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V/0068/2025

Verlagerung der Kita Hand in Hand (derzeit Else-Scheuer-Weg 7) in die Räumlichkeiten der fertiggestellten Kita am Standort Sonja-Kutner-Weg

Vorlagen 10.02.2025

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educcare Trägerrückgabe Sonja-Kutner-Weg Schreiben vom 24.01.2025

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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educcare Trägerrückgabe Sonja-Kutner-Weg Schreiben vom 24.01.2025

1231 Zeichen

educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH = Alter Markt 36 -42 = 50667 Köln

Stadt Münster
Amt f. Kinder, Jugendliche
und Familien

Herr Oliver Braun
Hafenstr. 30
48127 Münster

educcare

Ya will ich Kind sein.

Mario Gräff
Fon 0221 466 194 00
Fax 0221 466 194 99

Betreff: Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtung Sonja-Kutner-Weg

(Oxford-Quartier) im Stadtteil Gievenbeck
(Ausschreibungsnummer 02/2020)

Sehr geehrter Herr Braun,
Sehr geehrte Damen und Herren,

24.01.25

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 19.03.2021, sowie unser Gespräch in Ihrem Hause

vom 21.01.2025 und möchten hiermit schriftlich bestätigen, dass wir die Übertragung der

Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Sonja-Kutner-Weg (Oxford-Quartier) im Stadtteil

Gievenbeck nicht annehmen werden

u He Grü

Kup,
Mario Gräff

Gesamtleitung Kita Betrieb und Pädagogik

educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH = Alter Markt 36 -42 = 50667 Köln = Fon 0221 466 194 00 = Fax 0221 466 194 99 = E-Mail info@educcare.de
Sparkasse KölnBonn = BICCOLSDE3 = IBAN DE69 3705 0198 0144 8629 50 = Geschäftsführer: Marcus Bracht, Axel Thelen = AG Köln HRB: 48030 =

Steuernr. 215/5864/0713 = Beirat: Dr. Patrick Adenauer, Dr. Günter Bulk, Dr. Roland Bernecker

Beschlussvorlage

6046 Zeichen

V/0068/2025 
V/0068/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlagerung der Kita Hand in Hand (derzeit Else-Scheuer-Weg 7) in die Räumlichkeiten der 
fertiggestellten Kita am Standort Sonja-Kutner-Weg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Entscheidung zur Übertragung der Trägerschaft der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung 
am Sonja-Kutner-Weg (Oxford-Quartier) an den Träger educcare Bil dungskindertagesstätten 
gGmbH (V/1043/2020) wird aufgehoben.  
2. Die DRK-Kita Hand in Hand in Trägerschaft der DRK Sozialwerk gGmbH wird aus dem Ge-
bäude am benachbarten Else -Scheuer-Weg in die neue Einrichtung am Sonja -Kutner-Weg 
verlagert. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Über den Teilfinanzplan werden Auszahlungen in Höhe von maximal 30.000 €, die für den Einbau 
einer neuen Küche entstehen, aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Maßnahme ausnahms-
weise durch die Stadt gefördert.  
 
Für die sonstige Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt kein e weiteren Zu-
schüsse, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt, die bereits vollausgestattet ist.  Das 
entspricht den Regelungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget)  der Stadt 
Münster, wonach die Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
12.02.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Sroka 
Telefon: 492-5777 
SrokaS@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0068/2025 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 
(freier Träger) 
   
Auszahlungen  von aktivierbaren Zuwen-
dungen 
2025 30.000  
 
Die zur Finanzierung erforderliche Ermächtigung ist im Haushalt bei der o. g. Produktgruppe veran-
schlagt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen 
2025 ff. -514.800 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten 
Zeile  04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2025 ff. -154.000 Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 ff. -1.286.800 Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
 
Die mit dem Errichtungsbeschluss V/1187/2019 und dem Beschluss zur Trägervergabe V/1043/2020 
verbundenen Erträge und Aufwendungen entfallen. 
 
Begründung: 
 
Aufgabe der Trägerschaft: 
In einem Gespräch am 21.01.2025 sowie mit Schreiben vom 24.01.2025 teilte der Träger educcare 
Bildungskindertagesstätten gGmbH mit, dass er die Trägerschaft der fünfgruppigen Einrichtung am 
Sonja-Kutner-Weg (Oxford Quartier) in Gievenbeck nicht übernehmen wird. Der Träger wird sich auf 
die Stabilisierung seiner bestehenden Einrichtungen in Münster konzentrieren und die Ressourcen 
dort bündeln. Die Einrichtung sollte bereits zum 01.06.2025 eröffnen.  
 
Versorgungssituation: 
Die Wohnungsaufsiedlung im Oxford-Quartier geht wesentlich langsamer voran, als von der Verwal-
tung angenommen. Die maßnahmenbedingten Bedarfe an Kindertagesbetreuung, die hier noch ent-
stehen werden, sind daher aktuell noch nicht vorhanden. Zudem liegen die Versorgungsquoten im u3-
Bereich un d im ü3 -Bereich über dem stadtweiten Durchschnitt (55,68 % im u3 -Segment und 
136,70 % im ü3 -Segment im Kitajahr 2024/2025) . Der Stadtteil wird zusätzlich mit neuen Plätzen 
durch den Start der fünfgruppigen Einrichtung an der Gumprichstraße (Oxford-Quartier) versorgt, die 
ab dem 01.08.2025 in Betrieb geht. Insgesamt leben in Gievenbeck derzeit 61 u3-Kinder weniger als 
in der Prognose für den 31.12.2024 angenommen. Im ü3-Bereich sind es 59 Kinder weniger als prog-
nostiziert wurden

- 3 - 
V/0068/2025 
Daher schlägt die Verwaltung vor, die neue Einrichtung dem DRK für die Kita Hand in Hand als Er-
satzeinrichtung zur Verfügung zu stellen. Das derzeitig genutzte Gebäude steht nur befristet bis 2028 
zur Verfügung, danach sollte ursprünglich der Umzug in eine neue noch zu erstellende Ersatz -Kita 
erfolgen. 
 
Der Wechsel könnte in Abstimmung mit dem DRK kurzfristig zum neuen Kita-Jahr erfolgen, sofern die 
erforderlichen festen Einbauten (insbesondere Küche) hergestellt werden können. Damit hätte das 
DRK neue Räumlichkeiten, die bereits im nächsten Kita-Jahr fertig wären und zur Verfügung stünden. 
Der Sonja-Kutner-Weg liegt sehr nah an der derzeitigen Einrichtung des DRK, so dass für die Eltern 
der derzeitigen Kita-Kinder kein Mehraufwand beim Bringen und Abholen entstehen würde. 
Die Kita reduziert ihre Gruppenzahl mit dem Umzug von 6 auf 5 Gruppen. Zum neuen Kita-Jahr wer-
den Kinder die DRK-Kita verlassen, freiwerdende Plätze wurden nur für fünf mögliche Gruppen in den 
Kitanavigator gestellt. Eltern, die sich bereits für den S onja-Kutner-Weg vorgemerkt hatten, sind in-
formiert worden und konnten noch eine andere Kita in Gievenbeck vormerken. Somit wird kein Kind 
einen Platz verlieren. 
Entsprechend der noch zu erwartenden Wohnungsaufsiedelung in Gievenbeck können weitere ent-
stehende Bedarfe durch eine weitere noch zu planende Kita im Oxford-Quartier abgedeckt werden. 
 
Erfordernis der kurzfristigen Beschlussfassung: 
Um dem DRK kurzfristig die Möglichkeit zu geben, den Standort zu wechseln und mit den erforderli-
chen Planungen so zu beginnen, dass ein Start am neuen Standort so bald wie möglich erfolgen 
kann, ist eine kurzfristige Beschlussfassung unter Verkürzung der Fristen erforderlich. Nur auf Basis 
einer kurzfristigen Beschlussfassung kann das DRK die notwendigen Verbindlichkeiten eingehen und 
planen. 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Schreiben Trägerrückgabe educcare vom 24.01.2025

Anlage A

4464 Zeichen

Anlage A zur V/0068/2025 
Kurzüberblick 
 
Die DRK-Kita Hand in Hand in Trägerschaft der DRK Sozialwerk gGmbH wird aus dem Gebäude 
am benachbarten Else-Scheuer-Weg in die neue Einrichtung am Sonja-Kutner-Weg verlagert. 
Das DRK erhält Aufgrund des Rücktritts von educcare von der Trägerschaft vorgezogen einen 
Ersatzbau, der sonst 2028 bereitgestellt werden müsste. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.  
 
Mit dieser Vorlage wird ein individuelles und den tatsächlichen Bedarfen entsprechendes 
Betreuungsangebot für den Stadtteil Gievenbeck erzielt.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die mit dem Errichtungsbeschluss V/1187/2019 und dem Beschluss zur Trägervergabe 
V/1043/2020 verbundenen Erträge und Aufwendungen entfallen. 
Über den Teilfinanzplan werden Auszahlungen in Höhe von maximal 30.000 €, die für den Ein-
bau einer neuen Küche entstehen, aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Maßnahme aus-
nahmsweise durch die Stadt gefördert.  
Für die sonstige Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt keine weiteren Zu-
schüsse, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt, die bereits vollausgestattet ist. Das 
entspricht den Regelungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt 
Münster, wonach die Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt bei der o. g. Produktgrup-
pe veranschlagt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 auf 333.401 
Einwohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im 
u3-Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsen-
de Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Müns-
ter stellen muss. 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (4)

13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gumprichstraße
  • Else-Scheuer-Weg 7
  • Sonja-Kutner-Weg
  • Hafenstraße 30

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Details

Aktenzeichen
V/0068/2025
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2025
Erstellt
10.02.2025 08:57