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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Gründung des Fachbeirates für Mädchenarbeit , Beschluss über die Geschäftsordnung 0387/2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1311/2026 vom 17.06.2026

Stand: Am 29.06.2026 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/51/512 51/512 Vorlagen-Nummer 17.06.2026 1311/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 Gründung des Fachbeirates für Mädchenarbeit , Beschluss über die Geschäftsordnung 0387/2026 In der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 16.03.2026 fragte Frau Achour zu TOP 4.6, warum der Beschluss über die Geschäftsordnung des in Gründung befindlichen Fachbeirates für Mädchenarbeit nicht vor Beschlussfassung im Rat Thema im Gleichstellungsausschusses war. Antwort der Verwaltung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 die Einrichtung eines Fachbeirates für Mädchen- arbeit beschlossen. Der Gründungsprozess des Fachbeirates für Mädchenarbeit wird nun starten und im weiteren Verlauf – einschließlich Interessensbekundungs-Aufforderung über die Mailverteiler des Ju- gendhilfeausschusses und des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern –ist eine Einbindung der Stakeholder der Gleichstellungsarbeit beabsichtigt. Bei der von Frau Achour in der Sitzung am 16.03.2026 adressierten Vorlage hat es sich zu- nächst um die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung gehandelt, die den formal-juristi- schen Rahmen für die zukünftige inhaltliche Arbeit des Fachbeirates bildet. Die Satzung des Jugendamtes (Session Nr. 3257/2024, § 5, Abs. 1 Nr. 10 f) sieht vor, dass die Geschäftsordnung formal vom Rat beschlossen wird. Eine inhaltliche Thematik, die eine fachliche Einbindung des Ausschusses für die Gleichstel- lung von Frauen und Männern erforderlich gemacht hätte, ist mit der Geschäftsordnung nicht verbunden. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2026

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 6.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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