V/0645/2025
Bestellung von Vertretungen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln sowie Umbesetzung im Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren-Hiltrup
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Beschlussvorlage
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V/0645/2025 V/0645/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung von Vertretungen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln sowie Umbesetzung im Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren-Hiltrup Beratungsfolge 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln wird als Vertretung der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 entsandt: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 1 Maj-Britt Straub (Amt für Mobilität und Tiefbau) 2. Im Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren – Hiltrup wird folgende Umbesetzung be- schlossen: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretung 1 1 Thomas Wermers Helmut Hohenlöchter (Amt für Mobilität und Tiefbau) Begründung: zu Ziffer 1: Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln besteht der Aus- schuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe der Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein Sitz auf die Stadt Münster. Amt für Bürger - und Ratsservice 24.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt -muenster.de - 2 - V/0645/2025 Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen- vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die Stadt Münster wird seit dem 24.04.2024 im Ausschuss durch Frau Maj-Britt Straub vom Amt für Mobilität und Tiefbau vertreten. Eine persönliche Stellvertretung findet nicht statt. Die Amtszeit des Ausschusses endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. des 5. Wahljahres, erstmalig am 31.12.1984. Die Amtszeit endete damit bereits am 31.12.2024. Die Mitglieder bleiben bis zum Amts- antritt der neuen Mitglieder im Amt. Die Stadt Münster hatte bereits für die Zeit vom 01.01.2025 – 31.12.2029 die Nachbesetzung gere- gelt. Der Verband teilt mit, dass aus verschiedensten Gründen im Jahr 2025 keine Mitgliederver- sammlung stattgefunden hat und bittet in einem Schreiben vom 11.11.2025 darum, eine Benennung der Ausschussmitglieder für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 vorzunehmen – wie alle anderen Gemeinden auch. Die Verwaltung schlägt vor, für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 Frau Maj-Britt Straub vom Amt für Mobilität und Tiefbau als ordentliches Mitglied in den Ausschuss des Wasser- und Bodenver- bandes Obere Stever Nottuln zu entsenden. zu Ziffer 2: Die Stadt Münster wird seit dem 24.04.2024 im Ausschuss durch Frau Maj-Britt Straub vom Amt für Mobilität und Tiefbau vertreten. Ihre Stellvertretung Thomas Wermers ist aus dem Dienst der Stadt Münster ausgeschieden. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Helmut Hohenlöchter als Stellvertretung zu entsenden. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013- 2015hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstel- lungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtspari- tätisch besetzen werden“. gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0645/2025 Kurzüberblick Gemäß Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln endete die Wahlzeit der Mitglieder im Verbandsausschuss. Die Stadt Münster ist jeweils mit einem Mitglied in der Gruppe C vertreten. Im Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes muss eine Nachbesetzung für die Stellvertre- tung erfolgen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nach den Vorgaben der Satzungen der Wasser- und Bodenverbände muss alle fünf Jahre ein neuer Ausschuss gewählt werden. Durch die Neuwahl der Mitglieder sind die gesetzlichen Vor- gaben mit dem Beschluss der Vorlage erfüllt. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Stadt Münster wird seit dem 24.04.2024 durch eine Mitarbeiterin der Stadt Münster in den Ausschüssen vertreten.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0645/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2025
- Erstellt
- 20.11.2025 12:05