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V/0629/2020

Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere - 110. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 618

Vorlagen 06.07.2020

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V-0629-2020-Anlage-2-Aufhebungsbeschluesse

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Ansehen

V-0629-2020-Anlage-3-Aufhebung-VSP-109

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Ansehen

Beschlussvorlage

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V-0629-2020-Anlage-1-Aufstellungsbeschluessse

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-0629-2020-Anlage-2-Aufhebungsbeschluesse

372 Zeichen

42. FNP-Änderung / Bebauungsplan Nr. 541Teilaufhebung des Änderungs- bzw.Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.2012Bebauungsplan Nr. 419Aufhebung desAufstellungsbeschlussesvom 16.07.2003GeltungsbereicheMaßstab 1:7500110. Änderung des FNP / Bebauungsplan Nr. 618:Parallel aufzuhebende FNP-Änderungs- und Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlüsse
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0629/2020

V-0629-2020-Anlage-3-Aufhebung-VSP-109

2591 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0629/2020 
 
 
Seite 1 von 3 
Satzung   
der Stadt Münster über die Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 109  
für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg /  
Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße  
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 
Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung N RW 
(GO NRW) die nachstehende Satzung beschlossen:  
§ 1  
Außerkraftsetzung der Veränderungssperre  
Die  
„Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 109 für den Bereich Dortmund-
Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße“, 
beschlossen am 03.04.2019 durch den Rat der Stadt Münster und in Kraft getreten am 
13.04.2019, am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt  
sowie die  
„Satzung der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die 
Veränderungssperre Nr. 109 für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / 
Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße“, 
beschlossen am 13.05.2020 durch den Haupt - und Finanzausschuss der Stadt Münster im 
Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung und in Kraft getreten am 23.05.2020, am Tage nach 
ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt  
werden hiermit aufgehoben.  
 
§ 2  
Geltungsbereich  
Diese Satzung umfasst den Bereic h zwischen dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Lütkenbecker 
Weg und der Bundesstraße B 51, östlich der Grundstücke des Baumarktes (einschließlich des 
angrenzenden Baustoffhandels), des Park-und-Ride-Parkplatzes und der Feuerwache 2 an der 
Theodor-Scheiwe-Straße.  
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke:

Satzung der Stadt Münster über die Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 109  
für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg /  
Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße  
 
 
Seite 2 von 3 
Gemarkung Münster,  
Flur 149,  
Flurstücke 55, 67, 70, 76, 120, 122, 123, 124, 128, 158, 159, 164, 165, 168, 170, 171, 172, 173, 
174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 204, 206, 208, 209,  
Flur 150,  
Flurstücke 169, 220, 221, 222, 223, 279, 280, 281, 282.  
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
ersichtlich.  
§ 3  
Inkrafttreten  
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Satzung der Stadt Münster über die Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 109  
für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg /  
Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße  
 
 
Seite 3 von 3 
 
Übersichtsplan – Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

20289 Zeichen

V/0629/2020 
V/0629/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere südöstlich des Dortmund-Ems-Kanals, beiderseits des 
Albersloher Weges 
Hier: bauleitplanerische Änderungs-, Aufstellungs- und Aufhebungsbeschlüsse 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §  2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster -Mitte im Stadtteil Gremmendorf im Bereich zwischen der Umgehung s-
straße B51, dem Dortmund-Ems-Kanal und dem Lütkenbecker Weg  zu ändern (110. Änderung 
des FNP).  
2. Für den Bereich zwischen der Umgehungsstraße B51, dem Dortmund -Ems-Kanal und dem 
Lütkenbecker Weg ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB 
zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfl ä-
chen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 618).  
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 149,  
Flurstücke 55, 67, 70, 76, 120, 122, 123, 124, 128, 158, 159, 160, 161, 164, 165, 168, 170, 171, 
172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 
200, 201, 202, 204, 205, 206, 207, 208, 209,  
Teil des Flurstücks 96,  
Stadtplanungsamt 
 
06.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Fiegen / Herr Husmann 
Telefon:  492-6121 /  
492-6194 
Fiegen@stadt-muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0629/2020 
Flur 150,  
Flurstücke 87, 169, 220, 221, 222, 223, 279, 280, 281, 282,  
Teil des Flurstücks 274,  
Flur 179,  
Flurstücke 50, 98, 99, 100, 104, 189, 194, 195, 196, 214, 216, 217, 289, 292, 299, 303, 304, 
310, 312, 314, 315, 319, 336, 381, 382, 384, 403, 407, 409, 410, 412, 414, 416, 418, 420, 442, 
446, 460,  
Teile der Flurstücke 140, 305.  
3. Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 27.06.2012 zur 42. Änderung des Flächennut-
zungsplans im Bereich Stadthafen  I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg  / Bundesstraße B51  / 
Albersloher Weg wird für den Teilbereich südöstlich des Dortmund -Ems-Kanals für den Bereich 
der Überschneidung mit der neu aufzustellenden 110.  Flächennutzungsplanänderung aufgeho-
ben.  
4. Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 27.06.2012  zur Aufstellung des Bebauung s-
plans Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B51 / Alberslo-
her We g wird für den Teilbereich südöstlich des Dortmund -Ems-Kanals für den Bereich der 
Überschneidung mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 618 aufgehoben.  
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 149,  
Flurstücke 55, 67, 70, 76, 120, 122, 123, 124, 128, 158, 159, 160, 161, 164, 165, 168, 170, 171, 
172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 183, 184, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 
201, 204, 205, 206, 207, 208, 209,  
Teile der Flurstücke 96, 182, 202,  
Flur 150,  
Flurstücke 87, 169, 220, 221, 222, 223, 279, 280, 281, 282,  
Teil des Flurstücks 274,  
Flur 179,  
Teil des Flurstücks 460.  
5. Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 16.07.2003 zur Aufstellung des Bebauung s-
plans Nr. 419: Nieberdingstraße (Umgehungsstraße / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg) 
wird aufgehoben.  
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 178,  
Flurstücke 402, 405, 406,  
Teile der Flurstücke 389, 518, 672, 699,  
Flur 179,

- 3 - 
V/0629/2020 
Flurstücke 98, 99, 100, 104, 189, 194, 195, 196, 214, 216, 289, 292, 299, 303, 304, 310, 312, 
314, 315, 319, 336, 363, 364, 369, 371, 374, 381, 382, 384, 403, 407, 409, 410, 411, 412, 413, 
414, 415, 416, 417, 418, 419, 420, 442, 446, 448, 468,  
Teile der Flurstücke 50, 217, 305, 362, 405, 443, 460, 465.  
6. Die dieser Vorlage anliegende „Satzung der Stadt Münster über die Aufhebung der Veränd e-
rungssperre Nr. 109 für den Bereich Dortmund -Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 
B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße“ wird beschlossen.  
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Durch die nunmehr geänderten Planungsabsichten ist nicht ausgeschlossen, dass Kosten aus Ve r-
waltungsrechtsstreitigkeiten auf die Stadt Münster zukommen. Diese lassen sich zum gegenwärtigen 
Zeitpunkt in ihrer Höhe nicht beziffern. 
Begründung: 
Mit der Vorlage V/0435/2020 „Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere südlich des Dortmund -Ems-
Kanals, beiderseits des Albersloher Weges“ an den Rat hat die Verwaltung eine umfängliche Neuaus-
richtung der Planungsziele für den Bereich südlich des Dortmund-Ems-Kanals beidseits des Alberslo-
her Weges vorgeschlagen. Entgegen den bisher vorgesehenen städtebaulichen und bauleitplaner i-
schen Zielrichtungen der Ansiedlung eines Stadionstandortes und der Bestandssicherung und 
Neujustierung gewerblich-industrieller Nutzungen soll nunmehr die Entwicklung urbaner Stadtquarti e-
re für Wohnen und Arbeiten verfolgt werden.  
In der o. g. Vorlage werden neben der detaillierten Beschreibung der neuen Zielsetzungen auch opt i-
onale Wege zur Umsetzung dieser Zielsetzungen erläutert. Unabhängig davon, ob die präferierte k o-
operative Baulandentwicklung oder alternativ eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme angewe n-
det werden, bedarf es zur bauleitplanerischen Umsetzung der Ziele der Schaffung des ent sprechen-
den Planungsrechts. Dieser Prozess soll parallel zu den in der o. g. Vorlage angekündigten (informe l-
len) Planungs - und Zielfindungsprozessen (Hafenratschlag, Überarbeitung Masterplan Stadthäfen, 
…) durchgeführt werden. 
Mit dieser Vorlage V/0629/2020 werden dazu die entsprechenden verfahrenseinleitenden Beschlüsse 
gefasst und derzeit in Aufstellung befindliche Planverfahren mit bisherig anderen Zielsetzungen für 
diese Stadtbereiche  eingestellt. Diese Beschlüsse stehen im engen Zusammenhang mit der a ktuel-
len Neudefinition der Planungsziele für diesen Stadtraum: Sollte die parallel in den Gremien beratene 
Vorlage V/0435/2020 nicht beschlossen werden, sind die Inhalte und Beschlüsse dieser Vorlage 
V/0629/2020 obsolet.  
Das ca. 38  ha große Plangebiet lie gt in direkter räumlicher Nähe zur Innenstadt, wird im Norden 
durch den Dortmund -Ems-Kanal begrenzt und im Süden durch die Umgehungsstraße B51. Der A l-
bersloher Weg quert das Plangebiet ungefähr mittig und stellt eine hochwertige Anbindungsmöglic h-
keit sowohl in Richtung Innenstadt als auch an das überörtliche Verkehrsnetz dar.  
Die derzeit rechtskräftigen bzw. in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne sollten der Umsetzung 
der Ziele des Masterplans Stadthäfen aus 2011 dienen. Dieser sah für den Bereich um N ieberding- 
und Eulerstraße die Errichtung eines modernen Stadionneubaus vor. Für den Bereich um die The o-
dor-Scheiwe-Straße sieht der rechtskräftige Bebauungsplan industrielle Nutzungen vor, der in Aufstel-
lung befindliche Bebauungsplan hatte gemäß Masterpla n Stadthäfen zum Ziel, hier insbesondere im 
Hinblick auf den Immissionsschutz eine Verträglichkeit mit den weiteren Entwicklungen im Hafenb e-
reich und insbes. in Wasserlage eine Optimierung der gewerblich -industriellen Strukturen sicherz u-
stellen.

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V/0629/2020 
Mit Beschluss über die Vorlage V/0435/2020 zu den neuen Stadtquartieren südlich des Dortmund -
Ems-Kanals und dem Verzicht auf den Stadionstandort ändert sich die bisherige Zielsetzung somit 
grundlegend: Anstelle von Sonderstandorten und Gewerbeflächen ergibt sich die Chance, verdichtete 
urbane Stadtquartiere zu entwickeln, die, der Lage angemessen, dem dringenden Bedarf an inne n-
stadtnahem Wohnraum und gewerblich hochwertigen Flächen in der Stadt Rechnung tragen können.  
Dabei ist vorgesehen, nutzungsgemischte Quartie re im Sinne „urbaner Gebiete“ nach §  6a BauNVO 
entstehen zu lassen. Erste Grobeinschätzungen zum Immissionsschutz lassen erkennen, dass eine 
derart veränderte Nutzung auch in Abhängigkeit mit der Weiterentwicklung der gewerblichen Flächen 
rund um den Stadtwerkestandort möglich erscheint.  
Das Plangebiet gliedert sich intern in drei Teilräume, die mit Eulerstraße, Nieberdingstraße und Th e-
odor-Scheiwe-Straße umschrieben werden können. Diese Teilräume sollen innerhalb der generellen 
Zielsetzung zur Schaffung n euer Quartiere für Wohnen und Arbeiten unterschiedliche Nutzungsdiff e-
renzierungen in Form von Schwerpunktbildungen aufweisen, die in Abhängigkeit zur jeweiligen Lage 
bzw. angrenzenden Flächen und Nutzungen zu sehen sind.  
Die Nutzungsziele für diese Fläche n sind in der Vorlage V/0435/2020 umfassend beschrieben und 
sollen explizit zum Gegenstand aktualisierter bauleitplanerischer Beschlüsse (Beschlusspunkte 1. und 
2.) gemacht werden.  
Innerhalb einzelner Teilbereiche des neuaufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 618 stellen sich unter 
Beachtung der grundlegenden Zielsetzung der Schaffung urbaner Gebiete folgende differenzierte 
Planungsziele im Hinblick auf die Art der Nutzung dar:  
Theodor-Scheiwe-Straße  
Im Bereich der Theodor -Scheiwe-Straße soll eine der Typik eines urbanen Gebietes entsprechende 
eigene Nutzungsmischung sowohl von Wohnen als auch von gewerblichen Nutzungen vorgesehen 
werden, ergänzt um Flächen für soziale und kulturelle I nfrastruktur. Dabei soll der Schwerpunkt im 
Bereich der Wohnnutzung liegen. Im gewerblichen Bereich sind neben Flächen für Dienstleistungsbe-
triebe (Geschäfts- und Bürogebäude) und wohnverträgliche, urbane Produktion (sonstige Gewerb e-
betriebe) auch Einzelha ndelsnutzungen und freizeitorientierte Nutzungen (Schank - und Speisewirt-
schaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes) vorstellbar. Über die bestehenden Sonderg e-
bietsflächen des Bau - und Gartenmarktes sowie des Baustoffhandels hinausgehende weitere So n-
dergebietsflächen sind nicht vorgesehen. Die im Bereich des Albersloher Weges bereits bestehenden 
Nutzungen (Feuerwache, Baumarkt) sowie der Ruderclub im nördlichen Plangebiet sollen in die Pl a-
nungen integriert und in ihrem Bestand gesichert werden. Eine z ur Schillerstraße und zum Albersl o-
her Weg ergänzende Brückenverbindung über den Dortmund-Ems-Kanal für Fußgänger und Radfah-
rer soll geprüft werden.  
Nieberdingstraße 
Im Bereich der Nieberdingstraße befinden sich heute mehrere Gebäude, die für öffentliche Nutzungen 
bzw. Einrichtungen genutzt werden bzw. wurden. Daneben finden sich gewerblich genutzte Gebäude 
und Wohngebäude mit preisgünstigen Wohnangeboten. Der Bebauungsplan soll diese Wohnnutzung 
im Bestand sichern. Zukünftig soll es ein Nebeneinander von B estandsgebäuden und neu errichteten 
Gebäuden geben. In diesem Rahmen sind für den Neubaubereich in dieser Teilfläche gewerbliche 
Nutzungen vorgesehen, unter anderen aus der Immissionssituation resultierend. Diese gewerblichen 
Nutzungen könnten in Form von kleinteiligen Gewerbehöfen oder auch im Sinne eines Innovation s-
campusses bauleitplanerisch angeboten werden. Teil der neuen städtebaulichen Konfiguration soll in 
jedem Fall auch die Einbindung des vorhandenen, teilweise prägenden Baumbestands sein. Auch die 
nördlich des Kanals, noch durch ein Gutachten zu überprüfenden, ggf. möglichen Veransta l-
tungs(frei)flächen und die dort ansässige Kultur - und Kreativszene könnten im Sinne eines „Sprungs 
über den Kanal“ innerhalb des Plangebietes entsprechende Erweiterun gen erfahren. Darüber hinaus

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V/0629/2020 
sind Flächen für soziale Infrastrukturen, sportliche Anlagen und Gastronomie bzw. Veranstaltung s-
nutzungen vorgesehen.  
Eulerstraße 
Aufgrund der unlängst erfolgten Nutzungsaufgabe der bisher in diesem Teilbereich ansässigen i n-
dustriellen Nutzungen bietet sich die Möglichkeit einer neuen Zieldefinition. Im Unterschied zu den 
vorgehend beschriebenen Teilbereichen ist dieses Areal durch umgebende Nutzungen (Agravis, P e-
büso) bereits heute höheren Immissionsbelastungen ausgesetzt. In wie weit hier gesundes Wohnen 
sichergestellt werden kann, muss im Verfahren näher untersucht werden. Es ist davon auszugehen, 
dass in diesem Bereich eher gewerbliche Betriebe im Sinne urbaner Produktion sowie gastronom i-
sche Nutzungen angesiedelt werden können.  
Bezogen auf die städtebaulichen Ziele zum Maß der Nutzung liegt für den Bereich an der Theodor -
Scheiwe-Straße bereits ein städtebaulicher Entwurf vor, der hier eine überwiegend 3 -5 geschossige, 
in besonderen Lagen auch bis zu 8-geschossige Bebauung vorsieht, die sich an den maximalen Dich-
tewerten für urbane Gebiete in §  17 BauNVO orientiert (GRZ 0,8, GFZ 3,0). Für die anderen Teilrä u-
me des Plangebietes sind analoge Ausnutzungsmaße vorstellbar. Aufgrund der räumlichen Nähe zur 
Innenstadt und auch aufgr und des dringenden Bedarfs an entsprechenden Flächen soll eine mö g-
lichst hohe städtebauliche Dichte generiert werden, ohne dabei die interne (Nutzungs -)Qualität der 
neu geplanten und entstehenden Stadtareale zu beeinträchtigen.  
Neben baulichen Nutzungen s oll der Bebauungsplan auch wichtige freiraumplanerische Zielsetzu n-
gen berücksichtigen und qualitativ vorbereiten. Hierzu gehören die Freiraumflächen am Lütkenbecker 
Weg, die geplanten Freiraumbereiche innerhalb der einzelnen Quartiere und insbesondere das ge-
plante Freiraumband entlang des Kanalufers, das eine hochwertige und allgemein zugängliche Au f-
wertung des Uferbereiches, sowohl für die Stadtgesellschaft als auch für die in den neuen urbanen 
Gebieten künftig Wohnenden und Arbeitenden, bewirken soll.  
Die Erschließung des Plangebietes wird über den Albersloher Weg und die von diesem abzweige n-
den Straßen Nieberdingstraße und Theodor -Scheiwe-Straße erfolgen. Von der Nieberdingstraße soll 
im Rahmen der geplanten Arbeiten für eine neue Eisenbahnbrücke der WLE -Strecke auch eine E r-
schließungsanbindung für den Teilbereich Eulerstraße geschaffen werden.  
Zu den Beschlusspunkten 1 und 2:  
Zur Umsetzung der oben genannten überarbeiteten Zielsetzungen sind die Aufstellung eines neuen 
Bebauungsplanes und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese 
Verfahren sollen sich in ihren Geltungsbereichen an dem mit der Vorlage V/0435/2020 zu fassenden 
Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen für die neuen Stadtquartiere südlich des Dor t-
mund-Ems-Kanals orientieren. Der Bebauungsplan soll im Vollverfahren aufgestellt werden.  
Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr.  618 ist etwa 38  ha groß und überlagert Teile der recht s-
kräftigen Bebauungspläne Nr.  142 Teilabschnitt  I: Albersloher Weg (von Dor tmund-Ems-Kanal bis 
Drolshagenweg) und Nr.  348: Albersloher Weg  / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg  / Umge-
hungsstraße. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr.  618 werden diese beiden Pläne in den 
überlagerten Teilflächen außer Kraft treten.  
Der Flächennutzungsplan stellt derzeit für die Bereiche Euler- und Nieberdingstraße eine Sonderbau-
fläche Stadion dar, im Bereich der Theodor -Scheiwe-Straße wird im Anschluss an den Albersloher 
Weg zunächst eine gemischte Baufläche und im Anschluss daran eine ge werbliche Baufläche darge-
stellt. Ziel ist hier in Abhängigkeit der weiteren Detaillierungsergebnisse die Darstellung einer Misc h-

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V/0629/2020 
baufläche für den zu überplanenden Bereich. Der bestehende Einzelhandelsbetrieb soll als Sonde r-
baufläche dargestellt werden.  
Die vorgesehene Abgrenzung der Plangeltungsbereiche kann der beigefügten Anlage  1 entnommen 
werden.  
Im Rahmen vorbereitender Gespräche zwischen der Verwaltung und Grundstückseigentümern im 
Plangebiet gelegener Liegenschaften konnte bisher nicht in allen Fäl len ein Konsens über die bea b-
sichtigten Nutzungsperspektiven hergestellt werden. Mehrere anhängige Baugesuche und Voranfr a-
gen zielen auf Inhalte ab, die den oben beschriebenen geplanten Nutzungen entgegenstehen. Ei n-
zelne Grundstückseigentümer haben diesbezüglich die Ratsfraktionen schriftlich informiert.  
Zu den Beschlusspunkten 3 und 4:  
Der Rat hat bereits zur Umsetzung der Zielsetzungen des Masterplans Stadthäfen 2011 am 
27.06.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.  541 für einen Bereich nördlich und südlich des 
Dortmund-Ems-Kanals und östlich des Albersloher Weges aufzustellen (V/0430/2012).  
Mit diesem Planverfahren sollte sowohl die gewünschte gewerbliche Entwicklung ermöglicht als auch 
eine Steuerung der Immissionen insbesondere im Hinblick auf die geplante Entwicklung im Bereich 
des Stadthafen Nord vorbereitet werden. Parallel sollte  der FNP in diesem Bereich entsprechend g e-
ändert werden (42. Änderung). Der Teilbereich I des Entwurfes dieses Bebauungsplanes hatte im 
Jahr 2018 bereits öffentlich ausgelegen. Für den Bereich des Stadthafen Nord wird nunmehr ein s e-
parates Bebauungsplanverfahren betrieben (Bebauungsplan Nr.  600), nach Aufhebung des Aufste l-
lungsbeschlusses für den Teilbereich süd -östlich des Dortmund -Ems-Kanals im Rahmen dieses B e-
schlussvorschlags verbleibt somit nur noch die Kernfläche zwischen Albersloher Weg, Dortmund -
Ems-Kanal und Stadthafen 1 in diesem Aufstellungsverfahren. Zwecks bauleitplanerischer Zielklarheit 
und zur Verfahrensbereinigung soll daher in Konsequenz des Beschlusspunktes 2. dieser Vorlage 
das Verfahren für diesen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr.  541 vor dem Hintergrund der neuen 
Planungsziele eingestellt werden.  
Zu Beschlusspunkt 5: 
In seiner Sitzung am 16.07.2003 hat der Rat bereits mit Beschluss über die Vorlage V/0520/2003 den 
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.  419 für einen Bereich z wischen Dortmund -Ems-
Kanal, Umgehungsstraße und Albersloher Weg gefasst, der die planungsrechtlichen Voraussetzu n-
gen für den Neubau eines Fußballstadions schaffen sollte. Parallel wurde beschlossen, den Fläche n-
nutzungsplan entsprechend zu ändern.  
Die vorbereitende Bauleitplanung in Form des geänderten Flächennutzungsplans ist abgeschlossen 
worden, sodass der FNP hier heute den Stadionstandort darstellt (s.  o.). Der Bebauungsplan ist bi s-
her nicht rechtskräftig geworden: Aufgrund der Übereinkunft mit dem SC Preußen Münster zur E r-
tüchtigung des vorhandenen Stadions an der Hammer Straße soll diese Planung nun nicht mehr we i-
ter verfolgt werden. Zwecks bauleitplanerischer Zielklarheit und zur Verfahrensbereinigung soll daher 
in Konsequenz des Beschlusspunktes 2. dieser Vorlage das Verfahren für den Bebauungsplan 
Nr. 419 vor dem Hintergrund der neuen Planungsziele eingestellt werden.  
Zu Beschlusspunkt 6: 
Zur Sicherung der unter den Beschlusspunkten 3 und 4 beschriebenen Planung hatte der Rat am 
03.04.2019 die Satz ung über die Veränderungssperre Nr.  109 für den südlich des Dortmund -Ems-
Kanals gelegenen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr.  541 beschlossen (V/0020/2019) um Vorh a-
ben, die diese Planung erschwerten oder unmöglich machten, entsprechend ablehnen zu können. Die

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V/0629/2020 
Veränderungssperre wurde vom Haupt - und Finanzausschuss am 13.05.2020 im Rahmen einer 
Dringlichkeitsentscheidung um ein Jahr verlängert (V/0075/2020/1). 
Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses verliert die Veränderungssperre ihre materielle 
Grundlage, da sich die Planungsziele geändert haben, sodass im Zuge der Normenklarheit hier eben-
falls eine Aufhebung erfolgen soll. Soweit im Rahmen der nunmehr verfolgten Ziele erneut ein Sich e-
rungsbedürfnis entsteht, besteht die Möglichkeit sowohl zur Zurüc kstellung von Bauvorhaben und 
fortfolgend auch zum Erlass einer weiteren Veränderungssperre auf Basis der neuen Zielsetzung. 
Darüber hinaus resultieren auch aus dem Beschlusspunkt 2.3 der Vorlage V/0435/2020 zur Zielse t-
zung der neuen urbanen Stadtquartiere  und der Einleitung vorbereitender Untersuchungen entspr e-
chende Sicherungsmöglichkeiten für die Planungsziele. 
 
 
I. V.  
gez. 
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1:  Geltungsbereich der Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse  
 (Beschlussvorschläge 1 und 2)  
Anlage 2:  Geltungsbereiche der Aufhebungsbeschlüsse  
 (Beschlussvorschläge 3 bis 5)  
Anlage 3:  Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 109  
 (Beschlussvorschlag 6)

V-0629-2020-Anlage-1-Aufstellungsbeschluessse

209 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:7500Beschlüsse zur 110. Änderung des FNP und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 618:Umgehungsstraße B51 / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0629/2020

Anlage A

2660 Zeichen

Anlage A zur V/0629/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne (Flächen-
nutzungsplan und Bebauungsplan) für den Bereich zwischen der Umgehungsstraße B51, dem 
Dortmund-Ems-Kanal und dem Lütkenbecker Weg. Hierzu werden auch die für diesen Bereich in 
der Vergangenheit gefassten Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlüsse sowie eine bestehende 
Veränderungssperre aufgehoben.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere südöstlich des Dortmund-Ems-Kanals, 
beiderseits des Albersloher Weges entsprechend der Vorlage V/0435/2020 mit welcher die Verwal-
tung eine umfängliche Neuausrichtung der Planungsziele für den Bereich südlich des Dortmund-
Ems-Kanals beidseits des Albersloher Weges vorgeschlagen hat. Entgegen der bisher vorgesehe-
nen Zielrichtung Ansiedlung eines Stadionstandortes und Entwicklung gewerblich-industrieller Nut-
zungen soll nunmehr die Entwicklung urbaner Stadtquartiere für Wohnen und Arbeiten verfolgt 
werden. 
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im 
weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der ab-
schließende Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und der Beschluss des Bebau-
ungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch die nunmehr geänderten Planungsabsichten ist nicht ausgeschlossen, dass Kosten aus Ver-
waltungsrechtsstreitigkeiten auf die Stadt Münster zukommen. Diese lassen sich zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt in ihrer Höhe nicht beziffern. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da Münster als 
wachsende Stadt für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den 
Bau neuer Wohnungen zur Verfügung stellen muss.  
 
Die Vorlage hat ebenso Einfluss auf klimaschutzrelevante Aspekte, da die Entwicklung der neuen 
urbanen Stadtquartiere einhergehen wird mit einer Versiegelung und Bebauung der Fläche, welche 
sich auf das lokale Klima auswirken kann. Dabei ist zu beachten, dass große Bereiche des Plange-
biets bereits heute schon überbaut und versiegelt sind.  
 
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren 
Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.

Beratungsverlauf (4)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 70.4.2.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 64.4.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Schillerstraße
  • Nieberdingstraße
  • Eulerstraße
  • Hammer Straße
  • Lütkenbecker Weg
  • Albersloher Weg
  • Drolshagenweg
  • Umgehungsstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0629/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37