V/0784/2016
Gewährung eines zinslosen Darlehens an den Trägerverein "De Bockwindmüel"
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Berichtsvorlage
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V/0784/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Gewährung eines zinslosen Darlehens an den Trägerverein "De Bockwindmüel" Beratungsfolge 28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 28.09.2016 Rat Bericht Bericht: Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 hat der Rat mit der Vorlage V/1006/2015 dem Träge rverein „De Bockwindmüel“ z ur Wahrung der städtischen Interessen, d.h. keine städt ische Übernahme des Freilichtmuseums „Mühlenhof“, eine Zwischenfinanzierung für die Dauer von 1 Jahr ein zin s- loses Darlehen von 150.000 € gegen Sicherungsübereignung von entsprechend wertvollen G e- genständen gewährt. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, über die eingeleiteten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung des „Mühlenhof“ (Trägerverein u. Betreibergesellschaft) halbjährlich Bericht zu e r- statten. Diesem Auftrag soll mit dem nachfolgenden Bericht entsprochen werden. Aus Sicht des Mühlenhofes wird zu den in der o.g. Vorlage angesprochenen Punkten 1. positive Fortführungsprognose 2. Beschlüsse des Mühlentages (Vereinsversammlung aller Mitglieder) zur Aufnahme von Darlehen in Höhe von 250.000 € 3. Forderung nach einem neuen Konzept zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis und Aktivi- täten 4. Beibehaltung der gewährten Kreditlinie durch die Sparkasse Münsterland-Ost 5. Sonstige Hinweise – (Ausblick / Weiteres Vorgehen) wie folgt Stellung genommen: Zu 1: Positive Fortführungsprognose Nach der Insolvenz der Tochtergesellschaft Vesper unn Metbrengsel GmbH zu Beginn des Jahres 2016 beschloss der Vorstand des Vereins nach Beratung durch die Sozietät Twehues und Prüfung der steuerrechtlichen Bedingungen den gastronomischen Bereich des Mühle n- Vorlagen-Nr.: V/0784/2016 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492-7020 E-Mail: Reinkemeier@stadt-muenster.de Datum: 13.09.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0784/2016 hof Freilichtmuseums im Verein De Bockwindmüel als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu führen. Auf der Basis der durch die EmsVechte Consulting GmbH im Dezember 2015 vorgelegten Untersuchung wurde ein Businessplan erarbeitet, der u. a. der Sparkasse Münsterland -Ost vorgelegt wurde. In diesem Plan heißt es in der einleitenden Zusammenfassung: „Das Mühlenhof Freilichtm useum steht im Jahr 2016 vor einem grundlegenden Neuanfang und damit vor einer großen Herausforderung. Nachdem die Besucherzahlen des Museums und die Umsatzerlöse aus der Gastronomie – die beiden Standbeine des Mühlenhofs - in den vergangenen Jahren stark rückläufig waren, konnten im Jahr 2015 nach gravierenden pers o- nellen Veränderungen erstmals wieder eine Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr und steigende Besucherzahlen erreicht werden. Um diesen positiven Trend fortzusetzen , sind sowohl tiefgreifende Neuerungen in Bezug auf das Angebot als auch ein konsequent verfolgtes Marketingkonzept erforderlich. In beiden g e- nannten Bereichen ist von Februar 2015 bis zum heutigen Tag bereits viel geschehen. Da r- über und über die geplanten weiteren Maßnahmen gibt der Mittelteil dieses Businessplans Auskunft. Auf der Basis der aufgezeigten Veränderungen und Planungen und mit einem stärkeren F o- kus auf d ie Umsetzung von professionellen Veranstaltungen sollte das Freilichtmuseum nachhaltig wettbewerbs- und somit sanierungsfähig sein. Durch die erwartet positiven Liquiditätsverläufe 2016 bis 2017 und unter der Voraussetzung, dass der aufgezeigte Refinanzierungsbedarf des Vereins gedeckt werden kann, „stellt die prognostizierte Finanzkraft“ laut der beratenden EmsVech te Consulting Group „die erforderl i- che Grundlage zur Fortführung des Freilichtmuseums Mühlenhof bei nachhaltiger Zahlung s- fähigkeit dar“. Im Businessplan werden das Unternehmenskonzept, der Zielmarkt, Produkte und Dienstlei s- tungen (Gastronomie und Museum), Marketing, Management, Personal und Organisation sowie die Finanzplanung dargestellt. Auf Bitte der Sparkasse Münsterland -Ost hat die Sozietät Twehues Stellung genommen. Sie kommt per Stichtag 23.08.2016 zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Monate Janua r bis April 2016 für den Verein die schwierigsten Monate waren. Dieses war insbesondere darauf zurückzuführen, dass diverse Negativmeldungen in den Medien dazu führten, dass Buchu n- gen für Veranstaltungen komplett ausblieben. Per Stichtag 23.08.2016 musste festgestellt werden, dass aus dem sogenannten Tagesg e- schäft und aus dem sogenannten Veranstaltungsgeschäft deutliche Mindereinnahmen geg e- ben sind. Aufgrund der Vorbuchungen für die Spätsommerphase / Herbstphase besteht die Hoffnung, dass diese Mindereinnah men reduziert werden können. Ein Vollerreichen der prognostizierten Einnahmen aus diesem Bereich wird bis zum Kalenderjahresende 2016 nicht erreichbar sein. Insbesondere im Bereich der Spenden strebt der Verein an, dass bei den vorliegenden münd- lichen Zusa gen, Spenden dem Verein zuzuführen, die prognostizierte Einnahmenhöhe für 2016 erreicht werden wird. Zu 2: Beschlüsse des Mühlentages (Vereinsversammlung aller Mitglieder) zur Aufnahme von Darlehen in Höhe von 250.000 € Unter Top 8 - Vorratsbeschluss über die Ermächtigung des Vorstands zur Aufnahme von Dar- lehen - des außerordentlichen Müelendags am 26.11.2015 im Franz -Hitze-Haus wurde der folgende Beschluss gefasst (s. Protokoll): Nach Diskussion und absc hließender Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Mönig wird über einen Vorratsbeschluss zur Berechtigung des Vorstands zu einer Kreditaufnahme bis zu einer Höhe von 250.000,00 € abgestimmt. 3 V/0784/2016 Der o. a. Vorratsbeschluss wird bei einigen Gegenstimmen und einigen E nthaltungen in offener Wahl mit deutlicher Mehrheit angenommen. Zu 3: Forderung nach einem neuen Konzept zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis und Aktivitä- ten Mit der Insolvenz der Tochter Vesper unn Metbrengsel GmbH ist die wirtschaftliche Tätigkeit dieser Gesellschaft beendet. Zur Fortführung dieses Geschäftsbereichs nimmt der Verein e i- nen Caterer aus der näheren Umgebung in Anspruch, wodurch ein differenziertes Speise n- angebot möglich geworden ist. Die notwendige Satzungsänderung ist für den diesjährig en Müelendag geplant. Weitere Überlegungen unter Einbeziehung des LWL sind vom Vorstand und vom Müelenraot eingeleitet worden, aber noch nicht abgeschlossen. Sie beziehen sich auf die gesamte Stru k- tur des Freilichtmuseums. Zu 4: Beibehaltung der gewährten Kreditlinie durch die Sparkasse Münsterland-Ost Unter Berücksichtigung des durch die Sparkasse zur Verfügung gestellten Kontokorrentkr e- dits von 50.000,00 € wird der Verein seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Hierbei ist die Verpflichtung durch den Vergleich beim LAG gegenüber Herrn Niemann eing e- rechnet. Soweit Investitionen zu tätigen sind, dürfen und werden diese nur durchgeführt, wenn eine Vollfinanzierung (Sponsoren / Spender) gesichert ist. Finanzmittel aus dem laufenden G e- schäft des Vereins können hierfür nicht eingesetzt werden und werden hierfür nicht eing e- setzt. Die Prognose zeigt auch, dass der Verein auf die weitere Gewährung des Kontokorrentkredits angewiesen ist. Die Verhandlungen mit der Sparkasse Münsterland -Ost sind noch nicht a b- geschlossen. (Stand: 15.09.2016) Zu 5: Sonstige Hinweise – (Ausblick / Weiteres Vorgehen) - Der Blick auf andere Museen in Stadt, Land und in der gesamten Bundesrepublik zeigt sehr deutlich, dass (fast) alle Museen, auch Freilichtmuseen unterschiedlicher Größe durch die öffentliche Hand oder Stiftungen (mit-)finanziert werden. (Z. B. Cloppenburg, Detmold, Hagen, Beuren (Baden-Württemberg), Bad Sobernheim (Rheinland-Pfalz), am Kiekeberg, …) - Der Vorstand des Vereins De Bockwindmüel e.V. ist sich bewusst, dass eine fast voll- ständige private Finanzierung in Zukunft nicht mehr möglich sein wird. Deshalb wird über eine umfangreiche Neustrukturierung des Freilichtmuseums Mühlenhof intensiv beraten. Der Müelenraot beteiligt sich an dieser Diskussion und plant in einer Zukunftswerkstatt u. a. den fachlichen Rat aus der Kulturabteilung des LWL einzubeziehen. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich noch folgende Hinweise: Darlehensgewährung: - Auf der Grundlage des o.g. Ratsbeschlusses vom 16.12.2015 zur Vorlage V/1006/2015 hat die Verwaltung zunächst einen Darlehensvertrag mit dem Trägerverein des Freilich t- museums Mühlenhof, „De Bockwindmüel“ e.V., ausgehandelt. Wesentlic her Bestandteil des Vertrages waren Regelungen einer sog. Raumsicherungsübereignung, mit denen der Stadt Münster das Eigentum an verschiedenen Gebäuden nebst deren jeweiliger Einric h- tung für die Laufzeit des Darlehensvertrages übereignet wurde. - Die Auszahlung des Darlehens in Höhe von 150 Tsd. € an den Trägerverein erfolgte auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages per 15.02.2016 mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr. Damit ist das Darlehen bis spätestens zum 15.02.2017 vollständig zu tilgen. 4 V/0784/2016 Die Stadt Münster ist zu einer früheren Kündigung des Darlehens bei Vorliegen besond e- rer Gründe berechtigt. Zuschusszahlungen Zu den Zuschusszahlungen aus der Produktgruppe 0401 des Kulturamtes in Höhe von 14.000 € in 2016 ergeben sich folgende Hinweise: - Der Trägerverein des Mühl enhof-Freilichtmuseums Münster, der Verein „De Bockwin d- müel e. V.“, erhält einen jährlichen Regelzuschuss in Höhe von 14.030 € für I nvestitionen für den Mühlenhof und muss Nachweise über die ordnungsgemäße und zweckbestimmte Verwendung für den Zuschuss der Stadt Münster erbringen. Die Finanzierung von Investi- tionen deckt sich mit der ursprünglich noch im kameralen Haushalt vorgenommenen Ve r- anschlagung des Zuschusses im Vermögenshaushalt. Mit der Einführung des doppischen Haushaltes ist der Zuschuss in den konsumtiven Bereich überführt worden. - Für die zuletzt abgerechneten Jahre 2014 und 2015 übersandte der Verein am 15.04.2016 eine Übersicht über einige Investitionen mit den zugehörigen Originalbelegen. Herr Berding als 1. Baas hat das Schreiben an die Stadt Münster zum Verwendung s- nachweis 2014 und 2015 unterschrieben. Das Kulturamt hat die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses auch für die Jahre 2014 und 2015 festgestellt und bestätigt. - Die gesamte Kostenentwicklung und die finanziellen Abschlüsse des Vereins werden j e- weils von den in der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfern und von einem externen Steuerberatungsbüro geprüft bzw. erstellt, wurden bisher aber nicht eingereicht, da sich der Zuschuss auf Investitionsauszahlungen bezieht (s. o.). - Ein Regelzuschuss für das Sandsteinhaus wurde aufgrund eines Verzichts seitens des Vereins ab dem Jahr 2011 nicht mehr ausgezahlt. Der Zuschuss für das Kalenderjahr 2016 wurde im Januar 2016 in einer Summe ausgezahlt. Fazit /Bewertung aus Sicht der Verwaltung: Das Ziel der Verwaltung, mit der Darlehnsgewährung von 150.000 € eine städtische Übernahme des Mühlenhofs zu vermeiden und den Verein in seiner Trägerschaft zu stärken, ist nicht ab- schließend erreicht und in der materiellen Umsetzung auch schwieriger als vom Verein zunächst selbst eingeschätzt. Gleichwohl laufen zur Umsetzung der Konzepte noch Gespräche auch mit dem weiteren Geldge- ber Sparkasse Münsterland-Ost. Ferner sind auch noch Grundsatzentscheidungen des Mühlen- tages selbst zur finanziellen angespannten Lage erforderlich. Daher wird die Verwaltung die Ent- wicklung aufmerksam beobachten und begleiten. Der nächste Bericht wird – soweit nicht Beson- derheiten dies erforderlich machen – nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen. I.V. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0784/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37