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0281/2024

Stadt Köln unterzeichnet Charta zum Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“

Mitteilung Ausschuss 07.02.2024

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Mitteilung Ausschuss

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Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift vom Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 05.02.2024

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Anlage - Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege

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Mitteilung Ausschuss

3871 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 01.02.2024 
 0281/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.02.2024 
Integrationsrat 27.02.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
Gesundheitsausschuss 05.03.2024 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 07.03.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 11.03.2024 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 11.03.2024 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024 
 
Stadt Köln unterzeichnet Charta zum Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege„ 
NRW 
Die Oberbürgermeisterin hat am 19.12.2023 im Beisein des Staatssekretärs des Mi-
nisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, die "Charta zur Ver-
einbarkeit von Beruf & Pflege Nordrhein-Westfalen" unterzeichnet.  
Die Charta stellt eine Absichtserklärung dar, eine innerbetriebliche pflegefreundliche 
Atmosphäre zu entwickeln. Köln ist die erste große Stadt in NRW, die aktiv am Lande-
sprogramm teilnimmt. 
 
Um sich in Zeiten des Fachkräftemangels und des demographischen Wandels den 
Bedürfnissen der Beschäftigten anzupassen, nimmt eine familien- und lebensphasen-
bewusste Personalpolitik eine immer wichtigere Rolle ein.  
 
Ein wesentlicher Aspekt bei den Vereinbarkeitsthemen betrifft die Unterstützung von 
Mitarbeitenden, die sich um pflegende Angehörige kümmern. Gerade vor dem Hinter-
grund des demografischen Wandels verändert sich unsere Gesellschaft insgesamt 
und das Thema Pflege gewinnt zunehmend an Bedeutung.  
 
Die bereits erfolgte Re-Auditierung als familienfreundliches Unternehmen und das be-
stehende Bündnis BerufLeben, eine Kooperation zwischen dem Amt für Gleichstellung 
von Frauen und Männern und dem Personal- und Verwaltungsmanagement, belegen, 
dass die Stadt Köln bereits in vielen Bereichen ein unterstützendes Arbeitsumfeld für

2 
 
ihre Mitarbeitenden etabliert. 
 
 
Lebensphase Beruf und Pflege  
 
Die Auswertungen der Pflegestatistik des Bundes sowie der Mikrozensus-Daten zei-
gen ein deutliches Muster: Mit zunehmendem Alter (beginnend mit ca. 39 Jahren) 
steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person sich um eine oder mehrere pflegebe-
dürftige Angehörige kümmern muss (Lebensphase Beruf und Fürsorge/Pflege). 
 
Basierend auf diesen Erhebungen hat die berufundfamilie Service GmbH ermittelt, 
dass - statistisch gesehen über alle Altersgruppen hinweg - 4.248 Mitarbeitende der 
Stadt Köln von dem Umstand betroffen sind, sich mit der Betreuung von Angehörigen 
in verschiedenen Pflegestufen auseinandersetzen zu müssen. 
 
Das Landesprogramm unterstützt Unternehmen darin, eine gelingende Vereinbarkeit 
von Beruf und Pflege zu etablieren, um pflegende Beschäftigte zu entlasten und in der 
Erwerbstätigkeit zu halten. 
 
In einem ersten Schritt stehen die Mitarbeitenden des Bündnis BerufLeben den Kol-
leg*innen als sogenannte Pflegelots*innen zur Verfügung. Die Pflegelots*innen bieten 
eine erste Orientierung im komplexen Bereich der Pflege und informieren über externe 
Unterstützungsmöglichkeiten, regionale Beratungsnetze sowie gesetzliche Regelun-
gen. 
 
Darüber hinaus können sich Mitarbeitende im stadtinternen „Pflegeportal“ über ge-
setzliche und interne Regelungen informieren. Zur weiteren Unterstützung pflegender 
Angehöriger sind Informationsveranstaltungen sowie ein Netzwerk geplant.  
 
 
Signet „Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW“ 
 
Durch die Teilnahme am Landesprogramm darf die Stadt Köln das digitale Signet 
 
„Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW“ auf ihrer Website führen und somit ihre Ab-
sicht zur Entwicklung eines pflegesensiblen Unternehmens deutlich machen und da-
mit die Arbeitgeberinnenmarke stärken. 
 
 
Anlage 
Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege in Nordrhein-Westfalen 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift vom Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 05.02.2024

774 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern 
Herr Neweling 
Telefon:  (0221) 221 26348 
Fax:   (0221) 221 26462 
E-Mail:  frank.neweling@stadt-koeln.de 
Datum: 07.02.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Ausschusses 
für die Gleichstellung von Frauen und Männern  vom 05.02.2024  
öffentlich 
4.4 Stadt Köln unterzeichnet Charta zum Landesprogramm „Vereinbarkeit 
Beruf & Pflege“ NRW 
0281/2024 
 
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 
 
Der Ausschuss bittet darum, die Mitteilung auch in den Integrationsrat, in die Stadtar-
beitsgemeinschaften Behindertenpolitik, Queerpolitik und Seniorenpolitik, in den Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und in den Gesundheitsausschuss zu 
geben.

Anlage - Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege

2822 Zeichen

Charta

zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege in Nordrhein-Westfalen

Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft insgesamt, aber auch die Unternehmen, und bringterhebliche
Herausforderungen mit sich. Deutlich wird dies insbesondere in der Alterung der Belegschaft und einem steigenden
Fachkräftemangel. Die Lebensarbeitszeit und Frauenerwerbsbeteiligung nehmen zu und gleichzeitig übernehmen
immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Pflegeaufgaben in der Familie.

Unternehmen begegnen bereits den Herausforderungen des demografischen Wandels mit vielfältigen Aktivitäten und
Initiativen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Wir als die Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner haben das gemeinsame Ziel, aktiv an der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege mitzuwirken.

Durch die Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Lösungen stärken wir die Arbeitnehmenden und uns
gleichermaßen. Eine gelingende Vereinbarkeit führt zu physischen und psychischen Entlastungen der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und geringeren Fehlzeiten. Auch eine engere Bindung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und ein besseres Image unseres Unternehmens sind weitere Wettbewerbsvorteile.

Mit der Unterzeichnung dieser Charta wollen wir daher folgende Beiträge leisten:

1. Wir fördern eine Unternehmenskultur, die geprägt ist von Respekt und Wertschätzung für die Aufgaben, die unsere
Beschäftigten mit Pflegeverantwortung im Alltag übernehmen.

2. Wir schaffen die Voraussetzung dafür, dass alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Führungsaufgaben, diese
Werte erkennen, teilen und leben.

3. Uns ist bewusst, dass jede Pflege- und Unterstützungssituation unterschiedlich ist und sich auch immer wieder
verändert, weshalb wir einen lösungsorientierten Umgang damit etablieren wollen.

4. Wir führen einen Dialog mit den Betriebs- bzw. Personalräten, um die Anliegen der Beschäftigten und die Bedürfnisse
der Unternehmen bestmöglich in Einklang zu bringen.

5. Wir wollen den innerbetrieblichen Informationsstand über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und über die im
Unternehmen und in der Kommune vorhandenen Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei allen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessern.

6. Wir sichern zu, dass zu dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in unserem Unternehmen ein kontinuierlicher
Dialog erfolgt.

7. Wir wollen unser Engagement und unsere Erfahrungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu
einem Bestandteil des externen Dialogs mit Akteuren aus Pflege und Gesundheit machen.

Heutelc Reber

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StadtKön

Oberbürgermeisterin
Stadt Köln

Gefördert von:

©, Minister für Aa | | LANDESVERBÄNDE GPKY
N A Vereinbarkeit Beruf & Pflege Be Lane Nena naar x P

Landesprogramm NRW DER PFLEGEKASSEN Verband der Privaten

Krankenversicherung

Beratungsverlauf (8)

05.02.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.02.2024 Integrationsrat
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 5.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0281/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.02.2024
Erstellt
18.01.2024 14:12