V/0260/2010
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW, hier: Investition der Kommunalen Stiftungen Münster in Fotovoltaikanlagen auf Dächern ihrer eigenen Immobilien
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Entscheidung
6746 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER V/Stift Dringlichkeitsentscheidung Betreff: Kommunale Stiftungen Münster / Investition in Fotov oltaikanlagen auf Dächern von Stiftungsimmobilien (Vermögensumschichtung) Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen da rf für die Eigentümergemeinschaft „288 Wohnungen Münster-Coerde“ kurzfristig verfügbares liquides Vermögen in Höhe von rd. 800.000 Euro umschichten und in Fotovoltaik anlagen auf den Dächern der eigenen Immobilien investieren. 2. Die Wohn- und Stadtbau GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Umsetzungsschritte vorzunehmen und ihrerseits ein I ngenieurbüro für Fotovoltaikanlagen zu beauftragen. Begründung: Zu 1. Ausgangslage Die erzielbare Rendite im Segment der kurzfristigen Finanzanlagen der Kommunalen Stiftungen hat sich aufgrund der Finanzmarktkrise a b dem Jahr 2009 sukzessive deutlich verschlechtert. Konnten bis Ende 2008 noch Festgeldzinssätze bis zu 5 % erreicht werden, so liegt die Rendite für Termingelder des liquiden Stiftungsverm ögens aktuell bei knapp unter einem Prozent. Das kurzfristig verfügbare Kapitalvermögen der komm unalen Stiftungen beträgt zurzeit rd. 6,5 Mio. Euro; eine ausreichende Liquidität bleibt auch nach der beabsichtigten Vermögensumschichtung gegeben. Auf der Suche nach attraktiven alternativen Anlagef ormen hat die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen die Wohn- und Stadtbau Ende 2 009 beauftragt, ihren Immobilienbestand nach geeigneten Objekten für die Realisierung von Fotovoltaikanlagen zu untersuchen. Die Solarstromerzeugung wird als erneuerbare Energi e durch das Stromeinspeisegesetz respektive das Erneuerbare-Energien-Gesetz staatlic h gefördert und bedeutet für die nächsten 20 Jahre eine krisensichere Geldanlage. Die Einspeisung von Solarstrom in das Netz ist mit einer festgelegten Vergütung verbunden, die seit Jahresbeginn 2010 39,14 Cent pro Kilowatts tunde beträgt und für Dachanlagen bis 30 kWp 1 gilt. Für Leistungen zwischen 30 und 100 kWp werde n 37,23 Cent pro Kilowattstunde für die Einspeisung vergütet. Diese Sätze sind für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme festgeschrieben. Die Produktion von Strom aus Sonnenkraft ist nicht nur ökologisch ein wichtiger Beitrag zur sauberen Erzeugung notwendiger Energie, sondern für den Anleger ein ökonomisches und vom Risiko überschaubares Investment. Da einerseits die Bundesregierung die Förderung neu er Fotovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom voraussichtlich ab dem 01.06.2010 deutlich kürzen wird (in der Diskussion ist eine Verringerung der Einspeisevergütung um bis zu 16 %) und andererseits die detaillierten Voruntersuchungen an den infrage kommenden Stiftung simmobilien bereits Ende März angeschlossen sein werden, sodass die Ausschreibung und Vergabe dann zügig erfolgen könnte, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung NW vor der regulären Ratssitzung am 28.04.10 erforderlich, dam it die wirtschaftlich vorteilhaftere Variante noch bis zum 30.05.10 realisierbar ist. Der Vergabeausschuss der Wohn- und Stadtbau wird si ch in seiner Sitzung am 25.03.2010 mit der Ausschreibung befassen, da das städtische Wohnungsunternehmen ebenfalls beabsichtigt, im Rahmen seines Gebäudebestandes in Fotovoltaik zu investieren. Umsetzung Mitte Februar 2010 lag für die Stiftungsimmobilien eine erste Potenzialanalyse dreier Ingenieurbüros vor, die neben den Standorten auch d ie Rentabilitätsbetrachtungen dortiger Fotovoltaikanlagen umfasst. Im Ergebnis liegt die „Top ten Liste“ für den Immobilienbestand der Kommunalen Stiftungen vorrangig im Stadtteile Coerde und betrifft Gebäude des gemeinschaftlichen Zweckbetriebes „288 Wohnungen Münster-Coerde“. Die hier beteiligte n kommunalen Stiftungen sind die Stiftung Siverdes (65 %), die Stiftung Vereinigte P fründnerhäuser (20 %), die Stiftung Magdalenenhospital und die Stiftung Pfründnerhaus K inderhaus (5 %); sie würden gemäß ihrer Beteiligungsverhältnisse von dieser Investition profitieren. Auf den vorgesehenen Haus- bzw. Garagendächern soll en Fotovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 340 kWp entstehen; das Inves titionsvolumen wird für die Kommunalen Stiftungen ca. 800.000 Euro betragen. Di e grob kalkulierten Renditen liegen bei einer Inbetriebnahme vor dem 01.06.2010 zwischen 7 und 8 %, die der Eigentümergemeinschaft jährlich zufließen würden. 1 kwp = Kilowatt Peak steht für Spitzenleistung (engl. Pe ak = Spitze). Dieser Wert gibt die Leistung an, die ein Solarmodul bei voller Sonnenbestrahlung (unter festgelegten Standard-Test-Bedingungen) erreicht. Da sie auf Messungen unter optimalen Bedi ngungen basiert, entspricht die Peak-Leistung nicht der Leistung unter realen Einstrahlungsbeding ungen. Diese liegt wegen der starken Erwärmung der Solarzellen in der Praxis ca. 15 bis 20 % darunter. Die Stiftungsverwaltung nimmt ausdrücklich ihre sec hs sogenannten Punkthäuser an der Königsberger Straße 90, 92 und 94, an der Coerheide 10, an der Gleiwitzer Straße 64 und an der Dachsleite 20 von der Installation von Fotovoltaikanlagen aus. Diese Häuser werden bis 2012 sukzessive grundständi g saniert (vgl. Vorlage Nr. V/0966/2008) und dabei mit Solaranlagen ausgestatte t, die die Warmwasserbereitung der Häuser unterstützen. Die infolge dessen geringeren Mietnebenkosten kommen den Mieterinnen und Mietern zugute. Die beabsichtigte Investition in Fotovoltaikanlagen steht unter der Prämisse, die Restrisiken zu minimieren, indem eine qualitativ hochwertige An lagentechnik mit bewährten Produkten zum Einsatz kommen soll, deren Leistung zusätzlich über eine Spezialversicherung abgesichert wird. Die Rentabilität der beabsichtigten Kapitalumschich tung kann erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse und konkreten Aussagen zur zeitlichen Realisation (Einspeisung vor dem 01.06.2010) präzise kalkuliert und abschlie ßend beurteilt werden. Die endgültige Investitionsentscheidung der Kommunalen Stiftungen wird erst danach getroffen. Zu 2. Die Wohn- und Stadtbau GmbH möchte ein Ingenieurbür o aus Münster, das bereits mit der Voruntersuchung der Stiftungsimmobilien befasst war, mit der Ausarbeitung der notwendigen Ausschreibungsunterlagen (beschränkte Ausschreibung ) für die Fotovoltaikanlagen auf den Stiftungsgebäuden beauftragen. Die weitere Projektabwicklung (Bauleitung, Abrechnu ng) wird die Wohn- und Stadtbau in Kooperation mit diesem Fachbüro durchführen. gez. gez. Markus Lewe Wolfgang Heuer Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender der SPD Münster, den 24.03.2010
Beschlussvorlage
1040 Zeichen
V/0260/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER V/Stift Betrifft Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW; hier: Investition der Kommunalen Stiftungen Münster in Fotovoltaikanlagen auf Dächern ihrer eigenen Immobilien Beratungsfolge 22.04.2010 Stiftungskommission Vorberatung 28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 28.04.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung NW über die Investition der Kommu- nalen Stiftungen in Fotovoltaikanlagen auf Dächern ihrer eigenen Immobilien wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten entfällt III. Finanzierung/Mittelbereitstellung entfällt Begründung: Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung wird auf die Anlage verwiesen. I. V. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Dringlichkeitsentscheidung Vorlagen-Nr.: V/0260/2010 Auskunft erteilt: Frau Woldt Ruf: 492-5900 E-Mail: Woldt@stadt-muenster.de Datum: 29.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Königsberger Straße 90
- Gleiwitzer Straße 64
- Coerheide 10
- Dachsleite 20
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0260/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37