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V/0099/2023

Neubau eines Gebäudes für die städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge im Stadtteil Gievenbeck - Grundsatzbeschluss

Vorlagen 12.04.2023

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Anlage 4 - Antrag an die BV West A-W/0011/2020

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Ansehen

Anlage 3 - Gebaeudeplaene/Machbarkeitsstudie

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Raumprogramm

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan Gebaeude

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Ansehen

Anlage 5 - Antrag an die BV West A-W/0046/2020

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Ansehen

Anlage 4 - Antrag an die BV West A-W/0011/2020

394 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung West  
        
 
 
 
 
         A-W/0011/2020 
 
 
 
 
 
Münster, 25.2.20 
 
 
Zukunft der Erstaufnahmeeinrichtung  
 
Die Verwaltung wird gebeten zu berichten, ob, wie und wo der Standort der 
Erstaufnahmeeinrichtung im Zuge der Entwicklung des Oxfordquartiers geplant wird.  
 
 
 
gez. 
 
Brigitte von Schoenebeck Anke Pallas  Karina Kuschewski  Kai Bleker

Anlage 3 - Gebaeudeplaene/Machbarkeitsstudie

3513 Zeichen

Erdgeschoss Organisation: ca. 361 m²
 Empfang    ca. 19 m²
 Sicherheitsdienst   ca. 26 m² 
 behindertengerechtes WC  ca.   9 m²
 Foyer    ca. 17 m²
 Warteraum   ca. 23 m²
 Flur    ca. 32 m²
 Antragsbüro   ca. 20 m²
 Büro    ca. 20 m²
 Multifunktionsbüro   ca. 20 m²
 Multifunktionsbüro   ca. 20 m² 
 Flur    ca. 31 m²
 Kopierraum   ca.   4 m²
 Lager-/Materialraum  ca.   8 m²
 Besprechungsraum   ca. 27 m²
 Teeküche    ca. 13 m²
 Hausmeisterbüro   ca. 16 m²
 Lager    ca. 27 m²
 behindertengerechtes WC  ca. 10 m²
 Herren WC   ca.   9 m²
 Damen WC   ca. 10 m²
 Putzmittelraum   ca.   4 m²
 Obergeschoss Familien: ca. 180 m²
 Flur    ca. 36 m²
       - Zimmer    ca. 14 m² 
 Duschen    ca. 13 m²
 WCs    ca. 15 m²
       - Zimmer    ca. 14 m² 
 Treppenhaus   ca. 15 m²
 Fahrstuhl    ca.   4 m²
 Küche    ca. 13 m² 
 OG Flexible Unterkunft ca. 217 m²
 Flur    ca. 61 m²
       -  Zimmer    ca. 14 m²
 Duschen    ca. 11 m²
 behindertengerechtes Bad  ca.   8 m² 
 WCs    ca. 12 m²
NEUBAU EINER STÄDTISCHEN
ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG
FÜR FLÜCHTLINGE
BERNINGS KOTTEN
48161 MÜNSTER
GRUNDRISSE
EG / 1.OG / 2.OG 
EG 1.OG / 2.OG
1:200
        Erdgeschoss Männer:  ca. 77 m²
 Flur    ca.   8 m²  
 Technikraum   ca. 10 m² 
 Flur    ca.   4 m²
 behindertengerechtes WC  ca.   6 m²
 Putzmittelraum   ca.   4 m²
 Treppenhaus   ca.   8 m²
 Waschraum   ca.   8 m²
 Gruppenraum   ca. 29 m²
 Erdgeschoss Familien: ca. 81 m²
 Flur    ca. 12 m²
 Waschraum   ca.   8 m²
 Treppenhaus   ca.   8 m²
 Fahrstuhl    ca.   4 m²
 behindertengerechtes WC  ca.   6 m²
 Flur    ca.   4 m²
 Waschraum   ca. 10 m²
 Gruppenraum   ca. 29 m²
 Erdgeschoss Citeq  ca.  11 m²
 
 
 Obergeschoss Männer: ca. 166 m²
 Flur    ca. 36 m²
        - Zimmer    ca. 14 m² 
 WCs    ca. 15 m²
 Duschen    ca. 13 m²
        -  Zimmer    ca. 14 m² 
 Küche    ca. 13 m²
 Treppenhaus   ca. 15 m²
 Putzmittelraum   ca.   4 m² 
 Erdgeschoss:   ca. 530 m² 
 1. Obergeschoss:  ca. 563 m²
 2. Obergeschoss:  ca. 563 m²
 EAE gesamt:   ca. 1.657 m²
11.10.2021 d     21.12.2022
Suhre Suhre
Koops / Wenzel
12
3
54
6
7
8
9
10
11
12 13
14
15
16
171819
20
21
2322 24
25
2627
28
36
35
30 31 32
3334
29
37
39 40
41
43 44
42
45
46
51
52
53
54
55
56
64
49 47
38
48
62
60
61
50
63
59
58
57
70 69 66 65
6768
71 72 73
flexible
Trennwand
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
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41
42
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47
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66
67
68
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72
73
50
59
60
61
62
37
39
43
51
64
69
74
74

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 1 2 3 
16 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30  18 19 17 15 5 614 
1 2 3 4 FEUERWEHR 
STÄDTISCHE ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG 
FÜR FLÜCHTLINGE 
Flurstück 130 Flurstück 123 Flurstück 122 
1:250

EAE Grundstücksfläche: 
11 
Davon: 
Flurstück 122: 
Flurstück 123: 
Flurstück 130 (Teilstück): 
12 13 7 8 9 10 11 6 5 4 3 2 1 
Erstaufnahmeeinrichtung: 
Außenbereich: 
10 
1 
12 
5 614151617 18 19 27 28 29 30  26 25 24 23 20 21 22  
6 
2 
3 
4 
5 
6 
7 6 
8 8 9 
9 
Spielkombination  
Doppelschaukel  
Federgeräte 
Sitzbänke mit Rückenlehne 
Treffpunkt mit Sitzbänken 
Fahrradstellplätze (überdacht) 
Fahrradstellplätze 
Unterflurcontainer Kfz-
Stellplätze (EAE) 
1 7 2 3 4 5 FEUERWEHR 
10 
2 11 
1 
STÄDTISCHE ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG 
FÜR FLÜCHTLINGE 
3 
12 
Feuerwehr Grundstücksfläche: 
Kfz-Stellpltäze (Feuerwehr) 
Fahrradstellplätze (Feuerwehr) 
Öffentliche Grundstücksfläche: Kfz-
Stellplätze (EAE; barrierefrei; Baulast) 
4 
5 
3 5 
Flurstück 130 Flurstück 123 Flurstück 122 
AUSSENBEREICH 
1:250 e 28.04.2023 11.10.2021 
Suhre  Suhre  
Koops / Wenzel

Beschlussvorlage

20984 Zeichen

V/0099/2023 
V/0099/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau eines Gebäudes für die städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge im Stadtteil Gievenbeck - 
Grundsatzbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   07.06.2023 Integrationsrat Anhörung 
   13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat spricht sich für einen Neubau der städtischen Erstaufnahme für Flüchtlinge auf einer  
Fläche an der Straße Bernings Kotten im Stadtteil Gievenbeck aus (Anlage 1). 
2. Dem als Anlage 2 beigefügten Raumprogramm für die kommunale Erstaufnahme für Flüchtlinge 
mit Platz für die vorübergehende Unterbringung von bis zu ca. 80 Menschen sowie Verwaltungs- 
und Multifunktionsräume wird zugestimmt. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf Grundlage dieses Grundsatzbeschlusses weiter-
zuentwickeln und den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Das Neubauprojekt für die städtische 
Erstaufnahme für Flüchtlinge soll ab der Ausführungsplanung von der Wohn + Stadtbau GmbH 
übernommen und in das Eigentum der Stadt Münster errichtet werden. 
4. Das Grundstück steht im Eigentum der KonvOY GmbH. Parallel zum Errichtungsbeschluss erfolgt 
der Erwerb durch die Stadt Münster. 
Sozialamt 
 
16.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lembeck 
Telefon: 492-5040 
Lembeck@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0099/2023 
5. Auf die Errichtung einer neuen festen Übergangseinrichtung zur Unterbringung geflüchteter Men-
schen mit bis zu 50 Plätzen auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne wird  
verzichtet. 
6. Eine potentielle Erweiterungsmöglichkeit für das Feuerwehrgebäude ist in den Planungen berück-
sichtigt. 
7. Die Anträge an die Bezirksvertretung Münster-West A-W/0011/2020 „Zukunft der Erstaufnahme-
einrichtung“ und A-W/0046/2020 „Standort der Erstaufnahmeeinrichtung“ sind damit erledigt. 
8. Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 
160.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die weitere Planung für einen Neubau der städtischen Erstaufnahme für Flüchtlinge durch Dritte ist 
wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des  
Lebensunterhalts 
   
Investitionsmaßnahme N.N. Neubau der städtischen 
Erstaufnahme für  
Flüchtlinge 
   
Auszahlungen 08 für Baumaßnahmen 2023 160.000 Planungskosten 
 
Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 
160.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung des Finanzbedarfs erfolgt 
innerhalb des investiven Budgets des Dezernates für Soziales und Kultur aus den investiven Mitteln 
in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ in Höhe von 10.000 € sowie in der Pro-
duktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ in Höhe von 150.000 €. 
 
Die zur Finanzierung des Neubaus für die städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge voraussichtlich 
erforderlichen Mittel werden bis zum Errichtungsbeschluss ermittelt und zum Haushaltsplan-Entwurf 
2024 angemeldet. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme auf Basis eines Grobkostenrahmens im 
Rahmen der Machbarkeitsstudie von einem Investitionsvolumen von ca. 12,5 Mio. € ausgegangen 
wird. 
 
 
Begründung: 
 
Zu I: 
 
Vorbemerkungen 
 
Auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne an der Roxeler Straße 340 sind derzeit unter-
schiedliche städtische Nutzungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Betreuung 
und Beratung geflüchteter Menschen angesiedelt. Es handelt sich dabei um 
 das Wohn-/Übernachtungshaus der kommunalen Erstaufnahme für Flüchtlinge im Gebäude 42 
(Anmietung von KonvOY GmbH),

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V/0099/2023 
 den Verwaltungs- und Beratungsstützpunkt der Erstaufnahme im Gebäude 7 (Anmietung von 
KonvOY GmbH), 
 die temporären Flüchtlingsunterkünfte, die vor allem wegen der vielen Geflüchteten aus der  
Ukraine in den Gebäuden 12 und 16 temporär (wieder) aktiviert wurden (Anmietung von KonvOY 
GmbH) sowie 
 die Schulungs- und Beratungsräume im Gebäude 43, die ebenfalls wegen der vielen Menschen 
aus der Ukraine vorübergehend auch für logistische Lösungen genutzt wurden bzw. werden  
(z. B. Versorgung, Catering usw.). 
 
Die Gebäude sind in der Anlage 1 gekennzeichnet. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster im 
Mai 2018 beschlossen, dass auf dem Gelände des ehemaligen Kasernenareals eine dauerhafte 
Flüchtlingseinrichtung als Neubau oder durch (Weiter-) Nutzung eines Bestandsgebäudes entstehen 
soll (vgl. Vorlage V/0038/2018 „Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flücht-
lingseinrichtungen …“). Die dafür konkret zu bebauende Fläche oder ein umzubauendes Bestands-
gebäude wurde noch nicht festgelegt. 
 
Die städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge ist langfristig erforderlich und sollte aus Sicht der Verwal-
tung vor Ort erhalten bleiben. Im Zusammenhang mit der Überplanung des Geländes der ehemaligen 
Kaserne ergeben sich jedoch überlagernde Nutzungs- bzw. Verwertungsinteressen. Mit dieser Vorla-
ge soll daher eine grundsätzliche Klärung darüber herbeigeführt werden, welche Infrastrukturangebo-
te für geflüchtete Menschen im zukünftigen Oxford-Quartier oder in dessen unmittelbarem Umfeld 
langfristig abgesichert werden. 
 
Kommunale Erstaufnahme und zentrales Belegungsmanagement - Ausgangslage 
 
Das Konzept der kommunalen Erstaufnahme und des dort angebundenen zentralen Belegungsma-
nagements für alle städtischen Flüchtlingseinrichtungen, das seit Sommer 2015 umgesetzt wird, hat 
sich bewährt. Diese Funktionen sind feste und notwendige Bestandteile des städtischen dezentralen 
Unterbringungskonzepts für Flüchtlinge und gewährleisten eine geordnete Aufnahme und Verteilung 
der durch das Land zugewiesenen geflüchteten Menschen auf die dezentralen Flüchtlingseinrichtun-
gen. Das sorgt im Ergebnis maßgeblich für eine sozialverträgliche und integrative Unterbringung von 
Flüchtlingen in den Quartieren der Stadt Münster und erfährt eine große Zustimmung bei allen Betei-
ligten. 
 
Die Anforderungen durch den teilweise massiven Zuzug von Menschen aus der Ukraine, die vor dem 
Krieg nach Münster flohen, hat noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine funktionie-
rende städtische Erstaufnahme für die Aufnahme und Verteilung von geflüchteten Menschen in Müns-
ter ist. 
 
Der Betrieb der Erstaufnahme erfordert neben ca. 80 Unterbringungsplätzen, in denen die ankom-
menden Menschen vorübergehend wohnen können, ausreichende räumliche Kapazitäten für die 
Verwaltung und Betreuung durch den Sozialdienst für Flüchtlinge, den Haus- und Sicherheitsdienst 
sowie für begleitende Angebote wie Sprachkurse, Kinderbetreuung und ehrenamtliches Engagement. 
Bürokapazitäten, die beispielsweise für den Integration Point der Arbeitsverwaltung, das Jobcenter 
oder eine effiziente rechtskreisübergreifende Sachbearbeitung genutzt werden können, gehören 
ebenfalls dazu. Darüber hinaus sind zentrale Lagermöglichkeiten für Mobiliar und Ausstattungsge-
genstände erforderlich. 
 
In den umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren zum städtebaulichen Masterplan für das Areal der 
Oxford-Kaserne war diese Nutzung nicht Gegenstand des Dialogs. Die besonderen Anforderungen 
an die gute Unterbringung der sehr zahlreichen zuziehenden Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 
2016 machten es jedoch erforderlich, die Erstaufnahme dort temporär zu etablieren. Die Kasernenflä-
che war seinerzeit der einzige verfügbare Standort. Er hat sich im Laufe der Zeit als sehr geeignet 
erwiesen.

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V/0099/2023 
Der Standort der kommunalen Erstaufnahme trifft vor Ort auf eine hohe Akzeptanz durch Politik und 
Zivilgesellschaft. Das mag das Engagement der Bezirksvertretung Münster-West verdeutlichen, die 
sich in zwei Anträgen (Anlagen 4 und 5) im Februar und Juni 2020 dafür ausgesprochen hat, dass die 
Erstaufnahme für Flüchtlinge auch zukünftig ihren Standort im Oxfordquartier behält („Dieser Standort 
hat sich mitsamt der notwendigen Infrastruktur bewährt“).  
 
Die Nutzung der Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne für den Zweck war nur be-
fristet geplant. Die aktive Quartiersentwicklung erfordert nun in der Sache neue Entscheidungen ver-
bunden mit der Chance, eine moderne und besser angebundene Erstaufnahme für Flüchtlinge zu 
errichten. 
 
Die Verlagerung der Einrichtung in einen anderen Stadtteil wäre, wie beispielsweise die Erfahrungen 
aus den Mediationsverfahren zeigen, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und könnte mit Si-
cherheit nicht kurzfristig umgesetzt werden. Bei der Suche nach einem alternativen Standort geht es 
zudem nicht um die Verlagerung einer normalen Flüchtlingseinrichtung mit 50 Plätzen und ohne Ver-
waltungsteil. Daher kommen auch keine der in den Mediationsverfahren festgelegten Standorte für 
dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen in Betracht. Vielmehr geht es um eine Immobilie für eine größere 
Personenzahl und um die damit verbundenen Infrastrukturbedarfe, also vor allem Verwaltungs- sowie 
Multifunktionsräume für Beratung und Betreuung, die sich von Wohngebäuden unterscheiden (Be-
triebszeiten, An- und Abfahrverkehre, Nutzungsmischung). 
 
Lösungsvorschlag - Ersatzbau an der Straße Bernings Kotten 
 
Die Verwaltung hat einen Alternativstandort an der Straße Bernings Kotten gefunden, der in der Anla-
ge 1 gekennzeichnet und in der Anlage 3 näher dargestellt ist. Die Fläche ist verfügbar, es besteht 
Baurecht und sie grenzt unmittelbar an die Fläche der ehemaligen Oxford-Kaserne an. Innerhalb des 
Standortes wird eine öffentliche Geh- und Radwegverbindung in das westliche Oxford-Quartier ver-
laufen, wodurch die städtische Erstaufnahme mit der Umgebung vernetzt wird. 
 
Der Standort ist trotz seines relativ geringeren Flächenpotenzials wegen der Gegebenheiten durch 
den Bebauungsplan, der Konstellation zu den Nachbargrundstücken und seiner Erschließung gut 
geeignet, dort eine dauerhafte Erstaufnahme für Flüchtlinge zu errichten. Er ist mit dem ruhig gelege-
nen Wendehammer sehr gut angebunden. Ebenso können differenzierte Außenanlagen errichtet 
werden. Das Raumprogramm der Erstaufnahme (Anlage 2) wurde optimiert und an einem Mindest-
bedarf an Flächen ausgerichtet. Die Pläne der Machbarkeitsstudie (Anlage 3) zeigen, dass die ver-
fügbare Fläche für die Einrichtung gerade ausreicht. Mit dem vorgeschlagenen Grundstück kann eine 
Verlagerung der kommunalen Erstaufnahme an einen anderen (Makro-) Standort bzw. in einen ande-
ren Stadtteil vermieden werden - die Einrichtung bleibt praktisch vor Ort. Das Grundstück muss von 
der KonvOY GmbH erworben werden, wozu parallel zum Errichtungsbeschluss ein Beschlussvor-
schlag zum Grundstücksübertrag auf den Weg gebracht werden soll. 
 
Die Anträge an die Bezirksvertretung Münster-West A-W/0011/2020 „Zukunft der Erstaufnahmeein-
richtung“ (Anlage 4) und A-W/0046/2020 „Standort der Erstaufnahmeeinrichtung“ (Anlage 5) sind mit 
einem positiven Beschluss über diese Vorlage erledigt. 
 
Weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 
 
Eine vertiefende Machbarkeitsstudie hat neben den beschriebenen räumlichen und planerischen Vo-
raussetzungen bereits folgende Aspekte berücksichtigt: 
 Als Beitrag zum Klimaschutz eine Photovoltaikanlage als auch ein Retentionsdach (Dachbegrü-
nung, Wasserabfluss wird zeitlich verzögert, lateinisch retentio - das Zurückhalten) zur Regen-
wasserrückhaltung. 
 Getrennte Eingangssituationen für die unterschiedlichen Funktionen im Erdgeschoss. 
 Neben einem eigenen Eingang auch eigene Waschräume und eigene Gruppenräume für jede 
Wohneinheit (Familien, Männer usw.).

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V/0099/2023 
 Zwei einheitliche Obergeschosse mit drei Zonen für unterschiedliche Bewohnergruppen  
(z. B. Familien, Männer). 
 Eine mittlere Zone als flexible Unterkunft, um auf sich ändernde Entwicklungen bei geflüchteten 
Gruppen ohne bauliche Veränderungen reagieren zu können. 
 Barrierefreie Zuwegungen, Bereiche für witterungsgeschützte Fahrradstellplätze, begrünte Freiflä-
chen, geschützte Treffpunkte für Geflüchtete. 
 Spielplatz mit Spielgeräten für die städtische Erstaufnahme, der nach außen geöffnet ist, um sozi-
ale Teilhabe zu fördern. 
 Eine Erweiterungsmöglichkeit des Feuerwehrhauses um eine Fahrzeughalle, incl. der dafür not-
wendigen Stellplätze, bleibt erhalten, da die Situation bereits jetzt angespannt ist. 
 Aufgrund der weiteren Entwicklung des Stadtteils Gievenbeck ist eine mindestens personelle Er-
weiterung der Löscheinheit zu erwarten. 
 Eine bauliche Abtrennung und Erweiterung der Parkplätze ist aus sicherheitsrelevanten Gründen 
berücksichtigt, um im Einsatzfall der Feuerwehr auch Behinderungen durch mögliche Falschpar-
ker zu vermeiden. 
 Die beabsichtigte Verlagerung der Zufahrt zu den Feuerwehrstellplätzen an den Wendehammer 
erhöht durch die Neusortierung der Stellplatzanlage die Sicherheit im Einsatzfall zusätzlich. Kreu-
zungen der Fuß- und Fahrwege werden verhindert. 
 
Dauerhafte Flüchtlingseinrichtung - vertretbarer Verzicht und Kompensation 
 
Im Rahmen des Mediationsverfahrens 2016 - 2018 wurde festgelegt, dass auf dem Gelände der 
Oxford-Kaserne eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung entstehen soll. In der Vorlage V/0038/2018 
wurde folgender Prüfauftrag formuliert: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob, wie und durch 
wen (Stadt Münster, Konzerntochterunternehmen, Dritter) auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-
Kaserne - unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und stadtplanerischen Gesichtspunkten - das 
Gebäude der bestehenden temporären Flüchtlingseinrichtung (Anmerkung: seinerzeit im Gebäu-
de 12) in einen dauerhaften Standort umgewandelt, ein anderes Gebäude zu diesem Zweck umge-
baut oder ein Neubau errichtet werden soll. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage erstellt.“ 
 
Nachdem sich abzeichnete, dass es zu einer dauerhaften Lösung für die kommunale Erstaufnahme 
für Flüchtlinge kommen kann, hat die Verwaltung eine Abwägung der sich dadurch überlagernden 
Nutzungs- bzw. Verwertungsinteressen vorgenommen. Unterschiedliche Nutzungen für die Unter-
bringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen auf der einen Seite, die Entwicklung des 
Oxford-Quartiers zu einem neuen Stadtquartier und zugunsten dringend benötigten Wohnraums auf 
der anderen Seite, damit die wichtigen wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Aufgaben ausrei-
chend realisiert werden können. 
 
Aus sozialpolitischer Sicht ist ein Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung nach dem müns-
terschen Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wertvoll, insbesondere wenn - 
wie für den geplanten Standort im Oxfordquartier - bereits ein positives Ergebnis aus einem Mediati-
onsverfahren und ein entsprechender Ratsbeschluss dazu vorliegen. Aber mit seiner Realisierung 
wäre der vorgeschlagene Ersatzbau für die Erstaufnahme ebenfalls eine „dauerhafte Flüchtlingsein-
richtung“. Eine der tragenden Säulen des münsterschen Flüchtlingskonzepts ist eben auch die mög-
lichst gleichmäßige Verteilung der Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet und eine Vermeidung 
von kleinräumlich konzentrierten Einrichtungen. 
 
Daher scheint es gerechtfertigt, bei einem Neubau für die Erstaufnahme im unmittelbaren Umfeld von 
den weiteren Planungen für die bereits beschlossene dauerhafte Flüchtlingseinrichtung abzusehen, 
zumal weitere Standorte für dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen im Stadtgebiet bereits beschlossen 
sind. Die Verwaltung schlägt deshalb mit dieser Vorlage eine von der Entscheidung aus dem Jahr 
2018 abweichende Beschlussfassung der Gremien vor.

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V/0099/2023 
 
Weiterer Planungsprozess 
 
Die vorliegende Machbarkeitsstudie ist Ergebnis detaillierter Abstimmungen zwischen den beteiligten 
Fachämtern. Architekten und Ingenieure bewerten die Planungsstadien eines Projekts in so genann-
ten Leistungsphasen. Diese sind in ihrer Honorarordnung (HOAI) präzisiert. Für die Machbarkeitsstu-
die zur städtischen Erstaufnahme für Flüchtlinge heißt dies, dass die Planung realisierbar ist und in 
der Ebene eines - wenn auch noch nicht abgeschlossenen - Vorentwurfes nach der HOAI bewertet 
wird. Der Plan hat damit die Leistungsphasen der Grundlagenermittlung und Vorplanung hinter sich. 
 
Durch die vertiefende Einarbeitung und die damit gewonnenen projektspezifischen Informationen ist 
nach Ansicht der Beteiligten die Fortführung der Planung durch die Stadt sowohl der wirtschaftlichste 
als auch schnellste Weg zur Realisierung des Vorhabens. Die Planung wird mithilfe von Software als 
vernetzte Planung mit der Wohn + Stadtbau GmbH sowie mit externen Fachplanern angelegt. Denn 
vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates soll die Wohn + Stadtbau GmbH das Projekt mit der 
Ausführungsplanung (eine folgende Leistungsphase) als Generalübernehmerin fortführen und in das 
Eigentum der Stadt Münster errichten. Es soll keine Eigentumsübertragung stattfinden. 
 
Gemeinsames Ziel ist es, dass in dieser Verbindung die Inbetriebnahme der Einrichtung zum vierten 
Quartal 2026 erreicht werden soll.  
 
Finanzbedarf und Finanzierung 
 
Auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist von einem Investitionsvolumen von 12,5 Mio. € 
auszugehen. Diese Schätzung muss dann im Laufe der weiteren Planungen konkretisiert werden. 
Drittmittel für den Bau von Flüchtlingseinrichtungen stehen nicht zur Verfügung. Nachdem die Ver-
handlungen mit der Wohn + Stadtbau GmbH zu dem Ergebnis führen, dass ein Neubau für die städti-
sche Erstaufnahme im städtischen Eigentum bleiben soll, sind für das Projekt insgesamt die Weichen 
zur Finanzierung zu stellen, denn investive Mittel sind bislang nicht im Haushaltsplan enthalten. 
 
Nach der Kostenermittlung im Zuge der Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses wird im Laufe des 
Jahres 2023 die Höhe der benötigten Mittel im Teilfinanzplan feststehen, die mit der Aufstellung des 
Haushaltsplanentwurfs für 2024 ff. eingestellt werden sollen. Lediglich die im laufenden Jahr zu er-
wartenden Planungskosten in Höhe von 160.000 € können innerhalb des Budgets gedeckt werden. 
 
Für Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände wird in wesentlichen Teilen eine Neuanschaffung 
eingeplant, da die Ausstattung der aktuellen temporären Lösung weitgehend abgenutzt und nur in 
Teilen zeitgemäß ist. Im Übrigen wird mit einer teilweisen Neuausstattung den geänderten räumlichen 
Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Der Anteil dieser Investitionen ist orientiert am gesamten 
Finanzbedarf sehr gering. 
 
Ausblick / Weiteres Verfahren 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die Planungen bis zum Er-
richtungsbeschluss und danach zur Genehmigungsplanung fortführen, um sie mit Beginn der dann 
folgenden Leistungsphase nach der HOAI an die Wohn + Stadtbau GmbH zu übergeben. Sie wird die 
weiteren Schritte (Ausführungsplanung, Vergabe sowie Objektüberwachung und -betreuung) über-
nehmen. Mit ihrer nachgewiesenen Kompetenz im Bau von städtischen Flüchtlingseinrichtungen ist 
eine gute Lösung zu erwarten. Die Inbetriebnahme der Einrichtung hängt mit dem Fortgang der bauli-
chen Erschließung zur Entwicklung des Oxford-Quartieres und daher mit dem darauf harmonisierten 
Ende der Mietzeit für die Nutzung der Gebäude der KonvOY GmbH zusammen (März 2026). In einer 
Übergangszeit mit zeitlicher Parallelität von Rückbau- und Tiefbauarbeiten und auslaufender Nutzung 
muss voraussichtlich zum vierten Quartal 2026 die Inbetriebnahme des Neubaus eingeplant werden.

- 7 - 
V/0099/2023 
 
In einem parallelen Verfahren ist durch die Gremien noch über den Ankauf des Grundstücks von der 
KonvOY GmbH zu entscheiden. Bis zur Fertigstellung eines Ersatzbaus für die städtische Erstauf-
nahme für Flüchtlinge werden die bislang auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne dafür ge-
nutzten Gebäude, das Wohngebäude (Gebäude 42) sowie der Organisations- und Betreuungsbereich 
(Gebäude 7 und 43), in ihren bisherigen Funktionen voraussichtlich weitergenutzt. Die Abstimmung 
mit dem Fortgang der Baureifmachung, der Erschließung und der Quartiersentwicklung des Oxford-
Quartiers wird laufend durchgeführt und berücksichtigt. Alternativen für die Zwischenzeit bestehen 
derzeit nicht. 
 
Zu II: Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Veranschlagung der erforderlichen Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsplan erfolgt unter 
Berücksichtigung weiterer Erkenntnisse im Planungsprozess. Bei diesem Bauvorhaben ist die Auf-
nahme in den Haushaltsplanentwurf 2024 vorgesehen, um einen Baubeginn 2024 gewährleisten zu 
können. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage 2 - Raumprogramm

2612 Zeichen

Anlage 2
Raumprogramm
Städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge
Gesamtbedarf - Übersicht Fläche 
m²
Bürofläche 134
Flächen für Gemeinschaftsräume 438
Wohnfläche 560
Gesamt 1.132
Organisation der kommunalen 
Erstaufnahmeeinrichtung
Barrierefreiheit erforderlich 
Bezeichnung Anzahl AP
je Raum
Fläche je 
Raum m²
Fläche 
m² Zweck / Nutzung Ausstattung 
Büroflächen
Empfang / Anmeldung 1 1 20 20 Sozialdienst Tresen, PC-Arbeitsplatz
Büro 1 1 20 20 Sozialdienst / Verwaltung PC-Arbeitsplatz, Beratungstisch, 
2 Stühle, Verbindungstüren
Antragsbüro 1 1 20 20 Sozialdienst PC-Arbeitsplatz, (Video-) 
Dolmetschen, Fingerbadruckscanner, 
Beratungstisch, 6 Stühle, Kinderecke, 
Verbindungstüren
Hausmeisterbüro 1 1 14 14 Hausdienst PC-Arbeitsplatz, Schränke für 
Werkzeuge
Sicherheitsdienst 1 1 20 20 Sicherheitsdienst PC-Arbeitsplatz, Tisch, 2 Stühle, 
Verbindungstüren
Multifunktionsbüro 2 1 20 40 Wechselnde Nutzung durch 
Kooperationspartner
PC-Arbeitsplatz, Beratungstisch, 
2 Stühle, Verbindungstüren
Flächen für Gemeinschaftsräume
Wartebereich 1 20 20 Besucher 15 Stühle, Kinderecke
Besprechung 1 20 20 Sozialdienst / Allgemein Besprechungstische, Beamer, 
10 Stühle
Teeküche 1 14 14 Sozialdienst Pantryküche, Tisch, 5 Stühle
Kopierraum 1 5 5 Allgemein Kopierer
WC Mitarbeitende 2 15 30 Allgemein WC-Ausstattung
WC Besucher/-innen 1 10 10 Besucher WC-Ausstattung
Lager 1 30 30 Hausdienst Erdgeschoss
Bürofläche 134
Flächen für Gemeinschaftsräume 129
Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung - 
Wohn-/Aufenthaltsbereich
Barrierefreiheit teilweise erforderlich 
Bezeichnung Anzahl AP
je Raum
Fläche je 
Raum m²
Fläche 
m² Zweck / Nutzung Ausstattung 
Wohnräume
Bewohnerzimmer Familien 30 14 420 Unterbringung Zwischentüren, Möbel
Bewohnerzimmer Männer 10 14 140 Unterbringung Möbel
Flächen für Gemeinschaftsräume
Gruppenraum 2 30 60 Allgemein mit Doppelflügeltür
kombinierbar, Tische, 40 Stühle, 
Möbel
Gemeinschaftsküchen Familien 2 20 40 Unterbringung Küchen
Gemeinschafts WCs Familien 4 12 48 Unterbringung WC-Ausstattung
Gemeinschafts Duschen Familien 4 15 60 Unterbringung Duschen, Waschbecken
Gemeinschaftsküchen Männer 1 20 20 Unterbringung Küchen
Gemeinschafts WCs Männer 2 12 24 Unterbringung WC-Ausstattung
Gemeinschafts Duschen Männer 2 15 30 Unterbringung Duschen, Waschbecken
Waschraum Familien 2 10 20 Unterbringung Anschlüsse für je 3 Waschmaschinen 
und Trockner
Waschraum Männer 1 7 7 Unterbringung Anschlüsse für je 2 Waschmaschinen 
und Trockner
Wohnräume 560
Flächen für Gemeinschaftsräume 309
Außenanlage 1 Unterbringung, Allgemein Parkplätze, Fahrradständer, 
Freifläche, Sitzgelegenheiten, 
Spielgeräte

Anlage A

3090 Zeichen

Anlage A zur V/0099/2023 
 
Kurzüberblick 
Das Konzept der kommunalen Erstaufnahme für Flüchtlinge, das seit Sommer 2015 umgesetzt 
wird, hat sich bewährt. Für die Einrichtung stehen temporär Gebäude auf dem Areal der 
ehemaligen Oxford-Kaserne zur Verfügung, die absehbar zur Vermarktung anstehen. Daher ist 
Ersatz für die Erstaufnahme zu schaffen. Dafür wurde in unmittelbarer Nachbarschaft ein 
geeignetes Grundstück gefunden, dessen Bebauung Gegenstand der Vorlage ist. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und  
Stadtmarketingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität 
weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der 
Stadtgesellschaft. 
Die Übergangseinrichtungen der Stadt Münster mit ihrer dezentralen, integrativen Ausrichtung 
und einer angemessenen Platzzahl tragen dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren 
gestärkt wird. Positive, integrative Handlungsweisen und Standards in der Unterbringung und 
Betreuung von Flüchtlingen oder Wohnungslosen sind hier maßgebliche Voraussetzungen. Über 
die kommunale Erstaufnahme für Flüchtlinge wird das zentrale Belegungsmanagements für alle 
städtischen Flüchtlingseinrichtungen abgewickelt. Das sorgt maßgeblich für eine 
sozialverträgliche und integrative Unterbringung von Flüchtlingen in den Quartieren der Stadt 
Münster. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Kommunen sind nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge 
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und 
unterzubringen. Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr 
verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, sollen in der Regel in 
Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese sind in Münster dezentral organisiert. 
Die Unterbringung der Menschen erfolgt zunächst in der städtischen Erstaufnahme, von dort wird 
die dezentrale Unterbringung nach Kriterien geplant.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen 
Aufgabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen rücken die Fragen der 
gesellschaftlichen Integration in den Fokus - von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen über 
die Integration in Wohnungsmarkt sowie Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bis hin zur Teilhabe an 
Kultur- und Sportveranstaltungen.

Anlage 1 - Lageplan Gebaeude

77 Zeichen

Neubau städtische  
Erstaufnahme für Flüchtlinge 
16 
12 
43 
42 
7 
Anlage 1

Anlage 5 - Antrag an die BV West A-W/0046/2020

1691 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung West  
                  A-W/0046/2020 
 
 
 
Münster, 21.6.20 
 
Standort der Erstaufnahmeeinrichtung  
 
 
Die Bezirksvertretung West möge beschließen: 
 
Die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge wird auch zukünftig ihren Standort im 
Oxfordquartier behalten. Dieser Standort hat sich mitsamt der notwendigen Infrastruktur 
bewährt. 
 
Begründung: 
 
Beim Workshop des politischen Arbeitskreises Flüchtlinge in Schöppingen haben die 
Teilnehmenden sich dafür ausgesprochen, den Standort der EAE im Oxfordquartier zu 
belassen, incl. der vorhandenen Infrastruktur des Sozialamtes. 
 
Dem Bericht der Geschäftsführung von Convoy in der Bezirksvertretung zufolge ist die 
Zukunft der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Oxfordquartier jedoch mehr als 
unsicher. Die jetzt für die EAE genutzten Gebäude werden größtenteils für den Wohnbau 
überplant. Lediglich der Gebäudekomplex, in dem jetzt die Kita untergebracht ist, kommt 
überhaupt noch für eine Nutzung als EAE in Frage; aber auch dies will die Convoy nicht 
sicherstellen. 
 
Der Standort Oxfordquartier hat sich mit seinen verschiedenen Angeboten bewährt. Die 
Abläufe sind eingespielt; der Standort am Rande der Innenstadt mit seinen ÖPNV Angeboten 
ideal. Deshalb soll er dort erhalten bleiben.  
Gleichzeitig lassen sich bisher keinerlei Grundstücke oder Gebäude in der Stadt finden, die 
sich für einen alternativen Standort eignen. Die Entwicklung des Oxfordquartiers geht jetzt 
jedoch zügig voran; es muss verhindert werden, dass die EAE am Ende ohne geeigneten 
Alternativstandort dort ausziehen muss.  
 
gez. 
 
Brigitte von Schoenebeck Anke Pallas  Karina Kuschewski  Kai Bleker

Beratungsverlauf (7)

24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.06.2023 Integrationsrat
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Roxeler Straße 340
  • Bernings Kotten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0099/2023
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2023
Erstellt
13.02.2023 09:47