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V/0295/2017

Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung an der Hansestraße in Hiltrup

Vorlagen 13.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 17.1

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

1824 Zeichen

Raumprogramm  
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita  
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2 
– 6 Jahren . 
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 Mietvoraussetzungen: 
10,52 € im KiTa-Jahr 2017/2018 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 555 qm (3 x 185 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 70.0063,20 € (10,52 x 555 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 3 45 135   
A2 Nebenraum 3 18 54   
A3 Wasch-/WC 3 12 36  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 3    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 3 6 18   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 20 40   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 18 54   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 ca. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    405   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    61   
Kindertageseinrichtung gesamt 466 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 89 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
900 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 07.04.2017

Beschlussvorlage

6940 Zeichen

V/0295/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung an der Hansestraße in Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der dreigruppigen Einrichtung einer neuen Kindertagesein-
richtung in Hiltrup an der Hansestraße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertages-
betreuungsangebote zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet.  
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 
 1 Gruppe für 20 -25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und damit insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3 – Plätze und 34 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wö-
chentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentli-
chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungs-
zeit) flexibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme ist, in Abhängigkeit von der diesbezüglich vorzunehmenden Trägeraus-
schreibung, noch in 2017 vorgesehen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0295/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Niehues, Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5151 
E-Mail: 
Niehues@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0295/2017 
3. Die geeigneten Liegenschaften werden vom Investor als Kindertageseinrichtung hergerichtet 
und an den Träger zu den üblichen Mietkonditionen nach KiBiz vermietet. Es ist vorgesehen, 
die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Ein 
Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem übli-
chen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
Die Trägerschaft für die Einrichtung wird zum Sommer 2017 ausgeschrieben.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm 
„ExtraZeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten 
der Kita wahrzunehmen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Finanzmittel für die Ausstattung in Höhe 
von maximal 180.000 € erforderlich. Für die Ausstattung werden Bundesmittel im Rahmen des ü3-
Ausbaus beantragt. Ob in diesem Zusammenhang noch Restmittel aus dem Bundesprogramm für 
den u3-Ausbau beantragt werden können, wird ebenfalls geprüft und ggf. beantragt.  
 
Ab dem Jahr 2018 fallen p.a. zusätzlich 569.600 € Betriebskostenzuschüsse an. Der städtische Zu-
schuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägeranteil.  Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 205.100 €  und Elternbeiträge 
von voraussichtlich 68.400 € gegenüber.  
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlung von aktivierbaren 
Zuwendungen 
   
 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr.  2017 180.000 Zuschuss an 
Träger 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 180.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2018ff. 205.100 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten 
Zeile  04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte 
2018ff.  68.400 Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018ff. 569.600 Betriebskosten-
zuschüsse* 
 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur

- 3 - 
V/0295/2017 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltplanentwür-
fen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be-
schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe-
ratungen für die Jahre 2018ff erfolgt.  
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreu-
ungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. 
 
Im Bereich Hiltrup liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern im Kitajahr 2016 /2017 bei 44,7 % 
(294 Plätze für 658 Kinder). 
Die Versorgungsquote bei den ü3 - Kindern liegt bei 104,3 % (681 Plätze für 653 Kinder). 
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem Anstieg der u3 - und ü3 - Kinder in Hiltrup in 
den nächsten Jahren zu rechnen.  
Bereits im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der u3 - Kinder zu Ende 2016 um 44 Kinder angestie-
gen, die Zahl der ü3 - Kinder um 28 Kinder. 
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die zukünftig nicht mehr durch 
die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen 
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich.  
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl der notwendigen Schaffung von zusätzlichen u3- 
als auch ü3 - Plätzen. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3- Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
2. Maßnahmenplanung:  
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird in bislang anderweitig genutzten, für eine Kindertageseinrich-
tung nach Umbau jedoch geeigneten Liegenschaften an der Hansestraße 83 errichtet. Die Räumlich-
keiten werden vom Investor so hergerichtet und ausgestattet, dass sie dem Raumprogramm des 
Landesjugendamtes entsprechen.  
 
Die erforderliche Außenfläche für drei Gruppen ist vorhanden. Ein Lageplan ist beigefügt. 
 
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens im 
Sommer 2017 vergeben.

- 4 - 
V/0295/2017 
 
4. Fazit: 
 
Mit der oben genannten Ausbauplanung werden zur Rechtsanspruchssicherung weitere dringend 
benötigte Plätze für den ü3- und den u3- Ausbau in Hiltrup geschaffen.  
 
 
I.V.  
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Anlage 1 Lageplan

155 Zeichen

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Maßstab 1: 2001
Datum: 04.04.2017
Notizen:
Lageplan: 
Hansestraße 83
© Stadt Münster
H 5750 023
R 405 826
R 406 140
H 5750 463
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (4)

03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 17.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hansestraße 83

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Details

Aktenzeichen
V/0295/2017
Typ
Vorlagen
Datum
13.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37