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V/0342/2012/1

Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi (Kinderhaus)

Vorlagen 22.06.2012

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Anlage 2 - Bürgerhaushalt 121

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Ansehen

Anlage 1

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage V/0342/2012 mit Anlagen

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Ansehen

Anlage 2 - Bürgerhaushalt 121

5918 Zeichen

	
	

		 
	


		
		
 



		 

	

 
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1 von 2 27.06.2012 10:33

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2 von 2 27.06.2012 10:33

Anlage 1

8046 Zeichen

asras/2ul2 14726 +49325149327345 B STADT MS AMT 23,0 5. MET

DER
OBERBÜRGERMEISTER

AMT FÜR
IMMOBILIENMANAGEMENT
Postanschrift: Stedt Münster = ABT27 Münster .
An die Vorsitzenden und Sprecher der Albyerslüher Weg 33
Fraktioneri und der Rafsgruppe '
nk !
- CDU, Herm Ratsherr Sellenriek bar ng
+ 8PD, Merm Ratsherr Wigger . Zimmern 12
- FDP, Frau Ratsfrau Möllemann-Appelhoff Telston:  0231/492 - 2302
- SAU/Bündnis 90/Die Grünen, Herr Ratsherr Klas Teistex: 0zst!402 - 7945
- DIE LINKE, Frau Ratsfrau Totias Immobiliermane
\ gement@stadt-
- UWG/ÖRP, Herm-Ratsherr Pfau rnuenster.de“
an Herm Ratsherr Pasoat Powroznik . Sprachzeiten: .
. Mo. Fr. 08.00 - 12,00 Uhr
5 -
- an die Frakfionageschäftestallen Ds. 15:00 1300 Uhr
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Main Zeichen (Bitte angsben): “ Münster, 28.08.2012

23.00.0002

Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderhachtal - üstlich des
Wuddi (Kinderhaus) "

Sehr geehrte Frau Möllemann-Appelhoff,
sehr geehrte Frau Toulas,
sehr geehrte Herren,

im Zuge der Beratung der Vorlage sind im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen-
schaften Fragen zu den In der Vorlags genannten Kosten aufgetreten.

Hierzu möchte ich Ihnen noch folgende ergänzende Informationen übermitteln:

Bei der Vorlage handelt es sich um einen Errichtungsbeschluss auf Grundlage einer Machbar«
keltsstudie. Die Machbarkeitsstudie hatte zum Ziel, zu prüfen, ob die Errichtung einer viergruppi-
gen Kindertageseinrichtung an diesem Standort grundsätzlich realisierbar Ist, Im Ergebnis wurde
festgestallt, dass dies trotz der beangten Situation möglich Ist und seitens der Verwaltung der
jetzt zu entscheidende Errichtungsbeschluss vorgelegt wird,

— Auf Grundlage des Errichtungsbeschlusses und des damit beschlossenen Raumprogramms wird
in der Folge die konkrete Planung erstellt und der Baubeschluss vorbereitet, In diesem Zusam
menhang werden die detaillietten Kasten ermittelt und konkrete Kostenkennwerte gebildet sowie

„eine Fölgelastenberechung erstellt. .

‘

Dam Errichtungsbeschluss zum Neubau der Kinderlageseinfichtung Kinderbachtal Ist bereits eine
Kostenaufstellung beigefügt, die ebenfalls im Zuge der Machbarkeitsstudie erstellt wurde, um
einen Kostenrahmen für die zu realisierende Kindertageseinrichtung zu benennen. ö

Kanten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen

Spnehgssu Hüngteriend Dat  EnoHt 782 (BLZ 409591 59 (RAN: DEIPAGOSÖTLCGORUUGNTER, BICHSWIFT: WELADRDEMET we Hauptvornsileng MESH}IAO
Katotnigranenn: haunater SaR21 009 (LZAUOAH2E) Deutsche Bank Mürier Kirrt. TODE ABLE HOGTONEO)  Tolsiek am) TE
Popipank Gamers: M4SBAB elZa DOHE) Deuieche Bundesbank KR. AO0D 170 LET AIGNEDNG  Fianiiuninniungiggitachmurreaten.d
88 10208 160 {BLZ400 191 19) Volkebenik Münster og KorNr. d 200 800 En ADTERO Bl wewiensletze/eiat

Bankhaun Lampe Moigier Kip.Air. 305 008 ELZIEIRH EN) Wen BAR Kaposir. 61 228 [BLZ 300 300 00)

ssran/20l2 14:26 +4925143279345 ö STADT MS AMT 23.0 5 Ber

Br

Diese Kostenaufstellung beinhaltet Kosten folgender Kostengruppen (vgl, Anlage zur Vorlage
_ v19342/2012: Kostenermittiung nach DIN 276):

Kostengruppe 100 Grundstück 9.500 €
Kostengruppe 200 Herrichten und Erschließen 22.300 €
‚Kostengruppe 300 Bauwerk-Baukonstrüktion 1.156.200 €
Kostengruppe 400 Bauwerk-Technische Anlagen . 253.800 €
Kostengruppe 500 Außenanlagen 210,000 €
Kostenigruppe 800 Ausstattung und Kunstwerke 240.000 €
Kosfengruppe 700 . Baunebenkosten 324.300 €
. Gesamtkosten 2.218.100 €

Für die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 und Kostengruppe 400) ergibt sich ein Betrag von
1.410.000 € j

Für die weitere Planung legt die Verwaltung eine maximale Bruttogeschoßfläche von 882 m?
zugrunde (vgl. Anlage zur Vorlage V/O342/2012: Kostenermittlung nach DIN 276). Hlerzu Ist die
Planung der Machbarkeitsstudts Im Zuge der nächsten Schritte zu verändern und welter zu opfti-
mieren, Aufgrurid der genannten Bauwerkskosten und der Bruttogeschoßfläche ergibt sich z. Z.
ein Köstenkennwert von 1.590 &/im? BGF. -

In den in der Machbarkeitsstudie genannten Kostenansätzen sind Kosten für Baupreissteigerun-
gen bis zur Realisierung, standortbedingte Mehrkosten für Sonderbauteile {z. B. aufßenliegender
‘2. Rettungsweg. Verbindungsbrücke zum Bürgerhaus Kinderhaus) und investive Mehrkosten zur
' "Berticksichtigung der Anforderungen an die Gehäudeleitlinien, die sich durch Reduzierung der.
Betriebskosten Im Zuge des Lebenszyklus des Gebäudes amoitisieren, berücksichtigt.

Dar Kostenkennwert liegt z. Z. im Vergleich mit Kostenkennwarten für Kindertageseinrichtungen
des Baukosteninformationsdienstes der Architektenkammern (Stand 3. Quartal 2011) im Bereich
von mit einem hohen Standard realislerters Einrichtungen, Die Kostenkennwerte von Kinderta-
geseinrichtungen für nicht uinterkellerte Neubauten belaufen sich (ohne Berücksichtigung der An-
forderungen der Gebäudeleltlinien der Stadt Münster) bei einer Indexkoshrechnung auf den Aus-
führungszeitpunkt Mitte 2013 wie folgt.

einfacher Standard von 858 €/m? BGF bis 1,310 €/m2 BGF
mittlerer Standard von 1.080 €/m? BGF bis 1,444 Em? BGF
hoher Standard, von 1.4ddseimBGF _ bis 1.850 €/m? BGF

im Zuge der Konkretisierung der Planung. bis zum Baubeschlüss strebt.die Verwaltung elnen Kos- ,
tenkennwert an, der die investiven Mehrkosten der Anforderungen an die Gebäudeleitlinien be» .
rücksichtigt, jedoch den im Zuge der Machbarkeitsstugfe ermittelten Kostenikannwert deutlich un-
terschreitet. Dabei Ist von einer Orlentlerungswert von ca. 1.485 €/m?. BGF (inel. der Berücksich-
tigung der Anforderungen der Gebäudeleitiinien.der Stadt Münster) auszugehen. Aufgrund der
Beschlussfassung zur Vorlage Im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen am 78.06.2012,
mit der Vorentwürfsplanung auch eine 20 %ige Reduktionsvarlante vorzulegen, wird im Zuge der
Vorstellung dieser Variante verbunden mit Standardrsduktionen der Kostenkennwert ggf, nach-
mals reduziert werden können. j

Bei der Planung der Kindertageseinriohtung Kinderbachtal handelt es sich um einen Neubau am
Staridort des Bürgerhauses Kinderhaus und in dassen unmittelbarer Nähe. Sollte eine Reallsie-
rung der Maßniahme durch Dritte erfolgen, wäre es zur Vermeidung der Bildung von Tellsigentum
erforderlich, das „Baugrundstück" aus der Liegenschaft heraus zu parzellieren. Dies ist äußerst
. komplex, da die Kinderiageseinrichtung unmittelbar neben der Scateranlage, den höherliegenden
Erschließungswegen und dem Bürgerhaus Kinderhaus jlegt und in die Außenanlagen, die vor

2uan/zalz 1arzs +492514927245 " STADT MS AMT 23.6 S. Br/OT

„3.

handenen Erschließungen sowie in den Grünzug des Kinderbachtals integriert errichtet werden
soll. Umfangreiche Absicherungen der erfarderlichen Wegerechte {die Kindertageseinrichtung
wird lediglich für Liefer- und Reftungsfahrzeuge anfahrbar über die Außenanlagen des Bürger-
hatıses sein) und Leitungsrechte (Baulast und Grundbuch) wären einzutragen, Hierzu wären Ab-
stimmungsprozesse erforderlich, die sich auf die Fertigstellung der Einrichtung zeitverzögernd
auswirken würden. Darüber hinaus könnten die geplanten Synergien im Bereich der Wärmever-
sorgung und der haustechrischen Erschließung (Wasser, Abwasser und Strom — Entlall der Er-
schließungskosten sowohl bei der Stadt als auch bei den Stadtwerken) nicht mehr, so wie ange-
dacht, umgesetzt werden. Erforderliche Kfz-Stellplätze können auf dem „Baugrundstück nicht
nachgewiesen werden. Die berelts berücksfchtigten Kosten für die Verlagerung der vorhandenen
Boulebahn fallen auch bei der Umsetzung durch einen Dritten an.

Insofern hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Kindertagsseinrichtung Kinderbachtat durch die
Stadt zu erstellen und an einen Träger der freien Kinder- und Jugendeinriehtung zu vermieten.
Dies entspricht der am 04.06.2012 Im politischen Arbeitskreis erläuterien Systematik. '

Der Prozess der Reduzierung der Investitions- und Folgekosten wird in die weiteren Planungs-
schritte Integriert und das Ergebnis in einer Vorlage anı die politischen Gremien vorgestellt.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung

gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer

Ergänzungsvorlage Beschluss

6288 Zeichen

V/0342/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi 
(Kinderhaus) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt M ünster stimmt der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung 
Kinderbachtal - östlich des Wuddis in Kinderhaus, zur Weiterentwicklung bedarfsge-
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der zukünftigen Ei nrichtung 
mit 
 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)  
 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)  
 
insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. 
Der Fertigstellungstermin ist für Anfang 2014 geplant.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsb e-
schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. Die Anregungen 
aus der Bürgerinformation sollen im Planungsprozess abgewogen und ggf. 
einbezogen werden. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem Träger der freien Kinder - und J u-
gendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träger zu vermieten. Ein Vorschlag 
für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem übl i-
chen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0342/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0342/2012/1 
5. Mit der Vorentwurfsplanung für die KITA legt die Verwaltung beispielhaft eine 
„20 %-Variante“ (Reduktionsvariante) vor. 
Maßstäbe für die „20 %-Variante“ sollen 
-die Baukosten und 
-die Lebenszykluskosten des Gebäudes 
sein. 
 
Die Wechselwirkungen zwischen Baukosten und Lebenszykluskosten sind 
zu erläutern. 
 
6. Der Bürgerhaushaltsvorschlag Nr. 121 "Keine Kindertagesstätte am Bürge r-
haus Kinderhaus errichten" wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Investitionskosten für Neubau, Inventar, 
Möblierung und die Spiel-/Außenanlagen der Einrichtung  notwendig. Zur Deckung der neuen  
Maßnahme mü ssen zusätzliche Mittel in Höhe von insge samt 2,216 Mio  € im Rahmen der 
Haushaltsplanung 2012 ff. bereitgestellt werden.  
Hierin sind 10.000 € für die Verlagerung der Bouleanlage enthalten. 
 
Ab dem Jahr 2014  fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 630.000 € an. Diesen  
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 238.000 € gegenüber. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile)  08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
NEU Planungen Kita Kinderbach-
tal 
2012 50.000* außerplan-
mäßige Mittel-
bereitstellung 
Investitionsmaß-
nahme 
NEU Neubau Kita Kinderbachtal  2013ff. 1.916.100  
Investitionsmaß-
nahme 
NEU Verlagerung der Boulebahn 2013ff. 10.000  
Investitionsmaß-
nahme 
NEU Beschaff. Kita Kinderbachtal 2013ff. 240.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  2.216.100  
 
Die Aufteilung der Budgets zur vorgenannten Maßnahmen auf die einzelnen Haushaltsjahre erfolgt 
im Rahmen der Haushaltsplanung 2013ff. Die laufenden Aufwendungen für Abschreibungen, Bau-
unterhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlich geschaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch 
herbeizuführenden Baubeschlusses dargestellt und in den en tsprechenden Jahren veranschlagt. 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendu ngen wird 
nach § 83 GO NRW zugestimmt.

- 3 - 
V/0342/2012/1 
 
*Die endgültige Veranschlagung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2012. 
  
Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahm en eingeplant werden, da 
das u3- Ausbauprogramm am 30.06.2012 resp. 31.12.2012 - und damit vor der Fertigstellung der 
Einrichtung - ausläuft. 
Einnahmen können möglicherweise Maßnahmeunabhängig im Zusammenhang mit dem beim 
Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden. 
 
Durch die neu aufzunehmende  Maßnahme entstehen ab 201 4ff. jährlich weitere Aufwendungen  
und Erträge im Teilergebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berüc ksichtigen 
sind. 
Eine Kalkulation zu er wartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge)ist nicht 
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. 
 
Teilergebnisplan  
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 (Zeile) 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2014ff. 238.000 Landeszu-
schüsse zu 
den Betrieb s-
kosten 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2014ff. 630.000 Betriebskosten 
für Kitas freier 
Träger 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Änderungen und Ergänzungen wurden im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (B e-
schlusspunkt 5) bzw. im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (Beschlusspunkte 3 und 
5) beschlossen. Die Verwaltung wird diese Änderungen bzw. Ergänzungen im Ra hmen der weite-
ren Vorentwurfsplanung und des dazugehörigen Baubeschlusses umsetzen. 
 
Die Verwaltung hat bereits am 25.06.2012 zu einer Anwohnerinformation eingeladen. 
 
Zum Baubeschluss wird auch eine Kostenreduktionsplanung vorgelegt. 
 
In der Sitzung des AFBL am 21.06.2012 wurde u.a. über die mit der Planung verbundenen Kosten 
beraten. Amt 23 ist darum gebeten worden, dazu noch nähere Erläuterungen zu geben (sh. Anlage 
1). 
 
Zu Ergänzung Beschlussvorschlag 6: Der Vorschlag Nr. 121 des Bürgerhaushalts wurde über die 
schriftliche Umfrage in die Bestenliste aufgenommen (sh. Anlage 2).  
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Vorschlag nicht aufgegriffen werden.

- 4 - 
V/0342/2012/1 
 
I.V. 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlage 
Hinweise zu den Kosten:  
1. Anschreiben an die Ratsfraktionssprecher vom 25.06.2012 
2. Bürgerhaushaltvorschlag Nr. 121

Hauptvorlage V/0342/2012 mit Anlagen

12501 Zeichen

V/0342/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des Wuddi 
(Kinderhaus) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa milien Vorberatung 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung 
Kinderbachtal - östlich des Wuddi in Kinderhaus, zu r Weiterentwicklung bedarfsge- 
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruk tur der zukünftigen Einrichtung 
mit 
 
• 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)  
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)  
 
insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. 
Der Fertigstellungstermin ist für Anfang 2014 geplant 
.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe- 
schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem Trä ger der freien Kinder- und Ju- 
gendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träg er zu vermieten. Ein Vorschlag 
für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor  Inbetriebnahme in einem übli- 
chen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0342/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp, Herr 
Michel 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2012 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0342/2012 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind  Investitionskosten für Neubau, Inventar, 
Möblierung und die Spiel-/Außenanlagen der Einricht ung notwendig. Zur Deckung der neuen 
Maßnahme müssen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,216 Mio € im Rahmen der 
Haushaltsplanung 2012 ff. bereitgestellt werden.  
Hierin sind 10.000 € für die Verlagerung der Bouleanlage enthalten. 
 
Ab dem Jahr 2014 fallen p. a. Betriebskostenzuschüs se in Höhe von rd. 630.000 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 238.000 € gegenüber. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun- 
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
  
 
Teilfinanzplan (Zeile)  08 Auszahlungen für Baumaß- 
nahmen 
  
 
Investitionsmaß- 
nahme 
NEU Planungen Kita Kinderbach- 
tal 
2012 50.000* 
außerplan-
mäßige Mittel- 
bereitstellung 
Investitionsmaß- 
nahme 
NEU Neubau Kita Kinderbachtal  2013ff. 1.916.100 
  
Investitionsmaß- 
nahme 
NEU Verlagerung der Boulebahn 2013ff. 10.000 
  
Investitionsmaß- 
nahme 
NEU Beschaff. Kita Kinderbachtal 2013ff. 240.000 
  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  2.216.100   
 
Die Aufteilung der Budgets zur vorgenannten Maßnahmen auf die einzelnen Haushaltsjahre erfolgt 
im Rahmen der Haushaltsplanung 2013ff. Die laufende n Aufwendungen für Abschreibungen, Bau- 
unterhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlich ges chaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch 
herbeizuführenden Baubeschlusses dargestellt und in  den entsprechenden Jahren veranschlagt. 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßige n Auszahlungen und Aufwendungen wird 
nach § 83 GO NRW zugestimmt. 
 
*Die endgültige Veranschlagung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2012. 
  
Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahmen eingeplant werden, da 
das u3- Ausbauprogramm am 30.06.2012 resp. 31.12.20 12 - und damit vor der Fertigstellung der 
Einrichtung - ausläuft. 
Einnahmen können möglicherweise Maßnahmeunabhängig im Zusammenhang mit dem beim 
Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden. 
 
Durch die neu aufzunehmende Maßnahme entstehen ab 2 014ff. jährlich weitere Aufwendungen 
und Erträge im Teilergebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen 
sind.

- 3 - 
V/0342/2012 
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlic her Leistungsentgelte (Elternbeiträge)ist nicht 
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. 
 
Teilergebnisplan  
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun- 
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
  
 
 (Zeile) 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2014ff. 238.000  Landeszu- 
schüsse zu 
den Betriebs- 
kosten 
 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2014ff. 630.000  Betriebskosten 
für Kitas freier 
Träger 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch a uf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten 
des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die  gesetzliche Grundlage für die Ausweitung 
des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden.  
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder im Alter von ei n bis drei Jahren einen Rechtsanspruch auf 
einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch für Kinde r, die das erste Lebensjahr vollendet haben 
bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht  auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung 
oder in Kindertagespflege 
Auf Anregung der SPD-Fraktion in der BV Nord wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob 
hinter dem Wuddi eine Kindertageseinrichtung errich tet werden kann. Nach Darlegung der Mach- 
barkeit beantragte die SPD-Fraktion in der BV Nord,  die Verwaltung zu beauftragen, die Prüfung 
zur Errichtung einer 4gruppigen Einrichtung hinter dem Wuddi abzuschließen, damit auf dieser 
Grundlage die erforderlichen parlamentarischen Besc hlüsse herbeigeführt und mit dem Bau der 
Kindertageseinrichtung begonnen werden kann. 
 
In Kinderhaus beträgt die Versorgungsquote bei den u3- Kindern aktuell 29,5 % (137 Plätze für 
464 Kinder).Damit liegt die Versorgungsquote in Kinderhaus unter dem stadtweiten Durchschnitt. 
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der u3- Kinder im Jahr 2012 in Kinderhaus angestiegen. 
 
Die Versorgungsquote der ü3- Kinder beträgt aktuell 99,8 %. 
 
Daher sind sowohl im Bereich der u3- Kinder als auc h im Bereich der ü3- Kinder weitere Plätze in 
Kindertageseinrichtungen abhängig von der demograph ischen Entwicklung und den bestehenden 
Bedarfen erforderlich (siehe Vorlage 0137/2012). 
Bei gleichbleibender Kinderzahl in Kinderhaus würde  die Versorgungsquote durch diese neue Kin- 
dertageseinrichtung im Bereich der u3- Kinder von 2 9,5 % auf 34,2 % steigen. Zu berücksichtigen 
ist jedoch, dass die Zahl der u3- Kinder in Kinderhaus angestiegen ist. 
 
Der Neubau dieser Einrichtung in Kinderhaus dient damit sowohl dem notwendigen u3- Ausbau als 
auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder.

- 4 - 
V/0342/2012 
 
2. Maßnahmeplanung 
 
Die neue Kindertageseinrichtung in Kinderhaus wird als viergruppige Einrichtung mit 70 Plätzen 
errichtet. 
Hiervon sind 22 Plätze für Kinder von 0-3 Jahren und 48 Plätze für Kinder von 3-6 Jahren. 
Der Neubau wird durch die Stadt Münster entsprechen d der gesetzlichen Erfordernisse und 
Raumempfehlungen als zweigeschossige Einrichtung au f dem Gelände östlich des Wuddi errich- 
tet. Die zentrale Lage in Kinderhaus ermöglicht ein e wohnortnahe Betreuung der zu versorgenden 
Kinder im Stadtteil. 
Durch die räumliche Nähe zum Wuddi entstehen Synerg ien in der pädagogischen Arbeit. Die vor- 
handenen Räume und Flächen des Wuddi und der Kinder tageseinrichtung können zum Teil multi- 
funktional optimal genutzt werden. Ferner führt die  Planung zur Optimierung der Flächenausnut- 
zung und stärkt das Zentrum von Kinderhaus. 
Lageplan und Raumprogramm der geplanten Kindertageseinrichtung sind in der Anlage beigefügt. 
 
Für die Realisierung der Maßnahme ist eine Verlager ung der Boulebahn hinter dem Wuddi erfor- 
derlich. Ein geeigneter Alternativ-Standort wird ge sucht und im Rahmen des Baubeschlusses vor- 
gestellt. 
 Für diese Verlagerung sind investive Kosten in der Gesamtfinanzierung enthalten. 
 
 
3. Fazit 
 
Mit den oben ausgeführten Ausbauplanungen werden we itere dringend benötigte Plätze für u3- 
und ü3- Kinder geschaffen. 
Neben dieser Maßnahme ist in Kinderhaus die Zentrum serweiterung mit 20 Plätzen (G1) geplant 
(siehe Berichtsvorlage zum Ausbaustand V/0137/2012 und V /0004/2012). 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
 
Raumprogramm  
Lageplan 
Kostenschätzung 
Antrag SPD-Fraktion in der BV Münster-Nord

Raumprogramm Kindertagseinrichtung Kinderhaus 
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc    = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIb = 25 Kinder - 3 - 6 J. 
 
    Alle u.a. qm-Angaben sind 
Mindestgrößen. 
Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben 
 
       
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlafraum 2 20 40  
der zus. Schlafraum ermöglicht 
gfs auch eine 2. G-II-Gruppe 
A7 Schlafraum u3 3 18 54   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 
ca. 4 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 
   486   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
A14 Beratungsraum 1 15 15   
    79   
Kindertageseinrichtung gesamt  565 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
für diese Flächen sind noch 
ca. 150 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
C1 Außen-/Spielfläche    
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca. 
1.200 
  
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 02.09.2011

I
64
II
51
Grünanlage
330
63
I
452
654
Bolzplatz
Spielplatz
F
ussw
eg
K
inderbach
Grünanlage
704
II
I
Spielplatz
II
I
9
10
6
III
7
IV
127
129
IV
Hallenbad
III
649
Bürgerhaus Kinderhaus
8
-I
8a
I
638
648
III
22
III 1920
III 21
610
III
II
II
-0,60
+ 1,50
+ 1,80
Skaterbahn
Rasenfläche
1200 m²
Freifläche
Baugrenze
Ü
berschw
em
m
ungsgrenze
Baugrenze
Abstandsfläche 7,50 x 0,8 = 6,0m
I
+1,50 m
0,00 m
+ 0,50 m
7,00 - 0,5 = 6,5  x 0,4 = 2,6 m
Abstandsfläche auf 16,0 m 
0,00 m
8,20 -1,5=6,70 x 0,8 = 5,36 m
Abstandsfläche 
8,20 x 0,4 = 3,28 m
Abstandsfläche 
VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster
0251 / 62560600
info@vissing-architekten.de
Maßstab
1 : 500
Datum
21.12.2011
Projekt
Zeichnung
LAGEPLAN
Neubau des Kindergartens am Bürgerzentrum in Münster-Kinderhaus
VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster
0251 / 62560600
info@vissing-architekten.de
Maßstab
1 : 500
Datum
21.12.2011
Projekt
Zeichnung
LAGEPLAN
Neubau des Kindergartens am Bürgerzentrum in Münster-Kinderhaus
II
II

A-N/0003/2012  
 
20. Jan. 2012 
 
 
 
Antrag 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Prüfung zur Errichtung einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte 
(Kita) hinter dem Wuddi mit hoher Priorität durchzuführen und abzuschließen, damit nach entspre- 
chender Planung noch in diesem Jahr auf der Grundlage der herbeizuführenden Beschlüsse der par- 
lamentarischen Gremien mit dem Bau begonnen werden kann. 
 
Begründung 
 
Der von der BV-Nord einstimmig beschlossene SPD-Ant rag A-N/0025/2011 zur Prüfung, ob und wie 
eine Kita hinter dem Wuddi errichtet werden kann, h at ergeben, dass aus planungs- und bauord- 
nungsrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenk en bestehen (Bericht der Verwaltung vom 16.1. 
2012). 
 
Wegen des akuten, dringenden Bedarfs in Kinderhaus,  besonders aber auch wegen des ab 2013 
bestehenden Rechtsanspruchs der unter Dreijährigen auf einen Kita-Platz, muss die Realisierung 
vordringlich vorangetrieben werden. 
 
 
    Frese  Igelbrink  Lamken   Langela            Ur bscheit     Witte

Beratungsverlauf (2)

27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 30.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 29.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hafenweg 15
  • Kinderhaus 8i

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0342/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37