V/0346/2025
Bedarfsplan für den Katastrophenschutz in der Stadt Münster (Katastrophenschutzbedarfsplan)
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Anlage 1_KatSBP_Münster_Stand_19.05.2025
454111 Zeichen
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZ -
BEDARFSPLAN
Redaktionelle Verantwortung:
Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH
Bismarckstr. 29
41747 Viersen
Tel.: 02162 43 69 40
E-Mail: info@luelf-plus.de
www.luelf-plus.de
Stand: 19.05.2025
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Stand: 19.05.2025 2
Feuerwehr
York-Ring 25
48159 Münster
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 3
VORWORT
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren und die Sorge für ihre Sicherheit sind Kernaufgaben des
Staates. Verantwortung dafür tragen die verschiedenen staatlichen Ebenen gemeinsam. Für den Katastrophen-
schutz vor Ort bilden die Feuerwehren den Grundstock; ihnen stehen im Bedarfsfall Katastrophenschutz-Einheiten
der anerkannten Hilfsorganisationen zur Seite. Die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz umfasst die Prä-
vention, Vorbereitung und Bewältigung von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen, um die Resilienz der Stadt
gegenüber solchen Ereignissen zu stärken.
In den letzten Jahren haben wir allerdings lernen müssen, dass Krisen und Großschadensereignisse komplexer
werden, zum Teil parallel auftreten, sich in ihren Wirkungen wechselseitig verstärken und damit neue Dimensio-
nen entfalten. Um auf diese veränderten Krisenlagen angemessen reagieren zu können, muss der Schutz der Be-
völkerung funktional, personell und finanziell aufgewertet werden.
Die Stadt Münster ist als kommunaler Aufgabenträger verantwortlich für den Brandschutz und die Hilfeleistung
und durch Ihren Status als kreisfreie Stadt auch für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. In diesem
Zusammenhang werden städtische Bedarfspläne für Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst
erstellt und in vorgeschriebenen zeitlichen Abständen fortgeschrieben.
Dies geschieht in der Stadt Münster für den Katastrophenschutz nunmehr erstmals mittels einer strategischen
Planung - ergänzend zu den Planungen für den Brandschutz und den Rettungsdienst. Der hiermit vorgelegte Kata-
strophenschutzbedarfsplan geht über die Betrachtung der beiden anderen Pläne hinaus, erfordert jedoch die kon-
sequente Umsetzung dieser, da die beinhaltete Leistungsfähigkeit als Basis vorausgesetzt wird.
Der Brandschutz im Stadtgebiet Münster wird derzeit durch drei Standorte der Berufsfeuerwehr und 20 Einheiten
der Freiwilligen Feuerwehr gestellt, welche insgesamt eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Leistungsfä-
higkeit aufweisen. Der Rettungsdienst umfasst derzeit sechs Rettungswachen. In den Rettungsdienst sind neben
der Feuerwehr als Aufgabenträgerin auch die Hilfsorganisationen eingebunden und stellen die rettungsdienstliche
bzw. notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in hoher Qualität sicher.
Aufgrund der weitreichenden internationalen Verwerfungen wird auch der Zivilschutz als Teil des Bevölkerungs-
schutzes in Deutschland auszubauen sein. Hierzu liegen erste konkrete Anforderungen vor, mit weiteren ist zu
rechnen. Mit der erweiterten Aufgabenerfüllung wird mit dem „Amt für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Ret-
tungsdienst“ zugleich ein neuer Name verbunden.
Mit der Erstellung des vorliegenden Katastrophenschutzbedarfsplanes für die Stadt Münster wurde die Lülf+ Si-
cherheitsberatung GmbH beauftragt. Mit ihrer Hilfe wurden die bestehenden Strukturen und Ressourcen umfas-
send analysiert und anhand dieser Erkenntnisse ein SOLL-Konzept entwickelt sowie Maßnahmen zur Umsetzung
abgeleitet. Diese bieten der Stadt Münster einen klaren Handlungsleitfaden, um die Effizienz und Effektivität des
Katastrophenschutzes sicherzustellen. Dabei baut der Plan aufwachsend auf vorhandenen Strukturen auf, entwi-
ckelt mit einer interdisziplinären Grundhaltung Maßnahmen für alle wesentlichen Handlungsfelder des Katstro-
phenschutzes vor Ort und stärkt in der Folge die Interventionsfähigkeit aller Akteure.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 4
INHALT
VORWORT ....................................................................................................................................... 3
INHALT ............................................................................................................................................ 4
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................... 6
TABELLENVERZEICHNIS .................................................................................................................... 7
0 MANAGEMENTFASSUNG ........................................................................................................... 8
0.1 EINLEITUNG .................................................................................................................................... 8
0.2 METHODISCHES VORGEHEN UND UMFANG DER BETRACHTUNG VOR DEM HINTERGRUND DER
KOMMUNALEN ZUSTÄNDIGKEIT IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ ..................................................... 8
0.3 SCHWERPUNKTE DER ZUKÜNFTIGEN STRATEGISCH -KONZEPTIONELLEN PLANUNG IM
KATASTROPHENSCHUTZ ............................................................................................................... 10
0.4 HANDLUNGSFELDER ..................................................................................................................... 10
0.5 ORGANISATION UND PERSONALBEDARFE .................................................................................. 19
0.6 PRIORISIERUNG VON HANDLUNGSFELDERN UND MAßNAHMEN .............................................. 19
1 EINLEITUNG UND PROJEKTVERLAUF ......................................................................................... 21
1.1 GRUNDSÄTZLICHER AUFBAU DES BEVÖLKERUNGSSCHUTZES IN DEUTSCHLAND ..................... 21
1.2 AUSGANGSSITUATION UND AUFTRAG ........................................................................................ 27
1.3 PROJEKTVERLAUF ......................................................................................................................... 27
2 BESCHREIBUNG DES BEZUGSGEBIETES ..................................................................................... 29
2.1 ALLGEMEINE DARSTELLUNG DES STADTGEBIETES ...................................................................... 29
2.2 GEFAHRENPOTENZIAL .................................................................................................................. 31
2.3 FRÜHRERE LOKALE UND REGIONALE KATASTROPHEN UND KRISEN .......................................... 33
2.4 KRITISCHE INFRASTRUKTUREN .................................................................................................... 35
2.5 FACHDIENSTE DES KATASTROPHENSCHUTZES ............................................................................ 40
2.6 ÜBERÖRTLICHE HILFE ................................................................................................................... 47
3 SZENARIENBETRACHTUNG ....................................................................................................... 54
3.1 BEMESSUNGSSZENARIEN ............................................................................................................. 54
3.2 SZENARIO 1: AUSFALL DER KRITISCHEN INFRASTRUKTUR / BLACKOUT ..................................... 55
3.3 SZENARIO 2: AUSTRITT EINES CHEMISCHEN PRODUKTES / CBRN-GEFAHREN ........................... 63
3.4 SZENARIO 3: LANGANHALTENDE HITZE / DÜRRE / VEGETATIONSBRAND .................................. 68
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 5
3.5 SZENARIO 4: VERBREITUNG EINES KONTAGENEN KRANKHEITSERREGERS / PANDEMIE ........... 72
3.6 SZENARIO 5: EXTREMWETTEREREIGNIS / STARKREGEN ............................................................. 78
3.7 HANDLUNGSFELD CYBERANGRIFF ............................................................................................... 83
3.8 GLOBALE UND GESELLSCHAFTLICHE ANFORDERUNGEN ............................................................ 87
4 PLANUNGSZIELE UND MAẞNAHMEN ....................................................................................... 89
4.1 EINLEITUNG .................................................................................................................................. 89
4.2 STÄDTISCHES KRISENMANAGEMENT UND LAGEBILD ................................................................. 91
4.3 FÜHRUNG ..................................................................................................................................... 96
4.4 OPERATIVER KATASTROPHENSCHUTZ ......................................................................................... 97
4.5 TECHNIK UND IT-INFRASTRUKTUR ............................................................................................. 104
4.6 WARNUNG UND INFORMATION DER BEVÖLKERUNG .............................................................. 107
4.7 BETREUUNG UND VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG ............................................................. 109
4.8 KRITISCHE INFRASTRUKTUREN .................................................................................................. 112
4.9 MEDIZINISCHE VERSORGUNG .................................................................................................... 115
4.10 SICHERSTELLUNG DER KERNPROZESSE DER VERWALTUNG ..................................................... 117
4.11 EREIGNISBEZOGENE KATASTROPHENSCHUTZPLANUNG .......................................................... 121
4.12 ZIVILE VERTEIDIGUNG ................................................................................................................ 125
5 ORGANISATION UND PERSONALBEDARFE .............................................................................. 128
5.1 AUFBAUORGANISATION ............................................................................................................. 128
5.2 PERSONALBEDARFE .................................................................................................................... 135
6 STÄDTISCHE LIEGENSCHAFTEN ZUR NUTZUNG IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ ............................ 141
6.1 KATASTROPHENSCHUTZ-LEUCHTTÜRME .................................................................................. 141
6.2 NOTUNTERKÜNFTE .................................................................................................................... 144
7 HILFSORGANISATIONEN IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ ............................................................. 149
7.1 ANFORDERUNGEN AUS DEN LANDESKONZEPTEN .................................................................... 149
7.2 HILFSORGANISATIONEN IN MÜNSTER ....................................................................................... 150
7.3 ERKENNTNISSE DES KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLANS .................................................. 150
8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .................................................................................................... 152
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
ABB. 1 GESAMTÜBERSICHT ÜBER DIE SICHERHEITSARCHITEKTUR IN DEUTSCHLAND ........................... 23
ABB. 2 DER KATASTROPHENKREISLAUF IM RISIKO - UND KRISENMANAGEMENT (EIGENE
DARSTELLUNG IN ANLEHNUNG AN BBK) ..................................................................................... 25
ABB. 3 VORGEHEN ZUR BEDARFSPLANUNG IM KATASTROPHENSCHUTZ ............................................... 26
ABB. 4 STADTGEBIET MÜNSTER ................................................................................................................ 29
ABB. 5 UMLIEGENDE KREISE ..................................................................................................................... 29
ABB. 6 TOPOGRAFISCHE KARTE STADT MÜNSTER ................................................................................... 30
ABB. 7 BEVÖLKERUNGSDICHTE IN DER STADT MÜNSTER ........................................................................ 31
ABB. 8 GEWÄSSER IN MÜNSTER (AUSWAHL) ........................................................................................... 32
ABB. 9 BESONDERE OBJEKTE IN DER STADT MÜNSTER UND GEFAHRENPOTENZIALE AUSGEHEND
VON ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN ........................................................................................ 34
ABB. 10 TIERHALTUNG IN DER STADT MÜNSTER ..................................................................................... 35
ABB. 11 KRANKENHÄUSER IN DER STADT MÜNSTER ............................................................................... 36
ABB. 12 ORGANIGRAMM DES AMTES 37 DER STADT MÜNSTER ............................................................ 37
ABB. 13 ZENTRALE VERKEHRSWEGE IM STADTGEBIET ............................................................................ 39
ABB. 14 AUFBAU DES FÜHRUNGSSYSTEMS .............................................................................................. 41
ABB. 15 EXEMPLARISCHE RISIKOMATRIX DER BETRACHTETEN SZENARIEN ........................................... 55
ABB. 16 APOTHEKEN-STANDORTE MIT NOTSTROMVERSORGTEN APOTHEKEN ..................................... 58
ABB. 17 ABDECKUNG DES TETRA-NETZES DER STADTWERKE ................................................................. 58
ABB. 18 ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE IN DER STADT MÜNSTER ......................................................... 78
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
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TABELLENVERZEICHNIS
TAB. 1 ECKDATEN DER STADT MÜNSTER .................................................................................................. 29
TAB. 2 FAHRZEUGE IM RETTUNGSDIENST ............................................................................................... 44
TAB. 3 BOOTE IN DER STADT MÜNSTER ................................................................................................... 46
TAB. 4: EINHEITEN DER ÜBERÖRTLICHEN HILFE ....................................................................................... 48
TAB. 5 ERFORDERLICHE PERSONALBEDARFE FÜR DIE AUFGABENBEREICHE BEVÖLKERUNGSSCHUTZ
(ZIVIL- UND KATASTROPHENSCHUTZ) UND KOMMUNALES KRISENMANAGEMENT ................ 140
TAB. 6 ÜBERSICHT DER STÄDTISCHEN LIEGENSCHAFTEN ...................................................................... 142
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Stand: 19.05.2025 8
0 MANAGEMENTFASSUNG
0.1 EINLEITUNG
Die Stadt Münster ist als kreisfreie Stadt verantwortlich für den Brandschutz und die Hilfeleistung sowie
für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz.
Zu den Verpflichtungen und Aufgaben gehört es weiterhin, die Sicherheit und den Schutz der Bevölke-
rung kontinuierlich zu gewährleisten und zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden aufgrund
direkter und indirekter gesetzlicher Vorgaben Bedarfspläne für den Brand- und Katastrophenschutz so-
wie für den Rettungsdienst erstellt und in den maximal vorgeschriebenen Zeitabständen überarbeitet
und aktualisiert. In der Stadt Münster erfolgt dies im Bereich des Katastrophenschutzes erstmals durch
eine strategische Planung, die die Planungen für den Brandschutz und den Rettungsdienst ergänzt, um
eine effektive Koordination zu ermöglichen und Synergien zu schaffen.
Der Brandschutz im Stadtgebiet wird durch 3 Standorte der Berufsfeuerwehr und 20 Einheiten der Frei-
willigen Feuerwehr gestellt, welche gemäß § 3 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen) eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Leis-
tungsfähigkeit aufweisen sollen.
Der Rettungsdienst umfasst derzeit 6 Rettungswachen. In den Rettungsdienst sind neben der Feuer-
wehr als Aufgabenträger auch die Hilfsorganisationen eingebunden. Diese müssen die rettungsdienstli-
che bzw. notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in hoher Qualität und in angemessener Zeit
sicherstellen.
Die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz im gesamten Stadtgebiet umfasst die Prävention, Vor-
bereitung und Bewältigung von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen, um die Resilienz der Stadt
gegenüber solchen Ereignissen zu stärken.
Die Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH wurde mit der Erstellung der Katastrophenschutzbedarfsplanung
für die Stadt Münster beauftragt.
Die bestehenden Strukturen und Ressourcen wurden umfassend analysiert und anhand dieser Erkennt-
nisse ein SOLL-Konzept entwickelt sowie Maßnahmen zur Umsetzung abgeleitet, die der Stadt Münster
einen klaren Handlungsleitfaden bieten, um die Effizienz und Effektivität des Katastrophenschutzes zu
optimieren und weiterzuentwickeln.
0.2 METHODISCHES VORGEHEN UND UMFANG DER BETRACHTUNG VOR DEM HINTER-
GRUND DER KOMMUNALEN ZUSTÄNDIGKEIT IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ
0.2.1 ZUSTÄNDIGKEITEN IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ
Der Bevölkerungsschutz setzt sich aus dem Zivil - und Katastrophenschutz zusammen. Zum Zivilschutz
zählen Maßnahmen, die im Verteidigungs- oder Spannungsfall zum Schutz der Zivilbevölkerung ergriffen
werden. Die Planungshoheit liegt beim Bund. Katastrophenschutz ist originäre Aufgabe der Bundeslän-
der, die als oberste Katastrophenschutzbehörden auftreten. Die Kreise und kreisfreien Städte sind ge-
mäß Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) als untere Ka-
tastrophenschutzbehörde Aufgabenträger für den Katastrophenschutz.
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Stand: 19.05.2025 9
Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben („ erforderliche Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von
Großeinsatzlagen und Katastrophen treffen“ und „ Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen auf-
stellen“) und zur Ermittlung der im Katastrophenfall erforderlichen Fähigkeiten wird die Katastrophen-
schutzbedarfsplanung durchgeführt. Diese erfolgt szenarienbasiert in Anlehnung an die Empfehlungen
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Der vorliegende Kat astrophenschutzbedarfsplan setzt die vorhandenen Bewältigungskapazitäten
und Vorplanungen einem Stresstest aus, um zukünftige Handlungsfelder für den Katastrophenschutz
zu ermitteln.
Im Gesamtprozess wurden Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der Gefahrenabwehr, der Verwal-
tung, der Gesundheits- und Privatwirtschaft sowie der kritischen Infrastrukturen beteiligt.
Grundsätzlich orientiert sich die Methodik an fünf Teilschritten.
In einem Szenarienbrainstorming wurden grundsätz-
lich vorstellbare Katastrophenszenarien identifiziert .
Diese konnten aufgrund ihrer inhaltlichen Schnitt-
mengen zu fünf Szenarien aggregiert werden. Alle
Szenarien sind fiktiv und stehen exemplarisch für die
Abdeckung einer großen Fähigkeitsbandbreite.
○ Ausfall der Kritischen Infrastruktur/Blackout
○ Austritt eines chemischen Produktes/CBRN-Ge-
fahren
○ Langanhaltende Hitze/Dürre/Vegetationsbrand
○ Verbreitung eines kontagiösen Krankheitserre-
gers/Pandemie
○ Extremwetterereignis/Starkregen
In mehreren Arbeitssitzungen wurden die Szenarien-
folgen betrachtet. Zum einen wurde ein Fokus auf die
Betrachtung von Ausfallkaskaden und zum anderen auf die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter
Mensch, KRITIS, Umwelt, Volkswirtschaft und immaterielle Schadensfolgen gelegt. Aus den Folgen eines
Szenarios lassen sich jeweils resultierende Anforderunge n an die untere Katastrophenschutzbehörde
ermitteln.
Anschließend wurden die aus den Szenarien resultierenden Anforderungen hinsichtlich ihres Bedarfs-
maximums zu Planungszielen abgeleitet.
Die Bedarfe des Katastrophenschutzes ergeben sich aus dem Abgleich des aktuellen IST-Stands mit dem
SOLL der abgeleiteten Planungsziele. Ziel ist die Ableitung einer priorisierten Maßnahmenliste.
0.2.2 ABGRENZUNG DER B EDARFSPLANUNG EN FÜR DIE GEFAHRENABWEHR
Die Katastrophenschutz-Bedarfsplanung schließt die Lücke zwischen der bereits in NRW gesetzlich ge-
forderten Bedarfsplanung für den Brandschutz (§ 3 Abs. 3 BHKG) und der gesetzlich ebenfalls geforder-
ten Bedarfsplanung für den Rettungsdienst (§ 12 Rettungsge setz NRW). Die Grundlage zum Bevölke-
rungsschutz bilden die umgesetzten Bedarfspläne im Brandschutz und Rettungsdienst (Grundschutz).
Zur Organisation der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr im Stadtgebiet verfügt die Stadt Münster über
einen Brandschutz - und einen Rettungsdienstbedarfsplan. Der Katastrophenschutzbedarfsplan geht
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Stand: 19.05.2025 10
über die Betrachtungsbereiche dieser Pläne hinaus, erfordert jedoch die konsequente Umsetzung die-
ser, da die beinhaltete Leistungsfähigkeit als Basis vorausgesetzt wird. Der Bedarfsplan fokussiert auf
die Erfüllung der Aufgaben des BHKG und des ZSKG (Gesetz über den Zivilschutz und die Katastro-
phenhilfe des Bundes).
Die Ergebnisse der Katastrophenschutzbedarfsplanung fließen in den in NRW gesetzlich geforderten
Katstrophenschutzplan ein (§ 4 Abs. 3 BHKG), der den strategischen und konzeptionellen Rahmenplan
für die Bewältigung von Großeinsatzlagen und Katastrophen darstellt und Grundlage für die geforderte
Umsetzung in die Praxis, insbesondere für die Personalbedarfsplanung und die Planung notwendiger
Beschaffungsmaßnahmen (Haushalt) ist. Auf diesem Rahmeneinsatzplan „Katastrophenschutz“ bauen
weitere objektbezogene und ereignisbezogene (szenarienbasierte) Katastrophenschutzpläne auf.
0.3 SCHWERPUNKTE DER ZUKÜNFTIGEN STRATEGISCH -KONZEPTIONELLEN PLANUNG
IM KATASTROPHENSCHUTZ
Aus den nachfolgend beispielhaft aufgelisteten Einzelkonzepten (ohne Priorisierung) ergeben sich
○ Zuständigkeiten,
○ Schnittstellen,
○ Arbeitsabläufe.
Die Einzelkonzepte beschreiben die verfügbaren eigenen und externen Ressourcen und den zusätzli-
chen Bedarf zur Erreichung der Planungsziele der Katastrophenschutzbedarfsplanung für
○ Personal,
○ Fahrzeuge,
○ Geräte,
○ Verbrauchsmaterial,
○ Liegenschaften,
○ Räume,
○ Lagerung und Logistik.
0.4 HANDLUNGSFELDER
Für insgesamt elf Handlungsfelder wurden Planungsziele festgelegt und Maßnahmen identifiziert, deren
Umsetzung zur Erreichung der Planungsziele beiträgt. Die Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Projek-
tabschlusses wird in fünf Stufen klassifiziert.
Die Handlungsfelder können grundsätzlich anhand der nachfolgenden übergeordneten strategi-
schen Zielsetzung eingeordnet werden:
Die Gefahrenabwehr und das Krisenmanagement sind stärker in die Stadtentwicklung und die Ver-
waltungsorganisation zu integrieren, indem:
○ die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gezielt gestärkt wird,
○ eine frühzeitige Warnung und Information der Bevölkerung vor erkennbaren Gefahren und Kri-
sensituationen sichergestellt wird,
○ eine schnelle und effiziente Hilfeleistung durch Feuerwehr und Rettungsdienst gewährleistet wird
– auf Basis klar definierter Infrastrukturen,
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Stand: 19.05.2025 11
○ die Handlungsfähigkeit der Stadt Münster in Krisen- und Katastrophenfällen effektiv sichergestellt
wird, um die Bevölkerung zu schützen.
+ Die folgenden Maßnahmen stellen einen Auszug der wesentlichen Erkenntnisse dar. Die voll-
umfängliche Darstellung der Maßnahmen sowie die Herleitungen sind in den Kapiteln 4, 5 und
6 beschrieben.
0.4.1 STÄDTISCHES KRISENMANAGEMENT UND LAGEBILD
Ein umfassendes Kommunikations - und Informationskonzept ist erforderlich, um gemeinsame Warn -
und Einsatzlagen sowie eine koordinierte Risikobewertung sicherzustellen. Dabei müssen interne und
externe Akteure vernetzt, zentrale Lage- und Warnmanagementsysteme etabliert und die organisatori-
schen Zuständigkeiten für das kommunale Krisenmanagement sowie die Reaktionsfähigkeit relevanter
Ämter und Einrichtungen klar definiert werden.
Als wesentliche Grundlage ist der Runderlass „ Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nord-
rhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen“ zu nennen, der unter anderem formu-
liert: „Zu einem effektiven und effizienten Krisenmanagement gehört die Schaffung von konzeptionel-
len, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen, die eine schnellstmögliche Zurückfüh-
rung einer eingetretenen außergewöhnlichen Situation in den Normalzustand unterstützen.“
Wesentliche Maßnahmen:
○ Es sind die Aufbau- und Ablauforganisation für das Krisenmanagement und den Katastrophen-
schutz der Stadt Münster zu definieren und zu etablieren. Hierbei sind grundsätzlich die Maßnah-
men zur Prävention, Erkennung, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen (Großeinsatzla-
gen, sich anbahnenden oder bereits eingetretenen Katastrophen) maßgebend. Die Etablierung
des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) und des städtischen Krisenmanage-
ments und die fachliche Koordinierung aller Querschnittsaufgaben soll durch Anpassung und Er-
weiterung der Abteilungsstruktur des Amtes 37, als Amt für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und
Rettungsdienst erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass Querschnittsaufgaben und spezifische
Maßnahmen anderer Ämter und Organisationseinheiten harmonisiert, synchronisiert und in ste-
tiger Weiterentwicklung umgesetzt werden.
○ Es sind die personellen und technischen Ressourcen des Krisenstabes konzeptionell
auszuarbeiten. Hierbei ist die Erreichbarkeit vor allem der ständigen Mitglieder des Stabes, auch
bei einem Ausfall des Telekommunikationsnetzes, zu berücksichtigen. Die Alarmierung von
Stabsmitgliedern muss organisatorisch geregelt und festgeschrieben werden. Die initiale
Einsatzbereitschaft der Krisenstabsstrukturen ist rund um die Uhr innerhalb von rund 60-120
Minuten einzurichten. Die Arbeit des Krisenstabes muss kontinuierlich, auch über einen Zeitraum
von mehreren Wochen aufrechterhalten werden können. Hierzu ist genügend Personal
vorzuhalten, um ein Schichtsystem aufbauen zu können. Zusätzlich ist ein
Selbstalarmierungskonzept in die Alarm- und Aufbauorganisation zu integrieren, dass bei Ausfall
der Kommunikationseinrichtungen die Besetzung und Inbetriebnahme des Krisenstabs
ermöglicht.
○ Der Aufbau und die Integration eines kommunalen Lagezentrums in das Amt 37 ist erforderlich.
Die Anbindung erfolgt an das bestehende Führungs- und Lagezentrum für Feuerwehr und
Rettungsdienst, dessen Kern die einheitliche Leitstelle gem. § 28 BHKG bildet.
Zielsetzung ist, dass zentral relevante Daten und Informationen im Kontext des
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Krisenmanagementes oder Bevölkerungsschutzes zusammengeführt und als
Entscheidungsgrundlage für operativ-taktische oder administrativ-organisatorische Maßnahme
aufbereitet werden. Das kommunale Lagezentrum stellt darüber hinaus ein einheitliches Lagebild
für die Einsatzleitung und den Krisenstab zur Verfügung und stellt im Einsatzfall den Meldekopf
sowie die technisch-taktische Betriebsstelle für beide Stäbe dar.
○ Die Daten für das Lagebild sind regelhaft dezentral durch die zuständigen Ämter und
Organitionseinheiten fachlich vorab zu interpretieren oder zu bewerten.
○ Der AK KRITIS ist als interdisziplinäres und ämterübergreifendes konstantes Gremium für das
Krisenmanagement zu verstetigen, weiterzuentwicklen und in geschäftsführender Funktion an
das Amt 37 anzugliedern.
0.4.2 FÜHRUNG
Das Handlungsfeld Führung betrachtet die Führungsstrukturen der operativen Gefahrenabwehr ober-
halb der Anforderungen der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung. Der Fokus liegt auf dem
Stab der Einsatzleitung.
Abgeleitete Maßnahme:
○ Die Einsatzbereitschaft der Einsatzleitung ist mit einer unmittelbar verfügbaren Grundvorhaltung
rund um die Uhr sowie einer lageangepassten Aufwuchsfähigkeit innerhalb von 30 Minuten einzu-
richten. Dazu ist, analog zum Krisenstab, in einem ersten Umsetzungsschritt die Überarbeitung des
Konzepts der Alarm- und Aufbauorganisation zur Sicherstellung der Vorhaltung eines sowohl in
Summe als auch fachlich hinreichenden Personalkörpers zur Besetzung der Funktionen
erforderlich. Zusätzlich ist ein Selbstalarmierungskonzept in die AAO-MS zu integrieren, dass bei
Ausfall der Kommunikationseinrichtungen die Besetzung und Inbetriebnahme des Stabs der
Einsatzleitung ermöglicht.
○ Es sind Mechanismen zu entwicklen, welche die Verfügbarkeit von Fachberatern und
Verbindungspersonen aus den verschiedenen Ämtern und Einrichtungen in der Einsatzleitung
ermöglichen.
0.4.3 OPERATIVER KATASTROPHENSCHUTZ
Der operative Katastrophenschutz bedarf, um in seiner Gesamtheit leistungsfähig zu sein, eine Vielzahl
vorbereitender Maßnahmen. So muss die benötigte Technik, Gerätschaften und Ausrüstung bereits im
Vorfeld konzeptioniert und vorgehalten werden, ebenso di e Ressourcen zur Versorgung der Einsatz-
kräfte und deren Angehörige mit Getränken und Nahrungsmitteln. Die Vorhaltungen benötigen ent-
sprechende logistische Ressourcen. Die Verstärkung des Katastrophenschutzes mit personellen Res-
sourcen muss geregelt werden, ebenso die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Kräfte nach psychisch
und physisch belastenden Einsätzen.
Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Feuerwehr besitzt die Leistungsfähigkeit zur Be-
kämpfung alltäglicher, den örtlichen Verhältnissen entsprechender Brände. Zur Hilfeleistung bei Unwet-
terereignissen und zur Brandbekämpfung im größeren Maßstab , wie zum Beispiel bei Waldbränden,
werden darüberhinausgehende personelle, materielle und organisatorische Ressourcen benötigt.
Verschiedene Katastrophenszenarien erfordern zur Gefahrenabwehr Maßnahmen der Technischen
Hilfe oberhalb der Festlegungen der Bedarfspläne für den Rettungsdienst und den Brandschutz. Diese
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daraus hervorgehenden Anforderungen und Fähigkeiten müssen den Einsatzkräften zur Verfügung ste-
hen und regelmäßig beübt werden. Voraussetzung für die wirksame Durchführung von Maßnahmen der
Technischen Hilfeleistung sind die Verfügbarkeit von ausreichend Personal und Material.
Wesentliche Maßnahmen:
○ Die personellen und materiellen Bedarfe aus den verabschiedeten Bedarfsplänen für Brandschutz
und Rettungsdienst sind hinsichtlich ihres jeweiligen Umsetzungsstatus zu prüfen sowie noch
offene Maßnahmen konsequent umzusetzen.
○ Einsatzmaßnahmen für umfassende technische Hilfeleistungen sind hinsichtlich technischer
Ressourcen sowie der Aus- und Fortbildung zu konzeptionieren. In einem ersten
Umsetzungsschritt sollen Einsatzmaßnahmen ergänzend zum Brandschutzbedarfsplan (z. B.
Gebäudeeinsturz, Bahnunfall) konzeptioniert und vorbereitet werden. Neben den technischen
Komponenten sollen die Steuerung und Organisation sowie Fachberatung bei entsprechenden
Lagen entwickelt werden.
○ Die kommunale Gefahrenabwehr ist bedarfsorientiert und unter Nutzung von möglichen Syner-
gien mit den im Stadtgebiet vertretenen Hilfsorganisationen zu verzahnen.
○ Die logistischen Ressourcen für die Vorhaltung neuer Technik, Gerätschaften und Ausrüstung für
den Katastrophenschutz sind sicherzustellen (z. B. Stellplätze und Unterbringung). In diesem Zu-
sammenhang sind insbesondere die erkannten und verabschiedeten Flächenbedarfe aus den
Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplänen schnellstmöglich umzusetzen.
○ Der Katastrophenschutz der Stadt Münster ist zu befähigen, Angehörige und Kinder von Angehöri-
gen der BOS mehrere Tage zu betreuen, um die Durchhaltefähigkeit der Gefahrenabwehr sicher-
zustellen.
○ Es muss sichergestellt werden, dass für alle Maßnahmen des KatSBP die personellen, technischen
und räumlichen Ressourcen zur Umsetzung zur Verfügung stehen.
0.4.4 TECHNIK UND IT -INFRASTRUKTUR
Der Schlüssel zur Bewältigung komplexer Schadenslagen mit katastrophalem Ausmaß liegt im Bereich
der Kommunikation zwischen den Strukturen der Gefahrenabwehr und des Krisenmanagements, der
kritischen Infrastruktur (KRITIS) sowie der Bevölkerung. Sie muss so optimiert werden, dass sie auch bei
einem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationswege weiter funktioniert.
Wesentliche Maßnahmen:
○ Es sind die grundlegenden Aufgaben und Prozesse innerhalb der IT-Infrastruktur der
Stadtverwaltung und der stadteigenen KRITIS zu identifizieren. Die erforderlichen Systeme sind zu
härten. Rückfalllösungen für zentrale Daten über die aktuelle Ausstattung der Notfallarbeitsplätze
hinaus sind zu definieren und auszugestalten. In einem ersten Umsetzungsschritt ist ein Business
Continuity Management System zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der
Gefahrenabwehrstrukturen zu etablieren. Auch in den übrigen Bereichen der städtischen
Verwaltung sollen essenzielle Prozesse definiert und gegen den Ausfall der IT-Infrastruktur
gesichert werden. Die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen müssen
auch bei einem Stromausfall leistungsfähig bleiben und an das IT-Netz der Stadtverwaltung
angebunden werden können. Für die stadteigenen KRITIS-Aufgaben bzw. -Bereiche (z. B. im Amt
für Kommunikation oder im Amt 66 (Kläranlage)) sind die Bedarfe zur Sicherstellung der
Betriebsfähigkeit analog zu ermitteln.
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○ Prozesse mit spezifischen Anforderungen (vor allem im Kontext des Krisenmanagementes) sind zu
identifizieren. Erforderliche Ressourcen, wie z. B. entsprechend leistungsfähige PC-Systeme, sind
abzuleiten und zu beschaffen.
○ Die erforderlichen Ressourcen für eine lagebezogene Telefoninformationszentrale sowie die
Personenauskunftsstelle gemäß der Vorgaben des Landes NRW sind konzeptionell auszugestalten,
zu beschaffen und umzusetzen. Die Alarmierung ist organisatorisch vorzubereiten und die
anzustrebende Zeit bis zur Inbetriebnahme zu definieren.
○ Es sind die Anforderungen für die Vernetzung und Softwareunterstützung von Krisenstab und Ein-
satzleitung zu identifizieren. Die erforderlichen Ressourcen sind anhand der Bedarfe von Krisen-
stab und Einsatzleitung zu beschaffen.
○ Die Härtung des BOS-Digitalfunknetzes muss unter Berücksichtigung der Redundanz über das
TETRA-Netz der Stadtwerke konzeptioniert werden. Das TETRA-Netz der Stadtwerke ist finanziell
zu unterstützen.
○ Alle relevanten KRITIS-Objekte sind in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem zu integrieren.
In einem ersten Umsetzungsschritt soll eine übergreifende und stadtweit getragene Definition
relevanter KRITIS-Betriebe sowie ein Prozess zur Identifikation und Aktualisierung der Übersichten
zur Aufnahme in das Einsatzleitsystem entwickelt werden. Die Aufgabe soll in den städtischen
Geschäftsverteilungsplan integriert werden.
○ Die Kernaufgaben und Prozesse von BOS, der Feuerwehrleitstelle, citeq, Amt 66, AWM und
gleichwertig erforderlichen Hochverfügbarkeitssysteme sind zur Krisenbewältigung bei
Cyberangriffen zu identifizieren sowie die dafür erforderlichen Systeme zu härten.
Rückfalllösungen sind zu definieren und auszugestalten.
0.4.5 WARNUNG UND INFORMATION DER BEVÖLKERUNG
Die Warnung und Information der Bevölkerung ist vor dem Hintergrund der „gesetzlich erwarteten“
Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ein elementarer Baustein im Bevölkerungsschutz. Sie ermöglichen
es den Bürgerinnen und Bürgern durch eine zeitnahe Kenntnis über ein Ereignis, angemessen auf dieses
zu reagieren und sich selbst zu schützen. Die Warnungen und Informationen sollen hierbei m öglichst
viele Menschen erreichen und von diesen verstanden werden.
Wesentliche Maßnahmen:
○ Die Konzeption und Vorbereitung von Bevölkerungsinformationen ist erforderlich. Hierbei müssen
Reaktionszeiten und Zuständigkeiten für die Informationsweitergabe festgelegt werden. Die
Konzeptionen müssen nicht nur die Bevölkerungsinformation während einer Krisensituation
betrachten sondern auch die Prävention im Hinblick auf Selbsthilfemaßnahmen.
Kommunikationsprozesse und das Monitoring der sozialen Medien (vergleichbar mit den
Strukturen eines VOST) sind zu berücksichtigen.
○ Für die präventive Bevölkerungsinformation ist zu prüfen, ob ein gemeinsames digitales Informati-
onsportal für alle Themen der Gefahrenabwehr eingerichtet werden soll.
○ Über eine regelmäßige präventive Information der Bevölkerung soll deren Resilienz gegenüber Kri-
sen- und Katastrophenlagen gestärkt werden. Durch gezielte Informationskampagnen und konti-
nuierliche Öffentlichkeitsarbeit soll das Bewusstsein für persönliche Vorsorgemaßnahmen ge-
schärft werden. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Handlungsempfehlungen zur
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Selbsthilfe an die Hand zu geben, damit sie im Ernstfall angemessen reagieren können. Dies um-
fasst sowohl allgemeine Themen des Bevölkerungsschutzes als auch spezifische Gefahrenlagen,
die für die Stadt Münster relevant sind.
0.4.6 BETREUUNG UND VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG
Das Handlungsfeld Betreuung und Versorgung der Bevölkerung umfasst relevante (Planungs -)Aspekte
zur vorübergehenden Verpflegung, Unterbringung und Betreuung von Personen, welche aufgrund von
Katastrophen oder Großeinsatzlagen über mehrere Tage bzw. Wochen zu versorgen sind. Hierbei wer-
den im Wesentlichen grundlegende Anforderungen an die Betreuung und Versorgung betrachtet, wobei
die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung die Grundlage für das Funktionieren der Planungen bildet
Wesentliche Maßnahmen:
○ Planung der personellen Besetzung der Notrufmeldestellen für mindestens 72 Stunden mit min-
destens 2 Personen mit Berechtigung für den BOS-Funk und Einweisung in die vorgeplante struktu-
rierte Notruferfassung. Die Notrufmeldestellen sollen in allen relevanten Siedlungsflächen liegen.
Die aktuelle Orientierung an städtischen Liegenschaften, z. B. Feuerwehrhäuser, soll fortgeführt
werden. Bei zukünftigen städtischen Neubauplanungen und Flächenentwicklungen ist die Erreich-
barkeit von Notrufmeldestellen zu berücksichtigen.
○ Evakuierungsmaßnahmen aus überfluteten Bereichen sind zu konzeptionieren und technisch aus-
zugestalten. Auch die Unterbringung der betroffenen Personen in einem sicheren Bereich sowie
deren Betreuung und Versorgung soll hierbei bedacht werden. Die erforderlichen Ressourcen hier-
für sind zu beschaffen.
○ Vorhaltung von geeigneten Liegenschaften, Geräten und Materialien für die kurzfristige Unterbrin-
gung von mindestens 3.150 Personen, über einen Zeitraum von 72 Stunden.
Um den Betrieb der vorgeplanten Liegenschaften auch im Falle eines Stromausfalls gewährleisten
zu können, sind mit Einspeisemöglichkeiten und ortsfesten oder mobilen Netzersatzanlagen auszu-
statten.
0.4.7 KRITISCHE INFRASTRUKTUR
Das Handlungsfeld der kritischen Infrastrukturen beschreibt zum Weiterbetrieb und Schutz definierter
KRITIS-Objekte und -Betreiber erforderliche, vor allem konzeptionelle Maßnahmen des Bevölkerungs-
schutzes, welche über die Betreiberverantwortung hinausgehe n oder die Stadt Münster selbst als Be-
treiber Kritischer Infrastruktur betreffen.
Wesentliche Maßnahmen:
○ Es sind Informationen zur Vulnerabilität besonderer Akteure aufzubereiten. Außerdem ist ein Aus-
tauschformat zu etablieren, in dem die besonderen Akteure der Kritischen Infrastruktur, wie z. B.
Pflegeeinrichtungen oder Kliniken, über ihre Vulnerabilität aufgeklärt und Maßnahmen zur Unter-
stützung der Resilienz ausgearbeitet werden.
○ Das Erfordernis einer Trinkwassernotversorgung ist auf Grundlage bundeseinheitlicher Vorgaben
zu bewerten. Gegebenenfalls notwendige Vorbereitungen und Vorhaltungen sind hierauf
aufbauend abzuleiten und zu konzeptionieren und umzusetzen.
○ Die Kraftstoffversorgung ist konzeptionell auszuarbeiten. Im Rahmen der Ausarbeitung sind die
Kraftstoffbedarfe zu planen und zu erfassen sowie die Kraftstoffempfänger zu priorisieren.
Kraftstoffempfänger sind unter anderem die Einheiten der BOS mit ihrer Ausrüstung und Technik.
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Auch bedacht werden müssen an dieser Stelle die Notstromanlagen, die die kritische Infrastruktur
mit Energie versorgen. Auf dieser Grundlage sind die Kraftstofflieferungen, -zwischenlagerung und
-verteilungen bereits im Vorfeld zu koordinieren und möglicherweise notwendige
Beschlagnahmungen vorzubereiten, um bei Ereigniseintritt einsatzbereit zu sein. Erste
Kraftstofflieferungen sollen 2 bis 3 Stunden nach Ereigniseintritt möglich sein, um Einrichtungen
mit geringen Kraftstoffreserven versorgen zu können. Die Versorgung aller vorgeplanten
Einrichtungen soll nach 24 Stunden möglich sein.
○ Die relevanten KRITIS-Objekte sind in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem zu integrieren.
In einem ersten Umsetzungsschritt soll die Entwicklung einer übergreifenden und stadtweit
getragenen Definition von relevanten KRITIS-Betreibern sowie eines Prozesses zur Identifikation
und Aktualisierung der Übersichten zur Aufnahme in das Einsatzleitsystem erfolgen. Die Aufgabe
ist in den städtischen Geschäftsverteilungsplan zu integrieren.
0.4.8 MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Das Handlungsfeld „Medizinische Versorgung“ betrachtet die Erhaltung medizinischer Versorgungsleis-
tungen für die Bevölkerung, wie die Verfügbarkeit der hausärztlichen Versorgung, der Versorgung durch
Fachärzte sowie in Notfallpraxen und Krankenhäusern und die Verfügbarkeit von Medikamenten, auch
bei außergewöhnlichen Ereignissen.
Wesentliche Maßnahmen:
o Die temporäre Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes mit personellen und
technischen Ressourcen abseits von Forderungen aus dem Rettungsdienstbedarfsplans muss
konzeptionell ausgestaltet werden. Die Vorhaltung soll in einem ersten Umsetzungsschritt
mindestens 10 % über der Regelvorhaltung liegen.
o Die Bedarfe an geländegängigen Rettungsmitteln müssen ermittelt sowie die Möglichkeiten
eventueller Beschaffungen geprüft werden.
o Es muss ein Netzwerk zur Aufrechterhaltung einer ärztlichen Not- und Grundversorgung
konzeptioniert werden. Hierfür müssen z. B. infrastrukturelle Anforderungen identifiziert werden
und eine Umsetzungsprüfung erfolgen. Offene Anforderungen und Bedarfe müssen umgesetzt
werden. Im Stadtgebiet gibt es zwei Notdienstpraxen an Krankenhäsuern. Mit der kassenärztlichen
Vereinigung sollen Gespräche geführt werden, ob die personelle Aufstockung im Ereignisfall möglich
ist. Dazu ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Möglichkeiten zur ärztlichen
Besetzung und medizinischen Notfallbehandlung in Bürgerzentren bzw. „Leuchttürmen“ zu prüfen.
0.4.9 SICHERSTELLUNG DER KERNPROZESSE DER VERWALTUNG
Die Verwaltung als Teil der kritischen Infrastruktur ist auch in Krisen - und Katastrophenlagen ein Be-
standteil des öffentlichen Lebens, der in seinen Kernprozessen weiter funktionieren muss. Die Aufrecht-
erhaltung priorisierter Verwaltungsprozesse und die Härtung der Systeme zur Vermeidung von Ausfäl-
len sind in den Planungen ebenso relevant wie die die Mitarbeiterfürsorge vor, während und nach Kri-
senereignissen.
Wesentliche Maßnahmen:
○ Es sind Bürgeranlaufstellen zur Aufrechterhaltung definierter städtischer Dienstleistungen bei
Ausfall kritischer Infrastrukturen, z. B. durch ein Unwetterereignis oder technische Ausfälle,
einzurichten. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen im Rahmen eines Business Continuity
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Management Systems essenzielle städtische Dienstleistungen bestimmt werden. Hieraus sollen die
benötigten Informations- und Dokumentationsquellen sowie Arbeitsmaterialien ermittelt und die
notwendigen IT-Systeme und Datenbankzugriffe abgeleitet werden. Für den Ausfall der IT-
Infrastruktur sollen Prozesse definiert werden, die die Aufrechterhaltung der essenziellen
Dienstleistungen gewährleisten, bis die IT-Infrastruktur wieder hergestellt ist. Anschließend sollen
städtische Verwaltungsgebäude identifiziert werden, die bei Ausfall der Stromversorgung
betriebsbereit bleiben sollen und in denen die Bevölkerung dringend benötigte Dienstleistungen
angeboten bekommt.
○ Eine hohe Ausfallsicherheit von Objekten der Stadtverwaltung mit zentraler Bedeutung für die
Gefahrenabwehr und das damit verbundene Krisenmanagement ist konzeptionell auszugestalten
(vor allem Abschätzung der Bedarfe) und erforderliche Ressourcen sind abzuleiten. Dafür sind
unter anderem Notstromversorgung, IT-Ausstattung und Systemvernetzungen zu härten.
○ Die erforderlichen Ressourcen und Prozesse zur Notbetreuung betreuungspflichter Angehöriger
der eigenen Mitarbeiter sind konzeptionell auszugestalten (vor allem Abschätzung der Bedarfe)
und ggf. abzuleiten.
○ Die erforderlichen Ressourcen zur Aufrechterhaltung zentraler Aufgabenbereiche der Verwaltung
sind konzeptionell auszugestalten (vor allem Abschätzung der Bedarfe z. B. für Verpflegungs- /
Versorgungsmöglichkeiten, Ruhebereiche und Duschmöglichkeiten); Ggf. sind Maßnahmen
abzuleiten und umzusetzen (idealerweise sind Synergien zur Alltagsorganisation zu nutzen). In
einem ersten Umsetzungsschritt sollen Notübernachtungsmöglichkeiten, Hygieneartikel und
ähnliches für Krisenstab und Einsatzleitung beschafft, vorgehalten und organisiert werden.
○ Die grundlegenden Aufgaben und Prozesse der Stadtverwaltung sind zu identifizieren sowie die
dafür erforderlichen Systeme gegenüber Cyberangriffen zu härten. Rückfalllösungen sind zu
definieren und auszugestalten.
0.4.10 EREIGNISBEZOGENE KATASTROPHENSCHUTZPLANUNG
Ereignis- und objektbezogene Einzelkonzepte (Katastrophenschutzpläne oder Krisenmanagementkon-
zepte) beschreiben detailliert, wie die Stadt Münster im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
auf Ereignisse reagieren will, die über die in der Brandschutzbedarfsplanung beschriebenen Erforder-
nisse hinausgehen.
Die Konzepte fassen Handlungsfeldübergreifend die erforderlichen Maßnahmen zusammen.
Wesentliche Maßnahmen:
○ Für die Einrichtung und den Betrieb von Notrufmeldestellen für die Bevölkerung sind geeignete
Objekte auszuwählen und deren Ausstattung und Betrieb in objektbezogenen Einsatzplänen auf
der Basis der vorhandenen Daten zu beschreiben (KatS-Konzept Notrufmeldestellen).
○ Für die Einrichtung und den Betrieb von Leuchttürmen für die Bevölkerung sind geeignete Objekte
auszuwählen und deren Ausstattung und Betrieb in objektbezogenen Einsatzplänen zu
beschreiben. Aufgrund der verwaltungsinternen Priorisierung ist zu planen, welche Ressourcen für
die Aufrechterhaltung städtischer Dienstleistungen in den Leuchttürmen erforderlich sind (KatS-
Konzept Leuchttürme).
○ Die Einrichtung und der Betrieb eines Bürgertelefons für die Information der Bevölkerung ist auf
der Basis der vorhandenen Telefonzentrale zu planen (KatS-Konzept Bürgertelefon).
○ Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements beschreibt das KatS-Konzept Hochwasser
sämtliche städtische Einsatzmaßnahmen in einer aufwachsenden Flächenlage. Für die benötigten
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Sondereinheiten für die Strömungsrettung und Rettung von Personen aus überfluteten Bereichen
sind die notwendigen Fahrzeuge und Boote für die Feuerwehr zu beschaffen, wenn dies über eine
schriftliche Kooperationsvereinbarung mit der DLRG nicht sichergestellt werden kann. Das Konzept
beinhaltet auch die Beschreibung der Sandsacklogistik.
○ Das KatS-Konzept Betreuung der Bevölkerung beinhaltet Handlungsfeldübergreifend zahlreiche,
teilweise sehr komplexe Maßnahmen. Die Planungen basieren auf dem Unterbringungsbedarf für
1% der Bevölkerung. Grundsätzlich sind auch vulnerable Personengruppen zu berücksichtigen. Das
Konzept enthält die Beschreibung der geeigneten Liegenschaften und die Erfordernisse für einen
mehrtägigen Betrieb. Das Konzept muss den Anspruch erfüllen, möglichst breitbandig für
unterschiedliche Szenarien anwendbar zu sein (Unterbringung in Notunterkünften im Rahmen von
Evakuierungen, Ausgabe von Trinkwasser bei Hitze, Wärmestube bei Kälte). Transportkapazitäten
mit Bussen sind im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit privaten Unternehmen
planerisch sicherzustellen.
○ Das KatS-Konzept Trinkwassernotversorgung regelt die organisatorischen, betrieblichen und
technischen Maßnahmen zur Notversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Zuständigkeiten der
Unteren Katastrophenschutzbehörde. Die Versorgungsunternehmen sind zwingend in die Planung
einzubinden. Die Bemessung der benötigten Trinkwassermenge pro Tag ist den wissenschaftlichen
Erkenntnisse anzupassen, hierbei ist auch die Versorgung von Tieren zu berücksichtigen.
○ Für die Lagerung und Logistik von Kraftstoffen für Einsatzfahrzeuge sowie mobile und stationäre
Verbraucher ist ein KatS-Konzept Kraftstoffversorgung zu erstellen, um die Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes während z. B. einer Energiemangellage oder bei Versorgungsdefiziten durch die
Zerstörung von Infrastruktur im Umfeld sicherzustellen.
○ Zur Sicherstellung der personellen Ressourcen bei mehrtägigen Einsatzlagen regelt das KatS-Kon-
zept Versorgung von BOS-Kräften und deren Angehörigen die Lagerung und Logistik von
Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialien, Schutzkleidung und die Unterbringung in Liegenschaften
der BOS für dienstfreie Kräfte, die auf der Dienststelle verbleiben. Für Angehörige beschreibt das
Konzept für ein Betreuungsangebot auf der Dienststelle, um Einsatzkräfte, die benötigt werden,
von ihren Betreuuungspflichten für Angehörige (Kinder) zu entlasten.
0.4.11 ZIVILE VERTEIDIGUNG
Die zivile Verteidigung hat die Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzu-
führen, die neben der Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit für die Versorgung und den Schutz
der Bevölkerung notwendig sind. Der Schutz der Bevölker ung vor den im Verteidigungsfall drohenden
Gefahren (Zivilschutz) sowie die Abwehr und Bewältigung von Ausfällen und Störungen der Versor-
gungsleistungen (Versorgung) sind zwei von insgesamt vier Säulen der zivilen Verteidigung.
Der Zivilschutz und die Versorgung basieren auf den vorhandenen friedensmäßigen Strukturen und Kri-
senvorsorgemaßnahmen auf Landesebene, die durch zivilschutzbezogene Ressourcen des Bundes er-
gänzt wird. Die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen des Zivilschutzes erfolgen gemäß den Vor-
gaben und Normen des Bundes.
Wesentliche, aktuell ableitbare Maßnahmen:
○ Der Bevölkerungsschutz der Stadt Münster wird organisatorisch, personell und materiell in die
Lage versetzt, die Aufgaben der Zivilen Verteidigung auf der Ebene der Unteren Katastrophen-
schutzbehörden nach Weisung des Bundes und der Länder, aufbauend auf die Planungen des Ka-
tastrophenschutzes umzusetzen.
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○ Für die Umsetzung der Richtlinie für die Zivile Alarmplanung (ZAPRL) ist ein Alarmkalender für die
Stadt Münster zu führen. Die kontinuierliche Datenpflege ist sicherzustellen.
○ Die Regelungen und organisatorischen Abläufe der Zivilen Alarmplanung sind allen Führungsdiens-
ten der Feuerwehr Münster und dem Leitstellenpersonal im Rahmen der Aus - und Fortbildung
regelmäßig zu vermitteln.
○ Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist durch Ausbildungs- und Informationsangebote entspre-
chend BHKG und ZSKG zu stärken.
○ Die Vorgaben vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen sind umzusetzen, hierzu zählt derzeit
unter anderem die Erarbeitung von Alarmmaßnahmen, diese finden sich teils in der Umsetzung
der Maßnahmen des KatSBP wieder, und die Umsetzung eines Alarmkalenders. Weiter sind schutz-
bedürftige Objekte zu identifizieren, zu erfassen und der Bezirksregierung als schutzbedürftig vor-
zuschlagen.
Unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Zivilschutzes ist kurz- und mittelfristig von
einer erheblichen Aufgabenausweitung für die Kreise und kreisfreien Städte auszugehen.
0.5 ORGANISATION UND PERSONALBEDARFE
Die Etablierung des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) einschließlich der Koordina-
tion der in diesem Zusammenhang stehenden kommunalen Krisenmanagementaufgaben soll durch An-
passung und Erweiterung der Aufgaben - und Organisationsstruktur des Amts 37, als Amt für Bevölke-
rungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst, erfolgen.
Auf Grundlage einer intensiven Betrachtung bestehender Aufgaben, bündelnder Synergieeffekte in der
Aufgabenerledigung sowie vorhandener Potenziale und Kompetenzen wurde ein Vorschlag zur organi-
satorischen Anpassung der Amts- und Fachstellenstruktur des Amtes 37 entwickelt. Jedoch können die
erforderlichen Entwicklungs - und Leistungsstandards zur Erfüllung der Bevölkerungsschutzaufgaben
nicht ohne ergänzende Zusetzung von per sonellen Kapazitäten erfüllt werden. Aus der Katastrophen-
schutzbedarfsplanung ergibt sich für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 ein Mehrbedarf von 12,2 VZÄ.
Darüber hinausgehend sind aus aktuellen Ableitungen für 2029 und 2030 konkret 2,5 VZÄ ausgewiesen,
wobei weitere ämterübergreifende Mehrbedarfe zu erwarten sind.
0.6 PRIORISIERUNG VON HANDLUNGSFELDERN UND MAßNAHMEN
Die strukturierte Umsetzung der in den Handlungsfeldern aufgeführten Maßnahmen greifen grundsätz-
lich ineinander und ergeben ein ganzheitliches Gefahrenabwehrsystem. Hierbei sollten folgende Aufga-
benschwerpunkte im Vordergrund stehen:
○ Aufnahme identifizierter Stellenbedarfe in den Stellenplan sowie Beschleunigung von Ausschrei-
bungs- und Auswahlverfahren
○ Weiterentwicklung spezifischer Krisenkonzepte zu definierten Gefährdungsszenarien
○ Sicherstellung der Resilienz der Stadtverwaltung
○ Förderung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung durch zielgerichtete Informations - und Schu-
lungsangebote
○ Finalisierung und Umsetzung eines stadtweiten Kraftstoffversorgungskonzepts
○ Planung und Einrichtung von Notunterkünften
○ Sicherstellung der vorbereiteten Versorgung der Bevölkerung in Krisenfällen
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Die Einzelmaßnahmen werden unter Bezug auf die jeweiligen elf Handlungsfelder in Kapitel 4 - entspre-
chend ihrer Auswirkung und des Bedarfs - konkret aufgeführt und priorisiert.
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1 EINLEITUNG UND PROJEKTVERLAUF
1.1 GRUNDSÄTZLICHER AUFBAU DES BEVÖLKERUNGSSCHUTZES IN DEUTSCHLAND
1.1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND BEGRIFFE DES KATASTROPHENSCHUTZES
Der Begriff Katastrophe bezeichnet ein Großschadensereignis, welches ein verheerendes Ausmaß für
eine Vielzahl von Menschen, Tieren, Lebensgrundlagen bzw. Sachwerten hat. Ein solches Ereignis erfor-
dert den Einsatz verschiedener Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und wei-
terer Akteure, die unter einer übergeordneten Koordination zusammenarbeiten.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Katastrophenschutz obliegt den Bundesländern, die Zuständig-
keit ergibt sich aus Art. 70 in Verbindung mit Art. 30 Grundgesetz. In den einzelnen Landesgesetzen wird
der Begriff Katastrophe definiert. Für Nordrhein-Westfalen heißt es in § 1 Abs. 2 BHKG (Gesetz über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz):
„Eine Katastrophe ist ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebens-
notwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erheb-
liche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass
der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet wer-
den kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten
Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zu-
sammenwirken.“
Relevante Faktoren des Katastrophenbegriffs sind gemäß dieser gesetzlichen Definition also:
○ das außergewöhnliche Maß der Schädigung,
○ die Einwirkung auf einen größeren Umfang jeweils betroffener Schutzgüter sowie
○ das Erfordernis des Zusammenwirkens unterschiedlicher Fachdisziplinen unter einer einheitlichen
Leitung.
Es handelt sich hierbei also um ein funktionales Verständnis, da neben den Ereignisfolgen insbesondere
die Organisation der Reaktion in den Blick genommen wird.
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 01.04.2023 besagt
nach § 2, dass die Kreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde
wahrnehmen. Die Bezirksregierungen nehmen die Aufgabe der oberen Katastrophenschutzbehörde
und Aufsichtsbehörde wahr. Das Land NRW ist nach § 5 BHKG als oberste Katastrophenschutzbehörde
tätig und für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes
zuständig.
Die Stadt Münster hat nach § 4 BHKG einen Plan für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophen-
schutzplan) sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1) aufzustellen,
welche im Regelfall spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben sind.
Nach § 35 BHKG ist definiert, dass sich der Krisenstab als administrativ-organisatorische Komponente
und die Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Führungsstab) als operativ -taktische
Komponente unter der Führung der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters, der Landrätin
oder des Landrats gegenseitig zuarbeiten.
Weiterhin bestehen unter anderem folgende Erlasse und Verordnungen als Vorgabe des Ministeriums
des Innern NRW sowie grundsätzliche Rahmenbedingungen für die Aufgaben im Katastrophenschutz:
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○ Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Land Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen
und Katastrophen – Erlass des IM NRW vom 26.09.2016
○ Mobile Führungsunterstützung von Stäben im Land Nordrhein -Westfalen (MoFüSt NRW) gem. §
39 BHKG – Erlass des IM NRW vom 30.11.2018
○ Schutz der Beschäftigten der Ordnungsbehörden der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
vor Infektionen durch aviäre Influenzaviren – Erlass des IM NRW vom 28.02.2006
○ ABC-Schutz-Konzept NRW Teil 1 – Erlass des IM NRW vom 22.08.2013
○ ABC-Schutz-Konzepte NRW Teile 2-4 – Erlass des IM NRW vom 21.12.2011
○ ABC-Schutz-Konzept NRW Teil 5 – Erlass des IM NRW vom 17.07.2009
○ ABC-Schutz-Konzept NRW Teil 6 – Erlass des IM NRW vom 05.12.2011
○ Vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst (VüH-SanBt NRW) – Erlass des
IM NRW vom 17.12.2024
○ Rahmenkonzept Medizinische Task Force (MTF) für die Aufstellung und den Einsatz der Medizini-
schen Task Force – Konzept des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe von
April 2018
○ Wasserrettungszug Nordrhein-Westfalen (WR-Z NRW) – Erlass des IM NRW vom 01.10.2019
○ Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung (VüH -Feu NRW) – Erlass des
IM NRW vom 04.09.2020
○ Logistikzug für die vorgeplante überörtliche Hilfe im Land NRW (Log-Z NRW) – Erlass des IM NRW
vom 30.09.2019
○ DIN 91390 - „Integriertes Risikomanagement für den Schutz der Bevölkerung“
○ Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) – Bundesgesetz vom 25.03.1997
○ „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ – Leitfaden des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe von Dezember 2015
○ Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – Bundesgesetz vom 07.07.2005
○ Energiesicherungsgesetz (EnSiG) – Bundesgesetz vom 20.12.1974
○ Telekommunikationssicherstellungsverordnung (TKSiV) – Bundesverordnung vom 14.09.1994
○ Verordnung zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung in einer Versorgungskrise (EltSV) – Bundes-
verordnung vom 26.04.1982
○ Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke
der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) – Bundesgesetz vom 24.08.1965
○ Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise
und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsor-
gesetz) – Bundesgesetz vom 04.04.2017
○ Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) – Konzept des Bundesministerium s des Inneren vom
24.08.2016
○ Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle („PASS-Erlass“) – Erlass
des IM NRW vom 28.05.2020
Für die Stadt Münster leiten sich aus diesen Schriftstücken diverse Handlungsbedarfe ab. Aus der „Kon-
zeption Zivile Verteidigung (KZV)“ ergibt sich beispielweise die Vorgabe, 1 % der Bevölkerung im Notfall
aufnehmen und betreuen zu können. Im Fall von Münster sind dies rund 3.150 Personen.
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Stand: 19.05.2025 23
1.1.2 ABGRENZUNG DES ZIVIL - UND KATASTROPHENSCHUTZES IN DER SICHERHEITSARCHI-
TEKTUR DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
In der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland, die aus insgesamt fünf Säulen besteht,
sind die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes dem Bevölkerungsschutz zugeordnet (siehe Abb.
1).
Abb. 1 Gesamtübersicht über die Sicherheitsarchitektur in Deutschland1
Der Katastrophenschutz unterliegt der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer und umfasst Maß-
nahmen zum Schutz von Menschen, ihrer Lebensgrundlagen und bedeutenden Sachwerten vor Gefähr-
dungen und Schädigungen außergewöhnlichen Ausmaßes im Friedensfall, zum Beispiel in Folge von Un-
wetterereignissen oder der Freisetzung gefährlicher Stoffe.
Zu diesen Maßnahmen zählt nicht nur die unmittelbare Hilfe während eines Ereignisses, sondern auch
die Zeit nach einem Ereignis.
Im Katastrophenschutz müssen präventive Planungen getroffen und zum Beispiel hinreichend leistungs-
fähige Einheiten aufgestellt und ausgestattet oder Schutz- und Warneinrichtungen installiert werden.
Das Gesamtverteidigungskonzept der Bundesrepublik Deutschland basiert auf der militärischen und zi-
vilen Verteidigung.2
Zivilschutz ist eine von insgesamt vier Aufgabenbereichen des Bundes in der Zivilen Verteidigung , zu
der noch die Ausgabenbereiche „Aufrechterhaltung der Staats - und Regierungsfunktionen“, „Versor-
gung der Bevölkerung“ und die „Unterstützung der Streitkräfte“ gezählt werden.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz3 geregelt. Die nicht-
militärischen Maßnahmen des Zivilschutzes schützen die Bev ölkerung, ihre Wohnungen und Arbeits-
stätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen
sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen und beseitigen oder mildern deren Folgen.
Die operativ-abwehrende Zuständigkeit des Zivilschutzes beginnt erst dann, wenn der sogenannte Ver-
teidigungsfall durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates festgestellt wird. Nach Art. 115a
des Grundgesetzes handelt es sich dabei um „die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt
1 Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2 Quelle: Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023. Deutscher Bundestag. Drucksache 20/10476
3 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz - und Katastrophenhilfegesetz -
ZSKG)
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angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.“ Die Befehls - und Kommandogewalt der
Bundeswehr geht in diesem Fall auf den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin über. Die Bundesre-
gierung wird mit umfangreichen Befugnissen, auch innerhalb der originären Gesetzgebungskompetenz
der Länder, ausgestattet.
Neben einigen Aufgaben, die speziell den Verteidigungsfall betreffen (wie z. B. Schutzbauten), hat der
Bund im Zivilschutz viele Vorkehrungen zu treffen, die auch zur Katastrophenbewältigung im Friedens-
fall beitragen können. Darüber hinaus verfügt der Bund – mit Ausnahme der Beschäftigten beim Bun-
desamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie der haupt- und ehrenamtlichen Be-
schäftigten beim Technischen Hilfswerk (THW) – über kein eigenes Personal und keine eigene Organi-
sationsform. Er könnte sie auch nicht wirtschaftlich aufstellen. Daher stellt der Bund den Ländern auf
Basis von Art. 85 Grundgesetz Ressourcen zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz zur Verfügung, die
diese – ergänzend zu ihrer Eigenvorsorge – auch im Katastrophenschutz nutzen können. Daneben leistet
der Bund Katastrophenhilfe auf Basis von Art. 35 Abs. 2 und 3 Grundgesetz. Die allgemeingesetzliche
Umsetzung findet dieser Grundsatz in § 12 ZSKG:
„Die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz stehen den Ländern auch
für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung.“
In der Stadt Münster stehen die Ressourcen, die für die Bewältigung der Aufgaben des Zivilschutzes
erforderlich sind, nicht zur Verfügung. Das liegt einerseits daran, dass die ursprünglich einmal vorhan-
denen Strukturen schrittweise zurückgefahren wurden und dass sich aus der Neubewertung der Bedro-
hungslage neue Bedarfe bei der Unteren Katastrophenschutzbehörde ableiten lassen.
Auch der Bund und die Länder planen ihre Bedarfe im Zivil- und Katstrophenschutz. Das BBK hat hierzu
eine Methode entwickelt, die sich an ISO -Standard 31010:2019 „Risikomanagement – Verfahren zur
Risikobeurteilung“ orientiert. Es erfolgt auch hierbei eine Untersuchung von Szenarien, wie sie ebenso
im vorliegenden Projekt vorgenommen wurde und im weiteren Verlauf ausführlich dargestellt wird. Der
Bund beschränkt sich hierbei allerdings auf „bundesrelevante“ Szenarien. Hiermit sind solche Gefahren
gemeint, die potenziell den Bund entweder in seiner Zuständigkeit im Zivilschutz oder – im Rahmen der
Katastrophenhilfe – mit seinen Ressourcen im besond eren Maße fordern oder im Ereignisverlauf eine
nationale Krise hervorrufen können.
1.1.3 ABGRENZUNG DER BEGRIFFLICHKEITEN KATASTROPHENSCHUTZ UND KRISENMA-
NAGEMENT
Die Begriffe „Katastrophenschutz“ und „Krisenmanagement“ meinen nicht das gleiche, dennoch gibt es
eine Schnittmenge von Maßnahmen und Aufgaben, die in beiden Bereichen von Relevanz sind.
In Abgrenzung zum Begriff „Katastrophenschutz“ beschreibt der Begriff „Krisenmanagement“ Maßnah-
men (planerisch und kommunikativ) zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit staatlicher bzw. öf-
fentlicher Einrichtungen als Teil der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS).
Das Krisenmanagement ist das Fundament für die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutsch-
land (s. Abb. 1). Im Hinblick auf die Aufgaben im Katastrophenschutz werden die Grundlagen für das
Krisenmanagement durch § 35 BHKG NRW geregelt.
1.1.4 GRUNDLEGENDE METHODIK DER KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLANUNG
Zu Beginn ist es erforderlich, eine Einordung der Aufgaben des Katastrophenschutzes in ein umfassen-
des Katastrophenmanagement (siehe Abbildung) vorzunehmen. Es ist zu beachten, dass die unteren
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 25
Katastrophenschutzbehörden insbesondere Aufgaben in den Handlungsfeldern Vorbereitung und Be-
wältigung übernehmen, sich jedoch im Rahmen der vernetzten Gefahrenvorbeugung in den Bereichen
Vorbeugung und Wiederaufbau auf das Handeln anderer staatlicher und p rivater Akteure verlassen
müssen:
Abb. 2 Der Katastrophenkreislauf im Risiko- und Krisenmanagement (eigene Darstellung in Anlehnung an BBK)
Aus den genannten rechtlichen Anforderungen wird der Bedarf einer adäquaten Vorplanung von Groß-
einsatzlagen und Katastrophen deutlich. Während Katastrophenschutzpläne den konzeptionellen Ein-
satz der vorhandenen Ressourcen darlegen, ist es Ziel der Katastrophenschutzbedarfsplanung, den Be-
trachtungsfokus um die Frage zu erweitern, welche Ressourcen gebraucht werden, um die Anforderun-
gen eines Szenarios zu erfüllen.
In Anlehnung an den Leitfaden „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz – Ein Stresstest für die Allgemeine
Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastro-
phenhilfe (BBK) hat sich ein szenarienbasiertes Vorgehen in fünf Schritten als bewährt herausgestellt:
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 26
Abb. 3 Vorgehen zur Bedarfsplanung im Katastrophenschutz
Zentrale Fragestellung des Szenarienbrainstormings ist, welche Szenarien aufgrund allgemeingültiger
Erfahrung grundsätzlich denkbar wären. Darüber hinaus geht es um das Sammeln und Bündeln mög-
lichst vieler Risiken in den Szenarien. Nachdem eine umfassende Sammlung an denkbaren Szenarien
vorliegt, ist es Ziel der Szenarienauswahl, die Szenarien auf die Relevantesten zu reduzieren. Die Rele-
vanz ergibt sich aus dem Ergebnis der Anwendung einer Risikomatrix mit den Risikodeterminanten Ein-
trittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß.
Auf Grundlage der als relevant identifizierten Bemessungsszenarien werden in Szenarienbetrachtun-
gen wesentliche Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter Mensch, KRITIS, Umwelt und Volks-
wirtschaft erarbeitet, aber auch immaterielle Folgen betrachtet. Wichtige Grundlage dafür ist ein ange-
messen detailliertes Setting der Szenarien. Dazu zählen Rahmenbedingungen wie Wetter, Datum und
Uhrzeit, aber auch die Ursache des Szenarios und die Vorwarnzeit. Hilfreich für ein gemeinsames Ge-
dankenmodell der Beteiligten ist zudem die Orientierung anhand eines Referenzszenarios.
Das BBK empfiehlt für eine erfolgreiche Risiko- und Gefährdungsanalyse, die verschiedenen fachlichen
Sichtweisen aus dem jeweiligen Bezugsgebiet für die Analyse in Gruppen zusammenzubringen. Diese
Empfehlung wurde durch die Einbindung verschiedener Fachkräfte in den Folgeworkshops umgesetzt.
Am Ende jedes Szenarios werden die Anforderungen an den Katastrophenschutz dargestellt und im Fol-
genden über alle Szenarien die Maxima als Planungsziele abgeleitet. Die Erfahrung zeigt, dass eine
Clusterung nach den Katastrophenschutz-Fachdiensten effektiv ist. Planungsziele sollten sich allerdings
nicht nur auf technische und personelle Ressourcen beziehen. Erfahrungsgemäß ergeben sich auch viel-
fältige Handlungserfordernisse für die untere Katastrophenschutzbehörde. Aus diesem Grund hat es
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 27
sich als äußerst praktikabel erwiesen, die „organisatorischen Bewältigungskapazitäten“ als eigenen Fä-
higkeitsbedarf auszuweisen und in die Maßnahmenableitung einzubeziehen.
Für jedes benötigte Planungsziel wird der IST-Stand innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der KatS-Be-
hörde analysiert und erfasst. Besteht eine Differenz zwischen SOLL und IST, werden Maßnahmen be-
schrieben, mit denen das Defizit behoben werden kann. Ergebnis des SOLL-IST-Abgleichs ist eine prio-
risierte Maßnahmenliste.
1.2 AUSGANGSSITUATION UND AUFTRAG
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen (BHKG) sind die Kreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger des Katastrophen-
schutzes.
Zur Bewältigung von Katastrophen stellt die Stadt Münster einen Katastrophenschutzbedarfsplan auf.
Katastrophenschutzbedarfspläne fokussieren die Fragestellung des konkreten Ressourcenbedarfs. Das
taktische Vorgehen während eines Ereignisses wird in Katastrophenschutzplänen beschrieben.
Die Lülf+ Sicherheitsberatung unterstützte und begleitete die Ersterstellung des Katastrophenschutzbe-
darfsplans im Auftrag der Stadt Münster. Inhaltlich-konzeptionell erfolgte die Untersuchung in Anleh-
nung an den Leitfaden „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz – Ein Stresstest für die Allgemeine Gefah-
renabwehr und den Katastrophenschutz“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophen-
hilfe (BBK).
Die elementaren Fragestellungen der Katastrophenschutzplanung wurden durch eine Lenkungsgruppe
unter Mitwirkung der Projektorganisation der Stadt Münster unter fachlicher Moderation und Beratung
der Lülf+ Sicherheitsberatung, behandelt.
Unter Berücksichtigung der Einschätzung von verschiedenen Fachkräften wurden im Rahmen von Work-
shops verschiedene Schadensszenarien modelliert, auf deren Basis die Untersuchung gegenwärtiger Ka-
tastrophenschutzmaßnahmen erfolgte.
Alle berücksichtigten Rohdaten stammen, soweit nicht anders angegeben, von der Stadt Münster
(Stand: 3. Quartal 2023 bis 2. Quartal 2024). Alle Auswertungen sind, soweit nicht anders angegeben,
Stand 2. Quartal 2024.
Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die An-
gaben stets auf Angehörige aller Geschlechter.
1.3 PROJEKTVERLAUF
Die wesentlichen Anforderungen an den Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Münster wurden zu
Projektbeginn in einer Auftaktsitzung der Projektgruppe am 02.06.2023 festgelegt.
Am 28.08.2023 wurden in einem Brainstorming zunächst vielfältige mögliche Szenarien erarbeitet. Im
weiteren Verlauf dieses Termins konnten aus den als möglich erachteten Szenarien fünf Bemessungs-
szenarien aggregiert werden.
Die Bemessungsszenarien wurden in fünf Folgeworkshops mit den verschiedenen Fachkräften unter
ständiger Beteiligung der Projektgruppe ausgearbeitet:
24.10.2023 Folgeworkshop Szenario 1: Austritt eines chemischen Produktes / CBRN-
Gefahren
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24.10.2023 Folgeworkshop Szenario 2: Langanhaltende Hitze / Dürre / Vegetationsbrand
25.10.2023 Folgeworkshop Szenario 3: Extremwetterereignis / Starkregen
25.10.2023 Folgeworkshop Szenario 4: Verbreitung eines kontagiösen Krankheitserregers
/ Pandemie
02.11.2023 Folgeworkshop Szenario 5: Ausfall der kritischen Infrastruktur / Blackout
Die Lülf+ Sicherheitsberatung hat im Anschluss an die Workshops gesonderte Interviews mit verschie-
denen Ämtern und Organisationen geführt sowie die weitere Konzeptionierung und Berichtslegung des
Katastrophenschutzbedarfsplans der Stadt Münster erarbeitet. Relevante Zwischenergebnisse wurden
innerhalb der Projektgruppe besprochen. Die Entwurfsfassungen wurden bis zur Fertigstellung des Er-
gebnisberichts in mehreren Iterationsschleifen in der Lenkungsgruppe vorgestellt.
Im Jahr 2024 wurde das Projekt durch mehrere Arbeitsgruppen und zielgerichtete Abstimmungen mit
verschiedenen relevanten Akteuren weitergeführt, darunter u. a. Hilfsorganisationen, Amt 50, Amt 66,
citeq und Amt 23. Diese Abstimmungen dienten der Klärung gezielter Fragestellungen und der Erarbei-
tung praxisnaher Lösungsansätze. Zusätzlich fanden Ortsbesichtigungen zur konkreten Sachstandauf-
nahme statt, um die Erkenntnisse aus den Workshops und Interviews zu validieren und zu vertiefen.
Strategische Fragestellungen sowie der Sachstand wurden regelmäßig in der Lenkungsgruppe beraten
und Entscheidungen zur weiteren Projektausrichtung getroffen.
Im Jahr 2025 erfolgt die Finalisierung der Katastrophenschutzbedarfsplanung sowie der Umsetzungs-
planungen. Die Projektergebnisse sollen abschließend in die politischen Gremien eingebracht und dort
zur Beschlussfassung gestellt werden.
Es wurden alle angefragten Dokumente – sofern vorhanden – zur Verfügung gestellt. Die Atmosphäre
war stets von einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit geprägt. Die Lülf+ Sicherheits-
beratung GmbH bedankt sich bei der Stadt Münster sowie allen Beteiligten für die konstruktive Mitwir-
kung und Zusammenarbeit.
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Stand: 19.05.2025 29
2 BESCHREIBUNG DES BEZUG SGEBIETES
2.1 ALLGEMEINE DARSTELLUNG DES STADT GEBIETES
2.1.1 ECKDATEN DER STADT
Die Stadt Münster ist eine kreisfreie Stadt im
Münsterland im Norden Nordrhein-Westfalens.
Durch die Stadt Münster laufen Verkehrswege
des Schienen - und Schifffahrts verkehrs sowie
Bundesautobahnen, die das Ruhrgebiet mit Nie-
dersachsen verbinden. Die Stadt Münster er-
streckt sich über eine Fläche von rund 300 km²
und gehört damit zu den flächengrößten Städten
Deutschlands. Die im Zusammenhang bebaute
Fläche Münsters ist vergleichsweise groß, da sie
durch niedrige Architektur geprägt ist , wobei die
darum liegenden Gebiete teils ländlicher Struktur
und dünner besiedelt sind.
Die Stadt Münster ist in 45 Stadtteile gegliedert .
Diese sind auf sechs Stadtbezirke und vier Teilbe-
reiche verteilt. Umgeben wird die Stadt Münster
von den Kreisen Steinfurt, Warendorf und Coes-
feld.
Tab. 1 Eckdaten der Stadt Münster
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Abb. 4 Stadtgebiet Münster
Abb. 5 Umliegende Kreise
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 30
2.1.2 TOPOGRAFIE DES STADT GEBIETES
Die Stadt Münster ist durch eine im Wesentlichen
flache Topografie geprägt. Relevante Höhenun-
terschiede sind maßgeblich im nord-westlichen
Stadtgebiet vorhanden. Der tiefste Punkt Müns-
ters befindet sich am Flusslauf, kurz vor seiner
Mündung in die Ems.
2.1.3 STADTENTWICKLUNG
Für die Stadt Münster wurde 2021 vom Rat der
Stadt ein „Integriertes Stadtentwicklungskonzept
(ISEK) Münster 2023“ beschlossen.4 Es beschreibt
die Zukunftsstrategien der Stadt in den Hand-
lungsfeldern Stadtplanung, Verkehr, Klimaschutz
und soziale Infrastruktur.
Im gesamten Stadtgebiet sind Flächen definiert,
die bis 2030 zu Bauland umgewandelt werden
sollen. Auch darüber hinaus existieren bereits
Vorplanungen zu Flächen, die nach 2030 zu
Wohnbauland umgewandelt werden können.
2.1.4 PROGNOSE ZUR VERSORGUNG UND
VORSORGE DER BEVÖLKERUNG
Durch den anhaltenden demografischen Wandel, welcher mit steigender Lebenserwartung und lang-
jährigen niedrigen Geburtenzahlen einhergeht, ändert sich die gesundheitliche Bedarfslage der Bevöl-
kerung. Die Zahl der Fachkräfte nimmt im Verhältnis zu Pflegebedürftigen ab. Dies erfordert effektivere
medizinisch-pflegerische Versorgungsstrukturen, um die Versorgung trotz geringer Ressourcen sicher-
zustellen.5 Des Weiteren soll durch die im Jahr 2022 vorgestellte Deutsche Strategie zur Stärkung der
Resilienz gegenüber Katastrophen 2022-2030 dazu beigetragen werden, die Resilienz der Gesellschaft
gegenüber Katastrophen zu stärken, wobei der Fokus auf dem Schutz der Menschen und ihren Existenz-
grundlagen sowie der Stärkung der Widerstands - und Anpassungsfähigkeit des Gemeinwesens gegen-
über Katastrophen liegt.6
2.1.5 PROGNOSE ZUR ENTWICKLUNG GESELLSCHAFTLICHER FAKTOREN
Durch die fortschreitende Verstädterung und die damit verbunden räumlichen und demografischen
Veränderungen nimmt die Wichtigkeit der Katastrophenvorsorge und die Stärkung der Resilienz der
4 https://www.stadt-muenster.de/stadt-regionalentwicklung/stadtentwicklung/konzept
5 LZG NRW – Versorgungsstrukturenentwicklung ( https://www.lzg.nrw.de/versorgung/vers_strukt/index.html
(letzter Abruf am 10.10.2024))
6 Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen ( https://www.bbk.bund.de/Shared-
Docs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Sendai-Katrima/deutsche-strategie-resilienz-lang_down-
load.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (letzter Abruf am 10.10.2024))
Abb. 6 Topografische Karte Stadt Münster
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 31
Bevölkerung zu. Die wachsende Abhängigkeit von komplexen soziotechnischen Systemen wie etwa der
Energie- und Wasserversorgung oder auch der Kommunikationsinfrastruktur verstärken die Anfälligkeit
der Bevölkerung gegenüber Krisensituationen.7
2.2 GEFAHRENPOTENZIAL
2.2.1 BEVÖLKERUNG
Rund 321.000 Einwohner verteilen sich auf 45
Stadtteile. Die höchsten Einwohner dichten sind
dabei im Bereich des Innenstadt rings zu finden .
In den Außenbezirken ist die Einwohnerdichte
insgesamt geringer. Es gibt aber auch in den Au-
ßenbezirken einzelne Stadtzellen mit höherer
Einwohnerdichte (z. B. Brüningheide).
Als Universitätsstadt liegt ein Schwerpunkt der
Altersklassen der Bevölkerung von Münster im
Altersbereich zwischen 20 und 30 Jahren. Ein
weiterer Schwerpunkt lässt sich in der Bevölke-
rung zwischen 50 und 60 Jahren ausmachen. Die
Zahl der Senioren über 80 Jahre hat sich im Zeit-
raum von 1999 bis 2019 nahezu verdoppelt, sie
machen einen Anteil von rund 5,8 % an der Be-
völkerung aus. Prognosen erwarten für 2033 wei-
terhin einen Bevölkerungsschwerpunkt bei den
20- bis 30-Jährigen sowie den 2. Schwerpunkt im
Altersbereich zwischen 65 und 75 Jahren. Zum
Stichtag 31.12.2023 waren 13.695 Personen pfle-
gebedürftig und 33.495 Personen schwerbehin-
dert. Es wird ein Anstieg der Bevölkerungszahl
auf rund 333.500 Einwohner erwartet.
2022 erhielten insgesamt 26.405 Personen soziale Mindestsicherungsleistungen, dies entsprach 2022
einem Anteil von 8,3 % an der Wohnbevölkerung. Darunter erhielten 19.658 Personen Leistungen nach
dem Sozialgesetzbuch II (ALG II / Sozialgeld), 628 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen, 4.900 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und 1 .219 Perso-
nen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Einer Erhebung des Statistischen Landes-
amtes IT.NRW zufolge lebten im Jahr 2020 in Münster 153 Einkommensmillionäre, dies entsprach einer
Quote von 4,8 Millionären auf 10.000 Einwohner.
In Münster leben 127.817 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, von denen 34.281 außerhalb von
Münster arbeiten. 93.652 Personen wohnen außerhalb und pendeln zum Arbeiten nach Münster, somit
haben 187.222 versicherungspflichtige Beschäftigte ihren Arbeitsort in Münster. Rund 93.500 Beschäf-
tigte Münsteraner Unternehmen wohnen auch innerhalb der Stadt.
7 Bieri, M.: Die Urbanisierung der Katastrophenvorsorge ( https://css.ethz.ch/content/dam/ethz/special-inte-
rest/gess/cis/center-for-securities-studies/pdfs/CSSAnalyse204-DE.pdf (letzter Abruf am 10.10.2024))
Abb. 7 Bevölkerungsdichte in der Stadt Münster
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 32
2.2.2 GEWERBE - UND INDUSTRIEOBJEKTE MIT SPEZIELLEN GEFAH REN
Im Stadtgebiet sind größere zusammenhängende Industrie- und Gewerbegebiete vorhanden. Hier sind
Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung und Branchen zu finden.
Eine besondere Gefährdung geht von einem Umgang mit ABC-Gefahrstoffen in relevanten Mengen aus.
Innerhalb des Stadtgebietes befinden sich insgesamt 14 Objekte, die der Störfallverordnung unterlie-
gen.
2.2.3 GEWÄSSER
Im Stadtgebiet befindet sich eine größere Anzahl
stehender und fließender Gewässer. Dabei sind
insbesondere folgende Gewässer zu nennen:
Stehende Gewässer
○ Aasee
○ Gittruper Baggersee
○ Hiltruper See
○ Sandruper See
○ Rieselfelder
Größere Fließgewässer
○ Dortmund-Ems-Kanal
○ Angel
○ Münsterische Aa
○ Werse
Die Kartendarstellung zeigt eine Auswahl von re-
levanten Gewässern. Die vorhandenen Gewässer
haben durch Hochwassergefahren (z. B. aufgrund
von Starkregenereignissen) als auch durch Ertrin-
kungsgefahren Einfluss auf das Gefahrenpoten-
zial. Besondere Gefahrenpotenziale bestehen in Verbindung mit Hochwasserereignissen insbesondere
in den von den größeren Flüssen durchflossenen Innenstadtbereichen.
2.2.4 OBJEKTE MIT BESONDEREN GEFAHRENPOTENZIALE N
Besondere Gefahrenpotenziale ergeben sich dort, wo für Feuerwehr, Hilfsorganisationen und andere
beteiligte Organisationen und Behörden im Einsatzfall Anforderungen gestellt werden, die über das
Grundgefahrenpotenzial hinaus gehen. Gründe für die erhöhten Anforderungen können hierbei vielfäl-
tig sein.
Beispielsweise ist das „Messe und Congress Centrum Halle Münsterland“ als Veranstaltungsfläche ein
solches Objekt mit besonderem Gefahrenpotenzial, da sich hier viele Menschen aufhalten, die größten-
teils nur Besucher der Stadt Münster sind. Allein die Messehalle Mitte, als flächenmäßig Kleinste der
Abb. 8 Gewässer in Münster (Auswahl)
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 33
Messehallen, fasst unbestuhlt bis zu 11.000 Besucher. 2022 besuchten insgesamt rund 400.000 Perso-
nen 131 Veranstaltungen in der Halle Münsterland.
Auch Beherbergungsbetriebe stellen aufgrund ihrer hohen Personendichte ein besonderes Gefahren-
potenzial dar. Die Stadt Münster verfügte zum Stichtag 2022 über 85 Beherbergungsbetriebe mit ins-
gesamt über 10.000 Betten. Die dortigen Besucher halten sich nur temporär in Münster auf und kennen
sich in der Umgebung entsprechend nicht aus. Gegebenenfalls besteht zudem eine Sprachbarriere.
Nicht nur Besucher der Stadt Münster, auch dauerhaft in Münster lebenden Personen können sich in
Objekten aufhalten oder diese bewohnen, von denen ein besonderes Gefahrenpotential ausgeht. Ins-
besondere ist dies der Fall, wenn die betroffenen Personen sich nicht oder nur eingeschränkt selbst
helfen können, weil sie beispielsweise im Kindesalter, erkrankt oder pflegebedürftig sind.
2021 waren rund 3.650 Betten in Krankenhäusern vorgehalten. Hinzu kamen rund 2.650 pflegebedürf-
tige Personen in 33 stationären Pflegeeinrichtungen sowie rund 1000 Personen in 12 Einrichtungen der
Eingliederungshilfe.
In den 86 allgemeinbildenden Schulen der Stadt Münster, hierunter 46 Grundschulen, hielten sich im
Schuljahr 2022/23 regelmäßig über 32.000 Kinder und Jugendliche auf. In der Kindertagesbetreuung
wurden regelmäßig rund 16.850 Kinder bis zum Alter von 5 Jahren betreut.
Zudem kann sich das besondere Gefahrenpotenzial auch aus der Beschaffenheit oder dem kulturellen
Wert der Objekte selbst ergeben. Die Altstadt der Stadt Münster beispielsweise verfügt über diverse
historische Gebäude, einige hiervon mit dem Status eines Baudenkmals. Das Rathaus hat den Status als
europäische Kulturerbestätte. Auch die gelagerten und verarbeiteten Stoffe können ein Objekt zu einem
Objekt mit besonderem Gefahrenpotenzial machen, wie etwa industrielle Gebäude und Anlagen , die
der Störfallverordnung unterliegen.
2.3 FRÜHRERE LOKALE UND REGIONALE KATASTROPHEN UND KRISEN
Die Stadt Münster war seit der Jahrtausendwende bereits mehrfach von außergewöhnlichen Wetterer-
eignissen betroffen. In den Jahren 2003 und 2019 wurden in den Sommermonaten jeweils Hitzerekorde
aufgestellt, 2014 kam es nach einem Starkregenereignis zu erheblichen Überschwemmungen im Stadt-
gebiet, zum Jahreswechsel 2023/2024 führte ergiebiger Dauerregen zu Flusshochwasser, das vor allem
umliegende Felder und Grünflächen überflutete. Im Jahr 2005 kam es Ende November zu starken
Schneefällen mit bis zu 50 cm Neu schnee. Die Temperaturen lagen um den Gefrierpunkt, sodass der
Schnee besonders nass und schwer war.
Von den Schneefällen im November 2005 war unter anderem das Münsterland stark betroffen. Verant-
wortlich für das Wetterereignis war das Zusammentreffen eines Hochdruckgebietes mit einem heran-
ziehenden Tiefdruckgebiet, das kalte und feuchte Luft mit sich brachte. Zwar war die Wetterentwicklung
absehbar, nicht aber, ob die Niederschläge als Regen oder Nassschnee fallen würden. Der nasse Schnee
führte in Kombination mit dem Wind zu einer Vereisung der Freileitungen in der Region, die in der Folge
stark an Gewicht zunahmen, was zum Umknicken mehrerer Strommasten führte. Hinzu kamen Leitungs-
brüche und Kurzschlüsse durch herabfallende Äste. Nach Angaben von RWE waren rund 250.000 Men-
schen in 25 Kommunen von Stromausfällen betroffen, der Anschluss an das Stromnetz dauerte für ein-
zelne Kommunen mehrere Tage. Zwei Kreise in NRW, darunter der benachbarte Kreis Steinfurt, riefen
den Katastrophenfall aus. Teilweise musste durch den Einsatz von Bundeswehr und Technischem Hilfs-
werk eine provisorische Stromversorgung aufgeba ut werden. Nicht nur Strommasten und -leitungen
wurden durch den Schnee beschädigt, auch Dachkonstruktionen brachen unter der Last zusammen.
Auch hier war der Einsatz des Technischen Hilfswerks und der Feuerwehr erforderlich. Darüber hinaus
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 34
kam es zu diversen Verkehrsbehinderungen. Personen saßen auf den Autobahnen in ihren Fahrzeugen
fest und mussten zunächst vor Ort durch Kräfte der Hilfsorganisationen versorgt werden. Hinzu kamen
Pendler des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, die an den Bahnhöfen festsaßen und ebenfalls durch
Kräfte der Hilfsorganisationen versorgt und untergebracht werden mussten.
Durch den Klimawandel kommt es häufiger zu Extremwet-
terereignissen, das betrifft nicht nur Hitzewellen und Dür-
ren, sondern zum Beispiel auch Starkregenereignisse. Im
Juli 2014 war Münster von einem Starkregenereignis be-
troffen, bei dem innerhalb von 7 Stun den bis zu 290 Liter
Regen pro Quadratmeter fielen. Die höchste Warnstufe
des Deutschen Wetterdienstes ist „extrem heftiger Stark-
regen“ mit einer Regenmenge ab 60 Liter pro Quadratme-
ter in 6 Stunden. Eine so hohe Regenmenge in so kurzer
Zeit wurde in Deut schland vor Juli 2014 nicht gemessen.
Das LANUV registrierte an einer Messstation in Münster ei-
nen Spitzenwert von 163,5 Litern pro Quadratmeter Nie-
derschlag in einer Stunde - das entspricht der höchsten
Stufe 12 des Starkregenindexes. Das Notrufaufkommen
stieg deutlich an, Polizei und Feuerwehr bearbeiteten rund
5.000 Einsätze, bei denen sie auch auf überörtliche Hilfe
angewiesen waren. Infolge des Starkregens sind im Stadt-
gebiet zwei Personen zu Tode gekommen. Neben Ver-
kehrsbehinderungen kam es in 24.000 Haushalten zu
Stromausfällen und in vielen Stadtteilen Münsters zu Über-
schwemmungen - das Kanalnetz konnte die großen Nieder-
schlagsmengen nicht aufnehmen. Auch der Dauerregen
zum Jahreswechsel 2023 / 2024 brachte die Oberflächenentwässerung an ihre Grenzen. Der Ausfall
auch nur einer Pumpe hätte ein großes Schadenspotenzial gehabt, da kein Meldesystem über den Füll-
stand der Oberflächenentwässerung und die Funktion der Pumpen zur Stadt Münster etabliert ist. Mit
dem Klimaanpassungskonzept reagiert die Stadt Münster auf die Folgen des Klimawandels, denen be-
reits vor Eintritt eines Extremwetterereignisses durch Vorsorge begegnet werden muss und deren Aus-
wirkungen unter Umständen eine vielfältige Zusammenarbeit der Katastrophenschutzorganisationen
erfordern.
Das Klimaanpassungskonzept betrachtet dabei nicht nur die Folgen von Niederschlagsereignissen, son-
dern auch von Hitzeperioden, ebenso wie der in Arbeit befindliche Hitzeaktionsplan. Die Auswirkungen
langanhaltender Hitzeperioden waren in der Stadt Münster bereits in den Sommern 2003 und 2019 zu
spüren, in beiden Jahren wurden Temperaturrekorde gebrochen, die bisher höchste Temperatur in
Münster wurde im Juli 2019 mit 38,4°C gemessen. Neben den Auswirkungen auf den Menschen, insbe-
sondere auf besonders gefährdete Gruppen, gab es auch Auswirkungen auf die Natur, wie z.B. ein Fisch-
sterben im Aasee.
Alle genannten Beispiele zeigen die Bedeutung der Vorsorge, insbesondere auch im Hinblick auf die
Kommunikationswege und die Zusammenarbeit der Organisationen und Behörden im Katastrophen-
schutz. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass das Eintreten von We tterereignissen nicht verhindert
werden kann und deren Ausmaß unter Umständen nur schwer vorherzusagen ist, sodass der Schwer-
punkt der Maßnahmen nur auf der Verminderung der Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Natur
sowie auf der Bekämpfung der Folgen liegen kann.
Abb. 9 Besondere Objekte in der Stadt Münster
und Gefahrenpotenziale ausgehend von Über-
schwemmungsgebieten
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 35
2.4 KRITISCHE INFRASTRUKTUR EN
Gemäß der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz zählen die Sek-
toren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz-
und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung zu den kritischen Inf-
rastrukturen. Das BBK erweitert die Aufstellung um die Sektoren Medien und Kultur sowie Staat und
Verwaltung.
2.4.1 ENERGIE
Die oberste Netzebene im Stromnetz bildet für die Stadt Münster der Übertragungsnetzbetreiber
Amprion GmbH. Die Verteilnetzebene wird von der Stadtnetze Münster GmbH betrieben. In der Stadt
Münster gibt es zehn Umspannwerke, die das Mittel- und Niederspannungsnetz der Stadtnetze Münster
GmbH mit dem Hochspannungsnetz von Westnetz verknüpft. In der Stadt Münster gibt es ein Gas- und
Dampfturbinen-Kraftwerk.
Die Gasversorgung wird durch die Stadtnetze Münster GmbH sichergestellt.
2.4.2 WASSER UND ABWASSER
Die Trinkwasserversorgung wird von der Stadtnetze Müns-
ter GmbH betrieben. Die Gewinnung des Trinkwassers er-
folgt durch Brunnen im eigenen Stadtgebiet. 75 % des Was-
serbedarfs werden so eigenständig sichergestellt, die übri-
gen 25 % des Wasser s werden von der Gelsenwasser AG
bezogen. Für die Abwasserbeseitigung ist die Stadt Müns-
ter zuständig. Die Klärung des Abwassers erfolgt in lokalen
Kläranlagen, die eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit
aufweisen. Zur Förderung der Abwässer werden rund 100
Pumpwerke betrieben, da das Stadtgebiet nur über gerin-
ges Gefälle verfügt.
2.4.3 ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT
In der Stadt Münster sind landwirtschaftliche Betriebe an-
sässig, die vorrangig im Ackerbau und der Viehzucht sowie
in der Viehmast tätig sind.
Im Stadtgebiet befinden sich über 120 Lebensmittelmärkte.
Hinzu kommen rund 220 Verkaufsstände auf den Wochen-
märkten Münsters.
Abb. 10 Tierhaltung in der Stadt Münster
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 36
2.4.4 GESUNDHEITSWESE N
In der Stadt Münster sind insgesamt vier Krankenhäuser so-
wie das Universitätsklinikum Münster als Maximalversor-
ger vorhanden.
Zusätzlich zu den Krankenhäusern sind im Stadtgebiet zwei
Psychiatrische Kliniken und eine Fachklinik für Mund -, Kie-
fer, Gesichtschirurgie sowie Haut - und Geschlechtskrank-
heiten angesiedelt.8
Im Stadtgebiet befinden sich zudem diverse Tageskliniken
und Facharztpraxen, wie zum Beispiel Dialysepraxen.
Von den benachbarten Kommunen haben Greven und Sen-
denhorst jeweils ein Krankenhaus.
In Münster stehen 33 vollstationäre Pflegeeinrichtungen
mit insgesamt 2.601 Dauerpflegeplätzen zur Verfügung. Er-
gänzend kommt eine stationäre Einrichtung für Menschen
mit Intensivpflegebedarf mit 18 Plätzen hinzu. Darüber hin-
aus gibt es in Münster insgesamt 69 solitäre Kurzzeitpflege-
plätze. Hinzu kommen 28 Pflege-Wohngemeinschaften mit
301 Plätzen sowie 19 Tagespflegeeinrichtungen (Stand
31.12.2024). In 12 Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit ihren 40 Nebenstandorten (Stand
31.12.2024) leben insgesamt rd. 1.000 Menschen. 41 ambulante Pflegedienste und 16 ambulante
Dienste der Eingliederungshilfe betreuen Menschen mit Pflegebedarf und / oder Behinderung in der
eigenen Häuslichkeit.
2.4.5 IT UND KOMMUNIKATION
Der häusliche Anschluss an Telefon und Internet wird durch mehrere Anbieter, z. B. Telekom und Voda-
fone, angeboten. Im Mobilfunk werden öffentliche Dienste durch die Provider Telekom, Vodafone und
Telefónica angeboten.
2.4.6 FINANZ - UND VERSICHERUNGSWESEN
Die Versicherungsgruppe der Westfälischen Provinzial sowie der Landwirtschaftliche Versicherungsver-
ein Münster (LVM) betreiben ihre Zentralstandorte in Münster. Die Hauptgeschäftsstellen der Sparkasse
Münsterland Ost sowie der Volksbank im Münsterland finden sich ebenfalls im Stadtgebiet wieder. Des
Weiteren liegt ein Standort der NRW.BANK sowie Standorte der Atruvia AG (IT-Dienstleister für Banken)
in Münster.
2.4.7 STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Die Stadt Münster ist im Landesentwicklungsplan als Oberzentrum ausgewiesen und versorgt die an-
grenzenden Kreise mit überregionalen Angeboten aus den Sektoren Bildung und Forschung, Gesund-
heitsversorgung, Wirtschaft sowie Kultur und Freizeit.
8 Quelle: Rettungsdienstbedarfsplan 2022 (Das EVK wurde zwischenzeitlich geschlossen)
Abb. 11 Krankenhäuser in der Stadt Münster
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 37
VERWALTUNG
Hauptverwaltungsbeamter (HVB) der Stadt Münster ist der Oberbürgermeister. Entsprechend § 35 und
§ 36 BHKG untersteht ihm als politisch Gesamtverantwortlichem der administrativ-organisatorische Kri-
senstab der Stadt Münster sowie die operativ-taktische Einsatzleitung der Stadt Münster. Gemäß De-
zernatsverteilungsplan9 ist das Amt 37 Feuerwehr Teil des Dezernats I.
Die konzeptionellen Aufgaben des Katastrophenschutzes werden innerhalb des Amtes 37 Feuerwehr
von der Abteilung 3 Strategische und Taktische Planung wahrgenommen.
Abb. 12 Organigramm des Amtes 37 der Stadt Münster 10
SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN
Die Stadt Münster verfügt über rund 100 Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Größenordnungen.
Zu den Bildungseinrichtungen gehören unter anderem folgende Schulformen und Angebote:
○ 46 Grundschulen
○ 30 weiterführende Schulen
○ 2 Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufen I und II
○ 13 berufsbildende Schulen
9 https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/rathaus/pdf/dezernatsverteilungs-
plan.pdf
10 Quelle: eigene Darstellung auf Datengrundlage der Stadt Münster
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Stand: 19.05.2025 38
○ 7 Förderschulen
UNIVERSITÄT UND FACHHOCHSCHULEN
Die Universität Münster ist mit rund 43.000 Studierenden und etwa 280 Studiengängen in 15 Fachbe-
reichen eine der größten Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland. Neben der Universität sind
in Münster noch weitere (Fach)-Hochschulen, darunter z.B. die FH Münster, die Deutsche Hochschule
der Polizei sowie die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen beheimatet.
JUSTIZWESEN
In Münster gibt es eine Justizvollzugsanstalt. Teile dieser JVA weisen bauliche Mängel auf, weshalb nur
noch 218 Haftplätze zur Verfügung stehen. Zur JVA Münster gehört eine Zweigstelle in Coesfeld mit 44
Untersuchungshaftgefangenenplätzen.
Derzeit wird im Stadtteil Münster-Wolbeck eine neue JVA gebaut, sie soll über 640 Haftplätze verfügen.
Die Fertigstellung ist für 2026 geplant.
MILITÄRISCHE ANLAGEN
Mit dem I. Deutsch-Niederländischem Corps befindet sich auf dem Stadtgebiet das Hauptquartier sowie
der Corpsstab einer speziellen Eingreiftruppe der Streitkräfte. Der Standort kann zudem als Hauptquar-
tier für die Führung eines Großverbandes aller Landstreitkräfte sowie der NATO-Truppen dienen.
Die Leitstelle des Such- und Rettungsdienstes der Bundeswehr sowie das Heimatschutzregiment 2 sind
in der Manfred-von-Richthofen-Kaserne untergebracht.
Das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr stellt die Schnittstelle im Rahmen der Zivil -Militäri-
schen Zusammenarbeit zur Stadt Münster dar.
2.4.8 KULTURGÜTER
Der Schutz von Kulturgütern ist völkerrechtlich in der Haager Konvention verankert. Ziel des Abkom-
mens ist es, Kulturgut in bewaffneten Konflikten vor Zerstörung, Plünderung und Diebstahl zu bewah-
ren. Eine Ausweitung dieser Schutzpflicht auf andere Katastrophen ist bislang nicht gesetzlich geregelt,
jedoch wünschenswert.
Bereits 2015 betonte die damalige Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Bedeutung kulturellen
Erbes. Der Internationale Strafgerichtshof habe mit der Verurteilung der IS-Zerstörungen im Jahr 2016
deutlich gemacht, dass es sich dabei nicht nur um Sachb eschädigung handle, sondern um gezielte An-
griffe auf die Identität und Würde ganzer Bevölkerungen. Kulturgüter, so ein treffender Pressekommen-
tar, sind keine Luxusgüter, sondern „existenziell für Gemeinschaften, Nationen, die Menschheit“.
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Stand: 19.05.2025 39
2.4.9 TRANSPORT UND VERKEHR
VERKEHRSWEGE
○ Bundesautobahnen:
̶ BAB 1, BAB 43
○ Bundesstraßen:
̶ B 51, B 54, B 481
○ Zahlreiche Landesstraßen
Innerhalb Münsters kann an rund 40 öffentlichen
Tankstellen Kraftstoff zur Betankung von Fahr-
zeugen bezogen werden . In Münster gibt es so-
wohl freie Tankstellen als auch Filialen größerer
Ketten.
Die Nutzung von Straßen , die den Gemeinge-
brauch übersteigt, wird als Sondernutzung be-
zeichnet, sie Bedarf einer gesonderten Genehmi-
gung entsprechend § 18 des Straßen- und Wege-
gesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen
(StrWG NRW). Die Sondernutzung umfasst neben
der Aufstellung von Außengastronomie zum Bei-
spiel auch Volksfeste und Märkte, Straßenmusik
und die Aufstellung eines Baugerüstes.
SCHIENENVERKEHR
○ Bahnstrecken:
̶ Hamburg - Dortmund
̶ Münster - Enschede
̶ Münster - Hamm
̶ Münster - Rheda-Wiedenbrück
̶ Münster - Rheine
Die Schienenwege werden durch den Personennah- und Personenfernverkehr sowie den Güterverkehr
(mit Gefahrgutanteil) genutzt.
SONSTIGE VERKEHRSWEGE
Rund 10 Kilometer nördlich von Münster liegt der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO). Von dort star-
ten Linienflüge und die Flugzeuge von drei Flugschulen. Der Flughafen Münster/Osnabrück hat kein
Nachtflugverbot, weshalb dort rund um die Uhr Maschinen abfliegen und landen können, die auch den
Luftraum über der Stadt Münster nutzen. Im Jahr 2022 starteten täglich durchschnittlich 31 Flugzeuge
vom Flughafen FMO, die insgesamt 415.308 Fluggäste an ihr Ziel brachten.
Abb. 13 Zentrale Verkehrswege im Stadtgebiet
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Stand: 19.05.2025 40
Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine künstlich angelegte Bundeswasserstraße , die in Verbindung mit an-
deren künstlich angelegten Wasserstraßen den Westen und den Osten Deutschlands wasserseitig mit-
einander verbindet. Jährlich werden im Schnitt 12 Millionen Gütertonnen über den Kanalabschnitt, der
auch Münster durchquert, transportiert. Der Ausbau des Südabschnitts, zu dem auch Münster gehört,
für Großmotorgüterschiffe bis zu einer Länge von 110 Metern erfolgt derzeit.
MOBILITÄTSENTWICKLUNG
Die Mobilität und ihre Entwicklung in Münster ist im Zuge des „Masterplan Mobilität Münster 2035+“
betrachtet worden. Das erwartete Bevölkerungswachstum innerhalb Münsters tritt zeitgleich auf mit
der Pflicht zur Erreichung der Klimaziele und der Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase. Die
Stadt Münster stärkt daher, gemäß ihren Planungen, die Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem
Öffentlichen Personennahverkehr und gemeinsam genutzten Verkehrsmitteln (E-Scooter, Carsharing,
Taxen). Insbesondere soll hierbei ein Fokus auf den ÖPNV und die bedarfsgerechte Nutzung von Ver-
kehrsmitteln durch die gemeinsame Nutzung gelegt werden. Zeitgleich soll der motorisierte Individual-
verkehr räumlich verlagert werden, um Platz für die oben genannten Mobilitätsarten zu schaffen.
2.4.10 ABFALLENTSORGUNG
Die Abfallbeseitigung liegt in der Zuständigkeit der Stadt Münster und wird durch die Abfallwirtschafts-
betriebe Münster wahrgenommen. Der Restabfall wird im Entsorgungszentrum Münster (EZM) in einer
mechanischen Restabfallaufbereitungsanlage (MRA) sortiert und verwertet. Die Sortierreste, die rund
80 % des ursprünglichen Restabfalls ausmachen, werden in der Verbrennungsanlage Twence in Hengelo
verbrannt.
2.5 FACHDIENSTE DES KATASTROPHENSCHUTZES
Bestimmte abgegrenzte Aufgabenbereiche in der Bewältigung einer Katastrophe werden in Fachdiens-
ten für den Katastrophenschutz gebündelt. Diese Fachdienste werden von Behörden und Organisatio-
nen mit Sicherheitsaufgaben übernommen. Dazu zählen z. B. die Polizei, die Feuerwehr, das THW, die
Katastrophenschutzbehörden der Länder oder die privaten Hilfsorganisationen, sofern sie im Bevölke-
rungsschutz mitwirken. Das THW ist die vom Bund getragene, zum großen Teil ehrenamtliche Katastro-
phen- und Zivilschutzorganisation. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen kann das THW
aufgrund von Amtshilfeersuchen lokal eingebunden werden. Allerdings agiert das THW vorwiegend
überregional, weshalb entsprechende Ressourcen im Ereignisfall nicht sicher regional zur Verfügung
stehen. Ergänzend können auch die Bundeswehr und private Akteure Aufgabenbereiche übernehmen.
2.5.1 FÜHRUNG UND K OMMUNIKATION
Auf der Basis des Runderlasses zum Krisenmanagement durch Krisenstäbe in NRW bei Großeinsatzla-
gen, Krisen und Katastrophen (26. September 2016) verfügt die Stadt Münster über Führungsstruktu-
ren, deren Besetzung und Alarmierungsschwellen in einer Stabsdienstordnung bzw. der Alarm- und Auf-
bauorganisation definiert sind.
Die Räume für die Führungsgremien der Stadt Münster befinden sich im Führungs- und Lagezentrum an
der Feuer- und Rettungswache 1.
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LEITUNG DER GEFAHRENABWEHRBEHÖRDE
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist als Hauptverwaltungsbeamte/r die politisch
gesamtverantwortliche Person.
KRISENSTAB
Ein Krisenstab ist gemäß Runderlass erforderlich, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses (z. B.
eine Großeinsatzlage) ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinierungs- und Ent-
scheidungsbedarf besteht. Den Grundaufbau bilden fest definierte Mitglieder des Stabes (sog. SMS =
Ständige Mitglieder des Stabes). Je nach Lage und Anforderung kann der Stab erweitert werden (durch
sog. EMS = Ereignisbezogene Mitglieder des Stabes). Der Krisenstab wird durch den Dezernenten für
Personal, Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT (oder Vertretung im Amt) einberufen und geleitet
(sog. Leiter Krisenstab). Der Dezernent kann die Befugnis auf den Leiter der Feuerwehr (oder Vertretung
im Amt) übertragen.
Die aktuelle Stabsordnung sieht vor, dass die Ständigen Mitglieder des Krisenstabes (SMS) durch fol-
gende interne Organisationseinheiten gestellt werden:
○ citeq
○ Amt 13 "Amt für Kommunikation"
○ Amt 32 "Ordnungsamt"
○ Amt 33 "Amt für Bürger- und Ratsservice"
○ Amt 37 "Feuerwehr"
○ Amt 50 "Sozialamt"
○ Amt 53 "Gesundheits- und Veterinäramt"
Polizei,
Zivil-militärische
Zusammenarbeit
Ämter bzw. äm-
terbezogene Ar-
beitsstäbe
(z. B. Amt 32, Amt
66)
Einsatzab-
schnitte,
Bereitstellungs-
räume
Polizei,
Hilfsorganisatio-
nen,
Technisches Hilfs-
werk
Leitstelle Stadtwerke …
Verbindungspersonen
und Fachberater
…
Einsatzleitung
operativ-taktische
Komponente
Oberbürgermeister
politisch gesamtverantwortlich
Komponente
Krisenstab
administrativ-organisatorische
Komponente
Abb. 14 Aufbau des Führungssystems
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○ Amt 66 "Amt für Mobilität und Tiefbau"
○ Amt 67 "Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit"
sowie die externen Behörden und Einrichtungen gestellt werden:
○ Polizeipräsidium Münster
○ Stadtwerke Münster
Ereignisbezogen können folgende interne Organisationseinheiten unmittelbar als EMS hinzugezogen
werden:
○ AWM "Abfallwirtschaftsbetriebe Münster"
○ Amt 10 "Personal- und Organisationsamt"
○ Amt 23 "Amt für Immobilienmanagement"
○ Amt 40 "Amt für Schule und Weiterbildung"
○ Amt 51 "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien"
○ Amt 63 "Bauordnungsamt"
○ Amt 64 "Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit"
sowie das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr als externe Behörde.
Unterstützende Fachberatungen (z. B. Vertretungen örtlicher Krankenhäuser, Geschäftsführungen der
Hilfsorganisationen, Ärztliche Leitung Rettungsdienst) können nach Entscheidung durch den Leiter des
Krisenstabes anlassbezogen hinzugezogen werden.
KOORDINIERUNGSGRUPPE DES STABES (KGS)
Die Koordinierungsgruppe des Krisenstabes stellt die Arbeitsfähigkeit des Stabes sicher. Sie ist dem Amt
37 "Feuerwehr" zugeordnet und trägt für folgende Aufgabenbereiche Verantwortung:
○ Erstellung und Aktualisierung des Lagebildes
○ Dokumentation und Auftragsverwaltung
○ Einrichtung und technische Betriebsbereitschaft des Krisenstabsraumes in der Feuer - und Ret-
tungswache 1
○ Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit (Meldekopf des Krisenstabes)
Das erforderliche Personal wird aus den rückwärtigen Bereichen sowie der Leitstelle der Feuerwehr
Münster gestellt.
BEVÖLKERUNGSINFORMATION UND MEDIENARBEIT (BUMA)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 13 „Amt für Kommunikation“ übernehmen im Ereignisfall
Funktionen, um die Bevölkerung und die Medien zu informieren.
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PERSONENAUSKUNFTSSTELLE (PASS)
Der Betrieb der PASS wird enstprechend des § 38 BHKG über die Strukturen des Bürgertelefons perso-
nell, organisatorisch und technisch sichergestellt. Die Aufgaben der PASS sind dem Amt 33 „Amt für
Bürger- und Ratsservice“ zuzuordnen.
EINSATZLEITUNG FÜR GROẞEINSATZLAGEN UND KATASTROPHEN
Sämtliche zur Gefahrenabwehr und zur Begrenzung von Schäden erforderlichen operativ -taktischen
Maßnahmen obliegen der Einsatzleitung der Feuerwehr.
Die Einsatzleitung der Stadt Münster wird gem. § 33 BHKG NRW von bestellten Einsatzleitern geleitet.
Die Sachgebiete der Einsatzleitung gem. FwDV 100 wurden im Rahmen der Alarm - und Aufbauorgani-
sation zugeordnet.
LEITSTELLE
Aufgabe der Stadt ist es, eine einheitliche, ständig besetzte Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleis-
tung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst zu unterhalten (§ 28 BHKG). Bei aufwachsenden
Einsatzlagen (Großeinsatzlagen und Katastrophen) ist die Leitstelle ein Bestandteil des Führungs- und
Lagezentrums, um ein Lagebild zu erstellen und einen Massenanfall an Notrufen bewältigen zu können.
Die Leitstelle, die auch als Fernmeldebetriebsstelle und technisch-taktische Betriebsstelle fungiert, bil-
det den Meldekopf zwischen Einsatzleitung und Krisenstab. Sie befindet sich in der Feuer- und Rettungs-
wache 1.
2.5.2 BRANDSCHUTZ
Zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 3 BHKG unterhält die Stadt Münster eine den örtlichen Verhältnis-
sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung, die im Katastrophenschutz
zur Mitwirkung verpflichtet ist.
Einzelheiten sind im Brandschutzbedarfsplan der Stadt definiert.
In Münster decken die Berufsfeuerwehr (§ 8 BHKG) mit 3 Standorten sowie die Freiwillige Feuerwehr (§
9 BHKG) mit 20 Standorten den örtlichen Bedarf für den Brandschutz und Hilfeleistungen ab.
Neben den kommunalen Ressourcen , die für den Katastrophenschutz zum Einsatz kommen , stellen
Bund und Land nach aktuellem Stand acht Fahrzeuge für die Feuerwehr Münster für den Katastrophen-
schutz zur Verfügung. Entsprechend den zugeordneten Sonderaufgaben im Zivil - und Katastrophen-
schutz sind diese Fahrzeuge bei unterschiedlichen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Münster stati-
oniert.
Alle Löschgruppenfahrzeuge der Feuerwehr Münster sind mit einem Allradfahrgestell ausgestattet, ihre
Durchfahrtstiefe beträgt jeweils mindestens 600 mm. Bis auf die zwei HLF 20/16 der Löschzüge 12 und
23 verfügen die Fahrzeuge zudem über einen Hitzeschutz im Boden.
Die Löschzüge 12, 15, 23 und 24 haben zudem jeweils ein TLF 4000 mit einem geländegängigen Allrad-
fahrgestell, einer Durchfahrtstiefe von mindestens 600 mm und einem Hitzeschutz im Boden.
Die Feuerwehr Münster hat 3 Netzersatzanlagen: 1x 40 kW (LZ 22), 1x 50 kVA (FW 3a), 1x 250 kVA (FW
1). Die 250 kVA NEA wird als Abrollbehälter vorgehalten, zum Transport stehen 4 WLF zur Verfügung ,
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die alle nicht geländegängig sind . Insgesamt hat die Feuerwehr Münster 12 Abrollbehälter, zu diesen
zählen unter anderem auch ein AB-Atemschutz/Strahlenschutz, ein AB-Schaum 5000, ein AB-SLM, ein
AB-MANV und ein AB-V-Dekon.
Hinweis: Die weiteren Abrollbehälter sind in den jeweiligen Kapiteln 5.2.1 (CBRN-Gefahrenabwehr) und
5.4.1 (Technische Hilfeleistung) zu finden.
2.5.3 GESUNDHEITSVORSORGE UND RETTUNGSDIENST
Der Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt (zuletzt geändert im Oktober 2022) beschreibt die rettungs-
dienstliche Versorgung der Bevölkerung in der Stadt Münster.
Unabhängig von den einzelnen Vorhaltezeiten und Trägerschaften listet die Tabelle die Rettungswachen
in Münster und die verfügbaren Rettungsmittel auf. Einzelheiten beschreibt und regelt der Rettungs-
dienstbedarfsplan.
Rettungswache NEF RTW KTW ITW Bemerkung
Feuer- und Rettungswache 1 3 6
Feuer- und Rettungswache 2 1 6
Feuer- und Rettungswache 3 3
Rettungswache 10 1
Rettungswache 16 1
Rettungswache 19 1
Krankentransportwagen 14 Gesamtzahl der Fahrzeuge in Münster ohne Zuord-
nung zu den Wachen
ASB 1
4 18 14 1
Tab. 2 Fahrzeuge im Rettungsdienst 11
Derzeitig existieren Vorplanungen für drei weitere Rettungswachen-Standorte, diese sind aktuell nicht
in Betrieb.
Die Krankentransportwagen werden hauptsächlich durch die Hilfsorganisationen vorgehalten, die Be-
rufsfeuerwehr verfügt über 2 Reservefahrzeuge.
Der GW Rett der Feuerwehr aus dem Jahr 2005 (Versorgungsniveau für 25 Patienten) entspricht nicht
mehr den fachlichen und technischen Standards und muss im Rahmen einer kommunalen Neubeschaf-
fung den aktuellen Anforderungen angepasst werden.
Der durch das Land NRW im Jahr 2005 beschaffte AB-MANV (Versorgungsniveau für 50 Patienten) muss
altersbedingt ersatzbeschafft werden, um die aktuellen Standards erfüllen zu können. Wenn eine Er-
satzbeschaffung durch das Land NRW absehbar nicht geplant wird, sollte der Abrollbehälter durch einen
baugleichen kommunalen GW Rett ersetzt werden, um das Versorgungsniveau von 50 Patienten mit
beiden GW Rett sicherstellen zu können.
11 Quelle: Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Münster von 2022
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RETTUNGSDIENSTLICHE FÜHRUNGSFUNKTIONEN
Die Funktion Abschnittsleiter Medizinische Rettung nehmen Führungskräfte der Feuerwehr Münster
in der Führungsebene C (in der Laufbahngruppe 2.1) im 24 Stundendienst wahr. Die Funktion kann im
Bedarfsfall bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen auch durch Führungskräfte der Führungsebene B
besetzt werden.
Die Besetzung der Funktion Leitender Notarzt (LNA) stellen qualifizierte Fachärzte der LNA-Gruppe si-
cher, die über einen entsprechend ausgestatteten Pkw verfügen, um die Einsatzstelle eigenständig er-
reichen zu können. Der LNA kann auch zur Abdeckung von Mehrbedarfen im Regelrettungsdienst her-
angezogen werden.
2.5.4 SANITÄT S- UND BETREUUNG SDIENST
Die für den Bereich Sanitäts- und Betreuungsdienst vorgehaltenen Einheiten basieren im Wesentlichen
auf dem Konzept der vorgeplanten überörtlichen Hilfe (siehe 2.6.2).
DEUTSCHES ROTES KREUZ (DRK)
Das DRK in Münster besetzt folgende Einsatzeinheiten (EE) des Katastrophenschutzes gemäß der beste-
henden Landeskonzepte:
○ EE NRW MS 02
○ EE NRW MS 05
JOHANNITER UNFALL-HILFE E. V. (JUH)
Die Johanniter Unfall-Hilfe besetzt folgende Einsatzeinheit (EE) des Katastrophenschutzes:
○ EE NRW MS 03
Bei der JUH sind 2 vollgeländefähige Fahrzeuge stationiert, neben einem Quad können die Kräfte dort
auf einen Unimog -RTW zurückgreifen. Zudem verfügt die JUH über einen 66 kVA -Stromerzeuger auf
einem Anhänger.
Die aufgeführten Einsatzmittel sind noch nicht auf Basis einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit der
Stadt Münster gem. § 18 BHKG in die Gefahrenabwehr eingebunden. Sie werden aktuell anlassbezogen
eingesetzt.
MALTESER HILFSDIENST (MHD)
Der MHD besetzt folgende Einsatzeinheit (EE) des Katastrophenschutzes:
○ EE NRW MS 04 (Perspektivisch Migration in MTF 30)
Der Malteser Hilfsdienst verfügt in Münster über einen Gerätewagen Sanitätsdienst 25, dieser ist wat-
fähig und führt ein 5 kVA -Notstromaggregat mit. Weitere Notstromaggregate befinden sich auf dem
Anhänger Technik (1 x 5 kVA-Aggregat) sowie auf dem Betreuungs -LKW mit VPM-Modul (2 x 15 kVA-
Aggregat).
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ARBEITER-SAMARITER-BUND (ASB)
Der Arbeiter-Samariter-Bund besetzt folgende Einsatzeinheit des Katastrophenschutzes gemäß der be-
stehenden Landeskonzepte:
○ EE NRW MS 01
Der ASB in Münster kann einen Kommandowagen mit Allradantrieb besetzen und verfügt außerdem
über zwei Krafträder zu Erkundungszwecken oder als First Responder. Zudem gibt es beim Arbeiter -
Samariter-Bund einen ehemaligen Linienbus, der jetzt als Sanitätsstation dient.
Die aufgeführten Einsatzmittel sind noch nicht auf Basis einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit der
Stadt Münster gem. § 18 BHKG in die Gefahrenabwehr eingebunden. Sie werden aktuell anlassbezogen
eingesetzt.
2.5.5 WASSERRETTUNG
FEUERWEHR
Die Abwehr von Gefahren für Leben und
Gesundheit von Menschen, Tieren und
Sachen an und in Gewässern fällt gemäß
§ 1 BHKG als technische Hilfeleistungen
in den Aufgabenbereich der Feuerweh-
ren. Die Feuerwehr in Münster verfügt
hierfür über zwei Rettungsboote (1x
FRW 2 und 1x LZ 20) und einen Geräte-
wagen Tauchen/Wasserrettung bei der Berufsfeuerwehr. Die Rettungsboote befinden sich auf Trailern
und sind nicht für den zeitkritischen Einsatz von z. B. Personensuchen mittels Sonars, Tauchereinsät-
zen, Technischen Hilfeleistungen und Gefahrstoffaustritten ausgelegt.
DEUTSCHE LEBENSRETTUGSGESELLSCHAFT (DLRG)
Die DLRG in Münster verfügt zur Wasserrettung über ein Hochwasserboot, ein Mehrzweckboot und
ein Schlauchboot sowie drei GW-Wasserrettung, einen GW-Tauchen, einen Materialanhänger Tau-
cher/SR und einen ELW 1. Die Einheiten der DLRG sind in den Landeskonzepten des Landes Nordrhein-
Westfalen berücksichtigt und können daher nur begrenzt in die öffentliche Gefahrenabwehr einge-
bunden werden.
2.5.6 BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK (THW)
In Münster befindet sich der Ortsverband Münster, dieser gehört der Regionalstelle Münster an.
○ Technischer Zug (Zugtrupp, Bergungsgruppe, Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung,
Fachgruppe Räumen Typ A)
○ Fachzug Führung und Kommunikation (Zugtrupp, Fachgruppe Führungsunterstützung, Fachgruppe
Kommunikation, Stabspersonal)
○ Fachzug Logistik (Zugtrupp, Fachgruppe Logistik-Materialwirtschaft, Fachgruppe Logistik-Verpfle-
gung)
Einige der Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks haben einen Allradantrieb oder sind geländegängig.
Organisation Schlauch Rettung Mehrzweck
Freiwillige
Feuerwehr - 1 -
Berufsfeuerwehr - 1 -
DLRG 1 1 1
Summe 1 3 2
Tab. 3 Boote in der Stadt Münster
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 47
Über einen Allradantrieb verfügen: GKW, MzGW, LKW-K 8t, GWKom, MLW IV, LKW Lkr, LKW Lbw, MTW
FGr MW, MTW FGr V.
Geländegängig sind neben dem MLW II, der FmKW und der MastKW.
Außerdem ist beim THW in Münster eine Netzersatzanlage mit einer Leistung von 50 kVA und einem
Lichtmast stationiert.
Die Zusammenarbeit mit dem THW wird aktuell in Form einer Zusammenarbeitsvereinbarung weiter
konkretisiert. Einheiten des THW unterstehen grundsätzlich dem Einsatzvorbehalt des Bundesministe-
riums des Innern und Heimat und können daher nur in begrenztem Umfang in die kommunale Gefah-
renabwehr einbezogen werden.
2.6 ÜBERÖRTLICHE HILFE
Auf Landesebene existieren verschiedene Konzepte der überörtlichen Hilfe in den Bereichen Brand-
schutz und Hilfeleistung, Sanitäts- und Betreuungsdienst, ABC-Schutz, Logistik und Wasserrettung. Bei
großflächigen Lagen, wie einem langanhaltenden, flächendec kenden Stromausfall, einer Hitzewelle
oder einer Pandemie, kann nicht davon ausgegangen werden, dass externe Einheiten (vollumfänglich)
zur Verfügung stehen. Als einschränkender Faktor ist hier insbesondere die Eigenbetroffenheit zu nen-
nen.
Durch entsprechende Verteilschlüssel innerhalb des Landes Nordrhein -Westfalen sind die Feuerwehr
und die Hilfsorganisationen in der kreisfreien Stadt Münster im Rahmen der überörtlichen Hilfe in die
landesweiten Katastrophenschutzkonzepte fest integriert (s. auch Ziffer 2.6.1).:
Einheit Fachdienst Sollstärke
Bezirksabteilungsführung Brandschutz und Hilfeleistung 8/2/5/5
20
Bezirksbereitschaft Brandschutz und Hilfeleistung 6/5/21/73
105
Logistikzug NRW Brandschutz und Hilfeleistung 1/8/26
35
MoFüSt Stufe 1 Führung -
MoFüSt Stufe 2 Führung 6/1/3/3
13
MoFüSt Stufe 3 Führung 11/1/6/5
23
Personal-Dekontaminationsplatz 10 NRW ABC-Schutz 0/1/5
6
Personal-Dekontaminationsplatz 30 NRW ABC-Schutz 0/2/13
15
Verletzten-Dekontaminationsplatz 25 NRW ABC-Schutz 1/3/21
25
Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW ABC-Schutz 1/6/53
60
Messzug NRW ABC-Schutz 1/6/18
25
Ü-Messen 1 ABC-Schutz 1/6/18
25
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 48
Tab. 4: Einheiten der überörtlichen Hilfe
2.6.1 VORGEPLANTE ÜBERÖRTLICHE HILFE (VÜH) – BRANDSCHUTZ UND HILFELEISTUNG
Für Großeinsatzlagen und Katastrophen sieht das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der vorge-
planten überörtlichen Hilfe (VüH) im Feuerschutz die Vorhaltung einer interkommunal zusammenge-
stellten „Bezirksabteilung“ pro Regierungsbezirk vor. Die Feuerwehr Münster ist durch die Bezirksre-
gierung beauftragt, die Abteilungsführung der „Feuerwehr-Abteilung Bezirk Münster“ mit einem Um-
fang von 23 Funktionen zu stellen.
Innerhalb der Bezirksabteilung des Regierungsbezirkes Münster stellt die Feuerwehr Münster gemein-
sam mit dem Kreis Warendorf eine Feuerwehr-Bereitschaft NRW, bei der ein Löschzug durch die (Frei-
willige) Feuerwehr Münster gestellt wird. Dieser setzt sich in seiner Grundeinheit aus einem Mehr-
zweckfahrzeug, zwei Löschgruppenfahrzeugen und einem Mannschaftstransportfahrzeug zusammen
und kann je nach Anforderung um eine Drehleiter, einen Rüstwagen oder ein Tanklöschfahrzeug er-
gänzt werden.
Die Bereitschaftsführung liegt beim Kreis Warendorf.
2.6.2 VORGEPLANTE ÜBERÖRTLICHE HILF E (VÜH) – SANITÄTS - UND BETREUUNGSDIENST
Im Bereich der vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst stehen in Nordrhein-
Westfalen umfangreiche Kapazitäten in Form von 241 Einsatzeinheiten und 53 Patiententransportzügen
10 zur Verfügung. Daraus ergeben sich mittelfristig vielmehr koordinative und logistische Herausforde-
rungen als durch das Fehlen von Ressourcen. Auf Grundlage des § 18 BHKG erklären die anerkannten
Hilfsorganisationen gegenüber dem Land NRW die Mitwirkung im Katastrophenschutz und stellen die
nachfolgend aufgeführten Einheiten bereit:
EINSATZEINHEIT NRW (EE NRW)
Im Konzept zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst ist die Einsatzein-
heit eine multifunktionale, autark einsetzbare und landesweit nahezu einheitliche Komponente des
Sanitäts- und Betreuungsdienstes zur Versorgung von Patienten oder unverletzt Betroffenen, welche
optional um Zusatzkomponenten ergänzt werden kann. Die Einsatzeinheit gliedert sich in die Teilein-
heiten Führung, Sanität, Betreuung und Unterstützung und umfasst eine Gesamtpersonalstärke von
33 Funktionen.
Ü-Messen 2 ABC-Schutz 1/6/20
27
Einsatzeinheit NRW Sanitäts- und Betreuungsdienst 1/7/25
33
Behandlungsplatz 50 NRW Sanitäts- und Betreuungsdienst 9/5/64
78
Betreuungsplatz 500 NRW Sanitäts- und Betreuungsdienst 3/17/52
72
Patiententransportzug 10 NRW Sanitäts- und Betreuungsdienst 2/1/17
20
Wasserrettungszug NRW Wasserrettung 1/10/37
48
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 49
In Münster werden durch das Deutsche Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Un-
fall-Hilfe und den Malteser Hilfsdienst insgesamt fünf Einsatzeinheiten betrieben (siehe 2.5.4).
Pro Einsatzeinheit können bis zu 250 unverletzte Betroffene in einer Anlaufstelle erstbetreut und im
weiteren Einsatzverlauf in einer Betreuungseinrichtung untergebracht, sozial betreut und verpflegt
(ausschließlich Getränke) werden. Die Einheit stellt dabei für die ersten vier Stunden nach Herstellung
der Betriebsbereitschaft die Versorgung der unverletzten Betroffenen und der eigenen Einsatzkräfte
sicher. Bei einem länger dauernden Einsatz müssen im Hinblick auf die Versorgung (Warmverpflegung,
Getränke etc.) und auf die Unterkunftsausstattung (z.B. Betten) weitergehende Planungen des Trägers
die Basisausstattung der Einheit ergänzen. Grundsätzlich sind damit in der Erstphase die Kapazitäten
zur Betreuung von 1.000 Personen gegeben. Zur ergänzenden Ausstattung der Einsatzeinheiten wurde
2021 das neue „Verpflegungsmodul NRW“ an 108 Einheiten Hilfsorganisationen ausgeliefert und ist im
Rahmen der überörtlichen Hilfe verfügbar. Das Modul ist in der Lage, die Mahlzeiten für 250 Be-
troffene und 50 Einsatzkräfte autark zuzubereiten.
BEHANDLUNGSPLATZ 50 NRW
Der Behandlungsplatz 50 (BHP50) ist eine aus (Teil-)Einheiten der Einsatzeinheiten sowie weiteren
Kräften der kommunalen Gefahrenabwehr zusammengestellte Einheit zur notfallmedizinischen Ver-
sorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker, deren Aufgabe es zudem ist, eine Dokumenta-
tion über Aufnahme und Transport der Patienten durchzuführen.
Der Behandlungsplatz 50 besitzt eine Kapazität zur Aufnahme und Versorgung von mindestens 50 Pati-
enten pro Stunde. Die Einheit kann über einen Zeitraum von vier Stunden bis zu 100 Patienten ohne
externe Versorgung autark behandeln. Hierzu verfügt sie über eine ausreichende Ausstattung mit Be-
triebsstoffen, Versorgungsgütern und medizinischem Material zur Behandlung von 100 Patienten. Bei
einer kurzfristigen Vorlaufzeit muss bei gebietskörperschaftübergreifenden Ereignissen mit längeren
Eintreffzeiten gerechnet werden. Die Rüstzeit vor Ort beträgt ca. 45 Minuten. Nach der Einsatzzeit von
vier Stunden muss der Behandlungsplatz mit Ressourcen unterstützt werden.
Das Personal und Material für den in Münster vorgehaltenen BHP 50 wird aus Ressourcen der Feuer-
wehr Münster sowie den Einsatzeinheiten gestellt.
BETREUUNGSPLATZ 500 NRW
Im Rahmen der vorgeplanten üb erörtlichen Hilfe im Sanitäts - und Betreuungsdienst können Betreu-
ungsplätze 500 (BTP 500) angefordert werden. Ein BTP 500 hat Kapazitäten zur Aufnahme, Unterbrin-
gung und Verpflegung von mindestens 500 Betroffenen. Wie auch der BHP kann der BTP über einen
Zeitraum von vier Stunden autark betrieben werden. Bei einer planerischen Verweildauer der unver-
letzten Betroffenen von mehr als zwölf Stunden im Betreuungsplatz muss eine erweiterte Versorgungs-
planung durchgeführt werden. Nach dem Eintreffen muss mit einer Rüstzeit von einer Stunde gerechnet
werden.
Das Personal und Material für den in Münster vorgehaltenen BTP 500 entstammen den Einsatzeinheiten
der anerkannten Hilfsorganisationen in Münster.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 50
PATIENTENTRANSPORT-ZUG 10 NRW
Der Patiententransport-Zug 10 (PT-Z 10 NRW) ist ebenfalls im Rahmen der Katastrophenschutzkonzep-
tion des Land es NRW Bestandteil der vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Sanitäts - und Betreuungs-
dienst und besitzt die Fähigkeit, mindestens 10 Patienten, davon acht liegend und zwei sitzend, zu be-
fördern. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei zwei der vier eingesetzten KTW eine Belegung mit
zwei Patienten erfolgen kann. Durch zwei im Konzept vorgesehene Notärzte kann eine ärztliche Versor-
gung von zwei Patienten während des Transportes sichergestellt werden.
In Münster wird durch die vier im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen jeweils ein RTW und
ein KTW sowie im Wechsel, anhand eines Dienstplanes, die Führungskomponente für den PT-Z 10 ge-
stellt.
MEDIZINISCHE TASK-FORCE DES BUNDES (MTF)
Im Rahmen der Aufgaben des Bundes im Zivilschutz sowie der bundesländerübergreifenden Katastro-
phenhilfe wurden bundesweit 61 medizinische Task-Forces konzipiert. Eine medizinische Task Force
besitzt die Fähigkeit zur Behandlung, Dekontamination und den Transport von Verletzten und Erkrank-
ten und ist eine standardisierte, sanitätsdienstliche, arztbesetzte Taktische Einheit mit Spezialfähigkei-
ten. Nach Zuweisung durch die Landeregierung ist die Stadt Münster ist mit einer definierten Anzahl
von Einsatzkräften, -mitteln und -fahrzeugen der Hilfsorganisationen und der Feuerwehr in die Bereit-
stellung einer MTF (bestehend aus insgesamt 138 Einsatzkräften und 26 Fahrzeugen) eingebunden.
Der Stadt Münster wurden, in Kooperation mit dem Kreis Warendorf, die Leitungs- und Steuerungs-
aufgaben für die MTF durch die Landesregierung zugewiesen.
Es ist vorgesehen, dass die MTF in NRW in die bestehenden Strukturen des landesweiten Katastro-
phenschutzes integriert werden.
2.6.3 WASSERRETTUNGSZUG NRW (WR-Z)
Der Wasserrettungszug NRW ist eine taktische Einheit im Katastrophenschutz, die unter anderem bei
Extremwetterereignissen wie Hochwasser und Starkregen sowie bei entsprechenden Schadenslagen
durch technisches Versagen und beispielsweise durch terroristische Angriffe, aus denen Gefahren
durch Wasser resultieren können, zum Einsatz kommt. Die Sollstärke der Einheit umfasst 48 Einsatz-
kräfte und gliedert sich in einen Führungstrupp, zwei Bootsgruppen, eine Strömungsretter-/Fließwas-
serrettungsgruppe, eine Tauchergruppe und einen Logistiktrupp.
Landesweit stehen in Nordrhein-Westfalen 20 Wasserrettungszüge zur Verfügung, wovon 5 im Regie-
rungsbezirk Münster verortet sind.
Die DLRG-Wasserrettung in der Stadt Münster ist mit Teilkomponenten gem. nachfolgender Aufstel-
lung in die WR-Z NRW 9, 10 und 11 eingebunden.
o WR-Z NRW 09 – Teilkomponente Führung (Stärke: 1/1/2/4)
o WR-Z NRW 10 – Strömungs-/Fließwasserrettungsgruppe (Stärke: 0/2/8/10)
o WR-Z NRW 11 – Bootsgruppe 1 (Stärke: 0/2/8/10)
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2.6.4 ABC-SCHUTZ -KONZEPT NRW UND ANALYSTISCHE -TASK -FORCE
Das ABC-Schutz-Konzept NRW gliedert sich in insgesamt sechs Teile, welche die Konzepte zur Vorhal-
tung von Einheiten im Bereich der CBRN-Gefahrenabwehr beinhalten. Die vorgeplanten Einheiten sind
z. T. mit Fahrzeugen des Landes und des Bundes ausgestattet und überörtlich einsetzbar. In diesem
Abschnitt werden lediglich Einheiten aufgeführt, die auch durch die Feuerwehr Münster vorgehalten
werden. Die Dekontamination von Fahrzeugen und Geräten ist im Teil 4 des ABC-Schutz-Konzeptes NRW
durch die Vorhaltung von Geräte-Dekontaminationsplätzen beschrieben, welcher allerdings in Münster
gem. Landeskonzept nicht vorgehalten wird. Durch den Löschzug 16 kann eine Dekontamination von
Fahrzeugen und Geräten in stark eingeschränktem Umfang wahrgenommen werden.
Die Analytische-Task-Force ist lediglich überörtlich verfügbar. Die nächstgelegenen Standorte sind hier
Dortmund (CRN-Gefahren), Essen (B-Gefahren) und Köln (ebenfalls CRN -Gefahren). In der Bundesre-
publik stehen zusätzlich sechs weitere ATF-Standorte zur Verfügung.
ABC-ZUG UND ABC-BEREITSCHAFT NRW (ABC-Z / ABC-B)
Im Teil 1 des ABC -Schutz-Konzeptes NRW sind die Gliederung und Aufgaben von ABC -Zügen und ABC-
Bereitschaften im Land Nordrhein-Westfalen beschrieben. Während ABC-Züge durch Kreise und kreis-
freie Städte gestellt werden, werden die ABC -Bereitschaften mindestens einmal je Regierungsbezirk,
i.d.R. in einem Zusammenschluss mehrerer Kreise oder kreisfreier Städte, zusammengestellt.
Die Aufgaben des ABC-Zuges beschränken sich aufgrund der Ausstattung auf allgemeine Gefahrenab-
wehr- und Logistikaufgaben mit Sonderausrüstung im CBRN-Einsatz wie die Sicherung der Einsatzstelle,
die Gefahrenabwehr und die Dekontamination.
Die mit einer Sollstärke von 98 Einsatzkräften vorgeplanten ABC-Bereitschaften setzen sich aus zwei
ABC-Zügen, einem Personal-Dekontaminationsplatz 30 sowie einem Messzug NRW zusammen, woraus
ein umfangreiches Leistungsspektrum für CBRN-Einsätze resultiert.
Für die Zusammenstellung eines ABC-Zuges wird an der Feuer- und Rettungswache 3 ein WLF mit einem
AB-ABC-Abwehr vorgehalten, welcher im Bedarfsfall die ebenfalls dort stationierte Grundeinheit er-
gänzt und den ABC-Zug der Stadt Münster bildet.
PERSONAL-DEKONTAMINATIONSPLATZ NRW (P-DEKON-10 UND -30)
Der Personal -Dekontaminationsplatz in den Größenordnungen von je 10 und 30 Einsatzkräften pro
Stunde wird im Teil 2 des ABC-Schutz-Konzeptes beschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Einheit ergibt
sich aus der Bezeichnung. Bei Einsätzen des Verletzten-Dekontaminationsplatzes ist ebenfalls eine Ein-
heit der Personal-Dekontamination eingebunden.
Die Aufgaben der Personal-Dekontamination werden in Münster durch den Löschzug 16 (Kemper) wahr-
genommen.
VERLETZTEN-DEKONTAMINATIONSPLATZ NRW (V-DEKON-Z 25 UND -B-50)
Für die Dekontamination von liegenden und gehfähigen Verletzten, sowohl aus der Zivilbevölkerung als
auch ungeschütztes Einsatzpersonal der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben , sieht
Teil 3 des ABC-Schutz-Konzeptes die Stellung von Verletzten-Dekontaminationsplätzen mit der Möglich-
keit der Dekontamination von 25 oder 50 Verletzten pro Stunde mit Verdacht auf eine (Haut-)Kontami-
nation vor.
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Die Sollstärke des V -Dekon-Zuges liegt bei 25 Einsatzkräften, die der V-Dekon-Bereitschaft bei 60 Ein-
satzkräften. In Münster werden diese Einsatzkonzepte durch die Berufsfeuerwehr sowie die Löschzüge
13 (Häger-Uhlenbrock), 16 (Kemper) und 21 (Hiltrup) gestellt.
MESSZUG NRW
Teil 5 des ABC-Schutz-Konzeptes NRW beschreibt die Leistungsanforderungen an die Gefahrenabwehr
im Bereich Messtechnik in den Kreisen und kreisfreien Städten anhand von Szenarien, um dort sowohl
den Grundschutz bei derartigen Schadensereignissen sicherstellen als auch überörtliche Hilfe in benach-
barten Kreisen bzw. kreisfreien Städten leisten zu können.
In Münster werden die Aufgaben der beiden Messzüge durch die Löschzüge 5 und 20 wahrgenommen.
Je Messzug steht ein CBRN-Erkundungskraftwagen Bund bzw. Land sowie ein weiteres Mehrzweckfahr-
zeug mit messtechnischer Ausstattung, ergänzt um entsprechende Zusatzfahrzeuge und Material, zur
Verfügung. Eine Messleitung wurde mit Stand der Berichtslegung noch nicht gebildet.
2.6.5 TRANSPORT -UNFALL -INFORMATIONS - UND HILFELEISTUNGSSYSTEM (TUIS)
Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) ist eine Dienstleistung der chemi-
schen Industrie. Vorrangig wird durch TUIS eine Unterstützung der lokalen Feuerwehren bei Stoffaus -
tritten bereitgestellt. Die Unterstützung ist durch eine telefonische Beratung (Stufe 1), Fachberatung
vor Ort (Stufe 2) sowie durch den Einsatz der Feuerwehren von an TUIS beteiligten Unternehmen vor
Ort (Stufe 3) möglich. Innerhalb Münsters befindet sich die Werkfeuerwehr von BASF, von der unmit-
telbare Leistungen hierfür in Anspruch genommen werden können.
2.6.6 MOBILE FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG (MOFÜST)
Im Konzept für die Mobile Führungsunterstützung von Stäben im Land Nordrhein -Westfalen (MoFüSt
NRW) ist die Vorplanung und Benennung je einer Einheit pro Regierungsbezirk vorgesehen, woraus für
NRW eine Anzahl von fünf verfügbaren MoFüSt resultiert. Hierbei stellen die Kreise, kreisfreien Städte
und Gemeinden des jeweiligen Regierungsbezirkes entsprechend ausgebildetes Personal für die Wahr-
nehmung von Aufgaben der FwDV 100 zur Verfügung.
Der Einsatz der MoFüSt folgt einem Stufenkonzept und umfasst in Stufe 1 die Unterstützung der zustän-
digen Einsatzleitung durch einzelne Führungskräfte. In der Stufe 2 wird durch den entsendenden Regie-
rungsbezirk eine Führungsgruppe, z. B. für die Besetzung einer Einsatzabschnittsleitung, entsendet. Bei
einem MoFüSt-Einsatz der Stufe 3 ist die Stellung eines kompletten Führungsstabes vorgesehen, wobei
die vollständige Übertragung der Gesamteinsatzleitung aufgrund bestehender Regelungen der §§ 33
und 37 BHKG NRW nicht vorgesehen ist.
2.6.7 PSYCHOSOZIALE NOTFALLVERSORGUNG FÜR EINSATZKRÄFTE (PSNV -E)
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Konzept der überörtlichen Hilfe „Psychosoziale Notfallversorgung
für Einsatzkräfte“ (ÜPSNV -E NRW), auf dessen Grundlage PSNV -E-Einheiten anderer Gebietskörpe r-
schaften für die eingesetzten Kräfte wahlweise in Trupp-, Staffel-, Gruppen- oder Zugstärke angefordert
werden können. Ein PSNV-E-Trupp kann hierbei bis zu 20 Einsatzkräfte über 8 Stunden autark betreuen.
Für länger andauernde Lagen (bis max. 72 Stunden) benötigen die PSNV-Kräfte weitergehende Ausstat-
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tung. Die überörtlichen Einheiten benötigen mindestens 4 Stunden zur Herstellung der Abmarschbe-
reitschaft, sie bringen neben fachlich qualifiziertem Personal bis zu 10 Fahrzeuge und eigenes Führungs-
personal mit.
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3 SZENARIEN BETRACHTUNG
3.1 BEMESSUNGSSZENARIEN
Um die Szenarien zur Bedarfsableitung im Katastrophenschutz heranziehen zu können, müssen die an-
genommenen Schäden und Schadensfolgen Ausmaße annehmen, welche über die Ausmaße der zu be-
wältigende Ereignisse der alltäglichen Gefahrenabwehr hinausgehen. Sie stellen somit bewusst einen
Stresstest für die Gefahrenabwehr dar. Aus der Auswahl der Szenarien ergibt sich keine unmittelbare
Eintrittsprognose. Teilweise liegen den Ereignissen bewusst hohe Wiederkehrint ervalle im Sinne von
„Jahrhundert-“ (HQ-100) oder „Jahrtausendereignissen“ (HQ-1000) vor. Dies entspricht der Empfehlung
des BBK zur Szenarien-Ausgestaltung. Für entsprechende Wiederkehrintervalle besteht eine hohe Da-
tenverfügbarkeit, da auch andere Aufgab enträger, bspw. im Hochwasserrisikomanagement, zur Be-
trachtung von Ereignissen mit den entsprechenden Wiederkehrintervallen verpflichtet sind.
Für die Entwicklung der Bemessungsszenarien sind dabei neben dem Risiko weitere Faktoren von Be-
deutung:
○ Mögliche Schadensfolgen und Kaskadeneffekte, welche in unterschiedlichen Schadensausmaßen
resultieren, sind zu überprüfen.
○ Die Anforderungen an den Katastrophenschutz und das notwendige Versorgungsniveau sollen an-
hand der Bemessungsszenarien, allgemeiner Standards und fixierter Kenngrößen definiert werden.
Aus diesen werden Planungsziele für die einzelnen Fachdienste des Katastrophenschutzes abgelei-
tet.
○ Es müssen also unterschiedliche Anforderungen an den Katastrophenschutz über die Bemessungs-
szenarien abgebildet werden, welche sich auf die Fachdienste übertragen lassen.
○ Neben den Szenarienbetrachtungen werden die grundlegenden Anforderungen an den Be völke-
rungsschutz, also auch an den Zivilschutz und das kommunale Krisenmanagement, definiert.
Für die Katastrophenschutzbedarfsplanung wurden die folgenden fünf Ereignisse als bemessungsre-
levante Szenarien festgelegt:
○ Ausfall der Kritischen Infrastruktur / Blackout
○ Austritt eines chemischen Produktes / CBRN-Gefahren
○ Langanhaltende Hitze / Dürre / Vegetationsbrand
○ Verbreitung eines kontagiösen Krankheitserregers / Pandemie
○ Extremwetterereignis / Starkregen
Im Zuge der Eingrenzung der möglichen Auswirkungen der im Expertendialog ausgewählten Szenarien
wurden diese durch Lülf+ einer Risikobewertung unterzogen. Da, wie vorstehend beschrieben, Kata-
strophenereignisse grundsätzlich seltene Ereignisse darstellen, w urde die Eintrittswahrscheinlichkeit
bei der Einschätzung entsprechend skaliert.
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Abb. 15 Exemplarische Risikomatrix der betrachteten Szenarien
Die gewählten Szenarien sind fiktiv . Aufgrund der Vielzahl an Einflussgrößen müssen an vielen Stellen
Annahmen getroffen werden. Wo möglich, erfolgen diese Annahmen auf Basis von Referenzereignissen
in Münster sowie in anderen Regionen Deutschlands oder auf Grundlage landes - oder bundesweiter
Risikoabschätzungen.
Neben den genannten Szenarien werden weitere bedeutende Handlungsfelder betrachtet, so z. B. die
Anforderungen im Kontext eines Cyberangriffs auf die Stadtverwaltung bzw. auf relevante Infrastruktur.
Aus den vorgenannten, für die weitere Betrachtung ausgewählten Szenarien und Handlungsfeldern kön-
nen die wesentlichen Anforderungen an die Organisation und Vorhaltung der einzelnen Komponenten
des Katastrophenschutzes abgeleitet werden.
3.2 SZENARIO 1: AUSFALL DER KRITISCHEN INFRASTRUKTUR / BLACKOUT
3.2.1 EINLEITUNG
Am 25. November 2005 traf ein Schneesturm das Münsterland. Innerhalb weniger Stunden fielen bis zu
50 cm Schnee. Aufgrund des milden Herbstes brachen zahlreiche Bäume unter der Laub- und Schneelast
zusammen. Die besondere Wetterlage ließ Hochspannungsleitungen vereisen, die zum Abknicken vieler
Strommasten führte. Rund 250.000 Menschen waren mehrere Tage vom Stromausfall betroffen.
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen Folgen stellten 2022 die Versor-
gungssicherheit im Energie-Sektor in Frage. Das Bewusstsein für die eigene Vulnerabilität der Gebiets-
körperschaften wirft Fragen zur eigenen Handlungsfähigkeit b ei Eintreffen eines anhaltenden und flä-
chendeckenden Ausfalls der Energieversorgung auf.
3.2.2 AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS
Es ist Anfang November und eine Kältewelle liegt über Mitteleuropa. Die Polarluft sorgt für Temperatu-
ren von -5 Grad. Bei leichter Bewölkung fällt das Thermometer nachts auf -8 Grad. Am 2. November
2023 fällt um 9.30 Uhr der Strom aus. Das gesamte europäische Stromnetz ist davon betroffen.
In den Schulen und Arztpraxen fallen Licht und Heizung aus. Nach kurzer Zeit fallen Mobilfunknetze und
Ampeln aus. Aufzüge bleiben stehen und in den Geschäften fallen die Kassensysteme aus. Es entwickelt
sich ein Verkehrschaos, Tankstellen können keinen Kr aftstoff mehr ausgeben und das Einsatzaufkom-
men der Feuerwehr Münster steigt sprunghaft an.
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3.2.3 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH
Der Stromausfall hat unmittelbare Folgen auf das Schutzgut Mensch. Für Personen, die auf elektrische
medizinische Geräte angewiesen sind, besteht ein erhebliches gesundheitliches Risiko. Die niedrigen
Temperaturen und ausgefallenen Heizungen führen zum Auskühlen der Gebäude. Der Wärmebedarf
kann nicht gestillt werden. Einige Personen sind in Fahrstühlen eingeschlossen, die während der Fahrt
vom Stromausfall getroffen wurden. Im weiteren Verlauf wird die Lebensmittelzubereitung erschwert.
Kühlketten werden unterbrochen, sodass Lebensmittel verderben und für den Verbraucher gesundheit-
liche Risiken entstehen können. Ebenso zieht eine Verunreinigung des Trinkwassers eine Seuchengefahr
nach sich. Durch ausgefallene Ampeln kommt es zu vermehrten Verkehrsunfällen mit Personenschäden.
3.2.4 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR
ENERGIE
Mit dem Stromausfall f allen sämtliche Bereiche der Energie -Versorgung aus. Das Fernwärmenetz der
Stadt kann ebenfalls betroffen sein, wenn nicht ausreichend Wärme dem Netz entnommen wird.
Das Blockheizkraftwerk der AWM verarbeitetet Deponie - und Klärgase zur Strom - und Wärmegewin-
nung. Die Anlage ist derzeit nicht Insel-fähig und kann bei einem Stromausfall nicht genutzt werden. An
dem Kraftwerk hängen u.a. die Strom- und Wärmeversorgung der Kläranlage.
WASSER UND ABWASSER
Die Trinkwasserversorgung ist mit Redundanzsystemen gesichert, sodass ein Ausfall der Trinkwasser-
versorgung bei einem Stromausfall unwahrscheinlich ist. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass
der Wasserverbrauch aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit (z. B. Ausfall des Warmwasserangebo-
tes bei Ausfall einer stromabhängigen Heizung) deutlich reduziert sein wird.
Aufgrund der Topografie Münsters sind Pumpen erforderlich, um die Abwässer abzuleiten und der Klär-
anlage zuzuführen. Die Pumpen sind elektrisch betrieben und somit von der Stromversorgung abhängig.
Bei einem Ausfall der Pumpen staut sich das Abwasser im Leitungsnetz. Bei Haushalten, Betrieben und
ähnlichen Einrichtungen ohne Rückstauklappen kann es zum Austritt von Abwasser in den Gebäuden
kommen.
Auch die Kläranlage ist bei einem langanhaltenden Stromausfall wahrscheinlich von den Auswirkungen
betroffen. Die Grundfunktionen sind notstromversorgt. Aufgrund des erwartbar reduzierten Wasser-
verbrauchs ist auch die Abwasserzufuhr zur Kläranlage reduzier t. Eine Reinigungsstufe der Kläranlage,
die biologische Reinigung, ist jedoch auf einen Mindestzufluss angewiesen. Ansonsten besteht die Ge-
fahr, dass die dort genutzten Bakterienkulturen absterben, da die „Nahrung“ ausbleibt. Nach einem
Absterben der Bakte rienkulturen müsste die biologische Reinigungsstufe neu angefahren werden
(durch einen Aufbau der Bakterienkulturen). Während dieses Prozesses kann die Reinigungsstufe nicht
kompensiert werden, sodass in der Folge unzureichend geklärtes Wasser in die Umwelt abgeführt wird.
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN
Es ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanz- und Versicherungswesen zu rechnen. Bargeldaus-
zahlungen und Buchungen können bei einem flächendeckenden Stromausfall/Blackout nicht durchge-
führt werden. Auch Versicherungen sind in einem solchen Szenario nicht h andlungsfähig. Die Bearbei-
tung von Versicherungs- bzw. Schadensfällen wird sich verzögern.
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GESUNDHEITS- UND PFLEGEWESEN
Zur Sicherstellung eines sicheren Betriebs sind manche Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungs-
hilfe den bundesweiten Empfehlungen bereits nachgekommen, Lebensmittelvorräte und Netzersatzan-
lagen, die für bis zu 72 Stunden Laufzeit ausgerüstet sind. Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen
gibt es auch einige Pflegeeinrichtungen, die noch keine Notstromversorgung haben. Außerdem sind
kleinere Pflegeeinrichtungen in normalen Wohnhäusern untergebracht, die über keine Notstromver-
sorgung verfügen und bei denen eine Nachrüstung schwierig ist. Eine Aussage über eine genaue Anzahl
von notstromversorgten bzw. nicht-notstromversorgten Pflegeplätzen ist aktuell nicht möglich.
Im Rahmen eines Fachaustauschs zwischen Einrichtungen und Diensten der Pflege sowie der Eingliede-
rungshilfe und dem Sozialamt der Stadt Münster wurden, unter besonderer Berücksichtigung der Be-
treiberverpflichtungen, bereits relevante Themen adressiert und erste Vorschläge diskutiert. Die Ver-
antwortung für die Notfallplanung liegt dabei eigenständig bei den jeweiligen Einrichtungen. Gleichzei-
tig wird die besondere Vulnerabilität dieser Einrichtungen thematisiert und im Rahmen des Fachaus-
tauschs die Möglichkeit zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch geschaffen.
In der stationären und ambulanten Pflege wird das Angebot auf eine erforderliche Grundversorgung
reduziert. In der ambulanten Pflege sind Hausnotrufe über Pflegedienstanbieter nicht möglich. Für Per-
sonen, die auf elektrische Geräte zur medizinischen Versor gung angewiesen sind, entwickelt sich mit
der Zeit ein erhebliches gesundheitliches Risiko (z. B. durch Beatmungsmaschinen und Geräte zu Anrei-
cherung der Atemluft mit Sauerstoff). Der ASB hat ein „Konzept zur Ladung von Akkumulatoren von
Heimbeatmungsgeräten bei Stromausfall“ entworfen, welches vorsieht, dass die vier Hilfsorganisatio-
nen zur Ladung der Heimbeatmungsgeräte zur Verfügung stehen. Die Kraftstoffversorgung wird für den
anfänglichen Bedarf von den Hilfsorganisationen selbst bevorratet und später durch die Stadt Münster
ergänzt. Der ASB geht anhand von Hochrechnungen von rund 60 betroffenen Personen innerhalb Müns-
ters aus, genauere Zahlen sollen im Vorfeld, bei der Erstellung von Berechtigungsausweisen, bekannt
werden.
Die Kliniken und Krankenhäusern in Münster haben eine grundlegende Notstromversorgung durch Net-
zersatzanlagen. Dadurch können besonders relevante Funktionen der Häuser sichergestellt werden.
Planbare Operationen werden verschoben, um die Notfallversorgung gewährleisten zu können.
Die Wäsche- und Sterilgut-Abteilungen sind unmittelbar betroffen, da diese sehr energieintensiv sind.
Zudem besteht für die Erzeugung von Reindampf eine Abhängigkeit zum städtischen Fernwärmenetz.
Einige der in den Kliniken und Krankenhäusern verbauten Netzersatzanlagen sind über 30 Jahre alt und
für einen Betrieb von 12 Stunden ausgelegt. Seitdem haben die Anforderungen an die Notstromversor-
gung zugenommen. Derzeit müssen die Netzersatzanlagen einen sicheren Betrieb von 24 Stunden ge-
währleisten (vgl. DIN 6280-13). Seitens des BBK wird abweichend eine autarke Sicherstellung der Strom-
versorgung über einen Zeitraum von 72 Stunden empfohlen (vgl. Handbuch Krankenhaus alarm- und
einsatzplanung (KAEP)). Die älteren Aggregate können dies nicht zweifelsfrei gewährleisten.
Arztpraxen sind oft in Wohn- und Gewerbegebäuden eingerichtet, die keine Notstromversorgung besit-
zen. Diese kann nicht ohne Weiteres nachgerüstet werden. Aus diesem Grund ist eine (Haus -)ärztliche
Grundversorgung nur eingeschränkt gewährleistet. Besondere Bedeutung hat dies insbesondere auch
bei der Regelversorgung chronisch kranker Personen, wie zum Beispiel solchen, die auf Dialyse ange-
wiesen sind.
Die Einrichtung eines Interim -Ärzte-Zentrums, in dem niedergelassene Ärzte außerhalb ihrer eigenen
Praxis tätig werden und so eine ärztliche Grundversorgung bereitstellen können, ist durch die Kassen-
ärztliche Vereinigung Westfalen Lippe nicht vorgeplant. Ob die Versorgungspflicht im Katastrophenfall
besteht, ist nicht gesetzlich geregelt.
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Es gibt wenige Apotheken, die über eine Notstromversor-
gung verfügen, jedoch gibt es keine Vorplanungen, wie bei
einem Ausfall der kritischen Infrastruktur zu handeln ist.
Werkbänke, auf denen Medikamente angemischt werden,
können ggf. nicht betrieben werden. Therapeutika, die dau-
erhaft gekühlt werden müssen, können unbrauchbar wer-
den. Besonders betroffen sind Apotheken mit automatisier-
ter Medikamentenausgabe. Ohne Notstromversorgung
kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Stromaus-
fall die Medikamente nausgabe unmittelbar stark einge-
schränkt ist.
IT UND KOMMUNIKATION
Der Stromausfall hat erhebliche Auswirkungen auf die IT -
und Kommunikationstechnik. Das Mobilfunknetz wird bin-
nen weniger Minuten zusammenbrechen. Auch die Fest-
netztelefonie wird nicht mehr möglich sein.
Alle ortsfesten elektrischen Geräte, die nicht über eine Not-
stromversorgung oder einen Akku verfügen, werden mit
dem Eintreffen des Stromausfalls unbrauchbar. Mobile Ge-
räte werden nicht mehr nutzbar sein, wenn die Akkus erschöpft sind und keine externe Stromquelle zur
Verfügung steht.
Für die Kommunikation der relevanten Organisationseinhei-
ten der Stadtverwaltung steht das TETRA -Digitalfunk-Netz
der Stadtwerke als Rückfallebene zur Verfügung. Die Sende-
masten sind mit einer Notstromversorgung ausgestattet,
sodass Organisationseinheiten m it einem entsprechenden
Funkgerät kommunizieren können.
Das Ordnungsamt verfügt über 70 Funkgeräte. Die Hälfte
wird im Falle des Blackouts an die relevanten Organisations-
einheiten ausgegeben, die andere Hälfte steht dem Ord-
nungsamt zur Verfügung.
Der Krisenstab der Stadtverwaltung verfügt über einen ei-
genen Funkkanal, sodass die Kommunikation innerhalb und
zum Krisenstab gewährleistet ist.
Die interne IT-Dienstleisterin für die Stadtverwaltung ist die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung citeq. Sie ist im Rahmen
einer öffentlich -rechtlichen Vereinbarung auch IT -Dienst-
leisterin für weitere 27 Kreise und Kommunen in unmittel-
barer Nachbarschaft zu Münster.
Die citeq betreibt ein Rechenzentrum an zwei Standorten mit einem nach BSI -Grundschutzstandard
nach ISO 27001 zertifizierten Basisbetrieb des Rechenzentrums. Im Zuge der Zertifizierung hat die citeq
Abb. 16 Apotheken-Standorte mit notstromver-
sorgten Apotheken
Abb. 17 Abdeckung des TETRA -Netzes der Stadt-
werke
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Stand: 19.05.2025 59
ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufgebaut, das über den Basisbetrieb des Re-
chenzentrums hinaus systematisch das IT -Sicherheitsniveau der citeq -Leistungen im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Kapazitäten und Finanzbudgets weiterentwickel t. In den letzten Jahren hat die
citeq einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung des IT-Notfallmanagements sowie auf
Maßnahmen zur Härtung der IT-Systeme im Hinblick auf drohende Angriffsszenarien gelegt. Aktuell hat
die citeq den Status eines reaktiven Notfallmanagements einschließlich Notfallplänen, geeigneter Alar-
mierungswerkzeuge, Wiederherstellungsplänen und Beauftragung von Incident Response Dienstleis-
tungen erreicht. Innerhalb der Notfallpläne ist vorgesehen, dass der Leiter des städtischen Krisenstabs
informiert wird, sobald ein Angriffsszenario wahrscheinlich ist. Die letzte Notfallübung mit dem Incident
Response-Dienstleister hat 2024 stattgefunden.
Die citeq verfügt aktuell nicht über eine verbindliche Bereitschaftsregelung, die eine Reaktion und den
Beginn von Störungsbeseitigungsmaßnahmen im 24/7 -Modus garantieren würde. Insbesondere die
Feuerwehr verfügt jedoch über die Kontaktdaten benannter Ansp rechpersonen für Notfallstörungen
(Betriebsleiter citeq, Bereichsleiter IT -Systeme). Maßnahmen zur Entstörung werden von diesen An-
sprechpersonen auch außerhalb der Dienstzeit koordiniert. Dies hat in der Vergangenheit ausnahmslos
funktioniert, basiert aber auf freiwilligen Leistungen der Mitarbeitenden der citeq. Durch geeignete
Maßnahmen müssen diese Leistungen garantiert werden können.
Die citeq hat im Rahmen des ISMS die konzeptionellen Vorarbeiten für die Einführung eines SOC/SIEM
mit einer ausgelagerten 24/7 -Angriffserkennung geleistet. Die Entscheidung über dieses Projekt wird
seitens der Stadt Münster im Rahmen eines größeren Maßnahmenpakets zur weiteren Steigerung des
IT-Sicherheitsniveaus erfolgen.
Systematische Vorbereitungen der Verwaltung für den IT -Notfall sind im Rahmen der Vorbereitungen
auf einen drohenden Stromausfall insofern getroffen worden. Der systematische Aufbau eines Business
Continuity Managements (BCM) steht noch aus. Hierfür stehen derzeit die notwendigen Personalkapa-
zitäten noch nicht zur Verfügung. Die Stadt Münster beteiligt sich aktuell an einem BCM -Projekt der
Kreise des Münsterlandes. An dem Projekt nimmt auch die Stadt Hamm teil. In diesem Zuge werden
schrittweise Geschäftsfortführungsplanungen für die gemeinsam priorisierten Verwaltungsleistungen
entwickelt.
Der Rechenzentrums-Betrieb, das Kernnetz, die Übergabepunkte in das Wide-Area-Network und einige
wenige Notfall-Arbeitsplätze können durch Netzersatzanlagen 72 Stunden aufrechterhalten werden.
Die Nachbetankung der Netzersatzanlagen ist derzeit noch ungeklärt, zudem verfügt der Standort STH3,
an den auch die Feuerwache 2 angeschlossen ist, nicht über eine Netzersatzanlage. Die Anbindung der
Standorte des Kernnetzes ist über private Glasfaserleitungen sichergestellt, externe Standorte sind der-
zeit nicht versorgt.
Da aktuell nur wenige Notfallarbeitsplätze für die Verwaltung aufrechterhalten werden können, steigt
die Bedeutung einer Geschäftsfortführungsplanung für die Ämter, Einrichtungen und Kunden.
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Die Außenhaut der städtischen Gebäude ist bei einem Stromausfall nur durch einen physischen Schlüs-
sel zu öffnen. Da die meisten Mitarbeitenden einen elektronischen Zugang zum Gebäude haben, ist es
erforderlich, dass Personen mit Schlüsselgewalt den Zugang zum Gebäude ermöglichen. Für diesen Fall
gibt es noch keine Vorplanung oder Handlungsanweisung.
Darüber hinaus können einzelne Objekte der Stadtverwaltung wegen ausgefallener Brandschutztechnik
nicht sicher betrieben werden. Für den Umstand sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 60
Städtische Gebäude, die bei einem Stromausfall nicht sicher betrieben werden können, müssen bei Pub-
likumsverkehr evakuiert werden. Für den Brandfall gibt es Evakuierungshelfer, die bei der Entfluchtung
unterstützen. Für den Fall einer Evakuierung bei einem Stromausfall gibt es keine ausreichenden Hand-
lungsanweisungen.
Die Schulen sind nicht notstromversorgt. Es gibt „Notfallordner“, in denen Maßnahmen zu diversen Sze-
narien geregelt sind, z.B. Amok und Brand. Für das Szenario Stromausfall/Blackout gibt es keine be-
schriebenen Maßnahmen.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 5 haben die Sekretariate der Schulen die Kontaktda-
ten der Eltern. Die Sekretariate an den Grundschulen sind nicht durchgängig besetzt, sodass die Benach-
richtigung der Eltern nicht immer möglich ist. Darüber hinaus behindert der Ausfall des Mobilfunk- und
Festnetzes die Benachrichtigung der Eltern.
Ein ausfallsicherer Kommunikationskanal zwischen den Schulen und der Leitstelle der Feuerwehr sowie
anderen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung besteht nicht. Somit sind im Falle eines Stromaus-
falls bei Bedarf alternative Kommunikationsmittel, wie B oten, zu nutzen. Hinzu kommen die unter-
schiedlichen Zuständigkeiten (Stadt als Betreiberin der Schulgebäude und der Ganztagsbetreuung, Land
Nordrhein-Westfalen als Verantwortlicher für den Unterrichtsbetrieb).
In den Grundschulen sind rund 10.000 Schülerinnen und Schüler betroffen, sowie weitere 5.000 in den
Klassen 5 und 6.
Die Museen haben Evakuierungspläne, jedoch keine zur längeren Unterbringung bzw. Betreuung von
Gästen im Katastrophenfall. Personengruppen mit besonderem Betreuungsbedarf, wie Schülerinnen
und Schüler, Personen mit körperlicher und/oder kognitiver Beeinträchtigung, werden durch Mitarbei-
tende der jeweiligen Einrichtung begleitet. Die Lehrerinnen und Lehrer bzw. Betreuerinnen und Be-
treuer sind für die Rückführung der Gruppen verantwortlich. Personengruppen mit besonderen Bedürf-
nissen stellen nach einiger Zeit eine Herausforderung dar, da keine besonderen Hygiene Artikel oder
medizinischen Geräte vorgehalten werden.
Die Museen haben keine ausfallsichere Verbindung zur Leitstelle der Feuerwehr Münster, um über die
Situation in den Museen zu berichten und erforderlichenfalls einen Notruf abzusetzen.
TRANSPORT UND VERKEHR
Im Straßenverkehr fallen Ampeln, digitale Anzeigen, Verkehrsleitsysteme und Straßenbeleuchtungen
aus. Besonders in der Frühphase des Stromausfalls ist mit teils unüberschaubaren Lagen und langen
Staus auf den Straßen zu rechnen. Sofern die Verkehrsverhältnisse dies erlauben, ist der Weiterbetrieb
von Bussen (ÖPNV) zunächst möglich. Im weiteren Verlauf des Ereignisses wird es zu Betriebseinschrän-
kungen aufgrund von Kraftstoffmangel und fehlenden Personalressourcen kommen.
Im Bereich des Bahnverkehrs werden vor allem Signale und Bahnübergänge bei einem Ausfall des öf-
fentlichen Stromnetzes ebenfalls ausfallen. Aufgrund der hoch frequentierten Bahnstrecken ist damit
zu rechnen, dass viele Regional- und Fernverkehrszüge gleichzeitig auf freier Strecke liegen bleiben und
evakuiert werden müssen. An den Bahnhöfen sammeln sich Personen, die nicht mehr weiterreisen kön-
nen.
Aufgrund der sehr guten Infrastruktur und der Topografie kann ein Teil des Verkehrs auf das Fahrrad
verlagert werden.
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Durch die Einschränkung der Lieferketten kommt es im weiteren Verlauf zu Verknappung von Gütern
und Kraftstoffen. Davon können auch medizinische Güter und Medikamente betroffen sein. Private An-
bieter für Krankentransporte und Liegendfahrten können unter anderem aufgrund des eingeschränkten
Kraftstoffvorrats ihr Angebot nicht mehr aufrechterhalten.
ABFALLENTSORGUNG
Die AWM sind grundsätzlich arbeitsfähig, da der Betriebshof notstromversorgt ist. Das Kraftstofflager
ist für mehrere Wochen hinreichend ausgestattet.
Es kann zu einer kaskadenartigen Reduzierung einzelner Leistungen kommen, in denen Papier - und
Wertstoffmüll vorerst nicht entsorgt werden. Die Abfuhr von Bio- und Restmüll hat in diesem Fall Prio-
rität.
Die Abfuhr von Bio - und Restmüll ist erforderlich, um die Bakterienkultur für die Müllverwertung am
Leben zu halten. Nach einem Absterben der Bakterienkulturen müsste die biologische Reinigungsstufe
neu angefahren werden (durch einen Aufbau der Bakterienkulturen).
Das Blockheizkraftwerk (BHKW) der AWM verwertet Klär- und Deponiegase und betreibt im Notbetrieb
die Kläranlage. Neben der Stromerzeugung zählt die Fernwärme zu den Produkten des BHKW. Im Falle
des Stromausfalls fällt jedoch das BHKW aus, da dieses nicht Insel-fähig ist. Aufgrund dessen ist die Auf-
rechterhaltung der Biologie in der Müllverwertung und Abwasseraufbereitung gefährdet.
Mit größeren Auswirkungen für die Bevölkerung ist zunächst nicht zu rechnen.
Es sind jedoch überregionale Folgen denkbar. So könnte eine temporäre Verzögerung bei der Annahme
von Papier oder Reststoffen Auswirkungen auf Verwertungsbetriebe sowie weitere Prozessketten ha-
ben.
BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
Die größte Herausforderung in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ist die anfängliche Zunahme des
Notruf- und Einsatzaufkommens. Es ist insbesondere mit vermehrten Verkehrsunfällen durch erhöhtes
Verkehrsaufkommen und ausgefallene Ampelanlagen, diversen Hilfeleistungen in häuslichen Bereichen
durch ausgefallene Medizingeräte und eingeschlossene Personen sowie grundsätzlich verzögerten Not-
rufmeldungen durch ausgefallene Telefonnetze und Gefahrenmeldeanlagen zu rechnen. Dieses wird bei
den vorhandenen Ressourcen von Feuerwehr und Rettungsdienst aber auch der Polizei sowie den Not-
aufnahmen in den Krankenhäusern sehr schnell zu einer hohen Auslastung führen.
Alle Feuerwehrhäuser sowie Feuer- und Rettungswachen der Feuerwehr Münster sind notstromertüch-
tigt. Somit ist die Leistungsfähigkeit des Führungs- und Lagezentrums gegeben. Die Feuer- und Rettungs-
wachen 1 und 2 sind außerdem mit einer Tankstelle und entsprechend großen Tanklagern ausgestattet.
Die Fahrzeuge der Hilfsorganisationen können dort ebenfalls betankt werden und sind Teil des Betan-
kungskonzepts. Der Transport von Reservekraftstoff während des großen Schadensereignisses von der
Raffinerie nach Münster ist zu klären.
Die Leitstelle der Feuerwehr Münster wird über das Mobilfunk - und Festnetz bereits nach kurzer Zeit
nicht erreichbar sein. Die Liegenschaften der Feuerwehr Münster sowie die der Hilfsorganisationen wer-
den zu Notrufmeldestellen, die über das Digitalfunk-Netz die Hilfeersuchen an die Leitstelle übermitteln.
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Für die Notrufmeldestellen können Bürgerinnen und Bürger mit Rückfragen zur Lage bzw. Fragestellun-
gen an die Stadtverwaltung zur Herausforderung werden und die Sicherstellung des Dienstbetriebs ge-
fährden. Vor allem im Winter und bei tiefen Temperaturen können die Einrichtungen der Feuerwehr als
„Leuchttürme“ wahrgenommen und von vielen Personen aufgesucht werden.
In der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ist mit einer Reduktion der verfügbaren Kräfte zu rechnen.
Vor allem bei ehrenamtlichen Einsatzkräften, die hauptberuflich im Bereich der Kritischen Infrastruktur
arbeiten. Darüber hinaus sind Einsatzkräfte mit betreuungspflichtigen Kindern und zu pflegenden An-
gehörigen nicht ohne Weiteres abkömmlich.
Bei einem langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall ist davon auszugehen, dass die Durchhalte-
fähigkeit nach 72 Stunden durch die reduzierte Personalverfügbarkeit und die stark eingegrenzte Mög-
lichkeit zur Inanspruchnahme überörtlicher Hilfe gefährdet ist.
Für die Versorgung des eingesetzten Personals der verschiedenen Aufgabenbereiche bei Berufs - und
Freiwilliger Feuerwehr mit Nahrungsmitteln und Ruhemöglichkeiten stehen nur in begrenztem Umfang
Mittel zur Verfügung. Insbesondere die Vorhaltung von Lebensmi tteln nimmt aufgrund der fehlenden
Bezugsmöglichkeit im regulären Lebensmitteleinzelhandel einen besonderen Stellenwert ein. Auch die
Unterbringung von Personal zur Steigerung der Durchhaltefähigkeit im Einsatzdienst sowie in Leitstelle,
Einsatzleitung und Krisenstab stellen eine räumliche wie materielle Herausforderung dar.
Die räumliche Situation in Krisenstab, in KGS sowie Einsatzleitung ist grundsätzlich beengt. Insbesondere
Rückzugsräume und Ruhemöglichkeiten sind ausbaufähig. Zudem verfügen weder Krisenstab noch d ie
Einsatzleitung über eine entsprechende softwaretechnische Unterstützung. Dadurch wird das einheitli-
che Lagebild deutlich erschwert.
Steht der Blackout mit einer Cyberattacke in Zusammenhang oder wird diese auch auf den Angriff auf
die IT-Infrastruktur der Leitstelle ausgeweitet, sind vorbereitende und anlassbezogene Schutzmaßnah-
men erforderlich. Hierzu zählt die Härtung des gesamten Einsatzleitsystems nebst Telekommunikations-
anlage von Leitstelle, Einsatzleitung und Krisenstab gegenüber unbefugtem Eindringen in die Systeme.
Ein IT-Sicherheitskonzept ist derzeit nur ansatzweise vorhanden. Es erfolgen keine regelmäßigen Penet-
rationstests zur Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen. Für die Leitstelle besteht ein Redundanz-
konzept für die Weiterführung der Arbeiten auch ohne Softwareunterstützung.
3.2.5 SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER
UMWELT
Größere direkte Auswirkungen der angenommenen Lage auf die Umwelt werden nicht erwartet, so-
lange keine unzureichend geklärten Abwässer in die Umwelt abgeleitet werden müssen.
VOLKSWIRTSCHAFT
Der langanhaltende und flächendeckende Stromausfall/Blackout erzeugt erhebliche volkswirtschaftli-
che Schäden. Lieferketten sind unterbrochen, der Zahlungs - und Finanzverkehr fällt aus, ebenso das
Internet sowie das Mobilfunk- und Festnetz.
IMMATERIELLE SCHÄDEN
Es können vereinzelt Belastungssituationen auftreten, die zu einer psychischen Erkrankung führen und
im Nachgang einer Therapie bedürfen. Dies kann bei Personen in häuslicher Pflege und bei verunfallten
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Personen der Fall sein. Zum Beispiel, wenn das Eintreffen der Einsatzkräfte erheblich länger dauert und
leichtere Verletzungen bleibende Schäden hervorrufen oder Angehörige an Erkrankungen/Verletzun-
gen versterben, die bei rechtzeitiger Therapie überlebt hätten.
3.3 SZENARIO 2: AUSTRITT EINES CHEMISCHEN PRODUKTES / CBRN -GEFAHREN
3.3.1 EINLEITUNG
Gefahrstoffunfälle sind meist lokal auftretende Ereignisse, die durch Transportunfälle oder Leckagen in
Industriebetrieben oder Schwimmbädern ausgelöst werden. Zum Beispiel die Freisetzung von Ammo-
niak beim Umladen auf dem Gelände der EnBW in Stuttgart am 26.10.2023 oder das Austreten nitroser
Gase in einer Firma in Iserlohn am 08.09.2023. Die Produktfreisetzung begrenzte sich in beiden Fällen
auf das Betriebsgelände.
Die genannten Beispiele reichen dementsprechend nicht an die Katastrophenschwelle heran und sind
in konzeptioneller Hinsicht durch die Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung der Stadt Müns-
ter abgedeckt.
Neben Transportunfällen sind Unternehmen nach Störfallverordnung Quellen möglicher Produktfrei-
setzung. In Folge brennender Industriebetriebe der Kunststoffverarbeitung kann es zu Ablagerungen
von giftigem Ruß kommen. Hier ist der Brand eines Pool -Herstellers in Steinhagen am 08.02.2023 zu
nennen. Bei dem Feuer sind u.a. Chlortabletten verbrannt und ein giftiger Ruß belegte eine größere
Fläche der umliegenden Gebietskörperschaften.
Produktfreisetzungen mit erheblicher Gefahr für Mensch und Umwelt über ein größeres Gebiet können
die Dimension eine Katastrophe einnehmen. Zum Beispiel bei der Kollision zweier Binnenschiffe auf dem
Dortmund-Ems-Kanal.
3.3.2 AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS
Es ist ein Samstagnachmittag mit leichter Bewölkung und Temperaturen von 27 Grad Celsius, als zwei
Binnenschiffe auf dem Dortmund -Ems-Kanal kollidieren. Dabei kommt es zur Produktfreisetzung von
Bortribromid (BBr3). Der Stoff wird in flüssiger Form transportiert und reagiert bei Kontakt mit Wasser
heftig. Es entstehen Borsäure (H3BO3) und Bromwasserstoffsäure (HBr).
Die Dämpfe werden durch die ungünstige Wetterlage in Richtung Kernstadt getragen.
3.3.3 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH
Die Gefährdung von Menschen hängt vom freigesetzten Produkt, der Menge, der Konzentration und
den Witterungsverhältnissen ab. Innerhalb des Gefahrenbereichs, in dem zum Beispiel ätzende Dämpfe
auf- und niedergehen, besteht ein akutes gesundheitliches Risiko für die exponierten Personen. Durch
Wind und Gewässer können sich diese Stoffe über einen größeren Bereich ausbreiten, sodass Menschen
ggf. evakuiert werden müssen . Für die evakuierten Personen muss eine Betreuung sstelle vorgesehen
werden, an der die Menschen auch versorgt werden können.
Das Spektrum reicht von gereizten Augen und Atemwegen über Verätzungen bis zum Tod.
Das in diesem Szenario betrachtete Bortribromid reagiert bei Kontakt mit Wasser heftig und setzt Bor-
säure und Bromwasserstoffsäure frei. Borsäure ist eine schwache Säure, die auch zur Konservierung von
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Lebensmitteln eingesetzt wird. Bromwasserstoffsäure ist eine sehr starke Säure, die sich ähnlich wie
Salzsäure verhält. Der Kontakt kann in Abhängigkeit der Konzentration zu Augenreizungen und Atemnot
bis hin zu schweren Haut-, Augen- und Atemwegsschäden führen.
Daher besteht in Abhängigkeit der freigesetzten Menge und der Konzentration der Dämpfe eine erheb-
liche gesundheitliche Gefahr für Menschen und Umwelt.
3.3.4 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR
ENERGIE
Das Ereignis hat keinen signifikanten Einfluss auf die Stromversorgung der Stadt Münster.
Die Fernwärmeversorgung im Versorgungsbereich des Kraftwerks am Dortmund -Ems-Kanal der Stadt-
werke Münster kann beeinträchtigt werden, sofern das Kraftwerk heruntergefahren werden muss. Das
kann bei korrosiv wirkenden Stoffen notwendig sein, da das Kraftwer k Kühlwasser aus dem Kanal be-
zieht und die Leitungen beschädigt werden könnten.
Für das Abschalten des Kraftwerks gibt es keine Kompensationsmaßnahmen zur Sicherstellung der Fern-
wärmeversorgung im Versorgungsbereich des Kraftwerks.
Es ist in jedem Fall zu prüfen, welche Gefahren für das Kraftwerk bestehen und ob eine Abschaltung
erforderlich ist.
Die Netzleitstelle und das Betriebsgelände der Stadtwerke liegen unmittelbar am Kanal. Bei einem ent-
sprechenden Ereignis muss der Standort evakuiert und die Arbeit an eine der Redundanz -Leitstellen
verlagert werden. Für einen begrenzten Zeitraum ist ein Umluftbetrieb der Netzleitstelle möglich.
WASSER UND ABWASSER
Unmittelbare Auswirkungen einer CBRN-Katastrophe auf die Trinkwasserversorgung sind nicht zu er-
warten.
Die Stadt Münster unterhält mehrere Bezugsquellen. Zum einen wird Trinkwasser aus dem Dortmund-
Ems-Kanal gewonnen, in dem es an mehreren Stellen versickert und nach 50 Tagen als Trinkwasser ge-
wonnen wird. Die Versickerungsanlagen werden durch Bio-Marker permanent überwacht und ggf. ab-
geschaltet. Nach der Abschaltung der Versickerungsanlage ist die Versorgungssicherheit aus dieser Be-
zugsquelle für die nächsten 50 Tage gewährleistet.
Zum anderen gibt es mehrere Trinkwasserbrunnen in Waldgebieten, die auch im angenommenen Fall
zuverlässig Trinkwasser liefern.
Darüber hinaus wird die Stadt Münster durch einen externen Trinkwasserlieferanten versorgt. Dieser
kann erforderlichenfalls deutlich mehr Trinkwasser liefern, sollte eine der anderen Bezugsquellen aus-
fallen.
Die Wasserwerke der Stadtwerke Münster können redundant von mehreren anderen Standorten aus
gesteuert werden. Gegebenenfalls muss Personal aus dem betroffenen Gebiet evakuiert und an einen
der anderen Standorte verbracht werden. Die Steuerung des Trinkwassernetzes ist nicht gefährdet.
Die Gefährdung für die Kläranlagen hängt vom Schadensfall und vom freigesetzten Produkt ab. Gege-
benenfalls muss eine Neutralisation stattfinden, bevor das Wasser in die Umwelt abgegeben werden
kann.
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In Abhängigkeit vom Gefahrstoff ist die Einleitung in die Oberflächenentwässerung zu verhindern.
Sollten einzelne Abschnitte des Abwassersystems abgetrennt werden, kann es zu einem Rückstau in die
Gebäude kommen.
Das Amt für Mobilität und Tiefbau verfügt über eine 24/7 Rufbereitschaft, die von der Leitstelle der
Feuerwehr Münster informiert wird. Dem Amt sind Unternehmen bekannt, die Gefahrstoffe aufnehmen
und abtransportieren können. Diese werden in Abhängigkeit der Lage hinzugezogen. Die Erreichbarkei-
ten des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz wird ebenfalls durch das Amt für Mo-
bilität und Tiefbau vorgehalten.
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN
Direkte Auswirkungen auf das Finanz- und Versicherungswesen sind nicht zu erwarten.
GESUNDHEITSWESEN
In den Krankenhäusern gibt es Vorplanungen zum Umgang mit Verletzten, die nach einem CBRN-Ereig-
nis durch den Rettungsdienst zugeführt werden. Auch Messgeräte für radioaktive Strahlung werden
vorgehalten.
Für den Aufbau und Betrieb der Dekontamination sind die Krankenhäuser auf externe Unterstützung
angewiesen. Diese müsste durch die Feuerwehr erfolgen.
Bei einer großen CBRN -Lage kann es zu unkontrollierten Personen -Strömen kommen, die sich selbst-
ständig zu den Krankenhäusern begeben. Es besteht die Gefahr, dass die Personen eine Kontaminati-
onsverschleppung ins Krankenhaus hervorrufen, noch bevor eine Dek ontamination aufgebaut und in
Betrieb genommen ist. Es gibt keine spezifischen Konzepte mit solchen Personenströmen umzugehen.
Das Gesundheits- und Veterinäramt hat einen Standort mit Büros und Lager unmittelbar am Dortmund-
Ems-Kanal. Bei einer Gefahrstofffreisetzung muss die Liegenschaft ggf. evakuiert werden. Die Mitarbei-
tenden können durch die Möglichkeit des Homeoffice einen Grundbetrieb des Gesundheits- und Vete-
rinäramts gewährleisten.
In den stationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe gibt es
keine Alarmpläne und -routinen für eine CBRN-Freisetzung. Fenster und Türen können geschlossen wer-
den, sind jedoch meist nicht ganz dicht schließend. Bewohnerinnen und Bewohner können ins Gebäude
verbracht werden. Bestimmte Leistungen, wie Wäscherei und Nahrungszubereitung, können bei Beauf-
schlagung der Gebäude mit gefährlichen Stoffen gefährdet sein.
IT UND KOMMUNIKATION
Es sind im Regelbetrieb keine erheblichen Auswirkungen auf die IT - und Kommunikationsnetze zu er-
warten. Es kann regional zur Überlastung des Mobilfunknetzes kommen, wenn sich nach Eintritt des
Ereignisses Personen nach ihren Angehörigen erkundigen oder im Internet nach Informationen zur Si-
tuation recherchieren. Als zentraler Dienstleister verfügt die citeq jedoch weder über eine definierte
Rufbereitschaft für Mitarbeitende, die im Ereignisfall herangezogen werden können , noch über einen
umfassenden Schutz gegen Cyber-Angriffe. Störungen des kommunalen EDV-Systems oder gezielt her-
beigeführte Cyber-Angriffe können zu einer erheblichen Beeinträchtigung bei der anfallenden Aufga-
benbewältigung nach Eintritt eines solchen Szenarios führen. Betroffen ist die Arbeit in den jeweiligen
Ämtern und Einrichtungen (einschl. der Feuerwehr) sowie des Krisenstabes selbst.
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Die IT-Infrastruktur der Gefahrenabwehr, insbesondere der Feuerwehr, muss in allen Situationen aus-
fallsicher funktionieren. Dazu zählen leistungsfähige Endgeräte und eine entsprechende Infrastruktur.
Diese wird zum einen zur Einsatzvorbereitung aber auch zur Bewältigung von Schadenereignissen be-
nötigt.
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unterhält keine etablierten Kommunikationska-
näle und Kontakte zu Störfallanlagen und anderen kritischen Einrichtungen, wie Chemie-Unternehmen,
Gas-Lagern oder der Sonderverbrennungsanlage von BASF.
Es gibt eine etablierte Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr und der unteren Umweltbehörde, so-
dass erforderlichenfalls Messergebnisse übermittelt werden.
Dazu zählen Informationen zur Ausbreitungskurve und zum Gefahrstoff, sodass anschließende Frage-
stellungen des Amtes mit vorhandenen Informationen untermauert und zu ergreifende Maßnahmen
sowie weitere Gefährdungen abgeleitet werden können.
Die Kommunikation und Infrastruktur des Krisenstabs laufen über die Dienste der citeq. Es gibt bislang
keine 24/7 Rufbereitschaft, sodass Entstörungen nicht zeitgerecht erfolgen und die Handlungsfähigkeit
des Krisenstabs beeinträchtigt werden kann. Seitens der citeq fehlen aktuell die personellen Ressour-
cen, um eine beschleunigte Abarbeitung der Aufgaben gewährleisten zu können. Die Beauftragung ei-
nes externen Dienstleisters zur Herstellung einer Basisbereitschaft für zum Beispiel Cyberangriffe ist
derzeit in Überlegung. Durch die citeq wurde im Rahmen des Notfallmanagements ein interner Taschen-
alarmplan erstellt, über den im Notfall Entscheider der citeq erreichbar sind.
Das Ordnungsamt hat einen Standort am Dortmund-Ems-Kanal, der erforderlichenfalls evakuiert wer-
den muss und nicht weiter zur Verfügung steht. Die Kommunikationswege innerhalb des Ordnungsam-
tes sind nicht klar geregelt. Es gibt keine 24/7 Rufbereitschaft. Dies ist vor allem für Evakuierungen sowie
Sperrungen im Straßenverkehr relevant.
Das Ordnungsamt besitzt heute eine BOS-Berechtigung sowie das Recht auf Inanspruchnahme von Son-
der- und Wegerechten.
Für Großveranstaltungen im Freien oder in Versammlungsstätten (insbesondere entlang des Kanalver-
laufs im Bereich Hawerkamp/Albersloher Weg) gibt es grundsätzlich Sicherheits-Konzepte zur Räumung
und/oder Entfluchtung. Tritt eine CBRN-Lage während einer Großveranstaltung ein, bedarf es einer Eva-
kuierung aus dem betroffenen Bereich heraus. Diese Fälle wurden jedoch bisher nicht betrachtet.
TRANSPORT UND VERKEHR
Die betroffenen Gebiete werden abgesperrt, ebenso der Dortmund-Ems-Kanal. In der Folge kann es zu
erheblicher Staubildung auf den umliegenden Straßen und der Autobahn kommen. Auch auf dem Dort-
mund-Ems-Kanal kann es zu Staus von Binnenschiffen kommen, die dadurch ihre Liefertermine nicht
einhalten können.
Der ÖPNV kann nach Rücksprache mit der Feuerwehr an die Lage angepasst werden. Busse können
kurzfristig für Evakuierungsmaßnahmen bereitgestellt werden.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
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ABFALLENTSORGUNG
Durch die Freisetzung eines Gefahrstoffs kann der Haus- und Industriemüll kontaminiert werden. Dieser
bedarf einer gesonderten Entsorgung. Wenn das Betriebsgelände der AWM nicht betroffen ist bzw.
evakuiert werden muss, kann die Müllverwertung wie geplant erfolgen.
Sollte die Liegenschaft evakuiert werden müssen bzw. betroffen sein, kann die Müllabfuhr durch Ent-
sorgungsunternehmen der umliegenden Kommunen kompensiert werden. Das Aktivieren der kommu-
nalen Unterstützung bedarf allerdings einer Vorlaufzeit von 2-3 Tagen. Die kommunale Unterstützung
fußt auf einer Vorplanung, die aus den Erfahrungen des Starkregenereignisses 2014 in Münster entwi-
ckelt wurde.
Mit größeren Auswirkungen ist jedoch nicht zu rechnen.
BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
Für die Bearbeitung der CBRN-Lage sind mehr Kräfte und Material erforderlich, als die Feuerwehr Müns-
ter stellen und aufbringen kann. An dieser Stelle greifen die Konzepte der vorgeplanten überörtliche n
Hilfe und des Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen. Weitere Kräfte werden aus den um-
liegenden Kreisen und kreisfreien Städten bereitgestellt.
Kleinräumige bzw. alltägliche CBRN -Lagen werden bei der Feuerwehr Münster regelmäßig beübt. In
größeren Zeitabständen werden auch Übungen mit CBRN-Einheiten benachbarter Kreise und Kommu-
nen durchgeführt. Vor dem Hintergrund eines großflächigen Schadstoffaustrittes mit der Zusammenar-
beit von Einheiten der vorgeplanten überörtlichen Hilfe sowie anderer Organisationen und Einrichtun-
gen (Amt 67, KST, BR MS, LANUV, Kliniken ...) wurden bisher noch keine Übungen durchgeführt.
Das Führungs- und Lagezentrum der Feuerwehr verfügt über Kontakte zur Generaldirektion Wasser-
straßen und Schifffahrt sowie zur Leitstelle der Wasserschutzpolizei, sodass gemeinsame Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr abgestimmt und geplant werden können. Aufgrund der Dimension des Szenarios
gehen initial vermehrte Notrufe in der Leitstelle der Feuerwehr ein. Hier kann es zu einer kurzfristigen
Überlastung des Betriebs kommen. Daher hält die Leitstelle Personal zur ad -hoc-Verstärkung vor. Es
besteht keine einheitli che Software für die Zusammenarbeit von Leitstelle und Krisenstab. Dies er-
schwert die Entwicklung des einheitlichen Lagebildes und daher die Informationsgewinnung sowie die
Koordination der Gesamtmaßnahmen.
Die Steuerung von Personenströmen und spontan Helfenden ist eine ungelöste Herausforderung. Hier
steht die Frage im Mittelpunkt, zu welchem Zeitpunkt Warnungen bzw. Evakuierungen zurückgenom-
men werden können.
Die Personenauskunft wird konzeptionell von der Leitstelle der Feuerwehr Münster auf die Personen-
auskunftstelle im Amt 33 übertragen, sodass sich die Leitstelle auf die Bearbeitung der Lage um die
Gefahrenstellen konzentrieren kann.
Bei Evakuierung und Betreuung von Personen an Orten außerhalb des Gefahrenbereichs können Hilfs-
organisationen hinzugezogen werden.
Derzeit existiert keine Software zur Einsatzunterstützung für die Einsatzleitung vor Ort, auch die Zusam-
menführung von Messergebnissen sowie die daraus hervorgehende zentrale Beurteilung der Lage durch
die Einsatzleitung und den Krisenstab ist nicht möglich. Dies kann jedoch die Entwicklung eines einheit-
lichen Lagebilds zwischen Einsatzleitung vor Ort, Leitstelle, Einsatzleitung und Krisenstab deutlich er-
leichtern und schließt mögliche Dokumentationslücken.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 68
In Münster befindet sich ein großer Standort von BASF, durch die zuge hörige Werkfeuerwehr können
unmittelbar Leistungen im Rahmen des TUIS in Anspruch genommen werden.
3.3.5 SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER
UMWELT
Abhängig vom freigesetzten Gefahrstoff kann es zu erheblichen Umweltschäden kommen. Diese unter-
scheiden sich stark in Abhängigkeit des Gefahrstoffs. Im betrachteten Fall können landwirtschaftliche
Flächen kontaminiert und die Agrarprodukte unbrauchbar werd en. Gegebenenfalls sind Austausche
kontaminierter Böden erforderlich.
VOLKWIRTSCHAFT
Der volkswirtschaftliche Schaden ist je nach Szenario erheblich bis nicht kompensierbar.
Die Produktfreisetzung auf dem Dortmund-Ems-Kanal mit Gefahrstoffausbreitung in den Kernstadtbe-
reich führt zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden. In den betroffenen bzw. evakuierten Berei-
chen müssen Arbeiten und Produktionen ausgesetzt werden. Die Folgen von auftretenden Staus erhö-
hen die volkswirtschaftlichen Schäden.
IMMATERIELLE SCHÄDEN
Mit unmittelbaren immateriellen Schäden ist nicht zu rechnen.
3.4 SZENARIO 3: LANGANHALTENDE HITZE / DÜRRE / VEGETATIONSBRAND
3.4.1 EINLEITUNG
Die Dürre-Sommer 2018 und 2019 haben das öffentliche Bewusstsein für die Vulnerabilität gegenüber
Hitze, Dürre und Vegetationsbränden geschärft. Der Aufruf zum Wassersparen und Verbote zur Ent-
nahme von Oberflächenwasser haben deutlich gezeigt, dass auch einem niederschlagsreichen Land das
Wasser ausgehen kann.
Bei Auftreten von Sommerfrost können Trinkwasserleitungen bersten, was zu einem Eintrag von
Schmutz in das Trinkwassernetz führen kann.
In Folge anhaltenden Trockenheitsperioden in den Jahren 2018 bis 2023 kam es zunehmend zu diversen
Vegetationsbränden, die die Feuerwehren vor bisher unbekannte Herausforderungen stellte.
3.4.2 AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS
Die anhaltend hohen Temperaturen bereiten den Bürgerinnen und Bürgern in Münster und im gesam-
ten Bundesgebiet bereits seit mehreren Tagen Probleme.
Die Zahl der Notfalleinsätze im Rettungsdienst liegt weit über dem Durchschnitt. Die Kliniken geraten
an ihre Kapazitätsgrenze und die Sterblichkeit, u.a. in den Pflegeheimen, steigt.
Infolge der Dürre kommt es zu einer Verknappung des Trinkwassers und zu einer Zunahme von Vegeta-
tionsbränden auf Ackerflächen und Wäldern.
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Stand: 19.05.2025 69
3.4.3 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH
Die Temperaturen fallen nachts kaum ab. Die ausbleibende Nachtabkühlung trägt dazu bei, dass sich
die Gebäude fortlaufend aufheizen. Besonders vulnerable Gruppen (Obdachlose, Seniorinnen und Se-
nioren etc.) sind von den Folgen der langanhaltenden Hitze betroffen.
Die Folgen der Hitze reichen von verminderter Konzentrationsfähigkeit über schnellere Reizbarkeit bis
zum Hitzschlag und Herzinfarkt.
3.4.4 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR
ENERGIE
Das Ereignis hat keinen signifikanten Einfluss auf die Energieversorgung der Stadt Münster.
WASSER UND ABWASSER
Eine langanhaltende Dürre stellt keine unmittelbare Gefährdung der Trinkwasserversorgung der Stadt
Münster dar. Grund dafür sind diversifizierte Bezugsquellen.
Zum einen wird Trinkwasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal gewonnen, in dem es an mehreren Stellen
versickert und nach 50 Tagen als Trinkwasser gewonnen wird. Im Frühjahr wird für einen möglichen
trockenen Sommer mehr Wasser aus dem Kanal versickert als im übrigen Jahr.
Der Dortmund-Ems-Kanal wird durch die Lippe gespeist. Führt die Lippe zu wenig Wasser, kann der
Kanal durch den Rhein versorgt werden. Eine weitere Option stellt der Mittellandkanal dar. Weil das
Wasser salzhaltig ist, könnte das eingespeiste Wasser des Do rtmund-Ems-Kanals dann nur als Brauch-
wasser gewonnen werden.
Unter dem Umstand höherer Gewalt könnte eine Versickerung beziehungsweise Entnahme des Wassers
aus dem Dortmund-Ems-Kanal untersagt werden. Für den Fall gibt es keine etablierten Konzepte.
Zum anderen gibt es mehrere Wassergewinnungsanlagen, die u. a. in Waldgebieten stehen. Bei einem
Vegetations- bzw. Waldbrand können diese akut gefährdet sein. Durch die Wassergewinnung ist der
Waldboden trockener als an anderen Stellen, sodass hier eine erhöhte Gefahr für Vegetationsbrände
besteht.
Darüber hinaus wird die Stadt Münster durch einen externen Trinkwasserlieferanten (Gelsenwasser)
versorgt. Dieser kann erforderlichenfalls deutlich mehr Trinkwasser liefern, sollte eine der anderen Be-
zugsquellen ausfallen. Das Trinkwasser, das der Lieferant nach Münster leitet, wird aus dem Halterner
Stausee durch Versickerung und anschließender Trinkwasserförderung gewonnen.
Des Weiteren gibt es auf dem Gebiet der Stadt Münster mehrere Zivilschutzbrunnen des Bundes Im
Stadtgebiet befinden sich verteilt Notbrunnen, von denen der aktuelle Status aufgrund der ausgesetzten
Mittel- und Auftragsverwaltung unklar ist. Mit Stand September 2017 waren mehrere Notbrunnen nur
noch bedingt bis gar nicht funktionstüchtig. Durch eine Hitzewelle bzw. Dürre wird die Versorgungssi-
cherheit mit Trinkwasser in Münster aktuellen Prognosen nach nicht umfassend beeinträchtigt. Auch
bei dem Aufeinanderfolgen mehrerer Dürrejahre soll die Versorgung gewährleistet sein.
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN
Direkte Auswirkungen auf das Finanz- und Versicherungswesen sind nicht zu erwarten.
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GESUNDHEITSWESEN
Die anhaltenden hohen Temperaturen sorgen für ausgelastete Kliniken. Besonders vulnerable Gruppen
sind von der Hitze akut betroffen. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der
Pflege und Eingliederungshilfe sowie obdachlose Menschen.
Auch im ambulanten Sektor ist mit der Zunahme von Behandlungsersuchen zu rechnen. Dies betrifft
überwiegend die hausärztliche Versorgung.
In den Pflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe wird das Lüftungs-
verhalten der Witterung angepasst. Das Getränkeangebot wird den Umständen angepasst und in eini-
gen Pflegeeinrichtungen wird Eis ausgegeben. Manche Gemeinschaftsräume sind klimatisiert. Es gibt
jedoch keine vollkommen klimatisierten Pflegeeinrichtungen.
In den Apotheken muss die Klimatisierung auf eine Raumtemperatur von maximal 25 Grad gewährleis-
tet sein. Andernfalls besteht das Risiko, dass Therapeutika nicht eingesetzt werden können und der
fachgerechten Entsorgung zugeführt werden müssen. Apotheken ohne Notstromversorgung haben ein
erhöhtes Risiko für den Ausfall der Kühlung.
Der von der Stadt Münster entwickelte Hitzeaktionsplan geht präventiv auf die Gefahren von Hitze und
UV-Strahlen ein und soll die Resilienz vulnerabler Gruppen erhöhen.
Die steigende Sterblichkeit vulnerabler Bevölkerungsgruppen kann zu einer Überlastung von Aufbewah-
rungskapazitäten Verstorbener führen.
In den Tierhaltungsbetrieben kann es zu massenhaft verendeten Tieren kommen. Vor allem wenn Kli-
matisierungs- und Lüftungsanlagen ausfallen. Auch Notschlachtungen sind denkbar.
IT UND KOMMUNIKATION
Es sind im Regelbetrieb keine direkten Auswirkungen auf die IT- und Kommunikationsnetze zu erwarten.
Jedoch können temperaturbedingte technische Ausfälle einzelner Komponenten Folgeauswirkungen
haben. Als zentraler Dienstleister verfügt die citeq jedoch weder über eine definierte Rufbereitschaft
für Mitarbeitende, die im Ereignisfall herangezogen werden können , noch über einen ausreichenden
Schutz gegen Cyber-Angriffe. Störungen des kommunalen EDV-Systems oder gezielt herbeigeführte Cy-
ber-Angriffe können zu einer erheblichen Beeinträchtigung bei der anfallenden Aufgabenbewältigung
nach Eintritt eines solchen Szenarios führen. B etroffen wäre die Arbeit in den jeweiligen Ämtern und
Einrichtungen (einschl. der Feuerwehr) sowie des Krisenstabes selbst.
Die citeq entwickelt fortlaufend die Standort-Resilienz weiter, hierbei arbeitet sie mit dem Amt für Im-
mobilienmanagement der Stadt Münster zusammen. Die Serverräume werden durch Außenluft gekühlt.
Bei einem Brandereignis in der Nähe kann Ruß in die Server getragen werden, was zur Beeinträchtigung
und Schädigung der Hardware führen kann.
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Da das Land Nordrhein-Westfalen Träger des Schulwesens ist, hat das Amt für Schule und Weiterbildung
bei Hitze/Dürre nur bedingt Einfluss auf die Erteilung von „Hitzefrei“ oder ähnlichen Maßnahmen. Es
gibt an den Schulen keine Klimaanlagen und nur selten eine bauliche Verschattung. Darüber hinaus gibt
es eine Waldschule, die besonders bei Vegetationsbränden zu berücksichtigen ist. Der Ausfall des Schul-
betriebs bedingt einen erhöhten Betreuungsbedarf , durch den es in Folge zu Personalausfällen, auch
innerhalb der Verwaltung, kommen kann.
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Stand: 19.05.2025 71
Das System der Schulmail und die Tablets an den Schulen gewähren einen fundierten Kommunikations-
kanal, über den auch die Eltern über ggf. Unterrichtsausfälle informiert werden können.
Das Amt für Bürger - und Ratsservice kann Eheschließungen aussetzen, um zusätzliches Personal zur
Urkundenbescheinigung von Todesfällen bereitzustellen. Eine Hotline für die Bürgerinformation kann
kurzfristig etabliert werden.
Unklar ist die maximale Zahl von Kühlkapazitäten für Verstorbene auf den Friedhöfen.
Die Museen haben keine besonderen Maßnahmen oder Vorplanungen ergriffen. Sollte Brandrauch von
Vegetationsbränden durch die Klimaanlagen angesaugt und ins Gebäude gefördert werden, könnten
Kunstwerke beschädigt werden. Das Risiko wurde bisher nicht erfasst.
Es gibt viele kleinere Kulturgüter, die in Privatbesitz sind und für die es keine Risikobewertung oder
Vorplanungen gibt.
Für die Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung sind Maßnahmen zum Umgang mit Hitze zu treffen,
vor allem für diejenigen, die nicht im Homeoffice arbeiten können.
TRANSPORT UND VERKEHR
Es ist mit vermehrtem Autoverkehr zu rechnen, da beispielsweise der P KW mit Klimaanlage anderen
Verkehrsmitteln in vielen Fällen vorgezogen wird.
Die Transportwege über die Binnengewässer stehen nicht mehr zur Verfügung. Warentransporte wer-
den auf den LKW-gebundenen Transport umgestellt. Es ist unklar, ob eine kurzfristige Verlagerung auf
die Schiene in relevantem Umfang möglich ist.
Der verstärkte LKW-Verkehr führt zu einer höheren Staugefahr. In dem Zusammenhang sind vermehrt
Verkehrsunfälle zu erwarten.
Der ÖPNV wird an die Witterungsverhältnisse angepasst. Die Stadtwerke stehen im engen Austausch
mit den Schulen, wenn es Hitzefrei geben sollte. Außerdem können Bushaltestellen verlegt werden, um
Fahrbahnschäden durch den ÖPNV zu reduzieren/zu vermeiden.
ABFALLENTSORGUNG
Es sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen zu erwarten. Gegebenenfalls werden die Zeiten der
Müllabfuhr angepasst, sodass die Mitarbeitenden nicht der Mittagshitze ausgesetzt werden.
Für den Fall eines massiven Tiersterbens gibt es ein Netzwerk von Dienstleistern, auf die die AWM zu-
rückgreifen kann.
BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
Im Rettungsdienst (einschl. Krankentransport) gibt es eine erhebliche Zunahme des Notruf- und Einsatz-
geschehens. Weitere Krankentransport- und Rettungswagen sowie Notarzteinsatzfahrzeuge werden in
Dienst genommen, die von zusätzlichen Kräften der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen und der Kliniken
(Notärzte) besetzt werden müssen. Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Münster können lageabhängig
evtl. während der Schicht durch Rotation zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr durch die Kräfte auf
den Rettungsmitteln entlastet werden.
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Die Feuerwehr wird vermehrt Vegetationsbrände bekämpfen müssen. Mit zunehmender Dauer der
Dürre kann die Löschwasserversorgung in Teilbereichen der Stadt Münster eingeschränkt sein. Für die
Brandbekämpfung unter diesen Bedingungen verfügt die Feuerwehr noc h nicht über eine geeignete
persönliche Schutzausrüstung. Bei Verwendung der aktuell vorhandenen Ausrüstung, die vornehmlich
für Brände im Inneren von Gebäuden ausgelegt ist, muss mit einer schnellen Dehydrierung von Einsatz-
kräften und in de ren Folge mit P ersonalausfällen gerechnet werden. Die Technik - und Fahrzeugkon-
zepte wurden und werden weiterhin an dieses Szenario angepasst. Mit den Nachbarkreisen Coesfeld
und Warendorf bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen. Die luftgebundene Waldbrandüberwa-
chung des Landes NRW steht auch für das Stadtgebiet Münster zur Verfügung.
Landwirtschaftliche Betriebe könnten vermehrt die Feuerwehr zur Belüftung ihrer Stallanlagen kontak-
tieren. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Anforderungen in der Breite durch die Feuerwehr bzw.
den Katastrophenschutz abgedeckt werden können.
3.4.5 SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER
UMWELT
Die langanhaltende Dürre kann zu einem Verlust an Bio-Diversität führen, besonders in ausgetrockneten
Binnengewässern. Stehende Gewässer können durch eine massive Algenbildung „kippen“ und zu einem
massenhaften Fischsterben führen. Im Sommer 2018 kippte das Wasser des Aasees infolge der langan-
haltenden Hitze und führte zu einem massiven Fischsterben.
VOLKSWIRTSCHAFT
Es ist mit einem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zu rechnen. Ernteausfälle ziehen höhere
Lebensmittelpreise nach sich. Auf den Binnengewässern kann wegen des geringen Wasserstands kaum
Ware transportiert werden. Gegebenenfalls muss der Binnenverk ehr vollständig eingestellt werden,
wodurch Lieferketten unterbrochen werden. Der Ausfall von Klimaanlagen gefährdet Liefer - und Kühl-
ketten.
Die hohen Temperaturen sorgen für eine deutlich reduzierte Produktivität. Vegetationsbrände können
landwirtschaftliche Flächen und forstwirtschaftlich genutzte Wälder zerstören. Ebenso Gewerbe - und
Privatobjekte.
IMMATERIELLE SCHÄDEN
Mit unmittelbaren immateriellen Schäden ist nicht zu errechnen.
3.5 SZENARIO 4: VERBREITUNG EINES KONTAGENEN KRANKHEITSERREGERS / PANDE-
MIE
3.5.1 EINLEITUNG
Die Covid-19-Pandemie hat seit Anfang 2020 das Bewusstsein für die Anfälligkeit unserer Gesellschaft
für bisher unbekannte oder wenig verbreitete Erkrankungen geschärft. Rückblickend kann auf vielfältige
Erfahrungen aufgebaut werden. Denkbar sind aber auch gänzlich andere Pandemieverläufe, beispiels-
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weise mit einer wesentlich höheren Letalität und entsprechend größeren Auswirkungen auf die Gesell-
schaft. Die Letalität beschreibt die Anzahl der Verstorbenen als Anteil der insgesamt erkrankten Fälle.
Aufgrund der Aktualität erfolgt im Workshop häufig ein Bezug auf die Covid -19-Pandemie. Die Ergeb-
nisableitungen sollen jedoch möglichst universell erfolgen.
3.5.2 AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS
Auf einem anderen Kontinent wurde eine neuartige Form eines gefährlichen hochkontagiösen Erregers
entdeckt. Die Letalität liegt nach ersten Untersuchungen zwischen 5 und 10 Prozent und ist damit we-
sentlich höher als bei der Covid -19-Pandemie. Aufgrund des internationalen Reiseverkehrs kommt es
zu einer schnellen pandemischen Ausbreitung. Von Experten wird die neue Pandemie mit der so ge-
nannten „Spanischen Grippe“ verglichen, die sich zwischen 1918 – gegen Ende des Ersten Weltkriegs –
und 1920 in drei Wellen verbreitete und bei einer Weltbevölkerung von damals etwa 1,8 Milliarden laut
WHO zwischen 20 und 50 Millionen Menschenleben forderte.
3.5.3 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH
Die Pandemie hat unmittelbare Folgen auf das Schutzgut Mensch. Die hohe Kontagiösität (Ansteckungs-
kraft) führt zu einer hohen Infektionsquote. Viele Menschen benötigen nach ihrer Infektion eine um-
fangreiche medizinische Versorgung. Dennoch ist im Verlauf der Pandemie mit einer hohen Übersterb-
lichkeit zu rechnen. Bei den Betroffenen ist neben den akuten gesundheitlichen Auswirkungen mit einer
langen Genesungsdauer und vielfach auch dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen zu rechnen.
3.5.4 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR
ENERGIE
Durch die Pandemie sind initial keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Energieversorgung zu erwar-
ten. Infolge eines nicht kompensierbaren Personalausfalls durch Infektionen können im Szenarioverlauf
Einschränkungen resultieren. Insbesondere technische De fekte an relevanten Systemkomponenten
können durch fehlende Personalressourcen nur zeitverzögert repariert werden. Ein weiterer Faktor
kann die Verfügbarkeit benötigter Ersatzteile sein, wenn in den entsprechenden Lieferketten ebenfalls
Verzögerungen durch umfangreiche Personalausfälle auftreten. Die problematische Personal - und Er-
satzteilverfügbarkeit kann im Lageverlauf ebenfalls zu Einschränkungen in der Stromerzeugung führen.
Die im Energiesektor tätigen Unternehmen haben teilweise und müssen weiterhin eigene Krisenplanun-
gen treffen, um auch bei umfangreichen Personalausfällen die Energieversorgung sicherstellen zu kön-
nen.
WASSER UND ABWASSER
Unmittelbare Auswirkungen einer Pandemie auf die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
sind nicht zu erwarten. Durch verringerte Personalressourcen infolge von Erkrankungen kann es zu Ein-
schränkungen an verschiedenen Stellen kommen. So können Defekte ggf. nicht innerhalb der üblichen
Zeit repariert werden und somit Leistungsbeschränkungen entstehen. Darüber hinaus ist auch mit Ver-
zögerungen infolge ausbleibender Ersatzteillieferungen zu rechnen. Weiterhin muss aus Schutzgründen
der persönliche Kundenkontakt stark eingeschränkt oder sogar eingestellt werden.
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Die im Bereich von Wasser und Abwasser tätigen Unternehmen müssen eigene Krisenplanungen tref-
fen. Beispielsweise muss mittels internen Prozess-Priorisierungen sichergestellt werden, dass auch bei
größeren Personalausfällen die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gewährleistet werden
kann.
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN
Direkte Auswirkungen auf das Finanz- und Versicherungswesen sind nicht zu erwarten. Auch in diesem
Sektor ist mit erhöhten Personalausfällen zu rechnen, wobei durch einen hohen Automatisierungsgrad
und einen etablierten digitalen Kundenkontakt nur geringe Auswirkungen erwartet werden.
GESUNDHEITSWESEN
Während der angenommenen pandemischen Lage ist das Gesundheitswesen der zentrale betroffene
Sektor. Hohe Infektionszahlen führen zu einem deutlich erhöhten Bedarf medizinischer Behandlungen.
Dabei ist insbesondere auch mit einer vermehrten Anzahl intensivmedizinischer Versorgungen zu rech-
nen. Auch der Bedarf ambulanter Untersuchungen und Versorgungen wird stark ansteigen.
Gleichzeitig mit den steigenden Anforderungen an das Gesundheitswesen ist aufgrund des notwendi-
gen engen Kontaktes mit Infizierten und gleichzeitiger Überlastung auch mit einer stark erhöhten Per-
sonalausfallquote zu rechnen. Behandlungen müssen priorisiert werden, um grundlegende Kapazitäten
für dringend erforderliche medizinische Maßnahmen bereitstellen zu können. Insbesondere in der in-
tensivmedizinischen Versorgung müssen die Kapazitäten erweitert werden, wozu eine zusätzliche Qua-
lifizierung des Personals erforderlich ist. Eine dauerhafte Aus - und Fortbildung aller Beschäftigten ist
aufgrund der hohen Anforderungen nicht möglich. Im gesamten klinischen Bereich sind spezifische In-
fektionsschutzmaßnahmen erforderlich, um behandelte vulnerable Personen zu schützen.
Auch in Pflegeeinrichtungen wirken sich starke Personalausfälle aus. Eine Priorisierung der Aufgaben ist
möglich und dringend erforderlich (in diesem Kontext wurden Einrichtungen mehrfach darauf hinge-
wiesen, ihre Kernprozesse (Medikamentenmanagement, Behandlungspflege, Ernährung etc.) und Nut-
zer*innen mit pflegerischen Risiken zu identifizieren). Aufgrund der räumlichen Enge vieler vulnerabler
Bewohner sowie der teilweise fehlenden Einsichtsfähigkeit bei Personen mit kognitiven Einschränkun-
gen sind in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe besondere Maß-
nahmen des Infektionsschutzes erforderlich.
Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung und der Zugang zu Medikamenten dient der Entlas-
tung der Notfallversorgung (Rettungsdienst und Krankenhaus) und muss daher unbedingt gewährleistet
werden.
Bei der Bewältigung der Pandemie in Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen vielfältige Vorga-
ben berücksichtigt werden. Hierzu müssen die Betreiber verbindliche Regelungen und Zuständigkeiten
definieren. Besondere Relevanz hat dabei ein Informationsaustausch untereinander sowie mit den Auf-
sichtsbehörden.
IT UND KOMMUNIKATION
Direkte Auswirkungen der Pandemie auf die IT - und Kommunikationstechnik sind nicht zu erwarten.
Ggf. ist aufgrund von Personalausfällen mit geringen Ausfällen zu rechnen. Die Verfügbarkeit von Ruf-
bereitschaften für Mitarbeitende, die bei Systemstörungen herangezogen werden können , sowie der
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Stand: 19.05.2025 75
Schutz gegen Cyber-Angriffe ist bei den Beteiligten im Gesundheitswesen (Kliniken, Hausärzte, Apothe-
ken, Rettungsdienst, Gesundheitsamt etc.) unterschiedlich ausgeprägt. Die Sicherstellung einer Vernet-
zung und eines störungsfreien Betriebs relevanter IT-Systeme kann nicht abgeschätzt werden.
Eine wichtige Maßnahme zur Kontaktbeschränkung während einer Pandemie ist die Ausweitung der
Möglichkeiten zum Arbeiten im Home-Office. Hierzu muss die IT- und Kommunikationsinfrastruktur je-
doch entsprechend vorhanden und leistungsfähig ausgelegt sein. Bislang verfügt das Personal der Stadt-
verwaltung nur anteilig über Technik für mobiles Arbeiten.
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Bei einer Pandemie kann nicht grundsätzlich von einer Vorlaufzeit von einigen Wochen ausgegangen
werden. Das RKI beobachtet die Weltlage und unterrichtet regelmäßig die Gesundheitsämter. Die Be-
obachtung der Lage und die Vorbereitung auf die eigene Betroffenheit gewährleistet eine angemessene
Aufgabenwahrnehmung. Das Ausmaß einer Pandemie kann erst bewertet werden, wenn diese im eige-
nen Wirkungskreis angekommen ist. Um eine schnelle Maßnahmeneinleitung gewährleisten zu können,
ist eine frühzeitige Aktivierung des Krisenstabes zur Beurteilung der Lage erforderlich.
Als primär zuständiges Fachamt kommt dem Gesundheits- und Veterinäramt bei der Bewältigung der
Pandemie eine zentrale Rolle zu. Infektionen müssen nachverfolgt und mögliche Kontaktpersonen er-
mittelt werden, um Infektionsketten durchbrechen zu können. Infizierte Personen sowie Kontaktperso-
nen müssen mit Ordnungsverfügungen iso liert werden. Die Durchsetzung der entsprechenden Maß-
nahmen muss durch die Ordnungsbehörden erfolgen. Weiterhin muss das Gesundheits- und Veteri-
näramt eine laufende medizinische Beurteilung der Lage vornehmen und als fachlicher Ansprechpartner
für die anderen Fachämter und Behörden zur Verfügung stehen.
Sowohl für interne als auch externe Anfragen der Bevölkerung wurde bei der Covid-19-Pandemie die
Telefonzentrale des Amtes für Bürger- und Ratsservice spezialisiert. Über eine Erfassung der Anfragen
konnten Themen, die häufig nachgefragt werden, erfasst und inhaltlich weiter ausgearbeitet werden
(„FAQ“). Weiterhin können über die strukturierte Erfassung Indikatoren für weitere Entwicklungen oder
Reaktionsbedarfe generiert werden. Auch Ärztinnen und Ärzte haben häufig bei der Telefonhotline an-
gerufen, um nach aktuellen Impfempfehlung, Therapien, Krankschreibung etc. zu fragen. Der Informa-
tionsfluss zum ärztlichen Personal ist von hoher Bedeutung und konnte u. a. darüber sichergestellt wer-
den. Erkrankte konnten sich zudem Rat bei der Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel.
116 117) einholen. Zusätzlich existierte ein zentrales E-Mail-Postfach, das von Referentinnen und Refe-
renten aus dem OB-Bereich bearbeitet wurde.
Für einzelne Bevölkerungsgruppen sind spezifische Betreuungsangebote oder Unterstützungsleistun-
gen erforderlich. So kann beispielweise der Bedarf bestehen, dass Reisende oder Speditionsfahrer mit
plötzlich eingeschränktem Gesundheitszustand temporär unterg ebracht werden müssen. Spezifische
Reaktionen bedürfen ggf. auch Personen mit eingeschränkter Bereitschaft zur Infektionsvermeidung
oder Isolation (ggf. sind Maßnahmen zur Versorgung und Unterbringung, evtl. auch auf Basis richterli-
cher Beschlüsse, erforderlich).
Technische Lösungen können für spezifische Fragestellungen eine deutliche Personalentlastung darstel-
len. Beispielhaft kann die Datenbank für Reiserückkehrer genannt werden. Zur Entwicklung und Erstel-
lung von zum Beispiel FAQ-Seiten oder Online-Formularen bedarf es der Einbindung fachkundiger Per-
sonen.
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Im Rahmen der Covid-19-Pandemie kam der Kommunikation von bzw. zu übergeordneten Behörden im
Bereich der Schulen eine besondere Bedeutung zu. Dies kann stellvertretend für den allgemeinen Be-
darf an schnell verfügbaren, eindeutigen und strukturierten Informationen dienen.
Die Schließung von Betreuungseinrichtungen kann zu einer Schwächung der verfügbaren Personalres-
sourcen anderer kritischer Infrastrukturen führen. Gleiches gilt für Eltern und Erziehungsberechtigte
unter dem Personal, die in Isolation oder Quarantäne befindliche Kinder betreuen müssen.
Die zusätzlichen Aufgaben, insbesondere in Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für Bürger- und Rats-
service sowie Ordnungsamt, erfordern punktuelle Personalaufstockungen. Der gleichzeitige Ausfall der
Beschäftigten führt zu einer Verschiebung von Personalressourcen und der Einschränkung von Prozes-
sen. In Abhängigkeit der Lage (und der Lageentwicklung) ist eine Prozess -Priorisierung erforderlich
(„welche Prozesse sind uneingeschränkt und sofort erforderlich, welche Prozesse können eingeschränkt
werden oder lie gen bleiben?“). Ein en Priorisierungsbedarf gibt es ebenso bei der Ausstattung mit
Schutzmaterial und bei einer möglichen Impfreihenfolge. Personal mit zentralen Aufgaben sowie Per-
sonal mit notwendigem Bevölkerungskontakt haben ggf. einen höheren Bedarf.
Eine laufende Koordination aller Maßnahmen durch den Krisenstab (ggf. in konzentrierter Form) ist er-
forderlich. Während im Normalbetrieb Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Gesetzen
und Anweisungen getroffen werden können, sind in der angenomme nen Lage schnelle und unkompli-
zierte eigene Entscheidungen notwendig, um handlungsfähig zu bleiben. Ein angepasstes Handeln kann
durch vorgeplante Entscheidungsbefugnisse und Verfügungsrahmen erleichtert werden. Die Arbeit des
Krisenstabes muss auch während eines hohen Infektionsdrucks sichergestellt sein, dafür ist ggf. ein de-
zentrales Arbeiten erforderlich.
Das Krisenhandeln sowie die Aufrechterhaltung der Kern-Verwaltungsaufgaben (inklusive Gefahrenab-
wehr) erfordern die Vorhaltung und Ausstattung mit spezifischer persönlicher Schutzausrüstung sowie
weiterer Materialien (z. B. zur Desinfektion). Bei der Auslegung der erforderlichen Lagerkapazitäten sind
erwartbare Einschränkungen bei Herstellung und Logistik aufgrund d es Pandemiegeschehens sowie
eine deutlich erhöhte Nachfrage zu berücksichtigen.
Bei hohen Sterbezahlen ergeben sich höhere Anforderungen an die Lagerung und Bestattung von Toten.
Ggf. sind temporäre Lagermöglichkeiten (in Abhängigkeit der Temperaturen ggf. mit Kühlmöglichkeit)
erforderlich.
TRANSPORT UND VERKEHR
Auswirkungen durch die Pandemie ergeben sich vorrangig auf den ÖPNV. Durch eine verringerte Perso-
nalverfügbarkeit muss das Fahrtenangebot eingeschränkt werden. Auswirkungen auf den Individualver-
kehr sind nicht zu erwarten.
ABFALLENTSORGUNG
Durch die vermehrte Nutzung von Infektionsschutzbekleidung und sonstige Einmalmaterialien kommt
es zu einer Erhöhung der Abfallmengen. Gleichzeitig wird die Abfallentsorgung durch mangelnde Per-
sonalverfügbarkeit eingeschränkt. Eine Ausbreitung des Erregers kann beim Ausschütten der Müllbe-
hälter mit kontaminierten Abfällen in die Sammelfahrzeuge erfolgen.
Mit größeren Auswirkungen ist jedoch nicht zu rechnen.
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BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
Die größte Herausforderung in der nicht -polizeilichen Gefahrenabwehr ist die Sicherstellung des Be-
triebs. Bei einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Personals und einem gleichzeitigen Anwachsen der
Aufgaben vor allen im Rettungsdienst ist die Sicherstellung der Versorgung nur mit großem Einsatz des
Personals zu leisten. Insbesondere der Personalbedarf im ärztlichen Bereich steht im Spannungsfeld zu
zusätzlich notwendigen Tätigkeitsfeldern, beispielweise in Impfzentren.
Hohe Infektionsquoten führen zu einem deutlich erhöhten Bedarf an Infektionsschutzmaterialien.
Der ambulante Sektor stellt ebenfalls eine Herausforderung für den Rettungsdienst dar, da Hausärzte
die Behandlung von infizierten Personen ablehnen könnten. Diese werden dann zwangsläufig über den
Rettungsdienst abgewickelt, was zu einem erhöhten Einsatzaufkommen führt. Die höhere Auslastung
des Rettungsdienstes führt in der Folge zu höheren Patientenzahlen in Krankenhäusern. Wenn diese an
der Kapazitätsgrenze sind, müssen weiter entfernte Krankenhäuser angefahren werden, was zu länge-
ren Einsatzzeiten führt. Auch die erforderliche Desinfektion nach Infektionstransporten führt zu einer
Verlängerung der Einsatzzeiten.
Infektionen in Einheiten der Feuerwehr oder sonstiger Organisationen können zu Ausfällen betroffener
Einheiten führen, was in einer Schwächung der Schutzstrukturen resultiert. Besondere Relevanz hat die
Betroffenheit von spezialisiertem Personal, wie z. B. Personal der Leitstelle, welches nicht ohne Weite-
res durch andere Mitarbeitende ersetzt werden kann.
Die medizinische Einschätzung der Lage bzw. der Auswirkungen auf den Rettungsdienst erfolgt durch
den ÄLRD.
3.5.5 SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER
UMWELT
Größere direkte Auswirkungen der angenommenen Pandemie auf die Umwelt werden nicht erwartet.
VOLKSWIRTSCHAFT
Der hohe Personalausfall in allen Wirtschaftssektoren führt zu umfangreichen volkswirtschaftlichen
Schäden. Störungen von Lieferketten führen dabei zu weitergehenden volkswirtschaftlichen Schäden
durch die Pandemieausbreitung und zu Gegenmaßnahmen in anderen Staaten.
IMMATERIELLE SCHÄDEN
Durch die umfangreichen Gegenmaßnahmen und Folgen der Pandemie ist mit einer starken Zunahme
psychischer Erkrankungen zu rechnen. Kontaktbeschränkungen führen zu einer erheblichen Abnahme
sozialer Interaktionen. Insbesondere für Kinder und Jugendliche stellen umfangreiche Schließungen von
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen starke Einschränkungen in der persönlichen Entwicklung dar.
Die andauernde Konfrontation mit negativen Nachrichten führt zu einer Steigerung persönlicher Ängste
und Nöte.
Dies gilt gleichermaßen für die Bevölkerung wie auch für das (städtische) Personal.
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3.6 SZENARIO 5: EXTREMWETTEREREIGNIS / STARKREGEN
3.6.1 EINLEITUNG
2014 wurde die Stadt Münster von einem außergewöhnlichen Starkregenereignis getroffen. Dabei sind
mehrere Menschen getötet und einige verletzt worden. Zahlreiche Wohn- und Geschäftsbereiche, Kel-
ler und Straßen waren überflutet.
Dieses Ereignis hat in Münster die Sensibilität für Extremwetterereignisse geschärft und ist seitdem ein
dauerhaftes Thema.
Im Juli 2021 traf ein ähnliches Ereignis den Süden Nordrhein-Westfalens und den Norden von Rheinland-
Pfalz (Kreis Ahrweiler). Dabei sind viele Menschen getötet und zahlreiche verletzt worden. Ein Großteil
der kritischen Infrastruktur wurde vollkommen zerstört.
Das Ereignis wirkte wie ein Brennglas auf die Vulnerabilität und die kommunale Krisenvorsorge. Unter
den Eindrücken erlangt die Katastrophenschutzplanung eine völlig neue Relevanz.
Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit zeigen die Notwendigkeit zum Handeln auf verschiedenen
Ebenen deutlich auf.
3.6.2 AUSGANGSPARAMETER DES SZENARIOS
Durch mehrtägige starke Regenfälle im Einzugsbereich der
durch Münster führenden Flüsse kommt es zu einer Hoch-
wasserlage, die auch die Stadt Münster betrifft. Parallel
dazu kommt es zu heftigen Starkregenfällen, die Abflüsse
und Kanalisationen überlasten. Wasser staut sich auf den
Straßen und in Senken im Stadtgebiet. Infolgedessen sam-
meln sich unkontrollierte Wassermassen.
Hochwasserschutzeinrichtungen drohen zu versagen, Kriti-
sche Infrastrukturen sind in Teilen zerstört. Viele Kulturgü-
ter sind akut gefährdet, so auch d as Mühlenhof-Freilicht-
museum am Aasee.
Eine vorsorgliche Evakuierung von ca. 5.000 Personen ist
zu planen und vorzubereiten.
3.6.3 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH
Es können Personen in ihren Fahrzeugen eingeschlossen werden, wenn diese in Unterführungen ste-
ckenbleiben und das Wasser weiter ansteigt.
Personen können in Kellerräumen ertrinken oder durch einen Stromschlag verletzt werden.
Abb. 18 Überschwemmungsgebiete in der Stadt
Münster
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Menschen, die sich im Freien in der Nähe fließender Gewässer aufhalten, können von diesen erfasst
werden.
3.6.4 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR
ENERGIE
Das Ereignis kann zu örtlichen Stromausfällen führen, sofern Transformatoren abgeschaltet werden
müssen. Die Entstörungs-Teams der Stadtwerke sind bei einer solchen Wetterprognose in Bereitschaft,
um schnell entstören zu können.
Bei größer werdendem Schadensgebiet steigt das Potential für kleinräumige Stromausfälle.
WASSER UND ABWASSER
Die grundsätzliche Problematik bei Starkregen sind die in kürzester Zeit stattfindenden oberflächigen
Überflutungsvorgänge, immer der Topografie des Geländes folgend.
Durch oberflächige Überflutungsvorgänge können erhebliche Wassermassen über Tiefpunkte, Straßen-
einläufe und Lüftungsöffnungen der Schachtdeckel in die Schmutzwasserkanalisation gelangen. Auf-
grund der flachen Topogr afie Münsters sind im Stadtgebiet viele Schmutzwasserpumpwerke vorhan-
den. Durch die anfallenden Wassermengen besteht ein erhebliches Risiko des Ausfalls der Pumpwerke.
Durch Starkregen können Belüftungsschächte der Abwasserkanalisation geflutet werden. Der Druckan-
stieg kann zu einem Rückstau in die Gebäude führen, sodass bei fehlender oder nicht richtig funktionie-
render Rückstauklappe Abwasser in die Gebäude eindringt.
Die Rückstauproblematik durch fehlende Rückstauklappen in der privaten Entwässerung kann bereits
bei weniger starkem Regen auftreten.
Es wurden alle 48.000 Immobilienbesitzer im Stadtgebiet angeschrieben und ihnen wurde eine allge-
meine Risikoanalyse zu Starkregen und Hochwasser zur Verfügung gestellt.
Die Kläranlagen liegen topografisch an tiefliegenden Punkten und sind nicht durchgängig vor durch
Starkregen hervorgerufenen Überflutungen geschützt.
Die Trinkwasserversorgung ist nicht grundlegend gefährdet.
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN
Neben der eigenen Betroffenheit, wie der Zerstörung von Inventar und Geldautomaten, wird eine hohe
Nachfrage nach Bargeld, auch als Soforthilfe für umfassend betroffene Haushalte, erwartet.
Massive Infrastrukturschäden führen zu erheblichen Forderungen gegenüber Elementarversicherun-
gen.
GESUNDHEITSWESEN
Einige Pflegeeinrichtungen haben sich auf einen Extremregen vorbereitet und entsprechende Vorsor-
gemaßnahmen getroffen. Die meisten haben jedoch keine Planung erstellt, die einen reibungslosen Be-
trieb und die Funktionalität der Gebäudeinfrastruktur sicherstellt. Bei einem Hochwasser im Bereich des
Keller- und des Erdgeschosses sind häufig Küche und Wäscherei betroffen.
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Festlegungen über das Verbringen von Bewohnerinnen und Bewohners aus Unter- und Erdgeschossen
in höhere Etagen sollte fester Bestandteil einrichtungsinterner Vorsorgeplanungen sein.
Ähnliches gilt für Krankenhäuser. Bei einer Betroffenheit zentraler Einrichtungen, z. B. der Notauf-
nahme, sind weitreichende Auswirkungen erwartbar. So müsste der Rettungsdienst beispielsweise wei-
ter entfernte Kliniken anfahren.
Es gibt größere Tierhaltungsbetriebe in der Stadt. Im Starkregen - und Hochwasserfall kann Wasser in
die Ställe eindringen und zu größerem Tiersterben führen. Für den Fall eines massenhaften Tiersterbens
ist ein Tierkörperbeseitigungsunternehmen beauftragt.
Das Gesundheits- und Veterinäramt hat nach Kenntnis der Starkregengefahrenkarte diese noch nicht in
die Hinweise bei künftigen Kontrollen aufgenommen.
IT UND KOMMUNIKATION
Die citeq hat nach dem Starkregenereignis 2014 die eigene Netzersatzanlage gegen den Eintritt von
Wasser gesichert. Die bei dem Starkregenereignis betroffenen Server gehören jeweils den Kläranlagen
und werden nicht von der citeq gehostet, sie sind in den Serverräumen den Amtes 66 untergebracht.
Für die Absicherung der eigenen Server, zum Beispiel durch Höherlegung der Anlage, sind in diesem Fall
die Kläranlagen selbst verantwortlich. Die Umlegung der Serverräume aus dem Kellergeschoss ins Erd-
geschoss ist nach dem Starkregenereignis von 2014 erfolgt. Redundanzen sorgen für die Aufrechterhal-
tung der Dienste. Für die Einbindung der IT und der Kommunikation in den gesamtstädtischen Kontext
ist die citeq verantwortlich. Die citeq übernimmt keine Verantwortung für Bereiche, die eines 24/7-
Supports bedürfen, eine Rufbereitschaft seitens der citeq ist derzeit nicht einrichtbar.
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterhält keine Vorplanung zur Evakuierung von KiTas
und Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Mit einem Hilfeersuch der Einrichtung bei der Feuerwehr
werden erforderlichenfalls die Stadtwerke informiert, die B usse bereitstellen können. Es ist allerdings
unklar, wo eine provisorische Unterbringung und Versorgung erfolgen sollen.
Es gibt kein etabliertes und übergreifendes Informationssystem für die Eltern, das die freien und die
städtischen KiTas gleichermaßen nutzen. Die Listen mit den Kontaktdaten der Eltern sind nicht in ge-
druckter Form vorhanden und können beim Ausfall der Technik nicht abgerufen werden.
Das Sozialamt hat keine vordefinierten Pläne zur Unterbringung von Personen. Es gibt diesbezüglich
keine Rahmenverträge mit Hotels o. ä. Derzeit können keine Personen, die drohen obdachlos zu wer-
den, in eigenem Wohnungsbestand untergebracht werden, da dieser bereits voll belegt ist. Bereits jetzt
wird im Notfall auf Hotelzimmer zurückgegriffen.
Die zuverlässige Nutzung von Sporthallen, Versammlungsstätten oder vergleichbaren kommunalen Ge-
bäuden für die Unterbringung von Personen ist unklar, da zum Beispiel ein Abwägen zwischen der Kri-
sennutzung und der originären Nutzung erforderlich sein könnte.
Das Amt für Bürger- und Ratsservice kann durch einen Abgleich mit dem Ausweisverzeichnis Übergangs-
ausweise erstellen, sollten Ausweisdokumente durch das Starkregenereignis zerstört oder verloren wor-
den sein.
In Folge des Starkregenereignisses in Not geratene Personen können finanzielle Unterstützung beantra-
gen.
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 81
Das Amt für Mobilität und Tiefbau kann bei entsprechender Vorwarnzeit den Bereitschaftsdienst akti-
vieren und Wege und Flächen im Vorfeld absperren. Darüber hinaus unterhält das Amt etablierte Kom-
munikationswege über die Organisationseinheiten der Stadt Münster hinaus. Des Weiteren hält das Amt
eine ständige Kanalbereitschaft vor.
Im Ordnungsamt endet der Rahmendienstplan je nach Jahreszeit und Wochentag zu unterschiedlichen
Uhrzeiten in der Nacht. Darüber hinaus sind Erreichbarkeiten nicht klar geregelt.
Im Amt für Immobilienmanagement wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die Vorbereitungen auf ein Stark-
regenereignis trifft.
In den Krankenhäusern gibt es kaum Vorplanung für ein solches Ereignis. Die Kliniken gehen nicht davon
aus, dass sie die Situation mit Eigenmitteln bewältigen können und pochen auf die Leistungsfähigkeit
der Feuerwehr.
Bei Bauanträgen werden Hinweise zur Hochwasser -Gefährdung an die Eigentümerinnen und Eigentü-
mer herausgegeben. Zu jedem Bauantrag gehört auch ein Entwässerungsantrag, der durch das Amt 66
im Zuge der Ämterbeteiligung eingefordert und geprüft wird. Hier werden nicht nur die Hochwasser -
Gefährdung, sondern auf Basis der kommunalen Starkregengefahrenkarten unter anderem auch die
Überflutungsgefahr durch Starkregen geprüft und entsprechende Anforderungen an das Bauvorhaben
gestellt.
TRANSPORT UND VERKEHR
Aufgrund des Starkregenereignisses kann es zur zeitweisen Streckensperrungen kommen. Unterführun-
gen werden geflutet, sodass die Anfahrt von Rettungsmitteln angepasst werden muss.
Es kann zu Staubildungen auf den Umleitungsstrecken kommen.
Der ÖPNV passt die Routen -Pläne an das Ereignis an. Es gibt vordefinierte Ausweichrouten. Durch die
Busfahrerinnen und Busfahrer erhält die Zentrale des ÖPNV ein laufendes Lagebild in den einzelnen
Stadtteilen. Die Hochwasser-gefährdeten Haltestellen wurden im Laufe des Jahres verlegt, sodass die
Fahrgäste aus der möglichen Gefahrenzone herauskommen. Darüber hinaus werden die Haltestellen
mit PV ausgerüstet, sodass die Fahrgastinformation autark betrieben werden kann.
Die Ladestationen für die Elektrobusse können bei Bedarf abgeschaltet werden.
ABFALLENTSORGUNG
Das Betriebsgelände der AWM ist akut hochwassergefährdet. Bei entsprechendem Vorlauf können
Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich evakuiert werden. Bei plötzlichen Starkregenereignissen drohen
Verluste von Fahrzeugen und Gerätschaften, wenn diese nicht aus dem Gefahrenbereich h erausge-
bracht werden können.
Bei einem Starkregenereignis kann in viele Keller und Erdgeschosse Wasser eindringen. Die dort befind-
lichen Möbel und Gegenstände werden dadurch zerstört und müssen im Anschluss entsorgt werden.
Der zusätzlich anfallende Abfall übersteigt die Kapazitäten der AWM. Durch eine interkommunale Un-
terstützung umliegender Abfallbetriebe können die Abfuhrkapazitäten deutlich erhöht werden. Die
Maßnahme braucht 2 bis 3 Tage Vorlauf. Auch bei einem (Teil-)Ausfall des Betriebsgeländes kann durch
die interkommunale Unterstützung die Abfallentsorgung gewährleistet werden.
2014 wurden durch die interkommunale Unterstützung binnen zwei Wochen die 2,5-Fache Menge des
jährlich anfallenden Sperrmülls in Münster fachgerecht entsorgt.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
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BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN
Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
Sofern das Extremwetterereignis nicht spontan auftritt, werden bei entsprechender Warnung von zwei
unabhängigen Wetterdiensten vorgeplante Mechanismen aktiviert. Hierzu zählen insbesondere die In-
formation und ggf. Einberufung des Krisenstabes, die Vorinformation der Einsatzkräfte (von BF, FF und
HiOrg) sowie die personelle Verstärkung der Leitstelle und der Feuerwehr-Einsatzleitung.
Es wird eine Vielzahl von Einsätzen für die Feuerwehr geben. Dabei werden die Einsatzstellen von den
freiwilligen Einheiten bearbeitet und bei Bedarf nachalarmiert. Die Berufsfeuerwehr stellt in diesem Fall
den Grundschutz sowie ggf. erforderlich Spezialfunktionen (z.B. Taucher, Rüst- und Kranwagen) sicher.
Insbesondere ist die akute Menschenrettung aus Fließgewässern und Kellerräumen sicherzustellen.
Das Dispositionskonzept in der Leitstelle wird laufend ans Geschehen bzw. an die Lage angepasst. Die
Disposition der Einsatzmittel wird durch die Disponenten und Disponentinnen der Leitstelle durchge-
führt, während die Notrufabfrage anhand eines EDV-gestützten standardisierten Abfragesystems durch
geschulte Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr übernommen wird.
Die internen Krisenmanagementstrukturen werden angesichts der jeweils tatsächlichen Lage im Rah-
men der definierten Aufbauorganisation angepasst. Neben den Krisenstabsstrukturen gibt es allerdings
kein definiertes Aufwachsen weiterer Schnittstellen oder Organisationsstrukturen in der Stadtverwal-
tung. Diese müssen mit dem Einrichten des Krisenstabs der Stadtverwaltung etabliert und aktiviert wer-
den.
Ebenso gibt es bisher keine präventiv, akut und steuernd wirkenden Informationen und Warnungen für
die Bevölkerung (z. B. Vorbereitungshinweise oder Verhaltenshinweise wie „Wählen Sie nur in echten
Notfällen den Notruf!“).
Relevante Einschränkungen von Verkehrswegen, z. B. durch überflutete Unterführungen, können im
Einsatzleitsystem hinterlegt werden, sodass dies bei der Einsatzmitteldisposition berücksichtigt wird
und eine einsatzspezifische Information an Einsatzkräfte erfolgen kann.
Technisches Fachpersonal des Amts für Mobilität und Tiefbau ist bisher nicht fachberatender Teil des
Krisenstabs oder der Einsatzleitung der Feuerwehr.
3.6.5 SCHÄDEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER
UMWELT
Es besteht ein Risiko für Umweltverschmutzung und -zerstörung. Durch geflutete Keller können Heizöl
und andere Gefahrstoffe aus privaten Haushalten über die Regenwasserentwässerung in die Binnenge-
wässer gespült werden. Auch Schmutzwasser aus der Schmutzwasserkanalisation oder ausgefallenen
Pumpwerken kann austreten und in Gewässer oder den Boden gelangen.
VOLKSWIRTSCHAFT
Es ist mit einem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zu rechnen. Industrie- und Gewerbeobjekte
können durch das Wasser im Bereich des Keller - und Erdgeschosses überflutet und Produkte zerstört
werden. Die Objekte sind in der Folge nicht funktionsfähig und entsprechende Betriebsausfälle drohen.
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Öffentliche Gebäude können ebenso durch den Wassereintritt in ihrer Funktion eingeschränkt sein. Re-
gional kann ein Teil der Kritischen Infrastruktur zerstört werden. In den Ausmaßen sind die anzuneh-
menden Schäden nicht mit denen z. B. im Ahrtal im Sommer 2021 vergleichbar, da die Topografie der
Stadt Münster deutlich flacher ausfällt.
Tierhaltungsbetriebe können geflutet werden. Dabei besteht das Risiko, dass die Gebäudetechnik aus-
fällt und zahlreiche Tiere im Wasser verenden.
Zahlreiche Privatgebäude können von eindringendem Wasser in Teilen oder gänzlich unbewohnbar bzw.
zerstört werden und damit auch das Mobiliar und persönliche Erinnerungsobjekte.
IMMATERIELLE SCHÄDEN
Es können in Folge der Starkregenereignisse Belastungsreaktionen und psychische Erkrankungen auf-
treten. Zum Beispiel bei Personen, deren Angehörige ertrunken sind oder hilflos der Situation ausgesetzt
waren und ihr Hab und Gut im Wasser verloren haben. Dazu können akute Existenzängste bei Betroffe-
nen hervorgerufen werden.
3.7 HANDLUNGSFELD CYBERANGRIFF
3.7.1 EINLEITUNG
Mit der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche nimmt auch die Häufigkeit von Cyberangrif-
fen zu. In den vergangenen Jahren traten vermehrt Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen,
Institutionen und öffentlichen Verwaltungen auf. Dabei waren auch Gemeinden, Städte und Landkreise
bereits betroffen.
Angriffe werden mit verschiedenen Methoden durchgeführt. Neben dem Eindringen in IT-Systeme mit
dem Ziel des Diebstahls von Daten werden dabei derzeit vorrangig die drei nachfolgend dargestellten
Angriffsmethoden verwendet:
○ Denial-of-Service (DoS): Ziel solcher Angriffe ist es, das angegriffene System zeitweise so zu
überlasten, dass dieses nicht mehr verfügbar ist. Hierzu wird der Server mit einem Vielfachen des
üblichen Anfragevolumens belastet. In der Regel handelt es sich um Distributed Denial-of-Service
(DDoS) Attacken, bei denen der Angriff von einer Vielzahl unterschiedlicher Systeme ausgeht, die
zuvor von den Angreifern zu diesem Zweck unter ihre Kontrolle gebracht werden. Das vom eige-
nen System Angriffe ausgehen, ist dabei üblicherweise nicht ohne weitere Untersuchungen zu
erkennen. Häufig werden dabei beispielsweise auch mit dem Internet verbundene smarte Haus-
haltsgeräte zum Angriff genutzt. 12
○ Ransomware: Als Ransomware werden Schadprogramme bezeichnet, die den Zugriff auf Daten
oder Systeme einschränken oder unterbinden sollen. In der Regel werden die Daten hierzu ver-
schlüsselt und zur Freigabe der Daten wird eine Lösegeldzahlung (in der Regel in Crypto-Währun-
gen) gefordert. Eine Garantie auf die Freigabe der Daten nach erfolgter Lösegeldzahlung besteht
12 https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-
der-Cyber-Kriminalitaet/DoS-Denial-of-Service/dos-denial-of-service_node.html
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Stand: 19.05.2025 84
nicht. 13 Neben der Erpressung zur Freigabe der verschlüsselten Daten werden Opfer auch mit
der Drohung der Veröffentlichung erbeuteter Daten erpresst.
○ Phishing: Phishing-Angriffe versuchen z. B. durch gefälschte E-Mails den Eindruck vertrauenswür-
diger Kommunikationspartner zu erwecken. Auf diesem Weg sollen von Betroffenen Zugangsda-
ten erhalten werden, die im weiteren Verlauf als Eingangspforten für weitere Angriffe (z. B.
Ransomware) verwendet werden. Phishing-Angriffe haben in den vergangenen Jahren in ihrer
Komplexität deutlich zugenommen und sind häufig nicht mehr einfach zu identifizieren. 14
Die Angriffe werden überwiegend durch international agierende und effizient organisierte Organisatio-
nen vorgenommen. Im Bereich der Cyberkriminalität hat sich eine „Underground Economy“ gebildet, in
der Cyberangriffe gezielt beauftragt werden können („ Cybercrime-as-a-service“). Hinsichtlich der An-
griffe auf öffentliche Verwaltungen und KRITIS muss auch von ausländischen staatlichen Akteuren aus-
gegangen werden. Die häufige Betroffenheit kommunaler Verwaltungen ist dabei besonders schwer-
wiegend, da die Systeme im Vergleich zu den IT -Systemen des Bundes geringer geschützt sind, gleich-
zeitig aber eine besondere Wichtigkeit für die Bevölkerung haben. 15
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seit 2022 wird auch in Deutschland
von einer erhöhten Cyber-Bedrohungslage ausgegangen. Auch wenn eine massive Cyber-Offensive ge-
gen westliche Länder bisher ausgeblieben ist, ist ein erhöhtes Fallaufkommen zu beobachten. Beteiligt
sind dabei verschiedene internationale Gruppierungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Ein fort-
währendes Eskalationspotential im Cyberraum ist während des Krieges gegeben. 16
3.7.2 BEMESSUNGSSZENARIO
Hinweis: Ein Cyberangriff auf die Verwaltung der Stadt Münster wurde nicht im Rahmen eines gesonder-
ten Folgenworkshops betrachtet. Das zugrundeliegende Szenario und die resultierenden Schadensfolgen
basieren auf Erfahrungen und Ableitungen aus dem Szenario 1: Ausfall der Kritischen Infrastruktur /
Blackout.
Mehrere zentrale IT-Systeme der Stadt Münster werden durch einen Angriff mit Ransomware infiziert,
wodurch es zu einer Verschlüsselung der Daten kommt. Zentrale Komponenten der IT -Systeme der
Stadtverwaltung (z. B. die Benutzerauthentifizierung) sind nicht mehr nutzbar. Hierdurch kommt es
auch zu Auswirkungen auf Systeme, die nicht direkt vom Angriff betroffen sind.
Die ersten Anzeichen des Angriffs werden an einem Freitagabend wahrgenommen. Zur Bearbeitung
eines Akutfalls befindet sich ein Mitarbeiter um 19:00 Uhr noch im Büro und stellt fest, dass kein Zugriff
mehr auf die zentralen Dienste der Stadt besteht. Auf dem Bildschirm wird eine Erpressungsnachricht
angezeigt, die zur Zahlung eines Lösegeldes auffordert.
13https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-
der-Cyber-Kriminalitaet/Schadprogramme/Ransomware/ransomware_node.html
14https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-
der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishing-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/passwortdiebstahl-durch-
phishing_node.html
15https://www.behoerden-spiegel.de/2023/04/19/bsi-cyber-angriff-gegen-kommunen-kritischer-als-gegen-den-
bund/
16 Bundeskriminalamt – Bundeslagebericht Cybercrime 2022
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3.7.3 SCHADENSFOLGEN (FOKUS BETROFFENHEIT DER VERWALTUNG)
Anmerkung: Die Schadensfolgen berücksichtigen eine primäre Betroffenheit von Systemen der Verwal-
tung, bei einer Betroffenheit weiterer städtischer Strukturen sind Auswirkungen auf Infrastruktur und
Versorgungssysteme erwartbar.
3.7.3.1 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH
○ Keine direkte Betroffenheit
○ Mögliche Sekundärfolgen:
̶ Ausbleibende Zahlungen von Sozialleistungen führen zu massiven Lebenseinschränkungen bis
hin zu Problemen in der Lebensmittelversorgung
̶ Einschränkung der Dienstleistungen der Stadtverwaltung (Beurkundungen, PKW-An- und Ab-
meldungen, Ausstellung von Führerscheinen und Personalausweisen etc.)
3.7.3.2 SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT KRITISCHE INFRASTRUKTUR
ENERGIE
○ Keine Betroffenheit im Szenario
WASSER UND ABWASSER
○ Keine Betroffenheit im Szenario
ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT
○ Keine Betroffenheit im Szenario
FINANZ- UND VERSICHERUNGSWESEN
○ Keine Betroffenheit im Szenario
GESUNDHEITSWESEN
○ Keine Betroffenheit im Szenario
IT UND KOMMUNIKATION
○ Umfangreiche Einschränkungen in der gesamten IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung
̶ Ausfälle der Telefonie und E-Mail-Kommunikation
̶ Ausfall der Systeme zur Stabsarbeit
○ Zwischen dem tatsächlichen Angriff und der Entdeckung können längere Zeiträume liegen
̶ Infektion kann auch in Datensicherungen enthalten sein
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̶ Bei Wiederherstellung der Systeme muss eine Sicherung vor der Infektion genutzt werden
̶ Datenverluste über einen langen Zeitraum können die Folge sein
○ Betroffenheit von Systemkomponenten ist nicht direkt zu erkennen
̶ Systeme müssen heruntergefahren und einzeln wieder zugeschaltet werden
○ Bei der Wiederherstellung kann der Austausch der Hardware erforderlich sein
○ Einschränkungen können auch bei Steuerungsanlagen der Gebäudetechnik entstehen
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
○ Handlungsfähigkeit der Stadt ist massiv eingeschränkt
○ Ausfall des Kassenwesens kann zu Einschränkungen in vielen Dienstleistungen führen
○ Auszahlung von Sozialleistungen ist nicht regulär möglich
○ Auszahlung der Gehälter der Stadtbeschäftigten ist nicht regulär möglich
○ Verpflichtende Aufgaben können nicht wahrgenommen werden
○ Fehlende Beurkundungen des Personenstandswesens behindern weitere Prozesse
○ Übernahme von Dienstleistungen durch benachbarte Städte und Kreise ist durch die Verwendung
unterschiedlicher Systeme nicht oder nur eingeschränkt möglich
○ Beeinträchtigungen über einen Zeitraum von Wochen bis Monate
○ Massive Kosten durch Wiederherstellung der IT-Systeme und Beschaffung von neuen Komponen-
ten
○ Kompensationsmaßnahmen müssen getroffen werden
○ Aktivierung des Krisenstabes erforderlich
TRANSPORT UND VERKEHR
○ Keine Betroffenheit im Szenario
ABFALLENTSORGUNG
○ Keine Betroffenheit im Szenario
NICHT-POLIZEILICHE GEFAHRENABWEHR
○ Im angenommenen Szenario ist eine grundsätzlich gewährleistete Einsatzbereitschaft der nicht -
polizeilichen Gefahrenabwehr zu erwarten
○ Einschränkungen können sich durch die Betroffenheit einzelner IT-Systeme ergeben
○ Grundsätzliche Priorität hat die Funktionsfähigkeit der Alarmierungs- und Kommunikationsnetze
POLIZEILICHE GEFAHRENABWEHR
○ Strafverfolgung des Cyberangriffs
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3.7.3.3 SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER
UMWELT
○ Keine Betroffenheit im Szenario
VOLKSWIRTSCHAFT
○ Keine direkte Betroffenheit im Szenario
○ Im lokalen Umfeld kann es zu leichten Beeinträchtigungen, z. B. durch verzögerte Genehmigungs-
prozesse, kommen
IMMATERIELLE SCHÄDEN
○ Verlust des Vertrauens in die staatliche Handlungsfähigkeit
3.7.4 RESULTIERENDE ANFORDERUNGEN AUS DEM SZENARIO
Die folgenden Anforderungen resultieren zum einen aus dem vorstehend geschilderten Szenarioverlauf
und schließen zum anderen unmittelbar aus den Expertengesprächen abgeleitete Bedarfe ein.
○ Koordination der erforderlichen Maßnahmen im Krisenstab der Stadt Münster
○ Priorisierung der Verwaltungsprozesse
○ Sensibilisierung der Beschäftigten im Bereich IT-Sicherheit
○ Etablierung von Meldewegen bei IT-Sicherheitsvorfällen
○ Steigerung der Resilienz der IT-Infrastruktur (technisch und organisatorisch)
○ Erstellung einer Übersicht der bestehenden Prozesse und der Schnittstellen (inkl. der Schnittstellen
zu externen Akteuren)
3.8 GLOBALE UND GESELLSCHAFTLICHE ANFORDERUNGEN
Klimawandel:
Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen für das lokale Katastrophen- und Krisenma-
nagement dar. Die Zunahme extremer Wetterereignisse wie Hochwasser, Stürme und Hitzewellen er-
fordert eine Anpassung der lokalen Infrastrukturen und Notfallplanungen. Es ist entscheidend, dass lo-
kale Behörden Klimarisikobewertungen durchführen und in resiliente Infrastrukturen investieren, um
die Auswirkungen des Klimawandels zu mildern.
Risiko und Krisenkommunikation:
Eine effektive Kommunikation ist für das Management von Katastrophen unerlässlich. Die lokale Bevöl-
kerung muss über Risiken informiert und in die Lage versetzt werden, angemessen auf Warnungen zu
reagieren. Hierbei spielen moderne Kommunikationstechnologie n eine Schlüsselrolle, um Informatio-
nen schnell und zuverlässig zu verbreiten. Die Schulung der Bevölkerung im Umgang mit diesen Tech-
nologien ist daher von großer Bedeutung. Zudem muss die Kommunikation dabei barrierefrei und nied-
rigschwellig sein (u.a. leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschende).
Ehrenamtliches Engagement:
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Freiwillige Helfer sind, als dauerhafte Mitglieder der Hilfsorganisationen und in Form von Spontanhel-
fenden, ein unverzichtbarer Bestandteil des Katastrophenschutzes. Ihr Engagement ermöglicht eine fle-
xible und schnelle Reaktion in Notfällen. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch Ausbil-
dung und Anerkennung ist wesentlich, um eine ausreichende Zahl an Freiwilligen zu gewährleisten und
deren Fähigkeiten kontinuierlich zu verbessern.
Interkommunale Zusammenarbeit:
Katastrophen machen nicht an kommunalen Grenzen halt. Daher ist eine enge Zusammenarbeit zwi-
schen benachbarten Kommunen essenziell. Gemeinsame Übungen, systematische Vernetzungen (z. B.
der Nachbarleitstellen) und abgestimmte Notfallpläne können die Effektivität des Katastrophenschutzes
erheblich steigern. Die Schaffung interkommunaler Netzwerke und Kooperationsvereinbarungen ist
hierfür grundlegend.
Spontane Einbindung der Gesellschaft in Gefahrenabwehr:
Die spontane Einbindung der Gesellschaft in die Gefahrenabwehr, beispielsweise durch die Nutzung
sozialer Medien, kann wertvolle Ressourcen in Krisenzeiten mobilisieren. Es ist wichtig, Mechanismen
zu entwickeln, die es ermöglichen, diese spontanen Hilfsangebote zu koordinieren und effektiv zu nut-
zen.
Insgesamt erfordern die globalen und gesellschaftlichen Anforderungen an das lokale Katastrophen -
und Krisenmanagement eine ganzheitliche Betrachtung und die Bereitschaft, sich kontinuierlich an neue
Bedingungen anzupassen. Die genannten Faktoren sind dabei zentrale Aspekte, die in einem Katastro-
phenschutzbedarfsplan berücksichtigt werden müssen.
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Stand: 19.05.2025 89
4 PLANUNGSZIELE UND MA ẞNAHMEN
4.1 EINLEITUNG
Aus der Szenarienbetrachtung und den daraus resultierenden Anforderungen werden nach sachver-
ständiger Bewertung durch das Beratungsunternehmen Lülf+ allgemeine Planungsziele abgeleitet. Da
die betrachteten Szenarien als Stellvertreter für mögliche Gefahrenlagen dienen, erfolgt keine direkte
Zuordnung von Maßnahmen zu einzelnen Szenarien. Vielmehr helfen sie, die Anforderungen in einen
realistischen Kontext zu setzen und ihre Dimensionierung zu bestimmen.
Ergeben sich ähnliche Planungsziele aus verschiedenen Szenarien, wird stets die höchste Anforderung
berücksichtigt. Die Planungsziele bilden die Grundlage für die Überprüfung der vorhandenen Ressour-
cen des Bevölkerungsschutzes in der Stadt Münster. Dabei w ird berücksichtigt, dass zahlreiche Anfor-
derungen gleichzeitig erfüllt werden müssen.
Neben den direkt aus den Szenarien abgeleiteten Anforderungen werden zudem übergreifende Maß-
nahmenbedarfe identifiziert, die zur Stärkung der Resilienz und Einsatzfähigkeit beitragen.
Für insgesamt elf Handlungsfelder wurden Planungsziele festgelegt und Maßnahmen identifiziert, deren
Umsetzung zur Erreichung der Planungsziele beiträgt. Die Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Projek-
tabschlusses wird in fünf Stufen klassifiziert.
Für jedes der nachfolgend aufgelisteten Handlungsfelder (HF) gibt es eine Übersicht, um die Information
und Bearbeitung für die Leserschaft und Anwenderinnen und Anwender zu erleichtern.
1) Städtisches Krisenmanagement und Lagebild
2) Führung
3) Operativer Katastrophenschutz
4) Technik und IT-Infrastruktur
5) Warnung und Information der Bevölkerung
6) Betreuung und Versorgung der Bevölkerung
7) Kritische Infrastruktur
8) Medizinische Versorgung
9) Sicherstellung der Kernprozesse der Verwaltung
10) Ereignisbezogene Katastrophenschutzplanung
11) Zivile Verteidigung
Alle elf Handlungsfelder stehen gleichberechtigt nebeneinander. Mit dem Ziel einer systematischen und
strukturierten Entwicklungsfähigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie einer damit verbunde-
nen effektiven und effizienten Gefahrenabwehrorganisation für die Stadt Münster wurden die Maßnah-
men einer Priorisierung unterzogen, welche wie folgt strukturiert ist:
sehr hohe Priorität: Die gekennzeichnete Maßnahme ist nach Möglichkeit kurzfristig in den Haushalt
aufzunehmen und schnellstmöglich umzusetzen.
hohe Priorität: Die gekennzeichnete Maßnahme ist in den nächstmöglichen Haushaltsjahren umzuset-
zen.
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normale Priorität: keine Kennzeichnung, Aufnahme in den Haushalt und Umsetzung innerhalb des Wir-
kungszeitraums des Katastrophenschutzbedarfsplans bis zu seiner Fortschreibung.
Die Handlungsfelder können grundsätzlich anhand der nachfolgenden übergeordneten strategi-
schen Zielsetzung eingeordnet werden:
Die Gefahrenabwehr und das Krisenmanagement sind stärker in die Stadtentwicklung und die Ver-
waltungsorganisation zu integrieren, indem:
○ die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gezielt gestärkt wird,
○ eine frühzeitige Warnung und Information der Bevölkerung vor erkennbaren Gefahren und Kri-
sensituationen sichergestellt wird,
○ eine schnelle und effiziente Hilfeleistung durch Feuerwehr und Rettungsdienst gewährleistet wird
– auf Basis klar definierter Infrastrukturen,
○ die Handlungsfähigkeit der Stadt Münster in Krisen- und Katastrophenfällen effektiv sichergestellt
wird, um die Bevölkerung zu schützen.
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4.2 STÄDTISCHES KRISENMANAGEMENT UND LAGEBILD
Handlungsfeld 1
Ein umfassendes Kommunikations- und Informationskonzept ist erforderlich, um gemeinsame
Warn- und Einsatzlagen sowie eine koordinierte Risikobewertung sicherzustellen. Dabei müssen in-
terne und externe Akteure vernetzt, zentrale Lage- und Warnmanagementsysteme etabliert und die
organisatorischen Zuständigkeiten für das Krisenmanagement sowie die Reaktionsfähigkeit relevan-
ter Ämter und Einrichtungen klar definiert werden.
Als wesentliche Grundlage ist der Runderlass „Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande
Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen“ zu nennen, der unter ande-
rem formuliert: „Zu einem effektiven und effizienten Krisenmanagement gehört die Schaffung von
konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen, die eine schnellst-
mögliche Zurückführung einer eingetretenen außergewöhnlichen Situation in den Normalzustand
unterstützen.“
Erforderliche Planungsziele
Die stadtinterne Organisation des Katastrophenschutzes, des kommunalen Krisenmanage-
ments und die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde sind inkl.
der Kernprozesse und Zuständigkeiten zu definieren. Dabei sind externe Akteure, z. B. Einhei-
ten des Katastrophenschutzes, zu berücksichtigen.
Krisenmanagement im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales
vom 26. September 2016 „Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfa-
len bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen“ fasst alle Maßnahmen zur Prävention, Er-
kennung, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen (Großeinsatzlagen, sich anbah-
nende oder bereits eingetretene Katastrophe) zusammen.
○ Der Krisenstab ist mit personellen und technischen Ressourcen so zu organisieren, dass eine
Indienststellung rund um die Uhr innerhalb von rund 60-120 Minuten möglich ist. Es ist davon
auszugehen, dass bei einer Energiemangellage oder ähnlichen Szenarien, neben der Erreich-
barkeit von Personal, auch die eigene Resilienz eine zentrale Herausforderung darstellt. Daher
müssen sowohl organisatorische als auch infrastrukturelle Maßnahmen getroffen werden, um
die Einsatzfähigkeit des Krisenstabes auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustellen. Bei
der Planung der personellen Ressourcen ist die Förderung der Resilienz (z. B. über Informatio-
nen oder Schulungen) zu berücksichtigen.
○ Der Krisenstab sowie das Krisenmanagement sind hinsichtlich der Durchhaltefähigkeit so auf-
zustellen, dass sowohl ein Dauerbetrieb über mindestens 72 Stunden als auch ein mehrwöchi-
ges Besetzungsmodell (ggf. zeitlich unterbrochen oder dezentral) sichergestellt werden kann.
○ Die Koordinierungsgruppe Stab (KGS) nimmt gemäß Krisenstabserlass besondere und zentrale
Aufgaben zur Sicherstellung der Einsatz- und Funktionsfähigkeit des Krisenstabs wahr. Dem-
entsprechend muss die Koordinierungsgruppe über angemessen qualifiziertes Personal verfü-
gen, welches regelmäßig fortgebildet wird. Eine hinreichende Personalverfügbarkeit muss si-
chergestellt sein.
○ Die Alarmierung der Stabsmitglieder muss auch für den Fall des Ausfalls von Telekommunikati-
onseinrichtungen organisiert und geplant sein.
○ Es sind Kriterien bzw. Alarmierungsschwellen zu definieren, die zur Einberufung des Krisensta-
bes führen.
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○ Für das Erkennen schleichender Prozesse, wie Hitzewellen oder das Auftreten von Krankheits-
wellen, sind Verantwortliche zu definieren und Meldeschwellen zu etablieren, die dazu dienen,
das schrittweise Aufwachsen der Krisenstruktur einzuleiten.
○ Es ist davon auszugehen, dass die eigene Resilienz der Mitarbeiter in den Ämtern eine zentrale
Herausforderung darstellt. Es müssen organisatorische und infrastrukturelle Maßnahmen ge-
troffen werden, um die Arbeit in den Ämtern der Stadtverwaltung auch unter erschwerten Be-
dingungen sicherzustellen. Die Resilienz der Mitarbeiter ist zum Beispiel über die Aushändi-
gung von Informationen oder die Durchführung von Schulungen zu fördern.
○ Für besondere Lagen ist eine dauerhafte und zeitnahe Erreichbarkeit und Entscheidungsfähig-
keit folgender Ämter und Aufgabenbereiche erforderlich: Ordnungsamt, Tiefbauamt, Gesund-
heitsamt- und Veterinäramt, Umweltamt, Amt für Immobilienmanagement, citeq, Amt für
Kommunikation.
○ Die Umsetzung der Maßnahmen, die nicht in direkter fachlicher Zuständigkeit des Katastro-
phenschutzes liegen, sind in den originären Ämtern und Organisationseinheiten umzusetzen,
jedoch idealerweise in regelmäßiger Abstimmung und Rückkopplung mit dem für Katastro-
phenschutz zuständigen Fachamt.
○ Es ist ein Kommunikations- und Informationskonzept für gemeinsame Warn- und Einsatzlagen
sowie eine gemeinsame Risikobewertung inklusive Meldeschwellen für die interne Kommuni-
kation zu erstellen.
○ Für den Austausch mit weiteren Akteuren und Behörden (z. B. Personenauskunftsstelle, untere
Umweltbehörde) müssen Schnittstellen, Informations- und Kommunikationskanäle eingerich-
tet werden (Lagebild vor einer Katastrophe – Feststellung von Entwicklungen – und während
der Lagebewältigung – Monitoring der Entwicklung sowie ereignisorientierte Fachberatung der
Gefahrenabwehr).
○ Es ist ein zentrales Lage- und Warnmanagement mit den Krankenhäusern aufzubauen.
○ Das Gesundheits- und Veterinäramt muss im Hinblick auf seine Reaktionsfähigkeit in künftigen
Gesundheitslagen gestärkt werden.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Die Stadt Münster verfügt hinsichtlich der administrativ-organisatorischen und operativ-taktischen
Komponenten des Krisenmanagements grundsätzlich über die notwendigen Ressourcen zur Erfül-
lung von Planungszielen verschiedener Katastrophenszenarien, jedoch ist der jeweilige Reifegrad
der vorhandenen Fähigkeiten teils noch optimierbar.
Eine kontinuierliche Verbesserung zu bestehenden Konzepten und Herangehensweisen ist anzustre-
ben.
Wesentliche Aufgaben des Katastrophenschutzes und der unteren Katastrophenschutzbehörde
werden im Amt 37 der Stadt Münster wahrgenommen bzw. koordiniert. In der Organisationseinheit
37.32 „Bedarfs- / Einsatzplanung, Kampfmittel“ sind spezifische Aufgaben, wie die Katastrophen-
schutzplanung, angesiedelt.
Unter anderem werden risikologische Bewertungen und Einsatzkonzepte entwickelt. Einsatzkon-
zepte in Bezug auf ein konkretes Schadensereignis wurden bisher unter anderem für einen flächen-
deckenden Stromausfall bzw. einen Gasmangel erarbeitet. Dazu wurde ein Arbeitskreis Kritische Inf-
rastruktur mit einer breiten Vernetzung etabliert.
Die Stadt Münster bildet nach §§ 35 - 38 BHKG sowie dem Erlass zum „Krisenmanagement durch
Krisenstäbe im Land Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen“ (Krisen-
stabserlass) vom 26.09.2016 einen Krisenstab zur Abstimmung der für die Gefahrenabwehr erfor-
derlichen administrativ-organisatorischen Maßnahmen.
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Stand: 19.05.2025 93
Zur Arbeit des Krisenstabes stehen Räumlichkeiten im Führungs- und Lagezentrum an der Feuer-
und Rettungswache 1 zur Verfügung.
Aus dem PASS-Erlass in Kombination mit dem BHKG ergeben sich Anforderungen an die Stadt
Münster. So besteht die Pflicht, eine Auskunftsstelle (PASS) einzurichten, die personenbezogene
Daten im Rahmen der Vermisstensuche erheben und speichern soll sowie Angehörige auf
(telefonische) Anfrage über den Verbleib der jeweiligen Personen informiert und ihre Mitglieder
entsprechend des Ausbildungs- und Schulungskonzeptes zu schulen. Die Stadt Münster muss der
Bezirksregierung einen Ansprechpartner für die PASS und das Programm GSL.net nennen. Die PASS
kann durch externe Kräfte der sogenannten PASS NRW unterstützt werden, dies setzt die Nutzung
des Programms GSL.net voraus. Im Programm müssen dauerhaft drei „Blankolagen“ eingerichtet
sein, für planbare Lagen müssen auf Anfrage neue Lagen vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche
Dienste Nordrhein-Westfalen erstellt werden. Die Gefahrenabwehrbehörden sollen sich zu den
GSL.net-Lagen abstimmen, damit ein möglichst vollständiger Datenbestand als eine einzige Lage
geführt wird. Der Zugang ist kennwortgeschützt, über diese müssen funktionsbezogene Listen
geführt werden. Nach der Alarmierung sollte die PASS innerhalb von 75 Minuten einsatzbereit sein,
die Personalstärke richtet sich hierbei nach der Lage und sollte neben der Schichtleitung und den
Call-Agents, Funktionen für das Lagemanagement, die Psychosoziale Unterstützung und die Technik
vorhalten.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
Das Amt 37 übernimmt die Bevölkerungsschutzaufgaben des Katastrophen- und Zivilschutzes als
Untere Katastrophenschutzbehörde und wird durch die Einführung einer geschäftsführenden Stelle
für kommunales Krisenmanagement gestärkt. Der Arbeitskreis KRITIS wird weiterentwickelt, um
eine verstetigte Zusammenarbeit zwischen relevanten Ämtern und externen Akteuren wie Polizei,
THW, ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD und Stadtwerken zu gewährleisten:
○ Es sind die Aufbau- und Ablauforganisation für das Krisenmanagement und den Katastrophen-
schutz der Stadt Münster zu definieren und zu etablieren. Hierbei sind grundsätzlich die Maß-
nahmen zur Prävention, Erkennung, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen (Groß-
einsatzlagen, sich anbahnende oder bereits eingetretene Katastrophe) maßgebend. Die Etab-
lierung des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) und des städtischen Krisen-
managements und die fachliche Koordinierung aller Querschnittsaufgaben soll durch Anpas-
sung und Erweiterung der Abteilungsstruktur des Amtes 37, als Amt für Bevölkerungsschutz,
Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgen. (sehr hohe Priorität)
○ Dabei ist sicherzustellen, dass Querschnittsaufgaben und spezifische Maßnahmen anderer Äm-
ter und Organisationseinheiten harmonisiert, synchronisiert und in stetiger Weiterentwicke-
lung umgesetzt werden. (sehr hohe Priorität)
○ Es sind die personellen und technischen Ressourcen des Krisenstabes konzeptionell
auszuarbeiten. Hierbei ist die Erreichbarkeit vor allem der ständigen Mitglieder des Stabes,
auch bei einem Ausfall des Telekommunikationsnetzes, zu berücksichtigen. Die Alarmierung
von Stabsmitgliedern muss organisatorisch geregelt und festgeschrieben werden. Die initiale
Einsatzbereitschaft der Krisenstabsstrukturen ist rund um die Uhr innerhalb von rund 60-120
Minuten einzurichten. Die Arbeit des Krisenstabes muss kontinuierlich, auch über einen
Zeitraum von mehreren Wochen aufrechterhalten werden können. Hierzu ist genügend
Personal vorzuhalten, um ein Schichtsystem aufbauen zu können. Dazu ist in einem ersten
Umsetzungsschritt die Überarbeitung des Konzepts der Alarm- und Aufbauorganisation (AAO-
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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Stand: 19.05.2025 94
MS) zur Sicherstellung der Vorhaltung eines sowohl in Summe als auch fachlich hinreichenden
Personalkörpers zur Besetzung der Funktionen im Krisenstab (inkl. KGS und
Fernmeldebetriebsstelle, vgl. auch die Anforderungen des Krisenstabserlasses) erforderlich.
Vor allem die qualitative Besetzung der KGS ist regelmäßig zu prüfen und ggf. anzupassen. Die
Aus- und Fortbildung der Mitglieder des Krisenstabes sowie der KGS ist konzeptionell zu
entwickeln, auszugestalten und in die bestehenden Strukturen der Abteilung 37.03 zu
etablieren. Weiter sind für neue Mitglieder des Krisenstabes und der KGS Onboardingprozesse
zu entwickeln und zu etablieren. Zusätzlich ist ein Selbstalarmierungskonzept in die AAO-MS zu
integrieren, dass bei Ausfall der Kommunikationseinrichtungen die Besetzung und
Inbetriebnahme des Krisenstabs ermöglicht. (sehr hohe Priorität)
○ Der Aufbau und die Integration eines kommunalen Lagezentrums in das Amt 37 ist
erforderlich. Die Anbindung erfolgt an das bestehende Führungs- und Lagezentrum für
Feuerwehr und Rettungsdienst, dessen Kern die einheitliche Leitstelle gem. § 28 BHKG bildet.
Zielsetzung ist, dass zentral relevante Daten und Informationen im Kontext des
Krisenmanagementes oder Bevölkerungsschutzes zusammengeführt und als
Entscheidungsgrundlage für operativ-taktische oder administrativ-organisatorische
Maßnahmen aufbereitet werden. Das kommunale Lagezentrum stellt darüber hinaus ein
einheitliches Lagebild für die Einsatzleitung und den Krisenstab zur Verfügung und stellt im
Einsatzfall den Meldekopf sowie die technisch-taktische Betriebsstelle für beide Stäbe dar.
(hohe Priorität)
○ Es sind Kriterien und Auslöseschwellen zu definieren, die die Information der
Krisenstabsleitung bzw. die Alarmierung des Krisenstabes nach sich ziehen. Dazu ist ein
Krisenhandbuch mit Regelungen zu niederschwelligen Einberufungsschwellen für einzelne
Strukturen des Krisenmanagements zur Bewältigung von Lagen unterhalb der
Katastrophenschwelle zu entwickeln. (sehr hohe Priorität)
○ Die Daten für das Lagebild sind regelhaft dezentral durch die zuständigen Ämter und
Organitionseinheiten fachlich vorab zu interpretieren oder zu bewerten.
○ Krisenmanagement muss ein kontinuierlicher Prozess sein , daher ist die Etablierung einer
stetigen Präsenz des Themas erforderlich inklusive dauerhafter Vernetzung der relevanten
Akteure (gemeinsames Thema aller städtischen Ämter und Organisationseinheiten). Dazu ist der
bestehende AK KRITIS als interdisziplinäres und ämterübergreifendes konstantes Gremium für
das Krisenmanagement zu verstetigen, weiterzuentwicklen und in geschäftsführender Funktion
an das Amt 37 anzugliedern. (sehr hohe Priorität)
○ Es ist ein Kommunikations- und Informationskonzept zu erstellen, in dem Meldeschwellen zu
definieren sind, die den Austausch mit weiteren Akteuren und Behörden (z. B.
Personenauskunftsstelle, Krankenhäuser oder untere Umweltbehörde) auslösen. Weiter sind
hierzu Handlungsabläufe zu erabeiten. Diese sind mit den benachbarten und nachgeordneten
Strukturen zu synchronisieren.
○ Für schleichende Prozesse, wie Hitzewellen oder das Auftreten von Krankheitswellen, sind
relevante Szenarien zu erfassen und Meldeschwellen, Meldewege und Verantwortliche zu
definieren, die das Aufwachsen der Krisenstrukturen einleiten. Dies soll auch vorbereitende
Planungen umfassen. Schnittstellen in andere Ämter sind vorab im Rahmen des
Krisenmanagements einzubinden und zu härten, sodass diese im Fall eines Krisenfalles
etabliert sind.
○ Für die Einrichtung und den Betrieb der Personenauskunftsstelle sind die Vorgaben des PASS-
Erlasses zu berücksichtigen. Die derzeit vorgehaltenen acht Arbeitsplätze für die PASS sind
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weiter technisch und personell zu bewirtschaften, sodass die PASS über einen Zeitraum von
mindestens 72 Stunden arbeitsfähig ist. Hinzu kommt ein übergeordneter Supervisorplatz zur
Leitung der PASS und der Erfassung des Lagebildes. Die Mitglieder der PASS müssen
regelmäßig Pausen einlegen, für diese sollten gesonderte Räumlichkeiten zur Verfügung
stehen. Die acht PASS-Arbeitsplätze sind zusätzlich und getrennt von den Arbeitsplätzen der
Telefonzentrale zu betreiben. In den Räumlichkeiten, in denen die PASS arbeitet, ist eine
geeignete Raumtemperatur und ein angemessener Geräuschpegel sicherzustellen. Die
Möblierung soll gemäß des PASS-Erlasses ergonomische Anforderungen erfüllen und die
Arbeitsplätze sollen einen angemessenen Abstand zueinander aufweisen. Darüber hinaus
werden eine weiterführende IT-Ausstattung und Anzeigetafel für z.B. Lageinformationen
empfohlen. (hohe Priorität)
○ Es sind zeitliche und fachliche Anforderungen sowie Kommunikationswege für die dauerhafte
und zeitnahe Erreichbarkeit zentraler Ämter und Aufgabenbereiche zu definieren. Es sind er-
forderliche Rahmenbedingungen, wie z. B. die Einrichtung von Rufbereitschaften, abzuleiten.
Zu betrachtende zentrale Ämter und Aufgabenbereiche sind (mindestens) das Ordnungsamt,
das Amt für Kommunikation, das Amt für Mobilität und Tiefbau, das Gesundheits- und Veteri-
näramt, das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, das Amt für Immobilienmanage-
ment und die citeq. (hohe Priorität)
○ Es sind allgemeine und spezifische Reaktionen des Gesundheits- und Veterinäramtes vorzupla-
nen (im Sinne erforderlicher personeller und technischer Ressourcen sowie organisatorischer
Vorplanungen). Hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit des Gesundheits- und Veterinäramtes bei
Gesundheitslagen sind Leitfäden abzuleiten. Ein IfSG-Monitoring wird derzeit mit Berücksichti-
gung der grundlegenden Anforderungen entwickelt und ist auch unabhängig vom Katastro-
phenschutzbedarfsplan zur allgemeinen Aufgabenwahrnehmung erforderlich. (hohe Priorität)
○ Bezüglich des Aufbaus eines zentralen Lage- und Warnmanagement mit den Krankenhäusern
arbeitet die Feuerwehr in Zusammenarbeit mit der Abteilung 53.6 und dem Krisenmanage-
ment 53 derzeit an einer Richtlinie zur Anleitung der Krankenausalarm- und einsatzplanung
(KAEP). Diese ist mit den Bedarfen des Rettungsdienstes in Einklang zu bringen.
○ Ergänzend zu den genannten Maßnahmen, die vor allem aus der spezifischen Betrachtung in
Szenarien resultieren, sind im Kontext der gesamten Stadtverwaltung weitere krisenmanage-
ment-relevante Themen zu erwarten, die in der originären Zuständigkeit der Fachämter be-
handelt werden müssen.
○ Das Prozessmanagement der Stadtverwaltung soll um die Perspektive der „krisen-relevanten“
bzw. „krisen-tauglichen“ Prozesse erweitert werden. (sehr hohe Priorität)
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4.3 FÜHRUNG
Handlungsfeld 2
Das Handlungsfeld Führung betrachtet die Führungsstrukturen der operativen Gefahrenabwehr
oberhalb der Anforderungen der Brandschutz - und Rettungsdienstbedarfsplanung. Der Fokus liegt
auf dem Stab der Einsatzleitung (der Krisenstab ist im Falle einer Katastrophe oder Krise genauso
Bestandteil der Führung, aufgrund der inhaltlichen Zuordnung zum städtischen Krisenmanagement
jedoch in dem Handlungsfeld 1 aufgeführt).
Erforderliche Planungsziele
○ Der Stab der Einsatzleitung der Feuerwehr (FEL) ist mit personellen und technischen Ressour-
cen so zu organisieren, dass er rund um die Uhr innerhalb von 30 Minuten verfügbar ist. Es ist
davon auszugehen, dass bei einer Energiemangellage oder ähnlichen Szenarien, neben der Er-
reichbarkeit von Einsatzkräften, auch die eigene Resilienz eine zentrale Herausforderung dar-
stellt. Daher müssen sowohl organisatorische als auch infrastrukturelle Maßnahmen getroffen
werden, um die Einsatzfähigkeit des Stabes auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustel-
len. Bei der Planung der personellen Ressourcen ist die Förderung der Resilienz (z. B. über In-
formationen oder Schulungen) zu berücksichtigen.
○ Die Alarmierung der Stabsmitglieder, aber auch aller anderen notwendigen Einsatzkräfte, muss
für den Fall des Ausfalls von Telekommunikationseinrichtungen organisiert und geplant sein.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Die Einsatzleitung der Feuerwehr ist umfassend organisiert, personell besetzt und in der Alarm- und
Aufbauorganisation abgebildet. Es ist zu überprüfen, ob die bisherigen Strukturen auch für die Er-
kenntnisse der Katastrophenschutzbedarfsplanung hinreichend sind.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
○ Die Einsatzbereitschaft der Einsatzleitung ist mit einer unmittelbar verfügbaren Grundvorhal-
tung rund um die Uhr sowie einer lageangepassten Aufwuchsfähigkeit innerhalb von 30 Minu-
ten einzurichten. Dazu ist, analog zum Krisenstab, in einem ersten Umsetzungsschritt die
Überarbeitung des Konzepts der Alarm- und Aufbauorganisation zur Sicherstellung der
Vorhaltung eines sowohl in Summe als auch fachlich hinreichenden Personalkörpers zur
Besetzung der Funktionen erforderlich. Zusätzlich ist ein Selbstalarmierungskonzept in die
AAO-MS zu integrieren, das bei Ausfall der Kommunikationseinrichtungen die Besetzung und
Inbetriebnahme des Stabs der Einsatzleitung ermöglicht. (sehr hohe Priorität)
○ Es sind Mechanismen zu entwicklen, welche die Verfügbarkeit von Fachberatern und
Verbindungspersonen aus den verschiedenen Ämtern und Einrichtungen in der Einsatzleitung
ermöglichen. (hohe Priorität)
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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4.4 OPERATIVER KATASTROPHENSCHUTZ
4.4.1 BRANDSCHUTZ
Handlungsfeld 3a
Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Feuerwehr besitzt die Leistungsfähigkeit zur
Bekämpfung alltäglicher, den örtlichen Verhältnissen entsprechender Brände. Zur Brandbekämpfung
im größeren Maßstab, wie zum Beispiel bei Waldbränden, werden darüberhinausgehende materielle
und organisatorische Ressourcen benötigt.
Erforderliche Planungsziele
○ Die Feuerwehr ist personell und materiell so auszustatten, dass die Anforderungen für die
Brandbekämpfung gemäß Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro-
phenschutz (BHKG) erfüllt werden können.
○ Für größere Brandereignisse, wie Wald- und Vegetationsbrände, sind entsprechende Einsatz-
pläne sowie materielle Ressourcen vorzuhalten, die eine angemessene Brandbekämpfung und
körperliche Arbeit unter den Bedingungen einer Hitzewelle ermöglichen.
○ Die organisatorische Verfügbarkeit eines Hochleistungspumpensystems ist sicherzustellen, an-
sonsten ist eine eigene Vorhaltung anzustreben.
○ Mit den benachbarten Kreisen Warendorf, Coesfeld und Steinfurt sind interkommunale Ver-
einbarungen zur gegenseitigen Unterstützung bei Maßnahmen des Brandschutzes zu treffen
und zu pflegen.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Im Brandschutzbedarfsplan wurden grundlegende Anforderungen und Ressourcen definiert, die der
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben für eine Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Maßnah-
menumsetzung ist teils noch offen.
Mit den Kreisen Warendorf und Coesfeld existiert eine interkommunale Zusammenarbeit , z. B. im
Hinblick auf die gemeinsame Einsatzplanung bei Wald- und Vegetationsbränden.
Die Beschaffung materieller Ressourcen für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung ist angelau-
fen, unter anderem geeignete Persönliche Schutzausrüstung für den Einsatz bei Wald- und Vegetati-
onsbränden wurde noch nicht beschafft.
Für die Detektion und Überwachung von Waldbränden existieren keine eigenen Systeme, die luftge-
bundene Waldbrandüberwachung des Landes NRW kann hierfür angefordert werden.
Ein Hochleistungspumpensystem steht zu Lehrzwecken beim IdF, die Einsatzverfügbarkeit von die-
sem ist nicht dauerhaft sichergestellt.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
○ Die personellen und materiellen Bedarfe aus dem verabschiedeten Brandschutzbedarfsplan
sind hinsichtlich ihres jeweiligen Umsetzungsstatus zu prüfen sowie die offenen Maßnahmen
konsequent umzusetzen. (sehr hohe Priorität)
○ Einsatzpläne für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung sind konzeptionell
auszugestalten. Die materiellen Bedarfe zur angemessenen Brandbekämpfung und
körperlichen Arbeit unter den Bedingungen einer Hitzewelle sind zu prüfen. In einem ersten
Umsetzungsschritt sollen Waldbrandeinsatzkonzepte für die Bewältigung von kleinen,
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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Stand: 19.05.2025 98
mittleren und großen Ereignissen aufgestellt werden. Die Einsatz- und Führungskräfte sind
entsprechend kontinuierlich hinsichtlich der Konzepte zu schulen.
○ Die benötigten Einsatzmaterialien für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung sind zu
beschaffen, zu lagern und instand zu halten. Hierzu zählen neben geeigneter Persönlicher
Schutzausrüstung und Waldbrandrucksäcken auch vier ATV zur Sicherstellung der
Befahrbarkeit in unwegsamem Gelände.
○ Die Vorhaltung eines Hochleistungspumpensystems ist in Form einer taktischen Einheit zur
großvolumigen Wasserförderung zu konzeptionieren und umzusetzen.
4.4.2 TECHNISCHE HILFE
Handlungsfeld 3b
Verschiedene Katastrophenszenarien erfordern zur Gefahrenabwehr Maßnahmen der Technischen
Hilfe oberhalb der Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans. Diese müssen von den Einsatzkräf-
ten erlernt und regelmäßig beübt werden. Voraussetzung für die wirksame Durchführung von Maß-
nahmen der Technischen Hilfeleistung sind die Verfügbarkeit von ausreichend Personal und Material.
Erforderliche Planungsziele
○ Die Rettung von Personen aus Wassergefahren und die Technische Hilfeleistung in und auf flie-
ßenden Gewässern ist sicherzustellen.
○ Die Vorhaltung, Befüllung und Logistik von Sandsäcken bzw. die Vorhaltung und der Aufbau
von Sandsackersatzsystemen ist vorzuplanen.
○ Die technischen, organisatorischen und personellen Ressourcen zur Bewältigung von Einsätzen
auf Bahnanlagen sind sicherzustellen.
○ Einsatzmaßnahmen für umfassende technische Hilfeleistungen sind technisch und im Hinblick
auf Aus- und Fortbildung sicherzustellen.
○ Mit den benachbarten Kreisen Warendorf, Coesfeld und Steinfurt sind interkommunale Ver-
einbarungen zur gegenseitigen Unterstützung bei Maßnahmen der Technischen Hilfe zu tref-
fen und zu pflegen.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Die Menschenrettung aus fließenden Gewässern wird derzeit durch die Feuerwehr Münster sowie
die DLRG sichergestellt. Mit der DLRG existiert derzeit noch keine schriftliche Zusammenarbeitsver-
einbarung. Aufgrund ihrer Einbindung in die Landeskonzepte des Landes Nordrhein-Westfalen kann
sie nur begrenzt in die öffentliche Gefahrenabwehr der Stadt Münster einbezogen werden. Die Feu-
erwehr verfügt über eine Tauchergruppe. Weitere s pezialisierte Kräfte (z. B. Strömungsretter und
Taucher) können im Rahmen der vorgeplanten überörtlichen Hilfe hinzugezogen werden.
Mit den Kreisen Warendorf und Coesfeld sind Kooperationen geschlossen und gemeinsame Kon-
zepte erarbeitet worden, z. B. ein Konzept zur technischen Hilfeleistung bei Bahnunfällen größeren
Umfangs. Dieses befindet sich derzeit in der Fortschreibung.
Für die schwere Technische Hilfe ist im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung das Erfordernis an
4 Sonderfunktionen mit spezialisierten Kräften für z. B. Rüstwagen oder Feuerwehrkran festgestellt
worden.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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Stand: 19.05.2025 99
Maßnahmen
○ Die Menschenrettung und Technische Hilfe in oder auf Fließgewässern muss konzeptionell und
technisch ausgestaltet werden. Es müssen geeignete taktische Einheiten und mindestens 3
Boote zur zeitkritischen Wasserrettung und Technischen Hilfe (einschließlich der Abwehr
freigesetzer Gefahrstoffe) vorgehalten werden, die sowohl die Rettung von Personen als auch
den Transport von Material ermöglichen (siehe hierzu auch die Anforderungen im BSBP zur
Neubeschaffung). Ein weiteres Rettungsboot soll als Kompensation für die DLRG, die durch
ihre Einbindung in den Wasserrettungszügen NRW regelmäßig überörtlich eingesetzt wird,
neubeschafft werden. Von den taktischen Einheiten muss es mindestens je eine für die
Wasserrettung und eine für die Strömungsrettung geben. In einem ersten Umsetzungsschritt
sollen die Kooperationsmöglichkeiten mit der DLRG geprüft und schriftlich festgehalten
werden (z. B. unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit). (hohe Priorität)
○ Die Vorhaltung, Befüllung und Logistik von Sandsäcken oder Sandsackersatzsystemen muss
konzeptionell und technisch ausgestaltet werden. Hierbei sind zunächst etwaige Bedarfe leerer
Sandsäcke und einer erforderlichen Anzahl von Sandsackfüllanlagen bedarfsgerecht zu
ermitteln. Die Beschaffung von Sandsackersatzsystemen ist im Hinblick auf Faktoren wie
Schnelligkeit und Kosten-Nutzen-Faktor mit zu berücksichtigen. Für die Befüllung und die
Logistik von Sandsäcken muss ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet werden.
○ Die technischen, organisatorischen und personellen Bedarfe zur Bewältigung von Einsätzen auf
Bahnanlagen müssen erfasst und durch Beschaffung, Vorhaltung und Instandhaltung
entsprechender Hilfsmittel (z. B. Schienenretter) umgesetzt werden. Die Schnittstelle zu den
Notfallmanagern der Deutschen Bahn ist zu konzeptionieren. In einem ersten
Umsetzungsschritt sind die entsprechenden Maßnahmen des Brandschutzbedarsfplans
umzusetzen. Das von der Deutschen Bahn beschaffte Rettungsgerät soll im Bedarfsfall
kommunal ersetzt werden.
○ Einsatzmaßnahmen für umfassende technische Hilfeleistungen sind hinsichtlich technischer
Ressourcen sowie der Aus- und Fortbildung zu konzeptionieren. In einem ersten
Umsetzungsschritt sollen Einsatzmaßnahmen ergänzend zum Brandschutzbedarfsplan (z. B.
Gebäudeeinsturz, Bahnunfall) konzeptioniert und vorbereitet werden. Neben den technischen
Komponenten sollen die Steuerung und Organisation sowie die Fachberatung bei
entsprechenden Lagen entwickelt werden. (hohe Priorität)
4.4.3 CBRN -GEFAHREN
Handlungsfeld 3c
Das Handlungsfeld der CBRN-Gefahren befasst sich mit der bedarfsgerechten Bewältigung von Er-
eignissen, bei denen es zu einer Freisetzung von großen Mengen gefährlicher Stoffe sowie radioak-
tiver Strahlung kommt.
Erforderliche Planungsziele
○ Allen im Gefahrenbereich eingesetzten Kräften ist geeignete Schutzkleidung zur Verfügung zu
stellen. Hier ist auch die mögliche Notwendigkeit von Atemschutz für Einsatzkräfte der Polizei
und Hilfsorganisationen im Nahbereich zu berücksichtigen.
○ Die Detektion und Identifikation von Gefahrstoffen muss zeitgerecht ermöglicht sein, inklusive
Messleitung und ggf. Datenaustausch mit einer rückwärtigen Führungseinrichtung.
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Stand: 19.05.2025 100
○ Für die Dekontamination von Personen, Verletzten und Geräten ist Personal mit geeigneter
Schutzkleidung und geeigneten Dekontaminationsmitteln auszustatten.
○ Es ist der spezifische Bedarf an Spezialgerät, z. B. Radlader mit umluftunabhängiger Kabine, un-
ter Berücksichtigung der Katastrophenschutzbedarfsplanung zu ermitteln und ggf. zu beschaf-
fen.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Für Einsätze in der CBRN-Gefahrenabwehr kann in Münster auf umfangreiche Konzepte des Landes
NRW zurückgegriffen werden, welche entsprechend des ABC-Schutz-Konzeptes NRW umgesetzt
wurden (siehe auch 2.6.4).
Für die Gefahrenabwehr stehen ein ABC-Zug, zwei Messzüge, ein Personal-Dekontaminationsplatz
10 oder 30 sowie ein Verletzten-Dekontaminationsplatz 25 oder 50 zur Verfügung. Grundlegende
Aufgaben der Dekontamination von Fahrzeugen und Geräten können durch den Löschzug 16 abge-
bildet werden.
Im Rahmen der überörtlichen Hilfe sind landesweit weitere Einheiten für die Gefahrenabwehr, die
Dekontamination und das Messen bei CBRN-Einsätzen verfügbar. Zur Analytik von unbekannten Ge-
fahrstoffen stehen in NRW insgesamt drei und bundesweit 5 weitere Einheiten der Analytischen
Task-Force zur Verfügung.
Weitere Fähigkeiten der Informationsgewinnung und Gefahrenabwehr stehen durch das Transport-
Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der chemischen Industrie und deren Werkfeuerweh-
ren zur Verfügung (siehe auch 2.6.5).
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
○ In einem ersten Umsetzungsschritt soll die Beschaffung, Lagerung und Instandhaltung von min.
100 leichten Kontaminationsschutzanzügen und 100 Atemanschlüssen mit Kombinationsfiltern
(ABEK2 Hg mit Partikelfilterklasse 3 oder vergleichbar) sowie 100 Fluchtrettungsgeräten und die
Beschaffung eventuell darüber hinausgehender Bedarfe entsprechend der Bedarfsermittlung
erfolgen. Bei den Planungen ist zu betrachten, ob und in welcher Form auch die Kräfte von
Polizei und Hilfsorganisationen, die im Nahbereich eingesetzt sind, in das Konzept
aufgenommen werden können. (hohe Priorität)
○ Die Gefahrstoffmessung ist zu konzeptionieren und technisch auszugestalten. Hierbei sollen
sowohl die Messleitkomponenten als auch die zugehörigen Meldeketten berücksichtigt werden.
Die Gefahrstoffmessung bedarf der Vorhaltung geeigneter Me ss- und Nachweisgeräte in
Anlehnung an die vfdb-Richtlinien 10-01 und 10-05. In einem ersten Umsetzungsschritt ist der
Aufbau einer Messleitkomponente zur übergeordneten Lagebeurteilung und Beratung der
Einsatzleitung sowie zur Entschlussfindung zwingend erforderlich.
○ Es sind der aktuelle und der zukünftige Bedarf an geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und
an Dekontaminationsmitteln für die Dekontamination von Personen, Verletzten und Geräten zu
erfassen sowie die Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen. Entsprechend der ermittelten
Bedarfe sind persönliche Schutz ausrüstung und Dekontaminationsmittel zu beschaffen und
instand zu halten. (hohe Priorität)
○ Es ist zu erfassen, ob und welcher Bedarf an Sonderausrüstung und Verbauchsmaterial für den
Einsatz bei CBRN -Einsatzlagen besteht. Darüber hinaus sind die Umsetzungsmöglichkeiten zu
prüfen, hierzu zählt neben der Beschaffung auch die Instandhaltung und die Verfügbarkeit
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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Stand: 19.05.2025 101
entsprechender Lagerkapazitäten und die Beschaffung entsprechenden Materials . In einem
ersten Umsetzungsschritt sollte ein Be- und Entlüftungsgerät für Gebäude größerer Dimension
beschafft werden. (sehr hohe Priorität)
4.4.4 WEITERE ASPEKTE DES OPERATIVEN KATASTROPHENSCHUTZES
Handlungsfeld 3d
Der operative Katastrophenschutz bedarf, um in seiner Gesamtheit leistungsfähig zu sein, eine Viel-
zahl vorbereitender Maßnahmen. So muss die benötigte Technik bereits im Vorfeld konzeptioniert
und vorgehalten werden, ebenso die Ressourcen zur Versorgung der Einsatzkräfte und deren Ange-
höriger mit Getränken und Nahrungsmitteln. Die Vorhaltungen benötigen entsprechende logistische
Ressourcen. Die Verstärkung des Katastrophenschutzes mit personellen Ressourcen m uss geregelt
werden, ebenso die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Kräfte nach psychisch und physisch belas-
tenden Einsätzen.
(Hinweis: Der operative Katastrophenschutz umfasst in der Regel den Sanitäts - und Betreuungs-
dienst, der in diesem Dokument jedoch in mehreren Handlungsfeldern behandelt wird.)
Erforderliche Planungsziele
○ Die kommunale Gefahrenabwehr ist bedarfsorientiert und unter Nutzung von möglichen Sy-
nergien mit den im Stadtgebiet vertretenen Hilfsorganisationen zu verzahnen.
○ Die Aufnahme des Ordnungsamtes als Regieeinheit des Katastrophenschutzes soll geprüft und
ggf. umgesetzt werden.
○ Es sind geländegängige Fahrzeuge vorzuhalten, die den Transport von Material und Personal
zu Einsatzstellen abseits befestigter Verkehrswege ermöglichen.
○ Die Vorhaltung von notwendigen Schutzmaterialien (vor allem für Gesundheitslagen) ist zent-
ral zu strukturieren und in einer zentralen Lagerhaltung zusammenzuführen.
○ Die logistischen Ressourcen für die Vorhaltung neuer Technik für den Katastrophenschutz sind
sicherzustellen (z. B. Stellplätze und Unterbringung).
○ Es sind Strukturen erforderlich, um Einsatzkräfte, Personal des Krisenstabes und zentrales Per-
sonal der Verwaltung mit Getränken und Nahrungsmitteln versorgen.
○ Der Katastrophenschutz der Stadt Münster ist zu befähigen, Angehörige und Kinder von Ange-
hörigen der BOS mehrere Tage zu betreuen, um die Durchhaltefähigkeit der Gefahrenabwehr
sicherzustellen.
○ Für Beschäftigte, die innerhalb einer Schadenslage über einen langen Zeitraum psychisch und
physisch besonders beansprucht sind, sind Unterstützungs- und Nachsorgeangebote zu kon-
zeptionieren.
○ Es ist ein Konzept zum Kulturgutschutz, z. B. bei Bedrohung durch Starkregen, aufzustellen.
○ Mit den benachbarten Kreisen Warendorf, Coesfeld und Steinfurt sind interkommunale Ver-
einbarungen zur gegenseitigen Unterstützung zu treffen und zu pflegen.
○ Es muss sichergestellt werden, dass für alle Maßnahmen des KatSBP die personellen, techni-
schen und räumlichen Ressourcen zur Umsetzung zur Verfügung stehen.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Mit zwei der vier Hilfsorganisationen existieren noch keine Zusammenarbeitsvereinbarungen für den
Katastrophenschutz.
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Die Bereitschaft und Grundstruktur des Ordnungsamtes zur Mitwirkung im Katastrophenschutz sind
grundsätzlich vorhanden. Allerdings fehlt bislang eine feste Etablierung dieser Mitwirkung.
Geländefähig sind ein SW, ein GW-L2 sowie weitere einzelne PKW, geländefähige MTF gibt es keine.
Weitere Fahrzeuge, die sich für den Einsatz in unwegsamem Gelände eignen, finden sich bei den
Hilfsorganisationen. Eine Bedarfsermittlung bezüglich des Bedarfs an geländefähigen Fahrzeugen ist
noch nicht erfolgt.
Für die Vorhaltung von Schutzmaterialien gibt es eine provisorische, angemietete Lagerfläche, die
künftige Ausrichtung der Lagerhaltung ist noch unklar. Die für die Lagerhaltung benötigte Fläche muss
noch ermittelt werden.
Die Freiwillige Feuerwehr hat eine Versorgungseinheit mit einer Dauervorhaltung von 200 Mahlzei-
ten, außerdem gibt es Vereinbarungen mit einem lokalen Großhändler. Die Aufwuchsfähigkeit der
Versorgung mit Getränken und Nahrungsmitteln ist im Allgemeinen unklar.
Zur Unterbringung von Angehörigen gibt es derzeit noch keine Konzepte.
Es gibt eine PSNV-E Einheit und eine betriebliche Sozialbetreuung, beides ist jedoch noch nicht fest
etabliert.
Die Stadt Münster verfügt seit 2010 über einen Notfallverbund für Kulturgüter, dessen Mitglied auch
die Feuerwehr Münster ist. Zum heutigen Zeitpunkt gehören dem Notfallverbund 15 Kulturerbeein-
richtungen an, darunter die bedeutendsten Archive und Bibliothe ken und nun vermehrt auch die
Museen.
Diese Einrichtungen haben sich zur gegenseitigen Unterstützung im Not - und Katastrophenfall zu-
sammengeschlossen. Jede Institution soll über einen, ggf. mit der Feuerwehr abgestimmten, Notfall-
plan verfügen, der regelmäßig auf seine Aktualität geprüft wird. Ein Mitglied des Verbunds gehört als
Fachberatung für Kulturgutschutz zum Kreis der ereignisbedingten Erweiterung des Krisenstabes seit
2024 an.
Das Stadtmuseum Münster verfügt über ein mit der Feuerwehr Münster abgestimmtes Konzept zur
Sicherung des Kulturguts im Brandfall als auch bei längerem Stromausfall. Ein Notstromaggregat ist
vorhanden.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
○ Die Hilfsorganisationen sind bedarfsorientiert in die kommunale Gefahrenabwehr einzubinden
(ggf. einschließlich Betriebssubventionen). (hohe Priorität)
○ Die Aufnahme des Ordnungsamtes als Regieeinheit des Katastrophenschutzes gemäß § 19
BHKG ist konzeptionell zu betrachten und die Aufnahme ggf. umzusetzen. In einem ersten
Umsetzungsschritt soll der Kommunale Ordnungsdienst in Krisenreaktionsmaßnahmen, wie z.
B. die Lenkung von Personenströmen, Absperrmaßnahmen und Gebäudesicherungen,
integriert werden.
○ Bedarfe an geländegängigen Fahrzeugen zum Transport von Material und Personal zu
Einsatzstellen sowie Patienten von Einsatzstellen fernab befestigter Wege sind zu ermitteln
sowie die Möglichkeiten eventueller Beschaffungen zu prüfen. Vorhandene Fahrzeuge bei
Hilfsorganisationen, dem Bauhof u. ä. und externen Akteuren (wie Landwirten und
Bauunternehmern) sind vorzugsweise (vertraglich) in den Katastrophenschutz einzubinden
und finanziell zu unterstützen. Die Kommunikation mit externen Akteuren, auch beim Ausfall
der Telekommunikationsinfrastruktur, ist zu regeln. In einem ersten Umsetzungsschritt soll die
Vorhaltung von bzw. der Zugriff auf mindestens 15 geländegängige Logistikfahrzeuge (GW-L2
oder ähnlich) mit einer Watfähigkeit von mindestens 60 cm angetrebt werden. Mindestens
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 103
fünf der Fahrzuege sollen feuerwehreigene Fahrzeuge sein, um einen direkten Zugriff auf diese
zu haben. Es soll ein Teleskoplader vorgehalten werden, der im Gefahrenbereich eingesetzt
werden kann.
○ Die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an Schutzmaterial (insbesondere bei Gesundheitslagen)
sind zu erfassen und die Umsetzungsmöglichkeiten, u. a. der Lagerhaltung und der personellen
Bewirtschaftung, zu prüfen. Dazu ist der Ist-Bestand der Lagerbestände des Amtes 53 am
Stühmerweg, an der Nieberdingstraße sowie in den Lagern der Feuerwehr dann zu erfassen.
Die logistischen Ressourcen für die Vorhaltung neuer Technik, Gerätschaften und Ausrüstung
für den Katastrophenschutz sind zu prüfen sowie eine Erweiterung logistischer Ressourcen in
Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern zu konzeptionieren. In diesem Zusammenhang sind
insbesondere die erkannten und verabschiedeten Flächenbedarfe aus den Brandschutz- und
Rettungsdienstbedarfsplänen schnellstmöglich umzusetzen. (hohe Priorität)
○ Die operativ und administrativ tätigen Kräfte sind durch abgepackte Lebensmittel bei
kurzzeitigen Einsätzen und bei länger andauernden Lagen durch die Hilfsorganisationen oder
Catering Unternehmen prioritär zu verpflegen. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen
Versorgungsmöglichkeiten für mindestens eine Bereitschaft aus der überörtlichen Hilfe
vorgehalten werden.
○ Die erforderlichen Ressourcen bzw. Prozesse zur Betreuung von Kindern und Angehörigen der
Einsatzkräfte in den BOS sind abzuschätzen und konzeptionell auszugestalten. Als
Größenordnung soll in einem ersten Umsetzungsschritt von einer rund-um-die-Uhr-Betreuung
für mindestens 3 Tage ausgegangen werden. (hohe Priorität)
○ Unterstützungs- und Nachsorgeangebote unter Berücksichtigung von PSNV-E und betrieblicher
Sozialberatung für eigene Beschäftigte sind zu konzeptionieren und zu etablieren. In einem
ersten Umsetzungsschritt soll das psychosoziale Notfallversorgungsangebot für bis zu 300 an
der Gefahrenabwehr beteiligten Personen pro Tag vorgeplant werden. Für die Begleitung der
Kräfte im Einsatz sind PSNV-Teams vorzuhalten.
○ Die erforderlichen Ressourcen bzw. Prozesse zum Kulturgutschutz müssen abgeleitet und
konzeptionell ausgestaltet werden. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen die Bedarfe, über
den perspektivisch vom Land zugeteilten AB-Kulturgutschutz hinaus, ermittelt werden.
○ Die personellen, technischen und räumlichen Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen aus
dem Katastrophenschutzbedarfsplan müssen identifiziert und konzeptionell ausgearbeitet
werden. (sehr hohe Priorität)
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Stand: 19.05.2025 104
4.5 TECHNIK UND IT -INFRASTRUKTUR
Handlungsfeld 4
Der Schlüssel zur Bewältigung komplexer Schadenslagen mit katastrophalem Ausmaß liegt im Bereich
der Kommunikation zwischen BOS und KRITIS sowie mit der Bevölkerung. Sie muss so optimiert wer-
den, dass sie auch bei einem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationswege weiter funktioniert.
Erforderliche Planungsziele
○ Die grundlegende IT-Infrastruktur sowie notwendige Daten sind so zu speichern und abzusi-
chern, dass der Zugriff auch bei Ausfall der IT-Systeme oder dem langanhaltenden, flächende-
ckenden Stromausfall zur Verfügung stehen.
○ Für den rückwärtigen Bereich sind hinreichend leistungsfähige PC-Systeme vorzuhalten.
○ Für die interne Kommunikation müssen Wege und Regeln definiert werden.
○ Es sind organisatorische und technische Vorbereitungen zu treffen, um eine lagebezogene Te-
lefoninformationszentrale zeitnah einrichten und betreiben zu können.
○ Einsatzleitung und Krisenstab müssen vernetzt und durch Software unterstützt werden.
○ Die operative Einsatzleitung an der Einsatzstelle benötigt ein Einsatz-Informations-System.
○ Alle relevanten KRITIS-Objekte müssen in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem inte-
griert werden.
○ Das BOS-Digitalfunknetz ist so zu härten, dass eine effektive Kommunikation unter den BOS
möglich bleibt.
○ Es ist ein Konzept zur Vorbeugung und Einschränkung von Cyberangriffen bei citeq und in der
Leitstelle erforderlich.
○ Es ist ein Konzept zur Sicherstellung der kommunalen Aufgabenwahrnehmung während bzw.
nach einem Cyberangriff erforderlich.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Die PC-Systeme sind nicht hinreichend leistungsfähig für Simulationen oder Kartendarstellungen.
Die Telefonanlage verfügt nicht über eine Notstromversorgung, im Falle eines Ausfalls gibt es keine
Planungen. Wer erreichbar sein muss, ist nicht definiert.
Die technischen Voraussetzungen für eine lagebezogene Telefonzentrale sind geschaffen, hierfür gibt
es 20 USV-versorgte Arbeitsplätze, die im Falle größerer Schadenlagen noch erweiterbar sind. Die Ad-
hoc-Inbetriebnahme ist während der regulären Dienstzeiten der Verwaltung möglich. Außerhalb der
Dienstzeiten werden die Mitarbeitenden telefonisch informiert, sie fahren anschließend die Arbeits-
plätze an und nehmen die Telefonzentrale dann mit zeitlichem Verzug in Betrieb. Für die lagebezo-
gene Telefonzentrale s ind bislang keine Ereignisse vorgeplant , die technische Ausstattung der Ar-
beitsplätze ist unzureichend.
FEL und Krisenstab sind derzeit nicht mit einer Software ausgestattet. Auf den Einsatzfahrzeugen sind
Tablets verlastet, auf diesen finden sich Einsatzpläne und Alarminformationen, eine dynamische Ein-
satzabbildung ist nicht möglich.
Im Leitstellensystem sind derzeit nicht alle KRITIS-Objekte erfasst, beispielsweise sind Trafostationen
aktuell noch nicht erfasst.
Die Kommunikation der BOS untereinander läuft im Alltag über den Behörden -Digitalfunk. Die Här-
tung des BOS-Digitalfunknetzes ist unklar, das stadteigene TETRA-Netz der Stadtwerke steht als Re-
dundanz zur Verfügung. Die vorhandenen Geräte können hierfür genutzt werden. Einige Ämter nut-
zen die verfügbaren TETRA-Netze bereits in der Alltagskommunikation (z. B. Ämter 32 und 66). Eine
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Stand: 19.05.2025 105
zentrale technisch-taktische Betriebsorganisation innerhalb der Stadt Münster (insbesondere in Hin-
blick auf die Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikationsfähigkeit im Krisenfall) ist nicht ge-
geben.
Der IT-Dienstleister citeq verfügt bereits über umfangreiche Planungen, ist jedoch nicht abschließend
krisenfest aufgestellt, eine Rufbereitschaft ist seitens citeq nicht eingerichtet.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
○ Es sind die grundlegenden Aufgaben und Prozesse innerhalb der IT-Infrastruktur der
Stadtverwaltung und der stadteigenen KRITIS zu identifizieren. Die erforderlichen Systeme sind
zu härten. Rückfalllösungen für zentrale Daten über die aktuelle Ausstattung der
Notfallarbeitsplätze hinaus sind zu definieren und auszugestalten. In einem ersten
Umsetzungsschritt ist ein Business Continuity Management System zur Aufrechterhaltung der
Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehrstrukturen zu etablieren. Auch in den übrigen
Bereichen der städtischen Verwaltung sollen essenzielle Prozesse definiert und gegen den
Ausfall der IT-Infrastruktur gesichert werden.Die Arbeitsplätze der Feuerwehr sollen zu 50 %
gegen Stromausfall gehärtet werden, für die weitere Verwaltung sollen mindestens 20
Arbeitsplätze für den Fall eines Stromausfalls zur Verfügung stehen. Die Standorte der
Freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen müssen auch bei einem Stromausfall
leistungsfähig bleiben und an das IT-Netz der Stadtverwaltung angebunden werden können.
Für die stadteigenen KRITIS-Aufgaben bzw. -Bereiche (z. B. im Amt für Kommunikation oder im
Amt 66 (Kläranlage)) sind die Bedarfe zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit analog zu
ermitteln. (sehr hohe Priorität)
○ Prozesse mit spezifischen Anforderungen (vor allem im Kontext des Krisenmanagementes) sind
zu identifizieren. Erforderliche Ressourcen, wie z. B. entsprechend leistungsfähige PC-Systeme,
sind abzuleiten und zu beschaffen. (sehr hohe Priorität)
○ Es ist ein Konzept für den Ausfall der Telefonanlage zu erstellen, prioritäre
Kommunikationswege sind zu identifizieren und ein Kommunikationskonzept abzuleiten. In
einem ersten Umsetzungsschritt sollen Alternativen zur Telefonanlage vorgehalten werden.
Für den isolierten Ausfall der Telekommunikationsinfrastruktur der Stadtverwaltung können
Mobiltelefone als Alternative genutzt werden. Für einen Stromausfall soll eine alternative
Kommunikationsstruktur verwaltungsintern definiert werden, einbezogen werden sollen die
an der Gefahrenabwehr beteiligten Dienststellen der Feuerwehr, des Krisenmanagements
sowie die Entscheidungsträger der Stadtverwaltung. Das redundante Kommunikationssystem
soll spätestens 2 Stunden nach Beginn des Stromausfalls nutzbar sein. Für die Gefahrenabwehr
erforderliche Kommunikationswege sollen jederzeit nutzbar sein. In jedem Fall soll die
Erreichbarkeit der Entscheidungsträger sowie deren Stellvertreter sichergestellt sein. In einem
analytischen Verfahren sollen alle weiteren Organisationseinheiten und Funktionsträger
definiert und in der AAO-MS und im Krisenhandbuch hinterlegt werden. (sehr hohe Priorität)
○ Die erforderlichen Ressourcen für eine lagebezogene Telefoninformationszentrale sowie die
Personenauskunftsstelle gemäß den Vorgaben des Landes NRW sind konzeptionell auszuge-
stalten, zu beschaffen und umzusetzen. Die Alarmierung ist organisatorisch vorzubereiten und
die anzustrebende Zeit bis zur Inbetriebnahme zu definieren. In einem ersten
Umsetzungsschritt soll die Besetzung von mindestens 2 Telefonieplätzen mit qualifiziertem
Personal innerhalb von 30 Minuten angestrebt werden. Lageabhängig sollen bis zu 8 weitere
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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Stand: 19.05.2025 106
Plätz nach 90 Minuten besetzt werden können. Das Informationsmanagement (vgl. FAQ-Liste
während der Pandemie) soll fachlich-spezifisch vorbereitet und kontinuerlich weiterentwickelt
werden. Die Erkenntnisse aus den Anrufen sollen gebündelt und das Lagebild genutzt werden.
(hohe Priorität)
○ Es sind die Anforderungen für die Vernetzung und Softwareunterstützung von Krisenstab und
Einsatzleitung zu identifizieren. Die erforderlichen Ressourcen sind anhand der Bedarfe von
Krisenstab und Einsatzleitung zu beschaffen. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen die Ein-
satzleitung und der Krisenstab mit einer geeigneten Software für die spezifische Führung der
Lage sowie die Protokollierung getroffener Maßnahmen ausgestattet werden. Dabei ist sicher-
zustellen, dass es einen stetigen Austausch von Lageinformationen gibt und beide Stäbe den
Kenntnisstand exakt teilen. Dies kann durch ein einheitliches System oder durch zwei Systeme
mit einer definierten und sicheren Schnittstelle geschehen. Eine Anbindung an das Einsatzleit-
system des Führungs- und Lagezentrums ist vorzusehen. (sehr hohe Priorität)
○ Die Möglichkeiten der Einführung eines Einsatz-Informations-Systems für operative Kräfte an
den Einsatzstellen (FW, RD, Ordnungsamt etc.) ist, als Schnittstelle zwischen den Stäben und
der operativen Ebene, zu prüfen. Das System ist entsprechend der ermittelten Bedarfe zu
beschaffen. In einem ersten Umsetzungsschritt soll für die operativen Kräfte der Feuerwehr,
des Rettungsdienstes, des Ordnungsamtes etc. ein einheitliches System zur
Führungsunterstützung eingeführt werden. Es sind auch verschiedene Fachanwendungen
denkbar, die über eine definierte Schnittstelle die relevanten Informationen austauschen.
Diese Systeme sind mit dem Einsatzleitsystem zu verbinden, sodass eine Durchlässigkeit
relevanter Informationen von der Einsatzstelle bis in den Krisenstab sichergestellt ist. (sehr hohe Priorität)
○ Die Härtung des BOS-Digitalfunknetzes muss unter Berücksichtigung der Redundanz über das
TETRA-Netz der Stadtwerke konzeptioniert werden. Das TETRA-Netz der Stadtwerke ist
finanziell zu unterstützen. In einem ersten Umsetzungsschritt ist eine enge Kooperation
zwischen den Stadtwerken und dem Amt 37 anzustreben, um die Finanzierung des Netzes der
Stadtwerke sicherzustellen. Es ist zu prüfen, ob – verbunden mit einer
Kooperationsvereinbarungen mit den Stadtwerken zur einheitlichen
Kommunikationssicherstellung der Stadtverwaltung in den verfügbaren TETRA-Netzen – eine
synergetisch und wirtschaftlich wirkende Ausweitung des Aufgaben- und Kompetenzrahmens
des Amtes 37 als verwaltungsweit agierende städtische technisch-taktische Betriebs- und
Vorhaltestelle umsetzbar ist. (sehr hohe Priorität)
○ Die Standorte der KatS-Leuchttürme sind hinsichtlich ihres Verwendungszwecks voneinander
abzugrenzen und hinsichtlich der IT-Anbindung zweistufig zu härten. Einrichtungen, bei denen
Verwaltungsleistungen angeboten werden sollen, für die Fachverfahren bzw. ein
uneingeschränkter Zugriff auf das städtische Netzwerk erforderlich sind, sind an das Kernnetz
anzubinden. Weitere Standorte sind mit entsprechenden Ersatzkommunikationssystemen
(satellitengestützer Internetzugang) auszustatten. (sehr hohe Priorität)
○ Die Kernaufgaben und Prozesse von BOS, der Feuerwehrleitstelle, citeq, Amt 66, AWM und
gleichwertig erforderlichen Hochverfügbarkeitssystemen sind zur Krisenbewältigung bei
Cyberangriffen zu identifizieren sowie die dafür erforderlichen Systeme zu härten.
Rückfalllösungen sind zu definieren und auszugestalten. (sehr hohe Priorität)
○ Festlegung systemrelevanter Prozesse der Stadtverwaltung und Härtung der dafür
erforderlichen Systeme gegenüber möglichen Cyberangriffen. Aus- und Rückfalllösungen sind
zu definieren und auszugestalten. (sehr hohe Priorität)
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 107
4.6 WARNUNG UND INFORMATION DER BEVÖLKERUNG
Handlungsfeld 5
Die Warnung und Information der Bevölkerung ist vor dem Hintergrund der „gesetzlich erwarteten“
Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ein elementarer Baustein im Bevölkerungsschutz , sie ermögli-
chen es den Bürgerinnen und Bürgern, durch eine zeitnahe Kenntnis über ein Ereignis angemessen
auf dieses zu reagieren und sich selbst zu schützen. Die Warnungen und Informationen sollen hierbei
möglichst viele Menschen erreichen und von diesen verstanden werden.
Erforderliche Planungsziele
○ Die Warnung der Bevölkerung muss allgemein verständlich, adressatengerecht und zeitnah un-
ter Berücksichtigung einer möglichen Stromlosigkeit und Nutzung eines Warn-Mixes (ver-
schiedenste Kanäle) erfolgen (Ziel u. a.: Schadenverhinderung und -minimierung).
○ Eine einsatz- und lagebezogene Information der Bevölkerung muss allgemein verständlich, ad-
ressatengerecht und zeitnah unter Berücksichtigung einer möglichen Stromlosigkeit und Nut-
zung verschiedener Kanäle erfolgen.
○ Öffentliche Informationssysteme, z. B. digitale Werbetafeln, Anzeigetafeln des ÖPNV etc. sol-
len in die Warnmedien integriert werden.
○ Über eine regelmäßige präventive Information der Bevölkerung soll deren Resilienz gegenüber
Krisen- und Katastrophenlagen gestärkt werden. Durch gezielte Informationskampagnen und
kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit soll das Bewusstsein für persönliche Vorsorgemaßnahmen
geschärft werden. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Handlungsempfehlungen
zur Selbsthilfe an die Hand zu geben, damit sie im Ernstfall angemessen reagieren können. Dies
umfasst sowohl allgemeine Themen des Bevölkerungsschutzes als auch spezifische Gefahrenla-
gen, die für die Stadt Münster relevant sind. Warnung und Information der Bevölkerung muss
die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigen (z. B. leichte Sprache,
Gebärdensprache) und unter Beteiligung der Interessenvertretungen von Menschen mit Behin-
derung (weiter -)entwickelt werden. Die Erforderlichkeit von Mehrsprachigkeit muss geprüft
werden.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Die Stadt Münster kann Mitteilungen über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) versen-
den sowie ein Sirenensystem und Mehrzweckfahrzeuge m it mobilen Lautsprecheranlagen für die
Warnung der Bevölkerung nutzen. Das grundsätzliche Vorgehen zur Warnung der Bevölkerung ist
abgestimmt und funktioniert. Die Feuerwehr verfügt über die Möglichkeit einer direkten Pro-
grammunterbrechung bei Radio Antenne Münster. Technisch möglich ist dies auch für das Programm
des WDR (Sender Langenberg).
Es gibt keine Informationskanäle, über die Bürger präventiv oder einsatzbezogen und steuernd infor-
miert werden können. Lediglich für die Information im Falle eines Stromausfalls ist eine Webseite
vorbereitet, die eine funktionierende Internetverbindung voraussetzt.
Technisch ist es möglich, Warnungen auf die Anzeigetafeln des ÖPNV durch die Verkehrsbetriebe
einzuspielen, zu dieser Möglichkeit gibt es derzeit noch keine verschriftlichte Konzeption.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
○ Die Konzeption und Vorbereitung von Bevölkerungsinformationen ist unter Einbindung aller
relevanten Akteure erforderlich. Hierbei müssen Reaktionszeiten, Veröffentlichungskanäle
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 108
(Radio, TV, soziale Medien etc.) und Zuständigkeiten für die Informationsweitergabe festgelegt
werden. Eine Koordination der Kommunikation ist fachlich im Amt für Kommunikation (Amt
13) sinnvoll angesiedelt, erfordert dann jedoch eine Reaktionsfähigkeit auch außerhalb der
normalen Arbeitszeiten. (sehr hohe Priorität)
○ Die Konzeptionen müssen nicht nur die Bevölkerungsinformation während einer
Krisensituation betrachten, sondern auch die Prävention im Hinblick auf
Selbsthilfemaßnahmen (regelmäßige und situationsangepasste präventive Bevölkerungsinfor-
mationen). Kommunikationsprozesse und das Monitoring der sozialen Medien (vergleichbar
mit den Strukturen eines Virtual Operations Support Team - VOST) sind zu berücksichtigen.
(sehr hohe Priorität)
○ Für die präventive Bevölkerungsinformation ist zu prüfen, ob ein gemeinsames digitales Infor-
mationsportal für alle Themen der Gefahrenabwehr eingerichtet werden soll, die z. B. auch die
Themen des Hitzeaktionsplans abdeckt (vgl. Hitzeaktionsplan der Stadt Münster 6.12 „M12 –
Webseite als zentrale Informationsplattform“) und die Informationen barrierefrei und auch in
leichter Sprache/ Gebärdensprache gebündelt bereitstellt. (sehr hohe Priorität)
○ Die Informationssysteme im Stadtgebiet, z. B. digitale Werbetafeln, Anzeigetafeln des ÖPNV
etc. sind in das Warnmanagement der Stadt funktional und konzeptionell einzubinden. (hohe Priorität)
○ Die Bevölkerungsinformation ist so vorzubereiten, dass einsatz- und lagebezogene
Informationen an allen Anlaufstellen und zu jeder Zeit herausgegeben werden können. Zum
Beispiel ist die Ausgabe von schriftlichen Informationen auch für Stellen zu planen, die nicht
über einen Drucker verfügen. (sehr hohe Priorität)
○ Unter anderem in Bezug auf die Vorbereitung einzelner städtischer Liegenschaften als
Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisen und Katastrophen ist die zentrale Steuerung und
Verteilung von Bevölkerungsinformation zu berücksichtigen (in Form digitaler Anzeigetafeln im
Außenbereich der Anlaufstellen, die zentral bereitgestellte Informationen vermitteln). Dabei ist
die notwendige Vernetzung der relevanten Akteure zu berücksichtigen (z. B. Krisenstab, Stab
der Einsatzleitung, Fachämter). (hohe Priorität)
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 109
4.7 BETREUUNG UND VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG
Handlungsfeld 6
Das Handlungsfeld Betreuung und Versorgung der Bevölkerung umfasst relevante (Planungs-)As-
pekte zur vorübergehenden Verpflegung, Unterbringung und Betreuung von Personen, welche auf-
grund von Katastrophen oder Großeinsatzlagen über mehrere Tage bzw. Wochen zu versorgen sind.
Hierbei werden im Wesentlichen grundlegende Anforderungen an die Betreuung und Versorgung
betrachtet. Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung bildet die Grundlage für das Funktionieren der
Planungen. Die Konzeptionierung der Maßnahmen wird dem Handlungsfeld der ereignisbezogenen
Katastrophenschutzplanung zugeordnet (siehe Abschnitt 4.11).
Erforderliche Planungsziele
○ Für Stromausfallszenarien oder vergleichbare Ereignisse mit einem umfassenden Ausfall von
Kommunikationsinfrastrukturen sind Notrufmeldestellen und ggf. weitere Versorgungsleistun-
gen für die Bevölkerung zu planen und vorzubereiten.
○ Die zeitgerechte Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen in überfluteten Bereichen ist si-
cherzustellen.
○ Evakuierung, Transport, temporäre Unterbringung und ggf. Betreuung von 1 % der allgemei-
nen Bevölkerung (ca. 3.150 Personen) ist sicherzustellen.
○ Es sind Strukturen zu schaffen, um insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen aus Pflege-
heimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sowie Kinder aus Kindergärten
und Schulen temporär unterzubringen und ggf. zu betreuen. Personen mit kognitiven Beein-
trächtigungen, Sinnesbehinderungen etc. sind mit ihren Bedarfen ebenfalls gesondert zu be-
rücksichtigen. Dabei ist auch an Personen mit Behinderung und/ oder Pflegebedarf zu denken,
die im Rahmen von ambulanten Angeboten in eigener Häuslichkeit betreut werden.
○ Für die Belieferung vulnerabler Bevölkerungsgruppen mit Trinkwasser sind organisatorische
Vorkehrungen und Kooperationen zu schaffen und zu organisieren. Die grundlegenden Anfor-
derungen sind im Handlungsfeld 7 „Kritische Infrastrukturen“ beschrieben.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Für die Betreuung und Versorgung der Bevölkerung in der Stadt Münster kann auf insgesamt fünf
Einsatzeinheiten NRW der Hilfsorganisationen zurückgegriffen werden. Jede Einheit ist dazu in der
Lage, eine Erstbetreuung von bis zu 250 unverletzt Betroffenen in einer Anlaufstelle sicherzustellen,
diese im weiteren Einsatzverlauf in einer Betreuungseinrichtung unterzubringen, sozial zu betreuen
und in geringem Umfang zu verpflegen. Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Einsatzeinhei-
ten ist damit in der Erstphase einer entsprechenden Einsatzlage eine Betreuungskapazität von mehr
als 1.000 Personen gegeben. Bei einer planerischen Verweildauer der unverletzt Betroffenen von
mehr als 12 Stunden im Betreuungsplatz ist eine erweiterte Versorgungsplanung (insbesondere für
die Verpflegung und ergänzende Materialausstattung) erforderlich.
Durch die Einbindung der Hilfsorganisationen in das primäre Einsatzgeschehen ist der Betrieb von
Notunterkünften über einen längeren Zeitraum ohne die Inanspruchnahme überörtlicher Hilfe oder
Dritter (z. B. Verpflegung) nicht zwangsläufig darstellbar.
Für eine Verpflegung von Betroffenen wurde 2021 das „Verpflegungsmodul NRW“ an 108 Einheiten
der Hilfsorganisationen ausgeliefert, dieses ist im Rahmen der überörtlichen Hilfe verfügbar. Ein
Modul ist in der Lage, autark die Mahlzeiten für 250 Betroffene und 50 Einsatzkräfte zuzubereiten.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 110
Für die Bereitstellung von Notunterkünften kann auf insgesamt acht städtische Liegenschaften wie
Versammlungsstätten, Sporthallen und Schulgebäude zurückgegriffen werden. Diese Objekte wur-
den im Rahmen der Katastrophenschutzbedarfsplanung hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung
überprüft, müssen jedoch noch im Detail für den vorgesehenen Verwendungszweck beplant und z.
T. durch beispielsweise technische Maßnahmen ertüchtigt werden.
Für einen Ausfall von Kommunikationsinfrastruktur sind konzeptionell insgesamt 34 Notrufmelde-
stellen in Liegenschaften diverser BOS vorgeplant und Ausstattungslisten erstellt.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
○ Planung der personellen Besetzung der Notrufmeldestellen für mindestens 72 Stunden mit min-
destens 2 Personen mit Berechtigung für den BOS-Funk und Einweisung in die vorgeplante
strukturierte Notruferfassung. Die Notrufmeldestellen sollen in allen relevanten Siedlungsflä-
chen liegen. Die aktuelle Orientierung an städtischen Liegenschaften, z. B. Feuerwehrhäuser, soll
fortgeführt werden. Bei zukünftigen städtischen Neubauplanungen und Flächenentwicklungen
ist die Erreichbarkeit von Notrufmeldestellen zu berücksichtigen. (sehr hohe Priorität)
○ Evakuierungsmaßnahmen aus überfluteten Bereichen sind zu konzeptionieren und technisch
auszugestalten. Auch die Unterbringung der betroffenen Personen in einem sicheren Bereich
sowie die Betreuung und Versorgung dieser soll hierbei bedacht werden. Die erforderlichen Res-
sourcen hierfür sind zu beschaffen.
○ Vorhaltung von geeigneten Liegenschaften, Geräten und Materialien für die kurzfristige Unter-
bringung von mindestens 3.150 Personen über einen Zeitraum von 72 Stunden.
Bei der Auswahl der Unterkünfte ist darauf zu achten, dass diese nicht in Überflutungsgebieten
liegen. Sie sollten für die Bevölkerung zu Fuß, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und auch mit
dem eigenen Auto erreichbar sein, entsprechend sollten Parkplätze, über den Bedarf der Hilfsor-
ganisationen hinaus, zur Verfügung stehen.
Für Personen, die nicht mobil sind, muss ein Transport mit Krankentransportwagen oder Busun-
ternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Evakuierung aus z. B. bereits überschwemmten
Gebieten kann nur durch watfähige Fahrzeuge oder Boote sichergestellt werden.
Zudem bieten sich Objekte an, die in städtischer Trägerschaft liegen, da der Zugang für Räum-
lichkeiten dieser Art aufgrund der Ansiedlung auf der gleichen Verwaltungsebene vereinfacht
sein kann. Die Räumlichkeiten müssen unter anderem auch über sanitäre Einrichtungen und ge-
eignete Infrastruktur für eine Verpflegungsausgabe verfügen. Die Verpflegung der aufgenomme-
nen Bevölkerung kann bei kurzzeitiger Betreuung durch abgepackte Lebensmittel (wie z. B. Müs-
liriegel) erfolgen. Bei längerer Unterbringung können Speisen durch Einsatzkräfte der Hilfsorga-
nisationen selbst zubereitet werden, alternativ können Absprachen mit Catering-Unternehmen
getroffen werden, die Mahlzeiten liefern.
Um den Betrieb der vorgeplanten Liegenschaften auch im Falle eines Stromausfalls gewährleis-
ten zu können, sind diese gemäß den Empfehlungen in Abschnitt 6 mit Einspeisemöglichkeiten
und ortsfesten oder mobilen Netzersatzanlagen auszustatten.
Die Verpflegung kann nicht für die gesamte Bevölkerung sichergestellt werden, die realistischen
Kapazitäten der Verpflegungskomponenten der öffentlichen Gefahrenabwehr bzw. von Cate-
ring-Unternehmen sind jeweils im Vorfeld abzustimmen. Unter Berücksichtigung ggf. einge-
schränkter Infrastruktur, wie bei einem Stromausfall, sind verschiedene konzeptionelle Ansätze
zu verfolgen.
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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Ausgefallene Lieferketten können nicht durch die Stadt Münster kompensiert werden. Die Be-
völkerung muss selbst Vorsorge treffen, um sich über einen Zeitraum von mehreren Tagen, bei
z. B. einem Stromausfall, versorgen zu können. Hierüber muss die Bevölkerung präventiv infor-
miert werden (vgl. Handlungsfeld 5 Warnung und Information der Bevölkerung in Kapitel 4.6)
Zur Umsetzung der Betreuung kann dabei, abhängig vom Ereignis, unterstützend auf überörtli-
che Einheiten zurückgegriffen werden.
Zur Nutzung von Synergieeffekten sollte darauf geachtet werden, dass die erkundeten und vor-
geplanten Objekte auch für eine längerfristige Unterbringung im Rahmen eines Flüchtlingszu-
stroms geeignet sind. In diesem Fall muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die perso-
nelle Besetzung der Unterkünfte, ggf. außerhalb der initialen Phase, nicht mit ehrenamtlichen
Einsatzkräften sichergestellt werden kann. (sehr hohe Priorität)
○ Mobilitätseingeschränkte Personen sowie Kinder, insbesondere solche, die ohne ihre Erzie-
hungsberechtigten aus Kindergärten und Schulen kommen, haben besondere Anforderungen an
die temporäre Unterbringung und Betreuung im Fall von Evakuierungen. Es ist erforderlich, die
nutzbaren Unterkünfte zur Betreuung auf vorhandene Infrastrukturen zu überprüfen, diese hin-
sichtlich ihrer Eignung zu bewerten und Ableitungen hieraus zu treffen. Die konkrete Unterbrin-
gung und Betreuung dieser besonderen Personengruppen sind konzeptionell für den Zeitraum
der üblichen Betriebszeiten der Kindergärten und Schulen, mindestens jedoch für 6 Stunden
auszugestalten. Für Bewohner von Pflegeheimen ist eine Unterbringung von 12 Stunden in einer
temporären Unterkunft auszugestalten, sodass eine Weiterverlegung in nicht betroffene Einrich-
tungen am Folgetag erfolgen kann, sofern ein Ereignis spät abends oder in der Nacht eintritt.
Dies ermöglicht den Bewohnern der Pflegeheime und besonderen Wohnformen der Eingliede-
rungshilfe die Einhaltung ihrer Nachtruhe und die Verlegung in unter Umständen weiter ent-
fernte Einrichtungen während des Tages. (hohe Priorität)
○ Es ist vorzuplanen, welche weiteren Maßnahmen nach dem definierten Zeitraum ergriffen wer-
den müssen. Offene Bedarfe sind so zu decken, dass für alle Lagen unabhängig vom Ereignisort
zumindest eine Unterkunft zur Verfügung steht, die barrierefrei erreicht werden kann und deren
sanitäre Einrichtungen von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden können. Außer-
dem soll darauf geachtet werden, dass es einen Bereich für die zu betreuenden Kinder gibt und
eine ausreichende Anzahl betreuender Personen zur Verfügung steht. (hohe Priorität)
○ Die Trinkwassernotversorgung der Bevölkerung ist entsprechend der BBK-Richtlinie Rahmenkon-
zept der Trinkwassernotversorgung, Stand 22.02.2022 weiterzuentwickeln. Zur Versorgung der
Bevölkerung mit abgepacktem Wasser sollten hierbei die Lagerungskapazitäten und die logisti-
schen Kapazitäten hinsichtlich der Verteilung betrachtet werden. Die grundlegenden Anforderun-
gen sind im Handlungsfeld 7 „Kritische Infrastrukturen“ beschrieben. (sehr hohe Priorität)
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 112
4.8 KRITISCHE INFRASTRUKTUR EN
Handlungsfeld 7
Das Handlungsfeld der Kritischen Infrastrukturen beschreibt zum Weiterbetrieb und Schutz definier-
ter KRITIS-Objekte und -Betreiber erforderliche, vor allem konzeptionelle Maßnahmen des Bevölke-
rungsschutzes, welche über die Betreiberverantwortung hinausgehen oder die Stadt Münster selbst
als Betreiber Kritischer Infrastruktur betreffen.
Erforderliche Planungsziele
○ Formulierung und Abstimmung einer für die Stadt Münster angemessenen Definition von für
den Bevölkerungsschutz relevanten Kritischen Infrastrukturen und Objekten
○ Klassifizierung und Priorisierung von Ämtern, Unternehmen und Einrichtungen sowie städti-
scher Prozesse und krisenrelevanter Netzwerke auf Basis der spezifischen KRITIS-Definition in
der Stadt Münster.
○ Alle festgestellten KRITIS-Objekte müssen in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem inte-
griert werden.
○ Besondere Akteure, wie z. B. Pflegeeinrichtungen oder Kliniken, müssen auf ihre Vulnerabilität
gegenüber verschiedenen Szenarien hingewiesen und ggf. bei der Weiterentwicklung der eige-
nen Resilienz unterstützt werden.
○ Es sind Vorbereitungen zu treffen, um (Teil-)Ausfälle der Trinkwasserversorgung infolge von
zum Beispiel Dürren oder Ausfällen von Trinkwasserleitungen zu kompensieren. Dabei sind fol-
gende Mindestversorgungsziele17 zu berücksichtigen:
̶ 15 Liter pro Person und Tag für mindestens 14 Tage
̶ 5 bis 150 Liter pro Bett und Tag bei medizinischen Einrichtungen für mindestens 14 Tage
̶ 40 Liter pro Großvieheinheit und Tag für mindestens 14 Tage
○ Maßnahmen der Kraftstoffversorgung sind vorzuplanen, ggf. vertraglich vorzubereiten und
durchzusetzen. Kraftstofflieferungen müssen durch die Verwaltung / den Krisenstab zentral
koordiniert werden. Die Kraftstoffversorgung soll über den Bedarf der BOS hinaus geplant wer-
den, da weitere, vorher nicht gemeldete, zeitkritische Kraftstoffbedarfe erwartbar sind.
○ Für das Blockheizkraftwerk der Kläranlage soll eine Inselfähigkeit geprüft werden.
○ Das Gelände der AWM ist auf Überflutungssicherheit zu prüfen und bei Bedarf abzusichern.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Im Rahmen eines Fachaustauschs zwischen Einrichtungen und Diensten der Pflege sowie der Ein-
gliederungshilfe und dem Sozialamt der Stadt Münster wurden, unter besonderer Berücksichtigung
der Betreiberverpflichtungen, bereits relevante Themen adressiert und erste Vorschläge diskutiert.
Die Verantwortung für die Notfallplanung liegt dabei eigenständig bei den jeweiligen Einrichtungen.
Gleichzeitig wird die besondere Vulnerabilität dieser Einrichtungen thematisiert und im Rahmen des
Fachaustauschs die Möglichkeit zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch geschaffen.
Durch die Stadt Münster wird ein Treibstoffversorgungskonzept erarbeitet, in dem Maßnahmen zur
Sicherstellung der Treibstoffversorgung bei einem großflächigen Ausfall der Infrastruktur (z.B. bei
einem Stromausfall) definiert werden. In der Bedarfsermittlung sind Fahrzeuge und Geräte der
17 Merkblatt für die Planung wasserwirtschaftlicher Vorsorgemaßnahmen zur Trinkwassernotversorgung; Hrsg.:
BBK; Fassung vom 12.12.2022; Kapitel 4.4 sowie BBK-Richtlinie Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung,
Stand 22.02.2022
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Stand: 19.05.2025 113
nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, der Kritischen Infrastruktur sowie Netzersatzanlagen zu be-
rücksichtigen. Weiterhin berücksichtigt wird die Bereitstellung von Personal und Tankfahrzeugen für
den Transport und die Verteillogistik von Treibstoffen von den durch das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle zugewiesenen Tanklägern und Raffinerien.
Das Blockheizkraftwerk der AWM ist aktuell nicht inselfähig und kann bei einem Stromausfall nicht
genutzt werden. An dem Kraftwerk hängen u.a. die Strom- und Wärmeversorgung der Kläranlage.
Das Gelände der AWM an der Rösnerstraße ist aufgrund der Topografie bei Starkregen überflu-
tungsgefährdet. (Diese Aspekte sind explizit in den Szenariobetrachtungen festgestellt worden und
stellen keine abschließende Auflistung dar.)
Die Trinkwasserversorgung wird aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen sichergestellt
und verfügt über Redundanzsysteme. Des Weiteren wird die Stadt Münster durch den Trinkwasser-
versorger Gelsenwasser extern mit aus dem Halterner Stausee gewonnenen Trinkwasser versorgt.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
○ Es sind Informationen zur Vulnerabilität besonderer Akteure aufzubereiten. Außerdem ist ein
Austauschformat zu etablieren, in dem die besonderen Akteure der Kritischen Infrastruktur,
wie z. B. Pflegeeinrichtungen oder Kliniken, über ihre Vulnerabilität aufgeklärt und Maßnah-
men zur Unterstützung der Resilienz ausgearbeitet werden. (hohe Priorität)
○ Das Erfordernis einer Trinkwassernotversorgung ist auf Grundlage bundeseinheitlicher
Vorgaben zu bewerten. Gegebenenfalls notwendige Vorbereitungen und Vorhaltungen sind
hierauf aufbauend abzuleiten und umzusetzen. Besondere Berücksichtigung sollen
Bevölkerungsgruppen finden, die spezifische Einschränkungen oder Bedarfe haben. Die
Einlagerung von abgepacktem Wasser muss nicht auf Lagerflächen der Stadt Münster erfolgen,
ebenso denkbar ist eine Kooperation mit einem lokalen Großhandel (z. B. Rahmenvertrag über
eine Mindestvorhaltung für den Bevölkerungsschutz). In einem ersten Umsetzungsschritt ist
das einschlägige Konzept des BBK heranzuziehen. Grundlage dafür ist die Verpflichtung zur
Daseinsvorsorge gemäß Wassersicherstellungsgesetz (WasSIG)18. Die bestehenden Planungen
sind entsprechend der einschlägigen Regelwerke zu ergänzen. Mindestversorgungsziel in
Anlehnung an die Eigenvorsorge der Bevölkerung: 2 Liter pro Person pro Tag für 10 Tage.19 Die
Gesamtzahl der Personen, die im Ereignisfall über zehn Tage versorgt werden könnten, ergibt
sich aus den Planungen für Lagerung und Logistik sowie aus den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln. In den einschlägigen Regelwerken sind keine Zahlenangaben hinterlegt. Eine
Versorgung, die über 1 % der Bevölkerung hinausgeht, ist nicht realistisch.
18 Können die Wasserversorger die leitungsgebundene Ersatzversorgung nicht leisten oder fehlen der Stadt Müns-
ter die notwendigen Ressourcen, kann die Untere Katastrophenschutzbehörde Unterstützung leisten, z. B. durch
die Bereitstellung von Ressourcen zur Er satzwasserversorgung (Wassertransportfahrzeuge, abgepacktes Trink-
wasser etc.; damit die Unterstützung zielführend funktioniert, ist eine enge Abstimmung der einzelnen Akteure
(WVU, Gesundheitsamt, Katastrophenschutz, Einsatzorganisationen) notwendig. (Quelle: Sicherheit der Trinkwas-
serversorgung, Teil 2: Notfallvorsorgeplanung; Praxis im Bevölkerungsschutz, Band 15; Hrsg. BBK, September
2019; S. 17ff.)
19 Merkblatt für die Planung wasserwirtschaftlicher Vorsorgemaßnahmen zur Trinkwassernotversorgung; Hrsg.:
BBK; Fassung vom 12.12.2022; Kapitel 4.4 sowie BBK-Richtlinie Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung,
Stand 22.02.2022
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 114
Insbesondere sind die Vorhaltung (vor allem unter Berücksichtig des aktuell erwartbaren
Entfalls eines Notbrunnens), der Betrieb sowie die Wartung von Notbrunnen und die
Netzersatzversorgung dieser Brunnen sowie mögliche Druckverstärkungen in entlegeneren
Stadtteilen entsprechend der bundeseinheitlichen Regelwerke zu ergänzen. (sehr hohe Priori-tät)
○ Die Kraftstoffversorgung ist konzeptionell auszuarbeiten. Im Rahmen der Ausarbeitung sind die
Kraftstoffbedarfe zu planen und zu erfassen sowie die Kraftstoffempfänger zu priorisieren.
Kraftstoffempfänger sind unter anderem die Einheiten der BOS mit ihrer Ausrüstung und
Technik. Auch bedacht werden müssen an dieser Stelle die Notstromanlagen, die die kritische
Infrastruktur mit Energie versorgen. Auf dieser Grundlage sind die Kraftstofflieferungen,
Kraftstoffzwischenlagerungen und -verteilungen bereits im Vorfeld zu koordinieren und
möglicherweise notwendige Beschlagnahmungen vorzubereiten, um bei Ereigniseintritt
einsatzbereit zu sein. Erste Kraftstofflieferungen sollen 2 bis 3 Stunden nach Ereigniseintritt
möglich sein, um Einrichtungen mit geringen Kraftstoffreserven versorgen zu können. Die
Versorgung aller vorgeplanten Einrichtungen soll nach 24 Stunden möglich sein. In einem
ersten Umsetzungsschritt sollen vertragliche Vereinbarungen mit Dritten geschlossen werden
für 1) die Abholung zugeteilter Kraftstoffe aus der Reserve des Bundes mit geeigneten
Tankfahrzeugen, 2) Infrastrukturen zur Zwischenlagerung von Kraftstoffen und den Erstzugriff
auf vorhandene Lagerreste, 3) Auslieferung mit Schwerkraft-Tankfahrzeugen und 4) die Auslie-
ferung mit Pumpfahrzeugen. In Münster gibt es vier stadteigene feste Tankstellen, an den Feu-
erwachen 1, 2 und 3 sowie den AWM und mobile Tankstellen. Der in Tankwagen angelieferte
Kraftstoff muss auf die stadteigenen Tankstellen verteilt werden, um die Einsatzfahrzeuge be-
tanken zu können. Für die Betankung von Großaggregaten müssen Rahmenverträge mit Unter-
nehmen geschlossen werden, die den Kraftstoff in mobilen Tankstellen bzw. unternehmensei-
genen geeigneten Fahrzeugen transportieren dürfen. Für die weitere Übergabe von Kraftstof-
fen müssen Bezugsberechtigungen sowie Übergabepunkte definiert werden. (sehr hohe Prio-rität)
○ Die Inselfähigkeit des Blockheizkraftwerks der Kläranlage ist (ggf. erneut) zu prüfen.
○ Die Überflutungsgefahr des AWM-Geländes ist bewerten, hieraus sind ggf.
Kompensationsmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen.
○ Darüber hinaus sind regelmäßig die städtischen Liegenschaften auf besondere Risiken, z. B.
Lage in einem überflutungsgefährdeten Bereich, zu prüfen. Bei Bedarf sind Maßnahmen oder
Kompensationen abzuleiten.
○ Die relevanten KRITIS-Objekte sind in die Einsatzplanung und das Leitstellensystem zu
integrieren. In einem ersten Umsetzungsschritt soll die Entwicklung einer übergreifenden und
stadtweit getragenen Definition von relevanten KRITIS-Betreibern sowie eines Prozesses zur
Identifikation und Aktualisierung der Übersichten zur Aufnahme in das Einsatzleitsystem
erfolgen. Die Aufgabe ist in den städtischen Geschäftsverteilungsplan zu integrieren. (sehr hohe Priorität)
○ Ämter und Unternehmen sind hinsichtlich ihrer Wichtigkeit als Kritische Infrastruktur zu
bewerten und zu identifizieren. Dies dient beispielsweise der Erteilung von
Durchfahrtsgenehmigungen während Ausgangssperren. (sehr hohe Priorität)
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 115
4.9 MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Handlungsfeld 8
Das Handlungsfeld „Medizinische Versorgung“ betrachtet die Erhaltung medizinischer Versorgungs-
leistungen für die Bevölkerung, wie die Verfügbarkeit der hausärztlichen Versorgung, die Versor-
gung durch Fachärzte sowie in Notfallpraxen und Krankenhäusern und die Verfügbarkeit von Medi-
kamenten, auch bei außergewöhnlichen Ereignissen. Ein weiterer Aspekt ist die Prävention von Epi-
demien durch einen sachgerechten Umgang mit einer Vielzahl von Tierkadavern.
Erforderliche Planungsziele
○ Für den Rettungsdienst ist es notwendig, dass Fahrzeuge vorgehalten werden, die auch bei
schwierigen Straßenverhältnissen bzw. in unwegsamen Geländen eine Versorgung von Patien-
ten sicherstellen können.
○ Der Rettungsdienst ist konzeptionell, personell und technisch darauf auszulegen, die Leistungs-
fähigkeit temporär durch die Indienststellung weiterer Rettungsmittel (RTW/KTW) – ggf. über
die Betrachtungen des Rettungsdienstbedarfsplans hinaus – zu erhöhen.
○ Es sind Vorplanungen für eine Aufrechterhaltung einer hausärztlichen Not- oder Grundversor-
gung, z. B. bei einem Stromausfall, erforderlich.
○ Es sind Vorplanungen für eine Aufrechterhaltung einer Apotheken-Not- oder Grundversorgung,
z. B. bei einem Stromausfall, erforderlich.
○ Es sind Vorplanungen für den Umgang mit einer erhöhten Anzahl Verstorbener erforderlich.
○ Zur Beseitigung einer großen Anzahl von Tierkadavern sind hinreichende Logistikkapazitäten
vorzuplanen.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Zur bedarfsorientierten Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes haben die Hilfsorga-
nisationen sowie die Leistungserbringer vertragliche Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarun-
gen sind jedoch in ihrer Effektivität stark von den Aufnahmekapazitäten der Krankenhäuser abhän-
gig. Der jeweilige Bedarf an einer Erhöhung der rettungsdienstlichen Kapazitäten ist bislang nicht
quantifiziert.
Zur Befahrung von unwegsamem Gelände verfügt nur die Johanniter-Unfall-Hilfe über einen
Unimog-RTW, dieser ist jedoch nicht im Rahmen einer Zusammenarbeitsvereinbarung in die Gefah-
renabwehr der Stadt Münster integriert. Weiterhin ist die Anfahrbarkeit der Krankenhäuser bei bei-
spielsweise Starkregenereignissen unklar.
Für die hausärztliche Notversorgung bei Stromausfallszenarien existieren derzeit keine Vorplanun-
gen. Drei Apotheken in Münster sind notstromversorgt. Eine hiervon ist die Apotheke des Universi-
tätsklinikums, mit der die Feuerwehr einen Vertrag zur Versorgung mit Medikamenten hat.
Die Beurkundung von Sterbefällen kann ausgeweitet werden. In Bezug auf die Krematorien beste-
hen Wartezeiten, die ggf. eine Zwischenlagerung der Verstorbenen erforderlich machen (derzeit
ungeregelt).
Des Weiteren besteht ein Vertrag mit einem Dienstleister zur Tierkadaverbeseitigung. Allerdings
fehlt ein Konzept der Stadt Münster, das klare Handlungsschritte zur effektiven Bewältigung dieser
Thematik definiert.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 116
○ Die temporäre Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes mit personellen und
technischen Ressourcen abseits von Forderungen aus dem Rettungsdienstbedarfsplan muss
konzeptionell ausgestaltet werden. Die Vorhaltung soll in einem ersten Umsetzungsschritt
mindestens 10 % über der Regelvorhaltung liegen. Die Umsetzung kann beispielsweise durch
den kommunalen Einsatz des PT-Z 10 erfolgen. (sehr hohe Priorität)
○ Die Bedarfe an geländegängigen Rettungsmitteln müssen ermittelt sowie die Möglichkeiten
eventueller Beschaffungen geprüft werden. Die finanzielle Unterstützung vorhandener
Fahrzeuge der Hilfsorganisationen ist hierbei Neubeschaffungen vorzuziehen. In einem ersten
Schritt sollen 10 % der vorgehaltenen Rettungsmittel über eine Watfähigkeit von mindestens
30-50 cm verfügen. Eine Ausrüstung des PT-Z 10 mit entsprechenden Fahrzeugen in
Anlehnung an den Stand der aktuellen Anforderungen im Katastrophenschutz (vgl. Bundes-
und Landesbeschaffung) kann als sachgerechter Stand der Technik in Ansatz gebracht werden.
(hohe Priorität)
○ Die Krankenhausanfahrbarkeit auch bei schwierigen Straßenverhältnissen (z. B. Überflutung
von Straßen) muss geprüft werden. Ggf. sind alternative Anfahrwege oder
Ausweichmöglichkeiten auf andere Krankenhäuser zu definieren.
○ Es muss ein Netzwerk zur Aufrechterhaltung einer ärztlichen Not- oder Grundversorgung
konzeptioniert werden. Hierfür müssen z. B. infrastrukturelle Anforderungen identifiziert
werden und eine Umsetzungsprüfung erfolgen. Offene Anforderungen und Bedarfe müssen
umgesetzt werden. Im Stadtgebiet gibt es zwei Notdienstpraxen an Krankenhäusern. Mit der
Kassenärztlichen Vereinigung sollen Gespräche geführt werden, ob eine personelle
Aufstockung im Ereignisfall möglich ist. Dazu ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen
Vereinigung die Möglichkeiten zur ärztlichen Besetzung und medizinischen Notfallbehandlung
in Bürgerzentren bzw. „Leuchttürmen“ zu prüfen.
○ Bereits getroffene Vereinbarungen bzw. erfasste Informationen zur Apotheken-
Grundversorgung müssen konzeptionell aufbereitet und verschriftlicht werden. Eine ggf.
erforderliche Erweiterung des Netzwerkes muss geprüft werden, ebenso die Verfügbarkeit
bzw. Beschaffung von Spezialpräparaten und -mischungen (z. B. spezifische Zytostatika). Im
Stadtgebiet sollen dazu mindestens zwei Notdienstapotheken besetzt werden können, die
notstromversorgt sind und nicht in Überflutungsbereichen gemäß der
Starkregengefahrenkarte liegen.
○ Erforderliche Ressourcen oder Prozesse zum Umgang mit einer erhöhten Anzahl Verstorbener,
z. B. die temporäre Aufstockung der Kühlkapazitäten oder die Beschaffung und Einlagerung
von 630 Leichensäcken (0,2 % der allgemeinen Bevölkerung), müssen abgeleitet und
konzeptionell ausgestaltet werden.
○ Erforderliche Ressourcen oder Prozesse zur Beseitigung einer großen Anzahl von Tierkadavern
müssen abgeleitet und konzeptionell ausgestaltet werden.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 117
4.10 SICHERSTELLUNG DER KERNPROZESSE DER VERWALTUNG
Handlungsfeld 9
Die Verwaltung als Teil der Kritischen Infrastruktur ist auch in Krisen- und Katastrophenlagen ein Be-
standteil des öffentlichen Lebens, der in seinen Kernprozessen weiter funktionieren muss. Die Auf-
rechterhaltung priorisierter Verwaltungsprozesse und die Härtung der Systeme zur Vermeidung von
Ausfällen sind in den Planungen ebenso relevant wie die die Mitarbeiterfürsorge vor, während und
nach Krisenereignissen.
Erforderliche Planungsziele
○ Für den Ausfall der Kritischen Infrastruktur, z. B. durch einen Cyberangriff, sind Bürgeranlauf-
stellen für städtische Dienstleistungen einzurichten.
○ Die allgemeine Ausfallsicherheit zentraler Objekte der Stadtverwaltung ist sicherzustellen.
○ Es ist zu prüfen, ob eine zentrale Anlaufstelle bei der Verwaltung für die Bevölkerung hinrei-
chend ist.
○ Für verschiedene Szenarien, z. B. Stromausfall oder Cyberangriff, sind die Prozesse der Verwal-
tung zu priorisieren.
○ Es sind Handlungsanweisungen für das Personal, für Ereignisse wie z. B. einen Stromausfall, zu
formulieren.
○ Die Erreichbarkeiten bei einem Kommunikationsausfall sind auch außerhalb der BOS sicherzu-
stellen.
○ Die Notbetreuung betreuungspflichtiger Angehöriger von Verwaltungsmitarbeitern und Ein-
satzkräften muss konzeptioniert werden.
○ Es sind Dienstausweise an die Mitarbeitenden auszugeben, damit eine Legitimation im Krisen-
fall möglich ist.
○ Die Durchhaltefähigkeit zentraler Aufgabenbereiche ist durch z. B. Ruhebereiche und
Duschmöglichkeiten sicherzustellen.
○ Für Perioden anhaltender Hitze ist die Personalfürsorge im Vorfeld zu konzeptionieren, hierzu
zählen die Anpassung von Dienstplänen, die Verlängerung von Pausenzeiten und die Auswei-
tung der Rahmenarbeitszeit.
○ Verwaltungsintern müssen Personalabordnungen sowohl technisch als auch organisatorisch
vorbereitet werden. Schulungen sollten frühzeitig mitgedacht und in die Planungen integriert
werden. Ebenso sind transparente und wertschätzende Absprachen mit den Mitarbeitenden
essenziell. Nur wenn der Prozess gut vorbereitet ist und die Mitarbeitenden aktiv und respekt-
voll eingebunden werden, können sie im Krisenfall bestmöglich unterstützen.
○ Für Beschäftigte, die innerhalb einer Schadenslage über einen langen Zeitraum psychisch und
physisch besonders beansprucht sind, sind Unterstützungs- und Nachsorgeangebote zu kon-
zeptionieren.
○ Die Umsetzung der Maßnahmen, die nicht in direkter fachlicher Zuständigkeit des Katastro-
phenschutzes liegen, sind in den originären Ämtern und Organisationseinheiten umzusetzen,
jedoch idealerweise in regelmäßiger Abstimmung und Rückkopplung mit dem für Katastro-
phenschutz zuständigen Fachamt.
○ Es ist ein Konzept zur Vorbeugung und Einschränkung von Cyberangriffen bei citeq und in der
Leitstelle erforderlich.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 118
○ Es ist ein Konzept zur Sicherstellung der kommunalen Aufgabenwahrnehmung während bzw.
nach einem Cyberangriff erforderlich.
○ Die Einstufung von Ämtern und Unternehmen in die Priorisierung nach Aufgaben im Rahmen
der KRITIS ist zu beurteilen.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Eine Ebene in einem Bauteil des Stadthauses 1 ist notstromversorgt, die citeq ist bedingt notstrom-
versorgt, ein Gebäude des Ordnungsamtes (Außendienste) verfügt über eine Einspeisung. Bei einem
Stromausfall im Stadthaus 1 öffnen alle Automatiktüren (wenn keine manuelle Tür als Alternativweg
verfügbar ist), um die Räumung des Gebäudes zu ermöglichen. Dadurch ist gleichzeitig jedoch ein
unbefugtes Betreten nicht ausgeschlossen.
Die Prozesspriorisierung ist teilweise betrachtet, eine zentrale Dokumentation hierüber gibt es
nicht. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sind nicht systematisch technisch und organisato-
risch auf Ereignisse vorbereitet.
Es existieren keine Handlungsanweisungen an das Personal, wie es sich im Ereignisfall verhalten soll.
Für Perioden langanhaltender Hitze gibt es keine konzeptionellen Vorbereitungen zur Entlastung
der Mitarbeitenden. PSNV-E und betriebliche Sozialberatung existieren, sind jedoch noch nicht aus-
reichend etabliert.
Das Amt 10 verfügt über eine systemunabhängige Liste aller Mitarbeitenden der Stadtverwaltung
auf einem USB-Stick. Die Aktualisierung erfolgt derzeit monatlich manuell, das Verfahren soll zu-
künftig automatisiert werden.
Die Feuerwehr sowie weitere Stellen der Stadt haben nach Anforderungen Dienstausweise erhal-
ten.
Zur Notbetreuung betreuungspflichtiger Angehöriger von Verwaltungsmitarbeitenden gab es
grundlegende Überlegungen, eine konzeptionelle Ausarbeitung hat noch nicht stattgefunden.
Duschmöglichkeiten, Feldbetten und ähnliches werden derzeit nicht systematisch bereitgehalten,
Duschen befinden sich allerdings in den Stadthäusern 1 und 3, beim KOD und bei der citeq.
Der IT-Dienstleister citeq ist nicht ausreichend krisenfest aufgestellt, eine Rufbereitschaft ist seitens
citeq nicht eingerichtet.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
○ Es sind Bürgeranlaufstellen zur Aufrechterhaltung definierter städtischer Dienstleistungen bei
Ausfall der Kritischen Infrastruktur, z. B. durch ein Unwetterereignis oder technische Ausfälle,
einzurichten. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen im Rahmen eines Business Continuity
Management Systems essenzielle städtische Dienstleistungen bestimmt werden. Hieraus
sollen die benötigten Informations- und Dokumentationsquellen sowie Arbeitsmaterialien
ermittelt und die notwendigen IT-Systeme und Datenbankzugriffe abgeleitet werden. Für den
Ausfall der IT-Infrastruktur sollen Prozesse definiert werden, die die Aufrechterhaltung der
essenziellen Dienstleistungen gewährleisten, bis die IT-Infrastruktur wieder hergestellt ist.
Anschließend sollen städtische Verwaltungsgebäude identifiziert werden, die bei Ausfall der
Stromversorgung betriebsbereit bleiben sollen und in denen die Bevölkerung dringend
benötigte Dienstleistungen erhält. (sehr hohe Priorität)
○ Eine hohe Ausfallsicherheit von Objekten der Stadtverwaltung mit zentraler Bedeutung für die
Gefahrenabwehr und das damit verbundene Krisenmanagement ist konzeptionell
auszugestalten (vor allem Abschätzung der Bedarfe) und erforderliche Ressourcen sind
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 119
abzuleiten. Dafür sind unter anderem Notstromversorgung, IT-Ausstattung und
Systemvernetzungen zu härten. (sehr hohe Priorität)
○ Zu priorisierende Prozesse inkl. der internen Kommunikation müssen identifiziert,
dokumentiert und ggf. vervollständigt werden. Die Priorisierung kann zum Beispiel in drei
Kategorien erfolgen. (Priorität A: akute Bearbeitung (z. B. zur Krisenbewältigung); Priorität B:
alltägliche Bearbeitung (z. B. Beurkundung von Todesfällen); Priorität C: zurückgestellte
Bearbeitung (Bearbeitung nach Krisenbewältigung)). (sehr hohe Priorität)
○ Es sind Handlungsanweisungen für das eigene Personal unter Berücksichtigung der
spezifischen Aufgaben und Prozessprioritäten für relevante Szenarien zu definieren.
Aufbauend auf die Prozesspriorisierung kann zum Beispiel festgelegt werden, wann die
Mitarbeiter mit unterschiedlich priorisierten Aufgaben ihre Tätigkeitsstelle im Falle eines
Stromausfalls anfahren sollen (z. B. Priorität A: sofort nach Feststellung; Priorität B: am
nächsten Morgen; Priorität C: am nächsten Arbeitstag). (sehr hohe Priorität)
○ Systemgestützte Sicherstellung der Erreichbarkeiten von relevanten Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung.
○ Die erforderlichen Ressourcen und Prozesse zur Notbetreuung betreuungspflichter
Angehöriger der eigenen Mitarbeiter sind konzeptionell auszugestalten (vor allem
Abschätzung der Bedarfe) und ggf. abzuleiten. (hohe Priorität)
○ Das für den Krisenfall relevante Personal ist zu identifizieren und eine automatisierte Ausgabe
von Dienstausweisen zu etablieren. (sehr hohe Priorität)
○ Die erforderlichen Ressourcen zur Aufrechterhaltung der Durchhaltefähigkeit zentraler
Aufgabenbereiche der Verwaltung sind konzeptionell auszugestalten (vor allem Abschätzung
der Bedarfe z. B. für Verpflegungs- / Versorgungsmöglichkeiten, Ruhebereiche und
Duschmöglichkeiten); ggf. sind Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen (idealerweise sind
Synergien zur Alltagsorganisation zu nutzen). In einem ersten Umsetzungsschritt sollen
Notübernachtungsmöglichkeiten, Hygieneartikel und ähnliches für Krisenstab und
Einsatzleitung beschafft, vorgehalten und organisiert werden. (sehr hohe Priorität)
○ Leitfäden und Handlungsanweisungen hinsichtlich der Personalfürsorge bei Perioden
anhaltender Hitze sind konzeptionell vorzubereiten. In einem ersten Umsetzungsschritt soll die
Fürsorge für die eingesetzten städtischen Bediensteten und ehrenamtlich in der
Gefahrenabwehr tätigen Personen, unter Berücksichtigung von ArbSchG und UVV, beplant
werden (analog des Hitzeaktionsplans).
○ Die verwaltungsinternen Personalabordnungen sowie die Umsetzung der organisatorischen
und technischen Anforderungen sind, unter anderem unter Berücksichtigung der Möglichkeit
zum mobilen Arbeiten, konzeptionell vorzubereiten.
○ Unterstützungs- und Nachsorgeangebote sind unter Berücksichtigung von PSNV-E und
betrieblicher Sozialberatung für die eigenen Beschäftigten zu konzeptionieren und zu
etablieren. In einem ersten Umsetzungsschritt soll das psychosoziale
Notfallversorgungsangebot für bis zu 300 an der Gefahrenabwehr beteiligten Personen pro
Tag vorgeplant werden. Für die Begleitung der Kräfte im Einsatz sollen PSNV-Teams
vorgehalten werden.
○ Es ist sicherzustellen, dass Querschnittsaufgaben und spezifische Maßnahmen anderer Ämter
und Organisationseinheiten in Abhängigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation des
städtischen Krisenmanagements und des Katastrophenschutzes harmonisiert und
synchronisiert umgesetzt werden. (hohe Priorität)
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 120
○ Die Vorhaltungen, Aufgaben und Prozesse von Feuerwehrleitstelle, citeq, Amt 66, AWM und
gleichwertig erforderlichen Hochverfügbarkeitssystemen zur Krisenbewältigung bei
Cyberangriffen sind zu identifizieren sowie die dafür erforderlichen Systeme zu härten.
Rückfalllösungen sind zu definieren und auszugestalten. (sehr hohe Priorität)
○ Die grundlegenden Aufgaben und Prozesse der Stadtverwaltung sind zu identifizieren sowie
die dafür erforderlichen Systeme gegenüber Cyberangriffen zu härten. Rückfalllösungen sind
zu definieren und auszugestalten. (sehr hohe Priorität)
○ Ämter und Unternehmen sind hinsichtlich ihrer Bedeutung als Kritische Infrastruktur (z. B.
hinsichtlich Durchfahrtsgenehmigungen bei Ausgangssperren) zu identifizieren und zu
bewerten.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 121
4.11 EREIGNISBEZOGENE KATASTROPHENSCHUTZPLANUNG
Handlungsfeld 10
Ereignis- und objekt bezogene Einzelkonzepte (Katastrophenschutzpläne oder Krisenmanagement-
konzepte) beschreiben detailliert, wie die Stadt Münster im Rahmen der nicht-polizeilichen Gefah-
renabwehr auf Ereignisse reagieren will, die über die in der Brandschutzbedarfsplanung beschriebe-
nen Erfordernisse hinausgehen. Ort und Zeitpunkt eines Ereignisses sind unbestimmt. Aus den Kon-
zepten ergeben sich Festlegungen zu
○ Zuständigkeiten,
○ Schnittstellen,
○ Kommunikation und
○ Arbeitsabläufen.
Die Konzepte beschreiben weiterhin die verfügbaren eigenen und externen Ressourcen und den zu-
sätzlichen Bedarf zur Erreichung der Planungsziele der Katastrophenschutzbedarfsplanung für
○ Personal,
○ Fahrzeuge,
○ Geräte,
○ Verbrauchsmaterial,
○ Liegenschaften,
○ Räume sowie
○ Lagerung und Logistik.
Die Konzepte fassen handlungsfeldübergreifend die erforderlichen Maßnahmen zusammen.
Bei objektbezogenen Einzelplänen wird das Mengengerüst der erforderlichen Pläne durch die Ge-
samtzahl der betroffenen Objekte bestimmt.
Erforderliche Planungsziele
○ Kontinuierliche Erarbeitung der erforderlichen KatS-Konzepte (einschließlich der Konzepte für
den Zivilschutz und zur zivilen Verteidigung) unter Federführung der Unteren Katastrophen-
schutzbehörde
○ Turnusmäßige Überprüfung der bestehenden Konzepte durch Übungen
○ Fristgerechte Evaluation und Fortschreibung der Inhalte der bestehenden Konzepte sowie tur-
nusmäßige Datenpflege
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Für die identifizierten Themengebiete und die dazu gehörende Vielzahl von objektbezogenen Einzel-
plänen stehen derzeit in der Unteren Katastrophenschutzbehörde keine personellen Ressourcen zur
Verfügung.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Maßnahmen
Die Feuerwehr der Stadt Münster erhält personelle Ressourcen, die in der Lage sind, unter
fachlicher Mitwirkung der zuständiger Ämter und Einrichtungen, kontinuierlich neue
Katastrophenschutzpläne zu erstellen und vorhandene Pläne turnusmäßig auf Aktualität zu prüfen
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 122
und im Bedarfsfall anzupassen.
Hinweis: Die Ereignisbezogene Katastrophenschutzplanung setzt im wesentlichen die Anforderungen der weiteren Handlungsfelder um. Dementsprechend sind die folgenden Maßnahmen nicht separat priorisiert, sondern die Priorisierung richtet sich bei der Umsetzung nach der Priorität der ursprünglichen Anforderungen der weiteren Handlungsfelder.
○ Für die Einrichtung und den Betrieb von Notrufmeldestellen für die Bevölkerung sind
geeignete Objekte auszuwählen und deren Ausstattung und Betrieb in objektbezogenen
Einsatzplänen auf der Basis der vorhandenen Daten zu beschreiben (KatS-Konzept Notrufmel-
destellen).
○ Für die Einrichtung und den Betrieb von „Leuchttürmen“ für die Bevölkerung sind geeignete
Objekte auszuwählen und deren Ausstattung und Betrieb in objektbezogenen Einsatzplänen zu
beschreiben. Aufgrund der verwaltungsinternen Priorisierung ist zu planen, welche Ressourcen
für die Aufrechterhaltung städtischer Dienstleistungen in den Leuchttürmen erforderlich sind.
Die bereits im Rahmen der Katastrophenschutzbedarfsplanung getätigte Standortanalyse hat
im Stadtteil Handorf bzw. Dorbaum einen Bedarf ergeben, der aufgrund einer fehlenden
städtischen Liegenschaft nicht bedient werden konnte. Bei künftigen städtischen Bauvorhaben
in diesem Bereich ist die Ertüchtigung einer zusätzlichen Liegenschaft mit zu berücksichtigen.
(KatS-Konzept Leuchttürme).
○ Die Einrichtung und der Betrieb eines Bürgertelefons für die Information der Bevölkerung ist
auf der Basis der vorhandenen Telefonzentrale zu planen (KatS-Konzept Bürgertelefon).
○ Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements beschreibt das KatS-Konzept Hochwasser
sämtliche städtischen Einsatzmaßnahmen in einer aufwachsenden Flächenlage. Für die
benötigten Sondereinheiten für die Strömungsrettung und Rettung von Personen aus
überfluteten Bereichen sind die notwendigen Fahrzeuge und Boote für die Feuerwehr zu
beschaffen, wenn dies über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit der DLRG nicht
sichergestellt werden kann. Das Konzept beinhaltet auch die Beschreibung der
Sandsacklogistik.
○ Für die im Stadtgebiet liegenden Bahnstrecken beschreibt das KatS-Konzept Bahnbetriebsun-
fälle die Möglichkeiten der Feuerwehr Münster für die Brandbekämpfung und Technische
Hilfeleistungen auch in schwer zugänglichen Streckenabschnitten. Das Konzept beinhaltet auch
die Beschreibung der Zuständigkeiten, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem
Notfallmanagement der DB AG. Aus dem Konzept wird der Bedarf an zusätzlicher Ausrüstung
abgeleitet, der deutlich über den Bedarf des Grundschutzes (-Bedarfsplanung Feuerwehr)
hinausgeht (z. B Schienen-Transportwagen). Die planerische Festlegung von
Bahnerkundungspunkten, von denen Streckenabschnitte in beide Fahrtrichtungen eingesehen
werden können, erleichtern das Auffinden der Einsatzstelle bei unklaren Notruf-Meldungen.
○ Das KatS-Konzept Betreuung der Bevölkerung beinhaltet handlungsfeldübergreifend
zahlreiche, teilweise sehr komplexe Maßnahmen. Die Planungen basieren auf dem
Unterbringungsbedarf für 1% der Bevölkerung. Grundsätzlich sind auch vulnerable
Personengruppen zu berücksichtigen. Das Konzept enthält die Beschreibung der geeigneten
Liegenschaften und die Erfordernisse für einen mehrtägigen Betrieb. Das Konzept muss den
Anspruch erfüllen, möglichst breitbandig für unterschiedliche Szenarien anwendbar zu sein
(Unterbringung in Notunterkünften im Rahmen von Evakuierungen, Ausgabe von Trinkwasser
bei Hitze, Wärmestube bei Kälte). Transportkapazitäten mit Bussen sind im Rahmen von
Kooperationsvereinbarungen mit privaten Unternehmen planerisch sicherzustellen.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 123
○ Das KatS-Konzept Räumung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ist in
Abstimmung mit der Landespolizei zu erstellen. Aufbauend auf den polizeilichen Einsatzplänen
und den verfügbaren Feuerwehrplänen sind ggf. pro Objekt Einzelpläne mit ergänzenden
Informationen zu erstellen.
○ Das KatS-Konzept Evakuierung von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der
Eingliederungshilfe muss die Erfordernisse für eine vollständige Evakuierung des jeweiligen
Objektes beinhalten.
○ Kulturgutschutz: Jede Institution soll über einen, ggf. mit der Feuerwehr abgestimmten, Notfall-
plan verfügen, der regelmäßig auf seine Aktualität geprüft wird.
○ Für die Bergung werden für jedes Objekt die notwendigen Werkzeuge und
Verpackungsmaterialien sowie ein Transportbehältnis bereitgehalten. In jedwedem
Katastrophenfall – Brandfall, Stromausfall, Wassereinbruch – greift das Konzept der bevorzugt
zu rettenden Objekte. Die Leitkarten zur Identifizierung und Sicherung dieser Objekte stehen
der Feuerwehr zur Verfügung.
○ In Abstimmung mit der zuständigen Veterinärbehörde beschreibt das KatS-Konzept Nutztier-
haltung die Zuständigkeiten der Behörden und die Einsatzmaßnahmen, die ggf. in Amtshilfe
durch Einheiten des Katastrophenschutzes übernommen werden müssen.
○ Die Heranführung externer Einheiten erfordert den zeitgleichen Betrieb von mehreren
Bereitstellungsräumen, die in der Lage sein müssen, 500 Einsatzfahrzeuge und die
dazugehörenden Einsatzkräfte aufzunehmen sowie eine mehrtägige Ver- und Entsorgung zu
ermöglichen (KatS-Konzept Überörtliche Hilfe).
○ In Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde und auf Basis der einschlägigen Erlasse ist
ein Rahmeneinsatzplan für die Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden (KatS-Kon-
zept Wald- und Vegetationsbrände) für das Stadtgebiet zu erstellen, in dem insbesondere das
Monitoring, die Erkundung aufgrund von Ereignismeldungen und die Sicherstellung der
Löschwasser-Versorgung über offene Gewässer, mobile Löschwasserbehälter, Pendelverkehr
mit Fahrzeugen sowie lange Schlauchleitungen beschrieben sein müssen.
○ Das KatS-Konzept Trinkwassernotversorgung regelt die organisatorischen, betrieblichen und
technischen Maßnahmen zur Notversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Zuständigkeiten
der Unteren Katastrophenschutzbehörde. Die Versorgungsunternehmen sind zwingend in die
Planung einzubinden. Die Bemessung der benötigten Trinkwassermenge pro Tag ist den
wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen, hierbei ist auch die Versorgung von Tieren zu
berücksichtigen.
○ Für die Lagerung und Logistik von Kraftstoffen für Einsatzfahrzeuge sowie mobile und
stationäre Verbraucher ist ein KatS-Konzept Kraftstoffversorgung zu erstellen, um die
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes während z. B. einer Energiemangellage oder bei
Versorgungsdefiziten durch die Zerstörung von Infrastruktur im Umfeld sicherzustellen.
○ Zur Sicherstellung der personellen Ressourcen bei mehrtägigen Einsatzlagen regelt das KatS-
Konzept Versorgung von BOS-Kräften und deren Angehörigen die Lagerung und Logistik von
Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialien, Schutzkleidung und die Unterbringung in
Liegenschaften der BOS für dienstfreie Kräfte, die auf der Dienststelle verbleiben. Für
Angehörige beschreibt das Konzept ein Betreuungsangebot auf der Dienststelle, um
Einsatzkräfte, die benötigt werden, von ihren Betreuuungspflichten für Angehörige (Kinder) zu
entlasten.
STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 124
○ Basierend auf dem Hitzeaktionsplan beschreibt das KatS-Konzept Hitze und Dürre für eine
über Wochen aufwachsende Lage Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit
der gesamten Stadtverwaltung dienen.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 125
4.12 ZIVIL E VERTEIDIGUNG
Handlungsfeld 11
Die zivile Verteidigung hat die Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durch-
zuführen, die neben der Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit für die Versorgung und den
Schutz der Bevölkerung notwendig sind. Der Schutz der Bevölkerung vor den im Verteidigungsfall
drohenden Gefahren (Zivilschutz) sowie die Abwehr und Bewältigung von Ausfällen und Störungen
der Versorgungsleistungen (Versorgung) sind zwei von insgesamt vier Säulen der zivilen Verteidigung.
Grundlage der Planungen ist die „Konzeption zivile Verteidigung (KZV) “ aus dem Jahr 2016 , die auf
Bundesebene kontinuierlich fortgeschrieben wird. Im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung führen
die Landesfachverwaltungen die entsprechenden Bundesgesetze aus.
Der Zivilschutz und die Versorgung basieren auf den vorhandenen friedensmäßigen Strukturen und
Krisenvorsorgemaßnahmen auf Landesebene (integriertes Hilfeleistungssystem ), das durch zivil-
schutzbezogene Ressourcen des Bundes ergänzt wird. Die Gestaltung und Umsetzung von Maßnah-
men des Zivilschutzes erfolgen gemäß den Vorgaben und Normen des Bundes. Den Planungen liegen
die folgenden Schutzziele zugrunde:
○ Sicherstellung des Überlebens der Bevölkerung
○ Daseinsvorsorge auf minimalem Niveau
○ Erhalt der Funktionsfähigkeit der lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen und Anla-
gen
○ Erhalt der kulturellen Identität
Unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Zivilschutzes ist kurz - und mittelfristig
von einer erheblichen Aufgabenausweitung für die kreisfreie Stadt Münster auszugehen.
Erforderliche Planungsziele
○ Selbstschutz: Die Bevölkerung soll flächendeckend über Grundkenntnisse bzw. Grundfähigkei-
ten über den sicheren Aufenthalt in Gefahrenlagen, das Verhalten bei CBRN-Ereignissen, die
Selbstversorgung, Maßnahmen der Ersten-Hilfe und die Durchführung von Brandbekämpfung
verfügen.
○ Warnung: Flächendeckende, verlässliche und rechtzeitige Warnung der Betroffenen und Ver-
haltenshinweise übermitteln.
○ Baulicher Schutz: Härtung bestehender Bausubstanz von Wohn- und Arbeitsgebäuden auf der
Basis der Empfehlungen und Förderungen des Bundes. Keine flächendeckende Bereitstellung
öffentlicher Schutzräume.
○ Brandschutz: Einbindung der vom Bund bereitgestellten Ausstattung und Ausbildungsmöglich-
keiten.
○ Evakuierung: Unterbringung von einem Prozent der Bevölkerung auf der Grundlage der Be-
schlüsse der Innenminister-Konferenz unter Einbeziehung der „Mobilen Betreuungsreserve
des Bundes“.
○ Betreuung: Betreuung von einem Prozent der Bevölkerung auf der Grundlage der Beschlüsse
der Innenminister-Konferenz unter Einbeziehung des „Rahmenkonzeptes psychosoziales Kri-
senmanagement“ des Bundes.
○ Schutz der Gesundheit: Planung der Teilfähigkeiten präklinischer Versorgung, der klinischen
Versorgung und der Sanitätsmittelbevorratung durch die nach Landesrecht zuständigen Behör-
den.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 126
○ CBRN-Schutz: Sicherstellung der Teilfähigkeiten Detektion, Dekontamination, persönlicher
Schutz, Sammelschutz, Härtung, gesundheitlicher CBRN-Schutz und radiologischer Notfall-
schutz
○ Technische Hilfe: planerische Einbindung der Fähigkeiten des THW (Bergung, Notversorgung,
Notinstandsetzung und Führungsunterstützung) als Ergänzung des Bundes für die friedensmä-
ßigen Planungen auf kommunaler Ebene.
○ Objektschutz: Unterstützung der Polizeibehörde und der Streitkräfte bei der Objekterfassung
und Priorisierung ziviler Objekte
○ Kulturgutschutz: Unterstützung der Landesplanungen zu baulich-technischen Schutzmaßnah-
men und Vorbereitungen von Maßnahmen zum Schutz vor Beschädigungen und Vernichtung
sowie der Vorbereitung einer Verlagerung und die Einrichtung von Bergungsräumen.
○ Sicherstellung lebenswichtiger Grundbedürfnisse: Trinkwasser, Ernährung und medizinische
Versorgung
○ Sicherstellung minimaler Daseinsvorsorge: Post und Telekommunikation. Datenspeicherung
und -verarbeitung, Bargeldversorgung, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
○ Sicherstellung von Querschnittsaufgaben der Zivilen Verteidigung: Energieversorgung, Mobili-
tät und Verkehr, Herstellung und Zuteilung von Waren der gewerblichen Wirtschaft (incl. In-
standsetzung) und Arbeitskräftebedarf.
Aktuelle Leistungsfähigkeit
Für die identifizierten Themengebiete stehen derzeit in der Unteren Katastrophenschutzbehörde zu
geringe personelle Ressourcen zur Verfügung.
Im Rahmen der Katastrophenschutzbedarfsplanung sind verschiedene Szenarien betrachtet worden
(z. B. Ausfall der Kritischen Infrastruktur). Nach Umsetzung der Maßnahmen können die Planungen
und Konzepte auch für die Gefährdungen und resultierende Schäden eines Verteidigungsfalls ange-
wandt werden.
Bewertung der Leistungsfähigkeit
Aktuell ableitbare Maßnahmen
○ Der Bevölkerungsschutz der Stadt Münster wird organisatorisch, personell und materiell in die
Lage versetzt, die Aufgaben der Zivilen Verteidigung auf der Ebene der Unteren Katastrophen-
schutzbehörde nach Weisung des Bundes und der Länder , aufbauend auf die Planungen des
Katastrophenschutzes umzusetzen. Dabei sind spezifische Anforderungen, z. B. an die Geheim-
haltung, zu berücksichtigen (Vorhaltung einer entsprechenden Anzahl an Personen mit Sicher-
heitsüberprüfung und „VS-Sperrzonen“). (sehr hohe Priorität)
○ Für die Umsetzung der Richtlinie für die Zivile Alarmplanung (ZAP RL) ist ein Alarmkalender für
die Stadt Münster zu koordinieren, zu führen und zu aktualisieren. Die kontinuierliche Daten-
pflege ist sicherzustellen. (sehr hohe Priorität)
○ Die Regelungen und organisatorischen Abläufe der Zivilen Alarmplanung sind allen Führungs-
diensten der Feuerwehr Münster und weiteren befugten Personen regelmäßig zu vermitteln.
(sehr hohe Priorität)
○ Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist durch Ausbildungs- und Informationsangebote ent-
sprechend BHKG und ZSKG zu stärken. (sehr hohe Priorität)
nicht erfüllt gering erfüllt teilweise erfüllt überwiegend
erfüllt
umfassend
erfüllt
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 127
○ Städtische Führungskräfte sind über städtische Konzepte zur Umsetzung der gesetzlichen Vor-
gaben im Rahmen der Zivilen Verteidigung durch interne Aus- und Fortbildungen zu schulen.20
(sehr hohe Priorität)
○ Ergänzung und Fortschreibung der städtischen Konzepte für den friedensmäßigen Katastro-
phenschutz nach den Vorgaben des Bundes und der Länder für die Zivile Verteidigung . (hohe Priorität)
○ Die Vorgaben vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen sind umzusetzen, hierzu zählt der-
zeit unter anderem die Erarbeitung von Alarmmaßnahmen, diese finden sich teils in der Umset-
zung der Maßnahmen des KatSBP wieder. Für die Stadt Münster muss ein Alarmkalender umge-
setzt werden, hierbei ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
zu beachten. Perspektivisch sind schutzbedürftige Objekte im Sinne einer bislang nicht veröf-
fentlichten Richtlinie zu identifizieren, zu erfassen und der Bezirksregierung als schutzbedürftig
vorzuschlagen. (sehr hohe Priorität)
20 Vgl. Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu Fragen der ergänzenden
Zivilschutzausbildung WD 3 – 3000 -038/24
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 128
5 ORGANISATION UND PERSONALBEDARFE
Die im Rahmen der vorliegenden strategischen Konzeption abgeleiteten Anforderungen des Bevölke-
rungsschutzes wurden mit der aktuellen Struktur des Amtes 37 abgeglichen. Hinsichtlich der Aufbauor-
ganisation und der Personalausstattung sind Anpassungsbedarfe definiert. Die weiteren städtischen
Ämter und Zuständigkeitsbereiche verfügen ggf. auch über Anpassungsbedarfe, die jedoch nicht Be-
standteil dieser Betrachtung sind.
5.1 AUFBAUORGANISATION
Die Etablierung des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) und des städtischen Krisen-
managements sowie die damit verbundene fachliche Koordinierung der in diesem Zusammenhang er-
forderlichen Querschnittsaufgaben soll durch Anpassung und Erweiterung der Abteilungsstruktur des
Amtes 37, als Amt für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgen. Die Weiterentwick-
lung der Amtsorganisation ist aufgrund der Zunahme von Aufgaben notwendig und findet unter Beach-
tung vorhandener Strukturen und Kompetenzen sowie gegebener Synergien statt. Durch Erweiterung
der Amtsorganisation sollen in einer Abteilung die Querschnitts - und Grundsatzaufgaben gebündelt
werden. Dabei liegt der Fokus auf der Harmonisierung und Synchronisierung von Querschnittsaufgaben,
der synergetischen Nutzung von Grundsatzaufgaben sowie spezifischen Maßnahmen, die in Zusammen-
arbeit mit anderen Ämtern und Organisationseinheiten zu planen und umzusetzen sind.
Zur Verbesserung der Vorbereitung auf Katastrophen und Krisen wird nachfolgender Vorschlag zur An-
passung der Amtsorganisation des Amtes 37 gemacht:
Grundvoraussetzung für die bedarfsorientierte Entwicklung des Bevölkerungsschutzes ist weiterhin die
konsequente Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans (RDBP) und des Brandschutzbedarfsplans
(BSBP), da diese als wesentliche Grundlage für den Katastrophenschutzbedarfsplan dienen.
Im Folgenden werden die Abteilung sowie Anpassungsbedarfe aufgrund der Katastrophenschutzbedarf-
splanung beschrieben. Grundlage für die Beschreibungen sind im Wesentlichen die Ausführungen des
Brandschutzbedarfsplans 2024.
Amtsleitung
Stab ÄLRDPersonalvertretung
Vorzimmer
Abteilung 4
Aus- und Fortbildung
Abteilung 3
Grundsatzangelegenheiten,
Krisenmanagement und
Betrieb FF / BVS
Abteilung 5
Technik, Werkstä/en,
Gebäude
Abteilung 2
Führungs- und Lage-
zentrum, IT und Hoch-
verfügbarkeitssysteme
Abteilung 6
Allgemeine Verwaltung
Abteilung 1
Betrieb Wachabteilungen
und ReHungsdienst
Sachgebiet 10.01
Personaleinsatzplanung
(PEP)
Fachstelle 11
Betrieb FRW 1
und RW 16
Fachstelle 12
Betrieb FRW 2
und RW 19
Fachstelle 13
Betrieb FRW 3
und RW 10
Fachstelle 21
Kommunales Führungs-
und Lagezentrum
Fachstelle 22
InformaJons- und
KommunikaJonstechnik
Fachstelle 23
Hochverfügbarkeits-
systeme und
AdministraJon
Fachstelle 61
Finanzen, NKF,
ReRungsdienstabrechnung
Fachstelle 62
Personalverwaltung, PSU,
Arbeitsschutz, PsychKG
Sachgebiet 50.01
LiegenschaWs- und
Anlagenmanagement
Fachstelle 52
Fahrzeuge, Geräte
Fachstelle 41
Aus- und Fortbildung im
Brandschutz
Fachstelle 42
Aus- und Fortbildung im
ReRungsdienst
Fachstelle 31
Grundsatzangelegenheiten
und Krisenmanagement
Fachstelle 33
Betrieb Einheiten FF und
Bevölkerungsschutz
Amt 37: Amt für Bevölkerungsschutz,
Feuerwehr und ReYungsdienst
Sprecher FF
Abteilung 7
Vorbeugende
Gefahrenabwehr /
Brandschutzdienststelle
Fachstelle 71
Brandschutzdienststelle
Nord und Flächen- und
Infrastrukturplanung
Fachstelle 72
Brandschutzdienststelle
Süd und Veranstaltungs-
sicherheit
Fachstelle 32
KampfmiRelüberprüfung
und -beseiJgung
Fachstelle 51
Atemschutz, Messtechnik,
med. Geräte, PSA
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Stand: 19.05.2025 129
SOLL -STRUKTUR DER ABTEILUNGEN UND FACHSTELLEN
ABTEILUNG 1 – BETRIEB WACHABTEILUNGEN UND RETTUNGSDIENST
Die Abteilung 1 ist für die Organisation und die Durchführung des
Wachbetriebs sowie die Funktionssicherstellung der taktischen Ein-
heiten der Berufsfeuerwehr und des Rettungsdienstes und die da-
mit verbundene Personalführung und Personaleinsatzplanung ver-
antwortlich. Den Fachstellen sind hierzu die jeweiligen Wachabtei-
lungen der einzelnen Wachen zugeordnet. Die Abteilung stellt so-
mit eine elementare Basis für die Sicherstellung des Einsatzdienstes
der Feuerwehr Münster, und somit auch für den operativen Kata-
strophenschutz, dar.
Die Abteilung untergliedert sich in drei Fachstellen und ein Sachge-
biet:
○ SG 37.10 .01 Zentrale Personaleinsatzplanung und externe
Rettungswachen
○ FS 37.11 Betrieb Feuer - und Rettungswache 1 und Rettungs-
wache 16
○ FS 37.12 Betrieb Feuer - und Rettungswache 2 und Rettungs-
wache 19
○ FS 37.13 Betrieb Feuer - und Rettungswache 3 und Rettungs-
wache 10
Aus dem KatSBP ergeben sich keine ergänzenden Auswirkungen auf
die Abteilung 1.
Abteilung 1
Betrieb Wachabteilungen
und Rettungsdienst
Sachgebiet 10.01
Personaleinsatzplanung
(PEP)
Fachstelle 11
Betrieb FRW 1
und RW 16
Fachstelle 12
Betrieb FRW 2
und RW 19
Fachstelle 13
Betrieb FRW 3
und RW 10
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 130
ABTEILUNG 2 – FÜHRUNGS- UND LAGEZENTRUM, IT UND HOCHVERFÜGBARKEITSSYSTEME
Die Abteilung 2 ist für den Dienstbetrieb des kommunalen Füh-
rungs- und Lagezentrums, die Informations - und Kommunikati-
onstechnik sowie die Hochverfügbarkeitssysteme verantwortlich.
Die Integration eines gesamtstädtischen Lagezentrums in das
Amt 37 stellt die zentrale Zusammenführung und zeitnahe Be-
wertung aller für den Bevölkerungsschutz und das Krisenmanage-
ment relevanten kommunalen Daten und Informationen sicher.
Als grundsätzliche Zielsetzung soll auf Basis eines einheitlichen
und tagesaktuellen Lagebildes eine schnellstmögliche Reaktions-
und Entscheidungsfähigkeit der Stadt Münster sichergestellt wer-
den. Das Lagezentrum soll dabei als entscheidende Schnittstelle
dienen, um sowohl operativ-taktische als auch administrativ -or-
ganisatorische Maßnahmen fundiert zu initiieren und zu steuern.
Gleichzeitig gewährleistet es die Bereitstellung eines einheitli-
chen Lagebildes, das der Einsatzleitung und dem Krisenstab als
zentrale Entscheidungsgrundlage dient.
Die Abteilung 2 ist in drei Fachstellen gegliedert:
○ FS 37.21 Kommunales Führungs- und Lagezentrum
○ FS 37.22 Informations- und Kommunikationstechnik
○ FS 37.23 Hochverfügbarkeitssysteme und Administration
Aus dem KatSBP ergeben sich die folgenden Auswirkungen auf die Abteilung 2:
○ Integration eines zentralen Lage monitorings zur Verbesserung der Reaktions - und Alarmierungs-
fähigkeit
○ Umsetzung eines gemeinsamen Meldekopfes sowie eines zentralen Lagebildes für die Einsatzlei-
tung und den Krisenstab
○ Anpassung der IT-Strukturen im Hinblick auf die funktionalen und sicherheitstechnischen Anforde-
rungen zur Abwehr von Krisen und Katastrophen
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Stand: 19.05.2025 131
ABTEILUNG 3 – GRUNDSATZANGELEGENHEITEN, KRISENMANAGEMENT UND BETRIEB FF / BVS
Die Abteilung 3 befasst sich zentral mit allen strategischen und
taktischen Grundsatzangelegenheiten des Amtes 37 (einschließ-
lich der planerischen Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und
des Krisenmanagements), den ordnungsbehördlichen Aufgaben
zur Beseitigung von Kampfmitteln sowie dem Betrieb der Einhei-
ten der Freiwilligen Feuerwehren und der im Zivil- und Katastro-
phenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen. Der Fachstelle
37.31 sind insbesondere die geschäftsführenden Prozesse für das
kontinuierliche Gremium für das Krisenmanagement und die Ko-
ordinierungsgruppe Krisenstab zugeordnet. Das Gremium Krisen-
management stellt eine Weiterentwicklung des bestehenden AK
KRITIS dar und hat das Ziel, das kommunale Krisenmanagement
zu einem kontinuierlichen Prozess zu entwickeln und die relevan-
ten Akteure anderer Ämter und Einrichtungen dauerhaft zu ver-
netzen.
Die ergänzende personelle Besetzung der Koordinierungsgruppe
Krisenstab (KGS) wird im Rahmen eines Mischdienstmodells aus
definierten Mitarbeitenden des Amtes 37 und weiteren Ämtern
gebildet.
Aufgrund der Aufgabenbandbreite ist die Abteilung 3 in drei Fach-
stellen gegliedert, von denen sich zwei in weitere Sachgebiete untergliedern:
○ FS 37.31 Grundsatzangelegenheiten und Krisenmanagement
○ FS 37.32 Kampfmittelüberprüfung und -beseitigung
○ FS 37.33 Betrieb Einheiten FF und Bevölkerungsschutz
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Abteilung 3:
○ Bündelung von strategischen und taktischen Grundsatzangelegenheiten und Krisenmanagement-
aufgaben (insbesondere Einsatz - und Bedarfsplanungen, zentrales Prozess - und Projektmanage-
ment sowie Amts - und Aufbauorganisation). Es wird empfohlen hierzu die Sachgebiete „Grund-
satzangelegenheiten“ und „Krisenmanagement“ in der Fachstelle 37.31 einzurichten.
○ Anpassung der ordnungsbehördlichen Strukturen in der Kampfmittelüberprüfung
○ Anpassung der betrieblichen Strukturen zur Steuerung und Verwaltung der FF und HiOrg -Einhei-
ten. Es wird empfohlen hierzu die Sachgebiete „Einheiten Freiwillige Feuerwehr“ und „Einheiten
Hilfsorganisationen“ in der Fachstelle 37.33 einzurichten.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 132
ABTEILUNG 4 – AUS- UND FORTBILDUNG
Die Abteilung 4 organisiert themenbezogen die Aus - und Fortbil-
dung der Einsatz- und Führungskräfte. Die Fachstelle 37.41 ist hier-
bei für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Brandschutz und
Technische Hilfeleistung zuständig, Fachstelle 37.42 für den Ret-
tungsdienst inklusive der Ausbildung der Notfallsanitäter und der
Fortbildung von Führungskräften. Perspektivisch kann hier auch die
Behördenfahrschule angegliedert werden.
Hierzu untergliedert sich die Abteilung 4 in zwei Fachstellen
○ Aus- und Fortbildung im Brandschutz
○ Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Ab-
teilung 4:
○ Integration weiterführender / spezialisierter Aufgaben und
Anforderungen des Bevölkerungsschutzes (z. B. CBRN-Ausbil-
dung, Massenanfall von Verletzten und Erkrankten, Logistik und Versorgung, Führung und Kom-
munikation, Hochwasserschutz, Marsch in Verbänden und Einsatz in Krisen- und Katastrophenge-
bieten)
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 133
ABTEILUNG 5 – TECHNIK, WERKSTÄTTEN, GEBÄUDE
Die Abteilung 5 ist für die gesamte Fahrzeug - und Gerätetechnik
sowie die Liegenschaften der Feuerwehr Münster verantwortlich.
Dieses schließt insbesondere die Konzeption und Beschaffung al-
ler Einsatzfahrzeuge und Geräte der Feuerwehr und des Ret-
tungsdienstes sowie wesentlicher Teile des Katastrophenschut-
zes ein. Die Wartung und Instandhaltung erfolgt durch Tages-
dienstpersonal in den amtseigenen Werkstätten. Die Abteilung ist
mit ihren Aufgaben und autarken Einrichtungen wesentlicher Ga-
rant für die technische Funktions- und Betriebssicherheit des Ein-
satzdienstes, insbesondere auch in länger anhaltenden Krisensi-
tuationen.
Die Abteilung 5 ist wie folgt gegliedert:
○ SG 37.50.01 Liegenschafts- und Anlagenmanagement
○ FS 37. 51 Atemschutz, Messtechnik, med izinische Geräte,
Persönliche Schutzausrüstung
○ FS 37.52 Fahrzeuge, Geräte
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Ab-
teilung 5:
○ Anpassung der Fachstellen- und Sachgebiets-Strukturen auf-
grund des erheblichen Handlungsdrucks im Bereich der Gebäude. Es wird empfohlen, im Rahmen
der Abteilungsorganisation den Aufgabenschwerpunkt „Liegenschafts- und Anlagenmanagement“
im Mindesten als Sachgebiet unmittelbar an die Abteilungsleitung anzugliedern. Grund hierfür sind
Aufgabenzunahme und -umfang (z. B. erheblicher Neubau- und Sanierungsbedarf einschließlich
der Bedarfe aus BSBP und RDBP, Überwachung des Funktionserhalts von Gebäuden und Anlagen,
Verwaltung und technische Überwachung der Trinkwassernotversorgung, Anlagen zu r Warnung
der Bevölkerung, Bewirtschaftung von Lagerflächen)
○ Integration von Aufgaben der materiellen Bewirtschaftung von Einsatzmitteln (Fahrzeuge, Geräte,
Bekleidung und Materialien) des Bundes und Landes im Sinne des Drittmittelmanagements, insbe-
sondere für den Einsatz im Zivil- und Katastrophenschutz.
Abteilung 5
Technik, Werkstä/en,
Gebäude
Sachgebiet 50.01
LiegenschaWs- und
Anlagenmanagement
Fachstelle 52
Fahrzeuge, Geräte
Fachstelle 51
Atemschutz, Messtechnik,
med. Geräte, PSA
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 134
ABTEILUNG 6 – ALLGEMEINE VERWALTUNG
Die Abteilung 6 ist für die Bereitstellung und Verwaltung der per-
sonellen und finanziellen Ressourcen sowie die Organisation und
Koordination der PSU (Psychosozialen Unterstützung) zuständig.
Des Weiteren sind verwaltende Aufgaben des Arbeitsschutzes
und des PsychKG verortet.
Mit den zentral angelegten Querschnittsaufgaben Personal-, Auf-
trags- und Finanzverwaltung ist die Abteilung somit für drei we-
sentliche Grundsteine der Feuerwehr Münster zuständig und
trägt anteilig Verantwortung für die Leistungs - und Arbeitsfähig-
keit aller übrigen Abteilungen und Fachstellen. Durch ihre band-
breit aufgest ellte Verwaltungskompetenz rundet sie somit die
überwiegend feuerwehrtechnischen und technisch ausgeprägten
Kompetenzen der Feuerwehr Münster ab.
Die Abteilung 6 untergliedert sich in zwei Fachstellen:
○ FS 37.61 Finanzen, NKF, Rettungsdienstabrechnung
○ FS 37.62 Personalverwaltung, PSU, Arbeitsschutz, PsychKG
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Abteilung 6:
○ Integration von Verwaltungsaufgaben die sich aus der Drittmittelverwaltung bzw. Auftragsverwal-
tung für Bundes- und Landesmittel ergeben.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 135
ABTEILUNG 7 – VORBEUGENDE GEFAHRENABWEHR / BRANDSCHUTZDIENSTSTELLE
Die Neuschaffung der Abteilung 7 ist ein Ergebnis der Anpassung
der Abteilungsstrukturen in Hinblick auf die Aufgabenmehrung .
Die Abteilung 7 ist als Brandschutzdienststelle für den Brand-
schutz in Baugenehmigungsverfahren zuständig. Darüber hinaus
ist sie verantwortlich für die Gefahrenabwehr bei der gesamt-
städtischen Flächen- und Infrastrukturplanung sowie bei Veran-
staltungen.
Die Abteilung 7 gliedert sich in zwei Fachstellen:
○ FS 37.71 Brandschutzdienststelle Nord und Flächen- und Inf-
rastrukturplanung
○ FS 37.72 Brandschutzdienststelle Süd und Veranstaltungssi-
cherheit
Aus dem KatSBP ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Ab-
teilung 7:
○ Integration der Aufgaben zu Identifikation und Kontrolle von
KRITIS-Bereichen / -Sektoren
○ Verbesserte Integration der Gefahrenabwehraspekte in die gesamtstädtische Flächennutz ungs-
und Infrastrukturentwicklung
5.2 PERSONALBEDARFE
Im Folgenden werden die aktuellen Ableitungen des Personalbedarfs dargestellt. Diese berücksichtigen
sowohl die Anforderungen aus neu hinzugekommenen Aufgabenfeldern als auch die Notwendigkeit,
bereits bestehende und unabhängig davon gestiegene Aufgabenmengen personell abzufangen.
Ermittelte Stellenbedarfe der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung werden als Basis voraus-
gesetzt und hier nicht wieder aufgeführt. Bislang sind jedoch einzelne für den Katastrophenschutzbe-
darfsplan relevante Stellenbedarfe noch nicht umgesetzt.
Die Bemessung des Personalbedarfs erfolgte unter Berücksichtigung der internen Reorganisation sowie
einer strukturierten Aufgabenkritik. Die abgeleiteten Stellenbedarfe stellen dabei ein Mindestmaß dar,
das erforderlich ist, um eine sachgerechte und kontinuierlich belastbare Aufgabenwahrnehmung sicher-
zustellen.
Die festgestellten Personalmehrbedarfe zielen insbesondere darauf ab, die neuen und dynamischen An-
forderungen des Bundes und des Landes NRW hinsichtlich der Aufgabenerfüllung im Bereich des Bevöl-
kerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) sowie des kommunalen Krisenmanagements umfas-
send erfüllen zu können.
Die Personalmehrbedarfe sind differenziert entsprechend ihrer Notwendigkeit als priorisierte Maßnah-
men aus dem KatSBP umzusetzen. Priorität haben hierbei solche Stellen, die für die Umsetzung der
Maßnahmen dieses Bedarfsplanes notwendig sind. Nachgeordnet sind Stellen zu betrachten, die zeitlich
an die Umsetzung von Maßnahmen des Katastrophenschutzbedarfsplanes gekoppelt sind . So ist zum
Beispiel die Bewirtschaftung des Katastrophenschutzlagers erst nach Einrichtung des Lagers erforder-
lich.
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 136
Die Priorisierung wurde für die mittelfristige Finanzplanung , und auch darüber hinaus, in einer nach
Jahren gestaffelten Umsetzungsplanung dargestellt.
5.2.1 STÄRKUNG VORHANDENER KRISENMANAGEMTSTRUKTUREN IN ANDEREN ÄMTERN
UND EINRICHTUNGEN
In Einrichtungen wie der citeq und in Ämtern wie z. B. 50, 53 und 66 sind bereits Strukturen des kom-
munalen Krisenmanagements innerhalb dieser Organisationseinheiten vorhanden. Zur Stärkung und
ggfls. Ausbau des kommunalen Krisenmanagements wird eine pauschale Einrichtung von 1,0 VZÄ vor-
geschlagen.
5.2.2 LEITSTELLE UND LAGEBEOBACHTUNG
In der Leitstelle ist zunächst eine zusätzliche Funktion für die Weiterentwicklung der Aufgaben und
Strukturen des Führungs- und Lagezentrums zum kommunalen Lagezentrum als zentrale Führungsein-
richtung durchgehend sicherzustellen (Personalbedarf für eine 24-Stunden-Funktion rund 5,4 Vollzeit-
äquivalente (VZÄ), basierend auf dem im Brandschutzbedarfsplan beschlossenen Personalfaktor). Die
Anpassung der Funktionsstärke im Brandschutzbedarfsplan behandelte die Notruffrequenz sowie die
Einsatzbearbeitung. Die Weiterentwicklung der Leitstelle zu einem umfassenden kommunalen Lage-
zentrum ist essenziell, um zukünftigen Anforderungen im Bereich des Katastrophenschutzes und Kri-
senmanagements gerecht zu werden. Dabei sind nicht nur die Sicherstellung der bisherigen Aufgaben
(Notrufannahme und Einsatzdisposition) erforderlich, sondern zusätzlich eine Erweiterung zur tech-
nisch-taktischen Betriebsstelle, welche neue Aufgaben aus dem Bereich Katastrophenschutz und zivile
Gefahrenabwehr integriert (z. B. Administration von Einheiten und Daten, Alarmplanung).
Diese Funktion soll den Aufbau und die Integration eines gesamtstädtischen Lagebildes von sicherheits-
relevanten Einrichtungen und Strukturen im Ereignisfall beginnend ermöglichen. Damit wird eine stän-
dig besetzte Aufbereitungsstelle aller für das Krisenmanagement relevanten Daten und Kennwerte der
städtischen Ämter und Organisationseinheiten etabliert. Damit würden auch steigende Anforderungen
an die kommunalen Pflichtaufgaben (z. B. kontinuierliche Datenpflege in IG NRW auch für Hilfsorgani-
sationen) umgesetzt. Die Funktion für das Lagebild verfügt über ein ergänzendes Kompetenz- und An-
forderungsprofil als die reinen Stellen für die Notruf- und Einsatzdisposition. Somit ist die Funktion er-
forderlich für die initiale Einrichtung des städtischen Lagebildes.
Zur Weiterentwicklung des Führungs - und Lagezentrums ist perspektivisch ggf. eine weitere Funktion
erforderlich. Dies ist zu gegebener Zeit rechtzeitig (spätestens im Jahr 2028) zu evaluieren. Auch die
Aufgaben eines innerstädtischen Berichts- und Meldewesens könnten dann abgebildet werden (unter
Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an Etablierung, Durchführung und Bearbeitungsrou-
tine).
Die Bedarfe ergeben sich primär aus dem Handlungsfeld „Städtisches Krisenmanagement und Lagebild“
(Kapitel 4.2). Die Einrichtung der erstgenannten Funktion ist zeitnah erforderlich, die aktuelle Planung
sieht das Jahr 2027 vor.
Zur Sachbearbeitung Administration Einsatzleitrechner, Führungs- und Kommunikationssoftware ist die
Einrichtung einer Stelle ( 1,0 VZÄ) erforderlich. Dieser Bedarf leitet sich aus den gestiegenen Anforde-
rungen an Software und Erweiterung der Datenhaltung für den Katastrophenschutz und das Krisenma-
nagement ab. Die Stelle beinhaltet die umfassende Administration und kontinuierliche Pflege des Ein-
satzleitrechners sowie weiterer Kommunikations- und Führungssoftware, welche essenziell für die effi-
ziente Einsatzplanung und -steuerung im Krisenfall sind. Durch die zunehmenden Anforderungen des
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 19.05.2025 137
Katastrophenschutzes sowie die anhaltende Weiterentwicklung der Vorgaben durch Bund und Land
steigt der Aufwand in den Bereichen Administration, Systempflege, Nutzerbetreuung und Softwareent-
wicklung deutlich an. Die Aufgaben umfassen die kontinuierliche Betreuung, Pflege und Weiterentwick-
lung des Einsatzleitrechners sowie die I ntegration neu erforderlicher Systeme und Anwendungen zur
Optimierung des Lagebildes und des Führungs- und Lagezentrums. Die Stelle begleitet zudem aktiv die
technische Umsetzung von Konzepten und sorgt für deren Einbindung in bestehende Strukturen. Die
Einrichtung der Stelle ist aktuell für das Jahr 2028 geplant. Der Bedarf ergibt sich primär aus dem Hand-
lungsfeld „Technik und IT-Infrastruktur“ (Kapitel 4.5).
Für die Sachbearbeitung Hochverfügbarkeitssysteme für Leitstelle, Einsatzleitung und Krisenstab (au-
ßerhalb des Aufgabenbereiches der citeq) sowie Sicherstellung der Systemverfügbarkeit auch bei Kom-
munikationsausfall, Cyberangriff und ähnlichem ist die Einrichtung einer Stelle ( 1,0 VZÄ) erforderlich.
Diese Stelle umfasst insbesondere die Verantwortung für die Sicherstellung der ständigen Systemver-
fügbarkeit kritischer technischer Systeme in der Leitstelle, der Einsatzleitung und im Krisenstab. Dabei
steht im Vordergrund, dass diese Systeme sowohl bei Alltagslagen als auch bei Großeinsatzlagen, Krisen
oder Katastrophen uneingeschränkt und zuverlässig funktionsfähig sind. Die Aufgabenschwerpunkte be-
inhalten insbesondere die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur technischen und
organisatorischen Härtung der IT-Systeme gegen interne und externe Bedrohungen, wie beispielsweise
Cyberangriffe, aber auch Kommunikations- und Infrastrukturstörungen. Diese Stelle soll zudem – in Ab-
stimmung mit bzw. unter der Federführung der citeq - als ämterübergreifende Beratungs - oder An-
sprechstelle für städtische Systeme mit fachlicher Expertise - dienen. Darüber hinaus umfasst die Stelle
die Aufgaben der Härtung der IT-Systeme der Gefahrenabwehr sowie die Erhöhung ihrer Verfügbarkeit.
Die Einrichtung der Stelle ist zeitnah erforderlich und aktuell für das Jahr 2029 geplant. Der Bedarf ergibt
sich primär aus dem Handlungsfeld „Technik und IT-Infrastruktur“ (Kapitel 4.5).
5.2.3 PLANUNG UND GRUNDSATZANGELEGENHEITEN
Bereits in Friedenszeiten sind alle erforderlichen Planungen und Maßnahmen für die Zivile Verteidigung
vorzubereiten. Für die koordinierenden Grundsatzangelegenheiten der Zivilen Verteidigung, insbeson-
dere der bereits beauftragten Zivilen Alarmplanung, ist die unmittelbare Einrichtung einer Stelle (1,0
VZÄ) erforderlich. Somit wird der Analogie der Vernetzung des Krisenmanagements systematisch und
synergetisch gefolgt. Das Erfordernis für eine umfassende Alarmplanung wird ebenso durch das Umset-
zungspapier des Landes zum Zivilschutz beschrieben. Die Einrichtung der Stelle ist zeitnah erforderlich
und für das Jahr 2025 vorgesehen. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern „Ereignisbe-
zogene Katastrophenschutzplanung“ sowie „Zivile Verteidigung“ (Kapitel 4.11 und 4.12).
5.2.4 SPEZIFISCHE AUS - UND FORTBILDUNG
Für die Koordinierung, Schulung und Kontrolle spezifischer Qualifikationen im Bevölkerungsschutz, für
spezielle Ausbildungen der Helferinnen und Helfer, z. B. Fahrausbildung (beispielsweise im überfluteten
oder unwegsamen Gelände) sowie die Fachausbildung Zivilschutz, ist die Einrichtung von zwei Stellen
(1,8 VZÄ) erforderlich. Neben der Feuerwehr und dem Rettungsdienst müssen auch die im Katastro-
phenschutz tätigen Hilfsorganisationen berücksichtigt und ggf. (in Zusammenarbeit mit den Hilfsorga-
nisationen) geschult und fortgebildet werden. Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich die Vorbe-
reitung und Auswertung von Übungen des Katastrophenschutzes für Großeinsatzlagen und Katastro-
phen sowie im Rahmen des Zivilschutzes. Diese Übungsszenarien bilden eine gesetzlich vorgeschriebene
Grundlage zur kontinuierlichen Verbesserung der Reaktions- und Einsatzfähigkeit sowie zur Identifika-
tion von Optimierungsbedarfen im Bereich des Bevölkerungsschutzes. Aufgrund der hohen Zahl von
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Stand: 19.05.2025 138
rund 2.000 Helferinnen und Helfern sowie der erheblichen inhaltlichen und organisatorischen Komple-
xität der Aufgaben, ist die Schaffung zweier Stellen (1,8 VZÄ) erforderlich. Eine zeitlich gestaffelte Ein-
richtung dieser beiden Stellen ist unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung und der schritt-
weisen Umsetzung neuer Anforderungen möglich. Die aktuelle Planung sieht die Jahre 2026 (1,0 VZÄ)
und 2027 (0,8 VZÄ) vor. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern „Operativer Katastro-
phenschutz“ und „Zivile Verteidigung“ (Kapitel 4.4 und 4.12) und wirkt den fehlenden Angeboten des
Fortbildungsmarktes entgegen.
5.2.5 VERWALTUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG
Für die Sicherstellung der Funktionssicherheit von Gebäuden und Anlagen im Bevölkerungsschutz ist die
Einrichtung einer Stelle (1,0 VZÄ, SB Funktionssicherheit Gebäude und Anlagen) erforderlich. Dabei sind
die besonderen Anforderungen im Quervergleich zu anderen kommunalen Gebäuden zu berücksichti-
gen. In der Abteilung Technik sind bereits Gebäude der Feuerwehr angebunden, jedoch besteht bisher
keine Möglichkeit, diese thematische Anbindung auf Aspekte der Resilienz auszuweiten. Zudem umfasst
die Aufgabe die Betreuung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit baulicher Anlagen des Zivilschut-
zes, wie beispielsweise Trinkwasser-Notbrunnen. Die Einrichtung der Stelle ist erst perspektivisch erfor-
derlich, wenn weitere Gebäude für den Zivilschutz bzw. den Bevölker ungsschutz eingerichtet wurden.
Die aktuelle Planung sieht das Jahr 2028 vor. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern
„Städtisches Krisenmanagement und Lagebild“, „Führung“, „Technik und IT -Infrastruktur“ und „Zivile
Verteidigung“ (Kapitel 4.2, 4.3, 4.5 und 4.12).
Für die Sachbearbeitung und Bewirtschaftung des Bevölkerungsschutz-Depots (Lagerung und Verwal-
tung sowie technische Prüfung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Betriebs- und Reservemit-
teln sowie Bedarfsgütern) sowie eine autarke Besetzungsfähigkeit im Ereignisfall ist die Einrichtung ei-
ner Stelle ( 0,75 VZÄ) erforderlich. Die Einrichtung der Stelle ist an die zeitliche Umsetzung relevanter
Beschaffungen bzw. die Einrichtung des Bevölkerungsschutzlagers geknüpft und derzeit für das Jahr
2028 geplant. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern „Operativer Katastrophenschutz“
und „Ereignisbezogene Katastrophenschutzplanung“ (Kapitel 4.4 und 4.11).
5.2.6 FINANZ - UND AUFTRAGSVERWALTUNG
Für die Sachbearbeitung und Finanzverwaltung im Bevölkerungsschutz (Haushalt, Controlling, (Bun-
desauftragsverwaltung im Zivil- und Katastrophenschutz) ist die Einrichtung einer Stelle ( 0,75 VZÄ) er-
forderlich. Die Einrichtung dieser Stelle dient der Stabilisierung und Weiterentwicklung der komplexen
Aufgaben im Drittmittelmanagement. Sie umfasst insbesondere die Verwaltung, Nachweisführung und
Abrechnung der Bundes- und Landesmittel sowie die Erstellung von regelmäßigen Zwischen- und Ver-
wendungsnachweisen. Die Einrichtung der Stelle kann mit geringerer Priorität erfolgen und ist gestaffelt
für die Jahre 2028 (0,25 VZÄ) und 2029 (0,5 VZÄ) geplant.
5.2.7 KRITISCHE INFRASTRUKTUREN
Für die Erkennung/Beurteilung/Kontrolle relevanter KRITIS-Objekte sowie den Aufbau einer Dokumen-
tation ist ein zusätzlicher Arbeitsaufwand in Höhe von 1,0 VZÄ erwartbar. Durch die Einbindung der
Aufgabe in die Brandschutzdienststelle lassen sich Synergien nutzen. Der Bedarf an einer spezifischen
Betrachtung kritischer Infrastruktur wird auch durch ein Umsetzungspapier des Ministeriums des Inne-
ren des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zivilschutz unterstrichen, das unter anderem den Aufbau ei-
nes Objektkatasters zur Folge hat. Der Bedarf ergibt sich primär aus den Handlungsfeldern Kritische
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Stand: 19.05.2025 139
Infrastrukturen und Zivile Verteidigung (Kapitel 4.8 und 4.12). Der Planungsansatz sieht die Einrichtung
der Stelle aus Konsolidierungsgründen für das Jahr 2030 vor. Aufgrund der zeitnahen Bearbeitungsbe-
darfe im Kontext des Zivilschutzes ist bis zur Stelleneinrichtung eine temporäre Aufgabenverschiebung
in der Brandschutzdienststelle erforderlich (mit erwartbaren Defiziten in der originären Aufgabenwahr-
nehmung).
5.2.8 ZUSAMMENFASSUNG DER PERSONALBEDARFE
Die zusammenfassende Darstellung der Personalbedarfe stellt die aus der Katastrophenschutzbedarfs-
planung resultierenden Personalbedarfe dar.
+ Auf Grundlage einer intensiven Betrachtung bestehender Aufgaben, bündelnder Synergieef-
fekte in der Aufgabenerledigung sowie vorhandener Potenziale und Kompetenzen wurde der
anliegende Vorschlag zur organisatorischen Anpassung der Amts- und Fachstellenstruktur des
Amtes 37 entwickelt. Jedoch können die erforderlichen Entwicklungs- und Leistungsstandards
zur Erfüllung der Bevölkerungsschutzaufgaben nic ht ohne ergänzende Zusetzung von perso-
nellen Kapazitäten erfüllt werden. Aus der Katastrophenschutzbedarfsplanung ergibt sich für
die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 ein Mehrbedarf von 12,2 VZÄ. Darüber hinausgehend sind
aus aktuellen Ableitungen für 2029 und 2030 konkret 2,5 VZÄ ausgewiesen, wobei weitere
ämterübergreifende Mehrbedarfe zu erwarten sind.
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Stand: 07.04.2025 140
5.2.9 TABELLARISCHE ÜBERSICHT DER PERSONALBEDARFE
Tab. 5 Erforderliche Personalbedarfe für die Aufgabenbereiche Bevölkerungsschutz (Zivil- und Katastrophenschutz) und kommunales Krisenmanagement
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STADT MÜNSTER
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 07.04.2025 141
6 STÄDTISCHE LIEGENSCHAFTEN ZUR NUTZUNG IM BEVÖLKERUNGS-
SCHUTZ
6.1 KATASTROPHENSCHUTZ -LEUCHTTÜRME
6.1.1 DEFINITION UND ZWECK
Der Begriff Katastrophenschutz (KatS) -Leuchtturm entstammt im Ursprung einem Forschungsprojekt
der Berliner Feuerwehr im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesre-
gierung aus dem Jahr 201521.
KatS-Leuchttürme können als Informations - und Interaktionspunkt für die Bevölkerung durch die In-
tegration verschiedener Module individuell ausgestaltet und somit an ein Ereignis angepasst werden.
Denkbare Szenarien für eine Inbetriebnahme der KatS-Leuchttürme in Verbindung mit den bereits de-
finierten Notrufmeldestellen im Stadtgebiet sind insbesondere ein langanhaltender, flächendeckender
Stromausfall und ein großflächiger Ausfall der Kommunikationsinfrastruktur. Die definierten Liegen-
schaften können aber auch bei anderen Einsatzlagen und Krisensituationen gezielt für z. B. die Koordi-
nation von Spontanhelfenden bei einem Starkregen-/Extremwetterereignis eingesetzt werden.
Mögliche Leistungen sind z. B. das Angebot Erster Hilfe, die Bereitstellung und Verbreitung von Infor-
mationen, wichtige Dienstleistungen der Verwaltung, die Koordination von Spontanhelfenden, ein An-
gebot der psychosozialen Notfallversorgung für Betroffene, eine Kindernotbetreuung und beispiels-
weise die Möglichkeit, Akkus lebensnotwendiger Geräte aufladen zu können oder Babynahrung zu er-
wärmen.
6.1.2 LOKALISIERUNG
Bei der Standortwahl der KatS-Leuchttürme wurden ausschließlich Liegenschaften berücksichtigt, wel-
che sich im Eigentum der Stadt Münster befinden, um eine dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über Ge-
bäude sicherstellen zu können. Des Weiteren wurden Objekte bevorzugt, in denen bereits Büroarbeits-
plätze der Verwaltung und eine Anbindung an die städtische IT-Infrastruktur existieren.
Auf Basis einer Auswertung des Amtes für Immobilienmanagement wurde eine georeferenzierte Vor-
auswahl der Objekte getroffen und diese im Anschluss, im Rahmen einer Begehung, gemeinsam mit der
Feuerwehr Münster, dem Amt für Immobilienmanagement, einem Vertreter der Hilfsorganisationen
und der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH auf ihre Eignung überprüft.
Zu den Liegenschaften wurden jeweils Datenblätter mit den bei der Begehung erfassten Informationen
erstellt, welche dem Dokument als Anlage beigefügt sind.
Objekt Anschrift Bemerkungen
Stadthaus 1 Klemensstraße 10
48143 Münster
Vorplanung und Notstromver-
sorgung bereits z.T. vorhanden
Stadthaus 2 Ludgeriplatz 4-6
48151 Münster
21 Quelle: Katastrophenschutz-Leuchttürme als Anlaufstelle für die Bevölkerung in Krisensituationen (Berliner Feu-
erwehr, 2015)
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Stand: 07.04.2025 142
Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck Arnheimweg 42
48161 Münster
Haus der Begegnung Albachten Hohe Geist 8
48163 Münster
Stadtteilhaus Lorenz-Süd Am Berg Fidel 53
48153 Münster
Stadthalle Hiltrup Westfalenstraße 197
48165 Münster
Durch angrenzendes Schul-
zentrum mit Notunterkunft
kombinierbar. Mögliche Lager-
räume für Katastrophenschutz-
material
Begegnungszentrum Meerwiese An der Meerwiese 25
48157 Münster
Standort temporär – ggf. Verle-
gung bei Fertigstellung des
neuen Stadtteilzentrums Co-
erde
Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 8
48159 Münster
Schulzentrum Wolbeck Von-Holte-Straße 56
48167 Münster
Objekt ist ebenfalls Notunter-
kunft vorgesehen
Tab. 6 Übersicht der städtischen Liegenschaften
6.1.3 GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
6.1.3.1 STANDORTE
Bei der Analyse der Standorte der KatS-Leucht-
türme wurde die Erreichbarkeit mit dem PKW –
unter Berücksichtigung der geltenden Geschwin-
digkeitsbegrenzungen – für Fahrzeiten von 5, 10
und 15 Minuten untersucht. Die Ergebnisse zei-
gen, dass die 9 definierten Standorte das ge-
samte Stadtgebiet nahezu vollständig innerhalb
einer 15-minütigen Fahrzeit abdecken. Einzig i n
den äußersten Randbereich en von Nienberge,
Handorf und Gelmer, mehreren vergleichsweise
dünn besiedelten Gebieten, ist für eine vollstän-
dige Abdeckung ein zusätzlicher Fahrzeitauf-
schlag von ein bis zwei Minuten erforderlich.
Im Hinblick auf die Wahl der Standorte wurde
eine möglichst zentrale Lage in den Bezirken so-
wie eine geeignete Zugänglichkeit, auch für Per-
sonen mit körperlichen Beeinträchtigungen, be-
rücksichtigt.
6.1.3.2 AUSSTATTUNG UND FUNKTION
Stromversorgung
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KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN
Stand: 07.04.2025 143
Zur Gewährleistung des Betriebes aller konzeptionell vorgeplanten Module der KatS-Leuchttürme ist
eine an den Bedarf angepasste Stromversorgung erforderlich. Um diese auch im Falle eines langanhal-
tenden, flächendeckenden Stromausfalls sicherstellen zu können, ist der Strombedarf jeder Liegen-
schaft zu ermitteln. Alle Objekte sind mit einer Einspeisemöglichkeit für Netzersatzanlagen aus zustat-
ten. Für Objekte in dicht besiedelten Bezirken oder mit Funktionen von besonderer Bedeutung (z. B.
große Anzahl von Verwaltungsarbeitsplätzen ) soll die Beschaffung ortsfester Netzersatzanlagen in Er-
wägung gezogen werden, um im Ereignisfall möglichst ohne zeitlichen Vorlauf und größeren logistischen
Aufwand einen Betrieb gewährleisten zu können. Für Objekte ohne besondere Funktionen, welche im
Wesentlichen zur Information der Bevölkerung und für kleinere Hilfsangebote / weitere Module genutzt
werden, wird die Vorhaltung mobiler Netzersatzanlagen empfohlen.
Wärmeversorgung
Sowohl für die Mitarbeitenden der KatS-Leuchttürme als auch für eventuelle Angebote für die Bevölke-
rung (z. B. Wärmestube, Kindernotbetreuung) ist bei niedrigen Außentemperaturen eine möglichst au-
tarke Wärmeversorgung in den Liegenschaften erforderlich. Im Rahmen der konzeptionellen Ausgestal-
tung soll die Autarkie der Wärmeversorgung ermittelt und bei möglichen Problemen durch mangelnde
Ressourcen oder drohende Ausfällen , z. B. durch die Vorhaltung von mobilen Heizgeräten , gehärtet
werden.
Trinkwasser- und Lebensmittel
Die Versorgung der in den KatS -Leuchttürmen tätigen Mitarbeitenden soll im Rahmen der konzeptio-
nellen Ausgestaltung und eventuell erforderlicher Vorhaltungen für den Katastrophenschutz berück-
sichtigt werden.
Information und Kommunikation
Zur Sicherstellung der Kommunikation und des Informationsflusses zwischen dem Krisenstab und der
Einsatzleitung, den KatS-Leuchttürmen und der Bevölkerung ist eine autarke Anbindung an die IT-Infra-
struktur der Stadt Münster erforderlich. Für das Absetzen von Notrufmeldungen an die Leitstellen von
Polizei und Feuerwehr ist zudem eine autarke Telefon- oder Sprechfunkverbindung erforderlich. Infor-
mationsangebote sollen der Bevölkerung niederschwellig und leicht zugänglich zur Verfügung gestellt
werden können, wozu sich z. B. digitale Anzeigetafeln / Bildschirme sowie Druckmöglichkeiten für Flug-
blätter an den KatS-Leuchttürmen eignen. Je nach Konfiguration lassen sich hierüber auch automatisiert
Informationen ohne nennenswerten Zeitverlust direkt durch den Krisenstab oder die Einsatzleitung
zentral verbreiten und steuern.
Die aktuelle IT-Anbindung der benannten Liegenschaften soll im weiteren Verlauf überprüft und bei
Bedarf (z. B. durch satellitengestützte Ersatz kommunikationssysteme und eine Notstromversorgung)
gehärtet werden.
In einem Gesamtkonzept sollen hinsichtlich der Bürgerinformation auch die bereits definierten Notruf-
meldestellen berücksichtigt werden. Hierbei besteht zum einen die Option, die Notrufmeldestellen mit
in das vorgesehene Informationsnetzwerk der KatS -Leuchttürme einzubinden oder ein Informations-
austausch zwischen den KatS-Leuchttürmen und Notrufmeldestellen (z. B. durch Boten, Belieferung mit
Flugblättern o.ä.) vorzuplanen.
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Stand: 07.04.2025 144
6.1.3.3 PERSONAL UND ORGANISATION
Konzeptionierung
Für die Einrichtung und den Betrieb der KatS-Leuchttürme ist ein Gesamtkonzept erforderlich, welches
den IST-Zustand der bisherigen Planungen und den möglichen Nutzungsumfang der vordefinierten Lie-
genschaften beinhaltet. Ferner sollen standardisierte Abläufe und die Kommunikation mit übergeord-
neten Stellen und der Bevölkerung definiert werden. Für die zukünftige Ausgestaltung der Angebote
und die bedarfsgerechte materielle und technische Ausstattung der Liegenschaften kann das Konzept
um einen Anforderungskatalog zur Umsetzung erweitert werden. Wie bereits in 6.1.3.2 erwähnt, ist ggf.
eine Fusion des Konzeptes der Notrufmeldestellen mit dem der KatS-Leuchttürme zu prüfen und umzu-
setzen, um Synergieeffekte bestmöglich nutzen und visualisieren zu können.
Personal
Für die personelle Besetzung der KatS-Leuchttürme soll in einem ersten Schritt anhand der vorgesehe-
nen Module je Liegenschaft ein Personalbedarf für einen schichtfähigen Betrieb ermittelt werden. Hier-
bei sollen je nach Leistungsangebot auch besondere Qualifikationen (z. B. medizinische Ausbildung,
seelsorgerische Befähigung, pädagogischer Hintergrund und weitere) berücksichtigt werden. Für die
Rekrutierung des Personals sollte insbesondere für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf
Mitarbeitende der St adtverwaltung zurückgegriffen werden. Für unterstützende Tätigkeiten in den
KatS-Leuchttürmen kann ggf. auch eine Einbeziehung von z. B. Vereinen in Erwägung gezogen werden,
um die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung anderweitig einzusetzen.
Potenzielles Personal für die KatS -Leuchttürme sollte bereits im Rahmen der Rekrutierung über den
Zweck und die Hintergründe der vorgesehenen Tätigkeit informiert und sensibilisiert werden. Bei Um-
setzung des Gesamtkonzeptes sind weitere Informationen und nach Bedarf Schulungsangebote sowie
Übungen der Einrichtungen vorzusehen.
Sicherheit
Insbesondere in Stadtbezirken mit hoher Bevölkerungsdichte soll eine planerische Sicherung der KatS-
Leuchttürme durch einen Sicherheitsdienst oder die Polizei in Erwägung gezogen werden.
6.2 NOTUNTERKÜNFTE
6.2.1 DEFINITION UND ZWECK
In Anlehnung an die durch die Innenministerkonferenz anerkannte Rahmenempfehlung für die Planung
und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen einschließlich der Evakuierung für eine erweiterte Re-
gion (RE Evakuierung), welche durch die Arbeitsgruppe Fukushima der Innenministerkonferenz im Hin-
blick auf mögliche Unfälle in kerntechnischen Anlagen erarbeitet wurde, hat das Innenministerium NRW
die Kreise und kreisfreien Städte in einem Runderlass vom 5. Juni 2018 (Az 32 -52.03.04/16.03) dazu
aufgefordert, mögliche Unterbringungskapazitäten für 1 % der eigenen Bevölkerung vorzuplanen und
dabei auch die materielle Verfügbarkeit entsprechender Ressourcen (z. B. Feld-/Campingbetten) zu be-
rücksichtigen.
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Stand: 07.04.2025 145
Neben der Notwendigkeit, evakuierte Personen aus anderen Gebietskörperschaften in der Stadt Müns-
ter längerfristig unterbringen zu müssen, besteht aufgrund anderer Szenarien , wie beispielsweise Ext-
remwetterereignissen, möglicherweise auch die Notwendigkeit, Teile der eigenen Bevölkerung kurzfris-
tig und für einen längeren Zeitraum unterbringen zu müssen.
Auf Basis der Erlasslage und des eigenen Bedarfes wurden in der Stadt Münster insgesamt 8 Liegen-
schaften mit unterschiedlichem Nutzungspotenzial, jedoch mit der grundsätzlichen Eignung zur Einrich-
tung eines Betreuungsplatzes 500, zur Unterbringung betroffener Bevölkerung ausgewählt, woraus sich
eine maximal mögliche Gesamtkapazität zur Aufnahme von 4.000 Personen ergibt.
6.2.2 LOKALISIERUNG
Bei der Standortwahl der Notunterkünfte wurden ausschließlich Liegenschaften berücksichtigt, welche
sich im Eigentum der Stadt Münster befinden, um eine dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über die Ge-
bäude sicherstellen zu können.
Auf Basis einer Auswertung des Amtes für Immobilienmanagement wurde eine georeferenzierte und an
die erforderliche Aufnahmekapazität ausgerichtete Vorauswahl der Objekte getroffen und diese im An-
schluss im Rahmen einer Begehung, gemeinsam mit der Feuerwehr Münster, dem Amt für Immobilien-
management, einem Vertreter der Hilfsorganisationen und der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH , auf
ihre Eignung überprüft.
Zu den Liegenschaften wurden jeweils Datenblätter mit den bei der Begehung erfassten Informationen
erstellt, welche dem Dokument als Anlage beigefügt sind.
Objekt Anschrift Bemerkungen
Pascal Gymnasium
Weiterbildungskolleg
Uppenkampstiege 19
48147 Münster
Adolph-Kolping-Berufskolleg Lotharingerstraße 8
48147 Münster
Gymnasium Paulinum Am Stadtgraben 30
48143 Münster
Schulzentrum Roxel
Gesamtschule Münster-West
Tilbecker Straße 24
48161 Münster
Schulzentrum Hiltrup Westfalenstraße 199
48165 Münster
Unmittelbare Anbindung an
die Stadthalle Hiltrup (KatS-
Leuchtturm)
Schulzentrum Wolbeck Von-Holte-Str. 56
48167 Münster
Objekt ist ebenfalls als KatS-
Leuchtturm vorgesehen
Mathilde Anneke Gesamtschule Manfred-von-Richthofen-Straße 36
48145 Münster
Geschwister-Scholl-Gymnasium Von-Humboldt-Straße 14
48159 Münster
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Stand: 07.04.2025 146
6.2.3 GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
6.2.3.1 STANDORTE
Die Standorte der Liegenschaften für etwaige
Notunterkünfte wurden sowohl zentral als auch
dezentral über das Stadtgebiet der Stadt Müns-
ter verteilt, um bei erforderlichen Evakuierungen
von Stadtbezirken durch z. B. Extremwetterereig-
nisse, Kampfmittelfunde und weiteren Scha-
denslagen in nicht betroffene Stadtbezirke aus-
weichen zu können.
Die gewählten Liegenschaften wurden in Anleh-
nung an die Empfehlungen für den Betrieb eines
Betreuungsplatzes 500 gem. NRW -Konzept VüH
Sanitäts- und Betreuungsdienst ausgewählt und
bewertet und sollen im weiteren Verlauf auch
auf Basis der mit dem Konzept zur Verfügung ge-
stellten Planungshilfen final konzeptioniert wer-
den.
Für mögliche zusätzliche Bedarfe, z. B. hinsicht-
lich der Betreuung bzw. Unterbringung von Pfle-
gebedürftigen oder der Notbetreuung von Kin-
dern sollen in der konzeptionellen Ausgestaltung
Synergieeffekte durch an die Liegenschaften an-
grenzende Gebäude , wie beispielsweise Sport -
/Stadthallen und Kindertagesstätten , genutzt
werden.
6.2.3.2 AUSSTATTUNG UND FUNKTION
Stromversorgung
Um einen autarken Weiterbetrieb der Liegenschaften bei einem Stromausfall gewährleisten zu können
wird empfohlen, die vorgeplanten Liegenschaften mit einer an den Bedarf ausgerichteten Netzersatz-
anlage oder einer Einspeisemöglichkeit für mobile Netzersatzanlagen auszustatten.
Für die 8 in Münster vorgeplanten Objekte ist beispielsweise folgende Aufteilung denkbar:
○ Ausstattung von drei festzulegenden Liegenschaften mit einer ortsfesten Netzersatzanlage
○ Einbau von Einspeisemöglichkeiten für Notstrom in fünf weiteren Liegenschaften inklusive der Be-
schaffung und Vorhaltung ausreichend dimensionierter, mobiler Netzersatzanlagen.
Bei einer entsprechenden Umsetzung sollten die Kraftstoffbedarfe der ortsfesten und mobilen Netzer-
satzanlagen in einem einheitlichen Gesamtkonzept mitberücksichtigt werden.
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Stand: 07.04.2025 147
Wärmeversorgung
Mit Ausnahme des Schulzentrums Wolbeck (Gas) sind alle für potenzielle Notunterkünfte vorgesehenen
Liegenschaften an das Fernwärmenetz angeschlossen. Im Rahmen der konzeptionellen Vorplanung soll
für alle Gebäude ein autarker Weiterbetrieb der Wärmeversorgung bei etwaigen Mangellagen oder
Stromausfällen geprüft werden. Etwaige Einschränkungen oder Ausfälle sollen im abschließenden Ge-
samtkonzept bewertet und etwaige Kompensationsmaßnahmen, sofern erforderlich, mitberücksichtigt
werden.
Trinkwasser und Lebensmittel
Für den Betrieb der Liegenschaften zur Betreuung und Unterbringung unverletzt Betroffener sollte n
ebenfalls im Rahmen der Einsatzvorplanung in Anlehnung an das Landeskonzept VüH Sanitäts- und Be-
treuungsdienst Beschaffungsmöglichkeiten für Lebensmittel ermittelt werden. Neben Bezugsquellen
für Lebensmittel, wie beispielsweise Lebensmittelgroß- und Getränkehändler, sollen auch Einrichtungen
zur Herstellung von Verpflegung (Caterer, Großküchen) ermittelt und ggf. der Abschluss von vertragli-
chen Vereinbarungen in Erwägung gezogen werden. Hierbei sind eventuelle Leistungseinschränkungen,
z. B. während eines flächendeckenden Stromausfalls, zu berücksichtigen.
Verbrauchsmaterial
Das Landeskonzept zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Sanitäts - und Betreuungsdienst sieht für
den Betrieb eines Betreuungsplatzes 500 für mehr als 12 Stunden (zzgl. der Einsatzkräfte) eine erwei-
terte Materialvorhaltung durch den Aufgabenträger vor, welche sich an de r Anlage 3 (Materialvorhal-
tung für den BTP 500) und der Anlage 5 (Materialbedarf des BTP 500 nach Funktionsbereichen) orien-
tiert.
Die hieraus resultierenden Mengen erforderlichen Materials sollten in Anlehnung an die Bemessungs-
grundlage (1 % der eigenen Bevölkerung = ~ 3.210 Personen) beschafft, eingelagert und unterhalten
werden. Bei der Vorhaltung von Material durch andere Ämter der Stadtverwaltung (z. B. Sozialamt) oder
die Hilfsorganisationen kann dieses in der Planung berücksichtigt werden, sofern sichergestellt ist, dass
darüber im Ereignisfall auch ohne Einschränkungen verfügt werden kann. Material, welches beispiels-
weise durch übergeordnete Stellen oder Verbände beschafft und eingelagert wurde, sollte hierbei nicht
berücksichtigt werden, sofern diese weiter darüber verfügen können.
Mobiliar und bauliche Gegebenheiten
Für die Unterbringung von unverletzt Betroffenen über einen länger andauernden Zeitraum soll das
bereits vorhandene Mobiliar in den Liegenschaften (z. B. Tische und Stühle) für die überwiegende Nut-
zung durch Erwachsene ausgelegt sein. Ferner gilt dies auch für vorhandene Sanitäranlagen.
Kindertagesstätten oder Grundschulen eignen sich folglich nicht zur Nutzung als Liegenschaften für die
Betreuung und Unterbringung von Betroffenen.
Transport unverletzt Betroffener
Aus dem Landeskonzept für die vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst NRW
leitet sich für die unteren Katastrophenschutzbehörden die Zuständigkeit für eine Vorplanung von
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Transportkapazitäten mit Bussen, Kleintransportern und Spezialfahrzeugen (Behinderten- und Kranken-
transportfahrzeuge) ab. Die Verfügbarkeit solcher Fahrzeuge soll im zu erstellenden Katastrophen-
schutzplan der Stadt Münster hinterlegt und abrufbar sein.
6.2.3.3 ZUSAMMENARBEIT UND KOORDINATION
Für die konzeptionelle Ausgestaltung und konkrete Vorplanung der definierten Liegenschaften ist eine
enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung
unerlässlich. Beispiele für Schnittstellen im Rahmen der Einsatzvorplanung sind:
○ Amt für Immobilienmanagement (23)
○ Amt für Schule und Weiterbildung (40)
○ Sozialamt (50)
○ Anerkannte Hilfsorganisationen in der Stadt Münster
Kommt es zum Einsatz mehrerer Betreuungsplätze in unterschiedlichen Liegenschaften auf dem Gebiet
der Stadt Münster wird eine zentrale Koordinierung der Maßnahmen (insbesondere Einrichtung und
Transport) und der Personenverteilung durch den Krisenstab und die Einsatzleitung der Feuerwehr
Münster, ggf. in einem eigens dafür eingerichteten Einsatzabschnitt, empfohlen.
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Stand: 07.04.2025 149
7 HILFSORGANISATIONEN IM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ
Hilfsorganisationen sind ein entscheidender Baustein wirksamer Katastrophen vorsorge und -bewälti-
gung. Vertreter der Hilfsorganisationen sind daher in Form von Interviews und einem Workshop bei der
Katastrophenschutzbedarfsplanung beteiligt worden.
7.1 ANFORDERUNGEN AUS DEN LANDESKONZEPTEN
Die Novellierung des Konzeptes für die „Vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts - und Betreuungs-
dienst im Land Nordrhein-Westfalen“ (VüH-SanBt NRW) im Jahr 2024 brachte Änderungen für die Auf-
stellung der Einsatzeinheiten NRW mit sich. Sie bestehen nun aus den vier Teileinheiten „Führung“,
„Sanität“, „Betreuung“ und „Unterstützung“ , die einzeln sowie als gesamte Einheit über die einheitli-
chen Leitstellen gemäß § 28 BHKG alarmierbar sein müssen. Die eingesetzten Kräfte verfügen über eine
Grund- und eine fachspezifische Ausbildung, die Einsatzbereitschaft der Einsatzeinheiten NRW über-
prüft die untere Katastrophenschutzbehörde regelmäßig. Die Einsatzeinheiten NRW besitzen die Autar-
kie, sich über einen Zeitraum von mindestens 4 Stunden ab der vollständigen Herstellung der Betriebs-
bereitschaft am Einsatzort selbst zu versorgen. Bei länger andauernden Einsätzen ist die anfordernde
untere Katastrophenschutzbehörde zuständig für die Stellung weiterer Versorgungsgüter, Verbrauch-
materialien und ggf. Unterbringungsmöglichkeiten für die Einsatzkräfte.
Im sanitätsdienstlichen Einsatz kann die gesamte Einheit bis zu 25 Patienten versorgen, ärztliches Per-
sonal wird hierbei nicht durch die Einheiten selbst gestellt, bei Bedarf muss die anfordernde untere
Katastrophenschutzbehörde selbst ärztliches Personal bereitstellen. Die Teileinheit Sanität kann, einzeln
angefordert, die Versorgung von bis zu 12 Patienten übernehmen und zur Unterstützung des Rettungs-
dienstes in das MANV-Konzept eingebunden werden.
Im betreuungsdienstlichen Einsatz können bis zu 250 betroffene Personen von einer Einsatzeinheit
NRW erstbetreut und versorgt werden. Die benötigte Infrastruktur wie die Betreuungseinrichtung
(siehe Kapitel 6.2) und Möglichkeiten zur Zubereitung von Speisen sind von der anfordernden unteren
Katastrophenschutzbehörde zu stellen. Einzelne Einsatzeinheiten verfügen über ergänzende Fähigkei-
ten im betreuungsdienstlichen Einsatz. Zwei Einsatzeinheiten NRW je unterer Katastrophenschutzbe-
hörde sollen perspektivisch über ein Verpflegungsmodul verfügen, das die eigenständige Zubereitung
von Warmverpflegung für 250 Betroffene und 50 Einsatzkräfte ermöglicht. Je eine Einsatzeinheit NRW
soll die Fähigkeit zur Trinkwasserverteilung und für den Materialtransport erhalten. Die zum Betroffe-
nentransport befähigten Einheiten erhalten bei den künftigen Bereitstellungen von Betreuungskombis
des Landes Fahrzeuge mit Allradantrieb.
Die unteren Katastrophenschutzbehörden können jeweils einen Behandlungsplatz 50 NRW und einen
Betreuungsplatz 500 NRW stellen. Diese bestehen aus den Einheiten der Einsatzeinheiten NRW und
werden durch weitere Komponenten der örtlichen Gefahrenabwehr ergänzt. Die zeitgleiche Entsen-
dung beider Konzepte ist nicht vorgesehen. Der Behandlungsplatz 50 NRW übernimmt neben der au-
tarken notfallmedizinischen Versorgung von bis zu 100 Verletzten und Kranken in 4 Stunden auch die
Dokumentation der Aufnahme und des Transports von Patienten. Die Informationen sollen an die kom-
munale PASS (siehe Kapitel 4.2 Handlungsfeld 1) kommuniziert und von dieser für ihre Zwecke weiter-
verwendet werden. Als ergänzende Komponenten neben den Einheiten der Einsatzeinheiten NRW sind
beim BHP 50 NRW unter anderem ärztliche Komponenten zu berücksichtigen. Die Zusammenstellung
des BHP 50 NRW obliegt der entsendenden Gebietskörperschaft, wobei die Anforderungen an die Auf-
gabenerbringung erfüllt werden müssen und eine Anzahl von 30 Fahrzeugen nicht überschritten werden
darf. Die Organisation der Transporte zum Behandlungsplatz hin und von ihm weg liegt in der Verant-
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Stand: 07.04.2025 150
wortung der anfordernden Gebietskörperschaft. PSNV-Mehrbedarfe, die über das Maß eines Erstange-
botes hinausgehen, müssen durch die anfordernde untere Katastrophenschutzbehörde gestellt werden.
Ein Betreuungsplatz 500 NRW, bestehend aus 2 Einsatzeinheiten NRW und einer zusätzlichen Führungs-
staffel, kann 500 Betroffene in einer Betreuungseinrichtung der anfordernden Gebietskörperschaft über
4 Stunden autark betreuen. Weiterführende Versorgungsleistungen müssen durch die anfordernde Ge-
bietskörperschaft gestellt werden, zum Beispiel Möglichkeiten zur Warmverpflegung, PSNV-Fachkräfte
und Pflegekräfte für Betroffene mit besonderen Bedarfen.
Der Patiententransport-Zug 10 NRW kann maximal zehn Patienten in geeignete Einrichtungen beför-
dern. Hierfür werden vier Krankentransportwagen und vier Rettungswagen sowie ein Führungsfahrzeug
mitgeführt. In der Regel ist ein PT-Z 10 mit zwei Notärzten besetzt. Die Kräfte des PT-Z 10 NRW können
sich aus den Hilfsorganisationen, der Feuerwehr und weiteren rettungsdienstlich qualifizierten Perso-
nen zusammensetzen.
7.2 HILFSORGANISATIONEN IN MÜNSTER
In der Stadt Münster gibt es fünf Einsatzeinheiten NRW, die von den vier Hilfsorganisationen ASB, DRK,
JUH und MHD gemeinsam gestellt werden. Die Organisationen gaben im Workshop am 24.02.2025 an,
dass die Besetzung der Einheiten sichergestellt ist. Bei der Überprüfung der Einsatzfähigkeit durch die
untere Katastrophenschutzbehörde soll Personal, welches hauptamtlich in KRITIS -Einrichtungen be-
schäftigt ist, nicht angerechnet werden (vgl. § 5 VOFF).
Die Einsatzeinheit der Johanniter -Unfall-Hilfe ist bislang die Einzige, die über ergänzende Fähigkeiten
verfügt, dort gibt es ein Verpflegungsmodul.
Die Einbindung der Hilfsorganisationen in die Konzepte der überörtlichen Hilf en des Landes NRW be-
dingt, dass diese unter Umständen nicht für die kommunale Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen.
Dies betrifft auch die Kräfte und insbesondere das Material der DLRG, die insgesamt fünf Einheiten zur
Wasserrettung in drei Wasserrettungszügen NRW stellen. Aufgrund ihrer Personalstärke wird durch die
DLRG allerdings die Möglichkeit gesehen, der kommunalen Gefahrenabwehr auch während Einsätzen
der Wasserrettungszüge zur Verfügung zu stehen.
Für den PT -Z 10 stellen in Münster ASB, DRK, JUH und MHD jeweils einen KTW und einen RTW. Die
Führungskomponente wird rollierend durch die vier Hilfsorganisationen gestellt. Die Umsetzung des
Konzeptes soll perspektivisch schriftlich vereinbart werden. Die Einbindung von Einsatzkräften der Hilfs-
organisationen in den städtischen Rettungsdienst ist zu prüfen, um diesen zu ermöglichen, praktische
Erfahrungen in den rettungsdienstlichen Abläufen der Stadt Münster zu erwerben. Die Einbindung kann
beispielweise durch die Übernahme von Einsätzen bei Mehrbedarfen im Regelrettungsdienst erfolgen,
sie ist über die Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen den Hilfsorganisationen und der Stadt Müns-
ter zu regeln . Die Vereinbarung ist in Absprache zwischen den Akteuren unter Berücksichtigung der
Bedarfe in der Stadt Münster und der Mitwirkungsbereitschaft der Hilfsorganisationen zu treffen.
Die rettungsdienstliche Besetzung eines BHP 50 NRW in der Praxis kann nicht bewertet werden, da eine
Alarmierung und Inbetriebnahme des Konzeptes (außerhalb von Übungen) bislang nicht erfolgt sind.
7.3 ERKENNTNISSE DES KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLANS
Zur Betreuung evakuierter Personen können innerhalb Münsters bis zu acht Notunterkünfte für je 500
Personen in Betrieb genommen werden. Die Hilfsorganisationen können dies durch ihre Fähigkeiten im
Bereich des Landeskonzeptes für den Betreuungsplatz 500 NRW unterstützen. Durch eigene Kräfte kön-
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Stand: 07.04.2025 151
nen maximal zwei der Betreuungseinrichtungen betrieben und dort bis zu 1.000 Personen betreut wer-
den. Für darüber hinaus gehende Bedarfe ist die Unterstützung durch überörtliche Kräfte notwendig.
Bei Lagen, die auch die angrenzenden Kreise betreffen, verlängert sich der Zeitraum zwischen der Alar-
mierung überörtlicher Einsatzkräfte und ihrem Eintreffen am Einsatzort.
Bei einem Ausfall der Stromversorgung oder der Kommunikations infrastruktur werden Katastrophen-
schutz-Leuchttürme und Notrufmeldestellen eingerichtet. An Stellen, an denen die Hilfsorganisationen
unterstützend tätig werden oder ihre Unterkunft als Anlaufstelle zur Verfügung stellen, müssen Vorpla-
nungen und ggf. technische Aufrüstungen erfolgen, um den Betrieb im Einsatzfall sicherzustellen.
Die Hilfsorganisationen benötigen für ihre Tätigkeiten in der Katastrophenbewältigung Kraftstoff für ihre
Fahrzeuge und Stromaggregate. Bei Mangellagen und dem Ausfall der Stromversorgung gehören sie zu
den durch die Stadt zu versorgenden Akteuren. Bereits im Vorfeld sind die Hilfsorganisationen in die
Konzeption der Kraftstofflogistik zu integrieren und ihre Bedarfe an Kraftstoff und die entsprechenden
Übergabemöglichkeiten festzulegen.
Ereignisse wie Pandemien und langanhaltenden Hitzeperioden können den Bedarf an rettungsdienstli-
cher Versorgung bei der Bevölkerung erhöhen. In einem ersten Umsetzungsschritt soll für solche Mehr-
bedarfe eine ad hoc Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes um 10 % gegenüber den
Anforderungen des Rettungsdienstbedarfsplanes ermöglicht werden. Die Hilfsorganisationen verfügen
über eigene Rettungswagen ebenso wie über entsprechend qualifiziertes Personal, welches in die Um-
setzung dieser Anforderungen eingebunden werden kann.
Bei der Vorbereitung auf Katastrophenereignisse können die Vertreter der Hilfsorganisationen mit ihrer
Expertise ihres Fachbereiches herangezogen werden. Durch einen regelmäßigen Austausch der Hilfsor-
ganisationen und dem Amt 37 kann ein zielführender Dialog ermöglicht werden, der allen Akteuren
Hilfestellungen bei der Vorbereitung auf Katastrophen geben kann. Im kontinuierlichen Austausch kön-
nen gemeinsame Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit definiert und der Austausch von Er-
kenntnissen und Anforderungen vorangetrieben werden.
Die Mitwirkung in Rahmen des Katastrophenschutzes setzt seitens der Hilfsorganisationen voraus, dass
sie sich personell, materiell und infrastrukturell resilient aufstellen. Dies umfasst die Aus - und Fortbil-
dung einer ausreichenden Menge an Personal, ebenso wie die Vorhaltung von ausreichend Material für
den Einsatz und die temporäre Versorgung der eigenen Einsatzkräfte. Die Hilfsorganisationen sollen ihre
Unterkünfte dahingehend betrachten, dass sie auch bei eingetretenem Schadensereignis funktionsfähig
bleiben. Ansonsten sind entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Neufassung des Konzeptes für die „Vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts - und Betreuungs-
dienst im Land Nordrhein -Westfalen“ (VüH-SanBt NRW) bedeutet neue bzw. konkretisierte Aufgaben
für die untere Katastrophenschutzbehörde im Kontext der Hilfsorganisationen, z. B. bei der Alarmierung
oder einer regelmäßigen Überprüfung. Die grundlegenden Auswirkungen auf den Personalbedarf sind
bei den Ableitungen berücksichtigt.
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Stand: 07.04.2025 152
8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AAO-MS ..................................................................................................................... Alarm- und Aufbauorganisation
AB .......................................................................................................................................................... Abrollbehälter
Abb. .............................................................................................................................................................. Abbildung
ABC .......................................................................................................................... atomar, biologisch und chemisch
AB-MANV ......................................................................................... Abrollbehälter für Massenanfall von Verletzten
Abs. ..................................................................................................................................................................... Absatz
AB-SLM ................................................................................................................... Abrollbehälter Sonderlöschmittel
AB-V-Dekon ...................................................................................... Abrollbehälter zur Dekontamination Verletzter
AB-W-Öl ................................................................................................................. Abrollbehälter Wasser/Ölschäden
AG .................................................................................................................................................... Aktiengesellschaft
AK ............................................................................................................................................................... Arbeitskreis
ALG .................................................................................................................................................... Arbeitslosengeld
ÄLRD ............................................................................................................................ Ärztliche Leiter Rettungsdienst
ArbSchG .... Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz)
Art. ...................................................................................................................................................................... Artikel
ASB .................................................................................................................. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland
ATF ........................................................................................................................................... Analytische Task Force
ATV .................................................................................................................................................. All Terrain Vehicle
AWM ..................................................................................................................... Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
B ............................................................................................................................................................. Bundesstraße
BAB .................................................................................................................................................... Bundesautobahn
BBK ................................................................................. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BCM ........................................................................................................................ Business Continuity Management
BF ....................................................................................................................................................... Berufsfeuerwehr
BHKG .................................... Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
BHKW ........................................................................................................................................ Blockheizkraftwerk(e)
BHP 50 ............................................................................................................. Behandlungsplatz-Bereitschaft(en) 50
BOS ...................................................................................... Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
BR ....................................................................................................................................................... Bezirksregierung
BSBP ...................................................................................................................................... Brandschutzbedarfsplan
BSI ............................................................................................ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
BTP 500 ........................................................................................................... Betreuungsplatz-Bereitschaft(en) 500
BuMa .......................................................................... Fachberater für Bevölkerungsinformation und Medienarbeit
BVS ................................................................................................................................................. Bevölkerungsschutz
bzw. ................................................................................................................................................... beziehungsweise
ca. .......................................................................................................................................................................... circa
CAD .......................................................... computer-aided design (zu deutsch: rechnerunterstütztes Konstruieren)
CBRN ........................ Stoffe, von denen chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefahren ausgehen
cm ................................................................................................................................................................ Zentimeter
Covid ............................................................................................................................................ Coronavirus disease
DB ......................................................................................................................................................... Deutsche Bahn
DDoS ................................................................................... Distributed Denial of Service (eine Art von Cyberangriff)
Dez. ................................................................................................................................................................. Dezernat
DIN ..................................................................................................................... Deutsches Institut für Normung e. V.
DLRG ............................................................................................................. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
DoS ........................................................................................................ Denial of Service (eine Art von Cyberangriff)
DRK ........................................................................................................................................... Deutsches Rotes Kreuz
DTP ................................................................................................................................................ Desktop-Publishing
EDV .......................................................................................................................... Elektronische Datenverarbeitung
EE ................................................................................................................................................. Einsatzeinheiten(en)
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Stand: 07.04.2025 153
einschl. .................................................................................................................................................... einschließlich
EltSV .... Verordnung zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung in einer Versorgungskrise (Elektrizitätssicherungs-
verordnung)
ELW ................................................................................................................................................... Einsatzleitwagen
EnBW ............................................................................................................................. Energie Baden-Württemberg
EnSiG ......................................................... Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz)
EnWG ................................................ Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)
ErkKW ...................................................................................................................................... Erkundungskraftwagen
etc. .................................................................................................................................................................. et cetera
evtl. ................................................................................................................................................................. eventuell
EZM .............................................................................................................................. Entsorgungszentrum Münster
FAQ .................................................................................................................................. Frequently Asked Questions
FF ................................................................................................................................................ Freiwillige Feuerwehr
FGr .............................................................................................................................................................. Fachgruppe
FmKW ........................................................................................................................................ Fernmeldekraftwagen
FMO ............................................................................................... 3 Letter Code des Flughafen Münster/Osnabrück
FRW ................................................................................................................................... Feuer- und Rettungswache
Fw ................................................................................................................................................................ Feuerwehr
FW ............................................................................................................................................................. Feuerwache
FwDV ........................................................................................................................... Feuerwehrdienstvorschrift(en)
ggf. ........................................................................................................................................................ gegebenenfalls
GKW ................................................................................................................................................ Gerätekraftwagen
GmbH ............................................................................................................. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GW .......................................................................................................................................................... Gerätewagen
GWKom ........................................................................................................................ Gerätewagen Kommunikation
GW-L2 ........................................................................................................................................ Gerätewagen Logistik
HiOrg ................................................................................................................................................. Hilfsorganisation
HLF ...................................................................................................................... Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
HQ-100 / HQ-1000 . Pegelhöhe / Abflussmenge eines Gewässers, die im statistischen Mittel einmal alle 100 bzw.
1000 Jahre erreicht oder überschritten wird
HVB ..................................................................................................................................... Hauptverwaltungsbeamte
IdF NRW .......................................................................................................................... Institut der Feuerwehr NRW
IM NRW .................................................................................................................................. Innenministerium NRW
IMK ......................................................................................................................................... Innenministerkonferenz
inkl. .................................................................................................................................................................. inklusive
ISO ..................................................................................................... International Organization for Standardization
IT ................................................................................................................................................... Informationstechnik
ITH .............................................................................................................................. Intensivtransporthubschrauber
ITW ......................................................................................................................................... Intensivtransportwagen
JUH ........................................................................................................................................... Johanniter-Unfall-Hilfe
JVA ................................................................................................................................................ Justizvollzugsanstalt
KAEP ............................................................................................................ Krankenhausalarm- und -einsatzplanung
KatS .............................................................................................................................................. Katastrophenschutz
KatSBP ................................................................................................................. Katastrophenschutzbedarfsplanung
KGS ......................................................................................................................... Koordinierungsgruppe des Stabes
KHGG .......................................................................................................................... Krankenhausgestaltungsgesetz
KiTa ................................................................................................................................................... Kindertagesstätte
km .................................................................................................................................................................. Kilometer
KOD ............................................................................................................................... Kommunaler Ordnungsdienst
KRITIS .................................................................................................................................. Kritische Infrastruktur(en)
KST ................................................................................................................................................................ Krisenstab
KTW ....................................................................................................................................... Krankentransportwagen
kVA ........................................................................................................................................ Kilovoltampere (= Watt)
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Stand: 07.04.2025 154
kW ................................................................................................................................................................... Kilowatt
KZV .............................................................................................................................. Konzeption Zivile Verteidigung
LANUV ......................................................................... Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
LdF .............................................................................................................................................. Leiter der Feuerwehr
LF ............................................................................................................................................. Löschgruppenfahrzeug
Lfd.Nr. ............................................................................................................................................. Laufende Nummer
LKW-K ...................................................................................................................... Lastkraftwagen mit Kippfunktion
LKW Lbw ............................................................................................................... Lastkraftwagen mit Ladebordwand
LKW Lkr ......................................................................................................................... Lastkraftwagen mit Ladekran
LNA ................................................................................................................................................... Leitender Notarzt
Log-Z NRW ......................................................................................................................................... Logistikzug NRW
LVM ............................................................................................. Landwirtschaftliche Versicherungsverein Münster
LZ .................................................................................................................................................................... Löschzug
MANV ............................................................................................................................. Massenanfall von Verletzten
MastKW .............................................................................................................................................. Mastkraftwagen
MHD ............................................................................................................................................. Malteser Hilfsdienst
MIK ........................................................................................................... Ministerium für Inneres und Kommunales
mind. .......................................................................................................................................................... mindestens
MLW ........................................................................................................................................ Mannschaftslastwagen
MoFüSt NRW ..................................................................................................... Mobile Führungsunterstützung NRW
MoWaS ................................................................................................................................... Modulares Warnsystem
MRA ....................................................................................................... mechanische Restabfallaufbereitungsanlage
MS ................................................................................................................................................................... Münster
MTF ....................................................................................................................................... Medizinische Task Force
MTW ............................................................................................................................... Mannschaftstransportwagen
MZGW .................................................................................................................................. Mehrzweckgerätewagen
NATO .................................................................................................................... North Atlantic Treaty Organization
NEA .................................................................................................................................................... Netzersatzanlage
NEF .......................................................................................................................................... Notarzteinsatzfahrzeug
NRW ........................................................................................................................................... Nordrhein-Westfalen
o.Ä. ..................................................................................................................................................... oder Ähnliche(s)
ÖPNV ...................................................................................................................... Öffentlicher Personennahverkehr
OrgL .............................................................................................................. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
PASS ....................................................................................................................................... Personenauskunftsstelle
PC .................................................................................................................................................. Personal Computer
PKW ............................................................................................................................................. Personenkraftwagen
PSNV ......................................................................................................................... Psychosoziale Notfallversorgung
PSU ................................................................................................................................. Psychosoziale Unterstützung
PT-Z 10 ................................................................................................................................ Patiententransportzug 10
PV ............................................................................................................................................................. Photovoltaik
RD ......................................................................................................................................................... Rettungsdienst
RKI ................................................................................................................................................ Robert Koch-Institut
RTH .......................................................................................................................................... Rettungshubschrauber
RTW ..................................................................................................................................................... Rettungswagen
SAR ................................................................................................................................................. Search and Rescue
SIEM .................................................................................................... Security Information and Event Management
SR ........................................................................................................................................................ Strömungsretter
STH ................................................................................................................................................................ Stadthaus
StrWG NRW ............................................................................................................... Straßen- und Wegegesetz NRW
SuS ....................................................................................................................................... Schülerinnen und Schüler
SW ........................................................................................................................................................ Schlauchwagen
Tab. .................................................................................................................................................................... Tabelle
Tel. ..................................................................................................................................................................... Telefon
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Stand: 07.04.2025 155
TETRA ................................................................ Terrestrial Trunked Radio (Standards für ein digitales Funksystem)
THW ........................................................................................................................................... Technisches Hilfswerk
TKSiV ............................................................................................. Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung
TLF .................................................................................................................................................. Tanklöschfahrzeug
TNA ............................................................................................................................................................. Telenotarzt
TUIS ................... Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (der deutschen chemischen Industrie)
u.a. ........................................................................................................................................................ unter anderem
ü. NN. ................................................................................................................................................. über Normalnull
ÜMANV-S ......... Komponente zur nachbarschaftliche (Sofort-)Hilfe aus dem Rettungsdienst [i. S. § 8 Abs. 2 RettG
NRW]
Ü-Press-S ..................................................................................................... Überörtliche Presseunterstützung sofort
ÜPSNV-E NRW ..................................... überörtlichen Hilfe Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte NRW
USV ................................................................................................................. unterbrechungsfreie Stromversorgung
UV ................................................................................................................................................... Unfallversicherung
UVV ............................................................................................................................. Unfallverhütungsvorschrift(en)
vgl. ................................................................................................................................................................ vergleiche
VOST ........................................................ Virtual Operations Support Team (die digital vernetzte Einheit des THW)
VPM ............................................................................................................................................... Verpflegungsmodul
VüH-Feu NRW Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung durch die Feuerwehren NRW
WasSiG Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Ver-
teidigung (Wassersicherstellungsgesetz)
WLF .......................................................................................................................................... Wechselladerfahrzeug
WR-Z NRW ........................................................................................................................... Wasserrettungszug NRW
z. B. ........................................................................................................................................................... zum Beispiel
ZSKG ... Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfege-
setz)
Anlage A
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Anlage A zur V/0346/2025 Kurzüberblick Bedarfsplan für den Katastrophenschutz und den Zivilschutz in der Stadt Münster (1. Fassung), zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) sowie dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) Anforderung und Zielsetzung Die Krisen und Katastrophen der vergangenen Jahre sowie die gegenwärtige weltpolitische Si- cherheitslage führen zu stetig steigenden Anforderungen an den Bevölkerungsschutz. Diese Ent- wicklung betrifft auch die kommunale Verantwortung der Stadt Münster. Aus gesellschaftlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich die Notwendigkeit, den Bevölkerungsschutz sowie die unmittelbar damit verbundenen Aufgabenbereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes weiterzuentwickeln und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Die kommunalen Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung umfassen dabei die Prävention, Vorbereitung und Bewältigung von Kri- sen, Großeinsatzlagen und Katastrophen. Zudem beinhalten sie die Mitwirkung an Maßnahmen der Zivilen Verteidigung. Ziel ist es, die Resilienz der Stadt Münster gegenüber Schadens- und Bedrohungslagen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BHKG NRW sowie § 1 ZSKG nachhaltig zu stärken und die damit ver- bundenen gesetzlichen Anforderungen an eine rechtskonforme und leistungsfähige Ausgestal- tung der kommunalen Gefahrenabwehr zu erfüllen. Der vorliegende Katastrophenschutzbedarfsplan (Anlage 1) definiert hierzu strategische Ziele sowie strukturelle und operative Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben im Zivil- und Katastro- phenschutz. Finanzierung Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig - Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) - Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) - Personalgewinnung und Ausbildung Nachhaltig wirkende Gewinnung sowie Aus- und Fortbildung von Fach- und Einsatzkräf- ten. - Bevölkerungsentwicklung, Stadtentwicklung und Infrastruktur Sicherstellung eines ausreichenden Bevölkerungsschutzes in Hinblick auf erkennbare Ge- fahren- und Risikopotentiale, unter ausreichender Berücksichtigung der anhaltenden Be- völkerungszunahme sowie der Flächennutzung und Stadtentwicklung.
Beschlussvorlage
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V/0346/2025
V/0346/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bedarfsplan für den Katastrophenschutz in der Stadt Münster (Katastrophenschutzbedarfsplan)
Beratungsfolge
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung
02.07.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
I.1 Der Katastrophenschutzbedarfsplan für die Stadt Münster (Stand 19.05.2025, Anlage 1) mit den
dort empfohlenen Planungszielen und erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung und Errei-
chung der flächendeckenden Gefahrenabwehr und Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen
des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes wird beschlossen.
I.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Katastrophenschutzbedarfsplan die gültige Gesetzge-
bung berücksichtigt, den aktuellen Stand von Technik, Wissenschaft und Normenwerken abbildet
und von der Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde als bedarfsgerecht di-
mensioniertes Gefahrenabwehrsystem bewertet wird.
I.3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Katastrophenschutzbedarfsplan auf einer konsequen-
ten Umsetzung der beschlossenen Brandschutz - und Rettungsdienstbedarfspläne aufbaut und
dass im Rahmen der Umsetzung des Bedarfsplans eine aufgabenspezifische Anpassung von
Verwaltungsstrukturen zur erweiterten Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Feuerw ehr
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wingler-Scholz
Telefon: 492-8000
Wingler-ScholzG@stadt-
muenster.de
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V/0346/2025
I.4 Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans in den
Jahren 2025 bis 2030, die durch den Plan ermittel ten Stellenbedarfe im Stellenplan der Stadt
Münster haushaltsneutral zu verankern und im Rahmen eines Stellenbewirtschaftungskonzep-
tes abzusichern.
1.5 Die Verwaltung berichtet jährlich dem Rat über den Umsetzungsstand der erforderlichen Maß-
nahmen im Bedarfsplan für den Katastrophenschutz.
Zur Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans ist beabsichtigt, die folgenden 12,2 Stel-
len (2025-2028) mit Aufgabenschwerpunkten Katastrophenschutz und Zivilschutz jeweils im
Rahmen der jährlichen Stellenberatungen zur abschließenden Entscheidung vorzulegen:
2025
Stelle Stellenwert Funktion
1,0 VZÄ E12 / A12 L2E1 SB Grundsatzangelegenheiten Zivile Verteidigung
2026
Stelle Stellenwert Funktion
1,0 VZÄ E9c - E13 /
A10 - A13 L2E1*
Übergreifende Bedarfe in städt. Ämtern und Einrichtungen
(für das kommunale Krisenmanagement)**
1,0 VZÄ A12 L2E1 SB Fachausbilder Zivil- und Katastrophenschutz (ZS/KatS),
Führungsebene B
2027
Stelle Stellenwert Funktion
5,4 VZÄ A09 L1E2/
A09 L1E2Z*
Funktion Leitstellendisponent, Lagebeobachtung, Betrieb
Führungseinrichtungen im 24-Stunden-Betrieb
0,8 VZÄ E9c / A10 L2E1 SB Fachausbilder Fahrschule / Betrieb ZS-/KatS-Fahrzeuge
2028
Stelle Stellenwert Funktion
1,0 VZÄ E11 / A11 L2E1* SB Administration ELR, Führungs- und Kommunikations-
software
1,0 VZÄ E9b / A09L1E2Z* SB Funktionssicherheit Gebäude und Anlagen
0,75 VZÄ E6* SB Bewirtschaftung Bevölkerungsschutz-Lager
0,25 VZÄ E9c / A10 L2E1* SB Finanzverwaltung KatS / ZS, Drittmittelmanagement /
Bundesauftragsverwaltung
2029
Stelle Stellenwert Funktion
1,0 VZÄ E10 / A10 L2E1* SB Hochverfügbarkeitssysteme
0,5 VZÄ E9c / A10 L2E1* SB Finanzverwaltung KatS/ZS, Drittmittelmanagement /
Bundesauftragsverwaltung
2030
Stelle Stellenwert Funktion
1,0 VZÄ A12 L2E1 SB Brandschutzdienststelle, Kritische Infrastrukturen, Füh-
rungsebene B
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V/0346/2025
* Stellenwerte müssen jeweils im Vorjahr des Haushaltsjahres überprüft und der Stellenwert
zum Stellenplan in dem Haushaltsjahr angepasst werden.
** Funktion wird im Rahmen des Stellenplans mit Bezug auf den Katastrophenschutzbedarf-
splan konkret angegeben.
I.5 Die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans erfolgt nach Beschluss durch den Rat.
Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Katastrophenschutzbedar fsplan ermittelten
Bedarfe weiter zu priorisieren, die vorgesehenen Maßnahmen in den Handlungsfeldern um-
zusetzen und die aufgeführten Zielsetzungen weiter zu verfolgen. Über den Umsetzung s-
stand soll in jährlicher Folge berichtet werden. Eine Fortschreibung ist spätestens mit Ablauf
des Jahres 2030 vorzulegen.
I.6 Es wird zu Kenntnis genommen, dass das Amt Feuerwehr (37) zukünftig die Bezeichnung Amt
für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst (37) tragen wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem Katastrophenschutzbedarfsplan ergeben sich in 2025 in folgenden Handlungsbereichen
haushaltsrelevante Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuer-
wehrtechnische Hilfeleis-
tung
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 99.620
Die in 2025 anfallenden Personalaufwendungen werden im verwaltungsweiten Personalaufwands-
budget aufgefangen. Für die Jahre ab 2026 werden die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigun-
gen nach Maßgabe des Beschlusses zum Stellendeckel in den jeweiligen Haushaltsplanentwurf auf-
genommen und ihm Rahmen der Stellenbewirtschaftung abgesichert.
Die sich bei der Umsetzu ng des Katastrophenschutzbedarfsplans durch Investitionen ergebenden
finanziellen Auswirkungen werden mit konkretem Bezug auf die jeweiligen Anforderungen und Maß-
nahmen in separaten Beschlussvorlagen dargestellt.
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V/0346/2025
Begründung:
Die Krisen und Katastrophen der vergangenen Jahre sowie die gegenwärtige weltpolitische Sicher-
heitslage führen zu stetig steigenden Anforderungen an den Bevölkerungsschutz. Diese Entwicklung
betrifft auch die kommunale Verantwortung. Im Ernstfall sind die kommunalen Einsatzkräfte die ersten
am Ort. Sie müssen schnell warnen und direkt handeln. Entscheidend ist daher, auf krisenhafte Ent-
wicklungen vorbereitet zu sein und hierzu den Bevölkerungsschutz bzw. die damit verbundenen Auf-
gabenbereiche des Katastrophenschutzes und im Zivilschutz weiterzuentwickeln und an die aktuellen
Gegebenheiten anzupassen.
Rechtsgrundlagen bilden hier insbesondere das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) sowie das Gesetz über den
Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG). Die kommunalen Bevölkerungsschutzauf-
gaben umfassen dabei die Prävention, Vorbereitung und Bewältigung von Krisen, Großeinsatzlagen
und Katastrophen. Zudem beinhalten sie die Mitwirkung an Maßnahmen der Zivilen Verteidigung. Ziel
ist es, die Resilienz der Stadt Münster gegenüber Schadens- und Bedrohungslagen gemäß § 1 Abs.
1 Nr. 3 und Abs. 2 BHKG NRW sowie § 1 ZSKG nachhaltig zu stärken und die kommunalen Struktu-
ren an die aktuellen Anforderungen der Daseinsvorsorge anzupassen. Die daraus resultierenden An-
forderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz – einschließlich des hierzu erforderlichen Krisen-
managements nach § 35 BHKG NRW – werden unter dem Sammelbegriff „Bevölkerungsschutz“ zu-
sammengefasst.
Die kreisfreie Stadt Münster ist Trägerin des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie zuständig für
den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Diese Aufgaben zählen zu den Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach Weisung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 BHKG NRW. Angesichts der zunehmenden sicher-
heitspolitischen Herausforderungen auf internationaler Ebene gewinnt zudem der Zivilschutz als Teil-
bereich des Bevölkerungsschutzes in Deutschland weiter an Bedeutung. Hier leiten sich die Mitwir-
kungspflichten insbesondere aus §§ 2, 11 Abs. 1 und 15 ZSKG ab. Erste konkrete und priorisierte
Anforderungen hierzu liegen bereits vor; weitere sind abzusehen.
Der vorliegende Katastrophenschutzbedarfsplan (Anlage 1) definiert strategische Ziele sowie operati-
ve Maßnahmen zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Katastrophenschutz und im Zivilschutz.
Aufgrund der engen inhaltlichen und strukturellen Verzahnung dieser Aufgabenbereiche werden sie
im Bedarfsplan auch unter dem übergeordneten Begriff „Bevölkerungsschutz“ zusammengeführt. Ziel
dieser Bedarfsplanung ist die rechts konforme und leistungsfähige Ausgestaltung der kommunalen
Gefahrenabwehr sowie die Weiterentwicklung eines effektiven Krisenmanagements, um für den Er-
eignisfall eine adäquate Versorgung und den Schutz der Bevölkerung gewährleisten zu können.
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V/0346/2025
Zu I.1
Gemäß § 4 Abs. 3 BHKG NRW ist die Stadt Münster verpflichtet, Pläne zur Gefahrenabwehr bei Groß-
einsatzlagen und Katastrophen zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Der erstmals vorgelegte
Katastrophenschutzbedarfsplan (KatSBP) bildet die strategische Grundlage zur Erfüllung dieser Ver-
pflichtung.
Der Katastrophenschutzbedarfsplan wurde in einem mehrstufigen Verfahren unter fachlicher Beglei-
tung des unabhängigen Sachverständigenbüros Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH entwickelt. Zentrale
methodische Grundlage war eine interdisziplinäre Gefahren- und Risikoanalyse unter Berücksichtigung
normativer, rechtlicher und organisatorischer Vorgaben sowie der Ergebnisse verwaltungsübergreifen-
der Workshops. Dabei wurden sowohl bestehende Strukturen als auch die Leistungsfähigkeit des städ-
tischen Gefahrenabwehrsystems und des kommunalen Krisenmanagements systematisch analysiert.
Der Bedarfsplan umfasst insbesondere folgende Kernelemente und greift methodisch als auch inhalt-
lich auf bundeseinheitlichen Standards1 zurück:
Rechtsrahmen: Darstellung der gesetzlichen und normativen Anforderungen an die kommuna-
le Katastrophenschutzvorsorge (KatSBP, Kapitel 1).
Gefahren- und Risikoanalyse: Identifikation relevanter Gefahrenlagen für das Stadtgebiet
Münster unter Berücksichtigung topografischer, infrastruktureller und gesellschaftlicher Fakto-
ren (KatSBP, Kapitel 2).
Leitszenarien: Auswahl und Bewertung von fünf für die Stadt Münster besonders relevanten
Schadensszenarien als Basis der Fähigkeitsanalyse und Bedarfsplanung (KatSBP, Kapitel 3).
Fähigkeitsanalyse: Analyse der für die Gefahrenabwehr erforderlichen Fähigkeiten in elf Hand-
lungsfeldern durch Untersuchung der vorhandenen Ressourcen, organisatorischen Strukturen
und operativen Fähigkeiten zur Aufgabenbewältigung (KatSBP, Kapitel 4).
Bedarfs- und Maßnahmenplanung: Ableitung konkreter Planungsziele, Maßnahmen und Res-
sourcenbedarfe zur Bewältigung der Aufgaben und zur Erfüll ung gesetzlicher Anforderungen
(KatSBP, Kapitel 4 bis 7).
Die Bewertung der Handlungsfelder zeigt, dass die Stadt Münster derzeit nicht in ausreichendem Maße
über die erforderlichen Strukturen und Kapazitäten verfügt, um die gesetzlichen Anforderungen an den
Bevölkerungsschutz adäquat zu erfüllen. Die Managementfassung des Katastrophenschutzbedarfs-
plans (Kapitel 0, Seiten 8 bis 20) enthält eine Übersicht der wesentlichen Maßnahmen.
1 BBK-Leitfaden für Kreise und kreisfreie Städte: Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz „Ein Stresstest für die Allgemeine Gefahrenabw ehr
und den Katastrophenschutz“
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V/0346/2025
Aufgrund der herausgehobenen politischen Bedeutung eines funktionierenden Bevölkerungs-
schutzsystems für die Daseinsvorsorge des Staates, der deutlich zugespitzten Risikobewertung zu
ver-schiedenen möglichen Krisen, Katastrophen und Bedrohungslagen sowie der gleichzeitig gege-
benen unzureichenden Leistungsfähigkeit im Bereich des städtischen Katastrophenschutzes und im
Zivilschutz wird trotz der schwierigen Haushaltslage der schrittweise Aufbau entsprechender Res-
sourcen vorgeschlagen.
Zu I.2
Der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Münster bewertet die Leistungsfähigkeit zur Bewältigung
potenzieller Schadensszenarien sowie genereller übergeordneter Anforderungen anhand einer fach-
gutachterlich begleiteten Fähigkeitsanalyse in insgesamt elf Handlungsfeldern. Die daraus abgeleite-
ten, differenzierten Planungsziele und Maßnahmen orientieren sich an bundesweit anerkannten Stan-
dards im Bevölkerungsschutz und bilden die damit verbundenen Anforderungen ab. Hierzu zählen zum
Beispiel die Fähigkeit zur kurzfristigen Bereitstellung von Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten
für mindestens 1 % der Stadtbevölkerung über einen Zeitraum von 72 Stunde n in geeigneten Notun-
terkünften oder die Resilienz der IT-Infrastrukturen gegen Cyberangriffe.
Im Rahmen der personalwirtschaftlichen, organisatorischen und materialwirtschaftlichen SOLL -
Ableitungen fanden zudem Synergieeffekte bestehender Aufgaben, Kompetenzen und Vorhaltungen
wesentliche Beachtung. Jedoch können die erkannten defizitären Leistungsbereiche nicht ohne perso-
nelle Aufstockungen und dem Ausbau von materiellen Ressourcen in ausreichender Form erfüllt wer-
den.
Die Bezirksregierung Münster hat den Katastrophenschutzbedarfsplan am 16.04.2025 gemäß § 53
Abs. 2 BHKG NRW zur Kenntnis genommen und die Planung als normkonform und bedarfsgerecht
dimensioniert anerkannt.
Zu I.3
Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung mit der Erstellung bedarfsorientierter Planungen für die
Aufgabenbereiche Rettungsdienst, Brandschutz und Katastrophenschutz beauftragt (Vorlage
V/0583/2021/1). Der nun vorgelegte Katastrophenschutzbedarfsplan beantwortet diesen politischen
Auftrag und baut auf einer konsequenten Umsetzung der beschlossenen Bedarfspläne für den Ret-
tungsdienst (V/0622/2022) und den Brandschutz (V/0464/2024) als grundlegende Basis auf.
Spätestens im Falle einer Krise oder Katastrophe wird der Bevölkerungsschutz und das in diesem Zu-
sammengang erforderliche kommunale Krisenmanagement in seinem umfassenden Aufgabenspekt-
rum als gesamtstädtische Querschnittsaufgabe deutlich. Der Katastrophenschutzbedarfsplan (KatSBP)
geht im Rahmen der Bewertung relevanter Handlungsfelder auf unterschiedliche Aufgabenbereiche
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V/0346/2025
ein, die in verschiedenen Ämtern und Einrichtungen mit den jeweiligen Kernkompetenzen verortet sind
(z. B. die Sicherheit von IT -Infrastrukturen oder die Sicherstellung unverzichtbarer Verwaltungsaufga-
ben).
Diese Organisationseinheiten sind insbesondere im Aufbau des Krisenstabes berücksichtigt – entwe-
der als Ständige oder als Ereignisbezogene Mitglieder – und übernehmen mit ihren jeweiligen Funkti-
onen wesentliche Aufgaben im kommunalen Krisenmanagement. Dieses erfordert bei Schadensein-
tritt lageangepasste Formen des Verwaltungshandelns, wie es beispielsweise im Rahm en der
Corona-Pandemie durch den Krisenstab wirkungsvoll umgesetzt wurde. Vor dem Hintergrund des
präventiven Auftrags der Verwaltung zur Krisenbewältigung greift der KatSBP hier auf bewährte
Strukturen zurück und schlägt die institutionelle Verstetigung des ämterübergreifenden Arbeitskreises
„Kritische Infrastrukturen“ (AK KRITIS) bzw. dessen Weiterentwicklung vor. Dieser hatte sich bereits
im Zuge der Vorbereitung auf eine drohende Energiemangellage als effektiv und effizient erwiesen.
Künftig soll der Arbeitskreis als dauerhaftes Gremium etabliert werden, mit dem Ziel, das bestehende
ämter- und bereichsübergreifende Netzwerk aus zubauen, das kontinuierlich zur Optimierung von
Prozessen und zur Vorbereitung geeigneter Maßnahmen im kommunalen Krisenmanagement bei-
trägt.
Von der Wieder einrichtung eines eigenständigen Amtes für Bevölkerungsschutz (ehemals Amt 38)
sieht der Katastrophenschutzbedarfsplan ab. Stattdessen empfiehlt er – unter Berücksichtigung der
bestehenden Zuständigkeit als „Untere Katastrophenschutzbehörde“ sowie der bereits vorhandenen
Strukturen, Kompetenzen und Ressourcen – die Integration koordinierender, steuernder und operati-
ver Aufgabenbereiche des Bevölkerungsschutzes in das Amt Feuerwehr (Amt 37). Ziel ist es, beste-
hende Synergien zu nutzen und die Effizienz sowie Schlagkraft des Bevölkerungsschutzes nachhaltig
zu stärken. Im Zuge dieser erweiterten Aufgabenübernahme sieht der KatSBP eine Anpassung der
Aufgaben- und Organisationsstruktur des Amtes 37 vor.
Zu I.4
Die im Katastrophenschutzbedarfsplan dargestellten und begründeten Stellenbedarfe bilden die der-
zeit identifizierbaren Mindestpersonalbedarfe ab, die zur sachgerechten Erfüllung der kommunalen
Aufgaben im Bevölkerungsschutz gem. BHKG NRW und ZSKG erforderlich sind. Sie spiegeln auch
die bundeweiten Entwicklungen wieder, die mit dem Wiederaufbau des Bevölkerungsschutzsystems,
mit den darin veran kerten kommunalen Aufgaben des Katastrophenschutzes und im Zivilschutz –
einschließlich der in diesem Zusammenhang stehenden Aufgaben des Krisenmanagements und der
Landes- und Bundesauftragsverwaltung – erkennbar sind.
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Die Ermittlung der Stellenbedarfe erfolgte auf Grundlage eines strukturierten Soll-Ist-Abgleichs. Im Zu-
ge dieses Abgleichs wurden vor Feststellung der vorliegenden Stellenbedarfe bestehende Strukturen
auf ihre synergetische Nutzbarkeit hin überprüft, Potenziale zur Weiterentwicklung identifiziert und be-
reits veranschlagte Ressourcen aus den Bedarfsplanungen für den Brandschutz und Rettungsdienst
berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Münster wurde an-
schließend der gutachterlich ermittelte Personalbedarf auf ein vertretbares Maß reduziert und eine stu-
fenweise Umsetzung über sechs Haushaltsjahre hinweg vorgeschlagen bzw. bei einer Verabschiedung
von Doppelhaushalten über drei Doppelhaushalte. Eine Refinanzierung über Gebühren der Kranken-
kassen ist im Be reich des Katastrophenschutzes gesetzlich nicht verankert, sodass die Finanzierung
aus kommunalen Haushaltsmitteln und aufgabenspezifischen Zuwendungen aus Landes - und Bun-
deshaushalten erfolgen muss.
Die Personalbedarfe sollen demnach gestuft im Zeitraum von 2025 bis 2030 in den Stellenplan aufge-
nommen werden. Diese Staffelung stellt zugleich eine inhaltliche Priorisierung dar. Vorrang erhalten
dabei Stellen, die zur unmittelbaren Umsetzung von Maßnahmen des KatSBP erforderlich sind. Nach-
rangig zu berücksichtigen sind Stellen, die an die zeitlich versetzte Umsetzung konkreter Maßnahmen
gekoppelt sind – etwa im Falle der Bewirtschaftung des Bevölkerungsschutzlagers, die erst im Rahmen
der Inbetriebnahme des Lagers erforderlich wird. Konkret sieht der Beda rfsplan in Kapitel 5 (Seiten
135–140) die schrittweise Einrichtung von insgesamt 14,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vor. Die Stellen
sind mit dem Ziel der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben folgenden funktionalen Aufgabenschwerpunk-
ten zugeordnet:
Krisenmanagement innerhalb der Stadtverwaltung
Leitstelle und Lagebeobachtung
Planung und Grundsatzangelegenheiten
Spezifische Aus- und Fortbildung
Verwaltung und Bewirtschaftung
Finanz- und Auftragsverwaltung
Kritische Infrastrukturen
Die Umsetzung dieser Bedarfe erfordert sowohl unmittelbare als auch gestaffelte Stellenzusetzungen
in den städtischen Stellenplan:
Unmittelbare Stellenzusetzung im Jahr 2025:
1,0 VZÄ zur Wahrnehmung neu übertragener Aufgaben im Bereich des Zivilschutzes zur Koor-
dination von Grundsatzangelegenheiten und Aufgaben der Zivilen Verteidigung. Die damit ver-
bundenen Tätigkeiten sind fristgebunden, pflichtig und nicht auf spätere Zeitpunkte verschieb-
bar.
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Personalkosten rund 99.620,00 Euro jährlich. Die Finanzierung erfolgt für das Haushaltsjahr
2025 aus dem laufenden Personalbudget; die Verstetigung ist im Stellenplan 2026 vorgesehen.
Zeitlich gestaffelte Stellenzusetzungen 2026 bis 2030 gemäß Maßnahmen-Priorisierung und Be-
schlussvorbehalt:
Stellenplan 2026:
2,0 VZÄ zur Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements (1,0 VZÄ = 108.810€)
und für die spezifische Aus- und Fortbildung im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz (1,0 VZÄ
= 95.200€)
Personalkosten: rund 204.010 Euro jährlich
Stellenplan 2027:
6,2 VZÄ zur Erhöhung der operativen Funktionsfähigkeit der Leitstelle im 24-Stunden-Betrieb
(5,4 VZÄ = 436.050€) und für die Ausbildung im Umgang mit Katastrophenschutzfahrzeugen
(0,8 VZÄ = 61.384€)
Personalkosten: rund 497.434 Euro jährlich
Stellenplan 2028:
3,0 VZÄ zur Administration des Einsatzleitsystems und weiterer Führungs - und Kommunikati-
onssysteme (1,0 VZÄ = 87.640€), Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Gebäuden, Anla-
gen und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (1,0 VZÄ = 80.750€), Bewirtschaftung des
Bevölkerungsschutzlagers (0,75 VZÄ = 60.562,50€) und Verwaltung von Bundesaufträgen so-
wie Drittmittel- und Finanzverwaltung (0,25 VZÄ = 19.182,50€)
Personalkosten: rund 248.135 Euro jährlich
Stellenplan 2029:
1,5 VZÄ zur Verwaltung von Bundesaufträgen sowie Drittmittel- und Finanzverwaltung (0,5 VZÄ
=38.365€) und Administration von Systemen mit Hochverfügbarkeitsanforderungen (1,0 VZÄ =
86.540€)
Personalkosten: rund 124.905 Euro jährlich
Stellenplan 2030:
1,0 VZÄ zur Identifikation und Ü berprüfung Kritischer Infrastrukturen im Aufgabenbereich der
Brandschutzdienststelle
Personalkosten: rund 95.200 Euro jährlich
Zu I.5
Der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Münster basiert auf einer umfassenden gutachterlichen
Analyse und legt diff erenzierte Handlungsfelder, strategische Zielsetzungen sowie konkrete Maßnah-
men zur Weiterentwicklung der kommunalen Bevölkerungsschutzstrukturen fest. Mit Beschluss des
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KatSBP durch den Rat wird die Grundlage für eine strukturierte, an bundesweiten Standards orientierte
Vorgehensweise und an die aktuellen Anforderungen angepasste Weiterentwicklung des kommunalen
Gefahrenabwehrsystems geschaffen.
Die Umsetzung des KatSBP erfolgt auf Grundlage folgender übergeordneter Zielsetzungen:
a) Der Katastrophenschutz setzt einen funktionierenden leistungsfähigen Grundschutz voraus. Daher
ist die konsequente Umsetzung der Maßnahmen aus dem Brandschutzbedarfsplan und dem Ret-
tungsdienstbedarfsplan eine unerlässliche Voraussetzung.
b) Die Gefahrenabwehr und das Krisenmanagement als gesamtstädtische Aufgabe sind fest in die
Stadtentwicklung und die Verwaltungsorganisation zu integrieren, indem:
die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gezielt gestärkt wird,
eine frühzeitige Warnung und Information der Bevölkerung vor erkennbaren Gefahren und Kri-
sensituationen sichergestellt wird,
eine schnelle und effiziente Hilfeleistung durch Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophen-
schutz gewährleistet wird – auf Basis klar definierter Infrastrukturen,
die Handlungsfähigkeit der Stadt Münster in Krisen - und Katastrophenfällen effektiv sicherge-
stellt wird, um die Bevölkerung zu schützen.
Der Bedarfsplan identifiziert zur Sicherstellung der kommunalen Gefahrenabwehr systematisch Maß-
nahmen, die sowohl die Verwaltung (einschließlich Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr) als auch die im
Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen umfassen – soweit die jeweiligen Aufgaben und
Anforderungen nicht bereits durch Landes - oder Bundesregelungen abgedeckt sind. Die im KatSBP
benannten Maßnahmen betreffen insbesondere die personelle, materielle und infrastrukturelle Ausstat-
tung sowie deren nachhal tige Sicherstellung. Die Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt, bauen
systematisch aufeinander auf und entfalten in ihrer Gesamtheit eine synergetische Wirkung.
Zur strukturierten Umsetzung dieser Maßnahmen benennt der KatSBP in seiner Managementfassung
(Kapitel 0) Handlungsfelder, die in vorgesehener Priorität umgesetzt werden sollen:
1. Aufnahme identifizierter Stellenbedarfe in den Stellenplan sowie Beschleunigung von Aus-
schreibungs- und Auswahlverfahren
2. Weiterentwicklung spezifischer Krisenkonzepte zu definierten Gefährdungsszenarien
3. Sicherstellung der Resilienz der Stadtverwaltung, insbesondere durch:
o Cyberprävention: Entwicklung einer konzeptionellen Struktur zur Abwehr von Cyberangrif-
fen sowie Definition des Ressourcenbedarfs
4. Förderung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung durch zielgerichtete Informations- und
Schulungsangebote
5. Finalisierung und Umsetzung eines stadtweiten Kraftstoffversorgungskonzepts, insbesondere:
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o Logistikkonzept zur Versorgung der kommunalen Gefahrenabwehr und kritischen Infra-
struktur
o Abschluss notwendiger Verträge (z. B. Zugriff auf Tankfahrzeuge, städtische Notreserven)
o Parallel: Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Notstromversorgungskonzepts
6. Planung von Notunterkünften, darunter:
o Ertüchtigung der Halle Münsterland zur zentralen Notunterkunft
o Planung dezentraler Unterkünfte mit Notstromversorgung
7. Sicherstellung der vorbereiteten Versorgung der Bevölkerung in Krisenfällen
Zu I.6:
Der Katastrophenschutzbedarfsplan sieht eine erweiterte Aufgabenübernahme des Amtes Feuerwehr
vor. In diesem Zusammenhang wird das Amt umbenannt in „Amt für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr
und Rettungsdienst“ (37). Damit werden die zentralen Aufgabenfelder nach außen wie nach innen klar
kommuniziert.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Maßnahmen des Katastrophenschutzbedarfsplanes, der unter-
schiedlichen verwaltungsinternen Zuständigkeiten sowie der heterogenen Umsetzungszeiträume und
der haushaltswirksamen Aspekte, ist vorgesehen, einzelne Umsetzungsschritte thematisch aufbereitet
in gesonderten Vorlagen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zur transparenten Fortschrittskontrolle ist zudem geplant, dass das Amt 37 dem Rat jährlich einen Be-
richt über den Stand der Umsetzung der Bedarfsplanungen sowie der Leistungsfähigkeit des Gefah-
renabwehrsystems der Stadt Münster vorlegt. Eine Fortschreibung des Katastrophenschutzbedarfs-
plans ist spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2030 vorzulegen.
i. V.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Katastrophenschutzbedarfsplan
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Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (23)
- Nieberdingstraße
- Rösnerstraße
- Klemensstraße 10
- Tilbecker Straße 24
- York-Ring 25
- Stühmerweg
- Ludgeriplatz 4
- Am Berg Fidel 53
- An der Meerwiese 25
- Am Stadtgraben 30
- Westfalenstraße 197
- Von-Holte-Straße 56
- Lotharingerstraße 8
- Manfred-von-Richthofen-Straße 36
- Von-Humboldt-Straße 14
- Albersloher Weg
- Idenbrockplatz 8
- Uppenkampstiege 19
- Brüningheide
- Arnheimweg 42
- Hohe Geist 8
- Kinderhaus
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0346/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 13.05.2025 16:01