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V/0346/2025

Bedarfsplan für den Katastrophenschutz in der Stadt Münster (Katastrophenschutzbedarfsplan)

Vorlagen 22.05.2025

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Anlage 1_KatSBP_Münster_Stand_19.05.2025

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_KatSBP_Münster_Stand_19.05.2025

454111 Zeichen

STADT MÜNSTER  
KATASTROPHENSCHUTZ -
BEDARFSPLAN  
 
Redaktionelle Verantwortung: 
Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH 
Bismarckstr. 29 
41747 Viersen 
Tel.: 02162 43 69 40  
E-Mail: info@luelf-plus.de 
www.luelf-plus.de 
 
Stand: 19.05.2025

STADT MÜNSTER  
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      2 
 
  
      
 Feuerwehr   
York-Ring 25 
48159 Münster

STADT MÜNSTER  
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      3 
 
VORWORT  
 
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren und die Sorge für ihre Sicherheit sind Kernaufgaben des 
Staates. Verantwortung dafür tragen die verschiedenen staatlichen Ebenen gemeinsam. Für den Katastrophen-
schutz vor Ort bilden die Feuerwehren den Grundstock; ihnen stehen im Bedarfsfall Katastrophenschutz-Einheiten 
der anerkannten Hilfsorganisationen zur Seite. Die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz umfasst die Prä-
vention, Vorbereitung und Bewältigung von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen, um die Resilienz der Stadt 
gegenüber solchen Ereignissen zu stärken. 
 
In den letzten Jahren haben wir allerdings lernen müssen, dass Krisen und Großschadensereignisse komplexer 
werden, zum Teil parallel auftreten, sich in ihren Wirkungen wechselseitig verstärken und damit neue Dimensio-
nen entfalten. Um auf diese veränderten Krisenlagen angemessen reagieren zu können, muss der Schutz der Be-
völkerung funktional, personell und finanziell aufgewertet werden.  
 
Die Stadt Münster ist als kommunaler Aufgabenträger verantwortlich für den Brandschutz und die Hilfeleistung 
und durch Ihren Status als kreisfreie Stadt auch für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. In diesem 
Zusammenhang werden städtische Bedarfspläne für Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst 
erstellt und in vorgeschriebenen zeitlichen Abständen fortgeschrieben. 
 
Dies geschieht in der Stadt Münster für den Katastrophenschutz nunmehr erstmals mittels einer strategischen 
Planung - ergänzend zu den Planungen für den Brandschutz und den Rettungsdienst. Der hiermit vorgelegte Kata-
strophenschutzbedarfsplan geht über die Betrachtung der beiden anderen Pläne hinaus, erfordert jedoch die kon-
sequente Umsetzung dieser, da die beinhaltete Leistungsfähigkeit als Basis vorausgesetzt wird.  
 
Der Brandschutz im Stadtgebiet Münster wird derzeit durch drei Standorte der Berufsfeuerwehr und 20 Einheiten 
der Freiwilligen Feuerwehr gestellt, welche insgesamt eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Leistungsfä-
higkeit aufweisen. Der Rettungsdienst umfasst derzeit sechs Rettungswachen. In den Rettungsdienst sind neben 
der Feuerwehr als Aufgabenträgerin auch die Hilfsorganisationen eingebunden und stellen die rettungsdienstliche 
bzw. notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in hoher Qualität sicher. 
 
Aufgrund der weitreichenden internationalen Verwerfungen wird auch der Zivilschutz als Teil des Bevölkerungs-
schutzes in Deutschland auszubauen sein. Hierzu liegen erste konkrete Anforderungen vor, mit weiteren ist zu 
rechnen. Mit der erweiterten Aufgabenerfüllung wird mit dem „Amt für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Ret-
tungsdienst“ zugleich ein neuer Name verbunden. 
 
Mit der Erstellung des vorliegenden Katastrophenschutzbedarfsplanes für die Stadt Münster wurde die Lülf+ Si-
cherheitsberatung GmbH beauftragt. Mit ihrer Hilfe wurden die bestehenden Strukturen und Ressourcen umfas-
send analysiert und anhand dieser Erkenntnisse ein SOLL-Konzept entwickelt sowie Maßnahmen zur Umsetzung 
abgeleitet. Diese bieten der Stadt Münster einen klaren Handlungsleitfaden, um die Effizienz und Effektivität des 
Katastrophenschutzes sicherzustellen. Dabei baut der Plan aufwachsend auf vorhandenen Strukturen auf, entwi-
ckelt mit einer interdisziplinären Grundhaltung Maßnahmen für alle wesentlichen Handlungsfelder des Katstro-
phenschutzes vor Ort und stärkt in der Folge die Interventionsfähigkeit aller Akteure. 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

STADT MÜNSTER  
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      4 
 
INHALT 
VORWORT ....................................................................................................................................... 3 
INHALT ............................................................................................................................................ 4 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................... 6 
TABELLENVERZEICHNIS .................................................................................................................... 7 
0 MANAGEMENTFASSUNG ........................................................................................................... 8 
0.1 EINLEITUNG .................................................................................................................................... 8 
0.2 METHODISCHES VORGEHEN UND UMFANG DER BETRACHTUNG VOR DEM HINTERGRUND DER 
KOMMUNALEN ZUSTÄNDIGKEIT IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ ..................................................... 8 
0.3 SCHWERPUNKTE DER ZUKÜNFTIGEN STRATEGISCH -KONZEPTIONELLEN PLANUNG IM 
KATASTROPHENSCHUTZ ............................................................................................................... 10 
0.4 HANDLUNGSFELDER ..................................................................................................................... 10 
0.5 ORGANISATION UND PERSONALBEDARFE .................................................................................. 19 
0.6 PRIORISIERUNG VON HANDLUNGSFELDERN UND MAßNAHMEN .............................................. 19 
1 EINLEITUNG UND PROJEKTVERLAUF ......................................................................................... 21 
1.1 GRUNDSÄTZLICHER AUFBAU DES BEVÖLKERUNGSSCHUTZES IN DEUTSCHLAND ..................... 21 
1.2 AUSGANGSSITUATION UND AUFTRAG ........................................................................................ 27 
1.3 PROJEKTVERLAUF ......................................................................................................................... 27 
2 BESCHREIBUNG DES BEZUGSGEBIETES ..................................................................................... 29 
2.1 ALLGEMEINE DARSTELLUNG DES STADTGEBIETES ...................................................................... 29 
2.2 GEFAHRENPOTENZIAL .................................................................................................................. 31 
2.3 FRÜHRERE LOKALE UND REGIONALE KATASTROPHEN UND KRISEN .......................................... 33 
2.4 KRITISCHE INFRASTRUKTUREN .................................................................................................... 35 
2.5 FACHDIENSTE DES KATASTROPHENSCHUTZES ............................................................................ 40 
2.6 ÜBERÖRTLICHE HILFE ................................................................................................................... 47 
3 SZENARIENBETRACHTUNG ....................................................................................................... 54 
3.1 BEMESSUNGSSZENARIEN ............................................................................................................. 54 
3.2 SZENARIO 1: AUSFALL DER KRITISCHEN INFRASTRUKTUR / BLACKOUT ..................................... 55 
3.3 SZENARIO 2: AUSTRITT EINES CHEMISCHEN PRODUKTES / CBRN-GEFAHREN ........................... 63 
3.4 SZENARIO 3: LANGANHALTENDE HITZE / DÜRRE / VEGETATIONSBRAND .................................. 68

STADT MÜNSTER  
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      5 
 
3.5 SZENARIO 4: VERBREITUNG EINES KONTAGENEN KRANKHEITSERREGERS / PANDEMIE ........... 72 
3.6 SZENARIO 5: EXTREMWETTEREREIGNIS / STARKREGEN ............................................................. 78 
3.7 HANDLUNGSFELD CYBERANGRIFF ............................................................................................... 83 
3.8 GLOBALE UND GESELLSCHAFTLICHE ANFORDERUNGEN ............................................................ 87 
4 PLANUNGSZIELE UND MAẞNAHMEN ....................................................................................... 89 
4.1 EINLEITUNG .................................................................................................................................. 89 
4.2 STÄDTISCHES KRISENMANAGEMENT UND LAGEBILD ................................................................. 91 
4.3 FÜHRUNG ..................................................................................................................................... 96 
4.4 OPERATIVER KATASTROPHENSCHUTZ ......................................................................................... 97 
4.5 TECHNIK UND IT-INFRASTRUKTUR ............................................................................................. 104 
4.6 WARNUNG UND INFORMATION DER BEVÖLKERUNG .............................................................. 107 
4.7 BETREUUNG UND VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG ............................................................. 109 
4.8 KRITISCHE INFRASTRUKTUREN .................................................................................................. 112 
4.9 MEDIZINISCHE VERSORGUNG .................................................................................................... 115 
4.10 SICHERSTELLUNG DER KERNPROZESSE DER VERWALTUNG ..................................................... 117 
4.11 EREIGNISBEZOGENE KATASTROPHENSCHUTZPLANUNG .......................................................... 121 
4.12 ZIVILE VERTEIDIGUNG ................................................................................................................ 125 
5 ORGANISATION UND PERSONALBEDARFE .............................................................................. 128 
5.1 AUFBAUORGANISATION ............................................................................................................. 128 
5.2 PERSONALBEDARFE .................................................................................................................... 135 
6 STÄDTISCHE LIEGENSCHAFTEN ZUR NUTZUNG IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ ............................ 141 
6.1 KATASTROPHENSCHUTZ-LEUCHTTÜRME .................................................................................. 141 
6.2 NOTUNTERKÜNFTE .................................................................................................................... 144 
7 HILFSORGANISATIONEN IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ ............................................................. 149 
7.1 ANFORDERUNGEN AUS DEN LANDESKONZEPTEN .................................................................... 149 
7.2 HILFSORGANISATIONEN IN MÜNSTER ....................................................................................... 150 
7.3 ERKENNTNISSE DES KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLANS .................................................. 150 
8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .................................................................................................... 152

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      6 
 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS  
ABB. 1 GESAMTÜBERSICHT ÜBER DIE SICHERHEITSARCHITEKTUR IN DEUTSCHLAND ........................... 23 
ABB. 2 DER KATASTROPHENKREISLAUF IM RISIKO - UND KRISENMANAGEMENT (EIGENE 
DARSTELLUNG IN ANLEHNUNG AN BBK) ..................................................................................... 25 
ABB. 3 VORGEHEN ZUR BEDARFSPLANUNG IM KATASTROPHENSCHUTZ ............................................... 26 
ABB. 4 STADTGEBIET MÜNSTER ................................................................................................................ 29 
ABB. 5 UMLIEGENDE KREISE ..................................................................................................................... 29 
ABB. 6 TOPOGRAFISCHE KARTE STADT MÜNSTER ................................................................................... 30 
ABB. 7 BEVÖLKERUNGSDICHTE IN DER STADT MÜNSTER ........................................................................ 31 
ABB. 8 GEWÄSSER IN MÜNSTER (AUSWAHL) ........................................................................................... 32 
ABB. 9 BESONDERE OBJEKTE IN DER STADT MÜNSTER UND GEFAHRENPOTENZIALE AUSGEHEND 
VON ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN ........................................................................................ 34 
ABB. 10 TIERHALTUNG IN DER STADT MÜNSTER ..................................................................................... 35 
ABB. 11 KRANKENHÄUSER IN DER STADT MÜNSTER ............................................................................... 36 
ABB. 12 ORGANIGRAMM DES AMTES 37 DER STADT MÜNSTER  ............................................................ 37 
ABB. 13 ZENTRALE VERKEHRSWEGE IM STADTGEBIET ............................................................................ 39 
ABB. 14 AUFBAU DES FÜHRUNGSSYSTEMS .............................................................................................. 41 
 ABB. 15 EXEMPLARISCHE RISIKOMATRIX DER BETRACHTETEN SZENARIEN ........................................... 55 
ABB. 16 APOTHEKEN-STANDORTE MIT NOTSTROMVERSORGTEN APOTHEKEN ..................................... 58 
ABB. 17 ABDECKUNG DES TETRA-NETZES DER STADTWERKE ................................................................. 58 
ABB. 18 ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE IN DER STADT MÜNSTER ......................................................... 78

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      7 
 
TABELLENVERZEICHNIS  
TAB. 1 ECKDATEN DER STADT MÜNSTER .................................................................................................. 29 
TAB. 2 FAHRZEUGE IM RETTUNGSDIENST  ............................................................................................... 44 
TAB. 3 BOOTE IN DER STADT MÜNSTER ................................................................................................... 46 
TAB. 4: EINHEITEN DER ÜBERÖRTLICHEN HILFE ....................................................................................... 48 
TAB. 5 ERFORDERLICHE PERSONALBEDARFE FÜR DIE AUFGABENBEREICHE BEVÖLKERUNGSSCHUTZ 
(ZIVIL- UND KATASTROPHENSCHUTZ) UND KOMMUNALES KRISENMANAGEMENT ................ 140 
TAB. 6 ÜBERSICHT DER STÄDTISCHEN LIEGENSCHAFTEN ...................................................................... 142

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      8 
 
0 MANAGEMENTFASSUNG  
0.1 EINLEITUNG  
Die Stadt Münster ist als kreisfreie Stadt verantwortlich für den Brandschutz und die Hilfeleistung sowie 
für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. 
Zu den Verpflichtungen und Aufgaben gehört es weiterhin, die Sicherheit und den Schutz der Bevölke-
rung kontinuierlich zu gewährleisten und zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden aufgrund 
direkter und indirekter gesetzlicher Vorgaben Bedarfspläne für den Brand- und Katastrophenschutz so-
wie für den Rettungsdienst erstellt und in den maximal vorgeschriebenen Zeitabständen überarbeitet 
und aktualisiert. In der Stadt Münster erfolgt dies im Bereich des Katastrophenschutzes erstmals durch 
eine strategische Planung, die die Planungen für den Brandschutz und den Rettungsdienst ergänzt, um 
eine effektive Koordination zu ermöglichen und Synergien zu schaffen. 
Der Brandschutz im Stadtgebiet wird durch 3 Standorte der Berufsfeuerwehr und 20 Einheiten der Frei-
willigen Feuerwehr gestellt, welche gemäß § 3 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung 
und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen) eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Leis-
tungsfähigkeit aufweisen sollen.  
Der Rettungsdienst umfasst derzeit 6 Rettungswachen. In den Rettungsdienst sind neben der Feuer-
wehr als Aufgabenträger auch die Hilfsorganisationen eingebunden. Diese müssen die rettungsdienstli-
che bzw. notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in hoher Qualität und in angemessener Zeit 
sicherstellen. 
Die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz im gesamten Stadtgebiet umfasst die Prävention, Vor-
bereitung und Bewältigung von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen, um die Resilienz der Stadt 
gegenüber solchen Ereignissen zu stärken. 
Die Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH wurde mit der Erstellung der Katastrophenschutzbedarfsplanung 
für die Stadt Münster beauftragt. 
Die bestehenden Strukturen und Ressourcen wurden umfassend analysiert und anhand dieser Erkennt-
nisse ein SOLL-Konzept entwickelt sowie Maßnahmen zur Umsetzung abgeleitet, die der Stadt Münster 
einen klaren Handlungsleitfaden bieten, um die Effizienz und Effektivität des Katastrophenschutzes zu 
optimieren und weiterzuentwickeln.  
0.2 METHODISCHES VORGEHEN UND UMFANG DER BETRACHTUNG VOR DEM HINTER-
GRUND DER KOMMUNALEN ZUSTÄNDIGKEIT IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ  
0.2.1  ZUSTÄNDIGKEITEN IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ  
Der Bevölkerungsschutz setzt sich aus dem Zivil - und Katastrophenschutz zusammen. Zum Zivilschutz 
zählen Maßnahmen, die im Verteidigungs- oder Spannungsfall zum Schutz der Zivilbevölkerung ergriffen 
werden. Die Planungshoheit liegt beim Bund. Katastrophenschutz ist originäre Aufgabe der Bundeslän-
der, die als oberste Katastrophenschutzbehörden auftreten. Die Kreise und kreisfreien Städte sind ge-
mäß Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) als untere Ka-
tastrophenschutzbehörde Aufgabenträger für den Katastrophenschutz.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      9 
 
Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben („ erforderliche Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von 
Großeinsatzlagen und Katastrophen  treffen“ und „ Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen  auf-
stellen“) und zur Ermittlung der im Katastrophenfall erforderlichen Fähigkeiten wird die Katastrophen-
schutzbedarfsplanung durchgeführt. Diese erfolgt szenarienbasiert in Anlehnung an die Empfehlungen 
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.  
Der vorliegende Kat astrophenschutzbedarfsplan setzt die vorhandenen Bewältigungskapazitäten 
und Vorplanungen einem Stresstest aus, um zukünftige Handlungsfelder für den Katastrophenschutz 
zu ermitteln. 
Im Gesamtprozess wurden Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der Gefahrenabwehr, der Verwal-
tung, der Gesundheits- und Privatwirtschaft sowie der kritischen Infrastrukturen beteiligt.  
Grundsätzlich orientiert sich die Methodik an fünf Teilschritten.   
In einem Szenarienbrainstorming wurden grundsätz-
lich vorstellbare Katastrophenszenarien identifiziert . 
Diese konnten aufgrund ihrer inhaltlichen Schnitt-
mengen zu fünf Szenarien aggregiert werden. Alle 
Szenarien sind fiktiv und stehen exemplarisch für die 
Abdeckung einer großen Fähigkeitsbandbreite.  
○ Ausfall der Kritischen Infrastruktur/Blackout 
○ Austritt eines chemischen Produktes/CBRN-Ge-
fahren 
○ Langanhaltende Hitze/Dürre/Vegetationsbrand 
○ Verbreitung eines kontagiösen Krankheitserre-
gers/Pandemie 
○ Extremwetterereignis/Starkregen 
In mehreren Arbeitssitzungen wurden die Szenarien-
folgen betrachtet. Zum einen wurde ein Fokus auf die 
Betrachtung von Ausfallkaskaden und zum anderen auf die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter 
Mensch, KRITIS, Umwelt, Volkswirtschaft und immaterielle Schadensfolgen gelegt. Aus den Folgen eines 
Szenarios lassen sich jeweils resultierende Anforderunge n an die untere Katastrophenschutzbehörde 
ermitteln. 
Anschließend wurden die aus den Szenarien resultierenden Anforderungen hinsichtlich ihres Bedarfs-
maximums zu Planungszielen abgeleitet.  
Die Bedarfe des Katastrophenschutzes ergeben sich aus dem Abgleich des aktuellen IST-Stands mit dem 
SOLL der abgeleiteten Planungsziele. Ziel ist die Ableitung einer priorisierten Maßnahmenliste.  
0.2.2  ABGRENZUNG DER B EDARFSPLANUNG EN FÜR DIE GEFAHRENABWEHR  
Die Katastrophenschutz-Bedarfsplanung schließt die Lücke zwischen der bereits in NRW gesetzlich ge-
forderten Bedarfsplanung für den Brandschutz (§ 3 Abs. 3 BHKG) und der gesetzlich ebenfalls geforder-
ten Bedarfsplanung für den Rettungsdienst (§ 12 Rettungsge setz NRW). Die Grundlage zum Bevölke-
rungsschutz bilden die umgesetzten Bedarfspläne im Brandschutz und Rettungsdienst (Grundschutz). 
Zur Organisation der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr im Stadtgebiet verfügt die Stadt Münster über 
einen Brandschutz - und einen Rettungsdienstbedarfsplan. Der Katastrophenschutzbedarfsplan geht

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      10 
 
über die Betrachtungsbereiche dieser Pläne hinaus, erfordert jedoch die konsequente Umsetzung die-
ser, da die beinhaltete Leistungsfähigkeit als Basis vorausgesetzt wird.  Der Bedarfsplan fokussiert auf 
die Erfüllung der Aufgaben des BHKG und des ZSKG  (Gesetz über den Zivilschutz und die Katastro-
phenhilfe des Bundes). 
Die Ergebnisse der Katastrophenschutzbedarfsplanung fließen in den in NRW gesetzlich geforderten 
Katstrophenschutzplan ein (§ 4 Abs. 3 BHKG), der den strategischen und konzeptionellen Rahmenplan 
für die Bewältigung von Großeinsatzlagen und Katastrophen darstellt und Grundlage für die geforderte 
Umsetzung in die Praxis, insbesondere für die Personalbedarfsplanung und die Planung notwendiger 
Beschaffungsmaßnahmen (Haushalt) ist.  Auf diesem Rahmeneinsatzplan „Katastrophenschutz“ bauen 
weitere objektbezogene und ereignisbezogene (szenarienbasierte) Katastrophenschutzpläne auf. 
0.3 SCHWERPUNKTE DER ZUKÜNFTIGEN STRATEGISCH -KONZEPTIONELLEN PLANUNG 
IM KATASTROPHENSCHUTZ  
Aus den nachfolgend beispielhaft aufgelisteten Einzelkonzepten (ohne Priorisierung) ergeben sich 
○ Zuständigkeiten, 
○ Schnittstellen, 
○ Arbeitsabläufe. 
Die Einzelkonzepte beschreiben die verfügbaren eigenen und externen Ressourcen und den zusätzli-
chen Bedarf zur Erreichung der Planungsziele der Katastrophenschutzbedarfsplanung für 
○ Personal, 
○ Fahrzeuge, 
○ Geräte, 
○ Verbrauchsmaterial, 
○ Liegenschaften, 
○ Räume, 
○ Lagerung und Logistik. 
0.4 HANDLUNGSFELDER  
Für insgesamt elf Handlungsfelder wurden Planungsziele festgelegt und Maßnahmen identifiziert, deren 
Umsetzung zur Erreichung der Planungsziele beiträgt. Die Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Projek-
tabschlusses wird in fünf Stufen klassifiziert. 
Die Handlungsfelder können grundsätzlich anhand der nachfolgenden  übergeordneten strategi-
schen Zielsetzung eingeordnet werden: 
Die Gefahrenabwehr und das Krisenmanagement sind stärker in die Stadtentwicklung und die Ver-
waltungsorganisation zu integrieren, indem: 
○ die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gezielt gestärkt wird, 
○ eine frühzeitige Warnung und Information der Bevölkerung vor erkennbaren Gefahren und Kri-
sensituationen sichergestellt wird, 
○ eine schnelle und effiziente Hilfeleistung durch Feuerwehr und Rettungsdienst gewährleistet wird 
– auf Basis klar definierter Infrastrukturen,

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      11 
 
○ die Handlungsfähigkeit der Stadt Münster in Krisen- und Katastrophenfällen effektiv sichergestellt 
wird, um die Bevölkerung zu schützen. 
+ Die folgenden Maßnahmen stellen einen Auszug der wesentlichen Erkenntnisse dar. Die voll-
umfängliche Darstellung der Maßnahmen sowie die Herleitungen sind in den Kapiteln 4, 5 und 
6 beschrieben. 
0.4.1  STÄDTISCHES KRISENMANAGEMENT UND LAGEBILD  
Ein umfassendes Kommunikations - und Informationskonzept ist erforderlich, um gemeinsame Warn - 
und Einsatzlagen sowie eine koordinierte Risikobewertung sicherzustellen. Dabei müssen interne und 
externe Akteure vernetzt, zentrale Lage- und Warnmanagementsysteme etabliert und die organisatori-
schen Zuständigkeiten für das kommunale Krisenmanagement sowie die Reaktionsfähigkeit relevanter 
Ämter und Einrichtungen klar definiert werden. 
Als wesentliche Grundlage ist der Runderlass „ Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nord-
rhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen“ zu nennen, der unter anderem formu-
liert: „Zu einem effektiven und effizienten Krisenmanagement gehört die Schaffung von konzeptionel-
len, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen, die eine schnellstmögliche Zurückfüh-
rung einer eingetretenen außergewöhnlichen Situation in den Normalzustand unterstützen.“ 
Wesentliche Maßnahmen: 
○ Es sind die Aufbau- und Ablauforganisation für das Krisenmanagement und den Katastrophen-
schutz der Stadt Münster zu definieren und zu etablieren. Hierbei sind grundsätzlich die Maßnah-
men zur Prävention, Erkennung, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen (Großeinsatzla-
gen, sich anbahnenden oder bereits eingetretenen Katastrophen) maßgebend. Die Etablierung 
des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) und des städtischen Krisenmanage-
ments und die fachliche Koordinierung aller Querschnittsaufgaben soll durch Anpassung und Er-
weiterung der Abteilungsstruktur des Amtes 37, als Amt für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und 
Rettungsdienst erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass Querschnittsaufgaben und spezifische 
Maßnahmen anderer Ämter und Organisationseinheiten harmonisiert, synchronisiert und in ste-
tiger Weiterentwicklung umgesetzt werden. 
○ Es sind die personellen und technischen Ressourcen des Krisenstabes konzeptionell 
auszuarbeiten. Hierbei ist die Erreichbarkeit vor allem der ständigen Mitglieder des Stabes, auch 
bei einem Ausfall des Telekommunikationsnetzes, zu berücksichtigen. Die Alarmierung von 
Stabsmitgliedern muss organisatorisch geregelt und festgeschrieben werden. Die initiale 
Einsatzbereitschaft der Krisenstabsstrukturen ist rund um die Uhr innerhalb von rund 60-120 
Minuten einzurichten. Die Arbeit des Krisenstabes muss kontinuierlich, auch über einen Zeitraum 
von mehreren Wochen aufrechterhalten werden können. Hierzu ist genügend Personal 
vorzuhalten, um ein Schichtsystem aufbauen zu können. Zusätzlich ist ein 
Selbstalarmierungskonzept in die Alarm- und Aufbauorganisation zu integrieren, dass bei Ausfall 
der Kommunikationseinrichtungen die Besetzung und Inbetriebnahme des Krisenstabs 
ermöglicht. 
○ Der Aufbau und die Integration eines kommunalen Lagezentrums in das Amt 37 ist erforderlich. 
Die Anbindung erfolgt an das bestehende Führungs- und Lagezentrum für Feuerwehr und 
Rettungsdienst, dessen Kern die einheitliche Leitstelle gem. § 28 BHKG bildet.  
Zielsetzung ist, dass zentral relevante Daten und Informationen im Kontext des

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       Stand: 19.05.2025      12 
 
Krisenmanagementes oder Bevölkerungsschutzes zusammengeführt und als 
Entscheidungsgrundlage für operativ-taktische oder administrativ-organisatorische Maßnahme 
aufbereitet werden. Das kommunale Lagezentrum stellt darüber hinaus ein einheitliches Lagebild 
für die Einsatzleitung und den Krisenstab zur Verfügung und stellt im Einsatzfall den Meldekopf 
sowie die technisch-taktische Betriebsstelle für beide Stäbe dar. 
○ Die Daten für das Lagebild sind regelhaft dezentral durch die zuständigen Ämter und 
Organitionseinheiten fachlich vorab zu interpretieren oder zu bewerten. 
○ Der AK KRITIS ist als interdisziplinäres und ämterübergreifendes konstantes Gremium für das 
Krisenmanagement zu verstetigen, weiterzuentwicklen und in geschäftsführender Funktion an 
das Amt 37 anzugliedern. 
0.4.2  FÜHRUNG  
Das Handlungsfeld Führung betrachtet die Führungsstrukturen der operativen Gefahrenabwehr ober-
halb der Anforderungen der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung. Der Fokus liegt auf dem 
Stab der Einsatzleitung. 
Abgeleitete Maßnahme: 
○ Die Einsatzbereitschaft der Einsatzleitung ist mit einer unmittelbar verfügbaren Grundvorhaltung 
rund um die Uhr sowie einer lageangepassten Aufwuchsfähigkeit innerhalb von 30 Minuten einzu-
richten. Dazu ist, analog zum Krisenstab, in einem ersten Umsetzungsschritt die Überarbeitung des 
Konzepts der Alarm- und Aufbauorganisation zur Sicherstellung der Vorhaltung eines sowohl in 
Summe als auch fachlich hinreichenden Personalkörpers zur Besetzung der Funktionen 
erforderlich. Zusätzlich ist ein Selbstalarmierungskonzept in die AAO-MS zu integrieren, dass bei 
Ausfall der Kommunikationseinrichtungen die Besetzung und Inbetriebnahme des Stabs der 
Einsatzleitung ermöglicht. 
○ Es sind Mechanismen zu entwicklen, welche die Verfügbarkeit von Fachberatern und 
Verbindungspersonen aus den verschiedenen Ämtern und Einrichtungen in der Einsatzleitung 
ermöglichen. 
0.4.3  OPERATIVER KATASTROPHENSCHUTZ  
Der operative Katastrophenschutz bedarf, um in seiner Gesamtheit leistungsfähig zu sein, eine Vielzahl 
vorbereitender Maßnahmen. So muss die benötigte Technik, Gerätschaften und Ausrüstung bereits im 
Vorfeld konzeptioniert und vorgehalten werden, ebenso di e Ressourcen zur Versorgung der Einsatz-
kräfte und deren Angehörige mit Getränken und Nahrungsmitteln. Die Vorhaltungen benötigen ent-
sprechende logistische Ressourcen. Die Verstärkung des Katastrophenschutzes mit personellen Res-
sourcen muss geregelt werden, ebenso die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Kräfte nach psychisch 
und physisch belastenden Einsätzen. 
Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Feuerwehr besitzt die Leistungsfähigkeit zur Be-
kämpfung alltäglicher, den örtlichen Verhältnissen entsprechender Brände. Zur Hilfeleistung bei Unwet-
terereignissen und zur Brandbekämpfung im größeren Maßstab , wie zum Beispiel bei Waldbränden, 
werden darüberhinausgehende personelle, materielle und organisatorische Ressourcen benötigt. 
Verschiedene Katastrophenszenarien erfordern zur Gefahrenabwehr Maßnahmen der Technischen 
Hilfe oberhalb der Festlegungen der Bedarfspläne für den Rettungsdienst und den Brandschutz. Diese

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daraus hervorgehenden Anforderungen und Fähigkeiten müssen den Einsatzkräften zur Verfügung ste-
hen und regelmäßig beübt werden. Voraussetzung für die wirksame Durchführung von Maßnahmen der 
Technischen Hilfeleistung sind die Verfügbarkeit von ausreichend Personal und Material. 
Wesentliche Maßnahmen:  
○ Die personellen und materiellen Bedarfe aus den verabschiedeten Bedarfsplänen für Brandschutz 
und Rettungsdienst  sind hinsichtlich ihres jeweiligen Umsetzungsstatus zu prüfen sowie noch 
offene Maßnahmen konsequent umzusetzen. 
○ Einsatzmaßnahmen für umfassende technische Hilfeleistungen sind hinsichtlich technischer 
Ressourcen sowie der Aus- und Fortbildung zu konzeptionieren. In einem ersten 
Umsetzungsschritt sollen Einsatzmaßnahmen ergänzend zum Brandschutzbedarfsplan (z. B. 
Gebäudeeinsturz, Bahnunfall) konzeptioniert und vorbereitet werden. Neben den technischen 
Komponenten sollen die Steuerung und Organisation sowie Fachberatung bei entsprechenden 
Lagen entwickelt werden. 
○ Die kommunale Gefahrenabwehr ist bedarfsorientiert und unter Nutzung von möglichen Syner-
gien mit den im Stadtgebiet vertretenen Hilfsorganisationen zu verzahnen. 
○ Die logistischen Ressourcen für die Vorhaltung neuer Technik, Gerätschaften und Ausrüstung für 
den Katastrophenschutz sind sicherzustellen (z. B. Stellplätze und Unterbringung). In diesem Zu-
sammenhang sind insbesondere die erkannten und verabschiedeten Flächenbedarfe aus den 
Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplänen schnellstmöglich umzusetzen. 
○ Der Katastrophenschutz der Stadt Münster ist zu befähigen, Angehörige und Kinder von Angehöri-
gen der BOS mehrere Tage zu betreuen, um die Durchhaltefähigkeit der Gefahrenabwehr sicher-
zustellen. 
○ Es muss sichergestellt werden, dass für alle Maßnahmen des KatSBP die personellen, technischen 
und räumlichen Ressourcen zur Umsetzung zur Verfügung stehen. 
0.4.4  TECHNIK UND IT -INFRASTRUKTUR  
Der Schlüssel zur Bewältigung komplexer Schadenslagen mit katastrophalem Ausmaß liegt im Bereich 
der Kommunikation zwischen den Strukturen der Gefahrenabwehr und des Krisenmanagements, der 
kritischen Infrastruktur (KRITIS) sowie der Bevölkerung. Sie muss so optimiert werden, dass sie auch bei 
einem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationswege weiter funktioniert. 
Wesentliche Maßnahmen: 
○ Es sind die grundlegenden Aufgaben und Prozesse innerhalb der IT-Infrastruktur der 
Stadtverwaltung und der stadteigenen KRITIS zu identifizieren. Die erforderlichen Systeme sind zu 
härten. Rückfalllösungen für zentrale Daten über die aktuelle Ausstattung der Notfallarbeitsplätze 
hinaus sind zu definieren und auszugestalten. In einem ersten Umsetzungsschritt ist ein Business 
Continuity Management System zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der 
Gefahrenabwehrstrukturen zu etablieren. Auch in den übrigen Bereichen der städtischen 
Verwaltung sollen essenzielle Prozesse definiert und gegen den Ausfall der IT-Infrastruktur 
gesichert werden. Die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen müssen 
auch bei einem Stromausfall leistungsfähig bleiben und an das IT-Netz der Stadtverwaltung 
angebunden werden können. Für die stadteigenen KRITIS-Aufgaben bzw. -Bereiche (z. B. im Amt 
für Kommunikation oder im Amt 66 (Kläranlage)) sind die Bedarfe zur Sicherstellung der 
Betriebsfähigkeit analog zu ermitteln.

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○ Prozesse mit spezifischen Anforderungen (vor allem im Kontext des Krisenmanagementes) sind zu 
identifizieren. Erforderliche Ressourcen, wie z. B. entsprechend leistungsfähige PC-Systeme, sind 
abzuleiten und zu beschaffen. 
○ Die erforderlichen Ressourcen für eine lagebezogene Telefoninformationszentrale sowie die 
Personenauskunftsstelle gemäß der Vorgaben des Landes NRW sind konzeptionell auszugestalten, 
zu beschaffen und umzusetzen. Die Alarmierung ist organisatorisch vorzubereiten und die 
anzustrebende Zeit bis zur Inbetriebnahme zu definieren. 
○ Es sind die Anforderungen für die Vernetzung und Softwareunterstützung von Krisenstab und Ein-
satzleitung zu identifizieren. Die erforderlichen Ressourcen sind anhand der Bedarfe von Krisen-
stab und Einsatzleitung zu beschaffen.  
○ Die Härtung des BOS-Digitalfunknetzes muss unter Berücksichtigung der Redundanz über das 
TETRA-Netz der Stadtwerke konzeptioniert werden. Das TETRA-Netz der Stadtwerke ist finanziell 
zu unterstützen.  
○ Alle relevanten KRITIS-Objekte sind in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem zu integrieren. 
In einem ersten Umsetzungsschritt soll eine übergreifende und stadtweit getragene Definition 
relevanter KRITIS-Betriebe sowie ein Prozess zur Identifikation und Aktualisierung der Übersichten 
zur Aufnahme in das Einsatzleitsystem entwickelt werden. Die Aufgabe soll in den städtischen 
Geschäftsverteilungsplan integriert werden. 
○ Die Kernaufgaben und Prozesse von BOS, der Feuerwehrleitstelle, citeq, Amt 66, AWM und 
gleichwertig erforderlichen Hochverfügbarkeitssysteme sind zur Krisenbewältigung bei 
Cyberangriffen zu identifizieren sowie die dafür erforderlichen Systeme zu härten. 
Rückfalllösungen sind zu definieren und auszugestalten. 
0.4.5  WARNUNG UND INFORMATION DER BEVÖLKERUNG  
Die Warnung und Information der Bevölkerung ist  vor dem Hintergrund der „gesetzlich erwarteten“ 
Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ein elementarer Baustein im Bevölkerungsschutz. Sie ermöglichen 
es den Bürgerinnen und Bürgern durch eine zeitnahe Kenntnis über ein Ereignis, angemessen auf dieses 
zu reagieren und sich selbst zu schützen. Die Warnungen und Informationen sollen hierbei m öglichst 
viele Menschen erreichen und von diesen verstanden werden.  
Wesentliche Maßnahmen: 
○ Die Konzeption und Vorbereitung von Bevölkerungsinformationen ist erforderlich. Hierbei  müssen 
Reaktionszeiten und Zuständigkeiten für die Informationsweitergabe festgelegt werden. Die 
Konzeptionen müssen nicht nur die Bevölkerungsinformation während einer Krisensituation 
betrachten sondern auch die Prävention im Hinblick auf Selbsthilfemaßnahmen. 
Kommunikationsprozesse und das Monitoring der sozialen Medien (vergleichbar mit den 
Strukturen eines VOST) sind zu berücksichtigen. 
○ Für die präventive Bevölkerungsinformation ist zu prüfen, ob ein gemeinsames digitales Informati-
onsportal für alle Themen der Gefahrenabwehr eingerichtet werden soll. 
○ Über eine regelmäßige präventive Information der Bevölkerung soll deren Resilienz gegenüber Kri-
sen- und Katastrophenlagen gestärkt werden. Durch gezielte Informationskampagnen und konti-
nuierliche Öffentlichkeitsarbeit soll das Bewusstsein für persönliche Vorsorgemaßnahmen ge-
schärft werden. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Handlungsempfehlungen zur

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Selbsthilfe an die Hand zu geben, damit sie im Ernstfall angemessen reagieren können. Dies um-
fasst sowohl allgemeine Themen des Bevölkerungsschutzes als auch spezifische Gefahrenlagen, 
die für die Stadt Münster relevant sind. 
0.4.6  BETREUUNG UND VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG  
Das Handlungsfeld Betreuung und Versorgung der Bevölkerung umfasst relevante (Planungs -)Aspekte 
zur vorübergehenden Verpflegung, Unterbringung und Betreuung von Personen, welche aufgrund von 
Katastrophen oder Großeinsatzlagen über mehrere Tage bzw. Wochen zu versorgen sind. Hierbei wer-
den im Wesentlichen grundlegende Anforderungen an die Betreuung und Versorgung betrachtet, wobei 
die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung die Grundlage für das Funktionieren der Planungen bildet 
Wesentliche Maßnahmen: 
○ Planung der personellen Besetzung der Notrufmeldestellen für mindestens 72 Stunden mit min-
destens 2 Personen mit Berechtigung für den BOS-Funk und Einweisung in die vorgeplante struktu-
rierte Notruferfassung. Die Notrufmeldestellen sollen in allen relevanten Siedlungsflächen liegen. 
Die aktuelle Orientierung an städtischen Liegenschaften, z. B. Feuerwehrhäuser, soll fortgeführt 
werden. Bei zukünftigen städtischen Neubauplanungen und Flächenentwicklungen ist die Erreich-
barkeit von Notrufmeldestellen zu berücksichtigen. 
○ Evakuierungsmaßnahmen aus überfluteten Bereichen sind zu konzeptionieren und technisch aus-
zugestalten. Auch die Unterbringung der betroffenen Personen in einem sicheren Bereich sowie 
deren Betreuung und Versorgung soll hierbei bedacht werden. Die erforderlichen Ressourcen hier-
für sind zu beschaffen. 
○ Vorhaltung von geeigneten Liegenschaften, Geräten und Materialien für die kurzfristige Unterbrin-
gung von mindestens 3.150 Personen, über einen Zeitraum von 72 Stunden.  
Um den Betrieb der vorgeplanten Liegenschaften auch im Falle eines Stromausfalls gewährleisten 
zu können, sind mit Einspeisemöglichkeiten und ortsfesten oder mobilen Netzersatzanlagen auszu-
statten. 
0.4.7  KRITISCHE INFRASTRUKTUR  
Das Handlungsfeld der kritischen Infrastrukturen beschreibt zum Weiterbetrieb und Schutz definierter 
KRITIS-Objekte und -Betreiber erforderliche, vor allem konzeptionelle Maßnahmen des Bevölkerungs-
schutzes, welche über die Betreiberverantwortung hinausgehe n oder die Stadt Münster selbst als Be-
treiber Kritischer Infrastruktur betreffen. 
Wesentliche Maßnahmen: 
○ Es sind Informationen zur Vulnerabilität besonderer Akteure aufzubereiten. Außerdem ist ein Aus-
tauschformat zu etablieren, in dem die besonderen Akteure der Kritischen Infrastruktur, wie z. B. 
Pflegeeinrichtungen oder Kliniken, über ihre Vulnerabilität aufgeklärt und Maßnahmen zur Unter-
stützung der Resilienz ausgearbeitet werden. 
○ Das Erfordernis einer Trinkwassernotversorgung ist auf Grundlage bundeseinheitlicher Vorgaben 
zu bewerten. Gegebenenfalls notwendige Vorbereitungen und Vorhaltungen sind hierauf 
aufbauend abzuleiten und zu konzeptionieren und umzusetzen. 
○ Die Kraftstoffversorgung ist konzeptionell auszuarbeiten. Im Rahmen der Ausarbeitung sind die 
Kraftstoffbedarfe zu planen und zu erfassen sowie die Kraftstoffempfänger zu priorisieren. 
Kraftstoffempfänger sind unter anderem die Einheiten der BOS mit ihrer Ausrüstung und Technik.

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Auch bedacht werden müssen an dieser Stelle die Notstromanlagen, die die kritische Infrastruktur 
mit Energie versorgen. Auf dieser Grundlage sind die Kraftstofflieferungen, -zwischenlagerung und 
-verteilungen bereits im Vorfeld zu koordinieren und möglicherweise notwendige 
Beschlagnahmungen vorzubereiten, um bei Ereigniseintritt einsatzbereit zu sein. Erste 
Kraftstofflieferungen sollen 2 bis 3 Stunden nach Ereigniseintritt möglich sein, um Einrichtungen 
mit geringen Kraftstoffreserven versorgen zu können. Die Versorgung aller vorgeplanten 
Einrichtungen soll nach 24 Stunden möglich sein.  
○ Die relevanten KRITIS-Objekte sind in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem zu integrieren. 
In einem ersten Umsetzungsschritt soll die Entwicklung einer übergreifenden und stadtweit 
getragenen Definition von relevanten KRITIS-Betreibern sowie eines Prozesses zur Identifikation 
und Aktualisierung der Übersichten zur Aufnahme in das Einsatzleitsystem erfolgen. Die Aufgabe 
ist in den städtischen Geschäftsverteilungsplan zu integrieren. 
0.4.8  MEDIZINISCHE VERSORGUNG  
Das Handlungsfeld „Medizinische Versorgung“ betrachtet die Erhaltung medizinischer Versorgungsleis-
tungen für die Bevölkerung, wie die Verfügbarkeit der hausärztlichen Versorgung, der Versorgung durch 
Fachärzte sowie in Notfallpraxen und Krankenhäusern und die Verfügbarkeit von Medikamenten, auch 
bei außergewöhnlichen Ereignissen.  
Wesentliche Maßnahmen: 
o Die temporäre Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes mit personellen und 
technischen Ressourcen abseits von Forderungen aus dem Rettungsdienstbedarfsplans muss 
konzeptionell ausgestaltet werden. Die Vorhaltung soll in einem ersten Umsetzungsschritt 
mindestens 10 % über der Regelvorhaltung liegen. 
o Die Bedarfe an geländegängigen Rettungsmitteln müssen ermittelt sowie die Möglichkeiten 
eventueller Beschaffungen geprüft werden. 
o Es muss ein  Netzwerk zur Aufrechterhaltung einer ärztlichen Not- und Grundversorgung 
konzeptioniert werden. Hierfür müssen  z. B. infrastrukturelle Anforderungen identifiziert werden 
und eine Umsetzungsprüfung erfolgen. Offene Anforderungen und Bedarfe  müssen umgesetzt 
werden. Im Stadtgebiet gibt es zwei Notdienstpraxen an Krankenhäsuern. Mit der kassenärztlichen 
Vereinigung sollen Gespräche geführt werden, ob die personelle Aufstockung im Ereignisfall möglich 
ist. Dazu ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Möglichkeiten zur ärztlichen 
Besetzung und medizinischen Notfallbehandlung in Bürgerzentren bzw. „Leuchttürmen“ zu prüfen. 
0.4.9  SICHERSTELLUNG DER KERNPROZESSE DER VERWALTUNG  
Die Verwaltung als Teil der kritischen Infrastruktur ist auch in Krisen - und Katastrophenlagen ein Be-
standteil des öffentlichen Lebens, der in seinen Kernprozessen weiter funktionieren muss. Die Aufrecht-
erhaltung priorisierter Verwaltungsprozesse und die Härtung der Systeme zur Vermeidung von Ausfäl-
len sind in den Planungen ebenso relevant wie die die Mitarbeiterfürsorge vor, während und nach Kri-
senereignissen. 
Wesentliche Maßnahmen: 
○ Es sind Bürgeranlaufstellen zur Aufrechterhaltung definierter städtischer Dienstleistungen bei 
Ausfall kritischer Infrastrukturen, z. B. durch ein Unwetterereignis oder technische Ausfälle, 
einzurichten. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen im Rahmen eines Business Continuity

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Management Systems essenzielle städtische Dienstleistungen bestimmt werden. Hieraus sollen die 
benötigten Informations- und Dokumentationsquellen sowie Arbeitsmaterialien ermittelt und die 
notwendigen IT-Systeme und Datenbankzugriffe abgeleitet werden. Für den Ausfall der IT-
Infrastruktur sollen Prozesse definiert werden, die die Aufrechterhaltung der essenziellen 
Dienstleistungen gewährleisten, bis die IT-Infrastruktur wieder hergestellt ist. Anschließend sollen 
städtische Verwaltungsgebäude identifiziert werden, die bei Ausfall der Stromversorgung 
betriebsbereit bleiben sollen und in denen die Bevölkerung dringend benötigte Dienstleistungen 
angeboten bekommt. 
○ Eine hohe Ausfallsicherheit von Objekten der Stadtverwaltung mit zentraler Bedeutung für die 
Gefahrenabwehr und das damit verbundene Krisenmanagement ist konzeptionell auszugestalten 
(vor allem Abschätzung der Bedarfe) und erforderliche Ressourcen sind abzuleiten. Dafür sind 
unter anderem Notstromversorgung, IT-Ausstattung und Systemvernetzungen zu härten. 
○ Die erforderlichen Ressourcen und Prozesse zur Notbetreuung betreuungspflichter Angehöriger 
der eigenen Mitarbeiter sind konzeptionell auszugestalten (vor allem Abschätzung der Bedarfe) 
und ggf. abzuleiten. 
○ Die erforderlichen Ressourcen zur Aufrechterhaltung zentraler Aufgabenbereiche der Verwaltung 
sind konzeptionell auszugestalten (vor allem Abschätzung der Bedarfe z. B. für Verpflegungs- / 
Versorgungsmöglichkeiten, Ruhebereiche und Duschmöglichkeiten); Ggf. sind Maßnahmen 
abzuleiten und umzusetzen (idealerweise sind Synergien zur Alltagsorganisation zu nutzen). In 
einem ersten Umsetzungsschritt sollen Notübernachtungsmöglichkeiten, Hygieneartikel und 
ähnliches für Krisenstab und Einsatzleitung beschafft, vorgehalten und organisiert werden. 
○ Die grundlegenden Aufgaben und Prozesse der Stadtverwaltung sind zu identifizieren sowie die 
dafür erforderlichen Systeme gegenüber Cyberangriffen zu härten. Rückfalllösungen sind zu 
definieren und auszugestalten. 
0.4.10  EREIGNISBEZOGENE KATASTROPHENSCHUTZPLANUNG  
Ereignis- und objektbezogene Einzelkonzepte (Katastrophenschutzpläne oder Krisenmanagementkon-
zepte) beschreiben detailliert, wie die Stadt Münster im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr 
auf Ereignisse reagieren will, die über die in der Brandschutzbedarfsplanung beschriebenen Erforder-
nisse hinausgehen.  
Die Konzepte fassen Handlungsfeldübergreifend die erforderlichen Maßnahmen zusammen. 
Wesentliche Maßnahmen: 
○ Für die Einrichtung und den Betrieb von Notrufmeldestellen für die Bevölkerung sind geeignete 
Objekte auszuwählen und deren Ausstattung und Betrieb in objektbezogenen Einsatzplänen auf 
der Basis der vorhandenen Daten zu beschreiben (KatS-Konzept Notrufmeldestellen). 
○ Für die Einrichtung und den Betrieb von Leuchttürmen für die Bevölkerung sind geeignete Objekte 
auszuwählen und deren Ausstattung und Betrieb in objektbezogenen Einsatzplänen zu 
beschreiben. Aufgrund der verwaltungsinternen Priorisierung ist zu planen, welche Ressourcen für 
die Aufrechterhaltung städtischer Dienstleistungen in den Leuchttürmen erforderlich sind (KatS-
Konzept Leuchttürme). 
○ Die Einrichtung und der Betrieb eines Bürgertelefons für die Information der Bevölkerung ist auf 
der Basis der vorhandenen Telefonzentrale zu planen (KatS-Konzept Bürgertelefon). 
○ Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements beschreibt das KatS-Konzept Hochwasser 
sämtliche städtische Einsatzmaßnahmen in einer aufwachsenden Flächenlage. Für die benötigten

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Sondereinheiten für die Strömungsrettung und Rettung von Personen aus überfluteten Bereichen 
sind die notwendigen Fahrzeuge und Boote für die Feuerwehr zu beschaffen, wenn dies über eine 
schriftliche Kooperationsvereinbarung mit der DLRG nicht sichergestellt werden kann. Das Konzept 
beinhaltet auch die Beschreibung der Sandsacklogistik. 
○ Das KatS-Konzept Betreuung der Bevölkerung beinhaltet Handlungsfeldübergreifend zahlreiche, 
teilweise sehr komplexe Maßnahmen. Die Planungen basieren auf  dem Unterbringungsbedarf für 
1% der Bevölkerung. Grundsätzlich sind auch vulnerable Personengruppen zu berücksichtigen. Das 
Konzept enthält die Beschreibung der geeigneten Liegenschaften und die Erfordernisse für einen 
mehrtägigen Betrieb. Das Konzept muss den Anspruch erfüllen, möglichst breitbandig für 
unterschiedliche Szenarien anwendbar zu sein (Unterbringung in Notunterkünften im Rahmen von 
Evakuierungen, Ausgabe von Trinkwasser bei Hitze, Wärmestube bei Kälte). Transportkapazitäten 
mit Bussen sind im Rahmen von  Kooperationsvereinbarungen mit privaten Unternehmen 
planerisch sicherzustellen. 
○ Das KatS-Konzept Trinkwassernotversorgung regelt die organisatorischen, betrieblichen und 
technischen Maßnahmen zur Notversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Zuständigkeiten der 
Unteren Katastrophenschutzbehörde. Die Versorgungsunternehmen sind zwingend in die Planung 
einzubinden. Die Bemessung der benötigten Trinkwassermenge pro Tag ist den wissenschaftlichen 
Erkenntnisse anzupassen, hierbei ist auch die Versorgung von Tieren zu berücksichtigen. 
○ Für die Lagerung und Logistik von Kraftstoffen für Einsatzfahrzeuge sowie mobile und stationäre 
Verbraucher ist ein KatS-Konzept Kraftstoffversorgung zu erstellen, um die Aufrechterhaltung des 
Dienstbetriebes während z. B. einer Energiemangellage oder bei Versorgungsdefiziten durch die 
Zerstörung von Infrastruktur im Umfeld sicherzustellen. 
○ Zur Sicherstellung der personellen Ressourcen bei mehrtägigen Einsatzlagen regelt das KatS-Kon-
zept Versorgung von BOS-Kräften und deren Angehörigen die Lagerung und Logistik von 
Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialien, Schutzkleidung und die Unterbringung in Liegenschaften 
der BOS für dienstfreie Kräfte, die auf der Dienststelle verbleiben. Für Angehörige beschreibt das 
Konzept für ein Betreuungsangebot auf der Dienststelle, um Einsatzkräfte, die benötigt werden, 
von ihren Betreuuungspflichten für Angehörige (Kinder) zu entlasten. 
0.4.11  ZIVILE VERTEIDIGUNG  
Die zivile Verteidigung hat die Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzu-
führen, die neben der Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit für die Versorgung und den Schutz 
der Bevölkerung notwendig sind. Der Schutz der Bevölker ung vor den im Verteidigungsfall drohenden 
Gefahren (Zivilschutz) sowie die Abwehr und Bewältigung von Ausfällen und Störungen der Versor-
gungsleistungen (Versorgung) sind zwei von insgesamt vier Säulen der zivilen Verteidigung.   
Der Zivilschutz und die Versorgung basieren auf den vorhandenen friedensmäßigen Strukturen und Kri-
senvorsorgemaßnahmen auf Landesebene, die durch zivilschutzbezogene Ressourcen des Bundes er-
gänzt wird. Die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen des Zivilschutzes erfolgen gemäß den Vor-
gaben und Normen des Bundes. 
Wesentliche, aktuell ableitbare Maßnahmen: 
○ Der Bevölkerungsschutz der Stadt Münster  wird organisatorisch, personell und materiell in die 
Lage versetzt, die Aufgaben der Zivilen Verteidigung auf der Ebene der Unteren Katastrophen-
schutzbehörden nach Weisung des Bundes und der Länder, aufbauend auf die Planungen des Ka-
tastrophenschutzes umzusetzen.

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○ Für die Umsetzung der Richtlinie für die Zivile Alarmplanung (ZAPRL) ist ein Alarmkalender für die 
Stadt Münster zu führen. Die kontinuierliche Datenpflege ist sicherzustellen. 
○ Die Regelungen und organisatorischen Abläufe der Zivilen Alarmplanung sind allen Führungsdiens-
ten der Feuerwehr Münster und dem Leitstellenpersonal im Rahmen der Aus - und Fortbildung 
regelmäßig zu vermitteln. 
○ Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist durch Ausbildungs- und Informationsangebote entspre-
chend BHKG und ZSKG zu stärken. 
○ Die Vorgaben vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen sind umzusetzen, hierzu zählt derzeit 
unter anderem die Erarbeitung von Alarmmaßnahmen, diese finden sich teils in der Umsetzung 
der Maßnahmen des KatSBP wieder, und die Umsetzung eines Alarmkalenders. Weiter sind schutz-
bedürftige Objekte zu identifizieren, zu erfassen und der Bezirksregierung als schutzbedürftig vor-
zuschlagen. 
Unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Zivilschutzes ist kurz- und mittelfristig von 
einer erheblichen Aufgabenausweitung für die Kreise und kreisfreien Städte auszugehen. 
0.5 ORGANISATION UND PERSONALBEDARFE  
Die Etablierung des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) einschließlich der Koordina-
tion der in diesem Zusammenhang stehenden kommunalen Krisenmanagementaufgaben soll durch An-
passung und Erweiterung der Aufgaben - und Organisationsstruktur des Amts 37, als Amt für Bevölke-
rungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst, erfolgen.  
Auf Grundlage einer intensiven Betrachtung bestehender Aufgaben, bündelnder Synergieeffekte in der 
Aufgabenerledigung sowie vorhandener Potenziale und Kompetenzen wurde ein Vorschlag zur organi-
satorischen Anpassung der Amts- und Fachstellenstruktur des Amtes 37 entwickelt. Jedoch können die 
erforderlichen Entwicklungs - und Leistungsstandards zur Erfüllung der Bevölkerungsschutzaufgaben 
nicht ohne ergänzende Zusetzung von per sonellen Kapazitäten erfüllt werden. Aus der Katastrophen-
schutzbedarfsplanung ergibt sich für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 ein Mehrbedarf von 12,2 VZÄ. 
Darüber hinausgehend sind aus aktuellen Ableitungen für 2029 und 2030 konkret 2,5 VZÄ ausgewiesen, 
wobei weitere ämterübergreifende Mehrbedarfe zu erwarten sind. 
0.6 PRIORISIERUNG VON HANDLUNGSFELDERN UND MAßNAHMEN  
Die strukturierte Umsetzung der in den Handlungsfeldern aufgeführten Maßnahmen greifen grundsätz-
lich ineinander und ergeben ein ganzheitliches Gefahrenabwehrsystem. Hierbei sollten folgende Aufga-
benschwerpunkte im Vordergrund stehen:  
○ Aufnahme identifizierter Stellenbedarfe in den Stellenplan sowie Beschleunigung von Ausschrei-
bungs- und Auswahlverfahren 
○ Weiterentwicklung spezifischer Krisenkonzepte zu definierten Gefährdungsszenarien 
○ Sicherstellung der Resilienz der Stadtverwaltung 
○ Förderung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung durch zielgerichtete Informations - und Schu-
lungsangebote 
○ Finalisierung und Umsetzung eines stadtweiten Kraftstoffversorgungskonzepts 
○ Planung und Einrichtung von Notunterkünften 
○ Sicherstellung der vorbereiteten Versorgung der Bevölkerung in Krisenfällen

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Die Einzelmaßnahmen werden unter Bezug auf die jeweiligen elf Handlungsfelder in Kapitel 4 - entspre-
chend ihrer Auswirkung und des Bedarfs - konkret aufgeführt und priorisiert.

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1 EINLEITUNG UND PROJEKTVERLAUF  
1.1 GRUNDSÄTZLICHER AUFBAU DES BEVÖLKERUNGSSCHUTZES IN DEUTSCHLAND  
1.1.1  RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND BEGRIFFE DES KATASTROPHENSCHUTZES  
Der Begriff Katastrophe bezeichnet ein Großschadensereignis, welches ein verheerendes Ausmaß für 
eine Vielzahl von Menschen, Tieren, Lebensgrundlagen bzw. Sachwerten hat. Ein solches Ereignis erfor-
dert den Einsatz verschiedener Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und wei-
terer Akteure, die unter einer übergeordneten Koordination zusammenarbeiten.  
Die Gesetzgebungskompetenz für den Katastrophenschutz obliegt den Bundesländern, die Zuständig-
keit ergibt sich aus Art. 70 in Verbindung mit Art. 30 Grundgesetz. In den einzelnen Landesgesetzen wird 
der Begriff Katastrophe definiert. Für Nordrhein-Westfalen heißt es in § 1 Abs. 2 BHKG (Gesetz über den 
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz): 
„Eine Katastrophe ist ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebens-
notwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erheb-
liche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass 
der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet wer-
den kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten 
Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zu-
sammenwirken.“ 
Relevante Faktoren des Katastrophenbegriffs sind gemäß dieser gesetzlichen Definition also: 
○ das außergewöhnliche Maß der Schädigung, 
○ die Einwirkung auf einen größeren Umfang jeweils betroffener Schutzgüter sowie 
○ das Erfordernis des Zusammenwirkens unterschiedlicher Fachdisziplinen unter einer einheitlichen 
Leitung. 
Es handelt sich hierbei also um ein funktionales Verständnis, da neben den Ereignisfolgen insbesondere 
die Organisation der Reaktion in den Blick genommen wird. 
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 01.04.2023 besagt 
nach § 2, dass die Kreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde 
wahrnehmen. Die Bezirksregierungen nehmen die Aufgabe der oberen Katastrophenschutzbehörde 
und Aufsichtsbehörde wahr. Das Land NRW ist nach § 5 BHKG als oberste Katastrophenschutzbehörde 
tätig und für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes 
zuständig.  
Die Stadt Münster hat nach § 4 BHKG einen Plan für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophen-
schutzplan) sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1) aufzustellen, 
welche im Regelfall spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben sind. 
Nach § 35 BHKG ist definiert, dass sich der Krisenstab als administrativ-organisatorische Komponente 
und die Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Führungsstab) als operativ -taktische 
Komponente unter der Führung der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters, der Landrätin 
oder des Landrats gegenseitig zuarbeiten. 
Weiterhin bestehen unter anderem folgende Erlasse und Verordnungen als Vorgabe des Ministeriums 
des Innern NRW sowie grundsätzliche Rahmenbedingungen für die Aufgaben im Katastrophenschutz:

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○ Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Land Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen 
und Katastrophen – Erlass des IM NRW vom 26.09.2016 
○ Mobile Führungsunterstützung von Stäben im Land Nordrhein -Westfalen (MoFüSt NRW) gem. § 
39 BHKG – Erlass des IM NRW vom 30.11.2018 
○ Schutz der Beschäftigten der Ordnungsbehörden der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes 
vor Infektionen durch aviäre Influenzaviren – Erlass des IM NRW vom 28.02.2006 
○ ABC-Schutz-Konzept NRW Teil 1 – Erlass des IM NRW vom 22.08.2013 
○ ABC-Schutz-Konzepte NRW Teile 2-4 – Erlass des IM NRW vom 21.12.2011 
○ ABC-Schutz-Konzept NRW Teil 5 – Erlass des IM NRW vom 17.07.2009 
○ ABC-Schutz-Konzept NRW Teil 6 – Erlass des IM NRW vom 05.12.2011 
○ Vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst (VüH-SanBt NRW) – Erlass des 
IM NRW vom 17.12.2024 
○ Rahmenkonzept Medizinische Task Force (MTF) für die Aufstellung und den Einsatz der Medizini-
schen Task Force – Konzept des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe von 
April 2018 
○ Wasserrettungszug Nordrhein-Westfalen (WR-Z NRW) – Erlass des IM NRW vom 01.10.2019 
○ Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung (VüH -Feu NRW) – Erlass des 
IM NRW vom 04.09.2020  
○ Logistikzug für die vorgeplante überörtliche Hilfe im Land NRW (Log-Z NRW) – Erlass des IM NRW 
vom 30.09.2019  
○ DIN 91390 - „Integriertes Risikomanagement für den Schutz der Bevölkerung“ 
○ Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) – Bundesgesetz vom 25.03.1997 
○ „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ – Leitfaden des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und 
Katastrophenhilfe von Dezember 2015 
○ Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – Bundesgesetz vom 07.07.2005 
○ Energiesicherungsgesetz (EnSiG) – Bundesgesetz vom 20.12.1974 
○ Telekommunikationssicherstellungsverordnung (TKSiV) – Bundesverordnung vom 14.09.1994 
○ Verordnung zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung in einer Versorgungskrise (EltSV) – Bundes-
verordnung vom 26.04.1982 
○ Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke 
der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) – Bundesgesetz vom 24.08.1965 
○ Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise 
und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsor-
gesetz) – Bundesgesetz vom 04.04.2017 
○ Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)  – Konzept des Bundesministerium s des Inneren  vom 
24.08.2016 
○ Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle („PASS-Erlass“) – Erlass 
des IM NRW vom 28.05.2020 
Für die Stadt Münster leiten sich aus diesen Schriftstücken diverse Handlungsbedarfe ab. Aus der „Kon-
zeption Zivile Verteidigung (KZV)“ ergibt sich beispielweise die Vorgabe, 1 % der Bevölkerung im Notfall 
aufnehmen und betreuen zu können. Im Fall von Münster sind dies rund 3.150 Personen.

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1.1.2  ABGRENZUNG DES ZIVIL - UND KATASTROPHENSCHUTZES IN DER SICHERHEITSARCHI-
TEKTUR DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND  
In der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland, die aus insgesamt fünf Säulen besteht, 
sind die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes dem Bevölkerungsschutz zugeordnet (siehe Abb. 
1).  
 
Abb. 1 Gesamtübersicht über die Sicherheitsarchitektur in Deutschland1  
Der Katastrophenschutz unterliegt der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer und umfasst Maß-
nahmen zum Schutz von Menschen, ihrer Lebensgrundlagen und bedeutenden Sachwerten vor Gefähr-
dungen und Schädigungen außergewöhnlichen Ausmaßes im Friedensfall, zum Beispiel in Folge von Un-
wetterereignissen oder der Freisetzung gefährlicher Stoffe.  
Zu diesen Maßnahmen zählt nicht nur die unmittelbare Hilfe während eines Ereignisses, sondern auch 
die Zeit nach einem Ereignis. 
Im Katastrophenschutz müssen präventive Planungen getroffen und zum Beispiel hinreichend leistungs-
fähige Einheiten aufgestellt und ausgestattet oder Schutz- und Warneinrichtungen installiert werden. 
 
Das Gesamtverteidigungskonzept der Bundesrepublik Deutschland basiert auf der militärischen und zi-
vilen Verteidigung.2 
Zivilschutz ist eine von insgesamt vier Aufgabenbereichen  des Bundes in  der Zivilen Verteidigung , zu 
der noch die Ausgabenbereiche „Aufrechterhaltung der Staats - und Regierungsfunktionen“, „Versor-
gung der Bevölkerung“ und die „Unterstützung der Streitkräfte“ gezählt werden.  
Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz3 geregelt. Die nicht-
militärischen Maßnahmen des Zivilschutzes schützen die Bev ölkerung, ihre Wohnungen und Arbeits-
stätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen 
sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen und beseitigen oder mildern deren Folgen. 
Die operativ-abwehrende Zuständigkeit des Zivilschutzes beginnt erst dann, wenn der sogenannte Ver-
teidigungsfall durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates festgestellt wird. Nach Art. 115a 
des Grundgesetzes handelt es sich dabei um „die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt 
 
1 Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 
2 Quelle: Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023. Deutscher Bundestag. Drucksache 20/10476 
3 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz - und Katastrophenhilfegesetz - 
ZSKG)

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angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.“ Die Befehls - und Kommandogewalt der 
Bundeswehr geht in diesem Fall auf den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin über. Die Bundesre-
gierung wird mit umfangreichen Befugnissen, auch innerhalb der originären Gesetzgebungskompetenz 
der Länder, ausgestattet.  
Neben einigen Aufgaben, die speziell den Verteidigungsfall betreffen (wie z.  B. Schutzbauten), hat der 
Bund im Zivilschutz viele Vorkehrungen zu treffen, die auch zur Katastrophenbewältigung im Friedens-
fall beitragen können. Darüber hinaus verfügt der Bund – mit Ausnahme der Beschäftigten beim Bun-
desamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie der haupt- und ehrenamtlichen Be-
schäftigten beim Technischen Hilfswerk (THW) – über kein eigenes Personal und keine eigene Organi-
sationsform. Er könnte sie auch nicht wirtschaftlich aufstellen. Daher stellt der Bund den Ländern auf 
Basis von Art. 85 Grundgesetz Ressourcen zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz zur Verfügung, die 
diese – ergänzend zu ihrer Eigenvorsorge – auch im Katastrophenschutz nutzen können. Daneben leistet 
der Bund Katastrophenhilfe auf Basis von Art. 35 Abs. 2 und 3 Grundgesetz. Die allgemeingesetzliche 
Umsetzung findet dieser Grundsatz in § 12 ZSKG: 
„Die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz stehen den Ländern auch 
für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung.“ 
In der Stadt Münster stehen die Ressourcen, die für die Bewältigung der Aufgaben des Zivilschutzes 
erforderlich sind, nicht zur Verfügung. Das liegt einerseits daran, dass die ursprünglich einmal vorhan-
denen Strukturen schrittweise zurückgefahren wurden und dass sich aus der Neubewertung der Bedro-
hungslage neue Bedarfe bei der Unteren Katastrophenschutzbehörde ableiten lassen. 
Auch der Bund und die Länder planen ihre Bedarfe im Zivil- und Katstrophenschutz. Das BBK hat hierzu 
eine Methode entwickelt, die sich an ISO -Standard 31010:2019 „Risikomanagement – Verfahren zur 
Risikobeurteilung“ orientiert. Es erfolgt auch hierbei eine Untersuchung von Szenarien, wie sie ebenso 
im vorliegenden Projekt vorgenommen wurde und im weiteren Verlauf ausführlich dargestellt wird. Der 
Bund beschränkt sich hierbei allerdings auf „bundesrelevante“ Szenarien. Hiermit sind solche Gefahren 
gemeint, die potenziell den Bund entweder in seiner Zuständigkeit im Zivilschutz oder – im Rahmen der 
Katastrophenhilfe – mit seinen Ressourcen im besond eren Maße fordern oder im Ereignisverlauf eine 
nationale Krise hervorrufen können.  
1.1.3  ABGRENZUNG DER BEGRIFFLICHKEITEN KATASTROPHENSCHUTZ UND KRISENMA-
NAGEMENT  
Die Begriffe „Katastrophenschutz“ und „Krisenmanagement“ meinen nicht das gleiche, dennoch gibt es 
eine Schnittmenge von Maßnahmen und Aufgaben, die in beiden Bereichen von Relevanz sind. 
In Abgrenzung zum Begriff „Katastrophenschutz“ beschreibt der Begriff „Krisenmanagement“ Maßnah-
men (planerisch und kommunikativ) zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit staatlicher bzw. öf-
fentlicher Einrichtungen als Teil der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS).  
Das Krisenmanagement ist das Fundament für die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutsch-
land (s. Abb. 1). Im Hinblick auf die Aufgaben im Katastrophenschutz werden die Grundlagen für das 
Krisenmanagement durch § 35 BHKG NRW geregelt. 
1.1.4  GRUNDLEGENDE METHODIK DER KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLANUNG  
Zu Beginn ist es erforderlich, eine Einordung der Aufgaben des Katastrophenschutzes in ein umfassen-
des Katastrophenmanagement (siehe  Abbildung) vorzunehmen. Es ist zu beachten, dass die unteren

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Katastrophenschutzbehörden insbesondere Aufgaben in den Handlungsfeldern Vorbereitung und Be-
wältigung übernehmen, sich jedoch im Rahmen der vernetzten Gefahrenvorbeugung in den Bereichen 
Vorbeugung und Wiederaufbau auf das Handeln anderer staatlicher und p rivater Akteure verlassen 
müssen: 
 
Abb. 2 Der Katastrophenkreislauf im Risiko- und Krisenmanagement (eigene Darstellung in Anlehnung an BBK) 
Aus den genannten rechtlichen Anforderungen wird der Bedarf einer adäquaten Vorplanung von Groß-
einsatzlagen und Katastrophen deutlich. Während Katastrophenschutzpläne den konzeptionellen Ein-
satz der vorhandenen Ressourcen darlegen, ist es Ziel der Katastrophenschutzbedarfsplanung, den Be-
trachtungsfokus um die Frage zu erweitern, welche Ressourcen gebraucht werden, um die Anforderun-
gen eines Szenarios zu erfüllen. 
In Anlehnung an den Leitfaden „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz – Ein Stresstest für die Allgemeine 
Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastro-
phenhilfe (BBK) hat sich ein szenarienbasiertes Vorgehen in fünf Schritten als bewährt herausgestellt:

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Abb. 3 Vorgehen zur Bedarfsplanung im Katastrophenschutz 
Zentrale Fragestellung des Szenarienbrainstormings ist, welche Szenarien aufgrund allgemeingültiger 
Erfahrung grundsätzlich denkbar wären. Darüber hinaus geht es um das Sammeln und Bündeln mög-
lichst vieler Risiken in den Szenarien. Nachdem eine umfassende Sammlung an denkbaren Szenarien 
vorliegt, ist es Ziel der Szenarienauswahl, die Szenarien auf die Relevantesten zu reduzieren. Die Rele-
vanz ergibt sich aus dem Ergebnis der Anwendung einer Risikomatrix mit den Risikodeterminanten Ein-
trittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. 
Auf Grundlage der als relevant identifizierten Bemessungsszenarien werden in Szenarienbetrachtun-
gen wesentliche Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter Mensch, KRITIS, Umwelt und Volks-
wirtschaft erarbeitet, aber auch immaterielle Folgen betrachtet. Wichtige Grundlage dafür ist ein ange-
messen detailliertes Setting der Szenarien. Dazu zählen Rahmenbedingungen wie Wetter, Datum und 
Uhrzeit, aber auch die Ursache des Szenarios und die Vorwarnzeit. Hilfreich für ein gemeinsames Ge-
dankenmodell der Beteiligten ist zudem die Orientierung anhand eines Referenzszenarios.  
Das BBK empfiehlt für eine erfolgreiche Risiko- und Gefährdungsanalyse, die verschiedenen fachlichen 
Sichtweisen aus dem jeweiligen Bezugsgebiet für die Analyse in Gruppen zusammenzubringen. Diese 
Empfehlung wurde durch die Einbindung verschiedener Fachkräfte in den Folgeworkshops umgesetzt.  
Am Ende jedes Szenarios werden die Anforderungen an den Katastrophenschutz dargestellt und im Fol-
genden über alle Szenarien die Maxima als Planungsziele  abgeleitet. Die Erfahrung zeigt, dass eine 
Clusterung nach den Katastrophenschutz-Fachdiensten effektiv ist. Planungsziele sollten sich allerdings 
nicht nur auf technische und personelle Ressourcen beziehen. Erfahrungsgemäß ergeben sich auch viel-
fältige Handlungserfordernisse für die untere Katastrophenschutzbehörde. Aus diesem Grund hat es

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sich als äußerst praktikabel erwiesen, die „organisatorischen Bewältigungskapazitäten“ als eigenen Fä-
higkeitsbedarf auszuweisen und in die Maßnahmenableitung einzubeziehen.  
Für jedes benötigte Planungsziel wird der IST-Stand innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der KatS-Be-
hörde analysiert und erfasst. Besteht eine Differenz zwischen SOLL und IST, werden Maßnahmen be-
schrieben, mit denen das Defizit behoben werden kann. Ergebnis des SOLL-IST-Abgleichs ist eine prio-
risierte Maßnahmenliste. 
1.2 AUSGANGSSITUATION UND AUFTRAG  
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen (BHKG) sind die Kreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger des Katastrophen-
schutzes. 
Zur Bewältigung von Katastrophen stellt die Stadt Münster einen Katastrophenschutzbedarfsplan auf. 
Katastrophenschutzbedarfspläne fokussieren die Fragestellung des konkreten Ressourcenbedarfs. Das 
taktische Vorgehen während eines Ereignisses wird in Katastrophenschutzplänen beschrieben. 
Die Lülf+ Sicherheitsberatung unterstützte und begleitete die Ersterstellung des Katastrophenschutzbe-
darfsplans im Auftrag der Stadt Münster. Inhaltlich-konzeptionell erfolgte die Untersuchung in Anleh-
nung an den Leitfaden „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz – Ein Stresstest für die Allgemeine Gefah-
renabwehr und den Katastrophenschutz“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophen-
hilfe (BBK). 
Die elementaren Fragestellungen der Katastrophenschutzplanung wurden durch eine Lenkungsgruppe 
unter Mitwirkung der Projektorganisation der Stadt Münster unter fachlicher Moderation und Beratung 
der Lülf+ Sicherheitsberatung, behandelt.  
Unter Berücksichtigung der Einschätzung von verschiedenen Fachkräften wurden im Rahmen von Work-
shops verschiedene Schadensszenarien modelliert, auf deren Basis die Untersuchung gegenwärtiger Ka-
tastrophenschutzmaßnahmen erfolgte. 
Alle berücksichtigten Rohdaten stammen, soweit nicht anders angegeben, von der Stadt Münster  
(Stand: 3. Quartal 2023 bis 2. Quartal 2024). Alle Auswertungen sind, soweit nicht anders angegeben, 
Stand 2. Quartal 2024. 
Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die An-
gaben stets auf Angehörige aller Geschlechter. 
1.3 PROJEKTVERLAUF  
Die wesentlichen Anforderungen an den Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Münster wurden zu 
Projektbeginn in einer Auftaktsitzung der Projektgruppe am 02.06.2023 festgelegt. 
Am 28.08.2023 wurden in einem Brainstorming zunächst vielfältige mögliche Szenarien erarbeitet. Im 
weiteren Verlauf dieses Termins konnten aus den als möglich erachteten Szenarien fünf Bemessungs-
szenarien aggregiert werden. 
Die Bemessungsszenarien wurden in  fünf Folgeworkshops mit den  verschiedenen Fachkräften unter 
ständiger Beteiligung der Projektgruppe ausgearbeitet: 
24.10.2023   Folgeworkshop Szenario 1: Austritt eines chemischen Produktes / CBRN- 
Gefahren

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24.10.2023  Folgeworkshop Szenario 2: Langanhaltende Hitze / Dürre / Vegetationsbrand 
25.10.2023   Folgeworkshop Szenario 3: Extremwetterereignis / Starkregen 
25.10.2023   Folgeworkshop Szenario 4: Verbreitung eines kontagiösen Krankheitserregers 
/ Pandemie 
02.11.2023  Folgeworkshop Szenario 5: Ausfall der kritischen Infrastruktur / Blackout 
 
Die Lülf+ Sicherheitsberatung hat im Anschluss an die Workshops gesonderte Interviews mit verschie-
denen Ämtern und Organisationen geführt sowie die weitere Konzeptionierung und Berichtslegung des 
Katastrophenschutzbedarfsplans der Stadt Münster erarbeitet. Relevante Zwischenergebnisse wurden 
innerhalb der Projektgruppe besprochen. Die Entwurfsfassungen wurden bis zur Fertigstellung des Er-
gebnisberichts in mehreren Iterationsschleifen in der Lenkungsgruppe vorgestellt. 
Im Jahr 2024 wurde das Projekt durch mehrere Arbeitsgruppen und zielgerichtete Abstimmungen mit 
verschiedenen relevanten Akteuren weitergeführt, darunter u. a. Hilfsorganisationen, Amt 50, Amt 66, 
citeq und Amt 23. Diese Abstimmungen dienten der Klärung gezielter Fragestellungen und der Erarbei-
tung praxisnaher Lösungsansätze. Zusätzlich fanden Ortsbesichtigungen zur konkreten Sachstandauf-
nahme statt, um die Erkenntnisse aus den Workshops und Interviews zu validieren und zu vertiefen. 
Strategische Fragestellungen sowie der Sachstand wurden regelmäßig in der Lenkungsgruppe beraten 
und Entscheidungen zur weiteren Projektausrichtung getroffen. 
Im Jahr 2025 erfolgt die Finalisierung der Katastrophenschutzbedarfsplanung sowie der Umsetzungs-
planungen. Die Projektergebnisse sollen abschließend in die politischen Gremien eingebracht und dort 
zur Beschlussfassung gestellt werden. 
Es wurden alle angefragten Dokumente – sofern vorhanden – zur Verfügung gestellt. Die Atmosphäre 
war stets von einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit geprägt. Die Lülf+ Sicherheits-
beratung GmbH bedankt sich bei der Stadt Münster sowie allen Beteiligten für die konstruktive Mitwir-
kung und Zusammenarbeit.

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2 BESCHREIBUNG DES BEZUG SGEBIETES  
2.1 ALLGEMEINE DARSTELLUNG DES STADT GEBIETES  
2.1.1  ECKDATEN DER STADT  
Die Stadt Münster ist eine kreisfreie Stadt im 
Münsterland im Norden Nordrhein-Westfalens. 
Durch die Stadt Münster laufen Verkehrswege 
des Schienen - und Schifffahrts verkehrs sowie 
Bundesautobahnen, die das Ruhrgebiet mit Nie-
dersachsen verbinden. Die Stadt Münster  er-
streckt sich über eine Fläche von rund 300 km² 
und gehört damit zu den flächengrößten Städten 
Deutschlands. Die im Zusammenhang bebaute 
Fläche Münsters ist vergleichsweise groß, da sie 
durch niedrige Architektur geprägt ist , wobei die 
darum liegenden Gebiete teils ländlicher Struktur 
und dünner besiedelt sind. 
Die Stadt Münster ist in 45 Stadtteile gegliedert . 
Diese sind auf sechs Stadtbezirke und vier Teilbe-
reiche verteilt. Umgeben wird die Stadt Münster 
von den Kreisen Steinfurt, Warendorf und Coes-
feld. 
 
  
Tab. 1 Eckdaten der Stadt Münster 
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Abb. 4 Stadtgebiet Münster 
Abb. 5 Umliegende Kreise

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2.1.2  TOPOGRAFIE  DES STADT GEBIETES  
Die Stadt Münster ist durch eine im Wesentlichen 
flache Topografie geprägt. Relevante Höhenun-
terschiede sind maßgeblich im nord-westlichen 
Stadtgebiet vorhanden. Der tiefste Punkt Müns-
ters befindet sich am Flusslauf, kurz vor seiner 
Mündung in die Ems. 
 
2.1.3  STADTENTWICKLUNG  
Für die Stadt Münster wurde 2021 vom Rat der 
Stadt ein „Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
(ISEK) Münster 2023“ beschlossen.4 Es beschreibt 
die Zukunftsstrategien der Stadt in den Hand-
lungsfeldern Stadtplanung, Verkehr, Klimaschutz 
und soziale Infrastruktur.  
Im gesamten Stadtgebiet sind Flächen definiert, 
die bis 2030 zu Bauland umgewandelt werden 
sollen. Auch darüber hinaus  existieren bereits 
Vorplanungen zu Flächen, die nach 2030 zu 
Wohnbauland umgewandelt werden können. 
2.1.4  PROGNOSE ZUR VERSORGUNG UND 
VORSORGE DER BEVÖLKERUNG  
Durch den anhaltenden demografischen Wandel, welcher mit steigender Lebenserwartung und lang-
jährigen niedrigen Geburtenzahlen einhergeht, ändert sich die gesundheitliche Bedarfslage der Bevöl-
kerung. Die Zahl der Fachkräfte nimmt im Verhältnis zu Pflegebedürftigen ab. Dies erfordert effektivere 
medizinisch-pflegerische Versorgungsstrukturen, um die Versorgung trotz geringer Ressourcen sicher-
zustellen.5 Des Weiteren soll durch  die im Jahr 2022 vorgestellte Deutsche Strategie zur Stärkung der 
Resilienz gegenüber Katastrophen 2022-2030 dazu beigetragen werden, die Resilienz der Gesellschaft 
gegenüber Katastrophen zu stärken, wobei der Fokus auf dem Schutz der Menschen und ihren Existenz-
grundlagen sowie der Stärkung der Widerstands - und Anpassungsfähigkeit des Gemeinwesens gegen-
über Katastrophen liegt.6 
2.1.5  PROGNOSE ZUR ENTWICKLUNG GESELLSCHAFTLICHER FAKTOREN  
Durch die fortschreitende Verstädterung und die damit verbunden räumlichen und demografischen 
Veränderungen nimmt die Wichtigkeit der Katastrophenvorsorge und die Stärkung der Resilienz der  
 
4 https://www.stadt-muenster.de/stadt-regionalentwicklung/stadtentwicklung/konzept 
5 LZG NRW – Versorgungsstrukturenentwicklung ( https://www.lzg.nrw.de/versorgung/vers_strukt/index.html 
(letzter Abruf am 10.10.2024)) 
6 Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen ( https://www.bbk.bund.de/Shared-
Docs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Sendai-Katrima/deutsche-strategie-resilienz-lang_down-
load.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (letzter Abruf am 10.10.2024)) 
Abb. 6 Topografische Karte Stadt Münster

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Bevölkerung zu. Die wachsende Abhängigkeit von komplexen soziotechnischen Systemen wie etwa der 
Energie- und Wasserversorgung oder auch der Kommunikationsinfrastruktur verstärken die Anfälligkeit 
der Bevölkerung gegenüber Krisensituationen.7 
2.2 GEFAHRENPOTENZIAL  
2.2.1  BEVÖLKERUNG  
Rund 321.000 Einwohner verteilen sich auf 45 
Stadtteile. Die höchsten Einwohner dichten sind 
dabei im Bereich des Innenstadt rings zu finden . 
In den Außenbezirken ist die Einwohnerdichte 
insgesamt geringer. Es gibt aber auch in den Au-
ßenbezirken einzelne Stadtzellen mit höherer 
Einwohnerdichte (z. B. Brüningheide).  
Als Universitätsstadt liegt ein Schwerpunkt der 
Altersklassen der Bevölkerung von Münster im 
Altersbereich zwischen 20 und 30 Jahren. Ein 
weiterer Schwerpunkt lässt sich in der Bevölke-
rung zwischen 50 und 60 Jahren ausmachen. Die 
Zahl der Senioren über 80 Jahre hat sich im Zeit-
raum von 1999 bis 2019 nahezu  verdoppelt, sie 
machen einen Anteil von rund 5,8 % an der Be-
völkerung aus. Prognosen erwarten für 2033 wei-
terhin einen Bevölkerungsschwerpunkt bei den 
20- bis 30-Jährigen sowie den 2. Schwerpunkt im 
Altersbereich zwischen 65 und 75 Jahren.  Zum 
Stichtag 31.12.2023 waren 13.695 Personen pfle-
gebedürftig und 33.495 Personen schwerbehin-
dert. Es wird ein Anstieg der Bevölkerungszahl 
auf rund 333.500 Einwohner erwartet. 
2022 erhielten insgesamt 26.405 Personen soziale Mindestsicherungsleistungen, dies entsprach 2022 
einem Anteil von 8,3 % an der Wohnbevölkerung. Darunter erhielten 19.658 Personen Leistungen nach 
dem Sozialgesetzbuch II (ALG II / Sozialgeld), 628 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von 
Einrichtungen, 4.900 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und 1 .219 Perso-
nen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Einer Erhebung des Statistischen Landes-
amtes IT.NRW zufolge lebten im Jahr 2020 in Münster 153 Einkommensmillionäre, dies entsprach einer 
Quote von 4,8 Millionären auf 10.000 Einwohner. 
In Münster leben 127.817 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, von denen 34.281 außerhalb von 
Münster arbeiten. 93.652 Personen wohnen außerhalb und pendeln zum Arbeiten nach Münster, somit 
haben 187.222 versicherungspflichtige Beschäftigte ihren Arbeitsort in Münster. Rund 93.500 Beschäf-
tigte Münsteraner Unternehmen wohnen auch innerhalb der Stadt. 
 
7 Bieri, M.: Die Urbanisierung der Katastrophenvorsorge ( https://css.ethz.ch/content/dam/ethz/special-inte-
rest/gess/cis/center-for-securities-studies/pdfs/CSSAnalyse204-DE.pdf (letzter Abruf am 10.10.2024)) 
Abb. 7 Bevölkerungsdichte in der Stadt Münster

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2.2.2  GEWERBE - UND INDUSTRIEOBJEKTE MIT SPEZIELLEN GEFAH REN 
Im Stadtgebiet sind größere zusammenhängende Industrie- und Gewerbegebiete vorhanden. Hier sind 
Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung und Branchen zu finden.  
Eine besondere Gefährdung geht von einem Umgang mit ABC-Gefahrstoffen in relevanten Mengen aus. 
Innerhalb des Stadtgebietes befinden sich insgesamt 14 Objekte, die der Störfallverordnung unterlie-
gen.  
2.2.3  GEWÄSSER  
Im Stadtgebiet befindet sich eine größere Anzahl 
stehender und fließender  Gewässer. Dabei sind 
insbesondere folgende Gewässer zu nennen: 
Stehende Gewässer 
○ Aasee 
○ Gittruper Baggersee 
○ Hiltruper See 
○ Sandruper See 
○ Rieselfelder 
 
Größere Fließgewässer 
○ Dortmund-Ems-Kanal 
○ Angel 
○ Münsterische Aa 
○ Werse 
 
Die Kartendarstellung zeigt eine Auswahl von re-
levanten Gewässern. Die vorhandenen Gewässer 
haben durch Hochwassergefahren (z. B. aufgrund 
von Starkregenereignissen) als auch durch Ertrin-
kungsgefahren Einfluss auf das Gefahrenpoten-
zial. Besondere Gefahrenpotenziale bestehen in Verbindung mit Hochwasserereignissen insbesondere 
in den von den größeren Flüssen durchflossenen Innenstadtbereichen. 
2.2.4  OBJEKTE MIT BESONDEREN GEFAHRENPOTENZIALE N 
Besondere Gefahrenpotenziale ergeben sich dort, wo für Feuerwehr, Hilfsorganisationen und andere 
beteiligte Organisationen und Behörden im Einsatzfall Anforderungen gestellt werden, die über das 
Grundgefahrenpotenzial hinaus gehen. Gründe für die erhöhten Anforderungen können hierbei vielfäl-
tig sein.  
Beispielsweise ist das „Messe und Congress Centrum Halle Münsterland“ als Veranstaltungsfläche ein 
solches Objekt mit besonderem Gefahrenpotenzial, da sich hier viele Menschen aufhalten, die größten-
teils nur Besucher der Stadt Münster sind. Allein die Messehalle Mitte, als flächenmäßig Kleinste der 
Abb. 8 Gewässer in Münster (Auswahl)

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Messehallen, fasst unbestuhlt bis zu 11.000 Besucher. 2022 besuchten insgesamt rund 400.000 Perso-
nen 131 Veranstaltungen in der Halle Münsterland.  
Auch Beherbergungsbetriebe stellen aufgrund ihrer hohen Personendichte ein besonderes Gefahren-
potenzial dar. Die Stadt Münster verfügte zum Stichtag 2022 über 85 Beherbergungsbetriebe mit ins-
gesamt über 10.000 Betten. Die dortigen Besucher halten sich nur temporär in Münster auf und kennen 
sich in der Umgebung entsprechend nicht aus. Gegebenenfalls besteht zudem eine Sprachbarriere. 
Nicht nur Besucher der Stadt Münster, auch dauerhaft in Münster lebenden Personen können sich in 
Objekten aufhalten oder diese bewohnen, von denen ein besonderes Gefahrenpotential ausgeht. Ins-
besondere ist dies der Fall, wenn die betroffenen Personen sich nicht oder nur eingeschränkt  selbst 
helfen können, weil sie beispielsweise im Kindesalter, erkrankt oder pflegebedürftig sind.  
2021 waren rund 3.650 Betten in Krankenhäusern vorgehalten. Hinzu kamen rund 2.650 pflegebedürf-
tige Personen in 33 stationären Pflegeeinrichtungen sowie rund 1000 Personen in 12 Einrichtungen der 
Eingliederungshilfe.  
In den 86 allgemeinbildenden Schulen der Stadt Münster, hierunter 46 Grundschulen, hielten sich im 
Schuljahr 2022/23 regelmäßig über 32.000 Kinder und Jugendliche auf. In der Kindertagesbetreuung 
wurden regelmäßig rund 16.850 Kinder bis zum Alter von 5 Jahren betreut. 
Zudem kann sich das besondere Gefahrenpotenzial auch aus der Beschaffenheit oder dem kulturellen 
Wert der Objekte selbst ergeben. Die Altstadt der Stadt Münster beispielsweise verfügt über diverse 
historische Gebäude, einige hiervon mit dem Status eines Baudenkmals. Das Rathaus hat den Status als 
europäische Kulturerbestätte. Auch die gelagerten und verarbeiteten Stoffe können ein Objekt zu einem 
Objekt mit besonderem Gefahrenpotenzial machen, wie etwa industrielle Gebäude und Anlagen , die 
der Störfallverordnung unterliegen. 
2.3 FRÜHRERE  LOKALE UND REGIONALE KATASTROPHEN  UND KRISEN  
Die Stadt Münster war seit der Jahrtausendwende bereits mehrfach von außergewöhnlichen Wetterer-
eignissen betroffen. In den Jahren 2003 und 2019 wurden in den Sommermonaten jeweils Hitzerekorde 
aufgestellt, 2014 kam es nach einem Starkregenereignis zu erheblichen Überschwemmungen im Stadt-
gebiet, zum Jahreswechsel 2023/2024 führte ergiebiger Dauerregen zu Flusshochwasser, das vor allem 
umliegende Felder und Grünflächen überflutete. Im Jahr 2005 kam es Ende November zu starken 
Schneefällen mit bis zu 50 cm Neu schnee. Die Temperaturen lagen um den Gefrierpunkt, sodass der 
Schnee besonders nass und schwer war.  
Von den Schneefällen im November 2005 war unter anderem das Münsterland stark betroffen. Verant-
wortlich für das Wetterereignis war das Zusammentreffen eines Hochdruckgebietes mit einem heran-
ziehenden Tiefdruckgebiet, das kalte und feuchte Luft mit sich brachte. Zwar war die Wetterentwicklung 
absehbar, nicht aber, ob die Niederschläge als Regen oder Nassschnee fallen würden. Der nasse Schnee 
führte in Kombination mit dem Wind zu einer Vereisung der Freileitungen in der Region, die in der Folge 
stark an Gewicht zunahmen, was zum Umknicken mehrerer Strommasten führte. Hinzu kamen Leitungs-
brüche und Kurzschlüsse durch herabfallende Äste. Nach Angaben von RWE waren rund 250.000 Men-
schen in 25 Kommunen von Stromausfällen betroffen, der Anschluss an das Stromnetz dauerte für ein-
zelne Kommunen mehrere Tage. Zwei Kreise in NRW, darunter der benachbarte Kreis Steinfurt, riefen 
den Katastrophenfall aus. Teilweise musste durch den Einsatz von Bundeswehr und Technischem Hilfs-
werk eine provisorische Stromversorgung aufgeba ut werden. Nicht nur Strommasten und -leitungen 
wurden durch den Schnee beschädigt, auch Dachkonstruktionen brachen unter der Last zusammen. 
Auch hier war der Einsatz des Technischen Hilfswerks und der Feuerwehr erforderlich. Darüber hinaus

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       Stand: 19.05.2025      34 
 
kam es zu diversen Verkehrsbehinderungen. Personen saßen auf den Autobahnen in ihren Fahrzeugen 
fest und mussten zunächst vor Ort durch Kräfte der Hilfsorganisationen versorgt werden. Hinzu kamen 
Pendler des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, die an den Bahnhöfen festsaßen und ebenfalls durch 
Kräfte der Hilfsorganisationen versorgt und untergebracht werden mussten. 
Durch den Klimawandel kommt es häufiger zu Extremwet-
terereignissen, das betrifft nicht nur Hitzewellen und Dür-
ren, sondern zum Beispiel auch Starkregenereignisse. Im 
Juli 2014 war Münster von einem Starkregenereignis be-
troffen, bei dem innerhalb von 7 Stun den bis zu 290 Liter 
Regen pro Quadratmeter fielen. Die höchste Warnstufe 
des Deutschen Wetterdienstes ist „extrem heftiger Stark-
regen“ mit einer Regenmenge ab 60 Liter pro Quadratme-
ter in 6 Stunden. Eine so hohe Regenmenge in so kurzer 
Zeit wurde in Deut schland vor Juli 2014 nicht gemessen. 
Das LANUV registrierte an einer Messstation in Münster ei-
nen Spitzenwert von 163,5 Litern pro Quadratmeter Nie-
derschlag in einer Stunde - das entspricht der höchsten 
Stufe 12 des Starkregenindexes. Das Notrufaufkommen 
stieg deutlich an, Polizei und Feuerwehr bearbeiteten rund 
5.000 Einsätze, bei denen sie auch auf überörtliche Hilfe 
angewiesen waren. Infolge des Starkregens sind im Stadt-
gebiet zwei Personen zu Tode gekommen. Neben Ver-
kehrsbehinderungen kam es in 24.000 Haushalten zu 
Stromausfällen und in vielen Stadtteilen Münsters zu Über-
schwemmungen - das Kanalnetz konnte die großen Nieder-
schlagsmengen nicht aufnehmen. Auch der Dauerregen 
zum Jahreswechsel 2023 / 2024 brachte die Oberflächenentwässerung an ihre Grenzen. Der Ausfall 
auch nur einer Pumpe hätte ein großes Schadenspotenzial gehabt, da kein Meldesystem über den Füll-
stand der Oberflächenentwässerung und die Funktion der Pumpen zur Stadt Münster etabliert ist. Mit 
dem Klimaanpassungskonzept reagiert die Stadt Münster auf die Folgen des Klimawandels, denen be-
reits vor Eintritt eines Extremwetterereignisses durch Vorsorge begegnet werden muss und deren Aus-
wirkungen unter Umständen eine vielfältige Zusammenarbeit der Katastrophenschutzorganisationen 
erfordern. 
Das Klimaanpassungskonzept betrachtet dabei nicht nur die Folgen von Niederschlagsereignissen, son-
dern auch von Hitzeperioden, ebenso wie der in Arbeit befindliche Hitzeaktionsplan. Die Auswirkungen 
langanhaltender Hitzeperioden waren in der Stadt Münster bereits in den Sommern 2003 und 2019 zu 
spüren, in beiden Jahren wurden Temperaturrekorde gebrochen, die bisher höchste Temperatur in 
Münster wurde im Juli 2019 mit 38,4°C gemessen. Neben den Auswirkungen auf den Menschen, insbe-
sondere auf besonders gefährdete Gruppen, gab es auch Auswirkungen auf die Natur, wie z.B. ein Fisch-
sterben im Aasee. 
Alle genannten Beispiele zeigen die Bedeutung der Vorsorge, insbesondere auch im Hinblick auf die 
Kommunikationswege und die Zusammenarbeit der Organisationen und Behörden im Katastrophen-
schutz. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass das Eintreten von We tterereignissen nicht verhindert 
werden kann und deren Ausmaß unter Umständen nur schwer vorherzusagen ist, sodass der Schwer-
punkt der Maßnahmen nur auf der Verminderung der Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Natur 
sowie auf der Bekämpfung der Folgen liegen kann. 
Abb. 9 Besondere Objekte in der Stadt Münster 
und Gefahrenpotenziale ausgehend von Über-
schwemmungsgebieten

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2.4 KRITISCHE INFRASTRUKTUR EN 
Gemäß der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz zählen die Sek-
toren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- 
und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung zu den kritischen Inf-
rastrukturen. Das BBK erweitert die Aufstellung um die Sektoren Medien und Kultur sowie Staat und 
Verwaltung.  
2.4.1  ENERGIE  
Die oberste Netzebene im Stromnetz bildet für die Stadt Münster  der Übertragungsnetzbetreiber 
Amprion GmbH. Die Verteilnetzebene wird von der Stadtnetze Münster GmbH betrieben. In der Stadt 
Münster gibt es zehn Umspannwerke, die das Mittel- und Niederspannungsnetz der Stadtnetze Münster 
GmbH mit dem Hochspannungsnetz von Westnetz verknüpft. In der Stadt Münster gibt es ein Gas- und 
Dampfturbinen-Kraftwerk. 
Die Gasversorgung wird durch die Stadtnetze Münster GmbH sichergestellt. 
2.4.2  WASSER UND ABWASSER  
Die Trinkwasserversorgung wird von der Stadtnetze Müns-
ter GmbH betrieben. Die Gewinnung des Trinkwassers er-
folgt durch Brunnen im eigenen Stadtgebiet. 75 % des Was-
serbedarfs werden so eigenständig sichergestellt, die übri-
gen 25 % des Wasser s werden von der Gelsenwasser AG 
bezogen. Für die Abwasserbeseitigung ist die Stadt Müns-
ter zuständig. Die Klärung des Abwassers erfolgt in lokalen 
Kläranlagen, die eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit 
aufweisen. Zur Förderung der Abwässer werden rund 100 
Pumpwerke betrieben, da das Stadtgebiet nur über gerin-
ges Gefälle verfügt.  
2.4.3  ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT  
In der Stadt Münster sind landwirtschaftliche Betriebe an-
sässig, die vorrangig im Ackerbau und der Viehzucht sowie 
in der Viehmast tätig sind.  
Im Stadtgebiet befinden sich über 120 Lebensmittelmärkte. 
Hinzu kommen rund 220 Verkaufsstände auf den Wochen-
märkten Münsters. 
 
Abb. 10 Tierhaltung in der Stadt Münster

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2.4.4  GESUNDHEITSWESE N 
In der Stadt Münster sind insgesamt vier Krankenhäuser so-
wie das Universitätsklinikum Münster als Maximalversor-
ger vorhanden. 
Zusätzlich zu den Krankenhäusern sind im Stadtgebiet zwei 
Psychiatrische Kliniken und eine Fachklinik für Mund -, Kie-
fer, Gesichtschirurgie sowie Haut - und Geschlechtskrank-
heiten angesiedelt.8 
Im Stadtgebiet befinden sich zudem diverse Tageskliniken 
und Facharztpraxen, wie zum Beispiel Dialysepraxen. 
Von den benachbarten Kommunen haben Greven und Sen-
denhorst jeweils ein Krankenhaus.  
In Münster stehen 33 vollstationäre Pflegeeinrichtungen 
mit insgesamt 2.601 Dauerpflegeplätzen zur Verfügung. Er-
gänzend kommt eine stationäre Einrichtung für Menschen 
mit Intensivpflegebedarf mit 18 Plätzen hinzu. Darüber hin-
aus gibt es in Münster insgesamt 69 solitäre Kurzzeitpflege-
plätze. Hinzu kommen 28 Pflege-Wohngemeinschaften mit 
301 Plätzen sowie 19 Tagespflegeeinrichtungen (Stand 
31.12.2024). In 12 Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit ihren 40 Nebenstandorten (Stand 
31.12.2024) leben insgesamt rd. 1.000 Menschen.  41 ambulante Pflegedienste und 16 ambulante 
Dienste der Eingliederungshilfe betreuen Menschen mit Pflegebedarf und / oder Behinderung in der 
eigenen Häuslichkeit. 
2.4.5  IT UND KOMMUNIKATION  
Der häusliche Anschluss an Telefon und Internet wird durch mehrere Anbieter, z. B. Telekom und Voda-
fone, angeboten. Im Mobilfunk werden öffentliche Dienste durch die Provider Telekom, Vodafone und 
Telefónica angeboten. 
2.4.6  FINANZ - UND VERSICHERUNGSWESEN  
Die Versicherungsgruppe der Westfälischen Provinzial sowie der Landwirtschaftliche Versicherungsver-
ein Münster (LVM) betreiben ihre Zentralstandorte in Münster. Die Hauptgeschäftsstellen der Sparkasse 
Münsterland Ost sowie der Volksbank im Münsterland finden sich ebenfalls im Stadtgebiet wieder. Des 
Weiteren liegt ein Standort der NRW.BANK sowie Standorte der Atruvia AG (IT-Dienstleister für Banken) 
in Münster. 
2.4.7  STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG  
Die Stadt Münster ist im Landesentwicklungsplan als Oberzentrum ausgewiesen und versorgt die an-
grenzenden Kreise mit überregionalen Angeboten aus den Sektoren Bildung und Forschung, Gesund-
heitsversorgung, Wirtschaft sowie Kultur und Freizeit. 
 
8 Quelle: Rettungsdienstbedarfsplan 2022 (Das EVK wurde zwischenzeitlich geschlossen) 
Abb. 11 Krankenhäuser in der Stadt Münster

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VERWALTUNG 
Hauptverwaltungsbeamter (HVB) der Stadt Münster ist der Oberbürgermeister. Entsprechend § 35 und 
§ 36 BHKG untersteht ihm als politisch Gesamtverantwortlichem der administrativ-organisatorische Kri-
senstab der Stadt Münster sowie die operativ-taktische Einsatzleitung der Stadt Münster. Gemäß De-
zernatsverteilungsplan9 ist das Amt 37 Feuerwehr Teil des Dezernats I. 
Die konzeptionellen Aufgaben des Katastrophenschutzes werden innerhalb des Amtes 37 Feuerwehr 
von der Abteilung 3 Strategische und Taktische Planung wahrgenommen. 
 
 
Abb. 12 Organigramm des Amtes 37 der Stadt Münster 10 
SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN 
Die Stadt Münster verfügt über rund 100 Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Größenordnungen. 
Zu den Bildungseinrichtungen gehören unter anderem folgende Schulformen und Angebote: 
○ 46 Grundschulen 
○ 30 weiterführende Schulen 
○ 2 Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufen I und II 
○ 13 berufsbildende Schulen 
 
9 https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/rathaus/pdf/dezernatsverteilungs-
plan.pdf 
10 Quelle: eigene Darstellung auf Datengrundlage der Stadt Münster

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○ 7 Förderschulen 
UNIVERSITÄT UND FACHHOCHSCHULEN 
Die Universität Münster ist mit rund 43.000 Studierenden und etwa 280 Studiengängen in 15 Fachbe-
reichen eine der größten Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland. Neben der Universität sind 
in Münster noch weitere (Fach)-Hochschulen, darunter z.B. die FH Münster, die Deutsche Hochschule 
der Polizei sowie die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen beheimatet. 
JUSTIZWESEN 
In Münster gibt es eine Justizvollzugsanstalt. Teile dieser JVA weisen bauliche Mängel auf, weshalb nur 
noch 218 Haftplätze zur Verfügung stehen. Zur JVA Münster gehört eine Zweigstelle in Coesfeld mit 44 
Untersuchungshaftgefangenenplätzen. 
Derzeit wird im Stadtteil Münster-Wolbeck eine neue JVA gebaut, sie soll über 640 Haftplätze verfügen. 
Die Fertigstellung ist für 2026 geplant. 
MILITÄRISCHE ANLAGEN 
Mit dem I. Deutsch-Niederländischem Corps befindet sich auf dem Stadtgebiet das Hauptquartier sowie 
der Corpsstab einer speziellen Eingreiftruppe der Streitkräfte. Der Standort kann zudem als Hauptquar-
tier für die Führung eines Großverbandes aller Landstreitkräfte sowie der NATO-Truppen dienen.  
Die Leitstelle des Such- und Rettungsdienstes der Bundeswehr sowie das Heimatschutzregiment 2 sind 
in der Manfred-von-Richthofen-Kaserne untergebracht. 
Das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr stellt die Schnittstelle im Rahmen der Zivil -Militäri-
schen Zusammenarbeit zur Stadt Münster dar. 
2.4.8  KULTURGÜTER  
Der Schutz von Kulturgütern ist völkerrechtlich in der Haager Konvention verankert. Ziel des Abkom-
mens ist es, Kulturgut in bewaffneten Konflikten vor Zerstörung, Plünderung und Diebstahl zu bewah-
ren. Eine Ausweitung dieser Schutzpflicht auf andere Katastrophen ist bislang nicht gesetzlich geregelt, 
jedoch wünschenswert.  
Bereits 2015 betonte die damalige Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Bedeutung kulturellen 
Erbes. Der Internationale Strafgerichtshof habe mit der Verurteilung der IS-Zerstörungen im Jahr 2016 
deutlich gemacht, dass es sich dabei nicht nur um Sachb eschädigung handle, sondern um gezielte An-
griffe auf die Identität und Würde ganzer Bevölkerungen. Kulturgüter, so ein treffender Pressekommen-
tar, sind keine Luxusgüter, sondern „existenziell für Gemeinschaften, Nationen, die Menschheit“.

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2.4.9  TRANSPORT UND VERKEHR  
VERKEHRSWEGE 
○ Bundesautobahnen: 
̶ BAB 1, BAB 43 
○ Bundesstraßen: 
̶ B 51, B 54, B 481 
○ Zahlreiche Landesstraßen 
 
Innerhalb Münsters kann an rund 40 öffentlichen 
Tankstellen Kraftstoff zur Betankung von Fahr-
zeugen bezogen werden . In Münster gibt es so-
wohl freie Tankstellen als auch Filialen größerer 
Ketten. 
Die Nutzung von Straßen , die den Gemeinge-
brauch übersteigt, wird als Sondernutzung be-
zeichnet, sie Bedarf einer gesonderten Genehmi-
gung entsprechend § 18 des Straßen- und Wege-
gesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen 
(StrWG NRW). Die Sondernutzung umfasst neben 
der Aufstellung von Außengastronomie zum Bei-
spiel auch Volksfeste und Märkte, Straßenmusik 
und die Aufstellung eines Baugerüstes. 
SCHIENENVERKEHR 
○ Bahnstrecken: 
̶ Hamburg - Dortmund 
̶ Münster - Enschede 
̶ Münster - Hamm 
̶ Münster - Rheda-Wiedenbrück 
̶ Münster - Rheine 
Die Schienenwege werden durch den Personennah- und Personenfernverkehr sowie den Güterverkehr 
(mit Gefahrgutanteil) genutzt. 
SONSTIGE VERKEHRSWEGE 
Rund 10 Kilometer nördlich von Münster liegt der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO). Von dort star-
ten Linienflüge und die Flugzeuge von drei Flugschulen. Der Flughafen Münster/Osnabrück hat kein 
Nachtflugverbot, weshalb dort rund um die Uhr Maschinen abfliegen und landen können, die auch den 
Luftraum über der Stadt Münster nutzen. Im Jahr 2022 starteten täglich durchschnittlich 31 Flugzeuge 
vom Flughafen FMO, die insgesamt 415.308 Fluggäste an ihr Ziel brachten.  
Abb. 13 Zentrale Verkehrswege im Stadtgebiet

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Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine künstlich angelegte Bundeswasserstraße , die in Verbindung mit an-
deren künstlich angelegten Wasserstraßen den Westen und den Osten Deutschlands wasserseitig mit-
einander verbindet. Jährlich werden im Schnitt 12 Millionen Gütertonnen über den Kanalabschnitt, der 
auch Münster durchquert, transportiert. Der Ausbau des Südabschnitts, zu dem auch Münster gehört, 
für Großmotorgüterschiffe bis zu einer Länge von 110 Metern erfolgt derzeit. 
MOBILITÄTSENTWICKLUNG 
Die Mobilität und ihre Entwicklung in Münster ist im Zuge des „Masterplan Mobilität Münster 2035+“  
betrachtet worden. Das erwartete Bevölkerungswachstum innerhalb Münsters tritt zeitgleich auf mit 
der Pflicht zur Erreichung der Klimaziele und der Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase. Die 
Stadt Münster stärkt daher, gemäß ihren Planungen, die Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem 
Öffentlichen Personennahverkehr und gemeinsam genutzten Verkehrsmitteln (E-Scooter, Carsharing, 
Taxen). Insbesondere soll hierbei ein Fokus  auf den ÖPNV und die bedarfsgerechte Nutzung von Ver-
kehrsmitteln durch die gemeinsame Nutzung gelegt werden. Zeitgleich soll der motorisierte Individual-
verkehr räumlich verlagert werden, um Platz für die oben genannten Mobilitätsarten zu schaffen.  
2.4.10  ABFALLENTSORGUNG  
Die Abfallbeseitigung liegt in der Zuständigkeit der Stadt Münster und wird durch die Abfallwirtschafts-
betriebe Münster wahrgenommen. Der Restabfall wird im Entsorgungszentrum Münster (EZM) in einer 
mechanischen Restabfallaufbereitungsanlage (MRA) sortiert und verwertet. Die Sortierreste, die rund 
80 % des ursprünglichen Restabfalls ausmachen, werden in der Verbrennungsanlage Twence in Hengelo 
verbrannt. 
2.5 FACHDIENSTE DES KATASTROPHENSCHUTZES  
Bestimmte abgegrenzte Aufgabenbereiche in der Bewältigung einer Katastrophe werden in Fachdiens-
ten für den Katastrophenschutz gebündelt. Diese Fachdienste werden von Behörden und Organisatio-
nen mit Sicherheitsaufgaben übernommen. Dazu zählen z. B. die Polizei, die Feuerwehr, das THW, die 
Katastrophenschutzbehörden der Länder oder die privaten Hilfsorganisationen, sofern sie im Bevölke-
rungsschutz mitwirken. Das THW ist die vom Bund getragene, zum großen Teil ehrenamtliche Katastro-
phen- und Zivilschutzorganisation. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen kann das THW 
aufgrund von Amtshilfeersuchen lokal eingebunden werden. Allerdings agiert das THW vorwiegend 
überregional, weshalb entsprechende Ressourcen im Ereignisfall nicht sicher regional zur Verfügung 
stehen. Ergänzend können auch die Bundeswehr und private Akteure Aufgabenbereiche übernehmen.  
2.5.1  FÜHRUNG  UND K OMMUNIKATION  
Auf der Basis des Runderlasses zum Krisenmanagement durch Krisenstäbe in NRW bei Großeinsatzla-
gen, Krisen und Katastrophen (26. September 2016) verfügt die Stadt Münster über Führungsstruktu-
ren, deren Besetzung und Alarmierungsschwellen in einer Stabsdienstordnung bzw. der Alarm- und Auf-
bauorganisation definiert sind. 
Die Räume für die Führungsgremien der Stadt Münster befinden sich im Führungs- und Lagezentrum an 
der Feuer- und Rettungswache 1.

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LEITUNG DER GEFAHRENABWEHRBEHÖRDE 
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist als Hauptverwaltungsbeamte/r die politisch 
gesamtverantwortliche Person. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KRISENSTAB 
Ein Krisenstab ist gemäß Runderlass erforderlich, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses (z. B. 
eine Großeinsatzlage) ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinierungs- und Ent-
scheidungsbedarf besteht. Den Grundaufbau bilden fest definierte Mitglieder des Stabes (sog. SMS = 
Ständige Mitglieder des Stabes). Je nach Lage und Anforderung kann der Stab erweitert werden (durch 
sog. EMS = Ereignisbezogene Mitglieder des Stabes). Der Krisenstab wird durch den Dezernenten für 
Personal, Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT (oder Vertretung im Amt) einberufen und geleitet 
(sog. Leiter Krisenstab). Der Dezernent kann die Befugnis auf den Leiter der Feuerwehr (oder Vertretung 
im Amt) übertragen. 
Die aktuelle Stabsordnung sieht vor, dass die Ständigen Mitglieder des Krisenstabes (SMS) durch fol-
gende interne Organisationseinheiten gestellt werden: 
○ citeq 
○ Amt 13 "Amt für Kommunikation" 
○ Amt 32 "Ordnungsamt" 
○ Amt 33 "Amt für Bürger- und Ratsservice" 
○ Amt 37 "Feuerwehr" 
○ Amt 50 "Sozialamt" 
○ Amt 53 "Gesundheits- und Veterinäramt" 
Polizei, 
Zivil-militärische 
Zusammenarbeit 
Ämter bzw. äm-
terbezogene Ar-
beitsstäbe  
(z. B. Amt 32, Amt 
66) 
Einsatzab-
schnitte, 
Bereitstellungs-
räume 
Polizei, 
Hilfsorganisatio-
nen, 
Technisches Hilfs-
werk 
Leitstelle Stadtwerke … 
Verbindungspersonen 
und Fachberater 
… 
Einsatzleitung 
operativ-taktische 
 Komponente 
Oberbürgermeister 
politisch gesamtverantwortlich 
Komponente 
Krisenstab 
administrativ-organisatorische 
Komponente 
Abb. 14 Aufbau des Führungssystems

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○ Amt 66 "Amt für Mobilität und Tiefbau" 
○ Amt 67 "Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit" 
sowie die externen Behörden und Einrichtungen gestellt werden: 
○ Polizeipräsidium Münster 
○ Stadtwerke Münster 
 
Ereignisbezogen können folgende interne Organisationseinheiten unmittelbar als EMS hinzugezogen 
werden:  
○ AWM "Abfallwirtschaftsbetriebe Münster" 
○ Amt 10 "Personal- und Organisationsamt" 
○ Amt 23 "Amt für Immobilienmanagement" 
○ Amt 40 "Amt für Schule und Weiterbildung" 
○ Amt 51 "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien" 
○ Amt 63 "Bauordnungsamt" 
○ Amt 64 "Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit" 
sowie das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr als externe Behörde. 
Unterstützende Fachberatungen (z. B. Vertretungen örtlicher Krankenhäuser, Geschäftsführungen der 
Hilfsorganisationen, Ärztliche Leitung Rettungsdienst) können nach Entscheidung durch den Leiter des 
Krisenstabes anlassbezogen hinzugezogen werden. 
KOORDINIERUNGSGRUPPE DES STABES (KGS) 
Die Koordinierungsgruppe des Krisenstabes stellt die Arbeitsfähigkeit des Stabes sicher. Sie ist dem Amt 
37 "Feuerwehr" zugeordnet und trägt für folgende Aufgabenbereiche Verantwortung: 
○ Erstellung und Aktualisierung des Lagebildes  
○ Dokumentation und Auftragsverwaltung   
○ Einrichtung und technische Betriebsbereitschaft des Krisenstabsraumes in der Feuer - und Ret-
tungswache 1  
○ Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit (Meldekopf des Krisenstabes)   
Das erforderliche Personal wird aus den rückwärtigen Bereichen sowie der Leitstelle der Feuerwehr 
Münster gestellt. 
BEVÖLKERUNGSINFORMATION UND MEDIENARBEIT (BUMA) 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 13 „Amt für Kommunikation“ übernehmen im Ereignisfall 
Funktionen, um die Bevölkerung und die Medien zu informieren.

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PERSONENAUSKUNFTSSTELLE (PASS) 
Der Betrieb der PASS wird enstprechend des § 38 BHKG über die Strukturen des Bürgertelefons perso-
nell, organisatorisch und technisch sichergestellt.  Die Aufgaben der PASS sind dem Amt 33 „Amt für 
Bürger- und Ratsservice“ zuzuordnen. 
EINSATZLEITUNG FÜR GROẞEINSATZLAGEN UND KATASTROPHEN 
Sämtliche zur Gefahrenabwehr und zur Begrenzung von Schäden erforderlichen operativ -taktischen 
Maßnahmen obliegen der Einsatzleitung der Feuerwehr. 
Die Einsatzleitung der Stadt Münster wird gem. § 33 BHKG NRW von bestellten Einsatzleitern geleitet. 
Die Sachgebiete der Einsatzleitung gem. FwDV 100 wurden im Rahmen der Alarm - und Aufbauorgani-
sation zugeordnet.  
LEITSTELLE  
Aufgabe der Stadt ist es, eine einheitliche, ständig besetzte Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleis-
tung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst zu unterhalten (§ 28 BHKG). Bei aufwachsenden 
Einsatzlagen (Großeinsatzlagen und Katastrophen) ist die Leitstelle ein Bestandteil des Führungs- und 
Lagezentrums, um ein Lagebild zu erstellen und einen Massenanfall an Notrufen bewältigen zu können. 
Die Leitstelle, die auch als Fernmeldebetriebsstelle und technisch-taktische Betriebsstelle fungiert, bil-
det den Meldekopf zwischen Einsatzleitung und Krisenstab. Sie befindet sich in der Feuer- und Rettungs-
wache 1. 
2.5.2  BRANDSCHUTZ  
Zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 3 BHKG unterhält die Stadt Münster eine den örtlichen Verhältnis-
sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung, die im Katastrophenschutz 
zur Mitwirkung verpflichtet ist. 
Einzelheiten sind im Brandschutzbedarfsplan der Stadt definiert. 
In Münster decken die Berufsfeuerwehr (§ 8 BHKG) mit 3 Standorten sowie die Freiwillige Feuerwehr (§ 
9 BHKG) mit 20 Standorten den örtlichen Bedarf für den Brandschutz und Hilfeleistungen ab. 
Neben den kommunalen Ressourcen , die für den Katastrophenschutz zum Einsatz kommen , stellen 
Bund und Land nach aktuellem Stand acht Fahrzeuge für die Feuerwehr Münster für den Katastrophen-
schutz zur Verfügung. Entsprechend den zugeordneten Sonderaufgaben im Zivil - und Katastrophen-
schutz sind diese Fahrzeuge bei unterschiedlichen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Münster stati-
oniert. 
Alle Löschgruppenfahrzeuge der Feuerwehr Münster sind mit einem Allradfahrgestell ausgestattet, ihre 
Durchfahrtstiefe beträgt jeweils mindestens 600 mm. Bis auf die zwei HLF 20/16 der Löschzüge 12 und 
23 verfügen die Fahrzeuge zudem über einen Hitzeschutz im Boden. 
Die Löschzüge 12, 15, 23 und 24 haben zudem jeweils ein TLF 4000 mit einem geländegängigen Allrad-
fahrgestell, einer Durchfahrtstiefe von mindestens 600 mm und einem Hitzeschutz im Boden. 
Die Feuerwehr Münster hat 3 Netzersatzanlagen: 1x 40 kW (LZ 22), 1x 50 kVA (FW 3a), 1x 250 kVA (FW 
1). Die 250 kVA NEA wird als Abrollbehälter vorgehalten, zum Transport stehen 4 WLF zur Verfügung ,

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die alle nicht geländegängig sind . Insgesamt hat die Feuerwehr Münster 12 Abrollbehälter, zu diesen 
zählen unter anderem auch ein AB-Atemschutz/Strahlenschutz, ein AB-Schaum 5000, ein AB-SLM, ein 
AB-MANV und ein AB-V-Dekon. 
Hinweis: Die weiteren Abrollbehälter sind in den jeweiligen Kapiteln 5.2.1 (CBRN-Gefahrenabwehr) und 
5.4.1 (Technische Hilfeleistung) zu finden.  
2.5.3  GESUNDHEITSVORSORGE UND RETTUNGSDIENST  
Der Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt (zuletzt geändert im Oktober 2022) beschreibt die rettungs-
dienstliche Versorgung der Bevölkerung in der Stadt Münster. 
Unabhängig von den einzelnen Vorhaltezeiten und Trägerschaften listet die Tabelle die Rettungswachen 
in Münster und die verfügbaren Rettungsmittel auf. Einzelheiten beschreibt und regelt der Rettungs-
dienstbedarfsplan. 
 
Rettungswache NEF RTW KTW ITW Bemerkung 
Feuer- und Rettungswache 1 3 6     
Feuer- und Rettungswache 2 1 6     
Feuer- und Rettungswache 3   3     
Rettungswache 10  1    
Rettungswache 16  1      
Rettungswache 19  1    
Krankentransportwagen    14   Gesamtzahl der Fahrzeuge in Münster ohne Zuord-
nung zu den Wachen 
ASB    1  
 4 18 14 1   
Tab. 2 Fahrzeuge im Rettungsdienst 11 
Derzeitig existieren Vorplanungen für drei weitere Rettungswachen-Standorte, diese sind aktuell nicht 
in Betrieb. 
Die Krankentransportwagen werden hauptsächlich durch die Hilfsorganisationen vorgehalten, die Be-
rufsfeuerwehr verfügt über 2 Reservefahrzeuge. 
Der GW Rett der Feuerwehr aus dem Jahr 2005 (Versorgungsniveau für 25 Patienten) entspricht nicht 
mehr den fachlichen und technischen Standards und muss im Rahmen einer kommunalen Neubeschaf-
fung den aktuellen Anforderungen angepasst werden. 
Der durch das Land NRW im Jahr 2005 beschaffte AB-MANV (Versorgungsniveau für 50 Patienten) muss 
altersbedingt ersatzbeschafft werden, um die aktuellen Standards erfüllen zu können. Wenn eine Er-
satzbeschaffung durch das Land NRW absehbar nicht geplant wird, sollte der Abrollbehälter durch einen 
baugleichen kommunalen GW Rett ersetzt werden, um das Versorgungsniveau von 50 Patienten mit 
beiden GW Rett sicherstellen zu können. 
 
11 Quelle: Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Münster von 2022

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RETTUNGSDIENSTLICHE FÜHRUNGSFUNKTIONEN 
Die Funktion Abschnittsleiter Medizinische Rettung nehmen Führungskräfte der Feuerwehr Münster 
in der Führungsebene C (in der Laufbahngruppe 2.1) im 24 Stundendienst wahr. Die Funktion kann im 
Bedarfsfall bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen  auch durch Führungskräfte der Führungsebene B 
besetzt werden. 
Die Besetzung der Funktion Leitender Notarzt (LNA) stellen qualifizierte Fachärzte der LNA-Gruppe si-
cher, die über einen entsprechend ausgestatteten Pkw verfügen, um die Einsatzstelle eigenständig er-
reichen zu können. Der LNA kann auch zur Abdeckung von Mehrbedarfen im Regelrettungsdienst her-
angezogen werden. 
2.5.4  SANITÄT S- UND BETREUUNG SDIENST  
Die für den Bereich Sanitäts- und Betreuungsdienst vorgehaltenen Einheiten basieren im Wesentlichen 
auf dem Konzept der vorgeplanten überörtlichen Hilfe (siehe 2.6.2).  
DEUTSCHES ROTES KREUZ (DRK) 
Das DRK in Münster besetzt folgende Einsatzeinheiten (EE) des Katastrophenschutzes gemäß der beste-
henden Landeskonzepte: 
○ EE NRW MS 02 
○ EE NRW MS 05  
JOHANNITER UNFALL-HILFE E. V. (JUH) 
Die Johanniter Unfall-Hilfe besetzt folgende Einsatzeinheit (EE) des Katastrophenschutzes: 
○ EE NRW MS 03 
Bei der JUH sind 2 vollgeländefähige Fahrzeuge stationiert, neben einem Quad können die Kräfte dort 
auf einen Unimog -RTW zurückgreifen. Zudem verfügt die JUH über einen 66 kVA -Stromerzeuger auf 
einem Anhänger. 
Die aufgeführten Einsatzmittel sind noch nicht auf Basis einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit der 
Stadt Münster gem. § 18 BHKG in die Gefahrenabwehr eingebunden. Sie werden aktuell anlassbezogen 
eingesetzt. 
MALTESER HILFSDIENST (MHD) 
Der MHD besetzt folgende Einsatzeinheit (EE) des Katastrophenschutzes: 
○ EE NRW MS 04 (Perspektivisch Migration in MTF 30) 
Der Malteser Hilfsdienst verfügt in Münster über einen Gerätewagen Sanitätsdienst 25, dieser ist wat-
fähig und führt ein 5 kVA -Notstromaggregat mit. Weitere Notstromaggregate befinden sich auf dem 
Anhänger Technik (1 x 5 kVA-Aggregat) sowie auf dem Betreuungs -LKW mit VPM-Modul (2 x 15 kVA-
Aggregat).

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      46 
 
ARBEITER-SAMARITER-BUND (ASB) 
Der Arbeiter-Samariter-Bund besetzt folgende Einsatzeinheit des Katastrophenschutzes gemäß der be-
stehenden Landeskonzepte: 
○ EE NRW MS 01 
Der ASB in Münster kann einen Kommandowagen mit Allradantrieb besetzen und verfügt außerdem 
über zwei Krafträder zu Erkundungszwecken oder als First Responder. Zudem gibt es beim Arbeiter -
Samariter-Bund einen ehemaligen Linienbus, der jetzt als Sanitätsstation dient. 
Die aufgeführten Einsatzmittel sind noch nicht auf Basis einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit der 
Stadt Münster gem. § 18 BHKG in die Gefahrenabwehr eingebunden. Sie werden aktuell anlassbezogen 
eingesetzt. 
2.5.5  WASSERRETTUNG  
FEUERWEHR 
Die Abwehr von Gefahren für Leben und 
Gesundheit von Menschen, Tieren und 
Sachen an und in Gewässern fällt gemäß 
§ 1 BHKG als technische Hilfeleistungen 
in den Aufgabenbereich der Feuerweh-
ren. Die Feuerwehr in Münster verfügt 
hierfür über zwei Rettungsboote (1x 
FRW 2 und 1x LZ 20) und einen Geräte-
wagen Tauchen/Wasserrettung bei der Berufsfeuerwehr. Die Rettungsboote befinden sich auf Trailern 
und sind nicht für den zeitkritischen Einsatz von z. B. Personensuchen mittels Sonars, Tauchereinsät-
zen, Technischen Hilfeleistungen und Gefahrstoffaustritten ausgelegt. 
DEUTSCHE LEBENSRETTUGSGESELLSCHAFT (DLRG) 
Die DLRG in Münster verfügt zur Wasserrettung über ein Hochwasserboot, ein Mehrzweckboot und 
ein Schlauchboot sowie drei GW-Wasserrettung, einen GW-Tauchen, einen Materialanhänger Tau-
cher/SR und einen ELW 1. Die Einheiten der DLRG sind in den Landeskonzepten des Landes Nordrhein-
Westfalen berücksichtigt und können daher nur begrenzt in die öffentliche Gefahrenabwehr einge-
bunden werden. 
2.5.6  BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK (THW)  
In Münster befindet sich der Ortsverband Münster, dieser gehört der Regionalstelle Münster an. 
○ Technischer Zug (Zugtrupp, Bergungsgruppe, Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung, 
Fachgruppe Räumen Typ A) 
○ Fachzug Führung und Kommunikation (Zugtrupp, Fachgruppe Führungsunterstützung, Fachgruppe 
Kommunikation, Stabspersonal) 
○ Fachzug Logistik (Zugtrupp, Fachgruppe Logistik-Materialwirtschaft, Fachgruppe Logistik-Verpfle-
gung) 
Einige der Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks haben einen Allradantrieb oder sind geländegängig.  
Organisation Schlauch Rettung Mehrzweck 
Freiwillige 
Feuerwehr - 1 - 
Berufsfeuerwehr - 1 - 
DLRG 1 1 1 
Summe 1 3 2 
Tab. 3 Boote in der Stadt Münster

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      47 
 
Über einen Allradantrieb verfügen: GKW, MzGW, LKW-K 8t, GWKom, MLW IV, LKW Lkr, LKW Lbw, MTW 
FGr MW, MTW FGr V. 
Geländegängig sind neben dem MLW II, der FmKW und der MastKW. 
Außerdem ist beim THW in Münster eine Netzersatzanlage mit einer Leistung von 50 kVA und einem 
Lichtmast stationiert. 
Die Zusammenarbeit mit dem THW wird aktuell in Form einer Zusammenarbeitsvereinbarung weiter 
konkretisiert. Einheiten des THW unterstehen grundsätzlich dem Einsatzvorbehalt des Bundesministe-
riums des Innern und Heimat und können daher nur in begrenztem Umfang in die kommunale Gefah-
renabwehr einbezogen werden. 
2.6 ÜBERÖRTLICHE HILFE  
Auf Landesebene existieren verschiedene Konzepte der überörtlichen Hilfe in den Bereichen Brand-
schutz und Hilfeleistung, Sanitäts- und Betreuungsdienst, ABC-Schutz, Logistik und Wasserrettung.  Bei 
großflächigen Lagen, wie einem langanhaltenden, flächendec kenden Stromausfall, einer Hitzewelle 
oder einer Pandemie, kann nicht davon ausgegangen werden, dass externe Einheiten (vollumfänglich) 
zur Verfügung stehen. Als einschränkender Faktor ist hier insbesondere die Eigenbetroffenheit zu nen-
nen.  
Durch entsprechende Verteilschlüssel innerhalb des Landes Nordrhein -Westfalen sind die Feuerwehr 
und die Hilfsorganisationen in der kreisfreien Stadt Münster im Rahmen der überörtlichen Hilfe in die 
landesweiten Katastrophenschutzkonzepte fest integriert (s. auch Ziffer 2.6.1).: 
Einheit Fachdienst Sollstärke 
Bezirksabteilungsführung Brandschutz und Hilfeleistung 8/2/5/5 
20 
Bezirksbereitschaft Brandschutz und Hilfeleistung 6/5/21/73 
105 
Logistikzug NRW Brandschutz und Hilfeleistung 1/8/26 
35 
MoFüSt Stufe 1 Führung - 
MoFüSt Stufe 2 Führung 6/1/3/3 
13 
MoFüSt Stufe 3 Führung 11/1/6/5 
23 
Personal-Dekontaminationsplatz 10 NRW ABC-Schutz 0/1/5 
6 
Personal-Dekontaminationsplatz 30 NRW ABC-Schutz 0/2/13 
15 
Verletzten-Dekontaminationsplatz 25 NRW ABC-Schutz 1/3/21 
25 
Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW ABC-Schutz 1/6/53 
60 
Messzug NRW ABC-Schutz 1/6/18 
25 
Ü-Messen 1 ABC-Schutz 1/6/18 
25

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       Stand: 19.05.2025      48 
 
Tab. 4: Einheiten der überörtlichen Hilfe 
2.6.1  VORGEPLANTE ÜBERÖRTLICHE HILFE  (VÜH) – BRANDSCHUTZ UND HILFELEISTUNG  
Für Großeinsatzlagen und Katastrophen sieht das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der vorge-
planten überörtlichen Hilfe (VüH) im Feuerschutz die Vorhaltung einer interkommunal zusammenge-
stellten „Bezirksabteilung“ pro Regierungsbezirk vor. Die Feuerwehr Münster ist durch die Bezirksre-
gierung beauftragt, die Abteilungsführung der „Feuerwehr-Abteilung Bezirk Münster“ mit einem Um-
fang von 23 Funktionen zu stellen. 
Innerhalb der Bezirksabteilung des Regierungsbezirkes Münster stellt die Feuerwehr Münster gemein-
sam mit dem Kreis Warendorf eine Feuerwehr-Bereitschaft NRW, bei der ein Löschzug durch die (Frei-
willige) Feuerwehr Münster gestellt wird. Dieser setzt sich in seiner Grundeinheit aus einem Mehr-
zweckfahrzeug, zwei Löschgruppenfahrzeugen und einem Mannschaftstransportfahrzeug zusammen 
und kann je nach Anforderung um eine Drehleiter, einen Rüstwagen oder ein Tanklöschfahrzeug er-
gänzt werden. 
Die Bereitschaftsführung liegt beim Kreis Warendorf. 
2.6.2  VORGEPLANTE ÜBERÖRTLICHE HILF E (VÜH) – SANITÄTS - UND BETREUUNGSDIENST  
Im Bereich der vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst stehen in Nordrhein-
Westfalen umfangreiche Kapazitäten in Form von 241 Einsatzeinheiten und 53 Patiententransportzügen 
10 zur Verfügung. Daraus ergeben sich mittelfristig vielmehr koordinative und logistische Herausforde-
rungen als durch das Fehlen von Ressourcen. Auf Grundlage des § 18 BHKG erklären die anerkannten 
Hilfsorganisationen gegenüber dem Land NRW die Mitwirkung im Katastrophenschutz und stellen die 
nachfolgend aufgeführten Einheiten bereit: 
EINSATZEINHEIT NRW (EE NRW) 
Im Konzept zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst ist die Einsatzein-
heit eine multifunktionale, autark einsetzbare und landesweit nahezu einheitliche Komponente des 
Sanitäts- und Betreuungsdienstes zur Versorgung von Patienten oder unverletzt Betroffenen, welche 
optional um Zusatzkomponenten ergänzt werden kann. Die Einsatzeinheit gliedert sich in die Teilein-
heiten Führung, Sanität, Betreuung und Unterstützung und umfasst eine Gesamtpersonalstärke von 
33 Funktionen. 
Ü-Messen 2 ABC-Schutz 1/6/20 
27 
Einsatzeinheit NRW Sanitäts- und Betreuungsdienst 1/7/25 
33 
Behandlungsplatz 50 NRW Sanitäts- und Betreuungsdienst 9/5/64 
78 
Betreuungsplatz 500 NRW Sanitäts- und Betreuungsdienst 3/17/52 
72 
Patiententransportzug 10 NRW Sanitäts- und Betreuungsdienst 2/1/17 
20 
Wasserrettungszug NRW Wasserrettung 1/10/37 
48

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       Stand: 19.05.2025      49 
 
In Münster werden durch das Deutsche Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Un-
fall-Hilfe und den Malteser Hilfsdienst insgesamt fünf Einsatzeinheiten betrieben (siehe 2.5.4).  
Pro Einsatzeinheit können bis zu 250 unverletzte Betroffene in einer Anlaufstelle erstbetreut und im 
weiteren Einsatzverlauf in einer Betreuungseinrichtung untergebracht, sozial betreut und verpflegt 
(ausschließlich Getränke) werden. Die Einheit stellt dabei für die ersten vier Stunden nach Herstellung 
der Betriebsbereitschaft die Versorgung der unverletzten Betroffenen und der eigenen Einsatzkräfte 
sicher. Bei einem länger dauernden Einsatz müssen im Hinblick auf die Versorgung (Warmverpflegung, 
Getränke etc.) und auf die Unterkunftsausstattung (z.B. Betten) weitergehende Planungen des Trägers 
die Basisausstattung der Einheit ergänzen. Grundsätzlich sind damit in der Erstphase die Kapazitäten 
zur Betreuung von 1.000 Personen gegeben. Zur ergänzenden Ausstattung der Einsatzeinheiten wurde 
2021 das neue „Verpflegungsmodul NRW“ an 108 Einheiten Hilfsorganisationen ausgeliefert und ist im 
Rahmen der überörtlichen Hilfe verfügbar. Das Modul ist in der Lage, die Mahlzeiten für 250 Be-
troffene und 50 Einsatzkräfte autark zuzubereiten. 
BEHANDLUNGSPLATZ 50 NRW 
Der Behandlungsplatz 50 (BHP50) ist eine aus (Teil-)Einheiten der Einsatzeinheiten sowie weiteren 
Kräften der kommunalen Gefahrenabwehr zusammengestellte Einheit zur notfallmedizinischen Ver-
sorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker, deren Aufgabe es zudem ist, eine Dokumenta-
tion über Aufnahme und Transport der Patienten durchzuführen. 
Der Behandlungsplatz 50 besitzt eine Kapazität zur Aufnahme und Versorgung von mindestens 50 Pati-
enten pro Stunde. Die Einheit kann über einen Zeitraum von vier Stunden bis zu 100 Patienten ohne 
externe Versorgung autark behandeln. Hierzu verfügt sie über eine ausreichende Ausstattung mit Be-
triebsstoffen, Versorgungsgütern und medizinischem Material zur Behandlung von 100 Patienten. Bei 
einer kurzfristigen Vorlaufzeit muss bei gebietskörperschaftübergreifenden Ereignissen mit längeren 
Eintreffzeiten gerechnet werden. Die Rüstzeit vor Ort beträgt ca. 45 Minuten. Nach der Einsatzzeit von 
vier Stunden muss der Behandlungsplatz mit Ressourcen unterstützt werden. 
Das Personal und Material für den in Münster vorgehaltenen BHP 50 wird aus Ressourcen der Feuer-
wehr Münster sowie den Einsatzeinheiten gestellt.  
BETREUUNGSPLATZ 500 NRW 
Im Rahmen der vorgeplanten üb erörtlichen Hilfe im Sanitäts - und Betreuungsdienst können Betreu-
ungsplätze 500 (BTP 500) angefordert werden. Ein BTP 500 hat Kapazitäten zur Aufnahme, Unterbrin-
gung und Verpflegung von mindestens 500 Betroffenen. Wie auch der BHP kann der BTP über einen 
Zeitraum von vier Stunden autark betrieben werden. Bei einer planerischen Verweildauer der unver-
letzten Betroffenen von mehr als zwölf Stunden im Betreuungsplatz muss eine erweiterte Versorgungs-
planung durchgeführt werden. Nach dem Eintreffen muss mit einer Rüstzeit von einer Stunde gerechnet 
werden. 
Das Personal und Material für den in Münster vorgehaltenen BTP 500 entstammen den Einsatzeinheiten 
der anerkannten Hilfsorganisationen in Münster.

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       Stand: 19.05.2025      50 
 
PATIENTENTRANSPORT-ZUG 10 NRW 
Der Patiententransport-Zug 10 (PT-Z 10 NRW) ist ebenfalls im Rahmen der Katastrophenschutzkonzep-
tion des Land es NRW Bestandteil der vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Sanitäts - und Betreuungs-
dienst und besitzt die Fähigkeit, mindestens 10 Patienten, davon acht liegend und zwei sitzend, zu be-
fördern. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei zwei der vier eingesetzten KTW eine Belegung mit 
zwei Patienten erfolgen kann. Durch zwei im Konzept vorgesehene Notärzte kann eine ärztliche Versor-
gung von zwei Patienten während des Transportes sichergestellt werden. 
In Münster wird durch die vier im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen jeweils ein RTW und 
ein KTW sowie im Wechsel, anhand eines Dienstplanes, die Führungskomponente für den PT-Z 10 ge-
stellt.  
MEDIZINISCHE TASK-FORCE DES BUNDES (MTF) 
Im Rahmen der Aufgaben des Bundes im Zivilschutz sowie der bundesländerübergreifenden Katastro-
phenhilfe wurden bundesweit 61 medizinische Task-Forces konzipiert. Eine medizinische Task Force 
besitzt die Fähigkeit zur Behandlung, Dekontamination und den Transport von Verletzten und Erkrank-
ten und ist eine standardisierte, sanitätsdienstliche, arztbesetzte Taktische Einheit mit Spezialfähigkei-
ten. Nach Zuweisung durch die Landeregierung ist die Stadt Münster ist mit einer definierten Anzahl 
von Einsatzkräften, -mitteln und -fahrzeugen der Hilfsorganisationen und der Feuerwehr in die Bereit-
stellung einer MTF (bestehend aus insgesamt 138 Einsatzkräften und 26 Fahrzeugen) eingebunden.  
Der Stadt Münster wurden, in Kooperation mit dem Kreis Warendorf, die Leitungs- und Steuerungs-
aufgaben für die MTF durch die Landesregierung zugewiesen. 
Es ist vorgesehen, dass die MTF in NRW in die bestehenden Strukturen des landesweiten Katastro-
phenschutzes integriert werden. 
2.6.3  WASSERRETTUNGSZUG NRW  (WR-Z) 
Der Wasserrettungszug NRW ist eine taktische Einheit im Katastrophenschutz, die unter anderem bei 
Extremwetterereignissen wie Hochwasser und Starkregen sowie bei entsprechenden Schadenslagen 
durch technisches Versagen und beispielsweise durch terroristische Angriffe, aus denen Gefahren 
durch Wasser resultieren können, zum Einsatz kommt. Die Sollstärke der Einheit umfasst 48 Einsatz-
kräfte und gliedert sich in einen Führungstrupp, zwei Bootsgruppen, eine Strömungsretter-/Fließwas-
serrettungsgruppe, eine Tauchergruppe und einen Logistiktrupp. 
Landesweit stehen in Nordrhein-Westfalen 20 Wasserrettungszüge zur Verfügung, wovon 5 im Regie-
rungsbezirk Münster verortet sind. 
Die DLRG-Wasserrettung in der Stadt Münster ist mit Teilkomponenten gem. nachfolgender Aufstel-
lung in die WR-Z NRW 9, 10 und 11 eingebunden. 
o WR-Z NRW 09 – Teilkomponente Führung (Stärke: 1/1/2/4) 
o WR-Z NRW 10 – Strömungs-/Fließwasserrettungsgruppe (Stärke: 0/2/8/10) 
o WR-Z NRW 11 – Bootsgruppe 1 (Stärke: 0/2/8/10)

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2.6.4  ABC-SCHUTZ -KONZEPT NRW  UND ANALYSTISCHE -TASK -FORCE  
Das ABC-Schutz-Konzept NRW gliedert sich in insgesamt sechs Teile, welche die Konzepte zur Vorhal-
tung von Einheiten im Bereich der CBRN-Gefahrenabwehr beinhalten. Die vorgeplanten Einheiten sind 
z. T. mit Fahrzeugen des Landes und des Bundes ausgestattet und überörtlich einsetzbar.  In diesem 
Abschnitt werden lediglich Einheiten aufgeführt, die auch durch die Feuerwehr Münster vorgehalten 
werden. Die Dekontamination von Fahrzeugen und Geräten ist im Teil 4 des ABC-Schutz-Konzeptes NRW 
durch die Vorhaltung von Geräte-Dekontaminationsplätzen beschrieben, welcher allerdings in Münster 
gem. Landeskonzept nicht vorgehalten wird. Durch den Löschzug 16 kann eine Dekontamination von 
Fahrzeugen und Geräten in stark eingeschränktem Umfang wahrgenommen werden.  
Die Analytische-Task-Force ist lediglich überörtlich verfügbar. Die nächstgelegenen Standorte sind hier 
Dortmund (CRN-Gefahren), Essen (B-Gefahren) und Köln (ebenfalls CRN -Gefahren). In der Bundesre-
publik stehen zusätzlich sechs weitere ATF-Standorte zur Verfügung. 
ABC-ZUG UND ABC-BEREITSCHAFT NRW (ABC-Z / ABC-B) 
Im Teil 1 des ABC -Schutz-Konzeptes NRW sind die Gliederung und Aufgaben von ABC -Zügen und ABC-
Bereitschaften im Land Nordrhein-Westfalen beschrieben. Während ABC-Züge durch Kreise und kreis-
freie Städte gestellt werden, werden die ABC -Bereitschaften mindestens einmal je Regierungsbezirk, 
i.d.R. in einem Zusammenschluss mehrerer Kreise oder kreisfreier Städte, zusammengestellt. 
Die Aufgaben des ABC-Zuges beschränken sich aufgrund der Ausstattung auf allgemeine Gefahrenab-
wehr- und Logistikaufgaben mit Sonderausrüstung im CBRN-Einsatz wie die Sicherung der Einsatzstelle, 
die Gefahrenabwehr und die Dekontamination. 
Die mit einer Sollstärke von 98 Einsatzkräften vorgeplanten ABC-Bereitschaften setzen sich aus zwei 
ABC-Zügen, einem Personal-Dekontaminationsplatz 30 sowie einem Messzug NRW zusammen, woraus 
ein umfangreiches Leistungsspektrum für CBRN-Einsätze resultiert. 
Für die Zusammenstellung eines ABC-Zuges wird an der Feuer- und Rettungswache 3 ein WLF mit einem 
AB-ABC-Abwehr vorgehalten, welcher im Bedarfsfall die ebenfalls dort stationierte Grundeinheit er-
gänzt und den ABC-Zug der Stadt Münster bildet. 
PERSONAL-DEKONTAMINATIONSPLATZ NRW (P-DEKON-10 UND -30) 
Der Personal -Dekontaminationsplatz in den Größenordnungen von je 10 und 30 Einsatzkräften pro 
Stunde wird im Teil 2 des ABC-Schutz-Konzeptes beschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Einheit ergibt 
sich aus der Bezeichnung. Bei Einsätzen des Verletzten-Dekontaminationsplatzes ist ebenfalls eine Ein-
heit der Personal-Dekontamination eingebunden. 
Die Aufgaben der Personal-Dekontamination werden in Münster durch den Löschzug 16 (Kemper) wahr-
genommen. 
VERLETZTEN-DEKONTAMINATIONSPLATZ NRW (V-DEKON-Z 25 UND -B-50) 
Für die Dekontamination von liegenden und gehfähigen Verletzten, sowohl aus der Zivilbevölkerung als 
auch ungeschütztes Einsatzpersonal der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben , sieht 
Teil 3 des ABC-Schutz-Konzeptes die Stellung von Verletzten-Dekontaminationsplätzen mit der Möglich-
keit der Dekontamination von 25 oder 50 Verletzten pro Stunde mit Verdacht auf eine (Haut-)Kontami-
nation vor.

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Die Sollstärke des V -Dekon-Zuges liegt bei 25 Einsatzkräften, die der V-Dekon-Bereitschaft bei 60 Ein-
satzkräften. In Münster werden diese Einsatzkonzepte durch die Berufsfeuerwehr sowie die Löschzüge 
13 (Häger-Uhlenbrock), 16 (Kemper) und 21 (Hiltrup) gestellt.  
MESSZUG NRW 
Teil 5 des ABC-Schutz-Konzeptes NRW beschreibt die Leistungsanforderungen an die Gefahrenabwehr 
im Bereich Messtechnik in den Kreisen und kreisfreien Städten anhand von Szenarien, um dort sowohl 
den Grundschutz bei derartigen Schadensereignissen sicherstellen als auch überörtliche Hilfe in benach-
barten Kreisen bzw. kreisfreien Städten leisten zu können. 
In Münster werden die Aufgaben der beiden Messzüge durch die Löschzüge 5 und 20 wahrgenommen. 
Je Messzug steht ein CBRN-Erkundungskraftwagen Bund bzw. Land sowie ein weiteres Mehrzweckfahr-
zeug mit messtechnischer Ausstattung, ergänzt um entsprechende Zusatzfahrzeuge  und Material, zur 
Verfügung. Eine Messleitung wurde mit Stand der Berichtslegung noch nicht gebildet. 
2.6.5  TRANSPORT -UNFALL -INFORMATIONS - UND HILFELEISTUNGSSYSTEM (TUIS)  
Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) ist eine Dienstleistung der chemi-
schen Industrie. Vorrangig wird durch TUIS eine Unterstützung der lokalen Feuerwehren bei Stoffaus -
tritten bereitgestellt. Die Unterstützung ist durch eine telefonische Beratung (Stufe 1), Fachberatung 
vor Ort (Stufe 2) sowie durch den Einsatz der Feuerwehren von an TUIS beteiligten Unternehmen vor 
Ort (Stufe 3) möglich. Innerhalb Münsters befindet sich die Werkfeuerwehr von BASF, von der unmit-
telbare Leistungen hierfür in Anspruch genommen werden können. 
2.6.6  MOBILE FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG (MOFÜST)  
Im Konzept für die Mobile Führungsunterstützung von Stäben im Land Nordrhein -Westfalen (MoFüSt 
NRW) ist die Vorplanung und Benennung je einer Einheit pro Regierungsbezirk vorgesehen, woraus für 
NRW eine Anzahl von fünf verfügbaren MoFüSt resultiert. Hierbei stellen die Kreise, kreisfreien Städte 
und Gemeinden des jeweiligen Regierungsbezirkes entsprechend ausgebildetes Personal für die Wahr-
nehmung von Aufgaben der FwDV 100 zur Verfügung. 
Der Einsatz der MoFüSt folgt einem Stufenkonzept und umfasst in Stufe 1 die Unterstützung der zustän-
digen Einsatzleitung durch einzelne Führungskräfte. In der Stufe 2 wird durch den entsendenden Regie-
rungsbezirk eine Führungsgruppe, z. B. für die Besetzung einer Einsatzabschnittsleitung, entsendet. Bei 
einem MoFüSt-Einsatz der Stufe 3 ist die Stellung eines kompletten Führungsstabes vorgesehen, wobei 
die vollständige Übertragung der Gesamteinsatzleitung aufgrund bestehender Regelungen der §§  33 
und 37 BHKG NRW nicht vorgesehen ist.  
2.6.7  PSYCHOSOZIALE NOTFALLVERSORGUNG  FÜR EINSATZKRÄFTE (PSNV -E) 
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Konzept der überörtlichen Hilfe „Psychosoziale Notfallversorgung 
für Einsatzkräfte“ (ÜPSNV -E NRW), auf dessen Grundlage PSNV -E-Einheiten anderer Gebietskörpe r-
schaften für die eingesetzten Kräfte wahlweise in Trupp-, Staffel-, Gruppen- oder Zugstärke angefordert 
werden können. Ein PSNV-E-Trupp kann hierbei bis zu 20 Einsatzkräfte über 8 Stunden autark betreuen. 
Für länger andauernde Lagen (bis max. 72 Stunden) benötigen die PSNV-Kräfte weitergehende Ausstat-

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       Stand: 19.05.2025      53 
 
tung. Die überörtlichen Einheiten benötigen mindestens 4 Stunden zur Herstellung der Abmarschbe-
reitschaft, sie bringen neben fachlich qualifiziertem Personal bis zu 10 Fahrzeuge und eigenes Führungs-
personal mit.

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       Stand: 19.05.2025      54 
 
3 SZENARIEN BETRACHTUNG  
3.1 BEMESSUNGSSZENARIEN  
Um die Szenarien zur Bedarfsableitung im Katastrophenschutz heranziehen zu können, müssen die an-
genommenen Schäden und Schadensfolgen Ausmaße annehmen, welche über die Ausmaße der zu be-
wältigende Ereignisse der alltäglichen Gefahrenabwehr hinausgehen. Sie stellen somit bewusst einen 
Stresstest für die Gefahrenabwehr dar. Aus der Auswahl der Szenarien ergibt sich keine unmittelbare 
Eintrittsprognose. Teilweise liegen den Ereignissen bewusst hohe Wiederkehrint ervalle im Sinne von 
„Jahrhundert-“ (HQ-100) oder „Jahrtausendereignissen“ (HQ-1000) vor. Dies entspricht der Empfehlung 
des BBK zur Szenarien-Ausgestaltung. Für entsprechende Wiederkehrintervalle besteht eine hohe Da-
tenverfügbarkeit, da auch andere Aufgab enträger, bspw. im Hochwasserrisikomanagement, zur Be-
trachtung von Ereignissen mit den entsprechenden Wiederkehrintervallen verpflichtet sind.  
Für die Entwicklung der Bemessungsszenarien sind dabei neben dem Risiko weitere Faktoren von Be-
deutung: 
○ Mögliche Schadensfolgen und Kaskadeneffekte, welche in unterschiedlichen Schadensausmaßen 
resultieren, sind zu überprüfen. 
○ Die Anforderungen an den Katastrophenschutz und das notwendige Versorgungsniveau sollen an-
hand der Bemessungsszenarien, allgemeiner Standards und fixierter Kenngrößen definiert werden. 
Aus diesen werden Planungsziele für die einzelnen Fachdienste des Katastrophenschutzes abgelei-
tet. 
○ Es müssen also unterschiedliche Anforderungen an den Katastrophenschutz über die Bemessungs-
szenarien abgebildet werden, welche sich auf die Fachdienste übertragen lassen. 
○ Neben den Szenarienbetrachtungen werden die grundlegenden Anforderungen an den Be völke-
rungsschutz, also auch an den Zivilschutz und das kommunale Krisenmanagement, definiert.  
 
Für die Katastrophenschutzbedarfsplanung wurden die folgenden fünf Ereignisse als bemessungsre-
levante Szenarien festgelegt: 
○ Ausfall der Kritischen Infrastruktur / Blackout 
○ Austritt eines chemischen Produktes / CBRN-Gefahren 
○ Langanhaltende Hitze / Dürre / Vegetationsbrand 
○ Verbreitung eines kontagiösen Krankheitserregers / Pandemie 
○ Extremwetterereignis / Starkregen 
 
Im Zuge der Eingrenzung der möglichen Auswirkungen der im Expertendialog ausgewählten Szenarien 
wurden diese durch Lülf+ einer Risikobewertung unterzogen. Da, wie vorstehend beschrieben, Kata-
strophenereignisse grundsätzlich seltene Ereignisse darstellen, w urde die Eintrittswahrscheinlichkeit 
bei der Einschätzung entsprechend skaliert.

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       Stand: 19.05.2025      55 
 
 
Abb. 15 Exemplarische Risikomatrix der betrachteten Szenarien 
Die gewählten Szenarien sind fiktiv . Aufgrund der Vielzahl an Einflussgrößen müssen an vielen Stellen 
Annahmen getroffen werden. Wo möglich, erfolgen diese Annahmen auf Basis von Referenzereignissen 
in Münster sowie in anderen Regionen Deutschlands oder auf Grundlage landes - oder bundesweiter 
Risikoabschätzungen. 
Neben den genannten Szenarien werden weitere bedeutende Handlungsfelder betrachtet, so z. B. die 
Anforderungen im Kontext eines Cyberangriffs auf die Stadtverwaltung bzw. auf relevante Infrastruktur. 
Aus den vorgenannten, für die weitere Betrachtung ausgewählten Szenarien und Handlungsfeldern kön-
nen die wesentlichen Anforderungen an die Organisation und Vorhaltung der einzelnen Komponenten 
des Katastrophenschutzes abgeleitet werden. 
3.2 SZENARIO 1: AUSFALL DER KRITISCHEN INFRASTRUKTUR / BLACKOUT  
3.2.1  EINLEITUNG  
Am 25. November 2005 traf ein Schneesturm das Münsterland. Innerhalb weniger Stunden fielen bis zu 
50 cm Schnee. Aufgrund des milden Herbstes brachen zahlreiche Bäume unter der Laub- und Schneelast 
zusammen. Die besondere Wetterlage ließ Hochspannungsleitungen vereisen, die zum Abknicken vieler 
Strommasten führte. Rund 250.000 Menschen waren mehrere Tage vom Stromausfall betroffen.  
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen Folgen stellten 2022 die Versor-
gungssicherheit im Energie-Sektor in Frage. Das Bewusstsein für die eigene Vulnerabilität der Gebiets-
körperschaften wirft Fragen zur eigenen Handlungsfähigkeit b ei Eintreffen eines anhaltenden und flä-
chendeckenden Ausfalls der Energieversorgung auf.  
3.2.2  AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS  
Es ist Anfang November und eine Kältewelle liegt über Mitteleuropa. Die Polarluft sorgt für Temperatu-
ren von -5 Grad. Bei leichter Bewölkung fällt das Thermometer nachts auf -8 Grad. Am 2. November 
2023 fällt um 9.30 Uhr der Strom aus. Das gesamte europäische Stromnetz ist davon betroffen.  
In den Schulen und Arztpraxen fallen Licht und Heizung aus. Nach kurzer Zeit fallen Mobilfunknetze und 
Ampeln aus. Aufzüge bleiben stehen und in den Geschäften fallen die Kassensysteme aus. Es entwickelt 
sich ein Verkehrschaos, Tankstellen können keinen Kr aftstoff mehr ausgeben und das Einsatzaufkom-
men der Feuerwehr Münster steigt sprunghaft an.

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       Stand: 19.05.2025      56 
 
3.2.3  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH  
Der Stromausfall hat unmittelbare Folgen auf das Schutzgut Mensch. Für Personen, die auf elektrische 
medizinische Geräte angewiesen sind, besteht ein erhebliches gesundheitliches Risiko.  Die niedrigen 
Temperaturen und ausgefallenen Heizungen führen zum Auskühlen der Gebäude. Der Wärmebedarf 
kann nicht gestillt werden. Einige Personen sind in Fahrstühlen eingeschlossen, die während der Fahrt 
vom Stromausfall getroffen wurden. Im weiteren Verlauf wird die Lebensmittelzubereitung erschwert. 
Kühlketten werden unterbrochen, sodass Lebensmittel verderben und für den Verbraucher gesundheit-
liche Risiken entstehen können. Ebenso zieht eine Verunreinigung des Trinkwassers eine Seuchengefahr 
nach sich. Durch ausgefallene Ampeln kommt es zu vermehrten Verkehrsunfällen mit Personenschäden.  
3.2.4  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR  
ENERGIE 
Mit dem Stromausfall f allen sämtliche Bereiche der Energie -Versorgung aus. Das Fernwärmenetz der 
Stadt kann ebenfalls betroffen sein, wenn nicht ausreichend Wärme dem Netz entnommen wird.  
Das Blockheizkraftwerk der AWM verarbeitetet Deponie - und Klärgase zur Strom - und Wärmegewin-
nung. Die Anlage ist derzeit nicht Insel-fähig und kann bei einem Stromausfall nicht genutzt werden. An 
dem Kraftwerk hängen u.a. die Strom- und Wärmeversorgung der Kläranlage. 
WASSER UND ABWASSER  
Die Trinkwasserversorgung ist mit Redundanzsystemen gesichert, sodass ein Ausfall der Trinkwasser-
versorgung bei einem Stromausfall unwahrscheinlich ist. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass 
der Wasserverbrauch aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit (z. B. Ausfall des Warmwasserangebo-
tes bei Ausfall einer stromabhängigen Heizung) deutlich reduziert sein wird. 
Aufgrund der Topografie Münsters sind Pumpen erforderlich, um die Abwässer abzuleiten und der Klär-
anlage zuzuführen. Die Pumpen sind elektrisch betrieben und somit von der Stromversorgung abhängig. 
Bei einem Ausfall der Pumpen staut sich das Abwasser im Leitungsnetz. Bei Haushalten, Betrieben und 
ähnlichen Einrichtungen ohne Rückstauklappen kann es zum Austritt von Abwasser in den Gebäuden 
kommen.  
Auch die Kläranlage ist bei einem langanhaltenden Stromausfall wahrscheinlich von den Auswirkungen 
betroffen. Die Grundfunktionen sind notstromversorgt. Aufgrund des erwartbar reduzierten Wasser-
verbrauchs ist auch die Abwasserzufuhr zur Kläranlage reduzier t. Eine Reinigungsstufe der Kläranlage, 
die biologische Reinigung, ist jedoch auf einen Mindestzufluss angewiesen. Ansonsten besteht die Ge-
fahr, dass die dort genutzten Bakterienkulturen absterben, da die „Nahrung“ ausbleibt. Nach einem 
Absterben der Bakte rienkulturen müsste die biologische Reinigungsstufe neu angefahren werden 
(durch einen Aufbau der Bakterienkulturen). Während dieses Prozesses kann die Reinigungsstufe nicht 
kompensiert werden, sodass in der Folge unzureichend geklärtes Wasser in die Umwelt abgeführt wird.  
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN 
Es ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanz- und Versicherungswesen zu rechnen. Bargeldaus-
zahlungen und Buchungen können bei einem flächendeckenden Stromausfall/Blackout nicht durchge-
führt werden. Auch Versicherungen sind in einem solchen Szenario nicht h andlungsfähig. Die Bearbei-
tung von Versicherungs- bzw. Schadensfällen wird sich verzögern.

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       Stand: 19.05.2025      57 
 
GESUNDHEITS- UND PFLEGEWESEN 
Zur Sicherstellung eines sicheren Betriebs sind manche Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungs-
hilfe den bundesweiten Empfehlungen bereits nachgekommen, Lebensmittelvorräte und Netzersatzan-
lagen, die für bis zu 72 Stunden Laufzeit ausgerüstet sind. Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen 
gibt es auch einige Pflegeeinrichtungen, die noch keine Notstromversorgung haben. Außerdem sind 
kleinere Pflegeeinrichtungen in normalen Wohnhäusern untergebracht, die über keine Notstromver-
sorgung verfügen und bei denen eine Nachrüstung schwierig ist. Eine Aussage über eine genaue Anzahl 
von notstromversorgten bzw. nicht-notstromversorgten Pflegeplätzen ist aktuell nicht möglich. 
Im Rahmen eines Fachaustauschs zwischen Einrichtungen und Diensten der Pflege sowie der Eingliede-
rungshilfe und dem Sozialamt der Stadt Münster wurden, unter besonderer Berücksichtigung der Be-
treiberverpflichtungen, bereits relevante Themen adressiert und erste Vorschläge diskutiert. Die Ver-
antwortung für die Notfallplanung liegt dabei eigenständig bei den jeweiligen Einrichtungen. Gleichzei-
tig wird die besondere Vulnerabilität dieser Einrichtungen thematisiert und im Rahmen des Fachaus-
tauschs die Möglichkeit zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch geschaffen. 
In der stationären und ambulanten Pflege wird das Angebot auf eine erforderliche Grundversorgung 
reduziert. In der ambulanten Pflege sind Hausnotrufe über Pflegedienstanbieter nicht möglich. Für Per-
sonen, die auf elektrische Geräte zur medizinischen Versor gung angewiesen sind, entwickelt sich mit 
der Zeit ein erhebliches gesundheitliches Risiko (z. B. durch Beatmungsmaschinen und Geräte zu Anrei-
cherung der Atemluft mit Sauerstoff). Der ASB hat ein „Konzept zur Ladung von Akkumulatoren von 
Heimbeatmungsgeräten bei Stromausfall“ entworfen, welches vorsieht, dass die vier Hilfsorganisatio-
nen zur Ladung der Heimbeatmungsgeräte zur Verfügung stehen. Die Kraftstoffversorgung wird für den 
anfänglichen Bedarf von den Hilfsorganisationen selbst bevorratet und später durch die Stadt Münster 
ergänzt. Der ASB geht anhand von Hochrechnungen von rund 60 betroffenen Personen innerhalb Müns-
ters aus, genauere Zahlen sollen im Vorfeld, bei der Erstellung von Berechtigungsausweisen, bekannt 
werden. 
Die Kliniken und Krankenhäusern in Münster haben eine grundlegende Notstromversorgung durch Net-
zersatzanlagen. Dadurch können besonders relevante Funktionen der Häuser sichergestellt werden. 
Planbare Operationen werden verschoben, um die Notfallversorgung gewährleisten zu können.  
Die Wäsche- und Sterilgut-Abteilungen sind unmittelbar betroffen, da diese sehr energieintensiv sind. 
Zudem besteht für die Erzeugung von Reindampf eine Abhängigkeit zum städtischen Fernwärmenetz.  
Einige der in den Kliniken und Krankenhäusern verbauten Netzersatzanlagen sind über 30 Jahre alt und 
für einen Betrieb von 12 Stunden ausgelegt. Seitdem haben die Anforderungen an die Notstromversor-
gung zugenommen. Derzeit müssen die Netzersatzanlagen einen sicheren Betrieb von 24 Stunden ge-
währleisten (vgl. DIN 6280-13). Seitens des BBK wird abweichend eine autarke Sicherstellung der Strom-
versorgung über einen Zeitraum von 72 Stunden empfohlen (vgl. Handbuch Krankenhaus alarm- und 
einsatzplanung (KAEP)). Die älteren Aggregate können dies nicht zweifelsfrei gewährleisten.  
Arztpraxen sind oft in Wohn- und Gewerbegebäuden eingerichtet, die keine Notstromversorgung besit-
zen. Diese kann nicht ohne Weiteres nachgerüstet werden. Aus diesem Grund ist eine (Haus -)ärztliche 
Grundversorgung nur eingeschränkt gewährleistet. Besondere Bedeutung hat dies insbesondere auch 
bei der Regelversorgung chronisch kranker Personen, wie zum Beispiel solchen, die auf Dialyse ange-
wiesen sind. 
Die Einrichtung eines Interim -Ärzte-Zentrums, in dem niedergelassene Ärzte außerhalb ihrer eigenen 
Praxis tätig werden und so eine ärztliche Grundversorgung bereitstellen können, ist durch die Kassen-
ärztliche Vereinigung Westfalen Lippe nicht vorgeplant. Ob die Versorgungspflicht im Katastrophenfall 
besteht, ist nicht gesetzlich geregelt.

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       Stand: 19.05.2025      58 
 
Es gibt wenige Apotheken, die über eine Notstromversor-
gung verfügen, jedoch gibt es keine Vorplanungen, wie bei 
einem Ausfall der kritischen Infrastruktur zu handeln ist. 
Werkbänke, auf denen Medikamente angemischt werden, 
können ggf. nicht betrieben werden. Therapeutika, die dau-
erhaft gekühlt werden müssen, können unbrauchbar wer-
den. Besonders betroffen sind Apotheken mit automatisier-
ter Medikamentenausgabe. Ohne Notstromversorgung 
kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Stromaus-
fall die Medikamente nausgabe unmittelbar stark einge-
schränkt ist. 
IT UND KOMMUNIKATION 
Der Stromausfall hat erhebliche Auswirkungen auf die IT - 
und Kommunikationstechnik. Das Mobilfunknetz wird bin-
nen weniger Minuten zusammenbrechen. Auch die Fest-
netztelefonie wird nicht mehr möglich sein.  
Alle ortsfesten elektrischen Geräte, die nicht über eine Not-
stromversorgung oder einen Akku verfügen, werden mit 
dem Eintreffen des Stromausfalls unbrauchbar. Mobile Ge-
räte werden nicht mehr nutzbar sein, wenn die Akkus erschöpft sind und keine externe Stromquelle zur 
Verfügung steht.  
Für die Kommunikation der relevanten Organisationseinhei-
ten der Stadtverwaltung steht das TETRA -Digitalfunk-Netz 
der Stadtwerke als Rückfallebene zur Verfügung. Die Sende-
masten sind mit einer Notstromversorgung ausgestattet, 
sodass Organisationseinheiten m it einem entsprechenden 
Funkgerät kommunizieren können.  
Das Ordnungsamt verfügt über 70 Funkgeräte. Die Hälfte 
wird im Falle des Blackouts an die relevanten Organisations-
einheiten ausgegeben, die andere Hälfte steht dem Ord-
nungsamt zur Verfügung. 
Der Krisenstab der Stadtverwaltung verfügt über einen ei-
genen Funkkanal, sodass die Kommunikation innerhalb und 
zum Krisenstab gewährleistet ist.  
Die interne IT-Dienstleisterin für die Stadtverwaltung ist die 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung citeq. Sie ist im Rahmen 
einer öffentlich -rechtlichen Vereinbarung auch IT -Dienst-
leisterin für weitere 27 Kreise und Kommunen in unmittel-
barer Nachbarschaft zu Münster. 
  
Die citeq betreibt ein Rechenzentrum an zwei Standorten mit einem nach BSI -Grundschutzstandard 
nach ISO 27001 zertifizierten Basisbetrieb des Rechenzentrums. Im Zuge der Zertifizierung hat die citeq 
Abb. 16 Apotheken-Standorte mit notstromver-
sorgten Apotheken 
Abb. 17 Abdeckung des TETRA -Netzes der Stadt-
werke

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       Stand: 19.05.2025      59 
 
ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufgebaut, das über den Basisbetrieb des Re-
chenzentrums hinaus systematisch das IT -Sicherheitsniveau der citeq -Leistungen im Rahmen der zur 
Verfügung stehenden Kapazitäten und Finanzbudgets weiterentwickel t. In den letzten Jahren hat die 
citeq einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung des IT-Notfallmanagements sowie auf 
Maßnahmen zur Härtung der IT-Systeme im Hinblick auf drohende Angriffsszenarien gelegt. Aktuell hat 
die citeq den Status eines reaktiven Notfallmanagements einschließlich Notfallplänen, geeigneter Alar-
mierungswerkzeuge, Wiederherstellungsplänen und Beauftragung von Incident Response Dienstleis-
tungen erreicht. Innerhalb der Notfallpläne ist vorgesehen, dass der Leiter des städtischen Krisenstabs 
informiert wird, sobald ein Angriffsszenario wahrscheinlich ist. Die letzte Notfallübung mit dem Incident 
Response-Dienstleister hat 2024 stattgefunden. 
Die citeq verfügt aktuell nicht über eine verbindliche Bereitschaftsregelung, die eine Reaktion und den 
Beginn von Störungsbeseitigungsmaßnahmen im 24/7 -Modus garantieren würde. Insbesondere die 
Feuerwehr verfügt jedoch über die Kontaktdaten benannter Ansp rechpersonen für Notfallstörungen 
(Betriebsleiter citeq, Bereichsleiter IT -Systeme). Maßnahmen zur Entstörung werden von diesen An-
sprechpersonen auch außerhalb der Dienstzeit koordiniert. Dies hat in der Vergangenheit ausnahmslos 
funktioniert, basiert aber  auf freiwilligen Leistungen der Mitarbeitenden der citeq. Durch geeignete 
Maßnahmen müssen diese Leistungen garantiert werden können. 
Die citeq hat im Rahmen des ISMS die konzeptionellen Vorarbeiten für die Einführung eines SOC/SIEM 
mit einer ausgelagerten 24/7 -Angriffserkennung geleistet. Die Entscheidung über dieses Projekt wird 
seitens der Stadt Münster im Rahmen eines größeren Maßnahmenpakets zur weiteren Steigerung des 
IT-Sicherheitsniveaus erfolgen. 
Systematische Vorbereitungen der Verwaltung für den IT -Notfall sind im Rahmen der Vorbereitungen 
auf einen drohenden Stromausfall insofern getroffen worden. Der systematische Aufbau eines Business 
Continuity Managements (BCM) steht noch aus. Hierfür stehen derzeit die notwendigen Personalkapa-
zitäten noch nicht zur Verfügung. Die Stadt Münster beteiligt sich aktuell an einem BCM -Projekt der 
Kreise des Münsterlandes. An dem Projekt nimmt auch die Stadt Hamm teil. In diesem Zuge werden 
schrittweise Geschäftsfortführungsplanungen für die gemeinsam priorisierten Verwaltungsleistungen 
entwickelt. 
Der Rechenzentrums-Betrieb, das Kernnetz, die Übergabepunkte in das Wide-Area-Network und einige 
wenige Notfall-Arbeitsplätze können durch Netzersatzanlagen 72 Stunden aufrechterhalten werden. 
Die Nachbetankung der Netzersatzanlagen ist derzeit noch ungeklärt, zudem verfügt der Standort STH3, 
an den auch die Feuerwache 2 angeschlossen ist, nicht über eine Netzersatzanlage. Die Anbindung der 
Standorte des Kernnetzes ist über private Glasfaserleitungen sichergestellt, externe Standorte sind der-
zeit nicht versorgt.  
Da aktuell nur wenige Notfallarbeitsplätze für die Verwaltung aufrechterhalten werden können, steigt 
die Bedeutung einer Geschäftsfortführungsplanung für die Ämter, Einrichtungen und Kunden. 
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 
Die Außenhaut der städtischen Gebäude ist bei einem Stromausfall nur durch einen physischen Schlüs-
sel zu öffnen. Da die meisten Mitarbeitenden einen elektronischen Zugang zum Gebäude haben, ist es 
erforderlich, dass Personen mit Schlüsselgewalt den Zugang zum Gebäude ermöglichen. Für diesen Fall 
gibt es noch keine Vorplanung oder Handlungsanweisung. 
Darüber hinaus können einzelne Objekte der Stadtverwaltung wegen ausgefallener Brandschutztechnik 
nicht sicher betrieben werden. Für den Umstand sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

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       Stand: 19.05.2025      60 
 
Städtische Gebäude, die bei einem Stromausfall nicht sicher betrieben werden können, müssen bei Pub-
likumsverkehr evakuiert werden. Für den Brandfall gibt es Evakuierungshelfer, die bei der Entfluchtung 
unterstützen. Für den Fall einer Evakuierung bei einem Stromausfall gibt es keine ausreichenden Hand-
lungsanweisungen.  
Die Schulen sind nicht notstromversorgt. Es gibt „Notfallordner“, in denen Maßnahmen zu diversen Sze-
narien geregelt sind, z.B. Amok und Brand. Für das Szenario Stromausfall/Blackout gibt es keine be-
schriebenen Maßnahmen.  
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 5 haben die Sekretariate der Schulen die Kontaktda-
ten der Eltern. Die Sekretariate an den Grundschulen sind nicht durchgängig besetzt, sodass die Benach-
richtigung der Eltern nicht immer möglich ist. Darüber hinaus behindert der Ausfall des Mobilfunk- und 
Festnetzes die Benachrichtigung der Eltern.   
Ein ausfallsicherer Kommunikationskanal zwischen den Schulen und der Leitstelle der Feuerwehr sowie 
anderen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung besteht nicht. Somit sind im Falle eines Stromaus-
falls bei Bedarf alternative Kommunikationsmittel, wie B oten, zu nutzen. Hinzu kommen die unter-
schiedlichen Zuständigkeiten (Stadt als Betreiberin der Schulgebäude und der Ganztagsbetreuung, Land 
Nordrhein-Westfalen als Verantwortlicher für den Unterrichtsbetrieb).  
In den Grundschulen sind rund 10.000 Schülerinnen und Schüler betroffen, sowie weitere 5.000 in den 
Klassen 5 und 6.  
Die Museen haben Evakuierungspläne, jedoch keine zur längeren Unterbringung bzw. Betreuung von 
Gästen im Katastrophenfall. Personengruppen mit besonderem Betreuungsbedarf, wie Schülerinnen 
und Schüler, Personen mit körperlicher und/oder kognitiver Beeinträchtigung, werden durch Mitarbei-
tende der jeweiligen Einrichtung begleitet. Die Lehrerinnen und Lehrer bzw. Betreuerinnen und Be-
treuer sind für die Rückführung der Gruppen verantwortlich. Personengruppen mit besonderen Bedürf-
nissen stellen nach einiger Zeit  eine Herausforderung dar, da keine besonderen Hygiene Artikel oder 
medizinischen Geräte vorgehalten werden.  
Die Museen haben keine ausfallsichere Verbindung zur Leitstelle der Feuerwehr Münster, um über die 
Situation in den Museen zu berichten und erforderlichenfalls einen Notruf abzusetzen.  
TRANSPORT UND VERKEHR 
Im Straßenverkehr fallen Ampeln, digitale Anzeigen, Verkehrsleitsysteme und Straßenbeleuchtungen 
aus. Besonders in der Frühphase des Stromausfalls ist mit teils unüberschaubaren Lagen und langen 
Staus auf den Straßen zu rechnen. Sofern die Verkehrsverhältnisse dies erlauben, ist der Weiterbetrieb 
von Bussen (ÖPNV) zunächst möglich. Im weiteren Verlauf des Ereignisses wird es zu Betriebseinschrän-
kungen aufgrund von Kraftstoffmangel und fehlenden Personalressourcen kommen. 
Im Bereich des Bahnverkehrs werden vor allem Signale und Bahnübergänge bei einem Ausfall des öf-
fentlichen Stromnetzes ebenfalls ausfallen. Aufgrund der hoch frequentierten Bahnstrecken ist damit 
zu rechnen, dass viele Regional- und Fernverkehrszüge gleichzeitig auf freier Strecke liegen bleiben und 
evakuiert werden müssen. An den Bahnhöfen sammeln sich Personen, die nicht mehr weiterreisen kön-
nen. 
Aufgrund der sehr guten Infrastruktur und der Topografie kann ein Teil des Verkehrs auf das Fahrrad 
verlagert werden.

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       Stand: 19.05.2025      61 
 
Durch die Einschränkung der Lieferketten kommt es im weiteren Verlauf zu Verknappung von Gütern 
und Kraftstoffen. Davon können auch medizinische Güter und Medikamente betroffen sein. Private An-
bieter für Krankentransporte und Liegendfahrten können unter anderem aufgrund des eingeschränkten 
Kraftstoffvorrats ihr Angebot nicht mehr aufrechterhalten. 
ABFALLENTSORGUNG 
Die AWM sind grundsätzlich arbeitsfähig, da der Betriebshof notstromversorgt ist. Das Kraftstofflager 
ist für mehrere Wochen hinreichend ausgestattet.  
Es kann zu einer kaskadenartigen Reduzierung einzelner Leistungen kommen, in denen Papier - und 
Wertstoffmüll vorerst nicht entsorgt werden. Die Abfuhr von Bio- und Restmüll hat in diesem Fall Prio-
rität.  
Die Abfuhr von Bio - und Restmüll ist erforderlich, um die Bakterienkultur für die Müllverwertung am 
Leben zu halten. Nach einem Absterben der Bakterienkulturen müsste die biologische Reinigungsstufe 
neu angefahren werden (durch einen Aufbau der Bakterienkulturen). 
Das Blockheizkraftwerk (BHKW) der AWM verwertet Klär- und Deponiegase und betreibt im Notbetrieb 
die Kläranlage. Neben der Stromerzeugung zählt die Fernwärme zu den Produkten des BHKW. Im Falle 
des Stromausfalls fällt jedoch das BHKW aus, da dieses nicht Insel-fähig ist. Aufgrund dessen ist die Auf-
rechterhaltung der Biologie in der Müllverwertung und Abwasseraufbereitung gefährdet.  
Mit größeren Auswirkungen für die Bevölkerung ist zunächst nicht zu rechnen. 
Es sind jedoch überregionale Folgen denkbar. So könnte eine temporäre Verzögerung bei der Annahme 
von Papier oder Reststoffen Auswirkungen auf Verwertungsbetriebe sowie weitere Prozessketten ha-
ben. 
BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN 
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr 
Die größte Herausforderung in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ist die anfängliche Zunahme des 
Notruf- und Einsatzaufkommens. Es ist insbesondere mit vermehrten Verkehrsunfällen durch erhöhtes 
Verkehrsaufkommen und ausgefallene Ampelanlagen, diversen Hilfeleistungen in häuslichen Bereichen 
durch ausgefallene Medizingeräte und eingeschlossene Personen sowie grundsätzlich verzögerten Not-
rufmeldungen durch ausgefallene Telefonnetze und Gefahrenmeldeanlagen zu rechnen. Dieses wird bei 
den vorhandenen Ressourcen von Feuerwehr und Rettungsdienst aber auch der Polizei sowie den Not-
aufnahmen in den Krankenhäusern sehr schnell zu einer hohen Auslastung führen. 
Alle Feuerwehrhäuser sowie Feuer- und Rettungswachen der Feuerwehr Münster sind notstromertüch-
tigt. Somit ist die Leistungsfähigkeit des Führungs- und Lagezentrums gegeben. Die Feuer- und Rettungs-
wachen 1 und 2 sind außerdem mit einer Tankstelle und entsprechend großen Tanklagern ausgestattet. 
Die Fahrzeuge der Hilfsorganisationen können dort ebenfalls betankt werden und sind Teil des Betan-
kungskonzepts. Der Transport von Reservekraftstoff während des großen Schadensereignisses von der 
Raffinerie nach Münster ist zu klären.  
Die Leitstelle der Feuerwehr Münster wird über das Mobilfunk - und Festnetz bereits nach kurzer Zeit 
nicht erreichbar sein. Die Liegenschaften der Feuerwehr Münster sowie die der Hilfsorganisationen wer-
den zu Notrufmeldestellen, die über das Digitalfunk-Netz die Hilfeersuchen an die Leitstelle übermitteln.

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       Stand: 19.05.2025      62 
 
Für die Notrufmeldestellen können Bürgerinnen und Bürger mit Rückfragen zur Lage bzw. Fragestellun-
gen an die Stadtverwaltung zur Herausforderung werden und die Sicherstellung des Dienstbetriebs ge-
fährden. Vor allem im Winter und bei tiefen Temperaturen können die Einrichtungen der Feuerwehr als 
„Leuchttürme“ wahrgenommen und von vielen Personen aufgesucht werden.   
In der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ist mit einer Reduktion der verfügbaren Kräfte zu rechnen. 
Vor allem bei ehrenamtlichen Einsatzkräften, die hauptberuflich im Bereich der Kritischen Infrastruktur 
arbeiten. Darüber hinaus sind Einsatzkräfte mit betreuungspflichtigen Kindern und zu pflegenden An-
gehörigen nicht ohne Weiteres abkömmlich.  
Bei einem langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall ist davon auszugehen, dass die Durchhalte-
fähigkeit nach 72 Stunden durch die reduzierte Personalverfügbarkeit und die stark eingegrenzte Mög-
lichkeit zur Inanspruchnahme überörtlicher Hilfe gefährdet ist.  
Für die Versorgung des eingesetzten Personals der verschiedenen Aufgabenbereiche bei Berufs - und 
Freiwilliger Feuerwehr mit Nahrungsmitteln und Ruhemöglichkeiten stehen nur in begrenztem Umfang 
Mittel zur Verfügung. Insbesondere die Vorhaltung von Lebensmi tteln nimmt aufgrund der fehlenden 
Bezugsmöglichkeit im regulären Lebensmitteleinzelhandel einen besonderen Stellenwert ein. Auch die 
Unterbringung von Personal zur Steigerung der Durchhaltefähigkeit im Einsatzdienst sowie in Leitstelle, 
Einsatzleitung und Krisenstab stellen eine räumliche wie materielle Herausforderung dar. 
Die räumliche Situation in Krisenstab, in KGS sowie Einsatzleitung ist grundsätzlich beengt. Insbesondere 
Rückzugsräume und Ruhemöglichkeiten sind ausbaufähig. Zudem verfügen weder Krisenstab noch d ie 
Einsatzleitung über eine entsprechende softwaretechnische Unterstützung. Dadurch wird das einheitli-
che Lagebild deutlich erschwert. 
Steht der Blackout mit einer Cyberattacke in Zusammenhang oder wird diese auch auf den Angriff auf 
die IT-Infrastruktur der Leitstelle ausgeweitet, sind vorbereitende und anlassbezogene Schutzmaßnah-
men erforderlich. Hierzu zählt die Härtung des gesamten Einsatzleitsystems nebst Telekommunikations-
anlage von Leitstelle, Einsatzleitung und Krisenstab gegenüber unbefugtem Eindringen in die Systeme. 
Ein IT-Sicherheitskonzept ist derzeit nur ansatzweise vorhanden. Es erfolgen keine regelmäßigen Penet-
rationstests zur Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen. Für die Leitstelle besteht ein Redundanz-
konzept für die Weiterführung der Arbeiten auch ohne Softwareunterstützung. 
3.2.5  SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER  
UMWELT 
Größere direkte Auswirkungen der angenommenen Lage auf die Umwelt werden nicht erwartet, so-
lange keine unzureichend geklärten Abwässer in die Umwelt abgeleitet werden müssen.  
VOLKSWIRTSCHAFT 
Der langanhaltende und flächendeckende Stromausfall/Blackout erzeugt erhebliche volkswirtschaftli-
che Schäden. Lieferketten sind unterbrochen, der Zahlungs - und Finanzverkehr fällt aus, ebenso das 
Internet sowie das Mobilfunk- und Festnetz.  
IMMATERIELLE SCHÄDEN 
Es können vereinzelt Belastungssituationen auftreten, die zu einer psychischen Erkrankung führen und 
im Nachgang einer Therapie bedürfen. Dies kann bei Personen in häuslicher Pflege und bei verunfallten

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       Stand: 19.05.2025      63 
 
Personen der Fall sein. Zum Beispiel, wenn das Eintreffen der Einsatzkräfte erheblich länger dauert und 
leichtere Verletzungen bleibende Schäden hervorrufen oder Angehörige an Erkrankungen/Verletzun-
gen versterben, die bei rechtzeitiger Therapie überlebt hätten.  
3.3 SZENARIO 2: AUSTRITT EINES CHEMISCHEN PRODUKTES / CBRN -GEFAHREN  
3.3.1  EINLEITUNG  
Gefahrstoffunfälle sind meist lokal auftretende Ereignisse, die durch Transportunfälle oder Leckagen in 
Industriebetrieben oder Schwimmbädern ausgelöst werden. Zum Beispiel die Freisetzung von Ammo-
niak beim Umladen auf dem Gelände der EnBW in Stuttgart am 26.10.2023 oder das Austreten nitroser 
Gase in einer Firma in Iserlohn am 08.09.2023. Die Produktfreisetzung begrenzte sich in beiden Fällen 
auf das Betriebsgelände.  
Die genannten Beispiele reichen dementsprechend nicht an die Katastrophenschwelle heran und sind 
in konzeptioneller Hinsicht durch die Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung der Stadt Müns-
ter abgedeckt.  
Neben Transportunfällen sind Unternehmen nach Störfallverordnung Quellen möglicher Produktfrei-
setzung. In Folge brennender Industriebetriebe der Kunststoffverarbeitung kann es zu Ablagerungen 
von giftigem Ruß kommen. Hier ist der Brand eines Pool -Herstellers in Steinhagen am 08.02.2023 zu 
nennen. Bei dem Feuer sind u.a. Chlortabletten verbrannt und ein giftiger Ruß belegte eine größere 
Fläche der umliegenden Gebietskörperschaften.  
Produktfreisetzungen mit erheblicher Gefahr für Mensch und Umwelt über ein größeres Gebiet können 
die Dimension eine Katastrophe einnehmen. Zum Beispiel bei der Kollision zweier Binnenschiffe auf dem 
Dortmund-Ems-Kanal. 
3.3.2  AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS  
Es ist ein Samstagnachmittag mit leichter Bewölkung und Temperaturen von 27 Grad  Celsius, als zwei 
Binnenschiffe auf dem Dortmund -Ems-Kanal kollidieren. Dabei kommt es zur Produktfreisetzung von 
Bortribromid (BBr3). Der Stoff wird in flüssiger Form transportiert und reagiert bei Kontakt mit Wasser 
heftig. Es entstehen Borsäure (H3BO3) und Bromwasserstoffsäure (HBr). 
Die Dämpfe werden durch die ungünstige Wetterlage in Richtung Kernstadt getragen.  
3.3.3  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH  
Die Gefährdung von Menschen hängt vom freigesetzten Produkt, der Menge, der Konzentration und 
den Witterungsverhältnissen ab. Innerhalb des Gefahrenbereichs, in dem zum Beispiel ätzende Dämpfe 
auf- und niedergehen, besteht ein akutes gesundheitliches Risiko für die exponierten Personen. Durch 
Wind und Gewässer können sich diese Stoffe über einen größeren Bereich ausbreiten, sodass Menschen 
ggf. evakuiert werden müssen . Für die evakuierten Personen muss eine Betreuung sstelle vorgesehen 
werden, an der die Menschen auch versorgt werden können. 
Das Spektrum reicht von gereizten Augen und Atemwegen über Verätzungen bis zum Tod.  
Das in diesem Szenario betrachtete Bortribromid reagiert bei Kontakt mit Wasser heftig und setzt Bor-
säure und Bromwasserstoffsäure frei. Borsäure ist eine schwache Säure, die auch zur Konservierung von

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       Stand: 19.05.2025      64 
 
Lebensmitteln eingesetzt wird. Bromwasserstoffsäure ist eine sehr starke Säure, die sich ähnlich wie 
Salzsäure verhält. Der Kontakt kann in Abhängigkeit der Konzentration zu Augenreizungen und Atemnot 
bis hin zu schweren Haut-, Augen- und Atemwegsschäden führen.  
Daher besteht in Abhängigkeit der freigesetzten Menge und der Konzentration der Dämpfe eine erheb-
liche gesundheitliche Gefahr für Menschen und Umwelt.  
3.3.4  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR  
ENERGIE 
Das Ereignis hat keinen signifikanten Einfluss auf die Stromversorgung der Stadt Münster.  
Die Fernwärmeversorgung im Versorgungsbereich des Kraftwerks am Dortmund -Ems-Kanal der Stadt-
werke Münster kann beeinträchtigt werden, sofern das Kraftwerk heruntergefahren werden muss. Das 
kann bei korrosiv wirkenden Stoffen notwendig sein, da das Kraftwer k Kühlwasser aus dem Kanal be-
zieht und die Leitungen beschädigt werden könnten.  
Für das Abschalten des Kraftwerks gibt es keine Kompensationsmaßnahmen zur Sicherstellung der Fern-
wärmeversorgung im Versorgungsbereich des Kraftwerks.  
Es ist in jedem Fall zu prüfen, welche Gefahren für das Kraftwerk bestehen und ob eine Abschaltung 
erforderlich ist.  
Die Netzleitstelle und das Betriebsgelände der Stadtwerke liegen unmittelbar am Kanal. Bei einem ent-
sprechenden Ereignis muss der Standort evakuiert und die Arbeit an eine der Redundanz -Leitstellen 
verlagert werden. Für einen begrenzten Zeitraum ist ein Umluftbetrieb der Netzleitstelle möglich. 
WASSER UND ABWASSER  
Unmittelbare Auswirkungen einer CBRN-Katastrophe auf die Trinkwasserversorgung sind nicht zu er-
warten.  
Die Stadt Münster unterhält mehrere Bezugsquellen. Zum einen wird Trinkwasser aus dem Dortmund-
Ems-Kanal gewonnen, in dem es an mehreren Stellen versickert und nach 50 Tagen als Trinkwasser ge-
wonnen wird. Die Versickerungsanlagen werden durch Bio-Marker permanent überwacht und ggf. ab-
geschaltet. Nach der Abschaltung der Versickerungsanlage ist die Versorgungssicherheit aus dieser Be-
zugsquelle für die nächsten 50 Tage gewährleistet.  
Zum anderen gibt es mehrere Trinkwasserbrunnen in Waldgebieten, die auch im angenommenen Fall 
zuverlässig Trinkwasser liefern.  
Darüber hinaus wird die Stadt Münster durch einen externen Trinkwasserlieferanten versorgt. Dieser 
kann erforderlichenfalls deutlich mehr Trinkwasser liefern, sollte eine der anderen Bezugsquellen aus-
fallen.  
Die Wasserwerke der Stadtwerke Münster können redundant von mehreren anderen Standorten aus 
gesteuert werden. Gegebenenfalls muss Personal aus dem betroffenen Gebiet evakuiert und an einen 
der anderen Standorte verbracht werden. Die Steuerung des Trinkwassernetzes ist nicht gefährdet.  
Die Gefährdung für die Kläranlagen hängt vom Schadensfall und vom freigesetzten Produkt ab. Gege-
benenfalls muss eine Neutralisation stattfinden, bevor das Wasser in die Umwelt abgegeben werden 
kann.

STADT MÜNSTER  
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      65 
 
In Abhängigkeit vom Gefahrstoff ist die Einleitung in die Oberflächenentwässerung zu verhindern. 
Sollten einzelne Abschnitte des Abwassersystems abgetrennt werden, kann es zu einem Rückstau in die 
Gebäude kommen.  
Das Amt für Mobilität und Tiefbau verfügt über eine 24/7 Rufbereitschaft, die von der Leitstelle der 
Feuerwehr Münster informiert wird. Dem Amt sind Unternehmen bekannt, die Gefahrstoffe aufnehmen 
und abtransportieren können. Diese werden in Abhängigkeit der Lage hinzugezogen. Die Erreichbarkei-
ten des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz wird ebenfalls durch das Amt für Mo-
bilität und Tiefbau vorgehalten. 
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN 
Direkte Auswirkungen auf das Finanz- und Versicherungswesen sind nicht zu erwarten.  
GESUNDHEITSWESEN 
In den Krankenhäusern gibt es Vorplanungen zum Umgang mit Verletzten, die nach einem CBRN-Ereig-
nis durch den Rettungsdienst zugeführt werden. Auch Messgeräte für radioaktive Strahlung werden 
vorgehalten.  
Für den Aufbau und Betrieb der Dekontamination sind die Krankenhäuser auf externe Unterstützung 
angewiesen. Diese müsste durch die Feuerwehr erfolgen.  
Bei einer großen CBRN -Lage kann es zu unkontrollierten Personen -Strömen kommen, die sich selbst-
ständig zu den Krankenhäusern begeben. Es besteht die Gefahr, dass die Personen eine Kontaminati-
onsverschleppung ins Krankenhaus hervorrufen, noch bevor eine Dek ontamination aufgebaut und in 
Betrieb genommen ist. Es gibt keine spezifischen Konzepte mit solchen Personenströmen umzugehen. 
Das Gesundheits- und Veterinäramt hat einen Standort mit Büros und Lager unmittelbar am Dortmund-
Ems-Kanal. Bei einer Gefahrstofffreisetzung muss die Liegenschaft ggf. evakuiert werden. Die Mitarbei-
tenden können durch die Möglichkeit des Homeoffice einen Grundbetrieb des Gesundheits- und Vete-
rinäramts gewährleisten.  
In den stationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe  gibt es 
keine Alarmpläne und -routinen für eine CBRN-Freisetzung. Fenster und Türen können geschlossen wer-
den, sind jedoch meist nicht ganz dicht schließend. Bewohnerinnen und Bewohner können ins Gebäude 
verbracht werden. Bestimmte Leistungen, wie Wäscherei und Nahrungszubereitung, können bei Beauf-
schlagung der Gebäude mit gefährlichen Stoffen gefährdet sein.  
IT UND KOMMUNIKATION 
Es sind im Regelbetrieb keine erheblichen Auswirkungen auf die IT - und Kommunikationsnetze zu er-
warten. Es kann regional zur Überlastung des Mobilfunknetzes kommen, wenn sich nach Eintritt des 
Ereignisses Personen nach ihren Angehörigen erkundigen oder im Internet nach Informationen zur Si-
tuation recherchieren. Als zentraler Dienstleister verfügt die citeq jedoch weder über eine definierte 
Rufbereitschaft für Mitarbeitende, die im Ereignisfall herangezogen werden können , noch über einen 
umfassenden Schutz gegen Cyber-Angriffe. Störungen des kommunalen EDV-Systems oder gezielt her-
beigeführte Cyber-Angriffe können zu einer erheblichen Beeinträchtigung bei der anfallenden Aufga-
benbewältigung nach Eintritt eines solchen Szenarios führen. Betroffen ist die Arbeit in den jeweiligen 
Ämtern und Einrichtungen (einschl. der Feuerwehr) sowie des Krisenstabes selbst.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      66 
 
Die IT-Infrastruktur der Gefahrenabwehr, insbesondere der Feuerwehr, muss in allen Situationen aus-
fallsicher funktionieren. Dazu zählen leistungsfähige Endgeräte und eine entsprechende Infrastruktur. 
Diese wird zum einen zur Einsatzvorbereitung aber auch zur Bewältigung von Schadenereignissen be-
nötigt. 
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unterhält keine etablierten Kommunikationska-
näle und Kontakte zu Störfallanlagen und anderen kritischen Einrichtungen, wie Chemie-Unternehmen, 
Gas-Lagern oder der Sonderverbrennungsanlage von BASF.  
Es gibt eine etablierte Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr und der unteren Umweltbehörde, so-
dass erforderlichenfalls Messergebnisse übermittelt werden.  
Dazu zählen Informationen zur Ausbreitungskurve und zum Gefahrstoff, sodass anschließende Frage-
stellungen des Amtes mit vorhandenen Informationen untermauert und zu ergreifende Maßnahmen 
sowie weitere Gefährdungen abgeleitet werden können. 
Die Kommunikation und Infrastruktur des Krisenstabs laufen über die Dienste der citeq. Es gibt bislang 
keine 24/7 Rufbereitschaft, sodass Entstörungen nicht zeitgerecht erfolgen und die Handlungsfähigkeit 
des Krisenstabs beeinträchtigt werden kann. Seitens der citeq fehlen aktuell die personellen Ressour-
cen, um eine beschleunigte Abarbeitung der Aufgaben gewährleisten zu können.  Die Beauftragung ei-
nes externen Dienstleisters zur Herstellung einer Basisbereitschaft für zum Beispiel Cyberangriffe ist 
derzeit in Überlegung. Durch die citeq wurde im Rahmen des Notfallmanagements ein interner Taschen-
alarmplan erstellt, über den im Notfall Entscheider der citeq erreichbar sind. 
Das Ordnungsamt hat einen Standort am Dortmund-Ems-Kanal, der erforderlichenfalls evakuiert wer-
den muss und nicht weiter zur Verfügung steht. Die Kommunikationswege innerhalb des Ordnungsam-
tes sind nicht klar geregelt. Es gibt keine 24/7 Rufbereitschaft. Dies ist vor allem für Evakuierungen sowie 
Sperrungen im Straßenverkehr relevant.  
Das Ordnungsamt besitzt heute eine BOS-Berechtigung sowie das Recht auf Inanspruchnahme von Son-
der- und Wegerechten.  
Für Großveranstaltungen im Freien oder in Versammlungsstätten (insbesondere entlang des Kanalver-
laufs im Bereich Hawerkamp/Albersloher Weg) gibt es grundsätzlich Sicherheits-Konzepte zur Räumung 
und/oder Entfluchtung. Tritt eine CBRN-Lage während einer Großveranstaltung ein, bedarf es einer Eva-
kuierung aus dem betroffenen Bereich heraus. Diese Fälle wurden jedoch bisher nicht betrachtet. 
TRANSPORT UND VERKEHR 
Die betroffenen Gebiete werden abgesperrt, ebenso der Dortmund-Ems-Kanal. In der Folge kann es zu 
erheblicher Staubildung auf den umliegenden Straßen und der Autobahn kommen. Auch auf dem Dort-
mund-Ems-Kanal kann es zu Staus von Binnenschiffen kommen, die  dadurch ihre Liefertermine nicht 
einhalten können. 
Der ÖPNV kann nach Rücksprache mit der Feuerwehr an die Lage angepasst werden. Busse können 
kurzfristig für Evakuierungsmaßnahmen bereitgestellt werden.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      67 
 
ABFALLENTSORGUNG 
Durch die Freisetzung eines Gefahrstoffs kann der Haus- und Industriemüll kontaminiert werden. Dieser 
bedarf einer gesonderten Entsorgung. Wenn das Betriebsgelände der AWM nicht betroffen ist bzw. 
evakuiert werden muss, kann die Müllverwertung wie geplant erfolgen.  
Sollte die Liegenschaft evakuiert werden müssen bzw. betroffen sein, kann die Müllabfuhr durch Ent-
sorgungsunternehmen der umliegenden Kommunen kompensiert werden. Das Aktivieren der kommu-
nalen Unterstützung bedarf allerdings einer Vorlaufzeit von 2-3 Tagen. Die kommunale Unterstützung 
fußt auf einer Vorplanung, die aus den Erfahrungen des Starkregenereignisses 2014 in Münster entwi-
ckelt wurde.  
Mit größeren Auswirkungen ist jedoch nicht zu rechnen. 
BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN 
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr 
Für die Bearbeitung der CBRN-Lage sind mehr Kräfte und Material erforderlich, als die Feuerwehr Müns-
ter stellen und aufbringen kann. An dieser Stelle greifen die Konzepte der vorgeplanten überörtliche n 
Hilfe und des Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen. Weitere Kräfte werden aus den um-
liegenden Kreisen und kreisfreien Städten bereitgestellt.  
Kleinräumige bzw. alltägliche CBRN -Lagen werden bei der Feuerwehr Münster regelmäßig beübt. In 
größeren Zeitabständen werden auch Übungen mit CBRN-Einheiten benachbarter Kreise und Kommu-
nen durchgeführt. Vor dem Hintergrund eines großflächigen Schadstoffaustrittes mit der Zusammenar-
beit von Einheiten der vorgeplanten überörtlichen Hilfe sowie anderer Organisationen und Einrichtun-
gen (Amt 67, KST, BR MS, LANUV, Kliniken ...) wurden bisher noch keine Übungen durchgeführt. 
Das Führungs- und Lagezentrum der Feuerwehr verfügt über Kontakte zur Generaldirektion Wasser-
straßen und Schifffahrt sowie zur Leitstelle der Wasserschutzpolizei, sodass gemeinsame Maßnahmen 
zur Gefahrenabwehr abgestimmt und geplant werden können. Aufgrund der Dimension des Szenarios 
gehen initial vermehrte Notrufe in der Leitstelle der Feuerwehr ein. Hier kann es zu einer kurzfristigen 
Überlastung des Betriebs kommen. Daher hält die Leitstelle Personal zur ad -hoc-Verstärkung vor. Es 
besteht keine einheitli che Software für die Zusammenarbeit von Leitstelle  und Krisenstab. Dies er-
schwert die Entwicklung des einheitlichen Lagebildes und daher die Informationsgewinnung sowie die 
Koordination der Gesamtmaßnahmen. 
Die Steuerung von Personenströmen und spontan Helfenden ist eine ungelöste Herausforderung. Hier 
steht die Frage im Mittelpunkt, zu welchem Zeitpunkt Warnungen bzw. Evakuierungen zurückgenom-
men werden können.  
Die Personenauskunft wird konzeptionell von der Leitstelle der Feuerwehr Münster auf die Personen-
auskunftstelle im Amt 33 übertragen, sodass sich die Leitstelle auf die Bearbeitung der Lage um die 
Gefahrenstellen konzentrieren kann.  
Bei Evakuierung und Betreuung von Personen an Orten außerhalb des Gefahrenbereichs können Hilfs-
organisationen hinzugezogen werden.  
Derzeit existiert keine Software zur Einsatzunterstützung für die Einsatzleitung vor Ort, auch die Zusam-
menführung von Messergebnissen sowie die daraus hervorgehende zentrale Beurteilung der Lage durch 
die Einsatzleitung und den Krisenstab ist nicht möglich. Dies kann jedoch die Entwicklung eines einheit-
lichen Lagebilds zwischen Einsatzleitung vor Ort, Leitstelle, Einsatzleitung und Krisenstab deutlich er-
leichtern und schließt mögliche Dokumentationslücken.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      68 
 
In Münster befindet sich ein großer Standort von BASF, durch die zuge hörige Werkfeuerwehr können 
unmittelbar Leistungen im Rahmen des TUIS in Anspruch genommen werden. 
3.3.5  SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER  
UMWELT 
Abhängig vom freigesetzten Gefahrstoff kann es zu erheblichen Umweltschäden kommen. Diese unter-
scheiden sich stark in Abhängigkeit des Gefahrstoffs. Im betrachteten Fall können landwirtschaftliche 
Flächen kontaminiert und die Agrarprodukte unbrauchbar werd en. Gegebenenfalls sind Austausche 
kontaminierter Böden erforderlich. 
VOLKWIRTSCHAFT 
Der volkswirtschaftliche Schaden ist je nach Szenario erheblich bis nicht kompensierbar.  
Die Produktfreisetzung auf dem Dortmund-Ems-Kanal mit Gefahrstoffausbreitung in den Kernstadtbe-
reich führt zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden. In den betroffenen bzw. evakuierten Berei-
chen müssen Arbeiten und Produktionen ausgesetzt werden. Die Folgen von auftretenden Staus erhö-
hen die volkswirtschaftlichen Schäden.  
IMMATERIELLE SCHÄDEN 
Mit unmittelbaren immateriellen Schäden ist nicht zu rechnen.  
3.4 SZENARIO 3: LANGANHALTENDE HITZE / DÜRRE / VEGETATIONSBRAND  
3.4.1  EINLEITUNG  
Die Dürre-Sommer 2018 und 2019 haben das öffentliche Bewusstsein für die Vulnerabilität gegenüber 
Hitze, Dürre und Vegetationsbränden geschärft. Der Aufruf zum Wassersparen und Verbote zur Ent-
nahme von Oberflächenwasser haben deutlich gezeigt, dass auch einem niederschlagsreichen Land das 
Wasser ausgehen kann.  
Bei Auftreten von Sommerfrost können Trinkwasserleitungen bersten, was zu einem Eintrag von 
Schmutz in das Trinkwassernetz führen kann. 
In Folge anhaltenden Trockenheitsperioden in den Jahren 2018 bis 2023 kam es zunehmend zu diversen 
Vegetationsbränden, die die Feuerwehren vor bisher unbekannte Herausforderungen stellte.  
3.4.2  AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS  
Die anhaltend hohen Temperaturen bereiten den Bürgerinnen und Bürgern in Münster und im gesam-
ten Bundesgebiet bereits seit mehreren Tagen Probleme.  
Die Zahl der Notfalleinsätze im Rettungsdienst liegt weit über dem Durchschnitt. Die Kliniken geraten 
an ihre Kapazitätsgrenze und die Sterblichkeit, u.a. in den Pflegeheimen, steigt. 
Infolge der Dürre kommt es zu einer Verknappung des Trinkwassers und zu einer Zunahme von Vegeta-
tionsbränden auf Ackerflächen und Wäldern.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
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3.4.3  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH  
Die Temperaturen fallen nachts kaum ab. Die ausbleibende Nachtabkühlung trägt dazu bei, dass sich 
die Gebäude fortlaufend aufheizen. Besonders vulnerable Gruppen (Obdachlose, Seniorinnen und Se-
nioren etc.) sind von den Folgen der langanhaltenden Hitze betroffen.  
Die Folgen der Hitze reichen von verminderter Konzentrationsfähigkeit über schnellere Reizbarkeit bis 
zum Hitzschlag und Herzinfarkt.  
3.4.4  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR  
ENERGIE 
Das Ereignis hat keinen signifikanten Einfluss auf die Energieversorgung der Stadt Münster.  
WASSER UND ABWASSER  
Eine langanhaltende Dürre stellt keine unmittelbare Gefährdung der Trinkwasserversorgung der Stadt 
Münster dar. Grund dafür sind diversifizierte Bezugsquellen.  
Zum einen wird Trinkwasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal gewonnen, in dem es an mehreren Stellen 
versickert und nach 50 Tagen als Trinkwasser gewonnen wird. Im Frühjahr wird für einen möglichen 
trockenen Sommer mehr Wasser aus dem Kanal versickert als im übrigen Jahr.  
Der Dortmund-Ems-Kanal wird durch die Lippe gespeist. Führt die Lippe zu wenig Wasser, kann der 
Kanal durch den Rhein versorgt werden. Eine weitere Option stellt der Mittellandkanal dar. Weil das 
Wasser salzhaltig ist, könnte das eingespeiste Wasser des Do rtmund-Ems-Kanals dann nur als Brauch-
wasser gewonnen werden.  
Unter dem Umstand höherer Gewalt könnte eine Versickerung beziehungsweise Entnahme des Wassers 
aus dem Dortmund-Ems-Kanal untersagt werden. Für den Fall gibt es keine etablierten Konzepte. 
Zum anderen gibt es mehrere Wassergewinnungsanlagen, die u. a. in Waldgebieten stehen. Bei einem 
Vegetations- bzw. Waldbrand können diese akut gefährdet sein. Durch die Wassergewinnung ist der 
Waldboden trockener als an anderen Stellen, sodass hier eine erhöhte Gefahr für Vegetationsbrände 
besteht. 
Darüber hinaus wird die Stadt Münster durch einen externen Trinkwasserlieferanten (Gelsenwasser) 
versorgt. Dieser kann erforderlichenfalls deutlich mehr Trinkwasser liefern, sollte eine der anderen Be-
zugsquellen ausfallen. Das Trinkwasser, das der Lieferant nach Münster leitet, wird aus dem Halterner 
Stausee durch Versickerung und anschließender Trinkwasserförderung gewonnen.  
Des Weiteren gibt es auf dem Gebiet der Stadt Münster mehrere Zivilschutzbrunnen des Bundes Im 
Stadtgebiet befinden sich verteilt Notbrunnen, von denen der aktuelle Status aufgrund der ausgesetzten 
Mittel- und Auftragsverwaltung unklar ist. Mit Stand September 2017 waren mehrere Notbrunnen nur 
noch bedingt bis gar nicht funktionstüchtig.  Durch eine Hitzewelle bzw. Dürre wird die Versorgungssi-
cherheit mit Trinkwasser in Münster aktuellen Prognosen nach nicht umfassend beeinträchtigt. Auch 
bei dem Aufeinanderfolgen mehrerer Dürrejahre soll die Versorgung gewährleistet sein.  
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN 
Direkte Auswirkungen auf das Finanz- und Versicherungswesen sind nicht zu erwarten.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      70 
 
GESUNDHEITSWESEN 
Die anhaltenden hohen Temperaturen sorgen für ausgelastete Kliniken. Besonders vulnerable Gruppen 
sind von der Hitze akut betroffen. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der 
Pflege und Eingliederungshilfe sowie obdachlose Menschen.  
Auch im ambulanten Sektor ist mit der Zunahme von Behandlungsersuchen zu rechnen. Dies betrifft 
überwiegend die hausärztliche Versorgung. 
In den Pflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe wird das Lüftungs-
verhalten der Witterung angepasst. Das Getränkeangebot wird den Umständen angepasst und in eini-
gen Pflegeeinrichtungen wird Eis ausgegeben. Manche Gemeinschaftsräume sind klimatisiert. Es gibt 
jedoch keine vollkommen klimatisierten Pflegeeinrichtungen. 
In den Apotheken muss die Klimatisierung auf eine Raumtemperatur von maximal 25 Grad gewährleis-
tet sein. Andernfalls besteht das Risiko, dass Therapeutika nicht eingesetzt werden können und der 
fachgerechten Entsorgung zugeführt werden müssen. Apotheken ohne Notstromversorgung haben ein 
erhöhtes Risiko für den Ausfall der Kühlung.  
Der von der Stadt Münster entwickelte Hitzeaktionsplan geht präventiv auf die Gefahren von Hitze und 
UV-Strahlen ein und soll die Resilienz vulnerabler Gruppen erhöhen.  
Die steigende Sterblichkeit vulnerabler Bevölkerungsgruppen kann zu einer Überlastung von Aufbewah-
rungskapazitäten Verstorbener führen.  
In den Tierhaltungsbetrieben kann es zu massenhaft verendeten Tieren kommen. Vor allem wenn Kli-
matisierungs- und Lüftungsanlagen ausfallen. Auch Notschlachtungen sind denkbar. 
IT UND KOMMUNIKATION 
Es sind im Regelbetrieb keine direkten Auswirkungen auf die IT- und Kommunikationsnetze zu erwarten. 
Jedoch können temperaturbedingte technische Ausfälle einzelner Komponenten Folgeauswirkungen 
haben. Als zentraler Dienstleister verfügt die citeq jedoch weder über eine definierte Rufbereitschaft 
für Mitarbeitende, die im Ereignisfall herangezogen werden können , noch über einen ausreichenden 
Schutz gegen Cyber-Angriffe. Störungen des kommunalen EDV-Systems oder gezielt herbeigeführte Cy-
ber-Angriffe können zu einer erheblichen Beeinträchtigung bei der anfallenden Aufgabenbewältigung 
nach Eintritt eines solchen Szenarios führen. B etroffen wäre die Arbeit in den jeweiligen Ämtern und 
Einrichtungen (einschl. der Feuerwehr) sowie des Krisenstabes selbst. 
Die citeq entwickelt fortlaufend die Standort-Resilienz weiter, hierbei arbeitet sie mit dem Amt für Im-
mobilienmanagement der Stadt Münster zusammen. Die Serverräume werden durch Außenluft gekühlt. 
Bei einem Brandereignis in der Nähe kann Ruß in die Server getragen werden, was zur Beeinträchtigung 
und Schädigung der Hardware führen kann.  
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 
Da das Land Nordrhein-Westfalen Träger des Schulwesens ist, hat das Amt für Schule und Weiterbildung 
bei Hitze/Dürre nur bedingt Einfluss auf die Erteilung von „Hitzefrei“ oder ähnlichen Maßnahmen. Es 
gibt an den Schulen keine Klimaanlagen und nur selten eine bauliche Verschattung. Darüber hinaus gibt 
es eine Waldschule, die besonders bei Vegetationsbränden zu berücksichtigen ist. Der Ausfall des Schul-
betriebs bedingt einen erhöhten Betreuungsbedarf , durch den es in Folge zu Personalausfällen, auch 
innerhalb der Verwaltung, kommen kann.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      71 
 
Das System der  Schulmail und die Tablets an den Schulen gewähren einen fundierten Kommunikations-
kanal, über den auch die Eltern über ggf. Unterrichtsausfälle informiert werden können. 
Das Amt für Bürger - und Ratsservice kann Eheschließungen aussetzen, um zusätzliches Personal zur 
Urkundenbescheinigung von Todesfällen bereitzustellen. Eine Hotline für die Bürgerinformation kann 
kurzfristig etabliert werden.  
Unklar ist die maximale Zahl von Kühlkapazitäten für Verstorbene auf den Friedhöfen. 
Die Museen haben keine besonderen Maßnahmen oder Vorplanungen ergriffen. Sollte Brandrauch von 
Vegetationsbränden durch die Klimaanlagen angesaugt und ins Gebäude gefördert werden, könnten 
Kunstwerke beschädigt werden. Das Risiko wurde bisher nicht erfasst.  
Es gibt viele kleinere Kulturgüter, die in Privatbesitz sind und für die es keine Risikobewertung oder 
Vorplanungen gibt.  
Für die Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung sind Maßnahmen zum Umgang mit Hitze zu treffen, 
vor allem für diejenigen, die nicht im Homeoffice arbeiten können.  
TRANSPORT UND VERKEHR 
Es ist mit vermehrtem Autoverkehr zu rechnen, da beispielsweise der P KW mit Klimaanlage anderen 
Verkehrsmitteln in vielen Fällen vorgezogen wird.  
Die Transportwege über die Binnengewässer stehen nicht mehr zur Verfügung. Warentransporte wer-
den auf den LKW-gebundenen Transport umgestellt. Es ist unklar, ob eine kurzfristige Verlagerung auf 
die Schiene in relevantem Umfang möglich ist.  
Der verstärkte LKW-Verkehr führt zu einer höheren Staugefahr. In dem Zusammenhang sind vermehrt 
Verkehrsunfälle zu erwarten.  
Der ÖPNV wird an die Witterungsverhältnisse angepasst. Die Stadtwerke stehen im engen Austausch 
mit den Schulen, wenn es Hitzefrei geben sollte. Außerdem können Bushaltestellen verlegt werden, um 
Fahrbahnschäden durch den ÖPNV zu reduzieren/zu vermeiden.  
ABFALLENTSORGUNG 
Es sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen zu erwarten. Gegebenenfalls werden die Zeiten der 
Müllabfuhr angepasst, sodass die Mitarbeitenden nicht der Mittagshitze ausgesetzt werden.  
Für den Fall eines massiven Tiersterbens gibt es ein Netzwerk von Dienstleistern, auf die die AWM zu-
rückgreifen kann.  
BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN 
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr 
Im Rettungsdienst (einschl. Krankentransport) gibt es eine erhebliche Zunahme des Notruf- und Einsatz-
geschehens. Weitere Krankentransport- und Rettungswagen sowie Notarzteinsatzfahrzeuge werden in 
Dienst genommen, die von zusätzlichen Kräften der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen und der Kliniken 
(Notärzte) besetzt werden müssen. Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Münster können lageabhängig 
evtl. während der Schicht durch Rotation zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr durch die Kräfte auf 
den Rettungsmitteln entlastet werden.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      72 
 
Die Feuerwehr wird vermehrt Vegetationsbrände bekämpfen müssen. Mit zunehmender Dauer der 
Dürre kann die Löschwasserversorgung in Teilbereichen der Stadt Münster eingeschränkt sein. Für die 
Brandbekämpfung unter diesen Bedingungen verfügt die Feuerwehr noc h nicht über eine geeignete 
persönliche Schutzausrüstung. Bei Verwendung der aktuell vorhandenen Ausrüstung, die vornehmlich 
für Brände im Inneren von Gebäuden ausgelegt ist, muss mit einer schnellen Dehydrierung von Einsatz-
kräften und in de ren Folge mit P ersonalausfällen gerechnet werden. Die Technik - und Fahrzeugkon-
zepte wurden und werden weiterhin an dieses Szenario angepasst. Mit den Nachbarkreisen Coesfeld 
und Warendorf bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen.  Die luftgebundene Waldbrandüberwa-
chung des Landes NRW steht auch für das Stadtgebiet Münster zur Verfügung.  
Landwirtschaftliche Betriebe könnten vermehrt die Feuerwehr zur Belüftung ihrer Stallanlagen kontak-
tieren. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Anforderungen in der Breite durch die Feuerwehr bzw. 
den Katastrophenschutz abgedeckt werden können.  
3.4.5  SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER  
UMWELT 
Die langanhaltende Dürre kann zu einem Verlust an Bio-Diversität führen, besonders in ausgetrockneten 
Binnengewässern. Stehende Gewässer können durch eine massive Algenbildung „kippen“ und zu einem 
massenhaften Fischsterben führen. Im Sommer 2018 kippte das Wasser des Aasees infolge der langan-
haltenden Hitze und führte zu einem massiven Fischsterben.  
VOLKSWIRTSCHAFT 
Es ist mit einem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zu rechnen. Ernteausfälle ziehen höhere 
Lebensmittelpreise nach sich. Auf den Binnengewässern kann wegen des geringen Wasserstands kaum 
Ware transportiert werden. Gegebenenfalls muss der Binnenverk ehr vollständig eingestellt werden, 
wodurch Lieferketten unterbrochen werden. Der Ausfall von Klimaanlagen gefährdet Liefer - und Kühl-
ketten.  
Die hohen Temperaturen sorgen für eine deutlich reduzierte Produktivität. Vegetationsbrände können 
landwirtschaftliche Flächen und forstwirtschaftlich genutzte Wälder zerstören. Ebenso Gewerbe - und 
Privatobjekte.  
IMMATERIELLE SCHÄDEN 
Mit unmittelbaren immateriellen Schäden ist nicht zu errechnen.  
3.5 SZENARIO 4: VERBREITUNG EINES KONTAGENEN KRANKHEITSERREGERS / PANDE-
MIE 
3.5.1  EINLEITUNG  
Die Covid-19-Pandemie hat seit Anfang 2020 das Bewusstsein für die Anfälligkeit unserer Gesellschaft 
für bisher unbekannte oder wenig verbreitete Erkrankungen geschärft. Rückblickend kann auf vielfältige 
Erfahrungen aufgebaut werden. Denkbar sind aber auch gänzlich andere Pandemieverläufe, beispiels-

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      73 
 
weise mit einer wesentlich höheren Letalität und entsprechend größeren Auswirkungen auf die Gesell-
schaft. Die Letalität beschreibt die Anzahl der Verstorbenen als Anteil der insgesamt erkrankten Fälle.  
Aufgrund der Aktualität erfolgt im Workshop häufig ein Bezug auf die Covid -19-Pandemie. Die Ergeb-
nisableitungen sollen jedoch möglichst universell erfolgen. 
3.5.2  AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS  
Auf einem anderen Kontinent wurde eine neuartige Form eines gefährlichen hochkontagiösen Erregers 
entdeckt. Die Letalität liegt nach ersten Untersuchungen zwischen 5 und 10 Prozent und ist damit we-
sentlich höher als bei der Covid -19-Pandemie. Aufgrund des internationalen Reiseverkehrs kommt es 
zu einer schnellen pandemischen Ausbreitung. Von Experten wird die neue Pandemie mit der so ge-
nannten „Spanischen Grippe“ verglichen, die sich zwischen 1918 – gegen Ende des Ersten Weltkriegs – 
und 1920 in drei Wellen verbreitete und bei einer Weltbevölkerung von damals etwa 1,8 Milliarden laut 
WHO zwischen 20 und 50 Millionen Menschenleben forderte. 
3.5.3  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH  
Die Pandemie hat unmittelbare Folgen auf das Schutzgut Mensch. Die hohe Kontagiösität (Ansteckungs-
kraft) führt zu einer hohen Infektionsquote. Viele Menschen benötigen nach ihrer Infektion eine um-
fangreiche medizinische Versorgung. Dennoch ist im Verlauf der Pandemie mit einer hohen Übersterb-
lichkeit zu rechnen. Bei den Betroffenen ist neben den akuten gesundheitlichen Auswirkungen mit einer 
langen Genesungsdauer und vielfach auch dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen zu rechnen. 
3.5.4  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR  
ENERGIE 
Durch die Pandemie sind initial keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Energieversorgung zu erwar-
ten. Infolge eines nicht kompensierbaren Personalausfalls durch Infektionen können im Szenarioverlauf 
Einschränkungen resultieren. Insbesondere technische De fekte an relevanten Systemkomponenten 
können durch fehlende Personalressourcen nur zeitverzögert repariert werden. Ein weiterer Faktor 
kann die Verfügbarkeit benötigter Ersatzteile sein, wenn in den entsprechenden Lieferketten ebenfalls 
Verzögerungen durch umfangreiche Personalausfälle auftreten. Die problematische Personal - und Er-
satzteilverfügbarkeit kann im Lageverlauf ebenfalls zu Einschränkungen in der Stromerzeugung führen. 
Die im Energiesektor tätigen Unternehmen haben teilweise und müssen weiterhin eigene Krisenplanun-
gen treffen, um auch bei umfangreichen Personalausfällen die Energieversorgung sicherstellen zu kön-
nen. 
WASSER UND ABWASSER  
Unmittelbare Auswirkungen einer Pandemie auf die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung 
sind nicht zu erwarten. Durch verringerte Personalressourcen infolge von Erkrankungen kann es zu Ein-
schränkungen an verschiedenen Stellen kommen. So können Defekte ggf. nicht innerhalb der üblichen 
Zeit repariert werden und somit Leistungsbeschränkungen entstehen. Darüber hinaus ist auch mit Ver-
zögerungen infolge ausbleibender Ersatzteillieferungen zu rechnen. Weiterhin muss aus Schutzgründen 
der persönliche Kundenkontakt stark eingeschränkt oder sogar eingestellt werden.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      74 
 
Die im Bereich von Wasser und Abwasser tätigen Unternehmen müssen eigene Krisenplanungen tref-
fen. Beispielsweise muss mittels internen Prozess-Priorisierungen sichergestellt werden, dass auch bei 
größeren Personalausfällen die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gewährleistet werden 
kann. 
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN 
Direkte Auswirkungen auf das Finanz- und Versicherungswesen sind nicht zu erwarten. Auch in diesem 
Sektor ist mit erhöhten Personalausfällen zu rechnen, wobei durch einen hohen Automatisierungsgrad 
und einen etablierten digitalen Kundenkontakt nur geringe Auswirkungen erwartet werden. 
GESUNDHEITSWESEN 
Während der angenommenen pandemischen Lage ist das Gesundheitswesen der zentrale betroffene 
Sektor. Hohe Infektionszahlen führen zu einem deutlich erhöhten Bedarf medizinischer Behandlungen. 
Dabei ist insbesondere auch mit einer vermehrten Anzahl intensivmedizinischer Versorgungen zu rech-
nen. Auch der Bedarf ambulanter Untersuchungen und Versorgungen wird stark ansteigen. 
Gleichzeitig mit den steigenden Anforderungen an das Gesundheitswesen ist aufgrund des notwendi-
gen engen Kontaktes mit Infizierten und gleichzeitiger Überlastung auch mit einer stark erhöhten Per-
sonalausfallquote zu rechnen. Behandlungen müssen priorisiert werden, um grundlegende Kapazitäten 
für dringend erforderliche medizinische Maßnahmen bereitstellen zu können. Insbesondere in der in-
tensivmedizinischen Versorgung müssen die Kapazitäten erweitert werden, wozu eine zusätzliche Qua-
lifizierung des Personals  erforderlich ist. Eine dauerhafte Aus - und Fortbildung aller Beschäftigten ist 
aufgrund der hohen Anforderungen nicht möglich. Im gesamten klinischen Bereich sind spezifische In-
fektionsschutzmaßnahmen erforderlich, um behandelte vulnerable Personen zu schützen. 
Auch in Pflegeeinrichtungen wirken sich starke Personalausfälle aus. Eine Priorisierung der Aufgaben ist 
möglich und dringend erforderlich  (in diesem Kontext wurden Einrichtungen mehrfach darauf hinge-
wiesen, ihre Kernprozesse (Medikamentenmanagement, Behandlungspflege, Ernährung etc.) und Nut-
zer*innen mit pflegerischen Risiken zu identifizieren). Aufgrund der räumlichen Enge vieler vulnerabler 
Bewohner sowie der teilweise fehlenden Einsichtsfähigkeit bei Personen mit kognitiven Einschränkun-
gen sind in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe besondere Maß-
nahmen des Infektionsschutzes erforderlich. 
Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung und der Zugang zu Medikamenten dient der Entlas-
tung der Notfallversorgung (Rettungsdienst und Krankenhaus) und muss daher unbedingt gewährleistet 
werden. 
Bei der Bewältigung der Pandemie in Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen vielfältige Vorga-
ben berücksichtigt werden. Hierzu müssen die Betreiber verbindliche Regelungen und Zuständigkeiten 
definieren. Besondere Relevanz hat dabei ein Informationsaustausch untereinander sowie mit den Auf-
sichtsbehörden. 
IT UND KOMMUNIKATION 
Direkte Auswirkungen der Pandemie auf die IT - und Kommunikationstechnik sind nicht zu erwarten. 
Ggf. ist aufgrund von Personalausfällen mit geringen Ausfällen zu rechnen. Die Verfügbarkeit von Ruf-
bereitschaften für Mitarbeitende, die bei Systemstörungen herangezogen werden können , sowie der

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       Stand: 19.05.2025      75 
 
Schutz gegen Cyber-Angriffe ist bei den Beteiligten im Gesundheitswesen (Kliniken, Hausärzte, Apothe-
ken, Rettungsdienst, Gesundheitsamt etc.) unterschiedlich ausgeprägt. Die Sicherstellung einer Vernet-
zung und eines störungsfreien Betriebs relevanter IT-Systeme kann nicht abgeschätzt werden. 
Eine wichtige Maßnahme zur Kontaktbeschränkung während einer Pandemie ist die Ausweitung der 
Möglichkeiten zum Arbeiten im Home-Office. Hierzu muss die IT- und Kommunikationsinfrastruktur je-
doch entsprechend vorhanden und leistungsfähig ausgelegt sein. Bislang verfügt das Personal der Stadt-
verwaltung nur anteilig über Technik für mobiles Arbeiten. 
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 
Bei einer Pandemie kann nicht grundsätzlich von einer Vorlaufzeit von einigen Wochen ausgegangen 
werden. Das RKI beobachtet die Weltlage und unterrichtet regelmäßig die Gesundheitsämter. Die Be-
obachtung der Lage und die Vorbereitung auf die eigene Betroffenheit gewährleistet eine angemessene 
Aufgabenwahrnehmung. Das Ausmaß einer Pandemie kann erst bewertet werden, wenn diese im eige-
nen Wirkungskreis angekommen ist. Um eine schnelle Maßnahmeneinleitung gewährleisten zu können, 
ist eine frühzeitige Aktivierung des Krisenstabes zur Beurteilung der Lage erforderlich.  
Als primär zuständiges Fachamt kommt dem Gesundheits- und Veterinäramt bei der Bewältigung der 
Pandemie eine zentrale Rolle zu. Infektionen müssen nachverfolgt und mögliche Kontaktpersonen er-
mittelt werden, um Infektionsketten durchbrechen zu können. Infizierte Personen sowie Kontaktperso-
nen müssen mit Ordnungsverfügungen iso liert werden. Die Durchsetzung der entsprechenden Maß-
nahmen muss durch die Ordnungsbehörden erfolgen. Weiterhin muss das Gesundheits- und Veteri-
näramt eine laufende medizinische Beurteilung der Lage vornehmen und als fachlicher Ansprechpartner 
für die anderen Fachämter und Behörden zur Verfügung stehen. 
Sowohl für interne als auch externe Anfragen der Bevölkerung wurde bei der Covid-19-Pandemie die 
Telefonzentrale des Amtes für Bürger- und Ratsservice spezialisiert. Über eine Erfassung der Anfragen 
konnten Themen, die häufig nachgefragt werden, erfasst und inhaltlich weiter ausgearbeitet werden 
(„FAQ“). Weiterhin können über die strukturierte Erfassung Indikatoren für weitere Entwicklungen oder 
Reaktionsbedarfe generiert werden. Auch Ärztinnen und Ärzte haben häufig bei der Telefonhotline an-
gerufen, um nach aktuellen Impfempfehlung, Therapien, Krankschreibung etc. zu fragen. Der Informa-
tionsfluss zum ärztlichen Personal ist von hoher Bedeutung und konnte u. a. darüber sichergestellt wer-
den. Erkrankte konnten sich zudem Rat bei der Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 
116 117) einholen. Zusätzlich existierte ein zentrales E-Mail-Postfach, das von Referentinnen und Refe-
renten aus dem OB-Bereich bearbeitet wurde. 
Für einzelne Bevölkerungsgruppen sind spezifische Betreuungsangebote oder Unterstützungsleistun-
gen erforderlich. So kann beispielweise der Bedarf bestehen, dass Reisende oder Speditionsfahrer mit 
plötzlich eingeschränktem Gesundheitszustand temporär unterg ebracht werden müssen. Spezifische 
Reaktionen bedürfen ggf. auch Personen mit eingeschränkter Bereitschaft zur Infektionsvermeidung 
oder Isolation (ggf. sind Maßnahmen zur Versorgung und Unterbringung, evtl. auch auf Basis richterli-
cher Beschlüsse, erforderlich).  
Technische Lösungen können für spezifische Fragestellungen eine deutliche Personalentlastung darstel-
len. Beispielhaft kann die Datenbank für Reiserückkehrer genannt werden. Zur Entwicklung und Erstel-
lung von zum Beispiel FAQ-Seiten oder Online-Formularen bedarf es der Einbindung fachkundiger Per-
sonen.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      76 
 
Im Rahmen der Covid-19-Pandemie kam der Kommunikation von bzw. zu übergeordneten Behörden im 
Bereich der Schulen eine besondere Bedeutung zu. Dies kann stellvertretend für den allgemeinen Be-
darf an schnell verfügbaren, eindeutigen und strukturierten Informationen dienen. 
Die Schließung von Betreuungseinrichtungen kann zu einer Schwächung der verfügbaren Personalres-
sourcen anderer kritischer Infrastrukturen führen. Gleiches gilt für Eltern und Erziehungsberechtigte 
unter dem Personal, die in Isolation oder Quarantäne befindliche Kinder betreuen müssen. 
Die zusätzlichen Aufgaben, insbesondere in Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für Bürger- und Rats-
service sowie Ordnungsamt, erfordern punktuelle Personalaufstockungen. Der gleichzeitige Ausfall der 
Beschäftigten führt zu einer Verschiebung von Personalressourcen und der Einschränkung von Prozes-
sen. In Abhängigkeit der Lage (und der Lageentwicklung) ist eine Prozess -Priorisierung erforderlich 
(„welche Prozesse sind uneingeschränkt und sofort erforderlich, welche Prozesse können eingeschränkt 
werden oder lie gen bleiben?“). Ein en Priorisierungsbedarf gibt es ebenso bei der Ausstattung mit 
Schutzmaterial und bei einer möglichen Impfreihenfolge. Personal mit zentralen Aufgaben sowie Per-
sonal mit notwendigem Bevölkerungskontakt haben ggf. einen höheren Bedarf. 
Eine laufende Koordination aller Maßnahmen durch den Krisenstab (ggf. in konzentrierter Form) ist er-
forderlich. Während im Normalbetrieb Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Gesetzen 
und Anweisungen getroffen werden können, sind in der angenomme nen Lage schnelle und unkompli-
zierte eigene Entscheidungen notwendig, um handlungsfähig zu bleiben. Ein angepasstes Handeln kann 
durch vorgeplante Entscheidungsbefugnisse und Verfügungsrahmen erleichtert werden. Die Arbeit des 
Krisenstabes muss auch während eines hohen Infektionsdrucks sichergestellt sein, dafür ist ggf. ein de-
zentrales Arbeiten erforderlich. 
Das Krisenhandeln sowie die Aufrechterhaltung der Kern-Verwaltungsaufgaben (inklusive Gefahrenab-
wehr) erfordern die Vorhaltung und Ausstattung mit spezifischer persönlicher Schutzausrüstung sowie 
weiterer Materialien (z. B. zur Desinfektion). Bei der Auslegung der erforderlichen Lagerkapazitäten sind 
erwartbare Einschränkungen bei Herstellung und Logistik aufgrund d es Pandemiegeschehens sowie 
eine deutlich erhöhte Nachfrage zu berücksichtigen. 
Bei hohen Sterbezahlen ergeben sich höhere Anforderungen an die Lagerung und Bestattung von Toten. 
Ggf. sind temporäre Lagermöglichkeiten (in Abhängigkeit der Temperaturen ggf. mit Kühlmöglichkeit) 
erforderlich. 
TRANSPORT UND VERKEHR 
Auswirkungen durch die Pandemie ergeben sich vorrangig auf den ÖPNV. Durch eine verringerte Perso-
nalverfügbarkeit muss das Fahrtenangebot eingeschränkt werden. Auswirkungen auf den Individualver-
kehr sind nicht zu erwarten. 
ABFALLENTSORGUNG 
Durch die vermehrte Nutzung von Infektionsschutzbekleidung und sonstige Einmalmaterialien kommt 
es zu einer Erhöhung der Abfallmengen. Gleichzeitig wird die Abfallentsorgung durch mangelnde Per-
sonalverfügbarkeit eingeschränkt. Eine Ausbreitung des Erregers kann beim Ausschütten der Müllbe-
hälter mit kontaminierten Abfällen in die Sammelfahrzeuge erfolgen.  
Mit größeren Auswirkungen ist jedoch nicht zu rechnen.

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       Stand: 19.05.2025      77 
 
BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN 
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr 
Die größte Herausforderung in der nicht -polizeilichen Gefahrenabwehr ist die Sicherstellung des Be-
triebs. Bei einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Personals und einem gleichzeitigen Anwachsen der 
Aufgaben vor allen im Rettungsdienst ist die Sicherstellung der Versorgung nur mit großem Einsatz des 
Personals zu leisten. Insbesondere der Personalbedarf im ärztlichen Bereich steht im Spannungsfeld zu 
zusätzlich notwendigen Tätigkeitsfeldern, beispielweise in Impfzentren. 
Hohe Infektionsquoten führen zu einem deutlich erhöhten Bedarf an Infektionsschutzmaterialien. 
Der ambulante Sektor stellt ebenfalls eine Herausforderung für den Rettungsdienst dar, da Hausärzte 
die Behandlung von infizierten Personen ablehnen könnten. Diese werden dann zwangsläufig über den 
Rettungsdienst abgewickelt, was zu einem erhöhten Einsatzaufkommen führt. Die höhere Auslastung 
des Rettungsdienstes führt in der Folge zu höheren Patientenzahlen in Krankenhäusern. Wenn diese an 
der Kapazitätsgrenze sind, müssen weiter entfernte Krankenhäuser angefahren werden, was zu länge-
ren Einsatzzeiten führt. Auch die erforderliche Desinfektion nach Infektionstransporten führt zu einer 
Verlängerung der Einsatzzeiten. 
Infektionen in Einheiten der Feuerwehr oder sonstiger Organisationen können zu Ausfällen betroffener 
Einheiten führen, was in einer Schwächung der Schutzstrukturen resultiert. Besondere Relevanz hat die 
Betroffenheit von spezialisiertem Personal, wie z. B. Personal der Leitstelle, welches nicht ohne Weite-
res durch andere Mitarbeitende ersetzt werden kann. 
Die medizinische Einschätzung der Lage bzw. der Auswirkungen auf den Rettungsdienst erfolgt durch 
den ÄLRD. 
3.5.5  SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER  
UMWELT 
Größere direkte Auswirkungen der angenommenen Pandemie auf die Umwelt werden nicht erwartet. 
VOLKSWIRTSCHAFT 
Der hohe Personalausfall in allen Wirtschaftssektoren führt zu umfangreichen volkswirtschaftlichen 
Schäden. Störungen von Lieferketten führen dabei zu weitergehenden volkswirtschaftlichen Schäden 
durch die Pandemieausbreitung und zu Gegenmaßnahmen in anderen Staaten. 
IMMATERIELLE SCHÄDEN 
Durch die umfangreichen Gegenmaßnahmen und Folgen der Pandemie ist mit einer starken Zunahme 
psychischer Erkrankungen zu rechnen. Kontaktbeschränkungen führen zu einer erheblichen Abnahme 
sozialer Interaktionen. Insbesondere für Kinder und Jugendliche stellen umfangreiche Schließungen von 
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen starke Einschränkungen in der persönlichen Entwicklung dar. 
Die andauernde Konfrontation mit negativen Nachrichten führt zu einer Steigerung persönlicher Ängste 
und Nöte. 
Dies gilt gleichermaßen für die Bevölkerung wie auch für das (städtische) Personal.

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3.6 SZENARIO 5: EXTREMWETTEREREIGNIS / STARKREGEN  
3.6.1  EINLEITUNG  
2014 wurde die Stadt Münster von einem außergewöhnlichen Starkregenereignis getroffen. Dabei sind 
mehrere Menschen getötet und einige verletzt worden. Zahlreiche Wohn- und Geschäftsbereiche, Kel-
ler und Straßen waren überflutet.  
Dieses Ereignis hat in Münster die Sensibilität für Extremwetterereignisse geschärft und ist seitdem ein 
dauerhaftes Thema.  
Im Juli 2021 traf ein ähnliches Ereignis den Süden Nordrhein-Westfalens und den Norden von Rheinland-
Pfalz (Kreis Ahrweiler). Dabei sind viele Menschen getötet und zahlreiche verletzt worden. Ein Großteil 
der kritischen Infrastruktur wurde vollkommen zerstört.  
Das Ereignis wirkte wie ein Brennglas auf die Vulnerabilität und die kommunale Krisenvorsorge. Unter 
den Eindrücken erlangt die Katastrophenschutzplanung eine völlig neue Relevanz. 
Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit zeigen die Notwendigkeit zum Handeln auf verschiedenen 
Ebenen deutlich auf.  
3.6.2  AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS  
Durch mehrtägige starke Regenfälle im Einzugsbereich der 
durch Münster führenden Flüsse kommt es zu einer Hoch-
wasserlage, die auch die Stadt Münster betrifft. Parallel 
dazu kommt es zu heftigen Starkregenfällen, die Abflüsse 
und Kanalisationen überlasten. Wasser staut sich auf den 
Straßen und in Senken im Stadtgebiet. Infolgedessen sam-
meln sich unkontrollierte Wassermassen.  
Hochwasserschutzeinrichtungen drohen zu versagen, Kriti-
sche Infrastrukturen sind in Teilen zerstört. Viele Kulturgü-
ter sind akut gefährdet, so auch d as Mühlenhof-Freilicht-
museum am Aasee. 
Eine vorsorgliche Evakuierung von ca. 5.000 Personen ist 
zu planen und vorzubereiten.  
 
 
 
 
3.6.3  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH  
Es können Personen in ihren Fahrzeugen eingeschlossen werden, wenn diese in Unterführungen ste-
ckenbleiben und das Wasser weiter ansteigt.  
Personen können in Kellerräumen ertrinken oder durch einen Stromschlag verletzt werden.  
Abb. 18 Überschwemmungsgebiete in der Stadt 
Münster

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       Stand: 19.05.2025      79 
 
Menschen, die sich im Freien in der Nähe fließender Gewässer aufhalten, können von diesen erfasst 
werden.  
3.6.4  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR  
ENERGIE 
Das Ereignis kann zu örtlichen Stromausfällen führen, sofern Transformatoren abgeschaltet werden 
müssen. Die Entstörungs-Teams der Stadtwerke sind bei einer solchen Wetterprognose in Bereitschaft, 
um schnell entstören zu können.  
Bei größer werdendem Schadensgebiet steigt das Potential für kleinräumige Stromausfälle.  
WASSER UND ABWASSER  
Die grundsätzliche Problematik bei Starkregen sind die in kürzester Zeit stattfindenden oberflächigen 
Überflutungsvorgänge, immer der Topografie des Geländes folgend.  
Durch oberflächige Überflutungsvorgänge können erhebliche Wassermassen über Tiefpunkte, Straßen-
einläufe und Lüftungsöffnungen der Schachtdeckel in die Schmutzwasserkanalisation gelangen. Auf-
grund der flachen Topogr afie Münsters sind im Stadtgebiet  viele Schmutzwasserpumpwerke vorhan-
den. Durch die anfallenden Wassermengen besteht ein erhebliches Risiko des Ausfalls der Pumpwerke.  
Durch Starkregen können Belüftungsschächte der Abwasserkanalisation geflutet werden. Der Druckan-
stieg kann zu einem Rückstau in die Gebäude führen, sodass bei fehlender oder nicht richtig funktionie-
render Rückstauklappe Abwasser in die Gebäude eindringt.  
Die Rückstauproblematik durch fehlende Rückstauklappen in der privaten Entwässerung kann bereits 
bei weniger starkem Regen auftreten. 
Es wurden alle 48.000 Immobilienbesitzer im Stadtgebiet angeschrieben und ihnen wurde eine allge-
meine Risikoanalyse zu Starkregen und Hochwasser zur Verfügung gestellt.  
Die Kläranlagen liegen topografisch an tiefliegenden Punkten und sind nicht durchgängig vor durch 
Starkregen hervorgerufenen Überflutungen geschützt.  
Die Trinkwasserversorgung ist nicht grundlegend gefährdet.  
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN 
Neben der eigenen Betroffenheit, wie der Zerstörung von Inventar und Geldautomaten, wird eine hohe 
Nachfrage nach Bargeld, auch als Soforthilfe für umfassend betroffene Haushalte, erwartet.  
Massive Infrastrukturschäden führen zu erheblichen Forderungen gegenüber Elementarversicherun-
gen. 
GESUNDHEITSWESEN 
Einige Pflegeeinrichtungen haben sich auf einen Extremregen vorbereitet und entsprechende Vorsor-
gemaßnahmen getroffen. Die meisten haben jedoch keine Planung erstellt, die einen reibungslosen Be-
trieb und die Funktionalität der Gebäudeinfrastruktur sicherstellt. Bei einem Hochwasser im Bereich des 
Keller- und des Erdgeschosses sind häufig Küche und Wäscherei betroffen.

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Festlegungen über das Verbringen von Bewohnerinnen und Bewohners aus Unter- und Erdgeschossen 
in höhere Etagen sollte fester Bestandteil einrichtungsinterner Vorsorgeplanungen sein. 
Ähnliches gilt für Krankenhäuser. Bei einer Betroffenheit zentraler Einrichtungen, z. B. der Notauf-
nahme, sind weitreichende Auswirkungen erwartbar. So müsste der Rettungsdienst beispielsweise wei-
ter entfernte Kliniken anfahren. 
Es gibt größere Tierhaltungsbetriebe in der Stadt. Im Starkregen - und Hochwasserfall kann Wasser in 
die Ställe eindringen und zu größerem Tiersterben führen. Für den Fall eines massenhaften Tiersterbens 
ist ein Tierkörperbeseitigungsunternehmen beauftragt.  
Das Gesundheits- und Veterinäramt hat nach Kenntnis der Starkregengefahrenkarte diese noch nicht in 
die Hinweise bei künftigen Kontrollen aufgenommen.  
IT UND KOMMUNIKATION 
Die citeq hat nach dem Starkregenereignis 2014 die eigene Netzersatzanlage gegen den Eintritt von 
Wasser gesichert. Die bei dem Starkregenereignis betroffenen Server gehören jeweils den Kläranlagen 
und werden nicht von der citeq gehostet, sie sind in den Serverräumen den Amtes 66 untergebracht. 
Für die Absicherung der eigenen Server, zum Beispiel durch Höherlegung der Anlage, sind in diesem Fall 
die Kläranlagen selbst verantwortlich. Die Umlegung der Serverräume aus dem Kellergeschoss ins Erd-
geschoss ist nach dem Starkregenereignis von 2014 erfolgt. Redundanzen sorgen für die Aufrechterhal-
tung der Dienste. Für die Einbindung der IT und der Kommunikation in den gesamtstädtischen Kontext 
ist die citeq verantwortlich. Die citeq übernimmt keine Verantwortung für Bereiche, die eines 24/7-
Supports bedürfen, eine Rufbereitschaft seitens der citeq ist derzeit nicht einrichtbar. 
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterhält keine Vorplanung zur Evakuierung von KiTas 
und Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Mit einem Hilfeersuch der Einrichtung bei der Feuerwehr 
werden erforderlichenfalls die Stadtwerke informiert, die B usse bereitstellen können. Es ist allerdings 
unklar, wo eine provisorische Unterbringung und Versorgung erfolgen sollen. 
Es gibt kein etabliertes und übergreifendes Informationssystem für die Eltern, das die freien und die 
städtischen KiTas gleichermaßen nutzen. Die Listen mit den Kontaktdaten der Eltern sind nicht in ge-
druckter Form vorhanden und können beim Ausfall der Technik nicht abgerufen werden.  
Das Sozialamt hat keine vordefinierten Pläne zur Unterbringung von Personen. Es gibt diesbezüglich 
keine Rahmenverträge mit Hotels o. ä. Derzeit können keine Personen, die drohen obdachlos zu wer-
den, in eigenem Wohnungsbestand untergebracht werden, da dieser bereits voll belegt ist. Bereits jetzt 
wird im Notfall auf Hotelzimmer zurückgegriffen.  
Die zuverlässige Nutzung von Sporthallen, Versammlungsstätten oder vergleichbaren kommunalen Ge-
bäuden für die Unterbringung von Personen ist unklar, da zum Beispiel ein Abwägen zwischen der Kri-
sennutzung und der originären Nutzung erforderlich sein könnte.  
Das Amt für Bürger- und Ratsservice kann durch einen Abgleich mit dem Ausweisverzeichnis Übergangs-
ausweise erstellen, sollten Ausweisdokumente durch das Starkregenereignis zerstört oder verloren wor-
den sein.  
In Folge des Starkregenereignisses in Not geratene Personen können finanzielle Unterstützung beantra-
gen.

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       Stand: 19.05.2025      81 
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau kann bei entsprechender Vorwarnzeit den Bereitschaftsdienst akti-
vieren und Wege und Flächen im Vorfeld absperren. Darüber hinaus unterhält das Amt etablierte Kom-
munikationswege über die Organisationseinheiten der Stadt Münster hinaus. Des Weiteren hält das Amt 
eine ständige Kanalbereitschaft vor.  
Im Ordnungsamt endet der Rahmendienstplan je nach Jahreszeit und Wochentag zu unterschiedlichen 
Uhrzeiten in der Nacht. Darüber hinaus sind Erreichbarkeiten nicht klar geregelt.  
Im Amt für Immobilienmanagement wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die Vorbereitungen auf ein Stark-
regenereignis trifft.  
In den Krankenhäusern gibt es kaum Vorplanung für ein solches Ereignis. Die Kliniken gehen nicht davon 
aus, dass sie die Situation mit Eigenmitteln bewältigen können und pochen auf die Leistungsfähigkeit 
der Feuerwehr.  
Bei Bauanträgen werden Hinweise zur Hochwasser -Gefährdung an die Eigentümerinnen und Eigentü-
mer herausgegeben. Zu jedem Bauantrag gehört auch ein Entwässerungsantrag, der durch das Amt 66 
im Zuge der Ämterbeteiligung eingefordert und geprüft wird. Hier werden nicht nur die Hochwasser -
Gefährdung, sondern auf Basis der kommunalen Starkregengefahrenkarten unter anderem auch die 
Überflutungsgefahr durch Starkregen geprüft und entsprechende Anforderungen an das Bauvorhaben 
gestellt.  
TRANSPORT UND VERKEHR 
Aufgrund des Starkregenereignisses kann es zur zeitweisen Streckensperrungen kommen. Unterführun-
gen werden geflutet, sodass die Anfahrt von Rettungsmitteln angepasst werden muss.  
Es kann zu Staubildungen auf den Umleitungsstrecken kommen.  
Der ÖPNV passt die Routen -Pläne an das Ereignis an. Es gibt vordefinierte Ausweichrouten. Durch die 
Busfahrerinnen und Busfahrer erhält die Zentrale des ÖPNV ein laufendes Lagebild in den einzelnen 
Stadtteilen. Die Hochwasser-gefährdeten Haltestellen wurden im Laufe des Jahres verlegt, sodass die 
Fahrgäste aus der möglichen Gefahrenzone herauskommen. Darüber hinaus werden die Haltestellen 
mit PV ausgerüstet, sodass die Fahrgastinformation autark betrieben werden kann.  
Die Ladestationen für die Elektrobusse können bei Bedarf abgeschaltet werden. 
ABFALLENTSORGUNG 
Das Betriebsgelände der AWM ist akut hochwassergefährdet. Bei entsprechendem Vorlauf können 
Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich evakuiert werden. Bei plötzlichen Starkregenereignissen drohen 
Verluste von Fahrzeugen und Gerätschaften, wenn diese nicht aus dem Gefahrenbereich h erausge-
bracht werden können.  
Bei einem Starkregenereignis kann in viele Keller und Erdgeschosse Wasser eindringen. Die dort befind-
lichen Möbel und Gegenstände werden dadurch zerstört und müssen im Anschluss entsorgt werden. 
Der zusätzlich anfallende Abfall übersteigt die Kapazitäten der AWM. Durch eine interkommunale Un-
terstützung umliegender Abfallbetriebe können die Abfuhrkapazitäten deutlich erhöht werden. Die 
Maßnahme braucht 2 bis 3 Tage Vorlauf. Auch bei einem (Teil-)Ausfall des Betriebsgeländes kann durch 
die interkommunale Unterstützung die Abfallentsorgung gewährleistet werden.  
2014 wurden durch die interkommunale Unterstützung binnen zwei Wochen die 2,5-Fache Menge des 
jährlich anfallenden Sperrmülls in Münster fachgerecht entsorgt.

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       Stand: 19.05.2025      82 
 
BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN 
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr 
Sofern das Extremwetterereignis nicht spontan auftritt, werden bei entsprechender Warnung von zwei 
unabhängigen Wetterdiensten vorgeplante Mechanismen aktiviert. Hierzu zählen insbesondere die In-
formation und ggf. Einberufung des Krisenstabes, die Vorinformation der Einsatzkräfte (von BF, FF und 
HiOrg) sowie die personelle Verstärkung der Leitstelle und der Feuerwehr-Einsatzleitung. 
Es wird eine Vielzahl von Einsätzen für die Feuerwehr geben. Dabei werden die Einsatzstellen von den 
freiwilligen Einheiten bearbeitet und bei Bedarf nachalarmiert. Die Berufsfeuerwehr stellt in diesem Fall 
den Grundschutz sowie ggf. erforderlich Spezialfunktionen (z.B. Taucher, Rüst- und Kranwagen) sicher. 
Insbesondere ist die akute Menschenrettung aus Fließgewässern und Kellerräumen sicherzustellen. 
Das Dispositionskonzept in der Leitstelle wird laufend ans Geschehen bzw. an die Lage angepasst. Die 
Disposition der Einsatzmittel wird durch die Disponenten und Disponentinnen der Leitstelle durchge-
führt, während die Notrufabfrage anhand eines EDV-gestützten standardisierten Abfragesystems durch 
geschulte Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr übernommen wird.  
Die internen Krisenmanagementstrukturen werden angesichts der jeweils tatsächlichen Lage im Rah-
men der definierten Aufbauorganisation angepasst. Neben den Krisenstabsstrukturen gibt es allerdings 
kein definiertes Aufwachsen weiterer Schnittstellen oder Organisationsstrukturen in der Stadtverwal-
tung. Diese müssen mit dem Einrichten des Krisenstabs der Stadtverwaltung etabliert und aktiviert wer-
den.  
Ebenso gibt es bisher keine präventiv, akut und steuernd wirkenden Informationen und Warnungen für 
die Bevölkerung (z. B. Vorbereitungshinweise oder Verhaltenshinweise wie „Wählen Sie nur in echten 
Notfällen den Notruf!“). 
Relevante Einschränkungen von Verkehrswegen, z. B. durch überflutete Unterführungen, können im 
Einsatzleitsystem hinterlegt werden, sodass dies bei der Einsatzmitteldisposition berücksichtigt wird 
und eine einsatzspezifische Information an Einsatzkräfte erfolgen kann.  
Technisches Fachpersonal des Amts für Mobilität und Tiefbau ist bisher nicht fachberatender Teil des 
Krisenstabs oder der Einsatzleitung der Feuerwehr.  
3.6.5  SCHÄDEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER  
UMWELT 
Es besteht ein Risiko für Umweltverschmutzung und -zerstörung. Durch geflutete Keller können Heizöl 
und andere Gefahrstoffe aus privaten Haushalten über die Regenwasserentwässerung in die Binnenge-
wässer gespült werden. Auch Schmutzwasser aus der Schmutzwasserkanalisation oder ausgefallenen 
Pumpwerken kann austreten und in Gewässer oder den Boden gelangen. 
VOLKSWIRTSCHAFT 
Es ist mit einem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zu rechnen. Industrie- und Gewerbeobjekte 
können durch das Wasser im Bereich des Keller - und Erdgeschosses überflutet und Produkte zerstört 
werden. Die Objekte sind in der Folge nicht funktionsfähig und entsprechende Betriebsausfälle drohen.

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       Stand: 19.05.2025      83 
 
Öffentliche Gebäude können ebenso durch den Wassereintritt in ihrer Funktion eingeschränkt sein. Re-
gional kann ein Teil der Kritischen Infrastruktur zerstört werden. In den Ausmaßen sind die anzuneh-
menden Schäden nicht mit denen z. B. im Ahrtal im Sommer 2021 vergleichbar, da die Topografie der 
Stadt Münster deutlich flacher ausfällt.  
Tierhaltungsbetriebe können geflutet werden. Dabei besteht das Risiko, dass die Gebäudetechnik aus-
fällt und zahlreiche Tiere im Wasser verenden.  
Zahlreiche Privatgebäude können von eindringendem Wasser in Teilen oder gänzlich unbewohnbar bzw. 
zerstört werden und damit auch das Mobiliar und persönliche Erinnerungsobjekte.  
IMMATERIELLE SCHÄDEN 
Es können in Folge der Starkregenereignisse Belastungsreaktionen und psychische Erkrankungen auf-
treten. Zum Beispiel bei Personen, deren Angehörige ertrunken sind oder hilflos der Situation ausgesetzt 
waren und ihr Hab und Gut im Wasser verloren haben. Dazu können akute Existenzängste bei Betroffe-
nen hervorgerufen werden.  
3.7 HANDLUNGSFELD CYBERANGRIFF  
3.7.1  EINLEITUNG  
Mit der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche nimmt auch die Häufigkeit von Cyberangrif-
fen zu. In den vergangenen Jahren traten vermehrt Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen, 
Institutionen und öffentlichen Verwaltungen auf. Dabei waren auch Gemeinden, Städte und Landkreise 
bereits betroffen. 
Angriffe werden mit verschiedenen Methoden durchgeführt. Neben dem Eindringen in IT-Systeme mit 
dem Ziel des Diebstahls von Daten werden dabei derzeit vorrangig die drei nachfolgend dargestellten 
Angriffsmethoden verwendet: 
○ Denial-of-Service (DoS): Ziel solcher Angriffe ist es, das angegriffene System zeitweise so zu 
überlasten, dass dieses nicht mehr verfügbar ist. Hierzu wird der Server mit einem Vielfachen des 
üblichen Anfragevolumens belastet. In der Regel handelt es sich um Distributed Denial-of-Service 
(DDoS) Attacken, bei denen der Angriff von einer Vielzahl unterschiedlicher Systeme ausgeht, die 
zuvor von den Angreifern zu diesem Zweck unter ihre Kontrolle gebracht werden. Das vom eige-
nen System Angriffe ausgehen, ist dabei üblicherweise nicht ohne weitere Untersuchungen zu 
erkennen. Häufig werden dabei beispielsweise auch mit dem Internet verbundene smarte Haus-
haltsgeräte zum Angriff genutzt. 12 
○ Ransomware: Als Ransomware werden Schadprogramme bezeichnet, die den Zugriff auf Daten 
oder Systeme einschränken oder unterbinden sollen. In der Regel werden die Daten hierzu ver-
schlüsselt und zur Freigabe der Daten wird eine Lösegeldzahlung (in der Regel in Crypto-Währun-
gen) gefordert. Eine Garantie auf die Freigabe der Daten nach erfolgter Lösegeldzahlung besteht 
 
12 https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-
der-Cyber-Kriminalitaet/DoS-Denial-of-Service/dos-denial-of-service_node.html

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       Stand: 19.05.2025      84 
 
nicht. 13 Neben der Erpressung zur Freigabe der verschlüsselten Daten werden Opfer auch mit 
der Drohung der Veröffentlichung erbeuteter Daten erpresst. 
○ Phishing: Phishing-Angriffe versuchen z. B. durch gefälschte E-Mails den Eindruck vertrauenswür-
diger Kommunikationspartner zu erwecken. Auf diesem Weg sollen von Betroffenen Zugangsda-
ten erhalten werden, die im weiteren Verlauf als Eingangspforten für weitere Angriffe (z. B. 
Ransomware) verwendet werden. Phishing-Angriffe haben in den vergangenen Jahren in ihrer 
Komplexität deutlich zugenommen und sind häufig nicht mehr einfach zu identifizieren. 14 
Die Angriffe werden überwiegend durch international agierende und effizient organisierte Organisatio-
nen vorgenommen. Im Bereich der Cyberkriminalität hat sich eine „Underground Economy“ gebildet, in 
der Cyberangriffe gezielt beauftragt werden können („ Cybercrime-as-a-service“). Hinsichtlich der An-
griffe auf öffentliche Verwaltungen und KRITIS muss auch von ausländischen staatlichen Akteuren aus-
gegangen werden. Die häufige Betroffenheit kommunaler Verwaltungen ist dabei besonders schwer-
wiegend, da die Systeme im Vergleich zu den IT -Systemen des Bundes geringer geschützt sind, gleich-
zeitig aber eine besondere Wichtigkeit für die Bevölkerung haben. 15  
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seit 2022 wird auch in Deutschland 
von einer erhöhten Cyber-Bedrohungslage ausgegangen. Auch wenn eine massive Cyber-Offensive ge-
gen westliche Länder bisher ausgeblieben ist, ist ein erhöhtes Fallaufkommen zu beobachten. Beteiligt 
sind dabei verschiedene internationale Gruppierungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Ein fort-
währendes Eskalationspotential im Cyberraum ist während des Krieges gegeben. 16 
3.7.2  BEMESSUNGSSZENARIO  
Hinweis: Ein Cyberangriff auf die Verwaltung der Stadt Münster wurde nicht im Rahmen eines gesonder-
ten Folgenworkshops betrachtet. Das zugrundeliegende Szenario und die resultierenden Schadensfolgen 
basieren auf Erfahrungen und Ableitungen aus dem Szenario 1: Ausfall der Kritischen Infrastruktur / 
Blackout. 
Mehrere zentrale IT-Systeme der Stadt Münster werden durch einen Angriff mit Ransomware infiziert, 
wodurch es zu einer Verschlüsselung der Daten kommt. Zentrale Komponenten der IT -Systeme der 
Stadtverwaltung (z.  B. die Benutzerauthentifizierung) sind nicht mehr nutzbar. Hierdurch kommt es 
auch zu Auswirkungen auf Systeme, die nicht direkt vom Angriff betroffen sind. 
Die ersten Anzeichen des Angriffs werden an einem Freitagabend wahrgenommen. Zur Bearbeitung 
eines Akutfalls befindet sich ein Mitarbeiter um 19:00 Uhr noch im Büro und stellt fest, dass kein Zugriff 
mehr auf die zentralen Dienste der Stadt besteht. Auf dem Bildschirm wird eine Erpressungsnachricht 
angezeigt, die zur Zahlung eines Lösegeldes auffordert. 
 
13https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-
der-Cyber-Kriminalitaet/Schadprogramme/Ransomware/ransomware_node.html 
14https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-
der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishing-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/passwortdiebstahl-durch-
phishing_node.html 
15https://www.behoerden-spiegel.de/2023/04/19/bsi-cyber-angriff-gegen-kommunen-kritischer-als-gegen-den-
bund/ 
16 Bundeskriminalamt – Bundeslagebericht Cybercrime 2022

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       Stand: 19.05.2025      85 
 
3.7.3  SCHADENSFOLGEN  (FOKUS BETROFFENHEIT DER VERWALTUNG)  
Anmerkung: Die Schadensfolgen berücksichtigen eine primäre Betroffenheit von Systemen der Verwal-
tung, bei einer Betroffenheit weiterer städtischer Strukturen sind Auswirkungen auf Infrastruktur und 
Versorgungssysteme erwartbar. 
3.7.3.1 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH 
○ Keine direkte Betroffenheit 
○ Mögliche Sekundärfolgen: 
̶ Ausbleibende Zahlungen von Sozialleistungen führen zu massiven Lebenseinschränkungen bis 
hin zu Problemen in der Lebensmittelversorgung 
̶ Einschränkung der Dienstleistungen der Stadtverwaltung (Beurkundungen, PKW-An- und Ab-
meldungen, Ausstellung von Führerscheinen und Personalausweisen etc.) 
3.7.3.2 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR 
ENERGIE 
○ Keine Betroffenheit im Szenario 
WASSER UND ABWASSER 
○ Keine Betroffenheit im Szenario 
ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT 
○ Keine Betroffenheit im Szenario 
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN 
○ Keine Betroffenheit im Szenario 
GESUNDHEITSWESEN 
○ Keine Betroffenheit im Szenario 
IT UND KOMMUNIKATION 
○ Umfangreiche Einschränkungen in der gesamten IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung 
̶ Ausfälle der Telefonie und E-Mail-Kommunikation 
̶ Ausfall der Systeme zur Stabsarbeit 
○ Zwischen dem tatsächlichen Angriff und der Entdeckung können längere Zeiträume liegen 
̶ Infektion kann auch in Datensicherungen enthalten sein

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̶ Bei Wiederherstellung der Systeme muss eine Sicherung vor der Infektion genutzt werden 
̶ Datenverluste über einen langen Zeitraum können die Folge sein 
○ Betroffenheit von Systemkomponenten ist nicht direkt zu erkennen 
̶ Systeme müssen heruntergefahren und einzeln wieder zugeschaltet werden 
○ Bei der Wiederherstellung kann der Austausch der Hardware erforderlich sein 
○ Einschränkungen können auch bei Steuerungsanlagen der Gebäudetechnik entstehen 
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 
○ Handlungsfähigkeit der Stadt ist massiv eingeschränkt 
○ Ausfall des Kassenwesens kann zu Einschränkungen in vielen Dienstleistungen führen 
○ Auszahlung von Sozialleistungen ist nicht regulär möglich 
○ Auszahlung der Gehälter der Stadtbeschäftigten ist nicht regulär möglich 
○ Verpflichtende Aufgaben können nicht wahrgenommen werden 
○ Fehlende Beurkundungen des Personenstandswesens behindern weitere Prozesse 
○ Übernahme von Dienstleistungen durch benachbarte Städte und Kreise ist durch die Verwendung 
unterschiedlicher Systeme nicht oder nur eingeschränkt möglich 
○ Beeinträchtigungen über einen Zeitraum von Wochen bis Monate 
○ Massive Kosten durch Wiederherstellung der IT-Systeme und Beschaffung von neuen Komponen-
ten 
○ Kompensationsmaßnahmen müssen getroffen werden 
○ Aktivierung des Krisenstabes erforderlich 
TRANSPORT UND VERKEHR 
○ Keine Betroffenheit im Szenario 
ABFALLENTSORGUNG 
○ Keine Betroffenheit im Szenario 
NICHT-POLIZEILICHE GEFAHRENABWEHR 
○ Im angenommenen Szenario ist eine grundsätzlich gewährleistete Einsatzbereitschaft der nicht -
polizeilichen Gefahrenabwehr zu erwarten 
○ Einschränkungen können sich durch die Betroffenheit einzelner IT-Systeme ergeben 
○ Grundsätzliche Priorität hat die Funktionsfähigkeit der Alarmierungs- und Kommunikationsnetze 
POLIZEILICHE GEFAHRENABWEHR 
○ Strafverfolgung des Cyberangriffs

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       Stand: 19.05.2025      87 
 
3.7.3.3 SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER 
UMWELT 
○ Keine Betroffenheit im Szenario 
VOLKSWIRTSCHAFT 
○ Keine direkte Betroffenheit im Szenario 
○ Im lokalen Umfeld kann es zu leichten Beeinträchtigungen, z. B. durch verzögerte Genehmigungs-
prozesse, kommen 
IMMATERIELLE SCHÄDEN 
○ Verlust des Vertrauens in die staatliche Handlungsfähigkeit 
3.7.4  RESULTIERENDE ANFORDERUNGEN AUS DEM SZENARIO  
Die folgenden Anforderungen resultieren zum einen aus dem vorstehend geschilderten Szenarioverlauf 
und schließen zum anderen unmittelbar aus den Expertengesprächen abgeleitete Bedarfe ein. 
○ Koordination der erforderlichen Maßnahmen im Krisenstab der Stadt Münster 
○ Priorisierung der Verwaltungsprozesse 
○ Sensibilisierung der Beschäftigten im Bereich IT-Sicherheit 
○ Etablierung von Meldewegen bei IT-Sicherheitsvorfällen 
○ Steigerung der Resilienz der IT-Infrastruktur (technisch und organisatorisch) 
○ Erstellung einer Übersicht der bestehenden Prozesse und der Schnittstellen (inkl. der Schnittstellen 
zu externen Akteuren) 
3.8 GLOBALE UND GESELLSCHAFTLICHE ANFORDERUNGEN  
Klimawandel: 
Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen für das lokale Katastrophen- und Krisenma-
nagement dar. Die Zunahme extremer Wetterereignisse wie Hochwasser, Stürme und Hitzewellen er-
fordert eine Anpassung der lokalen Infrastrukturen und Notfallplanungen. Es ist entscheidend, dass lo-
kale Behörden Klimarisikobewertungen durchführen und in resiliente Infrastrukturen investieren, um 
die Auswirkungen des Klimawandels zu mildern. 
Risiko und Krisenkommunikation: 
Eine effektive Kommunikation ist für das Management von Katastrophen unerlässlich. Die lokale Bevöl-
kerung muss über Risiken informiert und in die Lage versetzt werden, angemessen auf Warnungen zu 
reagieren. Hierbei spielen moderne Kommunikationstechnologie n eine Schlüsselrolle, um Informatio-
nen schnell und zuverlässig zu verbreiten. Die Schulung der Bevölkerung im Umgang mit diesen Tech-
nologien ist daher von großer Bedeutung. Zudem muss die Kommunikation dabei barrierefrei und nied-
rigschwellig sein (u.a. leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschende). 
Ehrenamtliches Engagement:

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Freiwillige Helfer sind, als dauerhafte Mitglieder der Hilfsorganisationen und in Form von Spontanhel-
fenden, ein unverzichtbarer Bestandteil des Katastrophenschutzes. Ihr Engagement ermöglicht eine fle-
xible und schnelle Reaktion in Notfällen. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch Ausbil-
dung und Anerkennung ist wesentlich, um eine ausreichende Zahl an Freiwilligen zu gewährleisten und 
deren Fähigkeiten kontinuierlich zu verbessern. 
Interkommunale Zusammenarbeit: 
Katastrophen machen nicht an kommunalen Grenzen halt. Daher ist eine enge Zusammenarbeit zwi-
schen benachbarten Kommunen essenziell. Gemeinsame Übungen, systematische Vernetzungen (z. B. 
der Nachbarleitstellen) und abgestimmte Notfallpläne können die Effektivität des Katastrophenschutzes 
erheblich steigern. Die Schaffung interkommunaler Netzwerke und Kooperationsvereinbarungen ist 
hierfür grundlegend. 
Spontane Einbindung der Gesellschaft in Gefahrenabwehr: 
Die spontane Einbindung der Gesellschaft in die Gefahrenabwehr, beispielsweise durch die Nutzung 
sozialer Medien, kann wertvolle Ressourcen in Krisenzeiten mobilisieren. Es ist wichtig, Mechanismen 
zu entwickeln, die es ermöglichen, diese spontanen Hilfsangebote zu koordinieren und effektiv zu nut-
zen. 
 
Insgesamt erfordern die globalen und gesellschaftlichen Anforderungen an das lokale Katastrophen - 
und Krisenmanagement eine ganzheitliche Betrachtung und die Bereitschaft, sich kontinuierlich an neue 
Bedingungen anzupassen. Die genannten Faktoren sind dabei zentrale Aspekte, die in einem Katastro-
phenschutzbedarfsplan berücksichtigt werden müssen.

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4 PLANUNGSZIELE UND MA ẞNAHMEN  
4.1 EINLEITUNG  
Aus der Szenarienbetrachtung und den daraus resultierenden Anforderungen werden nach sachver-
ständiger Bewertung durch das Beratungsunternehmen Lülf+ allgemeine Planungsziele abgeleitet. Da 
die betrachteten Szenarien als Stellvertreter für mögliche Gefahrenlagen dienen, erfolgt keine direkte 
Zuordnung von Maßnahmen zu einzelnen Szenarien. Vielmehr helfen sie, die Anforderungen in einen 
realistischen Kontext zu setzen und ihre Dimensionierung zu bestimmen. 
Ergeben sich ähnliche Planungsziele aus verschiedenen Szenarien, wird stets die höchste Anforderung 
berücksichtigt. Die Planungsziele bilden die Grundlage für die Überprüfung der vorhandenen Ressour-
cen des Bevölkerungsschutzes in der Stadt Münster. Dabei w ird berücksichtigt, dass zahlreiche Anfor-
derungen gleichzeitig erfüllt werden müssen. 
Neben den direkt aus den Szenarien abgeleiteten Anforderungen werden zudem übergreifende Maß-
nahmenbedarfe identifiziert, die zur Stärkung der Resilienz und Einsatzfähigkeit beitragen. 
Für insgesamt elf Handlungsfelder wurden Planungsziele festgelegt und Maßnahmen identifiziert, deren 
Umsetzung zur Erreichung der Planungsziele beiträgt. Die Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Projek-
tabschlusses wird in fünf Stufen klassifiziert. 
Für jedes der nachfolgend aufgelisteten Handlungsfelder (HF) gibt es eine Übersicht, um die Information 
und Bearbeitung für die Leserschaft und Anwenderinnen und Anwender zu erleichtern. 
1) Städtisches Krisenmanagement und Lagebild 
2) Führung 
3) Operativer Katastrophenschutz 
4) Technik und IT-Infrastruktur 
5) Warnung und Information der Bevölkerung 
6) Betreuung und Versorgung der Bevölkerung 
7) Kritische Infrastruktur 
8) Medizinische Versorgung 
9) Sicherstellung der Kernprozesse der Verwaltung 
10) Ereignisbezogene Katastrophenschutzplanung 
11) Zivile Verteidigung 
Alle elf Handlungsfelder stehen gleichberechtigt nebeneinander. Mit dem Ziel einer systematischen und 
strukturierten Entwicklungsfähigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie einer damit verbunde-
nen effektiven und effizienten Gefahrenabwehrorganisation für die Stadt Münster wurden die Maßnah-
men einer Priorisierung unterzogen, welche wie folgt strukturiert ist: 
sehr hohe Priorität: Die gekennzeichnete Maßnahme ist nach Möglichkeit kurzfristig in den Haushalt 
aufzunehmen und schnellstmöglich umzusetzen. 
hohe Priorität: Die gekennzeichnete Maßnahme ist in den nächstmöglichen Haushaltsjahren umzuset-
zen.

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normale Priorität: keine Kennzeichnung, Aufnahme in den Haushalt und Umsetzung innerhalb des Wir-
kungszeitraums des Katastrophenschutzbedarfsplans bis zu seiner Fortschreibung. 
 
Die Handlungsfelder können grundsätzlich anhand der nachfolgenden übergeordneten strategi-
schen Zielsetzung eingeordnet werden: 
Die Gefahrenabwehr und das Krisenmanagement sind stärker in die Stadtentwicklung und die Ver-
waltungsorganisation zu integrieren, indem: 
○ die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gezielt gestärkt wird, 
○ eine frühzeitige Warnung und Information der Bevölkerung vor erkennbaren Gefahren und Kri-
sensituationen sichergestellt wird, 
○ eine schnelle und effiziente Hilfeleistung durch Feuerwehr und Rettungsdienst gewährleistet wird 
– auf Basis klar definierter Infrastrukturen, 
○ die Handlungsfähigkeit der Stadt Münster in Krisen- und Katastrophenfällen effektiv sichergestellt 
wird, um die Bevölkerung zu schützen.

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4.2 STÄDTISCHES KRISENMANAGEMENT UND LAGEBILD  
Handlungsfeld 1 
Ein umfassendes Kommunikations- und Informationskonzept ist erforderlich, um gemeinsame 
Warn- und Einsatzlagen sowie eine koordinierte Risikobewertung sicherzustellen. Dabei müssen in-
terne und externe Akteure vernetzt, zentrale Lage- und Warnmanagementsysteme etabliert und die 
organisatorischen Zuständigkeiten für das Krisenmanagement sowie die Reaktionsfähigkeit relevan-
ter Ämter und Einrichtungen klar definiert werden. 
Als wesentliche Grundlage ist der Runderlass „Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande 
Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen“ zu nennen, der unter ande-
rem formuliert: „Zu einem effektiven und effizienten Krisenmanagement gehört die Schaffung von 
konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen, die eine schnellst-
mögliche Zurückführung einer eingetretenen außergewöhnlichen Situation in den Normalzustand 
unterstützen.“ 
Erforderliche Planungsziele 
Die stadtinterne Organisation des Katastrophenschutzes, des kommunalen Krisenmanage-
ments und die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde sind inkl. 
der Kernprozesse und Zuständigkeiten zu definieren. Dabei sind externe Akteure, z. B. Einhei-
ten des Katastrophenschutzes, zu berücksichtigen.  
Krisenmanagement im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales 
vom 26. September 2016 „Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfa-
len bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen“ fasst alle Maßnahmen zur Prävention, Er-
kennung, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen (Großeinsatzlagen, sich anbah-
nende oder bereits eingetretene Katastrophe) zusammen. 
○ Der Krisenstab ist mit personellen und technischen Ressourcen so zu organisieren, dass eine 
Indienststellung rund um die Uhr innerhalb von rund 60-120 Minuten möglich ist. Es ist davon 
auszugehen, dass bei einer Energiemangellage oder ähnlichen Szenarien, neben der Erreich-
barkeit von Personal, auch die eigene Resilienz eine zentrale Herausforderung darstellt. Daher 
müssen sowohl organisatorische als auch infrastrukturelle Maßnahmen getroffen werden, um 
die Einsatzfähigkeit des Krisenstabes auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustellen. Bei 
der Planung der personellen Ressourcen ist die Förderung der Resilienz (z. B. über Informatio-
nen oder Schulungen) zu berücksichtigen. 
○ Der Krisenstab sowie das Krisenmanagement sind hinsichtlich der Durchhaltefähigkeit so auf-
zustellen, dass sowohl ein Dauerbetrieb über mindestens 72 Stunden als auch ein mehrwöchi-
ges Besetzungsmodell (ggf. zeitlich unterbrochen oder dezentral) sichergestellt werden kann. 
○ Die Koordinierungsgruppe Stab (KGS) nimmt gemäß Krisenstabserlass besondere und zentrale 
Aufgaben zur Sicherstellung der Einsatz- und Funktionsfähigkeit des Krisenstabs wahr. Dem-
entsprechend muss die Koordinierungsgruppe über angemessen qualifiziertes Personal verfü-
gen, welches regelmäßig fortgebildet wird. Eine hinreichende Personalverfügbarkeit muss si-
chergestellt sein.  
○ Die Alarmierung der Stabsmitglieder muss auch für den Fall des Ausfalls von Telekommunikati-
onseinrichtungen organisiert und geplant sein. 
○ Es sind Kriterien bzw. Alarmierungsschwellen zu definieren, die zur Einberufung des Krisensta-
bes führen.

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○ Für das Erkennen schleichender Prozesse, wie Hitzewellen oder das Auftreten von Krankheits-
wellen, sind Verantwortliche zu definieren und Meldeschwellen zu etablieren, die dazu dienen, 
das schrittweise Aufwachsen der Krisenstruktur einzuleiten. 
○ Es ist davon auszugehen, dass die eigene Resilienz der Mitarbeiter in den Ämtern eine zentrale 
Herausforderung darstellt. Es müssen organisatorische und infrastrukturelle Maßnahmen ge-
troffen werden, um die Arbeit in den Ämtern der Stadtverwaltung auch unter erschwerten Be-
dingungen sicherzustellen. Die Resilienz der Mitarbeiter ist zum Beispiel über die Aushändi-
gung von Informationen oder die Durchführung von Schulungen zu fördern. 
○ Für besondere Lagen ist eine dauerhafte und zeitnahe Erreichbarkeit und Entscheidungsfähig-
keit folgender Ämter und Aufgabenbereiche erforderlich: Ordnungsamt, Tiefbauamt, Gesund-
heitsamt- und Veterinäramt, Umweltamt, Amt für Immobilienmanagement, citeq, Amt für 
Kommunikation. 
○ Die Umsetzung der Maßnahmen, die nicht in direkter fachlicher Zuständigkeit des Katastro-
phenschutzes liegen, sind in den originären Ämtern und Organisationseinheiten umzusetzen, 
jedoch idealerweise in regelmäßiger Abstimmung und Rückkopplung mit dem für Katastro-
phenschutz zuständigen Fachamt. 
○ Es ist ein Kommunikations- und Informationskonzept für gemeinsame Warn- und Einsatzlagen 
sowie eine gemeinsame Risikobewertung inklusive Meldeschwellen für die interne Kommuni-
kation zu erstellen. 
○ Für den Austausch mit weiteren Akteuren und Behörden (z. B. Personenauskunftsstelle, untere 
Umweltbehörde) müssen Schnittstellen, Informations- und Kommunikationskanäle eingerich-
tet werden (Lagebild vor einer Katastrophe – Feststellung von Entwicklungen – und während 
der Lagebewältigung – Monitoring der Entwicklung sowie ereignisorientierte Fachberatung der 
Gefahrenabwehr). 
○ Es ist ein zentrales Lage- und Warnmanagement mit den Krankenhäusern aufzubauen. 
○ Das Gesundheits- und Veterinäramt muss im Hinblick auf seine Reaktionsfähigkeit in künftigen 
Gesundheitslagen gestärkt werden. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Die Stadt Münster verfügt hinsichtlich der administrativ-organisatorischen und operativ-taktischen 
Komponenten des Krisenmanagements grundsätzlich über die notwendigen Ressourcen zur Erfül-
lung von Planungszielen verschiedener Katastrophenszenarien, jedoch ist der jeweilige Reifegrad 
der vorhandenen Fähigkeiten teils noch optimierbar. 
Eine kontinuierliche Verbesserung zu bestehenden Konzepten und Herangehensweisen ist anzustre-
ben. 
Wesentliche Aufgaben des Katastrophenschutzes und der unteren Katastrophenschutzbehörde 
werden im Amt 37 der Stadt Münster wahrgenommen bzw. koordiniert. In der Organisationseinheit 
37.32 „Bedarfs- / Einsatzplanung, Kampfmittel“ sind spezifische Aufgaben, wie die Katastrophen-
schutzplanung, angesiedelt. 
Unter anderem werden risikologische Bewertungen und Einsatzkonzepte entwickelt. Einsatzkon-
zepte in Bezug auf ein konkretes Schadensereignis wurden bisher unter anderem für einen flächen-
deckenden Stromausfall bzw. einen Gasmangel erarbeitet. Dazu wurde ein Arbeitskreis Kritische Inf-
rastruktur mit einer breiten Vernetzung etabliert. 
Die Stadt Münster bildet nach §§ 35 - 38 BHKG sowie dem Erlass zum „Krisenmanagement durch 
Krisenstäbe im Land Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen“ (Krisen-
stabserlass) vom 26.09.2016 einen Krisenstab zur Abstimmung der für die Gefahrenabwehr erfor-
derlichen administrativ-organisatorischen Maßnahmen.

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       Stand: 19.05.2025      93 
 
Zur Arbeit des Krisenstabes stehen Räumlichkeiten im Führungs- und Lagezentrum an der Feuer- 
und Rettungswache 1 zur Verfügung. 
Aus dem PASS-Erlass in Kombination mit dem BHKG ergeben sich Anforderungen an die Stadt 
Münster. So besteht die Pflicht, eine Auskunftsstelle (PASS) einzurichten, die personenbezogene 
Daten im Rahmen der Vermisstensuche erheben und speichern soll sowie Angehörige auf 
(telefonische) Anfrage über den Verbleib der jeweiligen Personen informiert und ihre Mitglieder 
entsprechend des Ausbildungs- und Schulungskonzeptes zu schulen. Die Stadt Münster muss der 
Bezirksregierung einen Ansprechpartner für die PASS und das Programm GSL.net nennen. Die PASS 
kann durch externe Kräfte der sogenannten PASS NRW unterstützt werden, dies setzt die Nutzung 
des Programms GSL.net voraus. Im Programm müssen dauerhaft drei „Blankolagen“ eingerichtet 
sein, für planbare Lagen müssen auf Anfrage neue Lagen vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche 
Dienste Nordrhein-Westfalen erstellt werden. Die Gefahrenabwehrbehörden sollen sich zu den 
GSL.net-Lagen abstimmen, damit ein möglichst vollständiger Datenbestand als eine einzige Lage 
geführt wird. Der Zugang ist kennwortgeschützt, über diese müssen funktionsbezogene Listen 
geführt werden. Nach der Alarmierung sollte die PASS innerhalb von 75 Minuten einsatzbereit sein, 
die Personalstärke richtet sich hierbei nach der Lage und sollte neben der Schichtleitung und den 
Call-Agents, Funktionen für das Lagemanagement, die Psychosoziale Unterstützung und die Technik 
vorhalten. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
Das Amt 37 übernimmt die Bevölkerungsschutzaufgaben des Katastrophen- und Zivilschutzes als 
Untere Katastrophenschutzbehörde und wird durch die Einführung einer geschäftsführenden Stelle 
für kommunales Krisenmanagement gestärkt. Der Arbeitskreis KRITIS wird weiterentwickelt, um 
eine verstetigte Zusammenarbeit zwischen relevanten Ämtern und externen Akteuren wie Polizei, 
THW, ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD und Stadtwerken zu gewährleisten: 
○ Es sind die Aufbau- und Ablauforganisation für das Krisenmanagement und den Katastrophen-
schutz der Stadt Münster zu definieren und zu etablieren. Hierbei sind grundsätzlich die Maß-
nahmen zur Prävention, Erkennung, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen (Groß-
einsatzlagen, sich anbahnende oder bereits eingetretene Katastrophe) maßgebend. Die Etab-
lierung des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) und des städtischen Krisen-
managements und die fachliche Koordinierung aller Querschnittsaufgaben soll durch Anpas-
sung und Erweiterung der Abteilungsstruktur des Amtes 37, als Amt für Bevölkerungsschutz, 
Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgen. (sehr hohe Priorität) 
○ Dabei ist sicherzustellen, dass Querschnittsaufgaben und spezifische Maßnahmen anderer Äm-
ter und Organisationseinheiten harmonisiert, synchronisiert und in stetiger Weiterentwicke-
lung umgesetzt werden. (sehr hohe Priorität) 
○ Es sind die personellen und technischen Ressourcen des Krisenstabes konzeptionell 
auszuarbeiten. Hierbei ist die Erreichbarkeit vor allem der ständigen Mitglieder des Stabes, 
auch bei einem Ausfall des Telekommunikationsnetzes, zu berücksichtigen. Die Alarmierung 
von Stabsmitgliedern muss organisatorisch geregelt und festgeschrieben werden. Die initiale 
Einsatzbereitschaft der Krisenstabsstrukturen ist rund um die Uhr innerhalb von rund 60-120 
Minuten einzurichten. Die Arbeit des Krisenstabes muss kontinuierlich, auch über einen 
Zeitraum von mehreren Wochen aufrechterhalten werden können. Hierzu ist genügend 
Personal vorzuhalten, um ein Schichtsystem aufbauen zu können. Dazu ist in einem ersten 
Umsetzungsschritt die Überarbeitung des Konzepts der Alarm- und Aufbauorganisation (AAO-
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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       Stand: 19.05.2025      94 
 
MS) zur Sicherstellung der Vorhaltung eines sowohl in Summe als auch fachlich hinreichenden 
Personalkörpers zur Besetzung der Funktionen im Krisenstab (inkl. KGS und 
Fernmeldebetriebsstelle, vgl. auch die Anforderungen des Krisenstabserlasses) erforderlich. 
Vor allem die qualitative Besetzung der KGS ist regelmäßig zu prüfen und ggf. anzupassen. Die 
Aus- und Fortbildung der Mitglieder des Krisenstabes sowie der KGS ist konzeptionell zu 
entwickeln, auszugestalten und in die bestehenden Strukturen der Abteilung 37.03 zu 
etablieren. Weiter sind für neue Mitglieder des Krisenstabes und der KGS Onboardingprozesse 
zu entwickeln und zu etablieren. Zusätzlich ist ein Selbstalarmierungskonzept in die AAO-MS zu 
integrieren, dass bei Ausfall der Kommunikationseinrichtungen die Besetzung und 
Inbetriebnahme des Krisenstabs ermöglicht. (sehr hohe Priorität) 
○ Der Aufbau und die Integration eines kommunalen Lagezentrums in das Amt 37 ist 
erforderlich. Die Anbindung erfolgt an das bestehende Führungs- und Lagezentrum für 
Feuerwehr und Rettungsdienst, dessen Kern die einheitliche Leitstelle gem. § 28 BHKG bildet.  
Zielsetzung ist, dass zentral relevante Daten und Informationen im Kontext des 
Krisenmanagementes oder Bevölkerungsschutzes zusammengeführt und als 
Entscheidungsgrundlage für operativ-taktische oder administrativ-organisatorische 
Maßnahmen aufbereitet werden. Das kommunale Lagezentrum stellt darüber hinaus ein 
einheitliches Lagebild für die Einsatzleitung und den Krisenstab zur Verfügung und stellt im 
Einsatzfall den Meldekopf sowie die technisch-taktische Betriebsstelle für beide Stäbe dar. 
(hohe Priorität) 
○ Es sind Kriterien und Auslöseschwellen zu definieren, die die Information der 
Krisenstabsleitung bzw. die Alarmierung des Krisenstabes nach sich ziehen. Dazu ist ein 
Krisenhandbuch mit Regelungen zu niederschwelligen Einberufungsschwellen für einzelne 
Strukturen des Krisenmanagements zur Bewältigung von Lagen unterhalb der 
Katastrophenschwelle zu entwickeln. (sehr hohe Priorität) 
○ Die Daten für das Lagebild sind regelhaft dezentral durch die zuständigen Ämter und 
Organitionseinheiten fachlich vorab zu interpretieren oder zu bewerten. 
○ Krisenmanagement muss ein kontinuierlicher Prozess sein , daher ist die Etablierung einer 
stetigen Präsenz des Themas erforderlich inklusive dauerhafter Vernetzung der relevanten 
Akteure (gemeinsames Thema aller städtischen Ämter und Organisationseinheiten). Dazu ist der 
bestehende AK KRITIS als interdisziplinäres und ämterübergreifendes konstantes Gremium für 
das Krisenmanagement zu verstetigen, weiterzuentwicklen und in geschäftsführender Funktion 
an das Amt 37 anzugliedern. (sehr hohe Priorität) 
○ Es ist ein Kommunikations- und Informationskonzept zu erstellen, in dem Meldeschwellen zu 
definieren sind, die den Austausch mit weiteren Akteuren und Behörden (z. B. 
Personenauskunftsstelle, Krankenhäuser oder untere Umweltbehörde) auslösen. Weiter sind 
hierzu Handlungsabläufe zu erabeiten. Diese sind mit den benachbarten und nachgeordneten 
Strukturen zu synchronisieren. 
○ Für schleichende Prozesse, wie Hitzewellen oder das Auftreten von Krankheitswellen, sind 
relevante Szenarien zu erfassen und Meldeschwellen, Meldewege und Verantwortliche zu 
definieren, die das Aufwachsen der Krisenstrukturen einleiten. Dies soll auch vorbereitende 
Planungen umfassen. Schnittstellen in andere Ämter sind vorab im Rahmen des 
Krisenmanagements einzubinden und zu härten, sodass diese im Fall eines Krisenfalles 
etabliert sind. 
○ Für die Einrichtung und den Betrieb der Personenauskunftsstelle sind die Vorgaben des PASS-
Erlasses zu berücksichtigen. Die derzeit vorgehaltenen acht Arbeitsplätze für die PASS sind

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       Stand: 19.05.2025      95 
 
 
  
weiter technisch und personell zu bewirtschaften, sodass die PASS über einen Zeitraum von 
mindestens 72 Stunden arbeitsfähig ist. Hinzu kommt ein übergeordneter Supervisorplatz zur 
Leitung der PASS und der Erfassung des Lagebildes. Die Mitglieder der PASS müssen 
regelmäßig Pausen einlegen, für diese sollten gesonderte Räumlichkeiten zur Verfügung 
stehen. Die acht PASS-Arbeitsplätze sind zusätzlich und getrennt von den Arbeitsplätzen der 
Telefonzentrale zu betreiben. In den Räumlichkeiten, in denen die PASS arbeitet, ist eine 
geeignete Raumtemperatur und ein angemessener Geräuschpegel sicherzustellen. Die 
Möblierung soll gemäß des PASS-Erlasses ergonomische Anforderungen erfüllen und die 
Arbeitsplätze sollen einen angemessenen Abstand zueinander aufweisen. Darüber hinaus 
werden eine weiterführende IT-Ausstattung und Anzeigetafel für z.B. Lageinformationen 
empfohlen. (hohe Priorität)  
○ Es sind zeitliche und fachliche Anforderungen sowie Kommunikationswege für die dauerhafte 
und zeitnahe Erreichbarkeit zentraler Ämter und Aufgabenbereiche zu definieren. Es sind er-
forderliche Rahmenbedingungen, wie z. B. die Einrichtung von Rufbereitschaften, abzuleiten. 
Zu betrachtende zentrale Ämter und Aufgabenbereiche sind (mindestens) das Ordnungsamt, 
das Amt für Kommunikation, das Amt für Mobilität und Tiefbau, das Gesundheits- und Veteri-
näramt, das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, das Amt für Immobilienmanage-
ment und die citeq. (hohe Priorität) 
○ Es sind allgemeine und spezifische Reaktionen des Gesundheits- und Veterinäramtes vorzupla-
nen (im Sinne erforderlicher personeller und technischer Ressourcen sowie organisatorischer 
Vorplanungen). Hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit des Gesundheits- und Veterinäramtes bei 
Gesundheitslagen sind Leitfäden abzuleiten. Ein IfSG-Monitoring wird derzeit mit Berücksichti-
gung der grundlegenden Anforderungen entwickelt und ist auch unabhängig vom Katastro-
phenschutzbedarfsplan zur allgemeinen Aufgabenwahrnehmung erforderlich. (hohe Priorität)  
○ Bezüglich des Aufbaus eines zentralen Lage- und Warnmanagement mit den Krankenhäusern 
arbeitet die Feuerwehr in Zusammenarbeit mit der Abteilung 53.6 und dem Krisenmanage-
ment 53 derzeit an einer Richtlinie zur Anleitung der Krankenausalarm- und einsatzplanung 
(KAEP). Diese ist mit den Bedarfen des Rettungsdienstes in Einklang zu bringen. 
○ Ergänzend zu den genannten Maßnahmen, die vor allem aus der spezifischen Betrachtung in 
Szenarien resultieren, sind im Kontext der gesamten Stadtverwaltung weitere krisenmanage-
ment-relevante Themen zu erwarten, die in der originären Zuständigkeit der Fachämter be-
handelt werden müssen. 
○ Das Prozessmanagement der Stadtverwaltung soll um die Perspektive der „krisen-relevanten“ 
bzw. „krisen-tauglichen“ Prozesse erweitert werden. (sehr hohe Priorität)

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4.3 FÜHRUNG  
Handlungsfeld 2 
Das Handlungsfeld Führung betrachtet die Führungsstrukturen der operativen Gefahrenabwehr 
oberhalb der Anforderungen der Brandschutz - und Rettungsdienstbedarfsplanung. Der Fokus liegt 
auf dem Stab der Einsatzleitung  (der Krisenstab ist im Falle einer Katastrophe oder Krise genauso 
Bestandteil der Führung, aufgrund der inhaltlichen Zuordnung zum städtischen Krisenmanagement 
jedoch in dem Handlungsfeld 1 aufgeführt). 
Erforderliche Planungsziele 
○ Der Stab der Einsatzleitung der Feuerwehr (FEL) ist mit personellen und technischen Ressour-
cen so zu organisieren, dass er rund um die Uhr innerhalb von 30 Minuten verfügbar ist. Es ist 
davon auszugehen, dass bei einer Energiemangellage oder ähnlichen Szenarien, neben der Er-
reichbarkeit von Einsatzkräften, auch die eigene Resilienz eine zentrale Herausforderung dar-
stellt. Daher müssen sowohl organisatorische als auch infrastrukturelle Maßnahmen getroffen 
werden, um die Einsatzfähigkeit des Stabes auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustel-
len. Bei der Planung der personellen Ressourcen ist die Förderung der Resilienz (z. B. über In-
formationen oder Schulungen) zu berücksichtigen. 
○ Die Alarmierung der Stabsmitglieder, aber auch aller anderen notwendigen Einsatzkräfte, muss 
für den Fall des Ausfalls von Telekommunikationseinrichtungen organisiert und geplant sein. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Die Einsatzleitung der Feuerwehr ist umfassend organisiert, personell besetzt und in der Alarm- und 
Aufbauorganisation abgebildet. Es ist zu überprüfen, ob die bisherigen Strukturen  auch für die Er-
kenntnisse der Katastrophenschutzbedarfsplanung hinreichend sind.  
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
○ Die Einsatzbereitschaft der Einsatzleitung ist mit einer unmittelbar verfügbaren Grundvorhal-
tung rund um die Uhr sowie einer lageangepassten Aufwuchsfähigkeit innerhalb von 30 Minu-
ten einzurichten. Dazu ist, analog zum Krisenstab, in einem ersten Umsetzungsschritt die 
Überarbeitung des Konzepts der Alarm- und Aufbauorganisation zur Sicherstellung der 
Vorhaltung eines sowohl in Summe als auch fachlich hinreichenden Personalkörpers zur 
Besetzung der Funktionen erforderlich. Zusätzlich ist ein Selbstalarmierungskonzept in die 
AAO-MS zu integrieren, das bei Ausfall der Kommunikationseinrichtungen die Besetzung und 
Inbetriebnahme des Stabs der Einsatzleitung ermöglicht. (sehr hohe Priorität) 
○ Es sind Mechanismen zu entwicklen, welche die Verfügbarkeit von Fachberatern und 
Verbindungspersonen aus den verschiedenen Ämtern und Einrichtungen in der Einsatzleitung 
ermöglichen. (hohe Priorität) 
 
  
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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4.4 OPERATIVER KATASTROPHENSCHUTZ  
4.4.1  BRANDSCHUTZ  
Handlungsfeld 3a  
Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Feuerwehr besitzt die Leistungsfähigkeit zur 
Bekämpfung alltäglicher, den örtlichen Verhältnissen entsprechender Brände. Zur Brandbekämpfung 
im größeren Maßstab, wie zum Beispiel bei Waldbränden, werden darüberhinausgehende materielle 
und organisatorische Ressourcen benötigt. 
Erforderliche Planungsziele 
○ Die Feuerwehr ist personell und materiell so auszustatten, dass die Anforderungen für die 
Brandbekämpfung gemäß Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro-
phenschutz (BHKG) erfüllt werden können. 
○ Für größere Brandereignisse, wie Wald- und Vegetationsbrände, sind entsprechende Einsatz-
pläne sowie materielle Ressourcen vorzuhalten, die eine angemessene Brandbekämpfung und 
körperliche Arbeit unter den Bedingungen einer Hitzewelle ermöglichen. 
○ Die organisatorische Verfügbarkeit eines Hochleistungspumpensystems ist sicherzustellen, an-
sonsten ist eine eigene Vorhaltung anzustreben. 
○ Mit den benachbarten Kreisen Warendorf, Coesfeld und Steinfurt sind interkommunale Ver-
einbarungen zur gegenseitigen Unterstützung bei Maßnahmen des Brandschutzes zu treffen 
und zu pflegen. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Im Brandschutzbedarfsplan wurden grundlegende Anforderungen und Ressourcen definiert, die der 
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben für eine Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Maßnah-
menumsetzung ist teils noch offen. 
Mit den Kreisen Warendorf und Coesfeld existiert eine interkommunale Zusammenarbeit , z. B. im 
Hinblick auf die gemeinsame Einsatzplanung bei Wald- und Vegetationsbränden. 
Die Beschaffung materieller Ressourcen für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung ist angelau-
fen, unter anderem geeignete Persönliche Schutzausrüstung für den Einsatz bei Wald- und Vegetati-
onsbränden wurde noch nicht beschafft. 
Für die Detektion und Überwachung von Waldbränden existieren keine eigenen Systeme, die luftge-
bundene Waldbrandüberwachung des Landes NRW kann hierfür angefordert werden. 
Ein Hochleistungspumpensystem steht zu Lehrzwecken beim IdF, die Einsatzverfügbarkeit von die-
sem ist nicht dauerhaft sichergestellt. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
○ Die personellen und materiellen Bedarfe aus dem verabschiedeten Brandschutzbedarfsplan 
sind hinsichtlich ihres jeweiligen Umsetzungsstatus zu prüfen sowie die offenen Maßnahmen 
konsequent umzusetzen. (sehr hohe Priorität) 
○ Einsatzpläne für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung sind konzeptionell 
auszugestalten. Die materiellen Bedarfe zur angemessenen Brandbekämpfung und 
körperlichen Arbeit unter den Bedingungen einer Hitzewelle sind zu prüfen. In einem ersten 
Umsetzungsschritt sollen Waldbrandeinsatzkonzepte für die Bewältigung von kleinen, 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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       Stand: 19.05.2025      98 
 
mittleren und großen Ereignissen aufgestellt werden. Die Einsatz- und Führungskräfte sind 
entsprechend kontinuierlich hinsichtlich der Konzepte zu schulen.  
○ Die benötigten Einsatzmaterialien für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung sind zu 
beschaffen, zu lagern und instand zu halten. Hierzu zählen neben geeigneter Persönlicher 
Schutzausrüstung und Waldbrandrucksäcken auch vier ATV zur Sicherstellung der 
Befahrbarkeit in unwegsamem Gelände. 
○ Die Vorhaltung eines Hochleistungspumpensystems ist in Form einer taktischen Einheit zur 
großvolumigen Wasserförderung zu konzeptionieren und umzusetzen. 
4.4.2  TECHNISCHE HILFE  
Handlungsfeld 3b 
Verschiedene Katastrophenszenarien erfordern zur Gefahrenabwehr Maßnahmen der Technischen 
Hilfe oberhalb der Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans. Diese müssen von den Einsatzkräf-
ten erlernt und regelmäßig beübt werden. Voraussetzung für die wirksame Durchführung von Maß-
nahmen der Technischen Hilfeleistung sind die Verfügbarkeit von ausreichend Personal und Material. 
Erforderliche Planungsziele 
○ Die Rettung von Personen aus Wassergefahren und die Technische Hilfeleistung in und auf flie-
ßenden Gewässern ist sicherzustellen. 
○ Die Vorhaltung, Befüllung und Logistik von Sandsäcken bzw. die Vorhaltung und der Aufbau 
von Sandsackersatzsystemen ist vorzuplanen. 
○ Die technischen, organisatorischen und personellen Ressourcen zur Bewältigung von Einsätzen 
auf Bahnanlagen sind sicherzustellen. 
○ Einsatzmaßnahmen für umfassende technische Hilfeleistungen sind technisch und im Hinblick 
auf Aus- und Fortbildung sicherzustellen. 
○ Mit den benachbarten Kreisen Warendorf, Coesfeld und Steinfurt sind interkommunale Ver-
einbarungen zur gegenseitigen Unterstützung bei Maßnahmen der Technischen Hilfe zu tref-
fen und zu pflegen. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Die Menschenrettung aus fließenden Gewässern wird derzeit durch die Feuerwehr Münster sowie 
die DLRG sichergestellt. Mit der DLRG existiert derzeit noch keine schriftliche Zusammenarbeitsver-
einbarung. Aufgrund ihrer Einbindung in die Landeskonzepte des Landes Nordrhein-Westfalen kann 
sie nur begrenzt in die öffentliche Gefahrenabwehr der Stadt Münster einbezogen werden. Die Feu-
erwehr verfügt über eine Tauchergruppe. Weitere s pezialisierte Kräfte (z. B. Strömungsretter und 
Taucher) können im Rahmen der vorgeplanten überörtlichen Hilfe hinzugezogen werden.  
Mit den Kreisen Warendorf und Coesfeld sind Kooperationen geschlossen und gemeinsame Kon-
zepte erarbeitet worden, z. B. ein Konzept zur technischen Hilfeleistung bei Bahnunfällen größeren 
Umfangs. Dieses befindet sich derzeit in der Fortschreibung. 
Für die schwere Technische Hilfe ist im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung das Erfordernis an 
4 Sonderfunktionen mit spezialisierten Kräften für z. B. Rüstwagen oder Feuerwehrkran festgestellt 
worden. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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Maßnahmen 
○ Die Menschenrettung und Technische Hilfe in oder auf Fließgewässern muss konzeptionell und 
technisch ausgestaltet werden. Es müssen geeignete taktische Einheiten und mindestens 3 
Boote zur zeitkritischen Wasserrettung und Technischen Hilfe (einschließlich der Abwehr 
freigesetzer Gefahrstoffe) vorgehalten werden, die sowohl die Rettung von Personen als auch 
den Transport von Material ermöglichen (siehe hierzu auch die Anforderungen im BSBP zur 
Neubeschaffung). Ein weiteres Rettungsboot soll als Kompensation für die DLRG, die durch 
ihre Einbindung in den Wasserrettungszügen NRW regelmäßig überörtlich eingesetzt wird, 
neubeschafft werden. Von den taktischen Einheiten muss es mindestens je eine für die 
Wasserrettung und eine für die Strömungsrettung geben. In einem ersten Umsetzungsschritt 
sollen die Kooperationsmöglichkeiten mit der DLRG geprüft und schriftlich festgehalten 
werden (z. B. unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit). (hohe Priorität) 
○ Die Vorhaltung, Befüllung und Logistik von Sandsäcken oder Sandsackersatzsystemen muss 
konzeptionell und technisch ausgestaltet werden. Hierbei sind zunächst etwaige Bedarfe leerer 
Sandsäcke und einer erforderlichen Anzahl von Sandsackfüllanlagen bedarfsgerecht zu 
ermitteln. Die Beschaffung von Sandsackersatzsystemen ist im Hinblick auf Faktoren wie 
Schnelligkeit und Kosten-Nutzen-Faktor mit zu berücksichtigen. Für die Befüllung und die 
Logistik von Sandsäcken muss ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet werden. 
○ Die technischen, organisatorischen und personellen Bedarfe zur Bewältigung von Einsätzen auf 
Bahnanlagen müssen erfasst und durch Beschaffung, Vorhaltung und Instandhaltung  
entsprechender Hilfsmittel (z. B. Schienenretter) umgesetzt werden. Die Schnittstelle zu den 
Notfallmanagern der Deutschen Bahn ist zu konzeptionieren. In einem ersten 
Umsetzungsschritt sind die entsprechenden Maßnahmen des Brandschutzbedarsfplans 
umzusetzen. Das von der Deutschen Bahn beschaffte Rettungsgerät soll im Bedarfsfall 
kommunal ersetzt werden. 
○ Einsatzmaßnahmen für umfassende technische Hilfeleistungen sind hinsichtlich technischer 
Ressourcen sowie der Aus- und Fortbildung zu konzeptionieren. In einem ersten 
Umsetzungsschritt sollen Einsatzmaßnahmen ergänzend zum Brandschutzbedarfsplan (z. B. 
Gebäudeeinsturz, Bahnunfall) konzeptioniert und vorbereitet werden. Neben den technischen 
Komponenten sollen die Steuerung und Organisation sowie die Fachberatung bei 
entsprechenden Lagen entwickelt werden. (hohe Priorität) 
4.4.3  CBRN -GEFAHREN  
Handlungsfeld 3c 
Das Handlungsfeld der CBRN-Gefahren befasst sich mit der bedarfsgerechten Bewältigung von Er-
eignissen, bei denen es zu einer Freisetzung von großen Mengen gefährlicher Stoffe sowie radioak-
tiver Strahlung kommt. 
Erforderliche Planungsziele 
○  Allen im Gefahrenbereich eingesetzten Kräften ist geeignete Schutzkleidung zur Verfügung zu 
stellen. Hier ist auch die mögliche Notwendigkeit von Atemschutz für Einsatzkräfte der Polizei 
und Hilfsorganisationen im Nahbereich zu berücksichtigen. 
○ Die Detektion und Identifikation von Gefahrstoffen muss zeitgerecht ermöglicht sein, inklusive 
Messleitung und ggf. Datenaustausch mit einer rückwärtigen Führungseinrichtung.

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○ Für die Dekontamination von Personen, Verletzten und Geräten ist Personal mit geeigneter 
Schutzkleidung und geeigneten Dekontaminationsmitteln auszustatten. 
○ Es ist der spezifische Bedarf an Spezialgerät, z. B. Radlader mit umluftunabhängiger Kabine, un-
ter Berücksichtigung der Katastrophenschutzbedarfsplanung zu ermitteln  und ggf. zu beschaf-
fen. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Für Einsätze in der CBRN-Gefahrenabwehr kann in Münster auf umfangreiche Konzepte des Landes 
NRW zurückgegriffen werden, welche entsprechend des ABC-Schutz-Konzeptes NRW umgesetzt 
wurden (siehe auch 2.6.4). 
Für die Gefahrenabwehr stehen ein ABC-Zug, zwei Messzüge, ein Personal-Dekontaminationsplatz 
10 oder 30 sowie ein Verletzten-Dekontaminationsplatz 25 oder 50 zur Verfügung. Grundlegende 
Aufgaben der Dekontamination von Fahrzeugen und Geräten können durch den Löschzug 16 abge-
bildet werden. 
 
Im Rahmen der überörtlichen Hilfe sind landesweit weitere Einheiten für die Gefahrenabwehr, die 
Dekontamination und das Messen bei CBRN-Einsätzen verfügbar. Zur Analytik von unbekannten Ge-
fahrstoffen stehen in NRW insgesamt drei und bundesweit 5 weitere Einheiten der Analytischen 
Task-Force zur Verfügung. 
Weitere Fähigkeiten der Informationsgewinnung und Gefahrenabwehr stehen durch das Transport-
Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der chemischen Industrie und deren Werkfeuerweh-
ren zur Verfügung (siehe auch 2.6.5). 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
○ In einem ersten Umsetzungsschritt soll die Beschaffung, Lagerung und Instandhaltung von min. 
100 leichten Kontaminationsschutzanzügen und 100 Atemanschlüssen mit Kombinationsfiltern 
(ABEK2 Hg mit Partikelfilterklasse 3 oder vergleichbar) sowie 100 Fluchtrettungsgeräten und die 
Beschaffung eventuell darüber hinausgehender Bedarfe entsprechend der Bedarfsermittlung 
erfolgen. Bei den Planungen ist zu betrachten, ob und in welcher Form auch die Kräfte von 
Polizei und Hilfsorganisationen, die im Nahbereich eingesetzt sind, in das Konzept 
aufgenommen werden können. (hohe Priorität) 
○ Die Gefahrstoffmessung ist zu konzeptionieren und technisch auszugestalten. Hierbei sollen 
sowohl die Messleitkomponenten als auch die zugehörigen Meldeketten berücksichtigt werden. 
Die Gefahrstoffmessung bedarf der Vorhaltung geeigneter Me ss- und Nachweisgeräte in 
Anlehnung an die vfdb-Richtlinien 10-01 und 10-05. In einem ersten Umsetzungsschritt ist der 
Aufbau einer Messleitkomponente zur übergeordneten Lagebeurteilung und Beratung der 
Einsatzleitung sowie zur Entschlussfindung zwingend erforderlich. 
○ Es sind der aktuelle und der zukünftige Bedarf an geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und 
an Dekontaminationsmitteln für die Dekontamination von Personen, Verletzten und Geräten zu 
erfassen sowie die Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen. Entsprechend der ermittelten 
Bedarfe sind persönliche Schutz ausrüstung und Dekontaminationsmittel zu beschaffen und 
instand zu halten.  (hohe Priorität)  
○ Es ist zu erfassen, ob und welcher Bedarf an Sonderausrüstung und Verbauchsmaterial für den 
Einsatz bei CBRN -Einsatzlagen besteht. Darüber hinaus sind die Umsetzungsmöglichkeiten zu 
prüfen, hierzu zählt neben der Beschaffung auch die Instandhaltung und die Verfügbarkeit 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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       Stand: 19.05.2025      101 
 
entsprechender Lagerkapazitäten  und die Beschaffung entsprechenden Materials . In einem  
ersten Umsetzungsschritt sollte ein Be- und Entlüftungsgerät für Gebäude größerer Dimension 
beschafft werden. (sehr hohe Priorität) 
4.4.4  WEITERE ASPEKTE DES OPERATIVEN KATASTROPHENSCHUTZES  
Handlungsfeld 3d 
Der operative Katastrophenschutz bedarf, um in seiner Gesamtheit leistungsfähig zu sein, eine Viel-
zahl vorbereitender Maßnahmen. So muss die benötigte Technik bereits im Vorfeld konzeptioniert 
und vorgehalten werden, ebenso die Ressourcen zur Versorgung der Einsatzkräfte und deren Ange-
höriger mit Getränken und Nahrungsmitteln. Die Vorhaltungen benötigen entsprechende logistische 
Ressourcen. Die Verstärkung des Katastrophenschutzes mit personellen Ressourcen m uss geregelt 
werden, ebenso die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Kräfte nach psychisch und physisch belas-
tenden Einsätzen. 
(Hinweis: Der operative Katastrophenschutz umfasst in der Regel den Sanitäts - und Betreuungs-
dienst, der in diesem Dokument jedoch in mehreren Handlungsfeldern behandelt wird.) 
Erforderliche Planungsziele 
○ Die kommunale Gefahrenabwehr ist bedarfsorientiert und unter Nutzung von möglichen Sy-
nergien mit den im Stadtgebiet vertretenen Hilfsorganisationen zu verzahnen. 
○ Die Aufnahme des Ordnungsamtes als Regieeinheit des Katastrophenschutzes soll geprüft und 
ggf. umgesetzt werden. 
○ Es sind geländegängige Fahrzeuge vorzuhalten, die den Transport von Material und Personal 
zu Einsatzstellen abseits befestigter Verkehrswege ermöglichen. 
○ Die Vorhaltung von notwendigen Schutzmaterialien (vor allem für Gesundheitslagen) ist zent-
ral zu strukturieren und in einer zentralen Lagerhaltung zusammenzuführen. 
○ Die logistischen Ressourcen für die Vorhaltung neuer Technik für den Katastrophenschutz sind 
sicherzustellen (z. B. Stellplätze und Unterbringung). 
○ Es sind Strukturen erforderlich, um Einsatzkräfte, Personal des Krisenstabes und zentrales Per-
sonal der Verwaltung mit Getränken und Nahrungsmitteln versorgen. 
○ Der Katastrophenschutz der Stadt Münster ist zu befähigen, Angehörige und Kinder von Ange-
hörigen der BOS mehrere Tage zu betreuen, um die Durchhaltefähigkeit der Gefahrenabwehr 
sicherzustellen. 
○ Für Beschäftigte, die innerhalb einer Schadenslage über einen langen Zeitraum psychisch und 
physisch besonders beansprucht sind, sind Unterstützungs- und Nachsorgeangebote zu kon-
zeptionieren. 
○ Es ist ein Konzept zum Kulturgutschutz, z. B. bei Bedrohung durch Starkregen, aufzustellen. 
○ Mit den benachbarten Kreisen Warendorf, Coesfeld und Steinfurt sind interkommunale Ver-
einbarungen zur gegenseitigen Unterstützung zu treffen und zu pflegen. 
○ Es muss sichergestellt werden, dass für alle Maßnahmen des KatSBP die personellen, techni-
schen und räumlichen Ressourcen zur Umsetzung zur Verfügung stehen. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Mit zwei der vier Hilfsorganisationen existieren noch keine Zusammenarbeitsvereinbarungen für den 
Katastrophenschutz.

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Die Bereitschaft und Grundstruktur des Ordnungsamtes zur Mitwirkung im Katastrophenschutz sind 
grundsätzlich vorhanden. Allerdings fehlt bislang eine feste Etablierung dieser Mitwirkung. 
Geländefähig sind ein SW, ein GW-L2 sowie weitere einzelne PKW, geländefähige MTF gibt es keine. 
Weitere Fahrzeuge, die sich für den Einsatz in unwegsamem Gelände eignen, finden sich bei den 
Hilfsorganisationen. Eine Bedarfsermittlung bezüglich des Bedarfs an geländefähigen Fahrzeugen ist 
noch nicht erfolgt. 
Für die Vorhaltung von Schutzmaterialien gibt es eine provisorische, angemietete Lagerfläche, die 
künftige Ausrichtung der Lagerhaltung ist noch unklar. Die für die Lagerhaltung benötigte Fläche muss 
noch ermittelt werden. 
Die Freiwillige Feuerwehr hat eine Versorgungseinheit mit einer Dauervorhaltung von 200 Mahlzei-
ten, außerdem gibt es Vereinbarungen mit einem lokalen Großhändler. Die Aufwuchsfähigkeit der 
Versorgung mit Getränken und Nahrungsmitteln ist im Allgemeinen unklar. 
Zur Unterbringung von Angehörigen gibt es derzeit noch keine Konzepte. 
Es gibt eine PSNV-E Einheit und eine betriebliche Sozialbetreuung, beides ist jedoch noch nicht fest 
etabliert. 
Die Stadt Münster verfügt seit 2010 über einen Notfallverbund für Kulturgüter, dessen Mitglied auch 
die Feuerwehr Münster ist. Zum heutigen Zeitpunkt gehören dem Notfallverbund 15 Kulturerbeein-
richtungen an, darunter die bedeutendsten Archive und Bibliothe ken und nun vermehrt auch die 
Museen.  
Diese Einrichtungen haben sich zur gegenseitigen Unterstützung im Not - und Katastrophenfall zu-
sammengeschlossen. Jede Institution soll über einen, ggf. mit der Feuerwehr abgestimmten, Notfall-
plan verfügen, der regelmäßig auf seine Aktualität geprüft wird. Ein Mitglied des Verbunds gehört als 
Fachberatung für Kulturgutschutz zum Kreis der ereignisbedingten Erweiterung des Krisenstabes seit 
2024 an. 
Das Stadtmuseum Münster verfügt über ein mit der Feuerwehr Münster abgestimmtes Konzept zur 
Sicherung des Kulturguts im Brandfall als auch bei längerem Stromausfall. Ein Notstromaggregat ist 
vorhanden.   
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
○ Die Hilfsorganisationen sind bedarfsorientiert in die kommunale Gefahrenabwehr einzubinden 
(ggf. einschließlich Betriebssubventionen). (hohe Priorität) 
○ Die Aufnahme des Ordnungsamtes als Regieeinheit des Katastrophenschutzes gemäß § 19 
BHKG ist konzeptionell zu betrachten und die Aufnahme ggf. umzusetzen. In einem ersten 
Umsetzungsschritt soll der Kommunale Ordnungsdienst in Krisenreaktionsmaßnahmen, wie z. 
B. die Lenkung von Personenströmen, Absperrmaßnahmen und Gebäudesicherungen, 
integriert werden. 
○ Bedarfe an geländegängigen Fahrzeugen zum Transport von Material und Personal zu 
Einsatzstellen sowie Patienten von Einsatzstellen fernab befestigter Wege sind zu ermitteln 
sowie die Möglichkeiten eventueller Beschaffungen zu prüfen. Vorhandene Fahrzeuge bei 
Hilfsorganisationen, dem Bauhof u. ä. und externen Akteuren (wie Landwirten und 
Bauunternehmern) sind vorzugsweise (vertraglich) in den Katastrophenschutz einzubinden 
und finanziell zu unterstützen. Die Kommunikation mit externen Akteuren, auch beim Ausfall 
der Telekommunikationsinfrastruktur, ist zu regeln. In einem ersten Umsetzungsschritt soll die 
Vorhaltung von bzw. der Zugriff auf mindestens 15 geländegängige Logistikfahrzeuge (GW-L2 
oder ähnlich) mit einer Watfähigkeit von mindestens 60 cm angetrebt werden. Mindestens 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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fünf der Fahrzuege sollen feuerwehreigene Fahrzeuge sein, um einen direkten Zugriff auf diese 
zu haben. Es soll ein Teleskoplader vorgehalten werden, der im Gefahrenbereich eingesetzt 
werden kann. 
○ Die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an Schutzmaterial (insbesondere bei Gesundheitslagen) 
sind zu erfassen und die Umsetzungsmöglichkeiten, u. a. der Lagerhaltung und der personellen 
Bewirtschaftung, zu prüfen. Dazu ist der Ist-Bestand der Lagerbestände des Amtes 53 am 
Stühmerweg, an der Nieberdingstraße sowie in den Lagern der Feuerwehr dann zu erfassen. 
Die logistischen Ressourcen für die Vorhaltung neuer Technik, Gerätschaften und Ausrüstung 
für den Katastrophenschutz sind zu prüfen sowie eine Erweiterung logistischer Ressourcen in 
Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern zu konzeptionieren. In diesem Zusammenhang sind 
insbesondere die erkannten und verabschiedeten Flächenbedarfe aus den Brandschutz- und 
Rettungsdienstbedarfsplänen schnellstmöglich umzusetzen. (hohe Priorität) 
○ Die operativ und administrativ tätigen Kräfte sind durch abgepackte Lebensmittel bei 
kurzzeitigen Einsätzen und bei länger andauernden Lagen durch die Hilfsorganisationen oder 
Catering Unternehmen prioritär zu verpflegen. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen 
Versorgungsmöglichkeiten für mindestens eine Bereitschaft aus der überörtlichen Hilfe 
vorgehalten werden. 
○ Die erforderlichen Ressourcen bzw. Prozesse zur Betreuung von Kindern und Angehörigen der 
Einsatzkräfte in den BOS sind abzuschätzen und konzeptionell auszugestalten. Als 
Größenordnung soll in einem ersten Umsetzungsschritt von einer rund-um-die-Uhr-Betreuung 
für mindestens 3 Tage ausgegangen werden. (hohe Priorität) 
○ Unterstützungs- und Nachsorgeangebote unter Berücksichtigung von PSNV-E und betrieblicher 
Sozialberatung für eigene Beschäftigte sind zu konzeptionieren und zu etablieren. In einem 
ersten Umsetzungsschritt soll das psychosoziale Notfallversorgungsangebot für bis zu 300 an 
der Gefahrenabwehr beteiligten Personen pro Tag vorgeplant werden. Für die Begleitung der 
Kräfte im Einsatz sind PSNV-Teams vorzuhalten. 
○ Die erforderlichen Ressourcen bzw. Prozesse zum Kulturgutschutz müssen abgeleitet und 
konzeptionell ausgestaltet werden. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen die Bedarfe, über 
den perspektivisch vom Land zugeteilten AB-Kulturgutschutz hinaus, ermittelt werden. 
○ Die personellen, technischen und räumlichen Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen aus 
dem Katastrophenschutzbedarfsplan müssen identifiziert und konzeptionell ausgearbeitet 
werden. (sehr hohe Priorität)

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4.5 TECHNIK UND IT -INFRASTRUKTUR  
Handlungsfeld 4 
Der Schlüssel zur Bewältigung komplexer Schadenslagen mit katastrophalem Ausmaß liegt im Bereich 
der Kommunikation zwischen BOS und KRITIS sowie mit der Bevölkerung. Sie muss so optimiert wer-
den, dass sie auch bei einem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationswege weiter funktioniert. 
Erforderliche Planungsziele 
○ Die grundlegende IT-Infrastruktur sowie notwendige Daten sind so zu speichern und abzusi-
chern, dass der Zugriff auch bei Ausfall der IT-Systeme oder dem langanhaltenden, flächende-
ckenden Stromausfall zur Verfügung stehen. 
○ Für den rückwärtigen Bereich sind hinreichend leistungsfähige PC-Systeme vorzuhalten. 
○ Für die interne Kommunikation müssen Wege und Regeln definiert werden. 
○ Es sind organisatorische und technische Vorbereitungen zu treffen, um eine lagebezogene Te-
lefoninformationszentrale zeitnah einrichten und betreiben zu können. 
○ Einsatzleitung und Krisenstab müssen vernetzt und durch Software unterstützt werden. 
○ Die operative Einsatzleitung an der Einsatzstelle benötigt ein Einsatz-Informations-System. 
○ Alle relevanten KRITIS-Objekte müssen in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem inte-
griert werden. 
○ Das BOS-Digitalfunknetz ist so zu härten, dass eine effektive Kommunikation unter den BOS 
möglich bleibt. 
○ Es ist ein Konzept zur Vorbeugung und Einschränkung von Cyberangriffen bei citeq und in der 
Leitstelle erforderlich. 
○ Es ist ein Konzept zur Sicherstellung der kommunalen Aufgabenwahrnehmung während bzw. 
nach einem Cyberangriff erforderlich. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Die PC-Systeme sind nicht hinreichend leistungsfähig für Simulationen oder Kartendarstellungen. 
Die Telefonanlage verfügt nicht über eine Notstromversorgung, im Falle eines Ausfalls gibt es keine 
Planungen. Wer erreichbar sein muss, ist nicht definiert. 
Die technischen Voraussetzungen für eine lagebezogene Telefonzentrale sind geschaffen, hierfür gibt 
es 20 USV-versorgte Arbeitsplätze, die im Falle größerer Schadenlagen noch erweiterbar sind. Die Ad-
hoc-Inbetriebnahme ist während der regulären Dienstzeiten der Verwaltung möglich. Außerhalb der 
Dienstzeiten werden die Mitarbeitenden telefonisch informiert, sie fahren anschließend die Arbeits-
plätze an und nehmen die Telefonzentrale dann mit zeitlichem Verzug in  Betrieb. Für die lagebezo-
gene Telefonzentrale s ind bislang keine Ereignisse vorgeplant , die technische Ausstattung der Ar-
beitsplätze ist unzureichend. 
FEL und Krisenstab sind derzeit nicht mit einer Software ausgestattet. Auf den Einsatzfahrzeugen sind 
Tablets verlastet, auf diesen finden sich Einsatzpläne und Alarminformationen, eine dynamische Ein-
satzabbildung ist nicht möglich. 
Im Leitstellensystem sind derzeit nicht alle KRITIS-Objekte erfasst, beispielsweise sind Trafostationen 
aktuell noch nicht erfasst. 
Die Kommunikation der BOS untereinander läuft im Alltag über den Behörden -Digitalfunk. Die Här-
tung des BOS-Digitalfunknetzes ist unklar, das stadteigene TETRA-Netz der Stadtwerke steht als Re-
dundanz zur Verfügung. Die vorhandenen Geräte können hierfür genutzt werden. Einige Ämter nut-
zen die verfügbaren TETRA-Netze bereits in der Alltagskommunikation (z. B. Ämter 32 und 66). Eine

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zentrale technisch-taktische Betriebsorganisation innerhalb der Stadt Münster (insbesondere in Hin-
blick auf die Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikationsfähigkeit im Krisenfall) ist nicht ge-
geben. 
Der IT-Dienstleister citeq verfügt bereits über umfangreiche Planungen, ist jedoch nicht abschließend 
krisenfest aufgestellt, eine Rufbereitschaft ist seitens citeq nicht eingerichtet. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
○ Es sind die grundlegenden Aufgaben und Prozesse innerhalb der IT-Infrastruktur der 
Stadtverwaltung und der stadteigenen KRITIS zu identifizieren. Die erforderlichen Systeme sind 
zu härten. Rückfalllösungen für zentrale Daten über die aktuelle Ausstattung der 
Notfallarbeitsplätze hinaus sind zu definieren und auszugestalten. In einem ersten 
Umsetzungsschritt ist ein Business Continuity Management System zur Aufrechterhaltung der 
Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehrstrukturen zu etablieren. Auch in den übrigen 
Bereichen der städtischen Verwaltung sollen essenzielle Prozesse definiert und gegen den 
Ausfall der IT-Infrastruktur gesichert werden.Die Arbeitsplätze der Feuerwehr sollen zu 50 % 
gegen Stromausfall gehärtet werden, für die weitere Verwaltung sollen mindestens 20 
Arbeitsplätze für den Fall eines Stromausfalls zur Verfügung stehen. Die Standorte der 
Freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen müssen auch bei einem Stromausfall 
leistungsfähig bleiben und an das IT-Netz der Stadtverwaltung angebunden werden können. 
Für die stadteigenen KRITIS-Aufgaben bzw. -Bereiche (z. B. im Amt für Kommunikation oder im 
Amt 66 (Kläranlage)) sind die Bedarfe zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit analog zu 
ermitteln. (sehr hohe Priorität) 
○ Prozesse mit spezifischen Anforderungen (vor allem im Kontext des Krisenmanagementes) sind 
zu identifizieren. Erforderliche Ressourcen, wie z. B. entsprechend leistungsfähige PC-Systeme, 
sind abzuleiten und zu beschaffen. (sehr hohe Priorität) 
○ Es ist ein Konzept für den Ausfall der Telefonanlage zu erstellen, prioritäre 
Kommunikationswege sind zu identifizieren und ein Kommunikationskonzept abzuleiten. In 
einem ersten Umsetzungsschritt sollen Alternativen zur Telefonanlage vorgehalten werden. 
Für den isolierten Ausfall der Telekommunikationsinfrastruktur der Stadtverwaltung können 
Mobiltelefone als Alternative genutzt werden. Für einen Stromausfall soll eine alternative 
Kommunikationsstruktur verwaltungsintern definiert werden, einbezogen werden sollen die 
an der Gefahrenabwehr beteiligten Dienststellen der Feuerwehr, des Krisenmanagements 
sowie die Entscheidungsträger der Stadtverwaltung. Das redundante Kommunikationssystem 
soll spätestens 2 Stunden nach Beginn des Stromausfalls nutzbar sein. Für die Gefahrenabwehr 
erforderliche Kommunikationswege sollen jederzeit nutzbar sein. In jedem Fall soll die 
Erreichbarkeit der Entscheidungsträger sowie deren Stellvertreter sichergestellt sein. In einem 
analytischen Verfahren sollen alle weiteren Organisationseinheiten und Funktionsträger 
definiert und in der AAO-MS und im Krisenhandbuch hinterlegt werden. (sehr hohe Priorität) 
○ Die erforderlichen Ressourcen für eine lagebezogene Telefoninformationszentrale sowie die 
Personenauskunftsstelle gemäß den Vorgaben des Landes NRW sind konzeptionell auszuge-
stalten, zu beschaffen und umzusetzen. Die Alarmierung ist organisatorisch vorzubereiten und 
die anzustrebende Zeit bis zur Inbetriebnahme zu definieren. In einem ersten 
Umsetzungsschritt soll die Besetzung von mindestens 2 Telefonieplätzen mit qualifiziertem 
Personal innerhalb von 30 Minuten angestrebt werden. Lageabhängig sollen bis zu 8 weitere 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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Plätz nach 90 Minuten besetzt werden können. Das Informationsmanagement (vgl. FAQ-Liste 
während der Pandemie) soll fachlich-spezifisch vorbereitet und kontinuerlich weiterentwickelt 
werden. Die Erkenntnisse aus den Anrufen sollen gebündelt und das Lagebild genutzt werden. 
(hohe Priorität) 
○ Es sind die Anforderungen für die Vernetzung und Softwareunterstützung von Krisenstab und 
Einsatzleitung zu identifizieren. Die erforderlichen Ressourcen sind anhand der Bedarfe von 
Krisenstab und Einsatzleitung zu beschaffen. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen die Ein-
satzleitung und der Krisenstab mit einer geeigneten Software für die spezifische Führung der 
Lage sowie die Protokollierung getroffener Maßnahmen ausgestattet werden. Dabei ist sicher-
zustellen, dass es einen stetigen Austausch von Lageinformationen gibt und beide Stäbe den 
Kenntnisstand exakt teilen. Dies kann durch ein einheitliches System oder durch zwei Systeme 
mit einer definierten und sicheren Schnittstelle geschehen. Eine Anbindung an das Einsatzleit-
system des Führungs- und Lagezentrums ist vorzusehen. (sehr hohe Priorität) 
○ Die Möglichkeiten der Einführung eines Einsatz-Informations-Systems für operative Kräfte an 
den Einsatzstellen (FW, RD, Ordnungsamt etc.) ist, als Schnittstelle zwischen den Stäben und 
der operativen Ebene, zu prüfen. Das System ist entsprechend der ermittelten Bedarfe zu 
beschaffen. In einem ersten Umsetzungsschritt soll für die operativen Kräfte der Feuerwehr, 
des Rettungsdienstes, des Ordnungsamtes etc. ein einheitliches System zur 
Führungsunterstützung eingeführt werden. Es sind auch verschiedene Fachanwendungen 
denkbar, die über eine definierte Schnittstelle die relevanten Informationen austauschen. 
Diese Systeme sind mit dem Einsatzleitsystem zu verbinden, sodass eine Durchlässigkeit 
relevanter Informationen von der Einsatzstelle bis in den Krisenstab sichergestellt ist. (sehr hohe Priorität) 
○ Die Härtung des BOS-Digitalfunknetzes muss unter Berücksichtigung der Redundanz über das 
TETRA-Netz der Stadtwerke konzeptioniert werden. Das TETRA-Netz der Stadtwerke ist 
finanziell zu unterstützen. In einem ersten Umsetzungsschritt ist eine enge Kooperation 
zwischen den Stadtwerken und dem Amt 37 anzustreben, um die Finanzierung des Netzes der 
Stadtwerke sicherzustellen. Es ist zu prüfen, ob – verbunden mit einer 
Kooperationsvereinbarungen mit den Stadtwerken zur einheitlichen 
Kommunikationssicherstellung der Stadtverwaltung in den verfügbaren TETRA-Netzen – eine 
synergetisch und wirtschaftlich wirkende Ausweitung des Aufgaben- und Kompetenzrahmens 
des Amtes 37 als verwaltungsweit agierende städtische technisch-taktische Betriebs- und 
Vorhaltestelle umsetzbar ist. (sehr hohe Priorität) 
○ Die Standorte der KatS-Leuchttürme sind hinsichtlich ihres Verwendungszwecks voneinander 
abzugrenzen und hinsichtlich der IT-Anbindung zweistufig zu härten. Einrichtungen, bei denen 
Verwaltungsleistungen angeboten werden sollen, für die Fachverfahren bzw. ein 
uneingeschränkter Zugriff auf das städtische Netzwerk erforderlich sind, sind an das Kernnetz 
anzubinden. Weitere Standorte sind mit entsprechenden Ersatzkommunikationssystemen 
(satellitengestützer Internetzugang) auszustatten. (sehr hohe Priorität) 
○ Die Kernaufgaben und Prozesse von BOS, der Feuerwehrleitstelle, citeq, Amt 66, AWM und 
gleichwertig erforderlichen Hochverfügbarkeitssystemen sind zur Krisenbewältigung bei 
Cyberangriffen zu identifizieren sowie die dafür erforderlichen Systeme zu härten. 
Rückfalllösungen sind zu definieren und auszugestalten. (sehr hohe Priorität) 
○ Festlegung systemrelevanter Prozesse der Stadtverwaltung und Härtung der dafür 
erforderlichen Systeme gegenüber möglichen Cyberangriffen. Aus- und Rückfalllösungen sind 
zu definieren und auszugestalten. (sehr hohe Priorität)

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4.6 WARNUNG UND INFORMATION DER BEVÖLKERUNG  
Handlungsfeld 5 
Die Warnung und Information der Bevölkerung ist vor dem Hintergrund der „gesetzlich erwarteten“ 
Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ein elementarer Baustein im Bevölkerungsschutz , sie ermögli-
chen es den Bürgerinnen und Bürgern, durch eine zeitnahe Kenntnis über ein Ereignis  angemessen 
auf dieses zu reagieren und sich selbst zu schützen. Die Warnungen und Informationen sollen hierbei 
möglichst viele Menschen erreichen und von diesen verstanden werden.  
Erforderliche Planungsziele 
○ Die Warnung der Bevölkerung muss allgemein verständlich, adressatengerecht und zeitnah un-
ter Berücksichtigung einer möglichen Stromlosigkeit und Nutzung eines Warn-Mixes (ver-
schiedenste Kanäle) erfolgen (Ziel u. a.: Schadenverhinderung und -minimierung). 
○ Eine einsatz- und lagebezogene Information der Bevölkerung muss allgemein verständlich, ad-
ressatengerecht und zeitnah unter Berücksichtigung einer möglichen Stromlosigkeit und Nut-
zung verschiedener Kanäle erfolgen. 
○ Öffentliche Informationssysteme, z. B. digitale Werbetafeln, Anzeigetafeln des ÖPNV etc. sol-
len in die Warnmedien integriert werden. 
○ Über eine regelmäßige präventive Information der Bevölkerung soll deren Resilienz gegenüber 
Krisen- und Katastrophenlagen gestärkt werden. Durch gezielte Informationskampagnen und 
kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit soll das Bewusstsein für persönliche Vorsorgemaßnahmen 
geschärft werden. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Handlungsempfehlungen 
zur Selbsthilfe an die Hand zu geben, damit sie im Ernstfall angemessen reagieren können. Dies 
umfasst sowohl allgemeine Themen des Bevölkerungsschutzes als auch spezifische Gefahrenla-
gen, die für die Stadt Münster relevant sind. Warnung und Information der Bevölkerung muss 
die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigen (z. B. leichte Sprache, 
Gebärdensprache) und unter Beteiligung der Interessenvertretungen von Menschen mit Behin-
derung (weiter -)entwickelt werden.  Die Erforderlichkeit von Mehrsprachigkeit muss geprüft 
werden. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Die Stadt Münster kann Mitteilungen über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) versen-
den sowie ein Sirenensystem und Mehrzweckfahrzeuge m it mobilen Lautsprecheranlagen  für die 
Warnung der Bevölkerung nutzen. Das grundsätzliche Vorgehen zur Warnung der Bevölkerung ist 
abgestimmt und funktioniert.  Die Feuerwehr verfügt  über die Möglichkeit einer direkten Pro-
grammunterbrechung bei Radio Antenne Münster. Technisch möglich ist dies auch für das Programm 
des WDR (Sender Langenberg).  
Es gibt keine Informationskanäle, über die Bürger präventiv oder einsatzbezogen und steuernd infor-
miert werden können. Lediglich für die Information im Falle eines Stromausfalls ist eine Webseite 
vorbereitet, die eine funktionierende Internetverbindung voraussetzt. 
Technisch ist es möglich, Warnungen auf die Anzeigetafeln des ÖPNV durch die Verkehrsbetriebe  
einzuspielen, zu dieser Möglichkeit gibt es derzeit noch keine verschriftlichte Konzeption.  
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
○ Die Konzeption und Vorbereitung von Bevölkerungsinformationen ist unter Einbindung aller 
relevanten Akteure erforderlich. Hierbei  müssen Reaktionszeiten, Veröffentlichungskanäle 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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(Radio, TV, soziale Medien etc.) und Zuständigkeiten für die Informationsweitergabe festgelegt 
werden. Eine Koordination der Kommunikation ist fachlich im Amt für Kommunikation (Amt 
13) sinnvoll angesiedelt, erfordert dann jedoch eine Reaktionsfähigkeit auch außerhalb der 
normalen Arbeitszeiten. (sehr hohe Priorität) 
○ Die Konzeptionen müssen nicht nur die Bevölkerungsinformation während einer 
Krisensituation betrachten, sondern auch die Prävention im Hinblick auf 
Selbsthilfemaßnahmen (regelmäßige und situationsangepasste präventive Bevölkerungsinfor-
mationen). Kommunikationsprozesse und das Monitoring der sozialen Medien (vergleichbar 
mit den Strukturen eines Virtual Operations Support Team - VOST) sind zu berücksichtigen. 
(sehr hohe Priorität) 
○ Für die präventive Bevölkerungsinformation ist zu prüfen, ob ein gemeinsames digitales Infor-
mationsportal für alle Themen der Gefahrenabwehr eingerichtet werden soll, die z. B. auch die 
Themen des Hitzeaktionsplans abdeckt (vgl. Hitzeaktionsplan der Stadt Münster 6.12 „M12 – 
Webseite als zentrale Informationsplattform“) und die Informationen barrierefrei und auch in 
leichter Sprache/ Gebärdensprache gebündelt bereitstellt. (sehr hohe Priorität) 
○ Die Informationssysteme im Stadtgebiet, z. B. digitale Werbetafeln, Anzeigetafeln des ÖPNV 
etc. sind in das Warnmanagement der Stadt funktional und konzeptionell einzubinden. (hohe Priorität) 
○ Die Bevölkerungsinformation ist so vorzubereiten, dass einsatz- und lagebezogene 
Informationen an allen Anlaufstellen und zu jeder Zeit herausgegeben werden können. Zum 
Beispiel ist die Ausgabe von schriftlichen Informationen auch für Stellen zu planen, die nicht 
über einen Drucker verfügen. (sehr hohe Priorität) 
○ Unter anderem in Bezug auf die Vorbereitung einzelner städtischer Liegenschaften als 
Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisen und Katastrophen ist die zentrale Steuerung und 
Verteilung von Bevölkerungsinformation zu berücksichtigen (in Form digitaler Anzeigetafeln im 
Außenbereich der Anlaufstellen, die zentral bereitgestellte Informationen vermitteln). Dabei ist 
die notwendige Vernetzung der relevanten Akteure zu berücksichtigen (z. B. Krisenstab, Stab 
der Einsatzleitung, Fachämter). (hohe Priorität)

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4.7 BETREUUNG UND VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG  
Handlungsfeld 6 
Das Handlungsfeld Betreuung und Versorgung der Bevölkerung umfasst relevante (Planungs-)As-
pekte zur vorübergehenden Verpflegung, Unterbringung und Betreuung von Personen, welche auf-
grund von Katastrophen oder Großeinsatzlagen über mehrere Tage bzw. Wochen zu versorgen sind. 
Hierbei werden im Wesentlichen grundlegende Anforderungen an die Betreuung und Versorgung 
betrachtet. Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung bildet die Grundlage für das Funktionieren der 
Planungen. Die Konzeptionierung der Maßnahmen wird dem Handlungsfeld der ereignisbezogenen 
Katastrophenschutzplanung zugeordnet (siehe Abschnitt 4.11). 
Erforderliche Planungsziele 
○ Für Stromausfallszenarien oder vergleichbare Ereignisse mit einem umfassenden Ausfall von 
Kommunikationsinfrastrukturen sind Notrufmeldestellen und ggf. weitere Versorgungsleistun-
gen für die Bevölkerung zu planen und vorzubereiten.  
○ Die zeitgerechte Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen in überfluteten Bereichen ist si-
cherzustellen.  
○ Evakuierung, Transport, temporäre Unterbringung und ggf. Betreuung von 1 % der allgemei-
nen Bevölkerung (ca. 3.150 Personen) ist sicherzustellen.  
○ Es sind Strukturen zu schaffen, um insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen aus Pflege-
heimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe  sowie Kinder aus Kindergärten 
und Schulen temporär unterzubringen und ggf. zu betreuen. Personen mit kognitiven Beein-
trächtigungen, Sinnesbehinderungen etc. sind mit ihren Bedarfen ebenfalls gesondert zu be-
rücksichtigen. Dabei ist auch an Personen mit Behinderung und/  oder Pflegebedarf zu denken, 
die im Rahmen von ambulanten Angeboten in eigener Häuslichkeit betreut werden. 
○ Für die Belieferung vulnerabler Bevölkerungsgruppen mit Trinkwasser sind organisatorische 
Vorkehrungen und Kooperationen zu schaffen und zu organisieren. Die grundlegenden Anfor-
derungen sind im Handlungsfeld 7 „Kritische Infrastrukturen“ beschrieben. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Für die Betreuung und Versorgung der Bevölkerung in der Stadt Münster kann auf insgesamt fünf 
Einsatzeinheiten NRW der Hilfsorganisationen zurückgegriffen werden. Jede Einheit ist dazu in der 
Lage, eine Erstbetreuung von bis zu 250 unverletzt Betroffenen in einer Anlaufstelle sicherzustellen, 
diese im weiteren Einsatzverlauf in einer Betreuungseinrichtung unterzubringen, sozial zu betreuen 
und in geringem Umfang zu verpflegen. Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Einsatzeinhei-
ten ist damit in der Erstphase einer entsprechenden Einsatzlage eine Betreuungskapazität von mehr 
als 1.000 Personen gegeben. Bei einer planerischen Verweildauer der unverletzt Betroffenen von 
mehr als 12 Stunden im Betreuungsplatz ist eine erweiterte Versorgungsplanung (insbesondere für 
die Verpflegung und ergänzende Materialausstattung) erforderlich. 
 
Durch die Einbindung der Hilfsorganisationen in das primäre Einsatzgeschehen ist der Betrieb von 
Notunterkünften über einen längeren Zeitraum ohne die Inanspruchnahme überörtlicher Hilfe oder 
Dritter (z. B. Verpflegung) nicht zwangsläufig darstellbar.  
Für eine Verpflegung von Betroffenen wurde 2021 das „Verpflegungsmodul NRW“ an 108 Einheiten 
der Hilfsorganisationen ausgeliefert, dieses ist im Rahmen der überörtlichen Hilfe verfügbar. Ein 
Modul ist in der Lage, autark die Mahlzeiten für 250 Betroffene und 50 Einsatzkräfte zuzubereiten.

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Für die Bereitstellung von Notunterkünften kann auf insgesamt acht städtische Liegenschaften wie 
Versammlungsstätten, Sporthallen und Schulgebäude zurückgegriffen werden. Diese Objekte wur-
den im Rahmen der Katastrophenschutzbedarfsplanung hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung 
überprüft, müssen jedoch noch im Detail für den vorgesehenen Verwendungszweck beplant und z. 
T. durch beispielsweise technische Maßnahmen ertüchtigt werden.   
Für einen Ausfall von Kommunikationsinfrastruktur sind konzeptionell insgesamt 34 Notrufmelde-
stellen in Liegenschaften diverser BOS vorgeplant und Ausstattungslisten erstellt. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
○ Planung der personellen Besetzung der Notrufmeldestellen für mindestens 72 Stunden mit min-
destens 2 Personen mit Berechtigung für den BOS-Funk und Einweisung in die vorgeplante 
strukturierte Notruferfassung. Die Notrufmeldestellen sollen in allen relevanten Siedlungsflä-
chen liegen. Die aktuelle Orientierung an städtischen Liegenschaften, z. B. Feuerwehrhäuser, soll 
fortgeführt werden. Bei zukünftigen städtischen Neubauplanungen und Flächenentwicklungen 
ist die Erreichbarkeit von Notrufmeldestellen zu berücksichtigen. (sehr hohe Priorität) 
○ Evakuierungsmaßnahmen aus überfluteten Bereichen sind zu konzeptionieren und technisch 
auszugestalten. Auch die Unterbringung der betroffenen Personen in einem sicheren Bereich 
sowie die Betreuung und Versorgung dieser soll hierbei bedacht werden. Die erforderlichen Res-
sourcen hierfür sind zu beschaffen.  
○ Vorhaltung von geeigneten Liegenschaften, Geräten und Materialien für die kurzfristige Unter-
bringung von mindestens 3.150 Personen über einen Zeitraum von 72 Stunden.  
Bei der Auswahl der Unterkünfte ist darauf zu achten, dass diese nicht in Überflutungsgebieten 
liegen. Sie sollten für die Bevölkerung zu Fuß, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und auch mit 
dem eigenen Auto erreichbar sein, entsprechend sollten Parkplätze, über den Bedarf der Hilfsor-
ganisationen hinaus, zur Verfügung stehen.  
Für Personen, die nicht mobil sind, muss ein Transport mit Krankentransportwagen oder Busun-
ternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Evakuierung aus z. B. bereits überschwemmten 
Gebieten kann nur durch watfähige Fahrzeuge oder Boote sichergestellt werden.  
Zudem bieten sich Objekte an, die in städtischer Trägerschaft liegen, da der Zugang für Räum-
lichkeiten dieser Art aufgrund der Ansiedlung auf der gleichen Verwaltungsebene vereinfacht 
sein kann. Die Räumlichkeiten müssen unter anderem auch über sanitäre Einrichtungen und ge-
eignete Infrastruktur für eine Verpflegungsausgabe verfügen. Die Verpflegung der aufgenomme-
nen Bevölkerung kann bei kurzzeitiger Betreuung durch abgepackte Lebensmittel (wie z. B. Müs-
liriegel) erfolgen. Bei längerer Unterbringung können Speisen durch Einsatzkräfte der Hilfsorga-
nisationen selbst zubereitet werden, alternativ können Absprachen mit Catering-Unternehmen 
getroffen werden, die Mahlzeiten liefern. 
Um den Betrieb der vorgeplanten Liegenschaften auch im Falle eines Stromausfalls gewährleis-
ten zu können, sind diese gemäß den Empfehlungen in Abschnitt 6 mit Einspeisemöglichkeiten 
und ortsfesten oder mobilen Netzersatzanlagen auszustatten. 
Die Verpflegung kann nicht für die gesamte Bevölkerung sichergestellt werden, die realistischen 
Kapazitäten der Verpflegungskomponenten der öffentlichen Gefahrenabwehr bzw. von Cate-
ring-Unternehmen sind jeweils im Vorfeld abzustimmen. Unter Berücksichtigung ggf. einge-
schränkter Infrastruktur, wie bei einem Stromausfall, sind verschiedene konzeptionelle Ansätze 
zu verfolgen. 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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Ausgefallene Lieferketten können nicht durch die Stadt Münster kompensiert werden. Die Be-
völkerung muss selbst Vorsorge treffen, um sich über einen Zeitraum von mehreren Tagen, bei 
z. B. einem Stromausfall, versorgen zu können. Hierüber muss die Bevölkerung präventiv infor-
miert werden (vgl. Handlungsfeld 5 Warnung und Information der Bevölkerung in Kapitel 4.6) 
Zur Umsetzung der Betreuung kann dabei, abhängig vom Ereignis, unterstützend auf überörtli-
che Einheiten zurückgegriffen werden. 
Zur Nutzung von Synergieeffekten sollte darauf geachtet werden, dass die erkundeten und vor-
geplanten Objekte auch für eine längerfristige Unterbringung im Rahmen eines Flüchtlingszu-
stroms geeignet sind. In diesem Fall muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die perso-
nelle Besetzung der Unterkünfte, ggf. außerhalb der initialen Phase, nicht mit ehrenamtlichen 
Einsatzkräften sichergestellt werden kann. (sehr hohe Priorität) 
○ Mobilitätseingeschränkte Personen sowie Kinder, insbesondere solche, die ohne ihre Erzie-
hungsberechtigten aus Kindergärten und Schulen kommen, haben besondere Anforderungen an 
die temporäre Unterbringung und Betreuung im Fall von Evakuierungen. Es ist erforderlich, die 
nutzbaren Unterkünfte zur Betreuung auf vorhandene Infrastrukturen zu überprüfen, diese hin-
sichtlich ihrer Eignung zu bewerten und Ableitungen hieraus zu treffen. Die konkrete Unterbrin-
gung und Betreuung dieser besonderen Personengruppen sind konzeptionell für den Zeitraum 
der üblichen Betriebszeiten der Kindergärten und Schulen, mindestens jedoch für 6 Stunden 
auszugestalten. Für Bewohner von Pflegeheimen ist eine Unterbringung von 12 Stunden in einer 
temporären Unterkunft auszugestalten, sodass eine Weiterverlegung in nicht betroffene Einrich-
tungen am Folgetag erfolgen kann, sofern ein Ereignis spät abends oder in der Nacht eintritt. 
Dies ermöglicht den Bewohnern der Pflegeheime und besonderen Wohnformen der Eingliede-
rungshilfe die Einhaltung ihrer Nachtruhe und die Verlegung in unter Umständen weiter ent-
fernte Einrichtungen während des Tages. (hohe Priorität) 
○ Es ist vorzuplanen, welche weiteren Maßnahmen nach dem definierten Zeitraum ergriffen wer-
den müssen. Offene Bedarfe sind so zu decken, dass für alle Lagen unabhängig vom Ereignisort 
zumindest eine Unterkunft zur Verfügung steht, die barrierefrei erreicht werden kann und deren 
sanitäre Einrichtungen von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden können. Außer-
dem soll darauf geachtet werden, dass es einen Bereich für die zu betreuenden Kinder gibt und 
eine ausreichende Anzahl betreuender Personen zur Verfügung steht. (hohe Priorität) 
○ Die Trinkwassernotversorgung der Bevölkerung ist entsprechend der BBK-Richtlinie Rahmenkon-
zept der Trinkwassernotversorgung, Stand 22.02.2022 weiterzuentwickeln.  Zur Versorgung der 
Bevölkerung mit abgepacktem Wasser sollten hierbei die Lagerungskapazitäten und die logisti-
schen Kapazitäten hinsichtlich der Verteilung betrachtet werden. Die grundlegenden Anforderun-
gen sind im Handlungsfeld 7 „Kritische Infrastrukturen“ beschrieben. (sehr hohe Priorität)

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4.8 KRITISCHE INFRASTRUKTUR EN 
Handlungsfeld 7 
Das Handlungsfeld der Kritischen Infrastrukturen beschreibt zum Weiterbetrieb und Schutz definier-
ter KRITIS-Objekte und -Betreiber erforderliche, vor allem konzeptionelle Maßnahmen des Bevölke-
rungsschutzes, welche über die Betreiberverantwortung hinausgehen oder die Stadt Münster selbst 
als Betreiber Kritischer Infrastruktur betreffen.  
Erforderliche Planungsziele 
○ Formulierung und Abstimmung einer für die Stadt Münster angemessenen Definition von für 
den Bevölkerungsschutz relevanten Kritischen Infrastrukturen und Objekten 
○ Klassifizierung und Priorisierung von Ämtern, Unternehmen und Einrichtungen sowie städti-
scher Prozesse und krisenrelevanter Netzwerke auf Basis der spezifischen KRITIS-Definition in 
der Stadt Münster.  
○ Alle festgestellten KRITIS-Objekte müssen in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem inte-
griert werden. 
○ Besondere Akteure, wie z. B. Pflegeeinrichtungen oder Kliniken, müssen auf ihre Vulnerabilität 
gegenüber verschiedenen Szenarien hingewiesen und ggf. bei der Weiterentwicklung der eige-
nen Resilienz unterstützt werden. 
○ Es sind Vorbereitungen zu treffen, um (Teil-)Ausfälle der Trinkwasserversorgung infolge von 
zum Beispiel Dürren oder Ausfällen von Trinkwasserleitungen zu kompensieren. Dabei sind fol-
gende Mindestversorgungsziele17 zu berücksichtigen:  
̶ 15 Liter pro Person und Tag für mindestens 14 Tage 
̶ 5 bis 150 Liter pro Bett und Tag bei medizinischen Einrichtungen für mindestens 14 Tage 
̶ 40 Liter pro Großvieheinheit und Tag für mindestens 14 Tage 
○ Maßnahmen der Kraftstoffversorgung sind vorzuplanen, ggf. vertraglich vorzubereiten und 
durchzusetzen. Kraftstofflieferungen müssen durch die Verwaltung / den Krisenstab zentral 
koordiniert werden. Die Kraftstoffversorgung soll über den Bedarf der BOS hinaus geplant wer-
den, da weitere, vorher nicht gemeldete, zeitkritische Kraftstoffbedarfe erwartbar sind. 
○ Für das Blockheizkraftwerk der Kläranlage soll eine Inselfähigkeit geprüft werden. 
○ Das Gelände der AWM ist auf Überflutungssicherheit zu prüfen und bei Bedarf abzusichern. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Im Rahmen eines Fachaustauschs zwischen Einrichtungen und Diensten der Pflege sowie der Ein-
gliederungshilfe und dem Sozialamt der Stadt Münster wurden, unter besonderer Berücksichtigung 
der Betreiberverpflichtungen, bereits relevante Themen adressiert und erste Vorschläge diskutiert. 
Die Verantwortung für die Notfallplanung liegt dabei eigenständig bei den jeweiligen Einrichtungen. 
Gleichzeitig wird die besondere Vulnerabilität dieser Einrichtungen thematisiert und im Rahmen des 
Fachaustauschs die Möglichkeit zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch geschaffen. 
Durch die Stadt Münster wird ein Treibstoffversorgungskonzept erarbeitet, in dem Maßnahmen zur 
Sicherstellung der Treibstoffversorgung bei einem großflächigen Ausfall der Infrastruktur (z.B. bei 
einem Stromausfall) definiert werden. In der Bedarfsermittlung sind Fahrzeuge und Geräte der 
 
17 Merkblatt für die Planung wasserwirtschaftlicher Vorsorgemaßnahmen zur Trinkwassernotversorgung; Hrsg.: 
BBK; Fassung vom 12.12.2022; Kapitel 4.4  sowie BBK-Richtlinie Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung, 
Stand 22.02.2022

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nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, der Kritischen Infrastruktur sowie Netzersatzanlagen zu be-
rücksichtigen. Weiterhin berücksichtigt wird die Bereitstellung von Personal und Tankfahrzeugen für 
den Transport und die Verteillogistik von Treibstoffen von den durch das Bundesamt für Wirtschaft 
und Ausfuhrkontrolle zugewiesenen Tanklägern und Raffinerien.  
Das Blockheizkraftwerk der AWM ist aktuell nicht inselfähig und kann bei einem Stromausfall nicht 
genutzt werden. An dem Kraftwerk hängen u.a. die Strom- und Wärmeversorgung der Kläranlage. 
Das Gelände der AWM an der Rösnerstraße ist aufgrund der Topografie bei Starkregen überflu-
tungsgefährdet. (Diese Aspekte sind explizit in den Szenariobetrachtungen festgestellt worden und 
stellen keine abschließende Auflistung dar.)  
Die Trinkwasserversorgung wird aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen sichergestellt 
und verfügt über Redundanzsysteme. Des Weiteren wird die Stadt Münster durch den Trinkwasser-
versorger Gelsenwasser extern mit aus dem Halterner Stausee gewonnenen Trinkwasser versorgt. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
○ Es sind Informationen zur Vulnerabilität besonderer Akteure aufzubereiten. Außerdem ist ein 
Austauschformat zu etablieren, in dem die besonderen Akteure der Kritischen Infrastruktur, 
wie z. B. Pflegeeinrichtungen oder Kliniken, über ihre Vulnerabilität aufgeklärt und Maßnah-
men zur Unterstützung der Resilienz ausgearbeitet werden. (hohe Priorität) 
○ Das Erfordernis einer Trinkwassernotversorgung ist auf Grundlage bundeseinheitlicher 
Vorgaben zu bewerten. Gegebenenfalls notwendige Vorbereitungen und Vorhaltungen sind 
hierauf aufbauend abzuleiten und umzusetzen. Besondere Berücksichtigung sollen 
Bevölkerungsgruppen finden, die spezifische Einschränkungen oder Bedarfe haben. Die 
Einlagerung von abgepacktem Wasser muss nicht auf Lagerflächen der Stadt Münster erfolgen, 
ebenso denkbar ist eine Kooperation mit einem lokalen Großhandel (z. B. Rahmenvertrag über 
eine Mindestvorhaltung für den Bevölkerungsschutz). In einem ersten Umsetzungsschritt ist 
das einschlägige Konzept des BBK heranzuziehen. Grundlage dafür ist die Verpflichtung zur 
Daseinsvorsorge gemäß Wassersicherstellungsgesetz (WasSIG)18. Die bestehenden Planungen 
sind entsprechend der einschlägigen Regelwerke zu ergänzen. Mindestversorgungsziel in 
Anlehnung an die Eigenvorsorge der Bevölkerung: 2 Liter pro Person pro Tag für 10 Tage.19 Die 
Gesamtzahl der Personen, die im Ereignisfall über zehn Tage versorgt werden könnten, ergibt 
sich aus den Planungen für Lagerung und Logistik sowie aus den zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmitteln. In den einschlägigen Regelwerken sind keine Zahlenangaben hinterlegt. Eine 
Versorgung, die über 1 % der Bevölkerung hinausgeht, ist nicht realistisch. 
 
18 Können die Wasserversorger die leitungsgebundene Ersatzversorgung nicht leisten oder fehlen der Stadt Müns-
ter die notwendigen Ressourcen, kann die Untere Katastrophenschutzbehörde Unterstützung leisten, z. B. durch 
die Bereitstellung von Ressourcen zur Er satzwasserversorgung (Wassertransportfahrzeuge, abgepacktes Trink-
wasser etc.; damit die Unterstützung zielführend funktioniert, ist eine enge Abstimmung der einzelnen Akteure 
(WVU, Gesundheitsamt, Katastrophenschutz, Einsatzorganisationen) notwendig. (Quelle: Sicherheit der Trinkwas-
serversorgung, Teil 2: Notfallvorsorgeplanung; Praxis im Bevölkerungsschutz, Band 15; Hrsg. BBK, September 
2019; S. 17ff.) 
19 Merkblatt für die Planung wasserwirtschaftlicher Vorsorgemaßnahmen zur Trinkwassernotversorgung; Hrsg.: 
BBK; Fassung vom 12.12.2022; Kapitel 4.4  sowie BBK-Richtlinie Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung, 
Stand 22.02.2022 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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Insbesondere sind die Vorhaltung (vor allem unter Berücksichtig des aktuell erwartbaren 
Entfalls eines Notbrunnens), der Betrieb sowie die Wartung von Notbrunnen und die 
Netzersatzversorgung dieser Brunnen sowie mögliche Druckverstärkungen in entlegeneren 
Stadtteilen entsprechend der bundeseinheitlichen Regelwerke zu ergänzen. (sehr hohe Priori-tät) 
○ Die Kraftstoffversorgung ist konzeptionell auszuarbeiten. Im Rahmen der Ausarbeitung sind die 
Kraftstoffbedarfe zu planen und zu erfassen sowie die Kraftstoffempfänger zu priorisieren. 
Kraftstoffempfänger sind unter anderem die Einheiten der BOS mit ihrer Ausrüstung und 
Technik. Auch bedacht werden müssen an dieser Stelle die Notstromanlagen, die die kritische 
Infrastruktur mit Energie versorgen. Auf dieser Grundlage sind die Kraftstofflieferungen, 
Kraftstoffzwischenlagerungen und -verteilungen bereits im Vorfeld zu koordinieren und 
möglicherweise notwendige Beschlagnahmungen vorzubereiten, um bei Ereigniseintritt 
einsatzbereit zu sein. Erste Kraftstofflieferungen sollen 2 bis 3 Stunden nach Ereigniseintritt 
möglich sein, um Einrichtungen mit geringen Kraftstoffreserven versorgen zu können. Die 
Versorgung aller vorgeplanten Einrichtungen soll nach 24 Stunden möglich sein. In einem 
ersten Umsetzungsschritt sollen vertragliche Vereinbarungen mit Dritten geschlossen werden 
für 1) die Abholung zugeteilter Kraftstoffe aus der Reserve des Bundes mit geeigneten 
Tankfahrzeugen, 2) Infrastrukturen zur Zwischenlagerung von Kraftstoffen und den Erstzugriff 
auf vorhandene Lagerreste, 3) Auslieferung mit Schwerkraft-Tankfahrzeugen und 4) die Auslie-
ferung mit Pumpfahrzeugen. In Münster gibt es vier stadteigene feste Tankstellen, an den Feu-
erwachen 1, 2 und 3 sowie den AWM und mobile Tankstellen. Der in Tankwagen angelieferte 
Kraftstoff muss auf die stadteigenen Tankstellen verteilt werden, um die Einsatzfahrzeuge be-
tanken zu können. Für die Betankung von Großaggregaten müssen Rahmenverträge mit Unter-
nehmen geschlossen werden, die den Kraftstoff in mobilen Tankstellen bzw. unternehmensei-
genen geeigneten Fahrzeugen transportieren dürfen. Für die weitere Übergabe von Kraftstof-
fen müssen Bezugsberechtigungen sowie Übergabepunkte definiert werden. (sehr hohe Prio-rität) 
○ Die Inselfähigkeit des Blockheizkraftwerks der Kläranlage ist (ggf. erneut) zu prüfen. 
○ Die Überflutungsgefahr des AWM-Geländes ist bewerten, hieraus sind ggf. 
Kompensationsmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen. 
○ Darüber hinaus sind regelmäßig die städtischen Liegenschaften auf besondere Risiken, z. B. 
Lage in einem überflutungsgefährdeten Bereich, zu prüfen. Bei Bedarf sind Maßnahmen oder 
Kompensationen abzuleiten. 
○ Die relevanten KRITIS-Objekte sind in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem zu 
integrieren. In einem ersten Umsetzungsschritt soll die Entwicklung einer übergreifenden und 
stadtweit getragenen Definition von relevanten KRITIS-Betreibern sowie eines Prozesses zur 
Identifikation und Aktualisierung der Übersichten zur Aufnahme in das Einsatzleitsystem 
erfolgen. Die Aufgabe ist in den städtischen Geschäftsverteilungsplan zu integrieren. (sehr hohe Priorität) 
○ Ämter und Unternehmen sind hinsichtlich ihrer Wichtigkeit als Kritische Infrastruktur zu 
bewerten und zu identifizieren. Dies dient beispielsweise der Erteilung von 
Durchfahrtsgenehmigungen während Ausgangssperren. (sehr hohe Priorität)

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
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4.9 MEDIZINISCHE VERSORGUNG  
Handlungsfeld 8 
Das Handlungsfeld „Medizinische Versorgung“ betrachtet die Erhaltung medizinischer Versorgungs-
leistungen für die Bevölkerung, wie die Verfügbarkeit der hausärztlichen Versorgung, die Versor-
gung durch Fachärzte sowie in Notfallpraxen und Krankenhäusern und die Verfügbarkeit von Medi-
kamenten, auch bei außergewöhnlichen Ereignissen. Ein weiterer Aspekt ist die Prävention von Epi-
demien durch einen sachgerechten Umgang mit einer Vielzahl von Tierkadavern. 
Erforderliche Planungsziele 
○ Für den Rettungsdienst ist es notwendig, dass Fahrzeuge vorgehalten werden, die auch bei 
schwierigen Straßenverhältnissen bzw. in unwegsamen Geländen eine Versorgung von Patien-
ten sicherstellen können. 
○ Der Rettungsdienst ist konzeptionell, personell und technisch darauf auszulegen, die Leistungs-
fähigkeit temporär durch die Indienststellung weiterer Rettungsmittel (RTW/KTW)  – ggf. über 
die Betrachtungen des Rettungsdienstbedarfsplans hinaus – zu erhöhen. 
○ Es sind Vorplanungen für eine Aufrechterhaltung einer hausärztlichen Not- oder Grundversor-
gung, z. B. bei einem Stromausfall, erforderlich. 
○ Es sind Vorplanungen für eine Aufrechterhaltung einer Apotheken-Not- oder Grundversorgung, 
z. B. bei einem Stromausfall, erforderlich. 
○ Es sind Vorplanungen für den Umgang mit einer erhöhten Anzahl Verstorbener erforderlich. 
○ Zur Beseitigung einer großen Anzahl von Tierkadavern sind hinreichende Logistikkapazitäten 
vorzuplanen. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Zur bedarfsorientierten Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes haben die Hilfsorga-
nisationen sowie die Leistungserbringer vertragliche Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarun-
gen sind jedoch in ihrer Effektivität stark von den Aufnahmekapazitäten der Krankenhäuser abhän-
gig. Der jeweilige Bedarf an einer Erhöhung der rettungsdienstlichen Kapazitäten ist bislang nicht 
quantifiziert.  
Zur Befahrung von unwegsamem Gelände verfügt nur die Johanniter-Unfall-Hilfe über einen 
Unimog-RTW, dieser ist jedoch nicht im Rahmen einer Zusammenarbeitsvereinbarung in die Gefah-
renabwehr der Stadt Münster integriert. Weiterhin ist die Anfahrbarkeit der Krankenhäuser bei bei-
spielsweise Starkregenereignissen unklar. 
Für die hausärztliche Notversorgung bei Stromausfallszenarien existieren derzeit keine Vorplanun-
gen. Drei Apotheken in Münster sind notstromversorgt. Eine hiervon ist die Apotheke des Universi-
tätsklinikums, mit der die Feuerwehr einen Vertrag zur Versorgung mit Medikamenten hat. 
Die Beurkundung von Sterbefällen kann ausgeweitet werden. In Bezug auf die Krematorien beste-
hen Wartezeiten, die ggf. eine Zwischenlagerung der Verstorbenen erforderlich machen (derzeit 
ungeregelt).  
Des Weiteren besteht ein Vertrag mit einem Dienstleister zur Tierkadaverbeseitigung. Allerdings 
fehlt ein Konzept der Stadt Münster, das klare Handlungsschritte zur effektiven Bewältigung dieser 
Thematik definiert. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      116 
 
○ Die temporäre Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes mit personellen und 
technischen Ressourcen abseits von Forderungen aus dem Rettungsdienstbedarfsplan muss 
konzeptionell ausgestaltet werden. Die Vorhaltung soll in einem ersten Umsetzungsschritt 
mindestens 10 % über der Regelvorhaltung liegen. Die Umsetzung kann beispielsweise durch 
den kommunalen Einsatz des PT-Z 10 erfolgen. (sehr hohe Priorität) 
○ Die Bedarfe an geländegängigen Rettungsmitteln müssen ermittelt sowie die Möglichkeiten 
eventueller Beschaffungen geprüft werden. Die finanzielle Unterstützung vorhandener 
Fahrzeuge der Hilfsorganisationen ist hierbei Neubeschaffungen vorzuziehen. In einem ersten 
Schritt sollen 10 % der vorgehaltenen Rettungsmittel über eine Watfähigkeit von mindestens 
30-50 cm verfügen. Eine Ausrüstung des PT-Z 10 mit entsprechenden Fahrzeugen in 
Anlehnung an den Stand der aktuellen Anforderungen im Katastrophenschutz (vgl. Bundes- 
und Landesbeschaffung) kann als sachgerechter Stand der Technik in Ansatz gebracht werden. 
(hohe Priorität) 
○ Die Krankenhausanfahrbarkeit auch bei schwierigen Straßenverhältnissen (z. B. Überflutung 
von Straßen) muss geprüft werden. Ggf. sind alternative Anfahrwege oder 
Ausweichmöglichkeiten auf andere Krankenhäuser zu definieren. 
○ Es muss ein Netzwerk zur Aufrechterhaltung einer ärztlichen Not- oder Grundversorgung 
konzeptioniert werden. Hierfür müssen z. B. infrastrukturelle Anforderungen identifiziert 
werden und eine Umsetzungsprüfung erfolgen. Offene Anforderungen und Bedarfe müssen 
umgesetzt werden. Im Stadtgebiet gibt es zwei Notdienstpraxen an Krankenhäusern. Mit der 
Kassenärztlichen Vereinigung sollen Gespräche geführt werden, ob eine personelle 
Aufstockung im Ereignisfall möglich ist. Dazu ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen 
Vereinigung die Möglichkeiten zur ärztlichen Besetzung und medizinischen Notfallbehandlung 
in Bürgerzentren bzw. „Leuchttürmen“ zu prüfen. 
○ Bereits getroffene Vereinbarungen bzw. erfasste Informationen zur Apotheken-
Grundversorgung müssen konzeptionell aufbereitet und verschriftlicht werden. Eine ggf. 
erforderliche Erweiterung des Netzwerkes muss geprüft werden, ebenso die Verfügbarkeit 
bzw. Beschaffung von Spezialpräparaten und -mischungen (z. B. spezifische Zytostatika). Im 
Stadtgebiet sollen dazu mindestens zwei Notdienstapotheken besetzt werden können, die 
notstromversorgt sind und nicht in Überflutungsbereichen gemäß der 
Starkregengefahrenkarte liegen. 
○ Erforderliche Ressourcen oder Prozesse zum Umgang mit einer erhöhten Anzahl Verstorbener, 
z. B. die temporäre Aufstockung der Kühlkapazitäten oder die Beschaffung und Einlagerung 
von 630 Leichensäcken (0,2 % der allgemeinen Bevölkerung), müssen abgeleitet und 
konzeptionell ausgestaltet werden. 
○ Erforderliche Ressourcen oder Prozesse zur Beseitigung einer großen Anzahl von Tierkadavern 
müssen abgeleitet und konzeptionell ausgestaltet werden.

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4.10 SICHERSTELLUNG DER KERNPROZESSE DER VERWALTUNG  
Handlungsfeld 9 
Die Verwaltung als Teil der Kritischen Infrastruktur ist auch in Krisen- und Katastrophenlagen ein Be-
standteil des öffentlichen Lebens, der in seinen Kernprozessen weiter funktionieren muss.  Die Auf-
rechterhaltung priorisierter Verwaltungsprozesse und die Härtung der Systeme zur Vermeidung von 
Ausfällen sind in den Planungen ebenso relevant wie die die Mitarbeiterfürsorge vor, während und 
nach Krisenereignissen. 
Erforderliche Planungsziele 
○ Für den Ausfall der Kritischen Infrastruktur, z. B. durch einen Cyberangriff, sind Bürgeranlauf-
stellen für städtische Dienstleistungen einzurichten. 
○ Die allgemeine Ausfallsicherheit zentraler Objekte der Stadtverwaltung ist sicherzustellen. 
○ Es ist zu prüfen, ob eine zentrale Anlaufstelle bei der Verwaltung für die Bevölkerung hinrei-
chend ist. 
○ Für verschiedene Szenarien, z. B. Stromausfall oder Cyberangriff, sind die Prozesse der Verwal-
tung zu priorisieren. 
○ Es sind Handlungsanweisungen für das Personal, für Ereignisse wie z. B. einen Stromausfall, zu 
formulieren. 
○ Die Erreichbarkeiten bei einem Kommunikationsausfall sind auch außerhalb der BOS sicherzu-
stellen. 
○ Die Notbetreuung betreuungspflichtiger Angehöriger von Verwaltungsmitarbeitern und Ein-
satzkräften muss konzeptioniert werden. 
○ Es sind Dienstausweise an die Mitarbeitenden auszugeben, damit eine Legitimation im Krisen-
fall möglich ist. 
○ Die Durchhaltefähigkeit zentraler Aufgabenbereiche ist durch z. B. Ruhebereiche und 
Duschmöglichkeiten sicherzustellen. 
○ Für Perioden anhaltender Hitze ist die Personalfürsorge im Vorfeld zu konzeptionieren, hierzu 
zählen die Anpassung von Dienstplänen, die Verlängerung von Pausenzeiten und die Auswei-
tung der Rahmenarbeitszeit. 
○ Verwaltungsintern müssen Personalabordnungen sowohl technisch als auch organisatorisch 
vorbereitet werden. Schulungen sollten frühzeitig mitgedacht und in die Planungen integriert 
werden. Ebenso sind transparente und wertschätzende Absprachen mit den Mitarbeitenden 
essenziell. Nur wenn der Prozess gut vorbereitet ist und die Mitarbeitenden aktiv und respekt-
voll eingebunden werden, können sie im Krisenfall bestmöglich unterstützen. 
○ Für Beschäftigte, die innerhalb einer Schadenslage über einen langen Zeitraum psychisch und 
physisch besonders beansprucht sind, sind Unterstützungs- und Nachsorgeangebote zu kon-
zeptionieren. 
○ Die Umsetzung der Maßnahmen, die nicht in direkter fachlicher Zuständigkeit des Katastro-
phenschutzes liegen, sind in den originären Ämtern und Organisationseinheiten umzusetzen, 
jedoch idealerweise in regelmäßiger Abstimmung und Rückkopplung mit dem für Katastro-
phenschutz zuständigen Fachamt. 
○ Es ist ein Konzept zur Vorbeugung und Einschränkung von Cyberangriffen bei citeq und in der 
Leitstelle erforderlich.

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       Stand: 19.05.2025      118 
 
○ Es ist ein Konzept zur Sicherstellung der kommunalen Aufgabenwahrnehmung während bzw. 
nach einem Cyberangriff erforderlich. 
○ Die Einstufung von Ämtern und Unternehmen in die Priorisierung nach Aufgaben im Rahmen 
der KRITIS ist zu beurteilen. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Eine Ebene in einem Bauteil des Stadthauses 1 ist notstromversorgt, die citeq ist bedingt notstrom-
versorgt, ein Gebäude des Ordnungsamtes (Außendienste) verfügt über eine Einspeisung. Bei einem 
Stromausfall im Stadthaus 1 öffnen alle Automatiktüren (wenn keine manuelle Tür als Alternativweg 
verfügbar ist), um die Räumung des Gebäudes zu ermöglichen. Dadurch ist gleichzeitig jedoch ein 
unbefugtes Betreten nicht ausgeschlossen. 
Die Prozesspriorisierung ist teilweise betrachtet, eine zentrale Dokumentation hierüber gibt es 
nicht. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sind nicht systematisch technisch und organisato-
risch auf Ereignisse vorbereitet. 
Es existieren keine Handlungsanweisungen an das Personal, wie es sich im Ereignisfall verhalten soll. 
Für Perioden langanhaltender Hitze gibt es keine konzeptionellen Vorbereitungen zur Entlastung 
der Mitarbeitenden. PSNV-E und betriebliche Sozialberatung existieren, sind jedoch noch nicht aus-
reichend etabliert. 
Das Amt 10 verfügt über eine systemunabhängige Liste aller Mitarbeitenden der Stadtverwaltung 
auf einem USB-Stick. Die Aktualisierung erfolgt derzeit monatlich manuell, das Verfahren soll zu-
künftig automatisiert werden.  
Die Feuerwehr sowie weitere Stellen der Stadt haben nach Anforderungen Dienstausweise erhal-
ten. 
Zur Notbetreuung betreuungspflichtiger Angehöriger von Verwaltungsmitarbeitenden gab es 
grundlegende Überlegungen, eine konzeptionelle Ausarbeitung hat noch nicht stattgefunden. 
Duschmöglichkeiten, Feldbetten und ähnliches werden derzeit nicht systematisch bereitgehalten, 
Duschen befinden sich allerdings in den Stadthäusern 1 und 3, beim KOD und bei der citeq. 
Der IT-Dienstleister citeq ist nicht ausreichend krisenfest aufgestellt, eine Rufbereitschaft ist seitens 
citeq nicht eingerichtet. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
○ Es sind Bürgeranlaufstellen zur Aufrechterhaltung definierter städtischer Dienstleistungen bei 
Ausfall der Kritischen Infrastruktur, z. B. durch ein Unwetterereignis oder technische Ausfälle, 
einzurichten. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen im Rahmen eines Business Continuity 
Management Systems essenzielle städtische Dienstleistungen bestimmt werden. Hieraus 
sollen die benötigten Informations- und Dokumentationsquellen sowie Arbeitsmaterialien 
ermittelt und die notwendigen IT-Systeme und Datenbankzugriffe abgeleitet werden. Für den 
Ausfall der IT-Infrastruktur sollen Prozesse definiert werden, die die Aufrechterhaltung der 
essenziellen Dienstleistungen gewährleisten, bis die IT-Infrastruktur wieder hergestellt ist. 
Anschließend sollen städtische Verwaltungsgebäude identifiziert werden, die bei Ausfall der 
Stromversorgung betriebsbereit bleiben sollen und in denen die Bevölkerung dringend 
benötigte Dienstleistungen erhält. (sehr hohe Priorität) 
○ Eine hohe Ausfallsicherheit von Objekten der Stadtverwaltung mit zentraler Bedeutung für die 
Gefahrenabwehr und das damit verbundene Krisenmanagement ist konzeptionell 
auszugestalten (vor allem Abschätzung der Bedarfe) und erforderliche Ressourcen sind 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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       Stand: 19.05.2025      119 
 
abzuleiten. Dafür sind unter anderem Notstromversorgung, IT-Ausstattung und 
Systemvernetzungen zu härten. (sehr hohe Priorität) 
○ Zu priorisierende Prozesse inkl. der internen Kommunikation müssen identifiziert, 
dokumentiert und ggf. vervollständigt werden. Die Priorisierung kann zum Beispiel in drei 
Kategorien erfolgen. (Priorität A: akute Bearbeitung (z. B. zur Krisenbewältigung); Priorität B: 
alltägliche Bearbeitung (z. B. Beurkundung von Todesfällen); Priorität C: zurückgestellte 
Bearbeitung (Bearbeitung nach Krisenbewältigung)). (sehr hohe Priorität) 
○ Es sind Handlungsanweisungen für das eigene Personal unter Berücksichtigung der 
spezifischen Aufgaben und Prozessprioritäten für relevante Szenarien zu definieren. 
Aufbauend auf die Prozesspriorisierung kann zum Beispiel festgelegt werden, wann die 
Mitarbeiter mit unterschiedlich priorisierten Aufgaben ihre Tätigkeitsstelle im Falle eines 
Stromausfalls anfahren sollen (z. B. Priorität A: sofort nach Feststellung; Priorität B: am 
nächsten Morgen; Priorität C: am nächsten Arbeitstag). (sehr hohe Priorität) 
○ Systemgestützte Sicherstellung der Erreichbarkeiten von relevanten Mitarbeitenden der 
Stadtverwaltung. 
○ Die erforderlichen Ressourcen und Prozesse zur Notbetreuung betreuungspflichter 
Angehöriger der eigenen Mitarbeiter sind konzeptionell auszugestalten (vor allem 
Abschätzung der Bedarfe) und ggf. abzuleiten. (hohe Priorität) 
○ Das für den Krisenfall relevante Personal ist zu identifizieren und eine automatisierte Ausgabe 
von Dienstausweisen zu etablieren. (sehr hohe Priorität) 
○ Die erforderlichen Ressourcen zur Aufrechterhaltung der Durchhaltefähigkeit zentraler 
Aufgabenbereiche der Verwaltung sind konzeptionell auszugestalten (vor allem Abschätzung 
der Bedarfe z. B. für Verpflegungs- / Versorgungsmöglichkeiten, Ruhebereiche und 
Duschmöglichkeiten); ggf. sind Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen (idealerweise sind 
Synergien zur Alltagsorganisation zu nutzen). In einem ersten Umsetzungsschritt sollen 
Notübernachtungsmöglichkeiten, Hygieneartikel und ähnliches für Krisenstab und 
Einsatzleitung beschafft, vorgehalten und organisiert werden. (sehr hohe Priorität) 
○ Leitfäden und Handlungsanweisungen hinsichtlich der Personalfürsorge bei Perioden 
anhaltender Hitze sind konzeptionell vorzubereiten. In einem ersten Umsetzungsschritt soll die 
Fürsorge für die eingesetzten städtischen Bediensteten und ehrenamtlich in der 
Gefahrenabwehr tätigen Personen, unter Berücksichtigung von ArbSchG und UVV, beplant 
werden (analog des Hitzeaktionsplans). 
○ Die verwaltungsinternen Personalabordnungen sowie die Umsetzung der organisatorischen 
und technischen Anforderungen sind, unter anderem unter Berücksichtigung der Möglichkeit 
zum mobilen Arbeiten, konzeptionell vorzubereiten. 
○ Unterstützungs- und Nachsorgeangebote sind unter Berücksichtigung von PSNV-E und 
betrieblicher Sozialberatung für die eigenen Beschäftigten zu konzeptionieren und zu 
etablieren. In einem ersten Umsetzungsschritt soll das psychosoziale 
Notfallversorgungsangebot für bis zu 300 an der Gefahrenabwehr beteiligten Personen pro 
Tag vorgeplant werden. Für die Begleitung der Kräfte im Einsatz sollen PSNV-Teams 
vorgehalten werden. 
○ Es ist sicherzustellen, dass Querschnittsaufgaben und spezifische Maßnahmen anderer Ämter 
und Organisationseinheiten in Abhängigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation des 
städtischen Krisenmanagements und des Katastrophenschutzes harmonisiert und 
synchronisiert umgesetzt werden. (hohe Priorität)

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       Stand: 19.05.2025      120 
 
○ Die Vorhaltungen, Aufgaben und Prozesse von Feuerwehrleitstelle, citeq, Amt 66, AWM und 
gleichwertig erforderlichen Hochverfügbarkeitssystemen zur Krisenbewältigung bei 
Cyberangriffen sind zu identifizieren sowie die dafür erforderlichen Systeme zu härten. 
Rückfalllösungen sind zu definieren und auszugestalten. (sehr hohe Priorität) 
○ Die grundlegenden Aufgaben und Prozesse der Stadtverwaltung sind zu identifizieren sowie 
die dafür erforderlichen Systeme gegenüber Cyberangriffen zu härten. Rückfalllösungen sind 
zu definieren und auszugestalten. (sehr hohe Priorität) 
○ Ämter und Unternehmen sind hinsichtlich ihrer Bedeutung als Kritische Infrastruktur (z. B. 
hinsichtlich Durchfahrtsgenehmigungen bei Ausgangssperren) zu identifizieren und zu 
bewerten.

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       Stand: 19.05.2025      121 
 
4.11 EREIGNISBEZOGENE KATASTROPHENSCHUTZPLANUNG  
Handlungsfeld 10 
Ereignis- und objekt bezogene Einzelkonzepte (Katastrophenschutzpläne oder Krisenmanagement-
konzepte) beschreiben detailliert, wie die Stadt Münster im Rahmen der nicht-polizeilichen Gefah-
renabwehr auf Ereignisse reagieren will, die über die in der Brandschutzbedarfsplanung beschriebe-
nen Erfordernisse hinausgehen. Ort und Zeitpunkt eines Ereignisses sind unbestimmt. Aus den Kon-
zepten ergeben sich Festlegungen zu 
○ Zuständigkeiten, 
○ Schnittstellen, 
○ Kommunikation und 
○ Arbeitsabläufen. 
Die Konzepte beschreiben weiterhin die verfügbaren eigenen und externen Ressourcen und den zu-
sätzlichen Bedarf zur Erreichung der Planungsziele der Katastrophenschutzbedarfsplanung für 
○ Personal, 
○ Fahrzeuge, 
○ Geräte, 
○ Verbrauchsmaterial, 
○ Liegenschaften, 
○ Räume sowie 
○ Lagerung und Logistik. 
Die Konzepte fassen handlungsfeldübergreifend die erforderlichen Maßnahmen zusammen. 
Bei objektbezogenen Einzelplänen wird das Mengengerüst der erforderlichen Pläne durch die Ge-
samtzahl der betroffenen Objekte bestimmt. 
Erforderliche Planungsziele 
○ Kontinuierliche Erarbeitung der erforderlichen KatS-Konzepte (einschließlich der Konzepte für 
den Zivilschutz und zur zivilen Verteidigung) unter Federführung der Unteren Katastrophen-
schutzbehörde 
○ Turnusmäßige Überprüfung der bestehenden Konzepte durch Übungen 
○ Fristgerechte Evaluation und Fortschreibung der Inhalte der bestehenden Konzepte sowie tur-
nusmäßige Datenpflege 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Für die identifizierten Themengebiete und die dazu gehörende Vielzahl von objektbezogenen Einzel-
plänen stehen derzeit in der Unteren Katastrophenschutzbehörde keine personellen Ressourcen zur 
Verfügung. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Maßnahmen 
Die Feuerwehr der Stadt Münster erhält personelle Ressourcen, die in der Lage sind, unter 
fachlicher Mitwirkung der zuständiger Ämter und Einrichtungen, kontinuierlich neue 
Katastrophenschutzpläne zu erstellen und vorhandene Pläne turnusmäßig auf Aktualität zu prüfen 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      122 
 
und im Bedarfsfall anzupassen.  
Hinweis: Die Ereignisbezogene Katastrophenschutzplanung setzt im wesentlichen die Anforderungen der weiteren Handlungsfelder um. Dementsprechend sind die folgenden Maßnahmen nicht separat priorisiert, sondern die Priorisierung richtet sich bei der Umsetzung nach der Priorität der ursprünglichen Anforderungen der weiteren Handlungsfelder. 
○ Für die Einrichtung und den Betrieb von Notrufmeldestellen für die Bevölkerung sind 
geeignete Objekte auszuwählen und deren Ausstattung und Betrieb in objektbezogenen 
Einsatzplänen auf der Basis der vorhandenen Daten zu beschreiben (KatS-Konzept Notrufmel-
destellen). 
○ Für die Einrichtung und den Betrieb von „Leuchttürmen“ für die Bevölkerung sind geeignete 
Objekte auszuwählen und deren Ausstattung und Betrieb in objektbezogenen Einsatzplänen zu 
beschreiben. Aufgrund der verwaltungsinternen Priorisierung ist zu planen, welche Ressourcen 
für die Aufrechterhaltung städtischer Dienstleistungen in den Leuchttürmen erforderlich sind. 
Die bereits im Rahmen der Katastrophenschutzbedarfsplanung getätigte Standortanalyse hat 
im Stadtteil Handorf bzw. Dorbaum einen Bedarf ergeben, der aufgrund einer fehlenden 
städtischen Liegenschaft nicht bedient werden konnte. Bei künftigen städtischen Bauvorhaben 
in diesem Bereich ist die Ertüchtigung einer zusätzlichen Liegenschaft mit zu berücksichtigen. 
(KatS-Konzept Leuchttürme). 
○ Die Einrichtung und der Betrieb eines Bürgertelefons für die Information der Bevölkerung ist 
auf der Basis der vorhandenen Telefonzentrale zu planen (KatS-Konzept Bürgertelefon). 
○ Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements beschreibt das KatS-Konzept Hochwasser 
sämtliche städtischen Einsatzmaßnahmen in einer aufwachsenden Flächenlage. Für die 
benötigten Sondereinheiten für die Strömungsrettung und Rettung von Personen aus 
überfluteten Bereichen sind die notwendigen Fahrzeuge und Boote für die Feuerwehr zu 
beschaffen, wenn dies über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit der DLRG nicht 
sichergestellt werden kann. Das Konzept beinhaltet auch die Beschreibung der 
Sandsacklogistik. 
○ Für die im Stadtgebiet liegenden Bahnstrecken beschreibt das KatS-Konzept Bahnbetriebsun-
fälle die Möglichkeiten der Feuerwehr Münster für die Brandbekämpfung und Technische 
Hilfeleistungen auch in schwer zugänglichen Streckenabschnitten. Das Konzept beinhaltet auch 
die Beschreibung der Zuständigkeiten, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem 
Notfallmanagement der DB AG. Aus dem Konzept wird der Bedarf an zusätzlicher Ausrüstung 
abgeleitet, der deutlich über den Bedarf des Grundschutzes (-Bedarfsplanung Feuerwehr) 
hinausgeht (z. B Schienen-Transportwagen). Die planerische Festlegung von 
Bahnerkundungspunkten, von denen Streckenabschnitte in beide Fahrtrichtungen eingesehen 
werden können, erleichtern das Auffinden der Einsatzstelle bei unklaren Notruf-Meldungen. 
○ Das KatS-Konzept Betreuung der Bevölkerung beinhaltet handlungsfeldübergreifend 
zahlreiche, teilweise sehr komplexe Maßnahmen. Die Planungen basieren auf  dem 
Unterbringungsbedarf für 1% der Bevölkerung. Grundsätzlich sind auch vulnerable 
Personengruppen zu berücksichtigen. Das Konzept enthält die Beschreibung der geeigneten 
Liegenschaften und die Erfordernisse für einen mehrtägigen Betrieb. Das Konzept muss den 
Anspruch erfüllen, möglichst breitbandig für unterschiedliche Szenarien anwendbar zu sein 
(Unterbringung in Notunterkünften im Rahmen von Evakuierungen, Ausgabe von Trinkwasser 
bei Hitze, Wärmestube bei Kälte). Transportkapazitäten mit Bussen sind im Rahmen von  
Kooperationsvereinbarungen mit privaten Unternehmen planerisch sicherzustellen.

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       Stand: 19.05.2025      123 
 
○ Das KatS-Konzept Räumung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ist in 
Abstimmung mit der Landespolizei zu erstellen. Aufbauend auf den polizeilichen Einsatzplänen 
und den verfügbaren Feuerwehrplänen sind ggf. pro Objekt Einzelpläne mit ergänzenden 
Informationen zu erstellen. 
○ Das KatS-Konzept Evakuierung von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der 
Eingliederungshilfe muss die Erfordernisse für eine vollständige Evakuierung des jeweiligen 
Objektes beinhalten.  
○ Kulturgutschutz: Jede Institution soll über einen, ggf. mit der Feuerwehr abgestimmten, Notfall-
plan verfügen, der regelmäßig auf seine Aktualität geprüft wird. 
○  Für die Bergung werden für jedes Objekt die notwendigen Werkzeuge und 
Verpackungsmaterialien sowie ein Transportbehältnis bereitgehalten. In jedwedem 
Katastrophenfall – Brandfall, Stromausfall, Wassereinbruch – greift das Konzept der bevorzugt 
zu rettenden Objekte. Die Leitkarten zur Identifizierung und Sicherung dieser Objekte stehen 
der Feuerwehr zur Verfügung. 
○ In Abstimmung mit der zuständigen Veterinärbehörde beschreibt das KatS-Konzept Nutztier-
haltung die Zuständigkeiten der Behörden und die Einsatzmaßnahmen, die ggf. in Amtshilfe 
durch Einheiten des Katastrophenschutzes übernommen werden müssen. 
○ Die Heranführung externer Einheiten erfordert den zeitgleichen Betrieb von mehreren 
Bereitstellungsräumen, die in der Lage sein müssen, 500 Einsatzfahrzeuge und die 
dazugehörenden Einsatzkräfte aufzunehmen sowie eine mehrtägige Ver- und Entsorgung zu 
ermöglichen (KatS-Konzept Überörtliche Hilfe). 
○ In Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde und auf Basis der einschlägigen Erlasse ist 
ein Rahmeneinsatzplan für die Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden  (KatS-Kon-
zept Wald- und Vegetationsbrände) für das Stadtgebiet zu erstellen, in dem insbesondere das 
Monitoring, die Erkundung aufgrund von Ereignismeldungen und  die Sicherstellung der 
Löschwasser-Versorgung über offene Gewässer, mobile Löschwasserbehälter, Pendelverkehr 
mit Fahrzeugen sowie lange Schlauchleitungen beschrieben sein müssen. 
○ Das KatS-Konzept Trinkwassernotversorgung regelt die organisatorischen, betrieblichen und 
technischen Maßnahmen zur Notversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Zuständigkeiten 
der Unteren Katastrophenschutzbehörde. Die Versorgungsunternehmen sind zwingend in die 
Planung einzubinden. Die Bemessung der benötigten Trinkwassermenge pro Tag ist den 
wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen, hierbei ist auch die Versorgung von Tieren zu 
berücksichtigen. 
○ Für die Lagerung und Logistik von Kraftstoffen für Einsatzfahrzeuge sowie mobile und 
stationäre Verbraucher ist ein KatS-Konzept Kraftstoffversorgung zu erstellen, um die 
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes während z. B. einer Energiemangellage oder bei 
Versorgungsdefiziten durch die Zerstörung von Infrastruktur im Umfeld sicherzustellen. 
○ Zur Sicherstellung der personellen Ressourcen bei mehrtägigen Einsatzlagen regelt das KatS-
Konzept Versorgung von BOS-Kräften und deren Angehörigen die Lagerung und Logistik von 
Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialien, Schutzkleidung und die Unterbringung in 
Liegenschaften der BOS für dienstfreie Kräfte, die auf der Dienststelle verbleiben. Für 
Angehörige beschreibt das Konzept ein Betreuungsangebot auf der Dienststelle, um 
Einsatzkräfte, die benötigt werden, von ihren Betreuuungspflichten für Angehörige (Kinder) zu 
entlasten.

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○ Basierend auf dem Hitzeaktionsplan beschreibt das KatS-Konzept Hitze und Dürre für eine 
über Wochen aufwachsende Lage Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit 
der gesamten Stadtverwaltung dienen.

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4.12 ZIVIL E VERTEIDIGUNG  
Handlungsfeld 11 
Die zivile Verteidigung hat die Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durch-
zuführen, die neben der Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit für die Versorgung und den 
Schutz der Bevölkerung notwendig sind. Der Schutz der Bevölkerung vor den im Verteidigungsfall 
drohenden Gefahren (Zivilschutz) sowie die Abwehr und Bewältigung von Ausfällen und Störungen 
der Versorgungsleistungen (Versorgung) sind zwei von insgesamt vier Säulen der zivilen Verteidigung. 
Grundlage der Planungen ist die „Konzeption zivile Verteidigung (KZV) “ aus dem Jahr 2016 , die auf 
Bundesebene kontinuierlich fortgeschrieben wird. Im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung führen 
die Landesfachverwaltungen die entsprechenden Bundesgesetze aus.  
Der Zivilschutz und die Versorgung basieren auf den vorhandenen friedensmäßigen Strukturen und 
Krisenvorsorgemaßnahmen auf Landesebene  (integriertes Hilfeleistungssystem ), das durch zivil-
schutzbezogene Ressourcen des Bundes ergänzt wird. Die Gestaltung und Umsetzung von Maßnah-
men des Zivilschutzes erfolgen gemäß den Vorgaben und Normen des Bundes. Den Planungen liegen 
die folgenden Schutzziele zugrunde: 
○ Sicherstellung des Überlebens der Bevölkerung 
○ Daseinsvorsorge auf minimalem Niveau 
○ Erhalt der Funktionsfähigkeit der lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen und Anla-
gen 
○ Erhalt der kulturellen Identität 
Unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Zivilschutzes ist kurz - und mittelfristig 
von einer erheblichen Aufgabenausweitung für die kreisfreie Stadt Münster auszugehen. 
Erforderliche Planungsziele 
○ Selbstschutz: Die Bevölkerung soll flächendeckend über Grundkenntnisse bzw. Grundfähigkei-
ten über den sicheren Aufenthalt in Gefahrenlagen, das Verhalten bei CBRN-Ereignissen, die 
Selbstversorgung, Maßnahmen der Ersten-Hilfe und die Durchführung von Brandbekämpfung 
verfügen. 
○ Warnung: Flächendeckende, verlässliche und rechtzeitige Warnung der Betroffenen und Ver-
haltenshinweise übermitteln. 
○ Baulicher Schutz: Härtung bestehender Bausubstanz von Wohn- und Arbeitsgebäuden auf der 
Basis der Empfehlungen und Förderungen des Bundes. Keine flächendeckende Bereitstellung 
öffentlicher Schutzräume. 
○ Brandschutz: Einbindung der vom Bund bereitgestellten Ausstattung und Ausbildungsmöglich-
keiten. 
○ Evakuierung: Unterbringung von einem Prozent der Bevölkerung auf der Grundlage der Be-
schlüsse der Innenminister-Konferenz unter Einbeziehung der „Mobilen Betreuungsreserve 
des Bundes“. 
○ Betreuung: Betreuung von einem Prozent der Bevölkerung auf der Grundlage der Beschlüsse 
der Innenminister-Konferenz unter Einbeziehung des „Rahmenkonzeptes psychosoziales Kri-
senmanagement“ des Bundes. 
○ Schutz der Gesundheit: Planung der Teilfähigkeiten präklinischer Versorgung, der klinischen 
Versorgung und der Sanitätsmittelbevorratung durch die nach Landesrecht zuständigen Behör-
den.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      126 
 
○ CBRN-Schutz: Sicherstellung der Teilfähigkeiten Detektion, Dekontamination, persönlicher 
Schutz, Sammelschutz, Härtung, gesundheitlicher CBRN-Schutz und radiologischer Notfall-
schutz 
○ Technische Hilfe: planerische Einbindung der Fähigkeiten des THW (Bergung, Notversorgung, 
Notinstandsetzung und Führungsunterstützung) als Ergänzung des Bundes für die friedensmä-
ßigen Planungen auf kommunaler Ebene. 
○ Objektschutz: Unterstützung der Polizeibehörde und der Streitkräfte bei der Objekterfassung 
und Priorisierung ziviler Objekte  
○ Kulturgutschutz: Unterstützung der Landesplanungen zu baulich-technischen Schutzmaßnah-
men und Vorbereitungen von Maßnahmen zum Schutz vor Beschädigungen und Vernichtung 
sowie der Vorbereitung einer Verlagerung und die Einrichtung von Bergungsräumen.  
○ Sicherstellung lebenswichtiger Grundbedürfnisse: Trinkwasser, Ernährung und medizinische 
Versorgung 
○ Sicherstellung minimaler Daseinsvorsorge: Post und Telekommunikation. Datenspeicherung 
und -verarbeitung, Bargeldversorgung, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 
○ Sicherstellung von Querschnittsaufgaben der Zivilen Verteidigung: Energieversorgung, Mobili-
tät und Verkehr, Herstellung und Zuteilung von Waren der gewerblichen Wirtschaft (incl. In-
standsetzung) und Arbeitskräftebedarf. 
Aktuelle Leistungsfähigkeit 
Für die identifizierten Themengebiete stehen derzeit in der Unteren Katastrophenschutzbehörde zu 
geringe personelle Ressourcen zur Verfügung. 
Im Rahmen der Katastrophenschutzbedarfsplanung sind verschiedene Szenarien betrachtet worden 
(z. B. Ausfall der Kritischen Infrastruktur). Nach Umsetzung der Maßnahmen können die Planungen 
und Konzepte auch für die Gefährdungen und resultierende Schäden eines Verteidigungsfalls ange-
wandt werden. 
Bewertung der Leistungsfähigkeit 
 
Aktuell ableitbare Maßnahmen 
○ Der Bevölkerungsschutz der Stadt Münster wird organisatorisch, personell und materiell in die 
Lage versetzt, die Aufgaben der Zivilen Verteidigung auf der Ebene der Unteren Katastrophen-
schutzbehörde nach Weisung des Bundes und der Länder , aufbauend auf die Planungen des 
Katastrophenschutzes umzusetzen. Dabei sind spezifische Anforderungen, z. B. an die Geheim-
haltung, zu berücksichtigen (Vorhaltung einer entsprechenden Anzahl an Personen mit Sicher-
heitsüberprüfung und „VS-Sperrzonen“). (sehr hohe Priorität) 
○ Für die Umsetzung der Richtlinie für die Zivile Alarmplanung (ZAP RL) ist ein Alarmkalender für 
die Stadt Münster zu koordinieren, zu führen und zu aktualisieren. Die kontinuierliche Daten-
pflege ist sicherzustellen. (sehr hohe Priorität) 
○ Die Regelungen und organisatorischen Abläufe der Zivilen Alarmplanung sind allen Führungs-
diensten der Feuerwehr Münster und weiteren befugten Personen regelmäßig zu vermitteln.  
(sehr hohe Priorität) 
○ Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist durch Ausbildungs- und Informationsangebote ent-
sprechend BHKG und ZSKG zu stärken. (sehr hohe Priorität) 
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend 
erfüllt
umfassend 
erfüllt

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      127 
 
○ Städtische Führungskräfte sind über städtische Konzepte zur Umsetzung der gesetzlichen Vor-
gaben im Rahmen der Zivilen Verteidigung durch interne Aus- und Fortbildungen zu schulen.20 
(sehr hohe Priorität) 
○ Ergänzung und Fortschreibung der städtischen Konzepte für den friedensmäßigen Katastro-
phenschutz nach den Vorgaben des Bundes und der Länder für die Zivile Verteidigung . (hohe Priorität) 
○ Die Vorgaben vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen sind umzusetzen, hierzu zählt der-
zeit unter anderem die Erarbeitung von Alarmmaßnahmen, diese finden sich teils in der Umset-
zung der Maßnahmen des KatSBP wieder. Für die Stadt Münster muss ein Alarmkalender umge-
setzt werden, hierbei ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz 
zu beachten. Perspektivisch sind schutzbedürftige Objekte im Sinne einer  bislang nicht veröf-
fentlichten Richtlinie zu identifizieren, zu erfassen und der Bezirksregierung als schutzbedürftig 
vorzuschlagen. (sehr hohe Priorität) 
 
  
 
20 Vgl. Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu Fragen der ergänzenden 
Zivilschutzausbildung WD 3 – 3000 -038/24

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      128 
 
5 ORGANISATION UND  PERSONALBEDARFE  
Die im Rahmen der vorliegenden strategischen Konzeption abgeleiteten Anforderungen des Bevölke-
rungsschutzes wurden mit der aktuellen Struktur des Amtes 37 abgeglichen. Hinsichtlich der Aufbauor-
ganisation und der Personalausstattung sind Anpassungsbedarfe definiert. Die weiteren städtischen  
Ämter und Zuständigkeitsbereiche verfügen ggf. auch über Anpassungsbedarfe, die jedoch nicht Be-
standteil dieser Betrachtung sind. 
5.1 AUFBAUORGANISATION  
Die Etablierung des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) und des städtischen Krisen-
managements sowie die damit verbundene fachliche Koordinierung der in diesem Zusammenhang er-
forderlichen Querschnittsaufgaben soll durch Anpassung und Erweiterung der Abteilungsstruktur des 
Amtes 37, als Amt für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgen. Die Weiterentwick-
lung der Amtsorganisation ist aufgrund der Zunahme von Aufgaben notwendig und findet unter Beach-
tung vorhandener Strukturen und Kompetenzen sowie gegebener Synergien statt. Durch Erweiterung 
der Amtsorganisation sollen in einer Abteilung die Querschnitts - und Grundsatzaufgaben gebündelt 
werden. Dabei liegt der Fokus auf der Harmonisierung und Synchronisierung von Querschnittsaufgaben, 
der synergetischen Nutzung von Grundsatzaufgaben sowie spezifischen Maßnahmen, die in Zusammen-
arbeit mit anderen Ämtern und Organisationseinheiten zu planen und umzusetzen sind.  
Zur Verbesserung der Vorbereitung auf Katastrophen und Krisen wird nachfolgender Vorschlag zur An-
passung der Amtsorganisation des Amtes 37 gemacht: 
 
 
 
Grundvoraussetzung für die bedarfsorientierte Entwicklung des Bevölkerungsschutzes ist weiterhin die 
konsequente Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans (RDBP) und des Brandschutzbedarfsplans 
(BSBP), da diese als wesentliche Grundlage für den Katastrophenschutzbedarfsplan dienen. 
Im Folgenden werden die Abteilung sowie Anpassungsbedarfe aufgrund der Katastrophenschutzbedarf-
splanung beschrieben. Grundlage für die Beschreibungen sind im Wesentlichen die Ausführungen des 
Brandschutzbedarfsplans 2024. 
Amtsleitung
Stab ÄLRDPersonalvertretung
Vorzimmer
Abteilung 4
Aus- und Fortbildung
Abteilung 3
Grundsatzangelegenheiten, 
Krisenmanagement und 
Betrieb FF / BVS
Abteilung 5
Technik, Werkstä/en, 
Gebäude
Abteilung 2
Führungs- und Lage-
zentrum, IT und Hoch-
verfügbarkeitssysteme
Abteilung 6
Allgemeine Verwaltung
Abteilung 1
Betrieb Wachabteilungen 
und ReHungsdienst
Sachgebiet 10.01 
Personaleinsatzplanung 
(PEP)
Fachstelle 11
Betrieb FRW 1 
und RW 16
Fachstelle 12
Betrieb FRW 2 
und RW 19
Fachstelle 13
Betrieb FRW 3 
und RW 10
Fachstelle 21
Kommunales Führungs-
und Lagezentrum
Fachstelle 22
InformaJons- und 
KommunikaJonstechnik
Fachstelle 23
Hochverfügbarkeits-
systeme und 
AdministraJon
Fachstelle 61
Finanzen, NKF, 
ReRungsdienstabrechnung
Fachstelle 62
Personalverwaltung, PSU, 
Arbeitsschutz, PsychKG
Sachgebiet 50.01
LiegenschaWs- und 
Anlagenmanagement
Fachstelle 52
Fahrzeuge, Geräte
Fachstelle 41
Aus- und Fortbildung im 
Brandschutz
Fachstelle 42
Aus- und Fortbildung im 
ReRungsdienst
Fachstelle 31
Grundsatzangelegenheiten 
und Krisenmanagement
Fachstelle 33
Betrieb Einheiten FF und 
Bevölkerungsschutz
Amt 37: Amt für Bevölkerungsschutz, 
Feuerwehr und ReYungsdienst
Sprecher FF
Abteilung 7
Vorbeugende 
Gefahrenabwehr / 
Brandschutzdienststelle
Fachstelle 71
Brandschutzdienststelle  
Nord und Flächen- und 
Infrastrukturplanung
Fachstelle 72
Brandschutzdienststelle 
Süd und Veranstaltungs-
sicherheit
Fachstelle 32
KampfmiRelüberprüfung 
und -beseiJgung
Fachstelle 51
Atemschutz, Messtechnik, 
med. Geräte, PSA

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       Stand: 19.05.2025      129 
 
SOLL -STRUKTUR DER ABTEILUNGEN UND FACHSTELLEN  
ABTEILUNG 1 – BETRIEB WACHABTEILUNGEN UND RETTUNGSDIENST 
Die Abteilung 1 ist für die Organisation und die Durchführung des 
Wachbetriebs sowie die Funktionssicherstellung der taktischen Ein-
heiten der Berufsfeuerwehr und des Rettungsdienstes und die da-
mit verbundene Personalführung und Personaleinsatzplanung ver-
antwortlich. Den Fachstellen sind hierzu die jeweiligen Wachabtei-
lungen der einzelnen Wachen zugeordnet. Die Abteilung stellt so-
mit eine elementare Basis für die Sicherstellung des Einsatzdienstes 
der Feuerwehr Münster, und somit auch für den operativen Kata-
strophenschutz, dar.  
Die Abteilung untergliedert sich in drei Fachstellen und ein Sachge-
biet: 
○ SG 37.10 .01 Zentrale Personaleinsatzplanung und externe 
Rettungswachen 
○ FS 37.11 Betrieb Feuer - und Rettungswache 1 und Rettungs-
wache 16 
○ FS 37.12 Betrieb Feuer - und Rettungswache 2 und Rettungs-
wache 19 
○ FS 37.13 Betrieb Feuer - und Rettungswache 3 und Rettungs-
wache 10 
Aus dem KatSBP ergeben sich keine ergänzenden Auswirkungen auf 
die Abteilung 1.  
 
  
Abteilung 1
Betrieb Wachabteilungen 
und Rettungsdienst
Sachgebiet 10.01 
Personaleinsatzplanung 
(PEP)
Fachstelle 11
Betrieb FRW 1 
und RW 16
Fachstelle 12
Betrieb FRW 2 
und RW 19
Fachstelle 13
Betrieb FRW 3 
und RW 10

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       Stand: 19.05.2025      130 
 
ABTEILUNG 2 – FÜHRUNGS- UND LAGEZENTRUM, IT UND HOCHVERFÜGBARKEITSSYSTEME 
Die Abteilung 2 ist für den Dienstbetrieb des kommunalen Füh-
rungs- und Lagezentrums, die Informations - und Kommunikati-
onstechnik sowie die Hochverfügbarkeitssysteme verantwortlich. 
Die Integration eines gesamtstädtischen Lagezentrums in das 
Amt 37 stellt die zentrale Zusammenführung und zeitnahe Be-
wertung aller für den Bevölkerungsschutz und das Krisenmanage-
ment relevanten kommunalen Daten und Informationen sicher. 
Als grundsätzliche Zielsetzung soll auf Basis eines einheitlichen 
und tagesaktuellen Lagebildes eine schnellstmögliche Reaktions- 
und Entscheidungsfähigkeit der Stadt Münster sichergestellt wer-
den. Das Lagezentrum soll dabei als entscheidende Schnittstelle 
dienen, um sowohl  operativ-taktische als auch administrativ -or-
ganisatorische Maßnahmen fundiert zu initiieren und zu steuern. 
Gleichzeitig gewährleistet es die Bereitstellung eines einheitli-
chen Lagebildes, das der Einsatzleitung und dem Krisenstab als 
zentrale Entscheidungsgrundlage dient. 
Die Abteilung 2 ist in drei Fachstellen gegliedert: 
○ FS 37.21 Kommunales Führungs- und Lagezentrum 
○ FS 37.22 Informations- und Kommunikationstechnik 
○ FS 37.23 Hochverfügbarkeitssysteme und Administration 
Aus dem KatSBP ergeben sich die folgenden Auswirkungen auf die Abteilung 2: 
○ Integration eines zentralen Lage monitorings zur Verbesserung der Reaktions - und Alarmierungs-
fähigkeit 
○ Umsetzung eines gemeinsamen Meldekopfes sowie eines zentralen Lagebildes für die Einsatzlei-
tung und den Krisenstab 
○ Anpassung der IT-Strukturen im Hinblick auf die funktionalen und sicherheitstechnischen Anforde-
rungen zur Abwehr von Krisen und Katastrophen

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ABTEILUNG 3 – GRUNDSATZANGELEGENHEITEN, KRISENMANAGEMENT UND BETRIEB FF / BVS 
Die Abteilung 3 befasst sich  zentral mit allen strategischen und 
taktischen Grundsatzangelegenheiten des Amtes 37 (einschließ-
lich der planerischen Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und 
des Krisenmanagements), den ordnungsbehördlichen Aufgaben 
zur Beseitigung von Kampfmitteln sowie dem Betrieb der Einhei-
ten der Freiwilligen Feuerwehren und der im Zivil- und Katastro-
phenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen. Der Fachstelle  
37.31 sind insbesondere die geschäftsführenden Prozesse für das 
kontinuierliche Gremium für das Krisenmanagement und die Ko-
ordinierungsgruppe Krisenstab zugeordnet. Das Gremium Krisen-
management stellt eine Weiterentwicklung des bestehenden AK 
KRITIS dar und hat das Ziel, das kommunale Krisenmanagement 
zu einem kontinuierlichen Prozess zu entwickeln und die relevan-
ten Akteure anderer Ämter und Einrichtungen dauerhaft zu ver-
netzen. 
Die ergänzende personelle Besetzung der Koordinierungsgruppe 
Krisenstab (KGS) wird im Rahmen eines Mischdienstmodells aus 
definierten Mitarbeitenden des Amtes 37 und  weiteren Ämtern 
gebildet.  
Aufgrund der Aufgabenbandbreite ist die Abteilung 3 in drei Fach-
stellen gegliedert, von denen sich zwei in weitere Sachgebiete untergliedern: 
○ FS 37.31 Grundsatzangelegenheiten und Krisenmanagement 
○ FS 37.32 Kampfmittelüberprüfung und -beseitigung 
○ FS 37.33 Betrieb Einheiten FF und Bevölkerungsschutz 
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Abteilung 3: 
○ Bündelung von strategischen und taktischen Grundsatzangelegenheiten und Krisenmanagement-
aufgaben (insbesondere Einsatz - und Bedarfsplanungen, zentrales Prozess - und Projektmanage-
ment sowie Amts - und Aufbauorganisation). Es wird empfohlen hierzu die Sachgebiete „Grund-
satzangelegenheiten“ und „Krisenmanagement“ in der Fachstelle 37.31 einzurichten.  
○ Anpassung der ordnungsbehördlichen Strukturen in der Kampfmittelüberprüfung  
○ Anpassung der betrieblichen Strukturen zur Steuerung und Verwaltung der FF und HiOrg -Einhei-
ten. Es wird empfohlen hierzu die Sachgebiete „Einheiten Freiwillige Feuerwehr“ und „Einheiten 
Hilfsorganisationen“ in der Fachstelle 37.33 einzurichten.

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       Stand: 19.05.2025      132 
 
ABTEILUNG 4 – AUS- UND FORTBILDUNG 
Die Abteilung 4 organisiert themenbezogen die Aus - und Fortbil-
dung der Einsatz- und Führungskräfte. Die Fachstelle 37.41 ist hier-
bei für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Brandschutz und 
Technische Hilfeleistung zuständig, Fachstelle 37.42 für den Ret-
tungsdienst inklusive der Ausbildung der Notfallsanitäter und der 
Fortbildung von Führungskräften. Perspektivisch kann hier auch die 
Behördenfahrschule angegliedert werden. 
Hierzu untergliedert sich die Abteilung 4 in zwei Fachstellen 
○ Aus- und Fortbildung im Brandschutz 
○ Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst 
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Ab-
teilung 4: 
○ Integration weiterführender / spezialisierter Aufgaben und 
Anforderungen des Bevölkerungsschutzes (z. B. CBRN-Ausbil-
dung, Massenanfall von Verletzten und Erkrankten, Logistik und Versorgung, Führung und Kom-
munikation, Hochwasserschutz, Marsch in Verbänden und Einsatz in Krisen- und Katastrophenge-
bieten)

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       Stand: 19.05.2025      133 
 
ABTEILUNG 5 – TECHNIK, WERKSTÄTTEN, GEBÄUDE 
Die Abteilung 5 ist für die gesamte Fahrzeug - und Gerätetechnik 
sowie die Liegenschaften der Feuerwehr Münster verantwortlich. 
Dieses schließt insbesondere die Konzeption und Beschaffung al-
ler Einsatzfahrzeuge und Geräte der Feuerwehr und des Ret-
tungsdienstes sowie wesentlicher Teile des Katastrophenschut-
zes ein. Die Wartung und Instandhaltung erfolgt durch Tages-
dienstpersonal in den amtseigenen Werkstätten. Die Abteilung ist 
mit ihren Aufgaben und autarken Einrichtungen wesentlicher Ga-
rant für die technische Funktions- und Betriebssicherheit des Ein-
satzdienstes, insbesondere auch in länger anhaltenden Krisensi-
tuationen. 
Die Abteilung 5 ist wie folgt gegliedert: 
○ SG 37.50.01 Liegenschafts- und Anlagenmanagement 
○ FS 37. 51 Atemschutz, Messtechnik, med izinische Geräte, 
Persönliche Schutzausrüstung 
○ FS 37.52 Fahrzeuge, Geräte 
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Ab-
teilung 5: 
○ Anpassung der Fachstellen- und Sachgebiets-Strukturen auf-
grund des erheblichen Handlungsdrucks im Bereich der Gebäude. Es wird empfohlen, im Rahmen 
der Abteilungsorganisation den Aufgabenschwerpunkt „Liegenschafts- und Anlagenmanagement“ 
im Mindesten als Sachgebiet unmittelbar an die Abteilungsleitung anzugliedern. Grund hierfür sind 
Aufgabenzunahme und -umfang (z. B. erheblicher Neubau- und Sanierungsbedarf einschließlich 
der Bedarfe aus BSBP und RDBP, Überwachung des Funktionserhalts von Gebäuden und Anlagen, 
Verwaltung und technische Überwachung der Trinkwassernotversorgung, Anlagen zu r Warnung 
der Bevölkerung, Bewirtschaftung von Lagerflächen) 
○ Integration von Aufgaben der materiellen Bewirtschaftung von Einsatzmitteln (Fahrzeuge, Geräte, 
Bekleidung und Materialien) des Bundes und Landes im Sinne des Drittmittelmanagements, insbe-
sondere für den Einsatz im Zivil- und Katastrophenschutz.  
  
Abteilung 5
Technik, Werkstä/en, 
Gebäude
Sachgebiet 50.01
LiegenschaWs- und 
Anlagenmanagement
Fachstelle 52
Fahrzeuge, Geräte
Fachstelle 51
Atemschutz, Messtechnik, 
med. Geräte, PSA

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       Stand: 19.05.2025      134 
 
ABTEILUNG 6 – ALLGEMEINE VERWALTUNG 
Die Abteilung 6 ist für die Bereitstellung und Verwaltung der per-
sonellen und finanziellen Ressourcen sowie die Organisation und 
Koordination der PSU (Psychosozialen Unterstützung) zuständig. 
Des Weiteren sind verwaltende Aufgaben des Arbeitsschutzes  
und des PsychKG verortet.  
Mit den zentral angelegten Querschnittsaufgaben Personal-, Auf-
trags- und Finanzverwaltung ist die Abteilung somit für drei we-
sentliche Grundsteine der Feuerwehr Münster zuständig und 
trägt anteilig Verantwortung für die Leistungs - und Arbeitsfähig-
keit aller übrigen Abteilungen und Fachstellen. Durch ihre band-
breit aufgest ellte Verwaltungskompetenz rundet sie somit die 
überwiegend feuerwehrtechnischen und technisch ausgeprägten 
Kompetenzen der Feuerwehr Münster ab. 
Die Abteilung 6 untergliedert sich in zwei Fachstellen: 
○ FS 37.61 Finanzen, NKF, Rettungsdienstabrechnung 
○ FS 37.62 Personalverwaltung, PSU, Arbeitsschutz, PsychKG 
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Abteilung 6: 
○ Integration von Verwaltungsaufgaben die sich aus der Drittmittelverwaltung bzw. Auftragsverwal-
tung für Bundes- und Landesmittel ergeben.

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       Stand: 19.05.2025      135 
 
ABTEILUNG 7 – VORBEUGENDE GEFAHRENABWEHR / BRANDSCHUTZDIENSTSTELLE 
Die Neuschaffung der Abteilung 7 ist ein Ergebnis der Anpassung 
der Abteilungsstrukturen in Hinblick auf die Aufgabenmehrung . 
Die Abteilung 7 ist als Brandschutzdienststelle für den Brand-
schutz in Baugenehmigungsverfahren zuständig. Darüber hinaus 
ist sie verantwortlich für die Gefahrenabwehr bei der gesamt-
städtischen Flächen- und Infrastrukturplanung sowie bei Veran-
staltungen. 
Die Abteilung 7 gliedert sich in zwei Fachstellen: 
○ FS 37.71 Brandschutzdienststelle Nord und Flächen- und Inf-
rastrukturplanung 
○ FS 37.72 Brandschutzdienststelle Süd und Veranstaltungssi-
cherheit 
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Ab-
teilung 7: 
○ Integration der Aufgaben zu Identifikation und Kontrolle von 
KRITIS-Bereichen / -Sektoren 
○ Verbesserte Integration der Gefahrenabwehraspekte in die gesamtstädtische Flächennutz ungs- 
und Infrastrukturentwicklung 
5.2 PERSONALBEDARFE  
Im Folgenden werden die aktuellen Ableitungen des Personalbedarfs dargestellt. Diese berücksichtigen 
sowohl die Anforderungen aus neu hinzugekommenen Aufgabenfeldern als auch die Notwendigkeit, 
bereits bestehende und unabhängig davon gestiegene Aufgabenmengen personell abzufangen. 
Ermittelte Stellenbedarfe der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung werden als Basis voraus-
gesetzt und hier nicht wieder aufgeführt. Bislang sind jedoch einzelne für den Katastrophenschutzbe-
darfsplan relevante Stellenbedarfe noch nicht umgesetzt. 
Die Bemessung des Personalbedarfs erfolgte unter Berücksichtigung der internen Reorganisation sowie 
einer strukturierten Aufgabenkritik. Die abgeleiteten Stellenbedarfe stellen dabei ein Mindestmaß dar, 
das erforderlich ist, um eine sachgerechte und kontinuierlich belastbare Aufgabenwahrnehmung sicher-
zustellen. 
Die festgestellten Personalmehrbedarfe zielen insbesondere darauf ab, die neuen und dynamischen An-
forderungen des Bundes und des Landes NRW hinsichtlich der Aufgabenerfüllung im Bereich des Bevöl-
kerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) sowie des kommunalen Krisenmanagements umfas-
send erfüllen zu können. 
Die Personalmehrbedarfe sind differenziert entsprechend ihrer Notwendigkeit als priorisierte Maßnah-
men aus dem KatSBP umzusetzen. Priorität haben hierbei solche Stellen, die für die Umsetzung der 
Maßnahmen dieses Bedarfsplanes notwendig sind. Nachgeordnet sind Stellen zu betrachten, die zeitlich 
an die Umsetzung von Maßnahmen des Katastrophenschutzbedarfsplanes gekoppelt sind . So ist zum 
Beispiel die Bewirtschaftung des Katastrophenschutzlagers erst nach Einrichtung des Lagers erforder-
lich.

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       Stand: 19.05.2025      136 
 
Die Priorisierung wurde für die mittelfristige Finanzplanung , und auch darüber hinaus, in einer nach 
Jahren gestaffelten Umsetzungsplanung dargestellt. 
5.2.1  STÄRKUNG VORHANDENER KRISENMANAGEMTSTRUKTUREN IN ANDEREN ÄMTERN 
UND EINRICHTUNGEN  
In Einrichtungen wie der citeq und in Ämtern wie z. B. 50, 53 und 66 sind bereits Strukturen des kom-
munalen Krisenmanagements innerhalb dieser Organisationseinheiten vorhanden. Zur Stärkung und 
ggfls. Ausbau des kommunalen Krisenmanagements wird eine pauschale Einrichtung von 1,0 VZÄ vor-
geschlagen. 
5.2.2  LEITSTELLE UND LAGEBEOBACHTUNG  
In der Leitstelle ist zunächst eine  zusätzliche Funktion für die Weiterentwicklung der Aufgaben und 
Strukturen des Führungs- und Lagezentrums zum kommunalen Lagezentrum als zentrale Führungsein-
richtung durchgehend sicherzustellen (Personalbedarf für eine 24-Stunden-Funktion rund 5,4 Vollzeit-
äquivalente (VZÄ), basierend auf dem im Brandschutzbedarfsplan beschlossenen Personalfaktor). Die 
Anpassung der Funktionsstärke im Brandschutzbedarfsplan behandelte die Notruffrequenz sowie die 
Einsatzbearbeitung. Die Weiterentwicklung der Leitstelle zu einem umfassenden kommunalen Lage-
zentrum ist essenziell, um zukünftigen Anforderungen im Bereich des Katastrophenschutzes und Kri-
senmanagements gerecht zu werden. Dabei sind nicht nur die Sicherstellung der bisherigen Aufgaben 
(Notrufannahme und Einsatzdisposition) erforderlich, sondern zusätzlich eine Erweiterung zur tech-
nisch-taktischen Betriebsstelle, welche neue Aufgaben aus dem Bereich Katastrophenschutz und zivile 
Gefahrenabwehr integriert (z. B. Administration von Einheiten und Daten, Alarmplanung). 
Diese Funktion soll den Aufbau und die Integration eines gesamtstädtischen Lagebildes von sicherheits-
relevanten Einrichtungen und Strukturen im Ereignisfall beginnend ermöglichen. Damit wird eine stän-
dig besetzte Aufbereitungsstelle aller für das Krisenmanagement relevanten Daten und Kennwerte der 
städtischen Ämter und Organisationseinheiten etabliert. Damit würden auch steigende Anforderungen 
an die kommunalen Pflichtaufgaben (z. B. kontinuierliche Datenpflege in IG NRW auch für Hilfsorgani-
sationen) umgesetzt. Die Funktion für das Lagebild verfügt über ein ergänzendes Kompetenz- und An-
forderungsprofil als die reinen Stellen für die Notruf- und Einsatzdisposition. Somit ist die Funktion er-
forderlich für die initiale Einrichtung des städtischen Lagebildes.  
Zur Weiterentwicklung des Führungs - und Lagezentrums ist perspektivisch ggf. eine weitere Funktion 
erforderlich. Dies ist zu gegebener Zeit rechtzeitig (spätestens im Jahr 2028) zu evaluieren. Auch die 
Aufgaben eines innerstädtischen Berichts- und Meldewesens könnten dann abgebildet werden (unter 
Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an Etablierung, Durchführung und Bearbeitungsrou-
tine). 
Die Bedarfe ergeben sich primär aus dem Handlungsfeld „Städtisches Krisenmanagement und Lagebild“ 
(Kapitel 4.2). Die Einrichtung der erstgenannten Funktion ist zeitnah erforderlich, die aktuelle Planung 
sieht das Jahr 2027 vor. 
Zur Sachbearbeitung Administration Einsatzleitrechner, Führungs- und Kommunikationssoftware ist die 
Einrichtung einer Stelle ( 1,0 VZÄ) erforderlich. Dieser Bedarf leitet sich aus  den gestiegenen Anforde-
rungen an Software und Erweiterung der Datenhaltung für den Katastrophenschutz und das Krisenma-
nagement ab. Die Stelle beinhaltet die umfassende Administration und kontinuierliche Pflege des Ein-
satzleitrechners sowie weiterer Kommunikations- und Führungssoftware, welche essenziell für die effi-
ziente Einsatzplanung und -steuerung im Krisenfall sind. Durch die zunehmenden Anforderungen  des

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       Stand: 19.05.2025      137 
 
Katastrophenschutzes sowie die anhaltende Weiterentwicklung der Vorgaben durch Bund und Land 
steigt der Aufwand in den Bereichen Administration, Systempflege, Nutzerbetreuung und Softwareent-
wicklung deutlich an. Die Aufgaben umfassen die kontinuierliche Betreuung, Pflege und Weiterentwick-
lung des Einsatzleitrechners sowie die I ntegration neu erforderlicher Systeme und Anwendungen zur 
Optimierung des Lagebildes und des Führungs- und Lagezentrums. Die Stelle begleitet zudem aktiv die 
technische Umsetzung von Konzepten und sorgt für deren Einbindung in bestehende Strukturen. Die 
Einrichtung der Stelle ist aktuell für das Jahr 2028 geplant. Der Bedarf ergibt sich primär aus dem Hand-
lungsfeld „Technik und IT-Infrastruktur“ (Kapitel 4.5). 
Für die Sachbearbeitung Hochverfügbarkeitssysteme für Leitstelle, Einsatzleitung und Krisenstab  (au-
ßerhalb des Aufgabenbereiches der citeq) sowie Sicherstellung der Systemverfügbarkeit auch bei Kom-
munikationsausfall, Cyberangriff und ähnlichem ist die Einrichtung einer Stelle ( 1,0 VZÄ) erforderlich. 
Diese Stelle umfasst insbesondere die Verantwortung für die Sicherstellung der ständigen Systemver-
fügbarkeit kritischer technischer Systeme in der Leitstelle, der Einsatzleitung und im Krisenstab. Dabei 
steht im Vordergrund, dass diese Systeme sowohl bei Alltagslagen als auch bei Großeinsatzlagen, Krisen 
oder Katastrophen uneingeschränkt und zuverlässig funktionsfähig sind. Die Aufgabenschwerpunkte be-
inhalten insbesondere die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur technischen und 
organisatorischen Härtung der IT-Systeme gegen interne und externe Bedrohungen, wie beispielsweise 
Cyberangriffe, aber auch Kommunikations- und Infrastrukturstörungen. Diese Stelle soll zudem – in Ab-
stimmung mit bzw. unter der Federführung der citeq  - als ämterübergreifende Beratungs - oder An-
sprechstelle für städtische Systeme mit fachlicher Expertise - dienen. Darüber hinaus umfasst die Stelle 
die Aufgaben der Härtung der IT-Systeme der Gefahrenabwehr sowie die Erhöhung ihrer Verfügbarkeit. 
Die Einrichtung der Stelle ist zeitnah erforderlich und aktuell für das Jahr 2029 geplant. Der Bedarf ergibt 
sich primär aus dem Handlungsfeld „Technik und IT-Infrastruktur“ (Kapitel 4.5). 
5.2.3  PLANUNG UND GRUNDSATZANGELEGENHEITEN  
Bereits in Friedenszeiten sind alle erforderlichen Planungen und Maßnahmen für die Zivile Verteidigung 
vorzubereiten. Für die koordinierenden Grundsatzangelegenheiten der Zivilen Verteidigung, insbeson-
dere der bereits beauftragten Zivilen Alarmplanung, ist die unmittelbare Einrichtung einer Stelle (1,0 
VZÄ) erforderlich. Somit wird der Analogie der Vernetzung des Krisenmanagements systematisch und 
synergetisch gefolgt. Das Erfordernis für eine umfassende Alarmplanung wird ebenso durch das Umset-
zungspapier des Landes zum Zivilschutz beschrieben. Die Einrichtung der Stelle ist zeitnah erforderlich  
und für das Jahr 2025 vorgesehen. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern „Ereignisbe-
zogene Katastrophenschutzplanung“ sowie „Zivile Verteidigung“ (Kapitel 4.11 und 4.12). 
5.2.4  SPEZIFISCHE AUS - UND FORTBILDUNG  
Für die Koordinierung, Schulung und Kontrolle spezifischer Qualifikationen im Bevölkerungsschutz, für 
spezielle Ausbildungen der Helferinnen und Helfer, z. B. Fahrausbildung (beispielsweise im überfluteten 
oder unwegsamen Gelände) sowie die Fachausbildung Zivilschutz, ist die Einrichtung von zwei Stellen 
(1,8 VZÄ) erforderlich. Neben der Feuerwehr und dem Rettungsdienst müssen auch die im Katastro-
phenschutz tätigen Hilfsorganisationen berücksichtigt und ggf. (in Zusammenarbeit mit den Hilfsorga-
nisationen) geschult und fortgebildet werden. Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich die Vorbe-
reitung und Auswertung von Übungen des Katastrophenschutzes für Großeinsatzlagen und Katastro-
phen sowie im Rahmen des Zivilschutzes. Diese Übungsszenarien bilden eine gesetzlich vorgeschriebene 
Grundlage zur kontinuierlichen Verbesserung der Reaktions- und Einsatzfähigkeit sowie zur Identifika-
tion von Optimierungsbedarfen im Bereich des Bevölkerungsschutzes.  Aufgrund der hohen Zahl von

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      138 
 
rund 2.000 Helferinnen und Helfern sowie der erheblichen inhaltlichen und organisatorischen Komple-
xität der Aufgaben, ist die Schaffung zweier Stellen (1,8 VZÄ) erforderlich. Eine zeitlich gestaffelte Ein-
richtung dieser beiden Stellen ist unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung und der schritt-
weisen Umsetzung neuer Anforderungen möglich. Die aktuelle Planung sieht die Jahre 2026 (1,0 VZÄ) 
und 2027 (0,8 VZÄ) vor. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern „Operativer Katastro-
phenschutz“ und „Zivile Verteidigung“ (Kapitel 4.4 und 4.12) und wirkt den fehlenden Angeboten des 
Fortbildungsmarktes entgegen. 
5.2.5  VERWALTUNG  UND BEWIRTSCHAFTUNG  
Für die Sicherstellung der Funktionssicherheit von Gebäuden und Anlagen im Bevölkerungsschutz ist die 
Einrichtung einer Stelle (1,0 VZÄ, SB Funktionssicherheit Gebäude und Anlagen) erforderlich. Dabei sind 
die besonderen Anforderungen im Quervergleich zu anderen kommunalen Gebäuden zu berücksichti-
gen. In der Abteilung Technik sind bereits Gebäude der Feuerwehr angebunden, jedoch besteht bisher 
keine Möglichkeit, diese thematische Anbindung auf Aspekte der Resilienz auszuweiten. Zudem umfasst 
die Aufgabe die Betreuung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit baulicher Anlagen des Zivilschut-
zes, wie beispielsweise Trinkwasser-Notbrunnen. Die Einrichtung der Stelle ist erst perspektivisch erfor-
derlich, wenn weitere Gebäude für den Zivilschutz bzw. den Bevölker ungsschutz eingerichtet wurden. 
Die aktuelle Planung sieht das Jahr 2028  vor. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern 
„Städtisches Krisenmanagement und Lagebild“, „Führung“, „Technik und IT -Infrastruktur“ und „Zivile 
Verteidigung“ (Kapitel 4.2, 4.3, 4.5 und 4.12). 
Für die Sachbearbeitung und Bewirtschaftung des Bevölkerungsschutz-Depots (Lagerung und Verwal-
tung sowie technische Prüfung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Betriebs- und Reservemit-
teln sowie Bedarfsgütern) sowie eine autarke Besetzungsfähigkeit im Ereignisfall ist die Einrichtung ei-
ner Stelle ( 0,75 VZÄ) erforderlich. Die Einrichtung der Stelle ist an die zeitliche Umsetzung relevanter 
Beschaffungen bzw. die Einrichtung des Bevölkerungsschutzlagers geknüpft und derzeit für das Jahr 
2028 geplant. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern „Operativer Katastrophenschutz“ 
und „Ereignisbezogene Katastrophenschutzplanung“ (Kapitel 4.4 und 4.11). 
5.2.6  FINANZ - UND AUFTRAGSVERWALTUNG  
Für die Sachbearbeitung und Finanzverwaltung im Bevölkerungsschutz (Haushalt, Controlling, (Bun-
desauftragsverwaltung im Zivil- und Katastrophenschutz) ist die Einrichtung einer Stelle ( 0,75 VZÄ) er-
forderlich. Die Einrichtung dieser Stelle dient der Stabilisierung und Weiterentwicklung der komplexen 
Aufgaben im Drittmittelmanagement. Sie umfasst insbesondere die Verwaltung, Nachweisführung und 
Abrechnung der Bundes- und Landesmittel sowie die Erstellung von regelmäßigen Zwischen- und Ver-
wendungsnachweisen. Die Einrichtung der Stelle kann mit geringerer Priorität erfolgen und ist gestaffelt 
für die Jahre 2028 (0,25 VZÄ) und 2029 (0,5 VZÄ) geplant.  
5.2.7  KRITISCHE INFRASTRUKTUREN  
Für die Erkennung/Beurteilung/Kontrolle relevanter KRITIS-Objekte sowie den Aufbau einer Dokumen-
tation ist ein zusätzlicher Arbeitsaufwand in Höhe von  1,0 VZÄ erwartbar. Durch die Einbindung der 
Aufgabe in die Brandschutzdienststelle lassen sich Synergien nutzen. Der Bedarf an einer spezifischen 
Betrachtung kritischer Infrastruktur wird auch durch ein Umsetzungspapier des Ministeriums des Inne-
ren des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zivilschutz unterstrichen, das unter anderem den Aufbau ei-
nes Objektkatasters zur Folge hat. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern Kritische

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
  
       Stand: 19.05.2025      139 
 
Infrastrukturen und Zivile Verteidigung (Kapitel 4.8 und 4.12). Der Planungsansatz sieht die Einrichtung 
der Stelle aus Konsolidierungsgründen für das Jahr 2030 vor. Aufgrund der zeitnahen Bearbeitungsbe-
darfe im Kontext des Zivilschutzes ist bis zur Stelleneinrichtung eine temporäre Aufgabenverschiebung 
in der Brandschutzdienststelle erforderlich (mit erwartbaren Defiziten in der originären Aufgabenwahr-
nehmung). 
5.2.8  ZUSAMMENFASSUNG DER PERSONALBEDARFE  
Die zusammenfassende Darstellung der Personalbedarfe stellt die aus der Katastrophenschutzbedarfs-
planung resultierenden Personalbedarfe dar. 
+ Auf Grundlage einer intensiven Betrachtung bestehender Aufgaben, bündelnder Synergieef-
fekte in der Aufgabenerledigung sowie vorhandener Potenziale und Kompetenzen wurde der 
anliegende Vorschlag zur organisatorischen Anpassung der Amts- und Fachstellenstruktur des 
Amtes 37 entwickelt. Jedoch können die erforderlichen Entwicklungs- und Leistungsstandards 
zur Erfüllung der Bevölkerungsschutzaufgaben nic ht ohne ergänzende Zusetzung von perso-
nellen Kapazitäten erfüllt werden. Aus der Katastrophenschutzbedarfsplanung ergibt sich für 
die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 ein Mehrbedarf von 12,2 VZÄ. Darüber hinausgehend sind 
aus aktuellen Ableitungen für 2029 und 2030  konkret 2,5 VZÄ ausgewiesen, wobei weitere 
ämterübergreifende Mehrbedarfe zu erwarten sind.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN   
       Stand: 07.04.2025      140 
 
5.2.9  TABELLARISCHE ÜBERSICHT DER PERSONALBEDARFE  
 
Tab. 5 Erforderliche Personalbedarfe für die Aufgabenbereiche Bevölkerungsschutz (Zivil- und Katastrophenschutz) und kommunales Krisenmanagement
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STADT MÜNSTER  
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
       Stand: 07.04.2025      141 
 
6 STÄDTISCHE LIEGENSCHAFTEN ZUR NUTZUNG IM BEVÖLKERUNGS-
SCHUTZ  
6.1 KATASTROPHENSCHUTZ -LEUCHTTÜRME  
6.1.1  DEFINITION UND ZWECK  
Der Begriff Katastrophenschutz (KatS) -Leuchtturm entstammt im Ursprung einem Forschungsprojekt 
der Berliner Feuerwehr im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesre-
gierung aus dem Jahr 201521. 
KatS-Leuchttürme können als Informations - und Interaktionspunkt für die Bevölkerung durch die In-
tegration verschiedener Module individuell ausgestaltet und somit an ein Ereignis angepasst werden. 
Denkbare Szenarien für eine Inbetriebnahme der KatS-Leuchttürme in Verbindung mit den bereits de-
finierten Notrufmeldestellen im Stadtgebiet sind insbesondere ein langanhaltender, flächendeckender 
Stromausfall und ein großflächiger Ausfall der Kommunikationsinfrastruktur. Die definierten Liegen-
schaften können aber auch bei anderen Einsatzlagen und Krisensituationen gezielt für z. B. die Koordi-
nation von Spontanhelfenden bei einem Starkregen-/Extremwetterereignis eingesetzt werden.  
Mögliche Leistungen sind z. B. das Angebot Erster Hilfe, die Bereitstellung und Verbreitung von Infor-
mationen, wichtige Dienstleistungen der Verwaltung, die Koordination von Spontanhelfenden, ein An-
gebot der psychosozialen Notfallversorgung für Betroffene, eine Kindernotbetreuung und beispiels-
weise die Möglichkeit, Akkus lebensnotwendiger Geräte aufladen zu können oder Babynahrung zu er-
wärmen.  
6.1.2  LOKALISIERUNG  
Bei der Standortwahl der KatS-Leuchttürme wurden ausschließlich Liegenschaften berücksichtigt, wel-
che sich im Eigentum der Stadt Münster befinden, um eine dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über Ge-
bäude sicherstellen zu können. Des Weiteren wurden Objekte bevorzugt, in denen bereits Büroarbeits-
plätze der Verwaltung und eine Anbindung an die städtische IT-Infrastruktur existieren. 
Auf Basis einer Auswertung des Amtes für Immobilienmanagement wurde eine georeferenzierte Vor-
auswahl der Objekte getroffen und diese im Anschluss, im Rahmen einer Begehung, gemeinsam mit der 
Feuerwehr Münster, dem Amt für Immobilienmanagement, einem Vertreter der Hilfsorganisationen 
und der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH auf ihre Eignung überprüft. 
Zu den Liegenschaften wurden jeweils Datenblätter mit den bei der Begehung erfassten Informationen 
erstellt, welche dem Dokument als Anlage beigefügt sind. 
Objekt Anschrift Bemerkungen 
Stadthaus 1 Klemensstraße 10 
48143 Münster 
Vorplanung und Notstromver-
sorgung bereits z.T. vorhanden 
Stadthaus 2 Ludgeriplatz 4-6 
48151 Münster  
 
21 Quelle: Katastrophenschutz-Leuchttürme als Anlaufstelle für die Bevölkerung in Krisensituationen (Berliner Feu-
erwehr, 2015)

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
       Stand: 07.04.2025      142 
 
Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck Arnheimweg 42 
48161 Münster  
Haus der Begegnung Albachten Hohe Geist 8 
48163 Münster  
Stadtteilhaus Lorenz-Süd Am Berg Fidel 53 
48153 Münster  
Stadthalle Hiltrup Westfalenstraße 197 
48165 Münster 
Durch angrenzendes Schul-
zentrum mit Notunterkunft 
kombinierbar. Mögliche Lager-
räume für Katastrophenschutz-
material 
Begegnungszentrum Meerwiese An der Meerwiese 25 
48157 Münster 
Standort temporär – ggf. Verle-
gung bei Fertigstellung des 
neuen Stadtteilzentrums Co-
erde 
Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 8 
48159 Münster  
Schulzentrum Wolbeck Von-Holte-Straße 56 
48167 Münster 
Objekt ist ebenfalls Notunter-
kunft vorgesehen 
Tab. 6 Übersicht der städtischen Liegenschaften 
6.1.3  GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN  
6.1.3.1 STANDORTE 
Bei der Analyse der Standorte der KatS-Leucht-
türme wurde die Erreichbarkeit mit dem PKW – 
unter Berücksichtigung der geltenden Geschwin-
digkeitsbegrenzungen – für Fahrzeiten von 5, 10 
und 15 Minuten untersucht. Die Ergebnisse zei-
gen, dass die 9 definierten Standorte das ge-
samte Stadtgebiet nahezu vollständig innerhalb 
einer 15-minütigen Fahrzeit abdecken. Einzig i n 
den äußersten Randbereich en von Nienberge, 
Handorf und Gelmer, mehreren vergleichsweise 
dünn besiedelten Gebieten, ist für eine vollstän-
dige Abdeckung ein zusätzlicher Fahrzeitauf-
schlag von ein bis zwei Minuten erforderlich.  
Im Hinblick auf die Wahl der Standorte wurde 
eine möglichst zentrale Lage in den Bezirken so-
wie eine geeignete Zugänglichkeit, auch für Per-
sonen mit körperlichen Beeinträchtigungen, be-
rücksichtigt. 
6.1.3.2 AUSSTATTUNG UND FUNKTION 
Stromversorgung

STADT MÜNSTER  
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
       Stand: 07.04.2025      143 
 
Zur Gewährleistung des Betriebes aller konzeptionell vorgeplanten Module der KatS-Leuchttürme ist 
eine an den Bedarf angepasste Stromversorgung erforderlich. Um diese auch im Falle eines langanhal-
tenden, flächendeckenden Stromausfalls sicherstellen zu können, ist der Strombedarf jeder Liegen-
schaft zu ermitteln. Alle Objekte sind mit einer Einspeisemöglichkeit für Netzersatzanlagen aus zustat-
ten. Für Objekte in dicht besiedelten  Bezirken oder mit Funktionen  von besonderer Bedeutung (z. B. 
große Anzahl von Verwaltungsarbeitsplätzen ) soll die Beschaffung ortsfester Netzersatzanlagen in Er-
wägung gezogen werden, um im Ereignisfall möglichst ohne zeitlichen Vorlauf und größeren logistischen 
Aufwand einen Betrieb gewährleisten zu können. Für Objekte ohne besondere Funktionen, welche im 
Wesentlichen zur Information der Bevölkerung und für kleinere Hilfsangebote / weitere Module genutzt 
werden, wird die Vorhaltung mobiler Netzersatzanlagen empfohlen. 
 
Wärmeversorgung 
Sowohl für die Mitarbeitenden der KatS-Leuchttürme als auch für eventuelle Angebote für die Bevölke-
rung (z. B. Wärmestube, Kindernotbetreuung) ist bei niedrigen Außentemperaturen eine möglichst au-
tarke Wärmeversorgung in den Liegenschaften erforderlich. Im Rahmen der konzeptionellen Ausgestal-
tung soll die Autarkie der Wärmeversorgung ermittelt und bei möglichen Problemen durch mangelnde 
Ressourcen oder drohende Ausfällen , z. B. durch die Vorhaltung von mobilen Heizgeräten , gehärtet 
werden. 
 
Trinkwasser- und Lebensmittel 
Die Versorgung der in den KatS -Leuchttürmen tätigen Mitarbeitenden soll im Rahmen der konzeptio-
nellen Ausgestaltung und eventuell erforderlicher Vorhaltungen für den Katastrophenschutz berück-
sichtigt werden.  
 
Information und Kommunikation 
Zur Sicherstellung der Kommunikation und des Informationsflusses zwischen dem Krisenstab und der 
Einsatzleitung, den KatS-Leuchttürmen und der Bevölkerung ist eine autarke Anbindung an die IT-Infra-
struktur der Stadt Münster erforderlich. Für das Absetzen von Notrufmeldungen an die Leitstellen von 
Polizei und Feuerwehr ist zudem eine autarke Telefon- oder Sprechfunkverbindung erforderlich. Infor-
mationsangebote sollen der Bevölkerung niederschwellig und leicht zugänglich zur Verfügung gestellt 
werden können, wozu sich z. B. digitale Anzeigetafeln / Bildschirme sowie Druckmöglichkeiten für Flug-
blätter an den KatS-Leuchttürmen eignen. Je nach Konfiguration lassen sich hierüber auch automatisiert 
Informationen ohne nennenswerten Zeitverlust direkt durch den Krisenstab oder die Einsatzleitung 
zentral verbreiten und steuern. 
Die aktuelle IT-Anbindung der benannten Liegenschaften soll im weiteren Verlauf überprüft und bei 
Bedarf (z. B. durch satellitengestützte Ersatz kommunikationssysteme und eine Notstromversorgung) 
gehärtet werden.  
In einem Gesamtkonzept sollen hinsichtlich der Bürgerinformation auch die bereits definierten Notruf-
meldestellen berücksichtigt werden. Hierbei besteht zum einen die Option, die Notrufmeldestellen mit 
in das vorgesehene Informationsnetzwerk der KatS -Leuchttürme einzubinden oder ein Informations-
austausch zwischen den KatS-Leuchttürmen und Notrufmeldestellen (z. B. durch Boten, Belieferung mit 
Flugblättern o.ä.) vorzuplanen.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
       Stand: 07.04.2025      144 
 
6.1.3.3 PERSONAL UND ORGANISATION 
Konzeptionierung 
Für die Einrichtung und den Betrieb der KatS-Leuchttürme ist ein Gesamtkonzept erforderlich, welches 
den IST-Zustand der bisherigen Planungen und den möglichen Nutzungsumfang der vordefinierten Lie-
genschaften beinhaltet. Ferner sollen standardisierte Abläufe und die Kommunikation mit übergeord-
neten Stellen und der Bevölkerung definiert werden. Für die zukünftige Ausgestaltung der Angebote 
und die bedarfsgerechte materielle und technische Ausstattung der Liegenschaften kann das Konzept 
um einen Anforderungskatalog zur Umsetzung erweitert werden. Wie bereits in 6.1.3.2 erwähnt, ist ggf. 
eine Fusion des Konzeptes der Notrufmeldestellen mit dem der KatS-Leuchttürme zu prüfen und umzu-
setzen, um Synergieeffekte bestmöglich nutzen und visualisieren zu können. 
 
Personal 
Für die personelle Besetzung der KatS-Leuchttürme soll in einem ersten Schritt anhand der vorgesehe-
nen Module je Liegenschaft ein Personalbedarf für einen schichtfähigen Betrieb ermittelt werden. Hier-
bei sollen je nach Leistungsangebot auch besondere Qualifikationen (z. B. medizinische Ausbildung, 
seelsorgerische Befähigung, pädagogischer Hintergrund und weitere) berücksichtigt werden. Für die 
Rekrutierung des Personals sollte insbesondere für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf 
Mitarbeitende der St adtverwaltung zurückgegriffen werden. Für unterstützende Tätigkeiten in den 
KatS-Leuchttürmen kann ggf. auch eine Einbeziehung von z. B. Vereinen in Erwägung gezogen werden, 
um die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung anderweitig einzusetzen. 
Potenzielles Personal für die KatS -Leuchttürme sollte bereits im Rahmen der Rekrutierung über den 
Zweck und die Hintergründe der vorgesehenen Tätigkeit informiert und sensibilisiert werden. Bei Um-
setzung des Gesamtkonzeptes sind weitere Informationen und nach Bedarf Schulungsangebote sowie 
Übungen der Einrichtungen vorzusehen. 
 
Sicherheit 
Insbesondere in Stadtbezirken mit hoher Bevölkerungsdichte soll eine planerische Sicherung der KatS-
Leuchttürme durch einen Sicherheitsdienst oder die Polizei in Erwägung gezogen werden.  
6.2 NOTUNTERKÜNFTE  
6.2.1  DEFINITION UND ZWECK  
In Anlehnung an die durch die Innenministerkonferenz anerkannte Rahmenempfehlung für die Planung 
und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen einschließlich der Evakuierung für eine erweiterte Re-
gion (RE Evakuierung), welche durch die Arbeitsgruppe Fukushima der Innenministerkonferenz im Hin-
blick auf mögliche Unfälle in kerntechnischen Anlagen erarbeitet wurde, hat das Innenministerium NRW 
die Kreise und kreisfreien Städte in einem Runderlass vom 5. Juni 2018 (Az 32 -52.03.04/16.03) dazu 
aufgefordert, mögliche Unterbringungskapazitäten für 1 % der eigenen Bevölkerung vorzuplanen und 
dabei auch die materielle Verfügbarkeit entsprechender Ressourcen (z. B. Feld-/Campingbetten) zu be-
rücksichtigen.

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
       Stand: 07.04.2025      145 
 
Neben der Notwendigkeit, evakuierte Personen aus anderen Gebietskörperschaften in der Stadt Müns-
ter längerfristig unterbringen zu müssen, besteht aufgrund anderer Szenarien , wie beispielsweise Ext-
remwetterereignissen, möglicherweise auch die Notwendigkeit, Teile der eigenen Bevölkerung kurzfris-
tig und für einen längeren Zeitraum unterbringen zu müssen.  
Auf Basis der Erlasslage und des eigenen Bedarfes wurden in der Stadt Münster insgesamt 8 Liegen-
schaften mit unterschiedlichem Nutzungspotenzial, jedoch mit der grundsätzlichen Eignung zur Einrich-
tung eines Betreuungsplatzes 500, zur Unterbringung betroffener Bevölkerung ausgewählt, woraus sich 
eine maximal mögliche Gesamtkapazität zur Aufnahme von 4.000 Personen ergibt. 
6.2.2  LOKALISIERUNG  
Bei der Standortwahl der Notunterkünfte wurden ausschließlich Liegenschaften berücksichtigt, welche 
sich im Eigentum der Stadt Münster befinden, um eine dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über die Ge-
bäude sicherstellen zu können.  
Auf Basis einer Auswertung des Amtes für Immobilienmanagement wurde eine georeferenzierte und an 
die erforderliche Aufnahmekapazität ausgerichtete Vorauswahl der Objekte getroffen und diese im An-
schluss im Rahmen einer Begehung, gemeinsam mit der Feuerwehr Münster, dem Amt für Immobilien-
management, einem Vertreter der Hilfsorganisationen und der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH , auf 
ihre Eignung überprüft. 
Zu den Liegenschaften wurden jeweils Datenblätter mit den bei der Begehung erfassten Informationen 
erstellt, welche dem Dokument als Anlage beigefügt sind. 
Objekt Anschrift Bemerkungen 
Pascal Gymnasium  
Weiterbildungskolleg 
Uppenkampstiege 19 
48147 Münster  
Adolph-Kolping-Berufskolleg Lotharingerstraße 8 
48147 Münster  
Gymnasium Paulinum Am Stadtgraben 30 
48143 Münster  
Schulzentrum Roxel 
Gesamtschule Münster-West 
Tilbecker Straße 24 
48161 Münster  
Schulzentrum Hiltrup Westfalenstraße 199 
48165 Münster 
Unmittelbare Anbindung an 
die Stadthalle Hiltrup (KatS-
Leuchtturm) 
Schulzentrum Wolbeck Von-Holte-Str. 56 
48167 Münster 
Objekt ist ebenfalls als KatS-
Leuchtturm vorgesehen 
Mathilde Anneke Gesamtschule Manfred-von-Richthofen-Straße 36 
48145 Münster  
Geschwister-Scholl-Gymnasium Von-Humboldt-Straße 14 
48159 Münster

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
       Stand: 07.04.2025      146 
 
6.2.3  GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN  
6.2.3.1 STANDORTE 
Die Standorte der Liegenschaften für etwaige 
Notunterkünfte wurden sowohl zentral als auch 
dezentral über das Stadtgebiet der Stadt Müns-
ter verteilt, um bei erforderlichen Evakuierungen 
von Stadtbezirken durch z. B. Extremwetterereig-
nisse, Kampfmittelfunde und weiteren Scha-
denslagen in nicht betroffene Stadtbezirke aus-
weichen zu können. 
Die gewählten Liegenschaften wurden in Anleh-
nung an die Empfehlungen für den Betrieb eines 
Betreuungsplatzes 500 gem. NRW -Konzept VüH 
Sanitäts- und Betreuungsdienst ausgewählt und 
bewertet und sollen im weiteren Verlauf auch 
auf Basis der mit dem Konzept zur Verfügung ge-
stellten Planungshilfen final konzeptioniert wer-
den. 
Für mögliche zusätzliche Bedarfe, z. B. hinsicht-
lich der Betreuung bzw. Unterbringung von Pfle-
gebedürftigen oder der Notbetreuung von Kin-
dern sollen in der konzeptionellen Ausgestaltung 
Synergieeffekte durch an die Liegenschaften an-
grenzende Gebäude , wie beispielsweise Sport -
/Stadthallen und Kindertagesstätten , genutzt 
werden. 
6.2.3.2 AUSSTATTUNG UND FUNKTION 
Stromversorgung 
Um einen autarken Weiterbetrieb der Liegenschaften bei einem Stromausfall gewährleisten zu können 
wird empfohlen, die vorgeplanten Liegenschaften mit  einer an den Bedarf ausgerichteten Netzersatz-
anlage oder einer Einspeisemöglichkeit für mobile Netzersatzanlagen auszustatten. 
Für die 8 in Münster vorgeplanten Objekte ist beispielsweise folgende Aufteilung denkbar: 
○ Ausstattung von drei festzulegenden Liegenschaften mit einer ortsfesten Netzersatzanlage 
○ Einbau von Einspeisemöglichkeiten für Notstrom in fünf weiteren Liegenschaften inklusive der Be-
schaffung und Vorhaltung ausreichend dimensionierter, mobiler Netzersatzanlagen. 
Bei einer entsprechenden Umsetzung sollten die Kraftstoffbedarfe der ortsfesten und mobilen Netzer-
satzanlagen in einem einheitlichen Gesamtkonzept mitberücksichtigt werden.

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       Stand: 07.04.2025      147 
 
Wärmeversorgung 
Mit Ausnahme des Schulzentrums Wolbeck (Gas) sind alle für potenzielle Notunterkünfte vorgesehenen 
Liegenschaften an das Fernwärmenetz angeschlossen. Im Rahmen der konzeptionellen Vorplanung soll 
für alle Gebäude ein autarker Weiterbetrieb der Wärmeversorgung  bei etwaigen Mangellagen oder 
Stromausfällen geprüft werden. Etwaige Einschränkungen oder Ausfälle sollen im abschließenden Ge-
samtkonzept bewertet und etwaige Kompensationsmaßnahmen, sofern erforderlich, mitberücksichtigt 
werden. 
 
Trinkwasser und Lebensmittel 
Für den Betrieb der Liegenschaften zur Betreuung und Unterbringung unverletzt Betroffener sollte n 
ebenfalls im Rahmen der Einsatzvorplanung in Anlehnung an das Landeskonzept VüH Sanitäts- und Be-
treuungsdienst Beschaffungsmöglichkeiten für Lebensmittel ermittelt werden. Neben Bezugsquellen 
für Lebensmittel, wie beispielsweise Lebensmittelgroß- und Getränkehändler, sollen auch Einrichtungen 
zur Herstellung von Verpflegung (Caterer, Großküchen) ermittelt und ggf. der Abschluss von vertragli-
chen Vereinbarungen in Erwägung gezogen werden. Hierbei sind eventuelle Leistungseinschränkungen, 
z. B. während eines flächendeckenden Stromausfalls, zu berücksichtigen. 
 
Verbrauchsmaterial 
Das Landeskonzept zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Sanitäts - und Betreuungsdienst sieht für 
den Betrieb eines Betreuungsplatzes 500 für mehr als 12 Stunden (zzgl. der Einsatzkräfte) eine  erwei-
terte Materialvorhaltung durch den Aufgabenträger vor, welche sich an de r Anlage 3 (Materialvorhal-
tung für den BTP 500) und der Anlage 5 (Materialbedarf des BTP 500 nach Funktionsbereichen) orien-
tiert. 
Die hieraus resultierenden Mengen erforderlichen Materials sollten in Anlehnung an die Bemessungs-
grundlage (1 % der eigenen Bevölkerung = ~ 3.210 Personen)  beschafft, eingelagert und unterhalten 
werden. Bei der Vorhaltung von Material durch andere Ämter der Stadtverwaltung (z. B. Sozialamt) oder 
die Hilfsorganisationen kann dieses in der Planung berücksichtigt werden, sofern sichergestellt ist, dass 
darüber im Ereignisfall auch ohne Einschränkungen verfügt werden kann.  Material, welches beispiels-
weise durch übergeordnete Stellen oder Verbände beschafft und eingelagert wurde, sollte hierbei nicht 
berücksichtigt werden, sofern diese weiter darüber verfügen können. 
 
Mobiliar und bauliche Gegebenheiten 
Für die Unterbringung von unverletzt Betroffenen über einen länger andauernden Zeitraum soll das 
bereits vorhandene Mobiliar in den Liegenschaften (z. B. Tische und Stühle) für die überwiegende Nut-
zung durch Erwachsene ausgelegt sein. Ferner gilt dies auch für vorhandene Sanitäranlagen. 
Kindertagesstätten oder Grundschulen eignen sich folglich nicht zur Nutzung als Liegenschaften für die 
Betreuung und Unterbringung von Betroffenen. 
 
Transport unverletzt Betroffener 
Aus dem Landeskonzept für die vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst NRW 
leitet sich für die unteren Katastrophenschutzbehörden die Zuständigkeit für eine Vorplanung von

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       Stand: 07.04.2025      148 
 
Transportkapazitäten mit Bussen, Kleintransportern und Spezialfahrzeugen (Behinderten- und Kranken-
transportfahrzeuge) ab. Die Verfügbarkeit solcher Fahrzeuge soll im zu erstellenden Katastrophen-
schutzplan der Stadt Münster hinterlegt und abrufbar sein. 
6.2.3.3 ZUSAMMENARBEIT UND KOORDINATION 
Für die konzeptionelle Ausgestaltung und konkrete Vorplanung der definierten Liegenschaften ist eine 
enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung 
unerlässlich. Beispiele für Schnittstellen im Rahmen der Einsatzvorplanung sind: 
○ Amt für Immobilienmanagement (23) 
○ Amt für Schule und Weiterbildung (40) 
○ Sozialamt (50) 
○ Anerkannte Hilfsorganisationen in der Stadt Münster 
Kommt es zum Einsatz mehrerer Betreuungsplätze in unterschiedlichen Liegenschaften auf dem Gebiet 
der Stadt Münster wird eine zentrale Koordinierung der Maßnahmen  (insbesondere Einrichtung und 
Transport) und der Personenverteilung  durch den Krisenstab und die Einsatzleitung der Feuerwehr 
Münster, ggf. in einem eigens dafür eingerichteten Einsatzabschnitt, empfohlen.

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       Stand: 07.04.2025      149 
 
7 HILFSORGANISATIONEN IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ  
Hilfsorganisationen sind ein entscheidender Baustein wirksamer Katastrophen vorsorge und -bewälti-
gung. Vertreter der Hilfsorganisationen sind daher in Form von Interviews und einem Workshop bei der 
Katastrophenschutzbedarfsplanung beteiligt worden. 
7.1 ANFORDERUNGEN AUS DEN LANDESKONZEPTEN  
Die Novellierung des Konzeptes für die „Vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts - und Betreuungs-
dienst im Land Nordrhein-Westfalen“ (VüH-SanBt NRW) im Jahr 2024 brachte Änderungen für die Auf-
stellung der Einsatzeinheiten NRW mit sich.  Sie bestehen nun aus den vier Teileinheiten „Führung“, 
„Sanität“, „Betreuung“ und „Unterstützung“ , die einzeln sowie als gesamte Einheit über die einheitli-
chen Leitstellen gemäß § 28 BHKG alarmierbar sein müssen. Die eingesetzten Kräfte verfügen über eine 
Grund- und eine fachspezifische Ausbildung, die Einsatzbereitschaft der Einsatzeinheiten NRW über-
prüft die untere Katastrophenschutzbehörde regelmäßig. Die Einsatzeinheiten NRW besitzen die Autar-
kie, sich über einen Zeitraum von mindestens 4 Stunden ab der vollständigen Herstellung der Betriebs-
bereitschaft am Einsatzort selbst zu versorgen. Bei länger andauernden Einsätzen ist die anfordernde 
untere Katastrophenschutzbehörde zuständig für die Stellung weiterer Versorgungsgüter, Verbrauch-
materialien und ggf. Unterbringungsmöglichkeiten für die Einsatzkräfte. 
Im sanitätsdienstlichen Einsatz kann die gesamte Einheit bis zu 25 Patienten versorgen, ärztliches Per-
sonal wird hierbei nicht durch die Einheiten selbst gestellt, bei Bedarf muss die anfordernde  untere 
Katastrophenschutzbehörde selbst ärztliches Personal bereitstellen. Die Teileinheit Sanität kann, einzeln 
angefordert, die Versorgung von bis zu 12 Patienten übernehmen und zur Unterstützung des Rettungs-
dienstes in das MANV-Konzept eingebunden werden. 
Im betreuungsdienstlichen Einsatz können bis zu 250 betroffene Personen von einer Einsatzeinheit 
NRW erstbetreut und versorgt werden. Die benötigte Infrastruktur wie die Betreuungseinrichtung  
(siehe Kapitel 6.2) und Möglichkeiten zur Zubereitung von Speisen sind von der anfordernden unteren 
Katastrophenschutzbehörde zu stellen. Einzelne Einsatzeinheiten verfügen über ergänzende Fähigkei-
ten im betreuungsdienstlichen Einsatz. Zwei Einsatzeinheiten NRW je unterer Katastrophenschutzbe-
hörde sollen perspektivisch über ein Verpflegungsmodul verfügen, das die eigenständige Zubereitung 
von Warmverpflegung für 250 Betroffene und 50 Einsatzkräfte ermöglicht. Je eine Einsatzeinheit NRW 
soll die Fähigkeit zur Trinkwasserverteilung und für den Materialtransport erhalten. Die zum Betroffe-
nentransport befähigten Einheiten erhalten bei den künftigen Bereitstellungen von Betreuungskombis 
des Landes Fahrzeuge mit Allradantrieb. 
Die unteren Katastrophenschutzbehörden können jeweils einen Behandlungsplatz 50 NRW und einen 
Betreuungsplatz 500 NRW stellen. Diese bestehen aus den Einheiten der Einsatzeinheiten NRW und 
werden durch weitere Komponenten der örtlichen Gefahrenabwehr ergänzt.  Die zeitgleiche Entsen-
dung beider Konzepte ist nicht vorgesehen.  Der Behandlungsplatz 50 NRW übernimmt neben der au-
tarken notfallmedizinischen Versorgung von bis zu 100 Verletzten und Kranken in 4 Stunden auch die 
Dokumentation der Aufnahme und des Transports von Patienten. Die Informationen sollen an die kom-
munale PASS (siehe Kapitel 4.2 Handlungsfeld 1) kommuniziert und von dieser für ihre Zwecke weiter-
verwendet werden. Als ergänzende Komponenten neben den Einheiten der Einsatzeinheiten NRW sind 
beim BHP 50 NRW unter anderem ärztliche Komponenten zu berücksichtigen.  Die Zusammenstellung 
des BHP 50 NRW obliegt der entsendenden Gebietskörperschaft, wobei die Anforderungen an die Auf-
gabenerbringung erfüllt werden müssen und eine Anzahl von 30 Fahrzeugen nicht überschritten werden 
darf. Die Organisation der Transporte zum Behandlungsplatz hin und von ihm weg liegt in der Verant-

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       Stand: 07.04.2025      150 
 
wortung der anfordernden Gebietskörperschaft. PSNV-Mehrbedarfe, die über das Maß eines Erstange-
botes hinausgehen, müssen durch die anfordernde untere Katastrophenschutzbehörde gestellt werden. 
Ein Betreuungsplatz 500 NRW, bestehend aus 2 Einsatzeinheiten NRW und einer zusätzlichen Führungs-
staffel, kann 500 Betroffene in einer Betreuungseinrichtung der anfordernden Gebietskörperschaft über 
4 Stunden autark betreuen. Weiterführende Versorgungsleistungen müssen durch die anfordernde Ge-
bietskörperschaft gestellt werden, zum Beispiel Möglichkeiten zur Warmverpflegung, PSNV-Fachkräfte 
und Pflegekräfte für Betroffene mit besonderen Bedarfen. 
Der Patiententransport-Zug 10 NRW  kann maximal zehn Patienten in geeignete Einrichtungen beför-
dern. Hierfür werden vier Krankentransportwagen und vier Rettungswagen sowie ein Führungsfahrzeug 
mitgeführt. In der Regel ist ein PT-Z 10 mit zwei Notärzten besetzt. Die Kräfte des PT-Z 10 NRW können 
sich aus den Hilfsorganisationen, der Feuerwehr und weiteren rettungsdienstlich qualifizierten Perso-
nen zusammensetzen.  
7.2 HILFSORGANISATIONEN  IN MÜNSTER  
In der Stadt Münster gibt es fünf Einsatzeinheiten NRW, die von den vier Hilfsorganisationen ASB, DRK, 
JUH und MHD gemeinsam gestellt werden. Die Organisationen gaben im Workshop am 24.02.2025 an, 
dass die Besetzung der Einheiten sichergestellt ist. Bei der Überprüfung der Einsatzfähigkeit durch die 
untere Katastrophenschutzbehörde soll Personal, welches hauptamtlich in KRITIS -Einrichtungen be-
schäftigt ist, nicht angerechnet werden (vgl. § 5 VOFF).  
Die Einsatzeinheit der Johanniter -Unfall-Hilfe ist bislang die Einzige, die über ergänzende Fähigkeiten 
verfügt, dort gibt es ein Verpflegungsmodul.  
Die Einbindung der Hilfsorganisationen in die Konzepte der überörtlichen Hilf en des Landes NRW be-
dingt, dass diese unter Umständen nicht für die kommunale Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen. 
Dies betrifft auch die Kräfte und insbesondere das Material der DLRG, die insgesamt fünf Einheiten zur 
Wasserrettung in drei Wasserrettungszügen NRW stellen. Aufgrund ihrer Personalstärke wird durch die 
DLRG allerdings die Möglichkeit gesehen, der kommunalen Gefahrenabwehr auch während Einsätzen 
der Wasserrettungszüge zur Verfügung zu stehen. 
Für den PT -Z 10 stellen in Münster ASB, DRK, JUH und MHD jeweils einen KTW und einen RTW. Die 
Führungskomponente wird rollierend durch die vier Hilfsorganisationen gestellt.  Die Umsetzung des 
Konzeptes soll perspektivisch schriftlich vereinbart werden. Die Einbindung von Einsatzkräften der Hilfs-
organisationen in den städtischen Rettungsdienst ist zu prüfen, um diesen zu ermöglichen, praktische 
Erfahrungen in den rettungsdienstlichen Abläufen der Stadt Münster zu erwerben. Die Einbindung kann 
beispielweise durch die Übernahme von Einsätzen bei Mehrbedarfen im Regelrettungsdienst erfolgen, 
sie ist über die Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen den Hilfsorganisationen und der Stadt Müns-
ter zu regeln . Die Vereinbarung ist in Absprache zwischen den Akteuren unter Berücksichtigung der 
Bedarfe in der Stadt Münster und der Mitwirkungsbereitschaft der Hilfsorganisationen zu treffen. 
Die rettungsdienstliche Besetzung eines BHP 50 NRW in der Praxis kann nicht bewertet werden, da eine 
Alarmierung und Inbetriebnahme des Konzeptes (außerhalb von Übungen) bislang nicht erfolgt sind. 
7.3 ERKENNTNISSE DES KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLANS  
Zur Betreuung evakuierter Personen können innerhalb Münsters bis zu acht Notunterkünfte für je 500 
Personen in Betrieb genommen werden. Die Hilfsorganisationen können dies durch ihre Fähigkeiten im 
Bereich des Landeskonzeptes für den Betreuungsplatz 500 NRW unterstützen. Durch eigene Kräfte kön-

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nen maximal zwei der Betreuungseinrichtungen betrieben und dort bis zu 1.000 Personen betreut wer-
den. Für darüber hinaus gehende Bedarfe ist die Unterstützung durch überörtliche Kräfte notwendig.  
Bei Lagen, die auch die angrenzenden Kreise betreffen, verlängert sich der Zeitraum zwischen der Alar-
mierung überörtlicher Einsatzkräfte und ihrem Eintreffen am Einsatzort. 
Bei einem Ausfall der Stromversorgung oder der Kommunikations infrastruktur werden Katastrophen-
schutz-Leuchttürme und Notrufmeldestellen eingerichtet. An Stellen, an denen die Hilfsorganisationen 
unterstützend tätig werden oder ihre Unterkunft als Anlaufstelle zur Verfügung stellen, müssen Vorpla-
nungen und ggf. technische Aufrüstungen erfolgen, um den Betrieb im Einsatzfall sicherzustellen. 
Die Hilfsorganisationen benötigen für ihre Tätigkeiten in der Katastrophenbewältigung Kraftstoff für ihre 
Fahrzeuge und Stromaggregate. Bei Mangellagen und dem Ausfall der Stromversorgung gehören sie zu 
den durch die Stadt zu versorgenden Akteuren.  Bereits im Vorfeld  sind die Hilfsorganisationen in die 
Konzeption der Kraftstofflogistik zu integrieren und ihre Bedarfe an Kraftstoff und die entsprechenden 
Übergabemöglichkeiten festzulegen. 
Ereignisse wie Pandemien und langanhaltenden Hitzeperioden können den Bedarf an rettungsdienstli-
cher Versorgung bei der Bevölkerung erhöhen. In einem ersten Umsetzungsschritt soll für solche Mehr-
bedarfe eine ad hoc Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes um 10 % gegenüber den 
Anforderungen des Rettungsdienstbedarfsplanes ermöglicht werden. Die Hilfsorganisationen verfügen 
über eigene Rettungswagen ebenso wie über entsprechend qualifiziertes Personal, welches in die Um-
setzung dieser Anforderungen eingebunden werden kann. 
Bei der Vorbereitung auf Katastrophenereignisse können die Vertreter der Hilfsorganisationen mit ihrer 
Expertise ihres Fachbereiches herangezogen werden. Durch einen regelmäßigen Austausch der Hilfsor-
ganisationen und dem Amt 37 kann ein zielführender Dialog ermöglicht werden, der allen Akteuren 
Hilfestellungen bei der Vorbereitung auf Katastrophen geben kann. Im kontinuierlichen Austausch kön-
nen gemeinsame Rahmenbedingungen für die  Zusammenarbeit definiert und der Austausch von Er-
kenntnissen und Anforderungen vorangetrieben werden. 
Die Mitwirkung in Rahmen des Katastrophenschutzes setzt seitens der Hilfsorganisationen voraus, dass 
sie sich personell, materiell und infrastrukturell resilient aufstellen. Dies umfasst die Aus - und Fortbil-
dung einer ausreichenden Menge an Personal, ebenso wie die Vorhaltung von ausreichend Material für 
den Einsatz und die temporäre Versorgung der eigenen Einsatzkräfte. Die Hilfsorganisationen sollen ihre 
Unterkünfte dahingehend betrachten, dass sie auch bei eingetretenem Schadensereignis funktionsfähig 
bleiben. Ansonsten sind entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.  
Die Neufassung des Konzeptes für die „Vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts - und Betreuungs-
dienst im Land Nordrhein -Westfalen“ (VüH-SanBt NRW) bedeutet neue bzw. konkretisierte Aufgaben 
für die untere Katastrophenschutzbehörde im Kontext der Hilfsorganisationen, z. B. bei der Alarmierung 
oder einer regelmäßigen Überprüfung. Die grundlegenden Auswirkungen auf den Personalbedarf sind 
bei den Ableitungen berücksichtigt.

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8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS  
AAO-MS  .....................................................................................................................  Alarm- und Aufbauorganisation 
AB  ..........................................................................................................................................................  Abrollbehälter 
Abb.  ..............................................................................................................................................................  Abbildung 
ABC  ..........................................................................................................................  atomar, biologisch und chemisch 
AB-MANV  .........................................................................................  Abrollbehälter für Massenanfall von Verletzten 
Abs.  .....................................................................................................................................................................  Absatz 
AB-SLM  ...................................................................................................................  Abrollbehälter Sonderlöschmittel 
AB-V-Dekon  ......................................................................................  Abrollbehälter zur Dekontamination Verletzter 
AB-W-Öl  .................................................................................................................  Abrollbehälter Wasser/Ölschäden 
AG  ....................................................................................................................................................  Aktiengesellschaft 
AK  ...............................................................................................................................................................  Arbeitskreis 
ALG  ....................................................................................................................................................  Arbeitslosengeld 
ÄLRD  ............................................................................................................................  Ärztliche Leiter Rettungsdienst 
ArbSchG  ....  Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit 
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) 
Art.  ......................................................................................................................................................................  Artikel 
ASB  ..................................................................................................................  Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland 
ATF  ...........................................................................................................................................  Analytische Task Force  
ATV  ..................................................................................................................................................  All Terrain Vehicle 
AWM  .....................................................................................................................  Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
B  .............................................................................................................................................................  Bundesstraße 
BAB  ....................................................................................................................................................  Bundesautobahn 
BBK  .................................................................................  Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe  
BCM  ........................................................................................................................  Business Continuity Management  
BF  .......................................................................................................................................................  Berufsfeuerwehr 
BHKG  ....................................  Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) 
BHKW  ........................................................................................................................................  Blockheizkraftwerk(e)  
BHP 50  .............................................................................................................  Behandlungsplatz-Bereitschaft(en) 50 
BOS  ......................................................................................  Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 
BR  .......................................................................................................................................................  Bezirksregierung 
BSBP  ......................................................................................................................................  Brandschutzbedarfsplan 
BSI  ............................................................................................  Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 
BTP 500  ...........................................................................................................  Betreuungsplatz-Bereitschaft(en) 500 
BuMa  ..........................................................................  Fachberater für Bevölkerungsinformation und Medienarbeit 
BVS ................................................................................................................................................. Bevölkerungsschutz 
bzw.  ...................................................................................................................................................  beziehungsweise 
ca.  ..........................................................................................................................................................................  circa 
CAD  ..........................................................  computer-aided design (zu deutsch: rechnerunterstütztes Konstruieren) 
CBRN  ........................  Stoffe, von denen chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefahren ausgehen 
cm  ................................................................................................................................................................  Zentimeter 
Covid  ............................................................................................................................................  Coronavirus disease 
DB  .........................................................................................................................................................  Deutsche Bahn 
DDoS  ...................................................................................  Distributed Denial of Service (eine Art von Cyberangriff) 
Dez.  .................................................................................................................................................................  Dezernat 
DIN  .....................................................................................................................  Deutsches Institut für Normung e. V. 
DLRG  .............................................................................................................  Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft 
DoS  ........................................................................................................  Denial of Service (eine Art von Cyberangriff) 
DRK  ...........................................................................................................................................  Deutsches Rotes Kreuz 
DTP  ................................................................................................................................................  Desktop-Publishing 
EDV  ..........................................................................................................................  Elektronische Datenverarbeitung 
EE  .................................................................................................................................................  Einsatzeinheiten(en)

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
       Stand: 07.04.2025      153 
 
einschl.  ....................................................................................................................................................  einschließlich 
EltSV  ....  Verordnung zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung in einer Versorgungskrise (Elektrizitätssicherungs-
verordnung) 
ELW  ...................................................................................................................................................  Einsatzleitwagen  
EnBW  .............................................................................................................................  Energie Baden-Württemberg 
EnSiG  .........................................................  Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz) 
EnWG  ................................................  Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) 
ErkKW  ......................................................................................................................................  Erkundungskraftwagen 
etc.  ..................................................................................................................................................................  et cetera 
evtl.  .................................................................................................................................................................  eventuell 
EZM  ..............................................................................................................................  Entsorgungszentrum Münster 
FAQ  ..................................................................................................................................  Frequently Asked Questions 
FF  ................................................................................................................................................  Freiwillige Feuerwehr 
FGr  ..............................................................................................................................................................  Fachgruppe  
FmKW  ........................................................................................................................................  Fernmeldekraftwagen 
FMO  ...............................................................................................  3 Letter Code des Flughafen Münster/Osnabrück  
FRW  ...................................................................................................................................  Feuer- und Rettungswache 
Fw  ................................................................................................................................................................  Feuerwehr 
FW  .............................................................................................................................................................  Feuerwache 
FwDV  ...........................................................................................................................  Feuerwehrdienstvorschrift(en) 
ggf.  ........................................................................................................................................................  gegebenenfalls 
GKW  ................................................................................................................................................  Gerätekraftwagen 
GmbH  .............................................................................................................  Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
GW  ..........................................................................................................................................................  Gerätewagen 
GWKom  ........................................................................................................................  Gerätewagen Kommunikation 
GW-L2  ........................................................................................................................................  Gerätewagen Logistik 
HiOrg  .................................................................................................................................................  Hilfsorganisation  
HLF  ......................................................................................................................  Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 
HQ-100 / HQ-1000  .  Pegelhöhe / Abflussmenge eines Gewässers, die im statistischen Mittel einmal alle 100 bzw. 
1000 Jahre erreicht oder überschritten wird 
HVB  .....................................................................................................................................  Hauptverwaltungsbeamte 
IdF NRW  ..........................................................................................................................  Institut der Feuerwehr NRW 
IM NRW  ..................................................................................................................................  Innenministerium NRW 
IMK  .........................................................................................................................................  Innenministerkonferenz 
inkl.  ..................................................................................................................................................................  inklusive 
ISO  .....................................................................................................  International Organization for Standardization 
IT  ...................................................................................................................................................  Informationstechnik 
ITH  ..............................................................................................................................  Intensivtransporthubschrauber 
ITW  .........................................................................................................................................  Intensivtransportwagen 
JUH  ...........................................................................................................................................  Johanniter-Unfall-Hilfe 
JVA  ................................................................................................................................................  Justizvollzugsanstalt 
KAEP  ............................................................................................................  Krankenhausalarm- und -einsatzplanung 
KatS  ..............................................................................................................................................  Katastrophenschutz 
KatSBP  .................................................................................................................  Katastrophenschutzbedarfsplanung 
KGS  .........................................................................................................................  Koordinierungsgruppe des Stabes 
KHGG  ..........................................................................................................................  Krankenhausgestaltungsgesetz 
KiTa  ...................................................................................................................................................  Kindertagesstätte 
km  ..................................................................................................................................................................  Kilometer 
KOD  ...............................................................................................................................  Kommunaler Ordnungsdienst 
KRITIS  ..................................................................................................................................  Kritische Infrastruktur(en) 
KST  ................................................................................................................................................................  Krisenstab 
KTW  .......................................................................................................................................  Krankentransportwagen 
kVA  ........................................................................................................................................  Kilovoltampere (= Watt)

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
       Stand: 07.04.2025      154 
 
kW  ...................................................................................................................................................................  Kilowatt 
KZV  ..............................................................................................................................  Konzeption Zivile Verteidigung 
LANUV  .........................................................................  Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 
LdF  ..............................................................................................................................................  Leiter der Feuerwehr 
LF  .............................................................................................................................................  Löschgruppenfahrzeug 
Lfd.Nr.  .............................................................................................................................................  Laufende Nummer 
LKW-K  ......................................................................................................................  Lastkraftwagen mit Kippfunktion 
LKW Lbw  ...............................................................................................................  Lastkraftwagen mit Ladebordwand 
LKW Lkr  .........................................................................................................................  Lastkraftwagen mit Ladekran 
LNA  ...................................................................................................................................................  Leitender Notarzt 
Log-Z NRW  .........................................................................................................................................  Logistikzug NRW 
LVM  .............................................................................................  Landwirtschaftliche Versicherungsverein Münster  
LZ  ....................................................................................................................................................................  Löschzug 
MANV  .............................................................................................................................  Massenanfall von Verletzten 
MastKW  ..............................................................................................................................................  Mastkraftwagen 
MHD  .............................................................................................................................................  Malteser Hilfsdienst 
MIK  ...........................................................................................................  Ministerium für Inneres und Kommunales 
mind.  ..........................................................................................................................................................  mindestens 
MLW  ........................................................................................................................................  Mannschaftslastwagen 
MoFüSt NRW  .....................................................................................................  Mobile Führungsunterstützung NRW 
MoWaS  ...................................................................................................................................  Modulares Warnsystem 
MRA  .......................................................................................................  mechanische Restabfallaufbereitungsanlage 
MS  ...................................................................................................................................................................  Münster 
MTF  .......................................................................................................................................  Medizinische Task Force  
MTW  ...............................................................................................................................  Mannschaftstransportwagen  
MZGW  ..................................................................................................................................  Mehrzweckgerätewagen 
NATO  ....................................................................................................................  North Atlantic Treaty Organization 
NEA  ....................................................................................................................................................  Netzersatzanlage  
NEF  ..........................................................................................................................................  Notarzteinsatzfahrzeug 
NRW  ...........................................................................................................................................  Nordrhein-Westfalen 
o.Ä.  .....................................................................................................................................................  oder Ähnliche(s) 
ÖPNV  ......................................................................................................................  Öffentlicher Personennahverkehr 
OrgL  ..............................................................................................................  Organisatorischer Leiter Rettungsdienst 
PASS  .......................................................................................................................................  Personenauskunftsstelle 
PC  ..................................................................................................................................................  Personal Computer 
PKW  .............................................................................................................................................  Personenkraftwagen 
PSNV  .........................................................................................................................  Psychosoziale Notfallversorgung 
PSU  .................................................................................................................................  Psychosoziale Unterstützung  
PT-Z 10  ................................................................................................................................  Patiententransportzug 10 
PV  .............................................................................................................................................................  Photovoltaik 
RD  .........................................................................................................................................................  Rettungsdienst 
RKI  ................................................................................................................................................  Robert Koch-Institut 
RTH  ..........................................................................................................................................  Rettungshubschrauber 
RTW  .....................................................................................................................................................  Rettungswagen 
SAR  .................................................................................................................................................  Search and Rescue 
SIEM  ....................................................................................................  Security Information and Event Management 
SR  ........................................................................................................................................................  Strömungsretter 
STH  ................................................................................................................................................................  Stadthaus 
StrWG NRW  ...............................................................................................................  Straßen- und Wegegesetz NRW 
SuS  .......................................................................................................................................  Schülerinnen und Schüler 
SW  ........................................................................................................................................................  Schlauchwagen 
Tab.  ....................................................................................................................................................................  Tabelle 
Tel.  .....................................................................................................................................................................  Telefon

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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
       Stand: 07.04.2025      155 
 
TETRA  ................................................................  Terrestrial Trunked Radio (Standards für ein digitales Funksystem) 
THW  ...........................................................................................................................................  Technisches Hilfswerk 
TKSiV  .............................................................................................  Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung 
TLF  ..................................................................................................................................................  Tanklöschfahrzeug 
TNA  .............................................................................................................................................................  Telenotarzt 
TUIS  ...................  Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (der deutschen chemischen Industrie) 
u.a.  ........................................................................................................................................................  unter anderem 
ü. NN.  .................................................................................................................................................  über Normalnull 
ÜMANV-S  .........  Komponente zur nachbarschaftliche (Sofort-)Hilfe aus dem Rettungsdienst [i. S. § 8 Abs. 2 RettG 
NRW] 
Ü-Press-S  .....................................................................................................  Überörtliche Presseunterstützung sofort 
ÜPSNV-E NRW  .....................................  überörtlichen Hilfe Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte NRW 
USV  .................................................................................................................  unterbrechungsfreie Stromversorgung 
UV  ...................................................................................................................................................  Unfallversicherung 
UVV  .............................................................................................................................  Unfallverhütungsvorschrift(en) 
vgl.  ................................................................................................................................................................  vergleiche 
VOST  ........................................................  Virtual Operations Support Team (die digital vernetzte Einheit des THW) 
VPM  ...............................................................................................................................................  Verpflegungsmodul 
VüH-Feu NRW   Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung durch die Feuerwehren NRW 
WasSiG   Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Ver-
teidigung (Wassersicherstellungsgesetz) 
WLF  ..........................................................................................................................................  Wechselladerfahrzeug 
WR-Z NRW  ...........................................................................................................................  Wasserrettungszug NRW 
z. B.  ...........................................................................................................................................................  zum Beispiel 
ZSKG  ...  Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfege-
setz)

Anlage A

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Anlage A zur V/0346/2025 
Kurzüberblick 
Bedarfsplan für den Katastrophenschutz und den Zivilschutz in der Stadt Münster (1. Fassung), 
zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den 
Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) sowie dem Gesetz über den 
Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) 
 
Anforderung und Zielsetzung 
Die Krisen und Katastrophen der vergangenen Jahre sowie die gegenwärtige weltpolitische Si-
cherheitslage führen zu stetig steigenden Anforderungen an den Bevölkerungsschutz. Diese Ent-
wicklung betrifft auch die kommunale Verantwortung der Stadt Münster. Aus gesellschaftlichen 
sowie rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich die Notwendigkeit, den Bevölkerungsschutz 
sowie die unmittelbar damit verbundenen Aufgabenbereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes 
weiterzuentwickeln und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Die kommunalen Aufgaben zum 
Schutz der Bevölkerung umfassen dabei die Prävention, Vorbereitung und Bewältigung von Kri-
sen, Großeinsatzlagen und Katastrophen. Zudem beinhalten sie die Mitwirkung an Maßnahmen 
der Zivilen Verteidigung.  
 
Ziel ist es, die Resilienz der Stadt Münster gegenüber Schadens- und Bedrohungslagen gemäß § 
1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BHKG NRW sowie § 1 ZSKG nachhaltig zu stärken und die damit ver-
bundenen gesetzlichen Anforderungen an eine rechtskonforme und leistungsfähige Ausgestal-
tung der kommunalen Gefahrenabwehr zu erfüllen.  
 
Der vorliegende Katastrophenschutzbedarfsplan (Anlage 1) definiert hierzu strategische Ziele 
sowie strukturelle und operative Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben im Zivil- und Katastro-
phenschutz.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW)  
- Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
- Personalgewinnung und Ausbildung 
Nachhaltig wirkende Gewinnung sowie Aus- und Fortbildung von Fach- und Einsatzkräf-
ten.  
 
- Bevölkerungsentwicklung, Stadtentwicklung und Infrastruktur  
Sicherstellung eines ausreichenden Bevölkerungsschutzes in Hinblick auf erkennbare Ge-
fahren- und Risikopotentiale, unter ausreichender Berücksichtigung der anhaltenden Be-
völkerungszunahme sowie der Flächennutzung und Stadtentwicklung.

Beschlussvorlage

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V/0346/2025 
V/0346/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bedarfsplan für den Katastrophenschutz in der Stadt Münster (Katastrophenschutzbedarfsplan) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
I.1  Der Katastrophenschutzbedarfsplan für die Stadt Münster (Stand 19.05.2025, Anlage 1) mit den 
dort empfohlenen Planungszielen und erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung und Errei-
chung der flächendeckenden Gefahrenabwehr und Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen 
des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes wird beschlossen. 
 
I.2  Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Katastrophenschutzbedarfsplan die gültige Gesetzge-
bung berücksichtigt, den aktuellen Stand von Technik, Wissenschaft und Normenwerken abbildet 
und von der Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde als bedarfsgerecht di-
mensioniertes Gefahrenabwehrsystem bewertet wird. 
 
I.3  Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Katastrophenschutzbedarfsplan auf einer konsequen-
ten Umsetzung der beschlossenen Brandschutz - und Rettungsdienstbedarfspläne aufbaut und 
dass im Rahmen der Umsetzung des Bedarfsplans eine aufgabenspezifische Anpassung von 
Verwaltungsstrukturen zur erweiterten Aufgabenerfüllung erforderlich ist. 
 
Feuerw ehr 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wingler-Scholz 
Telefon: 492-8000 
Wingler-ScholzG@stadt-
muenster.de

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V/0346/2025 
I.4  Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans in den 
Jahren 2025 bis 2030, die durch den Plan ermittel ten Stellenbedarfe im Stellenplan der Stadt 
Münster haushaltsneutral zu verankern und im Rahmen eines Stellenbewirtschaftungskonzep-
tes abzusichern.  
 
1.5  Die Verwaltung berichtet jährlich dem Rat über den Umsetzungsstand der erforderlichen Maß-
nahmen im Bedarfsplan für den Katastrophenschutz. 
 
Zur Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans ist beabsichtigt, die folgenden 12,2 Stel-
len (2025-2028) mit Aufgabenschwerpunkten Katastrophenschutz und Zivilschutz jeweils im 
Rahmen der jährlichen Stellenberatungen  zur abschließenden Entscheidung vorzulegen:
 
 
2025 
Stelle Stellenwert Funktion  
1,0 VZÄ E12 / A12 L2E1 SB Grundsatzangelegenheiten Zivile Verteidigung 
 
2026 
Stelle Stellenwert Funktion  
1,0 VZÄ E9c - E13 /  
A10 - A13 L2E1* 
Übergreifende Bedarfe in städt. Ämtern und Einrichtungen 
(für das kommunale Krisenmanagement)** 
1,0 VZÄ A12 L2E1 SB Fachausbilder Zivil- und Katastrophenschutz (ZS/KatS), 
Führungsebene B 
 
2027 
Stelle Stellenwert Funktion  
5,4 VZÄ A09 L1E2/ 
A09 L1E2Z*  
Funktion Leitstellendisponent, Lagebeobachtung, Betrieb 
Führungseinrichtungen im 24-Stunden-Betrieb 
0,8 VZÄ E9c / A10 L2E1 SB Fachausbilder Fahrschule / Betrieb ZS-/KatS-Fahrzeuge 
 
2028 
Stelle Stellenwert Funktion  
1,0 VZÄ E11 / A11 L2E1*  SB Administration ELR, Führungs- und Kommunikations-
software 
1,0 VZÄ E9b / A09L1E2Z*   SB Funktionssicherheit Gebäude und Anlagen 
0,75 VZÄ E6* SB Bewirtschaftung Bevölkerungsschutz-Lager 
0,25 VZÄ E9c / A10 L2E1* SB Finanzverwaltung KatS / ZS, Drittmittelmanagement / 
Bundesauftragsverwaltung 
 
2029 
Stelle Stellenwert Funktion  
1,0 VZÄ E10 / A10 L2E1*  SB Hochverfügbarkeitssysteme  
0,5 VZÄ E9c / A10 L2E1* SB Finanzverwaltung KatS/ZS, Drittmittelmanagement / 
Bundesauftragsverwaltung 
 
2030 
Stelle Stellenwert Funktion  
1,0 VZÄ A12 L2E1  SB Brandschutzdienststelle, Kritische Infrastrukturen, Füh-
rungsebene B

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V/0346/2025 
 
* Stellenwerte müssen jeweils im Vorjahr des Haushaltsjahres überprüft und der Stellenwert 
zum Stellenplan in dem Haushaltsjahr angepasst werden. 
** Funktion wird im Rahmen des Stellenplans mit Bezug auf den Katastrophenschutzbedarf-
splan konkret angegeben. 
 
I.5  Die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans erfolgt nach Beschluss durch den Rat. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Katastrophenschutzbedar fsplan ermittelten 
Bedarfe weiter zu priorisieren, die vorgesehenen Maßnahmen in den Handlungsfeldern um-
zusetzen und die aufgeführten Zielsetzungen weiter zu verfolgen. Über den Umsetzung s-
stand soll in jährlicher Folge berichtet werden. Eine Fortschreibung ist spätestens mit Ablauf 
des Jahres 2030 vorzulegen. 
 
I.6  Es wird zu Kenntnis genommen, dass das Amt Feuerwehr (37) zukünftig die Bezeichnung Amt 
für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst (37) tragen wird. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem Katastrophenschutzbedarfsplan ergeben sich in 2025 in folgenden Handlungsbereichen 
haushaltsrelevante Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuer-
wehrtechnische Hilfeleis-
tung 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 99.620  
 
 
Die in 2025 anfallenden Personalaufwendungen werden im verwaltungsweiten Personalaufwands-
budget aufgefangen. Für die Jahre ab 2026 werden die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigun-
gen nach Maßgabe des Beschlusses zum Stellendeckel in den jeweiligen Haushaltsplanentwurf auf-
genommen und ihm Rahmen der Stellenbewirtschaftung abgesichert.  
 
Die sich bei der Umsetzu ng des Katastrophenschutzbedarfsplans durch Investitionen ergebenden 
finanziellen Auswirkungen werden mit konkretem Bezug auf die jeweiligen Anforderungen und Maß-
nahmen in separaten Beschlussvorlagen dargestellt.

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V/0346/2025 
Begründung: 
 
Die Krisen und Katastrophen  der vergangenen Jahre sowie die gegenwärtige weltpolitische Sicher-
heitslage führen zu stetig steigenden Anforderungen an den Bevölkerungsschutz. Diese Entwicklung 
betrifft auch die kommunale Verantwortung. Im Ernstfall sind die kommunalen Einsatzkräfte die ersten 
am Ort. Sie müssen schnell warnen und direkt handeln. Entscheidend ist daher, auf krisenhafte Ent-
wicklungen vorbereitet zu sein und hierzu den Bevölkerungsschutz bzw. die damit verbundenen Auf-
gabenbereiche des Katastrophenschutzes und im Zivilschutz weiterzuentwickeln und an die aktuellen 
Gegebenheiten anzupassen. 
 
Rechtsgrundlagen bilden hier insbesondere das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und 
den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) sowie das Gesetz über den 
Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG). Die kommunalen Bevölkerungsschutzauf-
gaben umfassen dabei die Prävention, Vorbereitung und Bewältigung von Krisen, Großeinsatzlagen 
und Katastrophen. Zudem beinhalten sie die Mitwirkung an Maßnahmen der Zivilen Verteidigung. Ziel 
ist es, die Resilienz der Stadt Münster gegenüber Schadens- und Bedrohungslagen gemäß § 1 Abs. 
1 Nr. 3 und Abs. 2 BHKG NRW sowie § 1 ZSKG nachhaltig zu stärken und die kommunalen Struktu-
ren an die aktuellen Anforderungen der Daseinsvorsorge anzupassen. Die daraus resultierenden An-
forderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz – einschließlich des hierzu erforderlichen Krisen-
managements nach § 35 BHKG NRW – werden unter dem Sammelbegriff „Bevölkerungsschutz“ zu-
sammengefasst. 
 
Die kreisfreie Stadt Münster ist Trägerin des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie zuständig für 
den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Diese Aufgaben zählen zu den Pflichtaufgaben zur 
Erfüllung nach Weisung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 BHKG NRW. Angesichts der zunehmenden sicher-
heitspolitischen Herausforderungen auf internationaler Ebene gewinnt zudem der Zivilschutz als Teil-
bereich des Bevölkerungsschutzes in Deutschland weiter an Bedeutung. Hier leiten sich die Mitwir-
kungspflichten insbesondere aus §§ 2, 11 Abs. 1 und 15 ZSKG ab. Erste konkrete und priorisierte 
Anforderungen hierzu liegen bereits vor; weitere sind abzusehen. 
 
Der vorliegende Katastrophenschutzbedarfsplan (Anlage 1) definiert strategische Ziele sowie operati-
ve Maßnahmen zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Katastrophenschutz und im Zivilschutz. 
Aufgrund der engen inhaltlichen und strukturellen Verzahnung dieser Aufgabenbereiche werden sie 
im Bedarfsplan auch unter dem übergeordneten Begriff „Bevölkerungsschutz“ zusammengeführt. Ziel 
dieser Bedarfsplanung ist die rechts konforme und leistungsfähige Ausgestaltung der kommunalen 
Gefahrenabwehr sowie die Weiterentwicklung eines effektiven Krisenmanagements, um für den Er-
eignisfall eine adäquate Versorgung und den Schutz der Bevölkerung gewährleisten zu können.

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V/0346/2025 
Zu I.1 
Gemäß § 4 Abs. 3 BHKG NRW ist die Stadt Münster verpflichtet, Pläne zur Gefahrenabwehr bei Groß-
einsatzlagen und Katastrophen zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Der erstmals vorgelegte 
Katastrophenschutzbedarfsplan (KatSBP) bildet die strategische Grundlage zur Erfüllung dieser Ver-
pflichtung. 
 
Der Katastrophenschutzbedarfsplan wurde in einem mehrstufigen Verfahren unter fachlicher Beglei-
tung des unabhängigen Sachverständigenbüros Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH entwickelt. Zentrale 
methodische Grundlage war eine interdisziplinäre Gefahren- und Risikoanalyse unter Berücksichtigung 
normativer, rechtlicher und organisatorischer Vorgaben sowie der Ergebnisse verwaltungsübergreifen-
der Workshops. Dabei wurden sowohl bestehende Strukturen als auch die Leistungsfähigkeit des städ-
tischen Gefahrenabwehrsystems und des kommunalen Krisenmanagements systematisch analysiert. 
 
Der Bedarfsplan umfasst insbesondere folgende Kernelemente und greift methodisch als auch inhalt-
lich auf bundeseinheitlichen Standards1 zurück: 
 Rechtsrahmen: Darstellung der gesetzlichen und normativen Anforderungen an die kommuna-
le Katastrophenschutzvorsorge (KatSBP, Kapitel 1). 
 Gefahren- und Risikoanalyse: Identifikation relevanter Gefahrenlagen für das Stadtgebiet 
Münster unter Berücksichtigung topografischer, infrastruktureller und gesellschaftlicher Fakto-
ren (KatSBP, Kapitel 2). 
 Leitszenarien: Auswahl und Bewertung von fünf für die Stadt Münster besonders relevanten 
Schadensszenarien als Basis der Fähigkeitsanalyse und Bedarfsplanung (KatSBP, Kapitel 3). 
 Fähigkeitsanalyse: Analyse der für die Gefahrenabwehr erforderlichen Fähigkeiten in elf Hand-
lungsfeldern durch Untersuchung der vorhandenen Ressourcen, organisatorischen Strukturen 
und operativen Fähigkeiten zur Aufgabenbewältigung (KatSBP, Kapitel 4).  
 Bedarfs- und Maßnahmenplanung: Ableitung konkreter Planungsziele, Maßnahmen und Res-
sourcenbedarfe zur Bewältigung der Aufgaben und zur Erfüll ung gesetzlicher Anforderungen 
(KatSBP, Kapitel 4 bis 7). 
 
Die Bewertung der Handlungsfelder zeigt, dass die Stadt Münster derzeit nicht in ausreichendem Maße 
über die erforderlichen Strukturen und Kapazitäten verfügt, um die gesetzlichen Anforderungen an den 
Bevölkerungsschutz adäquat zu erfüllen. Die Managementfassung des Katastrophenschutzbedarfs-
plans (Kapitel 0, Seiten 8 bis 20) enthält eine Übersicht der wesentlichen Maßnahmen. 
 
 
                                                 
1 BBK-Leitfaden für Kreise und kreisfreie Städte: Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz „Ein Stresstest für die Allgemeine Gefahrenabw ehr 
und den Katastrophenschutz“

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V/0346/2025 
Aufgrund der herausgehobenen politischen Bedeutung eines funktionierenden  Bevölkerungs-
schutzsystems für die Daseinsvorsorge des Staates, der deutlich zugespitzten Risikobewertung zu 
ver-schiedenen möglichen Krisen, Katastrophen und Bedrohungslagen sowie der gleichzeitig gege-
benen unzureichenden Leistungsfähigkeit im Bereich des städtischen Katastrophenschutzes und im 
Zivilschutz wird trotz der schwierigen Haushaltslage der schrittweise Aufbau entsprechender Res-
sourcen vorgeschlagen.  
 
Zu I.2 
Der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Münster bewertet die Leistungsfähigkeit zur Bewältigung 
potenzieller Schadensszenarien sowie genereller übergeordneter Anforderungen anhand einer fach-
gutachterlich begleiteten Fähigkeitsanalyse in insgesamt elf Handlungsfeldern. Die daraus abgeleite-
ten, differenzierten Planungsziele und Maßnahmen orientieren sich an bundesweit anerkannten Stan-
dards im Bevölkerungsschutz und bilden die damit verbundenen Anforderungen ab. Hierzu zählen zum 
Beispiel die Fähigkeit zur kurzfristigen Bereitstellung von Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten 
für mindestens 1 % der Stadtbevölkerung über einen Zeitraum von 72 Stunde n in geeigneten Notun-
terkünften oder die Resilienz der IT-Infrastrukturen gegen Cyberangriffe.  
 
Im Rahmen der personalwirtschaftlichen, organisatorischen und materialwirtschaftlichen SOLL -
Ableitungen fanden zudem Synergieeffekte bestehender Aufgaben, Kompetenzen und Vorhaltungen 
wesentliche Beachtung. Jedoch können die erkannten defizitären Leistungsbereiche nicht ohne perso-
nelle Aufstockungen und dem Ausbau von materiellen Ressourcen in ausreichender Form erfüllt wer-
den.  
 
Die Bezirksregierung Münster hat den Katastrophenschutzbedarfsplan am 16.04.2025 gemäß § 53 
Abs. 2 BHKG NRW zur Kenntnis genommen und die Planung als normkonform und bedarfsgerecht 
dimensioniert anerkannt. 
 
Zu I.3 
Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung mit der Erstellung bedarfsorientierter Planungen für die 
Aufgabenbereiche Rettungsdienst, Brandschutz und Katastrophenschutz beauftragt (Vorlage 
V/0583/2021/1). Der nun vorgelegte Katastrophenschutzbedarfsplan beantwortet diesen politischen 
Auftrag und baut auf einer konsequenten Umsetzung der beschlossenen Bedarfspläne für den Ret-
tungsdienst (V/0622/2022) und den Brandschutz (V/0464/2024) als grundlegende Basis auf.  
 
Spätestens im Falle einer Krise oder Katastrophe wird der Bevölkerungsschutz und das in diesem Zu-
sammengang erforderliche kommunale Krisenmanagement  in seinem umfassenden Aufgabenspekt-
rum als gesamtstädtische Querschnittsaufgabe deutlich. Der Katastrophenschutzbedarfsplan (KatSBP) 
geht im Rahmen der  Bewertung relevanter Handlungsfelder auf unterschiedliche Aufgabenbereiche

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V/0346/2025 
ein, die in verschiedenen Ämtern und Einrichtungen mit den jeweiligen Kernkompetenzen verortet sind 
(z. B. die Sicherheit von IT -Infrastrukturen oder die Sicherstellung unverzichtbarer Verwaltungsaufga-
ben). 
 
Diese Organisationseinheiten sind insbesondere im Aufbau des Krisenstabes berücksichtigt – entwe-
der als Ständige oder als Ereignisbezogene Mitglieder – und übernehmen mit ihren jeweiligen Funkti-
onen wesentliche Aufgaben im kommunalen Krisenmanagement. Dieses erfordert bei Schadensein-
tritt lageangepasste Formen des Verwaltungshandelns, wie es beispielsweise im Rahm en der 
Corona-Pandemie durch den  Krisenstab wirkungsvoll umgesetzt wurde. Vor dem Hintergrund des 
präventiven Auftrags der Verwaltung zur Krisenbewältigung greift der KatSBP hier auf bewährte 
Strukturen zurück und schlägt die institutionelle Verstetigung des ämterübergreifenden Arbeitskreises 
„Kritische Infrastrukturen“ (AK KRITIS) bzw. dessen Weiterentwicklung vor. Dieser hatte sich bereits 
im Zuge der Vorbereitung auf eine drohende  Energiemangellage als effektiv und effizient erwiesen. 
Künftig soll der Arbeitskreis als dauerhaftes Gremium etabliert werden, mit dem Ziel, das bestehende 
ämter- und bereichsübergreifende Netzwerk aus zubauen, das kontinuierlich zur Optimierung von 
Prozessen und zur Vorbereitung geeigneter Maßnahmen im kommunalen Krisenmanagement bei-
trägt. 
 
Von der Wieder einrichtung eines eigenständigen Amtes für Bevölkerungsschutz (ehemals Amt 38) 
sieht der Katastrophenschutzbedarfsplan ab. Stattdessen empfiehlt er – unter Berücksichtigung der 
bestehenden Zuständigkeit als „Untere Katastrophenschutzbehörde“ sowie der bereits vorhandenen 
Strukturen, Kompetenzen und Ressourcen – die Integration koordinierender, steuernder und operati-
ver Aufgabenbereiche des Bevölkerungsschutzes in das Amt Feuerwehr (Amt 37). Ziel ist es, beste-
hende Synergien zu nutzen und die Effizienz sowie Schlagkraft des Bevölkerungsschutzes nachhaltig 
zu stärken. Im Zuge dieser erweiterten Aufgabenübernahme sieht der KatSBP eine Anpassung der 
Aufgaben- und Organisationsstruktur des Amtes 37 vor.  
 
Zu I.4 
Die im Katastrophenschutzbedarfsplan dargestellten und begründeten Stellenbedarfe bilden die der-
zeit identifizierbaren Mindestpersonalbedarfe ab, die zur sachgerechten Erfüllung der kommunalen 
Aufgaben im Bevölkerungsschutz gem. BHKG NRW und ZSKG erforderlich sind. Sie spiegeln auch 
die bundeweiten Entwicklungen wieder, die mit dem Wiederaufbau des Bevölkerungsschutzsystems, 
mit den darin veran kerten kommunalen Aufgaben des Katastrophenschutzes und im Zivilschutz  – 
einschließlich der in diesem Zusammenhang stehenden Aufgaben des Krisenmanagements und der 
Landes- und Bundesauftragsverwaltung – erkennbar sind.

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V/0346/2025 
 
Die Ermittlung der Stellenbedarfe erfolgte auf Grundlage eines strukturierten Soll-Ist-Abgleichs. Im Zu-
ge dieses Abgleichs  wurden vor Feststellung der vorliegenden Stellenbedarfe bestehende Strukturen 
auf ihre synergetische Nutzbarkeit hin überprüft, Potenziale zur Weiterentwicklung identifiziert und be-
reits veranschlagte Ressourcen aus den Bedarfsplanungen für den Brandschutz und Rettungsdienst 
berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Münster wurde an-
schließend der gutachterlich ermittelte Personalbedarf auf ein vertretbares Maß reduziert und eine stu-
fenweise Umsetzung über sechs Haushaltsjahre hinweg vorgeschlagen bzw. bei einer Verabschiedung 
von Doppelhaushalten über drei Doppelhaushalte. Eine Refinanzierung über Gebühren der Kranken-
kassen ist im Be reich des Katastrophenschutzes gesetzlich nicht verankert, sodass die Finanzierung 
aus kommunalen Haushaltsmitteln und aufgabenspezifischen Zuwendungen aus Landes - und Bun-
deshaushalten erfolgen muss. 
 
Die Personalbedarfe sollen demnach gestuft im Zeitraum von 2025 bis 2030 in den Stellenplan aufge-
nommen werden. Diese Staffelung stellt zugleich eine inhaltliche Priorisierung dar. Vorrang erhalten 
dabei Stellen, die zur unmittelbaren Umsetzung von Maßnahmen des KatSBP erforderlich sind. Nach-
rangig zu berücksichtigen sind Stellen, die an die zeitlich versetzte Umsetzung konkreter Maßnahmen 
gekoppelt sind – etwa im Falle der Bewirtschaftung des Bevölkerungsschutzlagers, die erst im Rahmen 
der Inbetriebnahme des Lagers erforderlich wird. Konkret sieht der Beda rfsplan in Kapitel 5 (Seiten 
135–140) die schrittweise Einrichtung von insgesamt 14,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vor. Die Stellen 
sind mit dem Ziel der  Einhaltung gesetzlicher Vorgaben folgenden funktionalen Aufgabenschwerpunk-
ten zugeordnet: 
 Krisenmanagement innerhalb der Stadtverwaltung 
 Leitstelle und Lagebeobachtung 
 Planung und Grundsatzangelegenheiten 
 Spezifische Aus- und Fortbildung 
 Verwaltung und Bewirtschaftung 
 Finanz- und Auftragsverwaltung 
 Kritische Infrastrukturen 
 
Die Umsetzung dieser Bedarfe erfordert sowohl unmittelbare als auch gestaffelte Stellenzusetzungen 
in den städtischen Stellenplan: 
Unmittelbare Stellenzusetzung im Jahr 2025: 
 1,0 VZÄ zur Wahrnehmung neu übertragener Aufgaben im Bereich des Zivilschutzes zur Koor-
dination von Grundsatzangelegenheiten und Aufgaben der Zivilen Verteidigung. Die damit ver-
bundenen Tätigkeiten sind fristgebunden, pflichtig und nicht auf spätere Zeitpunkte verschieb-
bar.

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 Personalkosten rund 99.620,00 Euro jährlich. Die Finanzierung erfolgt für das Haushaltsjahr 
2025 aus dem laufenden Personalbudget; die Verstetigung ist im Stellenplan 2026 vorgesehen. 
Zeitlich gestaffelte Stellenzusetzungen 2026 bis 2030 gemäß Maßnahmen-Priorisierung und Be-
schlussvorbehalt: 
Stellenplan 2026: 
 2,0 VZÄ zur Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements (1,0 VZÄ = 108.810€) 
und für die spezifische Aus- und Fortbildung im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz (1,0 VZÄ 
= 95.200€) 
 Personalkosten: rund 204.010 Euro jährlich 
Stellenplan 2027: 
 6,2 VZÄ zur Erhöhung der operativen Funktionsfähigkeit der Leitstelle im 24-Stunden-Betrieb 
(5,4 VZÄ = 436.050€) und für die Ausbildung im Umgang mit Katastrophenschutzfahrzeugen 
(0,8 VZÄ = 61.384€) 
 Personalkosten: rund 497.434 Euro jährlich 
Stellenplan 2028: 
 3,0 VZÄ zur Administration des Einsatzleitsystems und weiterer Führungs - und Kommunikati-
onssysteme (1,0 VZÄ = 87.640€), Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Gebäuden, Anla-
gen und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (1,0 VZÄ = 80.750€), Bewirtschaftung des 
Bevölkerungsschutzlagers (0,75 VZÄ = 60.562,50€) und Verwaltung von Bundesaufträgen so-
wie Drittmittel- und Finanzverwaltung (0,25 VZÄ = 19.182,50€) 
 Personalkosten: rund 248.135 Euro jährlich 
Stellenplan 2029: 
 1,5 VZÄ zur Verwaltung von Bundesaufträgen sowie Drittmittel- und Finanzverwaltung (0,5 VZÄ 
=38.365€) und Administration von Systemen mit Hochverfügbarkeitsanforderungen (1,0 VZÄ = 
86.540€) 
 Personalkosten: rund 124.905 Euro jährlich 
Stellenplan 2030: 
 1,0 VZÄ zur Identifikation und Ü berprüfung Kritischer Infrastrukturen im Aufgabenbereich der 
Brandschutzdienststelle 
 Personalkosten: rund 95.200 Euro jährlich 
 
 
 
Zu I.5 
Der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Münster basiert auf einer umfassenden gutachterlichen 
Analyse und legt diff erenzierte Handlungsfelder, strategische Zielsetzungen sowie konkrete Maßnah-
men zur Weiterentwicklung der kommunalen Bevölkerungsschutzstrukturen fest. Mit Beschluss des

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KatSBP durch den Rat wird die Grundlage für eine strukturierte, an bundesweiten Standards orientierte 
Vorgehensweise und an die aktuellen Anforderungen angepasste Weiterentwicklung des kommunalen 
Gefahrenabwehrsystems geschaffen. 
 
Die Umsetzung des KatSBP erfolgt auf Grundlage folgender übergeordneter Zielsetzungen: 
a) Der Katastrophenschutz setzt einen funktionierenden leistungsfähigen Grundschutz voraus. Daher 
ist die konsequente Umsetzung der Maßnahmen aus dem Brandschutzbedarfsplan und dem Ret-
tungsdienstbedarfsplan eine unerlässliche Voraussetzung. 
b) Die Gefahrenabwehr und das Krisenmanagement als gesamtstädtische Aufgabe sind fest in die 
Stadtentwicklung und die Verwaltungsorganisation zu integrieren, indem: 
 die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gezielt gestärkt wird, 
 eine frühzeitige Warnung und Information der Bevölkerung vor erkennbaren Gefahren und Kri-
sensituationen sichergestellt wird, 
 eine schnelle und effiziente Hilfeleistung durch Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophen-
schutz gewährleistet wird – auf Basis klar definierter Infrastrukturen,  
 die Handlungsfähigkeit der Stadt Münster in Krisen - und Katastrophenfällen effektiv sicherge-
stellt wird, um die Bevölkerung zu schützen. 
 
Der Bedarfsplan identifiziert zur Sicherstellung der kommunalen Gefahrenabwehr systematisch Maß-
nahmen, die sowohl die Verwaltung (einschließlich Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr) als auch die im 
Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen umfassen – soweit die jeweiligen Aufgaben und 
Anforderungen nicht bereits durch Landes - oder Bundesregelungen abgedeckt sind. Die im KatSBP 
benannten Maßnahmen betreffen insbesondere die personelle, materielle und infrastrukturelle Ausstat-
tung sowie deren nachhal tige Sicherstellung. Die Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt, bauen 
systematisch aufeinander auf und entfalten in ihrer Gesamtheit eine synergetische Wirkung. 
 
Zur strukturierten Umsetzung dieser Maßnahmen benennt der KatSBP in seiner Managementfassung 
(Kapitel 0) Handlungsfelder, die in vorgesehener Priorität umgesetzt werden sollen: 
1. Aufnahme identifizierter Stellenbedarfe in den Stellenplan sowie Beschleunigung von Aus-
schreibungs- und Auswahlverfahren 
2. Weiterentwicklung spezifischer Krisenkonzepte zu definierten Gefährdungsszenarien 
3. Sicherstellung der Resilienz der Stadtverwaltung, insbesondere durch: 
o Cyberprävention: Entwicklung einer konzeptionellen Struktur zur Abwehr von Cyberangrif-
fen sowie Definition des Ressourcenbedarfs 
4. Förderung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung durch zielgerichtete Informations- und 
Schulungsangebote 
5. Finalisierung und Umsetzung eines stadtweiten Kraftstoffversorgungskonzepts, insbesondere:

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o Logistikkonzept zur Versorgung der kommunalen Gefahrenabwehr und kritischen Infra-
struktur 
o Abschluss notwendiger Verträge (z. B. Zugriff auf Tankfahrzeuge, städtische Notreserven) 
o Parallel: Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Notstromversorgungskonzepts 
6. Planung von Notunterkünften, darunter: 
o Ertüchtigung der Halle Münsterland zur zentralen Notunterkunft 
o Planung dezentraler Unterkünfte mit Notstromversorgung 
7. Sicherstellung der vorbereiteten Versorgung der Bevölkerung in Krisenfällen 
 
 
Zu I.6: 
 
Der Katastrophenschutzbedarfsplan sieht eine erweiterte Aufgabenübernahme des Amtes Feuerwehr 
vor. In diesem Zusammenhang wird das Amt umbenannt in „Amt für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr 
und Rettungsdienst“ (37). Damit werden die zentralen Aufgabenfelder nach außen wie nach innen klar 
kommuniziert. 
 
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Maßnahmen  des Katastrophenschutzbedarfsplanes, der unter-
schiedlichen verwaltungsinternen Zuständigkeiten sowie der heterogenen Umsetzungszeiträume und 
der haushaltswirksamen Aspekte, ist vorgesehen, einzelne Umsetzungsschritte thematisch aufbereitet 
in gesonderten Vorlagen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Zur transparenten Fortschrittskontrolle ist zudem geplant, dass das Amt 37 dem Rat jährlich einen Be-
richt über den Stand der Umsetzung  der Bedarfsplanungen sowie der Leistungsfähigkeit des Gefah-
renabwehrsystems der Stadt Münster vorlegt. Eine Fortschreibung des Katastrophenschutzbedarfs-
plans ist spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2030 vorzulegen. 
 
 
 
 
i. V. 
 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Katastrophenschutzbedarfsplan

- 12 - 
V/0346/2025

Beratungsverlauf (4)

24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (23)

  • Nieberdingstraße
  • Rösnerstraße
  • Klemensstraße 10
  • Tilbecker Straße 24
  • York-Ring 25
  • Stühmerweg
  • Ludgeriplatz 4
  • Am Berg Fidel 53
  • An der Meerwiese 25
  • Am Stadtgraben 30
  • Westfalenstraße 197
  • Von-Holte-Straße 56
  • Lotharingerstraße 8
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 36
  • Von-Humboldt-Straße 14
  • Albersloher Weg
  • Idenbrockplatz 8
  • Uppenkampstiege 19
  • Brüningheide
  • Arnheimweg 42
  • Hohe Geist 8
  • Kinderhaus
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0346/2025
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2025
Erstellt
13.05.2025 16:01