V/0445/2024
Grundsatzbeschluss Weiterentwicklung Sportanlage Wienburgstraße
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Anlage A
865 Zeichen
Anlage A zur V/0445/2024 Kurzüberblick Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der Sportaußenanla- ge Wienburgstraße inklusive Errichtung einer Kindertagesstätte. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot weiterentwickeln. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Anlage 1 A-R-0031-2024
8324 Zeichen
Münster, 11.06.2024 Ratsantrag Die Sportanlage Wienburgstraße endlich weiterentwickeln – mit konkreten Schritten Bewegung, Sport und Freizeit in Uppenberg und Kreuzviertel voranbringen! Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster erkennt den dringenden Bedarf zur Weiterentwicklung der Sportanlage Wienburgstraße auf der östlich gelegenen Seite der Wienburgstraße für die Förderung von Bewegung, Sport und Freizeit im Bezirk Mitte, insbesondere im Bereich Kreuzviertel und Uppenberg, an. 2. Der Rat der Stadt Münster beschließt daher, die Sportanlage Wienburgstraße auf der östlichen Seite der Wienburgstraße auf der Grundlage der vorliegenden Freiraumplanung vom 9.1.2019 des Amtes für Grünflächen schnellstmöglich weiterzuentwickeln und die Umsetzung des Sportanlagenbaus in nacheinander zu verwirklichenden einzelnen Modulen zu konzipieren und dabei der Errichtung eines Kunstrasengroßspielfeldes oberste Priorität zu geben sowie dem Rat einen Zeitplan zur Realisierung der Sportanlage vorzulegen. 3. Der Rat der Stadt Münster beschließt, zügig die notwendigen planerischen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Sportanlage Wienburgstraße zu schaffen und dazu bis zum Herbst 2024 die Elemente der vorliegenden Freiraumplanung vom 9.1.2019 zu überprüfen und im Einvernehmen zwischen Sportamt und Hauptnutzer DJK GW Marathon Münster e.V. und den die Anlage nutzenden Schulen an den seit 2019 ggf. veränderten Bedarf anzupassen. im Herbst 2024 mit der Bauleitplanung für die Außensportanlage und den Hochbau auf der Grundlage der vorliegenden Freiraumplanung zu beginnen sowie dabei die oberste Priorität der Errichtung eines Kunstrasengroßspielfeldes zu berücksichtigen. 4. Der Rat der Stadt Münster beschließt, parallel zur Bauleitplanung die modulare Umsetzung der zu priorisierenden „Bausteine“ Kunstrasengroßspielfeld und Hochbau vorzubereiten. a. die Freiraumplanung zu finalisieren, b. die Entwurfsplanung Kunstrasenplatz zu beginnen, c. die Entwurfsplanung Hochbau (Vereinshaus, Funktionsbau, ggf. KITA) in Kooperation mit DJK GW Marathon zu beginnen. d. einen Errichtungs- und Zuschussvertrag mit DJK Grün Weiß Marathon Münster e.V. abzuschließen. Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2024 e. die Bauanträge, Entwässerungsarbeiten und weitere Arbeiten für den Baubeginn Kunstrasengroßspielfeld vorzubereiten. Begründung: Die Entwicklung Sportanlage Wienburgstraße wurde bereits 2005 vom Rat der Stadt Münster nach einem Ratsantrag der GRÜNEN grundsätzlich beschlossen (V/0684/2005). In den folgenden Jahren wurden der „Marathonsportplatz“ und umliegende Flächen vom LWL erworben (2005/2006), der Rasenplatz Wienburgstraße 141 für die Bedarfe der umliegenden Schulen (incl. NRW Sportschule Pascalgymnasium) saniert (2007-2009), das Vereinshaus des DJK Marathon Münster e.V. an der Wienburgstraße 141 (westliche Seite) abgerissen und ein provisorisches Funktionsgebäude aus gebrauchten Containern an der Wienburgstraße 120 (östliche Seite) errichtet (2010). Die Sanierung des Rasenplatzes Wienburgstraße 141 mit Laufbahn, Kugelstoßfeld, Weitsprung- und Hochsprunganlage, Basketballkorb bietet seitdem sowohl den umliegenden Schulen als auch der freien Bevölkerung und vor allem dem Hauptnutzer DJK Grün Weiß Marathon Münster gute sportliche Bedingungen. Diese reichen allerdings seitdem in keiner Weise aus, denn in der Folge setzte ein großer Zulauf von Kindern und Jugendlichen im Fußball und in der Leichtathletik ein, der bis heute anhält. Insbesondere die inzwischen bezogenen vielen neuen Wohneinheiten im Zentrum Nord, in der Regina-Protmann-Straße und am Ermlandweg, aber auch die zweiten und dritten Kinder aus dem Dorothea- Petersmann-Weg haben die Bevölkerungszahlen in Uppenberg erhöht. Zwar wurde, um weitere Trainingsmöglichkeiten für die stetig wachsende Anzahl der sportbegeisterten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen aus Uppenberg und dem Kreuzviertel zu schaffen, 2014/2015 die Sportgelegenheit „Sportwiese“ auf der Wiese östlich der Wienburgstraße hergerichtet. Dennoch müssen weiterhin viele Kinder und Jugendliche zurückgewiesen werden, die sich den Mannschaften und Sportgruppen anschließen möchten. Das Funktionsgebäude aus gebrauchten Containern ist demgegenüber seit etlichen Jahren abgängig und bietet kaum noch zumutbare sanitäre und Aufenthaltsqualitäten. Die Sportanlage nutzen heute die umliegenden Schulen (Pascalgymnasium, Schillergymnasium, Realschule im Kreuzviertel, Dreifaltigkeitsschule, Kreuzschule, Martin- Luther-Schule), zahlreiche freie Gruppen aus der Bevölkerung), die Kindergärten Hl. Kreuz, Franz von Assisi, das Familienzentrum Uppenberg, die Outlaw Kita Wienburgstraße und der DJK Grün Weiß Marathon Münster e.V. mit 16 Mannschaften im DFB Spielbetrieb (14 Junioren-, eine Juniorinnen-, eine Seniorenmannschaft) sowie einer Mannschaft in der Freizeitliga, einer Hobby-Seniorengruppe, einer Walking-Footballgruppe, einer U5- Minikickermannschaft und 5 Leichtathletikgruppen von der Kinderleichtathletik bis zur Leistungsleichtathletik. Sie alle brauchen eine gute und ganzjährig nutzbare Sportanlage. Der Verein DJK Grün Weiß Marathon Münster e.V. pflegt und unterstützt zum Wohle der sportbegeisterten jungen und älteren Menschen aus Uppenberg und Kreuz das Netzwerk, das aus den Nutzergruppen aus Schulen, Kindergärten, Betriebssportliga entstanden ist, intensiv und engagiert. Dieses Engagement kann allerdings die gravierenden Mängel der Anlage in den Herbst – und Wintermonaten nicht kompensieren. Die beiden Sportflächen Hauptplatz und Sportwiese sind Rasenplätze ohne Lichtanlage und damit ab der Zeitumstellung im Herbst zu den Trainingszeiten der Jugendlichen und der Erwachsenen nicht mehr nutzbar. Zudem müssen die beiden Rasenplätze bei regnerischer Wetterlage teilweise kurzfristig gesperrt werden und können dann auch tagsüber nicht genutzt werden. Im Winter 2023-2024 beispielsweise waren die Plätze durchgängig von Oktober bis Mitte April gesperrt. Dies bewirkt massive Einschränkungen für den Trainings- und Spielbetrieb von DJK Grün Weiß Marathon Münster e.V. sowie den Sportunterricht der umliegenden Schulen. Für den Sportverein stehen nur unzureichende Ausweichmöglichkeiten an der Sentruper Höhe und am Arnheimweg zur Verfügung. Damit sind die Jugendmannschaften gegenüber allen anderen Vereinen der Stadt im deutlichen Nachteil, denn DJK Grün Weiß Marathon Münster e.V. ist der einzige Verein, der an seinem Stammplatz keinen ganzjährigen Trainings- und Spielbetrieb anbieten kann. Mit großem Aufwand werden Trainingsmaterial zu den Ausweichplätzen hin- und hergefahren, Fahrdienste der Eltern für die jüngeren Jugendlichen organisiert und Nachholspiele für wegen Platzsperrung ausgefallenen Spieltage auf Trainingstermine gelegt. Insbesondere die Mädchenmannschaft ist durch das Wintertraining gefährdet, denn die Fahrt im Dunkeln mit dem Fahrrad zu und von den Ausweichplätzen zurück ins Viertel ist abschreckend für Spielerinnen und Eltern. Die regelmäßige Abwanderung von Jugendspielern und -spielerinnen und ganzen Jugendmannschaften ist die Folge, oftmals werden bereits in den Kindermannschaften Abwerbeversuche von Vereinen mit Kunstrasenplatz unternommen. Bereits 2015 unterbreitete der Sportverein DJK Grün Weiß Marathon Münster e.V. konkrete Vorschläge zur modularen Entwicklung der Anlage. Bis 2018 wurde in zahlreichen Gesprächen zwischen Verein und Verwaltung (Sportamt, Grünflächenamt, Bauleitplanungsamt, Bauordnungsamt, Liegenschaftsamt, Jugendamt, Immobilienmanagement) die Entwicklung der Sportanlage diskutiert. 2019 bis 2021 folgte ein letztlich ergebnisloser Versuch, einen Multifunktionsbau mit Kita, Vereinshaus, Funktionsgebäude durch die WBI errichten zu lassen. Spätestens nach dem Winter 2023-2024 ist klar, dass die oberste Priorität für die weitere Entwicklung der Sportanlage die Errichtung eines Kunstrasengroßspielfeldes ist. Schulen, freie Bevölkerung und Verein brauchen dringend eine klare und konkrete Perspektive für einen ganzjährig möglichen Schul-, Trainings- und Spielbetrieb in Uppenberg und Kreuzviertel. gez. Christoph Kattentidt Lia Kirsch Helene Goldbeck Sylvia Rietenberg Philipp Hagemann Martin Grewer Klaus Rosenau und Fraktion und Fraktion
Anlage 2 Freiraumkonzept Wienburgstr
1272 Zeichen
22 2 NDND ND ND Neubau von 4WohngebäudenSalzmannstraße 6-8 Vorhalteflächefür Sport SportplatzBestand 1 54 7.1 11 119KITAUmkleideAußenfläche1.200 m² 7.210 1010 10 7.2 810 Tor Tor106 3 ABoulefelder versetzt und26.07.24M. Tewes J. Hoffmann 1:1000 SF 51/117.07.2024 M. Tewes Freiflächengestaltungsplan Variante 1 gemäß Abstimmung Ämter 52, 61, 67Freiraumkonzept:LHQEXUJVWUDH Objekt-Nr.:Plan Nr.:Datum: Abteilungsleitung:Amtsleitung:P. DrieschB. Schumann0DVWDE Bearbeitet: Fachstellenleitung:J. Hoffmann Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter Projekt-Nr.:94710 und Sportverein MarathonVORABZUG Legende:freies Multifunktionsfeld (Kunststoff 40 x 50 m)3 Kleinspielfelder (Kunstrasen 45 x 27 m)4 Boulefelder (á 3 x 15 m)Großspielfeld (70 x 109 m) mit Flutlicht(Kunstrasen)freies Spielen (Rasen 70 x 50 m)2 Speckbrettplätze (32 x 15 m)25 Parkplätze (Pflaster)73 Parkplätze (Schotterrasen)FahrradständerBaufeld: Kita mit Außenflächen / Umkleidegebäude/ notwendige PKW-StellplätzeSichtschutzhecken/GehölzeSchutzstreifen zu Gehölzen/Wallhecken, 10 m breitZaunWegeverbindungen Sportgeländebestehende Rad-/Fußwegeverbindungenbestehende Fußwegeverbindungengeplante Rad-/Fußwegeverbindungengeplante Fußwegeverbindungen 1234567.17.2910 8 11 6SHFNEUHWWSODW]HUJlQ]W
Beschlussvorlage
10490 Zeichen
V/0445/2024
V/0445/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundsatzbeschluss Weiterentwicklung Sportanlage Wienburgstraße -
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Volt-Fraktion an den Rat Nr. A-
R/0031/2024 „Die Sportanlage Wienburgstraße endlich weiterentwickeln – mit konkreten Schritten
Bewegung, Sport und Freizeit in Uppenberg und Kreuzviertel voranbringen!„ vom 11.06.2024
Beratungsfolge
12.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
27.11.2024 Sportausschuss Vorberatung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
11.12.2024 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zur Weiterentwicklung der
Sportanlage Wienburgstraße auf Grundlage der Daten zur Erstellung des gesamtstädtischen
Sportentwicklungskonzepts in das Arbeitsprogramm der jeweiligen Fachämter zu übernehmen.
Das Freiraumkonzept „Wienburgstraße“ (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen und ist die
Grundlage für die weiteren Planungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die notwendigen planungsrechtlichen Schritte einzulei-
ten, um die Grundlage zur Weiterentwicklung der Sportanlage Wienburgstraße einschließlich
der Errichtung von Hochbauten zu schaffen.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Erweiterung der Sportanlage Wienburgstraße
Errichtungskosten und dauerhaft zusätzliche Personalbedarfe und Kosten für Pflege und Unter-
haltung entstehen.
4. Der Ratsantrag A-R/0031/2024 vom 11.06.2024 wird damit aufgegriffen.
Sportamt
31.10.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bergmann
Telefon: 492-5219
Bergmann@stadt-
muenster.de
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V/0445/2024
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen
Investitionsmaßnahme 4590 Vereinsheim Marathon Münster
e.V.
Auszahlungen 2025 75.000 Kosten für ein
Bauleitplanver-
fahren
Die zur Finanzierung der Planungen erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf
2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Der Rat stimmt zu, dass weitere Beschlüsse
zur Weiterentwicklung der Sportanlage Wienburgstraße mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt
Münster unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen.
Begründung:
Zu Punkt 1
Die kommunale Sportanlage Wienburgstraße verfügt über ein Großspielfeld mit Naturrasenbelag,
einer 400m-Laufbahn, einer Sprunggrube mit 3 Laufbahnen und einer Kugelstoßanlage. Des Weite-
ren befindet sich dort eine Interimslösung aus dem Jahr 2009 zur Sicherstellung der im Hochbau not-
wendigen Funktionseinheiten, wie Umkleide- und Sanitärräume.
Die zusätzlichen Flächen östlich der Wienburgstraße sollen unter Berücksichtigung der notwendigen
Bedarfe des Vereins-, Schul- und Freizeitsport mit Übergängen zum Wienburgpark in Form von
Sportgelegenheiten und Spielmöglichkeiten für alle Altersbereiche gestaltet werden.
In der Vergangenheit wurde an der Weiterentwicklung der Sportanlage gearbeitet. Schlussendlich
konnte der kombinierte Bau eines Multifunktionsbaus inkl. Kita aus Kostengründen nicht umgesetzt
werden und die vorliegende Freiraumplanung aus 2019 wurde nicht weiterverfolgt.
Die kommunale Sportanlage wird laut aktuellem Belegungsplan hauptsächlich durch den DJK Grün-
Weiß Marathon Münster e.V. genutzt. Der Verein mit mehr als 700 Mitgliedern engagiert sich für
Sport im Kreuzviertel und Uppenberg. Insbesondere durch neue Wohnbaugebiete sowie durch den
Generationenwechsel erlebt der Verein einen Zuwachs an Mitgliedern. Seit den 2000ern hat sich
Fußball zum stärksten Standbein des Vereins entwickelt. Die Anlage weißt gravierende Nutzungsein-
schränkungen vor allem in den Herbst- und Wintermonaten auf. Bei einer wetterbedingten Platzsper-
rung des Rasenplatzes erfolgt eine Zuteilung auf Ausweichplätze des Arnheimwegs und der Sentru-
per Höhe. Dort gibt es nur begrenzte Lagermöglichkeiten für Trainingsutensilien, sodass ein hoher
organisatorischer Aufwand mit den Ausweichplätzen einhergeht.
Zusätzlich hat der Verein bereits in der Vergangenheit den Wunsch geäußert, ein Multifunktionshaus
inkl. Gymnastikraum zu errichten. Hier sind die liegenschaftlichen Voraussetzungen zu prüfen.
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V/0445/2024
Das Sportentwicklungskonzept des Instituts für Kooperative Planung und Sportentwicklung belegt,
dass im Stadtbezirk Mitte eine massive Unterversorgung an Sportanlagen herrscht. Dort stehen je-
dem Einwohner lediglich 0,11 Jahresstunden auf Sportplatzanlagen zur Verfügung. Das Mittel der
Stadt Münster beträgt 0,37 Jahresstunden und im Stadtteil Uppenberg sind es 0,22 Jahresstunden
pro Einwohner.
Die gemeldeten Bedarfe des Vereins und durch das Sportentwicklungskonzept bestätigten Bedarfe
des Vereinssports umfassen ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag und Flutlichtanlage, bis zu 3
Kleinspielfelder mit Kunstrasenbelag, Rasenflächen mit Aufenthaltsqualitäten, sowie die seitens der
Verwaltung angedachten Sportgelegenheiten wie ein Multifunktionsfeld zum freien Spielen, bis zu 4
Boulefelder und Speckbrettplätze, wobei die Errichtung eines Großspielfeldes die oberste Priorität
einnimmt. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat ein Freiraumkonzept für die ge-
meldeten Bedarfe erstellt (siehe Anlage 2).
Für den Schulsport umfasst die Sportfreianlage Wienburgstraße den Einzugsbereich des Pascalgym-
nasiums (NRW-Sportschule), der Dreifaltigkeitsschule sowie der Realschule im Kreuzviertel. Dabei
wird im Vormittagsbereich der verpflichtende Schulsport in Bezug auf Leichtathletik etc. versorgt.
Gemäß den geltenden der DIN 18032 ff. wäre, gemessen an den geplanten Sportflächen, ein Raum-
programm von 6 Umkleidekabinen inkl. Sanitärbereich, Übungsleitungsraum, Sanitätsraum, Besu-
cher*innen-WC, Lagerflächen für Sport- und Pflegegeräte und Personalräume für eine*n Platzwart*in
nötig. Hierfür ist die Errichtung eines neuen Gebäudes nötig.
Neben den sportlichen Bedarfen besteht weiterhin die Notwendigkeit, in diesem Stadtteil eine 4-
Gruppen-Kita zu errichten.
Eine Bewertung seitens der Verwaltung zur Realisierung der Bedarfe hat ergeben, dass die erforder-
lichen finanziellen und planungsrechtlichen Voraussetzungen bisher nicht vorliegen. Der gesamte
Bereich ist dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Zur Realisierung der ge-
wünschten Bedarfe, insbesondere der Schaffung des vom Verein priorisierten Kunstrasengroßspiel-
felds sowie der Errichtung baulicher Anlagen in Form einer Kita und eines Vereinsheims, ist die Ände-
rung des Regional- und Flächennutzungsplan sowie die anschließende Aufstellung eines Bebau-
ungsplans zwingend erforderlich.
Insgesamt bietet die Entwicklung der kommunalen Sportanlage Wienburgstraße Potentiale und
Chancen, den Innenstadtbereich mit qualitativ hochwertigen Sportangeboten zu versorgen. Eine Um-
setzung in absehbarer Zeit erfordert eine priorisierte Aufnahme in die Arbeitsprogramme der jeweili-
gen Ämter. Dies hat zur Folge, dass andere Projekte zurückgestellt werden müssen.
Die Gesamtsteuerung des Projektes ist beim Sportamt angesiedelt. Hier werden übergeordnet die
einzelnen Teilprojekte (Bedarfserfassung, Überarbeitung der Freiraumplanung, Schaffung des not-
wendigen Planungsrechts, Entwurfs- und Ausführungsplanung, bauliche Umsetzung und Realisierung
etc.), welche in der Federführung verschiedener Fachämter liegen, zentral gesteuert und koordiniert.
Zu Punkt 2
Auf der Grundlage des abgestimmten Freiraumkonzeptes sind die notwendigen planungsrechtlichen
Schritte einzuleiten und abzuschließen, um die Voraussetzungen für die Errichtung von Hochbauten
(einschließlich Kita) und Sportfreianlagen zu schaffen.
Darunter fällt zunächst die Anpassung des Regionalplans. Für Sportanlagen, wie sie der Entwurf des
Freiraumkonzeptes vorsieht, ist die Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches auf der Ebene
der Regionalplanung erforderlich. Auf der gesamtstädtischen kommunalen Ebene des Flächennut-
zungsplans bedarf es einer Darstellung beispielsweise als Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Sport und Kita. Anschließend kann ein Bebauungsplan für die Sportanlage das
verbindliche Planungsrecht schaffen.
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V/0445/2024
Im Rahmen der jeweiligen Planverfahren müssen die vorhandenen Belange aus allen Bereichen ge-
bündelt und in Einklang gebracht werden. Dazu zählen beispielsweise die Belange des Naturschut-
zes, des Immissionsschutzes, der Erschließung und Entwässerung. Ein Zeitplan kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht erstellt werden. Die notwendigen personellen Ressourcen für das gesamte Verfahren
müssen in den beteiligten Ämtern zur Verfügung gestellt werden. Dies kann nur zu Lasten anderer
Projekte innerhalb der Stadtverwaltung erfolgen.
Für das Bauleitverfahren wurden zum Haushaltsplan-Entwurf 2025 finanzielle Mittel in Höhe von
75.000 Euro eingeplant.
Zu Punkt 3
Mit der Erweiterung der Sportanlage Wienburgstraße entstehen dauerhaft zusätzliche Personalbedar-
fe und Kosten für die Pflege und Unterhaltung. Die genauen Bedarfe können erst mit fortgeschrittener
Planung bzw. den vertraglichen Regelungen mit dem Verein benannt werden.
Zu Punkt 4
Der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Rats-
gruppe Volt „Die Sportanlage Wienburgstraße endlich weiterentwickeln - mit konkreten Schritten Be-
wegung, Sport und Freizeit in Uppenberg und Kreuzviertel voranbringen!“ (A-R/0031/2024; Anlage 1),
der die Diskussion im Arbeitskreis Sport aufgreift und vom Rat in dessen Sitzung am 19.06.2024 an
den Sportausschuss verwiesen wurde, sieht zur Beschleunigung des Vorhabens die Vorbereitung
verschiedener Maßnahmen (Abschluss der Freiraumplanung, Planung Kunstrasenplatz, Entwurfspla-
nung Hochbau, Errichtungs- und Zuschussvertrag mit dem Verein) parallel den planungsrechtlichen
Verfahren vor. Dies ist nur bedingt möglich, da die Planungen aufeinander aufbauen.
In Vertretung
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Ratsantrag A-R/0031/2024
Anlage 2 Freiraumkonzept Wienburgstr.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Wienburgstraße 141
- Regina-Protmann-Straße
- Ermlandweg
- Arnheimweg
- Dorothea-Petersmann-Weg
- Sentruper Höhe
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Details
- Aktenzeichen
- V/0445/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.07.2024
- Erstellt
- 19.07.2024 11:55