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V/0004/2013

Ad-hoc-Maßnahmeplanungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs für u3-Kinder ab dem 01.08.2013

Vorlagen 04.01.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2013, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

14107 Zeichen

V/0004/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ad-hoc-Maßnahmeplanungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs für u3-Kinder ab dem 
01.08.2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.02.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
06.02.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Rechtsanspruchserfüllung für die Betreuung der u3 -
Kinder kurzfristig und interimsweise weitere u3-Plätze in Münster geschaffen werden mü s-
sen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, neben den bereits bestehenden baulichen Maßnahmen weite-
ren Planungen für die kurzfristige Abdeckung der u3 - und ü3-Rechtsansprüche zu entwickeln 
und geeignete Flächen (an bestehenden Kindertageseinrichtungen und weiteren freien Fl ä-
chen) zu prüfen und soweit für einzelne Projekte erforderlich (Wertgrenzen aus der Zuständig-
keitsordnung), notwendige Baubeschlüsse durch die zuständigen Bezirksvertretungen herbe i-
zuführen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass weitere Entscheidungen zur Realisierung der 
Maßnahmen ggf. im Zuge von Dringlichkeitsentscheidungen getroffen werden müssen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach den noch zu treffenden Einzelentscheidungen die B e-
schaffung der Kindertageseinrichtungen in Systembauweisen (mobile Bauweise) vorzune h-
men, um eine möglichst zügige Realisierung zu gewährleisten. 
 
4. Die Beschaffung der Kindertageseinrichtungen erfolgt, da in der Regel für befristete Zeiträ u-
me, vorzugsweise als Anmietung mit einer vertraglich vereinbarten Kaufoption. 
 
5. Die Beschaffung erfolgt in einer Standard - und den gesetzlichen Bestimmungen genüge nden 
Bauweise. Auf  die Erarbeitung einer 20% - Reduktionsvariante sowie die Einhaltung der G e-
bäudeleitlinien wird, auch vor dem Hintergrund der begrenzten Standzeiten verzichtet.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0004/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0004/2013 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch das erhöhte Bauvolumen im Amt für Immobilie nma-
nagement zusätzlich und bedarfsabhängig bis zu 1,5 Stellen (0,5 Verwaltungskraft in E10 für 
die Anmietung bis maximal 31.12.2013 und 1,0 Ingenieur/ -in, Architekt/-in in E11 bis maximal 
30.06.2014) benötigt werden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Aufgrund des mit Beschluss dieser Vorlage bereits zusätzlich benötigten Personals im Amt für I m-
mobilienmanagement entstehen in 2013 und 2014 zusätzliche, bisher nicht veranschlagte Aufwen-
dungen in Höhe von maximal 85.930 € in 2013 und maximal 35.290 € in 2014. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2013 
2014 
85.930 
35.290 
 
 
Es ist vorgesehen, die zusätzlichen Personalaufwendungen aus dem lfd. Personalbudge t zu d e-
cken. Sofern dies nicht möglich ist, sind die notwendigen Ermächtigungen zu gegebener Zeit über-
planmäßig bzw. über einen Nachtrag 2013 bereitzustellen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage (s. Beschlusspunkt 1) 
 
Zum 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf 
einen Kindertagesbetreuungsplatz (entweder in einer Kita oder in der Kindertagespflege). Kinder 
im ersten Lebensjahr sind entsprechend der Lebenssituationen der Eltern zu berücksichtigen - z.B. 
im Zusammenhang mit erziehungsunterstützenden Hilfen oder der Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf/Ausbildung. 
Der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf einen Kita-Platz gilt wei-
terhin. 
Zu berücksichtigten ist, dass alle Kinder jeweils ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bzw. drit-
ten Lebensjahr und nicht erst zu Beginn eines Kindergartenjahres jeweils am 01.08. eines Jahres, 
einen Rechtsanspruch haben. Das bedeutet, dass auch für die hineinwachsenden Jahrgänge, also 
für Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr ein oder drei Jahre alt werden, Plätze vorgehalten 
werden müssen. 
 
Dieses gilt auch für Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr nach Münster ziehen; auch diese 
müssen dann, sobald sie in Münster wohnen, einen Betreuungsplatz erhalten – sofern die Eltern 
dieses wünschen. 
 
Die derzeitige Versorgungsquote für u3-Kinder liegt bei 34,1 %; für ü3-Kinder liegt sie bei rd. 
100,0 %. 
 
Es ist davon auszugehen, dass trotz der bisher geschaffenen neuen Plätze die u3-Plätze zum 
01.08.2013 nicht ausreichen werden.

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V/0004/2013 
 
Die Verwaltung hat daher besonders in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Maßnahmen 
geplant, damit bis zum 01.08.2013 weitere Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Diese 
sollte besonders in den unterdurchschnittlich versorgten Wohnbereichen erfolgen – wie z.B. in Mit-
te-Süd, Mitte-Nord, Mitte Ost, Mecklenbeck, Nienberge, Kinderhaus, Sprakel und Amelsbüren. 
 
Diese Maßnahmen sind in den Kita-Berichten 2011 und 2012 dargestellt worden. 
 
Der Kita-Bericht 2012 weist für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 noch rund 250 u3-
Plätze und rd. 270 ü3-Plätze (damit auch hier der demografischen Entwicklung und dem hinein-
wachsenden Jahrgang Rechnung getragen werden kann) aus. 
Ziel ist, die u3-Versorgungsquote auf rd. 40 % zu steigern (s. Vorlage V/0461/2012). 
 
Dieses Ziel konnte noch nicht vollständig erreicht werden, da es bei einzelnen Projekten im Reali-
sierungsprozess Verzögerungen gegeben hat. 
 
Als Beispiele seien hier folgende Kitas genannt: 
 Kita St. Josef-Kirchplatz in Mitte-Süd, 
 Kita Dreifaltigkeitsschule in Mitte-Nord, 
 Kita Stratmannweg in Mecklenbeck, 
 Erweiterung der Kita Nienberge-Häger, 
 Kita Wiedeicken in Amelsbüren, 
 
Dazu kommen die Projekte: 
 Kita Kinderbachtal in Kinderhaus, 
 Erweiterung der Kita „Outlaw“ in Sprakel, 
für die der Baubeschluss erst kürzlich gefasst wurde bzw. noch zu fassen ist. 
 
Erste dieser Projekte werden nunmehr frühestens im Frühjahr 2014 in Betrieb genommen werden. 
 
Es ist daher notwendig, schnellstmöglich Interimsmaßnahmen zu schaffen, um eine große Zahl der 
erforderlichen Plätze möglichst bis zum 01.08.2013 bereitstellen zu können. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche wird mit allen Kitas im Februar sogenannte Wohnbereichsgesprä-
che führen, um anhand der tatsächlichen Anmeldungen den genauen u3 -Bedarf zum 01.08.20 13 
zu ermitteln. 
 
Anhand der ermittelten konkreten Bedarfe werden kurzfristig die weiteren Maßnahmen umgesetzt. 
 
2. Maßnahmeplanung (s. Beschlusspunkt 2 und 3) 
 
Die Verwaltung prüft derzeit einige konkrete Standorte, inwieweit sich diese für die Aufstellung 
von mobilen Bauten oder Modulbauten in Systembauweise eignen. Es handelt sich dabei s o-
wohl um Außenflächen von bestehenden Kitas als auch um freie Flächen. Geprüft werden be i-
spielsweise folgende Standorte: 
 ehemalige Versöhnungskirche am Friesenring für Mitte-Nord, 
 weitere Nutzung der Mauritz-Schule für Mitte-Ost, 
 ggf. Nutzung der Josefs-Schule für Mitte-Süd, 
 Pienersalle in Roxel, 
 Josef-Beckmann-Straße in Kinderhaus (dort besteht bereits entsprechendes Planungsrecht), 
 Willingrot in Handorf (dort besteht bereits ebenfalls entsprechendes Planungsrecht) 
 sowie Wiedeicken in Amelsbüren (auf der freien Teil -Fläche, die für den K ita-Neubau nicht in 
Anspruch genommen wird).

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V/0004/2013 
Mit dem Vorschlag der Verwendung von Bauelementen in Systembauweise können insbesondere 
die Bauzeiten erheblich reduziert werden, da alle Komponenten nach Klarstellung der Planung 
(generelle Eignung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis ist zwingende Vorgabe) und Auftragsertei-
lung im Herstellwerk vorproduziert werden. Während der Vorproduktion ( i. d. R. ca. 3,5 – 4,5 Mo-
nate) können örtlich die erforderlichen bauseitigen Leistungen (Gründung, Erschließung mit Ver - 
und Entsorgungsleitungen) erfolgen. Die ggf. notwendigen Außenanlagen können zumindest in 
groben Zügen vorbereitet werden. 
Bei der Erst ellung von Gebäuden in Systembauweise sind am Markt verschiedene Systeme ve r-
fügbar: 
Zum einen Systeme in „Modulbauweise“, die einen höheren Grad an individueller Planung zula s-
sen sowie qualitativ hochwertiger verarbeitet sind (vergleichbar Fertighäusern).  
Zum anderen die klassische „Containerbauweise“, bei der sich die Planungen an den Rasterm a-
ßen des jeweiligen Systems orientieren müssen. 
Hochwertige Systeme eignen sich besser für eine mittelfristige Nutzung, sind aber auch in der A n-
mietung bzw. im Kauf teurer. 
Systeme in mobiler Bauweise werden für eine temporäre Nutzung bevorzugt, da sie überwiegend 
angemietet und später an anderer Stelle wieder verwendbar sind bzw. zurückgegeben werden 
können. 
 
Die konkreten Planungen für die jeweiligen Einzelprojekte k önnen erst im Zuge des Vergabeve r-
fahrens erarbeitet werden auf der Grundlage der konkreten Bedarfe, die im Rahmen der gerade 
laufenden Anmeldungen der Eltern bis Ende Februar 2013 zum Kiga -Jahr 2013/2014 zu Ende ge-
führt werden.  
Von den konkreten Bedarfen wird es im Zusammenhang mit den Flächenoptionen abhängen, we l-
che Standorte konkret genutzt werden müssen, wie groß die Einrichtung sein muss und für we l-
chen voraussichtlichen Zeitraum die Einrichtung benötigt wird. 
 
Zur zeitnahen Realisierung der Projekte können ggf. Dringlichkeitsentscheidungen sowohl für no t-
wendige Baubeschlüsse als auch für die Beauftragung der Ausführung erforderlich werden. 
 
 
3. Realisierung der Planungen (s. Beschlusspunkt 4 und 5) 
 
Bei der Nutzungsdauer von Systembauten wie z.B. mobi le Bauten ist zu berücksichtigen, dass 
eine Anmietung in der Regel nur bei kurzen Nutzungsdauern wirtschaftlich ist (ca. zwei Jahre), bei 
einer längeren Nutzung ist der Ankauf meistens die wirtschaftlich sinnvollere Lösung. 
 
Bei temporär benötigten Einrichtungen (bis zwei Jahre Nutzung) sollte die Beschaffung ausschließ-
lich als Systembauweise (mobile Bauweise oder Modulbauweise) als Anmietung erfolgen. Optional 
sollen in den Mietverträgen Regelungen mit Kaufoption aufgenommen werden, falls der ursprüngli-
che Bedarf länger als ursprünglich geplant vorhanden sein sollte. 
 
Bei Einrichtungen mit mittelfristigem Nutzungsbedarf (5 – 10 Jahre) können Anbieter sowohl Sy s-
teme in „Modulbauweise“ als auch in mobiler Bauweise anbieten. Die Anlagen sollen in einer ko m-
pakten, ggf. 2-geschossigen Bauweise errichtet werden. Bei den Mietverträgen sollen s owohl Mie-
toptionen als auch alternativ Kaufoptionen berücksichtigt werden. 
 
Grundlage der Beschaffungen für die erforderlichen Einzellösungen ist neben den gesetzlichen 
Anforderungen, den Anforderungen des Landesjugendamtes zum Raumprogramm sowie den Vo r-
gaben der Landesunfallkasse zum sicheren Betrieb jeweils auch ein standardisiertes Raumbuch 
zur Mindestausstattung. 
 
Bei der Angebotseinholung sollen die Anbieter ihre Lösungen unter Offenlegung der jeweils eig e-
nen Standardbaubeschreibung darstellen. Darzustellen sind insbesondere auch Leistungen, die 
bis bzw. für eine Inbetriebnahme durch den Bauherrn zu erbringen sind und sich insofern von einer 
„schlüsselfertigen Erstellung“ unterscheiden.

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V/0004/2013 
 
Wegen der anbieterspezifischen Standards und der Eilbedürftigkeit (Änderungen der Standards 
Kosten Zeit und Geld) sollen die städtischen Gebäudeleitlinien nicht angewendet werden. Ebenso 
werden keine Alternativplanungen mit reduzierten Kosten (20 % Anforderung) erstellt. 
 
 
4. Personelle Aufstockung bei Amt 23 (s. Beschlusspunkt 6) 
 
Vor dem Hintergrund des mit dieser Vorlage aufgelegten ergänzenden u -3-Programms, das paral-
lel und zusätzlich zu den laufenden Bauprojekten umzusetzen ist und in A nbetracht des damit ver-
bundenen enormen Zeitdrucks, kann die A barbeitung des u -3-Programms nicht mit den originär 
vorhandenen Kräften des Amtes für Immobilienmanagement umgesetzt werden. 
 
Es ist geplant, alle Projekte (mit Ausnahme der Bauherren - und Mieteraufgaben, die nicht übe r-
tragbar sind) über externe Architekten/-innen und Fachplaner/-innen durchführen zu lassen.  
 
Der Einsatz vorhandener städtischer Mitarbeiter/ -innen ist dennoch auch für die Bauherren - und 
Mieteraufgaben derzeit nicht möglich.  
 
Daher tritt mit der Entscheidung zum Bauprogramm  für die v. g. Leistungen zusätzlicher Pers o-
nalbedarf bereits frühzeitig im Rahmen der Standortklärungen, der Projektorganisat ion sowie der 
Abstimmung der Rahmenbedingungen sowie nachfolgend im Zuge der Umsetzu ng der ko nkreten 
Maßnahmen auf.   
 
Bedarfsabhängig können in Abhängigkeit von den identifizierten Projekten bis zu 1,50 Stellen (0,5 
Verwaltungskraft bis maximal 31.12.2013 und 1,0 Ingenieur/ -in, Architekt/ -in bis maximal 
30.06.2014) erforderlich werden. 
 
 
5. Weitere Informationen zur Absicherung des Rechtsanspruchs 
 
Mit dieser Vorlage sollen im Wesentlichen die grundlegenden baulichen Realisierungsverfahren für 
die Schaffung von Interimplätzen dargelegt und beschlossen werden. 
 
Darüber hinaus wird das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für die Beratungskette im März 
2013 eine Vorlage erstellen, in der das Gesamtkonzept zur fachlichen Umsetzung des Rechtsa n-
spruchs für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab dem 01.08.2013 ausführlich vo r-
gestellt wird. Dazu wird dann voraussichtlich auch ein Gutachten des Deutschen Städtetages zur 
rechtlichen Bewertung wichtiger Detailfragen zur Rechtsanspruchserfüllung vorliegen und in das 
Gesamtkonzept einbezogen. 
 
Zum Antrag der FDP -Ratsfraktion (Nr. A -R/ 0042/2012 vom 23.10.2012) zu Möglichkeiten des 
Platzsharings wird zum 06.02.2013 für den Hauptausschuss eine gesonderte Verfahrensvorlage 
vorgelegt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
I.V.       I.V. 
 
gez.       gez.

- 6 - 
V/0004/2013 
Dr. Andrea Hanke     Alfons Reinkemeier 
Beigeordnete      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (6)

29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.02.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.02.2013 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Josef-Beckmann-Straße
  • Friesenring
  • Stratmannweg
  • Kinderhaus
  • Kirchplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0004/2013
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37