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V/0420/2013

Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitleistungsbeziehende in Münster (Modellprojekt des Landes NRW)

Vorlagen 07.06.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 39

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11398 Zeichen

V/0420/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitleistungsbeziehende in Münster (Modellprojekt 
des Landes NRW) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt  Münster befürwortet die Teilnahme an dem beabsichtigten Programm 
des Landes  zur öffentlich geförderten Beschäftigung.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Antragsverfahren nach Vorliegen der Fö r-
derrichtlinien einzuleiten bzw. soweit diese durch Träger der Freien Wohlfahrtspflege beab-
sichtigt sind, zu begleiten. 
 
3. Die Stadt Münster ist bereit kommunale Mittel (Kosten der Unterkunft) aus dem Bereich der 
Grundsicherung für Arbeit (SGB II) für die In tegration insbesondere von Langzeitleistungs-
bezieherinnen und –beziehern im Rahmen des o.g. Programms einzusetzen. Dafür werden 
91.900,-- € pro Jahr der Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt. Diese sind aus den Kosten 
der Unterkunft zu finanzieren (einges parte Mittel von bis zu 72.000, -- €, Passiv -Aktiv-
Transfer, und 19.900,-- € Wegfall der Bundesbeteiligung).  
4. Sofern aufgrund der landesseitig noch nicht bekanntgegebenen Förderrichtlinien weitere 
Beschlussfassungen notwendig werden, sind diese nachträglich zu fassen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden überwiegend durch den Passiv-Aktiv-Transfer 
bei den Kosten der Unterkunft aufgebracht.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0420/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0420/2013 
 
Begründung: 
 
1. Historie/Status quo 
 
Bereits in den 90 er Jahren hat die Stadt Münster über die EU, das Land, den von 1995 bis 2003 
bestehenden kommunalen AIM -Fond und eingesparte Sozialhilfe zahlreiche Maßnahmen mit e i-
nem erheblichem Mittelvolumen für die Fortbildung und Umschulung arbeitsloser Münsteraner e r-
folgreich umgesetzt. Die positiven Auswirkungen für die betroffenen Menschen durch eine Integr a-
tion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führen zu positiven Effekten in der sozi alen, 
wirtschaftlichen oder politischen Gesellschaft in der Stadt Münster. 
In Deutschland haben im März 2013 rd. 6,15 Mio. Menschen Leistungen der Grundsich erung für 
Arbeit nach dem SGB II erhalten. Rd. 4,5 Mio. Personen sind davon als  erwerbsfähige Leistung s-
berechtigte1 (eLb) eingestuft. Nach den jüngsten statistischen Darstellu ngen der Bu ndesagentur 
für Arbeit beziehen über 3 Mio. eLb bundesweit bereits seit 2 oder mehr Jahren Leistungen der 
Grundsicherung für Arbeit. Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die in den letzten 24 Mon a-
ten mehr als 21 Monate SGB II -Leistungen bezogen haben, spricht man von so genannten „Lan g-
zeitleistungsbeziehern“. In Nordrhein Westfalen sind derzeit über 750.000 (eLB-Quote2 9,7 %) und 
in Münster rd. 9.000 Langzeitleistungsbezieher (eLb-Quote 6,8 %) registriert. Diese Werte machen 
das hohe Maß an verfestigte r Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II deutlich, selbst wenn einige Pe r-
sonengruppen nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit Leistungen erhalten, sondern weil z.B. ihr  L e-
bensunterhalt nicht durch das Erwerbseinkommen gedeckt wird/werden kann. 
 
Die bestehenden In strumentarien zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind im Wesentl i-
chen auf die Anforderungen von arbeitsmarktnahen Personen zugeschnitten. Bei den langzeitlei s-
tungsbeziehenden Menschen handelt es sich aber oftmals um solche, die nur über eine gerin ge 
Qualifikation oder gar keine Qualifizierung verfügen, zudem auch nicht selten noch durch persönl i-
che Begleitumstände als arbeitsmarktfern einzustufen sind. Es bedarf hier oftmals längerfristiger 
aufeinander aufbauender oder dauerhafter Beschäftigungsmaßnahmen. Dazu gehören neben qua-
lifizierenden Maßnahmen, die oftmals erst nachgelagert zum Tragen kommen, solche , die den 
Tagesablauf stabilisieren, an Beschäftigung wieder heranführen oder einen hohen Begleitaufwand 
(auch durch beschäftigende Unternehmen) im Rahmen von Beschäftigung mit sich bringen.  
Mit der zum 01.04.2012 erneut durchgeführten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instr umente 
wurden öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen dieser Art nicht unerhe blich beschnitten. 
Es wird damit für dieje nigen, die ohne Förderung nicht dauerhaft im Arbeitsleben Fuß fassen kö n-
nen, immer schwieriger sich für den Arbeitsmarkt anzubieten.   
 
Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) hat im Jahr 2012 ein ESF 3-finanziertes Modellprojekt  „Ö f-
fentlich geförderte Beschäft igung in NRW“ ins Leben gerufen. Aufgerufen waren alle öffentlichen 
und gemeinnützigen Träger modellhafte Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung zu entw i-
ckeln.  Zielgruppe des Modellvorhabens waren Langzeitleistungsbezieher. Als begleitende B e-
standteile der Maßnahme waren Kompetenzfeststellungen , Qualifizierungen und Coachings  mög-
lich. Als Ziel wurde die Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis unter 
Ausgleich der Minderleistung bei einem öffentlichen oder gemeinnützigen Tr äger ausgegeben. Die 
Projektphase war aufgrund der ESF-Förderzeiträume bis Ende 2013 begrenzt. 
 
Für die ESF-Förderphase ab 2014 hat das Land bereits signalisiert, ein gleichgeartetes Vorh aben 
aufzunehmen. Dazu will es bis zum Sommer entsprechende Förderric htlinien erlassen. Nach den 
bisherigen Informationen wird davon ausgegangen, dass die Ausrichtung der Neuprojektierung 
grundlegend der des bisherigen Modellsprojektes entspricht.  
                                                
1 Erwerbsfähig ist u.a. wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, 
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mi ndestens drei Stunden täglich erwerbs-
tätig zu sein. § 8 Abs.1 SGB II 
2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezogen auf die Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren.  
3 ESF = Europäischer Sozialfonds

- 3 - 
V/0420/2013 
 
Im Kern des bisherigen Projektes stand die Vorbereitung und anschließende Arbeitsintegration von 
Langzeitleistungsbeziehern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Langzeitleistungsbeziehern die 
Leistungsfähigkeit oftmals nicht unwesentlich herabgesetzt ist und Arbeitgeber aufgrund des h o-
hen Begleitaufwandes von einer längerfristige n Beschäftigung Abstand nehmen. Durch vorbere i-
tende Maßnahmen, wie Coaching und Qualifikation und durch Ausgleich der Minderleistungsfähi g-
keit in Form des Beschäftigungszuschusses (§ 16 e SGB II) soll eine sozialversicherungspflicht ige 
Beschäftigung für diesen Personenkreis erreicht werden. 
 
ESF-Projekte sind in der Regel durch eine Verbundf inanzierung gekennzeichnet. In der bisherigen 
Modellprojektphase erfolgte diese durch Mittel des Landes  (insbes. Projektbegleitung, Coaching, 
Qualifizierung, Evaluation), des Bundes (bis zu 75 %iger Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber  
orientiert an der Minderleistung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; 25 % Arbeitgeberanteil) 
und von kommunaler Seite ( Einsatz eingesparter Kosten der Unterkunft/KdU  zur Ausweitung d er 
Fallzahl).  
 
Für das angekündigte Vorhaben wird erneut eine Verbundfinanzierung zu erwarten sein.  Auch von 
kommunaler Seite wird dazu ein Beitrag aus eigenen Mitteln  erwartet. Dieser soll durch einen 
Rückgriff auf eingesparte Kosten der Unterkunft erbr acht werden und – so im bisherigen Model l-
projekt – für zusätzliche Maßnahmen eingesetzt werden. Eine Finanzierung des 25 %igen Arbei t-
geberanteils war nicht zugelassen. Es ist nicht zu erwarten, dass dies eine Änderung erfährt.  
 
Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft entstehen bei Wegfall oder Verringerung der SGB II -
Leistungsansprüche, was insbesondere durch Integration der eLb in ein sozialversicherungspflic h-
tiges Beschäftigungsverhältnis erreicht wird.  
 
2. Bemessung eines möglichen Einsparbeitrages 
 
Die Bemessung eines Einsparbeitrages ist abhängig von der Anzahl der möglichen Förderfälle. 
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel aus dem Eingliederungsbudget (Lohnkostenz u-
schuss) kann aus Sicht des Jobcenters eine Förderung von 15 bis 20 Arbeitsverh ältnissen erfol-
gen. Priorisiert werden sollte dabei die Förderung von so genan nten Ein -Personen-
Bedarfsgemeinschaften, da hier die Chancen für eine Herausführung aus dem Leistung ssystem 
am wahrscheinlichsten sind.    
 
Der maximale Gesamtleistungsbedarf für  eine Einzelperson (ohne Besonderheiten, wie Mehrb e-
darfe für besondere Lebensumstände) beträgt in Münster 874,-- €. Er setzt sich aus dem Regelbe-
darf (382,-- €, bundesseitig finanziert) und den Kosten der Unterkunft zusammen. Die Kosten der 
Unterkunft sind überwiegend von kommunaler Seit e zu tragen. Ab 201 4 liegt die bundesseitige 
Beteiligung nur noch bei 27,6 % der Aufwendungen.  
 
Die Werte der maximal anzuerkennenden Kosten der Unterkunft betragen in Münster derzeit  für 
eine Einzelperson 432,-- € zzgl. durchschnittlich angenommen Heizkosten von 60,-- €.  
 
Für eine Einzelperson entsteht  bei einem mit 8,50 €/Std. dotierten Beschäftigungsverhäl tnis 
(1.437,-- € mtl./brutto) unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und Freibeträgen ein 
auf den Sozialleistungsbedarf anrechenbares Einkommen von rd. 750,-- € 
 
Aufgrund von § 19 Abs. 3 SGB II mindert Einkommen zunächst die Bedarfe nach §§ 20,21 und 23  
SGB II (Bundesleistungen) und danach die verbleibenden KdU. Von den gesamten Unterkunft s-
leistungen können somit 368,-- € eingespart werden.  Der Hilfebezug würde nicht verlassen. 
  
Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass alle Haushalte auch die maximal anerkennung sfähigen 
Kosten der Unterkunft ausschöpfen. Die für eine Einzelperson durchschnittlich im Jahr 2012 au f-
gewandten  KdU betrugen lt. Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 305,-- € (inkl. Heizkosten).

- 4 - 
V/0420/2013 
Bei dem gleichen Arbeitsverhältnis entstünde  eine Einsparung in der Größenordnung der einge-
setzten KdU in Höhe von rd. 305,-- €. Damit könnte der Hilfebezug  verlassen werden. 
 
Für die Bemessung möglicher Einsparungen soll  somit von einer KdU -Ersparnis von rd. 300, -- € 
ausgegangen werden. 
 
Bezogen auf 15 bzw. 20 Beschäftigungsverhältnisse wären jährliche Einsparungen von rd. 54.000 
bzw. 72.000 € erreichbar, die für ein solches Projekt eingesetzt werden könnten. Der Bundesanteil 
daran beträgt rd. 14.900 € bzw. 19.900 € und müsste somit aus kommunalen Mittel aufgebracht 
werden und soll aus dem Budget der Kosten der Unterkunft erbracht werden. 
 
Die vergangene Projektierungsphase hat gezeigt, dass die zeitlichen Ressourcen für die Antra g-
stellung und Grundsatzbeschlüsse bspw. zu finanziellen Beteiligungen aus komm unalen Mitteln 
sehr begrenzt waren. Um hier rechtzeitig grundlegende Entscheidu ngen zur Projektteilnahme und 
der Bereitschaft einer finanziellen Beteiligung von kommunaler Seite herbeizuführen, wird verwa l-
tungsseitig vorgeschlagen, die o.a. Beschlüsse zu fassen. Sofern aufgrund der noch nicht bekann-
ten Förderrichtlinien konkretisierende Beschlüsse notwendig werden, sind dies e nachträglich zu 
fassen.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0420/2013
Typ
Vorlagen
Datum
07.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37