V/0099/2023
Neubau eines Gebäudes für die städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge im Stadtteil Gievenbeck - Grundsatzbeschluss
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Anlage 4 - Antrag an die BV West A-W/0011/2020
394 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung West
A-W/0011/2020
Münster, 25.2.20
Zukunft der Erstaufnahmeeinrichtung
Die Verwaltung wird gebeten zu berichten, ob, wie und wo der Standort der
Erstaufnahmeeinrichtung im Zuge der Entwicklung des Oxfordquartiers geplant wird.
gez.
Brigitte von Schoenebeck Anke Pallas Karina Kuschewski Kai Bleker
Anlage 3 - Gebaeudeplaene/Machbarkeitsstudie
3513 Zeichen
Erdgeschoss Organisation: ca. 361 m²
Empfang ca. 19 m²
Sicherheitsdienst ca. 26 m²
behindertengerechtes WC ca. 9 m²
Foyer ca. 17 m²
Warteraum ca. 23 m²
Flur ca. 32 m²
Antragsbüro ca. 20 m²
Büro ca. 20 m²
Multifunktionsbüro ca. 20 m²
Multifunktionsbüro ca. 20 m²
Flur ca. 31 m²
Kopierraum ca. 4 m²
Lager-/Materialraum ca. 8 m²
Besprechungsraum ca. 27 m²
Teeküche ca. 13 m²
Hausmeisterbüro ca. 16 m²
Lager ca. 27 m²
behindertengerechtes WC ca. 10 m²
Herren WC ca. 9 m²
Damen WC ca. 10 m²
Putzmittelraum ca. 4 m²
Obergeschoss Familien: ca. 180 m²
Flur ca. 36 m²
- Zimmer ca. 14 m²
Duschen ca. 13 m²
WCs ca. 15 m²
- Zimmer ca. 14 m²
Treppenhaus ca. 15 m²
Fahrstuhl ca. 4 m²
Küche ca. 13 m²
OG Flexible Unterkunft ca. 217 m²
Flur ca. 61 m²
- Zimmer ca. 14 m²
Duschen ca. 11 m²
behindertengerechtes Bad ca. 8 m²
WCs ca. 12 m²
NEUBAU EINER STÄDTISCHEN
ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG
FÜR FLÜCHTLINGE
BERNINGS KOTTEN
48161 MÜNSTER
GRUNDRISSE
EG / 1.OG / 2.OG
EG 1.OG / 2.OG
1:200
Erdgeschoss Männer: ca. 77 m²
Flur ca. 8 m²
Technikraum ca. 10 m²
Flur ca. 4 m²
behindertengerechtes WC ca. 6 m²
Putzmittelraum ca. 4 m²
Treppenhaus ca. 8 m²
Waschraum ca. 8 m²
Gruppenraum ca. 29 m²
Erdgeschoss Familien: ca. 81 m²
Flur ca. 12 m²
Waschraum ca. 8 m²
Treppenhaus ca. 8 m²
Fahrstuhl ca. 4 m²
behindertengerechtes WC ca. 6 m²
Flur ca. 4 m²
Waschraum ca. 10 m²
Gruppenraum ca. 29 m²
Erdgeschoss Citeq ca. 11 m²
Obergeschoss Männer: ca. 166 m²
Flur ca. 36 m²
- Zimmer ca. 14 m²
WCs ca. 15 m²
Duschen ca. 13 m²
- Zimmer ca. 14 m²
Küche ca. 13 m²
Treppenhaus ca. 15 m²
Putzmittelraum ca. 4 m²
Erdgeschoss: ca. 530 m²
1. Obergeschoss: ca. 563 m²
2. Obergeschoss: ca. 563 m²
EAE gesamt: ca. 1.657 m²
11.10.2021 d 21.12.2022
Suhre Suhre
Koops / Wenzel
12
3
54
6
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11
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flexible
Trennwand
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1 2 3 4 FEUERWEHR
STÄDTISCHE ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG
FÜR FLÜCHTLINGE
Flurstück 130 Flurstück 123 Flurstück 122
1:250
EAE Grundstücksfläche:
11
Davon:
Flurstück 122:
Flurstück 123:
Flurstück 130 (Teilstück):
12 13 7 8 9 10 11 6 5 4 3 2 1
Erstaufnahmeeinrichtung:
Außenbereich:
10
1
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5 614151617 18 19 27 28 29 30 26 25 24 23 20 21 22
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3
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5
6
7 6
8 8 9
9
Spielkombination
Doppelschaukel
Federgeräte
Sitzbänke mit Rückenlehne
Treffpunkt mit Sitzbänken
Fahrradstellplätze (überdacht)
Fahrradstellplätze
Unterflurcontainer Kfz-
Stellplätze (EAE)
1 7 2 3 4 5 FEUERWEHR
10
2 11
1
STÄDTISCHE ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG
FÜR FLÜCHTLINGE
3
12
Feuerwehr Grundstücksfläche:
Kfz-Stellpltäze (Feuerwehr)
Fahrradstellplätze (Feuerwehr)
Öffentliche Grundstücksfläche: Kfz-
Stellplätze (EAE; barrierefrei; Baulast)
4
5
3 5
Flurstück 130 Flurstück 123 Flurstück 122
AUSSENBEREICH
1:250 e 28.04.2023 11.10.2021
Suhre Suhre
Koops / Wenzel
Beschlussvorlage
20984 Zeichen
V/0099/2023 V/0099/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau eines Gebäudes für die städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge im Stadtteil Gievenbeck - Grundsatzbeschluss Beratungsfolge 24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 07.06.2023 Integrationsrat Anhörung 13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat spricht sich für einen Neubau der städtischen Erstaufnahme für Flüchtlinge auf einer Fläche an der Straße Bernings Kotten im Stadtteil Gievenbeck aus (Anlage 1). 2. Dem als Anlage 2 beigefügten Raumprogramm für die kommunale Erstaufnahme für Flüchtlinge mit Platz für die vorübergehende Unterbringung von bis zu ca. 80 Menschen sowie Verwaltungs- und Multifunktionsräume wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf Grundlage dieses Grundsatzbeschlusses weiter- zuentwickeln und den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Das Neubauprojekt für die städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge soll ab der Ausführungsplanung von der Wohn + Stadtbau GmbH übernommen und in das Eigentum der Stadt Münster errichtet werden. 4. Das Grundstück steht im Eigentum der KonvOY GmbH. Parallel zum Errichtungsbeschluss erfolgt der Erwerb durch die Stadt Münster. Sozialamt 16.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-5040 Lembeck@stadt-muenster.de - 2 - V/0099/2023 5. Auf die Errichtung einer neuen festen Übergangseinrichtung zur Unterbringung geflüchteter Men- schen mit bis zu 50 Plätzen auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne wird verzichtet. 6. Eine potentielle Erweiterungsmöglichkeit für das Feuerwehrgebäude ist in den Planungen berück- sichtigt. 7. Die Anträge an die Bezirksvertretung Münster-West A-W/0011/2020 „Zukunft der Erstaufnahme- einrichtung“ und A-W/0046/2020 „Standort der Erstaufnahmeeinrichtung“ sind damit erledigt. 8. Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 160.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die weitere Planung für einen Neubau der städtischen Erstaufnahme für Flüchtlinge durch Dritte ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Investitionsmaßnahme N.N. Neubau der städtischen Erstaufnahme für Flüchtlinge Auszahlungen 08 für Baumaßnahmen 2023 160.000 Planungskosten Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 160.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung des Finanzbedarfs erfolgt innerhalb des investiven Budgets des Dezernates für Soziales und Kultur aus den investiven Mitteln in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ in Höhe von 10.000 € sowie in der Pro- duktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ in Höhe von 150.000 €. Die zur Finanzierung des Neubaus für die städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge voraussichtlich erforderlichen Mittel werden bis zum Errichtungsbeschluss ermittelt und zum Haushaltsplan-Entwurf 2024 angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme auf Basis eines Grobkostenrahmens im Rahmen der Machbarkeitsstudie von einem Investitionsvolumen von ca. 12,5 Mio. € ausgegangen wird. Begründung: Zu I: Vorbemerkungen Auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne an der Roxeler Straße 340 sind derzeit unter- schiedliche städtische Nutzungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Betreuung und Beratung geflüchteter Menschen angesiedelt. Es handelt sich dabei um das Wohn-/Übernachtungshaus der kommunalen Erstaufnahme für Flüchtlinge im Gebäude 42 (Anmietung von KonvOY GmbH), - 3 - V/0099/2023 den Verwaltungs- und Beratungsstützpunkt der Erstaufnahme im Gebäude 7 (Anmietung von KonvOY GmbH), die temporären Flüchtlingsunterkünfte, die vor allem wegen der vielen Geflüchteten aus der Ukraine in den Gebäuden 12 und 16 temporär (wieder) aktiviert wurden (Anmietung von KonvOY GmbH) sowie die Schulungs- und Beratungsräume im Gebäude 43, die ebenfalls wegen der vielen Menschen aus der Ukraine vorübergehend auch für logistische Lösungen genutzt wurden bzw. werden (z. B. Versorgung, Catering usw.). Die Gebäude sind in der Anlage 1 gekennzeichnet. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster im Mai 2018 beschlossen, dass auf dem Gelände des ehemaligen Kasernenareals eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung als Neubau oder durch (Weiter-) Nutzung eines Bestandsgebäudes entstehen soll (vgl. Vorlage V/0038/2018 „Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flücht- lingseinrichtungen …“). Die dafür konkret zu bebauende Fläche oder ein umzubauendes Bestands- gebäude wurde noch nicht festgelegt. Die städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge ist langfristig erforderlich und sollte aus Sicht der Verwal- tung vor Ort erhalten bleiben. Im Zusammenhang mit der Überplanung des Geländes der ehemaligen Kaserne ergeben sich jedoch überlagernde Nutzungs- bzw. Verwertungsinteressen. Mit dieser Vorla- ge soll daher eine grundsätzliche Klärung darüber herbeigeführt werden, welche Infrastrukturangebo- te für geflüchtete Menschen im zukünftigen Oxford-Quartier oder in dessen unmittelbarem Umfeld langfristig abgesichert werden. Kommunale Erstaufnahme und zentrales Belegungsmanagement - Ausgangslage Das Konzept der kommunalen Erstaufnahme und des dort angebundenen zentralen Belegungsma- nagements für alle städtischen Flüchtlingseinrichtungen, das seit Sommer 2015 umgesetzt wird, hat sich bewährt. Diese Funktionen sind feste und notwendige Bestandteile des städtischen dezentralen Unterbringungskonzepts für Flüchtlinge und gewährleisten eine geordnete Aufnahme und Verteilung der durch das Land zugewiesenen geflüchteten Menschen auf die dezentralen Flüchtlingseinrichtun- gen. Das sorgt im Ergebnis maßgeblich für eine sozialverträgliche und integrative Unterbringung von Flüchtlingen in den Quartieren der Stadt Münster und erfährt eine große Zustimmung bei allen Betei- ligten. Die Anforderungen durch den teilweise massiven Zuzug von Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg nach Münster flohen, hat noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine funktionie- rende städtische Erstaufnahme für die Aufnahme und Verteilung von geflüchteten Menschen in Müns- ter ist. Der Betrieb der Erstaufnahme erfordert neben ca. 80 Unterbringungsplätzen, in denen die ankom- menden Menschen vorübergehend wohnen können, ausreichende räumliche Kapazitäten für die Verwaltung und Betreuung durch den Sozialdienst für Flüchtlinge, den Haus- und Sicherheitsdienst sowie für begleitende Angebote wie Sprachkurse, Kinderbetreuung und ehrenamtliches Engagement. Bürokapazitäten, die beispielsweise für den Integration Point der Arbeitsverwaltung, das Jobcenter oder eine effiziente rechtskreisübergreifende Sachbearbeitung genutzt werden können, gehören ebenfalls dazu. Darüber hinaus sind zentrale Lagermöglichkeiten für Mobiliar und Ausstattungsge- genstände erforderlich. In den umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren zum städtebaulichen Masterplan für das Areal der Oxford-Kaserne war diese Nutzung nicht Gegenstand des Dialogs. Die besonderen Anforderungen an die gute Unterbringung der sehr zahlreichen zuziehenden Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016 machten es jedoch erforderlich, die Erstaufnahme dort temporär zu etablieren. Die Kasernenflä- che war seinerzeit der einzige verfügbare Standort. Er hat sich im Laufe der Zeit als sehr geeignet erwiesen. - 4 - V/0099/2023 Der Standort der kommunalen Erstaufnahme trifft vor Ort auf eine hohe Akzeptanz durch Politik und Zivilgesellschaft. Das mag das Engagement der Bezirksvertretung Münster-West verdeutlichen, die sich in zwei Anträgen (Anlagen 4 und 5) im Februar und Juni 2020 dafür ausgesprochen hat, dass die Erstaufnahme für Flüchtlinge auch zukünftig ihren Standort im Oxfordquartier behält („Dieser Standort hat sich mitsamt der notwendigen Infrastruktur bewährt“). Die Nutzung der Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne für den Zweck war nur be- fristet geplant. Die aktive Quartiersentwicklung erfordert nun in der Sache neue Entscheidungen ver- bunden mit der Chance, eine moderne und besser angebundene Erstaufnahme für Flüchtlinge zu errichten. Die Verlagerung der Einrichtung in einen anderen Stadtteil wäre, wie beispielsweise die Erfahrungen aus den Mediationsverfahren zeigen, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und könnte mit Si- cherheit nicht kurzfristig umgesetzt werden. Bei der Suche nach einem alternativen Standort geht es zudem nicht um die Verlagerung einer normalen Flüchtlingseinrichtung mit 50 Plätzen und ohne Ver- waltungsteil. Daher kommen auch keine der in den Mediationsverfahren festgelegten Standorte für dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen in Betracht. Vielmehr geht es um eine Immobilie für eine größere Personenzahl und um die damit verbundenen Infrastrukturbedarfe, also vor allem Verwaltungs- sowie Multifunktionsräume für Beratung und Betreuung, die sich von Wohngebäuden unterscheiden (Be- triebszeiten, An- und Abfahrverkehre, Nutzungsmischung). Lösungsvorschlag - Ersatzbau an der Straße Bernings Kotten Die Verwaltung hat einen Alternativstandort an der Straße Bernings Kotten gefunden, der in der Anla- ge 1 gekennzeichnet und in der Anlage 3 näher dargestellt ist. Die Fläche ist verfügbar, es besteht Baurecht und sie grenzt unmittelbar an die Fläche der ehemaligen Oxford-Kaserne an. Innerhalb des Standortes wird eine öffentliche Geh- und Radwegverbindung in das westliche Oxford-Quartier ver- laufen, wodurch die städtische Erstaufnahme mit der Umgebung vernetzt wird. Der Standort ist trotz seines relativ geringeren Flächenpotenzials wegen der Gegebenheiten durch den Bebauungsplan, der Konstellation zu den Nachbargrundstücken und seiner Erschließung gut geeignet, dort eine dauerhafte Erstaufnahme für Flüchtlinge zu errichten. Er ist mit dem ruhig gelege- nen Wendehammer sehr gut angebunden. Ebenso können differenzierte Außenanlagen errichtet werden. Das Raumprogramm der Erstaufnahme (Anlage 2) wurde optimiert und an einem Mindest- bedarf an Flächen ausgerichtet. Die Pläne der Machbarkeitsstudie (Anlage 3) zeigen, dass die ver- fügbare Fläche für die Einrichtung gerade ausreicht. Mit dem vorgeschlagenen Grundstück kann eine Verlagerung der kommunalen Erstaufnahme an einen anderen (Makro-) Standort bzw. in einen ande- ren Stadtteil vermieden werden - die Einrichtung bleibt praktisch vor Ort. Das Grundstück muss von der KonvOY GmbH erworben werden, wozu parallel zum Errichtungsbeschluss ein Beschlussvor- schlag zum Grundstücksübertrag auf den Weg gebracht werden soll. Die Anträge an die Bezirksvertretung Münster-West A-W/0011/2020 „Zukunft der Erstaufnahmeein- richtung“ (Anlage 4) und A-W/0046/2020 „Standort der Erstaufnahmeeinrichtung“ (Anlage 5) sind mit einem positiven Beschluss über diese Vorlage erledigt. Weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Eine vertiefende Machbarkeitsstudie hat neben den beschriebenen räumlichen und planerischen Vo- raussetzungen bereits folgende Aspekte berücksichtigt: Als Beitrag zum Klimaschutz eine Photovoltaikanlage als auch ein Retentionsdach (Dachbegrü- nung, Wasserabfluss wird zeitlich verzögert, lateinisch retentio - das Zurückhalten) zur Regen- wasserrückhaltung. Getrennte Eingangssituationen für die unterschiedlichen Funktionen im Erdgeschoss. Neben einem eigenen Eingang auch eigene Waschräume und eigene Gruppenräume für jede Wohneinheit (Familien, Männer usw.). - 5 - V/0099/2023 Zwei einheitliche Obergeschosse mit drei Zonen für unterschiedliche Bewohnergruppen (z. B. Familien, Männer). Eine mittlere Zone als flexible Unterkunft, um auf sich ändernde Entwicklungen bei geflüchteten Gruppen ohne bauliche Veränderungen reagieren zu können. Barrierefreie Zuwegungen, Bereiche für witterungsgeschützte Fahrradstellplätze, begrünte Freiflä- chen, geschützte Treffpunkte für Geflüchtete. Spielplatz mit Spielgeräten für die städtische Erstaufnahme, der nach außen geöffnet ist, um sozi- ale Teilhabe zu fördern. Eine Erweiterungsmöglichkeit des Feuerwehrhauses um eine Fahrzeughalle, incl. der dafür not- wendigen Stellplätze, bleibt erhalten, da die Situation bereits jetzt angespannt ist. Aufgrund der weiteren Entwicklung des Stadtteils Gievenbeck ist eine mindestens personelle Er- weiterung der Löscheinheit zu erwarten. Eine bauliche Abtrennung und Erweiterung der Parkplätze ist aus sicherheitsrelevanten Gründen berücksichtigt, um im Einsatzfall der Feuerwehr auch Behinderungen durch mögliche Falschpar- ker zu vermeiden. Die beabsichtigte Verlagerung der Zufahrt zu den Feuerwehrstellplätzen an den Wendehammer erhöht durch die Neusortierung der Stellplatzanlage die Sicherheit im Einsatzfall zusätzlich. Kreu- zungen der Fuß- und Fahrwege werden verhindert. Dauerhafte Flüchtlingseinrichtung - vertretbarer Verzicht und Kompensation Im Rahmen des Mediationsverfahrens 2016 - 2018 wurde festgelegt, dass auf dem Gelände der Oxford-Kaserne eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung entstehen soll. In der Vorlage V/0038/2018 wurde folgender Prüfauftrag formuliert: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob, wie und durch wen (Stadt Münster, Konzerntochterunternehmen, Dritter) auf dem Gelände der ehemaligen Oxford- Kaserne - unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und stadtplanerischen Gesichtspunkten - das Gebäude der bestehenden temporären Flüchtlingseinrichtung (Anmerkung: seinerzeit im Gebäu- de 12) in einen dauerhaften Standort umgewandelt, ein anderes Gebäude zu diesem Zweck umge- baut oder ein Neubau errichtet werden soll. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage erstellt.“ Nachdem sich abzeichnete, dass es zu einer dauerhaften Lösung für die kommunale Erstaufnahme für Flüchtlinge kommen kann, hat die Verwaltung eine Abwägung der sich dadurch überlagernden Nutzungs- bzw. Verwertungsinteressen vorgenommen. Unterschiedliche Nutzungen für die Unter- bringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen auf der einen Seite, die Entwicklung des Oxford-Quartiers zu einem neuen Stadtquartier und zugunsten dringend benötigten Wohnraums auf der anderen Seite, damit die wichtigen wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Aufgaben ausrei- chend realisiert werden können. Aus sozialpolitischer Sicht ist ein Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung nach dem müns- terschen Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wertvoll, insbesondere wenn - wie für den geplanten Standort im Oxfordquartier - bereits ein positives Ergebnis aus einem Mediati- onsverfahren und ein entsprechender Ratsbeschluss dazu vorliegen. Aber mit seiner Realisierung wäre der vorgeschlagene Ersatzbau für die Erstaufnahme ebenfalls eine „dauerhafte Flüchtlingsein- richtung“. Eine der tragenden Säulen des münsterschen Flüchtlingskonzepts ist eben auch die mög- lichst gleichmäßige Verteilung der Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet und eine Vermeidung von kleinräumlich konzentrierten Einrichtungen. Daher scheint es gerechtfertigt, bei einem Neubau für die Erstaufnahme im unmittelbaren Umfeld von den weiteren Planungen für die bereits beschlossene dauerhafte Flüchtlingseinrichtung abzusehen, zumal weitere Standorte für dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen im Stadtgebiet bereits beschlossen sind. Die Verwaltung schlägt deshalb mit dieser Vorlage eine von der Entscheidung aus dem Jahr 2018 abweichende Beschlussfassung der Gremien vor. - 6 - V/0099/2023 Weiterer Planungsprozess Die vorliegende Machbarkeitsstudie ist Ergebnis detaillierter Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachämtern. Architekten und Ingenieure bewerten die Planungsstadien eines Projekts in so genann- ten Leistungsphasen. Diese sind in ihrer Honorarordnung (HOAI) präzisiert. Für die Machbarkeitsstu- die zur städtischen Erstaufnahme für Flüchtlinge heißt dies, dass die Planung realisierbar ist und in der Ebene eines - wenn auch noch nicht abgeschlossenen - Vorentwurfes nach der HOAI bewertet wird. Der Plan hat damit die Leistungsphasen der Grundlagenermittlung und Vorplanung hinter sich. Durch die vertiefende Einarbeitung und die damit gewonnenen projektspezifischen Informationen ist nach Ansicht der Beteiligten die Fortführung der Planung durch die Stadt sowohl der wirtschaftlichste als auch schnellste Weg zur Realisierung des Vorhabens. Die Planung wird mithilfe von Software als vernetzte Planung mit der Wohn + Stadtbau GmbH sowie mit externen Fachplanern angelegt. Denn vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates soll die Wohn + Stadtbau GmbH das Projekt mit der Ausführungsplanung (eine folgende Leistungsphase) als Generalübernehmerin fortführen und in das Eigentum der Stadt Münster errichten. Es soll keine Eigentumsübertragung stattfinden. Gemeinsames Ziel ist es, dass in dieser Verbindung die Inbetriebnahme der Einrichtung zum vierten Quartal 2026 erreicht werden soll. Finanzbedarf und Finanzierung Auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist von einem Investitionsvolumen von 12,5 Mio. € auszugehen. Diese Schätzung muss dann im Laufe der weiteren Planungen konkretisiert werden. Drittmittel für den Bau von Flüchtlingseinrichtungen stehen nicht zur Verfügung. Nachdem die Ver- handlungen mit der Wohn + Stadtbau GmbH zu dem Ergebnis führen, dass ein Neubau für die städti- sche Erstaufnahme im städtischen Eigentum bleiben soll, sind für das Projekt insgesamt die Weichen zur Finanzierung zu stellen, denn investive Mittel sind bislang nicht im Haushaltsplan enthalten. Nach der Kostenermittlung im Zuge der Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses wird im Laufe des Jahres 2023 die Höhe der benötigten Mittel im Teilfinanzplan feststehen, die mit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs für 2024 ff. eingestellt werden sollen. Lediglich die im laufenden Jahr zu er- wartenden Planungskosten in Höhe von 160.000 € können innerhalb des Budgets gedeckt werden. Für Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände wird in wesentlichen Teilen eine Neuanschaffung eingeplant, da die Ausstattung der aktuellen temporären Lösung weitgehend abgenutzt und nur in Teilen zeitgemäß ist. Im Übrigen wird mit einer teilweisen Neuausstattung den geänderten räumlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Der Anteil dieser Investitionen ist orientiert am gesamten Finanzbedarf sehr gering. Ausblick / Weiteres Verfahren Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die Planungen bis zum Er- richtungsbeschluss und danach zur Genehmigungsplanung fortführen, um sie mit Beginn der dann folgenden Leistungsphase nach der HOAI an die Wohn + Stadtbau GmbH zu übergeben. Sie wird die weiteren Schritte (Ausführungsplanung, Vergabe sowie Objektüberwachung und -betreuung) über- nehmen. Mit ihrer nachgewiesenen Kompetenz im Bau von städtischen Flüchtlingseinrichtungen ist eine gute Lösung zu erwarten. Die Inbetriebnahme der Einrichtung hängt mit dem Fortgang der bauli- chen Erschließung zur Entwicklung des Oxford-Quartieres und daher mit dem darauf harmonisierten Ende der Mietzeit für die Nutzung der Gebäude der KonvOY GmbH zusammen (März 2026). In einer Übergangszeit mit zeitlicher Parallelität von Rückbau- und Tiefbauarbeiten und auslaufender Nutzung muss voraussichtlich zum vierten Quartal 2026 die Inbetriebnahme des Neubaus eingeplant werden. - 7 - V/0099/2023 In einem parallelen Verfahren ist durch die Gremien noch über den Ankauf des Grundstücks von der KonvOY GmbH zu entscheiden. Bis zur Fertigstellung eines Ersatzbaus für die städtische Erstauf- nahme für Flüchtlinge werden die bislang auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne dafür ge- nutzten Gebäude, das Wohngebäude (Gebäude 42) sowie der Organisations- und Betreuungsbereich (Gebäude 7 und 43), in ihren bisherigen Funktionen voraussichtlich weitergenutzt. Die Abstimmung mit dem Fortgang der Baureifmachung, der Erschließung und der Quartiersentwicklung des Oxford- Quartiers wird laufend durchgeführt und berücksichtigt. Alternativen für die Zwischenzeit bestehen derzeit nicht. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Die Veranschlagung der erforderlichen Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsplan erfolgt unter Berücksichtigung weiterer Erkenntnisse im Planungsprozess. Bei diesem Bauvorhaben ist die Auf- nahme in den Haushaltsplanentwurf 2024 vorgesehen, um einen Baubeginn 2024 gewährleisten zu können. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage 2 - Raumprogramm
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Anlage 2 Raumprogramm Städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge Gesamtbedarf - Übersicht Fläche m² Bürofläche 134 Flächen für Gemeinschaftsräume 438 Wohnfläche 560 Gesamt 1.132 Organisation der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung Barrierefreiheit erforderlich Bezeichnung Anzahl AP je Raum Fläche je Raum m² Fläche m² Zweck / Nutzung Ausstattung Büroflächen Empfang / Anmeldung 1 1 20 20 Sozialdienst Tresen, PC-Arbeitsplatz Büro 1 1 20 20 Sozialdienst / Verwaltung PC-Arbeitsplatz, Beratungstisch, 2 Stühle, Verbindungstüren Antragsbüro 1 1 20 20 Sozialdienst PC-Arbeitsplatz, (Video-) Dolmetschen, Fingerbadruckscanner, Beratungstisch, 6 Stühle, Kinderecke, Verbindungstüren Hausmeisterbüro 1 1 14 14 Hausdienst PC-Arbeitsplatz, Schränke für Werkzeuge Sicherheitsdienst 1 1 20 20 Sicherheitsdienst PC-Arbeitsplatz, Tisch, 2 Stühle, Verbindungstüren Multifunktionsbüro 2 1 20 40 Wechselnde Nutzung durch Kooperationspartner PC-Arbeitsplatz, Beratungstisch, 2 Stühle, Verbindungstüren Flächen für Gemeinschaftsräume Wartebereich 1 20 20 Besucher 15 Stühle, Kinderecke Besprechung 1 20 20 Sozialdienst / Allgemein Besprechungstische, Beamer, 10 Stühle Teeküche 1 14 14 Sozialdienst Pantryküche, Tisch, 5 Stühle Kopierraum 1 5 5 Allgemein Kopierer WC Mitarbeitende 2 15 30 Allgemein WC-Ausstattung WC Besucher/-innen 1 10 10 Besucher WC-Ausstattung Lager 1 30 30 Hausdienst Erdgeschoss Bürofläche 134 Flächen für Gemeinschaftsräume 129 Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung - Wohn-/Aufenthaltsbereich Barrierefreiheit teilweise erforderlich Bezeichnung Anzahl AP je Raum Fläche je Raum m² Fläche m² Zweck / Nutzung Ausstattung Wohnräume Bewohnerzimmer Familien 30 14 420 Unterbringung Zwischentüren, Möbel Bewohnerzimmer Männer 10 14 140 Unterbringung Möbel Flächen für Gemeinschaftsräume Gruppenraum 2 30 60 Allgemein mit Doppelflügeltür kombinierbar, Tische, 40 Stühle, Möbel Gemeinschaftsküchen Familien 2 20 40 Unterbringung Küchen Gemeinschafts WCs Familien 4 12 48 Unterbringung WC-Ausstattung Gemeinschafts Duschen Familien 4 15 60 Unterbringung Duschen, Waschbecken Gemeinschaftsküchen Männer 1 20 20 Unterbringung Küchen Gemeinschafts WCs Männer 2 12 24 Unterbringung WC-Ausstattung Gemeinschafts Duschen Männer 2 15 30 Unterbringung Duschen, Waschbecken Waschraum Familien 2 10 20 Unterbringung Anschlüsse für je 3 Waschmaschinen und Trockner Waschraum Männer 1 7 7 Unterbringung Anschlüsse für je 2 Waschmaschinen und Trockner Wohnräume 560 Flächen für Gemeinschaftsräume 309 Außenanlage 1 Unterbringung, Allgemein Parkplätze, Fahrradständer, Freifläche, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte
Anlage A
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Anlage A zur V/0099/2023 Kurzüberblick Das Konzept der kommunalen Erstaufnahme für Flüchtlinge, das seit Sommer 2015 umgesetzt wird, hat sich bewährt. Für die Einrichtung stehen temporär Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne zur Verfügung, die absehbar zur Vermarktung anstehen. Daher ist Ersatz für die Erstaufnahme zu schaffen. Dafür wurde in unmittelbarer Nachbarschaft ein geeignetes Grundstück gefunden, dessen Bebauung Gegenstand der Vorlage ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die Übergangseinrichtungen der Stadt Münster mit ihrer dezentralen, integrativen Ausrichtung und einer angemessenen Platzzahl tragen dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird. Positive, integrative Handlungsweisen und Standards in der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen oder Wohnungslosen sind hier maßgebliche Voraussetzungen. Über die kommunale Erstaufnahme für Flüchtlinge wird das zentrale Belegungsmanagements für alle städtischen Flüchtlingseinrichtungen abgewickelt. Das sorgt maßgeblich für eine sozialverträgliche und integrative Unterbringung von Flüchtlingen in den Quartieren der Stadt Münster. Finanzierung Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Kommunen sind nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese sind in Münster dezentral organisiert. Die Unterbringung der Menschen erfolgt zunächst in der städtischen Erstaufnahme, von dort wird die dezentrale Unterbringung nach Kriterien geplant. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen Aufgabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen rücken die Fragen der gesellschaftlichen Integration in den Fokus - von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen über die Integration in Wohnungsmarkt sowie Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bis hin zur Teilhabe an Kultur- und Sportveranstaltungen.
Anlage 1 - Lageplan Gebaeude
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Neubau städtische Erstaufnahme für Flüchtlinge 16 12 43 42 7 Anlage 1
Anlage 5 - Antrag an die BV West A-W/0046/2020
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Fraktion in der Bezirksvertretung West
A-W/0046/2020
Münster, 21.6.20
Standort der Erstaufnahmeeinrichtung
Die Bezirksvertretung West möge beschließen:
Die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge wird auch zukünftig ihren Standort im
Oxfordquartier behalten. Dieser Standort hat sich mitsamt der notwendigen Infrastruktur
bewährt.
Begründung:
Beim Workshop des politischen Arbeitskreises Flüchtlinge in Schöppingen haben die
Teilnehmenden sich dafür ausgesprochen, den Standort der EAE im Oxfordquartier zu
belassen, incl. der vorhandenen Infrastruktur des Sozialamtes.
Dem Bericht der Geschäftsführung von Convoy in der Bezirksvertretung zufolge ist die
Zukunft der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Oxfordquartier jedoch mehr als
unsicher. Die jetzt für die EAE genutzten Gebäude werden größtenteils für den Wohnbau
überplant. Lediglich der Gebäudekomplex, in dem jetzt die Kita untergebracht ist, kommt
überhaupt noch für eine Nutzung als EAE in Frage; aber auch dies will die Convoy nicht
sicherstellen.
Der Standort Oxfordquartier hat sich mit seinen verschiedenen Angeboten bewährt. Die
Abläufe sind eingespielt; der Standort am Rande der Innenstadt mit seinen ÖPNV Angeboten
ideal. Deshalb soll er dort erhalten bleiben.
Gleichzeitig lassen sich bisher keinerlei Grundstücke oder Gebäude in der Stadt finden, die
sich für einen alternativen Standort eignen. Die Entwicklung des Oxfordquartiers geht jetzt
jedoch zügig voran; es muss verhindert werden, dass die EAE am Ende ohne geeigneten
Alternativstandort dort ausziehen muss.
gez.
Brigitte von Schoenebeck Anke Pallas Karina Kuschewski Kai Bleker
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Roxeler Straße 340
- Bernings Kotten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0099/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2023
- Erstellt
- 13.02.2023 09:47