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V/0017/2024

Gigabitversorgung im Stadtgebiet Münster - Ausbau der grauen Flecken im Rahmen der neuen Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)

Vorlagen 08.01.2024

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Anlage B - Grobnetzplanung_FTTB_MS

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage B - Grobnetzplanung_FTTB_MS

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Stadt Münster - Grobnetzplanung Graue Flecken
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Projektion: Transverse Mercator
Datum: ETRS 1989
Hintergrundkarte: © OpenStreetMap (and) contributors, CC-DY-SA
0 1,5 3
Kilometer
27.September 2023
Legende
!( unterversorgte Adressen
'4 Verteiler
%2 PoP
Verteilnetz FTTB

Beschlussvorlage

11656 Zeichen

V/0017/2024 
V/0017/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gigabitversorgung im Stadtgebiet Münster - Ausbau der grauen Flecken im Rahmen der neuen 
Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland (Gigabit-RL 2.0) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.04.2024 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den Breitbandausbau „Graue Flecken“ bei einer 80 -
prozentigen Förderung durch Bund und Land voraussichtlich ein Eigenfinanzierungsanteil 
von ca. 5.937.760 Euro von der Stadt Münster zu tragen sein wird. 
 
2. Der Rat stimmt zu, dass für den diesbezüglichen Ausbau (per Saldo) städtische Finanzmittel 
in Höhe von 5.937.760 Euro im Haushaltsplan 2025 der Stadt Münster für den Zeitraum von 
2025 bis 2028 bereitgestellt werden . Zusätzlich werden Finanzmittel in Höhe von 
50.000 Euro für die Beauftragung externer Dienstleister zur Durchführung der europaweiten 
Ausschreibung aus dem Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt. Der Abruf der Finanzmittel 
erfolgt entsprechend erbrachter Teilleistungen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihre Arbeit bezüglich des Breitbandausbaus im Stadtge-
biet Münster fortzusetzen und zeitnah das europaweite Ausschreibungsverfahren zur Aus-
wahl eines Telekommunikationsunternehmens zu starten sowie das weitere Verfahren 
durchzuführen. Über die Fortschritte ist regelmäßig zu berichten. 
 
 
 
citeq 
 
26.03.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Tebel 
Telefon: 492-1803 
Tebel@citeq.de

- 2 - 
V/0017/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Wirtschaftlichkeitslücke bezüglich des Breitbandausbaus „Graue Flecken“ liegt nach Einschät-
zung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS S trategieberatung GmbH bei insgesamt 
29.688.784 Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (30  %) verbleibt ein von 
der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von 5.937.7 60 Euro (20  %) über e inen 
Zeitraum von 2025 bis 2028 . Die finanziellen Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Beauftragung 
externer Dienstleister werden über den Wirtschaftsplan der citeq finanziert. 
 
Die für den Breitbandausbau „Graue Flecken“ erforderlichen Auszahlungen und die Einzahlungen 
aus der Förderung des Breitbandausbaus durch Bund und Land sind im Haushaltsplan 2024 nicht 
eingeplant. Im Rahmen der städtischen Haushaltsplanung 2025 sind die betreffenden Beträge wie 
folgt im Haushaltsplan zu veranschlagen:  
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haushalts-
jahr 
Betrag € Bemerkungen  
 
Produktgruppe 01 15 IT-Management (citeq)     
Investitionsmaßnahme 1010 Breitbandausbau Müns-
ter_Graue Flecken  
   
Auszahlungen   2025 1.484.440  
   2026 12.617.730  
   2027 12.617.740  
   2028 2.968.880  
Summe Auszahlungen    29.688.790  
Einzahlungen   2025 1.187.550  
   2026 10.094.190  
   2027 10.094.190  
   2028 2.375.100  
Summe Einzahlungen    23.751.030  
Saldo aus Auszahlungen und Einzahlungen  2025 - 2028 
(Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster)  
 5.937.760  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich im Wandel hin zu einer digitalen Gesellschaft. Fort-
schrittliche Technologien und innovative Dienstleistungen durchdringen nahezu sämtliche Aspekte 
des alltäglichen Lebens und der wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Informations- und Kommunikations-
technologie eröffnet Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland bedeutende Möglichkeiten: Sie 
schafft neue Formen des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, verbessert die Partizipations-
möglichkeiten im gesellschaftlichen Leben und ebnet den Weg zu größeren wirtschaftlichen Erfolgen. 
Die schrittweise Entwicklung der digitalen Gesellschaft beruht auf der Verfügbarkeit leistungsfähiger 
Gigabitnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Die 
Bundesregierung hat in ihrer Gigabitstrategie das Ziel gesetzt, bis 2030 einen flächendeckenden

- 3 - 
V/0017/2024 
Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Häuser zu erreichen, um den Fortschritt dieser Netze zu för-
dern.  
 
Um das angestrebte Ziel einer flächendeckenden Gl asfaser-Infrastruktur bis 2030 zu erreichen, hat 
die Bundesregierung am 31. März 2023 die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in 
Deutschland (Gigabit-RL 2.0) eingeführt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Ausbau von Glasfaser-
netzen in Regionen zu fördern, in denen bisher kein privatwirtschaftlich gestützter Fortschritt erzielt 
wurde. Das Ziel besteht darin, in diesen Gebieten, in denen die privatwirtschaftliche Erschließung 
bisher unzureichend war, Anreize für eine marktgestützte Entwicklung zu schaffen. Die Bundesregie-
rung unterstützt lokale Projekte finanziell, um eine zukunftsfähige Netzstruktur aufzubauen, die den 
Akteuren auf dem Markt zugutekommt. 
 
Seit mehreren Jahren gibt es bei der Stadt Münster Breitband-Förderprojekte. Basierend auf den Er-
gebnissen des Markterkundungsverfahrens im Herbst 2018 konnte der Ausbau der sogenannten 
"weißen Flecken"  (Vorlagen: V/0838/2018 und V/0396/2022) und Gewerbegebiete  (Vorlage: 
V/0716/2019) mit Glasfaser vorangetrieben werden. Dieser Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster 
wird zu 90 Prozent gefördert (Bund: 50  %, Land: 40 %). Das Förderprogramm für die „w eißen Fle-
cken“ umfasst etwa 2.100 Adressen und befindet sich noch in der Bauphase. Eine planmäßige Fer-
tigstellung wird bis Ende 2024 erwartet. Das Förderprogramm zur Erschließung der Gewerbegebiete 
mit Glasfaser nähert sich seinem Abschluss. Bis Ende 2023 wurde der Glasfaserausbau in zahlrei-
chen Abschnitten erfolgreich beendet und das Netz ist nun in Betrieb. Die Ausbauarbeiten im Bereich 
des Ausbauclusters Kleimannbrücke/Schifffahrter Damm sollen voraussichtlich i m Juni 2024 abge-
schlossen sein. In Münster wird der Großteil des Glasfaserausbaus eigenwirtschaftlich realisiert. Das 
Kooperationsprojekt zwischen der Deutschen Telekom und den Stadtwerken Münster sieht vor, bis 
zum Jahr 2030 etwa 160.000 Haushalte in Münster direkt mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. 
Zusätzlich zu diesem Vorhaben beteiligen sich weitere Akteure an der Verbesserung der Glasfaser-
Infrastruktur, darunter Unternehmen wie Muenet, Strategic Fiber Networks und Westconnect. 
 
Nach Abschluss aller derzeit laufenden und angekündigten privatwirtschaftlichen Ausbauprojekte wird 
es nicht möglich sein, sämtliche A dressen im Stadtgebiet Münster mit einem Glasfaseranschluss zu 
versorgen. Zur genauen Ermittlung der betroffenen Adressen wurde zwischen dem 17.04.2023 und 
dem 10.07.2023 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurden sämtliche Telekommu-
nikationsanbieter in der Region aufgefordert, ihre bestehenden oder geplanten Ausbaumaßnahmen 
für die nächsten drei Jahre zu dokumentieren. Im Zuge dieses Verfahrens wurden Versorgungsinfor-
mationen von 1&1, Versatel, Deutsche Glasfaser, Stadtwerke Münster, Deutsche Telekom, Vodafone 
und Telkodata gesammelt und in einer Versorgungsdatenbank analysiert. Insbesondere im Hinblick 
auf den weiteren geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbau konnten etwa 1.600 Adressen identifiziert 
werden, die in den kommenden drei Jahren vo raussichtlich nicht durch ein Glasfasernetz mit einer 
Mindestbandbreite von 500 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload erschlossen werden. 
 
Diese Adressen können durch das neue Graue-Flecken Förderprogramm mit Glasfaser erschlossen 
werden. Am 04.10.2023 wurde daher ein Förderantrag gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes 
für diese Adressen gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid vom 27.11.2023 bestätigte offiziell 
die Bewilligung des Förderantrags der Stadt Münster sowie die vorbenannte Wirtsch aftlichkeitslücke 
in Höhe von 29.688.784 Euro. 
 
Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (30 %) verbleibt ein von der Stadt Münster 
zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von 5.937.760 Euro (20 %), dessen „Auskehrung“ nicht in 
einer Summe, sondern nach Bauabschnitten erfolgt. Der anzustrebende Ausbau beginnt aufgrund 
des Vorlaufs ( erforderliche europaweite Ausschreibung und Konkretisierung des Förderantrags ) 
voraussichtlich erst im Sommer/Herbst 2025  und dauert etwa drei Jah re. D ie größten Finanz ie-
rungslasten liegen voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2027 , während in den Jahren 2025 und 
2028 geringere finanzielle Belastungen zu erwarten sind. 
 
Es hat sich in der Vergangenheit als erfolgreich erwiesen, für das gesamte Ausschreibungsverfah-
ren ein Beratungsunternehmen mit spezifischer Expertise im Bereich der Gigabitförderung zu beauf-

- 4 - 
V/0017/2024 
tragen. Die Auswahl und Beauftragung des Beratungsunternehmens erfolgen gemäß den gesetzli-
chen Vergabebestimmungen. Zusätzlich entstehen n icht förderfähige Kosten in Höhe von etwa 
50.000 € für die juristische und technische Beratung. Das Ausschreibungsverfahren dauert übli-
cherweise vier bis sechs Monate. Nach Abschluss dieses Prozesses wird die Stadt Münster einen 
Kooperationsvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen abschließen, das in der Ausschrei-
bung erfolgreich war. Dieser Entwurf wird der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt. Falls 
die Bundesnetzagentur innerhalb von acht Wochen keine Einwände erhebt, kann der Vertrag abge-
schlossen werden. 
 
In die Arbeiten eingebunden werden neben dem städtischen Gigabitkoordinator mehrere städtische 
Ämter für die Genehmigung und Kontrolle von Baumaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen: 
Amt für Mobilität und Tiefbau; Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und das Ordnungs-
amt.  
 
Entstehende Personalbedarfe der genannten Ämter werden unter Berücksichtigung freiwerdender 
Ressourcen durch abgeschlossene Projekte bis zum Start der Baumaßnahmen unterjährig bereit-
gestellt. Ggf. darüber hinaus gehende Bedarfe werden verwaltungsintern zum nächstmöglichen 
Stellenplanverfahren angemeldet. Dies erfolgt in Abstimmung und nach Prüfung des Personal- und 
Organisationsamtes. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Münster seit Jahren in 
ganz erheblichem Umfang personelle Ressourcen für die bisherigen Ausbauwellen der Gigabitver-
sorgung zur Verfügung gestellt hat. Auch zukünftig wird dabei der personelle Bedarf mitbeeinflusst 
werden durch die Planungs- und Ausführungsqualität seitens der beteiligten Firmen. 
 
Der geförderte Gigabitausbau zielt darauf ab, eine Netzinfrastruktur mit offenem Netzzugang, bekannt 
als Open Access, zu schaffen. Dadurch erhalten alle Provider einen diskriminierungsfreien Netzzu-
gang, um ihre individuellen Dienstleistungen zu vermarkten. Der Ausbau gemäß der neuen Gigabit-
Richtlinie 2.0 ist entscheidend, um den Bewohnern, Lernenden und Berufstätigen vor Ort die Chan-
cen der Digitalisierung zugänglich zu machen. Ein zeitgemäßer Internetzugang ist unerlässlich, damit 
sie nicht von den Möglichkeiten de r Digitalisierung abgeschnitten sind. Insbesondere in peripheren 
ländlichen Gebieten ist eine Gigabit-Infrastruktur ein unverzichtbarer Standortfaktor. Nach Abschluss 
sämtlicher geförderter und privatwirtschaftlicher Ausbaumaßnahmen wird allen Bürger*innen sowie 
Unternehmen im Stadtgebiet ein Zugang zum Glasfasernetz ermöglicht. 
 
 
I. V.  
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat  
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage B  -  Grobnetzplanung_FTTB_MS

Anlage A

2557 Zeichen

Anlage A zur V/0017/2024 
Kurzüberblick 
Die Bundesregierung hat am 31. März 2023 die Gigabit-RL 2.0 eingeführt, um das Ziel einer flä-
chendeckenden Glasfaser-Infrastruktur bis 2030 zu erreichen. Die Richtlinie zielt darauf ab, den 
Ausbau von Glasfasernetzen in bisher unterversorgten Regionen zu fördern. Nach Abschluss 
aller aktuellen und geplanten privatwirtschaftlichen Ausbauprojekte wird es nicht möglich sein, 
alle Adressen im Stadtgebiet Münster mit einem Glasfaseranschluss zu versehen. Daher hat die 
Stadt Münster im Oktober 2023 einen Förderantrag gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes für 
die perspektivisch unterversorgten Adressen gestellt. Im November 2023 erhielt die Stadt Müns-
ter den vorläufigen Zuwendungsbescheid, in dem unter anderem eine Wirtschaftlichkeitslücke in 
Höhe von 29.688.784 Euro bestätigt wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Jede Adresse/Region in Münster soll langfristig mit Glasfaser versorgt werden, um eine 
umfassende Breitbandinfrastruktur zu gewährleisten. 
 Durch die flächendeckende Glasfaser-Infrastruktur wird digitale Chancengleichheit in un-
terversorgten Gebieten geschaffen, um sicherzustellen, dass jeder Zugang zu den Vortei-
len der digitalen Welt hat. 
 Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger durch schnellen Zugang zu 
digitalen Diensten wie Telemedizin, E-Learning, und Homeoffice-Möglichkeiten. 
 Stärkung der Attraktivität Münsters als Wohn- und Wirtschaftsstandort durch eine moderne 
Infrastruktur, die den Bedürfnissen der digitalen Gesellschaft gerecht wird. 
 Reduzierung der Umweltauswirkungen durch effizientere digitale Kommunikationstechno-
logien und die Förderung von Smart-City-Lösungen. 
 Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Infrastruktur, die den steigenden 
Anforderungen an Datenübertragung und -verarbeitung gerecht wird. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 15 IT-Management (citeq)  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Förderung des Breitbandausbaus im Stadtgebiet Münster ist in mehreren Ratsanträgen gefor-
dert. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (6)

09.04.2024 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schifffahrter Damm

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Details

Aktenzeichen
V/0017/2024
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2024
Erstellt
08.01.2024 12:36