V/0017/2024
Gigabitversorgung im Stadtgebiet Münster - Ausbau der grauen Flecken im Rahmen der neuen Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)
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Anlage B - Grobnetzplanung_FTTB_MS
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Beschlussvorlage
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V/0017/2024 V/0017/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gigabitversorgung im Stadtgebiet Münster - Ausbau der grauen Flecken im Rahmen der neuen Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland (Gigabit-RL 2.0) Beratungsfolge 09.04.2024 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 24.04.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den Breitbandausbau „Graue Flecken“ bei einer 80 - prozentigen Förderung durch Bund und Land voraussichtlich ein Eigenfinanzierungsanteil von ca. 5.937.760 Euro von der Stadt Münster zu tragen sein wird. 2. Der Rat stimmt zu, dass für den diesbezüglichen Ausbau (per Saldo) städtische Finanzmittel in Höhe von 5.937.760 Euro im Haushaltsplan 2025 der Stadt Münster für den Zeitraum von 2025 bis 2028 bereitgestellt werden . Zusätzlich werden Finanzmittel in Höhe von 50.000 Euro für die Beauftragung externer Dienstleister zur Durchführung der europaweiten Ausschreibung aus dem Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt. Der Abruf der Finanzmittel erfolgt entsprechend erbrachter Teilleistungen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihre Arbeit bezüglich des Breitbandausbaus im Stadtge- biet Münster fortzusetzen und zeitnah das europaweite Ausschreibungsverfahren zur Aus- wahl eines Telekommunikationsunternehmens zu starten sowie das weitere Verfahren durchzuführen. Über die Fortschritte ist regelmäßig zu berichten. citeq 26.03.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tebel Telefon: 492-1803 Tebel@citeq.de - 2 - V/0017/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Wirtschaftlichkeitslücke bezüglich des Breitbandausbaus „Graue Flecken“ liegt nach Einschät- zung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS S trategieberatung GmbH bei insgesamt 29.688.784 Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (30 %) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von 5.937.7 60 Euro (20 %) über e inen Zeitraum von 2025 bis 2028 . Die finanziellen Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Beauftragung externer Dienstleister werden über den Wirtschaftsplan der citeq finanziert. Die für den Breitbandausbau „Graue Flecken“ erforderlichen Auszahlungen und die Einzahlungen aus der Förderung des Breitbandausbaus durch Bund und Land sind im Haushaltsplan 2024 nicht eingeplant. Im Rahmen der städtischen Haushaltsplanung 2025 sind die betreffenden Beträge wie folgt im Haushaltsplan zu veranschlagen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 01 15 IT-Management (citeq) Investitionsmaßnahme 1010 Breitbandausbau Müns- ter_Graue Flecken Auszahlungen 2025 1.484.440 2026 12.617.730 2027 12.617.740 2028 2.968.880 Summe Auszahlungen 29.688.790 Einzahlungen 2025 1.187.550 2026 10.094.190 2027 10.094.190 2028 2.375.100 Summe Einzahlungen 23.751.030 Saldo aus Auszahlungen und Einzahlungen 2025 - 2028 (Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster) 5.937.760 Begründung: Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich im Wandel hin zu einer digitalen Gesellschaft. Fort- schrittliche Technologien und innovative Dienstleistungen durchdringen nahezu sämtliche Aspekte des alltäglichen Lebens und der wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Informations- und Kommunikations- technologie eröffnet Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland bedeutende Möglichkeiten: Sie schafft neue Formen des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, verbessert die Partizipations- möglichkeiten im gesellschaftlichen Leben und ebnet den Weg zu größeren wirtschaftlichen Erfolgen. Die schrittweise Entwicklung der digitalen Gesellschaft beruht auf der Verfügbarkeit leistungsfähiger Gigabitnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Die Bundesregierung hat in ihrer Gigabitstrategie das Ziel gesetzt, bis 2030 einen flächendeckenden - 3 - V/0017/2024 Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Häuser zu erreichen, um den Fortschritt dieser Netze zu för- dern. Um das angestrebte Ziel einer flächendeckenden Gl asfaser-Infrastruktur bis 2030 zu erreichen, hat die Bundesregierung am 31. März 2023 die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland (Gigabit-RL 2.0) eingeführt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Ausbau von Glasfaser- netzen in Regionen zu fördern, in denen bisher kein privatwirtschaftlich gestützter Fortschritt erzielt wurde. Das Ziel besteht darin, in diesen Gebieten, in denen die privatwirtschaftliche Erschließung bisher unzureichend war, Anreize für eine marktgestützte Entwicklung zu schaffen. Die Bundesregie- rung unterstützt lokale Projekte finanziell, um eine zukunftsfähige Netzstruktur aufzubauen, die den Akteuren auf dem Markt zugutekommt. Seit mehreren Jahren gibt es bei der Stadt Münster Breitband-Förderprojekte. Basierend auf den Er- gebnissen des Markterkundungsverfahrens im Herbst 2018 konnte der Ausbau der sogenannten "weißen Flecken" (Vorlagen: V/0838/2018 und V/0396/2022) und Gewerbegebiete (Vorlage: V/0716/2019) mit Glasfaser vorangetrieben werden. Dieser Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster wird zu 90 Prozent gefördert (Bund: 50 %, Land: 40 %). Das Förderprogramm für die „w eißen Fle- cken“ umfasst etwa 2.100 Adressen und befindet sich noch in der Bauphase. Eine planmäßige Fer- tigstellung wird bis Ende 2024 erwartet. Das Förderprogramm zur Erschließung der Gewerbegebiete mit Glasfaser nähert sich seinem Abschluss. Bis Ende 2023 wurde der Glasfaserausbau in zahlrei- chen Abschnitten erfolgreich beendet und das Netz ist nun in Betrieb. Die Ausbauarbeiten im Bereich des Ausbauclusters Kleimannbrücke/Schifffahrter Damm sollen voraussichtlich i m Juni 2024 abge- schlossen sein. In Münster wird der Großteil des Glasfaserausbaus eigenwirtschaftlich realisiert. Das Kooperationsprojekt zwischen der Deutschen Telekom und den Stadtwerken Münster sieht vor, bis zum Jahr 2030 etwa 160.000 Haushalte in Münster direkt mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Zusätzlich zu diesem Vorhaben beteiligen sich weitere Akteure an der Verbesserung der Glasfaser- Infrastruktur, darunter Unternehmen wie Muenet, Strategic Fiber Networks und Westconnect. Nach Abschluss aller derzeit laufenden und angekündigten privatwirtschaftlichen Ausbauprojekte wird es nicht möglich sein, sämtliche A dressen im Stadtgebiet Münster mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Zur genauen Ermittlung der betroffenen Adressen wurde zwischen dem 17.04.2023 und dem 10.07.2023 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurden sämtliche Telekommu- nikationsanbieter in der Region aufgefordert, ihre bestehenden oder geplanten Ausbaumaßnahmen für die nächsten drei Jahre zu dokumentieren. Im Zuge dieses Verfahrens wurden Versorgungsinfor- mationen von 1&1, Versatel, Deutsche Glasfaser, Stadtwerke Münster, Deutsche Telekom, Vodafone und Telkodata gesammelt und in einer Versorgungsdatenbank analysiert. Insbesondere im Hinblick auf den weiteren geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbau konnten etwa 1.600 Adressen identifiziert werden, die in den kommenden drei Jahren vo raussichtlich nicht durch ein Glasfasernetz mit einer Mindestbandbreite von 500 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload erschlossen werden. Diese Adressen können durch das neue Graue-Flecken Förderprogramm mit Glasfaser erschlossen werden. Am 04.10.2023 wurde daher ein Förderantrag gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes für diese Adressen gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid vom 27.11.2023 bestätigte offiziell die Bewilligung des Förderantrags der Stadt Münster sowie die vorbenannte Wirtsch aftlichkeitslücke in Höhe von 29.688.784 Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (30 %) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von 5.937.760 Euro (20 %), dessen „Auskehrung“ nicht in einer Summe, sondern nach Bauabschnitten erfolgt. Der anzustrebende Ausbau beginnt aufgrund des Vorlaufs ( erforderliche europaweite Ausschreibung und Konkretisierung des Förderantrags ) voraussichtlich erst im Sommer/Herbst 2025 und dauert etwa drei Jah re. D ie größten Finanz ie- rungslasten liegen voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2027 , während in den Jahren 2025 und 2028 geringere finanzielle Belastungen zu erwarten sind. Es hat sich in der Vergangenheit als erfolgreich erwiesen, für das gesamte Ausschreibungsverfah- ren ein Beratungsunternehmen mit spezifischer Expertise im Bereich der Gigabitförderung zu beauf- - 4 - V/0017/2024 tragen. Die Auswahl und Beauftragung des Beratungsunternehmens erfolgen gemäß den gesetzli- chen Vergabebestimmungen. Zusätzlich entstehen n icht förderfähige Kosten in Höhe von etwa 50.000 € für die juristische und technische Beratung. Das Ausschreibungsverfahren dauert übli- cherweise vier bis sechs Monate. Nach Abschluss dieses Prozesses wird die Stadt Münster einen Kooperationsvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen abschließen, das in der Ausschrei- bung erfolgreich war. Dieser Entwurf wird der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt. Falls die Bundesnetzagentur innerhalb von acht Wochen keine Einwände erhebt, kann der Vertrag abge- schlossen werden. In die Arbeiten eingebunden werden neben dem städtischen Gigabitkoordinator mehrere städtische Ämter für die Genehmigung und Kontrolle von Baumaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen: Amt für Mobilität und Tiefbau; Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und das Ordnungs- amt. Entstehende Personalbedarfe der genannten Ämter werden unter Berücksichtigung freiwerdender Ressourcen durch abgeschlossene Projekte bis zum Start der Baumaßnahmen unterjährig bereit- gestellt. Ggf. darüber hinaus gehende Bedarfe werden verwaltungsintern zum nächstmöglichen Stellenplanverfahren angemeldet. Dies erfolgt in Abstimmung und nach Prüfung des Personal- und Organisationsamtes. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Münster seit Jahren in ganz erheblichem Umfang personelle Ressourcen für die bisherigen Ausbauwellen der Gigabitver- sorgung zur Verfügung gestellt hat. Auch zukünftig wird dabei der personelle Bedarf mitbeeinflusst werden durch die Planungs- und Ausführungsqualität seitens der beteiligten Firmen. Der geförderte Gigabitausbau zielt darauf ab, eine Netzinfrastruktur mit offenem Netzzugang, bekannt als Open Access, zu schaffen. Dadurch erhalten alle Provider einen diskriminierungsfreien Netzzu- gang, um ihre individuellen Dienstleistungen zu vermarkten. Der Ausbau gemäß der neuen Gigabit- Richtlinie 2.0 ist entscheidend, um den Bewohnern, Lernenden und Berufstätigen vor Ort die Chan- cen der Digitalisierung zugänglich zu machen. Ein zeitgemäßer Internetzugang ist unerlässlich, damit sie nicht von den Möglichkeiten de r Digitalisierung abgeschnitten sind. Insbesondere in peripheren ländlichen Gebieten ist eine Gigabit-Infrastruktur ein unverzichtbarer Standortfaktor. Nach Abschluss sämtlicher geförderter und privatwirtschaftlicher Ausbaumaßnahmen wird allen Bürger*innen sowie Unternehmen im Stadtgebiet ein Zugang zum Glasfasernetz ermöglicht. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage B - Grobnetzplanung_FTTB_MS
Anlage A
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Anlage A zur V/0017/2024 Kurzüberblick Die Bundesregierung hat am 31. März 2023 die Gigabit-RL 2.0 eingeführt, um das Ziel einer flä- chendeckenden Glasfaser-Infrastruktur bis 2030 zu erreichen. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Ausbau von Glasfasernetzen in bisher unterversorgten Regionen zu fördern. Nach Abschluss aller aktuellen und geplanten privatwirtschaftlichen Ausbauprojekte wird es nicht möglich sein, alle Adressen im Stadtgebiet Münster mit einem Glasfaseranschluss zu versehen. Daher hat die Stadt Münster im Oktober 2023 einen Förderantrag gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes für die perspektivisch unterversorgten Adressen gestellt. Im November 2023 erhielt die Stadt Müns- ter den vorläufigen Zuwendungsbescheid, in dem unter anderem eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 29.688.784 Euro bestätigt wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Jede Adresse/Region in Münster soll langfristig mit Glasfaser versorgt werden, um eine umfassende Breitbandinfrastruktur zu gewährleisten. Durch die flächendeckende Glasfaser-Infrastruktur wird digitale Chancengleichheit in un- terversorgten Gebieten geschaffen, um sicherzustellen, dass jeder Zugang zu den Vortei- len der digitalen Welt hat. Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger durch schnellen Zugang zu digitalen Diensten wie Telemedizin, E-Learning, und Homeoffice-Möglichkeiten. Stärkung der Attraktivität Münsters als Wohn- und Wirtschaftsstandort durch eine moderne Infrastruktur, die den Bedürfnissen der digitalen Gesellschaft gerecht wird. Reduzierung der Umweltauswirkungen durch effizientere digitale Kommunikationstechno- logien und die Förderung von Smart-City-Lösungen. Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Infrastruktur, die den steigenden Anforderungen an Datenübertragung und -verarbeitung gerecht wird. Finanzierung Produktgruppe: 01 15 IT-Management (citeq) Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Förderung des Breitbandausbaus im Stadtgebiet Münster ist in mehreren Ratsanträgen gefor- dert. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Schifffahrter Damm
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Details
- Aktenzeichen
- V/0017/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.01.2024
- Erstellt
- 08.01.2024 12:36