V/0448/2011
Stadtfeste ab 2012
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Beschlussvorlage
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V/0448/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Münster Marketing Betrifft Stadtfeste ab 2012 Beratungsfolge 05.07.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Ausschreibung für ein jährlich wiederkehren- des Stadtfest vorzubereiten. Das Stadtfest soll • ein vielfältiges, vor allem musikalisches Bühnenprogramm an verschiedenen Standorten in der Innenstadt umfassen • Angebote für möglichst alle Zielgruppen bereithalten • auf einer zentralen Bühne auf dem Domplatz u. a. national und/oder international bekannte Musikgruppen und Künstler präsentieren. 2. Der Rat beschließt zur Vorbereitung der Ausschreibung folgende Vorgehensweise und legt folgende inhaltliche Eckpunkte fest: 2.1 Die Stadt Münster ist Veranstalterin des Stadtfestes und trägt durch eigene Initiativen zur Optimierung des Programms bei. 2.2 Die Stadt Münster stellt für die Durchführung des Stadtfestes keine Barfinanzmittel zur Ver- fügung und übernimmt keine finanzielle Risiken aus der Veranstaltung. 2.3 Die Stadt stellt dem Organisator für ein Stadtfest im Kern folgende Flächen als unentgeltli- che Leistungen zur Verfügung (siehe Anlage). 2.4 Die Stadt klärt bis zur Ausschreibung, ob der Markt aus Anlass des Stadtfestes ausfallen muss oder verschoben werden kann und/oder ob gemeinsam mit dem Handel der Stadt- Vorlagen-Nr.: V/0448/2011 Auskunft erteilt: Herr Schmücker Ruf: 492 27 50 E-Mail: Schmuecker@stadt-muenster.de Datum: 14.06.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0448/2011 festsonntag zum ‚Tag des Handels‘ mit verkaufsoffenem Sonntag und begleitendem Markt werden kann. 2.5 Folgende Vorgaben und Qualitätskriterien sollen u. a. Bestandteil der Ausschreibung sein: • Ein Standkonzept, das sich erkennbar an der Platz- und Wegestruktur der Innen- stadt orientiert. • Ein Gestaltungskonzept, das sich bestmöglich an den hohen Standards der Stadt- gestaltung ausrichtet (Standdesign und Erscheinungsbild). • Ein belastbares Finanzierungskonzept mit dem Nachweis, das lokale Gastrono- mieanbieter und lokale Bühnenprogramme/Künstlerinnen und Künstler wesentli- che Bestandteile des Gesamtkonzeptes und u. a. national und/oder international bekannte Akteure als ‚Top-Acts’ auf der zentralen Domplatzbühne im Programm und im Budget fest eingeplant sind. • Ein Veranstaltungskonzept, das eine erkennbare und realisierbare Einbeziehung des Innenstadthandels vorsieht 2.6 Zur Vorbereitung und Begleitung der Ausschreibung wird ein Arbeitskreis mit je einem Ver- treter/einer Vertreterin der im Rat vertretenen politischen Parteien, dem Bezirksbürgermeis- ter des Stadtbezirks Münster Mitte, sowie Vertretern/Vertreterinnen von ISI, Runder Tisch der Innenstadtkaufleute, Verbänden und der Marktbeschicker ggf. unter Hinzuziehung wei- terer Experten und der Verwaltung eingerichtet. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bis spätestens Ende Oktober die Wertung der Angebote und die Vergabe bestätigt sein müssen, damit ein Stadtfest 2012 überhaupt noch möglich werden kann. II. Finanzielle Auswirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Münster. Begründung: Die zwölf Stadtfeste in der programmatischen und wirtschaftlichen Alleinverantwortung der Euroci- tyfest GmbH (Steffi Stephan und Marvin Lindenberg) haben im Wesentlichen gezeigt, dass eine Veranstaltung mit populärem Livemusikprogramm und Verkaufsständen Menschen aller Alters- gruppen und sozialen Schichten erreicht. Vor diesem Hintergrund soll auch in Zukunft ein stadt- zentrales Fest durchgeführt werden. Weil • die Eurocityfest GmbH als Organisatorin des Eurocityfestes von der seitens der Stadt Münster angebotenen Möglichkeit einer rechtlich zulässigen einmaligen Verlängerung des bestehenden Vertrages um ein Jahr keinen Gebrauch gemacht hat, • der Stadt Interessenmeldungen von Agenturen und Initiatoren vorliegen, die ein Stadtfest in Münster organisieren wollen, und • deshalb für die Jahre ab 2012 ein neuer Organisator gefunden werden muss, ist die Stadt rechtlich verpflichtet, ein wettbewerbliches Verfahren durchzuführen. Die grundlegende Vertragskonstruktion für das Eurocityfest bestand in einer klar abgesteckten Rollenaufteilung zwischen der Stadt Münster als Ve ranstalterin und der Eurocityfest GmbH als Organisatorin. - 3 - V/0448/2011 Im Kern stellte die Stadt der Organisatorin kostenfrei definierte öffentliche Flächen in der Innen- stadt zur Verfügung und begleitete die Veranstaltung in Form von Betreuung und unterstützender Zuarbeit unterschiedlichster Art. Die Stadt hat damit unentgeltliche Leistungen eingebracht, jedoch keine finanziellen Zuschüsse gewährt. Die Eurocityfest GmbH hat ihrerseits die programmatische und wirtschaftliche Verantwortung ge- tragen und ihr Konzept des Stadtfestes realisiert. Durch das Eurocityfest entstandene Aufwendun- gen (z.B. Reinigung der bespielten Flächen, Freiziehen des Domplatzes für den Wochenmarkt) waren von ihr zu finanzieren. Die Stadt hatte bislang vertragsgemäß keine Kenntnis über die Budgetstruktur bzw. Gewinne und mögliche Verluste der einzelnen Eurocityfeste. Mit der Ablehnung der Verlängerungsoption hat die Eurocityfest GmbH deutlich machen wollen, dass die Wirtschaftlichkeit einer solchen Großveranstaltung unter den bisherigen Prämissen für sie nicht zu gewährleisten und diese Form der Rollenaufteilung ihres Erachtens nicht zukunftsträchtig seien. Für ein erfolgreiches zukünftiges Stadtfest ist auch aus Sicht der Verwaltung eine Neudefinition eines Vertragsverhältnisses u. a. im Sinne einer modifizierten Rollendefinition notwendig – aller- dings unter den gleichbleibenden Voraussetzungen, dass weder städtische Zuschüsse fließen noch Ausfallbürgschaften oder andere finanzielle Risiken durch die Stadt übernommen bzw. abge- sichert werden. Dennoch sollten die flankierenden Leistungen wie z. B. die Unterstützung der Stadt bei der Veranstaltungsorganisation, dem Sicherheitskonzept, der Kinderbetreuung, der Reinigung verstärkt werden. Durch eine in diesem Sinne aktivere Wahrnehmung der Veranstalterrolle bei gleichzeitiger, zukünf- tig vertraglich abgesicherter Kenntnis des Gesamtbudgets einerseits und Prüfung und Entschei- dung von Maßnahmen in Bezug auf die Standbebauung, die Marktfrage und die Einbeziehung des Handels andererseits soll zukünftig mehr Transparenz wie auch unentgeltliche Unterstützung von Dritten erreicht werden. Insofern bietet die Ausschreibung die Chance einer Neuausrichtung und –positionierung, um mit den formulierten Qualitätskriterien bestmöglich ei n unterscheidbares ‚Münsterfest’ mit einem ent- sprechenden Wiedererkennungswert zu erreichen. Damit 2012 ein Stadtfest stattfinden kann, ist es erforderlich, dass Ausschreibung und Präsentati- on zeitlich so terminiert werden, dass der Rat am 19. Oktober 2011 eine Entscheidung über den Ausrichter der künftigen Stadtfeste herbeiführen kann. Dazu muss folgender Zeitplan eingehalten werden: Entscheidung des Rates über das grundsätzliche Verfahren und dessen Eckpunkte zur Ausschreibung (Vorlage V/0448/2011) 13.07.2011 Einrichtung des politischen Arbeitskreises mit Verbänden und Experten in der 29. Kalenderwoche Formulierung der Ausschreibungskriterien 30. bis 32. Kalenderwoche Veröffentlichung der Ausschreibung 33. Kalenderwoche Anforderung der Unterlagen / Versand Rücklauftermin bis zur 36. Kalenderwoche Prüfung und Wertung der Ergebnisse 36. bis 38. Kalenderwoche - 4 - V/0448/2011 Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises mit Verbänden und Experten 39. Kalenderwoche Vergabebeschluss 19.10.2011 Sollte dieser extrem ambitionierte Zeitplan nicht eingehalten werden können, ist eine Durchführung des Stadtfestes in 2012 möglicherweise nicht gesichert. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage
Anlage zur Vorlage 488/2011 - Lageplan
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Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- Domplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0448/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37