V/0301/2026
Nutzung der Bestandsimmobilie der Ludgerusschule Albachten
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Berichtsvorlage
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V/0301/2026 V/0301/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Nutzung der Bestandsimmobilie der Ludgerusschule Albachten Beratungsfolge 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 28.05.2026 Kulturausschuss Bericht 11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Bericht 01.07.2026 Hauptausschuss Bericht 01.07.2026 Rat Bericht Bericht: Entwicklung bis 2021 Im Stadtteil Albachten sind zahlreiche Vereine in verschiedenen Bereichen aktiv und schaffen ein vielfältiges Bildungs-, Kultur und Sportangebot sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Er- wachsene. Bereits vor Jahren zeigte sich das außerordentliche Engagement, als es um die Errichtung des Hau- ses der Begegnung Albachten ging. Seit Jahren wird der Betrieb durch einen verlässlichen Träger- verein getragen und ist integraler Bestandteil des Albachtener Kulturangebotes. Eine Initiative aus Vertreterinnen und Vertretern der Albachtener Vereine regte bereits im Jahr 2019 mit der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2019 -00277 an, in Albachten ein „Bildungshaus“ zu errich- ten, das für die Bereiche Jugend, Sport und Kultur bestimmt ist. Das multifunktional genutzte Bil- dungshaus sollte „eine Anlaufadresse an zentraler Stelle im Stadtteil“ werden. Die Initiative hatte dazu den „Concordenplatz“ (Fläche an der Kreuzung Concordenstraße/Hohe Geist) in den Blick genommen. Die Initiative sah durch diese Lage Synergien durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Haus der Begegnung, dem Gelände des Sportvereins Concordia Albachten und der Ludgerus-Grundschule. Amt für Schule und Weiterbildung 19.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt -muenster.de - 2 - V/0301/2026 Die Angebote im Bildungshaus sollten nach den Vorstellungen der Initiative Sportkurse, Vorträge, Lesungen, Musikvorträge, Musikunterricht, Bildungsveranstaltungen und Vereinsnutzungen umfas- sen. Die Initiative hatte sich im Laufe des Jahres 2020 erweitert und insbesondere auch den Sportverein Concordia Albachten eingebunden. In Ergänzung der Anregung hat die Initiative mit Schreiben vom 29.10.2020 nochmals die Synergien insbesondere zwischen den Vereinen Musikschule Albachten e.V., MusikKultur Albachten e.V. und SV Concordia Albachten 1955 e.V. herausgestellt. Die Verwaltung hat seinerzeit die von der Initiative formulierten Raumanforderungen überprüft und mit der Vorlage V/0488/2021 „Grundsatzbeschluss für ein Bildungshaus Albachten“ dem Rat die Bedarfe zur Kenntnis gegeben. Der Rat hat ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass in einem nächsten Schritt in Abstimmung mit dem Stadtteil weitergehende Prüfungen zum Raumbedarf und möglichen Standor- ten erforderlich sind. Gleichzeitig hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass für diese weitergehenden Untersuchungen keine Ressourcen zur Verfügung standen, um die Realisierung des Projektes voranzutreiben. Zuvor waren angesichts der erwarteten Baugebietsentwicklung in Albachten bereits die Grundlagen gelegt für den Neubau einer weiteren Grundschule in Albachten. Bereits im Jahr 2017 wurde der Er- richtungsbeschluss (V/0845/2017) gefasst. Mit der Vorlage V/0407/2023 folgte im Jahr 2023 der Beschluss zum Neubau der Grundschule Al- bachten-Ost, der 2026 fertiggestellt wird. Schulentwicklungsplanung 2025 Vor der Sommerpause 2025 hat die Verwaltung dem Rat den angekündigten Schulentwicklungsplan 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt (V/0191/2025), der in Zusammenarbeit mit der WIB consult GmbH erarbeitet wurde. Dieser enthielt eine Reihe von Maßnahmen und Vorschlägen für verschiedene Stadtbezirke, die sich vorwiegend aus Veränderungen bei der erwarteten Bevölkerungsentwicklung ergaben. Das betraf auch Albachten, vornehmlich weil sich die Baugebietsentwicklung in Albachten -Ost z.T. erheblich verzögert hat. Der Rat hat deshalb mit der Schulentwicklungsplanung 2025 zur Kenntnis genommen, dass sich ent- gegen der ursprünglichen Planung aufgrund der verzögerten Bautätigkeit im Baugebiet „Albachten - Ost“ kein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Grundschule ergibt. Gleichwohl hat der Rat wegen der sehr beengten Raumkapazitäten am aktuellen Standort den Umzug der Ludgerusschule Albachten in den 3-zügigen Neubau beschlossen. Dieser wird aktuell zum Beginn des kommenden Schuljahres 2026/2027 vorbereitet. Damit entstand für Albachten und auch für die Initiative eine völlig neue Situation. Die ursprünglichen Ideen für einen Neubau eines Bildungshauses hatten weiterhin nur geringe Aussichten auf Realisie- rung. Stattdessen ergab sich nunmehr die Möglichkeit, über eine Nutzung des Gebäudes der alten Ludgerusschule Albachten nachzudenken. Dementsprechend beauftragte der Rat die Verwaltung mit dem Beschluss über die Schulentwick- lungsplanung im Juli 2025, ein temporäres Nutzungskonzept für das alte Schulgebäude zu erstellen, bis eine Aussage zum langfristigen Bedarf getätigt werden kann. - 3 - V/0301/2026 Nutzung der Bestandsimmobilie der Ludgerusschule Albachten Die Ludgerusschule besteht aus einem älteren Gebäudeteil, der westlich gelegen ist. Ein sich daran anschließender Verbindungsgang erschließt den neueren, östlich gelegenen Teil der Schule, der an das Haus der Begegnung angrenzt und aus zwei Gebäudeteilen besteht. Darüber hinaus sind auf dem Schulgelände Fertigbauklassen vorhanden, die ebenfalls von der Schule genutzt werden. Nach aktuellem Stand wird die Grundschule zum Schuljahr 2026/2027 in das neu errichtete Schulge- bäude umziehen, das dann auch zunächst ausreichend Platz bietet. Je nach Baugebietsentwicklung und Zuzügen kann aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass in den kommen- den Jahren die Schülerzahlen so ansteigen, dass eine (temporäre) Auslagerung von Klassen in die alte Ludgerusschule erforderlich werden könnte. Bei allen Überlegungen für eine Nachnut- zung/Umnutzung ist also die Möglichkeit einer künftigen schulischen Nutzung mitzudenken. Das Ge- bäude soll dementsprechend bis auf Weiteres als Schulgebäude erhalten bleiben. Hierzu soll im Einvernehmen zwischen Verwaltung und der Initiative der östliche, neuere Gebäudeteil, vorgehalten werden. Das bedeutet, dass dort keine baulichen oder sonstige größeren Veränderungen vorgenommen werden; die Klassenräume bleiben im Prinzip Klassenräume, können aber gleichwohl von der Musikschule Albachten genutzt werden. Für den älteren Gebäudeteil wird es absehbar keine schulischen Bedarfe mehr geben, sodass dieser Teil der Initiative durchaus für eine längerfristige Nutzung überlassen werden kann. Hierzu sollen mit- tel- bis langfristig bauliche Anpassungen vorgenommen werden, um die Schule für die neue Nutzung herzurichten. Es ist demnach eine zweischrittige Planung erforderlich: Im ersten Schritt geht es um die Interimsnutzung ab dem 01.09.2026. Hierzu sind Vereinbarungen mit den Nutzenden zu treffen. Insbesondere die Musikschule Albachten hat direkten und unmittelbaren Bedarf an der Nutzung der Räume für den Musikschulbetrieb. Unabhängig davon sollte auch Leer- stand vermieden werden. Auch Musikkultur Albachten e.V. beabsichtigt, Räumlichkeiten direkt in Nut- zung zu nehmen. Hierzu beabsichtigt die Verwaltung mit der Initiative einen Mietvertrag zu schließen, der zunächst für das kommende Schuljahr gilt. Die mietrechtlichen Konditionen werden dem Rat mit der nicht-öffentlichen Vorlage V/0317/2026 „Vermietung einer Immobilie in Münster-Albachten, Hohe Geist“ zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Mietvertrag regelt die Nutzung des Gebäudes inkl. der damit einhergehenden Reinigungs - /Sorgfaltspflichten. Der Schulhof ist nicht Gegenstand der Vermietung und bleibt zunächst in städti- scher Regie erhalten. Die Verwaltung beabsichtigt den Rückbau der auf dem Schulhof aufgestellten Fertigbauklassen, um diese an anderer Stelle zu nutzen. Die Initiative selbst ist nicht - wie z.B. der Trägerverein „Haus der Begegnung Albachten“ als e.V. or- ganisiert. Vertragspartner für die Stadt Münster sind deshalb die drei tätigen Vereine Musikschule Albachten e.V., Musikkultur Albachten e.V. sowie Concordia Albachten e. V. - 4 - V/0301/2026 Die inzwischen unter dem Namen „Alte Schule Albachten 4.0“ handelnde Initiative besteht neben den Vereinsvorsitzenden Philipp Hülsken (1. Vorsitzender SV Concordia Albachten), Rita Dondrup (1. Vorsitzende der Musikschule Albachten e.V.) , Manfred Rösmann (Vorsitzender von Musikkultur Al- bachten e.V.), aus natürlichen Personen wie u.a. Klaus Tantow, Ulrike Overkamp, Holger Wigger und Franjo Wöstmann. Holger Wigger fungiert dabei als erster Ansprechpartner für die Verwaltung. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Vermietung der Einstieg in vielfältige Nutzungen in der alten Ludgerusschule erfolgen wird, wobei zunächst die unterrichtliche Nutzung insbesondere durch die Musikschule im Vordergrund steht. Dies entspricht sowohl den Interessen der Albachtener Verei- ne als auch der Stadt Münster, dort Leerstand zu vermeiden und dem Stadtteil Begegnungs - wie Entwicklungsmöglichkeiten zu verschaffen. Der zweite Schritt ist die mittel- und langfristige Nutzung/Überlassung des Gebäudes. Die Initiative hat für eine mittel - und langfristige Nutzung bereits weitreichende Überlegungen und Planungen angestellt. Neben Möglichkeiten für die unmittelbar dort tätigen Vereine sind vielfältige multifunktionale Nutzungen vorgesehen, die damit dem gesamten Stadtteil und seinen Bewoh- ner*innen zugutekommen sollen. Der Sportverein plant überdies ein Angebot für Bewegung/Physio, das privat organisiert und nicht auf Vereinsmitglieder beschränkt das Angebot im Haus ergänzt. Der Verein Musikkultur Albachten e. V. plant neben der multifunktionalen Nutzung von Räumen ein um- fangsreiches Stadtteilarchiv, um das kulturelle Erbe zu erhalten. Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung Anfang 2026 wurden die bestehenden baulichen Anpas- sungs- und Veränderungsbedarfe für eine dauerhafte Nutzung als Bildungshaus Albachten erörtert. Die Verwaltung ist aktuell damit befasst, die baulichen Maßnahmen im Rahmen einer Machbarkeits- studie zu prüfen, um diese dann mit Kosten hinterlegen und dem Rat in der 2. Jahreshälfte 2026 mit einem Nutzungs- und Betreiberkonzept zur Beschlussfassung vorlegen zu können. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0301/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2026
- Erstellt
- 05.05.2026 15:19