V/0144/2009
I. Abschluss des NKF-Projektes I: Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für den Kernhaushalt
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Beschlussvorlage
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V/0144/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft I. Abschluss des NKF-Projektes I: Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für den Kernhaushalt II. NKF-Projekt II: Festlegung des Konsolidierungskreises für den Konzernabschluss und Auswahl und Implementierung der Konsolidierungssoftware Beratungsfolge 18.03.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das NKF-Projekt – Teil I (Umstellung des Kernhaushaltes der Stadt Münster) mit Wirkung zum 31.03.2009 grundsätzlich beendet ist. Darauf aufbauend wird die Entwicklung einer neuen, zielorientierten Steuerung kontinuierlich fortgesetzt. Hierzu gehört u. a. der Aufbau eines geeigneten Berichtswesens. 2. Die nachfolgenden städtischen Beteiligungen Stadtwerke Münster GmbH als Teilkonzern, Wohn- und Stadtbau GmbH - Wohnungsunternehmen der Stadt Münster - sowie die eigen- betriebsähnlichen Einrichtungen Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) und ggf. citeq werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. 3. Für die Konzernberichterstattung und Rechnungslegung (Konzernabschluss und Konzernbi- lanz) wird die SAP-Software SEM-BCS im Rahmen des interkommunalen Gemeinschafts- projektes durch die Fa. bpc unter Federführung und mit Unterstützung der citeq einge- führt. Die finanziellen Mittel von 100.000 € sind im Haushaltsplan 2009 veranschlagt. Begründung: Ad I: Abschluss des NKF Projektes I: Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanage- ments für den Kernhaushalt Mit Beschluss zur Vorlage V/0283/2005 hat der Rat am 11.05.2005 den Bericht zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) zur Kenntnis genommen und beschlossen, Vorlagen-Nr.: V/0144/2009 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492 20 00 E-Mail: Reinkemeier@stadt-muenster.de Datum: 09.03.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0144/2009 dass ein politischer Arbeitskreis zur Unterstützung des Umstellungsprozesses gebildet wird. Ziel- setzung der Stadt Münster war, dass das NKF bei der Stadt Münster nicht nur eingeführt wird, weil es das Gesetz vorschreibt und um das Finanzwesen zu reformieren, sondern vor allem um die Steuerung der Kommune zu verbessern. Nach Abschluss des Umstellungsprozesses kann festgestellt werden, dass - inzwischen alle Ämter der Stadt Münster termingerecht in 3 Wellen auf das doppische Rech- nungswesen für die Planung, Bewirtschaftung und Rechnungslegung umgestellt worden sind, - zur outputorientierten Steuerung für alle Produktgruppen und Produkte Produktbe- schreibungen mit Ziel- und Leistungskennzahlen gebildet worden sind, - eine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 erstellt wurde, - mit dem Umstellungsprozess gleichzeitig eine vollständig neue DV-Software auf SAP Basis mit einer Vielzahl von Anpassungen von Vorverfahren eingeführt worden ist, - mehrere hundert Mitarbeiter-/Mitarbeiterinnen in unterschiedlichsten Einsatzfeldern entspre- chend fortgebildet, geschult und auf den Einsatz vorbereitet worden sind, - der politische Arbeitskreis i n regelmäßig stattfindenden Sitzungen den Umstellungsprozess kontinuierlich begleitet hat, - das Projektcontrolling durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision regelmäßig stattgefunden hat und der Rechnungsprüfungsausschuss fortlaufend über den Umset- zungsstand informiert wurde, - auch das Pilotprojekt des Landes , in dem die Stadt Münster als Pilotkommune im Rahmen des NKF-Netzwerks mitgearbeitet hat, per 31.12.2008 erfolgreich beendet wurde. - die Arbeiten zur Aufstellung des doppischen Jahresabschlusses 2008 laufen. Als Ende für das NKF-Projekt – Teil I (im Gegensatz zum NKF-Projekt Teil II = NKF- Konzernab- schluss) der Stadt Münster wurde der 31.03.2009 gewählt, da im Nachgang zur Bewirtschaftungs- umstellung für das erste vollständige NKF-Jahr nach dem 31.12.2008 noch die Rechnungslegung sowie einige Anpassungsarbeiten für DV-Vorverfahren (TFA-Modul oder Einführung von SCOWI) zu leisten sind. Ferner wird z. Z. noch unabhängig von der Beendigung des NKF-Teil I an der Einführung eines geeigneten (u. a. zielgruppenorientierten, unterjährigen) Berichtswesens zur Bewirtschaftung und Steuerung des Haushaltes gearbeitet. Ad II: NKF Projekt II: Festlegung des Konsolidierungskreises für den Konzernabschluss und Auswahl und Implementierung der Konsolidierungssoftware Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 05.11.2008 mit der Vorlage Nr. V/0775/2008 grundlegende Beschlüsse zur Vorbereitung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 gefasst. Für die weitere Arbeit sind nunmehr strategische Grundsatzentscheidungen zu treffen zur Festlegung des Konsolidierungskreises sowie zur Auswahl einer Konsolidierungssoftware. a. Festlegung des Konsolidierungskreises Folgende Konsolidierungsarten sind vorgesehen: - Vollkonsolidierung (Beteiligungsquote > 50 %, einheitliche Leitung, „verbundene Unternehmen“) - at equity (Beteiligungsquote > 20 % , maßgeblicher Einfluss, anteiliges Eigenkapital) - at cost (Beteiligungsquote < 20 %, „sonstige Beteiligungen“, Unternehmen von untergeordneter Bedeu- tung, zu Anschaffungskosten) - 3 - V/0144/2009 Bei der Vollkonsolidierung erfolgt die Betrachtung aller Leistungsbeziehungen zwischen Mutter- konzern und Tochterunternehmen. Die Konsolidierung findet entsprechend in den verschiedenen Bereichen statt: - Kapitalkonsolidierung - Schuldenkonsolidierung - Aufwands- und Ertragskonsolidierung - Zwischenergebniseliminierung Die Festlegung des Kreises der Gesellschaften der Stadt Münster, die in die Vollkonsolidierung eingehen werden, hat wesentlichen Einfluss auf die weitere Arbeit. In einem ersten Prüfschritt gilt es die Unternehmen zu identifizieren, in denen die Stadt einen be- herrschenden Einfluss hat. Dies sind: - Stadtwerke Münster GmbH (100 %) - Wohn- und Stadtbau GmbH (100 %) - Halle Münsterland GmbH (92,09 %) - Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (45,41 %) - Wirtschaftsförderung Münster GmbH (85 %) - Theater Pumpenhaus GmbH (100 %) Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen: - Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Münster Marketing - ggf. citeq - Städtische Bühnen Münster Mit den Geschäftsführungen/Werksleitungen dieser Gesellschaften fand am 18.12.2008 ein erstes Informationsgespräch zur Vorbereitung auf den Gesamtabschluss statt. In einem zweiten Prüfschritt ist untersucht worden, welche Unternehmen von maßgeblicher Be- deutung im Hinblick auf die Bilanz der Kernverwaltung sind, d.h. ob der Betrieb im Hinblick auf die Gesamtbilanz von wesentlicher Bedeutung ist. Ebenfalls gilt es zu untersuchen, welche Unter- nehmen/Eigenbetriebe besondere Leistungsbeziehungen mit der Kernverwaltung haben. Hierzu wurden folgende Kennzahlen entwickelt: - Anteil an der Bilanzsumme - Anteil am Anlagevermögen - Anteil an den Verbindlichkeiten. Anhand dieser Kennzahlen wurden folgende Unternehmen/Eigenbetriebe als von untergeord- neter Bedeutung im Hinblick auf die Erstellung einer Gesamtkonzernbilanz eingestuft: • Halle Münsterland GmbH • Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH • Wirtschaftsförderung Münster GmbH • Münster Marketing • Städtische Bühnen Münster • Theater Pumpenhaus GmbH Sie werden daher nicht in die Vollkonsolidierung einbezogen. Ebenfalls nicht einbezogen in den Kreis der voll zu konsolidierenden Unternehmen sind die recht- lich unselbständigen Stiftungen. Damit ergibt sich der Kreis der Unternehmen, die in die Vollkonsolidierung eingehen, wie folgt: - Stadtwerke Münster GmbH als Teilkonzern - 4 - V/0144/2009 - Wohn- und Stadtbau GmbH - Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - ggf. citeq. b. Auswahl einer Konsolidierungssoftware Die zweite wichtige strategische Entscheidung im Hinblick auf die Erstellung des Gesamtabschlus- ses ist die Entscheidung für eine Konsolidierungssoftware und deren Implementierung . Da- bei geht die Stadt Münster von der Grundprämi sse aus, dass die Einführung der Konzernrech- nungslegung als reine „Pflichtaufgabe“ verstanden wird und wie schon in der Auswahl eines engen Vollkonsolidierungskreises deutlich wird, die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe mit einem unbe- dingt notwendigen Standard bei der Rechnungslegung sowie dem Berichtswesen erfolgen soll. Dies führt auch zur Suche nach einer möglichst preiswerten, standardsicheren mit Verbundvortei- len versehenen „schmalen“ DV-Lösung. Zudem verfügt die Stadt Münster seit einigen Jahren über ein etabliertes und sehr gut funktionierendes Beteiligungsmanagement, das über unterschiedlichs- te Instrumente wie z.B. ein regelmäßiges Berichtswesen eine Steuerung der städtischen Beteili- gungen ermöglicht. Aufgrund der guten Erfahrungen aus einem Gemeinschaftsprojekt bei der DV-Einführung (Münster und Hamm haben als Gemeinschaftsprojekt die Fa. bpc bei der DV-Einführung beauftragt), erwägt Münster auch die Einführung eines konzernbezogenen Rechnungswesens, sowie auch die Er- stellung der Konzernbilanz im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes zu realisieren. Bereits bei der gemeinsamen DV-Umstellung beim NKF-Haushalt für Münster und Hamm, hat die Fa. bpc ein Gemeinschaftsprojekt aufgelegt, in dem es mehrere Treffen mit anderen kommunalen Anwendern gegeben hat, um gemeinsame Anforderungen an DV-Programme zu formulieren und kostengünstig für die Städte Lösungen zu erarbeiten und zu programmieren. Auch für die Aufgabe der Erstellung eines Konzernabschlusses nimmt die Stadt Münster mit ande- ren Städten in Nordrhein-Westfalen (Hamm, Leverkusen, Gelsenkirchen, Mülheim, Bonn) sowie weiteren Partnern (LWL etc.) zur Vorbereitung der DV-Auswahl und dann nachfolgender Entwick- lung einer Konsolidierungssoftware teil. Die Vorbereitungen sind soweit gediehen, dass nun die verbindliche Entscheidung für die Auswahl einer DV-Lösung sowie deren Implementie- rungsweg ansteht. Das Projekt wird koordiniert von der Fa. bpc - best practice consulting - in Münster. Auf einer Veranstaltung am 03.02.2009 in Leverkusen mit Vertretern dieser Städte wurden ver- schiedene Alternativen einer Softwarelösung erörtert: 1. Excel/Access (i. d. R. in den Kommunen als DV-Basis vorhanden) 2. Einzellösungen von Drittanbietern 3. SAP basierte Softwarelösungen (SEM-BCS oder BO (business objects). Zu 1. Bei einer geringen Anzahl voll zu konsolidierender Unternehmen (unter 5) ist der Einsatz einer Excel/Access-Lösung grundsätzlich denkbar. Diese erfordert jedoch auch erheblichen verwal- tungseigenen Programmierungsaufwand und ist insbesondere fehleranfällig. Zu 2. Eine Einzellösung von Drittanbietern hat den Nachteil, dass diese i. d. R. relativ wenig Erfahrun- gen mit der Entwicklung von Konsolidierungssoftware haben, die Entwicklungskosten von der beauftragenden Kommune alleine zu tragen sind und der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen nicht möglich ist. - 5 - V/0144/2009 Zu 3. Die dort anwesenden Vertreter der Partnerstädte sprachen sich überwiegend für die SAP ba- sierte Lösung SEM-BCS aus. Diese hat gegenüber der ebenfalls SAP basierten Lösung BO (Bu- siness Objects) den Vorteil, dass sie kostengünstiger und belegbasiert ist, wodurch die Nachvoll- ziehbarkeit der Buchungen erleichtert wird. SEM-BCS ist business warehouse basiert und wird nach Auskunft von SAP noch bis zum Jahre 2014 gewartet. Danach ist eine Überführung in BO vorgesehen. Die Stadt Münster favorisiert daher ebenfalls eine Lösung mit der Software SEM-BCS, insbe- sondere da in einem Gemeinschaftsprojekt der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommu- nen möglich und der Kostenaufwand überschaubar ist. Da die Gesamtentwicklungskosten im Gemeinschaftsprojekt geteilt werden, ist die Teilnahme für die Stadt Münster mit einem Kosten- aufwand von ca. 20 Beratertagen (als anteiliger Beitrag für die Softwarelösung) zu rechnen. Als weitere Bestandteile für die Umsetzung/Implementierung hat die Fa. bpc dann ein Leistungspaket „Beratungsunterstützung bei der Konsolidierungsvorbereitung“ sowie ein Leistungspaket „Unter- stützung beim Aufbau des SEM-BC und bei der K onsolidierungsdurchführung mit diesem System“ angeboten. Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Mittel in Höhe von 100.000 € für DV- Umsetzung/ Beratung reichen für den Implemen tierungs- und Umsetzungsprozess nach derzeiti- gem Kenntnisstand aus. c. Weiteres Vorgehen Im nächsten Schritt ist vorgesehen – nach Auswahl und Beauftragung der Fa. bpc im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes mit den Buchungen (in den Gesellschaften und in der Stadt Münster mit entsprechenden Partner-Kontierungen) zum 01.07.2009 zu beginnen, so dass auf dieser Grund- lage ein Probeabschluss zum 31.12.2009 erstellt werden kann. Dazu werden zurzeit die Kontenpläne der Gesellschaften mit dem Positionenplan aus dem Gemeinschaftsprojekt abgeglichen, um daraus einen Gesamtkontenplan für den Konzern „Stadt Münster“ zu entwickeln. Im weiteren Verlauf ist zudem die Erstellung einer Gesamtab- schlussrichtlinie erforderlich. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0144/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37