V/0589/2016
Schulsozialarbeit für Internationale Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs
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Beschlussvorlage
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V/0589/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schulsozialarbeit für Internationale Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs Beratungsfolge 07.09.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 20.09.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 28.09.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat anerkennt das Erfordernis der Unterstützung der Berufskollegs bei der Beschulung von neu zugewanderten Jugendlichen in den internationalen Förderklassen. 2. Zur Unterstützung stimmt der Rat dem Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften (S11) im Umfang von 4,00 VZÄ über einen freien Träger zu. Hierbei handelt es sich um eine v ollständig freiwillige Leistung. 3. Die Maßnahme beginnt zum 01.11.2016 und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2017; über eine Verlängerung / Ergänzung ist im Zusammenhang mit der Gesamtkonzeption zur Schulsoziala r- beit, spätestens aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 zu befinden. Vorlagen-Nr.: V/0589/2016 Auskunft erteilt: Herr Ehling Frau Grosse Ruf: 492 40 00 492 40 63 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Grosse@stadt-muenster.de Datum: 12.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0589/2016 II. Finanzielle Auswirkungen: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufwendungen für das lfd. Jahr 2016 in Höhe von 40.666 € für die Zeit vom 01.11. bis 31.12.2016 aus dem Teilergebnisplan 03.02. „Leistungen für am Schulleben Beteiligte“ aus den im ersten Halbjahr 2016 nicht verausgabten Mitteln für MitSprache-Deutsch- Intensiv-Kurse in der Erstaufnahmeeinrichtung finanziert we rden können. Für das Hau shaltsjahr 2017 ist die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Über eine Verläng e- rung/Ergänzung ist im Zusammenhang mit der Gesamtkonzeption zur Schulsozialarbeit, späte stens aber im Rahmen der Haushaltsplanbe ratungen für das Jahr 2018 zu befinden (siehe Beschlus s- punkt 3) Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 03.02 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Zeile 15 Transferaufwendungen 2017 244.000 4 Stellen S 11 bei freien Trägern Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel für 2017 in Höhe von 244.000 € werden im Rah men der Etatberatungen 2017 ff zusätzlich bereitgestellt. Begründung: Zielgruppe Seit Mitte 2015 sind rd. 450 junge zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 bis 21 Jahren nach Münster gekommen. Sie sind mit ihren Familien oder ohne El ternbegleitung nach Deutschland gekommen. Sie verfügen über ganz unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen, bringen in der Regel keine Deutschkenntnisse mit und leben teilweise mit einem ungesicherten Aufenthalt s- status. Von Kriegs - und Fluchterfahrungen geprägt, sollen sich diese Jugendlichen in die neuen, für sie zum Teil nicht durchschaubaren Strukturen der Lebens - und Schulwelt einfügen. Spracherwerb und die Einbindung in das Bildungssystem sind Grundvoraussetzungen für ein gelingendes Anko m- men in Münster, für ein Gefühl von „Normalität“, für eine positive berufliche Perspekt ive und für eine gesellschaftliche Teilhabe. Internationale Förderklassen an den Berufskollegs Da viele der Jugendlichen mit ca. 15 Jahren noch der Regelschulpflicht unterliegen, we rden sie im letzten Jahr ihrer Schulpflicht in der Sekundarstufe I häufig noch in das allgemeinbildende Schulsy s- tem eingegliedert, obwohl erkennbar ist, dass sie dort keinen regulären Abschluss erlangen werden oder bereits klare Affinitäten zu einem bestimmten Berufsbild mitbringen. Aus diesem Grund wird in der Stadt Münster jeweils im Einzelfall geprüft, ob die restliche Schu l- pflichtzeit in der Sekundarstufe I bereits im Berufskolleg verbracht werden kann. Die Erfahrungen seit Februar 2015 haben gezeigt, dass für einen Großteil dieser Jugendlichen der direkte Weg ins Berufs- kolleg vergleichsweise erfolgversprechender ist, solange es kein passgenaues, flexibleres und int e- griertes Schulangebot als Alternative gibt. - 3 - V/0589/2016 Mittlerweile bieten alle sechs städtischen Berufskollegs in Münster Internationale Förderklassen (IFK) für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr mit Zuwanderungsgeschichte an, die erstmals eine deutsc h- sprachige Schule besuchen und nicht über die erforderlichen Sprach - und sonstigen Kenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse verfügen. Eine Aufnahme in die Inter- nationalen Förderklassen ist auch möglich, sofern die Jugendlichen die Sekundarstufe I nur kurzfristig besucht haben und eine Teilnahme in einer Regelklasse des B erufskollegs auf Grund der mangel n- den Sprachkenntnisse nicht möglich ist. Der Aufenthaltsstatus spielt für die Aufnahme in die Internat i- onale Förderklasse keine Rolle. Bei der Einrichtung einer In ternationalen Förderklasse am Berufskolleg handelt es sich im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung um einen einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang, der einmal wie- derholt werden darf. In einer Internationalen Förderklasse sind j eweils durchschnittlich 20 Schülerin- nen und Schüler zusammengefasst, die Bildungsvoraussetzungen reichen von Ana lphabeten bis zu Abiturienten. Die Berufskollegs nehmen eine Binnendifferenzierung entsprechend des Alphabetisi e- rungsgrades und des Bildungsstands vor. Das primäre Bildungsziel der IFK ist die Vermittlung einer ausreichenden Sp rachkompetenz in Deutsch (einschließlich der Fachsprache) und die Integration in die weiterführenden Bildungsgä nge im Berufskolleg (einschließlich der Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen), ein Prak- tikum oder eine Ausbildung. Gleichzeitig werden die Jugendlichen bei der Alltagsgestaltung und Al l- tagsbewältigung unterstützt. Da zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene in besonderem Maße von prekären Lebensl a- gen wie einer ungesicherten Aufenthalts- und Zukunftsperspektive, geringen finanziellen Ressourcen, kulturellen Disparitäten und oftmals erschütternden persönlichen Erfahrungen betroffen sind, bedarf es neben der materiellen und bildungsbezogenen Versorgung der jungen Seiteneinsteiger*innen dringend einer sozialpädagogischen Betreuung und Unterstützung. Beschulung an den Berufskollegs der Stadt Münster Aktuell werden 327 zugewanderte Schülerinnen und Schüler an den Berufskollegs in Münster unte r- richtet (Stand 30.05.2016). Damit beschulen die Berufskollegs in aktuell 16 IFK mit ru nd einem Drittel aller neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler (neben den Grundschulen ) die meisten dieser Schülerinnen und Schüler (vgl. V/0759/2015): Schule Anzahl Internationale För- derklassen Anzahl Schüler/innen in den Internationalen För- derklassen Adolph-Kolping-Berufskolleg 4 79 Anne-Frank-Berufskolleg 2 40 Hans-Böckler-Berufskolleg 2 46 Hansa Berufskolleg 2 44 Ludwig-Erhard-Berufskolleg 4 80 W.-E.-von Ketteler-Berufskolleg 2 38 gesamt 16 327 - 4 - V/0589/2016 Schulsozialarbeit zur Unterstützung der Internationalen Förderklassen Damit sich die neu zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mental und emotional stabilisieren und in Münster neue Wurzeln ausbilden können, ist neben dem Unterricht vor allem eine qualifizierte Begleitung durch Schulsozialarbeit wesentlich. Schulsozialarbeiter/innen an Berufskollegs sind Ansprechpersonen im schulischen und persönlichen Bereich, sie unterstützen Schülerinnen und Schüler beim Ankommen im deutschen Schulalltag / bei der Klärung der aktuellen Lebenssituation bei der Begleitung der schulischen Laufbahn (Bildungsziele, Förderbedarf, Begabungen usw.) bei Beratungsgesprächen in der Schule oder mit den Eltern unterstützen Lehrkräfte bei der Entwicklung individueller Förderkonzepte und der Koordination der Angebote bei der interkulturellen Schüler- und Elternarbeit durch Mediation in Krisen- und Konfliktsituationen unterstützen Eltern bei der Orientierung im deutschen Schul- und Bildungssystem bei Elterngesprächen und der Kommunikation mit der Schule bei Problemen, Krisen oder in Konflikten im schulischen Kontext Zu den Aufgaben gehören darüber hinaus: Kooperation und Vernetzung mit Hilfesystemen im Sozialraum (diverse kommunale Dienstleis- ter und freie Träger) Erschließung von additiven Bildu ngs- und Förderprogrammen, z. B. Sprachförderung, Ler n- förderung, Projekte / Angebote zum sozialen Lernen, zur kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe, zur außerschulischen Bildung. Ein Schwerpunkt liegt im Berufskolleg im Übergang von der Schule in d en Beruf / Studium. Schulso- zialarbeiter/innen unterstützen diesen Prozess durch die Organisation und Begleitung von Praktika, durch den Kontakt zu Kammern und Betrieben, durch die Entwicklung von Konzepten zum Übergang in die Arbeits-/Berufswelt oder die gymnasiale Oberstufe. Sachstand Personalsituation Sozialarbeit Für alle weiterführenden Schulen gibt es aktuell 3,50 Stellen (VZÄ) „Fallscouts“, die auch von den Berufskollegs in Anspruch genommen werden können. Die Erfahrung zeigt aber, dass die stad tteilbe- zogen eingesetzten Fallscouts den Anforderungen der Berufskollegs kapazitätsbedingt nicht gerecht werden können. Zudem ist aufgrund der besonderen Situation der Schülerinnen und Sch üler in den IFK eine ständige Vor-Ort-Betreuung durch Schulsozialarbeit erforderlich. - 5 - V/0589/2016 Am Adolph-Kolping-Berufskolleg und am Anne -Frank-Berufskolleg gibt es aktuell jeweils eine 1,00 - Stelle Schulsozialarbeit primär für den „ Übergang von den allgemeinen S chulen in die Berufsaus - bildung / Berufliche Integration für Jugendliche mit Behinderungen und Lernbeeinträchtigungen“ (sie- he V/0723/2014); die anderen vier Berufskollegs teilen sich für ebendiese Aufgabe eine 1,00 -Stelle. Diese Stellen sind ausdrücklich für die Berufskollegs mit BGJ, BOJ, SOB -Klassen (jetzt Bildungs- gang „ Ausbildungsvorbereitung“) vorgesehen und wurden aufgrund des großen Bedarfs in dem Arbeitsfeld bereits vor Einrichtung der IFK beschlossen. Mit der Einrichtung der Internationalen Förderklassen an allen Berufskollegs reichen diese 2014 neu geschaffenen Stellen nicht aus. Auch in den Internationalen Förderklassen gibt es Jugendl iche und junge Erwachsene mit Behinderungen und Lernbeeinträchtigungen - und ohne Deutsch -Sprach- kenntnisse. Hinzu kommen diejenigen Jugendlichen, bei denen erst einmal ein Bildung sbewusstsein geschaffen werden muss. Zu bewältigen sind darüber hinaus die Auswirkungen der Kriegs - und Fluchterfahrungen der Jugendlichen und die z uweilen offen zutage tretenden Konflikte zwischen Na- tionalitäten, die oftmals eine 1 : 1-Betreuung notwendig machen. Nicht zu unterschätzen sind zudem ein häufig ungesicherter Aufenthaltsstatus und die oftmals langen Wege bis zum Schulabschluss, die den Jugendlichen und jungen Erwachsenen viel Resilienz und Ausdauer abverlangen und eine U n- terstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte erforderlich macht. Damit die individuellen Übergänge in die weiterführenden Bildungsgänge der Berufskollegs oder in Ausbildung bzw. Arbeit gut begleitet werden können, sollen die beantragten 4,00 Stellen S chulsozial- arbeit den Berufskollegs für die Internationalen Förderklassen zugutekommen. Beabsichtigt ist, jedem der sechs Berufskollegs eine 0,50 -Stelle zur Verfügung zu stellen und eine weitere 1,00 -Stelle für diese Aufgabe übergreifend, angedockt an das P rojekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ (vgl. V/0016/2016), zu besetzen. Die Besetzung aller beantragten Stellen erfolgt über freie Träger (Ei n- gruppierung S 11) im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens noch vor den Sommerferien 2016. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0589/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.07.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37