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V/0645/2025

Bestellung von Vertretungen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln sowie Umbesetzung im Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren-Hiltrup

Vorlagen 20.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 14.11

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4346 Zeichen

V/0645/2025 
V/0645/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung von Vertretungen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und 
Bodenverbandes Obere Stever Nottuln sowie Umbesetzung im Ausschuss des Wasserverbandes 
Amelsbüren-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln wird als Vertretung 
der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 entsandt: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) 
 
ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
1 Maj-Britt Straub  
(Amt für Mobilität und Tiefbau) 
 
2. Im Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren – Hiltrup wird folgende Umbesetzung be-
schlossen: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) 
 
ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretung 
1  1 Thomas Wermers  
Helmut Hohenlöchter 
(Amt für Mobilität und Tiefbau) 
 
Begründung: 
 
zu Ziffer 1: 
Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln besteht der Aus-
schuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe 
der Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein 
Sitz auf die Stadt Münster.  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
24.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0645/2025 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung 
von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen-
vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. 
 
Die Stadt Münster wird seit dem 24.04.2024 im Ausschuss durch Frau Maj-Britt Straub vom Amt für 
Mobilität und Tiefbau vertreten. Eine persönliche Stellvertretung findet nicht statt. Die Amtszeit des 
Ausschusses endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. des 5. Wahljahres, erstmalig am 
31.12.1984. Die Amtszeit endete damit bereits am 31.12.2024. Die Mitglieder bleiben bis zum Amts-
antritt der neuen Mitglieder im Amt.  
Die Stadt Münster hatte bereits für die Zeit vom 01.01.2025 – 31.12.2029 die Nachbesetzung gere-
gelt. Der Verband teilt mit, dass aus verschiedensten Gründen im Jahr 2025 keine Mitgliederver-
sammlung stattgefunden hat und bittet in einem Schreiben vom 11.11.2025 darum, eine Benennung 
der Ausschussmitglieder für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 vorzunehmen – wie alle anderen 
Gemeinden auch.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 Frau Maj-Britt Straub vom 
Amt für Mobilität und Tiefbau als ordentliches Mitglied in den Ausschuss des Wasser- und Bodenver-
bandes Obere Stever Nottuln zu entsenden. 
 
zu Ziffer 2: 
Die Stadt Münster wird seit dem 24.04.2024 im Ausschuss durch Frau Maj-Britt Straub vom Amt für 
Mobilität und Tiefbau vertreten. Ihre Stellvertretung Thomas Wermers ist aus dem Dienst der Stadt 
Münster ausgeschieden. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Helmut Hohenlöchter als Stellvertretung 
zu entsenden.  
 
Hinweis: 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-
2015hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, 
dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung 
der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstel-
lungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtspari-
tätisch besetzen werden“. 
 
 
 
gez. 
 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Anlage A

1446 Zeichen

Anlage A zur V/0645/2025 
Kurzüberblick 
Gemäß Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln endete die Wahlzeit 
der Mitglieder im Verbandsausschuss. Die Stadt Münster ist jeweils mit einem Mitglied in der 
Gruppe C vertreten.  
Im Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes muss eine Nachbesetzung für die Stellvertre-
tung erfolgen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nach den Vorgaben der Satzungen der Wasser- und Bodenverbände muss alle fünf Jahre ein 
neuer Ausschuss gewählt werden. Durch die Neuwahl der Mitglieder sind die gesetzlichen Vor-
gaben mit dem Beschluss der Vorlage erfüllt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Stadt Münster wird seit dem 24.04.2024 durch eine Mitarbeiterin der Stadt Münster in den 
Ausschüssen vertreten.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 14.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0645/2025
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2025
Erstellt
20.11.2025 12:05