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V/0991/2013

Luftreinhalteplan Münster 2014

Vorlagen 24.01.2014

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LRP2014_Anlage1

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Ansehen

LRP2014_Anlage3

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LRP2014_Anlage2

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Beschlussvorlage

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Ansehen

LRP2014_Anlage1

225 Zeichen

Anlage 1 
Text 
Stadt Münster 
Verkehrsbedingte Immissions- 
Hot-Spots und Messstandorte 
Screening Belastungsschwerpunkt 
Verkehrs-Hot-Spots 
Verkehrs-Messstandorte 
Weseler Strasse 
Bült 
Steinfurter Strasse 
Bahnhofstrasse

LRP2014_Anlage3

12181 Zeichen

... 
 
 
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Münster, Entwurf zur Veröffentlichung 
Auszug aus den Kapiteln „5.3 Maßnahmenkatalog“ und „5.4 Maßnahmen aus 
dem Luftqualitätsplan 2009“ 
 
 
5.3 Maßnahmenkatalog 
 
Zum Schutz der Anwohner an stark befahrenen Straßen und für eine umweltgerechte und 
gesundheitsverträgliche Entwicklung wurden für das Stadtgebiet Münster folgende zusätzli- 
che Minderungsmaßnahmen erarbeitet: 
 
Maßnahmenpaket M1 
 
5.3.1 Modernisierung der Busflotte  
 
Die Stadtwerke Münster GmbH planen bis zum Jahr 201 5 ältere Fahrzeuge mit höheren Ab- 
gasemissionen gegen neuere, abgasärmere Fahrzeuge a uszutauschen. Bei den neueren 
Fahrzeugen handelt es sich um Busse mit dem Abgasst andard Euro V (bzw. EEV-Standard) 
und Euro VI. Auch im Regionalbusverkehr erfolgt ein e Modernisierung der Flotte. Die Regio- 
nalverkehr Münsterland GmbH tauscht in ihrem Fuhrpa rk bis 2015 eine große Anzahl der 
Busse mit Abgasstufe Euro III gegen Busse mit Euro Stufe V (EEV Standard) bzw. Stufe VI 
aus. Die Schadstoffminderung dieser Maßnahme ist be i allen Wirkungsanalysen für den 
Prognosezeitraum 2015 mit betrachtet. 
In der Tabelle 5.3.4/1 sind, unterschieden nach den  Maßnahmenpaketen, die Abgasstan- 
dards der Stadtwerke Busflotte aufgeführt. 
 
5.3.2 Elektrifizierung einer Buslinie  
 
Im Jahr 2016 wird mit der kompletten Elektrifizieru ng einer Buslinie erreicht, dass sich am 
Hot-Spot „Bült“ die Anzahl der emissionsrelevanten Busse um ca. 90 Busfahrten/Tag verrin- 
gert. Durch die voll elektrifizierten Busse werden keine Schadstoffemissionen im Straßen- 
raum verursacht. 
 
5.3.3 Reduzierung der Busfrequentierung am Hot-Spot  „Bült“:  
 
Bei den Maßnahmen M1 wird auch die anstehende Änder ung der Buslinienführung im Rah- 
men des 3. Nahverkehrsplanes berücksichtigt. Im 3. Nahverkehrsplan ist die Herausnahme 
von zwei Buslinien für den Bereich „Bült“ geplant, damit reduziert sich die Busfrequentierung 
am Hot-Spot „Bült“ um ca. 200 Fahrten/Tag. Der Nahverkehrsplan ist im Entwurf fertiggestellt 
und wird im Frühjahr 2014 der Politik zur Beratung vorgelegt. 
 
Maßnahmenbündel M2 (aufbauend auf M1) 
 
5.3.4 Busmanagement  
 
Im Maßnahmenbündel M2 werden zusätzlich zu M1 für d en Hot-Spot am Bült organisatori- 
sche Maßnahmen im Busmanagement durchgeführt. Die E uro III-Busse und einige Euro IV-
Busse aus dem Bestand der Stadtwerke Münster GmbH e inschließlich der Auftragsunter- 
nehmen werden nicht mehr auf den Buslinien, die übe r den Bült führen, eingesetzt. Somit 
wird erreicht, dass 95 % der eingesetzten Busse den  Abgasstandard Euro V oder besser 
aufweisen.  
 
Anlage 3

- 2 - 
 
... 
 
Tab. 5.3.4/1: Zusammensetzung der Stadtwerke-Busflotte im Jahr 20 15, ohne und mit den Maß- 
nahmen zur Luftqualitätsverbesserung (Quelle: Stadtwerke Münster GmbH) 
 
 
5.3.5 Verschärfung der bestehenden Umweltzone von „ Gelb/Grün“ auf „Grün“  
 
[…] 
 
Die Einführung der Umweltzone erfolgte als Maßnahme  des Luftqualitätsplans 2009 zum 
01.01.2010. Seitdem ist die Einfahrt nur noch für K fz mit gelber und grüner Plakette erlaubt. 
Bei der Einführung der Umweltzone wurde im angemess enen Umfang Ausnahmen vom Ein- 
fahrtverbot erteilt. Außergewöhnliche Härten für ei nzelne Kfz-Halter konnten somit vermie- 
den werden. 
 
Die Einfahrt in die Umweltzone wird nun verschärft.  Ab dem 01.01.2015 gilt die Einfahrter- 
laubnis nur noch für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe  4 (grüne Plakette) oder für Fahrzeuge, 
die die gesetzlichen Ausnahmetatbestände erfüllen ( z. B. Sonderfahrzeuge). Bei der Ver- 
schärfung der Zufahrtberechtigung ist mindestens ein Zeitraum von sechs Monaten zwischen 
Inkrafttreten des Luftqualitätsplanes und der Umset zung der grünen Umweltzone notwendig, 
damit ausreichend Zeit für die Vorbereitung bleibt.  Zur Einführung der grünen Umweltzone 
gibt es Ausnahmeregelungen, um besondere Härten bei  einzelnen Kfz-Haltern zu vermeiden 
(siehe hierzu Kapitel 5.3.6). 
 
Die räumliche Ausdehnung der Umweltzone wird nicht verändert […]. 
 
Die Größe und Lage der Umweltzone ist laut Untersuc hungen des LANUV nach wie vor ge- 
eignet, die Reduzierung des Schadstoffes Stickstoff dioxid an den Verkehrs-Hot-Spots, unter 
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßi gkeit, zu gewährleisten. Die Ausdeh- 
nung der Umweltzone ist in der folgenden Grafik dargestellt.

- 3 - 
 
... 
 
 Abb. 5.3.5/5: Räumliche Abgrenzung der Umweltzone Münster 
 
[…] 
 
5.4 Maßnahmen aus dem Luftqualitätsplan 2009 
 
Die Maßnahmen des Luftqualitätsplans 2009 sind in d as laufende Geschäft der Stadtverwal- 
tung integriert. Als flankierende Maßnahmen sind si e weiterhin relevant für den Luftreinhalte- 
plan 2014. Nachfolgend sind die Maßnahmenbereiche z usammengefasst und kurz erläutert 
sowie der Stand der Umsetzung zum 30.11.2013 darges tellt. Die Maßnahmen sind ausführ- 
lich im Bericht zum Luftqualitätsplan Münster 2009 beschrieben. Der Bericht ist einzusehen 
unter http://www.muenster.de/stadt/umwelt/luft.html . Die Maßnahmen des Luftqualitätsplans 
2009, die sich mit Straßenbegleitgrün (5.2.1.17.2 u . 5.2.1.17.3)1 befassen, haben keine bzw. 
sehr geringe Relevanz für eine NO 2-Reduzierung.  
 
Parkraummanagement  
(5.2.1.1.1 u. 5.2.1.1.2)  
Das Parkleitsystem wurde und wird laufend an aktuel le Veränderungen angepasst. Darüber 
hinaus verfügt Münster über vier permanente P+R-Plä tze mit fast 900 Pkw-Stellplätzen und 
über weitere sechs P+R-Einrichtungen mit fast 2.600  Pkw-Stellplätzen, die bei Bedarf zur 
Verfügung stehen. 
 
                                                 
1 In Klammern die Lfd.Nr. nach Luftqualitätsplan Münster 2009 
Umweltzone Münster

- 4 - 
 
... 
Verkehrsleitsysteme  
(5.2.1.2.1 u. 5.2.1.2.2) 
Das überregionale Verkehrsnetz in Münster wird über arbeitet. Ziel ist es, den Durchgangs- 
verkehr in den engen Straßenschluchten im Zentrum d er Stadt auf Abschnitte des zweiten 
Tangentenringes (Kolde- bis Kaiser-Wilhelm-Ring) zu  verlagern. Hierzu müssen inner-
städtische Straßen in Abstimmung mit anderen Instit utionen umgewidmet und die Wegwei- 
sung durch die Innenstadt angepasst werden. Die Übe rarbeitung des Verkehrsnetzes soll bis 
Ende 2015 abgeschlossen werden. Durch diese Maßnahm e wird auch der LKW-
(Durchgangs)verkehr optimaler geführt.  
 
Verkehrsadaptive Lichtsignalanlage   
(5.2.1.3) 
Die Verkehrsachse Albersloher Weg und Weseler Straß e/Steinfurter Straße wurde durch 
eine verkehrsadaptive Ampelsteuerung ertüchtigt, um  die Verstetigung des Verkehrsfluss zu 
erreichen und die Ampelhalte zu minimieren. Die beg leitende wissenschaftliche Untersu- 
chung zur Wirksamkeit der verkehrsadaptiven Steueru ng der Weseler Straße/Steinfurter 
Straße konnte jedoch keine Verbesserung des Verkehr sablaufs nachweisen. Somit ist auch 
nicht mit einer ökologisch positiven Wirkung zu rec hnen. Daher erfolgt die Signalsteuerung 
entlang des Straßenzuges Weseler Straße/Steinfurter  Straße und des Albersloher Weges 
nicht mehr adaptiv. Unabhängig von der Umsetzung di eser Maßnahme sind an der Ver- 
kehrsmessstation „Weseler Straße“ seit Einführung des Luftqualitätsplans Münster 2009 be- 
achtliche Immissionsminderungen zu verzeichnen und für 2015 wird die Einhaltung des Jah- 
resgrenzwertes für Stickstoffdioxid prognostiziert.  Eine Fortführung dieser Maßnahme ist 
daher entbehrlich. 
 
Baustellenlogistik  
(5.2.1.4) 
In der Innenstadt werden für größere Hochbaustellen  Logistikkonzepte zur weitestgehenden 
Vermeidung von Stausituationen erarbeitet (s. Baust elle Alter Fischmarkt). Auch diese Maß- 
nahme wird fortgeführt. 
 
Tempolimit im Straßennetz  
(5.2.1.5.1 u. 5.2.1.5.2)  
In Wohngebieten außerhalb des städtischen Vorbehalt snetzes werden in Münster grundsätz- 
lich Tempo-30-Zonen oder aber verkehrsberuhigte Ber eiche eingerichtet. Das Ordnungsamt 
und die Polizei legen zweimal jährlich in Messstell enkonferenzen die Überwachungsschwer- 
punkte und -frequenzen fest. 
 
Aus sicherheitstechnischen Aspekten wurden im inner städtischen Hauptverkehrsstraßennetz 
Temporeduzierungen durchgeführt. Im Sommer 2012 wur de die Einführung von Tempo 50 
als Regelgeschwindigkeit im Hauptverkehrsstraßennet z vom Rat der Stadt Münster be- 
schlossen. Letzte Anpassungen fanden im Sommer 2013  statt. Im Bereich des Verkehrs-
Hot-Spots am Bült wurde darüber hinaus die Höchstge schwindigkeit auf 30 km/h reduziert. 
Die Reduzierung der Geschwindigkeit kann einen posi tiven Effekt auf die Immissionssituati- 
on haben. 
 
Förderung des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 
(5.2.1.6.1, 5.2.1.6.2, 5.2.1.8 u. 5.2.1.9)  
Im ÖPNV wurde ein Bündel von Maßnahmen umgesetzt, d ie direkt oder indirekt zur Redukti- 
on der Schadstoffbelastung im Straßenraum beitragen. Hervorzuheben sind: 
- Das aktuell gültige "Parkraumkonzept Münster 2010  Altstadt/Hbf-Bereich" wird mit 
Wirkung bis 2015 fortgeschrieben. 
- Neu installierte Lichtsignalanlagen erhalten eine  ÖPNV-Beschleunigungsfunktion. 
- In die Ausschreibung der Stadt Münster zum Schulb usverkehr wurde der Einsatz von 
abgasärmeren Fahrzeugsystemen als Kriterium mit auf genommem. Derzeit sind nur 
noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 4 und 5 im Einsatz. 
- Die Reaktivierung der WLE-Trasse für den Schienen personennahverkehr wurde als 
Bestandteil des 1. Nahverkehrsplans für den SPNV im  Nahverkehr Westfalen-Lippe 
aufgenommen.

- 5 - 
 
 
 
Maßnahmen im Mobilitätsmanagement  
(5.2.1.10, 5.2.1.11, 5.2.1.12, 5.2.1.13 u. 5.2.1.14)  
Die Stadtwerke Münster GmbH bieten seit Jahren für Betriebe ein kostengünstiges Jobticket 
an. Das Jobticket wird stark beworben. Die Anzahl d er Abonnements ist in 2013 auf 12.000 
gestiegen. Die Stadtwerke Münster GmbH fördern zude m die Elektromobilität durch Einrich- 
tung von Stromtankstellen und durch finanzielle Anreize. 
 
Stadtplanung und -entwicklung  
(5.2.1.15.1 u. 5.2.1.15.2) 
Die Stadtplanung und –entwicklung stellt Leitpläne auf, die gleichermaßen die Ziele der 
Stadtentwicklung und der Umweltverträglichkeit umse tzen. Aktuell wird der 3. Nahverkehrs- 
plan und eine Revision des Radverkehrsnetzes erarbe itet. Die Revision erfolgt vor dem Hin- 
tergrund einer Vereinheitlichung des Ausbaustandard s, der Verbesserung der Verkehrssi- 
cherheit und der Erhöhung des Anteils an Modal-Split. 
 
Klimaschutzmaßnahmen   
(5.2.1.16 u. 5.2.2.1)  
Die Stadt Münster setzt seit 20 Jahren auf den komm unalen Klimaschutz. Von 1990 bis zum 
Jahr 2011 wurden in Münster die Emissionen von Kohl endioxid um 18 % gemindert. In 
jüngster Vergangenheit wurde die Re-Zertifizierung des European Energy Award GOLD er- 
folgreich umgesetzt. Zudem ist der Ausbau des Fernw ärmenetzes als Maßnahme in das 
Klimaschutzkonzept aufgenommen worden. Der Ausbau s oll bis 2020 intensiviert werden. 
Informationen zu den umfangreichen Aktivitäten im K limaschutz sind unter 
www.muenster.de/stadt/umwelt  „Klima und Energie“ erhältlich. Mit der Reduzierun g des 
Energieverbrauches und der Steigerung der Effizienz  der Energieerzeugung geht eine Re- 
duzierung der NOx-Emission einher. 
 
Ökoprofit   
(5.2.1.17.1)  
Bei Ökoprofit Münster handelt es sich um ein Kooper ationsprojekt zwischen Kommune und 
Wirtschaft, zur Einführung und Verbesserung eines U mweltmanagementsystems in den Be- 
trieben mit dem Ziel, den betrieblichen Umweltschut z zu fördern, Ressourceneinsatz zu mi- 
nimieren und Betriebskosten gleichzeitig zu verring ern. Der achte Durchgang dieses Projek- 
tes ist im Dezember 2012 gestartet und findet im Fe bruar 2014, mit der Übergabe der Aus- 
zeichnungsurkunde, seinen Abschluss. 
 
Intensivierung der Straßenbegrünung  
(5.2.1.17.2 u. 5.2.1.17.3 ) 
In den engen Straßenschluchten der Verkehrs-Hot-Spo ts steht nur ein begrenzter Raum für 
Begrünungen zur Verfügung. Das Potential zur Reduzi erung der Schadstoffbelastung an den 
Hot-Spots ist eher gering. Die Maßnahme wird deshal b nicht mehr im Rahmen des Luftrein- 
halteplanes weitergeführt. Die Pflanzung und Erhalt ung von innerstädtischen Grün ist eine 
maßgebliche Voraussetzung zur Schaffung urbaner Räu me mit hoher Aufenthaltsqualität. 
Daher ist die Intensivierung der Straßenbegrünung a uch unabhängig von den Zielen des 
Luftreinhalteplans im Interesse der Kommune.

LRP2014_Anlage4

8 Zeichen

Anlage 4

LRP2014_Anlage2

233 Zeichen

Stadt Münster: EU-Jahreskenngrößen für 
Stickstoffdioxid (NO2) an den Verkehrs-Messstandorten 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
Bült Steinfurter Str Weseler Str 
Jahresmittel [µg/m³] 
2010 
2011 
2012 
Prognose 2015 
Anlage 2 
NO2-Grenzwert

Beschlussvorlage

20493 Zeichen

V/0991/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Luftreinhalteplan Münster 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
25.03.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an den Messstationen Weseler Straße, Steinfurter 
Straße und Bült im Jahr 2012 Überschreitungen des Jahresgrenzwertes für Stickstoffd i-
oxid von 40 µg/m³ aufgetreten sind und deshalb der Luftqualitätsplan 1 Münster 2009 
überarbeitet werden muss. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid nur dann eingehalten 
werden kann, wenn die in Anlage 3 beschriebenen verkehrlichen Minderungsmaßna h-
men des Luftreinhalteplanes1 Münster 2014 insgesamt incl. einer Verschärfung der Rege-
lung für die bestehende Umweltzone umgesetzt werden. 
 
3. Der Rat beschließt , dass die Stadt Münster im Grundsatz ihr Einvernehmen zu der U m-
setzung der verkehrlichen Maßnahmen des Luftreinhalteplanes Münster  erklärt ( Anla-
ge 3). 
 
4. Der Rat bittet die Bezirksregierung Münster darum, dass ab dem Zeitpunkt der Recht s-
wirksamkeit des Luft reinhalteplanes Münster mindestens eine Frist von sechs  Monaten 
bis zum Inkrafttreten der neuen Umweltzonenregelung gewährt wird, um  eine bürge r-
freundliche Einführung der „grünen Umweltzone“ zu ermöglichen. 
 
                                                
1 Für die aktuelle Überarbeitung des Luftqualitätsplanes verwendet die Bez. -Reg. Münster die Bezeichnung 
„Luftreinhalteplan“. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0991/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Besler 
Ruf: 
492 67 98 
E-Mail: 
Besler@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.01.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0991/2013 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Nur durch die Ein führung der grünen Umweltzonenregelung werden hau shaltswirksame Kosten 
entstehen. Die finanziellen Mittel werden für die Anpassung der Beschild erung der Umweltzone 
und den erhöhten Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger zur Änderung der Einfahrtr e-
gelung in die Umweltzone benötigt. Der Informationsbedarf und die Zahl der von der neuen R e-
gelung Betroffenen wird im Vergleich zur Einführung der Umweltzone im Jahr 2010 deutlich g e-
ringer ausfallen. Von einem Bedarf an außerplanmäßigen Haushaltsmitteln wird  derzeit nicht 
ausgegangen. 
 
Für die Änderung der Beschilderung werden nach einer Kostenabschätzung Mi ttel in Höhe von 
ca. 5.000 € entstehen. 
 
Die finanziellen Mittel werden abhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Umweltzone im Hau s-
haltsjahr 2015 und/oder 2016 benötigt und in den jeweiligen Haushaltsplanentwurf eingearbeitet. 
 
 
Begründung: 
 
Rechtlicher Rahmen und Luftqualitätsplan 2009 
 
Ende der neunziger Jahre wurden durch die EU -Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie und deren Tochter-
richtlinien die Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe, das Vorgehen zur Ermittlung der Immiss i-
onsbelastungen und zur Reduzierung von Schadstoffbelastunge n im Falle von Grenzwertübe r-
schreitungen europaweit einheitlich geregelt. Die Richtl inien sind durch die 39. Bundes -
Immissionsschutzverordnung „Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstme n-
gen“ (39. BImSchV) in deutsches Recht überführt wor den. Nach der Verordnung müssen auch bei 
kleinräumigen Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten Maßnahmen zur Einhaltung der 
Grenzwerte ergriffen werden.  
 
Im Jahr 2008 wurden in Münster Überschreitungen des Grenzwertes für Stickstoffdioxid ( NO2) von 
40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) als Jahresmittel und die Überschreitung des Tagesmitte l-
wertes für Feinstaub (PM10) von 50  µg/m³ an mehr als 35 Tagen pro Jahr festgestellt. Die Übe r-
schreitungen waren der Anlass für die Aufstellung eines Luftqualitätsplane s für Münster durch die 
Bezirksregierung Münster. Unter Beteiligung der Stadt Münster, der Stadtwerke Münster GmbH 
und weiterer Institutionen (HWK, IHK, Umweltverbände etc.) wurde ein Entwurf des Luftqualität s-
planes erstellt. Der Entwurf wurde dem Rat in s einer Sitzung am 25.03.2009 (Vorl a-
ge-Nr. V/1072/2008) zur Stellungnahme vorgelegt. Zur Umsetzung der verkehrlichen Minderung s-
maßnahmen des Planes erklärte der Rat im Grundsatz sein Einvernehmen. Als eine der Maßna h-
men wurde die Umweltzone Münster mit Wirku ng zum 01.01.2010 eingerichtet. Die Einfahrt in die 
Umweltzone ist beschränkt auf Kraftfahrzeuge mit gelber und grüner Schadstoffplakette. Der Ei n-
richtung der Umweltzone ging eine halbjährige Öffentlichkeitskampagne voraus. Durch eine u m-
fassende Information der Bevölkerung und durch befristete Ausnahmeregelungen für die Einfahrt 
in die Umweltzone in besonders gelagerten Fällen konnte die notwendige Modernisierung der Kfz -
Flotte bürgerfreundlich gestaltet werden.  
 
Veranlassung für die Überarbeitung des Luftqualitätsplanes  
 
Die Minderungsmaßnahmen des Luftqualitätsplanes 2009 und die bunde sweiten Regelungen zur 
Modernisierung der Kraftfahrzeugflotte trugen bei PM10 zu einer deutlichen Verbesserung der I m-
missionssituation bei. Nach dem Jahr 2008 lag die Anzah l der Überschreitungen des PM10 -
Tagesmittelwertes immer deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenze von 35 Tagen.  
 
Die nun anstehende Überarbeitung des Luftqualitätsplanes Münster erfolgt nur in Hinblick auf die 
verbleibenden Überschreitungen des Grenzwert es für NO2. Zwar gab es an der „Weseler Straße“ 
bemerkenswert hohe Abnahmen bei den NO2-Immissionen - zwischen 2008 und 2012 sank der 
Jahresmittelwert von 62 µg/m³ auf 43 µg/m³ - aber am „Bült“ verblieb eine hohe Überschreitung

- 3 - 
V/0991/2013 
des Grenzwertes. Bereits im Laufe des Jahres 2011 war absehbar, dass in Münster nicht an allen 
Immissionsschwerpunkten die Grenzwerte bis 2015 einzuhalten sind. Zur Identifizierung weiterer 
Maßnahmen fanden im Jahr  2012 erste Gespräche zwischen der  Bezirksregierung Münster, der 
Stadtwerke Münster GmbH und der Stadtverwaltung statt. 
 
Die fristgerechte Einhaltung des seit dem 01.01.2010 gültigen NO 2-Grenzwertes erwies sich nicht 
nur in Münster als äußerst problematisch. Daher teilte das  Bundesumweltministerium der europäi-
schen Kommission eine Verlängerung der Frist für 57 Luftqualitätsgebiete in Deutschland mit (d a-
runter auch Münster). Die Kommission hat in ihrem Beschluss vom 20.02.2013 gegen die Fristve r-
längerung für Münster Einwände erhoben. Ebenfalls abgelehnt wurden u. a. die Fristv erlängerun-
gen von Köln, Hagen, Essen, Dortmund, Düsseldorf und Aachen. Von 13 betroffenen Ballung s-
räumen, bzw. Gebieten in NRW , erreichte nur Krefeld eine Notifizierung. Die Einwände stützten 
sich darauf, dass die deutschen Behörden nicht nachgewiesen hätt en, dass die Einhaltung des 
jeweiligen NO2-Grenzwertes bis zum 01.01.2015 oder früher erreicht werden könne. In ihrem Be-
schluss äußerte die EU -Kommission, sie erachte es als  notwendig, dass strengere Minderungs-
maßnahmen in die Luftqualitätspläne auf genommen werden, um die Einhaltung des Jahresgren z-
wertes bis zum Jahr 2015 zu gewährleisten. 
 
Als Reaktion auf den EU -Beschluss forderte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwir t-
schaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKUNLV NRW, Erlass vom 15.03.2013) die Kommu-
nen über die Bezirksregierungen auf, die vor Ort zur Verfügung stehenden Minderungsa nsätze 
zügig bzw. vorzeitig umzusetzen und ergänzend zu den bereits in den Luftqualitätsplänen entha l-
tenen Maßnahmen zusätzliche bzw. weitergehende Maßnahmen anzustoßen. 
 
Verkehrsbedingte Immissions-Hot-Spots in Münster 
 
Im Rahmen der Identifizierung weiterer Minderungsmaßnahmen wurde eine rechnerische Ermit t-
lung der Schadstoffbelastung im Hauptverkehrsstraßennetz Münsters durchgeführt. Danach we i-
sen nur wenige Stra ßenabschnitte potentielle Schadstoffbelastungen im Bereich des Jahre s-
grenzwertes für NO2 auf (siehe Anlage 1). Für die potentiellen Immissions -Hot-Spots „Berliner 
Platz, südlicher Bereich“, „Rothenburg“ und „Hörsterstraße“ konnten durch ergänzende rechner i-
sche Untersuchungen Überschreitungen des Grenzwertes ausgeschlossen werden.  Für die Bahn-
hofstraße wird im nördlichen Abschnitt zwischen Urbanstraße und Servatiiplatz weiterhin eine 
Überschreitung des Grenzwertes prognostiziert.  Messungen wurden dort jedoch  bisher nicht vo r-
genommen. 
 
Zu drei der verbleibenden Straßenabschnitte liegen langjährige Luftmessungen des Landesamtes 
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vor. In diesen Abschnitten sind Überschreitun-
gen des Jahresmittelwertes für NO2 durch Messungen belegt. Im Jahr 2012  wurden dort als NO2-
Jahresmittelwerte 43 µg/m³ für die  „Weseler Straße “, 4 3 µg/m³ für die „ Steinfurter Straße “ und 
53 µg/m³ für den „Bült“ ermittelt (siehe Anlage 2).  
 
Das LANUV prognostiziert unter der Berücksichtigung der M aßnahmen des Luftqualitätsplanes 
2009 für das Jahr 2015 an dem Messstandort Weseler Straße 40 µg/m³, an der Steinfurter Straße 
37 µg/m³ und am Bült 44 µg/m³ als Jahresmittelwert. Der Einwand der EU -Kommission gegen die 
Fristverlängerung für Münster ist nic ht zuletzt auf die prognostizierte Überschreitung am Mes s-
standort Bült zurückzuführen. 
 
Für das Jahr 2012 liegt eine Untersuchung des LANUV zu den Verursacheranteilen im Bereich der 
Verkehrs-Hot-Spots vor. Danach gibt es eine Zweiteilung bei den Verkehrs-Hot-Spots: 
 
 An der Weseler Straße und an der Steinfurter Straße wurde der NO 2-Grenzwert 2012 j e-
weils um 3  µg/m³ überschritten. Der Verursacheranteil durch den Kfz -Verkehr vor Ort liegt 
bei ca. 50 %. Beim Verkehr vor Ort überwiegt der Pkw -Anteil (mit einem Verursacheranteil 
von 29 % und 27 % an den Gesamtemissionen) gegenüber dem Anteil der Busse (Veru r-
sacheranteil: 8 % und 10%).

- 4 - 
V/0991/2013 
 Am Bült und in der Bahnhofstraße, nördlicher Abschnitt wird der NO 2-Grenzwert 2012 um 
13 µg/m³ bzw. 7 µg/m³ überschritten. Der Verursacheranteil durch den Kfz-Verkehr vor Ort 
liegt bei ca. 65%. Hier überwiegt deutlich der Verursacheranteil der Busse (46 % und 47 %) 
gegenüber dem Pkw-Anteil (17 % und 11%).  
 
Maßnahmen des Luftreinhalteplanes für Münster 
 
Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbe itern der Stadtwerke Münster GmbH (Verkehrsbetrieb) und der 
Stadtverwaltung (Verkehrsplanung, Verkehrsordnungsbehörde und Umweltbehörde) haben auf 
den Verkehrs-Hot-Spot Bült zugeschnittene Minderungsmaßnahmen erarbeitet. Die rechnerischen 
Auswirkungen auf die Immissionssituation am Bült wurden gutachterlich untersucht. Die Maßna h-
men sind nach der Wirkungsanalyse des LANUV zum Luftreinhalteplan 2014 geeignet, die Einha l-
tung der Grenzwerte für NO 2 sowohl am Bült als auch an allen anderen Verkehrs -Hot-Spots si-
cherzustellen. Die im Luftreinhalteplan neu hinzugekommenen Maßnahmen werden in Anlage 3 
der Vorlage detailliert vorgestellt. Das Basisszenario für das Jahr 2015 berücksichtigt, die von der 
Stadtwerke Münster GmbH durchgeführte laufende Modernisierung der Busflotte (Maßnahme M0). 
Die weiteren Maßnahmenbündel M1 und M2 beinhalten folgende Maßnahmen: 
 
 Beschleunigte Modernisierung der Busflotte, Elektrifizierung einer und Verlagerung zweier 
Buslinien (Maßnahmen M1) 
 Durch ein Fahrzeugmanagement beim Buslinienve rkehr am Bült erfüllen 95% der eing e-
setzten Stadtwerkebusse den Abgasstandard Euro V oder besser (Maßnahme M2) 
 Einführung der grünen Umweltzone, Einfahrt in die Umweltzone nur für Fahrzeuge mit gr ü-
ner Plakette 
 
Die im Luftreinhalteplan hinzugekommenen Maßnahmen bauen auf den Maßnahmen des Luftqua-
litätsplanes 2009 auf. Für den Erfolg des neuen Planes ist die Weiterführung dieser Maßnahmen 
eine notwendige Voraussetzung. Diese Maßnahmen sind ebenfalls in Anlage 3 beschrieben. 
 
Die hinzugekommenen Maßnahmen heben vorwiegend auf den Einsatz von Bussen mit geringem 
Stickoxidausstoß auf den innerstädtischen Straßen ab. Das liegt vor allem daran, dass rechnerisch 
an den Verkehrs-Hot-Spots mit hohen Überschreitungen des NO2-Grenzwertes (Bült und Bahnhof-
straße) fast die Hälfte der Emissionen durch Busse verursacht wird. Der hohe Anteil ist im Wesent-
lichen auf die Bündelung der Buslinien auf diesen Streckenabschnitten zurückzuführen. Da die 
Attraktivität des Busverkehrs nicht unmaßgeblich von der guten Erreichbarkeit de r Innenstadt a b-
hängt und dort einer Verlagerung von Buslinien enge Grenzen gesetzt sind, verbleibt die techn i-
sche Minderung der Stickoxidemissionen in den Bussen als bevorzugte Maßnahme. 
 
Durch die Schwerpunktsetzung des Luftreinhalteplanes auf die Minderung der Busemissionen wird 
der grundsätzliche ökologische Vorteil des Busverkehrs im Vergleich zum motorisierten Individua l-
verkehr nicht in Frage gestellt. Der Vorteil des Busverkehrs beruht im Wesentlichen auf den geri n-
gen Emissionen und dem geringen Resso urcenverbrauch pro beförderter Person und Kilometer.  
Die Notwendigkeit, die Grenzwerte der 39.  BImSchV verbindlich einzuhalten, führt tendenziell zu 
einer inhaltlichen Fokussierung auf die Verbesserung der Immissionssituation in kleinräumigen 
Belastungsschwerpunkten. Die Schonung ökologischer Ressourcen durch die Verkehrsmittelwahl 
spielt aber bei der Diskussion um die Vermeidung von kleinräumiger Grenzwertüberschreitungen 
keine zentrale Rolle. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen somit kleinräumig auftretende 
Belastungen durch den Busverkehr gemindert werden, ohne dessen ökologische Vorteile infrage 
zu stellen oder zu beeinträchtigen. 
 
Bei der Änderung der Umweltzonenregelung muss vermieden werden, dass bei Betroffenen u n-
zumutbare Härten aufttreten. Auf eine ausreichende Frist zwischen Inkrafttreten des Luftreinhalt e-
planes und der Wirksamkeit der Umweltzonenregelung muss geachtet werden. Die Vorlaufzeit soll 
deshalb mindestens 6 Monate betragen. Zudem sind im Plan für besonders gelagerte Fälle Au s-
nahmen von den Regelungen vorgesehen.

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V/0991/2013 
Schreiben der IHK und HWK zur Verschärfung der Umweltzonenregelung 
 
Die IHK Nord Westfalen und die HWK Münster haben in einem Schreiben an die Stadtverwa ltung 
Münster (Schreiben vom 30.01.2014, Anlage 4) und einem gleichla utenden Schreiben an die B e-
zirksregierung Münster darum gebeten, eine Frist von zwölf Monaten zwischen Inkrafttreten des 
Luftreinhalteplans und Verschärfung der Umweltzonenregelung vorzusehen. Zudem wird eine A n-
passung der Ausnahmeregelungen für die Einfahrt in die Umweltzone für erforderlich gehalten, um 
unzumutbaren Härten im Einzelfall zu vermeiden. Insbesondere bei der sogenannten „Fuhrparkr e-
gelung“ wird eine Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme bis zum 31.12.2016 ang e-
regt. Die Fuhrparkregelung gilt nur für Nutzfahrzeuge und Busse. Mit der Regelung soll Unterneh-
men die Möglichkeit gegeben werden, ihren Fuhrpark schrittweise durch Nachrüstung oder Ersatz-
beschaffung an die Kriterien der Umweltzone anzupassen.  
 
Die Verwaltung muss aufgrund der Gesetzeslage und der Einwände der EU -Kommission gegen 
eine Fristverlängerung an einer Umsetzung der Minderungsmaßnahmen im Luftreinhalteplan - und 
damit auch an der Verschärfung der Umweltzonenregelung als wichtigem Bestandteil - zum 
01.01.2015 festhalten.  Nach der derzeitigen Planung der Bezirksregierung wird ein Vorlauf von 
sechs Monaten zwischen dem Inkrafttreten des Luftreinhalteplans (01.07.2014) und der Umse t-
zung der Verschärfung der Umweltzonenregelung (01.01.2015) bestehen. Für die Einhaltung einer 
Frist von sechs Monaten wird sich die Stadt Münster einsetzen.  
 
Bei der Fuhrparkregelung sieht die Verwaltung ebenfalls den Bedarf, eine Verlängerung dieser 
Regelung über den 31.12.2015 hinaus zu erwirken. Die Verwaltung wird sich deshalb bei der B e-
zirksregierung Münster für eine zeitliche Ausweitung der Fuhrparkregelung einsetzen. 
 
Wirkungsanalyse zu den Maßnahmen 
 
In der Wirkungsanalyse des LANUV wurden die prognostizierten Immissionen an den Verkehrs -
Hot-Spots im Jahr 2015 mit der Immissionssituation im Jahr 2012 verglichen. Bei der Analyse wird 
davon ausgegangen, dass sich die regionale Hintergrundbelastung von 2012 bis 2015 um 1  µg/m³ 
absenkt. Hauptgrund für die Abnahme ist die allgemeine Modernisierung der Kfz-Flotte. Diese Mo-
dernisierung wirkt sich regional und in der Zusatzbelastung aus. Als Zusatzbelastung wird der A n-
teil an den Immissionen im Straßenraum bezeichnet, der durch den Kfz-Verkehr vor Ort verursacht 
ist. 
 
Die Modernisierung der Kfz -Flotte im Basisszenario 2015 (M0), die Maßnahmenbündel M 1, M2 
und die Verschärfung der Umweltzonenregelung beeinflussen die Verkehrszusammensetzung und 
damit die Zusatzbelastung an den untersuchten Verkehrs -Hot-Spots in unte rschiedlichem Maße 
(siehe Tabelle).  
Tabelle: Ergebnisse der Wirkungsanalyse des LANUV 
Verkehrs- 
Hot-Spot 
Luftmessungen 
Immissionswert 2012 
in µg/m³ 
Modernisierung 
Flotte (M0) 
Reduktion in µg/m³ 
Maßnahmen LRP 
(M1 u. M2) 
Reduktion in µg/m³ 
Grüne Umweltzone 
 
Reduktion in µg/m³ 
Prognose** 
Immissionswert 2015 
in µg/m³ 
Bült 53 - 9,8  - 1,5 - 2,0 39 
Bahnhofstr. 47* - 6,1 - 0,2 - 2,0 38 
Weseler Str. 43 - 3,0 – - 1,1 38 
Steinfurter Str. 43 - 3,5 – - 1,2 37 
* berechneter Immissionswert 
** berücksichtigt auch die prognostizierte Abnahme in der regionalen Hintergrundbelastung von 1 µg/m³ 
LRP Luftreinhalteplan

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V/0991/2013 
Insgesamt ergibt die Wirkungsanalyse des LANUV auf der Basis der Umsetzung sämtlicher Ma ß-
nahmen des Luftreinhalteplanes 2014 an keinem der Verkehrs -Hot-Spots eine rechnerische Über-
schreitung des Jahresgrenzwertes für NO2 von 40 µg/m³. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass schon die Ermittlung des verkehrlichen Schadstoffausstoßes 
an den Hot-Spots mit Unsicherheiten behaftet ist. Die Eingangsparameter zur Ermittlung des Au s-
stoßes wie Verkehrsstärke, Verkehrsdynamik, Flottenzusammensetzung und sp ezifische Emissi-
onsfaktoren weisen mehr oder weniger hohe Schwankungsbreiten auf. Aufbauend auf diesen 
Emissionsansätzen werden mit einer standardisierten Ausbreitungsberechnung die Immissionen 
ermittelt. Die Prognosewerte bei der Wirkungsanalyse sind dahe r lediglich Erwartungswerte, die 
eine gewisse Streuung nach oben und unten aufweisen. 
 
Zusammenfassung: 
 
 An mehreren Straßenabschnitten der Innenstadt Münsters traten im Jahr 2012 Überschre i-
tungen des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) auf. 
 Die Maßnahmen des Luftqualitätsplanes 2009 sind nicht ausreichend, um eine Einhaltung 
des Grenzwertes bis zum Jahr 2015 zu ermöglichen. 
 Zur Verbesserung der Luftqualität im innerstädtischen Straßenraum müssen weitere NO 2-
Minderungsmaßnahmen im Kraftfahrzeugverkehr ergriffen werden. 
 Im Luftreinhalteplan Münster sind technische Maßnahmen an den Bussen und die Einfü h-
rung der „grünen Umweltzone“ zur Reduktion der Stickoxidemissionen vorgesehen. 
 Nach der Prognose des LANUV sind diese Maßnahmen geeignet, die Überschreitungen an 
den Verkehrs-Hot-Spots zu gewährleisten. 
 Die Maßnahmen müssen von der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster u m-
gesetzt werden. 
 Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu der Umsetzung der verkehrlichen Ma ß-
nahmen im Luftreinhalteplan Münster 2014 zu erklären und regt an, eine Frist von sechs 
Monaten zwischen der Rechtswirksamkeit des Luftreinhalteplans Münster (vorauss. 
01.07.2014) und dem Inkrafttreten der neuen Umweltzonenregelung einzufordern. Damit 
soll eine bürgerfreundliche Einführung der „grünen Umweltzone“ ermöglicht werden.  
 
Den Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis  90/Die Grünen/GAL und FDP, der Ratsgruppe 
UWG/ÖDP sowie den Einzelmitgliedern im Rat der Stadt Münster wird je ein schriftliches Exemplar 
des Entwurfs „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Münster, Entwurf zur Veröffentlichung“ zur Ver-
fügung gestellt. Darüber hinaus wird an die Mitglieder der politischen Gremien ein Link zum Herun-
terladen des Entwurfs gesandt. 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
1) Verkehrsbedingte Immissions-Hot-Spots und Messstandorte 
2) EU-Jahreskenngrößen für Stickstoffdioxid (NO2) an den Verkehrs-Hot-Spots 
3) Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Münster, Entwurf zur Veröffentlichung (Auszug)  
4) Schreiben der IHK und HWK zur Verschärfung der Umweltzone vom 30.01.2014

Beratungsverlauf (6)

25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 61 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 59 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Weseler Straße 43
  • Steinfurter Straße 43
  • Bahnhofstraße 47
  • Hörsterstraße
  • Urbanstraße
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Alter Fischmarkt
  • Albersloher Weg
  • Berliner Platz
  • Servatiiplatz
  • Rothenburg
  • Hofstraße
  • Bült 44

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0991/2013
Typ
Vorlagen
Datum
24.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37