V/0649/2020
Bebauungsplan Nr. 541, Teilbereich A - Satzungsbeschluss
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Anlage A
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Anlage A zur V/0649/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 541 Teilbereich A: Stadtha- fen I / Am Mittelhafen im Bereich der Kaiflächen südlich des Stadthafens I herbeigeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Für die von der Stadt Münster gemeinsam mit den Stadtwerken beabsichtigte Freiflächengestaltung und den Ausbau der Kaiflächen im Bereich südlich des Stadthafens I ist ein rechtskräftiger Bebau- ungsplan mit der Festsetzung von öffentlicher Verkehrsfläche von Nöten. Zur Schaffung dieser planungsrechtlichen Grundlage soll daher der entsprechende Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 541, dessen Entwurf im Jahr 2018 öffentlich ausge- legen hat, einen vorgezogenen Satzungsbeschluss erhalten. Der verbleibende Kernbereich des Bebauungsplans wird in einem gesonderten Verfahren weiter vorangetrieben. Hierzu wird dann später ein separater Satzungsbeschluss gefasst werden. Finanzierung Durch die Bauleitplanung entstehen keine direkten Kosten. Der Satzungsbeschluss dient dem Um- bau der Uferpromenadenflächen, zu dieser Maßnahme erfolgen Kostenaussagen im Rahmen se- parater Vorlagen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-0649-2020-Anlage-1-Planverkleinerung
7834 Zeichen
P P P P P P P II VIII 37 FIII IV IV 62 6 8 III S 21 IV V FI I I 1 a Messe und Congress Centrum Halle Münsterland II II III V 1 Rampe Rampe IV 14 III I Rampe I 46 37 25 63 29 5 IV 9 VI I 34 Rampe V 30 25 17 15 IV 46 IV 55 II 24 a 39 IV 8 II III I II III 47 22 III 27 28 -I Rampe II 21 31 III 52 8 III 33 VI 10 33 27 IV I 48 106 a 15 a 25 I F IV 26 IV I II 15 III Flur 148 13 I 155 28 III IV IV 51 -I 41 II 24 b IV 32 b IV Rampe 11 IV I 38 IV IV 31 IV 33 IV II II 24 F II 42 VI III IV III 43 23 Rampe VI 1 Rampe 13 II MD III IV II II F I II IV 56 IV I V IV I I 7 36 1 II 4 11 a V 14 II 109 IV I 29 17 42 V I VI 30 II 3226 V IV 30 9 F I 32 b II 20 IV IV II 151 IV Rampe II I Rampe IV Rampe 35 Rampe II 59 10 6 27 43 58 IV II MD III III IV 17 VI Rampe 26 b IV 15323 PIV 26 a IV 40 a IV 44 38 -II 15 15 I IV 45 18 IF VII 34 a 20 IV IV 36 III 2 13 III V IV 22 IV III V IV IV IV IV V II 10 III IV 29 V III -II 11 16 30 IX 43 FV IV II FI 32 a 10 IV I IV III 9 a 64 II 33 22 IV I III Rampe IV 17 IV II IV S III I 11 IV I Rampe II I 1 11 105 11 III II 53 V 16 III 41 34 I 20 159 VI VII 40 II II III II 34 -I III 32 a VI 66 101 54 36 III MD 46 III III Rampe 28 24 III 11 a 24 IV V 60 III IV Rampe II 5 57 67 V Stadthaus 3 Rampe VI IV F II 31 IV II II FVII 24 13 III 32 18 III III IV 26 I IV Rampe IV 5 Rampe IV 23 II V 58 IV IV VII V I III Rampe V IV 32 II 13 7 107 III F VI 157 II IV 9 FII V 47 55 II IV III FV V 19 FVII III IV -I V III I 8 IV IV 32 III III II 20 19 16 IV IV IV I I III P II IV 50 14 III 11 40 II FII IV 35 IV 39 I Rampe I II 45 I IV III III IV Rampe IV 36 3 28 II Stadtwerke I 103 III II II V MD III 45 a II 11 Rampe 12 63 58 VI II II III III 890 109 802 132 897 88 27 487 120 114 933 624 491 144 485 703 484 129 532 110 73 153 711 653 558 846 700 704 44 789 361 155 45 351 945 896 630 83 28 962 534 592 683 130 24 710 25 604 71 192 421 101 627 140 649 713 581 190 351 196 76 580 692 91 154 694 737 903 619 662 134 367 635 86 100 654 638 191 337 639 622 97 207 83 69 92 521 78 75 960 696 678 103 681 648 801 624 352 174 99 675 636 167 108 633 481 202 698 720 957 81 143 716 106 488 602 478 404 141 172 621 176 632 431 201 637 638 718 333 448 339 672 949530 623 628 175 803 707 177 82 290 70 641 625 531 524 626 187 185 701 96 113 593 736 171 335 561 148 90 800 788 950 449 315 963 93 669 693 151 494 947 493 948 713 131 335 79 608 790 606 152 712 597 288 656 646 927 479 946 579 921 588 203 709 691 705 520 356 558 652 760 651 586 884 866 126 29 173 727 292 898 935 64 714 378 364 390 195 293 486 518 679 719 379 690 87 415 147 680 157 599 127 715 169 121 761 791 87 596 135 22 463 462 600 102 77 526 82 343 523 591 364717 170 20 629 688 85 667 133 961 938 583 43 189 556 105 603 84 706 188 582 168 642 354 655 952 176 650 613 138 559 116 84 177 318 495 150 738 647 186 578 574 80 640 557 313 910 149 104 691 402 695 533 792 348 953 111 527 492 631 891 107 7226 634 414 735 331 193 314 156 663 889 Dortmund-Ems-Kanal Stadthafen I Hafenplatz Am Hawerkamp Hafengrenzweg Hafengrenzweg Lingener Straße Ewaldistraße Hansaring Hansaring Am Mittelhafen Am Mittelhafen Hafenweg Hafenweg Kiesekamps Mühle Albersloher Weg Soester Straße Kiesekamps Mühle Albersloher Weg Dortmunder Straße Hafenweg E E D D E E E Bebauungsplan Nr. 541 A Münster 1 : 1000 Gemarkung: Flur: Maßstab: 148 Zeichenerklärung Stadthafen I / Am Mittelhafen Festsetzungen des Bebauungsplans Bestandsangaben Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Wirtschaftsgebäude Öffentliche Gebäude I 10 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Verkehr Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Fußgängerbereich Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A Die Plangrundlage wurde am 15.05.2020 aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die Richtigkeit wird bescheinigt. Münster, __________ _______________ Dipl.-Ing. Marienfeld Amtsleiter Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ __________ __________ ____ _______________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen Stadtbaurat Amtsleiter Dieser Bebauungsplan umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 541 Teilabschnitt I, welcher vom 19.03.2018 bis zum 04.05.2018 öffentlich ausgelegen hat. Gegenüber dem öffentlich ausgelegten Bebauungsplan sind inhaltliche Änderungen vorgenommen worden. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag _______________ Brinkheetker Zu diesem Bebauungsplan ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vom 08.06.2020 bis zum 19.06.2020 eine erneute Beteiligung, beschränkt auf die geänderten Teile und auf die von den Änderungen betroffene Öffentlichkeit, durchgeführt worden. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag _______________ Brinkheetker Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ _______________ _______________ Oberbürgermeister Schriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. _____ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag _______________ Brinkheetker Rechtsgrundlagen: · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBI. I S. 587) · Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) · Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV.NRW. S. 218b) · Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV.NRW. S. 218b, ber. S. 304a) Straßenbegrenzungslinie Bereich möglicher Spundwandverankerungen Nachrichtliche Übernahme Hinweise 1. Der Planung zugrundeliegende Vorschriften: Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum ‚Planen und Bauen' im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster eingesehen werden. 2. Bodendenkmäler: Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. Der Baubeginn ist zwei Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. 3. Denkmäler: Veränderungen an oder in der Umgebung eines Baudenkmals sind im Rahmen der Benehmensherstellung nach § 9 DSchG NRW abzustimmen. 4. Kampfmittel Auch nach abgeschlossener Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe (KBD-WL), kann eine komplette Kampfmittelfreiheit nicht bestätigt werden. Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbungen hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster ist zu verständigen. Erhaltenswerte Einzelanlagen / Gebäude Hafentypische ObjekteE DenkmalD © Stadt MünsterPfad: K:\61_3\61_34\01-Bplan\1 im Verfahren\541-A-Kaiflaechen-Suedseite-Stadthafen-I\V-0649-2020-Satzungsbeschluss\Planzeichnung\541-Teilbereich-A-Plan-Satzungsentwurf.dwg Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0649/2020
V-0649-2020-Anlage-2-Begruendung
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Begründung / Seite 1 von 15
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0649/2020
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A:
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Inhalt Seite
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2
3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 3
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4
5 Planungsziele ......................................................................................................................................... 4
6 Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 5
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................... 5
6.3 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................... 5
6.4 Immissionsschutz ........................................................................................................................ 5
6.5 Altlasten / Altstandorte sowie Kampfmittel .................................................................................. 6
6.6 Denkmalschutz / Archäologie ...................................................................................................... 6
7 Flächenbilanz ......................................................................................................................................... 7
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 7
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 7
8.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 7
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 8
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 9
8.4.1 Menschen .......................................................................................................................... 9
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 9
8.4.3 Boden .............................................................................................................................. 11
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 11
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 12
8.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 13
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 13
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 13
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 14
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 14
8.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 14
8.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 14
9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 14
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 15
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Begründung / Seite 2 von 15
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Die Flächen südlich des Stadthafen s I zwischen Hafenbecken und der Straße Am Mittelhafen
werden bereits seit einigen Jahren auf Grundlage des Masterplans Stadthäfen und auf Basis
des Bebauungsplanentwurfs Nr. 541 neuen Nutzungen zugeführt. Der ehemals gewerblich und
hafenindustriell genutzte Bereich wird nach dem Auslaufen der Nutzung als gewerblicher Hafen
umstrukturiert zu einem hochwertigen Standort für Büro- und Dienstleistungen. Die erste Bau-
reihe zwischen Wasser und der Straße Am Mittelhafen wies in den letzten Jahres eine rege
Bautätigkeit auf und ist in etwa der Hälfte mit attraktiven neuen Gebäuden bebaut worden.
Im Masterplan Stadthäfen 2012 ist die Fläche entlang der Südseite des Stadthafens I zwischen
der ersten Baureihe und dem Hafenbecken als Fläche mit dem Ziel einer gestalteten öffentl i-
chen Wegeverbindung versehen. Der Masterplan stellt somit das Bestreben dar, diese Fläche
für die Öffentlichkeit nutz - und erlebbar zu gestalten und für die angrenzenden baulichen Ent-
wicklungen ein aufgewertetes Umfeld herzustellen. Im Jahre 2017 wurde durch die Stadt Müns-
ter zusammen mit der Stadtwerke Münster GmbH eine Mehrfachbeauftragung für die Freifl ä-
chengestaltung der Kaiflächen auf der Südseite des Stadthafens I durchgeführt, verbunden mit
dem Ziel, diesen Flächen eine repräsentative und hochwertige Gestaltung zuzuführen. Zielset-
zung der Gestaltung ist es, eine öffentlich zugängliche Wegefläche zu erschaffen, welche
gleichzeitig als Aufenthaltsbereich und Naherholungsraum für die Öffentlichkeit dienen soll. Die
Gestaltungssprache soll sich bewusst absetzen von der nördlichen Kaiseite und eine Nutzung
des öffentlichen R aums für gewerblich-gastronomische Nutzung ausschließen. Die Relikte der
früheren Hafennutzung wie beispiels weise die Gleisanl agen sollen in die Planung integriert
werden. Das Düsseldorfer Büro Scape Landschaftsarchitekten hat die Mehrfachbeauftragung
für die Neugestaltung der Südseite für sich gewinnen können. Die Planung, welche einen linea-
ren urbanen Raum schafft, die industriellen Spuren der Vergangenheit lesbar macht und gleich-
zeitig neue Nutzungen eröffnet, soll nun umgesetzt werden.
Für die Umsetzung des Freiflächenentwurfs und den Ausbau der Kaiflächen ist ein rechtskräft i-
ger Bebauungsplan mit der Festsetzung von öffentlicher Verkehrsfläche von Nöten. Zur Schaf-
fung dieser planungsrechtlichen Grundlage soll nun der Teilbereich A des Bebauungsplans
Nr. 541 einen Satzungsbeschluss erhalten.
2 Geltungsbereich
Bei dem Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A handelt es sich um einen Bebauungsplan, der
ausschließlich eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festsetzt. Der Geltungsbe-
reich umfasst den Bereich zwischen Hafenbecken und erster Baureihe sowie zwei Wegeverbin-
dungen zur Straße Am Mittelhafen. Das Plangebiet des B ebauungsplans Nr. 541 Teilbereich A
wird begrenzt durch den Stadthafen I im Norden, durch die Straße Am Mittelhafen und den Ha-
fenplatz im Westen, diverse private Grundstücke im Süden sowie eine Verkehrsfläche im O s-
ten.
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster, Flur 148, Flurstücke 578, 579, 701, 706 sowie Teile der Flurstücke 534 ,
580 und 586.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der Planzeichnung durch einen grauen
Farbstreifen gekennzeichnet.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Begründung / Seite 3 von 15
3 Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Bereich des Bebau-
ungsplans Nr. 541 Teilbereich A ein Industriegebiet dar. Der Flächennutzungsplan wird nicht
geändert, weil der beabsichtigte Änderungsinhalt Verkehrsfläche im Sinne einer Fußwegever-
bindung kein inhaltlich im FNP darzustellender Belang ist.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Bestehende Bebauungspläne
Das Plangebiet überplant einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 401 und
liegt außerdem innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauung s-
plans Nr. 541, für den vom 19.03. bis zum 04.05.2018 die Offenlegung durchgeführt wurde. Von
dem Bebauungsplan Nr. 541 wird der in dieser Begründung beschriebene Teilbereich A her-
ausgelöst und einzeln zur Rechtskraft gebracht . Für den übrigen Teil des Bebauungsplans
Nr. 541 wird das Bebauungsplanverfahren gesondert weitergeführt.
Der von der neuen Planung überlagerte Teilbereich des seit 1999 rechtskräftigen Bebauung s-
plans Nr. 401 ‚Stadthafen I / Albersloher Weg‘ setzt für den hier beschriebenen Teilbereich A
Versorgungsfläche mit der Zweckbindung Heizkraftwerk sowie Industriegebiet fest. Die Festset-
zung des Industriegebiets ist zum größten Teil zusätzlich mit einer Festsetzung einer mit Geh -,
Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen zugunsten der Anlieger und der Erschlie-
ßungsträger sowie mit Flächen für Anschlussgleise versehen. Die Zielsetzung für diesen Teilbe-
reich war, ein zukunftsfähiges gewerbliches Gebiet insbesondere für hafenaffine Nutzungen zu
entwickeln und zu sichern.
Der Bebauungsplan Nr. 541 hat für den Teilbereich A in der ersten Offenlegung bereits Ver-
kehrsfläche besonderer Zweckbest immung festgesetzt . Gegenüber dieser offengelegten En t-
wurfsfassung soll zum Satzungsbeschluss in einem Teilbereich nordwestlich des Wärmespei-
chers eine geänderte Festsetzung getroffen werden, da dieser ebenfalls im Rahmen der Frei-
flächenplanung umgestaltet wird. Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 541 war diese Flä-
che als Sondergebiet Heizkraftwerk festgesetzt und soll nun entsprechend der Freiflächenpl a-
nung ebenfalls die Festsetzung Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim mung erhalten . Auf-
grund dieser Änderung wurde eine eingeschränkte Beteiligung der Eigentümer der Fläche, der
Stadtwerke Müns ter GmbH nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
08.06.2020 bis 19.06.2020 durchgeführt. Es sind dahingehend keine Anregungen eingegangen,
die Stadtwerke haben der Planänderung zugestimmt.
Sowohl in der der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB, welche vom 26.02.2015 bis zum 26.03.2015 durchgeführt wurde, wie auch in der Betei-
ligung der Träger öffentlicher Bel ange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 14.03.2018 bis
04.05.2018 sind keine Anregungen eingegangen, die einer Abwägung bedürfen. Entsprechende
aus den Anregungen ersichtliche Hinweise haben Eingang in die textlichen Festsetzungen s o-
wie in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A gefunden.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Begründung / Seite 4 von 15
Ebenfalls sind in der als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt-
gefundenen Informationsveranstaltung am 05.07.2012 sowie in der der Offenlegung gemäß § 3
Abs. 2 keine Anregungen eingegangen, die einer Abwägung bedürfen.
Hafenverordnung
Innerhalb des Plangebiets befinden sich Flächen, die durch die Hafenverordnung (HVO) Müns-
ter überlagert sind. Zum Geltungsbereich dieser ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Bestimmung des Bereichs des Hafens (Stadthafen I) in der Stadt Münster gehört das Gebiet
des Hafenbeckens zuzüglich einer Abstandsfläche von einem Meter an Land, ausgehend von
der Spundwand / Kaimauer.
Eisenbahn / Gleisanlagen
Im Geltungsbereich des Plangebiets verläuft eine Gleisanlage vom Hafenplatz entlang der süd-
lichen Kaimauer des Stadthafens I bis zum östlichen Ende des Plang ebiets. Mit Aufgabe der
Nutzung des Gefahrgutlagers entfiel im Jahre 2016 die letzte hafenaffine Nutzung, die einen
Fortbestand der Gleisanlagen benötigt. Im Jahre 2019 haben die Stadtwerke Münster als H a-
fenbetreiber ein Entwidmungsverfahren bei der Bezirksregierung beantragt. Die Gleisanlagen
sind seit dem 07.01.2020 entwidmet, werden jedoch in Teilen als gestalterisches Element der
Freiflächenplanung ohne funktionelle Nutzung an Ort und Stelle belassen.
4 Räumliche und strukturelle Situation
Das circa 1 ,07 ha große Plangebiet liegt innerhalb des Stadtbezirks Münster -Mitte. Mit seiner
Lage, 1 km vom Zentrum und 0,6 km vom Hauptbahnhof entfernt, zeichnet sich das Plangebiet
durch seine innenstadtnahe Lage aus. Direkt nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet
sich das Hafenbecken des Stadthafens I mit der wiederum nördlichen angrenzenden, als Krea-
tivkai bekannten Fläche. Der Kreativkai ist ein attraktiver Standort für Gastronomie- und B ü-
ronutzung und Aufenthaltsfläche für die Bürgerschaft. Westlich findet das Plangebiet Anschluss
an den Hafenplatz. Südlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich mit dem Gewerbeg e-
biet um die Straßen Am Mittelhafen, Kiesekamps Mühle und Hafengrenzweg einer der wachs-
tumsstärksten Entwicklungsbereiche der Stadt Münster. Im Westen des Plangebiets verläuft mit
dem Albersloher Weg eine der großen Ein- und Ausfallstraßen von der B 51 (Umgehungsstra-
ße) zur Stadt. Entlang des Stadthafens zeugt das Baudenkmal des Flechtheimspeichers von
der ehemaligen Hafennutzung. In der direkten Nachbarschaft entlang des Stadthafen- Beckens
sind in den letzten Jahren die eingangs beschriebenen Büro - und gewerbliche Einrichtungen
entstanden. Im weiteren Verlauf entlang und südlich des Stadthafens finden sich noch einige
mindergenutzte bzw. brachliegende Flächen sowie ungenutzte Gewerbehallen. Das Plangebiet
beschränkt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche der Kaiflächen.
5 Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zum Ausbau der Kaiflächen südlich des Hafenbeckens des Stadthafens I zwischen Hafenplatz
und Dortmund -Ems-Kanal geschaffen werden. Der Bebauungsplan setzt ausschließlich Ver-
kehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung ‚Fußgängerbereich‘ fest.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Begründung / Seite 5 von 15
Die Planungsziele für diesen Bebauungsplan leiten sich aus dem Masterplan Stadthäfen in sei-
ner aktualisierten Form aus dem Jahre 2012 ab. Dieser umfasst sowohl die Zielsetzungen für
den Planbereich als auch die Zielmaßgaben für die nähere Umgebung. Die öffentliche Zugän g-
lichkeit des Gebiets südlich des Stadthafens I – insbesondere als durchgängige Wegeverbi n-
dung entlang der Kaiflächen des Stadthafens – und die Schaffung eines öffentlich nutzbaren
Freiraums sollen dieses Quartier zukünftig erlebbar machen.
Auf Grundlage des Masterplans Stadthäfen wird zur Schaffung der planungsrechtlichen Grund-
lage für die Umsetzung des Freiflächenent wurfs nun die Rechtskraft des Teilbereichs A des
Bebauungsplans Nr. 541 angestrebt.
6 Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A beinhaltet ausschließlich die Festsetzung der Ve r-
kehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zum Ausbau der Kaifläche südlich des Hafenbe-
ckens des Stadthafens I zwischen Hafenplatz und Dortmund-Ems-Kanal.
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung
Der Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A besteht vollumfänglich aus der Festsetzung einer
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als Fußgänger bereich. Diese führt beginnend
am Hafenplatz entlang des Kais am Stadthafen I bis nahezu zum Kreuzungsbereich Stadtha-
fen I und D ortmund-Ems-Kanal (DEK). Im weiteren Verlauf führt diese Verbindung über die
planfestgestellten Flächen des DEK als Kanalseitenweg bis zum Stadthafen II. Die zwei eben-
falls im Plangebiet erhaltenen Verbindungsstiche sichern die Durchlässigkeit zwischen den Kai-
flächen und der Straße Am Mittelhafen.
Mit der Ausweisung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wird Raum für den Fuß-
gänger geschaffen. Eine Erschließung der Grundstücke entlang dieser Fläche ist über die Str a-
ße Am Mittelhafen gesichert. So können auch die Verbindungss tiche zwischen der Straße Am
Mittelhafen und den Kaiflächen mit dieser besonderen Zweckbestimmung ausgewiesen werden.
6.3 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist über die bereits bestehende technische Infrastruk-
tur gesichert. Die Entwässerung des Plang ebiets sowie seiner Umgebung erfolgt über ein
Trennsystem. Das Schmutzwasser wird der Hauptkläranlage zugeleitet. Das städtische Regen-
wasserkanalnetz mündet in die Regenwasserbehandlungs - und Regenrückhalteanlage am Ga-
someter östlich der B 51.
Die Rechte der Leitungsträger werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Durch die Aus-
weisung als öffentliche Verkehrsfläche wird der Anregung , die Fläche von Überbauung durch
Gebäude freizuhalten, Rechnung getragen.
6.4 Immissionsschutz
Das Plangebiet ist Lärmimmissionen durch die benachbarten Nutzungen, insbesondere durch
das Kraftwerk der Stadtwerke ausgesetzt. I n den an das Plangebiet angrenzenden gewerblich-
industriellen Gebieten sind keine geruchsemittierenden Betriebe bekannt.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Begründung / Seite 6 von 15
Die geplante Nutzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung weist jedoch keine er-
höhte Empfindlichkeit hinsichtlich des Immissionsschutzes auf.
6.5 Altlasten / Altstandorte sowie Kampfmittel
Innerhalb des Geltungsbereichs des Teilbebauungsplans befinden sich keine Altlasten- / Ver-
dachtsflächen oder historische Altstandorte. Unmittelbar angrenzend befinden sich Altlasten -/
Verdachtsflächen und historische Alt standorte. Auswirkungen auf das Plangebiet sind jedoch
nicht zu erwarten.
Für das Plangebiet hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Westfalen-Lippe Kriegsluf t-
bildauswertungen durchgeführt. Anhand der ausgewerteten Luftbilder und weiterer Recherche-
unterlagen ist eine Kriegsbeeinflussung durch Bombardierung erkennbar, spezifische Hinweise
auf Bombenblindgänger -Einschlagstellen liegen nicht vor. Für das Plangebiet kann demnach
eine Kampfmittelbelastung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Bei geplanten Baumaßnahmen mit Erdeingriffen ist daher folgendes zu beachten:
Nach derzeitiger Vorgabe des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist eine systematische Absuche
zu bebauender Grundflächen (diese nach Abtrag der Oberfläche möglichst bis zum gewachs e-
nen Boden bzw. Niveau Geländeoberkante Ende II. Weltkrieg) und ausgehobener Baugruben
erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass geplante Ramm -/ Bohrarbeiten im Spezialtiefbau für
z. B. Baugrubenabsicherungen, Bohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwärmesonden o. ä. einer
vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch den KBD unterzogen werden müssen. Die hier
vorzubereitenden Maßnahmen (z. B. Einbringen von Sondierbohrungen) sind durch den Grund-
stückseigentümer / Bedarfsträger nach Vorgabe des KBD zu bewerkstelligen. Bei Abbruch- und
Rückbauarbeiten des auf dem Grundstück befindlichen Altbestands ist zu beachten, dass es
hierbei zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raums kommt.
Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbun-
gen hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten
aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster ist zu verstän-
digen.
6.6 Denkmalschutz / Archäologie
Bodendenkmäler
Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht bekannt. Ein Hinweis auf den Umgang bei möglichen
zukünftigen Fundstellen wird im Bebauungsplan aufgenommen.
Baudenkmäler
Mit dem Rhenus - und dem Flechtheimspeicher befinden sich unmittelbar südlich an das Plan-
gebiet angrenzend zwei Baudenkmäler. Ein Hinweis in der Planzeichnung nimmt Bezug auf die
notwendige Benehmensherstellung nach Fachgesetz bei Veränderungen an den Denkmälern
bzw. in der näheren Umgebung.
Darüber hinaus befinden sich im Plangebiet zwei hafentypische Objekte. Diese sind in der
Plandarstellung mit Hinweischarakter gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich um den Portal-
drehkran der Firma Rhenus sowie eine Siloanlage. Diese hafentypischen Objekte spiegeln die
Historie des Ortes wider und werden entsprechend als erhaltenswerte Objekte eingestuft. A n-
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Begründung / Seite 7 von 15
ders als bei den eingetragenen Denkmälern greifen hier jedoch keine fachgesetzlichen Reg e-
lungen und auch keine planungsrechtlichen Steuerungen, die Kennzeichnung hat insofern aus-
schließlich informativen und empfehlenden Charakter.
Weitere hafentypische Objekte befinden sich unmittelbar angrenzend an das Plangebiet . Hier-
bei handelt es um den ehemaligen Kohlebunker nördlich des Kraftwerks, eine weitere Siloanl a-
ge sowie um das Gebäude am Mittelhafen 42/44.
7 Flächenbilanz
Plangebiet gesamt 1.07 ha 100 %
Öffentliche Verkehrsfläche 1.07 ha 100 %
Tabelle 1: Flächenbilanz
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des
Umweltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht dargelegt. Maßstab für die Bewer-
tung der Umweltauswirkungen sind die im Bau GB sowie in den einschlägigen Fachgesetzen
und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
Im vorliegenden Umweltbericht wird unter Berücksichtigung des Anhangs 1 zum BauGB z u-
nächst die Bestandssituation der zu betrachtenden Schutzgüter dargestellt (Basisszenario). Mit-
tels einer Prognose über die Entw icklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
werden mögliche erhebliche Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet sowie Möglichkei-
ten zur Minderung bzw. Vermeidung dargelegt.
1
Für die Belange des Immissionsschutzes und des Artenschutzes fußt der Umweltbericht auf
den Ergebnissen folgender Fachgutachten:
• Immissionsschutz-Gutachten: Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitpla-
nung für den Teilbebauungsplan Nr. 541 I „Stadthafen I / Lütkenbecker Weg / Bundes-
straße 51 / Albersloher Weg“ (Uppenkamp und Partner: 2017)
• Brutvogelerfassung B-Plan 541.I (Schwartze, M.: 2015)
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A erstreckt sich auf Teile des bestehenden Bebau-
ungsplans Nr. 401, der in diesem Bereich Versorgung sfläche und Industriegebiet (überwiegend
GFL / AE-Flächen) festsetzt und zudem Gleisanlagen darstellt. Im vorliegenden Teilbebau-
ungsplan werden auf einer Fläche von ca. 1,0 7 ha Größe die planerischen Voraussetzungen
1 Die Beschreibung soll sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulati-
ven, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vo-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen des geplanten Vorhabens erstre-
cken.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Begründung / Seite 8 von 15
zur Realisierung einer aus einer Mehrfachbeauftragung hervorgegangenen Freiflächenplanung
(Scape, 2017 ) für den südlichen Kai des Hafens geschaffen. Zu diesem Zweck erfolgt eine
Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung („Fußgängerbereich“).
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzzielen insbesondere folgende
fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
Pflanzen und Tiere / bi-
ologische Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
im Hinblick auf streng geschützte Arten
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen
des BauGB)
Boden - Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- 39. BImSchV
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen
des BauGB)
Kulturelles Erbe - Denkmalschutzgesetz NRW
Tabelle 2: Schutzgüter / fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes im Rah-
men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern darge-
legt.
Der fortgeschriebene Regionalplan – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich
vollständig als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) bzw. als Wasserstraße (DEK) dar. Der Flä-
chennutzungsplan stellt das Plangebiet als Industriegebiet bzw. Flächen für Ver - und Entsor-
gung dar.
Der Lärmaktionsplan Münster sowie der Luftreinhalteplan Münster weisen für das Plangebiet
keine maßnahmenbezogene Relevanz auf.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans der S tadt Münster. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiet s oder ei-
nes Überschwemmungsgebiets.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
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Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna- Flora-Habitat (FFH)–Gebiete und Europäi-
sche Vogelschutzgebiete) sind durch die Planung nicht berührt.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
8.4.1 Menschen
Bestand
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtbezirks Mitte. Innerhalb des Plangebiets befin-
den sich keine bebauten Gebiete, insbesondere keine Wohngebiete. Für die vom Bebauung s-
plan umfasste Hafensüdseite liegen Planungen vor, entsprechend der Zielsetzung des Master-
plans Stadthäfen, einen nutzbaren und begehbaren öffentlichen Raum zu entwickeln, um den
Naherholungsraum im Quartier zu vergrößern und zu verbessern.
Das Plangebiet ist Lärmimmissionen durch die benachbarten Nutzungen, insbesondere durch
das Kraftwerk der Stadtwerke ausgesetzt. Die geplante Nutzung als Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung weist jedoch keine erhöhte Empfindlichkeit auf.
Ein ehemaliger, unmittelbar angrenzender Störfallbetrieb ist zwischenzeitlich verlagert worden
und ist insofern nicht mehr zu berücksichtigen.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Erholungsnutzung / Grünordnung
Durch die Festsetzung von öffentlichen Fußgängerbereichen am Stadthafen werden die V o-
raussetzungen zur Umsetzung der Neugestaltung an der Hafensüdseite geschaffen. Die Maß-
nahme wird zu einer wesentlichen Aufwertung für die Erholungsnutzung im Hafengebiet beitr a-
gen.
Immissionsschutz
Hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und die menschliche G e-
sundheit durch Lärmimmissionen kann auf das Immissionsschutz-Gutachten des Büros Uppen-
kamp und Partner (2017) zurückgegriffen werden. Diesbezüglich liegen keine Empfindlichkeiten
bzw. Immissionen vor, die im Planverfahren besonders zu berücksichtigen wären.
Geruchsbelastungen
In den an das Plangebiet angrenzenden gewerblich- industriellen Gebieten sind keine geruchs-
emittierenden Betriebe bekannt.
Luftbelastungen
vgl. Kapitel 8.4.5 Klima / Luft
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Bestand
Das Plangebiet wird durch gewerblich- industrielle Nutzung geprägt. Damit verbunden sind ei-
nerseits großflächig versiegelte Verkehrsflächen und B etriebsgelände. Andererseits finden sich
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Begründung / Seite 10 von 15
an verschiedenen Stellen z. T. kleinflächige Brachflächen, die unterschiedliche Sukzessions-
stadien aufweisen.
Naturschutzrechtlich ausgewiesene Schutzgebiete oder - objekte sind im Plangebiet und im nä-
heren Umfeld nicht vorhanden. Das nächste Europäische Schutzgebiet ist das FFH -Gebiet DE-
4012-301 Wolbecker Tiergarten in mehr als 6 km Entfernung.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Durch die geplante Neugestaltung des Hafengeländes ist von einem vollständigen Verlust der
genannten Brachflächen auszugehen. Die Lebensräume für Flora und Fauna gehen entspr e-
chend verloren.
Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutung (FFH -Gebiete) oder Europäische V o-
gelschutzgebiete sowie sonstige geschützte Tei le von Natur und Landschaft werden nicht tan-
giert.
Eingriffe in Natur und Landschaft
Nach § 1a Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-
turhaushalts (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1
Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe be-
reits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Als Beurteilungsmaß-
stab dient diesbezüglich das bestehende Planungsrecht des überplanten Bebauungsplans
Nr. 401.
Eine vergleichende Gegenüberstellung des bestehenden Planungsrechts (Industriegebiet –GRZ
0,8, Versorgungsflächen) mit dem Entwurf des Bebauungsplans hat ergeben, dass mit der vor-
gesehenen Änderung des Bebauungsplans allenfalls marginale zusätzliche Eingriffe in Natur
und Landschaft einhergehen können, da entsprechende Eingriffe bereits weitgehend erfolgt o-
der zulässig sind. Entsprechend sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Artenschutzprüfung
Die Artenschutzprüfung erfolgt auf der Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlungen
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Minister i-
ums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW vom
22.12.2010.
Die Zugriffsverbote de s § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten grundsätzlich für alle europäisch g e-
schützten Arten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat für
Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen „planungsrel e-
vanten Arten“ getroffen, die im Rahmen einer Artenschutzprüfung (ASP) im Sinne einer Art -für-
Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Als potenziell relevante Artengruppen sind Fleder-
mäuse und Vögel zu betrachten. Sonstige Artengruppen kommen aufgrund der Biotopaussta t-
tung nicht in Betracht.
Vögel:
Im Rahmen einer Erfassung der Brutvögel durch SCHWARZE 2015 wurde auch der Ände-
rungsbereich untersucht. P lanungsrelevante Vogelarten konnten hier nicht festgestellt werden.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
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Aus dem Gutachten ergeben sich auch keine Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit einer erneu-
ten Kartierung der Vogelwelt. Für potenziell betroffene Allerweltsarten ist davon auszugehen,
dass die lokale Population nicht erheblich geschädigt wird.
Fledermäuse:
Für den maßgeblichen Messtischblattquadranten (Q4011.4) sind mit Bezug auf die vorhande-
nen Lebensraumstrukturen folgende Fledermausarten potenziell im Gebiet anzutreffen: Breitflü-
gelfledermaus, Teichfledermaus, Wasserfledermaus, Großabendsegler, Rauhautfledermaus
und Zwergfledermaus (FIS LANUV). Hinsichtlich der vorkommenden Fledermäuse ist bei den
im Gebiet vorhandenen Habitatstrukturen vorrangig von einer Planungsrelevanz hinsichtlic h
möglicher Nahrungshabitate (DEK / Hafen) auszugehen. Die Inanspruchnahme von Teilen des
Nahrungshabitats durch das Vorhaben bzw. die Abwertung von Teilen des Nahrungshabitats
führen nicht zu erheblichen Störungen für die genannten Arten.
8.4.3 Boden
Bestand
Im Plangebiet ist durch die gewerbliche Vornutzung weitgehend von einer anthropogenen Über-
formung der natürlicherweise vorkommenden Böden auszugehen. Innerhalb des Geltungsbe-
reichs des Teilbebauungsplans befinden sich nach Angabe der Unteren Bodenschutzbehörde
keine Altlasten-/ Verdachtsflächen oder historische Altstandorte. Unmittelbar angrenzend befin-
den sich Altlasten-/ Verdachtsflächen und historische Altstandorte. Auswirkungen auf das Plan-
gebiet sind jedoch nicht zu erwarten.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen
werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für baul i-
che Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wi e-
dernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwic k-
lung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Diese
Grundsätze werden mit der vorliegenden Planung berücksichtigt.
Die für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen betreffen ausschließlich Gebiete, für
die bereits eine bauliche Nutzung aufgrund des bestehenden Planungsrecht s möglich ist. Die
Planung entspricht damit in vollem Umfang der Zielsetzung des § 1a Abs. 2 BauGB, mit Grund
und Boden sparsam umzugehen und Neuversiegelungen zu vermeiden.
Nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB sollen im Bebauungsplan Flächen, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet werden. Entsprechende Flächen
sind im Plangebiet nicht vorhanden.
8.4.4 Wasser
Bestand
Oberflächengewässer
An den Bebauungsplan grenzt nördlich unmittelbar das Hafenbecken des Stadthafens I an.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
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Grundwasser
Bei der im Plangebiet anzutreffenden hydrogeologischen Einheit handelt es sich um einen in
Ost-West-Richtung verlaufenden Bereich mit überwiegend Löß an der Oberfläche. Dieser über-
deckt die darunter anstehenden Schichten aus Geschiebemergel und/oder Mergelstein.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Die Entwässerung des G ebiets erfolgt über ein Trennsystem. Das Schmutzwasser wird der
Hauptkläranlage zugeleitet. Das städtische Regenwasserkanalnetz mündet in die Regenwas-
serbehandlungs- und Regenrückhalteanlage am Gasometer östlich der B 51. Eingriffe in Ober-
flächengewässer erfolgen nicht.
Durch den vorhandenen bzw. planungsrechtlich zulässigen, hohen Versiegelungsgrad ist die
Grundwasserneubildung im Gebiet gering ausgeprägt. D as Versickerungspotenzial ist deutlich
eingeschränkt.
8.4.5 Klima / Luft
Bestand
Klima:
Das Plangebiet stellt mit seinem gewerblichen Umfeld gemäß den Darstellungen des Klim aan-
passungskonzepts der Stadt Münster durch die innerstädtische Lage und den hohen Versieg e-
lungsgrad eines der thermisch am stärksten belasteten Gebiete in Münster dar. Die Temperatu-
ren liegen hier im Durchschnitt um bis zu 2,5 K höher als im Freiland. Die Prognose für 2030
zeigt diesbezüglich eine Verfestigung der Situation.
Lufthygiene:
Im Zuge der Genehmigung des Heizkraftwerkes (GuD -Anlage) der Stadtwerke Münster GmbH
wurden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen der Immissionen auf
das Umfeld der Anlage untersucht (Bezirksregierung Münster 2003). Danach konnten die I m-
missionsbeiträge des Heizkraftwerkes für die Komponenten NO 2 und Schwebstaub sowie nach
dem 01.01.2008 auch für SO 2 im Sinne der TA -Luft auf einen irrelevanten Beitrag (< 3 %) be-
grenzt werden.
Die Feinstaubbelastung entlang der im Nahbereich befindlichen Hauptverkehrsstraßen (Albers-
loher Weg / B 51) liegen unter 28 µg/m³ im Jahresmittel. Auch die Belastungen mit Stickstoffdi-
oxid liegen an den genannten Straßen zumeist unter 28 µg/m³ im Jahresmittel (Umweltkataster
Münster). Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden deutlich unterschritten.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Klima:
Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnah-
men, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den
Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Dieser Grundsatz ist in der Abwägung nach
§ 1 Absatz 7 BauGB zu berücksichtigen.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
Begründung / Seite 13 von 15
Die Planung führt hinsichtlich der Auswirkungen auf das Lokalklima zu keinen Verschlechterun-
gen gegenüber dem bislang geltenden Bebauungsplan. Die Planung sieht darüber hinaus keine
spezifischen Maßnahmen vor, die der vorhandenen und künftigen thermischen Belastung en t-
gegenwirken. Sonstige Maßnahmen, die den Folgen des Klimawandels entgegenwirken sollen,
sind innerhalb des Gebiets nicht vorgesehen.
Lufthygiene:
Maßgebliche Auswirkungen sind nicht zu verzeichnen.
8.4.6 Landschaft
Bestand
Der DEK ist in der städtischen Grünordnung als systemüberlagernder Grünzug dargestellt.
Der Siedlungsraum ist in weiten Teilen durch eine gewerblich- industrielle Nutzung geprägt.
Durch die Lage am Stadthafen I ergibt sich eine landschaftlich/städtebaulich herausgehobene
Position im Stadtgebiet von Münster.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Durch die Planung ist beabsichtigt, die planerischen Grundlagen zur Umsetzung des W ettbe-
werbsergebnisses für die Hafensüdseite zu legen. Das Gebiet soll damit gestalterisch und funk-
tional deutlich aufgewertet werden.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bestand
Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht bekannt. Mit dem Rhenus - und dem Flechtheimspei-
cher befinden sich zwei Baudenkmäler im Nahbereich. Darüber hinaus befinden sich als kult u-
relle Zeugnisse hafentypische Objekte im Geltungsbereich.
Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Im Rahmen der Hinweise zum Bebauungsplan wird auf den erforderlichen Umgang bei mögl i-
chen zukünftigen Fundstellen von Bodendenkmälern verwiesen. Zudem erfolgt ein Hinweis auf
die notwendige Benehmensherstellung nach § 9 DSchG NRW bei der Veränderung an oder in
der Umgebung von Denkmälern.
Maßgebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht erkennbar.
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlicher Intensität.
Hierbei treten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern auf, auf die bei Bedarf im Bereich
der jeweiligen Schutzgüter hingewiesen wird.
Eine erhebliche Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wec h-
selwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
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8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Ein Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass der vorliegende Wettbewerbsentwurf man-
gels Rechtsgrundlage nicht umgesetzt werden könnte. Dem laufenden Strukturwandel im H a-
fenumfeld könnte somit nicht im gewünschten Maße Rechnung getragen werden.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Planungsziele für diesen Bebauungsplanentwurf leiten sich aus dem Masterplan Stadthäfen
in seiner aktualisierten Form aus dem Jahre 2012 ab. Die Fortschreibung wurde als handlungs-
leitende Grundlage für die weitere Entwicklung des Gebiets beschlossen. Der Bebauungsplan
Nr. 541 Teilbereich A ist somit Teil eines Gesamtkonzepts zur städtebaulichen Neuordnung des
Münsteraner Hafengebiets. Mit der Festlegung dieser Planungsziele kommen auf der Ebene
des Bebauungsplans keine grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf G rund der
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur A b-
hilfe zu ergreifen.
Konkrete Maßnahmen im Zuge des Monitorings sind zurzeit nicht vorgesehen.
8.8 Zusammenfassung
Die Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A leiten sich aus dem Masterplan
Stadthäfen in seiner aktualisierten Form aus dem Jahre 2012 ab. Konkretes Ziel ist die Umset-
zung einer Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Hafensüdseite. Zu diesem Zweck
werden Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung für Fußgänger festgesetzt.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt
untersucht und im vorliegenden Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt. Mit der Umse t-
zung der Planung ist nahezu eine Vollversiegelung des Plang ebiets vorgesehen. Damit verbun-
den sind Eingriffe in kleinflächige Brachflächen. Der überwiegende Teil des Plang ebiets ist je-
doch bereits stark gewerblich überformt und teilversiegelt. Erhebliche Auswirkungen auf die zu
betrachtenden Schutzgüter sind nicht gegeben.
Anderweitige Planungsalternativen einschließlich eines V erzichtes auf die Planung dräng en
sich nicht auf.
9 Gesamtabwägung
Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 541 Teil bereich A ist die
bauliche und gestalterische Entwicklung der unmittelbar an das Hafenbecken des Stadthafens I
angrenzenden Kaiflächen zwischen Hafenplatz und Dortmund-Ems-Kanal vorgesehen, wodurch
zugleich die Ziele des Masterplans Stadthäfen umgesetzt werden.
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel , für diesen Planbereich einen für die Öffentlichkeit nutz -
und erlebbaren Aufenthaltsraum und für die angrenzenden baulichen Entwicklungen ein aufg e-
wertetes Umfeld zu schaffen und trägt somit maßgeblich dazu bei, die positive Entwicklung des
Hafengebiets der letzten Jahre zu sichern und weiterzuführen.
Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A
Stadthafen I / Am Mittelhafen
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Die Umweltprüfung hat ergeben, dass die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwel t
gering sind. Bereits vor Aufstellung des Bebauungsplans war der Planbereich nahezu flächen-
deckend überbaut bzw. versiegelt, sodass kein neuer Eingriff erfolgt. Wesentliche Beeinträcht i-
gungen der Schutzgüter sind aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht festzustel-
len und durch die Umsetzung der Planung nicht zu erwarten. Ausgleichsmaßnahmen für Eingrif-
fe in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich.
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Die Verwirklichung des Bebauungsplans wird sich auf die Lebensumstände der in der Nähe des
Plangebiets arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftl i-
cher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich.
Der Ausbau wird auf Basis des Bebauungsplans und in Teilabschnitten erfolgen, Maßnahmen
zur Bodenordnung sind nicht erforderlich, weil die geplanten Verkehrsflächen sich im Eigentum
der Stadtwerke Münster bzw. der Stadt Münster befinden.
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als
Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A: Stadtha-
fen I / Am Mittelhafen
Münster, den __________
Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
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V/0649/2020 V/0649/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 541, Teilbereich A: Stadthafen I / Am Mittelhafen [Kaiflächen südlich Stadthafen I] Satzungsbeschluss Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 541 Teilbereich A: Stadthafen I / Am Mittelhafen wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 541 Teilbereich A wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Bauleitplanung entstehen keine direkten Kosten. Der Satzungsbeschluss dient dem Umbau der Uferpromenadenflächen, zu dieser Maßnahme erfolgen Kostenaussagen im Rahmen separater Vorlagen. Begründung: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsp lan Nr. 541 wurde vom Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 gefasst. Ziel und Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses war es, die planungsrechtl i- chen Voraussetzungen für die Umsetzung der im Masterplan Stadthäfen benannten Ziele zu gewäh r- leisten. Übergeordnete Zielsetzung des am 14.12.2011 im Hauptausschuss beschlossenen Maste r- plans Stadthäfen war es, die Erneuerung des Bereiches der Stadthäfen Münster durch neu anzusi e- Stadtplanungsamt 06.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Fiegen / Herr Husmann Telefon: 492-6121 / 492-6194 Fiegen@stadt-muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0649/2020 delnde Nutzungen und standortgerechtes Gewerbe fortzuführen. Der noch rechtskräftige Bebauungs- plan Nr. 401 sicherte hingegen industrielle und gewerbliche Nutzungen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 541 fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 05.07.2012 in der Mehrzweckhalle der Stad t- werke statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange g e- mäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 26.02.2015 bis einschließlich 26.03.2015 durchgeführt. Die öffent- liche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sowie der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Gutac h- ten und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 19.03.2018 bis 04.05.2018 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Im Masterplan Stadthäfen 2011 ist die Fläche entlang der Südseite des Stadthafens I zwischen der ersten Baureihe und dem Hafenbecken als Fläche mit dem Ziel einer gestalteten öffentlichen Weg e- verbindung versehen. Der Masterplan stellt somit das Bestreben dar, diese Fläche für die Öffentlic h- keit nutz- und erlebbar zu gestalten und für die angrenzenden baulichen Entwicklungen ein aufgewer- tetes Umfeld herzustellen. Im Jahre 2017 wurde durch die Stadt Münster zusammen mit der Stad t- werke Münster GmbH eine Mehrfachbeauftr agung für die Freiflächengestaltung der Kaiflächen auf der Südseite des Stadthafens I durchgeführt, verbunden mit dem Ziel diesen Flächen eine repräse n- tative und hochwertige Gestaltung zuzuführen. Zielsetzung der Gestaltung ist es, eine öffentlich z u- gängliche Wegefläche zu erschaffen, welche gleichzeitig als Aufenthaltsbereich und Naherholung s- raum für die Öffentlichkeit dienen soll. Für die Umsetzung des Freiflächenentwurfes und den Ausbau der Kaiflächen ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit der Festsetzung von öffentlicher Verkehrsfläche von Nöten. Zur Schaffung dieser planungsrechtlichen Grundlage soll nun zeitnah nur der Teilbereich A des Bebauungsplans Nr. 541 einen Satzungsbeschluss erhalten. Zu diesem Teilbereich waren im Rahmen der Beteiligungsschritte keine Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen, die einer Abwägung bedürften. Gegenüber der offengelegten Entwurfsfassung sieht die aktuelle Ausbauplanung nun einen erweiterten Ausba u- bereich rund um den Wärmespeicher vor, hier wurde die geplante Verkehrsfläche besonderer Zweck- bestimmung entsprechend ausgeweitet. Diese geänderte Entwurfsfassung ist mit den Stadtwerken Münster als einzig direkt betroffener Grundstückseigentümerin abgestimmt. Der verbleibende Kernbereich des Bebauungsplans wird derzeit in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Überarbeitung des Masterplans Stadthäfen und den Planungszielen für die umgebenden Flächen überarbeitet und in einem separaten Verfahren weiter vorangetrieben. Hierzu wird dann ein separater Satzungsbeschluss gefasst werden. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Plan-Verkleinerung Anlage 2 – Begründung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (16)
- Ewaldistraße
- Wasserstraße
- Hafenplatz
- Hansaring
- Albersloher Weg 33
- Lütkenbecker Weg
- Am Mittelhafen 42
- Lingener Straße
- Dortmunder Straße
- An den Speichern 7
- Kiesekamps Mühle
- Soester Straße
- Am Hawerkamp
- Hafengrenzweg
- Tiergarten
- Hafenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0649/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37