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Begrenzung der Klassenstärke für GL-Schulen auf 25 SuS gemäß § 46 Abs. 3 SchulG

Beratungsunterlage SCH 42-2016 vom 05.09.2016

Stand: Am 23.09.2016 im Rat der Stadt Neuss einstimmig zugestimmt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 20.09.2016

    Schulausschuss

    TOP 3, -.
  2. 23.09.2016 zuletzt

    Rat der Stadt Neuss

    TOP 28, -. Ergebnis: einstimmig zugestimmt

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