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V/0589/2016

Schulsozialarbeit für Internationale Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs

Vorlagen 12.07.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 29

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11944 Zeichen

V/0589/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulsozialarbeit für Internationale Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.09.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
20.09.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat anerkennt das Erfordernis der Unterstützung der Berufskollegs bei der Beschulung von 
neu zugewanderten Jugendlichen in den internationalen Förderklassen. 
2. Zur Unterstützung stimmt der Rat dem Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften (S11)  im 
Umfang von 4,00 VZÄ über einen freien Träger zu. Hierbei handelt es sich um eine v ollständig 
freiwillige Leistung. 
3. Die Maßnahme beginnt zum 01.11.2016 und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2017; über eine 
Verlängerung / Ergänzung ist im Zusammenhang mit der Gesamtkonzeption zur Schulsoziala r-
beit, spätestens aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 zu befinden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0589/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Frau Grosse 
Ruf: 
492 40 00 
492 40 63 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de 
Grosse@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0589/2016 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufwendungen für das lfd. Jahr 2016 in Höhe von 40.666 € für 
die Zeit vom 01.11. bis 31.12.2016 aus dem Teilergebnisplan 03.02. „Leistungen für am Schulleben 
Beteiligte“ aus den im ersten Halbjahr 2016 nicht verausgabten Mitteln für MitSprache-Deutsch-
Intensiv-Kurse in  der Erstaufnahmeeinrichtung finanziert we rden können. Für das Hau shaltsjahr 
2017 ist die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Über eine Verläng e-
rung/Ergänzung ist im Zusammenhang mit der Gesamtkonzeption zur Schulsozialarbeit, späte stens 
aber im Rahmen der Haushaltsplanbe ratungen für das Jahr 2018 zu befinden (siehe Beschlus s-
punkt 3) 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 03.02 Zentrale Leistungen für am 
Schulleben Beteiligte 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2017 244.000 4 Stellen S 11 
bei freien 
Trägern 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel für 2017 in Höhe von 244.000 € werden im Rah men der 
Etatberatungen 2017 ff zusätzlich bereitgestellt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Zielgruppe 
Seit Mitte 2015 sind rd. 450 junge zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 bis 
21 Jahren nach Münster gekommen. Sie sind mit ihren Familien oder ohne El ternbegleitung nach 
Deutschland gekommen. Sie verfügen über ganz unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen, bringen 
in der Regel keine Deutschkenntnisse mit und leben teilweise mit einem ungesicherten Aufenthalt s-
status. Von Kriegs - und Fluchterfahrungen geprägt, sollen sich diese Jugendlichen in die neuen, für 
sie zum Teil nicht durchschaubaren Strukturen der Lebens - und Schulwelt einfügen. Spracherwerb 
und die Einbindung in das Bildungssystem sind Grundvoraussetzungen für ein gelingendes Anko m-
men in Münster, für ein Gefühl von „Normalität“, für eine positive berufliche Perspekt ive und für eine 
gesellschaftliche Teilhabe.  
 
 
Internationale Förderklassen an den Berufskollegs 
Da viele der Jugendlichen mit ca. 15 Jahren noch der Regelschulpflicht unterliegen, we rden sie im 
letzten Jahr ihrer Schulpflicht in der Sekundarstufe I häufig noch in das allgemeinbildende Schulsy s-
tem eingegliedert, obwohl erkennbar ist, dass sie dort keinen regulären Abschluss erlangen werden 
oder bereits klare Affinitäten zu einem bestimmten Berufsbild mitbringen. 
Aus diesem Grund wird in der Stadt Münster jeweils im Einzelfall geprüft, ob die restliche Schu l-
pflichtzeit in der Sekundarstufe I bereits im Berufskolleg verbracht werden kann. Die Erfahrungen seit 
Februar 2015 haben gezeigt, dass für einen Großteil dieser Jugendlichen der direkte Weg ins Berufs-
kolleg vergleichsweise erfolgversprechender ist, solange es kein passgenaues, flexibleres und int e-
griertes Schulangebot als Alternative gibt.

- 3 - 
V/0589/2016 
 
Mittlerweile bieten alle sechs städtischen Berufskollegs in Münster Internationale Förderklassen (IFK) 
für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr mit Zuwanderungsgeschichte an, die erstmals eine deutsc h-
sprachige Schule besuchen und nicht über die erforderlichen Sprach - und sonstigen Kenntnisse für 
die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse verfügen. Eine Aufnahme in die Inter-
nationalen Förderklassen ist auch möglich, sofern die Jugendlichen die Sekundarstufe I nur kurzfristig 
besucht haben und eine Teilnahme in einer Regelklasse des B erufskollegs auf Grund der mangel n-
den Sprachkenntnisse nicht möglich ist. Der Aufenthaltsstatus spielt für die Aufnahme in die Internat i-
onale Förderklasse keine Rolle. 
 
Bei der Einrichtung einer In ternationalen Förderklasse am Berufskolleg handelt es sich im Rahmen 
der Ausbildungsvorbereitung um einen einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang, der einmal wie-
derholt werden darf. In einer Internationalen Förderklasse sind j eweils durchschnittlich 20 Schülerin-
nen und Schüler zusammengefasst, die Bildungsvoraussetzungen reichen von Ana lphabeten bis zu 
Abiturienten. Die Berufskollegs nehmen eine Binnendifferenzierung entsprechend des Alphabetisi e-
rungsgrades und des Bildungsstands vor. 
 
Das primäre Bildungsziel der IFK ist die Vermittlung einer ausreichenden Sp rachkompetenz in 
Deutsch (einschließlich der Fachsprache) und die Integration in die weiterführenden Bildungsgä nge 
im Berufskolleg (einschließlich der Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen), ein Prak-
tikum oder eine Ausbildung. Gleichzeitig  werden die Jugendlichen bei der Alltagsgestaltung und Al l-
tagsbewältigung unterstützt.  
 
Da zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene in besonderem Maße von prekären Lebensl a-
gen wie einer ungesicherten Aufenthalts- und Zukunftsperspektive, geringen finanziellen Ressourcen, 
kulturellen Disparitäten und oftmals erschütternden persönlichen Erfahrungen betroffen sind, bedarf 
es neben der materiellen und bildungsbezogenen Versorgung der jungen Seiteneinsteiger*innen 
dringend einer sozialpädagogischen Betreuung und Unterstützung. 
  
 
Beschulung an den Berufskollegs der Stadt Münster 
 
Aktuell werden 327 zugewanderte Schülerinnen und Schüler an den Berufskollegs in Münster unte r-
richtet (Stand 30.05.2016). Damit beschulen die Berufskollegs in aktuell 16 IFK mit ru nd einem Drittel 
aller neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler (neben den Grundschulen ) die meisten  dieser 
Schülerinnen und Schüler (vgl. V/0759/2015): 
 
 
Schule Anzahl Internationale För-
derklassen 
Anzahl Schüler/innen 
in den Internationalen För-
derklassen  
Adolph-Kolping-Berufskolleg 4 79 
Anne-Frank-Berufskolleg  2 40 
Hans-Böckler-Berufskolleg  2 46 
Hansa Berufskolleg 2 44 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 4 80 
W.-E.-von Ketteler-Berufskolleg 2 38 
   
gesamt 16 327

- 4 - 
V/0589/2016 
 
Schulsozialarbeit zur Unterstützung der Internationalen Förderklassen 
Damit sich die neu zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mental und emotional 
stabilisieren und in Münster neue Wurzeln ausbilden können, ist neben dem Unterricht vor allem eine 
qualifizierte Begleitung durch Schulsozialarbeit wesentlich. Schulsozialarbeiter/innen an Berufskollegs 
sind Ansprechpersonen im schulischen und persönlichen Bereich, sie 
 
unterstützen Schülerinnen und Schüler  
 
 beim Ankommen im deutschen Schulalltag / bei der Klärung der aktuellen Lebenssituation 
 
 bei der Begleitung der schulischen Laufbahn (Bildungsziele, Förderbedarf, Begabungen usw.) 
 
 bei Beratungsgesprächen in der Schule oder mit den Eltern 
 
unterstützen Lehrkräfte 
 
 bei der Entwicklung individueller Förderkonzepte und der Koordination der Angebote 
 
 bei der interkulturellen Schüler- und Elternarbeit 
 
 durch Mediation in Krisen- und Konfliktsituationen 
 
unterstützen Eltern 
 
 bei der Orientierung im deutschen Schul- und Bildungssystem 
 
 bei Elterngesprächen und der Kommunikation mit der Schule 
 
 bei Problemen, Krisen oder in Konflikten im schulischen Kontext 
 
Zu den Aufgaben gehören darüber hinaus: 
 
 Kooperation und Vernetzung mit Hilfesystemen im Sozialraum (diverse kommunale Dienstleis-
ter und freie Träger)  
 
 Erschließung von additiven Bildu ngs- und Förderprogrammen, z.  B. Sprachförderung, Ler n-
förderung, Projekte / Angebote zum sozialen Lernen,   zur kulturellen und gesellschaftlichen 
Teilhabe, zur außerschulischen Bildung. 
 
Ein Schwerpunkt liegt im Berufskolleg im Übergang von der Schule in d en Beruf / Studium. Schulso-
zialarbeiter/innen unterstützen diesen Prozess durch die Organisation und Begleitung von Praktika, 
durch den Kontakt zu Kammern und Betrieben, durch die Entwicklung von Konzepten zum Übergang 
in die Arbeits-/Berufswelt oder die gymnasiale Oberstufe.    
 
 
Sachstand Personalsituation Sozialarbeit 
 
Für alle weiterführenden Schulen gibt es aktuell 3,50 Stellen (VZÄ) „Fallscouts“, die auch von den 
Berufskollegs in Anspruch genommen werden können. Die Erfahrung zeigt aber, dass die stad tteilbe-
zogen eingesetzten Fallscouts den Anforderungen der Berufskollegs kapazitätsbedingt nicht gerecht 
werden können. Zudem ist aufgrund der besonderen Situation der Schülerinnen und Sch üler in den 
IFK eine ständige Vor-Ort-Betreuung durch Schulsozialarbeit erforderlich.

- 5 - 
V/0589/2016 
 
Am Adolph-Kolping-Berufskolleg und am Anne -Frank-Berufskolleg gibt es aktuell jeweils eine 1,00 -
Stelle Schulsozialarbeit primär für den „ Übergang von den allgemeinen S chulen in die Berufsaus -
bildung / Berufliche Integration für Jugendliche mit Behinderungen und Lernbeeinträchtigungen“  (sie-
he V/0723/2014); die anderen vier Berufskollegs teilen sich für ebendiese Aufgabe eine 1,00 -Stelle. 
Diese Stellen sind ausdrücklich für die  Berufskollegs mit BGJ, BOJ, SOB -Klassen (jetzt Bildungs-
gang „ Ausbildungsvorbereitung“) vorgesehen und wurden aufgrund des großen Bedarfs in dem 
Arbeitsfeld bereits vor Einrichtung der IFK beschlossen.  
 
Mit der Einrichtung der Internationalen Förderklassen an allen Berufskollegs reichen diese 2014 neu 
geschaffenen Stellen nicht aus. Auch in den Internationalen Förderklassen gibt es  Jugendl iche und 
junge Erwachsene mit Behinderungen und Lernbeeinträchtigungen - und ohne Deutsch -Sprach-
kenntnisse. Hinzu kommen diejenigen Jugendlichen, bei denen erst einmal ein Bildung sbewusstsein 
geschaffen werden muss. Zu bewältigen sind darüber hinaus die Auswirkungen der Kriegs - und 
Fluchterfahrungen der Jugendlichen und die z uweilen offen zutage tretenden Konflikte zwischen Na-
tionalitäten, die oftmals eine 1  : 1-Betreuung notwendig machen. Nicht zu unterschätzen sind zudem 
ein häufig ungesicherter Aufenthaltsstatus und die oftmals langen Wege bis zum Schulabschluss, die 
den Jugendlichen und jungen Erwachsenen viel Resilienz und Ausdauer abverlangen und eine U n-
terstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte erforderlich macht.  
 
Damit die individuellen Übergänge in die weiterführenden Bildungsgänge der Berufskollegs oder in 
Ausbildung bzw. Arbeit gut begleitet werden können, sollen die beantragten 4,00 Stellen S chulsozial-
arbeit den Berufskollegs für die Internationalen Förderklassen zugutekommen. Beabsichtigt ist, jedem 
der sechs Berufskollegs eine 0,50 -Stelle zur Verfügung zu stellen und eine weitere 1,00 -Stelle für 
diese Aufgabe übergreifend, angedockt an das P rojekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ (vgl. 
V/0016/2016), zu besetzen. Die Besetzung aller beantragten Stellen erfolgt über freie Träger (Ei n-
gruppierung S 11) im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens noch vor den Sommerferien 
2016. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

07.09.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0589/2016
Typ
Vorlagen
Datum
12.07.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37