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V/0274/2018

Dauerhafte Maßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluss für eine 4-Gruppen Einrichtung im Erdgeschoss der ehemaligen Flüchtlingseinrichtung am Dahlweg 118, Schützenhof

Vorlagen 06.04.2018

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Anlage 3 Grundriss

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Ansehen

Anlage 5 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 4 Kostenschätzung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 3 Grundriss

1979 Zeichen

Mehrzweckraum
53.97 m²
Nebenraum 4
25.00 m²
Nebenraum 3
16.31 m²
WC Behg. inkl. Dusche 
8.18 m²
Diff.-raum 3
16.31 m²
Diff.-raum allgemein
20.53 m² Personalraum
20.52 m²
Diff.-raum 2
16.29 m²
Abstr. 2
8.18 m²
Nebenraum 2
16.29 m²
Küche 
24.99 m²
Vorrat 
8.18 m²
Diff.-raum 1 
16.29 m²
Leitung 
11.35 m²
Stütze 20/12 Stütze 20/12
Stütze 22/12 Stütze 22/12
Stütze 22/12Stütze 22/12
Stütze 22/12Stütze 22/12
Stütze 22/12Stütze 22/12
Stütze 22/12 Stütze 22/12
Abstr. 3
8.18 m²
Abstr. 4 
8.18 m²
Diff.-raum 4 
16.31 m²
Geräte
8.97 m²
Flur 1
35.64 m²
35.64 m²
Flur 2
KiWa 
13.48 m²
Eingang/Elterncafe
19.99 m²
~HEA 220 neu
~HEA 200 neu
~HEA 220 neu ~HEA 220 neu
~HEA 220 neu
~HEA 220 neu
P odest
P odest P odest
Pod est
WC-D
3.93 m²
Garderobe
5.81 m²
Gruppenraum 3
46.25 m²
Garderobe 
5.81 m²
WC-H
3.92 m²
Garderobe
5.09 m²
Gruppenraum 2
47.07 m²
Garderobe 
5.23 m²
Gruppenraum 1
46.90 m²
Sanitär 4
8.18 m²
Sanitär 3
8.18 m²
Sanitär 2
8.18 m²
Sanitär 1
8.18 m²
~HEA 220 neu~HEA 220 neu
~HEA 220 neu ~HEA 220 neu
Technik
8.97 m²
Spielgeräte
11.35 m²
PUMI 
6.48 m²
Nebenraum 1
22.84 m²
~HEA 220 neu
Gruppenraum 4 
46.28 m²
Schlüsseltreso r 
Fe uerw ehr
Lage Schmutzwasserschacht
auf der Baustelle prüfen.
±0.00
±0.00
±0.00
±0.00
+0.15
+0.15
+0.15
+0.15
Die Planungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum d er Fa. Terhalle.
Die Weitergabe, Vervielfältigung sowie die artfremd e Verwendung
darf nur mit Zustimmung des Planherstellers erfolge n.
Solmsstraße 46    48683 Ahaus-Ottenstein    Tel.: 0  25 61/98 23-0 oder www.terhalle.de
Bauherren:
Bauvorhaben:
Planinhalt: Erdgeschoss
Planstand: Vorentwurf
Maßstab: 1:100 Plannummer: 1.1
Bearbeiter: C.Nienhues
Evtl. Änderungen, die sich aus Baugenehmigung,
Statik und Haustechnik-Anlagen ergeben,
müssen noch berücksichtigt werden
und können Einfluss auf die Nutz- Wohnflächen haben .
Stadt Münster
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Umbau Kurzzeitunterkunft zu einer 4-Gruppen KiTa
Dahlweg 118, 48155 Münster
Projektnummer:  
Datum: 22.03.2018

Anlage 5 Folgelastenberechnung

2615 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.03.18
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0601 Förderung von Kinder in Tagesbetreuung
Investitionsmaßnahme: Kita Dahlweg
Jahr der Fertigstellung: 2019
Nutzungsdauer Hochbau: 17 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.050.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.050.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 1.050.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 1.050.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 12.600,00 9,27
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 41.801,00 30,77
Zwischensumme 2019 54.400,00 40,04
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2019 61.760,00 45,46
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2019 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2019 19.690,00 14,49
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 19.690 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 31.500 € p.a.
= Schuldendienst 51.190 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 135.850,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0!
2. Auflösung Sonderposten 2019 0,00 #DIV/0!
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0!
4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0!
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0!
Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0!
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 135.850,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 12,94
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage A

4607 Zeichen

Anlage A zur V/0274/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Umnutzung 
der Flüchtlingseinrichtung zu Kitazwecken am Dahlweg 118 zusätzlich 70-75 Betreuungs-
plätze im Stadtteil Schützenhof im Bezirk Mitte geschaffen. Die Inbetriebnahme ist ab dem 
01.07.2019 vorgesehen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden  
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Umnutzung des Erdgeschosses der Flüchtlingseinrichtung zu Kitazwecken am Dahlweg 
werden die u3- und ü3-Bedarfe in Schützenhof ausgebaut. Bei der Nutzung des Pavillons in Holz-
rahmenbauweise ist von einer möglichen Nutzungsdauer ab Inbetriebnahme der Kita von mind. 
20 Jahren auszugehen. 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme 
die u3-Quote in Schützenhof von 29,8 % auf 39,5 %. Die ü3-Quote steigt von 83,1 % auf 114,3 
%. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
In den Jahren 2018 und 2019 entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 1.289.510 €.  
Ab 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 819.800 € an. Diesen Aufwendungen 
stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 295.100 € und Elternbeiträge von voraussichtlich

98.400 € gegenüber. Die anteiligen Beträge sind in der Tabelle zum Teilergebnisplan unter III. dar-
gestellt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 4 Kostenschätzung

666 Zeichen

Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement 27.03.2018 
Summe         
Kostengruppe 
KOSTENGRUPPE 100 0,00 €
KOSTENGRUPPE 200 0,00 €
KOSTENGRUPPE 300 + 400 924.510,00 €
KOSTENGRUPPE 500 90.000,00 €
KOSTENGRUPPE 600 0,00 €
KOSTENGRUPPE 700 35.000,00 €
1.049.510,00 €
KOSTENGRUPPE 
Umbau einer Kurzzeitunterkunft zu einer 4-Gruppen Kita 
Aussenanlagen 
Dahlweg 118  in 48155 Münster 
Bauwerk  und Technische Anlage 
Summe aller Kostengruppen inklusive 19 % MWST 
Baunebenkosten  Prüfstatik 
KOSTENSCHÄTZUNG ( inkl. 19 % MWST ) 
Herrichten / Erschließung 
Grundstück vorhanden, Eigentum Stadt Münster 
Ausstattung und Kunstwerke nicht Bestandteil dieser Konstenschätzung

Beschlussvorlage

9894 Zeichen

V/0274/2018 
V/0274/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Dauerhafte Maßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - 
Errichtungs- und Baubeschluss für eine 4-Gruppen Einrichtung im Erdgeschoss der ehemaligen 
Flüchtlingseinrichtung am Dahlweg 118, Schützenhof 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Errichtung  und dem Bau / Umbau  einer viergruppigen Kindertageseinrichtung 
als dauerhafte Kita im Erdgeschoss der derzeit noch genutzten Flüchtlingseinrichtung  am Dahl-
weg 118, im Bereich  Schützenhof, zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsa n-
gebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung mit 
 
 2 Gruppen G Ic für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren 
 1 Gruppe G IIc für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren 
 1 Gruppe G IIIc für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren 
 
mit insgesamt 70 – 75 Plätzen, davon 22 u3-Plätzen und 48 - 53 ü3-Plätzen, errichtet wird. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
18.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Westarp, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5134 
Westarp@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0274/2018 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita 
in das Programm „Extra-Zeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible 
Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
Die Inbetriebnahme ist für den Juli 2019 geplant. Bei der Nutzung der Kita in Holzrahmenbauwei-
se ist von einer möglichen Nutzungsdauer ab Inbetriebnahme der Kita von mind. 20 Jahren au s-
zugehen. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, das s erst nach Beendigung der Kita -Nutzung auf dem Grundstück, 
dieses einer den Festsetzungen des Bebauungsplans der Stadt Münster Nr. 391, 2. Änderung 
entsprechenden Kerngebietsnutzung (MK-Nutzung) zugeführt werden kann.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben 
zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein 
Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswah l-
verfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Die Hinweise zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien werden zur Kenntnis genommen. 
 
6. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 1.289.510 €. Darin sind Baukosten in Höhe 
von 1.049.510 € enthalten. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inven-
tar) sind Finanzmittel in Höhe von max. 240.000 € erforderlich.  
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 819.800 € an. Diesen Aufwendungen 
stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 295.100 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 
98.400 € gegenüber. Die anteiligen Beträge für 2019 sind in der Tabelle zum Teilergebnisplan unter 
III. dargestellt. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 08 Auszahlungen für Baumaß -
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
5020 Kita Dahlweg 2018 
VE2019 
2019 
500.000 
549.510 
549.510 
 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivie r-
baren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2019 240.000 Zuschuss an 
den Träger 
    1.289.510

- 3 - 
V/0274/2018 
 
Teilergebnisplan  
Erträge 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2019 
2020 ff. 
121.500 
295.100 
Landeszuschüsse 
zu den Betriebs-
kosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis -
tungsentgelte 
2019 
2019 ff. 
16.900 
98.400 
Elternbeiträge 
Aufwendungen 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Kindertagesbetreuung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 
2020 ff. 
337.400 
819.800 
Betriebskostenzu-
schüsse* 
 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung der Baumaßnahme in 2018 erforderlich werdenden Ermächtigungen werden 
außerplanmäßig gem. § 83 und § 85 GO NW bereitgestellt. Die Deckung für den Baransatz erfolgt 
aus der Produktgruppe 0601 (Maßnahmen Nr. 0210 „Zusch. Zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Trä-
ger“). Für die Verpflichtungsermächtigung (VE) zu Lasten 2019 erfolgt die Deckung aus nicht benö-
tigter VE bei der Produktgruppe 1201 (Maßnahme Nr. 4001 „Heroldstraße/DB“). 
Die zur Finanzierung der Baumaßnahme in 2019 erforderlich werdenden Ermächtigungen werden 
im Haushaltsplanentwurf 2019 bei der PG 0601 angemeldet.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.  
Die Versorgungsquote im Bereich Schützenhof liegt zum Kitajahr 2017/2018 für u3-Kinder bei 29,8 % 
(68 Plätze für 228 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 83,1 % (128 Plätze für 
154 Kinder). Damit liegen die Versorgungsquoten sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-
Kindern deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
Mit der Umnutzung der Pavillonanlage sollen kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe in Schützenhof abge-
deckt werden. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitabe-
richtes 2017, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser 
Maßnahme die u3-Quote in Schützenhof von 29,8 % auf 39,5 %. Die ü3-Quote steigt von 83,1 % auf 
114,3 %. 
 
Zur Versorgung der ungedeckten Betreuungsbedarfe müssen neben diesen Maßnahmen weitere 
Plätze im Bezirk Mitte geschaffen werden.

- 4 - 
V/0274/2018 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
In dem Gebäude Dahlweg 118, das derzeit noch als Flüchtlingseinrichtung genutzt wird, wird dauer-
haft eine Kita in Holzrahmenbauweise für vier Gruppen gemäß dem Raumprogramm des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien genutzt werden.  
Die Planung der dauerhaften Kita in dem Gebäude ist so vorgesehen, dass die viergruppige Kita im 
Erdgeschoss verortet wird. Der Umbau erfolgt nach den Plänen der Fa. Terhalle, siehe Anlage 1.  
Für die Außenanlagen der dauerhaften Einrichtung wird eine Fläche gemäß den Standards des Lan-
desjugendamtes abgegrenzt und mit adäquaten Spielbereichen für u3- und ü3-Kinder gestaltet. Die 
Freianlagen werden vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit entsprechend dieser Vor-
gaben geplant und gebaut. 
Der Zugang zur Kita erfolgt über einen befestigten Weg vom Dahlweg. Parkflächen stehen im Dahl-
weg (öffentlicher Parkstreifen) und direkt vor der Einrichtung zur Verfügung. 
Die Pavillonanlage soll zum Juli 2019 in Betrieb gehen und mindestens 20 Jahre genutzt werden, um 
die aktuell bestehenden dringenden Betreuungsbedarfe im Bezirk Mitte abzudecken.  
 
Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst. 
 
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2018 
vergeben.  
 
 
4. Checkliste bauökologischer Kriterien 
 
Aus den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind folgende Punkte einzuhalten:  
 
2.7 Baustoffe 
Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzer nicht beeinträchtigen.  
 
2.8 Raumakustik 
Bei allen Gebäuden sind für eine gute Nut zerqualität die Bau - und Raumakustischen Regeln zu b e-
achten, insbesondere die DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen.   
 
Da es sich um den Umbau eines vorhandenen Gebäudes handelt, bei dem die Außenhülle bis auf 
kleine Anbauten unverändert bleibt, wird auf die Checkliste bauökologischer Kriterien als Anlage ve r-
zichtet. 
 
 
5. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Das Bauvorhaben beschränkt sich ausschließlich auf das Erdgeschoss, dieses Geschoss ist barriere-
frei erschlossen.

- 5 - 
V/0274/2018 
6. Fazit 
 
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 -Kinder im Bereich 
Schützenhof geschaffen. Die Inbetriebnahme der Kita ist zum Juli 2019 geplant. 
 
 
I.V.  
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Grundriss 
Anlage 4: Kostenschätzung 
Anlage 5: Folgelastenberechnung

Anlage 1 Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4000
Datum: 28.03.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5754 870
R 405 280
R 406 288
H 5755 526
0 50 100
Meter

Anlage 2 Raumprogramm

1923 Zeichen

Raumprogramm Pavillonanlage Dahlweg 
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc   = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
     Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Mietvoraussetzungen: 
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 715 qm 
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 91.634,40 € 
(10,68 x 715 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1    in WC integrieren 
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    501   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    66   
Kindertageseinrichtung gesamt 567 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 148 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.200 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 22.02.2018

Beratungsverlauf (5)

02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 22.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Heroldstraße
  • Dahlweg 118
  • Albersloher Weg 33
  • Im Dahl

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0274/2018
Typ
Vorlagen
Datum
06.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37