V/0348/2016
„Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere Blickrichtung in/für Westfalen auf Integration” hier: Modellbauprojekt „Wohnen für Alle”
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Anlage 3 Vorlage V_0348_2016
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Anlage 3 zur Vorlage V/0348/2016 Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2016 CDU- Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mau ritzstraße 7-8 . 48143 Münster Tel efon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-m ail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de RATS ANTRAG ZUR SOFORTIGEN BESCHLUSSFASSUNG 25. Januar 2016 MÜNSTER CUBUS – SCHNELL UND NACHHALTIG BAUEN Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um einen „Münster-cubus“ – als anforderungsgerechtes und preisgünstiges Angebot zur Unterbringung von Flüchtlingen unter Einbezug der Münsteraner Firmen und Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, zu realisieren. Die Erfahrungen anderer Städte (z. B. „Bielefelder Modell“) sind einzubeziehen. Begründung: Die – weiterhin erwartete – hohe Zahl an Flüchtlingen, die der Stadt Münster zur Unterbringung und Betreuung zugewiesen wurden, erfordert die Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsplätzen in erheblichem Umfang. Die Einrichtungen müssen möglichst schnell errichtet werden. Erfahrungen anderer Städte (z.B. in Bielefeld) zeigen, dass mit dem Sachverstand und dem Engagement den Unternehmen vor Ort gute, aber trotzdem preiswerte und schnell zu realisierende Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Eine derartige Initiative sollte daher auch in Münster geprüft und realisiert werden. gez. Stefan Weber Frank Baumann Horst Beitelhoff Georg Berding Olaf Bloch Peter Börgel Heinz-G. Buddenbäumer Simone Wendland Olaf Dreßen Dr. Dietmar Erber Sven Gotthal Walter von Göwels Richard Halberstadt Gilbert Hartmann Jens Christian Heinemann Bruno Kleine Borgmann Jan Leiße Stef an Leschniok Christel Loschelder Hans Neumann Andreas Nicklas Karin Reismann Josef Schliemann Angela Stähler Manfred Wenzel
Beschlussvorlage
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V/0348/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft „Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere Blickrichtung in / für Westfalen auf Integration“ hier: Modellbauprojekt „Wohnen für Alle“ Beratungsfolge 11.05.2016 Rat Einbringung 18.05.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat begrüßt die Initiative von Herrn Prof. Thomas Rempen und der Bezirksgruppe Münster- Münsterland des Bundes Deutscher Architekten (BDA) mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissen- schaft und Verwaltung zur Entwicklung und Realisierung des neuen Modellprojektes „Münster – Wohnen und Integration“. Mit dem Projekt soll gemeinsam mit und für Flüchtlinge ein Beitrag zur Integration und zum nachhaltigen Wohnen für alle geleistet werden zu Mietkonditionen, wie sie für den geförderten Wohnungsbau gelten. 2. Der Rat nimmt die Ergebnisse des BDA Workshops vom 12.03.2016 als erste Grundüberlegun- gen und Ausgangsbasis für die weiteren Realisierungsschritte – wie in der Anlage 1 dargestellt – zur Kenntnis. Vorlagen-Nr.: V/0348/2016 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Herr Thielen Herr Graf von Plettenberg Ruf: 492 70 20 492 70 75 492 70 52 E-Mail: Plettenberg@stadt-muenster.de Datum: 04.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0348/2016 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Realisierung auf Basis der Ergebnisse des Workshops umzusetzen. 4. Grundstück 4.1. Der Rat beschließt: 4.1.1. zur Realisierung des Vorhabens werden möglichst zeitnah geeignete städtische Grundstücke z.B. aus dem Bereich der Konversionsflächen (Kasernen und / oder Teile der Wohnstandorte) zur Auswahl zur Verfügung gestellt. 4.1.2. die Verwaltung wird beauftragt, für diese Grundstücke – soweit noch nicht geschehen – die planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. 4.1.3. die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat über gesonderte Vorlagen zur konkreten Auswahl sowie über die weiteren Modalitäten der Veräußerung bzw. des Erwerbs des Grundstückes zu berichten und weitere erforderliche Beschlüsse herbeizuführen. 5. Trägerschaft und Investor 5.1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Westfälische Bauindustrie Münster GmbH (WBI) Verhandlungen aufzunehmen, welche die zeitnahe Realisierung dieses innovativen Modell- projektes zum Ziel haben. 5.2. Der Rat regt an, dass die WBI zur Realisierung des Vorhabens einen begrenzt offenen Wettbewerb für vier bis fünf Architekten (wobei auch zusammengeschlossene Architekten- gemeinschaften teilnehmen können), auslobt. 5.3. Ferner regt der Rat an, dass die WBI in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster den Einsatz öffentlicher Fördermittel für dieses Modellprojekt aus den verschiedenen Fördermitteltöpfen prüft und die Beantragung vorbereitet. 5.4. Die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen unterhalb des Mittelwerts der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 DIN 276) für geförderten Wohnungsbau liegen. 5.5. Der Rat unterstützt das innovative Projekt bei der WBI durch Bereitstellung eines Zuschus- ses für das Wettbewerbsverfahren in Höhe von 50.000 €. Aus diesem Zuschuss ist auch das Preisgeld für die Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge der Wettbewerbsteilnehmer zu bestreiten. 6. Der Ratsantrag A-R/0002/2016 der CDU-Fraktion „Münster cubus – Schnell und nachhaltig bauen“ vom 25.01.2016 ist mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Gewährung des Zuschusses an die WBI ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f- wendungen 2016 50.000 Es wird angestrebt, die entstehenden Aufwendungen im laufenden Budget der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“ aufzufangen. Sollte d ies nicht möglich sein, ist die Deckung im Rahmen einer Nachtragssatzung herbeizuführen. - 3 - V/0348/2016 Ausgangslage und grundsätzliche Überlegungen: Die aktuelle Situation, dass es insbesondere für die Personengruppe der Alleinstehenden, der Stu- denten sowie der Menschen mit Behinderung und der Geflüchteten schwierig ist, auf dem freien Wohnungsmarkt in Münster preiswerten Wohnraum zu erhalten, ist weithin bekannt. Dies hat Herrn Prof. Thomas Rempen sowie Architektinnen und Architekten der Bezirksgruppe Münster-Münsterland des BDA dazu bewegt, sich dieses Themas anzunehmen. Bei ihren Überle- gungen wurden sie unter anderem davon geleitet, dass es um ein „Wohnen für alle“ geht. Die Flüchtlingssituation trug dazu bei, auf diesen Aspekt des Wohnens besonderes Augenmerk zu rich- ten. Der Stadt Münster wurden im Jahr 2015 fast 3.000 Flüchtlinge zugewiesen. Die vorhandenen sowie die angemieteten und neu geschaffenen Flüchtlingsunterkünfte sind nahezu voll belegt. Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sind dazu verpflichtet, sich um eigenen Wohnraum zu bemühen. Ebenso wie Flüchtlinge im Asylverfahren, die bereits seit längerer Zeit in Münster leben, suchen sie nach Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt. Durch eine Veränderung der Verfahrensabläufe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen die Asylanträge von Personen mit einer hohen Bleibeperspektive zukünftig innerhalb weniger Tage nach der Einreise entschieden werden. Von Januar bis Mitte März 2016 sind etwa 520 Flüchtlinge neu nach Münster gekommen. Hauptherkunftsländer waren Syrien (42 %), Irak (26 %) und Afghanistan (11 %), vgl. Vorlage V/0177/2016. Insbesondere für Flüchtlinge aus Syrien be- steht eine hohe Bleibeperspektive. Dieser Personenkreis muss sich neben anderen Bewerbern (Studenten etc.) dem Wettbewerb um Mietwohnungen stellen. Die Mitglieder des BDA haben den Anspruch, funktionellen und preiswerten Wohnraum unter ästhe- tischen Gesichtspunkten in Münster zu schaffen. Die Arbeitsgruppe „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ hat sodann mit Vertretern der Stadt Münster, Herrn Prof. Thomas Rempen sowie syrischen Flücht- lingen einen Workshop vorbereitet. An dem am 12.03.2016 stattgefundenen Workshop haben ca. 20 Personen, darunter 15 Architektin- nen und Architekten, teilgenommen. Als Eingangsstatements wurden Kurzreferate von Frau Sandra de Vries, Ethnologin und Trainerin für Interkulturelle Kompetenz, Herrn Elmar Leuermann (Stadt Emsdetten), Herr Schulze auf’m Hofe (Sozialamt, Stadt Münster), Herrn Prof. Rempen (Anlage 2) sowie von zwei Architekten und Herrn Stadtkämmerer Reinkemeier gehalten. In diesen Referaten wurden einerseits aus ethnologischer Sicht Erläuterungen zum Wohnen im ara- bischen Kulturkreis gegeben. Zum anderen wurde über die Erfahrungen mit in Münster unterge- brachten Flüchtlingen und deren Bedarfe berichtet. Darüber hinaus wurden Visionen, unterlegt mit Fotografien über Wohnbauten aus mehreren unterschiedlichen Kulturkreisen, aufgezeigt. Ebenso wurden zwei konkrete Wohnbauprojekte zur Unterbringung von Flüchtlingen, wie sie in Nachbar- kommunen von Münster realisiert werden, von den jeweiligen Architekten vorgestellt. Nicht zuletzt wurde ein grober Überblick über die bisherigen finanziellen Aufwendungen der Stadt Münster zur Unterbringung von Flüchtlingen gegeben. Von diesen Referaten inspiriert haben sich die Architektinnen und Architekten für die Arbeitsphase in drei Gruppen aufgeteilt. Ihnen wurden die Daten zu konkreten städtischen Grundstücken sowie entsprechende Pläne zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis des Workshops sind die in der Anlage 1 beschriebenen und mit Entwurfszeichnungen versehenen drei Beispiele. In einer Auswertung des Workshops zwischen Beteiligten des BDA und der Stadtverwaltung Müns- ter am 19.04.2016 wurde deutlich hervorgehoben, dass es bei dem Thema darum geht, „experimen- telles Wohnen“ im sozialen Wohnungsbau, sowohl für Flüchtlinge, Studenten, Senioren als auch Familien und somit als „Wohnen für alle“ zu realisieren. Zur weiteren Vorgehensweise wurde angeregt, diese Vorlage in den Rat der Stadt Münster einzu- bringen, um ihm die Gelegenheit einer ersten Einschätzung zu geben und anschließend die Bera- tung in den Fachausschüssen sowie letztlich eine Beschlussfassung im Rat zu ermöglichen. - 4 - V/0348/2016 Begründung: Zu Ziff. 4. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass ein privater Anbieter ein entspre- chendes Grundstück zur Verfügung stellt, auf dem dieses modellhafte Vorhaben realisiert werden könnte. Deshalb wird der Rat der Stadt Münster gebeten, entsprechende Grundstücke zur Auswahl zur Verfügung zu stellen. Zu Ziff. 5. Zum jetzigen Planungsstand des modellhaften Vorhabens erscheint es unrealistisch, einen privaten Investor zur Realisierung dieses Vorhabens zu gewinnen bzw. zu finden. Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklung eines ersten „Prototypen“ im Konzern Stadt Münster durch die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) als Infrastrukturgesellschaft zu realisieren. Angesichts der hohen Arbeitsauslastung der Wohn- und Stadtbau GmbH (W+S), in deren Aufga- benspektrum das Thema Wohnen einen hohen Stellenwert ausmacht, würde diese „innovative Auf- gabe“ zwar in das Aufgabenfeld passen, jedoch ist aufgrund der hohen Priorität der Schaffung von Wohnraummenge - insbesondere von öffentlich gefördertem Wohnraum - ein solches Modellprojekt in die jetzige Arbeitsplanung der W+S nicht zu integrieren. Daher ist der Blick auf die WBI gelenkt worden, die in einer Vorabstimmung sich bereit erklärt hat, dass sie an einem solchen innovativen Projekt Interesse hat und zur Realisierung bereit ist. Dies schließt nicht aus, dass bei erfolgreichem Ergebnis das Objekt bzw. auch das Projekt an die Wohn- und Stadtbau übertragen wird / werden kann. Angesichts des eher beschränkten Bauvolumens der WBI im „normalen Aufgabenspektrum“ kann diese neue Aufgabe den Tätigkeitsbereich der WBI bereichern. Da die WBI in der Vergangenheit auch Wohnungen realisiert hat (z.B. Aegidiimarkt), verfügt sie sowohl über die Kompetenzen als auch die Kapazitäten und die entsprechende Kapitalausstattung, ein solches Projekt in der Entwick- lung zu begleiten und zu realisieren. Zu Ziff. 5.2. Um für das Modellvorhaben die beste Lösung und den geeignetsten Auftragnehmer zu finden wird vorgeschlagen, einen auf vier bis fünf Teilnehmer begrenzten Wettbewerb auszuloben. Ein begrenz- ter Wettbewerb soll zur Anwendung kommen, um die Möglichkeiten der Beschleunigung anzuwen- den und zu nutzen. Ein Zusammenschluss von mehreren Architekten bzw. Architekturbüros zu Ar- chitektengemeinschaften soll dann jeweils als ein Teilnehmer gelten und ausdrücklich zugelassen sein. Zu Ziff. 5.3. Die Verwaltung kann sich vorstellen, dass aufgrund des modellhaften Charakters hier ggf. eine Pro- jektförderung möglich ist. Um dies genauer eruieren zu können, soll die Verwaltung beauftragt wer- den, den Einsatz öffentlicher Fördermittel zu prüfen und ggf. deren Beantragung vorzubereiten. Zu Ziff. 5.4. Als Kostenrahmen für die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen die Kostenkennwerte für den öffentlich geförderten Wohnungsbau dienen. Die besondere Herausforderung besteht darin, den Mittelwert der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 DIN 276) für geförderten Wohnungsbau zu unterschrei- ten. Zu Ziff. 5.5. Der BDA hat deutlich gemacht, dass der Zeit- und Arbeitseinsatz der Architekten bei einem Wettbe- werb oft einen höheren Betrag an Kosten verursacht. Von daher wurde angeregt, den Teilnehmern am Wettbewerb eine „Bearbeitungsgebühr“ zuzugestehen. Zu Ziff. 6. In dem CDU-Antrag AR/0002/2016 (s. Anlage 3) wird das Grundanliegen aufgegriffen, ein anforde- - 5 - V/0348/2016 rungsgerechtes und preisgünstiges Angebot zur Unterbringung von Flüchtlingen unter Einbezug von Münsteraner Firmen und Unternehmen zu schaffen. Diese Grundüberlegungen sind u. a. auch in dem vorgeschlagenen Weg und die Arbeit des Workshops eingeflossen. Gleichwohl ist hier nicht nur dem Aspekt der kurzfristigen Lösung von Wohnraumproblemen Rechnung getragen. Es werden hier dauerhaft längerfristige Lösungen zur Beseitigung der Wohnraumprobleme angestrebt. Bei der Recherche und in Gesprächen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass man auch in Bielefeld einen ähnlichen Weg eingeschlagen hat. So wurde mit Bielefelder Architekten ein entsprechender Wettbewerb durchgeführt, wobei in einem Losverfahren gleich mehrere Flächen zur Bebauung direkt verlost wurden. In Bielefeld wird u.a. eine städtische Gesellschaft dazu genutzt, entsprechenden Wohnraum zu schaffen. Mit Herrn Prof. Rempen und dem BDA sind Unternehmer aus Münster und dem Münsterland auf die Verwaltung zugekommen, deren Ansporn darin begründet war, die Stadt Münster bei der Lösung der Versorgungproblematik mit Wohnraum von Flüchtlingen zu unterstützen. Weitere Leitmotive waren praktikable Vorschläge zu entwickeln die schnell, kostengünstig und dennoch architektonisch ästhetischen Ansprüchen genügen und realisiert werden können. Soweit sich der Rat diesen grundsätzlichen Überlegungen anschließt ist es auch möglich, dass sich bei einer Realisierung dieses Vorhabens Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Münster für einzelne Gewerke bewerben können und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung finden werden. Somit wird auch die heimische Wirtschaft an dem Auftrags- und Ertragsvolumen par- tizipieren können. Die konzeptionellen Überlegungen sind so angelegt, dass zunächst modellhaft eine Realisierung durchgeführt wird. Dies impliziert, dass das Modell übertragbar sein soll. I.V. gez. Alfons Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen:
Anlage 2 Vorlage V_0348_2016
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" w i r s c h a f f e n d a s " :
d i e d o p p e l t e c h a n c e f ü r d e n w o h n u n g s b a u
das wohnungsproblem ist bekannt.
und jetzt ist auch noch das problem der flüchtlingsunterbringung da.
und es kann helfen, das sozialwohnungsbauproblem zu lösen, wenn wir nicht nur in
containern und in kurzlebigen kategorien denken, sondern das problem neu
interpretieren.
fürs auge.
und für den verstand.
" b u i l d y o u r h o m e b y y o u r s e l f " :
a u s r o h b a u t e n w e r d e n w o h n u n g e n
wir kennen alle das sagenhaft erfolgreiche ikea-prinzip (und wurden alle schon
mindestens einmal sein opfer): ikea verkauft den rohstoff fürs möbel, wir übernehmen
die montage. das macht die sache billig und macht stolz und spass.
geht das nicht auch mit dem haus?
warum müssen wir immer das ganze haus bauen und zur verfügung stellen?
warum bauen wir nicht nur den rohbau, also den rohstoff für's haus?
wäre es nicht ein interessantes modell für den soziale wohnungsbau und für viele
familien oder auch wgs - natürlich aber auch für flüchtlinge - wenn sie sich ihre
häuser bzw. wohnungen selbst ausbauen und fertigstellen können? (das handwerkliche
geschick dafür hat im zeitalter von hornbach, obi und ikea ja eigentlich jeder.)
wäre das für die flüchtlinge nicht ein innovatives, menschliches integrationsmodell:
die chance, sich seine bleibe - unter aufsicht (hilfe zur selbsthilfe) versteht sich -
selbst auszubauen? mit dem ergebnis stolz und spass?
der chilenische architekt alejandro aravena, pritzgerpreisträger 2016, hat 2008 mit
seinem büro "elemental" u.a. eine neue form der favela entwickelt, die vorbild sein
könnte für die "build your home"-idee:
der chilenische staat, die städte oder private investoren liefern rohbauten ("the
difficult half"), die fürs bewohnen von den späteren einwohnern selbst nach ihrem
gusto do-it-yourself ausgebaut wurden.
eine einfache, sinnfällige anordnung lässt ein lebendiges, buntes, fröhliches quartier
entstehen.
der bda, prof. rempen und vertreter der stadtverwaltung, flüchtlingshelfer und
betroffene haben in den letzten wochen dieses konzept als "modell münster-inegration"
dahingehend untersucht, wie eine solche idee unter den deutschen baurechtlichen
voraussetzungen organisiert und umgesetzt werden könnte.
" l i t t l e t o w n s " :
keine angst vor den ghettos!
wenn wir sie nicht bauen, entstehen sie von selbst. ohne unseren willen und ohne unser
kontrollmöglichkeiten.
ein paar überlegungen vorweg:
wenn wir uns selbst in dieser neuen situation sicher fühlen wollen, müssen wir den
flüchtlingen, wenn sie in jeder beziehung angekommen sind, sicherheit bieten. einen
Anlage 2 zur Vorlage V/0348/2016
ort, der nicht mehr nur eine notunterkunft ist, sondern einen ort, an dem sie sich
zuhause fühlen können. ein ort, der einen neuen anfang leicht macht.
als flüchtling in der fremde will man zuerst zur ruhe und zu sich selbst kommen.
und dann unter sich sein - in der familie, unter freunden, die dieselbe heimat und
nationalität verlassen haben, die dasselbe essen mögen, die dasselbe leid und
dieselben freuden teilen wollen, dieselbe musik...
(nirgendwo bedeutet die kultur der gastfreundschaft und nachbarschaftliche hilfe so
viel, wie unter den menschen aus arabien und dem nahen osten.)
so sind in der einwanderungsstadt nr.1 des letzten jahrhunderts new york stadtteile
wie "little italy" oder "china town" entstanden - die menschen wollen erstmal unter
sich sein, bevor sie unter die anderen gehen.
das ist auch heute hier so: wenn man sich im flüchtlings-chaos nicht gleich finden
kann, dann sucht man sich.
wenn sich die flüchtlinge mit ihren nationalitäten und eigenarten gefunden und
eingerichtet haben, dann werden auch wir anderen neugierig: auf den kleinen markt
dort, die cafés, die kneipen, die musik, die gerüche...
wir sollten deshalb überlegen:
münster baut den neuen einwohnern ihre "litte towns".
orte, in denen ein bisschen heimatkultur gelebt werden kann. wo existenzen gegründet
werden können, wo geschäfte gemacht werden können mit den nachbarn. orte, die offen
sind für alle anderen münsteraner, wo man einkaufen kann, theater gucken, musik hören,
shisha rauchen, pfefferminztee trinken...
wohnungen, vielleicht eckläden, vielleicht eine kita - orte, in denen alte mit und für
junge leben können.
egal ob flüchtlinge oder münsteraner.
die häuser sollten so intelligent gedacht und gemacht sein, dass sie auch von unsere
wohnungssuchenden bürgern bewohnt werden können und wollen. also nicht doof und
hässlich, keine schande fürs stadtbild, sondern einfach, funktional und doch
ansehnlich. und dabei doch superpreiswerter wohnraum, wie er auch von den deutschen
gewollt wird.
" l i t t l e t o w n s " :
e i n k r e a t i v e s m o d e l l f ü r u n s e r e
a r c h i t e k t e n !
der bda ist dabei, wenn wir für die planungen hier in münster und im münsterland in
ihren büros speziell für solche projekte "little town offices" einrichten.
jedes interessierte büro gründet also eine unit "little town office".
zum deutschen team werden native junior architekten des landes engagiert, für dessen
lebenskultur die häuser, wohnungen und plätze entwickelt und gebaut werden (z.b.
syrien oder ikak).
so könnte man auch die lebens-kulturen beim planen einfangen (und vielleicht sogar
etwas daraus lernen).
vielleicht werden die architekten, die macher danach paten?
prof. thomas rempen
im januar 2016
Anlage 1 Vorlage V_0348_2016
47386 Zeichen
BDA Münster – Münsterland
Arbeitsgruppe „ Wohnungsbau für Flüchtlinge“
Workshop am 12.03.2016 von 10:00 bis 18:00 Uhr Stadthaus I Kantine
Anlass:
Anlass für die Gründung einer Arbeitsgruppe zum Thema „ Wohnungsbau für Flüchtlinge“ ist die heutige
Situation zur Unterbringung u. Wohnungssituation von Flüchtlingen im Münster und dem Münsterland,
nachdem im Jahr 2015 rund 1.000.000,00 Flüchtlinge in Deutschland eingetroffen sind.
Wir haben uns, auch dank der schon bestehenden Initiative von Herrn Prof. Rempen zu diesem Thema, mit
Vertretern der Stadt, Syrischen Flüchtlingen und dem Vorstand mehrmals getroffen und den Workshop
vorbereitet.
Der BDA Münster-Münsterland hat dann am 12.03.2016 einen ganztägigen Workshop unter Mitgliedern und
Gästen gemeinsam mit der Stadt Münster in der Kantine des Stadthauses I organisiert und durchgeführt.
Um eine oder mehrere Zielrichtungen und innovative Ansätze anzustoßen und eine realistische Basis für die
Workshop-Arbeit zugewinnen, haben Impulsvorträge von Thomas Rempen als Querdenker, Vertretern der
verschiedenen mit dem Thema befassten Stellen der Stadt Münster, als auch Vertreter der mittelständischen
Stadt Emsdetten und die Ethnologin Sandra de Vries in das Thema eingeführt:
- Einstiegsvorträge Stadt Münster, aktuelle Situation
Herr Alfons Reinkemeier,
Herr Thomas Schulze auf´m Hofe
- Einstiegsvortrag Stadt Emsdetten, aktuelle Situation
Herr Elmar Leuermann,
- Für wen bauen wir? Ethnologische Betrachtungen
Frau Sandra De Vries, Ethnologin
- Quergedacht
Herr Prof. Thomas Rempen
- Vorstellung der Grundstücke, Stadt Münster
Herr Siegfried Thielen
Ergebniss:
Der Workshop war für uns ein Einstieg in die Thematik des Bauens für Menschen aus uns fremden Kulturen,
die hier Schutz und eine Lebensperspektive suchen. Anlass sind die, aufgrund von Krieg und Vertreibung,
vor allen aus Syrien, dramatischen zugenommenen Flüchtlingsströme aus dem Jahre 2015 und die
Verpflichtung der Städte und Gemeinden, hier sehr kurzfristig Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Neu war für uns die Möglichkeit unsere Kenntnisse über die unterschiedlichen Kulturen im Miteinander und
auch in den Wohnbedürfnissen durch den enthnologischen Fachvortrag erweitern zu können.
Sicherlich sind die Lebendbedürfnisse einzelner Volksgruppen nicht allgemein gültig, dennoch gibt es viele
Punkte bei der Entwicklung für Wohnumfeldern für geflüchtete Menschen, die auch für Mitteleuropäer gelten
und unsere eigenen Lebens- und Wohnerfahrungen in positiver Weise bereichern können.
Die Bedeutung eines qualitätsvoll gestalteten Außenraumes ist hierbei nur ein Aspekt.
Die Erkenntnis einer notwendigen Zonierung der Wohnungen für mehrere Bewohner und auch das
Hinterfragen unserer Sanitärausstattungen, die für viele Menschen aus dem nichteuropäischen Raum ohne
Erklärung gar nicht funktionieren können, zeigen, dass sich eine Beschäftigung mit dem Thema gelohnt hat
und hier zudem viel Aufklärungsarbeit notwendig ist.
Um den anderen zu verstehen, hilft es zu wissen, wie er lebt und denkt, wie er mein Verhalten aus seinem
Kulturkreis heraus beurteilen muss und wie ich umgekehrt sein Verhalten einordnen kann. Integration
bedeutet nicht Anpassen und Überstülpen unserer Kultur.
Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, dass der kurzfristig zu errichtende Wohnraum auch den
geltenden Normen und Förderrichtlinien genügen muss. Und das für Bewohner, die man jeweils nicht
kennen kann, auf deren Zuweisung kein Einfluss besteht und von denen die Dauer des Aufenthaltes
unbestimmt ist. Dennoch ist gerade hier eine nachhaltige und qualitätsvolle bauliche Lösung erforderlich, da
diese Gebäude noch lange unsere Stadträume mitprägen werden.
Anlage 1 zur V/0348/2016
Im Rahmen des Workshops sollten hier auch keine Lösungen für Erstaufnahmestationen und
Landeseinrichtungen, sondern Kriterien und Lösungsansätze für langfristige Wohnsituationen erarbeitet
werden.
Der Workshop diente als Einstieg zum besseren Verständnis der Sorgen der Städte und Gemeinden und
zum Verständnis der Wohn- und Lebenserfahrungen der Menschen, die zu uns geflüchtet sind, beizutragen.
Die in unserer Gruppe erarbeiteten Ansätze sind übertragbar für viele Formen des Gemeinschaftlichen
Wohnens und damit universell zu nutzen. Für konkrete Bauaufgaben sind diese dann unter Beachtung des
konkreten Kontextes weiter auszuführen.
In weiteren Schritten wäre es wichtig diese ersten Ansätze mit anderen Gruppen und externen Fachleuten
zu diskutieren.
Es zeigt sich auch, dass sich gemeinschaftliche Wohnformen nicht auf sehr kleinen Grundstücken
verwirklichen lassen und bei der Auswahl der Grundstücke viele Kriterien zu beachten sind.
Eine Frage von Prof. Rempen war ja die These, ob das Ankommen in speziell für eine Volksgruppe
zugeschnittene Viertel, Stichwort „Little Damaskus“, erleichtert wird. Dies können wir nicht beantworten. - Ein
Viertel mit der Qualität von z.B. „Little Italy“ oder „China Town“ setzt aus unserer Sicht aber auch einen
größeren städtischen Maßstab voraus. - Aus den im Vorfeld geführten Interviews mit einzelnen Flüchtlingen
ergaben sich durchaus differenzierte Wünsche, so auch der Wunsch nach einer bewussten Integration
durch Wohnen inmitten der Deutschen Bevölkerung.
Wichtig ist es die gewonnenen Erkenntnisse weiter zu führen.
Als erster Schritt wäre eine Diskussionsrunde mit den Beteiligten, um die Ergebnisse allen vorzustellen, zu
hinterfragen und ein Fazit als Leitlinie für das Bauen für geflüchtete Menschen zu formulieren.
In einem weiteren Schritt sollten gewonnene Erkenntnisse auf geeigneten Grundstücken umgesetzt werden.
Hier könnte auch die Stadt Münster profitieren und für geeignete Grundstücke mit dem BDA
Mehrfachbeauftragungen oder beschränkte Architektenwettbewerbe organisieren, zu denen auch die
Teilnehmer des Workshops eingeladen werden.
Dies ist dem Rat vorzuschlagen und entsprechend vorzubereiten.
Münster 26.04.2016
Eckhard Scholz, Jörg Verwohlt, Thomas Becker
Arbeitsgruppe BDA Münster.Münsterland
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
BDA-Workshop „Bauen für Flüchtlinge“
Arbeitsgruppe H. Pfeiffer – K. Dömer – J. Verwohlt – D. Betz – J. Rinke
Beispiel 1
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
57,64
59,60
E
L
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hnhof
Lünen - M
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Landsberger Straße
Deermannstraße
Deermannstraße
Derkskamp
Auf der Woort
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411
412
413
414
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431
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397
385
398
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399
387
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401
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418
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403404
405406
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78
56
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102
507
502
504
505
187
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457
458
201
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1292 1293
359
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1
1351
1352
1368
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1391
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1113
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856
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52
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426
410
898
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598
136
1108
1375
1143
600
241
239
901
900
899 896
914
913
912 911
910
909
424
908
902
915
839
838
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778
777
776
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895
894
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887
775
880
879
851
850
692
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624
640
1211
135
134
238
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1386
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164
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11101109
1107
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1114
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402
383
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382
394
381
393
370
392
379
358
378
390
377
637
631
391
628
371
349
344
582
558
583
408
376
409
I5
I3
I1
I
20
I
19
I
7
I
8
II
6
I
4a
I
17
I
16
I
4
I
15
I
14
I
15
I2
I
17
I
18
I
3
5
I9
I7
II
11
II
13
I
12
I 16
I
16a
II 4
II 2
II 2a
14a
I
14
I
37a
II
7
I
10
I
II
9 II
9a
8
I
18
II
12
I
6
I
20
II1
II
5
II
4
II
22
I17
I
7
8a
II3
II5
II
10
I
I
1
II
I
I
31
I
40
I
35
I33
I
28
38a
I 34
I 32
II 4
2
I
I
32a
I 36
II 30
II 26
II 28
II 20
II
18
II 16
II 14
II 12
II 10
II
8
II 6
I
24
I
24
II 22
I
22
I
22a
I 22b
I
9
I
1111a
II
380
I
15
II
II
III
I
II
A E
GFL
A E
GFL
A E
GFL
A E
GFL
A E
GFL
Flur 12
WA
0,4 0,6
I
SD
E
WA
0,4 0,8
SD
II
WA
0,8
II
SD
BH max.
9,00 m
TH max.
4,00 m
BH max.
11,00 m
TH max.
7,00 m
ED
35°- 45°
30° ± 3°
35°- 45°
SD
TH max.
7,00 m
BH max.
11,00 m
WA
0,4 0,6
I
TH max.
4,00 m
ED
35°- 45°
geplante
Kindertagesstätte
geplante Flüchtlingsunterkunft
WA
0,4 0,6
I
SD
E
BH max.
9,00 m
TH max.
4,00 m
35°- 45°
0,4
BH max.
9,00 m
WA
0,4 0,6
I
SD
E
BH max.
9,00 m
TH max.
4,00 m
35°- 45°
2)
1)
A E
GFL
Wal
term
anns
traß
e
Bebauungsplan Nr. 510
Amelsbüren-
Landsberger Straße / Deermannstraße
Nr. 510
Amelsbüren-
Bebauungsplan
Landsberger Straße /
Amelsbüren
1:500
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
12
STADT MTÜNS ER
STADT MTÜNS ER
Bestandsangaben
Amt für Stadtentwicklung
Verkehrsplanung
Stadtplanung
Deermannstraße
Zeichenerklärung
Festsetzungen des Bebauungsplans
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
Art der baulichen Nutzung
Allgemeine WohngebieteWA
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
0,4
0,6
Bauweise
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
nur Einzelhäuser zulässigE
ED
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Bauvorschriften
Hauptfirstrichtung
Straßenverkehrsflächen
Verkehr
Straßenbegrenzungslinie
zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,
Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L
der Erschließungsträger E
AE
GFL
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung
(Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude)
Zahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßII
SatteldachSD
Dachneigung, zwingend mit Toleranzbereich30°± 3°
Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen
Lärmpegelbereich III nach DIN 4109
Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109
Bauhöhe, als HöchstmaßBH max.
9,00 m
Traufhöhe, als HöchstmaßTH max.
4,00 m
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt
Zuordnung von Stellplätzen
Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull) 59,60
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Wohngebäude
(Hausnummer und Geschosszahl)
Wirtschaftsgebäude
I
10
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Bäume (Standort vorgeschlagen)
Nachdruck und Vervielfältigung
jeder Art, auch einzelner Teile,
sowie die Anfertigung von Ver-
größerungen oder Verkleine-
rungen sind verboten und wer-
den aufgrund des Urheber-
schutzgesetzes gerichtlich
verfolgt.
Plangrundlage
Stand 02/2015
Der Rat der Stadt Münster hat am 06.05.2015 gemäß § 2 (1)
i. V. m. § 13 a BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses
Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der
Stadt Münster Nr. 8 vom 15.05.2015 bekannt gemacht.
Münster, 19.05.2015
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Hülk (L.S.)
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 17 vom
02.10.2015 in Kraft getreten.
Münster, 14.10.2015
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Hülk (L.S.)
Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt.
Münster, 15.05.2015
Tegtmeier (L.S.)
Dipl.-Ing. Tegtmeier
Ltd. Städt. Vermessungsdirektor
Für die städtebauliche Planung.
Münster, 18.05.2015
Schultheiß (L.S.) Schowe
Dipl.-Ing. Schultheiß Dipl.- Ing. Schowe
Stadtdirektor Ltd. Städt. Baudirektor
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom 26.05.
bis zum 26.06.2015 öffentlich ausgelegen.
Münster, 30.06.2015
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Hülk (L.S.)
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 13 a
BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt
Münster am 16.09.2015 als Satzung beschlossen worden.
Münster, 17.09.2015
Markus Lewe (L.S.)
Oberbürgermeister Schriftführer
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I
S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz vom 20.05.2014
(GV. NRW. S. 294)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Zahl der Vollgeschosse, zwingendII
Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen)1)
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
1.1 In den Baugebieten, in denen nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser oder nur Einzel-
und Doppelhäuser zulässig sind (Einfamilienhausgrundstücke), ist mit Ausnahme
der WA 2)-Gebiete neben der Hauptwohnung maximal eine Kleinwohnung zulässig.
Die Geschossfläche für die Kleinwohnung darf 50 m² nicht überschreiten. In den
WA-Gebieten mit der Kennziffer 2) gilt die Geschossflächenbegrenzung für die
zweite Wohneinheit nicht.
In den WA-Gebieten mit der Kennziffer 1) (Mehrfamilienhausgrundstücke) wird die
Zahl der zulässigen Wohneinheiten nicht begrenzt (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB i. V. m.
§ 16 (2) Nr. 2 BauNVO).
1.2 Überdachte Stellplätze (Carports), Garagen und sonstige Nebengebäude müssen
zur vorderen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 5,0 m sowie zur
seitlichen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 0,5 m
(Begrünungsstreifen) einhalten und dürfen eine Höhe von 2,50 m nicht
überschreiten Die zulässige Grundfläche für sonstige Nebengebäude (Schuppen,
Gerätehäuser, u. ä.) auf den Einzel- und Doppelhausgrundstücken darf nicht mehr
als 9 m² betragen (§ 12 (6) und § 14 (1) BauNVO).
1.3 Die im Plan festgesetzten, anzupflanzenden Bäume sind als standortgerechte,
heimische mittel- bis großkronige Laubbäume (z. B. Stieleiche, Spitzahorn,
Hainbuche) anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zu pflanzen sind Hochstämme
in der Qualität 3x verpflanzt mit einem Stammumfang von 16-18 cm. Ausfälle sind
gleichwertig zu ersetzen (§ 9 (1) Nr. 25 a und b).
1.4 Die Oberkante Fertigfußboden der Wohngebäude im Erdgeschoss muss
mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes
dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB).
1.5 Die festgesetzten Traufhöhen sind definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen
der Außenwand und der Dachoberfläche.
1.6 Bezugspunkt für alle Höhenfestsetzungen sind die in der Planzeichnung
eingetragene Höhen der Kanaldeckel in der Deermannstraße von 59,60 Meter bzw.
in der Landsberger Straße von 57,64 Meter über Normalhöhennull (m ü. NHN).
Dabei werden den beiden Straßen jeweils die Baufelder in der ersten und zweiten
Reihe zugeordnet. Das Mittelbaufeld des WA 1)-Gebietes wird dem Bezugspunkt
Deermannstraße zugeordnet. (§ 16 (2) Nr. 4 i. V. m. § 18 (1) BauNVO).
1.7 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei der Errichtung, Änderung
oder Erweiterung der Gebäude, Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauO NRW
das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den ausgewiesenen
Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 einhalten. In den überwiegend zum Schlafen
genutzten Räumen mit Fenstern in den Bereichen der entsprechend
gekennzeichneten Gebäudefronten (Lärmpegelbereich IV) sind schallgedämmte
Lüftungen vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB).
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW)
2.1 Grundstückseinfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind nur in Verbindung
mit einer der Grundstücksgrenze zugewandten Eingrünung von mindestens 0,30 m
Tiefe zulässig. Dahinterliegende Zäune oder Mauern dürfen eine Höhe von 1,20 m
nicht überschreiten.
2.2 Dachüberstände (Traufen- und Ortgangüberstände) sind unzulässig.
Dachaufbauten und -einschnitte sowie Nebengiebel sind im WA 1)-Gebiet und bei
maximal zweigeschossiger Bauweise unzulässig. Von dieser Bestimmung sind
Anlagen zur Solarenergienutzung ausgenommen.
2.3 Die Gebäudefassaden sind je Fassadenseite zu mindestens 70 % in
Ziegelmauerwerk in rotem Grundfarbton auszuführen.
2.4 Doppelhäuser sind jeweils profilgleich, d. h. mit einheitlicher vorderer und hinterer
Gebäudeflucht, gleicher Trauf- und Firsthöhe, gleicher Dachneigung sowie
einheitlich in Material und Farbe zu errichten.
2.5 Nebengebäude und Garagen können mit einem Flachdach errichtet werden.
3. Hinweise
3.1 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die
Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern,
Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit)
unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, An den
Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG
unverändert zu erhalten.
3.2 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse
und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-
Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33,
eingesehen werden.
3.3. Aufgrund der Lage in der Emmerbachaue sind für die Baufelder nördlich der
Landsberger Straße im Falle extremer Starkregenereignisse mögliche
Überflutungen nicht gänzlich auszuschließen.
Nachrichtliche Übernahme
Grenze des Überschwemmungsgebietes Emmerbach
Bebauungsplan/ Grundstück
Das Plangebiet befindet sich im Stadteil Amelsbüren zwischen der Landsberger- und Deermannstraße. Der rechtskräftige B –
Plan setzt die Bebauung durch 1 – 2 geschossige Baukörper mit Satteldächern fest, möglich als Mehrfamilien – oder Reihenen-
hausbebauung.
Die Arbeitsgruppe hat sich bewusst über die Festsetzungen des aktuellen B - Plans hinweggesetzt, da die jetzige Ausgestaltung
des B - Plans sich nicht dazu eignet, erforderliche Lösungen für die akute Wohnungsproblematik im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau (Studenten, Flüchtlinge, niedrige Einkommensgruppen, etc.) in der dringend gebotenen Flexibilität und Wirtschaftlich-
keit anbieten zu können.
Ein von den Verfassern im Grundsatz angedachtes modulares Konzept, erfordert in der Realisierung eine gewisse Größenord-
nung um wirtschaftlich umgesetzt zu werden.
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Grundidee/ Konzept
Die Kernidee und damit die Grundlage für die weitere Bearbeitung ist es städte-baulich eine „Teppichbebauung“ anzulegen. Aus
diesem Grundgedanken entwickelte sich ein modulares Konzept, aufbauend auf einem statisch angelegtem Raster von 8 x 8
Meter.
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Städtebau
Beispielhafte städtebauliche Anordnungen aus dem Workshop
Variante 1
Variante 2
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Masterplan
Die Variante 1 der städtebaulichen Vorplanung wurde zur weiteren Ausarbeitung gewählt, weil diese Variante eine wesentlich
bessere bauliche Verdichtung bietet, die das Grundstück auch aus wirtschaftlicher Sicht besser ausnutzt. Die im B-Plan vorge-
sehene Erschießungsstraße (Waltermannstrasse) wurde in eine Spiel – und Begegnungsstrasse umgewandelt, in der nur noch
Anlieger PKW – Verkehr vorgesehen ist.
Hof
Spielstrasse Spielstrasse
Deermannstraße
Landsberger Straße
N
Hof
Hof
Hof
Hof
Hof
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Hof
Spielstrasse Spielstrasse
Deermannstraße
Landsberger Straße
N
Hof
Hof
Hof
Hof
Hof
Schlafen Schlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
EingangWC
Abstell Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur Flur
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur Flur
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
SchlafenSchlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
Eingang WC
AbstellBad
SchlafenSchlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
Eingang WC
AbstellBad
SchlafenSchlafen
Küche
Wohnen/Essen
Abstell WC
Flur
Bad
Flur
Eingang
Ko./Essen/Wohnen
Schlafen
Schlafen
Bad
1 - 2 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
6 - 8 Pers. WE
4 Pers.
Studenten WG
1 - 2 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
Lageplan Erdgeschoss
Es wird eine klar gegliederte, aber fliessend ineinanderübergehende Zonierung der Außenbereiche von öffentlich über halböf-
fentlich bis zu privat vorgenommen.
Die öffentliche Fläche ist die Spiel- und Anliegerverkehrsstraße als Haupt-erschließungsbereich in dem auch Einzelparkplätze
für Anliegerfahrzeuge oer Carsharingstationen angelegt werden könnten.. Hier sollten auch Möglichkeiten für gemeinschaftliche
Nutzungen wie Kiosk, Café, Kinderbetreuung, Fahrradwerkstatt, oder Gemeinschaftsräume etc. geschaffen werden. Die öffent-
lichen Flächen gehen fiessend in die halböffentlichen Wegebeziehungen über, die wiederum die Wohnhöfe und Wohnheiten
erschließen und bilden mit diesen halböffentliche Flächen für weitere gemeinschaftliche Nutzungen, wie Kleinspielplätze oder
Grünflächen.
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Hof
Spielstrasse Spielstrasse
Deermannstraße
Landsberger Straße
N
Hof
Hof
Hof
Hof
Hof
Schlafen Schlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
EingangWC
Abstell Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur Flur
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur Flur
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
SchlafenSchlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
Eingang WC
AbstellBad
SchlafenSchlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
Eingang WC
AbstellBad
SchlafenSchlafen
Küche
Wohnen/Essen
Abstell WC
Flur
Bad
Flur
Eingang
Ko./Essen/Wohnen
Schlafen
Schlafen
Bad
1 - 2 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
6 - 8 Pers. WE
4 Pers.
Studenten WG
1 - 2 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
Übersichtsplan Wohnungstypologie
In den Erdgeschossen wurden die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Es ergibt sich somit ein Anteil von ca. 40 – 50
Prozent barrierefreier Wohnungen. Aus Kostengründen wurde auf eine aufwendige Erschließung der Obergeschosse mit Aufzü-
gen bewusst verzichtet.
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
3 Pers. WE
4 Pers. WE
(Wohngemeinschaft)
1 - 2 Pers. WE
3 Pers. WE
3 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
3 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
1. Obergeschoss
Terrasse
Terrasse
Terrasse
Terrasse
Terrasse Terrasse
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad Kochen
Abstell
Wohnen/Essen
Bad Flur
KochenAbstell
Wohnen/Essen
Bad
Flur
Wohnen/Essen
Bad
Flur
Kochen
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad
Bad Abstell
Wohnen/Essen
Küche
Eingang
Eingang
Ko./Essen/Wohnen
SchlafenSchlafen
Bad
Bad
Schlafen
Schlafen
Flur
Flur
Schlafen
Schlafen
Bad
Exemplarische Grundrisse 1. Obergeschoss
Die 1. Obergeschosse werden von außenliegenden Treppenhäusern über die halböffentlichen Höfe und Anliegerstrassen über
die Dachgärten der 1. Ebene erschlossen.
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Exemplarische Grundrisse 2. Obergeschoss
Die Erschliessung der 2. Obergeschosse wird als innere Erschliessung über private Treppe in Maisonettewohnungen angelegt.
2. Obergeschoss
Terrasse
Terrasse
WC
Bad
Schlafen
Flur
Schlafen
WC
Bad
Schlafen
Flur
Schlafen
Schlafen
Bad
SchlafenFlur
Schlafen
Bad
Schlafen
Flur
Flur
Bad
SchlafenSchlafen
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 1 1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ Wohngemeinschaft Typ Grosse Familie
Typ Wohngemeinschaft Typ Grosse Familie
Überbauter
Durchgang
Hof
Abstell
Terrasse
Bad
Wohnen/Essen/Kochen
Abstell
Schlafen Schlafen
Schlafen
Schlafen
Wohnen/Essen
Kochen
Schlafen Schlafen
Bad
Bad
Bad
Flur
Flur
Abstell
WC
Flur
FlurFlur
Beispielhafte Grundrisse
Bewusst wurden keine „Flüchtlingsgrundrisse“ entwickelt, da auch in dieser Zielgruppe unterschiedlichste Bedürfnisse abge-
deckt werden müssen.
Es wurden Grundtypen entwickelt, die ein Maximum an Flexiblität aufweisen, geeignet sowohl für das klassische Wohnen (Fa-
milien aller Nationalitäten), für Wohngemeinschaften (Studenten, Senioren, Migranten) und Einzelpersonen.
Alle Grundrissypen beruhen auf dem statisch
gewähltem Grundmodulraster von 8 x 8 Metern
das im Inneren „frei“ bespielbar ist,
da tragende Wände hier nicht vorgesehen sind.
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 2 1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Überbauter
Durchgang
Hof
Typ Mehrgenerationen
Typ Mehrgenerationen
Schlafen
Schlafen
Wohnen/Essen
Küche
Abstell
WC
Flur
Bad
Flur
Terrasse
Schlafen
Schlafen
Küche
Wohnen/Essen
Schlafen
Flur
Bad
Beispielhafte Grundrisse
Typ Mehrgenerationen
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 3 1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ Familie
Hof
Typ Familie 1.O G
Typ Familie 2.OG
EG
Bad
Wohnen/Essen
AbstellKochen
Bad
Terrasse
Bad
Schlafen
Schlafen
Flur
Flur
Flur
Beispielhafte Grundrisse
Typ Familie
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 4 1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ Normalfamilie
1.O G
2.OG
Hof
Überbauter
Durchgang
Typ Normalfamilie
EG
Wohnen/Essen
Küche
Flur
Schlafen
Schlafen
Schlafen
Abstell
Flur
Bad
Schlafen
Kochen/Essen
Bad
Bad
Schlafen
Schlafen
BadSchlafen
Wohnen
Terrasse
Flur
Flur
Flur
WC
Beispielhafte Grundrisse
Typ Normalfamilie
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 5 1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ 1 -Person - alternativ
Typ Wohngruppe
Typ Grosse FamilieTyp Wohngruppe
Schlafen
Schlafen
Bad
Bad
Abstell
Wohnen/Essen
Küche
Eingang
Bad
Schlafen
Schlafen
BadAbstell
WC Eingang
Ko./Essen/Wohnen
Eingang
Essen/Wohnen
Küche
Schlafen
Schlafen
SchlafenSchlafen
Flur
Beispielhafte Grundrisse
Typ 1-Person
Typ Wohngruppe
Typ Große Familie
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 6 1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
T y p 1- P e r s o nTyp Grosse Familie
Überbauter
Durchgang Hof
T y p 1- P e r s o nTyp Grosse Familie
Bad
Schlafen
Kochen/Essen/Wohnen
Essen/Wohnen
Kochen
Bad
Bad
Schlafen
Kochen/Essen/Wohnen
Schlafen
Bad
Abstell
SchlafenSchlafen
Abstell
Eingang
Eingang
Flur
Flur
Flur
Beispielhafte Grundrisse
Typ 1-Person
Typ Große Familie
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 7 1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ 1 -Personentyp
Wohngemeinschaft
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
Flur Flur
Konstruktion + Wirtschaftlichkeit
Statisches Konzept / Vorgefertigte Bauteile
Vorgeschlagen wird eine Stahlbetonskelettkonstruktion, alternativ eine Stahlskelettkonstruktion mit maximalen Spannweiten von
8 x 8 Metern.
Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität im Innenbereich des Rasters und eine variantenreiche Gestaltung der Fassaden (Holzta-
feln / Holzverschalung / Mauerwerk / Verblender / Metall etc.), in Kombination mit einem hohen Anteil an Vorfertigung (Prefabri-
cation) , wie z.B. seit Jahren praktiziert in den Niederlanden.
Dies könnte in einer weiteren, tiefergehenden Bearbeitung bis zu einem „Baukastensystem“ führen in dem mindestens 80 % der
Bauteile (Treppen, Decken, Bäder, Fenster, Türen, nichtragende Aussenwände etc.) durch Vorfertigung zu einer hohen Wirt-
schaftlichkeit beitragen.
Das System beinhaltet auch die Chance des „Mitbauens“ durch die Nutzer, zumindest im Innenbereich der Wohnungen und in
den Aussenbereichen.
Eine Ergänzung der Gebäudegrundstruktur durch untergeordnete Bauteile (Lauben, Überdachungen, kleine Gewächshäuser
usw.) ist ausdrücklich vorgesehen und gewünscht.
Beispielhafte Grundrisse
Typ 1-Person
Typ Wohngemeinschaft
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Modellbilder der beispielhaften Bebauung
Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Schlusswort/ Fazit
„ Wer in Deutschland für Flüchtlinge plant und baut, muss viele Widersprüche aushalten. Und trotzdem weiter machen „
(aus der Bauwelt 15.2016 – In der Komfortzone , Seite 7)
Dieser Satz beschreibt das gesamte derzeitige Szenario sehr gut. Jetzt werden die Grenzen des Systems des öffentlich ge-
förderten Wohnungsbaus nach Jahrzehnten der Stagnitation in den Förderbestimmungen überdeutlich sichtbar. Die Förderbe-
stimmungen müssen deutlich flexibler gestaltet werden, um neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Auf allen Ebenen der
Planung und Entscheidung ist ein neues Denken und Handeln erforderlich, ein Aufbruch der auch ohne die Flüchtlingsströme
der letzten Monate dringend notwendig ist.
Die scheinbare „Krise“ , der Mangel an bezahlbarem, lebenswerten und städtebaulich /architektonisch ansprechendem Wohn-
raum ist die grosse Chance für eine grund-
legende Veränderung der derzeitigen Realität.
BDA-Workshop „Bauen für Flüchtlinge“
Arbeitsgruppe Friederike Abdelkader, Achim Dejozé, Dr. Kristin Ammann-Dejozé, Saskia Göke
Vorwort
Planungsgrundlage für die städtebauliche und bauliche Entwicklung des Baugebietes zwischen der
Landsberger- und der Deermannstraße in Münster - Amelsbüren ist ein Bebauungsplan der Stadt
Münster. Dieser weist östlich entlang einer neuen Straßenverbindung zwischen der Landsberger- und der
Deermannstraße zwei ca. gleichlange Flächenbänder für eine 2-geschossige Zeilenbebauung aus; östlich
des Zwischenraumes zwischen den beiden Baufeldern verläuft senkrecht zu den Baufeldern entlang der
neuen Straße ein weiteres schmales Flächenband für eine 2-geschossige Zeilenbebauung.
Da es die Aufgabe des Workshops war, Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus dem nahen und mittleren
Osten zu schaffen, der sich gegebenenfalls später auch für deutsche/europäische Bewohner eignen soll,
haben wir uns entschieden, eine Alternative für die Wohnbauzeile vor zu schlagen, einen Bautypus, der in
seinen unterschiedlichen Ausprägungen nicht nur über die Jahrhunderte in Europa sondern weltweit das
städtische oder das ländliche Wohnen prägte:
das Hofhaus oder die Hofanlage
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Beispiel 2
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Haus Kump, Münster
Städtebau
Grundsätzlich wünscht man sich, dass vor dem Hintergrund des ohnehin knappen bezahlbaren
Wohnraumangebotes neue Stadtquartiere entwickelt bzw. bestehende nachverdichtet werden.
Neben den heute gültigen Planungs- und Bauvorschriften haben soziale Ziele wie die Schaffung von
halböffentlichen Quartiersstrukturen, die Bildung von Nachbarschaftsbereichen und das Angebot von
Rückzugsräumen unseren Städtebaulichen Entwurf beeinflusst.
Es war unser Anspruch , eine Lösung zu finden, die auf unterschiedlichen, noch nicht bekannten
Grundstücken angewendet werden kann.
Das städtebauliche Entwurfsschema zeigt einen 2-3-geschossigen Hofhausgrundtypus, der sich in loser,
fast tänzelnder Folge über das Plangebiet verteilt. Die Haupterschließung erfolgt für den KFZ- und den
Fußgängerverkehr ausschließlich von der Dermannstraße aus und führt über eine Quartiersmitte –
geeignet für Quartiersfeste oder einen kleinen Markt - zu den einzelnen Hofgebäuden. Damit ist
motorisierter Durchgangsverkehr im Quartier ausgeschlossen. Zusätzliche Fußwege führen in die
Randbereiche des Plangebietes und zur Landsberger Straße; sie gewährleisten eine feinmaschige
Erschließung, die im Freiraum auch die Bildung von Nachbarschaftsbereichen und Rückzugsräumen
ermöglicht.
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Städtebauliches Konzept Amelsbüren
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Städtebauliche Lösung Marie-Curie-Straße
Je nach Grundstückszuschnitt, Himmelsrichtung und Orientierung zur Straße in Reihe, kann es als
Gruppe oder auch einzeln positioniert werden kann.
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Gleichwertigkeit von Außen-und Innenraum
In gemischt genutzten Quartieren kann jeder wohnen, arbeiten und einkaufen, Flüchtlinge genauso wie
Familien, Studenten und Senioren - als Nachbarn, die sich kennen und respektieren. Flüchtlinge
benötigen ein Schaufenster, in denen Sie ihre Kultur präsentieren, ihre landestypischen Waren und
Speisen verkaufen oder Cafes, in denen sie sich treffen können. Und auch wir, die Bürger dieser Stadt,
interessieren uns dafür, wo und wie Flüchtlinge leben.
Die Ausweisung neuer Baugebiete am Rande der Stadt mit der Monofunktion Flüchtlings-Wohnen wird
Integration nicht beflügeln.
Auch wenn schnelle Lösungen wichtig und erforderlich sind, wünschen wir der Stadtverwaltung, die Ruhe
zu bewahren und Entscheidungen mit Perspektive zu treffen.
Typologischer Ansatz
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Einzelne Wohnmodule werden in unterschiedlich großer Anzahl um ein Atrium mit innen liegender
Laubengangerschließung platziert. Die Typologie eines Hofhauses bietet unterschiedliche Qualitäten von
öffentlichen , halböffentlichen und privaten Freiräumen.
Das Atriumhaus ist für ganz unterschiedliche Nutzungen geeignet, die Struktur lässt auch einen Umbau
ohne größeren Aufwand für geänderte Bedürfnisse zu. Der Gebäudetypus bietet im Vergleich zu
herkömmlichen Mehrfamilienhäusern (z.B. Zweispänner-Anlagen) zusätzlich zum eigenen sparsam
angesetzten Wohnraum viel qualitätsvolle Zusatzfläche an, Wohnen findet so auch verstärkt außerhalb
der eigenen vier Wände statt.
Je nach Abmessung und daraus resultierender Atriumgröße sind Gebäude mit 1 - 3 Geschossen
angedacht, mit punktuellen Überhöhungen, um städtebauliche Akzente zu setzen. Die Abmessungen
basieren auf einem Achsraster von 6,0 m.
Ein beispielhaft durchgearbeitetes Hofhaus ist 18 x 18 m groß .
Atrium
Das Atrium in der Gebäudemitte bildet einen geschützten Freiraum für alle Bewohner des Hauses. Hier
spielen Kinder, hier findet Haus-Gemeinschaft statt. Der Hof wird von den Bewohnern gestaltet und
gepflegt.
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Laubengang und Treppenhaus
Das Atrium wird umschlossen von einzelnen Wohnmodulen, die über einen inneren Laubengangring
erschlossen werden.
Durch den Bezug zum Innenhof erhält der Laubengang Aufenthaltscharakter.
Horizontales und vertikales Bindeglied ist das Treppenhaus, an dieser Stelle öffnet sich das Gebäude
nach außen.
Am Eingang im EG wäre Platz für eine Cafe-, Laden – oder Werkstattnutzung.
Denkbar ist auch eine Aneinanderreihung der Atriumhäuser durch gemeinsame Treppenhäuser.
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Wohnungen und Gemeinschaftsräume
Für eine Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung (= große Wohngemeinschaft) bieten sich
Gemeinschaftsräume mit direktem Bezug zum Innenhof und Eingangsbereich des Hauses an. Die
Privaträume mit eigener Nasszelle werden über den Laubengang erschlossen. Jeder kann sich
zurückziehen, aber keiner fühlt sich allein.
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Je nach Zusammenfassen mehrerer Module können Singlewohnungen, größere Wohnungen für Familien
oder eine Mischung aus beidem entstehen. Wahlweise können Teile des Laubenganges in die
Wohnfläche integriert werden. Die Wohnungen selber orientieren sich nach außen, können bei Bedarf
eigene Gärten, Balkone oder Terrassen erhalten.
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Letztlich ist auch eine Umnutzung zu einer Wohngemeinschaft für Studenten, Singles oder Senioren
denkbar. Hierzu wird das Gebäude mit einem Aufzug im Atrium ausgestattet und der Innenhof überdacht.
Im überdachten Innenhof werden Gemeinschaftsräume angeordnet (Waschen, Küche, Aufenthalt…).
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Wohnmodul
Die Organisation des Grundrisses eines Wohnmoduls trägt den Bedürfnissen nach Privat- und Gast-
Räumen der Bewohner Rechnung. Auch in einer Kleinstwohnung können diese unterschiedlichen Zonen
definiert werden, ohne dass sie sich gegenseitig überlagern und stören. Die Gebräuche und Ge-wohn-
heiten von Mitbürgern aus anderen Kulturkreisen sollten in der Planung berücksichtigt werden und
können unsere deutsche Wohnkultur bereichern.
Diskutierte Schlagworte waren : Gastfreundschaft, ungestörtes Kochen, Familien- Wohnzimmer,
genügend Stauraum…
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Konstruktion / Material
Denkbar sind die Hofhäuser sowohl in Massivbauweise als auch in Holzrahmenbauweise.
Dachterrassen
Ergänzt werden kann das System durch Dachterrassen, die ebenfalls private Freiräume mit Ausblick
böten. Damit kann man den ethnologisch bedingten unterschiedlichen Anforderungen an Freiräume
Rechnung tragen
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Mehrwert : Mehrgenerationenwohnen
Das Hofhaus eignet sich hervorragend für ein Wohnkonzept für Großfamilien oder unterschiedliche
Generationen.
Die Form des Mehrgenerationenwohnens ist eine interessante Variante für alle Bevölkerungsgruppen in
unserem Land. Die Mischung aus unterschiedlich großen Wohnungen, einem qualitätsvollen
Gemeinschaftsbereich und einer angemessenen Gebäudegröße trägt wesentlich zu einem gut
funktionierenden Sozialleben im Wohnquartier bei.
BDA-Workshop „Bauen für Flüchtlinge“
A
rbeitsgruppe Christoph Achterkamp, Thomas Becker, Eckhard Scholz, Antje Wagner, Ralf Wömpner
1
Anforderungen Das Ankommen
Das Bedürfnis nach einem geschützten Ort ist für Menschen, die aus Kriegsgebieten oft nach Monate
langer Flucht in Deutschland eintreffen, neben Nahrung und Kleidung sicherlich eines der
grundlegenden Bedürfnisse.
Dieser geschützte Ort, die erste Bleibe, ist der Ort, an dem „Ankommen“ realisiert - verräumlicht - wird
und so wahrscheinlich auch einer der wichtigsten Orte, an denen Integration stattfinden kann. Wie
sieht ein solcher Ort aus? Und: Ist Wohnen nicht immer Ankommen?
Speziell oder universell?
Das Verhältnis von Öffentlichkeit zu Privatheit, das Verhältnis von Innenwelt zu Außenwelt, von
Individuum zum Kollektiv, von Flexibilität zu Statik sind bei der konzeptionellen Entwicklung von
(Wohn)raum kulturübergreifende, universelle Themen, denn sie befassen sich mit ur-menschlichen
Bedürfnissen.
Jedoch bringen diese Themen in der jeweils kultureigenen Bewertung und Auslotung über das
Universelle hinaus spezialisierte Räume hervor.
So unterstreicht Sandra de Vries in Ihrem den Workshop einleitenden Vortrag einen wichtigen
Unterschied in der Wahrnehmung des Individuums im mitteleuropäischen und im arabischen
Kulturraum: Während wir in einer hoch individualisierten Gesellschaft („Ich-Gesellschaft“) leben, ist in
der arabischen Gesellschaft das Kollektiv die bestimmende Instanz („Wir-Gesellschaft“).
Wir gehen davon aus, dass Integration nur gelingen kann, wenn Wohnräume, die den Geflüchteten als
erste Unterkunft dienen, spezielle kultureigene Bedürfnisse berücksichtigen.
Das vorliegende Konzept untersucht Möglichkeiten der Entwicklung von Gebäudestrukturen in
verschiedenen Maßstäben, die sowohl den speziellen Bedürfnissen von Geflüchteten (aus dem nahen
und mittleren Osten) als auch Nutzern aus dem europäischen Kulturraum Rechnung tragen und stellt
dabei nebenbei die Frage: Sind wir uns wirklich so fremd?
Beispiel 3
2 Entwicklung Grundriss Universelles und Spezielles
Im ersten Schritt wird ein Grundriss entwickelt, der die universellen Wohnfunktionen
1 Wohnen, Essen
2 Lagern, Verstauen
3 Essen zubereiten
4 Hygienebereiche
5 Verkehrswege
6 Schlafen
nach kulturspezifischen Anforderungen und
Besonderheiten wie z. B.
A flexibler multifunktionaler Familienraum mit viel Stauraum
B Hintergrundwege für Frauen
C Schambereiche
D zusammenschaltbare Nachtbereiche („gefährliche
Nacht“)
nach dem Prinzip der Schichtung in Vorder- und Hintergrundbereiche bei einer je Zone abnehmender
Öffentlichkeit gliedert.
Nahtstelle zwischen dem Innenraum („Familienbereich“) und den öffentlichen Außenbereichen ist ein
offener Hof, der als halböffentlicher Aufenthaltsbereich auch Bindeglied zwischen den Bewohnern und
gleichzeitig Erschließungsraum ist.
Das auf einem Grundraster basierende System kann gekoppelt und verkettet werden, ist effizient
stapelbar, Wohnungen sind flexibel gestaltbar, indem einzelne Räume zuschaltbar sind.
Zunächst einmal ist das Modul ortsunabhängig gedacht, kann aber auf Grund seiner Kleinteiligkeit und
Variabilität ortsspezifisch gestaltet werden.
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Schichtung der Wohnfunktionen
Das auf einem Grundmodul von 1,50 x 1,50 m basierende System ermöglicht eine klare Vernetzung
der Räume innerhalb einer Wohneinheit, aber auch in Kombination mehrerer Grundeinheiten, die freie
Zuordnung von Schlafräumen zu Wohn- und Sanitärräumen. Die daraus entwickelbaren Cluster
können in wechselseitiger Kombination, zu öffentlichen Wohnstraßen mit einer Achsbreite von 9,00 m
und zu privaten Höfen mit einer Achsbreite von 12,00m, zusammengefasst werden. Die Vielfalt aus
der Einheitlichkeit ermöglicht ortsspezifisch, anpassbare Siedlungsmodelle.
Modul und Variabilität
3 Städtebau An der Grevener Straße in Münster
Bei der Betrachtung bestehender Flüchtlingseinrichtungen fällt auf, dass es fast nie gestaltete
Außenbereiche mit wirklicher Aufenthaltsqualität gibt.
Dies ist aber aus soziokulturellen Gründen wichtig, weil in dem Außenraum als ein räumliches
Bindeglied aller Bewohner und zur Öffentlichkeit wichtige Aufgaben der Integration stattfinden müssen.
Hier begegnet man sich und lernt sich kennen.
Im System der Schichtung von privaten, halbprivaten und öffentlichen Räumen ist der Hof, der Platz
und die Straße die Schwelle zum öffentlichen Raum der Stadt.
Um diese äußeren Räume möglichst vielfältig und trotzdem ökonomisch effizient zu gestalten, werden
die Grundrissmodule 3-gschossig gestapelt, zu unterschiedlich langen Reihen gekoppelt und
modellieren im Inneren des Grundstücks quer zum Gebäude liegende sich wechselnd öffnende und
schließende Platz- und Wegräume, in denen öffentliches Leben stattfindet.
Um diese Räume tatsächlich funktional zu beleben, werden hier Gemeinschaftseinrichtungen
angeordnet, die Grundbedürfnisse der Geflüchteten bedienen, aber auch von Externen benutzt
werden sollen, um Zusammenleben und Austausch zu fördern.
Denkbar wären an diesen Stellen z. B. Teestube, Kita, Werkstatt, Fahrradverleih, Waschsalon,
Bildungsbazar, Handarbeitstreff, Orientlebensmittelladen.
Auf diese Weise entsteht ein kleiner, vollwertiger Stadtbaustein, der sowohl als geschützer Raum als
auch als Begegnungsort fungiert.
Durch die wechselnde spiegelbildliche Anordnung der Grundrisse (Schlafen – Garten – Schlafen und
Wohnraum – Weg – Wohnraum) entstehen unterschiedlich breite Durchblicke zur Stadt- und
Landschaftsseite, die gleichzeitig wiederum unterschiedliche Grade von öffentlichen Räumen und
Nutzungsmöglichkeiten schaffen.
4_Resümee
Der Workshop war für uns ein Einstieg in die Thematik des Bauens für Menschen aus uns fremden
Kulturen, die hier Schutz und eine Lebensperspektive suchen. Anlass sind die, aufgrund von Krieg
und Vertreibung, vor allen aus Syrien, dramatischen zugenommenen Flüchtlingsströme aus dem
Jahre 2015 und die Verpflichtung der Städte und Gemeinden, hier sehr kurzfristig Wohnraum zur
Verfügung zu stellen.
Neu war für uns die Möglichkeit unsere Kenntnisse über die unterschiedlichen Kulturen im Miteinander
und auch in den Wohnbedürfnissen durch den enthnologischen Fachvortrag erweitern zu können.
Sicherlich sind die Lebendbedürfnisse einzelner Volksgruppen nicht allgemein gültig, dennoch gibt es
viele Punkte bei der Entwicklung für Wohnumfeldern für geflüchtete Menschen, die auch für
Mitteleuropäer gelten und unsere eigenen Lebens- und Wohnerfahrungen in positiver Weise
bereichern können.
Die Bedeutung eines qualitätvoll gestalteten Außenraumes ist hierbei nur ein Aspekt.
Die Erkenntnis einer notwendigen Zonierung der Wohnungen für mehrere Bewohner und auch das
Hinterfragen unserer Sanitärausstattungen, die für viele Menschen aus dem nichteuropäischen Raum
ohne Erklärung gar nicht funktionieren können, zeigen, dass sich eine Beschäftigung mit dem Thema
gelohnt hat und hier zudem viel Aufklärungsarbeit notwendig ist.
Um den anderen zu verstehen, hilft es zu wissen, wie er lebt und denkt, wie er mein Verhalten aus
seinem Kulturkreis heraus beurteilen muss und wie ich umgekehrt sein Verhalten einordnen kann.
Integration bedeutet nicht Anpassen und Überstülpen unserer Kultur.
Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, dass der kurzfristig zu errichtende Wohnraum auch
den geltenden Normen und Förderrichtlinien genügen muss. Und das für Bewohner, die man jeweils
nicht kennen kann, auf deren Zuweisung kein Einfluss besteht und von denen die Dauer des
Aufenthaltes unbestimmt ist. Dennoch ist gerade hier eine nachhaltige und qualitätvolle bauliche
Lösung erforderlich, da diese Gebäude noch lange unsere Stadträume mitprägen werden.
Im Rahmen des Workshops sollten hier auch keine Lösungen für Erstaufnahmestationen und
Landeseinrichtungen, sondern Kriterien und Lösungsansätze für langfristige Wohnsituationen
erarbeitet werden.
Der Workshop diente als Einstieg zum besseren Verständnis der Sorgen der Städte und Gemeinden
und zum Verständnis der Wohn- und Lebenserfahrungen der Menschen, die zu uns geflüchtet sind,
beizutragen.
Die in unserer Gruppe erarbeiteten Ansätze sind übertragbar für viele Formen des Gemeinschaftlichen
Wohnens und damit universell zu nutzen. Für konkrete Bauaufgaben sind diese dann unter Beachtung
des konkreten Kontextes weiter auszuführen.
In weiteren Schritten wäre es wichtig diese ersten Ansätze mit anderen Gruppen und externen
Fachleuten zu diskutieren.
Es zeigt sich auch, dass sich gemeinschaftliche Wohnformen nicht auf sehr kleinen Grundstücken
verwirklichen lassen und bei der Auswahl der Grundstücke viele Kriterien zu beachten sind.
Eine Frage von Prof. Rempen war ja die These, ob das Ankommen in speziell für eine Volksgruppe
zugeschnittene Viertel, Stichwort „Little Damaskus“, erleichtert wird. Dies können wir nicht
beantworten. - Ein Viertel mit der Qualität von z.B. „Little Italy“ oder „China Town“ setzt aus unserer
Sicht aber auch einen größeren städtischen Maßstab voraus. - Aus den im Vorfeld geführten
Interviews mit einzelnen Flüchtlingen ergaben sich durchaus differenzierte Wünsche, so auch der
Wunsch nach einer bewussten Integration durch Wohnen inmitten der Deutschen Bevölkerung.
Als nächster Schritt sollte ein gemeinsamer Diskussionstermin über die drei Gruppenarbeiten
zusammen mit den Protagonisten der Stadt und des BDA sowie Herrn Rempen und ggf. Frau de Vries
vereinbart werden.
Dann sollten weitere Schritte abgestimmt werden.
Münster 26.04.2016
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (10)
- Landsberger Straße
- Deermannstraße
- Waltermannstraße
- Grevener Straße
- Albersloher Weg 33
- An den Speichern 7
- Marie-Curie-Straße
- Aegidiimarkt
- Auf der Woort
- Derkskamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0348/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37