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V/0976/2014

51. Änderung FNP - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 - Verkehrstechnischer Entwurf Gremmendorfer Weg

Vorlagen 02.02.2015

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V-0976-2014-Anlage-5-VBP-564-Textliche-Festsetzungen

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V-0976-2014-Anlage-5-VBP-564-Textliche-Festsetzungen

5132 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 5  
zur Vorlage Nr. V/0976/2014  
  
Textliche Festsetzungen   
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564:  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1 Alle Baufelder im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden als Allgemeines 
Wohngebiet festgesetzt. Vorhaben, die dieser Nutzungsart entsprechen, sind nur 
dann zulässig, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, zu deren Durchführung sich 
der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag vom __________ verpflichtet hat (§ 12 
Abs. 3 a BauGB).  
1.2 Je Doppelhaus und Hausgruppen ist maximal 1 Wohneinheit je Hauseinheit 
zulässig. Je Einzelhaus sind maximal 2 Wohneinheiten je Hauseinheit zulässig (§  9 
Abs. 1 Nr. 6 BauGB).  
1.3 Garagen (Ga)  / Stellplätze (St)  bzw. Carpor ts (Cp) sind nur innerhalb der 
überbaubaren Grundstücksflächen sowie auf den entsprechend mit Ga / St bzw. Cp 
festgesetzten Flächen zulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO).  
1.4 Für das Baugebiet wird eine maximale Gebäudehöhe von 6,60 m festgesetzt. 
Bezugspunkt ist die Oberkante der jeweilig der Erschließung dienenden 
Verkehrsfläche (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).  
1.5 Die Oberkante Erdgeschoss Fertigfußboden muss mindestens 0,30  m über der 
Oberkante der jeweilig der Erschließung dienenden Verkehrsfl äche liegen (§ 9 
Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).  
1.6 Im Baugebiet sind mit Ausnahme der Vorgartenbereiche außerhalb überbaubarer 
Grundstücksflächen sonstige Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO mit einer 
Grundfläche bis zu 8 m² pro Grundstück und einer Höhe von maximal 2,30 m 
zulässig. Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen, den 
„Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft” sowie den „Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen” ist ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten (§ 23 Abs. 5 
BauNVO).  
1.7 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen entlang des Gremmendorfer Weges 
sind mit standortgerechten Gehölzen im Pflanzverband von 0,5 x 0,5 m dreireihig 
versetzt zu bepflanzen, als Schnitthecke zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. 
Ausfälle sind zu ersetzen. Als Pflanzmaterial sind Hainbuchen, Rotb uchen oder 
Weißdorn zu verwenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB).  
1.8  Bäume im öffentlichen Straßenraum sind als  einheimische und standortgerechte 
klein- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind 
zu erset zen (§ 9 Abs.  1 Nr.  25 a BauGB). Die Baumscheiben sind mit einem 
Innenmaß von mind. 2,00 x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen 
zu begrünen.  
1.9 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen 
des Bebauungsplans.  
Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 2

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Landesbauordnung (BauO NRW)  
2.1 Als Fassadenmaterial ist nur Ziegelmauerwerk in rot -gelb-bunter Farbgebung 
zulässig.  
2.2 Grundstückseinfriedigungen an den Erschließungsflächen (öffentliche und private) 
sind nur in Verbindung mit einer der Erschließungsfläche z ugewandten Eingrünung 
mit standortgerechten Gehölzen zulässig. Dahinter liegende, dem privaten 
Grundstück zugewandte, Zäune oder Mauern dürfen 1,20  m Höhe, bezogen auf die 
Oberkante der jewei lig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche, nicht 
überschreiten.  
3. Hinweise  
3.1 Denkmalschutz  
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kultur geschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist 
unverzüglich der Stadt Münster  / Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Westfalen- Lippe / LWL -Archäologie für Westfalen, Münster 
anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).  
3.2 Einsichtnahme in Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse 
und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-
Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses  3, Albersloher Weg 33, 
eingesehen werden.  
3.3 Kampfmittel  
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurzeit nicht vor. Sollten während 
der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten 
unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen.  
3.4 Altlasten  
Für den Planbereich sind keine Altlast -/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich 
jedoch bei Bauarbeiten H inweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist 
unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde beim Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz zu informieren.  
3.5 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich -rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger 
abgeschlossen (Durchführungsvertrag).  
Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 2

V-0976-2014-Anlage-6-VBP-564-Begruendung-mit-Anhang

101801 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 6  
zur Vorlage Nr. V/0976/2014  
  
Begründung  
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564:  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 3 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 5 
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 
6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 6 
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 6 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 6 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 6 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................ 6 
6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................... 7 
6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen ................................................................................ 7 
6.2.5 Bauliche Gestaltung .......................................................................................................... 7 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 8 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur......................................................................... 8 
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur .......................................................................................... 9 
6.6 Grünflächen / Begrünung ........................................................................................................... 9 
6.6.1 Öffentliche / Private Grünflächen ...................................................................................... 9 
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ....................................................................................... 9 
6.6.3 Wald .................................................................................................................................. 9 
6.6.4 Ausgleichsflächen ............................................................................................................. 9 
6.7 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 9 
6.8 Altlasten / Altstandorte .............................................................................................................. 10 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 10 
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB .................................................. 10 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 10 
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 11 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 11 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 12 
8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands .................................... 12 
8.4.2 Menschen ........................................................................................................................ 13 
8.4.3 Pflanzen und Tiere / Artenschutzprüfung ........................................................................ 14 
8.4.4 Boden .............................................................................................................................. 19 
8.4.5 Wasser ............................................................................................................................ 21 
8.4.6 Klima / Luft ...................................................................................................................... 23 
8.4.7 Landschaft ....................................................................................................................... 24 
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 25 
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 25 
8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 25 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 25 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 25 
8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 26 
8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 26 
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 29 
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ........................................................................... 29 
9.2 Ertüchtigung Gremmendorfer Weg .......................................................................................... 29 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 29 
Anhang 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 30

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren  
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 564 „Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer 
Weg“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen 
Wohngebiets in Münster-Gremmendorf schaffen.  
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn- und Lebensqualität sowie 
steigender Bevölkerungszahlen weist die Stadt Münster im Vergleich zu anderen deutschen 
Städten eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Wohnraum auf. Die Sicherung eines 
vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Durchmisc hung unterschiedlicher 
Wohnformen ist daher ein zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung.  
Weitergehende Ausführungen im Hinblick auf die notwendige Inanspruchnahme von bisher 
landwirtschaftlich genutzten Flächen zu Wohnbauzwecken finden sich unter Punkt 1. der 
Begründung zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Es wird hiermit insoweit auf 
die dortigen Erläuterungen verwiesen.  
Das vom Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungspl ans geplante städtebauliche 
Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan) umfasst die Errichtung von ca. 40 Wohneinheiten 
in Form von Doppel - und Reihenhäusern sowie freistehenden Einfamilienhäusern. Die 
Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (Albersloher Weg L 586) erfolgt südwestlich in 
ca. 1,5 km Entfernung.  
Für die Verwirklichung dieser Bau- und Investitionsabsichten ist die Schaffung von 
Planungsrecht erforderlich. Die Hubert Nabbe GmbH hat als Vorhabenträgerin einen Antrag auf 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Der Vorhabenträger is t bereit 
und in der Lage, das Vorhaben durchzuführen und wird sich zur Durchführung innerhalb einer 
bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs - und Erschließungskosten im 
Durchführungsvertrag verpflichten.  
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren  
entsprechend der Planungskonzeption geändert (siehe Punkt 3.1). 
2. Geltungsbereich  
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  Nr. 564 liegt am 
nordöstlichen Rand des Ortsteils Gremmendorf und umfasst ca. 4 ha. Er wird begrenzt  
• im Norden durch den Loddenbach,  
• im Osten und Süden durch den Gremmendorfer Weg,  
• im Westen durch einen namenlosen Fuß- und Radweg.  
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstück e: Gemarkung Münster, Flur  264, 
Flurstück 31, Teile der Flurstücke 9 und 21.  
Die Grenzen des Plangebiets sind in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen 
dargestellt.  
3. Planungsrechtliche Situation  
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans überwiegend „Fläche für die Landwirtschaft“ dar , im Norden „Flächen für 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 30

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ 
sowie „Wald“. Für den Bereich der angestrebten Wohnnutzung widerspricht die Darstellung des 
Flächennutzungsplans mit der „Fläche für die Landwirtschaft“ den Zielsetzungen des 
Bebauungsplans.  
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans  wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert 
(51. Änderung des FNP). Der Bebauungsplan wird damit im Zuge des Änderungsverfahrens im 
Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den 
Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche 
überwiegend als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ und im Norden als „Allgemeinen Freiraum - 
bzw. Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte 
Erholung“ dar. Am Nordrand des Plangebiets  stellt der Regionalplan „Waldbereich“ dar. Die 
Planung entspricht insoweit den Zielen der Landesplanung.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen  
Bebauungspläne  
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Plangebiet besteht nicht. Das Plangebiet ist derzeit 
planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.  
Westlich angrenzend besteht der am 19.05.1995 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 397 
„Gremmendorf – Gremmendorfer Weg / Loddenbach“ , der „ Reine Wohngebiete“ gemäß § 3 
Baunutzungsverordnung ( BauNVO) und „Allgemeine Wohngebiete“  gemäß § 4 BauNVO  
festsetzt. Südlich grenzt der bestehende Bebauungsplan Nr. 151 „Böddingheideweg / 
Gremmendorfer Weg“ an. Dieser setzt „Reine Wohngebiete“ fest.  
Der Fuß- und Radweg ist bereits im westlich an das Plangebiet angrenzenden Bebauungsplan 
Nr. 397 als Fuß- und Radweg festgelegt. Ein Teil des Fuß- und Radwegs wird vom 
Bebauungsplan Nr. 564 überlagert und als öffentliche Grünfläche mit Fuß- und Radweg 
festgesetzt. Die Wegeparzelle soll vom Vorhabenträger auf die Stadt Münster übertragen  
werden. Hierzu werden entsprechende Festlegungen im Durchfüh rungsvertrag getroffen. Mit 
der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans  tritt der alte Bebau ungsplan Nr. 397 soweit er von 
dem neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in den übrigen 
Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben.  
NATURA 2000  
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATU RA 2000 liegen im Plangebiet und seiner 
Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene Gebiet DE -4012-301 „Wolbecker Tiergarten“ liegt in 
einer Entfernung von ca. 3,5 km jenseits der Ortslage Wolbeck, sodass eine Beeinträchtigung 
des Schutzgebiets nicht gegeben ist.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 30

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 6  
zur Vorlage Nr. V/0976/2014  
  
Landschaftsplan  
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans LP 1 „Werse“.  
Im nördlichen –  als Ausgleichsfläche festgesetzten 
Bereich – besteht die Festsetzung eines 
Landschaftsschutzgebiets „Werse-Ems-Niederung, 
Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten (Nr.  1-
2.2.1)“, das sich großflächig in nordöstliche Richtung bis 
nach Wolbeck erstreckt (rund 2.700 ha). Im Rahmen der 
landwirtschaftlichen Nutzung ist hier  insbesondere die 
Grünlandnutzung in den Auenbereichen zu fördern. Die 
Erholungsnutzung ist im S inne einer ruhigen 
Erholungsnutzung zu ermöglichen.  
 
Abb. 1: Ausschnitt LP Werse  
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans  nennt als Entwicklungsziel  für den Raum die 
Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten 
Landschaft (Nr. 1-1.1).  
Für die Bereiche, die einer Bebauung zugeführt werden sollen, wird eine Entlassung aus dem 
Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzungen parallel zur 
Aufstellung des Bebauungspl ans vorgenommen (Anpassungsklausel gemäß  
Landschaftsgesetz). Die künftige Grenze des Landschaftsplans Werse wird insoweit hinter die 
„Wohnbaufläche“ z urückgenommen. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist 
hingegen nicht erforderlich, da die Flächen des Landschaftsschutzgebiets  im Bebauungsplan  
als „Flächen für Maß nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft“ bzw. als Wald festgesetzt werden und damit den Zielen  der 
Landschaftsplanung entsprechen.  
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben  
Aus dem LANUV Biotopkataster  geht hervor, dass die Loddenbachaue als schutzwürdiger 
Biotop eingestuft wird; die Loddenbachaue umfasst östlich des Lodddenbachsees die 
Uferbereiche des Loddenbachs bis zur Werse einschließlich angrenzender Grünlandbereiche. 
Gemäß geografischem Informationssystem der Stadt Münster befindet sich zudem westlich 
des Plangebiets am nördlichen Siedlungsrand eine Kompensationsfläche.  
Weitere schützenswerte Biotopstrukturen liegen im Einmündungsbereich G remmendorfer Weg / 
Zwi-Schulmann-Weg mit einem 100 -200 Jahre alten Gehölzbestand am Gremmendorfer Weg 
„Altbaumbestand und alte Wallhecke, Böddingheideweg“.  
Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet besteht für den Loddenbach nicht.  
Darüber hinaus ist im Grünordnungsplan der Stadt Münster dargestellt, dass der vorhandene 
Fußweg am westlichen Plangebietsrand eine wichtige überregionale Verbindungsfunktion als 
Fuß- und Radweg übernimmt. Zudem stellen der östliche Plangebietsrand und die 
angrenzenden Grünländer  außerhalb des Plangebiets  eine wichtige Grünverbindung vom 
Siedlungsbereich zur Grünverbindung Loddenbach dar. Das südlich angrenzende Wäldchen 
und die süd lich am Gremmendorfer Weg vorhandene Wallhecke / Kulturhecke sind als 
Bestandsgehölze dokumentiert.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 30

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
4. Räumliche und strukturelle Situation  
Das ca. 4 ha große Plangebiet befindet sich südöstlich der Innenstadt von Münster im Stadtteil 
Gremmendorf, nördlich des Gremmendorfer Wegs . Der Albersloher Weg (L 586) verläuft 
südwestlich in einer Entfernung von ca. 1300 m.  
Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Der südlich und westlich unmittelbar an 
das Plangebiet angrenzende, zusammenhängend bebaute Ortsteil Gremmendorf ist geprägt 
durch Wohnnutzung, insbesondere in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern in ein- bis 
zweigeschossiger Bauweise. Im Norden und Osten umgeben landwirtschaftliche Nutzflächen 
das Plangebiet. Im Westen erstrecken sich strukturreiche Ausgleichsflächen, die eine 
Naherholungsfunktion für die angrenzenden Siedlungsbereiche übernehmen.  Nordöstlich 
befindet sich eine alte Hofstelle, die aktuell als Reiterhof genutzt wird.  
Das Plangebiet wird derzeit von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Nördlich 
angrenzend verläuft der von einem breiten Erlenufergebüsch gesäumte Lodd enbach. Den 
westlichen Rand bildet ein Fußweg, der die angrenzenden Siedlungsbereiche und die nördliche 
freie Landschaft verbindet, die als attraktiver Naherholungsraum genutzt wird. Am östlichen 
Rand tangiert der Gremmendorfer Weg das Plangebiet.  
Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind am Gremmendorfer Weg und 
Albersloher Weg im näheren Umfeld vorhanden. Über den Gremmendorfer Weg ist das 
Plangebiet gut an das übergeordnete Straßen- (L 586) und Busliniennetz angeschlossen.  
5. Planungsziele  
Ziel des Bebauungsplans ist es, den weiter nachgefragten Wohnraumbedarf zu schaffen bzw. 
zu sichern.  
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll  eine derzeit landwirtschaftlich genutzte 
Fläche am Rand des Ortsteils Gremmendorf einer Wohnnutzung z ugeführt werden. 
Städtebaulich wird dadurch eine Abrundung des im Westen und Süden angrenzenden 
Siedlungsbereichs ermöglicht.  
Die neu entstehende städtebauliche Struktur soll sich in das bestehende Bild der angrenzenden 
Wohngebiete einfügen und deren Maßstab aufgreifen. Innerhalb eines einheitlichen 
Siedlungscharakters sollen unterschiedliche Wohnformen in zweigeschossiger Bauweise mit 
Angeboten für verschiedene Nutzergruppen realisiert werden.  
Eine dem Ortsrand entsprechende offene Bauweise soll mit der Festsetzung „Einzelhaus“ für 
die jeweils nördlichen und östlichen Baufelder erreicht werden. Im südlichen Bereich sind 
Doppelhäuser und im westlichen Bereich Reihenhäuser  im Anschluss an die vorhandene 
Bebauung vorgesehen.  
Das Plangebiet ist über den Gremmendorfer Weg an das übergeordnete Straßennetz 
angebunden. Dieser ist westlich des Plangebiets vollständig als öffentliche Verkehrsfläche 
gewidmet, sodass eine Aufnahme in den Bebauungsplan Nr. 564 nicht erforderlich ist. Da 
dieser derzeit als Wirtschaftsweg ausgestaltet ist, ist im Zuge der Realisierung des 
Bebauungsplans eine Ertüchtigung vom Böddingheideweg bis  zur Einmündung der Planstraße 
im Bebauungsplan auf einer Länge von insgesamt ca. 320 m vorgesehen.  
 
Der Gremmendorfer Weg muss dahingehend ertüchtigt werden, dass in seltenen Fällen auch 
der Begegnungsfall Pkw -Lkw abdeckt werden kann ( Fahrbahn 4,0 m, zuzüglich 1,0 m 
überfahrbarer Seitenstreifen) . Darüber hinaus ist ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von 
2,0 m für den Fußverkehr notwendig. Zur Unterstützung des ländlichen Charakters wird der 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 30

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
Gehweg in einer wassergebundenen Bauweise ausgeführt. Nur im Bereich der Zufahrten wird 
der Gehweg mit Betonsteinpflaster befestigt.  
 
Der Gremmendorfer Weg kann in dieser Form die Erschließungsfunktion für das  neue 
Baugebiet übernehmen. Der vorhandene Bau mbestand inkl. einer geschützten Wallhecke 
nördlich des Gremmendorfer Wegs  wurde bei der Planung berücksichtigt und bleibt 
weitestgehend erhalten.  
Die Erschließung des Gebiets erfolgt über den Gremmendorfer Weg von Süden und verläuft als 
„Schleife“ durch das Plangebiet.  Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum sichern den 
zusätzlichen Stellplatzbedarf für Besucher.  
6. Inhalte des Bebauungsplans  
6.1 Grundzüge der Planung  
Entsprechend den vorgenannten Planungsz ielen und um die beabsichtigte städtebauliche 
Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten stellen die Festsetzungen bezüglich  
• der Art und des Maßes der baulichen Nutzung,  
• der Bauweise  
• und der öffentlichen Verkehrsflächen  
die Grundzüge der Planung dar.  
Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen setzen das konkrete 
Vorhaben planungsrechtlich gemäß § 12 Abs. 3 BauGB um. Im Durchführungsvertrag werden 
weitergehende realisierungsbezogene Vereinbarungen getroffen.  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.2.1 Art der baulichen Nutzung  
Im Plangebiet wird „Allgemeines Wohngebiet” gemäß §  4 BauNVO festgesetzt, um das 
städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung entsprechend der Umgebungsstruktur zu 
sichern.  
Grundsätzlich sind gemäß § 12 Abs. 3 a BauGB hinsichtlich der festgesetzten Art der Nutzung 
nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im 
Durchführungsvertrag verpflichtet hat.  
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise  
Das Maß der Nutzung wird über di e Festsetzung der Grundflächenzahl, der 
Geschossflächenzahl, der zulässigen Anzahl der Geschosse und die zulässige Gebäudehöhe 
definiert.  
Das Plangebiet lässt sich in drei Bereiche gliedern, die über die Bauweise mit Einzelhäusern, 
Doppelhäusern und Hausgruppen definiert werden. Geplant ist eine Wohnbebauung, die sich 
hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die Umgebung einfügen soll. Festgesetzt ist eine 
zwingend zweigeschossige Bauweise mit einer max imalen Gebäudehöhe von 6,60 m. So wird 
ein homogenes Bild der Wohnsiedlung erzielt. Es gilt die offene Bauweise.  
Bezugspunkt für die festgesetzte Gebäudehöhe ist die Oberkante der an das Grundstück 
angrenzenden Erschließungsstraße. Die Oberkante Erdgeschoss Fertigfußboden soll 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 30

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweilig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche 
liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).  
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im Sinne eines sparsamen Baulandverbrauchs und der 
wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke entsprechend der Obergrenze gem äß § 17 
BauNVO mit 0,4 festgesetzt.  Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird entsprechend dem sich aus 
der Kombination von Grundflächenzahl und Geschossigkeit ergebenden Maß auf 0,8 begrenzt.  
Mit diesen Festsetzungen wird zugleich dem Ziel Rechnung getragen, sparsam mit Grund und 
Boden umzugehen und das Baugebiet in einem städtebaulich verträglichen Maß zu verdichten.  
In den einzelnen Baufeldern sind jeweils entweder nur Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser  
zulässig. Diese Festsetzungen dienen einer entsprechenden Umsetzung des der Planung 
zugrunde liegenden Vorhaben- und Erschließungsplans . Je Einzelhaus  sind maximal 
2 Wohneinheiten je Hauseinheit zulässig. Doppel- und Reihenhäuser dürfen jeweils nur eine 
Wohneinheit aufweisen. Mit dieser Festsetzung soll eine unerwünschte zusätzliche Verdichtung 
der Grund stücke verhindert werden, um negative städtebauliche Auswirkungen durch 
Kleinstwohnungen mit nicht regelbarem zusätzlichem Stellplatzbedarf in den sparsam 
dimensionierten Wohnstraßen zu vermeiden.  
6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans  zu überbaubaren Flächen, Bauweise und 
Baugestaltung (siehe Punkt 6.2.5) zielen darauf ab, ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild 
zu sichern und das neue Baugebiet als Ergänzung der bestehenden Bebauung angemessen in 
die vorhandene Struktur einzupassen.  
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind relativ eng gefasst. Damit wird sichergestellt, dass 
das städtebauliche Konzept entsprechend umgesetzt wird.  
Für die Festlegung von Baulinien besteht keine städtebaulich begründete Notwendigkeit.  
6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen  
Garagen (Ga) / Stellplätze (St)  bzw. Carports  (Cp) sind gem äß § 12 Abs. 6 BauNVO nur 
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie auf den entsprec hend mit Ga / St bzw. 
Cp festgesetzten Flächen zulässig . Damit wird eine möglichst konfliktfreie Unterbringung der 
Stellplätze gewährleistet.  
Die Zulässigkeit von Nebenanlagen gem äß § 14 Abs. 1 BauNVO wie z. B. Gartenhäusern wird 
geregelt, um die Errichtung dieser Anlagen innerhalb der eng bemessenen Gartenflächen 
verträglich zu steuern. Sie werden außerhalb der Vorgartenbereiche mit einer Grundfläche bis 
8 m² und e iner Höhe von maximal 2,30 m und einem Mindestabstand von 1 m zu den 
festgesetzten Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen, den „Flächen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwic klung von Boden, Natur und Landschaft” sowie den „Flächen zur Anpflanzung 
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen” begrenzt.  
6.2.5 Bauliche Gestaltung  
Aus der relativ heterogenen Umgebungsarchitektur im Westen und Süden sind zwar keine 
zwingenden Vorgaben abzuleiten, dennoch soll ein eigenständiger Charakter durch die vom 
Vorhabenträger vorgesehene zweigeschossige Architektur mit Flachdächern und einheitlichen 
Höhen für das neue Wohnquartier erreicht werden. Außerdem wird ein einheitliches 
Fassadenmaterial in Art und Farbton festgesetzt.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 30

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Verkehrsplanung
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Für das Straßenbild ist eine einheitliche Grundstückseinfassung prägend. 
Grundstückseinfriedungen an den Erschließungsflächen (öffentliche und private) sind daher nur 
in Verbindung mit einer der Erschließungsfläche zugewandten Eingrünung mit 
standortgerechten Gehölzen zuläs sig. Dahinter liegende, dem privaten Grundstück 
zugewandte, Zäune oder Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten.  
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung  
Die innere Erschließung des neuen Wohnquartiers erfolgt vom Gremmendorfer Weg von Süden 
und verläuft als Wohnstraßenschleife durch das Plangebiet. Die Breite der Straße wird 6,25 m 
betragen. Zwei Stichwege im Osten und im Westen, stellen die Erreichbarkeit der am Rand 
liegenden Grundstücke im Westen und Osten (siehe Punkt 6.4) sicher. Der östliche Stichweg ist 
privat und mit einem Geh-, Fahr - und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und 
Erschließungsträger belastet. Der westliche Stichweg ist als Verkehrsfläche festgesetzt und 
gewährleistet den Anschluss an den bestehenden Fuß- und Radweg.  
Die Erschließung der Grundstücke erfolgt von der neuen Wohnstraße, entlang des 
Gremmendorfer Wegs ist ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt.  
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze ( siehe Punkt 6.2.4) sind auf eigenen 
Grundstücken innerhalb der überbaubaren Flächen bzw. auf den gesondert dafür festgesetzten 
Flächen unterzubringen. Für Besucher sind im Str aßenraum des Plangebiets  ausreichend 
Besucherstellplätze vorgesehen.  
Das Plangebiet ist in ca. 800 m Entfernung an den Stadtbusverkehr am Gremmendorfer Weg 
bzw. Angelmodder Weg (Linie 8, Haltestellen Ehrenmal bzw. Pirolweg) angeschlossen. Des 
Weiteren gibt es in ca. 350 m Entfernung die Haltestelle Böddingheideweg, welche auf 
Bestellung im 20-Minuten-Takt eine Verbindung zur Haltestelle Ehrenmal anbietet.  
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Ver - und Entsorgung für die geplante Wohnbebauung kann durch Erweiterung der 
bestehenden Netze sichergestellt werden.  
Entwässerungsplanung  
Niederschlagswasser  
Das im Plangebiet anfallende nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser wird 
gesammelt und insgesamt über das im Osten des Plangebiets  angeordnete 
Regenrückhaltebecken (RRB) gedrosselt dem Loddenbach zugeleitet.  
Das RRB wird im Bebauungsplan gem äß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB als „Fläche für die 
Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz  und die Reglung des Wasserabflusses“ festgesetzt. 
Es soll außer dem Niederschlagswasser der Wohnbauflächen und Verkehrsflächen im 
Plangebiet auch Wassermen gen aus dem südlich angrenzenden Wohngebiet aufnehmen. Für 
die errechneten Mengen wird insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 3035 m² benötigt. Das 
RRB ragt in die Ausgleichsfläche (siehe Punkt 6.6.4) im Norden. Es wird naturnah ausgestaltet.  
Schmutzwasser  
Das Schmutzwasser wird den neu zu erstellenden Schmutzwasserkanälen in der Wohnstraße 
zugeführt, einem Abwasserpumpwerk zugeleitet und anschließend in das bestehende Netz am 
Gremmendorfer Weg angeschlossen. Das notwendige oberirdische Pumpwerk, welches im 
Bebauungsplan festgesetzt ist, wird im Osten an der Grenze des Plangebiets  angrenzend an 
das Regenrückhaltebecken errichtet. Für Wartungsarbeiten kann dieses vom Gremmendorfer 
Weg aus erreicht werden.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 30

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Technische Infrastruktur  
Die Versorgung mit den Medien für Gas, Wasser, Telekommunikation, Strom, etc. erfolgt in 
enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster durch Erweiterung bestehender Netze.  
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur  
Gemeinbedarfsflächen sind innerhalb des Plangebiets  nicht erforderlich und vorgesehen. Der 
durch die Planung ausgelöste Mehrbedarf an öffentlichen Spielflächen kann durch den Bestand 
im Umfeld gedeckt werden.  
6.6 Grünflächen / Begrünung  
6.6.1 Öffentliche / Private Grünflächen  
Der entlang der westlichen Plangebietsgrenze verlaufende Fußweg wird im Bebauungsplan im  
Rahmen einer Festsetzung als „Ö ffentliche Grünfläche” planungsrechtlich gesichert. Da  das 
Plangebiet unmittel bar an den Naherholungsraum angrenzt, ist die Ausweisung von weiteren 
öffentlichen oder privaten Grünflächen innerhalb des Plangebiets nicht erforderlich. 
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote  
Für die Grundstücke entlang des Gremmendorfer Wegs  ist eine Abgrenzung durch eine 2 m 
breite Schnitthecke vorgesehen. Hierdurch wird der private Raum visuell geschützt und der 
angrenzende öffentliche Raum optisch ansprechend eingerahmt. Als Pflanzmaterial ist eine 
schnittverträgliche, standortheimische Gehölzart (wahlweise Hainbuche, Rotbuche oder 
Weißdorn) zu verwenden und im Pflanzverband von 0,5 x 0,5 m dreireihig, versetzt zu pflanzen.  
Zur Gestaltung des Straßenraums sollen einheimische Laubbäume gepflanzt werden.  
6.6.3 Wald  
Die am nördlichen Rand bestehende Wal dfläche wird in ihrem Bestand planungsrechtlich im 
Rahmen des Bebauungsplans  gesichert und in den südlichen Randbereichen geringfügig im 
Sinne einer Waldrandgestaltung erweitert.  
6.6.4 Ausgleichsflächen  
Der nördliche Teilbereich des Plangebiets  entlang des Loddenbachs s teht mit einer Fläche von 
ca. 1,03 ha für den Ausgleich des mit der Entwicklung des Wohngebiets  verursachten Eingriffs 
in Natur und Landschaft zur Verfügung. Entsprechend ist hier eine „Fläche für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ gem äß § 9 Abs. 1 
Nr. 20 BauGB festgesetzt.  
Vorgesehen sind Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstrukturgüte, Extensivierung der 
agrarischen Nutzung, Anpflanzung von Gehölzen und eine natürliche Entwicklung von A uwald 
im Sinne einer Sukzession. Die genaue Ausgestaltung wird im landschaftspflegerischen 
Begleitplan geregelt.  
Auf Grundlage der  Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, die nach dem Bewertungsmodell der Stadt 
Münster durchgeführt wurde, ist festzustellen, dass  mit den auf der Ausgleichsfläche 
vorgesehenen Maßnahmen der Eingriff in Natur und Landschaft vollstän dig ausgeglichen 
werden kann.  
6.7 Immissionsschutz  
Belange des Immissionsschutzes sind nicht betroffen. Das Plangebiet grenzt im Norden und 
Osten an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Die aus der Bewirtschaftung sich 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 30

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ergebenden Geräusch-, Geruchs - oder Staubbelästigungen sind durch die „Neubürger” 
hinzunehmen.  
6.8 Altlasten / Altstandorte  
Für den Planbereich sind keine Altlasten- bzw. Altlastver dachtsflächen bekannt. Sollten sich 
jedoch bei Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist die Untere 
Bodenschutzbehörde beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster zu 
informieren. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
6.9 Denkmalschutz / Archäologie  
Im Plangebiet befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude.  
Innerhalb des Plangebiets  befinden sich nach derzeitigem Kenntni sstand keine 
Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über 
Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, 
Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürl ichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt 
werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutz gesetz. Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis.  
7. Flächenbilanz  
Plangebiet gesamt 4,13 ha 100 % 
Verkehrsfläche 0,30 ha 7,3 % 
Öffentliche Grünfläche (Fußweg) 0,06 ha 1,5 % 
Private Verkehrsfläche (GFL-Flächen) 0,01 ha 0,2 % 
Bauflächen (WA) 1,62 ha 39,2 % 
Fläche für Versorgungsanlagen, 
Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und 
Ablagerungen 
0,30 ha 7,3 % 
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 1,03 ha 24,9 % 
Wald 0,81 ha 19,6 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz  
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der 
Planung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. 
Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten orientiert sich der Umwel tbericht an den 
Vorgaben der Anlage zu §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB.  
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen traten nicht auf. 
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentli chen das Plangebiet des 
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Bebauungsplans und die angrenzenden Berei che, im Folgenden als Untersuchungsraum 
bezeichnet. Je nach Erforder nis und räumlicher Beanspruchung des z u untersuchenden 
Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 564 „Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer 
Weg“ soll im  Plangebiet die Entwicklung eines Wohngebiets  mit rund 40 Wohngrundstücken 
und einer überbaubaren Fläche von 60 % (Grundflächenzahl 0,4 zzgl. 50 % Überschreitung für 
Nebenanlagen) planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Zufahrt zum Plangebiet wird über den 
Ausbau des Gremmendorfer Wegs realisiert.  
Das im Osten vorgesehene Rückhaltebecken ist für anfallendes Niederschlagswasser aus den 
Verkehrsflächen und zur Entlastung der Kanalisation des  vorhandenen südlich angrenzenden 
Wohngebiets vorgesehen. Wegen des  hohen Grundwasserspiegels ist das Rückhaltebecken 
als leerlaufendes Erdbecken mit abzudichtender Beckensohle konzipiert.  
Das von westlich und südlich vorhandenen Siedlungsbereichen eingebettete Wohngebiet 
umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha – die nördlich verbleibenden ca. 2,0 ha werden als 
Pufferbereich zum Loddenbach als Ausgleichsfläche entwickelt. Vorgesehen sind Maßnahmen 
zur Au fwertung der Gewässerstrukturgüte, Extensi vierung der agrarischen Nutzung, 
Anpflanzung von Gehölz en und eine natürliche Entwicklung von Auwald im Sinne einer 
Sukzession.  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Mensch  
Hier bestehen fachliche Normen, die insbe sondere auf den Schutz des 
Menschen vor Immissionen (z. B. Lärm) und gesunde Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse zielen (z. B. Baugesetzbuch, TA  Lärm, DIN  18005 
Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben 
im Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im 
Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten.  
Biotoptypen, 
Tiere und 
Pflanzen, 
Biologische 
Vielfalt, Arten- 
und Biotopschutz  
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im 
Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW, dem 
Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den 
entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u. a. zur Sicherung 
der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier - 
und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume 
sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und 
seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der 
Bundesartenschutzverordnung vor gegeben. Weitere Auskünfte geben die 
Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz (LANUV).  
Boden und 
Wasser  
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes - und 
Landesbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen u nd schonenden 
Umgang mit Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder 
Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der 
Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des 
Baugesetzbuchs (z. B. Bodenschutzklausel) sowie das 
Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u. a. zur Sicherung 
der Gewäs ser zum Wohl der Allgemeinheit  und als Lebensraum für Tier 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 30

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und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.  
Landschaft  Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im 
Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW (u. a. zur 
Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts 
der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des 
Baugesetzbuches vorgegeben.  
Luft und 
Klimaschutz  
Zur Erhaltung einer bestmö glichen Luftqualität und zur Vermeidung von 
schädlichen Umwelteinwirkungen sowie zur Stärkung der klimagerechten 
Entwicklung in den Städten und Gemeinden sind die Vorgaben des 
Baugesetzbuchs (u. a. „Klimaschutzklausel“ gem äß § 1 a Abs. 5 BauGB), 
des Bundes immissionsschutzgesetzes und der TA  Luft zu beachten. 
Indirekt enthalten das Bundesnaturschutzgesetz und das 
Landschaftsgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz über den Schutz 
von Biotopen.  
Kultur- und 
Sachgüter  
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Den kmalschutzgesetz unter 
Schutz gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts - und 
Landschaftsbilds ist in den entsprechenden Paragraphen des 
Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben.  
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands  
Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit des 
„Kernmünsterlands“, im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Ebene“, die sich im Osten 
Münsters weitläufig bis nach Sendenhorst erstreckt.  
Kennzeichnend für die Wolbecker Ebene sind die Sandlöss ebenen mit geringen 
Höhenunterschieden – das Plangebiet liegt bei Höhen zwischen 53,21  m ü. NHN und 54,11 m 
ü. NHN. Es überwiegen sandige, nährstoffarme Braun- und Parabraunerden aus Flugsand auf 
Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und 
Hecken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen 
dominiert.  
Laut Grünordnungsplan Münster ist  entsprechend dem  vorherrschenden Untergrund von 
vorwiegend artenarmem  Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen-Eichen-Durchdringung als 
„potenziell natürlicher Vegetation“ auszugehen.  
Das Plangebiet wird fast vollständig als intensiv bewirtschaftete Ackerflächen genutzt.  
Lediglich der nördliche Rand wird aus einem strukturreichen Erlen-Ufergehölz gebildet, das den 
nördlich angrenzend verlaufenden Loddenbach eingrünt.  
Im Westen und im Osten rahmt der bestehende Siedlungskörper Gremmendorfs Teile des 
Plangebiets ein. In der weiteren Umgebung erstrecken sich im Nordwesten Ausgleichsflächen 
sowie im Norden und Osten mosaikartig strukturierte Agrarflächen, die von Weideflächen 
dominiert werden.  
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8.4.2 Menschen  
Bestandsanalyse  
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der 
Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funktionen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein.  
Das Plangebiet ist  von einer ackerbaulich genutzten Fläche geprägt und dient so der 
Nahrungsmittelproduktion (vgl. auch Punkt Boden, Bodenschätzung). Wohnnutzungen kommen 
innerhalb des Plangebiets  nicht vor –  tangieren jedoch das Plangebiet im Westen und Süden  
und sind so als schutzbedürftige Wohnnutzungen im Rahmen der weiteren Planung zu 
berücksichtigen.  
Über die landwirtschaftliche Nutz ung hinausgehende Arbeitsfunktionen sind im Plangebiet nicht 
gegeben. Nordöstlich befindet sich eine als Reiterhof genutzte Hofstelle, die auf rund 7 ha 
Weidenutzungen, Pensionsstallungen, Auslauf und Reitmöglichkeiten anbietet.  
Mit der Lage im Übergangsbereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und nördlich 
angrenzender freier Landschaft übernimmt das Plangebiet eine Funktion für die Naherholung. 
So befinden sich am westlichen und am östlichen Rand Wege, die eine direkte fußläufige 
Verbindung in den nördlich angrenzenden strukturierten Agrarraum bieten und deren Erhalt und 
Entwicklung auch im Grünordnungsplan der Stadt Münster dokumentiert sind.  
Auswirkungsprognose  
Mit der Planung wird die bislang der Nahrungsmittelproduktion dienende Fläche (vgl. Sc hutzgut 
Boden) im südlichen Teil des Plangebiets  der Siedlungsnutzung zugeführt. Mit der 
Extensivierung der Nutzung im nördlichen Teilbereich steht auch diese Fläche nur noch bedingt 
für die Produktion von Nahrungsmitteln (z. B. Futter für Viehhaltung) zur Verfügung.  
Die vorhandenen Wegeverbindungen, die im Rahmen der Naherholung eine bedeutende 
Funktion haben, werden erhalten und in die Planung integriert.  Zudem erfolgt mit den nördlich 
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen eine Strukturierung der Fläche, sodass hier ähnlich wie 
in der westlich angrenzenden Ausgleichsfläche eine Aufwertung der bislang monostrukturierten 
Agrarfläche in eine attraktive Erholungskulisse erfolgt.  
Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen weitestgehend den Inhalten der angrenzenden 
rechtsverbindlichen Bebauungspläne, daher wird keine Beeinträchtigung der angrenzenden 
Wohnnutzungen entstehen.  
Hinsichtlich der zu erwartenden Verkehre wurde prognostiziert, dass mit der Entwicklung des 
Wohngebiets mit unter 200 Kraftfahrzeugbewegungen (Ziel - und Quellverkehr)  pro Tag zu 
rechnen ist. Die Immissionsgrenzwerte werden damit weiterhin deutlich unterschritten.  
Die Ausgestaltung der Erschließungsstraße „Gremmendorfer Weg“ erfolgt im Rahmen der 
Ausbauplanung entsprechend den Anforderungen.  
Insgesamt werden mit der Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgut s 
Mensch im Plangebiet sowie im auswirkungsrelevanten Umfeld vorbereitet.  
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8.4.3 Pflanzen und Tiere / Artenschutzprüfung  
Bestandsanalyse Biotoptypen  
Zur Beschreibung der  Biotoptypen im Untersuchungsraum erfolgte im Frühjahr sowie im 
Sommer 2014 eine Bestandsüberprüfung.  Die in Kapitel 3.2 benannten landschaftsrechtlichen 
Schutzkategorien werden jeweils bei den betroffenen Biotoptypen (vgl. untenstehende 
Tabelle 3) aufgeführt.  
Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus der Ackerfläche (HA0) gebildet, im nördlichen Teil 
schließen die Ufergehölze (BE2/AT0 ) (Waldfläche) und Uferbereiche, die das angrenzende 
Gewässer säumen, an.  
Die weiteren, im Westen das Plangebiet tangierenden Hecken (B B0) aus einheimischen 
Gehölzen, östlich angrenzenden alten Eichen (BF1) entlang des Gremmendorfer Wegs und das 
südliche Wäldchen (A B3) liegen bereits ebenso außerhalb des Plangebiets  wie der nördliche 
Loddenbach (FM5). Im weiteren Umfeld schließen sich nördlich und nordöstlich die freie 
Agrarlandschaft (EB0) mit Weiden sowie im Südosten und Südwesten die bestehenden 
Siedlungsbereiche (SB2/HJ1) mit nordwestlich vorhandener strukturreicher Brache als 
Ausgleichsfläche (o. A.) an (vgl. Bestandsplan Biotoptypen im Anhang).  
AB3 Eichen-Mischwald 
Der Waldbestand südlich des Plangebiets wird aus alten Stieleichen mit einer Durchmischung aus 
Sandbirken, Hainbuchen und Rotbuchen gebildet. In der Strauch- und Krautschicht finden sich Schwarzer 
Holunder, Haselnuss, Brombeere und Efeu. Den nördlichen Waldrand begrenzt eine alte Wallhecke.  
Durch den Wald sowie nördlich der Wallhecke führen Fuß- und Radwege. Mit der Lage direkt am 
Siedlungsbereich ist der Bestand einer intensiven Erholungsnutzung ausgesetzt – in den Wegebereichen 
sind Verkehrssicherungsmaßnahmen gegeben.  
 Seltenheit  In dieser Ausprägung selten und nur langfristig ersetzbar 
Natürlichkeit / Hemerobie Langfristig naturnahe Entwicklung  
Struktur- und Artenvielfalt Natürliche (geringe) Strukturvielfalt 
Artenschutzwert Aufgrund des Alters und der Ausprägung hoch 
Biotopverbund  Im Gesamtgefüge und in Verbindung mit den angrenzenden Gewässern / 
Freiflächen hoch. 
Vorbelastung Naherholungsnutzung (insbes. Im südlichen Waldbestand) 
Nährstoffeinträge in den Randbereichen zu Agrarflächen 
A. / 
BB0 
Ausgleichsfläche mit Gehölzpflanzungen (KomKat-Flächen 1403, 1404) 
Auf dieser Fläche befinden sich Gehölzanpflanzungen wie eine breite wegebegleitende 
Gebüschpflanzung, Einzelbaumpflanzungen und gruppenweise Pflanzungen aus einheimischen, 
standortgerechten Gehölzen mit hoher Funktion als Lebensraum für gebüschbrütende Vogelarten erfolgt. 
Die Gehölze fungieren als Ansitzwarte, Brut- und Nahrungshabitat für Kleinsäuger, Vögel oder 
Lebensraum für Insekten. Die Ausgleichsfläche übernimmt im Bereich des Plangebiets in Zusammenhang 
mit dem südlichen Waldbestand eine Funktion im Biotopverbund in Richtung freie Landschaft. Die Fläche 
wird als Ausgleichsfläche im Kompensationskataster geführt. Durch die Fläche führen verschiedene Wege 
mit hoher Erholungsfunktion für die nordöstlichen Siedlungsbereiche Gremmendorfs.  
 Seltenheit  Seltenerer Biotopkomplex, mittelfristig ersetzbar 
Natürlichkeit  Anthropogene Entstehung, naturnahe Entwicklung 
Struktur- und Artenvielfalt Nist- Brut- und Nahrungshabitat mit hoher Strukturvielfalt  
Artenschutzwert Im Verbund von mittlerer bis hoher Funktionserfüllung 
Biotopverbund  Die gesamte Ausgleichsfläche weist eine mittlere bis hohe Funktion im 
Biotopverbund entlang des Loddenbachs auf. 
Vorbelastung Angrenzende Erholungsnutzung 
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BF1 Gehölzstreifen 
Der östlich verlaufende Gremmendorfer Weg wird von alten, ökologisch hochwertigen Stieleichen 
gesäumt und bietet zusammen mit einer Hecke aus einheimischen Gehölzen entlang des östlichen 
Plangebietsrandes einen Biotopverbund in den Freiraum. Dieser Gehölzstreifen ist in südliche Richtung 
als „schützenswerter Biotop“ gem. Stadtbiotopkartierung im Umweltkataster der Stadt Münster 
dokumentiert. 
 Seltenheit  Aufgrund des Alters selten und nur langfristig ersetzbar 
Natürlichkeit / Hemerobie Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden Nutzung und der 
Sicherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung  
Struktur- und Artenvielfalt Natürliche (geringe) Strukturvielfalt 
Artenschutzwert Als Brut- und Nisthabitat aufgrund des Alters hohe Bedeutung 
Biotopverbund  Verbindung zwischen Siedlungsbereich und freier Landschaft 
Vorbelastung Angrenzende Verkehrsfläche / Straßenverkehrssicherung 
BE2/
KA2 
Ufergehölz / Gewässerbegleitender feuchter Saum (Waldsukzessionsfläche) 
Entlang des Auenbereichs des Loddenbachs zieht sich ein Gehölzsaum, der von einem lückigen 
sturmgeschädigten Erlenbestand dominiert wird, vereinzelt sich auch Zitterpappel, Schwarzer Holunder, 
Haselnuss und Kornelkirsche zu finden. Die Krautvegetation wird aus nässezeigenden und nitrophilen 
Arten gebildet (Urtica dioica, Phalaris arundinacea, Epilobium angustifolium, Galium aparine, Convolvulus 
arvensis, Filipendula ulmaria, Agropyron repens, Lythrum salicaria) und mit Gehölzaufwuchs durchmischt.  
Der Uferstreifen befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und wird zusammen mit dem Loddenbach als 
schutzwürdiger Biotop im Umweltkataster der Stadt Münster geführt. 
Der Biotopkomplex aus Gehölzen, Ufersaum und Loddenbach bildet einen hochwertigen Lebensraum für 
Arten und Lebensgemeinschaften (z.B. gebüschbewohnende Arten, Jagdhabitat für Fledermäuse). 
 Seltenheit  Selten, mittlere Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit  
Natürlichkeit / Hemerobie Naturnahe Entwicklung 
Struktur- und Artenvielfalt Mittlere bis hohe Vielfalt  
Artenschutzwert Hohe Funktion als Nist-, Brut- und Nahrungsraum, Jagdhabitat  
Biotopverbund  Als Biotopkomplex mit dem Loddenbach hohe Funktion im Biotopverbund  
Vorbelastung Angrenzende agrarische Nutzung 
HA0 Acker 
Die Ackerfläche (Getreide) dominiert das Plangebiet. Aufgrund der agrarisch intensiven Bewirtschaftung 
und eines umlaufenden Reitwegs besteht eine sehr geringe, monostrukturierte Artenvielfalt. Aufgrund der 
intensiven Bewirtschaftung und den im Umfeld einrahmenden Gehölzstrukturen sind im Wesentlichen 
„Allerweltsarten“ wie z.B. Reh oder Kaninchen denkbar. Zudem sind aufgrund der umgebenden Hofstellen 
und Grünländer jagende Vogelarten zu erwarten (z.B. Schwalben, Greife, Eulen).  
Der nördliche Teil ragt in das Landschaftsschutzgebiet hinein. 
 Seltenheit  Häufig, kurze Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit 
Natürlichkeit / Hemerobie Naturfremd  
Struktur- und Artenvielfalt Sehr geringe Strukturvielfalt 
Artenschutzwert Untergeordnet / bis nachteilig (z.B. „Ernteschock“) 
Biotopverbund  Keine Funktion 
Vorbelastung Bewirtschaftung, anthropogene Nutzung, umgebende Erholungsnutzung 
EB0 Fettwiese / weide 
Im Umfeld des Plangebiets finden sich in der freien Landschaft zahlreiche Wiesen, die teilweise als 
Pferdeweiden fungieren. Die Flächen werden von überwiegend nitrophilen häufigen Arten geprägt (u.a. 
Lolium perenne, Holcus lanatus, Dactylus glomerata, Ranunculus repens, Plantago lanceolata, Rumex 
optusifolius, Trifolium repens, Agropyron repens). Sie sind als „kurzrasiges Grünland“ von Bedeutung für 
Insekten, Kleinsäuger und Avifauna - z.B. Kulturfolger wie Steinkauz, Schwalben, Eulen. Der 
überwiegende Teil der Grünländer ist in der Grünlanderhaltungskulisse aufgeführt. 
 Seltenheit  Mittlerweile selten / kurzfristig- mittelfristig ersetzbar 
Natürlichkeit / Hemerobie Halbnatürlich / mäßig beeinflusst 
Struktur- und Artenvielfalt Geringe bis mittlere Vielfalt (< 20 krautige Arten / Gräser) 
Artenschutzwert Nahrungsraum für Kulturfolger (z.B. Schwalben) und Fledermäuse, die das 
Gewässer als Jagdleitlinie nutzen. 
Biotopverbund  In Zusammenhang mit den angrenzenden Gewässer und Gehölzstrukturen 
von hoher Bedeutung (u.a. als Nahrungsraum) 
Vorbelastung Anthropogene Nutzung 
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Verkehrsplanung
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Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
FM5 Tieflandbach 
Der Loddenbach erstreckt sich nördlich des Plangebiets und weist eine Strukturgüte zwischen bedingt 
naturnah (Stufe 2) bis merklich geschädigt auf (Stufe 5) (vgl. Schutzgut Wasser). Er beginnt westlich im 
Bereich des Loddenbachsees und mündet nach rund 2,2 km östlich von Gremmendorf in die Werse. 
Gewässerbegleitend säumen Gehölze die Auenbereiche im Plangebiet. Das Gewässer ist eingetieft, 
teilweise begradigt und wird mittels Durchlass westlich und östlich unter vorhandenen Wegen 
hindurchgeführt. Die Loddenbachaue ist als schutzwürdiger Biotop eingestuft und befindet sich im 
Landschaftsschutzgebiet. 
 Seltenheit  Selten, nicht ersetzbar 
Natürlichkeit / Hemerobie Naturfern bis halbnatürlich 
Struktur- und Artenvielfalt Mittlere Struktur- und Artenvielfalt  
Artenschutzwert Funktion als Habitat für an Gewässer gebundene Arten (Libellen,  
Biotopverbund  Sehr hohe Bedeutung 
Vorbelastung Angrenzende landwirtschaftliche Nutzung / Nährstoffeintrag, Versiegelung im 
Einzugsgebiet 
SB2/
HJ1 
Einzel- und Reihenhausbebauung / Ziergarten 
Südwestlich und südöstlich befinden sich Einzel- und Reihenhausbebauung mit umgebenden, zumeist 
intensiv gepflegten Gärten.  
 Seltenheit  Häufig, kurze Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit 
Natürlichkeit / Hemerobie Überwiegend naturfern  
Struktur- und Artenvielfalt Gering bis mittel  
Artenschutzwert Funktion für häufige Kulturfolger (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kaninchen) 
Biotopverbund  Keine Funktion 
Vorbelastung Anthropogen intensive Nutzung 
SB5/
SG4 
Reiterhof / Reitplatz 
Nordöstlich des Plangebiets befindet sich ein Reiterhof mit Pensionstierhaltung und umgebenden Sand-
Reitplätzen. Die alte Hofstelle, deren Hauptgebäude aus dem Jahr 1702 stammt, ist von alten Gehölzen 
eingegrünt und bietet in Zusammenhang mit den umgebenden Grünländern einen hochwertigen 
Lebensraum für Fauna der bäuerlichen Kulturlandschaft. 
 Seltenheit  Alte Hofstelle mit mittlerer Seltenheit / keine Ersetzbarkeit 
Natürlichkeit / Hemerobie Mäßig beeinflusst 
Struktur- und Artenvielfalt mittel bis hoch 
Artenschutzwert Funktion für Kulturfolger (z.B. Schwalben, Eulen) 
Biotopverbund  Hohe Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für Schwalben, Eulen und 
Fledermäuse  
Vorbelastung Anthropogen intensive Nutzung 
VA0 Versiegelter Weg / Verkehrsfläche 
Am östlichen Rand des Plangebiets verläuft der Gremmendorfer Weg. Dieser wird nur im Bereich der 
Zufahrt in das Plangebiet integriert. Da der übrige Zufahrtsbereich des Gremmendorfer Wegs bereits als 
Verkehrsfläche gewidmet ist, erfolgt die Detailplanung im Rahmen der Ausbauplanung.  
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit / Hemerobie Naturfern 
Struktur- und Artenvielfalt Sehr gering 
Artenschutzwert Nachteilig / Barrierewirkung 
Biotopverbund  Keine Funktion 
Vorbelastung Erholungsnutzung, KFZ-Verkehr 
VB5 Unversiegelter Weg / Fußweg 
Am westlichen Plangebietsrand verläuft ein unversiegelter Fußweg, der eine Funktion für die Naherholung 
der Bevölkerung aufweist. 
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit / Hemerobie Naturfern 
Struktur- und Artenvielfalt Sehr gering 
Artenschutzwert Gering, ggf. für Vögel als Sandbad und für Hautflügler (z.B. Erdhummeln) von 
Bedeutung 
Biotopverbund  Keine Funktion 
Vorbelastung Erholungsnutzung, Pflege 
Tabelle 3: Bestandsanalyse Biotoptypen  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 16 von 30

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Verkehrsplanung
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Insgesamt weist der überwiegende Teil des Plangebiets  eine nachrangige ökologische Funktion 
auf. So ist die vorhandene Ackerfläche als Habitat für Tiere und Pflanzen aufgrund der 
intensiven Nutzung von geringer ökologischer Funktion.  
Eine hochwertige Funktionserfüllung hingegen übernimmt im Plangebiet der Loddenbach mit 
den angrenzenden krautigen und gehölzbestandenen Uferbereichen (Waldfläche), was auch 
mit den entsprechenden Schutzausweisungen dokumentiert ist. Der Gewässer -Biotopkomplex 
bietet in Zusammenhang mit den umgebenden Grünländern und Gehölzbeständen sowie dem 
Gehölzstreifen entlang des Gremmendorfer Wegs  eine bedeutende Habitatstruktur im 
regionalen Biotopverbund.  
Die umgebende Landschaft ist von Grünländern, strukturreichen Ausgleichsflächen sowie 
eingestreuten Hofstellen und unterschiedlichen Gehölzbeständen geprägt. So ist im Umfeld 
eine für das Münsterland ehemals typische, kleinstrukturierte Agrarlandschaft mit parkartigen 
Gehölzbeständen und einer insgesamt hohen ökologischen Funktion für Tiere und P flanzen 
gegeben.  
Artenschutzprüfung 
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW
1 ist im Rahmen der artenschutz rechtlichen 
Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet aktuell 
bekannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des 
Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen 
werden können –  bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher 
Konflikte erforderlich werden.  
Bestandsbeschreibung  
Das Plangebiet stellt sich im Wesentlichen als landwirtschaftliche Nutz - und Waldfläche 
(einschließlich des Erlen-Ufergehölzes) dar. Die Waldfläche grenzt an den Loddenbach an.  
Das Umfeld des Plangebiets ist durch verschiedene Gehölzstrukturen mit zum Teil alten Eichen 
im Osten und einem kleinen Wäldchen im Süden geprägt. Nördlich des Loddenbachs schließen 
sich weitere Ackerflächen mit eingestreuten Gehölzbeständen an. Entlang des Loddenbachs in 
Richtung Nordwesten liegt eine strukturreiche Brachfläche, die als Ausgleichsfl äche gesichert 
ist. Südlich des Plangebiets und auch im Westen finden sich bestehende Sied lungsbereiche mit 
entsprechenden Gärten.  
Fledermäuse  
Von einem Vorkommen planungsrechtlich relevanter Fledermäuse innerhalb des Plangebiets ist 
gemäß vorliegendem artenschutzrechtlichen Gutachten 2 auszugehen. So wurden im Plangebiet 
drei Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus) 
nachgewiesen. Artenschutzrechtliche Konflikte sind jedoch nicht zu erwarten, da im Umfeld des 
Plangebiets genügend Strukturen vorhanden sind, die beispielsweise eine Fällung von Bäu men 
kompensieren können. Die ökologischen  Funktionen der Lebensstätten bleiben im räuml ichen 
Zusammenhang erhalten.  
Zudem wird der nördliche Teil durch Ausgleichsmaßnahmen naturnah gestaltet, sodass 
potentiell vorhandene Jagdhabitate nicht verloren gehen. Durch die Anpflanzung einer 
1 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei 
der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.  
2 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zum Ausbau des Gremmendorfer Weges in Münster. Ökoplanung Münster, 
F. Wierzchowski. Münster, September 2014.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 17 von 30

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Verkehrsplanung
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zusätzlichen Baumreihe von Osten nach Westen wird eine neue Leitlinie angeboten, an der sich 
die Fledermäuse orientieren können.  
Vögel  
Das Plangebiet weist aufgrund seiner Biotopzusammensetzung und der angrenzenden 
Strukturen für einige planungsrelevante Vogelarten ein potenzielles Habitat auf.  
Durch eine artenschutzfachliche Kartierung im Zuge der Ertüchtigung des Gremmendorfer 
Wegs (siehe Fußnote Nr. 2) wurde u. a. eine Waldohreule in den randlichen Gehölzstrukturen 
außerhalb der Plangebiets festgestellt. Potenzielle Bruthabitate werden durch die vorliegende 
Planung nicht berührt, da keine Gehölze in Anspruch genommen werden. Eine Betroffenheit der 
Waldohreule kann aufgrund der Kleinflächigkeit des Plangebiets und der Nicht-Betroffenheit von 
Bruthabitaten ausgeschlossen werden.  
Darüber hinaus können gemäß vorliegendem Gutachten Vorkommen von Feldsperling, 
Gartenrotschwanz, Kuckuck und Nachtigall nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen 
werden. Es bestehen Vorkommen mehrerer europäischer Brutvogelarten wie Amsel, Buchfink 
und Rot kehlchen im Plangebiet. Um durch die Planung keine Verbotstatbestände gemäß 
BNatSchG vorzubereiten sind verschiedene Vermeidungsmaßnahmen (s. u.) erforderlich.  
Amphibien  
Mit einem Vorkommen von Amphibien und Reptilien ist laut Artenschutzgutachten im Plangebiet 
nicht zu rechnen. Mit der Planung werden keine Verbotstatbestände gemäß den Vorgaben des 
§ 44 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet.  
Auswirkungsprognose  
Von der Planung ist die benannte Ackerfläche im Bereich des künftigen Siedlungskörpers 
nachteilig und somit auf rund 2,1 ha der Gesamtfläche (ca. 4 ha) betroffen. Die Festsetzung der 
Ausgleichsfläche mit den genannten Maßnahmen im nördlichen Teil des Plangebiets  hingegen 
trägt zu einer Erhöhung der  Strukturvielfalt und damit Aufwe rtung der bisherigen Ackerfläche 
bei.  
Mit dem Vorhaben sind voraussichtlich folgende Auswirkungen verbunden:  
• Überbauung einer ackerbaulich genutzten Fläche auf rund 2,1 ha im Rahmen der 
Festsetzungen des Bebauungsplans.  
• Während der Bautätigkeiten sind Störungen der Fauna der umliegenden Biotopstrukturen 
zu erwarten.  
• Aufgrund der vorgesehenen Pflanz - und Ausgleichsmaßnahmen mit Pufferwirkung ist nicht 
von einer nachhaltigen Störung der Fauna in den angrenzenden Bereichen und der im 
Weiteren angrenzenden freien Landschaft auszugehen.  
• Da keine Lebensraumbeziehungen unterbunden werden, erfolgt keine Beeinträchti gung 
des Biotopverbunds.  
• Mit den geplanten Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche ist eine Aufwertung der 
Biotopstrukturen einschließlich des Fließgewässers verbunden.  
• Mit den neu entstehenden Gartenflächen und den festgesetzten Pflanzmaßnahmen wird 
für kulturfolgende Arten ein Lebensraum (z. B. Nahrungsraum und Brutstätten für 
Gartenvögel) geschaffen.  
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• Mit der Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen auf der 2,0 ha großen nördlichen Fläche 
und damit Strukturierung der Loddenbachaue wird eine Aufwertung des Gewässersystems 
erzielt und damit auch eine Aufwertung für verschiedene Tierarten (z. B. 
gewässergebundene Arten, Gebüschbrüter, Kleinsäuger).  
Mit der Planung ist zudem die Ertüchtigung des Gremmendorfer  Wegs erforderlich. Der 
vorhandene Bau mbestand inkl. einer geschützten Wallhecke nördlich des Gremmendorfer 
Wegs wurde bei der Planung berücksichtigt und bleibt erhalten. Im Rahmen der Ertüchtigung 
des Gremmendorfer Wegs müssen fünf Bäume gefällt werden, die jedoch durch entsprechende 
Neuanpflanzungen im Straßenverlauf des Gremmendorfer Wegs ausgeglichen werden können.  
Vermeidungsmaßnahmen 
Das geplante Vorhaben ist unter Anwendung der im Folgenden benannten den Gehölzschnitt 
betreffenden Bauzeitenregelung aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. 
Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht.  
• Maßnahmen des Gehölzschnitts bzw. der Baumfällung dürfen nur zwischen dem 01.10. 
und dem 28./29.02. durchgeführt werden. Sind weitere als die zum Zei tpunkt der 
gutachterlichen Betrachtung bekannten Bäume zur Fällung vorgesehen, si nd diese im 
Vorfeld der Fällung auf als Fledermausquartiere geeignete Höhlen und Spalten hin zu 
untersuchen.  
• Die gesetzlichen Vorschriften nach § 39 Abs. 5 Nr.  2 BNatSchG, die den allgemeinen 
Gehölzschnitt im Zeitraum vom 01.03 bis zum 30.09. eines Jahres  verbieten, sind in jedem 
Fall, auch in Hinsicht auf potenzielle Vorkommen „Europäischer Vogelarten“, einzuhal ten. 
Dies gilt auch für eventuell notwendige Maßnahmen der Baufeldräumung.  
Ausnahme von der Bauzeitenregelung  
• Wird im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung der Nachweis erbracht, dass an den 
betroffenen Gehölzen alle Brutvögel ihre Brut beendet haben, bzw. noch nicht mit einer 
Brut begonnen haben, ist der Gehölzschnitt bzw. die Baumfällung gegebenenfalls auch 
zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres möglich.  
Vorbehaltlich der abschließenden Auswirkungen hinsichtlich der Ausbauplanung zur 
Erschließung über den Gremmendorfer Weg sind unter Berücksichtigung  
• der anthropogen vorgeprägten Biotopstrukturen,  
• der festgesetzten Grünmaßnahmen im geplanten Wohngebiet,  
• der eingehaltenen Abstände zum nördlichen Loddenbach bzw. zum südlichen Wald  
• und insbesondere aufgrund der geplanten nördlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie der 
vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen  
keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten.  
8.4.4 Boden  
Großflächig unterliegen dem Stadtteil Gremmendorf Eis - und Schmelzwasserablagerungen der 
Saale-Kaltzeit, ergänzt von holozänen Bach- und Flussablagerungen entlang des Loddenbachs. 
Auf diesen Ablagerungen entwickelten sich im Plangebiet die folgenden Bodentypen: 
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Abb. 2: Böden im Untersuchungsraum (ohne Maßstab), verändert nach Umweltkataster Münster 
 
1 Typischer Gley  
Lage /  
Seltenheit 
Am nördlichen Plangebietsrand erstreckt sich entlang des Loddenbachs ein 
grundwasserbeeinflusster Gley. Dieser Boden findet sich klein bis großflächig in 
Bachtälern, Talanfängen, auf der Niederterrasse sowie in Senken und ehemaligen 
Altarmen der Ems. Stellenweise sind auch Torfeinlagerungen verzeichnet.  
Speicher- und  
Reglerfunktion 
Das Substrat weist mit schluffigen Sanden gem. Bodenkarte eine mittlere 
Filtereigenschaft auf. 
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30-50 Bodenwertpunkte beziffert, jedoch ist 
der Ertrag aufgrund des hohen Grundwasserstands als unsicher einzustufen 
Schutzwürdigkeit Laut Geoserver der Stadt Münster besteht keine über den allgemeinen Schutz des 
Bodens hinausgehende Schutzwürdigkeit 
Vorbelastungen / 
Entwicklungspotenzial 
Der Boden ist lediglich in den Randbereichen durch die Wirkungen der ackerbaulichen 
Nutzungen beeinflusst, kann aber ansonsten eine überwiegend naturnahe Entwicklung 
übernehmen. 
2 Pseudogley-Braunerde und Braunerde 
Lage /  
Seltenheit 
Dominierend kommen im Untersuchungsraum und insbesondere im Plangebiet 
Pseudogley-Braunerden vor, die aus schluffigen Feinsandböden bestehen und aus 
Sandlöss und z.T. Geschiebelehmen des Diluviums entstanden sind. Diese kommen 
klein- bis großflächig auf flachen Rücken und dränenden Bachtälern im Plangebiet vor.  
Speicher- und  
Reglerfunktion 
Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere 
chemisch-physikalische Filterfunktion auf. Die Fähigkeit, Stoffe zu speichern 
(Sorptionsfähigkeit), ist von mittlerer Funktionserfüllung.  
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
Mit (40-)60 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit  
Schutzwürdigkeit Aufgrund der regional hohen Bodenfruchtbarkeit wird der Boden im nördlichen Bereich 
Gremmendorfs großflächig als „schutzwürdiger Boden“ eingestuft. 
Vorbelastungen / 
Entwicklungspotenzial 
Vorbelastungen des Bodens bestehen durch die ackerbauliche Nutzung. So ist die 
obere Bodenschicht durch mechanische und stoffliche Wirkungen (Bewirtschaftung, 
ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) durch die Bewirtschaftung 
verändert. Bei Aufgabe der intensiven Nutzung bestünde jedoch ein hohes 
Entwicklungspotenzial. 
3 Gley-Pseudogley 
Seltenheit Am östlichen Rand ragt ein grund- und stauwasserbeeinflusster Boden in den 
Plangebietsrand hinein. Diese grund- und stauwasserbeeinflussten Böden kommen auf 
Sandlöss über Geschiebelehmen aus dem Pleistozän großflächig in ebenen Lagen und 
Niederungen vor. 
Speicher- und  
Reglerfunktion 
Laut Bodenkarte besteht eine mittlere Sorptionsfähigkeit  
Natürliche  Die Ertragsfähigkeit der sandig-schluffigen Böden liegt bei 30-45 Bodenwertpunkten. 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 20 von 30

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Ertragsfähigkeit Gem. Bodenkarte ist ein geringe Ertrag zu erwarten 
Schutzwürdigkeit Laut Geoserver der Stadt Münster besteht keine über den allgemeinen Schutz des 
Bodens hinausgehende Schutzwürdigkeit. 
Vorbelastungen /  
Entwicklungspotenzial 
Vorbelastungen des Bodens bestehen durch die ackerbauliche Nutzung. So ist die 
obere Bodenschicht durch mechanische und stoffliche Wirkungen (Bewirtschaftung, 
ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) durch die Bewirtschaftung 
verändert.  
Bei potenzieller Aufgabe der intensiven Nutzung besteht jedoch ein hohes 
Entwicklungspotenzial. 
Tabelle 4: Bodentypen im Untersuchungsraum  
Auswirkungsprognose  
Mit der Planung w ird auf einer Fläche von ca. 2,1 ha eine Überbauung eines bislang 
unversiegelten und nur durch mechanische / stoffliche Wirkungen aus landwirtschaftlicher 
Nutzung beeinflussten Bodens mit insgesamt mittlerer bis hoher Wertigkeit und teilweise 
festgestellter Schutzwürdigkeit z ulässig. Zudem werden diese 2,1 ha Fläche künftig der 
Nahrungsmittelproduktion entzogen. 
Im Rahmen der Planungsumsetzung kann es somit in diesem Bereich zu Bodenabtrag, 
Neuauffüllung und Anschnitt des Bode nprofils kommen, so dass die der zeitigen 
Bodenverhältnisse vollständig nachteilig und dauerhaft verändert werden und der Bereich 
dauerhaft der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird.  
Im Bereich der Ausgleichsfläche erfolgt eine Nutzungsextensivierung mit naturverträglicherer 
Bodennutzung und damit Aufwertung der derzeitigen Bodenverhältnisse. Als Ausgleichsfläche 
werden diese Nutzung und damit auch die ungestörte Bodenentwicklung langfristig gesichert.  
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Norden des Plangebiets , 
zu denen Extensivierungs - und Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen einer naturverträglichen 
Bodennutzung zählen, können die durch den Eingriff verursachten Beeinträchtigungen der 
Bodenfunktionen im Norden des Plangebiets  ausgeglichen werden. Da Boden ein ni cht 
vermehrbares Gut ist, ist zu berücksichtigen, dass mit der Planung eine Fläche für die 
Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen wird.  
8.4.5 Wasser  
Grundwasser  
Laut Umweltkataster der Stadt Münster unterliegen dem Untersuchungsgebiet großräumig 
Flächen der Grundwassereinheit „Profiltyp 4“ und somit Bereiche mit oberflächennahem 
Geschiebemergel/ -lehm und bereichsweise großflächiger Überlagerung durch Sande zwischen 
Gremmendorf und Wolbeck.  
Der Grundwasserspiegel liegt laut Bodengutachten im Plangebiet zwischen 51,08 m ü.  NHN 
und 51,51 m ü. NHN und damit knapp unter der Geländeoberkante. Das Grundwasser verläuft 
ferner mit schwachem Abstrom in Richtung des nördlich verlaufenden Loddenbachs. 
Wasserschwankungen liegen entsprechend der Kenntnis aus den angrenzenden Baugebieten 
bei 1 m. Die Grundwasserneubildung beträgt bei unversiegelten Freiräumen 200 -300 mm/a. 
Lediglich im Bereich des Loddenbachs  ist die Grundwasserneubildung reduziert, da das 
Wasser im Vorfluter abgeleitet wird und nicht vollständig in den Grundwasserleiter sickert.  
Das Plangebiet liegt im 4,8 km² großen Einzugsgebiet der Werse. Dem Plangebiet sowie dem 
weitläufigen Umfeld unterliegt kein Wasserschutzgebiet. Festgesetzte 
Überschwemmungsgebiete liegen im Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene 
Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang der Werse nordöstlich von Gremmendorf.  
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Die Fähigkeit der Grundwasserdeckschichten, die Grundwasserlagerstätten vor dem Eindringen 
unerwünschter Stoffe zu schützen (Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit), hängt von der 
Wasserdurchlässigkeit des Bodens und der Höhe des anstehenden Grundwassers 
(Grundwasserflurabstands) ab. So besteht infolge der dominierend sandigen Deckschichten 
und des bei 51,08 m ü. NHN relativ hoch anstehenden Grundwassers piegels laut Geoserver für 
den gesamten nördlichen Siedlungsbereich Gremmendorfs eine sehr hohe 
Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit.  
Der (ehemalige) Auenbereich des Loddenbachs übernimmt gemäß Umweltkataster der Stadt 
Münster eine besondere Funktion im Lands chaftswasserhaushalt. So befinden sich im Umfeld 
des Gewässers einzelne hydrophile Biotopstrukturen wie z. B. die Ufergehölze im Plangebiet, 
die von hohen Grundwasserständen abhängen.  
Oberflächengewässer  
Der im Norden das Plangebiet tangierende Loddenbac h entsprang ursprünglich am Rande des 
südlich verlaufenden Münsterländer Kiessandzugs im Bereich der heutigen Schuckertstraße. 
Anfang der 70er Jahre wurde der Loddenbach in seinem Oberlauf vollständig verrohrt, unter 
dem Dortmund-Ems -Kanal gedükert und bis  an die Regenkläranlage „Loddenbachsee“ (vgl. 
Abb. 3 am westlichen Rand der Strukturgütekartierung) geführt.  
Nach einer Lauflänge von ca. 2,2 km mündet der als Hauptgewässer mit der 
Fließgewässernummer 3291000,2 geführte Loddenbach östlich von Gremmendorf in die Werse.  
Die Strukturgüte des Loddenbachs weist im Untersuchungsgebiet eine bedingt naturnahe 
(Stufe 2) bis merklich geschädigte (Stufe 5) Qualität auf. In Richtung Plangebiet wird die 
Qualität der Strukturen besser eingestuft als in Richtung nördliche freie Landschaft.  
 
Abb. 3: Gewässerstrukturgüte gemäß Umweltkataster Stadt Münster Juni 2014  
Auswirkungsprognose  
Im Plangebiet ist die Rückhaltung und gedrosselte Einleitung des im Bereich der Bauflächen 
und Verkehrsflächen a nfallenden nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers in den 
Loddenbach vorgesehen.  
Insgesamt steht somit ein Großteil des anfallenden Niederschlagswassers wie bisher der 
Grundwasserneubildung und dem Einzugsgebiet der Werse zur Verfügung, sodass  hier keine 
erheblichen Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächenwasser erfolgen.  
Mit der Nutzungsextensivierung im nördlichen Teilbereich wird zudem ein breiter Puffer entlang 
des Loddenbachs geschaffen. Mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung werden somit 
für diesen Bereich auch stoffliche Einträge aus der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung in 
das Gewässer entfallen.  
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Mit der Planung wird den Gegebenheiten vor Ort und der geplanten Nutzung über das 
gesetzliche Maß hinaus Rechnung getragen und neben einer ergänzenden Rückhaltefläche zur 
Entlastung der Kanalisation der angrenzenden Wohngebiete eine Aufwertung des Gewässers 
und des Gewässerumfeldes erzielt. Somit erfolgt durch die Planung keine Beeinträchtigung des 
Schutzguts Wasser.  
8.4.6 Klima / Luft  
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die 
mikroklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. 
• Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhängigkeit 
zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch.  
• Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen sind Kaltluftentstehungsgebiete mit 
mittlerer Bedeutung. Die Ackerflächen weisen im Vergleich zu ganzjährig mit Vegetation 
bedeckten Flächen eine geringe bis mittlere Kaltluftfunktion auf.  
Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus den klimatisch wirksamen Strukturen der agrarisch 
genutzten Freifläche gebildet, die eine positive Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet 
übernimmt (gering bis mittel). Die in den Randbereichen nahe des Plangebiets  vorhandenen 
Gehölze, das Erlen-Ufergehölz (Wald) am Loddenbach, der vorhandene Gehölzstreifen östlich 
außerhalb am Gremmendorfer Weg sowie das Wäldchen südlich des  Plangebiets übernehmen 
darüber hinaus eine mittlere bis hohe Funktion für die Erzeugung von Frischluft.  
Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen 
eine veränderte klimatische Situation auf (erhöhte Temperaturen, hohe Tag- und 
Nachttemperaturunterschiede, höhere Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen).  
Aufgrund der Lage nordöstlich der Ortslage besteht vorwiegend eine indirekte Funktion im 
Rahmen des thermischen Luftaustausches . Für einzelne Grundstücke überni mmt die Fläche in 
Hauptwindrichtung gelegen auch eine direkte Funktion im lufthygienischen Ausgleich.  
Im Hinblick auf die Windrichtung aus  Südwest kann in Abhängigkeit von der Lage eine direkte 
(in Windrichtung) oder indirekte (gegen Windrichtung / thermischer Luftaustausch) Funktion für 
den lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche bestehen. Im Umweltkataster 
der Stadt Münster sind der westliche angrenzende Siedlungsraum sowie das Plangebiet mit 
Funktion als  klimaökologischer Ausgleichs raum dargestellt. Belüftungskorridore, 
Kaltluftentstehungsgebiet oder sonstige Kaltluftleitbahnen bestehen nicht.  
Auswirkungsprognose  
Mit der Planung erfolgt eine Ausdehnung der lufthygienischen Situation der angrenzenden 
Wohngebiete auf einer Fläche von 2,1  ha und somit Inanspruchnahme eines klimaökologischen 
Ausgleichsraumes. So ist künftig,  je nach Wetterlage u. U. in dem Wohngebiet von  erhöhten 
Temperaturen, höheren  Tag- und Nachttemperaturunterschieden , höheren Anteilen  an 
Aerosolen / Luftschadstoffen auszugehen.  
Mit der Entwicklung der Ausgleichsfläche erfolgt hingegen eine lufthygienische Aufwertung des 
Raums, da für diesen Bereich künftig eine ganzjährige Bedeckung mit Vegetation gegeben sein 
wird und zudem Gehölze als Frischluftlieferanten eingeplant werden.  
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Ortslage ist jedoch aufgrund der Lage in der überwiegend 
windabgewandten Seite, der geringen Flächengröße und der großräumig klimatisch positiven 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 23 von 30

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Wirkungen im Rahmen thermischer Luftaustauschprozesse aus der angrenzenden freien 
Landschaft nicht zu erwarten.  
Mit der vorgesehenen Anordnung der Gebäude mit überwiegender Südausrichtung besteht 
zudem die Möglichkeit zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus 
Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen). Somit wir d insbesondere der Zielsetzung des 
Baugesetzbuchs hinsichtlich einer Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes gefolgt.  
Unter Berücksichtigung der Lage, der geringen Flächengröße sowie der Nutzung als 
Wohngebiet sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der lufthygienischen Verhältnisse 
angrenzender oder geplanter Wohnnutzungen zu erwarten.  
8.4.7 Landschaft  
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die 
Landschaft gestellt:  
• Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt wider, 
d. h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen.  
• Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d. h der Ausstattung der 
Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen.  
• Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft befriedigt, d.  h. das 
Vorhandensein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des 
Menschen über Generationen.  
Das Plangebiet befindet sich im Übergangsbereich zwischen Siedlungskörper im Südwesten / 
Südosten und freier Landschaft im Norden.  
Mit dem kleinteiligen Mosaik aus Acker - und Grünlandflächen, Wald und Wasser sowie 
brachliegenden Ausgleichsflächen und eingestreuten Hofstellen umfasst der 
Untersuchungsraum aber auch ein umfangreiches Spektrum an verschiedenen Strukturen und 
bietet so auch auf grund der zahlreichen Wege einen sehr attraktiven Erholungsraum  für die 
Gremmendorfer Bevölkerung.  
Durch die Entwicklung des Siedlungskörpers östlich des Plangebiets  (Böddingheideweg / 
Gremmendorfer Weg 1974 und Gremmendorf –  Gremmendorfer Weg / Loddenbach 1995) hat 
sich der Landschaftsraum in den letzten Jahrzehnten zw ar deutlich verändert. Mit der 
beschriebenen Kleinteiligkeit und der Gliederung der Landschaft stellt der Landschaftsraum 
aber auch heute noch einen für das Münsterland typischen Ausschnitt aus der 
„Münsterländischen Par klandschaft“ dar, der heute infolge der intensiver werdenden 
Landschaftsnutzung immer seltener wird.  
Somit ist das von einer monostrukturierten Ackerfläche gebildete Plangebiet eingebettet in 
einen hochwertigen Landschaftsausschnitt.  
Auswirkungsprognose  
Das geplante Wohngebiet wird von zw ei Seiten durch vorhandene Siedlungsbereiche 
eingebunden, sodass eine Ergänzung der vorhandenen Siedlungskante nur in nördliche und 
östliche Richtung erfolgt.  
Zudem wird lediglich der südliche Teil der monostrukturierten Ackerfläche für das Wohngebiet 
überplant und der nördliche Plangebietsbereich auf 2,0 ha Fläche als hochwertige und 
strukturreiche Ausgleichsfläche ausgestaltet.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 24 von 30

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
Aufgrund der bestehenden Waldfläche am Loddenbach und der geplanten Maßnahmen auf der 
Ausgleichsfläche werden auch keine weit r eichenden Wirkungen auf das Landschaftsbild 
vorbereitet.  
Somit werden insgesamt unter  Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs - und 
Grünstrukturen, der geringen Flächenausdehnung der geplanten Siedlung und der  
einrahmenden Aus gleichsmaßnahmen mit der Pl anung keine erheblichen Beeinträchtigungen 
auf das Landschaftsbild vorbereitet.  
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen im Plangebiet keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter 
vor. Jedoch kann das Auftreten von Bodendenkmälern nicht ausgeschlossen werden. Daher 
wird im Bebauungsplan der Hinweis aufgenommen, dass im Falle von kulturhistorisch wichtigen 
Bodenfunden die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zu beachten sind.  
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funk tion unter einander in Wechselwirkung. 
Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung. Hieraus resultieren Auswirkungen 
auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und 
Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ 
Zusammenhänge hinausgehen, bestehen nicht.  
Der (ehemalige) Auenbereich des Loddenbachs übernimmt gemäß Umweltkataster der Stadt 
Münster eine besondere Funk tion im Landschaftswasserhaushalt. Im direkten Uferbereich 
finden sich ver einzelt hydrophile Biotopstrukturen, die von höheren (Grund-) W asserständen 
abhängen. Dies sind insbesondere die Weic hholzarten (z  .B. Schwarzerle) in den 
Böschungsbereichen des Loddenbachs. Im Rahmen der festgelegten  Ausgleichsmaßnahmen 
wird diesem Umstand Rechnung getragen.  
8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Mit der Planung sind keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. 
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffsregelung erfasst 
und bil anziert worden. Mit den genannten Maßnahmen auf der nördlich angrenzenden 
Ausgleichsfläche werden die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die durch die 
Inanspruchnahme und Neuversiegelung der Fläche für Boden, Natur und Landschaft entstehen, 
plangebietsintern vollständig kompensiert.  
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche weiterhin im Wesentlichen der 
landwirtschaftlich intensiven Nutzung unterliegen. Ein nennenswertes Entwicklungspotenzial 
der Biotoptypen und damit Veränderung der bestehenden, beschriebenen Schutzgutqualitäten 
ist da her nicht gegeben. Auch die positiven Entwicklungen auf der Ausgleichsfläche und die 
Aufwertungsmaßnahmen des Loddenbachs würden unterbleiben.  
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung wurde festgestellt, dass für Münster 
langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen ist. Um 
Wohnungsengpässe und knappheitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, ist 
gemäß Baulandprogramm eine kontinuierlich hohe jährliche Wohnungsneubauleistung in 
Münster erforderlich.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 25 von 30

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564  
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
Als Grundlage für die städtebaulic hen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 
2014-2020“ aufgestellt. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte 
Wohnbauentwicklung angestrebt werden sollte. Neben planungsrechtlichen Voraussetzungen 
ist auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden.  
Das vorliegende Plangebiet ist in der Anlage 1 zum Baulandprogramm 2020 unter der 
Kategorie „Baureife bis 2016“ aufgeführt. Mit der Siedlungsentwicklung auf dem südlichen Teil 
des Plangebiets  wird ausschl ießlich eine intensiv genutzte Ackerfläche beansprucht und 
höherwertige Strukturen im nördli chen Teil des Plangebiets  werden erhalten bzw. im Rahmen 
der Au sgleichsplanung positiv weiterentwick elt. So bestehen auch innerhalb des Plangebiets  
keine Planungsal ternativen, mit denen die städtebaulichen Ziele mit geringeren 
Umweltauswirkungen umgesetzt werden könnten.  
Alternativenprüfung zur Erschließung über den Gremmendorfer Weg  
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans wurden neben der Erschließung über den 
Gremmendorfer Weg verschiedene Erschließungsvarianten untersucht. Die Prüfung und 
Beurteilung dieser Varianten sind dem Erläuterungsbericht zum verkehrstechnischen Entwurf zu 
entnehmen.  
8.7 Überwachung (Monitoring)  
Gemäß § 4 c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden er heblichen 
Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 Abs. 3 
BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.  
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen die Überprüfung 
der Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und der Grünfestsetzungen im 
Wohngebiet.  
8.8 Zusammenfassung  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 564 „Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer 
Weg“ soll im  Plangebiet die Entwi cklung eine s Wohngebiets  mit rund 40 Wohngrundstücken 
und einer überbaubaren Fläche von 60 % (Grundflächenzahl 0,4 zzgl. 50 % Überschreitung für 
Nebenanlagen) planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über 
den Ausbau des Gremmendorfer Wegs.  
Das im Osten vorgesehene Rückhaltebecken ist für das auf den Wohnbauflächen und den 
Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser und zur Entlastung der Kanalisation der 
südlich angrenzenden Wohngebiete vorgesehen. Wegen des Grundwasserspi egels ist das 
Rückhaltebecken als leerlaufendes Erdbecken mit abzudichtender Beckensohle konzipiert.  
Das von westlich und östlich vorhandenen Siedlungsbereichen eingebettete Wohngebiet 
umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha – die nördlich verbleibenden ca. 2,0  ha werden als 
Pufferbereich zum Loddenbach als Ausgleichsfläche entwickelt. Vorgesehen sind Maßnahmen 
zur Au fwertung der Gewässerstrukturgüte, Extensivierung der agrarischen Nutzung, 
Anpflanzung von Gehölzen und eine natürliche Entwicklung von Auwald im Sinne einer 
Sukzession.  
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden im Untersuchungsraum zusammenfassend folgende 
Ergebnisse festgestellt:  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 26 von 30

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Verkehrsplanung
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Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
Mensch  
Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen Siedlungsbereich und freier 
Landschaft und übernimmt eine hohe Funktion für die wohngebietsnahe Erholungsnutzung. 
Die Wegeverbindungen werden erhalten und im Bereich der nördlichen Ausgleichsfläche 
erfolgt zudem eine strukturelle Aufwertung. Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung 
auf 2,1 ha Fläche passen sich der Nu tzung im Bereich der angren zenden 
rechtsverbindlichen Bebauungspläne an, sodass der Immissionsschutz gewahrt wird. 
Insgesamt werden somit durch die Planung keine erhe blichen Beeinträchtigungen für den 
Menschen und sein Wohnumfeld vorbereitet.  
Biotopstrukturen  
Das Plangebiet wird von einer Ackerfläche dominiert und nur im Norden befinden sich mit 
dem Loddenbach und der umgebenden Ufervegetation (Wald) hochwertige 
Biotopstrukturen. Diese hochwertigen Strukturen sind innerhalb einer festgesetzten 
Ausgleichsfläche geschützt und werden durch ergänzende Extensivierungs - und 
Anpflanzungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet. Zum Plangebiet werden unter 
Berücksichtigung der anthropogen genutzten Ackerflächen, der festgesetzten 
Grünmaßnahmen im geplanten Wohngebiet, der eingehaltenen Abstände zum nördlichen 
Loddenbach bzw. zum südlichen Wald und insbesondere aufgrund der beschriebenen 
nördlichen Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf 
Biotopstrukturen durch die Planung vorbereitet.  
Boden  
Mit der Pl anung wird der schutzwürdige Boden von 2,1 ha dauerhaft der naturnahen 
Bodenentwicklung entzogen. Unter Berücksichtigung der erforderlichen 
Ausgleichsmaßnahmen im Norden des Plangebiets , zu denen Extensivierungs - und 
Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen einer naturverträglichen Bodennutzung zählen, 
können die durch den Eingriff verursachten Beeinträchtigungen der überwiegend 
schutzwürdigen Bodenfunktionen im Norden des Plange biets ausgeglichen werden. Da 
Boden ein nicht vermehrbares Gut ist, kann nicht vermieden werden, dass zur Erfüllung der 
städtebaulichen Ziele, eine Fläche für die Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen 
wird.  
Wasser  
Mit der Planung werden auf 2,1 ha der Fläche Versiegelungen erfolgen. Für  die Ableitung 
des anfallenden nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers wird ein 
Rückhaltebecken in das Plangebiet integriert. Anfallendes Wasser kann dann gedrosselt 
abgeleitet werden. Mit den Ausgleichsmaßnahmen erfolgt zudem eine Aufwertung des 
südlichen Gewässer umfelds, sodass insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen 
vorbereitet werden.  
Klima / Luft  
Die im Rahmen der Siedlungsentwicklung überplante Ackerfläche übernimmt derzeit im 
lufthygienischen Ausgleich eine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet und übernimmt so 
insbesondere aufgrund des thermischen Luftaustausches eine Funktion im 
lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche (klimaökologischer 
Ausgleichsraum). Aufgrund der geplanten kleinflächigen Erweiterung der bestehenden 
Siedlungsstrukturen, der gleichartigen A rt der Nutzung und der Aufwertung der nördlichen 
Fläche mit klimatisch wirksamen Strukturen (ganzjährige Vegetationsbedeckung, 
Gehölzanpflanzung) ist nicht von einer erheblichen Auswirkung auf das Schutzgut bzw. die 
angrenzenden Siedlungsbereiche auszugehen.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 27 von 30

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Verkehrsplanung
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Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
Landschaft  
Der Landschaftsraum ist mit seinen vielfältigen Strukturen ein hochwertiger Ausschnitt aus 
der Münsterländer Parklandschaft. Da mit der Planung die Landschaftselemente 
(Grünländer, Gewässer, Gehölze) erhalten bleiben und mit der Aus gleichsmaßnahme eine 
strukturelle Aufwertung erfahren, werden mit der Planung keine erheblichen 
Beeinträchtigungen des Landschaftraumes vorbereitet.  
Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Sonstige Kultur - oder Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt, sodass auch keine 
erheblich nachteiligen Wirkungen vorbereitet werden.  
Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Außer den bereits beschriebenen Umweltauswirkungen bestehen mit den uferbeglei tenden 
Saum- und Gehölzstrukturen Biotope, die in direkter Abhängigkeit vom Gewässer  und den 
dort herrschenden hohen Grundwasserständen liegen. Durch die zentrale 
Niederschlagswasserbeseitigung wird der Großteil des anfallenden Niederschlagswassers 
weiterhin in den Loddenbach geleitet, sodass nicht von einer erheblichen Veränderung der 
Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse für diesen Bereich auszugehen ist.  
Im Rahmen der Artenschutzprüfung bzw. des erstellten artenschutzrechtlichen Gutachtens 
(Büro Ökoplanung Münster) wurde festgestellt, dass artenschutzrechtliche Konflikte gegenüber 
planungsrelevanten Arten nur unter Berücksichtigung der im folgenden genannten 
Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können.  
• Maßnahmen des Gehölzschnitts bzw. der Baumfällung dürfen nur zwischen dem 01.10. 
und dem 28./29.02. durchgeführt werden. Sind wei tere als die zum Zei tpunkt der 
gutachterlichen Betrachtung bekannten Bäume zur Fällung vorgesehen, sind diese im 
Vorfeld der Fällung auf als Fledermausquar tiere geeignete Höhlen und Spal ten hin zu 
untersuchen.  
• Die gesetzlichen Vorschriften nach § 39 Abs. 5 Nr.  2 BNatSchG, die den allgemeinen 
Gehölzschnitt im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. eines Jahres verbieten, sind in jedem 
Fall, auch in Hinsicht auf potenzielle Vorkommen „Europäischer Vogelarten“, einzuhal ten. 
Dies gilt auch für eventuell notwendige Maßnahmen der Baufeldräumung.  
• Ausnahme von der Bauzeitenregelung: Wird im Rahmen einer ökologischen Baubeglei tung 
der Nachweis erbracht, dass an den betroffenen Gehölzen alle Brutvögel ihre Brut beendet 
haben, bzw. noch nicht mit einer Brut begonnen haben, ist der Gehölzschnitt bzw. die 
Baumfällung gegebenenfalls auch zwischen dem 01.03. – 30.09. eines Jahres möglich.  
Unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen und der ergänzenden 
Ausgleichsmaßnahmen werden mit der Planung keine Verbotstatbestände gemäß den 
Vorgaben des § 44 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet.  
Die Stadt Münster hat im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten Jahre 
einen hohen Bedarf an Wohnbauflächen festgestellt. Als Grundlage für die zukünftigen 
städtebaulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 2014-2020“ aufgestellt 
und so im Rahmen einer gesamtstädtischen Alternativenprüfung mögliche Standorte ermittelt.  
Das vorliegende Plangebiet ist in diesem Programm unter Berücksichtigung der angestrebten 
Zielzahlen als Entwicklungsfläche mit einem kurzfristigen Entwicklungszeitraum aufgenommen 
worden.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 28 von 30

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Verkehrsplanung
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Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
9. Gesamtabwägung  
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564 soll die Entwicklung 
eines Wohngebiets mit rund 40 Grundstücken nördlich des Gremmendorfer Wegs  im Stadtteil 
Gremmendorf planungsrechtlich ermöglicht werden. Diese Abrundung der städtebaulichen 
Situation ist vorrangig mit den Belangen des Landschaftsschutzes abzuwägen.  
In die Abwägung ebenfalls einzustellen sind auch die Belange der benachbarten Anlieger.  
Für den Bereich des Wohngebiets  wird die Rücknahme des Geltungsbereichs  des 
Landschaftsplans „Werse“ erforderlich. Da mit der geplanten Wohnbebauung eine 
abschließende A rrondierung an diesem Ortsrandbereich von Gremmendorf erfolgt, 
weitergehende Entwic klungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden und mit der benachbarten 
Grünfläche eine räum lich und funktional geeignete Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zur 
Verfügung steht, ist die Rücknahme in der Abwägung mit dem Belang der Bereitstellung von 
Baugrundstücken vertretbar. Die B elange des Landschaftsschutzes, insbesondere des 
Landschaftsbilds, werden in der Planung i nsofern berücksichtigt, indem Art und Maß der 
baulichen Nutzung sich in die vorhandene Struk tur einfügen und mit der Neubebauung 
einhergehende Veränderungen des Landschaftsbildes durch die in nördliche Richtung 
festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.  
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich  
Mit der städtebaulichen Planung im südlichen Teil des Plangebi ets wird ein Eingriff in Natur und 
Landschaft vorbereitet (vgl. §§ 14 BNatSchG ff. ). Dieser ist gem äß § 15 BNatSchG vom 
Eingriffsverursacher auszugleichen.  
Entsprechend sind im nördlichen Bereich Richtung Loddenbach Ausgleichsmaßnahmen auf 
einer Fläche von 2,0 ha vorgesehen. Hier ist  die Aufwertung des südlichen Ufers des 
Loddenbachs, die Entwicklung von Extensivgrünland, die Pflanzung von Gehölzen und eine 
natürliche Entwicklung von Auwald im Sinne einer Sukzession auf der derzeit 
monostrukturierten Acker fläche vorgesehen. Der Ausgleich kann innerhalb des Plangebiets  
nachgewiesen werden. 
9.2 Ertüchtigung Gremmendorfer Weg  
In Abwägung mit den bestehenden  verkehrsfunktionalen Erfordernissen ist der verbleibende 
Eingriff in de n vorhandenen Baumbestand (5 Bäume) infolge der Ertüchtigung des 
Gremmendorfer Wegs  vertretbar. Denkbare Alternativ en wurden geprüft und führen zu keiner 
anderen Vorzugsvariante.  
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Der Bebauungsplan Nr. 564 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere 
Regelungen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen 
u. ä.) werden im Rahmen des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 29 von 30

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Verkehrsplanung
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Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
  
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf des vorhabenbez ogenen Bebauungsplans Nr. 564: 
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg.  
Münster,  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anhang:  
Bestandsplan – Biotoptypen, Dezember 2014 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 30 von 30

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34
Sonstiges
Grenze des Plangebiets
Nr. vgl. Eingriffsbilanz
Ausgleichsfläche (Brache)
_1
Eintrag in Dauergrünland
Erhaltungskulisse_d
LandschaftsschutzgebietL
A
Bestandsplan
Stadt Münster
Maßstab 
Blattgröße
Bearbeiter
Datum 03.12.2014
AK / Stro
DIN A3
0 15 m6030 45
VBP Nr. 564 
„Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg“
NORDEN
1 . 1.500
Biotop- und Nutzungstypen
Gehölzbestand
Gartenfläche
Teilversiegelte Fläche
Versiegelte Fläche
Einzelgehölze
Acker
Grünland intensiv
Wald / Schlagflur
Straße
Gewässer / Wasserfläche
Gebäude
Daruper  Straße
GmbH 
15 D-48653   Coesfeld
Telefon +49 (0)2541 9408-0 Fax   6088
W oltersPartner
Architekten & Stadtplaner
info@wolterspartner.de
AB3 Eichenmischwald mit
Laubgehölzen
AT0 Wald / Schlagflur
BB0 Gebüsch, Strauchgruppe
BE2 Erlen-Ufergehölz
BF1 Baumreihe
BF2 Baumgruppe
EB0 Fettweide
FM5 Tieflandbach
HA0 Acker
HC0 Straßenrand
HF1 Ziergarten
KB1 Ruderalsaum
SB2 Einzel- und Reihenhausbebauung
SB5 Hofstelle
SG4 Reitplatz, Reithalle
VA0 Straßen / Wege
VB5 Rad-, Fußweg
Ei Eiche
Bi Birke
Biotoptypenkürzel

V-0976-2014-Anlage-4-VBP-564-Planverkleinerung

204 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 4  
zur Vorlage Nr. V/0976/2014  
  
,  
Bebauungsplan Nr  564: Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg  
Planverkleinerung – unmaßstäblich

V-0976-2014-Anlage-1-Bürgeranhoerung-Niederschrift

25759 Zeichen

Seite 1 von 10 
Niederschrift zur Bürgeranhörung gem. § 3 (1) BauGB 
Thema a) 51. Änderung des Flächennutzungsplans,  
Gremmendorf – Gremmendorfer Weg/ Loddenbach 
b) Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564,
Gremmendorf – nordwestlich Gremmendorfer Weg 
Ort | Datum | 
Zeit 
Münster-Gremmendorf, Pfarrheim St. Ida, Anton-Knubel-Weg 45, 
23.06, 18:30 - 21:30 Uhr 
Anwesende Herr Dr. Klenner (Bezirksbürgermeister Münster-Südost) 
Herr Winter, Frau Schulte (Planungsamt, Stadt Münster) 
Herr Landheer (Landheer Architekten) 
Herr Timm (nts Ingenieurgesellschaft) 
Herr Lang, Frau Kriegs, Frau Brummund (Wolters Partner) 
ca. 200 Bürgerinnen und Bürger 
Am Montag, den 23. Juni 2014 hat die Stadt Münster um 18.30 Uhr zu einer Bürgerversammlung 
im Pfarrheim St. Ida in Münster-Gremmendorf eingeladen. Anlass der Veranstaltung war die Vor-
stellung der Planungen für ein neues Wohngebiet im Bereich nordwestlich Gremmendorfer Weg.  
Begrüßung / Erläuterung Planverfahren 
Nach Begrüßung durch den Bezirksbürgermeister Dr. Klenner erfolgte die Erläuterung des förm-
lichen Planverfahrens durch die Stadt Münster. 
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) 
BauGB dient. Ziel ist es, die Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. Da nicht die 
Stadt sondern ein externer Investor Planungsrecht beantragt hat, wird der Bebauungsplan als 
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ geführt. Zw ischen Stadt und Vorhabenträger wird hierzu 
ein Durchführungsvertrag geschlossen. 
Anschließend wurde das Wort an Herrn Lang vom Büro Wolters Partner übergeben. 
Erläuterung der Planung 
Herr Lang erläuterte die Planinhalte der Flächennutzungsplanänderung, des Bebauungspla n-
vorentwurfes und die verkehrlichen Auswirkungen anhand einer Präsentation. 
1 Flächennutzungsplan 
– Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen, ist mit der
Planung der Flächennutzungsplan anzupassen.
– Entsprechend wird die derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Fläche
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0976/2014

Seite 2 von 10 
 
künftig als „Wohnbaufläche“ dargestellt. 
– Damit wird eine Arrondierung der Wohnnutzung vorgenommen. 
– Da der rechtskräftige Landschaftsplan das Plangebiet umfasst, ist dieser im weiteren 
Verfahren entsprechend anzupassen. Sonstige Schutzgebiete sind im Plangebiet für die 
Neubebauung nicht betroffen, ein Landschaftsschutzgebiet wird nicht tangiert. 
 
2 Planung 
– Vorgesehen ist eine Wohnbebauung mit rund 40 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und 
Reihenhäusern. 
– Eine aufgelockerte Bebauung zum Ortsrand soll durch Einzelhäuser für die jeweils nör d-
lichen und östlichen Baufelder erreicht werden. Im südlichen Bereich sind Doppelhäuser 
und im westlichen Bereich Reihenhäuser (Wohnbauförderung) vorgesehen. 
– Die Erschließung des Gebietes erfolgt vom Gremmendorfer Weg und verläuft als „Schlei-
fe“ durch das Plangebiet.  
– Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum sichern den Stellplatzbedarf für Besucher, pr i-
vate Stellplätze sind auf den Grundstücken vorgesehen. 
– Das Plangebiet wird im Trennverfahren entwässert. Die Entwässerung erfolgt dezentral 
auf den Grundstücken. Das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen wird im Zuge der 
Wohnstraße in einem neu zu erstellenden Regenwasserkanal gesammelt und in ein R e-
genrückhaltebecken im Osten des Plangebietes geführt. Das Regenrückhaltebecken soll 
zudem Niederschlagswasser aus dem südlich angrenzenden Siedlungsgebiet aufne h-
men, um die dort bestehende Kanalisation zu entlasten. 
 
3 Bebauungsplanvorentwurf 
– Festgesetzt ist ein Allgemeines Wohngebiet. Zulässig sind zweigeschossige Flachdac h-
bauten. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4, die Geschossflächenzahl mit 0,8 begrenzt. Die 
Gebäudetypen sind wie unter Pkt. 2 beschrieben festgesetzt. Im Südosten erfolgt zum 
Gremmendorfer Weg eine Eingrünung. 
– Die Erschließung ist als Öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. 
– Der vorhandene Fußweg im Westen wird als Naherholungsverbindung in den Freiraum 
erhalten bzw. als Fuß- und Radweg mit einer Breite von 3 m gesichert. 
– Der durch die Planung vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft soll - wie bereits 
beim westlichen Wohngebiet - in Richtung Loddenbach ausgeglichen werden. Denkbar 
sind Extensivierungs- und Pflanzmaßnahmen oder Aufwertungen des Gewässerverlaufs. 
Die Fläche ist im Bebauungsplanvorentwurf als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ festgesetzt. 
– Der südwestliche Wald wird erhalten. 
 
4 Verkehr und Erschließung über den Gremmendorfer Weg 
– Das zur erwartende Verkehrsaufkommen wurde von der Stadt Münster (Verkehrspl a-
nung) untersucht. Demnach wird ein werktägliches Verkehrsaufkommen von ca. 220 Kfz-
Fahrten (Quell- und Zielverkehr) auf dem Gremmendorfer Weg in Höhe der neuen Ei n-
mündung ins Baugebiet prognostiziert. 
– Die Erschließung erfolgt über den Gremmendorfer Weg, dieser ist neu auszubauen, um 
eine sichere Abwicklung des Verkehrs zu ermöglichen. Der angedachte Straßenausbau

Seite 3 von 10 
 
wird anhand eines verkehrstechnischen Vorentwurfs (Verfasser: nts Ingenieurgesell-
schaft) vorgestellt. Demnach ist eine Straßenregelbreite von 5,50 m vorgesehen. 
– Es gibt zwei „Fahrbahn -Einengungen“ von 40 bzw. 60 m Länge. Diese verhindern über-
höhte Geschwindigkeiten und dienen dem weitgehenden Erhalt des schützenwerten 
Baumbestandes. 
– Die Straßenbreite von 5,50 ermöglicht PKW-LKW-Begegnungsverkehr. 
– Der Verlauf erfolgt ausschließlich über städtische Flächen. 
– Ein 2,0 m breiter Fußweg ist auf nördlicher Seite vorgesehen . Ein dortiger Wegeseiten-
graben wird durch eine Verrohrung ersetzt. 
– Die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen (vorhabenbedingter Straßenau s-
bau). 
 
5 Zeitplanung 
– Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3(1) BauGB: 23.06.2014 
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4(1) BauGB: ca. August 2014 
– Prüfung und ggf. Einarbeitung der Ergebnisse (Bürger + TÖB)  
– Vorlage zur Offenlegung  
– Offenlage (ca. Januar 2015) 
– Prüfung und ggf. Einarbeitung der geäußerten Anregungen  
– Vorlage zum Satzungsbeschluss  
– Satzungsbeschluss: ca. 2. Quartal 2015 
 
Anschließend wurde die Diskussion mit der Bürgerschaft eröffnet. Die Anregungen und Fragen 
werden nachfolgend in Themengruppen zusammengefasst:  
 
 
Fragen und Anregungen der Bürger  
 
1 Erschließung / Verkehr  
Der geplante Straßenausbau des Gremmendorfer Weges wird kritisch gesehen.  
 Ein Bürger äußert Bedenken, dass die Straßenbreite von 5,50 m bzw. in Teilen (Fahrbahne i-
nengung) 3,50 m nicht ausreicht. Er weist in diesem Kontext darauf hin, dass die eigenstä n-
dig von ihm vermessene Straßenbreite von 4,20 m heute schon zu schmal sei und die Str a-
ßenbreite mindestens 7,30 m betragen müsse. 
 
 Ein anderer Bürger äußert Bedenken, das Gebiet über einen „Flaschenhals“ zu e rschließen 
und weist darauf hin, dass die Straßen im Plangebiet selbst breiter sind.  
 Herr Timm (nts Ingenieurgesellschaft) versichert, dass die Straßenbreite einen sicheren Ve r-
kehrsfluss ermöglicht und dass die Vorplanung zum Gremmendorfer Weg mit der städtischen 
Verkehrsplanung abgestimmt sei. Für den Begegnungsverkehr PKW/LKW wird eine Breite 
von 5,50 m benötigt. Herr Timm erklärt, dass bei der Planung der Erhalt des Grünbestandes 
einerseits und die Verkehrsberuhigung bzw. -sicherheit andererseits die ausschlaggebenden 
Gesichtspunkte seien. In den 5,50 m breiten Bereichen könnten zusätzlich sogar Stellplätze 
eingerichtet werden; hierfür würde ein Markierungs- und Beschilderungsplan erarbeitet. 
Wenn sich in den Einengungsbereichen zwei Fahrzeuge begegnen, müsse Eines warten

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bzw. ausweichen.  
 
 Ein Bürger weist in diesem Kontext darauf hin, dass die Durchfahrt am Gremmendorfer Weg 
bereits heute durch parkende Fahrzeuge erschwert sei. 
 
 Eine Bürgerin hat Bedenken, dass durch den Ausbau des Gremmendorfer Weges ihr Vorga r-
ten mit beansprucht wird.  
Die Planer versichern, dass ausschließlich städtische Flächen in Anspruch genommen wer-
den. 
 
 
 Ein Bürger schlägt vor, anstelle des Ausbaus auf dem Stück des Gremmendorfer Weges ein 
intelligentes Ampelsystem zu installieren. 
 
 Ein Bürger befürchtet, dass der Gremmendorfer Weg Richtung Averkamp noch weiter aus-
gebaut wird. 
Der geplante Ausbau des Gremmendorfer Weges endet an der Einmündung ins neue Pla n-
gebiet. 
 
 
 Ein Bürger gibt zu bedenken, dass die Ausbaupläne des Gremmendorfer Weges im Vo r-
hinein online nicht einsehbar waren.  
Herr Winter weist darauf hin, dass die Planung erst kurzfristig fertiggestellt wurde. Bei der 
noch folgenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Straßenausbauplanung bzw. im Zusamme n-
hang mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans werden die Pläne ausliegen.  
 
 
 Ein Bürger weist darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h zu hoch sei, 
wenn man die Vielzahl an Kindern, Radfahrern, Spaziergängern, etc. bedenkt. 
 
 Eine Bürgerin regt an, den Gehweg beim Ausbau des Gremmendorfer Weges auf die südl i-
che Seite zu legen, damit die bestehenden Wohngebäude angebunden sind und die Bewo h-
ner nicht bei Verlassen ihrer Grundstücke direkt auf der Straße stehen. 
 
 Ein Bürger weist darauf hin, dass selbst, wenn die Erschließung der Häuser am Gremme n-
dorfer Weg ursprünglich vom Böddingheideweg geplant war, sich die faktische Situation heu-
te anders darstelle. Fast alle Grundstücke entlang des auszubauenden Abschnittes seien 
vom Gremmendorfer Weg erschlossen. Es wird angeregt, die Erschließung des Plangebietes 
über den Zwi-Schulmann-Weg zu gewährleisten, wie vor Jahren ursprünglich mal angedacht 
war. 
Die angeregte, alternative Erschließung ist heute nicht mehr möglich, da diese Trasse bereits  
bebaut ist.  
 
 
 Ein Bürger erkundigt sich, ob der Gremmendorfer Weg schon ausgebaut sei, wenn die Ba u-
arbeiten beginnen.  
Herr Timm erläutert, dass der Endausbau in der Regel erst dann erfolgt, wenn das Baugebiet 
weitgehend realisiert ist.  


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 Ein Bürger äußert Bedenken, dass die Bäume (auch im privaten Bereich) durch die bauliche 
Veränderung des Gremmendorfer Weges Schaden nehmen könnten. Des Weiteren würden 
diese durch den nördlich geplanten Fußweg und die Beseitigung des Grabens an Stands i-
cherheit verlieren. Es wird der Wunsch geäußert, eine schriftliche Stellungnahme des Grü n-
flächenamtes zu bekommen, in der der Erhalt der Bäume zugesichert wird. 
 
 Eine Bürgerin weist darauf hin, dass sie bereits ein externes Gutachten in Auftrag gegeben 
habe. 
 
 Ein weiterer Bürger äußert Bedenken, dass die Planung „schöngerechnet“ sei und wesentlich 
mehr Bäume (als die vier angegebenen) beseitigt bzw. durch den direkt anschließenden Bür-
gersteig Schaden nehmen würden, wenn es zu einem Ausbau kommt.  
 
 Ein anderer Bürger möchte, dass die Stadt Münster Verantwortung übernimmt, wenn bei dem 
nächsten Unwetter Bäume umstürzen. Eine Standfestigkeit bei Realisierung der Straßenpl a-
nung sei unmöglich. Der Bürger gibt zu bedenken, dass die Stadt Münster die Bäume dann 
aus Sicherheitsgründen fällen müsse. Der Bürger hätte bereits privat einen Baumgutachter 
bei sich gehabt und dieser hätte versichert, dass ein Baum die Veränderung des Gremme n-
dorfer Weges nicht „überleben“ würde und gab den Rat diesen zu fällen. 
 
 Ein Bürger fragt, ob die Pferdetransporter und LKW, die zum Reiterhof fahren, bei der Pl a-
nung beachtet wurden. Er weist darauf hin, dass diese Verkehre zu Problemen führen kön n-
ten.  
Herr Timm (nts Ingenieure) erläutert, dass bei Ausweichen auf das geplante Schrammbord 
auch das Begegnen von zwei LKW‘s möglich ist.  
 
 
 Es wird seitens der Bürger vorgeschlagen, den Gremmendorfer Weg für Anhänger und LKW 
zu sperren. Es wird außerdem angeregt zu prüfen, ob die Zufahrt zum Reiterhof ausschlie ß-
lich über den Erbdrostenweg bzw. Kaldenhofer Weg erfolgen könne. Dies könnte zu einer 
Entlastung des Gremmendorfer Weges von Fahrbewegungen und insbesondere zu einer 
Entlastung von breiten, landwirtschaftlichen Fahrzeugen führen. 
 
 Die Zahlen der Verkehrsprognose werden kritisch gesehen. Es wird angeregt, insbesondere 
auch die derzeit vorhandenen Verkehrsbewegungen (z.B. Verkehr zum Reiterhof, Verbi n-
dung nach Wolbeck und zum Albersloher Weg) zu prüfen und in die Bilanz einzustellen.  
Die bestehenden Belastungen sind in der Prognose berücksichtigt. 
 
 
 Es wird darauf hingewiesen, dass der Gremmendorfer Weg von vielen Radfahrern, Fußgä n-
gern und Kindern genutzt wird und bereits heute ein hohes Verkehrsaufkommen durch Kfz 
mit Pferdeanhänger und LKW besteht. Durch die Veränderung des Gremmendorfer Weges 
(Fahrbahneinengung) würde dies noch verschärft. 
 
 Ein Bürger regt eine neue Zählung an, da die Ergebnisse seiner Ansicht nach fehlerhaft se i-
en.  
Herr Winter weist darauf hin, dass die Verkehrsprognose von der Verkehrsplanung der Stadt 

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Münster gem. bestehender Vorschriften errechnet wurde und von „Worst -Case-Annahmen“ 
ausgegangen wurde. Insofern könne von „realistischen“ Belastungszahlen ausgegangen 
werden.  
 
 Ein Bürger fragt nach den Eigentumsverhältnissen des Gremmendorfer Weges.  
Herr Winter teilt mit, dass die Straßenparzelle im Eigentum der Stadt steht.  
 
 Es wird bemängelt, dass eine ehemals geplante Wegeverbindung aus dem westlichen 
Wohngebiet in das heutige Plangebiet als Baugrundstück veräußert wurde und damit nur 
noch eine Erschließung über den Gremmendorfer Weg möglich ist.  
 
 Ein Bürger weist darauf hin, dass dies bereits 1993 bei einer Bürgerinformation Thema war 
und das die Stadt Münster versichert hätte, dass mit dem westlich an das Plangebiet angren-
zenden Wohngebiet die Entwicklung in diesem Bereich abgeschlossen sei. Von der nun statt-
findenden „Arrondierung“ wäre damals keine Rede gewesen. Der Bürger kritisiert, dass nun 
ein Plangebiet, für das keine geeignete Erschließung vorhanden sei, entwickelt werden soll.  
 
 Es wird befürchtet, dass der Fuß- und Radweg nicht erhalten wird.  
Der Weg wird im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und damit erha l-
ten und ausgebaut.  
 
 
 Es wird angeregt, auch den nördlichen Verlauf (nördlich Holtkamp) zu sichern, da dieser Teil 
der „Wegespinne“ sei und viel genutzt werde. Ergänzend wird vorgeschlagen, zusätzlich e i-
nen Fuß- und Radweg zwischen Siedlungsbereich und Ausgleichsfläche einzuplanen und 
damit einen attraktiven Rundweg zu schaffen. Des Weiteren wird angeregt, die beiden Fuß- 
und Radwege südlich und nördlich des Gremmendorfer Weges mit einer Querungshilfe (z.B. 
Zebrastreifen) über den Gremmendorfer Weg zu verbinden. 
 
 Es wird bemängelt, dass für ein familienfreundliches Quartier zu wenig Infrastruktur (z.B. 
Busanbindung) vorhanden sei. Die Entfernung zur Bushaltestelle sei weiter als der städtische 
Zielwert von 300 m.  
Herr Winter weist in diesem Kontext darauf hin, dass die Stadtwerke im Rahmen des Plan-
verfahrens beteiligt werden. Eine geänderte Buslinienführung infolge des Baugebietes sei j e-
doch unwahrscheinlich. Die Wegeentfernung zur bestehenden Haltestelle a m „Ehrenmal“ sei 
noch vertretbar.  
 
 
2 Plangebiet / Planung 
 Einige Bürger geben zu bedenken, dass sich die Planung bzw. die Architektur (z.B. Flac h-
dach, Grundstückgrößen, 2-Geschossigkeit) nicht in die nähere Umgebung einfüge und un-
passend sei. 
 
 Eine Bürgerin weist darauf hin, dass sie kleinere Grundstücksgrößen, sowie derzeit in der 
Planung z.B. im Westen und Süden angedacht, bevorzuge da, sich viele junge Familien in 
Münster keine größeren Grundstücke leisten könnten.

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 Eine Bürgerin erkundigt sich, ob die geplanten Gebäude unterkellert werden und weist darauf 
hin, dass der Grundwasserspiegel relativ hoch ist.  
Herr Landheer erläutert, dass auf Wunsch der Bauherren auch eine Unterkellerung möglich 
sei, die dann in Form einer „wasserdichten Wanne“ ausgeführt werden müsse.  
 
 
 Es wird angeregt, in dem Baugebiet seniorengerechtes Wohnen unterzubringen, damit inzw i-
schen alleinstehende Bewohner aus der Umgebung (z.B. Vogelviertel) ihre zu groß gewor-
denen Häuser veräußern und dennoch im Quartier bleiben könnten.  
Herr Winter erläutert, dass das hier geplante Wohngebiet eher die Zielgr uppe „junge Fam i-
lien“ anspricht. Ein Angebot für seniorengerechtes Wohnen in Gremmendorf sei z.B. auf dem 
Gelände der ehemaligen York-Kaserne vorgesehen. 
 
 
 Die Anzahl der privaten Stellplätze auf den Grundstücken wird seitens einiger Bürger als zu 
gering eingeschätzt. 
Die Planer erklären, dass sich im Planentwurf auf den Grundstücken je eine Garage mit e i-
nem vorgelagerten, zusätzlichen Stellplatz befindet. Das entspreche den Vorgaben der La n-
desbauordnung.  
 
 
 Die Anzahl der öffentlichen Stellplätze wird als zu gering eingeschätzt. Des Weiteren werden 
Bedenken geäußert, dass die öffentlichen Stellplätze von Bewohnern genutzt werden.  
Die Planer weisen in diesem Kontext darauf hin, dass die Vorgaben der Stadt Münster hin-
sichtlich der notwendigen Zahl der Besucherstellplätze (30% der Zahl der Wohneinheiten) 
eingehalten werden. Im Bebauungsplanvorentwurf sind 13 Besucherstellplätze vorgesehen. 
 
 
 Eine Bürgerin teilt mit, dass sie in einer Siedlung lebe, die in den 60-er Jahren errichtet wurde 
und dass dort kaum Stellplätze vorhanden seien. Sie regt an, auch in Bestandssiedlungen 
Stellplatzoptionen zu schaffen und nicht nur in neuen Siedlungen.  
Herr Winter weist darauf hin, dass eine nachträgliche Schaffung von öffentlichen Stellplätzen 
in bestehenden Siedlungen auf Grund der knappen Verkehrsflächen und der bestehenden 
Eigentumsverhältnisse oftmals schwer zu realisieren sei. 
 
 
 Ein Bürger erfragt, welcher Bereich in der Planung für Wohnbauförderung angedacht sei. 
Herr Landheer weist darauf hin, dass sich der Vorhabenträger verpflichtet habe, 12 Reihe n-
häuser im Westen des Plangebietes 20 - 25 % unter den sonst üblichen Preisen zu verka u-
fen. So kann auch preiswerter Wohnraum angeboten werden. Auf Nachfrage des Bürgers, 
warum dies trotz des hohen Bodenrichtwertes angeboten wird, erläutert Herr Landheer, dass 
dies eine Vorgabe der Stadt Münster sei (beschlossenes Programm „Sozialgerechte Bode n-
nutzung in Münster“). 
 
 
 Ein Bürger erfragt, warum die Stadt Münster, wenn doch bezahlbarer Wohnraum Ziel der 
Stadt sei und das Plangebiet im Baulandprogramm enthalten ist, nicht schön früher die Pl a-
nung eigenständig angestoßen habe.  
Herr Winter erläutert darauf hin, dass die Fläche schon länger im Fokus der Stadt gestande n 
hätte aber eine liegenschaftliche Verfügbarkeit nicht gegeben war. 


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 Ein Bürger erkundigt sich nach den Kaufpreisen.  
Herr Landheer weist darauf hin, dass noch kein Grundstück verkauft wurde, Häuser inkl. 
Grundstück verkauft würden und die Kaufpreise zurzeit noch nicht feststehen.  
 
 
 Ein Bürger erfragt, was die Bewohner als „Interessensausgleich“ erhalten und wie die Stadt 
Münster den Anwohnern die Planung „schmackhaft“ machen möchte.  
Einen rechtlichen Anspruch auf „Interessensausgleich“ haben die Bürger nicht.  
 
3 Entwässerung 
 Ein Bürger äußert Bedenken bezüglich der Entwässerung (Abwasser) des Plangebietes. 
Von den Planern wird erläutert, dass das Abwasser in die angrenzende, ausreichend dime n-
sionierte Schmutzwasserkanalisation eingeleitet wird. Hierfür werden ein Pumpwerk errichtet 
und neue Leitungen verlegt.  
 
 
 Es wird darauf hingewiesen, dass wenn der Wegeseitengraben an der nördlichen Seite des 
Gremmendorfer Weges geschlossen und versiegelt wird, zusätzlicher Niederschlagsabfluss 
entsteht. Die Kanalisation, in die dieser Abfluss dann geleitet wird, sei bei Starkregenerei g-
nissen heute schon überlastet, dies hätte mehrfach zu Überschwemmungen geführt.  
Die Planer weisen darauf hin, dass das neu entstehende Regenwasserkanalnetz und das 
Regenrückhaltebecken so dimensioniert werden, dass die geschilderte Problematik in Z u-
kunft nicht mehr entsteht. 
 
 
 Die Größe des Regenrückhaltebeckens wird hinterfragt.  
Herr Timm (nts Ingenieure) erläutert darauf hin, dass dieses vor allem auch Mengen aus dem 
Altbestand aufnehmen wird, um die Rückhaltesituation im Gesamtgebiet zu verbessern. 
 
 
4 Flächeninanspruchnahme 
 Im Hinblick auf die Wohnbauflächenbedarfsprognose (Baulandprogramm 2020), die im Janu-
ar 2014 vom Rat der Stadt Münster verabschiedet wurde, wird angeregt, die Fläche noch 
einmal zu überdenken und nicht für die Flächenentwicklung zu verwenden. Zudem kann nicht 
nachvollzogen werden, warum die Prognose von 20 Grundstücken ausgeht und in der Pl a-
nung nun 40 Grundstücke vorgesehen sind. 
Herr Winter erklärt, dass die Kapazitäten gemäß Baulandprogramm aufgrund von Annahmen 
zur durchschnittlichen Siedlungsdichte und nicht auf Grundlage konkreter Entwurfsplanungen 
ermittelt wurden. 
 
 
 Ein Bürger weist darauf hin, dass andere Möglichkeiten (z.B. am Osttor) genutzt werden sol l-
ten, die verkehrlich bereits besser erschlossen sind. Der Standort des Plangebietes sei 
schützenswert und weise landschaftliche Besonderheiten auf. 
 
 Mehrere Bürger geben zu Bedenken, dass insgesamt massive Eingriffe in Ortsbild, Lan d-
schaft und Verkehr vorgenommen werden, um „nur“ 40 Wohneinheiten zu realisieren und r e-
gen an, auf Bestand (Kasernengelände, Britenwohnungen etc.) zurückzugreifen. So könnten 
bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden. Ein Bürger erfragt das Interesse 
der Stadt Münster, diese Fläche zu entwickeln und gibt zu Bedenken, dass der Wohnbedarf

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in Gremmendorf allein durch die York-Kaserne gedeckt werden könnte.  
Herr Winter erklärt, dass zwar die Priorität „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“  beste-
he, der Bedarf jedoch nicht allein durch Innenentwicklung zu decken sei. Um die wohnungs-
politischen Ziele zu erreichen, müssten auch Außenbereichsflächen beansprucht werden. 
Zielkonflikte müssen in diesem Kontext gelöst werden. Das Plangebiet ist im Baulandpr o-
gramm 2013-2020 enthalten und wurde vom Rat beschlossen. Des Weiteren weist er darauf 
hin, dass die vollständige Entwicklung der York-Kaserne noch viele Jahre in Anspruch ne h-
men werde. 
 
 
 Seitens der Bürger wird angefragt, warum das Landschaftsschutzgebietsschild am Fuß- und 
Radweg kürzlich entfernt wurde.  
Herr Winter erwidert, dass das Plangebiet kein Landschaftsschutzgebiet sei. Das Plangebiet 
liegt im Landschaftsplan Werse, wie alle Flächen, die im Flächennutzungsplan nicht als Ba u-
land dargestellt sind. Für den Siedlungsbereich des Plangebietes enthält der Landschaftsplan 
Werse  keine Festsetzungen. Lediglich für den nördlich angrenzenden Bereich (Ausgleichs-
fläche), für den Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes vorgesehen 
sind, trifft der Landschaftsplan Erhaltungsfestsetzungen. Diese bleiben bestehen. 
 
 
 Ein Bürger weist darauf hin, dass es noch genügend unverkaufte Einfamilienhäuser im 
Gremmendorf gäbe und bei alten Häusern auf großen Grundstücken oftmals auch die Option 
zur Nachverdichtung gegeben sei. Er weist in diesem Kontext auf die an die Stadt Münster 
gerade erst verliehene Zertifizierung als flächensparende Kommune hin und betont den hier 
bestehenden Widerspruch.  
 
 Es wird kritisiert, dass im Umfeld des Plangebietes eine Reiterhalle errichtet werden solle , 
obwohl der Bereich im Außenbereich liege und nicht als Bauland im Flächennutzungsplan 
oder einem Bebauungsplan enthalten sei.  
 
5 Ausgleich des Eingriffs 
 Es bestehen Bedenken, dass der für den Bebauungsplan erforderliche Ausgleich nicht im 
nördlichen Teilbereich untergebracht werden kann.  
Herr Lang weist darauf hin, dass die genauen Ausgleichsberechnungen noch ausstehen. Ziel 
sei es, möglichst viel Ausgleich im Plangebiet selbst zu realisieren. Falls dies nicht ausre i-
chen sollte, werden weitere Ausgleichsmaßnahmen hinzukommen. 
 
 
6 Planungsstand 
 Es werden Bedenken geäußert, dass die Planung bereits abschließend abgestimmt sei und 
keine Anregungen durch Bürger mehr möglich sind. Ein Bürger erkundigt sich in diesem Kon-
text nach dem aktuellen Stand der Planung und ab wann das neue Wohngebiet bezugsfertig 
sei.  
Herr Lang erläutert daraufhin das Planverfahren. Die frühzeitige Beteiligung wird über den 
Sommer laufen und die Planung daraufhin im Herbst weiter ausgearbeitet. Anschließend wird 
die Planung offengelegt und es können erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Im Früh-
jahr 2015 ist der Satzungsbeschluss geplant. 
Herr Winter ergänzt auf Nachfrage, dass er von einer Baureife im Jahr 2016 ausgehe. Auf e i-


Seite 10 von 10 
 
ne ergänzende Nachfrage nach dem Durchführungsvertrag erklärt Herr Winter, dass dieser 
zum Satzungsbeschluss vorliegen muss. 
 
 Es wird nachgefragt, ob das Protokoll der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.  
Das Protokoll zur Bürgerversammlung wird zeitnah auf der Homepage des Stadtplanungsam-
tes veröffentlicht. Auf Nachfrage nach Beantwortung der gestellten Fragen wird zugesagt, 
dass die Anregungen geprüft und abgewogen und soweit wie möglich in die weiteren Pla-
nungen eingearbeitet werden. 
 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich Herr Dr. Klenner bei den 
Vertretern der Verwaltung, der Büro ‘s „Wolters Partner“, „nts Ingenieurgesellschaft“ und „Lan d-
herr Architekten“ für die Vorstellung der Planung sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern für die 
engagierte Diskussion und schließt die Veranstaltung gegen 21:30 Uhr. 
 
 
 
 
gez.                     
Carsten Lang    
Wolters Partner    
 Architekten & Stadtplaner GmbH 
  gez.                       
 Dr. Michael Klenner 
 Bezirksbürgermeister

V-0976-2014-Anlage-7-Verkehrstechnischer-Entwurf-Planverkleinerung

180 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 7  
zur Vorlage Nr. V/0976/2014  
  
 
Verkehrstechnischer Entwurf Gremmendorfer Weg  
Planverkleinerung – unmaßstäblich

V-0976-2014-Anlage-2-51-FNP-Aenderung-Plan

37 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0976/2014

V-0976-2014-Anlage-8-Verkehrstechnischer-Entwurf-Erlaeuterungsbericht

12828 Zeichen

Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm 
Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer-
Weg_Investor-Nabbe\13-
Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx  
Datum 26.01.2015 
Seite: 1 
Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0, 
www.nts-plan.de, info@nts.plan.de  
Projekt: Verkehrstechnischer Entwurf zur äußeren Erschließung des 
Baugebietes Gremmendorfer Weg / Loddenbach  
(vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564). 
Datum: 26.01.2015 
Ausgangssituation: 
Der Gremmendorfer Weg ist in dem Abschnitt zwischen Böddingheideweg und dem 
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 564 als Wirtschaftsweg ausgebaut. Er hat eine 
Breite von ca. 3,5 m. Das betrachtete Teilstück hat eine Länge von ca. 260 m. 
Abb. 1: Übersichtskarte 
Der Gremmendorfer Weg dient vornehmlich der Erschließung des Reiterhofes Averkamp . 
Außer von landwirtschaftlichen Verkehren bzw. Pferdetransportern wird der Weg von 
Radfahrern sowie von Eltern, die ihre Kinder zur Reitschule bringen, genutzt. Die 
Verkehrsbelastung des Gremmendorfer Weges liegt augenscheinlich deutlich unterhalb von 
Bpl. Nr. 564 
Anlage 8
zur Vorlage Nr. V/0976/2014

Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm 
   
Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer-
Weg_Investor-Nabbe\13-
Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx  
 
 
Datum 26.01.2015 
Seite: 2 
Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0,  
www.nts-plan.de, info@nts.plan.de  
500 Kfz/24h, so dass weitere Erhebungen wegen der geringen vorhandenen 
Verkehrsbelastung nicht notwendig sind. 
 
Die angrenzenden Grundstücke nördlich und südlich des Gremmendorfer Weges sind offiziell 
über den Zwi -Schumann-Weg bzw. über den Böddingheideweg er schlossen. Einige 
Anwohner auf der Südseite des Gremmendorfer Weges haben sich dennoch Eingänge, 
Zufahrten und zum Teil auch Garagen gebaut, so dass der Gremmendorfer Weg auch von 
Anwohnern genutzt wird. Der ehemals vorhandene Straßenseitengraben wurde daf ür 
verrohrt und wird zum Teil auch zum Parken genutzt. Die verbleibende Fahrbahnbreite 
reicht in diesen Abschnitten nicht mehr aus, so dass insbesondere landwirtschaftliche 
Fahrzeuge in die unbefestigte Fläche auf der Nordseite gedrängt werden. Auch die 
Müllentsorgung erfolgt über den Gremmendorfer Weg. 
 
Die bestehende Entwässerung des Gremmendorfer Weges erfolgt mit Dachprofil offen über 
Straßenseitengräben. Auf der Südseite ist der Straßenseitengraben allerdings nur noch in 
Abschnitten vorhanden. 
 
Nördlich des Gremmendorfer Weges zwischen der befestigten Fahrbahn und der Grenze zu 
den Privatgrundstücken ist eine geschützte Wallhecke kartiert. Durch die 
Grundstückseinfriedungen und Heckenpflanzungen der nördlich angrenzenden Grundstücke, 
z.B. durch Kirschlo rbeerhecken, ist die geschützte Wallhecke nur noch in Fragmenten zu 
erkennen. 
 
Der Gremmendorfer Weg ist darüber hinaus durch alten Baumbestand geprägt. Die Bäume 
befinden sich überwiegend in öffentlichen Flächen, zum Teil aber auch in Privatflächen. Im 
Vorgriff auf einen möglichen Ausbau des Gremmendorfer Weges wurde der Baumgutachter 
Herr Martin Rensing u.a. damit beauftragt, die Vorschäden an diesen Bäumen festzustellen. 
Im Ergebnis weisen einige Bäume zum Teil nicht unerhebliche Vorschäden auf, welche i m 
Sinne eines nachhaltigen verkehrssicheren Zustandes nicht zu vernachlässigen sind. 
 
Auf der Nordseite des Gremmendorfer Weges ist eine Straßenbeleuchtung mit einem 
Leuchtenabstand von 55-70 m installiert.

Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm 
   
Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer-
Weg_Investor-Nabbe\13-
Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx  
 
 
Datum 26.01.2015 
Seite: 3 
Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0,  
www.nts-plan.de, info@nts.plan.de  
 
 
 
Abb. 2: Vorhandener Zustand des Gremmendorfer Weges 
 
 
Angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 564 befindet sich eine kleine 
Waldfläche, die durch Fuß - und Radwege durchkreuzt wird. Im Bereich des Gremmendorfer 
Weges laufen diese unbefestigten Wege zusammen. Südlich des Gr emmendorfer Weges 
wird dieser Fuß - und Radverkehr über einen befestigten gemeinsamen Geh - und Radweg 
aufgenommen. Dieser Geh - und Radweg ist mit dem Wohngebiet Klosterbusch bzw. im 
weiteren Verlauf mit dem Böddingheideweg verknüpft. In der morgendlichen Sp itzenstunde 
sind daher zahlreiche Radfahrer zu beobachten, die an dieser Stelle den Gremmendorfer 
Weg in Richtung Schulzentrum Wolbeck kreuzen.

Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm 
   
Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer-
Weg_Investor-Nabbe\13-
Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx  
 
 
Datum 26.01.2015 
Seite: 4 
Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0,  
www.nts-plan.de, info@nts.plan.de  
Zusammenfassung der bestehenden Situation: 
 
Der Gremmendorfer Weg im jetzigen Zustand entspricht nicht mehr  den verkehrlichen 
Anforderungen. Der zurzeit befestigte Bereich mit einer Querschnitts breite von ca. 3,5 m 
reicht nicht mehr aus, um Parken, landwirtschaftliche Verkehre und Besucherverkehre 
abwickeln zu können. Die Fahrzeuge werden in die angrenzenden, u nbefestigten Flächen 
gedrängt. Da auf der Südseite außerdem zahlreiche Grundstücke über den Gremmendorfer 
Weg faktisch erschlossen sind und sogar die Müllentsorgung über den Gremmendorfer Weg 
erfolgt, ist aus verkehrstechnischer Sicht bereits jetzt ein e Ertüchtigung des Gremmendorfer 
Weges zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke verkehrstechnisch sinnvoll. 
 
 
Variantenvergleich 
 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung des Landschaftsbeirates 
wurde angeregt, für die äußere Erschließung einige Varianten zu untersuchen und 
vergleichend gegenüberzustellen. 
 
Variante 0 a – Ausbau des Gremmendorfer Weges mit Einengungen 
 
Mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m und einem nördlich liegenden Gehweg wird an zwei 
Stellen die Fahrbahn auf 3,50 m über eine Länge von 45 m und 60 m wechselseitig 
eingeengt.  
 
Dadurch ist es möglich, sowohl die privaten und öffentlichen Gehölze südlich der Straße als 
auch die zum Teil in den öffentlichen Bereich ragenden Vorgärten anzuhalten. Zusätzlich 
führen die Einengungen zu einer Verkehrsberuhigung sowie zu einer Reduzierung der 
optisch wirksamen Trassenbreite. 
 
Der Schutz und dauerhafte Erhalt der südlich liegenden Grundstücke macht in diesem 
Bereich jedoch trotz Einengung eine Verfüllung des nördlich liegenden Grabens auf eine 
Länge von ca. 140 m notwendig. Der Gehölzstreifen in diesem Bereich könnte damit nicht 
dauerhaft erhalten werden, so dass ca. 20 Bäume nördlich der Straße in diesem Teilabschnitt 
gerodet werden müssten.   
 
Von den 20 Bäumen bilden ca. 2/3 der Gehölze den Abschluss eines nördlichen liegenden 
Waldstücks. Im Sinne der Landschaftsgestaltung erscheint es daher sinnvoll bei 
unvermeidbaren Gehölzrodungen, die südlich liegenden Einzelbäume vorrangig zu schützen, 
da der optisch wirksame Verlust der nördlichen Gehölze durch die weiterhin wirksame 
Raumkante des Waldes deutlich geringer wäre.

Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm 
   
Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer-
Weg_Investor-Nabbe\13-
Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx  
 
 
Datum 26.01.2015 
Seite: 5 
Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0,  
www.nts-plan.de, info@nts.plan.de  
 
Vorteile: 
- Nutzung einer bereits vorhandenen Verkehrstrasse 
- Anpassung des landwirtschaftlichen Erschließungsweges an die bereits aktuell 
vorhandene Nutzung als Wohnerschließung 
- verkehrstechnisch sinnvolle Lösung, Begegnung Pkw-Lkw zum großen Teil möglich 
- Einengungen erzeugen Geschwindigkeitsreduzierung 
- kein Eingriff in das angrenzende Wohnumfeld 
- Erhalt aller Bäume südlich der Straße 
 
Nachteile: 
- Beseitigung des Gehölzstreifens nördlich der Straße auf einer Länge von ca. 140 m 
 
Bewertung (++): 
 
Die Anpassungen erscheinen sinnvoll, die Auswirkungen auf den Gehölzbestand zu 
reduzieren. Der verbleibende Eingriff in einen Teilbereich des  Gehölzstreifens ist 
unvermeidbar. Da dieser jedoch zum großen Teil im Bereich des Waldstücks erfolgt, ist 
die Beeinträchtigung des Landschafts- und Erholungsraumes minimiert. Die Variante stellt 
einen sinnvollen Kompromiss zwischen verkehrlicher Notwendigkeit und vertretbaren 
Eingriff in die vorhandenen Grünstrukturen dar.   
 
 
Variante 0 b – Ausbau des Gremmendorfer Weges mit südlichem Gehweg 
 
Bei grundsätzlich gleicher Planung der Variante 0 a bestünde die Möglichkeit, den Gehweg 
südlich der Fahrbahn anzuordnen und in allen Bereichen die tatsächliche Grundstücksgrenze 
anzuhalten. 
 
Da der Gehweg grundsätzlich einen g eringeren Aufbau hat und zudem bei der Nutzung als 
Gehfläche der Einsatz von Wurzelbrücken etc. flexibler berücksichtigt werden kann, ist die 
Beeinträchtigung eines Baumstandortes durch Neuversieglung im Kronenbereich durch 
einen Gehweg geringer als beim Bau einer Fahrbahn. 
 
Weiter könnte auf einen Schrammbord zwischen Straße und Zaun etc. an der südlichen 
Straßenkante verzichtet werden, da dieser durch den Gehweg ersetzt wird.

Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm 
   
Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer-
Weg_Investor-Nabbe\13-
Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx  
 
 
Datum 26.01.2015 
Seite: 6 
Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0,  
www.nts-plan.de, info@nts.plan.de  
In dieser Variante müssten die südlichen liegenden, kleineren Bäume (4 -5 St ück) im 
öffentlichen Bereich gerodet werden. Die Bäume auf Privatflächen können erhalten bleiben. 
 
Der Gehölzstreifen einschließlich des Grabens auf der Nordseite bliebe erhalten. Es müssten 
lediglich punktuell Gehölze entnommen werden, sofern sich im Zuge  der Baumaßnahme 
ergibt, dass eine Standsicherheit oder die Einhaltung des Lichtraumprofils nicht dauerhaft 
gewährleistet werden kann. 
 
Vorteile: 
- Nutzung einer bereits vorhandenen Verkehrstrasse 
- Anpassung des landwirtschaftlichen Erschließungsweges an die bereits aktuell 
vorhandene Nutzung als Wohnerschließung 
- Einengungen erzeugen Geschwindigkeitsreduzierung 
- kein Eingriff in das angrenzende Wohnumfeld 
- Erhalt aller privaten Bäume südlich der Straße 
 
Nachteile: 
- Begegnung Pkw-Lkw nicht auf der gesamten Streckenlänge möglich 
- Straßenquerung der Fußgänger aus Richtung des geplanten Wohngebietes 
notwendig 
 
Bewertung (+++): 
 
Die Anpassungen sind sinnvoll, um die Auswirkungen auf den Gehölzbestand zu 
reduzieren. Der verbleibende Eingriff in einen Teilbereich des Gehölzstreifens ist auf ein 
Minimum reduziert. Die Variante stellt einen Kompromiss zwischen verkehrlicher 
Notwendigkeit und maximaler Berücksichtigung der Grünstrukturen dar.

Proj-Nr.:07120011 Erläuterungsbericht Verfasser: Olaf Timm 
   
Dateiname: O:\Münster\Gremmendorfer-
Weg_Investor-Nabbe\13-
Berichte\nts_Eräuterungsbericht_26.01.2015.docx  
 
 
Datum 26.01.2015 
Seite: 7 
Ingenieurgesellschaft nts mbH Hansestraße 63, 48165 Münster, Tel. 02501 2760-0,  
www.nts-plan.de, info@nts.plan.de  
Variante 1 – Ausbau des Geh - und Radweges zwischen Gremmendorfer Weg und 
Klosterbusch 
 
Vorteile: 
- Erhalt aller Bäume im Gremmendorfer Weg 
 
Nachteile: 
- Schaffung einer neuen Straßenverbindung 
- Eingriff in vorhandenes Wohnumfeld durch Verkehr und Lärm 
- Gremmendorfer Weg als Sackgasse ohne Wendemöglichkeit  
- landwirtschaftlicher Verkehr über den Klosterbusch notwendig, Begegnung PKW -
LKW mit Einschränkung möglich 
- Fällung von 4-5 privaten Einzelbäumen   
 
Bewertung (--): 
 
Die grundsätzliche Variante, die Erschließung nicht über den Gremmendorfer Weg, 
sondern über den Geh - und Radweg zum Klos terbusch zu realisieren, hätte zwar den 
Vorteil des möglichen Erhalts aller Gehölz im Gremmendorfer Weg. Die verkehrlichen 
Nachteile sowie die Beeinträchtigungen des Wohngebietes Klosterbusch sind jedoch so 
massiv, dass eine weitere Betrachtung dieser Variante nicht empfohlen werden kann. 
 
 
Variante 2 – Ausbau des Geh - und Radweges zwischen Gremmendorfer Weg und 
Klosterbusch sowie des Gremmendorfer Weges als Einbahnstraße 
 
Bewertung (---): 
 
Die grundsätzliche Variante, die Erschließung nicht über den Gremmendorfer Weg, 
sondern auch über den Geh - und Radweg zum Klosterbusch als Einbahnstraße zu 
realisieren, bietet bei einer Vielzahl an Nachteilen nur geringe Vorteile, sofern die 
Radfahrer auch in Gegenrichtung fahren dürfen, da sich insgesamt nur eine R eduzierung 
der Fahrbahnbreite von 75 cm ergibt. 
 
 
Von den untersuchten Varianten erhält die Variante 0 b die beste Bewertung. Für die 
weitergehende Erschließungsplanung wird diese Variante daher weiter verfolgt.

Beschlussvorlage

9651 Zeichen

V/0976/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bauleitplanung im Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach:  
1. Beschluss zur 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich 
Gremmendorfer Weg / Loddenbach 
2. Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564: Gremmendorf - 
Nordwestlich Gremmendorfer Weg 
3. Kenntnisnahme der Entwürfe der 51. FNP-Änderung und des vorhabenenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 564 zur Offenlegung  
4. Kenntnisnahme des verkehrstechnischen Entwurfs zum Gremmendorfer Weg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§  2 (1) und 1 (8) i. V. m. § 8 (3) 
Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf -Ost im Bereich 
Gremmendorfer Weg / Loddenbach zu ändern (51. Änderung des FNP).  
 
2. Für den Bereich nordwestlich Gremmendorfer Weg ist gemäß §  2 (1) i. V. m. § 12 BauGB ein 
vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, 
der überbaubaren Grundstücksflächen und der Ver kehrsflächen aufzustellen 
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564).  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 264, Flurstück 31, Teile der Flurstücke 9, 21.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die  Entwürfe der 51.  Änderung des 
fortgeschriebenen Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 564 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auslegen wird.  
 
4. Der Rat nimmt den verkehrstechnischen Entwurf zum Ausbau des Gremmendorfer Weges 
einschließlich Erläuterungsbericht zustimmend zur Kenntnis.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0976/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 77 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.02.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0976/2014 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Mit Ausnahme eines Teils des Regenrückhaltebeckens sind alle Kosten vorhabenbedingt. Die 
Finanzierung der vorhabenbedingten Kosten und Folgekosten wird vom Vorhabenträger 
getragen. Einzelheiten regelt ein zwischen Stadt und Vorhabenträger abzuschließender 
Durchführungsvertrag.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der gemäß Beschlussvorschlag Nr.  2 neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan 
Nr. 564: Gremmendorf  – Nordwestlich Gremmendor fer Weg soll die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets schaffen.  
 
Die Flächeninanspruchnahme an diesem Standort entspricht dem vom Rat der Stadt Münster 
beschlossenen Baulandprogramm 2014 -2020. Um die wohnungspoli tischen Ziele der Stadt 
Münster zu erreichen, müssen auch Flächen im bisherigen Außenbereich beansprucht werden.  
 
Das vom Vorhabenträger vorgesehene städtebauliche Konzept (Vorhaben - und 
Erschließungsplan) umfasst die Errichtung von ca. 40  Wohneinheiten i n Form von Doppel - und 
Reihenhäusern sowie freistehenden Einfamilienhäusern.  
 
Der bestehende Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB geändert 
(Beschlussvorschlag Nr.  1). Mit der  51. Änderung des Flächennutzungsplans werden die 
übergeordneten planungsrechtlichen Voraussetzungen für die mit dem vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanverfahren verfolgten städt ebaulichen Ziele geschaffen. Der Bebauungsplan wird 
damit im Zuge des Änderungsverfahr ens im Sinne des §  8 (2) Bau GB aus dem 
Flächennutzungsplan entwickelt.  
 
Am 23.06.2014 wurde die frühzeitige  Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die 
Verwaltung und Vertreter des Vorhabenträgers erläuterten die städtebaulichen Zielsetzungen für 
die Planung und die geplante Erschließung des Baugebiets. Das Protokoll zur Bürger anhörung ist 
in der Anlage 1 beigefügt.  
 
Im Rahmen der Bürgeranhörung wurden zum Planungsvorhaben Bedenken vorgebracht. Die 
Bedenken beziehen sich im Wesentlichen auf die Themenkomplexe der  grundsätzlichen 
Erforderlichkeit des neuen Baugebiets sowie auf die Ausgestaltung der äußeren Anbi ndung / 
Erschließung. (vgl. Beschlusspunkt  4). Seitens der Bürgerschaft wird vorgebracht, dass der mit 
dem neuen Baugebiet entstehende Eingriff in die bestehenden, wertvollen Freiraum - und 
Naherholungsstrukturen im Relation zum Umfang des neu geschaffenen Wohnraums außer 
Verhältnis stünde, zumal mit der angestrebten Konversion der York -Kaserne der Stadtteil 
Gremmendorf über umfangreiche Entwicklungsoptionen verfüge.  
 
Dieser Argumentation ist entgegen zu halten, dass die Entwicklung der York -Kaserne gegenüber 
dem hier in Rede stehenden Baugebiet zeitlich später erfolgen wird und ein anderes 
Nachfragesegment (überwiegend Geschosswohnungsbau) bedienen soll. Vor diesem Hintergrund 
hält die Verwaltung auch in Kenntnis der bestehenden Bürgeranregungen die bestehende Planung 
sowohl wohnungspolitisch als auch städtebaulich für sinnvoll.  
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstige n Träger öffentlicher Belange hat vom 15.09. bis zum 
27.10.2014 stattgefunden. Hier  wurden keine Anregungen vorgebracht, welche die Planung 
grundsätzlich in Frage stellen. Die vorgebrachten Anregungen sind in die weitere Planbearbeitung  
weitgehend eingeflossen, wobei sich die grundlegenden Planinhalte nicht geändert haben.

- 3 - 
V/0976/2014 
Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 51. Änderung des fortgeschriebenen 
Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 564 soll im Anschluss 
an die obenstehenden Beschlüsse im April / Mai 2015 erfolgen (Beschlussvorschlag Nr. 3).  
 
Zur beabsichtigten Planung sind zwei Anregungen nach §  24 Gemeindeordnung Nordrhein -
Westfalen (GO NRW) eingegangen (Anregungen Nr.  2014-00129 und Nr.  2014-00219). Diese 
Anregungen sind dem Rat bereits im Rahmen von Berichtsvorlagen bekannt gegeben word en 
(Anregung Nr. 2014-00129 in der Ratssitzung am 10.09.2014 und Anregung Nr.  2014-00219 am 
10.12.2014). Diese Anregungen werden als frühzeitig eingebrachte Stellungnahmen zu der gemäß 
Beschlussvorschlag Nr.  3 vorgesehenen öffentlichen Auslegung der Planen twürfe gewertet und 
zusammen mit den zur Offenlegung eingehenden Stellungnahmen bearbeitet. Der Rat wird dann 
im Rahmen des abschließend zu fasssenden Satzungsbeschlusses über sämtliche 
Stellungnahmen entscheiden.  
 
Zur Verwirklichung des Baugebiets ist ei ne sichere und regelkonforme und für alle 
Verkehrsteilnehmer nachvollziehbare Erschließung notwendig. Daher ist ein Ausbau des 
Gremmendorfer Wegs mit der Schaffung eines Gehwegs eine notwendige Maßnahme für die 
Baugebietsentwicklung.  
 
Im Zuge des bisherig en Planverfahrens wurde das Baugebiet, vor allem die Erschließung des 
Baugebiets über den Gremmendorfer Weg, kritisch diskutiert. Durch den Ausbau des 
Gremmendorfer Wegs sind der alte Baumbestand und die schützenswerte Wallhecke gefährdet, 
die das Viertel am Gremmendorfer Weg prägen und zur Charakteristik des Gebiets beitragen.  
 
Auf die vorgetragenen Anregungen hat die Verwaltung reagiert. In Reaktion auf die Einwendungen 
aus der Bürgerschaft und auf Anraten des Landschaftsbeirats sind mehrere Varianten de r 
Erschließung geprüft worden (vgl. Erläuterungsbericht, Anlage 8 zu dieser Vorlage).  
 
Nach Beurteilung dieser Varianten schlägt die Verwaltung die Erschließung über den 
Gremmendorfer Weg mit einem dem Ort angemessenen Straßenquerschnitt vor. Der Ausbau d es 
Gremmendorfer Wegs sieht in dieser Variante eine 4  m breite Fahrbahn zzgl. 1  m überfahrbaren 
Seitenstreifen und einen einseitigen Gehweg von 2 m Breite auf der südlichen Seite vor. Durch die 
Ausbildung des Gehwegs aus einer wassergebundenen Decke kann d er Wurzelbereich der 
Bäume auf der südlichen Seite des Gremmendorfer Wegs geschont werden.  
 
Der Eingriff in den Baumbestand auf der nördlichen Seite wird durch diese Variante weitestgehend 
vermieden. Durch die Schaffung des Gehwegs wird die Zuwegung für d ie Anwohner und künftigen 
Bewohner sicherer.  
 
Dem Landschaftsbeirat wurde diese Variante in seiner Sitzung am 28.01.2015 vorgestellt. Da in 
die Wallhecke nicht mehr eingegriffen wird, hat der Landschaftsbeirat hierzu keine Bedenken 
geäußert.  
 
Die Verwalt ung schlägt eine zustimmende Kenntnisnahme des verkehrstechnischen Entwurfs 
gemeinsam mit den bauleitplanerischen Beschlüssen vor (Beschlussvorschlag Nr.  4). Da die 
Ausbaumaßnahme im vollen Umfang vorhabenbedingt ist, werden die Kosten vom Vorhabenträger 
vollständig übernommen.  
 
Der neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.  564 überplant einen Teilbereich 
des Bebauungsplans Nr.  397: Gremmendorf – Gremmendorfer Weg / Loddenbach , in Kraft 
getreten am 19.05.1995. Nach Rechtskraft des neuen Bebauun gsplans wird der alte Plan im 
überlagerten Bereich außer Kraft treten.  
 
Nähere Informationen zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

- 4 - 
V/0976/2014 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
1. Bürgeranhörung – Niederschrift  
2. 51. FNP-Änderung – Plan  
3. 51. FNP-Änderung – Begründung  
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 – Plan (verkleinert)  
5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 – Textliche Festsetzungen  
6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 564 – Begründung  
7. Verkehrstechnischer Entwurf Gremmendorfer Weg – Plan (verkleinert)  
8. Verkehrstechnischer Entwurf Gremmendorfer Weg – Erläuterungsbericht

V-0976-2014-Anlage-3-51-FNP-Aenderung-Begruendung

70428 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3  
zur Vorlage Nr. V/0976/2014  
  
Begründung  
zum Entwurf der 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf-Ost  
für den Bereich Gremmendorfer Weg/ Loddenbach 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 
2. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................... 3 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 3 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 5 
5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................. 5 
6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ........................................................................................... 6 
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 6 
6.2 Art der baulichen Nutzung .......................................................................................................... 6 
6.3 Grünflächen ................................................................................................................................ 6 
6.4 Verkehrsflächen / Erschließung.................................................................................................. 6 
6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ......................................................................... 6 
6.6 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 6 
6.7 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 7 
6.8 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 7 
7. Flächenbilanz ......................................................................................................................................... 7 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 7 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7 
8.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 7 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 8 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 9 
8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands ...................................... 9 
8.4.2 Menschen .......................................................................................................................... 9 
8.4.3 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ......................................................................... 10 
8.4.4 Boden .............................................................................................................................. 13 
8.4.5 Wasser ............................................................................................................................ 14 
8.4.6 Klima / Luft ...................................................................................................................... 15 
8.4.7 Landschaft ....................................................................................................................... 16 
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 17 
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 17 
8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 17 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 17 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 18 
8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 18 
8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 18 
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 20 
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ........................................................................... 20 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 21

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach  
  
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren  
Auf Grund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn-  und Lebensqualität sowie 
steigender B evölkerungszahlen weist die Stadt Münster im Vergleich zu anderen deutschen 
Städten eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Wohnraum auf. Die Sicherung eines 
vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Durchmischung unterschiedlicher 
Wohnformen ist daher ein zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung.  
Seitens eines Vorhabenträgers wurde ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) für eine Fläche am nordöstlichen 
Ortsrand Gremmendo rfs gestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Entwicklung eines neuen Wohngebiet s in Münster -Gremmendorf zu schaffen (VBP Nr.  564: 
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg). Das städtebauliche Konzept umfasst die 
Errichtung von ca. 40  Wohneinheiten in Form von Doppel - und Reihenhäusern sowie 
freistehenden Einfamilienhäusern.  
Die betroffene Fläche rundet die bestehenden Siedlungsflächen in Gremmendorf sinnvoll ab 
und formuliert somit abschließend den Ortsrand zu den Grünflächen entlang des Loddenbachs  
und ist im Regionalplan bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.  
Da der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster diese Flächen derzeit als 
„Fläche für die Landwirtschaft“  darstellt, wird als planungsrechtliche Gr undlage für die 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine Ä nderung des 
Flächennutzungsplans entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erforderlich. Um auch 
die unmittelbar nördlich an die Bauflächen angrenzend vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen 
auf Ebene des Flächennutzungsplans planungsrechtlich zu sichern, werden auch diese Flächen 
in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen. Diese soll gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) im Parallelverfahren durchgeführt werden.  
Mit der Änderung des  Flächennutzungsplans verfolgt die Stadt Münster somit das Ziel, 
entsprechend den regionalplanerischen Zielsetzungen durch eine behutsame Arrondierung der 
Siedlungsflächen einen Beitrag zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum 
zu leisten.  
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 300.000 Einwohnern. Für das Jahr 2020 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf ca. 312.000 Einwohnern. Dies führt –  zusammen mit den sinken den 
Haushaltsgrößen – zum Bedarf von mindestens ca. 1.500 Neubauwohnungen im Jahr und 
einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen.
1  
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i.  S. des 
Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stad t bereits festgelegt, dass 
mindestens die Hälfte dieser 1.500 Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf 
Brachflächen, im Gebäudeleerstand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert 
wurde in der Vergangenheit regelmäßig erreicht, indem konsequent insbesondere gewer bliche 
Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche 
Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen 
Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu 
berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prognostizierten Einwohnern 
ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.  
Die planerische Vorabstimmung über die weitere Wohnbaulandentwicklung auf bish erigen 
Freiflächen findet daher  
1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 21

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach  
  
• im Rahmen der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der 
weitere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet,  
• auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan der Stadt 
Münster und  
• durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster  
statt. Im Baulandprogramm hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation und 
der der verbindlichen Bauleitplanung vorgehenden Wohnbauflächenkonzepti onen in zeitlichen 
Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außenbereichsflächen – aber auch welche 
(innenliegenden) Brach - und Konversionsflächen – für weitere Wohnbauzw ecke zukünftig 
entwickelt werden sollen. Hierzu gehört auch die ak tuell in Rede stehende Pl anung im Bereich 
Gremmendorfer Weg / Loddenbach (51.  Änderung des FNP und damit verbundener VBP 
Nr. 564).  
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belan gen   
einer bedarfsgerechten Wohnraumversorgung  für die Bevölkerung ist es vor dem Hinter grund 
der dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließ lich auf 
Innenbereichsflächen zu fokussieren. Bei der Entwicklung von Außenbereichsfl ächen werden 
möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise geringere ökologische 
Wertigkeit besitzen. Die Schaffung von Planungsrecht z ugunsten von Wohnen für die Flächen 
im Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach (51. Änderung des FNP und damit verbundener 
VBP Nr. 564) ist insofern bedarfsgerecht hergeleitet und notwendig: Der Belang der Deckung 
des Bedarfs von Wohnraum in der wachsenden Stadt Münster überwiegt in der gegebenen 
Situation den Belang des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.  
2. Änderungsbereich  
Der räumliche Geltungsbereich der 51.  Änderung des Flächennutzungsplans liegt am 
nordöstlichen Rand des Stadtteils Gremmendorf und umfasst eine Fläche von ca. 4 ha. Er wird 
begrenzt  
• im Norden durch den Loddenbach,  
• im Osten und Süden durch den Gremmendorfer Weg,  
• im Westen durch einen namenlosen Fuß- und Radweg.  
3. Planungsrechtliche Situation  
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den 
Regierungsbezirk Münster, Teilabschni tt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche 
überwiegend als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ und im Norden als „Allgemeinen Freiraum - 
und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte 
Erholung“ dar. Am Nordrand des Änderungsbereichs stellt der Regionalplan „Waldbereich“ dar. 
Somit entspricht die Änderung des Flächennutzungsplans den Zielen der Landesplanung.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Flächennutzungsplan  
Der wirksame Fläc hennutzungsplan der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich der 
51. Änderung überwiegend „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Im Norden stellt der 
Flächennutzungsplan „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 21

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach  
  
von Boden, Natur und Landschaft“ sowie „Wald“ dar. Für den Bereich der angestrebten 
Wohnnutzung widerspricht die Dars tellung des Flächennutzungsplans mit der „Fläche für die 
Landwirtschaft“ den künftigen städtebaulichen Zielsetzungen für diesen Bereich.  
Bebauungspläne  
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht für den Änderungsbereich nicht. Der 
Änderungsbereich ist derzeit planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.  
Westlich angrenzend besteht der am 19.05.1995 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr.  397 
„Gremmendorf – Gremmendorfer Weg / Loddenbach“ , der „Reine Wohngebiete“ gemäß  § 3 
Baunutzungsverordnung ( BauNVO) und „Allgemeine Wohngebiete“ gemäß §  4 BauNVO 
festsetzt. Südlich grenzt der bestehende Bebauungsplan Nr.  151 „Böddingheideweg / 
Gremmendorfer Weg“ an. Dieser setzt „Reine Wohngebiete“ fest.  
NATURA 2000  
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA  2000 liegen im Geltungsbereich der 
51. FNP Änderung und seiner Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene Gebiet DE -4012-301 
„Wolbecker Tiergarten“ liegt in einer Entfernung von ca. 3,5 km jenseits der Ortslage Wolbeck, 
sodass eine Beeinträchtigung des Schutzgebiets nicht gegeben ist.  
Landschaftsplan  
Die Flächen der 51.  FNP-Änderung liegen im 
Geltungsbereich des Landschaftsplans LP 1 „Werse“.  
Im nördlichen Bereich besteht die Festsetzung eines 
Landschaftsschutzgebiets „Werse -Ems-Niederung, 
Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten (Nr.  1-
2.2.1)“, das sich großflächig in nordöstliche Richtung bis 
nach Wolbeck erstreckt (rund 2.700  ha). Im Rahmen der 
landwirtschaftlichen Nutzung ist hier  insbesondere die 
Grünlandnutzung in den Auenbereichen zu fördern. Die 
Erholungsnutzung ist im Sinne einer ruhigen 
Erholungsnutzung zu ermöglichen.  
Die Entwic klungskarte des Landschaftsplans  nennt als 
Entwicklungsziel für den Raum die Erhaltung einer mit 
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig 
ausgestatteten Landschaft (Nr. 1-1.1).  
 
Abb. 1: Ausschnitt LP Werse  
Für die Bereiche, die einer Bebauung zugeführt werden sollen, wird eine Entlassung aus dem 
Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzungen parallel zur 
Änderung des Flächennutzungsplans / Aufstellung des Bebauungsplans vorgenommen 
(Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgesetz). Die künftige Grenze des Landschaftsplans 
„Werse“ wird insoweit hinter die Wohnbaufläche zurückgenommen.  
Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist hingegen nicht erforderlich, da die 
Flächen des geplanten Wohngebiets außerhalb des best ehenden Landschaftsschutzgebiet s 
(LSG) liegen. Die Flächen des Planbereichs, die innerhalb des LSG liegen, sind im wirksamen 
FNP ausschließlich als Waldflächen dargestellt.  
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben  
Aus dem LANUV Biotopkataster  geht hervor, dass die Loddenbachaue als schutzw ürdiger 
Biotop eingestuft wird; die Loddenbachaue umfasst östlich des Lodddenbachsees die 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 21

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach  
  
Uferbereiche des Loddenbachs bis zur Werse einschließlich angrenzender Grünlandbereiche.  
Gemäß geografischem Informationssystem der Stadt Münster befindet sich zudem westlich 
des Gesamtänderungsbereichs am nördlichen Siedlungsrand eine Kompensationsfläche. 
Weitere schützenswerte Biotopstrukturen liegen im Einmündungsbereich Gremmendorfer Weg / 
Zwi-Schulmann-Weg mit einem 100- 200 Jahre alten Gehölzbestand am Gremmendorf er Weg 
„Altbaumbestand und alte Wallhecke, Böddingheideweg“.  
Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet besteht für den Loddenbach nicht.  
Darüber hinaus ist im Grünordnungsplan der Stadt Münster dargestellt, dass vorhandene 
Erholungsstrukturen eine wichtige überregionale Verbindungsfunktion als Fuß-  und Radweg 
übernehmen. Zudem stellen die östlich angrenzenden  Grünländer und Gehölze am 
Gremmendorfer Weg eine wichtige Grünverbindung vom Siedlungsbereich zum Loddenbach 
dar. Das südlich angrenzende Wäldchen und die südlich am Gremmendorfer Weg vorhandene 
Wallhecke / Kulturhecke sind als Bestandsgehölze dokumentiert.  
4. Räumliche und strukturelle Situation  
Der ca. 4 ha große Änderungsbereich befindet sich südöstlich der Innenstadt von Münster im 
Stadtteil Gremm endorf, nördlich des Gremmendorfer Weges. Der Albersloher Weg (L 586) 
verläuft südwestlich in einer Entfernung von ca. 500 m.  
Der Änderungsbereich wird derzeit durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. 
Nördlich angrenzend verläuft der von einem breiten Erlenufergebüsch gesäumte Loddenbach. 
Den westlichen Rand bildet ein Fußweg, der die angrenzenden Siedlungsbereiche und die 
nördliche freie Landschaft verbindet, die als attraktiver Naherholungsraum genutzt wird. Am 
östlichen Rand tangiert der Gremmendorfer Weg den Änderungsbereich.  
Der südlich und westlich unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzende, 
zusammenhängend bebaute Ortsteil Gremmendorf ist geprägt durch Wohnnutzung, 
insbesondere in Form von Ein-  und Zweifamilienhäusern. Im Norden und Osten umgeben 
landwirtschaftliche Nutzflächen den Änderungsbereich. Im Nordwesten erstrecken sich 
strukturreiche Ausgleichsflächen, die eine Naherholungsfunktion für die angrenzenden 
Siedlungsbereiche übernehmen. Nordöstlich befindet sich eine alte H ofstelle, die aktuell als 
Reiterhof genutzt wird.  
Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind am Gremmendorfer Weg und 
Albersloher Weg im näheren Umfeld vorhanden. Über den Gremmendorfer Weg ist der Bereich 
der 51. Änderung des Flächennutzung splans gut an das übergeordnete Straßen-  (L 586) und 
Busliniennetz angeschlossen.  
5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung  
Mit der 51.  Änderung des Flächennutzungsplan s soll eine derzeit landwirtschaftlich genutzte 
Fläche am Rand des Ortsteils G remmendorf planungsrechtlich für eine künftige Wohnnutzung 
vorbereitet werden. Städtebaulich wird dadurch eine Abrundung des im Westen und Süden 
angrenzenden Siedlungsbereichs ermöglicht.  
Entsprechend den umgebenden Siedlungsstrukturen soll hier eine Entw icklung von Bauflächen 
für Einfamilienhäuser erfolgen. Das Einfügen der Bebauung in den bestehenden 
Siedlungszusammenhang soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (VBP Nr.  564 
Gremmendorf – Nordwestlich Gremmendorfer Weg) gesichert werden.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 21

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach  
  
Mit der Entwicklung von Bauflächen trägt die Stadt Münster dem dringenden Bedarf der 
Bevölkerung nach Wohnraum Rechnung.  
6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung  
6.1 Grundzüge der Planung  
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für die westl ich und südlich 
angrenzenden Flächen Wohnbauflächen (W) dar.  
Entsprechend der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgesehenen Abgrenzung der 
Wohnbebauung ist im südlichen Teil des Änderungsbereichs die Darstellung einer 
Wohnbaufläche vorgesehen.  
Die nördlichen Teile des Änderungsbereichs sind für eine Entwicklung als Ausgleichsflächen 
vorgesehen.  
6.2 Art der baulichen Nutzung  
Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den südlichen Teil des 
Änderungsbereichs im Flächennutzungsplan die D arstellung als Wohnbaufläche (W). Damit 
wird dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen.  
6.3 Grünflächen  
Der nördliche Teilbereich des Änderungsbereichs entlang des Loddenbachs ist mit einer Fläche 
von ca. 1,2 ha auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung für den Ausgleich des mit der 
Entwicklung der Wohnbauflächen verursachten Eingriffs in Natur und Landschaft vorgesehen. 
Dabei bleibt im  Flächennutzungsplan die Darstellung der unmittelbar an den Loddenbach 
angrenzenden Flächen wie bisher als „Wald“ bestehen. Für die übrige Teilfläche, die bisher als 
„Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt war, erfolgt nunmehr entsprechend dem planerischen 
Ziel die Darstellung als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“.  
6.4 Verkehrsflächen / Erschließung  
Der Änderungsbereich ist über den Gremmendorfer Weg an das übergeordnete Straßennetz 
angebunden. Da dieser derzeit nur als Wirtschaftsweg ausgestaltet ist, wi rd im Zuge der 
Realisierung des Bebauungsplans ein e Ertüchtigung vom Böddingheideweg bis zum 
Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr.  564 im Rahmen der  bereits 
verkehrlich gewidmeten Fläche und darüber hinaus innerhalb des Bebauungsplans Nr.  564 bis 
zur Einmündung der Planstraße auf einer Länge von insgesamt ca. 320 m erforderlich.  
Der Änderungsbereich ist in ca. 800 m Entfernung an den Stadtbusverkehr am Gremmendorfer  
Weg bzw. Angelmodder Weg (Linie 8, Haltestellen Ehrenmal bzw. Pirolweg ) angeschlossen. 
Des Weiteren gibt es in ca. 350 m Entfernung die Haltestelle Böddingheideweg, welche auf 
Bestellung im 20-Minuten-Takt eine Verbindung zur Haltestelle Ehrenmal anbietet.  
6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Ver- und Entsorgung der Wohnbauflächen kann durch Erweiterung der bestehenden Netze 
sichergestellt werden.  
6.6 Immissionsschutz  
Belange des Immissionsschutzes sind nicht betroffen. Der Änderungsbereich grenzt im Norden 
und Osten an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Die aus der Bewirtschaftung sich 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 21

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
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ergebenden Geräusch- , Geruchs - oder Staubbelästigungen sind durch die „Neubürger” 
hinzunehmen.  
6.7 Altlasten / Altstandorte  
Für den Änderungsbereich sind keine Altlasten-  bzw. Altlastverdachtsflächen bekannt. Sol lten 
sich jedoch bei Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist 
unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
der Stadt Münster zu informieren.  
6.8 Denkmalschutz / Archäologie  
Im Änderungsbereich befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude.  
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine 
Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über 
Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, 
Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt 
werden. Den U mgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.  
7. Flächenbilanz  
Änderungsbereich gesamt   4,1 ha  100 %  
Wohnbaufläche  2,12 ha  51,7 %  
Grünfläche  1,17 ha  28,5 %  
Wald  0,81 ha 19,8 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz  
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der 
Planung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. 
Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten orientiert sich der Umweltbericht an den 
Vorgaben der Anlage zu §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB.  
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen traten nicht auf. 
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen den Bereich der 
51. FNP-Änderung und die angrenzenden Bereiche – im Folgenden als Untersuchungsraum 
bezeichnet. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden 
Schutzgutes erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
Mit der 51.  Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster  sollen auf einer rund 4 ha 
großen Fläche im Nordosten des Stadtteils Gremmendorf die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets mit angrenzender Ausgleichsfläche 
geschaffen werden.  
So ist auf dem südlichen, rund 2, 1 ha großen Teil die Änderung von „Fläche für die 
Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ vorgesehen. Im Rahmen der Eingriffsregelung sind zudem 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 21

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Verkehrsplanung
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Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die im nördl ichen Teil des Änderungsbereichs angrenzend 
an die Wohnbaufläche realisiert werden sollen. Der im Flächennutzungsplan als Wald 
dargestellte Teilbereich bleibt bestehen, während die „Fläche für die Landwirtschaft“ in 
„Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ geändert werden soll.  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Mensch  Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des 
Menschen vor Immissionen (z.  B. Lärm) und gesunde Wohn-  und 
Arbeitsverhältnisse zielen (z.  B. Baugesetzbuch, TA  Lärm, DIN  18005 
Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im 
Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im 
Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten.  
Biotoptypen, 
Tiere und 
Pflanzen, 
Biologische 
Vielfalt, 
Arten- und 
Biotopschutz  
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im 
Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW, dem 
Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den 
entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u.  a. zur Si cherung der 
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier - und 
Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie Erhalt 
des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, 
sozialen und wirtschaf tlichen Funktion) sowie der 
Bundesartenschutzverordnung vor gegeben. Weitere Auskünfte geben die 
Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz (LANUV).  
Boden und 
Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes,  des Bundes - und 
Landesbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen und scho nenden Umgang 
mit Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der 
Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und 
bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugeset zbuches (z.  B. 
Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das 
Landeswassergesetz (u.  a. zur Sicherung der Gewäs ser zum Wohl der 
Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden 
gesetzlichen Vorgaben.  
Landschaft Die B erücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im 
Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW (u. a. zur Sicherung der 
Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und 
in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben.  
Luft und 
Klimaschutz 
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von 
schädlichen Umwelteinwirkungen sowie zur Stärkung der klimagerechten 
Entwicklung in den Städten und Gemeinden sind die Vorgaben des 
Baugesetzbuches (u.a. „Klimaschutzklausel“ gemäß § 1 a Abs.5 BauGB), des 
Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten.  
Kultur- und 
Sachgüter 
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz 
gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, his torischen Orts - und 
Landschaftsbilds ist in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs 
bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben.  
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 21

Stadtplanung
Verkehrsplanung
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8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands  
Naturräumlich betrachtet liegt der Änderungsbereich innerhalb der naturräumlichen 
Haupteinheit des „Kernmünsterlands“ , im Westlichen Bereich der Untereinheit „Wolbecker 
Ebene“, die sich im Osten Münsters weitläufig bis nach Sendenhorst erstreckt.  
Kennzeichnend für die Wolbecker Ebene sind die Sandlöss ebenen mit geringen 
Höhenunterschieden – der Änderungsbereich liegt bei Höhen zwischen 53,21 m ü.  NHN und 
54,11 m ü.  NHN. Es übe rwiegen sandige, nährstoffarme Braun - und Parabraunerden aus 
Flugsand auf Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten 
Wäldchen und Hecken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von 
Ackerflächen dominiert.  
Laut Grünordnungsplan Münster ist entsprechend dem vorherrschenden Untergrund von 
vorwiegend artenarmem  Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen- Eichen-Durchdringung als 
„potenziell natürlicher Vegetation“ auszugehen.  
Der Änderungsbereich unterliegt vollständig der intensiven ackerbaulichen Nutzung.  
Lediglich der nördliche Rand wird aus einem strukturreichen Erlen-Ufergehölz gebildet, das den 
nördlich angrenzend verlaufenden Loddenbach eingrünt.  
Im Westen und im Osten rahmt der bestehende Siedlungskörper Gre mmendorfs Teile des 
Plangebiets ein. In der weiteren Umgebung erstrecken sich im Nordwesten Ausgleichsflächen 
sowie im Norden und Osten mosaikartig strukturierte Agrarflächen, die von Weideflächen 
dominiert werden.  
8.4.2 Menschen  
Bestandsanalyse  
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der 
Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funktionen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein.  
Der Änderungsbereich ist als „Fläche für die Landwirtschaft“ von ackerbaulicher Nutzung 
geprägt und dient so der Nahrungsmittelproduktion (vgl. auch Pkt. Boden, Bodenschätzung). 
Wohnnutzungen kommen innerhalb des Änderungsbereichs nicht vor – tangieren diesen jedoch 
im Westen und Süden und sind so als schutzbedürftige Wohnnutzungen im Rahmen der 
weiteren Planung zu berücksichtigen.  
Über die landwirtschaftliche Bewirtschaftung hinausgehende Arbeitsfunktionen sind nicht 
gegeben. Nordöstlich befindet sich eine als Reiterhof genutzte Hofstelle, die auf rund 7 ha 
Weidenutzungen, Pensionsstallungen, Auslauf und Reitmöglichkeiten anbietet.  
Mit der Lage im Übergangsbereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und nördlich 
angrenzender freier Landschaft übernimmt der Änderungsbereich eine Funktion für die 
Naherholung. So befinden sich am westlichen und am östlichen Rand Wege, die eine direkte 
fußläufige Verbindung in den nördlich angrenzenden struktur ierten Agrarraum bieten und deren 
Erhalt und Entwicklung auch im Grünordnungsplan der Stadt Münster dokumentiert sind.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 21

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Auswirkungsprognose  
Mit der Änderung wird die bislang der Nahrungsmittelproduktion dienende Fläche (vgl. 
Schutzgut Boden) im südlichen Teil der Siedlungsnutzung zugeführt. Mit der Extensivierung der 
Nutzung im nördlichen Teilbereich steht auch diese Fläche nur noch bedingt für die Produktion 
von Nahrungsmitteln bzw. Futter für Viehhaltung zur Verfügung.  
Die vorhandenen Wegeverbindungen, die für die Naherholung eine bedeutende Funktion 
haben, werden erhalten. Zudem erfolgt mit den nördlich vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen 
eine Strukturierung der Fläche, sodass hier ähnlich wie in der westlich angrenzenden 
Ausgleichsfläche eine Aufwertung der bislang monostrukturierten Agrarfläche in eine attraktive 
Erholungskulisse erfolgt.  
Mit der Änderung wird eine Ergänzung der bestehenden angrenzenden Wohnbauflächen 
vorbereitet. Da diese in Art und Maß den Umgebungsnutzungen entspricht, werden keine 
Beeinträchtigungen auf die bestehenden oder geplanten Wohnnutzungen vorbereitet.  
Gemäß den im Zuge der Bebauungsplanaufstellung untersuchten Varianten zur Ertüchtigung 
des Gremmendorfer Weg s gibt es unterschiedliche Erschließungsvarianten, bei denen keine 
negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten sind.  
Insgesamt werden mit der Änderung keine erheblichen B eeinträchtigungen des Schutzgut s 
Mensch im Änderungsbereich sowie im auswirkungsrelevanten Umfeld vorbereitet.  
8.4.3 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
Bestandsanalyse Biotoptypen / Biologische Vielfalt  
Zur Analyse der Biotopstrukturen im Änderungsbereich erfolgte im Jahr 2014 eine 
Bestandsaufnahme.  
Der Änderungsbereich wird als „Fläche für die Landwirtschaft“ im Wesentlichen von intensiv 
bewirtschafteten Ackerflächen dominiert. Die im nördlichere n Teil anschließende Fläche ist im 
Flächennutzungsplan als Wald dargestellt, hinsichtlich der Biotoptypenausstattung jedoch als 
eine Brachfläche mit Ufergehölzen des Loddenbachs anzusprechen.  
Die im Westen gelegenen Brachflächen mit eingestreuten einheimischen Gehölzstrukturen  und 
einem überwiegend beschatteten Stillgewässer  sind als Ausgleichsfläche angelegt und im 
Flächennutzungsplan als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft“ / (KomKat -Flächen 1403, 1404) im Sinne von Suchräumen 
von fachlich geeigneten Kompensationsflächen dargestellt.  
Die Erschließung ist über den Gremmendorfer Weg vorgesehen, der im Flächennutzungsplan 
als „Wohnbaufläche“ gesichert ist  und entsprechend ertüchtigt wird. Die dadurch erforderliche 
Rodung der 5  Bäume wird durch entsprechende Anpflanzmaßnahmen nördlich des 
Gremmendorfer Wegs ausgeglichen.  
Die nördlich und östlich angrenzende Landschaft  ist weitläu fig als „Fläche für die 
Landwirtschaft“ dargestellt. Sie ist von strukturreichen Grünländern , eingestreuten Hofstellen 
und unterschiedlichen Gehölzbeständen geprägt. So besteht in diesem Bereich eine für das 
Münsterland ehemals typische, kleinstrukturierte Agrarlandschaft mit parkartigen 
Gehölzbeständen und einer insgesamt hohen ökologischen Funktion für Tiere und Pflanzen.  
Im Südosten und Südwesten erstrecken sich die „Wohnbauflächen“ des Gremmendorfer 
Siedlungsrandes. Im Süden begrenzt ein kleines Siedlungswäldchen aus alten Stieleichen mit 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 21

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Sandbirken, Hainbuchen und Rotbuchen den Änderungsbereich. Dieser Gehölzbestand ist im 
Flächennutzungsplan entsprechend als „Wald“ dargestellt.  
Im Norden verläuft der  Loddenbach mit den umgebenden krautigen und gehölz bestandenen 
Uferbereichen. Er weist eine hochwertige ökologische Funktion auf, die auch in der 
Schutzausweisung als Teil eines Landschaftsschutzgebiets sowie als schützenswerter 
Biotoptyp dokumentiert ist. Der Gewässer -Biotopkomplex bietet in Zusammenhang mit den 
umgebenden Grünländern und Gehölzbeständen sowie dem Gehölzstreifen entlang des 
Gremmendorfer Weges eine bedeutende Habitatstruktur im regionalen Biotopverbund.  
Artenschutzprüfung  
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW 2 ist im Rahmen der artens chutzrechtlichen 
Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Änderungsbereich 
aktuell bekannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen 
des Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht 
ausgeschlossen werden können –  bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung 
artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlich werden.  
Bestandsbeschreibung  
Das Plangebiet stellt sich im Wesentlichen als landwirtschaftliche Nutzfläche dar. Im nördlichen 
Teil schließen sich Ufergehölze und Uferbereiche, die den angrenzenden Loddenbach säumen, 
an (Waldsukzessionsfläche).  
Das Umfeld des Änderungsbereichs ist durch verschiedene Gehölzstrukturen mit zum Teil alten 
Eichen im Osten und einem kleinen W äldchen im Süden geprägt. Hinter dem Loddenbach im 
Norden schließen sich weitere Ackerflächen mit eingestreuten Gehölzbeständen an. Entlang 
des Loddenbachs in Richtung Nordwesten liegt eine strukturreiche Brachfläche, die als 
Ausgleichsfläche gesichert ist. Südlich des Änderungsbereichs und auch im Westen finden sich 
bestehende Siedlungsbereiche mit entsprechenden Gärten.  
Fledermäuse  
Von einem Vorkommen planungsrechtlich relevanter Fledermäuse innerhalb des 
Änderungsbereichs ist gemäß vorliegendem artensc hutzrechtlichen Gutachten
3 auszugehen. 
So wurden im Plangebiet drei Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, 
Zwergfledermaus) nachgewiesen. Artenschutzrechtliche Konflikte sind jedoch nicht zu erwarten, 
da im Umfeld des Plangebiets genüg end Strukturen vorhanden sind, die beispielsweise eine 
punktuelle Fällung von Bäumen kompensieren können. Die ökologischen Funktionen der 
Lebensstätten bleiben im räumlichen Zusammenhang erhalten.  
Zudem wird der nördliche Teil durch Ausgleichsmaßnahmen na turnah gestaltet, sodass 
potentiell vorhandene Jagdhabitate nicht verloren gehen. Im Rahmen dieser 
Ausgleichsmaßnahmen erfolgt die Anpflanzung einer zusätzlichen Baumreihe von Osten nach 
Westen, durch die eine neue Leitlinie entwickelt wird , an der sich di e Fledermäuse orientieren 
können.  
2 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei 
der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.  
3 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zum Ausbau des Gremmendorfer Weges in Münster. Ökoplanung Münster, 
F. Wierzchowski. Münster, September 2014.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 21

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Vögel  
Der Änderungsbereich weist aufgrund seiner Biotopzusammensetzung und der angrenzenden 
Strukturen für einige planungsrelevante Vogelarten ein potenzielles Habitat auf.  
Durch eine artenschutzfachliche Kartierung im Zuge des Ausbaus des Gremmendorfer Weges 
(siehe Fußnote Nr.  2) wurde u.  a. eine Waldohreule in den randlichen Gehölzstrukturen 
außerhalb der Plangebiets festgestellt. Potenzielle Bruthabitate werden durch die vorliegende 
Planung nicht berührt, da keine Gehölze in Anspruch genommen werden. Eine Betroffenheit der 
Waldohreule kann aufgrund der Kleinflächigkeit des Plangebiets und der Nicht-Betroffenheit von 
Bruthabitaten ausgeschlossen werden.  
Darüber hinaus können gemäß vorliegendem Gutachten Vorkommen von Feldsperling, 
Gartenrotschwanz, Kuckuck und Nachtigall nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen 
werden. Es bestehen Vorkommen mehrerer europäischer Brutvogelarten wie Amsel, Buchfink 
und Rotkehlchen im Plangebiet. Um durch die Planung keine Verbots tatbestände gemäß 
Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG) vorzubereiten, sind verschiedene 
Vermeidungsmaßnahmen erforderlich, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu 
konkretisieren sind.  
Amphibien  
Mit einem Vorkommen von Amphibien und Reptilien ist im Plangebiet aufgrund fehlender 
Strukturen nicht zu rechnen.  
Auswirkungsprognose  
Mit der Änderung wird die bisherige „Fläche für die Landwirtschaft“ künftig zugunsten der 
„Wohnbaufläche“ im Süden und der „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ im Norden zurückgenommen. Die bisher 
landwirtschaftlich genutzten Flächen können entsprechend den Festsetzungen im parallel  
aufgestellten Bebauungsplan überbaut werden.  
Vorbehaltlich der abschließend zu ermittelnden Auswirkungen hinsichtlich der Ertüchtigung des  
Gremmendorfer Wegs werden aufgrund  
• der anthropogen vorgeprägten Biotopstrukturen im Änderungsbereich,  
• der im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gesicherten Grün - und 
Vermeidungsmaßnahmen,  
• der eingehaltenen Abstände zu den ökologisch höherwertigen Biotopstrukturen 
Loddenbach im Norden bzw. Wald im Norden und Süden  
• und aufgrund der vertraglich gesicherten Ausgleichsmaßnahmen nördlich des 
Änderungsbereichs  
keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.  
Abgeleitet aus der Betrachtung zum Bebauungsplan kann für den Flächennutzungsplan 
ausgeschlossen werden, dass durch die Änderung artenschutzrechtliche Verbote gemäß § 44 
BNatSchG vorbereitet werden.  
Möglichkeiten zur Minderung von Beeinträchtigungen wurden im Rahmen der verbindlichen 
Planung geprüft und integriert.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 21

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Durch die Änderung werden keine artenschutzrechtlichen Verbote gemäß  § 44 BNatSchG 
vorbereitet.  
8.4.4 Boden  
Großflächig unterliegen dem Stadtteil Gremmendor f Eis- und Schmelzwasserablagerungen der 
Saale-Kaltzeit, ergänzt von holozänen Bach- und Flussablagerungen entlang des Loddenbachs. 
Auf diesen Ablagerungen entwickelten sich im Änderungsbereich folgende Bodentypen:  
Typischer Gley  
Am nördl ichen Rand des Ä nderungsbereichs erstreckt sich entlang des Loddenbachs ein 
grundwasserbeeinflusster Gley. Das Substrat weist mit schluffigen Sanden gemäß  Bodenkarte 
eine mittlere Filtereigenschaft auf. Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30- 50 
Bodenwertpunkte beziffert, der Ertrag ist aufgrund des hohen Grundwasserstands als unsicher 
einzustufen.  
Pseudogley-Braunerde und Braunerde  
Dominierend kommen im Untersuchungsraum und insbesondere im Änderungsbereich 
Pseudogley-Braunerden vor, die aus schluffigen Feinsandböden bestehen und aus Sandlöss 
und z.  T. Geschiebelehmen des Diluviums entstanden sind. Diese kommen klein-  bis 
großflächig auf flachen Rücken und dränenden Bachtälern im Gebiet vor.  
Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine mit tlere chemisch-
physikalische Filterfunktion auf. Die Fähigkeit, Stoffe zu speichern (Sorptionsfähigkeit) , ist von 
mittlerer Funktionserfüllung.  
Mit (40 -)60 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. Der Boden ist aufgrund 
der regional hohen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft.  
Gley-Pseudogley  
Am östlichen Rand ragt ein grund - und stauwasserbeeinflusster Boden in den 
Änderungsbereich hinein. Diese g rund- und stauwasserbeeinflussten  Böden kommen auf 
Sandlöss über Geschiebelehmen aus dem Pleistozän  großflächig in ebenen Lagen und 
Niederungen vor. Laut Bodenkarte besteht eine mittlere Sorptionsfähigkeit.  Die Ertragsfähigkeit 
der sandig -schluffigen Böden liegt bei 30- 45 Bodenwertpunkten. Gemäß Bodenkarte ist ein 
geringer Ertrag zu erwarten.  
Auswirkungsprognose  
Mit der Änderung wird auf einer Fläche von 2,1 ha eine Überbauung eines bislang 
unversiegelten und nur durch mechanische / stoffliche Wirkungen aus landwirtschaftlicher 
Nutzung beeinflussten Bodens mit insgesamt mittlerer bis hoher Wertigkeit und teilweise 
festgestellter Schutzwürdigkeit zulässig. Zudem werden diese 2,1 ha Fläche künftig  potenziell 
der Nahrungsmittelproduktion entzogen.  
Im Rahmen der Planungsumsetzung kann es somit in diesem Bereich zu Bodenabtrag, 
Neuauffüllung und Anschnitt des Bodenprofils kommen, sodass die derzeitigen 
Bodenverhältnisse vollständig nachteilig und dauerhaft verändert werden und der Bereich 
dauerhaft der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird.  
Im Bereich der nördlichen Ausgleichsfläche erfolgt  eine Nutzungsextensivierung mit 
naturverträglicherer Bodennutzung und damit Aufwertung der derzeitigen Bodenverhältnisse. 
Als Ausgleichsfläche werden diese Nutzung und damit auch die ungestörte Bodenentwicklung 
langfristig gesichert.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 13 von 21

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach  
  
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen –  zu denen Extensivierungs- 
und Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen einer naturverträglichen Bodennutzung zählen – im 
Norden des Änderungsbereichs können die durch den Eingriff verursachten Beeinträchtigungen 
der Boden funktionen ausgeglichen werden. Da Boden ein nicht vermehrbares Gut ist, ist zu 
berücksichtigen, dass mit der Änderung eine Fläche für die Nahrungsmittelproduktion dauerhaft 
entzogen wird.  
8.4.5 Wasser  
Grundwasser  
Laut Umweltkataster der Stadt Münster u nterliegen dem Untersuchungsgebiet großräumig 
Flächen der Grundwassereinheit „Profiltyp 4“ und somit Bereiche mit oberflächennahem 
Geschiebemergel/ -lehm und bereichsweise großflächiger Überlagerung durch Sande zwischen 
Gremmendorf und Wolbeck.  
Der Grundw asserspiegel liegt laut Bodengutachten zwischen 51,08 m ü.  NHN bis 51.51 m 
ü. NHN und damit knapp unter der Geländeoberkante. Das Grundwasser verläuft ferner mit 
schwachem Abstrom in Richtung des nördlich verlaufenden Loddenbachs. 
Wasserschwankungen liegen entsprechend der Kenntnis aus den angrenzenden Baugebieten 
bei 1 m. Die Grundwasserneubildung beträgt bei unversiegelten Freiräumen 200- 300 mm/a. 
Lediglich im Bereich des Loddenbachs ist die Grundwasserneubildung reduziert, da das 
Wasser im Vorfluter abgeleitet wird und nicht vollständig in den Grundwasserleiter sickert.  
Der Änderungsbereich liegt im Einzugsgebiet der Werse.  Festgesetzte 
Überschwemmungsgebiete liegen im Änderungsbereich nicht vor, auch bestehen keine 
Wasserschutzgebiete. Das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang der 
Werse nordöstlich von Gremmendorf.  
Die Fähigkeit der Grundwasserdeckschichten, die Grundwasserlagerstätten vor dem Eindringen 
unerwünschter Stoffe zu schützen (Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit), hängt von der 
Wasserdurchlässigkeit des Bodens und der Höhe des anstehenden Grundwassers 
(Grundwasserflurabstand) ab. So besteht infolge der dominierend sandigen Deckschichten und 
des bei 51,08 m ü. NHN relativ hoch anstehenden Grundwasserspiegels laut Geoserver für den 
gesamten nördlichen Siedlungsbereich Gremmendorfs eine sehr hohe 
Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit.  
Der (ehemalige) Auenbereich des Loddenbachs übernimmt gemäß Umweltkataster der Stadt 
Münster eine besondere Funktion im Landschaftswass erhaushalt. So befinden sich im Umfeld 
des Gewässers einzelne hydrophile Biotopstrukturen wie z.  B. die Ufergehölze, die von hohen 
Grundwasserständen abhängen.  
Oberflächengewässer  
Der im Norden den Änderungsbereich tangierende Loddenbach entsprang ursprünglich am 
Rande des südlich verlaufenden Münsterländer Kiessandzugs im Bereich der heutigen 
Schuckertstraße. Anfang der 70er Jahre wurde der Loddenbach in seinem Oberlauf vollständig 
verrohrt, unter dem Dortmund -Ems-Kanal gedükert und bis an die Regenkläranlage 
„Loddenbachsee“ geführt.  
Nach einer Lauflänge von ca. 2,2  km mündet der als Hauptgewässer mit der 
Fließgewässernummer 3291000,2 geführte Loddenbach östlich von Gremmendorf in die Werse.  
Die Strukturgüte des Loddenbachs weist im Untersuchungsgebiet eine bedingt naturnahe 
(Stufe 2) bis merklich geschädigte (Stufe 5) Qualität auf. In Richtung Änderungsbereich wird die 
Qualität der Strukturen besser eingestuft als in Richtung nördliche freie Landschaft.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 14 von 21

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Verkehrsplanung
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für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach  
  
Auswirkungsprognose  
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist die Rückhaltung und gedrosselte Einleitung 
des innerhalb der Bauflächen anfallenden nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers 
in den Loddenbach vorgesehen.  
Insgesamt steht somit ein Großteil des anfallenden Niederschlagswasser s wie bisher dem 
Einzugsgebiet des Loddenbachs / der Werse zur Verfügung, sodass hier keine erheblichen 
Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächenwasser erfolgen.  
Mit der Nutzungsextensivierung im nördlichen Teilbereich wird zudem ein breiter Puffer entlang 
des Loddenbachs geschaffen. Mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung werden somit 
für diesen Bereich auch stoffliche Einträge aus der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung in 
das Gewässer gemindert.  
Unter Berücksichtigung der Vorgaben im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird mit der 
Änderung den Gegebenheiten vor Ort über das gesetzliche Maß hinaus Rechnung getragen 
und neben einer ergänzenden Rückhaltefläche zur Entlastung der Kanalisation der 
angrenzenden Wohngebiete für nachfolgende Flächen auch eine Aufwertung des Gewässers 
und des Gewässerumfeldes erzielt. Somit wird durch die Änderung keine Beeinträchtigung des 
Schutzgutes Wasser vorbereitet.  
8.4.6 Klima / Luft  
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die 
mikroklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen.  
• Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhängigkeit 
zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch.  
• Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen sind Kaltluftentstehungsgebiete mit 
mittlerer Bedeutung. Die Ackerflächen weisen im Vergleich zu ganzjährig mit Vegetation 
bedeckten Flächen eine geringe bis mittlere Kaltluftfunktion auf.  
Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen aus den klimatisch wirksamen Strukturen der 
agrarisch genutzten Freifläche „Fläche für die Landwirtschaft“ gebildet, die eine positive 
Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet übernimmt (mittel). Die in den Randbereichen nahe des 
Änderungsbereichs vorhandenen Gehölze – das Erlen- Ufergehölz am Loddenbach, der 
vorhandene Gehölzstreifen östlich außerhalb am Gremmendorfer Weg sowie das Wäldchen 
südlich des Änderungsbereichs  – übernehmen darüber hinaus eine m ittlere bis hohe Funktion 
für die Erzeugung von Frischluft.  
Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen 
eine veränderte klimatische Situation auf (erhöhte Temperaturen, hohe Tag-  und 
Nachttemperaturunterschiede, höhere Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen).  
Aufgrund der Lage nordöstlich der Ortslage besteht vorwiegend eine indirekte Funktion im 
Rahmen des thermischen Luftaustausches. Für einzelne Teile des Siedlungsbereichs 
übernimmt die Fläche,  in Hauptwindr ichtung gelegen , auch eine direkte Funktion im 
lufthygienischen Ausgleich.  
Im Hinblick auf die Windrichtung aus Südwest kann in Abhängigkeit von der Lage eine direkte 
(in Windrichtung) oder indirekte (gegen Windrichtung  / thermischer Luftaustausch) Funktion für 
den lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche bestehen. Im Umweltkataster 
der Stadt Münster sind der westlich angrenzende Siedlungsraum sowie der Änderungsbereich 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 15 von 21

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mit Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum dargestellt. Belüftungskorridore, 
Kaltluftentstehungsgebiet oder sonstige Kaltluftleitbahnen bestehen nicht.  
Auswirkungsprognose  
Mit der Änderung wird  eine Ausdehnung der lufthygienischen Situation der angrenzenden 
Wohnsiedlungsbereiche auf einer Fläche von 2,1 ha und somit  eine Inanspruchnahme eines 
klimaökologischen Ausgleichsraums vorbereitet. Höhere Tag - und 
Nachttemperaturunterschiede, höhere Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen und 1- 2 °C 
höhere Temperaturen sind u. U. die Folge.  
Mit der nördlich auf Bebauungsplanebene geplanten „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ erfolgt hingegen eine 
lufthygienische Aufwertung des Raum s. Abgeleitet aus den Vorgaben im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitplanung wird in dies em Bereich künftig eine ganzjährige Bedeckung mit 
Vegetation gegeben sein und werden zudem Gehölze als Frischluftlieferanten gepflanzt.  
Eine erhebliche Beeinträchtigung der bestehenden Ortslage ist aufgrund der Lage in der 
vorwiegend windabgewandten Seite, der geringen Flächengröße und der großräumig klimatisch 
positiven Wirkungen im Rahmen thermischer Luftaustauschprozesse aus der angrenzenden 
freien Landschaft nicht zu erwarten.  
Unter Berücksichtigung der Lage, der geringen Flächengröße sowie der Entwic klung als 
„Wohnbaufläche“ sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der lufthygienischen Verhältnisse 
angrenzender oder geplanter Wohnnutzungen zu erwarten.  
8.4.7 Landschaft  
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die 
Landschaft gestellt:  
• Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt  wider, 
d. h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen.  
• Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d.  h der Ausstattung der 
Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen.  
• Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft  befriedigt, d. h. das 
Vorhandensein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des 
Menschen über Generationen.  
Der Änderungsbereich be findet sich im Übergangsbereich zwischen Siedlungskörper im 
Südwesten / Südosten und freier Landschaft im Norden.  
Mit dem kleinteiligen Mosaik aus Acker - und Grünlandflächen, Wald und Wasser sowie 
brachliegenden Ausgleichsflächen und eingestreuten Hofstellen umfasst der 
Untersuchungsraum ein umfangreiches Spektrum an verschiedenen Strukturen und bietet so 
auch aufgrund der zahlreichen Wege einen sehr attraktiven Erholungsraum für die 
Gremmendorfer Bevölkerung.  
Durch die Entwicklung des Siedlungskörpers  im Umfeld des Änderungsbereichs 
(Böddingheideweg / Gremmendorfer Weg 1974 und Gremmendorf –  Gremmendorfer Weg / 
Loddenbach 1995) hat sich der Landschaftsraum in den letzten Jahrzehnten zwar verändert. 
Mit der beschriebenen Kleinteiligkeit und der Gliederung der Landschaft stellt der umgebende 
Landschaftsraum aber auch heute noch einen für das Münsterland typischen Ausschnitt aus der 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 16 von 21

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„Münsterländischen Parklandschaft“ dar, der heute infolge der intensiver werdenden 
Landschaftsnutzung immer seltener wird.  
Somit ist der von einer monostrukturierten „Fläche für die Landwirtschaft“ gebildete 
Änderungsbereich eingebettet in einen hochwertigen Landschaftsausschnitt.  
Auswirkungsprognose  
Der Änderungsbereich wird von zwei Seiten durch vorhandene Wohnbauflächen eingebunden, 
sodass eine Ergänzung der vorhandenen Siedlungskante nur in nördliche Richtung erfolgt.  
Entsprechend den Vorgaben aus der verbindlichen Bauleitplanung werden mit der bestehenden 
Eingrünung am Loddenbach und den geplanten Pflanzmaßnahmen auch keine weit reichenden 
Wirkungen auf das angrenzende Landschaftsbild vorbereitet.  
Somit werden insgesamt unter Berücksicht igung der vorhandenen Siedlungs - und 
Grünstrukturen, der geringen Flächenausdehnung der geplanten Siedlung und der  
einrahmenden Ausgleichsmaßnahmen mit der Änderung keine erheblichen Beeinträchtigungen 
auf das Landschaftsbild vorbereitet.  
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen im Änderungsbereich keine Kultur - oder sonstigen 
Sachgüter vor.  
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. 
Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung. Hieraus resultieren Auswirkungen 
auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und 
Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ 
Zusammenhänge hinausgehen, bestehen nicht. Der (ehemalige) Auenbereich des 
Loddenbachs übernimmt gemäß Umweltkataster der Stadt Münster eine besondere Funktion im 
Landschaftswasserhausalt. Im direkten Uferbereich finden sich vereinzelt hydrophile 
Biotopstrukturen, die von höheren (Grund -) Wasserständen abhängen. Dies sind ins besondere 
die Weichholzarten (z.  B. Schwarzer le) in den Böschungs bereichen des Loddenbachs.  Im 
Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen wird diesem Umstand auf Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung Rechnung getragen.  
8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Mit der 51.  Änderung des Flächennutzungsplans sind keine erheblich nachteiligen 
Umweltauswirkungen verbunden. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im 
Rahmen der Eingriffsregelung erfasst und bil anziert worden. Mit den genannten Maßnahmen 
auf der nördlich angrenzenden Ausgleichsfläche werden die erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen ausgeglichen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gesichert. 
Somit werden durch die Änderung keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf Natur und 
Landschaft oder den Menschen vorbereitet.  
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Bei Nichtdurchführung der Änderung wür de die Fläche weiterhin als „Fläche für die 
Landwirtschaft“ der intensiven Nutzung unterliegen. Ein nennenswertes Entwicklungspotenzial 
der Biotoptypen und damit Veränderung der bestehenden, beschriebenen Schutzgutqualitäten 
ist daher nicht gegeben. Auch die positiven Entwicklungen auf der Ausgleichsfläche und die 
Aufwertungsmaßnahmen des Loddenbachs würden unterbleiben.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 17 von 21

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8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung wurde festgestellt, dass für Münster 
langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen ist. Um 
Wohnungsengpässe und knappheitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, ist 
gemäß Baulandprogramm eine kontinuierlich hohe jährliche Wohnungsneubauleistung in 
Münster erforderlich.  
Als Grundlage für die städtebaulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 
2014-2020“ aufgestellt. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte 
Wohnbauentwicklung angestrebt werden sollte. Neben planungsrechtlichen Voraussetzungen 
sind auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden.  
Der vorliegende Änderungsbereich ist in der Anlage  1 zum Baulandprogramm 2020 unter der 
Kategorie „Baureife bis 2016“ aufgeführt.  
Mit der Siedlungsentwicklung im südlichen Teil wird zudem ausschließlich eine intensiv 
genutzte Ackerfläche beansprucht und höherwertige Strukturen im nördlichen Teil des 
Änderungsbereichs werden erhalten bzw. im Rahmen der Ausgleichsplanung positiv 
weiterentwickelt.  
8.7 Überwachung (Monitoring)  
Gemäß §  4 c BauGB sind die von einem Bauleitplan ausgehenden er heblichen 
Umweltauswirkungen von der Stadt zu überwachen. Hierin wird sie gemäß § 4 Absatz 3 BauGB 
von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.  
Unabhängig von der weiterhin erforderlichen Überprüfung und Weiterentwicklung des  
Flächennutzungsplans bestehen im Rahmen der 51. Änderung des Flächennutzungsplans 
keine Erforderlichkeiten zur Überwachung von potenziell erheblichen Umweltauswirkungen.  
8.8 Zusammenfassung  
Mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster sollen auf einer rund 4  ha 
großen Fläche im Nordosten des Stadtteils Gremmendorf die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets mit angrenzender Ausgleichsfläche 
geschaffen werden.  
So ist auf dem südlichen, rund 2, 1 ha großen Teil die Änderung von „Fläche für die 
Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ vorgesehen. Im Rahmen der Eingriffsregelung sind zudem 
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die im nördlichen Teil des Änderungs bereichs an die 
Wohnbaufläche realisiert werden sollen. Hierfür ist im Flächennutzungsplan die Änderung von 
„Fläche für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Fläche für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ 
vorgesehen. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Waldfläche bleibt bestehen.  Im Rahmen 
der Umweltprüfung wurden im Untersuchungsraum zusammenfassend folgende Ergebnisse 
festgestellt:  
Mensch  
Der Änderungsbereich befindet sich im Ü bergang zwischen S iedlungsbereich und freier 
Landschaft und übernimmt eine hohe Funktion für die wohngebietsnahe Erholungsnutzung. 
Die Wegeverbindungen werden erhalten und im Bereich der nördli chen Ausgleichsfläche 
erfolgt zudem eine strukturelle Aufwertun g. Da die Art der geplanten Nutzung sich in die 
Umgebungsnutzung einpasst, sind keine immissionsschutzrechtlichen Beeinträchtigungen  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 18 von 21

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zu erwarten. Insgesamt werden somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für den 
Menschen und sein Wohnumfeld vorbereitet.  
Biotopstrukturen / Artenschutz  
Im Änderungsbereich wird die „Fläche für die Landwirtschaft“ von einer monostrukturier ten 
Ackerfläche dominiert. Mit der Überplanung wird entsprechend kein ökologisch 
hochwertiger Bereich beansprucht. Im Norden hingegen ver laufen mit dem Loddenbach 
und der umgebenden Ufervegetation hochwertige Biotopstrukturen mit Bedeutung im 
Biotopverbund. Auf einer Fläche von 1,2 ha wird hier eine ökologische Aufwertung 
vorbereitet. Diese wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert und 
fungiert als Ausgleich für den ökologischen Eingriff.  Somit werden vorbehaltlich der 
Ergebnisse der im weiteren Verfahren zu prüfenden Ertüchtigung des Gremmendorfer 
Wegs und zum Artenschutz  insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen au f das 
Schutzgut durch die Planung vorbereitet.  
Boden  
Mit der Änderung wird auf einer Fläche von 2,1  ha die naturnahe Bodenentw icklung 
dauerhaft unterbunden. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen  
im Norden des Änderungsbereichs, zu  denen Extensivierungs - und Pflegemaßnahmen 
sowie Maßnahmen einer naturverträglichen Bodennutzung zählen, können die durch den 
Eingriff verursachten Beeinträchtigungen auf teilweise ebenfalls schutzwürdigem Boden 
ausgeglichen werden. Da Boden ein nicht ver mehrbares Gut ist, kann nicht vermieden 
werden, dass zur Erfüllung der städtebaulichen  Ziele eine Fläche für die potenzielle 
Nahrungsmittelproduktion dauerhaft entzogen wird.  
Wasser  
Mit der Änderung wird im südlichen Teil die Nutzung der Fläche für die 
Siedlungsentwicklung und damit auch für eine im verbindlichen Bauleitplan geregelte 
maximale Versiegelung zulässig. Da für die Wohnbau flächen eine Rückhaltung und 
ortsnahe gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers in den Loddenbach  
vorgesehen ist, wird den Anforderungen des § 51 a Landeswassergesetz (LWG) Rechnung 
getragen. Eine erhebliche, nachteilige Veränderung der Niederschlagswasserneubildung 
kann jedoch ausgeschlossen werden. Mit den Ausgleichsmaßnahmen im Norden in der 
Fläche erfolgt zudem eine Aufwertung des Gewässer umfeldes. Insgesamt werden keine 
erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.  
Klima / Luft  
Die im Rahmen der Siedlungsentwicklung überplante „Fläche für die Landwirtschaft“ / 
Ackerfläche weist derzeit im lufthygienischen Ausgleich eine Funktion als 
Kaltluftentstehungsgebiet auf und übernimmt so insbesondere aufgrund des thermischen 
Luftaustausches eine Funktion im lufthygienischen Ausgleich angrenzender 
Siedlungsbereiche (klimaökologischer Ausgleichsraum). Aufgrund der geplanten 
kleinflächigen Erweiterung der bestehenden Siedlungsstrukturen, der gleichartigen Art der 
Nutzung und der Aufwertung der nördlichen Fläche mit klimatisch wirksamen Strukturen 
(ganzjährige Vegetationsbedeckung, Gehölzanpflanzung) ist nicht mit  einer erheblichen 
Auswirkung auf das Schutzgut bzw. die angrenzenden Siedlungsbereiche zu rechnen.  
Landschaft  
Der umgebende Landschaftsraum i st mit seinen vielfältigen Strukt uren ein hochwertiger 
Ausschnitt aus der Münsterländer Parklandschaft. Da mit der Änderung die hochwertigen 
Landschaftselemente (Grünländer, Gewässer, Gehölze) erhalten bleiben und mit der 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 19 von 21

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Ausgleichsmaßnahme im Norden zudem eine strukturelle Aufwertung erfahren, werden mit 
der Änderung keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftraums vorbereitet.  
Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Der Änderungsbereich is t im Eigentum eines Investors. S onstige Kultur- oder Sachgüter 
sind nicht bekannt, so dass auch keine erhebli ch nachteiligen Wirkungen vorbe reitet 
werden.  
Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Außer den bereits beschriebenen Umweltauswirkungen bestehen mit den uferbegleitenden 
Saum- und Gehölzstrukturen Biotope, die in direkter Abhängigkeit vom Gewässer und den 
dort herrschenden hohen Grundwasserständen liegen. Durch die dezentral e 
Niederschlagswasserbeseitigung wird der Großteil des anfallenden Niederschlagswassers 
weiterhin in den Loddenbach geleitet, sodass nicht von einer erheblichen Veränderung der 
Grundwasserverhältnisse für diesen Bereich auszugehen ist.  
Die Stadt Münster hat im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten Jahre 
einen hohen Bedarf an Wohnbauflächen festgestellt. Als Grundlage für die zukünftigen 
städtebaulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 2014- 2020“ aufgestellt 
und so im Rahmen einer gesamtstädtischen Alternativenprüfung mögliche Standorte ermittelt.  
Der vorliegende Änderungsbereich ist in diesem Programm unter Berücksichtigung der 
angestrebten Zielzahlen  als Entwicklungsfläche mit einem kurzfristigen Entwicklungszeitraum 
aufgenommen worden.  
9. Gesamtabwägung  
Mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplans sollen für die Entwicklung eines Wohngebiets 
auf einer 2,1  ha großen Fläche nördlich des Gremmendorfer Wegs im Stadtteil Gremmendorf 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Diese Abrundung der 
städtebaulichen Situation ist vorrangig mit den Belangen des Landschaftsschutzes abzuwägen.  
In die Abwägung ebenfalls einzustellen sind auch die Belange der benachbarten Anlieger.  
Für den Bereich der „Wohnbaufläche “ wird di e Rücknahme des Geltungsbereichs des 
Landschaftsplans „Werse“ erforderlich. Da mit der geplanten Wohnbebauung eine 
abschließende Arrondierung an diesem Ortsrandbereich von Gremmendorf erfolgt, 
weitergehende Entwicklungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden und mit der benachbarten 
„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft“ eine räumlich und funktional geeignete Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zur 
Verfügung steht, ist die Rücknahme in der Abwägung mit dem Belang der Bereitstellung von 
Baugrundstücken vertretbar. Die Belange des Landschaftsschutzes, insbesondere des 
Landschaftsbildes, werden in der Planung insofern berücksichtigt, indem die Art der baulichen 
Nutzung sich in die vorhandene Struktur ei nfügt und mit der Neubebauung einhergehende 
Veränderungen des Landschaftsbildes durch die in nördlicher  Richtung vorhandenen und 
dargestellten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.  
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich  
Mit der städtebaulichen Planung im südl ichen Teil des Änderungsbereichs wird ein Eingriff in 
Natur und Landschaft vorbereitet (vgl. §§ 14 BNatSchG ff .). Dieser ist gemäß § 15 BNatSchG 
vom Eingriffsverursacher auszugleichen. Mit der Änderung der „Fläche für die Landwirtschaft“ in 
„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 20 von 21

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StadtentwicklungAmt für 51. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Gremmendorfer Weg / Loddenbach  
  
Landschaft“ wird die vorgesehene Lage der Ausgleichsmaßnahme im Flächennutzungsplan 
dokumentiert.  
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf der 51.  Änderung des fortgeschriebenen 
Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im 
Stadtteil Gremmendorf -Ost für den Bereich Gremmendorfer Weg / 
Loddenbach.  
Münster,  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 21 von 21

Beratungsverlauf (4)

17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 31.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Hansestraße 63
  • Schuckertstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Böddingheideweg
  • Gremmendorfer Weg 1974
  • Zwi-Schulmann-Weg
  • Angelmodder Weg
  • Pirolweg
  • Anton-Knubel-Weg 45
  • Erbdrostenweg
  • Kaldenhofer Weg
  • Holtkamp
  • Klosterbusch
  • Tiergarten
  • Kreuzbach
  • Werse
  • Osttor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0976/2014
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37