V/0274/2018
Dauerhafte Maßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluss für eine 4-Gruppen Einrichtung im Erdgeschoss der ehemaligen Flüchtlingseinrichtung am Dahlweg 118, Schützenhof
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Anlage 3 Grundriss
1979 Zeichen
Mehrzweckraum 53.97 m² Nebenraum 4 25.00 m² Nebenraum 3 16.31 m² WC Behg. inkl. Dusche 8.18 m² Diff.-raum 3 16.31 m² Diff.-raum allgemein 20.53 m² Personalraum 20.52 m² Diff.-raum 2 16.29 m² Abstr. 2 8.18 m² Nebenraum 2 16.29 m² Küche 24.99 m² Vorrat 8.18 m² Diff.-raum 1 16.29 m² Leitung 11.35 m² Stütze 20/12 Stütze 20/12 Stütze 22/12 Stütze 22/12 Stütze 22/12Stütze 22/12 Stütze 22/12Stütze 22/12 Stütze 22/12Stütze 22/12 Stütze 22/12 Stütze 22/12 Abstr. 3 8.18 m² Abstr. 4 8.18 m² Diff.-raum 4 16.31 m² Geräte 8.97 m² Flur 1 35.64 m² 35.64 m² Flur 2 KiWa 13.48 m² Eingang/Elterncafe 19.99 m² ~HEA 220 neu ~HEA 200 neu ~HEA 220 neu ~HEA 220 neu ~HEA 220 neu ~HEA 220 neu P odest P odest P odest Pod est WC-D 3.93 m² Garderobe 5.81 m² Gruppenraum 3 46.25 m² Garderobe 5.81 m² WC-H 3.92 m² Garderobe 5.09 m² Gruppenraum 2 47.07 m² Garderobe 5.23 m² Gruppenraum 1 46.90 m² Sanitär 4 8.18 m² Sanitär 3 8.18 m² Sanitär 2 8.18 m² Sanitär 1 8.18 m² ~HEA 220 neu~HEA 220 neu ~HEA 220 neu ~HEA 220 neu Technik 8.97 m² Spielgeräte 11.35 m² PUMI 6.48 m² Nebenraum 1 22.84 m² ~HEA 220 neu Gruppenraum 4 46.28 m² Schlüsseltreso r Fe uerw ehr Lage Schmutzwasserschacht auf der Baustelle prüfen. ±0.00 ±0.00 ±0.00 ±0.00 +0.15 +0.15 +0.15 +0.15 Die Planungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum d er Fa. Terhalle. Die Weitergabe, Vervielfältigung sowie die artfremd e Verwendung darf nur mit Zustimmung des Planherstellers erfolge n. Solmsstraße 46 48683 Ahaus-Ottenstein Tel.: 0 25 61/98 23-0 oder www.terhalle.de Bauherren: Bauvorhaben: Planinhalt: Erdgeschoss Planstand: Vorentwurf Maßstab: 1:100 Plannummer: 1.1 Bearbeiter: C.Nienhues Evtl. Änderungen, die sich aus Baugenehmigung, Statik und Haustechnik-Anlagen ergeben, müssen noch berücksichtigt werden und können Einfluss auf die Nutz- Wohnflächen haben . Stadt Münster Albersloher Weg 33, 48155 Münster Umbau Kurzzeitunterkunft zu einer 4-Gruppen KiTa Dahlweg 118, 48155 Münster Projektnummer: Datum: 22.03.2018
Anlage 5 Folgelastenberechnung
2615 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.03.18 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0601 Förderung von Kinder in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme: Kita Dahlweg Jahr der Fertigstellung: 2019 Nutzungsdauer Hochbau: 17 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.050.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.050.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.050.000,00 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 1.050.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 12.600,00 9,27 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 41.801,00 30,77 Zwischensumme 2019 54.400,00 40,04 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2019 61.760,00 45,46 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2019 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2019 19.690,00 14,49 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 19.690 € p.a. + Tilgung (3 %) 31.500 € p.a. = Schuldendienst 51.190 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 135.850,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0! 2. Auflösung Sonderposten 2019 0,00 #DIV/0! 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0! 4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0! 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0! Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0! Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 135.850,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 12,94 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage A
4607 Zeichen
Anlage A zur V/0274/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Umnutzung der Flüchtlingseinrichtung zu Kitazwecken am Dahlweg 118 zusätzlich 70-75 Betreuungs- plätze im Stadtteil Schützenhof im Bezirk Mitte geschaffen. Die Inbetriebnahme ist ab dem 01.07.2019 vorgesehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Umnutzung des Erdgeschosses der Flüchtlingseinrichtung zu Kitazwecken am Dahlweg werden die u3- und ü3-Bedarfe in Schützenhof ausgebaut. Bei der Nutzung des Pavillons in Holz- rahmenbauweise ist von einer möglichen Nutzungsdauer ab Inbetriebnahme der Kita von mind. 20 Jahren auszugehen. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme die u3-Quote in Schützenhof von 29,8 % auf 39,5 %. Die ü3-Quote steigt von 83,1 % auf 114,3 %. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein In den Jahren 2018 und 2019 entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 1.289.510 €. Ab 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 819.800 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 295.100 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 98.400 € gegenüber. Die anteiligen Beträge sind in der Tabelle zum Teilergebnisplan unter III. dar- gestellt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 4 Kostenschätzung
666 Zeichen
Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement 27.03.2018 Summe Kostengruppe KOSTENGRUPPE 100 0,00 € KOSTENGRUPPE 200 0,00 € KOSTENGRUPPE 300 + 400 924.510,00 € KOSTENGRUPPE 500 90.000,00 € KOSTENGRUPPE 600 0,00 € KOSTENGRUPPE 700 35.000,00 € 1.049.510,00 € KOSTENGRUPPE Umbau einer Kurzzeitunterkunft zu einer 4-Gruppen Kita Aussenanlagen Dahlweg 118 in 48155 Münster Bauwerk und Technische Anlage Summe aller Kostengruppen inklusive 19 % MWST Baunebenkosten Prüfstatik KOSTENSCHÄTZUNG ( inkl. 19 % MWST ) Herrichten / Erschließung Grundstück vorhanden, Eigentum Stadt Münster Ausstattung und Kunstwerke nicht Bestandteil dieser Konstenschätzung
Beschlussvorlage
9894 Zeichen
V/0274/2018
V/0274/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Dauerhafte Maßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung -
Errichtungs- und Baubeschluss für eine 4-Gruppen Einrichtung im Erdgeschoss der ehemaligen
Flüchtlingseinrichtung am Dahlweg 118, Schützenhof
Beratungsfolge
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.05.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt der Errichtung und dem Bau / Umbau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung
als dauerhafte Kita im Erdgeschoss der derzeit noch genutzten Flüchtlingseinrichtung am Dahl-
weg 118, im Bereich Schützenhof, zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsa n-
gebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung mit
2 Gruppen G Ic für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren
1 Gruppe G IIc für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren
1 Gruppe G IIIc für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren
mit insgesamt 70 – 75 Plätzen, davon 22 u3-Plätzen und 48 - 53 ü3-Plätzen, errichtet wird.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
18.04.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Westarp, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
Telefon: 492-5134
Westarp@stadt-muenster.de
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V/0274/2018
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita
in das Programm „Extra-Zeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible
Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.
Die Inbetriebnahme ist für den Juli 2019 geplant. Bei der Nutzung der Kita in Holzrahmenbauwei-
se ist von einer möglichen Nutzungsdauer ab Inbetriebnahme der Kita von mind. 20 Jahren au s-
zugehen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, das s erst nach Beendigung der Kita -Nutzung auf dem Grundstück,
dieses einer den Festsetzungen des Bebauungsplans der Stadt Münster Nr. 391, 2. Änderung
entsprechenden Kerngebietsnutzung (MK-Nutzung) zugeführt werden kann.
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben
zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein
Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswah l-
verfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
5. Die Hinweise zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien werden zur Kenntnis genommen.
6. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden
zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 1.289.510 €. Darin sind Baukosten in Höhe
von 1.049.510 € enthalten. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inven-
tar) sind Finanzmittel in Höhe von max. 240.000 € erforderlich.
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Ab 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 819.800 € an. Diesen Aufwendungen
stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 295.100 € und Elternbeiträge von voraussichtlich
98.400 € gegenüber. Die anteiligen Beträge für 2019 sind in der Tabelle zum Teilergebnisplan unter
III. dargestellt.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
08 Auszahlungen für Baumaß -
nahmen
Investitionsmaß-
nahme
5020 Kita Dahlweg 2018
VE2019
2019
500.000
549.510
549.510
Zeile 11 Auszahlungen von aktivie r-
baren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2019 240.000 Zuschuss an
den Träger
1.289.510
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V/0274/2018
Teilergebnisplan
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2019
2020 ff.
121.500
295.100
Landeszuschüsse
zu den Betriebs-
kosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis -
tungsentgelte
2019
2019 ff.
16.900
98.400
Elternbeiträge
Aufwendungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Kindertagesbetreuung
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019
2020 ff.
337.400
819.800
Betriebskostenzu-
schüsse*
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung der Baumaßnahme in 2018 erforderlich werdenden Ermächtigungen werden
außerplanmäßig gem. § 83 und § 85 GO NW bereitgestellt. Die Deckung für den Baransatz erfolgt
aus der Produktgruppe 0601 (Maßnahmen Nr. 0210 „Zusch. Zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Trä-
ger“). Für die Verpflichtungsermächtigung (VE) zu Lasten 2019 erfolgt die Deckung aus nicht benö-
tigter VE bei der Produktgruppe 1201 (Maßnahme Nr. 4001 „Heroldstraße/DB“).
Die zur Finanzierung der Baumaßnahme in 2019 erforderlich werdenden Ermächtigungen werden
im Haushaltsplanentwurf 2019 bei der PG 0601 angemeldet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019 ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.
Die Versorgungsquote im Bereich Schützenhof liegt zum Kitajahr 2017/2018 für u3-Kinder bei 29,8 %
(68 Plätze für 228 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 83,1 % (128 Plätze für
154 Kinder). Damit liegen die Versorgungsquoten sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-
Kindern deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Mit der Umnutzung der Pavillonanlage sollen kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe in Schützenhof abge-
deckt werden. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitabe-
richtes 2017, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser
Maßnahme die u3-Quote in Schützenhof von 29,8 % auf 39,5 %. Die ü3-Quote steigt von 83,1 % auf
114,3 %.
Zur Versorgung der ungedeckten Betreuungsbedarfe müssen neben diesen Maßnahmen weitere
Plätze im Bezirk Mitte geschaffen werden.
- 4 -
V/0274/2018
2. Maßnahmenplanung:
In dem Gebäude Dahlweg 118, das derzeit noch als Flüchtlingseinrichtung genutzt wird, wird dauer-
haft eine Kita in Holzrahmenbauweise für vier Gruppen gemäß dem Raumprogramm des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien genutzt werden.
Die Planung der dauerhaften Kita in dem Gebäude ist so vorgesehen, dass die viergruppige Kita im
Erdgeschoss verortet wird. Der Umbau erfolgt nach den Plänen der Fa. Terhalle, siehe Anlage 1.
Für die Außenanlagen der dauerhaften Einrichtung wird eine Fläche gemäß den Standards des Lan-
desjugendamtes abgegrenzt und mit adäquaten Spielbereichen für u3- und ü3-Kinder gestaltet. Die
Freianlagen werden vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit entsprechend dieser Vor-
gaben geplant und gebaut.
Der Zugang zur Kita erfolgt über einen befestigten Weg vom Dahlweg. Parkflächen stehen im Dahl-
weg (öffentlicher Parkstreifen) und direkt vor der Einrichtung zur Verfügung.
Die Pavillonanlage soll zum Juli 2019 in Betrieb gehen und mindestens 20 Jahre genutzt werden, um
die aktuell bestehenden dringenden Betreuungsbedarfe im Bezirk Mitte abzudecken.
Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst.
3. Vergabe der Trägerschaft:
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2018
vergeben.
4. Checkliste bauökologischer Kriterien
Aus den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind folgende Punkte einzuhalten:
2.7 Baustoffe
Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzer nicht beeinträchtigen.
2.8 Raumakustik
Bei allen Gebäuden sind für eine gute Nut zerqualität die Bau - und Raumakustischen Regeln zu b e-
achten, insbesondere die DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen.
Da es sich um den Umbau eines vorhandenen Gebäudes handelt, bei dem die Außenhülle bis auf
kleine Anbauten unverändert bleibt, wird auf die Checkliste bauökologischer Kriterien als Anlage ve r-
zichtet.
5. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Das Bauvorhaben beschränkt sich ausschließlich auf das Erdgeschoss, dieses Geschoss ist barriere-
frei erschlossen.
- 5 -
V/0274/2018
6. Fazit
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 -Kinder im Bereich
Schützenhof geschaffen. Die Inbetriebnahme der Kita ist zum Juli 2019 geplant.
I.V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Grundriss
Anlage 4: Kostenschätzung
Anlage 5: Folgelastenberechnung
Anlage 1 Lageplan
128 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 28.03.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5754 870 R 405 280 R 406 288 H 5755 526 0 50 100 Meter
Anlage 2 Raumprogramm
1923 Zeichen
Raumprogramm Pavillonanlage Dahlweg
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 91.634,40 €
(10,68 x 715 x 12)
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 in WC integrieren
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
501
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Kindertageseinrichtung gesamt 567
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 148 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 22.02.2018
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Heroldstraße
- Dahlweg 118
- Albersloher Weg 33
- Im Dahl
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Details
- Aktenzeichen
- V/0274/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37