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V/0784/2016

Gewährung eines zinslosen Darlehens an den Trägerverein "De Bockwindmüel"

Vorlagen 14.09.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 23

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0784/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines zinslosen Darlehens an den Trägerverein "De Bockwindmüel" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
28.09.2016 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 hat der Rat mit der Vorlage V/1006/2015 dem Träge rverein 
„De Bockwindmüel“ z ur Wahrung der städtischen Interessen, d.h. keine städt ische Übernahme 
des Freilichtmuseums „Mühlenhof“, eine Zwischenfinanzierung für die Dauer von 1 Jahr ein zin s-
loses Darlehen von 150.000 € gegen Sicherungsübereignung von entsprechend wertvollen G e-
genständen gewährt.  
 
Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, über die eingeleiteten Maßnahmen zur wirtschaftlichen 
Stabilisierung des „Mühlenhof“ (Trägerverein u. Betreibergesellschaft) halbjährlich Bericht zu e r-
statten. 
 
Diesem Auftrag soll mit dem nachfolgenden Bericht entsprochen werden. 
 
Aus Sicht des Mühlenhofes wird zu den in der o.g. Vorlage angesprochenen Punkten 
1. positive Fortführungsprognose 
2. Beschlüsse des Mühlentages (Vereinsversammlung aller Mitglieder) zur Aufnahme von 
Darlehen in Höhe von 250.000 € 
3. Forderung nach einem neuen Konzept zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis und Aktivi-
täten 
4. Beibehaltung der gewährten Kreditlinie durch die Sparkasse Münsterland-Ost 
5. Sonstige Hinweise – (Ausblick / Weiteres Vorgehen) 
wie folgt Stellung genommen: 
 
Zu 1: Positive Fortführungsprognose 
 
Nach der Insolvenz der Tochtergesellschaft Vesper unn Metbrengsel GmbH zu Beginn des 
Jahres 2016 beschloss der Vorstand des Vereins nach Beratung durch die Sozietät Twehues 
und Prüfung der steuerrechtlichen Bedingungen den gastronomischen Bereich des Mühle n-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0784/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Reinkemeier 
Ruf: 
492-7020 
E-Mail: 
Reinkemeier@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.09.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0784/2016 
 
hof Freilichtmuseums im Verein De Bockwindmüel als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu 
führen. 
Auf der Basis der durch die EmsVechte Consulting GmbH im Dezember 2015 vorgelegten 
Untersuchung wurde ein Businessplan erarbeitet, der u. a. der Sparkasse Münsterland -Ost 
vorgelegt wurde. In diesem Plan heißt es in der einleitenden Zusammenfassung: 
„Das Mühlenhof Freilichtm useum steht im Jahr 2016 vor einem grundlegenden Neuanfang 
und damit vor einer großen Herausforderung. Nachdem die Besucherzahlen des Museums 
und die Umsatzerlöse aus der Gastronomie – die beiden Standbeine des Mühlenhofs - in den 
vergangenen Jahren stark rückläufig waren, konnten im Jahr 2015 nach gravierenden pers o-
nellen Veränderungen erstmals wieder eine Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr und 
steigende Besucherzahlen erreicht werden.  
Um diesen positiven Trend fortzusetzen , sind sowohl tiefgreifende Neuerungen in Bezug auf 
das Angebot als auch ein konsequent verfolgtes Marketingkonzept erforderlich. In beiden g e-
nannten Bereichen ist von Februar 2015 bis zum heutigen Tag bereits viel geschehen. Da r-
über und über die geplanten weiteren Maßnahmen gibt der Mittelteil dieses Businessplans 
Auskunft.    
Auf der Basis der aufgezeigten Veränderungen und Planungen und mit einem stärkeren F o-
kus auf d ie Umsetzung von professionellen Veranstaltungen sollte das Freilichtmuseum 
nachhaltig wettbewerbs- und somit sanierungsfähig sein.  
Durch die erwartet positiven Liquiditätsverläufe 2016 bis 2017 und unter der Voraussetzung, 
dass der aufgezeigte Refinanzierungsbedarf des Vereins gedeckt werden kann, „stellt die 
prognostizierte Finanzkraft“ laut der beratenden EmsVech te Consulting Group „die erforderl i-
che Grundlage zur Fortführung des Freilichtmuseums Mühlenhof bei nachhaltiger Zahlung s-
fähigkeit dar“.  
Im Businessplan werden das Unternehmenskonzept, der Zielmarkt, Produkte und Dienstlei s-
tungen (Gastronomie und Museum),  Marketing, Management, Personal und Organisation 
sowie die Finanzplanung dargestellt. 
Auf Bitte der Sparkasse Münsterland -Ost hat die Sozietät Twehues Stellung genommen. Sie 
kommt per Stichtag 23.08.2016 zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Monate Janua r bis 
April 2016 für den Verein die schwierigsten Monate waren. Dieses war insbesondere darauf 
zurückzuführen, dass diverse Negativmeldungen in den Medien dazu führten, dass Buchu n-
gen für Veranstaltungen komplett ausblieben. 
Per Stichtag 23.08.2016 musste festgestellt werden, dass aus dem sogenannten Tagesg e-
schäft und aus dem sogenannten Veranstaltungsgeschäft deutliche Mindereinnahmen geg e-
ben sind. Aufgrund der Vorbuchungen für die Spätsommerphase / Herbstphase besteht die 
Hoffnung, dass diese Mindereinnah men reduziert werden können. Ein Vollerreichen der 
prognostizierten Einnahmen aus diesem Bereich wird bis zum Kalenderjahresende 2016 nicht 
erreichbar sein. 
Insbesondere im Bereich der Spenden strebt der Verein an, dass bei den vorliegenden münd-
lichen Zusa gen, Spenden dem Verein zuzuführen, die prognostizierte Einnahmenhöhe für 
2016 erreicht werden wird. 
 
Zu 2: Beschlüsse des Mühlentages (Vereinsversammlung aller Mitglieder) zur Aufnahme von 
Darlehen in Höhe von 250.000 € 
 
Unter Top 8 - Vorratsbeschluss über die Ermächtigung des Vorstands zur Aufnahme von Dar-
lehen - des außerordentlichen Müelendags am 26.11.2015 im Franz -Hitze-Haus wurde der 
folgende Beschluss gefasst (s. Protokoll): 
Nach Diskussion und absc hließender Beratung durch Herrn  Rechtsanwalt Mönig wird 
über einen Vorratsbeschluss zur Berechtigung des Vorstands zu einer Kreditaufnahme bis 
zu einer Höhe von 250.000,00 € abgestimmt.

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V/0784/2016 
 
Der o. a. Vorratsbeschluss  wird bei einigen Gegenstimmen und einigen E nthaltungen in 
offener Wahl mit deutlicher Mehrheit angenommen. 
 
Zu 3: Forderung nach einem neuen Konzept zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis und Aktivitä-
ten 
Mit der Insolvenz der Tochter Vesper unn Metbrengsel GmbH ist die wirtschaftliche Tätigkeit 
dieser Gesellschaft beendet. Zur Fortführung dieses Geschäftsbereichs nimmt der Verein e i-
nen Caterer aus der näheren Umgebung in Anspruch, wodurch ein differenziertes Speise n-
angebot möglich geworden ist. Die notwendige Satzungsänderung ist für den diesjährig en 
Müelendag geplant. 
Weitere Überlegungen unter Einbeziehung des LWL sind vom Vorstand und vom Müelenraot 
eingeleitet worden, aber noch nicht abgeschlossen. Sie beziehen sich auf die gesamte Stru k-
tur des Freilichtmuseums. 
 
Zu 4: Beibehaltung der gewährten Kreditlinie durch die Sparkasse Münsterland-Ost 
Unter Berücksichtigung des durch die Sparkasse zur Verfügung gestellten Kontokorrentkr e-
dits von 50.000,00  € wird der Verein seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. 
Hierbei ist die Verpflichtung durch den Vergleich beim LAG gegenüber Herrn Niemann eing e-
rechnet. 
Soweit Investitionen zu tätigen sind, dürfen und werden diese nur durchgeführt, wenn eine 
Vollfinanzierung (Sponsoren / Spender) gesichert ist. Finanzmittel aus dem laufenden G e-
schäft des Vereins können hierfür nicht eingesetzt werden und werden hierfür nicht eing e-
setzt. 
Die Prognose zeigt auch, dass der Verein auf die weitere Gewährung des Kontokorrentkredits 
angewiesen ist. Die Verhandlungen mit der Sparkasse Münsterland -Ost sind noch nicht a b-
geschlossen. (Stand: 15.09.2016) 
 
Zu 5: Sonstige Hinweise – (Ausblick / Weiteres Vorgehen) 
- Der Blick auf andere Museen in Stadt, Land und in der gesamten Bundesrepublik zeigt 
sehr deutlich, dass (fast) alle Museen, auch Freilichtmuseen unterschiedlicher Größe 
durch die öffentliche Hand oder Stiftungen (mit-)finanziert werden. (Z. B. Cloppenburg, 
Detmold, Hagen, Beuren (Baden-Württemberg), Bad Sobernheim (Rheinland-Pfalz), am 
Kiekeberg, …) 
- Der Vorstand des Vereins De Bockwindmüel e.V. ist sich bewusst, dass eine fast voll-
ständige private Finanzierung in Zukunft nicht mehr möglich sein wird. Deshalb wird über 
eine umfangreiche Neustrukturierung des Freilichtmuseums Mühlenhof intensiv beraten. 
Der Müelenraot beteiligt sich an dieser Diskussion und plant in einer Zukunftswerkstatt u. 
a. den fachlichen Rat aus der Kulturabteilung des LWL einzubeziehen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich noch folgende Hinweise: 
 
Darlehensgewährung: 
- Auf der Grundlage des o.g. Ratsbeschlusses vom 16.12.2015 zur Vorlage V/1006/2015 
hat die Verwaltung zunächst einen Darlehensvertrag mit dem Trägerverein des Freilich t-
museums Mühlenhof, „De Bockwindmüel“ e.V., ausgehandelt. Wesentlic her Bestandteil 
des Vertrages waren Regelungen einer sog. Raumsicherungsübereignung, mit denen der 
Stadt Münster das Eigentum an verschiedenen Gebäuden nebst deren jeweiliger Einric h-
tung für die Laufzeit des Darlehensvertrages übereignet wurde.  
- Die Auszahlung des Darlehens in  Höhe von 150 Tsd. € an den Trägerverein erfolgte auf 
der Grundlage des geschlossenen Vertrages per 15.02.2016 mit einer Laufzeit von bis zu 
einem Jahr. Damit ist das Darlehen bis spätestens zum 15.02.2017 vollständig zu tilgen.

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V/0784/2016 
 
Die Stadt Münster ist zu einer früheren Kündigung des Darlehens bei Vorliegen besond e-
rer Gründe berechtigt. 
 
Zuschusszahlungen 
Zu den Zuschusszahlungen aus der Produktgruppe  0401 des Kulturamtes in Höhe von 14.000 €  
in 2016 ergeben sich folgende Hinweise: 
- Der Trägerverein des Mühl enhof-Freilichtmuseums Münster, der Verein „De Bockwin d-
müel e. V.“, erhält einen jährlichen Regelzuschuss in Höhe von 14.030 € für I nvestitionen 
für den Mühlenhof und muss Nachweise über die ordnungsgemäße und zweckbestimmte 
Verwendung für den Zuschuss der Stadt Münster erbringen. Die Finanzierung von Investi-
tionen deckt sich mit der ursprünglich noch im kameralen Haushalt vorgenommenen Ve r-
anschlagung des Zuschusses im Vermögenshaushalt. Mit der Einführung des doppischen 
Haushaltes ist der Zuschuss in den konsumtiven Bereich überführt worden. 
- Für die zuletzt abgerechneten Jahre 2014 und 2015 übersandte der Verein am 
15.04.2016 eine Übersicht über einige Investitionen mit den zugehörigen Originalbelegen. 
Herr Berding als 1. Baas hat das Schreiben an die Stadt  Münster zum Verwendung s-
nachweis 2014 und 2015 unterschrieben. Das Kulturamt hat die zweckentsprechende 
Verwendung des Zuschusses auch für die Jahre 2014 und 2015 festgestellt und bestätigt. 
- Die gesamte Kostenentwicklung und die finanziellen Abschlüsse des  Vereins werden j e-
weils von den in der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfern und von einem 
externen Steuerberatungsbüro geprüft bzw. erstellt, wurden bisher aber nicht eingereicht, 
da sich der Zuschuss auf Investitionsauszahlungen bezieht (s. o.). 
- Ein Regelzuschuss für das Sandsteinhaus wurde aufgrund eines Verzichts seitens des 
Vereins ab dem Jahr 2011 nicht mehr ausgezahlt. Der Zuschuss für das Kalenderjahr 
2016 wurde im Januar 2016 in einer Summe ausgezahlt. 
 
Fazit /Bewertung aus Sicht der Verwaltung: 
   
Das Ziel der Verwaltung, mit der Darlehnsgewährung von 150.000 € eine städtische Übernahme 
des Mühlenhofs zu vermeiden und den Verein in seiner Trägerschaft zu stärken, ist nicht ab-
schließend erreicht und in der materiellen Umsetzung auch schwieriger als vom Verein zunächst 
selbst eingeschätzt. 
Gleichwohl laufen zur Umsetzung der Konzepte noch Gespräche auch mit dem weiteren Geldge-
ber Sparkasse Münsterland-Ost. Ferner sind auch noch Grundsatzentscheidungen des Mühlen-
tages selbst zur finanziellen angespannten Lage erforderlich. Daher wird die Verwaltung die Ent-
wicklung aufmerksam beobachten und begleiten.  Der nächste Bericht wird – soweit nicht Beson-
derheiten dies erforderlich machen – nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen. 
 
 
I.V. 
 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 23 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0784/2016
Typ
Vorlagen
Datum
14.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37