V/0295/2017
Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung an der Hansestraße in Hiltrup
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Anlage 2 Raumprogramm
1824 Zeichen
Raumprogramm
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2
– 6 Jahren .
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,52 € im KiTa-Jahr 2017/2018
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 555 qm (3 x 185 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 70.0063,20 € (10,52 x 555 x 12)
A1 Gruppenraum 3 45 135
A2 Nebenraum 3 18 54
A3 Wasch-/WC 3 12 36 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 3 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 18 54
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 ca. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
405
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Kindertageseinrichtung gesamt 466
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 89 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
900
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 07.04.2017
Beschlussvorlage
6940 Zeichen
V/0295/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung an der Hansestraße in Hiltrup Beratungsfolge 03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der dreigruppigen Einrichtung einer neuen Kindertagesein- richtung in Hiltrup an der Hansestraße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertages- betreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet. 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20 -25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und damit insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3 – Plätze und 34 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wö- chentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentli- chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungs- zeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme ist, in Abhängigkeit von der diesbezüglich vorzunehmenden Trägeraus- schreibung, noch in 2017 vorgesehen. Vorlagen-Nr.: V/0295/2017 Auskunft erteilt: Herr Niehues, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5151 E-Mail: Niehues@stadt-muenster.de Datum: 18.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0295/2017 3. Die geeigneten Liegenschaften werden vom Investor als Kindertageseinrichtung hergerichtet und an den Träger zu den üblichen Mietkonditionen nach KiBiz vermietet. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem übli- chen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Trägerschaft für die Einrichtung wird zum Sommer 2017 ausgeschrieben. 4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Finanzmittel für die Ausstattung in Höhe von maximal 180.000 € erforderlich. Für die Ausstattung werden Bundesmittel im Rahmen des ü3- Ausbaus beantragt. Ob in diesem Zusammenhang noch Restmittel aus dem Bundesprogramm für den u3-Ausbau beantragt werden können, wird ebenfalls geprüft und ggf. beantragt. Ab dem Jahr 2018 fallen p.a. zusätzlich 569.600 € Betriebskostenzuschüsse an. Der städtische Zu- schuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägeranteil. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 205.100 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 68.400 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2017 180.000 Zuschuss an Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo 180.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2018ff. 205.100 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s- tungsentgelte 2018ff. 68.400 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2018ff. 569.600 Betriebskosten- zuschüsse* *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur - 3 - V/0295/2017 Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltplanentwür- fen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be- schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe- ratungen für die Jahre 2018ff erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreu- ungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Im Bereich Hiltrup liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern im Kitajahr 2016 /2017 bei 44,7 % (294 Plätze für 658 Kinder). Die Versorgungsquote bei den ü3 - Kindern liegt bei 104,3 % (681 Plätze für 653 Kinder). Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem Anstieg der u3 - und ü3 - Kinder in Hiltrup in den nächsten Jahren zu rechnen. Bereits im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der u3 - Kinder zu Ende 2016 um 44 Kinder angestie- gen, die Zahl der ü3 - Kinder um 28 Kinder. Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die zukünftig nicht mehr durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl der notwendigen Schaffung von zusätzlichen u3- als auch ü3 - Plätzen. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3- Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird in bislang anderweitig genutzten, für eine Kindertageseinrich- tung nach Umbau jedoch geeigneten Liegenschaften an der Hansestraße 83 errichtet. Die Räumlich- keiten werden vom Investor so hergerichtet und ausgestattet, dass sie dem Raumprogramm des Landesjugendamtes entsprechen. Die erforderliche Außenfläche für drei Gruppen ist vorhanden. Ein Lageplan ist beigefügt. 3. Vergabe der Trägerschaft: Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens im Sommer 2017 vergeben. - 4 - V/0295/2017 4. Fazit: Mit der oben genannten Ausbauplanung werden zur Rechtsanspruchssicherung weitere dringend benötigte Plätze für den ü3- und den u3- Ausbau in Hiltrup geschaffen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 2001 Datum: 04.04.2017 Notizen: Lageplan: Hansestraße 83 © Stadt Münster H 5750 023 R 405 826 R 406 140 H 5750 463 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hansestraße 83
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Details
- Aktenzeichen
- V/0295/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37