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V/0348/2016

„Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere Blickrichtung in/für Westfalen auf Integration” hier: Modellbauprojekt „Wohnen für Alle”

Vorlagen 02.05.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 28.1.1

Anlage 3 Vorlage V_0348_2016

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Vorlage V_0348_2016

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage V_0348_2016

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Ansehen

Anlage 3 Vorlage V_0348_2016

1859 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0348/2016 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2016 
CDU-
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mau
ritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Tel
efon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-m
ail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de
RATS
ANTRAG ZUR SOFORTIGEN BESCHLUSSFASSUNG 
25. Januar 2016
MÜNSTER CUBUS – SCHNELL UND NACHHALTIG BAUEN 
Der 
Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um einen „Münster-cubus“ – 
als anforderungsgerechtes und preisgünstiges Angebot zur Unterbringung von Flüchtlingen unter 
Einbezug der Münsteraner Firmen und Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, zu realisieren. 
Die Erfahrungen anderer Städte (z. B. „Bielefelder Modell“) sind einzubeziehen. 
 Begründung: 
Die – weiterhin erwartete – hohe Zahl an Flüchtlingen, die der Stadt Münster zur Unterbringung und 
Betreuung zugewiesen wurden, erfordert die Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsplätzen in 
erheblichem Umfang. Die Einrichtungen müssen möglichst schnell errichtet werden. Erfahrungen 
anderer Städte (z.B. in Bielefeld) zeigen, dass mit dem Sachverstand und dem Engagement den 
Unternehmen vor Ort gute, aber trotzdem preiswerte und schnell zu realisierende 
Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Eine derartige Initiative sollte daher auch 
in Münster geprüft und realisiert werden.  
gez. 
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
Simone Wendland 
Olaf Dreßen 
Dr. 
Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
Jan Leiße 
Stef
an Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Beschlussvorlage

14147 Zeichen

V/0348/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
„Modell: Münster-Integration – Unusual aspects of integration oder Die andere 
Blickrichtung in / für Westfalen auf Integration“ 
hier: Modellbauprojekt „Wohnen für Alle“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2016 Rat Einbringung 
 
18.05.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
 und Arbeitsförderung Vorberatung 
 
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches 
 Flächenmanagement Vorberatung 
 
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
 und Wohnen Vorberatung 
 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat begrüßt die Initiative von Herrn Prof. Thomas Rempen und der Bezirksgruppe Münster-
Münsterland des Bundes Deutscher Architekten (BDA) mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissen-
schaft und Verwaltung zur Entwicklung und Realisierung des neuen Modellprojektes „Münster – 
Wohnen und Integration“. Mit dem Projekt soll gemeinsam mit und für Flüchtlinge ein Beitrag 
zur Integration und zum nachhaltigen Wohnen für alle geleistet werden zu Mietkonditionen, wie 
sie für den geförderten Wohnungsbau gelten. 
 
2. Der Rat nimmt die Ergebnisse des BDA Workshops vom 12.03.2016 als erste Grundüberlegun-
gen und Ausgangsbasis für die weiteren Realisierungsschritte – wie in der Anlage 1 dargestellt 
– zur Kenntnis. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0348/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Reinkemeier 
Herr Thielen 
Herr Graf von Plettenberg 
Ruf: 
492 70 20 
492 70 75 
492 70 52 
E-Mail: 
Plettenberg@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0348/2016 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Realisierung auf Basis der Ergebnisse des 
Workshops umzusetzen. 
 
4. Grundstück  
4.1. Der Rat beschließt:  
4.1.1. zur Realisierung des Vorhabens werden möglichst zeitnah geeignete städtische 
Grundstücke z.B. aus dem Bereich der Konversionsflächen (Kasernen und / oder Teile 
der Wohnstandorte) zur Auswahl zur Verfügung gestellt.  
4.1.2. die Verwaltung wird beauftragt, für diese Grundstücke – soweit noch nicht geschehen 
– die planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.  
4.1.3. die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat über gesonderte Vorlagen zur konkreten 
Auswahl sowie über die weiteren Modalitäten der Veräußerung bzw. des Erwerbs des 
Grundstückes zu berichten und weitere erforderliche Beschlüsse herbeizuführen. 
 
5. Trägerschaft und Investor  
5.1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Westfälische Bauindustrie Münster GmbH (WBI) 
Verhandlungen aufzunehmen, welche die zeitnahe Realisierung dieses innovativen Modell-
projektes zum Ziel haben.  
5.2. Der Rat regt an, dass die WBI zur Realisierung des Vorhabens einen begrenzt offenen 
Wettbewerb für vier bis fünf Architekten (wobei auch zusammengeschlossene Architekten-
gemeinschaften teilnehmen können), auslobt.  
5.3. Ferner regt der Rat an, dass die WBI in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster den Einsatz 
öffentlicher Fördermittel für dieses Modellprojekt aus den verschiedenen Fördermitteltöpfen 
prüft und die Beantragung vorbereitet.  
5.4. Die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen unterhalb des 
Mittelwerts der Kostenkennwerte (1.800 € / m² Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 
DIN 276) für geförderten Wohnungsbau liegen.  
5.5. Der Rat unterstützt das innovative Projekt bei der WBI durch Bereitstellung eines Zuschus-
ses für das Wettbewerbsverfahren in Höhe von 50.000 €. Aus diesem Zuschuss ist auch 
das Preisgeld für die Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge der Wettbewerbsteilnehmer zu 
bestreiten. 
 
6. Der Ratsantrag A-R/0002/2016 der CDU-Fraktion „Münster cubus – Schnell und nachhaltig 
bauen“ vom 25.01.2016 ist mit dieser Vorlage erledigt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Gewährung des Zuschusses an die WBI ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2016 50.000  
Es wird angestrebt, die entstehenden Aufwendungen im laufenden Budget der Produktgruppe 01 11 
„Immobilienmanagement“ aufzufangen. Sollte d ies nicht möglich sein, ist die Deckung im Rahmen 
einer Nachtragssatzung herbeizuführen.

- 3 - 
V/0348/2016 
Ausgangslage und grundsätzliche Überlegungen:  
Die aktuelle Situation, dass es insbesondere für die Personengruppe der Alleinstehenden, der Stu-
denten sowie der Menschen mit Behinderung und der Geflüchteten schwierig ist, auf dem freien 
Wohnungsmarkt in Münster preiswerten Wohnraum zu erhalten, ist weithin bekannt.  
Dies hat Herrn Prof. Thomas Rempen sowie Architektinnen und Architekten der Bezirksgruppe 
Münster-Münsterland des BDA dazu bewegt, sich dieses Themas anzunehmen. Bei ihren Überle-
gungen wurden sie unter anderem davon geleitet, dass es um ein „Wohnen für alle“ geht. Die 
Flüchtlingssituation trug dazu bei, auf diesen Aspekt des Wohnens besonderes Augenmerk zu rich-
ten.  
Der Stadt Münster wurden im Jahr 2015 fast 3.000 Flüchtlinge zugewiesen. Die vorhandenen sowie 
die angemieteten und neu geschaffenen Flüchtlingsunterkünfte sind nahezu voll belegt. Anerkannte 
Flüchtlinge und Asylberechtigte sind dazu verpflichtet, sich um eigenen Wohnraum zu bemühen. 
Ebenso wie Flüchtlinge im Asylverfahren, die bereits seit längerer Zeit in Münster leben, suchen sie 
nach Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt.   
Durch eine Veränderung der Verfahrensabläufe beim  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
(BAMF) sollen die Asylanträge von Personen mit einer hohen Bleibeperspektive zukünftig innerhalb 
weniger Tage nach der Einreise entschieden werden. Von Januar bis Mitte März 2016 sind etwa 
520 Flüchtlinge neu nach Münster gekommen. Hauptherkunftsländer waren Syrien (42 %), Irak (26 
%) und Afghanistan (11 %), vgl. Vorlage V/0177/2016. Insbesondere für Flüchtlinge aus Syrien be-
steht eine hohe Bleibeperspektive. Dieser Personenkreis muss sich neben anderen Bewerbern 
(Studenten etc.) dem Wettbewerb um Mietwohnungen stellen.  
Die Mitglieder des BDA haben den Anspruch, funktionellen und preiswerten Wohnraum unter ästhe-
tischen Gesichtspunkten in Münster zu schaffen. Die Arbeitsgruppe „Wohnungsbau für Flüchtlinge“ 
hat sodann mit Vertretern der Stadt Münster, Herrn Prof. Thomas Rempen sowie syrischen Flücht-
lingen einen Workshop vorbereitet.  
An dem am 12.03.2016 stattgefundenen Workshop haben ca. 20 Personen, darunter 15 Architektin-
nen und Architekten, teilgenommen. Als Eingangsstatements wurden Kurzreferate von Frau Sandra 
de Vries, Ethnologin und Trainerin für Interkulturelle Kompetenz, Herrn Elmar Leuermann (Stadt 
Emsdetten), Herr Schulze auf’m Hofe (Sozialamt, Stadt Münster), Herrn Prof. Rempen (Anlage 2) 
sowie von zwei Architekten und Herrn Stadtkämmerer Reinkemeier gehalten.  
In diesen Referaten wurden einerseits aus ethnologischer Sicht Erläuterungen zum Wohnen im ara-
bischen Kulturkreis gegeben. Zum anderen wurde über die Erfahrungen mit in Münster unterge-
brachten Flüchtlingen und deren Bedarfe berichtet. Darüber hinaus wurden Visionen, unterlegt mit 
Fotografien über Wohnbauten aus mehreren unterschiedlichen Kulturkreisen, aufgezeigt. Ebenso 
wurden zwei konkrete Wohnbauprojekte zur Unterbringung von Flüchtlingen, wie sie in Nachbar-
kommunen von Münster realisiert werden, von den jeweiligen Architekten vorgestellt. Nicht zuletzt 
wurde ein grober Überblick über die bisherigen finanziellen Aufwendungen der Stadt Münster zur 
Unterbringung von Flüchtlingen gegeben.  
Von diesen Referaten inspiriert haben sich die Architektinnen und Architekten für die Arbeitsphase 
in drei Gruppen aufgeteilt. Ihnen wurden die Daten zu konkreten städtischen Grundstücken sowie 
entsprechende Pläne zur Verfügung gestellt.  
Das Ergebnis des Workshops sind die in der Anlage 1 beschriebenen und mit Entwurfszeichnungen 
versehenen drei Beispiele. 
 
In einer Auswertung des Workshops zwischen Beteiligten des BDA und der Stadtverwaltung Müns-
ter am 19.04.2016 wurde deutlich hervorgehoben, dass es bei dem Thema darum geht, „experimen-
telles Wohnen“ im sozialen Wohnungsbau, sowohl für Flüchtlinge, Studenten, Senioren als auch 
Familien und somit als „Wohnen für alle“ zu realisieren.  
 
Zur weiteren Vorgehensweise wurde angeregt, diese Vorlage in den Rat der Stadt Münster einzu-
bringen, um ihm die Gelegenheit einer ersten Einschätzung zu geben und anschließend die Bera-
tung in den Fachausschüssen sowie letztlich eine Beschlussfassung im Rat zu ermöglichen.

- 4 - 
V/0348/2016 
Begründung: 
 
Zu Ziff. 4. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass ein privater Anbieter ein entspre-
chendes Grundstück zur Verfügung stellt, auf dem dieses modellhafte Vorhaben realisiert werden 
könnte. Deshalb wird der Rat der Stadt Münster gebeten, entsprechende Grundstücke zur Auswahl 
zur Verfügung zu stellen. 
 
Zu Ziff. 5. 
Zum jetzigen Planungsstand des modellhaften Vorhabens erscheint es unrealistisch, einen privaten 
Investor zur Realisierung dieses Vorhabens zu gewinnen bzw. zu finden. Von daher schlägt die 
Verwaltung vor, die Entwicklung eines ersten „Prototypen“ im Konzern Stadt Münster durch die 
Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) als Infrastrukturgesellschaft zu realisieren.  
Angesichts der hohen Arbeitsauslastung der Wohn- und Stadtbau GmbH (W+S), in deren Aufga-
benspektrum das Thema Wohnen einen hohen Stellenwert ausmacht, würde diese „innovative Auf-
gabe“ zwar in das Aufgabenfeld passen, jedoch ist aufgrund der hohen Priorität der Schaffung von 
Wohnraummenge - insbesondere von öffentlich gefördertem Wohnraum - ein solches Modellprojekt 
in die jetzige Arbeitsplanung der W+S nicht zu integrieren.   
Daher ist der Blick auf die WBI gelenkt worden, die in einer Vorabstimmung sich bereit erklärt hat, 
dass sie an einem solchen innovativen Projekt Interesse hat und zur Realisierung bereit ist. Dies 
schließt nicht aus, dass bei erfolgreichem Ergebnis das Objekt bzw. auch das Projekt an die Wohn- 
und Stadtbau übertragen wird / werden kann.  
Angesichts des eher beschränkten Bauvolumens der WBI im „normalen Aufgabenspektrum“ kann 
diese neue Aufgabe den Tätigkeitsbereich der WBI bereichern. Da die WBI in der Vergangenheit 
auch Wohnungen realisiert hat (z.B. Aegidiimarkt), verfügt sie sowohl über die Kompetenzen als 
auch die Kapazitäten und die entsprechende Kapitalausstattung, ein solches Projekt in der Entwick-
lung zu begleiten und zu realisieren. 
 
Zu Ziff. 5.2. 
Um für das Modellvorhaben die beste Lösung und den geeignetsten Auftragnehmer zu finden wird 
vorgeschlagen, einen auf vier bis fünf Teilnehmer begrenzten Wettbewerb auszuloben. Ein begrenz-
ter Wettbewerb soll zur Anwendung kommen, um die Möglichkeiten der Beschleunigung anzuwen-
den und zu nutzen. Ein Zusammenschluss von mehreren Architekten bzw. Architekturbüros zu Ar-
chitektengemeinschaften soll dann jeweils als ein Teilnehmer gelten und ausdrücklich zugelassen 
sein. 
 
Zu Ziff. 5.3. 
Die Verwaltung kann sich vorstellen, dass aufgrund des modellhaften Charakters hier ggf. eine Pro-
jektförderung möglich ist. Um dies genauer eruieren zu können, soll die Verwaltung beauftragt wer-
den, den Einsatz öffentlicher Fördermittel zu prüfen und ggf. deren Beantragung vorzubereiten. 
 
Zu Ziff. 5.4. 
Als Kostenrahmen für die Herstellungskosten der Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) sollen 
die Kostenkennwerte für den öffentlich geförderten Wohnungsbau dienen. 
Die besondere Herausforderung besteht darin, den Mittelwert der Kostenkennwerte (1.800 € / m² 
Wohnraum, Gebäudekosten KG 300 + 400 DIN 276) für geförderten Wohnungsbau zu unterschrei-
ten. 
 
Zu Ziff. 5.5. 
Der BDA hat deutlich gemacht, dass der Zeit- und Arbeitseinsatz der Architekten bei einem Wettbe-
werb oft einen höheren Betrag an Kosten verursacht. Von daher wurde angeregt, den Teilnehmern 
am Wettbewerb eine „Bearbeitungsgebühr“ zuzugestehen. 
 
Zu Ziff. 6. 
In dem CDU-Antrag AR/0002/2016 (s. Anlage 3) wird das Grundanliegen aufgegriffen, ein anforde-

- 5 - 
V/0348/2016 
rungsgerechtes und preisgünstiges Angebot zur Unterbringung von Flüchtlingen unter Einbezug von 
Münsteraner Firmen und Unternehmen zu schaffen. Diese Grundüberlegungen sind u. a. auch in 
dem vorgeschlagenen Weg und die Arbeit des Workshops eingeflossen. Gleichwohl ist hier nicht 
nur dem Aspekt der kurzfristigen Lösung von Wohnraumproblemen Rechnung getragen. Es werden 
hier dauerhaft längerfristige Lösungen zur Beseitigung der Wohnraumprobleme angestrebt.   
Bei der Recherche und in Gesprächen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass man auch in 
Bielefeld einen ähnlichen Weg eingeschlagen hat. 
So wurde mit Bielefelder Architekten ein entsprechender Wettbewerb durchgeführt, wobei in einem 
Losverfahren gleich mehrere Flächen zur Bebauung direkt verlost wurden. In Bielefeld wird u.a. eine 
städtische Gesellschaft dazu genutzt, entsprechenden Wohnraum zu schaffen. 
 
Mit Herrn Prof. Rempen und dem BDA sind Unternehmer aus Münster und dem Münsterland auf die 
Verwaltung zugekommen, deren Ansporn darin begründet war, die Stadt Münster bei der Lösung 
der Versorgungproblematik mit Wohnraum von Flüchtlingen zu unterstützen. Weitere Leitmotive 
waren praktikable Vorschläge zu entwickeln die schnell, kostengünstig und dennoch architektonisch 
ästhetischen Ansprüchen genügen und realisiert werden können.  
 
Soweit sich der Rat diesen grundsätzlichen Überlegungen anschließt ist es auch möglich, dass sich 
bei einer Realisierung dieses Vorhabens Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Münster für 
einzelne Gewerke bewerben können und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung 
finden werden. Somit wird auch die heimische Wirtschaft an dem Auftrags- und Ertragsvolumen par-
tizipieren können. 
 
Die konzeptionellen Überlegungen sind so angelegt, dass zunächst modellhaft eine Realisierung 
durchgeführt wird. Dies impliziert, dass das Modell übertragbar sein soll. 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
gez. 
Alfons Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen:

Anlage 2 Vorlage V_0348_2016

5586 Zeichen

" w i r   s c h a f f e n   d a s " : 
d i e   d o p p e l t e   c h a n c e   f ü r   d e n   w o h n u n g s b a u 
das wohnungsproblem ist bekannt.  
und jetzt ist auch noch das problem der flüchtlingsunterbringung da. 
und es kann helfen, das sozialwohnungsbauproblem zu lösen, wenn wir nicht nur in 
containern und in kurzlebigen kategorien denken, sondern das problem neu 
interpretieren.  
fürs auge. 
und für den verstand. 
" b u i l d   y o u r   h o m e   b y   y o u r s e l f " : 
a u s   r o h b a u t e n   w e r d e n   w o h n u n g e n 
wir kennen alle das sagenhaft erfolgreiche ikea-prinzip (und wurden alle schon 
mindestens einmal sein opfer): ikea verkauft den rohstoff fürs möbel, wir übernehmen 
die montage. das macht die sache billig und macht stolz und spass.  
geht das nicht auch mit dem haus? 
warum müssen wir immer das ganze haus bauen und zur verfügung stellen? 
warum bauen wir nicht nur den rohbau, also den rohstoff für's haus? 
wäre es nicht ein interessantes modell für den soziale wohnungsbau und für viele 
familien oder auch wgs - natürlich aber auch für flüchtlinge - wenn sie sich ihre 
häuser bzw. wohnungen selbst ausbauen und fertigstellen können? (das handwerkliche 
geschick dafür hat im zeitalter von hornbach, obi und ikea ja eigentlich jeder.) 
wäre das für die flüchtlinge nicht ein innovatives, menschliches integrationsmodell: 
die chance, sich seine bleibe - unter aufsicht (hilfe zur selbsthilfe) versteht sich - 
selbst auszubauen? mit dem ergebnis stolz und spass?  
der chilenische architekt alejandro aravena, pritzgerpreisträger 2016, hat 2008 mit 
seinem büro "elemental" u.a.  eine neue form der favela entwickelt, die vorbild sein 
könnte für die "build your home"-idee: 
der chilenische staat, die städte oder private investoren liefern rohbauten ("the 
difficult half"), die fürs bewohnen von den späteren einwohnern selbst nach ihrem 
gusto do-it-yourself ausgebaut wurden.  
eine einfache, sinnfällige anordnung lässt ein lebendiges, buntes, fröhliches quartier 
entstehen.  
der bda, prof. rempen und vertreter der stadtverwaltung, flüchtlingshelfer und 
betroffene haben in den letzten wochen dieses konzept als "modell münster-inegration" 
dahingehend untersucht, wie eine solche idee unter den deutschen baurechtlichen 
voraussetzungen organisiert und umgesetzt werden könnte.  
" l i t t l e   t o w n s " : 
keine angst vor den ghettos! 
wenn wir sie nicht bauen, entstehen sie von selbst. ohne unseren willen und ohne unser 
kontrollmöglichkeiten.  
ein paar überlegungen vorweg: 
wenn wir uns selbst in dieser neuen situation sicher fühlen wollen, müssen wir den 
flüchtlingen, wenn sie in jeder beziehung angekommen sind, sicherheit bieten. einen 
Anlage 2 zur Vorlage V/0348/2016

ort, der nicht mehr nur eine notunterkunft ist, sondern einen ort, an dem sie sich 
zuhause fühlen können. ein ort, der einen neuen anfang leicht macht. 
 
als flüchtling in der fremde will man zuerst zur ruhe und zu sich selbst kommen. 
 
und dann unter sich sein - in der familie, unter freunden, die dieselbe heimat und 
nationalität verlassen haben, die dasselbe essen mögen, die dasselbe leid und 
dieselben freuden teilen wollen, dieselbe musik...  
 
(nirgendwo bedeutet die kultur der gastfreundschaft und nachbarschaftliche hilfe so 
viel, wie unter den menschen aus arabien und dem nahen osten.) 
 
so sind in der einwanderungsstadt nr.1 des letzten jahrhunderts new york stadtteile 
wie "little italy" oder "china town" entstanden - die menschen wollen erstmal unter 
sich sein, bevor sie unter die anderen gehen. 
 
das ist auch heute hier so: wenn man sich im flüchtlings-chaos nicht gleich finden 
kann, dann sucht man sich.  
 
wenn sich die flüchtlinge mit ihren nationalitäten und eigenarten gefunden und 
eingerichtet haben, dann werden auch wir anderen neugierig: auf den kleinen markt 
dort, die cafés, die kneipen, die musik, die gerüche... 
 
wir sollten deshalb überlegen: 
münster baut den neuen einwohnern ihre "litte towns".  
orte, in denen ein bisschen heimatkultur gelebt werden kann. wo existenzen gegründet 
werden können, wo geschäfte gemacht werden können mit den nachbarn. orte, die offen 
sind für alle anderen münsteraner, wo man einkaufen kann, theater gucken, musik hören, 
shisha rauchen, pfefferminztee trinken...  
 
wohnungen, vielleicht eckläden, vielleicht eine kita - orte, in denen alte mit und für 
junge leben können.  
egal ob flüchtlinge oder münsteraner. 
 
die häuser sollten so intelligent gedacht und gemacht sein, dass sie auch von unsere 
wohnungssuchenden bürgern bewohnt werden können und wollen. also nicht doof und 
hässlich, keine schande fürs stadtbild, sondern einfach, funktional und doch 
ansehnlich. und dabei doch superpreiswerter wohnraum, wie er auch von den deutschen 
gewollt wird.  
 
 
" l i t t l e   t o w n s " :  
e i n   k r e a t i v e s   m o d e l l   f ü r   u n s e r e   
a r c h i t e k t e n !   
 
der bda ist dabei, wenn wir für die planungen hier in münster und im münsterland in 
ihren büros speziell für solche projekte "little town offices" einrichten.  
 
jedes interessierte büro gründet also eine unit "little town office".  
zum deutschen team werden native junior architekten des landes engagiert, für dessen 
lebenskultur die häuser, wohnungen und plätze entwickelt und gebaut werden (z.b. 
syrien oder ikak).  
 
so könnte man auch die lebens-kulturen beim planen einfangen (und vielleicht sogar 
etwas daraus lernen).   
 
vielleicht werden die architekten, die macher danach paten? 
 
 
 
 
prof. thomas rempen 
im januar 2016

Anlage 1 Vorlage V_0348_2016

47386 Zeichen

BDA Münster – Münsterland 
Arbeitsgruppe „ Wohnungsbau für Flüchtlinge“ 
Workshop am 12.03.2016 von 10:00 bis 18:00 Uhr Stadthaus I Kantine 
Anlass: 
Anlass für die Gründung einer Arbeitsgruppe zum Thema „ Wohnungsbau für Flüchtlinge“ ist die heutige 
Situation zur Unterbringung u. Wohnungssituation von Flüchtlingen im Münster und dem Münsterland, 
nachdem im Jahr 2015 rund 1.000.000,00 Flüchtlinge in Deutschland eingetroffen sind. 
Wir haben uns, auch dank der schon bestehenden Initiative von Herrn Prof. Rempen zu diesem Thema, mit 
Vertretern der Stadt, Syrischen Flüchtlingen und dem Vorstand mehrmals getroffen und den Workshop 
vorbereitet. 
Der BDA Münster-Münsterland hat dann am 12.03.2016 einen ganztägigen Workshop unter Mitgliedern und 
Gästen gemeinsam mit der Stadt Münster in der Kantine des Stadthauses I organisiert und durchgeführt.  
Um eine oder mehrere Zielrichtungen und innovative Ansätze anzustoßen und eine realistische Basis für die 
Workshop-Arbeit zugewinnen, haben Impulsvorträge von Thomas Rempen als Querdenker, Vertretern der 
verschiedenen mit dem Thema befassten Stellen der Stadt Münster, als auch Vertreter der mittelständischen 
Stadt Emsdetten und die Ethnologin Sandra de Vries in das Thema eingeführt: 
- Einstiegsvorträge Stadt Münster, aktuelle Situation 
Herr Alfons Reinkemeier, 
Herr Thomas Schulze auf´m Hofe 
- Einstiegsvortrag Stadt Emsdetten, aktuelle Situation 
Herr Elmar Leuermann, 
- Für wen bauen wir? Ethnologische Betrachtungen 
Frau Sandra De Vries, Ethnologin 
- Quergedacht 
Herr Prof. Thomas Rempen 
- Vorstellung der Grundstücke, Stadt Münster 
Herr Siegfried Thielen 
Ergebniss: 
Der Workshop war für uns ein Einstieg in die Thematik des Bauens für Menschen aus uns fremden Kulturen, 
die hier Schutz und eine Lebensperspektive suchen. Anlass sind die, aufgrund von Krieg und Vertreibung, 
vor allen aus Syrien, dramatischen zugenommenen Flüchtlingsströme aus dem Jahre 2015 und die 
Verpflichtung der Städte und Gemeinden, hier sehr kurzfristig Wohnraum zur Verfügung zu stellen. 
Neu war für uns die Möglichkeit unsere Kenntnisse über die unterschiedlichen Kulturen im Miteinander und 
auch in den Wohnbedürfnissen durch den enthnologischen Fachvortrag erweitern zu können.  
Sicherlich sind die Lebendbedürfnisse einzelner Volksgruppen nicht allgemein gültig, dennoch gibt es viele 
Punkte bei der Entwicklung für Wohnumfeldern für geflüchtete Menschen, die auch für Mitteleuropäer gelten 
und unsere eigenen Lebens- und Wohnerfahrungen in positiver Weise bereichern können. 
Die Bedeutung eines qualitätsvoll gestalteten Außenraumes ist hierbei nur ein Aspekt.  
Die Erkenntnis einer notwendigen Zonierung der Wohnungen für mehrere Bewohner und auch das 
Hinterfragen unserer Sanitärausstattungen, die für viele Menschen aus dem nichteuropäischen Raum ohne 
Erklärung gar nicht funktionieren können, zeigen, dass sich eine Beschäftigung mit dem Thema gelohnt hat 
und hier zudem viel Aufklärungsarbeit notwendig ist.  
Um den anderen zu verstehen, hilft es zu wissen, wie er lebt und denkt, wie er mein Verhalten aus seinem 
Kulturkreis heraus beurteilen muss und wie ich umgekehrt sein Verhalten einordnen kann. Integration 
bedeutet nicht Anpassen und Überstülpen unserer Kultur.  
Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, dass der kurzfristig zu errichtende Wohnraum auch den 
geltenden Normen und Förderrichtlinien genügen muss. Und das für Bewohner, die man jeweils nicht 
kennen kann, auf deren Zuweisung kein Einfluss besteht und von denen die Dauer des Aufenthaltes 
unbestimmt ist. Dennoch ist gerade hier eine nachhaltige und qualitätsvolle bauliche Lösung erforderlich, da 
diese Gebäude noch lange unsere Stadträume mitprägen werden. 
Anlage 1 zur V/0348/2016

Im Rahmen des Workshops sollten hier auch keine Lösungen für Erstaufnahmestationen und 
Landeseinrichtungen, sondern Kriterien und Lösungsansätze für langfristige Wohnsituationen erarbeitet 
werden.  
Der Workshop diente als Einstieg zum besseren Verständnis der Sorgen der Städte und Gemeinden und 
zum Verständnis der Wohn- und Lebenserfahrungen der Menschen, die zu uns geflüchtet sind, beizutragen. 
Die in unserer Gruppe erarbeiteten Ansätze sind übertragbar für viele Formen des Gemeinschaftlichen 
Wohnens und damit universell zu nutzen. Für konkrete Bauaufgaben sind diese dann unter Beachtung des 
konkreten Kontextes weiter auszuführen. 
In weiteren Schritten wäre es wichtig diese ersten Ansätze mit anderen Gruppen und externen Fachleuten 
zu diskutieren. 
Es zeigt sich auch, dass sich gemeinschaftliche Wohnformen nicht auf sehr kleinen Grundstücken 
verwirklichen lassen und bei der Auswahl der Grundstücke viele Kriterien zu beachten sind. 
Eine Frage von Prof. Rempen war ja die These, ob das Ankommen in speziell für eine Volksgruppe 
zugeschnittene Viertel, Stichwort „Little Damaskus“, erleichtert wird. Dies können wir nicht beantworten. - Ein 
Viertel mit der Qualität von z.B. „Little Italy“ oder „China Town“ setzt aus unserer Sicht aber auch einen 
größeren städtischen Maßstab voraus. - Aus den im Vorfeld geführten Interviews mit einzelnen Flüchtlingen 
ergaben sich durchaus differenzierte Wünsche, so auch der Wunsch nach einer  bewussten Integration 
durch Wohnen inmitten der Deutschen Bevölkerung. 
Wichtig ist es die gewonnenen Erkenntnisse weiter zu führen. 
Als erster Schritt wäre eine Diskussionsrunde mit den Beteiligten, um die Ergebnisse allen vorzustellen, zu 
hinterfragen und ein Fazit als Leitlinie für das Bauen für geflüchtete Menschen zu formulieren. 
In einem weiteren Schritt sollten gewonnene Erkenntnisse auf geeigneten Grundstücken umgesetzt werden. 
Hier könnte auch die Stadt Münster profitieren und für geeignete Grundstücke mit dem BDA   
Mehrfachbeauftragungen oder beschränkte Architektenwettbewerbe organisieren, zu denen auch die 
Teilnehmer des Workshops eingeladen werden. 
Dies ist dem Rat vorzuschlagen und entsprechend vorzubereiten. 
Münster 26.04.2016 
Eckhard Scholz, Jörg Verwohlt, Thomas Becker 
Arbeitsgruppe BDA Münster.Münsterland

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
BDA-Workshop „Bauen für Flüchtlinge“
Arbeitsgruppe H. Pfeiffer – K. Dömer – J. Verwohlt – D. Betz – J. Rinke
Beispiel 1

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
57,64
59,60
E
L
Ba
hnhof
Lünen - M
ünster
Landsberger Straße
Deermannstraße
Deermannstraße
Derkskamp
Auf der Woort
Sattelp
latz
411
412
413
414
415
431
416
396
384
397
385
398
660
386
399
387
400
388
401
432
417
418
419
403404
405406
506
503
78
56
81
102
507
502
504
505
187
407
457
458
201
459
557
1292 1293
359
348
389
375
430
75
212
202
420
1294
1295
1347
517
518
519
520
1093
1094
1096
1097 1098
583
1092
1111
1112
1340
1343
1
1351
1352
1368
549
1400
1391
635
374
1113
916
856
548
1350
1095
52
634
426
410
898
1133
598
136
1108
1375
1143
600
241
239
901
900
899 896
914
913
912 911
910
909
424
908
902
915
839
838
835
759
778
777
776
855
895
894
888
887
775
880
879
851
850
692
599
624
640
1211
135
134
238
240
1387
1386
1385
1384
1141
181
164
160
11101109
1107
1376
1114
373
372
402
383
395
382
394
381
393
370
392
379
358
378
390
377
637
631
391
628
371
349
344
582
558
583
408
376
409
I5
I3
I1
I
20
I
19
I
7
I
8
II
6
I
4a
I
17
I
16
I
4
I
15
I
14
I
15
I2
I
17
I
18
I
3
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11
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I
12
I 16
I
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II
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II
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22
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1
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I
I
31
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35
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I
28
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II 4
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I
I
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I 36
II 30
II 26
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II 20
II
18
II 16
II 14
II 12
II 10
II
8
II 6
I
24
I
24
II 22
I
22
I
22a
I 22b
I
9
I
1111a
II
380
I
15
II
II
III
I
II
A E
GFL
A E
GFL
A E
GFL
A E
GFL
A E
GFL
Flur 12
WA
0,4 0,6
I
SD
E
WA
0,4 0,8
SD
II
WA
0,8
II
SD
BH max.
9,00 m
TH max.
4,00 m
BH max.
11,00 m
TH max.
7,00 m
ED
35°- 45°
30° ± 3°
35°- 45°
SD
TH max.
7,00 m
BH max.
11,00 m
WA
0,4 0,6
I
TH max.
4,00 m
ED
35°- 45°
geplante
Kindertagesstätte
geplante Flüchtlingsunterkunft
WA
0,4 0,6
I
SD
E
BH max.
9,00 m
TH max.
4,00 m
35°- 45°
0,4
BH max.
9,00 m
WA
0,4 0,6
I
SD
E
BH max.
9,00 m
TH max.
4,00 m
35°- 45°
2)
1)
A E
GFL
Wal
term
anns
traß
e
Bebauungsplan Nr. 510
Amelsbüren-
Landsberger Straße / Deermannstraße
Nr. 510
Amelsbüren-
Bebauungsplan
Landsberger Straße /
Amelsbüren
1:500
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
12
STADT MTÜNS ER
STADT MTÜNS ER
Bestandsangaben
Amt für Stadtentwicklung
Verkehrsplanung
Stadtplanung
Deermannstraße
Zeichenerklärung
Festsetzungen des Bebauungsplans
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
Art der baulichen Nutzung
Allgemeine WohngebieteWA
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
0,4
0,6
Bauweise
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
nur Einzelhäuser zulässigE
ED
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Bauvorschriften
Hauptfirstrichtung
Straßenverkehrsflächen
Verkehr
Straßenbegrenzungslinie
zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,
Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L
der Erschließungsträger E
AE
GFL 
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung
(Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude)
Zahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßII
SatteldachSD
Dachneigung, zwingend mit Toleranzbereich30°± 3°
Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen
Lärmpegelbereich III nach DIN 4109
Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109
Bauhöhe, als HöchstmaßBH max.
9,00 m
Traufhöhe, als HöchstmaßTH max.
4,00 m
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt
Zuordnung von Stellplätzen
Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull) 59,60
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Wohngebäude
(Hausnummer und Geschosszahl)
Wirtschaftsgebäude
I
10
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Bäume (Standort vorgeschlagen)
  
Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von Ver-
größerungen oder Verkleine-
rungen sind verboten und wer-
den aufgrund des Urheber-
schutzgesetzes gerichtlich 
verfolgt.  
 
Plangrundlage  
Stand 02/2015  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 06.05.2015  gemäß § 2 (1) 
i. V. m. § 13 a BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses 
Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der 
Stadt Münster Nr. 8 vom 15.05.2015 bekannt gemacht.  
 
Münster, 19.05.2015  
 
Der Oberbürgermeister  
im Auftrag  
 
Hülk  (L.S.) 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der 
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 17  vom 
02.10.2015 in Kraft getreten.  
 
 
Münster, 14.10.2015  
 
Der Oberbürgermeister  
im Auftrag  
 
Hülk  (L.S.) 
 
Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. 
 
 
 
Münster, 15.05.2015  
 
 
Tegtmeier (L.S.) 
 
Dipl.-Ing. Tegtmeier  
Ltd. Städt. Vermessungsdirektor  
 
Für die städtebauliche Planung. 
 
 
 
Münster, 18.05.2015  
 
 
Schultheiß (L.S.)  Schowe 
 
Dipl.-Ing. Schultheiß  Dipl.- Ing. Schowe  
Stadtdirektor   Ltd. Städt. Baudirektor  
 
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom 26.05. 
 
bis zum 26.06.2015 öffentlich ausgelegen.  
 
 
 
Münster, 30.06.2015  
 
Der Oberbürgermeister  
im Auftrag  
 
Hülk  (L.S.) 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 13 a 
BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt 
Münster am 16.09.2015 als Satzung beschlossen worden.  
 
 
Münster, 17.09.2015  
 
 
Markus Lewe (L.S.) 
 
Oberbürgermeister   Schriftführer  
Rechtsgrundlagen: 
 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), 
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)  
 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I 
S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)  
 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz vom 20.05.2014 
(GV. NRW. S. 294)  
 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes 
vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)  
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Zahl der Vollgeschosse, zwingendII
Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen)1)
1.  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1  In den Baugebieten, in denen nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser oder nur Einzel- 
und Doppelhäuser zulässig sind (Einfamilienhausgrundstücke), ist mit Ausnahme 
der WA 2)-Gebiete neben der Hauptwohnung maximal eine Kleinwohnung zulässig. 
Die Geschossfläche für die Kleinwohnung darf 50 m² nicht überschreiten. In den 
WA-Gebieten mit der Kennziffer 2) gilt die Geschossflächenbegrenzung für die 
zweite Wohneinheit nicht.  
In den WA-Gebieten mit der Kennziffer 1) (Mehrfamilienhausgrundstücke) wird die 
Zahl der zulässigen Wohneinheiten nicht begrenzt (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB i. V. m. 
§ 16 (2) Nr. 2 BauNVO). 
1.2 Überdachte Stellplätze (Carports), Garagen und sonstige Nebengebäude müssen 
zur vorderen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 5,0 m sowie zur 
seitlichen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 0,5 m 
(Begrünungsstreifen) einhalten und dürfen eine Höhe von 2,50 m nicht 
überschreiten Die zulässige Grundfläche für sonstige Nebengebäude (Schuppen, 
Gerätehäuser, u. ä.) auf den Einzel- und Doppelhausgrundstücken darf nicht mehr 
als 9 m² betragen (§ 12 (6) und § 14 (1) BauNVO). 
1.3  Die im Plan festgesetzten, anzupflanzenden Bäume sind als standortgerechte, 
heimische mittel- bis großkronige Laubbäume (z. B. Stieleiche, Spitzahorn, 
Hainbuche) anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zu pflanzen sind Hochstämme 
in der Qualität 3x verpflanzt mit einem Stammumfang von 16-18 cm. Ausfälle sind 
gleichwertig zu ersetzen (§ 9 (1) Nr. 25 a und b). 
1.4  Die Oberkante Fertigfußboden der Wohngebäude im Erdgeschoss muss 
mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes 
dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB).  
1.5 Die festgesetzten Traufhöhen sind definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen 
der Außenwand und der Dachoberfläche. 
1.6 Bezugspunkt für alle Höhenfestsetzungen sind die in der Planzeichnung 
eingetragene Höhen der Kanaldeckel in der Deermannstraße von 59,60 Meter bzw. 
in der Landsberger Straße von 57,64 Meter über Normalhöhennull (m ü. NHN). 
Dabei werden den beiden Straßen jeweils die Baufelder in der ersten und zweiten 
Reihe zugeordnet. Das Mittelbaufeld des WA 1)-Gebietes wird dem Bezugspunkt 
Deermannstraße zugeordnet. (§ 16 (2) Nr. 4 i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 
1.7 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei der Errichtung, Änderung 
oder Erweiterung der Gebäude, Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauO NRW 
das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den ausgewiesenen 
Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 einhalten. In den überwiegend zum Schlafen 
genutzten Räumen mit Fenstern in den Bereichen der entsprechend 
gekennzeichneten Gebäudefronten (Lärmpegelbereich IV) sind schallgedämmte 
Lüftungen vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB). 
2.  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 
(BauO NRW)  
2.1  Grundstückseinfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind nur in Verbindung 
mit einer der Grundstücksgrenze zugewandten Eingrünung von mindestens 0,30 m 
Tiefe zulässig. Dahinterliegende Zäune oder Mauern dürfen eine Höhe von 1,20 m 
nicht überschreiten.  
2.2  Dachüberstände (Traufen- und Ortgangüberstände) sind unzulässig. 
Dachaufbauten und -einschnitte sowie Nebengiebel sind im WA 1)-Gebiet und bei 
maximal zweigeschossiger Bauweise unzulässig. Von dieser Bestimmung sind 
Anlagen zur Solarenergienutzung ausgenommen. 
2.3 Die Gebäudefassaden sind je Fassadenseite zu mindestens 70 % in 
Ziegelmauerwerk in rotem Grundfarbton auszuführen.  
2.4  Doppelhäuser sind jeweils profilgleich, d. h. mit einheitlicher vorderer und hinterer 
Gebäudeflucht, gleicher Trauf- und Firsthöhe, gleicher Dachneigung sowie 
einheitlich in Material und Farbe zu errichten. 
2.5 Nebengebäude und Garagen können mit einem Flachdach errichtet werden. 
 
3.  Hinweise 
3.1  Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die 
Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) 
unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, An den 
Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG 
unverändert zu erhalten.  
3.2  Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse 
und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-
Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 
eingesehen werden.  
3.3.  Aufgrund der Lage in der Emmerbachaue sind für die Baufelder nördlich der 
Landsberger Straße im Falle extremer Starkregenereignisse mögliche 
Überflutungen nicht gänzlich auszuschließen. 
 
Nachrichtliche Übernahme
Grenze des Überschwemmungsgebietes Emmerbach
Bebauungsplan/ Grundstück
Das Plangebiet befindet sich im Stadteil Amelsbüren zwischen der Landsberger- und Deermannstraße. Der rechtskräftige B – 
Plan setzt die Bebauung durch 1 – 2 geschossige Baukörper mit Satteldächern fest, möglich als Mehrfamilien – oder Reihenen-
hausbebauung.
Die Arbeitsgruppe hat sich bewusst über die Festsetzungen des aktuellen B - Plans hinweggesetzt, da die jetzige Ausgestaltung 
des B - Plans sich nicht dazu eignet, erforderliche Lösungen für die akute Wohnungsproblematik im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau (Studenten, Flüchtlinge, niedrige Einkommensgruppen, etc.) in der dringend gebotenen Flexibilität und Wirtschaftlich-
keit anbieten zu können.
Ein von den Verfassern im Grundsatz angedachtes modulares Konzept, erfordert in der Realisierung eine gewisse Größenord-
nung um wirtschaftlich umgesetzt  zu werden.

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Grundidee/ Konzept
Die Kernidee und damit die Grundlage für die weitere Bearbeitung ist es städte-baulich eine „Teppichbebauung“ anzulegen. Aus 
diesem Grundgedanken entwickelte sich ein modulares Konzept, aufbauend auf einem statisch angelegtem Raster von 8 x 8 
Meter.

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Städtebau
Beispielhafte städtebauliche Anordnungen aus dem Workshop
Variante 1
Variante 2

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Masterplan
Die Variante 1 der städtebaulichen Vorplanung wurde zur weiteren Ausarbeitung gewählt, weil diese Variante eine wesentlich 
bessere bauliche Verdichtung bietet, die das Grundstück auch aus wirtschaftlicher Sicht besser ausnutzt. Die im B-Plan vorge-
sehene Erschießungsstraße (Waltermannstrasse) wurde in eine Spiel – und Begegnungsstrasse umgewandelt, in der nur noch 
Anlieger PKW – Verkehr vorgesehen ist.
Hof
Spielstrasse Spielstrasse
Deermannstraße
Landsberger Straße
N
Hof
Hof
Hof
Hof
Hof

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Hof
Spielstrasse Spielstrasse
Deermannstraße
Landsberger Straße
N
Hof
Hof
Hof
Hof
Hof
Schlafen Schlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
EingangWC
Abstell Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur Flur
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur Flur
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
SchlafenSchlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
Eingang WC
AbstellBad
SchlafenSchlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
Eingang WC
AbstellBad
SchlafenSchlafen
Küche
Wohnen/Essen
Abstell WC
Flur
Bad
Flur
Eingang
Ko./Essen/Wohnen
Schlafen
Schlafen
Bad
1 - 2 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
6 - 8 Pers. WE
4 Pers. 
Studenten WG
1 - 2 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
Lageplan Erdgeschoss
Es wird eine klar gegliederte, aber fliessend ineinanderübergehende Zonierung der Außenbereiche von öffentlich über halböf-
fentlich bis zu privat vorgenommen.
Die öffentliche Fläche ist die Spiel- und Anliegerverkehrsstraße als Haupt-erschließungsbereich in dem auch Einzelparkplätze 
für Anliegerfahrzeuge oer Carsharingstationen angelegt werden könnten.. Hier sollten auch Möglichkeiten für gemeinschaftliche 
Nutzungen wie Kiosk, Café, Kinderbetreuung, Fahrradwerkstatt, oder Gemeinschaftsräume etc. geschaffen werden. Die öffent-
lichen Flächen gehen fiessend in die halböffentlichen Wegebeziehungen über, die wiederum die Wohnhöfe und Wohnheiten 
erschließen und bilden mit diesen halböffentliche Flächen für weitere gemeinschaftliche Nutzungen, wie Kleinspielplätze oder 
Grünflächen.

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Hof
Spielstrasse Spielstrasse
Deermannstraße
Landsberger Straße
N
Hof
Hof
Hof
Hof
Hof
Schlafen Schlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
EingangWC
Abstell Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur Flur
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur Flur
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
SchlafenSchlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
Eingang WC
AbstellBad
SchlafenSchlafen
Schlafen
Schlafen
Küche
Essen/Wohnen
Eingang WC
AbstellBad
SchlafenSchlafen
Küche
Wohnen/Essen
Abstell WC
Flur
Bad
Flur
Eingang
Ko./Essen/Wohnen
Schlafen
Schlafen
Bad
1 - 2 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
4 - 6 Pers. WE
6 - 8 Pers. WE
4 Pers. 
Studenten WG
1 - 2 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
Übersichtsplan Wohnungstypologie
In den  Erdgeschossen wurden die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Es ergibt sich somit ein Anteil von ca. 40 – 50 
Prozent barrierefreier Wohnungen. Aus Kostengründen wurde auf eine aufwendige Erschließung der Obergeschosse mit Aufzü-
gen bewusst verzichtet.

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
3 Pers. WE
4 Pers. WE
(Wohngemeinschaft)
1 - 2 Pers. WE
3 Pers. WE
3 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
3 Pers. WE
1 - 2 Pers. WE
1. Obergeschoss
Terrasse
Terrasse
Terrasse
Terrasse
Terrasse Terrasse
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad Kochen
Abstell
Wohnen/Essen
Bad Flur
KochenAbstell
Wohnen/Essen
Bad
Flur
Wohnen/Essen
Bad
Flur
Kochen
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad
Schlafen
Wohnen/Essen
Flur
Küche
Bad
Bad Abstell
Wohnen/Essen
Küche
Eingang
Eingang
Ko./Essen/Wohnen
SchlafenSchlafen
Bad
Bad
Schlafen
Schlafen
Flur
Flur
Schlafen
Schlafen
Bad
Exemplarische Grundrisse 1. Obergeschoss
Die 1. Obergeschosse werden von außenliegenden Treppenhäusern über die halböffentlichen Höfe und Anliegerstrassen über 
die Dachgärten der 1. Ebene erschlossen.

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Exemplarische Grundrisse 2. Obergeschoss
Die Erschliessung der 2. Obergeschosse wird als innere Erschliessung über private Treppe in Maisonettewohnungen angelegt.
2. Obergeschoss
Terrasse
Terrasse
WC
Bad
Schlafen
Flur
Schlafen
WC
Bad
Schlafen
Flur
Schlafen
Schlafen
Bad
SchlafenFlur
Schlafen
Bad
Schlafen
Flur
Flur
Bad
SchlafenSchlafen

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
   Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 1   1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ Wohngemeinschaft Typ Grosse Familie
Typ Wohngemeinschaft Typ Grosse Familie
Überbauter
Durchgang
Hof
Abstell
Terrasse
Bad
Wohnen/Essen/Kochen
Abstell
Schlafen Schlafen
Schlafen
Schlafen
Wohnen/Essen
Kochen
Schlafen Schlafen
Bad
Bad
Bad
Flur
Flur
Abstell
WC
Flur
FlurFlur
Beispielhafte Grundrisse
Bewusst wurden keine „Flüchtlingsgrundrisse“ entwickelt, da auch in dieser Zielgruppe unterschiedlichste Bedürfnisse abge-
deckt werden müssen. 
Es wurden Grundtypen entwickelt, die ein Maximum an Flexiblität aufweisen, geeignet sowohl für das klassische Wohnen (Fa-
milien aller Nationalitäten), für Wohngemeinschaften (Studenten, Senioren, Migranten) und Einzelpersonen.
Alle Grundrissypen beruhen auf dem statisch 
gewähltem Grundmodulraster von 8 x 8 Metern 
das im Inneren „frei“ bespielbar ist, 
da tragende Wände hier nicht vorgesehen sind.

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
   Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 2   1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Überbauter
Durchgang
Hof
Typ Mehrgenerationen
Typ Mehrgenerationen
Schlafen
Schlafen
Wohnen/Essen
Küche
Abstell
WC
Flur
Bad
Flur
Terrasse
Schlafen
Schlafen
Küche
Wohnen/Essen
Schlafen
Flur
Bad
Beispielhafte Grundrisse
Typ Mehrgenerationen

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
   Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 3   1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ Familie
Hof
Typ Familie 1.O G
Typ Familie 2.OG
EG
Bad
Wohnen/Essen
AbstellKochen
Bad
Terrasse
Bad
Schlafen
Schlafen
Flur
Flur
Flur
Beispielhafte Grundrisse
Typ Familie

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
   Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 4   1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ Normalfamilie
1.O G
2.OG
Hof
Überbauter
Durchgang
Typ Normalfamilie
EG
Wohnen/Essen
Küche
Flur
Schlafen
Schlafen
Schlafen
Abstell
Flur
Bad
Schlafen
Kochen/Essen
Bad
Bad
Schlafen
Schlafen
BadSchlafen
Wohnen
Terrasse
Flur
Flur
Flur
WC
Beispielhafte Grundrisse
Typ Normalfamilie

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
   Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 5   1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ 1 -Person - alternativ
Typ Wohngruppe
Typ Grosse FamilieTyp Wohngruppe
Schlafen
Schlafen
Bad
Bad
Abstell
Wohnen/Essen
Küche
Eingang
Bad
Schlafen
Schlafen
BadAbstell
WC Eingang
Ko./Essen/Wohnen
Eingang
Essen/Wohnen
Küche
Schlafen
Schlafen
SchlafenSchlafen
Flur
Beispielhafte Grundrisse
Typ 1-Person
Typ Wohngruppe
Typ Große Familie

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
   Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 6   1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
T y p  1- P e r s o nTyp Grosse Familie
Überbauter
Durchgang Hof
T y p  1- P e r s o nTyp Grosse Familie
Bad
Schlafen
Kochen/Essen/Wohnen
Essen/Wohnen
Kochen
Bad
Bad
Schlafen
Kochen/Essen/Wohnen
Schlafen
Bad
Abstell
SchlafenSchlafen
Abstell
Eingang
Eingang
Flur
Flur
Flur
Beispielhafte Grundrisse
Typ 1-Person
Typ Große Familie

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
   Wohnungsbau für Flüchtlinge Grundrisstypen 7   1:200
BDA - Workshop am 1 2.03.201 6
Typ 1 -Personentyp
Wohngemeinschaft
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
Wohnen/Essen
Schlafen
Küche
Bad
Flur Flur
Konstruktion + Wirtschaftlichkeit
Statisches Konzept / Vorgefertigte Bauteile
Vorgeschlagen wird eine Stahlbetonskelettkonstruktion, alternativ eine Stahlskelettkonstruktion mit maximalen Spannweiten von 
8 x 8 Metern.
Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität im Innenbereich des Rasters und eine variantenreiche Gestaltung der Fassaden (Holzta-
feln / Holzverschalung / Mauerwerk / Verblender / Metall etc.), in Kombination mit einem hohen Anteil an Vorfertigung (Prefabri-
cation) , wie z.B. seit Jahren praktiziert in den Niederlanden.
Dies könnte in einer weiteren, tiefergehenden Bearbeitung bis zu einem „Baukastensystem“ führen in dem mindestens 80 % der 
Bauteile (Treppen, Decken, Bäder, Fenster, Türen, nichtragende Aussenwände etc.) durch Vorfertigung zu einer hohen Wirt-
schaftlichkeit beitragen. 
Das System beinhaltet auch die Chance des „Mitbauens“ durch die Nutzer, zumindest im Innenbereich der Wohnungen und in 
den Aussenbereichen.
Eine Ergänzung der Gebäudegrundstruktur durch untergeordnete Bauteile (Lauben, Überdachungen, kleine Gewächshäuser 
usw.) ist ausdrücklich vorgesehen und gewünscht.
Beispielhafte Grundrisse
Typ 1-Person
Typ Wohngemeinschaft

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Modellbilder der beispielhaften Bebauung

Ergebnisse aus BDA Workshop „Wohnungsbau für Flüchtlinge“  vom 12.03.2016 - H. Pfeiffer - K. Dömer - J. Verwohlt - D. Betz - J. Rinke
Schlusswort/ Fazit
„ Wer in Deutschland für Flüchtlinge plant und baut, muss viele Widersprüche aushalten. Und trotzdem weiter machen „
(aus der Bauwelt 15.2016 – In der Komfortzone , Seite 7)
Dieser Satz beschreibt das gesamte derzeitige Szenario sehr gut. Jetzt werden die Grenzen des Systems des öffentlich ge-
förderten Wohnungsbaus nach Jahrzehnten der Stagnitation in den Förderbestimmungen überdeutlich sichtbar. Die Förderbe-
stimmungen müssen deutlich flexibler gestaltet werden, um neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Auf allen Ebenen der 
Planung und Entscheidung ist ein neues Denken und Handeln erforderlich, ein Aufbruch der auch ohne die Flüchtlingsströme 
der letzten Monate dringend notwendig ist. 
Die scheinbare „Krise“ , der Mangel an bezahlbarem, lebenswerten und städtebaulich /architektonisch ansprechendem Wohn-
raum ist die grosse Chance für eine grund-
legende Veränderung der derzeitigen Realität.

BDA-Workshop „Bauen für Flüchtlinge“ 
Arbeitsgruppe Friederike Abdelkader, Achim Dejozé, Dr. Kristin Ammann-Dejozé, Saskia Göke 
Vorwort 
Planungsgrundlage für die städtebauliche und bauliche Entwicklung des Baugebietes zwischen der 
Landsberger- und der Deermannstraße in Münster - Amelsbüren ist ein Bebauungsplan der Stadt 
Münster. Dieser weist östlich entlang einer neuen Straßenverbindung zwischen der Landsberger- und der 
Deermannstraße zwei ca. gleichlange Flächenbänder für eine 2-geschossige Zeilenbebauung aus; östlich 
des Zwischenraumes zwischen den beiden Baufeldern verläuft senkrecht zu den Baufeldern entlang der 
neuen Straße ein weiteres schmales Flächenband für eine 2-geschossige Zeilenbebauung. 
Da es die Aufgabe des Workshops war, Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus dem nahen und mittleren 
Osten zu schaffen, der sich gegebenenfalls später auch für deutsche/europäische  Bewohner eignen soll, 
haben wir uns entschieden, eine Alternative für die Wohnbauzeile vor zu schlagen, einen Bautypus, der in 
seinen unterschiedlichen Ausprägungen nicht nur über die Jahrhunderte in Europa sondern weltweit das 
städtische oder das ländliche Wohnen prägte:  
das Hofhaus oder die Hofanlage 
!
Beispiel 2

!  
Haus Kump, Münster 
Städtebau  
Grundsätzlich wünscht man sich, dass vor dem Hintergrund des ohnehin knappen bezahlbaren 
Wohnraumangebotes neue Stadtquartiere entwickelt bzw. bestehende nachverdichtet werden.  
Neben den heute gültigen Planungs- und Bauvorschriften haben soziale Ziele wie die Schaffung von 
halböffentlichen Quartiersstrukturen, die Bildung von Nachbarschaftsbereichen und das Angebot von 
Rückzugsräumen unseren Städtebaulichen Entwurf beeinflusst. 
Es war unser Anspruch , eine Lösung zu finden, die auf unterschiedlichen, noch nicht bekannten 
Grundstücken angewendet werden kann.  
Das städtebauliche Entwurfsschema zeigt einen 2-3-geschossigen Hofhausgrundtypus, der sich in loser, 
fast tänzelnder Folge über das Plangebiet verteilt. Die Haupterschließung erfolgt für den KFZ- und den 
Fußgängerverkehr ausschließlich von der Dermannstraße aus und führt über eine Quartiersmitte – 
geeignet für Quartiersfeste oder einen kleinen Markt - zu den einzelnen Hofgebäuden. Damit ist 
motorisierter Durchgangsverkehr im Quartier ausgeschlossen. Zusätzliche Fußwege führen in die 
Randbereiche des Plangebietes und zur Landsberger Straße; sie gewährleisten eine feinmaschige 
Erschließung, die im Freiraum auch die Bildung von Nachbarschaftsbereichen und Rückzugsräumen 
ermöglicht.

!  
Städtebauliches Konzept Amelsbüren

!  
Städtebauliche Lösung Marie-Curie-Straße

Je nach Grundstückszuschnitt, Himmelsrichtung und Orientierung zur Straße in Reihe, kann es als 
Gruppe oder auch einzeln positioniert werden kann.  
  
!

!  
Gleichwertigkeit von Außen-und Innenraum 
In gemischt genutzten Quartieren kann jeder wohnen, arbeiten und einkaufen, Flüchtlinge genauso wie 
Familien, Studenten und Senioren - als Nachbarn, die sich kennen und respektieren. Flüchtlinge 
benötigen ein Schaufenster, in denen Sie ihre Kultur präsentieren, ihre landestypischen Waren und 
Speisen verkaufen oder Cafes, in denen sie sich treffen können. Und auch wir, die Bürger dieser Stadt, 
interessieren uns dafür, wo und wie Flüchtlinge leben.  
Die Ausweisung neuer Baugebiete am Rande der Stadt mit der Monofunktion Flüchtlings-Wohnen wird 
Integration nicht beflügeln. 
Auch wenn schnelle Lösungen wichtig und erforderlich sind, wünschen wir der Stadtverwaltung, die Ruhe 
zu bewahren und Entscheidungen mit Perspektive zu treffen. 
Typologischer Ansatz

!   
Einzelne Wohnmodule werden in unterschiedlich großer Anzahl um ein Atrium mit innen liegender 
Laubengangerschließung platziert. Die Typologie eines Hofhauses bietet unterschiedliche Qualitäten von 
öffentlichen , halböffentlichen und privaten Freiräumen.  
Das Atriumhaus ist für ganz unterschiedliche Nutzungen geeignet, die Struktur lässt auch einen Umbau 
ohne größeren Aufwand für geänderte Bedürfnisse zu. Der Gebäudetypus bietet im Vergleich zu 
herkömmlichen Mehrfamilienhäusern (z.B. Zweispänner-Anlagen) zusätzlich zum eigenen sparsam 
angesetzten Wohnraum viel qualitätsvolle Zusatzfläche an, Wohnen findet so auch verstärkt außerhalb 
der eigenen vier Wände statt. 
Je nach Abmessung und daraus resultierender Atriumgröße sind Gebäude mit 1 - 3 Geschossen 
angedacht, mit punktuellen Überhöhungen, um städtebauliche Akzente zu setzen. Die Abmessungen 
basieren auf einem Achsraster von 6,0 m. 
Ein beispielhaft durchgearbeitetes Hofhaus ist 18 x 18 m groß . 
Atrium 
Das Atrium in der Gebäudemitte bildet einen geschützten Freiraum für alle Bewohner des Hauses. Hier 
spielen Kinder, hier findet Haus-Gemeinschaft statt. Der Hof wird von den Bewohnern gestaltet und 
gepflegt.

!  
  
Laubengang und Treppenhaus 
Das Atrium wird umschlossen von einzelnen Wohnmodulen, die über einen inneren Laubengangring 
erschlossen werden. 
Durch den Bezug zum Innenhof erhält der Laubengang Aufenthaltscharakter.  
Horizontales und vertikales Bindeglied ist das Treppenhaus, an dieser Stelle öffnet sich das Gebäude 
nach außen. 
Am Eingang im EG wäre Platz für eine Cafe-, Laden – oder Werkstattnutzung. 
Denkbar ist auch eine Aneinanderreihung der Atriumhäuser durch gemeinsame Treppenhäuser.

!

!  
Wohnungen und Gemeinschaftsräume 
Für eine Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung (= große Wohngemeinschaft) bieten sich 
Gemeinschaftsräume mit direktem Bezug zum Innenhof und Eingangsbereich des Hauses an. Die 
Privaträume mit eigener Nasszelle werden über den Laubengang erschlossen. Jeder kann sich 
zurückziehen, aber keiner fühlt sich allein.

!   
Je nach Zusammenfassen mehrerer Module können Singlewohnungen, größere Wohnungen für Familien 
oder eine Mischung aus beidem entstehen. Wahlweise können Teile des Laubenganges in die 
Wohnfläche integriert werden. Die Wohnungen selber orientieren sich nach außen, können bei Bedarf 
eigene Gärten, Balkone oder Terrassen erhalten.

!  
Letztlich ist auch eine Umnutzung zu einer Wohngemeinschaft für Studenten, Singles oder Senioren 
denkbar. Hierzu wird das Gebäude mit einem Aufzug im Atrium ausgestattet und der Innenhof überdacht. 
Im überdachten Innenhof werden Gemeinschaftsräume angeordnet (Waschen, Küche, Aufenthalt…).

!  
Wohnmodul 
Die Organisation des Grundrisses eines Wohnmoduls trägt den Bedürfnissen nach Privat- und Gast-
Räumen der Bewohner Rechnung. Auch in einer Kleinstwohnung können diese unterschiedlichen Zonen 
definiert werden, ohne dass sie sich gegenseitig überlagern und stören. Die Gebräuche und Ge-wohn-
heiten von Mitbürgern aus anderen Kulturkreisen sollten in der Planung berücksichtigt werden und 
können unsere deutsche Wohnkultur bereichern. 
Diskutierte Schlagworte waren : Gastfreundschaft, ungestörtes Kochen, Familien- Wohnzimmer, 
genügend Stauraum…

!  
Konstruktion / Material 
Denkbar sind die Hofhäuser sowohl in Massivbauweise als auch in Holzrahmenbauweise.  
Dachterrassen  
Ergänzt werden kann das System durch Dachterrassen, die ebenfalls private Freiräume mit Ausblick 
böten. Damit kann man den ethnologisch bedingten unterschiedlichen Anforderungen an Freiräume

Rechnung tragen
!
Mehrwert : Mehrgenerationenwohnen 
Das Hofhaus eignet sich hervorragend für ein Wohnkonzept für Großfamilien oder unterschiedliche 
Generationen.  
Die Form des Mehrgenerationenwohnens ist eine interessante Variante für alle Bevölkerungsgruppen in 
unserem Land. Die Mischung aus unterschiedlich großen Wohnungen, einem qualitätsvollen 
Gemeinschaftsbereich und einer angemessenen Gebäudegröße trägt wesentlich zu einem gut 
funktionierenden Sozialleben im Wohnquartier bei.

BDA-Workshop „Bauen für Flüchtlinge“ 
A
rbeitsgruppe Christoph Achterkamp, Thomas Becker, Eckhard Scholz, Antje Wagner, Ralf Wömpner 
1
 Anforderungen Das Ankommen 
Das Bedürfnis nach einem geschützten Ort ist für Menschen, die aus Kriegsgebieten oft nach Monate 
langer Flucht in Deutschland eintreffen, neben Nahrung und Kleidung sicherlich eines der 
grundlegenden Bedürfnisse.  
Dieser geschützte Ort, die erste Bleibe, ist der Ort, an dem „Ankommen“ realisiert - verräumlicht - wird 
und so wahrscheinlich auch einer der wichtigsten Orte, an denen Integration stattfinden kann. Wie 
sieht ein solcher Ort aus? Und: Ist Wohnen nicht immer Ankommen? 
Speziell oder universell? 
Das Verhältnis von Öffentlichkeit zu Privatheit, das Verhältnis von Innenwelt zu Außenwelt, von 
Individuum zum Kollektiv, von Flexibilität zu Statik sind bei der konzeptionellen Entwicklung von 
(Wohn)raum kulturübergreifende, universelle Themen, denn sie befassen sich mit  ur-menschlichen 
Bedürfnissen. 
Jedoch bringen diese Themen in der jeweils kultureigenen Bewertung und Auslotung über das 
Universelle hinaus spezialisierte Räume hervor.  
So unterstreicht Sandra de Vries in Ihrem den Workshop einleitenden Vortrag einen wichtigen 
Unterschied in der Wahrnehmung des Individuums im mitteleuropäischen und im arabischen 
Kulturraum: Während wir in einer hoch individualisierten Gesellschaft („Ich-Gesellschaft“) leben, ist in 
der arabischen Gesellschaft das Kollektiv die bestimmende Instanz („Wir-Gesellschaft“). 
Wir gehen davon aus, dass Integration nur gelingen kann, wenn Wohnräume, die den Geflüchteten als 
erste Unterkunft dienen, spezielle kultureigene Bedürfnisse berücksichtigen. 
Das vorliegende Konzept untersucht Möglichkeiten der Entwicklung von Gebäudestrukturen in 
verschiedenen Maßstäben, die sowohl den speziellen Bedürfnissen von Geflüchteten (aus dem nahen 
und mittleren Osten) als auch Nutzern aus dem europäischen Kulturraum Rechnung tragen und stellt 
dabei nebenbei die Frage: Sind wir uns wirklich so fremd? 
Beispiel 3

2 Entwicklung Grundriss Universelles und Spezielles 
 
Im ersten Schritt wird ein Grundriss entwickelt, der die universellen Wohnfunktionen 
 
1 Wohnen, Essen 
2 Lagern, Verstauen 
3 Essen zubereiten 
4 Hygienebereiche 
5 Verkehrswege 
6 Schlafen                                                                                                      
 
nach kulturspezifischen Anforderungen und 
Besonderheiten wie z. B.  
 
A flexibler multifunktionaler Familienraum mit viel Stauraum 
B Hintergrundwege für Frauen 
C Schambereiche 
D zusammenschaltbare Nachtbereiche („gefährliche 
Nacht“) 
                                                                                                                    
 
 
nach dem Prinzip der Schichtung in Vorder- und Hintergrundbereiche bei einer je Zone abnehmender 
Öffentlichkeit gliedert.  
 
Nahtstelle zwischen dem Innenraum („Familienbereich“) und den öffentlichen Außenbereichen ist ein 
offener Hof, der als halböffentlicher Aufenthaltsbereich auch Bindeglied zwischen den Bewohnern und 
gleichzeitig Erschließungsraum ist.  
 
Das auf einem Grundraster basierende System kann gekoppelt und verkettet werden, ist effizient 
stapelbar, Wohnungen sind flexibel gestaltbar, indem einzelne Räume zuschaltbar sind. 
 
Zunächst einmal ist das Modul ortsunabhängig gedacht, kann aber auf Grund seiner Kleinteiligkeit und 
Variabilität ortsspezifisch gestaltet werden. 
 
 
     ´
  
     Schichtung der Wohnfunktionen

Das auf einem Grundmodul von 1,50 x 1,50 m basierende System ermöglicht eine klare Vernetzung 
der Räume innerhalb einer Wohneinheit, aber auch in Kombination mehrerer Grundeinheiten, die freie 
Zuordnung von Schlafräumen zu Wohn- und Sanitärräumen. Die daraus entwickelbaren Cluster 
können in wechselseitiger Kombination, zu öffentlichen Wohnstraßen mit einer Achsbreite von 9,00 m 
und zu privaten Höfen mit einer Achsbreite von 12,00m, zusammengefasst werden. Die Vielfalt aus 
der Einheitlichkeit ermöglicht ortsspezifisch, anpassbare Siedlungsmodelle. 
 
 
     Modul und Variabilität 
 
 
 
 
 
3 Städtebau An der Grevener Straße in Münster 
 
Bei der Betrachtung bestehender Flüchtlingseinrichtungen fällt auf, dass es fast nie gestaltete 
Außenbereiche mit wirklicher Aufenthaltsqualität gibt.  
Dies ist aber aus soziokulturellen Gründen wichtig, weil in dem Außenraum als ein räumliches 
Bindeglied aller Bewohner und zur Öffentlichkeit wichtige Aufgaben der Integration stattfinden müssen.  
Hier begegnet man sich und lernt sich kennen. 
Im System der Schichtung von privaten, halbprivaten und öffentlichen Räumen ist der Hof, der Platz 
und die Straße die Schwelle zum öffentlichen Raum der Stadt. 
Um diese äußeren Räume möglichst vielfältig und trotzdem ökonomisch effizient zu gestalten, werden 
die Grundrissmodule 3-gschossig gestapelt, zu unterschiedlich langen Reihen gekoppelt und 
modellieren im Inneren des Grundstücks quer zum Gebäude liegende sich wechselnd öffnende und 
schließende Platz- und Wegräume, in denen öffentliches Leben stattfindet.  
Um diese Räume tatsächlich funktional zu beleben, werden hier Gemeinschaftseinrichtungen 
angeordnet, die Grundbedürfnisse der Geflüchteten bedienen, aber auch von Externen benutzt 
werden sollen, um  Zusammenleben und Austausch zu fördern. 
Denkbar wären an diesen Stellen z. B. Teestube, Kita, Werkstatt, Fahrradverleih, Waschsalon, 
Bildungsbazar, Handarbeitstreff, Orientlebensmittelladen. 
Auf diese Weise entsteht ein kleiner, vollwertiger Stadtbaustein, der sowohl als geschützer Raum als 
auch als Begegnungsort fungiert. 
Durch die wechselnde spiegelbildliche Anordnung der Grundrisse (Schlafen – Garten – Schlafen und 
Wohnraum – Weg – Wohnraum) entstehen unterschiedlich breite Durchblicke zur Stadt- und 
Landschaftsseite, die gleichzeitig wiederum unterschiedliche Grade von öffentlichen Räumen und 
Nutzungsmöglichkeiten schaffen.

4_Resümee 
 
Der Workshop war für uns ein Einstieg in die Thematik des Bauens für Menschen aus uns fremden 
Kulturen, die hier Schutz und eine Lebensperspektive suchen. Anlass sind die, aufgrund von Krieg 
und Vertreibung, vor allen aus Syrien, dramatischen zugenommenen Flüchtlingsströme aus dem 
Jahre 2015 und die Verpflichtung der Städte und Gemeinden, hier sehr kurzfristig Wohnraum zur 
Verfügung zu stellen. 
 
Neu war für uns die Möglichkeit unsere Kenntnisse über die unterschiedlichen Kulturen im Miteinander 
und auch in den Wohnbedürfnissen durch den enthnologischen Fachvortrag erweitern zu können.  
 
Sicherlich sind die Lebendbedürfnisse einzelner Volksgruppen nicht allgemein gültig, dennoch gibt es 
viele Punkte bei der Entwicklung für Wohnumfeldern für geflüchtete Menschen, die auch für 
Mitteleuropäer gelten und unsere eigenen Lebens- und Wohnerfahrungen in positiver Weise 
bereichern können. 
 
Die Bedeutung eines qualitätvoll gestalteten Außenraumes ist hierbei nur ein Aspekt.  
Die Erkenntnis einer notwendigen Zonierung der Wohnungen für mehrere Bewohner und auch das 
Hinterfragen unserer Sanitärausstattungen, die für viele Menschen aus dem nichteuropäischen Raum 
ohne Erklärung gar nicht funktionieren können, zeigen, dass sich eine Beschäftigung mit dem Thema 
gelohnt hat und hier zudem viel Aufklärungsarbeit notwendig ist.  
 
Um den anderen zu verstehen, hilft es zu wissen, wie er lebt und denkt, wie er mein Verhalten aus 
seinem Kulturkreis heraus beurteilen muss und wie ich umgekehrt sein Verhalten einordnen kann. 
Integration bedeutet nicht Anpassen und Überstülpen unserer Kultur.  
 
Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, dass der kurzfristig zu errichtende Wohnraum auch 
den geltenden Normen und Förderrichtlinien genügen muss. Und das für Bewohner, die man jeweils 
nicht kennen kann, auf deren Zuweisung kein Einfluss besteht und von denen die Dauer des 
Aufenthaltes unbestimmt ist. Dennoch ist gerade hier eine nachhaltige und qualitätvolle bauliche 
Lösung erforderlich, da diese Gebäude noch lange unsere Stadträume mitprägen werden. 
 
Im Rahmen des Workshops sollten hier auch keine Lösungen für Erstaufnahmestationen und 
Landeseinrichtungen, sondern Kriterien und Lösungsansätze für langfristige Wohnsituationen 
erarbeitet werden.  
 
Der Workshop diente als Einstieg zum besseren Verständnis der Sorgen der Städte und Gemeinden 
und zum Verständnis der Wohn- und Lebenserfahrungen der Menschen, die zu uns geflüchtet sind, 
beizutragen. 
 
Die in unserer Gruppe erarbeiteten Ansätze sind übertragbar für viele Formen des Gemeinschaftlichen 
Wohnens und damit universell zu nutzen. Für konkrete Bauaufgaben sind diese dann unter Beachtung 
des konkreten Kontextes weiter auszuführen. 
 
In weiteren Schritten wäre es wichtig diese ersten Ansätze mit anderen Gruppen und externen 
Fachleuten zu diskutieren. 
 
Es zeigt sich auch, dass sich gemeinschaftliche Wohnformen nicht auf sehr kleinen Grundstücken 
verwirklichen lassen und bei der Auswahl der Grundstücke viele Kriterien zu beachten sind. 
 
Eine Frage von Prof. Rempen war ja die These, ob das Ankommen in speziell für eine Volksgruppe 
zugeschnittene Viertel, Stichwort „Little Damaskus“, erleichtert wird. Dies können wir nicht 
beantworten. - Ein Viertel mit der Qualität von z.B. „Little Italy“ oder „China Town“ setzt aus unserer 
Sicht aber auch einen größeren städtischen Maßstab voraus. - Aus den im Vorfeld geführten 
Interviews mit einzelnen Flüchtlingen ergaben sich durchaus differenzierte Wünsche, so auch der 
Wunsch nach einer  bewussten Integration durch Wohnen inmitten der Deutschen Bevölkerung.

Als nächster Schritt sollte ein gemeinsamer Diskussionstermin über die drei Gruppenarbeiten 
zusammen mit den Protagonisten der Stadt und des BDA sowie Herrn Rempen und ggf. Frau de Vries 
vereinbart werden. 
 
Dann sollten weitere Schritte abgestimmt werden. 
 
  
Münster 26.04.2016

Beratungsverlauf (6)

11.05.2016 Rat
TOP 15 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 28.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (10)

  • Landsberger Straße
  • Deermannstraße
  • Waltermannstraße
  • Grevener Straße
  • Albersloher Weg 33
  • An den Speichern 7
  • Marie-Curie-Straße
  • Aegidiimarkt
  • Auf der Woort
  • Derkskamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0348/2016
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37