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V/0260/2010

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW, hier: Investition der Kommunalen Stiftungen Münster in Fotovoltaikanlagen auf Dächern ihrer eigenen Immobilien

Vorlagen 29.03.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.04.2010, TOP 17

Entscheidung

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Entscheidung

6746 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Kommunale Stiftungen Münster / Investition in Fotov oltaikanlagen auf Dächern von 
Stiftungsimmobilien (Vermögensumschichtung) 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen da rf für die Eigentümergemeinschaft 
„288 Wohnungen Münster-Coerde“ kurzfristig verfügbares liquides Vermögen in Höhe 
von rd. 800.000 Euro umschichten und in Fotovoltaik anlagen auf den Dächern der 
eigenen Immobilien investieren. 
 
2. Die Wohn- und Stadtbau GmbH wird beauftragt, die  erforderlichen 
Umsetzungsschritte vorzunehmen und ihrerseits ein I ngenieurbüro für 
Fotovoltaikanlagen zu beauftragen.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
 
Ausgangslage 
 
Die erzielbare Rendite im Segment der kurzfristigen  Finanzanlagen der Kommunalen 
Stiftungen hat sich aufgrund der Finanzmarktkrise a b dem Jahr 2009 sukzessive deutlich 
verschlechtert. 
Konnten bis Ende 2008 noch Festgeldzinssätze bis zu  5 % erreicht werden, so liegt die 
Rendite für Termingelder des liquiden Stiftungsverm ögens aktuell bei knapp unter einem 
Prozent. 
Das kurzfristig verfügbare Kapitalvermögen der komm unalen Stiftungen beträgt zurzeit rd. 
6,5 Mio. Euro; eine ausreichende Liquidität bleibt auch nach der beabsichtigten 
Vermögensumschichtung gegeben.

Auf der Suche nach attraktiven alternativen Anlagef ormen hat die Geschäftsstelle der 
Kommunalen Stiftungen die Wohn- und Stadtbau Ende 2 009 beauftragt, ihren 
Immobilienbestand nach geeigneten Objekten für die Realisierung von Fotovoltaikanlagen zu 
untersuchen. 
 
Die Solarstromerzeugung wird als erneuerbare Energi e durch das Stromeinspeisegesetz 
respektive das Erneuerbare-Energien-Gesetz staatlic h gefördert und bedeutet für die 
nächsten 20 Jahre eine krisensichere Geldanlage. 
Die Einspeisung von Solarstrom in das Netz ist mit einer festgelegten Vergütung verbunden, 
die seit Jahresbeginn 2010 39,14 Cent pro Kilowatts tunde beträgt und für Dachanlagen bis 
30 kWp 1 gilt. Für Leistungen zwischen 30 und 100 kWp werde n 37,23 Cent pro 
Kilowattstunde für die Einspeisung vergütet. Diese Sätze sind für 20 Jahre ab dem Jahr der 
Inbetriebnahme festgeschrieben.   
 
Die Produktion von Strom aus Sonnenkraft ist nicht nur ökologisch ein wichtiger Beitrag zur 
sauberen Erzeugung notwendiger Energie, sondern für  den Anleger ein ökonomisches und 
vom Risiko überschaubares Investment.  
 
Da einerseits die Bundesregierung die Förderung neu er Fotovoltaikanlagen zur Erzeugung 
von Strom voraussichtlich ab dem 01.06.2010 deutlich kürzen wird (in der Diskussion ist eine 
Verringerung der Einspeisevergütung um bis zu 16 %)  und andererseits die detaillierten 
Voruntersuchungen an den infrage kommenden Stiftung simmobilien bereits Ende März 
angeschlossen sein werden, sodass die Ausschreibung  und Vergabe dann zügig erfolgen 
könnte, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß §  60 der Gemeindeordnung NW  vor der 
regulären Ratssitzung am 28.04.10 erforderlich, dam it die wirtschaftlich vorteilhaftere 
Variante noch bis zum 30.05.10 realisierbar ist.  
 
Der Vergabeausschuss der Wohn- und Stadtbau wird si ch in seiner Sitzung am 25.03.2010 
mit der  Ausschreibung befassen, da das städtische Wohnungsunternehmen ebenfalls 
beabsichtigt, im Rahmen seines Gebäudebestandes in Fotovoltaik zu investieren. 
  
Umsetzung 
 
Mitte Februar 2010 lag für die Stiftungsimmobilien eine erste Potenzialanalyse dreier 
Ingenieurbüros vor, die neben den Standorten auch d ie Rentabilitätsbetrachtungen dortiger 
Fotovoltaikanlagen umfasst. 
 
Im Ergebnis liegt die „Top ten Liste“ für den Immobilienbestand der Kommunalen Stiftungen 
vorrangig im Stadtteile Coerde und betrifft Gebäude  des gemeinschaftlichen Zweckbetriebes 
„288 Wohnungen Münster-Coerde“. Die hier beteiligte n kommunalen Stiftungen sind die 
Stiftung Siverdes (65 %), die Stiftung Vereinigte P fründnerhäuser (20 %), die Stiftung 
Magdalenenhospital und die Stiftung Pfründnerhaus K inderhaus (5 %); sie würden gemäß 
ihrer Beteiligungsverhältnisse von dieser Investition profitieren. 
Auf den vorgesehenen Haus- bzw. Garagendächern soll en Fotovoltaikanlagen  mit einer 
Gesamtleistung von rd. 340 kWp entstehen; das Inves titionsvolumen wird für die 
Kommunalen Stiftungen ca. 800.000 Euro betragen. Di e grob kalkulierten Renditen liegen 
bei einer Inbetriebnahme vor dem 01.06.2010 zwischen 7 und 8 %, die der 
Eigentümergemeinschaft jährlich zufließen würden. 
   
 
 
1 kwp = Kilowatt Peak steht für Spitzenleistung (engl. Pe ak = Spitze). Dieser Wert gibt die Leistung 
an, die ein Solarmodul bei voller Sonnenbestrahlung  (unter festgelegten Standard-Test-Bedingungen) 
erreicht. Da sie auf Messungen unter optimalen Bedi ngungen basiert, entspricht die Peak-Leistung 
nicht der Leistung unter realen Einstrahlungsbeding ungen. Diese liegt wegen der starken Erwärmung 
der Solarzellen in der Praxis ca. 15 bis 20 % darunter.

Die Stiftungsverwaltung nimmt ausdrücklich ihre sec hs sogenannten Punkthäuser an der 
Königsberger Straße 90, 92 und 94, an der Coerheide  10, an der Gleiwitzer Straße 64 und 
an der Dachsleite 20 von der Installation von Fotovoltaikanlagen aus. 
Diese Häuser werden bis 2012 sukzessive grundständi g saniert (vgl. Vorlage Nr. 
V/0966/2008) und dabei mit Solaranlagen ausgestatte t, die die Warmwasserbereitung der 
Häuser unterstützen. Die infolge dessen geringeren Mietnebenkosten kommen den 
Mieterinnen und Mietern zugute. 
 
Die beabsichtigte Investition in Fotovoltaikanlagen  steht unter der Prämisse, die Restrisiken 
zu minimieren, indem eine qualitativ hochwertige An lagentechnik mit bewährten Produkten 
zum Einsatz kommen soll, deren Leistung zusätzlich über eine Spezialversicherung 
abgesichert wird. 
 
Die Rentabilität der beabsichtigten Kapitalumschich tung kann erst nach Vorlage der 
Ausschreibungsergebnisse und konkreten Aussagen zur  zeitlichen Realisation (Einspeisung 
vor dem 01.06.2010) präzise kalkuliert und abschlie ßend beurteilt werden. Die endgültige 
Investitionsentscheidung der Kommunalen Stiftungen wird erst danach getroffen. 
 
Zu 2. 
 
 
Die Wohn- und Stadtbau GmbH möchte ein Ingenieurbür o aus Münster, das bereits mit der 
Voruntersuchung der Stiftungsimmobilien befasst war, mit der Ausarbeitung der notwendigen 
Ausschreibungsunterlagen (beschränkte Ausschreibung ) für die Fotovoltaikanlagen auf den 
Stiftungsgebäuden beauftragen. 
Die weitere Projektabwicklung (Bauleitung, Abrechnu ng) wird die Wohn- und Stadtbau in 
Kooperation mit diesem Fachbüro durchführen. 
 
 
 
 
gez.        gez. 
Markus Lewe Wolfgang Heuer 
Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender der SPD 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Münster, den 24.03.2010

Beschlussvorlage

1040 Zeichen

V/0260/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW; hier: Investition der Kommunalen Stiftungen 
Münster in Fotovoltaikanlagen auf Dächern ihrer eigenen Immobilien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2010 Stiftungskommission Vorberatung 
28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
28.04.2010 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung NW über die Investition der Kommu-
nalen Stiftungen in Fotovoltaikanlagen auf Dächern ihrer eigenen Immobilien wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
entfällt 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
entfällt 
 
 
Begründung: 
 
Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung wird auf die Anlage verwiesen. 
 
I. V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage: 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0260/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Woldt 
Ruf: 
492-5900 
E-Mail: 
Woldt@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

22.04.2010 Stiftungskommission
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2010 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2010 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Königsberger Straße 90
  • Gleiwitzer Straße 64
  • Coerheide 10
  • Dachsleite 20

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0260/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37