V/0068/2025
Verlagerung der Kita Hand in Hand (derzeit Else-Scheuer-Weg 7) in die Räumlichkeiten der fertiggestellten Kita am Standort Sonja-Kutner-Weg
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educcare Trägerrückgabe Sonja-Kutner-Weg Schreiben vom 24.01.2025
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educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH = Alter Markt 36 -42 = 50667 Köln Stadt Münster Amt f. Kinder, Jugendliche und Familien Herr Oliver Braun Hafenstr. 30 48127 Münster educcare Ya will ich Kind sein. Mario Gräff Fon 0221 466 194 00 Fax 0221 466 194 99 Betreff: Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtung Sonja-Kutner-Weg (Oxford-Quartier) im Stadtteil Gievenbeck (Ausschreibungsnummer 02/2020) Sehr geehrter Herr Braun, Sehr geehrte Damen und Herren, 24.01.25 wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 19.03.2021, sowie unser Gespräch in Ihrem Hause vom 21.01.2025 und möchten hiermit schriftlich bestätigen, dass wir die Übertragung der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Sonja-Kutner-Weg (Oxford-Quartier) im Stadtteil Gievenbeck nicht annehmen werden u He Grü Kup, Mario Gräff Gesamtleitung Kita Betrieb und Pädagogik educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH = Alter Markt 36 -42 = 50667 Köln = Fon 0221 466 194 00 = Fax 0221 466 194 99 = E-Mail info@educcare.de Sparkasse KölnBonn = BICCOLSDE3 = IBAN DE69 3705 0198 0144 8629 50 = Geschäftsführer: Marcus Bracht, Axel Thelen = AG Köln HRB: 48030 = Steuernr. 215/5864/0713 = Beirat: Dr. Patrick Adenauer, Dr. Günter Bulk, Dr. Roland Bernecker
Beschlussvorlage
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V/0068/2025 V/0068/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlagerung der Kita Hand in Hand (derzeit Else-Scheuer-Weg 7) in die Räumlichkeiten der fertiggestellten Kita am Standort Sonja-Kutner-Weg Beratungsfolge 13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 26.02.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die Entscheidung zur Übertragung der Trägerschaft der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung am Sonja-Kutner-Weg (Oxford-Quartier) an den Träger educcare Bil dungskindertagesstätten gGmbH (V/1043/2020) wird aufgehoben. 2. Die DRK-Kita Hand in Hand in Trägerschaft der DRK Sozialwerk gGmbH wird aus dem Ge- bäude am benachbarten Else -Scheuer-Weg in die neue Einrichtung am Sonja -Kutner-Weg verlagert. II. Finanzielle Auswirkungen Über den Teilfinanzplan werden Auszahlungen in Höhe von maximal 30.000 €, die für den Einbau einer neuen Küche entstehen, aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Maßnahme ausnahms- weise durch die Stadt gefördert. Für die sonstige Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt kein e weiteren Zu- schüsse, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt, die bereits vollausgestattet ist. Das entspricht den Regelungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach die Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 12.02.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sroka Telefon: 492-5777 SrokaS@stadt-muenster.de - 2 - V/0068/2025 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. (freier Träger) Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen- dungen 2025 30.000 Die zur Finanzierung erforderliche Ermächtigung ist im Haushalt bei der o. g. Produktgruppe veran- schlagt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allge- meine Umlagen 2025 ff. -514.800 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2025 ff. -154.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 ff. -1.286.800 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger Die mit dem Errichtungsbeschluss V/1187/2019 und dem Beschluss zur Trägervergabe V/1043/2020 verbundenen Erträge und Aufwendungen entfallen. Begründung: Aufgabe der Trägerschaft: In einem Gespräch am 21.01.2025 sowie mit Schreiben vom 24.01.2025 teilte der Träger educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH mit, dass er die Trägerschaft der fünfgruppigen Einrichtung am Sonja-Kutner-Weg (Oxford Quartier) in Gievenbeck nicht übernehmen wird. Der Träger wird sich auf die Stabilisierung seiner bestehenden Einrichtungen in Münster konzentrieren und die Ressourcen dort bündeln. Die Einrichtung sollte bereits zum 01.06.2025 eröffnen. Versorgungssituation: Die Wohnungsaufsiedlung im Oxford-Quartier geht wesentlich langsamer voran, als von der Verwal- tung angenommen. Die maßnahmenbedingten Bedarfe an Kindertagesbetreuung, die hier noch ent- stehen werden, sind daher aktuell noch nicht vorhanden. Zudem liegen die Versorgungsquoten im u3- Bereich un d im ü3 -Bereich über dem stadtweiten Durchschnitt (55,68 % im u3 -Segment und 136,70 % im ü3 -Segment im Kitajahr 2024/2025) . Der Stadtteil wird zusätzlich mit neuen Plätzen durch den Start der fünfgruppigen Einrichtung an der Gumprichstraße (Oxford-Quartier) versorgt, die ab dem 01.08.2025 in Betrieb geht. Insgesamt leben in Gievenbeck derzeit 61 u3-Kinder weniger als in der Prognose für den 31.12.2024 angenommen. Im ü3-Bereich sind es 59 Kinder weniger als prog- nostiziert wurden - 3 - V/0068/2025 Daher schlägt die Verwaltung vor, die neue Einrichtung dem DRK für die Kita Hand in Hand als Er- satzeinrichtung zur Verfügung zu stellen. Das derzeitig genutzte Gebäude steht nur befristet bis 2028 zur Verfügung, danach sollte ursprünglich der Umzug in eine neue noch zu erstellende Ersatz -Kita erfolgen. Der Wechsel könnte in Abstimmung mit dem DRK kurzfristig zum neuen Kita-Jahr erfolgen, sofern die erforderlichen festen Einbauten (insbesondere Küche) hergestellt werden können. Damit hätte das DRK neue Räumlichkeiten, die bereits im nächsten Kita-Jahr fertig wären und zur Verfügung stünden. Der Sonja-Kutner-Weg liegt sehr nah an der derzeitigen Einrichtung des DRK, so dass für die Eltern der derzeitigen Kita-Kinder kein Mehraufwand beim Bringen und Abholen entstehen würde. Die Kita reduziert ihre Gruppenzahl mit dem Umzug von 6 auf 5 Gruppen. Zum neuen Kita-Jahr wer- den Kinder die DRK-Kita verlassen, freiwerdende Plätze wurden nur für fünf mögliche Gruppen in den Kitanavigator gestellt. Eltern, die sich bereits für den S onja-Kutner-Weg vorgemerkt hatten, sind in- formiert worden und konnten noch eine andere Kita in Gievenbeck vormerken. Somit wird kein Kind einen Platz verlieren. Entsprechend der noch zu erwartenden Wohnungsaufsiedelung in Gievenbeck können weitere ent- stehende Bedarfe durch eine weitere noch zu planende Kita im Oxford-Quartier abgedeckt werden. Erfordernis der kurzfristigen Beschlussfassung: Um dem DRK kurzfristig die Möglichkeit zu geben, den Standort zu wechseln und mit den erforderli- chen Planungen so zu beginnen, dass ein Start am neuen Standort so bald wie möglich erfolgen kann, ist eine kurzfristige Beschlussfassung unter Verkürzung der Fristen erforderlich. Nur auf Basis einer kurzfristigen Beschlussfassung kann das DRK die notwendigen Verbindlichkeiten eingehen und planen. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Schreiben Trägerrückgabe educcare vom 24.01.2025
Anlage A
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Anlage A zur V/0068/2025 Kurzüberblick Die DRK-Kita Hand in Hand in Trägerschaft der DRK Sozialwerk gGmbH wird aus dem Gebäude am benachbarten Else-Scheuer-Weg in die neue Einrichtung am Sonja-Kutner-Weg verlagert. Das DRK erhält Aufgrund des Rücktritts von educcare von der Trägerschaft vorgezogen einen Ersatzbau, der sonst 2028 bereitgestellt werden müsste. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit dieser Vorlage wird ein individuelles und den tatsächlichen Bedarfen entsprechendes Betreuungsangebot für den Stadtteil Gievenbeck erzielt. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die mit dem Errichtungsbeschluss V/1187/2019 und dem Beschluss zur Trägervergabe V/1043/2020 verbundenen Erträge und Aufwendungen entfallen. Über den Teilfinanzplan werden Auszahlungen in Höhe von maximal 30.000 €, die für den Ein- bau einer neuen Küche entstehen, aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Maßnahme aus- nahmsweise durch die Stadt gefördert. Für die sonstige Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt keine weiteren Zu- schüsse, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt, die bereits vollausgestattet ist. Das entspricht den Regelungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach die Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt bei der o. g. Produktgrup- pe veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 auf 333.401 Einwohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3-Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsen- de Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Müns- ter stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Gumprichstraße
- Else-Scheuer-Weg 7
- Sonja-Kutner-Weg
- Hafenstraße 30
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Details
- Aktenzeichen
- V/0068/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2025
- Erstellt
- 10.02.2025 08:57