V/0420/2013
Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitleistungsbeziehende in Münster (Modellprojekt des Landes NRW)
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Beschlussvorlage
11398 Zeichen
V/0420/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitleistungsbeziehende in Münster (Modellprojekt
des Landes NRW)
Beratungsfolge
26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung
10.07.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster befürwortet die Teilnahme an dem beabsichtigten Programm
des Landes zur öffentlich geförderten Beschäftigung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Antragsverfahren nach Vorliegen der Fö r-
derrichtlinien einzuleiten bzw. soweit diese durch Träger der Freien Wohlfahrtspflege beab-
sichtigt sind, zu begleiten.
3. Die Stadt Münster ist bereit kommunale Mittel (Kosten der Unterkunft) aus dem Bereich der
Grundsicherung für Arbeit (SGB II) für die In tegration insbesondere von Langzeitleistungs-
bezieherinnen und –beziehern im Rahmen des o.g. Programms einzusetzen. Dafür werden
91.900,-- € pro Jahr der Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt. Diese sind aus den Kosten
der Unterkunft zu finanzieren (einges parte Mittel von bis zu 72.000, -- €, Passiv -Aktiv-
Transfer, und 19.900,-- € Wegfall der Bundesbeteiligung).
4. Sofern aufgrund der landesseitig noch nicht bekanntgegebenen Förderrichtlinien weitere
Beschlussfassungen notwendig werden, sind diese nachträglich zu fassen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden überwiegend durch den Passiv-Aktiv-Transfer
bei den Kosten der Unterkunft aufgebracht.
Vorlagen-Nr.:
V/0420/2013
Auskunft erteilt:
Herr Bierstedt
Ruf:
60918-300
E-Mail:
Bierstedt@stadt-muenster.de
Datum:
03.06.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0420/2013
Begründung:
1. Historie/Status quo
Bereits in den 90 er Jahren hat die Stadt Münster über die EU, das Land, den von 1995 bis 2003
bestehenden kommunalen AIM -Fond und eingesparte Sozialhilfe zahlreiche Maßnahmen mit e i-
nem erheblichem Mittelvolumen für die Fortbildung und Umschulung arbeitsloser Münsteraner e r-
folgreich umgesetzt. Die positiven Auswirkungen für die betroffenen Menschen durch eine Integr a-
tion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führen zu positiven Effekten in der sozi alen,
wirtschaftlichen oder politischen Gesellschaft in der Stadt Münster.
In Deutschland haben im März 2013 rd. 6,15 Mio. Menschen Leistungen der Grundsich erung für
Arbeit nach dem SGB II erhalten. Rd. 4,5 Mio. Personen sind davon als erwerbsfähige Leistung s-
berechtigte1 (eLb) eingestuft. Nach den jüngsten statistischen Darstellu ngen der Bu ndesagentur
für Arbeit beziehen über 3 Mio. eLb bundesweit bereits seit 2 oder mehr Jahren Leistungen der
Grundsicherung für Arbeit. Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die in den letzten 24 Mon a-
ten mehr als 21 Monate SGB II -Leistungen bezogen haben, spricht man von so genannten „Lan g-
zeitleistungsbeziehern“. In Nordrhein Westfalen sind derzeit über 750.000 (eLB-Quote2 9,7 %) und
in Münster rd. 9.000 Langzeitleistungsbezieher (eLb-Quote 6,8 %) registriert. Diese Werte machen
das hohe Maß an verfestigte r Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II deutlich, selbst wenn einige Pe r-
sonengruppen nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit Leistungen erhalten, sondern weil z.B. ihr L e-
bensunterhalt nicht durch das Erwerbseinkommen gedeckt wird/werden kann.
Die bestehenden In strumentarien zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind im Wesentl i-
chen auf die Anforderungen von arbeitsmarktnahen Personen zugeschnitten. Bei den langzeitlei s-
tungsbeziehenden Menschen handelt es sich aber oftmals um solche, die nur über eine gerin ge
Qualifikation oder gar keine Qualifizierung verfügen, zudem auch nicht selten noch durch persönl i-
che Begleitumstände als arbeitsmarktfern einzustufen sind. Es bedarf hier oftmals längerfristiger
aufeinander aufbauender oder dauerhafter Beschäftigungsmaßnahmen. Dazu gehören neben qua-
lifizierenden Maßnahmen, die oftmals erst nachgelagert zum Tragen kommen, solche , die den
Tagesablauf stabilisieren, an Beschäftigung wieder heranführen oder einen hohen Begleitaufwand
(auch durch beschäftigende Unternehmen) im Rahmen von Beschäftigung mit sich bringen.
Mit der zum 01.04.2012 erneut durchgeführten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instr umente
wurden öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen dieser Art nicht unerhe blich beschnitten.
Es wird damit für dieje nigen, die ohne Förderung nicht dauerhaft im Arbeitsleben Fuß fassen kö n-
nen, immer schwieriger sich für den Arbeitsmarkt anzubieten.
Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) hat im Jahr 2012 ein ESF 3-finanziertes Modellprojekt „Ö f-
fentlich geförderte Beschäft igung in NRW“ ins Leben gerufen. Aufgerufen waren alle öffentlichen
und gemeinnützigen Träger modellhafte Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung zu entw i-
ckeln. Zielgruppe des Modellvorhabens waren Langzeitleistungsbezieher. Als begleitende B e-
standteile der Maßnahme waren Kompetenzfeststellungen , Qualifizierungen und Coachings mög-
lich. Als Ziel wurde die Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis unter
Ausgleich der Minderleistung bei einem öffentlichen oder gemeinnützigen Tr äger ausgegeben. Die
Projektphase war aufgrund der ESF-Förderzeiträume bis Ende 2013 begrenzt.
Für die ESF-Förderphase ab 2014 hat das Land bereits signalisiert, ein gleichgeartetes Vorh aben
aufzunehmen. Dazu will es bis zum Sommer entsprechende Förderric htlinien erlassen. Nach den
bisherigen Informationen wird davon ausgegangen, dass die Ausrichtung der Neuprojektierung
grundlegend der des bisherigen Modellsprojektes entspricht.
1 Erwerbsfähig ist u.a. wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist,
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mi ndestens drei Stunden täglich erwerbs-
tätig zu sein. § 8 Abs.1 SGB II
2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezogen auf die Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren.
3 ESF = Europäischer Sozialfonds
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Im Kern des bisherigen Projektes stand die Vorbereitung und anschließende Arbeitsintegration von
Langzeitleistungsbeziehern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Langzeitleistungsbeziehern die
Leistungsfähigkeit oftmals nicht unwesentlich herabgesetzt ist und Arbeitgeber aufgrund des h o-
hen Begleitaufwandes von einer längerfristige n Beschäftigung Abstand nehmen. Durch vorbere i-
tende Maßnahmen, wie Coaching und Qualifikation und durch Ausgleich der Minderleistungsfähi g-
keit in Form des Beschäftigungszuschusses (§ 16 e SGB II) soll eine sozialversicherungspflicht ige
Beschäftigung für diesen Personenkreis erreicht werden.
ESF-Projekte sind in der Regel durch eine Verbundf inanzierung gekennzeichnet. In der bisherigen
Modellprojektphase erfolgte diese durch Mittel des Landes (insbes. Projektbegleitung, Coaching,
Qualifizierung, Evaluation), des Bundes (bis zu 75 %iger Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber
orientiert an der Minderleistung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; 25 % Arbeitgeberanteil)
und von kommunaler Seite ( Einsatz eingesparter Kosten der Unterkunft/KdU zur Ausweitung d er
Fallzahl).
Für das angekündigte Vorhaben wird erneut eine Verbundfinanzierung zu erwarten sein. Auch von
kommunaler Seite wird dazu ein Beitrag aus eigenen Mitteln erwartet. Dieser soll durch einen
Rückgriff auf eingesparte Kosten der Unterkunft erbr acht werden und – so im bisherigen Model l-
projekt – für zusätzliche Maßnahmen eingesetzt werden. Eine Finanzierung des 25 %igen Arbei t-
geberanteils war nicht zugelassen. Es ist nicht zu erwarten, dass dies eine Änderung erfährt.
Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft entstehen bei Wegfall oder Verringerung der SGB II -
Leistungsansprüche, was insbesondere durch Integration der eLb in ein sozialversicherungspflic h-
tiges Beschäftigungsverhältnis erreicht wird.
2. Bemessung eines möglichen Einsparbeitrages
Die Bemessung eines Einsparbeitrages ist abhängig von der Anzahl der möglichen Förderfälle.
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel aus dem Eingliederungsbudget (Lohnkostenz u-
schuss) kann aus Sicht des Jobcenters eine Förderung von 15 bis 20 Arbeitsverh ältnissen erfol-
gen. Priorisiert werden sollte dabei die Förderung von so genan nten Ein -Personen-
Bedarfsgemeinschaften, da hier die Chancen für eine Herausführung aus dem Leistung ssystem
am wahrscheinlichsten sind.
Der maximale Gesamtleistungsbedarf für eine Einzelperson (ohne Besonderheiten, wie Mehrb e-
darfe für besondere Lebensumstände) beträgt in Münster 874,-- €. Er setzt sich aus dem Regelbe-
darf (382,-- €, bundesseitig finanziert) und den Kosten der Unterkunft zusammen. Die Kosten der
Unterkunft sind überwiegend von kommunaler Seit e zu tragen. Ab 201 4 liegt die bundesseitige
Beteiligung nur noch bei 27,6 % der Aufwendungen.
Die Werte der maximal anzuerkennenden Kosten der Unterkunft betragen in Münster derzeit für
eine Einzelperson 432,-- € zzgl. durchschnittlich angenommen Heizkosten von 60,-- €.
Für eine Einzelperson entsteht bei einem mit 8,50 €/Std. dotierten Beschäftigungsverhäl tnis
(1.437,-- € mtl./brutto) unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und Freibeträgen ein
auf den Sozialleistungsbedarf anrechenbares Einkommen von rd. 750,-- €
Aufgrund von § 19 Abs. 3 SGB II mindert Einkommen zunächst die Bedarfe nach §§ 20,21 und 23
SGB II (Bundesleistungen) und danach die verbleibenden KdU. Von den gesamten Unterkunft s-
leistungen können somit 368,-- € eingespart werden. Der Hilfebezug würde nicht verlassen.
Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass alle Haushalte auch die maximal anerkennung sfähigen
Kosten der Unterkunft ausschöpfen. Die für eine Einzelperson durchschnittlich im Jahr 2012 au f-
gewandten KdU betrugen lt. Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 305,-- € (inkl. Heizkosten).
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Bei dem gleichen Arbeitsverhältnis entstünde eine Einsparung in der Größenordnung der einge-
setzten KdU in Höhe von rd. 305,-- €. Damit könnte der Hilfebezug verlassen werden.
Für die Bemessung möglicher Einsparungen soll somit von einer KdU -Ersparnis von rd. 300, -- €
ausgegangen werden.
Bezogen auf 15 bzw. 20 Beschäftigungsverhältnisse wären jährliche Einsparungen von rd. 54.000
bzw. 72.000 € erreichbar, die für ein solches Projekt eingesetzt werden könnten. Der Bundesanteil
daran beträgt rd. 14.900 € bzw. 19.900 € und müsste somit aus kommunalen Mittel aufgebracht
werden und soll aus dem Budget der Kosten der Unterkunft erbracht werden.
Die vergangene Projektierungsphase hat gezeigt, dass die zeitlichen Ressourcen für die Antra g-
stellung und Grundsatzbeschlüsse bspw. zu finanziellen Beteiligungen aus komm unalen Mitteln
sehr begrenzt waren. Um hier rechtzeitig grundlegende Entscheidu ngen zur Projektteilnahme und
der Bereitschaft einer finanziellen Beteiligung von kommunaler Seite herbeizuführen, wird verwa l-
tungsseitig vorgeschlagen, die o.a. Beschlüsse zu fassen. Sofern aufgrund der noch nicht bekann-
ten Förderrichtlinien konkretisierende Beschlüsse notwendig werden, sind dies e nachträglich zu
fassen.
In Vertretung
gez. Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0420/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37