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V/0875/2019/1

Abfallgebühren 2020

Vorlagen 28.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 30.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3331 Zeichen

V/0875/2019/1 
V/0875/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abfallgebühren 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Abfallgebühren werden gemäß den beigefügten Gebührenkalkulationen um 12,66 % angeho-
ben. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlagen 1 bis 3). 
 
2. Die Abfallwirtschaftsbetriebe entwickeln ein Konzept zur Umsetzung von Maßnahmen und regula-
torischen Instrumenten, die sich zukünftig kostendämpfend auf die Abfallgebühren auswirken. Über 
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird dem Rat berichtet. 
 
3. Die „Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster“ wird beschlossen (An-
lage 4). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Hausmüllsammlung 33. 400.000 Euro (Anlage 
1) und die Kosten der Bioabfallsammlung 9.938.000 Euro (Anlage 2) betragen. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Die Kosten der Hausmüllsammlung werden über Grundgebühren in Höhe von 6.226.000 Euro, über 
Leistungsgebühren in Höhe von 24.594.000 Euro, durch Auflösungen von Gebührenüberschüssen in 
Höhe von 1.536.000 Euro und durch sonstige Erträge in Höhe von 1.773.000 Euro gedeckt. 
 
Die Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 9.085.000 Euro s o-
wie aus sonstigen Gebühr en bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilterdeckeln, den Ei n-
satz von Schwerkraftschlössern und Verkaufserlösen „Grünabfallsack “ in Höhe von 126.000 Euro 
getragen. 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
02.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-16 
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0875/2019/1 
Bei der Gebührenbemessung sollen wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Ver-
wertung geschaffen werden. Um die Akzeptanz zur Mülltrennung zu gewährleisten und die Biotonne 
zu benutzen wird vorgeschlagen, die Gebühren der Biotonne teilweise über die Restmüllgebühren 
zu subventionieren. Diese Möglichkeit wird über den § 9 Absatz 2 Landesabfallgesetz NRW eröff-
net. Deshalb wird vorgeschlagen, die Quersubventionierung in der Höhe vorzunehmen, die erforder-
lich ist, um ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erzielen. Im Rahmen der Gebührenkalkulation 
ist hierzu ein Betrag in Höhe von 727.000 Euro über die Restabfallgebühren zu erwirtschaften 
(nachrichtlich Betriebsergebnis 2018: 2.067.230 Euro). Die Gebühren für die Bioabfallgefäße sind 
aufgrund der Subventionierung rd. 20 % geringer als die der Hausmülltonne. 
 
 
Begründung: 
 
Der Betriebsausschuss der AWM hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 die Änderung des Beschluss-
vorschlages mit 3 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Gebührenkalkulation gemäß § 6 Kommunalabga-
bengesetz NW (KAG NW) daran gebunden, ausschließlich betriebsnotwendige Kosten dem Nutzer-
kreis anzulasten. Die Gebühreneinnahmen können nur in kostendeckender Höhe eingefordert wer-
den. 
 
Die Verwaltung legt Wert darauf, dass die AWM auch in der Vergangenheit Einsparpotentiale genutzt 
und transparent gegenüber den politischen Gremien berichtet haben. Dies wird auch zukünftig erfol-
gen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 30.6 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0875/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
28.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37