V/0976/2014
51. Änderung FNP - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 - Verkehrstechnischer Entwurf Gremmendorfer Weg
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V-0976-2014-Anlage-5-VBP-564-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0976/2014 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564: Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Alle Baufelder im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Vorhaben, die dieser Nutzungsart entsprechen, sind nur dann zulässig, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag vom __________ verpflichtet hat (§ 12 Abs. 3 a BauGB). 1.2 Je Doppelhaus und Hausgruppen ist maximal 1 Wohneinheit je Hauseinheit zulässig. Je Einzelhaus sind maximal 2 Wohneinheiten je Hauseinheit zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.3 Garagen (Ga) / Stellplätze (St) bzw. Carpor ts (Cp) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie auf den entsprechend mit Ga / St bzw. Cp festgesetzten Flächen zulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO). 1.4 Für das Baugebiet wird eine maximale Gebäudehöhe von 6,60 m festgesetzt. Bezugspunkt ist die Oberkante der jeweilig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.5 Die Oberkante Erdgeschoss Fertigfußboden muss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweilig der Erschließung dienenden Verkehrsfl äche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.6 Im Baugebiet sind mit Ausnahme der Vorgartenbereiche außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen sonstige Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO mit einer Grundfläche bis zu 8 m² pro Grundstück und einer Höhe von maximal 2,30 m zulässig. Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen, den „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft” sowie den „Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen” ist ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten (§ 23 Abs. 5 BauNVO). 1.7 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen entlang des Gremmendorfer Weges sind mit standortgerechten Gehölzen im Pflanzverband von 0,5 x 0,5 m dreireihig versetzt zu bepflanzen, als Schnitthecke zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Als Pflanzmaterial sind Hainbuchen, Rotb uchen oder Weißdorn zu verwenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.8 Bäume im öffentlichen Straßenraum sind als einheimische und standortgerechte klein- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu erset zen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mind. 2,00 x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. 1.9 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplans. Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 2 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) 2.1 Als Fassadenmaterial ist nur Ziegelmauerwerk in rot -gelb-bunter Farbgebung zulässig. 2.2 Grundstückseinfriedigungen an den Erschließungsflächen (öffentliche und private) sind nur in Verbindung mit einer der Erschließungsfläche z ugewandten Eingrünung mit standortgerechten Gehölzen zulässig. Dahinter liegende, dem privaten Grundstück zugewandte, Zäune oder Mauern dürfen 1,20 m Höhe, bezogen auf die Oberkante der jewei lig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche, nicht überschreiten. 3. Hinweise 3.1 Denkmalschutz Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kultur geschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe / LWL -Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.2 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.3 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurzeit nicht vor. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.4 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast -/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei Bauarbeiten H inweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu informieren. 3.5 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich -rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 2
V-0976-2014-Anlage-6-VBP-564-Begruendung-mit-Anhang
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0976/2014 Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564: Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 5 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 6 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 6 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 6 6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 6 6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................ 6 6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................... 7 6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen ................................................................................ 7 6.2.5 Bauliche Gestaltung .......................................................................................................... 7 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 8 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur......................................................................... 8 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur .......................................................................................... 9 6.6 Grünflächen / Begrünung ........................................................................................................... 9 6.6.1 Öffentliche / Private Grünflächen ...................................................................................... 9 6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ....................................................................................... 9 6.6.3 Wald .................................................................................................................................. 9 6.6.4 Ausgleichsflächen ............................................................................................................. 9 6.7 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 9 6.8 Altlasten / Altstandorte .............................................................................................................. 10 6.9 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 10 7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB .................................................. 10 8.1 Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 10 8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 11 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 11 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 12 8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands .................................... 12 8.4.2 Menschen ........................................................................................................................ 13 8.4.3 Pflanzen und Tiere / Artenschutzprüfung ........................................................................ 14 8.4.4 Boden .............................................................................................................................. 19 8.4.5 Wasser ............................................................................................................................ 21 8.4.6 Klima / Luft ...................................................................................................................... 23 8.4.7 Landschaft ....................................................................................................................... 24 8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 25 8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 25 8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 25 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 25 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 25 8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 26 8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 26 9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 29 9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ........................................................................... 29 9.2 Ertüchtigung Gremmendorfer Weg .......................................................................................... 29 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 29 Anhang Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 564 „Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets in Münster-Gremmendorf schaffen. Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn- und Lebensqualität sowie steigender Bevölkerungszahlen weist die Stadt Münster im Vergleich zu anderen deutschen Städten eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Wohnraum auf. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Durchmisc hung unterschiedlicher Wohnformen ist daher ein zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung. Weitergehende Ausführungen im Hinblick auf die notwendige Inanspruchnahme von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu Wohnbauzwecken finden sich unter Punkt 1. der Begründung zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Es wird hiermit insoweit auf die dortigen Erläuterungen verwiesen. Das vom Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungspl ans geplante städtebauliche Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan) umfasst die Errichtung von ca. 40 Wohneinheiten in Form von Doppel - und Reihenhäusern sowie freistehenden Einfamilienhäusern. Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (Albersloher Weg L 586) erfolgt südwestlich in ca. 1,5 km Entfernung. Für die Verwirklichung dieser Bau- und Investitionsabsichten ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Die Hubert Nabbe GmbH hat als Vorhabenträgerin einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Der Vorhabenträger is t bereit und in der Lage, das Vorhaben durchzuführen und wird sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs - und Erschließungskosten im Durchführungsvertrag verpflichten. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren entsprechend der Planungskonzeption geändert (siehe Punkt 3.1). 2. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564 liegt am nordöstlichen Rand des Ortsteils Gremmendorf und umfasst ca. 4 ha. Er wird begrenzt • im Norden durch den Loddenbach, • im Osten und Süden durch den Gremmendorfer Weg, • im Westen durch einen namenlosen Fuß- und Radweg. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstück e: Gemarkung Münster, Flur 264, Flurstück 31, Teile der Flurstücke 9 und 21. Die Grenzen des Plangebiets sind in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen dargestellt. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans überwiegend „Fläche für die Landwirtschaft“ dar , im Norden „Flächen für Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ sowie „Wald“. Für den Bereich der angestrebten Wohnnutzung widerspricht die Darstellung des Flächennutzungsplans mit der „Fläche für die Landwirtschaft“ den Zielsetzungen des Bebauungsplans. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert (51. Änderung des FNP). Der Bebauungsplan wird damit im Zuge des Änderungsverfahrens im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche überwiegend als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ und im Norden als „Allgemeinen Freiraum - bzw. Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dar. Am Nordrand des Plangebiets stellt der Regionalplan „Waldbereich“ dar. Die Planung entspricht insoweit den Zielen der Landesplanung. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Bebauungspläne Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Plangebiet besteht nicht. Das Plangebiet ist derzeit planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Westlich angrenzend besteht der am 19.05.1995 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 397 „Gremmendorf – Gremmendorfer Weg / Loddenbach“ , der „ Reine Wohngebiete“ gemäß § 3 Baunutzungsverordnung ( BauNVO) und „Allgemeine Wohngebiete“ gemäß § 4 BauNVO festsetzt. Südlich grenzt der bestehende Bebauungsplan Nr. 151 „Böddingheideweg / Gremmendorfer Weg“ an. Dieser setzt „Reine Wohngebiete“ fest. Der Fuß- und Radweg ist bereits im westlich an das Plangebiet angrenzenden Bebauungsplan Nr. 397 als Fuß- und Radweg festgelegt. Ein Teil des Fuß- und Radwegs wird vom Bebauungsplan Nr. 564 überlagert und als öffentliche Grünfläche mit Fuß- und Radweg festgesetzt. Die Wegeparzelle soll vom Vorhabenträger auf die Stadt Münster übertragen werden. Hierzu werden entsprechende Festlegungen im Durchfüh rungsvertrag getroffen. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans tritt der alte Bebau ungsplan Nr. 397 soweit er von dem neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. NATURA 2000 Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATU RA 2000 liegen im Plangebiet und seiner Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene Gebiet DE -4012-301 „Wolbecker Tiergarten“ liegt in einer Entfernung von ca. 3,5 km jenseits der Ortslage Wolbeck, sodass eine Beeinträchtigung des Schutzgebiets nicht gegeben ist. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0976/2014 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans LP 1 „Werse“. Im nördlichen – als Ausgleichsfläche festgesetzten Bereich – besteht die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebiets „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten (Nr. 1- 2.2.1)“, das sich großflächig in nordöstliche Richtung bis nach Wolbeck erstreckt (rund 2.700 ha). Im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung ist hier insbesondere die Grünlandnutzung in den Auenbereichen zu fördern. Die Erholungsnutzung ist im S inne einer ruhigen Erholungsnutzung zu ermöglichen. Abb. 1: Ausschnitt LP Werse Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt als Entwicklungsziel für den Raum die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft (Nr. 1-1.1). Für die Bereiche, die einer Bebauung zugeführt werden sollen, wird eine Entlassung aus dem Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzungen parallel zur Aufstellung des Bebauungspl ans vorgenommen (Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgesetz). Die künftige Grenze des Landschaftsplans Werse wird insoweit hinter die „Wohnbaufläche“ z urückgenommen. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist hingegen nicht erforderlich, da die Flächen des Landschaftsschutzgebiets im Bebauungsplan als „Flächen für Maß nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ bzw. als Wald festgesetzt werden und damit den Zielen der Landschaftsplanung entsprechen. Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben Aus dem LANUV Biotopkataster geht hervor, dass die Loddenbachaue als schutzwürdiger Biotop eingestuft wird; die Loddenbachaue umfasst östlich des Lodddenbachsees die Uferbereiche des Loddenbachs bis zur Werse einschließlich angrenzender Grünlandbereiche. Gemäß geografischem Informationssystem der Stadt Münster befindet sich zudem westlich des Plangebiets am nördlichen Siedlungsrand eine Kompensationsfläche. Weitere schützenswerte Biotopstrukturen liegen im Einmündungsbereich G remmendorfer Weg / Zwi-Schulmann-Weg mit einem 100 -200 Jahre alten Gehölzbestand am Gremmendorfer Weg „Altbaumbestand und alte Wallhecke, Böddingheideweg“. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet besteht für den Loddenbach nicht. Darüber hinaus ist im Grünordnungsplan der Stadt Münster dargestellt, dass der vorhandene Fußweg am westlichen Plangebietsrand eine wichtige überregionale Verbindungsfunktion als Fuß- und Radweg übernimmt. Zudem stellen der östliche Plangebietsrand und die angrenzenden Grünländer außerhalb des Plangebiets eine wichtige Grünverbindung vom Siedlungsbereich zur Grünverbindung Loddenbach dar. Das südlich angrenzende Wäldchen und die süd lich am Gremmendorfer Weg vorhandene Wallhecke / Kulturhecke sind als Bestandsgehölze dokumentiert. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg 4. Räumliche und strukturelle Situation Das ca. 4 ha große Plangebiet befindet sich südöstlich der Innenstadt von Münster im Stadtteil Gremmendorf, nördlich des Gremmendorfer Wegs . Der Albersloher Weg (L 586) verläuft südwestlich in einer Entfernung von ca. 1300 m. Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Der südlich und westlich unmittelbar an das Plangebiet angrenzende, zusammenhängend bebaute Ortsteil Gremmendorf ist geprägt durch Wohnnutzung, insbesondere in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise. Im Norden und Osten umgeben landwirtschaftliche Nutzflächen das Plangebiet. Im Westen erstrecken sich strukturreiche Ausgleichsflächen, die eine Naherholungsfunktion für die angrenzenden Siedlungsbereiche übernehmen. Nordöstlich befindet sich eine alte Hofstelle, die aktuell als Reiterhof genutzt wird. Das Plangebiet wird derzeit von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Nördlich angrenzend verläuft der von einem breiten Erlenufergebüsch gesäumte Lodd enbach. Den westlichen Rand bildet ein Fußweg, der die angrenzenden Siedlungsbereiche und die nördliche freie Landschaft verbindet, die als attraktiver Naherholungsraum genutzt wird. Am östlichen Rand tangiert der Gremmendorfer Weg das Plangebiet. Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind am Gremmendorfer Weg und Albersloher Weg im näheren Umfeld vorhanden. Über den Gremmendorfer Weg ist das Plangebiet gut an das übergeordnete Straßen- (L 586) und Busliniennetz angeschlossen. 5. Planungsziele Ziel des Bebauungsplans ist es, den weiter nachgefragten Wohnraumbedarf zu schaffen bzw. zu sichern. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche am Rand des Ortsteils Gremmendorf einer Wohnnutzung z ugeführt werden. Städtebaulich wird dadurch eine Abrundung des im Westen und Süden angrenzenden Siedlungsbereichs ermöglicht. Die neu entstehende städtebauliche Struktur soll sich in das bestehende Bild der angrenzenden Wohngebiete einfügen und deren Maßstab aufgreifen. Innerhalb eines einheitlichen Siedlungscharakters sollen unterschiedliche Wohnformen in zweigeschossiger Bauweise mit Angeboten für verschiedene Nutzergruppen realisiert werden. Eine dem Ortsrand entsprechende offene Bauweise soll mit der Festsetzung „Einzelhaus“ für die jeweils nördlichen und östlichen Baufelder erreicht werden. Im südlichen Bereich sind Doppelhäuser und im westlichen Bereich Reihenhäuser im Anschluss an die vorhandene Bebauung vorgesehen. Das Plangebiet ist über den Gremmendorfer Weg an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Dieser ist westlich des Plangebiets vollständig als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet, sodass eine Aufnahme in den Bebauungsplan Nr. 564 nicht erforderlich ist. Da dieser derzeit als Wirtschaftsweg ausgestaltet ist, ist im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans eine Ertüchtigung vom Böddingheideweg bis zur Einmündung der Planstraße im Bebauungsplan auf einer Länge von insgesamt ca. 320 m vorgesehen. Der Gremmendorfer Weg muss dahingehend ertüchtigt werden, dass in seltenen Fällen auch der Begegnungsfall Pkw -Lkw abdeckt werden kann ( Fahrbahn 4,0 m, zuzüglich 1,0 m überfahrbarer Seitenstreifen) . Darüber hinaus ist ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von 2,0 m für den Fußverkehr notwendig. Zur Unterstützung des ländlichen Charakters wird der Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Gehweg in einer wassergebundenen Bauweise ausgeführt. Nur im Bereich der Zufahrten wird der Gehweg mit Betonsteinpflaster befestigt. Der Gremmendorfer Weg kann in dieser Form die Erschließungsfunktion für das neue Baugebiet übernehmen. Der vorhandene Bau mbestand inkl. einer geschützten Wallhecke nördlich des Gremmendorfer Wegs wurde bei der Planung berücksichtigt und bleibt weitestgehend erhalten. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über den Gremmendorfer Weg von Süden und verläuft als „Schleife“ durch das Plangebiet. Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum sichern den zusätzlichen Stellplatzbedarf für Besucher. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Entsprechend den vorgenannten Planungsz ielen und um die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten stellen die Festsetzungen bezüglich • der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, • der Bauweise • und der öffentlichen Verkehrsflächen die Grundzüge der Planung dar. Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen setzen das konkrete Vorhaben planungsrechtlich gemäß § 12 Abs. 3 BauGB um. Im Durchführungsvertrag werden weitergehende realisierungsbezogene Vereinbarungen getroffen. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet wird „Allgemeines Wohngebiet” gemäß § 4 BauNVO festgesetzt, um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung entsprechend der Umgebungsstruktur zu sichern. Grundsätzlich sind gemäß § 12 Abs. 3 a BauGB hinsichtlich der festgesetzten Art der Nutzung nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. 6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Das Maß der Nutzung wird über di e Festsetzung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der zulässigen Anzahl der Geschosse und die zulässige Gebäudehöhe definiert. Das Plangebiet lässt sich in drei Bereiche gliedern, die über die Bauweise mit Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen definiert werden. Geplant ist eine Wohnbebauung, die sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die Umgebung einfügen soll. Festgesetzt ist eine zwingend zweigeschossige Bauweise mit einer max imalen Gebäudehöhe von 6,60 m. So wird ein homogenes Bild der Wohnsiedlung erzielt. Es gilt die offene Bauweise. Bezugspunkt für die festgesetzte Gebäudehöhe ist die Oberkante der an das Grundstück angrenzenden Erschließungsstraße. Die Oberkante Erdgeschoss Fertigfußboden soll Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweilig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im Sinne eines sparsamen Baulandverbrauchs und der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke entsprechend der Obergrenze gem äß § 17 BauNVO mit 0,4 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird entsprechend dem sich aus der Kombination von Grundflächenzahl und Geschossigkeit ergebenden Maß auf 0,8 begrenzt. Mit diesen Festsetzungen wird zugleich dem Ziel Rechnung getragen, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und das Baugebiet in einem städtebaulich verträglichen Maß zu verdichten. In den einzelnen Baufeldern sind jeweils entweder nur Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser zulässig. Diese Festsetzungen dienen einer entsprechenden Umsetzung des der Planung zugrunde liegenden Vorhaben- und Erschließungsplans . Je Einzelhaus sind maximal 2 Wohneinheiten je Hauseinheit zulässig. Doppel- und Reihenhäuser dürfen jeweils nur eine Wohneinheit aufweisen. Mit dieser Festsetzung soll eine unerwünschte zusätzliche Verdichtung der Grund stücke verhindert werden, um negative städtebauliche Auswirkungen durch Kleinstwohnungen mit nicht regelbarem zusätzlichem Stellplatzbedarf in den sparsam dimensionierten Wohnstraßen zu vermeiden. 6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen Die Festsetzungen des Bebauungsplans zu überbaubaren Flächen, Bauweise und Baugestaltung (siehe Punkt 6.2.5) zielen darauf ab, ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild zu sichern und das neue Baugebiet als Ergänzung der bestehenden Bebauung angemessen in die vorhandene Struktur einzupassen. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind relativ eng gefasst. Damit wird sichergestellt, dass das städtebauliche Konzept entsprechend umgesetzt wird. Für die Festlegung von Baulinien besteht keine städtebaulich begründete Notwendigkeit. 6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen Garagen (Ga) / Stellplätze (St) bzw. Carports (Cp) sind gem äß § 12 Abs. 6 BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie auf den entsprec hend mit Ga / St bzw. Cp festgesetzten Flächen zulässig . Damit wird eine möglichst konfliktfreie Unterbringung der Stellplätze gewährleistet. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen gem äß § 14 Abs. 1 BauNVO wie z. B. Gartenhäusern wird geregelt, um die Errichtung dieser Anlagen innerhalb der eng bemessenen Gartenflächen verträglich zu steuern. Sie werden außerhalb der Vorgartenbereiche mit einer Grundfläche bis 8 m² und e iner Höhe von maximal 2,30 m und einem Mindestabstand von 1 m zu den festgesetzten Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen, den „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwic klung von Boden, Natur und Landschaft” sowie den „Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen” begrenzt. 6.2.5 Bauliche Gestaltung Aus der relativ heterogenen Umgebungsarchitektur im Westen und Süden sind zwar keine zwingenden Vorgaben abzuleiten, dennoch soll ein eigenständiger Charakter durch die vom Vorhabenträger vorgesehene zweigeschossige Architektur mit Flachdächern und einheitlichen Höhen für das neue Wohnquartier erreicht werden. Außerdem wird ein einheitliches Fassadenmaterial in Art und Farbton festgesetzt. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Für das Straßenbild ist eine einheitliche Grundstückseinfassung prägend. Grundstückseinfriedungen an den Erschließungsflächen (öffentliche und private) sind daher nur in Verbindung mit einer der Erschließungsfläche zugewandten Eingrünung mit standortgerechten Gehölzen zuläs sig. Dahinter liegende, dem privaten Grundstück zugewandte, Zäune oder Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Die innere Erschließung des neuen Wohnquartiers erfolgt vom Gremmendorfer Weg von Süden und verläuft als Wohnstraßenschleife durch das Plangebiet. Die Breite der Straße wird 6,25 m betragen. Zwei Stichwege im Osten und im Westen, stellen die Erreichbarkeit der am Rand liegenden Grundstücke im Westen und Osten (siehe Punkt 6.4) sicher. Der östliche Stichweg ist privat und mit einem Geh-, Fahr - und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger belastet. Der westliche Stichweg ist als Verkehrsfläche festgesetzt und gewährleistet den Anschluss an den bestehenden Fuß- und Radweg. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt von der neuen Wohnstraße, entlang des Gremmendorfer Wegs ist ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze ( siehe Punkt 6.2.4) sind auf eigenen Grundstücken innerhalb der überbaubaren Flächen bzw. auf den gesondert dafür festgesetzten Flächen unterzubringen. Für Besucher sind im Str aßenraum des Plangebiets ausreichend Besucherstellplätze vorgesehen. Das Plangebiet ist in ca. 800 m Entfernung an den Stadtbusverkehr am Gremmendorfer Weg bzw. Angelmodder Weg (Linie 8, Haltestellen Ehrenmal bzw. Pirolweg) angeschlossen. Des Weiteren gibt es in ca. 350 m Entfernung die Haltestelle Böddingheideweg, welche auf Bestellung im 20-Minuten-Takt eine Verbindung zur Haltestelle Ehrenmal anbietet. 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Die Ver - und Entsorgung für die geplante Wohnbebauung kann durch Erweiterung der bestehenden Netze sichergestellt werden. Entwässerungsplanung Niederschlagswasser Das im Plangebiet anfallende nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser wird gesammelt und insgesamt über das im Osten des Plangebiets angeordnete Regenrückhaltebecken (RRB) gedrosselt dem Loddenbach zugeleitet. Das RRB wird im Bebauungsplan gem äß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB als „Fläche für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Reglung des Wasserabflusses“ festgesetzt. Es soll außer dem Niederschlagswasser der Wohnbauflächen und Verkehrsflächen im Plangebiet auch Wassermen gen aus dem südlich angrenzenden Wohngebiet aufnehmen. Für die errechneten Mengen wird insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 3035 m² benötigt. Das RRB ragt in die Ausgleichsfläche (siehe Punkt 6.6.4) im Norden. Es wird naturnah ausgestaltet. Schmutzwasser Das Schmutzwasser wird den neu zu erstellenden Schmutzwasserkanälen in der Wohnstraße zugeführt, einem Abwasserpumpwerk zugeleitet und anschließend in das bestehende Netz am Gremmendorfer Weg angeschlossen. Das notwendige oberirdische Pumpwerk, welches im Bebauungsplan festgesetzt ist, wird im Osten an der Grenze des Plangebiets angrenzend an das Regenrückhaltebecken errichtet. Für Wartungsarbeiten kann dieses vom Gremmendorfer Weg aus erreicht werden. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Technische Infrastruktur Die Versorgung mit den Medien für Gas, Wasser, Telekommunikation, Strom, etc. erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster durch Erweiterung bestehender Netze. 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur Gemeinbedarfsflächen sind innerhalb des Plangebiets nicht erforderlich und vorgesehen. Der durch die Planung ausgelöste Mehrbedarf an öffentlichen Spielflächen kann durch den Bestand im Umfeld gedeckt werden. 6.6 Grünflächen / Begrünung 6.6.1 Öffentliche / Private Grünflächen Der entlang der westlichen Plangebietsgrenze verlaufende Fußweg wird im Bebauungsplan im Rahmen einer Festsetzung als „Ö ffentliche Grünfläche” planungsrechtlich gesichert. Da das Plangebiet unmittel bar an den Naherholungsraum angrenzt, ist die Ausweisung von weiteren öffentlichen oder privaten Grünflächen innerhalb des Plangebiets nicht erforderlich. 6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Für die Grundstücke entlang des Gremmendorfer Wegs ist eine Abgrenzung durch eine 2 m breite Schnitthecke vorgesehen. Hierdurch wird der private Raum visuell geschützt und der angrenzende öffentliche Raum optisch ansprechend eingerahmt. Als Pflanzmaterial ist eine schnittverträgliche, standortheimische Gehölzart (wahlweise Hainbuche, Rotbuche oder Weißdorn) zu verwenden und im Pflanzverband von 0,5 x 0,5 m dreireihig, versetzt zu pflanzen. Zur Gestaltung des Straßenraums sollen einheimische Laubbäume gepflanzt werden. 6.6.3 Wald Die am nördlichen Rand bestehende Wal dfläche wird in ihrem Bestand planungsrechtlich im Rahmen des Bebauungsplans gesichert und in den südlichen Randbereichen geringfügig im Sinne einer Waldrandgestaltung erweitert. 6.6.4 Ausgleichsflächen Der nördliche Teilbereich des Plangebiets entlang des Loddenbachs s teht mit einer Fläche von ca. 1,03 ha für den Ausgleich des mit der Entwicklung des Wohngebiets verursachten Eingriffs in Natur und Landschaft zur Verfügung. Entsprechend ist hier eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ gem äß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Vorgesehen sind Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstrukturgüte, Extensivierung der agrarischen Nutzung, Anpflanzung von Gehölzen und eine natürliche Entwicklung von A uwald im Sinne einer Sukzession. Die genaue Ausgestaltung wird im landschaftspflegerischen Begleitplan geregelt. Auf Grundlage der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, die nach dem Bewertungsmodell der Stadt Münster durchgeführt wurde, ist festzustellen, dass mit den auf der Ausgleichsfläche vorgesehenen Maßnahmen der Eingriff in Natur und Landschaft vollstän dig ausgeglichen werden kann. 6.7 Immissionsschutz Belange des Immissionsschutzes sind nicht betroffen. Das Plangebiet grenzt im Norden und Osten an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Die aus der Bewirtschaftung sich Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg ergebenden Geräusch-, Geruchs - oder Staubbelästigungen sind durch die „Neubürger” hinzunehmen. 6.8 Altlasten / Altstandorte Für den Planbereich sind keine Altlasten- bzw. Altlastver dachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist die Untere Bodenschutzbehörde beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster zu informieren. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 6.9 Denkmalschutz / Archäologie Im Plangebiet befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude. Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntni sstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürl ichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutz gesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 7. Flächenbilanz Plangebiet gesamt 4,13 ha 100 % Verkehrsfläche 0,30 ha 7,3 % Öffentliche Grünfläche (Fußweg) 0,06 ha 1,5 % Private Verkehrsfläche (GFL-Flächen) 0,01 ha 0,2 % Bauflächen (WA) 1,62 ha 39,2 % Fläche für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen 0,30 ha 7,3 % Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 1,03 ha 24,9 % Wald 0,81 ha 19,6 % Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Planung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten orientiert sich der Umwel tbericht an den Vorgaben der Anlage zu §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen traten nicht auf. Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentli chen das Plangebiet des Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Bebauungsplans und die angrenzenden Berei che, im Folgenden als Untersuchungsraum bezeichnet. Je nach Erforder nis und räumlicher Beanspruchung des z u untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 564 „Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg“ soll im Plangebiet die Entwicklung eines Wohngebiets mit rund 40 Wohngrundstücken und einer überbaubaren Fläche von 60 % (Grundflächenzahl 0,4 zzgl. 50 % Überschreitung für Nebenanlagen) planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Zufahrt zum Plangebiet wird über den Ausbau des Gremmendorfer Wegs realisiert. Das im Osten vorgesehene Rückhaltebecken ist für anfallendes Niederschlagswasser aus den Verkehrsflächen und zur Entlastung der Kanalisation des vorhandenen südlich angrenzenden Wohngebiets vorgesehen. Wegen des hohen Grundwasserspiegels ist das Rückhaltebecken als leerlaufendes Erdbecken mit abzudichtender Beckensohle konzipiert. Das von westlich und südlich vorhandenen Siedlungsbereichen eingebettete Wohngebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha – die nördlich verbleibenden ca. 2,0 ha werden als Pufferbereich zum Loddenbach als Ausgleichsfläche entwickelt. Vorgesehen sind Maßnahmen zur Au fwertung der Gewässerstrukturgüte, Extensi vierung der agrarischen Nutzung, Anpflanzung von Gehölz en und eine natürliche Entwicklung von Auwald im Sinne einer Sukzession. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbe sondere auf den Schutz des Menschen vor Immissionen (z. B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z. B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau). Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u. a. zur Sicherung der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier - und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vor gegeben. Weitere Auskünfte geben die Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes - und Landesbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen u nd schonenden Umgang mit Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuchs (z. B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u. a. zur Sicherung der Gewäs ser zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW (u. a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. Luft und Klimaschutz Zur Erhaltung einer bestmö glichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen sowie zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs (u. a. „Klimaschutzklausel“ gem äß § 1 a Abs. 5 BauGB), des Bundes immissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten das Bundesnaturschutzgesetz und das Landschaftsgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz über den Schutz von Biotopen. Kultur- und Sachgüter Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Den kmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts - und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit des „Kernmünsterlands“, im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Ebene“, die sich im Osten Münsters weitläufig bis nach Sendenhorst erstreckt. Kennzeichnend für die Wolbecker Ebene sind die Sandlöss ebenen mit geringen Höhenunterschieden – das Plangebiet liegt bei Höhen zwischen 53,21 m ü. NHN und 54,11 m ü. NHN. Es überwiegen sandige, nährstoffarme Braun- und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und Hecken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert. Laut Grünordnungsplan Münster ist entsprechend dem vorherrschenden Untergrund von vorwiegend artenarmem Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen-Eichen-Durchdringung als „potenziell natürlicher Vegetation“ auszugehen. Das Plangebiet wird fast vollständig als intensiv bewirtschaftete Ackerflächen genutzt. Lediglich der nördliche Rand wird aus einem strukturreichen Erlen-Ufergehölz gebildet, das den nördlich angrenzend verlaufenden Loddenbach eingrünt. Im Westen und im Osten rahmt der bestehende Siedlungskörper Gremmendorfs Teile des Plangebiets ein. In der weiteren Umgebung erstrecken sich im Nordwesten Ausgleichsflächen sowie im Norden und Osten mosaikartig strukturierte Agrarflächen, die von Weideflächen dominiert werden. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg 8.4.2 Menschen Bestandsanalyse Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funktionen als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein. Das Plangebiet ist von einer ackerbaulich genutzten Fläche geprägt und dient so der Nahrungsmittelproduktion (vgl. auch Punkt Boden, Bodenschätzung). Wohnnutzungen kommen innerhalb des Plangebiets nicht vor – tangieren jedoch das Plangebiet im Westen und Süden und sind so als schutzbedürftige Wohnnutzungen im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen. Über die landwirtschaftliche Nutz ung hinausgehende Arbeitsfunktionen sind im Plangebiet nicht gegeben. Nordöstlich befindet sich eine als Reiterhof genutzte Hofstelle, die auf rund 7 ha Weidenutzungen, Pensionsstallungen, Auslauf und Reitmöglichkeiten anbietet. Mit der Lage im Übergangsbereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und nördlich angrenzender freier Landschaft übernimmt das Plangebiet eine Funktion für die Naherholung. So befinden sich am westlichen und am östlichen Rand Wege, die eine direkte fußläufige Verbindung in den nördlich angrenzenden strukturierten Agrarraum bieten und deren Erhalt und Entwicklung auch im Grünordnungsplan der Stadt Münster dokumentiert sind. Auswirkungsprognose Mit der Planung wird die bislang der Nahrungsmittelproduktion dienende Fläche (vgl. Sc hutzgut Boden) im südlichen Teil des Plangebiets der Siedlungsnutzung zugeführt. Mit der Extensivierung der Nutzung im nördlichen Teilbereich steht auch diese Fläche nur noch bedingt für die Produktion von Nahrungsmitteln (z. B. Futter für Viehhaltung) zur Verfügung. Die vorhandenen Wegeverbindungen, die im Rahmen der Naherholung eine bedeutende Funktion haben, werden erhalten und in die Planung integriert. Zudem erfolgt mit den nördlich vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen eine Strukturierung der Fläche, sodass hier ähnlich wie in der westlich angrenzenden Ausgleichsfläche eine Aufwertung der bislang monostrukturierten Agrarfläche in eine attraktive Erholungskulisse erfolgt. Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen weitestgehend den Inhalten der angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne, daher wird keine Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnnutzungen entstehen. Hinsichtlich der zu erwartenden Verkehre wurde prognostiziert, dass mit der Entwicklung des Wohngebiets mit unter 200 Kraftfahrzeugbewegungen (Ziel - und Quellverkehr) pro Tag zu rechnen ist. Die Immissionsgrenzwerte werden damit weiterhin deutlich unterschritten. Die Ausgestaltung der Erschließungsstraße „Gremmendorfer Weg“ erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend den Anforderungen. Insgesamt werden mit der Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgut s Mensch im Plangebiet sowie im auswirkungsrelevanten Umfeld vorbereitet. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 13 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg 8.4.3 Pflanzen und Tiere / Artenschutzprüfung Bestandsanalyse Biotoptypen Zur Beschreibung der Biotoptypen im Untersuchungsraum erfolgte im Frühjahr sowie im Sommer 2014 eine Bestandsüberprüfung. Die in Kapitel 3.2 benannten landschaftsrechtlichen Schutzkategorien werden jeweils bei den betroffenen Biotoptypen (vgl. untenstehende Tabelle 3) aufgeführt. Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus der Ackerfläche (HA0) gebildet, im nördlichen Teil schließen die Ufergehölze (BE2/AT0 ) (Waldfläche) und Uferbereiche, die das angrenzende Gewässer säumen, an. Die weiteren, im Westen das Plangebiet tangierenden Hecken (B B0) aus einheimischen Gehölzen, östlich angrenzenden alten Eichen (BF1) entlang des Gremmendorfer Wegs und das südliche Wäldchen (A B3) liegen bereits ebenso außerhalb des Plangebiets wie der nördliche Loddenbach (FM5). Im weiteren Umfeld schließen sich nördlich und nordöstlich die freie Agrarlandschaft (EB0) mit Weiden sowie im Südosten und Südwesten die bestehenden Siedlungsbereiche (SB2/HJ1) mit nordwestlich vorhandener strukturreicher Brache als Ausgleichsfläche (o. A.) an (vgl. Bestandsplan Biotoptypen im Anhang). AB3 Eichen-Mischwald Der Waldbestand südlich des Plangebiets wird aus alten Stieleichen mit einer Durchmischung aus Sandbirken, Hainbuchen und Rotbuchen gebildet. In der Strauch- und Krautschicht finden sich Schwarzer Holunder, Haselnuss, Brombeere und Efeu. Den nördlichen Waldrand begrenzt eine alte Wallhecke. Durch den Wald sowie nördlich der Wallhecke führen Fuß- und Radwege. Mit der Lage direkt am Siedlungsbereich ist der Bestand einer intensiven Erholungsnutzung ausgesetzt – in den Wegebereichen sind Verkehrssicherungsmaßnahmen gegeben. Seltenheit In dieser Ausprägung selten und nur langfristig ersetzbar Natürlichkeit / Hemerobie Langfristig naturnahe Entwicklung Struktur- und Artenvielfalt Natürliche (geringe) Strukturvielfalt Artenschutzwert Aufgrund des Alters und der Ausprägung hoch Biotopverbund Im Gesamtgefüge und in Verbindung mit den angrenzenden Gewässern / Freiflächen hoch. Vorbelastung Naherholungsnutzung (insbes. Im südlichen Waldbestand) Nährstoffeinträge in den Randbereichen zu Agrarflächen A. / BB0 Ausgleichsfläche mit Gehölzpflanzungen (KomKat-Flächen 1403, 1404) Auf dieser Fläche befinden sich Gehölzanpflanzungen wie eine breite wegebegleitende Gebüschpflanzung, Einzelbaumpflanzungen und gruppenweise Pflanzungen aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen mit hoher Funktion als Lebensraum für gebüschbrütende Vogelarten erfolgt. Die Gehölze fungieren als Ansitzwarte, Brut- und Nahrungshabitat für Kleinsäuger, Vögel oder Lebensraum für Insekten. Die Ausgleichsfläche übernimmt im Bereich des Plangebiets in Zusammenhang mit dem südlichen Waldbestand eine Funktion im Biotopverbund in Richtung freie Landschaft. Die Fläche wird als Ausgleichsfläche im Kompensationskataster geführt. Durch die Fläche führen verschiedene Wege mit hoher Erholungsfunktion für die nordöstlichen Siedlungsbereiche Gremmendorfs. Seltenheit Seltenerer Biotopkomplex, mittelfristig ersetzbar Natürlichkeit Anthropogene Entstehung, naturnahe Entwicklung Struktur- und Artenvielfalt Nist- Brut- und Nahrungshabitat mit hoher Strukturvielfalt Artenschutzwert Im Verbund von mittlerer bis hoher Funktionserfüllung Biotopverbund Die gesamte Ausgleichsfläche weist eine mittlere bis hohe Funktion im Biotopverbund entlang des Loddenbachs auf. Vorbelastung Angrenzende Erholungsnutzung Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 14 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg BF1 Gehölzstreifen Der östlich verlaufende Gremmendorfer Weg wird von alten, ökologisch hochwertigen Stieleichen gesäumt und bietet zusammen mit einer Hecke aus einheimischen Gehölzen entlang des östlichen Plangebietsrandes einen Biotopverbund in den Freiraum. Dieser Gehölzstreifen ist in südliche Richtung als „schützenswerter Biotop“ gem. Stadtbiotopkartierung im Umweltkataster der Stadt Münster dokumentiert. Seltenheit Aufgrund des Alters selten und nur langfristig ersetzbar Natürlichkeit / Hemerobie Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden Nutzung und der Sicherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung Struktur- und Artenvielfalt Natürliche (geringe) Strukturvielfalt Artenschutzwert Als Brut- und Nisthabitat aufgrund des Alters hohe Bedeutung Biotopverbund Verbindung zwischen Siedlungsbereich und freier Landschaft Vorbelastung Angrenzende Verkehrsfläche / Straßenverkehrssicherung BE2/ KA2 Ufergehölz / Gewässerbegleitender feuchter Saum (Waldsukzessionsfläche) Entlang des Auenbereichs des Loddenbachs zieht sich ein Gehölzsaum, der von einem lückigen sturmgeschädigten Erlenbestand dominiert wird, vereinzelt sich auch Zitterpappel, Schwarzer Holunder, Haselnuss und Kornelkirsche zu finden. Die Krautvegetation wird aus nässezeigenden und nitrophilen Arten gebildet (Urtica dioica, Phalaris arundinacea, Epilobium angustifolium, Galium aparine, Convolvulus arvensis, Filipendula ulmaria, Agropyron repens, Lythrum salicaria) und mit Gehölzaufwuchs durchmischt. Der Uferstreifen befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und wird zusammen mit dem Loddenbach als schutzwürdiger Biotop im Umweltkataster der Stadt Münster geführt. Der Biotopkomplex aus Gehölzen, Ufersaum und Loddenbach bildet einen hochwertigen Lebensraum für Arten und Lebensgemeinschaften (z.B. gebüschbewohnende Arten, Jagdhabitat für Fledermäuse). Seltenheit Selten, mittlere Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit Natürlichkeit / Hemerobie Naturnahe Entwicklung Struktur- und Artenvielfalt Mittlere bis hohe Vielfalt Artenschutzwert Hohe Funktion als Nist-, Brut- und Nahrungsraum, Jagdhabitat Biotopverbund Als Biotopkomplex mit dem Loddenbach hohe Funktion im Biotopverbund Vorbelastung Angrenzende agrarische Nutzung HA0 Acker Die Ackerfläche (Getreide) dominiert das Plangebiet. Aufgrund der agrarisch intensiven Bewirtschaftung und eines umlaufenden Reitwegs besteht eine sehr geringe, monostrukturierte Artenvielfalt. Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung und den im Umfeld einrahmenden Gehölzstrukturen sind im Wesentlichen „Allerweltsarten“ wie z.B. Reh oder Kaninchen denkbar. Zudem sind aufgrund der umgebenden Hofstellen und Grünländer jagende Vogelarten zu erwarten (z.B. Schwalben, Greife, Eulen). Der nördliche Teil ragt in das Landschaftsschutzgebiet hinein. Seltenheit Häufig, kurze Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit Natürlichkeit / Hemerobie Naturfremd Struktur- und Artenvielfalt Sehr geringe Strukturvielfalt Artenschutzwert Untergeordnet / bis nachteilig (z.B. „Ernteschock“) Biotopverbund Keine Funktion Vorbelastung Bewirtschaftung, anthropogene Nutzung, umgebende Erholungsnutzung EB0 Fettwiese / weide Im Umfeld des Plangebiets finden sich in der freien Landschaft zahlreiche Wiesen, die teilweise als Pferdeweiden fungieren. Die Flächen werden von überwiegend nitrophilen häufigen Arten geprägt (u.a. Lolium perenne, Holcus lanatus, Dactylus glomerata, Ranunculus repens, Plantago lanceolata, Rumex optusifolius, Trifolium repens, Agropyron repens). Sie sind als „kurzrasiges Grünland“ von Bedeutung für Insekten, Kleinsäuger und Avifauna - z.B. Kulturfolger wie Steinkauz, Schwalben, Eulen. Der überwiegende Teil der Grünländer ist in der Grünlanderhaltungskulisse aufgeführt. Seltenheit Mittlerweile selten / kurzfristig- mittelfristig ersetzbar Natürlichkeit / Hemerobie Halbnatürlich / mäßig beeinflusst Struktur- und Artenvielfalt Geringe bis mittlere Vielfalt (< 20 krautige Arten / Gräser) Artenschutzwert Nahrungsraum für Kulturfolger (z.B. Schwalben) und Fledermäuse, die das Gewässer als Jagdleitlinie nutzen. Biotopverbund In Zusammenhang mit den angrenzenden Gewässer und Gehölzstrukturen von hoher Bedeutung (u.a. als Nahrungsraum) Vorbelastung Anthropogene Nutzung Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 15 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg FM5 Tieflandbach Der Loddenbach erstreckt sich nördlich des Plangebiets und weist eine Strukturgüte zwischen bedingt naturnah (Stufe 2) bis merklich geschädigt auf (Stufe 5) (vgl. Schutzgut Wasser). Er beginnt westlich im Bereich des Loddenbachsees und mündet nach rund 2,2 km östlich von Gremmendorf in die Werse. Gewässerbegleitend säumen Gehölze die Auenbereiche im Plangebiet. Das Gewässer ist eingetieft, teilweise begradigt und wird mittels Durchlass westlich und östlich unter vorhandenen Wegen hindurchgeführt. Die Loddenbachaue ist als schutzwürdiger Biotop eingestuft und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Seltenheit Selten, nicht ersetzbar Natürlichkeit / Hemerobie Naturfern bis halbnatürlich Struktur- und Artenvielfalt Mittlere Struktur- und Artenvielfalt Artenschutzwert Funktion als Habitat für an Gewässer gebundene Arten (Libellen, Biotopverbund Sehr hohe Bedeutung Vorbelastung Angrenzende landwirtschaftliche Nutzung / Nährstoffeintrag, Versiegelung im Einzugsgebiet SB2/ HJ1 Einzel- und Reihenhausbebauung / Ziergarten Südwestlich und südöstlich befinden sich Einzel- und Reihenhausbebauung mit umgebenden, zumeist intensiv gepflegten Gärten. Seltenheit Häufig, kurze Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit Natürlichkeit / Hemerobie Überwiegend naturfern Struktur- und Artenvielfalt Gering bis mittel Artenschutzwert Funktion für häufige Kulturfolger (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kaninchen) Biotopverbund Keine Funktion Vorbelastung Anthropogen intensive Nutzung SB5/ SG4 Reiterhof / Reitplatz Nordöstlich des Plangebiets befindet sich ein Reiterhof mit Pensionstierhaltung und umgebenden Sand- Reitplätzen. Die alte Hofstelle, deren Hauptgebäude aus dem Jahr 1702 stammt, ist von alten Gehölzen eingegrünt und bietet in Zusammenhang mit den umgebenden Grünländern einen hochwertigen Lebensraum für Fauna der bäuerlichen Kulturlandschaft. Seltenheit Alte Hofstelle mit mittlerer Seltenheit / keine Ersetzbarkeit Natürlichkeit / Hemerobie Mäßig beeinflusst Struktur- und Artenvielfalt mittel bis hoch Artenschutzwert Funktion für Kulturfolger (z.B. Schwalben, Eulen) Biotopverbund Hohe Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für Schwalben, Eulen und Fledermäuse Vorbelastung Anthropogen intensive Nutzung VA0 Versiegelter Weg / Verkehrsfläche Am östlichen Rand des Plangebiets verläuft der Gremmendorfer Weg. Dieser wird nur im Bereich der Zufahrt in das Plangebiet integriert. Da der übrige Zufahrtsbereich des Gremmendorfer Wegs bereits als Verkehrsfläche gewidmet ist, erfolgt die Detailplanung im Rahmen der Ausbauplanung. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit / Hemerobie Naturfern Struktur- und Artenvielfalt Sehr gering Artenschutzwert Nachteilig / Barrierewirkung Biotopverbund Keine Funktion Vorbelastung Erholungsnutzung, KFZ-Verkehr VB5 Unversiegelter Weg / Fußweg Am westlichen Plangebietsrand verläuft ein unversiegelter Fußweg, der eine Funktion für die Naherholung der Bevölkerung aufweist. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit / Hemerobie Naturfern Struktur- und Artenvielfalt Sehr gering Artenschutzwert Gering, ggf. für Vögel als Sandbad und für Hautflügler (z.B. Erdhummeln) von Bedeutung Biotopverbund Keine Funktion Vorbelastung Erholungsnutzung, Pflege Tabelle 3: Bestandsanalyse Biotoptypen Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 16 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Insgesamt weist der überwiegende Teil des Plangebiets eine nachrangige ökologische Funktion auf. So ist die vorhandene Ackerfläche als Habitat für Tiere und Pflanzen aufgrund der intensiven Nutzung von geringer ökologischer Funktion. Eine hochwertige Funktionserfüllung hingegen übernimmt im Plangebiet der Loddenbach mit den angrenzenden krautigen und gehölzbestandenen Uferbereichen (Waldfläche), was auch mit den entsprechenden Schutzausweisungen dokumentiert ist. Der Gewässer -Biotopkomplex bietet in Zusammenhang mit den umgebenden Grünländern und Gehölzbeständen sowie dem Gehölzstreifen entlang des Gremmendorfer Wegs eine bedeutende Habitatstruktur im regionalen Biotopverbund. Die umgebende Landschaft ist von Grünländern, strukturreichen Ausgleichsflächen sowie eingestreuten Hofstellen und unterschiedlichen Gehölzbeständen geprägt. So ist im Umfeld eine für das Münsterland ehemals typische, kleinstrukturierte Agrarlandschaft mit parkartigen Gehölzbeständen und einer insgesamt hohen ökologischen Funktion für Tiere und P flanzen gegeben. Artenschutzprüfung Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW 1 ist im Rahmen der artenschutz rechtlichen Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet aktuell bekannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen werden können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlich werden. Bestandsbeschreibung Das Plangebiet stellt sich im Wesentlichen als landwirtschaftliche Nutz - und Waldfläche (einschließlich des Erlen-Ufergehölzes) dar. Die Waldfläche grenzt an den Loddenbach an. Das Umfeld des Plangebiets ist durch verschiedene Gehölzstrukturen mit zum Teil alten Eichen im Osten und einem kleinen Wäldchen im Süden geprägt. Nördlich des Loddenbachs schließen sich weitere Ackerflächen mit eingestreuten Gehölzbeständen an. Entlang des Loddenbachs in Richtung Nordwesten liegt eine strukturreiche Brachfläche, die als Ausgleichsfl äche gesichert ist. Südlich des Plangebiets und auch im Westen finden sich bestehende Sied lungsbereiche mit entsprechenden Gärten. Fledermäuse Von einem Vorkommen planungsrechtlich relevanter Fledermäuse innerhalb des Plangebiets ist gemäß vorliegendem artenschutzrechtlichen Gutachten 2 auszugehen. So wurden im Plangebiet drei Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus) nachgewiesen. Artenschutzrechtliche Konflikte sind jedoch nicht zu erwarten, da im Umfeld des Plangebiets genügend Strukturen vorhanden sind, die beispielsweise eine Fällung von Bäu men kompensieren können. Die ökologischen Funktionen der Lebensstätten bleiben im räuml ichen Zusammenhang erhalten. Zudem wird der nördliche Teil durch Ausgleichsmaßnahmen naturnah gestaltet, sodass potentiell vorhandene Jagdhabitate nicht verloren gehen. Durch die Anpflanzung einer 1 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen. 2 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zum Ausbau des Gremmendorfer Weges in Münster. Ökoplanung Münster, F. Wierzchowski. Münster, September 2014. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 17 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg zusätzlichen Baumreihe von Osten nach Westen wird eine neue Leitlinie angeboten, an der sich die Fledermäuse orientieren können. Vögel Das Plangebiet weist aufgrund seiner Biotopzusammensetzung und der angrenzenden Strukturen für einige planungsrelevante Vogelarten ein potenzielles Habitat auf. Durch eine artenschutzfachliche Kartierung im Zuge der Ertüchtigung des Gremmendorfer Wegs (siehe Fußnote Nr. 2) wurde u. a. eine Waldohreule in den randlichen Gehölzstrukturen außerhalb der Plangebiets festgestellt. Potenzielle Bruthabitate werden durch die vorliegende Planung nicht berührt, da keine Gehölze in Anspruch genommen werden. Eine Betroffenheit der Waldohreule kann aufgrund der Kleinflächigkeit des Plangebiets und der Nicht-Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen werden. Darüber hinaus können gemäß vorliegendem Gutachten Vorkommen von Feldsperling, Gartenrotschwanz, Kuckuck und Nachtigall nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Es bestehen Vorkommen mehrerer europäischer Brutvogelarten wie Amsel, Buchfink und Rot kehlchen im Plangebiet. Um durch die Planung keine Verbotstatbestände gemäß BNatSchG vorzubereiten sind verschiedene Vermeidungsmaßnahmen (s. u.) erforderlich. Amphibien Mit einem Vorkommen von Amphibien und Reptilien ist laut Artenschutzgutachten im Plangebiet nicht zu rechnen. Mit der Planung werden keine Verbotstatbestände gemäß den Vorgaben des § 44 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet. Auswirkungsprognose Von der Planung ist die benannte Ackerfläche im Bereich des künftigen Siedlungskörpers nachteilig und somit auf rund 2,1 ha der Gesamtfläche (ca. 4 ha) betroffen. Die Festsetzung der Ausgleichsfläche mit den genannten Maßnahmen im nördlichen Teil des Plangebiets hingegen trägt zu einer Erhöhung der Strukturvielfalt und damit Aufwe rtung der bisherigen Ackerfläche bei. Mit dem Vorhaben sind voraussichtlich folgende Auswirkungen verbunden: • Überbauung einer ackerbaulich genutzten Fläche auf rund 2,1 ha im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans. • Während der Bautätigkeiten sind Störungen der Fauna der umliegenden Biotopstrukturen zu erwarten. • Aufgrund der vorgesehenen Pflanz - und Ausgleichsmaßnahmen mit Pufferwirkung ist nicht von einer nachhaltigen Störung der Fauna in den angrenzenden Bereichen und der im Weiteren angrenzenden freien Landschaft auszugehen. • Da keine Lebensraumbeziehungen unterbunden werden, erfolgt keine Beeinträchti gung des Biotopverbunds. • Mit den geplanten Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche ist eine Aufwertung der Biotopstrukturen einschließlich des Fließgewässers verbunden. • Mit den neu entstehenden Gartenflächen und den festgesetzten Pflanzmaßnahmen wird für kulturfolgende Arten ein Lebensraum (z. B. Nahrungsraum und Brutstätten für Gartenvögel) geschaffen. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 18 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg • Mit der Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen auf der 2,0 ha großen nördlichen Fläche und damit Strukturierung der Loddenbachaue wird eine Aufwertung des Gewässersystems erzielt und damit auch eine Aufwertung für verschiedene Tierarten (z. B. gewässergebundene Arten, Gebüschbrüter, Kleinsäuger). Mit der Planung ist zudem die Ertüchtigung des Gremmendorfer Wegs erforderlich. Der vorhandene Bau mbestand inkl. einer geschützten Wallhecke nördlich des Gremmendorfer Wegs wurde bei der Planung berücksichtigt und bleibt erhalten. Im Rahmen der Ertüchtigung des Gremmendorfer Wegs müssen fünf Bäume gefällt werden, die jedoch durch entsprechende Neuanpflanzungen im Straßenverlauf des Gremmendorfer Wegs ausgeglichen werden können. Vermeidungsmaßnahmen Das geplante Vorhaben ist unter Anwendung der im Folgenden benannten den Gehölzschnitt betreffenden Bauzeitenregelung aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht. • Maßnahmen des Gehölzschnitts bzw. der Baumfällung dürfen nur zwischen dem 01.10. und dem 28./29.02. durchgeführt werden. Sind weitere als die zum Zei tpunkt der gutachterlichen Betrachtung bekannten Bäume zur Fällung vorgesehen, si nd diese im Vorfeld der Fällung auf als Fledermausquartiere geeignete Höhlen und Spalten hin zu untersuchen. • Die gesetzlichen Vorschriften nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, die den allgemeinen Gehölzschnitt im Zeitraum vom 01.03 bis zum 30.09. eines Jahres verbieten, sind in jedem Fall, auch in Hinsicht auf potenzielle Vorkommen „Europäischer Vogelarten“, einzuhal ten. Dies gilt auch für eventuell notwendige Maßnahmen der Baufeldräumung. Ausnahme von der Bauzeitenregelung • Wird im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung der Nachweis erbracht, dass an den betroffenen Gehölzen alle Brutvögel ihre Brut beendet haben, bzw. noch nicht mit einer Brut begonnen haben, ist der Gehölzschnitt bzw. die Baumfällung gegebenenfalls auch zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres möglich. Vorbehaltlich der abschließenden Auswirkungen hinsichtlich der Ausbauplanung zur Erschließung über den Gremmendorfer Weg sind unter Berücksichtigung • der anthropogen vorgeprägten Biotopstrukturen, • der festgesetzten Grünmaßnahmen im geplanten Wohngebiet, • der eingehaltenen Abstände zum nördlichen Loddenbach bzw. zum südlichen Wald • und insbesondere aufgrund der geplanten nördlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. 8.4.4 Boden Großflächig unterliegen dem Stadtteil Gremmendorf Eis - und Schmelzwasserablagerungen der Saale-Kaltzeit, ergänzt von holozänen Bach- und Flussablagerungen entlang des Loddenbachs. Auf diesen Ablagerungen entwickelten sich im Plangebiet die folgenden Bodentypen: Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 19 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Abb. 2: Böden im Untersuchungsraum (ohne Maßstab), verändert nach Umweltkataster Münster 1 Typischer Gley Lage / Seltenheit Am nördlichen Plangebietsrand erstreckt sich entlang des Loddenbachs ein grundwasserbeeinflusster Gley. Dieser Boden findet sich klein bis großflächig in Bachtälern, Talanfängen, auf der Niederterrasse sowie in Senken und ehemaligen Altarmen der Ems. Stellenweise sind auch Torfeinlagerungen verzeichnet. Speicher- und Reglerfunktion Das Substrat weist mit schluffigen Sanden gem. Bodenkarte eine mittlere Filtereigenschaft auf. Natürliche Ertragsfähigkeit Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30-50 Bodenwertpunkte beziffert, jedoch ist der Ertrag aufgrund des hohen Grundwasserstands als unsicher einzustufen Schutzwürdigkeit Laut Geoserver der Stadt Münster besteht keine über den allgemeinen Schutz des Bodens hinausgehende Schutzwürdigkeit Vorbelastungen / Entwicklungspotenzial Der Boden ist lediglich in den Randbereichen durch die Wirkungen der ackerbaulichen Nutzungen beeinflusst, kann aber ansonsten eine überwiegend naturnahe Entwicklung übernehmen. 2 Pseudogley-Braunerde und Braunerde Lage / Seltenheit Dominierend kommen im Untersuchungsraum und insbesondere im Plangebiet Pseudogley-Braunerden vor, die aus schluffigen Feinsandböden bestehen und aus Sandlöss und z.T. Geschiebelehmen des Diluviums entstanden sind. Diese kommen klein- bis großflächig auf flachen Rücken und dränenden Bachtälern im Plangebiet vor. Speicher- und Reglerfunktion Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere chemisch-physikalische Filterfunktion auf. Die Fähigkeit, Stoffe zu speichern (Sorptionsfähigkeit), ist von mittlerer Funktionserfüllung. Natürliche Ertragsfähigkeit Mit (40-)60 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit Schutzwürdigkeit Aufgrund der regional hohen Bodenfruchtbarkeit wird der Boden im nördlichen Bereich Gremmendorfs großflächig als „schutzwürdiger Boden“ eingestuft. Vorbelastungen / Entwicklungspotenzial Vorbelastungen des Bodens bestehen durch die ackerbauliche Nutzung. So ist die obere Bodenschicht durch mechanische und stoffliche Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) durch die Bewirtschaftung verändert. Bei Aufgabe der intensiven Nutzung bestünde jedoch ein hohes Entwicklungspotenzial. 3 Gley-Pseudogley Seltenheit Am östlichen Rand ragt ein grund- und stauwasserbeeinflusster Boden in den Plangebietsrand hinein. Diese grund- und stauwasserbeeinflussten Böden kommen auf Sandlöss über Geschiebelehmen aus dem Pleistozän großflächig in ebenen Lagen und Niederungen vor. Speicher- und Reglerfunktion Laut Bodenkarte besteht eine mittlere Sorptionsfähigkeit Natürliche Die Ertragsfähigkeit der sandig-schluffigen Böden liegt bei 30-45 Bodenwertpunkten. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 20 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Ertragsfähigkeit Gem. Bodenkarte ist ein geringe Ertrag zu erwarten Schutzwürdigkeit Laut Geoserver der Stadt Münster besteht keine über den allgemeinen Schutz des Bodens hinausgehende Schutzwürdigkeit. Vorbelastungen / Entwicklungspotenzial Vorbelastungen des Bodens bestehen durch die ackerbauliche Nutzung. So ist die obere Bodenschicht durch mechanische und stoffliche Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) durch die Bewirtschaftung verändert. Bei potenzieller Aufgabe der intensiven Nutzung besteht jedoch ein hohes Entwicklungspotenzial. Tabelle 4: Bodentypen im Untersuchungsraum Auswirkungsprognose Mit der Planung w ird auf einer Fläche von ca. 2,1 ha eine Überbauung eines bislang unversiegelten und nur durch mechanische / stoffliche Wirkungen aus landwirtschaftlicher Nutzung beeinflussten Bodens mit insgesamt mittlerer bis hoher Wertigkeit und teilweise festgestellter Schutzwürdigkeit z ulässig. Zudem werden diese 2,1 ha Fläche künftig der Nahrungsmittelproduktion entzogen. Im Rahmen der Planungsumsetzung kann es somit in diesem Bereich zu Bodenabtrag, Neuauffüllung und Anschnitt des Bode nprofils kommen, so dass die der zeitigen Bodenverhältnisse vollständig nachteilig und dauerhaft verändert werden und der Bereich dauerhaft der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird. Im Bereich der Ausgleichsfläche erfolgt eine Nutzungsextensivierung mit naturverträglicherer Bodennutzung und damit Aufwertung der derzeitigen Bodenverhältnisse. Als Ausgleichsfläche werden diese Nutzung und damit auch die ungestörte Bodenentwicklung langfristig gesichert. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Norden des Plangebiets , zu denen Extensivierungs - und Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen einer naturverträglichen Bodennutzung zählen, können die durch den Eingriff verursachten Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen im Norden des Plangebiets ausgeglichen werden. Da Boden ein ni cht vermehrbares Gut ist, ist zu berücksichtigen, dass mit der Planung eine Fläche für die Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen wird. 8.4.5 Wasser Grundwasser Laut Umweltkataster der Stadt Münster unterliegen dem Untersuchungsgebiet großräumig Flächen der Grundwassereinheit „Profiltyp 4“ und somit Bereiche mit oberflächennahem Geschiebemergel/ -lehm und bereichsweise großflächiger Überlagerung durch Sande zwischen Gremmendorf und Wolbeck. Der Grundwasserspiegel liegt laut Bodengutachten im Plangebiet zwischen 51,08 m ü. NHN und 51,51 m ü. NHN und damit knapp unter der Geländeoberkante. Das Grundwasser verläuft ferner mit schwachem Abstrom in Richtung des nördlich verlaufenden Loddenbachs. Wasserschwankungen liegen entsprechend der Kenntnis aus den angrenzenden Baugebieten bei 1 m. Die Grundwasserneubildung beträgt bei unversiegelten Freiräumen 200 -300 mm/a. Lediglich im Bereich des Loddenbachs ist die Grundwasserneubildung reduziert, da das Wasser im Vorfluter abgeleitet wird und nicht vollständig in den Grundwasserleiter sickert. Das Plangebiet liegt im 4,8 km² großen Einzugsgebiet der Werse. Dem Plangebiet sowie dem weitläufigen Umfeld unterliegt kein Wasserschutzgebiet. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang der Werse nordöstlich von Gremmendorf. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 21 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Die Fähigkeit der Grundwasserdeckschichten, die Grundwasserlagerstätten vor dem Eindringen unerwünschter Stoffe zu schützen (Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit), hängt von der Wasserdurchlässigkeit des Bodens und der Höhe des anstehenden Grundwassers (Grundwasserflurabstands) ab. So besteht infolge der dominierend sandigen Deckschichten und des bei 51,08 m ü. NHN relativ hoch anstehenden Grundwassers piegels laut Geoserver für den gesamten nördlichen Siedlungsbereich Gremmendorfs eine sehr hohe Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit. Der (ehemalige) Auenbereich des Loddenbachs übernimmt gemäß Umweltkataster der Stadt Münster eine besondere Funktion im Lands chaftswasserhaushalt. So befinden sich im Umfeld des Gewässers einzelne hydrophile Biotopstrukturen wie z. B. die Ufergehölze im Plangebiet, die von hohen Grundwasserständen abhängen. Oberflächengewässer Der im Norden das Plangebiet tangierende Loddenbac h entsprang ursprünglich am Rande des südlich verlaufenden Münsterländer Kiessandzugs im Bereich der heutigen Schuckertstraße. Anfang der 70er Jahre wurde der Loddenbach in seinem Oberlauf vollständig verrohrt, unter dem Dortmund-Ems -Kanal gedükert und bis an die Regenkläranlage „Loddenbachsee“ (vgl. Abb. 3 am westlichen Rand der Strukturgütekartierung) geführt. Nach einer Lauflänge von ca. 2,2 km mündet der als Hauptgewässer mit der Fließgewässernummer 3291000,2 geführte Loddenbach östlich von Gremmendorf in die Werse. Die Strukturgüte des Loddenbachs weist im Untersuchungsgebiet eine bedingt naturnahe (Stufe 2) bis merklich geschädigte (Stufe 5) Qualität auf. In Richtung Plangebiet wird die Qualität der Strukturen besser eingestuft als in Richtung nördliche freie Landschaft. Abb. 3: Gewässerstrukturgüte gemäß Umweltkataster Stadt Münster Juni 2014 Auswirkungsprognose Im Plangebiet ist die Rückhaltung und gedrosselte Einleitung des im Bereich der Bauflächen und Verkehrsflächen a nfallenden nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers in den Loddenbach vorgesehen. Insgesamt steht somit ein Großteil des anfallenden Niederschlagswassers wie bisher der Grundwasserneubildung und dem Einzugsgebiet der Werse zur Verfügung, sodass hier keine erheblichen Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächenwasser erfolgen. Mit der Nutzungsextensivierung im nördlichen Teilbereich wird zudem ein breiter Puffer entlang des Loddenbachs geschaffen. Mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung werden somit für diesen Bereich auch stoffliche Einträge aus der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung in das Gewässer entfallen. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 22 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Mit der Planung wird den Gegebenheiten vor Ort und der geplanten Nutzung über das gesetzliche Maß hinaus Rechnung getragen und neben einer ergänzenden Rückhaltefläche zur Entlastung der Kanalisation der angrenzenden Wohngebiete eine Aufwertung des Gewässers und des Gewässerumfeldes erzielt. Somit erfolgt durch die Planung keine Beeinträchtigung des Schutzguts Wasser. 8.4.6 Klima / Luft Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikroklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. • Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhängigkeit zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch. • Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen sind Kaltluftentstehungsgebiete mit mittlerer Bedeutung. Die Ackerflächen weisen im Vergleich zu ganzjährig mit Vegetation bedeckten Flächen eine geringe bis mittlere Kaltluftfunktion auf. Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus den klimatisch wirksamen Strukturen der agrarisch genutzten Freifläche gebildet, die eine positive Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet übernimmt (gering bis mittel). Die in den Randbereichen nahe des Plangebiets vorhandenen Gehölze, das Erlen-Ufergehölz (Wald) am Loddenbach, der vorhandene Gehölzstreifen östlich außerhalb am Gremmendorfer Weg sowie das Wäldchen südlich des Plangebiets übernehmen darüber hinaus eine mittlere bis hohe Funktion für die Erzeugung von Frischluft. Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen eine veränderte klimatische Situation auf (erhöhte Temperaturen, hohe Tag- und Nachttemperaturunterschiede, höhere Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen). Aufgrund der Lage nordöstlich der Ortslage besteht vorwiegend eine indirekte Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches . Für einzelne Grundstücke überni mmt die Fläche in Hauptwindrichtung gelegen auch eine direkte Funktion im lufthygienischen Ausgleich. Im Hinblick auf die Windrichtung aus Südwest kann in Abhängigkeit von der Lage eine direkte (in Windrichtung) oder indirekte (gegen Windrichtung / thermischer Luftaustausch) Funktion für den lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche bestehen. Im Umweltkataster der Stadt Münster sind der westliche angrenzende Siedlungsraum sowie das Plangebiet mit Funktion als klimaökologischer Ausgleichs raum dargestellt. Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiet oder sonstige Kaltluftleitbahnen bestehen nicht. Auswirkungsprognose Mit der Planung erfolgt eine Ausdehnung der lufthygienischen Situation der angrenzenden Wohngebiete auf einer Fläche von 2,1 ha und somit Inanspruchnahme eines klimaökologischen Ausgleichsraumes. So ist künftig, je nach Wetterlage u. U. in dem Wohngebiet von erhöhten Temperaturen, höheren Tag- und Nachttemperaturunterschieden , höheren Anteilen an Aerosolen / Luftschadstoffen auszugehen. Mit der Entwicklung der Ausgleichsfläche erfolgt hingegen eine lufthygienische Aufwertung des Raums, da für diesen Bereich künftig eine ganzjährige Bedeckung mit Vegetation gegeben sein wird und zudem Gehölze als Frischluftlieferanten eingeplant werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Ortslage ist jedoch aufgrund der Lage in der überwiegend windabgewandten Seite, der geringen Flächengröße und der großräumig klimatisch positiven Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 23 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Wirkungen im Rahmen thermischer Luftaustauschprozesse aus der angrenzenden freien Landschaft nicht zu erwarten. Mit der vorgesehenen Anordnung der Gebäude mit überwiegender Südausrichtung besteht zudem die Möglichkeit zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen). Somit wir d insbesondere der Zielsetzung des Baugesetzbuchs hinsichtlich einer Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes gefolgt. Unter Berücksichtigung der Lage, der geringen Flächengröße sowie der Nutzung als Wohngebiet sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der lufthygienischen Verhältnisse angrenzender oder geplanter Wohnnutzungen zu erwarten. 8.4.7 Landschaft Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Landschaft gestellt: • Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt wider, d. h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen. • Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d. h der Ausstattung der Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen. • Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft befriedigt, d. h. das Vorhandensein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Menschen über Generationen. Das Plangebiet befindet sich im Übergangsbereich zwischen Siedlungskörper im Südwesten / Südosten und freier Landschaft im Norden. Mit dem kleinteiligen Mosaik aus Acker - und Grünlandflächen, Wald und Wasser sowie brachliegenden Ausgleichsflächen und eingestreuten Hofstellen umfasst der Untersuchungsraum aber auch ein umfangreiches Spektrum an verschiedenen Strukturen und bietet so auch auf grund der zahlreichen Wege einen sehr attraktiven Erholungsraum für die Gremmendorfer Bevölkerung. Durch die Entwicklung des Siedlungskörpers östlich des Plangebiets (Böddingheideweg / Gremmendorfer Weg 1974 und Gremmendorf – Gremmendorfer Weg / Loddenbach 1995) hat sich der Landschaftsraum in den letzten Jahrzehnten zw ar deutlich verändert. Mit der beschriebenen Kleinteiligkeit und der Gliederung der Landschaft stellt der Landschaftsraum aber auch heute noch einen für das Münsterland typischen Ausschnitt aus der „Münsterländischen Par klandschaft“ dar, der heute infolge der intensiver werdenden Landschaftsnutzung immer seltener wird. Somit ist das von einer monostrukturierten Ackerfläche gebildete Plangebiet eingebettet in einen hochwertigen Landschaftsausschnitt. Auswirkungsprognose Das geplante Wohngebiet wird von zw ei Seiten durch vorhandene Siedlungsbereiche eingebunden, sodass eine Ergänzung der vorhandenen Siedlungskante nur in nördliche und östliche Richtung erfolgt. Zudem wird lediglich der südliche Teil der monostrukturierten Ackerfläche für das Wohngebiet überplant und der nördliche Plangebietsbereich auf 2,0 ha Fläche als hochwertige und strukturreiche Ausgleichsfläche ausgestaltet. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 24 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Aufgrund der bestehenden Waldfläche am Loddenbach und der geplanten Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche werden auch keine weit r eichenden Wirkungen auf das Landschaftsbild vorbereitet. Somit werden insgesamt unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs - und Grünstrukturen, der geringen Flächenausdehnung der geplanten Siedlung und der einrahmenden Aus gleichsmaßnahmen mit der Pl anung keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild vorbereitet. 8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen im Plangebiet keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter vor. Jedoch kann das Auftreten von Bodendenkmälern nicht ausgeschlossen werden. Daher wird im Bebauungsplan der Hinweis aufgenommen, dass im Falle von kulturhistorisch wichtigen Bodenfunden die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zu beachten sind. 8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funk tion unter einander in Wechselwirkung. Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ Zusammenhänge hinausgehen, bestehen nicht. Der (ehemalige) Auenbereich des Loddenbachs übernimmt gemäß Umweltkataster der Stadt Münster eine besondere Funk tion im Landschaftswasserhaushalt. Im direkten Uferbereich finden sich ver einzelt hydrophile Biotopstrukturen, die von höheren (Grund-) W asserständen abhängen. Dies sind insbesondere die Weic hholzarten (z .B. Schwarzerle) in den Böschungsbereichen des Loddenbachs. Im Rahmen der festgelegten Ausgleichsmaßnahmen wird diesem Umstand Rechnung getragen. 8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Mit der Planung sind keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffsregelung erfasst und bil anziert worden. Mit den genannten Maßnahmen auf der nördlich angrenzenden Ausgleichsfläche werden die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die durch die Inanspruchnahme und Neuversiegelung der Fläche für Boden, Natur und Landschaft entstehen, plangebietsintern vollständig kompensiert. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche weiterhin im Wesentlichen der landwirtschaftlich intensiven Nutzung unterliegen. Ein nennenswertes Entwicklungspotenzial der Biotoptypen und damit Veränderung der bestehenden, beschriebenen Schutzgutqualitäten ist da her nicht gegeben. Auch die positiven Entwicklungen auf der Ausgleichsfläche und die Aufwertungsmaßnahmen des Loddenbachs würden unterbleiben. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung wurde festgestellt, dass für Münster langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen ist. Um Wohnungsengpässe und knappheitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, ist gemäß Baulandprogramm eine kontinuierlich hohe jährliche Wohnungsneubauleistung in Münster erforderlich. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 25 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Als Grundlage für die städtebaulic hen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 2014-2020“ aufgestellt. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte Wohnbauentwicklung angestrebt werden sollte. Neben planungsrechtlichen Voraussetzungen ist auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden. Das vorliegende Plangebiet ist in der Anlage 1 zum Baulandprogramm 2020 unter der Kategorie „Baureife bis 2016“ aufgeführt. Mit der Siedlungsentwicklung auf dem südlichen Teil des Plangebiets wird ausschl ießlich eine intensiv genutzte Ackerfläche beansprucht und höherwertige Strukturen im nördli chen Teil des Plangebiets werden erhalten bzw. im Rahmen der Au sgleichsplanung positiv weiterentwick elt. So bestehen auch innerhalb des Plangebiets keine Planungsal ternativen, mit denen die städtebaulichen Ziele mit geringeren Umweltauswirkungen umgesetzt werden könnten. Alternativenprüfung zur Erschließung über den Gremmendorfer Weg Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans wurden neben der Erschließung über den Gremmendorfer Weg verschiedene Erschließungsvarianten untersucht. Die Prüfung und Beurteilung dieser Varianten sind dem Erläuterungsbericht zum verkehrstechnischen Entwurf zu entnehmen. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4 c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden er heblichen Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 Abs. 3 BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen die Überprüfung der Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und der Grünfestsetzungen im Wohngebiet. 8.8 Zusammenfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 564 „Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg“ soll im Plangebiet die Entwi cklung eine s Wohngebiets mit rund 40 Wohngrundstücken und einer überbaubaren Fläche von 60 % (Grundflächenzahl 0,4 zzgl. 50 % Überschreitung für Nebenanlagen) planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über den Ausbau des Gremmendorfer Wegs. Das im Osten vorgesehene Rückhaltebecken ist für das auf den Wohnbauflächen und den Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser und zur Entlastung der Kanalisation der südlich angrenzenden Wohngebiete vorgesehen. Wegen des Grundwasserspi egels ist das Rückhaltebecken als leerlaufendes Erdbecken mit abzudichtender Beckensohle konzipiert. Das von westlich und östlich vorhandenen Siedlungsbereichen eingebettete Wohngebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha – die nördlich verbleibenden ca. 2,0 ha werden als Pufferbereich zum Loddenbach als Ausgleichsfläche entwickelt. Vorgesehen sind Maßnahmen zur Au fwertung der Gewässerstrukturgüte, Extensivierung der agrarischen Nutzung, Anpflanzung von Gehölzen und eine natürliche Entwicklung von Auwald im Sinne einer Sukzession. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden im Untersuchungsraum zusammenfassend folgende Ergebnisse festgestellt: Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 26 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Mensch Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen Siedlungsbereich und freier Landschaft und übernimmt eine hohe Funktion für die wohngebietsnahe Erholungsnutzung. Die Wegeverbindungen werden erhalten und im Bereich der nördlichen Ausgleichsfläche erfolgt zudem eine strukturelle Aufwertung. Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung auf 2,1 ha Fläche passen sich der Nu tzung im Bereich der angren zenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne an, sodass der Immissionsschutz gewahrt wird. Insgesamt werden somit durch die Planung keine erhe blichen Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnumfeld vorbereitet. Biotopstrukturen Das Plangebiet wird von einer Ackerfläche dominiert und nur im Norden befinden sich mit dem Loddenbach und der umgebenden Ufervegetation (Wald) hochwertige Biotopstrukturen. Diese hochwertigen Strukturen sind innerhalb einer festgesetzten Ausgleichsfläche geschützt und werden durch ergänzende Extensivierungs - und Anpflanzungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet. Zum Plangebiet werden unter Berücksichtigung der anthropogen genutzten Ackerflächen, der festgesetzten Grünmaßnahmen im geplanten Wohngebiet, der eingehaltenen Abstände zum nördlichen Loddenbach bzw. zum südlichen Wald und insbesondere aufgrund der beschriebenen nördlichen Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf Biotopstrukturen durch die Planung vorbereitet. Boden Mit der Pl anung wird der schutzwürdige Boden von 2,1 ha dauerhaft der naturnahen Bodenentwicklung entzogen. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Norden des Plangebiets , zu denen Extensivierungs - und Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen einer naturverträglichen Bodennutzung zählen, können die durch den Eingriff verursachten Beeinträchtigungen der überwiegend schutzwürdigen Bodenfunktionen im Norden des Plange biets ausgeglichen werden. Da Boden ein nicht vermehrbares Gut ist, kann nicht vermieden werden, dass zur Erfüllung der städtebaulichen Ziele, eine Fläche für die Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen wird. Wasser Mit der Planung werden auf 2,1 ha der Fläche Versiegelungen erfolgen. Für die Ableitung des anfallenden nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers wird ein Rückhaltebecken in das Plangebiet integriert. Anfallendes Wasser kann dann gedrosselt abgeleitet werden. Mit den Ausgleichsmaßnahmen erfolgt zudem eine Aufwertung des südlichen Gewässer umfelds, sodass insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen vorbereitet werden. Klima / Luft Die im Rahmen der Siedlungsentwicklung überplante Ackerfläche übernimmt derzeit im lufthygienischen Ausgleich eine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet und übernimmt so insbesondere aufgrund des thermischen Luftaustausches eine Funktion im lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche (klimaökologischer Ausgleichsraum). Aufgrund der geplanten kleinflächigen Erweiterung der bestehenden Siedlungsstrukturen, der gleichartigen A rt der Nutzung und der Aufwertung der nördlichen Fläche mit klimatisch wirksamen Strukturen (ganzjährige Vegetationsbedeckung, Gehölzanpflanzung) ist nicht von einer erheblichen Auswirkung auf das Schutzgut bzw. die angrenzenden Siedlungsbereiche auszugehen. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 27 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Landschaft Der Landschaftsraum ist mit seinen vielfältigen Strukturen ein hochwertiger Ausschnitt aus der Münsterländer Parklandschaft. Da mit der Planung die Landschaftselemente (Grünländer, Gewässer, Gehölze) erhalten bleiben und mit der Aus gleichsmaßnahme eine strukturelle Aufwertung erfahren, werden mit der Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftraumes vorbereitet. Kulturgüter und sonstige Sachgüter Sonstige Kultur - oder Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt, sodass auch keine erheblich nachteiligen Wirkungen vorbereitet werden. Wechselwirkungen der Schutzgüter Außer den bereits beschriebenen Umweltauswirkungen bestehen mit den uferbeglei tenden Saum- und Gehölzstrukturen Biotope, die in direkter Abhängigkeit vom Gewässer und den dort herrschenden hohen Grundwasserständen liegen. Durch die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung wird der Großteil des anfallenden Niederschlagswassers weiterhin in den Loddenbach geleitet, sodass nicht von einer erheblichen Veränderung der Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse für diesen Bereich auszugehen ist. Im Rahmen der Artenschutzprüfung bzw. des erstellten artenschutzrechtlichen Gutachtens (Büro Ökoplanung Münster) wurde festgestellt, dass artenschutzrechtliche Konflikte gegenüber planungsrelevanten Arten nur unter Berücksichtigung der im folgenden genannten Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können. • Maßnahmen des Gehölzschnitts bzw. der Baumfällung dürfen nur zwischen dem 01.10. und dem 28./29.02. durchgeführt werden. Sind wei tere als die zum Zei tpunkt der gutachterlichen Betrachtung bekannten Bäume zur Fällung vorgesehen, sind diese im Vorfeld der Fällung auf als Fledermausquar tiere geeignete Höhlen und Spal ten hin zu untersuchen. • Die gesetzlichen Vorschriften nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, die den allgemeinen Gehölzschnitt im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. eines Jahres verbieten, sind in jedem Fall, auch in Hinsicht auf potenzielle Vorkommen „Europäischer Vogelarten“, einzuhal ten. Dies gilt auch für eventuell notwendige Maßnahmen der Baufeldräumung. • Ausnahme von der Bauzeitenregelung: Wird im Rahmen einer ökologischen Baubeglei tung der Nachweis erbracht, dass an den betroffenen Gehölzen alle Brutvögel ihre Brut beendet haben, bzw. noch nicht mit einer Brut begonnen haben, ist der Gehölzschnitt bzw. die Baumfällung gegebenenfalls auch zwischen dem 01.03. – 30.09. eines Jahres möglich. Unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen und der ergänzenden Ausgleichsmaßnahmen werden mit der Planung keine Verbotstatbestände gemäß den Vorgaben des § 44 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet. Die Stadt Münster hat im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten Jahre einen hohen Bedarf an Wohnbauflächen festgestellt. Als Grundlage für die zukünftigen städtebaulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 2014-2020“ aufgestellt und so im Rahmen einer gesamtstädtischen Alternativenprüfung mögliche Standorte ermittelt. Das vorliegende Plangebiet ist in diesem Programm unter Berücksichtigung der angestrebten Zielzahlen als Entwicklungsfläche mit einem kurzfristigen Entwicklungszeitraum aufgenommen worden. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 28 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg 9. Gesamtabwägung Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564 soll die Entwicklung eines Wohngebiets mit rund 40 Grundstücken nördlich des Gremmendorfer Wegs im Stadtteil Gremmendorf planungsrechtlich ermöglicht werden. Diese Abrundung der städtebaulichen Situation ist vorrangig mit den Belangen des Landschaftsschutzes abzuwägen. In die Abwägung ebenfalls einzustellen sind auch die Belange der benachbarten Anlieger. Für den Bereich des Wohngebiets wird die Rücknahme des Geltungsbereichs des Landschaftsplans „Werse“ erforderlich. Da mit der geplanten Wohnbebauung eine abschließende A rrondierung an diesem Ortsrandbereich von Gremmendorf erfolgt, weitergehende Entwic klungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden und mit der benachbarten Grünfläche eine räum lich und funktional geeignete Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung steht, ist die Rücknahme in der Abwägung mit dem Belang der Bereitstellung von Baugrundstücken vertretbar. Die B elange des Landschaftsschutzes, insbesondere des Landschaftsbilds, werden in der Planung i nsofern berücksichtigt, indem Art und Maß der baulichen Nutzung sich in die vorhandene Struk tur einfügen und mit der Neubebauung einhergehende Veränderungen des Landschaftsbildes durch die in nördliche Richtung festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden. 9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich Mit der städtebaulichen Planung im südlichen Teil des Plangebi ets wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet (vgl. §§ 14 BNatSchG ff. ). Dieser ist gem äß § 15 BNatSchG vom Eingriffsverursacher auszugleichen. Entsprechend sind im nördlichen Bereich Richtung Loddenbach Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche von 2,0 ha vorgesehen. Hier ist die Aufwertung des südlichen Ufers des Loddenbachs, die Entwicklung von Extensivgrünland, die Pflanzung von Gehölzen und eine natürliche Entwicklung von Auwald im Sinne einer Sukzession auf der derzeit monostrukturierten Acker fläche vorgesehen. Der Ausgleich kann innerhalb des Plangebiets nachgewiesen werden. 9.2 Ertüchtigung Gremmendorfer Weg In Abwägung mit den bestehenden verkehrsfunktionalen Erfordernissen ist der verbleibende Eingriff in de n vorhandenen Baumbestand (5 Bäume) infolge der Ertüchtigung des Gremmendorfer Wegs vertretbar. Denkbare Alternativ en wurden geprüft und führen zu keiner anderen Vorzugsvariante. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Der Bebauungsplan Nr. 564 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelungen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u. ä.) werden im Rahmen des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 29 von 30 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zum Entwurf des vorhabenbez ogenen Bebauungsplans Nr. 564: Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg. Münster, Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anhang: Bestandsplan – Biotoptypen, Dezember 2014 Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 30 von 30 P P I I I I I II III II II I II I II II IIIIIII I IIII II I I III I IIIIII I III I I I II HA0_1 AB3 VB5 VB5 EB0_d AT0 SG4 SG4 BF1BI EB0_d HA0 BF2 BB0 BF1EI BF1EI BE2 EB0_d VB5 VA0 BE2 EB0_d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onstiges Grenze des Plangebiets Nr. vgl. Eingriffsbilanz Ausgleichsfläche (Brache) _1 Eintrag in Dauergrünland Erhaltungskulisse_d LandschaftsschutzgebietL A Bestandsplan Stadt Münster Maßstab Blattgröße Bearbeiter Datum 03.12.2014 AK / Stro DIN A3 0 15 m6030 45 VBP Nr. 564 „Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg“ NORDEN 1 . 1.500 Biotop- und Nutzungstypen Gehölzbestand Gartenfläche Teilversiegelte Fläche Versiegelte Fläche Einzelgehölze Acker Grünland intensiv Wald / Schlagflur Straße Gewässer / Wasserfläche Gebäude Daruper Straße GmbH 15 D-48653 Coesfeld Telefon +49 (0)2541 9408-0 Fax 6088 W oltersPartner Architekten & Stadtplaner info@wolterspartner.de AB3 Eichenmischwald mit Laubgehölzen AT0 Wald / Schlagflur BB0 Gebüsch, Strauchgruppe BE2 Erlen-Ufergehölz BF1 Baumreihe BF2 Baumgruppe EB0 Fettweide FM5 Tieflandbach HA0 Acker HC0 Straßenrand HF1 Ziergarten KB1 Ruderalsaum SB2 Einzel- und Reihenhausbebauung SB5 Hofstelle SG4 Reitplatz, Reithalle VA0 Straßen / Wege VB5 Rad-, Fußweg Ei Eiche Bi Birke Biotoptypenkürzel
V-0976-2014-Anlage-4-VBP-564-Planverkleinerung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0976/2014 , Bebauungsplan Nr 564: Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg Planverkleinerung – unmaßstäblich
V-0976-2014-Anlage-1-Bürgeranhoerung-Niederschrift
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Seite 1 von 10 Niederschrift zur Bürgeranhörung gem. § 3 (1) BauGB Thema a) 51. Änderung des Flächennutzungsplans, Gremmendorf – Gremmendorfer Weg/ Loddenbach b) Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564, Gremmendorf – nordwestlich Gremmendorfer Weg Ort | Datum | Zeit Münster-Gremmendorf, Pfarrheim St. Ida, Anton-Knubel-Weg 45, 23.06, 18:30 - 21:30 Uhr Anwesende Herr Dr. Klenner (Bezirksbürgermeister Münster-Südost) Herr Winter, Frau Schulte (Planungsamt, Stadt Münster) Herr Landheer (Landheer Architekten) Herr Timm (nts Ingenieurgesellschaft) Herr Lang, Frau Kriegs, Frau Brummund (Wolters Partner) ca. 200 Bürgerinnen und Bürger Am Montag, den 23. Juni 2014 hat die Stadt Münster um 18.30 Uhr zu einer Bürgerversammlung im Pfarrheim St. Ida in Münster-Gremmendorf eingeladen. Anlass der Veranstaltung war die Vor- stellung der Planungen für ein neues Wohngebiet im Bereich nordwestlich Gremmendorfer Weg. Begrüßung / Erläuterung Planverfahren Nach Begrüßung durch den Bezirksbürgermeister Dr. Klenner erfolgte die Erläuterung des förm- lichen Planverfahrens durch die Stadt Münster. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB dient. Ziel ist es, die Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. Da nicht die Stadt sondern ein externer Investor Planungsrecht beantragt hat, wird der Bebauungsplan als „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ geführt. Zw ischen Stadt und Vorhabenträger wird hierzu ein Durchführungsvertrag geschlossen. Anschließend wurde das Wort an Herrn Lang vom Büro Wolters Partner übergeben. Erläuterung der Planung Herr Lang erläuterte die Planinhalte der Flächennutzungsplanänderung, des Bebauungspla n- vorentwurfes und die verkehrlichen Auswirkungen anhand einer Präsentation. 1 Flächennutzungsplan – Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen, ist mit der Planung der Flächennutzungsplan anzupassen. – Entsprechend wird die derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Fläche Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0976/2014 Seite 2 von 10 künftig als „Wohnbaufläche“ dargestellt. – Damit wird eine Arrondierung der Wohnnutzung vorgenommen. – Da der rechtskräftige Landschaftsplan das Plangebiet umfasst, ist dieser im weiteren Verfahren entsprechend anzupassen. Sonstige Schutzgebiete sind im Plangebiet für die Neubebauung nicht betroffen, ein Landschaftsschutzgebiet wird nicht tangiert. 2 Planung – Vorgesehen ist eine Wohnbebauung mit rund 40 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. – Eine aufgelockerte Bebauung zum Ortsrand soll durch Einzelhäuser für die jeweils nör d- lichen und östlichen Baufelder erreicht werden. Im südlichen Bereich sind Doppelhäuser und im westlichen Bereich Reihenhäuser (Wohnbauförderung) vorgesehen. – Die Erschließung des Gebietes erfolgt vom Gremmendorfer Weg und verläuft als „Schlei- fe“ durch das Plangebiet. – Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum sichern den Stellplatzbedarf für Besucher, pr i- vate Stellplätze sind auf den Grundstücken vorgesehen. – Das Plangebiet wird im Trennverfahren entwässert. Die Entwässerung erfolgt dezentral auf den Grundstücken. Das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen wird im Zuge der Wohnstraße in einem neu zu erstellenden Regenwasserkanal gesammelt und in ein R e- genrückhaltebecken im Osten des Plangebietes geführt. Das Regenrückhaltebecken soll zudem Niederschlagswasser aus dem südlich angrenzenden Siedlungsgebiet aufne h- men, um die dort bestehende Kanalisation zu entlasten. 3 Bebauungsplanvorentwurf – Festgesetzt ist ein Allgemeines Wohngebiet. Zulässig sind zweigeschossige Flachdac h- bauten. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4, die Geschossflächenzahl mit 0,8 begrenzt. Die Gebäudetypen sind wie unter Pkt. 2 beschrieben festgesetzt. Im Südosten erfolgt zum Gremmendorfer Weg eine Eingrünung. – Die Erschließung ist als Öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. – Der vorhandene Fußweg im Westen wird als Naherholungsverbindung in den Freiraum erhalten bzw. als Fuß- und Radweg mit einer Breite von 3 m gesichert. – Der durch die Planung vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft soll - wie bereits beim westlichen Wohngebiet - in Richtung Loddenbach ausgeglichen werden. Denkbar sind Extensivierungs- und Pflanzmaßnahmen oder Aufwertungen des Gewässerverlaufs. Die Fläche ist im Bebauungsplanvorentwurf als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ festgesetzt. – Der südwestliche Wald wird erhalten. 4 Verkehr und Erschließung über den Gremmendorfer Weg – Das zur erwartende Verkehrsaufkommen wurde von der Stadt Münster (Verkehrspl a- nung) untersucht. Demnach wird ein werktägliches Verkehrsaufkommen von ca. 220 Kfz- Fahrten (Quell- und Zielverkehr) auf dem Gremmendorfer Weg in Höhe der neuen Ei n- mündung ins Baugebiet prognostiziert. – Die Erschließung erfolgt über den Gremmendorfer Weg, dieser ist neu auszubauen, um eine sichere Abwicklung des Verkehrs zu ermöglichen. Der angedachte Straßenausbau Seite 3 von 10 wird anhand eines verkehrstechnischen Vorentwurfs (Verfasser: nts Ingenieurgesell- schaft) vorgestellt. Demnach ist eine Straßenregelbreite von 5,50 m vorgesehen. – Es gibt zwei „Fahrbahn -Einengungen“ von 40 bzw. 60 m Länge. Diese verhindern über- höhte Geschwindigkeiten und dienen dem weitgehenden Erhalt des schützenwerten Baumbestandes. – Die Straßenbreite von 5,50 ermöglicht PKW-LKW-Begegnungsverkehr. – Der Verlauf erfolgt ausschließlich über städtische Flächen. – Ein 2,0 m breiter Fußweg ist auf nördlicher Seite vorgesehen . Ein dortiger Wegeseiten- graben wird durch eine Verrohrung ersetzt. – Die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen (vorhabenbedingter Straßenau s- bau). 5 Zeitplanung – Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3(1) BauGB: 23.06.2014 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4(1) BauGB: ca. August 2014 – Prüfung und ggf. Einarbeitung der Ergebnisse (Bürger + TÖB) – Vorlage zur Offenlegung – Offenlage (ca. Januar 2015) – Prüfung und ggf. Einarbeitung der geäußerten Anregungen – Vorlage zum Satzungsbeschluss – Satzungsbeschluss: ca. 2. Quartal 2015 Anschließend wurde die Diskussion mit der Bürgerschaft eröffnet. Die Anregungen und Fragen werden nachfolgend in Themengruppen zusammengefasst: Fragen und Anregungen der Bürger 1 Erschließung / Verkehr Der geplante Straßenausbau des Gremmendorfer Weges wird kritisch gesehen. Ein Bürger äußert Bedenken, dass die Straßenbreite von 5,50 m bzw. in Teilen (Fahrbahne i- nengung) 3,50 m nicht ausreicht. Er weist in diesem Kontext darauf hin, dass die eigenstä n- dig von ihm vermessene Straßenbreite von 4,20 m heute schon zu schmal sei und die Str a- ßenbreite mindestens 7,30 m betragen müsse. Ein anderer Bürger äußert Bedenken, das Gebiet über einen „Flaschenhals“ zu e rschließen und weist darauf hin, dass die Straßen im Plangebiet selbst breiter sind. Herr Timm (nts Ingenieurgesellschaft) versichert, dass die Straßenbreite einen sicheren Ve r- kehrsfluss ermöglicht und dass die Vorplanung zum Gremmendorfer Weg mit der städtischen Verkehrsplanung abgestimmt sei. Für den Begegnungsverkehr PKW/LKW wird eine Breite von 5,50 m benötigt. Herr Timm erklärt, dass bei der Planung der Erhalt des Grünbestandes einerseits und die Verkehrsberuhigung bzw. -sicherheit andererseits die ausschlaggebenden Gesichtspunkte seien. In den 5,50 m breiten Bereichen könnten zusätzlich sogar Stellplätze eingerichtet werden; hierfür würde ein Markierungs- und Beschilderungsplan erarbeitet. Wenn sich in den Einengungsbereichen zwei Fahrzeuge begegnen, müsse Eines warten Seite 4 von 10 bzw. ausweichen. Ein Bürger weist in diesem Kontext darauf hin, dass die Durchfahrt am Gremmendorfer Weg bereits heute durch parkende Fahrzeuge erschwert sei. Eine Bürgerin hat Bedenken, dass durch den Ausbau des Gremmendorfer Weges ihr Vorga r- ten mit beansprucht wird. Die Planer versichern, dass ausschließlich städtische Flächen in Anspruch genommen wer- den. Ein Bürger schlägt vor, anstelle des Ausbaus auf dem Stück des Gremmendorfer Weges ein intelligentes Ampelsystem zu installieren. Ein Bürger befürchtet, dass der Gremmendorfer Weg Richtung Averkamp noch weiter aus- gebaut wird. Der geplante Ausbau des Gremmendorfer Weges endet an der Einmündung ins neue Pla n- gebiet. Ein Bürger gibt zu bedenken, dass die Ausbaupläne des Gremmendorfer Weges im Vo r- hinein online nicht einsehbar waren. Herr Winter weist darauf hin, dass die Planung erst kurzfristig fertiggestellt wurde. Bei der noch folgenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Straßenausbauplanung bzw. im Zusamme n- hang mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans werden die Pläne ausliegen. Ein Bürger weist darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h zu hoch sei, wenn man die Vielzahl an Kindern, Radfahrern, Spaziergängern, etc. bedenkt. Eine Bürgerin regt an, den Gehweg beim Ausbau des Gremmendorfer Weges auf die südl i- che Seite zu legen, damit die bestehenden Wohngebäude angebunden sind und die Bewo h- ner nicht bei Verlassen ihrer Grundstücke direkt auf der Straße stehen. Ein Bürger weist darauf hin, dass selbst, wenn die Erschließung der Häuser am Gremme n- dorfer Weg ursprünglich vom Böddingheideweg geplant war, sich die faktische Situation heu- te anders darstelle. Fast alle Grundstücke entlang des auszubauenden Abschnittes seien vom Gremmendorfer Weg erschlossen. Es wird angeregt, die Erschließung des Plangebietes über den Zwi-Schulmann-Weg zu gewährleisten, wie vor Jahren ursprünglich mal angedacht war. Die angeregte, alternative Erschließung ist heute nicht mehr möglich, da diese Trasse bereits bebaut ist. Ein Bürger erkundigt sich, ob der Gremmendorfer Weg schon ausgebaut sei, wenn die Ba u- arbeiten beginnen. Herr Timm erläutert, dass der Endausbau in der Regel erst dann erfolgt, wenn das Baugebiet weitgehend realisiert ist. Seite 5 von 10 Ein Bürger äußert Bedenken, dass die Bäume (auch im privaten Bereich) durch die bauliche Veränderung des Gremmendorfer Weges Schaden nehmen könnten. Des Weiteren würden diese durch den nördlich geplanten Fußweg und die Beseitigung des Grabens an Stands i- cherheit verlieren. Es wird der Wunsch geäußert, eine schriftliche Stellungnahme des Grü n- flächenamtes zu bekommen, in der der Erhalt der Bäume zugesichert wird. Eine Bürgerin weist darauf hin, dass sie bereits ein externes Gutachten in Auftrag gegeben habe. Ein weiterer Bürger äußert Bedenken, dass die Planung „schöngerechnet“ sei und wesentlich mehr Bäume (als die vier angegebenen) beseitigt bzw. durch den direkt anschließenden Bür- gersteig Schaden nehmen würden, wenn es zu einem Ausbau kommt. Ein anderer Bürger möchte, dass die Stadt Münster Verantwortung übernimmt, wenn bei dem nächsten Unwetter Bäume umstürzen. Eine Standfestigkeit bei Realisierung der Straßenpl a- nung sei unmöglich. Der Bürger gibt zu bedenken, dass die Stadt Münster die Bäume dann aus Sicherheitsgründen fällen müsse. Der Bürger hätte bereits privat einen Baumgutachter bei sich gehabt und dieser hätte versichert, dass ein Baum die Veränderung des Gremme n- dorfer Weges nicht „überleben“ würde und gab den Rat diesen zu fällen. Ein Bürger fragt, ob die Pferdetransporter und LKW, die zum Reiterhof fahren, bei der Pl a- nung beachtet wurden. Er weist darauf hin, dass diese Verkehre zu Problemen führen kön n- ten. Herr Timm (nts Ingenieure) erläutert, dass bei Ausweichen auf das geplante Schrammbord auch das Begegnen von zwei LKW‘s möglich ist. Es wird seitens der Bürger vorgeschlagen, den Gremmendorfer Weg für Anhänger und LKW zu sperren. Es wird außerdem angeregt zu prüfen, ob die Zufahrt zum Reiterhof ausschlie ß- lich über den Erbdrostenweg bzw. Kaldenhofer Weg erfolgen könne. Dies könnte zu einer Entlastung des Gremmendorfer Weges von Fahrbewegungen und insbesondere zu einer Entlastung von breiten, landwirtschaftlichen Fahrzeugen führen. Die Zahlen der Verkehrsprognose werden kritisch gesehen. Es wird angeregt, insbesondere auch die derzeit vorhandenen Verkehrsbewegungen (z.B. Verkehr zum Reiterhof, Verbi n- dung nach Wolbeck und zum Albersloher Weg) zu prüfen und in die Bilanz einzustellen. Die bestehenden Belastungen sind in der Prognose berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gremmendorfer Weg von vielen Radfahrern, Fußgä n- gern und Kindern genutzt wird und bereits heute ein hohes Verkehrsaufkommen durch Kfz mit Pferdeanhänger und LKW besteht. Durch die Veränderung des Gremmendorfer Weges (Fahrbahneinengung) würde dies noch verschärft. Ein Bürger regt eine neue Zählung an, da die Ergebnisse seiner Ansicht nach fehlerhaft se i- en. Herr Winter weist darauf hin, dass die Verkehrsprognose von der Verkehrsplanung der Stadt Seite 6 von 10 Münster gem. bestehender Vorschriften errechnet wurde und von „Worst -Case-Annahmen“ ausgegangen wurde. Insofern könne von „realistischen“ Belastungszahlen ausgegangen werden. Ein Bürger fragt nach den Eigentumsverhältnissen des Gremmendorfer Weges. Herr Winter teilt mit, dass die Straßenparzelle im Eigentum der Stadt steht. Es wird bemängelt, dass eine ehemals geplante Wegeverbindung aus dem westlichen Wohngebiet in das heutige Plangebiet als Baugrundstück veräußert wurde und damit nur noch eine Erschließung über den Gremmendorfer Weg möglich ist. Ein Bürger weist darauf hin, dass dies bereits 1993 bei einer Bürgerinformation Thema war und das die Stadt Münster versichert hätte, dass mit dem westlich an das Plangebiet angren- zenden Wohngebiet die Entwicklung in diesem Bereich abgeschlossen sei. Von der nun statt- findenden „Arrondierung“ wäre damals keine Rede gewesen. Der Bürger kritisiert, dass nun ein Plangebiet, für das keine geeignete Erschließung vorhanden sei, entwickelt werden soll. Es wird befürchtet, dass der Fuß- und Radweg nicht erhalten wird. Der Weg wird im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und damit erha l- ten und ausgebaut. Es wird angeregt, auch den nördlichen Verlauf (nördlich Holtkamp) zu sichern, da dieser Teil der „Wegespinne“ sei und viel genutzt werde. Ergänzend wird vorgeschlagen, zusätzlich e i- nen Fuß- und Radweg zwischen Siedlungsbereich und Ausgleichsfläche einzuplanen und damit einen attraktiven Rundweg zu schaffen. Des Weiteren wird angeregt, die beiden Fuß- und Radwege südlich und nördlich des Gremmendorfer Weges mit einer Querungshilfe (z.B. Zebrastreifen) über den Gremmendorfer Weg zu verbinden. Es wird bemängelt, dass für ein familienfreundliches Quartier zu wenig Infrastruktur (z.B. Busanbindung) vorhanden sei. Die Entfernung zur Bushaltestelle sei weiter als der städtische Zielwert von 300 m. Herr Winter weist in diesem Kontext darauf hin, dass die Stadtwerke im Rahmen des Plan- verfahrens beteiligt werden. Eine geänderte Buslinienführung infolge des Baugebietes sei j e- doch unwahrscheinlich. Die Wegeentfernung zur bestehenden Haltestelle a m „Ehrenmal“ sei noch vertretbar. 2 Plangebiet / Planung Einige Bürger geben zu bedenken, dass sich die Planung bzw. die Architektur (z.B. Flac h- dach, Grundstückgrößen, 2-Geschossigkeit) nicht in die nähere Umgebung einfüge und un- passend sei. Eine Bürgerin weist darauf hin, dass sie kleinere Grundstücksgrößen, sowie derzeit in der Planung z.B. im Westen und Süden angedacht, bevorzuge da, sich viele junge Familien in Münster keine größeren Grundstücke leisten könnten. Seite 7 von 10 Eine Bürgerin erkundigt sich, ob die geplanten Gebäude unterkellert werden und weist darauf hin, dass der Grundwasserspiegel relativ hoch ist. Herr Landheer erläutert, dass auf Wunsch der Bauherren auch eine Unterkellerung möglich sei, die dann in Form einer „wasserdichten Wanne“ ausgeführt werden müsse. Es wird angeregt, in dem Baugebiet seniorengerechtes Wohnen unterzubringen, damit inzw i- schen alleinstehende Bewohner aus der Umgebung (z.B. Vogelviertel) ihre zu groß gewor- denen Häuser veräußern und dennoch im Quartier bleiben könnten. Herr Winter erläutert, dass das hier geplante Wohngebiet eher die Zielgr uppe „junge Fam i- lien“ anspricht. Ein Angebot für seniorengerechtes Wohnen in Gremmendorf sei z.B. auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne vorgesehen. Die Anzahl der privaten Stellplätze auf den Grundstücken wird seitens einiger Bürger als zu gering eingeschätzt. Die Planer erklären, dass sich im Planentwurf auf den Grundstücken je eine Garage mit e i- nem vorgelagerten, zusätzlichen Stellplatz befindet. Das entspreche den Vorgaben der La n- desbauordnung. Die Anzahl der öffentlichen Stellplätze wird als zu gering eingeschätzt. Des Weiteren werden Bedenken geäußert, dass die öffentlichen Stellplätze von Bewohnern genutzt werden. Die Planer weisen in diesem Kontext darauf hin, dass die Vorgaben der Stadt Münster hin- sichtlich der notwendigen Zahl der Besucherstellplätze (30% der Zahl der Wohneinheiten) eingehalten werden. Im Bebauungsplanvorentwurf sind 13 Besucherstellplätze vorgesehen. Eine Bürgerin teilt mit, dass sie in einer Siedlung lebe, die in den 60-er Jahren errichtet wurde und dass dort kaum Stellplätze vorhanden seien. Sie regt an, auch in Bestandssiedlungen Stellplatzoptionen zu schaffen und nicht nur in neuen Siedlungen. Herr Winter weist darauf hin, dass eine nachträgliche Schaffung von öffentlichen Stellplätzen in bestehenden Siedlungen auf Grund der knappen Verkehrsflächen und der bestehenden Eigentumsverhältnisse oftmals schwer zu realisieren sei. Ein Bürger erfragt, welcher Bereich in der Planung für Wohnbauförderung angedacht sei. Herr Landheer weist darauf hin, dass sich der Vorhabenträger verpflichtet habe, 12 Reihe n- häuser im Westen des Plangebietes 20 - 25 % unter den sonst üblichen Preisen zu verka u- fen. So kann auch preiswerter Wohnraum angeboten werden. Auf Nachfrage des Bürgers, warum dies trotz des hohen Bodenrichtwertes angeboten wird, erläutert Herr Landheer, dass dies eine Vorgabe der Stadt Münster sei (beschlossenes Programm „Sozialgerechte Bode n- nutzung in Münster“). Ein Bürger erfragt, warum die Stadt Münster, wenn doch bezahlbarer Wohnraum Ziel der Stadt sei und das Plangebiet im Baulandprogramm enthalten ist, nicht schön früher die Pl a- nung eigenständig angestoßen habe. Herr Winter erläutert darauf hin, dass die Fläche schon länger im Fokus der Stadt gestande n hätte aber eine liegenschaftliche Verfügbarkeit nicht gegeben war. Seite 8 von 10 Ein Bürger erkundigt sich nach den Kaufpreisen. Herr Landheer weist darauf hin, dass noch kein Grundstück verkauft wurde, Häuser inkl. Grundstück verkauft würden und die Kaufpreise zurzeit noch nicht feststehen. Ein Bürger erfragt, was die Bewohner als „Interessensausgleich“ erhalten und wie die Stadt Münster den Anwohnern die Planung „schmackhaft“ machen möchte. Einen rechtlichen Anspruch auf „Interessensausgleich“ haben die Bürger nicht. 3 Entwässerung Ein Bürger äußert Bedenken bezüglich der Entwässerung (Abwasser) des Plangebietes. Von den Planern wird erläutert, dass das Abwasser in die angrenzende, ausreichend dime n- sionierte Schmutzwasserkanalisation eingeleitet wird. Hierfür werden ein Pumpwerk errichtet und neue Leitungen verlegt. Es wird darauf hingewiesen, dass wenn der Wegeseitengraben an der nördlichen Seite des Gremmendorfer Weges geschlossen und versiegelt wird, zusätzlicher Niederschlagsabfluss entsteht. Die Kanalisation, in die dieser Abfluss dann geleitet wird, sei bei Starkregenerei g- nissen heute schon überlastet, dies hätte mehrfach zu Überschwemmungen geführt. Die Planer weisen darauf hin, dass das neu entstehende Regenwasserkanalnetz und das Regenrückhaltebecken so dimensioniert werden, dass die geschilderte Problematik in Z u- kunft nicht mehr entsteht. Die Größe des Regenrückhaltebeckens wird hinterfragt. Herr Timm (nts Ingenieure) erläutert darauf hin, dass dieses vor allem auch Mengen aus dem Altbestand aufnehmen wird, um die Rückhaltesituation im Gesamtgebiet zu verbessern. 4 Flächeninanspruchnahme Im Hinblick auf die Wohnbauflächenbedarfsprognose (Baulandprogramm 2020), die im Janu- ar 2014 vom Rat der Stadt Münster verabschiedet wurde, wird angeregt, die Fläche noch einmal zu überdenken und nicht für die Flächenentwicklung zu verwenden. Zudem kann nicht nachvollzogen werden, warum die Prognose von 20 Grundstücken ausgeht und in der Pl a- nung nun 40 Grundstücke vorgesehen sind. Herr Winter erklärt, dass die Kapazitäten gemäß Baulandprogramm aufgrund von Annahmen zur durchschnittlichen Siedlungsdichte und nicht auf Grundlage konkreter Entwurfsplanungen ermittelt wurden. Ein Bürger weist darauf hin, dass andere Möglichkeiten (z.B. am Osttor) genutzt werden sol l- ten, die verkehrlich bereits besser erschlossen sind. Der Standort des Plangebietes sei schützenswert und weise landschaftliche Besonderheiten auf. Mehrere Bürger geben zu Bedenken, dass insgesamt massive Eingriffe in Ortsbild, Lan d- schaft und Verkehr vorgenommen werden, um „nur“ 40 Wohneinheiten zu realisieren und r e- gen an, auf Bestand (Kasernengelände, Britenwohnungen etc.) zurückzugreifen. So könnten bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden. Ein Bürger erfragt das Interesse der Stadt Münster, diese Fläche zu entwickeln und gibt zu Bedenken, dass der Wohnbedarf Seite 9 von 10 in Gremmendorf allein durch die York-Kaserne gedeckt werden könnte. Herr Winter erklärt, dass zwar die Priorität „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ beste- he, der Bedarf jedoch nicht allein durch Innenentwicklung zu decken sei. Um die wohnungs- politischen Ziele zu erreichen, müssten auch Außenbereichsflächen beansprucht werden. Zielkonflikte müssen in diesem Kontext gelöst werden. Das Plangebiet ist im Baulandpr o- gramm 2013-2020 enthalten und wurde vom Rat beschlossen. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die vollständige Entwicklung der York-Kaserne noch viele Jahre in Anspruch ne h- men werde. Seitens der Bürger wird angefragt, warum das Landschaftsschutzgebietsschild am Fuß- und Radweg kürzlich entfernt wurde. Herr Winter erwidert, dass das Plangebiet kein Landschaftsschutzgebiet sei. Das Plangebiet liegt im Landschaftsplan Werse, wie alle Flächen, die im Flächennutzungsplan nicht als Ba u- land dargestellt sind. Für den Siedlungsbereich des Plangebietes enthält der Landschaftsplan Werse keine Festsetzungen. Lediglich für den nördlich angrenzenden Bereich (Ausgleichs- fläche), für den Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes vorgesehen sind, trifft der Landschaftsplan Erhaltungsfestsetzungen. Diese bleiben bestehen. Ein Bürger weist darauf hin, dass es noch genügend unverkaufte Einfamilienhäuser im Gremmendorf gäbe und bei alten Häusern auf großen Grundstücken oftmals auch die Option zur Nachverdichtung gegeben sei. Er weist in diesem Kontext auf die an die Stadt Münster gerade erst verliehene Zertifizierung als flächensparende Kommune hin und betont den hier bestehenden Widerspruch. Es wird kritisiert, dass im Umfeld des Plangebietes eine Reiterhalle errichtet werden solle , obwohl der Bereich im Außenbereich liege und nicht als Bauland im Flächennutzungsplan oder einem Bebauungsplan enthalten sei. 5 Ausgleich des Eingriffs Es bestehen Bedenken, dass der für den Bebauungsplan erforderliche Ausgleich nicht im nördlichen Teilbereich untergebracht werden kann. Herr Lang weist darauf hin, dass die genauen Ausgleichsberechnungen noch ausstehen. Ziel sei es, möglichst viel Ausgleich im Plangebiet selbst zu realisieren. Falls dies nicht ausre i- chen sollte, werden weitere Ausgleichsmaßnahmen hinzukommen. 6 Planungsstand Es werden Bedenken geäußert, dass die Planung bereits abschließend abgestimmt sei und keine Anregungen durch Bürger mehr möglich sind. Ein Bürger erkundigt sich in diesem Kon- text nach dem aktuellen Stand der Planung und ab wann das neue Wohngebiet bezugsfertig sei. Herr Lang erläutert daraufhin das Planverfahren. Die frühzeitige Beteiligung wird über den Sommer laufen und die Planung daraufhin im Herbst weiter ausgearbeitet. Anschließend wird die Planung offengelegt und es können erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Im Früh- jahr 2015 ist der Satzungsbeschluss geplant. Herr Winter ergänzt auf Nachfrage, dass er von einer Baureife im Jahr 2016 ausgehe. Auf e i- Seite 10 von 10 ne ergänzende Nachfrage nach dem Durchführungsvertrag erklärt Herr Winter, dass dieser zum Satzungsbeschluss vorliegen muss. Es wird nachgefragt, ob das Protokoll der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Das Protokoll zur Bürgerversammlung wird zeitnah auf der Homepage des Stadtplanungsam- tes veröffentlicht. Auf Nachfrage nach Beantwortung der gestellten Fragen wird zugesagt, dass die Anregungen geprüft und abgewogen und soweit wie möglich in die weiteren Pla- nungen eingearbeitet werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich Herr Dr. Klenner bei den Vertretern der Verwaltung, der Büro ‘s „Wolters Partner“, „nts Ingenieurgesellschaft“ und „Lan d- herr Architekten“ für die Vorstellung der Planung sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern für die engagierte Diskussion und schließt die Veranstaltung gegen 21:30 Uhr. gez. Carsten Lang Wolters Partner Architekten & Stadtplaner GmbH gez. Dr. Michael Klenner Bezirksbürgermeister
V-0976-2014-Anlage-7-Verkehrstechnischer-Entwurf-Planverkleinerung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0976/2014 Verkehrstechnischer Entwurf Gremmendorfer Weg Planverkleinerung – unmaßstäblich
V-0976-2014-Anlage-2-51-FNP-Aenderung-Plan
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0976/2014
V-0976-2014-Anlage-8-Verkehrstechnischer-Entwurf-Erlaeuterungsbericht
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Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer- Weg_Investor-Nabbe\13- Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx Datum 26.01.2015 Seite: 1 Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0, www.nts-plan.de, info@nts.plan.de Projekt: Verkehrstechnischer Entwurf zur äußeren Erschließung des Baugebietes Gremmendorfer Weg / Loddenbach (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564). Datum: 26.01.2015 Ausgangssituation: Der Gremmendorfer Weg ist in dem Abschnitt zwischen Böddingheideweg und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 564 als Wirtschaftsweg ausgebaut. Er hat eine Breite von ca. 3,5 m. Das betrachtete Teilstück hat eine Länge von ca. 260 m. Abb. 1: Übersichtskarte Der Gremmendorfer Weg dient vornehmlich der Erschließung des Reiterhofes Averkamp . Außer von landwirtschaftlichen Verkehren bzw. Pferdetransportern wird der Weg von Radfahrern sowie von Eltern, die ihre Kinder zur Reitschule bringen, genutzt. Die Verkehrsbelastung des Gremmendorfer Weges liegt augenscheinlich deutlich unterhalb von Bpl. Nr. 564 Anlage 8 zur Vorlage Nr. V/0976/2014 Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer- Weg_Investor-Nabbe\13- Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx Datum 26.01.2015 Seite: 2 Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0, www.nts-plan.de, info@nts.plan.de 500 Kfz/24h, so dass weitere Erhebungen wegen der geringen vorhandenen Verkehrsbelastung nicht notwendig sind. Die angrenzenden Grundstücke nördlich und südlich des Gremmendorfer Weges sind offiziell über den Zwi -Schumann-Weg bzw. über den Böddingheideweg er schlossen. Einige Anwohner auf der Südseite des Gremmendorfer Weges haben sich dennoch Eingänge, Zufahrten und zum Teil auch Garagen gebaut, so dass der Gremmendorfer Weg auch von Anwohnern genutzt wird. Der ehemals vorhandene Straßenseitengraben wurde daf ür verrohrt und wird zum Teil auch zum Parken genutzt. Die verbleibende Fahrbahnbreite reicht in diesen Abschnitten nicht mehr aus, so dass insbesondere landwirtschaftliche Fahrzeuge in die unbefestigte Fläche auf der Nordseite gedrängt werden. Auch die Müllentsorgung erfolgt über den Gremmendorfer Weg. Die bestehende Entwässerung des Gremmendorfer Weges erfolgt mit Dachprofil offen über Straßenseitengräben. Auf der Südseite ist der Straßenseitengraben allerdings nur noch in Abschnitten vorhanden. Nördlich des Gremmendorfer Weges zwischen der befestigten Fahrbahn und der Grenze zu den Privatgrundstücken ist eine geschützte Wallhecke kartiert. Durch die Grundstückseinfriedungen und Heckenpflanzungen der nördlich angrenzenden Grundstücke, z.B. durch Kirschlo rbeerhecken, ist die geschützte Wallhecke nur noch in Fragmenten zu erkennen. Der Gremmendorfer Weg ist darüber hinaus durch alten Baumbestand geprägt. Die Bäume befinden sich überwiegend in öffentlichen Flächen, zum Teil aber auch in Privatflächen. Im Vorgriff auf einen möglichen Ausbau des Gremmendorfer Weges wurde der Baumgutachter Herr Martin Rensing u.a. damit beauftragt, die Vorschäden an diesen Bäumen festzustellen. Im Ergebnis weisen einige Bäume zum Teil nicht unerhebliche Vorschäden auf, welche i m Sinne eines nachhaltigen verkehrssicheren Zustandes nicht zu vernachlässigen sind. Auf der Nordseite des Gremmendorfer Weges ist eine Straßenbeleuchtung mit einem Leuchtenabstand von 55-70 m installiert. Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer- Weg_Investor-Nabbe\13- Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx Datum 26.01.2015 Seite: 3 Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0, www.nts-plan.de, info@nts.plan.de Abb. 2: Vorhandener Zustand des Gremmendorfer Weges Angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 564 befindet sich eine kleine Waldfläche, die durch Fuß - und Radwege durchkreuzt wird. Im Bereich des Gremmendorfer Weges laufen diese unbefestigten Wege zusammen. Südlich des Gr emmendorfer Weges wird dieser Fuß - und Radverkehr über einen befestigten gemeinsamen Geh - und Radweg aufgenommen. Dieser Geh - und Radweg ist mit dem Wohngebiet Klosterbusch bzw. im weiteren Verlauf mit dem Böddingheideweg verknüpft. In der morgendlichen Sp itzenstunde sind daher zahlreiche Radfahrer zu beobachten, die an dieser Stelle den Gremmendorfer Weg in Richtung Schulzentrum Wolbeck kreuzen. Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer- Weg_Investor-Nabbe\13- Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx Datum 26.01.2015 Seite: 4 Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0, www.nts-plan.de, info@nts.plan.de Zusammenfassung der bestehenden Situation: Der Gremmendorfer Weg im jetzigen Zustand entspricht nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen. Der zurzeit befestigte Bereich mit einer Querschnitts breite von ca. 3,5 m reicht nicht mehr aus, um Parken, landwirtschaftliche Verkehre und Besucherverkehre abwickeln zu können. Die Fahrzeuge werden in die angrenzenden, u nbefestigten Flächen gedrängt. Da auf der Südseite außerdem zahlreiche Grundstücke über den Gremmendorfer Weg faktisch erschlossen sind und sogar die Müllentsorgung über den Gremmendorfer Weg erfolgt, ist aus verkehrstechnischer Sicht bereits jetzt ein e Ertüchtigung des Gremmendorfer Weges zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke verkehrstechnisch sinnvoll. Variantenvergleich Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung des Landschaftsbeirates wurde angeregt, für die äußere Erschließung einige Varianten zu untersuchen und vergleichend gegenüberzustellen. Variante 0 a – Ausbau des Gremmendorfer Weges mit Einengungen Mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m und einem nördlich liegenden Gehweg wird an zwei Stellen die Fahrbahn auf 3,50 m über eine Länge von 45 m und 60 m wechselseitig eingeengt. Dadurch ist es möglich, sowohl die privaten und öffentlichen Gehölze südlich der Straße als auch die zum Teil in den öffentlichen Bereich ragenden Vorgärten anzuhalten. Zusätzlich führen die Einengungen zu einer Verkehrsberuhigung sowie zu einer Reduzierung der optisch wirksamen Trassenbreite. Der Schutz und dauerhafte Erhalt der südlich liegenden Grundstücke macht in diesem Bereich jedoch trotz Einengung eine Verfüllung des nördlich liegenden Grabens auf eine Länge von ca. 140 m notwendig. Der Gehölzstreifen in diesem Bereich könnte damit nicht dauerhaft erhalten werden, so dass ca. 20 Bäume nördlich der Straße in diesem Teilabschnitt gerodet werden müssten. Von den 20 Bäumen bilden ca. 2/3 der Gehölze den Abschluss eines nördlichen liegenden Waldstücks. Im Sinne der Landschaftsgestaltung erscheint es daher sinnvoll bei unvermeidbaren Gehölzrodungen, die südlich liegenden Einzelbäume vorrangig zu schützen, da der optisch wirksame Verlust der nördlichen Gehölze durch die weiterhin wirksame Raumkante des Waldes deutlich geringer wäre. Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer- Weg_Investor-Nabbe\13- Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx Datum 26.01.2015 Seite: 5 Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0, www.nts-plan.de, info@nts.plan.de Vorteile: - Nutzung einer bereits vorhandenen Verkehrstrasse - Anpassung des landwirtschaftlichen Erschließungsweges an die bereits aktuell vorhandene Nutzung als Wohnerschließung - verkehrstechnisch sinnvolle Lösung, Begegnung Pkw-Lkw zum großen Teil möglich - Einengungen erzeugen Geschwindigkeitsreduzierung - kein Eingriff in das angrenzende Wohnumfeld - Erhalt aller Bäume südlich der Straße Nachteile: - Beseitigung des Gehölzstreifens nördlich der Straße auf einer Länge von ca. 140 m Bewertung (++): Die Anpassungen erscheinen sinnvoll, die Auswirkungen auf den Gehölzbestand zu reduzieren. Der verbleibende Eingriff in einen Teilbereich des Gehölzstreifens ist unvermeidbar. Da dieser jedoch zum großen Teil im Bereich des Waldstücks erfolgt, ist die Beeinträchtigung des Landschafts- und Erholungsraumes minimiert. Die Variante stellt einen sinnvollen Kompromiss zwischen verkehrlicher Notwendigkeit und vertretbaren Eingriff in die vorhandenen Grünstrukturen dar. Variante 0 b – Ausbau des Gremmendorfer Weges mit südlichem Gehweg Bei grundsätzlich gleicher Planung der Variante 0 a bestünde die Möglichkeit, den Gehweg südlich der Fahrbahn anzuordnen und in allen Bereichen die tatsächliche Grundstücksgrenze anzuhalten. Da der Gehweg grundsätzlich einen g eringeren Aufbau hat und zudem bei der Nutzung als Gehfläche der Einsatz von Wurzelbrücken etc. flexibler berücksichtigt werden kann, ist die Beeinträchtigung eines Baumstandortes durch Neuversieglung im Kronenbereich durch einen Gehweg geringer als beim Bau einer Fahrbahn. Weiter könnte auf einen Schrammbord zwischen Straße und Zaun etc. an der südlichen Straßenkante verzichtet werden, da dieser durch den Gehweg ersetzt wird. Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer- Weg_Investor-Nabbe\13- Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx Datum 26.01.2015 Seite: 6 Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0, www.nts-plan.de, info@nts.plan.de In dieser Variante müssten die südlichen liegenden, kleineren Bäume (4 -5 St ück) im öffentlichen Bereich gerodet werden. Die Bäume auf Privatflächen können erhalten bleiben. Der Gehölzstreifen einschließlich des Grabens auf der Nordseite bliebe erhalten. Es müssten lediglich punktuell Gehölze entnommen werden, sofern sich im Zuge der Baumaßnahme ergibt, dass eine Standsicherheit oder die Einhaltung des Lichtraumprofils nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Vorteile: - Nutzung einer bereits vorhandenen Verkehrstrasse - Anpassung des landwirtschaftlichen Erschließungsweges an die bereits aktuell vorhandene Nutzung als Wohnerschließung - Einengungen erzeugen Geschwindigkeitsreduzierung - kein Eingriff in das angrenzende Wohnumfeld - Erhalt aller privaten Bäume südlich der Straße Nachteile: - Begegnung Pkw-Lkw nicht auf der gesamten Streckenlänge möglich - Straßenquerung der Fußgänger aus Richtung des geplanten Wohngebietes notwendig Bewertung (+++): Die Anpassungen sind sinnvoll, um die Auswirkungen auf den Gehölzbestand zu reduzieren. Der verbleibende Eingriff in einen Teilbereich des Gehölzstreifens ist auf ein Minimum reduziert. Die Variante stellt einen Kompromiss zwischen verkehrlicher Notwendigkeit und maximaler Berücksichtigung der Grünstrukturen dar. Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer- Weg_Investor-Nabbe\13- Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx Datum 26.01.2015 Seite: 7 Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0, www.nts-plan.de, info@nts.plan.de Variante 1 – Ausbau des Geh - und Radweges zwischen Gremmendorfer Weg und Klosterbusch Vorteile: - Erhalt aller Bäume im Gremmendorfer Weg Nachteile: - Schaffung einer neuen Straßenverbindung - Eingriff in vorhandenes Wohnumfeld durch Verkehr und Lärm - Gremmendorfer Weg als Sackgasse ohne Wendemöglichkeit - landwirtschaftlicher Verkehr über den Klosterbusch notwendig, Begegnung PKW - LKW mit Einschränkung möglich - Fällung von 4-5 privaten Einzelbäumen Bewertung (--): Die grundsätzliche Variante, die Erschließung nicht über den Gremmendorfer Weg, sondern über den Geh - und Radweg zum Klos terbusch zu realisieren, hätte zwar den Vorteil des möglichen Erhalts aller Gehölz im Gremmendorfer Weg. Die verkehrlichen Nachteile sowie die Beeinträchtigungen des Wohngebietes Klosterbusch sind jedoch so massiv, dass eine weitere Betrachtung dieser Variante nicht empfohlen werden kann. Variante 2 – Ausbau des Geh - und Radweges zwischen Gremmendorfer Weg und Klosterbusch sowie des Gremmendorfer Weges als Einbahnstraße Bewertung (---): Die grundsätzliche Variante, die Erschließung nicht über den Gremmendorfer Weg, sondern auch über den Geh - und Radweg zum Klosterbusch als Einbahnstraße zu realisieren, bietet bei einer Vielzahl an Nachteilen nur geringe Vorteile, sofern die Radfahrer auch in Gegenrichtung fahren dürfen, da sich insgesamt nur eine R eduzierung der Fahrbahnbreite von 75 cm ergibt. Von den untersuchten Varianten erhält die Variante 0 b die beste Bewertung. Für die weitergehende Erschließungsplanung wird diese Variante daher weiter verfolgt.
Beschlussvorlage
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V/0976/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bauleitplanung im Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach: 1. Beschluss zur 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach 2. Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564: Gremmendorf - Nordwestlich Gremmendorfer Weg 3. Kenntnisnahme der Entwürfe der 51. FNP-Änderung und des vorhabenenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564 zur Offenlegung 4. Kenntnisnahme des verkehrstechnischen Entwurfs zum Gremmendorfer Weg Beratungsfolge 17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. § 8 (3) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf -Ost im Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach zu ändern (51. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich nordwestlich Gremmendorfer Weg ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Ver kehrsflächen aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 264, Flurstück 31, Teile der Flurstücke 9, 21. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Entwürfe der 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auslegen wird. 4. Der Rat nimmt den verkehrstechnischen Entwurf zum Ausbau des Gremmendorfer Weges einschließlich Erläuterungsbericht zustimmend zur Kenntnis. Vorlagen-Nr.: V/0976/2014 Auskunft erteilt: Frau Schulte / Herr Husmann Ruf: 492 61 77 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 04.02.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0976/2014 II. Finanzielle Auswirkungen: Mit Ausnahme eines Teils des Regenrückhaltebeckens sind alle Kosten vorhabenbedingt. Die Finanzierung der vorhabenbedingten Kosten und Folgekosten wird vom Vorhabenträger getragen. Einzelheiten regelt ein zwischen Stadt und Vorhabenträger abzuschließender Durchführungsvertrag. Begründung: Der gemäß Beschlussvorschlag Nr. 2 neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 564: Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendor fer Weg soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets schaffen. Die Flächeninanspruchnahme an diesem Standort entspricht dem vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Baulandprogramm 2014 -2020. Um die wohnungspoli tischen Ziele der Stadt Münster zu erreichen, müssen auch Flächen im bisherigen Außenbereich beansprucht werden. Das vom Vorhabenträger vorgesehene städtebauliche Konzept (Vorhaben - und Erschließungsplan) umfasst die Errichtung von ca. 40 Wohneinheiten i n Form von Doppel - und Reihenhäusern sowie freistehenden Einfamilienhäusern. Der bestehende Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB geändert (Beschlussvorschlag Nr. 1). Mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplans werden die übergeordneten planungsrechtlichen Voraussetzungen für die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren verfolgten städt ebaulichen Ziele geschaffen. Der Bebauungsplan wird damit im Zuge des Änderungsverfahr ens im Sinne des § 8 (2) Bau GB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Am 23.06.2014 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die Verwaltung und Vertreter des Vorhabenträgers erläuterten die städtebaulichen Zielsetzungen für die Planung und die geplante Erschließung des Baugebiets. Das Protokoll zur Bürger anhörung ist in der Anlage 1 beigefügt. Im Rahmen der Bürgeranhörung wurden zum Planungsvorhaben Bedenken vorgebracht. Die Bedenken beziehen sich im Wesentlichen auf die Themenkomplexe der grundsätzlichen Erforderlichkeit des neuen Baugebiets sowie auf die Ausgestaltung der äußeren Anbi ndung / Erschließung. (vgl. Beschlusspunkt 4). Seitens der Bürgerschaft wird vorgebracht, dass der mit dem neuen Baugebiet entstehende Eingriff in die bestehenden, wertvollen Freiraum - und Naherholungsstrukturen im Relation zum Umfang des neu geschaffenen Wohnraums außer Verhältnis stünde, zumal mit der angestrebten Konversion der York -Kaserne der Stadtteil Gremmendorf über umfangreiche Entwicklungsoptionen verfüge. Dieser Argumentation ist entgegen zu halten, dass die Entwicklung der York -Kaserne gegenüber dem hier in Rede stehenden Baugebiet zeitlich später erfolgen wird und ein anderes Nachfragesegment (überwiegend Geschosswohnungsbau) bedienen soll. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung auch in Kenntnis der bestehenden Bürgeranregungen die bestehende Planung sowohl wohnungspolitisch als auch städtebaulich für sinnvoll. Die Beteiligung der Behörden und sonstige n Träger öffentlicher Belange hat vom 15.09. bis zum 27.10.2014 stattgefunden. Hier wurden keine Anregungen vorgebracht, welche die Planung grundsätzlich in Frage stellen. Die vorgebrachten Anregungen sind in die weitere Planbearbeitung weitgehend eingeflossen, wobei sich die grundlegenden Planinhalte nicht geändert haben. - 3 - V/0976/2014 Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564 soll im Anschluss an die obenstehenden Beschlüsse im April / Mai 2015 erfolgen (Beschlussvorschlag Nr. 3). Zur beabsichtigten Planung sind zwei Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen (GO NRW) eingegangen (Anregungen Nr. 2014-00129 und Nr. 2014-00219). Diese Anregungen sind dem Rat bereits im Rahmen von Berichtsvorlagen bekannt gegeben word en (Anregung Nr. 2014-00129 in der Ratssitzung am 10.09.2014 und Anregung Nr. 2014-00219 am 10.12.2014). Diese Anregungen werden als frühzeitig eingebrachte Stellungnahmen zu der gemäß Beschlussvorschlag Nr. 3 vorgesehenen öffentlichen Auslegung der Planen twürfe gewertet und zusammen mit den zur Offenlegung eingehenden Stellungnahmen bearbeitet. Der Rat wird dann im Rahmen des abschließend zu fasssenden Satzungsbeschlusses über sämtliche Stellungnahmen entscheiden. Zur Verwirklichung des Baugebiets ist ei ne sichere und regelkonforme und für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbare Erschließung notwendig. Daher ist ein Ausbau des Gremmendorfer Wegs mit der Schaffung eines Gehwegs eine notwendige Maßnahme für die Baugebietsentwicklung. Im Zuge des bisherig en Planverfahrens wurde das Baugebiet, vor allem die Erschließung des Baugebiets über den Gremmendorfer Weg, kritisch diskutiert. Durch den Ausbau des Gremmendorfer Wegs sind der alte Baumbestand und die schützenswerte Wallhecke gefährdet, die das Viertel am Gremmendorfer Weg prägen und zur Charakteristik des Gebiets beitragen. Auf die vorgetragenen Anregungen hat die Verwaltung reagiert. In Reaktion auf die Einwendungen aus der Bürgerschaft und auf Anraten des Landschaftsbeirats sind mehrere Varianten de r Erschließung geprüft worden (vgl. Erläuterungsbericht, Anlage 8 zu dieser Vorlage). Nach Beurteilung dieser Varianten schlägt die Verwaltung die Erschließung über den Gremmendorfer Weg mit einem dem Ort angemessenen Straßenquerschnitt vor. Der Ausbau d es Gremmendorfer Wegs sieht in dieser Variante eine 4 m breite Fahrbahn zzgl. 1 m überfahrbaren Seitenstreifen und einen einseitigen Gehweg von 2 m Breite auf der südlichen Seite vor. Durch die Ausbildung des Gehwegs aus einer wassergebundenen Decke kann d er Wurzelbereich der Bäume auf der südlichen Seite des Gremmendorfer Wegs geschont werden. Der Eingriff in den Baumbestand auf der nördlichen Seite wird durch diese Variante weitestgehend vermieden. Durch die Schaffung des Gehwegs wird die Zuwegung für d ie Anwohner und künftigen Bewohner sicherer. Dem Landschaftsbeirat wurde diese Variante in seiner Sitzung am 28.01.2015 vorgestellt. Da in die Wallhecke nicht mehr eingegriffen wird, hat der Landschaftsbeirat hierzu keine Bedenken geäußert. Die Verwalt ung schlägt eine zustimmende Kenntnisnahme des verkehrstechnischen Entwurfs gemeinsam mit den bauleitplanerischen Beschlüssen vor (Beschlussvorschlag Nr. 4). Da die Ausbaumaßnahme im vollen Umfang vorhabenbedingt ist, werden die Kosten vom Vorhabenträger vollständig übernommen. Der neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 564 überplant einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 397: Gremmendorf – Gremmendorfer Weg / Loddenbach , in Kraft getreten am 19.05.1995. Nach Rechtskraft des neuen Bebauun gsplans wird der alte Plan im überlagerten Bereich außer Kraft treten. Nähere Informationen zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. - 4 - V/0976/2014 i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Bürgeranhörung – Niederschrift 2. 51. FNP-Änderung – Plan 3. 51. FNP-Änderung – Begründung 4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 – Plan (verkleinert) 5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 – Textliche Festsetzungen 6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 – Begründung 7. Verkehrstechnischer Entwurf Gremmendorfer Weg – Plan (verkleinert) 8. Verkehrstechnischer Entwurf Gremmendorfer Weg – Erläuterungsbericht
V-0976-2014-Anlage-3-51-FNP-Aenderung-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0976/2014 Begründung zum Entwurf der 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf-Ost für den Bereich Gremmendorfer Weg/ Loddenbach Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 2. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................... 3 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 5 5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................. 5 6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ........................................................................................... 6 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 6 6.2 Art der baulichen Nutzung .......................................................................................................... 6 6.3 Grünflächen ................................................................................................................................ 6 6.4 Verkehrsflächen / Erschließung.................................................................................................. 6 6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ......................................................................... 6 6.6 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 6 6.7 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 7 6.8 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 7 7. Flächenbilanz ......................................................................................................................................... 7 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 7 8.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7 8.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 7 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 8 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 9 8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands ...................................... 9 8.4.2 Menschen .......................................................................................................................... 9 8.4.3 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ......................................................................... 10 8.4.4 Boden .............................................................................................................................. 13 8.4.5 Wasser ............................................................................................................................ 14 8.4.6 Klima / Luft ...................................................................................................................... 15 8.4.7 Landschaft ....................................................................................................................... 16 8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 17 8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 17 8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 17 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 17 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 18 8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 18 8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 18 9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 20 9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ........................................................................... 20 Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren Auf Grund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn- und Lebensqualität sowie steigender B evölkerungszahlen weist die Stadt Münster im Vergleich zu anderen deutschen Städten eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Wohnraum auf. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen ist daher ein zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung. Seitens eines Vorhabenträgers wurde ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) für eine Fläche am nordöstlichen Ortsrand Gremmendo rfs gestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiet s in Münster -Gremmendorf zu schaffen (VBP Nr. 564: Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg). Das städtebauliche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 40 Wohneinheiten in Form von Doppel - und Reihenhäusern sowie freistehenden Einfamilienhäusern. Die betroffene Fläche rundet die bestehenden Siedlungsflächen in Gremmendorf sinnvoll ab und formuliert somit abschließend den Ortsrand zu den Grünflächen entlang des Loddenbachs und ist im Regionalplan bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Da der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster diese Flächen derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt, wird als planungsrechtliche Gr undlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine Ä nderung des Flächennutzungsplans entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erforderlich. Um auch die unmittelbar nördlich an die Bauflächen angrenzend vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen auf Ebene des Flächennutzungsplans planungsrechtlich zu sichern, werden auch diese Flächen in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen. Diese soll gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren durchgeführt werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Stadt Münster somit das Ziel, entsprechend den regionalplanerischen Zielsetzungen durch eine behutsame Arrondierung der Siedlungsflächen einen Beitrag zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu leisten. Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 300.000 Einwohnern. Für das Jahr 2020 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum auf ca. 312.000 Einwohnern. Dies führt – zusammen mit den sinken den Haushaltsgrößen – zum Bedarf von mindestens ca. 1.500 Neubauwohnungen im Jahr und einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. 1 Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stad t bereits festgelegt, dass mindestens die Hälfte dieser 1.500 Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regelmäßig erreicht, indem konsequent insbesondere gewer bliche Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Die planerische Vorabstimmung über die weitere Wohnbaulandentwicklung auf bish erigen Freiflächen findet daher 1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014 Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach • im Rahmen der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der weitere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet, • auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan der Stadt Münster und • durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster statt. Im Baulandprogramm hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorgehenden Wohnbauflächenkonzepti onen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außenbereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach - und Konversionsflächen – für weitere Wohnbauzw ecke zukünftig entwickelt werden sollen. Hierzu gehört auch die ak tuell in Rede stehende Pl anung im Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach (51. Änderung des FNP und damit verbundener VBP Nr. 564). In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belan gen einer bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hinter grund der dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließ lich auf Innenbereichsflächen zu fokussieren. Bei der Entwicklung von Außenbereichsfl ächen werden möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die Schaffung von Planungsrecht z ugunsten von Wohnen für die Flächen im Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach (51. Änderung des FNP und damit verbundener VBP Nr. 564) ist insofern bedarfsgerecht hergeleitet und notwendig: Der Belang der Deckung des Bedarfs von Wohnraum in der wachsenden Stadt Münster überwiegt in der gegebenen Situation den Belang des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. 2. Änderungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplans liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteils Gremmendorf und umfasst eine Fläche von ca. 4 ha. Er wird begrenzt • im Norden durch den Loddenbach, • im Osten und Süden durch den Gremmendorfer Weg, • im Westen durch einen namenlosen Fuß- und Radweg. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschni tt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche überwiegend als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ und im Norden als „Allgemeinen Freiraum - und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dar. Am Nordrand des Änderungsbereichs stellt der Regionalplan „Waldbereich“ dar. Somit entspricht die Änderung des Flächennutzungsplans den Zielen der Landesplanung. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen Flächennutzungsplan Der wirksame Fläc hennutzungsplan der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich der 51. Änderung überwiegend „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Im Norden stellt der Flächennutzungsplan „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach von Boden, Natur und Landschaft“ sowie „Wald“ dar. Für den Bereich der angestrebten Wohnnutzung widerspricht die Dars tellung des Flächennutzungsplans mit der „Fläche für die Landwirtschaft“ den künftigen städtebaulichen Zielsetzungen für diesen Bereich. Bebauungspläne Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht für den Änderungsbereich nicht. Der Änderungsbereich ist derzeit planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Westlich angrenzend besteht der am 19.05.1995 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 397 „Gremmendorf – Gremmendorfer Weg / Loddenbach“ , der „Reine Wohngebiete“ gemäß § 3 Baunutzungsverordnung ( BauNVO) und „Allgemeine Wohngebiete“ gemäß § 4 BauNVO festsetzt. Südlich grenzt der bestehende Bebauungsplan Nr. 151 „Böddingheideweg / Gremmendorfer Weg“ an. Dieser setzt „Reine Wohngebiete“ fest. NATURA 2000 Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegen im Geltungsbereich der 51. FNP Änderung und seiner Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene Gebiet DE -4012-301 „Wolbecker Tiergarten“ liegt in einer Entfernung von ca. 3,5 km jenseits der Ortslage Wolbeck, sodass eine Beeinträchtigung des Schutzgebiets nicht gegeben ist. Landschaftsplan Die Flächen der 51. FNP-Änderung liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans LP 1 „Werse“. Im nördlichen Bereich besteht die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebiets „Werse -Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten (Nr. 1- 2.2.1)“, das sich großflächig in nordöstliche Richtung bis nach Wolbeck erstreckt (rund 2.700 ha). Im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung ist hier insbesondere die Grünlandnutzung in den Auenbereichen zu fördern. Die Erholungsnutzung ist im Sinne einer ruhigen Erholungsnutzung zu ermöglichen. Die Entwic klungskarte des Landschaftsplans nennt als Entwicklungsziel für den Raum die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft (Nr. 1-1.1). Abb. 1: Ausschnitt LP Werse Für die Bereiche, die einer Bebauung zugeführt werden sollen, wird eine Entlassung aus dem Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzungen parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans / Aufstellung des Bebauungsplans vorgenommen (Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgesetz). Die künftige Grenze des Landschaftsplans „Werse“ wird insoweit hinter die Wohnbaufläche zurückgenommen. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist hingegen nicht erforderlich, da die Flächen des geplanten Wohngebiets außerhalb des best ehenden Landschaftsschutzgebiet s (LSG) liegen. Die Flächen des Planbereichs, die innerhalb des LSG liegen, sind im wirksamen FNP ausschließlich als Waldflächen dargestellt. Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben Aus dem LANUV Biotopkataster geht hervor, dass die Loddenbachaue als schutzw ürdiger Biotop eingestuft wird; die Loddenbachaue umfasst östlich des Lodddenbachsees die Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Uferbereiche des Loddenbachs bis zur Werse einschließlich angrenzender Grünlandbereiche. Gemäß geografischem Informationssystem der Stadt Münster befindet sich zudem westlich des Gesamtänderungsbereichs am nördlichen Siedlungsrand eine Kompensationsfläche. Weitere schützenswerte Biotopstrukturen liegen im Einmündungsbereich Gremmendorfer Weg / Zwi-Schulmann-Weg mit einem 100- 200 Jahre alten Gehölzbestand am Gremmendorf er Weg „Altbaumbestand und alte Wallhecke, Böddingheideweg“. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet besteht für den Loddenbach nicht. Darüber hinaus ist im Grünordnungsplan der Stadt Münster dargestellt, dass vorhandene Erholungsstrukturen eine wichtige überregionale Verbindungsfunktion als Fuß- und Radweg übernehmen. Zudem stellen die östlich angrenzenden Grünländer und Gehölze am Gremmendorfer Weg eine wichtige Grünverbindung vom Siedlungsbereich zum Loddenbach dar. Das südlich angrenzende Wäldchen und die südlich am Gremmendorfer Weg vorhandene Wallhecke / Kulturhecke sind als Bestandsgehölze dokumentiert. 4. Räumliche und strukturelle Situation Der ca. 4 ha große Änderungsbereich befindet sich südöstlich der Innenstadt von Münster im Stadtteil Gremm endorf, nördlich des Gremmendorfer Weges. Der Albersloher Weg (L 586) verläuft südwestlich in einer Entfernung von ca. 500 m. Der Änderungsbereich wird derzeit durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Nördlich angrenzend verläuft der von einem breiten Erlenufergebüsch gesäumte Loddenbach. Den westlichen Rand bildet ein Fußweg, der die angrenzenden Siedlungsbereiche und die nördliche freie Landschaft verbindet, die als attraktiver Naherholungsraum genutzt wird. Am östlichen Rand tangiert der Gremmendorfer Weg den Änderungsbereich. Der südlich und westlich unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzende, zusammenhängend bebaute Ortsteil Gremmendorf ist geprägt durch Wohnnutzung, insbesondere in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern. Im Norden und Osten umgeben landwirtschaftliche Nutzflächen den Änderungsbereich. Im Nordwesten erstrecken sich strukturreiche Ausgleichsflächen, die eine Naherholungsfunktion für die angrenzenden Siedlungsbereiche übernehmen. Nordöstlich befindet sich eine alte H ofstelle, die aktuell als Reiterhof genutzt wird. Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind am Gremmendorfer Weg und Albersloher Weg im näheren Umfeld vorhanden. Über den Gremmendorfer Weg ist der Bereich der 51. Änderung des Flächennutzung splans gut an das übergeordnete Straßen- (L 586) und Busliniennetz angeschlossen. 5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung Mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplan s soll eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche am Rand des Ortsteils G remmendorf planungsrechtlich für eine künftige Wohnnutzung vorbereitet werden. Städtebaulich wird dadurch eine Abrundung des im Westen und Süden angrenzenden Siedlungsbereichs ermöglicht. Entsprechend den umgebenden Siedlungsstrukturen soll hier eine Entw icklung von Bauflächen für Einfamilienhäuser erfolgen. Das Einfügen der Bebauung in den bestehenden Siedlungszusammenhang soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (VBP Nr. 564 Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg) gesichert werden. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Mit der Entwicklung von Bauflächen trägt die Stadt Münster dem dringenden Bedarf der Bevölkerung nach Wohnraum Rechnung. 6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung 6.1 Grundzüge der Planung Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für die westl ich und südlich angrenzenden Flächen Wohnbauflächen (W) dar. Entsprechend der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgesehenen Abgrenzung der Wohnbebauung ist im südlichen Teil des Änderungsbereichs die Darstellung einer Wohnbaufläche vorgesehen. Die nördlichen Teile des Änderungsbereichs sind für eine Entwicklung als Ausgleichsflächen vorgesehen. 6.2 Art der baulichen Nutzung Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den südlichen Teil des Änderungsbereichs im Flächennutzungsplan die D arstellung als Wohnbaufläche (W). Damit wird dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen. 6.3 Grünflächen Der nördliche Teilbereich des Änderungsbereichs entlang des Loddenbachs ist mit einer Fläche von ca. 1,2 ha auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung für den Ausgleich des mit der Entwicklung der Wohnbauflächen verursachten Eingriffs in Natur und Landschaft vorgesehen. Dabei bleibt im Flächennutzungsplan die Darstellung der unmittelbar an den Loddenbach angrenzenden Flächen wie bisher als „Wald“ bestehen. Für die übrige Teilfläche, die bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt war, erfolgt nunmehr entsprechend dem planerischen Ziel die Darstellung als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. 6.4 Verkehrsflächen / Erschließung Der Änderungsbereich ist über den Gremmendorfer Weg an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Da dieser derzeit nur als Wirtschaftsweg ausgestaltet ist, wi rd im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans ein e Ertüchtigung vom Böddingheideweg bis zum Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 564 im Rahmen der bereits verkehrlich gewidmeten Fläche und darüber hinaus innerhalb des Bebauungsplans Nr. 564 bis zur Einmündung der Planstraße auf einer Länge von insgesamt ca. 320 m erforderlich. Der Änderungsbereich ist in ca. 800 m Entfernung an den Stadtbusverkehr am Gremmendorfer Weg bzw. Angelmodder Weg (Linie 8, Haltestellen Ehrenmal bzw. Pirolweg ) angeschlossen. Des Weiteren gibt es in ca. 350 m Entfernung die Haltestelle Böddingheideweg, welche auf Bestellung im 20-Minuten-Takt eine Verbindung zur Haltestelle Ehrenmal anbietet. 6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Die Ver- und Entsorgung der Wohnbauflächen kann durch Erweiterung der bestehenden Netze sichergestellt werden. 6.6 Immissionsschutz Belange des Immissionsschutzes sind nicht betroffen. Der Änderungsbereich grenzt im Norden und Osten an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Die aus der Bewirtschaftung sich Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach ergebenden Geräusch- , Geruchs - oder Staubbelästigungen sind durch die „Neubürger” hinzunehmen. 6.7 Altlasten / Altstandorte Für den Änderungsbereich sind keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsflächen bekannt. Sol lten sich jedoch bei Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster zu informieren. 6.8 Denkmalschutz / Archäologie Im Änderungsbereich befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude. Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den U mgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. 7. Flächenbilanz Änderungsbereich gesamt 4,1 ha 100 % Wohnbaufläche 2,12 ha 51,7 % Grünfläche 1,17 ha 28,5 % Wald 0,81 ha 19,8 % Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Planung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten orientiert sich der Umweltbericht an den Vorgaben der Anlage zu §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen traten nicht auf. Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen den Bereich der 51. FNP-Änderung und die angrenzenden Bereiche – im Folgenden als Untersuchungsraum bezeichnet. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden Schutzgutes erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster sollen auf einer rund 4 ha großen Fläche im Nordosten des Stadtteils Gremmendorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets mit angrenzender Ausgleichsfläche geschaffen werden. So ist auf dem südlichen, rund 2, 1 ha großen Teil die Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ vorgesehen. Im Rahmen der Eingriffsregelung sind zudem Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die im nördl ichen Teil des Änderungsbereichs angrenzend an die Wohnbaufläche realisiert werden sollen. Der im Flächennutzungsplan als Wald dargestellte Teilbereich bleibt bestehen, während die „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ geändert werden soll. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Immissionen (z. B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z. B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau). Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u. a. zur Si cherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier - und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaf tlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vor gegeben. Weitere Auskünfte geben die Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes - und Landesbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen und scho nenden Umgang mit Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugeset zbuches (z. B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u. a. zur Sicherung der Gewäs ser zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Landschaft Die B erücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW (u. a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. Luft und Klimaschutz Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen sowie zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden sind die Vorgaben des Baugesetzbuches (u.a. „Klimaschutzklausel“ gemäß § 1 a Abs.5 BauGB), des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Kultur- und Sachgüter Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, his torischen Orts - und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands Naturräumlich betrachtet liegt der Änderungsbereich innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit des „Kernmünsterlands“ , im Westlichen Bereich der Untereinheit „Wolbecker Ebene“, die sich im Osten Münsters weitläufig bis nach Sendenhorst erstreckt. Kennzeichnend für die Wolbecker Ebene sind die Sandlöss ebenen mit geringen Höhenunterschieden – der Änderungsbereich liegt bei Höhen zwischen 53,21 m ü. NHN und 54,11 m ü. NHN. Es übe rwiegen sandige, nährstoffarme Braun - und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und Hecken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert. Laut Grünordnungsplan Münster ist entsprechend dem vorherrschenden Untergrund von vorwiegend artenarmem Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen- Eichen-Durchdringung als „potenziell natürlicher Vegetation“ auszugehen. Der Änderungsbereich unterliegt vollständig der intensiven ackerbaulichen Nutzung. Lediglich der nördliche Rand wird aus einem strukturreichen Erlen-Ufergehölz gebildet, das den nördlich angrenzend verlaufenden Loddenbach eingrünt. Im Westen und im Osten rahmt der bestehende Siedlungskörper Gre mmendorfs Teile des Plangebiets ein. In der weiteren Umgebung erstrecken sich im Nordwesten Ausgleichsflächen sowie im Norden und Osten mosaikartig strukturierte Agrarflächen, die von Weideflächen dominiert werden. 8.4.2 Menschen Bestandsanalyse Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funktionen als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein. Der Änderungsbereich ist als „Fläche für die Landwirtschaft“ von ackerbaulicher Nutzung geprägt und dient so der Nahrungsmittelproduktion (vgl. auch Pkt. Boden, Bodenschätzung). Wohnnutzungen kommen innerhalb des Änderungsbereichs nicht vor – tangieren diesen jedoch im Westen und Süden und sind so als schutzbedürftige Wohnnutzungen im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen. Über die landwirtschaftliche Bewirtschaftung hinausgehende Arbeitsfunktionen sind nicht gegeben. Nordöstlich befindet sich eine als Reiterhof genutzte Hofstelle, die auf rund 7 ha Weidenutzungen, Pensionsstallungen, Auslauf und Reitmöglichkeiten anbietet. Mit der Lage im Übergangsbereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und nördlich angrenzender freier Landschaft übernimmt der Änderungsbereich eine Funktion für die Naherholung. So befinden sich am westlichen und am östlichen Rand Wege, die eine direkte fußläufige Verbindung in den nördlich angrenzenden struktur ierten Agrarraum bieten und deren Erhalt und Entwicklung auch im Grünordnungsplan der Stadt Münster dokumentiert sind. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Auswirkungsprognose Mit der Änderung wird die bislang der Nahrungsmittelproduktion dienende Fläche (vgl. Schutzgut Boden) im südlichen Teil der Siedlungsnutzung zugeführt. Mit der Extensivierung der Nutzung im nördlichen Teilbereich steht auch diese Fläche nur noch bedingt für die Produktion von Nahrungsmitteln bzw. Futter für Viehhaltung zur Verfügung. Die vorhandenen Wegeverbindungen, die für die Naherholung eine bedeutende Funktion haben, werden erhalten. Zudem erfolgt mit den nördlich vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen eine Strukturierung der Fläche, sodass hier ähnlich wie in der westlich angrenzenden Ausgleichsfläche eine Aufwertung der bislang monostrukturierten Agrarfläche in eine attraktive Erholungskulisse erfolgt. Mit der Änderung wird eine Ergänzung der bestehenden angrenzenden Wohnbauflächen vorbereitet. Da diese in Art und Maß den Umgebungsnutzungen entspricht, werden keine Beeinträchtigungen auf die bestehenden oder geplanten Wohnnutzungen vorbereitet. Gemäß den im Zuge der Bebauungsplanaufstellung untersuchten Varianten zur Ertüchtigung des Gremmendorfer Weg s gibt es unterschiedliche Erschließungsvarianten, bei denen keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten sind. Insgesamt werden mit der Änderung keine erheblichen B eeinträchtigungen des Schutzgut s Mensch im Änderungsbereich sowie im auswirkungsrelevanten Umfeld vorbereitet. 8.4.3 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Bestandsanalyse Biotoptypen / Biologische Vielfalt Zur Analyse der Biotopstrukturen im Änderungsbereich erfolgte im Jahr 2014 eine Bestandsaufnahme. Der Änderungsbereich wird als „Fläche für die Landwirtschaft“ im Wesentlichen von intensiv bewirtschafteten Ackerflächen dominiert. Die im nördlichere n Teil anschließende Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wald dargestellt, hinsichtlich der Biotoptypenausstattung jedoch als eine Brachfläche mit Ufergehölzen des Loddenbachs anzusprechen. Die im Westen gelegenen Brachflächen mit eingestreuten einheimischen Gehölzstrukturen und einem überwiegend beschatteten Stillgewässer sind als Ausgleichsfläche angelegt und im Flächennutzungsplan als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ / (KomKat -Flächen 1403, 1404) im Sinne von Suchräumen von fachlich geeigneten Kompensationsflächen dargestellt. Die Erschließung ist über den Gremmendorfer Weg vorgesehen, der im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ gesichert ist und entsprechend ertüchtigt wird. Die dadurch erforderliche Rodung der 5 Bäume wird durch entsprechende Anpflanzmaßnahmen nördlich des Gremmendorfer Wegs ausgeglichen. Die nördlich und östlich angrenzende Landschaft ist weitläu fig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Sie ist von strukturreichen Grünländern , eingestreuten Hofstellen und unterschiedlichen Gehölzbeständen geprägt. So besteht in diesem Bereich eine für das Münsterland ehemals typische, kleinstrukturierte Agrarlandschaft mit parkartigen Gehölzbeständen und einer insgesamt hohen ökologischen Funktion für Tiere und Pflanzen. Im Südosten und Südwesten erstrecken sich die „Wohnbauflächen“ des Gremmendorfer Siedlungsrandes. Im Süden begrenzt ein kleines Siedlungswäldchen aus alten Stieleichen mit Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Sandbirken, Hainbuchen und Rotbuchen den Änderungsbereich. Dieser Gehölzbestand ist im Flächennutzungsplan entsprechend als „Wald“ dargestellt. Im Norden verläuft der Loddenbach mit den umgebenden krautigen und gehölz bestandenen Uferbereichen. Er weist eine hochwertige ökologische Funktion auf, die auch in der Schutzausweisung als Teil eines Landschaftsschutzgebiets sowie als schützenswerter Biotoptyp dokumentiert ist. Der Gewässer -Biotopkomplex bietet in Zusammenhang mit den umgebenden Grünländern und Gehölzbeständen sowie dem Gehölzstreifen entlang des Gremmendorfer Weges eine bedeutende Habitatstruktur im regionalen Biotopverbund. Artenschutzprüfung Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW 2 ist im Rahmen der artens chutzrechtlichen Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Änderungsbereich aktuell bekannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen werden können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlich werden. Bestandsbeschreibung Das Plangebiet stellt sich im Wesentlichen als landwirtschaftliche Nutzfläche dar. Im nördlichen Teil schließen sich Ufergehölze und Uferbereiche, die den angrenzenden Loddenbach säumen, an (Waldsukzessionsfläche). Das Umfeld des Änderungsbereichs ist durch verschiedene Gehölzstrukturen mit zum Teil alten Eichen im Osten und einem kleinen W äldchen im Süden geprägt. Hinter dem Loddenbach im Norden schließen sich weitere Ackerflächen mit eingestreuten Gehölzbeständen an. Entlang des Loddenbachs in Richtung Nordwesten liegt eine strukturreiche Brachfläche, die als Ausgleichsfläche gesichert ist. Südlich des Änderungsbereichs und auch im Westen finden sich bestehende Siedlungsbereiche mit entsprechenden Gärten. Fledermäuse Von einem Vorkommen planungsrechtlich relevanter Fledermäuse innerhalb des Änderungsbereichs ist gemäß vorliegendem artensc hutzrechtlichen Gutachten 3 auszugehen. So wurden im Plangebiet drei Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus) nachgewiesen. Artenschutzrechtliche Konflikte sind jedoch nicht zu erwarten, da im Umfeld des Plangebiets genüg end Strukturen vorhanden sind, die beispielsweise eine punktuelle Fällung von Bäumen kompensieren können. Die ökologischen Funktionen der Lebensstätten bleiben im räumlichen Zusammenhang erhalten. Zudem wird der nördliche Teil durch Ausgleichsmaßnahmen na turnah gestaltet, sodass potentiell vorhandene Jagdhabitate nicht verloren gehen. Im Rahmen dieser Ausgleichsmaßnahmen erfolgt die Anpflanzung einer zusätzlichen Baumreihe von Osten nach Westen, durch die eine neue Leitlinie entwickelt wird , an der sich di e Fledermäuse orientieren können. 2 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen. 3 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zum Ausbau des Gremmendorfer Weges in Münster. Ökoplanung Münster, F. Wierzchowski. Münster, September 2014. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Vögel Der Änderungsbereich weist aufgrund seiner Biotopzusammensetzung und der angrenzenden Strukturen für einige planungsrelevante Vogelarten ein potenzielles Habitat auf. Durch eine artenschutzfachliche Kartierung im Zuge des Ausbaus des Gremmendorfer Weges (siehe Fußnote Nr. 2) wurde u. a. eine Waldohreule in den randlichen Gehölzstrukturen außerhalb der Plangebiets festgestellt. Potenzielle Bruthabitate werden durch die vorliegende Planung nicht berührt, da keine Gehölze in Anspruch genommen werden. Eine Betroffenheit der Waldohreule kann aufgrund der Kleinflächigkeit des Plangebiets und der Nicht-Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen werden. Darüber hinaus können gemäß vorliegendem Gutachten Vorkommen von Feldsperling, Gartenrotschwanz, Kuckuck und Nachtigall nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Es bestehen Vorkommen mehrerer europäischer Brutvogelarten wie Amsel, Buchfink und Rotkehlchen im Plangebiet. Um durch die Planung keine Verbots tatbestände gemäß Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG) vorzubereiten, sind verschiedene Vermeidungsmaßnahmen erforderlich, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu konkretisieren sind. Amphibien Mit einem Vorkommen von Amphibien und Reptilien ist im Plangebiet aufgrund fehlender Strukturen nicht zu rechnen. Auswirkungsprognose Mit der Änderung wird die bisherige „Fläche für die Landwirtschaft“ künftig zugunsten der „Wohnbaufläche“ im Süden und der „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ im Norden zurückgenommen. Die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen können entsprechend den Festsetzungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan überbaut werden. Vorbehaltlich der abschließend zu ermittelnden Auswirkungen hinsichtlich der Ertüchtigung des Gremmendorfer Wegs werden aufgrund • der anthropogen vorgeprägten Biotopstrukturen im Änderungsbereich, • der im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gesicherten Grün - und Vermeidungsmaßnahmen, • der eingehaltenen Abstände zu den ökologisch höherwertigen Biotopstrukturen Loddenbach im Norden bzw. Wald im Norden und Süden • und aufgrund der vertraglich gesicherten Ausgleichsmaßnahmen nördlich des Änderungsbereichs keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. Abgeleitet aus der Betrachtung zum Bebauungsplan kann für den Flächennutzungsplan ausgeschlossen werden, dass durch die Änderung artenschutzrechtliche Verbote gemäß § 44 BNatSchG vorbereitet werden. Möglichkeiten zur Minderung von Beeinträchtigungen wurden im Rahmen der verbindlichen Planung geprüft und integriert. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Durch die Änderung werden keine artenschutzrechtlichen Verbote gemäß § 44 BNatSchG vorbereitet. 8.4.4 Boden Großflächig unterliegen dem Stadtteil Gremmendor f Eis- und Schmelzwasserablagerungen der Saale-Kaltzeit, ergänzt von holozänen Bach- und Flussablagerungen entlang des Loddenbachs. Auf diesen Ablagerungen entwickelten sich im Änderungsbereich folgende Bodentypen: Typischer Gley Am nördl ichen Rand des Ä nderungsbereichs erstreckt sich entlang des Loddenbachs ein grundwasserbeeinflusster Gley. Das Substrat weist mit schluffigen Sanden gemäß Bodenkarte eine mittlere Filtereigenschaft auf. Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30- 50 Bodenwertpunkte beziffert, der Ertrag ist aufgrund des hohen Grundwasserstands als unsicher einzustufen. Pseudogley-Braunerde und Braunerde Dominierend kommen im Untersuchungsraum und insbesondere im Änderungsbereich Pseudogley-Braunerden vor, die aus schluffigen Feinsandböden bestehen und aus Sandlöss und z. T. Geschiebelehmen des Diluviums entstanden sind. Diese kommen klein- bis großflächig auf flachen Rücken und dränenden Bachtälern im Gebiet vor. Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine mit tlere chemisch- physikalische Filterfunktion auf. Die Fähigkeit, Stoffe zu speichern (Sorptionsfähigkeit) , ist von mittlerer Funktionserfüllung. Mit (40 -)60 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. Der Boden ist aufgrund der regional hohen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft. Gley-Pseudogley Am östlichen Rand ragt ein grund - und stauwasserbeeinflusster Boden in den Änderungsbereich hinein. Diese g rund- und stauwasserbeeinflussten Böden kommen auf Sandlöss über Geschiebelehmen aus dem Pleistozän großflächig in ebenen Lagen und Niederungen vor. Laut Bodenkarte besteht eine mittlere Sorptionsfähigkeit. Die Ertragsfähigkeit der sandig -schluffigen Böden liegt bei 30- 45 Bodenwertpunkten. Gemäß Bodenkarte ist ein geringer Ertrag zu erwarten. Auswirkungsprognose Mit der Änderung wird auf einer Fläche von 2,1 ha eine Überbauung eines bislang unversiegelten und nur durch mechanische / stoffliche Wirkungen aus landwirtschaftlicher Nutzung beeinflussten Bodens mit insgesamt mittlerer bis hoher Wertigkeit und teilweise festgestellter Schutzwürdigkeit zulässig. Zudem werden diese 2,1 ha Fläche künftig potenziell der Nahrungsmittelproduktion entzogen. Im Rahmen der Planungsumsetzung kann es somit in diesem Bereich zu Bodenabtrag, Neuauffüllung und Anschnitt des Bodenprofils kommen, sodass die derzeitigen Bodenverhältnisse vollständig nachteilig und dauerhaft verändert werden und der Bereich dauerhaft der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird. Im Bereich der nördlichen Ausgleichsfläche erfolgt eine Nutzungsextensivierung mit naturverträglicherer Bodennutzung und damit Aufwertung der derzeitigen Bodenverhältnisse. Als Ausgleichsfläche werden diese Nutzung und damit auch die ungestörte Bodenentwicklung langfristig gesichert. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 13 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen – zu denen Extensivierungs- und Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen einer naturverträglichen Bodennutzung zählen – im Norden des Änderungsbereichs können die durch den Eingriff verursachten Beeinträchtigungen der Boden funktionen ausgeglichen werden. Da Boden ein nicht vermehrbares Gut ist, ist zu berücksichtigen, dass mit der Änderung eine Fläche für die Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen wird. 8.4.5 Wasser Grundwasser Laut Umweltkataster der Stadt Münster u nterliegen dem Untersuchungsgebiet großräumig Flächen der Grundwassereinheit „Profiltyp 4“ und somit Bereiche mit oberflächennahem Geschiebemergel/ -lehm und bereichsweise großflächiger Überlagerung durch Sande zwischen Gremmendorf und Wolbeck. Der Grundw asserspiegel liegt laut Bodengutachten zwischen 51,08 m ü. NHN bis 51.51 m ü. NHN und damit knapp unter der Geländeoberkante. Das Grundwasser verläuft ferner mit schwachem Abstrom in Richtung des nördlich verlaufenden Loddenbachs. Wasserschwankungen liegen entsprechend der Kenntnis aus den angrenzenden Baugebieten bei 1 m. Die Grundwasserneubildung beträgt bei unversiegelten Freiräumen 200- 300 mm/a. Lediglich im Bereich des Loddenbachs ist die Grundwasserneubildung reduziert, da das Wasser im Vorfluter abgeleitet wird und nicht vollständig in den Grundwasserleiter sickert. Der Änderungsbereich liegt im Einzugsgebiet der Werse. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Änderungsbereich nicht vor, auch bestehen keine Wasserschutzgebiete. Das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang der Werse nordöstlich von Gremmendorf. Die Fähigkeit der Grundwasserdeckschichten, die Grundwasserlagerstätten vor dem Eindringen unerwünschter Stoffe zu schützen (Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit), hängt von der Wasserdurchlässigkeit des Bodens und der Höhe des anstehenden Grundwassers (Grundwasserflurabstand) ab. So besteht infolge der dominierend sandigen Deckschichten und des bei 51,08 m ü. NHN relativ hoch anstehenden Grundwasserspiegels laut Geoserver für den gesamten nördlichen Siedlungsbereich Gremmendorfs eine sehr hohe Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit. Der (ehemalige) Auenbereich des Loddenbachs übernimmt gemäß Umweltkataster der Stadt Münster eine besondere Funktion im Landschaftswass erhaushalt. So befinden sich im Umfeld des Gewässers einzelne hydrophile Biotopstrukturen wie z. B. die Ufergehölze, die von hohen Grundwasserständen abhängen. Oberflächengewässer Der im Norden den Änderungsbereich tangierende Loddenbach entsprang ursprünglich am Rande des südlich verlaufenden Münsterländer Kiessandzugs im Bereich der heutigen Schuckertstraße. Anfang der 70er Jahre wurde der Loddenbach in seinem Oberlauf vollständig verrohrt, unter dem Dortmund -Ems-Kanal gedükert und bis an die Regenkläranlage „Loddenbachsee“ geführt. Nach einer Lauflänge von ca. 2,2 km mündet der als Hauptgewässer mit der Fließgewässernummer 3291000,2 geführte Loddenbach östlich von Gremmendorf in die Werse. Die Strukturgüte des Loddenbachs weist im Untersuchungsgebiet eine bedingt naturnahe (Stufe 2) bis merklich geschädigte (Stufe 5) Qualität auf. In Richtung Änderungsbereich wird die Qualität der Strukturen besser eingestuft als in Richtung nördliche freie Landschaft. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 14 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Auswirkungsprognose Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist die Rückhaltung und gedrosselte Einleitung des innerhalb der Bauflächen anfallenden nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers in den Loddenbach vorgesehen. Insgesamt steht somit ein Großteil des anfallenden Niederschlagswasser s wie bisher dem Einzugsgebiet des Loddenbachs / der Werse zur Verfügung, sodass hier keine erheblichen Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächenwasser erfolgen. Mit der Nutzungsextensivierung im nördlichen Teilbereich wird zudem ein breiter Puffer entlang des Loddenbachs geschaffen. Mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung werden somit für diesen Bereich auch stoffliche Einträge aus der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung in das Gewässer gemindert. Unter Berücksichtigung der Vorgaben im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird mit der Änderung den Gegebenheiten vor Ort über das gesetzliche Maß hinaus Rechnung getragen und neben einer ergänzenden Rückhaltefläche zur Entlastung der Kanalisation der angrenzenden Wohngebiete für nachfolgende Flächen auch eine Aufwertung des Gewässers und des Gewässerumfeldes erzielt. Somit wird durch die Änderung keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser vorbereitet. 8.4.6 Klima / Luft Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikroklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. • Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhängigkeit zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch. • Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen sind Kaltluftentstehungsgebiete mit mittlerer Bedeutung. Die Ackerflächen weisen im Vergleich zu ganzjährig mit Vegetation bedeckten Flächen eine geringe bis mittlere Kaltluftfunktion auf. Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen aus den klimatisch wirksamen Strukturen der agrarisch genutzten Freifläche „Fläche für die Landwirtschaft“ gebildet, die eine positive Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet übernimmt (mittel). Die in den Randbereichen nahe des Änderungsbereichs vorhandenen Gehölze – das Erlen- Ufergehölz am Loddenbach, der vorhandene Gehölzstreifen östlich außerhalb am Gremmendorfer Weg sowie das Wäldchen südlich des Änderungsbereichs – übernehmen darüber hinaus eine m ittlere bis hohe Funktion für die Erzeugung von Frischluft. Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen eine veränderte klimatische Situation auf (erhöhte Temperaturen, hohe Tag- und Nachttemperaturunterschiede, höhere Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen). Aufgrund der Lage nordöstlich der Ortslage besteht vorwiegend eine indirekte Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches. Für einzelne Teile des Siedlungsbereichs übernimmt die Fläche, in Hauptwindr ichtung gelegen , auch eine direkte Funktion im lufthygienischen Ausgleich. Im Hinblick auf die Windrichtung aus Südwest kann in Abhängigkeit von der Lage eine direkte (in Windrichtung) oder indirekte (gegen Windrichtung / thermischer Luftaustausch) Funktion für den lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche bestehen. Im Umweltkataster der Stadt Münster sind der westlich angrenzende Siedlungsraum sowie der Änderungsbereich Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 15 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach mit Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum dargestellt. Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiet oder sonstige Kaltluftleitbahnen bestehen nicht. Auswirkungsprognose Mit der Änderung wird eine Ausdehnung der lufthygienischen Situation der angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche auf einer Fläche von 2,1 ha und somit eine Inanspruchnahme eines klimaökologischen Ausgleichsraums vorbereitet. Höhere Tag - und Nachttemperaturunterschiede, höhere Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen und 1- 2 °C höhere Temperaturen sind u. U. die Folge. Mit der nördlich auf Bebauungsplanebene geplanten „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ erfolgt hingegen eine lufthygienische Aufwertung des Raum s. Abgeleitet aus den Vorgaben im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird in dies em Bereich künftig eine ganzjährige Bedeckung mit Vegetation gegeben sein und werden zudem Gehölze als Frischluftlieferanten gepflanzt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der bestehenden Ortslage ist aufgrund der Lage in der vorwiegend windabgewandten Seite, der geringen Flächengröße und der großräumig klimatisch positiven Wirkungen im Rahmen thermischer Luftaustauschprozesse aus der angrenzenden freien Landschaft nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung der Lage, der geringen Flächengröße sowie der Entwic klung als „Wohnbaufläche“ sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der lufthygienischen Verhältnisse angrenzender oder geplanter Wohnnutzungen zu erwarten. 8.4.7 Landschaft Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Landschaft gestellt: • Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt wider, d. h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen. • Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d. h der Ausstattung der Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen. • Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft befriedigt, d. h. das Vorhandensein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Menschen über Generationen. Der Änderungsbereich be findet sich im Übergangsbereich zwischen Siedlungskörper im Südwesten / Südosten und freier Landschaft im Norden. Mit dem kleinteiligen Mosaik aus Acker - und Grünlandflächen, Wald und Wasser sowie brachliegenden Ausgleichsflächen und eingestreuten Hofstellen umfasst der Untersuchungsraum ein umfangreiches Spektrum an verschiedenen Strukturen und bietet so auch aufgrund der zahlreichen Wege einen sehr attraktiven Erholungsraum für die Gremmendorfer Bevölkerung. Durch die Entwicklung des Siedlungskörpers im Umfeld des Änderungsbereichs (Böddingheideweg / Gremmendorfer Weg 1974 und Gremmendorf – Gremmendorfer Weg / Loddenbach 1995) hat sich der Landschaftsraum in den letzten Jahrzehnten zwar verändert. Mit der beschriebenen Kleinteiligkeit und der Gliederung der Landschaft stellt der umgebende Landschaftsraum aber auch heute noch einen für das Münsterland typischen Ausschnitt aus der Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 16 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach „Münsterländischen Parklandschaft“ dar, der heute infolge der intensiver werdenden Landschaftsnutzung immer seltener wird. Somit ist der von einer monostrukturierten „Fläche für die Landwirtschaft“ gebildete Änderungsbereich eingebettet in einen hochwertigen Landschaftsausschnitt. Auswirkungsprognose Der Änderungsbereich wird von zwei Seiten durch vorhandene Wohnbauflächen eingebunden, sodass eine Ergänzung der vorhandenen Siedlungskante nur in nördliche Richtung erfolgt. Entsprechend den Vorgaben aus der verbindlichen Bauleitplanung werden mit der bestehenden Eingrünung am Loddenbach und den geplanten Pflanzmaßnahmen auch keine weit reichenden Wirkungen auf das angrenzende Landschaftsbild vorbereitet. Somit werden insgesamt unter Berücksicht igung der vorhandenen Siedlungs - und Grünstrukturen, der geringen Flächenausdehnung der geplanten Siedlung und der einrahmenden Ausgleichsmaßnahmen mit der Änderung keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild vorbereitet. 8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen im Änderungsbereich keine Kultur - oder sonstigen Sachgüter vor. 8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ Zusammenhänge hinausgehen, bestehen nicht. Der (ehemalige) Auenbereich des Loddenbachs übernimmt gemäß Umweltkataster der Stadt Münster eine besondere Funktion im Landschaftswasserhausalt. Im direkten Uferbereich finden sich vereinzelt hydrophile Biotopstrukturen, die von höheren (Grund -) Wasserständen abhängen. Dies sind ins besondere die Weichholzarten (z. B. Schwarzer le) in den Böschungs bereichen des Loddenbachs. Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen wird diesem Umstand auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Rechnung getragen. 8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplans sind keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffsregelung erfasst und bil anziert worden. Mit den genannten Maßnahmen auf der nördlich angrenzenden Ausgleichsfläche werden die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgeglichen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gesichert. Somit werden durch die Änderung keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf Natur und Landschaft oder den Menschen vorbereitet. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Änderung wür de die Fläche weiterhin als „Fläche für die Landwirtschaft“ der intensiven Nutzung unterliegen. Ein nennenswertes Entwicklungspotenzial der Biotoptypen und damit Veränderung der bestehenden, beschriebenen Schutzgutqualitäten ist daher nicht gegeben. Auch die positiven Entwicklungen auf der Ausgleichsfläche und die Aufwertungsmaßnahmen des Loddenbachs würden unterbleiben. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 17 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung wurde festgestellt, dass für Münster langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen ist. Um Wohnungsengpässe und knappheitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, ist gemäß Baulandprogramm eine kontinuierlich hohe jährliche Wohnungsneubauleistung in Münster erforderlich. Als Grundlage für die städtebaulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 2014-2020“ aufgestellt. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte Wohnbauentwicklung angestrebt werden sollte. Neben planungsrechtlichen Voraussetzungen sind auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden. Der vorliegende Änderungsbereich ist in der Anlage 1 zum Baulandprogramm 2020 unter der Kategorie „Baureife bis 2016“ aufgeführt. Mit der Siedlungsentwicklung im südlichen Teil wird zudem ausschließlich eine intensiv genutzte Ackerfläche beansprucht und höherwertige Strukturen im nördlichen Teil des Änderungsbereichs werden erhalten bzw. im Rahmen der Ausgleichsplanung positiv weiterentwickelt. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4 c BauGB sind die von einem Bauleitplan ausgehenden er heblichen Umweltauswirkungen von der Stadt zu überwachen. Hierin wird sie gemäß § 4 Absatz 3 BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Unabhängig von der weiterhin erforderlichen Überprüfung und Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans bestehen im Rahmen der 51. Änderung des Flächennutzungsplans keine Erforderlichkeiten zur Überwachung von potenziell erheblichen Umweltauswirkungen. 8.8 Zusammenfassung Mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster sollen auf einer rund 4 ha großen Fläche im Nordosten des Stadtteils Gremmendorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets mit angrenzender Ausgleichsfläche geschaffen werden. So ist auf dem südlichen, rund 2, 1 ha großen Teil die Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ vorgesehen. Im Rahmen der Eingriffsregelung sind zudem Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die im nördlichen Teil des Änderungs bereichs an die Wohnbaufläche realisiert werden sollen. Hierfür ist im Flächennutzungsplan die Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ vorgesehen. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Waldfläche bleibt bestehen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden im Untersuchungsraum zusammenfassend folgende Ergebnisse festgestellt: Mensch Der Änderungsbereich befindet sich im Ü bergang zwischen S iedlungsbereich und freier Landschaft und übernimmt eine hohe Funktion für die wohngebietsnahe Erholungsnutzung. Die Wegeverbindungen werden erhalten und im Bereich der nördli chen Ausgleichsfläche erfolgt zudem eine strukturelle Aufwertun g. Da die Art der geplanten Nutzung sich in die Umgebungsnutzung einpasst, sind keine immissionsschutzrechtlichen Beeinträchtigungen Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 18 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach zu erwarten. Insgesamt werden somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnumfeld vorbereitet. Biotopstrukturen / Artenschutz Im Änderungsbereich wird die „Fläche für die Landwirtschaft“ von einer monostrukturier ten Ackerfläche dominiert. Mit der Überplanung wird entsprechend kein ökologisch hochwertiger Bereich beansprucht. Im Norden hingegen ver laufen mit dem Loddenbach und der umgebenden Ufervegetation hochwertige Biotopstrukturen mit Bedeutung im Biotopverbund. Auf einer Fläche von 1,2 ha wird hier eine ökologische Aufwertung vorbereitet. Diese wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert und fungiert als Ausgleich für den ökologischen Eingriff. Somit werden vorbehaltlich der Ergebnisse der im weiteren Verfahren zu prüfenden Ertüchtigung des Gremmendorfer Wegs und zum Artenschutz insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen au f das Schutzgut durch die Planung vorbereitet. Boden Mit der Änderung wird auf einer Fläche von 2,1 ha die naturnahe Bodenentw icklung dauerhaft unterbunden. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Norden des Änderungsbereichs, zu denen Extensivierungs - und Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen einer naturverträglichen Bodennutzung zählen, können die durch den Eingriff verursachten Beeinträchtigungen auf teilweise ebenfalls schutzwürdigem Boden ausgeglichen werden. Da Boden ein nicht ver mehrbares Gut ist, kann nicht vermieden werden, dass zur Erfüllung der städtebaulichen Ziele eine Fläche für die potenzielle Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen wird. Wasser Mit der Änderung wird im südlichen Teil die Nutzung der Fläche für die Siedlungsentwicklung und damit auch für eine im verbindlichen Bauleitplan geregelte maximale Versiegelung zulässig. Da für die Wohnbau flächen eine Rückhaltung und ortsnahe gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers in den Loddenbach vorgesehen ist, wird den Anforderungen des § 51 a Landeswassergesetz (LWG) Rechnung getragen. Eine erhebliche, nachteilige Veränderung der Niederschlagswasserneubildung kann jedoch ausgeschlossen werden. Mit den Ausgleichsmaßnahmen im Norden in der Fläche erfolgt zudem eine Aufwertung des Gewässer umfeldes. Insgesamt werden keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. Klima / Luft Die im Rahmen der Siedlungsentwicklung überplante „Fläche für die Landwirtschaft“ / Ackerfläche weist derzeit im lufthygienischen Ausgleich eine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet auf und übernimmt so insbesondere aufgrund des thermischen Luftaustausches eine Funktion im lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche (klimaökologischer Ausgleichsraum). Aufgrund der geplanten kleinflächigen Erweiterung der bestehenden Siedlungsstrukturen, der gleichartigen Art der Nutzung und der Aufwertung der nördlichen Fläche mit klimatisch wirksamen Strukturen (ganzjährige Vegetationsbedeckung, Gehölzanpflanzung) ist nicht mit einer erheblichen Auswirkung auf das Schutzgut bzw. die angrenzenden Siedlungsbereiche zu rechnen. Landschaft Der umgebende Landschaftsraum i st mit seinen vielfältigen Strukt uren ein hochwertiger Ausschnitt aus der Münsterländer Parklandschaft. Da mit der Änderung die hochwertigen Landschaftselemente (Grünländer, Gewässer, Gehölze) erhalten bleiben und mit der Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 19 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Ausgleichsmaßnahme im Norden zudem eine strukturelle Aufwertung erfahren, werden mit der Änderung keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftraums vorbereitet. Kulturgüter und sonstige Sachgüter Der Änderungsbereich is t im Eigentum eines Investors. S onstige Kultur- oder Sachgüter sind nicht bekannt, so dass auch keine erhebli ch nachteiligen Wirkungen vorbe reitet werden. Wechselwirkungen der Schutzgüter Außer den bereits beschriebenen Umweltauswirkungen bestehen mit den uferbegleitenden Saum- und Gehölzstrukturen Biotope, die in direkter Abhängigkeit vom Gewässer und den dort herrschenden hohen Grundwasserständen liegen. Durch die dezentral e Niederschlagswasserbeseitigung wird der Großteil des anfallenden Niederschlagswassers weiterhin in den Loddenbach geleitet, sodass nicht von einer erheblichen Veränderung der Grundwasserverhältnisse für diesen Bereich auszugehen ist. Die Stadt Münster hat im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten Jahre einen hohen Bedarf an Wohnbauflächen festgestellt. Als Grundlage für die zukünftigen städtebaulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 2014- 2020“ aufgestellt und so im Rahmen einer gesamtstädtischen Alternativenprüfung mögliche Standorte ermittelt. Der vorliegende Änderungsbereich ist in diesem Programm unter Berücksichtigung der angestrebten Zielzahlen als Entwicklungsfläche mit einem kurzfristigen Entwicklungszeitraum aufgenommen worden. 9. Gesamtabwägung Mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplans sollen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf einer 2,1 ha großen Fläche nördlich des Gremmendorfer Wegs im Stadtteil Gremmendorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Diese Abrundung der städtebaulichen Situation ist vorrangig mit den Belangen des Landschaftsschutzes abzuwägen. In die Abwägung ebenfalls einzustellen sind auch die Belange der benachbarten Anlieger. Für den Bereich der „Wohnbaufläche “ wird di e Rücknahme des Geltungsbereichs des Landschaftsplans „Werse“ erforderlich. Da mit der geplanten Wohnbebauung eine abschließende Arrondierung an diesem Ortsrandbereich von Gremmendorf erfolgt, weitergehende Entwicklungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden und mit der benachbarten „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ eine räumlich und funktional geeignete Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung steht, ist die Rücknahme in der Abwägung mit dem Belang der Bereitstellung von Baugrundstücken vertretbar. Die Belange des Landschaftsschutzes, insbesondere des Landschaftsbildes, werden in der Planung insofern berücksichtigt, indem die Art der baulichen Nutzung sich in die vorhandene Struktur ei nfügt und mit der Neubebauung einhergehende Veränderungen des Landschaftsbildes durch die in nördlicher Richtung vorhandenen und dargestellten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden. 9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich Mit der städtebaulichen Planung im südl ichen Teil des Änderungsbereichs wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet (vgl. §§ 14 BNatSchG ff .). Dieser ist gemäß § 15 BNatSchG vom Eingriffsverursacher auszugleichen. Mit der Änderung der „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 20 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach Landschaft“ wird die vorgesehene Lage der Ausgleichsmaßnahme im Flächennutzungsplan dokumentiert. Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zum Entwurf der 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf -Ost für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach. Münster, Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 21 von 21
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Hansestraße 63
- Schuckertstraße
- Albersloher Weg 33
- Böddingheideweg
- Gremmendorfer Weg 1974
- Zwi-Schulmann-Weg
- Angelmodder Weg
- Pirolweg
- Anton-Knubel-Weg 45
- Erbdrostenweg
- Kaldenhofer Weg
- Holtkamp
- Klosterbusch
- Tiergarten
- Kreuzbach
- Werse
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0976/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37