient das von 
der ArGe Oxford in Erstellung befindliche Gestaltungshandbuch. 
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 umfasst das gesamte Areal der freigezoge-
nen Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck. Darüber hinaus werden Teile der südlich an die 
Kasernenanlage angrenzenden Roxeler Straße aufgrund der hier erforderlichen baulichen Ver-
änderungen (u.a. Ausbau des Ein-/Aufmündungsbereiches an der Kaserneneinfahrt) in den 
Geltungsbereich einbezogen. Die südöstliche Aufweitung in den Grünzug des Gievenbachtals 
ist erforderlich, um das hier vorgesehene Regenrückhaltebecken zu ermöglichen. Zudem wer-
den Teile des entlang der westlichen Kasernengrenze gelegenen Grünstreifens in den räumli-
chen Umgriff des Bebauungsplans aufgenommen. Die genannten Bestandteile bilden zusam-
men den Teilbereich A (Oxford-Quartier, vgl. Abb. 1). 
Zur Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen 
den gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten sowie 
zur Erhöhung des Wohnanteils, wird der Bereich zwischen dem Kasernengelände und der 
Dieckmannstraße in den Geltungsbereich einbezogen (Teilbereich B - Bernings Kotten; vgl. 
Abb. 1).  
Das gegenüber der Kasernenzufahrt gelegene ehemalige Offizierskasino wird insbesondere 
aufgrund der räumlich separierten Lage außerhalb der Kasernenmauern nicht in den Geltungs-
bereich des Bebauungsplans aufgenommen. Ein Planungserfordernis auf Ebene der Bebau-
ungsplanung besteht nicht, weil jenseits der Roxeler Straße keine Quartiersentwicklung vorge-
sehen ist. Der Erhalt des baugeschichtlich ebenfalls auf die 1930er-Jahre zurückgehenden Ka-
sinogebäudes wird durch seine Unterschutzstellung nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) 
gewährleistet. 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
 
Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579: „Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxe-
ler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)“ mit Abgrenzun g der Teilberei-
che A und B 
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster 
Flur 31 
Teil des Flurstücks 88  
Flur 39 
Flurstücke 227, 244, 295, Teil des Flurstücks 127  
Flur 40 
Teile der Flurstücke 204, 671  
Flur 41 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Flurstücke 21, 24, 36, 40, 41, 42, 45, 52, 53, 59, 60, 62, 64, 65, 66, 68, 74, Teile der Flurstücke 
37, 72, 75  
Flur 42 
Flurstücke 90, 91, 93, 95, 98, 99, 120, 169, 170, 172, 180, 181, 215, 216, 217, 340, 362, 451, 
503, 570, 571, 587, 590, 636, 637, 652, 654, 658, 659, 675, 676, 677 
Die Grenzen des  räumlichen Geltungsbereichs sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen 
gekennzeichnet. 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen für das Plangebiet 
Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung, Gewerbegebiete 
sowie Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A. D ie Darstel-
lungen des Flächennutzungsplans widersprechen somi t den Zielsetzungen des Bebauung s-
plans. Der Flächennutzungsplan wird in  einem gesonderten Verfahren (69. Änderung des 
FNPs) geändert, sodass der Bebauungsplan künftig nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP entw i-
ckelt ist. Die bisher dargestellte Fläche für den Gem einbedarf mit der Zweckbestimmung Militä-
rische Einrichtung soll zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet werden. Untergeor d-
net sollen Gemischte Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Ver - und Entsor-
gung und Grünflächen ausgewiesen werden.  
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche überwiegend als „Al l-
gemeinen Siedlungsbereich“ dar. Im Norden wird ein „Allgemeiner Freiraum- bzw. Agrarbereich“ 
dargestellt. Die Planung entspricht insoweit den Zielen der Raumordnung.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Bereich der Oxford -Kaserne besteht derzeit nicht. 
Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 579 überplant in den Randbereichen teilweise die Gel-
tungsbereiche der Bebauungspläne Nr.  206: Gievenbachtal / Arnheimweg, Nr.  208: Verlegte 
Roxeler Straße, Nr . 410: Gievenbeck –  Gievenbecker Reihe / Arnheimweg und Nr.  441: Gie-
venbeck – Ramertsweg / Dieckmannstraße / Roxeler Straße. Mit der Rechtskraft des neuen 
Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise 
außer Kraft. 
Der südöstliche Bereich des Plangebietes umfasst  Teile des ermittelten, noch nicht festgesetz-
ten Überschwemmungsgebietes Gievenbach (§ 76 WHG ). Darüber hinaus sind die Gieven-
bachaue und angrenzende Bereiche sowie einer kleiner Grünstreifen im Norden Bestandteil des 
Landschaftsplans Nr. 3 „Roxeler Riedel“. 
Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind mit der Aufstellung  des Bebau-
ungsplans Nr. 579 nicht betroffen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Der Geltungsbereich befindet sich am südlichen Orts rand des Stadtteils Münster -Gievenbeck 
und umfasst die ca. 26 ha große und 2013 freigezogene Oxford-Kaserne und angrenzende Be-
reiche. Inklusive der ergänzend in den Geltungsbereich aufgenommenen Teile umfasst das 
Plangebiet eine Fläche von 35,75 ha. 
Der Stadtteil Gievenbeck liegt ca. 3 km westlich des Münsteraner Zentrums und zählte Ende 
2014 rd. 21. 000 Einwohner. Die Lage zu den universitären Einrichtungen innerhalb des Stadt-
teils und in Sentrup sowie zur Innenstadt Münsters in Verbindung mit einer umfangrei chen 
Wohnbaulandbereitstellung hat die Entwickl ung Gievenbecks seit den 1950er Jahren von er s-
ten Siedlungsansätzen zu einem Wohnstadtteil begünstigt. Die städtebauliche Entwicklung ver-
lief überwiegend nördlich/nordwestlich der Ortsmitte und südwestlich der ehemaligen Oxford-
Kaserne. 
Die Bebauung in Gievenbeck besteht vorwiegend aus I- bis II-geschossigen Einfamilienhäusern 
unterschiedlichen Alters sowie überwiegend III- bis V-geschossigen Mehrfamilienhäusern in of-
fener Bauweise. Einrichtungen der öffentlichen Grundversorgung  wie Kindertagesstätten, 
Grundschule sowie Kirchengemeinden sind schwerpunktmäßig in der Ortsmitte im Bereich der 
katholischen St.-Michael-Kirche konzentriert. Auch Angebote der Grund- und Nahversorgung 
haben sich in dem ca. 500 Meter vom Kasernengelände entfernten Stadtteilzentrum  angesie-
delt. Im unmittelbar westlich angrenzenden Stadtbereichszentrum „Gievenbeck Roxeler Straße“ 
bestehen weitere Einzelhandels - und Dienst leistungsangebote, wodurch im Plangebiet eine 
fußläufige Versorgungssituation sichergestellt wird. Mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur 
ist über den Individualverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr eine gute Anbindung 
an das Zentrum Münsters und die umliegenden Stadtteile gewährleistet.  
Die ehemalige Kasernenanlage wird durch die zentrale, in Nord- Süd-Richtung verlaufende Er-
schließungsachse gegliedert. Westlich der zentralen Achse prägen vier Mannschaftsgebäude 
der einstigen Flugabwehreinheit das Bild. Sie sind II -geschossig mit steilem Satteldach und pa-
rallel versetzt angeordnet, sodass eine gestaffelte Raumwirkung entsteht. Mit ihrem winkelfö r-
migen Grundriss und dem Eingang zur Westseite bilden die Mannschaftsgebäude mit den west-
lich vorgelagerten, zu Hö fen angeordneten Fahrzeughallen jeweils eine Funktions einheit. Die 
Gebäude der früheren Scheinwerferbatterie schließen östlich in einer hofartigen Bebauung 
ebenfalls II-geschossig mit steilem Dach an. Der Eingangsbereich wird durch einen Uhrenturm 
hervorgehoben. Die Südseite der Kaserne wird v on mehreren Verwaltungsgebäuden geprägt, 
während die Kaserne nach Norden durch Werkstattgebäude und davor gelagerte Trainingsplät-
ze abgeschlossen wird. Im Zentrum der Anlage erstreckt sich der weiträumige Exerzierplatz, an 
dem zentrale Einrichtungen wie Kantine und Sporthalle untergebracht waren.  
Sämtliche Unterkunf ts- und Verwaltungsgebäude sind eingebettet in großzüg ige Grünflächen 
mit zahlreichen großkronigen Bäumen. I nsbesondere aus der Perspektive der zentralen Nor d-
Süd-Achse ergibt sich dadurch das Bild eines intensiv durchgrünten Areals. Der südliche Teil 
der Kaserne weist eine durch Mauern und Terrassen gegliederte Freiraumgestaltung auf, mit 
der der A nschluss an den höher gelegenen nördlichen Teil der Kaserne hergestellt wird. Das 
Kasernenareal wird zur Roxeler Straße und zum Gievenbachtal durch eine Natursteinmauer 
eingefasst, die die Kasernenbauten zu einer Einheit zusammenfasst, die Kaserne als Gesamt-
anlage in Erscheinung treten lässt und klar  vom Stadt- und Landschaftsraum abgrenzt.  Den 
südlichen Endpunkt der Anlage markiert das ehemalige Offizierskasino. Das ebenfalls in den 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
1930er-Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich gegenüber dem Eingangsportal an 
der Roxeler Straße und wurde nicht in den Geltungsbereich aufgenommen. 
Der von kleinteiligem Gewerbe und Wohnnutzung geprägte Bereich zwischen dem Kas ernen-
gelände und der Dieckmannstraße wurde in den räumlichen Umgriff einbezogen (Teilbereich B 
– Bernings Kotten). In dem seit 2001 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 441 werden entlang 
der Kasernenanlage Gewerbegebiete (GE) festgesetzt. Zur Dieckmannstraße  und Roxeler 
Straße hin werden Mischgebiete festgesetzt (vgl. Abb. 2). Der Bereich wird durch eine T -
förmige Sticherschließung erschlossen und weist überwiegend eine II -III-geschossige Bebau-
ung auf. Der unmittelbar südlich des Gymnasiums gelegene Recycling hof wird von den Abfal l-
wirtschaftsbetrieben Münster (AWM) betrieben. In Ost-West-Richtung verläuft ein ca. 25 Meter 
breiter Grünkorridor.  
Im Norden grenzt der Plangeltungsbereich an die städtische Grünanlage  „Grüner Finger“ an. 
Hier stehen der Gievenbecke r Bevölkerung vielfältige Freizeitangebote zur Verfügung. Weiter 
nördlich schließt sich Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung an. In der städti-
schen Einrichtung „La Vie“ wird ein umfangreiches Freizeitangebot vorgehalten. 
Ein östlich des Geltungs bereichs angrenzender und ca.15 Meter breiter Grünstreifen trennt die 
Kaserne von der Straße Gievenbecker Reihe. Zwischen der Gievenbecker Reihe und dem Gi e-
venbachtal reihen sich die um Wohngebäude ergänzten Hofstrukturen, entwickelt aus den hi s-
torischen „Gievenbecker Höfen“. Weiter nordöstlich liegt das „Fachwerk Gievenbeck“, das als 
Stadtteilhaus ein vielschichtiges Freizeit- und Kulturangebot für alle Generationen abdeckt. Zu-
sätzlich wird die Einrichtung als Versammlungsort für Gruppen und Vereine aus dem Stadtteil 
genutzt. Im Süden wird der Geltungsbereich von der Roxeler Straße begrenzt. Der jenseits der 
Roxeler Straße gelegene Landschaftsraum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt und ist 
von Gehölz- und Waldstrukturen sowie vereinzelten Hofstellen geprägt.  
Westlich und auf etwa halber Länge des Plangebietes grenzt das Gelände des Freiherr -vom-
Stein-Gymnasiums an. Westlich des Geltungsbereiches befindet sich ein mehrheitlich durch 
Einfamilienhausbebauung geprägtes Wohngebiet, das im Zuge der Stadt teilerweiterung „Gie-
venbeck-Südwest“ entstand. Das unmittelbar westlich des Plangebietes gelegene Stadtbe-
reichszentrum „Gievenbeck Roxeler Straße“ mit dem VII-geschossigen Bürogebäude ist eben-
falls Teil dieser jüngeren Stadtteilweiterung. 
Derzeit wird der südöstliche Teil des Kasernengeländes vom Land Nordrhein- Westfalen (Be-
zirksregierung Münster) als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen g e-
nutzt. Diese Nutzung soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 beendet werden (vgl. Vorla-
ge N r. V/0703/2016). Im südwestlichen Bereich der ehemaligen Kaserne betreibt die Stadt 
Münster eine kommunale Erstaufnahmeeinrichtung. Es wird davon ausgegangen, dass auch 
diese in absehbarer Zeit zugunsten der angestrebten Wohnbauentwicklung aufgegeben, in d as 
künftige Wohnquartier integriert oder verlagert wird. 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
 
 
Abbildung 2 : Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 441 „ Gievenbeck – Ramertsweg / Diec k-
mannstraße / Roxeler Straße“ 
5. Planungsziele 
Entsprechend dem gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelten Lei tbild soll die ehemalige 
Oxford-Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durchmischten Stadtquartier mit eigener Identität 
und vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten entwickelt werden. Durch den B e-
bauungsplan sollen die städtebaulichen Qualitäten des Siegerentwurfes umgesetzt werden. 
Damit verbunden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für urbane Wohnformen, 
Freizeitangebote, wohnverträgliche Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen g e-
schaffen werden. Neben einer  zweizügigen Grundschule sollen außerdem mehrere, dezentral 
gelegene Kindertagesstätten errichtet werden.  Im ehemaligen Unteroffiziersheim  (Uhrenturm-
gebäude) sollen Raumangebote – zum Beispiel für ortsansässige Vereine und Gruppen – ge-
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
schaffen werden. Die evangelische Lukas-Gemeinde beabsichtigt, im Nordosten des Plangebie-
tes ein neues Kirchenzentrum zu errichten.  
Darüber hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Ziele verfolgt: 
 Die städtebauliche Neuentwicklung dient der Befriedigung des anhaltend hohen Wohn-
bedarfs in der Stadt Münster. Die Planung ermöglicht  ca. 1.2 00 Wohneinheiten 2, die 
vornehmlich im Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nachfragegruppen realisiert 
werden sollen. Auch lokal nachgefragte Gemeinschaftswohnformen zugunsten von 
Baugruppen, Projektgenossenschaften oder Bewohnergemeinschaften sollen hierbei 
Berücksichtigung finden.  Mit Berücksichtigung des politischen Beschlusses der Stadt 
Münster zur sozialgerechten Bodennutzung sollen im erheblichen Umfang öffentlich ge-
förderte Wohnungen entstehen. 
 Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von übergeordneter Bedeu-
tung. Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Flu g-
abwehrkaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar sein. 
Der Denkmalwert der Gesamtanlage soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans dau-
erhaft gesichert werden. 
 Die durch die vorherige militärische Nutzung hervorgerufene Barrierewirkung soll durch 
räumliche und funktionale Vernetzungen in das Umfeld aufgehoben werden. Dies 
schließt großzügige Freiraumstrukturen mit hoher Aufenthaltsqualität und einen großz ü-
gigen Erhalt des prägenden Baumbestands ein. 
 Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehen-
de Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil Gievenbeck gestärkt. Zudem soll die städt e-
bauliche Neuentwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen.  
 Das bestehende Planungsrecht im Bereich Bernings Kotten (Teilbereich B) soll maßvoll 
angepasst werden. Nutzungskonflikte mit der heranrückenden Wohnbebauung sollen 
hierdurch vermieden werden. Außerdem soll der Wohnanteil in diesem bisher mehrhei t-
lich gewerblich geprägten Bereich erhöht sowie die planungsrechtliche Situation harm o-
nisiert werden. 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Die städtebauliche Qualifizierung des künftigen Oxford- Quartiers erfolgt im Rahmen eines 
mehrstufigen Prozesses. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wurden und werden wei-
tere Instrumente angewandt, die der Sicherung der im Wettbewerbsentwurf aufgezeigten Quali-
täten dienen. Hierzu zählen insbesondere das Dialogverfahren mit der Bürgerschaft, das städ-
tebauliche Gutachterverfahren und die mehrphasige Weiterentwicklung des städtebaulichen 
Konzeptes durch die ArGe Oxford.  
Durch die relativ geringe Fest setzungstiefe des Bebauungsplans soll für die angestrebten, 
nachfolgenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe ein vertretbares Maß an Flexibilität 
ermöglicht werden, ohne hierbei die angestrebten städtebaulichen Qualitäten infrage zu stellen. 
2 Die Zahl der realisierten Wohneinheiten variiert je nach Zuschnitt und Größe der Wohnungen und dem realisierten Anteil an Reihenhäusern.  
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Die Gestaltungsleitlinien der Entwurfsverfasser werden im zu erstellenden Gestaltungshand-
buch durch Zielaussagen zur Ausgestaltung der Gebäude, Straßen, Plätze und Grünräume  
konkretisiert. In den anschließenden Investoren - und Qualifiz ierungswettbewerben wird das 
Gestaltungshandbuch Teil der Auslobung sein. Die Umsetzung der Ziele erfolgt über privat-
rechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge.  
Der Bebauungsplan nimmt die wesentlichen Entwurfsprinzipien des überarbeiteten Siegerent-
wurfes auf. Auf dieser Basis stellen sich die Grundzüge der Planung wie folgt dar: 
 Freiraumplanerische Anbindung an den öffentlichen Grünzug im Norden durch eine 
trichterförmige Aufweitung der vorhandenen Nord -Süd-Achse als öffentliche Grünfläche 
(sog. „Grüner Trichter“) 
 Erhalt der zentralen Nord- Süd-Achse und Weiterentwicklung zu einem boulevard-  und 
parkartigen Freizeit- und Bewegungsraum 
 Ablesbarkeit des ehemalige Exerzierplatzes  
 Umsetzung eines Entwässerungskonzeptes durch die Herstellung öffentlicher und priva-
ten Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung u nter Beachtung der Belange der Wa s-
serwirtschaft, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur 
 Weitgehender Erhalt der vorhandenen Straßen, Wege und Plätze, teilweise Ergänzung 
dieser in Verbindung mit einer an die neue Nutzungsausrichtung angepassten internen 
Erschließung, bestehend aus öffentlichen Verkehrsflächen und ergänzenden privaten 
Erschließungsstichen. 
Zur Sicherung der Entwicklungsziele werden die im Folgenden aufgezeigten Inhalte in Form 
von Festsetzungen und Hinweisen gemäß § 9 BauGB und § 86 BauO NRW in den Bebauung s-
plan aufgenommen.  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Nutzungsarten 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Im Teilbereich A werden zur Art der baulichen Nutzung nach  § 9 Abs. 1 N r. 1 BauGB folgende 
Festsetzungen getroffen: 
Es werden überwiegend Allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO festgesetzt ( WA). Hiermit 
wird den formulierten Entwicklungszielen eines multifunktionalen, vorwiegend dem Wohnen 
dienenden Stadtquartiers und der Schaffung von Wohnraum entsprochen. 
Aufgrund der im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen Kombination von Wohnen und Arbeiten 
soll das nordöstlich der Quartierszufahrt an der Roxeler Straße gelegene Baufeld als Mischg e-
biet nach § 6  BauNVO (MI
1) festgesetzt werden. Hierdurch werden neben der beabsichtigten 
Wohnnutzung auch Gewerbebetriebe, die in einem Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig 
sind, zugelassen. 
Im Bereich des zentralen Quartiersplatzes wird ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt 
(MI2). Mit dieser Festsetzung wird das formulierte Entwicklungsz iel einer belebten und urbanen 
Quartiermitte – im Sinne der angestrebten Nutzungsmischung –  berücksichtigt. Ergänzende 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Dienstleistungen und wohnverträgliche Arbeitsformen werden ermöglicht . Aufgrund der geri n-
gen Größe des Mischgebietes und der übrigen getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan 
ist eine Gefährdung des gewachsenen Stadtteilzentrums „Gievenbeck Mitte“ und des unweit 
des Plangebietes gelegenen Stadtbereichszentrums „Roxeler Straße“ nicht zu erwarten. 
Gemäß des städtebaulichen Entwurf es sollen die im westlichen Teil der Kaserne bestehenden 
Hofsituationen zu Wohn- und Werkhöfen entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll diese Ziel-
richtung widerspiegeln, weshalb die beiden nördlichen Hofbereiche als M I-Gebiete (MI3) festge-
setzt werden. Zudem werden hierdurch planungsrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit 
dem Recyclinghof der AWM ausgeschlossen. Die zwei südlichen Hofbereiche werden voraus-
sichtlich zu einem deutlich späteren Zeitpunkt erschlossen und daher abweichend als Allgemei-
ne Wohngebiete festgesetzt. 
In den Baugebieten WA 1-2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe zugunsten einer zentrenorien-
tierten Versorgung nur ausnahmsweise zulässig. Gemäß dem Einzelhandels - und Zentrenkon-
zept der Stadt Münster sollen sich Einzelhandelsbetriebe auf die zentralen Versorgungsberei-
che – und damit vor allem auf das Stadtteilzentrum „Gievenbeck Mitte“ und das Stadtbereichs-
zentrum „Roxeler Straße“ – konzentrieren. Die getroffene Festsetzung soll gewährleisten, dass 
die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Oxford- Quartier, die sich nach Art (Sortiment) 
und Umfang (Verkaufsflächengröße) schwächend auf die Funktionsfähigkeit und die Entwic k-
lungschancen der zentralen Versorgungsbereiche auswirken könnten, ausgeschlossen wird. 
Ergänzend hierzu soll die in Gründ ung befindliche Entwicklungsgesellschaft KonvOY über R e-
gelungen in den Kaufverträgen sicherstellen, dass im Oxford -Quartier nur kleinteilige Nutzun-
gen, die zur Belebung des zentralen Quartierplatzes beitragen, entstehen können. 
Die in MI -Gebieten nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO 
ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten sind aufgrund ihrer Störwirkung,  insbesondere 
über die mit den Nutzungen verbundenen zusätzlichen Verkehrsaufkom men, in den Baugebie-
ten MI1-3 nicht zulässig. Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von Spielstätten e r-
zeugt werden können, sind geeignet, hier die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu be-
einträchtigen. Damit eine Niveauabsenkung – Trading-Down-Effekt – sowie negative städtebau-
liche Auswirkungen auf die Wohngebiete vermieden werden, soll eine Entwicklung zum Spiel-
hallenstandort hier nicht erfolgen. In einem Umkreis von unter 4 km befinden sich mehrere g e-
nehmigte Spielkasinos in zumutbarer Entfernung zum Plangebiet. Die übrigen, bislang in Gi e-
venbeck noch nicht vorhandenen Arten von Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsver-
ordnung, wie Nachtlokale, Diskotheken oder Swinger -Clubs, führen zu Störungen, die mit de-
nen von Spielhallen vergleic hbar sind. Daher wird festgesetzt, dass Vergnügungsstätten im 
Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 sowie § 6 Abs. 3 BauNVO in allen Baugebieten unzulässig sind. 
Auch Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind aufgrund ihrer Störwirkung bzw. ihrer Großfl ä-
chigkeit nicht mit den Nutzungsaussagen im städtebaulichen Konzept vereinbar und daher in 
den Baugebieten MI1-3 nicht zulässig.  
Im Baugebiet MI 2 sind in den Erdgeschossen keine Wohnungen zulässig . Mit der Festsetzung 
soll – entsprechend den formulierten Planungszielen – eine städtebaulich begründete Nut-
zungsmischung (z. B. Dienstleistungen, Gastronomie) gewährleistet werden. 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Im Teilbereich B werden – im Vergleich zum bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 441 – 
zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen geändert: 
Die bislang als Gewerbegebiete (GE) festgesetzten Bereiche werden im aufzuhebenden Teil 
des Bebauungsplans Nr. 441 ( vgl. Abb. 2) als Mischgebiet (MI6) nach § 6 BauNVO festgesetzt. 
Mit der Festsetzung von Gewerbegebie ten sollten einst die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen zur Ansiedlung von stadtteilorientierten Gewerbebetrieben geschaffen werden. In den ver-
gangenen Jahren haben sich hier insbesondere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ange-
siedelt. Darüber hinaus befindet sich innerhalb des überplanten Bereichs das Feuerwehrger ä-
tehaus des Löschzuges Gievenbeck.  
Das im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans erstellte schalltechnische Gutachten 3 be-
legt, dass die hier derzeit ausgeübten Nutzungen der  Gebietstypik eines Mischgebietes nach § 
6 BauNVO  entsprechen. Insbesondere um im zukünftigen Oxford -Quartier die Verträglichkeit 
von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten, sollen störende Nutzungen, die im bestehenden 
Bebauungsplan Nr. 441 ermöglicht werden, durch die Überplanung in MI -Gebiete ausgeschlos-
sen werden. In Anbetracht der Planungsziele kann ein verträgliches Nebeneinander von derzei-
tiger und künftiger Nutzung ermöglicht werden. Eine Wiederaufnahme der militärischen Nutzung 
mit damit einhergehenden Kasernen- und Schießgeräuschemissionen ist ausgeschlossen, s o-
dass hier insgesamt – zugunsten der Konfliktvermeidung mit der heranrückenden Wohnbebau-
ung – eine Überplanung der GE -Gebiete geboten ist. Zudem werden hier Wohnnutzungen e r-
möglicht, wodurch gemäß dem formulierten Entwicklungsziel die Nutzungsvielfalt in diesem B e-
reich erhöht werden kann. Die übrigen Baufelder im Teilbereich B (Bernings Kotten) werden 
weiterhin als Mischgebiete festgesetzt.  
Verbunden mit der Umwandlung der GE -Gebiete in MI -Gebiete sind in diesem Bereich künftig 
auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allge-
mein zulässig. Abstandsklassen können nur innerhalb von GE -Gebieten festgesetzt werden, 
weshalb diese Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 579 nicht berücksichtigt wird. Mit der Aufstel-
lung des Bebauungsplans Nr. 579 werden in den Baugebieten MI 4-6 zugunsten einer größeren 
Nutzungsvielfalt künftig auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen. 
6.2.2 Nutzungsdichte, Bauhöhe 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Anhand des zugrundeliegenden städtebaulichen Konzepts wird in den Baugebieten WA 1+2 und 
MI1-3 die jeweilige Z ahl der Vollgeschosse  als Höchstmaß festgesetzt. Aus Denkmalschut z-
gründen ist die Fassadengliederung der zu erhaltenden Bestandsgebäude zu wahren. Daher 
beziehen sich die angegebenen  Höchstmaße für die zu erhaltenden Bestandsgebäude aus-
schließlich auf die Vollgeschosse unterhalb der Traufe.  Die betroffenen Bereiche werden ent-
sprechend mit einem * gesondert gekennzeichnet. 
Ergänzend hierzu wird festgesetzt, dass in den Baugebieten WA1 und MI1-3 über die festgesetz-
te Zahl der Vollgeschosse hinaus keine weiteren Geschosse (Nicht -
Vollgeschosse/Dachgeschosse) zulässig sind. Mit dieser Festsetzung wird die Einhaltung der 
3 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau –  Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier – Er-
läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017)  
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
im städtebaulichen Entwurf vorgegebenen Höhenentwicklung gewährleistet. Um im Übergang s-
bereich zu den bestehenden historischen Hofstrukturen an der Gievenbecker Reihe keine III-
geschossigen Gebäude zu ermöglichen, dürfen Gebäude im Baugebiet WA 2 lediglich II Vollge-
schosse aufweisen. Ein darüber liegendes Nicht-Vollgeschoss/Dachgeschoss wird jedoch zuge-
lassen.  
Um in den nachfolgenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerben flexibel agieren zu 
können, enthält der Bebauungsplan im Teilbereich A keine Festsetzungen zu Grund-  oder Ge-
schossflächenzahlen (GRZ und GFZ). Stattdessen werden die überbaubaren Grundstücksfl ä-
chen werden in den textlichen Festsetzungen als zulässige Grundfläche unbeschadet der R e-
gelungen des § 19 (4) BauNVO definiert. Da die Kasernenfläche von der in Gründung befindl i-
chen städtischen Projektgesellschaft erworben und vermarktet werden soll, ist dennoch eine 
konzeptkonforme und an den Gestaltungszielen ausgerichtete Realisierung der Hochbauten s i-
chergestellt.  
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die lichte Höhe der Erdgeschosse (EG LH) im Baugebiet  
MI2 mindestens 4 m über der Oberkante des Fertigfußboden (OK FF) betragen muss. Mit dieser 
Festsetzung wird sichergestellt, dass die Raumansprüche für gewerbliche Nutzungen (z. B. 
gastronomische Betriebe) in diesem städtebaulich und funktional hervorgehobenen Bereich e r-
füllt werden können. Die lichte Höhe ist definiert als die Geschosshöhe, die sich aus den A b-
messungen zwischen der Oberkante des Fertigfußbodens und der Unterkante der Decke ergibt.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Mit der Überplanung von Teilen des Bebauungsplans Nr. 441 ist innerhalb der  neu festgesetz-
ten Baugebiete MI4+5 künftig eine Geschossflächenzahl von 1,4 zulässig (bisher 1,2). D ie zuläs-
sige Obergrenze nach § 17 (1) BauNVO wird somit um 0,2  überschritten. Diese Festsetzung 
unterstützt das formulierte Entwicklungsziel eines höheren Wohnanteils in dieser städtebaulich 
integrierten Lage. Eine der Lagegunst angemessene Dichte entlang der Dieckmannstraße, die 
in Teilen bereit s heute von einer IV -geschossigen Bebauung eingefasst wird, kann auf diese 
Weise Rechnung getragen werden. Angesichts der festgesetzten zahlreichen öffentlichen Grün-
flächen im künftigen Oxford -Quartier werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt 
sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind somit die Voraussetzungen zur Überschreitung der Nut-
zungswerte nach § 17 (2) BauNVO erfüllt. 
In den neu festgesetzten Baugebiet en MI
5+6 sind künftig III Vollgeschosse als Höchstmaß zu-
lässig. Der mit der Überplanung in diesem Bereich aufgehobene Bebauungsplan Nr. 441 setzte 
zuvor II Vollgeschosse als Höchstmaß fest. Mit dieser Anpassung sollen insbesondere die Vo r-
rausetzungen für Wohnnutzungen verbessert werden. Eine III -geschossige Bebauung ist in 
Verbindung mit den bisherigen Festsetzungen zur zulässigen Bauhöhe und vor dem Hinte r-
grund der vorhandenen Höhenausprägung des Teilbereichs B lageanmessen. 
Die bisherige Festsetzung maximaler  Trauf- und Firsthöhen in Abhängigkeit zur Zahl der Vol l-
geschosse – in Teilen in Kombination mit der  Dachneigung – entfällt. Künftig ist in den Bauge-
bieten MI4-6 als zulässige Höhe baulicher Anlagen lediglich eine maximale Bauhöhe von 12 m  
einzuhalten. Mit der Vereinheitlichung wird ein größeres Maß an Flexibilität ermöglicht, ohne 
hierbei Gefahr zu laufen, dass die bestehende Höhenentwicklung bei Neubauvorhaben über-
schritten wird. Als Bezugspunkt der festgesetzten maximalen Bauhöhen ist jeweils die Oberkan-
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
te der zugehörigen Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweil i-
gen Gebäudes, maßgebend. 
Mit der Überplanung und Umwandlung der Gewerbegebiete in ein Mischgebiet (MI6) verringert 
sich die hier bislang festgesetzte zulässige Grund flächenzahl von 0,8 auf 0,6 und die G e-
schossflächenzahl von 1,6 auf 1,4 . Eine Beeinträchtigung der ausgeübten Nutzungen tritt hier-
durch nicht auf, da die zulässigen Nutzungsmaße bislang auf keinem Grundstück ausgeschöpft 
wurden. Vielmehr wird mit der Anpas sung sichergestellt, dass gesunde Wohn - und Arbeitsver-
hältnisse für alle hier künftig zulässigen Nutzungen –  insbesondere im Hinblick auf die ang e-
strebte Erhöhung des Wohnanteils – gewahrt werden. 
6.2.3 Bebaubare Flächen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Die überbaubaren Grundstücksflächen in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sowie in den Fl ä-
chen für den Gemeinbedarf werden durch Baugrenzen und Baulinien festgesetzt.  
Der Umfang der überbaubaren Flächen ist in den Bereichen, in denen nach dem städtebaul i-
chen Konzept eine Neubebauung vorgesehen ist,  großzügig bemessen. Dies gewährleistet in 
den späteren Auswahl - und Qualifizierungsverfahren mehr  Freiheiten bei der konkreten baul i-
chen Umsetzung. Hinsichtlich der Parzellierung der Grundstücke und der Lage der Gebäude 
wird ein hohes Maß an Flexibilität ermöglicht. 
Die Umrisse der Gebäude aus der Gründungszeit der Kaserne werden durch Baukörperfestset-
zungen gesichert. An den zum öffentlichen Raum zugewandten Seiten werden darüber hinaus 
Baulinien festgesetzt. Die festgesetzten überbaubaren Flächen tragen insofern den denkmal-
pflegerischen Belangen Rechnung.  
Im Bereich des zentralen Quartierplatzes soll entsprechend dem Konzept  eine Straßenrandbe-
bauung entstehen, um in Verbindung mit Geschäfts - und Dienstleistungsangeboten in den Erd-
geschosszonen attraktive Straßen- und Platzzonen mit Verweil- und Erlebnisqualitäten zu errei-
chen. Die Ausbildung der Raumk anten wird durch die Festsetzung von Baulinien abgesichert. 
Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich der westli chen Erschließungsspange mehrere, in 
den Straßenraum hineinragende Neubauten vor. Zur Umsetzung dieser Konzeptidee werden 
auch hier Baulinien festgesetzt. 
6.2.4 Bauweise 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 werden keine Festsetzungen hinsichtlich der Bauweise ge-
troffen. Das nachgelagerte Vergabeverfahren wird sicherstellen, dass sich die Neubebauung 
maßstäblich in das Wohnquartier einfügt und eine für die städtebauliche Lage angepasste B e-
bauungsdichte gewahrt bleibt. Der sich dadurc h ergebende Gestaltungsspielraum eröffnet Per-
spektiven u. a. im Hinblick auf die Errichtung gemeinschaftlicher Bau- und Wohnformen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
6.2.5 Dachformen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, in denen das städtebauliche Konzept Neu-
bauten vorsieht, werden durch den Bebauungsplan ausschließlich Flachdächer zugelassen. 
Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Neubebauung von den ausschließlich mit Satteldä-
chern versehenen Bestandsgebäuden im Sinne der Belange des Denkmalschutzes sichtbar un-
terscheidet und unterordnet. Zur S icherung der bestehenden Dachformen bei Bestandsgebäu-
de wird festgesetzt, dass hier nur Satteldächer zulässig sind.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Im Bereich der bislang dem Bebauungsplan Nr. 441 zugehörigen Baugebiete sind Dachaufbau-
ten künftig ab einer Dachneigung von 35° zulässig (bisher 42°). Mit dieser Anpassung wird die 
Zulässigkeit von Dachaufbauten flexibilisiert und die individuelle Freiheit der betroffenen Eigen-
tümer erhöht. Auch bei einer um 35° geneigten Dachfläche ist gewährleistet, dass sich Aufbau-
ten harmonisch in die Kubatur des Gesamtgebäudes eingliedern. Des Weiteren entfällt die B e-
schränkung, dass Dachflächenfenster in Addition mit Dachaufbauten und Dacheinschnitten ins-
gesamt nur auf maximal der Hälfte der Trauflänge zulässig  sind. Für Dachaufbauten und Dach-
einschnitte gilt dies weiterhin.  
Die Nutzung von Solarenergie ist künftig uneingeschränkt zulässig. Die bisherige Festsetzung, 
wonach die Solarenergienutzung nur für untergeordnete Teile der Dachflächen zulässig ist, ent-
fällt daher. Insgesamt wird durch die genannten Anpassungen ein flexibleres und stärker an den 
privaten Bedürfnissen und Gestaltungs willen der Grundstückseigentümer und Bauherren aus-
gerichtetes Regelungsgerüst geschaffen. 
6.2.6 Material, Farbgebung 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Angesichts der vorgesehenen Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe besteht in den Bau-
gebieten WA1+2 und MI1-3 hinsichtlich des Materials und der Farbgebung der Gebäude und bau-
lichen Anlagen im Bebauungsplan kein Regelungsbedarf. Gemäß der formulierten Planungszie-
le sollen die Grundstücksvergabeverfahren ein spannungsreiches und vielfältiges Erschei-
nungsbild gewährleisten. Etwaige gestalterische Festsetzungen würden diesem Ziel entgegen-
stehen.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Der Bebauungsplan Nr. 441 traf innerhalb der Baugebiete MI 3-5 Festsetzungen hinsichtlich der 
zulässigen Materialien. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 579 entfällt die Festsetzung, 
wonach Außenwände mit mindes tens 2/3 der Fläche in rotem bis rotbraunen Sichtmauerwerk, 
in naturbelassenem Holz oder mit mindestens 2/3 der Flächen in weißem bis hellpastellfarbe-
nen Farbton (Beton, Kalksandstein, Putz etc.) auszuführen  sind. Außerdem werden mit der 
Überplanung die Festsetzungen zu Dachmaterialien aufgegeben. Bisher war die Dacheinde-
ckung in roten bis rotbraunen, anthrazitfarbenen  oder schwarzen Materialien auszuführen. Da 
der betreffende Bereich heute überwiegend bebaut ist, bedarf es keiner bauleitplanerischen 
Steuerung mehr. Auch diese Anpassung trägt dazu bei, die individuelle Freiheit des Einzelnen 
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
zu erhöhen und ermöglicht darüber hinaus ein vielfältigeres Erscheinungsbild des Teilberei-
ches.  
6.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen 
Stellplätze 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Flächen oberhalb der Tiefgaragen , die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sind  
zugunsten vegetationsreicher Garten-  und Hofbereiche mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu 
überdecken und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind notwendige Versiegelun gsflächen 
wie Zu- und Abfahrten, Gehwege oder Platzflächen. Um die Versickerungsmenge zu erhöhen, 
sind offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, o f-
fenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä .) anzulegen. Weitere Vorgaben 
zur Ausgestaltung werden im zu erstellenden Gestaltungshandbuch und im Rahmen der Inve s-
toren- und Qualifizierungswettbewerbe definiert. 
Der zunächst im Rahmen des städtebaulichen Gutachterverfahrens vorgegebene Stellplat z-
schlüssel von ein privater Stellplatz je Wohneinheit wird aufgrund der künftig im gesamten Tei l-
bereich guten Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (vgl. Pkt. 6.3.3 ) auf 
0,85 private Stellplätze je Wohneinheit reduziert (sogenannter ÖPNV -Bonus). Da derzeit nicht 
absehbar ist, in welchem Umfang das Oxford-Quartier gewerbliche Nutzungen aufnehmen wird, 
ist eine hinreichend genaue Ermittlung des ausgelösten Stellplatzbedarfes nicht möglich. Nähe-
rungsweise wurde bei der Überarbeitung des städtebauli chen Entwurfs davon ausgegangen, 
dass je 115 m² Bruttogeschossfläche ein privater Stellplatz herzustellen ist. Diese Vorgabe 
deckt sich mit der Bedarfsermittlung für Wohneinheiten und berücksichtigt den ÖPNV-Bonus. 
Der verkehrstechnische Entwurf weist für das Oxford-Quartier insgesamt 382 öffentliche Besu-
cherstellplätze aus. Unter der Annahme, dass im Verlauf des Realisierungsprozesses ca. 1.200 
Wohneinheiten entstehen, werden je Wohneinheit rechnerisch 0,32 Besucherstellplätze im öf-
fentlichen Straßenraum nachgewiesen. Damit wird die vorgebende Quote von 0,3 Stellplätzen 
je Wohneinheit eingehalten. Die quantitative Übererfüllung der Stellplatzvorgaben stellt  u.a. si-
cher, dass ein ggf. auftretender Mehrbedarf an Grundstückszufahrten opt ional realisiert werden 
kann. Sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass einzelne Besucherstellplätze nicht 
erforderlich sind, können diese ohne weiteres zurückgenommen werden (Minderausbau). 
Zur Sicherstellung des im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen parkähnlichen Charakters der 
Nord-Süd-Erschließungsachse sollen die dortigen Verkehrsflächen keinen ruhenden Verkehr 
aufnehmen. Angesichts der zu berücksichtigenden verkehrsrechtlichen und sonstigen Anforde-
rungen (z. B. Gewährleistung einer sicheren Straßenquerung für Fußgänger und Radfahrer, 
Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen, Freihalten von Zufahrtsbereichen und Kreuzungsbe-
reichen) ist davon auszugehen, dass diesem Gestaltungsziel weitgehend entsprochen werden 
kann. Die den Wohnungen jeweils zugeordneten öffentl ichen Besucherstellplätze werden in 
zumutbarer Entfernung nachgewiesen, sodass auf der zentralen Haupterschließungsachse kein 
Besucherparken erforderlich ist. Öffentliches Parken wird nur in gebündelter Form im Bereich 
des zentralen Quartierplatzes zugelassen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 entfällt  innerhalb der Baugebiete MI4-6 die bis-
herige Beschränkung der Breite von Tiefgaragen. Zudem müssen Tiefgaragen nicht mehr 
zwangsläufig in Längsrichtung unter den Gebäuden angeordnet werden. Hiermit wird eine Fl e-
xibilisierung erreicht, die den Eigentümern einen größeren Spielraum bei der Errichtung von 
Tiefgaragen erlaubt. 
Nebenanlagen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Nebenanlagen – insbesondere im Übergangsbereich privater Vorgartenflächen zu an-
grenzenden Ver kehrs- und Erschließungsflächen –  bestimmen in einem nicht unerheblichen 
Maße das Erscheinungsbild von Wohnquartieren . Zur Sicherung einer grundlegenden Qualität 
der Vorgartenbereiche sind in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 Nebenanlagen in den Vorgar-
tenbereichen nicht zulässig. Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter sind von die-
ser Beschränkung ausgenommen.  
Nähere Vorgaben zur Regelung der Nebenanlagen werden im zu erstellenden Gestaltung s-
handbuch und im Rahmen der Investoren- und Qualifi zierungswettbewerbe getroffen. Daher 
bedarf es im Bebauungsplan keiner weiteren Festsetzungen.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
In den neu festgesetzten Baugebieten im Teilbereich B waren Nebenanlagen bislang außerhalb 
der überbaubaren Grundstücksflächen grundsätzlich unzulässig. Um die Freiheit des Einzelnen 
zu erhöhen, wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 die Zulässigkeit von Neben-
anlagen ausschließlich in den Vorgartenbereichen reglementiert. Neben anlagen in den jeweil i-
gen Vorgartenbereichen sind –  mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für A b-
fallbehälter – nicht zulässig.  
6.2.8 Einfriedungen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Um auf der zentralen Erschließungsachse das Gestaltungsziel eines boulevardartigen Straßen -
raums zu gewährleisten, werden im Bebauungsplan innerhalb der festgesetzten Flächen mit 
Geh-, Fahr - und Leitungsrechten (GFL- Flächen) keine Einfriedungen zugelassen. Mit dieser 
Festsetzung wird zugleich denkmalpflegerischen Belangen entsprochen, da hiermit Einfriedun-
gen vor den vier westlichen – und explizit denkmalwerten – Mannschaftsgebäuden unterbunden 
werden. 
In den übrigen Bereichen des künftigen Oxford -Quartiers werden Einfriedungen in blickdurc h-
lässiger Form (z.B. Maschendraht zaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer 
Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, 
standortgerechten Gehölzen zugelassen. Die zu lässige Höhe der blickdurchlässigen Einfri e-
dung wird auf eine m aximale Höhe von 1,20 m begrenzt . Hecken dürfen dieses Maß über-
schreiten. Hiermit wird ein verträgliches Erscheinungsbild auf das Umfeld gewährleistet, ohne  
die privaten Bedürfnisse und Gestaltungsfreiheiten in unverhältnismäßiger Weise zu beschrän-
ken. 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Um eine grundlegende Gestaltungsqualität auch für die rückwärtigen Flächen im Gebäudenah-
bereich zu gewährleiten wird zusätzlich festgesetzt, dass blickdichte, bauliche Sichtschutzanl a-
gen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwis chen Terras-
senflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden 
und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Ans chluss an das Gebäude zulässig sind. 
Über die getroffenen Festsetzungen ist eine Ausgestaltung der Grundstücksfreibereiche in den 
grundlegenden Maßgaben des städtebaulichen Konzeptes sichergestellt, gleichzeitig bleibt ein 
angemessener Spielraum für ein vielfältiges Erscheinungsbild gewahrt.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Der Bebauungsplan Nr. 441 setzte für die überplanten Baugebiete MI3-6 fest, dass Einfriedungen 
mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflächen nur innerhalb der überbaubaren Grund -
stücksfläche zulässig sind. Einfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Grünflächen waren mit 
einem Abstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze vorzusehen. Im Hinblick auf die –  gemäß 
der formulierten Entwicklungsziele – beabsichtigte Erhöhung des Wohnanteils im Bereich Bern-
ings Kotten ist eine Anpassung der vorgenannten Festsetzungen erforderlich. Im Sinne einer an 
den Bedürfnissen der Bewohner ausgerichteten Regelung soll en Einfriedungen auch unmittel-
bar an öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ermöglicht werden.  
Um zu verhindern, dass gestalterisch unerwünschte Einfriedungen vorgenommen werden, sind 
die grundsätzlich gegebenen Möglichkeiten jedoch auf ein vertretbares Maß zu beschränken. 
Aus diesem Grund wird für die Baugebiete MI 4-6 – analog zu den Festsetzungen für die Baug e-
biete im Teilbereich A „Oxford-Quartier“ – festgesetzt, dass Einfriedungen in blickdurchläs siger 
Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke 
aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standor t-
gerechten Gehölzen zulässig  sind. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist 
auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten. Eben-
so wird festgesetzt, dass blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabi o-
nen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terrassenflächen mit einer Höhe von ma-
ximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 
im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig sind. 
6.2.9 Werbeanlagen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur 
bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen dürfen sich 
auf maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite erstrecken und eine Höhe von 1,50 m 
nicht überschreiten. Werbeanlagen mit wechselndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (lau-
fendem) Licht sowie f reistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig (§ 
86 (1) Nr. 2 BauO NRW) . Mit dieser Festsetzung werden Störeffekte auf das Wohnumfeld ver-
mieden. Im Sinne des übergeordneten Entwicklungsziels – Entwicklung eines urbanen Wohn-
quartiers mit vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten –  wird die Anordnung von 
Werbeanlagen auf ein stadträumlich vertretbares Maß reduziert und ein störungsfreies und 
hochwertiges Erscheinungsbild der Gebäude planungsrechtlich gesichert. Dennoch gewährleis-
tet die getroffene Regelung eine angemessene Außendarstellung möglicher Einzelhandels- und 
Dienstleistungseinrichtungen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Im Vergleich zu den im Bebauungsplan Nr. 441 getroffenen Festsetzungen ergeben sich mit der 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 für die Baugebiete MI 3-6 geringfügige Anpassungen 
hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbeanlagen. Um optisch störende Werbeanlag en zu verhin-
dern, dürfen diese künftig nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. 
Obergeschosses angeordnet werden. Bisher waren in diesen Bereichen Werbeanlagen bis zur 
Oberkante des Fensters des 1. Obergeschosses zulässig.  
Die Beschränkung der maximalen Breite von Werbeanlangen bezieht sich künftig ausschließlich 
auf die zugehörige Gebäudebreite (Länge von 2/3). Die zugehörige Ladenfront stellt keine B e-
zugsgröße mehr dar.  
6.2.10 Abgrabungen und Aufschüttungen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Um störende Wirkungen auf den öffentlichen Raum zu verhindern, sind in den Baugebieten 
WA1+2 und MI 1-3 Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig. Anlagen zur Versickerung 
oder Rückhaltung des Regenwassers sind zugunsten des Regenwasserbewirts chaftungskon-
zeptes von dieser Regelung ausgenommen. 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Der innerhalb der Baugebiete MI 4-6 aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 441 traf keine Festse t-
zungen zur Zulässigkeit von Abgrabungen und Aufschüttungen. Auch künftig besteht hier kein 
Regelungserfordernis, sodass für den Teilbereich B (Bernings Kotten) keine Festsetzung er-
folgt. 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
6.3.1 Äußere Erschließung 
Die äußere Erschließung des motorisierten Verkehrs erfolgt über die Roxeler Straße, den K reu-
zungspunkt Gievenbecker Reihe/Arnheimweg und der Straße Bernings Kotten. Entsprechend 
den formulierten Planungszielen soll das bestehende Straßen- und Wegenetz innerhalb der Ka-
serne weitgehend erhalten und als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Hinzu ko m-
men weitere Verkehrsflächen, die der Erschließung der Baufelder und Durchwegung des Qua r-
tiers dienen. 
Der geplante Kreuzungspunkt Roxeler Str. / Haupterschließungsstraße muss aus Gründen der 
Verkehrssicherheit und zur Verstetigung des Verkehrsflusses mit einer Lichtsignalanlage verse-
hen und als Vollknoten ausgebaut werden. Die Ein- und Ausfahrradien müssen an dieser Stelle 
aufgrund der geplanten Buslinienführung angemessen dimensioniert werden.  
Die Erschließung des südöstlich des  Feuerwehrgerätehauses gelegenen Baugrundstückes er-
folgt über die Straße Bernings Kotten. Für diesen Zweck kann ein Teilstück des Feuerwehrg e-
ländes liegenschaftlich gesichert werden.  
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
6.3.2 Innere Erschließung 
Das Rückgrat der Erschließung bildet die als Tempo -30-Zone vorgesehene, in Nord- Süd-
Richtung verlaufene zentrale Hauptachse. Ausgehend vom südlichen Anbindungsspunkt an der 
Roxeler Straße wird diese über den künftigen Boulevard geführt. Auf Höhe des geplanten ev. 
Kirchenzentrums schwenkt die Haupterschließung nach O sten, wo sie an den bestehenden 
Kreuzungspunkt Gievenbecker Reihe / Arnheimweg angebunden wird. Der mäandrierende 
Straßenverlauf stellt eine verträgliche Integration in den parkähnlichen Freiraum  und einen 
weitgehenden Erhalt des historischen Natursteinpfl asters sicher. Eine Nutzung der Pflasterfl ä-
chen als Haupterschließungsstraße ist vor dem Hintergrund der begrenzten Tragfähigkeit des 
Untergrundes nicht umsetzbar.  
Die bestehende Straße Bernings Kotten wird als weitere übergeordnete Erschließungsstraße 
bis zur Hauptachse durchgebunden. Der Straßenverlauf nimmt Rücksicht auf den hier reichhal-
tigen Baumbestand. Beide Haupterschließungsstraßen werden in einer Regelbreite von 10,50 
m ausgebaut. Am Kreuzungspunkt Roxeler Straße/Einfahrt Oxford- Kaserne wird aufg rund des 
zu erwartenden Verkehrsaufkommens eine separierte Linksabbiegerspur für die Einfahrt in das 
ehemalige Kasernengelände eingerichtet. 
Die Feinerschließung orientiert sich an den ehemaligen Erschließungsflächen der Kaserne. Ein 
großer Teil hiervon wurde mit Natursteinpflaster befestigt. Innerhalb der westlichen Erschli e-
ßungsspange sollen – entsprechend dem Wettbewerbsentwurf – verkehrsberuhigte Bereiche 
eingerichtet werden. Aus diesem Grund setzt der Bebauungsplan in diesen Bereichen Misc h-
verkehrsflächen fest. Damit die verkehrsberuhigten Bereiche ihre zugedachte Funktion (insbe-
sondere Zwecke für Spiel und Aufenthalt) erfüllen können, wird die Westspange in vier A b-
schnitte untergliedert. Wendemöglichkeiten für den Kraftfahrzeugverkehr werden in Kombinat i-
on mit öffentlichen Stellplätzen mittels Wendeanlagen eingerichtet. Auch im Bereich des nor d-
westlichen Baufeldes sowie südlich des geplanten Kirchenzentrums sollen zugunsten einer ho-
hen Wohn- und Aufenthaltsqualität verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden. Um den 
zentralen Quartiersplatz von Kfz -Verkehr weitgehend freizuhalten, werden in der östlichen E r-
schließungsspange auf Höhe der ehem. Turnhalle Poller errichtet. 
Die Planung sieht ein durchgehendes Fuß-  und Radwegenetz vor. Zum großen Teil verläuft 
dieses durch die im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünflächen. Der entlang der 
westlichen Kasernengrenze vorgesehene Fuß- und Radweg schafft eine Verbindung zwischen 
dem nördlichen Naherholungsraum „Grüner Finger/Grüner Trichter“ und der Rox eler Straße.  
Von dieser Nord- Süd-Verbindung zweigen Fuß-  und Radwege in West -Ost-Richtung ab. Im 
Nordwesten werden Querverbindungen zur Gievenbecker Reihe geschaffen. Insgesamt wird 
mit der Planung eine vom motorisierten Verkehr weitgehend abgekoppelte Ver netzung zw i-
schen den geplanten Baufeldern sowie zu den umliegenden Freiflächen und Wohngebieten 
gewährleistet. Die Ausrichtung des Straßen - und Wegenetz es an der historischen Erschli e-
ßungssituation trägt den denkmalpflegerischen Belangen Rechnung.  
Teile d es ehemaligen Exerzierplatzes werden als Verkehrsflächen besonderer Zweckbesti m-
mung – Quartiersplatz – festgesetzt. In Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Konzept und 
den formulierten Entwicklungszielen werden so die Voraussetzungen für die Schaffung eines 
belebten, dem Aufenthalt dienenden Quartierszentrums geschaffen. Eine städtebaulich-
freiraumplanerische Platzgestaltung – z. B. mittels Sitzgelegenheiten und Wasserelementen – 
soll gewährleistet werden. Darüber hinaus sind kleinere Platzsituationen entlang der östl ichen 
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Kasernenmauer vorgesehen. Auch diese werden im Bebauungsplan als Verkehrsflächen be-
sonderer Zweckbestimmung – Quartiersplatz – festgesetzt. 
Zur Erschließung der einzelnen Grundstücke sind in einigen Baufeldern weitere Erschließung s-
flächen erforderlich. Diese sollen als private Verkehrsflächen flexibel an den Ergebnissen der 
Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe ausgerichtet werden.  
Der dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Entwurf sieht die Ausbildung eines 
boulevardartigen und öffentlich zugänglichen Straßenraums vor. Damit die Übergangszonen 
zwischen öffentlichen Raum und den Gebäudefronten von den Anliegern gestaltet und genutzt 
werden können, werden diese im Bebauungsplan als  Flächen mit Geh- , Fahr- und Leitung s-
rechten (GFL-Flächen) festgesetzt. Die GFL-Flächen gewährleisten im Verbund mit der öffentl i-
chen Erschließung eine großzügige Boulevardsituation. 
Aufgrund des vorgefundenen schlechten baulichen Zustandes, der vorzunehmenden Kanalis a-
tionsarbeiten und den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung des Straßenraumes wer-
den die Natursteinpflaster im Zuge der Erschließungsarbeiten voraussichtlich vollflächig erneu-
ert. Grundsätzlich erfüllen die mit Natursteinpflaster versehenen Verkehrsflächen nicht die A n-
forderungen an die Barrierefreiheit. Hier werden im Rahmen der Ausführungsplanung barrier e-
freie Lösungen berücksichtigt. 
Im südwestlichen Teil des künftigen Oxford- Quartiers wird ein Ein- und Ausfahrtverbot festge-
setzt. Hierdurch werden ggf. verkehrsgefährdende E in- und Ausfahrvorgänge von bzw. zur R o-
xeler Straße ausgeschlossen. 
Die vorgesehene Ausführung der Straßen und Wege (z.B. innere Aufteilung, Begrünung) kön-
nen dem verkehrstechnischen Entwurf entnommen werden.  
6.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr 
Das kün ftige Oxford -Quartier liegt im Einzugsbereich der Haltestellen „Freiherr -vom-Stein-
Gymnasium“, „Gartenbreie“, die derzeit von den Buslinien 11 und 22 bedient werden. Die eben-
falls im Nahbereich des künftigen Quartiers gelegenen Haltestellen „Gievenbecker Reihe“, Gie-
venbeck-Kaserne“ und „Dieckmannstraße“, werden von den Buslinien 1 und 22 angefahren. Die 
vorhandene Buslinie 22 soll künftig in das neue Oxford- Quartier über die Hauptachse und die  
zu verlängernde Straße Bernings Kotten eingeschleift werden. Eine Fahrbahnrandhaltestelle ist 
in zentraler Lage westlich des zentralen Quartierplatzes vorgesehen.  
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
6.4.1 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Die gesamte Kasernenfläche soll –  wie bereits zu Zeiten der Kasernennutzung –  im Trennsys-
tem entwässert werden. Entsprechend der Zielsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes wird eine 
nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Unter anderem soll die Umsetzung des in 
die Gesamtplanung integrierten Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes einen verzögerten 
Abfluss des Regenwassers, eine hohe Verdunstungs- und Versickerungsrate und einen Beitrag 
zur Freiraumgestaltung gewährleisten. Abfluss, Versickerung und Verdunstung sollen sich künf-
tig am natürlichen Wasserhaushalt orientieren. Mit der Umsetzung der Ziele kann die Gewäs-
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
serbelastung im Gievenbach deutlich verringert und das Stadtklima verbessert werden. Im Fall 
von Extremniederschlägen soll ein geordneter Überflutungsweg sichergestellt werden.  
Niederschlagsabfluss entsteht auf den bebauten Flächen der privaten und öffentlichen Grund-
stücke. Hier bestehen die entscheidenden Möglichkeiten, die Niederschlagsabflüsse zu vermei-
den, zu vermindern und zu verzögern. Neben den rechtlichen Vorgaben legen dies auch das 
Verursacher- und Subsidiaritätsprinzip nahe. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende B e-
wirtschaftungskonzept besteht aus einer Kombination aus dezentralen und semizentralen Maß-
nahmen zur Verdunstung, Nutzung,  Versickerung sowie einem zentralen öffentlichen System 
zur verzögerten Ableitung überschüssiger Regenabflüsse. Im Rahmen der Ausarbeitung der 
Konzeption wurden Gutachten zur Bestimmung der Untergrundverhältnisse erstellt und ent-
sprechend berücksichtigt
4,5. 
Aus den vorgenannten Gründen wird festgesetzt, dass in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 das 
auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, 
zu verdunsten oder als Gebrauchswasser zu nutzen ist. Die abgeleitete Was sermenge von den 
Grundstücken darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. Ausnahmen können zugelassen 
werden, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedros-
selte Ableitung in andere Flächen gesichert ist. Die Ableitungs begrenzung wird zusätzlich in 
den Grundstückskaufverträgen und im Grundbuch festgeschrieben. Zusätzlich wird festgesetzt, 
dass offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, of-
fenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen sind. 
In den Baugebieten WA 1+2 und MI 1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden 
Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung 
des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen. Diese Festsetzung dient dazu, die Erdg e-
schosse der Gebäude vor Überflutungen bei Starkniederschlag zu schützen. Um einen niveau-
freien Übergang zu den geplanten aktiven Erdgeschosszonen am zentralen Quartiersplatz zu 
gewährleisten, gilt diese Vorgabe nicht für das Baugebiet MI
2. Ein dem Stand der Technik ent-
sprechender Überflutungsschutz ist hier auf andere Weise im Rahmen der Genehmigungsver-
fahren sicherzustellen. 
Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus - und Grundstücksentwässerung müssen 
mit dem Bauantrag eingereicht werden. Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht er-
heblich beeinträchtigen. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein 
Wasserübertritt bei Starkregenereignissen ausgeschlossen werden kann. 
Das von den privaten Grundstücksflächen und öffentlichen Verkehrsflächen abgeleitete Nieder-
schlagswasser soll in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden. Die hierfür 
vorgesehenen Kanäle, Rinnen, Gräben und Mulden werden innerhalb der festgesetzten öffentli-
chen Grün-  und Verkehrsflächen hergestellt. Dimensionierung und Verlauf der vorgenannten 
Entwässerungsanlagen werden im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt und bedürfen 
keiner gesonderten Festsetzung im Bebauungsplan. Im Bereich der festgesetz ten öffentlichen 
Grünflächen werden im Bebauungsplan lediglich potenzielle Flächen für Entwässerungsgräben 
und zentrale Speicher- und Sickermulden als Hinweis aufgenommen. 
4 Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Oxford-Kaserne in Münster. Bericht Nr. 6280-1 (Hinz Ingenieure GmbH, Münster, 29.01.2016) 
5 Bebauung auf dem Gelände der ehem. Oxford-Kaserne an der Roxeler Straße 340 in 48161 Münster. Ergänzende Untersuchungen. Bericht Nr. 
6280-2 (Hinz Ingenieure GmbH, Münster, 15.07.2016) 
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Im südöstlichen Bereich des Plangeltungsbereiches wird eine Fläche für die Wasserwir tschaft 
festgesetzt, um hier die Anlage eines Regenrückhaltebeckens und einer Regenwasserbehand-
lungsanlage zu ermöglichen. Das Regenrückhaltebecken und die Maßnahmen im Plangebiet 
stellen sicher, dass die Einleitungsmenge in den Gievenbach auf eine natürliche Abflussspende 
gedrosselt wird.  
6.4.2 Ver- und Entsorgungseinrichtungen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Die vorgeschlagenen Standorte für die Ortsnetzstationen (Trafostationen) sind im Bebauung s-
plan mit dem Planzeichen Elektrizität festgesetzt. Darin inbegriffen sind zwei Standorte, an de-
nen die Bereitstellung von Schnelll adesäulen für Elektroautos vorgesehen sind.  Die exakte 
Standortwahl erfolgt im Benehmen mit den Stadtwerken Münst er zu einem späteren Zeitpunkt. 
Das Oxford-Quartier ist an das städtis che Fernwärmenetz angeschlossen. Eine neue Fernwär-
meübergabestation ist nördlich der geplanten Grundschule vorgesehen.  
Teilbereich B (Bernings Kotten) 
Im Zuge der Überplanung wird eine Versorgungsfläche (Elektrizität) am Standort der vorhande-
nen Ortnetzs tation festgesetzt. Die Flächen für ein Leitungsrecht werden mit der Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 579 anhand aktueller Leitungspläne im Bereich Bernings Kotten dem 
tatsächlichen Trassenverlauf berichtigt. 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Innerhalb des Teilbereichs A „Oxford-Quartier“ werden im Bebauungsplan mehrere Flächen für 
den Gemeinbedarf festgesetzt. Nördlich des zentralen Quartierplatzes ist die Errichtung einer 2-
zügigen Grundschule vorgesehen. Der Schulplatzbedarf ergibt sich aus den prognostizierten 
Einwohnerzahlen und den zu erwartenden hohen Anteil von Familien mit Kindern im Plangebiet. 
Die angrenzende Turnhalle soll auch künftig für Sportnutzungen –  insbesondere für den Schul-
sport – zur Verfügung stehen und wird ebenfalls als Gem einbedarfsfläche festgesetzt. Durch 
die Festsetzung einer Grundschule im Zentrum des Quartiers werden kurze Wege innerhalb 
des künftigen Wohnquartiers gefördert. Die räumliche Nähe zur Sporthalle, die mit der Schul-
nutzung verbundene stärkere Belebung des zentralen Quartierplatzes sowie die Zielrichtung ei-
nes durchmischten Wohnquartiers sprechen dafür, die Grundschule innerhalb dieser zentralen 
Lage vorzusehen.  
Neben der Unterbringung von Teilen der Grundschule soll das ehemalige Unteroffiziersheim 
(Uhrenturmgebäude) auch Raumangebote für die Bewohnerschaft –  zum Beispiel für ortsan-
sässige Vereine und Gruppen – bereitstellen. Die Gemeinbedarfsfläche erhält die Zweckbe-
stimmung „Sozialen bzw. kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“. 
Durch die P lanung entsteht ein maßnahmebedingter Bedarf von insgesamt 14 Kita-Gruppen. 
Zwei Kita -Gruppen sollen auf einem nahegelegenen Grundstück am Borghorstweg realisiert 
werden. 12 Gruppen sind innerhalb des Plangebietes auf der Oxford-Kaserne vorzusehen. Pla-
nungsrechtlich abgesichert wird hierbei ein Standort auf der im Nordwesten geplanten Gemein-
bedarfsfläche. Im südwestlichen Kasernenteil wird bereits eine Kita -Einrichtung vorgehalten. 
Auch hier erfolgt eine Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche. Der übrige Bedar f an Kita-
Einrichtungen kann innerhalb der festgesetzten Baugebiete nachgewiesen werden. Eine Veror-
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
tung bzw. zusätzliche Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen soll in Sinne eines flexibel an 
den tatsächlichen Bedarf anpassbaren Gesamtkonzeptes und zugunsten kombinierter Nu t-
zungskonzepte – z. b. Nutzung des Erdgeschosses als Kita, Nutzung der darüber liegenden 
Geschosse zu Wohnzwecken – unterbleiben.  
Innerhalb der nordöstlichen Gemeinbedarfsfläche ist der Neubau eines evangelischen Kirchen-
zentrums durch die Lukas-Kirchengemeinde Münster geplant. Unter anderem zur Sicherung ei-
ner hohen und dem städtebaulichen Konzept entsprechenden Gestaltqualität wird hierzu ein 
Realisierungswettbewerb durchgeführt. 
6.6 Grünflächen / Begrünung 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen 
Die trichterförmige Aufweitung der Grün- und Freiflächen in Richtung des sogenannten „Grünen 
Fingers“ ist eine Grundidee des Wettbewerbsentwurfes und wird daher als eigenständiges Pl a-
nungsziel formuliert. Um die Figur des „Grünen Trichters“ und den parkähnlichen Charakter des 
Nord-Süd-Boulevards zu sichern, werden im nördlichen Teil des Geltungsbereichs und bei d-
seits der künftigen Haupterschließungsachse öffentliche Grünflächen festgesetzt. Die hier g e-
troffenen Festsetzungen tragen nicht zuletzt zur Bewahrung des historischen Raumgefüges der 
ehemaligen Kasernenanlage bei. Darüber hinaus werden wohnortnahe Freizeit- und Erholungs-
räume geschaffen.  
Die entlang der westlichen Kasernengrenze verlaufenden öffentlichen Grünflächen stellen eine 
durchgängige Grünverbindung sicher und tragen insofern der Umsetzung der Freiflächenkon-
zeption Rechnung. Zugleich sichern die hier getroffenen Festsetzungen eine durchgehende 
Vernetzung für den Fuß- und Radwegeverkehr zwischen dem „Grünen Finger“ und der Roxeler 
Straße. Die innerhalb der öffentlichen Grünflächen geplanten und in der Planzeichnung als 
Hinweis dargestellten Fuß-  und Radwege sollen in der Regel mit  wassergebundenen Oberflä-
chenmaterialien befestigt werden.  Eine Wegebeleuchtung ist im Regelfall  nicht vorgesehen. 
Weitere öffentliche Grünflächen mit Erschließungsfunktion werden gemäß dem städtebaulichen 
Entwurf in Ost -West-Richtung angelegt und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. N e-
ben der Gewährleistung eines vom Kfz-Verkehr weitgehend autarken Fuß- und Radwegenetzes 
werden auf diese Weise die erforderlichen Flächen für Entwässerungsgräben gesichert. Die be-
stehende Grünanlage entlang der Gievenbecker Reihe bleibt erhalten.  
Im östlichen Teil der Grünfläche des vorgenannten „Grünen Trichters“ werden mit dem Planzei-
chen „Sportplatz“ Sportnutzungen ermöglicht. Ein entsprechendes Sportflächennutzungskon-
zept soll erstellt werden. Die Sportnutzungen dürfen die geplante Wohnnutzung im Oxford -
Quartier weder einschränken, noch beeinträchtigen. Bei Bedarf sind schallschutz technische 
Gutachten zum Verträglichkeitsnachweis einzuholen.  
Auf der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen dem zentralen Quartierplatz und dem 
künftigen Schulstandort ist ein Mehrzweckspielfeld vorgesehen. Neben der Nutzung zu Schul-
sportzwecken soll die Fläche auch außerhalb der Schulöffnungszeiten für Kinder und Jugendl i-
che als ergänzendes Freizeitangebot zur Verfügung stehen. Das Mehrzweckfeld soll verträglich 
in die Grünanlage integriert werden.  
Aufgrund der geplanten Entwicklung des neuen St adtquartiers mit voraussichtlich rund 1.200 
Wohneinheiten und dem damit verbundenen Zuwachs an Familien mit Kindern, werden im B e-
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
bauungsplan drei öffentliche Spielplätze festgesetzt, hiervon zwei für den erforderlichen Spiel-
flächenbedarf für Kleinkinder und schulpflichtige Kinder (B/C -Bereich). Der Spielplatz im B e-
reich des zentralen Platzbereiches soll eine urbane Prägung aufweisen und in Verbindung mit 
dem Element Wasser ein belebendes Element der urbanen Platzgestaltung bilden. 
Straßen- bzw. Platzbäume sind ein wichtiges räumliches Gestaltungsmittel mit gliedernden und 
ökologischen Funktionen. Deshalb ist in vielen Bereichen eine Begrünung der Straßenräume 
vorgesehen. Die geplante Straßenraumbegrünung kann dem verkehrstechnischen Entwurf ent-
nommen werden. 
6.6.2 Begrünung auf den privaten Grundstücksflächen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flachdächer zu mindestens 75 % und mit minde s-
tens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen. Die Festsetzung dient insbesondere 
der Umsetzung des Regenwasserbewirtschaftungskonzepts (vgl. Kap. 6.4.1). Durch Verduns-
tung und verzögerte Ableitung kann die anfallende Niederschlagsmenge deutlich reduziert wer-
den. Darüber hinaus können Dachbegrünungen Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern. Dem 
Effekt der lokalklimatischen Aufheizung versiegelter Flächen in den Sommermonaten wird ent-
gegengewirkt. Durch geringe Aufbauhöhen moderner Dachbegrünungen können die statischen 
Anforderungen an die Dachtragwerke wirtschaftlich vertretbar dargestellt werden.  
Um Störwirkungen von Anlagen für Abfallbehälter auf den öffentlichen Raum zu vermeiden, 
sind diese in den betreffenden Bereichen dauerhaft zu begrünen. 
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Der Baumbestand auf dem Kasernengelände wurde im Rahmen einer Begehung am 13. März 
2014 kartiert. Der größte Teil des ca. 400 Bäume umfassenden Baumbestandes dürfte auf die 
Anfänge der Kaserne in den 1930er Jahren zurückzuführen sein. Die außerhalb der überbauba-
ren Grundstücksflächen gelegenen Bäume werden im Bebauungsplan durch entsprechende 
Erhaltungsfestsetzungen aufgrund ihres besonderen ökologischen und stadtgestalterischen 
Wertes gesondert geschützt, sofern sie aus grünplanerischer Sicht als erhaltenswert ei ngestuft 
werden. Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder be-
seitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit heimischen standort gerechten Laub-
bäumen (z. B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ersetzen. 
Grundsätzlich ist darüber hinaus der gesamte, in der Grünungszeit der Kaserne stammende 
Baumbestand Teil der denkmalpflegerischen Unterschutzstellung. In begründeten Ausnahm e-
fällen kann, ggf. unter Berücksichtigung von Neuanpflanzungen, von einem Erhalt abgesehen 
werden. Eine Beseitigung ist nur im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde möglich. Zum 
Erhalt von Bäumen können im Zuge der Baugenehmigung Auflagen zum Baumschutz vorges e-
hen werden. Ziel ist die Umsetzung eines durchgrünten Gesamtquartiers in Anlehnung an die 
Freiflächenkonzeption des Wettbewerbentwurfes. 
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Mit der Überplanung der bisherigen Gewerbegebiete in Mischgebiete (MI 6) entfällt die Vorgabe, 
entlang der Grenze unterschiedlicher Nutzungen heimische Flurgehölze zu pflanzen. Außerdem 
ist das Anpflanzen von hochstämmigen Stieleichen in den bisher als GE -Gebiet festgesetzten 
Bereichen (MI6) nicht mehr erforderlich. 
6.6.4 Ausgleichsflächen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Bei Realisierung der Planung wird für den Bereich der Oxfo rd-Kaserne von einer Verringerung 
des Versiegelungsgrades gegenüber der Bestandssituation ausgegangen. Unabhängig davon 
ist aufgrund der bereits intensiven Bebauung und Erschließung des Areals und der hierdurch 
bestehenden Genehmigungslage gem. § 34 BauGB kein landschaftsökologischer Ausgleichs-
anspruch abzuleiten. Es werden daher keine Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich nach § 
1a (3) BauGB ausgelöst. 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Für die überplanten Teilbereiche des  Bebauungsplans Nr. 441 sind in der Vergangenheit be-
reits Ausgleichsmaßnahmen erfolgt. Mit der Überplanung verringert sich im  Baugebiet MI6 die 
Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,6 . Der Umfang der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen 
verändert sich nicht. Demzufolge auch für den Teilbereich B keine Ausgleichsverpflichtung. 
6.7 Artenschutz 
Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) 6 erstellt. Dieser liegt 
ein faunistisches Fachgutachten7 und eine Potenzialanalyse hinsichtlich derzeitiger bzw. künfti-
ger Fledermausquartiere8 zugrunde. Im Plangebiet befinden sich geschützte Vogel - und Fl e-
dermausarten. Es sind Bauzeitenregelungen bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei 
Abbruchmaßnahmen zu berücksichtigen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und eine 
ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vor handene Quartiere von Fledermäusen sind vor-
rangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhalten, nach Maßgabe der ASP innerhalb der Kaser-
ne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im größtmöglichen Umfang zu erhalten. 
6.8 Immissionsschutz 
Zur Abschätzung der verkehrlichen und gewerblichen Lärmbelastungen wurde ein schalltechni-
sches Gutachten
9 erstellt. Bei der  Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen wurde eine vom 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung erstellte Verkehrsuntersuchung10 zu-
grunde gelegt. Die bisher im Bebauungsplan Nr. 441 getroffenen Festsetzungen zum Immiss i-
onsschutz werden nicht über nommen, da für den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 579 
allein das neu erstellte schalltechnische Gutachten maßgebend ist. 
6 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 21.02.2017)  
7 Faunistischer Fachbeitrag - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 21.02.2017) 
8 Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden -  Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 23.02.2017)  
9 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau – Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck –  Oxford-Quartier – Er-
läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017)  
10 Verkehrsuntersuchung Konversion Oxford-Kaserne (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster, März 2017)  
Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Verkehrsimmissionsprognose für das Plangebiet 
Die im Rahmen der  schalltechnischen Untersuchung durchgeführte P rognose hinsichtlich des 
Verkehrslärms kommt zu folgenden Ergebnissen: 
 Im Einwirkungsbereich der Roxeler Straße werden die schalltechnischen Orientierungs-
werte der DIN 18005 an den Baugrenzen in weiten Teilen um  deutlich mehr als 5 dB(A) 
tags/nachts überschritten.  An der  zur Roxeler Straße zugewandten giebelständigen 
Fassade des Bestands gebäudes B7 (ehem. Kommandantur ) wird eine Überschreitung 
der Orientierungswerte von 15 dB(A) tags/nachts erwartet.  
 Im Bereich des Kreuzungspunktes Roxeler Straße / Dieckmannstraße wurde an einem 
Baufenster eine maximale Überschreitung von 6 dB(A) festgestellt.  Außerhalb des Ei n-
wirkungsbereiches der Roxeler Straße treten keine Überschreitungen von mehr als 5 
dB(A) auf.  
 Im überwiegenden Teil des Plangebietes  wurde die Einhaltung der Orientierungswerte 
sowohl zur Tagzeit als auch zur Nachtzeit nachgewiesen. 
Damit tritt eine erhöhte Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 von größer als 
5 dB(A) durch Verkehrslärm vor allem im Nahbereich der Roxeler Straße, insbesondere an den 
straßenzugewandten, giebelständigen Fassaden der Bestandsgebäude, auf.  Da diese allein  
aufgrund ihres Denkmalsc hutzes indisponibel und zu erhalten sind, scheidet als Lärmminde-
rungsmaßnahme eine Festsetzung von lärmtechnisch optimierten Gebäudestellungen aus.  
Bei näherer Betrachtung ist festzustellen, dass sich i nsgesamt nur zwei der im Nahbereich der 
Roxeler Straße untersuchten Immissionspunkte im Lärmpegelbereich V gem. DIN 4109 befin-
den. In der Gesamtabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die höchsten Lärmbelastungen 
an den überwiegend zur Roxeler Straße orientierten Stirnseiten der Bestandsgebäude auftre-
ten. An den Längsseiten der Bestandsgebäude sind deutlich geringere  Überschreitungen fest-
zustellen.  
Der überwiegende Anteil der  Erdgeschosse und Außenbereiche werden durch die zu erhalten-
de Kasernenmauer lärmtechnisch abgeschirmt. Die Schallschutzwirkung der ebenfalls den k-
malgeschützten Kasernenmauer wird  im Lärmgutachten berücksichtigt.  Weitere aktive Schall-
schutzmaßnahmen können aus städtebaulichen Gründen und insbesondere aufgrund der 
denkmalpflegerischen Unterschutzstellung nicht erwogen werden. Derartige Vorkehrungen wä-
ren unvereinbar mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Planung, die insbesondere darauf 
ausgelegt sind, den historischen Grundcharakter der Kasernenanlage zu bewahren. Vor diesem 
Hintergrund muss im Rahmen der Abwägung der Alternative, durch  passive Schallschutzmaß-
nahmen einen hinreichenden Immissionsschutz sicherzustellen, der Vorzug gegeben werden.  
Aus diesem Grund werden an den Wohngebäuden  passive Schallschutzmaßnahmen über die 
Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 im Bebauungsplan verbindlich festgelegt.  
Im Einzelnen wird festgesetzt, dass i nnerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lär m-
pegelbereiche (LPB) bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von G e-
bäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufen thalt von Menschen vorgesehenen Räu-
men (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende 
Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN -
4109-1/07.16 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 7 erfüllt werden müssen. Außerdem sind für 
alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume bei Gebäudefronten mit Überschreitung der 
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Orientierungspegel (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum Nacht schallgedämmte 
Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außen-
lärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und Türen bei Lärmeinwirkung geschlossen blei-
ben.  
Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestö r-
ter Schlaf häufig ni cht mehr möglich. Daher ist bei Überschreitung des Orientierungswertes in 
der Nacht die Anordnung von Schalldämmlüftern in Schlafräumen mit Fenstern an den Gebäu-
deseiten mit Lärmbelastungen von mehr als 45 dB(A) vorzusehen. Auf ausreichenden Luf t-
wechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie gegebenenfalls 
der Zuführung von Verbrennungsluft zu achten. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht erforde r-
lich, wenn zusätzliche Fenster in einem Aufenthaltsraum an Außenwänden vorgesehen sind , 
die keine Überschreitung der Orientierungswerte aufweisen. 
Die getroffenen Festsetzungen zum passiven Schallschutz (Einhaltung der Lärmpegelbereiche 
III-V, Einbau von schallgedämmten Lüftungen an den Gebäudeseiten mit Lärmbelastungen von 
mehr als 45 dB(A), sichern für die betroffenen Gebäude verträgliche Innenraumpegel.  
Anspruchsvoraussetzungen nach der 16. BImSchV / Vorhabenbezogener Verkehr 
Der geplante Ausbau des künftigen K notenpunktes Roxeler Straße / Haupterschließungsachse 
stellt einen erhebli chen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. 
BImSchV) dar. An der Fassade des ehem.  Offizierskasinos wurde eine wesentliche Änderung 
des Beurteilungspegels um mind. 2,1 dB(A)  nachgewiesen. Die Immissionsgrenzwerte von 64 
dB(A) tags b zw. 54 dB(A) nachts werden jedoch nicht überschritten.  Auch für die geplante 
Haupterschließungsstraße durch das Plangebiet als künftig wichtiger Verkehrsweg  wird eine 
Überschreitung ausgeschlossen, sodass mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 keine 
Anspruchsvoraussetzungen auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach 
abgeleitet werden können. 
In der scha lltechnischen Untersuchung werden auch die Auswirkungen des vorhabenbezoge-
nen Neuverkehrs auf die außerhalb des Plangeltungsbereichs gelegene Bestandsbebauung be-
trachtet. Die höchste Zunahme der verkehrsbedingten Lärmimmissionen ist in der „Gievenbe-
cker Reihe“ mit 6 dB(A) zu verzeichnen. Aufgrund der geringen Vorbelastung ist die Zunahme 
als unkritisch zu werten. Generell wird in allen Straßenabschnitten, die Pegelzunahmen von 
deutlich über 1 dB(A) aufwei sen, die Einhaltung der orientierend herangezogenen Grenzwerte 
der 16. BImSchV gewährleistet.  Die im Bereich  der Roxeler Straße als Bestandteil des weiter-
führenden Straßennetzes vorhabenbedingten Pegelerhöhungen (Neuverkehr ) begründen auf-
grund einer Lärmzunahme von unterhalb bzw. im Bereich 1 dB(A) (Schwelle der Wahrnehm-
barkeit für das menschliche Gehör ) und der Einhaltung des nach jüngerer, höchstrichterlicher 
Rechtsprechung heranzuziehenden Toleranzbereiches (70 bis 75 dB(A) tags bzw. 60 bis 65 
dB(A) nachts) keine Anspruchsvoraussetzungen. Im Ergebnis wird somit  nachgewiesen, dass 
mit dem vorhabenbezogenen Neuverkehr im Vergleich zum Prognose-Null-Fall (Prognose ohne 
Neuverkehr) keine nicht mehr hinnehmbare Verschlechterung eintreten wird. 
Gewerbelärm 
Im Rahmen des Gutachtens wurde die Verträglichkeit der heranrückenden Wohnbebauung mit 
den bestehenden Betrieben im Bereich Bernings Kotten (Teilbereich B)  unter Berücksichtigung 
des Genehmigungstandes der Anlagen nach TA Lärm geprüft. Die ermittelte maximale Lärmbe-
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
lastung (tags) beträgt entlang des östlich vom AWM Recyclinghof gelegenen Baufensters des 
Baugebietes MI3 maximal 59 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete (60 
dB(A) tags) wird somit im Beurteilungszeitraum Tag im gesamten Plangebiet eingehalten. Auch 
in den Nachtstunden sind keine Überschreitungen des in diesem  Zeitraum geltenden Richtwer-
tes (45 dB(A) nachts) feststellbar. Außerdem  belegt das Gutachten, dass auc h an den Bau-
grenzen innerhalb der festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete (WA) keine Überschreitungen 
der hier geltenden Richtwerte nach TA Lärm (55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts) auftreten.  
Mit der Umwandlung  des östlichen Gewerbestreifens im Bereich Berning s Kotten von einem 
Gewerbegebiet (GE) in ein Mischgebiet (MI 6) erhöht sich das Schutzniveau der hier bestehen-
den Wohn- und Büronutzungen. An den Gebäuden mit Wohn- bzw. Büronutzungen dürfen künf-
tig somit die Orientierungswerte der TA Lärm für Mischgebiete nicht überschritten werden. Die 
immissionsschutzrechtliche Prüfung ergab, dass diese tags wie nachts eingehalten werden. 
Die Verträglichkeit der genehmigten gewerblichen Nutzungen mit den bestehenden und geplan-
ten Wohn- und Büronutzungen ist somit im gesamten Plangebiet gegeben.  
Sport- und Freizeitlärm 
Die bestehende Turnhalle im Bereich des künftigen zentralen Quartierplatzes soll künftig wieder 
einer Sportnutzung zugeführt werden. Primär soll diese als Sportstätte für die geplante, in direk-
ter Nachbarsc haft gelegene Grundschule dienen. Ergänzend dazu soll die Sporthalle jedoch 
auch zur Ausübung von Vereinssport dienen. Aufgrund der für eine Einfachsporthalle ver-
gleichsweise geringen Nutzerfrequenz und der Lage des zugeordneten Parkplatzes an der süd-
lichen Gebäudeseite wurde in diesem Zusammenhang v on einer gutachterlichen Einschätzung 
der Auswirkungen des  Sportlärms gem. 18. BImSchV  abgesehen. Es ist jedoch grundsätzlich 
mit Zu- und Abfahrtsverkehren von und zu dem hier vorgesehenen Parkplatz mit ca. 16 S tell-
plätzen zu rechnen. Obwohl sich der Einwirkungsbereich des Lärms lediglich auf das südlich 
des Parkplatzes gelegene Mischgebiet – und damit nicht auf ein Allgemeines Wohngebiet mit 
erhöhtem Schutzanspruch –  konzentriert, muss sichergestellt werden, das s sich auch nach 
22 Uhr durch den Abfahr tsverkehr vom Parkplatz keine Überschreitungen der einschlägigen 
schalltechnischen Richtwerte für Sportlärm ergeben.  Aus diesem Grund erhält der Bebauung s-
plan den Hinweis, dass der Sportbetrieb bis 21.30 Uhr beendet bzw. der Parkplatz bis 22.00 
Uhr geräumt werden muss. 
Das unweit der Sporthalle geplante Mehrzweckfeld wird für Schulsportzwecke – insbesondere 
in den Pausenzeiten – benötigt. Darüber hinaus steht die Spielfläche auch für außerschulische 
Sportaktivitäten zur Verfügung. Da diese nicht für vereinsbezogene Zwecke, sondern für das 
Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden soll , ist die hier vorgesehene 
Festsetzung grundsätzlich als lärmtechnisch verträglich einzustufen.  
Im östlichen Teil der Grünfläche des sogenannten „Grünen Trichters“ werden mit dem Planzei-
chen „Sportplatz“ Sportnutzungen grundsätzlich ermöglicht. Da noch kein Sportflächennu t-
zungskonzept vorliegt, ist eine konkretere Aussage hierzu derzeit nicht möglich. Bei der Pla-
nung sind ggf. schallschutztechnische Gutachten zum Verträglichkeitsnachweis einzuholen. Die 
Sportnutzungen dürfen die geplante Wohnnutzung im Oxford- Quartier weder einschränken, 
noch beeinträchtigen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
6.9 Altlasten / Altstandorte 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden in Teilbereichen der ehema-
ligen Kaserne zum Teil erheblich kontaminiert. Es liegen Gutachten mit bodengutachterlichen 
Aussagen u.a. zum Umfang der Kontaminations flächen vor 11,12. Weitergehende Untersuchun-
gen zur Bewertung der Bodenverunreinigungen in Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen sowie 
eine Untersuchung auf mögliche Gebäudeschadstoffe sind bereits beauftragt, damit  die boden-
schutzrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung der Planung mit Rechtskraft 
des Bebauungsplans vorliegen. Im Bebauungsplan ist daher vorerst das gesamte Kasernenge-
lände als Altlastenverdachtsfläche zu kennzeichnen.  
Für Teilbereiche des Plangebietes kann keine Aussage über das Vorhandensein von möglichen 
Kampfmitteln getroffen werden 13. Für diese noch nicht geprüften Flächen ist bei geplanten 
Baumaßnahmen mit Erdeingriffen eine systematische Absuche/Sondierung  zu bebauender 
Grundflächen und ausgehobener Baugruben erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass geplan-
te Ramm -/ Bohrarbeiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugrubenabsicherungen, Bohrpfahlgrün-
dung, Rohrvortrieb, Erdwärmesonden o.ä. einer vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch 
den Kampfmittelbeseitigungsdienst unterzogen werden müssen. Bei Abbruch- oder Rückbauar-
beiten im Altbestand ist zu beachten, dass es hierbei zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten 
Raumes kommt. 
Für den gesamten Geltungsbereich gilt grundsätzlich, dass Erd-  und Bauarbeiten aus Sicher-
heitsgründen sofort einzustellen sind und die die Feuerwehr der Stadt Münster unverzüglich zu 
verständigen ist, sofern der Erdaushub eine außergewöhnliche Verfärbung aufweist oder ver-
dächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt werden. 
6.10 Denkmalschutz / Archäologie 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk-
malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter-
rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen-  und 
Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. Die Beseitigung, Veränderung, oder Nutzung s-
änderung von Teilen des Denkmals innerhalb des gekennzeichneten Bereichs bedarf der Zu-
stimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG NRW). Die der-
zeit noch zuständige Obere Denkmalbehörde, als auch die künftig zuständige Untere Denkmal-
behörde wurden kontinuierlich in die Planungen eingebunden. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen dazu beitragen, den Denkmalwert der Gesam t-
anlage unter Berüc ksichtigung heutiger städtebaulicher und funktioneller Anforderungen lan g-
fristig zu sichern. Der Bebauungsplan gewährleistet, dass sich die geplanten Neubauten maß-
voll in die Gesamtanlage integrieren und der Grundcharakter des ehemaligen Kasernengelän-
des gewahrt bleibt. Die bauzeitliche Gliederung der Anlage –  leicht verschwenkte Hauptachse 
11 Orientierende Untersuchung (Phase IIa), Ehem. Oxford -Kaserne, Münster (Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH, Detmold, 18.06.2015) 
12 Detailuntersuchung (Phase IIb), Ehem. Oxford-Kaserne, Münster (Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH, Detmold, 01.06.2016) 
13 vgl. Stellungnahme der Feuerwehr der Stadt Münster v. 28.02.2017 „Bisherige Ergebnisse der Kampfmittelüberprüfungen im Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes Nr. 579“ 
Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
im Zentrum, Vermeidung geometrischer Aufstellung durch Vor- und Zurücklegen der Baukörper, 
Wechsel zwischen mehrgeschossigen Aufent haltsgebäuden und niedrigerer Bebauung  – soll 
für die Nachwelt ebenso ablesbar sein wie die prägenden Terrassierungen aus massivem 
Bruchstein im südlichen Teil des Kasernengeländes. Die festgesetzten Verkehrs - und Grünflä-
chen orientieren sich daher am bauzeitlichen Straßen-  und Wegenetz und st ellen sicher, dass 
die Weitläufigkeit der Anlage weiterhin erfahrbar ist. Die im Bebauungsplan geregelte Höhen-
entwicklung bei den geplanten Neubauten stellt sicher, dass diese gegenüber den denkmalwer-
ten Gebäuden städtebaulich-visuell zurücktreten. 
Die Grundrisse der im sogenannten Heimatstil errichteten bauzeitlichen Bestandsgebäude wer-
den im Bebauungsplan durch Baukörperfestsetzungen und teilweise durch Festsetzung von 
Baulinien gesichert. Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen zur Flankierung des 
Denkmalschutzes sind vor dem Hintergrund des festgestellten Denkmalwerts städtebaulich g e-
boten. Die denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen der ehemaligen Flakartillerie- Kaserne 
sind nicht nur baugeschichtlich sowie wissenschaftlich (militärgeschichtlich), sondern für die 
Geschichte des Menschen – hier für die Geschichte der Garnison Münster im Dritten Reich – 
bedeutsam. 
7. Flächenbilanz 
 m² ha % 
Gesamtes Plangebiet 357.540 35,75 100 
Öffentliche Verkehrsflächen 38.418 3,84 10,7 
Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung 18.134 1,81 5,1 
Öffentliche Grünflächen 88.657 8,87 24,8 
Wasserwirtschaftsflächen 24.759 2,48 6,9 
Gemeinbedarfsflächen 18.139 1,81 5,1 
Versorgungsflächen 1.809 0,18 0,5 
Mischgebiete 62.321 6,23 17,4 
Allgemeine Wohngebiete 105.303 10,53 29,5 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Die Umweltprüfung umfasst 
dabei sowohl die Neuaufstellung für bisher unbeplante Bereiche wie auch die Überplanung  von 
in das Plangebiet einbezogenen Teilflächen angrenzender Bebauungspläne. Der Maßstab für 
die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen 
Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). 
Folgende externe Konzepte und Gutachten liegen dem Umweltbericht zugrunde:  
 Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge (2017): Schalltechnische Untersuchung g e-
mäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN Nr. 579 Gieven-
beck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / 
Niedenstiege)  
 Ökoplanung Münster (2017): Faunistischer Fachbeitrag - Zukünftige Ent wicklung der 
Oxfordkaserne in Münster 
 Ökoplanung Münster (2017): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) -  Zukünftige Entwick-
lung der Oxfordkaserne in Münster 
 Ökoplanung Münster (2017): Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden -  Zu-
künftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster 
 HINZ Ingenieure GmbH (2016): Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Oxford -
Kaserne in Münster 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck –  Oxford-Quartier“ wird im Kern 
das Ziel verfolgt, innerhalb des knapp 37 ha großen Plangebietes das etwa 26 ha große Gelän-
de der ehemaligen Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) zuzufüh-
ren.  
Der Bebauungsplan gliedert sich in zwei Teilbereiche: Teilbereich A umfasst die Oxfordkaserne 
einschließlich angrenzender, unmittelbar mit der Planung des Oxford -Quartiers in Zusammen-
hang stehender Flächen. Teilbereich B umfasst den überwiegend gewerblich genutzten Bereich 
“Bernings Kotten“. 
Auf der Grundlage des in einem Wettbewerbsv erfahren beruhenden städtebaulichen Entwurfs 
erfolgt innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes eine Gliederung des Gebietes in unter-
schiedliche Baugebiete, die vorrangig als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Die 
Planung berücksichtigt dabei in hohem Maße die Bestandssituation der denkmalgeschützten 
Kaserne. Am westlichen Rand der ehemaligen Oxford-Kaserne, im Übergang zu den bestehen-
den gewerblichen Nutzungen im Bereich Bernings Kotten, erfolgt zusätzlich eine Festsetzung 
als Mischgebiet. Dem Bedar f an öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kitas, Kirche etc.) wird 
durch die Festsetzung entsprechender Gemeinbedarfsflächen entsprochen. 
Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Roxeler Straße 
im Süden sowie in Verläng erung des Arnheimweges im Nordosten und über die Straße Berni-
ngs Kotten im Westen des Plangebietes.  
Dem Bebauungsplan liegt ein Grünkonzept zugrunde, das von einer zentralen Grünfläche 
(„Grüner Trichter“) ausgeht und an die umgebenden Grünflächen („Grüner Finger“, Gievenbe-
cker Reihe, Lindenbreie) anschließt. Die festgesetzten Grünflächen beinhalten mehrere Spiel-
plätze (Typ A und B/C), Flächen für den Freizeitsport sowie Parkanlagen. Von dem umfassen-
den Baumbestand des Kasernengeländes sind die erhaltenswer ten Bäume festgesetzt worden, 
sofern die zukünftige Nutzung eine Erhaltung ermöglicht. 
Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Für die Entwässerung des Gebietes ist im Bereich des Gievenbaches eine Regenwasserbe-
handlung (Bodenfilter) sowie eine Rückhaltung erforderlich. Diesem Bedarf trägt die A uswei-
sung einer Fläche für die Wasserwirtschaft Rechnung. 
Der Bebauungsplan erstreckt sich teilweise auch auf Teilflächen angrenzender Bebauungspl ä-
ne (Nr. 206, Nr. 208, Nr. 410, Nr. 441). In diesen Bereichen erfolgen Anpassungen an die G e-
samtplanung, insbesondere im Teilbereich B - Bernings Kotten - zur Vermeidung von Konflikten 
zwischen Wohnbaunutzungen und gewerblichen Nutzungen. 
Das Gesamtgelände der ehemaligen Kaserne wird zudem aufgrund der militärischen Vornut-
zung als Altlasten-/Verdachtsfläche gekennzeichnet.   
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 579 neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen:  
 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu t-
zes 
Menschen / menschliche 
Gesundheit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) 
- DIN 18005/07.02, DIN 4109 (technisches Regelwerk) 
- TA Lärm 
- Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emiss i-
onshöchstmengen (39. BImSchV) 
 
Pflanzen und Tiere / biol o-
gische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richt-
linie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte A r-
ten 
- Landesnaturschutzgesetz NRW  
- Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der bau-
rechtlichen Zulassung von Vorhaben (Gemeinsame 
Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, 
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des 
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010) 
 
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emiss i-
onshöchstmengen (39. BImSchV) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz 
Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
- Landesnaturschutzgesetz NRW  
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im  Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Regionalplan 
Das Plangebiet ist im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als Allgemei-
ner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden 
sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten werden als Allgemeiner Freiraum - und 
Agrarbereich dargestellt.  
Flächennutzungsplan 
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen für das Pl angebiet 
Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung, Gewerbegebiete 
sowie Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A. Die Darstel -
lungen des Flächennutzungsplans widersprechen somit den Zielsetzungen des Bebauung s-
plans. Der Flächennutzungsplan wird in einem gesonderten Verfahren (69. Änderung des 
FNPs) geändert, sodass der Bebauungsplan künftig nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP entw i-
ckelt ist. Die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Milit ä-
rische Einrichtung soll zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet werden. Untergeor d-
net sollen Gemischte Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Ver - und Entsor-
gung und Grünflächen ausgewiesen werden. 
Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im Norden 
(„Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „E r-
haltung und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landsc haft sowie 
Sicherung der Freiraumfunktion.“ Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind 
bei allen behördlichen Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksich-
tigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW). 
Grünordnung Münster 
In der Grünordnung Münster liegen die Grünflächen im Bereich der Gievenbecker Reihe und 
des „Grünen Fingers“ innerhalb des zweiten Grünrings. Innerhalb der Kaserne ist eine ergän-
zende Grünvernetzung geplant.  
Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen 
Innerhalb des B ebauungsplans befindet sich im Nordwesten ein nach § 42 LNatSchG geset z-
lich geschütztes Biotop (GB-4011-148, ein Teich). Sonstige Schutzgebiete liegen nicht vor. Ins-
besondere sind keine Natura 2000 -Gebiete im Gebiet oder in der näheren Umgebung vorhan-
den. 
Östlich der Gievenbecker Reihe befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet die Natu r-
denkmale Nr. 608, 609, 610 und 611. 
Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Denkmalschutz 
Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk -
malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter -
rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen-  und 
Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im U m-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Für die einzelnen Schutzgüter wird jeweils die Be-
standssituation dargestellt und anschließend werden die mit der Planung verbundenen Umwelt-
auswirkungen dargelegt.  
8.4.1 Mensch / menschliche Gesundheit 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Gievenbeck mit einer wohnberechtigten Bevölkerung 
von 21.569 Einwohnern. (Stand 31.12.2016).  
Innerhalb des Plangebietes - Teilbereich A- befinden sich zur Zeit innerhalb von Teilflächen der 
ehemaligen Kaserne Flüchtlingseinrichtungen  sowie eine Kita. Entlang der Gievenbecker Rei-
he sind einzelne Wohngebäude innerhalb der öffentlichen Grünfläche vorhanden.  
Als vorherrschende angrenzende Nutzungen sind zu nennen: 
Norden: Grünfläche „Grüner Finger“  (B-Plan Nr. 441) 
Westen: Freiherr-Vom-Stein-Gymnasium / Gievenbeck Südwest  – (B-Plan Nr. 441) 
Süden:  Landwirtschaftliche Flächen / Offizierskasino (überwiegend B-Plan Nr. 408) 
Osten:  Wohnbauflächen/private Grünflächen (B-Plan Nr. 410) 
Erholung 
In der Grünordnung Münster liegen die Grünflächen im Bereich der Gievenbecker Reihe und 
des „Grünen Fingers“ innerhalb des zweiten Grünrings. Innerhalb der Kaserne ist eine ergän-
zende Grünvernetzung geplant.  
Während das Kasernengelände bislang, abgesehen von der heutigen Nutzung durch Flüchtli n-
ge, für eine Erholungsnutzung nicht zugänglich war, stellt der im Norden angrenzende „Grüne 
Finger“ eine der wichtigsten Erholungseinrichtungen im Stadtteil dar. Hier finden verschiedene 
Freizeit-/Spiel- und Sportaktivitäten statt. Die Gievenbecker Reihe dient bislang weitgehend als 
Verbindungselement im Freiraum. Durch den Bebauungsplan Nr. 410 ist eine wichtige Ost -
West-Verbindung aus dem Zentrum Gievenbecks in Richtung der Oxfordkaserne planerisch be-
reits vorbereitet worden. 
Vorbelastungen 
Das Plangebiet ist aktuell Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt. Im Vorde r-
grund steht dabei die Roxeler Straße mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke 
(DTV) von 14.200 Fahrzeugen (Stand 2015). Die weiteren Straßen im Umfeld weisen eine un-
tergeordnete Verkehrsbelastung auf (Dieckmannstraße DTV: 5.100 bis 6.500, Gievenbecker 
Reihe DTV: 2.800). 
Begründung zum Entwurf / Seite 36 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Innerhalb des Gewerbegebietes Bernings Kot ten sind gewerbetypische Lärmemittenten geg e-
ben.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit der Planung sind sowohl verkehrliche als gewerbliche Auswirkungen durch Lärm verbun-
den, die im Zuge einer schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz Alten-
berge 2017) ermittelt wurden. Folgende Auswirkungen wurden prognostiziert: 
1. Gewerbelärm 
Im Bereich Bernings Kotten befinden sich mehrere lärmemittierende Betriebe. Die als maximal 
ermittelte Lärmbelastung beträgt an der nächstgelegenen geplanten Bebauung (MI-Gebiet) 
59 dB(A) tags  / ---- dB(A) nachts IO02 (G) - Südwest14. 
Die Immissionsbelastungen beruhen insbesondere aus der gewerblichen Nutzung des AWM 
Recyclinghofes. Von allen weiteren überprüften Anlagen (Betrieben) im Bereich Bernings Ko t-
ten gehen im Sinne der TA Lärm nicht relevante Lärmbelastungen aus. Damit werden die Or i-
entierungswerte der DIN 18005/07.02 sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm/08.98 im 
Beurteilungszeitraum Tag eingehalten. Im Beurteilungszeitraum Nacht sind in Verbindung mit 
den beabsichtigten Öffnungszeiten keine Lärmbelastungen zu erwarten. 
Im bislang vorhandenen Gewerbegebiet befinden sich Betriebswohnungen. Durch die mit der 
Planung vorgesehene Ausweisung dieser Flächen als Mischgebiet besteht für diese Wohnun-
gen ein um 5 dB(A) höherer Schutzanspruch. Für die Betriebe im Ist -Zustand ist die Einhaltung 
dieses Schutzanspruches nachgewiesen. 
2. Straßenverkehrslärm 
Für den Prognosehorizont 2030 ergeben sich folgende Verkehrsmengen für ausgewählte Str a-
ßen für den Mit-Fall und den Null-Fall: 
 „Mit-Fall“ (mit Realisierung 
der Planung) 
„Null-Fall“ (ohne Realisi e-
rung der Planung) 
Straße 
(verschiedene Abschnitte) 
DTV [Kfz/24h] DTV [Kfz/24h] 
Planstraße Süd 1 1.700 - 
Dieckmannstraße 5.500 bis 6.900 5.300 bis 6.700 
Bernings Kotten 700 300 
Gievenbecker Reihe 2.300 bis 2.500 2.200 bis 2.400 
Arnheimweg 2.900 2.400 
Roxeler Straße 14.500 bis 16.700 13.500 bis 15.600 
14 IO 02 (G) – Südwest entspricht dem nächstgelegenen Immissionsort im Baufeld MI 3. 
Begründung zum Entwurf / Seite 37 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Lärmbelastungen innerhalb des Plangebietes: 
Im überwiegenden Plangebiet werden die Orientierungswerte eingehalten. 
Im Kernbereich des Oxford-Quartiers, in der der Wohnungsbau  mit der Art der baulichen Nut-
zung überwiegend als WA zu berücksichtigen ist, wird im Bereich der neuen Planstraßen ver-
einzelt eine maximale Lärmbelastung von 59 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts erreicht. Der  Ori-
entierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) wird hier um maximal 4 dB(A) überschritten.  
Die Orientierungswerte für den Verkehrslärm sind Außengeräuschpegel, die vorrangig die Nu t-
zung zu Wohnzwecken, aber auch das allgemeine Erholungsbedürfnis gewährleisten. Eine ge-
ringfügige Überschreitung der im Beiblatt 1 der DIN 18005/07.02 aufgeführten bzw. genannten 
Orientierungswerte im Einwirkungsbereich der Verkehrswege um bis zu 5 dB(A) liegt nach gu t-
achterlicher Einschätzung noch im Bereich der abwägungsge rechten Akzeptanz ohne das E r-
fordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen. Für die an die neuen Verkehrswege an-
grenzenden Wohngebiete innerhalb des Oxford-Quartiers sind somit keine aktiven Lärmschutz-
vorkehrungen erforderlich. 
Die maximalen Beurteilungspegel sind im Nahbereich zur Roxeler Straße  mit 70 dB(A) tags 60 
dB(A) nachts IO C05–  Südostseite zu erwarten. Damit beträgt die Überschreitung der Orienti e-
rungswerte der DIN 18005/07.02, die für allgemeine Wohngebiete mit 55 dB(A) tags und 45 
dB(A) nachts zu berücksichtigen sind, bis zu 15 dB(A) tags und 15 dB(A) nachts. Überschrei-
tungen in dieser Höhe sind jedoch nur an einer Gebäudefront im Bereich der ehemaligen K a-
sernenzufahrt anzutreffen. Für die sonstigen zur Roxeler Straße hin orientierten Wohngebäude 
liegt die prognostizierte Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 an den zur 
Roxeler Straße orientierten Fassaden etwa zwischen 7 und 11 dB(A), tags wie nachts. Betro f-
fen sind insbesondere die Obergeschosse, während die Erdgeschosse durch die abschirmende 
Mauer der Kaserne geringer belastet sind. Überschreitungen der Orientierungswerte für Misc h-
gebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ergeben sich mit bis zu 7 dB(A) im Teilbereich 
Bernings Kotten. Überschreitungen der genannten Größenordnung sind als erheblich einzust u-
fen. 
Bei höheren Überschreitungen der Lärmpegel, wie dies im Bereich der Roxeler Straße gegeben 
ist, ist vorrangig ein aktiver Lärmschutz zu prüfen. Aus städtebaulichen Erwägungen in Verbi n-
dung mit der unter Denkmal schutz stehenden ehemaligen Kasernengebäuden und - mauern 
wird ein aktiver Lärmschutz mit der Planung nicht vorgesehen.  
Zur Minderung der lärmbedingten Beeinträchtigungen werden in den lärmbelasteten Berei chen 
daher Lärmpegelbereiche (III-V) vorgesehen und im Bebauungsplan festgesetzt. Zu berücksich-
tigen ist dabei auch, dass die betroffenen Gebäude abgesehen von dem im unmittelbaren Zu-
fahrtsbereich zur Kaserne liegenden Gebäude in ihren rückwärtigen Bereichen lärmberuhigte 
Zonen aufweisen. 
Folgende textliche Festsetzungen (TF) dienen dem Lärmschutz der geplanten Bebauung: 
TF 1.6.1 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.1 (Bernings Kotten)   
Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei E r-
richtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungs änderung von Gebäuden in den nicht nur zum 
vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Si n-
ne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm -Maß gemäß den 
Begründung zum Entwurf / Seite 38 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109- 1/07.16 – Schallschutz im 
Hochbau – Tabelle 7 erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB).  
TF 1.6.2 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.2  (Bernings Kotten)   
In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichneten Abgren-
zungen des Lärmpegelbereiches III (LPB III) - V (LPB V) sind schallgedämmte Lüftungen vor-
zusehen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB).  
Für die innerhalb des Plangebietes liegenden, bestehenden Wohngebäude wurde geprüf t, ob 
es durch den Neubau bzw. - ausbau der geplanten Ers chließungsstraßen zu Anspruchsvoraus-
setzungen nach der 16.BImSchV  kommt. Die Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 
dB(A) nachts für Wohngebiete werden an dem betreffenden Gebäude Gievenbecker Reihe 77, 
für das eine Zunahme der verkehrsbedingten Imm issionen von bis zu 6 dB(A) prognostiziert 
wird, deutlich unterschritten. Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte werden auch für das 
Mischgebiet Bernings Kotten nicht prognostiziert. Anspruchsvoraussetzungen nach der 16. 
BImSchV sind demnach nicht gegeben. 
Lärmbelastungen außerhalb des Plangebietes: 
Durch die mit der Planung verbundenen zusätzlichen Verkehre kommt es zu vorhabenbezog e-
nen Erhöhungen der Lärmimmissionen an Straßen im Umfeld des Oxford- Quartiers. Dennoch 
sind im Zuge der Roxeler Straße als Bestandteil des weiterführenden Straßennetzes die vorha-
benbedingten Pegelerhöhungen ( Neuverkehr) aufgrund einer bereits im Prognose- Nullfall (Be-
stand) hohen Vorbelastung nicht als kritisch zu bewerten. Anspruchsvoraussetzungen nach der 
16.BImSchV ergeben sich nicht. Dies umfasst auch das Gebäude Roxeler Straße 349, für das 
zwar eine wesentliche Änderung durch den Ausbau der Kreuzung konstatiert wird, eine Über-
schreitung der hier anzusetzenden Immissionsgrenzwerte von 64 dB(A) tags bzw. 54 dB(A) 
nachts jedoch nicht vorliegt. 
Im Verlauf der Gievenbecker Reihe – außerhalb des Plangebietes – der Dieckmannstraße, des 
Ramertsweges, des Arnheimweges und der Gartenbreie bleiben die prognostizierten Erhöhun-
gen der Lärmbelastung im Vergleich Nullfall zu Mitfall (Prognose 2030) unter 1,0 dB(A) und sind 
damit für das menschliche Gehör als nicht wahrnehmbar zu bewerten. Erhöhungen dieser Gr ö-
ßenordnung sind in Verbindung mit der bestehenden, zumutbaren Grundbelastung hinzuneh-
men.  
Die für die auf der Südseite der Roxeler S traße südlich der Gievenbecker Reihe gelegene B e-
bauung im Außenbereich prognostizierten Pegelerhöhungen betragen tags und nachts mit einer 
Ausnahme weniger als 1 dB(A)  und sind demzufolge als vom menschlichen Gehör nicht wahr-
nehmbar zu bewerten. Lediglich an der Nordwestseite der Roxeler Str. 329 beträgt die Erhö-
hung 1,1 dB(A). Sie erhöhen aber eine bereits in der Analyse vorliegende enorme Vorbelas-
tung, so dass für den Tag Beurteilungspegel von bis zu 71 dB(A) und nachts von 60 dB(A) er-
reicht werden. Damit sind im Prognose-Mitfall nicht nur die Orientierungswerte für Wohngebiete 
sehr deutlich überschritten. Die an der Bebauung in diesem Abschnitt des Straßenzugs pro g-
nostizierten Beurteilungspegel bewegen sich in einem gesundheitsgefährdenden Bereich, der 
nach jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Lärmpegeln von 70- 75 dB(A) tags bzw. 
der 60-65 dB(A) nachts gegeben ist. Bei der Bewertung der für den Prognose -Mitfall zu berück-
sichtigenden Pegel ist festzuhalten, dass sich die maßgebenden Immissionsort e im Außenbe-
reich befinden und daher der Schutzanspruch eines Mischgebietes anzusetzen ist. Hier ist die 
Begründung zum Entwurf / Seite 39 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Grenze der Unzumutbarkeit mit 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts zu beachten. Diese Werte 
werden nicht erreicht.  
3. Sport- und Freizeitlärm 
Innerhalb des “Grünen Trichters“ und damit innerhalb der öffentlichen Grünfläche sind Sportan-
gebote vorgesehen, die zur Zeit noch nicht exakt verortet werden können. Entsprechende po-
tenzielle Beeinträchtigungen durch Sport - und/oder Freizeitlärm sind hierfür im Rahm en des 
Baugenehmigungsverfahrens abzuklären.  
Die bestehende Turnhalle im Bereich des künftigen zentralen Quartierplatzes soll künftig wieder 
einer Sportnutzung zugeführt werden. Primär soll diese als Sportstätte für die geplante, in direk-
ter Nachbarschaft  gelegene Grundschule dienen. Ergänzend dazu soll die Sporthalle jedoch 
auch zur Ausübung von Vereinssport dienen. Es ist jedoch grundsätzlich mit Zu-  und Abfahrts-
verkehren von und zu dem hier vorgesehenen Parkplatz mit ca. 16 Stellplätzen zu rechnen. 
Obwohl sich der Einwirkungsbereich des Lärms lediglich auf das südlich des Parkplatzes gel e-
gene Mischgebiet – und damit nicht auf ein Allgemeines Wohngebiet mit erhöhtem Schutzan-
spruch – konzentriert, muss sichergestellt werden, dass sich auch nach 22 Uhr durc h den A b-
fahrtsverkehr vom Parkplatz keine Überschreitungen der einschlägigen schalltechnischen 
Richtwerte für Sportlärm ergeben. Aus diesem Grund erhält der Bebauungsplan den Hinweis, 
dass der Sportbetrieb bis 21.30 Uhr beendet bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräumt werden 
muss. 
Das unweit der Sporthalle geplante Mehrzweckfeld wird für Schulsportzwecke – insbesondere 
in den Pausenzeiten – benötigt. Darüber hinaus steht die Spielfläche auch für außerschulische 
Sportaktivitäten zur Verfügung. Da diese nicht  für vereinsbezogene Zwecke, sondern für das 
Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden soll, ist die hier vorgesehene 
Festsetzung grundsätzlich als lärmtechnisch verträglich einzustufen. 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
8.4.2.1 Bestandserfassung / Eingriffe in Natur und Landschaft 
I. Strukturkartierung nach Biotop-/Nutzungstypen 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 579 ist im Bestand sehr inhomogen strukturiert. Die 
vorliegende Nutzungsstrukturkartierung nach Biotoptypen, die im Frühjahr 2016 erstellt wurde, 
spiegelt dies wieder.  
Das Plangebiet lässt sich im Bestand im Wesentlichen in drei Teilräume gliedern. Den im We s-
ten und z.T. im Norden an das Kasernengelände anschließenden Bereich des rechtskräftigen 
Bebauungsplans Nr. 441, den Bereich der Kaserne selbst sowie den sich daran östlich an-
schließenden Geltungsbereich des Bebauungsplans 410. Die Bebauungspläne Nr. 206 und Nr. 
208 spielen aufgrund ihrer sehr geringen Flächenanteile nur eine untergeordnete Rolle. 
Mit Ausnahme des großflächig ausgewiesenen Grünzuges („Grüner Finger“) als Öffentliche 
Grünfläche im Norden, ist der sich westlich an die Kaserne anschließende überplante Bereich 
des B-Plans Nr. 441 durch ein hohes Maß an baulicher Dichte mit Versiegelungsmöglichkeiten 
der Grundstücke von 60 und 80 % geprägt (GRZ 0,6 und 0,8). Flächen mit Pflanzgebot heim i-
scher Gehölze sind nur untergeordnet ausgewiesen. Von den im Bebauungsplan festgesetzten 
zu erhaltenden Einzelbäumen sind nur noch zwei im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten 
Begründung zum Entwurf / Seite 40 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
4 vorhanden (2 Stieleichen). Demzufolge beschränkt sich die Vegetationsstruktur auf den nicht 
überbaubaren Grundstücksflächen im Wesentlichen auf Abstands - und Ziergrün. An wenigen 
Stellen wird die dichte Bebauung von Öffentlichen Grünflächen durchbrochen, deren Verortung 
sich im Einzelfall an einem vorhandenen alten, durchgewachsenen Wallheckenbestand mit 
dünner Strauchschicht orientiert. Die sonstigen Öffentlichen Grünflächen südlich der Schule be-
stehen vorwiegend aus Wiesenflächen mit nur vereinzeltem jüngerem Gehölzbestand. 
Innerhalb der Öffentlichen Grünflächen des Grünzugs nördlich der Kaserne finden sich in den 
Randbereichen des Grünzuges die Reste alter Wall - und Feldheckenstrukturen. Im Einzelnen 
handelt es sich um einen Altbestand einer mehrreihigen Wallhecke mit durchgewachsenen 
Stieleichen und gut ausgeprägter standortheimischer Strauchschicht, einen jung bis mittelaltes 
Feldgehölz/ Feldhecke am südlichen Rand des Grünzuges, dessen Strukturen sich bis zur Gi e-
venbecker Reihe erstrec ken sowie einem langgezogenes Kleingewässer mit standortheim i-
schem Ufergehölz. 
Innerhalb der Kaserne dominieren versiegelte Flächen in Form von Gebäuden, Straßen, Wege - 
und Platzflächen ohne jegliche Begrünung (rd. 15,4 ha). Darüber hinaus existieren auch einige 
Bunkeranlagen mit Bodenüberdeckung und Rasenbewuchs sowie teilversiegelte Schotterfl ä-
chen im nördlichen Kasernengelände. 
Die Wohngebäude werden von Grünflächen, meist in Form von kurz geschorenem Zierrasen 
umschlossen. Auf etwa der Hälfte dieser Ras enflächen stocken in weiten Teilen des Geländes 
Baumgruppen aus standortheimischen und nicht standortheimischen, mittelalten Gehölzen (Bu-
che, Linde, Ahorn, Esche, Roteiche, Kastanie, Platane u. a.), was diesen Bereichen einen park-
artigen Charakter verleiht . Darüber hinaus sind untergeordnet auch Flächen mit Ziergehölzen 
zu finden, teilweise auch mit Rasen kombiniert. Im Rahmen der Plangrundlagenermittlung wur-
de eine Baumstandortkartierung durchgeführt, um einen Überblick über den erhaltenswerten 
Baumbestand zu erhalten. Demnach ist der größte Teil des Bestandes erhaltenswert, ein klei-
nerer Teil gilt als unbedingt zu erhalten. Letzterer umfasst die Platanenreihe östlich des Exer-
zierplatzes, den hainartigen Mischbestand aus heimischen und nichtheimischen Bäumen nör d-
lich des Platzes sowie einen vitalen Mischbestand, vorwiegend aus Kastanien und Platanen 
zwischen den Fahrzeughallen an der westlichen Grenze des Kasernengeländes. 
Funktionale Flächen für Spiel und Sport nehmen eine Fläche von rd. 1,5 ha ein und finden sich 
im Bereich des westlichen Kasernenzauns sowie jenseits des Zauns im nördlichen Kasernenge-
lände. Diese umfassen Spielplätze, Rasenspielflächen, Kies - und Sandflächen sowie Spielfel-
der aus Kunstrasen und weichen Kunststoffmaterialien. 
Die östlich der Kaserne, im Bereich des B -Plans 410 liegenden Flächen werden in erster Linie 
durch die große Ackerfläche und den Gievenbach mit seinen begleitenden heimischen Uferg e-
hölzen geprägt. Alle Strukturen östlich der Gievenbecker Reihe sind im rechtskräftigen Beba u-
ungsplan als Private Grünfläche festgesetzt. 
Westlich der Gievenbecker Reihe setzt der Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für die 
Feuerwehr sowie nördlich daran anschließend Öffentliche Grünflächen fest. Eine durchgängige 
Entwicklung dieser Grünfläche wird jedoch durch vorhandene private Bestandsgebäude und 
Hausgartenflächen verhindert. 
Begründung zum Entwurf / Seite 41 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
II. Bewertung der Biotop-/ Nutzungstypen 
Der überwiegende Teil der Bestandsstrukturen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 579 verfügt 
über geringe landschaftsökologische Wertigkeiten. Dies betrifft vor allem alle versiegelten und 
teilversiegelten Flächen in unterschiedlicher Ausprägung. Das stark verdichtete Gewerbegebiet 
im Altbebauungsplan Nr. 441, die Verkehrsflächen innerhalb der Bestandsbebauungspläne 206 
und 208 sow ie der Kasernenbereich sind hiervon besonders betroffen. Neben den Versieg e-
lungsbereichen sind auch die großflächig vorhandenen, intensiv gepflegten Zierrasenflächen 
der Kaserne von geringem landschaftsökologischem Wert. Lediglich der hierauf stockende älte-
re Baumbestand ist hinsichtlich seiner Lebensraumfunktionen, der kleinklimatischen Aus-
gleichswirkungen sowie der räumlichen Funktion der Einbindung der Gebäude und Gelände-
gliederung als wertvoll einzustufen. Darüber hinaus sind auch die größeren, geschlos senen, 
zusammenhängenden Feldgehölze und Feldhecken aus standortheimischen Baum - und 
Straucharten im Randbereich des „Grünen Fingers“ und der Kaserne wertgebende Strukturen. 
Im östlichen Plangebiet jenseits der Gievenbecker Reihe bildet der Biotopkomplex aus Gieven-
bach mit begleitendem schmalem Gehölzbestand sowie die daran anschließenden Feldgehölze 
und Brachen des ehemaligen Baumschulgeländes die wertgebenden Strukturen. Dagegen ist 
die landwirtschaftliche Intensivackernutzung, die sich bis an den Rand de s Gievenbachs in den 
Überschwemmungsbereich hinein erstreckt, unter landschaftsökologischen Aspekten als g e-
ringwertig einzustufen.  
Die Roxeler Straße wird auf der Südseite, in Höhe des Offizierskasinos, von einer mittelalten 
Platanenbaumreihe sowie im wei teren Verlauf von einer einreihigen Feldhecke gesäumt. Die 
hier vorhandenen Vergetationsstrukturen verfügen zwar über kleinklimatische Ausgleichswi r-
kungen, sind aber vor dem Hintergrund ihrer Funktion als Verkehrsgrün in Benachbarung zur 
relativ stark befahrenen Roxeler Straße insgesamt landschaftökologisch unbedeutend. 
III. Schutzwürdige Bestandteile von Natur und Landschaft 
Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich das nach § 42 LNatSchG NRW bzw. § 30 
BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop GB -4011-148. Es handelt sich um einen naturnahen 
Teich. 
Im äußersten Südwesten tangiert jenseits der Roxeler Straße das Landschaftsschutzgebiet 
Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide den Bebauungsplan. Im Bereich der Gievenbecker 
Reihe grenzen unmittelbar an den Bebauungsplan mehrere Naturdenkmale (Nr. 608 bis 611) 
an. 
Natura-2000-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete oder europäische V o-
gelschutzgebiete) liegen im Umfeld der Planung nicht vor.  
IV. Eingriffe in Natur und Landschaft 
Planungsrechtliche Beurteilung des Eingriffs 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 werden Eingriffe in Natur und Landschaft 
nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Grundsatz planungsrechtlich vorbereitet. 
Diese sind zu erfassen und ggf. auszugleichen. Al lerdings ist innerhalb des Geltungsbereichs 
des B-Plans Nr. 579, aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Vorgaben, die Abwicklung der Ei n-
griffsregelung differenziert zu betrachten. 
Begründung zum Entwurf / Seite 42 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Der Bebauungsplan Nr. 579 wird nur zu sehr geringen Flächenanteilen im bauli chen Außenbe-
reich entwickelt. Der Bereich der ehemaligen Kaserne sowie bauliche Bestandsstrukturen nör d-
lich davon sind bereits intensiv bebaut und erschlossen und somit planungsrechtlich nach § 34 
BauGB zu beurteilen. Darüber hinaus werden um den Kasernenbereich herum umfangreich 
Flächen innerhalb von Bestandsbebauungsplänen mit in den Geltungsbereich des Bebauung s-
plans Nr. 579 einbezogen, bei denen sich die planrechtlichen Festsetzungen bzw. die damit 
verbundenen Nutzungsintensitäten nicht ändern. Mit Ausnahme kleinerer Teilflächen des sog e-
nannten „Grünen Fingers“ im Norden des Bebauungsplans Nr. 441 sowie der Privaten Grünflä-
chen im Bebauungsplan Nr. 410 handelt es sich im Wesentlichen um stark versiegeltes Gewer-
begebiet und Öffentliche Verkehrsflächen. 
Aufgrund der Tatsache, dass in den nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bereichen sowie in den 
Bereichen mit Bestandsbebauungsplänen ohne planrechtliche Änderungsaussagen im B -Plan 
Nr. 579 kein landschaftsökologischer Ausgleichsanspruch abzuleiten ist, wird hier  auf eine fl ä-
chenbezogene quantitative Ermittlung der landschaftsökologischen Qualitäten nach dem Müns-
teraner Bewertungsverfahren verzichtet. Stattdessen erfolgt für diese Bereiche eine qualitative 
Beschreibung der mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbundenen Eingriffe in Boden, Na-
tur und Landschaft. 
Eingriffe in bislang unbeplanten Bereichen gemäß § 34 BauGB im Bereich des im Zusammen-
hang bebauten Ortsteils 
Bei den nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bereichen innerhalb des B -Plans Nr. 579 handelt 
es sich um den eigentlichen Kasernenbereich. 
Innerhalb des Kasernenbereichs gehen mit der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 579, der 
aus dem städtebaulichen Entwurf entwickelt wurde, erhebliche Änderungen im Bestand einher. 
Eine Vielzahl der Unterkünfte bleibt erhalten und wird werden einer Wohnnutzung zugeführt. 
Dagegen erfolgt der Abriss der meisten technischen Funktionsgebäude inklusive der verkehrl i-
chen Infrastruktur des Militärs. Darüber hinaus werden auch im nördlichen und westlichen K a-
sernengelände umfangreich versiegelte Sportflächen (Kunstrasen, Gummiböden etc.) entsi e-
gelt. Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich der durch Abriss gewonnenen Freiflächen die 
Entwicklung zahlreicher neuer Wohnquartiere vor. Insgesamt ist von einer Verringerung der 
Versiegelung gegenüber der Bestandssituation auszugehen.  
Das Kasernengelände verfügt im Bestand über einen umfangreichen, mittelalten Baumbestand 
unterschiedlicher Baumarten, die als Einzelbäume oder auch in Gruppen im Zuge des Kase r-
nenbaus gepflanzt wurden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde der Baum-
bestand auf seine Erhaltungswürdigkeit hin untersucht. Der erhaltenswerte Gehölzbestand wur-
de im Bebauungsplanentwurf als „zu erhalten“ festgesetzt, sofern eine Erhaltung in Verbindung 
mit der Realisierung der Planung als gesichert angesehen werden kann. Darüber hinaus ist j e-
doch davon auszugehen, dass im Kernbereich der Kaserne, entlang der Grünflächen der erhal-
tenen Bestandsgebäude, ein weiterer Teil des Bestandes als Maßnahme zur Eingriffsminimi e-
rung erhalten bleiben kann. 
Eingriffe innerhalb der Bestandsbebauungspläne Nr. 206 und 441 
Der überplante Bereich des Bebauungsplans Nr. 206 weist sowohl im Bestand als auch in der 
Planung Öffentliche Verkehrsflächen aus. Mit der Überplanung sind somit keine Eingriffe ver-
bunden. 
Begründung zum Entwurf / Seite 43 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Die innerhalb des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 441 ausgewiesenen Öffentlichen 
Grünflächen im Bereich des „Grünen Fingers“ bleiben im Rahmen der Einbeziehung in den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 unangetastet. Ei ngriffe sind insofern hieraus nicht 
abzuleiten. Darüber hinaus gehen Teilflächen des Gewerbegebietes im VBP 441 nunmehr im 
Entwurf des Bebauungsplans 579 auf. In Teilbereichen ist eine Verringerung der Grundflächen-
zahlen von 0,8 auf 0,6 vorgesehen. Der Umf ang der ausgewiesenen Öffentlichen Verkehrsfl ä-
chen verändert sich nicht. Eine Erhöhung der festgesetzten Grundflächenzahlen im Planentwurf 
des Bebauungsplans Nr. 579 ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Zunahme der festgeset z-
ten Öffentlichen Verkehrsfläche. Demzufolge sind aus dem Entwurf hier keine Eingriffe in Natur 
und Landschaft abzuleiten. 
Insgesamt ist somit der Abgleich zwischen den Bestandsbebauungsplänen 206 und 441 mit 
dem B-Plan Nr. 579 zumindest als eingriffsneutral zu beurteilen. 
Eingriffe innerhalb der Bestandsbebauungspläne Nr. 208, 410 und im baulichen Außenbereich 
Der Bebauungsplan Nr. 208 umfasst im Wesentlichen die verlegte Roxeler Straße (Öffentliche 
Verkehrsfläche) in ihrem heute vorhandenen Verlauf. Für die Bereiche außerhalb der Verkehr s-
flächen werden im Bestandsbebauungsplan keine Planaussagen getroffen. Der B -Plan Nr. 579 
weist die Gesamtfläche als Öffentliche Verkehrsfläche und damit als vollständig versiegelt aus. 
Insofern ist die Zunahme der planrechtlichen Versiegelung hier eingriffsrelevant. 
Die Festsetzungen des Bestandsbebauungsplans Nr. 410 beziehen sich innerhalb des Gel-
tungsbereichs des B-Plans Nr. 579 räumlich auf die Öffentliche Grünfläche entlang der Gieven-
becker Reihe sowie auf die jenseits der Gievenbecker Reihe bis zum Gievenbach festgesetzten 
Privaten Grünflächen. Im Vergleich zwischen dem Bestandsbebauungsplan Nr. 410 mit dem 
Planentwurf des B -Plans Nr. 579 erfolgt die Aufgabe der Gemeinbedarfsfläche für die Feuer-
wehr zu Gunsten einer Öffentlichen Grünfläche. Die Versi egelungsbilanz bleibt in diesem B e-
reich nahezu ausgeglichen.  
Jenseits der Gievenbecker Reihe erfolgt eine Entwicklung im Wesentlichen in Form einer Inan-
spruchnahme der rd. 2,2 ha großen Ackerfläche sowie des Gievenbachs mit seinen Uferberei-
chen. Der gesam te Bereich wird als Fläche für die Wasserwirtschaft planungsrechtlich ausg e-
wiesen. Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll der Gievenbach aus sei-
nem engen Bachbett befreit und naturnah umgestaltet werden. Hiermit ist eine erhebliche land-
schaftsökologische Aufwertung verbunden. Zur Realisierung der Wasserrückhaltung des neuen 
Wohngebietes innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes wird der Bau eines Regenrückhal-
tebeckens erforderlich. Aufgrund der geplanten teilweisen Versickerung bereits innerhalb des 
Wohngebietes kann ein nur relativ flach ausgemuldetes, landschaftsgerechtes Becken ohne be-
festigte Sohle vorgesehen werden. Für die Einleitung der Oberflächenwässer der Roxeler Str a-
ße in den Gievenbach wird ferner der Bau eines mit Schilf bepflanzten rd. 1000 m² großen R e-
tentionsbodenfilters erforderlich. 
Zur Realisierung der beschriebenen Maßnahmen erfolgt die Entwicklung eines Gesamtkon-
zepts, in dessen Zusammenhang eine landschaftsgerechte Gestaltung und Bepflanzung mit 
standortheimischen Gehölz en vorgenommen wird. Bezogen auf die vorhandene intensive 
ackerbauliche Nutzung des Bereichs ist durch die vorgesehenen Maßnahmen von einer struktu-
rellen Verbesserung und landschaftsökologischen Aufwertung des Areals auszugehen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 44 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Landschaftsökologische Bewertung des Eingriffs / Bilanzierung 
Der für die Bilanzierung relevante Eingriffsbereich umfasst im Wesentlichen den Überlappung s-
bereich des Bestandsbebauungsplans Nr. 410 mit dem Bebauungsplan Nr. 579. Darüber hi n-
aus sind noch Flächen im Bereich der Roxeler Straße in der Eingriffsbilanzierung zu betrachten. 
Für den vorgenannten Raum wurde eine landschaftsökologische Bewertung nach dem Müns-
teraner Bewertungsmodell durchgeführt. Demnach erzielt der  38.426 m² große Bewertungs-
raum im  Bestand eine Wertigkeit von 130. 495 Werteinheiten. Die durchschnittliche Wertstufe 
des Bestandes beträgt 3,40 Wertstufen. Die Bewertung der planrechtlichen Festsetzung des 
Bebauungsplans erreicht unter Zugrundelegung der auf der Fläche für Wasserwirtschaft vorg e-
sehenen wasserbaulic hen und landschaftsökologischen Maßnahmen eine Wertigkeit von 
167.551 Werteinheiten. Die durchschnittliche Wertstufe der Planung erreicht 4,36 Wertstufen. 
Die Neuversiegelung des Bewertungsareals beträgt 2.377 m² und erhöht die Bestandsversiege-
lung von 8.703 m² um 6,2 % auf nunmehr 28,8 %. 
Aus dem Vergleich der landschaftsökologischen Wertigkeiten zwischen Bestand und Planung 
geht im Rahmen der Bilanzierung ein deutliches Plus von 37.116 Werteinheiten hervor. Eine 
Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist aufgrund des positiven Bilanzierungsergebnisses somit 
nicht erforderlich. 
8.4.2.1 Artenschutzprüfung 
Die vorliegende Artenschutzprüfung erfolgte auf der Grundlage der Gemeinsame Handlung s-
empfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen un d Verkehr NRW und 
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW 
vom 22.12.2010 zur Artenschutzprüfung in der Bauleitplanung und bei der bau- rechtlichen Zu-
lassung von Vorhaben. 
Das Gesamtareal wurde im Rahmen eines Gutachtens des Büros Ökoplanung Münster unter-
sucht. Der faunistische Fachbeitrag stellt die Vorkommen und die Bedeutung der relevanten Ar-
ten zusammen:  
I. Vögel 
Im Untersuchungsgebiet  wurden Brutvorkommen von sechs als wertgebend anzusehenden 
Vogelarten festgestellt. Zwei dieser Arten -  Feldsperling (9 Brutpaare) und Mäusebussard (1 
Brutpaar) - zählen in Nordrhein- Westfalen derzeit zu den planungsrelevanten Brutvogelarten. 
Als weitere wertgebende Arten wurden Bachstelze, Fitis, Grünspecht und Haussperli ng nach-
gewiesen. Diese vier Arten werden derzeit in Nordrhein- Westfalen nicht als planungsrelevant 
eingestuft, gelten jedoch nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als "streng geschützte Art", nach der 
Roten Liste als gefährdet oder werden zumindest als Arten der Vorwarnliste geführt.  
Alle sechs im Untersuchungsgebiet festgestellten, o.g. wertgebenden Brutvogelarten gelten 
nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG als „Europäische Vogelarten“ (und zählen damit zu den „be-
sonders geschützten Arten“). Grünspecht und Mäusebussard zählen zudem zu den „streng ge-
schützten Arten“ nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG. 
Die wertgebenden Vogelarten Graureiher, Rauchschwalbe, Waldkauz, Waldschnepfe und 
Weißstorch traten als Durchzügler bzw. Nahrungsgäste, deren Brutplätze außerhalb des Unter-
suchungsgebietes liegen, auf. 
Begründung zum Entwurf / Seite 45 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Insgesamt wurden 2016 während der Brutvogeluntersuchungen 36 Vogelarten festgestellt. 
Nach dem vom Gutachter angewandten Bewertungsverfahren ist das Untersuchungsgebiet von 
lokaler Bedeutung als Lebensraum für Brutvögel zu wer ten. Auf einer fünfstufigen Skala (sehr 
hohe, hohe, mittlere, geringe oder sehr geringe Bedeutung) entspricht dies einer geringen B e-
deutung für die Artgruppe der Brutvögel. 
II. Fledermäuse 
Insgesamt wurden während der im Untersuchungsgebiet  im Jahr 2016 durchgeführten Fleder-
mauserfassungen die sechs Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Gr o-
ßes Mausohr, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Wasserfledermaus nachgewiesen. Al-
le im Untersuchungsgebiet festgestellten Fledermausarten zählen nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 
BNatSchG zu den „streng geschützten Arten“ und gelten in Nordrhein-Westfalen als planungs-
relevant.  
Folgende Arten wurden erfasst: 
Art15 Erfassung Rote Lis-
te  
D 
Rote Lis-
te  
NRW 
Kontakte Quartiernutzung 
Breitflügelfledermaus Detektor/ 
Horchkisten 
V 2 73 10-20 Tiere 
(ggf. Wochenstubenver-
band) 
Großer Abendsegler Detektor 3 R unsicher Ggf. Quartiere in 
 Baumhöhlen 
Großes Mausohr Detektor 3 2 2 Ggf. temporäre Quartiere 
Rauhautfledermaus Detektor G R 3 Ggf. temporäre Quartiere 
Zwergfledermaus Detektor/ 
Horchkisten 
- - 270 40-60 Tiere 
Wasserfledermaus Detektor - - 1 - 
Das Untersuchungsgebiet wurde hinsichtlich der Funktionsräume für die festgestellten Arten 
bewertet. Spezifische Flugstraßen/-routen von Fledermäusen wurden nicht festgestellt. 
Hinsichtlich der Funktion als Nahrungsraum wurden bei den Fledermausuntersuchungen insge-
samt acht Teilgebiete festgestellt, die in einem verstärkten Maße von der Zwergfledermaus zur 
Jagd genutzt wurden. Die Funktion als Jagdgebiet für die Zwergfledermaus wird für sieben der 
acht Teilflächen insgesamt als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt. Das im Südosten des U n-
tersuchungsgebiet entlang des Gievenbaches festgestellte Jagdhabitat weist gleichzeitig eine 
Funktion als Balzhabitat der Zwergfledermaus auf und wird daher insgesamt als von hoher B e-
deutung eingeschätzt. 
In einem Teilbereich im zentralen Untersuchungsgebiet wurde eine erhöhte, spezifische Jag d-
funktion für die Breitflügelfledermaus festgestellt. Das Jagdgebiet liegt im unmittelbaren Umfeld 
des festgestellten Quartiers. Vergleichbare als Jagdhabitat geeignete Strukturen sind im Umfeld 
15 Insbesondere im Rahmen der Horchkistenerfassungen konnten einzelne Kontakte der Gat-
tungen Myotis und Nyctalus nicht mit hinreichender Sicherheit bis auf Artniveau bestimmt wer-
den. 
Begründung zum Entwurf / Seite 46 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
des Plangebietes mehrfach vorhanden. Die Funktion als Jagdgebiet für die Breitflügelflede r-
maus wird insgesamt als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt. 
Hinsichtlich der Quartiersfunktion bestehen im Untersuchungsgebiet Quartiergemeinschaften 
von Breitflügel- und Zwergfledermaus. Neben den Quartieren in dem ehemaligen Verwaltung s-
gebäude mit Uhrenturm (Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus) und einem Quartier im  
Südosten des UG im Bereich der Roxeler Straße (Zwergfledermaus) befinden sich zwei Ei n-
standsquartiere in einer Halle und unter einer Verschalung (Zwergfledermaus). Ein weiteres 
Quartier (Zwergfledermaus) wird östlich außerhalb des UG im Bereich der Wohnbebauung an 
der Gievenbecker Reihe vermutet. Auch in den Gehölzbeständen im zentralen UG werden wei-
tere Einstandsquartiere (Zwergfledermaus) vermutet. Die vorhandenen Quartiere werden als 
von hoher bis sehr hoher Bedeutung für Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus eing e-
schätzt. Eine temporäre Nutzung von Gebäudequartieren durch das Große Mausohr während 
der Wanderzeiten kann nicht ausgeschlossen werden. 
Im Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Ast - und Spechthöhlen sowie Spalten festgestellt. 
Zumindest ein Teil dieser Höhlen und Spalten wird als Quartier für höhlenbewohnende Fleder-
mausarten geeignet sein. Im Jahresverlauf kommen im Untersuchungsgebiet die Fledermausar-
ten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Wasserfledermaus vor. Für alle drei Arten 
kann eine (temporäre) Quartiernutzung von Baumhöhlen und Spalten vorliegen. Die vorhande-
nen Baumhöhlen-  und spalten werden als von mittlerer Bedeutung für Großen Abendsegler, 
Rauhautfledermaus und Wasserfledermaus eingeschätzt. 
Im nördlichen UG befinden sich mehrere Bunker, die potenziell als Winterquartier für Fleder-
mäuse geeignet sind. Bei einer einmaligen Kontrolle konnte jedoch kein Besatz mit Fledermäu-
sen festgestellt werden. Aufgrund ihres Potenzials werden die Bunker als von mittlerer Bedeu-
tung als Quartier für Fledermäuse eingeschätzt.  
III. Amphibien 
Mit den zwei Schwanzlurchen Bergmolch (ca. 20-30 Tiere) und Teichmolch (einzelne Tiere) so-
wie den zwei Froschlurchen Grasfrosch (kleinere Population) und Wasserfrosch (Artengruppe, 
1 Tier) wurden insgesa mt vier Amphibienarten festgestellt. Vorkommen weiterer Amphibienar-
ten an dem untersuchten Gewässer, insbesondere von Kammmolch, Laubfrosch und 
Moorfrosch, können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. 
Alle einheimischen Amphibienarten gehören zu den national nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG 
„besonders geschützten Arten“. Der Kleine Wasserfrosch zählt zudem zu den nach § 7 Abs. 2 
Nr. 14 BNatSchG „streng geschützten Arten“ und gilt in Nordrhein-Westfalen als planungsrele-
vant. Zudem gilt er nach der "Roten Liste" als gefährdet. 
In dem untersuchten Gewässer wurden nur kleine bis mittlere Amphibienvorkommen festg e-
stellt. Laichstadien von Amphibien wurden nicht nachgewiesen. Dennoch ist von Fortpflan-
zungsgemeinschaften des Berg- und Teichmolchs in dem Gewässer auszugehen. Aufgrund der 
Verschlammung und der starken Beschattung bietet das Gewässer für Amphibien, mit Aus-
nahme des Bergmolchs, nur suboptimale Lebensbedingungen. Insgesamt wird das Gewässer 
als von geringer bis mittlerer Bedeutung für Amphibien eingeschätzt. Bis in eine Entfernung von 
ca. 150 m wird den Gehölz - und Ruderalstrukturen eine mittlere Bedeutung als Landlebens-
raum zugemessen. Spezifischen Amphibienwanderkorridore wurden nicht festgestellt. 
Begründung zum Entwurf / Seite 47 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
IV. Artenschutzrechtliche Bewertung 
Auf Grundlage der faunistischen Kartierung sind im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung 
die zwei in Nordrhein- Westfalen planungsrelevanten Vogelarten Feldsperling und Mäusebus-
sard, die Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Rau-
hautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus, die Fledermausgattungen Myotis 
spec. und Nyctalus spec. und die Amphibienart Kleiner Wasserfrosch einzeln zu prüfen. Ferner 
sind pauschal die im Plangebiet vorkommenden europäischen Vogelarten zu prüfen. 
In nachfolgender Tabelle werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für die einzel-
nen Artengruppen zusammengefasst. 
Übersicht artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 
Artengruppe § 44 Abs. 1 Nr. 1 
BNatSchG (Tötung) 
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 
BNatSchG (St ö-
rung) 
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG 
(Beschädigung und Zerstörung 
von Lebensstätten) 
Vögel Nicht zutreffend 
• Bauzeitenregelung 
für die Fällung und 
die Rodung von 
Gehölzen  
• Bauzeitenregelung 
für den Abbruch 
von Gebäuden 
Nicht zutreffend Unter Anwe ndung vorgezogener 
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne 
von CEF- Maßnahmen für den 
Mäusebussard (Nahrungsflächen) 
bleibt die ökologische Funktion 
der Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten im räumlichen Zusammen-
hang sicher erhalten. 
 
Fledermäuse Unter Anwendung ei-
ner ökologischen 
Baubegleitung kann 
das Risiko von Tötun-
gen von Individuen 
der benannten Fl e-
dermausarten und -
gattungen entschei-
dend verringert wer-
den. Eine Tötung von 
Fledermäusen kann 
hierdurch mit hoher 
Wahrscheinlichkeit 
ausgeschlossen wer-
den. 
 
Nicht zutreffend Unter Anwendung vorgezogener 
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne 
von CEF-Maßnahmen für Breitfl ü-
gelfledermaus und Zwergfleder-
maus (Nahrungsflächen), projek t-
gestaltender Maßnahmen für 
Breitflügelfledermaus und Zwer g-
fledermaus und einer ökolog i-
schen Baubegleitung  für Breitfl ü-
gelfledermaus, Großen Abend-
segler, Großes Mausohr, Rau-
hautfledermaus, Wasserfleder-
maus und Zwergfledermaus sowie 
für einzelne Individuen der Ga t-
tungen Myotis spec. und Nyctalus 
spec. (Quartierhilfen) bleibt die 
ökologische Funktion der For t-
pflanzungs- und Ruhestätten im 
räumlichen Zusammenhang für al-
Begründung zum Entwurf / Seite 48 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
le Fledermausarten sicher erha l-
ten 
Amphibien Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend 
Im Plangebiet sind keine Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten zu erwarten. Verbot s-
tatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Wildlebende Pflanzen) werden nicht tangiert. 
Die Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen ist zwingend an die nachfolgend aufg e-
führten folgende Auflagen16 gebunden. Diese unterliegen nicht der Abwägung. Ihre Umsetzun g 
kann teilweise in nachgeordnete Genehmigungsverfahren verschoben werden: 
1. Fällung und Rodung von Gehölzen (einschl. Sträucher und Hecken) nur zwischen dem 
01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des Folgejahres. Freigabe und Überwachung 
der Fällungs- und Rodungsmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung auch im 
Zeitraum 01.10. - 28./29.02.erforderlich. 
2. Abbruchmaßnahmen nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des 
Folgejahres durchgeführt. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres is t im Re-
gelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Freigabe und Überwachung der 
Abbruchmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung auch im Zeitraum 01.10. - 
28./29.02. erforderlich. 
3. Umwandlung von vorhandenem Ackerland im Umfang von mindestens 0,5 ha in exten-
sives Grünland. Auf ca. 20 % der Fläche sind lineare Anpflanzungen von Stieleichen 
oder Obstgehölzen sowie einer dichten Hecke mit einheimischen Gehölzen vorzuneh-
men (CEF- Maßnahme für Vögel und Fledermäuse) im lokalen Umfeld (maximal 3 km 
Umkreis). Die Maßnahme kann in Kombination mit der Errichtung eines Regenrückhal-
tebecken / Retentionsbodenfilters im südöstlichen Plangebiet verknüpft werden. 
4. Für Fledermäuse sind im lokalen Umfeld (maximal 3 km Umkreis) für die betroffenen 
Fledermausarten geeignete Quartierhilfen an geeigneten Standorten fachgerecht anz u-
bringen (CEF-Maßnahme Fledermäuse). Innerhalb des Kasernengeländes sind in allen 
Baufenstern Quartierhilfen für Fledermäuse als Einbauelemente anzulegen. Ein Erhalt 
bestehender Quartiere ist einer Ausgleichsmaßnahme stets vorzuziehen.   
Da die Entwicklung der einzelnen Wohnquartiere und damit auch der Wegfall der best e-
henden Quartiere schrittweise erfolgen wird, kann auch die Umsetzung der vorgezog e-
nen Ausgleichsmaßnahmen schrittweise und angepasst an die bauliche Inanspruc h-
nahme im Plangebiet erfolgen.   
Im Sinne von CEF- Maßnahme müssen die Ersatzmaßnahme funktionsbereit fertig g e-
stellt werden, bevor eine Inanspruchnahme der derzeitigen Lebensstätten erfolgen kann. 
5. Weitestgehender Erhalt des Altbaumbestandes im Bereich des zentralen Gebäudes mit 
Uhrenturm und im südöstlichen Plangebiet in der Nähe der Roxeler Straße Ist ein über-
wiegender Erhalt der Baumbestände im Einzelfall nicht möglich, kann die ökologische 
Funktion durch eine benachbarte N euanpflanzung größerer Solitärbäume einheimischer 
Laubgehölze (insbesondere Stieleiche) aufrechterhalten werden. 
16 Die erforderlichen Maßnahmen werden in Kurzform dargestellt. Die vollständige Maßnahme ist der A r-
tenschutzprüfung von Ökoplanung Münster zu entnehmen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 49 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
6. Die im Rahmen des Vorhabens notwendige Baufeldräumung in Verbindung mit A b-
bruch-, Umbau- und Rodungsmaßnahmen ist ganzjährig durch eine ökologische Baube-
gleitung zu überwachen. Die ausführende Person hat über gute faunistische Kenntnisse 
der Artengruppen Fledermäuse und Vögel sowie über die gesetzlichen Bestimmungen 
des Artenschutzes zu verfügen. 
Empfehlungen  
In der Artenschutzrechtlichen Prüfung werden über die oben beschriebenen Maßnahmen hi n-
aus Empfehlungen weitergehende Empfehlungen, z.B. zum Lichtmanagement gegeben. Die 
Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen wird im weiteren Verfahren geprüft. 
Unter Berücksichtigung der o.g. artenschutz rechtlich induzierten Maßnahmen sind keine Ver-
stöße gegen das Artenschutzrecht gegeben. 
8.4.3 Boden / Fläche 
8.4.3.1 Bestandserfassung  
Bei den natürlich anstehenden Böden handelt es sich nach den Darstellungen der Bodenkarte 
von Nordrhein-Westfalen im nordwestlichen Teil des Plans um stauwassergeprägte Braunerde -
Pseudogleye. Im südöstlichen Teil überwiegen Plaggeneschböden. In der Nähe zum Gieven-
bach sind grundwassergeprägte Gleyböden vorzufinden. 
Bei den Plaggeneschböden handelt es sich nach den Kartier ungen des Geologischen Dienstes 
NRW um schutzwürdige Böden (vgl. Umweltkataster Münster). Der kulturhistorisch bedeutsame 
Plaggenesch ist durch die langjährige intensive Kasernennutzung jedoch soweit überformt wor-
den, z.B. durch Geländeauftrag und - abtrag, dass der schutzwürdige Charakter hier nicht mehr 
erhalten ist. Im Gievenbachtal sind hingegen noch entsprechende Vorkommen möglich. 
Durch die militärische Vornutzung sind ca. 57 % der Flächen des Kasernengeländes versiegelt 
(ARGE-Oxford). Allein der ehemalige Exerzierplatz weist eine versiegelte Fläche von ca. 2,5 ha 
auf. Hinzu treten vor allem die voll versiegelten Flächen im Bereich der Fahrzeug - und Werk-
statthallen. 
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen durch HINZ Ingenieure GmbH wurden Rammkernson-
dierungen vorgenommen, die in allen Teilen der Kaserne Auffüllungen von 0,3 bis 2,2 m unter 
GOK reichen. Es handelt sich dabei überwiegend um verschieden ausgeprägte Sande mit Bei-
mischungen von verschiedenen Fremdstoffen. Unterhalb der Auffüllungen wurden in Teil en 
Sande angetroffen, die Geschiebelehme/ -mergel überdecken. Im nordwestlichen Teil der K a-
serne fehlen diese Sande als Zwischenschicht. Für die gewachsenen Sande wird eine unter-
schiedliche Wasserdurchlässigkeit von k
f=1.10-4 m/s bis Kf= 5.10-6 m/s abgeschätzt. Geschiebe-
lehme und –mergel sind quasi undurchlässig (Kf  < 10-8 m/s). 
Das Grundstück „Oxford-Kaserne“ wird aufgrund in Teilbereichen nachgewiesener betriebsspe-
zifischer Verunreinigungen durch die ehemals dort ansässige Kaserne, als Altstandort 544A i m 
städt. Altlasten- / Verdachtsflächenkataster geführt. Es handelt sich hier hierbei um Belastungen 
des Bodens mit Mineralölkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstof-
fen, polycyclisch aromatischen Kohlenwasserstoffen, leichtflüchti gen chlorierten Kohlenwasser-
stoffen und Schwermetallen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 50 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Durch die Konversion des Kasernengeländes erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine  wir k-
same Maßnahme der Innenentwicklung, die einerseits neue Flächeninanspruchnahmen im A u-
ßenbereich begrenzt und andererseits der Entsiegelung hochversiegelter Bereiche dient. Im S i-
ne der Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist die Planung daher sehr effizient und flächen-
sparend. Die Nachnutzung der Oxford -Kaserne entspricht der Zielsetzung der Stadt Münster, 
durch strategisches Flächenmanagement den Außenbereich zu schonen. 
Hinsichtlich der Versiegelung wurden durch die ARGE -Oxford auf der Basis des städtebaul i-
chen Entwurfs die potenziellen Versiegelungsgrade ermittelt. Der künftige Versiegelungsgrad 
beläuft sich demnach auf ca. 51%, so dass es in der Gesamtbetrachtung zu einer Reduzierung 
der Flächenversiegelung kommen wird.  
Hinsichtlich der schutzwürdigen Böden (Plaggenesche) ist in der Gesamtbetrachtung dur ch die 
Vorbelastung nicht von einer maßgeblichen Beeinträchtigung auszugehen. Im Gievenbachtal 
kann es zur Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden durch die geplanten Flächen für die Wa s-
serwirtschaft kommen.  
Altlasten-/Verdachtsflächen 
Die Bundesanstalt für  Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer orientierenden Unter-
suchung kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück 
auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Die orientierenden Untersuchungen 
ergaben für verschiedene Schadstoffe Belastungen oberhalb von Prüfwerten. Bei den Unters u-
chungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht 
nicht bestätigt. Ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im 
Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen liegt aber noch nicht vor. Die vorliegende orientierende 
Untersuchung erfüllt nicht die Anforderungen an ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung 
der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen.  
Aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde sollte das gesamte ehemalige Kasernenareal in 
Anlehnung an den Altlastenerlass, Ziffer 2.3.3.2 in Verbindung mit § 9 Abs. 5 Nr.3 BauGB im B -
Plan 579 gekennzeichnet werden. Die geplante Wohnnutzung ist nach Einschätzung der B o-
denschutzbehörde aber grundlegend möglich. 
Der Bebauungsplan enthält daher eine entsprechende Kennzeichnung der Bereiche mit Böden, 
die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Bei geplanten Bauvorhaben kann 
sich ein technischer Mehraufwand zur Sicherung / Sanierung der Altlast bzw. zur Erfüllung ge-
sunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ergeben. 
8.4.4 Wasser 
8.4.3.1 Bestandserfassung  
Oberflächengewässer 
Innerhalb des Bebauungsplans befindet sich am östlichen Rand der Gievenbach. Der Gieve n-
bach stellt eines der bedeutensten Fließgewässer im westlichen Teil des Stadtgebietes dar. Die 
Strukturgüte des Gewässers ist im betreffenden Abschnitt überwiegend als mäßig bis deutlich 
beeinträchtigt zu bewerten. 
Begründung zum Entwurf / Seite 51 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Für den Gievenbach liegt ein erm itteltes Überschwemmungsgebiet vor, dass jedoch nicht als 
gesetzliches Überschwemmungsgebiet festgesetzt worden ist. Das ermittelte Überschwem-
mungsgebiet weist damit eine Hinweisfunktion auf. 
Im nordwestlichen Teil des Plangebietes ist ein langgestreckter , relativ naturnaher Teich anz u-
treffen, der als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen ist. 
Grundwasser 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb von zwei Grundwassereinheiten (L39106- 04 bzw. 
L41101-01,; vgl. Umweltkataster Münster). In den Grundwassereinheiten wird der oberflächen-
nahe Kalkmergel von geringmächtigem Geschiebelehm überlagert. Bereichsweise reicht der 
Kalkmergel bis an die Geländeoberfläche. In Bachsenken wird der Geschiebelehm von A u-
ensedimenten sowie im Süden der Einheit von geringmächtigen Flugsanden überlagert. Die 
Sande können lokale kleinräumige Grundwasserleiter bilden. 
Im Plangebiet beschränken sich die von Sanden überlagerten Bereiche auf den Südosten. Bei 
den Geschieben handelt es sich um Grundwassergeringleiter mit einer geringen W asserdurch-
lässigkeit. Für die Sande ist eine hohe Wasserdurchlässigkeit anzusetzen.  
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen durch HINZ Ingenieure GmbH wurden zum Zeitpunkt 
der Bohrung Wasserstände zwischen 1,0 m und 4,6 m unter der Geländeoberfläche bzw. Ober-
kante Befestigung erbohrt. Die Flurabstände betragen zumeist ca. 1,0 m bis rund 2,5 m unter 
Flur. 
Das in geringen Mengen anfallende Grundwasser fließt in Richtung der benachbarten Vorfluter.   
8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Die Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht unmittelbar umgestaltet. Durch den 
Bau eines Regenrückhaltebeckens wird das auf dem Kasernengebiet anfallende Nieder-
schlagswasser vor Einleitung in den Gievenbach zurückgehalten. Die hydraulische Belastun g 
des Gievenbaches kann damit gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich verbessert werden. 
Der Einbau eines Bodenfilterbeckens übernimmt vor Einleitung in das Fließgewässer Reini-
gungsfunktionen für das auf den stärker belasteten Straßen anfallende Niederschlagswasser. 
Für das Gelände der Oxfordkaserne ist eine dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung 
vorgesehen. Das abzuführende Niederschlagswasser soll durch Maßnahmen wie z.B. Mulden-
versickerung, dezentrale Rückhaltung/„raingardens“, Dachbegrünungen, Brauchwassernutzung  
minimiert werden. Maßnahmen der Niederschlagswasserrückhaltung, Versickerung und Ve r-
dunstung treten an die Stelle einer konventionellen Entwässerung und entlasten damit den N a-
turhaushalt. Die Versickerung von Niederschlagswasser hat positive Auswirkungen auf die 
Grundwasserneubildung, die Verdunstung und wirkt sich positv auf das Kleinklima aus.  
Das Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept wird durch Festsetzungen zum Hochwas-
serschutz bzw. Regelungen des Wasserabflusses gesichert. Das von den privaten Grundst ü-
cken abgeleitete Niederschlagswasser ist im Regelfall durch o.g. Maßnahmen so zu drosseln, 
dass maximal 3 l/sek./ha (n=0,2) abgeleitet werden darf. Befestigungen wie private Zuwegun-
gen, Zufahrten, Stellplätze etc. sind wasserdurchlässig auszugestalten. 
Zum Schutz vor Niederschlagswasser muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden 
Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung 
Begründung zum Entwurf / Seite 52 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
dienenden Verkehrsflächen dienen. Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Schutz bei 
Starkregenereignissen gewährleistet ist. Flachdächer sind auch aus Gründen der Regenwas-
serbewirtschaftung in den WA 1+2 und MI1-3 zu mindestens 75% zu begrünen. 
Die im Zuge des Niederschlagswassermanagement getroffenen R egelungen stellen einen Bei-
trag zur Anpassung an den Klimawandel dar, indem der Naturhaushalt entlastet wird und zu 
schützende Güter vor Schäden, z.B. durch Starkregen geschützt werden. 
Für den Teilbereich B „Bernings Kotten“ werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Re-
genwasserbewirtschaftung fortgeführt. 
8.4.5 Klima / Luft 
8.4.3.1 Bestandserfassung  
Lokalklima 
Das Areal der Oxford-Kaserne ist in der Klimaanalyse der Stadt Münster als Klimatop der stark 
verdichteten Siedlungsbereiche dargestellt.  Der Bereich Bernings Kotten ist vergleichbar als 
verdichteter Siedlungsbereich anzusehen. Das Gievenbachtal mit seiner Talmulde ist als Kal t-
luftleitbahn ausgewiesen. 
Lufthygiene 
Die Roxeler Straße zählt zu einer der stark befahrenen Straßen in Münster. Für die Roxeler 
Straße ist im Bereich des Plangebietes durch die offene Lage jedoch eine relativ günstige Belüf-
tungssituation gegeben, so dass sich Schadstoffe nicht verstärkt anreichern. Im sonstigen 
Plangebiet ist weitgehend von einer Luftbelastung auszug ehen, die sich der allgmeinen Hinte r-
grundbelastung annähert. 
Die zulässigen Jahresmittelwerte der 39. BImSchV für NO2 von 40 µg/m³ werden mit Werten 
von < 28 µg/m³ an der Roxeler Straße unterschritten. Ebenso werden die zulässigen Jahrsmi t-
telwerte der 39. BImSchV für PM10 von 40 µg/m³ mit Werten von < 28 µg/m³ an der Roxeler 
Straße eingehalten. Überschreitungshäufigkeiten der Tagesmittelwerte für PM10 von 50 µg/m³, 
über die zulässigen 35 Überschreitungen hinaus, sind aktuell nicht zu erwarten. (vgl. Umweltka-
taster Münster) 
8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Lokalklima 
Der bereits vorhandene Siedlungscharakter des Plangebietes wird durch den Bebauungsplan 
aus klimatischer Sicht nicht maßgeblich verändert. Hinsichtlich der Gesamtversi egelung ist so-
gar von einer Verringerung auszugehen. Die vorgesehenen Festsetzung von öffentlichen Grün-
flächen dient im Bebauungsplan der Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf 
das Mikroklima. In Verbindung mit den Grünflächen des nördlich angrenzenden „Grünen Fi n-
gers“ wird die lokalklimatische wirksame Grünverbindung im Westen Gievenbecks gesichert. 
Der vorhandene, umfangreiche Baumbestand mit seiner positiven Auswirkung auf das Mikr o-
klima bleibt soweit möglich erhalten und soll durch Neuanpfl anzungen im Zuge der Grünfl ä-
chengestaltung ergänzt werden. Die vorgesehene Dachbegrünung von Flachdächern  wirkt sich 
durch Verdunstung, Niederschlagswasserrückhaltung, Bindung von Staub und die verminderte  
Aufheizung von Dachflächen positiv auf das Mikroklima aus.  
Begründung zum Entwurf / Seite 53 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Auswirkungen auf die Kaltluftleitbahn im Gievenbachtal sind durch die geplante Einrichtung von 
wasserwirtschaftlichen Einrichtungen nicht gegeben. Nennenswerte über das Plangebiet hinaus 
wirkende lokalklimatische Veränderungen sind durch die Um nutzung des Kasernengeländes 
sowie die Überplanung randlich angrenzender Teilflächen nicht zu erwarten.   
Klimaschutz/Klimawandelanpassung 
Bebauungspläne sollen u.a. dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbe-
sondere zu fördern. Den Erfo rdernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die 
dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klim a-
wandel dienen, Rechnung getragen werden. (§1 Absatz 5 und §1a Absatz 5 BauGB). 
Als grundlegende Maßnahme zum  Klimaschutz ist gemäß dem städtebaulichen Gestaltung s-
plan, der die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, eine hohe Kompaktheit vorgesehen. 
Positiv wirkt sich – unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes - auch die grund-
sätzliche Zulässigkeit von Solarpaneelen oder Photovoltaikanlagen an oder auf den Gebäuden 
aus. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Dachbegrünung sind Kombinationslösungen wie auch 
Ausnahmen möglich. Die Nutzung passiver solarer Gewinne ist abhängig von der späteren Aus-
richtung der einzelnen Gebäude, die im Bebauungsplan nicht festgeschrieben ist.  
Die für die Stadt Münster geltenden ökologischen Baustandards sind in nachfolgenden Städt e-
baulichen Verträgen oder Grundstückskaufverträgen festzulegen. 
Als Maßnahmen, die der Anpass ung an den Klimawandel dienen, sind insbesondere zu nen-
nen: 
 Verzicht auf die Inanspruchnahme von Bauflächen im Außenbereich durch Konversion 
der Kaserne. 
 Umsetzung eines dezentralen Entwässerungskonzeptes, dass zur Versickerung und 
Verdunstung von Niederschlägen beiträgt. 
 Minimierung der Überwärmung im Quartier durch eine starke Durchgrünung des Quar-
tiers und Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden. 
 Berücksichtigung von Notwasserwegen und Stauräumen sowie sonstige Vorkehrungen 
im Falle von Starkregenereignissen.  
Lufthygiene 
Von der Planung gehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Immissionswirkungen aus, die 
sich auf die Luftbelastung im Einwirkungsbereich der Planung erheblich nachteilig auswirken. 
Eine in geringem Umfang auf das Vorhaben zurückzuführende verk ehrliche Mehrbelastung ist 
mit Blick auf die Luftschadstoffe nach Maßgabe der 39.BImSchV als vernachlässigbar einzustu-
fen. Sonstige relevante Schadstoffparameter sind nicht ersichtlich.  
8.4.6 Landschaft 
8.4.3.1 Bestandserfassung  
Der Bebauungsplan umfass t durch die Umnutzung des Kasernengeländes überwiegend Fl ä-
chen im bereits besiedelten Raum. Insbesondere im Süden und teilweise im Osten grenzt der 
Planungsraum an die freie Landschaft an. Die Kaserne tritt zu diesen Seiten vor allem durch die 
Begründung zum Entwurf / Seite 54 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
markante Umfassungsmauer aus Naturstein in Erscheinung. In Verbindung mit dem vorhande-
nen Altbaumbestand vor und innerhalb der Kaserne fügt sich diese harmonisch in den Land-
schaftsraum ein. Im Norden geht das Kasernengelände mit den ehemals dort vorhandenen 
Sportflächen gleitend in den „Grünen Finger“ über. 
Die Gievenbecker Reihe mit ihren ursprünglich 6 Höfen entlang des Gievenbaches stellt die äl-
teste Siedlung Gievenbecks (ca. 9 Jahrhundert) dar und ist somit die Keimzelle des Ortsteiles. 
Das Gievenbachtal und Gievenbecker Reihe mit ihren alten Hofstrukturen und z.T. als Natur-
denkmal ausgewiesenem Baumbestand stellt einen das Landschaftsbild prägenden Grünzug 
dar. 
Im äußersten Südwesten tangiert jenseits der Roxeler Straße das Landschaftsschutzgebiet 
Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide den Bebauungsplan.  
Das bestehende Kasernengelände mit ca. 400 Bäumen und weitläufigen Grünflächen stellt sich 
trotz der ehemals intensiven Kasernennutzung als stark durchgrünter Siedlungsraum dar. 
8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit der Planung nicht verbun-
den. Durch die Erhaltung des grundsätzlichen Erscheinungsbildes der Kaserne in ihren Rand-
bereichen sind keine negativen Folgewirkungen auf die Landschaft im Umfeld der Kaserne zu 
erwarten. Das innerhalb des Gievenbachtales geplante Regenrückhaltebecken lässt sich g e-
stalterisch verträglich in das Umfeld einbinden 
Innerhalb des Kaserneareals bleibt durch den bestehenden Denkmalschutz für die Ge samtan-
lage die Grundstruktur erhalten, insbesondere im Bereich der zentralen Flächen mit den zu er-
haltenden Mannschaftsgebäuden. In ihren Randbereichen wird das heutige Bild der Kaserne 
künftig durch neue Baukörper geprägt werden, die an der nordwestlichen Ecke der Kaserne bis 
zu sieben Geschosse betragen können. Das Oxford -Quartier stellt sich unter Berücksichtigung 
des Denkmalwertes der Kaserne als urbanes Wohnquartier dar, an das hohe Ansprüche in der 
Gestaltung gelegt werden.  
Durch einen möglichst weit gehenden Erhalt der Bestandsbäume, z.T. durch entsprechende 
Festsetzungen im Bebauungsplan, soll der grüne Gesamtcharakter des Quartiers gesichert 
werden. Die Festsetzungen beschränken sich auf den im Zuge der Bewertung des Baumbe-
standes herausgestellten und mit der Planung zu vereinbarenden  besonders erhaltenswerten 
bzw. erhaltenswerten Baumbestand. Im Zuge des Ausbaus der öffentlichen Grünflächen wird 
auch der weiteren Bestand, sofern er mit notwendigen Elementen zur Erschließung (Versiche-
rungsmulden, Wegen etc.) vereinbar ist, erhalten. Innerhalb der Baufelder können nur Bäume 
außerhalb der Baugrenzen/-linien zum Erhalt festgesetzt werden. Der Erhalt weiterer Bäume ist 
im Zuge der weiteren städtebaulichen Konkretisierung im Einzelfall, auch in Abstimmung  mit 
dem Denkmalschutz, zu prüfen. Ersatzpflanzungen sind vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung ei-
nes durchgrünten Gesamtquartiers in Anlehnung an das Freiflächenkonzept der ARGE -Oxford. 
Hinsichtlich der Einbindung in das Landschaftsbild sowie der inneren Freiraumgestaltung im Be-
reich der Kaserne eröffnet der Bebauungsplan die Möglichkeit einer landschaftsverträglichen 
Gestaltung. Erheblich nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. 
Begründung zum Entwurf / Seite 55 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
8.4.3.1 Bestandserfassung  
Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk -
malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter -
rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen-  und 
Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. Die denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen 
der ehemaligen Flakartillerie- Kaserne aus den 1930er Jahren sind nicht nur baugeschichtlich 
sowie wissenschaftlich (militärgeschichtlich), sondern für die Geschichte des Menschen – hier 
für die Geschichte der Garnison Münster im Dritten Reich – bedeutsam. 
8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Die Beseitigung Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen von Baudenkmälern 
oder ortsfesten Bodendenkmälern bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 
DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans wie Regelungen zur grundsätzlichen Lage der E r-
schließungsstraßen, zur Festsetzung öffentlicher Grünflächen, zu Baukörperfestsetzungen oder 
zur angepassten Höhenentwicklung sollen dazu beitragen, den Denkmalwert der Gesamtanlage 
unter Berücksichtigung heutiger städtebaulicher und funktioneller Anforderungen langfristig zu 
sichern. Der Bebauun gsplan gewährleistet, dass sich die geplanten Neubauten maßvoll in die 
Gesamtanlage integrieren und der Grundcharakter des ehemaligen Kasernengeländes gewahrt 
bleibt.  
Konkrete Veränderungen an der denkmalgeschützten Bestand, die im Rahmen der weiteren 
Planungen erfolgen sollen, stehen unter dem o.g. Erlaubnisvorbehalt. 
Mit der denkmalpflegerischen Sicherung erfolgt gleichzeitig ein Schutz der vorhandenen Sac h-
güter innerhalb des Kasernenareals. Durch die Erhaltung von Bausubstanz bei Gebäuden wie 
auch bei Verkehrsflächen (z.B. bestehende Pflasterflächen) wird der Eingriff in Sachgüter mini-
miert, vorhandene natürliche Ressourcen, z.B. zur Herstellung von Baumaterialien können g e-
schont werden. 
Infolge der erforderlichen Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirt schaftung im Gieven-
bachtal erfolgt die Inanspruchnahme einer ca. 2 ha großen Ackerfläche. Diese steht in der Fol-
ge für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. 
8.4.8 Wechselwirkungen 
Mögliche Wechselwirkungen werden im Rahmen der beschri ebenen Umweltauswirkungen auf 
die einzelnen Schutzgüter erfasst und beschrieben. Relevante Wechselwirkungen ergeben sich 
im Rahmen des vorlieg enden Bebauungsplans insbesondere zwischen folgenden Schutzg ü-
tern: 
Denkmalschutz   <->  Klimaschutz (solare Energiegewinnung) 
Denkmalschutz   <->  zu erhaltender Baumbestand (Artenschutz, Ortsbild) 
Klimaschutz/-anpassung   <->  dezentrales Niederschlagswasserkonzept 
Grünflächengestaltung  <->  dezentrales Niederschlagswasserkonzept 
Artenschutz    <->  dezentrales Niederschlagswasserkonzept (RRB) 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 56 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
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8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
Für den Teilbereich A -Oxford-Quartier- wäre die gewünschte Wohnbauentwicklung in der mit 
dem städtebaulichen Wettbewerb beabsichtigten Art und Weise an diesem Standort nicht real i-
sierbar. Potenzielle bauliche Entwicklungen wären auf der Grundlage des § 34 BauGB zu beur-
teilen. Bis auf Weiteres ist zumindest auf Teilflächen von einer Nutzung für Flüchtlingsunter-
künfte auszugehen. 
Für den Teilbereich B – Bernings Kotten-, der über einen bestehenden Bebauungsplan abg e-
deckt ist, bleibt es beim bisherigen Planungsstand. 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Entwicklung ei-
nes Wohnquartiers für ca. 1.200 Wohneinheiten im Stadtteil Gievenbeck. Anderweitige Pl a-
nungsansätze, die im Rahmen des Bebauungsplans aufgegriffen werden sollten, drängen sich 
nicht auf, so dass keine grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht zu 
ziehen sind. 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage z u sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen.  
Es erfolgt ein Monitoring der erforderlichen artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen 
durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.  
Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns-
ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben, 
werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen. 
8.8 Zusammenfassung 
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck –  Oxford-Quartier“ verfolgt im Kern 
das Ziel, innerhalb des knapp 37 ha großen Plangebietes das etwa 26 ha große Gelände der 
ehemaligen Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) zuzuführen.  
Der in zwei Teilbereiche gegliederte Bebauungsplan setzt im Teilbereich A „Oxford- Kaserne“ 
die eigentliche Umnutzung der Kaserne zu einem Wohnquartier fest. Im Teilbereich B „Bernings 
Kotten“ erfolgen flankierende Festsetzungen zur Sicherung der Verträglichkeit von gewerblicher 
Nutzung und Wohnnutzung. 
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die zu be-
trachtenden Schutzgüter untersucht. Die Ergebnisse werden im vorliegenden Umweltbericht 
dokumentiert. Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit stehen die 
auf das Gebiet einwirkenden und von ihm ausgehenden Lärmimmissionen im Fokus. Zu stel-
lenweise erheblichen Überschreitungen der als Maßstab heranzuziehenden Orientierungswerte 
der DIN 18005/07.02 kommt es im Nahbereich der Roxeler Straße. Da aus städtebaulichen E r-
wägungen  bzw. aus Gründen des Denkmalschutzes auf aktiven Schallschutz verzichtet wird, 
erfolgen im B -Plan Vorkehrungen zum passiven Schallschutz. Maßgebliche, vom Bebauung s-
Begründung zum Entwurf / Seite 57 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
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plan ausgehende Lärm immissionen, die auf das Umfeld einwirken könnten, sind nicht erkenn-
bar. 
Hinsichtlich der Belange von Flora, Fauna und biologischer Vielfalt wurde die Eingriffserheblich-
keit untersucht und der Artenschutz geprüft. Mit der Planung sind unvermeidbare Eingrif fe in 
Natur und Landschaft verbunden. Eine Ausgleichsverpflichtung ergibt sich im Vergleich zu der 
bislang zulässigen Planungssituation nicht. Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete sind 
nicht betroffen. Für die Oxford- Kaserne wurden planungsrelevante Vogel und Fledermausarten 
nachgewiesen. Insbesondere für Fledermäuse hat das Kasernenareal z.T. eine hohe Bedeu-
tung. Mit dem Bebauungsplan werden Eingriffe in die Lebensstätten geschützter Arten vorberei-
tet. Durch die beabsichtigten Artenschutzmaßnahmen kann der Eintritt von Verbotstatbestän-
den nach dem Bundesnaturschutzgesetz vermieden werden. 
Die Planung schont durch die Wiedernutzung der militärisch vorgenutzten Flächen in erheb-
lichem Maße Freiflächen bzw. die natürlichen Ressourcen. Im Sinne der Bodenschutzklausel 
des § 1a BauGB ist daher die Planung sehr effizient. Aufgrund der auf dem Kasernenareal vor-
handenen Bodenverunreinigungen erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung im Bebauungs-
plan. In Teilbereichen müssen schutzwürdige Böden in Anspruch gen ommen werden. Durch 
das beabsichtigte Niederschlagswasserbeseitigungskonzept kann der Wasserhaushalt entlastet 
werden. Mit den vorgesehenen Maßnahmen, z.B. zur Versickerung und Rückhaltung von Ni e-
derschlagswasser wird gleichzeitig ein Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel erzielt. Eine 
kompakte Ausnutzung der geplanten Baufelder in Verbindung mit möglichen Anlagen zur Nut-
zung von Solarenergie ermöglicht eine effiziente Ausnutzung im Sinne des Klimaschutzes. 
Maßgebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbil d sind mit der Planung nicht verbunden. 
Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen wird für die Erholungsnutzung das Angebot an 
Sport-/ Spiel- und Erholungsflächen erweitert und an die wachsende Bevölkerungszahl ang e-
passt. 
Die als Gesamtanlage in die Denkmalliste eingetragene Oxford -Kaserne wird in ihrem Gesamt-
zusammenhang durch die Planung erhalten und gesichert. Maßgebliche Veränderungen g e-
genüber dem heutigen Erhaltungszustand sind dabei unvermeidbar. Konkrete Veränderungen 
im Zuge der weiteren Plankon kretisierung stehen unter dem Erlaubnisvorbehalt des Denkmal-
schutzes. 
In der Gesamtbetrachtung sind erheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung 
nicht gegeben oder können durch die mit dem Plan vorgesehenen Maßnahmen vermieden, 
gemindert oder ausgeglichen werden. 
9. Gesamtabwägung 
Die Planung verfolgt die allgemeine Ziel setzung, durch die Konversion der Oxford -Kaserne ein 
urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier mit eigener Identität und vielfältigen visuellen 
und atmosphärischen Quali täten zu entwickeln. Unter Wahrung der baulichen Identität der 
denkmalgeschützten Gesamtanlage soll Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen g e-
schaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 wird ein auch in quantitativer 
Hinsicht maß geblicher Beitrag zur Steigerung d es Wohnraumangebotes in Münster geleistet. 
Die Planung schont durch die Wiedernutzung der zuvor militärisch genutzten Flächen in erheb-
Begründung zum Entwurf / Seite 58 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
lichem Maße Freiflächen sowie natürliche Ressourcen und trägt der Bo denschutzklausel des § 
1a BauGB in besonderer Weise Rechnung. 
Das städtebauliche Konzept sieht ergänzende Freizeit-, Arbeits- und Dienstleistungsangebote 
vor, die eine unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten vorteilhafte Nutzungsmischung 
unterstützen. Die vorgesehenen sozialen Einrichtungen im Oxford-Quartier (Grundschule, Kita-
Einrichtungen, Haus der Vereine, Kirchenzentrum der ev. Lukasgemeinde), stellen weitere Ver-
sorgungsangebote für die Bewohner des Stadtteils zur Verfügung. Durch die Lage und quantita-
tive Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehende Infrastruktureinrichtungen in Gi e-
venbeck gestärkt. Zudem werden durch die städtebauliche Neuentwicklung Impulse für eine 
weitere Belebung der Ortsmitte gesetzt. Durch räumliche und funktionale Vernetzungen in da s 
Umfeld wird die jahrzehntelange Barrierewirkung des Kasernenareals aufgehoben.  
Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit kommt es im Einwi r-
kungsbereich der Roxeler Straße stellenweise zu deutlichen Überschreitungen der als Maßstab 
heranzuziehenden Orientierungswerte der DIN 18005. In der Gesamtabwägung wird hier den 
denkmalpflegerischen und städtebaulichen Belangen ein hoher Stellenwert eingeräumt, sodass 
die Anforderungen an angemessenen Lärmschutz nicht mittels aktiver Lärmschutzmaßnahmen, 
sondern allein durch die Ausweisung von Lärmpegelbereichen gewährleistet werden. 
Lebensräume für Flora und Fauna sowie ökologische Funktionen im räumlichen Zusammen-
hang der Grünflächen werden weitgehend erhalten. Im Rahmen der  Artenschutzrechtlichen 
Prüfung wurden die festgestellten planungsrelevanten Artenvorkommen (zwei Vogelarten, 
sechs Fledermausarten und eine Amphibienart) geprüft. Insbesondere für Fledermäuse hat das 
Kasernenareal z.T. eine hohe Bedeutung. Mit dem Bebauungsplan werden inso fern Eingriffe in 
die Lebensstätten geschützter Arten vorbereitet. Durch die beabsichtigten Artenschutzmaß-
nahmen kann der Eintritt von Verbotstatbeständen nach dem Bundesnaturschutzgesetz jedoch 
vermieden werden. 
Aus dem Vergleich der landschaftsökologischen Wertigkeiten zwischen Bestand und Planung 
geht ein positives Bilanzierungsergebnis hervor. Die Erforderlichkeit der Kompensation von pla-
nungsbedingten Eingriffen im Rahmen des Planungsprozesses ist somit nicht erforderlich. 
Mit der Umsetzung  des Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes wird sich Abfluss, Versick e-
rung und Verdunstung künftig am natürlichen Wasserhaushalt orientieren. Die  vorgesehenen 
Maßnahmen – z.B. zur  Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser  – leisten 
gleichzeitig einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Hohe Freiraumqualitäten werden 
insbesondere durch den sogenannten „Grünen Trichter“ und die zentrale Nord- Süd-Achse als 
großflächige Park- und Begegnungsräume geschaffen. 
In der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festlegungen liegt insofern eine Planung 
vor, die städtebauliche, soziale  und ökologische Belange soweit als möglich in Einklang bringt 
und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines unter Qual i-
täts- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zukunftsweisenden Wohnquartiers bildet. 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände (im Wesentlichen Teilbereich A) durch 
die Projektgesellschaft KonvOY zu erwerben und zu entwick eln. Einzelne Teilquartiere sollen 
über städtebauliche Qualifizierungsverfahren (z.B. Investorenwett -bewerbe) bis zur Umse t-
Begründung zum Entwurf / Seite 59 von 60

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
zungsreife konkretisiert werden. Die bestehenden Qualitätsziele für das künftige Oxford -
Quartier, die über ein „Gestaltungshandbuch“ zusammengefasst werden sollen, werden über öf-
fentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Verträge abgesichert. 
Zur Durchführung des Bebauungsplans sind keine Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Or d-
nung des Grund und Bodens erforderlich.  
Die Verwirklichung des Bebauungsplans berührt zwar die persönlichen Lebensumstände der im 
Plangebiet arbeitenden Menschen, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer 
Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstie-
ge). 
 
Münster, _____________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Denstorff  
Stadtbaurat 
Begründung zum Entwurf / Seite 60 von 60

579_Plan_Offenlegungsentwurf_Blatt_2

26044 Zeichen

Ü
Ü
Quartiers-
platz
Quartiers-
platz
Quartiers-
platz
Quartiers-
platz
A
Ev. Kirche
Regenrückhaltung
GFL
AE
GFL
AE
GFL
AE
GFL
AE
Entwässerungsgraben
Entwässerungsgraben
II
II
I
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I
I
23
II
I
I
I
I
I
III
II
II
I
Jugendzentrum
Gievenbeck
Mosaik-Schule
Flur 041
Flur 040
Laukamp
RampeRampe
Gievenbach
Rampe
I
Sportanlage
I
II
I
III
III
III
III
III
III
III
III
I
I
Laustiege
Vredenweg
Borghorstw
eg
Laukamp
45
62
62a
79
79a
64
60a
66
62b
89 87
71
73
75
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77
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60
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17
2729
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656655
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179
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45
74
72
70
37
44
487
48358 641
551
450
386
634
632
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540
739
542
733
710
705722
384
489
382
541
550
492
491
508
507
506
505
471
490
488
486
485
385
348
423
204
747
743
742
741
740
699
732
731
730
711
729
707
725
1
706
724
723
704
671
670
69
698
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636
635
678
677
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640
639
638
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631
627
249
157
355
248
151
155
160
159
428
427
407405
354
351
346
340
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296
240
253
249
244
224
234
228
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539
505
510
508
465
459 455
436
82
58
24
20
19
17
540
18
377
288
16
625
624
623
435
433
432
430
449
448
434
447 446 445
442
511
441
509
507
506
453
399
397
450
396
386357
347
345
344
426
424
404
403
400
353
352
393
341
339
338
284
257
283
256
282
281
254
337
287
239
280
279
252
266
248
264
247
263
246
262
245
261
286
285
300
298
297
295
294
293
243
241
235
218
233
232
128
27
26
25
23
22
21
622
620
619
618
230
229
227
40
38
37
28
164
163
104
103
162
10099
154
75
147
51219
167
161
160
55
225
228
227 49
106
48
47
46
166
5
54
53
22
226
224
223
Flur 045
WAFD
VII
FD
III
WA
FD
III
FD
IV
WA
FD
V
FD
III
WA
WA
WA
WA
FD
II
FD
II
FD
II
FD
II
FD
IV
FD
IV
1
1
1
2
2
2
2
SD SD
II
II
I
SD
 Rechtsgrundlagen: 
 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zu-
letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I 
S.132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 
(GV. NRW. S. 294) 
 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. 
NRW. S. 966) 
 
Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von Ver-
größerungen oder Verkleine-
rungen sind verboten und wer-
den aufgrund des Urheber-
schutzgesetzes gerichtlich ver-
folgt. 
 
Plangrundlage 
Stand 03/2017 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 16.03.2016 gemäß § 2 (1) BauGB den Be-
schluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im 
Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 7 vom 24.03.2016 bekannt gemacht. 
 
Der Beschluss zur Aufstellung wurde vom Rat der Stadt Münster am __________ 
räumlich angepasst. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster  
Nr. ___ vom __________ bekannt gemacht. 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntma-
chung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in 
Kraft getreten. 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. 
 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Tegtmeier 
Ltd. Städt. Vermessungsdirektor 
 
Für die städtebauliche Planung. 
 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Denstorff   Dipl.- Ing. Schowe 
Stadtbaurat   Ltd. Städt. Baudirektor 
 
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ 
bis zum __________ offengelegen. 
 
 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 
41 GONW durch den Rat der Stadt am __________ als Satzung 
beschlossen worden. 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Oberbürgermeister   Schriftführer 
Münster
1:1000
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
31, 39, 40, 41, 42
Blatt 2
Blatt 1
Zeichenerklärung
Blatt 2
Bebauungsplan Nr. 579
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck -
Oxford-Quartier (Roxeler Straße
/ Dieckmannstraße /
Gievenbecker Reihe /
Niedenstiege)
Bestandsangaben
Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull)
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Wohngebäude / öffentliches Gebäude
Wirtschaftsgebäude / gewerbliches Gebäude
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete WA 1+2 und  MI1-3 
(Teilbereich A - Oxford-Quartier) 
1.1  Art der baulichen Nutzung 
1.1.1 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 
1.1.2 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen 
generell nicht zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr.1 BauNVO).  
1.1.3 Im Baugebiet MI2 sind in den Erdgeschossen keine Wohnungen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 
i. V. m. § 1 Abs. 7 Nr. 2 BauNVO).  
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
1.2.1 Als zulässige Grundfläche wird in den Baugebieten WA 1+2 und MI 1-3 die im zeichnerischen Teil 
festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 
3 Nr. 1 BauNVO) 
1.2.2 In den Baugebieten WA 1 und MI1-3 sind über die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse hinaus keine 
weiteren Geschosse (Nicht-Vollgeschosse/Dachgeschosse) zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).  
1.2.3 In den mit * gekennzeichneten Bereichen bezieht sich die jeweils angegebene Zahl der Vollge-
schosse als Höchstmaß nur auf die unterhalb der Traufe befindlichen Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 
Nr. 1 BauGB). 
1.2.4 Im Baugebiet MI2 muss die lichte Höhe des Erdgeschosses (EG LH) mindestens 4 m betragen. Die 
lichte Höhe ist definiert als die Höhendifferenz zwischen der Oberkante Fertigfußboden (OK FF) 
und der darüber liegenden Unterkante der Decke (UK Decke) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BauGB). 
1.3  Nebenanlagen, ruhender Verkehr 
1.3.1 In den Baugebieten WA
1+2 und MI1-3 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme 
von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. 
V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 
1.3.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flächen oberhalb der Tiefgaragen, die sich außerhalb 
der überbauten Flächen befinden, sofern sie nicht für andere Zwecke (z.B. Zu- und Abfahrten, 
Gehwege, Platzflächen) benötigt werden, mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu 
begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 
1.4  Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 
1.4.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Flachdächer zu mindestens 75 % mit mindestens 10 cm 
Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB).  
1.4.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die innerhalb der Vorgartenbereiche errichteten Anlagen 
für Abfallbehälter dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). 
1.4.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 dürfen die zum Erhalt festgesetzten Bäume nicht beschädigt, 
beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit heimischen stand-
ortgerechten Laubbäumen (z. B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b 
BauGB).  
1.5 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wassersabflusses 
1.5.1 In den Baugebieten WA 1+2 und MI 1-3 ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Nieder-
schlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten oder als Gebrauchswasser zu nutzen. 
Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. 
Ausnahmen können zugelassen werden, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen 
nicht möglich bzw. eine gedrosselte Ableitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 
BauGB). 
1.5.2 In den Baugebieten WA
1+2 und MI1-3 sind private Zuwegungen, Zufahrten und Plätze  sowie offene, 
ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Porenpflaster, offenfugige Pflas-
terungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) anzulegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 
1.5.3 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden Ge-
bäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der  Oberkante der jeweils der Erschließung des 
Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB). 
1.6  Immissionsschutz 
1.6.1 Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei Errich-
tung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vo-
rübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von 
§ 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten 
und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109-1/07.16 – Schallschutz im Hochbau – 
Tabelle 7 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.6.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichneten Abgren-
zungen des Lärmpegelbereiches III (LPB III) - V (LPB V) sind schallgedämmte Lüftungen vorzuse-
hen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
 
2  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für die Bau-
gebiete WA
1+2 und  MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 
2.1  Einfriedungen 
2.1.1 Innerhalb der festgesetzten Flächen mit Gehr-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL-AE) sind keine 
Einfriedungen zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
2.1.2 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind in den übrigen Bereichen Einfriedungen in blickdurchläs-
siger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke 
aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen od er als Hecke aus einheimischen, standortge-
rechten Gehölzen zulässig. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine ma-
ximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 
BauO NRW). 
2.1.3 In den Baugebieten WA 1+2 und MI 1-3 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von 
Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. aussch ließlich zwischen Terrassenflächen mit einer 
Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Län-
ge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
2.2  Werbeanlagen 
 In den Baugebieten WA
1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis 
zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen dürfen sich auf 
maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite erstrecken und eine Höhe von 1,50 m nicht über-
schreiten. Werbeanlagen mit wechselndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (laufendem) Licht 
sowie freistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 2 
BauO NRW).  
2.3 Abgrabungen und Aufschüttungen 
 In den Baugebieten WA
1+2 und MI1-3 sind Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig. Anla-
gen zur Versickerung oder Rückhaltung des Regenwassers werden zugelassen (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 
BauO NRW). 
 
3  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete MI
4-6 (Teilbereich B 
– Bernings Kotten) 
3.1  Art der baulichen Nutzung 
3.1.1 In den Baugebieten MI4-6 sind Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 
BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 
3.1.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften unzu-
lässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsverkaufsflächen von max. 500 qm als unterge-
ordneter Bestandteil eines Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebes, die zum Verkauf der im Un-
ternehmen hergestellten Waren an Endverbraucher dienen sollen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 
§ 1 Abs. 5 BauNVO). 
3.2  Maß der baulichen Nutzung 
In den Baugebieten MI 4-6 ist die zulässige Höhe baulicher Anlagen als maximale Bauhöhe (BH 
max.) über Bezugspunkt festgesetzt. Als Bezugspunkt ist jeweils die Oberkante der zugehörigen  
Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes maßge-
bend. Untergeordnete Bauteile können die maximale Bauhöhe überschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 
BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 6 BauNVO). 
3.3  Nebenanlagen, ruhender Verkehr 
3.3.1 In den Baugebieten MI 4-6 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von Fahr-
radabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 
14 Abs. 1 BauNVO). 
3.3.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Stellplätze bzw. Tiefgaragen nur innerhalb der überbaubaren Flä-
chen zulässig. Die über den Hochbaugrundriss hinausgehenden Tiefgaragenoberflächen sind mit 
Ausnahme möglicher Terrassen und Zugänge zu den Hofbereichen dauerhaft und fachmännisch 
zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB i.V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO sowie § 9 Abs. 1 Nr. 25a 
BauGB). 
3.4  Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 
3.4.1 Innerhalb der Baugebiete MI 4-6 sind die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer 
Baugrenze bis auf notwendige Zuwegungen und Zufahrten, sofern kein besonderes Pflanzgebot 
festgesetzt ist, durch Rasenflächen, die mit Laubgehölzen locker überstellt sind, dauerhaft zu be-
grünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
3.4.2 In den Baugebieten MI 4-6 ist innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen, in gleichmäßiger Überstel-
lung der Stellplätze, je angefangene 6 Stellplätze ein heimischer, großkroniger Laubbaum mit ei-
nem Stammumfang von mindestens 14 cm fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 
Ausfälle sind zu ersetzen. Je Baum ist eine Vegetationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 
9 Abs. 1 25a BauGB). 
3.4.3 Die in den Baugebieten MI 4-6 und innerhalb der Fläche für die Abfallentsorgung – Zweckbestim-
mung Recyclinghof – mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standortgerechten, heimi-
schen Flurgehölzen wie z.B. Hainbuche, Stieleiche, Hasel, Weißdorn und Schneeball vollflächig in 
einem Pflanzverband von 1 x 1 m zu bepflanzen. Die Bepflanzung ist fachgerecht anzulegen und 
dauerhaft zu unterhalten, Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
3.5  Immissionsschutz 
3.5.1 Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei Errich-
tung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vo-
rübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von 
§ 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten 
und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109-1/07.16 – Schallschutz im Hochbau – 
Tabelle 7 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
3.5.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichneten Abgren-
zungen des Lärmpegelbereiches III (LPB III) - V (LPB V) sind schallgedämmte Lüftungen vorzuse-
hen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
 
4  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für die Bau-
gebiete MI4-6 (Teilbereich B – Bernings Kotten) 
4.1  Dach- und Fassadengestaltung 
4.1.1 In den Baugebieten MI4-6 sind Mansarddächer und Krüppelwalmdächer unzulässig (§ 86 Abs. 1 Nr. 
1 BauO NRW). 
4.1.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Dachaufbauten nur bei Dächern ab einer Dachneigung von 35° zu-
lässig. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind insgesamt nur auf max. ½ der Trauflänge zuläs-
sig. Sie müssen von der Außenseite der giebelseitigen Außenwand mindestens 1,50 m entfernt 
sein (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 
4.1.3 In den Baugebieten MI 4-6 sind Hausgruppen und Doppelhäuser profilgleich mit identischer Dach-
form und Neigung und in einheitlichen Materialien auszuführen (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 
4.2  Einfriedungen 
4.2.1 In den Baugebieten MI 4-6 sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, 
Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerech-
ten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zulässig. Die zuläs-
sige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. 
Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
4.2.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, 
Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zw ischen Terrassenflächen mit einer Höhe von 
maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 
im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
4.3  Werbeanlagen 
4.3.1 Werbeanlagen sind in den Baugebieten MI 4-6 an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen nur 
parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. Obergeschosses angeordnet werden 
und eine Länge von 2/3 der zugehörigen Gebäudebreite nicht überschreiten (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 
BauO NRW). 
 
5 Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB 
Das ehemalige Kasernengelände ist mit Datum vom 12.01.2015 in die Denkmalliste der Stadt 
Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungsbereich ist im Plan durch einen violetten Farbstrei-
fen (gestrichelt) dargestellt. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen von bauli-
chen Anlagen innerhalb dieses Bereiches bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde 
(Erlaubnisvorbehalt gem. § 9 DSchG NRW). 
 
6 Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB 
 Ein großer Teil des Planbereiches ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 
BauGB gekennzeichnet. 
 
7 Hinweise 
7.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-
Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum `Planen 
- Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 
7.2 Denkmalschutz 
7.2.1 Das Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne ist mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen 
Gebäuden und Anlagen, sowie der Einfriedung selbs t, in die Denkmalliste der Stadt Münster ein-
getragen worden. Hierzu zählen auch die Terrassen, Straßen, Wege und Plätze, unterirdische An-
lagen und der Pflanzen- und Baumbestand. Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler zu be-
seitigen, zu verändern, an einen anderen Ort zu verbringen oder die bisherige Nutzung zu ändern, 
bedarf nach § 9 DSchG der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Grundsätzlich ist der gesam-
te, in der Grünungszeit der Kaserne stammende Baumbestand Teil der denkmalpflegerischen Un-
terschutzstellung. In begründeten Ausnahmefällen kann, ggf. unter Berücksichtigung von Neuan-
pflanzungen, von einem Erhalt abgesehen werden. Eine Beseitigung ist nur im Benehmen mit der 
Unteren Denkmalbehörde möglich. Zum Erhalt von Bäumen können im Zuge der Baugenehmigung 
Auflagen zum Baumschutz vorgesehen werden.  
7.2.2 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines Bo-
dendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in 
der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehör-
de oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL - Archäologie für Westfalen, An den 
Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu er-
halten.  
7.3  Kampfmittel 
Für Teilbereiche des Plangebietes kann keine Aussage über das Vorhandensein von möglichen 
Kampfmitteln getroffen werden. Für diese noch nicht geprüften Flächen ist bei geplanten Baumaß-
nahmen mit Erdeingriffen eine systematische Absuche/Sondierung zu bebauender Grundflächen 
und ausgehobener Baugruben erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass geplante Ramm-/ Bohr-
arbeiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugrubenabsicherungen, Bohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, 
Erdwärmesonden o.ä. einer vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch den Kampfmittelbesei-
tigungsdienst unterzogen werden müssen. Bei Ab bruch- oder Rückbauarbeiten im Altbestand ist 
zu beachten, dass es hierbei zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raumes kommt. 
Für den gesamten Geltungsbereich gilt grundsätzli ch, dass Erd- und Bauarbeiten aus Sicherheits-
gründen sofort einzustellen sind und die Feuerwehr der Stadt Münster unverzüglich zu verständi-
gen ist, sofern der Erdaushub eine außergewöhnliche Verfärbung aufweist oder verdächtige Ge-
genstände oder Kampfmittel entdeckt werden. 
7.4  Altlasten   
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutz ung ist der Boden in Teilbereichen der ehemali-
gen Kaserne zum Teil erheblich kontaminiert. Ein Gutachten zur Bewertung der Bodenverunreini-
gungen in Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen ist in Bearbeitung. Das Gutachten wird Vor-
schläge zum Umgang mit den betreffenden Bereichen enthalten. Bis zum Vorliegen des Gutach-
tens ist im Bebauungsplan das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche zu kenn-
zeichnen. Sollten sich bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen erge-
ben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit zu informieren. 
7.5  Artenschutz 
Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erstellt. Im Plangebiet 
befinden sich geschützte Vogel- und Fledermausarten. Es sind Bauzeitenregelungen bei der Fäl-
lung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaßnahmen zu berücksichtigen sowie vorgezo-
gene Ausgleichsmaßnahmen und eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vorhandene 
Quartiere von Fledermäusen sind vorrangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhalten, nach Maß-
gabe der ASP innerhalb der Kaserne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im 
größtmöglichen Umfang zu erhalten. 
7.6  Stadtentwässerung 
7.6.1 Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus- und Grundstücksentwässerung müssen mit 
dem Bauantrag eingereicht werden. 
7.6.2 Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht erheblich beeinträchtigen. Die  Zufahrten zu den 
Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Wasserübertritt bei Starkregenereignissen aus-
geschlossen werden kann. 
7.7 Nutzungszeiten der Sporthalle 
Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Parkplatz muss bis 
22.00 Uhr geräumt sein. 
Geltungsbereich des Bebauungsplans
mit Abgrenzung der Teilbereiche A und B
Festsetzungen des Bebauungsplanes
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Straßenverkehrsflächen
Verkehr
Straßenbegrenzungslinie
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
Allgemeine Wohngebiete
Mischgebiete
WA
MI
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß
Zahl der Vollgeschosse, als Mindest- und Höchstmaß
Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen)
0,6
1,4
1
III
II-III
Bauweise
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Baulinie
Bauvorschriften
FlachdachFD
Gemeinbedarf
Flächen für den Gemeinbedarf
Schule
Verkehrsberuhigter Bereich
Ver- und Entsorgung
Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen
Elektrizität
Grünflächen
öffentliche Grünflächen
Spielplatz
Sportplatz
Parkanlage
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft,
den Hochwasserschutz und die Reglung des
Wasserabflusses
Wasser, Wasserwirtschaft
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern
Bäume
Abfall
Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L,
zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,
der Erschließungsträger E
GFL
AE
Sportlichen Zwecken dienende Gebäuden und
Einrichtungen
Sozialen Zwecken dienende Gebäuden und
Einrichtungen
Kulturellen Zwecken dienende Gebäuden und
Einrichtungen
Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäuden
und Einrichtungen
offene Bauweiseo
Nachrichtliche Übernahme
Umgrenzung von Anlagen, die dem Denkmalschutz
unterliegen (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG)
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung
(Wege, Grünflächenaufteilung, Gebäude)
Kennzeichnungen
Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
(Altlasten)
Grenze des Überschwemmungsgebiets des
Gievenbachs (ermittelt, noch nicht festgesetzt)Ü
Fernwärme
Verkehrsgrün
Entwässerungsgraben
BushaltestelleH
Erdgeschoss, lichte Höhe mindestens 4,00 m
Sperrpfahl
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt
EG LH
min. 4,00 m
Lärmpegelbereich III nach DIN 4109
Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen
Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109
Lärmpegelbereich V nach DIN 4109
Spielplatz
Sonstige Festsetzungen
Bauhöhe, als HöchstmaßBH max.
12,00 m
Abgrenzung unterschiedlicher Geschossigkeit
und unterschiedlicher Dachformen
SatteldachSD
II Zahl der Vollgeschosse unterhalb der Traufe, als
Höchstmaß (siehe textliche Festsetzungen 1.2.3)
 61,51
II
12
Entwurf zur Offenlegung

579_Plan_Offenlegungsentwurf_Blatt_1

8897 Zeichen

L
AE GFL 
AE 
L
AE 
Ü
Ü
Quartiersplatz 
Quartiersplatz 
Quartiers- 
platz 
Quartiers- 
platz 
Quartiers- 
platz 
Recyclinghof 
B/C 
Grundschule 
Sporthalle 
Kita 
Kita 
Fläche für die 
Wasserwirtschaft 
Regenrückhaltung 
Regenrückhaltung 
Regenrückhaltung 
Regenrückhaltung 
H
B/C 
B/C 
Mehrzweckspielfeld 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
L
AE 
Feuerwehr 
Fuß- und Radweg 
Fuß- und Radweg 
Entwässerungsgraben 
H
Entwässerungsgraben 
Entwässerungsgraben 
Entwässerungsgraben 
Fuß- und Radweg 
Entwässerungsgraben 
70,31 
P
III 
I
I
II 
II 
II 
III 
I
II 
II 
I III 
I
I
II
I
II 
I
III 
III 
14 
201 
195 
340 
9
I
III 
II 
I
I
IV 
IV 
I
IV 
IV 
II 
II 
II 
I
III 
I
II II 
VII 
I
I
III 
I
I
I
I
I
I
I
I I
154 
I
I
I
I
I
I
I
II
I
I
I
I
I
II 
I
I
I
I
I
I
III 
I
I
I
I
I
I
I
I
I
195 a 
20 
22 
I
I
I
I
I
I
I
II 
III 
I
IV 
III 
II 
II 
I
I I
I
I
I I
I
II 
Oxford Kaserne 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
Bakenhof 
Flur 042 
Flur 041 
Flur 040 
Flur 031 
Sudgeist 
Rampe Rampe 
Rampe Rampe 
Rampe 
Rampe 
Gievenbach 
Rampe 
Rampe 
Betriebsfläche Entsorgungsanlage, Abfallbeseitigung
Lagerplatz 
Lagerplatz 
I
I
I
IV 
II 
IV 
III 
III 
Roxeler Straße 
Niedenstiege 
Bernings Kotten 
Potstiege 
Dieckmannstraße 
349 
329 
1
31 
33 14 
36 
16 35 
30 
32 
34 
62 
42 
60a 
40 
60 
46 
38a 
41 
26 
28a 
28 
38 
54a 
52 
48 
50 
44 
50 
54 
50a 
50b 
50c 
58a 
58 
56 
49 49a 
30e 
30d 
30c 30b 
30a 
33 
45 
29 
31 
52a 
30 
52 
32a 
47 
47a 
45 
32 
51 
78 
21 
53a 
199 203 
2
43 
376 
374 
12 
10 
197 
2b 
2a 
5
1
416 
3
11 
16 
200 
141 
143 
8b 
145a 
1
3
3a 
6
10 
147 
149 
2156 
4
7
514 
677 
676 
504 
95 
675 
499 
498 
501 
500 
759 
503 
451 512 
364 
362 
449 
217 
216 
205 
172 
165 
181 
180 
170 
169 
215 
120 
659 
658 
654 
91 
90 
103 
88 
87 
99 
98 
95 
652 
590 
60 
70 
37 
36 
68 
636 
53 
52 
66 
65 
64 
62 
42 
59 
41 
360 
473 
312 
40 
24 
21 
625 
177 
734 
749 
755 
753 
739 
531 
733 
710 
532 
705 722 
694 
494 
493 
471 
201 
232 231 
1
750 
748 
747 
757 
756 
754 
752 
751 
732 
731 
730 
711 
729 
707 
725 
133 
28 
724 
723 
704 
421 
420 
738 
697 
681 
692 
6
695 
630 
629 
307 
628 
626 
396 
227 
395 
382 
383 
295 
244 
239 
294 
127 
124 
123 
232 
340 
571 
570 
637 
587 
93 
71 
69 
66 
65 
61 
94 
60 
88 
6
5
77 
76 
72 
90 
87 
93 
11 
10 
Flur 039 
WA FD 
VII 
MI 
0,6 1,4 
6 III 
MI 
0,6 1,4 
6 III 
FD 
III 
FD 
III 
FD 
III 
WA 
FD 
III 
WA 
FD 
III 
WA 
FD 
III 
WA 
WA 
WA 
FD 
III 
WA 
FD 
III 
WA 
FD 
III 
WA 
FD 
III 
FD 
IV 
WA 
FD 
V
FD 
III 
MI 2
FD 
V
FD 
V
WA 
WA 
FD 
III 
FD 
IV 
WA 
WA 
FD 
III 
FD 
III 
FD 
III 
WA 
WA 
WA 
FD 
II 
FD 
II 
FD 
II 
FD 
III 
EG LH 
min. 4,00 m 
EG LH 
min. 4,00 m 
FD 
IV 
FD 
IV 
FD 
IV 
FD 
III 
MI 1
MI 
0,6 1,4 
5 III 
MI 
0,6 1,4 
6 III 
MI 3
MI 2FD 
V
FD 
IV 
EG LH 
min. 4,00 m 
EG LH 
min. 4,00 m 
MI 
0,6 1,4 
6 III 
MI 3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
MI 
0,6 1,4 
5 III 
MI 
0,6 1,4 
6 III 
FD 
II 
BH max.12,00 m 
BH max.12,00 m 
BH max.12,00 m 
BH max.12,00 m 
BH max.12,00 m 
BH max.12,00 m 
BH max.12,00 m 
MI 
0,6 1,4 
4 II-III o
BH max.12,00 m 
MI 3MI 
0,6 1,4 
4 II-III o
BH max.12,00 m 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
SD 
II 
II 
II 
II 
II 
II 
II 
I
I
I
I
I
I
I
I
I
SD 
FD 
IV 
FD III 
 Rechtsgrundlagen: 
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zu- 
letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
• Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I 
S.132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 
(GV. NRW. S. 294) 
• Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch  Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. 
NRW. S. 966) 
 
Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von Ver-
größerungen oder Verkleine-
rungen sind verboten und wer-
den aufgrund des Urheber-
schutzgesetzes gerichtlich ver- 
folgt. 
 
Plangrundlage 
Stand 03/2017 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 16.03.2016  gemäß § 2 (1) BauGB den Be- 
schluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefass t. Der Beschluss wurde im 
Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 7 vom 24.03.2016  bekannt gemacht. 
 
Der Beschluss zur Aufstellung wurde vom Rat der Stadt M ünster am __________  
räumlich angepasst. Dieser Beschluss wurde im Amtsblat t der Stadt Münster 
 
Nr. ___  vom __________  bekannt gemacht. 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der B ekanntma-
chung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in 
Kraft getreten. 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. 
 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Tegtmeier 
Ltd. Städt. Vermessungsdirektor 
 
Für die städtebauliche Planung. 
 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Denstorff   Dipl.- Ing. Schowe 
Stadtbaurat   Ltd. Städt. Baudirektor 
 
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ 
bis zum __________ offengelegen. 
 
 
 
 
Münster, __________ 
 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 
41 GONW durch den Rat der Stadt am __________ als S atzung 
beschlossen worden. 
 
 
Münster, __________ 
 
 
 
 
Oberbürgermeister   Schriftführer 
Zeichenerklärung 
Münster 
1:1000 
Gemarkung: 
Flur: 
Maßstab: 
31, 39, 40, 41, 42 
Festsetzungen des Bebauungsplanes 
Bestandsangaben 
Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull) 
Flurgrenze 
Flurstücksgrenze 
Topografische Umrisslinie 
Baum 
Wohngebäude / öffentliches Gebäude 
Wirtschaftsgebäude / gewerbliches Gebäude 
 61,51 
II 
12 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
Straßenverkehrsflächen 
Verkehr 
Straßenbegrenzungslinie 
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans 
Allgemeine Wohngebiete 
Mischgebiete 
WA 
MI 
Art der baulichen Nutzung 
Maß der baulichen Nutzung 
Grundflächenzahl 
Geschossflächenzahl 
Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß 
Zahl der Vollgeschosse, als Mindest- und Höchstmaß 
Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen) 
0,6 
1,4 
1
III 
II-III 
Bauweise 
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung 
Überbaubare Grundstücksflächen 
Baugrenze 
Baulinie 
Bauvorschriften 
Flachdach FD 
Gemeinbedarf 
Flächen für den Gemeinbedarf 
Schule 
Verkehrsberuhigter Bereich 
Ver- und Entsorgung 
Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, 
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen 
Elektrizität 
Grünflächen 
öffentliche Grünflächen 
Spielplatz 
Sportplatz 
Parkanlage 
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, 
den Hochwasserschutz und die Reglung des 
Wasserabflusses 
Wasser, Wasserwirtschaft 
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen 
Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von 
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen sowie von Gewässern 
Bäume 
Abfall 
Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L,
zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, 
der Erschließungsträger E 
GFL 
AE 
Sportlichen Zwecken dienende Gebäuden und 
Einrichtungen 
Sozialen Zwecken dienende Gebäuden und 
Einrichtungen 
Kulturellen Zwecken dienende Gebäuden und 
Einrichtungen 
Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäuden 
und Einrichtungen 
Blatt 1 
offene Bauweise o
Nachrichtliche Übernahme 
Umgrenzung von Anlagen, die dem Denkmalschutz 
unterliegen (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG) 
Hinweise 
Vorgeschlagene Abgrenzung 
(Wege, Grünflächenaufteilung, Gebäude) 
Kennzeichnungen 
Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich 
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 
(Altlasten) 
Blatt 1 
Blatt 2 
Grenze des Überschwemmungsgebiets des 
Gievenbachs (ermittelt, noch nicht festgesetzt) 
Ü
Fernwärme 
Verkehrsgrün 
Entwässerungsgraben 
Bushaltestelle H
Erdgeschoss, lichte Höhe mindestens 4,00 m 
Sperrpfahl 
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt 
EG LH 
min. 4,00 m 
Bebauungsplan Nr. 579
Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck - 
Oxford-Quartier (Roxeler Straße 
/ Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / 
Niedenstiege) 
Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 
Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen 
Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 
Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 
Spielplatz 
Sonstige Festsetzungen 
Bauhöhe, als Höchstmaß BH max. 
12,00 m 
Abgrenzung unterschiedlicher Geschossigkeit 
und unterschiedlicher Dachformen 
Satteldach SD 
II Zahl der Vollgeschosse unterhalb der Traufe, als 
Höchstmaß (siehe textliche Festsetzungen 1.2.3) 
Entwurf zur Offenlegung

V-0261-2017-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

19037 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0261/2017 
Textliche Festsetzungen   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579:   
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße /  
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete 
WA1+2 und  MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 
1.1  Art der baulichen Nutzung 
1.1.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise 
zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 
1.1.2 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe 
und Tankstellen generell nicht zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i.  V. m. § 1 Abs. 5 
und Abs. 6 Nr.1 BauNVO).  
1.1.3 Im Baugebiet MI2 sind in den Erdgeschossen keine Wohnungen zulässig (§ 9 Abs. 1 
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 7 Nr. 2 BauNVO).  
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
1.2.1 Als zulässige Grundfläche wird in den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 die im zeichne-
rischen Teil festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 
1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) 
1.2.2 In den Baugebieten WA1 und MI1-3 sind über die festgesetzte Zahl der Vollgeschos-
se hinaus keine weiteren Geschosse (Nicht -Vollgeschosse/Dachgeschosse) zuläs-
sig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).  
1.2.3 In den mit * gekennzeichneten Bereichen bezieht sich die jeweils angegebene Zahl 
der Vollgeschosse als Höchstmaß nur auf die unterhalb der Traufe befindlichen 
Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). 
1.2.4 Im Baugebiet MI 2 muss die lichte Höhe des Erdgeschosses (EG LH) mindestens 4 
m betragen. Die lichte Höhe ist definiert als die Höhendifferenz zwischen der Ober-
kante Fertigfußboden (OK FF) und der darüber liegenden Unterk ante der Decke 
(UK Decke) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BauGB). 
1.3  Nebenanlagen, ruhender Verkehr 
1.3.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen 
mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zu-
lässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 
1.3.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flächen oberhalb der Tiefgaragen , die 
sich außerhalb der überbauten Flächen befinden,  sofern sie nicht  für andere Zw e-
cke (z.B. Zu- und Abfahrten, Gehwege, Platzflächen) benötigt werden, mit Boden in 
mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 
1.4  Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 
1.4.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Flachdächer zu mindestens 75 % mit min-
destens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a 
BauGB).  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 6

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
1.4.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die innerhalb der Vorgartenbereiche errich-
teten Anlagen für Abfallbehälter dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). 
1.4.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 dürfen die zum Erhalt festgesetzten Bäume 
nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuan-
pflanzungen mit heimischen standortgerechten Laubbäumen (z. B. Eiche, Hainbu-
che, Ahorn) zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB).  
1.5  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wassersabflusses 
1.5.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 ist das auf den privaten Grundstücken anfallen-
de Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten oder als Ge-
brauchswasser zu nutzen. Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken 
darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. Ausnahmen können zugelassen wer-
den, wenn eine vollständige Vers ickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine 
gedrosselte Ableitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB). 
1.5.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind private Zuwegungen, Zufahrten und Plätze  
sowie offene, ebenerdige Stellplätze m it wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Po-
renpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) anzu-
legen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 
1.5.3 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu er-
richtenden Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der 
jeweils der Erschließung des Gebäudes d ienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 
3 BauGB). 
1.6  Immissionsschutz 
1.6.1 Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müs-
sen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden 
in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen 
Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das 
resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lär m-
pegelbereichen nach DIN 4109- 1/07.16 – Schallschutz im Hochbau –  Tabelle 7 er-
füllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.6.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichne-
ten Abgrenzungen des Lärmpegelber eiches III (LPB III) - V (LPB V) sind schallg e-
dämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
2  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 
für die Baugebiete WA
1+2 und  MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 
2.1  Einfriedungen 
2.1.1 Innerhalb der festgesetzten Flächen mit Gehr-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL-AE) 
sind keine Einfriedungen zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
2.1.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind in den übrigen Bereichen Einfriedungen in 
blickdurchlässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbi n-
dung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen 
oder als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zulässig. Die z u-
lässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 
1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO 
NRW). 
2.1.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in 
Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Ter-
rassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfe r-
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 6

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
tigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das 
Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
2.2  Werbeanlagen 
 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Lei s-
tung und nur bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. 
Werbeanlagen dürfen sich auf maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite er-
strecken und eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Werbeanlagen mit wech-
selndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (laufendem) Licht sowie f reistehende 
Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO 
NRW).  
2.3  Abgrabungen und Aufschüttungen 
 In den Baugebieten WA1+2 und MI 1-3 sind Abgrabungen und Aufschüttungen nicht 
zulässig. Anlagen zur Versickerung oder Rückhaltung des Regenwassers werden 
zugelassen (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW). 
3  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete MI4-6 
(Teilbereich B – Bernings Kotten) 
3.1  Art der baulichen Nutzung 
3.1.1 In den Baugebieten MI4-6 sind Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig (§ 
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 
3.1.2 In den Baugebieten MI4-6 sind Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirt-
schaften unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsverkaufsflächen 
von max. 500 qm als untergeordneter Bestandteil eines Gewerbe-  oder Dienstleis-
tungsbetriebes, die zum Verkauf der im Unternehmen hergestellten Wa ren an End-
verbraucher dienen sollen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 
3.2  Maß der baulichen Nutzung 
In den Baugebieten MI4-6 ist die zulässige Höhe baulicher Anlagen als maximale 
Bauhöhe (BH max.)  über Bezugspunkt festgesetzt. Als Bezugspunkt ist jeweils die 
Oberkante der zugehörigen Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fass a-
denlänge des jeweiligen Gebäudes , maßgebend. Untergeordnete Bauteile können 
die maximale Bauhöhe überschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 
Nr. 4 und § 16 Abs. 6 BauNVO). 
3.3  Nebenanlagen, ruhender Verkehr 
3.3.1 In den Baugebieten MI
4-6 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Aus-
nahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 
3.3.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Stellplätze bzw. Tiefgaragen nur  innerhalb der über-
baubaren Flächen zulässig. Die über den Hochbaugrundriss hinausgehenden Tie f-
garagenoberflächen sind mit Ausnahme möglicher Terrassen und Zugänge zu den 
Hofbereichen dauerhaft und fachmännisch zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB 
i.V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO sowie § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
3.4  Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 
3.4.1 Innerhalb der Baugebiete MI
4-6 sind die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie 
und vorderer Baugrenze bis auf notwendige Zuwegungen und Zufahrten, sofern 
kein besonderes Pflanzgebot festgesetzt ist, durch Rasenflächen, die mit Laubg e-
hölzen locker überstellt sind, dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 6

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
3.4.2 In den Baugebieten MI 4-6 ist innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen, in gleichmäßi-
ger Überstellung der Stellplätze, je angefangene 6 Stellplätze ein heimischer, groß-
kroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm fachgerecht zu 
pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Je Baum ist eine V e-
getationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 9 Abs. 1 25a BauGB). 
3.4.3 Die in den Baugebieten MI 4-6 und innerhalb der Fläche für die Abfallentsorgung –  
Zweckbestimmung Recyclinghof – mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit 
standortgerechten, heimischen Flurgehölzen wie z.B. Hainbuche, Stieleiche, Hasel, 
Weißdorn und Schneeball vollflächig in einem Pflanzverband von 1 x 1 m zu be-
pflanzen. Die Bepflanzung ist fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu unterhalten, 
Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
3.5  Immissionsschutz 
3.5.1 Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müs-
sen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden 
in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen 
Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das 
resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lär m-
pegelbereichen nach DIN 4109- 1/07.16 – Schallschutz im Hochbau –  Tabelle 7 er-
füllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
3.5.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichne-
ten Abgrenzungen des Lärmpegelber eiches III (LPB II I) - V (LPB V) sind schallg e-
dämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
4  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 
für die Baugebiete MI4-6 (Teilbereich B – Bernings Kotten) 
4.1  Dach- und Fassadengestaltung 
4.1.1 In den Baugebieten MI 4-6 sind Mansarddächer und Krüppelwalmdächer unzulässig  
(§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 
4.1.2 In den Baugebieten MI 4-6 sind Dachaufbauten nur bei Dächern ab einer Dachnei-
gung von 35° zulässig. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind  insgesamt nur auf 
max. ½ der Trauflänge zulässig. Sie müssen von der Außenseite der giebelseitigen 
Außenwand mindestens 1,50 m entfernt sein (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 
4.1.3 In den Baugebieten MI4-6 sind Hausgruppen und Doppelhäuser profilgleich mit ide n-
tischer Dachform und Neigung und in einheitlichen Materialien auszuführen (§ 86 
Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 
4.2  Einfriedungen 
4.2.1 In den Baugebieten MI 4-6 sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. M a-
schendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus 
einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, 
standortgerechten Gehölzen zulässig. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen 
Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt . Hecken dürfen dieses 
Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
4.2.2 In den Baugebieten MI4-6 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von 
Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terrassenfl ä-
chen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußbo-
den und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude 
zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 6

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
4.3  Werbeanlagen 
4.3.1 Werbeanlagen sind in den Baugebieten MI 4-6 an der Stätte der Leistung zulässig. 
Sie dürfen nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. Oberg e-
schosses angeordnet werden und eine Länge von 2/3 der zugehörigen Gebäude-
breite nicht überschreiten (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW). 
5 Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB 
Das ehemalige Kasernengelände ist mit Datum vom 12.01.2015 in die Denkmalliste 
der Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungsbereich ist im Plan durch 
einen violetten Farbstreifen (gestrichelt) dargestellt. Beseitigungen, Veränderungen 
und Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen innerhalb dieses Bereiches bedür-
fen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt gem. § 9 
DSchG NRW). 
6 Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB 
 Ein großer Teil des Planbereiches ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 
(5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. 
7 Hinweise 
7.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse 
und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im 
Kundenzentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Al-
bersloher Weg 33, eingesehen werden. 
7.2 Denkmalschutz 
7.2.1 Das Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne ist mit ihren innerhalb der Einfriedung 
befindlichen Gebäuden und Anlagen, sowie der Einfriedung selbst, in die Denkmal-
liste der Stadt Münster eingetragen worden.  Hierzu zählen auch die Terrassen, 
Straßen, Wege und Plätze, unterirdische Anlagen und der Pflanzen-  und Baumbe-
stand. Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler zu beseitigen, zu verändern, 
an einen anderen Ort zu verbringen oder die bisherige Nutzung zu ändern, bedarf 
nach § 9 DSchG der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde.  Grundsätzlich ist der 
gesamte, in der Grünungszeit der Kaserne stammende Baumbestand Teil der 
denkmalpflegerischen Unterschutzstellung. In begründeten Ausnahmefällen kann, 
ggf. unter Berücksichtigung von Neuanpflanzungen, von einem Erhalt abgesehen 
werden. Eine Beseitigung ist nur im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde 
möglich. Zum Erhalt von Bäumen können im Zuge der Baugenehmigung Auflagen 
zum Baumschutz vorgesehen werden.  
7.2.2 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) ist die Entde-
ckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfun-
de aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich 
der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe, LWL -  Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 
Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.  
7.3  Kampfmittel 
Für Teilbereiche des Plangebietes kann keine Aussage über das Vorhandensein 
von möglichen Kampfmitteln getroffen werden. Für diese noch nicht geprüften Fl ä-
chen ist bei geplanten Baumaßnahmen mit Erdeingriffen eine systematische Abs u-
che/Sondierung zu bebauender Grund flächen und ausgehobener Baugruben erfor-
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 5 von 6

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
derlich. Zudem ist zu beachten, dass geplante Ramm -/ Bohrarbeiten im Spezialtief-
bau für z.B. Baugrubenabsicherungen, B ohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwär-
mesonden o.ä. einer vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch den Kampfmi t-
telbeseitigungsdienst unterzogen werden müssen. Bei Abbruch- oder Rückbauarbei-
ten im Altbestand ist zu beachten, dass es hierbei zu keiner Aus weitung des zuvor 
umbauten Raumes kommt. 
Für den gesamten Geltungsbereich gilt grundsätzlich, dass Erd- und Bauarbeiten 
aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen sind und die Feuerwehr der Stadt Müns-
ter unverzüglich zu verständigen ist, sofern der Erdaushub eine außergewöhnliche 
Verfärbung aufweist oder verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt wer-
den. 
7.4  Altlasten   
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden in Teilbereichen 
der ehemaligen Kaserne zum Teil erheblich kontaminiert. Ein Gutachten zur Bewer-
tung der Bodenverunreinigungen in Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen ist in 
Bearbeitung. Das Gutachten wird Vorschläge zum Umgang mit den betreffenden 
Bereichen enthalten. Bis zum Vorliegen des Gutachtens ist im Bebauungs plan das 
gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche zu kennzeichnen.  Sollten 
sich bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, 
ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren. 
7.5  Artenschutz 
Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erstellt. Im 
Plangebiet befinden sich geschützte Vogel - und Fledermausarten. Es sind Bau-
zeitenregelungen bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaß-
nahmen zu berücksichtigen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und eine 
ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vorhandene Quartiere von Fledermäu-
sen sind vorrangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhalten, nach Maßgabe der 
ASP innerhalb der Kaserne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im 
größtmöglichen Umfang zu erhalten. 
7.6  Stadtentwässerung 
7.6.1 Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus - und Grundstücksentwäss e-
rung müssen mit dem Bauantrag eingereicht werden. 
7.6.2 Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht erheblich beeinträchtigen. Die  Zu-
fahrten zu den Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Wasserübertritt bei 
Starkregenereignissen ausgeschlossen werden kann. 
7.7 Nutzungszeiten der Sporthalle 
Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Par k-
platz muss bis 22.00 Uhr geräumt sein. 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 6 von 6

V-0261-2017-Anlage-4-Planverkleinerung

435 Zeichen

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Bebauungsplan Nr. 579 Planverkleinerung / ohne Maßstab

V-0261-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung

20571 Zeichen

Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Stra-
ße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West
im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stadtbezirk: Münster - West 
Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 579: Gieven-
beck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des 
Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gie-
venbecker Reihe / Niedenstiege) 
Zeit: 07.04.2016, 18:30 Uhr 
Ort: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums, Diekmannstraße 
141, Münster 
Teilnehmer: ca. 250 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine 
Vertreter der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Stadtdirektor Schultheiß, 
Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Kurz, Herr Franke, Frau 
Janssen, Herr Jaskowiak, Herr Leifken 
Vertreter der Arge Oxford: Herr Prof. Schultz-Granberg, Frau Pavel, Herr Herrmann, 
Herr Prof. Uhl 
Vertreter der BImA:  Herr Stake, Herr Stephan 
Eröffnung 
Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter der Verwaltung, der Arge Oxford sowie 
Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die letzte Bürgerinformation zur Entwicklung 
der Oxford-Kaserne fand im November 2014 statt. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzei-
tige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) “ wird nun deutlich, dass der in-
formelle Charakter der bisherigen Beteiligung verlassen wurde und hiermit das formelle Verfahren für die 
Bürgerschaft beginnt. Herr Brinktrine ruft die Bürgerinnen und Bürger auch in diesen kommenden Verfa h-
rensschritten zu einer aktiven Teilnahme auf. Auf die Befragung durch das Institut für Geoinformatik (Uni-
versität Münster) am Rande dieser Veranstaltung zum Zwecke einer wissenschaftlichen Arbeit weist Herr 
Brinktrine hin. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. 
Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass das bish e-
rige Ergebnis der städtebaulichen Planung ohne die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangre i-
chen Beteiligungsschritte nicht möglich gewesen wäre. Hiermit wurde ein Rahmen geschaffen, der über 
das Bebauungsplanverfahren nun gesichert werden muss. Die Regelungen des Bebauungsplans werden 
Verbindlichkeit schaffen. Eine Belebung der Oxford-Kaserne hat mittlerweile durch die Flüchtlingsunte r-
bringungen stattgefunden. Dies ist sehr zu begrüßen. Neben dieser Nutzung, deren Dauer niemand a b-
schätzen kann, hat die Verwaltung das Ziel, erste Entwicklungsabschnitte für Wohnungen aller Art gem. 
den Zielen der Partizipationsprozesse ab dem Jahr 2018 bereit zu stellen. Auch Herr Oberbürgermeister 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0261/2017

Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 
Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanve r-
fahren auf.  
Vorstellung der Planungen 
Erläuterungen der Arge Oxford: 
Herr Prof. Schul tz-Granberg stellt das Team der Arge Oxford (Frau Pavel von Kéré Architecture, Herr 
Herrmann von bbz-Landschaftsarchitekten und Herr Prof. Uhl für die Regenwasserbewirtschaftung) vor 
und erläutert anschließend den erreichten Planungsstand.  
In den letzten 1 ¼ Jahren wurde das städtebauliche Strukturkonzept weiter qualifiziert. Auch wenn sich 
das jetzige Ergebnis oberflächlich betrachtet nicht wesentlich unterscheidet zum Verfahrensstand von 
2014, konnten doch in Abstimmung mit den Fachämtern wesentliche Zielaussagen und Details konkret i-
siert werden. Der jetzige Entwurfsstand mit Stand vom 30.11.2015 zeichnet sich durch folgende Aspekte 
aus: 
Die Flächennutzungen und Flächenausweisung nach öffentlichem / privatem Eigentum konnten konkret i-
siert werden. Nutzungseinheiten und Gemeinschaften wurden identifiziert. Diese ermöglichen eine flexi b-
le und abschnittsweise Entwicklung.  
Strukturell begründete Verdichtungen in Teilbereichen ermöglichen eine Erhöhung der Wohneinheiten 
von ca. 950 auf ca. 1.100 Wohneinheiten.  
Das Erschließungssystem wurde konkretisiert. Die zentrale Erschließung erfolgt über die zentrale Achse 
von der Roxeler Straße zum Arnheimweg / Gievenbecker Reihe. Vom Bernings Kotten erfolgt eine westl i-
che Hauptanbindung. Für die Hauptachsen ist eine Tempo 30-Zonierung vorgesehen. Die Erschließung 
der einzelnen Quartiere erfolgt über Nebenstränge. Eine Buslinie kann von der Roxeler Straße zum Ber n-
ings Kotten eingeschleift werden. Ein zentraler Haltepunkt ist am ehem. Exerzierplatz verortet. Die Stel l-
plätze sind je zur Hälfte oberirdisch und in Tiefgaragen vorgesehen. Diese Verteilung ist robust und flex i-
bel gegenüber evtl. verändertem Mobilitätsverhalten.  
Die Vorgaben des Denkmalschutzes wurden abgestimmt und die Objekte der Unterschutzstellung kon n-
ten weitgehend berücksichtigt werden. Neben der Erschließungsstruktur mit dem Pflastermaterial, den 
Terrassenanlagen und der Umwährungsmauer ist ein Großteil der unter Schutz gestellten Gebäude zur 
Umnutzung berücksichtigt.  
Herr Prof. Schultz-Granberg erläutert Szenarien zur abschnittweisen Umnutzung des Areals unter B e-
rücksichtigung der Flüchtlingsnutzung durch die Stadt Münster und d as Land NRW. Nördliche und nord-
westliche Bereiche können unabhängig von dieser Nutzung abschnittsweise der allgemeinen Wohnnu t-
zung zugeführt werden. Je nach Abstimmung mit dem Land NRW kann sich die Arge Oxford auch eine 
frühzeitige Entwicklung des Exerzierplatzes vorstellen.  
Die Mannschaftsgebäude wurden hinsichtlich einer Wohnentwicklung unter Denkmalaspekten untersucht. 
Die praktikabelste Lösung ist die Entwicklung hin zu 2-Spänner Einheiten. Lediglich je 4 Eingänge, die e i-
ne barrierefreie Erreichbarkeit gewährleisten, sind in die prägenden östlichen Fassaden einzuarbeiten. Je 
einer dieser Zugänge ermöglicht über die bestehenden großzügigen Treppenhäuser Durchwegungen der 
Gebäude. Von kleinen Singlewohnung en bis hin zu großzügigen Familienwohnung en kann sich das An-
gebot an Wohnraum je Mannschaftsgebäude vielfältig darstellen. Zu den westlichen Bereichen sind Ba l-
kone vorstellbar. Fast alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet.  
Auch für die Garagenhallen gibt es Lösungsansätze, die den denkmalgeschützten Habitus berücksicht i-
gen. Die Lösungen reichen von 4- 6 „Reihen-Wohnungen“ je Halle bis hin zur Unterbringung von 5- züg i-
gen Kindertagesstätten.  
Für die Neubauten wurden Modellstudien durchgeführt, die auch anhand des bei der Bürgeranhörung 
ausgestellten Arbeitsmodells qualifiziert wurden. Die Studien belegen die Realisierbarkeit von unte r-
schiedlichsten Haus- und Wohnungstypen und Eigentümerschaften. In Teilbereichen (Exerzierplatz und 
Haupterschließung) ist die Ergänzung von gewerblichen Einheiten im Erdgeschoss in bis zu fünfgescho s-
sigen Gebäuden möglich.  
Es wird eine ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Möglichst viel Regenwasser soll im G e-
biet versickern können und den Wasserhaushalt des Bodens weitestgehend nicht beeinfluss en bzw. die 
derzeitige Situation sogar verbessern. Eine Folge ist, dass das östlich außerhalb der ehem. Kasernena n-
lage vorgesehene Regenwasserrückhaltebecken wesentlich kleiner dimensioniert werden kann. Der Ver-

Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 
siegelungsgrad wird von 43 % im Bestand auf 35 % gem. Entwurf verringert. Die Berücksichtigung von 
Gründächern bei den Neubauten trägt zur örtlichen Retention bei. Überschüssiges Regenwasser wird in 
offene Gräben, Mulden und Rinnen abgeführt. Hier versickert es oder es wird in das Regenwasserrüc k-
haltebecken geleitet. Neben der ortsnahen Versickerung ist die Sichtbarmachung des Regenwassers im 
öffentlichen Raum ein wesentliches Ziel des Konzeptes.  
Der Exerzierplatz, mit seiner ursprünglichen Größe in etwa vergleichbar mit dem Domplatz, wird durch 
Neubauten auf ca. ¼ der Flächengröße verkleinert. Die zukünftige Platzstruktur wird dreigeteilt: Baumb e-
stand mit Baumdach im nördlichen Bereich; Flächen zur Sichtbarmachung des Regenwassers mit evt. 
Wasserspielen und Wasserbehälter und Versickerungsbereichen; offene multifunktionale Platzfläche, z.B. 
für Veranstaltungen. 
Den Nachhaltigkeitsaspekt der Summe der Planungsinhalte dokumentiert ein durchgeführter PreCheck 
zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Städtebaulichen Konzepten. Demnach liegt der Erfüllungsgrad bei 
76 % gem. DGNB und würde Goldstatus bedeuten. Mit wenigen Nachbesserungen ist ein Platinstatus (ab 
80 %) erreichbar.  
Als Ausblick hält Professor Schultz-Granberg fest: Wenn die dargestellten Entwurfsinhalte umgesetzt 
werden, entsteht ein neues Stadtquartier zum Wohlfühlen. 
Erläuterungen der Verwaltung: 
Herr Kurz erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die Aufstellung des B e-
bauungsplanes Nr. 579 und der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, die der Rat der Stadt 
Münster am 16.03.2016 beschlossen hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vergleich 
zum eigentlichen Kasernengelände vergrößert. Nördliche Bereiche des „Grünen Fingers“ wurden hinz u-
gezogen, um eine evtl. Neuordnung der Sport- und Grünflächen zu regeln. Im östlichen Bereich des Gi e-
venbachtals sind Flächen erforderlich, um die maßnahmebedingte Regenrückhaltung gewährleisten zu 
können. Die westlichen Bereiche, südlich von Bernings Kotten, sind erforderlich, um einen strukturell ve r-
träglichen Übergang der Bestandsstrukturen zum Kasernenareal – hier das Nebeneinander von Wohnen 
und Gewerbe - sicher zu stellen. Außerdem wird eine höhere Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich 
angestrebt, wie sie jetzt schon an der Dieckmannstraße rund um den Kreisverkehr existiert.  
Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Kurz anhand eines Zeitplanes vor. Demnach ist der 
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für Mitte 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der 
auch nachdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen vorbringen können, ist für den Zeitraum 
um den Jahreswechsel 2016/2017 geplant.  
Im Anschluss an die Erläuterungen der Arge Oxford und der Verwaltung bittet Herr Brinktrine die Anw e-
senden um Anmerkungen und Fragen. Gesprächspartner für das Publikum sind Herr Stadtdirektor 
Schultheiß, Herr Thielen, Herr Kurz und Herr Prof. Schultz-Granberg. 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
• Eine Bürgerin weist darauf hin, dass das Coesfelder Kreuz verkehrlich überlastet ist. Ein anderer
Bürger bestätigt, dass die Situation für stadteinwärts fahrende Pkw schlechter geworden ist.
> Herr Schultheiß erläutert, dass es zu Spitzenzeiten an mehreren neuralgischen Kreuzung s-
punkten im Stadtgebiet zu verkehrlichen Überlastungen kommt. Die entsprechenden Situati o-
nen werden permanent beobachtet. Dennoch lassen sich die Verkehrsanlagen nicht immer an 
die Bedarfe der Spitzenzeiten anpassen. W o es möglich und zweckmäßig ist, wird entspr e-
chend den jeweiligen Bedarfen die Verkehrssteuerung (Signalanlagen, Beschilderung) ang e-
passt. In Einzelfällen sollte auch die Öffentlichkeit dafür Verständnis zeigen, dass über eine A n-
passung der Verkehrssteuerung die Qualität der Sicherheit zulasten von Wartezeiten des mot o-
risierten Verkehrs verbessert wird. 
• Ein Bürger weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Kasernenareals für Pkw nur eingeschränkt
möglich ist.
> Herr Schultheiß und Herr Thielen weisen darauf hin, dass die verkehrliche Anbindungssituation
nicht als überragend zu bezeichnen ist, sich aber immerhin noch als sehr gut bezeichnen lässt. 
Wie bei allen städtebaulichen Entwicklung en wird jedoch nicht nur in den Grenzen des Ge l-

Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 
tungsbereiches gedacht, sondern auch die darüber hinaus bestehende infrastrukturelle Einbi n-
dung bewertet und ggf. angepasst.  
• Ein Bürger fragt, ob lediglich 1.100 Fahrradstellplätze eingeplant sind.
> Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass gem. Konzept 3.333 Stellplätze für Fahrr ä-
der vorgesehen sind. 
• Eine Bürgerin äußert ihre Bedenken, dass die bestehende Einzelhandelsstruktur nicht ausreichend
sein wird für die Neubürger und fragt, ob im Plangebiet neue Einzelhandelsflächen vorgesehen sind.
> Herr Thielen weist darauf hin, dass mit dem Stadtbereichszentrum Roxeler Straße und der
Ortsmitte um St. Michael die Angebotsstruktur ausreichend ist. Im Plangebiet selbst sind ledi g-
lich kleinere, ergänzende Einzelhandelsstrukturen vorgesehen.  
• Ein Bürger weist darauf hin, dass im Zuge der Zunahme von Elektrofahrzeugen entsprechende
Stromversorgungen einzuplanen sind.
> Herr Prof. Schultz-Granberg bestätigt, dass im Rahmen der weiteren Konkretisierung dies zu
berücksichtigen ist. 
• Eine Bürgerin weist darauf hin, dass zu Spitzenzeiten die V on-Esmarch-Straße komplett mit Fah r-
radfahrern überfüllt ist.
> Herr Schultheiß sagt zu, die Situation beobachten zu lassen. Ggf. seien auf der Grundlage einer
Zählung Anpassungen vorzunehmen. 
• Ein Bürger bestätigt, dass der städtebauliche Entwurf sehr ambitioniert ist und in seinen Einzelteilen
mit hoher Qualität versehen ist. Er fragt, wie diese Ansprüche im Rahmen der Realisierung gesichert
werden können.
> Herr Schultheiß und Herr Thielen bestätigen, dass die Qualitäten im Sinne der Verwaltung auch
umgesetzt werden sollen. Neben dem Bebauungsplan wird hierfür die Ausarbeitung von Wet t-
bewerben und städtebaulichen Verträgen eine große Rolle spielen.  
• Ein Bürger fragt, ob neben konventionellen Tiefgaragen der Einsatz von vollautomatischen Parki e-
rungsanlagen vorgesehen ist.
> Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass die Berücksichtigung nicht ausgeschlossen
ist. Aber Beispiele wie etwa in Tübingen zeigen, dass entsprechende Parkierungsanlagen in 
Spitzenzeiten an Akzeptanzgrenzen stoßen und die Anlagen z.B. durch die Eintragung von Salz 
im Winter korrosionsanfällig sind.  
• Ein Bürger weist darauf hin, dass er Mitglied einer Baugenossenschaft ist. Er hat die Sorge, dass
schon viele Parameter festgesetzt sind und für Baugruppen oder Genossenschaften kein Gesta l-
tungsspielraum mehr besteht. Er regt an, einen Teil des Quartiers noch nicht zu verplanen. In die-
sem Zusammenhang wird die Ergänzungsfrage gestellt, wann sich Baugruppen oder Baugenosse n-
schaften am besten in das Verfahren einschalten können.
> Die Vertreter des Podiums verweisen darauf, dass das städtebauliche Grundgerüst sehr robust
ist und über wenige Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung ein hoher Realisierung s-
spielraum in den Quartieren möglich bleiben soll. Ein bauleitplanerisches Grundgerüst ist j e-
doch notwendig, um eine Verlässlichkeit für alle Interessierten zu gewährleisten und die Umse t-
zung einer strukturellen Qualität zu sichern. Neben der Festsetzung von städtebaulichen Dic h-
ten, die eine städtebaulich-räumliche Qualität sichern, ist ohnehin die Berücksichtigung von u m-
fangreichen Freianlagen erforderlich, um die Ziele der Regenwasserbewirtschaftung zu erre i-
chen. Somit wird auf privaten Freiflächen auch eine Gartennutzung möglich sein.  
> Betreffend die Beteiligung von Baugruppen und -genossenschaften wird darauf hingewiesen, dass 
bereits ein guter Kontakt zur Verwaltung besteht. Auf die zusätzlich eingerichtete Stelle im Amt für 
Wohnungswesen für das Klientel der Baugruppen, Baugemeinschaften und -genossenschaften wird 
verwiesen. Zur konkreten Vermarktung bzw. evtl . Interessenbekundungsverfahren kann zu diesem 
Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden, da bisher weder die Stadt Münster 
noch eine städtische Gesellschaft im Besitz der Liegenschaften ist und somit noch kein Konzept zur 
Vermarktung besteht.  
• Ein Bürger fragt, warum sich die Verhandlungen mit der BImA so in die Länge ziehen und ob es r e-
gelmäßige Verhandlungsgespräche gibt.
> Herr Schultheiß u6nd Herr Thielen bestätigen, dass es regelmäßige Verhandlungsgespräche
gibt, in denen der Erwerb unter Berücksichtigung der komplexen Zusammenhänge nicht nur der

Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 
Oxford-Kaserne sondern auch der größeren York-Kaserne verhandelt werden . Das Ziel, mit der 
ersten Neubebauung in 2018 zu starten, wird aber weiterhin angestrebt und ist realistisch. 
• Ein Bürger fragt, welche Gebietskategorien festgesetzt werden sollen.
> Herr Kurz erläutert, dass weitestgehend eine Allgemeine Wohnnutzung (WA) festgesetzt we r-
den soll. Am Exerzierplatz und in Teilen an der Haupterschließungsachse sind Mischgebiete 
(MI) mit Reglementierung der Einzelhandelsnutzung vorgesehen.  
• Ein Bürger fragt, wann sich die Bürgerinnen und Bürger wieder an dem Planverfahren beteiligen
können.
> Herr Thielen und Herr Kurz stellen dar, dass im Rahmen der Bauleitplanung die nächste forme l-
le Beteiligung zur Offenlegung vorgesehen ist. Darüber hinaus steht die Verwaltung für Anr e-
gungen und Hinweise jederzeit zur Verfügung. Von diesem Angebot solle Gebrauch gemacht 
werden. Nach Aussage von Herrn Prof. Schultz-Grandberg freut sich auch die Arge Oxford j e-
derzeit über Rückmeldungen.  
• Eine Bürgerin regt an, nicht zu dicht bzw. zu dunkel zu bauen. Es sollten zudem nicht nur dunkle
Ziegelfassaden realisiert werden.
> Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Thielen stellen dar, dass Ziegelfassaden nicht vorg e-
schrieben werden sollen. Es wird auf die Bestandsgebäude verwiesen, die mit hochwertigem 
Mineralputz versehen sind. Vorstellbar ist, dass die Materialwahl möglichst offen gehalten wird.  
• Ein Bürger fragt, ob schon konkrete Investoren bekannt sind. Zudem fragt er, ob zukünftig die Ve r-
mietung oder der Verkauf von Wohnungen vorgesehen ist. Er weist darauf hin, dass Wohnungen in
Münster zu teuer sind.
> Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Schultheiß weisen darauf hin, dass bisher kein konkreter
Investor bekannt ist. Die zukünftigen Vergaben und Ausschreibungen sollen hinsichtlich der 
Nachfrageklientel weit gestreut werden. Es werden vielfältige Eigentums- und Wohnstrukturen 
angestrebt. Auf die Präsentation der Arge Oxford mit der Darstellung der möglichen, vielseitigen 
Clusterbildung wird hingewiesen.  
• Ein Bürger ist irritiert, da sich die Zahl der Wohnungen von 950 auf 1.100 erhöht hat. Im Rahmen
der Mehrfachbeauftragung war von 800 Wohnungen die Rede. Nach seiner Ansicht wurde im Bete i-
ligungsverfahren weder eine so hohe Wohnungsanzahl noch eine Höhe von bis zu fünf Geschossen
gefordert.
> Herr Prof. Schultz-Granberg stellt dar, dass im Rahmen der vergangenen Qualifizierung die
entsprechende Verdichtung und Erhöhung von Baukörpern die städtebauliche Qualität unte r-
stützt, wie z.B. bei der räumlichen Fassung des Exerzierplatzes. Mit einer durchschnittlichen 
Geschossigkeit von ca. 2,6 ist immer noch eine Orientierung an die Bestandssituation bzw. den 
Gievenbecker Strukturen gegeben. Die Verträglichkeit bzw. die städtebauliche Qualität kann am 
Arbeitsmodell sehr gut nachvollzogen werden. Für die Nachhaltigkeit eines Gebietes ist, da die 
Erstellung und Vorhaltung von Infrastruktur erforderlich ist, zudem eine gewisse Mindestdichte 
erforderlich.  
• Ein Bürger lobt die Grünflächenplanung und die Integration von Wasserflächen. Er regt an, auch an
öffentliche Sitzgelegenheiten zu denken.
> Herr Prof. Schultz-Granberg versichert, dass das Büro von Herrn Herrmann als beteiligte Lan d-
schaftsarchitekten in der Arge Oxford diese Optionen vielseitig berücksichtigen wird. 
Ende der Veranstaltung 
Herr Brinktrine ruft zur weiteren intensiven Beteiligung auf und bedankt sich für die Anmerkungen und 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Er spricht Herrn Prof. Schultz-Granberg und den Vertretern der 
Verwaltung für die Vorstellung der Planung seinen Dank aus und beendet die Veranstaltung um 20:15 
Uhr. 
gez. 
Herr Brinktrine 
Bezirksbürgermeister 
gez. 
Herr Leifken 
Protokollführer

V-0261-2017-Anlage-5-Staedtebaulicher-Entwurf

6038 Zeichen

III
III
III+DG
71.05
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N80 N81 N77
N51
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N44a
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III
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öffentliches Parken
Grüner Finger
Grüner Trichter
Gievenbach
Stadtbereichszentrum
BG-Roxeler Straße
Dieckmannstraße
Bernings
 Kotten
Dieckmannstraße
Roxeler
 Straße
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Neue
 Fuß-
 und Radwegverbindung
Vorhandene Sportplätze
Fachwerk Gievenbeck
Turn- und Sportclub
Münster e.V.
Sportplatz
Grünflächen-unterhaltung
Basketballl
Skatepark
Sportplatz
Sportplatz
Wohnhof
Wohnen mit Aussicht
Wohnen
mit Garten Wohnhof
Wohnen mit Garten
Neue Zufahrt: "Grünes Tor"
fast vollständige Erhaltung
der Bestandsbäume
Wohnen mit Garten
Starterhof
Gastronomie
Wohnen
 und
 Arbeiten
 am
 Platz
Turnhalle
Wohnen
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Altes Tor
bestehendes
 Pflaster
Bus
Paradeplatz
Wasserspiel
bestehendes Baumdach
Ev. Lukas Kirchengemeinde
Vereine
& Schule
Oxford-Boulevard
Oxford-Boulevard
KFZ-Sachverständiger
Klaus
 Hartlieb
Feuerwehr
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Kindergarten
Wohnhof
Wohnhof
Regenwasserlauf
West-Ost-Graben
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Versickerungsmulde
Quartiersplatz
Versickerungsmulde
Schule
Raingarden
Zentrale
Versickerungsmulde
Zentrale
Versickerungsmulde
bestehendes
 Pflaster
bestehendes
 Pflaster
Versickerungsmulde
Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parken
Poller
Poller
Poller
Poller
öffentliches Parken
TG-EINFAHRT
privates Parken
privates Parken
privates Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Bring-
 und
 Holzone
 Schule
Kindergarten/
Wohnen
Schulhof
Mulde
Wendepunkt
Müllfahrzeug
Bernings
 Kotten
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öffentliches Parken
privates Parken
WendepunktPKW
Wendepunkt
Müllfahrzeug
Kindergarten/
Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parken
privates Parken
Wohnhof
Wohnhof
Altes Tor
privates Parken
privates Parken
Versickerungsmulde
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Freibereich KITA
Freibereich KITA
Flex-Parken
Flex-Parken
Raingarden
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Poller
AWM-Recyclinghof
Freibereich KITA
Wasserpavillion
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
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 PKW
53 PKW
49 PKW
42 PKW
51 PKW
36 PKW
32 PKW
86 PKW
24 PKW
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114
 PKW
58 PKW
32 PKW
49 PKW
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10 Velos
20 Velos
30
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10 Velos
40
 Velos
20 Velos
20 Velos
40 Velos
10
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
40 Velos
30 Velos
80
 Velos
50 Velos
20 Velos
80
 Velos
30 Velos
10 Velos
20 Velos
10
 Velos
10 Velos
20 Velos
30 Velos
30 Velos
40 Velos
26 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10 Velos
30
 Velos
30 Velos
30
 Velos
30
 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
20
 Velos
10 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
30 Velos
30
 Velos
30
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
Wendeschleife
Anlieferung
Erschließung
 Turnhalle
Wendeschleife
Wendeschleife
Wendeschleife
*
*
*
*
*
*
*
*
Zentrale
Versickerungsmulde
Zentrale
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
TG
Keré-Architecture
Schultz-Granberg
Städtebau und Architektur
bbz landschaftsarchitekten 
bbz landschaftsarchitekten Berlin GmbH
OXF Prof. Dr. Mathias Uhl
Siedlungswasserwirtschaft
VV
rrr
zz
16.02.2017
Anlage 5
zur Vorlage Nr. V/0261/2017

579_Staedtebaulicher-Entwurf-DIN-A0

5688 Zeichen

III
III
III+DG
71.05
B24
N64N65
N63
B21N67
N69
B23
N66
B20
N57N62
N61N59
B17
N55
B16
B12
N46
N49
N48
N47
B7
B42B43aB43
B8
B6
B47
B5
B01N42
N43
B32
N39
N33
N34N35
N36
N37
N38
N40
B4N26
B30bB30c
B31
N24
N22
N21
N09
N15N14
N06
N05
N04
N10
N08
N01
N02
N11
N71
N70
N72
N78
N75
N79
N80N81 N77
N51 N50
N52
B13
N45
N56
N03
N54
B30a
N41
N44
N23
N21a
N44a
N31N32
N30
N28
N28a
N53
N13
N73
B01a
III
II
III
IIIIII
IIIIIIIIII
IIIIIIIIII
IIIII
III
II
II
II+DG
III
V
IIIII+DG
V
II
I (Terrassen)
I (Terrassen)
III+DGIII+DG
III+DG
IV
IV
II+DG
IVIV+DG
III+DGIII+DGIV
II+DG
II
II+DG
II+DG
II
I
IIII
I
III
II+DG
III
II+DG
II+DG
II
II
II
 I+DG
I+DG
II
II
II
II
II
I
II+DG
II+DG
II+DG
III
II+DG
II+DG
II+DG
III
II+DG
II+DG
II+DG
III
II+DG
II+DG
II+DG
III+DG
IIIDG
III
II+DG
II
II
II
II+DG
II+DG
III
III
VII
II
II+DGII+DGII+DG
III
IV
II+DG
IVIV
IVV
IV
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II
II
III
II+DG
III
III
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GDGD
GD
'Quelle'
'Quelle'
GD
GD
GD
GD
RWNGD
GD
GD
RWN
GD
GD
GD
RWN
GD
GD
GDGD
GD
RWN
GD
GD
GD
GD
GDGD
GD
GDGD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
III
III
IV
III
V
IV'Quelle'
III
IV+DG
II+DG
GD
öffentliches Parken
Grüner Finger
Grüner Trichter
Gievenbach
StadtbereichszentrumBG-Roxeler Straße
Dieckmannstraße
Bernings Kotten
Dieckmannstraße
Roxeler Straße
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Neue Fuß- und Radwegverbindung
Vorhandene Sportplätze
Fachwerk Gievenbeck
Turn- und SportclubMünster e.V.
Sportplatz
Grünflächen-unterhaltung
Basketballl
Skatepark
Sportplatz
Sportplatz
Wohnhof
Wohnen mit Aussicht
Wohnenmit Garten Wohnhof
Wohnen mit Garten
Neue Zufahrt: "Grünes Tor"fast vollständige Erhaltungder Bestandsbäume
Wohnen mit Garten
Starterhof
Gastronomie
Wohnen und Arbeiten am Platz
Turnhalle
Wohnen
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Altes Tor
bestehendes
 Pflaster
Bus
ParadeplatzWasserspiel
bestehendes Baumdach
Ev. Lukas Kirchengemeinde
Vereine& Schule
Oxford-Boulevard
Oxford-Boulevard
KFZ-SachverständigerKlaus Hartlieb
Feuerwehr
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Kindergarten
Wohnhof
Wohnhof
Regenwasserlauf
West-Ost-Graben
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Versickerungsmulde
Quartiersplatz
Versickerungsmulde
Schule
Raingarden
ZentraleVersickerungsmulde
ZentraleVersickerungsmulde
bestehendes
 Pflaster
bestehendes
 Pflaster
Versickerungsmulde
Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parken
Poller
Poller
Poller
Poller
öffentliches Parken
TG-EINFAHRT
privates Parkenprivates Parken
privates Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Bring- und Holzone
 Schule
Kindergarten/Wohnen
SchulhofMulde
WendepunktMüllfahrzeug
Bernings Kotten
Freibereich KITA
öffentliches Parken
privates Parken
WendepunktPKW
WendepunktMüllfahrzeug
Kindergarten/Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parkenprivates Parken
Wohnhof
Wohnhof
Altes Tor
privates Parken
privates Parken
Versickerungsmulde
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Freibereich KITA
Freibereich KITA
Flex-Parken
Flex-Parken
Raingarden
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Poller
AWM-Recyclinghof
Freibereich KITA
Wasserpavillion
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
51 PKW
53 PKW
49 PKW
42 PKW
51 PKW
36 PKW
32 PKW
86 PKW
24 PKW
32 PKW
114 PKW
58 PKW
32 PKW
49 PKW
46 PKW
60 PKW
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
Spielfläche A-Bereich 
2.170 qm
Parksport, Parcoursport
 und 
Sportgelegenheiten
Spielfläche 
B/C-Bereich 
1.080 qm
Tartanfeld 22x44 970m2
Lauf- und Weitsprungbahn
Spielfläche 
B/C-Bereich 
1.200 qm
10 Velos
20 Velos
20 Velos
10 Velos
20 Velos
20 Velos
10 Velos
20 Velos
30 Velos
10 Velos
30 Velos
20 Velos
100 Velos
20 Velos
20 Velos
10 Velos
20 Velos
40 Velos
20 Velos
80 Velos
20 Velos
20 Velos
40 Velos
40 Velos
30 Velos
10 Velos
20 Velos
10 Velos
10 Velos20 Velos
20 Velos
30 Velos
30 Velos
50 Velos
10 Velos
10 Velos
30 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
10 Velos
20 Velos
30 Velos
10 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
10 Velos
40 Velos
20 Velos
20 Velos
40 Velos
10 Velos
20 Velos
20 Velos
20 Velos
10 Velos
20 Velos
10 Velos
40 Velos
30 Velos
80 Velos
50 Velos
20 Velos
80 Velos
30 Velos
10 Velos
20 Velos
10 Velos
10 Velos
20 Velos
30 Velos
30 Velos
40 Velos
26 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
30 Velos
30 Velos
30 Velos
30 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
20 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
30 Velos
30 Velos
30 Velos
  
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
Wendeschleife
Anlieferung
Erschließung
 Turnhalle
Wendeschleife
Wendeschleife
Wendeschleife
**
**
**
**
ZentraleVersickerungsmulde
ZentraleVersickerungsmulde
Versickerungsmulde
Raingarden
Raingarden Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
TG
Keré-ArchitectureSchultz-GranbergStädtebau und Architekturbbz landschaftsarchitekten bbz landschaftsarchitekten Berlin GmbHOXFProf. Dr. Mathias UhlSiedlungswasserwirtschaft

Beratungsverlauf (4)

29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 42.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Roxeler Straße 340
  • Dieckmannstraße 141
  • Albersloher Weg 33
  • Arnheimweg 2
  • Ramertsweg
  • Borghorstweg
  • Gievenbecker Reihe 2
  • An den Speichern 7
  • Bernings Kotten 700
  • Niedenstiege
  • Gartenbreie
  • Lindenbreie
  • Laustiege
  • Vredenweg
  • Schonebeck
  • Alvingheide
  • Potstiege
  • Domplatz
  • Laukamp 45

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0261/2017
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37