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V/0192/2026/2

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2026

Vorlagen 11.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.07.2026, TOP 18

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Korrigierte_Anlage_3_Fortschreibung_Einzelhandels-und-Zentrenkonzept_2026

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

8599 Zeichen

V/0192/2026/2 
V/0192/2026/2 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   30.06.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkon-
zepts 2026 unter Beachtung der aktuellen Ziele der Stadtentwicklung und der rechtlichen Rah-
menbedingungen sowie unter Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Be-
teiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (vgl. Anlage 1) 
abgeschlossen wurde. Die Konzeptfortschreibung und die begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung 
erfolgten durch das externe Sachverständigenbüro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadt-
planer GmbH. 
 
2. Für die in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts vorgesehene neue 
Nahversorgungslage Handorf – Kötterstraße / Hobbeltstraße (D_31) erfolgt keine Festle-
gung des vorgesehenen Betriebstyps (Lebensmittel-Vollsortimenter oder Lebensmittel -
Discounter). Im Rahmen der Bauleitplanung für das Baugebiet Kötterstraße wird die Ver-
träglichkeit der Ansiedlung auch eines Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von 1.200 
m² geprüft und falls möglich umgesetzt. 
 
3. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts 2026  
(korrigierte Anlage 3) als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB 
als Grundlage der städtischen Einzelhandelssteuerung.  
 
4. Der Beschlusspunkt 3 des Ratsantrags der CDU-Ratsfraktion (Nr. A -R/0043/2024) vom 
03.09.2024, die Anfragen der CDU -Fraktion der BV Ost vom 09.06.2025 (AFO/0011/2025) und 
Stadtplanungsamt  
 
16.06.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kuhlenkötter  
Telefon: 492-6117 
Kuhlenkoetter@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0192/2026/2 
vom 18.06.2025 zur Vorlage V/0237/2025 (AFO/0012/2025) sowie der Änderungsbeschluss der 
BV Hiltrup vom 12.06.2025 zur Vorlage V/0237/2025 wurden inhaltlich im Rahmen der Konzep-
terarbeitung geprüft und in Teilen aufgenommen und sind hiermit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit Beschluss dieser Vorlage entstehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Ost (BV Ost) hat am 28.05.2026 die Vorlage V/0192/2026/1 einstimmig 
mit Änderungen beschlossen. Die Änderungen zielen insbesondere darauf ab, für die geplante 
Nahversorgungslage Handorf Kötterstraße / Hobbeltstraße (D_31) anstatt eines fachgutachter-
lich vorgeschlagenen Lebensmittel-Discounters (Verkaufsfläche ca. 1.000 m²) einen Lebens-
mittel-Vollsortimenter (Verkaufsfläche ca. 1.200 m²) vorzusehen.  
 
Zum Hintergrund:  
 
Das Ziel der kommunalen Einzelhandelssteuerung besteht u.a. in der Sicherung und Stärkung 
der Nahversorgung sowie damit einhergehend im Schutz und der Stärkung der zentralen Ver-
sorgungsbereiche, welche für die Nahversorgung in Münster von grundlegender Bedeutung 
sind und gem. Baugesetzbuch einen besonderen Schutzanspruch genießen. Dies gilt auch in 
Bezug auf den bestehenden zentralen Versorgungsbereich (ZVB) „Stadtteilzentrum Handorf“ 
(C1_2).  
 
Die quantitative Verkaufsflächenausstattung für Lebensmittel in Handorf ist derzeit unter-
durchschnittlich. Mit den beiden in Umsetzung bzw. in Planung befindlichen Baugebieten 
Kirschgarten und Kötterstraße geht ein signifikantes Bevölkerungswachstum einher, so dass 
ein gewisser Handlungsbedarf zur Ergänzung der bestehenden beiden Lebensmittelmärkte im 
Stadtteil vorhanden ist. Da die Ansiedlung eines weiteren Marktes im Stadtteilzentrum man-
gels ausreichenden Platzes nicht möglich ist, ist die Ausweisung einer Nahversorgungslage 
im Bereich Kötterstraße / Hobbeltstraße (D_31) im Einzelhandels- und Zentrenkonzept vorge-
sehen. Dabei muss sich ein neuer Nahversorgungsstandort verträglich zum vorhandenen ZVB 
und dem dort ansässigen Lebensmittel-Vollsortimenter verhalten und es darf zu keinen nega-
tiven städtebaulichen Auswirkungen kommen. Bereits gutachterlich untersucht und empfoh-
len wurde insofern die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche 
von bis zu 1.000 m². 
 
Einschätzung der Verwaltung: 
 
Vor dem Hintergrund der angesprochenen unterdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstat-
tung des Stadtteils Handorfs und des einstimmigen Votums der BV Ost wird aus fachlicher 
Sicht die Ansiedlung eines (flächenmäßig begrenzten) Lebensmittel-Vollsortimenters (anstatt 
eines Lebensmittel-Discounters) nicht per se ausgeschlossen, solange dieser in Bezug auf 
den vorhandenen zentralen Versorgungsbereich verträglich entwickelt werden kann.   
 
Anders verhält es sich in Bezug auf die im Beschluss der BV Ost ergänzend geforderte Kom-
bination des neuen Lebensmittelmarktes mit einem Getränke- oder Drogeriemarkt. Dem soll 
aus fachlicher Sicht nicht gefolgt werden, da eine solche Kombination die Strahlkraft der Nah-
versorgungslage deutlich erhöhen und den vorhandenen ZVB „Stadtteilzentrum Handorf“ ab-
sehbar schädigen würde. Darüber hinaus wird die Marktgängigkeit der angesprochenen Be-
triebstypen (Getränkemarkt und Drogeriemarkt) in Handorf kritisch hinterfragt: So wird betrei-
berseitig grundsätzlich eine Integration des Getränkesortiments in einen Hauptmarkt präfe-
riert, davon unabhängige Getränkemärkte wurden in den letzten Jahren in Münster nicht eröff-
net, vielmehr ist die Zahl der Getränkemärkte seit Jahren rückläufig. In Bezug auf den Be-

- 3 - 
V/0192/2026/2 
triebstyp Drogeriemarkt ist festzuhalten, dass die von den Betreibern angesetzten Standortbe-
dingungen (u.a. ausreichende Mantelbevölkerung) im Stadtteil Handorf offensichtlich nicht 
gegeben sind, da für eine Ansiedlung in einem Bauprojekt innerhalb des ZVB zuletzt kein Be-
treiber aus dem Drogeriefachmarktsegment Interesse gezeigt hat. 
 
In Bezug auf die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts besteht keine Not-
wendigkeit, bereits darin einen bestimmten Betriebstyp für eine Nahversorgungslage festzule-
gen. Wichtig und erforderlich ist (auch im Hinblick auf aktuell laufende Änderungen in der lan-
desplanerischen Einzelhandelssteuerung) lediglich die Ausweisung als Nahversorgungs-
standort in diesem Konzept.  
 
Daher wird mit Bezug auf den Beschluss der BV Ost vorgeschlagen, eine Anpassung des Be-
richts zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Anlage 3) dahingehend 
vorzunehmen, dass für die Nahversorgungslage D_31 Kötterstraße / Hobbeltstraße keine kon-
krete Festlegung eines Betriebstyps (Lebensmittel-Vollsortimenter oder Lebensmittel-
Discounter) erfolgt, sondern lediglich allgemein die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes 
genannt wird. Die Seiten 73, 124 und 144 des Berichts werden entsprechend angepasst. Die 
korrigierte Anlage 3 zur Vorlage V/0192/2026 ist dieser Ergänzungsvorlage beigefügt. 
 
Die konkrete Festlegung des Betriebstyps soll im Rahmen der Bauleitplanung für das Bauge-
biet nördlich der Kötterstraße erfolgen. Hierzu ist neben der absatzwirtschaftlichen Tragfähig-
keit eines neuen Lebensmittelmarktes insbesondere auch die städtebauliche Verträglichkeit in 
Bezug auf den ZVB „Stadtteilzentrum Handorf“ gutachterlich nachzuweisen. Auf dieser Grund-
lage soll eine entsprechende Ausschreibung des Grundstücks durch die Stadt erfolgen.  
 
Der im geänderten Beschluss der BV Ost benannte Punkt 3 (neu) zum Erhalt und Ausbau des 
Frischmarkts in Gelmer als örtliches Nahversorgungsangebot wird inhaltlich auch von der 
Verwaltung unterstützt, da es sich bei dem Markt um einen wichtigen Baustein der wohnort-
nahen Versorgung in kleineren Stadtteilen abseits des konventionellen, stationären Lebens-
mitteleinzelhandels handelt. Dies entspricht der generellen Zielrichtung des Einzelhandels-
konzepts (vgl. Handlungsprioritäten zur Nahversorgung in Münster, Anlage 3, S. 154) und wird 
seitens der Stadtplanung und der WFM in allen Stadtteilen durch konstruktive Beratung und 
proaktive Ansprache umgesetzt. Im konkreten Fall wird die Verwaltung gemeinsam mit der 
WFM auf den Betreiber zugehen, um mögliche Perspektiven zu besprechen und konstruktive 
Hilfe anzubieten. Eine separate Beschlussfassung ist dafür nicht erforderlich. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Korrigierte Anlage 3: Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2026

Korrigierte_Anlage_3_Fortschreibung_Einzelhandels-und-Zentrenkonzept_2026

490637 Zeichen

Stadtplanungsamt 
Fortschreibung des Einzelhandels und Zentren-
konzeptes für die Stadt Münster 
Anlage 3 zur Vorlage 0192/2026-2 (Korrigierte Fassung)

Vorwort 
##Textbaustein Stadt Münster##

Inhaltsverzeichnis 
KAPITEL SEITE 
1 
 Einführung  
 6 
2 
 Rechtliche Rahmenvorgaben  
 8 
2.1 Rechtliche Einordnung von Einzelhandelskonzepten 8  
2.2 Europäische Ebene 9  
2.3 Landes- und Regionalplanung 9  
2.4 Planungsrechtliche Einordnung und Festlegungskriterien von zentralen     
Versorgungsbereichen 12  
3 
 Methodik  
 16 
4 
 Markt
 - 
 und Standortanalyse  
 20  
4.1 Siedlungsräumliche Rahmenbedingungen 20  
4.2 Gesamtstädtische Nachfrageanalyse 21  
4.3 Gesamtstädtische Angebotsanalyse 25  
4.4 Zentrenfunktionen jenseits des stationären Einzelhandels 30  
4.5 Online-Befragung 33  
5 
 Leitlinien für die künftige Einzelhandelsentwicklung  
 34  
5.1 Übergeordnete räumliche Entwicklungsziele für die Stadt Münster 34 
5.2 Entwicklungsperspektive 35  
6 
 Zentrenkonzept  
 42 
6.1 Zentren- und Standortstruktur 42  
6.2 Zentraler Versorgungsbereich City/Innenstadt (A) 46  
6.3 Zentrale Versorgungsbereiche: Stadtbereichszentren (B) 50  
6.4 Zentrale Versorgungsbereiche: Stadtteilzentren (C1) 68  
6.5 Zentrale Versorgungsbereiche: Nahversorgungszentren (C2) 102  
7 
 Nahversorgungskonzept  
 118 
7.1 Nahversorgungslagen in Münster (D) 118  
7.2 Gesamtstädtische Betrachtung der Nahversorgungsstruktur in Münster 126  
7.3 Nahversorgungsstrukturen in den Außenstadtteilen (Fokus: Nahrungs- und Genussmittel) 132  
7.4 Handlungsprioritäten zur Nahversorgung in Münster 154  
7.5 Standortgerechte Dimensionierung von Lebensmittelmärkten 155  
8 
 Sonderstandortkonzept  
 158 
8.1 Sonderstandorte in Münster (E) 159  
8.2 Empfehlungen für die Sonderstandorte 166  
9 
 Zentren
 - 
 und Standortmodell (Zielperspektive)  
 168 
10 
 Sortimentsliste  
 172 
11 
 Steuerungsleitsätze  
 176 
12 
 Ausblick  
 180  
13 
 Anhang  
 I 
14 
 Verzeichnisse  
 XXXIX

6 
1 Einführung 
Bereits seit dem Jahr 2004 erfolgt die aktive Steuerung des Einzelhand els in Münster auf Grundlage des kommunalen  
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Die durch den Rat der Stadt Münster beschlossene konzeptionelle Grundlage zur  
Einzelhandelssteuerung wird derzeit durch die Fortschreibu ng des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2018  
gebildet. Kernziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts si nd die Sicherung und Stärkung der oberzentralen Versorgungs- 
funktion der Stadt, die städtebaulich-funktionale Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, die Bereitstellung einer möglichst 
wohnortnahen und zukunftsfähigen Nahversorgung sowie eine gezielt e städtebaulich und versorgungsstrukturell verträgliche 
Steuerung von Einzelhandelsstandorten außerhalb der Zentren-  und Nahversorgungsstruktur. Das Einzelhandels- und Zentren-
konzept hat sich in der Anwendung vielfach bewährt und greift auf allen Ebenen – von der Investorenberatung über die Bauleit-
planung bis hin zu Baugenehmigungsverfahren. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept der Stadt Münster originär um ein sektorales Konzept zur Steuerung des Einzelhandels handelt und demnach  
u. a. städtebauliche Gestaltungsaspekte sowie verkehrliche, klima- un d umweltbezogene Aspekte im Sinne eines integrierten 
Stadtentwicklungskonzepts nicht Gegenstand der vorliegenden Konzeptionierung sind. 
Eine dauerhaft rechtssichere Grundlage kann das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus fachlicher Sicht aber nur bei einer   
regelmäßigen Fortschreibung, in welcher die Bewertungsgrundlagen (u. a. Einwohner, Einzelhandelsbestand, Kaufkraft) sowie die 
Empfehlungen zur Einzelhandelssteuerung der aktuellen und künftig absehbaren Situation entsprechen, gewährleisten. In diesem 
Kontext gilt es insbesondere zu betonen, dass Münster seit Jahr en eine gemessen an der Einwohnerzahl stark wachsende Stadt 
ist, worauf im Sinne einer Deckung der hohen Nachfrage nach Wohnraum mit umfassenden Wohnbauentwicklungen reagiert wird 
(z. B. im Bereich der ehemaligen Kasernen in Gremmendorf und Gieve nbeck, in Hiltrup-Ost, in Handorf und im neuen urbanen 
Stadtquartier an der Steinfurter Straße). Vor diesem Hintergrund  ist es ein wesentliches Ziel der Stadt Münster, eine auf d ie  
aktuellen und künftigen Bedarfe ausgerichtete Versorgungsstruktur im Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen. Dabei spielt insbe-
sondere die Bereitstellung einer zukunftsfähigen Nahversorgungsstr uktur eine entscheidende Rolle in der Einzelhandelsplanun g 
und -steuerung. Um die Nahversorgung für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner in den neuen Wohnbaugebieten sicher-
zustellen sowie darüber hinaus nach wie vor bestehende Defi zite auszugleichen und somit insgesamt eine möglichst flächende-
ckende Nahversorgungsstruktur in der Gesamtstadt zu gewährleisten, bedarf es u. a. einer fortlaufenden Überprüfung des beste-
henden Zentren- und Standortsystems (inkl. einer Prüfung zur E rweiterung und Neuausweisung von entsprechend städtebaulich 
und versorgungsstrukturell sinnvollen Einzelhandelsstandorten). Vor diesem Hintergrund soll das Einzelhandels- und Zentrenkon-
zept für die Stadt Münster aus dem Jahr 2018 nunmehr erneut fortgeschrieben werden.  
Darüber hinaus soll das bestehende Einzelhandelskonzept an die  gegenwärtigen Herausforderungen aufgrund der weltweiten, 
multiplen Krisen (u. a. Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie E ffekte des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise), aus denen 
sich gänzlich neue angebots- und nachfrageseitige Dynamiken ergeben haben, angepasst werden. So ist auf der Angebotsseite 
insbesondere ein verringertes Expansionsgeschehen in vielen Branchen des Einzelhandels zu beobachten, das v. a. mit steigenden 
Energiekosten und Bauzinsen sowie der allgemeinen Konsumzurückhalt ung in Deutschland begründbar ist. Hinzu kommen nach

7 
wie vor teilweise Unsicherheiten durch gestörte Lieferkett en und Lieferengpässe. Auf der Nachfrageseite sind ebenfalls dämp-
fende Faktoren zu konstatieren, die sich insbesondere durch steigende Verbraucherpreise und inflationsbedingt sinkende Re al-
löhne sowie die krisenbedingt allgemeine Konsumzurückhaltung bemerkbar machen. 
Die beschriebenen krisenhaften Entwicklungen wirken dabei auch auf bereits länger andauernde Trends: So gewinnt insbesondere 
die Verschiebung zum Online-Handel weiter an Dynamik (wenngleich 2022 ein temporärer Umsatzrückgang zu beobachten war). 
Ebenso gewinnen die Anforderungen an Einzelhandelsstandorte sowie die Anpassung von Betriebstypen an neue Markterforder-
nisse weiter an Bedeutung (z. B. Umstrukturierungsbedarfe bei SB-W arenhäusern und Einkaufszentren). Auch wenn insgesamt 
das Expansionsgeschehen in der deutschen Einzelhandelslandschaft i n eine Konsolidierungsphase übergegangen ist, so gibt es in 
einzelnen Marktsegmenten (z. B. Nahrungs- und Genussmittel, Baumarktsortim ent, Sonderpostenmärkte) durchaus noch  
steigende Flächenbedarfe – derzeit allerdings eingeschränkt aufgrund der oben aufgeführt en angebots- und nachfrageseitigen 
Rahmenbedingungen. Größere gesellschaftliche Transformationsprozesse (z. B. demografischer Wandel, Individualisierung)  
setzen sich hingegen ungebremst fort und äußern sich sowohl auf de r Nachfrageseite in Form eines veränderten Konsumverhal-
tens als auch auf der Angebotsseite im Rahmen von Betriebsaufgaben aufgrund fehlender Nachfolger. Diese sind nicht nur durch 
fehlende Nachfolgeregelungen zu begründen, sondern auch durch eine mangelnde Ausrichtung eben dieser Betriebe auf die stark  
polarisierten Kundengruppen und deren unterschiedliche  Ansprüche sowohl an hochwertige und erlebnisorientie rte Angebote 
als auch an discountorientierte Produkte. 
Den größtenteils gesellschaftspolitischen und betriebswirtschaftl ich bedingten Entwicklungen stehen landesplanerische und  
städtebauliche Zielvorstellungen auf Basis gesetzlicher Grundlagen ver schiedener räumlicher Ebenen und politischer Beschlüsse 
gegenüber, die mit den Vorstellungen der Einzelhandelsunternehmen sowie der Investoren in Einklang zu bringen sind. In diesem 
Kontext gilt es flankierend, die aktuellen (rechtlichen) Rahmenbedingungen (u. a. Einzelhandelserlass NRW 2021, EuGH-Urteil zur 
Dienstleistungsrichtlinie) zu würdigen, um somit weiterhin e ine rechtssichere Grundlage für die Bauleitplanung und Genehmi-
gungsverfahren bei der Bewertung von Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen. 
Mit dem vorliegenden Konzept beabsichtigt die Stadt Münster die Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Stand-
ortstruktur weiterhin auf eine tragfähige, städtebaulich-fu nktional ausgewogene sowie rechtssichere Gesamtkonzeption zu  
gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels für die städtebaulichen Zentren stabilisiert bzw. ausgebaut und dadurch 
die Vitalität und Attraktivität der Versorgungsstandorte gesichert w erden. Die Stärkung und Weiterentwicklung von lebendigen,  
multifunktionalen und attraktiven Zentren gehören damit ebenso  zu den Zukunftsaufgaben von Münster. In diesem Zusammen-
hang erfolgt – ergänzend zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 – eine besondere Betrachtung von Handwerk und Gast-
ronomie in den Zentren sowie eine Analyse der Münsteraner  Wochenmärkte (allerdings stellt die Konzeptfortschreibung wie   
bereits zuvor erwähnt nach wie vor im Wesentlichen ein sektorales Steuerungskonzept für den Einzelhandel dar).  
Um weiterhin eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Münste r zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt das vorliegende  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Empfehlungen und Umsetzungsin strumente primär für die kommunale Baugenehmigungs-
praxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für d ie Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilien ei-
gentümern zur Verfügung. 
Aufgrund der Tragweite der Empfehlungen und Konzeptbausteine für die künftige Stadtentwicklung wurden alle wichtigen  
Zwischenschritte und erarbeiteten Empfehlungen eng zwischen dem erstellenden Gutachterbüro Stadt + Handel und der  
Verwaltung abgestimmt und zusätzlich in zwei Facharbeitskreisen erört ert. Darüber hinaus wurden die Bürgerinnen und Bürger 
im Rahmen einer Online-Befragung sowie einem Informations- und Diskussionsabend und der begleitenden Veröffentlichung des 
Konzept-Entwurfs im Internet zur Mitwirkung eingeladen. Auf diese Weise wurde im Erarbeitungsprozess sichergestellt, dass alle 
relevanten Aspekte in die Bearbeitung einfließen und auch die besonderen örtlichen Gegebenheiten in Münster Berücksichtigung 
finden.

8 
2 Rechtliche Rahmenvorgaben 
Die räumlich-funktionale Steuerung der Einzelhandelsstruktur ob liegt der Hoheit der Kommune. Das Recht sowie Inhalt und  
Umfang dieser Steuerungsmöglichkeiten werden durch Gesetze, Gerichtsu rteile sowie ergänzende Planwerke wie dem Landes-
entwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vorgegeben.  
Nach einführenden Hinweisen zur rechtlichen Einordnung von  Einzelhandelskonzepten werden nachfolgend die relevanten l an-
des- und regionalplanerischen Vorgaben skizziert. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. zu Nahversorgungslagen und zur 
Sortimentsliste) finden sich in den einzelnen Teilkapiteln in inhaltlicher Zuordnung zu den jeweiligen Themenbereichen. Darüber 
hinaus wird auch die aktuelle Rechtsprechung der Europäischen Ebene beachtet. 
2.1 RECHTLICHE EINORDNUNG VON EINZELHANDELSKONZEPTEN 
Kommunen sind durch das Bau- und Planungsrecht mit Befugnissen ausgest attet, die Standortwahl von Handelsbetrieben im 
Sinne gesamtstädtisch gewinnbringender Grundsätze zu steuern, oh ne jedoch Konkurrenzschutz oder Marktprotektionismus zu 
betreiben. Durch die kommunale Bauleitplanung kann die öffentliche Hand aktiv Einfluss darauf nehmen, den für die Bürgerschaft 
sowie Besuchende interessanten Nutzungsmix der Innenstadt, in Stadtteil- oder Nahversorgungszentren und an Nahversorgungs- 
und Sonderstandorten dauerhaft zu stabilisieren und auszubauen. 
Jede Steuerung von Bauvorhaben mittels Bauleitplanung bedarf einer aus dem Bauplanungsrecht abgeleiteten, sorgfältig erarbei-
teten Begründung. Da die Steuerung im Einzelfall auch eine Untersagung oder eine Einschränkung von Vorhaben bedeuten kann, 
werden an die Begründung dieses hoheitlichen Handelns bestimmte rechtsstaatliche Anforderungen gestellt. Im Zentrum der 
kommunalen Steuerungsbemühungen müssen stets raumordnerische oder städtebauliche – also bodenrechtliche – Aspekte  
stehen, zu denen insbesondere der Schutz zentraler Versorgungsbereiche (ZVB) gehört. 
Rechtliche Grundlagen für das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunut-
zungsverordnung (BauNVO) sowie die dazu ergangene Rechtsprechung1. Der Bundesgesetzgeber hat mit den Novellen des BauGB 
den Stellenwert kommunaler Einzelhandelsentwicklungskonzepte i m Rahmen der Bauleitplanung gestärkt. Nachdem sie bereits 
als besonderer Abwägungsbelang in § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verankert waren , stellen sie auch in § 9 Abs. 2a BauGB (einfache 
Innenbereichs-Bebauungspläne zur Erhaltung oder Entwicklung zen traler Versorgungsbereiche) eine wesentliche Abwägungs-
grundlage dar. Die Bedeutung von kommunalen Einzelhandelskonzepten für die Rechtfertigung der Planung hat das Bundesver-
waltungsgericht (BVerwG) deutlich hervorgehoben.2 
Darüber hinaus gewährleistet das Einzelhandels- und Zentrenko nzept eine Konformität zu den Zielen und Grundsätzen der  
Landes- und Regionalplanung. 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll als politisch besch lossener Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeits-
basis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess de r nächsten Jahre bilden. Wesentliche Voraussetzungen für die 
gewinnbringende Nutzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind u. a. der politische Beschluss im Sinne eines städtebau-
lichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch den Rat der Stadt Münster, damit es in der bauleitplanerischen 
Abwägung zu berücksichtigen ist. 
  
 
1  Vgl. zahlreiche Urteile zum Themenkomplex der Einzelhandelssteuerung im R ahmen der Bauleitplanung, u. a. OVG NRW Urteil vom 19.06.2008 – AZ: 7 A 
1392/07, bestätigt durch das BVerwG Urteil vom 17.12.2009 – AZ: 4 C 2.08; OVG NRW Urteil vom 15.02.2012 – AZ: 10 D 32/11.NE). 
2  Vgl. BVerwG Urteile vom 27.03.2013 – AZ: 4 CN 6/11, 4 CN 7/11, 4 C 13/11.

9 
2.2 EUROPÄISCHE EBENE 
Auf europäischer Ebene hat ein EuGH-Urteil  aus 2018 (EuGH, Urteil vom 30.1.2018 – C-360/15, C-31/16, zur RL 2006/123, sog. 
Dienstleistungsrichtlinie) in der deutschen Einzelhandelsteu erung viel Beachtung gefunden. Hieraus geht hervor, dass eine n icht 
verhältnismäßige (zur Erfüllung des verfolgten Zieles), nicht erforderliche (zwingender Grund des Allgemeininteresses) und diskri-
minierende (mengenmäßige oder territoriale Beschränkung) Einsch ränkung der Entwicklungsmöglichkeiten von Einzelhandel 
durch Bauleitplanung gegen Unionsrecht verstößt. 
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die EU-Kommission nach aktuellem Kenntnisstand Untersuchungen im Rahmen 
von Vertragsverletzungsverfahren gegen Einzelhandelsregelungen in den Landesentwicklungsplänen mehrerer Bundesländer 
(u. a. Niedersachsen, Baden-Württemberg und NRW) durchführt. Dabe i geht es unter anderem auch um die Frage, ob die Euro-
parechtskonformität der LEP-Regelungen noch dadurch gewährleistet wird, dass Zielabweichungsverfahren die "Schärfe" der LEP 
-Regelungen im Bedarfsfall abmildern können. Die EU-Kommission ist davo n nicht überzeugt und bezweifelt insbesondere den 
praktischen Nutzen der in den landesplanerischen Regelungen ent haltenen Zielabweichungsverfahren. Der Ausgang dieser Ver-
fahren und deren Auswirkungen auf die LEP-Praxis in Deutschland ist offen. 
2.3 LANDES- UND REGIONALPLANUNG 
Eine wichtige Grundlage der kommunalen Einzelhandelssteuerung bilden, trotz der kommunalen Planungshoheit, die landes- und 
regionalplanerischen Vorgaben. Die kommunale Bauleitplanung hat de ren bindende Ziele und abwägbare Grundsätze entspre-
chend der lokalen Gegebenheiten zu beachten bzw. zu berücksich tigen. Im Folgenden sind die für die Entwicklung des Einzel-
handels in Münster wesentlichen Vorgaben aus der Landes- und Regionalplanung beschrieben. 
Landesplanerische Vorgaben (LEP NRW) 
In der aktuell geltenden Fassung des Landesentwicklungsplans Nordr hein-Westfalen (LEP NRW) (Stand: 03.07.2024) finden sich 
folgende Ziele [Z] und Grundsätze [G] zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben, die im F olgenden zusammenfassend 
dargestellt werden und die bei der Fortschreibung des Ein zelhandels- und Zentrenkonzepts Beachtung bzw. Berücksichtigung 
finden: 
▪ [6.5-1 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels in allge meinen Siedlungsbereichen: „Kerngebiete und Sonderge-
biete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordn ung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten 
Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden.“ 
▪ [6.5-2 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versor-
gungsbereichen: „Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungs-
verordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie in neu 
geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integri erten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuord-
nung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder 
langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden. 
Zentrenrelevant sind die Sortimente gemäß Anlage 1 und weiter e von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant 
festgelegte Sortimente (ortstypische Sortimentsliste). 
Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne de s § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nahver-
sorgungsrelevanten Kernsortimenten auch außerhalb zentraler Versor gungsbereiche dargestellt und festgesetzt wer-
den, wenn nachweislich eine Lage in den zentralen Versorgungsbe reichen aus städtebaulichen oder siedlungsstruktu-
rellen Gründen, insbesondere der Erhaltung gewachsener baulicher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein histo-
risch wertvolles Ortsbild, nicht möglich ist und die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung 
mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich 
beeinträchtigt werden.“ 
▪ [6.5-3 Z] Beeinträchtigungsverbot: „Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und So ndergebieten für 
Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Ver-
sorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.“

10 
▪ [6.5.4 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche: „Bei der Darstellung und Festsetzung von Sonderge-
bieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten 
soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festset zung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die 
Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten.“ 
▪ [6.5-5 Z] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente: „Son-
dergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsvero rdnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsorti-
menten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn 
der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkau fsfläche beträgt und es sich bei diesen Sorti-
menten um Randsortimente handelt.“ 
▪ [6.5-6 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrele vanter Randsortimente: „Der Umfang 
der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsver-
ordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m² 
Verkaufsfläche nicht überschreiten.“ 
▪ [6.5-7 Z] Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächige m Einzelhandel: „Abweichend von den Festle-
gungen 1 bis 6 dürfen vorhandene Standorte von Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung außer-
halb von zentralen Versorgungsbereichen als Sondergebiete gemäß §  11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dargestellt 
und festgesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die 
baurechtlichen Bestandsschutz genießen, zu begrenzen. Wird durch d iese Begrenzung die zulässige Nutzung innerhalb 
einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder geändert, sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen 
auf die zulässigen Verkaufsflächenobergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrelevanter durch nicht zentrenrelevante 
Sortimente ist möglich. 
Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchti-
gung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden erfolgt.“ 
▪ [6.5-8 Z] Einzelhandelsagglomerationen: „Die Gemeinden haben dem Entstehen neuer sowie der Verfestigu ng und  
Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. 
Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsag-
glomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zen traler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Sie  
haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigu ng zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch 
Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird.“ 
▪ [6.5-9 G] Regionale Einzelhandelskonzepte: „Regionale Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufstellung und Änderung 
von Regionalplänen in die Abwägung einzustellen.“ 
▪ [6.5-10 Z] Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sin ne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung: 
„Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11 Absa tz 3 Baunutzungsverordnung sind, soweit 
von § 12 Absatz 3a Satz 1 Baugesetzbuch kein Gebrauch gemacht wird, nur  zulässig, wenn sie den Anforderungen der 
Festlegungen 6.5-1, 6.5-7 und 6.5-8 entsprechen; im Falle von zentr enrelevanten Kernsortimenten haben sie zudem 
den Festlegungen 6.5-2 und 6.5-3, im Falle von nicht zentrenrel evanten Kernsortimenten den Festlegungen 6.5-3, 6.5-
4, 6.5-5 und 6.5-6 zu entsprechen. […]“ 
Auf Grundlage des Beschlusses vom 14. März 2025 befindet sich der LEP NRW akt uell in der 3. Änderung, begleitet durch ein 
derzeit laufendes Beteiligungsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Überarbeitung der landesplanerischen Vorga-
ben zur Einzelhandelssteuerung. Diese reagiert unmittelbar auf d as sogenannte Dortmund-Urteil des OVG NRW (Urteil vom 29. 
Juni 2021 – 10 D 121/17.NE), in dem wesentliche Teile der bisherigen Festlegungen zur Steuerung großflächigen Einzelhandels für 
unwirksam erklärt wurden. Die geänderten Festlegungen im LEP zie len daher auf eine rechtssichere Neuausrichtung der landes-
planerischen Einzelhandelssteuerung ab, insbesondere durch d ie präzisere Definition zentraler Versorgungsbereiche und eine 
klarere Abgrenzung der raumbedeutsamen Auswirkungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe.

11 
Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt“ und Einzelhandelserlass NRW 2021 
Die Landesregierung in NRW hat die Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein -Westfalen.“ auf den Weg gebracht, in 
deren Rahmen sie u.a. die Flexibilisierung des Planungsrechts für  den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) anstrebt. Dadurch soll de n 
„Kundenanforderungen an einen barrierefreien und modernen Lebensmit teleinzelhandel genüge“ getan werden. Zudem soll „zur 
Verbesserung der Nahversorgung [die] Ansiedlungen von Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen in städtebaulich integrierten La-
gen auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche“ weiter gefördert werden.3  
Auch der Einzelhandelserlass NRW 2021 beinhaltet eine Flexibilisierung bei der raumordnerischen Prüfung von Einzelhandelsvor-
haben außerhalb eines festgelegten ZVB. Nach Ziffer 5.8 des Einzelhandelserlasses (siehe S. 85) muss eine Vorlage des Bauantrags 
bzw. der Bauvoranfrage für ein Einzelhandelsvorhaben außerhalb eine s festgelegten ZVB bei der zuständigen Raumordnungsbe-
hörde erst ab einer zur Genehmigung gestellten Verkaufsfläche von üb er 1.200 m² erfolgen. Durch diese Handlungsanweisung 
soll den Kommunen mehr Eigenverantwortung bei der Zulassung von Einzelhandelsbetrieben bis zu dieser Größenordnung über-
lassen werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Kontext jedoch insb esondere, ob es sich bei mehreren Einzelhandelsbetrieben 
um eine Funktionseinheit bzw. Agglomeration handelt (vgl. hierzu EH-Erlass NRW 2021). 
Darüber hinaus enthält der Einzelhandelserlass „Hinweise, Empfehlungen und Weisungen [zur] landeseinheitliche n Planung und 
bauordnungsrechtlichen Beurteilung von großflächigen Einzelhand elsbetrieben. Sie gehen vom geltenden Recht aus und berü ck-
sichtigen die einschlägige Rechtsprechung. Sie sind ausschließlich auf städtebauliche und raumordnerische Ziele, insbesondere auf 
die Sicherung einer ausreichenden und ausgewogenen Versorgung mit Gütern aller Bedarfsstufen i. S. d. Daseinsvorsorge, ausge-
richtet. Sie verfolgen nicht das Ziel, auf den Wettbewerb der unterschiedlichen Unternehmen und Betriebsformen des Hande ls 
Einfluss zu nehmen. 
Der Erlass dient somit insbesondere auch einer Stärkung der kommunalen Planungshoheit, die durch die Hinweise und Empfehlun-
gen unterstützt werden soll. Denn es ist vor allem Aufgab e der Kommunen, die Einzelhandelsentwicklung vor Ort zu steu ern, um 
sowohl die Zentren zu stärken als auch die Nahversorgung zu sichern“ (EH-Erlass NRW 2021, S. 7). 
Die Hinweise, Empfehlungen und Weisungen des Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen 2021 wurden bei der Erstellung dieses 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, insbesondere im Nahversorgungskonzept, berücksichtigt. 
Regionalplanerische Vorgaben 
Im derzeit gültigen Regionalplan Münsterland der Bezirksregierung Münster (in der Fassung der Bekanntmachung vom 
17.04.2025) sind die im Folgenden zusammenfassend dargestellten Ziele zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben for-
muliert:  
Z III.3-1 Beachtung der ASB-Zweckbindungen; Nachnutzung 
▪ (1) „Die festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereiche mit zweckgebundenen Nutzungen für  
o Ferieneinrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen (ASB-Z-E), 
o Einrichtungen des Bildungswesens (ASB-Z-B), 
o Einrichtungen des Gesundheitswesens (ASB-Z-G), 
o Standorte für großflächigen Einzelhandel (ASB-Z-EH), 
o Militärische Nutzungen (ASB-Z-M), 
o Technologieparks (ASB-Z-TP) und 
o sonstige Zweckbindungen (ASB-Z) 
sind den jeweils genannten Zweckbindungen vorbehalten. Weite re Nutzungen sind nur untergeordnet und in einem 
engen funktionalen Zusammenhang mit der Zweckbindung zulässig. Ihr Umfeld ist von konkurrierenden Nutzungen, die 
ihre Funktion und ihre Weiterentwicklung beeinträchtigen könnten, freizuhalten.“ 
▪ (2) „Nach Aufgabe der zweckgebundenen Nutzungen sind diese Bereiche wi eder der ursprünglichen Nutzung zuzufüh-
ren und / oder der Umgebungsnutzung anzupassen.“ 
 
3  Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ der Landesregierung, vertreten durch die Ministerin für Heimat, K ommunales, Bau und Gleich-
stellung des Landes NRW, den Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisier ung und Energie des Landes NRW und den Minister der Finanzen des Landes 
NRW).

12 
Z III.3-9 ASB-Z-EH – Standorte des großflächigen Einzelhandels 
▪ (1) „Die im Regionalplan festgelegten ASB -Z-EH dienen der Aufnahme von großflächigen Einzelhandelsbetri eben im 
Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten an bestehenden Einzelhandelsstandorten.“ 
▪ (2) „Ausnahmsweise darf die gemeindliche Bauleitplanung in diesen Bereichen die Voraussetzungen für die Ansiedlung 
von Einzelhandelsbetrieben unterhalb der Großflächigkeitsschwelle schaffen, wenn es sich dabei um Vorhaben mit nicht 
zentrenrelevantem Kernsortiment handelt und der Umfang des zen trenrelevanten Randsortiments deutlich unterge-
ordnet ist. Die Ansiedlung von Betrieben mit produzierende n und tertiären Nutzungen darf in untergeordnetem Maß 
zugelassen werden.“ 
2.4 PLANUNGSRECHTLICHE EINORDNUNG UND FESTLEGUNGSKRITERIEN VON 
ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICHEN 
Die Innenstädte und Ortszentren sowie die Stadtteil- oder Nebenzentren und Grund- oder Nahversorgungszentren sind als Au s-
prägung zentraler Versorgungsbereiche städtebaurechtliches Schutzg ut im Sinne des BauGB und der BauNVO. An ihre Bestim-
mung bzw. Abgrenzung werden rechtlich hohe Anforderungen gestellt, die sich aus bundesrechtlichen Normen und vor allem aus 
der aktuellen Rechtsprechung ergeben. Zentrale Versorgungsbereich e bilden die essentielle Grundlage zur Konkretisierung der 
bauleitplanerischen Umsetzung der empfohlenen Einzelhandelsentwicklung. 
Entwicklungen in Planungsrecht und Rechtsprechung 
Der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches ist Bestandteil der plan ungsrechtlichen Normen (§ 11 Abs. 3 BauNVO) und be-
schreibt diejenigen Bereiche, die aus städtebaulichen Gründ en vor mehr als unwesentlichen Auswirkungen bzw. vor Funktio ns-
störungen geschützt werden sollen. Durch das Europarechtsanp assungsgesetz Bau (EAG Bau) wurde der Begriff im Jahr 2004 in 
den bundesrechtlichen Leitsätzen zur Bauleitplanung (§ 2 Abs. 2 BauGB) sowie den planungsrechtlichen Vorgaben für den unbe-
planten Innenbereich ergänzend verankert (§ 34 Abs. 3 BauGB). Durch  die Novellierung des BauGB zum 01.01.2007 wurde die 
„Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“ schließ lich auch zum besonders zu berücksichtigenden Belang der 
Bauleitplanung erhoben (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB). Das Sicherungs- und Entwicklungsziel für zentrale Versorgungsbereiche berech-
tigt nunmehr zur Aufstellung einfacher Bebauungspläne nach § 9 Abs. 2a BauGB. Darüber hinaus sieht § 5 Abs. 2 BauGB vor, dass 
im Flächennutzungsplan die Ausstattung des Stadtgebiets mit zentrale n Versorgungsbereichen dargestellt werden kann, um Ein-
zelhandelsentwicklungskonzepten als informelles Planungsinstrument stä rkeres rechtliches Gewicht zu verleihen. Schließlich ist  
die hervorgehobene Bedeutung zentraler Versorgungsbereiche auch als Grundsatz der Raumordnung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 ROG) 
eine Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung. Nach dieser Vorschrift sind die räumlichen Voraussetzungen für die 
Erhaltung der Innenstädte und örtlichen Zentren als zentrale Versorgungsbereiche zu schaffen. 
Festlegungskriterien für zentrale Versorgungsbereiche 
In der planerischen Praxis der Zentrendefinition ergibt sich , je nach Größe und Struktur einer Kommune, ein hierarc hisch abge-
stuftes kommunales System aus einem Innenstadtzentrum, aus Neben- oder Stadtteilzentren sowie Grund- bzw. Nahversorgungs-
zentren. Zusammen mit den übrigen Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet bilden die zentralen Versorgungsbereiche das  
gesamtstädtische Standortsystem. 
Die einzelnen Zentrentypen unterscheiden sich hinsichtlich der Tiefe und der Breite der Versorgungsfunktion:  4 
▪ Innenstadt-/Ortszentren verfügen über einen großen Einzugsbereich (i. d. R. gesamtes St adtgebiet, ggf. weiteres Um-
land) und bieten regelmäßig ein breites Spektrum an Waren un d Dienstleistungen des kurz-, mittel- und langfristigen 
Bedarfsbereiches an. 
▪ Neben-/Stadtteilzentren verfügen über einen mittleren Einzugsbereich (i. d. R. besc hränkt auf bestimmte Stadtteile 
größerer Städte) und bieten regelmäßig ein größeres Spektrum an  Waren und Dienstleistungen des kurz- und mittel-
fristigen (ggf. auch langfristigen) Bedarfsbereiches an. 
 
4  Vgl. Kuschnerus/Bischopink/Wirth 2018, S. 101.

13 
▪ Grund-/Nahversorgungszentren verfügen über einen kleinen Einzugsbereich (i. d. R. beschr änkt auf bestimmte Quar-
tiere größerer Städte bzw. Zentren kleinerer Orte) und bieten ein begrenztes Spektrum an Waren und Dienstleistungen 
des kurzfristigen (ggf. auch Teilbereiche des mittel- und langfristigen) Bedarfsbereiches an. 
Der Bundesgesetzgeber erläutert zu zentralen Versorgungsbereichen, dass sich ihre Festlegung 
▪ aus planerischen Festsetzungen in Bauleitplänen und Festlegungen in Raumordnungsplänen, 
▪ aus sonstigen städtebaulichen oder raumordnerischen Konzepte n (also insbesondere Einzelhandelsentwicklungskon-
zepten), 
▪ oder aus nachvollziehbar eindeutigen tatsächlichen Verhältnissen ergeben kann.5 
Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zentrale Verso rgungsbereiche i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB räumlich ab-
grenzbare Bereiche einer Stadt, denen aufgrund vorhandener E inzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleis-
tungs- und Gastronomiebetriebe – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.6 
Bei der Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB bildet, bedarf es 
einer wertenden Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten. Entscheidend für die Abgrenzung eines zent-
ralen Versorgungsbereichs ist, dass der Bereich eine für die Verso rgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich 
zentrale Funktion hat und die Gesamtheit der dort vorhandenen baulichen Anlagen aufgrund ihrer Zuordnung innerhalb des räum-
lichen Bereichs und aufgrund ihrer verkehrsmäßigen Erschließung und verkehrlichen Anbindung in der Lage sind, den Zweck eines 
zentralen Versorgungsbereichs – sei es auch nur die Sicherstellung der Grund- oder Nahversorgung – zu erfüllen.7 
Die Funktionszuweisung eines zentralen Versorgungsbereichs setzt demn ach eine integrierte Lage voraus. Ein isolierter Standort 
mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bildet keinen zentrale n Versorgungsbereich, auch wenn dieser über einen weiteren E in-
zugsbereich verfügt und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllt.8 
EIN ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH IST EIN 
▪ räumlich abgrenzbarer Bereich, 
▪ der nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine zentrale Funktion für einen bestimmten Einzugsbereich übernimmt, 
▪ eine integrierte Lage aufweist und durch vorhandene Einzelhandelsnutzung – häufig ergänzt durch Dienstleistungs- und 
Gastronomieangebote – geprägt ist. 
Grundsätzlich geht es dem Bundesgesetzgeber zufolge bei dem Schut z und der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche im 
Kern darum, die Innenentwicklung und die Urbanität der Städt e zu stärken und damit angesichts des demografischen Wandels 
und der geringeren Mobilität älterer Menschen auch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern.9 
In der Planungspraxis ist die Beurteilung, ob bestimmte Lagen noch al s zentrale Versorgungsbereiche mit der Funktion eines 
Grund- oder Nahversorgungszentrums einzustufen sind zuweilen übe raus anspruchsvoll. Regelmäßig ergeben sich Streitfälle bei 
zwar städtebaulich integrierten Bereichen mit einer historischen Zentrenfunktion, die aber nur über eine eingeschränkte Versor-
gungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus verfüge n. Standortbereiche, die nicht über eine ausreichende Gr öße 
und ein Spektrum von Waren und Dienstleistungen sowie kein en marktgängigen Lebensmittelmarkt verfügen, können gemäß 
aktueller Rechtsprechung keine zentrale Versorgungsfunktion in größer en Städten übernehmen und sind somit bei fehlender  
Entwicklungsperspektive (z. B. in Form konkreter Potenzialflächen) nicht als zentraler Versorgungsbereich einzustufen.10 
Sind die Definition und hierarchische Struktur von zentral en Versorgungsbereichen durch die erläuterte Rechtsprechun g hinrei-
chend gegeben, fehlen allgemein gültige Kriterien für eine  räumliche Abgrenzung. Insbesondere für die Abgrenzung zentraler 
Versorgungsbereiche im Rahmen von Einzelhandelsentwicklungskonzepten sind diese unabdingbar, um eine transparente Vorge-
hensweise zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist der konkrete Be zugsraum für die vom Gesetzgeber vorgesehene 
 
5  Vgl. Bundestag 2004: Begründung zum Europarechtsanpassungsgesetz Bau 2004. Bundes tagsdrucksache 15/2250, S. 54. 
6  Vgl. BVerwG Urteil 11. Oktober 2007 – AZ: 4 C 7.07. 
7  Vgl. BVerwG Beschluss vom 20. November 2006 – AZ: 4 B 50.06. 
8  Vgl. BVerwG Urteil 11. Oktober 2007 – AZ: 4 C 7.07. 
9  Vgl. Gesetzentwurf zur BauGB-Novelle 2007. Bundestagsdrucksache 16/2496, S. 10. 
10  Vgl. OVG NRW Urteil 15. Februar 2012 – AZ: 10 A 1770/09.

14 
Schutzfunktion zu berücksichtigen. Wird im Rahmen des § 34 Ab s. 3 BauGB auf die faktischen (tatsächlichen) Gegebenheiten 
abgestellt, ist hiervon abweichend bei der Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen im Rahmen eines Einzelhandelsent-
wicklungskonzepts auch der Erhalt und die Entwicklung (i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 4 und 11 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB, § 9 Abs. 2a sowie 
§ 11 Abs. 3 BauNVO) solcher zu betrachten. 
Abbildung 1 veranschaulicht ergänzend, inwiefern die Festlegu ng zentraler Versorgungsbereiche über die vereinfachte 
Beschreibung der Bestandsstruktur hinausgeht. 
 
Abbildung 1: Methodik der Ableitung von zentralen Versorgungsbereichen 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
Im Rahmen der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche werden daher – ausgehend von der Leitfunktion des Einzelhandels 
unter Berücksichtigung einer gewissen erforderlichen Nutzu ngsmischung und -dichte – folgende Kriterien zur Festlegung für  
zentrale Versorgungsbereiche zugrunde gelegt:

15 
FESTLEGUNGSKRITERIEN FÜR ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE 
Aspekte des Einzelhandels 
▪ Warenspektrum, Branchenvielfalt, räumliche Dichte und Anordnung des Einzelhandelsbesatzes (im Bestand und in der 
Entwicklungsperspektive), 
▪ aktuelle und/oder zukünftig vorgesehene Versorgungsfunktion des Zentrums (räumlich und funktional). 
Sonstige Aspekte 
▪ Art und Dichte ergänzender öffentlicher wie privater Einrichtungen im Bestand und in der Entwicklungsperspektive (wie 
etwa Dienstleistungen und Verwaltung, Gastronomie, Bildung und Kultur etc.), 
▪ städtebauliche Gestaltung und Dichte, stadthistorische Aspekte sowie Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums, 
▪ integrierte Lage innerhalb des Siedlungsgebiets,  
▪ verkehrliche Einbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz, verkehrliche Erreichbarkeit für sonstige Verkehrs-
träger, bedeutende Verkehrsanlagen wie etwa Busbahnhöfe und Stellplatzanlagen, 
▪ ggf. Einbeziehung potenzieller und städtebaulich vertretbare r Entwicklungsareale auch in Abhängigkeit von der  
empfohlenen Funktionszuweisung, in direkter angrenzender Lage zum bestehenden ZVB. 
Zur Darstellung der Gesamtattraktivität des zentralen Versorgungsberei ches werden ggf. auch Leerstände von Ladenlokalen und 
erkennbare städtebauliche Missstände im Zentrum erfasst – sie verdichten qualitativ wie auch quantitativ die städtebau lich- 
funktionale Bewertungsgrundlage.11 
Eine sinnvolle Begrenzung in ihrer Ausdehnung erfahren zentrale Versorgungsbereiche stets dadurch, dass Flächen, die nicht mehr 
im unmittelbaren, fußläufig erlebbaren städtebaulich-funktionale n Zusammenhang mit den zentralen Bereichen eines Zentrums 
stehen (z. B. durch eine deutliche Änderung der Nutzungsstrukt ur und einem Abbruch der Lauf- bzw. Handelslage aufgrund von 
Wohnbebauung) und deren mögliche Entwicklung nicht mehr zur  Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches als Ganzem bei-
tragen würden, nicht in die zentralen Versorgungsbereiche einbezogen werden sollten. Aus diesem Grunde werden auch städte-
bauliche Barrieren näher untersucht, die eine Begrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs begründen können.12 
Grundsätzlich sollte die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbere ichs parzellenscharf vorgenommen werden, um der  
Anforderung späterer Bauleitplanverfahren an eine hinreichende Bestimmtheit und Bestimmbarkeit gerecht zu werden. Von einer  
parzellenscharfen Abgrenzung sollte in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, etwa wenn 
▪ kartografische Parzellenstrukturen nicht (mehr) mit realen Grundstücksnutzungen übereinstimmen (insofern ist neben 
der Parzellenstruktur auch die Baulichkeit vor Ort zugrunde zu legen), 
▪ in einem Bereich homogener Grundstückszuschnitte bestimmte einzelne Grundstücke den Rahmen sprengen, also etwa 
gegenüber der Mehrzahl der anderen besonders tief geschnitt en sind, und daher nur in Teilen zum zentralen Versor-
gungsbereich hinzugefügt werden sollten oder 
▪ wenn potentielle, empfohlene Entwicklungsflächen nur angeschnitten werden. 
  
 
11  Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des OVG NRW bestätigt, wonach die Verträglichkeitsbewertung zu Vorhaben in Bezug auf zentrale Versor-
gungsbereiche im Einzelfall auch die konkrete städtebauliche Situation des betroffenen Versorgungsbereichs einbeziehen sollte, etwa wenn ein zentraler Ver-
sorgungsbereich durch Leerstände besonders empfindlich gegenüber zusätzlichen Kaufkraftabflüssen ist (vgl. BVerwG, Urteil 11. Oktober 2007 – AZ: 4 C 7.07). 
12  Als städtebauliche Barrieren wirken etwa Bahnanlagen, Gewässer, stark bef ahrene Hauptverkehrsstraßen, Hangkanten, Höhenversätze, nicht zugängliche Are-
ale wie etwa größere Gewerbebetriebe oder Industrieanlagen usw.

16 
3 Methodik 
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erfolgte in drei wesentlichen Erarbeitungsphasen: Der Analysephase, 
der Phase der Leitlinien und der Konzeptionsphase. In die ei nzelnen Erarbeitungsschritte sind analytische und bewertende   
Leistungsbausteine eingebunden, die wiederum auf mehrere primärstatistische, empirische Erhebungen zurückgreifen.  
Zur Erfassung und Bewertung der Angebots- und Nachfragesituation so wie der städtebaulichen Standortmerkmale wurden im 
Rahmen des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts fol gende Leistungsbausteine zugrunde gelegt und aufeinander 
abgestimmt: 
 
 
Abbildung 2: Erarbeitungsschritte des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für  die Stadt Münster 
Quelle:  Darstellung Stadt + Handel. 
Bestandserhebung  
Zwischen August und Oktober 2024 wurde eine flächendeckende Be standserhebung der Einzelhandelsbetriebe in der Stadt  
Münster durchgeführt. Die Einzelhandelserfassung erfolgte mittels einer Stichtagserhebung, wobei sämtliche zum Erhebungszeit-
punkt vorgefundenen Einzelhandelsbetriebe erfasst wurden.  
Bei der von Stadt + Handel durchgeführten Erhebung wurden neben dem Namen und der Adresse der Betriebe u. a. zwei weitere 
zentrale Messgrößen erfasst. Zum einen wurden die Gesamtverkaufsflächen der einzelnen Anbieter aufgenommen. Die aktuelle 
Rechtsprechung zur Verkaufsflächendefinition des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2016 (u. a. BVerwG 4 C 1.16) fand 
dabei konsequente Anwendung. Zum anderen fand eine differenzi erte Aufschlüsselung der Verkaufsflächen nach Warensorti-
menten statt, um die tatsächlichen Angebotsverhältnisse sowo hl der Kern- als auch Nebensortimente realitätsnah abbilden zu 
können.  
Zusätzlich wurden im Rahmen der Bestandserhebung die Verkaufsflächen  nach innen- und außenliegender Verkaufsfläche diffe-
renziert. In Anlehnung an die bundesverwaltungsgerichtliche  Rechtsprechung zur Definition der Verkaufsfläche und der baupla-
nungsrechtlichen Implikation der Verkaufsflächengröße im Genehmigungsverfahren  (z. B. verankert in der Großflächigkeits-
schwelle) wurde die Außenverkaufsfläche vollumfänglich erfasst. 
Mit einbezogen bei der Analyse der Einzelhandelsstrukturen werden zudem konkret absehbare Entwicklungen (Prognosehorizont 
bis Ende 2032) 13. Hierzu erfolgte eine enge Abstimmung mit der Stadtverwaltung sowie der Wirtschaftsförderung der Stadt  
Münster. 
 
13  Vor allem geplante/bereits genehmigte/in Bau befindliche größere Einzel handelsvorhaben oder größere Betriebe, bei denen eine zeitnahe Betriebsaufgabe 
bereits bekannt ist.

17 
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung für die absatzwirtschaft lichen und städtebaulichen Untersuchungen sind neben de m 
Ladeneinzelhandel auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks (z. B. Fle ischer, Bäcker), Tankstellenshops, Kioske und Hofläden 
erfasst worden. Darüber hinaus sind Ladenleerstände14 – soweit eine vorherige Einzelhandels- oder ladenähnliche Dienstleistungs-
nutzung erkennbar war – als wichtiger Indikator der Einzelhandelsstruktur in zentralen Bereichen erfasst worden.  
Außerdem wurden die zentrenergänzenden Funktionen (ZEF)  innerhalb der Zentren erhoben, da Art und Dichte ergänze nder 
öffentlicher wie privater Einrichtungen wesentliche Bestandteile von zentralen Versorgungsbereichen sind.  
Zu den zentrenergänzenden Funktionen zählen u. a.:  
▪ (einzelhandelsnahe) Dienstleistungen (z. B. Banken, Postdienstleistungen, Versicherungen) 
▪ medizinische Einrichtungen  
▪ soziale/kirchliche Einrichtungen 
▪ Freizeit- und Kultureinrichtungen 
▪ öffentliche Einrichtungen 
▪ Gastronomie (inkl. gesonderter Betrachtung)  
▪ Handwerk (inkl. gesonderter Betrachtung) 
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund einer  unterschiedlichen Erhebungsmethodik (EHZK Münster 
2018: Bereitstellung der Daten seitens der Stadt Münster, dabei  inkl. Obergeschossnutzungen; EHZK Münster 2026: Bestandser-
fassung durch Stadt + Handel ausschließlich in Erdgeschosslagen) auf di e Darstellung einer Entwicklung im zeitlichen Verlauf  
verzichtet wird, insbesondere um einer Missinterpretation entgegenzuwirken. 
Aufgrund der gesonderten Betrachtung der Handwerksbetriebe wurden zwei Arten des Handwerks unterschieden:  
▪ Lebensmittelhandwerk/Ladenhandwerk: Der Betrieb ist vorrangig auf den Verkauf an den Endverbraucher ausgelegt, 
handwerkliche Tätigkeiten werden im Hintergrund mit gewisser Bedeutung erledigt (z. B. Bäckerei, Fleischerei, Fahrrad-
laden mit angeschlossener Werkstatt). Analog zum EHZK Münster 2018 erfolgt die Kartendarstellung als Einzelhandels-
betrieb.  
▪ „Klassisches“ Handwerk (als nicht vorrangig auf den Verkauf ausgelegtes Handwerk): Die handwerkliche Tätigkeit steht 
eindeutig im Vordergrund (z. B. Schuster, Friseur), diese Nutzun gen heben sich zudem von weiteren Dienstleistungen 
(wie z. B. Versicherungen, Banken) ab. 
Online-Befragung 
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung wurde eine Online-Befragung zu r Bewertung der Innenstadt und weiteren zentralen Ver-
sorgungsbereiche sowie zur Einschätzung der Nahversorgungssituation in den Stadtteilen von Münster durchgeführt. Die Online-
Befragung fan d dabei vom 03. bis 16. Februar 2025 über die Beteiligungsplattform „Bete iligung NRW“ statt. Die Bewerbung  
erfolgte vorrangig über verschiedene digitale Kanäle der Stadt Münster (u. a. Social Media) sowie eine Pressemitteilung. Insgesamt 
nahmen 2.078 Personen an der Online-Befragung teil. 
Neben dem allgemeinen Einkaufsverhalten wurde nach Besuchsgründe n sowie vermissten Artikeln und Angeboten in der  
Münsteraner Innenstadt sowie (optional) in weiteren zentral en Versorgungsbereichen (Stadtbereichszentren, Stadtteilzentren,  
Nahversorgungszentren) gefragt. Zudem konnte die Attraktivität des jewei ligen Einzelhandelsstandortes beurteilt werden. Der 
zweite Teil setzte den Fokus auf die Bewertung nahversorgungsrele vanter Aspekte in den Stadtteilen sowie Defizite in der Nah-
versorgung. In diesem Kontext hatten die Teilnehmenden überdi es die Möglichkeit, konkrete Maßnahmen bzw. Vorschläge zur 
Optimierung der stadtteilspezifischen Nahversorgung zu benennen. 
 
14  Bezüglich der Leerstände ist zu beachten, dass das vorliegende Konzept nur di e Situation der Stichtagserhebung widerspiegelt und im Einzelhandelsbereich, so 
auch bei den Leerständen, stetige Veränderungen – zum Teil auch wieder Neubelegungen – erfolgen und der Kennwert daher hier nicht zu hoch zu gewichten 
ist, da die Erhebung keine strukturelle Leerstandserhebung ersetzt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass diese Zahl auch längerfristige Leerstände umfasst . 
Anhand längerfristiger Leerstände ist nicht pauschal auf die Situation im ZVB zu schließen, da die Gründe für die Leerstände vielfältig sein können – Eigentümer, 
Miethöhen, Qualität der Ladenflächen.

18 
Die Ergebnisse der Online-Befragung finden insbesondere bei d en Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Zentren sowie de r 
stadtteilspezifischen Nahversorgung Berücksichtigung. Die vollumfängliche Auswertung kann auf der Website der Stadt Münster 
eingesehen werden: https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/fortschreibung-des-einzelhandels-und-zentrenkonzepts. 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Im Zuge der Konzepterstellung erfolgte im Oktober 2025 eine Öffent lichkeitsveranstaltung in der Aula des Annette Gymnasiums 
(Grüne Gasse 38). Das Ziel der Veranstaltung bestand darin, die breite Öffentlichkeit und interessierte Fachakteure über die zent-
ralen Inhalte des Konzepts zu informieren sowie Anregungen und Beiträge einzusammeln und zu diskutieren. Begleitend fand die 
Veröffentlichung des Konzept-Entwurfs im Internet statt, mit der Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen dazu abzugeben. 
Die gesammelten Stellungnahmen sind fachgutachterlich ausgewerte t worden und (in unterschiedlichem Maße) in das Endkon-
zept eingeflossen. 
Städtebaulich-funktionale Analyse 
Für zentrale Versorgungsbereiche und die Sonderstandorte er folgte eine städtebaulich-funktionale Analyse. Ein wesentlicher  
Aspekt ist, angesichts der hohen Bedeutung für die bauleitplan erische Steuerung, die räumliche Abgrenzung von zentralen Ver-
sorgungsbereichen. Eine entsprechend städtebaulich-funktional abgeleitete Abgrenzung bildet die Basis zukünftiger sortiments-
spezifischer und räumlicher Steuerung von Einzelhandelsvorhaben in der Bauleitplanung. 
Weitere Konzepte 
Zur Einordnung der Vorgehensweise und zur weiteren Vertiefung spezifischer stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen wird an 
dieser Stelle auf bestehende gesamtstädtische Konzepte der Stadt Münster verwiesen. Hierzu zählen insbesondere das Integrierte 
Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Münster Innenstadt 15, die verschiedene Stadtteilentwicklungskonzepte 16, das Integrierte  
Flächenkonzept Münster (IFM)17 sowie das Baulandprogramm 2024-203218.  
  
 
15  Weitere Informationen zum INSEK Münster Innenstadt finden Sie unter: https://www.stadt- muenster.de/muenstersmittemachen/startseite. 
16  Weitere Informationen zu den verschiedene Stadtteilentwicklungskonzepte finden Si e unter: https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/stadtteile. 
17  Weitere Informationen zum IFM finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung /planen/integriertes-flaechenkonzept. 
18  Weitere Informationen zu konkreten Baulandentwicklungen das Baulandprogramm 2024-2032 finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/stadtpla-
nung/baulandentwicklung/baulandprogramm.

19

20 
4 Markt- und Standortanalyse 
Die Markt- und Standortanalyse ist von hoher Relevanz für d ie weiteren konzeptionellen Empfehlungen und besteht eine rseits 
aus der Untersuchung und Bewertung der im Rahmen dieses Einzel handels- und Zentrenkonzeptes wichtigen Angebots- und 
Nachfragedaten, andererseits aus einer flankierenden Analyse städtebaulich-funktionaler Merkmale der bedeutenden Einzelhan-
delsstandorte in Münster. Einführend werden zunächst die wesentlichen Standortrahmenbedingungen der Stadt Münster darge-
stellt. 
4.1 SIEDLUNGSRÄUMLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 
Im Folgenden werden die relevanten siedlungsräumlichen Faktoren für die Analyse und Bewertung der Einzelhandels- und Stand-
ortstruktur vorgestellt. Eine Darstellung weiterer relevanter angebots- und nachfrageseitiger Parameter folgt in den Kapite ln 4.2 
und 4.3. 
Einordnung in den regionalen Kontext 
Das Oberzentrum Münster ist eine kreisfreie Stadt im Norden des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und Sitz der Bezirksregie-
rung Münster. Das Umland von Münster ist durch mehrere Mit telzentren (u. a. Greven, Warendorf, Dülmen, Ahlen, Coesfe ld) 
sowie durch einige Grundzentren geprägt. Die nächstgelegenen Oberzentren sind Osnabrück (in rd. 58 km Entfernung) und Dort-
mund (in rd. 70 km Entfernung).  
 
Abbildung 3: Übersichtskarte mit zentralörtlicher Funktion  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. 
Siedlungsstruktur und Bevölkerung  
Die Stadt Münster setzt sich aus neun Stadtbezirken/Teilbereic hen19 zusammen, in denen insgesamt 321.421 Einwohner leben. 
Damit ist die Einwohnerzahl im Vergleich zum EHZK Münster 2018 um rd. 5,3 % gestiegen. Die neun Stadtbezirke/Teilbereiche 
gliedern sich wiederum in insgesamt 45 Stadtteile. Die Stadtbe zirke/Teilbereiche Münster-West und Innenstadtring stellen  die 
 
19  Bei der Verwendung der Bezeichnung „aus neun Stadtbezirken/Teilbereichen“ handelt es sich um von Stadt + Handel gewählte bzw. bestimmte Bereiche, wobei 
der Stadtbezirk Mitte in vier Teilbereiche untergliedert wurde, die anderen fünf Stadtbezirke jedoch unverändert bleiben.

21 
bevölkerungsreichsten Siedlungsräume in Münster dar, wo mit rd. 63.806 bzw. rd. 55.412 Einwohnern rd. 20 % bzw. rd. 17 % der 
Gesamtbevölkerung wohnen (Stand: 31.12.2023).20   
Stadtbezirk/Teilbereich Bevölkerung 
(Stand: 31.12.2023) Anteil der Bevölkerung 
Altstadt 9.011 3 % 
Innenstadtring 55.412 17 % 
Mitte-Süd 30.711 10 % 
Mitte-Nordost 36.086 11 % 
Münster-West 63.806 20 % 
Münster-Nord 31.031 10 % 
Münster-Ost  23.706 7 % 
Münster-Südost 32.917 10 % 
Münster-Hiltrup 38.741 12 % 
Gesamt 321.421 100 % 
Tabelle 1: Bevölkerung nach Stadtbezirken/Teilbereichen   
Quelle: Darstellung Stadt + Handel nach Stadt Münster (Stand: 31.12.2023). 
Gemäß eigener Bevölkerungsprognose der Stadt Münster wird die Einwohnerzahl im Stadtgebiet bis zum Jahr 2032 um rd. 3,3 % 
zunehmen.  
Verkehrsinfrastruktur 
Die Stadt Münster ist über die Bundesautobahnen A1 und A43 an das überregionale Straßenverkehrsnetz angeschlossen und 
somit verkehrlich sehr gut zu erreichen. Über die Bundesstraßen  B 51, B 54 und B 219 besteht darüber hinaus eine gute Verbin-
dung zu den umliegenden Kommunen, gleichzeitig wird durch die genannten Bundesstraßen das Stadtgebiet von Münster er-
schlossen. Zusätzlich gewährleisten mehrere Hauptverkehrsstraßen (u. a.  Kanalstraße, Schifffahrter Damm, Warendorfer Straße, 
Wolbecker Straße, Albersloher Weg) direkte Verbindungen zwischen den Siedlungsschwerpunkten.  
Das Stadtgebiet ist zudem über den im Osten des zentralen Versorgungsbereiches City/Innenstadt gelegenen Hauptbahnhof sowie 
die weiteren im Stadtgebiet vorhandenen Haltepunkte Münst er-Albachten, Münster-Roxel, Münster-Mecklenbeck, Münster-
Amelsbüren, Münster-Hiltrup, Münster-Zentrum Nord, Münster- Sprakel und Münster-Häger an das Streckennetz der Deutschen 
Bahn angeschlossen. Es besteht eine leistungsfähige Verbindung insbeson dere in Richtung Osnabrück/Bremen, Bielefeld, 
Paderborn sowie in die Großstädte der Metropole Ruhr. Ein zusätzliches Angebot stellt das Busliniennetz der Stadtwerke Münster 
sowie des Regionalverkehrs Münsterland dar. 
Insgesamt verfügt Münster über eine gute Erreichbarkeit sowohl innerhalb des Stadtgebiets als auch in das Umland, wodurch sich 
starke räumliche und funktionale Verflechtungen ergeben. 
4.2 GESAMTSTÄDTISCHE NACHFRAGEANALYSE 
Neben den siedlungsräumlichen Rahmenbedingungen sind bei einer Markt- und Standortanalyse auch die Merkmale der örtlichen 
Nachfrageseite von hoher Bedeutung. Zur Abbildung der Nachfragesituation wird auf sekundärstatistische Rahmendaten der sta-
tistischen Ämter des Bundes und der Länder, der Bundesagentur für  Arbeit sowie der IFH Retail Consultants GmbH zurückgegrif-
fen. 
 
20  Berücksichtigung der zu Beginn der Konzeptfortschreibung durch die Stadt Münster bereitg estellten (stadtteilspezifischen) Einwohnerdaten (Stand: 
31.12.2023). Gemäß nunmehr vorliegenden Einwohnerstatistiken (Stand: 31.12.2024) hat sich die Bevölkerungszahl in Münster leicht erhöht (322.715 Einwoh-
ner). Diese Entwicklung hat jedoch keinen Einfluss auf die konzeptionellen Aussagen und Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.

22 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 
Die Stadt Münster verfügt über eine einzelhandelsrelevante Kaufkraft21 in Höhe von rd. 2.440,1 Mio. Euro. Dies entspricht einer 
einzelhandelsrelevanten Kaufkraft von rd. 7.600 Euro je Einwohner , wobei der größte Anteil der Kaufkraft mit rd. 3.100 Euro  je 
Einwohner nach wie vor auf die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Backwaren/Fleischwaren und Getränke) entfällt 
(siehe nachstehende Tabelle). 
Warengruppe Kaufkraft 
in Mio. Euro 
Kaufkraft je  
Einwohner 
in Euro 
Nahrungs- und Genussmittel 990,9 3.088 
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik 136,0 424 
zoologischer Bedarf 22,3 70 
PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher/Basteln 74,1 231 
Kurzfristiger Bedarfsbereich 1.223,3 3.812 
Bekleidung 191,1 596 
Schuhe/Lederwaren 48,7 152 
Pflanzen/Gartenbedarf 76,8 239 
Baumarktsortiment i. e. S. 169,1 527 
GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör 49,1 153 
Spielwaren/Hobby/Musikinstrumente 42,7 133 
Sportartikel/Fahrräder/Camping 86,8 270 
Mittelfristiger Bedarfsbereich 664,3 2.070 
Medizinische und orthopädische Artikel/Optik/Apotheken 84,9 264 
Dekostoffe/Gardinen/HBT/Kurzwaren/Sicht- und Sonnenschutz/Tep-
piche 
33,4 104 
Bettwaren, Matratzen 15,8 49 
Möbel 131,8 411 
Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte 79,2 247 
Neue Medien/Unterhaltungselektronik 157,2 490 
Uhren/Schmuck 27,5 86 
Sonstiges 22,8 71 
Langfristiger Bedarfsbereich 552,5 1.722 
Gesamt 2.440,1 7.604 
Tabelle 2: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Warengruppen in Münster  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2024; P BS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; H BT = 
Haus-, Bett-, Tischwäsche; Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör; Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungsbedingt möglich. 
 
21  Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft beschreibt die Höhe des verfügbaren Einkommens der Einwohner einer Kommune, welches im Einzelhandel ausgegeben 
wird.

23 
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer 22 beträgt in Münster rd. 100 und liegt damit auf dem Niveau des Bund esdurch-
schnittes (=100). Dabei zeigen sich innerhalb von Münst er leichte Abweichungen in Bezug auf das Kaufkraftniveau. In den Na ch-
barkommunen zeigt sich ein differenziertes Bild im Kontext der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftniveaus, wobei überwiegend 
ein (leicht) überdurchschnittliches Kaufkraftniveau festzustellen ist. 
 
Abbildung 4: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in Münster und Umgebung 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2024; Kartengrundlage: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Digital Data 
Services GmbH (DDS) 2014. 
Besondere Nachfrageeffekte – Wohnbaumaßnahmen und Tourismus 
Bis zum Jahr 2032 sind gemäß Baulandprogramm der Stadt Münster signifikante Wohnbauentwicklungsmaßnahmen avisiert. Ins-
gesamt sind im Stadtgebiet Baugebiete für rd. 12.850 neue Wohneinheiten geplant, dabei insbesondere in folgenden Stadtteilen:  
▪ Gievenbeck: ca. 4.400 neue Wohneinheiten 
▪ Gremmendorf: ca. 2.200 neue Wohneinheiten 
▪ Münster-Mitte: ca. 1.200 neue Wohneinheiten 
▪ Hiltrup: ca. 900 neue Wohneinheiten 
▪ Angelmodde: ca. 700 neue Wohneinheiten  
Wie bereits beschrieben, ergeben sich im Kontext dieser Sie dlungsflächen- und Einwohnerentwicklung Handlungsbedarfe zur 
Weiterentwicklung der derzeit bestehenden Zentren- und S tandortstruktur i. S. e. Etablierung einer auf die künftigen Bedarfe 
ausgerichteten Versorgungsstruktur in Münster (siehe Kapitel 6 und 7). 
 
22  Die Kaufkraftkennziffer / das Kaufkraftniveau beschreibt die Höhe des v erfügbaren Einkommens der Einwohner einer Kommune, welches im Einzelhandel aus-
gegeben wird, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (= 100).

24 
 
Abbildung 5: Wohnbauentwicklungsmaßnahmen entsprechend des Baulandprogramms 2024 – 2032  
Quelle: Darstellung Stadt Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032 (Stand: 09/2024).

25 
Von großer Bedeutung ist in Münster der Faktor Tourismus. So ve rzeichnete die Stadt Münster im Jahr 2023 rd. 1,93 Mio. Über-
nachtungen sowie rd. 747.000 Tagestouristen (siehe Abbildung 6).  
 
Abbildung 6: Anzahl der Übernachtungen sowie der Tagestouristen  
Quelle: Darstellung und eigene Berechnung Stadt + Handel; Daten: Landesdatenbank NRW.  
Der Tourismus ist somit ein wichtiger kommunaler Wirtschaftsfaktor  in Münster, von dem neben dem Gaststätten- und Beher-
bergungssektor sowie dem Dienstleistungssektor vor allem auch der E inzelhandel profitiert. Dabei ist anzunehmen, dass sich die 
positiven Nachfrageeffekte in hohem Maß auf die kurz- und mittelfr istigen Bedarfsgüter (z. B. Nahrungs- und Genussmittel, Dro-
geriewaren, Bekleidung) sowie auf transportfähige Waren beziehen. 
4.3 GESAMTSTÄDTISCHE ANGEBOTSANALYSE 
Im Stadtgebiet von Münster wurden im Rahmen der aktuellen Ei nzelhandelsbestandserhebung (08-10/2024) insgesamt 1.613 
Einzelhandelsbetriebe erfasst, welche über eine Gesamtverkaufsfläche  von rd. 590.700 m² verfügen. Die Anzahl der erfassten 
Betriebe ist gegenüber der letzten Erhebung im Rahmen des EHZK Münster 2018 (Datenstand: 09-10/2015) um rd. 17,5 % zurück-
gegangen. Zudem wurden bei der aktuellen Bestandserhebung rd. 53.800 m² Verkau fsfläche weniger erfasst, was einem Anteil 
von rd. 8,3 % entspricht (siehe nachfolgende Tabelle). In dieser  Entwicklung spiegeln sich die aktuellen und bundesweit er kenn-
baren Trends in der Zentren- und Einzelhandelslandschaft wide r, dabei insbesondere der Rückgang kleinteiliger (oft inhaber ge-
führter) Fachgeschäfte. So ist in Münster im Nachgang zur Bestandserhe bung 2015 ein deutlicher Rückgang von 317 Betrieben 
mit einer Verkaufsfläche bis max. 400 m² festzustellen. Besonders betroffen zei gen sich in diesem Zusammenhang die online-
affinen Warengruppen Bekleidung, Schuhe/Lederwaren, Neue Medie n/Unterhaltungselektronik und Spielwaren. Mit einer Ver-
kaufsflächenausstattung von rd. 1,84 m² VKF/EW liegt die Stadt Münster we iterhin deutlich über dem Bundesdurchschnitt 
(rd. 1,51 m² VKF/EW23). Diese überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung deutet auf die wichtige Versorgungsfunktion der 
 
23  Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis Statistisches Bundesamt, Handelsv erband Deutschland (HDE).

26 
Stadt als Oberzentrum in einem überwiegend ländlich geprägten  Raum hin. Im zeitlichen Verlauf zeigt sich jedoch eine negative 
Entwicklung der Verkaufsflächenausstattung je Einwohner, was auf die dargestellte Verkaufsflächenabnahme bei gleichzeitig  
steigender Einwohnerzahl zurückgeht. Diese Entwicklung folgt damit den seit dem Jahr 2009 festzustellenden Trend.  
Strukturdaten Erhebung 2015 Erhebung 2024 Entwicklung 
Einwohner 
(Hauptwohnsitz) 
305.235 321.421 rd. 5,3 %  
Anzahl der Betriebe 1.955 1.613 rd. -17,5 %  
Gesamtverkaufsfläche in m² 644.500 590.700 rd. -8,3 %  
Verkaufsflächenausstattung in 
m² je Einwohner 
2,11 1,84 -0,27  
Tabelle 3: Einzelhandelsbestand in Münster – Relevante Kennwerte im Vergleich   
Quelle: Darstellung und Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. konkret absehbarer Verkaufsflächenentwicklungen; EHZK Münster 2018; Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 31.12.2023); Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; Angaben ohne Leerstände. 
Bezogen auf die sortimentsspezifische Verkaufsflächenausstattung zeigt sich, dass nach wie vor deutliche Angebotsschwerpunkte 
in den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel und Bekleidung festzu stellen sind. Während dabei im Lebensmittelsegment die 
Verkaufsfläche leicht zugenommen hat, ist die gesamtstädtische Verkaufsfläche  in der Bekleidungsbranche deutlich rückläufig 
(Rückgang von rd. 26.400 m² VKF). Ebenfalls auffällig ist die negative Verkaufsflächenentwicklung im Bereich Möbel, die zum einen 
aus mehreren Marktabgängen seit 2015 resultiert (u. a. Preis-Rebell, Seats and Sofas und Sensa Möbelhaus). Zum anderen ist der 
sortimentsspezifische Verkaufsflächenrückgang aus der Nachnutzung des Möbelhauses Finke durch den Anbieter Möbel Höffner 
und der damit einhergehenden Verschiebung der Sortiments- und Angebotsstruktur zu begründen.  
 
Abbildung 7: Sortimentsspezifische Verkaufsflächenausstattung (inkl. Entwi cklung seit 2015) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. konkret absehbarer Verkaufsflächenentwicklungen gemäß Stadt 
Münster, ohne Leerstände; PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; HBT = Haus-, Bett-, Tischwäsche; Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör.

27 
Bei einer Differenzierung nach Lagen wird deutlich, dass rd. 67 % der Einzelhandelsbetriebe und rd. 54 % der gesamtstädtischen 
Verkaufsflächen in zentralen Versorgungsbereichen vorzufinden sind (siehe nachfolgende Tabelle). 
 innerhalb ZVB außerhalb ZVB 
Anzahl der Einzelhandelsbetriebe 2024 (ge-
samt: 1.613) 1.084 529 
Anzahl der Einzelhandelsbetriebe 2015 (ge-
samt: 1.955) 
1.269 686 
Anteil gesamtstädtisch 2024 rd. 67 % rd. 33 % 
Anteil gesamtstädtisch 2015 rd. 65 % rd. 35 % 
Verkaufsfläche in m² 2024  
(gesamt: 590.700 m²) 317.400 273.300 
Verkaufsfläche in m² 2015  
(gesamt: 644.500 m²) 
332.600 311.800 
Anteil gesamtstädtisch 2024 rd. 54 % rd. 46 % 
Anteil gesamtstädtisch 2015 rd. 52 % rd. 48 % 
Tabelle 4: Einzelhandelsbestand nach Lagebereichen 
Quelle: Darstellung und Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. konkret absehbarer Verkaufsflächenentwicklungen gemäß Stadt Münster; EHZK  
Münster 2018; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; Standort-Abgrenzung gemäß EHZK Münster 2018.  
Demnach sind rd. 33 % der Betriebe und rd. 46 % der Gesamtverkaufsfläche außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche veror-
tet, wobei sich diesbezüglich ein hoher Anteil in städte baulicher integrierter Lage befindet. Insbesondere im Bereich  Nahrungs- 
und Genussmittel befindet sich das Angebot, welches außerhalb  der zentralen Versorgungsbereiche liegt, überwiegend an sied-
lungsstrukturell integrierten Standorten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung. 
Insgesamt ist die siedlungsräumliche Integration des Einzelhandelsbest ands weiterhin als positiv zu bewerten. Nach wie vor 
kommt den zentralen Versorgungsbereichen in Münster eine hohe  und im Vergleich zum Jahr 2015 sogar leicht gestiegene  
Bedeutung zu, was wiederum für die Wirksamkeit des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts spricht.  
Umsatz und Zentralität 
Die Ermittlung der aktuellen kommunalen Umsätze 24 im Einzelhandel basiert auf allgemeinen und für die Stad t Münster spezifi-
zierten angebots- und nachfrageseitigen Eingangsparametern. 
▪ Als Ausgangsbasis der Umsatzschätzung dienen Stadt + Handel vorliegen de durchschnittliche Flächenproduktivitäten 
der Vertriebsformen sowie spezifische Kennwerte einzelner Anbieter . Das umfangreiche Datenportfolio von Stadt + 
Handel wird laufend entsprechend der Werte aus der Fachlit eratur (u. a. EHI Handel aktuell, Hahn Retail Real Estate 
Report, IFH/BBE Struktur- und Marktdaten) aktualisiert. 
▪ Durch die Vor-Ort-Begehungen im Rahmen der Bestandserhebung kon nte neben der Erfassung der Verkaufsflächen je 
Sortimentsgruppe zudem die konkrete Situation vor Ort berücksichtigt werden. So fließen in Einzelfällen zum einen die 
Qualität der jeweiligen mikroräumlichen Standortrahmenbedingungen und zum anderen die mit Blick auf das mögliche 
Umsatzpotenzial relevante Qualität der jeweiligen siedlungsstruktu rellen Lage in die Umsatzberechnung der Betriebe 
mit ein. 
▪ Die über die zuvor dargestellten Arbeitsschritte ermittelt en sortimentsspezifischen Umsätze werden abschließend mit 
nachfrageseitigen Rahmenbedingungen (siehe dazu Kapitel 4.2) plausibilisiert. Dazu zählen insbesondere di e einzel-
handelsrelevante Kaufkraft. 
 
24  Umsätze nachfolgend angegeben als Brutto-Jahresumsatz.

28 
▪ Im Rahmen einer Recherche wurden die relevanten Wettbewerbsstrukturen im engeren und weiteren Umfeld identi-
fiziert und hinsichtlich ihrer Wechselwirkung mit den Angeboten in Münster und dem Nahbereich beurteilt. Dabei sind 
die Nahversorgungsstrukturen im engeren Umfeld sowie die großflächigen Einzelhandelsstandorte und Innenstädte der 
Nachbarkommunen im weiteren Umfeld von besonderer Bedeutung. 
Insgesamt lässt sich hieraus ein gesamtstädtischer Einzelhandelsumsatz vo n rd. 2.722,1 Mio. Euro brutto je Jahr ermitteln. Ge-
messen an der vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft ergibt sich somit eine Einzelhandelszentralität25 von rd. 112 %. 
Strukturdaten EHZK Münster 2018 EHZK Münster 2026 Entwicklung 
Kaufkraft 
in Mio. Euro 
1.840,9 2.440,1 rd. 32,5 %  
Umsatz 
in Mio. Euro 
2.348,8 2.722,1 rd. 15,9 %  
Zentralität 128 % 112 % - 16 Pp   
Tabelle 5: Umsatz und Zentralität in Münster – Relevante Kennwerte im Vergleich   
Quelle: Darstellung und Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Altdaten: EHZK Münster 2018; Umsatz/Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet.  
Im Nachgang des EHZK Münster 2018 hat die einzelhandelsrelevante Kaufkraft deutlich um rd. 32,5 % zugenommen. Zugleich ist 
auch der Umsatz des Einzelhandels in bedeutender Weise gestiege n (+ rd. 15,9 %). Allerdings fällt die Entwicklung des Umsatzes 
geringer aus als jene der Kaufkraft. Dies ergibt sich v. a. aus der verstärkten Bindung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft durch 
den Online-Handel. Im Ergebnis führt dies zu einer verringerte n Gesamtzentralität. Insgesamt ist der festzustellende Rückgang 
der Zentralität somit nicht per se als kritisch zu beurteilen. 
Im 
kurzfristigen Bedarfsbereich wird insgesamt eine Zentralität von rd. 102 % erreicht. Dabei ze igen sich im Sortimentsbereich 
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik deutliche Kaufkraftzuflüsse. Die Zentralit ätswerte in den weiteren nahversorgungsrelevanten  
Sortimenten deuten auf geringfügige Kaufkraftabflüsse hin. In diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu würdigen, dass es sich bei 
der Warengruppe PBS26, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher um eine online-affine Warengruppe handelt. Darüber hinaus ist auch im 
Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel eine im zeitlic hen Verlauf zunehmende Bedeutung des Online-Handels (jedoch 
insgesamt auf deutlich geringeren Gesamtniveau) festzustellen. 
Mit der Einordnung als Oberzentrum kommt der Stadt Münster ü ber die Versorgungsfunktion im qualifizierten Grundbedarf 
ebenso die Versorgungsfunktion im gehobenen Bedarf zu. Dabei zeigt sich, dass die Zentralitäten im Bereich der mittel- und lang-
fristigen Bedarfsgüter je nach Warengruppe sehr differenziert ausfallen . Signifikante Kaufkraftzuflüsse werden v. a. in den  
Warengruppen Bekleidung (rd. 201 %), Sportartikel/Fahrräder/Camping (r d. 183 %), medizinische und orthopädische Artikel/ 
Optik/Apotheken (rd. 160 %), Schuhe/Lederwaren (rd. 139 %), GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör (rd. 139 %), Uhren/Schmuck (rd. 
134 %) und Bettwaren/Matratzen (rd. 125 %) erzielt.  
Dagegen sind in den Warengruppen Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte (rd. 88 %) und Neue Medien/ Unterhaltungselektronik (rd. 
76 %) Kaufkraftabflüsse festzustellen. Diese sind jedoch insbesondere  angesichts der hohen sortimentsspezifischen Bedeutung 
des Online-Handels nicht per se als kritisch zu bewerten. Weite re Kaufkraftabflüsse bestehen angesichts der jeweils unterdurch-
schnittlichen Zentralitäten in den Sortimentsgruppen Pflanzen/Gartenbedarf (rd. 79 %), Baumarktsortiment i. e .S. (rd. 87 %) sowie 
Möbel (rd. 88 %).  
 
 
 
 
25  Die Einzelhandelszentralität (im Folgenden: Zentralität) ermittelt sich anhand de r Relation aus dem Einzelhandelsumsatz einer Kommune oder sonstigen  
Gebietseinheit zur vor Ort vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft (Umsatz-Kaufkraft-Relation). Bei einem Wert von über 100 % sind im Saldo Kauf-
kraftzuflüsse, bei einem Wert unter 100 % dagegen im Saldo Kaufkraftabflüsse (dazu gehören auch Abflüsse aufgrund des Online-Handels) anzunehmen. 
26  PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren.

29 
Warengruppe Verkaufsfläche 
in m² 
 
Umsatz 
in Mio. Euro 
Kaufkraft 
in Mio. Euro 
Zentralität 
 in % 
Nahrungs- und Genussmittel 125.900 981,0 990,9 99 
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik 26.600 171,4 136,0 126 
zoologischer Bedarf 8.500 21,7 22,3 97 
PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher/Basteln 14.500 69,6 74,1 94 
Kurzfristiger Bedarfsbereich 175.500 1.243,6 1.223,3 102 
Bekleidung 94.600 384,2 191,1 201 
Schuhe/Lederwaren 17.500 67,7 48,7 139 
Pflanzen/Gartenbedarf 34.100 60,7 76,8 79 
Baumarktsortiment i. e. S. 64.600 147,1 169,1 87 
GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör 31.600 68,3 49,1 139 
Spielwaren/Hobby/Musikinstrumente 11.900 44,0 42,7 103 
Sportartikel/Fahrräder/Camping 34.800 158,8 86,8 183 
Mittelfristiger Bedarfsbereich 289.100 930,7 664,3 140 
Medizinische und orthopädische Artikel/ 
Optik, Apotheken 
11.200 135,8 84,9 160 
Dekostoffe/Gardinen/HBT/Kurzwaren/Sicht- und 
Sonnenschutz/Teppiche 
10.000 25,4 33,4 76 
Bettwaren, Matratzen 10.100 19,7 15,8 125 
Möbel 54.700 113,4 131,8 86 
Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte 15.400 69,7 79,2 88 
Neue Medien/Unterhaltungselektronik 12.200 119,4 157,2 76 
Uhren/Schmuck 3.400 36,8 27,5 134 
Sonstiges 9.200 27,6 22,8 121 
Langfristiger Bedarfsbereich 126.200 547,8 552,5 99 
Gesamt 590.700 2.722,1 2.440,1 112 
Tabelle 6: Angebots- und Nachfragedaten sowie Zentralitätswerte in Münster  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt +  Handel 08-10/2024; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2024; PBS = 
Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; HBT = Haus-, Bett-, Tischwäsche; Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör; Verkaufsfläche auf 100 m² gerun-
det; Umsatz/Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungsbedingt möglich.

30 
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Entwicklung der sortimentsspezifischen Zentralität im Vergleich zum EHZK Mün ster 
2018. Dabei ist ein Rückgang der Zentralitäten vornehmlich in den online-affinen Segmenten festzustellen (insbesondere Beklei-
dung, Schuhe/Lederwaren, Sportartikel, Elektro/Leuchten/ Haushaltsgeräten, Neue Medien/Unterhaltungselektronik, Uhren / 
Schmuck, PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher). Der signifikante  Rückgang der Zentralität im Bereich Bekleidung geht dabei mit 
der deutlich negativen Verkaufsflächenentwicklung einher (s. o.). Gleiches gilt für die Warengruppe Möbel. 
 
Abbildung 8: Sortimentsspezifische Einzelhandelszentralität von Münster (inkl. Entwicklung seit 2015) 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; PBS = Papier, Bürobedarf,  Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; HBT = Haus-, Bett- , Tischwäsche; 
Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör. 
Mit Blick auf die betrachteten warengruppenspezifischen Zentral itäten und unter Berücksichtigung der oberzentralen Versor-
gungsfunktion Münsters bleibt festzuhalten, dass sich gewisse Potenziale zur Optimierung der städtischen Versorgungsstrukturen 
identifizieren lassen (siehe Kapitel 5.2). 
4.4 ZENTRENFUNKTIONEN JENSEITS DES STATIONÄREN EINZELHANDELS 
Wie bereits in der Einleitung beschrieben, handelt es sic h bei der vorliegenden Konzeptfortschreibung im Wesentlich en um ein 
sektorales Steuerungskonzept für den stationären Einzelhandel. Glei chzeitig gehört die Stärkung und Weiterentwicklung von  
lebendigen, multifunktionalen und attraktiven Zentren ebens o zu den Zukunftsaufgaben der Stadt Münster. In diesem Zusam-
menhang erfolgt eine besondere analytische Betrachtung des Handwerks und der Gastronomie in den Zentren sowie eine Analyse 
der Münsteraner Wochenmärkte. 
Bevor in den nachfolgenden Kapiteln die einzelnen zentralen  Versorgungsbereiche im Detail dargestellt werden, erfolgt –  
ergänzend zu den nachfolgenden Analysen im Rahmen der Zentren steckbriefe (siehe Kapitel 6.2 und 1.1) sowie der Wochen-
marktsteckbriefe (siehe Anhang) – im Vorfeld ein Exkurs zur Bedeutung und Funktion der Gastronomie, des Handwerks sowie der 
Wochenmärkte für die Münsteraner Zentren. Durch die gesonde rte Betrachtung der vorgenannten Zentrenfunktionen jenseits 
des stationären Einzelhandels kann das Einzelhandels- und Zentr enkonzept erste Erkenntnisse u. a. für ggf. denkbare weitere 
Fachkonzepte im Sinne einer aktiven Weiterentwicklung der Ze ntren über den Einzelhandel hinaus bieten, um sich zukünfti g  
stärker zu positionieren (z. B. Wochenmarktkonzept, Gastronomiekonzept).  
Bedeutung und Funktion der Gastronomie für die Zentren(entwicklung) 
Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster wurden alle Gastronomiebetriebe 
in den zentralen Versorgungsbereichen erhoben und in den kartografischen Abbildungen der Zentren gesondert dargestellt.

31 
Die Gastronomie gilt im Zuge aktueller, tendenziell negativer Einzelhandels- und Zentrentrends als Hoffnungsträger für florierende 
Innenstädte und Zentren von Morgen. Insbesondere die Kopplu ngsmöglichkeiten und Synergieeffekte haben sich in den letzten 
Jahren zunehmend verstärkt. So stellt die Gastronomie nach dem E inkaufen den zweitwichtigsten Grund eines Innenstadt-/ 
Zentrenbesuchs dar. Gleichzeitig werden über 60 % der Einkäufe mit einem Gastronomiebesuch verbunden27. 
Auch in der Stadt Münster übernimmt die Gastronomie für die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Zentren eine bedeutende 
Rolle und trägt – jeweils auf einem unterschiedlichen Niveau – wesentlich zur Multifunktionalität der unterschiedlichen zentralen 
Versorgungsbereiche bei. Insbesondere die Innenstadt von Münste r zeigt mit ihrem umfassenden und vielseitigen Angebot die 
Bedeutung der Gastronomie deutlich auf. Entsprechend zeigt sich aus dem Ergebnis der Online-Befragung, dass die Gastronomie 
noch vor dem Einzelhandel den häufigsten Besuchsgrund für die Münsteraner Innenstadt darstellt. In den kleineren Zentren findet 
sich ein gegenüber der City/Innenstadt naturgemäß deutlich ein geschränktes, wenngleich nicht selten attraktives Gastronomie-
angebot (siehe im Detail nachfolgende Zentrensteckbriefe). Somit übernimmt die Gastronomie auch in den Stadtbereichszentren, 
Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren eine wichtige – allerdings dem Einzelhandel (deutlich) untergeordnete – Funktion 
als Frequenzbringer.  
Insgesamt zeigt sich, dass die Gastronomie als wichtige Zentrenfun ktion jenseits des Einzelhandels zu sichern und gezielt weiter-
zuentwickeln ist. Dies gilt im Wesentlichen für die Innenstadt von Münster als städtebaulich und funktional höchst bedeutsames 
Zentrum, nachrangig aber auch für die weiteren Zentren entsprechend ihrer Versorgungsfunktion. Dies verdeutlicht ebenfalls die 
Online-Befragung, aus welcher sich die Zielstellung zur Sicherung und Etablierung von (weiteren) Gastronomiebetrieben in einem 
Großteil der zentralen Versorgungsbereiche ableiten lässt.  
Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass trotz steigender  Umsatzzahlen und expandierender Konzepte das Entwicklungs- 
potenzial stark standortabhängig ist. In diesem Zusammenhang ist eben falls darauf hinzuweisen, dass Stadtverwaltungen  
bundesweit regelmäßig mit Ansiedlungsfragestellungen auch außerhal b der Zentren konfrontiert werden. Vorgenannte Ansied-
lungsanfragen stellen die städtischen und politischen Entscheider fortlaufend vor die Herausforderung, gastronomische Vorhaben 
im städtischen Gefüge einzuordnen. Um Fehlentwicklungen im Stad tgebiet entgegenzuwirken, liefert die Rechtsprechung (wenn 
auch im Vergleich zum Einzelhandel deutlich eingeschränkte) rec htliche Steuerungsmöglichkeiten. Parallel zum Einzelhandels-
konzept hat ein steuerndes Gastronomiekonzept den rechtlichen Charakter eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts im Sinne 
des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und müsste bei der Aufstellung von Bauleitplä nen bspw. im Rahmen von textlichen Festsetzungen 
berücksichtigt werden. 
Bedeutung und Funktion des Handwerks für die Zentren(entwicklung) 
Das Handwerk wurde im Rahmen der Konzeptfortschreibung ebenfalls gesondert betrachtet und in den Zentrenkarten dargestellt. 
Dabei zeigt sich, dass neben der Gastronomie auch das Handwerk i nsbesondere in Zeiten des beschleunigten Strukturwandels  
und den damit einhergehenden Herausforderungen in der Einzel handels- und Zentrenentwicklung als wichtiger Baustein für di e 
Multifunktionalität und Nutzungsmischung der Münsteraner Zentre n fungiert und als belebender Faktor wirkt. Analog zur Gast-
ronomie ist insbesondere die Innenstadt von Münster von einer Vielzahl von Handwerksbetrieben geprägt. Gleichzeitig sind aber 
auch in der Mehrheit der kleineren Zentren (bis hin auf di e Ebene der Nahversorgungszentren) eine gewisse Anzahl an Hand-
werksbetrieben verortet, die dort einen wichtigen Beitrag zur standortspezifischen Angebotsvielfalt leisten.  
Darüber hinaus spielt das Handwerk auch im Sinne einer nachhal tigen Stadtentwicklung eine zentrale Rolle. Insbesondere der  
Einzelhandel fragt vor dem Hintergrund des Online-Handels und der weltweit multiplen Krisen (u. a. Nachwirkungen der Corona-
Pandemie sowie Effekte des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise) weniger Flächen nach. Aus der Perspektive des Handwerks kann 
ein zurückgehender Handelsbesatz neue Chancen zur Wiederansiedl ung in den Zentren bieten, wonach das Handwerk – neben 
weiteren Zentrenfunktionen jenseits des Einzelhandels – bei der Bespielung von Zentren ein Baustein einer neuen fu nktionellen 
Vielfalt sein kann.  
Vor diesem Hintergrund ist im Zusammenhang mit dem konzeptionellen Zi el zur Sicherung und Stärkung der Multifunktionalität 
in den Zentren auch stets das Handwerk mitzudenken und zu berücksichtigen, um insgesamt der Herausforderung bzw. dem Ziel 
zur Stärkung und Weiterentwicklung von attraktiven und lebendigen Zentren gerecht werden zu können.  
 
27  vgl. CIMA Beratung + Management GmbH: cima.monitor 2024

32 
Bedeutung und Funktion der Wochenmärkte für die Zentren(entwicklung) 
In Münster werden derzeit in der City/Innenstadt, in eini gen Stadtbereichs- und Stadtteilzentren sowie an weitere n Standorten 
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche insgesamt 13 Wochenmärkte abgehalten. Im Rahmen der Konzeptfortschreibung 
wurden Vor-Ort-Analysen der bestehenden Märkte hinsichtlich der Angebotsqualität und -breite, städtebaulicher Aspekte sowie 
der funktionalen Einbindung in Form eines „Wochenmarkt-Checks“ durchgeführt.  
Die übergeordneten handelsrelevanten Trends schaffen für die Wochenmärkte in Münster grundsätzlich gute Rahmenbedingun-
gen. Der gesellschaftliche Wertewandel und die damit verbunden e Nachfrage nach Regionalität, Nachhaltigkeit und Bio-Qualität 
beeinflussen das Warenangebot und die Bedeutung der Wochenmärkte  in Münster zunehmend. Daher werden vor allem regio-
nale Produkte aus der Heimat seitens der Münsteraner Kunden zu nehmend bevorzugt. Auch weitere Parameter wie artgerechte 
Tierhaltung, Bio-Produkte oder Fair trade gewinnen für Kunden der Münsteraner Wochenmärkte deutlich an Bedeutung. Die ver-
stärkt nachgefragte Nachhaltigkeit und Regionalität von Produkten wird auf den Wochenmärkten in Münster – wie kaum bei einer 
anderen Vertriebsform – glaubwürdig und authentisch bedient. Daher kommt – neben dem Wochenmarkt auf dem Domplatz – 
insbesondere dem ökologischen Bauernmarkt am Dom sowie dem umfangreichen  Verkauf von Frischeprodukten auf den weite-
ren Wochenmärkten in Münster eine besondere Bedeutung zu.  
Die Herausforderungen, denen sich die Münsteraner Marktbeschi cker konfrontiert sehen, gestalten sich jedoch seit einigen Jah-
ren vielfältig. Zentral dabei ist die starke Konkurrenz durch d ie Lebensmittelmärkte, die heutzutage eine grundlegende Versor-
gungsfunktion einnehmen. Auf wachsenden Verkaufsflächen greifen diese immer öfter den Trend der Nachhaltigkeit und Regio-
nalität (z. B. durch regionale (Eigen-)Marken) auf, um den Kundenwünsc hen nachzukommen und ein vermeintlich markthallen-
ähnliches Angebot an Frischeprodukten zu offerieren. In diesem Zu sammenhang können v. a. Lebensmitteldiscounter ihre  
Produkte zu niedrigeren Preisen anbieten und verschärfen für die Marktbeschicker somit den Wettbewerb.  
Insgesamt stellen die Wochenmärkte in Münster eine wichtige Ergänzung des stationären Einzelhandels dar und sind daher, ins-
besondere vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforder ungen, langfristig zu sichern und zu stärken. Vor allem in den  
kleineren Zentren (u. a. Stadtteilzentrum Roxel, Stadtteilzentrum Nienberge) wirken die Wochenmärkte als bedeutende Frequenz-
bringer. Zudem gewinnen die Münsteraner Wochenmärkte neben der Versorgungsfunktion auch an Bedeutung als dritter Ort 
bzw. als sozialer Treffpunkt (vor dem Hintergrund des demografischen Wandels insbesondere für ältere Zielgruppen). Die  
dezidierte Analyse der Wochenmärkte wurde steckbriefartig au fbereitet und ist im Anhang einzusehen. Die folgende Abbil dung 
verdeutlicht die räumliche Verteilung der Wochenmärkte im Stadtgebiet von Münster. 
 
Abbildung 9: Übersicht zur räumlichen Verortung der Wochenmärkte im Stadtgebi et 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.

33 
4.5 ONLINE-BEFRAGUNG 
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung wurde eine Online-Befragung zu r Bewertung der Innenstadt und weiteren zentralen  
Versorgungsbereichen sowie zur Einschätzung der Nahversorgungssituation  in den Stadtteilen von Münster durchgeführt.  
Insgesamt nahmen 2.078 Personen an der zweiwöchigen Befragung im Februar 2025 teil. 
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass insbesondere nahversorgu ngsrelevante Angebote (u. a. Lebensmittel, Drogeriewaren) zu 
 einem Großteil von den Befragten fortlaufend innerhalb des  Münsteraner Stadtgebiets eingekauft werden. Dies verdeutlich t 
nochmals die Bedeutung und bestärkt die Versorgungsfunktion der Innenstadt sowie der weiteren Zentren.  
In Bezug auf die Bewertung der einzelnen Zentren steht überwiegend das Einkaufen als Besuchsgrund im Vordergrund. Hinsicht-
lich der fehlenden Angebote/Artikel wird seitens der Befragte n verstärkt der Ausbau eines vielfältigen Gastronomieangebot s  
sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes nachgefragt.  
Diese Aspekte wurden – soweit möglich – im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung berücksicht igt. Insbesondere in 
Bezug auf ein standortspezifisch fehlendes Angebot im Drogeriewarensegment ist allerdings bereits an dieser Stelle darauf hinzu-
weisen, dass die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes von vielen Faktoren abhängig ist. Dazu zählen neben einer entsprechend 
notwendigen Flächenverfügbarkeit für eine Fachmarktansiedlung in sbesondere angebotsseitige und nachfrageseitige Aspekte  
(u. a. Mantelbevölkerung und Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet, We ttbewerbsumfeld) sowie betreiberseitige Interessen. Im 
Zusammenspiel dieser Aspekte stellt eine – seitens der Befragten wünschenswerte – Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes nicht 
an jedem Standort eine realistische Entwicklungsoption dar. Grundsätzlich ist darauf zu verweisen, dass Drogeriefachmärkte – im 
Vergleich zu Lebensmittelmärkten – ein deutlich weitmaschigeres Angebotsnetz aufweisen. Demnach ist  eine flächendeckende 
fußläufige Versorgung im Drogeriewarenfachmarktsegment nicht üblich. So werden auch perspektivisch in Münster fußläufig  
unterversorgte Siedlungsbereiche (bezogen auf Drogeriefachmärkte) w eiterhin über umliegende Standortbereiche mitversorgt  
(woraus sich insbesondere u. a. für die Stadtbereichszentren  und Stadtteilzentren größere Versorgungsbereiche ergeben, si ehe 
Zentrenkonzept). 
Im Zuge der Zentrensteckbriefe finden die Bewertungen der Innen stadt und weiteren Zentren (Besuchsgrund, fehlende Ange-
bote/Artikel und Einordnung ausgewählter Aspekte) nachfolgend  Berücksichtigung. Auch bei den Empfehlungen zur Weiterent-
wicklung der Zentren sowie der stadtteilspezifischen Nahversorgung werden die Ergebnisse entsprechend berücksichtigt. Die voll-
umfängliche Auswertung kann auf der Website der Stadt Münster eingesehen werden: https://www.stadt-muenster.de/stadtpla-
nung/fortschreibung-des-einzelhandels-und-zentrenkonzepts.

34 
5 Leitlinien für die künftige 
Einzelhandelsentwicklung 
Bevor aufbauend auf die Markt- und Standortanalyse konkrete Instrumente zur konzeptionellen Steuerung der Einzelhandelsent-
wicklung vorgestellt werden können, sind zunächst die übergeordneten räumlichen Entwicklungsziele und eine Entwicklungsper-
spektive für die Stadt Münster zu erarbeiten.  
5.1 ÜBERGEORDNETE RÄUMLICHE ENTWICKLUNGSZIELE FÜR DIE STADT MÜNSTER 
Die im Rahmen des EHZK Münster 2018 hergeleiteten und begründet en übergeordneten räumlichen Entwicklungszielstellungen 
haben sich bewährt, werden im Rahmen dieser Konzeptfortschreibung jedoch inhaltlich konkretisiert bzw. erweitert (hierbei deut-
lichere Differenzierung zwischen Zielen für den ZVB City/Innen stadt und den weiteren hierarchisch nachgeordneten zentra len 
Versorgungsbereichen). 
Als optimal ausgewogene und den Entwicklungszielen der Stadt Münster bestmöglich entsprechende Zielperspektive sollen wei -
terhin nach Teilräumen differenzierte, übergeordnete Entw icklungszielstellungen verbunden mit einer klaren Priorität ensetzung 
angestrebt werden. Die nachfolgende Abbildung veranschaulich t zusammenfassend die übergeordneten räumlichen Entwick-
lungszielstellungen für die Stadt Münster: 
 
Abbildung 10: Übergeordnete räumliche Entwicklungszielstellungen für die  Stadt Münster 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
Zwischen diesen jeweils unterschiedlichen Zielen wird nachfo lgend ein präzise abgestimmtes Umsetzungsinstrumentarium fort-
geschrieben, sodass die Verfolgung des einen Zieles weiterhin nicht die Umsetzung eines anderen Zieles gefährdet.

35 
5.2 ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVE 
Die folgende Ableitung der Entwicklungsperspektive dient der  Einordnung und Bewertung zukünftiger Einzelhandelsentwicklun -
gen. Es werden angebots- und nachfrageseitige Rahmenbedingungen zu sammengeführt und auf ihre zukünftige perspektivische 
Entwicklung hin untersucht. 
Vorbemerkung zur ermittelten Entwicklungsperspektive 
Die nachfolgend vorgestellte Entwicklungsperspektive ist im ko mmunalen Abwägungsprozess unter Berücksichtigung folgender 
Gesichtspunkte zu interpretieren: 
▪ Die Betrachtung dient der Ermittlung möglicher Entwicklungsperspektiven auf Basis zukünftiger angebots- und nach-
frageseitiger Entwicklungen. Die Betrachtung stellt somit keine „Grenze der Entwicklung“  dar. Sie dient vielmehr als 
Leitplanke für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung und deckt Handlungsbedarfe auf. 
▪ Insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Visser/Appinge-
dam28 sollen die hier aufgezeigten Entwicklungsperspektiven keinen abschließenden Begründungszusammenhang für 
die Beurteilung von Einzelhandelsentwicklungen liefern, sondern eine erste Einschätzung bezüglich der Auswirkungsin-
tensität neuer Entwicklungen bieten. Diese sind zwingend hinsichtlich ihrer jeweiligen städtebaulichen Wirkungen im 
Einzelfall zu untersuchen. 
▪ Geringe oder fehlende Entwicklungsperspektiven stellen somit keinesfalls ein „Entwicklungsverbot“ dar, sondern sind 
im Rahmen einer späteren standortbezogenen und städtebaulichen Gesamtabwägung  zu berücksichtigen. Insbeson-
dere Entwicklungen in den zentralen Versorgungsbereichen sind unter Beachtung landesplanerischer und städtebauli-
cher Ziele und Grundsätze sowie der Zielstellungen des Ein zelhandels- und Zentrenkonzeptes zu befürworten. Werden 
über diese Entwicklungsperspektiven hinaus Verkaufsflächen geschaffen, so si nd zunächst grundsätzlich erhöhte  
Umsatzumverteilungen zu erwarten. Die Standortfrage ist in diesem Fall entscheidend . Eine städtebauliche Beurtei-
lung erfolgt einzelfallbezogen. Dies impliziert, dass die hier beschriebenen Entwicklungsperspektiven im engen Kontext 
mit den übergeordneten Entwicklungszielstellungen und dem Zentren- und Standortkonzept zu sehen sind. Erst im  
Kontext des räumlich gefassten Entwicklungsleitbilds können die absatzwirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven zur 
Verfolgung stadtentwicklungspolitischer Ziele eingesetzt werden. 
Für spezialisierte oder neuartige Anbieter sind darüber hinaus Entwicklungsspielräume auch oberhalb der hier dargestellten Ent-
wicklungsperspektive in den jeweiligen Warengruppen grundsätzlich denkbar, da sie in der aktuellen Form der Potenzialanalyse 
noch keine Berücksichtigung finden können. Ebenso können Betriebsverlagerungen innerhalb der Stadt Münster gesondert beur-
teilt werden, weil sie sich gegenüber dem Neuansiedlungspoten zial größtenteils neutral verhalten, solange mit der Verlagerung 
keine Betriebserweiterung verbunden ist oder am Altstandor t mit einer entsprechenden einzelhandelsrelevanten Nachnutzu ng 
zu rechnen ist. 
Methodik und Berechnung 
Grundsätzlich ist anzumerken, dass für eine zuverlässige Prognose der zukünftigen Entwicklungsperspektiven die vergangenen, 
gegenwärtigen und prognostizierten angebots- und nachfrageseiti gen Rahmenbedingungen sowie die versorgungsstrukturellen 
Zielgrößen einbezogen werden. Aufbauend auf der gegenwärtigen Situation von Angebot und Nachfrage in Münster werden der 
Berechnung die nachfolgenden Parameter zugrunde gelegt. 
 
28  vgl. Appingedam-Urteil (EuGH 2018/44 zur Auslegung der Dienstleistungsrichtlinie – EuGH 2006/123)

36 
 
Abbildung 11: Methodik zur Ermittlung der Entwicklungsperspektive  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
Neben der Entwicklung angebots- und nachfrageseitiger Rahmenbedingungen ist der Versorgungsauftrag einer Kommune bei der 
Quantifizierung absatzwirtschaftlicher Entwicklungsspielräume von Bedeutung. Der anzustrebende Versorgungsgrad einer Kom-
mune korrespondiert mit ihrer seitens der Landes- und Regionalplanung angestrebten zentralörtlichen Aufgabenzuweisung. Dies 
ist in der Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannt . So sollen Oberzentren, wie die Stadt Münster, über die  Grund-
versorgung hinaus breit gefächerte Einzelhandelsangebote auch für ihr zugeordnetes Einzugsgebiet wahrnehmen. Dieser plane-
risch und rechtlich zugebilligte Versorgungsauftrag wird mit den st adtentwicklungspolitischen Zielstellungen der Kommune  
abgeglichen und bei der Herleitung von Handlungsbedarfen berücksichtigt. 
Die Entwicklungsperspektive wird (mit Verweis auf das Baulandprogramm Münster 2024 -2032) für das Prognosejahr 2032 ermit-
telt, um realistische Eingangsparameter zu verwenden und die Möglichkeit von Scheingenauigkeiten zu minimieren. Im Folgenden 
werden die wesentlichen Eingangsgrößen für den relevanten Zeitraum dargestellt.  
Rahmenbedingung Impuls Entwicklungsperspektive für die Stadt Münster bis 2032 
Einwohnerentwicklung  
positive Einwohnerentwicklung (+3,3 %) 
bei zunehmend höherem Anteil älterer Menschen 
Entwicklung der einzelhandels- 
relevanten Kaufkraft 
 
moderate Steigerung mit Zunahme des Online-Anteils und sortiments-bezo-
genen Unterschieden (z. B. periodischer Bedarfsbereich) 
Entwicklung der Verkaufsflächenan-
sprüche der Anbieter 
 
leichte Impulse bei Filialisten im kurzfristigen Bedarfsbereich,  
branchenübergreifend keine nennenswerten Impulse 
Entwicklung der 
Flächenproduktivität 
 
nennenswerte positive Entwicklung nur in ausgewählten Sortiments- 
bereichen (konjunkturbedingte Abschwächung erwartet) 
Entwicklung des 
Online-Handels 
 
konstant steigender Online-Anteil mit deutlichen sortiments- 
spezifischen Unterschieden 
Weltweite multiple Krisen  
absehbar sich fortsetzende weltweite Krisen beeinträchtigen das  
Konsumklima und Lieferketten (aktuell u. a. Energiekrise, Wirtschaftskrise, 
Ukraine-Krieg und Nachwirkungen Covid-19-Pandemie) 
Versorgungsstrukturelle und  
stadtentwicklungspolitische  
Impulse 
 
sortimentsspezifische Entwicklungsperspektiven im Rahmen des  
oberzentralen Versorgungsauftrages der Stadt Münster 
Tabelle 7: Relevante Rahmenbedingungen für die absatzwirtschaftlichen Entwick lungsperspektiven von Münster 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.

37 
Eine besondere Herausforderung für den stationären Einzelhandel stellt der Online-Handel dar, dessen Bedeutung in Deutschland 
im Verlauf der letzten Jahre stetig angewachsen ist. Im Jahr 2021 erreicht e der Einzelhandelsumsatz im Online-Segment mit 
rd. 86,7 Mrd. Euro (rd. 14,7 % des gesamten Einzelhandelsumsatzes) seinen  Höchststand. Nach einem Umsatzrückgang im Jahr 
2022, der insbesondere mit der krisenbedingten allgemeinen Konsumz urückhaltung, steigenden Produktions- und Lieferkosten 
sowie einem gewissen „Nachholeffekt“ des stationären Handels nach den Lockdowns zu begründen ist, kann ab dem Jahr 2023 
wieder ein Wachstum des Online-Segments festgestellt werden. D as Niveau des Jahres 2021 wird allerdings gemäß aktueller 
Prognosen (noch) nicht erreicht (siehe folgende Abbildung). 
 
Abbildung 12: Entwicklung des B2C-E-Commerce-Anteils am Einzelhandelsumsatz  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE); *Prognose. 
Der Anteil ist sortimentsspezifisch allerdings deutlich u nterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere in den Warengruppen  
Papier/Büro/Schreibwaren, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher, Bekleidung, Schuhe/Lederwaren, Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte 
sowie Neue Medien/Unterhaltungselektronik ist der Anteil de s Online-Handels am Gesamtumsatz im Einzelhandel hoch und 
nimmt stetig zu. Damit sind vor allem zentrenrelevante Sortim ente und im besonderen Maße innerstädtische Leitsortimente   
betroffen. Auf Grundlage von Daten des Handelsverbandes Deutschland und des Instituts für Handelsforschung ist im Jahr 2023 
von branchenspezifischen Online-Marktanteilen von rd. 34 bis 42 % in Segmenten wie z. B. Fashion & Accessoires, Unterhaltungs-
elektronik und Freizeit & Hobby auszugehen. Im Bereich der kurzfr istigen Bedarfsgüter ist ein noch dynamischeres Wachstum zu 
erwarten, allerdings von einem deutlich niedrigeren Ausgan gsniveau aus. Es ist davon auszugehen, dass die im Zuge der welt-
weiten Krisen zu beobachtende Konsumzurückhaltung in der Tendenz sowohl den stationären als auch den digitalen Einzelhandel 
trifft. An der Entwicklungsdynamik in den einzelnen Warengru ppen wird sich somit mittelfristig nichts ändern. Die folgen de  
Abbildung zeigt eine Prognose für die sortimentsspezifischen U msatzanteile des Online-Handels differenziert nach Warengrup-
pen. 
428,3
 432,2
 423,1
 417,2
 426,3
 430,2
 432,7
 427,6
 432,3
 418,9
 427,2
 437,9
 445,4
 450,9
 458,0
 478,2
 493,2
514,4
 527,8
 545,7
579,5
 588,4
630,8
 649,1
671,8
4,4
 6,4
 8,4
 10,4
 12,6
 15,6
 20,2
 24,4
 28,0
 32,0
 35,6
 39,9
 44,2
 48,9
 53,3
 59,2
 72,8
 86,7
 84,5
 85,4
 88,3
0,3
 0,4
 0,5
 0,7
 1,0
 1,5
 1,9
 2,4
 2,9
3,7
4,7
5,6
6,3
7,1
7,8
8,3
9,0
9,5
10,1
10,8
12,6
14,7
13,4
13,2
 13,1
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
20,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Anteil B2C
 -
E
 -
Commerce am Einzelhandelsumsatz 
in %
Nettoumsatz in Mrd. Euro
Nettoumsatz Einzelhandel
 Nettoumsatz B2C-E-Commerce
 Anteil B2C-E-Commerce in %

38 
 
Abbildung 13: Prognostizierte Entwicklung des Online-Handels bis 2030 diff erenziert nach Sortimenten 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; auf Grundlage von Daten: Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE). 
Für die Stadt Münster werden sich in der mittleren Fri st voraussichtlich nur geringe onlinebedingte, strukturpr ägende Verände-
rungen im Bereich des periodischen Bedarfs ergeben. Im mittel- bis langfristigen Bedarfsbereich entfaltet die Digitalisierung aller-
dings eine bereits jetzt erkennbare Wirkung. Neben einem erh öhten (und für kleinere, inhabergeführte Fachgeschäfte oftmals 
nicht wirtschaftlichen) Wettbewerb gegenüber Online-Vertri ebsformen kann die Digitalisierung jedoch auch gewisse Chancen 
bieten (u. a. Erhöhung der Sichtbarkeit/Erreichbarkeit, Real isierung von Liebhaber- und Spezialhandelsgeschäften mit sehr be-
grenzten Zielgruppen, Multi- und Cross-Channel-Marketing-strategi en). Jedoch hat auch der Online-Handel die Service- und Er -
lebnisorientierung der Verbraucher erkannt und versucht i n den letzten „stationären Tugenden“ Beratung, Service und Er lebnis 
mittels telefonischer Stilberatung (z. B. Outfittery), Same-Hour-Del ivery (z. B. Amazon Prime Now) und stationären Showrooms 
insbesondere in Großstädten (z. B. Zalando) zu punkten.  
Neben der Bedeutung des Online-Handels wirken sich voraussichtlich langfristig insbesondere die derzeit weltweit multiplen Kri-
sen auf angebots- und nachfrageseitige Aspekte aus. Während angebotsseit ig ein verringertes Expansionsgeschehen in vielen 
Bereichen des Einzelhandels zu beobachten ist, das insbesondere auf steigende Energiekosten und Bauzinsen sowie auf die allge-
meinen Konsumzurückhaltung in Deutschland zurückzuführen ist, ist nachfrageseitig v. a. aufgrund steigender Verbraucherpreise 
und inflationsbedingt sinkender Reallöhne ein zurückhaltendes Konsumverhalten zu beobachten. Absehbar werden die oben ge-
nannten Aspekte (u. a. Energiekrise, Wirtschaftskrise, Ukraine-Kri eg und Covid-19-Pandemie) das Konsumklima innerhalb des 
Prognosezeitraums deutlich negativ beeinflussen.  
Warengruppenspezifische Entwicklungsperspektive für Münster 
Unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen sowie der versorgungs-
strukturellen und stadtentwicklungspolitischen Impulse ergeb en sich für die Stadt Münster bis 2032 warengruppenspezifische 
Entwicklungsperspektiven, die nachfolgend in qualitativer Form dargestellt werden. Auf eine quantitative Darstellung in Form von 
konkreten Verkaufsflächenzahlen – wie noch im EHZK Münster 2018 – wird an dieser Stelle bewusst verzichtet, da diese fälschli-
cherweise in der Praxis häufig als Handlungsschwellen verstanden we rden29. Zudem ist in diesem Kontext auf das vorgenannte 
EuGH-Urteil zur Dienstleistungsrichtlinie (siehe Kapitel 2.2) zu verweisen.  
 
29  Etwaige Verkaufsflächenentwicklungen sind im Einzelfall vorhabenbezogen zu prüfe n.

39 
Warengruppe Handlungs-
bedarf Erläuterung 
Nahrungs- und  
Genussmittel 
 
▪ Angesichts der leicht unterdurchschnittlichen Ausstattungswerte sollte die beste-
hende Versorgungsfunktion langfristig gesichert werden; somit Verfestigung und 
zukunftsfähige Aufstellung der Nahversorgungsstrukturen unter Berü cksichti-
gung der signifikanten Wohnbauentwicklungsmaßnahmen 
▪ Darüber hinaus Prüfung der Möglichkeit zur bedarfsgerechten Verb esserung der 
räumlichen, quantitativen und qualitativen Nahversorgung in bislan g bzw.  
perspektivisch unterversorgten Siedlungsbereichen (u. a. in d en Stadtteilen 
Rumphorst, Sentrup und Handorf) 
Drogerie, Parfümerie 
& Kosmetik 
 
▪ Zukunftsfähigkeit der Versorgungsfunktion im Drogeriewarenfachmarkt-Seg-
ment unter Beachtung der perspektivisch steigenden Bedarfe langfristig sichern 
▪ Sicherung und Weiterentwicklung (hierbei zentrale Versorgungsbe reiche als 
räumliche Fokusbereiche) der Vielzahl an lokalen Fachgeschäften (hi er:  
Parfümerie, Kosmetikläden) 
sonstiger kurzfristiger 
Bedarfsbereich 
 
▪ Erhalt der strukturprägenden Buchhandlungen im ZVB City/Innenst adt als  
wichtige innerstädtische Ankerbetriebe 
▪ Sicherung der weiteren Fachgeschäfte (u. a. Buchläden, Schreib warengeschäfte, 
Blumenläden) 
▪ Mögliche quantitative Angebotsarrondierungen um kleinteilige  Fachgeschäfte 
bzw. Fachmarktstrukturen im Bereich PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bü cher  
(dabei räumlicher Fokus auf die zentralen Versorgungsbereiche) 
▪ Langfristige Sicherung der Fachmarktstrukturen im Segment zoologischer Bedarf, 
darüber hinaus bestehen mögliche Entwicklungspotenziale zur ge zielten Ange-
botsarrondierung um kleinere (spezialisierter) Angebotsformen oder zur Erweite-
rung im Bestand 
Fashion &  
Accessoires 
 
▪ Im Zusammenhang mit der starken Konkurrenz durch den Online-Handel  sowie 
den Folgen der weltweiten multiplen Krisen Fokus und dem damit einhergehen-
den geringen Expansionsgeschehen Fokus auf Sicherung der bestehen den Ver-
sorgungsfunktion 
Heimwerken &  
Garten 
 
▪ Angesichts der unterdurchschnittlichen Zentralität sowie de r Bedeutung Müns-
ters als Oberzentrum Sicherung sowie gezielte Weiterentwicklu ng der Versor-
gungsfunktion im Sortiment Pflanzen/Gartenbedarf sowie im Baumarktsegment 
Freizeit & Hobby  
▪ Unter besonderer Beachtung der Konkurrenz durch den Online-Handel Erhalt der 
(spezialisierten) Fachgeschäfte und Fachmärkte in den Bereichen Sp ielwaren/ 
Hobby/Musikinstrumente sowie Sport- und Campingartikel 
▪ Im Kontext der besonderen Rolle Münsters als Fahrradstadt sowie dem Trend zur 
Mobilitätswende langfristige Sicherung der guten Ausstattungswerte im Fahrrad-
Segment 
Gesundheit &  
Wellness 

▪ Sicherung des lokalen Angebots (Apotheken, Optiker, Hörgeräteakust iker, Sani-
tätshäuser) insbesondere auch vor dem Hintergrund des demografischen  
Wandels 
Wohnen & Einrichten 
▪ In der Warengruppen GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör sowie Bettwar en/ 
Matratzen insbesondere Sicherung der bestehenden Versorgungsangeb ote im 
Haupt- und Randsortiment 
▪ Angesichts der unterdurchschnittlichen Zentralität sowie d er Bedeutung  
Münsters als Oberzentrum Weiterentwicklung des Angebotes im Ber eich Möbel 
(Entwicklungspotenzial entspricht aktuell gängigen Betriebstypologie n für klassi-
sche Möbelanbieter) 
▪ In der Warengruppe Dekostoffe/Gardinen/HBT/Kurzwaren/Sicht- und Sonnen-
schutz/Teppiche sind über die bestehende Versorgungsfunktion h inaus  
Entwicklungsperspektiven zum Ausbau des Angebotes vorhanden, die für Neuan-
siedlungen oder zur Erweiterung im Bestand genutzt werden können

40 
Warengruppe Handlungs-
bedarf Erläuterung 
(Unterhaltungs-) Elekt-
ronik & Haushaltsge-
räte 
 
▪ Sicherung der lokalen Angebotsstrukturen (u. a. Elektronik-Fac hmärkte sowie 
weitere Fachgeschäfte) 
▪ Unter Berücksichtigung der aktuellen Ausstattungswerte darüber hinaus  
Möglichkeiten zur quantitativen Angebotsergänzung in Form von weiteren Fach-
märkten bzw. Fachgeschäften gegeben 
Uhren & Schmuck  ▪ Erhalt der lokalen Fachgeschäfte (Uhren- und Schmuckgeschäfte, Gold-schmiede) 
Tabelle 8: Warengruppenspezifische Entwicklungsperspektiven für die S tadt Münster bis 2032 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; PBS = Papier, Büro, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, 
Keramik; HBT = Haus-, Bett-, Tischwäsche; = geringer Handlungsbedarf;  = mittlerer Handlungsbedarf;  = hoher Handlungsbedarf. 
Neben der Sicherung und bedarfs- bzw. funktionsgerechten Stärkung der besteh enden Versorgungsfunktion  sollten die Ent-
wicklungsperspektiven insbesondere zur Angebotsergänzung von bislang fehlenden bzw. unterrepräsenti erten Sortimenten   
genutzt werden. 
Die Ermittlung der warengruppenspezifischen Entwicklungsperspekt iven verdeutlicht Entwicklungsspielräume in verschiedenen 
Warengruppen. Für die Stadt Münster bedeuten diese, dass 
▪ die landes- bzw. regionalplanerisch zugewiesene Versorgungsfunktion vo n Münster in einigen Warengruppen durch 
neue Angebote und Verkaufsflächen erweitert und verbessert werden kann; 
▪ in den Warengruppen ohne nennenswerte Entwicklungsperspekti ve neue Angebote und Verkaufsflächen mit höherer 
Wahrscheinlichkeit durch stärkere Umsatzumverteilungen im Bestand zu realisieren sind (dies trifft bei neuartigen oder 
speziellen Anbietern allerdings nur bedingt zu); 
▪ bei einer deutlichen Überschreitung der ermittelten Hand lungsbedarfe sowie bei Realisierung von Einzelhandelsvor-
haben an nicht konzeptkonformen Standorten ein stadtentwicklu ngspolitisch nicht zielführender Wettbewerb mit ggf. 
städtebaulich negativen Folgen und eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten für die zentralen Versorgungsbereiche 
einerseits und die flächendeckende Nahversorgungsstruktur andererseits resultiert;  
▪ bei Warengruppen mit einer begrenzten Entwicklungsperspektive der Standortfrage im stadtentwicklungspolitischen 
Steuerungsgeschehen ein besonderes Gewicht beigemessen werden sollte. 
Darüber hinaus legen Handelsunternehmen generell für ihre Markt eintrittsstrategien bzw. Standortplanungen ergänzende, hier 
nicht berücksichtigte Marktfaktoren zugrunde. Diese können durchaus zu unternehmerischen Ansiedlungsplanungen führen, die 
von den hier ermittelten Entwicklungsperspektiven ggf. abweichen und städtebaulich nicht zwangsläufig verträglich sind. Auf der 
anderen Seite muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass rechn erische Entwicklungsperspektiven in den einzelnen Warengrup-
pen nicht gleichzeitig immer den betriebswirtschaftlichen Kalkül eines Handelsunternehmens entsprechen; zudem kann die Wahr-
scheinlichkeit einer Ansiedlung eines entsprechenden Betriebes insbesondere aufgrund der Bedeutung des Online-Handels sowie 
der (noch nicht vollumfänglich absehbaren) Auswirkungen der derzeit weltweit multiplen Krisen eingeschränkt werden. 
Wie vorausgehend beschrieben können und sollen die vorgestellten Perspektiven keine „Grenze der Entwicklung“  darstellen, 
sondern vielmehr als Orientierungswert verstanden werden. Auch Vorhaben, welche die Entwicklungsperspektive überschreiten, 
können zur Verbesserung des gesamtstädtischen Einzelhandelsangebots beit ragen, wenn sie mit den Zielen und Leitsätzen der 
zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Münster korrespondie ren und sie an stadtentwicklungspolitisch gewünschten Stando r-
ten angesiedelt werden. 
Aufbauend auf der gesamtstädtischen Markt- und Standortanalyse und  abgeleitet aus den Leitlinien für die künftige Einzelhan-
delsentwicklung sowie den Entwicklungsperspektiven werden im Folgenden das Zentren-, Nahversorgungs- und Sonderstandort-
konzept, die Sortimentsliste sowie die bei Standortanfragen  anzuwendenden Steuerungsleitsätze für die Stadt Münster fo rtge-
schrieben.

41

42 
6 Zentrenkonzept 
Wesentlicher Bestandteil des folgenden Zentrenkonzeptes ist die  räumliche und funktionale Festlegung der künftigen zentralen 
Versorgungsbereiche. Die Gliederung und Struktur dieser Zentren werden nachfolgend detailliert vorgestellt. 
6.1 ZENTREN- UND STANDORTSTRUKTUR 
Im vom Stadtrat beschlossenen EHZK Münster 2018 waren mit der City/Innenstadt, den acht Stadtbereichszentren, den 14 Stadt-
teilzentren sowie den acht Nahversorgungszentren insgesamt 31 zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen.  
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung wurde in einem ersten Schritt überprüft, inwieweit die gemäß EHZK Münster 
2018 definierten zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksic htigung der in Kapitel 2.4 detailliert dargestellten Festlegu ngs-
kriterien nach wie vor als zentrale Versorgungsbereiche empfohlen  werden können. Als Ergebnis dieser Überprüfung kann fest-
gehalten werden, dass mit Ausnahme des gemäß EHZK Münster 2018 defin ierten Nahversorgungszentrums Sprakel die beste-
henden Zentren auch weiterhin die Kriterien der Rechtspr echung an einen zentralen Versorgungsbereich erfüllen und demna ch  
künftig auch als solche empfohlen werden, wobei zum Teil eine  (geringfügige) Anpassung der räumlichen Fassung erfolgt (siehe 
Kapitel 6.2 bis 6.5). 
Bezogen auf das vorgenannte 
Nahversorgungszentrum Sprakel ist folgendes festzuhalten: 
▪ Nach wie vor Standortbereich mit geringem Einzelhandelsbesatz (prägend ist weiterhin ein nicht großflächiger EDEKA-
Markt). 
▪ Die im EHZK Münster 2018 genannte Option zur Realisierung von we iteren Einzelhandelsnutzungen im Bereich 
Böckmannplatz ist durch die nunmehr erfolgte Entwicklung eines Seniorenzentrums nicht mehr gegeben. 
▪ Der Standortbereich übernimmt eine wichtige Nahversorgungsfunktion für den dezentralen Stadtteil Sprakel (rd. 3.650 
Einwohner). 
▪ Gleichzeitig ist dem Standort keine über den unmittelbaren  Nahbereich hinausgehende Versorgungsfunktion zuzu-
schreiben (das maßgebliche Versorgungsgebiet liegt innerhalb einer fußläufigen 1.000m-Distanz). 
Somit künftig Einordnung des Standortes als Nahversorgungslage  (und somit weiterhin als konzeptioneller Positivbereich für 
die Nahversorgung) 
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung in Münster und damit einhergehenden Plan-
vorhaben zur Etablierung einer nachfragegerechten (Nah-)Versorgungsst ruktur erfolgte in einem zweiten Schritt ergänzend eine 
Überprüfung zur möglichen Neuausweisung von zentralen Versorgungsbereichen im Stadtgebiet:  
Einordnung Standortbereich künftiges Stadtquartier MMQ1 – Austermannstraße  
▪ Geplante Realisierung eines neuen urbanen Stadtquartiers für bi s zu 6.500 Menschen u. a. mit rd. 3.000 Wohnungen 
(darunter 1.000 Apartments für Studierende und Auszubildende), zah lreichen neuen Arbeitsplätzen sowie sozialer Inf-
rastruktur 
▪ Geplante Neuansiedlung von strukturprägenden Nahversorgern (Leben smittelmärkte, Drogeriefachmarkt), die um  
weiteren kleinteiligen Einzelhandel ergänzt werden sollen  (fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipierung eines  
Quartierszentrums mit Einzelhandelsbausteinen im Modelquartier 1 liegt bereits vor; vgl. Stadt + Handel 03/2023)  
▪ Die Einzelhandelsstrukturen sollen gemäß Planung durch verschied ene handelsferne Zentrennutzungen arrondiert  
werden 
▪ Perspektivisch wichtige und über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehende Versorgungsfunktion insbesondere für 
das geplante Stadtquartier sowie die Einwohner im Standortumfeld (u. a. angrenzende Studierendenwohnanlagen und 
das Wohnquartier am Gemenweg)

43 
Der Standortbereich erfüllt unter Berücksichtigung der konkret avis ierten Entwicklungen die Kriterien an einen zentralen  
Versorgungsbereich. Demnach wird der Standortbereich konzeptionel l künftig als zentraler Versorgungsbereich mit der  
Funktionszuordnung eines Stadtteilzentrums ausgewiesen. In diesem Zusammenhang wird die gemäß EHZK Münster 2018  
ausgewiesene Nahversorgungslage Austermannstraße (D_28) aufgelöst b zw. nunmehr als Teilbereich des Stadtteilzentrums 
definiert. 
Die räumliche (vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsphase n och nicht exakt zu definierenden) Abgrenzung sowie die  
standortspezifischen Entwicklungsziele für den zentralen Versorgungsbereich sind Kapitel 6.4 zu entnehmen. 
Einordnung Nahversorgungslage Hiltrup-Ost – Osttor (D_12) 
▪ Realisierung eines neuen Baugebiets nördlich der Straße Osttor (rd. 1.000 neue Wohneinheiten) 
▪ In diesem Zusammenhang städtebauliche Zielstellung zur Entwicklun g eines neuen zentralen Versorgungsbereiches  
(u. a.: Vollsortimenter mit rd. 2.000 m² VKF), um perspektivisch eine angemessene Nahversorgung für den wachsenden 
Stadtteil sicherzustellen (vgl. STEK Münster Hiltrup-Ost 10/2022) 
▪ Im Rahmen einer konkreten Bauleitplanung sind Verkaufsflächenentwicklungen unter Berücksichtigung der städtebau-
lichen und landesplanerischen Verträglichkeit im Einzelfall dezidiert zu prüfen 
▪ Fachgutachterliche Empfehlung für die Konzipierung eines neue n zentralen Versorgungsbereiches in Hiltrup-Ost liegt 
bereits vor (Stadt + Handel 03/2021) 
▪ Bauleitplanverfahren bereits eingeleitet 
▪ Der neu geplante zentrale Versorgungsbereich schmiegt sich unmitte lbar an die bestehende Nahversorgungslage 
Hiltrup-Ost – Osttor (D_12) an  
Demnach konzeptionelle Zusammenführung der Nahversorgungslage un d des in Entwicklung stehenden Standortbereichs als 
zentraler Versorgungsbereich mit der Funktionszuordnung eines Stadtteilzentrums. 
Die räumliche Abgrenzung sowie die standortspezifischen Entwicklun gsziele für den zentralen Versorgungsbereich sind Kapitel 
6.4 zu entnehmen. 
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung werden für d ie Stadt Münster mit der 
City/Innenstadt, den acht Stadtbe-
reichszentren, den 16 Stadtteilzentren sowie den sieben Nahversorgungszentren nunmehr insgesamt 32 zentrale Versorgungs-
bereiche ausgewiesen (siehe nachfolgende Darstellungen)  
Standortkategorien (ZVB) EHZK 2018 EHZK 2026 
ZVB City/Innenstadt (A_1) 1 1 
Stadtbereichszentren (B) 8 8 
Stadtteilzentren (C1) 14 16 
Nahversorgungszentren (C2) 8 7 
ZVB gesamt 31 32 
Tabelle 9: Fortschreibung Zentrenkonzept gemäß Zielperspektive (inkl. Ve rgleich zum EHZK Münster 2018)  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.

44 
 
Abbildung 14: Zentrenstruktur (inkl. räumlicher Abgrenzung) für die Stadt M ünster (Zielperspektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.

45 
A City/Innenstadt 
A_1 City/Innenstadt     
B Stadtbereichszentren     
B_1 Kinderhaus – Idenbrockplatz     
B_2 Grevener Straße – Germania/Yorkcenter     
B_3 Schifffahrter Damm     
B_4 Hansaring      
B_5 Friedrich-Ebert-Straße     
B_6 Hiltrup-Mitte     
B_7 Mecklenbeck – südlich Weseler Straße     
B_8 Gievenbeck – Roxeler Straße     
C1 Stadtteilzentren 
C1_1 Coerde     
C1_2 Handorf     
C1_3 Warendorfer Straße     
C1_4 Wolbecker Straße (westlich)     
C1_5 Hammer Straße     
C1_6 Mauritz-Ost – Wolbecker Straße     
C1_7 Gremmendorf – Albersloher Weg/Yorkkaserne   
C1_8 Wolbeck-Mitte     
C1_9 Hiltrup-West     
C1_10 Mecklenbeck-Mitte     
C1_11 Albachten     
C1_12 Roxel     
C1_13 Gievenbeck-Mitte     
C1_14 Nienberge     
C1_15 Austermannstraße (MMQ1)     
C1_16 Hiltrup-Ost – Osttor     
C2 Nahversorgungszentren  
C2_2 Zentrum Nord     
C2_3 Mauritz-Ost – Mondstraße     
C2_4 Wolbeck – Münsterstraße     
C2_5 Berg-Fidel     
C2_6 Amelsbüren     
C2_7 Aaseestadt     
C2_8 Gievenbeck – Heekweg     
Tabelle 10: Fortschreibung der Zentrenstruktur in Münster (Zielperspektive )  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
A 
B 
C2 
C1

46 
6.2 ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH CITY/INNENSTADT (A) 
Der ZVB City/Innenstadt ist hinsichtlich der Ausdehnung der größte zusammenhängende, siedlungsräumlich integrierte Geschäfts-
bereich im Stadtgebiet und bildet den städtebaulich-funkt ionalen Kern des Oberzentrums Münster mit einer gesamtstädtischen 
sowie darüber hinaus regionalen Versorgungsfunktion. Als höchst be deutsamster zentraler Versorgungsbereich der Stadt Müns-
ter soll die City/Innenstadt (wie bisher) auch weiterhin Angeb otsschwerpunkt für sämtliche Bedarfsgüter verschiedener Qualität 
sein. Neben der hohen Dichte an Einzelhandelsnutzungen unte rstreicht die Vielzahl an zentrenergänzenden Nutzungen aus den  
Bereichen Gastronomie und Dienstleistungen, klassisches Handwerk sowie Tourismus, Freizeit und Kultur die Komplexität und 
Multifunktionalität der City/Innenstadt. Als vitaler und vielfältiger Mittelpunkt der Stadt soll der zentrale Versorgungsbereich so-
mit nicht nur Motor für die Versorgungsfunktion sein, sondern auc h die gesamtökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung 
der Stadt Münster fördern. 
EHZK 2026 Versorgungs- 
funktion 
Angebotsstruktur/  
Fristigkeiten Typ 
A City/Innenstadt Gesamtstädtische sowie  
darüber hinaus regionale 
Versorgungsfunktion im  
Rahmen der Bedeutung der 
Stadt Münster als Ober- 
zentrum 
Alle Bedarfsstufen 
Groß- und kleinflächige  
Einzelhandelsbetriebe 
Ergänzt um eine Vielzahl  
an unterschiedlichen  
zentrenergänzenden  
Funktionen 
Historisch gewachsenes 
Zentrum im Kern der Stadt 
Münster 
 
Tabelle 11: City/Innenstadt - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
 
In der folgenden Abbildung wird die räumliche Lage des ZVB City/Innenstadt im Stadtgebiet von Münster dargestellt. 
 
Abbildung 15: Räumliche Lage des ZVB City/Innenstadt (Zielperspektive ) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. 
  
A

47 
Abbildung 16: Schrägluftbild Altstadt, Stubengasse und Prinzipalmarkt 
Quelle: Schrägluftbild Altstadt: Presseamt Münster/Bernhard Fischer; Fotos Stubengasse und Prinzipalmarkt: Presseamt Münster/Tilman Roßmöller. 
A

48 
ZVB CITY/INNENSTADT (A_1) 
Funktionszuweisung Gesamtstädtische und regionale Versorgungsfunktion  
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
546 33 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
160.300 27 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
462 - 
davon Gastronomie: 40 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 14 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
27 3 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 619 -12 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
179.400 -11 % 
   
Magnetbetriebe (Auswahl)  
u. a. GALERIA, C&A, Petzhold, Media Markt, SportScheck, Primark  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
  
5 %
10 %
72 %
13 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
A

49 
ZVB CITY/INNENSTADT (A_1) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Im Wesentlichen Fortschreibung der bestehenden räumlichen Fassung gem äß EHZK Münster 2018; im Südosten und Westen wird der ZVB im Bereich 
Berliner Platz und Wolbecker Straße um die sich anschmiegenden Zentrennutzungen geringfügig erweitert 
Einzelhandelsbesatz 
Einzelhandelsbesatz setzt sich aus einer Mischung von kleinflächigen (oft inhabergeführten) Fachgeschäften sowie großflächigen Filialisten bzw. Magnet-
betrieben zusammen (dabei überwiegend mittel- bis hochpreisiges Segm ent); der Angebotsschwerpunkt liegt weiterhin vorrangig im mittel fristigen  
Bedarfsbereich (dabei insbesondere im Segment Bekleidung); neben dem stationären Einzelhandel fungieren der Wochenmarkt und der ökol ogische 
Bauernmarkt auf dem Domplatz als zusätzliche wichtige (temporäre) A nkerpunkte und Frequenzbringer für das Zentrum (dies wird auch anhand  der 
überwiegend positiven Bewertung des Wochenmarktes im Rahmen der Online-Befragung deutlich) 
Zentrenergänzende Funktionen 
Das Einzelhandelsangebot wird durch ein vielfältiges und ausgewogenes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen arrondiert; die Zentrenfunktionen 
jenseits des Einzelhandels werden neben (handelsnahen) Dienstleistungs angeboten dabei insbesondere durch eine Vielzahl an Gastronomiebetri eben 
geprägt, deren Struktur sich vornehmlich aus mittel- bis höherpre isigen Angeboten in Form von Cafés, Gaststätten und Restaurants zusamm ensetzt;  
die herausragende funktionale Bedeutung der Gastronomie wird durch di e Online-Befragung unterstrichen, wonach diese den Hauptbesuchsgrund für 
die City/Innenstadt darstellt; darüber hinaus befinden sich insbesondere in den Nebenlagen der City/Innenstadt eine Vielzahl von Handwerksbetrieben, 
die einen wichtigen Beitrag zur standortspezifischen Angebotsvielfalt und zur Multifunktionalität des Zentrums beitragen 
Städtebauliche Struktur 
Gewachsenes Zentrum mit hoher städtebaulicher und funktionaler Dichte sowie ausgeprägter Vitalität und Urbanität; innerhalb des Zentrums bilden die 
Einzelhandelsbetriebe sowie die ergänzenden Zentrenfunktionen nach w ie vor eine deutlich ausgeprägte Hauptlage entlang der Fußgängerzo nen im 
Bereich der Ludgeristraße, des Prinzipalmarktes sowie der Salzstraße (bis zur Einmündung Klosterstraße), attraktive städtebauliche Gestaltung insbeson-
dere begünstigt durch die zum Teil bestehenden historischen Bauwerke; in vielen Bereichen hohe Aufenthalts- und Verweilqualitäten durch anspruchs-
volle Gestaltung des öffentlichen Raumes sowie der bestehenden Platzsituationen  
Potenzialflächen 
Die weitestgehend geschlossenen Strukturen im ZVB bieten derzeit ke ine signifikanten räumlichen Entwicklungspotenziale für strukturpräge nde bzw. 
großflächige Einzelhandelsansiedlungen.  Räumliche Entwicklungspotenziale ergeben sich daher gegenwärtig im W esentlichen durch die wenigen  
bestehenden kleinflächigen Leerstände sowie durch Umstrukturierungen im Bestand 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele30 
▪ Sicherung und Stärkung der Angebots- und Branchenvielfalt im kurz-,  mittel- und langfristigen Bedarf unter Berücksichtigung der o berzentralen 
Versorgungsfunktion Münsters sowie der Bedeutung für den Tourismus 
▪ Gezielte qualitative sowie nach Möglichkeit quantitative Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes 
▪ Sicherung der Magnetbetriebe sowie nach Möglichkeit Ansiedlung weiterer Frequenzbringer 
▪ Erhalt und Weiterentwicklung der Vielfalt an Fachgeschäften und Spezialangeboten 
▪ Der ZVB soll auch weiterhin als primärer Ansiedlungsraum insb. für zentrenrelevante Sortimente im Stadtgebiet gelten 
▪ Den ZVB City/Innenstadt auch bei Vorhaben mit nicht zentrenrelevanten Einzelhandel (insb. bei kleinteilig strukturierten Einzelhandelsvorhaben) 
berücksichtigen  
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentr ums Sicherung und Weiterentwicklung handelsferner Zentrennutzungen in den  
Bereichen Gastronomie, Dienstleistungen, klassisches Handwerk, Freizeit, Kultur und Tourismus, ergänzt durch innerstädtisches Wohnen 
▪ Sicherung der wichtigen Versorgungsfunktion der Wochenmärkte 
▪ Aktivierung von Leerständen: 
o ggf. Wiederbelebung durch Zwischennutzungen als Option, um Trading-Down-Tendenzen entgegenzuwirken 
o als Nachnutzungsoption ebenfalls Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels mitdenken 
 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäc kerei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
30  
 Ergänzend zu den Entwicklungszielen wird auf das 
 INSEK  
 Münster Innenstadt und die darin formulierten Ziele verwiesen
 . Weitere 
Informationen finden Sie unter
 : https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/80_muenste r-mitte/pdf/Druckfas-
sung_150dpi_INSEK_Innenstadt_25.01.23.pdf. 
A

50 
6.3 ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE: STADTBEREICHSZENTREN (B) 
Nach dem ZVB City/Innenstadt stellen die Stadtbereichszentren we iterhin die zweite Stufe innerhalb der Zentrenhierarchie  der 
Stadt Münster dar. Im Vergleich zur City/Innenstadt verfügen die Stadtbereichszentren über eine deutlich geringere Ausstrahlung 
sowie einen deutlich geringeren Verkaufsflächenbesatz. Die Stadtbe reichszentren sollen durch das Einzelhandelsangebot wie  
bisher vorrangig der teilräumlichen Versorgung für bestimmte Stad tbereiche dienen, die über den jeweiligen Stadtteil b zw. das 
jeweilige Umfeld hinausgeht.  
EHZK 2026 Versorgungs- 
funktion 
Angebotsstruktur/  
Fristigkeiten Typ 
B Stadtbereichszentrum Teilräumliche Versorgungs-
funktion für  
bestimmte Stadtbereiche,  
die über den jeweiligen 
Stadtteil bzw. das jeweilige 
Umfeld hinausgeht 
Alle Bedarfsstufen 
Groß- und kleinflächige  
Einzelhandelsbetriebe 
Ergänzt um zentren- 
ergänzende Funktionen 
Heterogene Standort- 
struktur: 
Gewachsene zentrale  
Versorgungslagen in den  
großen Stadtteilen 
Im Rahmen der Stadtent-
wicklung gezielt planerisch 
entwickelte kompakte  
Versorgungszentren 
Tabelle 12: Stadtbereichszentren - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typu s  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
In der folgenden Abbildung werden die räumliche Verteilung der acht ausgewiesenen Stadtbereichszentren gemäß beschriebener 
Zielperspektive auf gesamtstädtischer Ebene dargestellt. 
 
Abbildung 17: Übersicht und räumliche Verteilung der Stadtbereichszentren (Zie lperspektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.  
B

51 
B Stadtbereichszentren     
B_1 Kinderhaus – Idenbrockplatz     
B_2 Grevener Straße – Germania/Yorkcenter     
B_3 Schifffahrter Damm     
B_4 Hansaring      
B_5 Friedrich-Ebert-Straße     
B_6 Hiltrup-Mitte     
B_7 Mecklenbeck – südlich Weseler Straße     
B_8 Gievenbeck – Roxeler Straße     
 
B

52 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM KINDERHAUS – IDENBROCKPLATZ (B_1) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,  
die über den Stadtteil hinausgeht 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
21 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
7.100 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
21 - 
davon Gastronomie: 19 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 10 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 23 -10 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
6.900 +3 % 
   
Magnetbetriebe   
REWE, Aldi Nord, Lidl, dm  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
50 %
16 %
24 %
11 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B

53 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM KINDERHAUS – IDENBROCKPLATZ (B_1) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Einkürzung der räumlichen Fassung um Bereiche mit vorrangiger Wo hnnutzung; darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EH ZK 
2018 
Einzelhandelsbesatz 
Als wesentliche Magnetbetriebe fungieren die Lebensmittelbetriebe, di e einen ausgewogenen Angebotsmix aus dem vollsortimentierten und  
discouterorientierten Lebensmittelsegment bereitstellen, sowie der Drogeriefachmarkt; Ergänzung des Einzelhandelsbesatzes durch ein über wiegend 
discountorientiertes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich (u.a. Woolworth, KiK); der Wochenmarkt stellt ergänzend zum stationären Einzelhandels-
angebot temporär eine zusätzliche Angebotsform innerhalb des Zentrums dar  
Zentrenergänzende Funktionen 
Umfassendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen; gesundheitsnahe Dienstleistungen (insb. Arztpraxen) sowie soziale und kirchliche Einrichtun-
gen prägen das zentrenergänzende Angebot; Bürgerhaus am Idenbrockplatz fungiert als soziale und kulturelle Anlaufstelle; weiterhin tragen Gastrono-
miebetriebe zur Angebotsvielfalt im Zentrum bei, wobei angesichts der vorrangig imbissorientierten Angebote Optimierungspotenziale bestehen (dies 
kommt ebenfalls im Rahmen der Online-Befragung zum Ausdruck); das Handwerk ist im Zentrum durch zwei niedrigschwellige Anbieter (Fri seursalon/ 
Kosmetikstudio) vertreten  
Städtebauliche Struktur 
Belebtes Zentrum in zentraler Lage des Stadtteils (vorrangig Mehr familienhausbebauung); Marktplatz und Kirche prägen das städtebauliche  
Erscheinungsbild des Zentrums; angesichts des hohen Versiegelungsgrades sowie m angelnder Sitzmöglichkeiten insgesamt eingeschränkte  
Aufenthalts- bzw. Verweilqualitäten im öffentlichen Raum des Zentrums (jedoch öffentliche Grünflächen und kleinere Parks in fußläufiger Distanz  
erreichbar)  
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion 
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt) 
▪ Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf 
▪ Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
B

54 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM GREVENER STRASSE – GERMANIA/YORKCENTER (B_2) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,  
die über den Stadtteil hinausgeht 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
35 2 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
18.300 3 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
31 - 
davon Gastronomie: 29 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 10 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 37 -5 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
18.400 -1 % 
   
Magnetbetriebe   
Decathlon, RS-Möbel, Yellow Möbel, REWE/REWE-Kaufpark, Aldi Nord, Lidl, dm, Golf House Münster 
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
  
   
29 %
6 %
40 %
25 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B

55 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM GREVENER STRASSE – GERMANIA/YORKCENTER (B_2) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Einzelhandelsbesatz ist durch Sortimente der kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsstufe geprägt; dabei Angebotsmix aus großflächigem und kleinteilig 
strukturiertem Einzelhandelsbesatz; nennenswertes Nahversorgungsangebo t durch mehrere strukturprägende Lebensmittelanbieter und einen  
Drogeriefachmarkt; im mittelfristigen Bedarfsbereich sind insb. Angebote aus der Warengruppe Sportartikel/Fahrräder/Camping prägend, was vornehm-
lich auf das Vorhandensein des Decathlon-Marktes zurückzuführen ist; zwei Möbelhäuser prägen den langfristigen Bedarfsbereich; insgesamt gute und 
vielseitige Einzelhandelsstruktur innerhalb des Zentrums, die auch im Rahmen der Online-Befragung überwiegend als positiv bewertet wurde 
Zentrenergänzende Funktionen 
Diverse zentrenergänzende Funktionen ergänzen das Einzelhandelsangebot; sowohl medizinische Angebote als auch einzelhandelsnahe Dienstleistungen 
vorhanden; Factory Hotel als Besonderheit am Germania-Campus; Angebo te wie Restaurants und Imbisse prägen die gastronomische Vielfalt; Hand-
werksbetriebe sind nur vereinzelt und dabei überwiegend in Form von Friseursalons vorzufinden 
Städtebauliche Struktur 
Das Zentrum wird weiterhin durch eine bipolare Struktur mit dem Germania-Campus im Norden und dem Yorkcenter im Süden bestimmt; Trennung der 
Standorte durch den York-Ring und die Hauptfeuerwehrwache; Germania-Campus als einheitlich geplantes, modernes Zentrum mit hoher Aufenthalts-
qualität durch attraktive Plätze und Sitzmöglichkeiten; umliegend es Neubaugebiet mit Grünflächen trägt weiter zur Attraktivierun g des Zentrums bei; 
Yorkcenter mit hohem Versiegelungsgrad und geringerer Aufenthaltsqualität, wonach Optimierungspotenziale erkennbar sind (diese Einschätzung ent-
spricht im Wesentlichen auch den Ergebnissen der Online-Befragung hinsichtlich der Bewertung der Stadtraumgestaltung im Zentrum) 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion 
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt) 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
 
  
B

56 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM SCHIFFFAHRTER DAMM (B_3) 
Funktionszuweisung 
Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtte il hinausgeht; intensive 
Wechselwirkung im Sinne einer Arbeitsteilung mit dem Stadtte ilzentrum Warendorfer 
Straße 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
15 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
6.500 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
22 - 
davon Gastronomie: 18 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 23 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 20 -25 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
7.100 -9 % 
   
Magnetbetriebe   
REWE, Netto Marken-Discount, Rossmann  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
   
47 %
23 %
27 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B

57 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM SCHIFFFAHRTER DAMM (B_3) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Nur geringe Prägung durch Zentrennutzungen im westlichen Bereich entlang der Ostmarkstraße (im Wesentlichen Wohnnutzung), somit entsprechende 
Reduzierung um die Bereiche mit deutlich abnehmender Nutzungsdichte jenseits des Wohnens; vor dem Hintergrund der empfohlenen Einkürzung des 
angrenzenden Stadtteilzentrums Warendorfer Straße (C1_3): Einbeziehung des durch Zentrennutzungen geprägten Bereiches südlich der Warendor fer 
Straße (Querungsmöglichkeit durch Fuß- und Radfahrerampel unmittelbar gegeben); darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 
Münster 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich; dabei besteht durch den bestehenden Lebensmittelvollsortimenter, Lebensmitteldiscounter und 
Drogeriefachmarkt ein attraktiver Betriebstypenmix im Bereich der Nahversorgung; darüber hinaus wird die Angebotsstruktur durch klei nteilige,  
spezialisierte Einzelhandelsangebote bzw. Fachgeschäfte insbesondere au s dem kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereich ergänzt; nur ge ringfügiges  
Angebot mit langfristig nachgefragten Bedarfsgütern; ein Wochenmarkt ist aktuell nicht im Zentrum verortet, wird aber gemäß den Teilnehmenden der 
Online-Befragung nachgefragt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Umfassendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen, welches überwiegend durch handelsnahe bzw. personennahe Dienstleistungen geprägt ist; 
darüber hinaus nennenswerter Anteil an (spezialisierten) Handwerksbetr ieben (u. a. Malerbetrieb, Schlüssel-/Montagedienst) und Gastronomie- 
betrieben (Imbisse und weitere kleinteilige, gastronomische Betri ebe zum Teil mit Außenbestuhlung), die ergänzend zum Funktionsm ix im Zentrum  
beitragen  
Städtebauliche Struktur 
Vorrangig funktional ausgerichtetes Zentrum; angesichts des Durchgangsverkehrs, des hohen Versiegelungsgrades sowie der Gestaltung des öffentlichen 
Raumes insgesamt deutlich eingeschränkte Aufenthalts- bzw. Verweilqualitäten innerhalb des Zentrums (diese Einordnung spiegelt sich ebenfalls in der 
Bewertung der Stadtraumgestaltung im Rahmen der Online-Befragung wider) 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion 
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt) 
▪ Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf 
▪ Ggf. Prüfung der Möglichkeit zur Etablierung eines Wochenmarktes im ZVB (entsprechend den Ergebnissen der Online-Befragung)  
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
B

58 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM HANSARING (B_4) 
Funktionszuweisung 
Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadttei l hinausgeht;  intensive 
Wechselbeziehungen mit dem Stadtteilzentrum Wolbecker Straß e westlich und der  
Nahversorgungslage Wolbecker Straße östlich (Stadtbereichszentrum Hansaring als sog.  
„Kopfstandort“) 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
9 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
6.700 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
9 - 
davon Gastronomie: 78 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: - 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 6 +50 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
1.800 +276 % 
   
Magnetbetriebe   
Edeka, REWE, Aldi Nord, Penny, dm  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
76 %
18 %
4 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B

59 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM HANSARING (B_4) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Einkürzung der räumlichen Fassung um Bereiche mit vorrangiger Wo hnnutzung; darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EH ZK 
Münster 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Im Kontext der im Nachgang des EHZK Münster 2018 erfolgten Realisierung des Hafenmarktes deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfs-
bereich (dabei insbesondere im Sortimentsbereich Nahrungs- und G enussmittel); ausgewogenes Angebot an vollsortimentierten und discou nt- 
orientierten Lebensmittelmärkten, welche um einen modernen Drogeriefachmarkt ergänzt werden; somit insgesamt guter Betriebstypenmix im Bereich 
der Nahversorgung; die strukturprägenden Anbieter werden durch einig e wenige kleinteilige Einzelhandelsnutzungen vorrangig aus dem Bereich der 
Grundversorgung arrondiert  
Zentrenergänzende Funktionen 
Das insgesamt geringfügige Angebot an zentrenergänzenden Funktio nen wird insbesondere durch imbissorientierte Gastronomiebetriebe g eprägt;  
personennahe Dienstleistungsangebote sind nur sehr eingeschränkt vorzufinden; Handwerksbetriebe sind im Zentrum nicht vorhanden 
Städtebauliche Struktur 
Modern entwickelter „Hafenmarkt“, welche r maßgeblich zur Verbesserung der städtebaulichen Struktur und Steig erung der Aufenthaltsqualität im  
Zentrum beiträgt; das direkt angrenzende Hafen- und Kanalareal biet et zudem eine hohe standortnahe Aufenthaltsqualität; unmittelbar östl ich des  
Zentrums ist das urbane Quartier "Stadthafen Nord" geplant 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Nach der erfolgten Realisierung des Hafenmarktes keine Potenzialfl ächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter  Lebens-
mittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion 
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt) 
▪ Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf  
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
B

60 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM FRIEDRICH-EBERT-STRASSE (B_5) 
Funktionszuweisung  
Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtte il hinausgeht; intensive 
Wechselwirkung im Sinne einer Arbeitsteilung mit dem Stadtteilz entrum Hammer Straße 
(Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße als sog. „Kopfstandort“) 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
16 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
7.200 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
26 - 
davon Gastronomie: 12 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 12 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 22 -38 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
18.600 -20 % 
Magnetbetriebe   
E-Center, Aldi Nord, dm, Takko, SCHUH OKAY  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
   
46 %
15 %
28 %
11 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B

61 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM FRIEDRICH-EBERT-STRASSE (B_5) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Einkürzung der räumlichen Fassung um Bereiche mit vorrangiger Wo hnnutzung; darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EH ZK 
2018 
Einzelhandelsbesatz 
Aus räumlicher Sicht deutlicher Angebotsschwerpunkt im südlichen Bereich des Zentrums; dabei vorrangig Angebotsmix aus Nahversorgungsangeboten 
und discountorientierten Fachmärkten insb. aus den Warengruppen Bekleidung und Schuhe/Lederwaren; guter Branchenmix im Bereich der Nahversor-
gung durch das Vorhandensein eines Lebensmittelvollsortimenters, eines Lebensmitteldiscounters und eines Drogeriefachmarktes; der nördliche Bereich 
ist ausschließlich durch deutlich kleinteilige Einzelhandelsstrukturen insb. aus dem mittelfristigen Bedarfsbereich geprägt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Einzelhandelsstruktur wird um ein umfassendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen erweitert, dabei insbesondere in Form von Dienstleistungs-
betrieben (u. a. aus dem Gesundheitssektor); darüber hinaus gewisse Angebotsarrondierung durch Gastronomie- sowie Handwerksbetriebe  
Städtebauliche Struktur 
Zentrum mit heterogener Bebauungsstruktur; im Süden funktional geprägte Fachmarktagglomeration, im Norden überwiegend kleinteilige gewachsene 
Strukturen entlang der Friedrich-Ebert-Straße (Zentrennutzungen vorrangig als Funktionsunterlagerung von Wohnhäusern); insgesamt deut lich einge-
schränkte Aufenthalts- und Verweilqualitäten durch erhebliche Kfz-Verkehre auf der Friedrich-Ebert-Straße  
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion 
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt) 
▪ Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf  
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
B

62 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM HILTRUP-MITTE (B_6) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,  
die über den Stadtteil hinausgeht 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
81 5 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
18.000 3 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
87 - 
davon Gastronomie: 23 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 25 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
4 2 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 84 -4 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
14.600 +23 % 
   
Magnetbetriebe   
u. a. Edeka, Lidl, Aldi Nord, K+K, Woolworth, dm  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
 
34 %
11 %
38 %
17 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B

63 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM HILTRUP-MITTE (B_6) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Kleinräumige Anpassung des ZVB im nordwestlichen Randbereich, dabei Ausweit ung der räumlichen Fassung um den im Nachgang des EHZK Münster 
2018 verlagerten LIDL-Standort bei gleichzeitiger Einkürzung um die mittlerweile reinen Wohnnutzungen am LIDL-Altstandort; darüber hinaus Reduzie-
rung des ZVB im Kreuzungsbereich Marktallee/Westfalenstraße sowie Rück nahme entlang der Marktallee in Bezug auf die hinteren, der Marktal lee  
abgewandten Grundstücksteile; im Weiteren Fortschreibung der bestehend en räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018; in diesem Kontext ist 
festzuhalten, dass nach wie vor keine Ausweitung des ZVB in Richt ung Süden um die dort bestehende Nahversorgungslage Hiltrup-Mitte – Westfalen-
straße (D_13) erfolgt; dies begründet sich mit den bestehenden Strukturen im Zwischenbereich entlang der Westfalenstraße (sehr grobkörnige Struktur 
im östlichen Bereich der Westfalenstraße (u. a. Stadthalle, Hallenb ad), im westlichen Bereich der Westfalenstraße keine Zentrenn utzungen, sondern 
ausschließlich Wohnnutzungen); damit unterscheidet sich dieser Lagebereich deutlich von dem nördlichen Ausläufer in Richtung LIDL-Markt, der  durch 
eine Vielzahl an kleinteiligen Zentrennutzungen (Einzelhandel, Di enstleistungen, Handwerk, Gastronomie) geprägt ist, die untereinande r einen  
städtebaulich-funktionalen Zusammenhang aufweisen; damit entspricht e ine Ausweitung des ZVB in Richtung Süden nicht der städtebaulichen  
Zielsetzung der Stadt Münster 
Einzelhandelsbesatz 
Überwiegend kleinteilig strukturierte Einzelhandelsbetriebe, die durch strukturprägende Fachmarktstrukturen aus dem kurz- und mittelfristigen Bedarfs-
bereich ergänzt werden; durch die Erweiterung bzw. Neuaufstellung der Lebensmittelmärkte EDEKA, ALDI Nord und LIDL wurde die lebensmittelbezogene 
Versorgungsfunktion des ZVB weiter gestärkt; das Lebensmittelangebot wird durch einen Drogeriefachmarkt ergänzt, wonach im ZVB ein guter nahver-
sorgungsrelevanter Betriebstypenmix gegeben ist; die strukturprägend en Nahversorger werden durch eine Vielzahl von deutlich kleintei ligen Einzel- 
handelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsb ereichen ergänzt; neben dem stationären Einzelhandelsangebot übernimmt der 
Hiltruper Wochenmarkt eine bedeutende Versorgungsfunktion  
Zentrenergänzende Funktionen 
Vielfältiges Angebot an zentrenergänzenden Funktionen, welches – entsprechend der Online-Befragung – zu den wichtigsten Besuchsgründen des  
Zentrums zählt; dabei nennenswertes Angebot an gastronomischen Betri eben (u. a. (Eis-)Cafés, Restaurants und Imbisse) sowie Handwerksbetrieb en 
(dabei vornehmlich niedrigschwellige Angebote wie Friseursalons und Kosmetikstudios) 
Städtebauliche Struktur 
Gewachsenes Zentrum mit hoher funktionaler und städtebaulicher Dichte entlang der Marktallee; angesichts des Durchgangsverkehrs, des hohen Ver-
siegelungsgrades sowie der Gestaltung des öffentlichen Raumes insgesa mt eingeschränkte Aufenthaltsqualitäten innerhalb des ZVB; eine wesentl iche 
Ausnahme bildet der Bereich um die Kirche, wo neben Grünflächen, kleinteiligen Spielgeräten und Sitzgelegenheiten eine gewisse Verweilqualität besteht  
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion 
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt) 
▪ Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf  
▪ Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08 -10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf  
100 m² gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckere i, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. 
Ladenhandwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
B

64 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM MECKLENBECK – SÜDLICH WESELER STRASSE (B_7)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,  
die über den Stadtteil hinausgeht 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
6 <1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
7.300 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
2 - 
davon Gastronomie: 50 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: - 
Anzahl der 
Leerstände**** 
1 11 %  
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 5 +15 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
6.200 +20 % 
   
Magnetbetriebe   
Aldi Nord, JYSK, Swiss Sense, Ley's Markenmode Megastore 
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
10 %
1 %
65 %
24 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B

65 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM MECKLENBECK – SÜDLICH WESELER STRASSE (B_7) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Angebotsschwerpunkt im mittelfristigen Bedarfsbereich (dabei insb. Bekleidung); zudem nennenswertes Angebot im langfristigen Bedarfsbereich (hierbei 
v. a. im Möbelsegment); das nahversorgungsrelevante Angebot wird der zeit im Wesentlichen durch einen Lebensmitteldiscounter bereitgest ellt, ein 
Lebensmittelvollsortimenter sowie ein Drogeriefachmarkt sind im  ZVB nicht vorhanden; bezogen auf das Segment Nahrungs- und Genussmi ttel sowie 
das Drogeriewarensegment ist allerdings relativierend zu berücksi chtigen, dass die Versorgung des Stadtteils Mecklenbeck derzeit dur ch das Stadtteil-
zentrum Mecklenbeck-Mitte gewährleistet wird; angesichts der Standortanforderungen von klassischen Drogeriefachmärkten sowie der siedlungsräum-
lichen und wettbewerblichen Gegebenheiten erscheint die Ansiedlung ei nes weiteren Drogeriefachmarktes im Stadtbereichszentrum Mecklen beck – 
südlich Weseler Straße (B_7) bzw. im Stadtteil Mecklenbeck we nig realistisch und ist kein Entwicklungsziel; demnach bestehen gewisse  Optimierungs-
potenziale allenfalls in der Flexibilisierung der planungsrechtlichen Grundlagen (Sortimentsfestlegung). 
Zentrenergänzende Funktionen 
Insgesamt deutlich eingeschränktes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen jenseits des Einzelhandels; dabei ist allerdings positiv hervorzuheben, 
dass im Rahmen der Bestandserhebung 2015 keinerlei zentrenergänzende Funktionen am Standort verortet waren; dennoch ist der Funktionsmix nach 
wie vor als eingeschränkt und somit als verbesserungswürdig einzuordnen 
Städtebauliche Struktur 
Zusammenhängend geplantes monofunktionales Zentrum ohne besondere Aufenthalts- und Verweilqualitäten; im Wesentlichen autokundenorientierter 
Standort mit Hauptausrichtung zu den rückwärtig gelegenen Parkplatzflächen 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunk tion des ZVB 
(dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt) 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
B

66 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM GIEVENBECK – ROXELER STRASSE (B_8) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,  
die über den Stadtteil hinausgeht 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
11 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
15.400 3 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
5 - 
davon Gastronomie: 60 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 20 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 13 -15 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
15.400 - 
   
Magnetbetriebe   
Marktkauf, Hellweg, dm  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
26 %
6 %
55 %
12 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B

67 
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM GIEVENBECK – ROXELER STRASSE (B_8) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Funktionaler Versorgungsbereich, der insbesondere durch ein SB-Warenhaus sowie einen Baufachmarkt geprägt ist; entsprechend besteht ein Angebots-
schwerpunkt im kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereich; das Nahversorgungsangebot wird zudem durch einen Drogeriefachmarkt ergänzt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Insgesamt eingeschränktes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen mit räumlicher Konzentration auf das SB-Warenhaus Marktkauf (als  
Konzessionäre); im Wesentlichen bestehen im Zentrum imbissorientierte Gastronomieangebote; die handwerklichen Betriebe beschränken sich auf einen 
Friseursalon sowie einen Schuhreparatur- und Schlüsseldienst 
Städtebauliche Struktur31 
Zusammenhängend geplantes Zentrum ohne besondere städtebauliche Qualitäten sowie Aufenthalts- und Verweilqualitäten 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunk tion des ZVB 
(dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt) 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
  
 
31  In der Rahmenplanung zur Ortsmitte Gievenbeck ist eine städtebauliche Umge staltung vorgesehen; einzelhandelsrelevante Aspekte werden darin jedoch nicht 
behandelt; das Gutachten enthält keine Aussagen zur Einzelhandelsentwicklung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/ses-
sionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=450614&type=do. 
B

68 
6.4 ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE: STADTTEILZENTREN (C1) 
Die Stadtteilzentren stellen die dritte Stufe innerhalb  der Zentrenhierarchie der Stadt Münster dar. Sie dienen im Wesentlichen 
der Versorgung des Stadtteils und der umliegenden Siedlungsbe reiche. Entsprechend sollen die Stadtteilzentren wie bish er vor-
rangig Angebote des kurzfristigen Bedarfs darbieten, ergänzt um funk tionsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfristigen 
Bedarfsbereich. 
EHZK 2026 Versorgungs- 
funktion 
Angebotsstruktur/  
Fristigkeiten Typ 
C1 Stadtteilzentrum Versorgung des Stadtteils 
und der umliegenden  
Siedlungsbereiche 
Angebote vorrangig im  
kurzfristigen Bedarfsbereich, 
ergänzt um Angebote aus 
dem mittel- und lang- 
fristigen Bedarfsbereich 
Klein- und großflächige  
Einzelhandelsbetriebe  
Einzelhandel wird um  
verschiedene zentren- 
ergänzende Funktionen  
arrondiert 
Überwiegend in den  
zentralen Kernlagen der 
Stadtteile 
Überwiegend gewachsene 
Stadtteilmitten 
Zudem z.T. auch im  
Rahmen der Stadtentwick-
lung planerisch  
entwickelte bzw. zu  
entwickelnde kompakte  
Versorgungszentren 
Tabelle 13: Stadtteilzentren - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung werden nunmehr 16 Stadtteilzentren ausgewiesen, deren räumliche Vertei-
lung in der folgenden Abbildung auf gesamtstädtischer Ebene dargestellt wird. 
 
Abbildung 18: Übersicht und räumliche Verteilung der Stadtteilzentren (Zie lperspektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. 
 
C1

69 
C1 Stadtteilzentren     
C1_1 Coerde     
C1_2 Handorf     
C1_3 Warendorfer Straße     
C1_4 Wolbecker Straße (westlich)     
C1_5 Hammer Straße     
C1_6 Mauritz-Ost – Wolbecker Straße     
C1_7 Gremmendorf – Albersloher Weg/Yorkkaserne   
C1_8 Wolbeck-Mitte     
C1_9 Hiltrup-West     
C1_10 Mecklenbeck-Mitte     
C1_11 Albachten     
C1_12 Roxel     
C1_13 Gievenbeck-Mitte     
C1_14 Nienberge     
C1_15 Austermannstraße (MMQ1)     
C1_16 Hiltrup-Ost – Osttor     
  
C1

70 
 ZVB STADTTEILZENTRUM COERDE (C1_1)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
11 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
4.500 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
12 - 
davon Gastronomie: 25 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: - 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 15 -27 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
3.080 45 % 
   
Magnetbetriebe   
Edeka, Aldi Nord, Rossmann  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
67 %
22 %
7 %
5 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

71 
ZVB STADTTEILZENTRUM COERDE (C1_1) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Einkürzung der räumlichen Fassung um den Grundschulstandort; darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, da bei insbesondere im Segment Lebensmittel sowie nachgeordnet im Be reich  
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriefachmarkt besteht im Zentrum insgesamt ein 
vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahversorgung; die strukt urprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch kleinteilige Einze lhandels- 
strukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich geringfügig ergänzt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Der Einzelhandelsbesatz wird durch einige zentrenergänzende Funktionen rund um den Hamannplatz arrondiert; neben der Sparkassenfiliale, Stadtteil-
bücherei, Andreas-Kirche mit dazugehörigem Pfarrhaus und Jugendzentrum sind im Zentrum vereinzelt ebenfalls Gastronomiebetriebe mit  Innen- und 
Außenbestuhlung vorhanden; Handwerksbetriebe sind im Stadtteilzentrum derzeit nicht angesiedelt; als neue Mitte befindet sich aktuell das multifunk-
tionale Stadtteilhaus Coerde im Bau 
Städtebauliche Struktur 
Funktional geprägtes, kompaktes und gut integriertes Zentrum rund um den zentralen Hamannplatz nördlich der stark befahrenen Königsberger Straße; 
das Zentrum ist durch einen umfangreichen Erneuerungsprozess geprägt, demnach auffällige Unterschiede zwischen zum Teil renovierungsbedürftigen 
Gebäuden und modernen, attraktiven Neubauten; großer Parkplatz mit einer angemessenen Anzahl neuer Fahrradstellplätze; der zentral geleg ene 
Hamannplatz wird im Zuge der umfassenden Erneuerung des Stadtteilzentrums neugestaltet 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln 
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
C1

72 
ZVB STADTTEILZENTRUM HANDORF (C1_2)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
12 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
2.300 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
24 - 
davon Gastronomie: 8 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 13 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
1 3 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 15 -20 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
2.600 -11 % 
   
Magnetbetriebe   
Edeka  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
  
 
62 %
15 %
10 %
14 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

73 
ZVB STADTTEILZENTRUM HANDORF (C1_2) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Gegenüber der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 wird das Zentrum um den Bekleidungsladen im Bereich Ludwig-Wolker-Straße geringfügig 
erweitert; im südlichen Bereich entlang der Handorfer Straße erfolgt eine Einkürzung des Zentrums, da keinerlei Prägung durch den Einzelhandel sowie 
eine geringe Dichte an zentrenergänzenden Funktionen vorliegt; zudem erfolgt eine weitere Einkürzung im östlichen Bereich durch die Herausnahme des 
Grundschulstandortes 
Einzelhandelsbesatz 
Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch den bestehenden strukturprägenden Lebensmittelsupermarkt, der als wesentlicher 
Magnetbetrieb im Zentrum fungiert; im Lebensmittelsegment ist durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters derzeit ein eingeschränkter Betriebs-
typenmix festzustellen; in diesem Kontext gilt es jedoch zu berücksich tigen, dass am Nahversorgungsstandort Handorf-Dorbaum – Dorbaumstraße ein 
Lebensmitteldiscounter angesiedelt ist; darüber hinaus bestehen konkrete Planungen zur Etablierung eines Lebensmittelmarktes im Zuge de r umfang-
reichen Wohnbauentwicklung Handorf – Nördlich Kötterstraße; ein Drogeriemarkt ist im Zentrum (sowie auch im gesamten Stadtteil) aktuell nicht vor-
handen, woraus sich – insbesondere auch unter Berücksichtigung der signifikanten Wohnbauentwicklungsmaßnahmen – ein gewisser Handlungsbedarf 
zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewar ensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, da ss angesichts  
flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmöglichkeiten für s trukturprägende Neuansiedlungen absehbar nicht gegeben sind); der im No rden des 
ZVB verortete Lebensmittelmarkt wird durch deutlich kleinteiligen Einzelhandelsbesatz (Fachgeschäfte) entlang der Handorfer Straße ergänzt; dabei sind 
Angebote in allen Fristigkeitsstufen vorhanden; darüber hinaus arrondiert der Wochenmarkt die stationäre Angebotsstruktur des Zentrums 
Zentrenergänzende Funktionen 
Räumliche Verteilung der zentrenergänzenden Funktionen über das gesamte Zentrum; hohe Nutzungsdichte entlang der Handorfer Straße; Angebots-
strukturen überwiegend in den Bereichen handelsnaher bzw. personennaher Dienstleistungen; der Funktionsmix des ZVB wird durch vereinzelte gastro-
nomische Betriebe sowie Handwerksbetriebe gestärkt 
Städtebauliche Struktur 
Gewachsenes Zentrum mit hoher Nutzungsdichte entlang der Handorfer S traße; attraktiver Mix aus Neubauten bzw. sanierten Immobilien und Al tbau 
im stimmigen Klinkerstil; abseits der stark befahrenen Handorfer Straße besteht mit dem Hugo-Pottebaum-Platz eine kleinere Platzsituation, die jedoch 
überwiegend als Parkraum genutzt wird und zudem einmal die Woche den Wochenmarkt beherbergt 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drogeriewarenbere ich sollte der ZVB – trotz der derzeitigen Flächenrestriktionen – in künftigen 
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer gezielten Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden 
▪ Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
C1

74 
ZVB STADTTEILZENTRUM WARENDORFER STRASSE (C1_3) 
Funktionszuweisung 
Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umliegenden Si edlungsbereiche; intensive 
Wechselwirkung im Sinne einer Aufgabenteilung mit dem Stadtber eichszentrum  
Schifffahrter Damm 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
39 2 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
5.300 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
57 - 
davon Gastronomie: 21 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 32 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
3 3 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 61 -30 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
6.720 -20 % 
   
Magnetbetriebe   
REWE, SuperBioMarkt  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
  
51 %
5 %
19 %
26 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

75 
ZVB STADTTEILZENTRUM WARENDORFER STRASSE (C1_3) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Gegenüber der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 wird das Zentrum im östlichen Lagebereich aufgrund des nunmehr erkennbaren  
Funktionsverlustes eingekürzt, in diesem Kontext wird die Bündelung von Zentrennutzungen im östlichen Randbereich künftig dem Stadtbereichszentrum 
Schifffahrter Damm zugeordnet; Rücknahme des ZVB entlang der Waren dorfer Straße in Bezug auf die abgewandten Grundstücksteile; geringf ügige 
Erweiterung des ZVB um das Gebäude des LWL (Warendorfer Straße 26-28) sowie im Bereich zwischen Rudolfstraße und Oststraße (u. a. Gastronomie, 
Bürogebäude, Gesundheitsakademie); darüber hinaus Fortschreibung der bestehenden räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch zwei strukturprägende Lebensmittelmärkte, die in zentraler Lage des Zentrums als 
wichtige Ankerbetriebe fungieren; eingeschränkter Betriebstypenmix im Bereich Nahversorgung durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters sowie 
eines Drogeriemarktes; in diesem Kontext ist allerdings auf die  Aufgabenteilung mit dem naheliegenden Stadtbereichszentrum Schifffahrter Damm zu 
verweisen, wo sowohl ein Drogeriefachmarkt als auch ein Lebensmitteldiscounter verortet sind; gleichzeitig sind angesichts flächenseitiger Restriktionen 
die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen im Stadtteilzentrum Warendorfer Straße derzeit nicht gegeben; die beiden  
strukturprägenden Lebensmittelanbieter werden durch eine Vielzahl von deutlich kleinteiligen Einzelhandelsstrukturen aus den kurz-, mittel- und lang-
fristigen Bedarfsbereichen entlang der Warendorfer Straße ergänzt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Sehr umfangreiches und vielfältiges Angebot zentrenergänzender Funktionen; große Vielfalt an gastronomischen Angeboten wie Restaurants, Imbissen 
und (Eis-)Cafés, z. T. mit Außenbestuhlung in allen Preissegmenten; handwerkliche Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf Friseur- und Kosmetiksa-
lons; zusätzlich auch einige Kunst- & Kulturangebote vorhanden; die meisten Gebäude weisen einen Nutzungsmix aus Einzelhandelsbetrieben in Erdge-
schosslage und Wohnnutzung in den Obergeschossen auf 
Städtebauliche Struktur 
Gewachsenes Zentrum entlang der Warendorfer Straße mit hoher städtebaulicher und funktionaler Dichte; attraktiver Mix aus Alt- und Neubauten mit 
vielen gut erhaltenen gründerzeitlichen Fassaden; hohes Verkehrsaufk ommen entlang der Warendorfer Straße mit den entsprechenden Emi ssionen; 
mehrere dominante Gebäude im Zentrum vorhanden, insbesondere das Finanzgericht Münster, die Landesbank NRW und das LWL-Verwaltungsgebäude; 
mit Linnenbrinks Garten eine öffentliche Grünfläche mit ansprechender Aufenthaltsqualität und ausreichend Sitz-/Verweilmöglichkeiten 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. forten-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
C1

76 
ZVB STADTTEILZENTRUM WOLBECKER STRASSE (WESTLICH) (C1_4) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umliegenden Si edlungsbereiche; intensive 
Wechselwirkung im Sinne einer Aufgabenteilung mit dem Stadtbereichszentrum Hansaring 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
37 2 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
6.200 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
88 - 
davon Gastronomie: 43 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 10 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
6 5 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 44 -16 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
5.020 -24 % 
   
Magnetbetriebe   
REWE, Netto Marken-Discount, dm, Müller  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
52 %
21 %
16 %
11 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

77 
ZVB STADTTEILZENTRUM WOLBECKER STRASSE (WESTLICH) (C1_4) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, da bei insbesondere im Segment Lebensmittel sowie nachgeordnet im Be reich  
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter und zwei Drogeriefachmärkte besteht im Zent rum insgesamt 
ein vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahversorgung; die st rukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch eine Vielzahl kle inteiliger 
Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich ergänzt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Sehr umfangreiches und vielfältiges Angebot zentrenergänzender Funktionen; Gastronomieangebot: Vielzahl an kleinteiligen Restaurants und Cafés im 
standardisierten Preissegment; handwerkliche Tätigkeiten beziehen sic h insbesondere auf Friseur- und Kosmetiksalons; darüber hinaus vielfält ige,  
vorwiegend personenbezogene Dienstleistungsangebote 
Städtebauliche Struktur 
Gewachsenes Zentrum entlang der Wolbecker Straße mit hoher städtebaulicher Dichte und einheitlicher Bebauungsstruktur; vom Münsteraner Haupt-
bahnhof entlang der Wolbecker Straße stadtauswärts gelegen; Emissione n aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens; darüber hinaus hohes Fahrrad-
verkehrsaufkommen; aufgrund der Struktur und des Zentrengefüges ke ine Platzsituation vorhanden, daher eingeschränkte Aufenthalts- und Verweil-
qualität, wobei durch die angrenzende, neugestaltete Grünfläche des Bremer Platzes Aufenthaltsqualitäten in diesem Umfeld bestehen 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln 
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
  
C1

78 
ZVB STADTTEILZENTRUM HAMMER STRASSE (C1_5) 
Funktionszuweisung 
Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umliegenden Si edlungsbereiche; (intensive) 
Wechselwirkung im Sinne einer Aufgabenteilung mit dem Stadtbe reichszentrum Friedrich-
Ebert-Straße 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
76 5 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
8.600 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
91 - 
davon Gastronomie: 37 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 25 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
2 1 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 91 -17 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
9.090 -5 % 
   
Magnetbetriebe   
REWE, Edeka, dm, Denns Biomarkt, SuperBioMarkt  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
33 %
11 %
29 %
27 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

79 
ZVB STADTTEILZENTRUM HAMMER STRASSE (C1_5) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Im Zentrum besteht eine ausgewogene Angebotsstruktur mit Gütern aus alle n Bedarfsbereichen; als wesentliche Frequenzbringer agieren die beiden  
Lebensmittelvollsortimenter, zwei Biomärkte und der Drogeriefachmarkt; trotz des Fehlens eines Lebensmitteldiscounters besteht im Zentrum somit ein 
guter Angebotsmix im Bereich der Grundversorgung; bezogen auf den fe hlenden Lebensmitteldiscounter ist relativierend zu berücksichtige n, dass im 
unmittelbaren Standortumfeld entsprechende Anbieter angesiedelt sind (u. a. Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße, mit dem im Sinne einer Auf-
gabenteilung eine Wechselbeziehung besteht; Nahversorgungslage Hamme r Straße/Friedrich-Ebert-Straße), woraus sich für den ZVB kein dri ngender 
Handlungsbedarf in diesem Kontext ableiten lässt (zumal angesichts der flächenseitigen Restriktionen derzeit ohnehin keine realistischen Entwicklungsop-
tionen zur Neuansiedlung eines marktgängigen Lebensmitteldiscounters bestehen); die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch eine 
Vielzahl kleinteiliger Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, m ittel- und langfristigen Bedarfsbereich ergänzt; darüber hinaus be steht temporär eine 
Angebotsergänzung durch den zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarkt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Einzelhandelsstruktur wird durch eine Vielzahl an zentrenergänzenden Funktionen erweitert; gastronomisches Angebot setzt sich insbesondere aus klein-
teiligen Restaurants, Imbissen und Cafés mit Außengastronomiebereichen zusammen; mehrere Post- und Bankfilialen vorhanden; im Norden ergänzt das 
Jobcenter und in der Zentrumsmitte die St. Josefs-Kirche inklusive religiös-sozialen Einrichtungen die Funktionsstruktur (Ausbau der Kultur- und Freizeit-
angebote wird seitens der Befragten verstärkt nachgefragt); das klassische Handwerk setzt sich im Zentrum vorwiegend aus Schneidereien und Friseur-
salons zusammen 
Städtebauliche Struktur 
Gewachsenes Stadtteilzentrum, welches sich vom Ludgeriplatz ausgehend über die Hammer Straße erstreckt; neben einer hohen Nutzungsdichte weist 
die Hammer Straße eine beidseitig hohe städtebauliche Dichte auf; stark frequentiertes und belebtes Stadtteilzentrum mit entsprechendem motorisier-
tem und nichtmotorisiertem Verkehrsaufkommen; alleeartige Anreihung von Bäumen entlang der Hammer Straße; St. Josefs-Kirche sticht als städtebau-
liche Dominante hervor und prägt den überwiegend versiegelten Kirchplatz (eingeschränkte Aufenthaltsqualität) 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln 
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
C1

80 
ZVB STADTTEILZENTRUM MAURITZ-OST – WOLBECKER STRASSE (C1_6) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
9 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
3.100 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
10 - 
davon Gastronomie: 10 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: - 
Anzahl der 
Leerstände**** 
1 6 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 12 -25 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
3.390 -9 % 
   
Magnetbetriebe   
Edeka, Netto Marken-Discount  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
 
81 %
10 %
6 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

81 
ZVB STADTTEILZENTRUM MAURITZ-OST – WOLBECKER STRASSE (C1_6) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmi ttel durch die beiden bestehenden strukturprägenden Lebensmittelmärkte; au f-
grund des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsortimenters (inkl. se paraten Getränkemarkt) und eines Lebensmitteldiscounters besteht ein guter  
lebensmittelbezogener Betriebstypenmix im Zentrum; ein Drogeriefachmarkt ist im ZVB (sowie im gesamten Stadtteil) aktuell nicht vorhanden, woraus 
sich ein gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch 
festzuhalten, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen derzeit nicht gegeben 
sind); die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch kleinteilige Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich geringfügig ergänzt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Arrondierendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen (insb. im ö stlichen Teil des Zentrums); Gastronomie- und Handwerksbetriebe nur g ering-
fügig vorzufinden, gleichzeitig werden gastronomische Angebote (u. a. Kneipen, Restaurants) durch die Teilnehmenden der Online-Befragung nachgefragt 
Städtebauliche Struktur 
Zentrum mit heterogener städtebaulicher Dichte; Mischung aus gewachs enem und funktional geprägtem Zentrum; städtebauliche Qualität wird du rch 
Neubauten gesteigert; insgesamt eingeschränkte Aufenthalts- und Verweilqualität; hohe Attraktivität für den MIV durch gute Anbindung und großzügiges 
Parkplatzangebot; Margareten-Kirche im Osten sowie Fernmeldeturm im Süden des Zentrums bilden städtebauliche Dominanten 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drogeriewarenbere ich sollte der ZVB – trotz der derzeitigen Flächenrestriktionen – in künftigen 
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer gezielten Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
 
C1

82 
ZVB STADTTEILZENTRUM GREMMENDORF – ALBERSLOHER WEG/YORKKASERNE (C1_7) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche/das York-Quartier 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
10 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
1.400 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
18 - 
davon Gastronomie: 22 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 11 % 
Anzahl der Anzahl der 
Leerstände**** 
1 3 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 13 -15 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
1.150 -22 % 
   
Magnetbetriebe   
Rossmann, Tedi  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
27 %
41 %
19 %
14 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

83 
ZVB STADTTEILZENTRUM GREMMENDORF – ALBERSLOHER WEG/YORKKASERNE (C1_7) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Geringfügige Einkürzung der räumlichen Fassung um Bereiche mit vo rrangiger Wohnnutzung; darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung 
gemäß EHZK 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Aktuell wird der Einzelhandelsbesatz insbesondere durch einen Drogeriefachmarkt sowie den Non-Food-Discounter Tedi geprägt, die um deutlich klein-
teiligen Einzelhandelsbesatz arrondiert werden, demnach besteht derzeit insbesonde re im Bereich der Nahversorgung (= wesentliche Versorgungs- 
funktion des ZVB) ein deutlich eingeschränktes Angebot aufgrund des Fehlens strukturprägender Lebensmittelanbieter; in diesem Kontext ist allerdings 
auf die umfangreiche Quartiersentwicklung (York-Quartier) zu verweisen, in deren Zuge die Nahversorgungssituation im Zentrum perspektivisch deutlich 
optimiert wird  
Zentrenergänzende Funktionen 
Zentrenergänzende Funktionen sind im angemessenen Maße vorhanden; gast ronomisches Angebot wird durch imbissorientierte Betriebe geprägt;  
zusätzlich eine Sparkassenfiliale, weitere Dienstleistungsbetriebe aus den Bereichen Bildung und dem Gesundheitssektor sowie ein West Lotto-Laden mit 
Postfiliale; handwerkliche Tätigkeiten sind vorrangig durch Friseursalons vertreten 
Städtebauliche Struktur 
Vom MIV dominierte Lage des Zentrums entlang des Albersloher Weges; großzügiges Parkplatzangebot, zusammen mit der parallel zum Albersloher Weg 
verlaufenden Erschließungsstraße führt dies zu viel ruhendem und fah rendem Verkehr; ansprechende Mischbebauung aus Geschäfts- und Wohn-
gebäuden; trotz der Außengastronomie und verstreuten Dekorationen wenig Aufenthalts- und Verweilqualitäten (mit der geplanten Umgestalt ung der 
Gremmendorfer Ortsmitte ist neuer Stadtraum mit mehr Aufentha ltsqualität geplant)32; steht im funktionalen Zusammenhang zum immer noch in der 
Entwicklung befindlichen York-Quartier auf der westlichen Seite des Albersloher Weges mit 1.800 Wohneinheiten, Nahversorgung, gewerblichen Flächen, 
Gastronomie, Grundschule, Kitas und Bürgerhaus sowie Naherholungsmöglichkeiten 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Über die konkrete Entwicklungsfläche des York-Quartiers hinaus  keine weiteren Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedl ungen (inkl. 
standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung (inkl. perspektivische Entwicklung des York-Quartiers) ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Funktionsgerechte Etablierung einer strukturprägenden Versorgung  im Lebensmittelsegment (konkret geplant im Rahmen der Entwicklun g des 
York-Quartiers)  
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
 
 
32  Weitere Informationen zur Umgestaltung des Gremmendorfer Zentrums finden Sie unt er: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/get-
file.php?id=552320&type=do. 
C1

84 
ZVB STADTTEILZENTRUM WOLBECK-MITTE (C1_8) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
20 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
4.800 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
23 - 
davon Gastronomie: 22 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 17 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 29 -31 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
5.400 -11 % 
   
Magnetbetriebe   
Edeka, Lidl, Rossmann  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
 
54 %
22 %
7 %
18 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

85 
ZVB STADTTEILZENTRUM WOLBECK-MITTE (C1_8) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Einkürzung der räumlichen Fassung um Bereiche mit vorrangiger Wo hnnutzung; darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EH ZK 
2018; in Abgrenzung zum Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte und der Nahversorgungslage Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße weist das Zentrum Wolbeck-
Mitte eine kleinteilige städtebauliche Verbindung mit zahlreichen zentrenergänzenden Funktionen im Übergangsbereich auf, daher wird das Zentrum als 
zusammenhängender ZVB und nicht als zweigeteiltes Zentrum ausgewiesen 
Einzelhandelsbesatz 
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, da bei insbesondere im Segment Lebensmittel sowie nachgeordnet im Be reich  
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriefachmarkt besteht im Zentrum insgesamt ein 
vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahversorgung; die strukt urprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch kleinteilige Einze lhandels- 
strukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich ergänzt; darüber hinaus (temporäre) Angebotsarrondierung durch den Wochenmarkt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Vielfältiges Angebot an zentrenergänzenden Funktionen; Ärztehaus am zentralen Kreisverkehr; ansprechender Mix aus Dienstleistungen und  
medizinischen Einrichtungen; vielfältiges, gastronomisches Angebot, we lches sich aus Restaurants, Imbissen sowie einer Gaststätte und einem Eiscaf é 
zusammensetzt; geringfügiges Angebot an Handwerksbetrieben (u. a. in Form von Kosmetikstudios) im Zentrum vorhanden 
Städtebauliche Struktur 
Im Süden funktional geprägter Fachmarktstandort, der in Richtung N orden von gewachsenen Strukturen abgelöst wird; insbesondere im nördl ichen 
Kernbereich hohe städtebauliche Dichte und überwiegend attraktives Stadtbild durch historische Gebäude; insgesamt jedoch eingeschränktes Angebot 
an Sitz- und Verweilmöglichkeiten; im Bereich des Kreisverkehrs und der Durchgangsstraße „Am Steintor“ zudem hohes Verkehrsaufkommen 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln 
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
C1

86 
ZVB STADTTEILZENTRUM HILTRUP-WEST (C1_9) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
12 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
5.200 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
10 - 
davon Gastronomie: 20 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 10 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 18 -33 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
5.600 -6 % 
   
Magnetbetriebe   
E-Center, Netto Marken-Discount, Rossmann, Tedi, SCHUH OKAY  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
   
53 %
19 %
12 %
15 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

87 
ZVB STADTTEILZENTRUM HILTRUP-WEST (C1_9) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, dabe i insbesondere im Segment Lebensmittel sowie nach-geordnet im B ereich  
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriefachmarkt besteht im Zentrum insgesamt ein 
vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahversorgung; die strukt urprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch einen Schuh-Fachmarkt, den 
Non-Food-Discounter Tedi sowie weiterhin um vereinzelte kleint eilige Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langf ristigen Bedarfsbereich 
arrondiert 
Zentrenergänzende Funktionen 
Angemessenes Angebot zentrenergänzender Funktionen; vorrangig Angebo te des Gesundheitssektors vorhanden; imbissorientiertes Gastronomie-  
angebot sowie ergänzendes Angebot der Bäckereien mit entsprechendem Café-Bereich (weitere Gastronomieangebote werden seitens Teilnehmenden 
der Online-Befragung nachgefragt); im Obergeschoss über Tedi-Filia le großes Fitnessstudio; handwerkliche Tätigkeiten beschränken sich auf einen  
Friseursalon 
Städtebauliche Struktur 
Im Zuge der Stadtteilerweiterung Hiltrup-West einheitlich geplantes, modernes Zentrum in verkehrsgünstiger Lage mit hoher Anzahl an Pkw-Stellplätzen; 
umgeben von weitläufigen Siedlungsbereichen mit angemessener Begrünung; im Süden funktionales Geschäftszentrum 
Strukturprägende Potenzialflächen 
keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln 
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
C1

88 
ZVB STADTTEILZENTRUM MECKLENBECK-MITTE (C1_10) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
12 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
3.200 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
15 - 
davon Gastronomie: 13 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 20 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 12 - 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
3.300 -3 % 
   
Magnetbetriebe   
Edeka, Lidl, Rossmann  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
57 %
27 %
10 %
5 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

89 
ZVB STADTTEILZENTRUM MECKLENBECK-MITTE (C1_10) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung erfolgt ledigl ich die Herausnahme der reinen Wohnnutzungen im nördlichen und öst lichen Lage-
bereich; weiter orientiert sich die Abgrenzung des Zentrums im Wesentlichen an der bestehenden räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, da bei insbesondere im Segment Lebensmittel sowie nachgeordnet im Be reich  
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriefachmarkt besteht im Zentrum insgesamt ein 
vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahversorgung; die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden um vereinzelte kleinteilige Einzelhan-
delsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich arrondiert 
Zentrenergänzende Funktionen 
Quantitativ und qualitativ ansprechendes Angebot zentrenergänzender Funktionen; vergleichsweise geringes, gastronomisches Angebot (in Form eines 
Eiscafés und einer Pizzeria) vorhanden; handwerkliche Tätigkeiten ko nzentrieren sich auf Friseursalons; zusätzlich prägt das Lebensmittelhand werk in 
Form einer auffällig gestalteten Fleischerei mit Catering und modernem 24/7-Verkauf per Automaten das Zentrum 
Städtebauliche Struktur 
Überwiegend funktional geprägtes Zentrum mit zwei Einzelhandelsaggl omerationen im Norden und Süden; in zentraler Lage des Zentrums wirkt  die  
St. Anna Kirche stadtbildprägend; der Bereich rund um die St. Anna-Kirche bietet kleinere Grünflächen und Sitzgelegenheiten; insgesamt ist die Aufent-
haltsqualität innerhalb des Zentrums aufgrund des überwiegend funktionalen Charakters als eingeschränkt zu bewerten 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Im Süden des ZVB weiterhin Berücksichtigung der städtischen Entwicklungsf läche mit Festsetzung eines Mischgebietes (vgl. B-Plan 386, 4. Änderun g); 
darüber hinaus keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln 
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
C1

90 
ZVB STADTTEILZENTRUM ALBACHTEN (C1_11) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
11 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
2. 800 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
17 - 
davon Gastronomie: 22 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 18 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
1 3 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 11 - 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
2.800 - 
   
Magnetbetriebe   
Edeka, Netto Marken-Discount  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
72 %
19 %
4 %
 5 % Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

91 
ZVB STADTTEILZENTRUM ALBACHTEN (C1_11) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmi ttel durch die beiden bestehenden strukturprägenden Lebensmittelmärkte; au f-
grund des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Lebensmitteldiscounters besteht im Segment Lebensmittel ein ausgewogener 
Betriebstypenmix; die Bereitstellung des Angebots im Bereich Dro geriewaren erfolgt derzeit eingeschränkt im Wesentlichen über die  Randsortimente 
der bestehenden Lebensmittelmärkte; ein Drogeriefachmarkt ist im ZVB (sowie im gesamten Stadtteil Albachten) aktuell nicht vorhanden, woraus sich – 
insbesondere auch unter Berücksichtigung der geplanten Wohngebietse ntwicklungen und der damit einhergehenden Bevölkerungszunahme – ein  
gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch festzu-
halten, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen derzeit nicht gegeben sind); 
die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch kleinteili ge Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristig en Bedarfs- 
bereich geringfügig ergänzt 
Zentrenergänzende Funktionen 
Umfängliches Angebot an zentrenergänzenden Funktionen vorhanden (u. a. kirchliche Einrichtung, medizinische Einrichtungen, Dienstleistungsbetriebe 
und ein Beherbergungsbetrieb); ebenfalls lockerer Nutzungsbesatz entlang der Dülmener Straße; Gastronomien setzen sich vorwiegend aus imbissorien-
tierten Angeboten zusammen; handwerkliche Tätigkeiten konzentrier en sich auf die vorhandenen Friseursalons; zusätzlich nimmt das Zentrum eine  
bedeutende Rolle als Wohnstandort ein (für 30 % der Befragten gilt das Wohnen als Hauptbesuchsgrund des Zentrums) 
Städtebauliche Struktur 
Gewachsenes Zentrum mit geringer städtebaulicher Dichte; architektonisch einheitliche Bebauung mit ansprechendem Mix aus gut erhaltenen älteren 
Gebäuden und Neubauten bzw. sanierten Immobilien; hinter dem Kirchgelände St. Ludgerus ist eine weitläufige Grünfläche (Friedhof) mit hoher Aufent-
haltsqualität und Sitzgelegenheiten 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drogeriewarenbere ich sollte der ZVB – trotz der derzeitigen Flächenrestriktionen – in künftigen 
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer gezielten Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
C1

92 
ZVB STADTTEILZENTRUM ROXEL (C1_12) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
15 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
2.600 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
37 - 
davon Gastronomie: 14 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 10 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 23 -35 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
3.200 -19 % 
   
Magnetbetriebe   
K+K, Netto Marken-Discount  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
61 %
11 %
8 %
20 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

93 
ZVB STADTTEILZENTRUM ROXEL (C1_12) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung erfolgt im nördlichen Bereich e ine Reduzierung der räumlichen Fassung des Zentrums aufgrund der deut lich 
überwiegenden Wohnnutzung. Darüber hinaus wird die bestehende räumliche Fassung gemäß EHZK Münster 2018 fortgeschrieben 
Einzelhandelsbesatz 
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmi ttel durch die beiden bestehenden strukturprägenden Lebensmittelmärkte; au f-
grund des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Lebensmitteldiscounters besteht im Segment Lebensmittel ein ausgewogener 
Betriebstypenmix; die Bereitstellung des Angebots im Bereich Dro geriewaren erfolgt derzeit eingeschränkt im Wesentlichen über die  Randsortimente 
der bestehenden Lebensmittelmärkte; ein Drogeriefachmarkt ist im Z VB (sowie im gesamten Stadtteil Roxel) aktuell nicht vorhanden, woraus sich ein 
gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch festzu-
halten, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen derzeit nicht gegeben sind); 
über die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe hinaus Angebotsergänzung durch den deutlich kleinteiligen Einzelhandel aus dem kurz-, mittel- und 
langfristigen Bedarfsbereich (u. a. Apotheke, zwei Fahrradfachgeschäfte sowie Fachgeschäfte für Uhren/Schmuck); der einmal wöchentlich stattfindende 
Markt im Zentrum trägt zusätzlich zur Versorgung des Stadtteils bei 
Zentrenergänzende Funktionen 
Insbesondere rund um den Pantaleonplatz besteht ein dichtes Netz an verschiedenen zentrenergänzenden Funktionen, mit einem Fokus auf öffentliche 
Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden; das gastronomische Angebot setzt sic h aus Restaurants, Imbissen und einem Eiscafé zusammen (sowohl im 
niedrigpreisigen als auch standardisierten Segment); ein Nähsalon sowie Schuhreparatur- und Schlüsselbetrieb fungieren neben Friseursalons als Hand-
werksbetriebe im ZVB 
Städtebauliche Struktur 
Gewachsenes Zentrum mit überwiegend hoher städtebaulicher Dichte; insbesondere am Pantaleonplatz hohe Aufenthaltsqualität; im Norden wird de r 
historische Ortskerncharakter abgelegt und die Bebauung funktionaler; als stark befahrene ortsverbindende Straßen begrenzen die Annette -v.-Droste-
Hülshoff-Straße und die Havixbecker Straße das Zentrum 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drogeriewarenbere ich sollte der ZVB – trotz der derzeitigen Flächenrestriktionen – in künftigen 
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer gezielt en Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden  
(dabei bedarfsgerechte Weiterentwicklung ohne städtebaulich negativ e Auswirkungen auf ZVB (sowohl in Münster als auch in den direkt  
angrenzenden Umlandkommunen) sowie die wohnortnahe Versorgung und nur sofern landesplanerisch konform) 
▪ Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
 
C1

94 
ZVB STADTTEILZENTRUM GIEVENBECK-MITTE (C1_13)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
14 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
3.400 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
26 - 
davon Gastronomie: 27 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 12 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 20 -30 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
3.000 +15 % 
   
Magnetbetriebe   
REWE, Lidl, SuperBioMarkt  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
72 %
14 %
8 %
7 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

95 
ZVB STADTTEILZENTRUM GIEVENBECK-MITTE (C1_13) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung erfolgt eine Einkürzung im öst lichen Bereich durch Herausnahme der Michaelschule sowie im westl ichen und 
südlichen Bereich aufgrund der vorwiegenden Wohnnutzungen. Darüber hinaus  wird die bestehende räumliche Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
fortgeschrieben 
Einzelhandelsbesatz 
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch die drei bestehenden strukturprägenden Lebensmittelmärkte; aufgrund 
des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsortimenters, eines Lebensmitt eldiscounters sowie eines Biomarktes besteht im Segment Lebensmittel  ein 
sehr guter Betriebstypenmix; die Bereitstellung des Angebots im Ber eich Drogeriewaren erfolgt derzeit eingeschränkt im Wesentlich en über die Rand-
sortimente der bestehenden Lebensmittelmärkte; ein Drogeriefachmarkt ist im ZVB aktuell nicht vorhanden; dabei ist jedoch relativierend zu berücksich-
tigen, dass im Stadtbereichszentrum Gievenbeck – Roxeler Straße (mit einer Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtteil hinausgeht) 
ein Drogeriefachmarkt angesiedelt ist; zudem wird sich im Stadttei l Gievenbeck die Versorgung im Drogeriefachmarktsegment  im Zuge geplanten  
Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße (MMQ1) und dem dort vorgesehen neuen Stadtteilzentrum perspektivisch deutlich verbessern; demnach 
ist für das Stadtteilzentrum Gievenbeck-Mitte kein dringender Handlungsbedarf zur Etablierung eines Drogeriefachmarktes gegeben; die strukturprägen-
den Nahversorgungsbetriebe werden durch kleinteilige Einzelhandel sstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereic h geringfügig  
ergänzt; darüber hinaus übernimmt der Wochenmarkt eine wichtige (temporäre) Versorgungsfunktion 
Zentrenergänzende Funktionen 
Quantitativ und qualitativ ansprechendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen, insbesondere an gastronomischen Betrieben auf dem 
Rüschhausweg; ergänzend sind diverse Dienstleistungen (u.a. Reisebüro) und Handwerksbetriebe (u.a. Friseure, Kosmetikstudio) im nordwestlichen 
sowie im östlichen Bereich des Zentrums vorhanden; die zentral gelegene Kirche St. Michael inklusive der dazugehörigen sozialen Einrichtungen runden 
das Angebot an zentrenergänzenden Funktionen ab  
Städtebauliche Struktur 
Kompaktes Zentrum rund um den zentralen Kreuzungsbereich in Gievenbeck-Mitte; dadurch sowohl sehr dichte Bebauung am Rüschhausweg sowie eher 
lockere Bebauung am Arnheimweg; Kirche St. Michael als städtebaulic he Dominante; wenig Begrünung und insgesamt eingeschränkte Aufenthal ts- 
qualität ohne attraktive Verweilmöglichkeiten; funktional geprägt es Stadtbild; die Separation der drei Magnetbetriebe wird durch s tark befahrene  
Straßen mit entsprechender Trennwirkung verstärkt; klare Dominanz des MIV im Verkehrsraum; die Gievenbecker Ortsmitte soll in den nächsten Jahren 
umgestaltet werden 33 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
 
33  Weitere Informationen zur Umgestaltung der Ortsmitte Gievenbeck finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/get-
file.php?id=450614&type=do. 
C1

96 
ZVB STADTTEILZENTRUM NIENBERGE (C1_14) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
15 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
2.400 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
13 - 
davon Gastronomie: 31 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 15 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
1 3 % 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 16 -6 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
2.600 -6 % 
   
Magnetbetriebe   
K+K  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
 
45 %
11 %
32 %
12 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

97 
ZVB STADTTEILZENTRUM NIENBERGE (C1_14) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018 
Einzelhandelsbesatz 
Angebotsschwerpunkt im kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereich; als wesentlicher Magnetbetrieb im Zentrum fungiert der bestehende str uktur- 
prägende Lebensmittelvollsortimenter; im Lebensmittelsegment ist durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters derzeit ein eingeschränkter Betriebs-
typenmix festzustellen (gilt insgesamt für den Stadtteil Nienberge); in diesem Kontext gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass derzeit konkrete Planungen 
zur Etablierung eines Lebensmitteldiscounters im Zentrum bestehen; ein Drogeriemarkt ist im Zentrum (sowie auch im gesamten Stadtteil) aktuell nicht 
vorhanden, woraus sich ein gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt 
(gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen 
unter Berücksichtigung der geplanten Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters absehbar nicht gegeben sind); der im ZVB verortete Lebensmittelmarkt 
wird durch deutlich kleinteiligen Einzelhandelsbesatz aus allen Fris tigkeitsstufen ergänzt; darüber hinaus arrondiert der Wochenmarkt die stationäre 
Angebotsstruktur des Zentrums 
Zentrenergänzende Funktionen 
Arrondierendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen entlang der Sebastianstraße (insb. Dienstleistungsbetriebe und medizinische Einrichtung); 
Restaurants bestimmen das gastronomische Angebot und Friseursalons sind als Handwerksbetriebe im Zentrum vorhanden; Kirchplatz wird durch ein 
Restaurant, die städtische Bücherei sowie ein Pfarrbüro bespielt 
Städtebauliche Struktur 
Gewachsenes Zentrum im Ortskern von Nienberge mit hoher städtebaulicher Dichte; Kirchplatz ist der einzige Platz mit Verweil- und Sitzgelegenheiten; 
der vergleichsweise weitläufige, nordöstliche Bereich des Zentr ums wird durch die stark befahrene Altenberger Straße abgetrennt; au f der Sebastian-
straße trotz des engen Straßenquerschnitts hohes Verkehrsaufkommen inkl. Lärm und Abgasbelastung   
Strukturprägende Potenzialflächen 
Für die gemäß EHZK Münster 2018 ausgewiesene Entwicklungsfläche besteht derzeit eine konkrete Planung zur Realisierung eines mehrgeschoss igen 
Wohn- und Nahversorgungsprojektes; darüber hinaus sind keine weiteren Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standar-
disierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drogeriewarenber eich sollte der ZVB – trotz der derzeitigen Flächenrestriktionen – in künftigen 
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer geziel ten Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden 
(dabei bedarfsgerechte Weiterentwicklung ohne städtebaulich negativ e Auswirkungen auf ZVB (sowohl in Münster als auch in den direkt  
angrenzenden Umlandkommunen) sowie die wohnortnahe Versorgung und nur sofern landesplanerisch konform) 
▪ Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
  
C1

98 
ZVB STADTTEILZENTRUM AUSTERMANNSTRASSE (MMQ1) (C1_15) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil (insb. Quartiersentwicklung)   
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
    
  
Magnetbetriebe (geplant)  
Lebensmittelvollsortimenter, Lebensmitteldiscounter, Drogeriemarkt 
 
 
 
 
C1

99 
ZVB STADTTEILZENTRUM AUSTERMANNSTRASSE (MMQ1) (C1_15) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Neue räumliche Fassung im Rahmen der Fortschreibung des EHZK 2026. Der Standort grenzt unmittelbar an die nördliche Seite der Austerman nstraße 
(gegenüber der Einmündung des Johann-Krane-Weg) an und stellt einen int egrierten zentralen Entwicklungsbaustein des geplanten neuen urbanen 
Stadtquartiers an der Steinfurter Straße (MMQ1) dar. 
Einzelhandelsbesatz34 
Geplantes neues Stadtteilzentrum bestehend aus den folgenden Einzelhandels-Funktionsbausteinen: 
▪ Lebensmittelvollsortimenter (ca. 3.200 m² VKF)  
▪ Lebensmitteldiscounter (ca. 1.000 m² VKF) 
▪ Drogeriemarkt (ca. 700 m² VKF)  
▪ Kleinflächiger Handel (ca. 800 m² VKF)  
Es ergibt sich eine Summe von ca. 5.700 m² geplanter Einzelhandelsverkaufsfläche 
Zentrenergänzende Funktionen35 
Die Einzelhandelsangebote sollen durch diverse Dienstleistungsangebo te mit hoher Frequenz (z. B. Friseur, Kosmetikstudio, Fahrschule , Paketshops, 
Waschsalon, Fahrradwerkstatt) und gastronomischen Nutzungen mit Fokus au f Versorgungsgastronomie (Restaurants, Imbisse, Cafés) ergänzt werde n 
(s. dazu Ausführungen im Gutachten des Büros Stadt+Handel 05/2023). 
Städtebauliche Struktur36 
Städtebauliche Hinweise zum Quartierszentrum: 
▪ Ausbildung von äußeren Raumkanten (insb. entlang der Austermannstraße und des Science-Boulevards) 
▪ Städtebauliche Fassung des Quartiersplatzes und geschickte Anordnung kle inteiliger Nutzungen gastronomischer und sozialkultureller Natur zur  
Schaffung von Aufenthaltsqualität, Förderung der Nutzungsmischung und sozialen Kontrolle auch nach Schließungszeiten des Einzelhandels 
▪ Herstellen von Fuß- und Radwegebeziehungen zwischen der Studierendenwohnanlage Rudolf-Harbig-Weg 55-61, dem Quartierszentrum, der neu 
zu verortenden Bushaltestelle und dem Science Boulevard 
▪ Vermeidung von Rückseitenbildungen; Anlieferung der gewerblichen Einheiten so planen, dass sich diese unauffällig und funktionell durchführbar 
in das Gebiet einfügt, unter Berücksichtigung von entstehenden Lärmemissionen gegenüber angrenzender (neu entstehender) Wohnbebauung 
▪ Für die Erdgeschosse der Einzelhandelskomponenten sollen Geschosshöhen von ca. 6 m vorgesehen werden 
▪ Eine teilweise Überbauung der Handelsflächen ist vorgesehen und im Sinne einer vertikalen urbanen Nutzungsmischung zu belegen 
▪ Ergänzung der Einzelhandels-Funktionsbausteine durch die Verortung eines Service-Hubs (Nutzung z.B. für click & collect) 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Für die gemäß EHZK Münster 2018 ausgewiesene Entwicklungsfläche besteht de rzeit eine konkrete Planung zur Realisierung eines mehrgeschossig es 
Wohn- und Nahversorgungsprojektes; darüber hinaus sind keine weiteren Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl.  
standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung 
noch in  
Planung  
Entwicklungsziele37 
Entwicklung eines vielfältigen Quartierszentrums u. a. mit folgendem Profil: 
▪ Versorgungsfunktion auch der Nachbarschaften der Wissensquartiere und der benachbarten Wohnquartiere (heute nahezu unversorgt) 
▪ Durchgängig urban und gemischt genutzt 
▪ Marktplatz als Motiv und Anspruch 
▪ Gemeinwohlorientierte Räume und Flächen, Quartierszentrum als Begegnun gsraum und Quartierstreff (soziokulturelle und künstlerische  
Infrastruktur) 
Die Entwicklung des Einzelhandelsstandorts ist Teil der Gesamtent wicklung des geplanten MMQ1. Die dargelegte Dimensionierung begrün det sich  
insbesondere in der avisierten (vollständigen) Entwicklung des gesa mten Stadtquartiers mit ca. 6.500 künftig dort wohnenden Menschen sowie einer 
Vielzahl an neuen unterschiedlichen Arbeitsplätzen (ca. 4.700). 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Foto: Stadt Münster; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Ladenhand-
werk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich 
 
 
  
 
34  gemäß Wettbewerbsauslobung für das urbane Stadtquartier an der Steinfurter Straße - Aus zug - 
35  ebd. 
36  ebd. 
37  ebd. 
C1

100 
ZVB STADTTEILZENTRUM HILTRUP-OST – OSTTOR (C1_16) 
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil  
und die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
8 <1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
1.100 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
9 - 
davon Gastronomie: 11 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 11 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 10 -20 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
1.000 +6 % 
   
Magnetbetriebe    
Netto Marken-Discount 
    
  
47 %
20 %
25 %
8 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1

101 
ZVB STADTTEILZENTRUM HILTRUP-OST – OSTTOR (C1_16) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung erfolgt die konzeptionelle Zusammenführung der Nahversorgungslage (D_12) mit dem in Entwick-
lung stehenden Standortbereich als zentraler Versorgungsbereich mit der Funktionszuordnung eines Stadtteilzentrums 
Einzelhandelsbesatz 
Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch den bestehenden Netto Marken-Discount, der aktuell als wesentlicher  
Magnetbetrieb des Zentrums fungiert; ergänzend ausschließlich kleinteiliger Einzelhandelsbesatz, der insbesondere dem mittelfristigen Bedarfsbereich 
zuzuordnen ist; städtebauliche Zielstellung zur Entwicklung neuer Nahversorgungsstrukturen im östlichen Bereich (u. a.: Vollsortimenter mit rd. 2.000 m² 
VKF), um perspektivisch eine angemessene Nahversorgung für den wachsenden Stadtteil sicherzustellen (vgl. STEK Münster Hiltrup-Ost 10/2022) 
Zentrenergänzende Funktionen 
Arrondierendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen; geringes Angebot an Gastronomie- und Handwerksbetrieben 
Städtebauliche Struktur 
Funktional geprägtes Zentrum mit kleinteiliger Bebauungsstruktur; Trennwirkung aufgrund des Verkehrsaufkommens am Osttor; perspektivisc he  
Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur aufgrund des geplanten Baugebiets (inkl. Neuansiedlung Lebensmittelmarkt) 
Strukturprägende Potenzialflächen 
Über das geplante Baugebiet mit entsprechender Neuansiedlung u. a. des avisierten Lebensmittelvollsortimenters hinaus keine weiteren Potenzialflächen 
für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung (inkl. Quartiersentwicklung) ⚫⚫⚫ 
 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristigem Bedarf, e rgänzt um bedarfsgerechte Angebote aus dem mittel- und langfrist igen Bedarfs-
bereich 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktio n des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und im Sinne 
der angestrebten Quartiersentwicklung im Osten des ZVB fortentwicke ln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die  
wohnortnahe Versorgung) 
▪ Prüfung der Möglichkeit zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes in bedarfsgerechter Größenordnung 
▪ Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Ladenhandwerk); *** anteilig 
bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
  
C1

102 
6.5 ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE: NAHVERSORGUNGSZENTREN (C2) 
Die Nahversorgungszentren stellen die vierte Ebene der Stan dorthierarchie der zentralen Versorgungsbereiche in Münster dar. 
Entsprechend sind diese Zentren durch ein geringeres Angebo t an Einzelhandelsbetrieben und zentrenergänzenden Funktione n 
geprägt. Den Nahversorgungszentren kommt jedoch eine wichtige Be deutung zur Gewährleistung der über den Nahbereich hin-
ausgehenden Versorgung der umliegenden Wohnbevölkerung zu. 
EHZK 2026 Versorgungs- 
funktion 
Angebotsstruktur/  
Fristigkeiten Typ 
C2  Nahversorgungs- 
zentrum 
Versorgung für die  
umliegenden Siedlungs- 
bereiche 
Groß- und kleinteilige  
Angebote im kurzfristigen  
Bedarfsbereich 
ergänzt um kleinteilige  
Angebote aus dem mittel- 
und langfristigen Bedarfs- 
bereich 
i. d. R. Angebotsergänzung 
um einige wenige 
zentrenergänzende 
Funktionen 
Gewachsene sowie  
planerisch entwickelte  
Versorgungszentren sowohl 
in kleineren Stadtteilen als 
auch im innenstadtnahen 
Siedlungsbereichen 
Tabelle 14: Nahversorgungszentren - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur un d Typus  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
Wie in Kapitel 6.1 dargestellt werden für die Stadt Münster künftig sieben Nahversorgungszentren empfohlen. Für den Standort-
bereich Sprakel (ehemaliges Nahversorgungszentrum C2_1) erfolgt künftig die Ausweisung als Nahversorgungslage (siehe Kapitel 
7.1).  
 
Abbildung 19: Übersicht und räumliche Verteilung der Nahversorgungszentren ( Zielperspektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. 
 
C2

103 
C2 Nahversorgungszentren      
C2_1 Sprakel (erhält mit Fortschreibung des EHZK Münster 2026 den Status Nahversorgungslage (D_30)) 
C2_2 Zentrum Nord     
C2_3 Mauritz-Ost – Mondstraße     
C2_4 Wolbeck – Münsterstraße     
C2_5 Berg-Fidel     
C2_6 Amelsbüren     
C2_7 Aaseestadt     
C2_8 Gievenbeck – Heekweg     
  
C2

104 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM ZENTRUM NORD (C2_2)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Büro- und Dienstleistungsstandort Zentrum Nord  
sowie die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
6 <1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
4.300 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
5 - 
davon Gastronomie: 60 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: - 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 7 -14 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
4.300 -1 % 
   
Magnetbetriebe   
Aldi Nord, Rossmann, Bürofachmarkt Buschmann  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
28 %
34 %
24 %
14 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2

105 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM ZENTRUM NORD (C2_2) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)  
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018  
Einzelhandelsbesatz  
Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen sowie nachgeordnet im mittelfristigen Bedarfsbereich, ergänzt um Angebote der langfristigen B edarfsstufe; der 
Lebensmitteldiscounter und der im Nachgang des EHZK Münster 2018 angesiedelte Drogeriefachmarkt, der die Versorgungsfunktion nochmals gestärkt 
hat, fungieren als strukturprägende Nahversorgungsangebote und wichtige Ankerbetriebe des Zentrums; darüber hinaus ist insbesondere ein Bürofach-
markt prägend für die Angebotsstruktur des Zentrums 
Zentrenergänzende Funktionen  
Vereinzelt ergänzen Zentrennutzungen außerhalb des Einzelhandels die Funktionsstruktur; unter anderem ein Fitnessstudio, eine Volksbankfiliale sowie 
vorwiegend imbissorientierte Gastronomiebetriebe mit kleinen Außengastronomieflächen 
Städtebauliche Struktur  
Modernes Einkaufszentrum im Büro- und Dienstleistungsstandort Zentrum Nord; die Umgebung ist dementsprechend funktional geprägt; hohe städte-
bauliche Dichte; großzügiges Park- und Fahrradstellplatzangebot; eingebettet in Verwaltungsgebäude der Bezirksregierung Münster und der Hochschule 
für Polizei und Verwaltung 
Strukturprägende Potenzialflächen  
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln 
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur punktuell (i. d. R . deutlich kleinflächig) zur Arrondierung des zentren- und nahver sorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB 
▪ Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
 
C2

106 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM MAURITZ-OST – MONDSTRASSE (C2_3)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
4 <1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
900 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
6 - 
davon Gastronomie: 17 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 17 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 4 - 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
900 -1 % 
   
Magnetbetriebe   
Edeka  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
   
 
83 %
12 %
2 %
 3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2

107 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM MAURITZ-OST – MONDSTRASSE (C2_3)  
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)  
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018  
Einzelhandelsbesatz  
Eindeutiger Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel; der Lebensmittelsupermarkt, der geringfügig um kleinteilige Angebotsstruk-
turen ergänzt wird, agiert als wesentlicher Magnetbetrieb innerhalb des Zentrums; durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters sowie eines  
Drogeriemarktes besteht im ZVB ein auf die Nahversorgung bezoge ner eingeschränkter Betriebstypenmix (in diesem Zusammenhang gilt e s jedoch zu 
würdigen, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwick lungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen derzeit nic ht gegeben 
sind); die Versorgung in diesen Marktsegmenten wird aktuell wie auch perspe ktivisch insbesondere über die umliegenden Versorgungsstrukturen  
gewährleistet 
Zentrenergänzende Funktionen  
Arrondierendes Angebot zentrenergänzender Funktionen; Cafébereiche  der Bäckereien sowie ein imbissorientierter Gastronomiebetrie b stellen das  
gastronomische Angebot dar; handwerkliche Tätigkeiten beschränken sic h auf das Lebensmittelhandwerk der ansässigen Bäckereien; Erweiterung des 
Dienstleistungsangebot wird seitens der Teilnehmenden der Online-Befragung nachgefragt (u. a. Bank, Postfiliale)  
Städtebauliche Struktur  
Kompaktes Zentrum an der Kreuzung Pleistermühlenweg/Mondstraße mit einheitlicher Bebauung; stark eingeschränkte Aufenthalts- und Verweilqualität 
aufgrund des hohen Versiegelungsgrads 
Strukturprägende Potenzialflächen  
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur punktuell (i. d. R . deutlich kleinflächig) zur Arrondierung des zentren- und nahver sorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB 
▪ Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
 
C2

108 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM WOLBECK – MÜNSTERSTRASSE (C2_4)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
9 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
4.400 1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
8 - 
davon Gastronomie: 13 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 13 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 13 -31 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
3.200 +37 % 
   
Magnetbetriebe   
K+K, Aldi Nord  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
    
59 %
10 %
28 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2

109 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM WOLBECK – MÜNSTERSTRASSE (C2_4) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)  
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018  
Einzelhandelsbesatz  
Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen (dabei insbesondere Nahrungs- un d Genussmittel) sowie nachgeordnet im mittelfristigen Bedarfsb ereich; auf-
grund des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsortimenters und eines -discounters besteht im Segment Lebensmittel ein guter Betriebstypenmix; die 
Bereitstellung des Angebots im Bereich Drogeriewaren erfolgt derzeit eingeschränkt im Wesentlichen über die Randsortimente der bestehenden Lebens-
mittelmärkte; ein Drogeriefachmarkt ist im ZVB aktuell nicht vorhanden; dabei ist jedoch relativierend zu berücksichtigen, dass im Stadtteilzentrum  
Wolbeck-Mitte (mit einer Versorgungsfunktion für den Stadtteil  und der umliegenden Siedlungsbereiche) ein Drogeriefachmarkt ang esiedelt ist;  
demnach ist für das Nahversorgungszentrum Wolbeck – Münsterstraße kein dringender Handlungsbedarf zur Etablierung eine s Drogeriefachmarktes 
gegeben (zumal angesichts der flächenseitigen Restriktionen derzeit ohnehin keine realistischen Entwicklungsoptionen zur Neuansiedlung von struktur-
prägenden Fachmärkten bestehen); die beiden strukturprägenden Lebensmit telmärkte werden durch kleinteilige Einzelhandelsstrukturen aus d em  
kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich geringfügig ergänzt 
Zentrenergänzende Funktionen  
Arrondierendes Angebot zentrenergänzender Funktionen vorhanden (starke räumliche Verteilung im Zentrum); stark eingeschränktes A ngebot an  
Gastronomie- und Handwerksbetrieben 
Städtebauliche Struktur  
Kompaktes, nördlich des Stadtteilzentrums Wolbeck-Mitte gelegenes Ze ntrum; eingeschränkte Aufenthalts- und Verweilqualität insbesondere auc h 
durch die stark befahrene Durchgangsstraße 
 Strukturprägende Potenzialflächen  
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur punktuell (i. d. R . deutlich kleinflächig) zur Arrondierung des zentren- und nahver sorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB 
▪ Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
C2

110 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM BERG-FIDEL (C2_5)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
4 <1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
900 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
7 - 
davon Gastronomie: 14 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 14 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 4 - 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
900 +6 % 
   
Magnetbetriebe   
nah & frisch  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
 
 
 
70 %
10 %
11 %
9 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2

111 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM BERG-FIDEL (C2_5) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)  
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018  
Einzelhandelsbesatz  
Eindeutiger Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel; ein Lebensmittelsupermarkt, der geringfügig um kleinteilige Angebotsstruk-
turen ergänzt wird, agiert als wesentlicher Magnetbetrieb innerhalb des Zentrums; durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters sowie eines  
Drogeriemarktes besteht im ZVB ein auf die Nahversorgung bezoge ner eingeschränkter Betriebstypenmix (in diesem Zusammenhang gilt e s jedoch zu 
würdigen, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwick lungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen derzeit nic ht gegeben 
sind); die Versorgung in diesen Marktsegmenten wird aktuell wie auch perspe ktivisch insbesondere über die umliegenden Versorgungsstrukturen  
gewährleistet 
Zentrenergänzende Funktionen  
In hochgeschossige Wohnbebauung integrierte Ladenzeile; zentrenergänzend es Angebot wird vorrangig durch soziale Einrichtungen geprägt; ein  
Gastronomiebetrieb, ein Friseursalon als handwerkliche Tätigkeit sowie kleinteilige Dienstleistungsbetriebe runden das vergleichsweise eingeschränkte 
Angebot ab (dies entspricht ebenfalls der tendenziell negativen Bewertung seitens der Befragten) 
Städtebauliche Struktur  
Planmäßig angelegtes kleines Zentrum mit zentral verorteten  Lebensmittelmarkt, umgeben von mehrgeschossiger Wohnbebauung mit int egrierter  
Ladenzeile; durch dichte Bebauung eingerahmt und für den MIV nur über enge, wenig befahrene Straße erreichbar; die fußläufig erreichbare n Aufent-
haltsbereiche sind hochgradig versiegelt und damit einhergehend von eingeschränkter Aufenthaltsqualität; insgesamt ungepflegtes Erscheinungsbild des 
Zentrums 
Strukturprägende Potenzialflächen  
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur punktuell (i. d. R . deutlich kleinflächig) zur Arrondierung des zentren- und nahver sorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB 
▪ Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
C2

112 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM AMELSBÜREN (C2_6)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
9 1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
1.100 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
29 - 
davon Gastronomie: 10 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 17 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 9 - 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
1.600 -30 % 
   
Magnetbetriebe   
Netto  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
55 %
15 %
19 %
11 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2

113 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM AMELSBÜREN (C2_6) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)  
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung erfolgt eine geringfügige Anpassung der räumlichen Fassung: im Norden Einkürzung um die vom Zentrum  abge-
wandte Dienstleistung, die öffentliche Parkplatzfläche „Lailly -en-Val-Platz“ und die Wohnnutzungen; im zentrale n Bereich Reduzierung um die zum  
Zentrum rückwärtig gelegenen Wohnnutzungen im Bereich Alte Furt sowie im Süden geringfügige Erweiterung um die beiden Zentrennutzungen jenseits 
des Einzelhandels 
Einzelhandelsbesatz  
Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich (dabei insbesondere Nahrungs- und Genussmittel); als wesentlicher Magnetbetrieb fungi ert der 
Lebensmitteldiscounter im Süden des Zentrums; im Lebensmittelsegment ist durch das Fehlen eines Lebensmittelvollsortimenters derzeit ei n einge-
schränkter Betriebstypenmix festzustellen; in diesem Kontext gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass am Nahversorgungsstandort Amelsbüren – Davert-
straße ein entsprechender Anbieter angesiedelt ist; ein Drogeriemarkt ist im Zentrum (sowie auch im gesamten Stadtteil) aktuell nicht vorhanden, woraus 
sich – insbesondere auch unter Berücksichtigung der signifikanten Einwohnerzuwächse – ein gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteil-
spezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass angesichts flächenseitiger R estriktionen die 
Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen aktuell nicht gegeben sind); der strukturprägende Lebensmitteldiscounter wird durch 
kleinteilige Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich geringfügig arrondiert 
Zentrenergänzende Funktionen  
Quantitativ und qualitativ ansprechendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen mit einer Tanzschule im historischen Davertshof, einem Jugend-
zentrum und verschiedenen Arztpraxen; Restaurants, Imbisse und ein Café prägen das gastronomische Angebot; Malerwerkstatt und Änderungsschnei-
derei stechen als Handwerksbetriebe hervor; zusätzlich spielt das Wohnen seitens der Befragten eine wesentliche Rolle im Zentrum 
Städtebauliche Struktur  
Gewachsenes kleines Zentrum mit Dorf- und historischem Ortskern charakter; geringe städtebauliche Dichte; am Kreuzungsbereich Daver tstraße/ 
Ottmarsbocholter Straße sorgt ein schattiger Platz mit mehreren Bänken und Statuen für eine hohe Aufenthaltsqualität 
Strukturprägende Potenzialflächen  
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drogeriewarenbere ich sollte der ZVB – trotz der derzeitigen Flächenrestriktionen – in künftigen 
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer gezielten Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden 
▪ Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur punktuell (i. d. R . deutlich kleinflächig) zur Arrondierung des zentren- und nahver sorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB 
▪ Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
C2

114 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM AASEESTADT (C2_7)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
5 <1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
1.400 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
7 - 
davon Gastronomie: - 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 29 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 5 - 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
900 +49 % 
   
Magnetbetriebe   
Edeka  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
  
76 %
14 %
7 %
 4 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2

115 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM AASEESTADT (C2_7) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)  
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018  
Einzelhandelsbesatz  
Eindeutiger Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel; der Lebensmittelsupermarkt, der geringfügig um kleinteilige Angebotsstruk-
turen ergänzt wird, agiert als wesentlicher Magnetbetrieb innerhalb des Zentrums; durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters sowie eines  
Drogeriemarktes besteht im ZVB ein auf die Nahversorgung bezoge ner eingeschränkter Betriebstypenmix (in diesem Zusammenhang gilt e s jedoch zu 
würdigen, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwick lungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen derzeit nic ht gegeben 
sind); die Versorgung in diesen Marktsegmenten wird aktuell wie auch persp ektivisch insbesondere über die umliegenden Versorgungsstrukturen  
gewährleistet 
Zentrenergänzende Funktionen  
Insbesondere soziale und öffentliche Einrichtungen (Stadtteilbüche rei und Kindertagesstätte) prägen das Angebot zentrenergänzender Funk tionen;  
Malerbetrieb sticht als handwerkliche Tätigkeit hervor; Teilnehmend e der Online-Befragung äußern Wunsch nach einem vielfältigen Gast ronomie- 
angebot (u. a. Restaurants, Cafés)  
Städtebauliche Struktur  
Funktional geprägtes Zentrum, welches mittlerweile teilweise durc h Neubauten modernisiert wurde; attraktive, kleine Grünfläche in Hofl age leitet  
Fußverkehr zum Magnetbetrieb; Trennwirkung zur Straße durch markanten, in die Jahre gekommenen Wohnblock 
Strukturprägende Potenzialflächen  
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur punktuell (i. d. R . deutlich kleinflächig) zur Arrondierung des zentren- und nahver sorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB 
▪ Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
C2

116 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM GIEVENBECK – HEEKWEG (C2_8)  
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche 
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen   Angebotsstruktur absolut anteilig 
 
Einzelhandels- 
betriebe*** 
6 <1 % 
Gesamtverkaufsfläche  
in m²*** 
1.600 <1 % 
Zentrenergänzende  
Funktionen 
10 - 
davon Gastronomie: 40 % 
davon „klassisches“  
Handwerk**: 10 % 
Anzahl der 
Leerstände**** 
- - 
 
  Vergleichsdaten  EHZK 2018 EHZK 2026 
  Einzelhandelsbetriebe 8 -25 % 
  Gesamtverkaufsfläche  
  in m² 
1.700 -6 % 
   
Magnetbetriebe   
REWE  
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation  
  
87 %
9 %
1 %
 3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2

117 
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM GIEVENBECK – HEEKWEG (C2_8) 
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)  
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018  
Einzelhandelsbesatz  
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmit tel durch den bestehenden strukturprägenden Lebensmittelvollsorti menter; 
durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters sowie eines Drogerie marktes besteht im ZVB ein auf die Nahversorgung bezogener eing eschränkter 
Betriebstypenmix; dabei ist jedoch relativierend zu berücksichtigen, dass im Stadtbereichszentrum Gievenbeck – Roxeler Straße (mit einer Versorgungs-
funktion für den Stadtbereich, die über den Stadtteil hinausgeht) u. a. ein Drogeriefachmarkt sowie im Stadtteilzentrum Gievenbeck-M itte (mit einer 
Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umliegenden Siedlungsbe reiche) u. a. ein Lebensmitteldiscounter angesiedelt sind; zudem wird si ch im 
Stadtteil Gievenbeck im Zuge der geplanten Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße (MMQ1) und dem dort vorgesehenen St adtteilzentrum die 
Nahversorgungsausstattung perspektivisch deutlich verbessern; demnach ist für das Nahversorgungszentrum Gievenbeck-Heekweg kein dringender 
Handlungsbedarf zur Etablierung eines Lebensmitteldiscounters und ei nes Drogeriefachmarktes gegeben (zumal angesichts der flächenseitige n  
Restriktionen ohnehin keine realistischen Entwicklungsoptionen für strukturprägende Neuansiedlungen bestehen); der strukturprägende Lebensmittel-
markt wird durch kleinteilige Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz- und langfristigen Bedarfsbereich geringfügig arrondiert 
Zentrenergänzende Funktionen  
Zentrum wird überwiegend von mehreren imbissorientierten Gastronomi ebetrieben geprägt; weitere Dienstleistungsbetriebe sowie ein Handwe rks- 
betrieb in Form eines Friseursalons ergänzen das Angebot an zentrenergänzenden Funktionen 
Städtebauliche Struktur  
Geplantes Zentrum im Kreuzungsbereich Rüschhausweg/Dieckmannstraße; hohe Bebauungsdichte im kleinräumigen Zentrum; insgesamt geringe 
städtebauliche Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität mit hoher Versie gelung und wenig Begrünung; großzügiges Parkplatzangebot; autokunden -
orientierte Lage 
Strukturprägende Potenzialflächen  
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar 
Gesamtbewertung ⚫⚫⚫ 
Entwicklungsziele 
▪ Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB  
▪ Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment 
▪ Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung) 
▪ Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur punktuell (i. d. R . deutlich kleinflächig) zur Arrondierung des zentren- und nahver sorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB 
▪ Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels 
  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Kartengrundlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² 
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Laden-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich. 
 
 
C2

118 
7 Nahversorgungskonzept 
Das fortgeschriebene Nahversorgungskonzept hat im Sinne einer mögl ichst flächendeckenden Nahversorgung im Münsteraner 
Stadtgebiet weiterhin das Ziel, an städtebaulich sinnvollen Standorten unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbere iche 
konzeptionelle Positivstandorte für die Nahversorgung zu definieren.  Darüber hinaus soll durch das Nahversorgungskonzept ins-
besondere gewährleitet werden, dass keine Neuansiedlungen von  Nahversorgungsbetrieben an konzeptionell und städtebaulich 
nicht wünschenswerten Standorten (insbesondere Nahversorger  in siedlungsstrukturell nicht integrierten Lagen) erfolgen. Vo r 
diesem Hintergrund werden im folgenden Kapitel Empfehlungen zur Nahversorgung in Münster ausgesprochen.  
7.1 NAHVERSORGUNGSLAGEN IN MÜNSTER (D) 
Bei den sogenannten Nahversorgungslagen handelt es sich i. d. R. um solitäre Lebensmittelmärkte (sowie mit zum Teil ergänzen-
den kleinteiligen Einzelhandelsbetrieben und zentrenergänzenden Funktionen) in städtebaulich integrierter Lage, die eine struk-
turell wichtige Nahversorgungsfunktion erfüllen. Gleichzeitig erfüllen die Nahversorgungslagen jedoch nicht vollumfänglich die  
rechtlichen Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche (siehe Kapitel 2.4).  
EHZK 2026 Versorgungs- 
funktion 
Angebotsstruktur/  
Fristigkeiten Typ 
D  Nahversorgungslage Ergänzende Grund- 
versorgungsfunktion zur  
Sicherung einer möglichst  
flächendeckenden fuß- 
läufigen Nahversorgung  
Künftige Ansiedlungen  
bzw. -erweiterungen von  
(dann) großflächigen  
Betrieben erfordern eine  
positive Einzelfallprüfung 
Groß- und kleinflächige  
Angebote primär im kurz- 
fristigen Bedarfsbereich;  
häufig jedoch keine vollum-
fängliche Nahversorgung  
Keine bzw. kaum zentren-
ergänzende Funktionen 
Geschäftslagen der Grund-
versorgung in städtebaulich 
integrierter Lage mit z. T. 
sehr unterschiedlich ausge-
prägten Bestandsstrukturen  
Solitärstandorte der Nah- 
versorgung in städtebaulich 
integrierter Lage, welche  
die Anforderungen an einen 
zentralen Versorgungsbe-
reich nicht (vollumfänglich) 
erfüllen 
Tabelle 15: Nahversorgungslagen – Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus 
 Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
Im vom Stadtrat beschlossenen EHZK Münster 2018 waren 29 Nahversorgungslagen  ausgewiesen. Das fortgeschriebene 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt in Münster ebenso  insgesamt 29 Nahversorgungslagen dar. Neben der Abstufung des 
ehem. Nahversorgungszentrums Sprakel (ehem. C2_1) zur Nahversorgungslage D_30 und der Ausweisung von zwei neuen 
Nahversorgungslagen (D_31 Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße, D_32 Sentrup – Coesfelder Kreuz) hat der Standortbereich 
Handorf – Ludwig-Wolker-Straße (D_8) mit der Fortschreibung des Konzepts seinen Status als Nahversorgungslage verloren. Die 
gemäß EHZK Münster 2018 als Nahversorgungslagen ausgewiesenen Standorte Hiltru p-Ost – Osttor (D_12) und Austermann-
straße (D_28) erhalten mit der Fortschreibung und u. a. aufgrund  der avisierten städtebaulichen Entwicklung den Status ein es 
Stadtteilzentrums (C1_16 bzw. C1_15). Eine Übersicht über die ei nzelnen Nahversorgungslagen sowie ihre räumliche Verteilung 
im Münsteraner Stadtgebiet ist den folgenden Darstellunge n zu entnehmen. Ebenso erfolgt eine detailliertere Betrach tung 
einzelner Standorte. 
 
D

119 
 
 
Abbildung 20: Räumliche Verteilung der Nahversorgungslagen (Zielpers pektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.

120 
Nahversorgungslagen (D) 
D_1 Kinderhaus – Sprickmannplatz     
D_2 Kinderhaus –Westhoffstraße     
D_3 Coerde – Kiesekampweg     
D_4 Fresnostraße     
D_5 Hoher Heckenweg     
D_6 Handorf-Dorbaum – Dorbaumstraße     
D_7 Metzer Straße/Elsässer Straße     
D_8 Handorf – Ludwig-Wolker-Straße NVL 2016 (entfällt mit Fortschreibung des EHZK Münster 2026) 
D_9 Angelmodde – Albersloher Weg     
D_10 Angelmodde – Am Schütthook     
D_11 Hiltrup-Ost – Am Roggenkamp     
D_12 Hiltrup-Ost – Osttor (erhält mit Fortschreibung des EHZK Münster 2026 den Status Stadtteilzentrum (C1_16)) 
D_13 Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße     
D_14 Amelsbüren – Davertstraße     
D_15 Sentrup – Schmeddingstraße/Waldeyerstraße    
D_16 Gievenbeck – Dieckmannstraße     
D_17 Nienberge – Waltruper Weg     
D_18 Steinfurter Straße     
D_19 Nordstraße/Hoyastraße     
D_20 Gartenstraße     
D_21 Piusallee     
D_22 Bohlweg     
D_23 Wolbecker Straße (östlich)     
D_24 Friedrich-Ebert-Straße     
D_25 Weseler Straße/Geiststraße     
D_26 Weseler Straße/Dondersring     
D_27 Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße     
D_28 Austermannstraße (erhält mit Fortschreibung des EHZK Münster 2026 den Status Stadtteilzentrum (C_15)) 
D_29 Sentrup – Von-Esmarch-Straße     
D_30 Sprakel     
D_31 Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße     
D_32 Sentrup – Coesfelder Kreuz     
Tabelle 16: Übersicht der Nahversorgungslagen in Münster (Zielperspektiv e) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
 
D

121 
Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Zielstellung der  Stadt Münster ist es nach wie vor, die Nahversorgungslagen i n ihrer 
derzeitigen Funktion zu sichern und bedarfsgerecht im Sinne einer zukunftsfähigen Nahversorgungsstruktur weiterzuentwickeln, 
um möglichst flächendeckend eine wohnortnahe Grundversorgung in Münster (die nicht allein durch die zentralen Versorgun gs-
bereiche gewährleistet werden kann) dauerhaft zu sichern.  
Für die in diesem Konzept definierten Nahversorgungslagen (und k ünftige Standorte, die den definierten Kriterien genügen )  
werden folgende Entwicklungsziele empfohlen: 
Entwicklungsempfehlungen und -ziele für Nahversorgungslagen 
▪ Nahversorgungsfunktion sichern sowie im Sinne der Zukunftsfähigke it ggf. bedarfs- bzw. funktionsgerecht weiterent-
wickeln  
▪ Verkaufsflächenentwicklungen ohne negative Auswirkungen auf die zentral en Versorgungsbereiche und die wohnort-
nahe Versorgung sowie unter Berücksichtigung konzeptioneller un d landesplanerischer Vorgaben (mögliche Verkaufs-
flächenerweiterungen sind vorhabenbezogen zu prüfen) 
▪ Keine Erhöhung der sonstigen Standortattraktivität zulasten der zentralen Versorgungsbereiche 
▪ Restriktiver Umgang mit (weiteren) Handelsansiedlungen im zentrenrelev anten Sortimentsbereich (insbesondere kein 
Ausbau der Standortbereiche durch größere Fachmärkte, im Einzelfall Nachweis der städtebaulichen und landes- 
planerischen Verträglichkeit) 
▪ Restriktiver Umgang auch bei weiteren Ansiedlungen jenseits des E inzelhandels (auch dafür sollen in erster Linie die 
zentralen Versorgungsbereiche im Sinne einer möglichst hohen F unktionsvielfalt den vorrangigen Ansiedlungsraum  
darstellen) 
Zugleich gelten für Nahversorgungslagen in Münster folgende konze ptionelle Kriterien (auch, um künftige Standorte hinsichtlic h 
Ihrer Eignung als Nahversorgungslage zu überprüfen):  
Konzeptionelle Kriterien für Nahversorgungslagen 
▪ Der Standort muss städtebaulich integriert sein: Der Standort muss im direkten räumlich-funktionalen Zusammenhang 
zu Gebieten mit Wohnbebauung stehen bzw. soll idealerweise größte nteils von Wohnbebauung umgeben sein. Eine 
gute siedlungsstrukturelle Integration liegt vor, wenn der Vo rhabenstandort von drei Seiten oder mehr von Wohnbe-
bauung umgeben ist. Darüber hinaus soll eine fußläufige Anbindu ng an die zugeordneten Wohnsiedlungsbereiche  
vorliegen (z. B. Fußwege, Querungshilfen über stark befahrene Straße n, keine städtebaulichen oder naturräumlichen 
Barrieren). Eine nur teilweise bzw. bedingte siedlungsstrukturelle Integration eines Standortes ist z. B. bei umgebender 
Wohnbebauung an nur zwei Seiten und einer Lage an stark befahr ener Straße ohne Querungshilfe gegeben.  Ein  
siedlungsstrukturell nicht integrierter Standort (z. B. Gewerbege bietslagen oder bei gänzlich fehlender umgebender 
Wohnbebauung) stellt ein Ausschlusskriterium dar. Bei einer bauleitplanerisch gesicherten städtebaulichen Integration 
gilt dieses Kriterium ebenfalls als erfüllt. 
▪ Der Standort soll in das Netz des ÖPNV eingebunden sein:  Der Standort soll in fußläufiger Entfernung zu einem  
Haltepunkt des ÖPNV liegen. Der Standort soll idealerweise innerhalb eines 300 m-Radius zu einem regelmäßig frequen-
tierten Haltepunkt liegen. Mindestens soll sich der Standort innerhalb eines 700 m-Radius zu einem regelmäßig  
frequentierten Haltepunkt befinden. Von einer regelmäßigen Anbindung kann bei einer mind. einstündigen Taktung 
über einen Zeitraum von sechs Stunden ausgegangen werden. 
▪ Der Standort soll nicht zu stark in die Versorgungsfunktion  zentraler Versorgungsbereiche eingreifen:  Zentrale Ver-
sorgungsbereiche sind die primären Standortbereiche zur Sicherung der Nahversorgung. Nahversorgungslagen sichern 
nachgeordnet die wohnortnahe Versorgung von Siedlungsbereichen, die (auch perspektivisch) nicht ausreichend durch 
zentrale Versorgungsbereiche versorgt werden. Bei einem engen räumlichen Zusammenhang von Nahversorgungslagen 
zu zentralen Versorgungsbereichen (= deutliche Überschneidung der situativen Nahbereiche) bedarf es eines besonde-
ren städtebaulichen bzw. versorgungsstrukturellen Begründungsz usammenhangs, damit dieses Kriterium als erfüllt  
anzusehen ist (u. a. aufgrund fehlender Flächenpotenziale keine Fortentwicklungsmöglichkeiten der Nahversorgung im 
vorhabenrelevanten ZVB bei gleichzeitig defizitärer Nahversorgungssituation im Versorgungsraum). 
D

122 
▪ Der Standort muss wesentlich zur Sicherung bzw. Optimierung der (räumlichen, quantitativen oder qualitativen)  
Nahversorgungssituation beitragen:  
o Sicherung/Optimierung der räumlichen Nahversorgung: Der Standort soll maßgeblich zur fußläufigen/ wohnort-
nahen Nahversorgungssituation bzw. zur Behebung einer räumlichen Nahversorgungslücke beitragen. 
o Sicherung/Optimierung der quantitativen Nahversorgung: Der Standort liefert einen Beitrag zur Verkaufsflächen-
ausstattung bzw. Zentralität im Stadtteil. Eine Optimierung de r quantitativen Nahversorgungssituation kann sich 
durch eine unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung bzw. Zentralität begründen. 
o Sicherung/Optimierung der qualitativen Nahversorgung: Der Standort leistet einen Beitrag zur Verbesserung des 
Betriebstypenmixes im Stadtteil bzw. trägt zum Erhalt attraktiver u nd vielfältiger Nahversorgungsstrukturen bei. 
So kann z. B. die Ansiedlung eines modernen Lebensmittelvollsort imenters bei einem fehlenden voll-
sortimentierten oder nicht mehr marktgängigen Angebot zur O ptimierung der qualitativen Nahversorgung 
beitragen. 
Sofern im Nahbereich eine ausreichende Mantelbevölkerung vorhanden ist, kann z. B. ein Lebensmittelvollsortimenter im Stand-
ortverbund mit einem Lebensmitteldiscounter aufgrund der mö glichen Komplettierung bzw. Verbesserung des Betriebstypen-
mixes die Nahversorgungssituation in einem Stadtteil verbessern, obwohl er keinen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der 
(rein) räumlichen Nahversorgung liefert. Ebenso kann die Verlagerung e ines Lebensmittelmarktes aus einer städtebaulich nicht 
integrierten Lage in eine städtebaulich integrierte Lage bei glei chzeitiger (leichter) Verkaufsflächenerweiterung trotz einge-
schränkter absatzwirtschaftlicher Entwicklungspotenziale im bet rachteten Stadtteil einen positiven Beitrag zur Nahversorgungs-
struktur liefern.38 
Bzgl. der Definition der Nahversorgungslagen im Rahmen der Konzeptfo rtschreibung 2026 sind folgende Standorte detaillierter 
diskutiert und überprüft worden. 
  
 
38  Die absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen sowie die lan desplanerische Konformität einer räumlichen Verlagerung und Verkaufsflächen-
erweiterung und sind i. d. R. im Rahmen einer einzelfallbezogenen Verträglichkeitsanalyse zu prüfen. 
D

123 
Mit Bezug auf die bereits im EHZK Münster 2018 definierten Nahversorgungslagen ist Folgendes festzuhalten:  
Einordnung Nahversorgungslage Coerde – Kiesekampweg (D_3)  
▪ Gemäß EHZK Münster 2018 Ausweisung der Nahversorgungslage zur Realisierung eines Lebensmitteldiscounters  
mit einer Verkaufsfläche von rd. 800 m² bis 1.000 m²  
▪ Aktuell Umsetzung der im EHZK Münster 2018 avisierten Planung  
Der Standortbereich wird somit weiterhin als Nahversorgungslage ausgewiesen (dabei mit geringfügiger Anpassung der räum-
lichen Fassung). 
Einordnung Nahversorgungslage Hoher Heckenweg (D_5)  
▪ Bislang keine Umsetzung der im EHZK Münster 2018 genannten Planung (Realisi erung eines Lebensmittelmarktes mit 
rd. 1.000 m² Verkaufsfläche) 
▪ Nach wie vor räumliches, quantitatives und qualitatives Nahversorgu ngsdefizit im Norden von Rumphorst (siehe nach-
folgende Ausführungen) 
▪ Deutlich kleinflächiger Netto Marken-Discount unmittelbar s üdlich der Nahversorgungslage mit nur eingeschränkter 
Nahversorgungsfunktion und ohne flächenseitige Entwicklungsoptionen im Bestand 
▪ Am städtebaulichen/versorgungsstrukturellen Planungsziel zur Etab lierung einer modernen Nahversorgung am Stand-
ort wird aufgrund der zentralen Lage im Siedlungsgebiet sowie  dem Fehlen von städtebaulich integrierten Alternativ-
flächen für strukturprägende Neuansiedlungen seitens der Stadt Münster festgehalten 
Demnach weiterhin Ausweisung als Nahversorgungslage, um städte bauliche Zielstellung auch konzeptionell zu untermauern. 
Dabei künftig Einbezug des unmittelbar südlich angrenzenden Lebensmittelmarktes (derzeit Netto-City). 
Einordnung Nahversorgungslage Handorf – Ludwig-Wolker-Straße (D_8)  
▪ Mittlerweile Schließung des ehemals bestehenden EDEKA-Marktes 
▪ Nunmehr reine Wohnnutzung, somit einzelhandelsrelevante Nachnut zung (insbesondere klassischer Lebensmittel-
markt) absehbar nicht mehr gegeben 
Somit keine konzeptionelle Fortschreibung des Standortes als Nahversorgungslage. 
Einordnung Nahversorgungslage Angelmodde – Albersloher Weg (D_9)  
▪ Im Nachgang des EHZK Münster 2018 Schließung des ehemals bestehenden REW E-Marktes (Kaufpark) am Albersloher 
Weg 
▪ Mittlerweile Abriss Altstandort REWE und erfolgte kleinrä umige Verlagerung (inkl. Neubau) Aldi Nord-Markt mit  
1.054 m² VKF (im Nachgang der Bestandserhebung durch Stadt + Handel in 08-10/2024) 
▪ Nachnutzung des ehem. Aldi Nord-Marktes am Albersloher Weg durch einen Biofachmarkt bei gleichbleibender 
Gesamtverkaufsfläche. 
Somit weiterhin Ausweisung als Nahversorgungslage (inkl. Altstandort ALDI Nord, hier Nachnutzung durch Biofachmarkt). 
  
D

124 
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen ist mit der Konzeptfortschreibung 2026 auch der Standort Sprakel, der gemäß EHZK 
Münster 2018 als Nahversorgungszentrum definiert war, überprüft worden: 
Einordnung ehem. Nahversorgungszentrum Sprakel (ehem. C2_1)  
▪ Nach wie vor Standortbereich mit geringem Einzelhandelsbesatz (prägend ist weiterhin ein nicht großflächiger EDEKA-
Markt) 
▪ Die im EHZK Münster 2018 genannte Option zur Realisierung von we iteren Einzelhandelsnutzungen im Bereich 
Böckmannplatz ist durch die nunmehr erfolgte Entwicklung eines Seniorenzentrums nicht mehr gegeben 
▪ Standortbereich übernimmt eine wichtige Nahversorgungsfunktion für den dezentralen Stadtteil Sprakel (rd. 3.650 Ein-
wohner) 
▪ Gleichzeitig ist dem Standort keine über den unmittelbaren  Nahbereich hinausgehende Versorgungsfunktion zuzu-
schreiben (das maßgebliche Versorgungsgebiet liegt innerhalb einer fußläufigen 1.000 m-Distanz) 
Somit künftige Ausweisung als Nahversorgungslage Sprakel (D_30).  
Im Zuge der Konzeptfortschreibung wurden vor dem Hintergrund ak tueller Bauleitplanungen bzw. konkreter Wohnbauentwick-
lungsmaßnahmen über die bereits gemäß EHZK Münster 2018 ausgewiesenen Nahve rsorgungslagen hinaus weitere Standorte 
auf ihre Eignung als Nahversorgungslage hin überprüft. Die Prüfun g bzw. Ausweisung von ergänzenden Nahversorgungslagen im 
Stadtgebiet von Münster erfolgt anhand der zuvor aufgeführten konzeptionellen Kriterien. 
Einordnung Planung Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße  
▪ Vor dem Hintergrund der umfassenden Wohnbauentwicklungen in Handor f ist es städtebauliche Zielstellung, eine  
angemessene und bedarfsgerechte Nahversorgung bereitzustellen 
▪ Konkreter Vorhabenstandort für eine entsprechende Nahversorgungsentwicklung im Westen des Baugebietes „Handorf 
– Nördlich Kötterstraße“ 
▪ In diesem Kontext Prüfung des Vorhabenstandortes Kötterstraße/Hobbeltstraße als künftige Nahversorgungslage  
 
Abbildung 21: Prüfung zur Ausweisung der Nahversorgungslage Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. 
 
In der Zusammenführung der Prüfkriterien wird der Standortbereich künf tig konzeptionell als Nahversorgungslage Handorf – 
Kötterstraße/Hobbeltstraße (D_31) empfohlen.  
  
D

125 
Einordnung Planung UKM-Servicezentrum am Coesfelder Kreuz 
▪ Im Zuge der Errichtung des UKM-Servicezentrums geplante Entwicklung von spezialisierten Nahversorgungsangeboten 
(vgl. B-Plan Nr. 147, 3. Änd.) 
o Biomarkt, City-Supermarkt, Bäckerei inkl. Café (dabei je für sich deutlich unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit) 
▪ Herstellung eines spezialisierten Lebensmittelangebotes (u. a. kein  klassischer/standardisierter Lebensmittelmarkt mit 
zugeordneten Stellplätzen), welches in erster Linie auf die Tagesbevölkerung bzw. Beschäftigte und Studierende ausge-
richtet ist 
▪ Zudem bedeutender Baustein für die Funktionsfähigkeit des geplanten Science-Boulevards 
 
Abbildung 22: Prüfung zur Ausweisung als Nahversorgungslage Sentrup – Coesfelder Kreuz 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. 
 
In der Zusammenführung der Prüfkriterien wird der Standortbereich künfti g konzeptionell als Nahversorgungslage Sentrup – 
Coesfelder Kreuz (D_32) empfohlen.  
Ergänzend ist anzumerken, dass im Sinne einer möglichst hohen Flexibilisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes gemäß 
der aufgeführten Kriterien perspektivisch auch weitere (in de r aktuellen Bestandssituation noch nicht bestehende) Vorhaben-
standorte auf die Eignung als Nahversorgungslage überprüft werden können. 
Die mit Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ausgewiesenen Nahversorgungslagen sind im Anhang des Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes jeweils einzeln kartografisch dargestellt.  
 
 
 
 
 
 
D

126 
7.2 GESAMTSTÄDTISCHE BETRACHTUNG DER NAHVERSORGUNGSSTRUKTUR IN 
MÜNSTER 
Aufgrund der hohen Bedeutung der Nahversorgungsangebote für das tägliche Versorgungsverhalten der Bürgerschaft wird die 
Nahversorgungsstruktur der Stadt Münster im Folgenden vertiefend analysiert. Im Blickpunkt steht hierbei, ob und inwieweit die 
Nahversorgung quantitativ, qualitativ und räumlich gewährleistet w ird. Analog zum EHZK Münster 2018 wird in diesem Zusam-
menhang die künftige Einwohnerentwicklung in Folge der geplanten Wohnsiedlungsflächenentwicklung (gem. Baulandprogramm 
der Stadt Münster 2024 - 2032) berücksichtigt. Ergänzend dazu fließen auch die durch die Online-Befragung abgeleiteten Erkennt-
nisse zur aktuellen Nahversorgungssituation in Münster ein. Auf Grundlage der Analyse werden Empfehlungen zur Sicherung und 
Weiterentwicklung der quantitativen, qualitativen und räumlichen Nahversorgung gegeben. 
Quantitative und qualitative Nahversorgungssituation in Münster 
Die Stadt Münster weist insgesamt eine Verkaufsfläche von rd. 125.900 m² in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel bzw. 
von rd. 26.600 m² in der Warengruppe Drogerie/Parfümerie/Kosmet ik39 auf, was einer Verkaufsflächenausstattung von 
rd. 0,39 m² je Einwohner (Nahrungs- und Genussmittel) bzw. rd. 0,08 m² je Einwohner (Drogeriewaren) entspricht. Mit diesem 
quantitativen Ausstattungsniveau liegt die Stadt Münster im B ereich der Nahrungs- und Genussmittel leicht unter dem Bundes-
durchschnitt von rd. 0,42 m² je Einwohner40.  
Die Zentralität von rd. 99 % im Bereich Nahrungs- und Genussmittel verdeutlicht, dass die lokale Kaufkraft nahezu vollumfänglich 
im Stadtgebiet gebunden werden kann. Bezogen auf die qualitative Nahv ersorgung im Segment Lebensmittel ist festzustellen, 
dass in der Stadt Münster nach wie vor die qualitativ h öherwertig ausgestatteten Supermärkte und Verbrauchermärkte/ 
SB-Warenhäuser gegenüber den Lebensmitteldiscountern ein höhe res Marktgewicht erreichen. Demzufolge ist der Betriebs- 
typenmix im Bereich Nahrungs- und Genussmittel in qualitativer Hin sicht weiterhin als positiv zu bewerten. Einschränkend ist 
hinzuzufügen, dass sich gegenwärtig nicht alle Lebensmittelmärkte im Stadtgebiet vollumfänglich marktgängig präsentieren. 
Im Bereich Drogeriewaren sind mit einer Zentralität von 126 % de utliche Kaufkraftzuflüsse zu verzeichnen. Hierbei ist zu berück-
sichtigen, dass die Stadt Münster als wirtschaftliches Zentr um in der Region fungiert und in diesem Kontext in der Rolle  als  
bedeutender Arbeitsort von einem deutlich positiven Pendle rsaldo (+ 61.170 im Jahr 2024; Daten: Bundesagentur für Arbeit, 
Stichtag: 30.06) profitiert. Damit einher geht ein positiver Impuls auf die einzelhandelsrelevante Nachfrage im Stadtgebiet insbe-
sondere im kurzfristigen Bedarf (erhöhte Tagbevölkerung, Versorgun gseinkauf auf dem Arbeitsweg). Darüber hinaus gilt es den 
Tourismus als wichtiger kommunaler Wirtschaftsfaktor in Münster zu würdigen (s. Kapitel 4.2), von dem vor allem auch der Ein-
zelhandel profitiert. Dabei ist anzunehmen, dass sich die positiven Nachfrageeffekte durch den Tourismus in hohem Maß auf die 
kurz- und mittelfristigen Bedarfsgüter (z. B. Nahrungs- und Genussmitt el, Drogeriewaren, Bekleidung) sowie auf transportfähige 
Waren beziehen. In der Zusammenführung ist festzuhalten, dass sich au s dem positiven Pendlersaldo und der Bedeutung der 
Stadt Münster als Tourismusstandort über das gesamtstädtische Nachfr agepotenzial hinaus positive Kaufkraftströme ergeben, 
wodurch die überdurchschnittliche Zentralität in der nahversorgungsrelevanten Warengruppe Drogerie/ Parfümerie/Kosmetik zu 
relativieren ist. Die Versorgung im Sortimentsbereich Droger iewaren wird insbesondere durch die 22 im Stadtgebiet ver orteten 
Drogeriefachmärkte gewährleistet. Demnach haben sich im Nachgang der Erhebung 2015 sechs weitere Drogeriefachmärkte in 
Münster angesiedelt, verbunden mit einem signifikanten Ansti eg der sortimentsspezifischen Verkaufsfläche. Damit liegt die  
Verkaufsflächenausstattung im Bereich Drogeriewaren nunmehr auf dem Niveau des bundesweiten Durchschnitts41 . Bezogen auf 
die Drogeriefachmärkte ist positiv herauszustellen, dass sich sämtli che Anbieter innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 
befinden. Darüber hinaus ergänzen die strukturprägenden Lebensmittelmärkte (eingeschränkt) über das jeweilige Randsortiment 
das städtische Angebot im Drogeriewarensegment. Zudem bestehen 30 weitere Einzelhandelsbetriebe mit einem entsprechen-
den Hauptsortiment in Münster (u. a. Parfümerien/Kosmetikläden), die das sortimentsspezifische Angebote in qualitativer Hin-
sicht sinnvoll abrunden. 
  
 
39  Die Warengruppe wird in diesem Kapitel aufgrund der Lesbarkeit im Folgende n mit Drogeriewaren abgekürzt. 
40  Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis EHI 2025; Verkaufsflächen stru kturprägender Anbieter (VKF > 300 m²); inkl. Non-Food-Flächen. 
41  Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis fortlaufender Einzelhandelsbesta ndserhebungen.

127 
Die beiden nachfolgenden Tabellen fassen die relevanten Strukturdaten im Lebensmittelsegment sowie im Bereich Drogeriewaren 
zusammen (inkl. Vergleich zum EHZK Münster 2018) und schließen mit ein er Bewertung der quantitativen und qualitativen Nah-
versorgungssituation in Form einer Ampel ab.  
Nahrungs- und Genussmittel Erhebung 2015 Erhebung 2024 
Sortimentsspezifische  
Verkaufsfläche in m² 
116.200 125.900 
Verkaufsflächenausstattung  
in m² je Einwohner 
rd. 0,38 rd. 0,39 
Sortimentsspezifische Zentralität 95 % 99 % 
Verkaufsflächenanteile 
innerhalb ZVB: rd. 58 % innerhalb ZVB: rd. 63 % 
au
ßerhalb ZVB: rd. 42 % au
ßerhalb ZVB: rd. 37 % 
Betriebstypenmix 
(strukturprägend) 
5 x Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus  
(> 2.500 m²) 
51 x Lebensmittelsupermarkt 
38 x Lebensmitteldiscounter 
7 x Bio-Supermarkt 
11 x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) 
5 x Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus  
(> 2.500 m²) 
48 x Lebensmittelsupermarkt 
40 x Lebensmitteldiscounter 
8 x Bio-Supermarkt 
5 5 x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) 
Quantitative  
Nahversorgungssituation 
⚫⚫⚫ ⚫⚫⚫ 
Qualitative  
Nahversorgungssituation 
⚫⚫⚫ ⚫⚫⚫ 
Tabelle 17: Quantitative und qualitative Nahversorgungssituation im Sortime ntsbereich Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Entwicklung seit 2015) 
Quelle: Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, EHZK Mün ster 2018; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; ZVB = zentraler Versor-
gungsbereich. 
 
Drogeriewaren Erhebung 2015 Erhebung 2024 
Sortimentsspezifische  
Verkaufsfläche in m² 
20.400 26.600 
Verkaufsflächenausstattung  
in m² je Einwohner 
rd. 0,07 rd. 0,08 
Sortimentsspezifische Zentralität 111 % 126 % 
Verkaufsflächenanteile 
innerhalb ZVB: rd. 83 % innerhalb ZVB: rd. 81 % 
au
ßerhalb ZVB: rd. 17 % au
ßerhalb ZVB: rd. 19 % 
Betriebstypenmix 16 x Drogeriefachmarkt 
34 x sonstige Drogeriewarenanbieter 
22 x Drogeriefachmarkt 
30 x sonstige Drogeriewarenanbieter 
Quantitative  
Nahversorgungssituation 
⚫⚫⚫ ⚫⚫⚫ 
Qualitative  
Nahversorgungssituation 
⚫⚫⚫ ⚫⚫⚫ 
Tabelle 18: Quantitative und qualitative Nahversorgungssituation im Berei ch Drogeriewaren (inkl. Entwicklung seit 2015) 
Quelle: Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, EHZK Mün ster 2018; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; ZVB = zentraler Versor-
gungsbereich.

128 
Insgesamt ist die Nahversorgungssituation in Münster somit als  positiv zu bewerten. Künftiges Ziel sollte es demnach ins be-
sondere sein, diese Versorgungsfunktion zu sichern sowie – auch im Kontext der konkreten Siedlungsflächenentwicklungen – 
zielgerichtet weiterzuentwickeln und punktuell zu stärken. 
Räumliche Nahversorgungssituation in Münster 
In der räumlichen Analyse der Nahversorgungsangebote werden im Folgenden die Lebensmittelmärkte ab 400 m² VKF dargestellt 
(analog zum EHZK Münster 2018), da ab dieser Betriebsgröße i. d. R. ein ausr eichendes Warensortiment – insbesondere in der 
Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel – handelsseitig bereitgestellt werden kann. Dabei wird zwisc hen den Betriebstypen 
Lebensmittelvollsortimenter und Lebensmitteldiscounter unterschieden. Weiterhin werden die Drogeriefachmärkte dargestellt.  
Um die Versorgungsqualität und die räumliche Erreichbarkeit  der Angebote zu verdeutlichen, wird entgegen der Darste llung 
gemäß EHZK Münster 2018 (hier:  700 m-Radien) für die Lebensmittelmärkte eine Gehzeit von rd. 10 min als Qualitätskriterium 
der fußläufigen, wohnortnahen Versorgung angenommen (entspricht 700 – 1.000 m Entfernung, die im Einzelhandelserlass NRW 
2021 für die fußläufige Versorgung angenommen werden). Um möglichen topogra fischen Gegebenheiten und der individuellen 
Mobilität Rechnung zu tragen, wird dieser Nahbereich nicht nur  für rd. 10 Gehminuten, sondern auch für rd. 8 und rd. 12 
Gehminuten dargestellt (siehe folgende Abbildung). Damit soll ferner verdeutlicht werden, dass die Nahversorgungsfunktion von 
Lebensmittelmärkten nicht schlagartig hinter einer „roten Lin ie“ endet, sondern die Qualität der fußläufigen Nahversorgung mi t 
zunehmender Entfernung zum nächsten Lebensmittelmarkt sukzessive abnim mt. In Siedlungsgebieten deutlich jenseits der 
dargestellten Nahbereiche ist somit die räumliche Nahversorgungssituation als nicht optimal zu bezeichnen.  
Im Zusammenhang mit den Drogeriefachmärkten wird aufgrund ihrer über den Nahbereich hinausgehenden Versorgungsfunktion 
(= weitmaschigeres Angebotsnetz im Vergleich zu den strukturprägenden Lebensmittelmärkten) auf die Darstellung von Gehzeit-
isochronen verzichtet. 
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über das Grundgerüst der derzeitigen räumlichen Nahversorgungsstruktur i n 
Münster. Die Abbildung verdeutlicht, dass nach wie vor eine nahezu flächendeckende räumliche Nahversorgung durch die 
strukturprägenden Lebensmittelmärkte gewährleistet wird. Allerd ings ist einschränkend festzustellen, dass sich sowohl im 
Kernsiedlungsbereich (insbesondere im Stadtteil Rumphorst) als au ch in den Außenstadtteilen (u. a. Sentrup, Gremmendorf, 
Gelmer, Angelmodde, Nienberge-Häger) Wohnsiedlungsbereiche mit  einer defizitären fußläufigen Nahversorgung identifizieren 
lassen. Diese Einordnung deckt sich ebenfalls mit den Ergebnissen d er Online-Befragung. Demzufolge bestehen in Münster 
gewisse Potenziale zur stadtteilbezogenen Optimierung der räumlichen Nahversorgung. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, 
dass es nach wie vor konzeptionelle und städtebauliche Zie lstellung ist, die Nahversorgungssituation gezielt zu verbessern (u . a. 
weiterhin Ausweisung von Nahversorgungslagen in Rumphorst und Se ntrup). Gleichzeitig ist anzumerken, dass insbesondere in 
den einwohnerschwachen Stadtteilen wie Nienberge-Häger od er Angelmodde-Dorf die Ansiedlung eines standardisierten 
Lebensmittelmarktes aufgrund der geringen Kaufkraftpotenziale auch zukünftig nicht realistisch ist und demnach die Versorgung 
auch weiterhin über Angebote in den umliegenden Stadtteilen erfolgt.

129 
Abbildung 23: Räumliche Nahversorgungssituation in Münster (fußläufig) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Betriebe/Verkaufsfläche: Bestandserhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter 
ODbL.

130 
Darüber hinaus ist – wie bereits im EHZK Münster 2018 erfolgt – auf die besondere Bedeutung des Verkehrsmittels Fahrrad für 
den Versorgungseinkauf in Münster hinzuweisen. Um die räumliche E rreichbarkeit der Nahversorgungsangebote unter Berück-
sichtigung des Verkehrsmittels Fahrrad zu verdeutlichen, werden  die Nahbereiche der relevanten Lebensmittelmärkte mit einer  
Isochrone von 2.000 m 42 um die Angebotsstandorte herum gekennzeichnet. Somit sind die  zuvor getroffenen Aussagen zu den 
Defiziten in der räumlichen Nahversorgung zu relativieren, da si ch die jeweiligen Nahbereiche der Lebensmittelmärkte bei  
Nutzung des Fahrrades entsprechend erhöhen (siehe nachfolgende Abbildung). 
Abbildung 24: Räumliche Nahversorgungssituation in Münster (unter Berücksich tigung des Versorgungseinkaufs mit dem Rad) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Betriebe/Verkaufsfläche: Bestandserhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter 
ODbL. 
 
42  Vgl. Einzelhandelserlass NRW 2021, wonach u nter Berücksichtigung einer „normalen“ Fahrradgeschwindigkeit eine Entfernung zum Nahversorgungsstandort 
von etwa 2 bis 2,5 km herangezogen werden kann.

131 
Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel in den Stadtbezirken/Teilbereichen43  
Die quantitative Verkaufsflächenausstattung je Einwohner in der Waren gruppe Nahrungs- und Genussmittel in den einzelnen 
Stadtbezirken/Teilbereichen Münsters stellt sich auch im Nachgang des EHZK Münster 2018 sehr unterschiedlich dar (siehe nach-
folgende Abbildung). 
 
Tabelle 19: Verkaufsfläche Nahrungs- und Genussmittel je Einwohner in den S tadtbezirken/Teilbereichen (in m²) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, EHZK Münster 2018. 
 
Im Stadtbezirk/Teilbereich Altstadt (rd. 0,85 m² VKF/EW) liegt die Verkau fsflächenausstattung je Einwohner weiterhin deutlich 
über dem Münsteraner Durchschnittswert sowie dem bundes deutschen Durchschnitt. Auch in den Stadtbezirken/Teilber eichen 
Münster-Hiltrup (rd. 0,48 m² VKF/EW) und Mitte-Süd (rd. 0,47 m² VKF/EW ) liegt die Verkaufsflächenausstattung nach wie vor 
über dem gesamtstädtischen und bundesdeutschen Durchschnitt. Im Stadtbezirk/Teilbereich Münster-Südost ist im Vergleich zum 
Datenstand aus dem Jahr 2015 eine Reduzierung der Verkaufsflächenausstattu ng auf rd. rd. 0,41 m² VKF/EW) zu verzeichnen, 
wobei der Wert hier immer noch auf dem Niveau des Bundesdurchschnitts li egt. Die Verkaufsflächenausstattung in den Stadtbe-
zirken/Teilbereichen Mitte-Nordost (rd. 0,39 m² VKF/EW), Innenstadt ring (rd. 0,38 m² VKF/EW), Münster-Nord (rd. 0,33 m² 
VKF/EW), Mitte-West (rd. 0,31 m² VKF/EW) und Münster-Ost (rd. 0,30 m² VKF/EW)  fällt dagegen weiterhin (leicht) unterbundes-
durchschnittlich aus. Dabei zeigt sich in den Stadtbezi rken/Teilbereichen Innenstadtring, Mitte-Nordost und Mün ster-Nord im 
zeitlichen Verlauf allerdings eine positive Entwicklung, die aus der zwischenzeitlichen Umsetzung entsprechender Nahversor-
gungsvorhaben resultiert. 
 
 
 
43  Bei der Verwendung der Bezeichnung „ aus neun Stadtbezirken/Teilbereichen “ handelt es sich um von Stadt + Handel gewählte bzw. bestimmte  
Bereiche, wobei der Stadtbezirk Mitte in vier Teilbereiche untergliedert wurde, die anderen fünf Stadtbezirke jedoch unverändert bleiben.

132 
7.3 NAHVERSORGUNGSSTRUKTUREN IN DEN AUßENSTADTTEILEN (FOKUS: NAHRUNGS- 
UND GENUSSMITTEL) 
Im Folgenden werden die Ausstattungskennziffern in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel sowie die räumliche Nahver-
sorgungsstruktur für die Außenstadtteile Münsters (anhand der statistischen Nummern) überblicksartig dargestellt. Dabei werden 
vor dem Hintergrund einer gezielten und nachfragegerechten Weiterentwicklung der Nahversorgung in den Außenstadtteilen die 
Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2032, die geplanten Wohnbauentwicklungsmaßnahmen gemäß Bauland-
programm 2024 – 2032 sowie die in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben in Münster in der Darstellung berücksichtigt. 
Die daraus abgeleiteten Bewertungen auf Stadtteilebene sind a ls strategische Einschätzungen der jeweiligen Perspektiven in der 
Nahversorgung zu verstehen.

133 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Gievenbeck (Stadtbezirk West) 
Im Stadtteil Gievenbeck wird aktuell als auch perspektivisch (unte r Berücksichtigung der geplanten Wohnbauentwicklungsmaß-
nahmen am Standort der ehemaligen Oxford-Kaserne) eine nahezu flächen deckende fußläufige Nahversorgung bereitgestellt. 
Auch die qualitative Nahversorgung ist angesichts der bestehenden strukturprägenden Lebensmittelanbieter als positiv zu bewer-
ten. Diese wird sich aufgrund der geplanten Neuansiedlungen (Lebe nsmittelvollsortimenter, Lebensmitteldiscounter, Drogerie-
fachmarkt) im Zuge der geplanten Quartiersentwicklung an der Ste infurter Straße (MMQ1) nochmals deutlich verbessern. Dies 
gilt ebenso für die quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel, wonach im Stadtteil über die 
konkret geplanten Entwicklungen hinaus keine wesentlichen Handlu ngsbedarfe zum Ausbau der Nahversorgungsstrukturen  
bestehen.  
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
21.701 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
26.134 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 8.600 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 13.500 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,40 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,51 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 2x Lebensmittelvollsortimenter 
2x Lebensmitteldiscounter 
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

134 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Sentrup (Stadtbezirk West) 
Im Stadtteil Sentrup befinden sich auch im Nachgang des EHZK Mün ster 2018 keine strukturprägenden Lebensmittelanbieter. 
Somit bestehen sowohl in der räumlichen als auch in der quan titativen und qualitativen Nahversorgung weiterhin erheblich e 
Handlungsbedarfe im Stadtteil. Diesem stadtteilspezifischen Entwic klungsbedarf wird neben der Ausweisung der bereits beste-
henden Nahversorgungslage Sentrup – Von-Esmarch-Straße auch durch das bereits abgeschlossene Bauleitp lanverfahren sowie 
der damit einhergehenden Festlegung der neuen Nahversorgungslage Sentrup – Coesfelder Kreuz gezielt Rechnung getragen. Der 
Norden von Sentrup wird darüber hinaus durch das geplante neue Stadtteilzentrum im Zusammenhang mit der Entwicklung des 
neuen urbanen Quartiers an der Steinfurter Straße profitieren und räumlich mitversorgt werden. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
8.369 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
8.093 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 200 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 1.600 m² 
(rd. 2.600 m²)** 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,03 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,19 m² 
(rd. 0,31 m²)** 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 Derzeit keine strukturprägenden Nahversorger vorhanden  
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvo rhaben gemäß Stadt Münster 2024; 
**inkl. der städtebaulich nach wie vor angestrebten Nahversorgungsentwick lung an der Nahversorgungslage Sentrup – Von Esmarch-Straße (ehem. Wartburg-
schule).

135 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Mecklenbeck (Stadtbezirk West) 
Im Stadtteil Mecklenbeck ist der Großteil der Wohnsiedlungsge biete fußläufig nahversorgt. Nur im westlichen Randbereich sin d 
Siedlungsbereiche auszumachen, in denen eine fußläufige Nahversorgung aktuell nicht gegeben ist. Es ist davon auszugehen, dass 
die fußläufig unterversorgten Siedlungsbereiche insbesondere durch die bestehenden Nahversorgungsstrukturen im Stadtteil mit-
versorgt werden. Der Betriebstypenmix im Stadtteil ist nach w ie vor als ausgewogen zu bewerten. Die quantitative Verkaufs-
flächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel liegt aufgrund der deutlich positiven Einwohnerentwicklung im Nach-
gang des EHZK Münster 2018 unter dem bundesdeutschen Durchschnitt . In diesem Zusammenhang besteht ein gewisser Hand-
lungsbedarf zur Bereitstellung einer auf die aktuellen und künftigen Bedarfe ausgerichtete Nahversorgungsstruktur.  
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
10.797 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
10.643 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 3.500 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 3.500 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,32 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,33 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 2x Lebensmittelvollsortimenter 
2x Lebensmitteldiscounter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

136 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Albachten (Stadtbezirk West) 
Analog zu den Analysen gemäß EHZK Münster 2018 wird in Albachten au fgrund einer Versorgungslücke im Süden des Stadtteils 
auch gegenwärtig keine flächendeckende fußläufige Nahversorgung bere itgestellt. Zudem besteht im Stadtteil aktuell als auch 
zukünftig (insbesondere unter Berücksichtigung der geplanten W ohnbauentwicklungsmaßnahme44) eine deutlich unterdurch-
schnittliche quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel. Der Betriebstypenmix ist durch das 
Vorhandensein eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Lebe nsmitteldiscounters im Stadtteilzentrum Albachten nach wie  
vor als positiv einzuordnen. Demnach besteht ein Handlungsbedarf weiterhin im Kontext der defizitären quantitativen und räum-
lichen Nahversorgung im Stadtteil. Dabei soll an der Zielstellung festgehalten werden, vor dem Hintergrund der geplanten Wohn-
gebietsentwicklungen und der damit einhergehenden Bevölkerungsz unahme nach Möglichkeit einen zusätzlichen strukturprä-
genden Lebensmittelmarkt an einem versorgungsstrukturell sinnvollen Standort im Süden des Stadtteils zu etablieren, sofern sich 
dieser städtebaulich und raumordnerisch verträglich darstellt . Darüber hinaus gilt es, die bestehende Versorgungsfunktion des  
ZVB langfristig zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.  
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
6.568 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
8.159 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 2.000 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 2.000 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,30 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,25 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 1x Lebensmittelvollsortimenter 
1x Lebensmitteldiscounter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024. 
  
 
44  Weitere Informationen zur Zukunftswerkstatt Albachten und die daraus folgenden E ntwicklungen finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/session-
net/sessionnetbi/getfile.php?id=454703&type=do.

137 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Roxel (Stadtbezirk West) 
Im Stadtteil Roxel besteht sowohl aktuell als auch künftig eine  angemessene räumliche und qualitative Nahversorgung. Die  
quantitative Nahversorgung ist gegenwärtig als nur leicht unterdu rchschnittlich einzuordnen. Dabei gilt es jedoch relativiere nd 
den außerhalb der Wohnsiedlungsstrukturen des Stadtteils gele genen, fußläufig nur sehr eingeschränkt erreichbaren Lebens- 
mittelvollsortimenter im Gewerbegebiet Nottulner Landweg zu würdigen. Umso mehr ist nach wie vor eine Sicherung und  
Stärkung der strukturprägenden Lebensmittelbetriebe im zentralen Versorgungsbereich anzustreben. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
9.392 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
8.853 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 3.800 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 3.800 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,40 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,43 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 2x Lebensmittelvollsortimenter 
1x Lebensmitteldiscounter 
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

138 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Nienberge (Stadtbezirk West) 
Im Stadtteil Nienberge 45 wird durch die angesiedelten strukturprägenden Lebensmittelvo llsortimenter eine gute räumliche  
Nahversorgung gewährleistet – ausgenommen der Ortsteil Nienberge-Häger, der über keine Lebe nsmittelmärkte verfügt. Die 
quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmitte l stellt sich gegenwärtig noch als deutlich unter-
durchschnittlich dar. Ebenso ist der Betriebstypenmix aufgru nd des Fehlens eines Lebensmitteldiscounters derzeit als ein ge-
schränkt zu bewerten. Diesbezüglich ist jedoch auf ein derzeit konkret geplantes Nahversorgungsvorhaben (Neuansiedlung eines 
Lebensmitteldiscounters im ZVB Stadtteilzentrum Nienberge) sowie  ein in Überlegung befindliches Nahversorgungsvorhaben  
(avisierte Erweiterung des Edeka-Marktes an der bestehenden Nahversorgungslage) zu verweisen, wodurch die quantitative und 
qualitative Nahversorgungssituation im Stadtteil deutlich optimie rt wird. Im Sinne einer bedarfsgerechten Nahversorgungsent-
wicklung ohne negative Auswirkungen auf ZVB und die integrierte Nahversorgung sind die avisierten Planvorhaben dezidiert hin-
sichtlich der städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit zu überprüfen. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
6.979 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
7.834 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 1.600 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 3.400 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,23 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,43 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 2x Lebensmittelvollsortimenter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024. 
  
 
45  Weitere Informationen zur Stadtteilentwicklung Nienberge finden Sie unter: https://www.s tadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/ 
vo0050.php?__kvonr=2004046410.

139 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Coerde (Stadtbezirk Nord)  
Im Stadtteil Coerde 46 besteht unter Berücksichtigung der Neuansiedlung eines Lebensmi tteldiscounters an der Nahversorgungs-
lage Coerde – Kiesekampweg (bereits in der Bestandssituation berücksichtigt) ei ne nahezu flächendeckende fußläufige Nahver-
sorgung. Der Betriebstypenmix stellt sich aufgrund des Vorhandenseins zweier Lebensmitteldiscounter sowie eines Lebensmittel-
supermarktes als ausgewogen dar und ist demnach analog zum EHZK Münster  2018 als positiv zu bewerten. Die quantitative 
Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel wird sich durch die zuvor genannte Nahversorgungsentwick-
lung bereits kurzfristig verbessern. Handlungsbedarfe ergeben  sich sodann im Wesentlichen in einer langfristigen Sicher ung der 
stadtteilspezifischen Nahversorgungssituation. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
11.101 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
11.631 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 4.000 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 5.000 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,36 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,43 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 1x Lebensmittelvollsortimenter 
2x Lebensmitteldiscounter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024. 
 
 
  
 
46  Weitere Information zum integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Coerde finden Sie unt er: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/get-
file.php?id=462078&type=do.

140 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Kinderhaus-Ost/West (Stadtbezirk Nord) 
In den Stadtteilen Kinderhaus-Ost und Kinderhaus-West wi rd eine nahezu flächendeckende fußläufige Nahversorgung bereitge-
stellt. Der Betriebstypenmix im Stadtteil ist nach wie vor als angemessen zu bewerten. Die quantitative Verkaufsflächenaus- 
stattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ist dagegen sowohl gegenwärtig als auch perspektivisch als unterdurchschnittlich 
einzuordnen.  Angesichts dessen gilt es auch künftig, die bestehenden Lebensmittelmärkte – dabei insbesondere in den zentralen 
Versorgungsbereichen – zu sichern und gemäß ihrer Versorgungsfunktion bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
16.277 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
15.671 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 5.400 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 5.400 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,33 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,34 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 4x Lebensmittelvollsortimenter 
2x Lebensmitteldiscounter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

141 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Sprakel (Stadtbezirk Nord) 
Im Stadtteil Sprakel besteht durch den Lebensmittelvollsortiment er EDEKA eine flächendeckende fußläufige Nahversorgung.  
Allerdings sind im Stadtteil auch im Nachgang des EHZK Münster 2018 Defizite in der quantitativen und qualitativen Nah- 
versorgung auszumachen, auch da der EDEKA-Markt nicht mehr vol lumfänglich marktgängig aufgestellt ist. Demnach erscheint 
auch vor dem Hintergrund des signifikanten Einwohnerzuwachses ei ne gezielte und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der  
Nahversorgung weiterhin empfehlenswert. Zur konzeptionellen Mögl ichkeit einer Optimierung der Nahversorgung wird mit der 
Nahversorgungslage Sprakel (zuvor Nahversorgungszentrum; siehe Kapitel 6.1) weiterhin ein Positivstandort für den Lebensmit-
teleinzelhandel ausgewiesen, den es funktionsgerecht weiterzuentwickeln gilt.  
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
3.653 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
4.000 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 700 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 1.200 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,19 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,30 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 1x Lebensmittelvollsortimenter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

142 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Mauritz-Ost (Stadtbezirk Ost) 
Im Stadtteil Mauritz-Ost besteht weiterhin eine angemessene r äumliche Nahversorgung. Der Betriebstypenmix stellt sich ange-
sichts der bestehenden strukturprägenden Lebensmittelmärkte nach  wie vor als ausgewogen dar. Die quantitative Verkaufs- 
flächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ist aktuell als unterdurchschnittlich einzuordnen. Im Rahmen eines 
beabsichtigten Nahversorgungsvorhabens (Neubau inkl. Erweiterun g des Edeka-Marktes am Pleistermühlenweg) besteht jedoch 
die Möglichkeit zur Verbesserung der quantitativen Nahversorgung i m Stadtteil. Darüber hinaus ist Zielstellung, die bestehend e 
Versorgungsfunktion im Stadtteil langfristig zu sichern und – sofern flächenseitig möglich sowie städtebaulich und landesplan e-
risch verträglich – fortzuentwickeln. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
11.530 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
11.632 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 3.300 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 3.700 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,29 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,32 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 2x Lebensmittelvollsortimenter 
1x Lebensmitteldiscounter 
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

143 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Gelmer-Dyckburg (Stadtbezirk Ost) 
Im Stadtteil Gelmer-Dyckburg sind mit Ausnahme eines Getränkemarktes, der allerdings fernab der eigentlichen Siedlungslage im 
Gewerbegebiet An der Kleimannbrücke verortet ist, nach wie vor keine strukturprägenden Lebensmittelmärkte angesiedelt. Einen 
gewissen Beitrag für die örtliche Nahversorgung leistet daher we iterhin eingeschränkt der kleinteilig strukturierte Frisch emarkt 
Gelmer, der sich mit seinem Sortiment auf die Grundbedarfe der lokalen Bevölkerung eingestellt hat. Aufgrund der vorhandenen 
Siedlungsstruktur (Kernort von Gelmer mit rd. 1.500 Einwohnern so wie weitere, vom Kernort abgesetzte Siedlungsbereiche/ 
Bauernschaften) erscheint die Ansiedlung eines standardisierten  Lebensmittelmarktes in marktgängiger Größenordnung auch  
zukünftig kaum realistisch. Gleichzeitig ist zu betonen, dass eine entsprechende Nahversorgungsentwicklung nicht dem vorliegen-
den Konzept entgegensteht, sofern das Planvorhaben an einen städtebaulich sinnvollen Standort verortet sowie standortgerecht 
dimensioniert ist sowie landesplanerische Vorgaben dem nicht entgegenstehen (im Einzelfall zu prüfen).  
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
4.025 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
3.770 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 1.200 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 1.200 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,30 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,32 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

144 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Handorf (Stadtbezirk Ost) 
Im Stadtteil Handorf47 zeigt sich insbesondere bezogen auf die aktuell deutlich unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung 
(rd. 0,32 m² VKF NuG/EW), die im Zuge der umfangreichen stadtteilspezifischen  Wohnbauentwicklungsmaßnahmen nochmals 
intensiviert wird (perspektivisch rd. 0,27 m² VKF NuG/EW bezogen auf di e aktuellen Einzelhandels-Bestandssituation), ein 
Handlungsbedarf zur Optimierung der Nahversorgungsausstattung. Vor d iesem Hintergrund ist es städtebauliche/versorgungs-
strukturelle Zielstellung der Stadt Münster, eine auf die künftigen Bedarfe ausgerichtete Nahversorgung im Stadtteil Han dorf 
bereitzustellen. Diesbezüglich sollen die derzeit bestehend en Nahversorgungsstrukturen (EDEKA-Markt im ZVB Stadtteilzentrum 
Handorf sowie LIDL-Markt an der Nahversorgungslage Handorf-Dorbaum – Dorbaumstraße) durch einen strukturprägenden 
Lebensmittelmarkt bedarfs- bzw. funktionsgerecht ergänzt werden. Dieses städtebauliche/versorgungsstrukturelle Ziel wird mit 
der Neuausweisung der Nahversorgungslage Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße konzeptionell unterstrichen. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
8.151 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
8.818 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 2.600 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 3.600 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,32 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,41 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 1x Lebensmittelvollsortimenter 
1x Lebensmitteldiscounter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024. 
  
 
47  Weitere Informationen zum Stadtteilentwicklungskonzept Handorf finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muens-
ter/61_stadtplanung/pdf/Stadtteile/handorf_bericht_2022-02-19.pdf.

145 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Gremmendorf-Ost/West (Stadtbezirk Südost) 
Im Stadtteil Gremmendorf (Ost und West) ist nach wie vor keine fläc hendeckende Nahversorgung gegeben. Demnach lässt sich 
im nordöstlichen Siedlungsbereich, der mehr als 2.000 Menschen umfasst, weiterhin ein Defizit in der fußläufigen Nahversorgung 
identifizieren. Die quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereic h Nahrungs- und Genussmittel ist als deutlich überdurch-
schnittlich einzustufen. Allerdings ist diese Angebotssituation maßgeblich auf das Vorhandensein des SB-Warenhauses Marktkauf 
mit einem umfassenden Lebensmittelangebot zurückzuführen, welches sich  aufgrund der Lage im Gewerbegebiet Loddenheide 
jedoch nahezu ausschließlich an die autoorientierte Kundschaft richtet. Mit der avisierten Realisierung mehrerer Nahversorgungs-
vorhaben (geplante Entwicklung des neuen Stadtteilzentrums Gre mmendorf innerhalb des neuen York-Quartiers, zudem Nach-
nutzung des ALDI Nord-Marktes am Albersloher Weg durch einen Bio fachmarkt) wird sich die Nahversorgungssituation in Bezug 
auf das städtebaulich integrierte Angebot im Stadtteil perspektivisch deutlich verbessern. Angesichts dieser Entwicklungsperspek-
tive erscheint die Ansiedlung eines zusätzlichen Lebensmittelmarktes im Nordosten des Stadtteils zur Schließung der dort vorhan-
denen räumlichen Versorgungslücke weniger drängend. Es ist anzu nehmen, dass der fußläufig unterversorgte Siedlungsbereich 
vorrangig durch die (perspektivisch) bestehenden Lebensmittelmärkte im Stadtteil mitversorgt wird.  
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
13.375 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
17.141 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 6.600 m²* Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)** 
rd. 11.200 m²* 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,49 m²* 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)** 
rd. 0,65 m²* 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 1x Lebensmittelvollsortimenter 
zudem Nachnutzung des ehem. ALDI Nord-Standortes am Albersloher Weg durch einen Biofachmarkt* 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * Nachnutzung des ehem. ALDI Nord-Standortes am Albersloher Weg (nunmehr Verlagerung auf den ehemaligen Standort 
des REWE-Marktes (Kaufpark) im Stadtteil Angelmodde) durch einen Biofachmarkt bei g leichbleibender Gesamtverkaufsfläche; die Verlagerung des ALDI-Nord-
Marktes ist aufgrund des zeitlichen Versatzes zur Bestandserhebung Stadt + Handel 08-10/2024 kartografisch nicht berücksichtigt; ** unter Berücksichtigung der 
konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

146 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Angelmodde (Stadtbezirk Südost) 
Für den Stadtteil Angelmodde48 ist analog zum EHZK Münster 2018 weiterhin ein Defizit bezüglich der fußläufigen Nahversorgung 
festzustellen (hierbei: Angelmodde-Dorf). Die fußläufige Nahver sorgung wird derzeit insbesondere durch den Lebensmittelvoll -
sortimenter K+K am Standort Am Schütthook und den Lebensmitte ldiscounter ALDI Nord am Albersloher Weg gewährleistet.  
Angesichts ihrer Lage ist den beiden Lebensmittelmärkten – bezogen auf den Stadtteil Angelmodde – im Wesentlichen ein Beitrag 
für die fußläufige Nahversorgung in Angelmodde-West und Angelmodde-Waldsiedlung zuzuschreiben (der ALDI Nord-Markt über-
nimmt aufgrund der Lage im Grenzbereich zudem eine Nahversorgungsfu nktion für den Stadtteil Gremmendorf-Ost/West).  
Darüber hinaus wird auch die geplante Wohngebietsentwicklung im südlichen Bereich von Angelmodde-Waldsiedlung nicht voll-
ständig im fußläufig erreichbaren Versorgungsbereich eines struk turprägenden Lebensmittelmarktes liegen. Daraus lässt sich  
jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf ableiten, da anzuneh men ist, dass das in Bau befindliche Wohnbaugebiet vorrangig 
durch den nördlich gelegenen Lebensmittelsupermarkt fußläufig mitversorgt wird.  
Neben der differenten Ausgangslage in Bezug auf die räumliche Nahver sorgung bestehen im Stadtteil zudem sowohl aktuell als 
auch künftig deutliche Defizite hinsichtlich der quantitat iven und qualitativen Nahversorgung.  In diesem Kontext ist zunächst 
darauf hinzuweisen, dass sich mit der nunmehr erfolgten klein räumigen Verlagerung des ALDI-Nord-Marktes (inkl. Neubau und 
Verkaufsflächenerweiterung) auf den ehemals bestehenden Standort de s REWE-Marktes (Kaufpark) am Albersloher Weg die 
quantitative und qualitative Nahversorgungsausstattung bezogen auf den Stadtteil als leicht verbessert darstellt (Hinweis: im Zuge 
der Verlagerung ist der ALDI Nord-Markt räumlich betrachtet nu nmehr dem Stadtteil Angelmodde zuzuordnen (zuvor: Stadttei l 
Gremmendorf-Ost/West), wodurch die stadtteilspezifische Verkaufsflächenausstattung je Einwohner im Sortimentsbereich Nah-
rungs- und Genussmittel von 0,10 m² auf rd. 0,20 m² ansteigt). Dennoch er scheint auch vor dem Hintergrund des Einwohnerzu-
wachses eine gezielte und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Nahversorgung weiterhin empfehlenswert. Dabei stellt insbe-
sondere die Ansiedlung eines marktgängigen Lebensmittelmarktes in An gelmodde-Dorf angesichts der eingeschränkten Mantel-
bevölkerung (rd. 1.800 Einwohner), der Standortanforderungen des standardisierten Lebensmitteleinzelhandels (v. a. Einwohner-
potenzial im Einzugsgebiet) und der Wettbewerbsstrukturen (insbesondere in Wolbeck-Mitte) allerdings eine besondere Heraus-
forderung dar.  
In diesem Zusammenhang wurde dezidiert das Szenario einer Verlagerun g des im Einmündungsbereich Loddenweg/Osttor  
empfohlenen Stadtteilzentrums Hiltrup-Ost – Osttor (s. Kapitel 6.4) nach Osten in das neue Baugebiet nördli ch der Straße Osttor 
(zwischen Am Herzkamp und Pfarrer-Ensink-Weg) geprüft. Dabei ist mit  Bezug auf die Nahversorgung in Angelmodde festzuhal-
ten, dass ein derart nach Osten verlagertes Stadtteilzentrum nur für sehr untergeordnete Teile der Bevölkerung im Orts teil  
Angelmodde-Waldsiedlung (inkl. des neuen Baugebiets südlich de r Hiltruper Straße) fußläufig zu erreichen wäre. Der unter - 
versorgte Ortsteil Angelmodde-Dorf kann davon aufgrund der großen Entfernung nicht profitieren. Damit würde für den Stadtteil 
Angelmodde insgesamt keine signifikante Verbesserung der räumlichen Nahversorgungssituation durch eine Verlagerung des 
Stadtteilzentrums Hiltrup-Ost – Osttor in das neue Baugebiet nördlich der Straße Osttor eintreten. Gleichzeitig würde die geprüfte 
Verlagerung des Stadtteilzentrums zu einer Wettbewerbsverschärfung für den K+K-Markt in Angelmodde führen. In der  
Zusammenführung wird empfohlen, an der Etablierung des Stadtte ilzentrums im zentralen Bereich des Stadtteils Hiltrup-Ost  
(zwischen Netto Marken-Discount bis hin zum Einmündungsbereich Loddenweg/Osttor entlang der Straße Osttor) festzuhalten, 
auch da die zentrale Lage eine gute Erreichbarkeit für die u mliegenden Wohnsiedlungsbereiche ermöglicht (der Prüfstandort  im 
östlichen Bereich des Stadtteils weist eine deutlich geringere Mantelbevölkerung (Differenz rd. 2.200 EW) im direkten Umfeld auf) 
und der bestehende Einzelhandelsbesatz im Bereich bisheri gen Nahversorgungslage an der Straße Osttor in den zentralen  
Versorgungsbereich integriert werden kann. 
Auch die Ansiedlung eines marktgängigen Lebensmittelmarktes im Kreuzu ngsbereich von Albersloher Weg, Osttor und Hiltruper 
Straße wird im Konzeptentwurf nicht aufgegriffen, da ein solcher Markt voraussichtlich die Ausweisung des neu geplanten Stadt-
teilzentrums in Hiltrup-Ost und die bestehende Nahversorgungsl age Am Schütthook beeinträchtigen würde und im Übrigen als 
nicht-integrierter Standort derzeit nicht umsetzungsfähig wär e. Zudem würde sich ein solcher Marktstandort auch nich t positiv 
auf die fußläufige Nahversorgung von Angelmodde-Dorf auswirken können.  
 
48  Weitere Informationen zum Stadtteilentwicklungskonzept Angelmodde finden Sie unt er: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-mu-
enster/61_stadtplanung/pdf/Stadtteile/angelmodde_stadtteilentwicklungskonzept_abschlussbericht.pdf.

147 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
8.818 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
10.152 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 1.800 m²* Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)** 
rd. 1.800 m²* 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,20 m²* 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)** 
rd. 0,18 m²* 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 1x Lebensmittelvollsortimenter 
1x Lebensmitteldiscounter* 
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * inkl. der im Nachgang der Bestandserhebung erfolgten Verlagerung des ALDI-Nord-Marktes am Albersloher Weg auf 
den ehemals bestehenden Standort des REWE-Marktes (Kaufpark), damit einhergehend ist der ALDI Nord-Markt räumlich betrachtet nunmehr dem Stadtteil Angel-
modde zuzuordnen (zuvor: Stadtteil Gremmendorf-Ost/West); die Verlagerung des ALDI-Nord-Marktes ist aufgrund des zeitlichen Versatzes zur  Bestandserhebung 
Stadt + Handel 08-10/2024 kartografisch nicht berücksichtigt; ** unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt 
Münster 2024.

148 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Wolbeck (Stadtbezirk Südost) 
Im Stadtteil Wolbeck wird weiterhin eine überwiegend flächendeckende fußläufige Nahversorgung bereitgestellt. Die quantitative 
Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel präsenti ert sich gegenwärtig wie auch perspektivisch als 
überdurchschnittlich. Auch der Betriebstypenmix kann analog zum EHZK Münster 2018 als ausgewogen bewertet werden. Somit 
ergeben sich über die langfristige Sicherung der bestehend en Nahversorgungsstrukturen hinaus keine weiteren wesentlichen 
Handlungsbedarfe. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
10.724 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
11.105 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 5.800 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 5.800 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,54 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,52 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 2x Lebensmittelvollsortimenter 
2x Lebensmitteldiscounter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der in Planung befindlichen Nahversorgungs vorhaben (Angabe als überschlägige Gesamtver-
kaufsfläche).

149 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Berg Fidel (Stadtbezirk Hiltrup) 
Im Stadtteil Berg Fidel 49 wird die fußläufige Nahversorgung weiterhin vorrangig durch d en im Zentrum gelegenen Lebensmittel-
markt (nah & frisch) sichergestellt. Dagegen leisten die Lebensmitteld iscounter im Nordenosten des Stadtteils aufgrund ihrer  
städtebaulich bedingt integrierten Lage nur einen eingeschränkten Beitrag zur fußläufigen Nahversorgung und richten ihr Angebot 
vielmehr an Autokunden. Auch der strukturprägende Getränkemarkt  im Bereich der Hammer Straße liegt an einem autokun-
denorientierten Standort. Demzufolge sind die Angaben zur q uantitativen Nahversorgung in Berg Fidel entsprechend den Aus-
sagen im EHZK Münster 2018 zu relativieren, wonach ein Großteil d er Verkaufsflächen auch gegenwärtig nicht unmittelbar der 
fußläufigen Nahversorgung dient. Daher sind in erster Linie die Ver sorgungsfunktionen der siedlungsräumlich gut integrierten 
Standorte langfristig zu sichern und – wenn flächenseitig möglich – zu stärken. Gleichzeitig sind Entwicklungen, welche den  
zentralen Versorgungsbereiche bzw. die integrierte Nahversorgung im Stadtteil wesentlich negativ beeinträchtigen, zu vermeiden. 
Darüber hinaus ist – entsprechend den Zielen des EHZK Münster 2018 – eine Verlagerung der nicht bzw. nur bedingt integrierten 
strukturprägenden Lebensmittelanbieter in städtebaulich inte grierte Lagebereiche anzustreben, sofern sich geeignete Flächen -
potenziale ergeben sollten. 
 
  Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
5.863 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
5.805 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 4.200 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 4.200 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,72 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,72 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 
1x Lebensmittelvollsortimenter 
2x Lebensmitteldiscounter 
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024. 
 
49  Weitere Informationen zum Entwicklungskonzept Berg Fidel (noch in Bearbeitun g) finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/stadt-
teile/stadtteilentwicklungskonzept-berg-fidel.

150 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Hiltrup-Ost (Stadtbezirk Hiltrup) 
Im Stadtteil Hiltrup-Ost 50 wird analog zum EHZK Münster 2018 eine nahezu flächendeckende Nahve rsorgung durch die zwei  
bestehenden Lebensmittelmitteldiscounter bereitgestellt. Der Betriebstypenmix ist aufgrund des Fehlens eines Lebensmittelvoll-
sortimenters aktuell nicht als ausgewogen zu bewerten. Diesem derzeit bestehenden Defizit wird allerdings durch die geplan te 
Neuansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im neuen, geplanten Stadtteilzentrum Hiltup-Ost – Osttor perspektivisch  
entgegengewirkt. Hinsichtlich der quantitativen Verkaufsflächenausstattu ng im Bereich Nahrungs- und Genussmittel zeigt sich, 
dass der Stadtteil Hiltrup-Ost sowohl aktuell als auch vor dem Hintergrund der signifikanten Wohnbauentwicklungen persp ekti-
visch über eine deutlich unterdurchschnittliche quantitative Ausstattung verfügt. Vor diesem Hintergrund gilt es, die quantitative 
und qualitative Nahversorgung im Stadtteil Hiltrup-Ost weiter bedarfsgerecht zu optimieren. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
6.126 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
7.852 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 1.300 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 2.300 m² 
(rd. 4.900 m²)** 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,21 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,29 m² 
(rd. 0,62 m²)** 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 2x Lebensmittelvollsortimenter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024; ** 
Angabe einer Spannweite hinsichtlich der geplanten Verkaufsfläche, daher Berechnung der niedrigsten und höchsten Verkaufsflächenausstattung. 
  
 
50  Weitere Informationen zum Stadtteilentwicklungskonzept Hiltrup-Ost finden Sie unt er: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muens-
ter/61_stadtplanung/pdf/Stadtteile/stek_hiltrup-ost.pdf.

151 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Hiltrup-Mitte (Stadtbezirk Hiltrup) 
Im Stadtteil Hiltrup-Mitte besteht nach wie vor eine als positiv zu bewertende räumliche, quantitative und qualitative Nahversor-
gung. In diesem Kontext ist festzuhalten, dass sich die Lebensmittelmärkte EDEKA, ALDI Nord und LIDL im ZVB Stadtbereichszent-
rum Hiltrup-Mitte im Nachgang der Erstellung des EHZK Münster 2018 erweitert bzw. neu aufgestellt haben und somit die lebens-
mittelbezogene Nahversorgung im Stadtteil weiter gestärkt wurde. D emnach gilt es vorrangig, das Nahversorgungsangebot  
langfristig im Bestand zu sichern. Etwaige Verkaufsflächenentwicklungen  über den derzeitigen Stand hinaus sind angesichts der 
überdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung dezidiert auf di e absatzwirtschaftliche und städtebauliche sowie landes- 
planerische Konformität hin zu überprüfen.  
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
10.370 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
9.992 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 8.100 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 8.100 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,78 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,81 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 3x Lebensmittelvollsortimenter 
4x Lebensmitteldiscounter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

152 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Hiltrup-West (Stadtbezirk Hiltrup) 
Im Stadtteil Hiltrup-West wird durch die Lebensmittelmärkte im zentralen Versorgungsbereich eine nahezu flächendeckende fuß-
läufige Nahversorgung bereitgestellt. Die qualitative Nahversorgung (Bet riebstypenmix) ist durch das Vorhandensein eines Voll-
sortimenters und eines Lebensmitteldiscounters ebenfalls als p ositiv zu bewerten. Die Ausstattungskennziffern weisen hingegen 
sowohl aktuell als auch perspektivisch auf eine unterdurchschn ittliche quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nah-
rungs- und Genussmittel hin. Im Ergebnis gilt es primär weiterh in, die bestehenden Lebensmittelmärkte im zentralen Versor-
gungsbereich im Sinne der Zentrenstärkung zu sichern und gemäß ihrer Versorgungsfunktion weiterzuentwickeln. Erst nachrangig 
dazu ist eine Nahversorgungsentwicklung zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten Nahversorgung außerhalb der stadtteilspezi-
fischen Zentrenstruktur an einem städtebaulich sinnvollen Alternativstandort anzustreben (nur sofern ohne städtebauliche nega-
tive Auswirkungen und landesplanerisch konform).  
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
9.541 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
8.905 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 3.100 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 3.100 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,33 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,34 m² 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 1x Lebensmittelvollsortimenter 
1x Lebensmitteldiscounter 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.

153 
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Amelsbüren (Stadtbezirk Hiltrup) 
Im Stadtteil Amelsbüren 51 wird durch die bestehenden Lebensmittelmärkte weiterhin eine überwiegend flächendeckende 
Nahversorgung bereitgestellt. Durch die erfolgte Ansiedlung ei nes Lebensmitteldiscounters (als Nachfolgenutzung eines 
ehemaligen Lebensmittelvollsortimenters) ist der Betriebstypenmi x im Vergleich zum EHZK Münster 2018 nunmehr als 
ausgewogen zu bewerten. Die quantitative Verkaufsflächenausstattung im Ber eich Nahrungs- und Genussmittel stellt sich aller-
dings auch aktuell als deutlich unterdurchschnittlich dar. In diesem Kontext ergeben sich gewisse Handlungsbedarfe zur 
Optimierung der stadtteilspezifischen Nahversorgungssituation. Dab ei gilt es primär, das bestehende Nahversorgungszentrum 
Amelsbüren langfristig zu sichern und gemäß seiner Versorgungsfunktion weiterzuentwickeln (sofern unter Berücksichtigung der 
gegenwärtigen Flächenrestriktionen möglich). Etwaige Entwicklun gsbestrebungen außerhalb des ZVB sind allenfalls sekundär 
zulässig, sofern das Vorhaben standortgerecht dimensioniert ist , negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Grund-
versorgung vermieden werden sowie landesplanerische Vorgaben dem nicht entgegenstehen. 
 
  
Einwohner im Stadtteil  
(Stand: 12/2023) 
6.841 Einwohner im Stadtteil  
(Perspektive 2032) 
7.628 
Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel 
rd. 1.800 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und  
Genussmittel (perspektivisch)* 
rd. 1.800 m²** 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner 
rd. 0,26 m² 
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-  
und Genussmittel pro Einwohner  
(perspektivisch)* 
rd. 0,24 m²** 
    
Betriebstypenmix im Stadtteil 
 1x Lebensmittelvollsortimenter 
1x Lebensmitteldiscounter 
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt 
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt 
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvo rhaben gemäß Stadt Münster 2024;  
** geplante Wiedernutzung des ehem. K+K-Marktes durch Neuansiedlung des Netto-Marktes bei gleichbleibender Gesamtverkaufsfläche. 
 
51  Weitere Informationen zur Zukunftswerkstatt Amelsbüren finden Sie unter: https://www.s tadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/get-
file.php?id=423303&type=do.

154 
7.4 HANDLUNGSPRIORITÄTEN ZUR NAHVERSORGUNG IN MÜNSTER 
In Münster bestehen unter Berücksichtigung der signifikanten  Siedlungs- und Einwohnerentwicklung, des demographischen  
Wandels und der wachsenden Konsumansprüche gewisse Handlungsbedarfe zur langfristigen Sicherung und zielgerichteten  
Weiterentwicklung der Nahversorgungssituation. Da mit zunehmendem Ü berschreiten absatzwirtschaftlicher Entwicklungs- 
perspektiven gesamtstädtische oder kleinräumige Umsatzumverteilungen st ädtebaulich relevante Größenordnungen erreichen, 
die wiederum mit Betriebsschließungen und Trading-Down-Effekten einhergehen können, sollten die zukünftigen Ansiedlungsbe-
mühungen der Stadt Münster weiterhin einer nach Handlungsprioritäten abgestuften Strategie bestehen: 
1) Fokus der Nahversorgung auf die zentralen Versorgungsbereiche 
▪ Sicherung und Weiterentwicklung der jeweiligen Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche  
▪ Vermeidung von Funktionsverlusten, die durch Verkaufsflächenentwic klungen außerhalb der zentralen Versorgungs-
bereiche resultieren könnten 
▪ Verbesserung der Standortrahmenbedingungen vor allem bei aktuell nicht vollumfänglich marktgerechten Betrieben  
2) Nahversorgung an Nahversorgungslagen sowie an sonstigen städtebaulich integrierten Standorten sichern sowie im 
Sinne der Zukunftsfähigkeit ggf. bedarfs- bzw. funktionsgerecht fortentwickeln 
▪ Sicherung der standortspezifischen Versorgungsfunktion und damit ggf. verbundene bedarfs- bzw. funktionsgerechte 
Verkaufsflächenanpassung (Fokus: Lebensmittelsegment); für diese Empfehlungen  gilt zugleich das Nahversorgungs-
prüfschema (siehe Kapitel 7.5) 
▪ Neue Nahversorgungslagen müssen die konzeptionellen Kriterien erfüllen 
▪ Nahversorgungsvorhaben in den sonstigen städtebaulich integrierten  Lagen konzeptionell nur möglich, sofern diese 
eine versorgungsstrukturell sinnvolle sowie städtebaulich und  absatzwirtschaftlich verträgliche Ergänzung zu den be-
stehenden Nahversorgungsstrukturen in den zentralen Versorgungsbereichen und den Nahversorgungslagen darstellen 
(im Einzelfall zu prüfen) 
▪ Keine weitere Erhöhung der Standortattraktivität, sofern di ese wesentliche negative Beeinträchtigungen der ZVB zur 
Folge hat 
▪ In den kleineren Stadtteilen ohne ausreichende Mantelbevölkerung für marktgerechte Nahversorgungsangebote soll es 
konzeptionell nach wie vor möglich sein, eine stadtteilspezifisc h angepasste Nahversorgung über alternative Anbieter 
(z. B. Kleinflächenkonzepte, Hofläden) bereitzustellen 
▪ Verkaufsflächenentwicklungen ohne negative Auswirkungen auf die ZVB sowie die wohnortnahe Grundversorgung und 
sofern landesplanerisch und konzeptionell konform (mögliche Verkaufsflächenerweiterungen sind vorhabenbezogen zu 
prüfen) 
3) Keine Neuansiedlungen an den Sonderstandorten und in siedlungsstrukturell nicht integrierten Lagen sowie  
restriktiver Umgang mit Bestandserweiterungen 
▪ An den Sonderstandorten und in siedlungsstrukturell nicht integrierten Lagen Sicherung der bestehenden Versorgungs-
funktion; darüber hinaus keine Neuansiedlungen von Nahversorgungsbe trieben (Ausnahme: Tankstellenshops, Kioske 
oder Hofläden).  
▪ Im Rahmen des Bestandsschutzes können ausnahmsweise geringfügige VKF-Erweite rungen genehmigt werden, wenn 
diese für eine funktionsgerechte Weiternutzung des Bestandbetrieb es im Sinne der Erhaltung und zeitgemäßen  
Nutzung des Betriebes unbedingt notwendig sind und wenn hie rdurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler 
Versorgungsbereiche und der wohnortnahen Grundversorgung erfolg t sowie die Vorhabenplanung landesplanerisch 
konform ist. Analog zum EHZK Münster 2018 kann unter einer geringfügige n Verkaufsflächenerweiterung i. d. R. eine 
Erhöhung der Verkaufsfläche um bis zu 10 % verstanden werden. Eine ausdifferenzierte Begrenzung ist im begründeten 
Einzelfall unter Abwägung stadtentwicklungspolitischer, ausw irkungsbezogener, landesplanerischer, rechtlicher und 
betreiberseitiger Aspekte nach Einzelfallprüfung möglich. E ine mehrfache „geringfügige“ Erweiterung innerhalb eines 
kurzen Betrachtungszeitraums soll nicht möglich sein.

155 
Für diese Empfehlungen gelten die Steuerungsleitsätze (siehe Kap itel 11), die ein ausgewogenes Regularium zum Schutz und zur 
Entwicklung sowohl der zentralen Versorgungsbereiche als auch der wohnortnahen Versorgung in der Fläche beinhalten. Zudem 
wird empfohlen, die vorstehenden Handlungsprioritäten durch entsprechende bauleitplanerische Festsetzungen umzusetzen. 
7.5 STANDORTGERECHTE DIMENSIONIERUNG VON LEBENSMITTELMÄRKTEN 
Aufgrund der hohen Bedeutung von größeren Einzelhandelsbetr ieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten als Kunden-
magnet und für die Besucherfrequenz in den zentralen Versor gungsbereichen, sollen Einzelhandelsvorhaben mit einem  
nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment  vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen selbst gesichert und weiterent- 
wickelt werden. 
Nachgeordnet soll das integrierte Nahversorgungsangebot außerhalb d er zentralen Versorgungsbereiche (insbesondere an  
Nahversorgungslagen) gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickel t werden. Für diese Vorhaben 
außerhalb der zentralen  
Versorgungsbereiche ist im Rahmen künftiger Konformitätsprüfungen zum Einzelhandels-  und Zentrenkonzept das folgende  
Prüfschema anzuwenden (siehe nachfolgende Abbildung).  
Das Prüfschema dient der Ersteinschätzung von 
lebensmittelbezogenen Nahversorgungsvorhaben  (Ansiedlungen und 
Erweiterungen) mit einem nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment gemäß Sortimentsliste, das vorrangig auf die wohnortnahe 
Versorgung ausgerichtet ist und somit einen wesentlichen Teil d es zu erwartenden Umsatzes aus dem situativen Nahbereich 
abschöpft (somit Fokussierung auf die Ersteinordnung von klassischen  Lebensmittelvollsortimentern und Lebensmittel-
discountern).  
 
Abbildung 25: Prüfschema der Konzeptkongruenz bei der Ansiedlung ode r Erweiterung von Betrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsor-
timent 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Hinweis: Eine konzeptionelle Empfehlung erse tzt keine einzelfallbezogene Verträglichkeitsanalyse; * vgl. Einzelhandels erlass 
NRW 2021. 
Das Nahversorgungsprüfschema resultiert in einer Ampel. Eine „grüne Ampel“ zeigt eine positive Bewertung an, eine „rote Ampel“ 
hingegen eine negative Bewertung. Eine uneindeutige Bewertung wird durch eine „gelbe Ampel“ dargestellt, welche eine 
bedingte Eignung darstellt. Die Bewertungskriterien werden im Folgenden näher erläutert. 
Eine konzeptionelle Empfehlung 
ersetzt keine einzelfallbezogene Verträglichkeitsanalyse. 
Prüfroutine 1: Nahversorgungsrelevantes Vorhaben (Fokus: klassischer Lebensmitteleinzelhandel) 
Nahversorgungsvorhaben sind i. d. R. nur Ansiedlungen und Erweit erungen von Einzelhandelsbetrieben (nur klassischer Lebens-
mitteleinzelhandel), deren Verkaufsfläche mindestens zu 90 % aus nahver sorgungsrelevanten Sortimenten (gleichzeitig zentren-
relevant) besteht. 
Ist das zu prüfende Nahversorgungsvorhaben ein nahversorgungsrelevan tes Vorhaben, so kann mit Prüfroutine 2 fortgefahren 
werden. Ist das zu prüfende Nahversorgungsvorhaben nicht nahverso rgungsrelevant, erfolgt eine Prüfung als zentrenrelevantes

156 
oder nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevantes 52 Vorhaben unter Berücksichtigung der weiteren Zielvorgaben de s  
vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Zentren- und Standortkonzept, Steuerungsleitsätze). 
Prüfroutine 2: Standorttyp  
Für die Prüfroutine 2 erfolgt eine Bewertung des Standort typs, wobei nach Nahversorgungslagen und städtebaulich integrie rten 
Lagen unterschieden wird. Für die im Rahmen des Konzeptes bereits überprüften Standorte kann mit der Einstufung nach Kapitel 
7.1 fortgefahren werden. Diese sollte jedoch bei wesentlichen Verän derungen der Standortrahmenbedingungen im Umfeld des 
Planvorhabens nochmals überprüft werden. Darüber hinaus ist e s auch ohne Konzeptfortschreibung möglich, neue Nahversor-
gungslagen auszuweisen. Hierzu sind die genannten Kriterien für Nahversorgungslagen zu prüfen. 
Eine städtebauliche Integration liegt vor, wenn der Vorha benstandort im direkten räumlich-funktionalen Zusammenhang zu  
Gebieten mit Wohnbebauung steht bzw. idealerweise größtenteils v on Wohnbebauung umgeben ist. Darüber hinaus soll eine 
fußläufige Anbindung an die zugeordneten Wohnsiedlungsbereic he vorliegen (z. B. Fußwege, Querungshilfen über stark  
befahrene Straßen, keine städtebaulichen oder naturräumliche n Barrieren). Bei einer bauleitplanerisch gesicherten städtebau -
lichen Integration gilt diese Prüfroutine ebenfalls als erfüllt. 
Gegenüber einer städtebaulich integrierten Lage müssen für die Bew ertung als Nahversorgungslage zusätzlich die weiteren  
Kriterien für die Ausweisung einer Nahversorgungslage (siehe Kapite l 7.1) erfüllt sein. Gleichzeitig gilt es an dieser Stelle expliz it 
darauf hinzuweisen, dass Nahversorgungsvorhaben an den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen konzeptionell nur möglich 
sind, sofern diese eine versorgungsstrukturell sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Nahversorgungsstrukturen in den zentra-
len Versorgungsbereichen und an den Nahversorgungslagen darstellen (si ehe Kapitel 7.4 und 11). Diesen Sachverhalt gilt es im 
Einzelfall zu bewerten. So kann z. B. ein enger räumlicher Zusammen hang zu einem Nahversorger bzw. einem Nahversorgungs-
vorhaben in einem zentralen Versorgungsbereich oder an einer Nahversorgungslage aus versorgungsstruktureller und somit  
konzeptioneller Sicht ein Ausschlusskriterium für ein Nahversorgungsvorhaben an einer sonstigen städtebaulich integrierten Lage 
darstellen. 
Ein städtebaulich nicht integrierter Standort (z. B. Gewerbegeb ietslagen oder bei gänzlich fehlender umgebender Wohnbe- 
bauung) stellt ein Ausschlusskriterium dar. 
Im Falle eines Nahversorgungsvorhaben an einer Nahversorgungslage od er an einer sonstigen integrierten Lage kann mit  
Prüfroutine 3 fortgefahren werden. 
Prüfroutine 3: Standortgerechte Dimensionierung 
Ein wesentlicher Teil des zu erwartenden Vorhabenumsatzes sol l aus dem situativen Nahbereich abgeschöpft werden können. 
Die Höhe der konzeptionell angemessenen Kaufkraftabschöpfung ergibt sich aus dem Standorttyp. 
▪ Bei Nahversorgungslagen sind aus fachgutachterlicher Sicht aufgrund d er besonderen Versorgungsbedeutung Kauf-
kraftabschöpfungsquoten im situativen wohnortnahen Bereich von rd. 35 bis 50 % und im erweiterten wohnortnahen 
Bereich von rd. 25 % anzunehmen.  
▪ Bei einem sonstigen städtebaulich integrierten Standort kann i n der Regel von einer Kaufkraftabschöpfung von rd. 35 
bis 50 % im situativen wohnortnahen Bereich ausgegangen werden. 
Spannweite der Kaufkraftabschöpfung: Die jeweilige Abschöpfung der sortimentsspezifischen Kaufkraft im situativen Nahbereich 
soll abhängig von verschiedenen Rahmenbedingungen im Einzelfall abgeleitet werden. Relevante Rahmenbedingungen sind hier-
bei u. a. die Angebotsqualität in Relation zur Nachfragesituation, d ie Optimierung der Standortrahmenbedingungen eines  
Bestandsbetriebes, räumlich unterversorgte Bereiche sowie siedlungsstrukturelle und wettbewerbliche Gegebenheiten. 
Abgrenzung des situativen Nahbereichs:  Der situative Nahbereich ist im Einzelfall unter Berücksichti gung der siedlungsräum-
lichen, wettbewerblichen und topografischen Gegebenheiten  abzuleiten und soll sich an einer fußläufigen Entfernung von 
rd. 1.000 m orientieren. Nahegelegene Wettbewerber und zen trale Versorgungsbereiche können jedoch zu einer Reduzierung 
des situativen Nahbereiches führen. Darüber hinaus können fehle nde Nahversorgungsangebote und qualitativ hochwertige 
 
52  Nachfolgend abgekürzt als nicht zentrenrelevantes Sortimente.

157 
Fußwegeverbindungen auch eine Ausweitung des situativen Nahber eiches begründen. Grundsätzlich soll sich der situative Nah-
bereich an siedlungsräumlichen Zusammenhängen sowie städtebaulich en und naturräumlichen Barrieren orientieren. Ein deut-
lich über den wohnortnahen Bereich (rd. 1.000 m fußläufige Entfernung) hinausgehender Nahbereich kann in begründeten Aus-
nahmefällen möglich sein, um z. B. bislang und auch zukünftig dauerhaft unterversorgte Siedlungslagen (z. B. aufgrund zu geringer 
Mantelbevölkerung) einzuschließen, die im Einzugsbereich des Vorhabenbetriebs liegen. Solche erweiterten wohnortnahen  
Bereiche umfassen i. d. R. bis zu 10 min Fahrzeit mit dem Fahrrad oder annäher nd 2,0 km bis 2,5 km Radfahrdistanz (vgl. Einzel-
handelserlass NRW 2021). Für die erweiterten wohnortnahen Bereich e ist von einer deutlich niedrigeren Kaufkraftabschöpfung 
(i. d. R. bis zu 25 %) auszugehen. Der für den Vorhabenbetrieb im  Rahmen dieser Prüfroutine zugrunde gelegte situative Nahbe-
reich dient auch als Bemessungsgrundlage für den Schutz zentraler Versorgungsbereiche. 
Abschließende Gesamtbewertung 
Bei einer für den Standorttyp angemessenen Kaufkraftabschöpfung („grüne Ampel“) ist das Vorhaben als grundsätzlich konform 
zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu bewerten. Diese Vorprüfung ersetzt keine einzelfallbezogene Auswirkungsanalyse. Es 
wird zusätzlich empfohlen, die Auswirkungen des Vorhabens im Rahmen einer einzelfallbezogenen Auswirkungsanalyse zu ermit-
teln, in die das Ergebnis des Prüfschemas mit einfließt. 
Eine 
geringfügige Überschreitung um bis zu 5 %-Punkte wird im Rahmen des Nahversorgungsprüfschemas zwar nicht mehr als 
angemessene, jedoch lediglich als „leicht höhere“ Abschöpfungsquot e gewertet und erfährt demnach eine entsprechende  
Abwertung („gelbe Ampel“). Dabei ist insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Dynamik im Einzelhandel (u. a. Stand-
ortverlagerungen, Betriebserweiterungen, Veränderungen der Betr iebstypen) die empfohlene Kaufkraftabschöpfung somit als 
Richtwert – und nicht als fixer Wert – zu verstehen. Eine Ansiedlung/Erweiterung sollte in diesem Fall jedoch mit situations- 
abhängigen Empfehlungen (z. B. Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit, leichte Reduzierung der Verkaufsfläche) verknüpft 
werden. Die genauen Auswirkungen des Planvorhabens sind zudem im Rahmen einer einzelfallbezogenen Verträglichkeitsanalyse 
zu ermitteln, in die das Ergebnis des Prüfschemas mit einfließt.  
Eine noch höhere Abschöpfungsquote stellt i. d. R. ein Ausschlusskriterium dar („rote Ampel“). Eine Konformität zum E inzelhan-
dels- und Zentrenkonzept liegt damit voraussichtlich nicht  vor und es wird empfohlen, eine Anpassung der Verkaufsflächen- 
dimensionierung vorzunehmen oder die Eignung eines alternativen Standortes zu prüfen. 
Grundsätzlich sind die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen eine s Vorhabens auf Basis einer validen und nachvollziehbaren  
Methodik zu ermitteln und darzustellen. Dabei sind für die Be rechnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens 
auch realistisch zu erwartende 
maximale Flächenproduktivitäten zu verwenden. 
Neben der Ermittlung potenzieller absatzwirtschaftlicher Auswi rkungen (Umsatzumverteilungen) ist in diesem Fall v. a. eine  
städtebaulich begründete Analyse und eine städtebauliche Einordnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf den Bestand 
und die Entwicklungsziele für die (untersuchungsrelevanten) zentralen Versorgungsbereiche sowie auf die Nahversorgungs- 
strukturen zu erbringen. Dabei sind auch mögliche Strukturve rschiebungen in den zentralen Versorgungsbereichen von Bedeu-
tung.

158 
8 Sonderstandortkonzept 
Neben den zentralen Versorgungsbereichen bestehen in Münster weitere strukturprägende Einzelhandelsagglomerationen mit 
einem deutlichen Standortgewicht, die bereits im EHZK Mün ster 2018 als Sonderstandorte definiert wurden. Im Sinne der  
gesamtstädtischen Standortbalance und der übergeordneten Entw icklungszielstellung zur Einzelhandelsentwicklung in Münster 
sind weiterhin mehrere Zielstellungen mit der Weiterentwicklung der Sonderstandorte verbunden. So sind Sonderstandorte nach 
wie vor grundsätzlich als Ansiedlungsbereiche für den großflächig en Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem und nicht  
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment zu verstehen. Sie dienen der Angebotsergänzung der zentralen Versorgungsbereiche, 
indem sie Einzelhandelsbetriebe aufnehmen, 
▪ die einen überdurchschnittlichen Flächenverbrauch aufweisen, 
▪ die in den zentralen Versorgungsbereichen räumlich betrachtet nur bedingt bzw. gar nicht anzusiedeln wären, 
▪ die Sortimente führen, die den zentralen Versorgungsbereich wie auch die flächendeckende Nahversorgungsstruktur in 
ihrer Entwicklung nicht negativ beeinträchtigen. 
Die gezielte Ausweisung von Sonderstandorten und die nähere planerische Befassung mit ihnen trägt begünstigend dazu bei, dass 
▪ Angebotsflächen für geeignete Vorhaben kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können, weil die realen Flächen dazu 
frühzeitig vorbereitet werden und die örtliche Bauleitp lanung diesbezügliche Angebote bereits im Vorfeld gestalten 
kann, 
▪ ihre Leistungsfähigkeit gezielt optimiert werden kann, z. B. in erschließungstechnischen Fragestellungen, 
▪ sie durch Aufgabenteilung, Spezialisierung, Größe sowie die Bün delungswirkung auch in der überörtlichen Nachfrage 
als Einkaufsstandort für bestimmte Sortimente deutlich wahrgenommen werden, 
▪ benachbarte Nutzungsarten durch eine räumlich klare Fassung der  jeweiligen Sonderstandorte vor einem schleichend 
unter Druck geratenen Bodenpreisgefüge, der von der Einzelhandelsfunktion ausgehen könnte, geschützt werden. Die-
ses wird insbesondere den auf günstige Grundstücke und Entwickl ungsspielräume angewiesenen sonstigen Gewerbe- 
oder Handwerksbetrieben zugutekommen, 
▪ Gewerbe- und Industriegebiete für entsprechende Betriebe freigehalten und Freiräume gesichert werden können. 
  
E

159 
8.1 SONDERSTANDORTE IN MÜNSTER (E)  
Für Münster werden mit den Sonderstandorten Schifffahrter  Damm/An der Kleimannbrücke, Steinfurter Straße/BAB 1, 
Loddenheide, Hammer Straße/Trauttmansdorffstraße, Weseler Straße un d Robert-Bosch-Straße weiterhin insgesamt sechs 
Sonderstandorte fortgeschrieben (siehe Abbildung 26). 
 
Abbildung 26: Sonderstandorte in Münster (Zielperspektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. 
E Sonderstandorte     
E_1 Steinfurter Straße/BAB 1     
E_2 Schifffahrter Damm/An der Kleimannbrücke 
E_3 Loddenheide     
E_4 Robert-Bosch-Straße     
E_5 Hammer Straße/Trauttmansdorffstraße     
E_6 Weseler Straße     
Eine gesamtstädtische Konzentration auf diese bereits ausgebildeten und leistungsfähigen Sonderstandorte ist aus städtebau-
licher Sicht weiterhin sinnvoll, um Angebote aus Kundensic ht attraktiv räumlich zu bündeln und einer Dispersion des Ei nzel- 
handelsstandortgefüges, auch im Interesse der Standortsicherung fü r Handwerks-, produzierende und weiterverarbeitende  
Gewerbebetriebe, entgegenzuwirken. Darüber hinaus schafft die S tandortbündelung auch für das überörtliche Nachfrage- 
potenzial im oberzentralen Einzugsgebiet interessantere Standorte und kann somit zur Sicherung und zum Ausbau der Kaufkraft-
zuflüsse aus dem Umland beitragen. 
Nachfolgend werden die Angebotsstruktur sowie räumliche Ausprägung der empfohlenen Sonderstandorte dargestellt. 
E

160 
SONDERSTANDORT STEINFURTER STRAßE/BAB 1 (E_1)  
   
      
Gesamtverkaufsfläche (in m²)  21.500  Magnetbetriebe: 
Möbelhaus Höffner 
Anzahl Einzelhandelsbetriebe  5 
   
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
 Gegenüber dem EHZK Münster 2018 im südlichen Bereich Einkürzung der räumlichen Fassung Einkürzung um den ehemaligen Anbieter 
Möbel Discount (nunmehr Tovar Elektrotechnik und somit keine Prägung durch den Einzelhandel); im Nordwesten Erweiterung des 
Sonderstandortes um die Betreiber Dobermann GmbH Baustoffhandel und Büroeinrichtungen Steffers; im Nordosten Einkürzung der 
räumlichen Fassung aufgrund perspektivischer (handelsferner) Entwic klungen; darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung  
gemäß EHZK Münster 2018 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Karteng rundlage Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei). 
E

161 
SONDERSTANDORT SCHIFFFAHRTER DAMM/AN DER KLEIMANNBRÜCKE (E_2) 
   
      
Gesamtverkaufsfläche (in m²)  26.000  Magnetbetriebe: 
Hornbach, REDDY Küchen & Elektrowelt, Lucky Bike, Jysk, 
Meyers Gartenmöbel, Hammer, Tedox 
Anzahl Einzelhandelsbetriebe  20 
   
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
 Im Sinne einer perspektivischen Fortentwicklung mit dem nicht zentrenrelevanten Einzelhandel erfolgt die Erweiterung des Sonde r-
standortes um die östlich angrenzende Fläche (gemäß FNP derzeit al s GE dargestellt); darüber hinaus Fortschreibung der räumliche n 
Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Karteng rundlage Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei).  
E

162 
SONDERSTANDORT LODDENHEIDE (E_3) 
   
      
Gesamtverkaufsfläche (in m²)  28.000  Magnetbetriebe: 
Gartencenter Blumen Risse, Marktkauf 
Anzahl Einzelhandelsbetriebe  10 
   
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
 Rücknahme um die Fläche des Hellweg-Baumarktes angesichts der avisierten Standortaufgabe sowie der anschließenden Nachnutzung 
durch einen Großhandelsbetrieb; zudem Reduzierung um die E ntwicklungsfläche zum Neubau des Polizeipräsidiums Münster; darüber 
hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Karteng rundlage Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.  
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei).  
E

163 
SONDERSTANDORT ROBERT-BOSCH-STRAßE (E_4) 
   
      
Gesamtverkaufsfläche (in m²)  10.000  Magnetbetriebe: 
Lucky Bike, Jeggle – das Bett, Media Markt, Kölle Zoo, Lidl 
Anzahl Einzelhandelsbetriebe  7 
   
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
 Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Karteng rundlage Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei).  
E

164 
SONDERSTANDORT HAMMER STRAßE/TRAUTTMANSDORFFSTRAßE (E_5) 
  
 
      
Gesamtverkaufsfläche (in m²)  16.100  Magnetbetriebe: 
toom-Baumarkt, BabyOne, Fahrrad XXL Hürter, novum, 
trinkgut, Fliesen-Centrum Linnenbecker 
Anzahl Einzelhandelsbetriebe  10 
   
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
 Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Karteng rundlage Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk ohne Bäckerei, Fleischerei bzw. Ladenhandwerk). 
E

165 
SONDERSTANDORT WESELER STRAßE (E_6) 
   
      
Gesamtverkaufsfläche (in m²)  8.000  Magnetbetriebe: 
Poco Einrichtungshaus 
Anzahl Einzelhandelsbetriebe  7 
   
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive) 
 Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Karteng rundlage Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei). 
 
 
 
 
  
E

166 
8.2 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE SONDERSTANDORTE  
Im Sinne einer funktionsgerechten Arbeitsteilung sollte an de n Sonderstandorten insbesondere eine mit den zentralen Verso r-
gungsbereichen abgestimmte Entwicklung erfolgen. Demnach sollen die Sonderstandorte analog zum EHZK Münster 2018 als 
Positivräume für den (großflächigen) Einzelhandel mit nicht zentr enrelevantem und nicht zentren- und nahversorgungsrelevan-
tem Hauptsortiment dienen. Da Einzelhandel mit nicht zentre nrelevantem und nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem  
Sortiment jedoch auch zur Angebotsattraktivierung in den Zentren beitragen kann, sollte bei entsprechenden Ansiedlungsbestre-
bungen (insbesondere bei kleinteiligen Vorhaben) stets geprüft  werden, inwieweit eine Entwicklung alternativ nicht auc h in den 
zentralen Versorgungsbereichen (hierbei vorrangig in der City/ Innenstadt und den Stadtbereichszentren) möglich ist. Darübe r 
hinaus ist eine Ansiedlung eines (großflächigen) Einzelhandelsbe triebs mit nicht zentrenrelevantem oder nicht zentren- un d  
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment grundsätzlich auch an anderen Standorten im gesamten Stadtgebiet möglich, sofern 
städtebauliche bzw. versorgungsstrukturelle Gründe dafür (z. B. Nachnutzungsoption, Ersatz zentrenrelevanter und/oder nahver-
sorgungsrelevanter Sortimente durch nicht zentrenrelevante  Sortimente) und landes-planerische Vorgaben nicht dagegen  
sprechen. 
Um mehr als unerhebliche negative städtebauliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die integrierte  
Nahversorgung auszuschließen, sind Neuansiedlungen von Einzelhandel sbetrieben mit zentrenrelevantem sowie zentren- und 
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment an den Sonderstandort en auch künftig auszuschließen. Gleichzeitig sollte nach wie 
vor ein restriktiver Umgang mit zentrenrelevanten sowie zentren-  und nahversorgungsrelevanten Randsortimenten erfolgen.  
Entsprechende Empfehlungen sind dem Steuerungsleitsatz III (vgl. Kapitel 11) zu entnehmen. Im zentrenrelevanten sowie zentren- 
und nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich sollte demn ach der Fokus auf einer langfristigen Sicherung der bere its beste-
henden Versorgungsfunktion gelegt werden. Um jedoch auch weiterhin der Dynamik im Einzelhandel gezielt Rechnung zu tragen, 
soll bestehenden Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem sowie zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment 
im Rahmen des Bestandsschutzes konzeptionell eine geringfügige Verkaufsflächenausweitung (i. d. R. rd. 10 %) ermöglicht werden 
(analog zu den bereits bestehenden Empfehlungen gemäß EHZK Münster 2018). Eine ausdifferenzierte Begrenzung ist im begrün-
deten Einzelfall unter Abwägung stadtentwicklungspolitischer, auswirkungsbezogener, landesplanerischer, rechtlicher und betrei-
berseitiger Aspekte nach Einzelfallprüfung vorzunehmen. Eine meh rfache „geringfügige“ Erweiterung innerhalb eines kurzen  
 Betrachtungszeitraums soll nicht möglich sein. 
Etwaige Ansiedlungs- und Erweiterungsbestrebungen an den So nderstandorten über den aktuellen Bestand hinaus sind im  
jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit dezidiert zu überprüfen.
 
 
E

167

168 
9 Zentren- und Standortmodell 
(Zielperspektive) 
Zusammenfassend werden in Münster gemäß vorliegender Konzeptfort schreibung mit der City/Innenstadt, den acht Stadtbe-
reichszentren, den 16 Stadtteilzentren sowie den sieben Nahversorgungszentren nunmehr insgesamt 32 zentrale Versorgungs-
bereiche ausgewiesen. In Ergänzung dazu werden mit den Standortbereichen Schifffahrter Damm/An der Kleimannbrücke, Stein-
furter Straße/BAB 1, Loddenheide, Hammer Straße/Trauttmansdorffstr aße, Weseler Straße und Robert-Bosch-Straße nach wie 
vor sechs Sonderstandorte definiert. In den nachfolgenden Abbildungen werden die räumliche Verteilung und die Abgrenzungen 
der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Sonderstandorte gemäß beschriebener Zielperspektive auf gesamtstädtischer 
Ebene zusammenfassend dargestellt. 
 
Abbildung 27: Zentren- und Standortstruktur für die Stadt Münster (Zielpers pektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.

169 
 
Abbildung 28: Zentren- und Standortstruktur (inkl. räumlicher Abgrenzung) für die Stadt Münster (Zielperspektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.

170 
Neben den zentralen Versorgungsbereichen und Sonderstandorten werden in Münster die in Kapitel 7.1 dargestellten Nahversor-
gungslagen festgelegt (siehe nachfolgende Abbildung). Ergänzend ist aufzuführen, dass außerhalb der ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche, Sonderstandorte und Nahversorgungslagen weit ere wichtige Versorgungsstandorte (in Einzellage) im 
Stadtgebiet von Münster angesiedelt sind, denen ebenfalls ein e wichtige spezifische (über-)örtliche Versorgungsfunktion zu-
kommt.  
In der Zusammenführung des Zentren-, Nahversorgungs- und Sonde rstandortkonzeptes ergibt sich die nachfolgende  
schematische Darstellung der Zentren- und Standortstruktur für die Stadt Münster. Dabei ist festzuhalten, dass sich das Zentren- 
und Standortmodell inkl. Hierarchisierung gemäß EHZK Münster 2018 in  der langjährigen Praxis bewährt hat und entsprechend 
fortgeschrieben wird.  
 
Abbildung 29: Zentren- und Standortmodell für die Stadt Münster (Ziel perspektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; * gleichzeitig auch nicht zentren- und nahversorgungsrelevant.

171 
 
Abbildung 30: Nahversorgungslagen (inkl. räumlicher Abgrenzung) für die Sta dt Münster (Zielperspektive) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.

172 
10 Sortimentsliste 
Zur Feinsteuerung von Einzelhandelsvorhaben ist die Definitio n der in Münster als zentrenrelevant sowie als nahversorgungs-
relevant zu bewertenden Sortimente in Form einer Sortim entsliste erforderlich. Erst mit Vorliegen einer solchen So rtimentsliste 
kann in der Bauleitplanung oder im Baugenehmigungsverfahren im Zusamme nspiel mit den Steuerungsleitsätzen des Einzel- 
handels- und Zentrenkonzepts festgestellt werden, ob ein ge plantes Vorhaben oder eine Standortplanung den Zielen und  
Empfehlungen dieses Konzepts entspricht.  
Methodische Herleitung 
Bei der Herleitung der Sortimentsliste ist zum einen die be stehende Einzelhandelsstruktur in Münster von Bedeutung, in sbeson-
dere hinsichtlich der Verkaufsflächenanteile der Sortimente und der Sortimentsschwerpunkte nach städtebaulichen Lagen.  
Zudem ist es erforderlich, die künftigen Entwicklungsoptionen von Branchen und Standorten im Zusammenhang mit der Zielper-
spektive des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu beachten, u m die Sortimente bezüglich ihrer Zentrenrelevanz festzulegen. 
Es können hierbei auch solche Sortimente als zentrenrelevan t begründet werden, die noch nicht oder nur in geringem Maße in 
einem zentralen Versorgungsbereich vorhanden sind, deren Ansiedlung aufgrund ihrer strategischen Bedeutung künftig dort aber 
wünschenswert ist53. Bei der Bewertung der künftigen Zielperspektive ist allerdings zu beachten, dass die anzustrebende Entwick-
lung realistisch erreichbar sein sollte. 
Bei der Herleitung der Sortimentsliste ist weiter relevant , dass Sortimente nicht nur für sich allein genommen bewe rtet werden, 
sondern dass sich ihre Zentren- oder Nahversorgungsrelevanz teil weise zusätzlich aus der Kopplung mit anderen Sortimenten 
begründet. 
BEURTEILUNGSKRITERIEN FÜR DIE ZENTRENRELEVANZ VON SORTIMENTEN 
Zentrenrelevant sind in der Regel Sortimente, die 
▪ einen zentralen Versorgungsbereich städtebaulich-funktional im Bestand strukturell prägen, 
▪ eine hohe Kundenfrequenz in einem zentralen Versorgungsbereich bewirken, 
▪ einen geringen Flächenanspruch haben und sich in einen Zentrumsbereich räumlich integrieren lassen, 
▪ für einen attraktiven Branchenmix und damit die Attraktivität eines Zentrums notwendig sind, 
▪ von der Kundschaft überwiegend auch ohne Pkw transportiert werden können und 
▪ in einem Zentrum kaum oder noch gar nicht angesiedelt sind, do rt aber aufgrund der städtebaulichen Zielperspektive 
künftig stärker vertreten sein sollen. 
Nahversorgungsrelevant sind in der Regel Sortimente, die 
▪ die Merkmale der Zentrenrelevanz erfüllen und zugleich der kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfsdeckung dienen, 
▪ auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche in städtebaulich integrierten Lagen angesiedelt sind und 
▪ dort zu einer flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung für die Wohnbevölkerung beitragen. 
Nicht zentrenrelevant sind in der Regel Sortimente, die 
▪ zentrale Lagen nicht prägen, 
▪ aufgrund der Größe oder Beschaffenheit der Ware auch in städteb aulich nicht integrierten Lagen angeboten werden 
bzw. sich meist nicht für die Ansiedlung in städtebaulich integrierten Lagen eignen und 
▪ oftmals autokundenorientiert ausgerichtet sind und vielfach ein Auto zum Transport benötigen. 
Berücksichtigt wurden bei der Erstellung der Sortimentsli ste zudem die Vorgaben des LEP NRW 2019 (Liste zentrenrelevanter 
Sortimente) sowie aktuelle Rechtsprechung (bspw. Urteil des VG Aachen 3 K 896/10 vom 20.03.2021 zum Thema Bekleidung). 
 
53  vgl. hierzu den Beschluss 4 BN 33.04 des BVerwG vom 10.11.2004 sowie z. B . die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, Urteil 3 S 1259/05 vom 
30.01.2006.

173 
Als Grundlage für die Bewertung der Sortimente nach Zentrenr elevanz findet die bestehende Sortimentsliste aus dem EHZK  
Münster 2018 Anwendung. 
Münsteraner Sortimentsliste 
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungsaspekte ergibt  sich die folgende Liste zentrenrelevanter bzw. nah- 
versorgungsrelevanter Sortimente in Münster (sog. „Münsteraner Sortimentsliste 2026“). 
Die Aufführung der nicht zentrenrelevanten sowie nicht zen tren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente soll zur Ver- 
deutlichung beitragen, welche Sortimente vor dem Hintergru nd der Zielstellungen des vorliegenden Konzeptes als nicht kri tisch 
gesehen werden und ist somit erläuternd, jedoch nicht abschließend. 
zentrenrelevante 
Sortimente 
nahversorgungsrelevante 
Sortimente* 
nicht zentrenrelevante 
Sortimente** 
Antiquitäten 
Augenoptik 
Bekleidung (inkl. Kürschnerwaren) 
Bettwaren (ohne Matratzen) 
Bücher 
Elektrokleingeräte 
Fahrräder und Zubehör 
Glas/Porzellan/Keramik 
Haus- und Heimtextilien  
Haushaltswaren (Hausrat) 
Jagdbedarf/Waffen 
Kurzwaren/Schneidereibedarf/Hand-ar-
beiten sowie Meterware für  
Bekleidung und Wäsche (inkl. Wolle) 
Leuchten/Lampen 
Medizinische und orthopädische  
Geräte (inkl. Hörgeräte) 
Musikinstrumente und Musikalien 
Neue Medien/Unterhaltungs- 
elektronik (inkl. Bild-/Tonträger) 
Papier/Büroartikel/Schreibwaren sowie 
Künstler- und Bastelbedarf 
Parfümerieartikel und Kosmetika 
Pharmazeutische Artikel (Apotheke) 
Schuhe, Lederwaren (ohne Sportschuhe 
Spielwaren 
Sportartikel (inkl. Sportbekleidung und -
schuhe, ohne Campingartikel, Reitsport-
artikel, Sportgroßgeräte sowie Boote und 
Zubehör) 
Uhren/Schmuck 
Wohneinrichtungsbedarf (ohne  
Möbel), Bilder/Poster/Bilderrahmen/ 
Kunstgegenstände 
Drogeriewaren (inkl. Wasch- und  
Putzmittel) 
Nahrungs- und Genussmittel  
(inkl. Getränke, Tabakwaren und  
Reformwaren) 
(Schnitt-)Blumen 
Heim- und Kleintierfutter/Tierpflege-arti-
kel für Kleintiere 
Zeitungen/Zeitschriften 
 
Angelgeräte und -zubehör 
Autos, Autoteile, -zubehör und  
-reifen 
Baumarktsortiment i. e. S. 
Boote und Zubehör 
Campingartikel (ohne Camping- 
möbel) 
Elektrogroßgeräte 
Gartenartikel (ohne Gartenmöbel) 
Kinderwagen 
Motorräder und Motorrad-Zubehör 
(ohne Motorradbekleidung und  
-schuhe) 
Matratzen 
Möbel (inkl. Garten- und Camping- 
möbel) 
Pflanzen/Pflanzartikel 
Reitsportartikel (ohne Reitbekleidung 
und -schuhe) 
Sportgroßgeräte 
Teppiche (Einzelware) 
Zoologischer Bedarf und lebendige Tiere 
(ohne Heim- und Kleintier- 
futter/Tierpflegeartikel für Kleintiere) 
 
Tabelle 20: Sortimentsliste für die Stadt Münster (Kurzfassung) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; * gleichzeitig auch zentrenrelevant; ** gleichzeitig auch nicht nahversorgungsrelevant, erläuternd, aber nicht absc hließend; 
Langfassung im Anhang.

174 
Gegenüber der Sortimentsliste des EHZK Münster 2018 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:  
▪ Einordnung des Sortiments Pharmazeutische Artikel (Apotheke) als zentrenrelevant (vgl. Vorgaben des LEP NRW) (zu-
vor: zentren- und nahversorgungsrelevant)  
▪ Auflösung des Sortiments Drogerie-/Parfümerieartikel/Kosmetische Artikel und Zuordnung des Sortiments Parfümerie-
artikel und Kosmetika als zentrenrelevant sowie Drogeriewaren als zentren- und nahversorgungsrelevant 
▪ Mit Angelgeräte und -zubehör wird ein bisher nicht einzeln berücksichtigtes Sortiment  gesondert aufgeführt, um den 
Differenzierungsgrad der Sortimentsliste innerhalb dieses Bereiches in Anbetracht der betrieblichen Realitäten sinnvoll 
zu erweitern (Ausweisung als nicht zentrenrelevantes und nicht zentren- und nahversorgungsrelevantes Sortiment) 
▪ Auflösung des Sortiments Erotikartikel (zuvor: nicht zentrenrelevant) und Zuordnung zu den jeweilig en Sortimenten  
(u. a. Bekleidung, Unterhaltungselektronik; somit: zentrenrelevant) 
▪ Zuordnung des Sortiments Baby-/Kinderartikel zum Sortiment Bekleidung (nach wie vor: zentrenrelevant) 
▪ Zuordnung des Sortiments Sauna-/Schwimmbadanlagen zum Sortime nt Baumarktsortiment (nach wie vor: nicht  
zentrenrelevant sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevant) 
▪ Zuordnung des Sortiments Tiermöbel zum Sortiment zoologischer Bedarf und lebendige Tiere (ohne Heim- und Klein-
tierfutter/Tierpflegeartikel für Kleintiere)  (nach wie vor: nicht zentrenrelevant sowie nicht zentren- und nahversor-
gungsrelevant) 
▪ Zusammenlegung der Sortimente Computer und Zubehör, Fotogerät e und -artikel, Telefone/-zubehör sowie Unter- 
haltungselektronik und Tonträger unter dem Sortiment Neue Medien/Unterhaltungselektronik (inkl. Bild- und Ton-
träger) (nach wie vor: zentrenrelevant) 
▪ Zusammenlegung der Sortimente Gartenmöbel, Möbel, Büromöbel u nd Küchen unter dem Sortiment Möbel (inkl.  
Garten- und Campingmöbel) (nach wie vor: nicht zentrenrelevant sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevant) 
Übernahme in die Bauleitplanung 
Für die kommunale Feinsteuerung empfiehlt es sich, die Sortimente in die textlichen Festsetzungen der entsprechenden Bauleit-
pläne zu übernehmen sowie in der Begründung zusätzlich dieses Ein zelhandels- und Zentrenkonzept als Grundlage der  
Sortimentsliste zu benennen. Zur Gewährleistung einer hinrei chenden Bestimmtheit und Bestimmbarkeit der Sortimente erfol gt 
im Anhang (Langfassung) eine Zuordnung der Kurzbezeichnungen der Sortimente zu den Nummern des Warengruppenverzeich-
nisses sowie dessen Sortimentsbezeichnungen.

175

176 
11 Steuerungsleitsätze 
Die Steuerungsleitsätze konkretisieren die übergeordneten Entwicklungsziele zur künftigen Einzelhandelsentwicklung für al le  
Arten des Einzelhandels und für alle Standortkategorien in M ünster und ermöglichen somit eine Steuerung der städtebau lich 
bestmöglichen Einzelhandelsentwicklung in der Zukunft. 
Einordnung der Steuerungsleitsätze 
In den vorstehenden Kapiteln erfolgte eine Darstellung von  übergeordneten räumlichen Entwicklungszielstellungen, ware n- 
gruppenspezifischen Entwicklungsperspektiven, der künftigen Zent ren- und Standortdefinition sowie einer Spezifizierung de r  
zentrenrelevanten sowie zentren- und nahversorgungsrelevant en Sortimente. Für die konkrete Beurteilung von Vorhaben o der 
die Ausgestaltung von Bebauungsplänen fehlt jedoch eine Verknüpfun g dieser Konzeptbausteine zu einem Bewertungs- 
instrument. Dieses Instrument wird durch die nachfolgenden Steuerungsleitsätze zur Verfügung gestellt. 
Die Steuerungsleitsätze stellen ein Regelwerk dar, das transp arente, nachvollziehbare Zulässigkeitsentscheidungen und baulei t-
planerische Abwägungen vorbereitet. Sie gewährleisten zudem die notwendige Flexibilität hinsichtlich künftig ggf. erforderlicher 
Einzelfallentscheidungen. Sie dienen dazu, die Standortstruk tur des Einzelhandels in Münster insbesondere zugunsten einer   
gesamtstädtischen Entwicklung zu sichern und weiter auszugestalten. 
Durch die klare Regel-Ausnahme-Struktur mit für alle Beteiligte n transparenten Standortbewertungen tragen diese Steuerungs-
leitsätze im Zusammenspiel mit der Sortimentsliste zu einer i m hohen Maße rechtssicheren Ausgestaltung von Zulässigkeitsent-
scheidungen und Bauleitplänen bei. Sie garantieren somit Planungs- und Investitionssicherheit sowohl für bestehende Einzelhan-
delsbetriebe als auch für ansiedlungsinteressierte Betreiber. 
Die Steuerungsleitsätze sind für Neubau- wie auch Erweiterun gsvorhaben des Einzelhandels konzipiert. Auf bestehende Einzel-
handelsbetriebe, die nicht verändert werden, sind sie n icht anzuwenden. Der übliche genehmigungsrechtliche Bestandssch utz 
wird somit gewährleistet. 
Leitsatz I: Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptsortiment so ll auf die zentralen Versorgungsbereiche konzentriert  
werden 
▪ Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Hauptsortiment sollen unter Berücksichtigung der oberzentralen Versor-
gungsfunktion primär und ohne Verkaufsflächenbegrenzung 54 auf den ZVB City/Innenstadt konzentriert werden, um 
eine weitere Attraktivierung, Spezialisierung und Qualifizieru ng des Zentrums als stadtentwicklungspolitisch höchst  
bedeutsamen Einzelhandelsstandort zu begünstigen. Die aufgezei gten Entwicklungsperspektiven dienen im ZVB City/ 
Innenstadt nur als Leitlinie (und nicht als Entwicklungsgrenze), deren Überschreiten im Einzelfall zur Attraktivierung des 
Einzelhandelsangebots beitragen kann. 
▪ In den Stadtbereichszentren (B) und Stadtteilzentren (C1) sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Haupt-
sortiment im Rahmen ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion ebenfalls möglich (i. d. R. groß- und kleinflächig). 
▪ In den hierarchisch nachgeordneten Nahversorgungszentren (C2) nachgeordnet im Rahmen der Versorgungsfunktion 
nur punktuell zur Ergänzung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsangebotes (i. d. R. deutlich kleinflächig).  
▪ In den sonstigen integrierten Lagen können Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Hauptsortiment ausnahms-
weise im begrenzten Maße zulässig sein (bspw. Fachgeschäfte als Funktionsunterlagerung von Wohnhäusern, insbeson-
dere keine Etablierung von Fachmarktstrukturen), sofern sich ke ine negativen Auswirkungen auf die ZVB in Münster 
und in Nachbarkommunen ergeben sowie die landesplanerischen Vorgaben erfüllt werden. 
▪ In städtebaulich nicht integrierten Lagen und an den Sonderstandorten Fokus auf Sicherung der bestehenden Versor-
gungsfunktion. Somit sind Ansiedlungen neuer Einzelhandelsbetrie be mit zentrenrelevantem Hauptsortiment im  
Rahmen planungsrechtlicher Möglichkeiten auszuschließen sowie E rweiterungen mit zentren-relevantem Haupt- 
sortiment restriktiv zu handhaben. Bestehenden Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment soll im 
Rahmen des Bestandsschutzes konzeptionell eine geringfügige Verkaufsfläche nausweitung (i. d. R. um rd. 10 %) 
 
54  Sofern landesplanerische und städtebauliche Gründe (Schutz von zentralen Verso rgungsbereichen in Nachbarkommunen) nicht entgegenstehen.

177 
ermöglicht werden. Eine ausdifferenzierte Begrenzung ist im begründe ten Einzelfall unter Abwägung stadtentwick-
lungspolitischer, auswirkungsbezogener, landesplanerischer, recht licher und betreiberseitiger Aspekte nach Einzelfall-
prüfung vorzunehmen. Eine mehrfache „geringfügige“ Erweiterung inn erhalb eines kurzen Betrachtungszeitraums soll 
nicht möglich sein. Etwaige Marktanpassungen sind im jeweiligen E inzelfall hinsichtlich ihrer städtebaulichen und  
landesplanerischen Verträglichkeit zu überprüfen. 
Die Begrenzung der Ansiedlung bzw. des Ausbaus von Einzelhandelsbe trieben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment in den  
weiteren zentralen Versorgungsbereichen begründet sich aus dem Schutz der City/Innenstadt vor einem zu deutlichen Standort-
gewicht in den hierarchisch nachgeordneten zentralen Versor gungsbereichen. Es bleibt jedoch gleichzeitig ein der jeweil igen  
Bedeutung der zentralen Versorgungsbereiche angemessener Entwicklungsr ahmen für diese erhalten. Im Rahmen der Bauleit-
planung ist im Einzelfall der Nachweis zu erbringen, dass das geplante Vorhaben vorrangig der Versorgungsfunktion des jeweiligen 
zentralen Versorgungsbereichs dient und keine negativen Auswirku ngen auf weitere zentrale Versorgungsbereiche in Münster 
oder die Nachbarkommunen resultieren und die landesplanerischen Ziele gewahrt bleiben. 
Zusätzlich zu den genannten Regelungen können Einzelhandelsbetr iebe mit einem zentrenrelevantem Hauptsortiment auch in 
den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen ausnahmsweise, in stark begrenztem Maße und deutlich untergeordnet zulässig 
sein, wenn keine städtebaulich negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind. Diese sind  
i. d. R. dann nicht anzunehmen, wenn Einzelhandelsbetriebe mit  zentrenrelevantem Haupt-sortiment deutlich kleinteilige Läden 
zur Versorgung des „engeren Gebietes“ darstellen. 
Leitsatz II: Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll primär auf die zentralen Versorgungs-
bereiche und sekundär auf die Nahversorgungslagen konzentriert werden 
▪ Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevan tem Hauptsortiment sollen unter Berücksichtigung der 
Hierarchiestufe und der jeweiligen Versorgungsfunktion (siehe Handlu ngsmatrix) zukünftig primär auf die zentralen 
Versorgungsbereiche fokussiert werden. 
▪ Zur Sicherung bzw. Optimierung der räumlichen Nahversorgung sekund är auch an Nahversorgungslagen (oder Stand-
orten, die den definierten Kriterien genügen) möglich, sofer n das Vorhaben standortgerecht dimensioniert ist (s. Nah-
versorgungsprüfschema), negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnor tnahe Grundversorgung vermieden werden 
sowie landesplanerische Vorgaben dem nicht entgegenstehen. 
▪ In den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen (direkter räumlich-funktionaler Zusammenhang zu Wohngebieten) 
kann Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Haup tsortiment ausnahmsweise als versorgungsstruk-
turell sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Nahversorgungsstr ukturen möglich sein, sofern das Vorhaben in  
bedarfsgerechter Weise der Versorgung des „engeren Gebietes“ (i. S. w ohnortnaher Bereich) dient, standortgerecht 
dimensioniert ist (s. Nahversorgungsprüfschema), negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Grundver- 
sorgung vermieden werden und die Konformität zu den landesplanerischen Vorgaben gewahrt wird. 
▪ In städtebaulich nicht integrierten Lagen und an den Sonderstandorten keine Neuansiedlungen von Einzelhandelsbe-
trieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment (als Ausnahme möglich: Tankstellenshops, Kioske, 
Hofläden) sowie restriktiver Umgang mit Verkaufsflächenerweiterungen (nur au snahmsweise geringfügige Verkaufs-
flächenerweiterungen im Sinne des Bestandsschutzes; siehe Kapitel 7.4).  
▪ Eine Differenzierung der Zulässigkeit von unterschiedlicher Ansiedlungstypen nach Standortkategorie soll gemäß Hand-
lungsmatrix für Einzelhandel mit zentren- und nahversorgun gsrelevantem Hauptsortiment (siehe nachfolgende  
Tabelle) erfolgen (Hinweis: Die Aussagen zur Konzept-Konformität er setzen keine einzelfallbezogene Verträglichkeits-
analyse)

178 
Ü
bliche  
Ansiedlungstypen  
ZVB  
City/  
Innenstadt  
ZVB  
Stadtbe-
reichszen-
tren  
ZVB  
Stadtteil-
zentren  
ZVB  
Nahver-
sorgungs
 -
zentren  
Nahver-
sorgungs-
lagen*  
integrierte 
Lage*  
nicht  
int
 e
grierte 
Lage  
SB
 -
Warenhaus ab  
i. d. R. 5.000 m² VKF  ✓ ✓     ** 
Verbrauchermarkt ab   
i. d. R. 2.500 m² VKF  ✓ ✓ (✓)    ** 
Lebensmittelmarkt bis  
i. d. R. 2.500 m² VKF  ✓ ✓ ✓ ✓ (✓) ** ** 
Lebensmittelmarkt bis  
i. d. R. 1.800 m² VKF  ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ (✓) ** 
Lebensmittelmarkt bis  
i. d. R. 800 m² VKF  ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ** 
Nachbarschafts
 -
/  
Convenienceladen  
bis i. d. R. 400 m² VKF  ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ** 
Drogeriefachmarkt  ✓ ✓ ✓ (✓)    
Tabelle 21: Handlungsmatrix für Einzelhandelsvorhaben mit zentren- und n ahversorgungsrelevantem Hauptsortiment (Fokus: Lebensmittel- und Drogerie -
märkte) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; ✓ = i. d. R. konzeptkonform; ( ✓) = i. d. R. Einzelfallbetrachtung und besonderer Begründungszusammenhang erforde rlich;  
 = i. d. R. nicht konzeptkonform; * Prüfung gemäß Nahversorgungsprüfschema; ** nur ausnahmsweise geringfügige Verkaufsflächenerweiterungen im Sinne des 
Bestandsschutzes 
Sonderbetrachtung Drogeriefachmärkte 
Die Zielsetzung für die planerische Steuerung von Drogeriefac hmärkten in Münster soll weiterhin den nachfolgenden Entwi ck-
lungsleitsätzen entsprechen: 
▪ Steuerung der Ansiedlung von Drogeriefachmärkten auf die zentralen Versorgungsbereiche 
▪ In den Nahversorgungslagen sowie an städtebaulich integrierten Lagen so llen i. d. R. die Lebensmittelmärkte die Ver-
sorgung im Bereich Drogeriewaren übernehmen. 
Leitsatz III: Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll 
primär auf die ausgewiesenen Sonderstandorte (= Positivräume fü r den Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Haupt- 
sortiment) konzentriert werden. Darüber hinaus ist eine Ansiedl ung bzw. Erweiterung grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet  
möglich (Ausnahme: GE-/GI-Gebiete ohne Einzelhandelsvorprägun g), sofern städtebauliche Gründe dafür und raumordneri-
sche Ziele nicht dagegensprechen.  
▪ Aus städtebaulichen Gründen ist eine Angebotsfokussierung ratsam, um Angebote aus Kundensicht attraktiv räumlich 
zu bündeln und eine Dispersion des Einzelhandelsstandortgefüge s, auch im Interesse der Standortsicherung für Hand-
werksbetriebe sowie Betriebe des produzierenden und weiterverarbeitenden Gewerbes, entgegenzuwirken. Neben den 
Sonderstandorten sollte somit grundsätzlich auch die Möglichkeit zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht 
zentrenrelevantem sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment in den zentralen Versorgungs-
bereichen (mit Fokus auf den ZVB City/Innenstadt und die Stadtbereichszentren) geprüft bzw. mitgedacht werden (v. a. 
bei nicht großflächigen Planvorhaben), um eine weitere Attr aktivierung, Spezialisierung und Qualifizierung der ZVB zu 
begünstigen. 
▪ Entsprechend der Vorgaben des LEP NRW ist bei Vorhaben im Sin ne § 11 Abs. 3 BauGB mit nicht zentrenrelevantem 
sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsorti ment außerhalb eines ZVB die Verkaufsfläche der  
zentrenrelevanten Randsortimente auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche  zu begrenzen (vgl. Ziel 6.5-5 LEP NRW). 
Eine weitere Begrenzung bzw. eine ausdifferenzierte Herleitung für die einzelnen zentrenrelevanten sowie zentren- und

179 
nahversorgungsrelevanten Randsortimente soll unter Berücksicht igung möglicher absatzwirtschaftlicher, städtebau- 
licher und versorgungsstruktureller Auswirkungen sowie unt er Berücksichtigung der landesplanerischen Vorgaben  
getroffen werden. 
Leitsatz IV: Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten von lan dwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie  
produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben (Handwerkerprivileg). 
Zulässig sind derartige Betriebe, wenn die Verkaufsfläche 
▪ dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet ist, 
▪ in betrieblichem Zusammenhang errichtet ist, 
▪ dem Hauptbetrieb flächenmäßig und umsatzmäßig (i. d. R. deutlich unt er 50 % des Betriebsumsatzes) deutlich unter-
geordnet ist sowie eine sortimentsbezogene Zuordnung zum Hauptbetrieb besteht und 
▪ die Grenze der Großflächigkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht überschreitet. Eine Begrenzung der Gesamtver-
kaufsfläche sowie der zentrenrelevanten und zentren- und nahversorgung srelevanten (Rand-)Sortimente  sollte im 
konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung möglicher absatzwirt schaftlicher und städtebaulicher Auswirkungen sowie 
der landesplanerischen Vorgaben getroffen werden (im Einzelfall zu prüfen). 
Ebenso sind nur Verkaufsstellen zulässig, welche im überwiegenden Maß selbst hergestellte  Waren veräußern oder die  
Waren (im Falle eines Handwerksbetriebs) als branchenübliches Zubehör betrachtet werden können bzw. im Zusammenhang mit 
der erbrachten Produktion bzw. Weiterverarbeitung stehen. 
In jedem Fall ist eine solche Verkaufsstelle im Rahmen eines Genehmi gungsverfahrens als „Fabrik - oder Werksverkauf“ bzw. als 
„Handwerksbetrieb mit Zubehör“ zu beantragen.  
Entsprechende Ausnahmeregelungen für den ‚Annexhandel‘ auf Gr undlage des §  31 Abs. 1 BauGB sind entsprechend sorgfältig 
im Hinblick auf die Anforderungen an die Bestimmtheit auszuarbeiten (vgl. OVG NRW 10 A 1343/12; OVG NRW 2 D 13/14.NE).  
Für landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich ergeben sich die Bestimmungen über die Regelungsinhalte des § 35 BauGB bzw. 
201 BauGB. 
Durch diese standardisierten Leitsätze werden vorhabenbezogene u nd bauleitplanerische Zulässigkeitsfragen in der Stadt  
Münster künftig effizient zu beantworten sein, womit nicht zuletzt auch eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden kann.

180 
12 Ausblick 
Mit der vorliegenden Konzeptfortschreibung, dessen Erarbeitu ng durch die Verwaltung und den parallel einberufenen Fach- 
arbeitskreis begleitet und konstruktiv unterstützt wurde, v erfügt die Stadt Münster nunmehr über eine aktualisierte Ausga ngs-
basis zum Erhalt sowie zur Fortentwicklung der aktuellen Einzelhandelsstruktur bzw. der vorhandenen und perspektivischen Ver-
sorgungsstandorte. Dabei wurden auf Basis einer Markt- und Stando rtanalyse künftige Entwicklungsperspektiven und Leitlinien 
erörtert sowie standortspezifische Entwicklungsempfehlungen for muliert, die in ihrem Zusammenwirken auf das Ziel einer  
sinnvollen, abgestimmten und gewinnbringenden Fortentwicklu ng des gesamtstädtischen Einzelhandels einzahlen. Die über- 
arbeiteten Steuerungsleitsätze in Verbindung mit der fortgeschr iebenen Sortimentsliste überführen das Zentren- und Stan dort-
modell in ein stringentes und nachvollziehbares Regelsystem zur  bauleitplanerischen und genehmigungsrechtlichen Steuerun g 
der Standorte und künftiger Planvorhaben im Stadtgebiet von Münster.  
Durch den Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes du rch das zuständige kommunalpolitische Gremium werden die 
Empfehlungen für die Verwaltung zu einer zu berücksichtigenden sonstigen städtebaulichen Planung, die also mit hohem Gewicht 
in die Abwägung einzustellen ist (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 und § 9 Abs. 2a Satz 2 BauGB). Zugleich entfalten die in diesem  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept enthaltenen Instrumente hi erdurch ihre größtmögliche Wirkung für die Rechtssicherheit d er 
Bauleitplanung und der Genehmigungspraxis. Ebenso trägt der Beschluss dazu bei, die Effizienz der Verwaltungsarbeit bei Stand-
ortbeurteilungen zu gewährleisten (siehe folgende Abbildung). 
 
Abbildung 31: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Basis für eine aktive Stadtentwicklungspolitik 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 
Der Sinn und Zweck, das vorliegende Einzelhandels- und Zen trenkonzept durch das politische Gremium der Stadt Münster als 
städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) beschli eßen zu lassen, wird weiterhin durch folgende Aspekte 
unterstrichen:  
▪ Das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet d ie Basis für eine aktive  (nicht reaktive), frühzeitige und 
zielgerichtete Handels- und Standortentwicklung . Es dient der Sicherung und Weiterentwicklung bestehender/ge-
wünschter Einkaufslagen (insbesondere dem ZVB City/Innenstadt als schützenswerte städtebau liche, wirtschaftliche, 
soziale und kulturelle Mitte der Stadt) und vermeidet Fehlentwicklungen.  
▪ Im Rahmen des vorliegenden Konzeptes werden zentrale Versorgungsbereiche empfohlen. Ein zentraler Versorgungs-
bereich ist städtebauliches Schutzgut (§5 Abs. 2 Nr. 2d BauGB). Von Einzelhandelsvorhaben sollen keine mehr als uner-
heblichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausgehen (§ 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO, § 34 Abs. 3 BauGB). 
Dies betrifft insbesondere auch Vorhaben außerhalb des Stadtge bietes (siehe Abwehr gemäß § 2 Abs. 2 BauGB). In

181 
diesem Zusammenhang dient das Einzelhandelskonzept somit auch als aktuelle Grundlage, wenn die Stadt Münster im 
Kontext eines Planvorhaben außerhalb des Stadtgebietes negative A uswirkungen auf ihre zentralen Versorgungs- 
bereiche befürchtet. 
▪ Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept enthält eine ortsspezifische Sortimentsliste, die insbesondere zur räumlichen 
Steuerung zentrenrelevanter und zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente dient. Darüber hinaus ermöglicht 
die ortsspezifische Sortimentsliste es der Stadt Münster, das Schutzniveau auf die örtlichen zentralen Versorgungs- 
bereiche zuzuschneiden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass beim Fehlen einer örtlichen Sortimentsliste auf die landes-
planerische Sortimentsliste zurückgegriffen wird, die sich nicht an den örtlichen Gegebenheiten orientiert.  
▪ Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient als wichtige kon zeptionelle Grundlage zur Einordnung/Bewertung von 
künftigen großflächigen Einzelhandelsvorhaben gemäß § 11 Abs. 3 BauGB in die landesplanerischen Zielvorgaben (LEP 
NRW). 
▪ Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit seinen klaren Ansied lungs- und Steuerungsregelungen schafft Planungs-
sicherheit u. a. für Kommune und Investoren. 
Obschon das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept zunächst ein primär stadtplanerisches und sektorales Instrumenta-
rium zur räumlichen Steuerung von Einzelhandel darstellt, kann es auch in anderen Zusammenhängen (Teil-)Beiträge zur Fortent-
wicklung der Handelsstandorte leisten, so zum Beispiel im Rahmen d er Wirtschaftsförderung oder des Stadt(-teil)managements. 
Es unterstützt die Umsetzung des INSEK Münster-Innenstadt mit Fachau ssagen zum Einzelhandel. Das Konzept bietet zudem  
Anknüpfungspunkte für neue große wie auch kleinere Entwicklu ngsvorhaben, für Detailkonzepte zu einzelnen Standorten und 
Fragestellungen sowie für prozessbegleitende Maßnahmen bzw. die E inbindung der Händlerschaft und der Immobilieneigen- 
tümer in die Maßnahmen zur Standortstärkung. Insbesondere kann das Einzelhandels- und Zentrenkonzept durch die analytische 
Betrachtung der Gastronomie, des Handwerks sowie der Wochenmärkt e erste Erkenntnisse für eine aktive Weiterentwicklung 
der Zentren über den Einzelhandel hinaus bieten, um sic h zukünftig stärker zu positionieren. Im Hinblick auf die Nutzun g der 
Potenziale des Handwerks laufen bereits Gespräche mit der Handwerkskamme r Münster und der Kreishandwerkerschaft  
Münster, die Ergebnisse im Maßnahmenprogramm Handwerk umsetzungsorientiert zu bündeln. 
Aufgrund der hohen Dynamik im Einzelhandel und vor dem Hint ergrund der Entwicklungen des Online-Handels sowie der (noch 
nicht vollumfänglich absehbaren) Auswirkungen der weltweiten, multiplen Krisen ist mittelfristig auch weiterhin ein Beda rf zur 
Fortschreibung der einzelhandelsbezogenen Grundlagenermittlung und Zielerarbeitung für ein zu aktualisierendes Einzelhandels- 
und Zentrenkonzept zu erkennen. Insbesondere die konzeptionellen Bausteine des Konzepts bedürfen einer Erfolgskontrolle und 
ggf. einer laufenden Fortschreibung. Ob ein solcher Bedarf erkennbar ist, sollte erfahrungsgemäß alle fünf Jahre bewertet werden. 
Zudem sollte auch bei erheblichen Veränderungen der gesetzliche n Grundlagen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung  
geprüft werden, inwieweit eine Fortschreibung des Konzeptes erfolgen sollte.

I 
13 Anhang 
Anhang 1: Wochenmarkt-Steckbriefe 
WOCHENMARKT AM DOM I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Dom Domplatz 
  
   
Marktstände nach Verkaufsangebot  Wochenmarktstruktur  
 
 Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 135 
 Marktgebietsgröße in m² rd. 15.570 m²  
 Organisationsform  Kommune 
 
 Markttage und Öffnungszeiten   
 Mittwoch und Samstag von 7.00 bis 14.30 Uhr 
   
  
      
  
  
44%
23%
21%
1%
 11%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

II 
WOCHENMARKT AM DOM II 
Qualitatives Warenangebot ⚫ 
umfassendes, sehr vielfältiges Angebot von regionalen Frischeprodukten über Convenience bis hin zu Spezialitäten, z. B. regionale Ziegenprodukte oder 
niederländische Lakritze; Warenpräsentation vor allem bei den gastronomischen Marktständen durch große Beschilderung und Bewerbung klar erkenn-
bar und ansprechend; alle Preissegmente vertreten 
Quantitatives Warenangebot ⚫ 
Großmarkt mit 135 Marktständen; Markt leistet einen wesentlichen Beitrag zur Nahversorgung im Stadtteil (und überörtlich); Schwerpunkt liegt insbe-
sondere auf Frischeprodukten; ebenfalls große Auswahl an Blumen und Pflanzen; weitere Non-Food Stände in Form von Verkaufsständen für Texti lien, 
Schmuck und Lederwaren vorhanden 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫ 
Marktstandort im Stadtkern von Münster auf zentralem großflächigem Domplatz; Parkmöglichkeiten durch Parkhäuser in fußläufige r Entfernung gege-
ben; Vielzahl an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder um den Domplatz verteilt; hoch getaktete Buslinie an Bushaltestelle direkt am Marktplatz sowie 
weitere Bushaltestellen in fußläufiger Nähe gewährleisten eine gut e ÖPNV-Anbindung; vereinzelte Pavillons bieten Überdachung; ausreic hend  
Anschlüsse für Strom und Wasser; Ausweisung der öffentlichen Toiletten bietet Optimierungspotenzial 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫ 
großes und vielfältiges Gastronomieangebot, konzentriert auf ausg ewählte Bereiche des Marktplatzes; Verzehr- und Sitzmöglichkeiten du rch  
eigenes Mobiliar der Marktstände, aber auch durch bereits vorhande ne Bänke und Tische auf dem Domplatz gegeben; samstags zusätzliches D ienst-
leistungsangebot in Form des „Taschenwagens“ (Verwahr- und Lieferoption der Markteinkäufe) vorhanden 
Organisation ⚫ 
feste Markttage (mittwochs und samstags) und Marktzeiten (7.00 – 14.30 Uhr) sowie die Lage des Markts erreichen eine Vielzahl unter schiedlicher 
Kundengruppen; Internetpräsenz durch eigene Website sowie Facebook- und Instag ram-Kanäle breit gefächert; Austragung von Großevents am Dom-
platz teilweise in Konflikt mit Markttagen; Optimierungspotenzial hi nsichtlich eines Corporate Designs möglich (z. B. Wort-/Bild-M arke, einheitliche  
Einkaufstüten) 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫ 
prominente Lage am Domplatz in der City/Innenstadt von Münster; Gebäude der Universität, Museen, Dom, Bezirksregierungsgebäude und die Nähe zu 
den vielen Einzelhandelsgeschäften in der Münsteraner Altstadt führen als Knotenpunkt von Bildung, Arbeit, Kultur und Freizeit zu einer hohen Frequen-
tierung des Marktes; weitere Gastronomieangebote und Dienstleistungen befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe; Lage als historischer Mittelpunkt 
Münsters inkl. Haltepunkt von Touristen-Bussen verstärken die Bedeutu ng des Domplatzes und somit der Marktes als touristisches Ziel; Marktstä nde 
teilweise mit eigenen Spielangeboten für Kinder 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫ 
großflächiger Marktplatz mit verschiedenen Bereichen, welche in Teilen offen oder durch Baumbepflanzung gestaltet sind; Pavillons und Sitzgelegenhei-
ten erhöhen die Aufenthaltsqualität; hochwertige Architektur mit Mischung aus modernen und historischen Gebäuden um den Platz; tendenziell offene 
und durchlässige Marktanordnung mit vereinzelten Lücken zwischen den Marktständen; Domplatz selbst als Fußgängerzone dreiseitig umschlossen von 
verkehrsberuhigten Straßen; neben Münsteraner Dom weitere sehenswerte Gebäude am Platz gelegen, z. B. das LWL-Museum für Kunst und Kultur und 
das bischöfliche Generalvikariat; Optimierungspotenzial hinsichtlich der Positionierung von Müllcontainern am Rand der Marktfläche ohne Abgrenzung 
zum Marktgeschehen 
Fazit ⚫ 
▪ zentraler Großmarkt in Münster mit einem quantitativ und qualitativ sehr ansprechenden Angebot  
▪ hohe Besucherfrequenz durch mehrere Frequenzbringer, darüber hinaus diverse Kundengruppen von Studierenden über junge Familien, Erwerbs-
tätige und Senioren bis hin zu Touristen 
▪ hohe Aufenthaltsqualität durch attraktive städtebauliche Kulisse und Verweilmöglichkeiten der Gastronomie 
▪ geringfügige Optimierungspotenziale ergeben sich hinsichtlich der Ausweisung der öffentlichen Toiletten, dem Aufbau eines Corporate Des igns 
sowie des Standortes der Müllcontainer 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

III 
ÖKOLOGISCHER BAUERNMARKT AM DOM I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Dom Domplatz 
 
Marktstände nach Verkaufsangebot  Wochenmarktstruktur  
  
 Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 15 
 Marktgebietsgröße in m² rd. 2.800 m²  
 Organisationsform  Privat 
 Markttage und Öffnungszeiten   
 Freitag 
 von 12.00 bis 18.00 Uhr (April – Oktober) 
 von 12.00 bis 17.00 Uhr (November – März) 
  
   
  
      
 
  
47%
27%
13%
7%
7% Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

IV 
ÖKOLOGISCHER BAUERNMARKT AM DOM II 
Qualitatives Warenangebot ⚫ 
qualitativ sehr umfangreiches Angebot durch frische und hochwertige Produkte, insbesondere im Obst- und Gemüsesortiment; darüber hinaus regionale, 
biologische und teils selbsterzeugte Produkte; große Auswahl an exklusiven Produkten, z.B. Tierfelle im Randsortiment oder südamerikanischer Kaffee; 
ansprechende und eindeutige Warenpräsentation durch viele Aufsteller vor den Marktständen; hohe Warenqualität und spezialisiertes Sortiment führen 
zu einem überwiegend höheren Preissegment 
Quantitatives Warenangebot ⚫ 
Wochenmarkt mittlerer Größe, der einen besonderen Beitrag zur N ahversorgung in der City/Innenstadt leistet (auch außerhalb des Eink aufs  
wichtige Bedeutung als (touristischer) Treffpunkt); erweitertes Warenangebot in Form von großer Auswahl an Feinkost, Gewürzen, Honig und regionalen 
Produkten gegeben; Non-Food Stände in Form von Blumen und Pflanzen ebenfalls vorhanden 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫ 
Marktstandort im Stadtkern von Münster auf zentralem großflächigem Domplatz; Parkmöglichkeiten durch Parkhäuser in fußläufige r Entfernung gege-
ben; Vielzahl an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder um den Domplatz verteilt; hoch getaktete Buslinie an Bushaltestelle direkt am Marktplatz sowie 
weitere Bushaltestellen in fußläufiger Nähe gewährleisten eine gute ÖPNV-Anbindung; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser; Ausweisung  der 
öffentlichen Toiletten bietet Optimierungspotenzial 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫ 
Gastronomieangebot im Bereich Kaffee und süßen Backwaren durch zwei Stände stark vertreten; zudem ein qualitativ hochwertiger Imbiss mit Angebot 
an Bio-Produkten vorhanden; attraktive eigene Sitz- und Verzehrmö glichkeiten der jeweiligen Marktstände; Schleiferei-Stand als besond eres  
Dienstleistungsangebot 
Organisation ⚫ 
privat organisierter Bauernmarkt durch Ökologischer Bauernmarkt Münster e. V.; Markt findet jeden Freitagnachmittag statt; hoch attraktive Lage sowie 
Marktzeiten erreichen alle Kundengruppen; spezifisches, qualitativ hoch wertiges Angebot mit Fokus auf ökologische sowie regionale/loka le Produkte 
entspricht aktuellen Einzelhandels- und Zentrentrends; verfügt über  eigene Webseite; klares Profil eines ökologisch nachhaltige n und regionalen  
Marktes 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫ 
prominente Lage am Domplatz in der City/Innenstadt von Münster; Gebäude der Universität, Museen, Dom, Bezirksregierungsgebäude und die Nähe zu 
den vielen Einzelhandelsgeschäften in der Münsteraner Altstadt führen als Knotenpunkt von Bildung, Arbeit, Kultur und Freizeit zu einer hohen Frequen-
tierung des Marktes; weitere Gastronomieangebote und Dienstleistungen befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe; Lage als historischer Mittelpunkt 
Münsters inkl. Haltepunkt von Touristen-Bussen verstärken die Bedeutung des Domplatzes und somit des Marktes als touristisches Ziel 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫ 
Marktbereich einseitig durch Baumbepflanzung abgeschirmt, auf der anderen Seite zum großflächigen Domplatz geöffnet; hochwertige  
Architektur mit Mischung aus modernen und historischen Gebäuden um den Platz; tendenziell offene und durchlässige Marktanordnung mit vereinzelten 
Lücken zwischen den Marktständen; Domplatz selbst als Fußgängerzone dreisei tig umschlossen von verkehrsberuhigten Straßen; neben Münsteraner 
Dom weitere sehenswerte Gebäude am Platz gelegen, z. B. das LWL-Museum für Kunst und Kultur und das bischöfliche Generalvikariat; darüber hinaus 
Sitzmobiliar zum Verweilen am Domplatz vorhanden 
Fazit ⚫ 
▪ ökologischer Markt mittlerer Größe mit qualitativ hochwertigem und spezifischem Warenangebot; Ergänzung des Angebots um Stände außerhalb 
des Einzelhandels (insb. Imbissstand und Schleiferei stellen eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Wochenmärkten dar) 
▪ sehr hohe Standortqualität mit zahlreichen Kopplungsmöglichkeiten lockt viele Kunden an (auch aufgrund attraktiver Marktzeiten) 
▪ Aufenthaltsqualität vor allem durch ansprechende Gestaltung der Marktstände inkl. der Sitz- und Verzehrmöglichkeiten sehr ansprechend 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

V 
WOCHENMARKT ANGELMODDE-WEST I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Angelmodde Clemens-August-Platz 
  
  
Marktstände nach Verkaufsangebot  Wochenmarktstruktur   
 Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 4 
 Marktgebietsgröße in m² rd. 1.360 m²  
 Organisationsform  Privat 
 
 Markttage und Öffnungszeiten   
 Donnerstag von 8.00 bis 13.00 Uhr   
   
  
      
  
  
40%
40%
20%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

VI 
WOCHENMARKT ANGELMODDE-WEST II 
Qualitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
Angebot an regionalen und frischen Produkten des mittleren Preissegments; sehr geringe Warenvielfalt; z.T. provisorisch wirkende Warenpräsentation 
sowie z.T. keine Beschilderung der Waren und daher geringe Angebotsübersicht 
Quantitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
Kleinstmarkt bestehend aus vier Marktständen und einem Informationsstand; erhebliche Angebotsdefizite (insb. Sortimente Käse- und Molkereiprodukte 
sowie Fischspezialitäten) vorhanden 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫⚫⚫ 
Wochenmarkt auf verkehrsfreiem Platz verortet; Sitzmöglichk eiten gegeben; viel ansprechendes Grün und ruhige Lage bieten Aufent haltsqualität;  
eingeschränkte Parkmöglichkeiten in umliegenden Straßen; Bushaltestelle an nächster Erschließungsstraße gewährleistet, allerdings wird die Haltestelle 
nur von einer Buslinie angefahren; keine direkt angrenzenden Abstel lmöglichkeiten für Fahrräder; ausreichende Anzahl an Anschlüssen für Strom und 
Wasser 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫⚫⚫ 
Dienstleistungsangebot über ein Informationsmobil der Stadtwerke Mün ster gewährleistet; kein Gastronomieangebot vorhanden, zudem auch keine 
Verzehr- und Probiermöglichkeiten gegeben 
Organisation ⚫⚫⚫ 
privat organisierter Wochenmarkt (Firma Obstgarten); feste Marktzeiten und fester Markttag (donnerstags); Marktzeiten am Vormittag für erwerbstätige 
Kundschaft nur eingeschränkt attraktiv, Hauptzielgruppe Ortsansässige und Senioren; Wochenmarkt verfügt über keine eigene Homepage, je doch auf 
der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; keine klare Bewerbung oder Information zu Wochenmarkt ersichtlich 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫⚫⚫ 
eingeschränkte Frequentierung des Clemens-August-Platzes; Dienstleistungen in Form eines Ärztehauses direkt am Platz, darüber hinaus grenzen einige 
soziale Einrichtungen (Kindertagesstätte, Altenzentrum) an den Marktplatz; Altenheim und Arztpraxen mit hohem Synergieeffekt für den Wochenmarkt 
als Anlaufpunkt (überwiegend für Senioren, die ein hohes Nachfragepotenz ial erzeugen); keine unmittelbare Kopplung mit Einzelhandels- und/ode r  
Gastronomienutzungen 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫⚫⚫ 
offener, grüner und vorwiegend ruhiger Platz als Quartierstreff punkt; ordentliches Stadtbild, insgesamt städtebaulich hohe Standortquali tät;  
Clemens-August-Platz bietet Raum für weitere Marktstände; gegenwärtiger Marktaufbau aus vier Ständen nimmt nur einen kleinen Teil des Platzes ein; 
Barrierefreiheit am Marktplatz gegeben sowie Sauberkeit gewährleistet 
Fazit ⚫⚫⚫ 
▪ Eingeschränkte Zukunftsfähigkeit des Marktstandortes in Angelmodde auf grund des quantitativen und qualitativen Optimierungspotenzials, 
welche durch eine mögliche Abwanderung des Marktstandes mit Fleisch- und Wurstwaren vergrößert wird 
▪ Bedarf hinsichtlich eines Angebotsausbaus ist vor allem aufgrund direk t angebundener Kundengruppen (u. a. Kopplung von Seniorenheim und 
medizinischer Versorgung) stark vorhanden 
▪ Ausbaufähigkeit des Imbiss-/gastronomischen Angebots als Ergänzung 
▪ Standort grundsätzlich attraktiv durch ansprechende Platzgestaltung und Kopplungsaffinitäten 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

VII 
WOCHENMARKT GEISTSTRASSE I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Schützenhof Geiststraße/Sentmaringer Weg 
 
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktur  
 
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 17  
Marktgebietsgröße in m² (samstags) rd. 1.990 m²  
Organisationsform  Kommune 
 
Markttage und Öffnungszeiten   
Mittwoch und Samstag   
von 7.00 bis 12.30 Uhr (April – Oktober)   
von 8.00 bis 12.30 Uhr (November – März)   
      
  
  
65%
29%
6% Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

VIII 
WOCHENMARKT GEISTSTRASSE II 
Qualitatives Warenangebot ⚫ 
Angebot von frischen und hochwertigen sowie z.T. selbst erzeugten Produ kten; hohe Warenvielfalt durch eine Mischung aus frischen, regionalen und 
verarbeiteten Produkten; deutliche Warenpräsentation durch Beschilderung auch teilweise als Aufsteller vor den Marktständen 
Quantitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
Wochenmarkt mittlerer Größe mit insgesamt 17 Marktständen, Basisversorgung umfassend gedeckt; teilweise verkaufen mehrere Marktstände dasselbe 
Sortiment; umfassendes Feinkostangebot an mehreren Ständen; ein Non-Food-Stand in Form von Blumen vorhanden 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫ 
infrastrukturell sehr gut angeschlossene, zentrale Lage; Bushaltestell e in direkter Nähe; Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Markt platz vorhanden; 
Zugänge des Markts ebenso wie der asphaltierte Bodenbelag der eigentl ichen Parkplatznutzung barrierefrei; ausreichend Anschlüsse für Stro m und  
Wasser 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫⚫⚫ 
Verzehrmöglichkeiten in Form von Stehtischen vorhanden, allerdings v on geringer Aufenthaltsqualität; keine ergänzenden Dienstleistungs - 
angebote 
Organisation ⚫⚫⚫ 
zwei feste Markttage (Mittwoch und Samstag) mit weitestgehend gleichen Marktzeiten am Vormittag; Marktzeiten unter der Woche nicht attraktiv für 
Berufstätige, hier vorrangig Ortsansässige und Senioren angesprochen; keine eigene Homepage, jedoch auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; 
keine weiteren ersichtlichen Informationen zum Wochenmarkt  
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫ 
Frequenzbringer in Form eines Biomarktes sowie Einzelhandels- und D ienstleistungsnutzungen (u. a. Versicherungen, Fitnessstudio) unmittelbar  am 
Marktplatz vorzufinden; insbesondere entlang des Stadtteilzentrums Hammer Straße hohe Anzahl an weiteren Einzelhandels-, Gastronomie und Dienst-
leistungsangeboten in mittelbarer Nähe; Lage im Stadtteilzentrum Hammer Straße 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫⚫⚫ 
Hauptnutzung des Marktplatzes als Parkplatz an Marktzeiten deutlich erkennbar durch prägendes Bild des ruhenden Verkehrs; offene Gestaltun g auf-
grund des großzügigen Verkehrsraums in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes; großzügige Anordnung der Marktstände; überwiegend hochgeschossige, 
nicht einheitlich gestaltete Architektur in Umgebung des Markts führen zu keinem klaren städtebaulichen Gesamtbild; keine Sitzgelegenheiten; insgesamt 
geringe Aufenthaltsqualität 
Fazit ⚫⚫⚫ 
▪ Wochenmarkt mittlerer Größe mit hochwertiger Angebotsqualität und -vielfalt 
▪ stark ausgeprägte Verkehrsanbindung und dichtes urbanes Umfeld mit vielen Kopplungsmöglichkeiten aufgrund der Lage im Stadtteil-zentrum 
Hammer Straße 
▪ geringe Aufenthaltsqualität aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und fehlender Verweilmöglichkeiten  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

IX 
WOCHENMARKT GIEVENBECK I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Gievenbeck Rüschhausweg/Ortsmitte 
 
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktur  
 
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 17  
Marktgebietsgröße in m²  rd. 1.780 m²  
Organisationsform  Privat  
 
Markttage und Öffnungszeiten   
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr    
   
  
  
  
  
47%
35%
6%
6%
6% Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

X 
WOCHENMARKT GIEVENBECK II 
Qualitatives Warenangebot ⚫ 
Angebot an frischen und qualitativ hochwertigen Produkten gegeben; hohe Vi elfalt an Waren durch regionale, biologische und z.T. selbst erze ugte  
Produkte (z.B. Obst & Gemüse-Marktstand mit ausschließlichem Bio -Sortiment) sowie Spezialitäten; ansprechende Warenpräsentation, einig e Stände 
mit besonders attraktivem Aufbau und Beschilderung; insgesamt sehr transparente Beschilderung sowie viele Werbeaufsteller 
Quantitatives Warenangebot ⚫ 
Wochenmarkt mittlerer Größe, der die Grundversorgung im Stad tteil umfänglich ergänzt; für Fleisch & Wurst sowie Obst & Gemüs e-Produkte jeweils 
zwei Marktstände vorhanden; im erweiterten Sortiment Angebot von Blumen & Pflanzen, regionalen Produkten, Honig, Feinkost und Gewürzen (Stand 
für Produkte aus Olivenerzeugnissen); insgesamt sehr gute Mischung aus vielfältigem, hoch qualitativem und frischem Angebot 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫⚫⚫ 
Marktstandort auf zu Marktzeiten für den MIV gesperrtem Rüschhausweg des Stadtteils; mäßige Anzahl an Parkplätzen für MIV in unmittelbare r Nähe 
vorhanden, dafür hohe Anzahl an Fahrradstellplätzen; häufig befahrene Bushaltestelle (drei Linien jeweils im 20-Minuten-Takt) an angrenzender Haupt-
verkehrsstraße (Von-Esmarch-Straße) direkt erreichbar; in Tei len eingeschränkte Barrierefreiheit, da Marktstände teilweis e auf höher gelegenem  
Bürgersteig durch Bordstein von Marktstraße getrennt sind; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫⚫⚫ 
Dienstleistungsangebot durch Marktstand für Klingenschleiferei geringfügig vorhanden; keine eigenen Verzehrmöglichkeiten durch Marktstände bereit-
gestellt 
Organisation ⚫⚫⚫ 
privat organisierter Wochenmarkt (Werbegemeinschaft Gievenbeck); fester Markttag (Donnerstag) und Marktzeiten am Nachmittag; verfügt über keine 
eigene Homepage, jedoch auf der Homepage der Stadt Münster aufg eführt; Informationen zum Wochenmarkt nicht unmittelbar ersichtlich, dafür für 
andere am Standort stattfindende Veranstaltungen (z. B. durch Banner); insgesamt Charakter eines hochwertigen Stadtteilmarktes 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫ 
hoch attraktive und frequentierte Lage am Rüschhausweg im Stadttei lzentrum Gievenbeck-Mitte; Vielzahl an Nutzungen und Frequenzbring ern, u. a. 
Schulen, Kirche, Restaurants, Cafés und Restobars mit Außengastronomie ; Hähnchenstand als Imbissmöglichkeit übernimmt am Markteingang zur  
Von-Esmarch-Straße wichtige Kopplungseffekte; des weiteren Dienstleistungen sowie Vollsortimenter in direkter Umgebung; den Marktzeiten und den 
Kopplungseffekten der diversen, angrenzenden Nutzungen zuzuschreibende hohe Passantenfrequenz; neben Ortsansässigen werden auch Berufstätige 
und Laufkundschaft als Zielgruppe angesprochen 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫⚫⚫ 
Erscheinungsbild angrenzender Gebäudestrukturen in Teilen eingeschränkt,  niedrige Geschossigkeiten vermitteln offenen Eindruck; Marktanor dnung 
entlang Straße führt zu guter Übersicht und Begehbarkeit des Markte s, den Marktbereich abschließende Stände in leichtem Rondell angeo rdnet; 
insgesamt ansprechende Erscheinung der Stände durch moderne und ordentliche Gestaltung 
Fazit ⚫⚫⚫ 
▪ sehr attraktiver Wochenmarkt mittlerer Größe, der sich insbesondere durch die hochwertigen Marktstände und das qualitative Angebot auszeich-
net 
▪ das quantitative Angebot ist ebenfalls breit aufgestellt, mögliches Ausbaupotenzial im markteigenen Gastronomiebereich, wenngleich umliegende 
Gastronomiebetriebe den Bedarf grundsätzlich decken können  
▪ hohe Standortqualität durch belebte Lage und ideale Kopplungsaffinität aufgrund der Lage im Stadtteilzentrum 
▪ Optimierungspotenzial hinsichtlich der Aufenthaltsqualität aufgrund von mäßig attraktivem städtebaulichem Stadtbild sowie Fehlen von Verweil-
möglichkeiten  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

XI 
WOCHENMARKT GREMMENDORF I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Gremmendorf Pängelantonweg 
  
   
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktur  
 
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 4 
Marktgebietsgröße in m²  rd. 290 m²  
Organisationsform  Kommune 
 
Markttage und Öffnungszeiten   
Freitag von 13.30 bis 18.30 Uhr   
   
  
    
  
  
100%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

XII 
WOCHENMARKT GREMMENDORF II 
Qualitatives Warenangebot ⚫ 
sowohl regionale, selbst erzeugte Produkte (hier: aus eigenem H ofladen) als auch frische, hochwertige Waren; Warenpräsentation durch tei lweise an-
sprechende Beschilderung transparent 
Quantitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
Kleinstmarkt mit ausschließlich vier Ständen; Brot- und Backwaren in geringem Maße angeboten, da diese Warengruppe zusammen mit Obst- un d 
Gemüsewaren lediglich von einem Marktstand verkauft werden; Feinkostsortiment durch erweitertes Angebot für frische Brotaufstriche gegeben; keine 
Non-Food-Stände vorhanden 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫⚫⚫ 
Marktstandort auf Parkplatz entlang ruhiger Wohnlage; hohes Aufkommen an Durchgangsverkehr von Fahrrädern, Konfliktpotenzial durch Aufeinander-
treffen von Radfahrenden und Marktbesucherinnen und -besuchern; Parkplätze angrenzend Marktbereich vorhanden, Bushaltestellen vorhanden, jedoch 
nicht in direkter Nähe; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫  
kein Dienstleistungs- und Gastronomieangebot vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben 
Organisation ⚫⚫⚫ 
Freitag als fester Markttag; Marktzeiten bis in den späten Nachmittag beziehungsweise Abend machen den Besuch auch für Erwerbstätige besser möglich; 
verfügt über keine eigene Homepage, jedoch auf der Homepage de r Stadt Münster aufgeführt; keine Ausschilderung oder sonstige Be werbung des 
Marktes; temporär für den Wochenmarkt abgesperrter Bereich des Parkplatzes 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫  
Lage in locker besiedeltem Wohngebiet; keine frequenzbringenden Dienstleistungs- oder Einzelhandelsnutzungen in direkter Umgebung, ebenso keine 
Gastronomieangebote; nächstgelegene Gastronomie- und Nahversorgung sangebote an der Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg durch Gleise von 
Marktstandort baulich und verkehrlich getrennt 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫⚫⚫ 
Marktstände nebeneinander entlang des Pängelantonwegs aufgereiht; hochwert ige Einfamilienhäuser mit großzügigen Gärten erzeugen einen  
nachbarschaftlich, eher privat anmutenden Charakter; Marktstände fügen sic h dahingehend nicht sonderlich in die Umgebung ein; Sitz- oder Verwei l-
möglichkeiten nicht vorhanden; Marktbereich sauber gehalten, v. a. Mar ktstand des Hofladens mit ansprechendem Auftreten; allgemein ordent liche 
Erscheinung  
Fazit ⚫⚫⚫ 
▪ Kleinstmarkt mit hochwertigem, jedoch geringem Warenangebot 
▪ Optimierungspotenzial hinsichtlich des Ausbaus von Dienstleistungs- und Gastronomieangeboten 
▪ adäquates Erscheinungsbild des Markts, Standortqualität allerdings durch periphere Lage und fehlende Kopplungsaffinitäten sowie Aufenthalts-
möglichkeiten stark eingeschränkt 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

XIII 
WOCHENMARKT HANDORF I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Handorf Hugo-Pottebaum-Platz 
  
   
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktur  
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 6 
Marktgebietsgröße in m² rd. 1.170 m² 
Organisationsform  Kommune 
 
Markttage und Öffnungszeiten   
Dienstag von 13.30 bis 18.00 Uhr   
   
  
  
  
  
83%
17%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

XIV 
WOCHENMARKT HANDORF II 
Qualitatives Warenangebot ⚫ 
Angebot an qualitativ hochwertigen Produkten mit Fokus auf Frischepr odukte; hohe Warenvielfalt durch unterschiedliche Angebote; anspreche nde  
Warenpräsentation; überwiegend transparente Bewerbung der Waren durch Beschilderung 
Quantitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
Kleinstmarkt, der grundsätzlich die Grundversorgung erfüllt; Angebotslücke bezüglich der Sortimente Blumen und Pflanzen vorhanden; keine Non-Food-
Stände vorhanden 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫ 
Marktstandort in verkehrsberuhigtem Bereich; Parkplätze in dire kter und Bushaltestelle in mittelbarer Nähe; Abstellmöglichkei ten für Fahrräder am 
Marktplatz; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser; übersichtliche Marktanordnung, im Wesentlichen in der Mitte des Marktplatzes konzentriert; 
Trennung des Marktbereichs durch Absperrung an dafür notwendigen Stellen 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫  
kein Dienstleistungs- und Gastronomieangebot vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben 
Organisation ⚫⚫⚫ 
fester Markttag (Dienstag) und Marktzeiten; durch späte Marktzei ten auch Besuch für Berufstätige möglich, Hauptzielgruppe aufgrund der Lage und 
Aufenthaltsqualität jedoch vorrangig Ortsansässige und Senioren; v erfügt über keine eigene Homepage, jedoch auf der Homepage der  Stadt Münster 
aufgeführt; Informationen zum Wochenmarkt nicht unmittelbar Blick ersichtlich 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫⚫⚫ 
attraktive Lage am Hugo-Pottebaum-Platz; hohe Anzahl an Dienstleis tungen, insbesondere medizinische Einrichtungen in direkter Umgebung;  
Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen grenzen an Marktplatz; Katholische  Kirche mit Messe während der Marktzeiten als zusätzlicher Freque nz-
bringer; Lage im Stadtteilzentrum Handorf 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫ 
öffentlicher Platz; kompakte und geschlossene Gestaltung durch umgebende Bebauung; ordentliches Stadtbild und hohe Standortqualität durch einheit-
liche und überwiegend hochwertige Architektur; Schatten spendende Bäume mit Sitzgelegenheiten und Ruhezonen 
Fazit ⚫⚫⚫ 
▪ attraktiver, kleiner Wochenmarkt auf dem Hugo-Pottebaum-Platz in Handorf mit qualitativ hochwertigem Warenangebot; Optimierungspotenziale 
hinsichtlich der quantitativen Ausstattung des Marktes 
▪ in ruhiger und begrünter Nebenlage, hohe Aufenthaltsqualität durch attraktive städtebauliche Einbettung;  
▪ hinreichende Kopplungsmöglichkeiten aufgrund der Lage im Stadtteilzentrum Handorf 
▪ Dienstleistung oder Imbiss-/gastronomisches Angebot als Ergänzung ausbaufähig 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

XV 
WOCHENMARKT HILTRUP I 
Räumliche Analyse  
Bezirk Hiltrup, Stadtteil Hiltrup Parkplatz Moränenstraße 
  
  
Marktstände nach Verkaufsangebot  Wochenmarktstruktur  
 
 Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 24 
 Marktgebietsgröße in m²  rd. 2.347 m² 
 Organisationsform  Kommune 
 
 Markttage und Öffnungszeiten   
 Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr 
   
  
    
  
 
  
63%
29%
4%
 4%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

XVI 
WOCHENMARKT HILTRUP II 
Qualitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
breites Angebot an frischen und qualitativ hochwertigen, teils saisonale n Produkten gegeben; größtenteils Waren aus dem mittleren Preisseg ment; 
Exklusivität gegenüber filialisiertem Einzelhandel durch diverse Feinkost und selbsterzeugte Waren (z. B. verschiedene Sorten von se lbst erzeugtem 
Honig); ansprechende Warenpräsentation; überwiegend transparente Bewerbung der Waren durch Beschilderung und Werbeaufsteller 
Quantitatives Warenangebot ⚫ 
vergleichsweise größerer Wochenmarkt im Stadtgebiet Münster; ausgewogene Mischung aus regionalen Produkten und Großmarktwaren; überwiegen-
des Angebot an Nahrung- und Genussmitteln; hohe Warenvielfalt durch unterschiedliche Angebote der Marktstände 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫⚫⚫ 
Wochenmarkt auf Parkplatz in abgeschirmter Lage nahe der Hauptverkehr sstraße verortet; beinahe vollständig von rückwärtiger Wohnbebauung um-
fasst; durch drei Zugänge (zwei Zufahrtsstraßen und ein geteilter Rad-/Fußweg), die alle barrierefrei sind, erreichbar; gute Erreichbarkeit zu Fuß, per Rad 
oder ÖPNV (mehrere Bushaltestellen in räumlicher Nähe); allerdings unübersichtliche Parkplatzsituation; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser; 
Überdachung durch Vordächer der Stände gegeben; öffentliche Toilette n vorhanden, jedoch abgeschlossen; fehlende Absperrungen zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫ 
kein Dienstleistungsangebot, ansprechendes Gastronomieangebot: Verzehr möglichkeiten und Sitzplatzangebot sind gegeben (in Teilen stell en die  
Betreiber Sitz- und Spielmöglichkeiten explizit für Kinder zur Verfügung); zwei kleine Informationsstände 
Organisation ⚫⚫⚫ 
fester Markttag und Marktzeit am Freitagvormittag; verfügt übe r keine eigene Website, jedoch auf der Website der Stadt Münst er aufgeführt;  
Marketingstrategien in Form eines Corporate Designs und/oder rege lmäßigen Events nicht vorhanden; Werbung für den Markt in Form von  
Informationsplakaten an verschiedenen Stellen auf und um den Marktplatz 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫⚫⚫ 
ruhige Lage nahe der Hauptverkehrs- und Einkaufsstraße mit zahlrei chen Einzelhandels- und Gastronomieangeboten sowie Dienstleistungen;  
Synergieeffekte mit Angeboten in räumlicher Nähe bestehen indirekt; Lage im Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫⚫⚫ 
offener, vielseitig zugänglicher Platz mit hoher Durchgangsfrequenz; städtebauliche Attraktivität durch rückwärtige Architektur der umliegenden Bebau-
ung inkl. Garageneinfahrten in Teilen eingeschränkt; Barrierefreiheit am Marktstandort gegeben; Sauberkeit grundlegend gewährleistet; meist qualitativ 
hochwertige Stände; Spielgeräte fungieren nebenbei als bunte Dekoration; fehlende Abgrenzung zu anliegenden Glas- und Müllcontainern minde rt die 
Aufenthaltsqualität; teilweise große Abstände zwischen den Ständen, welche gleichzeitig die Übersichtlichkeit fördern 
Fazit ⚫⚫⚫ 
▪ in weiten Teilen attraktiver Wochenmarkt, der sich durch eine gute Angebotsquantität und -qualität auszeichnet 
▪ in ruhiger Nebenlage mit guter Anbindung zum Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte 
▪ indirekte Kopplungsaffinität mit Einzelhandels- und Gastronomieangeboten mittelbar an der Hauptstraße 
▪ in Teilen eingeschränkte, städtebauliche Attraktivität des Standorts sowie negative Teilaspekte des Erscheinungsbildes (u. a. Müllcontainer) 
▪ Potenziale hinsichtlich der Bewerbung des Wochenmarkts  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

XVII 
WOCHENMARKT HUBERTIPLATZ I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Herz-Jesu Hubertiplatz 
  
  
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktur  
 
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 2 
Marktgebietsgröße in m² rd. 330 m² 
Organisationsform  Kommune 
 
Markttage und Öffnungszeiten    
Mittwoch und Samstag   
von 7.00 bis 12.30 Uhr (April – Oktober)   
von 8.00 bis 12.30 Uhr (November – März)  
      
  
  
100%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

XVIII 
WOCHENMARKT HUBERTIPLATZ II 
Qualitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
ausschließliches Frischangebot, jedoch mit teils mangelhafter B eschilderung und wenig übersichtlicher Warenpräsentation; Angebot größt enteils aus 
niedrigem bis mittlerem Preissegment 
Quantitatives Warenangebot ⚫  
Kleinstmarkt bestehend aus zwei Ständen; keine Non-Food-Stände vorhanden 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫⚫⚫ 
Parkmöglichkeiten am Straßenrand der umliegenden Straßen gegebe n; keine Stellplätze für Fahrräder, ÖPNV-Anbindung nicht unmittel bar an Markt-
bereich angrenzend, darüber hinaus Car-Sharing-Angebot gegenüber des Marktes; Strom- und Wasseranschluss vorhanden 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫  
kein Dienstleistungs- und Gastronomieangebot vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben 
Organisation ⚫⚫⚫ 
fester Markttag (Mittwoch) und Marktzeiten, die saisonal leicht angepasst werden (November bis März späterer Beginn des Markts); Zielgruppe durch 
geringe Angebotsbreite und Marktzeiten am Vormittag überwiegend Anwohnende und Stammkundschaft; verfügt über keine eigene Homepage, jedoch 
auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; ansonsten keine Informationen oder Werbung für den Markt 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫⚫⚫ 
familienfreundliche Lage am Hubertiplatz durch direkte Kopplung an Grünfläche und Spielplatz, der als wichtiger Frequenzbringer fungiert; darüber hin-
aus mittelbare Nähe zum Münsteraner Hafen; weitere Kopplungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe nicht gegeben 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫⚫⚫ 
Markt auf Gehbereich an der westlichen Seite des Hubertiplatzes gelegen, rückseitig angrenzend an grünen Spiel- und Sportflächen; ansprechende Block-
randbebauung; hohes Maß an ruhendem Verkehr im Straßenraum beeinflusst Bild des Markts; Lagerung der Waren teilweise einsehbar im Lieferwagen 
der Marktbeschicker 
Fazit ⚫⚫⚫ 
▪ stark eingeschränkte Zukunftsfähigkeit des Marktes aufgrund des geringen qualitativen und quantitativen Angebots 
▪ stark eingeschränkte Ansprache vielfältiger Kundengruppen 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

XIX 
WOCHENMARKT KINDERHAUS I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Kinderhaus-Ost Idenbrockplatz 
  
  
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktur  
 
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 18  
Marktgebietsgröße in m²  rd. 1.450 m² 
Organisationsform  Kommune 
 
Markttage und Öffnungszeiten   
Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr   
   
  
  
  
  
61%
33%
6%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

XX 
WOCHENMARKT KINDERHAUS II 
Qualitatives Warenangebot ⚫ 
Angebot an frischen und qualitativ hochwertigen Produkten; ausgewogene A ngebotsvielfalt unterschiedlicher Waren und Produkte; ansprechende  
Warenpräsentation; überwiegend transparente Bewerbung der Waren durch Be schilderung; Optimierungspotenziale hinsichtlich einer ansprechenden 
Lagerung der Waren 
Quantitatives Warenangebot ⚫ 
Wochenmarkt mittlerer Größe, welcher umfänglich zur Nahversorg ung des Stadtteils beiträgt; Auswahl an regionalen Produkten und Feink ostangebot 
überwiegt, teilweise auch Convenience- und Bio-/Selbsterzeugerprodukte 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫ 
attraktive, zentrale Lage am Idenbrockplatz, der als sozialer Treffpunkt und Ausrichtungsort regelmäßiger Events fungiert; mehrere kostenlose Parkplätze 
sowie Bushaltestelle mit hoher Taktung in der Nähe; Abstellmögli chkeiten für Fahrräder am Marktplatz vorhanden; ausreichend Anschlüsse  für Strom 
und Wasser 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫ 
keine Dienstleistungsangebote; umfassendes Gastronomieangebot durch zusätzliche Verzehr- und Probiermöglichkeiten an mehreren Ständen 
Organisation ⚫⚫⚫ 
fester Markttag (Donnerstag) und Marktzeiten; augenscheinlich hohe Passantenfrequenz; verfügt über keine eigene Homepage, jedoch auf de r Home-
page der Stadt Münster aufgeführt; Informationen zum Wochenmarkt unmittelbar ersichtlich 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫ 
Marktstandort im Stadtbereichszentrum Kinderhaus – Idenbrockplatz mit mehreren großen Lebensmittel- und Bekleidungsfilialisten als Magnetbetriebe; 
in direkter Umgebung religiöser Einrichtungen, Bürgerhaus mit Hallenschwimmbad sowie einer Zweigstelle der Stadtbücherei gelegen; zudem mehrere 
Gastronomiebetriebe (u. a. Bäcker, Eiscafé) mit Außenbestuhlung, z.T. in Synergie zur Außengastronomie des Fisch-Marktstandes am Marktplatz 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫ 
öffentlicher zentraler Platz; kompakte und geschlossene Gestaltun g durch angrenzende Bebauung, eingebettet in weitläufige Fußgänger zone; ordent-
liches Stadtbild und hohe Standortqualität 
Fazit ⚫ 
▪ bedeutender Wochenmarkt in attraktiver Lage im Stadtteil Kinderhaus-Ost mit insbesondere qualitativ sowie quantitativ ansprechendem Waren-
angebot 
▪ gute Erreichbarkeit des Marktplatzes für alle Verkehrsteilnehmer 
▪ viele Kopplungsmöglichkeiten am Idenbrockplatz, insbesondere aufgr und des Bürgerhauses und der Kirche; darüber hinaus integrierte Lage  im 
Stadtbereichszentrum 
▪ attraktive Verzehr- und Probiermöglichkeiten in Symbiose mit umliegender Gastronomie, welches von Kunden gut angenommen wird 
▪ kleinere Optimierungspotenziale ergeben sich hinsichtlich der Lag erung der Waren sowie des Ausbaus außerhalb des Verkaufs von Frische- 
produkten (z. B. Non-Food-Stände)  
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

XXI 
WOCHENMARKT NIENBERGE I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Nienberge Nienberger Kirchplatz 
  
  
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktur  
 
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 6  
Marktgebietsgröße in m²  rd. 390 m² 
Organisationsform  Privat  
 
Markttage und Öffnungszeiten   
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr   
   
   
    
  
  
83%
17%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

XXII 
WOCHENMARKT NIENBERGE II 
Qualitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
überschaubares Angebot an frischen Produkten gegeben, Warenvielfalt durc h unterschiedliche Angebote der Stände vorhanden; überwiegend  
standardisiertes Angebot mit regionalen Waren, geringfügig auch Spezialitäten und Convenience-Food (Salate, frisch gepresster Fruchtsaft); durchgängig 
transparente und in Teilen ansprechende Beschilderung der Waren; niedriges bis mittleres Preissegment 
Quantitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
kleiner Wochenmarkt mit sechs Marktständen; Angebot an Brot- und B ackwaren nicht gegeben, Angebotslücke wird jedoch durch die naheliegend en 
Landbäckerei geschlossen; trotzdem vielfältiges Warenangebot inklusive Non-Food-Stand mit Blumen und Pflanzen sowie Deko-Artikeln 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫⚫⚫ 
Marktstandort im Stadtteilzentrum Nienberge auf Parkplatzfläche nahe der Kirche St. Sebastian; direkte, dennoch baulich abgeschirmte Nähe zur Haupt-
verkehrsstraße; kostenlose Parkplätze sowie Fahrradstellplätze in der Nähe; die nächste Bushaltestelle ist wenige Gehminuten entfernt und wird regel-
mäßig angefahren; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser etwas entfernter an der Kirche/am Pfarrbüro vorhanden; Markt-bereich durch schmale 
Zugänge erreichbar; Sitzgelegenheiten und Grünflächen in pflegebedürftigem Zustand vorhanden 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫  
kein Dienstleistungs- und Gastronomieangebot vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben 
Organisation ⚫⚫⚫ 
Organisation durch die Kirchengemeinde St. Sebastian; fester Markttag (Freitag) und Marktzeiten (Vormittag); Hauptzielgruppe sind Or tsansässige und 
Senioren; verfügt über keine eigene Homepage, jedoch auf der Ho mepage der Stadt Münster und der Gemeinde St. Sebastian aufgefüh rt; Kirchenge-
meinde veranstaltet regelmäßige Events (z. B. Marktcafé) auf dem Marktplatz; Informationen zum Wochenmarkt nicht unmittelbar ersichtlich; verschach-
telte Standanordnung, die teilweise zur Unübersichtlichkeit, teilweise auch zur Kompaktheit und Belebtheit des Marktes beiträgt 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫ 
umgeben von einem breiten Angebot an Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sowie religiösen Einrichtungen, Bankfilialen und der Bücherei; 
Synergien mit angrenzendem Restaurant aufgrund unterschiedlicher Öffnungszeiten eingeschränkt 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫⚫⚫ 
öffentlicher Platz, insbesondere geprägt durch direkte Beziehung zur Kirche; grundsätzlich ordentliches Stadtbild und angemessene Standor tqualität; 
Sauberkeit in Teilen ausbaufähig; Lagerung neben und hinter den Stän den nicht ansehnlich; variierende Qualitäten der Markstände (hinsicht lich des 
Erscheinungsbilds, der Warenpräsentation etc.) 
Fazit ⚫⚫⚫ 
▪ kleiner Wochenmarkt auf dem Kirchplatz in Nienberge mit qualitativ gutem Warenangebot; Optimierungspotenziale hinsichtlich der quantitativen 
Ausstattung (z. B. fehlendes Backwarensortiment) möglich 
▪ hohe Aufenthaltsqualität aufgrund von städtebaulich ansehnlicher Umgebung und vielen Kopplungspotenzialen;  
▪ Dienstleistung und Imbiss-/gastronomisches Angebot als Ergänzung ausbaufähig 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

XXIII 
WOCHENMARKT ROXEL I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Roxel Pantaleonplatz 
  
  
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktur  
 
Anzahl der Stände (Stand 06/2021) 15  
Marktgebietsgröße in m²  rd. 1.520 m²  
Organisationsform  Kommune 
 
Markttage und Öffnungszeiten   
Freitag von 13.30 bis 17.30 Uhr   
   
  
  
  
  
53%
33%
7%
7%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

XXIV 
WOCHENMARKT ROXEL II 
Qualitatives Warenangebot ⚫ 
attraktives Angebot an frischen und qualitativ hochwertigen Produkten; hohe Warenvielfalt durch unterschiedliche Angebote der Stände sowie  
verschiedene Spezialitäten vorhanden (z. B. Gewürze, holländisches Lakritz, Meeresfrüchte); z. T. exklusive, nicht im herkömmlichen stationären Lebens-
mitteleinzelhandel erhältliche Waren; ansprechende Warenpräsentation; teilweise expliziter Hinweis auf regionale und saisonale Ware (z. B. Erdbeeren, 
Spargel) 
Quantitatives Warenangebot ⚫ 
mittelgroßer Wochenmarkt, welcher eine wichtige Bedeutung fü r die Nahversorgung im Stadtteilzentrum Roxel übernimmt; Angebo tsschwerpunkt im 
Bereich der Frischeprodukte; ergänzende Angebote außerhalb von Nahrungs- und Genussmittel runden das Angebot ab 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫⚫⚫ 
Marktstandort auf zentralem örtlichen Platz in einer Fußgängerzone an der Ortskirche; nahgelegene Parkplätz hinter der angrenzenden Bebauung sowie 
an der nächstliegenden Straße vorhanden; schlechte ÖPNV-Anbindung auf grund von lediglich stündlich angefahrener Bushaltestelle in der N ähe;  
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Bereich umliegender Nut zungen (u. a. Bibliothek); ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser vo rhanden;  
weitestgehend Schatten und Regenschutz durch Baumbepflanzung und Vordächer der Marktstände; im Rondell angeordnete Stände mit breiten Durch-
gängen 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫⚫⚫ 
Gastronomieangebot im Randsortiment des Fisch- und Meeresfrüchtestandes, mit Stehtischen zum Verzehr direkt am Marktstand 
Organisation ⚫⚫⚫ 
Markt findet wöchentlich Freitagnachmittags statt; durch die Marktzeiten ist der Besuch für Berufstätige möglich; verfügt über keine eigene Homepage, 
jedoch auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; Informationen zum Wochenmarkt nicht unmittelbar ersichtlich 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫ 
zentrale, attraktive Lage im Stadtteilzentrum ermöglicht Koppl ungsmöglichkeiten mit mehreren Frequenzbringern (u. a. Kirche, Bezi rksverwaltung, 
Schule); umliegend breites Angebot insbesondere an Einzelhandel (z. B. Netto) sowie Dienstleistungen und Gastronomie 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫ 
kompakter und baulich abgeschlossener Markt, der sich gut in den städtebaulichen Kontext einfügt; umliegende Bebauung im regional typischen Stil in 
Zusammenspiel mit Bäumen und sonstiger Begrünung; variierende Standqualität mit einigen neu- und hochwertigen Ständen; Sauberkeit und ordnungs-
gemäße Lagerung der Verkaufswaren gegeben, Pflanzen- und Schützendekorationen auf dem Marktplatz als weitere attraktive städtebauliche Elemente; 
hohe Aufenthaltsqualität durch Begrünung und städtebauliche Qualitäten des Platzes 
Fazit ⚫ 
▪ Wochenmarkt mittlerer Größe in Roxel mit qualitativ und quantitativ gutem Warenangebot 
▪ in sehr ansprechender, zentraler Lage mit ausreichend Parkplätzen, jedoch leicht eingeschränkter Anbindung an den ÖPNV 
▪ hohe Aufenthaltsqualität am Marktstandort durch städtebauliche Qualitäten  
▪ Kopplungsmöglichkeiten durch vielfältige umliegende Nutzungen im Stadtteilzentrum vorhanden  
▪ aufgrund der Marktzeiten am Nachmittag bietet der Wochenmarkt ein attraktives Angebot auch für Berufstätige 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

XXV 
WOCHENMARKT WOLBECK I 
Räumliche Analyse  
Stadtteil Wolbeck Hiltruper Straße 
  
  
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktur  
 
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 5  
Marktgebietsgröße in m²  rd. 500 m² 
Organisationsform  Kommune 
 
Markttage und Öffnungszeiten   
Mittwoch von 13.30 bis 18.00 Uhr   
   
  
    
  
  
80%
20%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie

XXVI 
WOCHENMARKT WOLBECK II 
Qualitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
eingeschränktes Angebot an überwiegend frischen Waren; hauptsächlich standar disiertes Angebot; ansprechende Warenpräsentation; meist transpa-
rente Bewerbung der Waren durch Beschilderung; mittleres Preissegment 
Quantitatives Warenangebot ⚫⚫⚫ 
Kleinstmarkt mit ausschließlich fünf Marktständen; Angebotslücke hinsichtlich markttypischer Sortimente wie Käse- und Molkereiprodukte sowie Blumen 
und Pflanzen; im Rahmen eigener Vor-Ort-Analysen auch ein Informationsstand der Polizei als Non-Food-Stand vorhanden 
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung ⚫⚫⚫ 
Marktstandort auf Parkplatz in unmittelbarer Nähe zur Hauptverkehrsstraße; Bushaltestelle und Fahrradstellplätze in direkter Nähe g elegen, Parkmög-
lichkeiten in den umliegenden Seitenstraßen vorhanden; ausreichend Sitzgelegenheiten auf dem Platz; Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden 
Dienstleistung und Gastronomie ⚫  
keine Dienstleistungs- und Gastronomieangebote vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben 
Organisation ⚫⚫⚫ 
fester Markttag am Mittwoch; aufgrund später Marktzeiten ist auch der Besuch für Berufstätige möglich, Hauptzielgruppen sind dennoch Ortsansässige 
und Senioren; verfügt über keine eigene Homepage, jedoch auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; Informationen zum Wochenmark t nicht 
unmittelbar ersichtlich 
Kopplungsaffinität des Marktes ⚫⚫⚫ 
gute Erreichbarkeit des Marktstandortes; Ärztehaus in unmittelbarer Nähe zum Platz sowie eine Eisdiele, eine Volksbank und ein Imbiss ; ggf. Synergien 
mit Außengastronomie des Eiscafés zu Marktzeiten möglich, jedoch nur geringe räumliche Orientierung hin zum Marktgeschehen; Lage im  Stadtteil-
zentrum Wolbeck-Mitte 
Erscheinungsbild des Marktes ⚫⚫⚫ 
öffentlicher, versiegelter Platz, Begrünung lediglich entl ang der Straßenführung gegeben; offene, nur von zwei Seiten bebaut e Lage; Dimensionierung 
des Platzes wird als zu groß wahrgenommen im Vergleich zur geringen Anz ahl der Marktstände, daher große Lücken hinsichtlich der Standanordnu ng; 
ordentliches Stadtbild mit einheitlicher Bebauung führen zu insgesamt mittlerer Standortqualität; ansprechendes Erscheinungsbild der Stände; ein auf-
fälliger Leerstand gegenüber dem Marktplatz wirkt sich negativ auf die Standortqualität aus 
Fazit ⚫⚫⚫ 
▪ Kleinstmarkt an stark befahrener Hiltruper Straße mit qualitativ gutem Warenangebot, jedoch großen Angebotslücken (daher nur geringer Beitrag 
des Marktes zur Nahversorgung im Stadtteilzentrum Wolbeck-Mitte)  
▪ Nähe zur Hauptverkehrsstraße wirkt sich positiv auf die Erreichbarkeit, jedoch negativ auf die Aufenthaltsqualität des Wochenmarktes aus 
▪ eingeschränkte Kopplungsmöglichkeiten 
▪ durch die späteren Marktzeiten steht das Angebot auch Berufstätigen zur Verfügung 
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos: 
Stadt + Handel.

XXVII 
Anhang 2: Nahversorgungslagen in Münster 
 
Abbildung 32: Nahversorgungslage Kinderhaus – Sprickmannplatz (D_1) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.  
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 33: Nahversorgungslage Kinderhaus – Westhoffstraße (D_2) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.  
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 34: Nahversorgungslage Coerde – Kiesekampweg (D_3) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.  
Bäckerei, Fleischerei.

XXVIII 
 
Abbildung 35: Nahversorgungslage Fresnostrasse (D_4) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.  
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 36: Nahversorgungslage Hoher Heckenweg (D_5) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.  
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 37: Nahversorgungslage Handorf-Dorbaum – Dorbaumstraße (D_6) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.  
Bäckerei, Fleischerei.

XXIX 
 
Abbildung 38: Nahversorgungslage Metzer Straße/ Elsässer Straße (D_7) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.  
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 39: Nahversorgungslage Angelmodde – Albersloher Weg (D_9) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; die nunmehr erfolgte Verlagerung des ALDI-Nord-
Marktes auf den ehemals bestehenden Standort des REWE-Marktes (Kaufpark) ist aufgrund des  zeitlichen Versatzes zur Bestandserhebung kartografisch nicht  
berücksichtigt; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; *inkl. Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 40: Nahversorgungslage Angelmodde – Am Schütthook (D_10) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei.

XXX 
 
Abbildung 41: Nahversorgungslage Hiltrup Ost – Am Roggenkamp (D_11) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
 
Abbildung 42: Nahversorgungslage Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße (D_13) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
 
Abbildung 43: Nahversorgungslage Amelsbüren - Daverstraße (D_14) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei.

XXXI 
 
Abbildung 44: Nahversorgungslage Sentrup – Schmeddingstraße/Waldeyerstraße (D_15) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 45: Nahversorgungslage Gievenbeck – Dieckmannstraße (D_16) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 46: Nahversorgungslage Nienberge – Waltruper Weg (D_17) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei.

XXXII 
 
Abbildung 47: Nahversorgungslage Steinfurter Straße (D_18) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 48: Nahversorgungslage Nordstraße/Hoyastraße (D_19) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei; der mittlere sowie nördliche Bereich der Nordstra ße wurde aufgrund der faktisch dort verorteten, in der Karte jedoch nicht dar gestellten 
zentrenergänzenden Funktionen mit in die räumliche Fassung der Nahversorgungslage aufgenommen, da diese durch die zentrenergänzenden Funktionen in ihrer 
Versorgungsfunktion ergänzt und abgerundet wird. 
 
Abbildung 49: Nahversorgungslage Gartenstraße (D_20) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.  
Bäckerei, Fleischerei.

XXXIII 
 
Abbildung 50: Nahversorgungslage Piusallee (D_21) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 51: Nahversorgungslage Bohlweg (D_22) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 52: Nahversorgungslage Wolbecker Straße (östlich) (D_23) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei; ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Ladenhandwerk); der nördlich an die Wo lbecker Straße angrenzende Bereich 
wurde aufgrund der faktisch dort verorteten, in der Karte jedoch nicht dargestellten zentrenergänzenden Funktionen mit in die Abgrenzung der Nahversorgungslage 
aufgenommen, da diese durch die zentrenergänzenden Funktionen in ihrer Versorgungsfunktion ergänzt und abgerundet wird.

XXXIV 
 
Abbildung 53: Nahversorgungslage Friederich-Ebert-Straße (D_24) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 54: Nahversorgungslage Weseler Straße/Geiststraße (D_25) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 55: Nahversorgungslage Weseler Straße/Dondersring (D_26) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei.

XXXV 
 
Abbildung 56: Nahversorgungslage Hammer Straße/Friederich-Ebert-Straße (D_27) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 57: Nahversorgungslage Sentrup - Von-Esmarch-Straße (D_29) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 58: Nahversorgungslage Sprakel (D_30) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei; ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Ladenhandwerk).

XXXVI 
 
Abbildung 59: Nahversorgungslage Handorf – Kötterstraße/ Hobbeltstraße (D_31) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei. 
 
Abbildung 60: Nahversorgungslage Sentrup – Coesfelder Kreuz (D_32) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl. 
Bäckerei, Fleischerei.

XXXVII 
Anhang 3: Sortimentsliste für die Stadt Münster (Langfassung) 
Kurzbezeichnung Sortiment Nr. WZ 
2008* 
Bezeichnung nach WZ 2008* 
zentrenrelevante Sortimente   
Antiquitäten 47.79.1 Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen 
Augenoptik 47.78.1 Augenoptiker 
Bekleidung (inkl. Kürschnerwaren) 47.71 Einzelhandel mit Bekleidung 
Bettwaren (ohne Matratzen) aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzelhandel mit Steppdecken u. a. Bettdecken, Kopfkissen u. a. Bett-
waren) 
Bücher 47.61 
47.79.2 
Einzelhandel mit Büchern 
Antiquariate 
Elektrokleingeräte aus 47.54 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten (daraus NUR: E inzelhandel mit Elektrokleingeräten  
einschließlich Näh- und Strickmaschinen) 
Fahrräder und Zubehör 47.64.1 Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör 
Glas/Porzellan/Keramik 47.59.2 Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren 
Haus- und Heimtextilien  aus 47.51 
 
 
aus 47.53 
Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzelhandel mit Haus- und Tischwäsche, z. B. Hand-, Bade- und  
Geschirrtücher, Tischdecken, Stoffservietten, Bettwäsche sowie mit Dekorations- und Möbelstoffen,  
dekorativen Decken und Kissen, Stuhl- und Sesselauflagen o. ä.) 
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (daraus NUR: Einzelhandel mit Vor-
hängen, Gardinen und Dekostoffen) 
 
Haushaltswaren (Hausrat) aus 47.59.9 
 
 
 
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genan nt (daraus NUR: Einzelhandel mit Hausrat 
aus Holz, Metall und Kunststoff, z. B. Besteck und Tafelgeräte, Koch- und Bratgeschirr, nicht elektrische Haus-
haltsgeräte sowie mit Haushaltsartikeln und Einrichtungsgegenst änden anderweitig nicht genannt) 
Jagdbedarf/Waffen aus 47.78.9 Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (daraus NU R: Einzelhandel mit Jagdgeräten sowie Waffen 
und Munition) 
Kurzwaren/Schneidereibedarf/Hand- 
arbeiten sowie Meterware für  
Bekleidung und Wäsche (inkl. Wolle) 
aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzelhandel mit Kurzwaren, z. B. Nähnadeln, handelsfertig aufge-
machte Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarn, Knöpfe, Reißverschl üsse sowie Einzelhandel mit Ausgangs- 
material für Handarbeiten zur Herstellung von Teppichen und Stickerei en) 
Leuchten/Lampen aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genan nt (daraus NUR: Einzelhandel mit Lampen 
und Leuchten) 
Medizinische und orthopädische  
Geräte (inkl. Hörgeräte) 
47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 
Musikinstrumente und Musikalien  47.59.3 Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien  
Neue Medien/Unterhaltungselektronik (inkl. 
Bild-/Tonträger) 
47.41 
47.42 
47.43 
47.63 
47.78.2 
Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 
Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten 
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik 
Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern 
Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen 
Papier-/Büroartikel/Schreibwaren sowie 
Künstler- und Bastelbedarf 
47.62.2 
 
 
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büro artikeln (daraus NICHT: Einzelhandel mit  
Postern) 
 
Parfümerieartikel und Kosmetika aus 47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemit teln (daraus NUR: Einzelhandel mit  
Parfümerieartikeln und kosmetischen Erzeugnissen) 
Pharmazeutische Artikel (Apotheken) 47.73 Apotheken 
Schuhe, Lederwaren (ohne Sportschuhe) 47.72.1 
47.72.2 
Einzelhandel mit Schuhen (daraus NICHT: Einzelhandel mit Sport schuhen) 
Einzelhandel mit Lederwaren und Reisegepäck 
Spielwaren 47.65 Einzelhandel mit Spielwaren 
Sportartikel (inkl. Sportbekleidung und  
-schuhe, ohne Campingartikel, Reitsport-arti-
kel, Sportgroßgeräte sowie Boote und Zube-
hör)  
aus 47.64.2 
 
aus 47.72.1  
 
Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Camping möbel) (daraus NICHT: Einzelhandel mit  
Campingartikeln, Reitsportartikeln, Sportgroßgeräten sowie Boo te und Zubehör) 
Einzelhandel mit Schuhen (daraus NUR: Einzelhandel mit Sportsch uhen) 
Uhren, Schmuck 47.77 Einzelhandel mit Uhren und Schmuck 
Wohneinrichtungsbedarf (ohne Möbel), Bil-
der/Poster/Bilderrahmen/Kunstgegenstände 
aus 47.78.3 
 
aus 47.59.9 
aus 47.62.2 
 
Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen  Erzeugnissen, Brief-marken, Münzen und 
Geschenkartikeln (daraus NICHT: Möbel) 
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genan nt (daraus NUR: Einzelhandel mit Holz-, 
Kork-, Korb- und Flechtwaren) 
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büro artikeln (daraus NUR: Einzelhandel mit  
Postern)

XXXVIII 
zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente 
(Schnitt-)Blumen aus 47.76.1 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln  (daraus NUR: Einzelhandel mit  
Blumen) 
Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putz- 
mittel) 
aus 47.75 
 
aus 47.78.9 
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemi tteln (daraus NICHT: Einzelhandel mit  
Parfümerieartikeln und kosmetischen Erzeugnissen) 
Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (daraus NUR: Wasc h- und Putzmittel) 
Heim- und Kleintierfutter/Tierpflege- 
artikel für Kleintiere 
aus 47.76.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren (daraus NUR:  Einzelhandel mit Heim- und Klein-
tierfutter/Tierpflegeartikel für Kleintiere) 
Nahrungs- und Genussmittel (inkl.  
Getränke, Tabakwaren und Reform- 
waren) 
aus 47.2 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln und Tabakwaren ( in Verkaufsräumen) 
Zeitungen/Zeitschriften 47.62.1 Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen 
nicht zentrenrelevante und nicht zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente** 
Angelgeräte und -zubehör aus 47.78.9 
 
Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (daraus NU R: Einzelhandel mit Angelgeräten und  
-zubehör) 
 
Autos, Autoteile, -zubehör und -reifen aus 45.32 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 
Baumarktsortiment i. e. S.*** aus 47.52.1 
 
 
47.52.3 
aus 47.53 
 
aus 47.59.9 
 
aus 47.78.9 
Einzelhandel mit Metall- und Kunststoffwaren anderweitig ni cht genannt (daraus NICHT: Einzelhandel mit 
Gartengeräten/-bedarf aus Holz und Kunststoff, Metallkurzwaren  und Kleineisenwaren für den Garten,  
Rasenmähern, Spielgeräten für den Garten sowie Werkzeugen für den Garten) 
Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimw erkerbedarf 
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und T apeten (daraus NUR: Einzelhandel mit  
Tapeten) 
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht gena nnt (daraus NUR: Einzelhandel mit Sicher-
heitssystemen wie Verriegelungseinrichtungen und Tresore) 
Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (daraus NUR: Einze lhandel mit Kohle und Holz) 
 
Boote und Zubehör aus 47.64.2  Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Camping möbel) (daraus NUR: Einzelhandel mit Booten 
und Zubehör) 
Campingartikel (ohne Campingmöbel) aus 47.64.2 Einzelhandel mit Sportartikel und Campingartikeln (ohn e Campingmöbel) (daraus NUR: Einzelhandel mit 
Campingartikeln) 
Elektrogroßgeräte aus 47.54 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten (daraus NUR: Ei nzelhandel mit Elektrogroßgeräten wie 
Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriers chränken und -truhen) 
Gartenartikel (ohne Gartenmöbel) aus 47.59.9 
 
aus 47.52.1 
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus NUR: Koch- und Bratgeschirr für 
den Garten, Bedarfsartikel für den Garten) 
Einzelhandel mit Metall- und Kunststoffwaren anderweitig n icht genannt (daraus NUR: Einzelhandel mit  
Gartengeräten/-bedarf aus Holz und Kunststoff, Metallkurzwaren  und Kleineisenwaren für den Garten,  
Rasenmähern, Spielgeräten für den Garten sowie Werkzeugen für den Garten) 
Kinderwagen aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht gena nnt (daraus NUR: Einzelhandel mit Kinder-
wagen) 
Motorräder und Motorrad-Zubehör (ohne 
Motoradbekleidung und -schuhe) 
aus 45.40 Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör (d araus NUR: Einzelhandel mit Krafträdern ein-
schließlich Kleinkrafträdern sowie Kraftradteilen und -zubehör ) 
Matratzen  aus 47.51 
 
 
Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzelhandel mit Matratze n) 
Möbel (inkl. Garten- und Campingmöbel) 47.59.1 
aus 47.59.9 
Einzelhandel mit Wohnmöbeln 
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genan nt (draus NUR: Einzelhandel mit Garten- 
und Campingmöbeln) 
Pflanzen/Pflanzenartikel aus 47.76.1 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln (darau s NICHT: Einzelhandel mit Blumen) 
Reitsportartikel (ohne Reitbekleidung  
und -schuhe) 
aus 47.64.2  Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) (daraus NUR: Einzelhandel mit Reitsport-
artikeln ohne Reitbekleidung und -schuhe) 
Sportgroßgeräte aus 47.64.2  Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Camping möbel) (daraus NUR: Einzelhandel mit Sport-
großgeräten) 
Teppiche (Einzelware) aus 47.53 Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und T apeten (daraus NUR: Einzelhandel mit  
Teppichen, Brücken und Läufern) 
Zoologischer Bedarf und lebendige Tiere 
(ohne Heim- und Kleintierfutter/Tier- 
pflegeartikel für Kleintiere) 
47.76.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren (daraus NICHT: Einzelhandel mit Heim- und Klein-
tierfutter/Tierpflegeartikel für Kleintiere) 
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; * WZ 2008 = Klassifikation der Wirtschafts zweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008; ** Die Aufführung der nicht 
zentrenrelevanten und nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente soll zur V erdeutlichung beitragen, welche Sortimente vor dem  
Hintergrund der Zielstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster als nicht kritisch gesehen werden und ist somit erläuternd, jedoch nicht 
abschließend; *** umfasst: Baustoffe, Bauelemente, Eisenwaren/Werkzeuge, Sanitär- und Installationsbedarf, Farben/Lacke/Tapeten, Elektro-installationsmaterial, 
Bodenbeläge/Parket/Fliesen.

XXXIX 
14 Verzeichnisse 
 
Abkürzungsverzeichnis 
AZ Aktenzeichen 
BauGB Baugesetzbuch 
BauNVO Baunutzungsverordnung 
BVerwG Bundesverwaltungsgericht 
EH Einzelhandel 
EHZK Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
EuGH Europäischer Gerichtshof 
EW Einwohner 
GIB Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen 
GPK Glas, Porzellan, Keramik 
GVKF Gesamtverkaufsfläche 
LEP Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) 
MIV motorisierter Individualverkehr 
niL städtebaulich nicht integrierte Lage 
NuG Nahrungs- und Genussmittel 
NRW Nordrhein-Westfalen 
ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr 
OVG Oberverwaltungsgericht 
PBS Papier, Bürobedarf, Schreibwaren 
siL städtebaulich integrierte Lage 
VG Verwaltungsgericht 
VKF Verkaufsfläche 
ZEF zentrenergänzende Funktion 
ZVB zentraler Versorgungsbereich

XL 
Abbildungsverzeichnis 
 
ABBILDUNG  
 SEITE  
Abbildung 1: Methodik der Ableitung von zentralen Versorgungsbereichen ............................................................................ 14 
Abbildung 2: Erarbeitungsschritte des Einzelhandels- und Zentrenko nzepts für die Stadt Münster ......................................... 16 
Abbildung 3: Übersichtskarte mit zentralörtlicher Funktion ....... ............................................................................................... 20 
Abbildung 4: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in Münster und Umg ebung ................................................................. 23 
Abbildung 5: Wohnbauentwicklungsmaßnahmen entsprechend des Baulandpr ogramms 2024 – 2032 .................................. 24 
Abbildung 6: Anzahl der Übernachtungen sowie der Tagestouristen ... ..................................................................................... 25 
Abbildung 7: Sortimentsspezifische Verkaufsflächenausstattung (inkl. Entwickl ung seit 2015) ............................................... 26 
Abbildung 8: Sortimentsspezifische Einzelhandelszentralität von Mü nster (inkl. Entwicklung seit 2015) ................................ 30 
Abbildung 9: Übersicht zur räumlichen Verortung der Wochenmärkte im Stad tgebiet ............................................................ 32 
Abbildung 10: Übergeordnete räumliche Entwicklungszielstellungen  für die Stadt Münster ..................................................... 34 
Abbildung 11: Methodik zur Ermittlung der Entwicklungsperspektive ........................................................................................ 36 
Abbildung 12: Entwicklung des B2C-E-Commerce-Anteils am Einzelhandelsu msatz ................................................................... 37 
Abbildung 13: Prognostizierte Entwicklung des Online-Handels bis 2030 dif ferenziert nach Sortimenten................................. 38 
Abbildung 14: Zentrenstruktur (inkl. räumlicher Abgrenzung) für die Stadt Mün ster (Zielperspektive) ..................................... 44 
Abbildung 15: Räumliche Lage des ZVB City/Innenstadt (Zielperspektive) ...... ............................................................................ 46 
Abbildung 16: Schrägluftbild Altstadt, Stubengasse und Prinzipalmarkt .. ................................................................................... 47 
Abbildung 17: Übersicht und räumliche Verteilung der Stadtbereic hszentren (Zielperspektive) ................................................ 50 
Abbildung 18: Übersicht und räumliche Verteilung der Stadtteilzen tren (Zielperspektive) ........................................................ 68 
Abbildung 19: Übersicht und räumliche Verteilung der Nahversorgungsz entren (Zielperspektive) .......................................... 102 
Abbildung 20: Räumliche Verteilung der Nahversorgungslagen (Zielperspekt ive) .................................................................... 119 
Abbildung 21: Prüfung zur Ausweisung der Nahversorgungslage Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße ............................... 124 
Abbildung 22: Prüfung zur Ausweisung als Nahversorgungslage Sentrup – Coesfelder Kreuz .................................................. 125 
Abbildung 23: Räumliche Nahversorgungssituation in Münster (fußläufig) ... ........................................................................... 129 
Abbildung 24: Räumliche Nahversorgungssituation in Münster (unter Berücksi chtigung des Versorgungseinkaufs mit 
dem Rad) ............................................................................................................................................................. 130 
Abbildung 25: Prüfschema der Konzeptkongruenz bei der Ansiedlung oder Erw eiterung von Betrieben mit zentren- und 
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment ...................................................................................................... 155 
Abbildung 26:  Sonderstandorte in Münster (Zielperspektive) ... ................................................................................................ 159 
Abbildung 27: Zentren- und Standortstruktur für die Stadt Münste r (Zielperspektive) ............................................................ 168 
Abbildung 28: Zentren- und Standortstruktur (inkl. räumlicher Abgren zung) für die Stadt Münster (Zielperspektive) ............ 169 
Abbildung 29: Zentren- und Standortmodell für die Stadt Münster (Zie lperspektive) .............................................................. 170 
Abbildung 30: Nahversorgungslagen (inkl. räumlicher Abgrenzung) für die Stadt Münst er (Zielperspektive) .......................... 171 
Abbildung 31: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Basis für eine aktive  Stadtentwicklungspolitik .............................. 180 
Abbildung 32:  Nahversorgungslage Kinderhaus – Sprickmannplatz (D_1) .............................................................................. XXVII 
Abbildung 33:  Nahversorgungslage Kinderhaus – Westhoffstraße (D_2) ................................................................................ XXVII 
Abbildung 34:  Nahversorgungslage Coerde – Kiesekampweg (D_3)........................................................................................ XXVII 
Abbildung 35:  Nahversorgungslage Fresnostrasse (D_4) ................... ..................................................................................... XXVIII

XLI 
Abbildung 36:  Nahversorgungslage Hoher Heckenweg (D_5) ................ ................................................................................ XXVIII 
Abbildung 37:  Nahversorgungslage Handorf-Dorbaum – Dorbaumstraße (D_6) ................................................................... XXVIII 
Abbildung 38:  Nahversorgungslage Metzer Straße/ Elsässer Straße (D_7) ...... ........................................................................ XXIX 
Abbildung 39:  Nahversorgungslage Angelmodde – Albersloher Weg (D_9) ............................................................................. XXIX 
Abbildung 40:  Nahversorgungslage Angelmodde – Am Schütthook (D_10) ............................................................................. XXIX 
Abbildung 41:  Nahversorgungslage Hiltrup Ost – Am Roggenkamp (D_11) .............................................................................. XXX 
Abbildung 42:  Nahversorgungslage Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße (D_13) ........................................................................... XXX 
Abbildung 43:  Nahversorgungslage Amelsbüren - Daverstraße (D_14) ....... .............................................................................. XXX 
Abbildung 44:  Nahversorgungslage Sentrup – Schmeddingstraße/Waldeyerstraße (D_15) .................................................... XXXI 
Abbildung 45:  Nahversorgungslage Gievenbeck – Dieckmannstraße (D_16) ........................................................................... XXXI 
Abbildung 46:  Nahversorgungslage Nienberge – Waltruper Weg (D_17) ................................................................................. XXXI 
Abbildung 47:  Nahversorgungslage Steinfurter Straße (D_18) .......... ...................................................................................... XXXII 
Abbildung 48:  Nahversorgungslage Nordstraße/Hoyastraße (D_19) ........... ............................................................................ XXXII 
Abbildung 49:  Nahversorgungslage Gartenstraße (D_20) ............... ......................................................................................... XXXII 
Abbildung 50:  Nahversorgungslage Piusallee (D_21) ................. ............................................................................................. XXXIII 
Abbildung 51:  Nahversorgungslage Bohlweg (D_22) .................... .......................................................................................... XXXIII 
Abbildung 52:  Nahversorgungslage Wolbecker Straße (östlich) (D_23) ...... ........................................................................... XXXIII 
Abbildung 53:  Nahversorgungslage Friederich-Ebert-Straße (D_24) ... ................................................................................... XXXIV 
Abbildung 54:  Nahversorgungslage Weseler Straße/Geiststraße (D_25) ......... ...................................................................... XXXIV 
Abbildung 55:  Nahversorgungslage Weseler Straße/Dondersring (D_26) ..... ......................................................................... XXXIV 
Abbildung 56:  Nahversorgungslage Hammer Straße/Friederich-Ebert-Str aße (D_27) ............................................................ XXXV 
Abbildung 57:  Nahversorgungslage Sentrup - Von-Esmarch-Straße (D_29) . ........................................................................... XXXV 
Abbildung 58:  Nahversorgungslage Sprakel (D_30) ..................... ............................................................................................ XXXV 
Abbildung 59:  Nahversorgungslage Handorf – Kötterstraße/ Hobbeltstraße (D_31) ............................................................. XXXVI 
Abbildung 60:  Nahversorgungslage Sentrup – Coesfelder Kreuz (D_32) ................................................................................ XXXVI

XLII 
Tabellenverzeichnis 
 
TABELLE  
 SEITE  
Tabelle 1: Bevölkerung nach Stadtbezirken/Teilbereichen ....... ............................................................................................ 21 
Tabelle 2: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Warengruppen in Münster  ..................................................................... 22 
Tabelle 3: Einzelhandelsbestand in Münster – Relevante Kennwerte im Vergleich .............................................................. 26 
Tabelle 4: Einzelhandelsbestand nach Lagebereichen .............. ............................................................................................ 27 
Tabelle 5: Umsatz und Zentralität in Münster – Relevante Kennwerte im Vergleich ............................................................ 28 
Tabelle 6: Angebots- und Nachfragedaten sowie Zentralitätswerte in M ünster .................................................................. 29 
Tabelle 7: Relevante Rahmenbedingungen für die absatzwirtschaftlichen  Entwicklungsperspektiven von Münster .......... 36 
Tabelle 8: Warengruppenspezifische Entwicklungsperspektiven für die Stadt  Münster bis 2032 ........................................ 40 
Tabelle 9: Fortschreibung Zentrenkonzept gemäß Zielperspektive (inkl. Vergl eich zum EHZK Münster 2018) .................... 43 
Tabelle 10: Fortschreibung der Zentrenstruktur in Münster (Zielperspe ktive) ....................................................................... 45 
Tabelle 11: City/Innenstadt - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und  Typus ................................................................. 46 
Tabelle 12: Stadtbereichszentren - Versorgungsfunktion, Angebotsstrukt ur und Typus ........................................................ 50 
Tabelle 13: Stadtteilzentren - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur u nd Typus ................................................................ 68 
Tabelle 14: Nahversorgungszentren - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktu r und Typus .................................................. 102 
Tabelle 15: Nahversorgungslagen – Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus ..................................................... 118 
Tabelle 16: Übersicht der Nahversorgungslagen in Münster (Zielperspekti ve) .................................................................... 120 
Tabelle 17: Quantitative und qualitative Nahversorgungssituation im Sortiment sbereich Nahrungs- und Genussmittel 
(inkl. Entwicklung seit 2015) ............................................................................................................................... 127 
Tabelle 18: Quantitative und qualitative Nahversorgungssituation im Bereich Dr ogeriewaren (inkl. Entwicklung seit 
2015) ................................................................................................................................................................... 127 
Tabelle 19: Verkaufsfläche Nahrungs- und Genussmittel je Einwohner in den St adtbezirken/Teilbereichen (in m²) .......... 131 
Tabelle 20: Sortimentsliste für die Stadt Münster (Kurzfassung) ...... .................................................................................... 173 
Tabelle 21:  Handlungsmatrix für Einzelhandelsvorhaben mit zentren- und n ahversorgungsrelevantem Hauptsortiment 
(Fokus: Lebensmittel- und Drogeriemärkte) ....................................................................................................... 178

XLIII 
Literatur- und Quellenverzeichnis 
LITERATUR 
Einzelhandelserlass NRW 2021: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-West-
falen: Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten in Nordrhein-Westfalen. 
Handelsverband Deutschland (HDE) / IFH Retail Consultants GmbH (Hrsg.) (2024): Online-Monitor 2024. Berlin. 
IFH Retail Consultants GmbH (Hrsg.) (2024): Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2024. Köln. 
Kuschnerus, Ulrich / Bischopink, Olaf / Wirth, Alexander (2018): Der standortgerechte Einzelhandel. 2. Auflage. Bonn. 
LEP NRW 2024: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen: Landesent-
wicklungsplan Nordrhein-Westfalen 
Stadt Münster 2018: Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster 
Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2008): Klassifikation der Wirtschaftszweige. Ausgabe 2008. Wiesbaden. 
 
DATENBANKEN 
EHI Retail Institute (Hrsg.): handelsdaten.de 
Handelsverband Deutschland (Hrsg.): einzelhandel.de 
IT.NRW (Hrsg.): https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online 
Statistische Ämter der Länder und des Bundes (Hrsg.): regionalstatistik.de 
Statistische Ämter der Länder (Hrsg.): pendleratlas.statistikportal.de  
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): destatis.de

Neue Wege. Klare Pläne.  
 
Impressum 
 
 
 
AUFTRAGNEHMER 
Stadt + Handel Beckmann und 
Föhrer Stadtplaner GmbH 
info@stadt-handel.de 
www.stadt-handel.de 
Amtsgericht Dortmund 
Handelsregisternummer 
PR 3496 
Hauptsitz Dortmund 
 
Standort Dortmund 
Hörder Hafenstraße 11 
44263 Dortmund 
Fon +49 231 86 26 890 
Fax +49 231 86 26 891 
 
Standort Hamburg 
Tibarg 21 
22459 Hamburg 
Fon +49 40 53 30 96 46 
Fax +49 40 53 30 96 47 
 
Standort Karlsruhe 
Beiertheimer Allee 22 
76137 Karlsruhe 
Fon +49 721 14 51 22 62 
Fax +49 721 14 51 22 63 
 
Standort Leipzig 
Markt 9 
04109 Leipzig 
Fon +49 341 92 72 39 42 
Fax +49 341 92 72 39 43 
 
 
 
 
AUFTRAGGEBER 
Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Ansprechperson:  
Philipp Kuhlenkötter  
Johannes Schwegmann 
 
TITELBILD 
Foto: Presseamt Münster/Tilman Roßmöller 
 
 
ENDBERICHT 
 
 
VERFASSER 
Dipl.-Ing. Marc Föhrer  
Andreas Q. Schuder, Geogr. M.A. 
Björn Wickenfeld, M. Sc. 
 
Dortmund, 25.03.2026

Beratungsverlauf (4)

23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.1 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2.2 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 18 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0192/2026/2
Typ
Vorlagen
Datum
11.06.2026
Erstellt
11.06.2026 10:34