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V/0174/2016

Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" - Projektaufruf 2016 -

Vorlagen 01.03.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 18

0174-2016 Anlage 1 Projektaufruf nps-2016

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

0174-2016 Anlage 1 Projektaufruf nps-2016

13074 Zeichen

. . . 
F
örderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 
Projektaufruf 2016 
D
ie Bundesregierung stellt auf Beschluss des Deutschen Bundestages 2016 erneut Mittel zur 
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. Mit diesem In-
vestitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler 
bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurch-
schnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. 
Antragsberechtigt sind Kommunen. 
Die Bundesmittel sind im aktuellen Haushaltsjahr zu binden. Sie werden – vergleichbar der 
Städtebauförderung – in fünf Jahresraten (2016 bis 2020) kassenmäßig zur Verfügung ge-
stellt. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die jeweiligen Haushaltsjahre 
ist wie folgt vorgesehen: 
5% in 2016 
25% in 2017 
30% in 2018 
25% in 2019 
15% in 2020 
Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ge-
währt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Ge-
bietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) werden 
unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. 
D
ie Bundesregierung beabsichtigt, das Investitionsprogramm im Haushaltsjahr 2017 fortzu-
führen. 
Anlage 1 zur Vorlage V/0174/2016

- 2 - 
Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- 
und Raumforschung (BBSR) beauftragt. 
 
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem BBSR bis zum  
 
19. April 2016 
 
Projektvorschläge zu unterbreiten.  
 
Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen: 
 
1. Förderfähige Maßnahmen 
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere 
städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die 
Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch 
einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen 
Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupo-
litischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.  
 
Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Pro-
bleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich 
hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbei-
tung möglich sein. 
 
Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit 
ausgeprägtem städtebaulichem Bezug, insbesondere  
– Konversion von Militärflächen, 
– interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie 
– barrierefreier und demographiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden. 
 
Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch 
keine Fördervoraussetzung. In jedem Fall ist der städtebauliche Bezug des Projektes darzule-
gen. Er kann darin bestehen, dass das vorgeschlagene Projekt Gegenstand einer städtebauli-

- 3 - 
chen Gesamtstrategie ist, bzw. es sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder 
aus vergleichbaren Planungen erschließt.  
 
Im Rahmen des im Bundeshaushalt ausgebrachten Verpflichtungsrahmens sind auch mehr-
jährige Maßnahmen förderfähig.  
 
Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Landes oder privater Dritter stehen 
sowie Projekte mehrerer Antragsteller. 
 
Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, d.h. sie müssen in Abgren-
zung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung 
entsprechender Bauabschnitte ist zulässig. 
 
2. Antragsteller 
Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befin-
det. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Feder-
führung.  
 
Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das 
zu fördernde Objekt oder die Liegenschaft in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befin-
det. 
 
3. Verfahrensablauf und Auswahl der Projekte 
Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvor-
schläge in der 1. Phase (Einreichung über das Förderportal des Bundes easy-Online) folgt die 
Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury. Die 2. Phase umfasst die 
Beantragung auf Bundesförderung in Form einer Zuwendung (Zuwendungsantrag) nach 
Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.

- 4 - 
3. 1 Einreichung von Projektvorschlägen - 1. Phase 
In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss, mit dem die 
Teilnahme am Projektaufruf 2016 gebilligt wird, dem BBSR bis zum  
 
19. April 2016 
 
über die sogenannte Projektskizze online  einzureichen.  
 
Das Projektskizzenformular ist ab dem 3. Februar 2016 über das Förderportal des Bundes in 
easy-Online aufrufbar: 
 
https://foerderportal.bund.de/easyonline 
 
Die in easy-Online erstellte Projektskizze ist nach Abschluss des digitalen Antragsverfahrens 
unverändert, ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) dem BBSR 
sowie dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort bis zum 22. April 2016 
(Datum Poststempel) zuzuleiten. Das entsprechende Landesressort erstellt daraufhin eine, für 
das Antragsverfahren notwendige, städtebauliche Stellungnahme. Die Stellungnahmen zu den 
Projektskizzen senden die Länder bis zum 20. Mai 2016 gesammelt an das BBSR.  
 
Im Anschluss daran erfolgen Vorprüfung und Auswahl durch eine unabhängige Expertenjury 
im BMUB. 
 
3.2 Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte - 2. Phase 
Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das 
BBSR aufgefordert einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projek-
tes zu stellen. Die Erstellung des Zuwendungsantrages richtet sich nach dem in einem Merk-
blatt näher beschriebenen Verfahren (siehe: www.nationale-staedtebauprojekte.de). Der Zu-
wendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzie-
rungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen 
Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber.

- 5 - 
4.  Auswahl 
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird bei der 
Auswahl der zu fördernden Projekte von einer unabhängigen Expertenjury beraten, die sich 
u.a. aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen 
(z.B. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau, Denkmalpflege) zusammensetzt.  
 
Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (keine Rangfol-
ge): 
 
– nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens; 
– überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Städtebau, Baukultur und Bürgerbeteili-
gung; 
– erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen; 
– Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit; 
– Innovationspotenzial. 
 
5. Komplementärfinanzierung 
Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den betreffenden Kommunen mitfi-
nanziert werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der förder-
fähigen Projektkosten; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Ei-
genanteil auf bis zu 10% reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommu-
nalaufsichtsbehörde zu bestätigen.  
 
Bei der Ermittlung der förderfähigen Projektkosten finden eventuelle finanzielle Beteiligun-
gen des Eigentümers oder Nutznießers keine Berücksichtigung (Ausnahme: Eigentum der 
Kommune oder des Landes). Die Bundesmittel können nicht für den Erwerb von bundeseige-
nen Liegenschaften eingesetzt werden. 
 
5.1  Anteil der Kommune 
 Bund Kommune 
Grundsatz 2/3 1/3 
Haushaltsnotlage  90% 10%.

- 6 - 
Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht; sie kann je-
doch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen. 
 
5.2 Förderung landeseigener Objekte oder Liegenschaften 
Bei Objekten oder Liegenschaften in Landeseigentum ist eine Beteiligung des Landes obliga-
torisch: 
 Bund Land 
Grundsatz 1/3 2/3 
 
Ausnahmen sind möglich, wenn durch den Stabilitätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes 
festgestellt wurde. 
 
5.3 Erbringung der Finanzierungsanteile von Land bzw. Kommune 
Kommunen und Länder müssen ihre finanziellen Eigenanteile anteilig zu den zur Verfügung 
gestellten Haushaltsmitteln des Bundes erbringen. Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und 
der dadurch bedingte spätere Ausgleich mit kommunalen bzw. Landesmitteln ist nicht mög-
lich.  
 
5.4 Beteiligung Dritter 
 
Es besteht die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als unbe-
teiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, per-
sonellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben ha-
ben (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Die finanzielle Beteiligung unbeteiligter 
Dritter ist ausdrücklich erwünscht. Sie können als kommunaler Eigenanteil gewertet werden 
– bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10% der 
förderfähigen Kosten. 
 
Bei privaten oder kirchlichen Eigentümern sowie bei anderen öffentlichen Fördergebern han-
delt es sich grundsätzlich nicht um unbeteiligte Dritte. Eine solche Beteiligung ist gleichwohl 
ausdrücklich erwünscht. Für die Berechnung des kommunalen Anteils  sind in diesen Fällen 
grundsätzlich die Gesamtkosten abzüglich eines eventuellen Anteils beteiligter Dritter (E i-
gentümer, öffentliche Fördergeber etc.) maßgeblich.

- 7 - 
6. Baufachliche Prüfung 
Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen des Projektantrages sind bei einer 
Förderung die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) 
zu beachten. Diese sind unter folgendem Link abzurufen: http://www.bmub.bund.de/P3288/. 
Für die baufachliche Prüfung bedient sich der Zuwendungsgeber in der Regel der Bundes-
bauverwaltung in den Ländern.  
 
7. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit 
Die Förderempfänger verpflichten sich: 
− auf die Förderung als Nationales Projekt des Städtebaus durch den Bund hinzuweisen,  
− bei der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Projekte mitzuwirken und 
− ihre Maßnahmen am „Tag der Städtebauförderung“ der Öffentlichkeit vorzustellen. 
Einzelheiten (z.B. Nutzung des Programmlogos) werden im Zuwendungsbescheid geregelt. 
 
8. Weiteres Verfahren 
26. Januar 2016 Veröffentlichung des Projektaufrufs 2016 
 
3. Februar 2016 Freischaltung des Projektskizzenformulars in easy-Online 
 
19. April 2016 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in easy-Online  
 
22. April 2016 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in unveränderter, 
ausgedruckter und unterschriebener Form (Datum Poststempel) 
beim BBSR sowie beim für die Städtebauförderung zuständigen 
Landesressort. 
 
20. Mai 2016 Fristende für die Einreichung der Stellungnahmen der Länder 
beim BBSR. 
 
Mai/Juni 2016 Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch das BBSR 
bzw. beauftragte Dritte. 
 
20. Juni 2016 Tagung der unabhängigen Expertenjury mit dem Ziel, eine För-
derempfehlung für den Bund sowie einen Gesamtvorschlag für

- 8 - 
die Bindung und den Abfluss der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel zu erarbeiten. 
 
Juli 2016 Veröffentlichung der Auswahl und Information der entsprechen-
den Kommunen durch das BMUB. 
 
Juli 2016 Aufforderung der ausgewählten Kommunen zur Erstellung eines 
Zuwendungsantrages durch das BBSR. 
 
Juli – August 2016 Erarbeitung der Zuwendungsanträge in Abstimmung mit dem 
BBSR und - bei baulichen Maßnahmen - in Abstimmung mit der 
Bundesbauverwaltung.  
 
bis September 2016 Eingang der Zuwendungsanträge beim BBSR. 
 
Oktober 2016 Erteilung der Zuwendungsbescheide durch das BBSR.

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9. Kontakt 
Projektanträge sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender URL bis 
zum 19. April 2016 einzureichen: 
 
https://foerderportal.bund.de/easyonline 
 
Weitere Hinweise zum Verfahren können dem Merkblatt zum Projektaufruf 2016 entnommen 
werden. Das Merkblatt kann unter www.nationale-staedtebauprojekte.de
 eingesehen werden. 
 
Zum verbindlichen Nachweis ist der in easy-Online erstellte Projektantrag dem BBSR unver-
ändert, ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) bis zum  
22. April 2016 (Datum Poststempel) zuzusenden: 
 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung  
Kennwort: „Nationale Projekte des Städtebaus 2016“ 
Deichmanns Aue 31–37 
53179 Bonn. 
 
Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an: 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
nationale-staedtebauprojekte@bbr.bund.de
 
Betreff: Projektaufruf 2016 - Nationale Projekte des Städtebaus 
 
Kontakt:  
Tel.: 0228 99401-0.

Beschlussvorlage

13925 Zeichen

V/0174/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" - 
Projektaufruf 2016 - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des o.a. Bundesprogramms (vgl. Anl age 1) 
sich mit den folgenden Projekten fristgerecht bis zum 19.04.2016 zu bewerben: 
 
1.1. Für den ehemaligen Kasernenstandort Oxford für investive, investitionsvorbereitende und  
konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug, insbesondere der 
Konversion von Militärflächen: 
Dabei ist für den Standort Oxford auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen G e-
samtkonzeptes als zu fördernde Maßnahmen die Sicherung, Erhaltung und denkmalgerechte 
Wiederherstellung des prägenden, historischen Straßenpflasters sowie die Realisierung  e i-
nes besonderen, innovativen Konzeptes zur Behandlung des Niederschlagswassers in Mu l-
den und Rigolen, mit dem Ziel der deutlichen Redukti on der Einleitung in die Gewässer, vo r-
gesehen. Der Umgang mit dem Regenwasser soll als Gesamtkonzept auf öffentlichen und 
privaten Flächen beispielhaft besonders umweltfreundlich und nachhaltig erfolgen. 
 
1.2. Für den ehemaligen Kasernenstandort York für invest ive, investitionsvorbereitende und kon-
zeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug, insbesondere der Ko n-
version von Militärflächen: 
Dabei ist für den Standort York auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen G e-
samtkonzeptes als zu fördernde Maßnahme die Realisierung  eines besonderen, innovativen 
Konzeptes zur Behandlung des Niederschlagswassers in Mulden und Rigolen, mit dem Ziel 
der deutlichen Reduktion der Einleitung in d ie Gewässer, vorgesehen. Der Umgang mit dem 
Regenwasser soll als Gesamtkonzept auf öffentlichen und privaten Flächen beispielhaft b e-
sonders umweltfreundlich und nachhaltig erfolgen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und R e-
aktorsicherheit die Gewährung einer mögli chen Zuwendung von der fristgerechten Bewerbung, 
einer bundesweiten Vorauswahl, einer nachfolgenden Antragstellung, dem nachgewiesenen b e-
sonderen innovativen Ansatz sowie der nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung des Quartiers 
abhängig macht. Die Entsche idung trifft eine vom Bund eing erichtete Jury. Erst danach erhalten 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0174/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0174/2016 
die ausgewählten Kommunen die Möglichkeit gezielte Förderanträge zu ste llen. Die Maßnahmen 
müssen bis Ende 2020 realisiert sein. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntn is, dass durch die Entscheidung zur Bewerbung mit den o.g. Förde r-
projekten und damit im Rahmen der Vorauswahl einer möglichen Durchführung investiver sowie 
investitionsbegleitender Maßnahmen Baukosten, Projektkosten und Folgekosten entstehen we r-
den. 
Das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nati onale Projekte des Städtebaus"  er-
möglicht - bei positiver Entscheidung über die Bewerbung und die nachfolgenden Förderanträge - 
für die Stadt Münster eine öffentliche Förderung der Bau - und Projektkosten in Höhe von ca. 2/3 
der anfallenden Kosten.   
 
4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass - bei positiver Entscheidung über die B e-
werbung und die nachfolgenden Förderanträge - grundsätzlich ein Eigenanteil der Bau- und Pro-
jektkosten in Höhe von ca. 1/3 der anfallenden Kosten bereitzustellen ist. Über die konkrete Höhe 
des Eigenanteils können erst dann verbindliche Aussagen gemacht werden, wenn die Entsche i-
dung zur Vorauswahl durch den Bund getroffen wurde und die Stadt Münster aufgefordert wo r-
den ist, einen konkreten Förderantrag zu stellen. Eine Entscheidung hierüber erfolgt dann ggf. 
wiederum auf Grundlage einer Ratsvorlage. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten für die zu beantragenden investiven 
und investitionsbegleitenden M aßnahmen, nach einer groben Kostenschätzung (u.a. auf Basis 
einer konventionellen Regenwasserableitung) wie folgt aufgliedern:  
 
5.1 Kasernenstandort ehem. Oxford Kaserne: Sicherung und Erhaltung des historischen Str a-
ßenpflasters rund 1,0 Mio. € und innovative s, nachhaltiges Konzept zur Niederschlagswa s-
serbehandlung, rund 2,1 Mio. € 
5.2 Kasernenstandort ehem. York Kaserne: Innovatives und nachhaltiges Konzept zur Niede r-
schlagswasserbehandlung, rund 3,9 Mio. € 
 
 Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten für das  angestrebte innovative Konzept zur Re-
genwasserbehandlung den Kosten aus dem konventionellen Konzept entsprechen. Die Verwa l-
tung wird, im Falle der positiven Vorauswahl, bis zum Antragsstichtag im September 2016 vers u-
chen, die überschlägige Kostenermittlun g durch Kostenkennwerte o.ä. zu konkretisieren, um für 
die Antragstellung die erforderliche Kostensicherheit zu gewährleisten.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Folgekosten für die zu beantragenden baulichen Maßna h-
men derzeit nicht konkret beziffer t werden können. Diese liegen nach Aussage des Fachamtes 
aber im üblichen Rahmen, bezogen auf Vergleichswerte aus dem Straßen- und Tiefbau.   
 
Begründung: 
 
Die Bundesregierung stellt auf Beschluss des Deutschen Bundestages im Jahr 2016 erneut Mittel in 
Höhe von 50 Mio. €  zur „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ b ereit. 
Der entsprechende Projektaufruf zum Bundesprogramm (vgl. Anlage 1) wurde Ende Januar 2016 
veröffentlicht. 
 
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebau-
liche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Stadt. Sie zeichnen sich durch einen besonde-
ren Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen A spekte und der 
Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationsp o-
tential auf.

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V/0174/2016 
Grundsätzlich förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen 
mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug, insbesondere 
 Konversion von Militärflächen, 
 interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie 
 barrierefreier und demografiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden.  
 
Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein. Die Förderung von Bauabschni t-
ten ist zulässig. Auch mehrjährige Maßnahmen sind förderfähig. 
 
Die Bundesmittel können nicht für den Erwerb von bundeseigenen Liegenschaften eingesetzt werden. 
 
Der städtebauliche Bezug der Projekte ist darzulegen, z.B. im Rahmen einer städtebaulichen G e-
samtmaßnahme oder Gesamtstrategie. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf der Grundlage der be i-
den vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskonzepte für die ehemalige Oxford- und York-Kaserne 
die in den Beschlusspunkten 1.1. und 1.2. aufgeführten Maßnahmen im Rahmen des o.a . Proje k-
taufrufes anzumelden. Aufgrund des aktuellen Sachstandes und der geplanten zeitl ichen Abfolge der 
einzelnen geplanten Maßnahmen auf den Kasernenstandorten bi etet es sich an, zum Projektaufruf 
2016 (zunächst) nur einzelne Elemente der jeweiligen stä dtebaulichen Gesamtkonzepte zu beantr a-
gen. Weitere innovative städtebauliche, hochbauliche oder infrastrukturelle Ma ßnahmen können ggf. 
bei Fortsetzung des Bundesprogrammes - das Programm existiert bereits seit dem Jahr 2014 - in den 
Folgejahren beantragt werden. 
 
Konkret wird daher vorgeschlagen, für beide Kasernenstandorte jeweils Teile des künftigen 
Erschließungssystems der Bewerbung zu Grunde zu legen.  Dazu soll für beide Standorte das 
vorgesehene, besondere und innovative Konzept zur Behandlung des Nie derschlagswassers in Mul-
den und Rigolen und ergänzend im Bereich Oxford auch die Sicherung und Erhaltung des histor i-
schen Straßenpflasters benannt werden. 
 
Das ca. 26 Hektar große Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne soll in den nächsten Jahren ein 
durchmischtes lebendiges Wohnquartier werden. Unmittelbar nach dem Freizug durch die brit ischen 
Streitkräfte im November 2013 startete die städtebauliche Strukturplanung. Im intensiven Dialog zwi-
schen Bürgerschaft und Fachakteuren ist ein Konzept für die Nachnutzu ng entstanden. Grundlegen-
de Ziel-Perspektive ist dabei, e in breites, differenziertes Wohnraumangebot, entsprechende Infr a-
struktur-Einrichtungen, Verknüpfungen mit dem bestehenden Stadtteil sowie Treffpunkte für die „alten 
und neuen Bewohner“ des Stadtteils zu schaffen. 
 
Insbesondere im Bereich der Bewirtschaftung des Niederschlagswassers wird angestrebt, die Wa s-
serhaushaltsgrößen Verdunstung, Versickerung und Ableitung dem natürlichen Zustand anzugle i-
chen. Auch dieses Ziel findet sich bereits im von der Bür gerschaft erarbeiteten Leitbild. G ewünscht 
wird ein „nachhaltiges Quartier mit Modellcharakter“, das sich durch „hohe ökologische und energet i-
sche Standards“ auszeichnet.  
 
Das 50 Hektar große Areal der ehemaligen York-Kaserne soll in den nächsten Jahren e in durch-
mischtes lebendiges Wohnquartier werden. Unmittelbar nach dem Freizug durch die britischen Strei t-
kräfte im November 2012 startete die städtebauliche Perspektivplanung. In einem sechsm onatigen 
Prozess ist im Dialog zwischen Bürgerschaft und Fachakteuren ein Konzept für die Nachnutzung ent-
standen. Grundlegende Ziel -Perspektive ist dabei, ein breites, differenziertes Woh nraumangebot, 
entsprechende Infrastruktur-Einrichtungen, ein Handels- und Dienstleistungsangebot (das die bisheri-
gen Angebote im Stadtteil ergänzt), Verknüpfungen mit dem bestehenden Stadtteil sowie Treffpunkte 
für die „alten und neuen Bewohner“ des Stadtteils zu schaffen. 
 
Insbesondere im Bereich der Bewirtschaftung des Niederschlagswassers wird angestrebt, die Wa s-
serhaushaltsgrößen Ver dunstung, Versickerung und Ableitung dem natürlichen Zustand anzugle i-
chen. Die Entwurfsidee gründet auf einem innovativen Konzept zur Regenwasserbewir tschaftung, in 
dem die konventionelle Regenwasserableitung durch einen hohen Grad an kleinräumiger Verdun s-

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V/0174/2016 
tung und Versickerungen ablöst wird. Hierzu wird eine Oberflächenversickerung des Regenwassers 
über Versickerungseinrichtungen und Gründächer angestrebt. 
 
Mit der Teilnahme am Projektaufruf 2016 durchläuft die Bewerbung der Stadt Münster ein zweistu-
figes Verfahren. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen wird in einer ersten Stufe bu ndesweit 
eine Vorauswahl durchgeführt, mit dem Ziel die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren, die in der zweiten 
Stufe konkrete Förderanträge zu den in der Bewerbung genannten Proj ekten stellen dürfen. Die Vo r-
auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury im Auftrag des Bun-
des. Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend:  
 Nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens, 
 überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Städtebau, Baukultur und Bürgerbeteiligung, 
 erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen, 
 Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, 
 Innovationspotenzial. 
 
Im Rahmen des  Projektaufrufes wird im Falle einer Auswahl der Stadt Münster und der nachfolge n-
den konkreten Beantragung von Finanzhilfen eine Förderung von rund 2/3 der Projektko sten in 
Aussicht gestellt. Dies entspricht in etwa dem Fördersatz der klassischen Städtebauförderung. Neben 
investiven, baulichen Maßnahmen können auch investitionsbegleitende oder konzeptionelle Ma ß-
nahmen gefördert werden.  
 
Die Bewerbung zum Projektaufruf hat bis zum 19.04.2016 zu erfolgen. Erforderlich zur Bewerbung ist 
eine Entscheidung des Rates der Stadt Münster sich mit den o.g. Projekten beteiligen zu wo llen. Die 
Tagung der Expertenjury ist für den 20.06.2016 vorgesehen. Anschließend werden im Juli die ausg e-
wählten Projekte bzw. teilnehmenden Kommunen durch das Bundesministerium benannt. Die Ko m-
munen erhalten anschließend die Aufforderung einen Zuwendungsantrag zu erstellen. Die Erarbe i-
tung des Zuwendungsantrages ist in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Bau -, Stadt- und Raum-
forschung (BBSR) zu erstellen, bei baulichen Maßnahmen zusätzlich auch i n Abstimmung zur Bu n-
desbauverwaltung. Die Zuwendungsanträge müssen bis September 2016 beim BBSR vorliegen. Die 
Zuwendungsbescheide sollen im Oktober 2016 erteilt werden, die Projekte sind im Zeitraum 2016 bis 
2020 zu realisieren. 
 
Die Stadt Münster geht davon aus, dass spätestens zum Baubeginn der beantragten Maßnahmen die 
erforderlichen Grundstücksflächen sich im Besitz der Stadt Münster oder einer städtischen Projektg e-
sellschaft befinden.  
 
Konkret hat die Stadt Münster (vgl. Vorlage V/0083/2016) sich auc h im Sonderprogramm des Landes 
NRW Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" mit zwei Projekten auf der 
Oxford- und der York -Kaserne zum Neu - bzw. Umbau von Kindertageseeinrichtugnen mit 
ergänzendem Jugendbereich beworben. Diese Projekte dienen in erster Linie der Integration 
zugewanderter Menschen, aber auch zur Deckung des Bedarf s aus der anstehenden neuen 
Wohnnutzung der ehemaligen Kasernenstandorte. Aufgrund der Differenzierung der Projekte ist eine 
Doppelförderung einzelner Maßnahmen seitens der Stadt Münster ausgeschlossen. Allerdings 
würden sich alle benannten Projekte gegenseitig hervorragend ergänzen und die Basis für zukünftige 
lebenswerte neue Quartiere in den Stadtteilen Gievenbeck und Gremmendorf bilden.  
 
 
I.V. 
 
gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1:  Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" - 
Projektaufruf 2016 -

Beratungsverlauf (2)

16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0174/2016
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37